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1504/2026

"Selbstwirksamkeit stärken - Resilienz fördern"

Mitteilung Ausschuss 09.06.2026

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ANLAGE 1 Fachplanung_2026-2030

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ANLAGE 2 Angebotsstruktur und Jugendhilfeindex Gesamtstadt

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Ansehen

ANLAGE 1 Fachplanung_2026-2030

119296 Zeichen

„Selbstwirksamkeit stärken – Resilienz fördern“ 
 
 
Kinder- und Jugendförderplan  
der Stadt Köln 2026 bis 2030  
– Teil 1: Pädagogische Fachplanung 
 
Handlungsfelder, aktuelle Bedarfe junger Menschen in Köln und 
pädagogische Maßnahmenplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Dezernat für Bildung, Jugend und Sport 
 
Integrierte Jugendhilfe- und 
Schulentwicklungsplanung 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Abteilung Kinderinteressen und 
Jugendförderung 
 
 
 
Köln, im Mai 2026

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Version 28.05.2026 
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 
Teil 1: Pädagogische Fachplanung

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
3 
 
Inhaltsverzeichnis 
1 Junge Menschen in Köln mit guten Angeboten unterstützen - 
Informationen in einfacher Sprache ................................................................ 5 
2 Selbstwirksamkeit stärken – Resilienz fördern ............................................ 10 
3 Planungsgrundlagen ....................................................................................... 13 
3.1 Gesetzliche Grundlage ............................................................................... 13 
3.2 Planungs- und Beteiligungsschiene ........................................................... 14 
3.3 Planungsprinzipien ..................................................................................... 15 
3.4 Verbindungslinien ....................................................................................... 15 
4 Fördergegenstand: Die Handlungsfelder der Kinder-  
und Jugendförderung ..................................................................................... 17 
4.1 Angebote der Kinder- und Jugendförderung in Köln .................................. 17 
4.2 § 11 SGB VIII – (Offene) Kinder- und Jugendarbeit ................................... 19 
4.2.1 Gesetzliche Grundlage § 11 SGB VIII ............................................. 19 
4.2.2 Offene Kinder- und Jugendarbeit .................................................... 19 
4.2.3 Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen ........................................ 20 
4.2.4 Kulturpädagogische Facheinrichtungen .......................................... 20 
4.2.5 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren .................................. 21 
4.2.6 Spielraumplanung ........................................................................... 22 
4.2.7 Partizipation im Kontext des Gesamtvorhabens Kinderfreundliche 
Kommune ........................................................................................ 23 
4.2.8 Weitere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ............................. 23 
4.3 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit ...................................................... 24 
4.3.1 Gesetzliche Grundlage § 12 SGB VIII ............................................. 24 
4.3.2 Jugendverbandsarbeit in Köln ......................................................... 24 
4.3.3 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren .................................... 24 
4.4 §§ 13, 13a SGB VIII – Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit ..................... 25 
4.4.1 Gesetzliche Grundlage §§ 13, 13a SGB VIII ................................... 25 
4.4.2 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln ................................. 25 
4.4.3 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren .................................... 27 
4.4.4 Schulsozialarbeit in Köln ................................................................. 27 
4.5 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ........................ 29 
4.5.1 Gesetzliche Grundlage § 14 SGB VIII ............................................. 29 
4.5.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln ........................... 29 
5 Unterschiedliche Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Köln .... 31 
6 Beteiligungsformate im Rahmen der pädagogischen Fachplanung ........... 38 
6.1 Begleitgremium zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ............ 38 
6.2 Mobile „Misch MIT!“ – Aktionen .................................................................. 43 
7 Pädagogische Maßnahmenplanung 2026-2030 ............................................ 45

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
4 
 
7.1 Förderziel: Kindern und Jugendlichen in Köln Unterstützung zur 
selbständigen Lebensbewältigung anbieten .............................................. 47 
7.2 Förderziel: Kindern und Jugendlichen in Köln Möglichkeiten zur Gestaltung 
ihrer Lebenswelten und zur Durchsetzung ihrer Interessen geben ............ 53 
7.3 Förderziel: Für Kinder und Jugendliche in Köln Schutz in einer 
herausfordernden analogen und digitalen Welt sicherstellen ..................... 57 
7.4 Überblick Gesamtmaßnahmenplanung 2026-2030 ................................... 62

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
5 
 
1 Junge Menschen in Köln mit guten Angeboten unterstützen - 
Informationen in einfacher Sprache 
 
Angebote für junge Menschen in Köln 
Die Stadt Köln will, dass junge Menschen sich in Köln 
wohlfühlen. Junge Menschen sind Kinder, Jugendliche und 
junge Erwachsene unter 27 Jahren.  
Diese jungen Menschen werden alle gleich behandelt. Es 
spielt keine Rolle, ob man zum Beispiel ein Junge oder ein 
Mädchen ist. Oder, ob man ein Mensch mit oder ohne Behinderung ist. Oder aus 
welchem Land man kommt. Es ist auch egal, ob man arm oder reich ist. Oder in 
welcher Familie man lebt. Es ist ebenfalls nicht wichtig, welche Ideen man für sein 
Leben hat.  
Die jungen Menschen brauchen verschiedene Angebote für ihre Freizeit. Sie 
benötigen auch Beratung und Unterstützung. Dann können sie schwierige 
Situationen meistern. Diese Angebote nennt man „Angebote der Kinder- und 
Jugendarbeit“. 
Junge Menschen haben verschiedene Interessen. Die Angebote in Köln sind deshalb 
sehr verschieden, damit für alle etwas dabei ist, das Spaß macht oder hilft. Die 
Angebote sollen so sein, dass auch junge Menschen mit Behinderungen sie nutzen 
können. 
Bei allen Angeboten ist es wichtig, dass junge Menschen mitbestimmen können. 
 
Einrichtungen für junge Menschen  
Zu den Angeboten für junge Menschen gehören zum Beispiel Jugendeinrichtungen 
für Kinder und Jugendliche. Jugendeinrichtungen sind für alle jungen Menschen 
geöffnet. Sie können die Einrichtungen während der Öffnungszeiten besuchen, wann 
sie wollen. Die Jugendeinrichtungen nennt man deshalb auch „Angebote der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit“.  
Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind in allen Stadtbezirken der 
Stadt Köln zu finden. Neben den Jugendeinrichtungen, die in Häusern untergebracht 
sind, gibt es auch andere Angebote. Zum Beispiel Angebote, die immer draußen an 
verschiedenen Orten stattfinden. Sie werden „mobile Angebote“ genannt. Das kann 
zum Beispiel ein Bus sein, der an verschiedenen Orten hält. Dort gibt es 
Möglichkeiten zum Mitmachen für junge Menschen.   
In den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit können sich junge 
Menschen in ihrer Freizeit aufhalten. Sie können dort andere Kinder und Jugendliche 
treffen. Sie bekommen dort Hilfe und können eigene Ideen mitbringen.  
Dafür muss niemand Teil von einem Verein sein oder Geld bezahlen. In den 
Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit arbeiten Erwachsene, die sich gut 
auskennen und die jungen Menschen unterstützen.  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
6 
 
Organisationen von jungen Menschen 
Es gibt auch verschiedene Jugendorganisationen und Jugendverbände. 
Organisationen sorgen dafür, dass etwas für eigene Ideen getan wird. In einem 
Verband schließen sich Menschen freiwillig zusammen. Niemand schreibt ihnen das 
vor. Die Arbeit der Jugendorganisationen und Jugendverbände nennt man auch 
„Jugendverbandsarbeit“.  
In den Jugendverbänden und Jugendorganisationen sind junge Menschen, die 
zusammen etwas erreichen wollen, was ihnen wichtig ist. Sie wollen auch, dass 
andere Menschen in der Stadt Köln ihre Ideen hören.  
Die jungen Menschen in Jugendverbänden und Jugendorganisationen haben 
verschiedene Interessen. Zu den Interessen gehören zum Beispiel Politik und 
Religion oder die Natur. In einigen Jugendverbänden und Jugendorganisationen geht 
es mehr um Ideen für die Freizeit wie Sport oder Ferien. 
In Jugendverbänden und Jugendorganisationen sind junge Menschen aktiv, die kein 
Geld für ihre Arbeit bekommen. Das heißt, dass sie ehrenamtlich arbeiten. Die 
jungen Menschen planen alles selbst und helfen sich gegenseitig. Alle Meinungen 
werden gehört und es gibt gemeinsame Regeln, damit sich alle wohl fühlen. Das 
nennt man „demokratisch“.  
 
Unterstützung für junge Menschen  
Junge Menschen wollen später als Erwachsene gut leben können. Dafür brauchen 
sie zum Beispiel einen guten Schulabschluss und einen Beruf. Dann können sie 
auch ihr eigenes Geld verdienen und sind nicht von anderen Menschen abhängig.  
Es fällt nicht allen jungen Menschen leicht, einen guten Schulabschluss zu machen 
oder einen Beruf zu finden, der zu ihnen passt. Dafür brauchen sie Hilfe. Deshalb 
gibt es Einrichtungen, in denen Erwachsene den jungen Menschen helfen.  
Die Erwachsenen beraten die jungen Menschen. Sie zeigen ihnen zum Beispiel wie 
man gute Hilfen bei Problemen in der Schule findet oder wie sie leichter eine Arbeit 
oder Ausbildung finden können. Die Erwachsenen unterstützen auch, wenn junge 
Menschen Probleme haben, die schuld daran sind, dass man sich nicht gut auf die 
Schule oder einen Beruf konzentrieren kann.  
Es gibt auch Angebote wie „Jugendwerkstätten“. Die unterstützen junge Menschen, 
wenn sie von der Schule in einen Beruf wechseln wollen. In Jugendwerkstätten 
lernen sie zum Beispiel das Arbeiten mit Holz oder in einer Küche. Dann fällt es ihnen 
später leichter, in einem Beruf zurecht zu kommen.  
Die Angebote, die jungen Menschen bei Fragen zu Schule, Ausbildung und Beruf 
helfen, nennt man „Jugendberufshilfe“ oder auch „Jugendsozialarbeit“. Soziale Arbeit 
unterstützt junge Menschen bei Problemen.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
7 
 
Schutz vor Gefahren für junge Menschen 
Junge Menschen begegnen vielen Dingen, die ihnen und ihrer Gesundheit schaden 
können. Damit das nicht passiert, versuchen Erwachsene, sie vor diesen Gefahren 
zu schützen. Das nennt man „Kinder- und Jugendschutz“. 
Wenn man etwas Schlimmes verhindert, bevor es geschehen kann, nennt man das 
„präventiv“. Der Kinder- und Jugendschutz versucht, präventiv zu sein. Er zeigt 
jungen Menschen sehr früh, wie sie sich selbst vor Gefahren schützen können. Das 
macht junge Menschen stark. 
Es ist wichtig, dass man jungen Menschen erklärt, wie gefährlich manche Dinge sind, 
zum Beispiel Alkohol oder Drogen. Kinder und Jugendliche sollten auch wissen, wie 
man sich vor Gefahren im Internet oder vor Gewalt schützen kann.  
Der „Kinder- und Jugendschutz“ verbietet nicht einfach etwas. Es ist wichtiger, dass 
junge Menschen lernen, gefährliche Situationen zu erkennen und sich davor zu 
schützen. Sie sollen das zum Beispiel in der Familie oder der Schule lernen, damit 
sie später ohne Hilfe zurechtkommen können. Das nennt man „erziehen“. Deshalb 
heißt der Kinder- und Jugendschutz auch „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“.  
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz hilft deshalb auch Eltern und anderen 
Erwachsenen, die junge Menschen erziehen. Dann können sie die jungen Menschen 
besser beim Erwachsenwerden unterstützen.  
 
Einen guten Plan für Angebote für junge Menschen in Köln machen:  
Was ist der „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln“? 
Alle jungen Menschen in einer Stadt haben ein Recht auf Angebote, die sie 
interessieren und die ihnen weiterhelfen. Das sagt ein besonderes Gesetz für Kinder, 
Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren. Das ist das „Kinder- und 
Jugendförderungsgesetz“. Das Gesetz gilt auch für die Stadt Köln.  
Damit das Gesetz in Köln richtig angewendet wird, gibt es einen „Kinder- und 
Jugendförderplan“. Der Kinder- und Jugendförderplan sorgt dafür, dass es die 
richtigen Angebote an den richtigen Stellen in der Stadt gibt. Zu diesen Angeboten 
zählen  
• offene Kinder- und Jugendarbeit 
• Jugendverbandsarbeit 
• Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit  
• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. 
Am Anfang dieses Textes wird erklärt, wie diese Angebote aussehen. 
Junge Menschen in Köln leben an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen 
Familien. Sie haben zum Beispiel nicht gleich viel Geld oder Wohnraum.  
Sie alle haben verschiedene Ideen, wie sie ihre Freizeit gestalten wollen oder 
brauchen unterschiedlich viel Hilfe in ihrem Leben. Der Kinder- und Jugendförderplan 
achtet darauf, dass es für alle diese jungen Menschen ein Angebot gibt, dass zu 
ihnen passt.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
8 
 
Wer über den Kinder- und Jugendförderplan entscheidet 
Die Stadt Köln schreibt alle sechs Jahre einen neuen Kinder - und Jugendförderplan. 
Der nächste Kinder- und Jugendförderplan gilt bis Ende 2030.  
Der Stadtrat entscheidet über den Kinder- und Jugendförderplan. Der Stadtrat ist die 
wichtigste Versammlung von Politikerinnen und Politikern der Stadt. Der Stadtrat trifft 
alle wichtigen Entscheidungen für Köln.  
 
Wie die Wünsche von jungen Menschen in den Kinder- und Jugendförderplan 
kommen 
Bevor der Kinder- und Jugendförderplan geschrieben wird, werden junge Menschen 
in Köln nach Ihren Wünschen gefragt. Junge Menschen und Erwachsene, die mit 
jungen Menschen arbeiten, besprechen ihre Ideen gemeinsam. Sie überlegen, wie 
die Angebote für junge Menschen aussehen sollen. 
Für den neuen Förderplan sind eine Menge Ideen gesammelt worden. Diese Ideen 
helfen der Stadt Köln, die Angebote möglichst gut für junge Menschen zu planen. 
Denn es ist wichtig, dass ihnen besonders gut geholfen wird. Deshalb werden die 
Ideen der jungen Menschen auch an die Personen weitergegeben, die in den 
verschiedenen Angeboten arbeiten.  
Später überprüft die Stadt Köln auch, ob die Angebote so umgesetzt wurden, wie die 
jungen Menschen sich das vorgestellt haben, und ob sie den jungen Menschen gut 
helfen konnten. Die jungen Menschen werden auch in den nächsten Jahren immer 
wieder gefragt, ob die Angebote aus ihrer Sicht noch richtig sind. Vielleicht müssen 
sie nochmal geändert werden. 
 
Wie es mit dem Kinder- und Jugendförderplan weitergeht 
Auf den nächsten Seiten steht, wie die Stadt Köln in den nächsten Jahren Angebote 
für junge Menschen gestalten will. In den nächsten Monaten lesen das Menschen, 
die sich in der Politik in Köln mit Fragen zu jungen Menschen beschäftigen. Sie 
besprechen, ob der Plan richtig gut werden könnte.  
Am Ende des Jahres 2026 entscheidet der Stadtrat, wieviel Geld es für die Angebote 
für junge Menschen geben wird. Dann schreibt die Stadt Köln den neuen „Kinder- 
und Jugendförderplan 2026 bis 2030“ mit allen Angeboten für die nächsten Jahre. 
Am Schluss muss der Rat entscheiden, ob der Kinder- und Jugendförderplan so 
umgesetzt werden soll. 
 
