V/0761/2014
Erfolgreiche Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende Kommune, Flächenbericht mit Handlungsprogramm "Flächensparende Entwicklung" und Analyse der Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung in Münster
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V_0761_2014_Anlage_4_Analysen_SuV_Flaeche
9195 Zeichen
Analysen zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche) in Münster
1. Siedlungs- und Verkehrsfläche als Schlüsselindikator mit methodischen Restriktionen
Um ein umfassendes Bild zur Flächenentwicklung zu erhalten, sind ergänzend zur Betrac h-
tung der Gebäude- und Freifläche im „Meilenstein“ zusätzliche Analysen zur gesamten Sied-
lungs- und Verkehrsfläche vorgenommen worden. Diese stellen einen weiteren Schritt zum
Aufbau eines qualifizierten Berichtswesens zur Thematik „Flächensparende Kommune“ ge-
mäß Beschluss des Rates dar (vgl. V/0288/2012/1. Erg.).
Die Siedlungs - und Verkehrsfläche ist ein weitverbreiteter Schlüsselindikator, der genutz t
wird, um die Inanspruchnahme von bisher anderweitig genutzten Flächen für Siedlungs- und
Verkehrszwecke nachzuvollziehen. In Fachkreisen besteht Einvernehmen, dass die Nutzung
der Siedlungs- und Verkehrsfläche für Zwecke der Erfolgskontrolle aufgrund methodischer
Restriktionen nicht unreflektiert erfolgen darf. Zunächst ist zu be achten, dass die Siedlungs-
und Verkehrsfläche durch die Zusammenfassung verschiedener Nutzungen gebildet wird.
Zur Siedlungs- und Verkehrsfläche gehören folgende „Flächennutzungsarten“:
• Gebäude- und Freifläche: Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Fl ä-
chen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind (z.B. Gärten)
• Betriebsfläche ohne Abbauland: Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für
Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden
• Verkehrsfläche (inkl. Verkehrsbegleitflächen)
• Erholungsfläche: Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung (z.B. Grünanlagen)
dienen
• Friedhofsfläche
Diese Auflistung macht deutlich, dass die Siedlungs - und Verkehrsfläche keineswegs mit
„versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden kann, da sie unbebaute und damit auch nicht ver-
siegelte Frei- und Grünflächen umfasst. Nach aktuellen Untersuchungen beträgt der A nteil
der versiegelten Fläche an der Siedlungs- und Verkehrsfläche für Nordrhein-Westfalen 58 %
(vgl. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen 2010). Für
Münster liegen zurzeit keine aktuellen Werte vor.
Darüber hinaus ist die Aussagekraft des Indikators dadurch eingeschränkt, dass als Daten-
grundlage die Nutzungsarten des amtlichen Liegenschaftskatasters genutzt werden, das
originär für andere Zwecke geführt wird. Neben den tatsächlichen Nutzungsveränderun gen
bildet das Liegenschaftskataster auch Umwidmungen und Neuzuordnungen ab, die die B e-
wertung von Zeitreihen erschweren. Dies betraf in den letzten Jahren insbesondere den st a-
tistisch überhöhten Zuwachs an Erholungsflächen (vgl. V/0288/2012, Anlage 3).
2. Auswertungen zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV)
Die Zugrundelegung der unreflektierten Daten aus der Flächenstatistik zur Siedlungs - und
Verkehrsfläche vermittelt zunächst den Eindruck, nach dem der absolute Zuwachs an Sied-
lungs- und Verkehrsfläche auf einem relativ hohen Niveau oberhalb des vom Rat beschlos-
senen Zielwertes von 30 ha pro Jahr für das Jahr 2020 verlaufen wäre (vgl. Anhang, Abb. 1).
Dieser Eindruck ergibt sich auch unter Verwendung des gleitenden Vierjahresdurch schnitts,
der genutzt wird, um Umstellungseffekte besser berücksichtigen zu können.
Anlage 4
zur Vorlage V/0761/2014
2
Eine Differenzierung der Entwicklung der SuV-Fläche nach Nutzungsarten macht jedoch
deutlich, dass der Zuwachs an SuV-Fläche statistisch gesehen zu einem großen Teil auf der
Zunahme an Erholungsflächen beruht (2008: 128 ha, 2009: 93 ha, 2011: 82 ha, 2012: 40
ha). Diese Zuwächse gehen jedoch zu einem nicht unerheblichen Teil auf die Umschlüss e-
lung von Flächen zurück, denen methodische Gründe, aber keine realen Entwicklungen z u-
grunde liegen (vgl. V/0288/2012, Anl. 3). Die Problematik der Umschlüsselung zeigt sich
auch an der Entwicklung der Betriebsfläche 2011, 2012 und 2013 (vgl. Anhang, Abb. 2).
Auch aufgrund dieser Kritik hat sich die „Meilenstein -Zertifizierung“ auf die Gebäude- und
Freifläche als umfangreichsten Teilbereich der Siedlungs - und Verkehrsfläche konzent riert.
Einbezogen in die Zertifizierung wurden die wichtigsten vier Flächentypen der Gebäude- und
Freifläche („GuF4-Fläche“).
Hier ist zunächst festzuhalten, dass die statistische Entwicklung der sog. GuF4 -Fläche in
Münster (33,2 ha pro Jahr) unterhalb des Richtwertes (35,5 ha pro Jahr) lag, den die ILS
gGmbH unter Einbezug der Funktionen von Münster berechnet hat ( vgl. Anhang, Abb. 3 ).
Gleichzeitig verdeutlicht Abbildung 3 auch wiederum statistische Artefakte, da von der 2008
zusätzlich ausgewiesenen Fläche „Gebäude- und Freifläche/Gewerbe und Industrie“ heute
noch ca. 34 ha landwirtschaftlich genutzt werden. Somit läge der „bereinigte“ durchschnittli-
che jährlich GuF4-Zuwachs mit 29,8 ha pro Jahr noch weiter unter dem ILS-Richtwert.
Besonders deutlich wird die flächenschonende Entwicklung in Münster, wenn die Sied lungs-
und Verkehrsfläche (SuV -Fläche) in Bezug zur Einwohnerzahl gesetzt wird (vgl. An hang,
Abb. 4). Hier zeigt sich, dass in Münster erheblich weniger SuV -Fläche in Anspruch genom-
men wird als im Landesdurchschnitt (Land NRW 2012: 432,9 m²/Ew.; Münster 2012: 342,3
m²/Ew.). Auch ist der Anstieg der Suv-Fläche pro Ew. im Landesdurchschnitt deutlich stärker
verlaufen als in Münster (1993: Di fferenz Land – MS = 64,4 m² SuV-Fläche/Ew.; 2009: 70,7
m² SuV-Fläche/Ew.). Unter Verwendung der aktualisierten VZ 2011- Bevölkerungszahlen
liegt die Differenz zum 31.12.2013 sogar bei 103 m² SuV-Fläche/Einwohner.
Damit bleibt festzuhalten:
• Der vom Rat beschlossene Zielwert zur weiteren jährlichen Zunahme der Sied lungs- und
Verkehrsfläche von 30 ha wäre in den letzten Jahren nach unreflektierter Nutzung der Da-
ten der Flächenstatistik überschritten worden.
• Da nicht unerhebliche Teile des statistisch ausgewiesenen Zuwachses an SuV-Fläche auf
Umschlüsselungen oder statistische Umwidmungen zurückgehen, lässt sich das Ausmaß
der realen Zunahme an SuV-Fläche nicht eindeutig beurteilen.
• Dass Münster zu den flächensparsamen Kommunen gehört, zeigt sich eindeutig, wenn
die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Beziehung zur Einwohnerzahl gesetzt wird.
• Auch die Bewertung der Flächenentwicklung im Meilenstein- Verfahren bestätigt, dass
Münster sparsam mit Fläche umgeht, wie die Unterschreitung des vom ILS berechneten
„Verbrauchs-Richtwertes“ für die GuF4-Fläche belegt.
• Aufgrund der eingeschränkten Aussagefähigkeit des Indikators SuV -Fläche sieht dem-
nach das „Meilenstein-Handlungsprogramm“ der Stadt Münster auch eine Qualifizierung
der Datengrundlagen zum Nachvollzug der Flächeninanspruchnahme als Maßnahme vor.
• Zudem müssen ergänzende qualitative Indikatoren einbezogen werden, um zu einer
sachgerechten Einschätzung der Flächenentwicklung zu kommen (V/0288/2012, Anl. 3).
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020
+ 0
+ 20
+ 40
+ 60
+ 80
+ 100
+ 120
+ 140
+ 160
+ 180
+ 200
+77
+103
+49
+129
+183
+31
+38 +35
+68
+95
+60
+79
+44
+81
+178
+117
+63
+156
+91
+51
in ha
+30
gleitender 4-Jahres-
Durchschnitt*
*) Mittelwert der jeweils letzten 4 Jahre
Abb. 1: Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche)
in Münster 1994 – 2013 mit Zielwert 2020 (laut V/0288/2012 E1)
- 150
- 125
- 100
- 75
- 50
- 25
0
+ 25
+ 50
+ 75
+ 100
+ 125
+ 150
+ 175
+ 200
+ 225
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2020
Gebäude- und Freifläche Betriebsfläche (ohne Abbauland) Erholungsfläche Verkehrsfläche Friedhof
in ha
+ 77
+ 103
+ 49
+ 129
+ 183
+ 31
+ 38
+ 35
+ 68
+ 95
+ 60 + 79 + 81
+ 44
+ 178
+ 117
+ 63
+ 156
+ 30
+ 51
+ 91
Ziel-
wert
SuV
Abb. 2: Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche)
in Münster 1994 – 2013 nach Nutzungsarten mit Zielwert 2020
- 20
0
+ 20
+ 40
+ 60
+ 80
+ 100
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Wohnen Gewerbe und Industrie Handel und
Dienstleistungen
Mischnutzung
und Wohnen
in ha
+ 14
+ 23 + 33 + 40+ 24 + 25
+ 77
+ 26 + 26
+ 44
GuF4 - Ø "Verbrauchsrichtwert" (35,5 ha)
GuF4 - Ø "statistische Entwickl." (33,2 ha)
GuF4 - Ø "bereinigte Entwicklung" (29,8 ha)
Abb. 3: Entwicklung der Gebäude- und Freifläche nach ausgewählten
Nutzungsarten (GuF4) in MS und „Meilenstein-Verbrauchsrichtwert“
379,3 380,6 383,3 384,8 387,5 390,6 394,0 396,9 399,2 401,9 403,6 407,7 410,8 414,4 418,0
422,5 425,8 428,8 431,0 432,9
314,9
320,7 324,4 325,4
331,0
338,8 339,7 339,9 339,2 339,5 342,3 343,9 345,8 345,8 347,7
353,0 355,1 352,0
342,9 342,3
300
325
350
375
400
425
450
1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Jahr (jeweils 31.12.)
in m²
SuV-Fläche NRW m²/ Einwohner
SuV-Fläche MÜNSTER m²/ Einwohner
Quelle: IT.NRW Landesdatenbank (Hauptwohnsitzbevölkerung - Fortschreibung VZ 1987)
Abb. 4: Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV-Fläche)
in m² je Einwohner/in in NRW und in Münster
V_0761_2014_Anlage_2_Meilenstein_Muenster
539 Zeichen
Flächen- situation Organisation, Management, Controlling Planerische Steuerungs- instrumente Kommunikation und Kooperation Insgesamt (inkl. Bonus- punkte) 0% 20% 40% 60% 80% 100% E r r e i c h t e P r o z e n t 50 % 100 % 76,5 % 90 % 82 % Mindestschwelle ( muss in allen 4 Kriterienbereichen erreicht werden ) 1. Zertifizierungsstufe ( muss insgesamt erreicht werden ) 2. Zertifizierungsstufe "Gold" ( muss insgesamt erreicht werden ) Meilenstein: Ergebnisse für Münster (Zertifizierung in Gold) Anlage 2 zur Vorlage V/0761/2014
Beschlussvorlage
11767 Zeichen
V/0761/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Erfolgreiche Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende Kommune, Flächenbericht mit Handlungsprogramm "Flächensparende Entwicklung" und Analyse der Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung in Münster Beratungsfolge 19.11.2014 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt die Ergebnisse des Zertifizierungsverfahrens „Meilenstein“ für flächenspare n- de Kommunen zur Kenntnis (Anlage 1 - 2). 2. Der Rat nimmt den Flächenbericht als zentrales Dokument des Zertifizierungsverfahrens mit dem Handlungsprogramm für eine flächensparende Entwicklung zur Kenntnis (Anlage 3). In- sofern noch Beschlüsse zu erforderlichen Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms herbeizuführen sind, wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat hierzu gesonderte Vorlagen vorzulegen, in denen die finanziellen Auswirkungen beziffert werden. 3. Der Rat nimmt die Analysen zur Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster zur Kenntnis (Anlage 4). II. Finanzielle Auswirkungen: Mit den vorstehenden Beschlusspunkten sind keine unmittelbare n finanziellen Auswirkungen verbunden. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Vorlagen-Nr.: V/0761/2014 Auskunft erteilt: Herr Dr. Hauff Ruf: 492-6135 E-Mail: HauffTho@stadt-muenster.de Datum: 23.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0761/2014 Am 12.12.2012 hat der Rat mit der Vorlage V/0288/2012/1 einen Zielwert zur Begrenzung des wei- teren Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Münster bis zum Jahr 2020 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung auch beauftragt, sich an der Nachfolgeausschrei- bung des Programms „Meilenstein 2012“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu beteiligen, in dessen Rahmen eine Zertifizierung als flächensparende Kommune erfolgt. Das Zertifizierungsverfahren „Meilenstein“ wurde im Auftrag des Umweltministeriums NRW (MKUNLV NRW) entwickelt, um die Kommunen in NRW zu einem schonenden Umgang mit der Ressource Fläche zu motivieren. Das Zertifikat würdigt nicht nur die Anstrengungen der S tädte im Hinblick auf eine flächensparsame Entwicklung, vielmehr soll über die Einführung eines Fläche n- managementsystems auch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess eingeleitet werden. Im November 2013 wurde Münster aus einer Vielzahl qualifizierter B ewerbungen als eine von sechs Pilotkommunen für die erste Zertifizierungsphase 2013/2014 ausgewählt. Diese wurde auf der Grundlage eines umfangreichen Zertifizierungssystems (vgl. Anlage 1) und eines ambitionier- ten Zeitplans Mitte 2014 abgeschlossen. Der Z ertifizierungsprozess wurde von einer ämterübe r- greifenden Projektgruppe bearbeitet : Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung (Koordination); Amt für Grünflächen und Umweltschutz; Vermessungs- und Katasteramt. Die Kriterien der Zertifizieru ng beziehen sich auf vier Themengebiete: „Flächensituation“, „Organi- sation/Management/Controlling“, „Planerische Steuerungsinstrumente“ sowie „Kommunikation und Kooperation“. Hinzu kommen Bonuskriterien für spezifische kommunale Ansätze (vgl. Anlage 1) . Grundlage für die Zertifizierung ist, dass in allen vier Bereichen mindestens 25 % der Punkte e r- reicht werden. Die Zertifizierungsstufe 1 setzt dann 50 % der Punkte voraus, für die Stufe 2 müs- sen 80 % der Punkte erreicht werden (vgl. Anlage 2). Am 21.05.2014 erfolgte die Zertifizierung durch ein externes Gremi um, dem Vertreterinnen/Vertre- ter des Umweltministeriums NRW, der kommunalen Spitzenverbände und des Instituts für Landes- und Stadtentwicklungsforschung NRW als wissenschaftliche Beratung (ILS gGmbH) angehörten. In den einzelnen Kriterienbereichen erreichte Münster folgende Punkte (vgl. Anlage 2): Flächensituation: 150 von 300 Punkten (50 %) Organisation, Management, Controlling: 300 von 300 Punkten (100 %) Planerische Steuerungsinstrumente: 153 von 200 Punkten (76,5 %) Kommunikation und Kooperation: 90 von 100 Punkten (90 %) Bonuskriterien: 45 von 45 Punkten (100 %) Im Gesamtergebnis landete Münster somit bei 738 von 900 Punkten, was einen Wert von 82 % ergibt. Damit übersprang Münster auf A nhieb und als einzige Kommune die Hürde zur Zertifizie- rungsstufe 2. Auf der von Umweltminister J. Remmel unterzeichneten Urkunde wird ausg eführt: „Die Stadt Münster wird nach erfolgreicher Auditierung mit dem Zertifikat Meilenstein in Gold als flächensparende Kommune in Nordrhein-Westfalen für den Zeitraum 2014 – 2017 ausgezeichnet. Die Stadt Münster erhält diese Auszeichnung für die nachweisbaren und vorbildlichen Leistungen einer flächensparenden Siedlungspolitik“. Die Verleihung des „Meilenstein“ in Gold ist eine Bestätigung der bisherigen Stadtentwicklungspra- xis in Münster. Der Zertifizierungsprozess unterstützt einen verantwortungsvollen Umgang mit dem aktuellen Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum. Der „Meilenstein“ ist Ansporn und Verpflic h- tung, den eingeschlagenen Weg einer bedarfsgerechten und zugleich sparsamen Flächenentwick- lung konsequent weiterzuverfolgen. Dies umfasst nicht nur die Umsetzung der Maßnahmen aus - 3 - V/0761/2014 dem Handlungsprogramm, die zu großen Teilen auf der Grundlage vorhandener Beschlüs se be- reits laufen, sondern auch eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Zertifizierungskriterien. Für 2017 ist dann nach jährlichen internen Audits die Re-Zertifizierung vorgesehen. Zu