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220111

Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6722-3, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte

Beschlussvorlage 05.02.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022, TOP 5.6

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Sammeldokument öffentlich

8912 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
220111 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
Verlängerung einer Veränderungssperre für den 
Bebauungsplan Nr. 6722-3, Stadtbezirk Beuel, 
Ortsteil Beuel-Mitte 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung 
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Anhörung 
Rat 17.03.2022 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
  
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die erste Verlängerung der 
Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, 
zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße ist in der 
als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.  
 
Begründung 
Gebiet der Veränderungssperre: 
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf eine dreieckige 
Fläche zwischen der Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und der 
Combahnstraße. Der Bereich ist Bestandteil des Ortsteils Beuel-Mitte und wird 
durch eine Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Gewerbe in seinem 
Erscheinungsbild geprägt. Das nähere Umfeld des Geltungsbereichs der 
Veränderungssperre wird durch überwiegend 2-3 geschossige Wohnbebauung 
definiert. Das Gebiet selbst, kann in drei unterschiedliche Nutzungsbereiche im 
Süden, in der Mitte und im Norden aufgeteilt werden. 
Im Süden der Fläche verortet liegt der Friedhof St. Josef und Paulus, sowie 
mehrere hochgewachsene Baumbestände in Form einer Baumallee entlang der 
Combahnstraße und Friedhofsbegrünung auf dem Gelände selbst. 
Im mittleren Teil des Geltungsbereichs befindet sich zur Sankt Augustiner 
Straße gewandten Seite ein Autohandel inklusive dessen Zufahrt und Verkaufs- 
und Lagerflächen für PKW. Zudem befindet sich im Außengelände des 
Autohandels eine größere analoge Werbetafel der Firma Ströer. Nördlich 
angrenzend an den Autohandel befindet sich in Richtung Norden ein 
Gebäudezug aus fünf 2-3-geschossigen Wohngebäuden mit nach 
Seite 1 von 6

