1504/2026
"Selbstwirksamkeit stärken - Resilienz fördern"
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ANLAGE 1 Fachplanung_2026-2030
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„Selbstwirksamkeit stärken – Resilienz fördern“ Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026 bis 2030 – Teil 1: Pädagogische Fachplanung Handlungsfelder, aktuelle Bedarfe junger Menschen in Köln und pädagogische Maßnahmenplanung Dezernat für Bildung, Jugend und Sport Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Amt für Kinder, Jugend und Familie Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung Köln, im Mai 2026 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 2 Version 28.05.2026 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 Teil 1: Pädagogische Fachplanung Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 3 Inhaltsverzeichnis 1 Junge Menschen in Köln mit guten Angeboten unterstützen - Informationen in einfacher Sprache ................................................................ 5 2 Selbstwirksamkeit stärken – Resilienz fördern ............................................ 10 3 Planungsgrundlagen ....................................................................................... 13 3.1 Gesetzliche Grundlage ............................................................................... 13 3.2 Planungs- und Beteiligungsschiene ........................................................... 14 3.3 Planungsprinzipien ..................................................................................... 15 3.4 Verbindungslinien ....................................................................................... 15 4 Fördergegenstand: Die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung ..................................................................................... 17 4.1 Angebote der Kinder- und Jugendförderung in Köln .................................. 17 4.2 § 11 SGB VIII – (Offene) Kinder- und Jugendarbeit ................................... 19 4.2.1 Gesetzliche Grundlage § 11 SGB VIII ............................................. 19 4.2.2 Offene Kinder- und Jugendarbeit .................................................... 19 4.2.3 Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen ........................................ 20 4.2.4 Kulturpädagogische Facheinrichtungen .......................................... 20 4.2.5 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren .................................. 21 4.2.6 Spielraumplanung ........................................................................... 22 4.2.7 Partizipation im Kontext des Gesamtvorhabens Kinderfreundliche Kommune ........................................................................................ 23 4.2.8 Weitere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ............................. 23 4.3 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit ...................................................... 24 4.3.1 Gesetzliche Grundlage § 12 SGB VIII ............................................. 24 4.3.2 Jugendverbandsarbeit in Köln ......................................................... 24 4.3.3 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren .................................... 24 4.4 §§ 13, 13a SGB VIII – Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit ..................... 25 4.4.1 Gesetzliche Grundlage §§ 13, 13a SGB VIII ................................... 25 4.4.2 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln ................................. 25 4.4.3 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren .................................... 27 4.4.4 Schulsozialarbeit in Köln ................................................................. 27 4.5 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ........................ 29 4.5.1 Gesetzliche Grundlage § 14 SGB VIII ............................................. 29 4.5.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln ........................... 29 5 Unterschiedliche Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Köln .... 31 6 Beteiligungsformate im Rahmen der pädagogischen Fachplanung ........... 38 6.1 Begleitgremium zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan ............ 38 6.2 Mobile „Misch MIT!“ – Aktionen .................................................................. 43 7 Pädagogische Maßnahmenplanung 2026-2030 ............................................ 45 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 4 7.1 Förderziel: Kindern und Jugendlichen in Köln Unterstützung zur selbständigen Lebensbewältigung anbieten .............................................. 47 7.2 Förderziel: Kindern und Jugendlichen in Köln Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Lebenswelten und zur Durchsetzung ihrer Interessen geben ............ 53 7.3 Förderziel: Für Kinder und Jugendliche in Köln Schutz in einer herausfordernden analogen und digitalen Welt sicherstellen ..................... 57 7.4 Überblick Gesamtmaßnahmenplanung 2026-2030 ................................... 62 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 5 1 Junge Menschen in Köln mit guten Angeboten unterstützen - Informationen in einfacher Sprache Angebote für junge Menschen in Köln Die Stadt Köln will, dass junge Menschen sich in Köln wohlfühlen. Junge Menschen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren. Diese jungen Menschen werden alle gleich behandelt. Es spielt keine Rolle, ob man zum Beispiel ein Junge oder ein Mädchen ist. Oder, ob man ein Mensch mit oder ohne Behinderung ist. Oder aus welchem Land man kommt. Es ist auch egal, ob man arm oder reich ist. Oder in welcher Familie man lebt. Es ist ebenfalls nicht wichtig, welche Ideen man für sein Leben hat. Die jungen Menschen brauchen verschiedene Angebote für ihre Freizeit. Sie benötigen auch Beratung und Unterstützung. Dann können sie schwierige Situationen meistern. Diese Angebote nennt man „Angebote der Kinder- und Jugendarbeit“. Junge Menschen haben verschiedene Interessen. Die Angebote in Köln sind deshalb sehr verschieden, damit für alle etwas dabei ist, das Spaß macht oder hilft. Die Angebote sollen so sein, dass auch junge Menschen mit Behinderungen sie nutzen können. Bei allen Angeboten ist es wichtig, dass junge Menschen mitbestimmen können. Einrichtungen für junge Menschen Zu den Angeboten für junge Menschen gehören zum Beispiel Jugendeinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Jugendeinrichtungen sind für alle jungen Menschen geöffnet. Sie können die Einrichtungen während der Öffnungszeiten besuchen, wann sie wollen. Die Jugendeinrichtungen nennt man deshalb auch „Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit“. Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind in allen Stadtbezirken der Stadt Köln zu finden. Neben den Jugendeinrichtungen, die in Häusern untergebracht sind, gibt es auch andere Angebote. Zum Beispiel Angebote, die immer draußen an verschiedenen Orten stattfinden. Sie werden „mobile Angebote“ genannt. Das kann zum Beispiel ein Bus sein, der an verschiedenen Orten hält. Dort gibt es Möglichkeiten zum Mitmachen für junge Menschen. In den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit können sich junge Menschen in ihrer Freizeit aufhalten. Sie können dort andere Kinder und Jugendliche treffen. Sie bekommen dort Hilfe und können eigene Ideen mitbringen. Dafür muss niemand Teil von einem Verein sein oder Geld bezahlen. In den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit arbeiten Erwachsene, die sich gut auskennen und die jungen Menschen unterstützen. Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 6 Organisationen von jungen Menschen Es gibt auch verschiedene Jugendorganisationen und Jugendverbände. Organisationen sorgen dafür, dass etwas für eigene Ideen getan wird. In einem Verband schließen sich Menschen freiwillig zusammen. Niemand schreibt ihnen das vor. Die Arbeit der Jugendorganisationen und Jugendverbände nennt man auch „Jugendverbandsarbeit“. In den Jugendverbänden und Jugendorganisationen sind junge Menschen, die zusammen etwas erreichen wollen, was ihnen wichtig ist. Sie wollen auch, dass andere Menschen in der Stadt Köln ihre Ideen hören. Die jungen Menschen in Jugendverbänden und Jugendorganisationen haben verschiedene Interessen. Zu den Interessen gehören zum Beispiel Politik und Religion oder die Natur. In einigen Jugendverbänden und Jugendorganisationen geht es mehr um Ideen für die Freizeit wie Sport oder Ferien. In Jugendverbänden und Jugendorganisationen sind junge Menschen aktiv, die kein Geld für ihre Arbeit bekommen. Das heißt, dass sie ehrenamtlich arbeiten. Die jungen Menschen planen alles selbst und helfen sich gegenseitig. Alle Meinungen werden gehört und es gibt gemeinsame Regeln, damit sich alle wohl fühlen. Das nennt man „demokratisch“. Unterstützung für junge Menschen Junge Menschen wollen später als Erwachsene gut leben können. Dafür brauchen sie zum Beispiel einen guten Schulabschluss und einen Beruf. Dann können sie auch ihr eigenes Geld verdienen und sind nicht von anderen Menschen abhängig. Es fällt nicht allen jungen Menschen leicht, einen guten Schulabschluss zu machen oder einen Beruf zu finden, der zu ihnen passt. Dafür brauchen sie Hilfe. Deshalb gibt es Einrichtungen, in denen Erwachsene den jungen Menschen helfen. Die Erwachsenen beraten die jungen Menschen. Sie zeigen ihnen zum Beispiel wie man gute Hilfen bei Problemen in der Schule findet oder wie sie leichter eine Arbeit oder Ausbildung finden können. Die Erwachsenen unterstützen auch, wenn junge Menschen Probleme haben, die schuld daran sind, dass man sich nicht gut auf die Schule oder einen Beruf konzentrieren kann. Es gibt auch Angebote wie „Jugendwerkstätten“. Die unterstützen junge Menschen, wenn sie von der Schule in einen Beruf wechseln wollen. In Jugendwerkstätten lernen sie zum Beispiel das Arbeiten mit Holz oder in einer Küche. Dann fällt es ihnen später leichter, in einem Beruf zurecht zu kommen. Die Angebote, die jungen Menschen bei Fragen zu Schule, Ausbildung und Beruf helfen, nennt man „Jugendberufshilfe“ oder auch „Jugendsozialarbeit“. Soziale Arbeit unterstützt junge Menschen bei Problemen. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 7 Schutz vor Gefahren für junge Menschen Junge Menschen begegnen vielen Dingen, die ihnen und ihrer Gesundheit schaden können. Damit das nicht passiert, versuchen Erwachsene, sie vor diesen Gefahren zu schützen. Das nennt man „Kinder- und Jugendschutz“. Wenn man etwas Schlimmes verhindert, bevor es geschehen kann, nennt man das „präventiv“. Der Kinder- und Jugendschutz versucht, präventiv zu sein. Er zeigt jungen Menschen sehr früh, wie sie sich selbst vor Gefahren schützen können. Das macht junge Menschen stark. Es ist wichtig, dass man jungen Menschen erklärt, wie gefährlich manche Dinge sind, zum Beispiel Alkohol oder Drogen. Kinder und Jugendliche sollten auch wissen, wie man sich vor Gefahren im Internet oder vor Gewalt schützen kann. Der „Kinder- und Jugendschutz“ verbietet nicht einfach etwas. Es ist wichtiger, dass junge Menschen lernen, gefährliche Situationen zu erkennen und sich davor zu schützen. Sie sollen das zum Beispiel in der Familie oder der Schule lernen, damit sie später ohne Hilfe zurechtkommen können. Das nennt man „erziehen“. Deshalb heißt der Kinder- und Jugendschutz auch „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz hilft deshalb auch Eltern und anderen Erwachsenen, die junge Menschen erziehen. Dann können sie die jungen Menschen besser beim Erwachsenwerden unterstützen. Einen guten Plan für Angebote für junge Menschen in Köln machen: Was ist der „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln“? Alle jungen Menschen in einer Stadt haben ein Recht auf Angebote, die sie interessieren und die ihnen weiterhelfen. Das sagt ein besonderes Gesetz für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren. Das ist das „Kinder- und Jugendförderungsgesetz“. Das Gesetz gilt auch für die Stadt Köln. Damit das Gesetz in Köln richtig angewendet wird, gibt es einen „Kinder- und Jugendförderplan“. Der Kinder- und Jugendförderplan sorgt dafür, dass es die richtigen Angebote an den richtigen Stellen in der Stadt gibt. Zu diesen Angeboten zählen • offene Kinder- und Jugendarbeit • Jugendverbandsarbeit • Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Am Anfang dieses Textes wird erklärt, wie diese Angebote aussehen. Junge Menschen in Köln leben an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Familien. Sie haben zum Beispiel nicht gleich viel Geld oder Wohnraum. Sie alle haben verschiedene Ideen, wie sie ihre Freizeit gestalten wollen oder brauchen unterschiedlich viel Hilfe in ihrem Leben. Der Kinder- und Jugendförderplan achtet darauf, dass es für alle diese jungen Menschen ein Angebot gibt, dass zu ihnen passt. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 8 Wer über den Kinder- und Jugendförderplan entscheidet Die Stadt Köln schreibt alle sechs Jahre einen neuen Kinder - und Jugendförderplan. Der nächste Kinder- und Jugendförderplan gilt bis Ende 2030. Der Stadtrat entscheidet über den Kinder- und Jugendförderplan. Der Stadtrat ist die wichtigste Versammlung von Politikerinnen und Politikern der Stadt. Der Stadtrat trifft alle wichtigen Entscheidungen für Köln. Wie die Wünsche von jungen Menschen in den Kinder- und Jugendförderplan kommen Bevor der Kinder- und Jugendförderplan geschrieben wird, werden junge Menschen in Köln nach Ihren Wünschen gefragt. Junge Menschen und Erwachsene, die mit jungen Menschen arbeiten, besprechen ihre Ideen gemeinsam. Sie überlegen, wie die Angebote für junge Menschen aussehen sollen. Für den neuen Förderplan sind eine Menge Ideen gesammelt worden. Diese Ideen helfen der Stadt Köln, die Angebote möglichst gut für junge Menschen zu planen. Denn es ist wichtig, dass ihnen besonders gut geholfen wird. Deshalb werden die Ideen der jungen Menschen auch an die Personen weitergegeben, die in den verschiedenen Angeboten arbeiten. Später überprüft die Stadt Köln auch, ob die Angebote so umgesetzt wurden, wie die jungen Menschen sich das vorgestellt haben, und ob sie den jungen Menschen gut helfen konnten. Die jungen Menschen werden auch in den nächsten Jahren immer wieder gefragt, ob die Angebote aus ihrer Sicht noch richtig sind. Vielleicht müssen sie nochmal geändert werden. Wie es mit dem Kinder- und Jugendförderplan weitergeht Auf den nächsten Seiten steht, wie die Stadt Köln in den nächsten Jahren Angebote für junge Menschen gestalten will. In den nächsten Monaten lesen das Menschen, die sich in der Politik in Köln mit Fragen zu jungen Menschen beschäftigen. Sie besprechen, ob der Plan richtig gut werden könnte. Am Ende des Jahres 2026 entscheidet der Stadtrat, wieviel Geld es für die Angebote für junge Menschen geben wird. Dann schreibt die Stadt Köln den neuen „Kinder- und Jugendförderplan 2026 bis 2030“ mit allen Angeboten für die nächsten Jahre. Am Schluss muss der Rat entscheiden, ob der Kinder- und Jugendförderplan so umgesetzt werden soll. Was hilft beim Lesen des folgenden Textes? Der folgende Text ist schwieriger und in Fachsprache geschrieben. Deshalb gibt es zu allen Teilen im Text einen Extra-Kasten unter den Überschriften. Darin steht, worum es im Teil des Textes geht. Das soll allen helfen, den Text besser zu verstehen. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 9 Unter den Kästen stehen Texte, die vor allem von Erwachsenen gelesen werden. Sie sind es gewohnt, kompliziertere Texte zu lesen. Denn man braucht auch manchmal viele spezielle Begriffe und viele Worte, um schwierige Dinge am besten zu erklären. Wenn Politikerinnen und Politiker wichtige Entscheidungen treffen sollen, erwarten sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Stadt Köln Textvorschläge, die rechtlich sicher sind, damit es später keine Klagen dagegen gibt. Das ist auch ein Grund, warum die Textteile so geschrieben sind. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 10 2 Selbstwirksamkeit stärken – Resilienz fördern Junge Menschen in Köln sollen stark werden, damit sie sich in schwierigen Situationen besser helfen können. Es soll ihnen auch helfen, weniger Angst vor der Zukunft zu haben. Besonders, weil gerade in den Lebenswelten junger Menschen nicht alles so sicher ist. Stark zu werden geht leichter, wenn man Hilfe bekommt. Deshalb soll es in der Stadt Köln Angebote geben, die jungen Menschen helfen oder die dafür sorgen, dass sie geschützt werden. Zum Beispiel vor Beleidigungen im Internet oder vor Gefahren für die Gesundheit. Junge Menschen fühlen sich besonders stark, wenn auf sie gehört wird und man ihre Meinung ernst nimmt. Besonders wenn es um Themen geht, die sie selbst betreffen. Darüber wissen sie am besten Bescheid. Angebote aus der Kinder- und Jugendarbeit sind gut geeignet, um junge Menschen stark zu machen. Hier können junge Menschen auch besonders gut mitreden. Es gibt viele von diesen guten Angeboten in der Stadt Köln. Die Angebote sollen noch besser gemacht werden. Dafür muss man sich genau angucken, was junge Menschen im Moment alles Wichtiges brauchen. Und was sie selbst wollen. Zuversicht befähigt, Herausforderungen zu meistern, Chancen zu erkennen, neue Ideen zu entwickeln und innovative Lösungen zu finden. Sie kann die Überzeugung befördern, dass Dinge trotz widriger Umstände gut werden können. Sie begünstigt somit ausreichende körperliche, seelische, mentale und emotionale Resilienz. Dies meint die Anpassungs - beziehungsweise Widerstandsfähigkeit, schwierige Lebenssituationen wie Krisen oder Katastrophen ohne dauerhafte Beeinträchtigung zu überstehen. Als weitere Resilienz -Faktoren zählen ein starkes Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, eine ausgeprägte Fähigkeit zur Selbstregulation, das Gefühl von Selbstwert und Selbstbestimmung und ein unterstützendes soziales Umfeld. „Zuversicht braucht Vertrauen!“ – so lautet auch die Kernbotschaft des im Auftrag der Bundesregierung erstellten 17. Kinder- und Jugendberichtes (September 2024): „Erstens gilt, dass auch und erst recht in tendenziell als krisenhaft beschriebenen Zeiten Vertrauen ein zuweilen rares, aber unverzichtbares Gut ist. Das gilt insbesondere für das Vertrauen von jungen Menschen und Familien. Angesichts komplexer Herausforderungen und Dynamiken wird zugleich umso deutlicher, wie entscheidend Vertrauen für eine hinreichende gesellschaftliche Stabilität bei gleichzeitiger Offenheit für gesellschaftliche Entwicklungsperspektiven ist. Zweitens hält der Bericht fest, dass junge […] Menschen zur Vertrauensbildung Mitmenschen, Organisationen und Institutionen brauchen, die vertrauenswürdig auftreten, und vor allem solche, die sich auch als vertrauenswürdig erweisen. In Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 11 diesem Sinne hängen Vertrauen und Zuversicht eng zusammen. Insbesondere in herausfordernden Zeiten, die von gesellschaftlichen Dynamiken und Unsicherheit geprägt sind, kommt es also auf Rahmenbedingungen an, die einen zuversichtlichen Blick auf Gegenwart und Zukunft ermöglichen. Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe sind somit gefragt , jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen zu bieten.“ Aus den aktuellen Beteiligungsformaten zur neuen Kölner Kinder - und Jugendförderplanung könnte dieser Appell folgendermaßen ergänzt werden: „Resilienz braucht Selbstwirksamkeit!“. Hier wurden folgende Kernziele für die Angebote der kommunalen Kinder - und Jugendförderung formuliert (siehe Kapitel 6): 1. Kindern und Jugendlichen in Köln Unterstützung zur selbständigen Lebensbewältigung anbieten. 2. Kindern und Jugendlichen in Köln Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Lebenswelten und zur Durchsetzung ihrer Interessen geben. 3. Für Kinder und Jugendliche in Köln Schutz in einer herausfordernden analogen und digitalen Welt sicherstellen. Pädagogische Angebote und Konzepte der Kinder - und Jugendförderung bergen die benötigten Ressourcen – in einer Form, die aufgrund ihrer spezifischen Qualitäten flexibel, niedrigschwellig, freiwillig, partizipativ, lebenswelt - und sozialraumorientiert sowie möglichst inklusiv gestaltet werden können. Wenn es im letzten Kinder - und Jugendförderplan der Stadt Köln mit dem Titel „JA. genau. gerade. jetzt“ vorrangig um die Abmilderung von Pandemiefolgen ging (die im Übrigen immer noch gegenwärtig sind ), orientiert sich bedarfsgerechte Kinder - und Jugendförderung aktuell am Versuch der Entschärfung der Folgen einer Fülle gesellschaftlich bedingter, dynamischer Herausforderungen und Krisen. Diese manifestieren sich auch und insbesondere in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und nehmen unmittelbar Einfluss auf die Zuversichtspotentiale und die psychosoziale Verfassung junger Menschen: der Verlust von „selbstverständlicher“ Sicherheit und garantiertem Frieden, demokratische Erschütterungen und extremistische Bestrebungen, zunehmende Kinderarmut bei wachsender Ungleichheit der Verhältnisse sowie eine schwankende Generationengerechtigkeit inklusive unzureichender Bestrebungen für einen nachhaltigen Klimaschutz. Die Sicherung der erforderlichen Ressourcen für die Kinder - und Jugendförderung begegnet dabei selbst akuten Herausforderungen : der aktuellen kommunalen Finanzlage, der wirtschaftlichen Konkurrenz in Form von kostenintensiven, mit individuellen Rechtsansprüchen hinterlegten Jugendhilfebereichen sowie einem eklatanten Fachkräftemangel. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 12 Mit der vorliegenden Fachplanung zur künftigen kommunalen Kinder - und Jugendförderplanung wird eine von aktuellen Bedarfen junger Kölner*innen geleitete Grundlage zur Weiterentwicklung des Arbeitsbereiches innerhalb der bewährten Strukturen und Angebote angestrebt. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 13 3 Planungsgrundlagen Das sogenannte „Kinder- und Jugendförderungsgesetz“ bestimmt, dass es Angebote in der Jugendförderung für junge Menschen in der Stadt Köln geben muss. Dafür muss in der Stadt Köln ein Plan geschrieben werden, der vorgibt, wie die Angebote bis Ende des Jahres 2030 in der Stadt Köln aussehen sollen. Das ist der „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln“. Der Kinder- und Jugendförderplan soll vom Stadtrat der Stadt Köln beschlossen werden. Der Stadtrat bestimmt auch, wieviel Geld es hierfür geben soll. Was im Kinder- und Jugendförderplan steht, gilt für die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Die Stadt Köln hat dafür gesorgt, dass junge Menschen und Erwachsene, die mit jungen Menschen arbeiten, mitbestimmen, was im Kinder- und Jugendförderplan steht. Dadurch sind die Angebote am Ende auch passend für alle jungen Menschen. Junge Menschen in Köln leben sehr unterschiedlich. Die Stadt Köln achtet beim Kinder- und Jugendförderplan darauf, dass diese Unterschiede beachtet werden. Zum Beispiel sollten alle jungen Menschen die gleichen Chancen haben, damit es ihnen gut geht. Deshalb ist es gerecht, wenn man Angebote unterschiedlich verteilt und die jungen Menschen mehr Angebote bekommen, denen es nicht so gut geht. Nicht nur der Kinder- und Jugendförderplan ist dafür da, dass es jungen Menschen in Köln gut geht. Dafür braucht es viel mehr Ideen und Menschen, die in der Stadt Köln mithelfen. Zum Beispiel gibt es den Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundliches Köln“, der dafür sorgen soll, dass die ganze Stadt kinder- und jugendfreundlicher wird. An beiden Plänen arbeiten viele Menschen zusammen, damit alles möglichst gut abgestimmt wird. 3.1 Gesetzliche Grundlage Die Laufzeit des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln (Session- Vorlage 1805/2021) endete gemeinsam mit der letzten Ratsperiode Ende 2025 . Entsprechend der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (3. AG-KJHG-KJFöG) ist eine Fortschreibung für die Dauer der Wahlperiode des im September 2025 neu gewählten Rates der Stadt Köln für die Laufzeit ab 2026 bis Ende 2030 erforderlich. Der Förderplan soll die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kinder - und Jugendförderung der Kommune festschreiben und als Förderinstrumentarium für die Arbeitsbereiche (Offene) Kinder - und Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) sowie Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 SGB VIII) dienen. Hauptzielgruppe der kommunalen Kinder - und Jugendförderung sind die 6- bis unter 21-jährigen Einwohner*innen, junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen bei Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 14 besonderen Maßnahmen einbezogen werden. Alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie vulnerable Gruppen , unabhängig von ihrer Ethnizität, ihrem Geschlecht, ihrer politischen und sonstigen Überzeugung, ihrem Vermögen, ihrer Behinderung, ihren Eltern oder ihrem Vormund werden davon umfasst. Das 3. AG-KJHG-KJFöG wertet die genannten Bereiche der Jugendarbeit in der Form auf, dass eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer – der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechenden – Angebotspalette außerschulischer Kinder - und Jugendarbeit gesetzlich abgesichert werden sollen. Diese wird für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben. Sofern Kommunen Landesmittel für die das Gesetz betreffenden Arbeitsbereiche erhalten, haben sie gemäß § 16 3. AG -KJHG-KJFöG sicherzustellen, dass sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass • die von ihnen bereitgestellten Haushaltsmittel für die im Gesetz beschriebenen Bereiche der Jugendarbeit einen angemessenen Anteil am Gesamtetat der kommunalen Jugendhilfe darstellen • ihr Finanzanteil im angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht • Landesmittel nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden und • die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind. 3.2 Planungs- und Beteiligungsschiene Gemäß der im März 2026 in den Jugendhilfeausschuss eingebrachten Planungs- und Beteiligungsschiene (Session-Vorlage 0417/2026) erfolgte im Vorfeld der vorliegenden Fachplanung eine umfangreiche Beteiligung von Trägervertretungen, pädagogischen Fachkräften sowie Jugendlichen in verschiedenen Beteiligungsformaten. Im Mittelpunkt standen zwei Workshops zur Erarbeitung der kommenden Förderplanschwerpunkte mit dem 2021 vom Rat der Stadt Köln eingesetzten Begleitgremium zum Kommunalen Kinder - und Jugendförderplan in erweiterter und aktualisierter Form . Diese erfolgten unter engagierter Beteiligung von zahlreichen Jugendlichen. Die hier gewonnenen, vielzähligen Impulse zur Gestaltung einer bedarfsgerechten Kinder - und Jugendarbeit vor Ort, sind zur Grundlage der vorliegenden Fachplanung geworden (siehe Kapitel 6 und 7). Zudem wurden mobile Formate auf Bezirksebene im Rahmen der Bekanntmachung des gesamtstädtischen Partizipationskonzeptes „Misch MIT! So geht Kinder - und Jugendbeteiligung in Köln“ durchgeführt. Hierin wurde ein niedrigschwelliges Abstimmungselement in Hinblick auf Ideen für die kommende Förderplanung integriert (siehe Kapitel 6.2). In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.06.2026 wird neben der vorliegenden Fachplanung zur neuen kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung ein Bericht zur Kinder- und Jugendförderung in Köln 2021-2025 eingebracht (Session- Vorlage 1505/2026). Dieser stellt in Form einer Wirkungsanalyse dar, inwieweit die Kinder - und Jugendförderung auf die Zielsetzungen der vergangenen Förderplanperiode einwirken Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 15 konnte, bilanziert die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und weist auf Ableitungen hin, die sich hieraus für die neu zu erstellende Planung ergeben. Die vorliegende pädagogische Fachplanung startet ihren Gremienlauf am 23.06.2026 als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss. Anschließend wird s ie weiteren planungsrelevanten politischen Gremien zur Beratung vorgelegt werden. Unter Würdigung der Beratungsergebnisse der beteiligten Gremien wird die pädagogische Fachplanung Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2026 -2030. Die die Planung ergänzende Finanzplanung ist den kommenden Haushaltsberatungen 2027/2028 vorbehalten. Das vollständige Planungswerk „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026 - 2030“ wird ab Dezember 2026 in die Politik eingebracht , die Verabschiedung erfolgt durch den Rat der Stadt Köln. 3.3 Planungsprinzipien Gestützt durch die gesetzliche Auftragslage des SGB VIII sowie des 3. AG -KJHG- KJFöG ist eine objektive Bemessung von Faktoren wie Bedarfsgerechtigkeit und Angemessenheit sowie das Aufstellen eines systematisch abgestimmten, (träger)pluralen Systems der Jugendhilfe jugendhilfeplanerische Aufgabe von Verwaltung, Trägerlandschaft und Politik. Auch die intensive Zusammenschau mit aktuellen schulbezogenen Entwicklungen vor Ort ist geboten. Unter dem Leitprinzip „Ungleiches ungleich behandeln“ können Strategien wie sozialindizierte Förderungen und die Schaffung passgenauer, zielgruppendifferenzierter Angebotslandschaften ausgleichend und chancensteigernd wirken (siehe Kapitel 5). Somit dient eine zielorientierte Kinder - und Jugendförderplanung verstärkt als Instrument der Steuerung von Ressourcen mit größtmöglicher Wirkung in Hinblick auf die Erfüllung aktueller Bedarfe sowie die Bewältigung aktueller Herausforderungen. 