Was hilft beim Lesen des folgenden Textes? 
Der folgende Text ist schwieriger und in Fachsprache geschrieben. Deshalb gibt es 
zu allen Teilen im Text einen Extra-Kasten unter den Überschriften. Darin steht, 
worum es im Teil des Textes geht. Das soll allen helfen, den Text besser zu 
verstehen.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
9 
 
Unter den Kästen stehen Texte, die vor allem von Erwachsenen gelesen werden. Sie 
sind es gewohnt, kompliziertere Texte zu lesen. Denn man braucht auch manchmal 
viele spezielle Begriffe und viele Worte, um schwierige Dinge am besten zu erklären.  
Wenn Politikerinnen und Politiker wichtige Entscheidungen treffen sollen, erwarten 
sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Stadt Köln Textvorschläge, die rechtlich 
sicher sind, damit es später keine Klagen dagegen gibt. 
Das ist auch ein Grund, warum die Textteile so geschrieben sind.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
10 
 
2 Selbstwirksamkeit stärken – Resilienz fördern 
 
Junge Menschen in Köln sollen stark werden, damit sie sich in 
schwierigen Situationen besser helfen können. Es soll ihnen auch 
helfen, weniger Angst vor der Zukunft zu haben. Besonders, weil 
gerade in den Lebenswelten junger Menschen nicht alles so 
sicher ist. 
Stark zu werden geht leichter, wenn man Hilfe bekommt. Deshalb 
soll es in der Stadt Köln Angebote geben, die jungen Menschen helfen oder die dafür 
sorgen, dass sie geschützt werden. Zum Beispiel vor Beleidigungen im Internet oder 
vor Gefahren für die Gesundheit.  
Junge Menschen fühlen sich besonders stark, wenn auf sie gehört wird und man ihre 
Meinung ernst nimmt. Besonders wenn es um Themen geht, die sie selbst betreffen. 
Darüber wissen sie am besten Bescheid.   
Angebote aus der Kinder- und Jugendarbeit sind gut geeignet, um junge Menschen 
stark zu machen. Hier können junge Menschen auch besonders gut mitreden. 
Es gibt viele von diesen guten Angeboten in der Stadt Köln. Die Angebote sollen 
noch besser gemacht werden. Dafür muss man sich genau angucken, was junge 
Menschen im Moment alles Wichtiges brauchen. Und was sie selbst wollen.  
 
Zuversicht befähigt,  Herausforderungen zu meistern, Chancen zu erkennen, neue 
Ideen zu entwickeln und innovative Lösungen zu finden. Sie kann die Überzeugung 
befördern, dass Dinge trotz widriger Umstände gut werden können.  
Sie begünstigt somit ausreichende körperliche, seelische, mentale und emotionale 
Resilienz. Dies meint die Anpassungs - beziehungsweise Widerstandsfähigkeit, 
schwierige Lebenssituationen wie Krisen oder Katastrophen ohne dauerhafte 
Beeinträchtigung zu überstehen.  
Als weitere Resilienz -Faktoren zählen  ein starkes Vertrauen in die eigenen 
Fähigkeiten, eine ausgeprägte Fähigkeit zur Selbstregulation, das Gefühl von 
Selbstwert und Selbstbestimmung und ein unterstützendes soziales Umfeld.  
 
„Zuversicht braucht Vertrauen!“ – so lautet auch die Kernbotschaft des im Auftrag 
der Bundesregierung erstellten 17. Kinder- und Jugendberichtes (September 2024):  
„Erstens gilt, dass auch und erst recht in tendenziell  als krisenhaft beschriebenen 
Zeiten Vertrauen ein zuweilen rares, aber unverzichtbares Gut ist. Das gilt 
insbesondere für das Vertrauen von jungen Menschen und Familien. Angesichts 
komplexer Herausforderungen und Dynamiken wird zugleich umso deutlicher, wie  
entscheidend Vertrauen für eine hinreichende gesellschaftliche Stabilität bei 
gleichzeitiger Offenheit für gesellschaftliche Entwicklungsperspektiven ist. 
Zweitens hält der Bericht fest, dass junge […] Menschen zur Vertrauensbildung 
Mitmenschen, Organisationen und Institutionen brauchen, die  vertrauenswürdig 
auftreten, und vor allem solche, die sich auch als vertrauenswürdig erweisen. In 
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
11 
 
diesem Sinne hängen Vertrauen und Zuversicht eng zusammen. Insbesondere in 
herausfordernden Zeiten, die von gesellschaftlichen Dynamiken und Unsicherheit  
geprägt sind, kommt es also auf Rahmenbedingungen an,  die einen zuversichtlichen 
Blick auf Gegenwart und Zukunft ermöglichen. Politik und Gesellschaft sowie speziell 
die Kinder- und Jugendhilfe sind somit gefragt , jungen Menschen vertrauenswürdige 
Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen zu 
bieten.“ 
 
Aus den aktuellen Beteiligungsformaten zur neuen Kölner Kinder - und 
Jugendförderplanung könnte dieser Appell folgendermaßen ergänzt werden: 
„Resilienz braucht Selbstwirksamkeit!“.  
Hier wurden folgende Kernziele für die Angebote der kommunalen Kinder - und 
Jugendförderung formuliert (siehe Kapitel 6): 
1. Kindern und Jugendlichen in Köln Unterstützung zur selbständigen 
Lebensbewältigung anbieten. 
2. Kindern und Jugendlichen in Köln Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Lebenswelten 
und zur Durchsetzung ihrer Interessen geben. 
3. Für Kinder und Jugendliche in Köln Schutz in einer herausfordernden analogen und 
digitalen Welt sicherstellen. 
 
Pädagogische Angebote und Konzepte der Kinder - und Jugendförderung bergen die 
benötigten Ressourcen – in einer Form, die aufgrund ihrer spezifischen Qualitäten 
flexibel, niedrigschwellig, freiwillig, partizipativ, lebenswelt - und sozialraumorientiert 
sowie möglichst inklusiv gestaltet werden können. 
Wenn es im letzten Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln mit dem Titel „JA. 
genau. gerade. jetzt“ vorrangig um die Abmilderung von Pandemiefolgen ging (die im 
Übrigen immer noch gegenwärtig sind ), orientiert sich bedarfsgerechte Kinder - und 
Jugendförderung aktuell am Versuch der Entschärfung der Folgen einer Fülle 
gesellschaftlich bedingter, dynamischer Herausforderungen und Krisen.  
Diese manifestieren sich auch und insbesondere in der Lebenswelt von Kindern und 
Jugendlichen und nehmen unmittelbar Einfluss auf die Zuversichtspotentiale und die 
psychosoziale Verfassung junger Menschen: der Verlust von „selbstverständlicher“ 
Sicherheit und garantiertem Frieden, demokratische Erschütterungen und 
extremistische Bestrebungen, zunehmende Kinderarmut bei wachsender Ungleichheit 
der Verhältnisse sowie eine schwankende Generationengerechtigkeit inklusive 
unzureichender Bestrebungen für einen nachhaltigen Klimaschutz. 
Die Sicherung der erforderlichen Ressourcen für die Kinder - und Jugendförderung 
begegnet dabei selbst akuten Herausforderungen : der aktuellen kommunalen 
Finanzlage, der wirtschaftlichen Konkurrenz in Form von kostenintensiven, mit 
individuellen Rechtsansprüchen hinterlegten Jugendhilfebereichen sowie einem 
eklatanten Fachkräftemangel.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
12 
 
Mit der vorliegenden Fachplanung zur künftigen kommunalen Kinder - und 
Jugendförderplanung wird eine von aktuellen Bedarfen junger Kölner*innen geleitete 
Grundlage zur Weiterentwicklung des Arbeitsbereiches innerhalb der bewährten 
Strukturen und Angebote angestrebt.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
13 
 
3 Planungsgrundlagen  
 
Das sogenannte „Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ bestimmt, 
dass es Angebote in der Jugendförderung für junge Menschen in 
der Stadt Köln geben muss. Dafür muss in der Stadt Köln ein Plan 
geschrieben werden, der vorgibt, wie die Angebote bis Ende des 
Jahres 2030 in der Stadt Köln aussehen sollen. Das ist der 
„Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln“.  
Der Kinder- und Jugendförderplan soll vom Stadtrat der Stadt Köln beschlossen 
werden. Der Stadtrat bestimmt auch, wieviel Geld es hierfür geben soll.  
Was im Kinder- und Jugendförderplan steht, gilt für die Angebote der offenen Kinder- 
und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des 
Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.  
Die Stadt Köln hat dafür gesorgt, dass junge Menschen und Erwachsene, die mit 
jungen Menschen arbeiten, mitbestimmen, was im Kinder- und Jugendförderplan 
steht. Dadurch sind die Angebote am Ende auch passend für alle jungen Menschen.  
Junge Menschen in Köln leben sehr unterschiedlich. Die Stadt Köln achtet beim 
Kinder- und Jugendförderplan darauf, dass diese Unterschiede beachtet werden. 
Zum Beispiel sollten alle jungen Menschen die gleichen Chancen haben, damit es 
ihnen gut geht. Deshalb ist es gerecht, wenn man Angebote unterschiedlich verteilt 
und die jungen Menschen mehr Angebote bekommen, denen es nicht so gut geht.  
Nicht nur der Kinder- und Jugendförderplan ist dafür da, dass es jungen Menschen in 
Köln gut geht. Dafür braucht es viel mehr Ideen und Menschen, die in der Stadt Köln 
mithelfen. Zum Beispiel gibt es den Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliches 
Köln“, der dafür sorgen soll, dass die ganze Stadt kinder- und jugendfreundlicher 
wird. An beiden Plänen arbeiten viele Menschen zusammen, damit alles möglichst 
gut abgestimmt wird.   
 
3.1 Gesetzliche Grundlage  
Die Laufzeit des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln (Session-
Vorlage 1805/2021)  endete gemeinsam mit der letzten Ratsperiode Ende 2025 . 
Entsprechend der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und 
Jugendförderungsgesetzes (3. AG-KJHG-KJFöG) ist eine Fortschreibung für die 
Dauer der Wahlperiode des im September 2025 neu gewählten Rates der Stadt Köln 
für die Laufzeit ab 2026 bis Ende 2030 erforderlich.  
Der Förderplan  soll die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder - und 
Jugendförderung der Kommune festschreiben  und als Förderinstrumentarium für die 
Arbeitsbereiche (Offene) Kinder - und Jugendarbeit (§  11 SGB  VIII), 
Jugendverbandsarbeit (§  12 SGB  VIII), Jugendsozialarbeit (§  13 SGB  VIII) sowie 
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) dienen.  
Hauptzielgruppe der kommunalen Kinder - und Jugendförderung sind die 6- bis unter 
21-jährigen Einwohner*innen, junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen bei 
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
14 
 
besonderen Maßnahmen einbezogen werden. Alle Kinder, Jugendlichen und jungen 
Erwachsenen sowie vulnerable Gruppen , unabhängig von ihrer Ethnizität, ihrem 
Geschlecht, ihrer politischen und sonstigen Überzeugung, ihrem Vermögen, ihrer 
Behinderung, ihren Eltern oder ihrem Vormund werden davon umfasst.  
Das 3. AG-KJHG-KJFöG wertet die genannten Bereiche der Jugendarbeit in der Form 
auf, dass eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer – der örtlichen Jugendhilfeplanung 
entsprechenden – Angebotspalette außerschulischer Kinder - und Jugendarbeit 
gesetzlich abgesichert werden sollen. Diese wird für jeweils eine Wahlperiode der 
Vertretungskörperschaft festgeschrieben. 
Sofern Kommunen Landesmittel für die das Gesetz betreffenden Arbeitsbereiche 
erhalten, haben sie gemäß §  16 3. AG -KJHG-KJFöG sicherzustellen, dass sie im 
Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass  
 
• die von ihnen bereitgestellten Haushaltsmittel für die im Gesetz beschriebenen 
Bereiche der Jugendarbeit einen angemessenen Anteil am Gesamtetat der 
kommunalen Jugendhilfe darstellen  
• ihr Finanzanteil im angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht 
• Landesmittel nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden und  
• die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind. 
 
3.2 Planungs- und Beteiligungsschiene 
Gemäß der im März 2026 in den Jugendhilfeausschuss eingebrachten Planungs- und 
Beteiligungsschiene (Session-Vorlage 0417/2026) erfolgte im Vorfeld der vorliegenden 
Fachplanung eine umfangreiche Beteiligung von Trägervertretungen, pädagogischen 
Fachkräften sowie Jugendlichen in verschiedenen Beteiligungsformaten. 
Im Mittelpunkt standen zwei Workshops zur Erarbeitung der kommenden 
Förderplanschwerpunkte mit dem 2021 vom Rat der Stadt Köln eingesetzten 
Begleitgremium zum Kommunalen Kinder - und Jugendförderplan in erweiterter und 
aktualisierter Form . Diese erfolgten unter engagierter Beteiligung von zahlreichen 
Jugendlichen. Die hier gewonnenen, vielzähligen Impulse zur Gestaltung einer 
bedarfsgerechten Kinder - und Jugendarbeit vor Ort, sind zur Grundlage der 
vorliegenden Fachplanung geworden (siehe Kapitel 6 und 7).  
Zudem wurden mobile Formate auf Bezirksebene im Rahmen der Bekanntmachung 
des gesamtstädtischen Partizipationskonzeptes „Misch MIT! So geht Kinder - und 
Jugendbeteiligung in Köln“  durchgeführt. Hierin wurde ein niedrigschwelliges 
Abstimmungselement in Hinblick auf Ideen für die kommende Förderplanung integriert 
(siehe Kapitel 6.2).  
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.06.2026 wird neben der 
vorliegenden Fachplanung zur neuen kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung 
ein Bericht zur Kinder- und Jugendförderung in Köln 2021-2025 eingebracht (Session-
Vorlage 1505/2026).  
Dieser stellt in Form einer Wirkungsanalyse dar, inwieweit die Kinder - und 
Jugendförderung auf die Zielsetzungen der vergangenen Förderplanperiode einwirken

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
15 
 
konnte, bilanziert die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und weist auf Ableitungen 
hin, die sich hieraus für die neu zu erstellende Planung ergeben.  
Die vorliegende pädagogische Fachplanung startet ihren Gremienlauf am 23.06.2026 
als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss. Anschließend wird s ie weiteren 
planungsrelevanten politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden.  
Unter Würdigung  der Beratungsergebnisse der beteiligten Gremien wird die 
pädagogische Fachplanung Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt 
Köln 2026 -2030. Die die Planung ergänzende Finanzplanung ist den kommenden 
Haushaltsberatungen 2027/2028 vorbehalten.  
Das vollständige Planungswerk „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026 -
2030“ wird ab Dezember 2026 in die Politik eingebracht , die Verabschiedung erfolgt 
durch den Rat der Stadt Köln. 
 
3.3 Planungsprinzipien  
Gestützt durch die gesetzliche Auftragslage des SGB  VIII sowie des 3. AG -KJHG-
KJFöG ist eine objektive Bemessung von Faktoren wie Bedarfsgerechtigkeit  und 
Angemessenheit sowie das Aufstellen eines systematisch abgestimmten, 
(träger)pluralen Systems der Jugendhilfe jugendhilfeplanerische Aufgabe von 
Verwaltung, Trägerlandschaft und Politik. Auch die intensive Zusammenschau mit 
aktuellen schulbezogenen Entwicklungen vor Ort ist geboten.  
 
Unter dem Leitprinzip „Ungleiches ungleich behandeln“  können Strategien wie 
sozialindizierte Förderungen und die Schaffung passgenauer, 
zielgruppendifferenzierter Angebotslandschaften ausgleichend und chancensteigernd 
wirken (siehe Kapitel 5). 
 
Somit dient eine zielorientierte Kinder - und Jugendförderplanung  verstärkt als 
Instrument der Steuerung von Ressourcen mit größtmöglicher Wirkung in Hinblick auf 
die Erfüllung aktueller Bedarfe sowie die Bewältigung aktueller Herausforderungen. 
 
