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V/0088/2015/1

Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2015 - 2020

Vorlagen 08.06.2015

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Anlage 2 Tabelle Baulandprogramm

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Ansehen

Anlage 3_Karte_Baulandprogramm

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Veränderungen im Baulandprogramm 2015

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage 1 Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014

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Ansehen

Anlage 2 Tabelle Baulandprogramm

7851 Zeichen

Stand: 03.06.2015
61.21 Harjans     

-
 noch nicht abgeschlossen
vorhanden
nicht erforderlich
 abgeschlossen
 größtenteils vorhanden
Städtebaul.
Qualifizier-
ung
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2015
Baulandprogramm 2015 - 2020 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2015
Beteiligung NachbarnX Privat253-01 050 50Mitte - Rudolfstr. / Oststr.  -
Abwasserleitung muss noch verlegt 
werden
X Privat262-04 0240 240Mitte - nördl. Bohlweg (ehem. Winkhaus) - 
X Privat263-04 080 80Mitte - Piusallee  -
W+S461-01 025 25Mitte - Gartenstr. / Hoher Heckenweg X  -
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
in Vorbereitung
W+S511-03
060 60Gievenbeck - Arnheimweg X 
tlw. Bau öffentlicher Erschließung 
erforderlich
Stadt543-04I
10130 140Mecklenbeck - Mitte, westl. Dingbänger Weg X  
Stadt543-07A 18 13 31Mecklenbeck -  südl. Meyerbeerstr., westl. Teil X  
Z.Zt. Offenlage des 
Bebauungsplanentwurfes
X Privat543-07B 10 44 54Mecklenbeck -  südl. Meyerbeerstr., östl. Teil   -
X Privat543-08 030 30Mecklenbeck - westl. Brockmannstr. (Paulushof)  -
Bau der Erschließung in VorbereitungStadt681-04D 560 56Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr Teil 1b X  
Vermarktungskonzept BIMA liegt noch 
nicht vor
X BIMA861-07 070 70Angelmodde - Schlesienstr. / Albersloher Weg  -
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Privat966-04C 018 18Hiltrup - Bahnhofsbereich   -
94760 854insgesamt baureif 2015
Seite 1 von 5
Anlage 2 zur Vorlage V/0088/2015/1.Erg.

Städtebaul.
Qualifizier-
ung
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2015
Baulandprogramm 2015 - 2020 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2016
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
in Vorbereitung
X Privat331-01 015 15Mitte - östl. Dahlweg / Südpark  -
Grundsätzliche Klärung 
Immissionsschutz ist erfolgt
X Privat333-03 0220 220Mitte - südl. Roddestr.   -
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Privat431-01 033 33Mitte - Hafencenter  -
VEP des Vorhabenträgers liegt noch 
nicht vor
X Privat526-04 0560 560Sentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle)   -
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Stadt572-08 525 30Roxel - südl. Nottulner Landweg  
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Privat623-06 090 90Kinderhaus - westl. Regina-Prothmann-Str.   -
VEP des Vorhabenträgers liegt noch 
nicht vor
X Privat681-05 4787 134Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB  -
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Privat825-08 400 40Gremmendorf - Gremmendorfer Weg  -
Umlegung erforderlichX Stadt874-02D 820 82Wolbeck Nord  nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2 X  
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Stadt971-07 3636 72Hiltrup - Langestr. / Malteserstr X  
2101066 1276insgesamt baureif 2016
Baureif 2017
Grundsätzliche Klärung 
Immissionsschutz ist erfolgt
X Privat333-04 040 40Mitte - nördl. Roddestr.   -
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X W+S465-04 090 90Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße  
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen515-04A 0420 420Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1  
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X Stadt515-05 2040 60Gievenbeck - Borghorstweg  
Seite 2 von 5