3.4 Verbindungslinien „Jugendhilfe soll […] junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen […] Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen“ und „dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen“ (§ 1, Abs. 3, SGB VIII). Mit den intendierten Handlungszielen der kommunalen Kinder- und Jugendförderung wird die Wichtigkeit dieser Handlungsfelder für das rechtlich verankerte Ziel auf bestmögliche Förderung der Entwicklung jedes jungen Menschen besonders betont. Um ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Köln zu ermöglichen, bedarf es jedoch einer gesamtstädtischen, integrierten Planungs - und Handlungsstrategie, welche die Belange von Kindern und Jugendlichen nicht nur im Rahmen von Jugendhilfeplanung und Jugendhilfeangeboten im Blick hält. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 16 Es bedarf einer Haltung, welche dazu beiträgt, im Zusammenspiel aller Fachämter der Verwaltung sowie in Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe, Verbänden, Vereinen und weiteren Akteur*innen der Stadtgesellschaft ein ganzheitliches Verständnis von bedarfsgerechter Stadt-, Raum- und Angebotsgestaltung für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und umzusetzen. Dieser Wirkungsorientierung folgend, weisen die Förderziele des vorliegenden Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes eine Reihe von Verbind ungen zu den Leitzielen weiterer städtischer Planungen, Konzepte und Programme auf. Beispielhaft sind hier die Stadtstrategien „Kölner Perspektiven 2030+“ und „Kölner Kinder Stärken!“ als Strategie zur Abmilderung der Folgen von Kinderarmut zu nennen. In vielfachen Anknüpfungspunkten ist die Aktionsplanung „Kinder- und jugend freundliches Köln “ im Rahmen des Gesamtvorhabens Kinderfreundliche Kommune besonders eng mit der kommunalen Kinder - und Jugendförderung verbunden. Umfangreich verbindende Schwerpunkte beider Planungen sind die Themen Schaffung kinder - und jugendfreundlicher Lebensbedingungen sowie strukturelle Partizipation in der Stadt Köln. Beide Planungsstränge sind eng aufeinander abgestimmt , ergänzen sich gegenseitig und sind in ihrer jeweiligen Laufzeit synchronisiert. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 17 4 Fördergegenstand: Die Handlungsfelder der Kinder - und Jugendförderung Der Kinder- und Jugendförderplan gilt für die Angebote offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Das sogenannte „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ bestimmt für alle Angebote, was zu beachten ist. Trotzdem kann jede Stadt unterschiedliche Ideen für die Gestaltung der Angebote haben. Zum Beispiel kann es eine Jugendeinrichtung nur für Mädchen geben oder ein Angebot mit vielen Sportangeboten, mit Musik, Tanz oder Kunst. Junge Menschen mit unterschiedlichen Interessen sollen eine große Auswahl haben. Es ist wichtig, dass immer wieder geprüft wird, ob die Angebote noch richtig für junge Menschen sind oder ob etwas geändert werden muss. Deshalb schauen die Menschen, die in den Angeboten mit jungen Menschen arbeiten, genau hin und beraten sich regelmäßig mit anderen. Sie berichten auch an Politikerinnen und Politiker in Köln, was in den Angeboten läuft, und warum sie wichtig für junge Menschen sind. 4.1 Angebote der Kinder- und Jugendförderung in Köln Das Schaubild auf der folgenden Seite zeigt die Angebote der Kinder - und Jugendförderung in Köln . Sie werden von Trägern der freien Jugendhilfe sowie vom öffentlichen Träger vorgehalten und sind verwaltungsintern in der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln organisiert. Eine Ausnahme bildet die Schulsozialarbeit gemäß § 13a SGB VIII. In Köln ist hierfür das Sachgebiet Schulsozialarbeit und Familiengrundschulzentren im Amt für Schulentwicklung zuständig (siehe Kapitel 4.4.4). Die Lage der Einrichtungen und Angebote der (Offenen) Kinder - und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe gibt die Infrastruktur-Karte in der Anlage 2 zu dieser Fachplanung wieder. Einen ausführlichen Überblick über inhaltliche Schwerpunkte der Kölner Kinder- und Jugendförderung gibt der „Bericht zur Kinder- und Jugendförderung in Köln 2021-2025 – Zielbezogene Wirkungsanalyse“ (Session-Vorlage 1505/2026). Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 18 Darstellung: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie 4.2 § 11 SGB VIII – (Offene) Kinder- und Jugendarbeit 4.2.1 Gesetzliche Grundlage § 11 SGB VIII (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden. (2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören: 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit, 4. internationale Jugendarbeit, 5. Kinder- und Jugenderholung, 6. Jugendberatung. (4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. 4.2.2 Offene Kinder- und Jugendarbeit Zur Zielgruppe (offener) Kinder - und Jugendarbeit zählen grundsätzlich alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Stadt. Die Altersspanne der Besucher*innen liegt in der Regel zwischen 6 und 22 Jahren, hierbei wird die Altersgruppe der 12 -17-Jährigen als Kernzielgruppe definiert. Ein besonderer Fokus besteht darin, benachteiligte Kinder und Jugendliche zu erreichen und präventiv zu wirken. Die Angebotsstruktur der (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit ist vielschichtig und kann in besonderer Weise flexibel und bedarfsgerecht auf inhaltliche Veränderungen reagieren. Die außerschulischen Angebote der (offenen) Kinder - und Jugendarbeit in Köln wer den durch Jugendeinrichtungen, Jugendtreffs, Mobile Jugendarbeit und weitere Angebote der Jugendarbeit gewährleistet. Einige Jugendeinrichtungen und andere Angebote im Stadtgebiet haben sich im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes auf bestimmte Zielgruppen oder Themen spezialisiert. Zu den Grundprinzipien der (Offenen) Kinder - und Jugendarbeit zählen Freiwilligkeit, Offenheit, Niederschwelligkeit, Bedürfnis - und Lebensweltorientierung. Als Querschnittsaufgaben für alle Angebote der offenen Kinder - und Jugendarbeit sind insbesondere Inklusion/Diversität, Partizipation, Vernetzung und Nachhaltigkeit definiert. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 20 Mobile beziehungsweise aufsuchende Arbeit gehört zu einer wesentlichen Arbeitsweise der (Offenen) Kinder - und Jugendarbeit. In Ergänzung zur „Komm - Struktur“ wirkt sie als „Geh-Struktur“. Als solche bewegt sie sich in vier Richtungen: - Aufsuchende Arbeit als einrichtungsbezogene und ortsgebundene Arbeit - Mobile Arbeit ohne den Bezug zu einer Einrichtung - Spezialisierte Mobile Arbeit ohne den Bezug zur Einrichtung - Mobile Arbeit im Zusammenspiel mit Streetwork unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufträge. 4.2.3 Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen Die Stadt Köln fördert derzeit stadtweit 80 Jugendeinrichtungen mit 194 pädagogischen Fachkräften (Stand 2026) . Es handelt sich um eine institutionelle Förderung, die in der Regel langfristig angelegt ist und somit den Aufbau von Netzwerken im Einzugsgebiet der Einrichtung sowie einen sicheren Beziehungsaufbau zwischen Fachkraft und jungem Menschen ermöglicht. In de n Einrichtungen findet offene Arbeit statt und es werden freizeitpädagogische Einzel- und Gruppenangebote und außerschulische Bildungsangebote, wie beispielsweise Sport- und Kochprojekte, kulturelle Angebote sowie Ferienprogramme umgesetzt. Weiterhin gibt es niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten. Die Öffnungszeiten einer Jugendeinrichtung sind individuell und bedarfsgerecht angelegt. Eine Kölner Jugendeinrichtung muss in der Regel mindestens 200 Öffnungstage pro Jahr gewährleisten. Im Rahmen der Wirksamkeitsdialoge sind aktuell als Querschnittsthemen für die Jugendeinrichtungen Partizipation und Demokratieförderung, Intersektionalität/ Diversität, Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt, Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, Prävention und Gesundheitsförderung, Medienkompetenz und Digitalisierung, Sozialraum - und Lebensweltorientierung, Nachhaltigkeit/Natur/Umwelt sowie Netzwerke und Kooperationen definiert. Diese Themen müssen in der Arbeit und den Angeboten der Jugen deinrichtungen ihren Niederschlag finden. 4.2.4 Kulturpädagogische Facheinrichtungen Die kulturelle Bildung fördert die künstlerisch -mediale Entwicklung junger Menschen mit verschiedenen Ausdrucks - und Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel in den Bereichen Akrobatik, Bildende Kunst, Literatur, Medien, Musik, Spiel, Tanz und Theater. Hiermit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen. Die kulturpädagogische n Facheinrichtungen in Köln verfügen über entsprechende multiprofessionelle Fachkompetenz, angemessene Fachräume sowie eine geeignete Ausstattung. Die Stadt Köln fördert derzeit 10 kulturpädagogische Facheinrichtungen mit 18,5 Fachkräften (Stand 2026). Schwerpunkte der geförderten Facheinrichtungen sind Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 21 Kunst, Musik, Tanz, Theater, Zirkus, Spiel und Medien sowie im Kontext der Kunst Internationale Jugendarbeit, Digitale Medienarbeit und LSBTIQ*. Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 27 Jahren. Für Schulen und andere soziale Einrichtungen wie Unterkünfte für Geflüchtete oder Jugendeinrichtungen stellen die kulturpädagogischen Facheinrichtungen wichtige Kooperationspartner dar. Die Angebote richten sich an alle jungen Menschen. Ein besonderer Fo kus wird auf niedrigschwellige Angebote für benachteiligte Kinder und Jugendliche gesetzt. Aber auch Formate mit verbindlicherem Charakter , oftmals mit dem Ziel, aufwendigere Darbietungen zu inszenieren, sind ein wichtiger Bestandteil der Angebote. Die Angebotszeiten richten sich generell nach den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppen und sind nicht fest vorgegeben. Die Angebote finden in außerunterrichtlichen Kontexten statt und in der Regel in festen Gruppenstrukturen. Zusätzlich haben sich kultu rpädagogische Projekte im Rahmen der offenen Kinder - und Jugendarbeit bewährt und werden zunehmend in Kooperation mit kulturpädagogischen Facheinrichtungen angeboten. Die variable und breite Angebotspalette der Jugendkulturarbeit umfasst unter anderem die Angebotsformen Projekte, Kurse, mobile Angebote, Ferienangebote, Workshops, Ausstellungen, Aufführungen sowie Qualifizierungsangebote für Multiplikator*innen. Die Angebote finden zudem in verschiedenen Kooperationszusammenhängen mit Schulen sowie weiteren Einrichtungen der Jugend-, Sozial-, Bildungs- und Kulturarbeit statt. 4.2.5 Fördergrundlagen und Evaluationsverfahren Fördergrundlagen für die offenen Kinder- und Jugend einrichtungen sowie die Kulturpädagogischen Facheinrichtungen sind die im September 2021 vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Köln verabschiedeten Förderprogramme Förderprogramm Jugendeinrichtungen und Förderprogramm Kulturpädagogische Facheinrichtungen (Session-Vorlage 3168/2021). Hierin sind jeweils die Zielsetzungen, Leistungsbeschreibungen sowie das Förder- und Verwendungsnachweisverfahren festgeschrieben. Die Förderung erfolgt auf Basis von Förderverträgen mit den Trägern der freien Jugendhilfe. Im Rahmen des Fachcontrollings dient das Instrument „Leistungskatalog Offene Kinder- und Jugendarbeit“ als Wirkungsmesser für die Arbeit der Kinder - und Jugendeinrichtungen. In Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe wurde der Leistungskatalog im Herbst 2025 aktualisiert und um eine umfangreiche Strukturdatenerhebung zur kommunalen offenen Kinder - und Jugendarbeit ergänzt. Diese fließt alle zwei Jahre in die Strukturdatenerhebung des Landes Nordrhein - Westfalen zur landesweiten Offenen Kinder- und Jugendarbeit ein (letztes Berichtsjahr 2025). Parallel hierzu fließen die Ergebnisse zukünftig in die zweijährige Berichterstattung „Bericht zur Kinder- und Jugendförderung in Köln“ ein. In Form eines Fachgespräches zwischen Trägervertreter*innen, Mitarbeitenden aus der Kinder- und Jugendeinrichtung und Mitarbeitenden der Abteilung Jugendförderung werden die jeweils aktuelle Einrichtungssituation sowie bestehende Leistungsvereinbarungen ei nmal jährlich evaluiert. Ziel des sogenannten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 22 Wirksamkeitsdialoges ist die bedarfsgerechte Anpassung bereits bestehender und die Entwicklung neuer Angebote auf Basis der hier festgestellten Ergebnisse. Die Ergebnisse des Wirksamkeitsdialoges werden ausgewertet und fließen in die kommunale Kinder- und Jugendhilfeplanung ein. Sie sollen wegweisend für politische Entscheidungen und die kommunale Kinder- und Jugendförderplanung sein. Analog zu diesem Verfahren finde n Wirksamkeitsdialoge auch mit den kulturpädagogischen Facheinrichtungen statt. 4.2.6 Spielraumplanung In Verbindung mit § 1 SGB VIII dient der § 11 SGB VIII durch die Schaffung positiver Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt dem Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung. Hierzu gehört auch die Schaffung alters- und zielgruppendifferenzierter Angebote für Spiel und Bewegung im öffentlichen Raum. Das Sachgebiet Kinderinteressen in der Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung ist für Spielraumangelegenheiten für über 700 Spiel -, Aktions- und Aufenthaltsflächen sowie die Erschließung von zusätzlichem Spielraum in Köln zuständig. Hierbei ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise fest verankert: sämtliche Projekte zur Gestaltung von Spielraum werden unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen umgesetzt. Die 2025 durch den Rat der Stadt Köln verabschiedete Spielraumplanung https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0050.asp?__ktonr=417591beschreibt die für die kommende Förderplanperiode mit allen Kölner Bezirken vereinbarten Vorhaben im Bereich der kommunalen Spielraumschaffung. Die Spielraumplanung unterliegt einer kontinuierlichen Evaluation und Fortschreibung. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 23 4.2.7 Partizipation im Kontext des Gesamtvorhabens Kinderfreundliche Kommune Das stadtweite Partizipationskonzept „Misch MIT! So geht Kinder und Jugendbeteiligung in Köln“ wurde im Mai 2025 vom Rat der Stadt beschlossen. Es zielt auf eine strukturelle Verankerung von Kinder - und Jugendbeteiligung in allen kommunalen Prozessen ab und unterstützt somit das gleichnamige Handlungsfeld im Aktionsplan „Kinder- und jugendfreundlic hes Köln“ im Rahmen des Gesamtvorhabens Kinderfreundliche Kommune. Zudem informiert es über die zahlreichen, bereits vorhandenen Partizipationsformate in Köln und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Kinder- und Jugendbeteiligung. Eine wichtige Rolle in der Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung spielt das Kooperative Kinder - und Jugendbüro am Alter Markt in der Kölner Innenstadt. Es dient als zentrale Anlaufstelle und Interessenvertretung für Kölner Kinder und Jugendliche. Das Kinder- und Jugendbüro initiiert und begleitet eine Vielzahl von stadtweiten Partizipationsformaten. Im Kooperativen Kinder - und Jugendbüro arbeiten die Jugendverwaltung und der Kölner Jugendring e.V. gleichberechtigt zusammen. Unter anderem werden hier Schnittstellen zwischen Partizipationsprozessen von Kindern und Jugendlichen, der Verwaltung sowie der Politik organisiert. 