Beschlusspunkt 2: Zentrales Berichtsdokument zum Zertifizierungsverfahren „Meilenstein“ ist der sog. Flächenbericht (vgl. Anlage 3). Die Erstellung des Flächenberichtes nach einer vorgegebenen Gliederung und dessen Einbringung in die parlamentarische Beratung sind verpflichtende Bestandteile des „Mei- lenstein-Verfahrens“. Die grundsätzlichen Teile des Flächenberichtes wurden von der LAG 21 NRW e. V. im Auftrag des Umweltministeriums NRW verfasst . Die Ausführungen zu Münster wu r- den von der Verwaltung im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erarbeitet. Der Flächenbericht enthält eine genaue Beschreibung der einzelnen Verfahrensschritte und stellt die Ergebnisse der Zertifizierung für die Stadt Münster dar. Orientiert an den Schritten des Zertif i- zierungsverfahrens arbeitet der Bericht v. a. folgende münsterspezifische Inhalte auf: Zielsetzung der Stadt Münster für das Meilensteinverfahren (Kap. 1.1) Aufbauorganisation in der Stadt Münster (Kap. 3.1) Leitlinien der Stadt Münster (bisherige Beschlusslage) (vgl. Kap. 4.1) Ergebnisse der Datenanalyse (Kap. 5.1), Stärken-Schwächen-Analyse (Kap. 5.2) und Ableitung von Handlungsschwerpunkten (Kap. 5.3) Handlungsprogramm für Münster (Kap. 6.1, Kap. 6.2) Auditbericht für Münster (Zertifizierungsergebnisse) (Kap. 9.1) Die Ergebnisse der Datenanalyse und der Stärken -Schwächen-Analyse machen deutlich, dass sich Münster gegenwärtig in einer Wachstumsphase befindet (v. a. Bevölkerung, Beschäftigte), die nach den vorliegenden Prognose n voraussichtlich noch mindestens bis Ende des Jahrzehnts a n- halten wird. Hieraus resultieren entsprechend e Herausforderungen für die Stadtentwicklung wie z. B. für den Wohnungsmarkt und für den Ausbau der wohnungsnahen Infr astruktur, aber auch für die Sicherung der Freiraumsysteme und die Weiterentwicklung der Grünflächen. Wie der Flächenbericht deutlich macht, kann das Handlungsprogramm „Flächensparende Entwick- lung“ bereits auf einer Vielzahl von Beschlüssen und laufenden Prozessen aufbauen. Hinzuweisen ist auf den B eschluss des Hauptausschusses zum „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025“, das den räumlichen Bezugsrahmen für die weitere Baulandentwicklung absteckt (V/0230/2013). Hieraus sind das Baulandprogramm 2014 – 2020 (V/0593/2013) und dessen Über- arbeitung entwickelt worden (V/0115/2014/1). Ebenso liegen zahlreiche Grundsatzbeschlüsse zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Sied- lungs- und Verkehrsfläche (V/0288/2012/1), zur weiteren Stä rkung der Innenentwicklung (V/0006/2011), zur Konversionen von ehemals britischen Liegenscha ften (V/0111/2012/1), zum Standorte-Entwicklungskonzept Briten -Wohnungen in Münster (V/0728/2012/1) und zur Wi e- dernutzung von in Aufgabe befindlichen bzw. aufgegebenen Gewerb estandorten (z. B. Winkhaus- Gelände, Nordseite Stadthafen 1, Beresa -Gelände) vor. Auch hat Münster bereits langjährige E r- fahrungen mit der Anwendung eines strategischen Flächenmanagementsystems, dessen Einfü h- rung ebenfalls mit dem Meilenstein-Verfahren intendiert ist (vgl. V/0397/2012). Ingesamt setzt das Handlungsprogramm den Ratsauftrag um, den weiteren Zuwachs an Sie d- lungs- und Verkehrsfläche bis 2020 auf 30 ha im Jahr zu reduzieren und gleichzeitig dafür zu so r- - 4 - V/0761/2014 gen, dass eine nachhaltige Flächenentwicklung im Hinblick auf den angespannten Wohnung s- markt nicht zu Lasten von Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geht. Vor diesem Hintergrund en thält das Handlungsprogramm (Anlage 3, Kap. 6. 1) Maßnahmen und Prüfaufträge zu folgenden Zielen: 1. Entwicklung von Münster als Stadt von Wissenschaft und Lebensart mit kompakten, urbanen und grünen Stadtstrukturen 1.1 Schaffung der Rahmen bedingungen für ein bedarfsgerechtes, bezahlbares und fläche n- schonendes Wohnungsangebot Nutzung der Innenentwicklungspotenziale zur Entwicklung von Quartieren mit hoher Lebensqualität und Wohnungsangeboten für verschiedene Zielgruppen Planung neuer Wohnquartiere in der Nä he von Zentren und qualifizierten ÖPNV- Haltepunkten mit angemessener städtebaulicher Dichte unter Vermeidung von Spru n- ginvestitionen und mit Sicherung der Freiraum-/Grünstrukturen 1.2 Schaffung der Rahmen bedingungen für ein zielgruppenorientiertes und flä chenschonen- des Gewerbeflächenangebot 1.3 Stärkung der Innenentwicklung durch querschnittsorientierte Fachkonzepte 1.4 Sicherung und Ausbau der Natur-/Landschaftsräume und Grünzüge/-verbindungen 1.5 Erstellung eines integrierten raumfunktionalen Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur 2. Gestaltung der laufenden Wachstumsprozesse mit den stadtregionalen Partnern 3. Qualifizierung der Datengrundlagen zum Nachvollzug der Flächeninanspruchnahme und einer weiteren Stärkung der flächenschonenden Entwicklung Zu einem großen Teil der Maßnahmen liegen bereits Beschlüsse vor. Insofern noch Beschlüsse zu erforderlichen Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms herbeizuführen sind, wird die Verwa l- tung hierzu gesonderte Vorlagen mit Bezifferung der finanziellen Auswirkungen vorlegen. Zu Beschlusspunkt 3: Um ein umfassendes Bild zur Flächenentwicklung zu erhalten, sind ergänzend zur Betrachtung der Gebäude- und Freifläche im „Meilenstein“ zusätzliche Analysen zur gesamten Siedlungs- und Ver- kehrsfläche vorgenommen worden (vgl. Anlage 4) . Diese stellen einen weiteren Schritt zum Au f- bau eines qualifizierten Berichtswesens zur Thematik „Flächensparende Kommune“ gemäß Rat s- beschluss dar (V/0288/2012/1. Erg.). Dabei zeigt sich u. a., dass die SuV -Fläche pro Einwohner in Münster deutlich unter dem Landesdurchschnitt liegt. Hinweis: Der Beirat nach dem Landschaftsgesetz wird in seiner Sitzung am 12.11.2014 über die erfolgreiche Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende Kommune informiert und erhält die vorliegende Vorlage. I. V. gez. Schultheiß Anlagen: Stadtdirektor Anlage 1- 4 - 5 - V/0761/2014
V_0761_2014_Anlage_3_Flaechenbericht_Muenster
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MEILENSTEIN - Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in Nordrhein-Westfalen FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER ein Projekt der: in Kooperation mit: im Auftrag des: Anlage 3 zur Vorlage V/0761/2014 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Impressum Stadt Münster Klemensstraße 10 48127 Münster E-Mail: stadtplanung@stadt-muenster.de Ansprechpartner/in: Herr Dr. Thomas Hauff Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Telefon: 0251 – 492 6135 E-Mail: haufftho@stadt-muenster.de Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. Dr. Klaus Reuter; Dipl.-Ing. Melanie Schulte; Dipl.-Ing. Moritz Schmidt Deutsche Straße 10 44339 Dortmund Telefon: 0231 - 93 69 60 - 0 Fax: 0231 - 93 69 60 - 13 Email: info@lag21.de www.lag21.de Hinweis zur Urheberschaft des Berichtes: Die allgemeinen Teile des Berichtes wurden von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V. verfasst, die Ausführungen zu Münster wurden durch die Stadt Münster erstellt. Stadt Münster, 13.10.2014 Seite 2 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER INHALTSVERZEICHNIS 1 HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG ........................................................................................ 5 1.1 Zielsetzung Stadt Münster ..................................................................................................... 6 2 ABLAUF DES ZERTIFIZIERUNGSPROZESSES ........................................................................... 10 3 AUFBAUORGANISATION FÜR DEN ZERTIFIZIERUNGSPROZESS .............................................. 12 3.1 Aufbauorganisation in der Stadt Münster ........................................................................... 13 4 LEITLINIEN .......................................................................................................................... 14 4.1 Leitlinien Stadt Münster ...................................................................................................... 14 5 BESTANDSAUFNAHME ........................................................................................................ 19 5.1 Datenanalyse Stadt Münster ............................................................................................... 19 5.2 SWOT-Analyse Stadt Münster.............................................................................................. 23 5.3 Schwerpunktsetzung ............................................................................................................ 24 6 HANDLUNGSPROGRAMM ................................................................................................... 26 6.1 Handlungsprogramm Stadt Münster ................................................................................... 27 6.2 Umsetzung und Ergebnisse des Handlungsprogramms ...................................................... 37 7 KONTINUIERLICHER VERBESSERUNGSPROZESS ................................................................... 38 8 BEWERTUNGSSYSTEM NACH MEILENSTEIN ......................................................................... 40 9 INTERNE AUDITIERUNG ...................................................................................................... 44 9.1 Auditbericht Stadt Münster 2014 ........................................................................................ 44 10 AUSZEICHNUNG UND AUSBLICK .......................................................................................... 48 QUELLENVERZEICHNIS ................................................................................................................ 50 ANHANG .................................................................................................................................... 51 Vorgaben für Bonuskriterien laut Zertifizierungshandbuch ............................................................ 51 Seite 3 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Ablauf des Zertifizierungsverfahrens „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) ...... 10 Abbildung 2: Aufbauorganisation „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) ................................ 12 Abbildung 3: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (Quelle: LAG 21 NRW 2011 nach Kostka, C.; Kostka, S. 2002) ...................................................................................................... 38 Abbildung 4: Kriterienbereiche im Bewertungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) ............................................................................................................................ 41 Abbildung 5: Punkteverteilung im Zertifizierungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) ............................................................................................................................ 42 Abbildung 6: Bewertungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) ................................. 43 Abbildung 7: Ergebnisse der „Meilenstein-Zertifizierung“ der Stadt Münster 2013/2014 .............. 45 Abbildung 8: Ergebnistabelle zur „Meilenstein-Zertifizierung“ der Stadt Münster 2013/2014 ....... 48 Seite 4 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 1 HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG Die Kommunen in Nordrhein -Westfalen werden aktuell und in Zukunft verstärkt mit neuen und oftmals komplexen Planungserfordernissen konfrontiert: Die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, die Ressourceneffizienz, der Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie der demographische Wandel sind dabei als wichtige Kernthemen zu nennen. In den vergangenen Jahrzehnten ist überdies eine ausgeprägte Konkurrenzsituation um die begrenzte Ressource Fläche entstanden: Nutzungen und Funktionen wie Wohnen und Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung, Wirtschaft und Naturschutz stellen erhebliche Ansprüche an die Fläche. Der Druck auf die Ressource Fläche ist durch diese vielfältigen Ansprüche sehr hoch und produziert vielfältige Konfliktlagen. Für die Sicherung einer umwelt -, sozial- und ökonomisch gerechten Zukunft ist demnach ein schonender Umgang mit der Ressource Fläche von großer Bedeutung. Eine nachhaltige Stadtentwicklung ist gekennzeichnet durch eine deutliche Verminderung des Flächenverbrauchs, den Schutz bestehender Freiräume, eine kompakte Siedlungsstruktur sowie den Erhalt bzw. die Schaffung einer ökonomisch tragfähigen und lebenswerten Infrastruktur, die auch angesichts des demographischen Wandels den Ansprüchen der Bevölkerung gerecht wird. Vor diesem Hintergrund haben der Bund und das Land Nordrhein -Westfalen konkrete Zielsetzungen formuliert, um die Flächeninanspruchnahme auf ein zukunftsfähiges Maß zu reduzieren. Während auf Bundesebene der tägliche Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 ha pro Tag reduziert werden soll, wird in NRW ein Zielwert von 5 ha pro Tag angestrebt. Langfristig soll sogar ein Netto - Null-Verbrauch erreicht werden. Ein Blick auf die tatsächliche Zunahme zeigt, dass der tägliche Flächenverbrauch noch lange nicht den Zielen einer nachhaltigen Entwicklun g entspricht. Bundes - und landesweit werden jeden Tag fruchtbare Böden in Siedlungs - und Verkehrsflächen umgewandelt und somit den natürlichen Kreisläufen für immer entzogen. In vielen Teilräumen ist eine weitere Zerschneidung der Landschaft eng verknüpft mit einem stetigen Verlust an Biodiversität. Der Flächenverbrauch ist demzufolge weiterhin ein zentrales Umweltproblem. Geringe Fortschritte zu seiner Reduzierung sind zwar erkennbar, aber das in NRW angestrebte 5 -Hektar-Ziel ist bei weitem noch nicht erreicht, ganz zu schweigen von einem Netto -Null-Verbrauch. Die Akteure im Land sind künftig weiter gefordert, erfolgversprechende Strategien gegen den Flächenverbrauch in Angriff zu nehmen. Die Landesregierung in NRW hat diese Problematik erkannt und möc hte, neben den notwendigen formalrechtlichen Leitplanken zur Erreichung dieses Ziels die Kommunen als flächenpolitische Hauptakteure auch mittels inzentiver Instrumente zu einem nachhaltigeren Umgang mit der Ressource Fläche motivieren. Seite 5 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Um die Anstrengungen von Kommunen zum Flächensparen zu honorieren und auszuzeichnen, wurde daher im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein- Westfalen (MKULNV NRW) ein Zertifizierungsverfahren für flächensparende Kommunen entwickelt. Das Zertifikat „Meilenstein“ bescheinigt Städten und Gemeinden einen sparsamen Umgang mit der Ressource Fläche. Mit der Auszeichnung werden Kommunen angesprochen, die auf einer strategischen Grundlage nachweislich Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme umsetzen. So wird mit der Einführung des Zertifikats das Ziel verbunden, strategische Flächenmanagementsysteme in den Städten und Gemeinden NRWs zu implementieren. Die Einführung des Zertifikats wird begleitet und beraten von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21 NRW) in Kooperation mit dem Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung gGmbH (ILS). In einem ersten Zertifizierungsprozess 2013-2014 na hmen die Städte Dormagen, Ems detten, Münster, Porta Westfalica