Städtebaul.
Qualifizier-
ung
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2015
Baulandprogramm 2015 - 2020 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X W+S525-08 0225 225Sentrup - Muckermannweg  
Vorhabenträger ist noch nicht klarX Privat541-03 70180 250Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
(Beresa)  -
Politische Entscheidung zur künftigen 
Nutzung erforderlich
Stadt543-06 200 20Mecklenbeck - Schürbusch (ehem. Peter-Wust-Schule) X 
Städtebaulicher Entwurf liegt noch nicht 
vor
Stadt623-05 1010 20Kinderhaus - südl. Ermlandweg X 
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen814-04A 40360 400Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1  
Vermarktungskonzept BIMA liegt noch 
nicht vor
X BIMA824-02 050 50Gremmendorf - Lilienthalweg  -
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
Stadt981-06 2040 60Amelsbüren - nördl. Deermannstr. X  
1801455 1635insgesamt baureif 2017
Baureif 2018
X Privat431-02 0320 320Mitte - Neuhafen  -
freiwillige Umlegung erforderlichX Privat464-05 110220 330Mitte - südl. Markweg X  
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen515-04B 45355 400Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2  
X noch offen712-02 1400 140Mauritz Ost - Maikottenweg X 
Entwicklung Nutzungskonzept und 
Städtebaulicher Entwurf
Stadt773-03 2634 60Handorf - östl. Hobbeltstr. / nördl. Lammerbach X 
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen814-04B 40360 400Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2  
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Privat871-09 9370 163Wolbeck - Am Steintor / Petersheide  -
Seite 3 von 5

Städtebaul.
Qualifizier-
ung
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2015
Baulandprogramm 2015 - 2020 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
X Stadt871-12 200 20Wolbeck - Westl. Brandhoveweg X 
VEP des Vorhabenträgers liegt noch 
nicht vor
W+S972-05 25130 155Hiltrup - Westfalenstr (ehem. Baumschule Eschweiler) X  
4991489 1988insgesamt baureif 2018
Baureif 2019
Politische Entscheidung zur künftigen 
Nutzung erforderlich
Stadt152-01B 0200 200Mitte - Hörster - Parkplatz X 
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen515-04C 5125 130Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3  
Stadt562-07 170110 280Albachten - östl.Erw. südl. Teil X 
Liegenschaftliche Sicherung 
Sportverlagerungsfläche erforderlich
Stadt573-07 3050 80Roxel - südl. Tilbecker Str. X 
X noch offen623-04 5050 100Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia  
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen814-04C 40360 400Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3  
Stadt966-05 050 50Hiltrup - an der Vogelstange X 
Stadt981-04 8040 120Amelsbüren - nordwestl. Am Dornbusch X 
Liegenschaftsliche Sicherung steht kurz 
bevor
X Stadt983-04 700 70Amelsbüren - Böckenhorst  
445985 1430insgesamt baureif 2019
Baureif 2020
X noch offen461-02 070 70Mitte - östl. Gartenstr.  
Seite 4 von 5

Städtebaul.
Qualifizier-
ung
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
EntwicklerEfaMefa insg.
WE-Kapazität 2015
Baulandprogramm 2015 - 2020 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
X noch offen30 20 50  
Regionalplanänderung erforderlichX noch offen17030 200  
X noch offen80 20 100  
Bau Lärmschutzwall erforderlichStadt500 50 X  
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen45355 400  
X noch offen1000 100  
X noch offen2000 200
Kennziffer Gebiet
573-09 Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach
583-07 Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil
681-02 Sprakel - südl. Nienberger Str.
681-04C Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil 
814-04D Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 4
862-03 Angelmodde - Südl. Hiltruper Str.
959-04 Hiltrup - südl. Pfarrer-Ensink-Weg  
675495 1170insgesamt baureif 2020
21036250 8353Summe 2015  bis 2020
Seite 5 von 5
*
*
Fläche ergänzt zur Vorlage V/0088/2015/1.Erg.

