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V/0803/2015

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen an verschiedenen Standorten

Vorlagen 12.10.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 12

Anlage 3 - Lützow-Kaserne Lageplan

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Brandhoveweg Lageplan

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Anlage 1 - Schifffahrter Damm/Mauritzheide Lageplan

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Anlage 3 - Lützow-Kaserne Lageplan

172 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 05.10.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5762 988
R 3411 526
R 3412 703
H 5764 639
0 50 100
Meter
Anlage 3
Standort Handorf
Lützow-Kaserne

Beschlussvorlage

24537 Zeichen

V/0803/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen;  
hier: Zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen an verschiedenen Standorten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.10.2015 Integrationsrat Vorberatung 
22.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
28.10.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
 Flächenmanagement Vorberatung 
03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.11.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt fest, dass der Stan dort Schifffahrter Damm/Mauritzheide, Stadtbezirk Mitte, 
Stadtteil Mauritz-Mitte (Anlage 1), grundsätzlich geeignet ist, dort vorübergehend eine Flüch t-
lingseinrichtung in Modul- oder Pavillonbauweise mit 100 Plätzen aufzustellen. Die Verwaltung 
wird beauftragt, diese Maßnahme umzusetzen, wenn dort die liegenschaftlichen, bau - und pla-
nungsrechtlichen sowie sonstigen Voraussetzungen geschaffen werden können. Auf der 
Grundlage eines noch zu erstellenden Errichtungsbeschlusses sollen die für diese Maßnahme 
entstehenden Kosten, je nach Wirtschaftlichkeit der sich anbietenden Lösung alternativ für E r-
werb oder Anmietung  des Gebäudes , ermittel t und in einer gesonderten Vorlage dar gestellt 
werden. 
 
2. Die Flüchtlingseinrichtung auf der ehemaligen Hofstelle Buddenbäumer am Brandhoveweg , 
Stadtbezirk Südost, Stadtteil Wolbeck (Statistischer Bezirk Angelmodde; Anlage 2)  wird, wie 
von der Bezirksvertretung Münster -Südost beantragt (vgl. Anregung an den Rat 
ABV/0004/2015), so lange weiterbetrieben, wie der entsprechende Bedarf  an Unterbringungs-
plätzen besteht und das Grundstück nicht für den Ausbau der Bezirkssportanlage Wolbeck b e-
nötigt wird. Die Anregung ABV/0004/2015 ist damit erledigt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0803/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.10.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0803/2015 
Die Verwaltung prüft, ob sich ein Erwerb der Pavillonanlage ggf. wirtschaftlicher darstellt als die 
weitere Anmietung. 
 
3. Die vom Bundesministerium der Verteidigung zur Verfügung gestellten Gebäude auf dem G e-
lände der Lützow -Kaserne, Stadtbezirk Ost, Stadtteil Handorf (Anlage 3),  mit einer Kapazität 
von insgesamt 200 Plätzen werden zur Unterbrin gung von Flüchtlingen hergerichtet und v o-
rübergehend genutzt. 
 
4. Die neu geschaffenen Unterbringungskapazitäten werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie 
den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 
 
5. Mit Inbetriebnahme der neuen Unte rbringungskapazitäten werden freizeitpädagogische Ange-
bote für Kinder und Jugendliche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtungen 
etablierten Angebote durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet. 
 
