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Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf (Wohnpark II)

Beschlussvorlage 200187 vom 04.03.2020

Stand: Am 27.05.2020 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz beraten. Ergebnis: ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz.

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    Beschlussvorlage öffentlich 200187 Der Oberbürgermeister —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf (Wohnpark II) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 18.03.2020 Anhörung Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 02.04.2020 Anregung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 22.04.2020 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Bebauungsplan Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf, zwischen der B56 –Sankt Augustiner Straße-, dem Mühlenbach, der Stadtbahntrasse der Linie 66 Bonn-Siegburg und der Bundesgrenzschutzstraße ist gemäß §§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der dazugehörenden Begründung nebst Umweltbericht öffentlich auszulegen. Begründung Das Plangebiet umfasst eine zusammenhängende Freifläche südöstlich der Ortslage Vilich-Müldorf, Flur 3 und 4, welche bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und dem Außenbereich zuzuordnen ist. Ein Übersichtsplan des Geltungsbereichs ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Nordwesten des Plangebietes befindet sich ein Wohngebäude, welches zu einem ehemaligen Gärtnereibetrieb gehört, dessen Gewächshäuser bereits abgerissen wurden. Das Gebiet ist ansonsten unbebaut und wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Randlich befinden sich diverse Gehölzstrukturen sowie der Mühlenbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rd. 13,5 ha. Das Gebiet befindet sich unmittelbar angrenzend an die Fläche des bereits seit dem Jahr 2003 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8125-11, Vilich-Müldorf, Wohnpark I. Ein Teilbereich dieses Plans, der südöstlich der Stadtbahntrasse liegt, wird durch den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 8124-24 überplant. Für diesen Teilbereich war eine Verlängerung des ortsbildprägenden Müldorfer Seite 1 von 75 Seite 2 —— Angers in das Gebiet des Wohnparks II vorgesehen. Als Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung von vier Planungsbüros, bei der das städtebauliche Konzept des Büros Niemann und Steege ausgewählt wurde und als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf diente, wurde diese Anordnung der öffentlichen Grünfläche zugunsten eines um 90° gedrehten Angers nicht weiterverfolgt. Ebenfalls zum Teil überplant wird der Bebauungsplan Nr. 8125-10 aus dem Jahr 1980, der für den Bereich der Bundesgrenzschutzstraße eine öffentliche Verkehrsfläche festsetzt. Hier werden bereits bepflanzte Flächen als Grünflächen mit Pflanzbindung festgesetzt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8124-24 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine der Randlage des Stadtbezirks Beuel angepasste Wohnbebauung mit ca. 420 Wohneinheiten geschaffen werden. Für den verkehrlich gut erschlossenen Standort stellt die Planung auf eine bereits im benachbarten Wohnpark I realisierte verdichtete Bebauungsstruktur mit zweigeschossigen Einzelhäusern, Doppelhäusern und Hausgruppen sowie dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern ab. Aufgrund des erhöhten Wohnraumbedarfs in der Stadt Bonn, der sich im Zeitraum des Planungsprozesses weiter verschärft hat, wurde eine Optimierung des Konzepts hin zu einer höheren Dichte vorgenommen, ohne jedoch die Grundzüge und Qualitäten der Planung wesentlich zu verändern. Auf diversen Baufeldern wurden daher zweigeschossige Einzel- und Doppelhauszeilen zum Teil in Hausgruppen und zum Teil in Flächen für den Geschosswohnungsbau mit bis zu drei Vollgeschossen umgewandelt. An der Einzelhauszeile entlang des Mühlenbachs konnte durch die Erhöhung der Geschosszahl von maximal einem Vollgeschoss auf zwingend zwei Vollgeschosse die Zahl der möglichen Wohneinheiten erhöht werden, da die Grundstücksbreiten dadurch reduziert werden können, was zu einer höheren Anzahl möglicher Baugrundstücke führt. Des Weiteren wurde die zunächst ausschließlich für eine Kindertagesstätte vorgesehene Gemeinbedarfsfläche dem allgemeinen Wohngebiet WA 4 zugeordnet und durch die Erhöhung der Geschosszahl auf zwei bis drei Vollgeschosse über die Nutzung für eine Kindertagesstätte hinaus weitere Wohnnutzung ermöglicht. Die im Plangebiet realisierbaren Wohnbauflächen lösen einen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen aus, der eine bis zu achtzügige Kindertageseinrichtung notwendig machen könnte. Daher wurden zwei Grundstücke des WA 4 so zugeschnitten, dass der durch das Baugebiet ausgelöste Bedarf – integriert in Geschosswohngebäuden – vollständig in einer zentralen Kindertagesstätte innerhalb des Plangebiets untergebracht werden kann. Insgesamt fünf Baufelder wurden explizit als WA 4 für die Berücksichtigung von besonderen Wohnformen wie z.B. Mehrgenerationenwohnen bestimmt. Dafür wurden die überbaubaren Grundstücksflächen derart angeordnet und vergrößert, dass die Ansiedlung besonderer Wohnformen dort ermöglicht wird. Das nachbarschaftlich-gemeinschaftliche Wohnprojekt „Amaryllis plus“ mit Integration einer Pflege-Wohngemeinschaft ist dabei auf einem Baufeld im Nordwesten des Plangebiets besonders berücksichtigt. Für diese Baufelder wurden im Gegensatz WA 1 bis WA 3 Festsetzungen zugrundegelegt, die flexiblere Baukörper und Dachformen ermöglichen, die über die ursprünglich Seite 2 von 75 Seite 3 —— vorgesehene reine Zeilenbebauung mit Sattel- oder Pultdächern hinausgehen und z. B. auch winkelförmige oder hofartige Baustrukturen und begehbare Flachdächer zulassen. Die Geschosszahl wurde auf vier von diesen Flächen von ursprünglich zwingend zwei Vollgeschossen auf zwei bis drei Vollgeschosse erhöht. Durch diese Anpassungen ist ebenfalls eine gegenüber der Ursprungsplanung erhöhte Anzahl an Wohneinheiten zu erwarten. Somit konnte in der Gesamtbetrachtung die Anzahl der Wohneinheiten aus dem Konzept der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit von ca. 300 auf nunmehr ca. 420 erhöht werden, obwohl als Ergebnis der Starkregenuntersuchung drei im ursprünglichen Konzept für eine Bebauung mit Hausgruppen vorgesehene Baufelder für zusätzliche Versickerungsbecken entfallen mussten. Eine exakte Anzahl an Wohneinheiten kann bei einem Angebotsbebauungsplan dieser Größe jedoch nicht vorhergesagt werden. Mit den nun angenommenen ca. 420 Wohneinheiten lässt sich nach den Berechnungsgrundlagen der Landesplanung eine Dichte von 43 Wohneinheiten pro Hektar nachweisen, womit für das Baugebiet der im Landesentwicklungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen für Bonn definierte Zielwert von 40-60 Wohneinheiten pro Hektar eingehalten wird. Die größere Nähe zur Untergrenze des Zielwerts liegt darin begründet, dass zur Beseitigung des Niederschlagswassers ein hoher Anteil an öffentlichen Grün- und Freiflächen erforderlich ist, der zudem im Sinne der doppelten Innenentwicklung wirkt und der qualitativ hochwertige Flächen zur Freizeitgestaltung und Naherholung für alle Bevölkerungsteile bietet. Darüber hinaus berücksichtigt das ausgewählte Konzept die Fortführung der städtebaulichen Struktur des Wohnpark I und bildet damit ein zusammenhängendes Gesamtprojekt. Durch die nun erreichbare Siedlungsdichte von ca. 43 Wohneinheiten pro Hektar entsteht eine der Stadtrandlage des Plangebiets angemessene Dichte mit hoher Wohnqualität. Eine über die Anzahl von ca. 420 Wohneinheiten hinausgehende Möglichkeit der Schaffung neuer Wohneinheiten besteht auf dieser Fläche nicht. Nach einer gutachterlichen Berechnung des Kfz-Verkehrsaufkommens bei bis zu 500 oder 600 Wohneinheiten ergeben sich Mehrbelastungen des Knotenpunkts B56/L83/Bundesgrenzschutzstraße, die der Verkehrsqualitätsstufe F entsprechen, welches die geringstmögliche Qualitätsstufe darstellt. Dabei wurde ein vierstreifiger Ausbau der B56 und die Beibehaltung der Lichtsignalregelung zugrundegelegt. Bereits eine Anzahl von 350 Wohneinheiten, wie sie in einem im Jahr 2011 erstellten Verkehrsgutachten angenommen wurde, führt durch die zu erwartende Zunahme des Kfz-Verkehrs im Prognosejahr 2030 zu einer Qualitätsstufe E, was ein Annähern an die Kapazitätsgrenze und zum Teil instabile Verkehrsabläufe bedeuten würde. Eine Erhöhung auf jetzt ca. 420 Wohneinheiten ohne resultierende bereits bei 350 Wohneinheiten prognostizierte verschlechterte Verkehrsqualität wird dadurch ermöglicht, indem bei der Vergabe der Grundstücke durch die Stadt bzw. den Entwicklungsträger insbesondere in den Bereichen des Geschosswohnungsbaus und der besonderen Wohnformen Mobilitätskonzepte entwickelt und vertraglich vereinbart werden. Diese sollen sicherstellen, dass der Modal-Split der Verkehrsmittelwahl der Bewohner des Plangebiets von Seite 3 von 75 Seite 4 —— einem in der Untersuchung zugrundegelegten Kfz-Anteil von ca. 60% signifikant abgesenkt wird. Dies kann bei einem Angebotsbebauungsplan ohne konkreten Vorhabenträger nicht durch Festsetzungen geregelt werden. Stattdessen werden hier die zur Sicherstellung ausreichender Verkehrsqualität notwendigen Mobilitätsmaßnahmen noch vor dem Satzungsbeschluss ermittelt und anschließend zum Satzungsbeschluss durch eine vom Stadtrat zu beschließende Maßgabe in Bezug auf die Vertragsbedingungen bei der Vergabe der Grundstücke abgesichert. Während die äußere Erschließung der neuen Bauflächen über die Bundesgrenzschutzstraße und die B56 bereits gewährleistet ist, bedarf es zur inneren Erschließung der Ausweisung neuer öffentlicher Verkehrsflächen. Entsprechend dem der Planung zu Grunde liegenden Erschließungskonzept und dem zu erwartenden Fahrzeugaufkommen, erfolgt die Erschließung über eine Anbindung an die Bundesgrenzschutzstraße in Form einer verkehrszeichengeregelten Einmündung. Diese Anbindung mündet in eine ringförmige Straße, welche die Haupterschließung des Gebiets übernimmt. Von dieser Straße zweigen mehrere maßvoll dimensionierte Wohnstraßen und Wohnwege als Stichstraßen bzw. Schleifen ab, welche die Feinerschließung der Baugrundstücke übernehmen. Die Anbindung des Plangebietes an den ÖPNV ist durch die Stadtbahnlinie 66 (Bad Honnef - Bonn - Siegburg) und die damit gegebene sehr gute Erreichbarkeit der benachbarten Zentren gewährleistet. Die neuen Wohnbauflächen sind durch Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm sowie durch Fluglärm vorbelastet. Zur Verminderung der Lärmimmissionen von der B56 (St. Augustiner Straße) ist ein aktiver Schallschutz in Form einer bis zu 5,50 m hohen Lärmschutzanlage (größtenteils als bepflanzte Wall-Wand-Kombination) entlang der Straße vorgesehen. Da weitere aktive Schallschutzmaßnahmen bedingt durch die Ausdehnung der lang gestreckten Emissionsquellen bzw. deren Entfernung zum Plangebiet ausscheiden (z.B. Autobahn 59) oder von oben auf das Plangebiet einwirken (Fluglärm des Flugplatzes Hangelar) sind die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Wohnruhe als unvermeidbar anzusehen. Im Hinblick auf die Größenordnung der prognostizierten Pegelwerte, die Standortvorteile des Plangebietes und die Bedeutung, die einer angemessenen Wohnraumversorgung der Bevölkerung beizumessen ist, sind die Beeinträchtigungen jedoch hinnehmbar. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten ergänzenden passiven Schallschutzmaßnahmen wird die Wohnruhe innerhalb der Aufenthaltsräume gewährleistet. Das Plangebiet ist als Prognosefläche in der Kanalnetzanzeige für Beuel enthalten. Die ordnungsgemäße Ableitung des anfallenden Schmutzwassers erfolgt über die in der Straße Am Herrengarten vorhandene Hauptsammelleitung. Im gesamten Plangebiet sind im Untergrund versickerungsfähige Kiessande anzutreffen, allerdings in stark schwankenden Flurabständen. Bei der Abwasserbeseitigung kommen zwei verschiedene Prinzipien zum Einsatz: Im nordwestlichen Teil des Plangebiets (ca. 20% der Fläche) wird das Oberflächenwasser dem vorhandenen Mischkanalsystem zugeführt. Ebenfalls umsetzbar wäre für diesen Teilbereich jedoch auch eine Trennung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Form einer Zuleitung zu dem für ein 100-jährliches Starkregenereignis ausgelegten Versickerungsbecken im Norden dieses Einzugsgebietes. Da hier zusätzliche Seite 4 von 75 Seite 5 —— Leitungen verlegt werden müssen, wäre eine solche aus wasserwirtschaftlicher Sicht vorteilhafte Variante mit höheren Baukosten verbunden. Die Auswahl der Variante ist unabhängig von den planungsrechtlichen Festsetzungen und kann im Zuge der Ausführungsplanung unter Wahrung der Vorgaben des Landeswassergesetztes erfolgen. Im restlichen Plangebiet wird das anfallende Oberflächenwasser der Straßen und Stellplätze in Versickerungsbecken oder - mulden gesammelt und über die belebte Bodenschicht versickert. Das private Niederschlagswasser von Hausdächern und Grundstücksflächen (ausgenommen Flächen von privaten Stellplätzen) wird einem zentralen Rigolensystem in der zentralen öffentlichen Grünfläche in der Mitte des Plangebiets versickert und somit dem Grundwasser zugeführt. Darüber hinaus wurde eine Starkregenbetrachtung für das Plangebiet erstellt, die nachweist, dass auch bei einem statistisch alle 100 Jahre auftretenden Starkregenereignis die anfallenden Wassermengen schadlos über die öffentlichen Verkehrsflächen je nach Einzugsgebiet in Versickerungsbecken (eingefriedet und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich) oder in den Versickerungsmulden der öffentlichen Grünflächen (bis zu 40cm Einstauhöhe) zwischengespeichert werden können, von wo aus sie zeitverzögert ebenfalls dem Grundwasser zugeführt werden können. Da es sich bei der Planung um einen Angebotsbebauungsplan handelt, bei dem noch keine Vorhabenträger feststehen, kann hier das Bonner Baulandmodell vom 30.03.2017 (DS-Nr. 1613742EB5) nicht direkt zur Anwendung kommen. Da die Flächen jedoch treuhänderisch von NRW Urban im Auftrag der Bundesstadt Bonn entwickelt und vermarktet werden, ist dennoch gesichert, dass für die Bereiche, die für Geschosswohnungsbau vorgesehen oder anderweitig geeignet sind, Grundstücke nur an Vorhabenträger vergeben werden, die den Bau von geförderten Wohnungen vertraglich zusichern. Auf eine Festsetzung, dass auf bestimmten Baufeldern nur Wohnbauten mit förderfähigen Grundrissen errichtet werden dürfen, was gemäß §9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB möglich wäre, wird aus Gründen der Flexibilität verzichtet. Gleichwohl soll sich die Vermarktung an den Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau des Bonner Baulandmodells orientieren und bei der Vergabe der Grundstücke vertraglich geregelt werden. Eine Selbstbindung der Stadt zu diesem Vorgehen soll durch die parallel zu dieser Vorlage zu beratende Beschlussvorlage „Vermarktung der Grundstücke im Wohnpark II in Vilich-Müldorf nach den Vorgaben des Bonner Baulandmodells“ (DS-Nr. 200183) festgeschrieben werden. Bei Annahme des Beschlussvorschlags wird sichergestellt, dass den Vorgaben des Bonner Baulandmodells folgend, ca. 40% der Bruttogrundflächen im geförderten Wohnungsbau bzw. anteilig für besondere Wohnformen zu errichten sind. Da einige Baufelder explizit so vorgesehen sind, dass sie sich für die Realisierung besonderer Wohnformen eignen, und zudem das gesetzliche Ziel der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. §165 ff BauGB ist, Wohneigentum für weite Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen, ist hier - über die Vorgaben des Bonner Baulandmodells hinaus – durch entsprechende Grundstücksvergabe mit einer ausgewogenen sozialen Zusammensetzung der Bewohnerschaft des neuen Quartiers zu rechnen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurden den Bürgern erstmals im Rahmen einer Bürgerbeteiligung (öffentliche Auslegung vom 25.10. bis Seite 5 von 75 Seite 6 —— einschließlich 08.11.2010) vorgestellt. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebracht. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 27.01.2011 mit Fristsetzung bis zum 25.02.2011 die Möglichkeit gegeben, zur Planung Stellung zu beziehen. Erhebliche Bedenken wurden dabei von der Landwirtschaftskammer NRW, der Kreisbauernschaft Bonn-Rhein-Sieg sowie von der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 26 – Luftfahrbehörde – vorgebracht. Die Stellungnahmen der Landwirtschaftskammer und der Kreisbauernschaft stellen darauf ab, dass dem von der Planung betroffenen Landwirt, der die Flächen pachtet und bewirtschaftet, die Existenzgrundlage entzogen würde und Alternativstandorte in der näheren Umgebung für den Zuckerrübenanbau wegen schlechterer Bodenqualität ausschieden. Dem ist jedoch Folgendes entgegenzughalten: Der Flächennutzungsplan stellt bereits in seiner Ursprungsfassung aus dem Jahr 1975 den Planbereich als Wohnbaufläche dar. Der mit der Planung verbundene Verlust landwirtschaftlicher Flächen in einer Größe von rund 12 ha ist angesichts der Bedeutung, die der Schaffung von neuen Wohnbauflächen beizumessen ist, unvermeidbar. Nicht zuletzt ist das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme zur Umsetzung der Planung herangezogen worden, um den dringend benötigten Bedarf an Wohnflächen im Stadtgebiet Bonn zu befriedigen. Die Bundesstadt Bonn verfolgt das Ziel, den Bedarf an neuen Bauflächen überwiegend über das Instrument der Innenentwicklung abzudecken. Die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale im Stadtgebiet reichen jedoch bei weitem nicht aus, um den prognostizierten Bedarf an zusätzlichem Wohnraum decken zu können. In den vorbereitenden Untersuchungen zu einer möglichen Entwicklungsmaßnahme im Bereich Roleber wurde zuletzt im Jahr 2016 der große Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen unter Berücksichtigung noch bestehender entwicklungsfähiger Flächen, darunter auch die Fläche des Wohnpark II, gutachterlich bestätigt (siehe DS-Nr. 1612911). Die Umwandlung der hier zu überplanenden landwirtschaftlichen Fläche lässt sich zudem durch die besondere Lagegunst an einem qualifizierten ÖPNV-Haltepunkt rechtfertigen, was in der Gesamtabwägung der Umweltbelange zu weniger negativen Effekten führt, als eine sich durch den Nachfragedruck ins weitere Umland verlagernde, extensivere Siedlungstätigkeit mit längeren Distanzen der täglichen Verkehrsbewegungen verursachen würde. Eine solche Verlagerung würde mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu einer insgesamt größeren Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen führen. Dem Landwirt wurde bereits der Pachtvertag zur Bewirtschaftung der Flächen gekündigt und eine Entschädigung ausgezahlt. Die Bedenken der Luftfahrtbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf stellen auf die Lärmeinwirkung durch den Betrieb des Flugplatzes Hangelar in Bezug auf die Ausweisung eines Reinen Wohngebiets ab. Die Auswirkungen der Schallimmissionen des Flugverkehrs auf das Plangebiet wurden im Schalltechnischen Gutachten der Firma Kramer Schalltechnik GmbH vom 13.04.2012 abgehandelt. Demnach liegt der Fluglärm generell tagsüber im äquivalenten Dauerschallpegelbereich (Leq(3)) von <55 dB(A), was für Seite 6 von 75 Seite 7 —— allgemeine Wohngebiete als unkritisch angesehen werden kann, da dies unterhalb des städtebaulichen Orientierungswerts der DIN 18005 liegt. Reine Wohngebiete mit einem um 5 dB(A) niedrigeren Orientierungswert sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen und die vorgeschlagene Behandlung der jeweiligen Äußerungen wurden tabellarisch zusammengefasst und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Gesetzliche Grundlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8124-24 der Bundesstadt Bonn ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der Fassung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585). Maßgeblich ist hier der Zeitpunkt des Verfahrensbeginns. Dieser ist in diesem Fall die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB, die durch die öffentliche Auslegung der Ziele und Zwecke der Planung am 25.10.2010 begann. Gemäß der Überleitungsvorschrift des § 245c BauGB ist für die Anwendung der vor dem 13.05.2017 gültigen Rechtsvorschriften des BauGB bei der Planaufstellung zudem erforderlich, dass die Einleitung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vor dem 16.05.2017 stattfand. Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 27.01. bis 25.02.2011. Der Bebauungsplanentwurf wird hiermit zur Beratung vorgelegt. Die nach diesem Gesetz zu erstellende Bebauungsplanbegründung nebst Umweltbericht (einschließlich einer Auflistung der wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten) sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Anlage/n 1 Übersichtsplan (öffentlich) 6 Stellungnahmen der TÖB (öffentlich) 7 Begründung B-Plan 8124-24 (öffentlich) Seite 7 von 75 Bebauungsplan Nr. 8124-24 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Beuel Ortsteil Vilich-Müldorf Seite 8 von 75 Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der früühzeitigen Beteiligung gem.. §§ 44 Abs.. 11 BauGB Absender Äußßerung Behandlung Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Im eigentlichen Planbereich befinden sich keine TK--Linien Sollten im Baugebiet Verkehrsflächen entstehen,, die der Erschließßung der anliegenden Grundstüücke mit Telekommunikationsinfrastruktur dienen und nicht als öffentliche Wege gewidmet werden,, wird gebeten,, zur Sicherung der Telekommunikationsversorgung diese Flächen mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom festzusetzen.. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.. Zuwegungen zu einzelnen Wohngebäuden,, die nicht durch eine öffentliche Verkehrsfläche erschlossen sind,, werden durch festgesetzte Geh--,, Fahr-- und Leitungsrechte zugunsten der Allgemeinheit gesichert.. RWE Rhein Ruhr Netzservice GmbH,, Regionalzentrum Sieg Keine Bedenken;; zur Versorgung des Plangebietes mit elektrischer Energie,, zur Versorgung werden zwei neue Standorte füür Transformatorenstationen benötigt.. ((Größße.. 33,,22x33,,22m)) Die benötigten Standorte füür die Transformatoren sind in Abstimmung mit den Versorgungsträgern in den Bebauungsplanentwurf eingeflossen.. Als Ergebnis nochmaliger Abstimmung mit dem Versorgungsträger wird lediglich ein Trafostandort benötigt und entsprechend festgesetzt.. Ruhrgas AG Keine Bedenken Kenntnisnahme Wasserversorgungs-- GmbH Keine Bedenken Kenntnisnahm e WBV Wasserbeschaffungs-- verband Thomasberg Von der Maßßnahme nicht betroffen Kenntnisnahme Stadtwerke Bonn GmbH •• Geräuschpegel von Stadtbahnbetrieb im Plangebiet ist zu berüücksichtigen •• Energie-- und Wasserversorgung des Wohnpark II üüber die vorhandene Infrastruktur im Wohnpark I ist nicht in ausreichendem Maßß möglich.. •• Füür die Versorgung mit Wasser und Gas ist eine gemeinsame Leitungsfüührung sinnvoll.. Die zum Plangebiet nächstgelegenen Wasser-- und Gasversorgungsleitungen befinden sich in der Straßße Am Herrengarten und in der Siegburger Straßße,, im Wohnpark I sind je zwei Anschlussmöglichkeiten vorgerichtet.. Diese reichen füür die Versorgung des Wohnparks II jedoch nicht aus.. •• Füür die Wasserversorgung sind Trassen von den vorhandenen Versorgungsleitungen bis zur Bebauung erforderlich.. Dingliche Sicherungen und Trassenvereinbarungen mit den Grundstüückseigentüümern sind notwendig.. Ein möglicher Trassenverlauf verliefe von der St.. Augustiner Straßße ((B5566)) unter dem Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und in der weiteren Detailplanung.. berüücksichtigt.. Ein zentral gelegener Standort füür eine Netzstation ist im Bebauungsplan festgesetzt ((vgl.. Stellungnahme//Behandlung RWE Netzservice)).. Die füür die Wasser-- sowie Löschwasserversorgung notwendigen Leitungen können üüber öffentliche Flächen gefüührt werden und müüssen daher nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden.. Seite 9 von 75 Lärmschutzwall hindurch ins Plangebiet.. Eine weitere Anbindung muss üüber die Flurstüücke 337788 ((privat)) und 334477 ((BRD)) an die Leitung Am Herrengarten erfolgen.. •• Die Löschwasserbereitstellung ist nur üüber vorhandene Leitungen in der St.. Augustiner Straßße und Am Herrengarten möglich.. Dieses ist mit der Feuerwehr abzustimmen.. •• Füür die Stromversorgung ist die Errichtung einer Netzstation entweder in Garagenausfüührung ((88x33m Grundfläche,, als Kompaktstation ((44 x33,,55 m Grundfläche)) oder im Gebäude integriert ((2200m²² Grundfläche)) notwendig.. •• Füür die Planung der Straßßenbeleuchtung wird die Abstimmung der Beleuchtungsstärken und der Leuchtentypen mit dem Stadtplanungsamt vorgeschlagen.. •• Zwischen Baugrundstüücken und Pflanzbeeten ist in öffentlichen Verkehrsflächen eine Gehwegbreite von 22m nicht zu unterschreiten.. Bei geringeren Breiten ist auf Baumstandorte zu verzichten bzw.. sind nur einseitige Baumpflanzungen vorzusehen.. •• Stichwege können mit Erstellung der Baustraßße nur dann mit Gas und Wasser erschlossen werden,, wenn die Beauftragungen der Gas-- und Wasseranschlüüsse vorliegen.. Alternativ erfolgt eine Schutzrohrverlegung mit nachträglicher Belegung.. •• Es muss vor Beginn der Erschließßungsmaßßnahmen geklärt werden,, wer die Kosten füür eventuelle Rüückbauten von Versorgungsleitungen üübernimmt,, die sich im Nachhinein als üüberflüüssig erweisen.. •• Es wird um die Beachtung der Informationen zur Planung von erschließßungsgebieten gebeten ((Anlage)) Bezirksregierung Köln,, Dezernat 3333 ((Landeskultur und Landesentwicklung)) Keine Bedenken Kenntnisnahme Landwirtschaftskammer NRW.. Kreisstelle Rhein-- Sieg Erhebliche Bedenken.. Fläche wird landwirtschaftlich intensiv genutzt,, füür betroffenen Landwirt wichtiger Pachtvertrag ist bereits aufgelöst und Landwirt wurde entschädigt.. Seite 10 von 75 Produktionsstandort,, auf Laufzeit des bestehenden Pachtvertrages ist zu achten.. Kreisbauernschaft Bonn-- Rhein--Sieg e..V.. Betroffen ist ein landwirtschaftlicher Betrieb,, Planung wirkt sich existenzgefährdend aus,, daher entschiedener Widerspruch Pachtvertrag ist bereits aufgelöst und Landwirt wurde entschädigt.. Die Deckung des Wohnbauflächenbedarfs der wachsenden Bevölkerung in verkehrsgüünstiger Lage am Haltepunkt des SPNV wird höher gewichtet.. Landesbetrieb Straßßenbau,, Regionalniederlassung Ville--Eifel Grundsätzlich keine Bedenken Verkehrsgutachten füür Leistungsnachweise der anliegenden Kreuzungen erforderlich.. Eine Versickerungsmulde ist in ausreichender Breite zu berüücksichtigen,, damit sowohl Niederschlagswasser der B5566 als auch jenes von den Wallflächen aufgenommen werden kann.. Die Leistungsfähigkeit ist nachzuweisen.. Gegebenenfalls ist ein Unterhaltungsweg anzulegen.. Es wurde ein Verkehrsgutachten zur Leistungsfähigkeitsberechnung des neu entstehenden Knotenpunkts an der Bundesgrenzschutzstraßße erstellt.. Es wurde der Ausbau zu einer verkehrszeichengeregelten Einmüündung zu Grunde gelegt.. Die Leistungsfähigkeit wurde dabei füür die Qualitätsstufen A und B in den Spitzenstunden morgens//abends nachgewiesen.. Sollte die Bundesgrenzschutzstraßße in Zukunft an die A5599//A556655 im Dreieck Bonn-- Nordost angebunden werden,, wie im Verkehrsentwicklungsplan 22002200 vorgeschlagen,, ist die Leistungsfähigkeit nur bei einer Aufweitung der Zufahrten mit entsprechenden Linksabbiegerspuren und Signalisierung gegeben.. Die entsprechenden öffentlichen Verkehrsflächen sind im bestehenden Bebauungsplan 88112255--1100 planungsrechtlich gesichert.. Wegen der im Verhältnis zur Gesamtbelastung der Knoten geringen Anzahl zusätzlicher Fahrten ((111177 zusätzliche Fahrten in der morgendlichen Spitzenstunde,, womit dann ca.. 880000 Fahrzeuge von der BGS-- Straßße auf den Knoten mit der B5566 treffen)),, die sich aus dem Wohnpark II ergeben wird der Einfluss auf die Verkehrsqualität der anderen umliegenden Knotenpunkte als unbedeutend eingestuft und daher nicht gesondert untersucht.. Polizeipräsidium Bonn,, Direktion Verkehr Keine Bedenken Kenntnisnahme Polizeipräsidium Bonn,, Städtebauliche Kriminalprävention Keine Bedenken,, Bitte um Beachtung der Checkliste füür die Städtebauliche Kriminalprävention Die Checkliste wird zur Kenntnis genommen.. Die Empfehlungen wurden bei der Erarbeitung der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes im Rahmen des rechtlich Möglichen berüücksichtigt.. Die in den Empfehlungen vorgebrachten sicherheitstechnischen Anforderungen gehen jedoch üüber die vom Katalog des Baugesetzbuches erfassten Festsetzungsmöglichkeiten eines Bebauungsplanes erheblich hinaus,, teilweise fallen sie sogar gänzlich in den Bereich der privaten Gestaltungsfreiheit eines Bauherrn.. Eine Berüücksichtigung im Bebauungsplan kann daher nicht erfolgen.. Seite 11 von 75 Geologischer Dienst NRW Zwei Trinkwasserschutzgebie te betroffen.. WSG Meindorf III A und Meindorf III B Ein Hinweis auf das Wasserschutzgebiet III B wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.. Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz und Umwelt in NRW e..V.. ((LNU)),, Landesgeschäftsstelle Noch ausstehende Gutachten mache eine Bewertung seitens LNU nicht möglich:: •• Avifaunistische Untersuchung •• Versickerung und Einleitung Müühlenbach •• Archäologie •• Wasserschutzgebiet Hinweis auf beeinträchtige Gewässergüüte des Müühlenbachs.. Hinweis auf Zauneidechsen in der näheren Umgebung.. Die notwendigen Gutachten werden im Rahmen des Umweltberichts in der Regel erst nach der früühzeitigen Beteiligung erstellt und liegen nunmehr zur Offenlage und Beteiligung nach §§ 33 Abs..22 und §§44 Abs.. 22 BauGB vor.. Signifikante Beeinträchtigungen der genannten Schutzgüüter sind nicht zu erwarten bzw.. können ausgeglichen werden.. Bund füür Umwelt und Naturschutz LV NRW Renaturierung Müühlenbach wird begrüüßßt.. Es sind jedoch ausreichend dimensionierte Freiflächen füür die naturnahe Entwicklung des Bachlaufs und seiner Aue vorzuhalten.. Angrenzende Bachabschnitte sowie die Durchlässe unter B5566 und Stadtbahn sollten in das Konzept mit einbezogen werden ((u..a.. aus Grüünden des Hochwasserabflusses)).. Vorschlag der Verbindung von Naturschutzfunktion und Erholungsnutzung durch Anlage eines Fußßweges entlang des Bachlaufs ((teilweise auch vom Bach abgesetzt verlaufend)) Die Grüünplanung sollte nach ruderalen Vorbildern orientiert und weniger gehölzorientiert sein.. Auf die Baumpflanzungen entlang der Stadtbahntrasse sollte verzichtet werden,, um den Zauneidechsen im Bereich der Bahngleise gerecht zu werden.. Kreuzkröte und Kammmolch liegen als planungsrelevante Arten im Gebiet vor.. Die Bedeutung der Fläche füür Amphibien und Reptilien sollte näher untersucht werden.. Ein großßer Teil der Fläche ist eine artenreiche Fettwiese.. Die Beseitigung ist ein schwerwiegender Eingriff und muss entsprechend ausgeglichen werden.. Es wird ein Gebot zur Dachbegrüünung sowie eine Anböschung der randstehenden Gebäude vorgeschlagen,, damit kleine bodengebundene Tiere auch die Grüündachflächen nutzen können.. Die Dachbegrüünung soll dabei als Kompensationsmaßßnahme angerechnet werden können.. Die notwendigen Gutachten werden im Rahmen des Umweltberichts in der Regel erst nach der früühzeitigen Beteiligung erstellt und liegen nunmehr zur Offenlage und Beteiligung nach §§ 33 Abs..22 und §§44 Abs.. 22 BauGB vor.. Signifikante Beeinträchtigungen der genannten Schutzgüüter sind nicht zu erwarten bzw.. können ausgeglichen werden.. Die Anregungen zur Renaturierung des Müühlenbachs und zum Hochwasserschutz werden weitgehend berüücksichtigt.. Der derzeit begradigte Müühlenbach wird zuküünftig einen Entwicklungskorridor in einer Breite von ca.. 66--1155m erhalten.. Füür diesen Ausbau wurde ein wasserrechtliches Verfahren durchgefüührt,, eine Plangenehmigung liegt vor.. Im Süüden des aufzuwertenden Bachabschnittes wurde im Rahmen der Verbreiterung der B5566 ‚Sankt Augustiner Straßße‘‘ der Durchlass unter der B5566 neu errichtet.. Um den verrohrten Abschnitt des Müühlenbaches so kurz wie möglich zu halten wurde der Durchlass rechtwinklig zur B5566 angelegt.. Dieser liegt allerdings außßerhalb des Plangebiets und ist füür das Planverfahren nicht relevant.. Im nordwestlichen Teilabschnitt des Müühlenbachs ist eine Verbreiterung des Bachbetts nicht möglich,, weil sich dort das Bestandsschutz genießßende Wohnhaus des ehemaligen Gärtnereibetriebs befindet,, welches auch durch das neue Planungsrecht abgesichert werden soll.. Die nördlich davon liegende Unterfüührung des Müühlenbachs unter der Stadtbahntrasse liegt außßerhalb des Plangebiets und ist füür dieses Planverfahren nicht relevant.. Die Planung ist insgesamt auf ein 110000-- jährliches Hochwasserereignis ausgelegt und sieht neben der Verbreiterung des Entwicklungsraumes und des dadurch erhöhten Seite 12 von 75 Die dargestellten Planungsziele zum Klimaschutz,, füür einzelne Baufelder höhere Energieeffizienzstandards festzuschreiben,, werden als nicht ausreichend angesehen im Hinblick auf die Vorbildfunktion der Stadt Bonn im Bereich Nachhaltigkeit als Zentrum der internationalen Klima-- und Umweltpolitik.. Retentionsraums entsprechende Schutzmaßßnahmen in Form von Schutzwällen und --mauern vor.. Die Anregung,, die Anlage eines Fußßweges entlang des renaturierten Bachs vorzunehmen wird nicht berüücksichtigt,, da dies aus Platzgrüünden nicht möglich ist.. Es besteht jedoch an der Süüdwestseite des Bachs bereits eine Durchwegung ((Stiftsmüühlenweg)),, welche Zugänge zu den Rüückseiten der Grundstüücke der Straßße Am Herrengarten sichert und auch als Fußßweg zu Erholungszwecken genutzt werden kann.. Die Anregungen zu den Biotopen werden insofern berüücksichtigt,, als dass die Eingriffe in den Naturhaushalt im landschaftspflegerischen Fachbeitrag nach standardisierten Verfahren bewertet und entsprechend ausgeglichen werden.. Der üüberwiegende Teil der Fläche des Bebauungsplans war zum Zeitpunkt der Stellungnahme des BUND und auch zum Zeitpunkt der Erstellung des Umweltberichts sowie des Landschaftspflegerischen Fachbetrags ackerbaulich genutzt.. Eine artenreiche Fettwiese lag nicht vor.. Das Plangebiet wurde im Rahmen des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags auf die Vorkommen von planungsrelevanten Arten untersucht.. Weder der Kammmolch noch die Zauneidechse konnten nachgewiesen werden.. Bei der Zauneidechse besteht jedoch die Möglichkeit,, dass diese die Trasse der Stadtbahn als Verbindungsweg zwischen verschiedenen nachgewiesenen Habitaten nutzen könnten.. Früühere Untersuchungen,, durchgefüührt vor Fertigstellung des Wohnparks I,, berichten von vereinzelten Funden der Zauneidechse entlang der Bahntrasse.. Aufgrund der hohen Störwirkungen durch die nun beiderseits der Bahn befindlichen Wege,, in Verbindung mit mangelnder Deckung und der vermutlichen Zunahme jagender Hauskatzen ((infolge Zunahme der Wohnbebauung)),, sind heute einzelne durchwandernde Zauneidechsen zwar möglich,, jedoch eher unwahrscheinlich,, zumal Zauneidechsen Flächen ohne ausreichende Deckung normalerweise meiden.. Baumpflanzungen entlang der Stadtbahntrasse,, welche die Lebensbedingungen der Zauneidechsen beeinträchtigen könnten,, werden nicht festgesetzt.. Seite 13 von 75 Die Anregung,, Dachbegrüünungen festzusetzen,, wird insofern berüücksichtigt,, als dass Dachbegrüünung füür Flachdächer mit Dachneigungen unter 1155°° und von mehr als 220000 m²² Größße festgesetzt sind.. Dies entspricht der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn vom 0088..0099..22001100 ((DS--Nr.. 00991122006644EB1100 )) Damit können als Minimierung zum Wegfall von Freiflächen positive Umweltaspekte wie die Erhöhung des Begrüünungsanteils,, die Schadstoffbindung,, die Verbesserung des Kleinklimas und eine Regenwasserrüückhaltung erreicht werden.. Viele Dächer im Plangebiet werden jedoch die Größße von 220000m²² nicht üüberschreiten und daher keine Dachbegrüünung installieren müüssen.. Im Plangebiet stehen jedoch durch die großßzüügig geplanten öffentlichen Grüünflächen und die Nähe zu ausgedehnten Grüün-- und Freiräumen im direkten Umfeld des Plangebiets ausreichend Flächen zur Verfüügung,, die mit ihrer Bepflanzung das Mikroklima positiv beeinflussen und in gewissem Maßß auch Lebensraum füür bodengebundene Tiere bieten.. Die Dachbegrüünung ist mit einem höheren konstruktiven und pflegerischen Aufwand verbunden,, der zusätzliche Kosten verursacht,, was der Intention der städtebaulichen Entwicklungsmaßßnahme entgegensteht,, auch Wohnraum im preisgüünstigeren Segmenten anbieten zu können und die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen.. Der zusätzliche Nutzen auch bei kleineren Dächern ist aufgrund der geplanten Durchgrüünung des Plangebiets und der Lage am Stadtrand nur bedingt nachweisbar,, eine weitergehende Festsetzung wäre eine unverhältnismäßßige Einschränkung der Baufreiheit der küünftigen Erwerber.. Die Anregung zur Festsetzung einer Anböschung der Dachflächen zur Besiedlung der ((Grüün--)) Dächer mit bodengebundenen Tieren wird nicht berüücksichtigt.. Dies erscheint ebenfalls als unverhältnismäßßige Maßßnahme,, welche die Nutzbarkeit der späteren privaten Grundstüücksflächen erheblich einschränkt.. Zudem sind Ausgleichsmaßßnahmen auf privaten Flächen in Bezug auf die tatsächliche Umsetzung und Pflege nur sehr aufwändig zu kontrollieren.. Seite 14 von 75 Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO22--Emissionen formuliert.. Als mittelfristiges Ziel wird eine Reduzierung der CO22--Emissionen um 4400%% bis 22003300 angestrebt.. Da ein großßer Teil der Emissionen im Gebäudebereich verursacht wird,, sollen durch besonders energieeffiziente Neubauten CO22--Emissionen vermieden werden.. Seit dem 11..11..22001166 ist füür Neubauten beim Verkauf städtischer Grundstüücke,, bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen,, bei städtebaulichen Verträgen und bei Entwicklungsmaßßnahmen mindestens der KfW--Effizienzhaus5555--Standard einzuhalten.. Entsprechend wird füür das Plangebiet bei der Veräußßerung der Baugrundstüücke die Einhaltung des geforderten Energieeffizienzstandards in den Kaufverträgen festgeschrieben.. Darüüber hinaus wird angestrebt,, füür Teilbereiche des Plangebietes -- insbesondere auf den Baufeldern füür besondere Wohnformen ((WA 44)) und auf dem füür die Einrichtung eines Kindergartens vorgesehenen Grundstüück ((WA 33)) -- Konzeptvergaben durchzufüühren und dabei auch üüber den KfW5555--Standard hinausgehende und innovative Gebäudeenergiekonzepte als Auswahlkriterium zugrunde zu legen.. Naturpark Rheinland Keine Stellungnahme,, da Naturpa rk nicht betroffen ist Landrat des Rhein--Sieg-- Kreises,, Amt 6611 Wasserschutzzone IIIB zu beachten Hinweis ist in de n Bebauungsplan aufgenommen Bezirksregierung Düüsseldorf,, Dezernat 2266 -- Luftverkehr Plangebiet liegt unterhalb der Platzrunde füür motorgetriebene Luftfahrzeuge im Gegenanflugbereich Plangebiet liegt im süüdlichen Randbereich der Lärmschutzzone C des Landesentwicklungsplans Schutz vor Fluglärm Erhebliche Bedenken.. Bei weiteren Planungen sollte eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem Thema Lärmschutz erfolgen.. Erneute Beteiligung in Bezug auf Lärmschutz erforderlich Die Lärmsituation des Landeplatzes Hangelar wurde im Rahmen des Schalltechnischen Gutachtens untersucht.. Überschreitungen der Immissionsschutzrichtwerte in den geplanten Allgemeinen Wohngebieten sind nicht zu erwarten.. Eine weitere Beteiligung findet im Rahmen der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.. §§§§33 Abs.. 22 und 44 Abs.. 22 statt.. Seite 15 von 75 11 Bundesstadt Bonn Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 Wohnpark II Stadtbezirk Beuel,, Ortsteil Vilich--Müüldorf Begrüündung mit Umweltbericht Seite 16 von 75 22 I Städtebauliche Begrüündung 11.. Allgemeines 11..11.. Plangebiet 11..22.. Vorhandenes Planungsrecht 11..33.. Planungsanlass 11..44.. Planungsablauf 22.. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes 22..11.. Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes 22..22.. Festsetzungen des Bebauungsplanes 22..22..11.. Art der baulichen Nutzung 22..22..22.. Maßß der baulichen Nutzung 22..22..33.. Hausform,, Bauweise und üüberbaubare Grundstüüc ksfläche 22..22..44.. Grüün-- und Freiflächen 22..22..55.. Ausgleichsmaßßnahmen 22..22..66.. Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schä dlichen Umwelteinwir-- kungen 22..22..77.. Dachbegrüünung 22..22..88.. Nachrichtliche Darstellungen und Hinweise 22..33.. Örtliche Bauvorschriften 22..44.. Erschließßung 22..44..11.. Äußßere Erschließßung 22..44..22.. Innere Erschließßung 22..44..33.. Ruhender Verkehr 22..44..44.. Ver-- und Entsorgung 22..44..55.. Starkregen 33.. Auswirkungen des Bebauungsplanes 33..11.. Städtebauliche Auswirkungen 33..22.. Verkehrliche Auswirkungen 33..33.. Umweltauswirkungen 33..44.. Sonstige Auswirkungen 33..44..11.. Verlust landwirtschaftlicher Flächen 33..44..22.. Kampfmittel 33..44..33.. Bodendenkmäler 33..44..44.. Stadtbahntrasse 33..44..55.. Renaturierung des Müühlenbaches;; Hochwassersc hutz 33..44..66.. Bodenordnende Maßßnahmen 33..44..77.. Kosten 33..44..22.. Bodendenkmäler 33..44..33.. Stadtbahntrasse 33..44..44.. Renaturierung des Müühlenbaches;; Hochwassersc hutz Seite 17 von 75 33 II.. Umweltbericht 11 Einleitung 11..11 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplane s 11..22 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ((Alternati ven//Nullvariante)) 11..33 Umweltschutzziele aus üübergeordneten Fachgesetzen u nd Fachplänen 22 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 22..11 Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt 22..22 Boden 22..33 Wasser 22..44 Klima und Luft 22..55 Landschaftsbild 22..66 Mensch,, Gesundheit,, Bevölkerung 22..77 Kultur-- und sonstige Sachgüüter 22..88 Wirkungsgefüüge und Wechselwirkungen 33 Zusätzliche Angaben 33..11 Technische Verfahren bei der Umweltprüüfung und verw endete Fachgutachten 33..22 Geplante Maßßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 33..33 Zusammenfassung Seite 18 von 75 44 I Städtebauliche Begrüündung 11.. Allgemeines 11..11.. Plangebiet Der Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 der Stadt Bonn erstre ckt sich üüber ein Gebiet im Stadtbe-- zirk Beuel,, Ortsteil Vilich--Müüldorf,, zwischen der S ankt Augustiner Straßße ((B 5566)),, dem Müühlenbach,, der Stadtbahntrasse ((Linie 6666)) und der Bundesgrenzschutzstraßße.. Das Plangebiet umfasst eine zusammenhängende Freifl äche östlich der Ortslage Vilich-- Müüldorf,, Flur 33 und 44,, welche bislang üüberwiegend l andwirtschaftlich genutzt wird.. Im Nord-- westen des Plangebietes befindet sich ein Wohnhaus,, welches zu einem ehemaligen Gärtnereibetrieb gehört,, dessen Gewächshäuser berei ts abgerissen wurden.. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rd.. 1133,,55 ha.. 11..22.. Vorhandenes Planungsrecht Im Flächennutzungsplan der Stadt Bonn ist das Plang ebiet,, abgesehen von straßßenbeglei-- tenden schmalen Grüünflächen entlang der B 5566 und de r Bundesgrenzschutzstraßße,, als Wohnbaufläche ausgewiesen.. Innerhalb dieser Wohnbau fläche sind ein Kindergarten,, eine Schule und ein Altenheim als weitere Entwicklungszi ele dargestellt.. Zudem wird die Fläche von einer als Stadtbahnlinie dargestellten Verbindu ng durchschnitten,, die von der bestehen-- den Stadtbahnstrecke Bonn--Siegburg ((Linie 6666)) aussc hwenkt und in Richtung des Bahnhofs Bonn--Beuel füührt.. Eine solche Verbindung,, die sowoh l oberirdisch als auch unterirdisch denkbar ist hat sich bislang nicht in einer Bedarfs planung wiedergefunden.. Die Linie im FNP ist auch nicht als konkrete Trasse zu verstehen,, so ndern beschreibt einen Suchraum füür eine Stadtbahnverbindung,, die sich idealerweise an diese r Linie orientiert,, die aber nicht zwin-- gend das Plangebiet tangieren muss.. Von dieser Dars tellung kann daher in der verbindlichen Bauleitplanung abgewichen werden.. Ein Schulstandort wird innerhalb des Plangebiets nicht benötigt,, eine planungsrechtlich füür den Bau einer Schule festgesetzte Fläche befindet sich bereits im angrenzenden Wohnpark I.. Dort reichten d ie sich aus den Neubaugebieten in Vi-- lich--Müüldorf ergebenden zusätzlichen Schüülerzahlen bislang nicht aus,, um die Etablierung einer Grundschule zu rechtfertigen.. Auch durch die Realisierung des Wohnpark II ist dies vo-- raussichtlich nicht zu erwarten.. Ein Altenheim wäre durch die geplante Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets allgemein im Baugebiet zulä ssig.. Die grundlegenden Zielsetzun-- gen korrespondieren somit mit den Inhalten des Beba uungsplans,, weshalb der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan als entwi ckelt angesehen werden kann und eine Anpassung nicht erforderlich ist.. Füür einen Teilbereich angrenzend an die Stadtbahntr asse – etwa mittig des Plangebietes – besteht bereits verbindliches Planungsrecht.. Der Be bauungsplan Nr.. 88112255--1111 vom Seite 19 von 75 55 2222..0011..22000033 setzt füür diesen Bereich entlang der Sta dtbahnlinie eine öffentliche Verkehrsflä-- che und in Verlängerung der nördlich angrenzenden A ngerfläche des Wohnpark I eine öffentliche Grüünfläche mit begleitendem Fußß-- und Ra dweg fest.. Mit der Rechtskraft des vor-- liegenden Bebauungsplanes Nr.. 88112244--2244 „Wohnpark II“ tritt der vorgenannte Bebauungsplan Nr.. 88112255--1111,, soweit der Plan durch den neuen Bebauu ngsplan üüberlagert wird,, außßer Kraft.. Die Festsetzungen in den üübrigen Bereichen des Beba uungsplanes Nr.. 88112255--1111 bleiben un-- berüührt.. Ebenfalls verbindliches Planungsrecht besteht am ös tlichen Rand des Plangebiets mit dem Bebauungsplan 88112255--1100 mit Rechtskraft vom 0011..0088..119988 00,, der die Bundesgrenzschutzstraßße und angrenzende Böschungsflächen als öffentliche Ve rkehrsfläche festsetzt.. Auch dieser Plan wird in geringfüügigem Umfang üüberplant,, die Fe stsetzungen der üüberplanten Teilflächen treten mit Rechtkraft des Bebauungsplans 88112244--2244 au ßßer Kraft.. Das Plangebiet ist im Landschaftsplan „Siegmüündung“ erfasst.. In dieser Planung ist der Be-- reich entlang des Müühlenbaches,, der B 5566 und der Bu ndesgrenzschutzstraßße mit dem Entwicklungsziel „Anreicherung“ ausgewiesen.. Der Sc hwerpunkt der Landschaftsentwicklung liegt hier in der Anreicherung bzw.. ökologischen Au fwertung einer im Ganzen erhaltungs-- wüürdigen Landschaft durch gliedernde und belebende Elemente.. Der üübrige Bereich des Plangebietes ist als „Erhaltung bis zur Realisierun g der Bauleitplanung“ qualifiziert.. Füür den Bereich des Müühlenbachs nördlich der B5566 be steht eine Planfeststellungsbeschluss Plangenehmigung zur Renaturierung des bislang kanal isierten begradigten Bachs,, der eine erhebliche Verbreiterung des Bachbetts Entwicklungs korridors und die Anlage von Auenge-- hölzen und einer staudenreichen Feuchtwiese vorsieh t.. In der Planung „Integriertes Freiraumsystem ((IFS))“ ist das Plangebiet entsprechend den Flä-- chennutzungsplandarstellungen füür eine bauliche Ina nspruchnahme vorgesehen.. Lediglich die Zone entlang des Müühlenbachs sowie ein Bereich entlang der B 5566 werden als ökologi-- sche Entwicklungsfläche,, geeignet als Ausgleichsflä che,, dargestellt.. Trotz dieser kleinteiligen Abweichungen korrespondiert der Bebauungsplan mit d en grundlegenden Entwicklungszie-- len des IFS.. Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B füür den Einzugsbereich der Was-- sergewinnungsanlage Meindorf.. 11..33.. Planungsanlass Das Planungsgebiet liegt innerhalb des Entwicklungs vorhabens „Wohn-- und Technologie-- park Bonn// Sankt Augustin ((WTP))“.. Bereits 11999966 hat der Rat der Stadt Bonn die füür das gesamte Entwicklungsvorhaben erstellte städtebaulic he Rahmenplanung beschlossen.. Diese sah drei bauliche Entwicklungsbereiche ((Technologie park,, Wohnpark,, Wissenschaftspark)) vor,, die durch einen aufgewerteten Landschaftsraum miteinander verbunden werden.. Füür die Siedlungserweiterungsfläche ging das Rahmenkonzept von einem Wohngebiet aus,, welches sich in einzelne Quartiere mit einem breiten Spektr um unterschiedlicher Wohnformen glie-- dert.. Nachdem der „Wohnpark I“ als erste Baustufe w eitestgehend vermarktet und bebaut ist,, soll mit Blick auf das bestehende und auch füür die nächsten Jahre prognostizierte Bevölke-- Seite 20 von 75 66 rungswachstum auch der zweite und süüdliche Abschnit t des Wohnparks als neues Sied-- lungsgebiet entwickelt werden.. Entgegen dem bundesweiten Trend sinkender Bevölkeru ngszahlen ist in der Stadt Bonn so-- wie in der Region eine anhaltend positive Bevölkeru ngsentwicklung zu verzeichnen,, so dass füür die Stadt Bonn auch üüber das Jahr 22003300 hinaus e ine Bevölkerungszunahme zu erwarten ist.. Zurüückzufüühren ist dies insbesondere auf regio nale und üüberregionale Wanderungsbe-- wegungen.. Gleichzeitig steigt durch den Trend der S ingularisierung die Anzahl der Haushalte und füührt in Verbindung mit der weiter zu nehmenden Wohnflächeninanspruch-- nahme pro Kopf zu einer hohen Nachfrage nach neuem Wohnraum.. Entgegen dem Wohnflächenbedarf war der Wohnungsbau in der Stadt Bonn üüber viele Jahre jedoch stark rüückläufig und füührte in der Konsequenz zu einer he ute stark angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt.. Daher ist es Ziel der Stadt Bonn,, durch eine aktive Wohnbauentwicklungsplanung dem be-- stehenden und zuküünftigen Wohnbedarf gerecht zu wer den und so der möglichen Abwanderung von Wohnraumsuchenden in das Umland und den damit verbundenen großß-- räumigen Verkehrsbelastungen entgegenzuwirken.. Es b esteht im Stadtgebiet jedoch nur noch ein begrenztes Angebot entsprechender Wohnbaup otentialflächen größßeren Umfangs.. Selbst bei einer Inanspruchnahme aller ausgewiesene n Wohnbauflächenpotenziale kann das prognostizierte Bevölkerungswachstum und damit der Wohnraumbedarf nicht hinrei-- chend und füür alle Bevölkerungsgruppen befriedigt w erden.. Der Wohnpark II ist dabei einer der wenigen noch ve rfüügbaren größßeren Wohnbauflächenpo-- tenziale.. Mit der Realisierung des Baugebietes „Woh npark II“ können neue Bauflächen in einer Größße von etwa 77,,55 ha zur Verfüügung gestellt werden.. Die Planung kann damit einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der angespannte n Wohnungsmarktsituation leisten.. Die Bereitstellung von zusätzlichen Bauflächen füührt zu dem zu einer effektiveren Auslastung be-- stehender Infrastruktureinrichtungen.. 11..44.. Planungsablauf Die städtebauliche Entwicklungsmaßßnahme „Wohn-- und Wissenschaftspark Bonn// Sankt Augustin ((WTP I))“ wurde 11999999 mit einer Laufzeit von zehn Jahren als Satzung beschlossen.. Zwischen der Bundesstadt Bonn und dem Land NRW als Fördergeber bestand seit dem Jahr 22001144 Einvernehmen darüüber,, dass die Entwicklung des Gesamtbereiches nicht wie ur-- sprüünglich geplant bis Ende 22001166 abgeschlossen werd en wüürde,, sondern dass vor allem die Erschließßung,, der Verkauf der Wohnbaugrundstüücke un d die Hochbaumaßßnahmen im Wohnpark II zumindest bis ins Jahr 22002233 reichen wer den.. Nach weiteren Abstimmungen im Jahr 22001166 wurde die Entwicklungsmaßßnahme dennoch zu m Stand 3311..1122..22001166 unter förder-- technischen Gesichtspunkten schlussgerechnet.. Füür das Plangebiet wurden im Rahmen einer Mehrfachb eauftragung verschiedener Pla-- nungsbüüros vier unterschiedliche städtebauliche Kon zepte erarbeitet.. Die früühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanun g gemäßß §§ 33 Abs.. 11 Baugesetzbuch ((BauGB)) fand in der Zeit vom 2255..1100..22001100 bis 0099..1111..22 001100 auf der Grundlage des städtebauli-- chen Konzeptes des Planungsbüüros Niemann ++ Steege s tatt,, da dieses die Aspekte Seite 21 von 75 77 Wirtschaftlichkeit,, Ökologie und Städtebau besonder s üüberzeugend umgesetzt hat.. Im Zuge der früühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wur den keine Stellungnahmen vorgetragen.. Die von den Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem.. §§ 33 Abs.. 11 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen k onnten weitgehend in den Bebau-- ungsplanentwurf einfließßen.. Auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurde ein Bebauungsplanentwurf füür die Öffentliche Auslegung erstellt.. Dieser musste im Ve rlauf der langen Bearbeitungszeit auf-- grund der durch den Klimawandel bedingten und zwisc henzeitlich tatsächlich in Bonn bereits eingetretenen Häufung von Starkregenereignissen und der dazu durchgefüührten Untersu-- chung des Abflussverhaltens großßer Niederschlagsmen gen angepasst werden.. Durch die erforderlichen Retentionsflächen und Versickerungsb ecken mussten einige im städtebauli-- chen Entwurf des Wettbewerbsergebnisses und in der früühzeitigen Phase der Bebauungsplanaufstellung vorgesehenen Baufelder an den geplanten tiefliegenden Gelän-- depunkten entfallen und als Flächen füür die Abwasse rbeseitigung festgesetzt werden.. Gleichzeitig wurde das städtebauliche Konzept in di eser Phase üüberprüüft und zur Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten optimiert sowie in v erschiedenen Bereichen füür die Möglich-- keit zur Realisierung besonderer Wohnformen angepas st.. 22.. Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes 22..11.. Wesentliche Ziele des Bebauungsplanes Die städtebauliche Rahmenplanung füür den „Wohn-- und Technologiepark Bonn//Sankt Au-- gustin“ wurde von den Räten der beiden Städte 11999966 beschlossen.. Sie legt die grundsätzlichen Ziele zur städtebaulichen Planung f üür die einzelnen Teilbereiche fest.. Hie-- raus abgeleitet wurden in der Folgezeit mehrere Beb auungspläne aufgestellt und auch teilweise bereits baulich umgesetzt.. Der vorliegend e Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 „Wohnpark II“ ist als Fortfüührung des weitgehend realisierten „Wohnpark I“ zu sehen.. Die Planung füür das neue Wohngebiet basiert auf der aus der Mehrfachbeauftragung hervor-- gegangenen Idee einer zentralen,, großßzüügigen Grüünfl äche,, die durch einen Grüünzug mit der Angerfläche des „Wohnpark I“ verbunden ist.. Diese ö ffentliche Grüünfläche ist gegenüüber dem Anger des Wohnpark I um 9900 Grad gedreht.. Durch die zentrale Lage im neuen Wohn-- gebiet ist diese damit füür die Anwohner des Neubaug ebietes nah und gut erreichbar.. Der üüberwiegende Teil der Bebauung ist,, gemäßß dem Z iel der städtebaulichen Entwick-- lungsmaßßnahme,, Wohnraum füür weite Kreise der Bevölk erung und hier insbesondere füür junge Familien zu schaffen,, in Form von Doppelhäuse rn und kleinen Reihenhausgruppen geplant.. Im Bereich der zentralen öffentlichen Grüün fläche ist Geschosswohnungsbau vorge-- sehen.. Darüüber hinaus sind einzelne üüber das Plange biet verteilte Baufelder vorgesehen,, die besondere Wohnformen ermöglichen und auf denen auch Geschosswohnungsbau realisiert werden kann.. Freistehende Einfamilienhäuser können im Westen des Plangebietes in Nach-- barschaft zum Müühlenbach sowie in weiteren Baufelde rn,, die füür eine Einzel-- oder Doppelhausbebauung realisiert werden.. Insgesamt ent stehen ca.. 77,,55 ha Wohnbauflächen.. Durch die ausgewiesenen Bauflächen können Baugrunds tüücke füür ca.. ca.. 442200 Wohneinhei-- ten angeboten werden.. Seite 22 von 75 88 Da es sich bei der Planung um einen Angebotsbebauun gsplan handelt,, bei dem noch keine Vorhabenträger feststehen,, kann hier das Bonner Bau landmodell vom 3300..0033..22001177 in seiner Konkretisierung vom 1100..0077..22001188 ((DS--Nr.. 11881111557744EB55 )) nicht direkt zur Anwendung kommen.. Da die Flächen jedoch treuhänderisch von NRW Urban im Auftrag der Bundesstadt Bonn entwickelt und vermarktet werden,, ist dennoch gesic hert,, dass füür die Bereiche,, die füür Ge-- schosswohnungsbau vorgesehen oder anderweitig geeig net sind,, Grundstüücke nur an Vorhabenträger vergeben werden,, die den Bau von gef örderten Wohnungen vertraglich zu-- sichern.. Auf eine Festsetzung,, dass auf bestimmten Baufeldern nur Wohnbauten mit förderfähigen Grundrissen errichtet werden düürfen,, was gemäßß §§ 99 Abs.. 11 Nr.. 77 BauGB mög-- lich wäre,, wird aus Grüünden einer größßeren Flexibil ität verzichtet.. Gleichwohl wird durch eine Selbstbindung der Stadt parallel zum Offenlagebesch luss die Orientierung an den Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau des Bonner Baulandmodel ls bei der Vergabe festgeschrie-- ben.. Da sich einige Baufelder auch füür die Realisierung besonderer Wohnformen eignen,, und zu-- dem das gesetzliche Ziel der städtebaulichen Entwic klungsmaßßnahme gem.. §§§§ 116655 ff BauGB ist,, Wohneigentum füür weite Kreise der Bevölk erung zu ermöglichen,, ist hier üüber die Vorgaben des Bonner Baulandmodells hinaus mit einer ausgewogenen sozialen Zusam-- mensetzung der Bewohnerschaft des neuen Quartiers z u rechnen.. Füür die Erschließßung des Baugebietes „Wohnpark II“ ist die Ausweisung öffentlicher Ver-- kehrsflächen in einer Größßenordnung von rund 22,,00 ha erforderlich.. Die Erschließßung der Bauflächen erfolgt in Form einer Ringstraßße,, die an die Bundesgrenzschutzstraßße ange-- schlossen wird.. Von dieser Sammelstraßße aus werden die einzelnen Baufelder durch Schleifen-- und Stichstraßßen erschlossen.. Durch einen begrüünten Lärmschutzwall soll das neue Baugebiet gegenüüber den umgeben-- den Hauptverkehrsstraßßen vor Verkehrslärm geschüützt werden.. Der im Westen des Plangebietes verlaufende Müühlenbach soll renaturier t werden.. Dieser Ausbau wird auf der Grundlage eines separat durchgefüührten wasserrechtl ichen Verfahrens umgesetzt,, füür das bereits ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt.. In sgesamt verfüügt das Plangebiet üüber einen sehr hohen öffentlichen Grüünflächenanteil von ca.. 33 ,,66 ha,, welcher der Wohnqualität zu Gute kommt.. Insbesondere der großßzüügige zentrale Anger b ietet eine hohe Freiraumqualität füür die zum Teil relativ dichte Bebauung auf den einzel nen Baufeldern.. Geplante Flächennutzungen:: Geltungsbereich des Bebauungsplans ca.. 113366..332200 m²² Wohnbauflächen ca.. 7755..226600 m²² Öffentliche Verkehrsflächen ca.. 1199..009900 m²² Öffentliche Grüünflächen ca.. 3355..664400 m²² Versickerungsbecken ca.. 44..008800 m²² Stadtbahnanlagen ca.. 885500 m²² Sonstige Flächen ca.. 11..440000 m²² 22..22.. Festsetzungen des Bebauungsplanes 22..22..11.. Art der baulichen Nutzung Seite 23 von 75 99 Die Bauflächen im Plangebiet werden abgeleitet von der Darstellung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet ((WA)) festgesetzt.. Das Baugebiet soll ne-- ben der Wohnnutzung in unterschiedlichen Gebäudetyp en grundsätzlich auch füür das Wohnen ergänzende und nicht störende Nutzungen nach §§ 44 Baunutzungsverordnung ((BauNVO)) wie z..B.. der Versorgung des Gebiets dienen de Läden,, Schank-- und Speisewirt-- schaften,, nicht störende Handwerksbetriebe,, Anlagen füür kirchliche,, kulturelle,, soziale,, gesundheitliche und sportliche Zwecke offen sein.. D amit ist sichergestellt,, dass sich der Ge-- bietscharakter des neuen Baugebietes unter Beachtun g der örtlichen Gegebenheiten und nachbarschaftlichen Rüücksichtnahme entwickeln kann.. Angestrebt wird eine wohnverträgli-- che Nutzungsmischung,, die eine Versorgung des Gebie tes mit wohnortnahen Dienstleistungs-- und Versorgungseinrichtungen ermög licht.. Von den gemäßß §§ 44 Absatz 33 BauNVO ausnahmsweise zul ässigen Nutzungen werden Be-- triebe des Beherbergungsgewerbes,, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.. Darüüber hinaus sind Ferienwohnungen gemäßß §§ 1133a Bau NVO unzulässig.. Die Zulässigkeit von Beherbergungsbetrieben und Fer ienwohnungen könnten das Ziel,, Wohnraum zu schaffen,, konterkarieren.. Die Feriennut zung hat gegenüüber einer dauerhaften Wohnnutzung deutliche wirtschaftliche Vorteile füür den Eigentüümer,, womit der zur Verfüügung stehende Wohnraum folglich dem allgemeinen Wohnungs markt entzogen wüürde.. Das Pla-- nungsziel,, diese Flächenreserve zu einem verdichtet en Wohnquartier zu entwickeln und damit insgesamt dem Bedarf an Wohnungsbauland Rechn ung zu tragen,, könnte nur einge-- schränkt realisiert werden.. Zudem könnten dadurch e rhöhte Verkehrsbelastungen,, die sich nachteilig auf das Plangebiet und die Nachbarschaft auswirken,, nicht ausgeschlossen wer-- den Die Nutzungen Tankstelle und Gartenbaubetriebe zeic hnen sich im Allgemeinen durch einen erhöhten Flächenbedarf aus,, dem im Plangebiet aufgr und der beabsichtigten hohen Wohn-- dichte nicht entsprochen werden kann.. Zudem sollen die Störungen,, die üüblicherweise von Tankstellen und Gartenbaubetrieben ausgehen,, im Geb iet vermieden werden.. Die Baufelder der allgemeinen Wohngebiete sind nach ihren unterschiedlichen zulässigen Ausnutzungsmöglichkeiten in die Kategorien WA 11 bis WA 44 aufgeteilt.. Aus der Umsetzung der Planung mit ca.. 442200 Wohneinhe iten ergibt sich erheblicher Bedarf an neuen Plätzen zur Kinderbetreuung.. Dieser wird j e nach Anzahl der Wohneinheiten und nach Anteil der verschiedenen Wohnformen auf bis zu acht Gruppen geschätzt.. Der genaue Bedarf lässt sich erst ermitteln,, wenn die tatsächl iche Anzahl der Wohneinheiten absehbar ist.. Da dies zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses mit hoher Wahrscheinlichkeit noch nicht möglich sein wird und die Standortwahl füür ei ne Kindertagesstätte aufgrund des großßen Flächenbedarfs von der Anzahl der benötigten Gruppe n abhängig ist wird aus Grüünden der Flexibilität auf die Festsetzung von Flächen füür Ei nrichtungen zur Kinderbetreuung verzichtet.. Kindertagesstätten sind prinzipiell auf allen Baufe ldern der Allgemeinen Wohngebiete allge-- mein zulässig,, die meisten Baufelder eignen sich vo m Zuschnitt jedoch nicht füür diesen Zweck.. Zunächst war im Städtebaulichen Konzept die ca.. 220000 00 m²² großße Fläche am süüdwestlichen Kopf der zentralen öffentlichen Grüünfläche füür eine Festsetzung von Flächen füür Einrichtun-- gen der Kindebetreuung vorgesehen.. Zu Beginn der Pl anung mit ca.. 330000 Wohneinheiten war lediglich eine vierzüügige Kindertagesstätte als Bed arf prognostiziert worden.. Zwischenzeitlich Seite 24 von 75 1100 wurde jedoch die Anzahl der Wohneinheiten im Plange biet erhöht und höhere Zielversor-- gungsquoten füür die Betreuung von Kindern bis zum S chuleintritt beschlossen,, so dass sich die Anzahl der benötigten Kitagruppen erhöhen wird.. Die ursprüünglich vorgesehene Fläche ist jedoch lediglich füür eine maximal sechsgruppige Kita ausreichend dimensioniert,, so dass im Fall eines darüüber hinaus gehenden Bedarfs auf e in größßeres Grundstüück ausgewichen werden muss.. Von der Lage am Erschließßungsring und vom Zuschnitt her bietet sich dabei das ca.. 33000000 m²² großße,, direkt gegenüüberliegende Gru ndstüück an,, welches ebenfalls dem WA 44 zugeordnet ist und an die öffentliche Grüünfläc he entlang des Lärmschutzwalls zur B 5566 grenzt.. Durch die Zuordnung zum WA 44 und die Möglichkeit,, b is zu drei Vollgeschosse errichten zu können bietet sich auf beiden füür die Unterbringung der Kita bevorzugten Flächen zusätzlich die Möglichkeit,, in den Obergeschossen Wohnnutzunge n füür besondere Wohnformen oder sonstige in den allgemeinen Wohngebieten dieses Beb auungsplans zulässige Nutzungen unterzubringen.. Die Stadt Bonn hat üüber den Entwick lungsträger den vollen Zugriff auf sämt-- liche Baufelder und wird nach dem Satzungsbeschluss bei der Vergabe der Grundstüücke die benötigten Kitaflächen berüücksichtigen.. 22..22..22.. Maßß der baulichen Nutzung Das Maßß der baulichen Nutzung wird durch den in Bon n bestehenden dringenden Wohn-- raumbedarf und die daraus resultierende städtebauli che Intention einer flächensparenden und verdichteten Bauweise bestimmt.. In der Regel wird füür die geplante Wohnbebauung ein e Grundflächenzahl ((GRZ)) von 00,,44 und eine Geschossflächenzahl ((GFZ)) entsprechend der jew eils zulässigen Geschosszahl multi-- pliziert mit der jeweiligen GRZ festgesetzt.. Eine G RZ von 00,,44 entspricht der zulässigen Obergrenze des §§1177 BauNVO füür allgemeine Wohngebiet e.. Die Ausnahme einer geringeren Ausnutzung der Grunds tüücksflächen mit einer GRZ von 00,,33 bildet hier lediglich die füür den Bau von freistehe nden Einfamilienhäusern vorgesehene Zeile entlang des Müühlenbaches,, bei der größßere Grundstüüc kstiefen in Verbindung mit den 1122m tiefen Baufeldern eine verringerte GRZ erforderlich machen.. Dadurch wird einer zu starken Bodeninanspruchnahme im Bereich der freistehenden E infamilienhäuser entgegengewirkt.. In Teilbereichen des WA 11 können die in §§ 1177 BauNVO mit 00,,44 festgelegten Obergrenzen der GRZ dagegen üüberschritten werden.. Die Überschre itungen der GRZ können erforderlich werden,, weil die Terrassen,, die außßerhalb der üüberb aubaren Grundstüücksflächen bis zu ei-- ner Tiefe von 44 m ausnahmsweise zulässig sind,, zur GRZ hinzugerechnet werden müüssen.. Aus diesem Grund kann bei einigen Baufeldern füür Ha usgruppen im WA 11 die zulässige GRZ von Reihenmittelhäusern ausnahmsweise bis 00,,55 üübers chritten werden,, wenn die GRZ von 00,,44 in der Hausgruppe insgesamt eingehalten wird.. Da die Reihenhausgrundstüücke im Rahmen der Entwickl ungsmaßßnahme vorwiegend in Zei-- len an Bauträger vergeben werden sollen,, kann ein N achweis der GRZ und der GFZ üüber die gesamte Hausgruppe im Rahmen des Baugenehmigungsver fahrens erfolgen.. Durch diese ergänzende Regelung wird die Einhaltung der Obergre nzen der baulichen Nutzung gem.. §§ 1177 BauNVO auf diesen Bauflächen sichergestellt.. Seite 25 von 75 1111 Bei manchen Hausgruppenbauflächen im WA 11 ist dageg en eine GRZ von 00,,55 festgesetzt,, wobei die GRZ von Reihenmittelhäusern dann ausnahms weise bis 00,,66 üüberschritten werden kann,, wenn die GRZ der gesamten Hausgruppe von 00,,55 eingehalten wird.. Die Überschreitungen der Obergrenzen des §§1177 BauNVO im Plangebiet werden durch die Nähe zu ausgedehnten öffentlichen Grüünflächen und b egrüünten Freiflächen ((z.. B.. Versicke-- rungsanlagen)) ausgeglichen.. Der Flächenanteil allei n der festgesetzten öffentlichen Grüünflächen beläuft sich auf ca.. 2266%% des Plangebiet s.. Hinzuzurechnen sind die Hausgärten,, die sonstige Begrüünung auf den Baugrundstüücken und die Straßßenraumbegrüünung sowie die festgesetzten begrüünten Dachflächen von flachen und flach geneigten Dächern bis 1155°° Nei-- gung,, so dass eine umfangreiche Durchgrüünung des Pl angebiets sichergestellt werden kann.. Die partiellen Überschreitungen der Obergrenzen auf den Baugrundstüücken sind darüüber hinaus durch den in der Bundesstadt Bonn gegebenen stark erhöhten Wohnflächenbedarf durch die stark ansteigende Bevölkerungsentwicklung und die dadurch bedingte Wohnraum-- knappheit vertretbar.. Beeinträchtigungen der Anford erungen an gesunde Wohn-- oder Arbeitsverhältnisse werden durch die Planung nicht generiert.. Durch die Möglichkeit,, Rei-- henhäuser auf relativ keinen Grundstüücken anbieten zu können,, besteht angesichts der stark angestiegenen Baulandpreise die Möglichkeit,, gemäßß §§11 Abs.. 66 Nr..22 BauGB Wohneigentum füür weite Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen.. Darüüber hinaus sind durch die sehr gute Erschließßun g durch den öffentlichen Nahverkehr ((Stadtbahn)) und die Möglichkeit der Verkehrsreduzie rung oder –vermeidung durch innen-- stadt-- und arbeitsplatznahes Wohnen ((§§11 Abs..66 Nr.. 88 BauGB)) sowie aus Grüünden des Bodenschutzes ((§§11a Abs..22 BauGB)) durch die Vermeidun g von Zersiedlung an weniger ge-- eigneten,, peripheren Standorten die Überschreitunge n gerechtfertigt.. Bei den füür eine Doppelhausbebauung vorgesehenen Ba ufeldern des WA 11 entlang der Süüdseite der zentralen öffentlichen Grüünfläche wird die GRZ auf bis zu 00,,55 und die GFZ auf bis zu 11,,00 festgesetzt,, wodurch wiederum eine Übers chreitung der Obergrenzen des §§1177 BauNVO vorliegt,, die aus den bereits aufgefüührten G rüünden gerechtfertigt ist.. Entlang des Müühlenbachs im Westen des Plangebietes ist ein Bereich füür freistehende Ein-- familienhäuser vorgesehen,, die ebenfalls dem WA 11 z ugeordnet sind.. Um die Wohnbebauung zum Bachlauf hin aufzulockern,, wird füü r diesen Bereich eine zwingend II-- geschossige Bebauung mit der Festlegung „nur Einzel häuser zulässig“ auf großßzüügigeren Baugrundstüücken vorgesehen.. Dementsprechend wird füü r diesen Bereich eine GRZ von 00,,33 und eine Geschossflächenzahl GFZ von 00,,66 festgesetz t.. Bereiche füür zwingend III--geschossige Bebauung ((WA 22)) sind entlang der nördlichen und östlichen Seite der zentralen Grüünfläche vorgesehen .. Hier sind Grundflächenzahlen von bis zu 00,,55 und Geschossflächenzahlen von bis zu 11,,55 fes tgesetzt,, womit wiederum die Ober-- grenzen des §§1177 BauNVO üüberschritten werden.. Dies g ilt ebenfalls füür das Baufeld des WA 44,, das an der Süüdwestecke des Grüünangers auch füür d ie Einrichtung einer Kindertagesstätte mit ergänzender Wohnnutzung ausgelegt ist,, füür dere n Flächenbedarf eine GRZ von 00,,44 nicht ausreichen wüürde.. Die Überschreitungen der Ob ergrenzen füür die bauliche Dichte der BauNVO in WA 22 und auf der potenziellen Kita--Bauflä che werden hier zusätzlich durch die direkte Lage an der großßzüügig dimensionierten zentr alen öffentlichen Grüünfläche ausgegli-- chen und sind ebenfalls aufgrund der verkehrsgüünsti gen und innenstadtnahen Lage in der Seite 26 von 75 1122 Nähe eines qualifizierten Anschlusses an den schien engebundenen öffentlichen Nahverkehr sowie den stark erhöhten Wohnraumbedarf gerechtfert igt.. Durch die maximale Gebäudehöhe von 1133,,00 m ergibt si ch hier üüber die festgesetzte Zahl von drei Vollgeschossen hinaus die Möglichkeit der Ausb ildung eines weiteren Geschosses,, wel-- ches jedoch kein Vollgeschoss gem.. §§22 Abs.. 66 Satz 22 Landesbauordnung NRW sein und damit auf maximal drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses eine lich-- te Höhe von 22,,3300 oder mehr aufweisen darf.. Durch di e Festsetzung von Sattel-- und Pultdächern,, bei letzteren in Verbindung mit einem zwingenden Rüücksprung der höheren Wand auf der Seite des Dachfirstes von mindestens 22 ,,55 m wird verhindert,, dass eine Ge-- bäudeseite wie ein viergeschossiges Gebäude wirken kann.. Die Geschossigkeit der zwei-- und dreigeschossigen W ohnbebauung wird zwingend festge-- setzt.. Damit wird die Realisierung einer geringeren Geschossigkeit und damit einhergehend einer geringeren Geschossfläche ausgeschlossen.. So soll das vordringliche Ziel der Stadt Bonn,, die Schaffung von Wohnraum unter Berüücksichti gung des Gebots des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden umgesetzt werden.. Darüüb er hinaus soll mit der zwingend festgesetzten Geschossigkeit ein homogenes und gesc hlossenes Siedlungsbild erreicht werden.. Aus Grüünden der Flexibilität bei der Vergab e der Grundstüücke der WA 44,, die füür be-- sondere Wohnformen vorgesehen sind,, wird auf diesen Bauflächen die Geschosszahl auf II-- III festgesetzt.. Somit wird auf diesen Baufeldern e ine größßere Bandbreite von Typologien und Konzepten ermöglicht,, als in den WA 11--33,, deren Strukturen klarer vorgegeben sind.. Eine Ausnahme bildet die dem WA 44 zugehörige Baufläche i m Nordwesten des Plangebiets.. Hier wird aus Grüünden der Einfüügung in die Umgebung ledi glich eine zwingende Zweigeschos-- sigkeit festgesetzt.. Aufgrund der geplanten städtebaulichen Struktur mit einer in der Fläche und in der Summe relativ dichten Bebauung ist eine zurüückhaltende Hö henentwicklung der Neubebauung fest-- gesetzt.. Überdimensionierte Geschosshöhen und Dachausbildungen sollen verhinder t werden,, um ein harmonisches Erscheinungsbild des st ädtebaulichen Ensembles zu gewähr-- leisten.. Daher werden füür die Wohnbauflächen differ enzierte maximale Trauf-- und Gebäudehöhen festgesetzt.. Füür den üüberwiegenden Tei l des Baugebietes ist eine zweige-- schossige Bauweise vorgesehen.. Dies trifft insbeson dere füür die geplanten Hausgruppen und Doppelhäuser zu.. Hier muss eine Gebäudehöhe von maximal 1111,,0000 m und eine Trauf-- höhe von maximal 88,,0000 m eingehalten werden.. Füür den Bereich mit dreigeschossiger Bebauung entlang der zentralen Grüünfläche und die I I-- bis III--geschossigen Baufelder füür be-- sondere Wohnformen ((WA 44)) entlang des Lärmschutzwal ls zur B 5566 werden maximale Gebäudehöhen von 1133,,0000 und maximale Traufhöhen von 1100,,0000 m festgesetzt.. Mit den fest-- gesetzten Gebäudehöhen bleibt ausreichend Spielraum füür eine angemessene Ausnutzung der Baugrundstüücke im Rahmen der möglichen Geschoss flächenzahl und füür großßzüügige Geschosshöhen.. Die Festlegung dieser Maximalhöhen w urde derart bemessen,, dass auch füür Dachaufbauten und verstärkte Dachkonstruktionen füür Grüündächer oder füür Anlagen sola-- rer Energiegewinnung keine weiteren Überschreitunge n hingenommen werden müüssen.. Das zuküünftige Geländeniveau wird gegenüüber dem nat üürlich gewachsenen Boden neu mo-- delliert.. Dies ist durch die Entwässerungsplanung i n der Wasserschutzzone III B,, in der schwach belastetes Niederschlagswasser von den Ersc hließßungsstraßßen und den privaten und öffentlichen Stellplatzflächen nur üüber die bel ebte Bodenschicht versickert werden darf,, begrüündet.. Dadurch ergeben sich notwendige Gefäller ichtungen der öffentlichen Verkehrs-- Seite 27 von 75 1133 flächen und sonstigen Abflussrinnen zu den vorgeseh enen Versickerungsmulden oder -- becken.. Ein weiterer Grund der Neumodellierung des Geländes ist der Überflutungsschutz der Bebauung füür bis zu 110000--jährliche Starkregenere ignisse.. Die Gradienten der öffentlichen Verkehrsflächen wer den an ausgewählten Punkten zwischen 5588,,77 m und 6622,,55 m NHN festgesetzt und weichen damit zum Teil erheblich sowohl nach oben als auch nach unten von den zur Zeit der Plana ufstellung vorhandenen natüürlichen Ge-- ländehöhen ab.. Es werden im Bereich der Baugrenzen der üüberbaubare n Grundstüücksflächen in regelmäßßi-- gen Abständen ((etwa 1155--3300m)) die Höhenwerte üüber Nor malhöhennull ((NHN)) verzeichnet,, welche die festgesetzte Geländeoberfläche darstelle n.. Die festgesetzten Geländeoberflä-- chen dienen als Bezugshöhe füür die Ermittlung der A bstandsflächen,, als Bezugshöhe füür die festgesetzten Gebäude-- und Traufhöhen,, und als Mind esthöhe füür Erdgeschossfußßboden-- oberkante ((EGFOK)).. In den Fällen,, bei denen kein Höhenwert auf einem B augrundstüück festgesetzt ist,, ist von den beiden Höhenwerten,, die der betroffenen üüberbau baren Grundstüücksfläche am nächsten liegen,, der jeweils höhere maßßgeblich.. Diese Höhenwerte können in der späteren Gebäudeplan ung füür die tatsächliche Einbauhöhe der Erdgeschossfußßbodenoberkante ((EGFOK)) auch indiv iduell üüberschritten werden.. Die Festsetzung einer Mindesthöhe füür die EGFOK dient d em Schutz vor Starkregenereignissen.. Bis zur festgesetzten Geländeoberfläche müüssen auch tiefer liegende Gebäudeteile gegen eindringendes Oberflächenwasser gesichert werden.. D ie festgesetzte Geländehöhe liegt grundsätzlich etwa 1100--2200cm höher als die angrenzend en ausgebauten öffentlichen Verkehrs-- flächen,, deren Höhen ebenfalls festgesetzt werden.. Aufgrund der Neumodellierung des Geländes entstehen zwischen den festgesetzten EGFOK,, den Gradienten der Erschließßungsflächen und gegenüüber der natüürlichen Gelände-- oberfläche zum Teil erhebliche Höhenunterschiede,, d ie durch Aufschüüttungen oder Abgrabungen nivelliert werden können.. Aus diesem Gr und sind Aufschüüttungen und Abgra-- bungen bis zum Niveau der festgesetzten Geländeober fläche zulässig.. In den Einfamilienhausbereichen ((allgemeine Wohngeb iete WA 11 mit den Haustyp-- Festsetzungen E,, ED,, D und H sowie im WA 33)) wird di e Anzahl der Wohneinheiten auf ma-- ximal zwei je Wohngebäude begrenzt.. Dabei gilt bei Doppelhäusern jede Doppelhaushälfte und bei Hausgruppen das einzelne Reihenhaus als Woh ngebäude.. Mit der Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten soll zum einen eine verträ gliche Bevölkerungsdichte erreicht wer-- den.. Zum anderen ist mit steigender Anzahl von Wohn einheiten in der Regel auch meist eine Zunahme des privaten PKW – Bestandes und eine Erhöh ung des motorisierten Individual-- verkehrs verbunden.. Gerade vor dem Hintergrund der flächensparenden öffentlichen Verkehrserschließßung im Plangebiet sollen Konflikte in Bezug auf Stellplätze möglichst ver-- mieden werden.. Seite 28 von 75 1144 22..22..33.. Hausform,, Bauweise und üüberbaubare Grundstüüc ksfläche Füür den üüberwiegenden Teil des Baugebietes sind Ein familienhäuser in Form von Doppel-- häusern und kleinen Reihenhausgruppen geplant.. Das Angebot wird durch einige Mehrfamilienhäuser und freistehende Einfamilienhäus er sowie Bauflächen,, die füür besondere Wohnformen geeignet sind,, ergänzt.. Die verschiedene n Bebauungsformen sollen ein vielfäl-- tiges Wohnflächenangebot ermöglichen.. Diese Verschi edenartigkeit der Bauformen wird im Bebauungsplan auf Grundlage des städtebaulichen Kon zeptes zum Teil durch die Festset-- zung der jeweils zulässigen Hausformen in den füür E infamilienhäuser vorgesehenen Teilen von WA 11 und im WA 33 gewährleistet.. Einzelne Flächen des WA 11 werden ohne Festsetzung d er Hausform dargestellt.. In diesen Baufeldern sollen auch Reihenhauszeilen errichtet w erden können,, die nicht in einzelne Par-- zellen aufgeteilt werden,, sondern in Teileigentum a ufgeteilt werden oder als ((geförderte)) Mietwohnungen angeboten werden können.. Dadurch werd en bei der Errichtung Baukosten gespart,, da zwischen den Einzelhäusern lediglich Wo hnungstrennwände errichtet werden müüssen,, was dem Entwicklungsziel der Förderung kost ensparenden Bauens entspricht.. Da-- mit wäre z..B.. auch öffentlich geförderter Wohnungsb au füür Familien in reihenhausähnlicher Bauweise realisierbar,, wie er bereits im Wohnpark I umgesetzt wurde.. Füür die Baufelder des WA 11 ohne Hausformfestsetzung gilt die Festsetzung,, dass pro Wohngebäude lediglich zwei Wohneinheiten zulässig sind nicht,, da diese Baukörp er als jeweils ein Wohngebäude zählen.. Möglich wären hier auch größßere Einzelhäuser mit me hreren Wohnungen oder Bebauungen durch herkömmliche Einfamilien--,, Doppel-- oder Reihe nhäuser.. Darüüber hinaus wird eine textliche Festsetzung in d en Bebauungsplan aufgenommen,, die als abweichende Bauweise die Länge der verschiedenen Ha usformen in WA 11,, WA 22 und WA 33 auf ein Maßß von maximal 3355 m beschränkt,, womit sich ein Unterschied zur offenen Bauweise gemäßß BauNVO ergibt,, in der die Längenbegrenzung de r Baukörper bei 5500 m liegt.. Diese Regelung soll bei der gewüünschten Bebauungsdichte e ine gegliederte Baustruktur mit ver-- träglichen Baumassen und Baukörperlängen sicherstel len.. Ausnahmen bilden die Baufelder des WA 44.. Dort werde n weder Bauweise noch Hausform festgesetzt.. Im WA 44 sollen die Baugrundstüücke mögl ichst füür besondere Wohnformen ver-- geben werden,, bei denen auch die Möglichkeit eröffn et wird,, L-- oder U--förmige zusammenhängende Baukörper zu errichten,, die hofartige Anlagen mit gemeinschaftlich nutzbaren Flächen bilden könnten.. Auf den Grundstüüc ken des WA44 können jedoch auch bei entsprechender Nachfragesituation herkömmliche Bauf ormen des Geschoss-- oder Einfamili-- enhauswohnungsbaus realisiert werden.. Neben den bes onderen Wohnformen sind insbesondere zwei Baufelder des WA 44 auch als Stand ort füür die benötigte bis zu acht Grup-- pen umfassende Kindertagesstätte geeignet,, so dass hier die Zulässigkeit durchgängiger Baukörper mit mehr als 3355 m oder auch mehr als 5500 m Länge sinnvoll ist.. Trotz des Verzichts auf die Festsetzung der Baukörp erlänge soll bei der Vergabe der Grund-- stüücke in den WA 44 auf besondere Gestaltqualität We rt gelegt werden.. Dazu wurde ein Gestaltungshandbuch erarbeitet,, welches den Käufern der Grundstüücke mit dem Kaufvertag verpflichtend an die Hand gegeben wird.. Die Verring erung der Festsetzungsdichte ermög-- licht bei diesen Baufeldern eine größßere Flexibilit ät bei der Vergabe.. Die durch Baugrenzen festgelegten üüberbaubaren Grun dstüücksflächen der allgemeinen Wohngebiete sind in Ergänzung zur festgesetzten Gru ndflächenzahl so bemessen,, dass Seite 29 von 75 1155 zum einen der Gesichtspunkt des sparsamen Umgangs m it Grund und Boden Berüücksichti-- gung findet,, zum anderen jedoch auch Spielraum bei der Ausdehnung des Baukörpers auf dem Grundstüück verbleibt.. Die Bauzeilen sind dabei vornehmlich in Süüdost-- ode r Süüdwest--Richtung orientiert,, um den Gartenseiten der Gebäude eine güünstige Ausrichtung und den Gebäuden eine optimale Be-- lichtung zu ermöglichen.. Außßerdem ergeben sich aufg rund dieser städtebaulichen Struktur gute Voraussetzungen füür eine passive und aktive Nu tzung von Sonnenenergie.. Zusätzlich wird durch textliche Festsetzung die Mög lichkeit eröffnet,, die Grenzen der üüber-- baubaren Grundstüücksflächen durch ebenerdige Terras sen ausnahmsweise um bis zu 44,,00 m zu üüberschreiten.. Die Baugrenzen sind mit Tiefen vo n mindestens 1122 m derart bemessen und ausgerichtet,, dass unter Berüücksichtigung der i m Wohnungsbau üüblichen Gebäudetiefen die Lage der Baukörper dem klaren städtebaulichen E ntwurf entsprechend vorbestimmt wird,, so dass weitgehend einheitliche Baufluchten der Geb äudezeilen gewährleistet sind.. Bei der Bemessung der Baugrenzen wurden die Terrassen nicht mitberüücksichtigt.. Diese zählen je-- doch als Bestandteil der Hauptanlage und düürften ge m.. §§2233 Abs.. 33 BauNVO lediglich innerhalb der üüberbaubaren Grundstüücksflächen erric htet werden Die Zulassung der Aus-- nahme kann im Baugenehmigungsverfahren beschränkt w erden,, wenn z..B.. bei freistehenden Häusern oder bei Eckgebäuden üüberdime nsionierte Terrassen an mehreren Gebäudeseiten errichtet werden sollen und dadurch e ine zu massive Versiegelung der Grundstüücksflächen eintritt.. Durch die Festsetzung werden den jeweiligen Wohngebäuden angemessene und dem allgemein üüblichen Rahmen entsp rechende Terrassengrößßen ge-- währleistet.. Die Stellplätze der Mehrfamilienhäuser ((WA 22,, WA 44)) sollen üüberwiegend in Tiefgaragen nachgewiesen werden.. Da eine zweibüündige Tiefgarage in den zum Teil mit Bautiefen von 1155 m ausgewiesenen Baufenstern nicht realisierbar i st,, können diese nicht allein in den üüberbaubaren Grundstüücksflächen untergebracht werde n,, sondern müüssen diesen Rahmen unter der Geländeoberfläche üüberschreiten.. Die Überschreitung ist notwendig,, weil eine Fahrgasse und beidseitige Stellplätze in Senkrechta ufstellung bereits eine Mindestinnenbrei-- te der Tiefgaragen von 1166m erfordern.. Eine Überschr eitung der GRZ ist gemäßß §§1199 Abs.. 44 BauNVO um bis zu 5500 %% möglich.. Damit ergibt sich hi er aufgrund der festgesetzten GRZ von 00,,55 in den WA 22 und WA 44 eine