3.4 Verbindungslinien 
„Jugendhilfe soll […] junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung 
fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen […] 
Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ und „dazu beitragen, 
positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- 
und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1, Abs. 3, SGB VIII).  
Mit den intendierten Handlungszielen der kommunalen Kinder- und Jugendförderung 
wird die Wichtigkeit dieser Handlungsfelder für das rechtlich verankerte Ziel auf 
bestmögliche Förderung der Entwicklung jedes jungen Menschen besonders betont.  
Um ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Köln zu 
ermöglichen, bedarf es jedoch einer gesamtstädtischen, integrierten Planungs - und 
Handlungsstrategie, welche die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht nur im 
Rahmen von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeangeboten im Blick hält.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
16 
 
Es bedarf einer Haltung, welche dazu beiträgt, im Zusammenspiel aller Fachämter der 
Verwaltung sowie in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe, Verbänden, 
Vereinen und weiteren Akteur*innen der Stadtgesellschaft ein ganzheitliches 
Verständnis von bedarfsgerechter  Stadt-, Raum- und Angebotsgestaltung für Kinder 
und Jugendliche zu entwickeln und umzusetzen. 
Dieser Wirkungsorientierung folgend, weisen die Förderziele des vorliegenden 
Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes eine Reihe von Verbind ungen zu den 
Leitzielen weiterer städtischer Planungen, Konzepte und Programme auf. Beispielhaft 
sind hier die Stadtstrategien „Kölner Perspektiven 2030+“ und „Kölner Kinder Stärken!“ 
als Strategie zur Abmilderung der Folgen von Kinderarmut zu nennen. 
In vielfachen Anknüpfungspunkten ist die Aktionsplanung 
„Kinder- und jugend freundliches Köln “ im Rahmen des 
Gesamtvorhabens Kinderfreundliche Kommune 
besonders eng mit der kommunalen Kinder - und 
Jugendförderung verbunden. Umfangreich verbindende 
Schwerpunkte beider Planungen sind die Themen 
Schaffung kinder - und jugendfreundlicher 
Lebensbedingungen sowie strukturelle Partizipation in 
der Stadt Köln. Beide Planungsstränge sind eng aufeinander abgestimmt , ergänzen 
sich gegenseitig und sind in ihrer jeweiligen Laufzeit synchronisiert.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
17 
 
4 Fördergegenstand: Die Handlungsfelder der Kinder - und 
Jugendförderung  
 
Der Kinder- und Jugendförderplan gilt für die Angebote offene 
Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die 
Jugendsozialarbeit und den Erzieherischen Kinder- und 
Jugendschutz.  
Das sogenannte „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ bestimmt für 
alle Angebote, was zu beachten ist. Trotzdem kann jede Stadt 
unterschiedliche Ideen für die Gestaltung der Angebote haben. Zum Beispiel kann es 
eine Jugendeinrichtung nur für Mädchen geben oder ein Angebot mit vielen 
Sportangeboten, mit Musik, Tanz oder Kunst. Junge Menschen mit unterschiedlichen 
Interessen sollen eine große Auswahl haben.  
Es ist wichtig, dass immer wieder geprüft wird, ob die Angebote noch richtig für junge 
Menschen sind oder ob etwas geändert werden muss. Deshalb schauen die 
Menschen, die in den Angeboten mit jungen Menschen arbeiten, genau hin und 
beraten sich regelmäßig mit anderen. Sie berichten auch an Politikerinnen und 
Politiker in Köln, was in den Angeboten läuft, und warum sie wichtig für junge 
Menschen sind. 
 
4.1 Angebote der Kinder- und Jugendförderung in Köln 
Das Schaubild auf der folgenden Seite zeigt die Angebote der Kinder - und 
Jugendförderung in Köln . Sie werden von Trägern der freien Jugendhilfe sowie vom 
öffentlichen Träger vorgehalten und sind  verwaltungsintern in der Abteilung 
Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der 
Stadt Köln organisiert.  
Eine Ausnahme bildet die Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII. In Köln ist hierfür 
das Sachgebiet Schulsozialarbeit und Familiengrundschulzentren  im Amt für 
Schulentwicklung zuständig (siehe Kapitel 4.4.4).  
Die Lage der Einrichtungen und Angebote der (Offenen) Kinder - und Jugendarbeit 
sowie der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe gibt die Infrastruktur-Karte in der 
Anlage 2 zu dieser Fachplanung wieder.  
Einen ausführlichen Überblick über inhaltliche Schwerpunkte der Kölner Kinder- und 
Jugendförderung gibt der „Bericht zur Kinder- und Jugendförderung in Köln 2021-2025 
– Zielbezogene Wirkungsanalyse“ (Session-Vorlage 1505/2026).  
 
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
18 
 
 
Darstellung: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie

4.2 § 11 SGB VIII – (Offene) Kinder- und Jugendarbeit 
4.2.1 Gesetzliche Grundlage § 11 SGB VIII 
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote 
der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger 
Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur 
Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu 
sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und 
Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt 
werden. 
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von 
anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie 
umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und 
gemeinwesenorientierte Angebote. 
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, 
kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 
4. internationale Jugendarbeit, 
5. Kinder- und Jugenderholung, 
6. Jugendberatung. 
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet 
haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. 
 
4.2.2 Offene Kinder- und Jugendarbeit  
Zur Zielgruppe (offener) Kinder - und Jugendarbeit zählen grundsätzlich alle Kinder, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Stadt. Die Altersspanne der 
Besucher*innen liegt in der Regel zwischen 6 und 22 Jahren, hierbei wird die 
Altersgruppe der 12 -17-Jährigen als Kernzielgruppe definiert. Ein besonderer Fokus 
besteht darin, benachteiligte Kinder und Jugendliche zu erreichen und präventiv zu 
wirken. 
Die Angebotsstruktur der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit ist vielschichtig und kann 
in besonderer Weise flexibel und bedarfsgerecht auf inhaltliche Veränderungen 
reagieren. Die außerschulischen Angebote der (offenen) Kinder - und Jugendarbeit in 
Köln wer den durch Jugendeinrichtungen, Jugendtreffs, Mobile Jugendarbeit und 
weitere Angebote der Jugendarbeit gewährleistet. Einige Jugendeinrichtungen und 
andere Angebote im Stadtgebiet haben sich im Rahmen ihres pädagogischen 
Konzeptes auf bestimmte Zielgruppen oder Themen spezialisiert. 
Zu den Grundprinzipien der (Offenen) Kinder - und Jugendarbeit zählen Freiwilligkeit, 
Offenheit, Niederschwelligkeit, Bedürfnis - und Lebensweltorientierung. Als 
Querschnittsaufgaben für alle Angebote der offenen Kinder - und Jugendarbeit sind 
insbesondere Inklusion/Diversität, Partizipation, Vernetzung und Nachhaltigkeit 
definiert.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
20 
 
Mobile beziehungsweise aufsuchende Arbeit gehört zu einer wesentlichen 
Arbeitsweise der (Offenen) Kinder - und Jugendarbeit. In Ergänzung zur „Komm -
Struktur“ wirkt sie als „Geh-Struktur“. Als solche bewegt sie sich in vier Richtungen: 
- Aufsuchende Arbeit als einrichtungsbezogene und ortsgebundene Arbeit 
- Mobile Arbeit ohne den Bezug zu einer Einrichtung 
- Spezialisierte Mobile Arbeit ohne den Bezug zur Einrichtung 
- Mobile Arbeit im Zusammenspiel mit Streetwork unter Berücksichtigung der 
unterschiedlichen Aufträge. 
 
4.2.3 Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen  
Die Stadt Köln fördert derzeit stadtweit 80 Jugendeinrichtungen mit 194 
pädagogischen Fachkräften (Stand 2026) . Es handelt sich um eine institutionelle 
Förderung, die in der Regel langfristig angelegt ist und somit den Aufbau von 
Netzwerken im Einzugsgebiet der Einrichtung sowie einen sicheren 
Beziehungsaufbau zwischen Fachkraft und jungem Menschen ermöglicht. In de n 
Einrichtungen findet offene Arbeit statt und es werden freizeitpädagogische Einzel- und 
Gruppenangebote und außerschulische Bildungsangebote, wie beispielsweise Sport- 
und Kochprojekte, kulturelle Angebote sowie Ferienprogramme umgesetzt. Weiterhin 
gibt es niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten.  
Die Öffnungszeiten einer Jugendeinrichtung sind individuell und bedarfsgerecht 
angelegt. Eine Kölner Jugendeinrichtung muss in der Regel mindestens 200 
Öffnungstage pro Jahr gewährleisten.  
Im Rahmen der Wirksamkeitsdialoge sind aktuell als Querschnittsthemen für die 
Jugendeinrichtungen Partizipation und Demokratieförderung, Intersektionalität/ 
Diversität, Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, Inklusion von Kindern  und 
Jugendlichen mit Behinderung, Prävention und Gesundheitsförderung, 
Medienkompetenz und Digitalisierung, Sozialraum - und Lebensweltorientierung, 
Nachhaltigkeit/Natur/Umwelt sowie Netzwerke und Kooperationen definiert. Diese 
Themen müssen in der Arbeit und den Angeboten der Jugen deinrichtungen ihren 
Niederschlag finden. 
 
4.2.4 Kulturpädagogische Facheinrichtungen 
Die kulturelle Bildung fördert die künstlerisch -mediale Entwicklung junger Menschen 
mit verschiedenen Ausdrucks - und Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel  in den 
Bereichen Akrobatik, Bildende Kunst, Literatur, Medien, Musik, Spiel, Tanz und 
Theater. Hiermit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur individuellen und sozialen 
Entwicklung junger Menschen. Die kulturpädagogische n Facheinrichtungen in Köln 
verfügen über entsprechende multiprofessionelle Fachkompetenz, angemessene 
Fachräume sowie eine geeignete Ausstattung.  
Die Stadt Köln fördert derzeit 10 kulturpädagogische Facheinrichtungen mit 18,5 
Fachkräften (Stand 2026). Schwerpunkte der geförderten Facheinrichtungen sind

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
21 
 
Kunst, Musik, Tanz, Theater, Zirkus, Spiel und Medien sowie im Kontext der Kunst 
Internationale Jugendarbeit, Digitale Medienarbeit und LSBTIQ*.  
Zielgruppe sind  Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 27 
Jahren. Für Schulen und andere soziale Einrichtungen wie Unterkünfte für Geflüchtete 
oder Jugendeinrichtungen stellen die kulturpädagogischen Facheinrichtungen 
wichtige Kooperationspartner dar. Die Angebote richten sich an alle jungen Menschen. 
Ein besonderer Fo kus wird auf niedrigschwellige Angebote für benachteiligte Kinder 
und Jugendliche gesetzt. Aber auch Formate mit verbindlicherem Charakter , oftmals 
mit dem Ziel, aufwendigere Darbietungen zu inszenieren, sind ein wichtiger Bestandteil 
der Angebote. 
Die Angebotszeiten richten sich generell nach den Bedürfnissen der jeweiligen 
Zielgruppen und sind nicht fest vorgegeben. Die Angebote finden in 
außerunterrichtlichen Kontexten statt und in der Regel in festen Gruppenstrukturen. 
Zusätzlich haben sich kultu rpädagogische Projekte im Rahmen der offenen Kinder - 
und Jugendarbeit bewährt und werden zunehmend in Kooperation mit  
kulturpädagogischen Facheinrichtungen angeboten. Die variable und breite 
Angebotspalette der Jugendkulturarbeit umfasst unter anderem die Angebotsformen 
Projekte, Kurse, mobile Angebote, Ferienangebote, Workshops, Ausstellungen, 
Aufführungen sowie Qualifizierungsangebote für Multiplikator*innen. Die Angebote 
finden zudem in verschiedenen Kooperationszusammenhängen mit Schulen sowie 
weiteren Einrichtungen der Jugend-, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit statt.  
 
4.2.5 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren 
Fördergrundlagen für die offenen Kinder- und Jugend einrichtungen sowie die 
Kulturpädagogischen Facheinrichtungen sind die im September 2021 vom 
Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln verabschiedeten Förderprogramme 
Förderprogramm Jugendeinrichtungen  und Förderprogramm Kulturpädagogische 
Facheinrichtungen (Session-Vorlage 3168/2021).  
Hierin sind jeweils die Zielsetzungen, Leistungsbeschreibungen sowie das Förder- und 
Verwendungsnachweisverfahren festgeschrieben. Die Förderung erfolgt auf Basis von 
Förderverträgen mit den Trägern der freien Jugendhilfe. 
Im Rahmen des Fachcontrollings dient das Instrument „Leistungskatalog Offene 
Kinder- und Jugendarbeit“ als Wirkungsmesser für die Arbeit der Kinder - und 
Jugendeinrichtungen. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe wurde der 
Leistungskatalog im  Herbst 2025 aktualisiert und um eine umfangreiche 
Strukturdatenerhebung zur kommunalen offenen Kinder - und Jugendarbeit ergänzt. 
Diese fließt alle zwei Jahre in die Strukturdatenerhebung des Landes Nordrhein -
Westfalen zur landesweiten Offenen Kinder- und Jugendarbeit ein (letztes Berichtsjahr 
2025). Parallel hierzu fließen die Ergebnisse zukünftig in die zweijährige 
Berichterstattung „Bericht zur Kinder- und Jugendförderung in Köln“ ein.  
In Form eines Fachgespräches zwischen Trägervertreter*innen, Mitarbeitenden aus 
der Kinder- und Jugendeinrichtung und Mitarbeitenden der Abteilung Jugendförderung 
werden die jeweils aktuelle Einrichtungssituation sowie bestehende 
Leistungsvereinbarungen ei nmal jährlich evaluiert. Ziel des sogenannten

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
22 
 
Wirksamkeitsdialoges ist die bedarfsgerechte Anpassung bereits bestehender und die 
Entwicklung neuer Angebote auf Basis der hier festgestellten Ergebnisse.  
Die Ergebnisse des Wirksamkeitsdialoges werden ausgewertet und fließen in die 
kommunale Kinder- und Jugendhilfeplanung ein. Sie sollen wegweisend für politische 
Entscheidungen und die kommunale Kinder- und Jugendförderplanung sein.  
Analog zu diesem Verfahren finde n Wirksamkeitsdialoge auch mit den 
kulturpädagogischen Facheinrichtungen statt.  
 
4.2.6 Spielraumplanung 
In Verbindung mit § 1 SGB VIII dient der § 11 SGB VIII durch die Schaffung positiver 
Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt dem Recht 
junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung. Hierzu gehört auch die Schaffung 
alters- und zielgruppendifferenzierter Angebote für Spiel und Bewegung im öffentlichen 
Raum. Das Sachgebiet Kinderinteressen in der Abteilung Kinderinteressen und 
Jugendförderung ist für Spielraumangelegenheiten für über 700 Spiel -, Aktions- und 
Aufenthaltsflächen sowie die Erschließung von zusätzlichem  Spielraum in Köln 
zuständig.  
Hierbei ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise fest 
verankert: sämtliche Projekte zur Gestaltung von Spielraum werden unter Beteiligung 
von Kindern und Jugendlichen umgesetzt.  
Die 2025 durch den Rat der Stadt Köln verabschiedete Spielraumplanung 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=417591beschreibt die für 
die kommende Förderplanperiode mit allen Kölner Bezirken vereinbarten Vorhaben im 
Bereich der kommunalen Spielraumschaffung. Die Spielraumplanung unterliegt einer 
kontinuierlichen Evaluation und Fortschreibung.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
23 
 
4.2.7 Partizipation im Kontext des Gesamtvorhabens Kinderfreundliche 
Kommune 
Das stadtweite Partizipationskonzept „Misch 
MIT! So geht Kinder und Jugendbeteiligung in 
Köln“ wurde im Mai 2025 vom Rat der Stadt 
beschlossen. Es zielt auf eine strukturelle 
Verankerung von Kinder - und 
Jugendbeteiligung in allen kommunalen 
Prozessen ab und unterstützt somit das 
gleichnamige Handlungsfeld im Aktionsplan 
„Kinder- und jugendfreundlic hes Köln“ im 
Rahmen des Gesamtvorhabens 
Kinderfreundliche Kommune. Zudem informiert 
es über die zahlreichen, bereits vorhandenen 
Partizipationsformate in Köln und gibt 
Empfehlungen zur Weiterentwicklung von 
Kinder- und Jugendbeteiligung.  
Eine wichtige Rolle in der Umsetzung von 
Kinder- und Jugendbeteiligung spielt das 
Kooperative Kinder - und Jugendbüro  am Alter 
Markt in der Kölner Innenstadt. Es dient als 
zentrale Anlaufstelle und Interessenvertretung 
für Kölner Kinder und Jugendliche. Das Kinder- und Jugendbüro initiiert und begleitet 
eine Vielzahl von stadtweiten Partizipationsformaten.  
Im Kooperativen Kinder - und Jugendbüro arbeiten die Jugendverwaltung und der 
Kölner Jugendring e.V.  gleichberechtigt zusammen. Unter anderem werden hier 
Schnittstellen zwischen Partizipationsprozessen von Kindern und Jugendlichen, der 
Verwaltung sowie der Politik organisiert. 
 
4.2.8 Weitere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit 
Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung sichert neben dem oben 
beschriebenen Angebotsspektrum weitere Angebote im Rahmen des § 11 SGB VIII.  
Die Internationale Jugendarbeit fördert den interkulturellen Austausch, baut Vorurteile 
ab und stärkt das europäische und globale Bewusstsein junger Menschen. 
Begegnungen, Freiwilligendienste und gemeinsame Projekte tragen zur 
Völkerverständigung bei und Jugendliche erwerben interkulturelle Kompetenzen. 
Ferienprogramme bieten Kindern und  Jugendlichen eine strukturierte, Spaß erfüllte 
Freizeitbeschäftigung. Sie fördern soziale Kompetenzen sowie neue Hobbys und 
entlasten gleichzeitig berufstätige Eltern, indem sie eine verlässliche Betreuung in den 
Schulferien sicherstellen. 
 