und Recklinghausen sowie die Gemeinde Hellenthal an dem Zertifizierungsverfahren „Meilenstein“ teil. 1.1 Zielsetzung Stadt Münster Als wissensbasierte Regionalmetropole gehört Münster zu den wachsenden Städten in Nordrhein- Westfalen. Münsters Bevölkerungszahl wird voraussichtlich noch im Jahr 2014 die Marke von 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überspringen. Dabei wird das Bevölkerungswachstum sowohl durch einen Geburtenüberschuss als auch durch Wanderungsgewin ne gespeist, wie die Annahmen zur Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster 2013 – 2020 verdeutlichen (vgl. V/0637/2014). Wichtige Treiber für die Stadtwicklung sind die Hochschulen, die wissenschaftlichen Einrichtungen und de r Arbeitsmarkt sowie die hohe Qualitäten von Münster als Wohnstandort. Daher soll Münster sowohl nach der neuen Einwohnerprognose von IT.NRW als auch nach der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster in den nächsten Jahren in erheblichem Umfang weiter wachsen. Bereits 2020 würde Münster demnach auf 310.000 Einwohnerinnen und Einwohner wachsen. Für 2030 wird von IT.NRW für Münster ein Wert von 326.892 Einwohnern prognostiziert. Neben dem Bevölkerungswachstum ist Münster auch durch ein starkes Wachstum der Beschäftigten charakterisiert. So stieg die Zahl der sozialversichungspflichtig Beschäftigten zwischen dem 30.06.1995 und dem 30.06.2013 um 31.61 9 Beschäftigte (+ 27,0 %), was den Spitzenwert unter den kreisfreien Städten in Nordrhein -Westfalen d arstellt. Insbesondere in den letzten Jahren konnte Münster noch deutliche Zuwächse auf 148.554 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2013) verzeichnen. Hinzu kommen die nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, so dass insgesamt über 200.000 Erwerbstätige am Arbeitsort Münster tätig sind. Nach der Prognose von IT.NRW soll die Seite 6 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Zahl der Erwerbspersonen in Münster ebenfalls bis 2030 weiter deutlich zunehmen. Allein bis 2020 ergibt sich nach den unterschiedlichen Varianten ein Anstieg um 18.225 – 24.825 Erwerbspersonen. Als solitäres Oberzentren fungiert Münster zugleich als Einwohner - und Arbeitsplatzschwerpunkt im Münsterland. Die Bedeutung von Münster als Arbeitsplatz- und Bildungszentrum im M ünsterland zeigt sich gut an der Pendlerrechnung 2008, die letztmals auch die Bildungspendler berücksichtigte. Demnach pendelten 146.082 Berufs - und Ausbildungspendler nach Münster ein, während die Zahl der Auspendler demgegenüber lediglich bei 38.780 lag (positive s Pendlersaldo + 107.302 Pendler). Nach der Pendlerrechnung NRW 2012, die nur noch Erwerbstätige berücksichtigt, weist Münster 91.014 erwerbstätige Einpendler und 37.820 erwerbstätige Auspendler auf (positives Pendlersaldo + 53.194 Pendler). Insgesamt übernimmt Münster vielfältige Funktionen für die Region. Hinzuweisen ist hinsichtlich der regionalen und überregionalen Ausstrahlung insbesondere auf die Hochschulen und außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen , auf die Bildungseinrichtungen , auf die Gesundheitseinrichtungen sowie zahlreiche Verwaltungs - und Dienstleistungseinrichtungen. Hinzu kommen der Kultur- und Freizeitbereich. Das Bevölkerungs- und Beschäftigtenwachstum sind eine große Chance für Münster und die Region, gleichzeitig bedeuten sie aber auch hohe Ansprüche an eine verantwortungsvolle Stadtentwicklung. Insbesondere stellen der angespannte Wohnungsmarkt und die anhaltend hohe Wohnungsnachfrage große Herausforderungen für die Stadtentwicklung dar. Nach der Gebäude - und Wohnungszählung 2011 hat Münster mit 1,7 % eine der niedrig sten Leerstandsquoten in Nordrhein -Westfalen. Folgen des stetig knapper werdenden Wohnungsangebotes sind steigende Mieten und Wohnflächenpreise. Die Auswirkungen betreffen sowohl den Mietwohnungsmarkt als auch den Markt für selbstgenutztes Wohneigentum. Besonders angespannt ist die Situation und damit der Zugang zum Wohnungsmarkt für untere Einkommensgruppen, da gerade das Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen zu gering ist und sich über das Auslaufen der Wohnungsbindungen im öffentlich geförderten Wohnraum noch weiter verringert. Abwanderung (ins Umland) und Verdrängung und damit eine nicht mehr für alle Bevölkerungsgruppen der Stadt ausgewogene Wohnraumversorgung sind die Folgen. Ziel ist eine bedarfsgerechte und zugleich sparsame Flächenentwicklung. Trotz der mit Hochdruck und intensiver Bürgerbeteiligung verfolgten Inwertsetzung der Konversionspotenziale (York - und Oxfordkaserne), der Wiedernutzung der ehemaligen 18 britischen Wohnstandorte und der Nachnutzung ehemaliger bzw. derzeit noch genutzter Gewerbestandorte (z. B. Flächen um die Stadthäfen 1 und 2, Winkhaus -Gelände, Beresa -Gelände, ehemaliges Kino Metropolis) ist es angesichts der sehr angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt notwendig, ergänzend bisher nicht für Siedlungszwecke genutzte Flächen an stadtstrukturell geeigneten und zentrenorientierten Standorten für Wohnzwecke zu entwickeln. So hat der Rat mit der Vorlage V/0039/2014 am 02.04.2014 die sozialgerechte Bodennutzung in Münster beschlossen, da die derzeitigen Wohnungsmarktprobleme auch das Ergebnis eines aktuell Seite 7 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER nicht ausreichend verfügbaren Baulandangebotes sind. Ohne ein ausreichendes Angebot an baureifen Grundstücken, die zur richtigen Zeit, in der richtigen Lage und vor allem zu einem angemessenen Preis auch tatsächlich zur Verfügung stehen, kann der Wohnungsmarkt – sozialgerecht – nicht funktionieren. Der Bodenmarkt ist und bleibt ein dem Wohnungsmarkt vorgelagerter Markt: Es ist daher unabdingbar, dass der münstersche Wohnungsmarkt durch eine neu auszurichtende effektive, la ngfristige - mithin vorausschauende - kommunale Boden - und Liegenschaftspolitik unterstützt wird. Auch bei der Erarbeitung des Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen wurde auf der Grundlage einer Analyse des Münsteraner Wohnungsmarktes durch die empirica AG festgestellt, dass trotz des Vorrangs der Innenentwicklung neue Baugebiete unverzichtbar sind. Der Umfang des Flächenbedarfs für diese neuen Gebiete hängt stark von den Bauformen und der erzielbaren städtebaulichen Dichte ab (vgl. V/0206/2013). Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt Münster in der Mitwirkung am „Meilenstein -Verfahren“ die große Chance, die bereits laufenden Prozesse des nachhaltigen Flächenmanagements anhand von anerkannten Kriterien „guter fachlicher Praxis“ zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ebenso lässt die Zertifizierung erwarten, dass durch die externe Bewertung der Flächenentwicklung nachvollziehbare Informationsgrundlagen für die Einbindung der Bürgerschaft in geplante städtebauliche Entwicklungen und parlamentarische Entscheidungen geschaffen werden. Die Bewerbung der Stadt Münster zur Teilnahme am „Meilenstein -Verfahren“ fußt auf den parlamentarischen Beratungen für einen „Zielwert für die weitere Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 in Münster“ für die Umweltdaten Münster (vgl. V/0288/2012 und V/0288/2012/1. Erg.). In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Münster am 12.12.2012 u. a. beschlossen: • Für die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster soll das 30 ha- Ziel des Bundes bzw. das 5 ha-Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen zugrunde gelegt werden, d. h. eine Begrenzung des Zuwachses der Siedlungs - und Verkehrsfläche auf 30 ha pro Tag im Bund und 5 ha pro Tag in NRW. Bezogen auf den Einwohneranteil Münsters in Deutschland soll damit ein Zielwert von 30 ha im Jahr in Münster durchschnittlich nicht überschritten werden. Eine Überschreitung ist nur begründet vertretbar, um der Entwicklung des Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Bedarfe aus der Einwohnerentwicklung und Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht zu werden. • Die Stadt Münster beteiligt sich im Jahr 2013 an der Nachfolge des Programms „Meilenstein 2012“, in dessen Rahmen eine Zertifizierung als flächensparende Kommune erfolgt und Anreize geschaffen werden, sich dezidiert für eine nachhaltige Flächenentwicklung einzusetzen. • Die Verwaltung wird zugleich beauftragt , angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums dafür Sorge zu tragen, dass eine nachhaltige Fläch enentwicklung nicht zu Lasten von Menschen mit geringen und mittleren Einkommen geht. Seite 8 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER • Die Verwaltung wird gebeten, für die Ausschussberatungen ein qualifiziertes Berichtswesen zur Thematik „Flächensparende Kommune Münster“ aufzubauen. Münster geht mit lang jährigen Erfahrungen beim systematischen Flächenmanagement und in der Innenentwicklung (z. B. Wiedernutzung der Konversionsflächen ab Mitte der 90er Jahre) in das Zertifizierungsverfahren. Schon in den 1980er Jahren wurde in Münster ein strategisches Flächenmanagementsystem aufgebaut und seit dem erfolgreich angewendet. 1997 wurde Münster beispielsweise für das Bundesmodellvorhaben „Städte der Zukunft – Strategien und Maßnahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung“ ausgewählt und hat hier zahlreiche Bausteine für eine systematische Innenentwicklung erprobt. Seit 2006 bringt Münster die Erfahrungen mit einem haushälterischen Flächenmanagement in die „Allianz für die Fläche“ beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein - Westfalen (MKULNV NRW) ein. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Stadt Münster im Einklang mit dem Städtetag Nordrhein - Westfalen die Initiative des MKULNV NRW, mit dem „Meilenstein“ die Implementierung strategischer Flächenmanagementsys teme zu fördern und damit die Kommunen bei einer flächensparenden Entwicklung zu unterstützen. Das „Meilenstein -Verfahren“ leistet einen wichtigen Beitrag, um die laufenden Prozesse des nachhaltigen Flächenmanagements weiter zu qualifizieren. Insbesondere unterstützt der Zertifizierungsprozess auch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem aktuellen Bevölkerungs - und Beschäftigtenwachstum sowie die Kommunikation mit Stadtgesellschaft und politischen Akteuren über anstehende Entwicklungen. Seite 9 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 2 ABLAUF DES ZERTIFIZIERUNGSPROZESSES Das Zertifizierungsverfahren „Meilenstein“ folgt klar aufeinander aufbauenden Schritten, welche in nachfolgender Abbildung 1 dargestellt sind: Abbildung 1: Ablauf des Zertifizierungsverfahrens „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) Voraussetzung für die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren ist die politische Legitimierung bzw. die Legitimierung durch die Verwaltungsleitung. Danach wird eine Aufbauorganisation etabliert. Diese ist dafür verantwortlich, die notwendigen Strukturen für die Zertifizierung zu schaffen. Das bedeutet vor allem Kommunikationsstrukturen einzurichten, Verantwortliche zu benennen und Aufgaben zu verteilen. Ziel ist es, eine transparente und tragfähige Arbeitsstruktur aufzubauen. Im nächsten Schritt des Zertifizierungsprozesses erarbeitet die teilnehmende Kommune Leitlinien für ihre kommunale Flächenpolitik , sofern sie solche noch nicht hat. Insbesondere sollten eine nachhaltige Stadtentwicklung und die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme berücksichtigt werden. Die Leitlinien dienen der Kommune als Orientierungsrahmen für den weiteren Prozess und sollten als zukünftiger Entwicklungsrahmen per politischen Beschluss bestätigt und bekräftigt werden. Ein wesentlicher Schritt für die Zertifizierung ist die darauffolgende Bestandsaufnahme , bei der die die Kommune ihre Ist -Situation analysiert und bewertet. Auf dieser Basis erstellt sie dann ein Handlungsprogramm mit Zielen und Maßnahmen für eine flächensparende Siedlungsentwicklung auf. Seite 10 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Um die eigenen Bemühungen auf diesem Weg zertifiziert und die Auszeichnung des „Meilenstein“ verliehen zu bekommen, unterzieht sich die Kommune einem Auditverfahren. In diesem offenen und transparenten Verfahren werden die momentane Flächensituation sowie die programmatische und strategische Ausrichtung der F lächenpolitik anhand von quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet. Je nach Abschneiden in diesem Audit wird der Kommune die Auszeichnung des „Meilenstein“ in zwei möglichen Stufen verliehen oder es werden konkrete Hinweise und Vorschläge für eine zukünftige Zertifizierung gegeben. Das Zertifizierungssystem schließt dabei aber nicht mit der Verleihung des Zertifikats ab, sondern erfordert eine kontinuierliche Auseinandersetzung der Kommune mit ihrer Flächensituation. Dies äußert sich in dem jährlich aufzustellenden und von den politischen Gremien zu beschließenden Flächenbericht, welcher neue Programme, Maßnahmen und strategische Ausrichtungen hin zu einer flächenschonenden Siedlungsentwicklung zusammenfasst. Die Kommune tritt somit in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein, der bei der nach drei Jahren fälligen Re-Zertifizierung ein positives Abschneiden garantiert. Der hier vorliegende Flächenbericht ist das zentrale Berichtsdokument zum Zertifizierungsverfahren „Meilenstein“. Er beinhaltet eine genaue Beschreibung der einzelnen Verfahrensschritte sowie die Ergebnisse der Stadt Münster, welche in den nachfolgenden Kapiteln dargestellt werden. Seite 11 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 3 AUFBAUORGANISATION FÜR DEN ZERTIFIZIERUNGSPROZESS Für den Zertifizierungsprozesses nach „Meilenstein“ ist eine klar strukturierte Aufbauorganisation zu etablieren. In der Aufbauorganisation werden Zuständigkeiten und Arbeitsaufträge definiert. Die Organisation des Einführungs - und Umsetzungsprozesses erfolgt durch die Verwaltungsleitung, die dafür die Koordinatorenstelle und ein Flächenteam der Verwaltung benennt. Zudem stellt sie eine Anfrage an alle in der Kommune vertretenden Fraktionen, zur Freistellung eines Fraktionsmitgliedes (z.B. aus Planungs - oder Umweltausschuss) zur Teilnahme in der Steuerungsgruppe und ruft Akteure aus der Zivilgesellschaft zur Teilnahme auf. Die Aufbauorganisation nach Meilenstein sollte demnach folgendermaßen ausgestaltet sein: Abbildung 2: Aufbauorganisation „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) Der/die Koordinator/in wird als verantwortliche Person aus der Verwaltung benannt und übernimmt die Aufgabe, den Einführungs - und Umsetzungsprozess organisatorisch zu begleiten. Der/ die Koordinator/in ist daher zentrale/r Ansprechpartner/in für alle Beteiligten und Interessierten und zugleich für die Ergebnissicherung zuständig. Das Flächenteam, welches aus Vertretern verschiedener Bereiche der Verwaltung (beispielsweise Planung, Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Verkehr etc.) gebildet wird, unterstützt den/die Koordinator/in bei der Organisation und Begleitung des Einführungs - und Umsetzungsprozesses. Das Flächenteam soll fachbereichsübergreifend zusammengesetzt sein, so dass eine Integration unterschiedlicher Herangehensweisen und Lösungsansätze ermöglicht wird. