V/0698/2022
Verlagerung des Ruderverein Münster von 1882 e. V. in den Stadthafen 1 mit kommunaler Sportförderung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0698/2022 Kurzüberblick Förderung von 816.000 € Mehrkosten für die Verlagerung des Ruderverein Münster von 1882 e. V. in den Stadthafen 1 mit 300.000 € Baukostenzuschuss aus dem Sportetat 2023. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster unterstützt mit ihrer Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen durch Baukostenzuschüsse aus dem Sportetat die Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. als freie Träger im Sport bei der Aufrecht erhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen Sportstätteninfrastruktur. Die Stadt Münster verfolgt mit ihrer finanziellen Sportförderung das Ziel einer Stadt mit funktions - und zu- kunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft. Das Teilziel ist die Entwicklung zukunftsfähiger Sport- stätten der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. auf der Grundlage der Sportförderrichtlinie. Die Stadt Münster unterstützt ihr Ziel einer bewegungsaktiven Gesellschaft in vielfältiger Verein slandschaft durch ihren Baukostenzuschuss für die Vereinsanlage des Ruderverein Münster von 1882 e. V. im Stadt- hafen 1 als Stätte für Bewegungs - und Sportangebote und soziales Miteinander. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportförderung im Inte resse eines richtlinienkonformen Einsat- zes ihrer Fördermittel den Anteil des Ruderverein Münster von 1882 e. V., eine evtl. bewilligte NRW - Landesförderung aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ und Drittförderung anderer Stellen. Die Stadt Münster ent lastet durch die Gewährung eines städtischen Baukostenzuschusses den Ruderverein Münster von 1882 e. V. von einem Teil des finanziellen Projektaufwands und sichert somit finanziell die Verlagerung der Vereinsanlage in den Stadthafen 1. Finanzierung Produktgruppe: 0802 Bäder Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH -Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? (Deckung aus vorhandenen Mitteln) X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Förderung der Kosten für die Verlagerung des Ruderverein Münster von 1882 e. V. in den Stadthafen 1 mit 300.000 € Baukostenzuschuss aus dem Sportetat erfolgt auf der Grundlage der Entscheidung des Rates der Stadt Münster und der Zuschussbewilligung per rechtsmittelfähigem Bewilligungsbescheid der Verwal- tung. 200.000 € sind im Haushalt 2023 etatisiert, 100.000 werden aus dem Sportetat gedeckt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklu- sion, Klimaschutz, Migration) Der Ruderverein Münster von 1882 e. V. wird in seiner künftigen Anlage im Stadthafen 1 Interessierten mit und ohne Vereinsbindung aus Stadtgesellschaft, Schule und Einrichtungen ein integratives, anteilig in klusi- ves Sport- und soziales Angebot unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Alter machen können.
Beschlussvorlage
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V/0698/2022 V/0698/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlagerung des Ruderverein Münster von 1882 e. V. in den Stadthafen 1 mit kommunaler Sportförderung hier: erweiterter Baukostenzuschuss Beratungsfolge 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 08.03.2023 Sportausschuss Vorberatung 14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 16.03.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Verlagerung des Ruderverein Münster von 1882 e. V. von der Bennostraße 7 in den Stadthafen 1 Mehrkosten entstehen, die einen zusätzlichen Mittelbedarf gegenüber dem aktuellen Bewilligungsbescheid in Höhe von insgesamt 300.000 € auslösen. 2. Der Rat der Stadt Münster stimmt zu, dass für die Verlagerung des Ruderverein Münster von 1882 e. V. in den Stadthafen 1 neben den im Etat 2023 eingestellten Mitteln in Höhe von 200.000 € hinaus weitere 100.000 € als einmaliger Baukostenzuschuss nach den Vorgaben der geltenden Sportförderrichtlinie der Stadt Münster als Höchstförderung bewilligt und gezahlt wer- den. Sportamt 03.