V/1061/2019
97. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 609 - Beschluss zur Aufstellung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1061/2019
Beschlussvorlage
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V/1061/2019 V/1061/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 97. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 609: Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg [Hafenmarkt] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 26.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Mitte, im Stadtteil Hafen im Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg zu ändern (97. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich Hansaring / Schillerstraße / Hafenweg ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Vorh a- benbezogener Bebauungsplan Nr. 609). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 147, Flurstücke 361, 727, 898, 933, 935, 945, 946, 947, 961, 962, Teil des Flurstücks 897, Flur 148, Teile der Flurstücke 647, 683. Stadtplanungsamt 05.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Fiegen Telefon: 492 61 21 Fiegen@stadt-muenster.de - 2 - V/1061/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Mit Antrag vom 28.10.2019 hat die Stroetmann Grundbesitz -Verwaltung GmbH & Co. KG aufgrund einer Umplanung des bisherigen Vorhabens Hafencenter einen Antrag auf Durchführu ng eines Ve r- fahrens zur Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des als „HafenMarkt“ bezeichneten Vorhabens geschaffen werden. In diesem soll eine gemischt genutzte Bebauung entstehen, die unter anderem Einzelhandelsflächen, eine öffentliche zugängliche Tiefgar a- ge, Dienstleistungsnutzungen, Gastronomie, soziale Infrastruktur (Kindergroßtagespflege und Qua r- tiersbüro) und Wohnen beherbergen soll. Der HafenMarkt soll somit einen vielfältigen urbanen Qua r- tiersmittelpunkt darstellen, der zudem als Gelenk für Wegebeziehungen zwischen Hansaviertel, H a- fen und Stadthafen-Nord fungiert. Geschichte Der Vorhabenträger erwarb 2001 das Postareal Hansaring 64, im Jahr 2007 wurde das Grundstück der ehemaligen Holzhandlung Wehmeyer gekauft. Der Postzustellstützpunkt wurde durch den Vorh a- benträger auf das Grundstück Am Mittelhafen 55 verlagert. Der Vorhabenträger ist darüber hinaus im Eigentum des Grundstücks der ehemaligen Tankstelle am Hansaring, die ebenfalls zurückgebaut und nach den Vorgaben der unteren Bodenschutzbehörde saniert wurde. Seit dem Masterplan Stadthäfen 2004 weisen die städtischen Planungen für das Hafengebiet den Standort als Einzelhandelsstandort aus. Diese Festlegung wurde auch im Rahmen der Überarbeitung des Masterplans 2012 aufrechterhalten. Auf Basis dieser Zielrichtung hat die Verwaltung auf Antrag des Vorhabenträgers die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 535 Hans a- ring/Schillerstraße/ Hafenweg/Dortmunder Straße für das sog. „Hafencenter“ begleitet, den der Rat der Stadt am 16.12.2015 als Satzung beschlossen und parallel dazu den Flächennutzungsplan en t- sprechend geändert hat. Auf dieser planungsrechtlichen Grundlage hat d er Vorhabenträger durch das Bauordnungsamt der Stadt Münster zunächst am 04.05.2016 einen positiven Bauvorbescheid erhalten, im Anschluss am 30.10.2017 eine Baugenehmigung für das Hafencenter. Seit Januar 2018 befindet sich das Vorhaben im Bau, die baulic hen Anlagen unter der Geländeobe r- fläche sind im