240406-06
Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Mitteilung der Verwaltung
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Mitteilungsvorlage öffentlich 240406-06 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Mitteilung der Verwaltung Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 31.12.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.12.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Mitteilungsvorlage: Diese Mitteilungsvorlage bezieht sich auf die am 12. November 2024 gefassten Beschlüsse des Rates (vgl. DS-Nr.240406). „Beschluss vom 12.November 2024: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in engem Kontakt mit der Deutschen Marktgilde bestehende Bemühungen zum Thema Müllvermeidung und Mehrweg fortzusetzen. Zudem sollen folgende Kriterien in den zukünftigen Vertrag mit der DMG aufgenommen werden bzw. im aktuellen Vertrag nachverhandelt werden: 1. Die bestehenden Reduzierungen im Standgeld werden für Händler*innen in allen Lagen (A, B und C) auf einheitlich 10% ausgeweitet. Die Reduzierung wird angewandt, wenn ausschließlich Mehrwegsysteme verwendet werden. Das Mindeststandgeld je Markttag wird so angepasst, dass es auch bei reduziertem Standgeld eine Mindestgröße von 10qm (in C-Lage) erlaubt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Austausch mit der DMG außerdem eine Möglichkeit zu finden, abgestuft auch Anreize für Händler*innen zu setzen, Mehrweg zusätzlich zu Einwegsystemen zu nutzen. 2. Wer freiwillig Mehrweg anbietet und dafür eine reduzierte Standgebühr nach Punkt 1 in Anspruch nimmt, hat auch die Informationspflichten nach §33 Abs. 2 VerpackG sinngemäß zu erfüllen. Soweit für Anbieter die Erleichterungen nach §34 VerpackG gelten, ist das dort geregelte Angebot, Speisen und Getränke in von Kund*innen mitgebrachte Gefäße umzufüllen, zu gewährleisten; auch die Informationspflicht nach §34 Abs. 3 ist dann zu erfüllen. Verstöße gegen diese Pflichten sollten entsprechend geahndet werden. Die Überwachung der Einhaltung dieser Pflichten sind von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Marktgilde weiter zu konkretisieren. Seite 1 von 4 Seite 2 — — 3. Prüfauftrag: bonnorange soll bitte prüfen, ob ein zentraler Spülwagen und eine zentrale Ausgabe möglich sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Betrachtung der Refinanzierung durch die Beschicker." Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Die Punkte 1 (Reduzierung der Standgelder und weitere Anreize) und 2 (Informationspflicht) werden dabei durch die Verwaltung beantwortet. Die bonnorange AöR hat geprüft, ob ein zentraler Spülwagen und eine zentrale Ausgabe unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Betrachtung der Refinanzierung durch die Beschicker möglich sind (Punkt 3). Zu 1. Das bestehende Vertragsverhältnis mit der Marktgilde endet am 31. März 2027. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine zusätzlichen Auflagen zur Bewirtschaftung der Fläche und des Wochenmarktes gemacht werden. Die Verwaltung weist auf die DS 252638 hin. Die Vorbereitungen für die Erarbeitung des neuen Interessensbekundungsverfahrens werden Anfang 2026 durchgeführt. Hierbei werden insbesondere die Aspekte eines nachhaltigen Wochenmarktes sowie die Umsetzung zur Verpflichtung von Mehrweg berücksichtigt, sodass es zukünftig keiner Unterscheidung bei Berechnung der Standgelder mehr bedarf. In Absprache mit der Marktgilde werden zeitnah verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung von Mehrwegsystemen auf dem Wochenmarkt erprobt. Zu 2. Die Marktgilde wird durch die Bundesstadt Bonn schriftlich aufgefordert, die Informationspflicht nach §33 Abs. 2 VerpackG sinngemäß zu erfüllen. Die Kontrolle der Beschicker*innen erfolgt durch die Marktgilde sowie durch das Marktamt der Stadt Bonn. Zu 3. Die bonnorange teilt hierzu folgende Prüfungsergebnisse mit: 1. Wirtschaftlichkeit und Personalbedarf Die jährlichen Gesamtkosten für eine kommunale Lösung mit einem zentralen Spülwagen (inkl. Personal, Wartung, Logistik, Material) belaufen sich auf rund 96.000 € zuzüglich Mehrweggeschirr, Ersatzbeschaffung und Lagerung. Die Finanzierung über eine Umlage auf die Beschicker wäre grundsätzlich möglich, würde aber pro Teilnehmer mit mindestens ca. 267 € monatlich zu Buche schlagen. 