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V/0761/2014

Erfolgreiche Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende Kommune, Flächenbericht mit Handlungsprogramm "Flächensparende Entwicklung" und Analyse der Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung in Münster

Vorlagen 24.10.2014

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V_0761_2014_Anlage_4_Analysen_SuV_Flaeche

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Ansehen

V_0761_2014_Anlage_2_Meilenstein_Muenster

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0761_2014_Anlage_3_Flaechenbericht_Muenster

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Ansehen

V_0761_2014_Anlage_1_Kriterien_Zertifizierung

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Ansehen

V_0761_2014_Anlage_4_Analysen_SuV_Flaeche

9195 Zeichen

Analysen zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) in Münster 
 
1. Siedlungs- und Verkehrsfläche als Schlüsselindikator mit methodischen Restriktionen 
Um ein umfassendes Bild zur Flächenentwicklung zu erhalten, sind ergänzend zur Betrac h-
tung der Gebäude- und Freifläche im „Meilenstein“ zusätzliche Analysen zur gesamten Sied-
lungs- und Verkehrsfläche vorgenommen worden. Diese stellen einen weiteren Schritt zum 
Aufbau eines qualifizierten Berichtswesens zur Thematik „Flächensparende Kommune“ ge-
mäß Beschluss des Rates dar (vgl. V/0288/2012/1. Erg.). 
 
Die Siedlungs - und Verkehrsfläche ist ein weitverbreiteter Schlüsselindikator, der genutz t 
wird, um die Inanspruchnahme von bisher anderweitig genutzten Flächen für Siedlungs- und 
Verkehrszwecke nachzuvollziehen. In Fachkreisen besteht Einvernehmen, dass die Nutzung 
der Siedlungs- und Verkehrsfläche für Zwecke der Erfolgskontrolle aufgrund methodischer 
Restriktionen nicht unreflektiert erfolgen darf. Zunächst ist zu be achten, dass die Siedlungs- 
und Verkehrsfläche durch die Zusammenfassung verschiedener Nutzungen gebildet wird. 
 
Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche gehören folgende „Flächennutzungsarten“: 
• Gebäude- und Freifläche: Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Fl ä-
chen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind (z.B. Gärten) 
• Betriebsfläche ohne Abbauland:  Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für 
Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden 
• Verkehrsfläche (inkl. Verkehrsbegleitflächen) 
• Erholungsfläche: Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung (z.B. Grünanlagen) 
dienen 
• Friedhofsfläche 
 
Diese Auflistung macht deutlich, dass die Siedlungs - und Verkehrsfläche keineswegs mit 
„versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden kann, da sie unbebaute und damit auch nicht ver-
siegelte Frei- und Grünflächen umfasst. Nach aktuellen Untersuchungen beträgt der A nteil 
der versiegelten Fläche an der Siedlungs- und Verkehrsfläche für Nordrhein-Westfalen 58 % 
(vgl. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen 2010). Für 
Münster liegen zurzeit keine aktuellen Werte vor. 
 
Darüber hinaus ist die Aussagekraft des Indikators dadurch eingeschränkt, dass als Daten-
grundlage die Nutzungsarten des amtlichen Liegenschaftskatasters genutzt werden, das 
originär für andere Zwecke geführt wird. Neben den tatsächlichen Nutzungsveränderun gen 
bildet das Liegenschaftskataster auch Umwidmungen und Neuzuordnungen ab, die die B e-
wertung von Zeitreihen erschweren. Dies betraf in den letzten Jahren insbesondere den st a-
tistisch überhöhten Zuwachs an Erholungsflächen (vgl. V/0288/2012, Anlage 3).  
 
2. Auswertungen zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) 
Die Zugrundelegung der unreflektierten Daten aus der Flächenstatistik zur Siedlungs - und 
Verkehrsfläche vermittelt zunächst den Eindruck, nach dem der absolute Zuwachs an Sied-
lungs- und Verkehrsfläche auf einem relativ hohen Niveau oberhalb des vom Rat beschlos-
senen Zielwertes von 30 ha pro Jahr für das Jahr 2020 verlaufen wäre (vgl. Anhang, Abb. 1). 
Dieser Eindruck ergibt sich auch unter Verwendung des gleitenden Vierjahresdurch schnitts, 
der genutzt wird, um Umstellungseffekte besser berücksichtigen zu können. 
Anlage 4 
zur Vorlage V/0761/2014

2 
Eine Differenzierung der Entwicklung der SuV-Fläche nach Nutzungsarten macht jedoch 
deutlich, dass der Zuwachs an SuV-Fläche statistisch gesehen zu einem großen Teil auf der 
Zunahme an Erholungsflächen beruht (2008: 128 ha, 2009: 93 ha, 2011: 82 ha, 2012: 40 
ha). Diese Zuwächse gehen jedoch zu einem nicht unerheblichen Teil auf die Umschlüss e-
lung von Flächen zurück, denen methodische Gründe, aber keine realen Entwicklungen z u-
grunde liegen (vgl. V/0288/2012, Anl. 3). Die Problematik der Umschlüsselung zeigt sich 
auch an der Entwicklung der Betriebsfläche 2011, 2012 und 2013 (vgl. Anhang, Abb. 2). 
 
Auch aufgrund dieser Kritik hat sich die „Meilenstein -Zertifizierung“ auf die Gebäude- und 
Freifläche als umfangreichsten Teilbereich der Siedlungs - und Verkehrsfläche konzent riert. 
Einbezogen in die Zertifizierung wurden die wichtigsten vier Flächentypen der Gebäude- und 
Freifläche („GuF4-Fläche“). 
 
Hier ist zunächst festzuhalten, dass die statistische Entwicklung der sog. GuF4 -Fläche in 
Münster (33,2 ha pro Jahr) unterhalb des Richtwertes (35,5 ha pro Jahr)  lag, den die ILS 
gGmbH unter Einbezug der Funktionen von Münster berechnet hat ( vgl. Anhang, Abb. 3 ). 
Gleichzeitig verdeutlicht Abbildung 3 auch wiederum statistische Artefakte, da von der 2008 
zusätzlich ausgewiesenen Fläche „Gebäude- und Freifläche/Gewerbe und Industrie“ heute 
noch ca. 34 ha landwirtschaftlich genutzt werden. Somit läge der „bereinigte“ durchschnittli-
che jährlich GuF4-Zuwachs mit 29,8 ha pro Jahr noch weiter unter dem ILS-Richtwert.  
 
Besonders deutlich wird die flächenschonende Entwicklung in Münster, wenn die Sied lungs- 
und Verkehrsfläche (SuV -Fläche) in Bezug zur Einwohnerzahl gesetzt wird (vgl. An hang, 
Abb. 4). Hier zeigt sich, dass in Münster erheblich weniger SuV -Fläche in Anspruch genom-
men wird als im Landesdurchschnitt (Land NRW 2012: 432,9 m²/Ew.; Münster 2012: 342,3 
m²/Ew.). Auch ist der Anstieg der Suv-Fläche pro Ew. im Landesdurchschnitt deutlich stärker 
verlaufen als in Münster (1993: Di fferenz Land – MS = 64,4 m² SuV-Fläche/Ew.; 2009: 70,7 
m² SuV-Fläche/Ew.). Unter Verwendung  der aktualisierten VZ 2011- Bevölkerungszahlen 
liegt die Differenz zum 31.12.2013 sogar bei 103 m² SuV-Fläche/Einwohner. 
 
Damit bleibt festzuhalten: 
• Der vom Rat beschlossene Zielwert zur weiteren jährlichen Zunahme der Sied lungs- und 
Verkehrsfläche von 30 ha wäre in den letzten Jahren nach unreflektierter Nutzung der Da-
ten der Flächenstatistik überschritten worden.  
• Da nicht unerhebliche Teile des statistisch ausgewiesenen Zuwachses an SuV-Fläche auf 
Umschlüsselungen oder statistische Umwidmungen zurückgehen, lässt sich das Ausmaß 
der realen Zunahme an SuV-Fläche nicht eindeutig beurteilen. 
• Dass Münster zu den flächensparsamen Kommunen gehört, zeigt sich eindeutig, wenn 
die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Beziehung zur Einwohnerzahl gesetzt wird.  
• Auch die Bewertung der Flächenentwicklung im Meilenstein- Verfahren bestätigt, dass 
Münster sparsam mit Fläche umgeht, wie die Unterschreitung des vom ILS berechneten 
„Verbrauchs-Richtwertes“ für die GuF4-Fläche belegt.  
• Aufgrund der eingeschränkten Aussagefähigkeit des Indikators SuV -Fläche sieht dem-
nach das „Meilenstein-Handlungsprogramm“ der Stadt Münster auch eine Qualifizierung 
der Datengrundlagen zum Nachvollzug der Flächeninanspruchnahme als Maßnahme vor. 
• Zudem müssen ergänzende qualitative Indikatoren einbezogen werden, um zu einer 
sachgerechten Einschätzung der Flächenentwicklung zu kommen (V/0288/2012, Anl. 3).

1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020
+ 0
+ 20
+ 40
+ 60
+ 80
+ 100
+ 120
+ 140
+ 160
+ 180
+ 200
+77
+103
+49
+129
+183
+31
+38 +35
+68
+95
+60
+79
+44
+81
+178
+117
+63
+156
+91
+51
in ha
+30
gleitender 4-Jahres-
Durchschnitt*
*) Mittelwert der jeweils letzten 4 Jahre
Abb. 1: Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) 
             in Münster 1994 – 2013 mit Zielwert 2020 (laut V/0288/2012 E1)

-   150 
-   125 
-   100 
-   75 
-   50 
-   25 
0 
+   25 
+   50 
+   75 
+   100 
+   125 
+   150 
+   175 
+   200 
+   225 
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020
Gebäude- und Freifläche Betriebsfläche (ohne Abbauland) Erholungsfläche Verkehrsfläche Friedhof
in ha
+ 77
+ 103
+ 49
+ 129
+ 183
+ 31
+ 38
+ 35
+ 68
+ 95
+ 60 + 79 + 81
+ 44
+ 178
+ 117
+ 63
+ 156
+ 30
+ 51
+ 91
Ziel-
wert 
SuV
Abb. 2: Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) 
             in Münster 1994 – 2013 nach Nutzungsarten mit Zielwert 2020

-   20 
0 
+  20 
+  40 
+  60 
+  80 
+  100 
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
 Wohnen  Gewerbe und Industrie Handel und
Dienstleistungen 
 Mischnutzung
 und Wohnen  
in ha
+ 14
+ 23 + 33 + 40+ 24 + 25
+ 77
+ 26 + 26
+ 44
      GuF4 - Ø "Verbrauchsrichtwert" (35,5 ha)
      GuF4 - Ø "statistische Entwickl." (33,2 ha)
      GuF4 - Ø "bereinigte Entwicklung" (29,8 ha)
Abb. 3: Entwicklung der Gebäude- und Freifläche nach ausgewählten  
             Nutzungsarten (GuF4) in MS und „Meilenstein-Verbrauchsrichtwert“

379,3 380,6 383,3 384,8 387,5 390,6 394,0 396,9 399,2 401,9 403,6 407,7 410,8 414,4 418,0
422,5 425,8 428,8 431,0 432,9
314,9
320,7 324,4 325,4
331,0
338,8 339,7 339,9 339,2 339,5 342,3 343,9 345,8 345,8 347,7
353,0 355,1 352,0
342,9 342,3
300
325
350
375
400
425
450
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Jahr (jeweils 31.12.)
in m²
SuV-Fläche NRW m²/ Einwohner
SuV-Fläche MÜNSTER m²/ Einwohner
Quelle: IT.NRW Landesdatenbank (Hauptwohnsitzbevölkerung - Fortschreibung VZ 1987)
Abb. 4: Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) 
             in m² je Einwohner/in in NRW und in Münster

V_0761_2014_Anlage_2_Meilenstein_Muenster

539 Zeichen

Flächen-
situation
Organisation,
Management,
Controlling
Planerische
Steuerungs-
instrumente
  Kommunikation
  und
  Kooperation
Insgesamt
(inkl. Bonus-
punkte)
0%
20%
40%
60%
80%
100%
E r r e i c h t e   P r o z e n t 
50 % 100 % 76,5 % 90 % 82 %
Mindestschwelle ( muss in allen 4 Kriterienbereichen erreicht werden )
1. Zertifizierungsstufe ( muss insgesamt erreicht werden )
2. Zertifizierungsstufe "Gold" ( muss insgesamt erreicht werden )
Meilenstein: Ergebnisse für Münster (Zertifizierung in Gold) 
Anlage 2 
zur Vorlage V/0761/2014

Beschlussvorlage

11767 Zeichen

V/0761/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Erfolgreiche Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende Kommune, Flächenbericht mit 
Handlungsprogramm "Flächensparende Entwicklung" und Analyse der Siedlungs- und 
Verkehrsflächenentwicklung in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Ergebnisse des Zertifizierungsverfahrens „Meilenstein“ für flächenspare n-
de Kommunen zur Kenntnis (Anlage 1 - 2). 
2. Der Rat nimmt den Flächenbericht als zentrales Dokument des Zertifizierungsverfahrens mit 
dem Handlungsprogramm für eine flächensparende Entwicklung zur Kenntnis (Anlage 3). In-
sofern noch Beschlüsse zu erforderlichen Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms 
herbeizuführen sind, wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat hierzu gesonderte Vorlagen 
vorzulegen, in denen die finanziellen Auswirkungen beziffert werden. 
3. Der Rat nimmt die Analysen zur Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster 
zur Kenntnis (Anlage 4). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit den vorstehenden Beschlusspunkten sind keine unmittelbare n finanziellen Auswirkungen 
verbunden.  
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0761/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Hauff 
Ruf: 
492-6135 
E-Mail: 
HauffTho@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0761/2014 
Am 12.12.2012 hat der Rat mit der Vorlage V/0288/2012/1 einen Zielwert zur Begrenzung des wei-
teren Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster bis zum Jahr 2020 beschlossen. In 
diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung auch beauftragt, sich an der Nachfolgeausschrei-
bung des Programms „Meilenstein 2012“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu beteiligen, in dessen 
Rahmen eine Zertifizierung als flächensparende Kommune erfolgt. 
 
Das Zertifizierungsverfahren „Meilenstein“ wurde im Auftrag des Umweltministeriums NRW 
(MKUNLV NRW) entwickelt, um die Kommunen in NRW zu einem schonenden Umgang mit der 
Ressource Fläche zu motivieren. Das Zertifikat würdigt nicht nur die Anstrengungen der S tädte im 
Hinblick auf eine flächensparsame Entwicklung, vielmehr soll über die Einführung eines Fläche n-
managementsystems auch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess eingeleitet werden.  
 
Im November 2013 wurde Münster aus einer Vielzahl qualifizierter B ewerbungen als eine von 
sechs Pilotkommunen für die erste Zertifizierungsphase 2013/2014 ausgewählt. Diese wurde auf 
der Grundlage eines umfangreichen Zertifizierungssystems (vgl. Anlage 1)  und eines ambitionier-
ten Zeitplans Mitte 2014 abgeschlossen. Der Z ertifizierungsprozess wurde von einer ämterübe r-
greifenden Projektgruppe bearbeitet : Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
(Koordination); Amt für Grünflächen und Umweltschutz; Vermessungs- und Katasteramt.  
 
Die Kriterien der Zertifizieru ng beziehen sich auf vier Themengebiete: „Flächensituation“, „Organi-
sation/Management/Controlling“, „Planerische Steuerungsinstrumente“ sowie „Kommunikation und 
Kooperation“. Hinzu kommen Bonuskriterien für spezifische kommunale Ansätze  (vgl. Anlage 1) . 
Grundlage für die Zertifizierung ist, dass in allen vier Bereichen mindestens 25 % der Punkte e r-
reicht werden. Die Zertifizierungsstufe 1 setzt dann 50 % der Punkte voraus, für die Stufe 2 müs-
sen 80 % der Punkte erreicht werden (vgl. Anlage 2). 
 
Am 21.05.2014 erfolgte die Zertifizierung durch ein externes Gremi um, dem Vertreterinnen/Vertre-
ter des Umweltministeriums NRW, der kommunalen Spitzenverbände und des Instituts für Landes- 
und Stadtentwicklungsforschung NRW als wissenschaftliche Beratung (ILS gGmbH) angehörten. 
In den einzelnen Kriterienbereichen erreichte Münster folgende Punkte (vgl. Anlage 2):  
 Flächensituation:     150 von 300 Punkten (50 %) 
 Organisation, Management, Controlling: 300 von 300 Punkten (100 %) 
 Planerische Steuerungsinstrumente:  153 von 200 Punkten (76,5 %) 
 Kommunikation und Kooperation:  90 von 100 Punkten (90 %) 
 Bonuskriterien:     45 von 45 Punkten (100 %) 
 
Im Gesamtergebnis landete Münster somit bei 738 von 900 Punkten, was einen Wert von 82 % 
ergibt. Damit übersprang Münster auf A nhieb und als einzige Kommune die Hürde zur Zertifizie-
rungsstufe 2. Auf der von Umweltminister J. Remmel unterzeichneten Urkunde wird ausg eführt: 
„Die Stadt Münster wird nach erfolgreicher Auditierung mit dem Zertifikat Meilenstein in Gold als 
flächensparende Kommune in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2014 – 2017 ausgezeichnet. 
Die Stadt Münster erhält diese Auszeichnung für die nachweisbaren und vorbildlichen Leistungen 
einer flächensparenden Siedlungspolitik“.  
 
Die Verleihung des „Meilenstein“ in Gold ist eine Bestätigung der bisherigen Stadtentwicklungspra-
xis in Münster. Der Zertifizierungsprozess unterstützt einen verantwortungsvollen Umgang mit dem 
aktuellen Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum. Der „Meilenstein“ ist Ansporn und Verpflic h-
tung, den eingeschlagenen Weg einer bedarfsgerechten und zugleich sparsamen Flächenentwick-
lung konsequent weiterzuverfolgen. Dies umfasst nicht nur die Umsetzung der Maßnahmen aus

- 3 - 
V/0761/2014 
dem Handlungsprogramm, die zu großen Teilen auf der Grundlage vorhandener Beschlüs se be-
reits laufen, sondern auch eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Zertifizierungskriterien. 
Für 2017 ist dann nach jährlichen internen Audits die Re-Zertifizierung vorgesehen. 
 
