230422
Genehmigung der Planung LPH 3 zum Ausbau des von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)
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Sammeldokument öffentlich
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Beschlussvorlage öffentlich 230422 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der Planung LPH 3 zum Ausbau des von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 17.05.2023 Empfehlung Baumkommission 22.05.2023 Empfehlung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 24.05.2023 Empfehlung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Empfehlung Naturschutzbeirat 31.05.2023 Entscheidung Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der von der Verwaltung vorgelegten Planung LPH 3 zur erstmaligen Herstellung des von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geändert werden muss. (Entscheidung: Bezirksvertretung Bad Godesberg) 2. Der Fällung der 9 satzungsgeschützten Bäume im Bereich des Er - schließungsstichs, wird zugestimmt. (Entscheidung: Bezirksvertretung Bad Godesberg) 3. Der Naturschutzbeirat stimmt der Fällung der 10 Alleebäume (5 Plata - Seite 1 von 11 Seite 2 —— nen und 5 Baumhasel) an der Ludwig-Erhard-Allee im Zusammenhang mit der Herstellung des öffentlichen Erschließungsstiches zu. Alle, bis auf zwei aus Platzgründen nicht durchführbare, Ersatzpflanzungen wer - den im Plangebiet entlang der Erschließungsstraße durchgeführt und so geplant, dass die Länge als auch der Charakter der Allee dennoch lang - fristig gestärkt wird. (Entscheidung: Naturschutzbeirat) Begründung 1. Bei der Bewerbung des Bundes um die Ansiedlung der Europäischen Zentrale für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW) wurde in Aussicht gestellt, dass das EZMW ab 2026 in einem Neubau an der Ludwig- Erhard-Allee angesiedelt werden kann. Um dies sicherzustellen und um im Zeitplan zu bleiben erfolgt die parallele Einbringung der Beschlussvorlage „Genehmigung der von der Verwaltung vorgelegten Planung LPH 3 zur erstmaligen Herstellung des von der Ludwig-Erhard-Allee abgehenden öffentlichen Erschließungsstichs zum Gelände des im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden künftigen EU Standorts des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (EZMW)“ mit der Beschlussvorlage Nummer 230693 „Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6819- 1, Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Hochkreuz, „Carlo-Schmid- Straße“ (EZMW)“. § 12 Absatz 1 Baugesetzbuch gibt vor, dass der „Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 6819-1 Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid- Straße (EZMW)“ nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch erst erfolgen kann, wenn der Vorhabenträger sich mittels Durchführungsvertrag verpflichtet hat, die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Die in dem Durchführungsvertrag enthaltene Regelung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen setzt die Genehmigung der Planung durch die Bezirksvertretung voraus. Die Beratung und Entscheidung über die Vorlage zur Genehmigung der Planung LPH 3 ist somit Grundvoraussetzung für den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens und wird daher in gleicher Sitzung beraten bzw. entschieden. Zur Erschließung des EZMW ist abgehend von der Ludwig-Erhard- Allee ein Erschließungsstich erforderlich. Der notwendige Erschließungsstich soll der von dem Ingenieurbüro DK- Teamplan GmbH erstellten Planung LPH 3 entsprechend durch die Vorhabenträgerin BIMA hergestellt werden. Die Straßenplanung entspricht den Festsetzungen des zum Satzungsbeschluss anstehenden Bebauungsplanes Nr. 6819-1 Ludwig- Erhard-Allee/Carlo-Schmid-Straße (EZMW). Seite 2 von 11 Seite 3 —— Die Planung sieht eine dem bereits bestehenden Einmündungsbereich Carlo-Schmid-Straße entsprechenden Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche zum geplanten EZMW vor. Vorgesehen ist ein Ausbau im Separationsprinzip mit einer asphaltierten Fahrbahn und einem einseitig verlaufenden Gehweg zur bestehenden Bushaltestelle Ludwig- Erhard-Straße in Plattenbauweise. Bei der Planung wurden die Beeinträchtigungen/Erdbewegungen im Denkmalbereich Rheinaue minimiert. Daher ist die Bushaltestelle nur barrierearm zu erreichen (Längsgefälle von bis zu 8 Prozent). Eine barrierefreie Erschließung des EZMW ist über die Stadtbahnhaltestelle Robert-Schuman-Platz gegeben. 