Überschreitungsmöglic hkeit bis zu einer GRZ von 00,,7755.. Um die Zulässigkeit von ausreichend großßen Tiefgaragen zu ermöglichen bedarf es daher ledig-- lich der Festsetzung,, dass die Tiefgaragen die üüber baubaren Grundstüücksflächen unterhalb der Geländeoberfläche üüberschreiten können.. Mit Ausnahme eingehauster Standplätze füür Müüllbehäl ter und Fahrradstellplätzen sind Ne-- benanlagen zwischen der Straßßenbegrenzungslinie und der straßßenseitigen Baugrenze nicht zulässig.. Damit soll gewährleistet werden,, dass der öffentliche Straßßenraum optisch nicht unverhältnismäßßig durch bauliche Anlagen ((z..B.. Gerä teschuppen)) eingeengt wird und die privaten Grundstüücksvorbereiche ((Vorgartenflächen)) gestalterisch positiv in den öffentlichen Raum wirken können.. Dies gilt nicht in Gartenbereic hen im WA 33,, deren üüberbaubare Grundstüücksflächen aufgrund der besseren Ausrichtun g zur Sonne zurüückgesetzt sind.. Seite 30 von 75 1166 22..22..44.. Grüün-- und Freiflächen Zur Aufwertung und städtebaulichen Gliederung des B augebietes weist der Bebauungsplan umfangreiche öffentliche Grüünflächen aus,, denen unt erschiedliche Funktionen zukommen.. Ein wesentliches Element des städtebaulichen Entwur fs stellt die zentrale Grüünfläche dar.. Diese Grüünfläche wird üüber einen Grüünzug mit dem nö rdlich gelegenen Anger im Baugebiet „Wohnpark I“ verbunden und im Bebauungsplan als Par kanlage in Verbindung mit Flächen füür die Beseitigung von Niederschlagswasser ausgewi esen.. Die zentrale Grüünfläche bietet einen offenen und attraktiven Freiraum in der Mitte des neuen Siedlungsgebietes zur Naher-- holung.. Ein Spielplatzbereich mit einer Größße von c a.. 11000000 m²² ist am süüdlichen Ende des Grüünangers festgesetzt.. Die Fläche dient zu großßen Teilen auch der Rüückhalt ung des innerhalb eines Teilbereichs des Baugebietes auf den öffentlichen Verkehrsfläche n anfallenden Niederschlagwassers und wird üüberwiegend als Rasen-- und Wiesenfläche mit ei ngestreuten Baum-- und Strauchpflan-- zungen ((außßerhalb der Versickerungsbereiche)) gestal tet.. Das Oberflächenwasser wird dabei in integrierten Mulden üüber die belebte Bodenschich t versickert und in eine darunterliegende Rigole geleitet,, von wo aus es weiter in das Grundw asser versickern kann.. Das unbelastete Niederschlagswasser von privaten Dach-- und Gartenfl ächen ((ausgenommen private Stell-- plätze und Zufahrten)) wird üüber Leitungen direkt de r unter der Grüünfläche eingebauten Rigole zugefüührt und anschließßend ins Grundwasser v ersickert.. Zur Minderung des Eingriffs und auch zur attraktive n Gestaltung des Wohnumfeldes wird festgesetzt,, dass die Dächer von Tiefgaragen,, sofer n sie nicht üüberbaut oder als Terrassen genutzt werden,, mit einer mindestens 00,,55m dicken Su bstratschicht abzudecken,, zu bepflan-- zen und dauerhaft zu erhalten sind.. Um den in den letzten Jahren zu beobachtenden Trend s entgegenzuwirken,, nicht üüberbaute Grundstüücksflächen als Schotterflächen ohne Bepflan zung anzulegen oder insbesondere Vorgartenflächen großßflächig zu versiegeln,, wird fe stgesetzt,, dass nicht mit baulichen Anla-- gen im Sinne des §§ 2299 Abs.. 11 BauGB üüberbaute Grunds tüücksflächen der Baugrundstüücke vollflächig zu bepflanzen sind.. Nicht bepflanzte un d geschotterte oder versiegelte Flächen verursachen diverse ökologische Nachteile.. Durch de n Wegfall der Verdunstungswirkung durch Pflanzen sorgen sie füür eine Absenkung der Lu ftfeuchtigkeit und füür einen Verlust der Küühlwirkung,, was bei dem Trend zu höheren Temperatu ren und länger anhaltenden Wetter-- lagen auch zu negativen gesundheitlichen Auswirkung en füür Teile der Bevölkerung füühren kann.. Darüüber hinaus befördern sie die weitere Verr ingerung der Lebensräume und die Ver-- knappung des Nahrungsangebots füür Insekten und Vöge l.. Diese Festsetzung geht üüber die in §§ 88 Landesbauord nung NRW festgelegte Pflicht zur Be-- grüünung und Bepflanzung der nicht üüberbauten Grunds tüücksflächen hinaus,, da aus dem Normtext eine vollflächige Bepflanzung nicht eindeu tig hergeleitet werden kann.. Von einer Vollflächigkeit ist auszugehen,, wenn die Bepflanzung der Grundstüücksflächen da-- rauf ausgelegt ist,, nach angemessenen Wuchszeiträum en der jeweiligen Vegetationsformen eine vollständige Überdeckung des Oberbodens zu erz eugen.. Seite 31 von 75 1177 22..22..55.. Ausgleichsmaßßnahmen Mit der Realisierung des Bebauungsplanes ist ein Ei ngriff in die natüürlichen Schutzgüüter ver-- bunden,, der angesichts des Planungsziels „Bereitste llung von neuen Wohnbauflächen“ jedoch als unvermeidbar und hinnehmbar anzusehen is t.. Um die ökologischen Belange in gebotenem Umfang bei der Bebauungsplanung zu berüück sichtigen,, wurde ein landschafts-- pflegerischer Begleitplan erstellt,, der den ökologi schen Zustand der Flächen vor der Planung und nach Realisierung der Planung bewertet und verg leicht.. Dabei stellen die innergebietli-- chen Grüünflächen bereits einen teilweisen Ausgleich bzw.. eine Minderung füür den mit der Bebauung und Erschließßung des Gebietes verbundenen Eingriff dar.. Die innergebietlichen Grüünflächen haben neben den zuvor bereits beschrieb enen städtebaulichen Funktionen auch entsprechend positive Auswirkungen auf das Lan dschaftsbild und die Leistungs-- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.. Um diese Fun ktionen planungsrechtlich zu gewähr-- leisten,, werden die entsprechenden Flächen im Bebau ungsplan zusätzlich zur Festsetzung der öffentlichen Grüünflächen teilweise als Flächen zum Schutz,, zur Pflege und zur Entwick-- lung von Boden,, Natur und Landschaft ((SPE--Flächen)) ausgewiesen.. Darüüber hinaus enthält der Bebauungsplan entsprechende textliche Festsetzu ngen zur Bepflanzung dieser Teilflä-- chen,, welche die Entwicklung von möglichst hochwert igen naturnahen Lebensräumen sicherstellen sollen.. Die das Wohngebiet im Westen begrenzende Gewässerzo ne des Müühlenbaches soll dabei im Zuge der Planung aufgewertet werden.. Dabei soll das Gewässer Raum füür eine naturna-- he Entwickung und die Rüückhaltung von Hochwasserabf lüüssen erhalten.. Es wurde bereits ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren durchla ufen.. Eine Plangenehmigung liegt vor.. Der derzeit fast gradlinig gefüührte Müühlenbach wird demnach in einen naturnahen Zu-- stand zurüückgefüührt werden.. Die den Freiraum prägen de,, bachbegleitende Alleepflanzung bleibt weitgehend erhalten.. Lediglich einige Bestan dsbäume im Bereich des Einlassbau-- werks im Nordwesten des Plangebiets sowie nicht meh r standsichere Bäume werden im Zuge der Renaturierung entfernt.. Entlang des Baches ist im Rahmen der Renaturierung die Anlage von Bachauengehölzen und einer staudenreiche n Feuchtwiese vorgesehen.. Durch die Plangenehmigung sind die Renaturierungs-- und Be pflanzungsmaßßnahmen bereits ab-- schließßend geregelt und bedüürfen daher keiner weite ren Festsetzungen im Bebauungsplan.. Die entsprechende Fläche wird daher lediglich als ö ffentliche Grüünfläche mit der Zweckbe-- stimmung Bachlauf festgesetzt.. Während die westliche Grüünzone der naturnahen Entfa ltung des Bachlaufes vorbehalten wird,, soll die auf der östlichen Seite des Baugebie tes vorhandene dicht bewachsene Bö-- schungsfläche als Sichtschutz gegenüüber der Bundesg renzschutzstraßße dienen.. Hier sollen der vorhandene Baum-- und Strauchbewuchs sowie die F ußßwegrampe zur Bundesgrenz-- schutzstraßße mit begleitender Baumreihe erhalten bl eiben.. Die Randbereiche der Grüünfläche werden durch die Pflanzung von Waldsaumgehölzen erg änzt.. Entlang der süüdlich des Plangebietes verlaufenden B 5566 -- Sankt--Augustiner Straßße -- ist zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen eine Kombination aus bepflanztem Lärmschutzwall und Lärmschutzwand im Bebauungsplan mit einer Minde sthöhe von 55,,55m üüber Fahrbahn-- oberkante B5566 festgesetzt.. Zwischen der begrüünten L ärmschutzeinrichtung und dem Siedlungskörper ist ein Rad-- und Fußßweg füür die Nah erholung geplant,, der gleichzeitig auch der Unterhaltung der Anlage dient.. Ein weiterer,, ni cht befestigter Unterhaltungsweg wird auf der straßßenzugewandten Seite des Walls angelegt.. Di e Lärmschutzanlage ist als Wall--Wand-- Seite 32 von 75 1188 Kombination auszufüühren und mit Gehölzen aus gebiet sheimischen Arten zu bepflanzen.. Die Umgebungsbereiche der Lärmschutzanlage sind als Wie senfläche zu gestalten.. Die innergebietlichen Begrüünungsmaßßnahmen bewirken insgesamt jedoch noch keinen voll-- ständigen Ausgleich des Eingriffs.. Um einen vollstä ndigen Ausgleich zu gewährleisten,, ist daher die Inanspruchnahme von externen Ausgleichsma ßßnahmenflächen erforderlich.. Im Zuge des Projektes ''Kompensationskonzept Deichvorla nd Bonn--Beuel sind im Bereich der rechtsrheinischen Auenflächen westlich von Schwarzr heindorf geeignete Maßßnahmen und Maßßnahmenflächen identifiziert worden.. Diese werden den Eingriffen,, die durch die Aufstel-- lung des Bebauungsplans ermöglicht werden,, entsprec hend zugeordnet.. Bei der externen Ausgleichsmaßßnahme handelt es sich um eine städtische Fläche im Deich-- vorland in Beuel,, Gemarkung Beuel,, Flur 1133,, Flurstüü cks Nr.. 11889922.. Dabei wird eine 1155..666633 m²² großße Teilfläche des Flurstüücks mit teilversiegelte n Wegen und einer Brennnessel-- Ruderalflur in eine artenreiche Glatthaferwiese dur ch Abschieben des Oberbodens umge-- wandelt.. Diese Maßßnahme ist im Kompensationsflächen konzept der Maßßnahmenfläche E bezeichnet und verortet.. Eine weitere der externen Ausgleichsmaßßnahme zugeordnete Teil-- fläche des Flurstüücks Nr.. 11889922 in einer Größße von 33 ..770000 m²² zählt zur Maßßnahmenfläche C.. Dabei wird eine artenarme Intensiv--Fettwiese in ein e artenreiche Mähwiese//Glatthaferwiese mit Aushagerung umgewandelt.. Die hierfüür erforderliche wasserrechtliche Genehmig ung liegt vor.. 22..22..66.. Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schä dlichen Umwelteinwirkungen Das Plangebiet ist aufgrund der im Norden verlaufen den Stadtbahnlinie 6666,, und der im Süü-- den angrenzenden Sankt Augustiner Straßße ((Bundesstr aßße 5566)) und der in mindestens 550000m Abstand westlich verlaufenden Bundesautobahn 5599 sow ohl durch Straßßen-- als auch Schie-- nenverkehrslärm vorbelastet.. Außßerdem liegt das Pla ngebiet im Einwirkungsbereich des nahe gelegenen Verkehrslandeplatzes Hangelar.. Zur Ermittlung der vorhandenen Geräuscheinwirkungen und der gegebenenfalls zu treffen-- den Schallschutzmaßßnahmen wurde daher ein schalltec hnisches Gutachten erstellt ((KRAMER Schalltechnik GmbH,, Bericht Nr.. 1111 0022 000044//00 22,, vom 1133.. April 22001122)),, welches im Laufe des langen Planungszeitraums mehrfach aktuali siert wurde.. In diesem Gutachten und den nachfolgenden Ergänzungen wurden die auf das Pl angebiet einwirkenden Immissionen im Bereich des Bebauungsplangebietes umfassend unte rsucht.. Eine erste Ergänzung des Stammgutachtens erfolgte i m Jahr 22001133,, als eine Straßßenplanung füür die Erschließßung des Plangebietes ausgearbeitet wurde und sich dadurch die Höhenla-- gen der späteren Baufelder stark geändert hatten ((11 .. Ergänzung,, Bericht Nr..1111 0022 000044//0033 vom 1155.. April 22001133)).. Im Zuge des laufenden vierspurigen Ausbaus der B5566 im Bereich der Kreuzung Am Herren-- garten wurden durch den Landesbetrieb Straßßenbau NR W bereits Lärmschutzwände füür den Abschnitt Am Herrengarten bis östlich des Durchlass es des Müühlenbachs errichtet.. Diese sind wegen der engen Platzverhältnisse lediglich al s Wandkonstruktion ausgefüührt und konn-- ten auch aus stadtgestalterischen Grüünden nur in ei ner Höhe von 33,,5500 m statt der im Seite 33 von 75 1199 Stammgutachten angenommenen 55,,5500 m errichtet werden .. Aus diesem Grund wurde füür diesen Bereich durch das Büüro Kramer Schalltechnik nochmals eine Neuberechnung durch-- gefüührt ((22.. Ergänzung,, Bericht Nr.. 1111 0022 000044//0044 vom 3311.. Mai 22001177)) bei denen die festzusetzenden Lärmpegelbereiche nach DIN 44110099 ang epasst werden mussten.. Da zwischenzeitlich neue Berechnungsvorschriften füü r den Schienenverkehrslärm ((Verkehrs-- lärmschutzverordnung -- 1166.. BImSchV vom 1188..1122..22001144)) und die passiven Schallschutzmaßßnahmen ((DIN 44110099--11 „Schallschutz im Hochbau -- Teil 11:: Mindestanforde-- rungen“ vom Januar 22001188)) gelten,, ist die Verkehrsge räuschsituation zuletzt im Rahmen der 33.. Ergänzung im Jahr 22001199 erneut untersucht worden.. Zudem wurden in der 33.. Ergänzung die Verkehrsdaten auf den Prognosehorizont 22003300 unt er Einbeziehung des geplanten Kreis-- verkehrs B 5566//Bundesgrenzschutzstraßße aktualisiert ((Gutachten Nr.. 1111 0022 000044//0055 vom 2211.. Oktober 22001199)).. Besonders relevant ist der Verkehrslärm von der San kt Augustiner Straßße ((B 5566)),, so dass im Plangebiet eine Lärmschutzanlage entlang der Bundes straßße erforderlich ist.. Füür diese Lärmschutzanlage und die ergänzende hochabsorbieren de Lärmschutzwand wurden im Stammgutachten alternativ die Höhen von 44,,55 m,, 55,,55 m und 66,,00 m üüber Fahrbahndecke der B 5566 untersucht.. Beim Vergleich der Berechnungserge bnisse mit den Verkehrsgeräusch-- Orientierungswerten der DIN 1188000055 ""Schallschutz im Städtebau"" füür Allgemeine Wohngebie-- te wird ersichtlich,, dass in allen drei untersuchte n Varianten an der B 5566 bereichsweise Überschreitungen vorliegen.. Im Zuge der 33.. Ergänzun g des Gutachtens mit der Berüücksich-- tigung des neuen Prognosehorizonts 22003300 und dadurch höheren Verkehrszahlen sowie der hier angewendeten freien Schallausbreitung haben si ch die Bereiche im Plangebiet mit Überschreitungen der städtebaulichen Orientierungsw erte noch vergrößßert.. Diese Orientie-- rungswerte sind jedoch keine Grenzwerte und die Lär mverhältnisse im Plangebiet entsprechen einer stadtrandtypischen Lage.. Durch di e Bebauung der Flächen wird sich die Lärmsituation füür viele Baufelder aufgrund der dann nicht mehr gegebenen freien Schallaus-- breitung des Verkehrslärms verbessern,, so dass an d en meisten Außßenwohnbereichen und an vielen Fassaden die Orientierungswerte eingehalt en werden.. Der Schallschirm an der B 5566 beeinflusst dabei nur den straßßennäheren süüdlichen Bereich des Plangebiets.. Im zentralen,, westlichen,, nördlich en und östlichen Plangebiet wird die Ge-- räuschsituation von anderen Verkehrswegen,, wie vor allem von der Autobahn A 5599 sowie von der Stadtbahntrasse bestimmt.. Zwischen den im S tammgutachten untersuchten Varian-- ten des aktiven Lärmschutzes bestehen,, bezogen auf die Erdgeschosse,, kaum Unterschiede,, da auch die 44,,55 m hohe Variante der L ärmschutzanlage bereits sehr effektiv ist.. Die höheren Schallschirmvarianten ((55,,55 m und 66,,00 m)) bringen füür die Obergeschosse im süüd-- lichen Bereich der direkten Randbebauung entlang de r B 5566 bei den im Stammgutachten berüücksichtigten Verkehrszahlen eine leichte Verbes serung um ca.. 11 -- 11,,55 dB((A)),, bzw.. im süüdöstlichen Bereich im Bereich des Knotens B5566//Bun desgrenzschutzstraßße eine spüürbare Verbesserung um bis zu 33 dB((A)).. Zwischen einer Scha llschirmhöhe von 55,,55 m und 66,,00 m be-- stehen hingegen nur marginale Unterschiede in der e rzielbaren Verbesserung der Geräuschsituation.. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Stammgutachtens werden aktive Lärmschutzmaßßnahmen ((Wall--Wand--Kombination)) entlang der B 5566 daher östlich des Durchlasses des Müühlenbachs mit einer Höhe von 55,,5500 m üüber Fahrbahnoberkante festge-- setzt.. Die Oberflächen der lärmexponierten Wandteil e müüssen dabei hochabsorbierend Seite 34 von 75 2200 ausgefüührt sein.. Die anderen Schallschirmvarianten wurden in den Ergänzungsgutachten be-- reits nicht mehr berüücksichtigt.. Die westlich des M üühlenbachs notwendige Lärmschutzwand von 33,,5500m Höhe liegt außßerhalb des Plangebiets und wurde bereits im Rahmen des Aus-- baus des Knotens B5566//Am Herrengarten durch den Träg er der Straßßenbaulast realisiert.. Trotz dieser Lärmschutzanlage werden die Orientieru ngswerte der DIN 1188000055 in größßeren Teilen des Plangebiets noch üüberschritten.. Die Lärm schutzmaßßnahmen werden daher durch passive Lärmschutzmaßßnahmen an den Gebäuden ergänzt .. Auf der Grundlage der festge-- setzten maßßgeblichen Außßenlärmpegel ((Lärmpegelberei che III,, IV und V)) setzt der Bebauungsplan das jeweils erforderliche resultieren de Schalldämmmaßß füür die Außßenbautei-- le der Gebäude ((Außßenwände,, Fenster,, Tüüren und Däch er)) gemäßß der bauordnungsrechtlich eingefüührten DIN 44110099 von Janu ar 22001188 fest.. Die Lärmpegelbereiche werden entsprechend den Möglichkeiten der DIN 44110099 in 55--dB((A))--Schritten festgesetzt.. Durch die in der 33.. Ergänzung angefertigten Lärmkar ten auf Grundlage der geänderten DIN 44110099 wäre auch eine differenzierte Festsetzung der maßßgeblichen Außßenlärmpegel füür die einzelnen Geschossebenen,, füür Aufenthaltsräume mit und ohne Schlafnutzung sowie in 11-- dB((A))--Schritten möglich gewesen.. Davon wird jedoch abgesehen,, um den Bebauungsplan nicht zu üüberfrachten.. Durch die 55--dB((A))--Schritte w ird das Schutzniveau gegenüüber den 11dB((A))--Schritten erhöht,, so dass den Festsetzungen entsprechend ein teilweise höheres Schalldämmmaßß gefordert wird,, als es tatsächlich er forderlich wäre.. Dies kann jedoch durch die Möglichkeit des gutachterlichen Nachweises eine r geringeren Schutzbedüürftigkeit im Baugenehmigungsverfahren von den Bauherren vermiede n werden.. Von dem festgesetzten Schalldämmmaßß kann somit dann abgewichen werden,, we nn nachgewiesen wird,, dass die tatsächliche Geräuschbelastung einer Gebäudeseite n iedriger ausfällt als dies der Lärmpe-- gelbereich angibt.. Dies füührt in manchen Fällen zu geringeren Anforderungen an die Außßenbauteile,, weil zum einen die maßßgeblichen Außße nlärmpegel gemäßß DIN 44110099 nach der freien Schallausbreitung errechnet wurden,, in d er Realität jedoch z..B.. durch dann mög-- licherweise bereits errichtete bauliche Anlagen ein e stärkere Schallabschirmung erwirkt ist und die tatsächlichen Außßenlärmpegel entsprechend g eringer ausfallen.. Zum anderen richtet sich die Festsetzung der Lärmpegelbereiche nach der Berechnungsmethode füür die empfind-- lichste Raumart ((Schlafräume)) und der lärmbelastets ten Geschossebene ((22..Obergeschoss und darüüber)).. Füür Aufenthaltsräume,, die nicht zum S chlafen dienen und Räume,, die unter-- halb des 22.. OG verortet sind,, können daher die Anfo rderungen an das Schalldämmmaßß geringer sein,, als es die festgesetzten Lärmpegelbe reiche vermuten lassen.. Durch die Festsetzung der Lärmpegelbereiche wird di e Einhaltung von wohnverträglichen Innenpegeln in Aufenthaltsräumen von tagsüüber 3300--3355 dB und in Schlafräumen nachts von 2255--3300 dB gewährleistet.. Da die Energiesparverordnun g bereits unabhängig von der akusti-- schen Situation den Einbau von mindestens zweischal igen Fenstern erfordert,, erfüüllen diese bei fachgerechter Ausfüührung ((Schallschutzklasse 22 nach der VDI 22771199)) bereits üüberwie-- gend die im Bebauungsplan festgesetzten Anforderung en an das Schalldämmmaßß auf den mit Lärmpegelbereich III festgesetzten Flächen,, so dass insofern füür weite Teile des Plange-- biets kein höherer baulicher und finanzieller Aufwa nd durch die Anforderungen an die bauakustischen Qualitäten der Fassaden der Wohnhäus er zu erwarten ist.. Die Randbereiche des Plangebiets zu den Verkehrslär mquellen hin müüssen dagegen zu-- nächst die leicht erhöhten Anforderungen an die Außß enbauteile des Lärmpegelbereichs IV erfüüllen.. Füür einen nur wenige Meter tiefen Teil ei ner festgesetzten üüberbaubaren Grund-- stüücksfläche im Nordosten des Plangebiets in unmitt elbarer Nähe zur Stadtbahntrasse sind Seite 35 von 75 2211 Außßenbauteile mit einem Schalldämmmaßß des Lärmpegel bereichs V festgesetzt.. Hierbei kann durch architektonische Selbsthilfe des Bauwill igen die Erforderlichkeit kostenintensiver Außßenbauteile mit höherem Schalldämmmaßß umgangen we rden,, indem dort auf der nördli-- chen Gebäudeseite keine Aufenthaltsräume geplant we rden.. Durch die Neuberechnung der Verkehrsströme auf der B5566,, die vom Büüro VSU im März 22002200 im Rahmen einer Überprüüfung der Verkehrsqualit ät bei einer Steigerung der Anzahl der möglichen Wohneinheiten im Plangebiet angefertigt w urde,, verringert sich der Verkehrslärm auf der B5566 aufgrund einer zugrundegelegten anderen Anbindungsform des Büüro-- und Ge-- werbeparks Püützchen--Bechlinghoven gegenüüber der let zten Überarbeitung des Schallgutachtens vom Oktober 22001199.. Dadurch wüürde si ch mutmaßßlich die Grenze zwischen Lärmpegelbereich III und IV im süüdliche Plangebiets teil geringfüügig nach Süüden verschieben,, und somit zu einem in der Realität geringeren erfor derlichen Schalldämmmaßß der Außßen-- bauteile füühren,, als festgesetzt.. Durch die Möglich keit der Umgehung der Festsetzung durch eine eigene Berechnung des erforderlichen Schalldäm mmaßßes der Außßenbauteile durch die jeweiligen Bauherren wird hier eine erneute Anpassu ng und Neuberechnung als nicht erfor-- derlich angesehen.. Die Variante mit einem großßen Kr eisverkehr mit dort erforderlichen Wendefahrten durch den Gewerbegebietsverkehr wird h ier weiterhin als Worst--Case-- Betrachtung in Bezug auf den Verkehrslärm zurgundeg elegt.. Hinsichtlich des Fluglärms vom Verkehrslandeplatz H angelar ist festzustellen,, dass das Be-- bauungsplangebiet generell am Tage im Pegelbereich Leq((33)) bei weniger als 5555 dB((A)) liegt.. Gemäßß den Ausfüührungen des vorgenannten Gutachtens können Fluglärmeinwirkungen un-- ter 5555 dB((A)) füür allgemeine Wohngebiete als unkriti sch eingestuft werden.. Außßerdem wirken aufgrund der allgemeinen Verkehrslärmsituation durc h die umgebenden Straßßen bereits hö-- here Lärmbelastungen auf das Plangebiet ein,, die zu entsprechenden passiven Schallschutzmaßßnahmen füühren und den Fluglärm mit a bdecken.. Somit sind aufgrund der Fluglärmeinwirkungen füür das Plangebiet keine weite rgehenden Anforderungen an die fest-- gesetzten passiven Lärmschutzmaßßnahmen zu stellen.. Insgesamt stellen die bei der Bauausfüührung zu tref fenden planerischen,, baulichen und technischen Vorkehrungen füür passive Lärmschutzmaßßn ahmen in Kombination mit den akti-- ven Lärmschutzmaßßnahmen sicher,, dass innerhalb der Gebäude die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-- und Arbeitsverhältni sse gewahrt werden.. 22..22..77.. Dachbegrüünung Zur Minderung umweltrelevanter Beeinträchtigungen,, die mit der Realisierung der geplanten Baumaßßnahme verbunden sind,, setzt der Bebauungsplan eine mindestens extensive Begrüü-- nung der Flachdächer von Gebäuden ab einer Dachneig ung von weniger als 1155°° fest.. Dies geht üüber die Beschlussfassung des Rates der Stadt Bonn vom 0088..0099..22001100 ((DS--Nr.. 00991122006644EB1100)) hinaus,, welche die Festsetzung von Dac hbegrüünungen in Bebauungsplänen erst bei Dachflächen von mehr als 220000 m²² einfordert .. Diese Festsetzung gilt nur füür die Dä-- cher von Gebäuden,, welche der Unterbringung der Hau ptnutzung des jeweiligen Baugrundstüücks dienen,, nicht jedoch füür Nebenanalag en,, Carports oder Garagen.. Ausnah-- men bestehen hier füür Lichtkuppeln,, Glasdächer,, Ter rassen und technische Aufbauten.. Seite 36 von 75 2222 Mit der Neuversiegelung und Bebauung einhergehende negative Umweltwirkungen wie z..B.. die Ausprägung von städtischen Hitzeinseln können a uf diese Weise minimiert werden.. Auch die Deckenteile von Tiefgaragen,, die nicht durch Ge bäude üüberbaut werden,, müüssen be-- grüünt werden.. Ausnahmen bestehen hierbei füür die Er richtung von Terrassen.. 22..22..88.. Nachrichtliche Darstellungen und Hinweise Kampfmittel:: Im Plangebiet befand sich nachweislich im Zweiten W eltkrieg eine Falkstellung.. Daher be-- steht die Gefahr des Vorhandenseins von Kampfmittel n im Plangebiet.. Es wird darauf hingewiesen,, dass die Bezirksregierung Köln vor Beg inn von Baumaßßnahmen eine Sondie-- rung und Untersuchung auf Kampfmittel empfiehlt.. Bodendenkmäler:: Füür den Bereich des Plangebiets wurden in den Jahre n 22001122 und 22001133 umfangreiche archä-- ologische Untersuchungen durchgefüührt.. Untersucht w urden dabei zwei römische Übungslager,, eine früühmittelalterliche Siedlung und ein mittelalterlicher Hof sowie eine Flak-- stellung aus dem Zweiten Weltkrieg.. Dennoch konnte das Plangebiet bisher nicht vollständig untersucht werden.. Innerhalb des Plangebietes kann somit die Entdeckun g archäologischer Bodendenkmäler nicht ausgeschlossen werden.. Auf das Denkmalschutzg esetz NW wird daher hingewiesen.. Wasserschutzzone:: Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Meindorf,, woraus sich die Bestimmungen der füür dies es Gebiet erlassenen Wasserschutz-- gebietsverordnung ergeben.. Darauf wird im Bebauungs plan hingewiesen.. DIN--Norm:: Die in den Textlichen Festsetzungen genannte DIN 4411 0099 ((Schallschutz im Hochbau)) vom Januar 22001188 in der zurzeit geltenden Fassung kann w ährend der Öffnungszeiten im Stadt-- planungsamt Bonn,, Stadthaus,, Berliner Platz,, Aufzug 22,, Etage 77C eingesehen werden.. Auf die Einsehbarkeit wird im Bebauungsplan hingewiesen .. 22..33.. Örtliche Bauvorschriften Neben den Regelungen zur baulichen Höhenentwicklung der Gebäude trifft der Bebauungs-- plan gestalterische Festsetzungen zur Dachform,, Dac hneigung,, Firstrichtung und zu den Grundstüückseinfriedungen sowie zur Dachbegrüünung.. A ngesichts der verdichteten Bebau-- ung und der innerhalb der Baufelder verbleibenden F lächenpotentiale sind an die Außßengestaltung der zuküünftigen Bebauung entspreche nd hohe Anforderungen zu stellen.. Die Festschreibung von Dachform ((Sattel-- und Pultdä cher,, teilweise auch Flachdächer)) und Firstrichtung stellen auf eine Betonung der streng geometrischen Erschließßungseinrichtun-- gen und eine geordnete Dachlandschaft ab.. Die Eingr enzung der Dachneigung und die Festsetzung zur Gestaltung der obersten Geschosse z ielen darauf ab,, dass sich die einzel-- Seite 37 von 75 2233 nen Gebäude harmonisch in das städtebauliche Ensemb le einfüügen.. Insbesondere sollen Beeinträchtigungen durch sehr hohe Dächer und Dachg eschosse oder Firstwände bei Pult-- dächern füür die Nachbarbebauung wie auch füür das st ädtebauliche Gesamtbild ausgeschlossen werden.. Eine Nutzung der Dachgeschos se zu Wohnzwecken oberhalb der Zahl der festgesetzten Vollgeschosse bleibt dabei m öglich.. Füür die Baufelder des WA 44,, die insbesondere auch f üür besondere Wohnformen wie z..B.. Mehrgenerationenwohnen oder Baugruppenprojekte sowi e füür die Integration einer Kinderta-- gesstätte offenstehen sollen,, werden auch Flachdäch er zugelassen,, da hier auch abweichende Baustrukturen jenseits der Zeilenbauwei se möglich sein sollen und eine größße-- re Flexibilität füür untergeordnete Gebäudeteile zug estanden werden soll.. Auf eine angemessene Gestaltqualität wird durch die Bundesst adt Bonn und den Entwicklungsträger bei der Vergabe der Grundstüücke in Form von vertrag lichen Regelungen Wert gelegt.. Durch die Regelungen zu den Grundstüückseinfriedunge n sollen ebenfalls Beeinträchtigun-- gen des Orts-- und Straßßenbildes vermieden werden.. E s wird festgesetzt,, dass Einfriedungen zu den öffentlichen Verkehrsflächen sowie zu den öf fentlichen Grüünflächen grundsätzlich nur als Hecken oder als Hecken in Verbindung mit Stabgi tter-- oder Maschendrahtzäunen – und dies auch nur ohne eingeflochtene Sichtschutzelemen te – zulässig sind.. Durch das Ver-- wachsen der Hecken mit diesen unauffälligen und tra nsparenten Zaunmaterialien sollen die Einfriedungen optisch in den Hintergrund treten.. Da mit soll gestalterischer Wildwuchs ver-- mieden und ein durchgrüüntes Erscheinungsbild der öf fentlichen Räume erreicht werden.. Zum Schutz der Terrassenbereiche in einer Tiefe von 33,,00 00 m sind hier auch massive Sichtschutz-- einrichtungen bis zu einer Höhe von 22,,22 m zulässig.. Durch diese Regelungen wird auch dem Bedüürfnis der Eigentüümer nach Privatheit und Sicher heit Rechnung getragen.. Darüüber hinaus sind Einfriedungen in den Vorgartenb ereichen unzulässig.. Dadurch soll vor dem Hintergrund der Kriminalprävention die Einsehba rkeit der Vorgärten und die soziale Kontrolle gewährleistet werden.. Dies gilt nicht füür die Bauflächen in WA 33,, da bei diesen die üüberbaubaren Grundstüücksflächen so weit von der öff entlichen Verkehrsfläche abgesetzt sind,, dass die Hauptgartennutzung straßßenseitig vor gesehen ist.. Diese privaten Freibereiche sollen bei Bedarf durch Einfriedungen vom öffentlic hen Raum vor Einblicken abgeschirmt werden können.. Zudem wird ein Gestaltungshandbuch füür die Gestaltu ng der baulichen Anlagen und Freiflä-- chen erstellt.. Dieses Handbuch wird den Bauherren z ur Veranschaulichung der Baumöglichkeiten im Wohnpark an die Hand gegeben un d dem Grundstüückskaufvertrag pri-- vatrechtlich bindend beigefüügt.. 