Anlage 3_Karte_Baulandprogramm

664 Zeichen

562-07
959-04
583-07
871-09
814-04A
814-04C
515-04A
814-04B
464-05
515-04C
862-03
814-04D
981-04
541-03
712-02
681-02
515-04B
431-02
573-09
983-04
681-05
525-08
874-02D
623-04
681-04D
573-07
543-04I
971-07
773-03
972-05
681-04C
966-05
431-01
825-08
871-12
981-06
824-02
333-03
262-04
526-04
515-05
623-06
572-08
465-04
543-06
263-04
966-04C
152-01B
461-02
861-07
623-05
511-03
543-07A
543-07B
253-01
543-08
333-04
461-01
331-01
Baulandprogramm 2015 - 2020
Wohnbauflächenmonitoring
Kartografie
und Entwurf: Annemarie Harjans
2015
Baulandprogramm 2015 - 2020
Stand: 03.06.2015
Anlage 3 zur Vorlage V/0088/2015/1.Erg.
*
*
Fläche ergänzt zur Vorlage V/0088/2015/1.Erg.

Anlage 4_Veränderungen im Baulandprogramm 2015

4022 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg. 
Veränderungen im Baulandprogramm 2015 - 2020 
 
 
Gegenüber dem Baulandprogramm 2014-2020 ergeben sich folgende Änderungen im Einzelnen: 
 
a) Überarbeitung der Zielzahlen für das Jahr der Ba ureife und die angestrebten Mengen 
(Anzahl der WE) aufgrund aktueller Entwicklungen und Erkenntnisse. 
 
Die wichtigsten Baugebiete (mit mehr als 50 WE), die zeitlich verschoben wurden, sind hier mit 
den Gründen genannt: 
Zeitliche Verschiebungen insbesondere aus liegenschaftlichen Gründen: 
- 465-04 Mitte – Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße  
- 511-03 Gievenbeck – Arnheimweg 
- 525-08 Sentrup – Muckermannweg  
- 573-07 Roxel – Südl. Tilbecker Str. 
- 959-04 Hiltrup – Südl. Pfarrer-Ensink-Weg 
- 983-04 Amelsbüren – Böckenhorst 
Zeitliche Verschiebungen aufgrund von fachlichen Überarbeitungs- / Klärungserfordernissen: 
- 333-03/04 Mitte – Roddestraße (Klärung Immissionss ituation) 
- 431-02 Mitte – Neuhafen (vorlaufender Wettbewerb S tadtwerke-Grundstück) 
- 465-05 Mitte – Südlich Markweg (freiwillige Umlegu ng, umfangreiche Erschließung) 
- 562-07 Albachten – Östliche Erweiterung südlicher Teil (u.a. Klärung Erschließung) 
- 871-09 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide (Gemeng elage Wohnen und Gewerbe) 
- 874-02D Wolbeck Nord – Nördl. Am Borggarten, 4. BA  (erst Umlegung erforderlich) 
- 972-05  Hiltrup – Westfalenstr. (ehem. Eschweiler)  
Zeitliche Verschiebungen aufgrund von politischen Abstimmungs- / Klärungserfordernissen: 
- 152-01B Mitte – Hörster Parkplatz (politische Ents cheidung erforderlich) 
- 526-04 Sentrup – westl. Steinfurter Straße  (Verzö gerungen bei der Konzeptfreigabe) 
- 773-03 Handorf – östl. Hobbeltstr. / Nördlich Lamm erbach (Prüfung Einzelhandel) 
 
b) Herausnahme einzelner Baugebiete, für die aufgru nd aktueller liegenschaftlicher und / 
oder fachplanerischer Einschätzungen eine Realisierung im Zeitraum bis 2020 zum heu- 
tigen Zeitpunkt nicht angenommen werden kann. 
 