2. Hygiene und Infrastruktur Die Einhaltung der Hygienevorgaben (Trennung von sauberem und gebrauchtem Geschirr, Schwarz-Weiß-Bereiche) stellt hohe Anforderungen an Verkaufsstände und Marktorganisation. Die Rücknahme verschmutzten Geschirrs an den Ständen ist derzeit nicht flächendeckend möglich oder hygienisch bedenklich. Die örtliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung müsste zudem baulich angepasst oder temporär eingerichtet werden. 3. Logistik und Lagerung Der Betrieb eines Spülwagens erfordert umfangreiche logistische Planung: Seite 2 von 4 Seite 3 — — Transport außerhalb der Marktzeiten, Lagerung von Geschirr, zeitnahe Verteilung und Rückführung. Dies bindet Personalressourcen und erhöht die Kosten. 4. Alternative: Systemanbieter für Mehrweggeschirr Die Nutzung externer Systemanbieter für Mehrweggeschirr und -besteck bietet eine deutlich praktikablere Alternative. Beispielrechnungen zeigen: • Pro Anbieter entstehen Kosten zwischen 22 € und 45 € pro Markttag, abhängig vom Geschirrbedarf. • Die Logistik (inkl. Reinigung, Lieferung) wird vom Dienstleister übernommen. • Die Verteilung der Kosten auf alle Marktteilnehmer ist über eine Umlage umsetzbar und transparent. 5. Erfahrungen aus anderen Städten (z. B. Freiburg, Münster) • Die Einführung eines zentralen Spülsystems war nur mit erheblichem organisatorischen und kommunikativen Aufwand erfolgreich. • Externe Dienstleister sind in der Regel wirtschaftlicher und flexibler als kommunale Lösungen. • Eine sorgfältige Bedarfsanalyse und Pilotphase sind zwingend erforderlich. Zusammenfassung: Die Einrichtung eines kommunalen Spülwagens mit zentraler Mehrweggeschirrausgabe auf dem Wochenmarkt Bonn erfordert hohe Investitions- und Betriebskosten. Die logistischen und insbesondere hygienischen Herausforderungen sind von der Stadt noch im Detail zu prüfen. Alternativ sollte die Einbindung externer Systemanbieter geprüft werden, die standardisierte Mehrweglogistik anbieten. Die Finanzierung über eine verursachergerechte Umlage auf die Beschicker ist praktikabel und bereits in anderen Kommunen erprobt. Sollte eine solche Lösung in Frage kommen, sind aufgrund der Erfahrungen anderer Städte folgende Punkte besonders zu beachten: • Es sollte zunächst ein abgestimmtes Pilotprojekt mit einem Systemanbieter für einen definierten Zeitraum durchgeführt werden. • Die frühzeitige Einbindung der Marktgilde und Beschicker zur Akzeptanzförderung ist für den Erfolg des Projektes zwingend erforderlich. • Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Umstellung auf Mehrweg. Gemäß Beschlussfassung DS 231182-07 AA ist die Verwaltung beauftragt, einen Satzungsentwurf für die Einführung einer Verpackungssteuer zu entwickeln. Begleitend sollen Vorschläge zur Unterstützung der Gewerbetreibenden in der Umstellung von Einweg auf Mehrweg, zur Einführung einer effizienten Rücknahmestruktur für Mehrwegangebote oder für weitere Begleitmaßnahmen zur Müllvermeidung gemacht werden. Hierüber werden sich auch Lösungen für die Angebote des Wochenmarktes ergeben. Die Verwaltung wird Anfang 2026 über den Sachstand berichten. Seite 3 von 4 Seite 4 — — Anlage/n Keine Seite 4 von 4
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 240406-06
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 14.10.2025
- Erstellt
- 21.08.2025 13:21