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240406-06

Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und besteck; Mitteilung der Verwaltung

Mitteilungsvorlage 14.10.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2025, TOP 7.3

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Mitteilungsvorlage 
öffentlich 
240406-06 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
33 Bürgerdienste 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
 
 
Vertrag mit der DMG-Marktgilde; hier: Verzicht auf 
Einwegverpackungen sowie Einweggeschirr- und 
besteck; Mitteilung der Verwaltung 
 
Beratungsfolge 
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Europa, Internationales, 
Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit 
31.12.2025 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale 
Agenda 
31.12.2025 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Mitteilungsvorlage: 
  
Diese Mitteilungsvorlage bezieht sich auf die am 12. November 2024 gefassten 
Beschlüsse des Rates (vgl. DS-Nr.240406).  
  
„Beschluss vom 12.November 2024: 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in engem Kontakt mit der Deutschen 
Marktgilde bestehende Bemühungen zum Thema Müllvermeidung und 
Mehrweg fortzusetzen. Zudem sollen folgende Kriterien in den zukünftigen 
Vertrag mit der DMG aufgenommen werden bzw. im aktuellen Vertrag 
nachverhandelt werden: 
  
1. Die bestehenden Reduzierungen im Standgeld werden für 
Händler*innen in allen Lagen (A, B und C) auf einheitlich 10% 
ausgeweitet. Die Reduzierung wird angewandt, wenn ausschließlich 
Mehrwegsysteme verwendet werden. Das Mindeststandgeld je Markttag 
wird so angepasst, dass es auch bei reduziertem Standgeld eine 
Mindestgröße von 10qm (in C-Lage) erlaubt. Die Verwaltung wird 
beauftragt, im Austausch mit der DMG außerdem eine Möglichkeit zu 
finden, abgestuft auch Anreize für Händler*innen zu setzen, Mehrweg 
zusätzlich zu Einwegsystemen zu nutzen. 
2. Wer freiwillig Mehrweg anbietet und dafür eine reduzierte Standgebühr 
nach Punkt 1 in Anspruch nimmt, hat auch die Informationspflichten 
nach §33 Abs. 2 VerpackG sinngemäß zu erfüllen. Soweit für Anbieter 
die Erleichterungen nach §34 VerpackG gelten, ist das dort geregelte 
Angebot, Speisen und Getränke in von Kund*innen mitgebrachte 
Gefäße umzufüllen, zu gewährleisten; auch die Informationspflicht nach 
§34 Abs. 3 ist dann zu erfüllen. Verstöße gegen diese Pflichten sollten 
entsprechend geahndet werden. Die Überwachung der Einhaltung 
dieser Pflichten sind von der Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit 
der Marktgilde weiter zu konkretisieren. 
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3. Prüfauftrag: bonnorange soll bitte prüfen, ob ein zentraler Spülwagen 
und eine zentrale Ausgabe möglich sind unter Berücksichtigung der 
Wirtschaftlichkeit und Betrachtung der Refinanzierung durch die 
Beschicker." 
  
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
  
Die Punkte 1 (Reduzierung der Standgelder und weitere Anreize) und 2 
(Informationspflicht) werden dabei durch die Verwaltung beantwortet. Die 
bonnorange AöR hat geprüft, ob ein zentraler Spülwagen und eine zentrale 
Ausgabe unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Betrachtung der 
Refinanzierung durch die Beschicker möglich sind (Punkt 3). 
  
Zu 1. Das bestehende Vertragsverhältnis mit der Marktgilde endet am 31. März 
2027. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine zusätzlichen Auflagen zur 
Bewirtschaftung der Fläche und des Wochenmarktes gemacht werden. Die 
Verwaltung weist auf die DS 252638 hin. 
  
Die Vorbereitungen für die Erarbeitung des neuen 
Interessensbekundungsverfahrens werden Anfang 2026 durchgeführt. Hierbei 
werden insbesondere die Aspekte eines nachhaltigen Wochenmarktes sowie 
die Umsetzung zur Verpflichtung von Mehrweg berücksichtigt, sodass es 
zukünftig keiner Unterscheidung bei Berechnung der Standgelder mehr bedarf. 
  
In Absprache mit der Marktgilde werden zeitnah verschiedene Maßnahmen zur 
Umsetzung von Mehrwegsystemen auf dem Wochenmarkt erprobt. 
  
Zu 2. Die Marktgilde wird durch die Bundesstadt Bonn schriftlich aufgefordert, 
die Informationspflicht nach §33 Abs. 2 VerpackG sinngemäß zu erfüllen. Die 
Kontrolle der Beschicker*innen erfolgt durch die Marktgilde sowie durch das 
Marktamt der Stadt Bonn. 
  