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany Telefon: 492-5211 Jany@stadt-muenster.de - 2 - V/0698/2022 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haushalts- jahr Betrag Bemerkun- gen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und –stätten Investitions- maßnahme 4500 Verlagerung Ruderverein Münster Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 2017 – 2022 1.247.500 € Bisher investiv bereitgestellt* 2023 300.000 € Ansatz 200.000 € Summe Auszahlungen 1.547.500 € * Weitere 97.500 € wurden für das Vorhaben in den Jahren 2018 - 2020 konsumtiv ausgezahlt. Die zur Finanzierung erforderlichen investiven Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Investitionsmaßnahme 4500 „Verlagerung Ruderverein Münster“ in Höhe von 1.447.500 € veran- schlagt. Der erforderliche Mehrbedarf in Höhe von 100.000 € wird im investiven Budget des Sportamtes aus der Investitionsmaßnahme 4210 „Neubau Sport- und Freizeitbad West“ kompensiert. Begründung zu Punkt 1. der Sachentscheidung Bisherige Beschlüsse Der Rat der Stadt Münster beschloss am 16.12.2015 auf der Grundlage der nichtöffentlichen Be- schlussvorlage Nr. V/0914/2015, zur Verlagerung des Ruderverein Münster von 1882 e. V. in den Stadthafen 1 als Kooperationsprojekt mit der öffentlich geförderten Kultur initiative „B-Side“ einen einmaligen Baukostenzuschuss von 1.100.000 € nach den Vorgaben der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster zu gewähren. Im weiteren Projektverlauf änderte sich die finanzielle Vorgabe für das Kooperationsprojekt zu Las- ten des Rud erverein Münster von 1882 e. V. Daher beschloss d er Rat der Stadt Münster auf der Grundlage der nichtöffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0001/2020 am 24.06.2020, die Verlagerung des Ruderverein Münster von 1882 e. V. in den Stadthafen 1 mit einem auf 1.345 .000 € erhöhten einmaligen Baukostenzuschuss nach den Vorgaben der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster zu fördern. Die Stadt Münster stellte dem Ruderverein Münster von 1882 e. V. ihren Bewilligungsbescheid vom 12.05.2020 über 1.345.000 € Fördermittel zu. Der Bewilligungsbescheid ist bestandskräftig. Mit diesem städtischen Baukostenzuschuss werden im Stadthafen 1 Vereinseinrichtungen für den Rudersport geschaffen, u. a. wird der sog. „Hill“-Speicher für Vereinszwecke des Ruderverein Müns- ter von 1882 e. V. als eine Maßnahme von „Bauen im Bestand“ ausgebaut. Mehrkosten Zum Jahreswechsel 2021/2022 erklärte der Ruderverein Münster von 1882 e. V. der Sportverwal- tung mündlich, dass durch verschiedene für den Verein nicht zu steuernde Einflüsse die Baukosten im „Hill-Speicher“ im Vergleich zur Grundlage für die beiden v. g. Ratsbeschlüsse unabweisbar ge- - 3 - V/0698/2022 stiegen sind und absehbar weiter steigen werden. Der Ruderverein Münster von 1882 e. V. wies darauf hin, dass er nur mit einem weiteren Baukostenzuschuss der Stadt Münster die Finanzierung aller (derzeit absehbaren bzw. fundiert erwarteten) Kosten wird sichern können. Der städtische Baukostenzuschuss an den Ruderverein Münster von 1882 e. V. wurde auf der Grund- lage der Planungen und Kostenschätzungen des Jahres 2018 ermittelt. Seither wirken sich zahlreiche Veränderungen auf die Kostenseite aus wie Verfahren der Landesförderung zum Kulturbereich des Kooperationsprojekts („B-Side“) von der Ursprungsplanung abweichende Bauausführung wie Erneuerung statt Sanier ung, Schadstoffbeseitigung, statische Absicherungsmaßnahmen, Schalltechnik Sporträume aktuelle Weltmarktlage im Bausektor bezogen auf Verfügbarkeit von Firmen, Preisgestaltung, Alternativmaterialien erhöhter Aufwand der Projektbegleitung durch die Projektsteuerung verzögerte Baufertigstellung statt im Jahr 2021 vermutlich im dritten Quartal 2023. Der Ruderverein Münster von 1882 e. V. begründete im August 2022 von den derzeit gegenüber den Annahmen aus dem Jahr 2018 auf mindestens 816.000 € geschätzten Mehrkosten 750.000 € detail- liert. Darüber hinaus gibt er weitere 66.000 € Mehrkosten und weitere absehbare, derzeit jedoch nicht kalkulierbare Kostensteigerungen an (vgl. Anlage 1). Einschätzung der Sportverwaltung Der Ruderverein Münster von 1882 e. V. geht im Rahmen der bestandskräftigen städtischen Zu- schussbewilligungen sehr sorgfältig und wirtschaftlich mit der Vergabe kostenauslösender Aufträge um. Um das Budget aus Vereinsgeld und Stadtzuschuss so verantwortungsvoll wie möglich einzuset- zen, suchte der Verein nach Einsparmöglichkeiten und steigerte den geplanten Anteil an kostenredu- zierenden Eigenleistungen ehrenamtlicher Vereinsm itglieder. Die sachlich und nachvollziehbar be- gründeten 816.000 € Mehrkosten kann de r Ruderverein Münster von 1882 e. V. durch derlei Maß- nahmen nicht aufwiegen, er ist auf die kommunale Sportförderung angewiesen. Die Erfolgsaussichten auf die Gewährung von ca. 7 0.000 € Förderung aus dem NRW-Förderprojekt „Moderne Sportstätte 2022/II“ sin d derzeit nicht abzusehen. Die Stadt Münster würde eine NRW - Landesförderung bei der Schlussrechnung des Bauprojekts insoweit berücksichtigen, dass der Ru- derverein Münster von 1882 e. V. mindestens die geforderten Eigenanteile finanziert und eine Über- förderung mit Kommunal- und Landeszuschüssen unterbleibt. Im Mai 2022 hatte der Ruderverein Münster von 1882 e. V. der Sportverwaltung die im Vergleich zur Ursprungsschätzung um 400.000 € gestiegenen Kosten konkret und mit nachvollziehbaren Begrün- dungen vorgestellt. Daraufhin stellte die Verwaltung in den Verwaltungsentwurf des Etats 2023 als einmaligen städtischen Baukostenzuschuss zur politischen Beratung 200.000 € weitere Projektför- derung ein. Im Verlauf der Vorbereitung der Etatberatungen 2023 aktualisiert e der Ruderverein Münster von 1882 e. V. seine Kostenangaben vom Mai 2022. Demnach geht der Verein nunmehr von mindes- tens 816.000 € Kosten über den ursprünglich geschätzten aus (vgl. Anlage 1). Im Wesentlichen wir- ken sich die gestiegenen Baukosten aus. Begründung zu Punkt 2. der Sachentscheidung Insgesamt kann mit der mit dem Etat 2023 bereitgestellten kommunalen Förderung von 200.000 € nur rund ein Viertel der 816.000 € Mehrkosten für die Baumaßnahme finanziert werden. Damit die laufende Baumaßnahme ohne vermeidbaren Verzug fortgeführt werden kann und der Vereinsetat sachgerecht von unvermeidbaren Zusatzkosten entlastet wird, muss die Stadt Münster die vorge- stellten 816.000 € Mehrkosten mit insgesamt 300.000 € aus dem Etat 2023 fördern; das sind 100.000 € mehr als im Etat 2023 bereitstehen. - 4 - V/0698/2022 zu Punkt 1 der finanziellen Auswirkungen Im Etat 2023 sind als Baukostenzuschuss 200.000 € für den Ruderverein Münster von 1882 e. V. eingestellt. Bezogen auf 300.000 € Förderbedarf über den Vereinsanteil hinaus sind das 100.000 € zu wenig. Somit soll die Finanzierung eines weiteren Baukostenzuschusses von 100.000 € über einen separaten Beschluss des Rates der Stadt Münster mit einem Finanzierungsvorschlag aus dem Etat 2023 gesichert werden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen Anlage 1, Kostenübersicht Ruderverein Anlage A
Beschlussvorlage_V06982022_Anlage_Kosten_RVM
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Öffentliche Beschlussvorlage Nr. V/0698/2022 - Anlage 1 *Quelle: Vereinsvorstand Ruderverein Münster von 1882 e. V., Stand August 2022 Sanierung „Hill-Speicher“ zur Bootshausnutzung Veränderungen der 2018 geschätzten Kosten (Grundlage für 1.345.000 € Stadtzuschuss) im Projektverlauf – geschätzt abgerundet 816.000 € Mehraufwand (exakt: 816.203,99 €) wie folgt*: Gesamtveränderung am Bauprojekt - Planung 2018 bis zur laufenden Ausführung Baubeginn Längere Genehmigungsdauer wegen des Landesförderverfahrens für den Kooperationspartner B-Side Längere Genehmigungsdauer wegen komplexer Nutzung (z. B. Status Versammlungsstätte, Emissionen bei Veranstaltungen) Verzögerter Baubeginn mit verzögerter Fertigstellung, ursprünglich für 2021 vorgesehen, aktuell für 09/2023 geplant Bauphase Bauen im Bestand: Zeitverzug und Zusatzarbeiten (z. B. Dachstuhlerneue- rung statt Sanierung) und