Rohbau fertiggestellt, ebenso weite Teile der aufgehenden Gebäude. Das Vorhaben ist in mehrfacher Hinsicht Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen gewesen. Zum einen hat das Oberverwaltungsgericht für das La nd Nordrhein -Westfalen den Bebauungsplan au f- grund eines im Juni 2016 eingereichten Normenkontrollantrages im April 2018 für unwirksam erklärt. Neben dem Normenkontrollantrag ist auch eine Klage gegen die erteilte Baugenehmigung eingereicht worden. Über die se Klage hat das zuständige Verwaltungsgericht Münster bis heute nicht entschi e- den. Im Rahmen des sog. Eilverfahrens hat allerdings das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet und somit im Februar 2019 einen „Baustopp“ ver- hängt. Seitdem ruhen die Bauarbeiten mit Ausnahme von erforderlichen Sicherungsmaßnahmen. - 3 - V/1061/2019 Mit Kenntnisnahme der Fachgremien hat die Verwaltung seit dem Normenkontrollurteil den Vorh a- benträger dabei unterstützt, die Überarbeitung des für unwi rksam erklärten Bebauungsplanes mit dem Ziel vorzunehmen, diesen Bebauungsplan nach Behebung der vom Gericht gerügten Mängel wieder in Kraft zu setzen („Heilungsverfahren“). Im Rahmen dieses Prozesses sind bereits die gu t- achterlichen Untersuchungen zu den Themenbereichen Einzelhandel, Verkehr, Schallimmissionen und Luftschadstoffe überarbeitet worden. In den vergangenen Wochen hat der Vorhabenträger eine Überarbeitung des Vorhabens durchg e- führt, die im jetzt gestellten Antrag auf Aufstellung eines vorhaben bezogenen Bebauungsplans b e- rücksichtigt ist. Um Planungsrecht für das nunmehr beantragte Vorhaben zu schaffen, bedarf es einer erneuten Begutachtung unter Berücksichtigung der neuen Projektinhalte. Im Rahmen des Aufste l- lungsbeschlusses kann daher zum jetzi gen Zeitpunkt auf die bereits vollständig erarbeiteten Gutac h- ten für das Heilungsverfahren Hafencenter zurückgegriffen werden, um so eine erste Einschätzung der Ansiedlungsinteressen vornehmen zu können. Das Vorhaben Das Plangebiet liegt östlich des Hansa rings zwischen der Schillerstraße und dem Hafenweg im Stadtbezirk Hafen als Teil des Hansaviertels. Westlich und nördlich grenzen im Wesentlichen Woh n- gebiete mit gründerzeitlichem Ursprung an, im Süden grenzt der Stadthafen I mit der hier in den let z- ten Jahrzehnten entstandenen Bebauung aus Büro- und Gastronomieflächen an. Östlich des Plange- bietes liegt ein als Stadthafen Nord bezeichnetes ehemaliges Gewerbegrundstück („OSMO - Gelände“), das ebenfalls zu einem urbanen Quartier umgestaltet werden soll. Allg. Beschreibung Der Hafenmarkt besteht städtebaulich aus zwei Gebäudekomplexen, die eine gemeinsame Erschli e- ßungszone umrahmen. Der westliche Gebäudeteil schließt an die vorhandene Bebauung am Hans a- ring an und erstreckt sich von dort entlang der Grundstücksgr enze bis zum Hafenweg. Die Bebauung am Hansaring ist hier viergeschossig vorgesehen, die übrigen Gebäudebereiche im Plangebietsinn e- ren und zum Hafenweg sind dreigeschossig geplant. Am Hafenweg endet die Bebauung wiederum mit einem viergeschossigen Hochpunkt. Für die Erdgeschosszone sind hier ein Lebensmitteldiscou n- ter sowie weitere Flächen für Dienstleistungsnutzungen und Gastronomie vorgesehen. Die oberen Ebenen werden zum Hansaring und im Plangebietsinneren als Wohnungen, zum Hafenweg hin als Büroflächen genutzt. Der nördliche Gebäudeteil setzt ebenfalls zunächst die