Seite 2  
——
innenliegenden Gärten zur Gebietsmitte. 
Auf der gegenüberliegenden Seite des Gebiets, Richtung Kreuzstraße, sind 5 
Wohngebäude gleicher Höhe verortet, wobei auf Höhe des Autohofes zur 
Kreuzstraße hin ein 4-geschossiges Wohnhaus steht. Dadurch befinden sich im 
inneren Bereich des Geltungsbereichs der Veränderungssperre Gärten sowie 
Innenhöfe mit Garagen und vereinzelten Baumbeständen. 
Der Norden des Geltungsbereichs wird durch die Restfläche zwischen der 
Kreuzung Kreuzstraße und Sankt Augustiner Straße gebildet. In ihr befindet 
sich eine weitere eingeschossige Verkaufsstelle des zuvor genannten 
Autohandels, ebenfalls mit Zufahrt und Verkaufs- und Lagerflächen für PKW. 
Vorhandenes Planungsrecht: 
Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den Geltungsbereich der 
Veränderungssperre als Gemischte Baufläche im nördlichen Bereich und im 
südlichen Bereich als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof dar.  
Verbindliches Planungsrecht besteht in Form des Bebauungsplans Nr. 7923-
15, der im Jahr 1979 Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt für den bebaubaren 
Teil der Fläche zwischen den zuvor genannten drei Straßen als Art der 
baulichen Nutzung ein Mischgebiet mit geschlossener Bauweise gemäß § 6 
Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Für die Beurteilung von Vorhaben ist 
die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahre 1977 anzuhalten. 
Festgesetzt ist ein Mischgebiet (MI) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 
1,1 mit maximal drei Geschossen, wobei auf dem nördlichsten und 
südöstlichsten Grundstück vier Vollgeschosse zulässig sind. Für diese 
Grundstücke ist als Dachform ausschließlich Flachdach zulässig. Südlich von 
der als Mischgebiet ausgewiesen Fläche setzt der momentan geltende 
Bebauungsplan Nr. 7923-15 eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof 
fest.  
Städtebauliche Ziele: 
Am 22.02.2018 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 
der Stadt Bonn die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6722-3 für das Gebiet 
im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, 
Combahnstraße und Kreuzstraße einschließlich der Hausgrundstücke 
Kreuzstraße 66 und Sankt Augustiner Straße 74 beschlossen (DS-
Nr.1810319). 
Durch den Bebauungsplan Nr. 6722-3 sollen die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen 
Situation für die Stadtbahnlinie 66 bei gleichzeitiger Leistungsfähigkeit für den 
motorisierten Individualverkehr beibehalten werden. In diesem Rahmen sind die 
Neuaufteilung und eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts geplant. Der 
heute vorhandene Straßenquerschnitt bietet nicht den nötigen Raum, um für 
alle Verkehrsarten die (regelkonform) notwendigen Verkehrsflächen 
einzurichten ( DS-Nr.190443 )  
Anlass ist die geplante Umgestaltung der Sankt Augustiner Straße, um zur 
Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 eine eigene Trasse im Straßenraum 
anzulegen. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Umsetzbarkeit 
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Seite 3  
——
des Vorhabens gesichert und zugleich die Zulässigkeit der angrenzenden 
baulichen Strukturen entsprechend der neuen Straßenabgrenzung angepasst 
werden. 
Ziel des Plankonzeptes ist es, aufgrund der notwendigen Eingriffe in die 
Friedhofsfläche und die Privatgrundstücke sicherzustellen, dass bei minimalem 
Flächenbedarf für einen geordneten Stadtbahnbetrieb (besonderer Bahnkörper 
mit entsprechender Signalisierung) maximale Verbesserungen für Rad- und 
Fußverkehre erzielt werden.  
Dafür müssen entlang der Sankt Augustiner Straße Teile der Grundstücke 
durch die Stadt erworben, Gebäude niedergelegt und zur Verhinderung 
städtebaulicher Missstände, neue Gebäude in anderer Form errichtet werden. 
So soll zugleich die benötigte Fläche für die Verkehrsflächen für den 
Straßenbauausbau gewonnen als auch die weitere Verfestigung von 
städtebaulichen Missständen an dieser Stelle verhindert werden. 
Sicherung der Planungsziele:  
Um einer städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzusteuern und im Hinblick 
auf eine Bauvoranfrage für eine Mega-Light digital Werbetafel , die zunächst 
zur Sicherung der Planung zurückgestellt wurde, beschloss der 
Hauptausschuss (anstelle des Rates nach § 60 (2) GO NRW) der Bundesstadt 
Bonn in seiner Sitzung am 18.03.2021 den Erlass einer Veränderungssperre 
(DS-Nr. 202283).  
Die am 31.03.2021 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 in Kraft 
getretene Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. 
Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der Zurückstellung des 
Baugesuchs (vom 27.04.2020) abgelaufene Zeitraum anzurechnen, so dass die 
individuelle Wirksamkeit der Veränderungssperre für das Grundstück, für das 
die Zurückstellung angesprochen wurde, bereits Ende April dieses Jahres 
abläuft. Der neue Bebauungsplan Nr. 6722-3 hat aufgrund der zeitaufwendigen 
Machbarkeitsstudie zur Verbreiterung des Straßenquerschnittes und der 
erfolgten Variantenprüfung jedoch noch keine Rechtskraft erlangt. 
Für eine lückenlose Sicherung der mit der Aufstellung des 
Bebauungsplanes verfolgten Planungsziele ist es daher erforderlich, die 
Verlängerung der Veränderungssperre rechtzeitig vor dem Ablauf der 
individuellen Wirksamkeit für das gesamte Gebiet zu beschließen und  im 
Amtsblatt  bekanntzumachen. 
Ein Übersichtsplan und der Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der 
Veränderungssperre sind als Anlage beigefügt. 
  
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Übersichtsplan Geltungsbereich der Veränderungssperre (öffentlich) 
 
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Seite 4  
——
2 Satzungsentwurf für die  Verlängerung der Veränderungssperre B-Plan 
Nr.6722-3 (öffentlich) 
Seite 4 von 6

Übersichtsplan  zur  Veränderungssperre
Bundesstadt  Bonn,,  Stadtplanungsamt
Geltungsbereich  der  Veränderungssperre
((Bebauungsplan  Nr..  66772222--33))
Stadtbezirk  Beuel
Ortsteil  Beuel--Mitte
Maßstab  11::  22550000      Datum::  0088..0011..22002211
110000  m
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Satzung der Bundesstadt Bonn 
 
Über die erste Verlängerung der Veränderungssperre in Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel 
Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße. 
 
vom 
 
Der Rat der Bundestadt Bonn hat in seiner Sitzung am                aufgrund der §§ 14,16,17 des 
Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 7 Abs. 1 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung 
folgende Satzung beschlossen.  
 
Einziger Paragraph 
 
Die Geltungsdauer der Satzung vom 22.03.2021 über die Veränderungssperre für ein Gebiet 
im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, für die Fläche zwischen Sankt Augustiner Straße, 
Combahnstraße und Kreuzstraße, die mit Bekanntmachung am 31.03.2021 in Kraft getreten 
ist, wird um ein Jahr verlängert.  
Die Veränderungssperre tritt unter Abweichung von § 4 Satz 2 der Satzung nach Ablauf von 3 
Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.  
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Beratungsverlauf (3)

23.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 6.16 Empfehlung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2022 Bezirksvertretung Beuel
TOP 8.3 Anhörung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2022 Rat
TOP 5.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sankt Augustiner Straße 74
  • Combahnstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
220111
Typ
Beschlussvorlage
Datum
05.02.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40