22..44.. Erschließßung 22..44..11.. Äußßere Erschließßung Das neue Wohngebiet Wohnpark II zeichnet sich durch eine besonders verkehrsgüünstige Lage aus.. Insbesondere der Haltepunkt Vilich--Müüldor f der Stadtbahnlinie 6666 in direkter Nachbarschaft zum Neubaugebiet begrüündet die hervor ragende Anbindung des Standortes an den schienengebundenen Nahverkehr.. Das Stadtzent rum von Bonn ist in 1122 Minuten,, der Hauptbahnhof in 1144 Minuten erreichbar.. Die Erreichb arkeit des ICE--Bahnhofs Siegburg//Bonn Seite 38 von 75 2244 ist mit 1122 Minuten Fahrzeit ebenfalls ausgezeichnet .. Über den zuküünftigen Umsteigebahnhof Bonn--Vilich der Stadtbahnlinie 6666 besteht durch Rea lisierung der rechtsrheinischen S-- Bahnlinie S 1133 mittelfristig auch eine attraktive B ahnanbindung nach Köln und zum Flugha-- fen Köln//Bonn.. Darüüber hinaus ist das Plangebiet du rch die Buslinie 663355 an das Busnetz angebunden.. Die den nördlichen Plangebietsrand in Ost--West--Rich tung tangierende Stadtbahntrasse ist entsprechend ihrem derzeitigen Bestand in der Planz eichnung nachrichtlich dargestellt.. Mit der Erweiterung der Fläche füür Bahnanlagen östlich des Stadtbahnhaltepunktes von Vilich-- Müüldorf wird die Option füür die Realisierung eines Wendegleises füür die Linie 6666 ermöglicht.. Dieses Wendegleis kann notwendig werden um die Stad tbahnlinie zu einem späteren Zeit-- punkt auf Bonner Stadtgebiet bei Bedarf im Takt ver dichten zu können.. Einem weiter steigenden Fahrgastaufkommen könnte so mit der Takt verdichtung Rechnung getragen wer-- den.. Die das Plangebiet süüdlich begrenzende Sankt August iner Straßße ((B 5566)) stellt eine direkte Verbindung zur Innenstadt von Bonn und zum Stadtbez irkszentrum Beuel,, aber auch zu den Nachbarstädten Sankt Augustin und Siegburg her.. Übe r die nahe gelegene Autobahnan-- schlussstelle Bonn--Vilich ist eine gute Erreichbark eit des Arbeitsplatzschwerpunkts Bundesviertel,, der Stadt Köln und des Flughafens Köln//Bonn durch den motoris ierten Indivi-- dualverkehr gegeben.. Das Baugebiet ist üüber eine Einmüündung einer Erschl ießßungsstraßße in die Bundesgrenz-- schutzstraßße an das üübergeordnete Straßßennetz angeb unden.. Füür die Anbindung der Bundesgrenzschutzstraßße an die B 5566 liegt eine Vore ntwurfsplanung in drei Varianten vor,, unter anderem füür einen füünf-- bis sechsarmigen Krei sverkehr mit einem Durchmesser von ca.. 9900 m.. Der Raumbedarf aller Varianten wird bei d er Planung berüücksichtigt.. Diese ergibt sich auf Grundlage der bislang vorliegenden Vorentw üürfe zuzüüglich eines Sicherheitspuffers von weiteren 44m,, um den der Geltungsbereich des Pla ngebiets von den Lagen der Knoten-- punktsentwüürfe zurüückweicht.. Fußß-- und Radwege verbinden das Siedlungsgebiet üüber die neu angelegte Stadtbahnque-- rung sowie die Straßße Am Herrengarten mit der beste henden Ortslage sowie mit dem Stadtbezirkszentrum Beuel und der Stadt Sankt Augus tin.. An der Nordseite des Baugebietes entlang der Schienentrasse verläuft ein üüberörtlich er Fußß-- und Radweg ((Siegburg – Bonn)).. 22..44..22.. Innere Erschließßung Die geplante Erschließßung des Wohngebietes ist in F orm einer Ringstraßße als Sammelstra-- ßße vorgesehen und wird üüber eine verkehrszeichenger egelte unsignalisierte Einmüündung an die Bundesgrenzschutzstraßße angebunden.. Von dieser Haupterschließßung werden die ein-- zelnen Baufelder der vier Quartiere durch Schleifen ((Mischverkehrsflächen)) sowie kurze Stiche erschlossen.. Der Haupterschließßungsring ist üüberwiegend durch eine Trennung von Fußßgänger-- und Fahrverkehr gekennzeichnet.. Nur im N orden ist im Bereich der Querung der öffentlichen Grüünfläche ein Teilstüück als querschni ttsreduzierter,, verkehrsberuhigter Bereich im Mischprofil vorgesehen.. Hierdurch soll der motor isierte Fahrverkehr gegenüüber den que-- renden Fußßgängern und Radfahrern eine untergeordnet e Bedeutung erhalten.. Seite 39 von 75 2255 Zum Teil sind einzelne Zeilen der geplanten Hausgru ppen üüber private Wohnwege erschlos-- sen.. Diese werden in der Regel nicht von Kraftfahrz eugen befahren.. Die Wohnwege,, die als Sackgassen enden und mit GFL 11 bezeichnet sind werd en daher als Flächen,, die mit Geh-- Fahr-- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger un d der Versorgungsträger zu belasten sind,, festgesetzt.. Wohnwege,, die durch Anschluss an die üübergeordneten Fußß-- und Radwe-- ge weiterfüühren und auch als Zufahrt zu privaten Pk w--Stellplätzen auf den Baugrundstüücken dienen,, werden als Flächen,, die mit Geh-- und Radfah rrecht zugunsten der Allgemeinheit so-- wie mit Fahr-- und Leitungsrechten zugunsten der Anl ieger zu belasten sind,, festgesetzt.. Diese Flächen sind mit GFL 22 bezeichnet.. Die dingli che Sicherung der in den Wohnwegen verlaufenden privaten Sammelleitungen richtet sich nach §§ 1144 Abs.. 88 der städtischen Ent-- wässerungssatzung.. Die entsprechende Sicherung erfo lgt durch privatrechtliche Regelungen im Rahmen der Umsetzung der Entwicklungsmaßßnahme im Kaufvertrag.. Eine nachträgliche Übernahme der privaten Sammelleitungen durch die St adt wird im vorliegenden Erschlie-- ßßungsgebiet generell abgelehnt.. Gemäßß der städtisch en Entwässerungssatzung sind der Stadt Verantwortliche zu benennen.. Darüüber hinaus sind in den Innenbereichen einiger B auflächen mit Hausgruppenfestsetzung Gehrechte zugunsten der Anlieger festgesetzt.. Dabei handelt es sich um 11,,55m breite Wege-- flächen,, die der Bewirtschaftung privater Hausgärte n dienen.. Diese Flächen werden als GFL 33 bezeichnet.. Die Dimensionierung der Erschließßungsstraßßen wird a uf ein Mindestmaßß beschränkt,, da in-- nerhalb des Baugebietes lediglich der auf das Bebau ungsplangebiet bezogene Anliegerverkehr zu bewältigen ist.. Fremdverkehr wir d nicht erwartet.. Es werden die Ausbau-- grundsätze gemäßß den Richtlinien füür die Anlage von Stadtstraßßen ((RASt 0066)) herangezogen.. Die so dimensionierten Erschließßungsstraßßen gewährl eisten eine wirtschaftliche und ausrei-- chende Verkehrsfunktion und ermöglichen eine in sic h geschlossene und beruhigte städtebauliche Struktur.. Entlang der Süüd-- und Nordgrenze des Baugebietes tan gieren Fußß-- und Radwege das Neu-- baugebiet,, die an das üüberörtliche Wegesystem angeb unden sind.. Diese sind entweder als „Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung“ ausgew iesen oder sollen in den festge-- setzten öffentlichen Grüünflächen realisiert werden.. Die Verkehrsflächen im Neubaugebiet sind mit diesen Wegetangenten gut an das umgeben-- de Fußß-- und Radverkehrsnetz angebunden.. Aufgrund de r geringen Entfernung zum Stadtbezirkszentrum Beuel und zur Bonner Innenstadt ,, der weitgehend flachen Topographie und der Anbindung durch die umgebenden Radwege verf üügt das Plangebiet üüber eine gute Erschließßung füür den nicht motorisierten Verkehr.. S omit stellt auch der Radverkehr eine gute Alternative zu dem vorbeschriebenen ÖPNV--Angebot da r.. Die Lage des Plangebiets bietet daher gute Voraussetzungen füür die durch die Stadt angestrebte Veränderung des Modal-- Splits ((Nutzungsanteil der Verkehrsmittel)) hin zu Ö PNV,, Rad-- und Fußßverkehr.. 22..44..33.. Ruhender Verkehr Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze füür d ie Wohnbebauung soll generell auf den jeweiligen Baugrundstüücken oder zusammengefasst auf zusammenhängenden Stellplatzan-- lagen erfolgen.. Die geplanten Grundstüücke bieten hi erfüür ausreichend Raum.. Zur Seite 40 von 75 2266 Vermeidung eines üüberproportionalen Stellplatzbedar fes und damit eines unerwüünschten städtebaulichen Erscheinungsbildes wird die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude in den Teilbereichen des Plangebiets,, in denen Einfamilien hausbebauung in Form von Einzelhäu-- sern,, Doppelhäusern oder Hausgruppen vorgesehen ist ,, auf maximal zwei begrenzt.. Vor dem Hintergrund der relativ hohen baulichen Dichte auf den Baufeldern sind zur Vermeidung einer zu massiv wirkenden Baustruktur oberirdische Garagen im gesamten Plangebiet außßer auf den mit einer Einzelhausfestsetzung ausgewiesen en Bauflächen des WA 11 unzulässig.. Carports sind von dieser Festsetzung nicht betroffe n und daher in den entsprechenden Flä-- chen füür Stellplätze zulässig.. Bei der entlang des Müühlenbachs vorgesehenen Einzelhausbebauung wird die dargelegte negative Wir kung von Garagen nicht angenommen,, da bei Einzelhäusern in der Regel eine Garage nur i n einer der beiden Abstandsflächen zu den Nachbargrundstüücken errichtet wird und die ande re Seite entsprechend durchlässig ge-- halten wird,, so dass keine unerwüünschte geschlossen e Gebäudefront zwischen dem Wohnpark und dem renaturierten Müühlenbach entsteht.. Aufgrund der vorgesehenen Grundstüücks-- und Bebauung sstruktur innerhalb der als Haus-- gruppen festgesetzten Wohnbauflächen werden die Lag e der Stellplätze und Carports dort derart festgesetzt,, dass diese direkt an die öffent lichen Straßßen angrenzen.. Damit sollen die privaten Gartenflächen geschüützt und die Versiegelu ng minimiert werden.. Diese Stellplätze und Carports sollen je Hausgruppe einheitlich gesta ltet werden;; die entsprechende Siche-- rung soll durch privatrechtliche Regelungen im Rahm en der Umsetzung der Entwicklungsmaßßnahme im Kaufvertrag erfolgen.. Die Bauzeilen füür Doppelhausbebauung unterscheiden sich untereinander hinsichtlich der Lage der Stellplatzflächen,, daher sind einige Baufe lder als WA 33 festgesetzt.. Während die Stellplätze und Carports bei den Baufeldern mit ((Ei nzel-- und)) Doppelhausfestsetzung des WA 11 in den üüberbaubaren Grundstüücksflächen zulässi g sind,, werden die Stellplätze bei den Baufeldern des WA 33 auf separaten Flächen untergebr acht.. Dies ist festgesetzt,, um zu lange Zufahrtswege zu Stellplätzen üüber die Grundstüücksfl ächen zu vermeiden,, da die üüberbauba-- ren Grundstüücksflächen,, die nordöstlich von Erschli eßßungsstraßßen liegen aus Grüünden der Besonnung der Gartenbereiche zurüückgesetzt sind.. Di ese Festsetzung soll eine üübermäßßige Versiegelung der Grundstüücksflächen verhindern,, wel che durch die größßere Entfernung des Baufeldes von der öffentlichen Verkehrsfläche bei e iner herkömmlichen Unterbringung der Stellplätze im Bereich des Bauwichs erfolgen wüürde.. Im Bereich der füür Mehrfamilienhäuser oder besonder e Wohnformen vorgesehenen Flächen ((WA 22,, WA 44)) ist eine entsprechend höhere Anzahl vo n PKW zu erwarten.. Damit das städte-- bauliche Erscheinungsbild nicht durch großßflächige oberirdische Stellplatzanlagen beeinträchtigt wird,, soll der Stellplatznachweis üüb erwiegend in Tiefgaragen auch außßerhalb der üüberbaubaren Grundstüücksflächen erfolgen.. Eine Begrenzung der Zahl der oberirdischen Stellplätze erfolgt dadurch,, dass diese im WA 22 nur innerhalb der Baugrenzen zulässig sind.. Im WA 44 sind oberirdische Stellplätze nur in den da füür festgesetzten Stellplatzflächen zuläs-- sig,, darüüber hinaus gehender Bedarf ist in Tiefgara gen unterzubringen.. Innerhalb der üübrigen füür Einzel-- und//oder Doppelhä user ausgewiesenen Flächen düürfen Stellplätze und Carports und bei den Einzelhäusern entlang des Müühlenbachs auch Garagen innerhalb und außßerhalb der üüberbaubaren Grundstüück sfläche,, jedoch nur bis zur Tiefe der üüberbaubaren Fläche angeordnet werden.. Damit soll g ewährleistet werden,, dass die rüück-- wärtigen privaten Freibereiche von Befestigungen füü r Stellplätze und deren Zufahrten Seite 41 von 75 2277 freigehalten werden.. Damit kann ein größßerer Anteil an der Grundstüücksfläche bepflanzt werden und die Versiegelung minimiert werden.. Der Haupterschließßungsring ist entsprechend dimensi oniert,, um begleitend zur Fahrbahn Raum füür öffentliche Stellplätze bereitzustellen.. I m Bereich der verkehrsberuhigten Erschlie-- ßßungsstraßßen sind in Zuordnung zu kleineren,, zum Sp ielen und zur Kommunikation angelegten Platzflächen weitere öffentliche Stellpl ätze füür Besucher angeordnet.. 22..44..44.. Ver-- und Entsorgung Die Versorgung des Plangebietes mit Wasser,, Elektri zität und Gas ist durch das im Hangela-- rer Weg // Am Herrengarten vorhandene Leitungsnetz g rundsätzlich sichergestellt.. Die Abfallbeseitigung erfolgt durch die städtische Müüllabfuhr.. Die Befahrbarkeit der Erschlie-- ßßungsstraßßen füür dreiachsige Müüllfahrzeuge wurde im Vorfeld der Bauleitplanung geprüüft.. Insbesondere in den Baufeldern mit Hausgruppen sind ausreichend dimensionierte Abstell-- plätze füür Müüllgefäßße innerhalb der als Fläche füür Gemeinschaftsanlagen und Stellplätze festgesetzten Bereiche vorgesehen.. Im süüdwestlichen Teil des Plangebietes wird an einer platzartigen Aufweitung des Straßßenraums in der Pla nzeichnung zudem ein Standplatz füür Wertstoffbehälter festgesetzt.. Dieser sollte nach M öglichkeit aus gestalterischen Grüünden in Unterflurbauweise erstellt werden.. Das Plangebiet ist als Prognosefläche in der Kanaln etzanzeige füür Beuel enthalten.. Die ord-- nungsgemäßße Ableitung des anfallenden Schmutzwasser s erfolgt üüber ein zu errichtendes Schmutzwasserkanalnetz,, das an den im Nordwesten am Rand der Baufläche bereits vor-- handenen Schacht angeschlossen und von dort die Bah ntrasse unterquerend in das weiterfüührende Netz in der Wilfried--Hatzfeld--Straßße mit Anschluss an den Sammler in der Straßße ‚Am Herrengarten“ geleitet wird.. Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazität des in de r Straßße „Im Herrengarten“ verlaufen-- den Sammlerkanals,, an den bereits die Entwässerung des Wohnpark I angeschlossen ist und der auch als Vorflut des Regenwassers vom Wohnp ark II dienen sollte,, wurde im Früüh-- stadium der Planung bereits erwogen,, einen Großßteil des Niederschlagswassers im Plangebiet zu versickern.. Wenn der Wohnpark II zusä tzlich sein gesamtes Regen-- und Schmutzwasser einleiten wüürde,, wäre der Bau eines S tauraumkanals mit einer Kapazität von mind.. 994400 m³ erforderlich gewesen,, was mit erheblic hen Investitionskosten verbunden gewe-- sen wäre.. Das Niederschlagswasser von Grundstüücken,, die nach dem 0011..0011..11999966 erstmals bebaut,, be-- festigt oder an die Kanalisation angeschlossen werd en,, ist gemäßß §§ 4444 Landeswassergesetz ((LWG)) NW vor Ort zu versickern,, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten.. In-- nerhalb des Plangebietes ist daher -- sofern sich di es wirtschaftlich darstellen lässt -- ein ökologischer Umgang mit dem anfallenden Oberflächen wasser von den privaten Baugrund-- stüücken,, z..B.. von Dachflächen,, Gartenflächen und Fu ßßwegen ((Kategorie I,, unbelastet)) sowie Seite 42 von 75 2288 von den öffentlichen Verkehrsflächen sowie privaten Pkw--Stellplätzen und Stellplatzzufahr-- ten ((Kategorie II,, schwach belastet)) geboten,, um de n Eingriff in das Schutzgut Wasser zu minimieren.. Da das Plangebiet innerhalb der Wassers chutzzone III B der Wassergewin-- nungsanlage Meindorf liegt,, düürfen hier die anfalle nden Niederschlagswasser der Kategorie II nur mithilfe einer Vorfilterung durch eine beleb te Bodenzone der Versickerung ins Grund-- wasser zugefüührt werden.. Füür den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde e in Gutachten zur Bewertung der Versickerungsfähigkeit erstellt ((Küühn Geoconsulting ,, 3311..0055..22001111)).. Im gesamten Plangebiet sind im Untergrund versickerungsfähige Kiessande an zutreffen,, allerdings in stark schwan-- kenden Höhen unter Geländeniveau.. Die in einem erst en Konzept vorgesehene Versickerung des Regenwassers der Kategorie I auf d en jeweiligen privaten Baugrundstüü-- cken,, wurde hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Allgemeinwohl als kritisch beurteilt,, da nach den bisher vorliegenden Ergebnissen der Bodenu ntersuchungen ein sehr hoher techni-- scher Aufwand füür die Versickerungsanlagen aufgrund der zum Teil sehr hoc h angesetzten Grundflächenzahlen und damit starken Versiegelung d er Grundstüücke zu vermuten war.. Aus dieser Einschätzung ergab sich zunächst die Not wendigkeit,, die Bodenverhältnisse er-- neut in einem verdichteten Untersuchungsraster zu e rkunden.. Das Ergebnis der detaillierten Bodenerkundung weist zwar die grundsätzliche Machba rkeit der geplanten Versickerung nach,, gleichzeitig bestätigte sich die bisher nur v ermutete Inhomogenität der Schichtenfolge.. Auf den einzelnen Baugrundstüücken ist mit versicker ungsfähigen Bodenschichten in stark wechselnder Tiefe zu rechnen bzw.. die Erreichbarkei t dieser Schichten ist,, auch aufgrund teilweise relativ kleiner Reihenhausgrundstüücke,, ni cht an jedem Punkt der Fläche der allge-- meinen Wohngebiete sichergestellt.. Die weiteren Abw ägungen ergaben daher,, dass die vormals geplante Versickerung auf den privaten Grun dstüücken zugunsten alternativer Lö-- sungen aufgegeben wurde.. Durch die Tatsache,, dass der Mischwasserkanal des b enachbarten Wohnpark I durch das einzuleitende Schmutzwasser aus dem Wohnpark II noc h nicht vollständig ausgelastet ist,, ergibt sich aus wirtschaftlichen Grüünden zunächst d ie Möglichkeit einer Ausnutzung dieser Reserven.. Daher könnte das Niederschlagswasser aus dem nordwestlichen Teilgebiet des Wohnparks II ((22,,11 ha,, ca.. 2200%% des Plangebiets)) in d en vorhandenen Mischwasserkanal in der Wilfried--Hatzfeld--Straßße eingeleitet werden.. Di e Teilfläche ist so dimensioniert,, dass das anfallende Niederschlagswasser ((bis zu 2200--jährliche s Regenereignis)) eingeleitet werden kann,, ohne zusätzliches kostenaufwändiges Stauraumv olumen schaffen zu müüssen.. Die Ein-- richtung eines Trennsystems füür diesen Einzugsberei ch wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht und aus ökologischen Grüünden jedoch favorisiert.. Da her soll füür diesen Teilbereich eine Trennung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Form einer Zuleitung des Nie-- derschlagswassers zu dem füür ein 110000--jährliches Sta rkregenereignis ausgelegten Versickerungsbecken im Norden dieses Einzugsgebiete s in Erwägung gezogen werden.. Damit wären die Vorgaben des §§4444 Landeswassergesetz NW zur Niederschlagswasserbe-- seitigung im gesamten Plangebiet erfüüllt und die Ve rmischung von unbelastetem oder schwach belastetem Wasser mit Schmutzwasser und dam it unnötiger Mehraufwand bei der kommunalen Abwasserreinigung vermieden.. Der Bebauun gsplan,, welcher die küünftige Flä-- chennutzung regelt,, lässt hier jedoch beide Variant en zu,, da der Flächenbedarf identisch ist.. Füür das restliche Plangebiet wird ebenfalls ausschl ießßlich ein Trennsystem vorgesehen,, bei dem Seite 43 von 75 2299 •• das Schmutzwasser in das weiterfüührende Kanalnetz eingeleitet wird,, •• das unbelastete Oberflächenwasser der Kategorie I üüber unterirdische Leitungen in eine zentrale Rigole innerhalb der öffentlichen Grüü nfläche in der Mitte des Plange-- biets der Versickerung ins Grundwasser zugefüührt wi rd und •• das schwach belastete Oberflächenwasser der Katego rie II oberflächlich üüber Bord-- und Mittelrinnen und zum Teil üüber zusätzliche unte rirdische Kanäle verschiedenen Becken und Mulden zugefüührt wird.. Diese lassen eine Vorreinigung üüber die belebte Bodenschicht zu und versickern ins Grundwasser.. Dab ei handelt es sich um drei de-- zentrale Versickerungsbecken sowie eine gestalteris ch in die öffentliche Grüünfläche integrierte Versickerungsmulde.. Das Versickerungsbe cken,, welches der nordwestli-- chen Einzugsfläche zugeordnet ist,, wüürde im Fall de r Installation des möglichen,, aber nicht favorisierten Mischsystems lediglich im Fall eines seltener als 2200--jährlichen Starkregenereignisses ((siehe 22..44..55)) in Anspruch gen ommen.. Füür die notwendigen Versickerungsanlagen werden im Bebauungsplan Flächen füür Versor-- gungseinrichtungen mit der Zweckbestimmung Abwasser beseitigung bzw.. öffentliche Grüünflächen mit einer Überlagerung von Flächen füür die Abwasserbeseitigung festgesetzt.. 22..44..55.. Starkregen Aufgrund der Erfahrung mit sich häufenden Überflutu ngsereignissen durch Starkregen wird dieser Aspekt bei der Planung des Wohnpark II detai lliert berüücksichtigt.. Daher wurden im Rahmen eines Gutachtens Überflutungsberechnungen füü r ein 110000--jährliches Regenereignis von 6600 Minuten Dauer durchgefüührt.. Die bei Starkreg enereignissen anfallenden Nieder-- schlagsmengen treffen hierbei auf ein üüberlastetes Ableitungssystem und können nicht abfließßen.. Das Regenwasser verbleibt stattdessen au f der Geländeoberfläche und sucht sich dort der Topografie folgend seine Abflusswege.. Da i m Fall des Starkregens das vorhandene Entwässerungssystem gleich welcher Ausformung üüberl astet ist,, besteht zwischen der füür den Regelfall geplanten Abwasserableitung und den A uswirkungen einer Überflutung durch Starkregen kein Zusammenhang.. Daher wird bei den Üb erflutungsuntersuchungen das ge-- plante Kanalsystem außßer Acht gelassen.. Die Berechnung des Überflutungsverhaltens erfolgte anhand eines Geländemodells,, welches den geplanten Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläch en mit den entsprechend geplanten Höhen und vorgesehenen Längs-- und Querneigungen sow ie die Baugrundstüücke mit zu den öffentlichen Verkehrsflächen abfallenden Gelände ((m indestens 22%% Neigung)) berüücksichtigt.. Dabei wurde das Plangebiet in füünf Einzugsbereiche unterteilt,, die jeweils derart modelliert werden,, dass das auf die Oberflächen auftreffende N iederschlagswasser üüber die öffentli-- chen Flächen in Tiefpunkte geleitet wird,, in denen entweder ein Stauraumkanal ((Bestandsgrundstüück im Nordwesten)),, Versickerungsmu lden ((zentrale Grüünfläche)) oder Ver-- sickerungsbecken ((üübrige Teilflächen)) als Retention sraum zur Verfüügung stehen.. Aus der Größße der jeweiligen Einzugsfläche und der aus dem hydrometeorologischen Atlas KOSTRA des Deutschen Wetterdienstes füür Bonn ermittelten R egenhöhe von 4477mm füür ein durch-- schnittlich alle 110000 Jahre auftretendes Regenereign is ergeben sich die Volumina der bereitzustellenden Retentionsräume.. Seite 44 von 75 3300 Aus Grüünden der Verkehrssicherungspflicht wird von der Bundesstadt Bonn vorgegeben,, dass das 110000--jährliche Starkregenereignis in den Ti efpunkten der geplanten Topografie zu Wassertiefen innerhalb der öffentlichen Verkehrsflä chen von maximal 3300 cm füühren darf.. Zu-- sätzlich ist zu gewährleisten,, dass nach einem Star kregenereignis der Wasserstau von öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb von 22 Stunde n abgeflossen ist.. In öffentlichen Grüün-- flächen darf die zu erwartende Wassertiefe bis auf maximal 4400 cm ansteigen.. Aus räumlichen Grüünden war es nicht möglich -- wie u rsprüünglich geplant -- die gesamten im Plangebiet bei einem 110000--jährlichen Starkregenereig nis anfallenden Wassermengen auf öf-- fentlichen Verkehrs-- und Grüünflächen zwischenzuspei chern und sie ausschließßlich üüber Versickerungsmulden kombiniert mit unterirdischen R igolensystemen,, die außßerhalb der In-- anspruchnahme bei Starkregenereignissen als Grüün-- u nd Freiflächen dienen könnten,, dem Grundwasser zuzufüühren.. Die Einleitung von Teilmeng en des Starkregens in unterirdische Rigolen,, z..B.. unterhalb der öffentlichen Grüünfläche ,, kommt in diesem Fall nicht in Frage,, da sich das Plangebiet in der Wasserschutzzone IIIb be findet,, in der schwach belastetes Nie-- derschlagswasser nur üüber die belebte Bodenschicht versickert werden darf,, was durch die Einleitung in eine Rigole nicht gegeben ist.. Ursprüü nglich geplante Muldenflächen konnten daher nicht umgesetzt werden.. Es kann lediglich füür eine Teilfläche ein Retention sraum in Form einer Versickerungsmulde,, die in eine öffentliche Grüünfläche einmodelliert is t und zusätzlich auch als Spiel-- und Erho-- lungswiese genutzt werden kann,, realisiert werden.. Die Anlage weiterer solcher Mulden hätte einen zu großßen Verlust von potenzieller Wohn baufläche und eine Abkehr vom be-- schlossenen städtebaulichen Konzept bedeutet,, da de r Raumbedarf durch die nur geringe zulässige Einstauhöhe von 4400cm in öffentlich zugäng lichen Mulden sehr großß wäre.. Die Retentionsräume füür drei weitere Einzugsbereich e werden daher als Versickerungsbe-- cken ausgefüührt,, die einen geringeren Platzbedarf h aben als Mulden,, weil diese aufgrund der Absicherung durch eine Einfriedung steilere Böschun gen haben können und zugleich we-- sentlich größßere Einstauhöhen erlauben.. Diese bis z u 33,,5500m tiefen Becken stehen jedoch füür die Öffentlichkeit als Spiel-- und Erholungsflächen nicht zur Verfüügung.. Es entfallen durch die drei gegenüüber der ursprüünglichen Planung zusätzlic h notwendigen Versickerungsbecken zudem drei Baufelder des beschlossenen städtebaulic hen Entwurfs füür den Wohnungsbau.. Füür das im Nordwesten gelegene Grundstüück mit einem Bestandsgebäude,, das aufgrund der Topographie nicht an die angrenzenden Einzugsbereic he angeschlossen werden kann und auf drei Seiten von höherem Gelände oder Hochwasser schutzdämmen und –mauern umge-- ben ist,, muss ein zusätzliches unterirdisches Stauv olumen von ca.. 4477m³ auf privaten Flächen geschaffen werden.. Dieses muss auch Starkre genmengen,, die auf öffentlichen Flä-- chen anfallen,, aufnehmen.. Dazu wird eine privatrech tliche Vereinbarung des Entwicklungsträgers mit dem Eigentüümer getroffen.. Aus den Berechnungen füür das 110000--jährliche Starkreg enereignis und den daraus resultieren-- den Abflussmengen des Wassers auf den Oberflächen d es Plangebietes bemessen sich auch die festgesetzten Geländeoberflächen und damit auch die Höhenlage der Erdge-- schossfußßbodenoberkante ((EGFOK)) als Mindesthöhe.. Di ese werden füür jede üüberbaubare Grundstüücksfläche derart festgesetzt,, dass auch bei einem 110000--jährlichen Starkregenereig-- nis Wohn-- und Aufenthaltsräume vor dem Eindringen v on nicht ablaufendem Oberflächenwasser geschüützt sind.. Füür Kellerlichtsc hächte,, Kellerzugänge und Tiefgaragen-- Seite 45 von 75 3311 einfahrten und --zugänge wird ebenfalls festgesetzt,, dass sie bis zur jeweiligen festgesetzten Geländeoberfläche gegen eindringendes Oberflächenwa sser geschüützt sein müüssen.. 