Quelle: Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und 
Familie

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
24 
 
4.3 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 
4.3.1 Gesetzliche Grundlage § 12 SGB VIII 
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter 
Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. 
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen 
selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf 
Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich 
aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch 
Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger 
Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. 
 
4.3.2 Jugendverbandsarbeit in Köln 
Jugendverbände und Jugendgruppen sind  Zusammenschlüsse, in denen 
Zusammenarbeit und Zusammenleben von jungen Menschen freiwillig 
gemeinschaftlich gestaltet, selbstorganisiert und mitverantwortet wird. Ihre Arbeit ist in 
der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet , sie ist jedoch in vielen Bereichen 
und Aktivitäten offen für Nicht-Mitglieder. 
Junge Menschen engagieren sich hier ehrenamtlich und schaffen Angebote für andere 
Jugendliche. Jugendverbandsarbeit ist auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt und 
wertorientiert. Sie bietet einen Lernort für demokratische Mitbestimmungs- und 
Mitgestaltungsprozesse und lebt durch partizipative Strukturen.  
Die Jugendverbände bringen Bedürfnisse und Anliegen junger Menschen in der 
Gesellschaft zum Ausdruck und eröffnen jungen Menschen Erfahrungs- und Lernorte, 
um Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Jugendverbandsarbeit ist 
somit ein wichtiger Baustein zur Entwicklung eines ganzheitlichen, sozialen und 
engagierten Menschen. 
In Köln sind insgesamt 22 Jugendverbände und -organisationen im Kölner Jugendring 
e.V. zusammengeschlossen . Die Verbände entsenden entsprechend  ihrer 
Mitgliederzahl Delegierte in die Vollversammlung des Kölner Jugendrings, dem 
höchsten Beschluss fassenden Gremium des Zusammenschlusses. Aus deren Mitte 
wird auch der Vorstand des Kölner Jugendrings gewählt. 
Das selbstorganisierte Angebot der politischen Jugendorganisationen ergänzt das 
vielseitige Spektrum der Jugendverbandsarbeit.  
 
4.3.3 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren 
Fördergrundlage für die Jugendverbandsarbeit ist das im Jahr 2021 vom 
Jugendhilfeausschuss beschlossene Förderprogramm "Jugendverbände"  (Session-
Vorlage 3468/2021). Hier sind die Verfahren zur Antragstellung, Mittelverteilung und 
zum Verwendungsnachweis sowie die geförderten Aktivitäten beschrieben. 
Im Sinne einer partizipativen Jugendpolitik wurde der „Arbeitskreis zur Förderung der 
Jugendverbandsarbeit“ als Organ des Kölner Jugendrings gegründet, dessen 
Zusammensetzung in der entsprechenden Geschäftsordnung festgelegt ist. Der 
Arbeitskreis erstellt jährlich auf Basis  der Anträge der Jugendverbände einen

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
25 
 
Vorschlag zur Verteilung der Fördermittel, welcher dem Amt für Kinder, Jugend und 
Familie vorgelegt wird. Im Rahmen der jeweiligen, jährlichen Verwendungsnachweise 
werden die Maßnahmen und deren Qualität für das jeweilige Förderjahr in 
Sachberichten beschrieben. Ein jährlicher, gemeinsamer Wirksamkeitsdialog mit allen 
kommunal geförderten Jugendverbänden ergänzt das Fachcontolling.  
Die Fördergrundlage der Arbeit der politischen Jugendorganisationen bildet das 
Förderprogramm „Politische Jugendarbeit“ (Session-Vorlage 3468/2021).  
 
4.4 §§ 13, 13a SGB VIII – Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit 
4.4.1 Gesetzliche Grundlage §§ 13, 13a SGB VIII 
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur 
Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf 
Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe 
sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche 
Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. 
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und 
Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können 
geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs - und 
Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigke iten und dem 
Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. 
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen 
Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in 
sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen 
sollen auch der notwendige Unterha lt des jungen Menschen sichergestellt und 
Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. 
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der 
Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Träger betrieblicher und 
außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten 
abgestimmt werden. 
 
§ 13a Schulsozialarbeit 
Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die 
jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der 
Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen 
zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit 
wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt 
werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen 
Rechtsvorschriften erbracht werden. 
 
4.4.2 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln  
Im Rahmen des §  13 SGB  VIII fördert die kommunale Jugendberufshilfe 
Jugendwerkstätten, Jugendberatungsstellen und Angebote zur Lernförderung, 
Prävention schulischen Scheiterns, Berufsorientierung beziehungsweise Berufswahl-
Unterstützung und Ausbildungsvorbereitung.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
26 
 
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige, niederschwellige, tagesstrukturierende, 
werkpädagogische Vollzeitmaßnahme im Übergang Schule/Beruf. Diese Angebote 
unterstützen benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung 
einer beruflichen Perspektive und der Eingliederung in die Arbeitswelt und ermöglichen 
das Nachholen eines Schulabschlusses.  
Zusätzlich gibt es verschiedene Projekte mit zielgruppendifferenzierten Ansätzen, wie 
beispielsweise eine Berufsorientierung für Jugendliche mit Flucht - oder 
Migrationshintergrund oder niederschwellige Angebote bei psychischer Erkrankung.  
In Trägerschaft von öffentlicher oder freier Jugendhilfe bieten die 
Jugendberatungsstellen für Arbeits - und Berufsfragen niedrigschwellige 
Beratungsformen an. Hierüber erfolgt zudem der Zugang zu den Einrichtungen für 
schulmüde Jugendliche. Darüber hinaus bieten Kompetenzagenturen im gesamten 
Stadtgebiet weitere Beratungsangebote im Übergang Schule-Beruf.  
Die Jugendberufsagentur auf der Deutzer Freiheit ist eine Beratungseinrichtung in 
Kooperation zwischen Jugendamt, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Köln. Die 
Jugendberufsagentur wendet sich vor  allem an junge Menschen, die  die weiteren 
Angebote bisher nicht in Anspruch genommen haben und von dem Zusammenschluss 
der unterschiedlichen Rechtskreise unmittelbar profitieren können , da sie häufig 
multiple Problemlagen aufweisen . Die Jugendberufsagentur  bietet einen besonders 
niedrigschwelligen Zugang zu al len Förder - und Unterstützungs angeboten der drei 
involvierten Rechtskreise. 
Die Jugendberufshilfe ist ein wichtiger Partner der Koordinierungsstelle Übergang 
Schule-Beruf (KoKo), die die Umsetzung der Landesinitiative KAoA – Kein Abschluss 
ohne Anschluss als für alle Schulen verbindliches und systematisches 
Übergangssystem Schule -Beruf in NRW  in Köln organisiert und begleitet . Die 
Angebote der Jugendberufshilfe sind dort strukturell eingebunden und stellen einen 
festen Bestandteil im Rahmen der Beratungsarbeit für Schüler*innen ohne 
Anschlussperspektive im Übergang dar.  
Hinweis: 
Das Jugendwohnen ist  ein Angebot der Jugendsozialarbeit und kann einen 
pädagogisch förderlichen Lebensmittelpunkt für schulisch und beruflich engagierte 
Jugendliche und junge Erwachsene bieten, für die eine Hilfe zur Erziehung 
unverhältnismäßig ist, aber dennoch ein alterstyp ischer Förderbedarf mit 
Verselbständigungsperspektive besteht. 
Im Jugendwohnen können Jugendliche und junge Erwachsene unterkommen, wenn 
der Mittelpunkt der Ausbildung zu weit vom Elternhaus entfernt ist oder ein 
Zusammenleben mit der Familie nicht mehr möglich ist und den Ausbildungserfolg 
gefährdet.  
Das Jugendwohnen ist allerdings nicht Teil dieses Kinder- und Jugendförderplanes, da 
das Angebot in Köln als Kann-Leistung im Einzelfall über die Absätze 1 und 3 des § 13 
SGB VIII finanziert wird.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
27 
 
4.4.3 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren 
Für die Förderbereiche der Jugendberufshilfe liegen aktuell noch keine 
Förderprogramme vor, diese befinden sich aber in Erstellung.  
Daher bilden die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, 
Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und 
Gesundheit, gültig seit 01.01.2021, die Fördergrundlage der Maßnahmen.  
Im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweise werden die Maßnahmen und deren 
Qualität für das jeweilige Förderjahr in Sachberichten beschrieben und um 
bereichsrelevante Statistiken und Wirkungskennzahlen ergänzt. Regelmäßige 
Fachgespräche vor Ort runden das Fachcontrolling ab.  
 
4.4.4 Schulsozialarbeit in Köln  
Gastbeitrag: Stadt Köln – Amt für Schulentwicklung, Sachgebiet Schulsozialarbeit 
Schulsozialarbeit hat sich in Köln seit Beginn der 70er Jahre an mittlerweile über 180 
Schulen aller Schulformen als Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort in der 
Schule bewährt. Sie wird in kommunaler Trägerschaft sowie von Trägern der freien 
Jugendhilfe und von Landesbediensteten geleistet. 
Aktuell sind 86 Grundschulen über Träger der freien Wohlfahrtshilfe mit 
Schulsozialarbeit versorgt, 18 Realschulen, 17 Förderschulen , 13 Berufskollegs, 12 
Gymnasien, 3 Gesamtschulen und 1 Hauptschule verfügen über kommunale 
Fachkräfte der Schulsozialarbeit.  
Um der Tatsache gerecht zu werden, dass Kinder und Jugendliche mehr Lebenszeit in 
der Schule verbringen, ist es unabdingbar, dass die Arbeitsfelder Jugendhilfe und 
Schule ineinandergreifen und systematisch aufeinander Bezug nehmen. 
Die Schulsozialarbeit stellt eine neutrale Ansprechpartnerin für alle Schüler*innen dar. 
Sie komplettiert Bildung, indem sie ganzheitlich auf die Kinder und Jugendlichen blickt, 
selbstbestimmte Entscheidungen fördert und achtet, das gesellschaftlich -kulturelle 
Leben für alle öffnet, die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften 
hervorhebt und so zum Demokratieverständnis und zur Persönlichkeitsbildung junger 
Menschen beiträgt. 
Beide Partner, Schule und Jugendhilfe, stellen im Lern - und Lebensraum Schule ein 
wirksames Gesamtsystem von formaler und nonformaler  Bildung dar. 
Schulsozialarbeit ist als eigenständiges Leistungsangebot der Jugendhilfe ein 
integraler Bestandteil dieses kooperativen Systems und hat einen selbstständigen 
fachlichen Auftrag.  
Am Beispiel der in den letzten Jahren in den Fokus gerückten Diskussion um 
Kinderarmut, Inklusion und Kinder- und Jugendschutz wurde deutlich, dass möglichst 
früh ansetzende, präventive Maßnahmen am ehesten geeignet sind, die Folgen von 
Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen zu kompensieren. Sie dienen der 
Stärkung junger Menschen in der Schule und in der Familie, der Integration im 
Sozialraum und helfen soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle 
Beeinträchtigungen zu überwinden.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
28 
 
Dabei eignet sich der Standort Schule in besonderem Maße, das gesamte 
Leistungsspektrum der Jugendhilfe frühzeitig, präventiv und nachhaltig für junge 
Menschen und deren Eltern niederschwellig nutzbar zu machen. Die permanente wie 
auch anlassbezogene Koope ration mit den weiteren Angeboten der Jugendhilfe ist 
daher eine zentrale Säule der Schulsozialarbeit in Köln. Schulsozialarbeit ist auch in 
die Kooperationsvereinbarungen von Jugendhilfe und Schule im Sinne des Kinder - 
und Jugendschutzes einbezogen. 
2024 wurden zur Qualitätssicherung und besseren Kooperation mit Schulen 
Qualitätskriterien festgelegt, aufgrund derer sich die Zusammenarbeit mit den Schulen 
und der Fachdienststelle intensiviert hat. Schulen melden stetig Bedarfe an weiteren 
Stellen Schulsozialarbeit an; ein Ausbau hat seit 2020 nicht mehr stattgefunden.  
Die Planung der konkreten Angebote der Schulsozialarbeit erfolgt pro Schuljahr 
schulspezifisch, gemeinsam mit den schulischen Partnern vor Ort. 
Die gemeinsame Arbeit von allen Pädagog*innen an der Schule setzt an den Stärken 
und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an und beteiligt sie an Lernprozessen. 
Auf dieser Grundlage verfolgt sie das Ziel der Chancengleichheit, Inklusion und 
Selbstbestimmung.  
Bisher leitete sich die Aufgabe der Schulsozialarbeit aus § 13 SGB VIII ab. Über § 13a 
ist seit 10.06.2021 die Schulsozialarbeit erstmals direkt im SGB VIII verankert.  
Konzeptionelle Grundlage der aktuellen Arbeit der Schulsozialarbeit in Köln ist das 
2022 verabschiedete anstellungsträgerübergreifende „Kölner Konzept der 
Schulsozialarbeit“. Aktuell wird dieses in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung 
Köln und perspekti visch mit Vertreter*innen der  Träger der freien Jugendhilfe 
fortgeschrieben. 
Die qualitative Weiterentwicklung, die Schärfung des Profils, die nachhaltige 
Absicherung von Schulsozialarbeit bleiben weiterhin die zentralen Herausforderungen 
der Schulsozialarbeit in Köln. 
Familiengrundschulzentren 
In Köln entwickeln sich seit 2020 bisher insgesamt 14 Offene Ganztagsgrundschulen 
zu Familiengrundschulzentren. Ein zentrales Anliegen von Familiengrundschulzentren 
ist es, Eltern in ihrer Rolle als kompetente Bildungspartner*innen ihrer Kinder zu 
stärken. In gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule soll so allen Kindern 
eine faire und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung ermöglicht werden.  
Familiengrundschulzentren unterstützen Familien und bündeln dazu verschiedene, 
insbesondere präventive und nie drigschwellige Begegnungs -, Beratungs - und 
Bildungsangebote. 
Damit schaffen Familiengrundschulzentren eine zusätzliche strukturelle Grundlage, 
um herkunftsbedingte Bildungsnachteile gezielt abzubauen. Sie tragen zum Aufbau 
einer durchgängigen Präventionskette bei und fördern zugleich soziale Teilhabe sowie 
ein gesundes Aufwachsen der Kinder.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
29 
 
4.5 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
4.5.1 Gesetzliche Grundlage § 14 SGB VIII 
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des 
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. 
(2) Die Maßnahmen sollen 
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und 
sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie 
zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und 
Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 
 
4.5.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln 
Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen unterliegt risikobehafteten, komplexen 
Entwicklungsprozessen, die vielschichtige und präventive Schutzkonzepte erforderlich 
machen. Daher ist der erzieherische Kinder - und Jugendschutz als 
Querschnittaufgabe eingebettet in viele Bereiche der Kinder- und Jugendförderung. 
Die gesetzlichen Ziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sehen deshalb 
neben der Befähigung junger Menschen zur Übernahme von Eigenschutz und 
Eigenverantwortung auch die Befähigung der an der Erziehung beteiligten Personen 
vor, um Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor gefährdenden Einflüssen zu 
schützen. 
Der präventiv und pädagogisch wirkende Ansatz schließt Kinder, Jugendliche und 
Heranwachsende unter 27 Jahren und deren Bezugspersonen , Vereine, 
pädagogische Fachkräfte, Multiplikator*innen (unter anderem aus den Bereichen 
Jugendhilfe, Schule, Suchtkranken -Hilfe, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Polizei und 
Polizeivollzugsdienst), Gewerbeschaffende und die Öffentlichkeit als Zielgruppen ein.  
Die Ansprache von Fachkräften und Multiplikator*innen erfolgt unter anderem zur 
Förderung ihrer Handlungskompetenz, zur Erweiterung ihres thematischen Wissens 
und zur Unterstützung bei der Entwicklung verbindliche r Rahmenbedingungen zur 
Umsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. 
Der erzieherische Kinder - und Jugendschutz ist permanent gesellschaftlichen und 
technischen Veränderungsprozessen sowie wissenschaftlichen Diskursen 
unterworfen, und muss seine zielgruppenspezifischen Präventionsangebote 
entsprechend fortlaufend entwickeln und vorhalten.  
Ein aktuelles Beispiel sind die von der Arbeitsgemeinschaft „§  78 Außerschulische 
Medienarbeit“ im Jahr 2025 vorgelegten Handlungsempfehlungen (Session-Vorlage 
2007/2025) für die außerschulische Medienarbeit in Köln. Sie befasst sich ausführlich 
mit dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Herausforderungen der 
Digitalisierung. Sie beschreibt grundsätzliche Haltungen und gibt Hinweise zur 
Entwicklung von Angebotsformaten. 
Im Sachgebiet Jugendförderung , Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie , sind derzeit folgende F achstellen 
angesiedelt: Erzieherischer Kinder - und Jugendschutz/ Jugendarbeitsschutz,

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
30 
 
Jugendmedienschutz/ Medienpädagogik, Gewaltprävention, Demokratieförderung, 
Suchtprävention/ Gesundheitsförderung, Streetwork.  
Zu den Handlungsfeldern des allgemeinen erzieherischen Kinder - und 
Jugendschutzes zählen unter anderem: 
 
- Beratung, Information und Fortbildung zu den Themenbereichen des 
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes 
- Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in den 
Handlungsfeldern Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit  
- Umsetzung und Unterstützung bei institutionellen Schutzkonzepten gegen 
sexualisierte Gewalt von jungen Menschen in Einrichtungen 
- Konzeption und Realisierung von Kampagnen, Vorträgen, öffentlichen 
Infoveranstaltungen etc. zu fachrelevanten Themen  
- Fachpädagogische Bewertungen bezüglich Gefährdung oder Beeinträchtigung von 
Kindern und Jugendlichen im Rahmen des 
Jugendschutzgesetzes/Jugendarbeitsschutzgesetzes. 
 
