220111
Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6722-3, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte
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Beschlussvorlage öffentlich 220111 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verlängerung einer Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 6722-3, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Anhörung Rat 17.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die erste Verlängerung der Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen. Begründung Gebiet der Veränderungssperre: Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf eine dreieckige Fläche zwischen der Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und der Combahnstraße. Der Bereich ist Bestandteil des Ortsteils Beuel-Mitte und wird durch eine Nutzungsmischung zwischen Wohnen und Gewerbe in seinem Erscheinungsbild geprägt. Das nähere Umfeld des Geltungsbereichs der Veränderungssperre wird durch überwiegend 2-3 geschossige Wohnbebauung definiert. Das Gebiet selbst, kann in drei unterschiedliche Nutzungsbereiche im Süden, in der Mitte und im Norden aufgeteilt werden. Im Süden der Fläche verortet liegt der Friedhof St. Josef und Paulus, sowie mehrere hochgewachsene Baumbestände in Form einer Baumallee entlang der Combahnstraße und Friedhofsbegrünung auf dem Gelände selbst. Im mittleren Teil des Geltungsbereichs befindet sich zur Sankt Augustiner Straße gewandten Seite ein Autohandel inklusive dessen Zufahrt und Verkaufs- und Lagerflächen für PKW. Zudem befindet sich im Außengelände des Autohandels eine größere analoge Werbetafel der Firma Ströer. Nördlich angrenzend an den Autohandel befindet sich in Richtung Norden ein Gebäudezug aus fünf 2-3-geschossigen Wohngebäuden mit nach Seite 1 von 6 Seite 2 —— innenliegenden Gärten zur Gebietsmitte. Auf der gegenüberliegenden Seite des Gebiets, Richtung Kreuzstraße, sind 5 Wohngebäude gleicher Höhe verortet, wobei auf Höhe des Autohofes zur Kreuzstraße hin ein 4-geschossiges Wohnhaus steht. Dadurch befinden sich im inneren Bereich des Geltungsbereichs der Veränderungssperre Gärten sowie Innenhöfe mit Garagen und vereinzelten Baumbeständen. Der Norden des Geltungsbereichs wird durch die Restfläche zwischen der Kreuzung Kreuzstraße und Sankt Augustiner Straße gebildet. In ihr befindet sich eine weitere eingeschossige Verkaufsstelle des zuvor genannten Autohandels, ebenfalls mit Zufahrt und Verkaufs- und Lagerflächen für PKW. Vorhandenes Planungsrecht: Der Flächennutzungsplan der Bundesstadt Bonn stellt den Geltungsbereich der Veränderungssperre als Gemischte Baufläche im nördlichen Bereich und im südlichen Bereich als Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof dar. Verbindliches Planungsrecht besteht in Form des Bebauungsplans Nr. 7923- 15, der im Jahr 1979 Rechtskraft erlangt hat. Dieser setzt für den bebaubaren Teil der Fläche zwischen den zuvor genannten drei Straßen als Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet mit geschlossener Bauweise gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Für die Beurteilung von Vorhaben ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) aus dem Jahre 1977 anzuhalten. Festgesetzt ist ein Mischgebiet (MI) mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,1 mit maximal drei Geschossen, wobei auf dem nördlichsten und südöstlichsten Grundstück vier Vollgeschosse zulässig sind. Für diese Grundstücke ist als Dachform ausschließlich Flachdach zulässig. Südlich von der als Mischgebiet ausgewiesen Fläche setzt der momentan geltende Bebauungsplan Nr. 7923-15 eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Friedhof fest. Städtebauliche Ziele: Am 22.02.2018 hat der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz der Stadt Bonn die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6722-3 für das Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Combahnstraße und Kreuzstraße einschließlich der Hausgrundstücke Kreuzstraße 66 und Sankt Augustiner Straße 74 beschlossen (DS- Nr.1810319). Durch den Bebauungsplan Nr. 6722-3 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Verbesserung der verkehrlichen Situation für die Stadtbahnlinie 66 bei gleichzeitiger Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr beibehalten werden. In diesem Rahmen sind die Neuaufteilung und eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts geplant. Der heute vorhandene Straßenquerschnitt bietet nicht den nötigen Raum, um für alle Verkehrsarten die (regelkonform) notwendigen Verkehrsflächen einzurichten ( DS-Nr.190443 ) Anlass ist die geplante Umgestaltung der Sankt Augustiner Straße, um zur Beschleunigung der Stadtbahnlinie 66 eine eigene Trasse im Straßenraum anzulegen. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Umsetzbarkeit Seite 2 von 6 Seite 3 —— des Vorhabens gesichert und zugleich die Zulässigkeit der angrenzenden baulichen Strukturen entsprechend der neuen Straßenabgrenzung angepasst werden. Ziel des Plankonzeptes ist es, aufgrund der notwendigen Eingriffe in die Friedhofsfläche und die Privatgrundstücke sicherzustellen, dass bei minimalem Flächenbedarf für einen geordneten Stadtbahnbetrieb (besonderer Bahnkörper mit entsprechender Signalisierung) maximale Verbesserungen für Rad- und Fußverkehre erzielt werden. Dafür müssen entlang der Sankt Augustiner Straße Teile der Grundstücke durch die Stadt erworben, Gebäude niedergelegt und zur Verhinderung städtebaulicher Missstände, neue Gebäude in anderer Form errichtet werden. So soll zugleich die benötigte Fläche für die Verkehrsflächen für den Straßenbauausbau gewonnen als auch die weitere Verfestigung von städtebaulichen Missständen an dieser Stelle verhindert werden. Sicherung der Planungsziele: Um einer städtebaulichen Fehlentwicklung entgegenzusteuern und im Hinblick auf eine Bauvoranfrage für eine Mega-Light digital Werbetafel , die zunächst zur Sicherung der Planung zurückgestellt wurde, beschloss der Hauptausschuss (anstelle des Rates nach § 60 (2) GO NRW) der Bundesstadt Bonn in seiner Sitzung am 18.03.2021 den Erlass einer Veränderungssperre (DS-Nr. 202283). Die am 31.03.2021 mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 in Kraft getretene Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Auf die Zweijahresfrist ist der seit der Zustellung der Zurückstellung des Baugesuchs (vom 27.04.2020) abgelaufene Zeitraum anzurechnen, so dass die individuelle Wirksamkeit der Veränderungssperre für das Grundstück, für das die Zurückstellung angesprochen wurde, bereits Ende April dieses Jahres abläuft. Der neue Bebauungsplan Nr. 6722-3 hat aufgrund der zeitaufwendigen Machbarkeitsstudie zur Verbreiterung des Straßenquerschnittes und der erfolgten Variantenprüfung jedoch noch keine Rechtskraft erlangt. Für eine lückenlose Sicherung der mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgten Planungsziele ist es daher erforderlich, die Verlängerung der Veränderungssperre rechtzeitig vor dem Ablauf der individuellen Wirksamkeit für das gesamte Gebiet zu beschließen und im Amtsblatt bekanntzumachen. Ein Übersichtsplan und der Entwurf einer Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre sind als Anlage beigefügt. Anlage/n 1 Übersichtsplan Geltungsbereich der Veränderungssperre (öffentlich) Seite 3 von 6 Seite 4 —— 2 Satzungsentwurf für die Verlängerung der Veränderungssperre B-Plan Nr.6722-3 (öffentlich) Seite 4 von 6 Übersichtsplan zur Veränderungssperre Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt Geltungsbereich der Veränderungssperre ((Bebauungsplan Nr.. 66772222--33)) Stadtbezirk Beuel Ortsteil Beuel--Mitte Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0088..0011..22002211 110000 m Seite 5 von 6 Satzung der Bundesstadt Bonn Über die erste Verlängerung der Veränderungssperre in Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel Mitte, zwischen Sankt Augustiner Straße, Kreuzstraße und Combahnstraße. vom Der Rat der Bundestadt Bonn hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 14,16,17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung und des § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung folgende Satzung beschlossen. Einziger Paragraph Die Geltungsdauer der Satzung vom 22.03.2021 über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Beuel-Mitte, für die Fläche zwischen Sankt Augustiner Straße, Combahnstraße und Kreuzstraße, die mit Bekanntmachung am 31.03.2021 in Kraft getreten ist, wird um ein Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt unter Abweichung von § 4 Satz 2 der Satzung nach Ablauf von 3 Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft. Seite 6 von 6
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sankt Augustiner Straße 74
- Combahnstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 220111
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 05.02.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40