2. Baumschutzsatzung Im Rahmen der Herstellung des Erschließungsstichs müssen im Bereich des Denkmals Rheinaue mehrere städtische Gehölze entfernt werden, welche teils unter den Schutz der Baumsatzung fallen. Zudem wird in den statisch wirksamen Wurzelbereich mehrerer städtischer Gehölze eingegriffen, welche teils unter den Schutz der Baumsatzung fallen. Die satzungsgeschützten Bäume sind der Anlage 7 “Liste satzungsgeschützte Bäume” zu entnehmen. 3. Gesetzlich geschützte Alleebäume Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen sind (gem. § 41 LNatSchG / § 29 BNatSchG) gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind demnach verboten. Bei unvermeidbarer Fällung muss eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (gem. § 67 BNatSchG) bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Die Befreiung durch die UNB ist mit der Verpflichtung von Ersatzpflanzungen zur Kompensation des Eingriffs in die Allee verbunden. Der Naturschutzbeirat ist zu beteiligen. Notwendige Ersatzpflanzungen für die unvermeidbare Fällung von Alleebäumen sind so durchzuführen, dass der Alleencharakter in seiner Gesamtheit unterstützt und gefördert wird. Sämtliche Gehölze liegen im Bereich der künftig nach Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 6819-1 Ludwig-Erhard-Allee/Carlo-Schmid- Straße (EZMW) festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche bzw. grenzen unmittelbar an die öffentliche Verkehrsfläche an. Auf den landschaftspflegerischen Fachbeitrag, in dem die gesamte naturschutzrechtliche Kompensation als auch die Ersatzpflanzungen für satzungsgeschützten Baumbestand dargelegt ist, wird verwiesen. Als Ersatz werden nachfolgende Bäume in unmittelbarer Nähe zum Standort der zu fällenden Bäume gepflanzt: Seite 3 von 11 Seite 4 —— - 4x Art “Platane” (Platanus x hispanica) - 4x Art „Baumhasel“ (Corylus colurna) Die Standortwahl für die Neupflanzungen wird im Zuge der Erschließungsplanung LPH 5 unter Aspekten der Kanalunterhaltung und des Wurzelschutzes ggf. optimiert. Die jeweiligen zur Erschließung notwendig zu entfallenden Gehölze sowie deren Ersatzpflanzungsstandort können dem Lageplan Regelquerschnitte und Profile Verkehrsanlagen EZMW Städtisches Grundstück (Siehe Anlage 1) entnommen werden. Zum Schutz des nicht betroffenen, zu erhaltenden Baumbestands werden geeignete Maßnahmen gemäß ZTV-Baumpflege* 3.11 und DIN 18920 durchgeführt. Damit verbunden ist das zwingende Aufstellen ortsfester Baumschutzzäune zur Vermeidung baubedingter Verdichtungen um den Wurzelbereich bzw. Schäden am Baumkörper. Anlage/n 1 01 Lageplan Verkehrsanlagen RQ Profile (öffentlich) 2 02 Lageplan Beschilderung Markierung (öffentlich) 3 03 Anlage Straßenbau (öffentlich) 4 04 Lageplan Baumstandorte (öffentlich) 5 05 Baumfällungen Zufahrt (öffentlich) 7 07 Liste satzungsgeschützer Bäume (öffentlich) Seite 4 von 11 Seite 5 von 11 Seite 6 von 11 Seite 7 von 11 Seite 8 von 11 Seite 9 von 11 Seite 10 von 11 Anlage 7 zur Beschlussvorlage 230422 Liste satzungsgeschützter Bäume Lfd. Nr. Gutachter - Nr. Baum - ID Art STU in cm 5 26A 31280 Platane 110 4 32 31254 Platane 138 3 - Nicht erfasst - 31222 Platane 2 45 31188 Platane 101 1 48 31160 Platane 135 11 120A 31201 Baumhasel 116 12 121A 31219 Baumhasel 101 14 122 A 31248 Baumhasel 110 10 25A 31259 Baumhasel 107 13 138A * 31235 Baumhasel < 100cm * Kein Satzungsschutz; aber Alleenschutz Seite 11 von 11
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwig-Erhard-Allee
- Carlo-Schmid-Straße
- Robert-Schuman-Platz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 230422
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 28.04.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40