geschlossene Bebauung des Hansarings vier- geschossig fort. Zur Betonung des Eingangsbereiches wird hier als Eckausbildung ein siebeng e- schossiger Hochpunkt errichtet. Die Bebauung setzt sich ins Plangebietsinnere ebenfalls dreig e- schossig fort, sie schließt dann mit dem eingeschossigen Gebäude des geplanten Vollsortimenters ab. In diesem Gebäudeteil soll die gesamte Erdgeschosszone für Einzelhandel und Dienstleistungen genutzt werden, die Obergeschosse zum Hansaring sollen als Büroflächen/ Praxen und die obersten Ebenen des Hochpunktes sowie das 2. und 3. Obergeschoss im Plangebiet als Wohnungen genutzt werden, im 1. Obergeschoss sind Praxen/ Büros vorgesehen. Zwischen den Gebäudeteilen befindet s ich die zentrale Eingangssituation in den HafenMarkt vom Hansaring. Dieser Zugang dient sowohl den Fußgängern und Radfahrern als auch dem MIV als Z u- fahrt. Die PKW können in diesem Eingangsbereich überdacht in die Tiefgarage einfahren, alternativ kann der e benerdige Parkplatz im rückwärtigen Grundstücksteil angefahren werden. Fußgänger und Radfahrer können über separate Wegeführungen ebenfalls die einzelnen Gebäudeteile erreichen und - 4 - V/1061/2019 das Plangebiet zwischen Hansaring und Hafenweg als neue Verbindungsachse du rchqueren. Beide Gebäudeteile werden durch überdachte Verbindungsgänge verbunden, die gleichzeitig die Vordächer der einzelnen Erdgeschosszonen ausbilden. Am östlichen Grundstücksrand endet diese Überdac h- ung im sog. Uhrenturm als punktförmiger Erhöhung. Einzelhandel Den flächenmäßig größten Anteil des Vorhabens nehmen, wie auch bereits im Hafencenter vorges e- hen, ebenerdig angeordnete Einzelhandelsnutzungen mit insgesamt 4.450m² Verkaufsfläche (VK) ein. Hier ist die Einrichtung eines Vollsortimenters mit 2.9 50m² Verkaufsfläche vorgesehen. Diese Fläche wurde gegenüber der genehmigten Planung um 450m² Verkaufsfläche reduziert. Der ehemals separat vorgesehene Getränkemarkt soll nunmehr in den Lebensmittelmarkt integriert werden. Der Vorhabenträger plant, Sortimentsschwerpunkte im Bereich veganer, regionaler, lokaler sowie Biopr o- dukte auszubilden. Für die Kunden aus dem umliegenden Quartier soll ein Lieferservice die eing e- kauften Waren per Lastenfahrrad ins Haus liefern. Weiterhin sollen ein Lebensmitteldiscounter (900m² VK), ein Drogeriemarkt (550m² VK) und eine Apotheke (50m² VK) entstehen, dies entspricht den bereits für das Hafencenter vorgesehenen Größenordnungen. Wohnen Der Vorhabenträger sieht weiterhin die Errichtung von 34 Wohnungen mit insgesamt ca. 3.00 0m² Fläche im Plangebiet vor. Aufgrund des bereits erfolgten Baubeginns ist eine Förderung nach den Wohnraumförderbestimmungen ausgeschlossen. Dennoch wird der Vorhabenträger 1/3 der Wohnun- gen so herstellen, dass sie den Vorgaben der Förderbestimmungen ent sprechen („förderfähig“). Ne- ben klassischen Wohneinheiten ist auch die Einrichtung von Pflegewohnungen geplant, die durch den ebenfalls im Plangebiet entstehenden Pflegedienst versorgt bzw. betrieben werden sollen. Dienstleistungen/Büroflächen, Gastronomie Dritter Nutzungsbaustein werden Dienstleistungs - und Büroflächen sowie Gastronomieangebote mit insgesamt rd. 4.860m² Fläche sein. Exemplarisch sollen auf diesen Flächen zum Beispiel ein Eiscafe, Bankfilialen, Finanzdienstleister, Versicherungen, Freiberu fler wie Anwaltskanzleien, Notare, Wir t- schaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Therapeuten, aber auch nicht störende Gewerbebetriebe, Verwal- tungsräume, Ladenhandwerk wie Friseur, Reinigung, gesundheitliche Dienstleistungen wie Pfleg e- dienst, Orthopädie u.