4.2.8 Weitere Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung sichert neben dem oben beschriebenen Angebotsspektrum weitere Angebote im Rahmen des § 11 SGB VIII. Die Internationale Jugendarbeit fördert den interkulturellen Austausch, baut Vorurteile ab und stärkt das europäische und globale Bewusstsein junger Menschen. Begegnungen, Freiwilligendienste und gemeinsame Projekte tragen zur Völkerverständigung bei und Jugendliche erwerben interkulturelle Kompetenzen. Ferienprogramme bieten Kindern und Jugendlichen eine strukturierte, Spaß erfüllte Freizeitbeschäftigung. Sie fördern soziale Kompetenzen sowie neue Hobbys und entlasten gleichzeitig berufstätige Eltern, indem sie eine verlässliche Betreuung in den Schulferien sicherstellen. Quelle: Stadt Köln - Amt für Kinder, Jugend und Familie Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 24 4.3 § 12 SGB VIII – Jugendverbandsarbeit 4.3.1 Gesetzliche Grundlage § 12 SGB VIII (1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern. (2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten. 4.3.2 Jugendverbandsarbeit in Köln Jugendverbände und Jugendgruppen sind Zusammenschlüsse, in denen Zusammenarbeit und Zusammenleben von jungen Menschen freiwillig gemeinschaftlich gestaltet, selbstorganisiert und mitverantwortet wird. Ihre Arbeit ist in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet , sie ist jedoch in vielen Bereichen und Aktivitäten offen für Nicht-Mitglieder. Junge Menschen engagieren sich hier ehrenamtlich und schaffen Angebote für andere Jugendliche. Jugendverbandsarbeit ist auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegt und wertorientiert. Sie bietet einen Lernort für demokratische Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsprozesse und lebt durch partizipative Strukturen. Die Jugendverbände bringen Bedürfnisse und Anliegen junger Menschen in der Gesellschaft zum Ausdruck und eröffnen jungen Menschen Erfahrungs- und Lernorte, um Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Jugendverbandsarbeit ist somit ein wichtiger Baustein zur Entwicklung eines ganzheitlichen, sozialen und engagierten Menschen. In Köln sind insgesamt 22 Jugendverbände und -organisationen im Kölner Jugendring e.V. zusammengeschlossen . Die Verbände entsenden entsprechend ihrer Mitgliederzahl Delegierte in die Vollversammlung des Kölner Jugendrings, dem höchsten Beschluss fassenden Gremium des Zusammenschlusses. Aus deren Mitte wird auch der Vorstand des Kölner Jugendrings gewählt. Das selbstorganisierte Angebot der politischen Jugendorganisationen ergänzt das vielseitige Spektrum der Jugendverbandsarbeit. 4.3.3 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren Fördergrundlage für die Jugendverbandsarbeit ist das im Jahr 2021 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Förderprogramm "Jugendverbände" (Session- Vorlage 3468/2021). Hier sind die Verfahren zur Antragstellung, Mittelverteilung und zum Verwendungsnachweis sowie die geförderten Aktivitäten beschrieben. Im Sinne einer partizipativen Jugendpolitik wurde der „Arbeitskreis zur Förderung der Jugendverbandsarbeit“ als Organ des Kölner Jugendrings gegründet, dessen Zusammensetzung in der entsprechenden Geschäftsordnung festgelegt ist. Der Arbeitskreis erstellt jährlich auf Basis der Anträge der Jugendverbände einen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 25 Vorschlag zur Verteilung der Fördermittel, welcher dem Amt für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt wird. Im Rahmen der jeweiligen, jährlichen Verwendungsnachweise werden die Maßnahmen und deren Qualität für das jeweilige Förderjahr in Sachberichten beschrieben. Ein jährlicher, gemeinsamer Wirksamkeitsdialog mit allen kommunal geförderten Jugendverbänden ergänzt das Fachcontolling. Die Fördergrundlage der Arbeit der politischen Jugendorganisationen bildet das Förderprogramm „Politische Jugendarbeit“ (Session-Vorlage 3468/2021). 4.4 §§ 13, 13a SGB VIII – Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit 4.4.1 Gesetzliche Grundlage §§ 13, 13a SGB VIII (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. (2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs - und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigke iten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen. (3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterha lt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden. (4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Jobcenter, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden. § 13a Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden. 4.4.2 Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe in Köln Im Rahmen des § 13 SGB VIII fördert die kommunale Jugendberufshilfe Jugendwerkstätten, Jugendberatungsstellen und Angebote zur Lernförderung, Prävention schulischen Scheiterns, Berufsorientierung beziehungsweise Berufswahl- Unterstützung und Ausbildungsvorbereitung. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 26 Hierbei handelt es sich um eine freiwillige, niederschwellige, tagesstrukturierende, werkpädagogische Vollzeitmaßnahme im Übergang Schule/Beruf. Diese Angebote unterstützen benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive und der Eingliederung in die Arbeitswelt und ermöglichen das Nachholen eines Schulabschlusses. Zusätzlich gibt es verschiedene Projekte mit zielgruppendifferenzierten Ansätzen, wie beispielsweise eine Berufsorientierung für Jugendliche mit Flucht - oder Migrationshintergrund oder niederschwellige Angebote bei psychischer Erkrankung. In Trägerschaft von öffentlicher oder freier Jugendhilfe bieten die Jugendberatungsstellen für Arbeits - und Berufsfragen niedrigschwellige Beratungsformen an. Hierüber erfolgt zudem der Zugang zu den Einrichtungen für schulmüde Jugendliche. Darüber hinaus bieten Kompetenzagenturen im gesamten Stadtgebiet weitere Beratungsangebote im Übergang Schule-Beruf. Die Jugendberufsagentur auf der Deutzer Freiheit ist eine Beratungseinrichtung in Kooperation zwischen Jugendamt, dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit Köln. Die Jugendberufsagentur wendet sich vor allem an junge Menschen, die die weiteren Angebote bisher nicht in Anspruch genommen haben und von dem Zusammenschluss der unterschiedlichen Rechtskreise unmittelbar profitieren können , da sie häufig multiple Problemlagen aufweisen . Die Jugendberufsagentur bietet einen besonders niedrigschwelligen Zugang zu al len Förder - und Unterstützungs angeboten der drei involvierten Rechtskreise. Die Jugendberufshilfe ist ein wichtiger Partner der Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf (KoKo), die die Umsetzung der Landesinitiative KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss als für alle Schulen verbindliches und systematisches Übergangssystem Schule -Beruf in NRW in Köln organisiert und begleitet . Die Angebote der Jugendberufshilfe sind dort strukturell eingebunden und stellen einen festen Bestandteil im Rahmen der Beratungsarbeit für Schüler*innen ohne Anschlussperspektive im Übergang dar. Hinweis: Das Jugendwohnen ist ein Angebot der Jugendsozialarbeit und kann einen pädagogisch förderlichen Lebensmittelpunkt für schulisch und beruflich engagierte Jugendliche und junge Erwachsene bieten, für die eine Hilfe zur Erziehung unverhältnismäßig ist, aber dennoch ein alterstyp ischer Förderbedarf mit Verselbständigungsperspektive besteht. Im Jugendwohnen können Jugendliche und junge Erwachsene unterkommen, wenn der Mittelpunkt der Ausbildung zu weit vom Elternhaus entfernt ist oder ein Zusammenleben mit der Familie nicht mehr möglich ist und den Ausbildungserfolg gefährdet. Das Jugendwohnen ist allerdings nicht Teil dieses Kinder- und Jugendförderplanes, da das Angebot in Köln als Kann-Leistung im Einzelfall über die Absätze 1 und 3 des § 13 SGB VIII finanziert wird. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 27 4.4.3 Fördergrundlage und Evaluationsverfahren Für die Förderbereiche der Jugendberufshilfe liegen aktuell noch keine Förderprogramme vor, diese befinden sich aber in Erstellung. Daher bilden die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit, gültig seit 01.01.2021, die Fördergrundlage der Maßnahmen. Im Rahmen der jährlichen Verwendungsnachweise werden die Maßnahmen und deren Qualität für das jeweilige Förderjahr in Sachberichten beschrieben und um bereichsrelevante Statistiken und Wirkungskennzahlen ergänzt. Regelmäßige Fachgespräche vor Ort runden das Fachcontrolling ab. 4.4.4 Schulsozialarbeit in Köln Gastbeitrag: Stadt Köln – Amt für Schulentwicklung, Sachgebiet Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit hat sich in Köln seit Beginn der 70er Jahre an mittlerweile über 180 Schulen aller Schulformen als Kooperation von Jugendhilfe und Schule vor Ort in der Schule bewährt. Sie wird in kommunaler Trägerschaft sowie von Trägern der freien Jugendhilfe und von Landesbediensteten geleistet. Aktuell sind 86 Grundschulen über Träger der freien Wohlfahrtshilfe mit Schulsozialarbeit versorgt, 18 Realschulen, 17 Förderschulen , 13 Berufskollegs, 12 Gymnasien, 3 Gesamtschulen und 1 Hauptschule verfügen über kommunale Fachkräfte der Schulsozialarbeit. Um der Tatsache gerecht zu werden, dass Kinder und Jugendliche mehr Lebenszeit in der Schule verbringen, ist es unabdingbar, dass die Arbeitsfelder Jugendhilfe und Schule ineinandergreifen und systematisch aufeinander Bezug nehmen. Die Schulsozialarbeit stellt eine neutrale Ansprechpartnerin für alle Schüler*innen dar. Sie komplettiert Bildung, indem sie ganzheitlich auf die Kinder und Jugendlichen blickt, selbstbestimmte Entscheidungen fördert und achtet, das gesellschaftlich -kulturelle Leben für alle öffnet, die Stärken von Menschen, Gruppen und Gemeinschaften hervorhebt und so zum Demokratieverständnis und zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beiträgt. Beide Partner, Schule und Jugendhilfe, stellen im Lern - und Lebensraum Schule ein wirksames Gesamtsystem von formaler und nonformaler Bildung dar. Schulsozialarbeit ist als eigenständiges Leistungsangebot der Jugendhilfe ein integraler Bestandteil dieses kooperativen Systems und hat einen selbstständigen fachlichen Auftrag. Am Beispiel der in den letzten Jahren in den Fokus gerückten Diskussion um Kinderarmut, Inklusion und Kinder- und Jugendschutz wurde deutlich, dass möglichst früh ansetzende, präventive Maßnahmen am ehesten geeignet sind, die Folgen von Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen zu kompensieren. Sie dienen der Stärkung junger Menschen in der Schule und in der Familie, der Integration im Sozialraum und helfen soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 28 Dabei eignet sich der Standort Schule in besonderem Maße, das gesamte Leistungsspektrum der Jugendhilfe frühzeitig, präventiv und nachhaltig für junge Menschen und deren Eltern niederschwellig nutzbar zu machen. Die permanente wie auch anlassbezogene Koope ration mit den weiteren Angeboten der Jugendhilfe ist daher eine zentrale Säule der Schulsozialarbeit in Köln. Schulsozialarbeit ist auch in die Kooperationsvereinbarungen von Jugendhilfe und Schule im Sinne des Kinder - und Jugendschutzes einbezogen. 2024 wurden zur Qualitätssicherung und besseren Kooperation mit Schulen Qualitätskriterien festgelegt, aufgrund derer sich die Zusammenarbeit mit den Schulen und der Fachdienststelle intensiviert hat. Schulen melden stetig Bedarfe an weiteren Stellen Schulsozialarbeit an; ein Ausbau hat seit 2020 nicht mehr stattgefunden. Die Planung der konkreten Angebote der Schulsozialarbeit erfolgt pro Schuljahr schulspezifisch, gemeinsam mit den schulischen Partnern vor Ort. Die gemeinsame Arbeit von allen Pädagog*innen an der Schule setzt an den Stärken und Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an und beteiligt sie an Lernprozessen. Auf dieser Grundlage verfolgt sie das Ziel der Chancengleichheit, Inklusion und Selbstbestimmung. Bisher leitete sich die Aufgabe der Schulsozialarbeit aus § 13 SGB VIII ab. Über § 13a ist seit 10.06.2021 die Schulsozialarbeit erstmals direkt im SGB VIII verankert. Konzeptionelle Grundlage der aktuellen Arbeit der Schulsozialarbeit in Köln ist das 2022 verabschiedete anstellungsträgerübergreifende „Kölner Konzept der Schulsozialarbeit“. Aktuell wird dieses in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln und perspekti visch mit Vertreter*innen der Träger der freien Jugendhilfe fortgeschrieben. Die qualitative Weiterentwicklung, die Schärfung des Profils, die nachhaltige Absicherung von Schulsozialarbeit bleiben weiterhin die zentralen Herausforderungen der Schulsozialarbeit in Köln. Familiengrundschulzentren In Köln entwickeln sich seit 2020 bisher insgesamt 14 Offene Ganztagsgrundschulen zu Familiengrundschulzentren. Ein zentrales Anliegen von Familiengrundschulzentren ist es, Eltern in ihrer Rolle als kompetente Bildungspartner*innen ihrer Kinder zu stärken. In gemeinsamer Verantwortung von Eltern und Schule soll so allen Kindern eine faire und gleichberechtigte Teilhabe an Bildung ermöglicht werden. Familiengrundschulzentren unterstützen Familien und bündeln dazu verschiedene, insbesondere präventive und nie drigschwellige Begegnungs -, Beratungs - und Bildungsangebote. Damit schaffen Familiengrundschulzentren eine zusätzliche strukturelle Grundlage, um herkunftsbedingte Bildungsnachteile gezielt abzubauen. Sie tragen zum Aufbau einer durchgängigen Präventionskette bei und fördern zugleich soziale Teilhabe sowie ein gesundes Aufwachsen der Kinder. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 29 4.5 § 14 SGB VIII – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 4.5.1 Gesetzliche Grundlage § 14 SGB VIII (1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden. (2) Die Maßnahmen sollen 1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. 4.5.