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230422

Genehmigung der Planung LPH 3 zum Ausbau des von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)

Beschlussvorlage 28.04.2023

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat, Sitzung am 31.05.2023, TOP 5.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

8616 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
230422 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
63 Bauordnungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Genehmigung der Planung LPH 3 zum Ausbau des 
von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden 
öffentlichen Erschließungsstichs zum Gelände des 
im Eigentum der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen 
EU Standorts des Europäischen Zentrums für 
mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale 
Agenda 
17.05.2023 Empfehlung 
Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung 
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Empfehlung 
Naturschutzbeirat 31.05.2023 Entscheidung 
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
1. Der von der Verwaltung vorgelegten Planung LPH 3 zur erstmaligen 
Herstellung des von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen 
Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt 
für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des 
Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) wird 
zugestimmt. 
 
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den 
tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus 
technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss. 
 
(Entscheidung: Bezirksvertretung Bad Godesberg) 
 
2. Der Fällung der 9 satzungsgeschützten Bäume im Bereich des Er -
schließungsstichs, wird zugestimmt. 
(Entscheidung: Bezirksvertretung Bad Godesberg) 
 
3. Der Naturschutzbeirat stimmt der Fällung der 10 Alleebäume (5 Plata -
Seite 1 von 11

Seite 2  
 
 
——
nen und 5 Baumhasel) an der Ludwig-Erhard-Allee im Zusammenhang 
mit der Herstellung des öffentlichen Erschließungsstiches zu. Alle, bis 
auf zwei aus Platzgründen nicht durchführbare, Ersatzpflanzungen wer -
den im Plangebiet entlang der Erschließungsstraße durchgeführt und so 
geplant, dass die Länge als auch der Charakter der Allee dennoch lang -
fristig gestärkt wird.  
 
(Entscheidung: Naturschutzbeirat) 
 
 
Begründung 
1. Bei der Bewerbung des Bundes um die Ansiedlung der Europäischen 
Zentrale für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) wurde in Aussicht 
gestellt, dass das EZMW ab 2026 in einem Neubau an der Ludwig-
Erhard-Allee angesiedelt werden kann.  
Um dies sicherzustellen und um im Zeitplan zu bleiben erfolgt die 
parallele Einbringung der Beschlussvorlage „Genehmigung der von der 
Verwaltung vorgelegten Planung LPH 3 zur erstmaligen Herstellung des 
von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen 
Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt 
für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des 
Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)“ mit 
der Beschlussvorlage Nummer 230693 „Stellungnahmen sowie 
Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6819-
1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, „Carlo-Schmid-
Straße“ (EZMW)“. 
§ 12 Absatz 1 Baugesetzbuch gibt vor, dass der „Satzungsbeschluss 
des Bebauungsplanes Nr. 6819-1 Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-
Straße (EZMW)“ nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch erst erfolgen kann, 
wenn der Vorhabenträger sich mittels Durchführungsvertrag verpflichtet 
hat, die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Die in dem 
Durchführungsvertrag enthaltene Regelung zur Herstellung der 
öffentlichen Erschließungsanlagen setzt die Genehmigung der Planung 
durch die Bezirksvertretung voraus. Die Beratung und Entscheidung 
über die Vorlage zur Genehmigung der Planung LPH 3 ist somit 
Grundvoraussetzung für den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens 
und wird daher in gleicher Sitzung beraten bzw. entschieden. 
Zur Erschließung des EZMW ist abgehend von der Ludwig-Erhard- 
Allee ein Erschließungsstich erforderlich. 
Der notwendige Erschließungsstich soll der von dem Ingenieurbüro DK-
Teamplan GmbH erstellten Planung LPH 3 entsprechend durch die 
Vorhabenträgerin BIMA hergestellt werden.  
Die Straßenplanung entspricht den Festsetzungen des zum 
Satzungsbeschluss anstehenden Bebauungsplanes Nr. 6819-1 Ludwig-
Erhard-Allee/Carlo-Schmid-Straße (EZMW). 
Seite 2 von 11