ä. en tstehen können. In diesen Flächen sollen neben klassischen Büroflächen auch soziale Infrastrukturangebote für das umliegende Quartier geschaffen werden. So sollen hier zwei Großtagespflegestellen für Kinder und ein Stadtteilbüro entstehen. Mobilitätskonzept/Quartiersgarage Der Vorhabenträger geht davon aus, dass ein Großteil der Kunden standortnah aus den umliegenden Wohngebieten generiert wird. Deswegen sind entsprechend attraktive Zugänge für Fußgänger und auch Radfahrer vorgesehen. Insgesamt entstehen 3 70 Fahrradstellplätze, davon auch 30 Stellplätze für Lastenfahrräder bzw. Fahrräder mit Anhängern, die insbesondere für den Einkauf des kurzfristigen Bedarfs in Münster häufiger genutzt werden. Der Grundstückseigentümer ist bereit, über die für die geplan ten Nutzungen bauordnungsrechtlich notwendigerweise zu errichtenden Stellplätze hinaus weitere 220 Stellplätze anzubieten, die als Quar- tiersgarage einen Beitrag zur Linderung des im umliegenden Quartier herrschenden Parkdrucks lei s- ten sollen. Die Stellplät ze werden im Hinblick auf einen erwarteten Anstieg der Elektromobilität auch mit Ladestationen ausgerüstet. So sollen neben 25 Elektroladestationen 2 Schnellladestationen für - 5 - V/1061/2019 Elektroautos sowie Lademöglichkeiten für E -Bikes vorgehalten werden. Ebenso soll im Plangebiet eine CarSharing Station entstehen, die von den Bewohnern des Quartiers genutzt werden kann. Für Fußgänger soll das Vorhaben eine neue Querverbindung zwischen Hansaring und Hafenweg herstellen. Perspektivisch ist auch eine fußläufige Anbindu ng an das neue Quartier Stadthafen Nord vorgesehen. Grünplanung/Freiraum Zur Verringerung der mikroklimatischen Auswirkungen des Vorhabens sieht der Eigentümer nunmehr vor, alle entstehenden Dachflächen zu begrünen. Neben einer Verringerung der sommerlichen Er- wärmung sollen diese Maßnahmen auch dazu dienen, das Entwässerungssystem bei Starkregenfä l- len durch seine Speicherkapazität zu entlasten. Die Gestaltung der Freiflächen des HafenMarktes unterscheidet sich deutlich von der ursprünglichen Plan ung des ehemaligen Hafencenters. Dazu hat der Vorhabenträger die Anzahl der oberirdischen Kundenparkplätze im südwestlichen Grundstücksteil von genehmigten 149 auf 99 zzgl. 4 Behindertenstellplätze reduziert. Die hierdurch entstehenden Flächen werden zum e inen für eine intensivere Begrünung der oberirdischen Parkplatzfläche mit Bäumen genutzt, zum anderen soll zum Hafenweg hin eine Grünfläche mit ca. 800m² Größe entst e- hen (sog. Pocketpark), die eine fußläufige Durchwegung des Plangebietes erleichtern und en tlang des stark baulich geprägten Hafenweges eine Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität bieten soll. Ersteinschätzung Auswirkungen Im Rahmen der Arbeiten am Heilungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 535 hat der Vorhabenträger in Abstimmung mit der Verwaltung die gutachterlichen Aussagen zur Ve r- kehrserzeugung, zur Feinstaubbelastung, zu den schalltechnischen Auswirkungen des Vorhabens und die Verträglichkeitsuntersuchung aus Einzelhandelssicht gewissenhaft neu erstellen lassen. Auch wenn die gutachterlichen Aussagen aufgrund der geänderten Vorhabenkonzeption nicht vollständig