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in Köln Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen unterliegt risikobehafteten, komplexen Entwicklungsprozessen, die vielschichtige und präventive Schutzkonzepte erforderlich machen. Daher ist der erzieherische Kinder - und Jugendschutz als Querschnittaufgabe eingebettet in viele Bereiche der Kinder- und Jugendförderung. Die gesetzlichen Ziele des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sehen deshalb neben der Befähigung junger Menschen zur Übernahme von Eigenschutz und Eigenverantwortung auch die Befähigung der an der Erziehung beteiligten Personen vor, um Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Der präventiv und pädagogisch wirkende Ansatz schließt Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unter 27 Jahren und deren Bezugspersonen , Vereine, pädagogische Fachkräfte, Multiplikator*innen (unter anderem aus den Bereichen Jugendhilfe, Schule, Suchtkranken -Hilfe, Agentur für Arbeit, Jobcenter, Polizei und Polizeivollzugsdienst), Gewerbeschaffende und die Öffentlichkeit als Zielgruppen ein. Die Ansprache von Fachkräften und Multiplikator*innen erfolgt unter anderem zur Förderung ihrer Handlungskompetenz, zur Erweiterung ihres thematischen Wissens und zur Unterstützung bei der Entwicklung verbindliche r Rahmenbedingungen zur Umsetzung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Der erzieherische Kinder - und Jugendschutz ist permanent gesellschaftlichen und technischen Veränderungsprozessen sowie wissenschaftlichen Diskursen unterworfen, und muss seine zielgruppenspezifischen Präventionsangebote entsprechend fortlaufend entwickeln und vorhalten. Ein aktuelles Beispiel sind die von der Arbeitsgemeinschaft „§ 78 Außerschulische Medienarbeit“ im Jahr 2025 vorgelegten Handlungsempfehlungen (Session-Vorlage 2007/2025) für die außerschulische Medienarbeit in Köln. Sie befasst sich ausführlich mit dem Spannungsfeld zwischen Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung. Sie beschreibt grundsätzliche Haltungen und gibt Hinweise zur Entwicklung von Angebotsformaten. Im Sachgebiet Jugendförderung , Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie , sind derzeit folgende F achstellen angesiedelt: Erzieherischer Kinder - und Jugendschutz/ Jugendarbeitsschutz, Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 30 Jugendmedienschutz/ Medienpädagogik, Gewaltprävention, Demokratieförderung, Suchtprävention/ Gesundheitsförderung, Streetwork. Zu den Handlungsfeldern des allgemeinen erzieherischen Kinder - und Jugendschutzes zählen unter anderem: - Beratung, Information und Fortbildung zu den Themenbereichen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Umsetzung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung in den Handlungsfeldern Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit - Umsetzung und Unterstützung bei institutionellen Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt von jungen Menschen in Einrichtungen - Konzeption und Realisierung von Kampagnen, Vorträgen, öffentlichen Infoveranstaltungen etc. zu fachrelevanten Themen - Fachpädagogische Bewertungen bezüglich Gefährdung oder Beeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Jugendschutzgesetzes/Jugendarbeitsschutzgesetzes. In Form eines niedrigschwelligen, lebensweltorientierten Angebotes unterstützt Streetwork Zielgruppen, die nicht oder nicht mehr von den etablierten sozialen Hilfeeinrichtungen erreicht werden. Adressat*innen sind Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren, deren Lebenswelt durch diverse belastende oder auch ausgrenzende Faktoren und Umstände gekennzeichnet ist. Diese werden darin unterstützt, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten. Bedarfsorientierte Alternativen sollen aufgezeigt, Ausgrenzung und Stigmatisierung verhindert werden. Hierbei orientiert sich Streetwork an den Ressourcen der Adressat*innen. Die städtischen Streetworker*innen des Sachgebietes Jugendförderung arbeiten in direkter Kooperation mit Streetworker*innen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e. V. (AWO). Eine Übersicht über das weitere Aufgabenspektrum der kommunalen Jugendförderung gibt das Schaubild in Kapitel 4.1. Als Fördergrundlage dienen die diesbezüglichen, 2021 durch den Jugendhilfeausschuss verabschiedeten Förderprogramme (Session-Vorlage 3168/2021). Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 31 5 Unterschiedliche Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Köln Viele Zahlen und Informationen zeigen, wie junge Menschen in der Stadt Köln leben. Zum Beispiel, wie viele junge Menschen in den unterschiedlichen Stadtteilen der Stadt Köln wohnen, wie alt sie sind oder wieviel Platz sie zum Wohnen haben. Einige Daten sagen auch, welche Probleme junge Menschen in ihrem Leben haben. Zum Beispiel, wie viele Jugendliche ohne Arbeit sind oder wie viele Kinder und Jugendliche ärmer sind als andere. Diese Zahlen helfen, um allen jungen Menschen in der Stadt Köln gerechte Chancen zu bieten. Denn damit kann besser geplant werden, wo mehr Angebote nötig sind als woanders. Damit die Angebote an den richtigen Stellen in der Stadt Köln geplant werden, gibt es bei der Stadt Köln die „Jugendhilfeplanung“. Sie spielt eine wichtige Rolle für die Entscheidungen von Politikerinnen und Politikern in der Stadt Köln. Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 32 In Köln leben fast 150.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis unter 21 Jahre (Stand: 31.12.2025). Das sind über 13 % der Gesamtbevölkerung. Ein Blick auf die neun Stadtbezirke verrät jedoch deutliche Unterschiede. Zahlenmäßig leben die meisten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Stadtbezirken Mülheim, Lindenthal und Kalk. Die höchsten Anteile an der Gesamtbevölkerung hat diese Altersgruppe in den Bezirken Chorweiler, Kalk und Porz. Abbildung 1 Bezirksvergleich der Bevölkerung im Alter von 6 bis unter 21 Jahre Anmerkung: Stichtag: 31.12.2025; Gemäß Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind die 6 - bis unter 21-Jährigen Hauptzielgruppe der kommunalen Kinder - und Jugendförderung. Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur bei besonderen Maßnahmen einbezogen werden. Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 9.959 16.114 19.900 14.605 15.150 14.178 18.058 19.648 22.334 7,8 14,2 13,0 13,0 12,9 16,9 15,4 16,0 14,8 0 5 10 15 20 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 Anzahl 6 bis unter 21 Jahre Anteil an der Gesamtbevölkerung im Bezirk (in Prozent) Stadt Köln Anzahl (6 bis unter 21 Jahre): 149.946 Anteil an der Gesamtbevölkerung: 13,6 % Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 33 Die Verteilung der Altersgruppen zeigt ein gleichmäßiges Bild. Stadtweit sind rund 26 Prozent der Jugendeinwohner*innen im Alter zwischen 6 und unter 10 Jahren. Dies ist zahlenmäßig die größte Gruppe. Dicht gefolgt von den beiden folgenden Altersgruppen, die ebenfalls auf Anteile von rund 26 Prozent kommen. Die Altersgruppe der 18 bis unter 21-Jährigen liegt bei circa 21 Prozent. Damit liegen alle Gruppen sehr nah beieinander. Für die Kinder - und Jugendförderung bedeutet das, entsprechend altersdifferenzierte Angebotsstrukturen vorzuhalten. Außerdem soll an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in sehr differenzierterer sexueller und geschlechtlicher Vielfalt leben, und dies ebenfalls eine Abbildung in den Angeboten erfordert. Abbildung 2 Bezirksvergleich der Verteilung der Altersgruppen (6 bis unter 21 Jahre) Anmerkung: Stichtag: 31.12.2025; Gemäß Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW sind die 6 - bis unter 21-Jährigen Hauptzielgruppe der kommunalen Kinder - und Jugendförderung. Junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr sollen hingegen nur bei besonderen Maßnahmen einbezogen werden. Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 2.337 4.166 4.963 3.957 4.023 3.957 4.770 5.041 6.129 39.343 2.197 4.259 5.235 3.800 4.029 3.797 4.783 5.125 5.911 39.136 2.486 4.241 5.143 3.681 4.003 3.764 4.739 5.203 5.785 39.045 2.939 3.448 4.559 3.167 3.095 2.660 3.766 4.279 4.509 32.422 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Stadt Köln 6 bis unter 10 Jahre 10 bis unter 14 14 bis unter 18 18 bis unter 21 Jahre Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 34 Die Entwicklung der J ugendeinwohner*innen verdeutlicht die über die Förderplanperiode hinausgehende Bedeutung der Kinder - und Jugendförderung. In den vergangenen Jahren stieg die Anzahl kontinuierlich an. Dieses Wachstum wird sich voraussichtlich bis zum Jahr 2027 fortsetzen. Dann liegt die Anzah l von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei über 153.000. Die Prognose geht anschließend von einem Rückgang aus. Die Anzahl der Jugendeinwohner*innen bleibt aber auf einem hohen Niveau, das über der aktuellen Anzahl von rund 150.000 liegt. Abbildung 3 Entwicklung der Jugendeinwohner*innen im Alter von 6 bis unter 21 Jahre zwischen 2021 und 2030 Anmerkung: Stichtag: jeweils 31.12.; Die Prognose beruht auf der Basisvariante der Bevölkerungsvor - ausberechnung für Köln 2025 bis 2045. Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung 142.530 147.085 148.420 149.749 149.946 151.890 153.088 152.877 151.719 150.790 140.000 142.500 145.000 147.500 150.000 152.500 155.000 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 35 Ein Blick auf die zur Verfügung stehende Wohnfläche je Einwohner*in (Horizontalachse) sowie auf die Einwohner*innendichte (Hochachse) verrät deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bezirken. Während in Lindenthal durchschnittlich jeder Person 46,7 m² Wohnfläche zur Verfügung steht, sind es in Kalk über 10 m² Wohnfläche weniger pro Person. Gleichzeitig liegt in beiden Bezirken die Einwohner*innendichte nahe beieinander. Diese gibt an, wie viele Einwohner*innen durchschnittlich auf einem Quadratkilometer leben. Der Bezirk Innenstadt sticht hierbei besonders hervor. Auf einem Quadratkilometer leben mehr als 7.800 Einwohner*innen. Abbildung 4 Bezirksvergleich der Wohnfläche je Person (in m²) im Verhältnis zur Einwohner*innendichte je km² Anmerkung: Köln (40,4 / 2.697); Innenstadt (41,9 / 7.821); Rodenkirchen (44,5 / 2.050); Lindenthal (46,7 / 3.672); Ehrenfeld (38,0 / 4.591); Nippes (38,3 / 3.711); Chorweiler (38,9 / 1.240); Porz (39,8 / 1.454); Kalk (35,9 / 3.191); Mülheim (37,6 /2.884) Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim KÖLN 500 1.500 2.500 3.500 4.500 5.500 6.500 7.500 8.500 34,0 38,0 42,0 46,0 Wohnfläche je Person (in m²) Einwohner*innedichte je km² Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 36 Zusätzlich zeigt die „Kommunale Spielraumplanung 2025-2030“ eine Gesamtübersicht der Versorgung der Kölner Bezirke mit Spiel -, Bewegungs - und Aktionsflächen im öffentlichen Raum. Auf der Hochachse sind die Bezirke nach ihrem durchschnittlichen Qualitätswert der Spielflächen sortiert, auf der Horizontalachse nach ihrer quantitativen Versorgungsquote mit Spielflächen. Das Ziel von 2 m² je Einwohner*in erreicht aktuell kein Bezirk. Abbildung 5 Spielraumversorgung Anmerkung: Köln (58 / 4,0); Innenstadt (46 / 3,8); Rodenkirchen (51 / 3,7); Lindenthal (38 / 3,7); Ehrenfeld (71 / 4,1); Nippes (47 / 4,2); Chorweiler (85 / 3,5); Porz (67 / 4,1); Kalk (63 / 4,5); Mülheim (66 / 4,3); Zielwert der Spielflächenversorgung: 2 m² je Einwohner*in = 100,0 %; Qualitätswert: 0 = niedrig, … 6 = optimal; Stand: 30.09.2022 Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim KÖLN 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 20 40 60 80 100 Qualitätswert Versorgungsquote in Prozent Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 37 Um diesen beispielhaft dargestellten Unterschieden in den Lebensbedingungen zwischen den Bezirken und den Planungsgrundsätzen dieser Fachplanung (vgl. Kapitel 3.3) gerecht zu werden, hat die kommunale Jugendhilfeplanung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik einen sogenannten Jugendhilfe-Index entwickelt. Dieser basiert auf fünf Indikatoren und teilt allen 86 Stadtteilen einen Belastungs grad zu. Dabei dient der jeweilige gesamtstädtische Durchschnittswert als Referenz. D as heißt, der Belastungsgrad der Stadt Köln insgesamt ist als „durchschnittlich“ festgelegt. Jeder Stadtteil wird hierzu ins Verhältnis gesetzt . Folgende gleichgewichtete Indikatoren werden herangezogen: 1. Kinderarmutsquote (Anteil SGB II- Leistungsberechtigte im Alter 0 bis unter 15 Jahre an allen Einwohner*innen mit Hauptwohnung im gleichen Alter) 2. Alleinerziehendenhaushalte (in % der Haushalte mit Kind[ern]) 3. Jugendarbeitslosenquote (in %) 4. Kinder und Jugendliche u21 mit Migrationshintergrund (Anteil u21-Jährige mit Migrationshintergrund an allen unter 21-Jährigen in %) 5. Leistungsdichte Hilfen zur Erziehung u21 Die in der Anlage 2 zur dieser Fachplanung befindliche Infrastruktur -Karte stellt den jeweiligen Belastungs grad auf Stadtteilebene für die Gesamtstadt dar. Aktuell beziehen sich die erfassten Daten auf das Jahr 2024. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 38 6 Beteiligungsformate im Rahmen der pädagogischen Fachplanung Bei der Vorbereitung des Kinder- und Jugendförderplans haben viele junge Menschen und Personen aus der Kinder- und Jugendarbeit geholfen, da sie besonders gut wissen, was für Kinder und Jugendliche wichtig ist. Sie wurden gefragt, was junge Menschen in Köln gerade brauchen. Dann haben sie überlegt, wie Angebote in der Stadt Köln aussehen sollten, damit sie am besten zu dem passen, was junge Menschen hier brauchen. Alle haben sich geeinigt, dass es drei wichtige Ziele gibt: 1. Junge Menschen sollen unterstützt werden, damit sie auch ohne fremde Hilfe gut zurechtkommen. 2. Junge Menschen sollen mitmachen und ihre Ideen besser durchsetzen können. 3. Junge Menschen sollen vor Gefahren für ihre Gesundheit geschützt werden. Danach wurden Ideen gesammelt, damit man diese Ziele auch erreicht. Mitmachen kann man zum Beispiel nur, wenn man weiß, wo oder wie man das machen kann. Deshalb muss es gute Informationen geben. Daran wollen alle in den nächsten Jahren arbeiten. Eine andere Idee für eine gute Beteiligung ist, alle jungen Menschen in der Stadt Köln zu befragen. Danach, was sie gut oder nicht gut finden in der Stadt Köln. Dann kann überlegt werden, was man besser machen kann. Die gesammelten Ziele und Ideen kommen in den neuen Kinder- und Jugendförderplan. Es gab auch eine besondere Aktion für Kinder und Jugendliche in allen Kölner Stadtbezirken. Sie konnten darüber abstimmen, was ihnen am wichtigsten in Angeboten für junge Menschen ist. Die Ergebnisse der Abstimmung werden an die Personen weitergegeben, die die Angebote für junge Menschen machen, damit sie das bei ihrer Arbeit berücksichtigen können. 6.1 Begleitgremium zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan Im Frühjahr 2026 wurden zwei Workshops mit dem Begleitgremium zum Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan durchgeführt, die – unter reger Beteiligung von jungen Menschen – Schwerpunkte zur kommenden Förderplanung erarbeitet haben. Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 39 Entlang der Fragestellungen „Was benötigen Kölner Kinder und Jugendliche aktuell?