33.. Auswirkungen des Bebauungsplanes 33..11.. Städtebauliche Auswirkungen Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden die derzeitigen Ackerflächen einer Wohnnutzung zugefüührt.. Durch das Vorhaben kann so d ringend benötigter Wohnraum füür rund 442200 Wohneinheiten geschaffen werden.. Das städt ebauliche Konzept stellt eine harmo-- nische Weiterentwicklung des Nutzungs-- und Gestaltu ngskonzeptes des Wohnpark I dar.. Die Planung kann damit einen Beitrag zur Entlastung der angespannten Wohnungsmarktsituati-- on in der Stadt Bonn leisten.. Wesentliche Auswirkun gen auf die in der Nachbarschaft des Plangebietes lebenden und arbeitenden Menschen sind mit der Aufstellung des Bebauungs-- planes nicht zu erwarten.. 33..22.. Verkehrliche Auswirkungen Mit der Realisierung des neuen Wohngebiets sind Aus wirkungen auf das vorhandene Ver-- kehrsnetz zu erwarten.. Der Kfz--Verkehr aus dem Wohn park II wird direkt auf die Bundesgrenzschutzstraßße gefüührt und belastet daher die alte Ortslage von Vilich--Müüldorf nicht.. Die zu erwartenden Verkehrsmengen,, deren Ver teilung und Auswirkungen wurden zu-- nächst in einem Gutachten des Büüros VSU im Jahr 220011 11 ermittelt.. Der der Anschlusspunkt des Plangebietes an die Bundesgrenzschutzstraßße wei st mit einem einfachen zweispurigen Ausbau gemäßß dieses Gutachtens eine gute Leistungsf ähigkeit auf ((Verkehrsqualitätsstufe A bzw.. B gemäßß Handbuch füür die Bemessung von Straßßen verkehrsanlagen ((HBS)) der For-- schungsgesellschaft füür Straßßen-- und Verkehrswesen)) .. Diesem Gutachten wurden bei seiner Erstellung 335500 W ohneinheiten zugrunde gelegt.. Durch die Konkretisierung des städtebaulichen Konzepts un d die Bereitstellung von Bauflächen füür besondere Wohnformen und füür geförderten Wohnungsba u hat sich die Anzahl der Wohneinheiten auf bis ca.. 442200 erhöht.. Eine exakte A nzahl der Wohneinheiten kann bei ei-- nem derart großßen Angebotsbebauungsplan nicht vorhe rgesagt werden.. Diese zusätzliche Wohnungsanzahl hat jedoch durch die dabei zu erwart enden kleineren Haushaltsgrößßen nur geringe Auswirkungen auf die zu erwartende küünftige Bewohnerzahl des Gebiets,, die im Gutachten mit ca.. 11112200 angenommen wurde.. Durch den erhöhten Anteil an Geschosswoh-- nungen und gefördertem Wohnungsbau sowie dem Ziel,, besondere Wohnformen bei der Vergabe der Baugrundstüücke zu berüücksichtigen ((z..B.. Mehrgenerationenwohnen,, autoredu-- ziertes Wohnen)) ist füür diese Teilflächen gegenüüber dem ursprüünglichen,, stärker einfamilienhausorientierten städtebaulichen Entwurf mit einer teilweise anderen Bewoh-- nerstruktur zu rechnen.. Diese wird voraussichtlich zu einer füür diese Flächen geringeren Induzierung von motorisiertem Individualverkehr und entsprechend einer anderen Zusam-- mensetzung des Modal--Split bei der Verkehrsmittelwa hl füühren.. Daher werden insbesondere füür die errechneten Verkehrsqualitäten in den Spitz enstunden keine Verschlechterungen der im Gutachten von 22001111 ermittelten sehr guten bis gu ten Leistungsfähigkeit der Anbindung der Erschließßungsstraßße an die Bundesgrenzschutzstr aßße erwartet.. Seite 46 von 75 3322 Sollte die Bundesgrenzschutzstraßße zuküünftig nach N orden verlängert werden und eine An-- bindung an die BAB 5599 bzw.. 556655 im Bereich des Autob ahndreiecks Bonn--Nordost erhalten,, müüsste der Einmüündungsbereich aufgrund der dann höh eren Verkehrsbelastung voraus-- sichtlich aufgeweitet und mit einer Lichtsignalanla ge versehen werden.. Hierzu bietet der als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich gesich erte Straßßenraum unter Einbeziehung des angrenzenden Begleitgrüüns ausreichend räumliche Reserven.. Es wird erwartet,, dass ca.. 9999%% des durch das Baugeb iet induzierten Kfz--Verkehrs üüber den Knotenpunkt Bundesgrenzschutzstraßße//B5566//L8833 abgewic kelt werden.. Dieser ist derzeit be-- reits stark belastet und wird daher unabhängig von der Aufstellung dieses Bebauungsplans vom Landesbetrieb Straßßenbau NRW im Rahmen des vier streifigen Ausbaus der B5566 zwi-- schen der Autobahn 5599 und östlich der Einmüündung Ka utexstraßße ertüüchtigt.. Damit ist eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der angrenzenden St raßßen geplant.. In welcher Form der Ausbau des Knotens stattfinden soll,, wird zum Zeitp unkt des Satzungsbeschlusses voraus-- sichtlich noch nicht entschieden sein.. Als Mindesta usbauvariante und Lösung mit den geringsten Investitionskosten füür den Straßßenbaulas tträger wird eine Erhöhung der Anzahl der durchgehenden Geradeausfahrstreifen der B5566 von zwei auf vier unter Beibehaltung ei-- ner Lichtsignalanlagenregelung zur Bundesgrenzschut zstraßße,, zur L8833 und zur Kautexstraßße angesehen.. Zusätzlich wird davon ausgegangen,, dass die nachgelagerten Einmüündungen der Siegburger Straßße und der Kölnstraßße mit Lichts ignalanlagen versehen werden.. Bis auf eine Beschleunigungsspur aus der Bundesgrenzschutzs traßße nach rechts in die B5566 Rich-- tung Bonn und eine Rechtsabbiegespur der B5566 aus Ri chtung Bonn in die L8833 Richtung Holzlar werden keine weiteren Fahrstreifen als Anna hme zugrundegelegt.. Der Knoten wird als 33--Phasensystem gesteuert angenommen,, wobei der Verkehr in der B5566--Hauptrichtung in zwei Phasen abgewickelt wird ((Geradeausverkehr und separate Linksabbieger)).. Dagegen wird angenommen,, dass die Querrichtung nur in einer Phase abgewickelt wird,, um Zwi-- schenzeitverluste gering zu halten.. Alle Fußßgängerq uerungen üüber separate Rechtsabbiegestreifen werden zudem als Bedarfsampel n geschaltet angenommen.. Dieser Knotenpunktstyp wurde in einem Gutachten des Büüros VSU im März 22002200 als Aus-- bauzustand füür den Prognosehorizont 22003300 angenommen ,, um abzuschätzen,, in welcher Form sich eine Erhöhung der Anzahl der Wohneinheite n im Baugebiet auf von 335500 auf 550000 oder 660000 Wohneinheiten auf die Leistungsfähigkeit d ieser vier zusammenhängenden Knoten auswirkt.. Die Abschätzung wurde in Auftrag gegeben,, weil der Wohnraumbedarf im Lauf des Planverfahrens stark angestiegen ist und weitere Wo hnungsbaupotenziale auf dem Gebiet der Stadt Bonn ermittelt werden sollten.. In die Untersuchung flossen neben dem erweiterten P rognosehorizont mit gesteigerten Ver-- kehrszahlen auch weitere indisponible Stadtentwickl ungsprojekte der Umgebung ein wie der geplante Büüro--und Gewerbepark Püützchen--Bechlinghove n und die Erweiterung der Bundes-- polizeikaserne St Augustin,, welche ebenfalls üüber d ie Bundesgrenzschutzstraßße an die B5566 angebunden ist.. Füür den Büüro-- und Gewerbepark wird eine neu zu planende direkte Anbin-- dung an die B5566 im Bereich östlich der A5599--Anschlus sstelle Bonn--Vilich im Prognosehoriziont 22003300 als realisiert angenommen.. Die Berechnungen ergaben,, dass Steigerungen der Anz ahl der Wohneinheiten auf 550000 oder 660000 zu Mehrbelastungen des Knotenquartetts füühren,, die der Verkehrsqualitätsstufe F ent-- sprechen,, welches die geringstmögliche Qualitätsstu fe gemäßß HBS darstellt,, womit der Bereich als üüberlastet angesehen werden müüsste.. Ber eits die Beibehaltung der Anzahl von Seite 47 von 75 3333 335500 Wohneinheiten füührt durch die angenommene allge meine Zunahme des Kfz--Verkehrs im Prognosejahr 22003300 zu einer Qualitätsstufe E,, was ei nem annähern an die Kapazitätsgrenze und teilweise instabilen Verkehrsabläufen gleichkom men wüürde.. Um dem Druck auf dem Wohnungsmarkt begegnen zu könn en,, aber gleichzeitig auch die Verkehrssituation nicht noch weiter verschlechterte n zu lassen,, wurden die Festsetzungen einzelner Baufelder zur Ermöglichung von Geschosswo hnungsbau und höheren Geschoss-- zahlen angepasst,, so dass nun ca.. 442200 Wohneinheiten untergebracht werden sollen.. Gleichzeitig werden bei der Vergabe der Grundstüücke durch die Stadt bzw.. den Entwick-- lungsträger insbesondere in den Bereichen des Gesch osswohnungsbaus und der besonderen Wohnformen Mobilitätskonzepte entwickelt und vertraglich vereinbart werden.... Diese sollen sicherstellen,, dass der Modal--Split de r Verkehrsmittelwahl der Bewohner des Plangebiets von einem in der Untersuchung zugrundeg elegten Kfz--Anteil von ca.. 6600%% signi-- fikant abgesenkt wird.. Dies kann bei einem Angebots bebauungsplan ohne konkreten Vorhabenträger nicht durch Festsetzungen geregelt w erden.. Stattdessen werden hier die zur Sicherstellung ausreichender Verkehrsqualität notwe ndigen Mobilitätsmaßßnahmen noch vor dem Satzungsbeschluss ermittelt und anschließßend zu m Satzungsbeschluss durch eine vom Stadtrat zu beschließßende Maßßgabe in Bezug auf die Vertragsbedingungen bei der Vergabe der Grundstüücke abgesichert.. 33..33.. Umweltauswirkungen Die mit der Planung verbundenen Umweltauswirkungen werden im Umweltbericht detailliert dargestellt.. 33..44.. Sonstige Auswirkungen 33..44..11.. Verlust landwirtschaftlicher Flächen Durch die Planung kommt es zum Verlust landwirtscha ftlicher Nutzflächen von ca.. 1122 ha.. Gemäßß §§ 11a Abs.. 22 ist die Notwendigkeit der Umwandl ung von land-- und forstwirtschaftli-- chen Flächen zu begrüünden.. Dabei sollen Ermittlunge n zu den Innenentwicklungspotenzialen zugrunde gelegt werden .. Der Verlust der landwirtschaftlichen Flächen ist an gesichts der Bedeutung,, die der Schaffung von neuen Wohnbauflächen beizumessen ist,, unvermeid bar.. Nicht zuletzt ist das Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßßnahme zur Umsetz ung der Planung herangezogen worden,, um den dringend benötigten Bedarf an Wohnfl ächen im Stadtgebiet Bonn befriedi-- gen zu können.. Die Bundesstadt Bonn verfolgt das Zi el,, den Bedarf an neuen Bauflächen üüberwiegend üüber das Instrument der Innenentwicklun g abzudecken.. Die vorhandenen In-- nenentwicklungspotenziale im Stadtgebiet reichen je doch bei weitem nicht aus,, um den prognostizierten Bedarf an zusätzlichem Wohnraum de cken zu können.. In den vorbereiten-- den Untersuchungen zu einer möglichen Entwicklungsm aßßnahme im Bereich des Ortsteils Roleber wurde zuletzt im Jahr 22001166 der großße Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen unter Seite 48 von 75 3344 Berüücksichtigung noch bestehender entwicklungsfähig er Flächen,, darunter auch die Fläche des Wohnpark II,, gutachterlich bestätigt ((siehe DS-- Nr.. 11661122991111)).. Die Aktivierung der Innenentwicklungspotenzialfläch en ist jedoch oft mit erheblichen zeitver-- zögernden Schwierigkeiten wie fehlender Entwicklung sbereitschaft der Eigentüümer,, zersplitterten Eigentumsverhältnissen,, Grundstüücksv erfüügbarkeit,, Umlegungsbedarf,, Anwoh-- nerkritik oder verschärften Klima-- Immissions-- und Verkehrsbelangen etc.. verbunden,, was dazu füührt,, dass kurz-- bis mittelfristig auch nicht alle Innenentwicklungspotenziale ausge-- schöpft werden können.. Daher ist es zusätzlich unum gänglich,, aufgrund schnellerer Verfüügbarkeit und der Möglichkeit,, auf größßeren zus ammenhängenden Flächen innerhalb nur eines Planverfahrens eine großße Anzahl von Wohn einheiten zu ermöglichen,, auch auf bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen zuzugrei fen.. Dabei ergeben sich aufgrund hoch-- wertiger Landschafts-- und Naturschutzgebiete,, regio naler Grüünzüüge,, Überschwemmungsgebiete,, Waldflächen und der beengte n Lage im Rheintal füür die Stadt Bonn ohnehin nur noch sehr eingeschränkte Möglichke iten,, die Siedlungsfläche in den Au-- ßßenbereich zu erweitern.. Die Umwandlung der hier zu üüberplanenden landwirtschaftlichen Fläche lässt sich zudem durch die besondere Lagegun st an einem qualifizierten ÖPNV-- Haltepunkt rechtfertigen,, was in der Gesamtbetracht ung der Umweltbelange zu weniger ne-- gativen Effekten füührt,, als es eine sich durch den Nachfragedruck ins weitere Umland verlagernde,, extensivere Siedlungstätigkeit mit län geren Distanzen der täglichen Verkehrs-- bewegungen verursachen wüürde.. 33..44..22.. Kampfmittel Auf der Fläche erfolgte eine Räumung,, wobei Kampfmi ttel und Munitionsteile geborgen wur-- den.. Aus der Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdiens tes kann mit den Bauarbeiten begonnen werden.. Erdarbeiten sind dennoch mit entsp rechender Vorsicht auszufüühren,, da nicht vollständig ausgeschlossen werden kann,, dass noch weitere Kampfmittel gefunden werden könnten.. 33..44..33.. Bodendenkmäler Das Plangebiet liegt im Bereich der nachweislich se it etwa 77..000000 Jahren intensiv besiedelten Niederterrasse des Rheins am Zusammenschluss zweier üüberregional bedeutender Ver-- kehrswege,, die in der Vorgeschichte bis zum Mittela lter die rechtsrheinischen Mittelgebirge mit dem Rhein verbanden und somit die Anlage von Si edlungen begüünstigten.. Nördlich und süüdlich des Plangebietes wurden in den letzten Jahr en umfangreich archäologische Grabun-- gen durchgefüührt,, die erwarten ließßen,, dass im Plan gebiet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit erhaltenen Bodendenkmälern z u rechnen war.. Das Amt füür Boden-- denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland ((LV R)) hat daher in den Jahren 22001122 und 22001133 archäologische Grabungsmaßßnahmen im Plangebiet durchgefüührt.. Es wurden dabei zwei römische Übungslager,, eine früühmittelalterlich e Siedlung,, ein mittelalterlicher Hof und eine Flakstellung aus dem II.. Weltkrieg untersucht.. Gegen die weitere Ausfüührung der Pla-- nung bestehen nach Abschluss der Untersuchung seite ns des LVR--Amts füür Bodendenkmalpflege nunmehr keine Bedenken.. Die Fläc he konnte aufgrund ihrer Größße je-- doch nicht komplett untersucht werden.. Somit besteh t die Möglichkeit,, dass bei Erdarbeiten Seite 49 von 75 3355 weitere archäologische Befunde aufgedeckt werden kö nnten.. Archäologische Funde sind gem.. §§§§1155 und 1166 Denkmalschutzgesetz NRW der Gemein de als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR--Amt füür Bodendenkmalpflege unverzüüglic h zu melden.. In den Bebauungsplan ist daher ein entsprechender Hinweis eingefüügt.. 33..44..55.. Renaturierung des Müühlenbachs,, Hochwassersc hutz,, Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird beabsichtigt,, den Zustand des Ge-- wässerabschnitts Müühlenbach im Plangebiet ökologisc h zu verbessern.. Füür das entspre-- chende wasserrechtliche Genehmigungsverfahren wurde bereits ein Plangenehmigungsbescheid erwirkt.. Gleichzeitig ergi bt sich füür die bestehende und zuküünftig angrenzende Wohnbebauung nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes die rechtliche Notwendigkeit,, eine Hochwassersicherheit füür ein 110000--jähliches Hochwasserereig-- nis zu ge-- währleisten.. Entsprechende Vorgaben wurd en in der Planung berüücksichtigt.... Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde eine erste Konz eptionierung füür die ökologische Aufwertung des Müühlenbaches erstellt.. Bei der Planu ng waren mehrere Zwangspunkte zu berüücksichtigen.. Westlich des Müühlenbachs befindet sich ein öffentlicher Weg ((Stiftsmüüh-- lenweg)) mit einer zwischen Weg und Bach angesiedelt en Baumreihe aus Robinien und Linden.. Diese Baumreihe wird als erhaltenswert eing estuft und soll im Rahmen der Planung so weit wie möglich im Bestand gesichert werden.. Im Süüden des aufzuwertenden Bachab-- schnittes wurde bereits im Rahmen der Verbreiterung der B5566 -- Sankt Augustiner Straßße -- die Vergrößßerung des Durchlasses unter der B5566 herg estellt.. Um den verrohrten Abschnitt des Müühlenbaches so kurz wie möglich zu halten wurd e der Durchlass rechtwinklig zur aus-- gebauten B5566 angelegt.. Im nordöstlichen Planabschni tt befindet sich ein Wohnhaus angrenzend an den Müühlenbach,, das Bestandsschutz ge nießßt und planungsrechtlich gesi-- chert werden soll und daher in das allgemeine Wohng ebiet mit einer üüberbaubaren Grundstüücksfläche einbezogen wird.. Der städtebaulic he Entwurf füür das Plangebiet sieht öst-- lich des Müühlenbaches eine Bebauung mit freistehend en Einfamilienhäusern mit großßzüügigen Gartenflächen zum Müühlenbach hin vor.. I m süüdlichen Abschnitt ist eine Wege-- füührung ((Fußß-- und Radwegbrüücke)) üüber den Müühlenbach vom Plangebiet zur Kreuzung der B5566 mit der Straßße Am Herrengarten geplant.. Derzeit ist das Bachbett des Müühlenbaches mit Rasen gittersteinen stark ausgebaut und der Bachabschnitt verläuft begradigt.. Die Plangenehmigu ng schreibt vor,, den Gewässerlauf des Müühlenbaches um 88 bis 1100 m nach Osten zu verlegen u nd dem Gewässer bei der Neutras-- sierung einen ca.. 66 bis 1155 m breiten Entwicklungsra um zu schaffen.. Hydraulische Berech-- nungen ergaben,, dass füür eine Hochwassersicherheit füür ein 110000--jährliches Hochwasserer-- eignis beidseitig des Müühlenbaches ein Hochwassersc hutz herzustellen ist,, der bis zu ca.. 11,,22 m üüber heutigem Geländeniveau einzubauen ist.. Aus l andschaftsästhetischen Grüünden wird in der Entwurfsplanung der Bau eines Erdwalles im W esten zum ‚Stiftsmüühlenweg‘‘ und eine Böschung zur Wohnbebauung als Hochwasserschutz vorg esehen.. Im nördlichen Abschnitt ist aufgrund des bestehenden Wohnhauses mit den bee ngten Verhältnissen der Bau einer Hochwasserschutzmauer beidseitig des Gewässers mit einer Höhe von ca.. 11,,22 m üüber Ge-- lände notwendig.. Bei dem vorgelegten Entwurf wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt,, dem Müühlenbach einen breiteren Entwicklungsraum als bisher zu geben.. Der zuküünftige Gewässerverlauf soll naturnah angelegt werden.. Durc h die Verlegung des Baches ist es möglich,, den vorhandenen Baumbestand entlang des St iftsmüühlenwegs zu erhalten.. Ledig-- Seite 50 von 75 3366 lich im Bereich der geplanten Brüücke füür Fußßgänger und Radfahrer wird voraussichtlich ein Baum entfallen.. Durch eine standorttypische Bepflan zung wird sich der Müühlenbach zuküünf-- tig trotz der vorzunehmenden Hochwassersicherungsma ßßnahmen optisch gut in die Umgebung einfüügen und zur ihrer Attraktivitätssteig erung beitragen.. 33..44..66.. Bodenordnende Maßßnahmen Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßßnahme erfolgt die Bodenordnung durch die NRW Urban GmbH && Co.. KG als beauftragte Entwick lungsträgerin.. Der Grunderwerb als Voraussetzung zur Neuordnung des Gebietes ist nahez u abgeschlossen.. Die Grundstüücke befanden sich vor Einleitung der Entwicklungsmaßßnah me im Eigentum von 4422 Grundstüücks-- eigentüümern und Eigentüümergemeinschaften.. 33..44..77.. Kosten Zur ordnungsgemäßßen Erschließßung des Plangebietes s ind die im Bebauungsplan vorgese-- henen öffentlichen Grüün-- und Verkehrsanlagen einsch ließßlich der erforderlichen technischen Infrastruktur herzustellen.. Entlang der Sankt Augus tiner Straßße ist eine Lärmschutzanlage in Form einer Wall--Wand--Kombination zu errichten.. Die Finanzierung dieser Erschließßungsein-- richtungen erfolgt im Rahmen der städtebaulichen En twicklungsmaßßnahme WTP I nach §§ 116655 ff BauGB und ist in der Kosten-- und Finanzierun gsplanung zur Entwicklungsmaßßnahme aufgenommen.. Seite 51 von 75 3377 II.. Umweltbericht 11.. Einleitung Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ist eine Um weltprüüfung durchzufüühren,, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen er mittelt,, beschrieben und bewertet werden.. Dabei wird auch dargestellt,, auf welche Weise die U mweltbelange und die in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes,, die füür den Bebau-- ungsplan von Bedeutung sind,, bei der Aufstellung be rüücksichtigt wurden.. Gegebenenfalls werden auch die wichtigsten Merkmale der verwendete n technischen Verfahren bzw.. Metho-- den,, die bei der Umweltprüüfung zur Anwendung gekomm en sind,, genannt ((z..B.. Methode der Eingriffs--//Ausgleichsbilanzierung,, Methode der Ermi ttlung von Lärmauswirkungen)).. 11..11 Inhalte und wichtigste Ziele des Bebauungsplane s Die Planung beinhaltet die Entwicklung eines Wohnge bietes,, das um einen zentralen Grüün-- raum mit Spielplatz in Quartiere gegliedert wird.. I n den Quartieren werden unterschiedliche Wohnformen angeboten,, wobei der üüberwiegende Teil d er Bebauung in Form von Doppel-- häusern und kleinen Reihenhausgruppen vorgesehen is t.. Zusätzlich sind Grundstüücke füür eine Mehrfamilienhausbebauung sowie einzelne Grunds tüücke füür freistehende Einfamilien-- häuser sowie Baufelder füür besondere Wohnformen gep lant.. Die Anbindung erfolgt üüber die Bundesgrenzschutzstraßße.. Die Erschließßung des Plang ebiets wird in Form eines zentralen Rings organisiert,, von dem die einzelnen Baufelder der Quartiere durch Schleifen sowie kur-- ze Stiche erschlossen werden.. Insgesamt sind folgende Flächennutzungen vorgesehen :: Fläche Anteil %% Geltungsbereich des Bebauungsplans ca.. 113366..332200 m²² Wohnbauflächen ca.. 7755..226600 m²² 5555%% Öffentliche Verkehrsflächen ca.. 1199..009900 m²² 1144%% Öffentliche Grüünflächen ca.. 3355..664400 m²² 2266%% Versickerungsbecken ca.. 44..008800 m²² 33%% Stadtbahnanlagen ca.. 885500 m²² 00,,66%% Sonstige Flächen ca.. 11..440000 m²² 00,,88%% Die wesentlichen Ziele des Bebauungsplanes sind im Übrigen auch unter 22..11..,, die Festset-- zungen des Bebauungsplanes unter 22..22.. der städtebau lichen Begrüündung beschrieben.. Seite 52 von 75 3388 11..22.. Anderweitige Planungsmöglichkeiten ((Alternativ en// Nullvariante)) Während bundesweit in vielen Regionen eine negative Bevölkerungsentwicklung zu ver-- zeichnen ist,, findet in Bonn und der Region seit Ja hren ein anhaltendes Bevölkerungswachstum statt.. Am Wohnungsmarkt steht den Nachfragern nur ein begrenztes Angebot zur Verfüügung,, womit zudem ein erheblicher Anstieg des Boden-- und Immobilien-- preisniveaus bis heute zu verzeichnen ist.. Neben starken Zuwanderungstendenzen erfreut sich di e Stadt üüber ein positives natüürliches Wachstum,, da die Geburten die Sterbefälle üübersteig en.. Die amtliche Statistik ((it..nrw)) geht davon aus,, dass Bonn bis zum Jahr 22004400 um 1122,,11 %% au f dann ca.. 334488..990000 Einwohner wach-- sen wird.. Der hohe Anteil an Zuzüügen ist Folge der zentralörtlichen Bedeutung der Stadt als Oberzentrum,, als regionaler Arbeitsplatzschwerpunkt ,, als Standort bedeutender Einrichtun-- gen der Wissenschaft und der Forschung sowie intern ationaler UN--Einrichtungen.. Außßerdem besitzt die Bundesstadt Bonn eine hohe Lebensqualit ät in Bezug auf den Wohn-- und Frei-- zeitwert mit vielfältigen landschaftlichen und städ tebaulichen Reizen.. Dies hat zur Folge,, dass die Attraktivität Bonns langfristig nur gesich ert werden kann,, wenn der ansässigen und neu hinzukommenden Bevölkerung neue und attraktive Wohnangebote unterbreitet und gleichzeitig die o..g.. Qualitäten erhalten werden kö nnen.. Darüüber hinaus steigt in Bonn durch den Trend der S ingularisierung auch die Anzahl der Haushalte.. Dies füührt in Verbindung mit der weiter wachsenden Wohnflächeninanspruch-- nahme pro Kopf zu einer höheren Wohnungsnachfrage.. Lt.. Zensus 22001111 sind bereits 5511 %% der Haushalte in Bonn Einpersonenhaushalte und 2266 %% Zweipersonenhaushalte.. Es kann davon ausgegangen werden,, dass aufgrund der beschriebenen Ausgangslage die Bundesstadt Bonn auch zuküünftig einen stetigen Beda rf an neuen Wohneinheiten besitzt.. Mit den im Stadtgebiet vorhandenen Flächenpotenzial en füür den Neubau kann der prognos-- tizierte Bedarf selbst bei einer Mobilisierung alle r Potenzialflächen nicht annähernd gedeckt werden.. Vor diesem Hintergrund ist eine Entwicklung der Fläche zwingend erforderlich,, zu-- mal die Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufl äche berüücksichtigt ist und mit ihrer Lage unmittelbar an der Stadtbahnlinie eine besonde re Qualität und Lagegunst aufweist.. Aufgrund der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzu ng liegt füür das Plangebiet nur eine vergleichsweise geringe ökologische Wertigkeit vor.. Die Betrachtung der sogenannten Nullvariante ist di e Prognose füür die Entwicklung des Um-- weltzustandes ohne die Durchfüührung der Planung.. Die Flächen im Plangebiet wurden bisher als Acker u nd Gärtnerei genutzt.. Im Falle einer Nichtbebauung ist davon auszugehen,, dass die heutig e landwirtschaftliche Nutzung weiter stattfinden wüürde.. Der Gärtnereibetrieb wurde aller dings aus betriebswirtschaftlichen Grüün-- den bereits aufgegeben.. Somit wäre das Erscheinungs bild des Plangebietes auch zuküünftig im Wesentlichen landwirtschaftlich geprägt.. Die Nic htumsetzung der Planung hätte allerdings zur Folge,, dass an anderen Stellen innerhalb oder a ußßerhalb des Stadtgebiets der Sied-- lungsdruck die Bautätigkeit möglicherweise auf Fläc hen ausweichen lässt,, die ökologisch wertvoller sind und//oder verkehrstechnisch insbeson dere hinsichtlich des ÖPNV aber auch des Radverkehrspotenzials wesentlich schlechter ang ebunden und weiter von den Arbeits-- Seite 53 von 75 3399 platzschwerpunkten entfernt sind.. Dadurch könnte me hr problematischer Kfz--Verkehr indu-- ziert werden,, als durch die Umsetzung dieses Bebauu ngsplans zu erwarten ist.. Dies hätte insbesondere negative Auswirkungen in Form von mehr Luftschadstoffen,, stärkeren Lärmemissionen,, erhöhtem Platzbedarf und durch eine weitere Überlastung des Straßßennet-- zes.. 11..33.. Umweltschutzziele aus üübergeordneten Fachgeset zen und Fachplänen Nach §§ 22 Abs.. 44 Satz 11 BauGB ist füür die Belange de s Umweltschutzes nach §§ 11 Abs.. 66 Nr.. 77 und §§ 11a BauGB eine Umweltprüüfung durchzufüühren,, in der die voraussichtlichen erhebli-- chen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umwe ltbericht entsprechend der Anlage 11 zum BauGB beschrieben und bewertet werden.. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüüfung sin d von der Gemeinde füür jeden Bauleit-- plan festzulegen,, soweit eine Ermittlung der Umwelt belange füür die Abwägung erforderlich ist.. Ziel der Umweltprüüfung und somit Maßßstab füür d eren Erforderlichkeit ist die Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkunge n der Planung.. Das heißßt,, der erfor-- derliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltpr üüfung reicht nur soweit,, als durch die Planung üüberhaupt erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind,, und zwar bezogen auf jedes der in §§ 11 Abs.. 66 Nr.. 77 und §§ 11a BauGB aufgef üührten Schutzgüüter und Umweltbelange.. Schutzgut Wesentliche Fachgesetze zum Umweltschutz Mensch -- Bundesimmissionschutzgesetz ((BImSchG)) -- 1166.. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung -- Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bund esimmissi-- onsschutzgesetz ((TA Lärm -- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm)) -- Achtzehnte Verordnung zur Durchfüührung des Bundes immissi-- onsschutzgesetzes ((Sportanlagenlärmschutzverordnung – 1188.. BImSchV)) -- DIN 1188000055 Schallschutz im Städtebau -- DIN 44110099 Schallschutz im Hochbau -- RLS 9900 Richtlinien füür den Lärmschutz an Straßßen Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt -- Bundesnaturschutzgesetz ((BNatSchG)) BArtSchV -- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein--Westfale n ((Landesna-- turschutzgesetz -- LNatSchG NRW)) -- Richtlinie 9922//4433//EWG des Rates vom 2211.. Mai 11999922 z ur Erhaltung der natüürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ;; Fauna--Flora--Habitat--Richtlinie FFH--RL Boden -- Bundesnaturschutzgesetz ((BNatSchG)) -- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderun gen und zur Sanierung von Altlasten ((Bundes--Bodenschutzgese tz -- BBodSchG)) -- Bundes--Bodenschutz-- und Altlastenverordnung ((BBod SchV)) Wasser -- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts ((Wasserhaushaltsgesetz -- WHG)) -- Wassergesetzes füür das Land Nordrhein--Westfalen (( Landeswas-- sergesetz -- LWG --)) Luft und Klima -- Bundesimmissionsschutzgesetz ((BImS chG)) -- Zweiundzwanzigste Verordnung zur Durchfüührung des Bundes-- Seite 54 von 75 4400 Immissionsschutzgesetzes ((2222.. BImSchV -- Verordnung üüber Im-- missionswerte füür Schadstoffe in der Luft)) Kultur und Sachgüü-- ter -- Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein--Westfalen ((Denkmalschutzgesetz -- DSchG)) Landschaft -- Bundesnaturschutzgesetz ((BNatSchG)) -- Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein--Westfale n ((Landesna-- turschutzgesetz -- LNatSchG NRW)) Regionalplan Im Regionalplan füür den Regierungsbezirk Köln,, Teil abschnitt Region Bonn // Rhein--Sieg ist die Planungsfläche als „Allgemeiner Siedlungsbereic h“ ((ASB)) ausgewiesen.. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt fast das gesamte Planungsgebiet als Wohn-- baufläche dar.. Innerhalb der Wohnbaufläche sind die Plansymbole füür Schule,, Kindergarten und Altenheim dargestellt.. Durch das Plangebiet ist neben der bereits bestehenden eine wei-- tere Stadtbahntrasse dargestellt,, füür die es derzei t keinen Bedarf gibt.. Entlang der Bundesgrenzschutzstraßße und der Sankt Augustiner St raßße ((B 5566)) sind Bereiche als Grüün-- fläche dargestellt.. Der Bebauungsplan ist,, auch wen n dieser nicht exakt der Abgrenzung der dargestellten Wohnbauflächen folgt,, als aus dem Flä chennutzungsplan entwickelt anzuse-- hen.. Die Abweichungen liegen unterhalb der Bagatell grenze.. Bebauungsplan Füür einen Großßteil des Plangebietes besteht bisher kein rechtskräftiger Bebauungsplan.. Der Bebauungsplan Nr.. 88112255--1100 vom 0011..0088..11998800 setzt im B ereich der Bundesgrenzschutzstraßße öffentliche Verkehrsflächen fest.. Diese umfassen au ch die bestehenden Straßßenbegleitgrüün-- flächen entlang der Böschungen zur Unterfüührung unt er die Stadtbahnstrecke Bonn-- Siegburg.. Der Bebauungsplan Nr.. 88112255--1111 vom 2222..0011..22000033 setzt füür einen Teilbereich ent-- lang der Stadtbahnlinie eine öffentliche Verkehrsfl äche und in Verlängerung der nördlich angrenzenden Angerfläche eine öffentliche Grüünfläch e mit begleitenden Fußß-- und Radwegen fest.. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Beb auungsplan Nr.. 88112244--2244 Wohnpark II erfolgen füür diese Teilbereiche der bestehenden Bebauungspläne 88112255-- 1100 und --1111 Über-- lagerungen mit geänderten Festsetzungen.. Die Festse tzungen in den üübrigen Bereichen der Bebauungspläne Nr.. 88112255--1100 und 88112255--1111 bleiben unbe rüührt.. Landschaftsplan Im Bereich des Plangebietes ist im Landschaftsplan Siegmüündung füür Flächen entlang des Müühlenbaches und der Sankt Augustiner Straßße ((B 5566)) das Entwicklungsziel 22 – Anreiche-- rung vorgesehen.. Der Hauptaspekt besteht hier in de r Anreicherung einer im Ganzen erhaltenswüürdigen Landschaft mit gliedernden und be lebenden Elementen.. Entlang der B 5566 ist dieses Entwicklungsziel füür einen ca.. 8800m breit en Streifen festgelegt,, füür den im Bebau-- ungsplan zum Teil eine wohnbauliche Nutzung und zum Teil die Unterbringung der zu begrüünenden Lärmschutz-- und Versickerungsanlagen vo rgesehen ist.. Die Planungsinhalte des Bebauungsplans widersprechen somit in Teilen de m Landschaftsplan,, der hier auf der Grundlage der flächenhaften Darstellungen des Fläch ennutzungsplans erstellt wurde.. Dieser Seite 55 von 75 4411 sieht diesen breiten Grüünstreifen zur B5566 ebenfalls vor,, die Darstellungen des Flächennut-- zungsplans können jedoch nicht parzellenscharf ausg elegt werden.. Der Bebauungsplan gilt daher zweifelsfrei als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt,, womit kein Änderungsver-- fahren notwendig ist.. Daher muss auch der Landschaf tsplan Siegmüündung im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans nicht geändert werde n.. Mit Rechtskraft des Bebauungs-- plans wird der Landschaftsplan Siegmüündung hinter d em Bebauungsplan zurüücktreten.. Eine Anpassung der zeichnerischen Darstellungen des Land schaftsplans erfolgt nach Rechtskraft des Bebauungsplans,, da sich der Geltungsbereich des Landschaftsplans gemäßß §§ 77 LNatSchG NRW ausschließßlich auf die Flächen des Außß enbereichs erstreckt.. Füür das restliche Plangebiet weist der Landschaftsp lan das Entwicklungsziel 66 – Erhalt bis zur Realisierung der Bauleitplanung aus.. Dieses Zie l wird bis zur Umsetzung der Planung eingehalten.. Integriertes Freiraumsystem der Stadt Bonn Füür das Planungsgebiet ist im Integrierten Freiraum system der Stadt Bonn ((IFS)) eine bauli-- che Inanspruchnahme vorgesehen.. Ausschließßlich die Flächen entlang des Müühlenbaches sowie entlang der Sankt Augustiner Straßße ((B 5566)) we rden als Entwicklungsflächen,, die füür Ausgleichsmaßßnahmen geeignet sind,, dargestellt.. Nationale und europäische Schutzgebiete und Schutzf estsetzungen Die Baufläche berüührt keine nationalen Schutzgebiet e oder --objekte nach Bundesnatur-- schutzgesetz ((BNatschG)) oder Landesnaturschutzgeset z ((LNatSchG NRW)).. Es befinden sich weder nach §§ 6622 LNatSchG NRW geschüützte Fläche n der landesweiten Biotopkartie-- rung Nordrhein--Westfalen noch im Biotopkataster der LANUV erfasste Biotope innerhalb des Plangebietes.. Europäische Schutzgebiete wie FFH-- oder Vogelschutz gebiete werden durch das Plangebiet nicht berüührt.. Im Süüden des Plangebietes befindet s ich in ca.. 22 km Entfernung das FFH-- Gebiet DE--55330099--330011 Siebengebirge und im Nordosten i n ca.. 33 km Entfernung das FFH-- Gebiet DE--55220088--330011 Siegaue und Siegmüündung.. Biotopverbund Das Gebiet umfasst üüberwiegend landwirtschaftlich g enutzte Flächen mit besonderen Funk-- tionen füür den Naturschutz und das Ausgleichsklima.. Nach dem Naturschutz-- Fachinformationssystem des LANUV ist der Müühlenbach Teil des üüber 335500 ha großßen Bio-- topverbundsystems ''VB K 55220088--001111 Freiräume im recht srheinischen Stadtgebiet von Bonn..'' Immissionsschutz Füür die auf das Baugebiet einwirkenden Immissionen ist das Bundesimmissionsschutzgesetz ((BImSchG)) mit den entsprechenden Verordnungen zu be rüücksichtigen.. Zur Beurteilung mög-- licher Konflikte durch Schallimmissionen wurde ein Fachgutachten erstellt.. Seite 56 von 75 4422 Wasserschutzgebietsverordnung Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Meindorf.. Die füür das WSG geltenden Schutzbestimmun gen der ''Wasserschutzgebietsver-- ordnung Meindorf im unteren Sieggebiet vom 77.. Juni 11998855'' sind zu beachten.. 22.. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkunge n 22..11.. Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt Pflanzen Bestand Das Plangebiet besteht aus einer großßen Ackerfläche mit Säumen und Ruderalflächen,, auf denen typische und häufige Gräser und Kräuter der S tadt-- und Ackerbegleitvegetation vor-- kommen.. Die straßßenbegleitenden Gehölzstrukturen en tlang der Plangebietsgrenze bestehen sowohl aus standorttypischen als auch aus standortfremden Gehölzen.. Gleiches gilt füür die Gehölz-- und Heckenpflanzungen im Berei ch der ehemaligen Gärtnerei.. Unter den ebenfalls teilweise standorttypischen und standortf remden Einzelbäumen entlang der westli-- chen Uferseite des Müühlenbaches befinden sich einig e großße und prägende Bäume.. Prognose ((Planung)) Mit Umsetzung der Planung geht ein Großßteil der vor handenen Vegetationsflächen verloren.. Die Ackerflächen entfallen vollständig.. Die randlic hen Gehölzbestände können weitgehend erhalten werden.. Durch Umsetzung der geplanten Maßßn ahmen entstehen neue parkartige Grüünflächen sowie mehrere Flächen zum Schutz,, zur P flege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.. Hier werden Maßßnahmen zur Eingrüünun g und Renaturierungsmaßßnahmen am Müühlenbach umgesetzt.. Im Bereich der Wohnbebauun g entstehen private Gärten.. Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze werden durch g eeignete Maßßnahmen während der Bauzeit geschüützt.. Innerhalb des Plangebietes werde n Baum-- und Gehölzpflanzungen sowie die Renaturierung eines Teilabschnittes des Müühlenb aches durchgefüührt.. Bewertung Durch die Umsetzung der geplanten Maßßnahmen kommt e s zu einer deutlichen Reduzierung von Vegetationsflächen im Plangebiet.. Standorte füür wildwachsende Pflanzen gehen dauer-- haft verloren.. Im Bebauungsplan werden landschaftsp flegerische Maßßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich des Eingriffes festgese tzt.. Durch Realisierung einer externen Ausgleichsmaßßnahme im Deichvorland von Schwarzrhein dorf ((Wiederherstellung und Ent-- wicklung einer artenreichen Glatthaferwiese in der Gemarkung Beuel,, Flur 1133,, Flurstüück 11889922)) kann der Eingriff vollständig kompensiert wer den.. Seite 57 von 75 4433 Tiere und biologische Vielfalt Bestand In Bezug auf die faunistischen Lebensräume stellt d as Plangebiet einen typischen Ausschnitt aus der rechtrheinischen Siedlungsrandzone von Bonn mit geringer biologischer Vielfalt dar.. Das Gebiet wird üüberwiegend ackerbaulich genutzt.. A ufgrund der Infrastrukturtrassen ((Bahn,, Bundesstraßße)) und der angrenzenden Bebauung besteht eine erhebliche Vorbelastung.. Eu-- ropäische Schutzgebiete wie FFH-- oder Vogelschutzge biete werden durch das Plangebiet nicht berüührt.. Im Süüden des Plangebietes befindet s ich ca.. 22 km entfernt das FFH--Gebiet 55330099--330011 Siebengebirge,, in nordöstlicher Richtung b efindet sich ca.. 33 km entfernt das FFH-- Gebiet 55220088--330011 Siegaue und Siegmüündung.. Die folgenden Angaben basieren auf den faunistische n Kartierungen,, die im Rahmen des Ar-- tenschutz--Fachbeitrags erhoben wurden:: Vögel Es wurden insgesamt nur 1199 Vogelarten festgestellt,, wovon 33 Arten als Nahrungsgäste zu bezeichnen sind.. Es handelt sich um vorwiegend verb reitete und ungefährdete Vogelarten.. Auffällig ist das vollständige Fehlen typischer Art en der offenen Kulturlandschaft,, wie die Feldlerche und das Rebhuhn.. Auf den Ackerflächen ko nnten keine Brutvögel nachgewiesen werden.. Insgesamt betrachtet ist bis auf die wenige n in der Vorwarnliste aufgefüührten Arten der Vogelbestand von eher geringer Bedeutung.. Vor a llem der Müühlenbach weist nach den Untersuchungen aufgrund des naturfernen Charakters und des geringen Strauchanteils we-- nige Brutmöglichkeiten füür Vögel auf.. Lediglich die Gärtnerei bietet durch die z..T.. brachliegenden oder gering genutzten Flächen güünsti gere Lebensraumbedingungen.. So wurden hier ein Brutpaar des Bluthänflings sowie de s Haus-- und Feldsperlings nachgewie-- sen.. Amphibien Da im Plangebiet und der näheren Umgebung keine gee igneten Laichgewässer vorliegen und das Gebiet durch die stark befahrenen Straßßen f üür Tiere weitgehend unüüberwindbar ist,, wird ein Amphibienvorkommen ausgeschlossen.. Der Müüh lenbach ist als Lebensraum nicht geeignet.. Insgesamt betrachtet wird ein Vorkommen d er in der Umgebung vorkommenden streng geschüützten Kreuz-- und Wechselkröte ausgesch lossen.. Reptilien Im Umfeld des Vorhabens befinden sich mehrere Popul ationen der streng geschüützten Zau-- neidechse.. Nachweise dieser Art finden sich in den ehemaligen Kiesgruben an der Stadtgrenze zu Sankt Augustin.. Eine Ausbreitungsmög lichkeit besteht vor allem entlang der Bahnstrecke.. Bei den Kartierungen konnte kein Indiv iduum nachgewiesen werden.. Ein Vor-- kommen der Zauneidechse wird ausgeschlossen.. Fledermäuse Nach fachlicher Einschätzung weist das Plangebiet f üür Fledermäuse eine üüberwiegend ge-- ringe Lebensraumqualität auf.. Die Ackerflächen spie len als Nahrungslebensraum ((Jagdgebiet)) füür Fledermäuse aufgrund der geringen Insektendichte eine untergeordnete Seite 58 von 75 4444 Bedeutung.. Entlang der Baumreihe am Müühlenbach und auf dem Gelände der Gärtnerei ist durchaus mit einer erhöhten Aktivität nahrungssuche nder Fledermäuse,, wie z..B.. der Zwerg-- fledermaus zu rechnen.. Tagesverstecke oder Quartier e wären lediglich in dem Baumbestand am Bach oder in der angrenzenden Bebauung zu erwart en.. Sonstige Arten des Anhangs IV--FFH--Richtlinie Weitere Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter T iere und Pflanzen im Plangebiet wer-- den nach fachlicher Einschätzung ausgeschlossen.. Prognose ((Planung)) Durch die Überbauung und Befestigung von Teilbereic hen des Plangebiets entfallen Lebens-- räume füür die vorkommenden weit verbreiteten und un gefährdeten Vogelarten.. Artenschutzrechtlich relevante Arten sind nicht in erheblichem Maßße betroffen.. Durch den Erhalt von Gehölzen und die Neuanlage von Grüünflächen,, insbesondere durch die Renaturierung des Müühlenbaches,, kommt es zur Sicher ung und Aufwertung von Lebens-- räumen füür die betroffenen Tierarten.. Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen Als Maßßnahme zum Artenschutz und zur Habitatverbess erung,, wird empfohlen an geeigne-- ten Baumstandorten im Plangebiet Nisthilfen füür Fle dermäuse sowie an geeigneten Fassaden Nisthilfen füür Fassadenbrüüter fachgerecht anzubringen.. In Fassaden integrierte Nisthilfen sind bereits bauseitig mitzuplanen.. Entsprechend §§ 3399 BNatSchG darf die Rodung der Bäum e nicht in der Zeit zwischen dem 11.. März und dem 3300.. September durchgefüührt werden.. Dad urch wird eine Tötung von Jungvö-- geln bzw.. der Verlust von Nestern vermieden.. Die innerhalb des Plangebietes vorgesehenen Baum-- u nd Gehölzpflanzungen sowie die Re-- naturierung eines Teilabschnittes des Müühlenbaches dienen auch als Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen füür die im Plan gebiet vorkommenden Tierarten.. Sollen im Neubau großßflächige Glaselemente eingeset zt werden,, so können dadurch Ver-- botstatbestände der Verletzung oder Tötung ((vgl.. §§ 4444 Abs.. 11 BNatSchG)) ausgelöst werden,, etwa wenn Glasflächen letztlich zum Tod von Tieren füühren ((Vogelschlag)).. Zur Minimierung der Gefährdungsquellen können füür Glasflächen daher bereits bauseitig nachweislich wirk-- same Maßßnahmen ergriffen werden.. Folgende Maßßnahmen sind dazu geeignet:: •• Sichtbarmachung von Glasflächen mittels hoch wirks amer Markierungen ((horizonta-- le//vertikale Streifen,, gepunktete Linien,, individue lle Muster,, Sandstrahlungen)).. •• Verwendung alternativer lichtdurchlässiger,, nicht transparenter Materialen ((Milchglas,, Ornamentglas,, Glasbausteine,, Sandstrahlungen)).. •• Vermeidung von großßflächigen Glasfronten,, sowie v on Durchsichten und Korridoren.. Seite 59 von 75 4455 Weitere Empfehlungen und Praxisbeispiele zum Umgang mit Vögeln bei der Fassaden-- und Lichtgestaltung von Gebäuden finden sich im Leitfad en:: H.. Schmid,, W.. Doppler,, D.. Heynen && M.. Rössler ((22001122)):: Vogelfreundliches Bauen mit Gl as und Licht.. 22.. üüberarbeitete Auflage.. Schweizerische Vogelwarte Sempach.. Bewertung Die Planung hat keine Auswirkungen auf Natura--22000000-- Gebiete.. Verstößße gegen die arten-- schutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäßß §§4444 BNat SchG werden gemäßß des Artenschutzgutachtens unter Beachtung der Vermeidun gsmaßßnahmen in Folge der geplan-- ten Nutzung ausgeschlossen.. Der vorliegende Artenschutz--Fachbeitrag aus dem Jah r 22001122 kommt zu dem Ergebnis,, dass erhebliche Beeinträchtigungen von geschüützten Arten nicht vorliegen.. Der Verlust einzelner Brutreviere des Feld--,, Haussperlings,, bzw.. des Blut hänflings wird nicht als erhebliche Beein-- trächtigung gewertet,, da die ökologischen Funktione n im räumlichen Zusammenhang weiterhin gewährleistet sind.. Durch die Umgestaltun g des Müühlenbaches entstehen neue,, füür diese Vogelarten geeignete Lebensräume.. Die Umsetzung der geplanten Maßßnahmen stellen insge samt nur eine geringe Beeinträchti-- gung füür das Schutzgut Tiere dar.. Aufgrund des Alters der naturschutzfachlichen Daten grundlagen,, der faunistischen Erhebun-- gen sowie der Weiterentwicklung der methodischen Gr undlagen und Standards in der Artenschutzprüüfung,, wurde eine Aktualisierung der A rtenschutzprüüfung notwendig.. Das Artenschutzgutachten wurde daher 22001199 von einer anderen Gutachterin aktualisiert,, da der Gutachter des ursprüünglichen Artenschutzbeitrag s nicht mehr tätig ist.. Das aktualisierte Artenschutzgutachten kommt zu dem Fazit,, dass die Aussagen des Fach-- beitrags von 22001122 zu möglichen Vermeidungsmaßßnahmen ,, sowie die Prüüfung der Verbotstatbestände,, auch nach neuester Datenabfrage und Begehung der Fläche güültig und schlüüssig sind.. Es wird jedoch ergänzt und darauf hingewiesen,, dass der Jagdgebietsverlust von Turmfalke und Mäusebussard nicht beliebig im Umfeld kompensie rt werden kann,, da im Raum Bonn zunehmend Freiflächen durch Bebauung verloren gehen ,, so dass die Konkurrenz um die verbleibenden Flächen hoch ist und nicht im räumlic hen Umfeld bestehen bleibt.. Es ist daher langfristig mit einer Abnahme der Populationsgrößße zu rechnen,, die jedoch nicht auf das durch diesen Bebauungsplan ermöglichte konkrete Bau gebiet zurüückzufüühren ist.. Eingriff // Ausgleich Füür die notwendige naturschutzfachliche Eingriffsre gelung wurde im Jahr 22001133 ein Land-- schaftspflegerischer Fachbeitrag ((LFB)) erarbeitet,, der die Eingriffe in Natur und Landschaft auf der Grundlage des Bebauungsplanes quantitativ u nd qualitativ bilanziert.. Alle derzeitigen Flächennutzungen im Plangebiet wurden erfasst und n ach der ''Methode zur ökologischen Bewertung von Biotoptypen'' ((Fröhlich//Sporbeck)),, bew ertet.. Nach dem gleichen Verfahren wird die Planung anhand der Festsetzungen des Bebau ungsplanes bewertet.. Die Eingriffs-- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt durch die Gegenüü berstellung der Bestands-- und der Pla-- Seite 60 von 75 4466 nungsbewertung.. Die Ergebnisse sind auf Teilflächen bezogen und ausfüührlich im Land-- schaftspflegerischen Fachbeitrag dargestellt.. In di esem LFB von 22001133 ergab sich ein Ausgleichsbedarf von 112277..007755 Biotopwertpunkten.. Nach diversen Überarbeitungen der Planung aufgrund wegfallenden Wohnbauflächen füür Versickerungsanlagen im Zuge der Starkregenbetracht ung und der Verkleinerung des Plan-- gebietes aufgrund der zu berüücksichtigenden Knotenp unktvarianten B5566//Bundesgrenzschutzstraßße des Landesbetriebs Stra ßßen NRW sowie aufgrund der mitt-- lerweile zurüückgebauten Gewächshäuser des Gartenbau betriebs ergaben sich bei der Bilanzierung gegenüüber dem LFB 22001133 Änderungen.. Die se lassen sich den folgenden Tabel-- len entnehmen:: Seite 61 von 75 4477 BESTAND Ergänzung Eingriffs -- Ausgleichsbilanzierung B -- Plan 88112244 -- 2244,, Wohnpark II,, Jan.. 22001199 Biototyp//Nutzungstyp Wert Fläche m²² Biotopwertpunkte Gewässer FS3333 Sommerwarmer Niederungsbach,, eutroph,, stark ausgebaut 1166 330055 44888800 Gehölzbestände BF3322 Einzelbaum standorttypisch,, mittleres Baumholz 1155 884400 1122660000 BF3333 Einzelbaum standorttypisch,, starkes Baumholz 11 77 331155 55335555 BF4411 Einzelbaum standortfremd,, geringes Baumholz 1111 1155 116655 BF4422 Einzelbaum standortfremd,, mittleres Baumholz 11 33 331155 44009955 BF4433 Einzelbaum standortfremd,,starkes Baumholz 1155 229900 44335500 BB11 Gebüüsch mit üüberwiegend standorttypischem Baum-- bestand 1177 445555 77773355 BB22 Gebüüsch mit üüberwiegend standortfremdem Baum-- bestand 1155 440000 66000000 BD33 Hecke mit üüberwiegend standorttypischem Gehölz-- bestand 1111 228800 33008800 BD44 Hecke mit üüberwiegend standortfremdem Gehölzbe-- stand 1100 992255 99225500 BD7722 Baumhecken an Straßßen mit üüberwiegend standort -- typischen Gehölzen,, mittleres Baumholz 1155 33222200 4488330000 BF3311//3322 Baumgruppe mit üüberwiegend standorttypische n Gehölzen,, mittleres Baumholz 1133 221155 22779955 Grüünland//Übergangbereiche HH77 Grasfluren ans Straßßen und Wegerändern 1122 22009900 2255008800 HM99 Brachfläche 1155 990055 1133557755 HP77 Ruderalflur 1133 331155 44009955 Kulturpflanzenbestände und angelegte Erholungsfl ä-- chen HA00 Acker ohne Wildkrautfluren 66 111111668800 667700008800 HA22 Sonderkultur mit Wildkrautfluren 1144 55004455 7700663300 HJ66 Hausgarten mit größßerem Gehölzbestand 1111 333300 33663300 Siedlungsflächen,, Verkehrswege HN5522//HM5511 abgebrochene landwirtschaftliche Gebäude,, Rasenfläche 66 33663355 2211881100 HY11 Straßße//Weg 00 22990000 00 HY22 Weg//Platz,, unbefestigt 33 11003355 33110055 HN2211 Bestandswohngebäude mit Hausgarten 33 881100 22443300 Summe Bestand 113366332200 992233004400 Seite 62 von 75 4488 PLANUNG Ergänzung Eingriffs -- Ausgleichsbilanzierung B -- Plan 88112244 -- 2244,, Wohnpark II,, Jan.. 22001199 Biotop//Nutzungstyp Wert Fläche Biotopwertpunkte Allgemeines Wohngebiet HN2211** Bebauung,, weniger intensiv genutzt,, GRZ 00,,33 Erhöhung bis 00,,4455 möglich 44 77330000 2299220000 HN2211 Bebauung,, intensiv genutzt,, größßerer Versiege-- lungsgrad,, GRZ 00,,44--00,,55,, Erhöhung bis 00,,66 möglich 33 5555663300 116666889900 HN2211**** Bebauung,, intensiv genutzt mit Tiefgarage,, G RZ 00,,44--00,,55,, Erhöung bis 00,,88 möglich 22 1122333300 2244666600 Öffentliche Grüünfläche HM11 Grüünanlage ohne alten Baumbestand ((Pg22)),, G11,,G22 und G33 77 1144117700 9999119900 HM22 Grüünanalge mit altem Baumbestand,, Pflanzbin-- dung ((Pb11)),, G44 1144 11888800 2266332200 FE33 Sommerwarmer Niederungsbach,, schwach ausge-- baut 2233 6600 11338800 Flächen füür Maßßnahmen zum Schutz,, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft SPE 11 BD7722 Baumhecken an Straßßen mit üüberwiegend stand-- orttypischen Gehölzen,, mittleres Baumholz 1155 22116655 3322447755 BB11 Gebüüsch mit üüberwiegend standorttypischem Baumbestand 1177 664400 1100888800 SPE 22 BD7722 Baumhecken an Straßßen mit üüberwiegend stand-- orttypischen Gehölzen,, mittleres Baumholz 1155 113355 22002255 BB11 Gebüüsch,, Hecken mit üüberwiegend standorttypi-- sche Gehölzen 1177 77335500 112244995500 BB11 Gebüüsch,, Hecken mit üüberwiegend standorttypi-- schen Gehölzen,, Straßßenseite der Lärmschutzwälle 1133 33223300 4411999900 Bachlauf ((Planfeststellung)) FS3311 ((2288 BWP)) BE33 ((2244 BWP)),, EC7711 ((1199 BWP)) Bach-- auenkomplex 2266 66001100 115566226600 Verkehrsflächen HY11 Straßße//Weg versiegelt 00 1199009900 00 BF3322//BF4422 Einzelbaum standorttyspisch oder standort -- fremd,, mittleres Baumholz,, 7700 Bäume 1144 11440000 1199660000 HD44,, Gleisanlage Stadtbahn 33 885500 22555500 Fläche füür Versorgungsanlagen HM5511 Rasenfläche ((Pg77)) 66 44008800 2244448800 Summe Planung 113366332200 776622885500 Verbleibendes Defizit --116600119900 Defizit gegenüüber LFB 22001133 ((--112277007755 BWP)) --3333111155 Der Bestandswert verringerte sich durch die Planänd erungen von 992266..112200 auf 992233..004400 Bio-- topwertpunkte.. Dem stehen nun 776622..885500 Biotopwertpun kte der angepassten Planung einschließßlich der Begrüünungs-- und Ausgleichsmaßßnah men innerhalb des Geltungsberei-- Seite 63 von 75 4499 ches des Bebauungsplanes gegenüüber.. Das sich dadurc h ergebende Defizit von 116600..119900 Biotopwertpunkten kann mit Umsetzung einer externen Ausgleichsmaßßnahme vollständig kompensiert werden.. Bei der externen Ausgleichsmaßßn ahme handelt es sich um eine städti-- sche Fläche im Deichvorland in Beuel,, Gemarkung Beu el,, Flur 1133,, Flurstüücks Nr.. 11889922.. Dabei wird eine 1155..666633 m²² großße Teilfläche des Flur stüücks mit teilversiegelten Wegen und einer Brennnessel--Ruderalflur in eine artenreiche G latthaferwiese durch Abschieben des Oberbodens umgewandelt.. Diese Maßßnahme ist im Kompe nsationsflächenkonzept der Maßßnahmenfläche E bezeichnet und verortet.. Eine wei tere der externen Ausgleichsmaßß-- nahme zugeordnete Teilfläche des Flurstüücks Nr.. 118899 22 in einer Größße von 33..770000 m²² zählt zur Maßßnahmenfläche C.. Dabei wird eine artenarme Intens iv--Fettwiese in eine artenreiche Mähwiese//Glatthaferwiese mit Aushagerung umgewandel t.. 22..22 Boden Bestand Nach der Bodenkarte von Nordrhein--Westfalen bildet der Bodentyp Parabraunerde,, stellen-- weise Braunerde,, z..T.. pseudovergleyt ((L44)),, den anst ehenden Boden im Plangebiet.. Die Parabraunerde besteht hier aus Hochflutlehm ((holozä n)) üüber Sand der Niederterrasse ((Plei-- stozän)).. Diese Bodeneinheit kommt in der Rhein--Sieg--Ebene gr oßßflächig vor und liefert einen hohen Ertrag.. Diese Flächen werden meist acke rbaulich,, stellenweise auch als Grüün-- land genutzt.. Typisch ist eine hohe Sorptionsfähigk eit,, eine hohe bis mittlere nutzbare Wasserkapazität bei mittlerer Wasserdurchlässigkeit .. Der Geologische Dienst Nordrhein--Westfalen stellt d en Boden im Untersuchungsraum in der Karte der schutzwüürdigen Böden flächendeckend als s chutzwüürdigen Boden aufgrund von hoher Bodenfruchtbarkeit dar.. Prognose ((Planung)) Im Zuge der Baumaßßnahmen kommt es zu großßflächigen Erdarbeiten.. Hierdurch wird die na-- tüürliche Bodenstruktur dauerhaft verändert.. Durch d ie Bautätigkeit und das Befahren der Flächen mit schweren Arbeitsgeräten kann es zu fläc higen Verdichtungen des Bodens kom-- men.. Durch die Überbauung von Flächen mit Gebäuden,, Nebenanlagen und Straßßen kommt es zu einer dauerhaften Versiegelung und Überbauung und damit zu einem Verlust von Flä-- chen mit natüürlich gewachsenen Bodenschichten.. In F olge der Straßßenplanung und den damit einhergehenden Zwangspunkten der Niederschlag swasserversickerung sowie aus Grüünden des Hochwasserschutzes am Müühlenbach wird d as Oberflächenniveau des Plan-- gebietes verändert.. Hierbei kann es zu Veränderunge n der Geländehöhen von bis zu ca.. 22,,00 m kommen.. Durch die im Bebauungsplan vorgegebenen Grundfläche nzahlen können unter Ausnutzung der maximalen Grundfläche gemäßß §§ 1199 Abs.. 44 BauNVO dauerhaft rund 4488..000000 m²² Fläche versiegelt oder üüberbaut werden.. Weitere Versiegelu ngen von ca.. 1199..009900 m²² ergeben sich durch den Bau der Straßßen und Verkehrsflächen.. Davo n abzuziehen sind die Teilflächen von Baumscheiben und Straßßenbegleitgrüün,, die erst nach Erstellung der Ausbauplanung genau ermittelt werden können Seite 64 von 75 5500 Mit Umsetzung der Planung verbleiben mindestens 5500 %% des Plangebietes als unversiegelte Bereiche in Form von Grüünflächen,, Gärten,, Versicker ungsanlagen,, bestehenden und geplan-- ten Pflanzflächen sowie Biotopflächen im Bereich de s Müühlenbaches.. Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen Bei Einrichtung und Betrieb der Baustelle ist auf e inen schonenden Umgang mit dem Boden zu achten.. Abgetragener Mutterboden ist in nutzbare m Zustand zu erhalten und vor Vernich-- tung oder Vergeudung zu schüützen.. Die geplanten Grüü n-- und Ausgleichsflächen sind während der Bauzeit vor Überfahrung und somit vor V erdichtung zu schüützen.. Nach Ende der Bauarbeiten ist der Boden im Bereich von Baulag erflächen und Fahrgassen mindestens 4400 cm tief zu lockern.. Durch die geplanten Anpflanzungen und Pflanzbindung en werden Bereiche mit unversiegel-- ten Böden gesichert.. Bewertung Durch Versiegelung und Überbauung gehen Flächen mit den als schutzwüürdig eingestuften Parabraunerde--Böden dauerhaft verloren.. Dadurch kom mt es zu einem Verlust der natüürli-- chen Filter-- und Pufferfunktionen der Böden.. Durch die genannten Vermeidungs-- und Minderungsmaßßnahmen kann die Beeinträchtigung des B odens reduziert werden.. Einer Be-- einträchtigung des Schutzgutes Boden durch Überbauu ng und Versiegelung steht jedoch mit der Ausweisung ausgedehnter Flächen zum Schutz,, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-- den,, Natur und Landschaft und der deutlich geringer en Belastung durch Schadstoffe ((Pestizide,, Düüngemittel)) ein ausgleichender Effekt gegenüüber.. Der Umfang und die Schwere der verbleibenden Beeinträchtigungen ist nicht zule tzt angesichts der im Bonner Stadtgebiet bestehenden Defizite im Bereich der Wohnraumversorg ung vertretbar.. 