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus dem Koordinator, dem verwaltungsinternen Flächenteam, politischen Vertretern der Ratsfraktionen und wichtigen Akteuren aus Bürgerschaft, Vereinen, Verbänden und Wirtschaft zusammen. Das Flächenteam erarbeitet die wesentlichen Schritte für die Zertifizierung (Analyse, Leitlinien, Handlungsprogramm) und berät diese in der Steuerungsgruppe. Seite 12 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Projektgruppen sind optional und können sich aus Mitgliedern der Steuerungsgruppe bilden, wenn diese ein Thema vertieft bearbeiten wollen. Aufgabe der Projektgruppen ist es, einzelne Projekte zu planen und umzusetzen und die Ergebnisse gegenüber der Steuerungsgruppe zurück zu koppeln. Nach Benennung und Festlegung der Personen und Gruppen für die Aufbauorganisation ist ein kontinuierliches Zusammentreffen der unterschiedlichen Gremien von Nöten, um die Schritte zur Einführung eines nachhaltigen Flächenmanagementsystems zu erarbeiten und abschließend zur Zertifizierung überzugehen. 3.1 Aufbauorganisation in der Stadt Münster Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 12.12.2012 (V/0288/2012/1. Erg.) hat sich die Stadt Münster mit Schreiben vom 14.10.2013 um die Teilnahme am Zertifizierungsverfahren „Meilenstein 2013/2014“ für flächensparende Kommunen in Nord rhein- Westfalen beworben. Am 07.11.2013 erhielt die Stadt Münster die erfreuliche Nachricht, dass sie gemeinsam mit fünf weiteren Kommunen aus einer „Vielzahl von qualifizierten Bewerbungen und Interessenbekundungen“ ausgewählt wurde. Hierüber wurden die zuständigen Fachausschüsse schriftlich und mündlich informiert (Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 07.11.2013, Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 19.11.2013). Das Vorhaben verfolgt einen sehr ambitionierten Zeitplan. Das Auftaktgespräch mit den Beratern der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e. V., die vom Umweltministerium NRW (MKULNV NRW) mit der Durchführung des Meilensteins beauftragt worden sind, fand am 19.12.2013 statt. Nach zwei weiteren Beratungsgesprächen am 10.02.2014 und 02.04.2014 (gemeinsam mit der wissenschaftlichen Beratung durch die ILS gGmbH) hat die interne Auditierung am 05.05.2014 stattgefunden. Somit stand für die fachliche Arbeit der Zeitraum Mitte Dezember 2013 bis Ende April 2014 zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt Münster für folgende Aufbauorganisation mit klaren Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten entschieden: • Verantwortlicher aus der Verwaltungsleitung: Stadtdirektor Hartwig Schultheiß (Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft und Marketing) • Koordinator: Dr. Thomas Hauff (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Abt. Stadt - und Regionalentwicklung, Statistik) • Flächenteam (Name/Amt): Annemarie Harjans (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung – Abt. Vorbereitende Planung, Flächennutzungsplanung), Reimer Stoldt/Christoph Kuttenkeuler (Amt für Grünflächen und Umweltschutz), Christof Söpper (Vermessungs- und Katasteramt) • Erweiterung des Flächenteams bei spezifischen fachlichen Fragen: Dieter Schewetzky (Wirtschaftsförderung Münster GmbH), Gabriele Regenitter (Amt für Wohnungswesen), Seite 13 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Mattias Bartmann/Christian Schowe (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung) • Mitglieder / Institutionen der Steuerungsgruppe: Aufgrund der Tatsache, dass das „Meilenstein -Vorhaben 2013/2014“ auf einer Ratsentscheidung mit ausführlicher Vorberatung fußt, die parlamentarischen Gremien parallel zum Zertifizierungszeitraum wichtige Vorlagen zum Handlungsprogramm Wohnen und zur Innenentwicklung (u. a. Konversion) beraten und in Münster eingeführte Arbeitskreise unter Einbindung der Zivilgesellschaft bestehen, hat die Stadt Münster auf die Einrichtung einer Steuerungsgruppe für den Zertifizierungszeitraum von 4 Monaten verzichtet. Vielmehr wurde nach Information des ASSVW am 07.11.2013 und des AUB am 19.11.2013 in entsprechenden Arbeitskreisen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren über das Vorhaben berichtet (u. a. Beirat Münster Marketing 21.11.2013 , Arbeitskreis Wohnen in Münster 25.03.2014, Gespräch mit der AG Lokale Agenda 21 Münster 07.04.2014, Sitzung des Landschaftsbeirats 09.04.2014, Beirat für Klimaschutz 06.05.2014). Bei dem vorgegeben en Zeitrahmen hat sich dieses Vorgehen im Sinne einer zielorientierten Projektsteuerung bewährt, da sofort auf arbeitsfähige Strukturen zurückgegriffen werden konnte. Zudem hätte die Arbeit der Steuerungsgruppe durch die Kommunalwahl am 25.05.2014 eine Zäsur erfahren. Auch nach Abschluss der Zertifizierung werden diese Strukturen genutzt, um den Flächenbericht und das Handlungsprogramm zu diskutieren und beraten zu lassen. Damit ist eine umfassende Einbindung von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung sichergestellt. 4 LEITLINIEN Die Leitlinien beschreiben die allgemeinen, strategischen Ziele, welche die Kommune mit der Einführung eines nachhaltigen Flächenmanagements und der Zertifizierung nach „Meilenstein“ verfolgt. Sie sind Grundlage für die langfristige Umsetzung und geben die allgemeinen zukünftigen Entwicklungsmaximen der Kommune bezüglich der Flächeninanspruchnahme und einer nachhaltigen Stadtentwicklung wieder. Damit sind sie rahmengebend für eine zukünftige nachhaltige Entwicklung der Kommune und beschreiben einen Zustand, der in den nächsten 10 bis 15 Jahren erreicht sein soll. 4.1 Leitlinien Stadt Münster Die Stadt Münster hat sich bereits seit Mitte der 19 90er Jahre im Zuge von vorbereitenden Arbeiten zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans intensiv mit kommunalen Leitbildern und Leitorientierung zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung beschäftigt. Die konzeptionellen Ansätze wurde im Rahmen des Raumfunktionellen Konzeptes durch die integrierte Erarbeitung des Siedlungsflächenkonzeptes, der Grünordnung und den Umweltplan gebündelt. Die Ansätze sind in folgenden Materialien dokumentiert und jeweils mit der Öffentlichkeit diskutiert worden: • 1994: Werkstattbericht Stadtentwicklung Münster 2010 – Materialien Seite 14 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER • 1997: Münster im Jahr 2010. Konzeptionelle Grundlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans. • 1999: Münster 2010. Planungen und Projekte für ein zukunftsfähiges Münster – Grundlagen für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2010 Aus den „Konzeptionellen Grundlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans“ (1997) bleiben folgende Leitlinien und Planwerke festzuhalten, die dann später Eingang in den Flächennutzungsplan gefunden haben: • Nachhaltige Stadtentwicklung als Grundlage der künftigen räumlichen Entwicklung Münsters • Innenentwicklung vor Außenentwicklung und Skizzierung räumlicher Schwerpunkte (Konversionsflächen, Stadterneuerungs-/Umstrukturierungsgebiete) • Planung neuer Wohnsiedlungsschwerpunkte in der Nähe von Versorgungszentren und Schienenhaltepunkten • Konzept für die Entwicklung gewerblich-industrieller Bauflächen • Kooperation über Stadtgrenzen hinweg • Entwicklung der Einzelhandelsstandorte entsprechend dem Zentrensystem • Integrierte Entwicklung eines Verkehrsleitbildes (inkl. Zielkonzepte „Schienenpersonennahverkehr 2010“ und „Busverkehr 2010“) • Grünordnung als spezifisches Instrument zur Freiraumsicherung (inkl. Zielkonzept „Freiraum und Erholung“ und „Landschaftspflegerische Gesamtkonzeption für Ersatzmaßnahmen“) • Umweltplan als Darstellung der raumbezogenen Umweltbelange aus planerischer Sicht (Grundlagenpläne und „Räumliches Leitmodell Umwelt und Entwicklungsziele“) Parallel dazu haben die Diskussionen um die Leitlinien einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Auswahl der Stadt Münster für das ExWoSt -Modellvorhaben „Städte der Zukunft – Strategien und Maßnahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung“ (1997 -2000) und die Durchführung des organisierten Lokale Agenda 21 -Prozesses in Münster (1997 -1999) zusätzliche Impulse erhalten. Grundlage für das ExWoSt -Modellvorhaben „Städte der Zukunft“ war der Beschluss der Qualitätsvereinbarung für ein Bündnis „Städte der Zukunft“, in dem sich die Stadt Münster u. a. zu einem haushälterischen Bodenmanagement und zur Orientierung der Innen - vor Außenentwicklung im Verhältnis 3:1 verpflichtet hat (vgl. Vorl. 836/1997). Am Ende des organisierten Lokale Agenda 21- Prozesses mit dem Schwerpunkt der Konsultation der Bürgerinnen und Bürger stand u. a. die Bekräftigung des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung und der Auftrag zur Erstellung eines Konzeptes zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung (vgl. Vorl. 393/1999), was dann im Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingprozesses (ISM) in einer breit angelegten zivilgesellschaftlichen Debatte umgesetzt wurde (Vorl. 118/2004 und Vorl. 118/2004/ 1. Erg.). Die Ergebnisse aus dem Modellvorhaben „Städte der Zukunft“ und dem Lokale Agenda 21 -Prozess sind dann ebenfalls in die Formulierung von Leitbildern und Leitlinien für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung eingeflossen, die dann 2003 Eingang in den Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplans und in die Flächennutzungsplanung gefunden haben. Seite 15 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Der abschließende Beschluss zum Erläuterungsbericht zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2003 umfasst folgende Ziele für die weitere räumliche Entwicklung Münsters, die für die Zertifizierung der Stadt Münster als flächensparende Kommune relevant sind (vgl. Vorl. 325/2003, Anl. 3, S. 16ff.): • Die weitere Siedlungsentwicklung in Münster soll am Leitbild einer „nachhaltigen räumlichen Entwicklung” ausgerich tet werden. Dies bedeutet im Grundsatz, die Bedürfnisse heutiger Generationen nicht auf Kosten der Lebenssituation künftiger Generationen zu befriedigen. Eine „nachhaltige räumliche Entwicklung” in Münster soll sich daher künftig noch stärker an den städte baulichen Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte Nutzungsmischung” und „dezentrale Konzentration” ausrichten. • Eine verstärkte Orientierung der Siedlungsentwicklung auf diese drei städtebaulichen Ordnungsprinzipien muss unterstützt werden durch die klassischen städtebaulichen Aufgabenfelder der Stadterneuerung und des Stadtumbaues. Durch den Erhalt, die Pflege und - dort, wo es nötig ist - den Umbau des Siedlungsbestandes kann der weiteren Siedlungsexpansion an den Rändern des Stadtumlandes en tgegengesteuert werden. Aufgegebene, ehemals gewerblich oder militärisch genutzte Flächen bieten diesbezüglich in Münster ein kostbares Potenzial für Planungen und Maßnahmen im Rahmen der „Innenentwicklung” des Siedlungsbestandes. • Im Grundsatz sollte „Innenentwicklung” Vorrang haben vor der Inanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungszwecke. Sofern aber dennoch Siedlungsflächen zu Lasten des Freiraumes erweitert werden müssen, sollte dies nur an stadt - und umweltverträglichen Standorten geschehen. In diesem Zusammenhang kommt der vorsorgenden kommunalen Landschafts- und Umweltplanung eine zentrale Bedeutung zu, deren Aufgabe es u. a. ist, die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu sichern und die bestehenden Umweltqualitäten und Umweltrestriktionen frühzeitig in Planungsprozesse einzustellen. • Die Stadt Münster bietet mit ihrer kompakten, multifunktionalen Innenstadt als Hauptzentrum, einem polyzentrischen System gut funktionierender, eigenständiger Stadtteile und einem Grünsystem, das die räumliche Siedlungsstruktur beispielhaft gliedert, hervorragende städtebauliche und naturräumliche Qualitäten und Voraussetzungen, um auch die weitere Siedlungsentwicklung der Stadt im Sinne einer „nachhaltigen räumlichen Entwicklung” – orientiert an den genannten Ordnungsprinzipien „verträgliche Dichte”, „verstärkte Nutzungsmischung” und „dezentrale Konzentration” – auszurichten. Auf der Ebene der vorbereitenden Planung soll sich die Umsetzung des Leitbildes einer „nachhaltigen räumlichen Entwicklung“ in Münster im Wesentlichen an den folgenden Leitzielen ausrichten: • „Entwicklung einer an den lokalen Ressourcen der Stadt angepassten Siedlungsstruktur, • vorrangige Siedlungsentwicklung im Einzugsbereich leistungsfähiger Infrastruktur, insbesondere im Einzugsbereich leistungs fähiger Versorgungszentren und öffentlicher Verkehrsangebote, • eine auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes abgestimmte Siedlungsentwicklung, • Nutzung innerstädtischer Entwicklungspotentiale vor Flächeninanspruchnahme im Außenbereich.“ Seite 16 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nach dem Flächennutzungsplan (2003/2004) soll Münster als das historische, administrative, wirtschaftliche, kulturelle und demographische Zentrum des Münsterlandes künftig sein spezifisches Profil gemäß folgender Entwicklungsziele weiterentwickeln: • Das unverwechselbare Stadtbild, insbesondere das der historischen Stadtmitte, ist zu erhalten. • Die Natur - und Landschaftsräume, die Grünzüge und Grünverbindungen, die die gebaute Stadt umschließen und gliedern, sind zu sichern und weiter auszubauen. • Die intakte Grundstruktur d er Stadt ist dauerhaft zu sichern und zu einer kompakten Stadtstruktur der kurzen und verträglichen Verkehrswege auszubauen. • Münster soll seine Funktion als Einwohnerschwerpunkt der Region bewahren, um den Einwohnerverlusten an das Umland entgegenzuwirken. • Münster soll mit allen verfügbaren Verkehrsträgern optimal erreichbar sein. • Entsprechend der landesplanerischen Zielsetzung soll Münster die Versorgungsfunktion eines Oberzentrums für die Region des Münsterlandes übernehmen. • Zentrale Bedeutung für Münster hat die Weiterentwicklung der Hochschuleinrichtungen. Münster soll sich zu einem führenden Bildungs -, Wissenschafts- , Forschungs - und Entwicklungsstandorte in Europa entwickeln. • Den bereits vorhandenen Forschungs - und Wissenschaftseinrichtungen müssen Entwicklungsmöglichkeiten am Standort Münster gegeben werden; die Möglichkeiten zur praxisbezogenen Anwendung der Forschungsergebnisse müssen weiter ausgebaut werden. • Münster als Dienstleistungszentrum braucht eine starke gewerblich -industrielle Basis. Diese soll gesichert und weiterentwickelt werden. • Das in Münster vorhandene vielfältige, breite und attraktive Kulturangebot ist ebenfalls ein bedeutender „weicher" Standortfaktor und trägt wesentlich zur Profilierung sowie zur Identifikation mit der Stadt und der Region bei und muss daher weiter ausgebaut werden. • Die Probleme einer solitären Großstadt wie Münster lassen sich in Zukunft ohne kooperative Zusammenarbeit mit und in der Region nicht mehr lösen. Es erforderlich, eine gemeinsame Konzeption für eine kooperative Entwicklung der Region, insbesondere für den Verflechtungsbereich der Wirtschafts- und Arbeitsmarktregion Münsters, zu erarbeiten. Nach Inkrafttreten des Flächennutzungsplans 2004 haben die Gremien des Rates oder auch der Rat selber die Bedeutun g der Innenentwicklung und die Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums weiter unterstrichen. Hinzuweisen ist auf folgende Beschlüsse: • Der Rat der Stadt Münster hat mit seinen Beschlüssen zum „Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 