Die folgenden Baugebiete sind bei der Überarbeitung  des Baulandprogramms aus den aufge- 
führten Gründen herausgenommen worden: 
Herausnahme aus liegenschaftlichen Gründen: 
- 981-01B Amelsbüren - Auf der Woort (fehlendes Eige ntümerinteresse) 
- 525-09 Sentrup – Albert-Schweitzer-Str. / Fliedner str.  
 (fehlende liegenschaftliche Verfügbarkeit) 
- 973-04 Hiltrup – Westl. Hünenburg (fehlende liegen schaftliche Verfügbarkeit)   
- 681-04B Sprakel – Westl. Erweiterung südl. Landweh r (Tausch gegen städtische Fläche) 
Herausnahme aufgrund neuer fachlicher Erkenntnisse: 
-
 862-03 Angelmodde - Südl. Hiltruper Straße (Ablehnu ng Regionalplanungsbehörde) 
- 774-06/07 Handorf – Kirschgarten Bäder / Sportplät ze (Verschiebung auf den Zeitraum 
    nach 2020 aufgrund notwendigen Vorlaufs durch V erlagerung der Sportplätze) 
- 861-08 Angelmodde – Nördlich Homannstraße (Immissi onssituation) 
Herausnahme aufgrund sonstiger Gründe: 
- 453-02 Mitte – Mauritzheide (Verschiebung auf den Zeitraum nach 2020) 
- 772-05 Handorf – Westlich Dorbaumstraße (Relation Aufwand zu Nutzen) 
- 615-06 Coerde – Östl. Straße Edelbach (Relation Au fwand zu Nutzen)

Anlage 4 zur Vorlage V/0088/2015/1. Erg. 
c) Aufnahme neuer Flächen in das Baulandprogramm, f ür die aufgrund aktueller Projektla- 
ge bzw. geänderter liegenschaftlicher Verfügbarkeit  nun eine Realisierung bis 2020 an- 
gestrebt wird.  
 
Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Baugebiete: 
Aktuelle Wohnbauprojekte:  
- 253-01 Mitte – Rudolfstr. / Oststr.  
- 263-04 Mitte – Piusallee 
- 623-06 Kinderhaus – Westlich Regina-Protmann-Str. 
Ersatz (im städtischen Eigentum) für herausgenommene Flächen:  
- 966-05 Hiltrup – An der Vogelstange 
- 981-04 Amelsbüren – Nordwestlich Am Dornbusch 
- 681-04C Sprakel – Westliche Erweiterung, nördlich Landwehr 2. Teil 
 
Die Erarbeitung einer §-34-Satzung für das Gebiet Lechtenbergweg ist mit einer Baureife für 
das Jahr 2017 vorgesehen, aus systematischen Gründen (Fläche ist zu klein) erfolgt aber kei- 
ne gesonderte Aufnahme in das Baulandprogramm.

Ergänzungsvorlage Beschluss

25649 Zeichen

V/0088/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 und  
Fortschreibung des Baulandprogramms 2015 - 2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategische s Flächenmanagement
 Vorberatung 
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 
 
2. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2015 -2020 (Anlagen 2 und 3 ) wird beschlos-
sen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Baulandaktivierung gemäß fortgeschriebenem Bau-
landprogramm 2015-2020 erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und e r-
schließungstechnischen Schritte in den einschlägigen Arbeitspr ogrammen der städtischen 
Fachämter zu verankern. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entstehen kei ne Kosten. Ggf. erforderliche Kosten für 
Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils entsprechenden Zeitpunkten in 
gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0088/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492-6115 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.06.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0088/2015/1 
Begründung: 
Rahmenbedingungen  
In der Stadt Münster herrscht weiterhin ein dynami scher Wohnungsmarkt mit großem Nachfrag e-
druck. Eine in den letzten Jahren zunehmende Wohnungsknappheit und eine hohe Nachfrage in s-
besondere im innerstädtischen Bereich führen in manchen Quartieren zu Verdrängungste ndenzen 
und insgesamt zu steigenden Mieten und Bodenpreisen.  
Dies lässt sich beispielhaft an zwei Kenngrößen festmachen: 
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstücke für den individuellen Wohnungsbau in 
Münster lagen im Jahr 2013 bei 330 €/m² in mittleren Wohnlagen. Damit liegt Münster in der 
Spitzengruppe der NRW-Großstädte hinter Düsseldorf, Köln und Bonn.1  
- Mit einer durchschnittlichen Kaltmiete von 8,93 €/m² bei Neuabschluss von Mietverträgen b e-
legt Münster in NRW Platz drei hinter Köln und Düsseldorf und liegt noch vor Bonn. Die Kal t-
mieten lagen damit 2013 im Durchschnitt um mehr als 20 % höher als noch 2009.2 
Bei einer prognostizierten Einwohnerentwicklung auf etwa 311.000 Einwohnern bis zum Jahr 2020 
(vgl. Vorlage zur Kleinräumigen Bevölkerungsprognose V/0637/2014) und einem weiteren deutli-
chen Wachstum bis 2030 wird die hohe Nachfrage nach Wohnungen in Münster auch in den 
kommenden Jahren weiter anhalten, so dass trotz der vielen Neubauwohnungen3 weiter mit einem 
hohen und ggf. weiter steigenden Miet- und Bodenpreisniveau zu rechnen ist.  
Gerade bestimmte Zielgruppen – insbesondere Haushalte mit niedrigem Einko mmen, Familien, 
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Studierende – haben unter diesen Rahmenbedi n-
gungen eine erhöhte Schwierigkeit, ein passendes Wohnangebot zu finden. Auc h als Standortfak-
tor für ansiedlungsbereite Unternehmen gewinnt der Faktor Wohnkosten in Münster zune hmend 
an Bedeutung.  
Konzeptionelle Einbindung  
Um diesen besonderen Herau s-
forderungen begegnen zu kö n-
nen hat die Stadt Münster das 
Handlungskonzept Wohne n e r-
arbeitet (vgl. V/0593/2013). Die 
Umsetzung des Handlungsko n-
zeptes soll dazu beitragen die 
Wohnungsversorgung insbeso n-
dere für die o.a. Zielgruppen zu 
verbessern und insgesamt zu e i-
ner Entspannung am Wo h-
nungsmarkt führen. 
  
Wesentliche Bausteine des 
Handlungskonzeptes wurden b e-
reits mit o.a. Vorlage sowie we i-
teren Beschlüssen (bsp. zur s o-
zialgerechten Bodennutzung – 
vgl. Vorlage V/0039/2014) zur 
Umsetzung beschlossen.  
Abb. 1: Bausteine des Handlungskonzepts Wohnen 
                                                
1 Vgl. Bodenmarktbericht NRW 2014 
2 Vgl. LEG-Wohnungsmarktreport NRW 2014 
3 In Bezug auf den relativen Wohnungszuwachs liegt Münster in den Jahren 2000-2011 unter den NRW-
Großstädten mit Abstand an erster Position

- 3 - 
V/0088/2015/1 
Ein wesentliches Ziel in der Frage der Wohnungsversorgung ist eine Erhöhung des Angebots an 
Wohnungen, um der gewachsenen Nachfrage gerecht werden zu können. Daher liegt ein beso n-
deres Augenmerk darauf, die Anzahl der Wohnungsbaufertigstellungen in Münster zu steigern 
bzw. auf einem hohen Nivea u zu halten. Diesbezüglich hat der Rat mit dem Handlung skonzept 
Wohnen das Ziel beschlossen, dem Markt in den nächsten Jahren die Möglichkeit zu geben, jäh r-
lich mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE) fertig zu stellen. Mindestens die Hälfte davon sollen im 
Siedlungsbestand errichtet werden, daneben sind insbesondere die militärischen Konversionsfl ä-
chen von großer Bedeutung. Aber auch bisherige Außenbereichsflächen sind zu Wohngebieten zu 
entwickeln, um die Zielgröße von jährlich 1.500 WE erreichen zu können. I nsofern ist ein wichtiger 
Baustein zur U msetzung des Handlungskonzepts Wohnen das Baulandprogramm (vgl. Vorlage 
V/0115/2014/1. Erg.) als wesentlicher Teil des Prozesses der Baulandentwicklung.  
 