kongruent mit dem beantragten Vorhaben übereinstimmen, stellen sich die darin enthaltenen E r- kenntnisse im Rahmen einer Ersteinschätzung wie folgt dar: Auswirkungen Einzelhandel Das Vorhaben entspricht den im Jahre 2018 beschlossenen Entwicklungszielen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Münster (V/1048/2017 und V/1048/2017/1) im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Das Plangebiet liegt innerhalb des hier vorgesehenen zentralen Versorgungsbereichs Stadtbereichszentrum Hans a- ring/Osmo (B4). Das Konzept sieht hier einen VKF -Zuwachs von insgesamt rd. 5.500 m² durch das Hafen-Center und die b eabsichtigte Erweiterung des Rewe -Marktes am Hansaring vor. Damit soll gemäß Konzept eine städtebauliche Aufwertung des Standortes und eine Stärkung der Versorgung s- funktion für das wachsende Hafenquartier erreicht wer den. In der Verträglichkeitsanalyse zum Hei- lungsverfahren für das Hafencenter wurde bereits mit der größeren Verkaufsfläche des Vollsortime n- ters und den weiteren unveränderten Einzelhandelsflächen der Nachweis erbracht, dass keine stä d- tebaulich negativen Auswirkungen in anderen zentralen Versorgungsbereichen zu erwarten sind. Das neu entstehende Vorhaben wird Wechselbeziehungen insbesondere mit dem Stadtteilzentrum Wo l- becker Straße westlich aufweisen. Bei der vorgesehenen Reduzierung der Verkaufsfläche werden voraussichtlich ebenfalls die einze l- handelsstrukturellen Auswirkungen reduziert. - 6 - V/1061/2019 Auswirkungen Verkehr Das Vorhaben wird im Wesentlichen über den Hansaring erschlossen, am Hafenweg befinden sich lediglich eine Nebenzufahrt in die Tiefgarage und Anlieferzufahrten. Die Zufahrt zum Hansaring s oll mittels einer neu zu errichtenden Lichtsignalanlage ausgebaut werden, da diese alle Ansprüche an eine funktionale Verkehrsabwicklung und Sicherheitsaspekte für die unterschiedlichen Verkehrstei l- nehmer am besten erfüllt. Im Rahmen der für das Heilungsve rfahren erstellten verkehrstechnischen Untersuchung, die auf der städtischen Verkehrsuntersuchung zum Masterplan Stadthäfen 2018 basiert, konnte eine ausre i- chende Erschließung und Anbindung der durch das Vorhaben induzierten Verkehre nachgewiesen werden, so dass aus verkehrlicher Sicht eine Verträglichkeit gegeben wäre. Der Hansaring ist als innerstädtische Verbindungsstraße bereits zum Analysezeitpunkt von einer sehr hohen durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von etwa 15.500 Fahrzeugen/24h geprägt. Im Rahmen der städtischen Verkehrsuntersuchung zum Masterplan Stadthäfen hat ein Gutachter die aktuellen Verkehrszahlen ermittelt und mit Hilfe des sehr detaillierten Verkehrsmodells der Stadt Münster prognostiziert, wie sich die Verkehrszahlen im Hafenra um in der Zukunft weiter entwickeln werden. Der Vergleich der Verkehrsanalysen aus den Jahren 2014 (altes Planverfahren) und 2018 zeigt eine Reduzierung des Verkehrs auf dem Hansaring trotz Schließung der Theodor -Scheiwe-Straße. Wurde 2014 noch eine Verke hrsstärke von etwa 17.000 Fahrten gezählt, waren 2018 knapp 1.500 Fahrten weniger, also ca. 15.500 Fahrten zu verzeichnen. Die Verkehrserzeugung des Vorhabens wurde unter Anwendung von Literaturwerten anhand der vo r- gesehenen Flächengrößen prognostiziert. Um die Verkehrserzeugung für die Einzelhandelsflächen zusätzlich abzusichern, wurde darüber hinaus die Verkehrserzeugung am Nahversorgungszentrum