6. Die Verwaltung wird er mächtigt, die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtungen an 
geeignete freie Träger zu vergeben. Dabei wird der übliche Betreuungsschlüssel von jeweils 
0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze zugrunde gelegt. Sofern sich eine B e-
treuung durch freie Träger nicht realisieren lässt, sind ab Inbetriebnahme der Flüchtlingsei n-
richtungen dem Betreuungsschlüssel entsprechend zusätzliche Mitarbeiter/ -innen im Bereich 
von Sozialarbeit und Hausdienst jeweils zeitnah und zunächst überplanmäßig be fristet für drei 
Jahre einzusetzen. Die Verwaltung wird dazu den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, G e-
sundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung sowie den Ausschuss für Personal, Organ i-
sation, Sicherheit, Ordnung und E-Government unterrichten. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Planung und Vorbereitung weiterer Unterbrin -
gungsmöglichkeiten sowie konzeptionellen Unterstützung und Weiterentwicklung der Flüch t-
lingsarbeit 1,00 Vollzeitäquivalent zusätzlich und befristet bis zum 31.03.2016 im Teilerge b-
nisplan 0503 eingerichtet wurde. Die derzeit mit EGr. 13 ausgewiesene Stelle wird bis zum 
31.12.2016 überplan verlängert. Zum Stellenplan 2017 ist über die Fortführung zu entsche i-
den. 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Personalressourcen zur Betreuung u nbegleiteter min-
derjähriger Flüchtlinge aufgrund der akuten Zuweisungszahlen um 0,50 Vollzeitäquivalent 
EGr. S 12 erhöht wurden. Diese Stelle wird weiterhin überplan und befristet bis zum 
31.12.2017 im Teilergebnisplan 0605 eingerichtet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Den Berechnungen für die laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die v o-
rübergehenden Unterbringungskapazitäten zu Beschlusspunkt 1 bis zum 3. Quartal 2016 fertigg e-
stellt und die Unterbringungskapazitäten zu Beschlusspunkt 3 zum 01.01.2016 bezogen werden. 
 
Zu den einzelnen Beschlusspunkten  entstehen folgende zusätzliche Haushaltsbelastungen , die 
bisher nicht veranschlagt sind: 
 
Zu 2.: Für den Betrieb der Pavillonanlage am Brandhoveweg entstehen Miet- und Betriebskosten 
in Höhe von ca. 232.000 € jährlich. 
 
Zu 3.: Für die erforderlichen Baumaßnahmen an der Lützow -Kaserne sind etwa 230.000 € anz u-
setzen. Hierzu zählen insbesondere die Herrichtung der Außenanlagen, einschließlich der Vorbe-
reitung der Standflächen für die Sanitärconta iner, die Errichtung einer Zaunanlage, der Einbau 
von funkvernetzten Rauchmeldern sowie Stromanschlüsse und Erschließungsmaßnahmen für 
die Sanitärcontainer. Die Mietkosten für die Sanitärcontainer belaufen sich auf etwa 2.000 € m o-

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V/0803/2015 
natlich. Darüber hinaus mu ss insbesondere aus Brandschutzgesichtspunkten ein Sicherheit s-
dienst beauftragt werden. Hier ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 320.000 € zu rechnen. 
 
Zu 4.: Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgege n-
stände der G ebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtu n-
gen. In der Lützow -Kaserne fallen aufgrund der bereits vorhandenen Ausstattungsgegenstände 
geringere Kosten in Höhe von insgesamt voraussichtlich 77.540 € für die vorgesehenen 200 Plätze 
an, davon entfallen 29.760 € auf Mobiliar / Einrichtung im Wert von mehr als 410 €. 
 
Zu 5.: Für die freizeitpädagogischen Angebote ist je Einrichtung mit Aufwendungen in Höhe von 
11.000 € jährlich zu rechnen. 
 
Zu 6.: Für die Betreuung der Flüchtli ngseinrichtungen werden je 50 Plätze 0,5 VZÄ EGr. S 12 für 
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,5 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst eing e-
setzt. Es wird erwartet, dass die Personalaufwendungen für den Betrieb der Flüchtlingseinric htung 
zu Beschlusspunkt 1 nach deren Fertigstellung ab dem 3. Quartal 2016 und zu Beschlusspunkt 3 
zum 01.01.2016 fällig werden. Die laufenden Personalaufwendungen sind zunächst für einen B e-
trieb in städtischer Regie auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Pe rsonalkosten für die 
jeweils vorgesehene Eingruppierung ermittelt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen 
freier Träger eingesetzt werden, wenn entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen 
Vereinbarungen - orientiert am kalkulierten städtischen Aufwand - getroffen werden können.  
 