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche 
zur Baureife ist ein l angwieriger und kom-
plexer Prozess, der durch eine Vielzahl 
politischer Entscheidungen begleitet wird. 
Dieser Prozess kann in Phasen eingeteilt 
werden (vgl. Abb. 2). Die Stadt Münster 
hat für die einzelnen Phasen konzepti o-
nelle Bausteine entwickelt, die sys tema-
tisch aufeinander aufbauen und eine 
ganzheitliche Bearbeitung der Baulan d-
problematik erleichtern.  
Die Phase I wird durch das o.a. Komm u-
nale Handlungskonzept Wohnen abg e-
deckt. Um die Fe rtigstellung von minde s-
tens 1.500 WE pro Jahr zu ermöglichen, 
davon mindestens die Hälfte im Sie d-
lungsbestand, sollen mittelfristig jährlich 
Flächen für mindestens ca. 750 WE durch 
Baulandentwicklung bereitgestellt werden, 
damit ein ausgeglichenes Verhältnis zw i-
schen Baulandberei tstellung und Ba u-
landverbrauch hergestellt werden kann. 
Für die Phase II hat die Stadt Münster das sogenannte Wohnsiedlungsflächenkonzept entwickelt 
(vgl. Vorlage V/0230/2013). Als info rmelles Planwerk sind in ihm die Flächen verzeichnet, für die 
eine mittelfristige Aktivierung au ssichtsreich erscheint. In dieser Phase soll im Regelfall auch die 
planerische Sicherung insbesondere im Regionalplan erfolgen. 
Das Baulandprogramm steht für die Phase III. Im Baulandprogramm we rden diejenigen Flächen 
für eine Entwicklung ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtentwicklungspolitischen Ziele 
am Besten erreicht werden können. Angegeben ist jeweils das Jahr der Baureife – diese ist e r-
reicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist. In das Baulan d-
programm werden alle Baugebiete bzw. Wohnbauprojekte aufgenommen, an denen die Stadt aktiv 
bei der Entwicklung der Baureife mitwirkt. 4 Der konkrete Startschuss für die Aktivierung einer Fl ä-
che fällt mit der Zustimmung des ASSVW zur städtebaulichen Planung und damit verbunden der 
Aufnahme eines ggf. erforderlichen Bauleitplanverfahrens.  Die o.a. Zielwerte zur Baulandentwic k-
lung sollen sich insbesondere in der Größenordnung der angestrebten WE der im Baulandpr o-
gramm verzeichneten Baugebiete widerspiegeln. 
Die IV. Phase umfasst die konkrete Nutzungsvorbereitung der Grundstücke. 
                                                
4 Baugebiete werden im Rahmen dieses Berichts und des Baulandprogramms definiert als Wohnbaulan d-
entwicklungen, bei denen einer oder mehrere der folgenden Schritte zur Erreichung der Baureife erforderlich 
ist und von der Stadt aktiv begleitet wird: Liegenschaftliche Sicherung (insbesondere im Rahmen von 
SoBoMü), Städtebauliche Qualifizierung, Schaffung von Planungsrecht (auch im Rahmen von umfangre i-
chen Befreiungen), Bau öffentlicher Erschließungsanlagen.  
Flächen-
sicherung
Ziele Bedarfe
Bauland-
aktivierung
Nutzungs-
vorbereitung
Leitbilder 
Mengengerüste
Prognosen 
Konzepte
Bodenbevorratung
REP 
FNP
Vertragliche Regelungen 
Wettbewerb 
Bebauungsplan 
Bodenordnung 
Erschließung
Vermarktung 
Baugenehmigung 
Wohnungsbauförderung
Phase I
Phase II
Phase III
Phase IV
 