Friedrich-Ebert-Straße erhoben, welches eine ähnliche stadträumliche Lage und einen ähnlichen Ei n- zelhandelsmix aufweist und anhand der entsprechenden Verkaufsflächengrößen umgerechnet. Dabei hätte das Hafencenter in Summe etwa 4.600 Fahrten pro Tag erzeugt. Aufgrund der model l- technischen Variablen, die unter anderem eine Umverteilung von Verkehren (Verdrängungsef fekte) und die Auswirkungen von Verbund- und Mitnahmeeffekte beinhaltet, hätte diese Zahl nicht dazu g e- führt, dass die Verkehrsbelastung auf dem Hansaring um die erzeugten Fahrten ansteigt. Prognost i- ziert wurde ein Anstieg der Verkehrsstärke um maximal 500 Fahrten (+ 3%), die sich im Vergleich zur Gesamtbelastung nur vernachlässigbar ausgewirkt hätten. Ein ähnlicher Effekt lässt sich auch für die Friedrich-Ebert-Straße in den Betrachtungszeiträumen vor und nach Inbetriebnahme des Nahverso r- gungszentrums entsprechend nachweisen. Im Ergebnis wäre die Verkehrsstärke auf dem Hansaring nach Inbetriebnahme des Hafencenters 2020 mit 15.900 Fahrzeugen noch immer knapp 1.000 Fahrzeuge geringer als die 2014 gemessene Belastung ohne Vorhaben gewesen. Diese Differenz wür de auch bei einer Inbetriebnahme 2022 in etwa bestehen bleiben. Aufgrund der nunmehr beantragten reduzierten Fassung des Vorhabens ist von einer leicht geringeren Verkehrserzeugung gegenüber den Zahlen aus dem Heilungsverfahren auszugehen. - 7 - V/1061/2019 Auswirkungen Schallemissionen Der Betrieb des beantragten Vorhabens ist mit Immissionen von Gewerbelärm an den umliegenden Gebäuden verbunden, der die Richtwerte der TA Lärm tags und nachts sicher unterschreitet.. Dabei fallen im Wesentlichen die Emissionen der zu erwart enden Fahrzeugbewegungen ins Gewicht, wä h- rend die Anlagentechnik (Lüftungsgeräte etc.) vernachlässigbare Anteile an der Gesamtlärmerze u- gung einnimmt. Bezüglich des Verkehrslärms auf öffentlichen Straßen kommen die erstellten Gutachten zu dem E r- gebnis, dass aufgrund der hohen Verkehrsbelastung des Hansarings bereits ohne das Vorhaben eine relativ hohe Belastung vorliegt. Im direkt an das Plangebiet angrenzenden Bereich zwischen der Dortmunder Straße und der Schillerstraße werden an einigen Fassadenabschnitt en für 2022 Werte von 69 dB(A) tags und bis zu 61dB(A) nachts prognostiziert. Die Verwaltung hat daher juristisch prüfen lassen, in wie weit eine Pegelzunahme durch ein neu g e- plantes Vorhaben noch der Abwägung durch die Gemeinde zugänglich ist. Diese Erkenntnisse lassen sich auf viele weitere Fälle von Neubauprojekten an bereits vorbelasteten Straßenabschnitten übe r- tragen. Im Ergebnis werden die Orientierungswerte der DIN 18005 Schallschutz im Städtebau in n a- hezu allen innerstädtischen Lagen heute bereits im Bestand überschritten. Dies ist zunächst unschäd- lich. Sobald Werte von etwa 70dB(A) tags und 60 dB(A) nachts überschritten werden, sind jedoch Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen (im beschriebenen Bereich ist diese Schwelle in der Nachtzeit im Bes tand überschritten). Dies bedeutet zunächst nicht, dass eine Zunahme hier per se unzulässig ist, jedoch muss die Gemeinde im Rahmen einer intensiven Abwägung feststellen, ob eine Zunahme weiterhin zumutbar erscheint und welche Minderungsmaßnahmen vorgesehe n werden können. Überschreiten die Werte die Grenze von 75dB(A) tags und 65 dB(A) nachts ist die absolute Unzumutbarkeitsschwelle überschritten, die auch