i n Münster“, V/0592/2010 und V/0592/2010/1. Erg., am 08.12.2010 die Verwaltung unter anderem beauftragt, „ein umfassendes Konzept für eine k limaschonende Verkehrsentwicklung, für Klimaschutz in der räumlichen Stadtentwicklung und im Städtebau vorzulegen“. D abei ist laut Ratsbeschluss für das Jahr 2020 unter anderem folgendes Ziel zu berücksichtigen: „das weitere Wachstum der Siedlungsflächen im Stadtgebiet soll gestoppt und durch Innenentwicklung, durch Flächenrecycling und durch städtebauliche Verdichtung in den Siedlungskernen kompensiert werden“ (Ratsbeschluss zur Vorlage V/0592/2010/1. Erg., Punkt 10). Seite 17 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER • Mit der Vorl. V/0006/2011 „Bausteine für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen“ hat der Planungsausschuss noch einmal den hohen S tellenwert der Innenentwicklung in Münster zur Kenntnis genommen und Aufträge für eine weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen erteilt. U. a. wurde die Verwaltung beauftragt, die Potenziale zur Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen abzuschätzen und in zwei ausgewählten Potenzialräumen modellhaft Aktivierungsstrategien für neues Wohnen im Bestand zu erproben. • Im Zuge der Beratungen für einen „Zielwert für die weitere Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 in Münster“ für die Umweltdaten Münster hat der Rat der Stadt Münster am 12.12.2012 u. a. beschlossen, dass ein Zielwert von 30 ha im Jahr für das weitere Wachstum der Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster durchschnittlich nicht überschritten werden soll (vgl. V/0288/2012 und V/0288/2012/1. Erg.). Eine Überschreitung ist nur begründet vertretbar, um der Entwicklung des Oberzentrums Münster aufgrund der besonderen Bedarfe aus der Einwohnerentwicklung und Arbeitsplatzentwicklung angemessen gerecht zu werden. A ngesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt insbesondere im Segment des preisgünstigen Wohnraums soll eine nachhaltige Flächenentwicklung jedoch nicht zu Lasten von Menschen mit geringen und mittleren Einkommen gehen. Das zu dieser Vorlage gehörende Handlungsprogramm zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Siedlungs - und Verkehrsfläche verdeutlicht bereits laufende Innenentwicklungsmaßnahmen und –projekte im Umfang von ca. 127 ha: v. a. Wiedernutzung der ehemaligen britischen Kasernenflächen und britischen Wohnstandorte, Wiedernutzung ehemaliger Gewerbestandorte, Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen (vgl. V/0288/2012/Anl. 2). Aktuell wurde im Zuge der Erarbeitung eines Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen, im Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025 und im Handlungsprogramm Wohnen 2014 – 2020 die Bedeutung der Innenentwicklung – und insbesondere auch die Nutzung der Konversionspotenziale –noch einmal bekräftigt. Gleichzeitig wurde aber auch aufgrund der Auswertung des Umfangs der Innenentwicklungspotenziale festgestellt, dass die aufgrund der hohen Wohnungsfrage erforderliche jährliche Neubauleistung von 1.500 WE nur erreicht werden kann, wenn neue Wohnbaugebiete entwickelt werden. Es wird überschlägig davon ausgegangen, dass die Hälfte der Wohnungsbaufertigstellungen künftig im Siedlungsbestand im Rahmen der Innenentwicklung erfolgen wird. Für die übrigen 750 WE je Jahr werden neue Wohnbaugebiete benötigt (vgl. V/0230/2013, V/0593/2013 – Beschlusspunkt 2). Mit dem am 25.09.2013 vom Hauptausschuss beschlossenen „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025“ (siehe Vorlage V/0230/2013) ist der räumliche Bezugsrahmen für die weitere Baulandentwicklung in Münster abgesteckt worden, aus dem das überarbeitete Ba ulandprogramm 2014 - 2020 entwickelt worden ist. Der Überarbeitung war der Beschluss des Rates vom 11.12.2013 zugrunde zu legen, dass die Baulandbereitstellung zu forcieren und auf hohem Niveau zu verstetigen ist, um die angestrebte jährliche Bauleistung v on 1.500 Wohneinheiten (WE) zu erreichen (V/0593/2013 – Beschlusspunkt 2). Das mit dieser Maßgabe überarbeitete Baulandprogramm 2014 – 2020 wurde am 02.04.2014 vom Rat beschlossen (V/0115/2014/1. Erg.). Seite 18 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 5 BESTANDSAUFNAHME Die Erfassung, Beschreibung und Bewertung der aktuellen Flächensituation wird als Bestandsaufnahme bezeichnet. Ziel der Bestandsaufnahme ist eine intensive Auseinandersetzung der Kommune mit ihrer gegenwärtigen Situation, um auf dieser Grundlage Handlungsschwerpunkte für eine nachhaltige Flächenentwicklung zu definieren. Die Bestandsaufnahme erfolgt in drei wesentlichen Schritten: Datenanalyse SWOT-Analyse Festsetzung von Handlungsschwerpunkten und Leitzielen Anhand aktueller Daten und Prognosen setzt sich die Kommune mit ihrer Ausgangslage und zukünftigen Entwicklungstrends auseinander. Die Auswertung der Analysedaten erfolgt daraufhin mit Hilfe einer SWOT -Analyse [engl. Akronym für strengths, weaknesses, opportunities und threats; deutsch: Stärken -Schwächen-Chancen-Risiken]. Die SWOT -Analyse wird als Werkzeug innerhalb strategischer Managementsysteme eingesetzt. Dabei wird durch eine Beurteilung der Stärken und Schwächen der Ist-Zustand von den erwarteten Bedingungen [Chancen und Risiken] getrennt. Ferner werden die Stärken anhand der Risiken und die Schwächen anhand der Chancen überprüft. Ableitend aus den vorherigen Ergebnissen der Daten - und SWOT -Analyse definiert die Kommune Handlungsschwerpunkte und benennt Leitziele für ihre zukünftige Entwicklung. Diese Leitziele sind konkreter gestaltet als die bereits genannten Leitlinien. Die Leitziele dienen als Vorlage für die spätere Konkretisierung im Handlungsprogramm (siehe Kapitel 6). 5.1 Datenanalyse Stadt Münster Die Stadt Münster gehört zu den wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen: • Seit 2005 ist die Bevölkerung kontinuierlich gewachsen. Hinzu kamen statistische Einwohnergewinne 2010 – 2012 bei der Hauptwohnsitzbevölkerung durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer zum 01.05.2011 und durch die Neuberechnung der Wohnberechtigten Bevölkerung zum 31.12.2012. Durch den Zensus 2011 wurden die Einwohnerzahlen nicht nur bestätigt, vielmehr wurde die Zahl für Münster noch um 1.723 Einwohnerinnen und Einwohner nach oben korrigiert. Mit den statistischen Einwohnergewinnen liegt nun ein realistisches Abbild der Einwohnerzahlen im Hinblick auf die Flächeninanspruchnahme vor. Auch nach den „statistischen Entwicklungssprüngen“ ist die Einwohnerzahl wahrnehmbar weitergewachsen und wird voraussichtlich Ende 2014 die Marke von 300.000 Einwohnerinnen und Einwohnern überspringen. Seite 19 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Um die flächeninanspruchnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner abzubilden, soll im Rahmen der Zertifizierung die Wohnberechtigte Bevölkerung verwendet werden, da in dieser Zahl auch die Studierenden mit Nebenwohnsitz in Münster enthalten sind. • Das Einwohnerwachstum geht sowohl auf einen Geburtenüberschuss als auch auf gestiegene Wanderungsgewinne zurück. Dass Münster einen kontinuierlichen, in den letzten Jahren sogar noch ansteigenden Geburtenüberschuss in einer Größenordnung zwischen 100 – 300 Einwohnern aufweist, ist insofern besonders bewerkenswert, da Münster als Hochschulstadt und Dienstleistungszentrum strukturbedingt durch eine der niedrigsten Geburtenraten unter den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens charakterisiert ist. • Als Hochschulstadt mit über 50.000 Studierenden wird die Bevölkerungsentwicklung in Münster wesentlich durch die Wanderungsgewinne in der Altersgruppe 18-24 Jahre gespeist. Hier gewann Münster in den letzten Jahren (2009, 2010, 2012) durchschnittlich 8.243 Neubürgerinnen und Neubürger, während die Fortzüge auf einem deutlich geringen Niveau lagen ( - 4.014 pro Jahr). Auch wenn Münster in den Altersgruppen 25 -29 Jahre und 30 -44 Jahre noch nennenswerte Zuzüge verzeichnen kann (+ 3.869 bzw. + 3.635 pro Jahr), überwiegend in diesen Altersgruppen die Fortzüge deutlich (- 4.938 pro Jahr bzw. - 5.002 pro Jahr). Damit ist zu konstatieren, dass Münster nur in der Altersgruppe der 18 -24 Jahre ein positives Wanderungssaldo verzeichnet. • Festzuhalten bleibt, dass Münster im Durchschnitt der Jahre 2009, 2010 und 2012 62,9 % seiner Zuzüge in der Altersgruppe 18-29 Jahre gewann, d. h. bei den Bildungswanderern, was einen Spitzenwert in NRW darstellt. Gleichzeitig verliert Münster in der Familienphase Bevölkerung. Dies betrifft insbesondere auch die Nahwanderungen in das Umland, wo sich die Fortzüge in den letzten Jahren wieder erhöht haben. Nach einer aktuellen Wanderungsmotivumfrage haben 56 % der Fortgezogenen in Münster bzw. auch in Münster gesucht, aber keine passende Wohnung bzw. kein passendes Grundstück gefunden (vgl. V/0718/2012). • Auch der Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Treiber für Zuzüge. So stieg die Zahl der sozialversichungspflichtig Beschäftigten zwischen dem 30.06.1995 und dem 30.06. 2013 um 31.619 Beschäft igte (+ 27,0 %), was den Spitzen wert unter den kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen darstellt. Insbesondere in den letzten Jahren konnte Münster noch deutliche Zuwächse auf 148.554 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2013) verzeichnen. Hinzu kommen die nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, so dass insgesamt über 200.000 Erwerbstätige am Arbeitsort Münster tätig sind. Auch die aktuelle Zuzugsumfrage macht deutlich, dass neben dem Zuzugsmotiv „Ausbildung/Studium“ (45,4 %) auch das Motiv „Arbeit/Beruf“ mit 27,8 % eine wichtige Rolle spielt. Hinzu kommen noch diejenigen 12,2 %, die zwar „persönliche Gründe“ als Hauptmotiv angaben, aber in Münster berufstätig waren (vgl. V/0482/2013). • Die anhaltend hohe Wohnungsnachfrage hat trotz der in den letzten Jahren wieder angestiegenen Baufertigstellungen, die seit 2010 jeweils wieder über dem Zielwert von 1.500 WE pro Jahr lagen, zu einem angespannten Wohnungsmarkt geführt. Nach der Gebäude- und Wohnungszählung 2011 hat Münste r mit 1,7 % eine der niedrigsten Leerstandsquoten in Nordrhein-Westfalen. Folgen des stetig knapper werdenden Wohnungsangebotes sind steigende Mieten und Wohnflächenpreise. Die Auswirkungen betreffen sowohl den Mietwohnungsmarkt als auch den Markt für selbstgenutztes Wohneigentum. Seite 20 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER • Besonders angespannt ist die Situation und damit der Zugang zum Wohnungsmarkt für untere Einkommensgruppen, da gerade das Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen zu gering ist und sich über das Auslaufen der Wohnungsbindungen im öffentlich geförderten Wohnraum noch weiter verringert. So hat sich der geförderte Mietwohnbestand von 2007 – 2014 von 9.944 WE auf 8.439 WE verringert, bis 2019 würde der geförderte Bestand ohne neu errichtete Wohnungen weiter auf 7.121 Wohnungen abschmelzen. • Um die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs - und Verkehrszwecke nachzuvollziehen, wird die Entwicklung der Siedlungs - und Verkehrsfläche (SuV) als Schlüsselindikator herangezogen. Demnach wäre die Siedlungs - und Verkehrsfläche in Münster zwischen dem 31.12.2002 und dem 31.12.2012 um 963,4 ha angestiegen, d. h. der Anteil der SuV -Fläche an der Gesamtfläche hätte sich von 30,1 % auf 33,3 % erhöht. In Fachkreisen besteht Konsens, dass dieser Indikator aufgrund methodischer Restriktionen nicht unreflek tiert verwendet werden darf. • Zunächst ist zu berücksichtigen, dass die Siedlungs - und Verkehrsfläche durch die Zusammenfassung verschiedener Nutzungsarten gebildet wird. Demnach ginge der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf folgende Einzelentwicklungen zurück: o Gebäude- und Freifläche: + 258,2 ha o Betriebsfläche (ohne Abbauland): + 17,8 ha o Verkehrsfläche: + 154,5 ha o Erholungsfläche: + 509,3 ha o Friedhofsfläche: + 23,6 ha Dies würde bedeuten, dass der Anstieg der Siedlungs - und Verkehrsfläche zu übe r 50 % von der Zunahme an Erholungsflächen verursacht worden wäre. Die Gebäude - und Freiflächen, die neben Wohngebäuden auch die gewerblich genutzten Gebäude beinhalten, hätten zu ca. 27 % zum Wachstum der SuV -Flächen beigetragen, auf die Verkehrsflächen w äre ein Anteil von ca. 16 % entfallen. Dieser hohe rechnerische Anstieg der Erholungsflächen geht u. a. auf Umwidmungen und Neubewertungen bei der Vergabe der Nutzungsarten in der Flächenstatistik zurück. Das Maß der Überschätzung lässt sich auch nach gut achterlicher Einschätzung nicht quantifizieren. • Festzuhalten bleibt allerdings, dass auch unter Berücksichtigung der Verzerrungen durch den erhöhten Zuwachs der Erholungsflächen der Anstieg der Siedlungs - und Verkehrsfläche in den letzten Jahren über dem Z ielwert des weiteren Zuwachses an SuV -Fläche von 30 ha pro Jahr lag, den der Rat der Stadt Münster am 11.12.2012 beschlossen hat. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Rat eine Überschreitung als begründet vertretbar angesehen hat, um den oberzentralen Bedarfen als Einwohner - und Arbeitsplatzschwerpunkt, den Funktionen als Wissenschaftsstadt, als Dienstleistungs -/Verwaltungszentrum sowie als Gesundheitsstandort und den besonderen Bedarfen auf dem Wohnungsmarkt für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen gerecht zu werden. • Aufgrund der methodischen Restriktionen des Indikators SuV -Fläche und der Tatsache, dass die Kommunen den größten Einfluss auf die Entwicklung der Gebäude- und Freifläche haben, konzentriert sich die Zertifizierung als flächensparende Kommune auf die wichtigsten Nutzungsarten der Gebäude- und Freifläche (GuF4). Zu der sog. GuF4-Fläche gehören: o Gebäude- und Freifläche/Wohnen, o Gebäude- und Freifläche/Gewerbe- und Industrie, Seite 21 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER o Gebäude- und Freifläche/Handel- und Dienstleistungen, o Gebäude- und Freifläche/Mischnutzung und Wohnen. Bezogen auf diese Flächen lag der jährlich Anstieg in Münster in den letzten 10 Jahren jeweils in der Regel zwischen 20 und 30 ha. Die größte Flächenposition ist die Gebäude - und Freifläche/Wohnen, deren Anstieg zwischen 12 und 30 ha pro Jahr lag. • Auch die Aussagefähigkeit der sog. GuF4 -Fläche ist durch statistische Artefakte beeinträchtigt. So geht der Anstieg um 77 ha als „statistischer Ausreißer“ im Jahr 2008 auf das Gewerbegebiet Hessenweg zurück, das in diesem Jahr komplett in die Flächenbilanz einging. Dies stellt allerdings eine statistische Überzeichnung dar, da zurzeit noch ca. 34 ha der als Gebäude - und Freifläche/Gewerbe - und Industrie verbuchten Flächen Freiflächen sind. Der Anstieg 2012 um 44 ha g eht u. a. auch auf eine Zunahme in der Kategorie „Gebäude- und Freifläche/Gewerbe- und Industrie“ von 13,6 ha zurück. Dies lässt sich auf die Entwicklung des Hansa-Business-Parks zurückführen. Welche Entwicklungstrends für Münster sind absehbar? • Für Münster wird weiterhin ein starkes Bevölkerungswachstum prognostiziert. Sowohl nach der neuen Einwohnerprognose von IT.NRW als auch nach der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster soll Münster in den nächsten Jahren in erheblichem Umfang weiter wachsen. Bereits 2020 würde Münster demnach voraussichtlich die Marke von 310.000 