Seite 3  
 
 
——
Die Planung sieht eine dem bereits bestehenden Einmündungsbereich 
Carlo-Schmid-Straße entsprechenden Ausbau der öffentlichen 
Verkehrsfläche zum geplanten EZMW vor. Vorgesehen ist ein Ausbau 
im Separationsprinzip mit einer asphaltierten Fahrbahn und einem 
einseitig verlaufenden Gehweg zur bestehenden Bushaltestelle Ludwig-
Erhard-Straße in Plattenbauweise.  
Bei der Planung wurden die Beeinträchtigungen/Erdbewegungen im 
Denkmalbereich Rheinaue minimiert. Daher ist die Bushaltestelle nur 
barrierearm zu erreichen (Längsgefälle von bis zu 8 Prozent). 
Eine barrierefreie Erschließung des EZMW ist über die 
Stadtbahnhaltestelle Robert-Schuman-Platz gegeben.  
2. Baumschutzsatzung 
Im Rahmen der Herstellung des Erschließungsstichs müssen im Bereich 
des Denkmals Rheinaue mehrere städtische Gehölze entfernt werden, 
welche teils unter den Schutz der Baumsatzung fallen.  
Zudem wird in den statisch wirksamen Wurzelbereich mehrerer 
städtischer Gehölze eingegriffen, welche teils unter den Schutz der 
Baumsatzung fallen. Die satzungsgeschützten Bäume sind der Anlage 7 
“Liste satzungsgeschützte Bäume” zu entnehmen. 
3. Gesetzlich geschützte Alleebäume 
Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind (gem. § 41 
LNatSchG / § 29 BNatSchG) gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von 
Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung 
oder nachteiligen Veränderung führen können, sind demnach verboten. 
Bei unvermeidbarer Fällung muss eine Befreiung von den Ge- und 
Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (gem. § 67 BNatSchG) bei 
der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Die Befreiung durch 
die UNB ist mit der Verpflichtung von Ersatzpflanzungen zur 
Kompensation des Eingriffs in die Allee verbunden. Der 
Naturschutzbeirat ist zu beteiligen. 
Notwendige Ersatzpflanzungen für die unvermeidbare Fällung von 
Alleebäumen sind so durchzuführen, dass der Alleencharakter in seiner 
Gesamtheit unterstützt und gefördert wird.  
Sämtliche Gehölze liegen im Bereich der künftig nach Beschluss über 
den Bebauungsplan Nr. 6819-1 Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid-
Straße (EZMW) festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche bzw. grenzen 
unmittelbar an die öffentliche Verkehrsfläche an. Auf den 
landschaftspflegerischen Fachbeitrag, in dem die gesamte 
naturschutzrechtliche Kompensation als auch die Ersatzpflanzungen für 
satzungsgeschützten Baumbestand dargelegt ist, wird verwiesen. 
Als Ersatz werden nachfolgende Bäume in unmittelbarer Nähe zum 
Standort der zu fällenden Bäume gepflanzt: 
Seite 3 von 11

Seite 4  
 
 
——
- 4x Art “Platane” (Platanus x hispanica) 
- 4x Art „Baumhasel“ (Corylus colurna) 
Die Standortwahl für die Neupflanzungen wird im Zuge der 
Erschließungsplanung LPH 5 unter Aspekten der Kanalunterhaltung und 
des Wurzelschutzes ggf. optimiert. 
Die jeweiligen zur Erschließung notwendig zu entfallenden Gehölze 
sowie deren Ersatzpflanzungsstandort können dem Lageplan 
Regelquerschnitte und Profile Verkehrsanlagen EZMW Städtisches 
Grundstück (Siehe Anlage 1) entnommen werden. 
Zum Schutz des nicht betroffenen, zu erhaltenden Baumbestands 
werden geeignete Maßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege* 3.11 und DIN 
18920 durchgeführt. Damit verbunden ist das zwingende Aufstellen 
ortsfester Baumschutzzäune zur Vermeidung baubedingter 
Verdichtungen um den Wurzelbereich bzw. Schäden am Baumkörper. 
 
 
 
Anlage/n 
 
1 01 Lageplan Verkehrsanlagen RQ Profile (öffentlich) 
 
2 02 Lageplan Beschilderung Markierung (öffentlich) 
 
3 03 Anlage Straßenbau (öffentlich) 
 
4 04 Lageplan Baumstandorte (öffentlich) 
 
5 05 Baumfällungen Zufahrt (öffentlich) 
 
7 07 Liste satzungsgeschützer Bäume (öffentlich) 
 
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Anlage 7 zur Beschlussvorlage 230422
 
Liste satzungsgeschützter Bäume
 
 
 
 
 
 
 
Lfd. Nr.
 
Gutachter
-
Nr.
 
Baum
-
ID
 
Art
 
STU in 
cm
 
5
 
26A
 
31280
 
Platane
 
110
 
4
 
32
 
31254
 
Platane
 
138
 
3
 
-
Nicht 
erfasst
-
 
31222
 
Platane
 
 
2
 
45
 
31188
 
Platane
 
101
 
1
 
48
 
31160
 
Platane
 
135
 
11
 
120A
 
31201
 
Baumhasel
 
116
 
12
 
121A
 
31219
 
Baumhasel
 
101
 
14
 
122 A
 
31248
 
Baumhasel
 
110
 
10
 
25A
 
31259
 
Baumhasel
 
107
 
13
 
 
138A *
 
31235
 
Baumhasel
 
< 100cm
 
 
 
 
 
 
 
* Kein Satzungsschutz; 
aber Alleenschutz
 
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Beratungsverlauf (6)

17.05.2023 Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda
TOP 6.12 Empfehlung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2023 Baumkommission
TOP 8.2 Empfehlung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.05.2023 Ausschuss für Mobilität und Verkehr
TOP 6.5 Empfehlung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2023 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 6.1 Empfehlung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2023 Naturschutzbeirat
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abgelehnt

Zur Sitzung
31.05.2023 Bezirksvertretung Bad Godesberg
TOP 6.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwig-Erhard-Allee
  • Carlo-Schmid-Straße
  • Robert-Schuman-Platz

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Details

Vorlagen-Nr.
230422
Typ
Beschlussvorlage
Datum
28.04.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40