Zu Beschlusspunkt 2: 
Zentrales Berichtsdokument zum Zertifizierungsverfahren „Meilenstein“ ist der sog. Flächenbericht 
(vgl. Anlage 3).  Die Erstellung des Flächenberichtes nach einer vorgegebenen Gliederung und 
dessen Einbringung in die parlamentarische Beratung sind verpflichtende Bestandteile des „Mei-
lenstein-Verfahrens“. Die grundsätzlichen Teile des Flächenberichtes wurden von der LAG 21 
NRW e. V. im Auftrag des Umweltministeriums NRW verfasst . Die Ausführungen zu Münster wu r-
den von der Verwaltung im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erarbeitet.  
 
Der Flächenbericht enthält eine genaue Beschreibung der einzelnen Verfahrensschritte und stellt 
die Ergebnisse der Zertifizierung für die Stadt Münster dar. Orientiert an den Schritten des Zertif i-
zierungsverfahrens arbeitet der Bericht v. a. folgende münsterspezifische Inhalte auf: 
 Zielsetzung der Stadt Münster für das Meilensteinverfahren (Kap. 1.1) 
 Aufbauorganisation in der Stadt Münster (Kap. 3.1) 
 Leitlinien der Stadt Münster (bisherige Beschlusslage) (vgl. Kap. 4.1) 
 Ergebnisse der Datenanalyse (Kap. 5.1), Stärken-Schwächen-Analyse (Kap. 5.2) und Ableitung 
von Handlungsschwerpunkten (Kap. 5.3) 
 Handlungsprogramm für Münster (Kap. 6.1, Kap. 6.2) 
 Auditbericht für Münster (Zertifizierungsergebnisse) (Kap. 9.1) 
 
Die Ergebnisse der Datenanalyse und der Stärken -Schwächen-Analyse machen  deutlich, dass 
sich Münster gegenwärtig in einer Wachstumsphase befindet (v. a. Bevölkerung, Beschäftigte), die 
nach den vorliegenden Prognose n voraussichtlich noch mindestens bis Ende des Jahrzehnts a n-
halten wird. Hieraus resultieren entsprechend e Herausforderungen für die Stadtentwicklung wie z. 
B. für den Wohnungsmarkt  und für den Ausbau der wohnungsnahen Infr astruktur, aber auch für 
die Sicherung der Freiraumsysteme und die Weiterentwicklung der Grünflächen.  
 
Wie der Flächenbericht deutlich macht, kann das Handlungsprogramm „Flächensparende Entwick-
lung“ bereits auf einer Vielzahl von Beschlüssen und laufenden Prozessen aufbauen. Hinzuweisen 
ist auf den B eschluss des Hauptausschusses zum „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 
2025“, das den räumlichen Bezugsrahmen für die weitere Baulandentwicklung absteckt 
(V/0230/2013). Hieraus sind das Baulandprogramm 2014 – 2020 (V/0593/2013) und dessen Über-
arbeitung entwickelt worden (V/0115/2014/1).  
 
Ebenso liegen zahlreiche Grundsatzbeschlüsse zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Sied-
lungs- und Verkehrsfläche (V/0288/2012/1), zur weiteren Stä rkung der Innenentwicklung 
(V/0006/2011), zur Konversionen von ehemals britischen Liegenscha ften (V/0111/2012/1), zum 
Standorte-Entwicklungskonzept Briten -Wohnungen in Münster (V/0728/2012/1) und zur Wi e-
dernutzung von in Aufgabe befindlichen bzw. aufgegebenen Gewerb estandorten (z. B. Winkhaus-
Gelände, Nordseite Stadthafen 1, Beresa -Gelände) vor. Auch hat Münster bereits langjährige E r-
fahrungen mit der Anwendung eines strategischen Flächenmanagementsystems, dessen Einfü h-
rung ebenfalls mit dem Meilenstein-Verfahren intendiert ist (vgl. V/0397/2012). 
 
Ingesamt setzt das Handlungsprogramm den Ratsauftrag um, den weiteren Zuwachs an Sie d-
lungs- und Verkehrsfläche bis 2020 auf 30 ha im Jahr zu reduzieren und gleichzeitig dafür zu so r-

- 4 - 
V/0761/2014 
gen, dass eine nachhaltige Flächenentwicklung im Hinblick auf den angespannten Wohnung s-
markt nicht zu Lasten von Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geht. 
 
Vor diesem Hintergrund en thält das Handlungsprogramm (Anlage 3, Kap. 6. 1) Maßnahmen und 
Prüfaufträge zu folgenden Zielen: 
1. Entwicklung von Münster als Stadt von Wissenschaft und Lebensart mit kompakten, urbanen 
und grünen Stadtstrukturen 
1.1 Schaffung der Rahmen bedingungen für ein bedarfsgerechtes, bezahlbares und fläche n-
schonendes Wohnungsangebot 
 Nutzung der Innenentwicklungspotenziale zur Entwicklung von Quartieren mit hoher 
Lebensqualität und Wohnungsangeboten für verschiedene Zielgruppen 
 Planung neuer Wohnquartiere in der Nä he von Zentren und qualifizierten ÖPNV-
Haltepunkten mit angemessener städtebaulicher Dichte unter Vermeidung von Spru n-
ginvestitionen und mit Sicherung der Freiraum-/Grünstrukturen 
1.2 Schaffung der Rahmen bedingungen für ein zielgruppenorientiertes und flä chenschonen-
des Gewerbeflächenangebot 
1.3 Stärkung der Innenentwicklung durch querschnittsorientierte Fachkonzepte 
1.4 Sicherung und Ausbau der Natur-/Landschaftsräume und Grünzüge/-verbindungen 
1.5 Erstellung  eines integrierten raumfunktionalen Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung 
der Siedlungsstruktur 
2. Gestaltung der laufenden Wachstumsprozesse mit den stadtregionalen Partnern 
3. Qualifizierung der Datengrundlagen zum Nachvollzug der Flächeninanspruchnahme  und einer 
weiteren Stärkung der flächenschonenden Entwicklung 
 
Zu einem großen Teil der Maßnahmen liegen bereits Beschlüsse vor. Insofern noch Beschlüsse zu 
erforderlichen Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms herbeizuführen sind, wird die Verwa l-
tung hierzu gesonderte Vorlagen mit Bezifferung der finanziellen Auswirkungen vorlegen. 
 
Zu Beschlusspunkt 3: 
Um ein umfassendes Bild zur Flächenentwicklung zu erhalten, sind ergänzend zur Betrachtung der 
Gebäude- und Freifläche im „Meilenstein“ zusätzliche Analysen zur gesamten Siedlungs- und Ver-
kehrsfläche vorgenommen worden (vgl. Anlage 4) . Diese stellen einen weiteren Schritt zum Au f-
bau eines qualifizierten Berichtswesens zur Thematik „Flächensparende Kommune“ gemäß Rat s-
beschluss dar (V/0288/2012/1. Erg.). Dabei zeigt sich u. a., dass die SuV -Fläche pro Einwohner in 
Münster deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt.  
 
Hinweis: Der Beirat nach dem Landschaftsgesetz wird in seiner Sitzung am 12.11.2014 über die 
erfolgreiche Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende Kommune informiert und erhält 
die vorliegende Vorlage. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß       Anlagen: 
Stadtdirektor      Anlage 1- 4

- 5 - 
V/0761/2014

V_0761_2014_Anlage_3_Flaechenbericht_Muenster

105452 Zeichen

MEILENSTEIN - 
Das Zertifikat für flächensparende 
Kommunen in Nordrhein-Westfalen 
 
FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER 
ein Projekt der: in Kooperation mit: im Auftrag des: 
Anlage 3 
zur Vorlage V/0761/2014

„Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW 
FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
Stadt Münster 
Klemensstraße 10 
48127 Münster 
E-Mail: stadtplanung@stadt-muenster.de 
 
Ansprechpartner/in: 
Herr Dr. Thomas Hauff 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Telefon: 0251 – 492 6135 
E-Mail: haufftho@stadt-muenster.de 
 
 
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. 
Dr. Klaus Reuter; Dipl.-Ing. Melanie Schulte; Dipl.-Ing. Moritz Schmidt 
Deutsche Straße 10 
44339 Dortmund 
Telefon: 0231 - 93 69 60 - 0 
Fax: 0231 - 93 69 60 - 13 
Email: info@lag21.de 
www.lag21.de 
 
Hinweis zur Urheberschaft des Berichtes: Die allgemeinen Teile des Berichtes wurden von der 
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. verfasst, die Ausführungen zu Münster wurden 
durch die Stadt Münster erstellt. 
Stadt Münster, 13.10.2014 
 
  
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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER 
 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG ........................................................................................ 5  
1.1 Zielsetzung Stadt Münster ..................................................................................................... 6 
2 ABLAUF DES ZERTIFIZIERUNGSPROZESSES ........................................................................... 10 
3 AUFBAUORGANISATION FÜR DEN ZERTIFIZIERUNGSPROZESS .............................................. 12 
3.1 Aufbauorganisation in der Stadt Münster ........................................................................... 13 
4 LEITLINIEN .......................................................................................................................... 14 
4.1 Leitlinien Stadt Münster ...................................................................................................... 14 
5 BESTANDSAUFNAHME ........................................................................................................ 19 
5.1 Datenanalyse Stadt Münster ............................................................................................... 19 
5.2 SWOT-Analyse Stadt Münster.............................................................................................. 23 
5.3 Schwerpunktsetzung ............................................................................................................ 24 
6 HANDLUNGSPROGRAMM ................................................................................................... 26 
6.1 Handlungsprogramm Stadt Münster ................................................................................... 27 
6.2 Umsetzung und Ergebnisse des Handlungsprogramms ...................................................... 37 
7 KONTINUIERLICHER VERBESSERUNGSPROZESS ................................................................... 38 
8 BEWERTUNGSSYSTEM NACH MEILENSTEIN ......................................................................... 40 
9 INTERNE AUDITIERUNG ...................................................................................................... 44 
9.1 Auditbericht Stadt Münster 2014 ........................................................................................ 44 
10 AUSZEICHNUNG UND AUSBLICK .......................................................................................... 48 
QUELLENVERZEICHNIS ................................................................................................................ 50 
ANHANG .................................................................................................................................... 51 
Vorgaben für Bonuskriterien laut Zertifizierungshandbuch ............................................................ 51 
 
 
  
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ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
 
Abbildung 1: Ablauf des Zertifizierungsverfahrens „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) ...... 10 
Abbildung 2: Aufbauorganisation „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) ................................ 12 
Abbildung 3: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (Quelle: LAG 21 NRW 2011 nach Kostka, 
C.; Kostka, S. 2002) ...................................................................................................... 38 
Abbildung 4: Kriterienbereiche im Bewertungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 
2011) ............................................................................................................................ 41 
Abbildung 5: Punkteverteilung im Zertifizierungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 
2011) ............................................................................................................................ 42 
Abbildung 6: Bewertungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) ................................. 43 
Abbildung 7: Ergebnisse der „Meilenstein-Zertifizierung“ der Stadt Münster 2013/2014 .............. 45 
Abbildung 8: Ergebnistabelle zur „Meilenstein-Zertifizierung“ der Stadt Münster 2013/2014 ....... 48 
 
  
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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER 
 
 
1 HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG 
Die Kommunen in Nordrhein -Westfalen werden aktuell und in Zukunft verstärkt mit neuen und 
oftmals komplexen Planungserfordernissen konfrontiert: Die Reduzierung der 
Flächeninanspruchnahme, die Ressourceneffizienz, der Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie 
der demographische Wandel sind dabei als wichtige Kernthemen zu nennen.  
In den vergangenen Jahrzehnten ist überdies eine ausgeprägte Konkurrenzsituation um die 
begrenzte Ressource Fläche entstanden: Nutzungen und Funktionen wie Wohnen und Gewerbe, 
Land- und Forstwirtschaft, Freizeit und  Erholung, Wirtschaft und Naturschutz stellen erhebliche 
Ansprüche an die Fläche. Der Druck auf die Ressource Fläche ist durch diese vielfältigen Ansprüche 
sehr hoch und produziert vielfältige Konfliktlagen. 
Für die Sicherung einer umwelt -, sozial- und ökonomisch gerechten Zukunft ist demnach ein 
schonender Umgang mit der Ressource Fläche  von großer Bedeutung. Eine nachhaltige 
Stadtentwicklung ist gekennzeichnet durch eine deutliche Verminderung des Flächenverbrauchs, den 
Schutz bestehender Freiräume, eine kompakte Siedlungsstruktur sowie den Erhalt bzw. die Schaffung 
einer ökonomisch tragfähigen und lebenswerten Infrastruktur, die auch angesichts des 
demographischen Wandels den Ansprüchen der Bevölkerung gerecht wird.  
Vor diesem Hintergrund haben der Bund und das Land Nordrhein -Westfalen konkrete Zielsetzungen 
formuliert, um die Flächeninanspruchnahme  auf ein zukunftsfähiges Maß zu reduzieren.  Während 
auf Bundesebene der tägliche Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag reduziert 
werden soll, wird in NRW ein Zielwert von 5 ha pro Tag  angestrebt. Langfristig soll sogar ein Netto -
Null-Verbrauch erreicht werden.  
Ein Blick auf die tatsächliche Zunahme zeigt, dass der tägliche Flächenverbrauch noch lange nicht den 
Zielen einer nachhaltigen Entwicklun g entspricht. Bundes - und landesweit  werden jeden Tag 
fruchtbare Böden in Siedlungs - und Verkehrsflächen  umgewandelt und somit den natürlichen 
Kreisläufen für immer entzogen. In vielen Teilräumen ist eine weitere Zerschneidung der  Landschaft 
eng verknüpft mit einem stetigen Verlust an Biodiversität. 
Der Flächenverbrauch ist demzufolge weiterhin ein zentrales Umweltproblem. Geringe Fortschritte 
zu seiner Reduzierung sind zwar erkennbar, aber das in NRW  angestrebte 5 -Hektar-Ziel ist bei 
weitem noch nicht erreicht, ganz  zu schweigen von einem Netto -Null-Verbrauch. Die Akteure im 
Land sind künftig weiter gefordert, erfolgversprechende Strategien gegen den Flächenverbrauch in 
Angriff zu nehmen.  
Die Landesregierung in NRW hat diese Problematik erkannt und möc hte, neben den notwendigen 
formalrechtlichen Leitplanken zur Erreichung dieses Ziels  die Kommunen  als flächenpolitische 
Hauptakteure auch mittels inzentiver Instrumente  zu einem nachhaltigeren Umgang mit der 
Ressource Fläche motivieren.  
 
  
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Um die Anstrengungen von Kommunen zum Flächensparen zu honorieren und auszuzeichnen, wurde 
daher im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und 
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen (MKULNV NRW)  ein Zertifizierungsverfahren 
für flächensparende Kommunen entwickelt. Das Zertifikat „Meilenstein“  bescheinigt Städten und 
Gemeinden einen sparsamen Umgang mit der Ressource Fläche. Mit der Auszeichnung werden 
Kommunen angesprochen, die auf einer strategischen Grundlage nachweislich Ziele und Maßnahmen 
zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme umsetzen. So wird mit der Einführung des Zertifikats 
das Ziel verbunden, strategische Flächenmanagementsysteme in den Städten und Gemeinden NRWs 
zu implementieren. 
Die Einführung des Zertifikats wird begleitet und beraten von der Landesarbeitsgemeinschaft 
Agenda 21 NRW e.V.  (LAG 21 NRW) in Kooperation mit dem Institut für  Landes- und 
Stadtentwicklungsforschung gGmbH (ILS). 
In einem ersten Zertifizierungsprozess  2013-2014 na hmen die Städte  Dormagen, Ems detten, 
Münster, Porta Westfalica und Recklinghausen sowie die Gemeinde Hellenthal  an dem 
Zertifizierungsverfahren „Meilenstein“ teil.  
 