Einwohnerinnen und Einwohner überschreiten. Für 2030 wird von IT.NRW für Münster ein Wert von 326.892 Einwohnern vorausberechnet. • Nach der Prognose von IT.NRW wird die Zahl der Erwerbspersonen in Münster ebenfalls bis 2030 weiter deutlich zunehmen. Allein bis 2020 ergibt sich nach den unterschiedlichen Varianten ein Anstieg um 18.225 – 24.825 Erwerbspersonen. • Wichtige Treiber für die Stadtwicklung sind vor allem die Hochschulen und die wissenschaftlichen Einrichtungen sowie der Arbeitsmarkt. Hinsichtlich der Studienanfänger und Neuimmatrikulationen ist davon auszugehen, dass diese bis 2020 auf einem relativ hohen Nachfrageplateau bleiben. Die Werte vor 2010 werden nach den bishe rigen Planungen im Hinblick auf zusätzliche Studienplätze deutlich übertroffen. Auch bis 2025 werden die Hochschulen weiterhin als Treiber der Stadtentwicklung fungieren, allerdings bleibt hier die finanzielle Ausstattung der Hochschulen im Hinblick auf ih re Aufnahmekapazität abzuwarten. • Als Zukunftsstandort mit einem hohen Anteil an qualifizierten Beschäftigten hat Münster auch weiterhin positive Prognosen auf dem Arbeitsmarkt. Bei der Neuaufstellung des Regionalplans Münsterland wurde dies durch die Bezi rksplanungsbehörde durch einen entsprechenden Flächenbedarf abgebildet. • Entscheidender „Engpassfaktor“ für die weitere Entwicklung ist aktuell der Wohnungsmarkt. Der angespannte Wohnungsmarkt und die anhaltend hohe Wohnungsnachfrage führen zu steigenden M ieten und Wohnflächenpreisen. Die Auswirkungen betreffen sowohl den Mietwohnungsmarkt als auch den Markt für selbstgenutztes Wohneigentum. Besonders angespannt ist die Situation und damit der Zugang zum Wohnungsmarkt für untere Einkommensgruppen. Abwanderung (ins Umland), Verdrängung und damit eine nicht mehr für alle Bevölkerungsgruppen der Stadt ausgewogene Wohnraumversorgung sind die Folgen. Seite 22 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER • So hat der Rat mit der Vorlage V/0039/2014 am 02.04.2014 die sozialgerechte Bodennutzung in Münster beschlossen, da die derzeitigen Wohnungsmarktprobleme auch das Ergebnis eines aktuell nicht ausreichend verfügbaren Baulandangebotes sind. Ohne ein ausreichendes Angebot an baureifen Grundstücken, die zur richtigen Zeit, in der richtigen Lage und vor allem zu einem ange messenen Preis auch tatsächlich zur Verfügung stehen, kann der Wohnungsmarkt – sozialgerecht – nicht funktionieren. • Aktuell wurde im Zuge der Erarbeitung eines Kommunalen Handlungskonzeptes Wohnen, im Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025 und im Handlungsprogramm Wohnen 2014 – 2020 die Bedeutung der Innenentwicklung – und insbesondere auch die Nutzung der Konversionspotenziale – noch einmal bekräftigt. Gleichzeitig wurde aber auch aufgrund der Auswertung des Umfangs der Innenentwicklungspotenziale festgestellt, dass die aufgrund der hohen Wohnungsfrage erforderliche jährliche Neubauleistung von 1.500 WE nur erreicht werden kann, wenn neue Wohnbaugebiete entwickelt werden. Es wird überschlägig davon ausgegangen, dass die Hälfte der Wohnungsbaufertigstellungen künftig im Siedlungsbestand im Rahmen der Innenentwicklung erfolgen wird. Für die übrigen 750 WE je Jahr werden neue Wohnbaugebiete benötigt. 5.2 SWOT-Analyse Stadt Münster Zur Nutzung der aktuellen Wachstumsimpulse und zur Bewältigung der Herausforderungen kann Münster sich auf folgende Stärken stützen: • Systematisches Konversionsflächenmanagement im Dialog mit der Bürgerschaft, systematischer Prozess zur Wiedernutzung der ehemaligen britischen Wohnstandorte, systematische Steuerung der Wiedernutzung der Flächen um die ehemaligen Stadthäfen 1 und 2 über formelle und informelle Planungsinstrumente. • Vielfältige städtische Aktivitäten zur Nutzung der Innenentwicklungspotenziale und Stärkung der Stadtstrukturen: z. B. Stärkung der Zentren, frühzeitige Begl eitung der Umstrukturierung von Gewerbe - und Kirchenstandorten, qualitätsvolle Wiedernutzung von untergenutzten Standorten im Bestand (z. B. Stubengasse, Schulstraße), Erprobung von Eigentümeransprachen in ausgewählten Quartieren. • Zahlreiche Innenentwicklungsaktivitäten im Bestand, die nicht vorrangig kommunal initiiert sind (z. B. einzelne Grundstücke von Post, Bahn etc., Wohnsiedlungen der 50er und 60er Jahre). • Steuerung der Baulandentwicklung über das Baulandprogramm und die Kleinräumige Bevölkerungsprognose, um „Sprunginvestitionen“ zu vermeiden. • Hohes Bewusstsein über die Bedeutung der vorhandenen Stadtstrukturen für eine nachhaltige Stadtentwicklung in Verwaltung, Politik und Bevölkerung. Angesichts der aktuellen Wachstumsimpulse und der Herausforderungen zeigen sich folgende Schwächen: • Knappheit an bezahlbaren Wohnungen und bezahlbaren Grundstücken für „junge Familien“ zur Eigentumsbildung. Dies fördert die Suburbanisierung mit den bekannten negativen Folgen (u. a. Notwendigkeit zum Ausbau der Verkehrs infrastruktur in Münster, Seite 23 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Verschlechterung der CO 2-Bilanz, sozialselektive Abwanderungsprozesse etc.). Ebenso können hieraus Impulse für die Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohner aus ihren bisherigen Quartieren resultieren. • Im Siedlungsbestand stehen Bewohnerinnen und Bewohner flächenbezogenen Maßnahmen der inneren Entwicklung häufig skeptisch bis ablehnend gegenüber. Es gibt noch keine „eingeübten Verfahren“, um dialogorientiert zu angemessenen und akzeptierten städtebaulichen Leitbildern für Siedlungsräume im Bestand zu kommen. • Eine systematische Gesamtabschätzung der aktivierbaren Innenentwicklungspotenziale unter Einbezug aller Siedlungsstrukturtypen ist derzeit noch nicht vorhanden. Angesichts der aktuellen Wachstumsimpulse und Rahmenbedingungen de r Stadt - und Regionalentwicklung ergeben sich folgende Chancen: • Innenstadt und innenstadtnahe Lagen finden großes Interesse bei Nachfragenden und Investoren (Präferenz für Innenentwicklung und urbane Lebensstile), • Nutzung der Wachstumsimpulse für eine langfristige Stärkung der Stadtstrukturen und eine tragfähige Entwicklung auf Flächen, auf denen die bisherige Nutzung entfällt, • Bereitschaft der stadtregionalen Partner zu einer gemeinsamen Gestaltung der Wachstumsregion. Die aktuellen Wachstumsimpulse und Rahmenbedingungen der Stadt - und Regionalentwicklung bergen folgende Risiken: • Gefahr einer verstärkten Suburbanisierung und selektiver Fortzüge, • „Überhitzung der Innenentwicklung“ durch Bebauung des „Pantoffelgrüns“ und Realisierung unangemessener städtebaulicher Dichten, • Gefahr von ungesteuerten innenstädtischen Aufwertungsprozessen mit sozialer Polarisierung, • Ausweisung von Baugebieten mit der Folge von „Sprunginvestitionen“, die mittel - bis langfristig nicht benötigt werden, • Gefährdung der Grün - und Freiraumstrukturen durch Neuausweisungen an schutzwürdigen Standorten. 5.3 Schwerpunktsetzung Aus der Analyse der Rahmenbedingungen und Herausforderungen (Datenanalyse) sowie der SWOT - Analyse ist deutlich geworden, dass sich Münster in einer Wachstumsphase befindet, die nach den Prognosen noch länger andauernd wird. Insbesondere stellen aktuell der angespannte Wohnungsmarkt und die anhaltend hohe Wohnungsnachfrage große Herausforderungen an eine verantwortungsvolle Stadtentwicklung. Ein wichtiges Stadtentwic klungsziel muss daher darin bestehen, die Rahmenbedingungen für ein bedarfsgerechtes, bezahlbares und flächenschonendes Wohnungsangebot zu schaffen. Leitziel bleibt die Entwicklung von Münster als Stadt von Wissenschaft und Lebensart mit kompakten, urbanen und grünen Stadtstrukturen. Hieraus resultieren folgende Handlungsschwerpunkte: Seite 24 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER • Nutzung der Innenentwicklungspotenziale (v. a. Konversionsflächen, ehemalige britische Wohnstandorte, ehemalige oder in Aufgabe befindliche Gewerbestandorte) zur Entwicklung von Quartieren mit hoher Lebensqualität und einem Wohnungsangebot für verschiedene Zielgruppen, • Entwicklung von angemessenen und akzeptierten Leitbildern für unterschiedliche Siedlungsräume in einem dialogorientierten und kooperativen Prozess, um eine systematische Entwicklung im Siedlungsbestand voranzutreiben und gleichzeitig eine „Überhitzung“ in der Innenentwicklung (sozial, ökologisch, infrastrukturell) zu vermeiden, • Planung neuer Wohnquartiere in der Nähe von Zentren und qualifizierten ÖPNV - Haltepunkten mit angemessener städtebaulicher Dichte unter Sicherung der Freiraum -/ Grünstrukturen und unter Vermeidung von infrastrukturellen „Sprunginvestitionen“, • Schaffung der Rahmenbedingungen für ein zielgruppenorientiertes und flächenschonendes Gewerbeflächenangebot, • Stärkung der Innenentwicklung durch querschnittsorientierte Fachkonzepte (Fortschreibung „Handlungskonzept Demografischer Wandel“, Fortschreibung „zentrenorientiertes Einzelhandelskonzept“, Fortsetzung Erarbeitung Gesamtkonzept Mobilität Münster 20 25, Erarbeitung Klimaanpassungskonzept), • Sicherung und Ausbau der Natur- und Landschaftsräume, Grünzüge und Grünverbindungen, • Vorschlag zur Aufnahme der Erstellung eines integrierten raumfunktionalen Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur, • Gestaltung der Wachstumsprozesse mit den stadtregionalen Partnern, • Qualifizierung der Datengrundlagen zum Nachvollzug der Flächeninanspruchnahme und weiteren Stärkung einer flächenschonenden Entwicklung. Seite 25 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 6 HANDLUNGSPROGRAMM Das Handlungsprogramm ist das Konzept für eine nachhaltige Flächenentwicklung . Es bündelt alle Maßnahmen und Projekte, um die in den Leitlinien beschlossenen Ziele zu erreichen. Wichtig dabei ist es, auf eine realistische Handlungsebene zu gelangen, d.h. für die Ziele konkrete Maßna hmen mit Verantwortlichkeiten, Umsetzungszeiträumen und Ressourcen zu definieren. Es ist hierarchisch aufgebaut und wird von groben strategischen Zielen bis hin zu konkreten Maßnahmen auf der Umsetzungsebene im Erarbeitungsprozess konkretisiert. Das Handlungsprogramm wird vom Flächenteam erarbeitet und in der Steuerungsgruppe beraten. Das Handlungsprogramm wird im kontinuierlichen Verbesserungsprozess regelmäßig an den aktuellen Stand angepasst und somit fortgeschrieben. Es wird jährlich mit Vorlage des Flächenberichts den parlamentarischen Gremien vorgestellt und abgestimmt. Das Handlungsprogramm soll mit einer fundierten Strategie zur Begrenzung des Flächenverbrauches und damit auch zur Kontrolle der Kosten kommunaler Infrastruktur dazu beitragen, die begr enzten Flächenressourcen stärker zielgerichtet einzusetzen und eine positive Stadt- und Wirtschaftsentwicklung vom Freiflächenverbrauch zu entkoppeln. Seite 26 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 6.1 Handlungsprogramm Stadt Münster Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator 1. Entwicklung von Münster als Stadt von Wissenschaft und Lebensart mit kompakten, urbanen und grünen Stadtstrukturen 1.1. Schaffung der Rahmenbedingungen für ein bedarfsgerechtes, bezahlbares und flächenschonendes Wohnungsangebot 1.1. 1 Nutzung der Innenentwicklungspotenziale zur Entwicklung von Quartieren mit hoher Lebensqualität und Wohnungsangeboten für versch. Zielgruppen Fortführung der Planungs- prozesse für die Wiedernutzung der York- und Oxfordkaserne mit intensiver Bürgerbeteiligung („Planung im Dialog“) Stadt, Dez. III 61 BImA 64, 67, 51, 40, 23, Wohn + Stadt- bau kurzfristig 9/201 2 (York), 11/ 2013 (Ox- ford) Bau- reife ab 2017 (V/ 0115/ 2014) 901.730 € (bis 2015); danach weiter zu spezifi- zieren Lau- fend Planungs- fortschritt, Beteili- gung Bürger- schaft (Umfang/ Gruppen) Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Wiedernutzung der britischen Wohnstandorte Stadt, Dez. III 61 BImA 64, 67, 51, 40, 23, Wohn + Stadt- bau kurzfristig An- fang 2012 Letz- tes Ver- fahren 2017 (V/ 0115/ 2014) s. o. (gemäß V/0111/ 2012/1. Erg.) Lau- fend Rechts- kräftige B- Pläne; Vollzug der B- Pläne, Erhaltungs satzungen Seite 27 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator Schaffung von Planungsrecht zur Wiedernutzung von in Aufgabe befindlichen bzw. brachgefallenen Gewerbestandorten für Wohnzwecke (u. a. Winkhaus, Nordseite Stadthafen 1, Beresa, ehem. Lancier) Rat 61 64, 67, 51, 40, 23, u. a., Grund- stücks- eigen- tümer kurzfristig Unter- schied lich Bau- reife 2015 (W.), 2016 (H.) 2017 (B./L.), Gemäß Haus- haltsbe- schlüs- sen Lau- fend Rechts- kräftige B- Pläne; Vollzug der B- Pläne Erarbeitung von Strategien für eine systematische Innenentwicklung: Entwicklung von angemessenen und akzeptierten städtebaulichen Leitbildern für verschiedene Siedlungsräume Rat, Dez. III 61 67 ,64, 51, 50, Quartiers be- wohner, Eigen- tümer, u. a. Kurz- bis mittel- fristig Erste Schrit- te 2011 Ende 2017 (in Ab- hän- gigkeit von Res- sour- cen) Erste Schritte über V/0006/ 2011; für nächste Schritte noch zu spezi- fizieren z. T. lau- fend, z. T. offen Tragfähige Auswahl der Potenzial- räume; Konsens zu Leit- bildern; Umset- zung des Leitbildes in den Potenzial- räumen Seite 28 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator Auswertung der Initiativen zu Eigentümeransprachen im Bahnhofsviertel und in Hiltrup-Ost zur Stärkung d. Innenentwicklung durch kooperative Prozesse 61 61 ISG Bahnhof e.V., Quartiers akteure kurzfristig Herbst 2014 Som- mer 2015 Lau- fende Ver- waltung Lau- fend Benen- nung von Erfolgs- faktoren Fortführung der Stadterneuerungsmaßnahmen in Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf (v. a. Kinderhaus-Brüningheide) Rat, Verwal tung 50, 64, 61, 40, 51 Quartiers akteure, freie Träger, Woh- nungs- gesell- schaften/ Eigen- tümer kurz- und mittel- fristig Beginn 2. Ver- steti- gung 2014; Moder nisie- rung unter- schied lich offen Gemäß Rats- beschlüs sen; gemäß Investi- tionen d. Eigen- tümer Lau- fend Stabili- sierte Struk- turen, moder- nisierte Woh- nungen Aktualisierung des „Bündnis für Wohnen“ mit den Münsteraner Wohnungsmarktakteuren („Arbeitskreis Wohnen in Münster“/AK WIM) Verwal tung 61 64, 23, Wohn+ Stadtbau, AK WIM kurzfristig Herbst 2014 Früh- jahr 2015 Lau- fende Ver- waltung offen Unterzeich nung Bündnis; Konsens über Inhalte Seite 29 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator 1.1. 