Verfügbarkeit von Fachfirmen Bauen im Bestand: Nachträge und Massenmehrungen (z.B. Schadstoffbe- seitigung Abbruch, höherer Aufwand Tiefbau, umfangreichere Betonsanie- rung, zusätzliche statische Absicherungsmaßnahmen) Notwendigkeit zur zusätzlichen schalltechnischen Entkopplung der Sport- räume (Verhinderung von sog. Körperschall durch Hanteltraining), aufwen- digerer Bodenaufbau zur Schallabsorption Kosten Projektbegleitung: erhöhter inhaltlicher Aufwand, verlängerte Projektlauf- zeit Baupreissteigerungen (aktuelle Weltmarktlage) Unvermeidliche Ausschreibungsverluste durch Auftragsvergabe an einen verfügbaren Anbieter (Auslastung, Verfügbarkeit Fachfirmen) Massive Kostensteigerungen bei Baumaterialien wie Aluminium (Steg) und Stahl (Innenausbau Bootshalle) Gestörter Bauablauf durch erneute Ausschreibung Dachstuhl, Verschie- bung der Folgegewerke, mögliche Kostensteigerungen nicht kalkuliert. Alle o.g. Maßnahmen und Gewerke waren für den Baufortschritt unvermeidbar und wurden von den beauftragten Fachplanern und dem Projektsteuerer nicht vorhergesehen und somit waren sie auch nicht Teil ihrer Kostenschätzungen in 2018. Im Einzelnen Gerundet 750.000,00 € Wesentliche kostentreibende Einzelmaßnahmen 145.000,00 € Planung Detailliertere Planung nach Förderbeschluss Rat aufgrund Anforderungen durch den Förderantrag Städtebaufördermittel (Antragsteller Stadt Münster für die B-Side) und detailliertere Zuordnung der Nutzungsflächen (BGF) nach Quoten, dadurch höheren Nutzungsanteil für den Ruderverein Müns- ter e. V. und damit auch höheren Baukostenanteil. 132.862,00 € Ausschreibung Ausschreibungsverluste, wenn Aufträge unabweisbar zu höheren Kosten vergeben werden mussten als ursprünglich geschätzt. 220.981,00 € Aufträge Nachträge für Abbruch, Rohbau, Dach, Baunebenkosten Öffentliche Beschlussvorlage Nr. V/0698/2022 - Anlage 1 *Quelle: Vereinsvorstand Ruderverein Münster von 1882 e. V., Stand August 2022 Im Einzelnen Stegverlängerung Die höheren Stegkosten ergeben sich aus der Verlängerung um 8 m und 28.660 € Materialpreiserhöhungen (Aluminium, Kunststoffbelag). Die Verlängerung um 8 m ist erfolgt, um die durch Covid-19 deutlich gestiegene Anzahl ge- rade jugendlicher Athletinnen und Athleten beim An- und Ablegen zu entzerren. 10.000 € Umgang mit Kraftstoffen Höhere Kosten entstehen für das Motorboot-Port, an dem zur Betankung der Motorboote mit Kraftstoffen hantiert wird. Dabei müssen besondere Si- cherheitsanforderungen zur Aufbewahrung erfüllt werden. Diese führten zu ungeschätzten Kosten. 34.208 € Bootshalle Innenausbau Kostensteigerung wegen erhöhter Stahlpreise 104.440,00 € Spezialböden Sporträume Auflage zur Schallreduktion mit Zusatzkosten 22.480,00 € Rechtssicheres Eigentumskonzept Rechtsberatung zum ursprünglichen Eigentümerkonzept (durch den Rat verworfen) 28.169,00 € Erbbaurecht, Grunderwerbsteuer Dieser Aufwand deckt die einmaligen Notarkosten, der den Grundbuchein- trag vornahm und die Grunderwerbssteuer. Die Fragen des Erbbaurechts und der Grunderwerbsteuer kamen erst im Projektverlauf auf, ohne dass der Ruderverein Münster von 1882 e. V. darauf Einfluss nehmen konnte. 19.858,00 € Hafenpromenade anteilige Sanierungskosten Hafenpromenade Gerundet 66.000,00 € Weitere absehbare Mehrkosten bei zahlreichen Gewerken ohne Diffe- renzierung Weiterer absehbarer Aufwand verteilt sich auf eine Vielzahl von Unter- punkten bei nahezu allen Gewerken. Der Ruderverein Münster von 1882 e. V kann den Aufwand aktuell nicht weiter aufschlüsseln. Der umfangrei- che Statusbericht 07/22 des Projektsteuerers liefert mit der Auflistung aller Gewerke, die Grundlage des Vereinsantrags auf Mehrkostenförderung ist, einen Einblick in die Kostenlage. Alle o.g. Zahlen gab der Ruderverein Münster von 1882 e. V. an mit der Basis der Kostenprognosen Juli/August 2022 (um Konsistenz sicherzustel- len).
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bennostraße 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0698/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2022
- Erstellt
- 28.10.2022 15:08