1.1 Zielsetzung Stadt Münster 
Als wissensbasierte Regionalmetropole gehört Münster zu den wachsenden Städten in Nordrhein-
Westfalen. Münsters Bevölkerungszahl wird voraussichtlich noch im Jahr 2014 die Marke von 
300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überspringen. Dabei wird das Bevölkerungswachstum 
sowohl durch einen Geburtenüberschuss als auch durch Wanderungsgewin ne gespeist, wie die 
Annahmen zur Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2013 – 
2020 verdeutlichen (vgl. V/0637/2014). Wichtige Treiber für die Stadtwicklung sind die Hochschulen, 
die wissenschaftlichen Einrichtungen und de r Arbeitsmarkt sowie die hohe Qualitäten von Münster 
als Wohnstandort. Daher soll Münster sowohl nach der neuen Einwohnerprognose von IT.NRW als 
auch nach der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster in den nächsten Jahren in 
erheblichem Umfang  weiter wachsen. Bereits 2020 würde Münster demnach auf 310.000 
Einwohnerinnen und Einwohner wachsen. Für 2030 wird von IT.NRW für Münster ein Wert von 
326.892 Einwohnern prognostiziert. 
Neben dem Bevölkerungswachstum ist Münster auch durch ein starkes Wachstum der Beschäftigten 
charakterisiert. So stieg die Zahl der sozialversichungspflichtig Beschäftigten zwischen dem 
30.06.1995 und dem 30.06.2013 um 31.61 9 Beschäftigte (+ 27,0 %), was den Spitzenwert unter den 
kreisfreien Städten in Nordrhein -Westfalen d arstellt. Insbesondere in den letzten Jahren konnte 
Münster noch deutliche Zuwächse auf 148.554 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2013) 
verzeichnen. Hinzu kommen die nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, so dass insgesamt 
über 200.000 Erwerbstätige am Arbeitsort Münster tätig sind. Nach der Prognose von IT.NRW soll die 
 
  
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Zahl der Erwerbspersonen in Münster ebenfalls bis 2030 weiter deutlich zunehmen. Allein bis 2020 
ergibt sich nach den unterschiedlichen Varianten ein Anstieg um 18.225 – 24.825 Erwerbspersonen. 
Als solitäres Oberzentren fungiert Münster zugleich als Einwohner - und Arbeitsplatzschwerpunkt im 
Münsterland. Die Bedeutung von Münster als Arbeitsplatz- und Bildungszentrum im M ünsterland 
zeigt sich gut an der Pendlerrechnung 2008, die letztmals auch die Bildungspendler berücksichtigte. 
Demnach pendelten 146.082 Berufs - und Ausbildungspendler nach Münster ein, während die Zahl 
der Auspendler demgegenüber lediglich bei 38.780 lag (positive s Pendlersaldo + 107.302 Pendler). 
Nach der Pendlerrechnung NRW 2012, die nur noch Erwerbstätige berücksichtigt, weist Münster 
91.014 erwerbstätige Einpendler und 37.820 erwerbstätige Auspendler auf (positives Pendlersaldo + 
53.194 Pendler). Insgesamt übernimmt Münster vielfältige Funktionen für die Region. Hinzuweisen 
ist hinsichtlich der regionalen und überregionalen Ausstrahlung insbesondere auf die Hochschulen 
und außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen , auf die Bildungseinrichtungen , auf die 
Gesundheitseinrichtungen sowie zahlreiche Verwaltungs - und Dienstleistungseinrichtungen. Hinzu 
kommen der Kultur- und Freizeitbereich. 
Das Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum sind eine große Chance für Münster und die Region, 
gleichzeitig bedeuten sie aber auch hohe Ansprüche an eine verantwortungsvolle Stadtentwicklung. 
Insbesondere stellen der angespannte Wohnungsmarkt und die anhaltend hohe Wohnungsnachfrage 
große Herausforderungen für die Stadtentwicklung dar. Nach der Gebäude - und Wohnungszählung 
2011 hat Münster mit 1,7 % eine der niedrig sten Leerstandsquoten in Nordrhein -Westfalen. Folgen 
des stetig knapper werdenden Wohnungsangebotes sind steigende Mieten und Wohnflächenpreise. 
Die Auswirkungen betreffen sowohl den Mietwohnungsmarkt als auch den Markt für selbstgenutztes 
Wohneigentum. Besonders angespannt ist die Situation und damit der Zugang zum Wohnungsmarkt 
für untere Einkommensgruppen, da gerade das Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen zu 
gering ist und sich über das Auslaufen der Wohnungsbindungen im öffentlich geförderten 
Wohnraum noch weiter verringert. Abwanderung (ins Umland) und Verdrängung und damit eine 
nicht mehr für alle Bevölkerungsgruppen der Stadt ausgewogene Wohnraumversorgung sind die 
Folgen. 
Ziel ist eine bedarfsgerechte und zugleich sparsame Flächenentwicklung. Trotz der mit Hochdruck 
und intensiver Bürgerbeteiligung verfolgten Inwertsetzung der Konversionspotenziale (York - und 
Oxfordkaserne), der Wiedernutzung der ehemaligen 18 britischen Wohnstandorte und der 
Nachnutzung ehemaliger bzw. derzeit noch genutzter Gewerbestandorte (z. B. Flächen um die 
Stadthäfen 1 und 2, Winkhaus -Gelände, Beresa -Gelände, ehemaliges Kino Metropolis) ist es 
angesichts der sehr angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt notwendig, ergänzend bisher 
nicht für Siedlungszwecke genutzte Flächen an stadtstrukturell geeigneten und zentrenorientierten 
Standorten für Wohnzwecke zu entwickeln.  
So hat der Rat mit der Vorlage V/0039/2014 am 02.04.2014 die sozialgerechte Bodennutzung in 
Münster beschlossen, da die derzeitigen Wohnungsmarktprobleme auch das Ergebnis eines aktuell 
 
  
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nicht ausreichend verfügbaren Baulandangebotes sind. Ohne ein ausreichendes Angebot an 
baureifen Grundstücken, die zur richtigen Zeit, in der richtigen Lage und vor allem zu einem 
angemessenen Preis auch tatsächlich zur Verfügung stehen, kann der Wohnungsmarkt – 
sozialgerecht – nicht funktionieren. Der Bodenmarkt ist und bleibt ein dem Wohnungsmarkt 
vorgelagerter Markt: Es ist daher unabdingbar, dass der münstersche Wohnungsmarkt durch eine 
neu auszurichtende effektive, la ngfristige - mithin vorausschauende - kommunale Boden - und 
Liegenschaftspolitik unterstützt wird. Auch bei der Erarbeitung des Kommunalen 
Handlungskonzeptes Wohnen wurde auf der Grundlage einer Analyse des Münsteraner 
Wohnungsmarktes durch die empirica AG festgestellt, dass trotz des Vorrangs der Innenentwicklung 
neue Baugebiete unverzichtbar sind. Der Umfang des Flächenbedarfs für diese neuen Gebiete hängt 
stark von den Bauformen und der erzielbaren städtebaulichen Dichte ab (vgl. V/0206/2013). 
Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt Münster in der Mitwirkung am „Meilenstein -Verfahren“ die 
große Chance, die bereits laufenden Prozesse des nachhaltigen Flächenmanagements anhand von 
anerkannten Kriterien „guter fachlicher Praxis“ zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ebenso lässt 
die Zertifizierung erwarten, dass durch die externe Bewertung der Flächenentwicklung 
nachvollziehbare Informationsgrundlagen für die Einbindung der Bürgerschaft in geplante 
städtebauliche Entwicklungen und parlamentarische Entscheidungen geschaffen werden.  
Die Bewerbung der Stadt Münster zur Teilnahme am „Meilenstein -Verfahren“ fußt auf den 
parlamentarischen Beratungen für einen „Zielwert für die weitere Entwicklung der Siedlungs - und 
Verkehrsfläche für das Jahr 2020 in Münster“ für die  Umweltdaten Münster  (vgl. V/0288/2012 und 
V/0288/2012/1. Erg.). In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Münster am 12.12.2012 u. a. 
beschlossen: 
• Für die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster soll das 30 ha- Ziel des Bundes 
bzw. das 5 ha-Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen zugrunde gelegt werden, d. h. eine Begrenzung 
des Zuwachses der Siedlungs - und Verkehrsfläche auf 30 ha pro Tag im Bund und 5 ha pro Tag in 
NRW. Bezogen auf den Einwohneranteil Münsters in Deutschland soll damit ein Zielwert von 30 ha 
im Jahr in Münster durchschnittlich nicht überschritten werden. Eine Überschreitung ist nur 
begründet vertretbar, um der Entwicklung des Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen 
Bedarfe aus der Einwohnerentwicklung und Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht zu 
werden.   
• Die Stadt Münster beteiligt sich im Jahr 2013 an der Nachfolge des Programms „Meilenstein 
2012“, in dessen Rahmen eine Zertifizierung als flächensparende Kommune erfolgt und Anreize 
geschaffen werden, sich dezidiert für eine nachhaltige Flächenentwicklung einzusetzen. 
• Die Verwaltung wird zugleich beauftragt , angesichts der angespannten Lage auf dem 
Wohnungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums dafür Sorge zu tragen, 
dass eine nachhaltige Fläch enentwicklung nicht zu Lasten von Menschen mit geringen und 
mittleren Einkommen geht. 
 
  
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• Die Verwaltung wird gebeten, für die Ausschussberatungen ein qualifiziertes Berichtswesen zur 
Thematik „Flächensparende Kommune Münster“ aufzubauen. 
Münster geht mit lang jährigen Erfahrungen beim systematischen Flächenmanagement und in der 
Innenentwicklung (z. B. Wiedernutzung der Konversionsflächen ab Mitte der 90er Jahre) in das 
Zertifizierungsverfahren. Schon in den 1980er Jahren wurde in Münster ein strategisches 
Flächenmanagementsystem aufgebaut und seit dem erfolgreich angewendet. 1997 wurde Münster 
beispielsweise für das Bundesmodellvorhaben „Städte der Zukunft – Strategien und Maßnahmen 
einer nachhaltigen Stadtentwicklung“ ausgewählt und hat hier zahlreiche Bausteine für eine 
systematische Innenentwicklung erprobt. Seit 2006 bringt Münster die Erfahrungen mit einem 
haushälterischen Flächenmanagement in die „Allianz für die Fläche“ beim Ministerium für 
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein -
Westfalen (MKULNV NRW) ein.  
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Stadt Münster im Einklang mit dem Städtetag Nordrhein -
Westfalen die Initiative des MKULNV NRW, mit dem „Meilenstein“ die Implementierung 
strategischer Flächenmanagementsys teme zu fördern und damit die Kommunen bei einer 
flächensparenden Entwicklung zu unterstützen. Das „Meilenstein -Verfahren“ leistet einen wichtigen 
Beitrag, um die laufenden Prozesse des nachhaltigen Flächenmanagements weiter zu qualifizieren. 
Insbesondere unterstützt der Zertifizierungsprozess auch einen verantwortungsvollen Umgang mit 
dem aktuellen Bevölkerungs - und Beschäftigtenwachstum sowie die Kommunikation mit 
Stadtgesellschaft und politischen Akteuren über anstehende Entwicklungen. 
 
  
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2 ABLAUF DES ZERTIFIZIERUNGSPROZESSES 
Das Zertifizierungsverfahren „Meilenstein“ folgt klar aufeinander aufbauenden  Schritten, welche in 
nachfolgender Abbildung 1 dargestellt sind: 
 
 
Abbildung 1: Ablauf des Zertifizierungsverfahrens „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011)  
Voraussetzung für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren ist die politische Legitimierung bzw. die 
Legitimierung durch die Verwaltungsleitung. Danach wird eine Aufbauorganisation etabliert. Diese 
ist dafür verantwortlich, die notwendigen Strukturen für die Zertifizierung zu schaffen. Das bedeutet 
vor allem Kommunikationsstrukturen einzurichten, Verantwortliche zu benennen und Aufgaben zu 
verteilen. Ziel ist es, eine transparente und tragfähige Arbeitsstruktur aufzubauen.  
Im nächsten Schritt des Zertifizierungsprozesses erarbeitet die teilnehmende Kommune Leitlinien für 
ihre kommunale Flächenpolitik , sofern sie solche noch nicht hat. Insbesondere sollten eine 
nachhaltige Stadtentwicklung und die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme berücksichtigt 
werden. Die Leitlinien dienen der Kommune als Orientierungsrahmen für den weiteren Prozess und 
sollten als zukünftiger Entwicklungsrahmen per politischen Beschluss bestätigt und bekräftigt 
werden.  
Ein wesentlicher Schritt für die Zertifizierung ist die darauffolgende Bestandsaufnahme , bei der die 
die Kommune ihre Ist -Situation analysiert und bewertet. Auf dieser Basis erstellt sie dann ein 
Handlungsprogramm mit Zielen und Maßnahmen für eine flächensparende Siedlungsentwicklung 
auf.  
 
  
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Um die eigenen Bemühungen auf diesem Weg zertifiziert und die Auszeichnung des „Meilenstein“ 
verliehen zu bekommen, unterzieht sich die Kommune einem Auditverfahren. In diesem offenen und 
transparenten Verfahren werden die momentane Flächensituation sowie die programmatische und 
strategische Ausrichtung der F lächenpolitik anhand von quantitativen und qualitativen Kriterien 
bewertet. Je nach Abschneiden in diesem Audit wird der Kommune die Auszeichnung  des 
„Meilenstein“ in zwei möglichen Stufen verliehen oder es werden konkrete Hinweise und Vorschläge 
für eine zukünftige Zertifizierung gegeben. 
Das Zertifizierungssystem schließt dabei aber nicht mit der Verleihung des Zertifikats ab, sondern 
erfordert eine kontinuierliche Auseinandersetzung  der Kommune mit ihrer Flächensituation. Dies 
äußert sich in dem jährlich  aufzustellenden und von den politischen Gremien zu beschließenden 
Flächenbericht, welcher neue Programme, Maßnahmen und strategische Ausrichtungen hin zu einer 
flächenschonenden Siedlungsentwicklung zusammenfasst. Die Kommune tritt somit in einen 
kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein, der bei der nach drei Jahren fälligen Re-Zertifizierung ein 
positives Abschneiden garantiert. 
Der hier vorliegende Flächenbericht  ist das zentrale Berichtsdokument zum Zertifizierungsverfahren 
„Meilenstein“. Er beinhaltet eine genaue Beschreibung der einzelnen Verfahrensschritte sowie die 
Ergebnisse der Stadt Münster, welche in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt werden. 
 
  
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3 AUFBAUORGANISATION FÜR DEN ZERTIFIZIERUNGSPROZESS 
Für den Zertifizierungsprozesses nach „Meilenstein“ ist eine klar strukturierte Aufbauorganisation zu 
etablieren. In der Aufbauorganisation werden Zuständigkeiten und Arbeitsaufträge definiert.  
Die Organisation des Einführungs - und Umsetzungsprozesses erfolgt durch die Verwaltungsleitung, 
die dafür die  Koordinatorenstelle und ein  Flächenteam der Verwaltung benennt. Zudem stellt sie 
eine Anfrage an alle in der Kommune vertretenden Fraktionen, zur Freistellung eines 
Fraktionsmitgliedes (z.B. aus Planungs - oder Umweltausschuss) zur Teilnahme in der 
Steuerungsgruppe und ruft Akteure aus der Zivilgesellschaft zur Teilnahme auf. 
Die Aufbauorganisation nach Meilenstein sollte demnach folgendermaßen ausgestaltet sein: 
 
Abbildung 2: Aufbauorganisation „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) 
Der/die Koordinator/in wird als verantwortliche Person aus der Verwaltung benannt und übernimmt 
die Aufgabe, den Einführungs - und Umsetzungsprozess organisatorisch zu begleiten. Der/ die 
Koordinator/in ist daher zentrale/r Ansprechpartner/in für alle  Beteiligten und Interessierten und 
zugleich für die Ergebnissicherung zuständig. 
Das Flächenteam, welches aus Vertretern verschiedener Bereiche der Verwaltung (beispielsweise 
Planung, Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Verkehr etc.) gebildet wird, unterstützt den/die 
Koordinator/in bei der Organisation und Begleitung des Einführungs - und Umsetzungsprozesses. Das 
Flächenteam soll fachbereichsübergreifend zusammengesetzt sein, so dass eine Integration 
unterschiedlicher Herangehensweisen und Lösungsansätze ermöglicht wird.  
Die Steuerungsgruppe setzt sich aus dem Koordinator, dem verwaltungsinternen Flächenteam, 
politischen Vertretern der Ratsfraktionen und wichtigen Akteuren aus Bürgerschaft, Vereinen, 
Verbänden und Wirtschaft zusammen. Das Flächenteam erarbeitet die wesentlichen Schritte für die 
Zertifizierung (Analyse, Leitlinien, Handlungsprogramm) und berät diese  in der Steuerungsgruppe.  
 
  
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Projektgruppen sind optional und können sich aus Mitgliedern der Steuerungsgruppe  bilden, wenn 
diese ein Thema vertieft bearbeiten wollen. Aufgabe der Projektgruppen ist es, einzelne Projekte zu 
planen und umzusetzen und die Ergebnisse gegenüber der Steuerungsgruppe zurück zu koppeln.  
Nach Benennung und Festlegung der Personen und Gruppen für die Aufbauorganisation  ist ein 
kontinuierliches Zusammentreffen der unterschiedlichen Gremien von Nöten, um die Schritte zur 
Einführung eines nachhaltigen Flächenmanagementsystems zu erarbeiten und abschließend zur 
Zertifizierung überzugehen.  
 