22..33 Wasser Bestand Im westlichen Bereich des Plangebietes verläuft der Müühlenbach von Süüden kommend nach Norden.. Der Bachlauf weist im Plangebiet steile Bös chungen und eine verbaute Bachsohle auf,, wodurch sein Zustand als ''naturfern'' zu bezeic hnen ist.. Das Grundwasservorkommen ist ergiebig bis sehr ergi ebig in ausgedehnten Grundwasserlei-- tern mit guter bis sehr guter Porendurchlässigkeit in Sand und Kies der Haupttalungen.. Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Meindorf.. Seite 65 von 75 5511 Prognose ((Planung)) Der Bereich des Müühlenbaches wird im Abschnitt des Plangebietes durch verschiedene Maßßnahmen in einen naturnäheren Bach mit Auenbereic h renaturiert.. Die Detaillierung von Maßßnahmen,, die u..a.. die Aufweitung des Bachprofils,, die Abflachung der Böschungen,, die Entfernung des Sohlverbaus und die Anlage von Uferh ochstauden und Übergebüüschen vor-- sieht,, wurde im Rahmen einer gesonderten Planfestst ellung zur Gewässerrenaturierung erarbeitet.. Durch die geplante Bebauung ergibt sich rechtlich die Notwendigkeit,, die Hoch-- wassersicherheit füür ein 110000--jähriges Hochwasserere ignis zu gewährleisten.. Die hydraulische Berechnung im Zuge der Planung des Müüh lbaches ergab,, dass beide Ufersei-- ten um ca.. 11,,2200 m üüber heutigem Geländeniveau zu er höhen sind,, um diese Hochwassersicherheit zu gewährleisten.. Im beengten nordwestlichen Abschnitt wird hierfüür beidseitig eine Hochwasserschutzmauer errichtet.. Im Bereich der Renaturierung wird zur Seite des Stiftsmüühlenweges ein begrüünter Erdwall a ngelegt und zur Seite der Neubebauung das Gelände insgesamt um ca.. 11,,2200 m erhöht.. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes kommt es zur Überbauung und Versiegelung von offenen versickerungsfähigen Böden.. Nach §§ 4444 Landeswassergesetz ist die Versickerung d es Niederschlagswassers im Plange-- biet verpflichtend,, sofern dies ohne die Beeinträch tigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.. In einem hydrogeologischen Gutachten w urden die Möglichkeiten der Versicke-- rung geprüüft.. Im gesamten Plangebiet sind im Unterg rund versickerungsfähige Kiessande anzutreffen,, allerdings in stark schwankenden Höhen unter Geländeniveau.. Der Gutachter empfiehlt daher die Versickerung üüber semizentrale Versickerungsmulden und --rigolen,, da kleinräumig sehr unterschiedliche Voraussetzungen f üür die Umsetzung von Versickerungs-- anlagen anzutreffen sind.. Durch die Tatsache,, dass der Mischwasserkanal des b enachbarten Wohnpark I durch das einzuleitende Schmutzwasser aus dem Wohnpark II noc h nicht vollständig ausgelastet ist,, ergibt sich aus wirtschaftlichen Grüünden zunächst d ie Möglichkeit einer Ausnutzung dieser Reserven.. Daher könnte das Niederschlagswasser aus dem nordwestlichen Teilgebiet des Wohnparks II ((22,,11 ha,, ca.. 2200%% des Plangebiets)) in d en vorhandenen Mischwasserkanal in der Wilfried--Hatzfeld--Straßße eingeleitet werden.. Di e Teilfläche ist so dimensioniert,, dass das anfallende Niederschlagswasser ((bis zu 2200--jährliche s Regenereignis)) eingeleitet werden kann,, ohne zusätzliches kostenaufwändiges Stauraumv olumen schaffen zu müüssen.. Die Ein-- richtung eines Trennsystems füür diesen Einzugsberei ch wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht und aus ökologischen Grüünden jedoch favorisiert.. Da her soll füür diesen Teilbereich eine Trennung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser in Form einer Zuleitung des Nie-- derschlagswassers zu dem füür ein 110000--jährliches Sta rkregenereignis ausgelegten Versickerungsbecken im Norden dieses Einzugsgebiete s in Erwägung gezogen werden.. Damit wären die Vorgaben des §§4444 Landeswassergesetz NW zur Niederschlagswasserbe-- seitigung im gesamten Plangebiet erfüüllt und die Ve rmischung von unbelastetem oder schwach belastetem Wasser mit Schmutzwasser und dam it unnötiger Mehraufwand bei der kommunalen Abwasserreinigung vermieden.. Der Bebauun gsplan,, welcher die küünftige Flä-- chennutzung regelt,, lässt hier jedoch beide Variant en zu,, da der Flächenbedarf identisch ist.. Füür das restliche Plangebiet ist ebenfalls ein Tren nsystem vorgesehen bei dem das Schmutzwasser in das weiterfüührende Kanalnetz einge leitet wird,, das unbelastete Oberflä-- chenwasser der Kategorie I üüber unterirdische Leitu ngen in eine zentrale Rigole innerhalb Seite 66 von 75 5522 der öffentlichen Grüünfläche in der Mitte des Plange biets der Versickerung ins Grundwasser zugefüührt wird und das schwach belastete Oberfläche nwasser der Kategorie II durch eine oberflächliche und zum Teil unterirdische Zufüührung je nach Einzugsgebiet in füür die Öffent-- lichkeit unzugängliche und eingezäunte Versickerung sbecken oder in betretbare Versickerungsmulden,, die in die zentrale Grüünfläche einmodelliert werden,, geleitet wird.. Dadurch wird eine Vorreinigung üüber die belebte Bod enschicht gewährleistet,, was den Vor-- gaben der Wasserschutzgebietsverordnung des WSG Mei ndorf entspricht.. Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen Zum Schutz des Müühlenbaches sind die Uferbereiche d es Baches füür die Lagerung von Bo-- den und Baumaterialien auszuschließßen.. Zudem ist de r Wasserlauf vor abrutschendem und abschwemmendem Boden während der Arbeiten zur Model lierung und Verbreiterung des Bachprofiles zu schüützen.. Die bereits planfestgeste llten Renaturierungsmaßßnahmen am Müühlenbach sehen u..a.. die Entfernung der Sohlsteine ,, die Aufweitung des Bachbettes,, die Anpflanzung von Bachauengehölzen und Uferhochstaude n vor und werden daher nicht pla-- nungsrechtlich festgesetzt.. Der Baustellenbetrieb hat alle einschlägigen Vorgab en im Umgang mit Wasser-- und boden-- gefährdenden Stoffen einzuhalten.. Dabei sind gefähr dende Stoffe ordnungsgemäßß zu lagern,, zu verarbeiten und zu entsorgen.. Abfallstof fe und Baureste sind ebenfalls kontrolliert zu entsorgen.. Bewertung Die Maßßnahmen am Müühlenbach sorgen füür eine deutlic he Aufwertung des Auenbereiches und des Bachlaufes im Plangebiet.. Dies sowohl aus n aturschutzfachlicher als auch aus was-- serbaulicher Sicht.. Von einer Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwas sers durch die üüberbauten und ver-- siegelten Flächen ist nicht auszugehen,, zumal eine vollständige Versickerung der Niederschlagswässer vor Ort vorgesehen ist.. 22..44 Klima und Luft Klima,, Kaltluft und Luftschadstoffe Bestand Aktuell besteht der 1133,,66 ha großße Planungsraum aus unversiegelter Grüünfläche,, die in den Randbereichen teils mit Baumreihen bestanden ist.. D er Planungsraum weist laut Klimaana-- lyse füür sommerliche austauscharme Hochdruckwetterl agen am Tag aufgrund der weitestgehend fehlenden Verschattung starke bis ext reme Wärmebelastungen auf.. In der Nacht wirkt die Freifläche laut Klimaanalysekarte a ls Kaltluftentstehungsgebiet mit hoher üüberdurchschnittlicher Kaltluftproduktionsrate.. Der angrenzende Siedlungsbereich weist eine güünstige bioklimatische Situation auf und ist durch eine lockere durchgrüünte Bebauung mit einem eher geringen Versiegelungsgrad charakterisie rt.. Daher tritt dort mit bis zu 33,,55 K Seite 67 von 75 5533 Temperaturabweichung zur durchschnittlichen Tempera tur der Bonner Freiflächen nur ein mäßßiger Wärmeinseleffekt auf.. Die stark befahrenen Straßßenräume der B 5566 und der Bundesgrenzschutzstraßße weisen luft-- hygienische Vorbelastungen auf.. Es liegen keine Dat en zu den Luftschadstoffen vor.. Messdaten zur Luftschadstoffbelastung vor.. Aufgrund der vorhandenen guten Luftaus-- tauschbedingungen kann jedoch eine Überschreitung v on Luftschadstoffgrenzwerten gemäßß der 3399.. BImSchV ausgeschlossen werden.. Prognose ((Planung)) Die Überbauung und Befestigung von Flächen füührt zu einer Veränderung des Kleinklimas im unmittelbaren Umfeld.. Durch die Realisierung der vorliegenden Planung werden der An-- teil der versiegelten Fläche sowie die bauliche Dic hte im Planungsraum sehr deutlich zunehmen.. Hieraus werden eine Reduktion der Kaltluf tproduktion sowie eine Intensivierung des Wärmeinseleffektes in der Nacht resultieren.. Du rch die neu entstehenden Quell-- und Zielverkehre und die neu hinzukommenden Hausbrandem issionen kommt es zu zusätzlichen lufthygienischen Belastungen.. Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen Um die negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die stadtklimatische Situation im Pla-- nungsraum selbst zu reduzieren,, wurden üüber den Rat sbeschluss zur Dachbegrüünung hinausgehende Festsetzungen getroffen ((--> siehe 22..22 ..77 Dachbegrüünung)).. Zudem sollten – gerade auch im Hinblick auf den sich weiter verstär kenden Klimawandel und den damit ein-- hergehenden Trend zur weiteren Zunahme der jährlich en Anzahl von Hitzetagen und Tropennächten sowie der steigenden Intensität der W ärmebelastung – weitere Maßßnahmen vorgesehen werden.. Oberirdische Stellplätze und der en Zufahrten sollten mit wasserdurch-- lässigen Materialien ausgefüührt werden.. Nicht üüberb aute Flächen,, die nicht als Wege,, Zu-- und Ausfahrten,, Stellplätze oder Nebenanlagen genut zt werden,, sollten begrüünt und mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden.. Bei der Aus wahl sollte auf standortgerechte,, kli-- mawandelangepasste und großßkronige Baumarten mit ho her Verschattungsleistung geachtet werden.. Bewertung Im Plangebiet kommt es durch den Verlust von offene n Bodenflächen und somit einem Be-- reich füür die lokale Kaltluftentstehung zur Umwandl ung einer Grüün-- und Freifläche mit mittlerer bioklimatischer Bedeutung in eine Siedlun gsfläche.. Auf diese Weise werden Klima-- funktionen,, von welchen die angrenzende Bebauung ak tuell profitiert voraussichtlich stark beeinträchtigt.. Durch die Umsetzung festgesetzter u nd empfohlener Maßßnahmen kann dazu beigetragen werden im neu entstehenden Siedlungsrau m eine möglichst güünstige bioklimati-- sche Situation zu erreichen und die negativen Auswi rkungen auf benachbarte Siedlungsbereiche möglichst gering zu halten.. Die A uswirkungen durch die zusätzlichen Verkehre und den Hausbrand werden als nicht erhebli ch eingestuft.. Es entstehen keine be-- deutsamen neuen Einzelemittenten.. Seite 68 von 75 5544 Erneuerbare Energien // Energieeffizienz Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimasch utzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO22--Emissionen formulierrt.. Mittelfristiges Zie l ist die Senkung der CO22--Emissiones um 4400%% bis 22003300.. Da ein großßer Anteil der Emissionen i m Gebäudebereich verursacht wird,, sol-- len durch besonders energieeffiziente Neubauten CO22 --Emsionnen vermieden und somit ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.. Gemäßß Ratsbeschluss vom 2222..1100..22001155 beim Verkauf stä dtischer Baugrundstüücke,, bei städ-- tebaulichen Verträgen und bei vorhabenbezogenen Beb auungsplänen sowie beim Verkauf von Grundstüücken durch den von der Stadt beauftragt en Entwicklungsträger zur Errichtung von Wohn-- und Nichtwohngebäuden den KfW--Effizienzha us 5555--Standard bezogen auf die Anforderungen der Energieeinsparverordnung ((Zweite Verordnung zur Änderung der Ener-- gieeinsparverordnung vom 1188.. November 22001133)).. Darüüber hinaus wird angestrebt,, füür Teilbereiche de s Plangebietes -- insbesondere auf den Baufeldern füür besondere Wohnformen ((WA 44)) -- Konzep tvergaben durchzufüühren und dabei auch üüber den KfW5555--Standard hinausgehende und inno vative Gebäudeenergiekonzepte als Auswahlkriterium zugrunde zu legen.. Bei der Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes w urde versucht eine möglichst optimale Ausrichtung der Gebäude bzw.. Bauzeilen zu erreichen ,, bei einem dennoch einheitlichen und klaren städtebaulichen Konzept.. Die Voraussetzungen füür eine passive Solarenergienutzung anhand der verfüügbaren Solargewinne sind als befrie digend bis gut zu bezeichnen.. Darüüber hinaus werden geeignete Dachflächen füür eine aktive Solarenergienutzung mindestens vor-- gerichtet.. 22..55 Landschaftsbild Bestand Das Landschaftsbild wird geprägt von der großßen lan dwirtschaftlichen Nutzfläche.. Die weni-- gen Gehölzstrukturen füühren nur zu einer sehr gerin gen Gliederung der Fläche.. Am westlichen Rand des Plangebietes befindet sich der naturfern gestaltete Müühlenbach mit seinen gewässerbegleitenden Gehölzen.. Das Umfeld de s Plangebiets wird größßtenteils durch Wohnbebauung geprägt.. Entlang der Bundesgrenz schutzstraßße befinden sich dichte Gehölzstrukturen als Straßßenbegleitgrüün.. Prognose ((Planung)) Die landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen in i hrer derzeitigen Funktion und Wirkung verloren.. Die Planungen sehen die Entwicklung eines Wohngebiets vorwiegend mit II-- geschossigen Doppelhäusern und kleinen Reihenhausgr uppen vor.. Im Bereich der zentralen Grüünfläche und auf einzelnen randlichen Baufeldern sind auch III--geschossige Mehrfamilien-- häuser sowie eine in die Wohnbebauung integrierte K indertagesstätte und besondere Wohnformen geplant.. Darüüber hinaus sind im Umfeld d es Müühlenbaches auch freistehende II--geschossige Einfamilienhäuser vorgesehen.. Der au s Schallschutzgrüünden erforderliche Lärmschirm zur B 5566 wird als Wall--//Wandkonstruktion errichtet.. Er wird zur Siedlung hin fla-- Seite 69 von 75 5555 cher ausgebildet und intensiv bepflanzt.. Zur Straßße nseite hin wird der Erdwall ebenfalls in-- tensiv begrüünt,, wobei hier die außßerhalb des Plange biets liegende Baumallee an der Sankt Augustiner Straßße erhalten wird,, die zusätzlich zur optischen Einbindung des Walls beiträgt.. Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen Die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßßnahmen sehen eine intensive Eingrüünung und Durchgrüünung des Gebietes vor.. Die Einbindung i n das Umfeld erfolgt durch den Erhalt und die Ergänzung von randlichen Gehölzstrukturen u nd die Begrüünung des Lärmschutz-- walls.. Bewertung Mit Umsetzung der geplanten Maßßnahmen kommt es zu e iner grundlegenden Veränderung des derzeitigen Landschaftsbildes.. Durch die großßfl ächige Wohnbebauung wird das Plange-- biet zuküünftig von Siedlungsstrukturen geprägt sein .. Durch die Sicherung der bestehenden Gehölzstrukturen sowie durch die geplanten landscha ftspflegerischen Maßßnahmen wird das Wohngebiet eingegrüünt und in die Umgebung eingebund en.. Das Umfeld des Plangebietes weist derzeit bereits einen Siedlungscharakter auf.. Unter Berüücksichtigung der direkten Um-- gebung des Plangebietes werden die Auswirkungen auf das Landschaftsbild als gering eingeschätzt.. 22..66 Mensch,, Gesundheit,, Bevölkerung Lärm Bestand Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch den Verkehrslärm der Sankt Augusti-- ner Straßße ((B5566)) und der Bundesgrenzschutzstraßße so wie der Stadtbahnlinie 6666 stark belastet.. In einem Abstand von ca.. 555500 m verläuft westlich de s Plangebietes die Bundesau-- tobahn 5599.. Der Flugplatz Bonn--Hangelar liegt etwa 11 ,,55 km entfernt vom Plangebiet in nordöstlicher Richtung.. Zur Ermittlung der vorhandenen Geräuscheinwirkungen und der gegebenenfalls zu treffen-- den Schallschutzmaßßnahmen wurde daher ein schalltec hnisches Gutachten erstellt ((KRAMER Schalltechnik GmbH,, Bericht Nr.. 1111 0022 000044//00 22,, vom 1155.. April 22001133 sowie drei er-- gänzende Untersuchungen,, zuletzt am 2211..Oktober 22001199 )).. In diesen Gutachten wurden die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen im Bere ich des Bebauungsplangebietes Nr.. 88112244--2244 Wohnpark II der Stadt Bonn umfassend unters ucht.. Beim Vergleich der Berechnungsergebnisse mit den Ve rkehrsgeräusch--Orientierungswerten der DIN 1188000055 ""Schallschutz im Städtebau"" füür Allge meine Wohngebiete wurden füür die un-- tersuchten Lärmemittenten unter Einbeziehung eines Schallschirmes an der B 5566 folgende Ergebnisse ermittelt:: -- Straßßenverkehrslärm und Schienenverkehr:: Es liege n bereichsweise Überschreitungen vor,, die aber nicht üüber 1100 dB hinausgehen oder die Schw elle der Gesundheitsgefahr üüberschrei-- ten.. Füür die Außßenwohnbereiche zeigen die Ergebniss e auf ca.. ¾¾ der Flächen Überschreitungen des Orientierungswerts um bis zu 55 dB((A)).. Unter Berüücksichtigung einer Seite 70 von 75 5566 späteren Schallabschirmung durch zu errichtende Woh ngebäude werden üüberwiegend güüns-- tige Verhältnisse mit Einhaltung des Tages--Orientie rungs--Wertes von 5555 dB((A)) oder leicht darüüber erwartet.. -- Fluglärm:: Das Plangebiet liegt bei der Fluglärmei nwirkung unter 5555 dB((A)) und kann somit als unkritisch eingestuft werden.. Nichtsdestotrotz kann es besonders am Wochenende zu Lärmbelästigungen durch Sportflugzeuge kommen.. Prognose ((Planung)) Auf der Basis der 1166.. BImSchV wurde die Verkehrsger äuschsituation durch den neu hinzu-- kommenden Ziel-- und Quellverkehr untersucht.. Im Sin ne der Richtlinie werden weder Immissionsgrenzwerte noch andere Kriterien üüberschr itten.. Der plangebietsgezogene Ver-- kehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist somit nic ht beurteilungsrelevant.. Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen Aufgrund der Verkehrslärmbelastung wird entlang der B 5566 ((Sankt Augustiner Straßße)) ein Schallschirm vorgesehen.. Im Lärmgutachten wurden hi erzu mehrere Varianten mit Höhen von 44,,55 m,, 55,,55 m,, und 66,,00 m Höhe einer Wall--,, Wand-- bzw.. Wall--Wandkonstruktion unter-- sucht.. Beim Vergleich der Berechnungsergebnisse wir d ersichtlich,, dass in allen drei Varianten an der B 5566 bereichsweise Überschreitunge n vorliegen.. Der Schallschirm an der B 5566 beeinflusst dabei maßßgeblich den straßßennäheren süüdlichen Bereich des Plangebietes.. Im üübrigen Plangebiet wird die Geräuschsituation vo n anderen Verkehrswegen,, wie von der Autobahn 5599 und der Stadtbahntrasse bestimmt.. Zwisc hen den Varianten des aktiven Lärm-- schutzes bestehen bezogen auf die Erdgeschosse ((Außß enwohnbereiche)) kaum Unterschiede;; bereits die 44,,55 m hohe Lärmschutzanla ge ist sehr effektiv.. Da zwischen einer Schallschirmhöhe von 55,,55 m und 66,,00 m nur noch relat iv geringe Unterschiede in der erzielba-- ren Verbesserung der Geräuschsituation bestehen,, wi rd aus gutachterlicher Sicht eine Höhe der Lärmschutzanlage von 55,,55 m als ausreichend bewe rtet.. Zudem ist die Ausweisung von passiven Schallschutzmaßßnahmen an den Wohngebäuden gemäßß den Kriterien der DIN 44110099 ((Lärmpegelbereiche III,, IV und V)) auf den Wohnbauflächen des Geltungsbereiches vorgesehen,, wobei der Lärmpegelbereich V nur einen kleinen Teil eines Baufelds im nord-- östlichen Plangebiet betrifft.. Füür die Fluglärmeinw irkung sind darüüber hinaus keine weiteren Maßßnahmen erforderlich.. Füür das Plangebiet wird füür Räume,, die üüberwiegend zum Schla-- fen genutzt werden,, der Einbau fensterunabhängiger Lüüftungsanlagen vorgeschrieben,, sofern nicht ein Einzelnachweis mit einem geringere n maßßgeblichen Außßenlärmpegel als 6600 dB((A)) je Fenster gefüührt wird.. Bewertung Durch den Gesamtverkehrslärm kommt es sowohl tags w ie auch nachts in Teilbereichen zu Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 1188 000055,, so dass unter Einbeziehung der aktiven Lärmschutzmaßßnahmen an der B 5566 letztlich k eine bedeutsamen Beeinträchtigungen oder eine Gefährdung gesunder Wohn-- und Arbeitsverh ältnisse zu erwarten sind.. Ergänzen-- de passive Schallschutzmaßßnahmen werden festgesetzt .. Durch die ergänzende Festsetzung passiver Schallschutzmaßßnahmen werden gesunde Wohn-- und Arbeitsverhältnisse gewähr-- leistet.. Seite 71 von 75 5577 Altlasten und Gefahrenschutz Bestand Im östlichen Bereich des Plangebietes an der Bundes grenzschutzstraßße ist eine militärische Altlast bekannt,, welche im Altlasten--Kataster der S tadt Bonn unter der Ziffer 88002244--009900 ge-- füührt wird.. Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen Vor der Durchfüührung der archäologischen Sicherungs maßßnahmen wurde das Gebiet auf Kampfmittel untersucht.. Auf der Fläche erfolgte ein e Räumung,, wobei Kampfmittel und Muni-- tionsteile geborgen wurden.. Prognose ((Planung)) und Bewertung Aus der Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes k ann mit den Bauarbeiten begonnen werden.. Erdarbeiten sind dennoch mit entsprechender Vorsicht auszufüühren,, da nicht voll-- ständig ausgeschlossen werden kann,, dass noch Kampf mittel im Plangebiet enthalten sind.. 22..77 Kultur-- und sonstige Sachgüüter Bestand Es befinden sich keine unter Denkmalschutz stehende n Gebäude oder sonstige schüützens-- werte Objekte im Plangebiet.. Im Rahmen einer Sachverhaltsermittlung im Jahr 22001111 und einer Begehung 22001122 wurde die Vermutung bestätigt,, dass mit erhaltenen Bodendenkm älern im Plangebiet zu rechnen ist.. Vermeidungs-- // Minderungs-- und Ausgleichsmaßßnahmen Das LVR--Amt füür Bodendenkmalpflege hat in den Jahre n 22001122 und 22001133 umfangreiche ar-- chäologische Grabungsmaßßnahmen im Plangebiet durchg efüührt.. Es wurden dabei zwei römische Übungslager,, eine früühmittelalterliche Sie dlung,, ein mittelalterlicher Hof und eine Flakstellung aus dem II.. Weltkrieg untersucht Prognose ((Planung)) und Bewertung Gegen die weitere Ausfüührung der Planung bestehen s eitens des LVR--Amts füür Boden-- denkmalpflege keine Bedenken.. Die Fläche konnte auf grund ihrer Größße jedoch nicht komplett untersucht werden.. Somit besteht die Mögli chkeit,, dass bei Erdarbeiten noch ar-- chäologische Befunde aufgedeckt werden könnten.. Arc häologische Funde sind gem.. §§§§1155 und 1166 Denkmalschutzgesetz NRW der Gemeinde als Unt ere Denkmalbehörde oder dem LVR--Amt füür Bodendenkmalpflege unverzüüglich zu meld en.. In den Bebauungsplan ist ein entsprechender Hinweis eingefüügt.. Seite 72 von 75 5588 22..88 Wirkungsgefüüge und Wechselwirkungen Mit Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzg üütern,, die die Belange des Umwelt-- schutzes negativ beeinflussen,, ist nicht zu rechnen .. 33.. Zusätzliche Angaben 33..11 Technische Verfahren bei der Umweltprüüfung und verwendete Fachgutachten Die jeweils verwendeten technischen Methoden sind i n den Fachgutachten erläutert.. Fol-- gende Gutachten wurden ausgewertet:: •• RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten:: Landsch aftspflegerischer Fachbei-- trag zum Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 „WohnPark II“ Bu ndesstadt Bonn,, Stadtbezirk Beuel,, Ortsteil Vilich--Müüldorf;; Juni 22001133 •• Büüro füür Ökologie,, Faunistik und Umweltplanung,, El mar Schmidt:: Artenschutz-- Fachbeitrag zum Bebauungsplan Wohnpark II in Bonn;; 3300..0055..22001122 •• Büüro füür Umweltplanung,, Dipl..Ing..agrar.. A..Königsma rk,, Ergänzungsprotokoll ASP,, März 22001199 •• KÜHN Geoconsulting GmbH:: Hydrologisches Gutachten zur Versickerung von Nie-- derschlagswasser – 22.. Bericht,, 3311..0055..22001111 •• VSU GmbH Beratende Ingenieure füür Verkehr,, Städteb au und Umwelt:: Verkehrs-- gutachten füür den Bebauungsplan Wohnpark II in Bonn ,, 1177..0066..22001111 •• VSU GmbH Beratende Ingenieure füür Verkehr,, Städteb au und Umwelt:: Prüüfung der verkehrlichen Auswirkungen von Verdichtungen im Woh npark II,, 0033..0022..22001199 •• Kramer Schalltechnik GmbH:: Schalltechnische Unters uchung zum Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 – Bericht Nr.. 1111 0022 000044//0022;; 1133..0044..22001122 •• Kramer Schalltechnik GmbH:: Schalltechnische Unters uchung zum Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 – 11.. Ergänzung,, Bericht Nr.. 1111 0022 000044//00 33 vom 1155.. April 22001133 •• Kramer Schalltechnik GmbH:: Schalltechnische Unters uchung zum Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 – 22.. Ergänzung,, Bericht Nr.. 1111 0022 000044//00 44 vom 3311.. Mai 22001177 •• Kramer Schalltechnik GmbH:: Schalltechnische Unters uchung zum Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 – 33.. Ergänzung,, Bericht Nr.. 1111 0022 000044//00 55 vom 2211.. Oktober 22001199 •• LVR--Amt füür Bodendenkmalpflege im Rheinland:: Schre iben vom 1122..0044..22001100 Seite 73 von 75 5599 •• Isaplan Ingenieur GmbH:: Entwässerungskonzept und Überflutungsbetrachtung zum Bebauungsplan Nr.. 88112244--2244 „WohnPark II“ Bundesstadt Bonn,, Stadtbezirk Beuel,, Ortsteil Vilich--Müüldorf;; Oktober 22001199 33..22 Geplante Maßßnahmen zur Überwachung der erheblic hen Auswirkungen Um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswir kungen zu ermitteln,, die aufgrund der Durchfüührung des Bebauungsplanes eintreten und geeignete Maßßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen,, sollen die erheblichen Umweltauswirkunge n der Planung üüberwacht werden ((Moni-- toring)).. Zu diesem Zweck werden die Behörden und so nstige Träger öffentlicher Belange nach Inkrafttreten des Bebauungsplans dazu aufgefor dert,, die Stadt Bonn zu unterrichten,, sofern nach ihnen vorliegenden Erkenntnissen die Du rchfüührung des Planes erhebliche,, ins-- besondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt hat.. Gleichzeitig werden die Fachämter der Stadtverwaltung aufgeforde rt,, entsprechende Erkenntnisse mitzu-- teilen,, um Abhilfemaßßnahmen ergreifen zu können.. In sbesondere wird die Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen im Rahmen der Baugenehmigung sverfahren sowie die Umset-- zung und Entwicklung der internen und externen land schaftspflegerischen Ausgleichsmaßßnahmen zu prüüfen sein.. 33..33 Zusammenfassung Ziel der Planung,, die eine Flächengrößße von ca.. 1133 ha umfasst,, ist die Schaffung von Wohn-- bauland.. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes 88112244--22 44 ''Wohnpark II'' wurde der Umweltbericht erarbeitet,, der gemäßß §§11 ((66)) Nr.. 77 un d §§ 11a BauGB die Auswirkungen auf die Umweltbelange untersucht.. Folgende Umweltbelange sind von der Planung nicht n egativ bzw.. nicht erheblich negativ be-- troffen:: -- Oberflächenwasser,, Grundwasser -- Klima // Luft -- Landschaftsbild -- Altlasten und Gefahrenschutz -- Wirkungsgefüüge und Wechselwirkungen -- Natura 22000000 und Artenschutzbelange -- Kultur-- und sonstige Sachgüüter Folgende Umweltbelange sind von der Planung bedingt bzw.. erheblich betroffen:: -- Pflanzen //Tiere:: Verlust von Stand-- und Lebensrau m -- Boden:: dauerhafter Verlust durch Überbauung und V ersiegelung Seite 74 von 75 6600 -- Mensch // Gesundheit // Bevölkerung,, Lärm:: Überschr eitung der Orientierungswerte Im Ergebnis ist festzustellen,, dass durch die Planu ng nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind.. Durch die im Bebauungsplan getroffen en Festsetzungen und vorgesehenen Maßßnahmen können die zu erwartenden Auswirkungen je doch ausgeglichen oder minimiert werden,, so dass die verbleibenden Beeinträchtigunge n angesichts Ihres begrenztem Um-- fangs,, aber auch unter Berüücksichtigung des gegeben en Wohnraumbedarfs als unvermeidbar und hinnehmbar anzusehen sind.. Seite 75 von 75

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2020 abgesagt

    Bezirksvertretung Beuel

    Anhörung.
  2. 22.04.2020

    Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

    TOP 5.2, Entscheidung. Ergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
  3. 06.05.2020

    Bezirksvertretung Beuel

    TOP 8.2, Anhörung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  4. 20.05.2020

    Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz

    TOP 8.2, Anregung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 27.05.2020 zuletzt

    Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz

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