In Form eines niedrigschwelligen, lebensweltorientierten Angebotes unterstützt 
Streetwork Zielgruppen, die nicht oder nicht mehr von den etablierten sozialen 
Hilfeeinrichtungen erreicht werden. Adressat*innen sind Jugendliche und junge 
Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren, deren Lebenswelt durch diverse belastende 
oder auch ausgrenzende Faktoren und Umstände gekennzeichnet ist. Diese werden 
darin unterstützt, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten. 
Bedarfsorientierte Alternativen sollen aufgezeigt, Ausgrenzung und Stigmatisierung 
verhindert werden. Hierbei orientiert sich Streetwork an den Ressourcen der 
Adressat*innen. 
Die städtischen Streetworker*innen des Sachgebietes Jugendförderung arbeiten in 
direkter Kooperation mit Streetworker*innen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln 
e. V. (AWO).  
 
Eine Übersicht über das weitere Aufgabenspektrum der kommunalen 
Jugendförderung gibt das Schaubild in Kapitel 4.1. Als Fördergrundlage dienen die 
diesbezüglichen, 2021 durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedeten 
Förderprogramme (Session-Vorlage 3168/2021).

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
31 
 
5 Unterschiedliche Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in 
Köln 
 
Viele Zahlen und Informationen zeigen, wie junge Menschen in 
der Stadt Köln leben. Zum Beispiel, wie viele junge Menschen in 
den unterschiedlichen Stadtteilen der Stadt Köln wohnen, wie alt 
sie sind oder wieviel Platz sie zum Wohnen haben.  
Einige Daten sagen auch, welche Probleme junge Menschen in 
ihrem Leben haben. Zum Beispiel, wie viele Jugendliche ohne 
Arbeit sind oder wie viele Kinder und Jugendliche ärmer sind als andere.  
Diese Zahlen helfen, um allen jungen Menschen in der Stadt Köln gerechte Chancen 
zu bieten. Denn damit kann besser geplant werden, wo mehr Angebote nötig sind als 
woanders.  
Damit die Angebote an den richtigen Stellen in der Stadt Köln geplant werden, gibt es 
bei der Stadt Köln die „Jugendhilfeplanung“. Sie spielt eine wichtige Rolle für die 
Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern in der Stadt Köln. 
 
  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
32 
 
In Köln leben fast 150.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 
bis unter 21 Jahre (Stand: 31.12.2025). Das sind über 13 % der Gesamtbevölkerung. 
Ein Blick auf die neun Stadtbezirke verrät jedoch deutliche Unterschiede. Zahlenmäßig 
leben die meisten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Stadtbezirken 
Mülheim, Lindenthal und Kalk. Die höchsten Anteile an der Gesamtbevölkerung hat 
diese Altersgruppe in den Bezirken Chorweiler, Kalk und Porz.  
 
Abbildung 1 
Bezirksvergleich der Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 21 Jahre 
 
Anmerkung: Stichtag: 31.12.2025; Gemäß Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind die 6 - bis 
unter 21-Jährigen Hauptzielgruppe der kommunalen Kinder - und Jugendförderung. Junge Menschen 
bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur bei besonderen Maßnahmen einbezogen werden.   
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung  
 
  
9.959 16.114 19.900 14.605 15.150 14.178 18.058 19.648 22.334
7,8
14,2
13,0 13,0 12,9
16,9
15,4 16,0
14,8
0
5
10
15
20
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
Anzahl 6 bis unter 21 Jahre Anteil an der Gesamtbevölkerung im Bezirk (in Prozent)
Stadt Köln
Anzahl (6 bis unter 21 Jahre): 149.946
Anteil an der Gesamtbevölkerung: 13,6 %

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
33 
 
Die Verteilung der Altersgruppen zeigt ein gleichmäßiges Bild. Stadtweit sind rund 26 
Prozent der Jugendeinwohner*innen im Alter zwischen 6 und unter 10 Jahren. Dies ist 
zahlenmäßig die größte Gruppe. Dicht gefolgt von den beiden folgenden 
Altersgruppen, die ebenfalls auf Anteile von rund 26 Prozent kommen. Die 
Altersgruppe der 18 bis unter 21-Jährigen liegt bei circa 21 Prozent. Damit liegen alle 
Gruppen sehr nah beieinander. Für die Kinder - und Jugendförderung bedeutet das, 
entsprechend altersdifferenzierte Angebotsstrukturen vorzuhalten.  
Außerdem soll an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Kinder, 
Jugendliche und junge Erwachsene in sehr differenzierterer sexueller und 
geschlechtlicher Vielfalt leben, und dies ebenfalls eine Abbildung in den Angeboten 
erfordert.  
 
Abbildung 2 
Bezirksvergleich der Verteilung der Altersgruppen (6 bis unter 21 Jahre) 
 
Anmerkung: Stichtag: 31.12.2025; Gemäß Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind die 6 - bis 
unter 21-Jährigen Hauptzielgruppe der kommunalen Kinder - und Jugendförderung. Junge Menschen 
bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur bei besonderen Maßnahmen einbezogen werden.   
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung  
 
  
2.337
4.166
4.963
3.957
4.023
3.957
4.770
5.041
6.129
39.343
2.197
4.259
5.235
3.800
4.029
3.797
4.783
5.125
5.911
39.136
2.486
4.241
5.143
3.681
4.003
3.764
4.739
5.203
5.785
39.045
2.939
3.448
4.559
3.167
3.095
2.660
3.766
4.279
4.509
32.422
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
Stadt Köln
6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 Jahre

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
34 
 
Die Entwicklung der J ugendeinwohner*innen verdeutlicht die über die 
Förderplanperiode hinausgehende Bedeutung der Kinder - und Jugendförderung. In 
den vergangenen Jahren stieg die Anzahl kontinuierlich an. Dieses Wachstum wird 
sich voraussichtlich bis zum Jahr 2027 fortsetzen. Dann liegt die Anzah l von Kindern, 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei über 153.000. Die Prognose geht 
anschließend von einem Rückgang aus. Die Anzahl der Jugendeinwohner*innen bleibt 
aber auf einem hohen Niveau, das über der aktuellen Anzahl von rund 150.000 liegt.  
 
Abbildung 3 
Entwicklung der Jugendeinwohner*innen im Alter von 6 bis unter 21 Jahre zwischen 2021 und 2030 
 
Anmerkung: Stichtag: jeweils 31.12.; Die Prognose beruht auf der Basisvariante der Bevölkerungsvor -
ausberechnung für Köln 2025 bis 2045.  
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung  
 
  
142.530
147.085
148.420
149.749 149.946
151.890
153.088 152.877
151.719
150.790
140.000
142.500
145.000
147.500
150.000
152.500
155.000

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
35 
 
Ein Blick auf die zur  Verfügung stehende Wohnfläche je Einwohner*in 
(Horizontalachse) sowie auf die Einwohner*innendichte (Hochachse) verrät deutliche 
Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken. Während  in Lindenthal 
durchschnittlich jeder Person 46,7 m² Wohnfläche zur Verfügung steht, sind es in Kalk 
über 10 m² Wohnfläche weniger pro Person. Gleichzeitig liegt in beiden Bezirken die 
Einwohner*innendichte nahe beieinander. Diese gibt an, wie viele Einwohner*innen 
durchschnittlich auf einem Quadratkilometer leben. Der Bezirk Innenstadt sticht hierbei 
besonders hervor. Auf einem Quadratkilometer leben mehr als 7.800 
Einwohner*innen.  
 
Abbildung 4 
Bezirksvergleich der Wohnfläche je Person (in m²) im Verhältnis zur Einwohner*innendichte je km² 
 
Anmerkung: Köln (40,4 / 2.697); Innenstadt (41,9 / 7.821); Rodenkirchen (44,5 / 2.050); Lindenthal 
(46,7 / 3.672); Ehrenfeld (38,0 / 4.591); Nippes (38,3 / 3.711); Chorweiler (38,9 / 1.240); Porz 
(39,8 / 1.454); Kalk (35,9 / 3.191); Mülheim (37,6 /2.884) 
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung  
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
KÖLN
500
1.500
2.500
3.500
4.500
5.500
6.500
7.500
8.500
34,0 38,0 42,0 46,0
Wohnfläche je Person (in m²)
Einwohner*innedichte je km²

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
36 
 
Zusätzlich zeigt die „Kommunale Spielraumplanung 2025-2030“ eine Gesamtübersicht 
der Versorgung der Kölner Bezirke mit Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen im 
öffentlichen Raum. Auf der Hochachse sind die Bezirke nach ihrem durchschnittlichen 
Qualitätswert der Spielflächen sortiert, auf der Horizontalachse nach ihrer quantitativen 
Versorgungsquote mit Spielflächen. Das Ziel von 2 m² je Einwohner*in erreicht aktuell 
kein Bezirk.  
 
Abbildung 5 
Spielraumversorgung 
 
Anmerkung: Köln (58  / 4,0); Innenstadt (46  / 3,8); Rodenkirchen (51  / 3,7); Lindenthal (38  / 3,7); 
Ehrenfeld (71  / 4,1); Nippes (47  / 4,2); Chorweiler (85  / 3,5); Porz (67  / 4,1); Kalk (63  / 4,5); Mülheim 
(66 / 4,3); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2  m² je Einwohner*in = 100,0  %; Qualitätswert: 
0 = niedrig, … 6 = optimal; Stand: 30.09.2022 
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
 
Innenstadt
Rodenkirchen
Lindenthal
Ehrenfeld
Nippes
Chorweiler
Porz
Kalk
Mülheim
KÖLN 
2,5
3,0
3,5
4,0
4,5
5,0
5,5
6,0
20 40 60 80 100
Qualitätswert
Versorgungsquote in Prozent

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
37 
 
Um diesen beispielhaft dargestellten Unterschieden in den Lebensbedingungen 
zwischen den Bezirken und den Planungsgrundsätzen dieser Fachplanung (vgl. 
Kapitel 3.3) gerecht zu werden, hat die kommunale Jugendhilfeplanung in 
Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik einen sogenannten 
Jugendhilfe-Index entwickelt.  
Dieser basiert auf fünf Indikatoren und teilt allen 86 Stadtteilen einen Belastungs grad 
zu. Dabei dient der jeweilige gesamtstädtische Durchschnittswert als Referenz. D as 
heißt, der Belastungsgrad der Stadt Köln insgesamt ist als „durchschnittlich“ festgelegt. 
Jeder Stadtteil wird hierzu ins Verhältnis gesetzt . Folgende gleichgewichtete 
Indikatoren werden herangezogen:  
1. Kinderarmutsquote (Anteil SGB II- Leistungsberechtigte im Alter 0 bis unter 15 
Jahre an allen Einwohner*innen mit Hauptwohnung im gleichen Alter)  
2. Alleinerziehendenhaushalte (in % der Haushalte mit Kind[ern])  
3. Jugendarbeitslosenquote (in %) 
4. Kinder und Jugendliche u21 mit Migrationshintergrund (Anteil u21-Jährige mit 
Migrationshintergrund an allen unter 21-Jährigen in %) 
5. Leistungsdichte Hilfen zur Erziehung u21  
Die in der Anlage 2 zur dieser Fachplanung befindliche Infrastruktur -Karte stellt den 
jeweiligen Belastungs grad auf Stadtteilebene für die Gesamtstadt dar. Aktuell 
beziehen sich die erfassten Daten auf das Jahr 2024.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
38 
 
6 Beteiligungsformate im Rahmen der pädagogischen 
Fachplanung 
 
Bei der Vorbereitung des Kinder- und Jugendförderplans haben 
viele junge Menschen und Personen aus der Kinder- und 
Jugendarbeit geholfen, da sie besonders gut wissen, was für 
Kinder und Jugendliche wichtig ist.  
Sie wurden gefragt, was junge Menschen in Köln gerade 
brauchen. Dann haben sie überlegt, wie Angebote in der Stadt 
Köln aussehen sollten, damit sie am besten zu dem passen, was junge Menschen 
hier brauchen.  
Alle haben sich geeinigt, dass es drei wichtige Ziele gibt:  
1. Junge Menschen sollen unterstützt werden, damit sie auch ohne fremde Hilfe gut 
zurechtkommen. 
2. Junge Menschen sollen mitmachen und ihre Ideen besser durchsetzen können. 
3. Junge Menschen sollen vor Gefahren für ihre Gesundheit geschützt werden. 
Danach wurden Ideen gesammelt, damit man diese Ziele auch erreicht. Mitmachen 
kann man zum Beispiel nur, wenn man weiß, wo oder wie man das machen kann. 
Deshalb muss es gute Informationen geben. Daran wollen alle in den nächsten 
Jahren arbeiten.  
Eine andere Idee für eine gute Beteiligung ist, alle jungen Menschen in der Stadt 
Köln zu befragen. Danach, was sie gut oder nicht gut finden in der Stadt Köln. Dann 
kann überlegt werden, was man besser machen kann.  
Die gesammelten Ziele und Ideen kommen in den neuen Kinder- und 
Jugendförderplan.  
Es gab auch eine besondere Aktion für Kinder und Jugendliche in allen Kölner 
Stadtbezirken. Sie konnten darüber abstimmen, was ihnen am wichtigsten in 
Angeboten für junge Menschen ist. Die Ergebnisse der Abstimmung werden an die 
Personen weitergegeben, die die Angebote für junge Menschen machen, damit sie 
das bei ihrer Arbeit berücksichtigen können. 
 
6.1 Begleitgremium zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 
Im Frühjahr 2026 wurden zwei Workshops mit dem Begleitgremium zum Kommunalen 
Kinder- und Jugendförderplan durchgeführt, die – unter reger Beteiligung von jungen 
Menschen – Schwerpunkte zur kommenden Förderplanung erarbeitet haben.  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
39 
 
Entlang der Fragestellungen 
„Was benötigen Kölner Kinder 
und Jugendliche aktuell?“ und 
„In welchen Lebenswelten 
leben sie?“ wurde in einem 
ersten Schritt der Fokus  auf 
die Bedarfslagen junger 
Kölner*innen gelegt.  
 
Auch junge Kölner*innen 
leben in einer von großer 
Diversität geprägten 
Generation, in sozialen 
Ungleichheiten (siehe auch 
Kapitel 5) und in 
unterschiedlich stark von 
aktuellen (persönlichen) Herausforderungen betroffenen Situationen.  
Ihre Lebenswelt ist in besonderem Maße auch eine 
digitale – in welcher verlässliche , „analoge“  
Ansprechpersonen und Anlaufstellen  umso 
dringender gebraucht werden.  
Und wiederholt stehen die Themen sichtbare und 
gestaltbare Räume für junge Menschen und ernst  
gemeinte Beteiligungsmöglichkeiten im Mittelpunkt.  
 