3.1 Aufbauorganisation in der Stadt Münster 
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 (V/0288/2012/1. 
Erg.) hat sich die Stadt Münster mit Schreiben vom 14.10.2013 um die Teilnahme am 
Zertifizierungsverfahren „Meilenstein 2013/2014“ für flächensparende Kommunen in Nord rhein-
Westfalen beworben. Am 07.11.2013 erhielt die Stadt Münster die erfreuliche Nachricht, dass sie 
gemeinsam mit fünf weiteren Kommunen aus einer „Vielzahl von qualifizierten Bewerbungen und 
Interessenbekundungen“ ausgewählt wurde. Hierüber wurden die zuständigen Fachausschüsse 
schriftlich und mündlich informiert (Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft am 07.11.2013, Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 19.11.2013). 
Das Vorhaben verfolgt einen sehr ambitionierten Zeitplan. Das Auftaktgespräch mit den Beratern der 
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V., die vom Umweltministerium NRW (MKULNV NRW) 
mit der Durchführung des Meilensteins beauftragt worden sind, fand am 19.12.2013 statt. Nach zwei 
weiteren Beratungsgesprächen am 10.02.2014 und 02.04.2014 (gemeinsam mit der 
wissenschaftlichen Beratung durch die ILS gGmbH) hat die interne Auditierung am 05.05.2014 
stattgefunden. Somit stand für die fachliche Arbeit der Zeitraum Mitte Dezember 2013 bis Ende April 
2014 zur Verfügung.  
Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt Münster für folgende Aufbauorganisation mit klaren 
Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten entschieden: 
• Verantwortlicher aus der Verwaltungsleitung:  
Stadtdirektor Hartwig Schultheiß (Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft und Marketing) 
• Koordinator: 
Dr. Thomas Hauff (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Abt. Stadt - 
und Regionalentwicklung, Statistik) 
• Flächenteam (Name/Amt): 
Annemarie Harjans (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Abt. 
Vorbereitende Planung, Flächennutzungsplanung), Reimer Stoldt/Christoph Kuttenkeuler 
(Amt für Grünflächen und Umweltschutz), Christof Söpper (Vermessungs- und Katasteramt) 
• Erweiterung des Flächenteams bei spezifischen fachlichen Fragen: Dieter Schewetzky 
(Wirtschaftsförderung Münster GmbH), Gabriele Regenitter (Amt für Wohnungswesen), 
 
  
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Mattias Bartmann/Christian Schowe (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
Verkehrsplanung) 
• Mitglieder / Institutionen der Steuerungsgruppe: 
Aufgrund der Tatsache, dass das „Meilenstein -Vorhaben 2013/2014“ auf einer 
Ratsentscheidung mit ausführlicher Vorberatung fußt, die parlamentarischen Gremien 
parallel zum Zertifizierungszeitraum wichtige Vorlagen zum Handlungsprogramm Wohnen 
und zur Innenentwicklung (u. a. Konversion) beraten und in Münster eingeführte 
Arbeitskreise unter Einbindung der Zivilgesellschaft bestehen, hat die Stadt Münster auf die 
Einrichtung einer Steuerungsgruppe für den Zertifizierungszeitraum von 4 Monaten 
verzichtet. Vielmehr wurde nach Information des ASSVW am 07.11.2013 und des AUB am 
19.11.2013 in entsprechenden Arbeitskreisen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren über das 
Vorhaben berichtet (u. a. Beirat Münster Marketing 21.11.2013 , Arbeitskreis Wohnen in 
Münster 25.03.2014, Gespräch mit der AG Lokale Agenda 21 Münster 07.04.2014, Sitzung 
des Landschaftsbeirats 09.04.2014, Beirat für Klimaschutz 06.05.2014).  
Bei dem vorgegeben en Zeitrahmen hat sich dieses Vorgehen im Sinne einer zielorientierten 
Projektsteuerung bewährt, da sofort auf arbeitsfähige Strukturen zurückgegriffen werden 
konnte. Zudem hätte die Arbeit der Steuerungsgruppe durch die Kommunalwahl am 
25.05.2014 eine Zäsur  erfahren. Auch nach  Abschluss der Zertifizierung werden diese 
Strukturen genutzt, um den Flächenbericht und das Handlungsprogramm zu diskutieren und 
beraten zu lassen. Damit ist eine umfassende Einbindung von Zivilgesellschaft, Politik und 
Verwaltung sichergestellt. 
4 LEITLINIEN 
Die Leitlinien beschreiben die allgemeinen, strategischen Ziele, welche die Kommune mit der 
Einführung eines nachhaltigen Flächenmanagements und der Zertifizierung nach „Meilenstein“ 
verfolgt. Sie sind Grundlage für die langfristige Umsetzung und geben die allgemeinen zukünftigen 
Entwicklungsmaximen der Kommune bezüglich der Flächeninanspruchnahme und einer 
nachhaltigen Stadtentwicklung wieder. Damit sind sie rahmengebend für eine zukünftige nachhaltige 
Entwicklung der Kommune und beschreiben einen Zustand, der in den nächsten 10 bis 15 Jahren 
erreicht sein soll. 
 
4.1 Leitlinien Stadt Münster 
Die Stadt Münster hat sich bereits seit Mitte der 19 90er Jahre im Zuge von vorbereitenden Arbeiten 
zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans intensiv mit kommunalen Leitbildern und 
Leitorientierung zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung beschäftigt. Die konzeptionellen Ansätze 
wurde im Rahmen des Raumfunktionellen Konzeptes durch die integrierte Erarbeitung des 
Siedlungsflächenkonzeptes, der Grünordnung und den Umweltplan gebündelt. Die Ansätze sind in 
folgenden Materialien dokumentiert und jeweils mit der Öffentlichkeit diskutiert worden:  
• 1994: Werkstattbericht Stadtentwicklung Münster 2010 – Materialien 
 
  
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• 1997: Münster im Jahr 2010. Konzeptionelle Grundlagen zur Fortschreibung des 
Flächennutzungsplans. 
• 1999: Münster 2010. Planungen und Projekte für ein zukunftsfähiges Münster – Grundlagen 
für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2010 
Aus den „Konzeptionellen Grundlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans“ (1997) bleiben 
folgende Leitlinien und Planwerke festzuhalten, die dann später Eingang in den Flächennutzungsplan 
gefunden haben:  
• Nachhaltige Stadtentwicklung als Grundlage der künftigen räumlichen Entwicklung Münsters  
• Innenentwicklung vor Außenentwicklung und Skizzierung räumlicher Schwerpunkte 
(Konversionsflächen, Stadterneuerungs-/Umstrukturierungsgebiete) 
• Planung neuer Wohnsiedlungsschwerpunkte in der Nähe von Versorgungszentren und 
Schienenhaltepunkten 
• Konzept für die Entwicklung gewerblich-industrieller Bauflächen 
• Kooperation über Stadtgrenzen hinweg 
• Entwicklung der Einzelhandelsstandorte entsprechend dem Zentrensystem 
• Integrierte Entwicklung eines Verkehrsleitbildes (inkl. Zielkonzepte 
„Schienenpersonennahverkehr 2010“ und „Busverkehr 2010“) 
• Grünordnung als spezifisches Instrument zur Freiraumsicherung (inkl. Zielkonzept „Freiraum 
und Erholung“ und „Landschaftspflegerische Gesamtkonzeption für Ersatzmaßnahmen“) 
• Umweltplan als Darstellung der raumbezogenen Umweltbelange aus planerischer Sicht 
(Grundlagenpläne und „Räumliches Leitmodell Umwelt und Entwicklungsziele“) 
Parallel dazu haben die Diskussionen um die Leitlinien einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die 
Auswahl der Stadt Münster für das ExWoSt -Modellvorhaben „Städte der Zukunft – Strategien und 
Maßnahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung“ (1997 -2000) und die Durchführung des 
organisierten Lokale Agenda 21 -Prozesses in Münster (1997 -1999) zusätzliche Impulse erhalten. 
Grundlage für das ExWoSt -Modellvorhaben „Städte der  Zukunft“ war der Beschluss der 
Qualitätsvereinbarung für ein Bündnis „Städte der Zukunft“, in dem sich die Stadt Münster u. a. zu 
einem haushälterischen Bodenmanagement und zur Orientierung der Innen - vor Außenentwicklung 
im Verhältnis 3:1 verpflichtet hat (vgl. Vorl. 836/1997). Am Ende des organisierten Lokale Agenda 21-
Prozesses mit dem Schwerpunkt der Konsultation der Bürgerinnen und Bürger stand u. a. die 
Bekräftigung des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung und der Auftrag zur Erstellung eines 
Konzeptes zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung (vgl. Vorl. 393/1999), was dann im Integrierten 
Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingprozesses (ISM) in einer breit angelegten 
zivilgesellschaftlichen Debatte umgesetzt wurde (Vorl. 118/2004 und Vorl. 118/2004/ 1. Erg.). Die 
Ergebnisse aus dem Modellvorhaben „Städte der Zukunft“ und dem Lokale Agenda 21 -Prozess sind 
dann ebenfalls in die Formulierung von Leitbildern und Leitlinien für eine nachhaltige 
Siedlungsentwicklung eingeflossen,  die dann 2003 Eingang in den Erläuterungsbericht des 
Flächennutzungsplans und in die Flächennutzungsplanung gefunden haben.  
 
  
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Der abschließende Beschluss zum Erläuterungsbericht zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 
2003 umfasst folgende Ziele für die weitere räumliche Entwicklung Münsters, die für die 
Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende Kommune relevant sind (vgl. Vorl. 325/2003, 
Anl. 3, S. 16ff.): 
• Die weitere Siedlungsentwicklung in Münster soll am Leitbild einer „nachhaltigen räumlichen 
Entwicklung” ausgerich tet werden. Dies bedeutet im Grundsatz, die Bedürfnisse heutiger 
Generationen nicht auf Kosten der Lebenssituation künftiger Generationen zu befriedigen. 
Eine „nachhaltige räumliche Entwicklung” in Münster soll sich daher künftig noch stärker an 
den städte baulichen Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte 
Nutzungsmischung” und „dezentrale Konzentration” ausrichten. 
• Eine verstärkte Orientierung der Siedlungsentwicklung auf diese drei städtebaulichen 
Ordnungsprinzipien muss unterstützt werden durch die klassischen städtebaulichen 
Aufgabenfelder der Stadterneuerung und des Stadtumbaues. Durch den Erhalt, die Pflege 
und - dort, wo es nötig ist - den Umbau des Siedlungsbestandes kann der weiteren 
Siedlungsexpansion an den Rändern des Stadtumlandes en tgegengesteuert werden. 
Aufgegebene, ehemals gewerblich oder militärisch genutzte Flächen bieten diesbezüglich in 
Münster ein kostbares Potenzial für Planungen und Maßnahmen im Rahmen der 
„Innenentwicklung” des Siedlungsbestandes. 
• Im Grundsatz sollte „Innenentwicklung” Vorrang haben vor der Inanspruchnahme von 
Freiflächen für Siedlungszwecke. Sofern aber dennoch Siedlungsflächen zu Lasten des 
Freiraumes erweitert werden müssen, sollte dies nur an stadt - und umweltverträglichen 
Standorten geschehen. In diesem Zusammenhang kommt der vorsorgenden kommunalen 
Landschafts- und Umweltplanung eine zentrale Bedeutung zu, deren Aufgabe es u. a. ist, die 
natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern und die bestehenden Umweltqualitäten 
und Umweltrestriktionen frühzeitig in Planungsprozesse einzustellen. 
• Die Stadt Münster bietet mit ihrer kompakten, multifunktionalen Innenstadt als 
Hauptzentrum, einem polyzentrischen System gut funktionierender, eigenständiger 
Stadtteile und einem Grünsystem, das die räumliche Siedlungsstruktur beispielhaft gliedert, 
hervorragende städtebauliche und naturräumliche Qualitäten und Voraussetzungen, um 
auch die weitere Siedlungsentwicklung der Stadt im Sinne einer „nachhaltigen räumlichen 
Entwicklung” – orientiert an den genannten Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, 
„verstärkte Nutzungsmischung” und „dezentrale Konzentration” – auszurichten. 
Auf der Ebene der vorbereitenden Planung soll sich die Umsetzung des Leitbildes einer „nachhaltigen 
räumlichen Entwicklung“ in Münster im Wesentlichen an den folgenden Leitzielen ausrichten:  
• „Entwicklung einer an den lokalen Ressourcen der Stadt angepassten Siedlungsstruktur, 
• vorrangige Siedlungsentwicklung im Einzugsbereich leistungsfähiger Infrastruktur, 
insbesondere im Einzugsbereich leistungs fähiger Versorgungszentren und öffentlicher 
Verkehrsangebote,  
• eine auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes abgestimmte Siedlungsentwicklung, 
• Nutzung innerstädtischer Entwicklungspotentiale vor Flächeninanspruchnahme im 
Außenbereich.“ 
 
  
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Nach dem Flächennutzungsplan (2003/2004) soll Münster als das historische, administrative, 
wirtschaftliche, kulturelle und demographische Zentrum des Münsterlandes künftig sein spezifisches 
Profil gemäß folgender Entwicklungsziele weiterentwickeln: 
• Das unverwechselbare Stadtbild, insbesondere das der historischen Stadtmitte, ist zu  
erhalten. 
• Die Natur - und Landschaftsräume, die Grünzüge und Grünverbindungen, die die gebaute 
Stadt umschließen und gliedern, sind zu sichern und weiter auszubauen. 
• Die intakte Grundstruktur d er Stadt ist dauerhaft zu sichern und zu einer kompakten 
Stadtstruktur der kurzen und verträglichen Verkehrswege auszubauen. 
• Münster soll seine Funktion als Einwohnerschwerpunkt der Region bewahren, um den 
Einwohnerverlusten an das Umland entgegenzuwirken. 
• Münster soll mit allen verfügbaren Verkehrsträgern optimal erreichbar sein. 
• Entsprechend der landesplanerischen Zielsetzung soll Münster die Versorgungsfunktion eines 
Oberzentrums für die Region des Münsterlandes übernehmen. 
• Zentrale Bedeutung für Münster  hat die Weiterentwicklung der Hochschuleinrichtungen. 
Münster soll sich zu einem führenden Bildungs -, Wissenschafts- , Forschungs - und 
Entwicklungsstandorte in Europa entwickeln.  
• Den bereits vorhandenen Forschungs - und Wissenschaftseinrichtungen müssen 
Entwicklungsmöglichkeiten am Standort Münster gegeben werden; die Möglichkeiten zur 
praxisbezogenen Anwendung der Forschungsergebnisse müssen weiter ausgebaut werden. 
• Münster als Dienstleistungszentrum braucht eine starke gewerblich -industrielle Basis. Diese 
soll gesichert und weiterentwickelt werden. 
• Das in Münster vorhandene vielfältige, breite und attraktive Kulturangebot ist ebenfalls ein 
bedeutender „weicher" Standortfaktor und trägt wesentlich zur Profilierung sowie zur 
Identifikation mit der Stadt und der Region bei und muss daher weiter ausgebaut werden. 
• Die Probleme einer solitären Großstadt wie Münster lassen sich in Zukunft ohne kooperative 
Zusammenarbeit mit und in der Region nicht mehr lösen. Es erforderlich, eine gemeinsame 
Konzeption für eine kooperative Entwicklung der Region, insbesondere für den 
Verflechtungsbereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktregion Münsters, zu erarbeiten. 
 
Nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplans 2004 haben die Gremien des Rates oder auch der Rat 
selber die Bedeutun g der Innenentwicklung und die Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums 
weiter unterstrichen. Hinzuweisen ist auf folgende Beschlüsse:  
• Der Rat der Stadt Münster hat mit seinen Beschlüssen zum „Handlungskonzept zur 
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 i n Münster“, V/0592/2010 und V/0592/2010/1. 
Erg., am 08.12.2010 die Verwaltung unter anderem beauftragt, „ein umfassendes Konzept 
für eine k limaschonende Verkehrsentwicklung, für Klimaschutz in der räumlichen 
Stadtentwicklung und im Städtebau vorzulegen“. D abei ist laut Ratsbeschluss für das Jahr 
2020 unter anderem folgendes Ziel zu berücksichtigen: „das weitere Wachstum der 
Siedlungsflächen im Stadtgebiet soll gestoppt und durch Innenentwicklung, durch 
Flächenrecycling und durch städtebauliche Verdichtung in den  Siedlungskernen kompensiert 
werden“ (Ratsbeschluss zur Vorlage V/0592/2010/1. Erg., Punkt 10). 
 
  
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• Mit der Vorl. V/0006/2011 „Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im 
Bereich Wohnen“ hat der Planungsausschuss noch einmal den hohen S tellenwert der 
Innenentwicklung in Münster zur Kenntnis genommen und Aufträge für eine weitere 
Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen erteilt. U. a. wurde die Verwaltung 
beauftragt, die Potenziale zur Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich  Wohnen 
abzuschätzen und in zwei ausgewählten Potenzialräumen modellhaft Aktivierungsstrategien 
für neues Wohnen im Bestand zu erproben.  
• Im Zuge der Beratungen für einen „Zielwert für die weitere Entwicklung der Siedlungs - und 
Verkehrsfläche für das Jahr 2020 in Münster“ für die Umweltdaten Münster  hat der Rat der 
Stadt Münster am 12.12.2012 u. a. beschlossen, dass ein Zielwert von 30 ha im Jahr für das 
weitere Wachstum der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster durchschnittlich nicht 
überschritten werden soll (vgl. V/0288/2012 und V/0288/2012/1. Erg.). Eine Überschreitung 
ist nur begründet vertretbar, um der Entwicklung des Oberzentrums Münster aufgrund der 
besonderen Bedarfe aus der Einwohnerentwicklung und Arbeitsplatzentwicklung 
angemessen gerecht zu  werden. A ngesichts der angespannten Lage auf dem 
Wohnungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums soll eine 
nachhaltige Flächenentwicklung jedoch nicht zu Lasten von Menschen mit geringen und 
mittleren Einkommen gehen. 
Das zu dieser Vorlage gehörende Handlungsprogramm zur Begrenzung des weiteren 
Zuwachses an Siedlungs - und Verkehrsfläche verdeutlicht bereits laufende 
Innenentwicklungsmaßnahmen und –projekte im Umfang von ca. 127 ha: v. a. 
Wiedernutzung der ehemaligen britischen Kasernenflächen und britischen Wohnstandorte, 
Wiedernutzung ehemaliger Gewerbestandorte, Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich 
Wohnen (vgl. V/0288/2012/Anl. 2). 
Aktuell wurde im Zuge der Erarbeitung eines Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen, im 
Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025 und im Handlungsprogramm Wohnen 2014 – 
2020 die Bedeutung der Innenentwicklung – und insbesondere auch die Nutzung der 
Konversionspotenziale –noch einmal bekräftigt. Gleichzeitig wurde aber auch aufgrund der 
Auswertung des Umfangs der Innenentwicklungspotenziale festgestellt, dass die aufgrund der hohen 
Wohnungsfrage erforderliche jährliche Neubauleistung von 1.500 WE nur erreicht werden kann, 
wenn neue Wohnbaugebiete entwickelt werden. Es wird überschlägig davon ausgegangen, dass die 
Hälfte der Wohnungsbaufertigstellungen künftig im Siedlungsbestand im Rahmen der 
Innenentwicklung erfolgen wird. Für die übrigen 750 WE je Jahr werden neue Wohnbaugebiete 
benötigt (vgl. V/0230/2013, V/0593/2013 – Beschlusspunkt 2). 
Mit dem am 25.09.2013 vom Hauptausschuss beschlossenen „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt 
Münster 2025“ (siehe Vorlage V/0230/2013) ist der räumliche Bezugsrahmen für die weitere 
Baulandentwicklung in Münster abgesteckt worden, aus dem das überarbeitete Ba ulandprogramm 
2014 - 2020 entwickelt worden ist. Der Überarbeitung war der Beschluss des Rates vom 11.12.2013 
zugrunde zu legen, dass die Baulandbereitstellung zu forcieren und auf hohem Niveau zu verstetigen 
ist, um die angestrebte jährliche Bauleistung v on 1.500 Wohneinheiten (WE) zu erreichen 
(V/0593/2013 – Beschlusspunkt 2). Das mit dieser Maßgabe überarbeitete Baulandprogramm 2014 – 
2020 wurde am 02.04.2014 vom Rat beschlossen (V/0115/2014/1. Erg.).  
 