 
Abb. 2: Phasen der Wohnbaulandentwicklung  
           (Quelle: Handlungsprogramm Wohnen 1993)

- 4 - 
V/0088/2015/1 
Zu Beschlusspunkt 1.)  Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 
a) Wohnungsbau-Fertigstellungen 
 
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit 1.450 WE im Jahr 2014 weiterhin auf einem 
hohen Niveau. Zwar ist die Z ahl gegenüber den beiden Vorjahren gesunken, liegt aber wi eder auf 
dem bereits hohen Niveau der Jahre 2010 und 2011 und verfehlt nur knapp das Ziel des Han d-
lungskonzepts Wohnen von 1.500 WE jährlich. Das hohe Niveau ist weiterhin Ausdruck der derzeit 
günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Einkommen, Zinsniveau, Arbeitsplatzentwic k-
lung) und der Attraktivität der Stadt als Wohnstandort und bekräftigt die Notwendigkeit, die Ba u-
landentwicklung weiter zu forcieren. Etwa 75 % der fertig gestellten Wohnu ngen befanden sich in 
Mehrfamilienhäusern, nur etwa 25 % entfielen auf den Einfamilienhausbau. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3: Wohnungsbau-Fertigstellungen 1985 - 2014 
 
Die nach der Zahl der fertig gestellten Wohnungen wichtigsten Baugebiete und Wohnungsbaupr o-
jekte im vergangenen Jahr sind im zusammengefassten „Bericht zur Wohnbaulandentwicklung“ 
(Anlage 1) aufgelistet. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen „Baugebieten“ (Definition 
s.o.) und sogenannter „spontaner Bautätigkeit“, bei der die Stadt (au ßer der Erteilung der Baug e-
nehmigung) keine aktiv begleitende oder steuernde Rolle einnimmt.  
 
Das Absinken der Wohnungs -Fertigstellungszahlen im Jahr 2014, verglichen mit den beiden Ja h-
ren 2012 und 2013 (vgl. Abb. 3), ist insbesondere auf die geringeren W ohnungs-Fertigstellungen 
im Mehrfamilienhausbereich zurückzuführen. Bei detaillierter Betrachtung der Zahlen der letzten 
Jahre fällt dabei auf, dass die beiden „Ausnahme“ -Jahre (2012 und 2013 mit jeweils fast 2.000 
Wohnungsfertigstellungen) insbesondere au f eine besonders hohe Zahl an Fertigstellungen im 
Appartement-Bereich (Wohnungen mit nur 1 -2 Räumen) zurückzuführen sind. In diesen Zeitraum 
fallen auch die Fertigstellungen mehrerer privater wie öffentlicher Studentenwohnanlagen, die i n-
sofern als eine Urs ache für die sehr hohen Fertigstellungszahlen dieser Jahre angenommen we r-
den können. Im Jahr 2014 ist insbesondere die Zahl der Fertigstellungen dieser kleinen Wohnu n-
gen wieder auf das Niveau von 2010 und 2011 zurückgefallen, wohingegen die Fertigstellungszah-
len größerer Wohnungen (ab 3 Räumen) seit dem Jahr 2007 relativ konstant jeweils zwischen ca. 
450 und 600 Wohneinheiten liegen.

- 5 - 
V/0088/2015/1 
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich in Münster seit den 90er -Jahren auf einem 
durchschnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 WE. 2007 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert 
erzielt. Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage sank der E igenheimbau auf unter 400 WE in 
2009, konnte danach aber wieder z ulegen. Ein kontinuierliches Absinken seit dem Jahr 2012 fällt 
zusammen mit dem deutlichen Absinken baureifer Reserven unter den „Soll“-Wert5 (vgl. auch Abb. 
5) und ist voraussichtlich auch dadurch begründet. Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen 
verbleibt im Jahr 2014 ein stabiles Sockelniveau von ca. 330 Wohneinheiten. 
 