Zu 7. und 8.: Die laufenden Personalaufwendungen sind auf der Basis der durchschnittlichen städ-
tischen Personalkosten für die vorgesehene Eingruppierung ermittelt. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer  
sozialer Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2016 ff. 81.720 1 VZÄ EGr. 
13 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 247.825 Zuschüsse an 
freie Träger; 
Integrations-
hilfen 
   2017 ff. 297.390 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2015 47.780 Mobiliar/  
Einrichtung  
< 410 €; 
Sicherheits-
dienst 
   2016 380.495 
      
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 
2016 ff. 256.000  
      
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 16 Sonstige ordentliche  
Aufwendungen 
2016 ff. 16.500

- 4 - 
V/0803/2015 
Produktgruppe 0605 Erzieherische und wirtschaftl i-
che Hilfen für Familien 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2016/ 
2017 
27.070 0,5 EGr. S 12 
Insgesamt:   2016 1.009.610 2015:  
47.780 € 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer  
sozialer Bedarfe 
   
Investitionsmaß-
nahme 
 Ausstattung von 
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
2015 230.000  
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb 
von beweglichem 
Anlagevermögen 
2015 29.760 Mobiliar/  
Einrichtung 
> 410 € 
   2016 20.165 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  20.165 2015: 
259.760 € 
 
 
Die notwendigen investiven Mittel werde n zum Nachtrag 2015 angemeldet. Die Mittel für die 
Möblierung der Einrichtung für 2015 sind über den Nachtrag beantragt worden. Die weiteren F i-
nanzierungsbedarfe werden durch Veränderungsblätter in die Beratungen des Haushalts 2016 
gegeben. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Zuzug von Flüchtlingen ist im laufenden Jahr bundesweit auf ein neues Rekordhoch gesti e-
gen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht in seiner aktuellen Prognose von bis zu 
800.000 Flüchtlingen in 2015 aus. Nach dem Königsteiner S chlüssel ist das Land NRW zur Au f-
nahme von 21,2 % der Flüchtlinge verpflichtet. Tatsächlich liegt der Anteil der in NRW aufgeno m-
menen Personen derzeit noch höher. In der Zeit von Januar bis September 2015  sind 160.000 
Flüchtlinge nach NRW gekommen . Im gesa mten Jahr 2014 waren es insgesamt 40.000  Men-
schen. 
 
Aufgrund der Überlastung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind die Registrierungen, 
die die Voraussetzung für den Beginn des Asylverfahrens und für die Zuweisung in die einzelnen 
Kommunen sind, in den vergangenen Monaten mit einem hohen Zeitverzug durchgeführt worden. 
Durch den Einsatz mobiler Registrierungsteams und die Eröffnung der zentralen Registrierung s-
stelle am Flughafen Münster -Osnabrück wurde dieses Verfahren beschleunigt. Auch aus diesem 
Grund ist zeitnah mit einer erhöhten Zuweisung in die Kommunen zu rechnen. 
 
Im August und September sind der Stadt Münster insgesamt rund 300 Personen zugewiesen wo r-
den, gleichzeitig wurden aber darüber hinaus 650 Plätze in den Notunterkünften des Landes g e-
schaffen. Dabei ist zu beachten, dass zusätzliche Plätze in den Notunterkünften des Landes auf

- 5 - 
V/0803/2015 
die kommunale Aufnahmeverpflichtung angerechnet werden. In den kommenden Monaten ist bei 
anhaltender Entwicklung also monatlich mit der Zuweisung von 400 bis 600 Personen zu rechnen.  
 
Zurzeit sind etwa 3.560 Flüchtlinge in Münster untergebracht - davon leben 2.306 Personen in den 
städtischen Flüchtlingseinrichtungen, 1.250 Plätze stehen insgesamt in den beiden Notunterkün f-
ten des Landes zur Verfügung. 
 
Am 30.09.2015 bezogen 2.565 Menschen, und damit etwa 1.000 Personen mehr als im Septe m-
ber 2014, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Rund 11 Prozent der Leistung s-
empfänger/innen leben nicht in städtischen Flüchtlingseinrichtungen sondern in privatem Woh n-
raum. 
 