 
  
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5 BESTANDSAUFNAHME  
Die Erfassung, Beschreibung und  Bewertung der aktuellen Flächensituation wird als 
Bestandsaufnahme bezeichnet. Ziel der Bestandsaufnahme ist eine intensive Auseinandersetzung 
der Kommune mit ihrer gegenwärtigen Situation, um auf dieser Grundlage Handlungsschwerpunkte 
für eine nachhaltige Flächenentwicklung zu definieren. 
Die Bestandsaufnahme erfolgt in drei wesentlichen Schritten: 
 Datenanalyse 
 SWOT-Analyse 
 Festsetzung von Handlungsschwerpunkten und Leitzielen 
Anhand aktueller Daten und Prognosen setzt sich die Kommune mit ihrer Ausgangslage und 
zukünftigen Entwicklungstrends auseinander. Die Auswertung der Analysedaten erfolgt daraufhin mit 
Hilfe einer SWOT -Analyse [engl. Akronym für strengths, weaknesses, opportunities und threats; 
deutsch: Stärken -Schwächen-Chancen-Risiken]. Die SWOT -Analyse wird als Werkzeug innerhalb 
strategischer Managementsysteme eingesetzt. Dabei wird durch eine Beurteilung der Stärken und 
Schwächen der Ist-Zustand von den erwarteten Bedingungen [Chancen und Risiken] getrennt. Ferner 
werden die Stärken anhand der Risiken und die Schwächen anhand der Chancen überprüft.  
Ableitend aus den vorherigen Ergebnissen der Daten - und SWOT -Analyse definiert die Kommune 
Handlungsschwerpunkte und benennt Leitziele für ihre zukünftige Entwicklung. Diese Leitziele sind 
konkreter gestaltet als die bereits genannten Leitlinien. Die Leitziele dienen als Vorlage für die 
spätere Konkretisierung im Handlungsprogramm (siehe Kapitel 6). 
 
5.1 Datenanalyse Stadt Münster 
Die Stadt Münster gehört zu den wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen: 
• Seit 2005 ist die Bevölkerung kontinuierlich gewachsen. Hinzu kamen statistische 
Einwohnergewinne 2010 – 2012 bei der Hauptwohnsitzbevölkerung durch die Einführung der 
Zweitwohnungssteuer zum 01.05.2011 und durch die Neuberechnung der Wohnberechtigten 
Bevölkerung zum 31.12.2012. Durch den Zensus 2011 wurden die Einwohnerzahlen nicht nur 
bestätigt, vielmehr wurde die Zahl für Münster noch um 1.723 Einwohnerinnen und 
Einwohner nach oben korrigiert. Mit den statistischen Einwohnergewinnen liegt nun ein 
realistisches Abbild der Einwohnerzahlen im Hinblick auf die Flächeninanspruchnahme vor. 
Auch nach den „statistischen Entwicklungssprüngen“ ist die Einwohnerzahl wahrnehmbar 
weitergewachsen und wird voraussichtlich Ende 2014 die Marke von 300.000 
Einwohnerinnen und Einwohnern überspringen.  
 
  
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Um die flächeninanspruchnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner abzubilden, soll im 
Rahmen der Zertifizierung die Wohnberechtigte Bevölkerung verwendet werden, da in dieser 
Zahl auch die Studierenden mit Nebenwohnsitz in Münster enthalten sind. 
• Das Einwohnerwachstum geht sowohl auf einen Geburtenüberschuss als auch auf gestiegene 
Wanderungsgewinne zurück. Dass Münster einen kontinuierlichen, in den letzten Jahren 
sogar noch ansteigenden Geburtenüberschuss in einer Größenordnung zwischen 100 – 300 
Einwohnern aufweist, ist insofern besonders bewerkenswert, da Münster als Hochschulstadt 
und Dienstleistungszentrum strukturbedingt durch eine der niedrigsten Geburtenraten unter 
den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens charakterisiert ist.  
• Als Hochschulstadt mit über 50.000 Studierenden wird die Bevölkerungsentwicklung in 
Münster wesentlich durch die Wanderungsgewinne in der Altersgruppe 18-24 Jahre gespeist. 
Hier gewann Münster in den letzten Jahren (2009, 2010, 2012) durchschnittlich 8.243 
Neubürgerinnen und Neubürger, während die Fortzüge auf einem deutlich geringen Niveau 
lagen ( - 4.014 pro Jahr). Auch wenn Münster in den Altersgruppen 25 -29 Jahre und 30 -44 
Jahre noch nennenswerte Zuzüge verzeichnen kann (+ 3.869 bzw. + 3.635 pro Jahr), 
überwiegend in diesen Altersgruppen die Fortzüge deutlich (- 4.938 pro Jahr bzw. - 5.002 pro 
Jahr). Damit ist zu konstatieren, dass Münster nur in der Altersgruppe der 18 -24 Jahre ein 
positives Wanderungssaldo verzeichnet. 
• Festzuhalten bleibt, dass Münster im Durchschnitt der Jahre 2009, 2010 und 2012 62,9 % 
seiner Zuzüge in der Altersgruppe 18-29 Jahre gewann, d. h. bei den Bildungswanderern, was 
einen Spitzenwert in NRW darstellt. Gleichzeitig verliert Münster in der Familienphase 
Bevölkerung. Dies betrifft insbesondere auch die Nahwanderungen in das Umland, wo sich 
die Fortzüge in den letzten Jahren wieder erhöht haben. Nach einer aktuellen 
Wanderungsmotivumfrage haben 56 % der Fortgezogenen in Münster bzw. auch in Münster 
gesucht, aber keine passende Wohnung bzw. kein passendes Grundstück gefunden (vgl. 
V/0718/2012). 
• Auch der Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Treiber für Zuzüge. So stieg die Zahl der 
sozialversichungspflichtig Beschäftigten zwischen dem 30.06.1995 und dem 30.06. 2013 um 
31.619 Beschäft igte (+ 27,0 %), was den Spitzen wert unter den kreisfreien Städten in 
Nordrhein-Westfalen darstellt. Insbesondere in den letzten Jahren konnte Münster noch 
deutliche Zuwächse auf 148.554 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2013) 
verzeichnen. Hinzu kommen die nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, so dass 
insgesamt über 200.000 Erwerbstätige am Arbeitsort Münster tätig sind.  Auch die aktuelle 
Zuzugsumfrage macht deutlich, dass neben dem Zuzugsmotiv „Ausbildung/Studium“ (45,4 %) 
auch das Motiv „Arbeit/Beruf“ mit 27,8 % eine wichtige Rolle spielt. Hinzu kommen noch 
diejenigen 12,2 %, die zwar „persönliche Gründe“ als Hauptmotiv angaben, aber in  Münster 
berufstätig waren (vgl. V/0482/2013). 
• Die anhaltend hohe Wohnungsnachfrage hat trotz der in den letzten Jahren wieder 
angestiegenen Baufertigstellungen, die seit 2010 jeweils wieder über dem Zielwert von 1.500 
WE pro Jahr lagen, zu einem angespannten Wohnungsmarkt geführt. Nach der Gebäude- und 
Wohnungszählung 2011 hat Münste r mit 1,7 % eine der niedrigsten Leerstandsquoten in 
Nordrhein-Westfalen. Folgen des stetig knapper werdenden Wohnungsangebotes sind 
steigende Mieten und Wohnflächenpreise. Die Auswirkungen betreffen sowohl den 
Mietwohnungsmarkt als auch den Markt für selbstgenutztes Wohneigentum.  
 
  
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• Besonders angespannt ist die Situation und damit der Zugang zum Wohnungsmarkt für 
untere Einkommensgruppen, da gerade das Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen 
zu gering ist und sich über das Auslaufen der Wohnungsbindungen  im öffentlich geförderten 
Wohnraum noch weiter verringert. So hat sich der geförderte Mietwohnbestand von 2007 – 
2014 von 9.944 WE auf 8.439 WE verringert, bis 2019 würde der geförderte Bestand ohne 
neu errichtete Wohnungen weiter auf 7.121 Wohnungen abschmelzen. 
• Um die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs - und Verkehrszwecke nachzuvollziehen, wird 
die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche (SuV) als Schlüsselindikator 
herangezogen. Demnach wäre die Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster zwischen dem 
31.12.2002 und dem 31.12.2012 um 963,4 ha angestiegen, d. h. der Anteil der SuV -Fläche an 
der Gesamtfläche hätte sich von 30,1 % auf 33,3 % erhöht. In Fachkreisen besteht Konsens, 
dass dieser Indikator aufgrund methodischer Restriktionen nicht unreflek tiert verwendet 
werden darf. 
• Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Siedlungs - und Verkehrsfläche durch die 
Zusammenfassung verschiedener Nutzungsarten gebildet wird. Demnach ginge der Anstieg 
der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf folgende Einzelentwicklungen zurück: 
o Gebäude- und Freifläche:  + 258,2 ha 
o Betriebsfläche (ohne Abbauland):  + 17,8 ha 
o Verkehrsfläche: + 154,5 ha 
o Erholungsfläche: + 509,3 ha 
o Friedhofsfläche: + 23,6 ha 
Dies würde bedeuten, dass der Anstieg der Siedlungs - und Verkehrsfläche zu übe r 50 % von 
der Zunahme an Erholungsflächen verursacht worden wäre. Die Gebäude - und Freiflächen, 
die neben Wohngebäuden auch die gewerblich genutzten Gebäude beinhalten, hätten zu ca. 
27 % zum Wachstum der SuV -Flächen beigetragen, auf die Verkehrsflächen w äre ein Anteil 
von ca. 16 % entfallen. Dieser hohe rechnerische Anstieg der Erholungsflächen geht u. a. auf 
Umwidmungen und Neubewertungen bei der Vergabe der Nutzungsarten in der 
Flächenstatistik zurück. Das  Maß der Überschätzung lässt sich auch nach gut achterlicher 
Einschätzung nicht quantifizieren. 
• Festzuhalten bleibt allerdings, dass auch unter Berücksichtigung der Verzerrungen durch den 
erhöhten Zuwachs der Erholungsflächen der Anstieg der Siedlungs - und Verkehrsfläche in 
den letzten Jahren über dem Z ielwert des weiteren Zuwachses an SuV -Fläche von 30 ha pro 
Jahr lag, den der Rat der Stadt Münster am 11.12.2012 beschlossen hat. Es ist jedoch darauf 
hinzuweisen, dass der Rat eine Überschreitung als begründet vertretbar angesehen hat, um 
den oberzentralen Bedarfen als Einwohner - und Arbeitsplatzschwerpunkt, den Funktionen 
als Wissenschaftsstadt, als Dienstleistungs -/Verwaltungszentrum sowie als 
Gesundheitsstandort und den besonderen Bedarfen auf dem Wohnungsmarkt für Menschen 
mit geringen und mittleren Einkommen gerecht zu werden. 
• Aufgrund der methodischen Restriktionen des Indikators SuV -Fläche und der Tatsache, dass 
die Kommunen den größten Einfluss auf die Entwicklung der Gebäude- und Freifläche haben, 
konzentriert sich die Zertifizierung als flächensparende Kommune auf die wichtigsten 
Nutzungsarten der Gebäude- und Freifläche (GuF4). Zu der sog. GuF4-Fläche gehören: 
o Gebäude- und Freifläche/Wohnen,  
o Gebäude- und Freifläche/Gewerbe- und Industrie, 
 
  
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o Gebäude- und Freifläche/Handel- und Dienstleistungen, 
o Gebäude- und Freifläche/Mischnutzung und Wohnen. 
Bezogen auf diese Flächen lag der jährlich Anstieg in Münster in den letzten 10 Jahren jeweils 
in der Regel zwischen 20 und 30 ha. Die größte Flächenposition ist die Gebäude - und 
Freifläche/Wohnen, deren Anstieg zwischen 12 und 30 ha pro Jahr lag.   
• Auch die Aussagefähigkeit der sog. GuF4 -Fläche ist durch statistische Artefakte 
beeinträchtigt. So geht der Anstieg um 77 ha als „statistischer Ausreißer“ im Jahr 2008 auf 
das Gewerbegebiet Hessenweg zurück, das in diesem Jahr komplett in die Flächenbilanz 
einging. Dies stellt allerdings eine statistische Überzeichnung dar, da zurzeit noch ca. 34 ha 
der als Gebäude - und Freifläche/Gewerbe - und Industrie verbuchten Flächen Freiflächen 
sind. Der Anstieg 2012 um 44 ha g eht u. a. auch auf eine Zunahme in der Kategorie 
„Gebäude- und Freifläche/Gewerbe- und Industrie“ von 13,6 ha zurück. Dies lässt sich auf die 
Entwicklung des Hansa-Business-Parks zurückführen. 
Welche Entwicklungstrends für Münster sind absehbar?  
• Für Münster wird weiterhin ein starkes Bevölkerungswachstum prognostiziert. Sowohl nach 
der neuen Einwohnerprognose von IT.NRW als auch nach der Kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose der Stadt Münster soll Münster in den nächsten Jahren in 
erheblichem Umfang weiter wachsen. Bereits 2020 würde Münster demnach voraussichtlich 
die Marke von 310.000 Einwohnerinnen und Einwohner überschreiten. Für 2030 wird von 
IT.NRW für Münster ein Wert von 326.892 Einwohnern vorausberechnet. 
• Nach der Prognose von IT.NRW wird die Zahl der  Erwerbspersonen in Münster ebenfalls bis 
2030 weiter deutlich zunehmen. Allein bis 2020 ergibt sich nach den unterschiedlichen 
Varianten ein Anstieg um 18.225 – 24.825 Erwerbspersonen. 
• Wichtige Treiber für die Stadtwicklung sind vor allem die  Hochschulen  und die 
wissenschaftlichen Einrichtungen sowie der Arbeitsmarkt. Hinsichtlich der Studienanfänger 
und Neuimmatrikulationen ist davon auszugehen, dass diese bis 2020 auf einem relativ 
hohen Nachfrageplateau bleiben. Die Werte vor 2010 werden nach den bishe rigen 
Planungen im Hinblick auf zusätzliche Studienplätze deutlich übertroffen. Auch bis 2025 
werden die Hochschulen weiterhin als Treiber der Stadtentwicklung fungieren, allerdings 
bleibt hier die finanzielle Ausstattung der Hochschulen im Hinblick auf ih re 
Aufnahmekapazität abzuwarten.  
• Als Zukunftsstandort mit einem hohen Anteil an qualifizierten Beschäftigten hat Münster 
auch weiterhin positive Prognosen auf dem Arbeitsmarkt. Bei der Neuaufstellung des 
Regionalplans Münsterland wurde dies durch die Bezi rksplanungsbehörde durch einen 
entsprechenden Flächenbedarf abgebildet.  
• Entscheidender „Engpassfaktor“ für die weitere Entwicklung ist aktuell der Wohnungsmarkt. 
Der angespannte Wohnungsmarkt und die anhaltend hohe Wohnungsnachfrage führen zu 
steigenden M ieten und Wohnflächenpreisen. Die Auswirkungen betreffen sowohl den 
Mietwohnungsmarkt als auch den Markt für selbstgenutztes Wohneigentum. Besonders 
angespannt ist die Situation und damit der Zugang zum Wohnungsmarkt für untere 
Einkommensgruppen. Abwanderung (ins Umland), Verdrängung und damit eine nicht mehr 
für alle Bevölkerungsgruppen der Stadt ausgewogene Wohnraumversorgung sind die Folgen. 
 