Im zweiten Schritt wurde erarbeitet, 
mit welchen Ideen und Angeboten 
diesen Bedarfen zielgerichtet 
begegnet werden könnte.  
Das folgende Schaubild zeigt, wie die 
zahlreichen Impulse anschließend in 
Teilziele und ihnen zugeordnete 
Handlungsschwerpunkte für die 
kommende Förderplanung „übersetzt“ 
wurden: 
„toll, dass junge Menschen 
mitentscheiden und 
informiert werden …“  
(Blitzlicht zum Workshop I) 
Ergebnisausschnitt aus dem 1. Workshop mit dem Begleitgremium 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Ergebnisausschnitt aus dem 1. Workshop mit dem 
Begleitgremium 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie

Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
41 
 
Im nächsten Schritt wurden 
- diese Teilziele und Handlungsschwerpunkte zu drei übergeordneten Förderzielen 
der Planung gebündelt 
- die Zielsetzungen Chancengerechtigkeit, Partizipation und Prävention als 
handlungsleitend identifiziert und 
- die Teilziele den drei Kernzielen zugeordnet. 
Aus den Teilzielen lassen sich schlussendlich konkrete Maßnahmenvorschläge für die 
kommende Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes ableiten (siehe Kapitel 7). 
Das folgende Schaubild verdeutlicht die so entstandene, der Planung übergeordnete 
Förderstrategie: 
 
 
Schwerpunktthema des 
Folgeworkshops war die Findung 
konkreter, geeigneter 
Maßnahmenansätze auf Grundlage 
der erarbeiteten Zielsetzung en und 
Handlungsschwerpunkte.  
Von den jugendlichen und 
erwachsenen Teilnehmer*innen 
wurden Impulse zu den 
Fragestellungen „Was können 
Angebote der Kinder - und 
Jugendförderung zu den Zielen 
Ergebnisausschnitt aus dem 2. Workshop mit dem 
Begleitgremium 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
42 
 
anbieten?“ und „ Was wäre jungen Menschen bei de r Gestaltung von  Angeboten 
besonders wichtig?“ erfragt.  
Die hier gesammelten Ideen sind Bestandteil 
der Maßnahmenplanung zur kommenden 
Förderplanung (siehe Kapitel 7).  
 
  
„… und sehr hilfreich, die Welt 
auch durch die Augen der 
Erwachsenen zu sehen …“  
(Blitzlicht zum Workshop II)

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
43 
 
6.2 Mobile „Misch MIT!“ – Aktionen 
Im Verlauf der Jahre 2025 und 2026 haben in allen 
Kölner Stadtbezirken aufsuchende Aktionen im 
Rahmen der Verbreitung des stadtweiten 
Partizipationskonzeptes „Misch MIT! So geht Kinder 
und Jugendbeteiligung in Köln“  stattgefunden. In 
Form eines interaktiven Info - und Aktionsstandes 
wurden öffentliche Orte oder Veranstaltungen mit 
besonderem Aufenthalts- oder Teilnahmecharakter 
für Kinder und Jugendliche aufgesucht.  
Die Veranstaltungen erfolgten in Zusammenarbeit 
der Stabsstelle Kinderfreundliche Kommune und der 
Abteilung Kinderinteressen- und Jugendförderung 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit dem 
Verein „junge Stadt Köln e. V.“. Die Formate wurden 
von pädagogischen Fachkräften sowie engagierten 
jungen Menschen begleitet.  
An Bord des Infomobils des Kooperativen Kinder - 
und Jugendbüros Köln waren verschiedene 
Mitmach-Stationen mit Bezug zum stadtweiten Roll-Out des „Misch MIT!“-Konzeptes.  
Die Beteiligung am kommenden Kinder - und Jugendförderplan diente hierbei als 
konkrete Erprobung zielgruppengerechter Beteiligung an kinder - und 
jugendrelevanten Themen in der Stadt.  
Für dieses Beteiligungsformat wurde ein Fragenkatalog entwickelt, der die Möglichkeit 
eines „Rankings“ der für junge Menschen wichtigen Ideen und 
Verbesserungsvorschläge für vorhandene Kinder - und Jugendangebote in Köln 
ermöglicht.  
Grundlage für die vorab entwickelten Ideen und Vorschläge waren Bausteine und 
Erkenntnisse aus diversen Maßnahmen und Beteiligungsformaten der laufenden  
Förderplanperiode sowie des aktuellen Aktionsplans „Kinder - und jugendfreundliches 
Köln“. Diese wurden in einzelne Aussagen in Bezug auf die qualitative Ausgestaltung 
von Angeboten übersetzt.  
 
Die Fragestellung an die Befragten lautete: 
 
„Damit wir diese Angebote zukünftig besser planen  können, möchten wir von Dir 
erfahren, was Du an den Angeboten besonders wichtig findest und/oder die Angebote 
aus Deiner Sicht noch besser machen würde.“ 
 
Im Rahmen zweier Sitzungen des regelmäßig tagenden Arbeitskreises „Misch MIT!“ 
wurde das Frageformat von den jugendlichen und erwachsenen Teilnehmer*innen 
erprobt und in Hinblick auf Zielgruppengerechtigkeit, Niedrigschwelligkeit und 
Benutzerfreundlichkeit optimiert.  
Quelle: Stadt  Köln – Amt für Kinder, 
Jugend und Familie

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
44 
 
Ziel war, ein erstes Schlaglicht auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu 
Angeboten der Kinder - und Jugendförderung zu erhalten . Zudem sollten junge 
Menschen bereits zu einem frühen Zeitpunkt am Planungsgeschehen rund um die 
kommende Förderplanung beteiligt werden.  
 
Insgesamt wurden 525 junge Menschen 
durch die mobilen Angebote erreicht. An der 
Umfrage zur Förderplanung haben rund 
350 Kinder und Jugendliche teilgenommen. 
 
Die teilnehmenden Kinder und 
Jugendlichen haben es sehr positiv 
aufgenommen, dass sie hierfür eine 
Beteiligungsmöglichkeit bekommen 
haben, die Umfrage in allen 
Bezirken durchgeführt wurde und 
Ergebnisse in die Förderplanung mit 
einfließen können.  
Wichtig: Bei dem Umfrageergebnis 
handelt es sich um ein nicht 
repräsentatives, stadtweites 
Stimmungsbild.  
 
Die Ergebnisse entsprechen 
mehrheitlich den Bedarfslagen, die in den Workshops mit dem Begleitgremium (Kapitel 
6.1) geäußert wurden.  So wird der 
Bedarf nach Gewährung von 
Zugängen in den Wünschen 
„kostenlose Angebote und freier 
Zugang zu öffentlichen Orten“ , „kein 
Platz für Ausgrenzung und 
Diskriminierung“ oder auch 
„Öffnungszeiten am Wochenende “ 
und „Drinnen - und Draußen -
Angebote an verschiedenen Orten“ 
in besonderer Weise sichtbar. Zudem 
erscheinen die Bedarfe Gewährung 
von Beteiligungsmöglichkeiten sowie 
Beratung bei gesundheitlichen und 
psychischen Problemen besonders 
häufig in den Nennungen.  
 
  
„Wenn Kinder und Jugendliche beteiligt 
werden, gibt mir das ein gutes Gefühl – 
deshalb bin ich stehengeblieben.“ 
(R., 11 Jahre) 
wi 
Probeaufbau „Misch MIT!“-Aktionsstand in Köln-Nippes 
Quelle: junge Stadt Köln e. V. 
Abstimmungsergebnis des „Misch MIT!“-Aktionsstands 
Quelle: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
45 
 
7 Pädagogische Maßnahmenplanung 2026-2030 
 
Ideen zu haben ist der erste wichtige Schritt. Aus der Idee kann 
man dann etwas entwerfen, was man später wirklich machen 
kann. Das nennt man „Maßnahme“. 
Deshalb wurden aus den Ideen einige Maßnahmen für die 
nächsten Jahre entwickelt. Die Maßnahmen sind wichtig für die 
Personen, die die Angebote für junge Menschen machen. Dann 
wissen sie, wie man Ideen am besten umsetzen könnte.  
Die Maßnahmen können sich später auch noch mal verändern, damit sie besonders 
gut sind. Junge Menschen und Erwachsene, die mit jungen Menschen arbeiten, 
werden daran regelmäßig beteiligt.  
Alle Maßnahmen sollen in den neuen Kinder- und Jugendförderplan kommen. Der 
gilt bis Ende des Jahres 2030. Danach plant man wieder neu mit allen.  
 
Die folgende Maßnahmenplanung basiert auf den in den Beteiligungsworkshops mit 
dem Begleitgremium erarbeiteten Förder- und Teilzielen (siehe Kapitel 6.1):  
 
 
 
  
Einfach 
gesagt 
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
46 
 
Die im folgenden aufgezählten Maßnahmen verstehen sich als prozesshafte, 
partizipativ zu entwickelnde Vorhaben innerhalb  der Laufzeit der kommenden 
Förderplanung. Dargestellt werden jeweils die grundsätzliche Zielsetzung sowie erste 
geplante Prozessschritte.  
Die Verwaltung schlägt vor, das Begleitgremium zur Kinder- und Jugendförderplanung 
in der aktuellen Zusammensetzung für den kommenden Planungszeitraum 
fortzuführen. Im Rahmen der aktuellen Planungsbeteiligung hat sich insbesondere die 
engagierte Beteiligung junger Menschen am Gremium als wertvoller Zugewinn für eine 
Planung herausgestellt, die unmittelbar die Lebenswelt junger Menschen in Köln 
betrifft. Dies entspricht zudem dem von ihnen geäußerten Wunsch nach weiterer 
Teilhabe am Förderplangeschehen. In d iesem Sinne könnte sich die Förderplanung 
unmittelbar am Förderkriterium „partizipativ“ messen lassen. 
Bei den Maßnahmenplanungen handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen zur 
Weiterentwicklung bestehender Angebote der Kinder - und Jugendförderung in Köln, 
um den aktuellen Bedarfen junger Menschen gemäß den beschriebenen 
Planungszielen bestmöglich entsprechen zu können. Die Angebotsstruktur dient somit 
als Basis für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und wird unmittelbar in die 
Umsetzungsgestaltung eingebunden.  
Die Beteiligungsergebnisse aus den mobilen „Misch MIT!“-Aktionen (siehe Kapitel 6.2) 
fließen als Impuls in die laufende Qualitätsentwicklung der Kinder- und 
Jugendförderung ein. 
Es erfolgt eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmenumsetzung in den 
planungsrelevanten politischen Gremien.

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
47 
 
7.1 Förderziel: Kindern und Jugendlichen in Köln Unterstützung zur 
selbständigen Lebensbewältigung anbieten 
 
Das erste Ziel für den neuen Kinder- und Jugendförderplan heißt:  
„Junge Menschen sollen unterstützt werden, damit sie auch ohne 
fremde Hilfe gut zurechtkommen.“  
Dafür müssen junge Menschen wissen, wo ihnen geholfen wird 
oder wer ihnen helfen kann. 
Alle jungen Menschen brauchen gerechte Chancen in ihrem 
Leben. Zum Beispiel gleiche Chancen für Mädchen und Jungen oder für ärmere oder 
reichere Menschen.  
Wenn junge Menschen selbständig werden sollen, müssen sie etwas allein 
ausprobieren können. Damit sie wissen, ob etwas für sie gut ist. Dafür brauchen sie 
eigene Räume in der Stadt Köln, drinnen und draußen. Räume in einer Stadt dürfen 
nicht nur für Erwachsene da sein.  
 
  
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
48 
 
Teilziel Zugänge erleichtern 
M 1 Optimierung des digitalen und analogen Informationsangebotes 
Für junge Menschen, Familien und auch Fachkräfte werden die Informationskanäle 
unter anderem  zu Freizeitangeboten, Veranstaltungen, Unterstützungs - und 
Beratungsangeboten sowie spezifische Themen der Jugendförderung optimiert.  
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Optimierung und Bewerbung bereits vorhandener Informationskanäle wie 
beispielsweise Linktree, GuterStart.koeln und Social-Media-Kanälen des 
Kooperativen Kinder- und Jugendbüros 
2. Erweiterung des städtischen Internetangebots 
3. Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule bezüglich 
digitaler und analoger Informationsmaterialien 
4. Regelmäßige „Specials“ auf den Social-Media-Kanälen des Kooperativen 
Kinder- und Jugendbüros zur Vorstellung verschiedener Angebotsformate der 
Jugendförderung wie beispielsweise der OKJA oder der Internationalen 
Jugendarbeit  
Junge Menschen besser informieren 
Jungen Menschen und ihren Familien werden regelmäßig mehr 
Informationen über Angebote für junge Menschen in Köln in 
verschiedenen Formen gegeben. Das können Informationen in den 
sozialen Medien, im Internet oder auch in Schulen sein.  
 
Teilziel Zugänge erleichtern 
M 2 Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Jugendhilfe und Schule“  
Die Kooperation und Verzahnung zwischen Jugendhilfe und Schule wird ausgebaut. 
Zu diesem Zweck wird eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe eingerichtet, die den 
Austausch strukturiert und eine spezifische Bearbeitung von relevanten, 
übergreifenden Themen sicherstellt.  
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Einrichtung einer Arbeitsgruppe  
2. Konzeptentwicklung zur Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe  
3. Bedarfsentsprechend themenspezifischer Austausch und Zusammenarbeit 
unterschiedlicher Akteur*innen unter anderem zu Gesundheitsprävention, 
Suchtprävention, Jugendschutz, mentaler Gesundheit, Übergang Schule-Beruf, 
Jugendinformation 
4. Netzwerkaufbau/geeignete Formate der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und 
Schule schaffen 
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
49 
 
 
 
  
Jugendarbeit und Schule arbeiten besser zusammen 
Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit in der Schule. Es hilft 
ihnen, wenn sie dort wichtige Informationen oder Hilfen bekommen. 
Genauso wie in den Angeboten der Jugendarbeit. Menschen, die in 
Schule und Jugendarbeit arbeiten, können sich dabei gegenseitig 
unterstützen.  
Teilziel Zugänge erleichtern 
M 3 Fachliche Zusammenwirkung im Fachbeirat Mädchenarbeit  
Zeitnahe Installierung des Fachbeirates Mädchenarbeit und Aufnahme der 
operativen Arbeit nach formaler Gründung durch Ratsbeschuss am 05.02.2026. Die 
Geschäftsführung obliegt dem Amt für Kinder, Jugend und Familie.  
Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung und weitere fachrelevante 
Ämter der Stadtverwaltung bringen sich als beratende Mitglieder des Fachbeirates 
aktiv und fachlich in die Arbeit des Gremiums ein.  
Mädchenspezifischen Fragen werden als Querschnittsthema mit dem Ziel der 
Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für eine gendersensible Arbeit in allen 
Bereichen der Kinder - und Jugendhilfe sowie in Themenfeldern der Bildung und 
Ausbildung verstanden. 
Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung zur Berücksichtigung spezifischer 
Lebenslagen von Mädchen*. 
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Vernetzung von Akteurinnen der Mädchenarbeit in der Stadt Köln  
2. Weitergabe der Informationen über die Arbeit des Fachbeirates an die Träger 
der freien Jugendhilfe durch die vom Fachbeirat gewählte Vorsitzende und 
Stellvertreter*in.  
3. Einbringung von Initiativen und Stellungnahmen in den JHA durch die vom 
Fachbeirat gewählte Vorsitzende und Stellvertreter*in.   
Die Interessen von Mädchen im Blick haben 
In Köln gibt es viele Menschen, die sich darum kümmern, dass 
Mädchen gerechte Chancen haben. Dafür arbeiten sie in einer 
Arbeitsgruppe zusammen.  
Einfach 
gesagt  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
50 
 