Zu 3. Die bonnorange teilt hierzu folgende Prüfungsergebnisse mit: 
  
1. Wirtschaftlichkeit und Personalbedarf 
Die jährlichen Gesamtkosten für eine kommunale Lösung mit einem zentralen 
Spülwagen (inkl. Personal, Wartung, Logistik, Material) belaufen sich auf rund 
96.000 € zuzüglich Mehrweggeschirr, Ersatzbeschaffung und Lagerung. Die 
Finanzierung über eine Umlage auf die Beschicker wäre grundsätzlich möglich, 
würde aber pro Teilnehmer mit mindestens ca. 267 € monatlich zu Buche 
schlagen. 
  
2. Hygiene und Infrastruktur 
Die Einhaltung der Hygienevorgaben (Trennung von sauberem und 
gebrauchtem Geschirr, Schwarz-Weiß-Bereiche) stellt hohe Anforderungen an 
Verkaufsstände und Marktorganisation. Die Rücknahme verschmutzten 
Geschirrs an den Ständen ist derzeit nicht flächendeckend möglich oder 
hygienisch bedenklich. Die örtliche Wasserversorgung und 
Abwasserentsorgung müsste zudem baulich angepasst oder temporär 
eingerichtet werden. 
  
3. Logistik und Lagerung 
Der Betrieb eines Spülwagens erfordert umfangreiche logistische Planung: 
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Transport außerhalb der Marktzeiten, Lagerung von Geschirr, zeitnahe 
Verteilung und Rückführung. Dies bindet Personalressourcen und erhöht die 
Kosten. 
  
4. Alternative: Systemanbieter für Mehrweggeschirr 
Die Nutzung externer Systemanbieter für Mehrweggeschirr und -besteck bietet 
eine deutlich praktikablere Alternative. Beispielrechnungen zeigen: 
• Pro Anbieter entstehen Kosten zwischen 22 € und 45 € pro Markttag, 
abhängig vom Geschirrbedarf. 
• Die Logistik (inkl. Reinigung, Lieferung) wird vom Dienstleister 
übernommen. 
• Die Verteilung der Kosten auf alle Marktteilnehmer ist über eine Umlage 
umsetzbar und transparent. 
  
5. Erfahrungen aus anderen Städten (z. B. Freiburg, Münster)  
• Die Einführung eines zentralen Spülsystems war nur mit erheblichem 
organisatorischen und kommunikativen Aufwand erfolgreich. 
• Externe Dienstleister sind in der Regel wirtschaftlicher und flexibler als 
kommunale Lösungen. 
• Eine sorgfältige Bedarfsanalyse und Pilotphase sind zwingend 
erforderlich. 
  
Zusammenfassung: 
Die Einrichtung eines kommunalen Spülwagens mit zentraler 
Mehrweggeschirrausgabe auf dem Wochenmarkt Bonn erfordert hohe 
Investitions- und Betriebskosten. Die logistischen und insbesondere 
hygienischen Herausforderungen sind von der Stadt noch im Detail zu prüfen. 
  
Alternativ sollte die Einbindung externer Systemanbieter geprüft werden, die 
standardisierte Mehrweglogistik anbieten. Die Finanzierung über eine 
verursachergerechte Umlage auf die Beschicker ist praktikabel und bereits in 
anderen Kommunen erprobt. Sollte eine solche Lösung in Frage kommen, sind 
aufgrund der Erfahrungen anderer Städte folgende Punkte besonders zu 
beachten: 
  
• Es sollte zunächst ein abgestimmtes Pilotprojekt mit einem 
Systemanbieter für einen definierten Zeitraum durchgeführt werden. 
• Die frühzeitige Einbindung der Marktgilde und Beschicker zur 
Akzeptanzförderung ist für den Erfolg des Projektes zwingend 
erforderlich. 
• Durchführung einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit zur 
Sensibilisierung für die Umstellung auf Mehrweg. 
  
Gemäß Beschlussfassung DS 231182-07 AA  ist die Verwaltung beauftragt, 
einen Satzungsentwurf für die Einführung einer Verpackungssteuer zu 
entwickeln. Begleitend sollen Vorschläge zur Unterstützung der 
Gewerbetreibenden in der Umstellung von Einweg auf Mehrweg, zur 
Einführung einer effizienten Rücknahmestruktur für Mehrwegangebote oder für 
weitere Begleitmaßnahmen zur Müllvermeidung gemacht werden. Hierüber 
werden sich auch Lösungen für die Angebote des Wochenmarktes ergeben. 
Die Verwaltung wird Anfang 2026 über den Sachstand berichten. 
 
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Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (4)

11.12.2025 Rat
TOP 7.3 Kenntnisnahme

Beschluss: wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt)

Zur Sitzung
15.12.2025 Rat
TOP 7.3 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Details

Vorlagen-Nr.
240406-06
Typ
Mitteilungsvorlage
Datum
14.10.2025
Erstellt
21.08.2025 13:21