“ und „In welchen Lebenswelten leben sie?“ wurde in einem ersten Schritt der Fokus auf die Bedarfslagen junger Kölner*innen gelegt. Auch junge Kölner*innen leben in einer von großer Diversität geprägten Generation, in sozialen Ungleichheiten (siehe auch Kapitel 5) und in unterschiedlich stark von aktuellen (persönlichen) Herausforderungen betroffenen Situationen. Ihre Lebenswelt ist in besonderem Maße auch eine digitale – in welcher verlässliche , „analoge“ Ansprechpersonen und Anlaufstellen umso dringender gebraucht werden. Und wiederholt stehen die Themen sichtbare und gestaltbare Räume für junge Menschen und ernst gemeinte Beteiligungsmöglichkeiten im Mittelpunkt. Im zweiten Schritt wurde erarbeitet, mit welchen Ideen und Angeboten diesen Bedarfen zielgerichtet begegnet werden könnte. Das folgende Schaubild zeigt, wie die zahlreichen Impulse anschließend in Teilziele und ihnen zugeordnete Handlungsschwerpunkte für die kommende Förderplanung „übersetzt“ wurden: „toll, dass junge Menschen mitentscheiden und informiert werden …“ (Blitzlicht zum Workshop I) Ergebnisausschnitt aus dem 1. Workshop mit dem Begleitgremium Quelle: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie Ergebnisausschnitt aus dem 1. Workshop mit dem Begleitgremium Quelle: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 41 Im nächsten Schritt wurden - diese Teilziele und Handlungsschwerpunkte zu drei übergeordneten Förderzielen der Planung gebündelt - die Zielsetzungen Chancengerechtigkeit, Partizipation und Prävention als handlungsleitend identifiziert und - die Teilziele den drei Kernzielen zugeordnet. Aus den Teilzielen lassen sich schlussendlich konkrete Maßnahmenvorschläge für die kommende Laufzeit des Kinder- und Jugendförderplanes ableiten (siehe Kapitel 7). Das folgende Schaubild verdeutlicht die so entstandene, der Planung übergeordnete Förderstrategie: Schwerpunktthema des Folgeworkshops war die Findung konkreter, geeigneter Maßnahmenansätze auf Grundlage der erarbeiteten Zielsetzung en und Handlungsschwerpunkte. Von den jugendlichen und erwachsenen Teilnehmer*innen wurden Impulse zu den Fragestellungen „Was können Angebote der Kinder - und Jugendförderung zu den Zielen Ergebnisausschnitt aus dem 2. Workshop mit dem Begleitgremium Quelle: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 42 anbieten?“ und „ Was wäre jungen Menschen bei de r Gestaltung von Angeboten besonders wichtig?“ erfragt. Die hier gesammelten Ideen sind Bestandteil der Maßnahmenplanung zur kommenden Förderplanung (siehe Kapitel 7). „… und sehr hilfreich, die Welt auch durch die Augen der Erwachsenen zu sehen …“ (Blitzlicht zum Workshop II) Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 43 6.2 Mobile „Misch MIT!“ – Aktionen Im Verlauf der Jahre 2025 und 2026 haben in allen Kölner Stadtbezirken aufsuchende Aktionen im Rahmen der Verbreitung des stadtweiten Partizipationskonzeptes „Misch MIT! So geht Kinder und Jugendbeteiligung in Köln“ stattgefunden. In Form eines interaktiven Info - und Aktionsstandes wurden öffentliche Orte oder Veranstaltungen mit besonderem Aufenthalts- oder Teilnahmecharakter für Kinder und Jugendliche aufgesucht. Die Veranstaltungen erfolgten in Zusammenarbeit der Stabsstelle Kinderfreundliche Kommune und der Abteilung Kinderinteressen- und Jugendförderung des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit dem Verein „junge Stadt Köln e. V.“. Die Formate wurden von pädagogischen Fachkräften sowie engagierten jungen Menschen begleitet. An Bord des Infomobils des Kooperativen Kinder - und Jugendbüros Köln waren verschiedene Mitmach-Stationen mit Bezug zum stadtweiten Roll-Out des „Misch MIT!“-Konzeptes. Die Beteiligung am kommenden Kinder - und Jugendförderplan diente hierbei als konkrete Erprobung zielgruppengerechter Beteiligung an kinder - und jugendrelevanten Themen in der Stadt. Für dieses Beteiligungsformat wurde ein Fragenkatalog entwickelt, der die Möglichkeit eines „Rankings“ der für junge Menschen wichtigen Ideen und Verbesserungsvorschläge für vorhandene Kinder - und Jugendangebote in Köln ermöglicht. Grundlage für die vorab entwickelten Ideen und Vorschläge waren Bausteine und Erkenntnisse aus diversen Maßnahmen und Beteiligungsformaten der laufenden Förderplanperiode sowie des aktuellen Aktionsplans „Kinder - und jugendfreundliches Köln“. Diese wurden in einzelne Aussagen in Bezug auf die qualitative Ausgestaltung von Angeboten übersetzt. Die Fragestellung an die Befragten lautete: „Damit wir diese Angebote zukünftig besser planen können, möchten wir von Dir erfahren, was Du an den Angeboten besonders wichtig findest und/oder die Angebote aus Deiner Sicht noch besser machen würde.“ Im Rahmen zweier Sitzungen des regelmäßig tagenden Arbeitskreises „Misch MIT!“ wurde das Frageformat von den jugendlichen und erwachsenen Teilnehmer*innen erprobt und in Hinblick auf Zielgruppengerechtigkeit, Niedrigschwelligkeit und Benutzerfreundlichkeit optimiert. Quelle: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 44 Ziel war, ein erstes Schlaglicht auf die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen zu Angeboten der Kinder - und Jugendförderung zu erhalten . Zudem sollten junge Menschen bereits zu einem frühen Zeitpunkt am Planungsgeschehen rund um die kommende Förderplanung beteiligt werden. Insgesamt wurden 525 junge Menschen durch die mobilen Angebote erreicht. An der Umfrage zur Förderplanung haben rund 350 Kinder und Jugendliche teilgenommen. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben es sehr positiv aufgenommen, dass sie hierfür eine Beteiligungsmöglichkeit bekommen haben, die Umfrage in allen Bezirken durchgeführt wurde und Ergebnisse in die Förderplanung mit einfließen können. Wichtig: Bei dem Umfrageergebnis handelt es sich um ein nicht repräsentatives, stadtweites Stimmungsbild. Die Ergebnisse entsprechen mehrheitlich den Bedarfslagen, die in den Workshops mit dem Begleitgremium (Kapitel 6.1) geäußert wurden. So wird der Bedarf nach Gewährung von Zugängen in den Wünschen „kostenlose Angebote und freier Zugang zu öffentlichen Orten“ , „kein Platz für Ausgrenzung und Diskriminierung“ oder auch „Öffnungszeiten am Wochenende “ und „Drinnen - und Draußen - Angebote an verschiedenen Orten“ in besonderer Weise sichtbar. Zudem erscheinen die Bedarfe Gewährung von Beteiligungsmöglichkeiten sowie Beratung bei gesundheitlichen und psychischen Problemen besonders häufig in den Nennungen. „Wenn Kinder und Jugendliche beteiligt werden, gibt mir das ein gutes Gefühl – deshalb bin ich stehengeblieben.“ (R., 11 Jahre) wi Probeaufbau „Misch MIT!“-Aktionsstand in Köln-Nippes Quelle: junge Stadt Köln e. V. Abstimmungsergebnis des „Misch MIT!“-Aktionsstands Quelle: Stadt Köln – Amt für Kinder, Jugend und Familie Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 45 7 Pädagogische Maßnahmenplanung 2026-2030 Ideen zu haben ist der erste wichtige Schritt. Aus der Idee kann man dann etwas entwerfen, was man später wirklich machen kann. Das nennt man „Maßnahme“. Deshalb wurden aus den Ideen einige Maßnahmen für die nächsten Jahre entwickelt. Die Maßnahmen sind wichtig für die Personen, die die Angebote für junge Menschen machen. Dann wissen sie, wie man Ideen am besten umsetzen könnte. Die Maßnahmen können sich später auch noch mal verändern, damit sie besonders gut sind. Junge Menschen und Erwachsene, die mit jungen Menschen arbeiten, werden daran regelmäßig beteiligt. Alle Maßnahmen sollen in den neuen Kinder- und Jugendförderplan kommen. Der gilt bis Ende des Jahres 2030. Danach plant man wieder neu mit allen. Die folgende Maßnahmenplanung basiert auf den in den Beteiligungsworkshops mit dem Begleitgremium erarbeiteten Förder- und Teilzielen (siehe Kapitel 6.1): Einfach gesagt Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 46 Die im folgenden aufgezählten Maßnahmen verstehen sich als prozesshafte, partizipativ zu entwickelnde Vorhaben innerhalb der Laufzeit der kommenden Förderplanung. Dargestellt werden jeweils die grundsätzliche Zielsetzung sowie erste geplante Prozessschritte. Die Verwaltung schlägt vor, das Begleitgremium zur Kinder- und Jugendförderplanung in der aktuellen Zusammensetzung für den kommenden Planungszeitraum fortzuführen. Im Rahmen der aktuellen Planungsbeteiligung hat sich insbesondere die engagierte Beteiligung junger Menschen am Gremium als wertvoller Zugewinn für eine Planung herausgestellt, die unmittelbar die Lebenswelt junger Menschen in Köln betrifft. Dies entspricht zudem dem von ihnen geäußerten Wunsch nach weiterer Teilhabe am Förderplangeschehen. In d iesem Sinne könnte sich die Förderplanung unmittelbar am Förderkriterium „partizipativ“ messen lassen. Bei den Maßnahmenplanungen handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen zur Weiterentwicklung bestehender Angebote der Kinder - und Jugendförderung in Köln, um den aktuellen Bedarfen junger Menschen gemäß den beschriebenen Planungszielen bestmöglich entsprechen zu können. Die Angebotsstruktur dient somit als Basis für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen und wird unmittelbar in die Umsetzungsgestaltung eingebunden. Die Beteiligungsergebnisse aus den mobilen „Misch MIT!“-Aktionen (siehe Kapitel 6.2) fließen als Impuls in die laufende Qualitätsentwicklung der Kinder- und Jugendförderung ein. Es erfolgt eine regelmäßige Evaluation der Maßnahmenumsetzung in den planungsrelevanten politischen Gremien. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 47 7.1 Förderziel: Kindern und Jugendlichen in Köln Unterstützung zur selbständigen Lebensbewältigung anbieten Das erste Ziel für den neuen Kinder- und Jugendförderplan heißt: „Junge Menschen sollen unterstützt werden, damit sie auch ohne fremde Hilfe gut zurechtkommen.“ Dafür müssen junge Menschen wissen, wo ihnen geholfen wird oder wer ihnen helfen kann. Alle jungen Menschen brauchen gerechte Chancen in ihrem Leben. Zum Beispiel gleiche Chancen für Mädchen und Jungen oder für ärmere oder reichere Menschen. Wenn junge Menschen selbständig werden sollen, müssen sie etwas allein ausprobieren können. Damit sie wissen, ob etwas für sie gut ist. Dafür brauchen sie eigene Räume in der Stadt Köln, drinnen und draußen. Räume in einer Stadt dürfen nicht nur für Erwachsene da sein. Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 48 Teilziel Zugänge erleichtern M 1 Optimierung des digitalen und analogen Informationsangebotes Für junge Menschen, Familien und auch Fachkräfte werden die Informationskanäle unter anderem zu Freizeitangeboten, Veranstaltungen, Unterstützungs - und Beratungsangeboten sowie spezifische Themen der Jugendförderung optimiert. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Optimierung und Bewerbung bereits vorhandener Informationskanäle wie beispielsweise Linktree, GuterStart.koeln und Social-Media-Kanälen des Kooperativen Kinder- und Jugendbüros 2. Erweiterung des städtischen Internetangebots 3. Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule bezüglich digitaler und analoger Informationsmaterialien 4. Regelmäßige „Specials“ auf den Social-Media-Kanälen des Kooperativen Kinder- und Jugendbüros zur Vorstellung verschiedener Angebotsformate der Jugendförderung wie beispielsweise der OKJA oder der Internationalen Jugendarbeit Junge Menschen besser informieren Jungen Menschen und ihren Familien werden regelmäßig mehr Informationen über Angebote für junge Menschen in Köln in verschiedenen Formen gegeben. Das können Informationen in den sozialen Medien, im Internet oder auch in Schulen sein. Teilziel Zugänge erleichtern M 2 Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Jugendhilfe und Schule“ Die Kooperation und Verzahnung zwischen Jugendhilfe und Schule wird ausgebaut. Zu diesem Zweck wird eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe eingerichtet, die den Austausch strukturiert und eine spezifische Bearbeitung von relevanten, übergreifenden Themen sicherstellt. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Einrichtung einer Arbeitsgruppe 2. Konzeptentwicklung zur Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe 3. Bedarfsentsprechend themenspezifischer Austausch und Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteur*innen unter anderem zu Gesundheitsprävention, Suchtprävention, Jugendschutz, mentaler Gesundheit, Übergang Schule-Beruf, Jugendinformation 4. Netzwerkaufbau/geeignete Formate der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule schaffen Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 49 Jugendarbeit und Schule arbeiten besser zusammen Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit in der Schule. Es hilft ihnen, wenn sie dort wichtige Informationen oder Hilfen bekommen. Genauso wie in den Angeboten der Jugendarbeit. Menschen, die in Schule und Jugendarbeit arbeiten, können sich dabei gegenseitig unterstützen. Teilziel Zugänge erleichtern M 3 Fachliche Zusammenwirkung im Fachbeirat Mädchenarbeit Zeitnahe Installierung des Fachbeirates Mädchenarbeit und Aufnahme der operativen Arbeit nach formaler Gründung durch Ratsbeschuss am 05.02.2026. Die Geschäftsführung obliegt dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Abteilung Kinderinteressen und Jugendförderung und weitere fachrelevante Ämter der Stadtverwaltung bringen sich als beratende Mitglieder des Fachbeirates aktiv und fachlich in die Arbeit des Gremiums ein. Mädchenspezifischen Fragen werden als Querschnittsthema mit dem Ziel der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für eine gendersensible Arbeit in allen Bereichen der Kinder - und Jugendhilfe sowie in Themenfeldern der Bildung und Ausbildung verstanden. Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung zur Berücksichtigung spezifischer Lebenslagen von Mädchen*. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Vernetzung von Akteurinnen der Mädchenarbeit in der Stadt Köln 2. Weitergabe der Informationen über die Arbeit des Fachbeirates an die Träger der freien Jugendhilfe durch die vom Fachbeirat gewählte Vorsitzende und Stellvertreter*in. 3. Einbringung von Initiativen und Stellungnahmen in den JHA durch die vom Fachbeirat gewählte Vorsitzende und Stellvertreter*in. Die Interessen von Mädchen im Blick haben In Köln gibt es viele Menschen, die sich darum kümmern, dass Mädchen gerechte Chancen haben. Dafür arbeiten sie in einer Arbeitsgruppe zusammen. Einfach gesagt Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 50 Teilziel Zugänge erleichtern M 4 Verstetigung der Kölner Jugendkonferenz für Internationale Jugendarbeit Es wird eine regelmäßig stattfindende Kölner Jugendkonferenz für Internationale Jugendarbeit eingerichtet. Die Konferenz sowie deren Bewerbung wird barrierearm umgesetzt und bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Interessen, Erfahrungen und Ideen im Kontext Internationale Jugendarbeit einzubringen und gemeinsam mit Verwaltung und Trägern weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse der Konferenz fließen in die Weiterentwicklung kommunaler Angebote ein. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Konzeptentwicklung gemeinsam mit Jugendlichen und Trägern der freien Jugendhilfe 2. Analyse bestehender Teilnahmebarrieren 3. Gewinnung und Beteiligung international erfahrener Jugendgruppen 4. Durchführung einer jährlichen Jugendkonferenz 5. Evaluation der Zugänge und Teilnehmendenstruktur 6. Dokumentation und Rückkopplung der Ergebnisse in Fachpolitik und Verwaltung Junge Menschen gestalten internationale Jugendtreffen mit In Köln gibt es regelmäßig Treffen junger Menschen aus verschiedenen Ländern. Junge Kölnerinnen und Kölner sollen helfen, diese Treffen noch jugendgerechter zu machen. Besonders soll auf das Mitmachen junger Menschen mit Behinderungen geachtet werden. Teilziel Zugänge erleichtern M 5 Qualitätssicherung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Die Leistungskataloge im Rahmen der Wirksamkeitsdialoge werden unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des K inder- und Jugendförderplanes weiterentwickelt. In den bestehenden Arbeitsgruppen „Leistungskatalog“ werden Schwerpunkte gesetzt und es findet eine regelmäßige Evaluation statt. Darüber hinaus werden Instrumente der Qualitätssicherung für andere Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit weiterentwickelt. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Auswertung und Analyse der Leistungskataloge 2025 in den Arbeitsgruppen 2. Evaluation des Instruments „Leistungskatalog“ für OKJA und kulturpädagogische Facheinrichtungen Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 51 3. Weiterentwicklung der Leistungskataloge auf Basis der Evaluation und aktueller gesellschaftlicher Themen im Kontext Jugendförderung wie beispielsweise Medienkompetenz und Elternarbeit/Elternberatung 4. Entwicklung von geeigneten Instrumenten zur Qualitätssicherung von weiteren Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit kinder- und jugendgerecht gestalten Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Köln sollen immer kinder- und jugendgerecht gestaltet sein, damit junge Menschen sich dort gut aufgehoben fühlen. Deshalb müssen sich die Menschen aus den Angeboten für Kinder und Jugendliche regelmäßig austauschen. Teilziel Räume eröffnen M 6 Fortschreibung der Spielraumplanung 2025-2030 Nach Ablauf der Spielraumplanung 2025 -2030 ist Fortschreibung der Spielraumplanung für den Zeitraum 2031 bis einschließlich 2035 ab 2029 geplant. Analog zur Erstellung der aktuellen Spielraumplanung wird die Beteiligung aller neun Stadtbezirke bei der Maßnahmenfindung und Umsetzungsplanung nach einheitlichen Kriterien für die Priorisierung von Maßnahmen angestrebt. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Bilanzierung der Entwicklung Spielraumversorgung und Spielraumqualität 2. Berichterstattung in den zu beteiligenden Fachausschüssen sowie im Rahmen bezirklicher Fachgespräche 3. Partizipative Maßnahmenplanung 2031-2035 Spielflächen und Treffpunkte für Kinder und Jugendliche in Köln sichern Die Stadt Köln schreibt regelmäßig einen Plan, damit Kinder und Jugendliche genug Flächen zum Spielen, Bewegen und sich Treffen in der Stadt haben. Das stimmt sie mit den Politikerinnen und Politikern in allen Kölner Bezirken ab. Diese „Spielraumplanung“ muss im Jahr 2030 neu geschrieben werden. Einfach gesagt Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 52 Teilziel Räume eröffnen M 7 Konzeptentwicklung Mobile Arbeit im Bezirk/Stadtteil Es werden Einrichtungs - und trägerübergreifende Arbeitskonzepte für die aufsuchenden und mobilen Angebote unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Maßnahmen und den entsprechenden Trägern der freien Jugendhilfe (unter anderem unter Einbezug der AG § 78 Streetwork/Mobile Jugendarbeit, OKJA, Kulturpädagogik) entwickelt. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Identifikation der Herausforderungen und Analyse der Bedarfe 2. Bildung einer Arbeitsgruppe mit Trägervertretungen, Fachkräften und Verwaltung (ggfls. als Unterarbeitsgruppe aus der AG § 78 Streetwork/Mobile Jugendarbeit) 3. Erarbeitung eines Arbeitskonzepts für die aufsuchende und mobile Arbeit Angebote zu jungen Menschen bringen Jugendangebote sollen dort sein, wo junge Menschen sich gerne aufhalten. Dafür sollen sich Menschen aus der Jugendarbeit in den verschiedenen Bezirken der Stadt Köln abstimmen. Teilziel Räume eröffnen M 8 Räume für selbstbestimmte Jugendarbeit Es wird in Abstimmung mit den Trägern der freien Jugendhilfe und sozialen Einrichtungen geprüft, inwiefern bezirklich Räume zu autonomer Nutzung von jungen Menschen zur Verfügung stehen. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Themenplatzierung in den vorhandenen Arbeitsgruppen und Netzwerken der Jugendförderung sowie in sozialen Einrichtungen 2. Zusammenstellung eines „Ideenpools“ von vorhandenen Konzepten zur autonomen Raumnutzung durch Jugendliche insbesondere bezüglich Voraussetzungen, Juleica, Sicherheit und Kinderschutz 3. Erstellung einer internen bezirklichen Sammlung von Räumen zur autonomen Nutzung durch junge Menschen Jungen Menschen eigene Räume überlassen Um sich selbst ausprobieren zu können, sollten junge Menschen eigene Räume haben. Menschen aus der Jugendarbeit sollen sich abstimmen, wo das möglich sein könnte. Einfach gesagt Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 53 7.2 Förderziel: Kindern und Jugendlichen in Köln Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Lebenswelten und zur Durchsetzung ihrer Interessen geben Das zweite Ziel für den neuen Kinder- und Jugendförderplan heißt: „Junge Menschen sollen mitmachen und ihre Ideen besser durchsetzen können.“ Deshalb müssen junge Menschen ausreichend Gelegenheit bekommen, um sich beteiligen zu können. Zum Beispiel, indem man sie nach ihren Interessen fragt, oder ihnen Mitmachmöglichkeiten zeigt. Dafür brauchen sie genug Informationen über verschiedene Wege. Zum Beispiel über soziale Medien im Internet oder über Informationen in der Schule. Junge Menschen können ihre Interessen besonders gut mit anderen zusammen durchsetzen. Sie sollen Möglichkeiten haben, sich mit Menschen in ihrem Alter zusammen zu tun. Dann lernt man auch, welche Regeln man beachten muss, um gut mit anderen auszukommen. Wenn man etwas für andere tut, lernt man auch, was man selbst gut kann. Deshalb brauchen junge Menschen Möglichkeiten, sich für andere einzusetzen. Zum Beispiel ehrenamtlich, also ohne Geld, in einer Jugendeinrichtung oder in einer Jugendorganisation. Ehrenamt ist in der Stadt Köln wichtig. Sonst könnten viele Dinge für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln nicht gemacht werden, weil nicht so viel Geld dafür da ist. Je früher junge Menschen ein Ehrenamt erlernen, je eher werden sie sich auch später für andere einsetzen. Das tut den Menschen in der Stadt Köln gut. Deshalb werden Angebote gebraucht, in denen man ehrenamtlich arbeiten kann. Und Angebote, die jungen Menschen zeigen, wie das besonders gut geht. Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 54 Teilziel Beteiligung garantieren M 9 Gesamtstädtische Kinder- und Jugendbeteiligung 2.0 10 Jahre nach der letzten stadtweiten Jugendbefragung in Köln ist eine Neuauflage einer gesamtstädtischen Kinder - und Jugendbeteiligung zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Köln geplant. Diese soll unter anderem in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle „Kinderfreundliche Kommune“ erfolgen. Für alle Prozessphasen ist die Beteiligung von jungen Menschen vorgesehen, um eine höchstmögliche Beteiligung und Verwertbarkeit der Erhebungsergebnisse zu erzielen. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Erarbeitung einer zielgruppengerechten/-differenzierten gesamtstädtischen Beteiligung mit Kindern und Jugendlichen 2. Durchführung Beteiligung 3. Ergebnisbericht 4. Verwertungszusammenhang für die Förderplanperiode 2031-2035 „Hören, was junge Menschen in Köln zu sagen haben“ Junge Menschen sollen Gelegenheit bekommen, zu sagen, was sie gerade beschäftigt oder ihnen besonders wichtig in Köln ist. Die Stadt Köln will Kinder und Jugendliche beteiligen, um hierfür eine gute Methode zu finden. Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 55 Teilziel Beteiligung garantieren M 10 Weiterentwicklung von „Misch MIT!“ In Kooperation mit der Stabstelle „Kinderfreundliche Kommune“ wird das bestehende „Misch MIT!“ -Konzept regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt. Im Fokus stehen lebensweltnahe und sozialraumorientierte Formate wie beispielsweise die Integration von „Misch MIT“-Aktionen in Angebote der Kinder- und Jugendarbeit. Zudem begleitet d as kooperative Kinder- und Jugendbüro die Jugendvertret ungen in den Bezirksvertretungen im Aufbau eines stadtweiten, regelmäßigen Austauschgremiums. Ziel ist es, die jungen Menschen in ihrer Rolle als Jugendvertretungen zu stärken und Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Fachkräfte-Workshops analog und digital 2. Information aller relevanten Gremien 3. Information aller relevanten Arbeitskreise sowie der Träger- und Fachkräftelandschaft 4. Aufbau eines Austauschgremiums für bezirkliche Jugendvertretungen durch das kooperative Kinder- und Jugendbüro Mitmischen für junge Menschen noch besser machen In der Stadt Köln gibt es schon das Konzept „Misch MIT!“, damit sich junge Menschen in vielen Formen in Köln beteiligen können. Das soll noch mehr in die Angebote der Jugendarbeit gebracht werden. Und junge Menschen, die sich in der Politik in den Kölner Bezirken beteiligen, sollen vom Kinder- und Jugendbüro unterstützt werden. Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 56 Teilziel Beteiligung garantieren M 11 Verankerung von Beteiligung in internationalen Jugendprojekten Internationale Jugendbegegnungen und Austauschprojekte werden verbindlich um partizipative Elemente erweitert. Junge Menschen sollen Projekte umfassend mitplanen, gestalten und auswerten können. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Entwicklung von Beteiligungsstandards für internationale Projekte 2. Qualifizierung von Fachkräften zu partizipativer Projektgestaltung 3. Einführung von Feedback- und Mitbestimmungsformaten 4. Beteiligung junger Menschen an Programmplanung und Evaluation 5. Sammlung und Veröffentlichung von Good-Practice-Beispielen Jugendbeteiligung bei internationalen Jugendtreffen verbessern Junge Menschen sollen sich nicht nur mit anderen jungen Menschen aus anderen Ländern treffen. Sie sollen die Treffen auch selbst mit vorbereiten, gestalten und anschließend prüfen, wie die Treffen gelaufen sind. Teilziel Beteiligung garantieren M 12 Stärkung von ehrenamtlichem Engagement junger Menschen in der Jugendförderung Junge Menschen werden durch niedrigschwellige Qualifizierungsangebote und verlässliche Begleitung beim Einstieg und der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten unterstützt. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Enge Zusammenarbeit mit den Kölner Jugendring 2. Entwicklung bedarfsorientierter Schulungsangebote 3. Ausbau von Juleica- und Qualifizierungsformaten 4. Aufbau von Mentoring- und Begleitstrukturen 5. Anerkennung und Sichtbarmachung ehrenamtlichen Engagements 6. Evaluation und Weiterentwicklung der Unterstützungsangebote Junge Menschen beim Ehrenamt unterstützen Junge Menschen bekommen Unterstützung, wenn sie ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten wollen. Einfach gesagt Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 57 7.3 Förderziel: Für Kinder und Jugendliche in Köln Schutz in einer herausfordernden analogen und digitalen Welt sicherstellen Das dritte Ziel für den neuen Kinder- und Jugendförderplan heißt: „Junge Menschen sollen vor Gefahren für ihre Gesundheit geschützt werden.“ Dafür ist es wichtig, dass junge Menschen lernen, worauf man achten muss. Zum Beispiel in sozialen Medien im Internet. Weil Erwachsene ihnen die Gefahren erklären sollen, müssen die Erwachsenen auch immer wieder neues darüber lernen und sich untereinander beraten. Junge Menschen fühlen sich nicht wohl, wenn sie Schmerzen haben. Dann stimmt die körperliche Gesundheit nicht. Manchmal ist ihnen aber auch unwohl, wenn sie Probleme mit ihren Gefühlen haben. Das nennt man „mentale“ Gesundheit. Beides hängt oft eng zusammen. Dann fühlt man sich krank, obwohl man keine körperlichen Schmerzen hat. Es soll dafür gesorgt werden, dass junge Menschen körperlich und mental gesund sind. Dafür soll es genug Angebote geben. Und Informationen, die junge Menschen einfach und schnell bekommen, wenn sie sie brauchen. Dafür sollen gute Ideen entwickelt werden. Junge Menschen verbringen viel Zeit an der Schule. Deshalb ist es gut, wenn sie hier viele Informationen bekommen können. Zum Beispiel für ihre Gesundheit oder wo sie sich Hilfe holen können, wenn sie welche brauchen. Einfach gesagt Darstellung: Stadt Köln – Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 58 Teilziel Sicheres Bewegen in digitalen Welten ermöglichen M 13 Netzwerke „Digitale Kompetenz“ Peer-to-Peer-basierte Fachkräfte - und Einrichtungsnetzwerke werden unter anderem durch die AG § 78 Medienarbeit fortlaufend unterstützt, gepflegt und weiter ausgebaut. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Regelmäßiges Knowledge- und Ressourcen-Sharing, einrichtungs- und trägerübergreifend unter medienpädagogischer Anleitung und Moderation 2. Bedarfsorientiertes Hinzuziehen von Expert*innen aus Gameswirtschaft, Forschung, eSport, Lehre 3. Wechselseitiger Besuch von beteiligten Einrichtungen 4. Besuch von externen Institutionen, Unternehmen, Lernorten, Veranstaltungen 5. Informationsweitergabe zu Ressourcenpools in Hinblick auf digitale Infrastruktur/Technik Sich gegenseitig helfen in digitalen Welten Digitale Welten und Soziale Medien entwickeln sich sehr schnell. Erwachsene in der Kinder- und Jugendarbeit tauschen sich regelmäßig aus, damit sie jungen Menschen die richtigen Hilfestellungen geben können. Teilziel Sicheres Bewegen in digitalen Welten ermöglichen M 14 Fachberatung „Außerschulische Medienarbeit“ Auf Grundlage der „Handlungsempfehlungen für eine bedarfsgerechte außerschulische Medienbildung in der Stadt Köln“ der AG § 78 Außerschulische Medienarbeit der Stadt Köln wird Kölner Einrichtungen und Trägern der Kinder- und Jugendarbeit eine Fachberatung angeboten. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Angebot von Beratungssettings 2. Offene Fortbildungsformate zu aktuellen Entwicklungen und Diskursen wie KI, Desinformation, Datenkapitalismus/Big Data, Daten-/Persönlichkeitsschutz Beim Fortschritt in digitalen Welten mithalten Damit alle Menschen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, immer auf dem neuesten Stand bleiben, können sie sich an das Jugendamt der Stadt Köln wenden. Dort werden sie beraten oder bekommen eine Fortbildung. Einfach gesagt Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 59 Teilziel Sicheres Bewegen in digitalen Welten ermöglichen M 15 Stärkung von Eltern für digitale Welten Es werden Beratungsangebote für Eltern und Familien an wechselnden Orten wie Kita, Bibliothek, Einrichtungen, VHS zu aktuellen Entwicklungen und Diskursen in Kooperation mit Facheinrichtungen vorgehalten. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Informationsveranstaltungen zu KI, DeepFakes, Desinformation, Kinderrechte, Bildrechte, Persönlichkeitsschutz, Jugendschutz 2. Intergenerational vernetzende „Hands On“-Angebote in Kooperation mit Facheinrichtungen Auch Eltern lernen digitale Welten kennen Eltern sollen ihren Kindern helfen, sich in der digitalen Welt zurecht zu finden. Deshalb werden sie in verschiedenen Einrichtungen in der Stadt Köln dabei unterstützt. Teilziel Sicheres Bewegen in digitalen Welten ermöglichen M 16 Fit4Media – Expert*innen-Netzwerk Im Jahr 2025 hat die Arbeitsgemeinschaft §78 Außerschulische Medienarbeit eine stadtweite Handlungsempfehlung für eine bedarfsgerechte Außerschulische Medienarbeit in Köln vorgelegt. Sie benennt medienpädagogische Themen und Bedarfe in der Stadt. Ein zentr ales Thema in den nächsten Jahren wird unter anderem die Auswirkung der Künstlichen Intelligenz – KI – auf Lebenswelt, Schule und Ausbildung/Beruf sein. Für die Kinder - und Jugendarbeit werden zu Medienthemen aktuelles Wissen, Fähigkeiten und technische Ressourcen benötigt. In einem stadtweiten Netzwerk können Expert*innen miteinander und voneinander lernen, aber auch die gemeinsame Nutzung von Technik und Räumen organisieren. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Erweiterte Initiierung eines P2P-Netzwerks unter Einbezug von Social Media und bereits vorhandenen Veranstaltungsformaten, Arbeitskreisen und Gremien 2. Regelmäßige Dokumentation und Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen 3. Vorstellung des Netzwerks in Fachausschüssen und Arbeitskreisen 4. Durchführung regelmäßiger offener Veranstaltungen in verschiedenen Formaten: Bildungsveranstaltungen/Fortbildungen, Exkursionen, Gaming- Turniere, Workshops in Coding und Making, Tag der offenen Tür/Gaming Days 5. Errichtung eines zugänglichen Ressourcen-Pools für Kompetenzen und Infrastruktur Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 60 Erwachsene werden Expert*innen in der digitalen Welt Es braucht regelmäßige Veranstaltungen und Informationen zu aktuellen Themen aus der digitalen Welt, damit Menschen in Köln darüber Bescheid wissen. Zum Beispiel über das neue Thema „Künstliche Intelligenz“. Nur wer Bescheid weiß, kann junge Menschen unterstützen. Teilziel Mentale und physische Gesundheit stärken M 17 Fachberatung für Schutzkonzepte und Einzelfallbegleitung Den anerkannten freien Trägern und geförderten Einrichtungen und Angeboten der Jugendförderung steht eine Fachberatung zur Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung der Kinderschutzkonzepte zur Verfügung. Es wird ein Leitfaden für Kinder- und Jugendschutzkonzepte in der Jugendförderung als Orientierungshilfe für Fachkräfte erstellt und verbreitet. Zudem steht im Rahmen der Fachstelle Erzieherischer Kinder - und Jugendschutz eine InSoFa ( Insoweit erfahrene Fachkraft) für Beratung bei Einzelfällen zur Verfügung. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Fachberatung für Institutionelle Kinder- und Jugendschutzkonzepte unter Berücksichtigung relevanter aktueller Themen wie Mediennutzung, Social Media-Phänomenen, Bildrechten etc. 2. Erstellung und Verbreitung eines Leitfadens für Kinder- und Jugendschutzkonzepte in der Jugendförderung 3. Fachberatung in Einzelfällen, insbesondere für kleine Träger der freien Jugendhilfe ohne eigene InSoFa Kinder und Jugendliche schützen Kinder und Jugendliche brauchen Schutz vor Gewalt und Gefahren für ihre Gesundheit. Das Jugendamt unterstützt die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit dabei, gute Hilfskonzepte dafür zu schreiben. Einfach gesagt Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 61 Teilziel Mentale und physische Gesundheit stärken M 18 Modellhafte Entwicklung eines digitalen Sorgen- und Ideenformats in Jugendeinrichtungen Parallel zu der analogen Möglichkeit der persönlichen Ansprache von pädagogischen Fachkräften, soll im R ahmen eines Modellprojekts ein digitales Sorgen- und Ideenformat für interessierte Jugendeinrichtungen partizipativ entwickelt werden. Es könnten zum Beispiel Sorgen, Ideen und Fragen formuliert werden, die individuell von den Fachkräften aus der jeweiligen Jugendeinrichtung beantwortet bzw. bearbeitet werden. Es findet eine Auswertung des Modellprojekts nach einem Jahr statt. Erste Ideen zur Erweiterung: Jugendliche aus Schulen im Einzugsgebiet der JE können sich ebenfalls an das Fachpersonal in der Einrichtung wenden. Beispielweise könnte ein QR-Code an Bushaltestellen und anderen von Jugendlichen frequentierten Plätzen zur Verfügung gestellt werden. 2026 2027 2028 2029 2030 Prozessphasen/Inhalte 1. Auswahl von interessierten Kölner Jugendeinrichtungen nach Abstimmung mit den Trägervertretungen 2. Konzeptentwicklung durch die Jugendeinrichtungen und Recherche nach geeigneten digitalen Tools unter Beachtung des Datenschutzes und Kinderschutzes 3. Testphase mit Bekanntmachung des Angebots und beispielsweise Verbreitung eines QR-Codes 4. Evaluation der Testphase 5. Ggfls. Ausweitung der Projektphase auf Orte (zum Beispiel Bushaltestellen, Parks), Schulen und andere soziale Einrichtungen im Einzugsgebiet der Jugendeinrichtung Sorgen und Ideen auch digital teilen können Es sollen Ideen gesammelt werden, wie ein digitales „Tool“ für junge Menschen aussehen könnte, in dem sie ihre Ideen und Sorgen teilen oder nach Hilfe fragen könnten. Das soll in machen Jugendeinrichtungen ausprobiert werden. Einfach gesagt Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 62 7.4 Überblick Gesamtmaßnahmenplanung 2026-2030 Maßnahme 2026 2027 2028 2029 2030 M 1 Optimierung des digitalen und analogen Informationsangebotes M 2 Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Jugendhilfe und Schule“ M 3 Fachliche Zusammenwirkung im Fachbeirat Mädchenarbeit M 4 Verstetigung der Kölner Jugendkonferenz für Internationale Jugendarbeit M 5 Qualitätssicherung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit M 6 Fortschreibung der Spielraumplanung 2025-2030 M 7 Konzeptentwicklung Mobile Arbeit im Bezirk/Stadtteil M 8 Räume für selbstbestimmte Jugendarbeit M 9 Gesamtstädtische Kinder- und Jugendbeteiligung 2.0 M 10 Weiterentwicklung von „Misch MIT!“ M 11 Verankerung von Beteiligung in internationalen Jugendprojekten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 – Pädagogische Fachplanung 63 Maßnahme 2026 2027 2028 2029 2030 M 12 Stärkung von ehrenamtlichem Engagement junger Menschen in der Jugendförderung M 13 Netzwerke „Digitale Kompetenz“ M 14 Fachberatung „Außerschulische Medienarbeit“ M 15 Stärkung von Eltern für digitale Welten M 16 Fit4Media – Expert*innen- Netzwerk M 17 Fachberatung für Schutzkonzepte und Einzelfallbegleitung M 18 Modellhafte Entwicklung eines digitalen Sorgen- und Ideenformats in Jugendeinrichtungen Evaluation Maßnahmenumsetzung/ Bericht zur Kinder- und Jugendförderung in Köln
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 09.06.2026 1504/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.06.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.06.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 01.09.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 10.09.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.09.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 15.09.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 21.09.2026 Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.09.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.09.2026 "Selbstwirksamkeit stärken - Resilienz fördern" Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2026-2030 - Teil 1: Pädagogische Fachplanung Zusammenfassung in einfacher Sprache Alle jungen Menschen in einer Stadt haben ein Recht auf Angebote, die sie interessieren und die ihnen weiterhelfen. Das sagt ein besonderes Gesetz für Kinder, Jugendliche und junge Er- wachsene unter 27 Jahren in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen. Das ist das „Kinder- und Jugendförderungsgesetz“. Damit das Gesetz in Köln richtig angewendet wird, gibt es einen „Kinder- und Jugendförder- 2 plan“. Der Kinder- und Jugendförderplan beschreibt, welche Angebote es wo in der Stadt ge- ben soll. Zu den Angeboten zählen Einrichtungen und Organisationen für Kinder- und Jugend- liche, Angebote, die jungen Menschen in Schule und Beruf weiterhelfen und Angebote, die Kinder und Jugendliche schützen. Ein wichtiger Teil des Kinder- und Jugendförderplanes ist der Teil, der beschreibt, was junge Menschen in Köln gerade brauchen. Das soll in den Angeboten beachtet werden, damit sie von jungen Menschen auch genutzt werden. Außerdem wird beschrieben, welche Ideen in den nächsten Jahren für junge Menschen umgesetzt werden sollen. Dieser Teil vom Förder- plan heißt „Fachplanung“. Einige Teile der Fachplanung sind auch in einfacher Sprache geschrieben. Das soll allen hel- fen, den Text besser zu verstehen. Außerdem wurde eine Stadtkarte erstellt, die die Angebote für junge Menschen in allen Stadtteilen von Köln zeigt. Bevor die Fachplanung geschrieben wurde, wurden junge Menschen und Erwachsene, die mit jungen Menschen arbeiten, nach ihren Ideen gefragt. Sie haben gemeinsam überlegt, wie die Angebote für junge Menschen später aussehen sollen. Die jungen Menschen werden auch in den nächsten Jahren immer wieder gefragt, ob die Angebote aus ihrer Sicht noch richtig sind. Die Fachplanung wird in den nächsten Monaten von vielen Menschen gelesen, die sich in der Politik in Köln mit Fragen zu jungen Menschen beschäftigen. Am Schluss muss der Stadtrat über den Kinder- und Jugendförderplan entscheiden. Der Rat entscheidet auch darüber, wieviel Geld es für die Angebote für junge Menschen gibt. Der neue Kinder- und Jugendförderplan gilt bis zum Ende des Jahres 2030. Pädagogische Fachplanung 2026-2030 Gemäß der im März 2026 in den Jugendhilfeausschuss eingebrachten Planungs- und Beteili- gungsschiene zur Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanung 2026 bis 2030 (Session-Vor- lage 0417/2026), legt die Verwaltung in der Anlage zu dieser Vorlage die Pädagogische Fach- planung 2026-2030 als ersten Teil des kommenden Kinder- und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2026-2030 vor. Die Pädagogische Fachplanung enthält die strategische Ausrichtung sowie die fachlich-päda- gogischen Schwerpunkte und Förderziele für die kommende Förderplanung auf der Basis ak- tueller Bedarfslagen von Kindern und Jugendlichen in Köln. Sie informiert über die Planungsgrundlagen, den Fördergegenstand, und die erfolgten Beteili- gungsformate. Zudem enthält die Fachplanung einen sozialraumorientierten Blick auf die unter- schiedlichen Lebenslagen junger Menschen in Köln. Dieser wird durch eine Infrastrukturkarte über Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in der Gesamtstadt in Verbindung mit der Darstellung unterschiedlicher Belastungsgrade gemäß einer durch die kommunale Jugendhilfeplanung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwick- lung und Statistik für die kommunale Jugendförderung entwickelten Jugendhilfeindex ergänzt (Anlage 2). Die Inhalte der Fachplanung wurden unter engagierter Beteiligung von jungen Menschen im Begleitgremium zum Kinder- und Jugendförderplan erstellt. Hieraus resultiert auch die Idee, die Fachplanung durch den Zusatz von gut l esbaren Kapitelzusammenfassungen insbesondere jungen Menschen zugänglicher zu machen. Die aus den Beteiligungen resultierende pädagogische Maßnahmenplanung für die kommende Förderplanperiode wurde mit dem AK § 80 Jugendförderung vorberaten. Eine erste Ide en- sammlung zur späteren Ausgestaltung von geplanten Maßnahmen wurde zudem von jugendli- 3 chen und erwachsenen Teilnehmer*innen des regelmäßig tagenden AK „Misch MIT!“ entwi- ckelt. Bereits im Begleitgremium hatten junge Menschen ihren Wunsch an weiterer Beteiligung bei der Ausgestaltung der kommenden Förderplanung geäußert. Parallel zur pädagogischen Fachplanung wird dem Jugendhilfeausschuss ein Bericht zur Kin- der- und Jugendförderung in Köln vorgelegt. Dieser stellt die Wirkung von Angeboten der stadt- weiten Kinder- und Jugendförderung entlang der in der Förderplanung 2021 bis 2025 verein- barten Zielsetzungen quantitativ und qualitativ dar (Session-Vorlage 1505/2026). Er weist zu- dem auf Implikationen für die neue Förderplanung hin. Unter Würdigung der Beratungsergebnisse der planungsbeteiligten Gremien wird die pädago- gische Fachplanung Bestandteil des Kinder - und Jugendförderplanes der Stadt Köln 2026 - 2030. Die die Planung ergänzende Finanzplanung ist den kommenden Haushaltsberatungen 2027/2028 vorbehalten. Das vollständige Planungswerk wird ab Dezember 2026 in die Politik eingebracht, die Verabschiedung erfolgt durch den Rat der Stadt Köln. Gez. Voigtsberger
ANLAGE 2 Angebotsstruktur und Jugendhilfeindex Gesamtstadt
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SR 55 Stadt Köln Offene Kinder- und Jugendarbeit, Kulturpädagogik, Jugendsozialarbeit und Jugendhilfe-Index (Stand 05/2026) Angebotstyp Stadtteil gemäß Belastungsgrad alzen » \ AA Jugendeinrichtung, Jugendangebot, Jugendtreff E stark unterdurchschnittlich a AM RHEIN ak Mobile Arbeit ÜB unterdurchschnittlich # A Jugendsozialarbeit © leicht unterdurchschnittlich A Kulturpädagogische Facheinrichtung durchschnittlich © leicht überdurchschnittlich fe . EB überdurchschnittlich “E stark überdurchschnittlich LEVERKUSEN BERGISCH = Rath/ Heumar M Marienburg we Meng HÜRTH BRÜHL 3% Stadt Köln Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Hintergrundkarte: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Stand: 5 / 2026 Der Oberbürgermeister Stadtplan Light: © Stadt Köln und Regionalverband Ruhr, dI-de/by-2-0, Datengrundlagen: Kartenthema: Stabsstelle Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung (IV/2) ALKIS, ATKIS-Land NRW/Katasterämter (Lizenz: di-de/zero-2-0) und © OpenStreetMap- Daten: IV/2 Mitwirkende (License: ODbL)
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
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Details
- Aktenzeichen
- 1504/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.06.2026
- Erstellt
- 21.05.2026 13:33