 
Teilziel Zugänge erleichtern 
M 4 Verstetigung der Kölner Jugendkonferenz für Internationale 
Jugendarbeit 
Es wird eine regelmäßig stattfindende Kölner Jugendkonferenz für Internationale 
Jugendarbeit eingerichtet. Die Konferenz sowie deren Bewerbung wird barrierearm 
umgesetzt und bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Interessen, 
Erfahrungen und Ideen im Kontext  Internationale Jugendarbeit einzubringen und 
gemeinsam mit Verwaltung und Trägern weiterzuentwickeln.  
Die Ergebnisse der Konferenz fließen in die Weiterentwicklung kommunaler 
Angebote ein. 
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Konzeptentwicklung gemeinsam mit Jugendlichen und Trägern der freien 
Jugendhilfe 
2. Analyse bestehender Teilnahmebarrieren 
3. Gewinnung und Beteiligung international erfahrener Jugendgruppen  
4. Durchführung einer jährlichen Jugendkonferenz  
5. Evaluation der Zugänge und Teilnehmendenstruktur 
6. Dokumentation und Rückkopplung der Ergebnisse in Fachpolitik und 
Verwaltung  
Junge Menschen gestalten internationale Jugendtreffen mit 
In Köln gibt es regelmäßig Treffen junger Menschen aus 
verschiedenen Ländern. Junge Kölnerinnen und Kölner sollen 
helfen, diese Treffen noch jugendgerechter zu machen. Besonders 
soll auf das Mitmachen junger Menschen mit Behinderungen 
geachtet werden. 
Teilziel Zugänge erleichtern 
M 5 Qualitätssicherung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 
Die Leistungskataloge im Rahmen der Wirksamkeitsdialoge werden unter 
Berücksichtigung der Zielsetzungen des K inder- und Jugendförderplanes  
weiterentwickelt. In den bestehenden Arbeitsgruppen „Leistungskatalog“ werden 
Schwerpunkte gesetzt und es findet eine regelmäßige Evaluation statt. Darüber 
hinaus werden Instrumente der Qualitätssicherung für andere Angebote der offenen 
Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickelt.  
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Auswertung und Analyse der Leistungskataloge 2025 in den Arbeitsgruppen 
2. Evaluation des Instruments „Leistungskatalog“ für OKJA und 
kulturpädagogische Facheinrichtungen 
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
51 
 
 
 
  
3. Weiterentwicklung der Leistungskataloge auf Basis der Evaluation und aktueller 
gesellschaftlicher Themen im Kontext Jugendförderung wie beispielsweise 
Medienkompetenz und Elternarbeit/Elternberatung 
4. Entwicklung von geeigneten Instrumenten zur Qualitätssicherung von weiteren 
Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit 
Offene Kinder- und Jugendarbeit kinder- und jugendgerecht 
gestalten 
Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Köln sollen immer 
kinder- und jugendgerecht gestaltet sein, damit junge Menschen sich 
dort gut aufgehoben fühlen. Deshalb müssen sich die Menschen aus 
den Angeboten für Kinder und Jugendliche regelmäßig austauschen.  
Teilziel Räume eröffnen 
M 6 Fortschreibung der Spielraumplanung 2025-2030 
Nach Ablauf der Spielraumplanung 2025 -2030 ist Fortschreibung der 
Spielraumplanung für den Zeitraum 2031 bis einschließlich 2035 ab 2029 geplant. 
Analog zur Erstellung der aktuellen Spielraumplanung wird die Beteiligung aller neun 
Stadtbezirke bei der Maßnahmenfindung und Umsetzungsplanung nach 
einheitlichen Kriterien für die Priorisierung von Maßnahmen angestrebt. 
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Bilanzierung der Entwicklung Spielraumversorgung und Spielraumqualität  
2. Berichterstattung in den zu beteiligenden Fachausschüssen sowie im Rahmen 
bezirklicher Fachgespräche 
3. Partizipative Maßnahmenplanung 2031-2035  
Spielflächen und Treffpunkte für Kinder und Jugendliche in 
Köln sichern 
Die Stadt Köln schreibt regelmäßig einen Plan, damit Kinder und 
Jugendliche genug Flächen zum Spielen, Bewegen und sich Treffen 
in der Stadt haben. Das stimmt sie mit den Politikerinnen und 
Politikern in allen Kölner Bezirken ab. Diese „Spielraumplanung“ muss im Jahr 
2030 neu geschrieben werden. 
Einfach 
gesagt  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
52 
 
 
 
 
Teilziel Räume eröffnen 
M 7 Konzeptentwicklung Mobile Arbeit im Bezirk/Stadtteil 
Es werden Einrichtungs - und trägerübergreifende Arbeitskonzepte für die 
aufsuchenden und mobilen Angebote unter Berücksichtigung der bereits 
bestehenden Maßnahmen und den entsprechenden Trägern der freien Jugendhilfe 
(unter anderem unter Einbezug der AG § 78 Streetwork/Mobile Jugendarbeit, OKJA, 
Kulturpädagogik) entwickelt.  
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Identifikation der Herausforderungen und Analyse der Bedarfe 
2. Bildung einer Arbeitsgruppe mit Trägervertretungen, Fachkräften und 
Verwaltung (ggfls. als Unterarbeitsgruppe aus der AG § 78 Streetwork/Mobile 
Jugendarbeit) 
3. Erarbeitung eines Arbeitskonzepts für die aufsuchende und mobile Arbeit 
Angebote zu jungen Menschen bringen 
Jugendangebote sollen dort sein, wo junge Menschen sich gerne 
aufhalten. Dafür sollen sich Menschen aus der Jugendarbeit in den 
verschiedenen Bezirken der Stadt Köln abstimmen. 
Teilziel Räume eröffnen 
M 8 Räume für selbstbestimmte Jugendarbeit  
Es wird in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe und sozialen 
Einrichtungen geprüft, inwiefern bezirklich Räume zu autonomer Nutzung von 
jungen Menschen zur Verfügung stehen.  
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Themenplatzierung in den vorhandenen Arbeitsgruppen und Netzwerken der 
Jugendförderung sowie in sozialen Einrichtungen 
2. Zusammenstellung eines „Ideenpools“ von vorhandenen Konzepten zur 
autonomen Raumnutzung durch Jugendliche insbesondere bezüglich 
Voraussetzungen, Juleica, Sicherheit und Kinderschutz 
3. Erstellung einer internen bezirklichen Sammlung von Räumen zur autonomen 
Nutzung durch junge Menschen 
Jungen Menschen eigene Räume überlassen 
Um sich selbst ausprobieren zu können, sollten junge Menschen 
eigene Räume haben. Menschen aus der Jugendarbeit sollen sich 
abstimmen, wo das möglich sein könnte. 
Einfach 
gesagt  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
53 
 
7.2 Förderziel: Kindern und Jugendlichen in Köln Möglichkeiten zur 
Gestaltung ihrer Lebenswelten und zur Durchsetzung ihrer 
Interessen geben 
 
Das zweite Ziel für den neuen Kinder- und Jugendförderplan 
heißt:  
„Junge Menschen sollen mitmachen und ihre Ideen besser 
durchsetzen können.“ 
Deshalb müssen junge Menschen ausreichend Gelegenheit 
bekommen, um sich beteiligen zu können. Zum Beispiel, indem 
man sie nach ihren Interessen fragt, oder ihnen Mitmachmöglichkeiten zeigt. Dafür 
brauchen sie genug Informationen über verschiedene Wege. Zum Beispiel über 
soziale Medien im Internet oder über Informationen in der Schule.  
Junge Menschen können ihre Interessen besonders gut mit anderen zusammen 
durchsetzen. Sie sollen Möglichkeiten haben, sich mit Menschen in ihrem Alter 
zusammen zu tun. Dann lernt man auch, welche Regeln man beachten muss, um gut 
mit anderen auszukommen.  
Wenn man etwas für andere tut, lernt man auch, was man selbst gut kann. Deshalb 
brauchen junge Menschen Möglichkeiten, sich für andere einzusetzen. Zum Beispiel 
ehrenamtlich, also ohne Geld, in einer Jugendeinrichtung oder in einer 
Jugendorganisation. Ehrenamt ist in der Stadt Köln wichtig. Sonst könnten viele 
Dinge für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln nicht gemacht werden, weil nicht so 
viel Geld dafür da ist.  
Je früher junge Menschen ein Ehrenamt erlernen, je eher werden sie sich auch 
später für andere einsetzen. Das tut den Menschen in der Stadt Köln gut. Deshalb 
werden Angebote gebraucht, in denen man ehrenamtlich arbeiten kann. Und 
Angebote, die jungen Menschen zeigen, wie das besonders gut geht.  
 
  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
54 
 
 
Teilziel Beteiligung garantieren 
M 9 Gesamtstädtische Kinder- und Jugendbeteiligung 2.0  
10 Jahre nach der letzten stadtweiten Jugendbefragung in Köln ist eine Neuauflage 
einer gesamtstädtischen Kinder - und Jugendbeteiligung zur Situation von Kindern 
und Jugendlichen in Köln geplant. Diese soll unter anderem in enger 
Zusammenarbeit mit der Stabsstelle „Kinderfreundliche Kommune“ erfolgen. Für alle 
Prozessphasen ist die Beteiligung von jungen Menschen vorgesehen, um eine 
höchstmögliche Beteiligung und Verwertbarkeit der Erhebungsergebnisse zu 
erzielen.  
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Erarbeitung einer zielgruppengerechten/-differenzierten gesamtstädtischen 
Beteiligung mit Kindern und Jugendlichen 
2. Durchführung Beteiligung 
3. Ergebnisbericht 
4. Verwertungszusammenhang für die Förderplanperiode 2031-2035 
„Hören, was junge Menschen in Köln zu sagen haben“  
Junge Menschen sollen Gelegenheit bekommen, zu sagen, was sie 
gerade beschäftigt oder ihnen besonders wichtig in Köln ist. Die 
Stadt Köln will Kinder und Jugendliche beteiligen, um hierfür eine 
gute Methode zu finden.  
 
  
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
55 
 
Teilziel Beteiligung garantieren 
M 10 Weiterentwicklung von „Misch MIT!“ 
In Kooperation mit der Stabstelle „Kinderfreundliche Kommune“ wird das 
bestehende „Misch MIT!“ -Konzept regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Im 
Fokus stehen lebensweltnahe und sozialraumorientierte Formate wie beispielsweise 
die Integration von „Misch MIT“-Aktionen in Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. 
Zudem begleitet d as kooperative Kinder- und Jugendbüro die Jugendvertret ungen 
in den Bezirksvertretungen im Aufbau eines stadtweiten, regelmäßigen 
Austauschgremiums. Ziel ist es, die  jungen Menschen  in ihrer Rolle  als 
Jugendvertretungen zu stärken und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. 
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Fachkräfte-Workshops analog und digital  
2. Information aller relevanten Gremien  
3. Information aller relevanten Arbeitskreise sowie der Träger- und 
Fachkräftelandschaft  
4. Aufbau eines Austauschgremiums für bezirkliche Jugendvertretungen durch 
das kooperative Kinder- und Jugendbüro 
Mitmischen für junge Menschen noch besser machen 
In der Stadt Köln gibt es schon das Konzept „Misch MIT!“, damit sich 
junge Menschen in vielen Formen in Köln beteiligen können. Das 
soll noch mehr in die Angebote der Jugendarbeit gebracht werden. 
Und junge Menschen, die sich in der Politik in den Kölner Bezirken 
beteiligen, sollen vom Kinder- und Jugendbüro unterstützt werden.  
 
  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
56 
 
Teilziel Beteiligung garantieren 
M 11 Verankerung von Beteiligung in internationalen Jugendprojekten  
Internationale Jugendbegegnungen und Austauschprojekte werden verbindlich um 
partizipative Elemente erweitert. Junge Menschen sollen Projekte umfassend 
mitplanen, gestalten und auswerten können. 
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Entwicklung von Beteiligungsstandards für internationale Projekte  
2. Qualifizierung von Fachkräften zu partizipativer Projektgestaltung  
3. Einführung von Feedback- und Mitbestimmungsformaten  
4. Beteiligung junger Menschen an Programmplanung und Evaluation  
5. Sammlung und Veröffentlichung von Good-Practice-Beispielen 
Jugendbeteiligung bei internationalen Jugendtreffen 
verbessern 
Junge Menschen sollen sich nicht nur mit anderen jungen Menschen 
aus anderen Ländern treffen. Sie sollen die Treffen auch selbst mit 
vorbereiten, gestalten und anschließend prüfen, wie die Treffen 
gelaufen sind.  
 
Teilziel Beteiligung garantieren 
M 12 Stärkung von ehrenamtlichem Engagement junger Menschen in 
der Jugendförderung  
Junge Menschen werden durch niedrigschwellige Qualifizierungsangebote und 
verlässliche Begleitung beim Einstieg und der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten 
unterstützt. 
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Enge Zusammenarbeit mit den Kölner Jugendring 
2. Entwicklung bedarfsorientierter Schulungsangebote  
3. Ausbau von Juleica- und Qualifizierungsformaten  
4. Aufbau von Mentoring- und Begleitstrukturen  
5. Anerkennung und Sichtbarmachung ehrenamtlichen Engagements  
6. Evaluation und Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote 
Junge Menschen beim Ehrenamt unterstützen 
Junge Menschen bekommen Unterstützung, wenn sie ehrenamtlich 
in der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten wollen.  
 
  
Einfach 
gesagt  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
57 
 
7.3 Förderziel: Für Kinder und Jugendliche in Köln Schutz in einer 
herausfordernden analogen und digitalen Welt sicherstellen 
 
Das dritte Ziel für den neuen Kinder- und Jugendförderplan 
heißt:  
„Junge Menschen sollen vor Gefahren für ihre Gesundheit 
geschützt werden.“ 
Dafür ist es wichtig, dass junge Menschen lernen, worauf man 
achten muss. Zum Beispiel in sozialen Medien im Internet.  
Weil Erwachsene ihnen die Gefahren erklären sollen, müssen die Erwachsenen auch 
immer wieder neues darüber lernen und sich untereinander beraten. 
Junge Menschen fühlen sich nicht wohl, wenn sie Schmerzen haben. Dann stimmt 
die körperliche Gesundheit nicht. Manchmal ist ihnen aber auch unwohl, wenn sie 
Probleme mit ihren Gefühlen haben. Das nennt man „mentale“ Gesundheit. Beides 
hängt oft eng zusammen. Dann fühlt man sich krank, obwohl man keine körperlichen 
Schmerzen hat.  
Es soll dafür gesorgt werden, dass junge Menschen körperlich und mental gesund 
sind. Dafür soll es genug Angebote geben. Und Informationen, die junge Menschen 
einfach und schnell bekommen, wenn sie sie brauchen. Dafür sollen gute Ideen 
entwickelt werden.  
Junge Menschen verbringen viel Zeit an der Schule. Deshalb ist es gut, wenn sie hier 
viele Informationen bekommen können. Zum Beispiel für ihre Gesundheit oder wo sie 
sich Hilfe holen können, wenn sie welche brauchen. 
 
 
Einfach 
gesagt  
Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
58 
 
 
Teilziel Sicheres Bewegen in digitalen Welten ermöglichen 
M 13 Netzwerke „Digitale Kompetenz“ 
Peer-to-Peer-basierte Fachkräfte - und Einrichtungsnetzwerke werden unter 
anderem durch die AG § 78 Medienarbeit fortlaufend unterstützt, gepflegt und weiter 
ausgebaut.  
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Regelmäßiges Knowledge- und Ressourcen-Sharing, einrichtungs- und 
trägerübergreifend unter medienpädagogischer Anleitung und Moderation 
2. Bedarfsorientiertes Hinzuziehen von Expert*innen aus Gameswirtschaft, 
Forschung, eSport, Lehre 
3. Wechselseitiger Besuch von beteiligten Einrichtungen 
4. Besuch von externen Institutionen, Unternehmen, Lernorten, Veranstaltungen 
5. Informationsweitergabe zu Ressourcenpools in Hinblick auf digitale 
Infrastruktur/Technik  
Sich gegenseitig helfen in digitalen Welten 
Digitale Welten und Soziale Medien entwickeln sich sehr schnell. 
Erwachsene in der Kinder- und Jugendarbeit tauschen sich 
regelmäßig aus, damit sie jungen Menschen die richtigen 
Hilfestellungen geben können.  
 
Teilziel Sicheres Bewegen in digitalen Welten ermöglichen 
M 14 Fachberatung „Außerschulische Medienarbeit“ 
Auf Grundlage der „Handlungsempfehlungen für eine bedarfsgerechte 
außerschulische Medienbildung in der Stadt Köln“ der AG §  78 Außerschulische 
Medienarbeit der Stadt Köln wird Kölner Einrichtungen und Trägern der Kinder- und 
Jugendarbeit eine Fachberatung angeboten. 
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte  
1. Angebot von Beratungssettings 
2. Offene Fortbildungsformate zu aktuellen Entwicklungen und Diskursen wie KI, 
Desinformation, Datenkapitalismus/Big Data, Daten-/Persönlichkeitsschutz 
Beim Fortschritt in digitalen Welten mithalten 
Damit alle Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, 
immer auf dem neuesten Stand bleiben, können sie sich an das 
Jugendamt der Stadt Köln wenden. Dort werden sie beraten oder 
bekommen eine Fortbildung.  
 