Die Verwaltung arbeitet weiterhin mit Hochdruck an der Erschließung weiterer Unterbringungsk a-
pazitäten, um die Belegung von Sporthallen oder die Errichtung von Zeltstädten so lange wie mög-
lich zu vermeiden und eine angemessene Unterbringung der Flü chtlinge sicherzustellen. Vor die-
sem Hintergrund werden sich bietende Alternativen  zur Errichtung temporärer Flüchtlingseinric h-
tungen geprüft und zur Umsetzung vorgeschlagen. 
 
 
2. Vorgeschlagene Maßnahmen 
 
2.1. Schifffahrter Damm / Mauritzheide, Stadtbezirk Mitte, Stadtteil Mauritz-Mitte (Anlage 1) 
 
Das noch unbebaute Grundstück am Schiffahrter Damm / Ecke Mauritzheide befindet sich im B e-
sitz der Wohn + Stadtbau GmbH. Hier könnte übergangsweise, sofern die bau- und planungsrecht-
lichen Voraussetzungen vorliegen, ein Teil des großen Grundstückes für die Errichtung einer te m-
porären Flüchtlingseinrichtung in Modul- oder Pavillonbauweise für 100 Personen abgetrennt we r-
den. 
 
Eine weitere Entwicklung des Grundstückes am Dortmund -Ems-Kanal würde durch die Errichtung 
einer temporären Flüchtlingseinrichtung nicht beeinträchtigt. 
 
Der Standort eignet sich für die Unterbringung von Familien. Er liegt am Rande des vorhandenen 
Wohngebietes und verfügt über eine gute ÖPNV -Anbindung. Kindertagesstätten sind fußläufig 
erreichbar, Einkaufsmöglichkeiten bestehen im direkten Umfeld. Die nächstgel egene Grundschule 
ist die Pötterhoekschule, für die ohnehin perspektivisch (auf der Grundlage der vorliegenden Pro g-
nose bis 2020/21; s. dazu auch Vorlage V/0111/2015‚ Schülerprognose für die städ tischen Grund-
schulen und sich daraus ergebende Handlungsbedarfe) eine höhere Zahl von Schülerinnen und 
Schülern zu erwarten ist. Abhängig von der tatsächlichen Bevölkerungsentwicklung und dem E l-
ternwahlverhalten kann es mittelfristig zu Engpässen kommen. D ie dann nächs tgelegene Schule 
ist die Thomas -Morus-Schule. Die Verwaltung wird die Entwicklung beobachten und bei Bedarf 
rechtzeitig Vorschläge für die Sicherstellung der schulischen Versorgung in dem Stadtgebiet en t-
wickeln. 
 
Die Verwaltung prüft die Koste n der Errichtung in einer Pavillon - oder Modulbauweise bei Anmi e-
tung bzw. Erwerb und wird diese in einer gesonderten Vorlage darstellen. 
 
2.2. Verlängerung der Nutzung der Pavillonanlage Brandhoveweg  Stadtbezirk Südost, 
Stadtteil Wolbeck (Statistischer Bezirk Angelmodde; Anlage 2) 
 
Am 17.04.2013 beschloss der Rat, dass der für die vorübergehende Unterbringung von Flüchtli n-
gen genutzte Standort Hof Buddenbäumer am Brandhoveweg 91 um 50 Plätze in Container - bzw. 
Raumelementbauweise erweitert wird. Gleichzeitig wur de beschlossen: „Diese Übergangslösung 
wird spätestens 2014 beendet werden.“