  
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• So hat der Rat mit der Vorlage V/0039/2014 am 02.04.2014 die sozialgerechte Bodennutzung 
in Münster beschlossen, da die derzeitigen Wohnungsmarktprobleme auch das Ergebnis 
eines aktuell nicht ausreichend verfügbaren Baulandangebotes sind. Ohne ein ausreichendes 
Angebot an baureifen Grundstücken, die zur richtigen Zeit, in der richtigen Lage und vor 
allem zu einem ange messenen Preis auch tatsächlich zur Verfügung stehen, kann der 
Wohnungsmarkt – sozialgerecht – nicht funktionieren. 
• Aktuell wurde im Zuge der Erarbeitung eines Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen, im 
Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025 und im Handlungsprogramm Wohnen 
2014 – 2020 die Bedeutung der Innenentwicklung – und insbesondere auch die Nutzung der 
Konversionspotenziale – noch einmal bekräftigt. Gleichzeitig wurde aber auch aufgrund der 
Auswertung des Umfangs der Innenentwicklungspotenziale festgestellt, dass die aufgrund 
der hohen Wohnungsfrage erforderliche jährliche Neubauleistung von 1.500 WE nur erreicht 
werden kann, wenn neue Wohnbaugebiete entwickelt werden. Es wird überschlägig davon 
ausgegangen, dass die Hälfte der Wohnungsbaufertigstellungen künftig im Siedlungsbestand 
im Rahmen der Innenentwicklung erfolgen wird. Für die übrigen 750 WE je Jahr werden neue 
Wohnbaugebiete benötigt. 
5.2 SWOT-Analyse Stadt Münster 
Zur Nutzung der aktuellen Wachstumsimpulse und zur Bewältigung der Herausforderungen kann 
Münster sich auf folgende Stärken stützen: 
• Systematisches Konversionsflächenmanagement im Dialog mit der Bürgerschaft, 
systematischer Prozess zur Wiedernutzung der ehemaligen britischen Wohnstandorte, 
systematische Steuerung der Wiedernutzung der Flächen um die ehemaligen Stadthäfen 1 
und 2 über formelle und informelle Planungsinstrumente. 
• Vielfältige städtische Aktivitäten zur Nutzung der Innenentwicklungspotenziale und Stärkung 
der Stadtstrukturen: z. B. Stärkung der Zentren, frühzeitige Begl eitung der Umstrukturierung 
von Gewerbe - und Kirchenstandorten, qualitätsvolle Wiedernutzung von untergenutzten 
Standorten im Bestand (z. B. Stubengasse, Schulstraße), Erprobung von 
Eigentümeransprachen in ausgewählten Quartieren. 
• Zahlreiche Innenentwicklungsaktivitäten im Bestand, die nicht vorrangig kommunal initiiert 
sind (z. B. einzelne Grundstücke von Post, Bahn etc., Wohnsiedlungen der 50er und 60er 
Jahre). 
• Steuerung der Baulandentwicklung über das Baulandprogramm und die Kleinräumige 
Bevölkerungsprognose, um „Sprunginvestitionen“ zu vermeiden. 
• Hohes Bewusstsein über die Bedeutung der vorhandenen Stadtstrukturen für eine 
nachhaltige Stadtentwicklung in Verwaltung, Politik und Bevölkerung. 
Angesichts der aktuellen Wachstumsimpulse und der Herausforderungen zeigen sich folgende 
Schwächen: 
• Knappheit an bezahlbaren Wohnungen und bezahlbaren Grundstücken für „junge Familien“ 
zur Eigentumsbildung. Dies fördert die Suburbanisierung mit den bekannten negativen 
Folgen (u. a. Notwendigkeit zum Ausbau der Verkehrs infrastruktur in Münster, 
 
  
Seite 23

„Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW 
FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER 
 
Verschlechterung der CO 2-Bilanz, sozialselektive Abwanderungsprozesse etc.). Ebenso 
können hieraus Impulse für die Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohner aus ihren 
bisherigen Quartieren resultieren. 
• Im Siedlungsbestand stehen Bewohnerinnen und Bewohner flächenbezogenen Maßnahmen 
der inneren Entwicklung häufig skeptisch bis ablehnend gegenüber. Es gibt noch keine 
„eingeübten Verfahren“, um dialogorientiert zu angemessenen und akzeptierten 
städtebaulichen Leitbildern für Siedlungsräume im Bestand zu kommen. 
• Eine systematische Gesamtabschätzung der aktivierbaren Innenentwicklungspotenziale unter 
Einbezug aller Siedlungsstrukturtypen ist derzeit noch nicht vorhanden. 
Angesichts der aktuellen Wachstumsimpulse und Rahmenbedingungen de r Stadt - und 
Regionalentwicklung ergeben sich folgende Chancen: 
• Innenstadt und innenstadtnahe Lagen finden großes Interesse bei Nachfragenden und 
Investoren (Präferenz für Innenentwicklung und urbane Lebensstile), 
• Nutzung der Wachstumsimpulse für eine langfristige Stärkung der Stadtstrukturen und eine 
tragfähige Entwicklung auf Flächen, auf denen die bisherige Nutzung entfällt, 
• Bereitschaft der stadtregionalen Partner zu einer gemeinsamen Gestaltung der 
Wachstumsregion. 
Die aktuellen Wachstumsimpulse und Rahmenbedingungen der Stadt - und Regionalentwicklung 
bergen folgende Risiken: 
• Gefahr einer verstärkten Suburbanisierung und selektiver Fortzüge, 
•  „Überhitzung der Innenentwicklung“ durch Bebauung des „Pantoffelgrüns“ und Realisierung 
unangemessener städtebaulicher Dichten, 
• Gefahr von ungesteuerten innenstädtischen Aufwertungsprozessen mit sozialer 
Polarisierung, 
• Ausweisung von Baugebieten mit der Folge von „Sprunginvestitionen“, die mittel - bis 
langfristig nicht benötigt werden, 
• Gefährdung der Grün - und Freiraumstrukturen durch Neuausweisungen an schutzwürdigen 
Standorten. 
5.3 Schwerpunktsetzung 
Aus der Analyse der Rahmenbedingungen und Herausforderungen (Datenanalyse) sowie der SWOT -
Analyse ist deutlich geworden, dass sich Münster in einer Wachstumsphase befindet, die nach den 
Prognosen noch länger andauernd wird. Insbesondere stellen aktuell der angespannte 
Wohnungsmarkt und die anhaltend hohe Wohnungsnachfrage große Herausforderungen an eine 
verantwortungsvolle Stadtentwicklung. Ein wichtiges Stadtentwic klungsziel muss daher darin 
bestehen, die Rahmenbedingungen für ein bedarfsgerechtes, bezahlbares und flächenschonendes 
Wohnungsangebot zu schaffen. Leitziel bleibt die Entwicklung von Münster als Stadt von 
Wissenschaft und Lebensart mit kompakten, urbanen und grünen Stadtstrukturen. 
Hieraus resultieren folgende Handlungsschwerpunkte: 
 
  
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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER 
 
• Nutzung der Innenentwicklungspotenziale (v. a. Konversionsflächen, ehemalige britische 
Wohnstandorte, ehemalige oder in Aufgabe befindliche Gewerbestandorte) zur Entwicklung 
von Quartieren mit hoher Lebensqualität und einem Wohnungsangebot für verschiedene 
Zielgruppen, 
• Entwicklung von angemessenen und akzeptierten Leitbildern für unterschiedliche 
Siedlungsräume in einem dialogorientierten und kooperativen Prozess, um eine 
systematische Entwicklung im Siedlungsbestand voranzutreiben und gleichzeitig eine 
„Überhitzung“ in der Innenentwicklung (sozial, ökologisch, infrastrukturell) zu vermeiden, 
• Planung neuer Wohnquartiere in der Nähe von Zentren und qualifizierten ÖPNV -
Haltepunkten mit angemessener städtebaulicher Dichte unter Sicherung der Freiraum -/ 
Grünstrukturen und unter Vermeidung von infrastrukturellen „Sprunginvestitionen“, 
• Schaffung der Rahmenbedingungen für ein zielgruppenorientiertes und flächenschonendes 
Gewerbeflächenangebot, 
• Stärkung der Innenentwicklung durch querschnittsorientierte Fachkonzepte (Fortschreibung 
„Handlungskonzept Demografischer Wandel“, Fortschreibung „zentrenorientiertes 
Einzelhandelskonzept“, Fortsetzung Erarbeitung Gesamtkonzept Mobilität Münster 20 25, 
Erarbeitung Klimaanpassungskonzept), 
• Sicherung und Ausbau der Natur- und Landschaftsräume, Grünzüge und Grünverbindungen, 
• Vorschlag zur Aufnahme der Erstellung eines integrierten raumfunktionalen 
Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur, 
• Gestaltung der Wachstumsprozesse mit den stadtregionalen Partnern, 
• Qualifizierung der Datengrundlagen zum Nachvollzug der Flächeninanspruchnahme und 
weiteren Stärkung einer flächenschonenden Entwicklung. 
 
  
Seite 25

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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER 
 
 
6 HANDLUNGSPROGRAMM 
Das Handlungsprogramm ist das Konzept für eine nachhaltige Flächenentwicklung . Es bündelt alle 
Maßnahmen und Projekte, um die in den Leitlinien beschlossenen Ziele zu erreichen. Wichtig dabei 
ist es, auf eine realistische Handlungsebene zu gelangen, d.h. für die Ziele konkrete Maßna hmen mit 
Verantwortlichkeiten, Umsetzungszeiträumen und Ressourcen zu definieren. Es ist hierarchisch 
aufgebaut und wird von groben strategischen Zielen bis hin zu konkreten Maßnahmen auf der 
Umsetzungsebene im Erarbeitungsprozess konkretisiert.  Das Handlungsprogramm wird vom 
Flächenteam erarbeitet und in der Steuerungsgruppe beraten. 
Das Handlungsprogramm wird im kontinuierlichen Verbesserungsprozess  regelmäßig an den 
aktuellen Stand angepasst und somit fortgeschrieben. Es wird jährlich mit Vorlage des 
Flächenberichts den parlamentarischen Gremien vorgestellt und abgestimmt. 
Das Handlungsprogramm soll mit einer fundierten Strategie zur Begrenzung des Flächenverbrauches 
und damit auch zur Kontrolle der Kosten kommunaler Infrastruktur dazu beitragen, die begr enzten 
Flächenressourcen stärker zielgerichtet einzusetzen und eine positive Stadt- und 
Wirtschaftsentwicklung vom Freiflächenverbrauch zu entkoppeln.  
 
  
Seite 26

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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER  
 
6.1 Handlungsprogramm Stadt Münster 
Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
1.  Entwicklung von Münster als Stadt von Wissenschaft und Lebensart mit kompakten, urbanen und grünen Stadtstrukturen 
1.1. Schaffung der Rahmenbedingungen für ein bedarfsgerechtes, bezahlbares und flächenschonendes Wohnungsangebot 
1.1.
1 
Nutzung der Innenentwicklungspotenziale zur Entwicklung von Quartieren mit hoher Lebensqualität und Wohnungsangeboten für versch. 
Zielgruppen  
  Fortführung der Planungs-
prozesse für die 
Wiedernutzung der York- und 
Oxfordkaserne mit intensiver 
Bürgerbeteiligung („Planung 
im Dialog“) 
Stadt, 
Dez. III 
61 BImA 
64, 67, 
51, 40, 
23, Wohn 
+ Stadt-
bau  
kurzfristig 9/201
2 
(York), 
11/ 
2013 
(Ox-
ford) 
Bau-
reife 
ab 
2017  
(V/ 
0115/ 
2014)  
901.730 
€  (bis 
2015); 
danach 
weiter 
zu 
spezifi-
zieren 
Lau-
fend 
Planungs-
fortschritt, 
Beteili-
gung 
Bürger-
schaft 
(Umfang/ 
Gruppen) 
  Schaffung der 
planungsrechtlichen 
Voraussetzung zur 
Wiedernutzung der britischen 
Wohnstandorte 
Stadt, 
Dez. III 
61 BImA 
64, 67, 
51, 40, 
23, Wohn 
+ Stadt-
bau 
kurzfristig An-
fang 
2012 
Letz-
tes 
Ver-
fahren 
2017 
(V/ 
0115/ 
2014)   
s. o. 
(gemäß 
V/0111/ 
2012/1. 
Erg.) 
Lau-
fend 
Rechts-
kräftige B-
Pläne; 
Vollzug 
der B-
Pläne, 
Erhaltungs
satzungen 
 
  
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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER  
 
Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
  Schaffung von Planungsrecht 
zur Wiedernutzung von in 
Aufgabe befindlichen bzw. 
brachgefallenen 
Gewerbestandorten für 
Wohnzwecke (u. a. Winkhaus, 
Nordseite Stadthafen 1, 
Beresa, ehem. Lancier) 
Rat 61 64, 67, 
51, 40, 
23, u. a., 
Grund-
stücks-
eigen-
tümer  
kurzfristig Unter-
schied
lich  
Bau-
reife 
2015 
(W.), 
2016 
(H.) 
2017 
(B./L.),  
Gemäß 
Haus-
haltsbe-
schlüs-
sen 
Lau-
fend 
Rechts-
kräftige B-
Pläne; 
Vollzug 
der B-
Pläne 
  Erarbeitung von Strategien für 
eine systematische 
Innenentwicklung: 
Entwicklung von 
angemessenen und 
akzeptierten städtebaulichen 
Leitbildern für verschiedene 
Siedlungsräume 
Rat, 
Dez. III 
61 67 ,64, 
51, 50, 
Quartiers
be-
wohner, 
Eigen-
tümer, u. 
a. 
Kurz- bis 
mittel-
fristig 
Erste 
Schrit-
te 
2011 
Ende 
2017 
(in Ab-
hän-
gigkeit 
von 
Res-
sour-
cen) 
Erste 
Schritte 
über 
V/0006/ 
2011; 
für 
nächste 
Schritte  
noch zu 
spezi-
fizieren 
z. T. 
lau-
fend,  
z. T. 
offen 
Tragfähige 
Auswahl 
der 
Potenzial-
räume; 
Konsens 
zu Leit-
bildern; 
Umset-
zung des 
Leitbildes 
in den 
Potenzial-
räumen 
 
  
Seite 28

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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER  
 
Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
  Auswertung der Initiativen zu 
Eigentümeransprachen im 
Bahnhofsviertel und in 
Hiltrup-Ost zur Stärkung d. 
Innenentwicklung durch 
kooperative Prozesse 
61 61 ISG 
Bahnhof 
e.V., 
Quartiers
akteure 
kurzfristig Herbst 
2014 
Som-
mer 
2015 
Lau-
fende 
Ver-
waltung 
Lau-
fend 
Benen-
nung von 
Erfolgs-
faktoren 
  Fortführung der 
Stadterneuerungsmaßnahmen 
in Quartieren mit besonderem 
Entwicklungsbedarf (v. a. 
Kinderhaus-Brüningheide) 
Rat, 
Verwal
tung 
50, 64, 
61, 40, 
51 
Quartiers
akteure, 
freie 
Träger, 
Woh-
nungs-
gesell-
schaften/ 
Eigen-
tümer 
kurz- und 
mittel-
fristig 
Beginn 
2. Ver-
steti-
gung 
2014; 
Moder
nisie-
rung 
unter-
schied
lich 
offen Gemäß 
Rats-
beschlüs
sen; 
gemäß 
Investi-
tionen d. 
Eigen-
tümer 
Lau-
fend 
Stabili-
sierte 
Struk-
turen, 
moder-
nisierte 
Woh-
nungen 
  Aktualisierung des „Bündnis 
für Wohnen“ mit den 
Münsteraner 
Wohnungsmarktakteuren 
(„Arbeitskreis Wohnen in 
Münster“/AK WIM) 
Verwal
tung 
61 64, 23, 
Wohn+ 
Stadtbau, 
AK WIM 
kurzfristig Herbst 
2014 
Früh-
jahr 
2015 
Lau-
fende 
Ver-
waltung 
offen Unterzeich
nung 
Bündnis; 
Konsens 
über 
Inhalte 
 
  
Seite 29

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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER  
 
Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
1.1.
2 
Planung neuer Wohnquartiere in der Nähe von Zentren und ÖV-Haltepunkten mit angemessener städtebaulicher Dichte unter Vermeidung von 
Sprunginvestitionen und Sicherung der Freiraum-/Grünstrukturen 
  Umsetzung des 
Baulandprogramms 2014 - 
2020 (V/0115/2014/ und 
V/0115/2014/1. Erg.) 
Rat, III, 
II 
61, 23 66, 51, 
40, 64 
Gemäß 
Bauland-
program
m 
2014 2020 Noch zu 
spezifi-
zieren 
Lau-
fend 
Aktivierte 
Bau-
flächen, 
Realisierte 
WE 
  Aktualisierung der 
Kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose 2013-
2020 
61 61 Infra-
struktur-
ämter 
kurzfristig Ende 
2013 
Herbst 
2014 
Lau-
fende 
Ver-
waltung 
Lau-
fend 
Vorliegen 
trag-
fähiger 
Prognose-
daten; 
Ver-
wendung 
der 
Prognose  
1.2  Schaffung der Rahmenbedingungen für ein zielgruppenorientiertes und flächenschonendes Gewerbeflächenangebot 
  Fortschreibung Strategisches 
Gewerbeflächenkonzept 
(früher: Handlungsprogramm 
Gewerbe) 
Dez. III 61/ 
WFM 
67, 23 kurzfristig Herbst 
2014 
Ende 
2015 
Noch 
offen 
offen Beschluss 
Konzept; 
Um-
setzung 
 
  
Seite 30

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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER  
 
Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
  Intensivierung der Umsetzung 
des Masterplans Stadthäfen 
um den Stadthafen 2 
Dez. III 61, 23, 
WFM 
Flächen-
eigen-
tümer  
kurzfristig Herbst 
2014 
Noch 
offen 
Noch 
offen 
offen Erfolgte 
Neu-
nutzungen 
1.3 Stärkung der Innenentwicklung durch querschnittsorientierte Fachkonzepte 
  Fortschreibung des 
Handlungskonzepts 
demografischer Wandel 
Dez. III 61 Ämter in 
der AG 
Demogra-
fischer 
Wandel 
kurzfristig Ende 
2013 
März 
2015 
Lau-
fende 
Ver-
waltung 
Lau-
fend 
Beschluss 
Konzept; 
Um-
setzung 
Konzept 
  Auswertung der 
Grundlagendaten und Einstieg 
in die Fortschreibung des 
zentrenorientierten 
Einzelhandelskonzeptes 
Dez. III 61 WFM kurzfristig 4/ 
2014 
Offen 
(ab-
hängig 
von 
par-
lam. 
Auftr.)  
Vor-
arbeit: 
laufende 
Verwal-
tung; 
dann zu 
klären 
Lau-
fend 
Beschluss 
des Kon-
zeptes; 
Vollzug 
des 
Konzeptes 
 
  
Seite 31

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FLÄCHENBERICHT 2014 
STADT MÜNSTER  
 
Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
  Fortsetzung d. Erarbeitung d. 
Gesamtkonzepts Mobilität 
Münster 2025/ Abschluss 
Fortschreibung des 3. 
Nahverkehrsplans als Baustein 
Dez. III 61 Stadt-
werke,  
kurz-, 
mittel-
fristig 
2010 Nach 
Ab-
schl. 
d. 
Bau-
steine 
Gemäß 
parlam. 
Beschlüs
sen  
Lau-
fend 
Beschluss 
Konzept; 
Um-
setzung; 
Entwick-
lung 
Modal 
Split 
  Erarbeitung eines 
Klimaanpassungskonzeptes 
Dez. V 67 Zahlr. 
Fach-
ämter, 
ext. 
Akteure  
kurzfristig 4/ 
2014 
4/ 
2015 
Gemäß  
AUB-Be-
schluss 
Lau-
fend 
Beschluss 
des 
Konzeptes 
1.4 Sicherung und Ausbau der Natur- und Landschaftsräume, Grünzüge und Grünverbindungen 
  Umsetzung der Grünordnung Ver-
wal-
tung 
67  kurzfristig Seit 
Beschl
d. 
Grün-
ord-
nung 
Dauer-
auf-
gabe 
Gemäß 
Haus-
halts-
plan-
beschlüs
sen 
Lau-
fend 
Umset-
zung Maß-
nahmen d. 
Grünord-
nung 
 