  
Einfach 
gesagt  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
59 
 
Teilziel Sicheres Bewegen in digitalen Welten ermöglichen 
M 15 Stärkung von Eltern für digitale Welten  
Es werden Beratungsangebote für Eltern und Familien an wechselnden Orten wie 
Kita, Bibliothek, Einrichtungen, VHS zu aktuellen Entwicklungen und Diskursen in 
Kooperation mit Facheinrichtungen vorgehalten.  
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Informationsveranstaltungen zu KI, DeepFakes, Desinformation, Kinderrechte, 
Bildrechte, Persönlichkeitsschutz, Jugendschutz  
2. Intergenerational vernetzende „Hands On“-Angebote in Kooperation mit 
Facheinrichtungen 
Auch Eltern lernen digitale Welten kennen 
Eltern sollen ihren Kindern helfen, sich in der digitalen Welt zurecht 
zu finden. Deshalb werden sie in verschiedenen Einrichtungen in der 
Stadt Köln dabei unterstützt.  
 
Teilziel Sicheres Bewegen in digitalen Welten ermöglichen 
M 16 Fit4Media – Expert*innen-Netzwerk 
Im Jahr 2025 hat die Arbeitsgemeinschaft §78 Außerschulische Medienarbeit eine 
stadtweite Handlungsempfehlung für eine bedarfsgerechte Außerschulische 
Medienarbeit in Köln vorgelegt. Sie benennt medienpädagogische Themen und 
Bedarfe in der Stadt. Ein zentr ales Thema in den nächsten Jahren wird unter 
anderem die Auswirkung der Künstlichen Intelligenz – KI – auf Lebenswelt, Schule 
und Ausbildung/Beruf sein. Für die Kinder - und Jugendarbeit werden zu 
Medienthemen aktuelles Wissen, Fähigkeiten und technische Ressourcen benötigt. 
In einem stadtweiten Netzwerk können Expert*innen miteinander und voneinander 
lernen, aber auch die gemeinsame Nutzung von Technik und Räumen organisieren. 
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Erweiterte Initiierung eines P2P-Netzwerks unter Einbezug von Social Media 
und bereits vorhandenen Veranstaltungsformaten, Arbeitskreisen und Gremien 
2. Regelmäßige Dokumentation und Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen 
3. Vorstellung des Netzwerks in Fachausschüssen und Arbeitskreisen 
4. Durchführung regelmäßiger offener Veranstaltungen in verschiedenen 
Formaten: Bildungsveranstaltungen/Fortbildungen, Exkursionen, Gaming-
Turniere, Workshops in Coding und Making, Tag der offenen Tür/Gaming Days 
5. Errichtung eines zugänglichen Ressourcen-Pools für Kompetenzen und 
Infrastruktur 
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
60 
 
Erwachsene werden Expert*innen in der digitalen Welt 
Es braucht regelmäßige Veranstaltungen und Informationen zu 
aktuellen Themen aus der digitalen Welt, damit Menschen in Köln 
darüber Bescheid wissen. Zum Beispiel über das neue Thema 
„Künstliche Intelligenz“. Nur wer Bescheid weiß, kann junge 
Menschen unterstützen.  
 
Teilziel Mentale und physische Gesundheit stärken 
M 17 Fachberatung für Schutzkonzepte und Einzelfallbegleitung 
Den anerkannten freien Trägern und geförderten Einrichtungen und Angeboten der 
Jugendförderung steht eine Fachberatung zur Unterstützung bei der Erstellung und 
Aktualisierung der Kinderschutzkonzepte zur Verfügung. Es wird ein Leitfaden für 
Kinder- und Jugendschutzkonzepte in der Jugendförderung als Orientierungshilfe 
für Fachkräfte erstellt und verbreitet. Zudem steht im Rahmen der Fachstelle 
Erzieherischer Kinder - und Jugendschutz eine InSoFa ( Insoweit erfahrene 
Fachkraft) für Beratung bei Einzelfällen zur Verfügung.  
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Fachberatung für Institutionelle Kinder- und Jugendschutzkonzepte unter 
Berücksichtigung relevanter aktueller Themen wie Mediennutzung, Social 
Media-Phänomenen, Bildrechten etc. 
2. Erstellung und Verbreitung eines Leitfadens für Kinder- und 
Jugendschutzkonzepte in der Jugendförderung 
3. Fachberatung in Einzelfällen, insbesondere für kleine Träger der freien 
Jugendhilfe ohne eigene InSoFa 
Kinder und Jugendliche schützen 
Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor Gewalt und Gefahren 
für ihre Gesundheit. Das Jugendamt unterstützt die Einrichtungen 
der Kinder- und Jugendarbeit dabei, gute Hilfskonzepte dafür zu 
schreiben.  
 
  
Einfach 
gesagt  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
61 
 
Teilziel Mentale und physische Gesundheit stärken 
M 18 Modellhafte Entwicklung eines digitalen Sorgen- und 
Ideenformats in Jugendeinrichtungen 
Parallel zu der analogen Möglichkeit der persönlichen Ansprache von 
pädagogischen Fachkräften, soll im R ahmen eines Modellprojekts  ein digitales 
Sorgen- und Ideenformat für interessierte Jugendeinrichtungen partizipativ 
entwickelt werden.   
Es könnten zum Beispiel Sorgen, Ideen und Fragen formuliert werden, die individuell 
von den Fachkräften aus der jeweiligen Jugendeinrichtung beantwortet bzw. 
bearbeitet werden.  
Es findet eine Auswertung des Modellprojekts nach einem Jahr statt. 
Erste Ideen zur Erweiterung: Jugendliche aus Schulen im Einzugsgebiet der JE 
können sich ebenfalls an das Fachpersonal in der Einrichtung wenden. 
Beispielweise könnte ein  QR-Code an Bushaltestellen und anderen von 
Jugendlichen frequentierten Plätzen zur Verfügung gestellt werden.   
2026 2027 2028 2029 2030 
     
Prozessphasen/Inhalte 
1. Auswahl von interessierten Kölner Jugendeinrichtungen nach Abstimmung mit 
den Trägervertretungen 
2. Konzeptentwicklung durch die Jugendeinrichtungen und Recherche nach 
geeigneten digitalen Tools unter Beachtung des Datenschutzes und 
Kinderschutzes 
3. Testphase mit Bekanntmachung des Angebots und beispielsweise Verbreitung 
eines QR-Codes 
4. Evaluation der Testphase 
5. Ggfls. Ausweitung der Projektphase auf Orte (zum Beispiel Bushaltestellen, 
Parks), Schulen und andere soziale Einrichtungen im Einzugsgebiet der 
Jugendeinrichtung 
Sorgen und Ideen auch digital teilen können 
Es sollen Ideen gesammelt werden, wie ein digitales „Tool“ für junge 
Menschen aussehen könnte, in dem sie ihre Ideen und Sorgen teilen 
oder nach Hilfe fragen könnten. Das soll in machen 
Jugendeinrichtungen ausprobiert werden.  
  
Einfach 
gesagt

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
62 
 
7.4 Überblick Gesamtmaßnahmenplanung 2026-2030 
 
Maßnahme 2026 2027 2028 2029 2030 
M 1 Optimierung des digitalen und 
analogen Informationsangebotes      
M 2 Einrichtung einer Arbeitsgruppe 
„Jugendhilfe und Schule“      
M 3 Fachliche Zusammenwirkung im 
Fachbeirat Mädchenarbeit       
M 4 
Verstetigung der Kölner 
Jugendkonferenz für 
Internationale Jugendarbeit 
     
M 5 Qualitätssicherung in der Offenen 
Kinder- und Jugendarbeit      
M 6 Fortschreibung der 
Spielraumplanung 2025-2030      
M 7 Konzeptentwicklung Mobile 
Arbeit im Bezirk/Stadtteil      
M 8 Räume für selbstbestimmte 
Jugendarbeit      
M 9 Gesamtstädtische Kinder- und 
Jugendbeteiligung 2.0       
M 10 Weiterentwicklung von  
„Misch MIT!“      
M 11 Verankerung von Beteiligung in 
internationalen Jugendprojekten     

Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung  
63 
 
Maßnahme 2026 2027 2028 2029 2030 
M 12 
Stärkung von ehrenamtlichem 
Engagement junger Menschen in 
der Jugendförderung 
     
M 13 Netzwerke  
„Digitale Kompetenz“      
M 14 Fachberatung  
„Außerschulische Medienarbeit“      
M 15 Stärkung von Eltern für digitale 
Welten      
M 16 Fit4Media – Expert*innen-
Netzwerk      
M 17 Fachberatung für Schutzkonzepte 
und Einzelfallbegleitung      
M 18 
Modellhafte Entwicklung eines 
digitalen Sorgen- und 
Ideenformats in 
Jugendeinrichtungen 
     
Evaluation Maßnahmenumsetzung/ 
Bericht zur Kinder- und Jugendförderung 
in Köln 
    

Mitteilung Ausschuss

6044 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 09.06.2026 
 1504/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.09.2026 
Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 10.09.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.09.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.09.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026 
 
"Selbstwirksamkeit stärken - Resilienz fördern"  
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 
 - Teil 1: Pädagogische Fachplanung 
Zusammenfassung in einfacher Sprache 
 
Alle jungen Menschen in einer Stadt haben ein Recht auf Angebote, die sie interessieren und 
die ihnen weiterhelfen. Das sagt ein besonderes Gesetz für Kinder, Jugendliche und junge Er-
wachsene unter 27 Jahren in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das ist das „Kinder- 
und Jugendförderungsgesetz“.  
 
Damit das Gesetz in Köln richtig angewendet wird, gibt es einen „Kinder- und Jugendförder-

2 
 
plan“. Der Kinder- und Jugendförderplan beschreibt, welche Angebote es wo in der Stadt ge-
ben soll. Zu den Angeboten zählen Einrichtungen und Organisationen für Kinder- und Jugend-
liche, Angebote, die jungen Menschen in Schule und Beruf weiterhelfen und Angebote, die 
Kinder und Jugendliche schützen.   
 
Ein wichtiger Teil des Kinder- und Jugendförderplanes ist der Teil, der beschreibt, was junge 
Menschen in Köln gerade brauchen. Das soll in den Angeboten beachtet werden, damit sie 
von jungen Menschen auch genutzt werden. Außerdem wird beschrieben, welche Ideen in 
den nächsten Jahren für junge Menschen umgesetzt werden sollen. Dieser Teil vom Förder-
plan heißt „Fachplanung“. 
 
Einige Teile der Fachplanung sind auch in einfacher Sprache geschrieben. Das soll allen hel-
fen, den Text besser zu verstehen. Außerdem wurde eine Stadtkarte erstellt, die die Angebote 
für junge Menschen in allen Stadtteilen von Köln zeigt.   
 
Bevor die Fachplanung geschrieben wurde, wurden junge Menschen und Erwachsene, die mit 
jungen Menschen arbeiten, nach ihren Ideen gefragt. Sie haben gemeinsam überlegt, wie die 
Angebote für junge Menschen später aussehen sollen. Die jungen Menschen werden auch in 
den nächsten Jahren immer wieder gefragt, ob die Angebote aus ihrer Sicht noch richtig sind.  
 
Die Fachplanung wird in den nächsten Monaten von vielen Menschen gelesen, die sich in der 
Politik in Köln mit Fragen zu jungen Menschen beschäftigen.  
 
Am Schluss muss der Stadtrat über den Kinder- und Jugendförderplan entscheiden. Der Rat 
entscheidet auch darüber, wieviel Geld es für die Angebote für junge Menschen gibt. Der 
neue Kinder- und Jugendförderplan gilt bis zum Ende des Jahres 2030.  
 
 
Pädagogische Fachplanung 2026-2030 
 
Gemäß der im März 2026 in den Jugendhilfeausschuss eingebrachten Planungs- und Beteili-
gungsschiene zur Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung 2026 bis 2030 (Session-Vor-
lage 0417/2026), legt die Verwaltung in der Anlage zu dieser Vorlage die Pädagogische Fach-
planung 2026-2030 als ersten Teil des kommenden Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt 
Köln 2026-2030 vor. 
 
Die Pädagogische Fachplanung enthält die strategische Ausrichtung sowie die fachlich-päda-
gogischen Schwerpunkte und Förderziele für die kommende Förderplanung auf der Basis ak-
tueller Bedarfslagen von Kindern und Jugendlichen in Köln.  
 
Sie informiert über die Planungsgrundlagen, den Fördergegenstand, und die erfolgten Beteili-
gungsformate. Zudem enthält die Fachplanung einen sozialraumorientierten Blick auf die unter-
schiedlichen Lebenslagen junger Menschen in Köln.  
 
Dieser wird durch eine Infrastrukturkarte über Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in der 
Gesamtstadt in Verbindung mit der Darstellung unterschiedlicher Belastungsgrade gemäß einer 
durch die kommunale Jugendhilfeplanung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwick-
lung und Statistik für die kommunale Jugendförderung entwickelten Jugendhilfeindex ergänzt 
(Anlage 2). 
  
Die Inhalte der Fachplanung wurden unter engagierter Beteiligung von jungen Menschen im 
Begleitgremium zum Kinder- und Jugendförderplan erstellt. Hieraus resultiert auch die Idee, die 
Fachplanung durch den Zusatz von gut l esbaren Kapitelzusammenfassungen insbesondere 
jungen Menschen zugänglicher zu machen. 
 
Die aus den Beteiligungen resultierende pädagogische Maßnahmenplanung für die kommende 
Förderplanperiode wurde mit dem AK § 80 Jugendförderung vorberaten. Eine erste Ide en-
sammlung zur späteren Ausgestaltung von geplanten Maßnahmen wurde zudem von jugendli-

3 
 
chen und erwachsenen Teilnehmer*innen des regelmäßig tagenden AK „Misch MIT!“ entwi-
ckelt. Bereits im Begleitgremium hatten junge Menschen ihren Wunsch an weiterer Beteiligung 
bei der Ausgestaltung der kommenden Förderplanung geäußert. 
 
Parallel zur pädagogischen Fachplanung wird dem Jugendhilfeausschuss ein Bericht zur Kin-
der- und Jugendförderung in Köln vorgelegt. Dieser stellt die Wirkung von Angeboten der stadt-
weiten Kinder- und Jugendförderung entlang der in der Förderplanung 2021 bis 2025 verein-
barten Zielsetzungen quantitativ und qualitativ dar (Session-Vorlage 1505/2026). Er weist zu-
dem auf Implikationen für die neue Förderplanung hin.  
 
Unter Würdigung der Beratungsergebnisse der planungsbeteiligten Gremien wird die pädago-
gische Fachplanung Bestandteil des Kinder - und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2026 -
2030. Die die Planung ergänzende Finanzplanung ist den kommenden Haushaltsberatungen 
2027/2028 vorbehalten. Das vollständige Planungswerk wird ab Dezember 2026 in die Politik 
eingebracht, die Verabschiedung erfolgt durch den Rat der Stadt Köln.  
  
 
Gez. Voigtsberger

ANLAGE 2 Angebotsstruktur und Jugendhilfeindex Gesamtstadt

1058 Zeichen

SR 55
Stadt Köln Offene Kinder- und Jugendarbeit, Kulturpädagogik, Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe-Index (Stand 05/2026)

Angebotstyp Stadtteil gemäß Belastungsgrad
alzen » \ AA Jugendeinrichtung, Jugendangebot, Jugendtreff E stark unterdurchschnittlich
a AM RHEIN ak Mobile Arbeit ÜB unterdurchschnittlich
# A Jugendsozialarbeit © leicht unterdurchschnittlich
A Kulturpädagogische Facheinrichtung durchschnittlich

© leicht überdurchschnittlich
fe . EB überdurchschnittlich
“E stark überdurchschnittlich

LEVERKUSEN

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3% Stadt Köln Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Stand: 5 / 2026
Der Oberbürgermeister Stadtplan Light: © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dI-de/by-2-0, Datengrundlagen:
Kartenthema: Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (IV/2) ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: di-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap-
Daten: IV/2 Mitwirkende (License: ODbL)

Beratungsverlauf (14)

23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.09.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 4.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
Kenntnisnahme (Mitteilung)
10.09.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik
TOP 9.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Deutzer Freiheit
  • Alter Markt

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Details

Aktenzeichen
1504/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.06.2026
Erstellt
21.05.2026 13:33