- 6 - 
V/0803/2015 
Die Verwaltung hatte seinerzeit vorgeschlagen, das Containergebäude auf dem Gelände der ehe -
maligen Hofstelle Buddenbäumer unmittelbar nach Fertigstellung der neuen Flüchtlingse inrichtung 
in Wolbeck wieder zurückzubauen (vgl. Vorlage V/0088/2013). Durch den Beschluss des Rates, 
die Übergangslösung noch 2014 zu beenden, zeichnete sich jedoch bald eine Zeitspanne ab, in 
der die Flüchtlinge aus der Übergangseinrichtung zunächst ande rweitig untergebracht werden 
müssten, bevor ein großer Teil von Ihnen wieder in den Bereich Wolbeck ziehen würde.  
 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat auf Antrag der Bezirksvertretung Münster -Südost und zweier 
gleichgerichteter Anregungen verschiedener Unt erzeichner am 02.07.2014 beschlossen, die 
Flüchtlingseinrichtung bis zur Fertigstellung der festen Flüchtlingseinrichtung in Wolbeck, Tön s-
kamp, weiter zu betreiben (vgl. V/0411/2014). 
 
Die dauerhafte Flüchtlingseinrichtung am Standort Tönskamp wird voraussichtlich zu Jahresbeginn 
2016 ihren Betrieb aufnehmen. Auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags vom 16.09.2015 
beschloss die Bezirksvertretung Münster -Südost am 29.09.2015 bezogen auf die Standzeit des 
Containergebäudes einstimmig folgende Anregung an den Rat: 
 
„Dem Rat der Stadt Münster wird empfohlen, 
[…] die vorläufige Flüchtlingsunterkunft am Brandhoveweg in Angelmodde – auch nach der Fertig-
stellung der Wohnanlage am Tönskamp in Wolbeck – solange zu erhalten, wie die entsprechenden 
Liegenschaften nic ht für den Ausbau der Bezirkssportanlage Wolbeck benötigt werden oder bis 
sich die Lage auf dem Gebiet der Unterbringung von Flüchtlingen soweit entspannt hat, dass der 
Stadt Alternativen zur Verfügung stehen. […]“ 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, der Anregung der Bezirksvertretung Münster-Südost zu folgen. 
Der Standort genießt eine gute Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung. Zahlreiche Ehrenamtliche 
engagieren sich hier für und mit den Flüchtlingen. Aufgrund des aktuellen Bedarfs an geeigneten 
Unterbringungskapazitäten sollte der Standort dringend bis auf weiteres beibehalten werden. 
 
2.3. Nutzung von zwei Gebäuden in der Lützow-Kaserne (Anlage 3) 
 
Das Bundeministerium der Verteidigung stellt zwei baugleiche Gebäude mit einer Kapazität von 
jeweils 100 Plätzen in  der Lützow-Kaserne, unmittelbar angrenzend an die Lützowstraße,  zur vo-
rübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen mietzinsfrei für die Dauer von zwei Jahren zur Ver-
fügung. Eines der Gebäude wird derzeit noch als Unterkunft für Soldaten genutzt.  
 
Die Gebäude sind in einem sehr guten Zustand und für die Unterbringung von Flüchtlingen gut 
geeignet. Die Sanitäranlagen sind für die Nutzung mit jeweils 100 Personen nicht ausreichend. 
Hier wird es erforderlich sein, im Außenbereich Sanitärcontainer mit weiteren WCs und Duschen 
aufzustellen. Darüber hinaus werden zusätzliche Gemeinschaftsküchen errichtet. Die Brand-
schutzkonzeption erfordert neben dem Einbau von Rauchmeldern den Einsatz eines Sicherheit s-
dienstes. 
 
Vor dem Einzug von Flüchtlingen ist insbesondere e ine bauliche Trennung von dem noch genut z-
ten militärischen Bereich durch eine Zaunanlage herzustellen.  
 
Das bestehende Mobiliar kann zu einem großen Teil übernommen und weiter genutzt werden, ist 
jedoch für die geplante Personenzahl und Nutzung zu ergänzen.  
 
Das Kasernengelände ist aufgrund der Lage etwas außerhalb von Handorf für die Integration der 
Flüchtlinge in den Stadtteil nicht optimal. Durch die bestehende ÖPNV -Anbindung, die ggf. noch 
durch eine zusätzliche Haltestelle ergänzt werden kann, ist je doch eine gute Erreichbarkeit g e-
währleistet. Das nächste Wohngebiet mit Infrastrukturangeboten, wie z. B. Kindertages -, Jugend-
einrichtungen und Grundschulen ist auch fußläufig oder mit dem Fahrrad gut zu erreichen.