  
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STADT MÜNSTER  
 
Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
  Fortschreibung der Leitpläne 
„Frei- und Grünflächen“, 
„Spielplätze“, „Kleingärten“ 
Rat, 
Ver-
wal-
tung 
67 Fach-
ämter 
Ver-
waltung 
Kurz-
fristig/ 
mittel-
fristig 
Fach-
spezi-
fisch;  
z. T. 
laufen
d 
Dauer-
auf-
gabe 
Laufen-
de Ver-
waltung 
offen Sicherung 
Freiraum-
system; 
gesicherte 
Versor-
gung 
1.5  Erstellung eines integrierten raumfunktionalen Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur  
  Vorschlag zur Aufnahme der 
Erstellung eines 
Raumfunktionalen Konzeptes 
unter Berücksichtigung der bis 
dahin vorliegenden sektoralen 
Konzepte und d. Grünordnung 
Rat 61 67, Fach-
ämter 
Mittel-
fristig 
2016 Offen  Noch zu 
spezifi-
zieren 
offen Erarbei-
tungs-
stand des 
Konzeptes 
 
  
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STADT MÜNSTER  
 
Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
2.  Gestaltung der Wachstumsprozesse mit den stadtregionalen Partnern 
  Fortsetzung der Gespräche 
über die stadtregionalen 
Entwicklungsperspektiven und 
Herausforderungen sowie 
deren 
Gestaltungsmöglichkeiten 
Ver-
wal-
tung 
61 Stadt-
regionale 
Partner 
Kurz-
fristig 
Som-
mer 
2014 
Abhän
gig 
vom 
Ver-
lauf 
der 
Ge-
sprä-
che 
Lau-
fende 
Ver-
waltung; 
Ressour-
cen nach 
Start zu 
spezifi-
zieren 
offen Gespräche 
im 
Ansprech-
partner-
kreis und 
auf 
Bürger-
meister-
Ebene 
  Verbesserung des 
kommunalgrenzen-
überschreitenden 
Radwegealltagsnetzes 
(Verbindungen zwischen 
Münster und den 
Umlandkommunen) 
Ver-
wal-
tung 
61 Stadt-
regionale 
Partner, 
externe 
Partner 
(z. B. 
Landes-
betrieb) 
Kurz- und 
mittel-
fristig 
2012 Stufen
weise 
Umset
zung 
ge-
plant 
Klärung 
des Res-
sourcen-
bedarfs 
läuft 
Lau-
fend 
Ertüchtig-
te Alltags-
netze (z. B. 
Lücken-
schlüsse, 
Zustand 
Radwege) 
 
  
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STADT MÜNSTER  
 
Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
3.  Qualifizierung der Datengrundlagen zum Nachvollzug der Flächeninanspruchnahme und einer weiteren Stärkung der flächenschonenden 
Entwicklung 
  Qualifizierung der SuV-Flächen 
durch Erhebung von Geodaten 
aus Luftbildauswertungen und 
weiteren Datenquellen zur 
Fortschreibung der 
Tatsächlichen Nutzung in der 
Amtlichen Basiskarte (ABK) 
und im Amtlichen 
Liegenschaftskataster-
informationssystem (ALKIS). 
62 62  kurzfristig An-
fang 
2014 
Lau-
fend 
bis 
Erstel-
lung 
ABK, 
dann 
tour-
nus-
mä-
ßiger 
Ab-
gleich  
Lau-
fende 
Ver-
waltung; 
Landes-
mittel 
(wenn 
vor-
handen) 
offen Reduktion 
der statis-
tischen 
Artefakte 
bei der 
Erhebung 
der 
Flächen-
nutzung 
  Weiterentwicklung des 
Kleinräumigen 
Bauflächenmonitorings zum 
Controlling der Umsetzung 
des Handlungsprogramms 
Wohnen 2014 - 2020 
61 61  kurzfristig Mitte 
2014 
Mitte 
2015 
Lau-
fende 
Ver-
waltung 
offen Aussagen 
über 
aktivierte 
Bau-
flächen 
und WE 
nach Lage 
 
  
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Nr. Leitziel- Ziel- 
Teilziel 
Maßnahmen Veran-
wort-
lich 
Durch-
füh-
rung 
Beteiligte Zeit-
planung 
kurz-, mittel-
, langfristig, 
kontinuier-
lich 
Be-
ginn 
Ende Ressour-
cen 
Status Indikator 
  Fortschreibung des 
stadtteilorientierten 
Demografiemonitorings 
61 61 AG 
Demogra-
pischer 
Wandel 
kurzfristig Vorar-
beiten 
2014 
Nach 
Daten-
verfüg
bar-
keit 
Lau-
fende 
Ver-
waltung 
 Bericht 
mit Ergeb-
nissen 
 
 
  
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FLÄCHENBERICHT 2014 
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6.2 Umsetzung und Ergebnisse des Handlungsprogramms 
Das Handlungsprogramm wird mit der Vorlage V/0761/2014 dem Rat der Stadt Münster zum 
Beschluss vorgelegt. Wie der Flächenbericht insbesondere auch im Kapitel 4.1 deutlich macht, kann 
das Handlungsprogramm „Flächensparende Entwicklung“ bereits auf einer Vielzahl von Beschlüssen 
und laufenden Prozessen aufbauen. Hinzuweisen ist auf den Beschluss des Hauptausschusses zum 
„Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025“, das den räumlichen Bezugsrahmen für die 
weitere Baulandentwicklung absteckt (V/0230/2013). Hieraus sind das Baulandprogramm 2014 – 
2020 (V/0593/2013) und dessen Überarbeitung entwickelt worden (V/0115/2014/1).  
Ebenso liegen zahlreiche Grundsatzbeschlüsse zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Siedlungs- 
und Verkehrsfläche (V/0288/2012/1), zur  weiteren Stärkung der Innenentwicklung (V/0006/2011), 
zur Konversionen von ehemals britischen Liegenschaften (V/0111/2012/1), zum Standorte -
Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster (V/0728/2012/1) und zur Wiedernutzung von in 
Aufgabe befindlichen bzw. aufgegebenen Gewerbestandorten (z. B. Winkhaus -Gelände, Nordseite 
Stadthafen 1, Beresa-Gelände) vor.  
Damit bleibt festzuhalten, dass zu einem großen Teil der Maßnahmen bereits Beschlüsse vorliegen 
und sich diese Maßnahmen bereits in der Umsetzung befinden. Dies wurde u. a. auch im 
Meilensteinverfahren bereits durch Bonuspunkte zu verschiedenen Kriterien gewürdigt (vgl. Anhang 
zu diesem Bericht). Insofern noch Beschlüsse zu erforderlichen Einzelmaßnahmen des 
Handlungsprogramms herbeizuführen sind, wird die Verwaltung dem Rat hierzu gesonderte Vorlagen 
mit Bezifferung der finanziellen Auswirkungen vorlegen. 
Gemäß Zertifizierungsverfahren ist in den Folgenjahren bis zur Rezertifizierung 2017 in den 
fortgeschriebenen Flächenberichten über die Umsetzung der Maßnahmen des Handlungsprogramms 
und deren Ergebnisse zu berichten. 
   
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7 KONTINUIERLICHER VERBESSERUNGSPROZESS 
Das Zertifikat „Meilenstein“ beschreibt keinen statischen Zustand des schonenden Umgangs mit 
Flächen, sondern ist auf die aktive Weiterentwicklung und Anpassung  der festgelegten Ziele und 
Maßnahmen angewiesen. Der Prozess ist nicht nach Erhalt der ersten Auszeichnung abgeschlossen, 
sondern ein fortwährender Zyklus.  
Dieser Zyklus wird kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) genannt. Der KVP stellt die aktive 
Weiterentwicklung sicher und besteht aus den Phasen: Planen – Durchführen – Checken – Agieren 
(siehe nachfolgende):  
 
Abbildung 3: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (Quelle: LAG 21 NRW 2011 nach Kostka, C.; Kost ka, 
S. 2002) 
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess dient der regelmäßigen Kontrolle und Weiterentwicklung 
der Ziele und Maßnahmen (Soll- Ist-Abgleich), um eine stetige Verbesserung und Weiterentwicklung 
zur Erreichung der festgelegten Leitlinien und Ziele der Kommune zu gewährleisten.  
In der ersten Phase (Planen) werden die Leitziele und die festgesetzten Maßnahmen im 
Handlungsprogramm überprüft und analysiert. Dabei werden Verbesserungspotenziale erkannt und 
daraufhin ggf. neue Maßnahmen entwickelt.  Bei der zweiten Phase (Durchführen) werden die 
   
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festgehaltenen Maßnahmen und Projekte umgesetzt. In einem nächsten Schritt (Checken) wird ein 
Soll/Ist-Vergleich durchgeführt. Im letzten Schritt des KVP (Agieren) werden Anpassungen des 
Handlungsprogramms au f der Grundlage der vorhergehenden Analyse vorgenommen und 
Folgeaktivitäten angestoßen.  
Diese Änderungen und Analysen fließen dann wiederum in den aufzustellenden Flächenbericht ein. 
Dieser stellt somit nicht nur vorhergehende Maßnahmen und aufgebaute Strukturen dar, sondern 
beinhaltet vor allem die Ergebnisse des KVP und die daraus gezogenen Konsequenzen für die 
zukünftige Stadtentwicklung. So ist auch eine kritische Reflexion von Schwierigkeiten und 
Fehlentwicklungen darzustellen.  
   
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8 BEWERTUNGSSYSTEM NACH MEILENSTEIN 
Die Kriterien sind das Kernelement der Zertifizierung nach „Meilenstein“, ohne die Kriterien ist eine 
Bewertung und anschließende Auszeichnung nicht möglich. Sie dienen zum einen den Kommunen 
zur Selbstevaluation im jährlichen internen Audit,  zum anderen prüft das externe 
Zertifizierungsgremium die Kommunen gegen die Norm „Meilenstein“ und stellt den Grad der 
Konformität mit den Zertifizierungskriterien fest, woraufhin dann, bei einem positiven Votum, die 
Auszeichnung vergeben wird.  Damit eine  objektive und vergleichbare Beurteilung in allen Städten 
und Gemeinden in Nordrhein -Westfalen gewährleistet wird, definiert das  Handbuch zum 
„Meilenstein“ allgemeingültige Kriterien, die zur Bewertung der Konformität mit den 
Zertifizierungsmaßstäben herangezogen werden. 
Das Bewertungssystem nach „Meilenstein“ teilt sich in einen quantitativen und einen qualitativen  
Bewertungsbereich. Im quantitativen Teil wird die Flächensituation bewertet. Der qualitative Bereich 
gliedert sich in drei Kriterienbereiche: 
 Organisation, Management, Controlling 
 Planerische Steuerungsinstrumente 
 Kommunikation und Kooperation 
Die oben genannten Kriterienbereiche untergliedern sich nochmals in Unterbereiche, denen dann die 
einzelnen Kriterien angehören (vgl. Abbildung 4).
 
   
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Abbildung 4: Kriterienbereiche im Bewertungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) 
Insgesamt werden 900 Punkte für die Zertifizierung nach „Meilenstein“ vergeben. Dabei fallen 300 
Punkte auf den quantitativen und 600 Punkte  auf den qualitativen Bewertungsbereich. Die 600 
Punkte des qualitativen Bereichs werden zu 300 Punkte für „Organisation, Management, 
Controlling“, 200 Punkte für „planerische Steuerungsinstrumente“ und 100 Punkte für 
„Kommunikation und Kooperation“ aufgeteilt. Zudem können im Bewertungssystem „Meilenstein“ 
Bonuspunkte erzielt werden. Pro Bonus können 5 Punkte erreicht werden, insgesamt 45 Punkte. Die 
Bonuskriterien sollen besondere kommunale Maßnahmen für einen nachhaltigen Umgang mit Fläche 
honorieren, die auf besondere kommunale Gegebenheiten zurückzuführen sind und innerhalb der 
allgemeineren Zertifizierungskriterien nicht berücksichtigt werden können (vgl. Abbildung 5).
 
   
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Abbildung 5: Punkteverteilung im Zertifizierungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) 
Voraussetzung für eine Zertifizierung ist ein Schwellenwert von 25 Prozent  in allen vier 
Kriterienbereichen. Das bedeutet, dass ein Viertel der möglichen Punkte in jedem Bereich von der 
Kommune erreicht werden muss, um zur Zertifizierung zugelassen zu werden. Nach Übe rschreiten 
dieser Mindestschwelle kommt zwischen den vier Themenbereichen ein Ausgleichsmechanismus zu 
tragen, der ein variables Erreichen der Zertifizierungsschwellen ermöglicht. So können z.B. 30 % im 
Bereich „Flächensituation“ mit 80 % im Bereich „Organisation, Management, Controlling“ 
ausgeglichen werden, um insgesamt über die 50 % -Schwelle zu gelangen. Die Vergabe des Zertifikats 
wird in Abhängigkeit von der erreichten Punktzahl der Flächenprüfung in zwei Stufen vergeben. Die 
erste Stufe wird bei 50 Prozent, die zweite Stufe ab 80 Prozent  der maximal möglichen Punktzahl 
erreicht (vgl. Abbildung 6).  
   
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Abbildung 6: Bewertungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) 
Dabei ist zu beachten, dass in diesem System obligatorische Kriterien  enthalten sind. Dies bedeutet, 
dass die Kommune nicht zertifiziert werden kann, solange sie diese Kriterien nicht erfüllt. Dazu 
gehört beispielsweise die verbindliche Sicherung der  Teilnahme am Zertifizierungsprozess und die 
Erstellung und Verabschiedung des Flächenberichts.  
 
   
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9 INTERNE AUDITIERUNG 
Interne Audits  sind von der Kommune selbstorganisierte, systematische und dokumentierte 
Prozesse, welche die Konformität des kommunalen Handelns und der Flächensituation mit den 
Zertifizierungskriterien des „Meilenstein“ abgleic hen. Dazu werden Auditnachweise erhoben, die in 
Form quantitativer (z.B. Auswertung statistischer Daten) oder qualitativer (z.B. Dokumentenprüfung) 
Indikatoren Aufschluss über den Grad der Konformität geben.  
Die jährlich durchzuführende interne Auditierung dient der Kommune dazu, ihre Fortschritte im 
nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden systematisch im Lichte der Bewertungskriterien des 
Zertifizierungssystems quantifizieren zu können. Es sollen die durch den kontinuierlichen 
Verbesserungsprozess angestoßenen Anpassungen der Flächenziele und des Handlungsprogramms 
auf ihre unmittelbare Auswirkung hinsichtlich der Zertifizierungskriterien untersucht werden. Die 
Dokumentierung des Audits erfolgt mithilfe des zur Verfügung gestellten Audit -Tools „Meilenstein“, 
in welchem die erreichten Konformitätsgrade sowie eventuelle Anmerkungen des Auditors zu 
möglichen Verbesserungen und Anpassungen festgehalten werden.  
Die interne Auditierung bildet den vorläufigen Abschluss des KVP -Zyklus, leitet aber auch zeitgleich 
den nächsten Zyklus ein. Durch den systematischen Soll -Ist-Abgleich werden sowohl 
Umsetzungsdefizite als auch Erfolge sichtbar, die zu spezifischen Korrektur- und 
Anpassungsmaßnahmen bei den Zielen und Maßnahmen des Handlungsprogramms führen können. 
Die Dokumentation in Form eines Auditberichts ist ein wichtiger Bestandteil des flächenpolitischen 
Berichtswesens, da hier die flächenrelevanten Sachstände aus den unterschiedlichen betroffenen 
kommunalen Bereichen gebündelt dargestellt werden. Die Feststellungen des Auditberichts sind Teil 
des vorliegenden Flächenberichts. 
Das erste interne Audit wurde in Zusammenarbeit mit der LAG 21 NRW und dem ILS am 05.05.2014 
durchgeführt. Dabei wurden alle vier Kriterienbereiche abgeprüft. Die  Ergebnisse sind im 
nachfolgenden Kapitel dargestellt. Die Ergebnisse der internen Auditierung werden von der LAG 21 
NRW an ein externes Zertifizierungsgremium bestehend aus Vertretern des MKULNV NRW sowie der 
kommunalen Spitzenverbände und der Wissenschaf t weitergegeben. Dieses entscheidet über die 
endgültige Vergabe des Zertifikats. 
9.1 Auditbericht Stadt Münster 2014 
Am 21.05.2014 fand das externe Audit statt. Dabei erreichte die Stadt Münster in den einzelnen 
Kriterienbereichen folgende Punkte: 
• Flächensituation:     150 von 300 Punkten 
• Organisation, Management, Controlling: 300 von 300 Punkten 
• Planerische Steuerungsinstrumente:  153 von 200 Punkten 
• Kommunikation und Kooperation:  90 von 100 Punkten 
   
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• Bonuskriterien:     45 von 45 Punkten 
Im Gesamtergebnis l iegt Münster damit bei 7 38 von 900 Punkten, was eine m Wert von 8 2,00 % 
entspricht. Damit hat Münster sogar die zweite Zertifizierungsstufe erreicht , was zur Verleihung des   
„Meilenstein“ in Gold durch Herrn Umweltminister Johannes Remmel führte. 
 