2 Planung neuer Wohnquartiere in der Nähe von Zentren und ÖV-Haltepunkten mit angemessener städtebaulicher Dichte unter Vermeidung von Sprunginvestitionen und Sicherung der Freiraum-/Grünstrukturen Umsetzung des Baulandprogramms 2014 - 2020 (V/0115/2014/ und V/0115/2014/1. Erg.) Rat, III, II 61, 23 66, 51, 40, 64 Gemäß Bauland- program m 2014 2020 Noch zu spezifi- zieren Lau- fend Aktivierte Bau- flächen, Realisierte WE Aktualisierung der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2013- 2020 61 61 Infra- struktur- ämter kurzfristig Ende 2013 Herbst 2014 Lau- fende Ver- waltung Lau- fend Vorliegen trag- fähiger Prognose- daten; Ver- wendung der Prognose 1.2 Schaffung der Rahmenbedingungen für ein zielgruppenorientiertes und flächenschonendes Gewerbeflächenangebot Fortschreibung Strategisches Gewerbeflächenkonzept (früher: Handlungsprogramm Gewerbe) Dez. III 61/ WFM 67, 23 kurzfristig Herbst 2014 Ende 2015 Noch offen offen Beschluss Konzept; Um- setzung Seite 30 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator Intensivierung der Umsetzung des Masterplans Stadthäfen um den Stadthafen 2 Dez. III 61, 23, WFM Flächen- eigen- tümer kurzfristig Herbst 2014 Noch offen Noch offen offen Erfolgte Neu- nutzungen 1.3 Stärkung der Innenentwicklung durch querschnittsorientierte Fachkonzepte Fortschreibung des Handlungskonzepts demografischer Wandel Dez. III 61 Ämter in der AG Demogra- fischer Wandel kurzfristig Ende 2013 März 2015 Lau- fende Ver- waltung Lau- fend Beschluss Konzept; Um- setzung Konzept Auswertung der Grundlagendaten und Einstieg in die Fortschreibung des zentrenorientierten Einzelhandelskonzeptes Dez. III 61 WFM kurzfristig 4/ 2014 Offen (ab- hängig von par- lam. Auftr.) Vor- arbeit: laufende Verwal- tung; dann zu klären Lau- fend Beschluss des Kon- zeptes; Vollzug des Konzeptes Seite 31 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator Fortsetzung d. Erarbeitung d. Gesamtkonzepts Mobilität Münster 2025/ Abschluss Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplans als Baustein Dez. III 61 Stadt- werke, kurz-, mittel- fristig 2010 Nach Ab- schl. d. Bau- steine Gemäß parlam. Beschlüs sen Lau- fend Beschluss Konzept; Um- setzung; Entwick- lung Modal Split Erarbeitung eines Klimaanpassungskonzeptes Dez. V 67 Zahlr. Fach- ämter, ext. Akteure kurzfristig 4/ 2014 4/ 2015 Gemäß AUB-Be- schluss Lau- fend Beschluss des Konzeptes 1.4 Sicherung und Ausbau der Natur- und Landschaftsräume, Grünzüge und Grünverbindungen Umsetzung der Grünordnung Ver- wal- tung 67 kurzfristig Seit Beschl d. Grün- ord- nung Dauer- auf- gabe Gemäß Haus- halts- plan- beschlüs sen Lau- fend Umset- zung Maß- nahmen d. Grünord- nung Seite 32 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator Fortschreibung der Leitpläne „Frei- und Grünflächen“, „Spielplätze“, „Kleingärten“ Rat, Ver- wal- tung 67 Fach- ämter Ver- waltung Kurz- fristig/ mittel- fristig Fach- spezi- fisch; z. T. laufen d Dauer- auf- gabe Laufen- de Ver- waltung offen Sicherung Freiraum- system; gesicherte Versor- gung 1.5 Erstellung eines integrierten raumfunktionalen Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur Vorschlag zur Aufnahme der Erstellung eines Raumfunktionalen Konzeptes unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden sektoralen Konzepte und d. Grünordnung Rat 61 67, Fach- ämter Mittel- fristig 2016 Offen Noch zu spezifi- zieren offen Erarbei- tungs- stand des Konzeptes Seite 33 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator 2. Gestaltung der Wachstumsprozesse mit den stadtregionalen Partnern Fortsetzung der Gespräche über die stadtregionalen Entwicklungsperspektiven und Herausforderungen sowie deren Gestaltungsmöglichkeiten Ver- wal- tung 61 Stadt- regionale Partner Kurz- fristig Som- mer 2014 Abhän gig vom Ver- lauf der Ge- sprä- che Lau- fende Ver- waltung; Ressour- cen nach Start zu spezifi- zieren offen Gespräche im Ansprech- partner- kreis und auf Bürger- meister- Ebene Verbesserung des kommunalgrenzen- überschreitenden Radwegealltagsnetzes (Verbindungen zwischen Münster und den Umlandkommunen) Ver- wal- tung 61 Stadt- regionale Partner, externe Partner (z. B. Landes- betrieb) Kurz- und mittel- fristig 2012 Stufen weise Umset zung ge- plant Klärung des Res- sourcen- bedarfs läuft Lau- fend Ertüchtig- te Alltags- netze (z. B. Lücken- schlüsse, Zustand Radwege) Seite 34 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator 3. Qualifizierung der Datengrundlagen zum Nachvollzug der Flächeninanspruchnahme und einer weiteren Stärkung der flächenschonenden Entwicklung Qualifizierung der SuV-Flächen durch Erhebung von Geodaten aus Luftbildauswertungen und weiteren Datenquellen zur Fortschreibung der Tatsächlichen Nutzung in der Amtlichen Basiskarte (ABK) und im Amtlichen Liegenschaftskataster- informationssystem (ALKIS). 62 62 kurzfristig An- fang 2014 Lau- fend bis Erstel- lung ABK, dann tour- nus- mä- ßiger Ab- gleich Lau- fende Ver- waltung; Landes- mittel (wenn vor- handen) offen Reduktion der statis- tischen Artefakte bei der Erhebung der Flächen- nutzung Weiterentwicklung des Kleinräumigen Bauflächenmonitorings zum Controlling der Umsetzung des Handlungsprogramms Wohnen 2014 - 2020 61 61 kurzfristig Mitte 2014 Mitte 2015 Lau- fende Ver- waltung offen Aussagen über aktivierte Bau- flächen und WE nach Lage Seite 35 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Nr. Leitziel- Ziel- Teilziel Maßnahmen Veran- wort- lich Durch- füh- rung Beteiligte Zeit- planung kurz-, mittel- , langfristig, kontinuier- lich Be- ginn Ende Ressour- cen Status Indikator Fortschreibung des stadtteilorientierten Demografiemonitorings 61 61 AG Demogra- pischer Wandel kurzfristig Vorar- beiten 2014 Nach Daten- verfüg bar- keit Lau- fende Ver- waltung Bericht mit Ergeb- nissen Seite 36 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 6.2 Umsetzung und Ergebnisse des Handlungsprogramms Das Handlungsprogramm wird mit der Vorlage V/0761/2014 dem Rat der Stadt Münster zum Beschluss vorgelegt. Wie der Flächenbericht insbesondere auch im Kapitel 4.1 deutlich macht, kann das Handlungsprogramm „Flächensparende Entwicklung“ bereits auf einer Vielzahl von Beschlüssen und laufenden Prozessen aufbauen. Hinzuweisen ist auf den Beschluss des Hauptausschusses zum „Wohnsiedlungsflächenkonzept Stadt Münster 2025“, das den räumlichen Bezugsrahmen für die weitere Baulandentwicklung absteckt (V/0230/2013). Hieraus sind das Baulandprogramm 2014 – 2020 (V/0593/2013) und dessen Überarbeitung entwickelt worden (V/0115/2014/1). Ebenso liegen zahlreiche Grundsatzbeschlüsse zur Begrenzung des weiteren Zuwachses an Siedlungs- und Verkehrsfläche (V/0288/2012/1), zur weiteren Stärkung der Innenentwicklung (V/0006/2011), zur Konversionen von ehemals britischen Liegenschaften (V/0111/2012/1), zum Standorte - Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster (V/0728/2012/1) und zur Wiedernutzung von in Aufgabe befindlichen bzw. aufgegebenen Gewerbestandorten (z. B. Winkhaus -Gelände, Nordseite Stadthafen 1, Beresa-Gelände) vor. Damit bleibt festzuhalten, dass zu einem großen Teil der Maßnahmen bereits Beschlüsse vorliegen und sich diese Maßnahmen bereits in der Umsetzung befinden. Dies wurde u. a. auch im Meilensteinverfahren bereits durch Bonuspunkte zu verschiedenen Kriterien gewürdigt (vgl. Anhang zu diesem Bericht). Insofern noch Beschlüsse zu erforderlichen Einzelmaßnahmen des Handlungsprogramms herbeizuführen sind, wird die Verwaltung dem Rat hierzu gesonderte Vorlagen mit Bezifferung der finanziellen Auswirkungen vorlegen. Gemäß Zertifizierungsverfahren ist in den Folgenjahren bis zur Rezertifizierung 2017 in den fortgeschriebenen Flächenberichten über die Umsetzung der Maßnahmen des Handlungsprogramms und deren Ergebnisse zu berichten. Seite 37 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 7 KONTINUIERLICHER VERBESSERUNGSPROZESS Das Zertifikat „Meilenstein“ beschreibt keinen statischen Zustand des schonenden Umgangs mit Flächen, sondern ist auf die aktive Weiterentwicklung und Anpassung der festgelegten Ziele und Maßnahmen angewiesen. Der Prozess ist nicht nach Erhalt der ersten Auszeichnung abgeschlossen, sondern ein fortwährender Zyklus. Dieser Zyklus wird kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) genannt. Der KVP stellt die aktive Weiterentwicklung sicher und besteht aus den Phasen: Planen – Durchführen – Checken – Agieren (siehe nachfolgende): Abbildung 3: Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (Quelle: LAG 21 NRW 2011 nach Kostka, C.; Kost ka, S. 2002) Der kontinuierliche Verbesserungsprozess dient der regelmäßigen Kontrolle und Weiterentwicklung der Ziele und Maßnahmen (Soll- Ist-Abgleich), um eine stetige Verbesserung und Weiterentwicklung zur Erreichung der festgelegten Leitlinien und Ziele der Kommune zu gewährleisten. In der ersten Phase (Planen) werden die Leitziele und die festgesetzten Maßnahmen im Handlungsprogramm überprüft und analysiert. Dabei werden Verbesserungspotenziale erkannt und daraufhin ggf. neue Maßnahmen entwickelt. Bei der zweiten Phase (Durchführen) werden die Seite 38 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER festgehaltenen Maßnahmen und Projekte umgesetzt. In einem nächsten Schritt (Checken) wird ein Soll/Ist-Vergleich durchgeführt. Im letzten Schritt des KVP (Agieren) werden Anpassungen des Handlungsprogramms au f der Grundlage der vorhergehenden Analyse vorgenommen und Folgeaktivitäten angestoßen. Diese Änderungen und Analysen fließen dann wiederum in den aufzustellenden Flächenbericht ein. Dieser stellt somit nicht nur vorhergehende Maßnahmen und aufgebaute Strukturen dar, sondern beinhaltet vor allem die Ergebnisse des KVP und die daraus gezogenen Konsequenzen für die zukünftige Stadtentwicklung. So ist auch eine kritische Reflexion von Schwierigkeiten und Fehlentwicklungen darzustellen. Seite 39 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 8 BEWERTUNGSSYSTEM NACH MEILENSTEIN Die Kriterien sind das Kernelement der Zertifizierung nach „Meilenstein“, ohne die Kriterien ist eine Bewertung und anschließende Auszeichnung nicht möglich. Sie dienen zum einen den Kommunen zur Selbstevaluation im jährlichen internen Audit, zum anderen prüft das externe Zertifizierungsgremium die Kommunen gegen die Norm „Meilenstein“ und stellt den Grad der Konformität mit den Zertifizierungskriterien fest, woraufhin dann, bei einem positiven Votum, die Auszeichnung vergeben wird. Damit eine objektive und vergleichbare Beurteilung in allen Städten und Gemeinden in Nordrhein -Westfalen gewährleistet wird, definiert das Handbuch zum „Meilenstein“ allgemeingültige Kriterien, die zur Bewertung der Konformität mit den Zertifizierungsmaßstäben herangezogen werden. Das Bewertungssystem nach „Meilenstein“ teilt sich in einen quantitativen und einen qualitativen Bewertungsbereich. Im quantitativen Teil wird die Flächensituation bewertet. Der qualitative Bereich gliedert sich in drei Kriterienbereiche: Organisation, Management, Controlling Planerische Steuerungsinstrumente Kommunikation und Kooperation Die oben genannten Kriterienbereiche untergliedern sich nochmals in Unterbereiche, denen dann die einzelnen Kriterien angehören (vgl. Abbildung 4). Seite 40 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Abbildung 4: Kriterienbereiche im Bewertungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) Insgesamt werden 900 Punkte für die Zertifizierung nach „Meilenstein“ vergeben. Dabei fallen 300 Punkte auf den quantitativen und 600 Punkte auf den qualitativen Bewertungsbereich. Die 600 Punkte des qualitativen Bereichs werden zu 300 Punkte für „Organisation, Management, Controlling“, 200 Punkte für „planerische Steuerungsinstrumente“ und 100 Punkte für „Kommunikation und Kooperation“ aufgeteilt. Zudem können im Bewertungssystem „Meilenstein“ Bonuspunkte erzielt werden. Pro Bonus können 5 Punkte erreicht werden, insgesamt 45 Punkte. Die Bonuskriterien sollen besondere kommunale Maßnahmen für einen nachhaltigen Umgang mit Fläche honorieren, die auf besondere kommunale Gegebenheiten zurückzuführen sind und innerhalb der allgemeineren Zertifizierungskriterien nicht berücksichtigt werden können (vgl. Abbildung 5). Seite 41 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Abbildung 5: Punkteverteilung im Zertifizierungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) Voraussetzung für eine Zertifizierung ist ein Schwellenwert von 25 Prozent in allen vier Kriterienbereichen. Das bedeutet, dass ein Viertel der möglichen Punkte in jedem Bereich von der Kommune erreicht werden muss, um zur Zertifizierung zugelassen zu werden. Nach Übe rschreiten dieser Mindestschwelle kommt zwischen den vier Themenbereichen ein Ausgleichsmechanismus zu tragen, der ein variables Erreichen der Zertifizierungsschwellen ermöglicht. So können z.B. 30 % im Bereich „Flächensituation“ mit 80 % im Bereich „Organisation, Management, Controlling“ ausgeglichen werden, um insgesamt über die 50 % -Schwelle zu gelangen. Die Vergabe des Zertifikats wird in Abhängigkeit von der erreichten Punktzahl der Flächenprüfung in zwei Stufen vergeben. Die erste Stufe wird bei 50 Prozent, die zweite Stufe ab 80 Prozent der maximal möglichen Punktzahl erreicht (vgl. Abbildung 6). Seite 42 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Abbildung 6: Bewertungssystem „Meilenstein“ (Quelle: LAG 21 NRW 2011) Dabei ist zu beachten, dass in diesem System obligatorische Kriterien enthalten sind. Dies bedeutet, dass die Kommune nicht zertifiziert werden kann, solange sie diese Kriterien nicht erfüllt. Dazu gehört beispielsweise die verbindliche Sicherung der Teilnahme am Zertifizierungsprozess und die Erstellung und Verabschiedung des Flächenberichts. Seite 43 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER 9 INTERNE AUDITIERUNG Interne Audits sind von der Kommune selbstorganisierte, systematische und dokumentierte Prozesse, welche die Konformität des kommunalen Handelns und der Flächensituation mit den Zertifizierungskriterien des „Meilenstein“ abgleic hen. Dazu werden Auditnachweise erhoben, die in Form quantitativer (z.B. Auswertung statistischer Daten) oder qualitativer (z.B. Dokumentenprüfung) Indikatoren Aufschluss über den Grad der Konformität geben. Die jährlich durchzuführende interne Auditierung dient der Kommune dazu, ihre Fortschritte im nachhaltigen Umgang mit der Ressource Boden systematisch im Lichte der Bewertungskriterien des Zertifizierungssystems quantifizieren zu können. Es sollen die durch den kontinuierlichen Verbesserungsprozess angestoßenen Anpassungen der Flächenziele und des Handlungsprogramms auf ihre unmittelbare Auswirkung hinsichtlich der Zertifizierungskriterien untersucht werden. Die Dokumentierung des Audits erfolgt mithilfe des zur Verfügung gestellten Audit -Tools „Meilenstein“, in welchem die erreichten Konformitätsgrade sowie eventuelle Anmerkungen des Auditors zu möglichen Verbesserungen und Anpassungen festgehalten werden. Die interne Auditierung bildet den vorläufigen Abschluss des KVP -Zyklus, leitet aber auch zeitgleich den nächsten Zyklus ein. Durch den systematischen Soll -Ist-Abgleich werden sowohl Umsetzungsdefizite als auch Erfolge sichtbar, die zu spezifischen Korrektur- und Anpassungsmaßnahmen bei den Zielen und Maßnahmen des Handlungsprogramms führen können. Die Dokumentation in Form eines Auditberichts ist ein wichtiger Bestandteil des flächenpolitischen Berichtswesens, da hier die flächenrelevanten Sachstände aus den unterschiedlichen betroffenen kommunalen Bereichen gebündelt dargestellt werden. Die Feststellungen des Auditberichts sind Teil des vorliegenden Flächenberichts. Das erste interne Audit wurde in Zusammenarbeit mit der LAG 21 NRW und dem ILS am 05.05.2014 durchgeführt. Dabei wurden alle vier Kriterienbereiche abgeprüft. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Kapitel dargestellt. Die Ergebnisse der internen Auditierung werden von der LAG 21 NRW an ein externes Zertifizierungsgremium bestehend aus Vertretern des MKULNV NRW sowie der kommunalen Spitzenverbände und der Wissenschaf t weitergegeben. Dieses entscheidet über die endgültige Vergabe des Zertifikats. 