- 7 - 
V/0803/2015 
2.4. Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen 
 
Verschiedene örtliche freie Träger haben Interesse an einer Übernahme der persönlichen Betre u-
ung von (weiteren) temporären und dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen bekundet. Von  der 
Vergabe von Trägerschaften erwartet die Verwaltung neben einer größeren Pluralität der Angebote 
auch Synergien und Vorteile, wie eine größere Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen 
aber auch Chancen für neue und innovative fachliche Ideen. Schließlich kann auch unterschiedl i-
chen Bedürfnissen und Problemlagen von Flüchtlingen differenzierter Rechnung getragen werden. 
Daher sollen s olche Lösungen umgesetzt werden, wenn entsprechende Verhandlungen positiv 
verlaufen. 
 
Die städtischen Sozialen Dienste und die Hausdienste sind in den vergangenen Mon aten vor dem 
Hintergrund der Vielzahl an neu in Betrieb genommenen Standorten pers onell stark aufgestockt 
worden. Sowohl die räumliche Unterbringung der Teams als auch die erforderlichen Koordinations-
leistungen stellen inzwischen eine kaum noch lösbare He rausforderung dar. Die Verwaltung hält 
es daher für dringend geboten, die Betreuungsleistungen auf weitere Träger zu verteilen. Sie 
schlägt daher einrichtungsbezogene Vereinbarungen mit interessierten freien Trägern vor, deren 
Gegenleistungen sich am städtischen Aufwand orientieren.  Sie sollen möglichst kostenneutral 
sein, wobei die zu erwartenden Synergien und Vorteile, vor allem die kommunalen Entlastungen in 
den Bereichen Koordination, Raumbedarf, Fachaufsicht, Fortbildung und Anleitung berücksic htigt 
werden sollen. 
 
Bei einem Bet rieb der Flüchtlingseinrichtungen durch freie Träger soll der übliche Betreuung s-
schlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze  zugrunde gelegt wer-
den. Die Standards zur Gestaltung der Arbeit und zur Betreuungsqualität sollen sich an den beste-
henden Vereinbarungen mit den bereits aktiven freien Trägern in diesem Bereich orientieren. Die 
Verwaltung möchte zudem weitere Aspekte berücksichtigen, wie z. B. die Koordination ehrenamtli-
cher Tätigkeiten, Netzwerkarbeit sowie weitere Angebote in einem Stadtbezirk. 
 
Neben der Betreuung durch Soziale Dienste und Hausdienst sollen auch an den zusätzlichen 
Standorten freizeitpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendarbeit stattfinden. Die Angebote 
dienen insbesondere der Hinführung der Kind er in die bestehenden Regelangebote der Kinder - 
und Jugendeinrichtungen. Für die Durchführung eines freizeitpädagogischen Angebots für die Kin-
der und Jugendlichen der Flüchtlingseinrichtungen werden analog der vom Rat beschlossen Vo r-
lage V/0700/2014 folgende Rahmenbedingungen zugrunde gelegt: 
• Für die Aufgaben werden zwei geeignete pädagogische Fachkräfte eingesetzt. 
• Das Angebot findet zweimal wöchentlich á 3 Stunden an mindestens 46 Wochen im Jahr statt. 
• Für die Vor- und Nachbereitung der Angebote sind bis zu 4 Std./ Woche vorgesehen. 
 
Die Planung und Vorbereitung weiterer Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen, die Au f-
bereitung statistischer Daten, der Aufbau eines Controllings, die interne und externe Kommunikat i-
on sowie die konzeptionelle Weiterentwicklung der Flüchtlingsarbeit sind mit erheblichem personel-
lem Aufwand verbunden. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen in Bezug auf die 
Flüchtlingssituation nicht nur kurzfristig und vorübergehend bestehen werden. Zur Wahrnehmung 
dieser fa chübergreifenden Aufgabe und Unterstützungen der Leitungskräfte ist eine zusätzliche 
Stelle mindestens bis zum 31.12.2016 erforderlich. 
 