einer Abwägung nicht mehr zugänglich ist. Gemäß den Lärmgutachten zum Hafencenter aus dem Heilungsver fahren treten im Nahbereich P e- gelzunahmen von 0,4 – 4,7 dB(A) am Tag und 0,4-1,7 dB(A) in der Nacht auf. Die maximalen rechne- rischen Pegelzunahmen liegen im direkten zukünftigen Kreuzungsbereich der Einmündung zum H a- fenMarkt. Dies ist insbesondere dadurch begründet, dass aufgrund der Berechnungsvorschriften ein Zuschlag für die Effekte der Ampelanlage von 3dB(A) erfolgen muss. Die im Ergebnis errechneten Mitteilungspegel an den Fassaden im Umfeld liegen somit innerhalb des Rahmens einer möglichen Abwägungs entscheidung zur Zumutbarkeit, allerdings in Teilen über der Schwelle zur Gesundheitsgefahr. Im Rahmen der ursprünglichen Abwägungsentscheidung sind diese Auswirkungen als zumutbar ei n- geschätzt worden. Dies auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass a n einigen Fassaden ein grundsätzlicher Anspruch auf Lärmsanierung nach den Regelungen der Verkehrslärmschutzveror d- nung wegen der wesentlichen Änderung der Straße vorliegt. Der Vorhabenträger hat sich bereit e r- klärt, die hieraus entstehenden Kosten mit zu tragen und hat darüber hinaus für besonders betroffene Fassadenbereiche außerhalb des konkreten Umbaubereiches auf freiwilliger Basis ebenfalls eine Kostentragung eventueller Sanierungsmaßnahmen für passiven Schallschutz in Aussicht gestellt. Auswirkungen Luftschadstoff Im Luftschadstoffgutachten zum Heilungsverfahren für den Bebauungsplan Hafencenter ist der Nachweis erbracht worden, dass sämtliche Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub - 8 - V/1061/2019 deutlich unterschritten werden. Dieses Ergebnis wird sich unter der Prämisse weiter sinkender Ve r- kehrserzeugung am Standort nicht verändern. Verfahren Nach Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 535 durch das OVG NRW ist der für das Grundstück vormals geltende Bebauungsplan Nr. 401 „Stadthafen I/Albersloher Weg“ wieder aufgelebt. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück im nördlichen Bereich am Hansaring ein Misc h- gebiet, im südlichen Bereich zum Hafenweg ein Gewerbegebiet für Holzbearbeitungsbetriebe fest. Die Umsetzung des Vorhabens „HafenMarkt“ ist unter den vorhandenen planungsrechtlichen Voraus- setzungen mittels eines sogenannten Heilungsverfahrens nicht möglich, weil die Vorhaben Hafencen- ter und Hafenmarkt hierzu zu deutliche Unterschiede aufweisen. Zur Realisierung des nunmehr vom Eigentümer vorgesehenen Vorhabens ist die Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Beba u- ungsplanes im Vollverfahren erforderlich. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen, auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erneut parallel zu betreiben. Als nächster Verfahrensschritt soll daher für beide Verfahren nach Überarbeitung der gutachterlichen Aussagen eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden stattfinden. Dazu soll im 1. Quartal 2020 den Bürgern die Chance geboten werden, sich über d as geänderte Vorhaben und de s- sen Auswirkungen bei Vorhabenträger und Gutachtern zu informieren. Die Verwaltung wird hierzu entsprechend separat Termine bekanntgeben und einladen. Der Eigentümer hat sich bereit erklärt, die im Durchführungsvertrag zum vorh abenbezogenen Bebau- ungsplan 535 („Hafencenter“) getroffenen Vereinbarungen und Kostentragungsregelungen mit gle i- cher Zielsetzung auch im anstehenden Verfahren zu übernehmen. Das Plangebiet ist ca. 2,7 ha groß, die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der b eigefügten Über- sicht (Anlage 1) zu entnehmen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich Anlage 2: Antrag auf Aufstellung und Ansichten des Vorhabens Anlage 3: Vorhabenvergleich