9.1 Auditbericht Stadt Münster 2014 Am 21.05.2014 fand das externe Audit statt. Dabei erreichte die Stadt Münster in den einzelnen Kriterienbereichen folgende Punkte: • Flächensituation: 150 von 300 Punkten • Organisation, Management, Controlling: 300 von 300 Punkten • Planerische Steuerungsinstrumente: 153 von 200 Punkten • Kommunikation und Kooperation: 90 von 100 Punkten Seite 44 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER • Bonuskriterien: 45 von 45 Punkten Im Gesamtergebnis l iegt Münster damit bei 7 38 von 900 Punkten, was eine m Wert von 8 2,00 % entspricht. Damit hat Münster sogar die zweite Zertifizierungsstufe erreicht , was zur Verleihung des „Meilenstein“ in Gold durch Herrn Umweltminister Johannes Remmel führte. Abbildung 7: Ergebnisse der „Meilenstein-Zertifizierung“ der Stadt Münster 2013/2014 Das Ergebnis im Bereich „Flächensituation“ (150 von 300 Punkten) spiegelt die Flächeninanspruchnahme eines wachsenden Oberzentrums wider. Im R ückblick auf den Zeitraum 2002 – 2012 lag Münster hinsichtlich der Zunahme der wichtigsten Kategorien der Gebäude - und Freifläche als Teil der Siedlungsfläche unter dem von der ILS gGmbH als Maßstab berechneten „Verbrauchs-Richtwert“: In Münster betrug die Zunahme der sog. GuF4-Fläche durchschnittlich 33,20 ha pro Jahr, der „Verbrauchs-Richtwert“ lag hingegen bei 35,51 ha pro Jahr. Damit lag Münster unter dem Richtwert, was bezogen auf das prozentuale Verhältnis von statistischer Entwicklung und „Verbrauchs-Richtwert“ die zweite Stufe in der Bewertungsklasse bedeutete (30 Punkte). Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass auch eine statistische Bereinigung der überzeichneten Erfassung des Gewerbegebietes Hessenweg – 34 ha der als Gebäude - und Freifläche/Gewerbe- und Industrie verbuchten Flächen sind aktuell noch reale Freifläche – aufgrund Seite 45 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER der vorgegebenen Klassifizierung nicht zu zusätzlichen Punkten geführt hätte. Im Hinblick auf die Entwicklung der letzten 5 Jahre konnte Münster jedoch nicht den Richtwert „schlagen“, so dass hier keine Punkte erzielt werden konnten. Im Hinblick auf die Innenentwicklung wurde von der ILS gGmbH anhand einer Auswertung der Bebauungspläne für Wohnen ein Integrationsgrad von ca. 66 % ermittelt (zweitbeste Stufe/20 Punkte). Unter Einbezug der Fertigstellungen im Bestand wurde für Wohnen ein Verhältnis von Innen- zu Außenentwicklung von 5,25 ermittelt, was den Richtwert von 3:1 übertraf und ebenfalls mit 20 Punkten honoriert wurde. Auf gewerblicher Seite schlug die Entwicklung de s Hansa-Business- Park als Außenentwicklung zu Buche, wodurch keine Punkte erzielt wurden. Hinsichtlich der „Bebauungsdichte“ (Wohneinheiten je Nettowohnbauland im arithmetischen Mittel aller bewerteten Bebauungspläne) führten die Auswertungen der ILS gGmbH zu einem Wert von 42,23 WE je ha, was in der Städtegrößenklasse 100.000 EW und mehr die zweibeste Stufe bedeutete (20 Punkte). Bei einem Wert von 44 WE je ha und mehr wäre Münster in der besten Stufe gelandet. Bei der Entwicklung der „Wohnflächendichte“ in den letzten 10 Jahren erhielt Münster 30 Punkte. Im Bereich „Organisation, Management und Controlling“ erhielt Münster die Höchstpunktzahl (300 von 300 Punkten) . In Münster liegen langjährige Erfahrungen mit einem strategischen Flächenmanagement vor (Handlungsprogramme Wohnen/Gewerbe, kontinuierliches Monitoring Wohnen mit entsprechender Berichterstattung, periodische Fortschreibung der Baulandprogramme), so dass h ier die entsprechenden Zertifizierungskriterien bereits im ersten Zertifizierungsdurchlauf erfüllt werden konnten. Damit wurde bereits ein wichtiges Projektziel des Umweltministeriums erreicht, da der Zertifizierungsprozess „Meilenstein“ die Einführung von strategischen Flächenmanagementzyklen fördern soll. Ebenso wurden in Münster auch alle anderen Anforderungen aus diesem Bereich (Presseberichterstattung, Einbezug Gremien/Beiräte) umgesetzt. In dem Bereich „Planerische Steuerungsinstrumente“ erreichte Münster 153 von 200 Punkten. Die nicht erreichten Punkte gehen im Bereich der formellen Planung wesentlich auf das Alter des Flächennutzungsplans und die dort fehlenden Verankerung des Vorrangs der Innenentwicklung zur Außenentwicklung im Verhältnis 3:1 zurück (30 von 50 Punkten). Auch befinden sich einige Instrumente der strategischen Planung in der Aktualisierung (z. B. Gewerbeflächenkonzept, Verkehrsentwicklungsplan) (72 von 80 Punkten). Ebenso waren wenige Planungsgrundlagen älter als 5 Jahre (z. B. Versiegelungskastaster, Biotopkartierung für den Innenbereich). Auch sehen die Kriterien in diesem Teilbereich eine umfassende Auseinandersetzung mit Infrastrukturfolgen bei allen Baugebietsentwicklungen – beispielsweise durch den Einsatz eines Infrastrukturfolgekostenrechners – vor. Beim Thema „Ökologischer Ausgleich“ erhielt Münster nicht die volle Punktzahl, da zwei Maßnahmen knapp hinter der Stadtgrenze erfolgten, obwohl sie in engem funktionellen Zusammenhang mit Maßnahmen auf dem Stadtgebiet stehen (Aufwer tungen entlang der Aa) (51 von 70 Punkten). Seite 46 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Ein sehr gutes Ergebnis erreichte Münster auch in dem Bereich „Kooperation und Kommunikation“ (90 von 100 Punkten). Vollständig erfüllt wurden die Kriterien in den Teilbereichen „Kommunikation in der Verwaltung“, Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft, Kommunikation nach außen und Partizipation und Beratung. Lediglich für den Bereich „Kooperation mit Nachbarkommunen“ konnte das Kriterium „vertragliche Regelung mit den Nachbarkommunen über eine abgestimmte Wohnsiedlungsentwicklung“ nicht erfüllt werden. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass Münster neben Verfahren der nachbarschaftlichen Abstimmung nach Baugesetzbuch vor allem auch auf die langjährige stadtregionale Zus ammenarbeit verweisen kann. Beispielsweise wurde u. a. in der Bürgermeisterrunde Anfang 2014 die Frage der Wohnsiedlungsentwicklung und der Gestaltung der Wachstumsregion thematisiert. Die Aktivitäten im Rahmen der stadtregionalen Zusammenarbeit wurden daher auch als ein Bonuskriterium anerkannt. Im Bewertungssystem „Meilenstein“ ist es möglich, Bonuspunkte über sogenannte Bonuskriterien zu sammeln. Sie bieten den Kommunen die Möglichkeit, nicht so hoch bewertete Bereiche zu verbessern. Mit den Bonuskriterien können kommunenspezifische Aspekte für die Zertifizierung nach „Meilenstein“ angerechnet werden. Die Bonuspunkte werden zu der erreichten Gesamtpunktzahl addiert. Die Kriterien im Bonusbereich beziehen sich auf besondere, von der Kommune erbrachte Leist ungen für eine nachhaltige Flächenentwicklung. Diese Leistungen dürfen noch nicht in den vier Themenfeldern des Zertifizierungsverfahrens „bepunktet“ und sollten in den letzten Jahren (ca. 3 - 5 Jahre) erbracht worden sein. Das Zertifizierungshandbuch gibt für mögliche Bonuskriterien eine tabellarische Auflistung vor, die im Sinne des Zertifizierungsverfahrens noch kommunalspezifisch ergänzt werden kann. Für die Erfüllung eines Bonuskriteriums werden 5 Punkte vergeben, insgesamt können im Bonusbereich 45 Pu nkte zusätzlich erreicht werden. Die Stadt Münster erreichte in diesem Bereich alle 45 Punkte. Eine Übersicht zur Erfüllung der Bonuskriterien durch die Stadt Münster findet sich im Anhang zu diesem Bericht. Seite 47 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Abbildung 8: Ergebnistabelle zur „Meilenstein-Zertifizierung“ der Stadt Münster 2013/2014 10 AUSZEICHNUNG UND AUSBLICK Aufgrund des Zertifizierungsergebnisses von 738 Punkten (82 %) erhielt Münster als einzige Pilotkommune am 18.06.2014 den „Meilenstein“ in Gold durch Herrn Umweltminister Johannes Remmel. Die Stadt Münster erhält diese Auszeichnung für die nachweisbaren un d vorbildlichen Leistungen einer flächensparenden Siedlungspolitik, so Minister Remmel. Der „Meilenstein“ ist Ansporn und Verpflichtung, den eingeschlagenen Weg einer bedarfsgerechten und zugleich sparsamen Flächenentwicklung konsequent weiterzuverfolgen. Der Zertifizierungsprozess unterstützt den verantwortungsvollen Umgang in Münster mit dem aktuellen Bevölkerungs - und Seite 48 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Beschäftigtenwachstum und bietet zugleich die Chance, die Stadtentwicklungsprozesse in Münster anhand fachlich anerkannter Kriterien kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Stadt Münster darf das „Meilenstein -Zertifikat“ nun 2014-2017 führen, dann muss sich Münster einer erneuten Re- Zertifizierung stellen. Nach der Erstzertifizierung 2014 muss auch in den Folgejahren eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Zertifizierungskriterien erfolgen, die dann jeweils in einem jährlichen internen Audit münden. Die Ergebnisse sollen jährlich an die Zertifizierungsstelle weitergegeben werden. Um ein umfassendes Bild zur Flächenentwicklung zu erhalten, wird die Stadt Münster ergänzend zur Betrachtung der Gebäude - und Freifläche im „Meilenstein“ ein qualifiziertes Berichtswesen zur gesamten Siedlungs- und Verkehrsfläche aufbauen (vgl. V/0288/2012/1. Erg.). Erste Auswertungen fließen bereits in die Umweltdaten Münster ein. Seite 49 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER QUELLENVERZEICHNIS BUNDESREGIERUNG (HRSG.) 2002: PERSPEKTIVEN FÜR DEUTSCHLAND. UNSERE STRATEGIE FÜR EINE NA CHHALTIGE ENTWICKLUNG. BERLIN JOERISSEN, J.; COENEN, R., 2004: INSTRUMENTE ZUR STEUERUNG DER FLÄCHENNUTZUNG, AUSWERTUNG EIN ER BEFRAGUNG DER INTERESSIERTEN UND BETROFFENEN AKTEURE, BÜRO FÜR TECHNIKFOLGEN-ABSCHÄTZUNG BEIM DEUTSCHEN BUNDESTAG (TAB), TAB-HINTERGRUNDPAPIER NR. 10. BERLIN KOSTKA, C.; KOSTKA, S. 2002: DER KONTINUIERLICHE VERBESSERUNGSPROZESS. 2. AUFLAGE. MÜNCHEN LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT AGENDA 21 NRW E .V. (LAG 21 NRW) (HRSG.) 2010: NACHHALTIGES KOMMUNALES FLÄCHENMANAGEMENT. DOKUMENTATION UND LEITFADEN. DORTMUND NRW SPD; BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2012: KOALITIONSVERTRAG 2012-2017. STATISTISCHES BUNDESAMT (HRSG.) 2012: UMWELTÖKONOMISCHE GESAMTRECHNUNG, NACHHALTIGE ENTWICKLUNG IN DEUTSCHLAND, INDIKATOREN DER DEUTS CHEN NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE ZU UMWELT UND ÖKONOMIE. WIESBADEN Seite 50 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER ANHANG Vorgaben für Bonuskriterien laut Zertifizierungshandbuch Im Bewertungssystem „Meilenstein“ ist es möglich, Bonuspunkte über sogenannte Bonuskriterien zu sammeln. Sie bieten den Kommunen die Möglichkeit, nicht so hoch bewertete Bereiche zu verbessern. Mit den Bonuskriterien können kommunenspezifische Aspekte für die Zertifizierung nach „Meilenstein“ angerechnet werden. Die Bonuspunkte werden zu der erreichten Gesamtpunktzahl addiert. Die Kriterien im Bonusbereich beziehen sich auf besondere, von der Kommune erbrachte Leistungen für eine nachhaltige Flächenentwicklung . Diese Leistungen dürfen noch nicht in den vier Themenfeldern des Zertifizierungsverfahrens „bepunktet“ worden sein und sollten in den letzten Jahren (ca. 3 - 5 Jahre) erbracht worden sein. Das Zertifizierungshandbuch gibt für mögliche Bonuskriterien eine tabellarische Auflistung vor, die im Sinne des Zertifizierungsverfahrens noch kommunalspezifisch ergänzt werden kann. Für die Erfüllung eines Bonuskriteriums werden 5 Punkte vergeben, insgesamt können im Bonusbereich 45 Punkte zusätzlich erreicht werden. Übersicht: Erfüllung der Bonuskriterien durch die Stadt Münster Bonuskriterium laut Zertifizierungshandbuch Bonusleistungen der Stadt Münster Bonus- punkte Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 136 ff. BauGB Sanierungsmaßnahme Osthuesheide (Satzung 2005, Abschluss 2013) 5 P. Grundsatzbeschlüsse zu - Flächenreduktion - Innen- vor Außenentwicklung - Sonstige (Wiedernutzung Konversionsflächen) - Grundsatzbeschluss „Begrenzung des weiteren Zuwachses an SuV-Fläche (V/0288/2012/1)“ - Grundsatzbeschluss „Bausteine für die weitere Stärkung der inneren Entwicklung im Bereich Wohnen (V/0006/2011)“ - Grundsatzbeschlüsse „Konversion von britischen Liegenschaften in Münster“ (u. a. Bedeutung der Wiedernutzung/ V/0111/2012/1 und V/0728/2012/1 Standorte-Entwicklungskonzept Briten- Wohnungen in Münster) 5 P. Rahmenplanungen zum Bestand Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen und Durchführung eines mehrstufigen öffentlichen Beteiligungsprozesses „Hafenforum“ (V/0359/2010, V/0800/2011) 5 P. Seite 51 „Meilenstein“ – Das Zertifikat für flächensparende Kommunen in NRW FLÄCHENBERICHT 2014 STADT MÜNSTER Bonuskriterium laut Zertifizierungshandbuch Bonusleistungen der Stadt Münster Bonus- punkte Ausrichtung der Neuausweisung an bestehende Infrastrukturen Entwicklung neuer Wohnstandorte an Schienenhaltenpunkten (geplante Baugebiete mit 2.876 WE nach Baulandprogramm V/0115/2014/1 im 1.500 m Radius um vorhandene/in Reaktivierung befindliche Schienenhaltepunkte und Hbf. 34,5 % – ohne ehem. britische Wohnstandorte / Kasernen läge der Wert bei 51 %) 5 P. Zusatzkriterium: Berücksichtung der Klimaschutzbelange und der Zentrenorientierung bei der Aufnahme von Bauleitplanverfahren Checkliste „Städtebaulicher Klimaschutz“ bei Anträgen zur Aufnahme von B-Planverfahren (Kriterien: Zentrennähe/ÖPNV-Optionen, Flächensparendes Bauen / Erschließungsanteil, Kompaktheit des Städtebaus, Optionen für aktive Solarnutzung) 5 P. Brachflächenrecycling Förderung der Wiedernutzung von profanierten Kirchen durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen und teilweise auch das Engagement der städtischen Wohnungsbaugesellschaft (z. B. Dreifaltigkeitskirche, St. Elisabeth, St. Sebastian) 5 P. Anreizprogramme (z. B. zur Wiedernutzung alter Gebäude) Förderung der Altbaumodernisierung in Münster durch finanzielle Anreize (Programm „Altbausanierung und Energieeinsparung“/350.000 € in 2014) sowie durch Netzwerke 5 P. Zusatzkriterium: Reduktion der Einpendlerverkehre, Klimaschutz und flächensparende Entwicklung Richtlinien zur Vergabe städtischer Einfamilienhausgrundstücke: hoher Punktwert für Arbeitsplatz in Münster, flächensp. Grundstücksgrößen, Wärmedämmstandard 35 % unter ENEV 5 P. Zusatzkriterium: Stadtregionale Kooperation Stadtregionale Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (V/0835/2003; V/0369/2013): Beschluss zur Zusammenarbeit 2003 vor dem Hintergrund des engen funktionalen Beziehungsgeflechtes; Bekräftigung 2013 5 P. Gesamt: 45 Punkte Seite 52
V_0761_2014_Anlage_1_Kriterien_Zertifizierung
838 Zeichen
Flächen- inanspruchnahme Flächensituation/ - entwicklung (300 Punkte) Innenentwicklung Dichte und Effizienz Organisation, Management, Controlling (300 Punkte) Information/ Vorbereitung der Teilnahme Verbindlichkeit Aufbauorganisation Management Controlling Planerische Steuerungs- instrumente (200 Punkte) Strategische Planung Formelle Planung Planungs- grundlagen Kommunikation und Kooperation (100 Punkte) Kommunikation innerhalb Verwaltung Kommunikation zwischen Verwaltung, Politik, Zivilgesellschaft Kommunikation nach außen Partizipation und Beratung Kooperation mit Nachbarkommunen Meilenstein 2014 Bonuspunkte (+ 45 Punkte) Meilenstein: Kriterienbereiche der Zertifizierung Quelle: Verändert nach LAG 21 NRW e.V. (2013, S. 32) Anlage 1 zur Vorlage V/0761/2014
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Klemensstraße 10
- Stubengasse
- Schulstraße
- Brüningheide
- Hessenweg
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0761/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37