Abbildung 7: Ergebnisse der „Meilenstein-Zertifizierung“ der Stadt Münster 2013/2014 
Das Ergebnis im Bereich „Flächensituation“  (150 von 300 Punkten) spiegelt die 
Flächeninanspruchnahme eines wachsenden Oberzentrums wider. Im R ückblick auf den Zeitraum 
2002 – 2012 lag Münster hinsichtlich der Zunahme der wichtigsten Kategorien der Gebäude - und 
Freifläche als Teil der Siedlungsfläche unter dem von der ILS gGmbH als Maßstab berechneten 
„Verbrauchs-Richtwert“: In Münster betrug die Zunahme der sog. GuF4-Fläche durchschnittlich 33,20 
ha pro Jahr, der „Verbrauchs-Richtwert“ lag hingegen bei 35,51 ha pro Jahr. Damit lag Münster unter 
dem Richtwert, was bezogen auf das prozentuale Verhältnis von statistischer Entwicklung und 
„Verbrauchs-Richtwert“ die zweite Stufe in der Bewertungsklasse bedeutete (30 Punkte). 
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass auch eine statistische Bereinigung der 
überzeichneten Erfassung des Gewerbegebietes Hessenweg – 34 ha der als Gebäude - und 
Freifläche/Gewerbe- und Industrie verbuchten Flächen sind aktuell noch reale Freifläche – aufgrund 
   
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der vorgegebenen Klassifizierung nicht zu zusätzlichen Punkten geführt hätte. Im Hinblick auf die 
Entwicklung der letzten 5 Jahre konnte Münster jedoch nicht den Richtwert „schlagen“, so dass hier 
keine Punkte erzielt werden konnten. 
Im Hinblick auf die Innenentwicklung wurde von der ILS gGmbH anhand einer Auswertung der 
Bebauungspläne für Wohnen ein Integrationsgrad von ca. 66 % ermittelt (zweitbeste Stufe/20 
Punkte). Unter Einbezug der Fertigstellungen im Bestand wurde für Wohnen ein Verhältnis von 
Innen- zu Außenentwicklung von 5,25 ermittelt, was den Richtwert von 3:1 übertraf und ebenfalls 
mit 20 Punkten honoriert wurde. Auf gewerblicher Seite schlug die Entwicklung de s Hansa-Business-
Park als Außenentwicklung zu Buche, wodurch keine Punkte erzielt wurden. Hinsichtlich der 
„Bebauungsdichte“ (Wohneinheiten je Nettowohnbauland im arithmetischen Mittel aller bewerteten 
Bebauungspläne) führten die Auswertungen der ILS gGmbH zu einem Wert von 42,23 WE je ha, was 
in der Städtegrößenklasse 100.000 EW und mehr die zweibeste Stufe bedeutete (20 Punkte). Bei 
einem Wert von 44 WE je ha und mehr wäre Münster in der besten Stufe gelandet. Bei der 
Entwicklung der „Wohnflächendichte“ in den letzten 10 Jahren erhielt Münster 30 Punkte. 
Im Bereich „Organisation, Management und Controlling“  erhielt Münster die Höchstpunktzahl  (300 
von 300 Punkten) . In Münster liegen langjährige Erfahrungen mit einem strategischen 
Flächenmanagement vor (Handlungsprogramme Wohnen/Gewerbe, kontinuierliches Monitoring 
Wohnen mit entsprechender Berichterstattung, periodische Fortschreibung der Baulandprogramme), 
so dass h ier die entsprechenden Zertifizierungskriterien bereits im ersten Zertifizierungsdurchlauf 
erfüllt werden konnten. Damit wurde bereits ein wichtiges Projektziel des Umweltministeriums 
erreicht, da der Zertifizierungsprozess „Meilenstein“ die Einführung von  strategischen 
Flächenmanagementzyklen fördern soll. Ebenso wurden in Münster auch alle anderen 
Anforderungen aus diesem Bereich (Presseberichterstattung, Einbezug Gremien/Beiräte) umgesetzt.  
In dem Bereich „Planerische Steuerungsinstrumente“ erreichte Münster 153 von 200 Punkten. Die 
nicht erreichten Punkte gehen im Bereich der formellen Planung wesentlich auf das Alter des 
Flächennutzungsplans und die dort fehlenden Verankerung des Vorrangs der Innenentwicklung zur 
Außenentwicklung im Verhältnis 3:1 zurück (30 von 50 Punkten). Auch befinden sich einige 
Instrumente der strategischen Planung in der Aktualisierung (z. B. Gewerbeflächenkonzept, 
Verkehrsentwicklungsplan) (72 von 80 Punkten). Ebenso waren wenige Planungsgrundlagen älter als 
5 Jahre (z. B. Versiegelungskastaster, Biotopkartierung für den Innenbereich). Auch sehen die 
Kriterien in diesem Teilbereich eine umfassende Auseinandersetzung mit Infrastrukturfolgen bei 
allen Baugebietsentwicklungen – beispielsweise durch den Einsatz eines 
Infrastrukturfolgekostenrechners – vor. Beim Thema „Ökologischer Ausgleich“ erhielt Münster nicht 
die volle Punktzahl, da zwei Maßnahmen knapp hinter der Stadtgrenze erfolgten, obwohl sie in 
engem funktionellen Zusammenhang mit Maßnahmen auf dem Stadtgebiet stehen (Aufwer tungen 
entlang der Aa) (51 von 70 Punkten). 
   
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Ein sehr gutes Ergebnis erreichte Münster auch in dem Bereich „Kooperation und Kommunikation“  
(90 von 100 Punkten). Vollständig erfüllt wurden die Kriterien in den Teilbereichen „Kommunikation 
in der Verwaltung“,  Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft, 
Kommunikation nach außen und Partizipation und Beratung. Lediglich für den Bereich „Kooperation 
mit Nachbarkommunen“ konnte das Kriterium „vertragliche Regelung mit den Nachbarkommunen 
über eine abgestimmte Wohnsiedlungsentwicklung“ nicht erfüllt werden. In diesem Zusammenhang 
ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Münster neben Verfahren der nachbarschaftlichen Abstimmung 
nach Baugesetzbuch vor allem auch auf die langjährige stadtregionale Zus ammenarbeit verweisen 
kann. Beispielsweise wurde u. a. in der Bürgermeisterrunde Anfang 2014 die Frage der 
Wohnsiedlungsentwicklung und der Gestaltung der Wachstumsregion thematisiert. Die Aktivitäten 
im Rahmen der stadtregionalen Zusammenarbeit wurden daher auch als ein Bonuskriterium 
anerkannt. 
Im Bewertungssystem „Meilenstein“ ist es möglich, Bonuspunkte über sogenannte Bonuskriterien zu 
sammeln. Sie bieten den Kommunen die Möglichkeit, nicht so hoch bewertete Bereiche zu 
verbessern. Mit den Bonuskriterien können kommunenspezifische Aspekte für die Zertifizierung nach 
„Meilenstein“ angerechnet werden. Die Bonuspunkte werden zu der erreichten Gesamtpunktzahl 
addiert. 
Die Kriterien im Bonusbereich beziehen sich auf besondere, von der Kommune erbrachte Leist ungen 
für eine nachhaltige Flächenentwicklung. Diese Leistungen dürfen noch nicht in den vier 
Themenfeldern des Zertifizierungsverfahrens „bepunktet“ und sollten in den letzten Jahren (ca. 3 - 5 
Jahre) erbracht worden sein. 
Das Zertifizierungshandbuch gibt für mögliche Bonuskriterien eine tabellarische Auflistung vor, die im 
Sinne des Zertifizierungsverfahrens noch kommunalspezifisch ergänzt werden kann. Für die Erfüllung 
eines Bonuskriteriums werden 5 Punkte vergeben, insgesamt können im Bonusbereich 45 Pu nkte 
zusätzlich erreicht werden.  Die Stadt Münster erreichte in diesem Bereich alle 45 Punkte. Eine 
Übersicht zur Erfüllung der Bonuskriterien durch die Stadt Münster findet sich im Anhang zu diesem 
Bericht. 
   
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Abbildung 8: Ergebnistabelle zur „Meilenstein-Zertifizierung“ der Stadt Münster 2013/2014 
 
10 AUSZEICHNUNG UND AUSBLICK 
Aufgrund des Zertifizierungsergebnisses von 738 Punkten (82 %) erhielt Münster als einzige 
Pilotkommune am 18.06.2014 den „Meilenstein“ in Gold durch Herrn Umweltminister Johannes 
Remmel. Die Stadt Münster erhält diese Auszeichnung für die nachweisbaren un d vorbildlichen 
Leistungen einer flächensparenden Siedlungspolitik, so Minister Remmel. Der „Meilenstein“ ist 
Ansporn und Verpflichtung, den eingeschlagenen Weg einer bedarfsgerechten und zugleich 
sparsamen Flächenentwicklung konsequent weiterzuverfolgen. Der Zertifizierungsprozess unterstützt 
den verantwortungsvollen Umgang in Münster mit dem aktuellen Bevölkerungs - und 
   
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Beschäftigtenwachstum und bietet zugleich die Chance, die Stadtentwicklungsprozesse in Münster 
anhand fachlich anerkannter Kriterien kontinuierlich weiterzuentwickeln.   
Die Stadt Münster darf das „Meilenstein -Zertifikat“ nun 2014-2017 führen, dann muss sich Münster 
einer erneuten Re- Zertifizierung stellen. Nach der Erstzertifizierung 2014 muss auch in den 
Folgejahren eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Zertifizierungskriterien erfolgen, die 
dann jeweils in einem jährlichen internen Audit münden. Die Ergebnisse sollen jährlich an die 
Zertifizierungsstelle weitergegeben werden. Um ein umfassendes Bild zur Flächenentwicklung zu 
erhalten, wird die Stadt Münster ergänzend zur Betrachtung der Gebäude - und Freifläche im 
„Meilenstein“ ein qualifiziertes Berichtswesen zur gesamten Siedlungs- und Verkehrsfläche aufbauen 
(vgl. V/0288/2012/1. Erg.). Erste Auswertungen fließen bereits in die Umweltdaten Münster ein. 
   
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QUELLENVERZEICHNIS 
BUNDESREGIERUNG (HRSG.) 2002: PERSPEKTIVEN FÜR DEUTSCHLAND. UNSERE STRATEGIE FÜR EINE NA CHHALTIGE 
ENTWICKLUNG. BERLIN 
JOERISSEN, J.; COENEN, R., 2004: INSTRUMENTE ZUR STEUERUNG DER FLÄCHENNUTZUNG, AUSWERTUNG EIN ER 
BEFRAGUNG DER INTERESSIERTEN UND BETROFFENEN AKTEURE, BÜRO FÜR TECHNIKFOLGEN-ABSCHÄTZUNG BEIM 
DEUTSCHEN BUNDESTAG (TAB), TAB-HINTERGRUNDPAPIER NR. 10. BERLIN 
KOSTKA, C.; KOSTKA, S. 2002: DER KONTINUIERLICHE VERBESSERUNGSPROZESS. 2. AUFLAGE. MÜNCHEN 
LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT AGENDA 21 NRW E .V. (LAG 21 NRW) (HRSG.) 2010: NACHHALTIGES 
KOMMUNALES FLÄCHENMANAGEMENT. DOKUMENTATION UND LEITFADEN. DORTMUND 
NRW SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2012: KOALITIONSVERTRAG 2012-2017.  
STATISTISCHES BUNDESAMT (HRSG.) 2012: UMWELTÖKONOMISCHE GESAMTRECHNUNG, NACHHALTIGE 
ENTWICKLUNG IN DEUTSCHLAND, INDIKATOREN DER DEUTS CHEN NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE ZU UMWELT UND 
ÖKONOMIE. WIESBADEN 
 
   
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ANHANG 
Vorgaben für Bonuskriterien laut Zertifizierungshandbuch 
Im Bewertungssystem „Meilenstein“ ist es möglich, Bonuspunkte über sogenannte Bonuskriterien zu 
sammeln. Sie bieten den Kommunen die Möglichkeit, nicht so hoch bewertete Bereiche zu 
verbessern. Mit den Bonuskriterien können kommunenspezifische Aspekte für die Zertifizierung nach 
„Meilenstein“ angerechnet werden. Die Bonuspunkte werden zu der erreichten Gesamtpunktzahl 
addiert. 
Die Kriterien im Bonusbereich beziehen sich auf besondere, von der Kommune erbrachte Leistungen 
für eine nachhaltige Flächenentwicklung . Diese Leistungen dürfen noch nicht in den vier 
Themenfeldern des Zertifizierungsverfahrens „bepunktet“ worden sein und sollten in den letzten 
Jahren (ca. 3 - 5 Jahre) erbracht worden sein. 
Das Zertifizierungshandbuch gibt für mögliche Bonuskriterien eine tabellarische Auflistung vor, die im 
Sinne des Zertifizierungsverfahrens noch kommunalspezifisch ergänzt werden kann. Für die Erfüllung 
eines Bonuskriteriums werden 5 Punkte  vergeben, insgesamt können im Bonusbereich 45 Punkte  
zusätzlich erreicht werden. 
Übersicht: Erfüllung der Bonuskriterien durch die Stadt Münster  
 
Bonuskriterium laut 
Zertifizierungshandbuch 
Bonusleistungen der Stadt  Münster Bonus-
punkte 
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme 
nach § 136 ff. BauGB 
Sanierungsmaßnahme Osthuesheide (Satzung 
2005, Abschluss 2013) 
5 P. 
Grundsatzbeschlüsse zu 
- Flächenreduktion 
- Innen- vor Außenentwicklung 
 
 
 
- Sonstige (Wiedernutzung 
Konversionsflächen) 
- Grundsatzbeschluss „Begrenzung des 
weiteren Zuwachses an SuV-Fläche 
(V/0288/2012/1)“ 
- Grundsatzbeschluss „Bausteine für die 
weitere Stärkung der inneren Entwicklung 
im Bereich Wohnen (V/0006/2011)“ 
- Grundsatzbeschlüsse „Konversion von 
britischen Liegenschaften in Münster“ (u. a. 
Bedeutung der Wiedernutzung/ 
V/0111/2012/1 und V/0728/2012/1 
Standorte-Entwicklungskonzept Briten-
Wohnungen in Münster)  
5 P. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rahmenplanungen zum Bestand Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen und 
Durchführung eines mehrstufigen öffentlichen 
Beteiligungsprozesses „Hafenforum“ 
(V/0359/2010, V/0800/2011) 
5 P. 
   
Seite 51

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Bonuskriterium laut 
Zertifizierungshandbuch 
Bonusleistungen der Stadt  Münster Bonus-
punkte 
Ausrichtung der Neuausweisung an 
bestehende Infrastrukturen 
Entwicklung neuer Wohnstandorte an 
Schienenhaltenpunkten (geplante Baugebiete 
mit 2.876 WE nach Baulandprogramm 
V/0115/2014/1 im 1.500 m Radius um 
vorhandene/in Reaktivierung befindliche 
Schienenhaltepunkte und Hbf. 34,5 % – ohne 
ehem. britische Wohnstandorte / Kasernen 
läge der Wert bei 51 %) 
5 P. 
 
 
 
 
 
 
 
Zusatzkriterium: 
Berücksichtung der Klimaschutzbelange 
und der Zentrenorientierung bei der 
Aufnahme von Bauleitplanverfahren 
Checkliste „Städtebaulicher Klimaschutz“ bei 
Anträgen zur Aufnahme von B-Planverfahren 
(Kriterien: Zentrennähe/ÖPNV-Optionen, 
Flächensparendes Bauen / Erschließungsanteil, 
Kompaktheit des Städtebaus, Optionen für 
aktive Solarnutzung) 
5 P. 
Brachflächenrecycling Förderung der Wiedernutzung von 
profanierten Kirchen durch die Schaffung 
entsprechender Rahmenbedingungen und 
teilweise auch das Engagement der städtischen 
Wohnungsbaugesellschaft (z. B. 
Dreifaltigkeitskirche, St. Elisabeth, St. 
Sebastian) 
5 P. 
Anreizprogramme (z. B. zur 
Wiedernutzung alter Gebäude) 
Förderung der Altbaumodernisierung in 
Münster durch finanzielle Anreize (Programm 
„Altbausanierung und 
Energieeinsparung“/350.000 € in 2014) sowie 
durch Netzwerke  
5 P. 
Zusatzkriterium: 
Reduktion der Einpendlerverkehre, 
Klimaschutz und flächensparende 
Entwicklung  
Richtlinien zur Vergabe städtischer 
Einfamilienhausgrundstücke: hoher Punktwert 
für Arbeitsplatz in Münster, flächensp. 
Grundstücksgrößen, Wärmedämmstandard 35 
% unter ENEV 
5 P. 
Zusatzkriterium: 
Stadtregionale Kooperation 
Stadtregionale Zusammenarbeit in der 
Stadtregion Münster (V/0835/2003; 
V/0369/2013): Beschluss zur Zusammenarbeit 
2003 vor dem Hintergrund des engen 
funktionalen Beziehungsgeflechtes; 
Bekräftigung 2013 
5 P. 
 Gesamt: 45 
Punkte 
 
 
   
Seite 52

V_0761_2014_Anlage_1_Kriterien_Zertifizierung

838 Zeichen

Flächen-
inanspruchnahme 
 
Flächensituation/ 
- entwicklung 
(300 Punkte) 
 
Innenentwicklung 
 
Dichte 
 und  
Effizienz 
Organisation, 
Management, 
Controlling 
(300 Punkte) 
Information/ 
Vorbereitung der 
Teilnahme 
Verbindlichkeit 
Aufbauorganisation 
Management 
Controlling 
Planerische 
Steuerungs-
instrumente 
(200 Punkte) 
 
Strategische 
Planung 
 
 
Formelle 
 Planung 
 
 
Planungs-
grundlagen 
 
Kommunikation 
und Kooperation 
(100 Punkte) 
Kommunikation 
innerhalb 
Verwaltung 
Kommunikation 
zwischen 
Verwaltung, Politik, 
Zivilgesellschaft 
Kommunikation 
nach außen 
Partizipation und 
Beratung 
Kooperation mit 
Nachbarkommunen 
Meilenstein 2014 
Bonuspunkte 
 (+ 45 Punkte) 
Meilenstein: Kriterienbereiche der Zertifizierung 
Quelle: Verändert nach LAG 21 NRW e.V. (2013, S. 32) 
Anlage 1 
zur Vorlage V/0761/2014

Beratungsverlauf (4)

19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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10.12.2014 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

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Orte (6)

  • Klemensstraße 10
  • Stubengasse
  • Schulstraße
  • Brüningheide
  • Hessenweg
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0761/2014
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37