 
3. Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge 
 
Zur Betreuung (Erstaufnahme) unbegleiteter minderjähriger Flüchtli nge sind die Personalressou r-
cen im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zum Stellenplan 2015 um 0,50 VZÄ bis zum 
31.12.2016 ausgeweitet worden. 
 
Die Aufgabe nimmt der kommunale Sozialdienst, Fachdienst Jugendgerichtshilfe , wahr. Sie b e-
steht aus der Ers t-Inobhutnahme, Begleitung der ausländerrechtlichen Erfassung und Begle itung

- 8 - 
V/0803/2015 
mit Ersthilfen einschließlich Unterbringung. Nach der Erstaufnahme erfolgt die weitere Betreuung 
durch die Bezirkssozialarbeiter/ -innen und Amtsvormünder. Dazu gehören auch die bundesweite 
Suche nach Angehörigen und Organisation der familiären Zusammenführung. 
 
Aktuell befinden sich 2 7 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Betreuung durch die Stadt 
Münster. Monatlich werden 10 bis 15 weitere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge der Stadt 
Münster zugewiesen. Im Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur Bewältigung der Flüchtling s-
krise sind u. a. im Ausländerrecht Restriktionen vorgesehen, die die Verbleibens -Quote der unbe-
gleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Münster voraussichtlich von bisher einem Viertel der 
Neuzuweisungen auf die Hälfte erhöhen wird. 
 
Die gestiegenen und wei ter steigenden Fallzahlen machen es nun notwendig, die Betreuung und 
Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stärker zentral zu steuern, weil 
 
 dadurch die ausgeglichene, kapazitätenorientierte Auslastung der Einrichtungen besser erfo l-
gen kann, 
 das Zu- und Wegzugsverhalten der Minderjährigen exakt beobachtet werden kann, 
 Akutkapazitäten für Notfallunterbringungen außerhalb der regulären Dienstzeiten erschlo ssen 
werden können, 
 die Umverteilung aus den Schwerpunkteinrichtungen zur Erstaufnahme (Blaukreuzwäldchen, 
Vinzenzwerk) in andere Einrichtungen verbessert wird, 
 das Monitoring der Hilfeverläufe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sichergestellt wird 
und Entscheidungen über sich ggf. anschließende Hilfen für Volljährige unterstützt werden und 
 die Kooperation mit den Vormündern als deren zentraler Ansprechpartner verbessert wird. 
 
Die zusätzliche Stelle ist angesiedelt zwischen der Erst -Inobhutnahme und der erfolgreichen da u-
erhaften Unterbringung. 
 
Als Reaktion auf akute Entwicklungen sind die Personalressourcen in Verwaltungskompetenz b e-
reits erhöht worden. Die Legitimation und Verlängerung bis zum 31.12.2017 erfolgen mit dieser 
Vorlage. 
 
 
4. Ausblick / Weiteres Verfahren 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung d ie Einzelmaßnahmen 
zügig realisieren bzw. die noch erforderlichen Beschlussfassungen vorbereiten. Über die weitere 
Entwicklung wird die Verwaltung die Gremien des Rates zeitnah unterrichten. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage 2 - Brandhoveweg Lageplan

192 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 05.10.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5753 144
R 3411 133
R 3412 310
H 5754 795
0 50 100
Meter
Anlage 2
Standort Wolbeck
Brandhoveweg 91 / Hof Buddenbäumer

Anlage 1 - Schifffahrter Damm/Mauritzheide Lageplan

197 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 05.10.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5759 797
R 3407 293
R 3408 470
H 5761 448
0 50 100
Meter
Anlage 1
Standort Mauritz-Mitte
Schiffahrter  Damm / Mauritzheide

Beratungsverlauf (10)

21.10.2015 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.10.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.11.2015 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Lützowstraße
  • Schifffahrter Damm
  • Brandhoveweg 91
  • Schiffahrter Damm
  • Tönskamp
  • Mauritzheide

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Details

Aktenzeichen
V/0803/2015
Typ
Vorlagen
Datum
12.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37