V-1061-2019-Anlage-1-Geltungsbereich
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Schillerstraße Geltungsbereich 0DVWDE bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQV9RUKDEHQEH]RJHQHU%HEDXXQJVSODQ1U +DQVDULQJ6FKLOOHUVWUDH+DIHQZHJ Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1061/2019
V-1061-2019-Anlage-3-Vergleich
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Stadtplanungsamt STADT ||| MÜNSTER VBP 609 Hafenmarkt | Vergleich: Flächenkalkulation und Mobilitätseckpunkte Nutzungsbaustein Hafencenter (2015) HafenMarkt (2019) Einzelhandel Vollsortimenter 3.000 m? Getränkemarkt 400 m? Discounter 900 m? Drogerie 550 m? Apotheke 50 m? Summe: 4.900 m? Büro/Dienstleistung/Gastro 4.630 m? Wohnen 33 WE auf 3.064 m? Freiraum Mobilität 158 Stpl. PKW oberirdisch 365 Stpl. PKW unterirdisch, davon 220 Quartiersgarage 370 Fahrradstellplätze (Einzelhandelsflächen in m? VK, sonst. Flächen als m? Mietfläche) Vollsortimenter 2.950 m? (Sortimentsschwerpunkte vegan, regional, lokal, bio) Discounter 900 m? Drogerie 550 m? Apotheke 50 m? Summe: 4.450 m? 4.860 m? 34 WE auf 3.065 m? (30% förderfähig + Wohngruppen) Dachbegrünung Begrünung Parkplatz Pocketpark (800m?) 99 PKW oberirdisch (+ 4 Behindertenstellplätze) 350 PKW unterirdisch, davon 220 Quartiersgarage (CarSharing, Ladesäulen) 370 Fahrradstellplätze, davon 30 Lastenrad (Lieferdienst) 6L.02/L90L/A IN aBenon ınz € abejuy
Anlage A
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Anlage A zur Vorlage Nr. V/1061/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich östlich des Hansarings, zwischen der Schillerstraße und dem Hafenweg. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des als „Hafenmarkt“ bezeichneten Vorhabens geschaffen werden. Mit Antrag vom 28.10.2019 hat die Stroetmann Grundbesitz-Verwaltung GmbH & Co. KG aufgrund einer Umplanung des bisherigen Vorhabens „Hafencenter“ einen Antrag auf Durchführung eines Verfahrens zur Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt. In diesem soll eine gemischt genutzte Bebauung entstehen, die unter anderem Einzelhandelsflä- chen, eine öffentliche zugängliche Tiefgarage, Dienstleistungsnutzungen, Gastronomie, soziale Infrastruktur (Kindergroßtagespflege und Quartiersbüro) und Wohnen beherbergen soll. Zur Realisierung des nunmehr vom Eigentümer vorgesehenen Vorhabens ist die Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Vollverfahren erforderlich. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird empfohlen, auch die Änderung des Flächennutzungsplans erneut parallel zu betreiben. Als nächster Verfahrensschritt soll im ersten Quartal 2020 eine frühzeitige Beteiligung der Öffent- lichkeit und der Behörden stattfinden. Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungOrte (9)
- Schillerstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Dortmunder Straße
- Hafenweg
- Hansaring 64
- Am Mittelhafen 55
- Theodor-Scheiwe-Straße
- Albersloher Weg
- Hafenmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- V/1061/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37