Seit den 90er-Jahren wurden traditionell die meisten neuen Wohnungen in von der Stadt geplanten 
(bzw. aktiv begleiteten) Baugebieten fertig gestellt. Seitdem ist der Anteil der Bautätigkeit, der auf 
die Baugebiete entfällt, tendenziell rückläufig. Während zu Beginn der 90er- Jahre noch über 80 % 
der neuen Wohnungen innerhalb der Baugebiete fertig gestellt wurden, sank dieser Wert im Zei t-
raum zwischen 2002 und 2011 im Durchschnitt auf unter 60 %. Seit dem Jahr 2012 schließlich 
liegt der Anteil unter 50 % und erreichte 2014 einen Anteil von etwa einem Drittel. Die Bautäti gkeit 
außerhalb von Baugebieten insbesondere im Siedlungsbestand hat damit entsprechend an Bedeu-
tung gewonnen. Dies kann zum einen Ausdruck zu geringer baureifer Baulandreserven sein (siehe 
unten), zum anderen kommt darin vermutlich auch die besondere Attraktivität der inn eren Stadt 
und der dortige Nachfragedruck zum Tragen, denn die große Mehrzahl der Baugebiete befindet 
sich außerhalb des Innenstadtrings. 
 
 
b) Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau 
 
Eine Vielzahl von Wohnungsbauvorhaben ist zurzeit im Bau. Die Höhe der in diesem Jahr fertig 
gestellten Wohneinheiten kann zum jetzigen Zeitpunkt naturgemäß noch nicht prognostiziert we r-
den, dennoch gibt die Anzahl der bereits genehmigten, aber noch nicht fertig gestellten Wohnbau-
vorhaben einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob kurzfristig mit einem weiter regen Wohnungsbaug e-
schehen gerechnet werden kann. Die Genehmigungen wurden in der Mehrzahl im Jahr 2014, tei l-
weise aber auch bereits im Jahr 2013 oder sogar 2012 erteilt. Die Bauvorhaben werden in der Re-
gel zurzeit realisiert6 und damit im Jahr 2015 oder aber 2016 voraussichtlich fertig gestellt.  
 
Zum Ende des Jahres 2014 waren Baugenehmigungen  für über 2.200 Wohneinheiten, die übe r-
wiegende Zahl da von außerhalb von Baugebieten, noch nicht abschließend umgesetzt. Größte n-
teils ha ndelt es sich dabei Mehrfamilienhausbebauungen, im Einfamilienhausbereich stehen nur 
ca. 400 Wohneinheiten zur Realisierung aus.  
 
Die nach der Zahl der fertiggestellten Wohnu ngen wichtigsten Baugebiete und Wohnungsbaupr o-
jekte dieser genehmigten Bauanträge sind im zusammengefassten „Bericht zur Wohnbaulanden t-
wicklung“ (Anlage 1) aufgelistet. Unter anderem waren zum Ende des Jahres 2014 mehrere 
Wohnbauvorhaben der Wohn- und Stadtbau im Bau. Dies betrifft beispielsweise das Projekt an der 
Ecke Steinfurter Straße / Grevener Straße mit 53 Wohneinheiten, von denen 17 öffentlich gefördert 
sind. Ein anderes Projekt der Wohn- und Stadtbau in gleicher Größenordnung wird zurzeit rund um 
die ehemalige Sebastiankirche an der Hammer Straße realisiert. 
 
 
c) Baulandreserven  
 
Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an baureifem Bauland für den Wohnungsbau ist 
eine zentrale Aufgabe der Stadt im Rahmen der Kommunalen Wohnungspolitik. Nur dam it kann 
vorgesorgt werden, dass der Markt auch zukünftig die Möglichkeit bekommt, ausreichend neue 
Wohnungen zu bauen. Da das kurzfristig realisierbare Potenzial der „spontanen Bautätigkeit“ a u-
                                                
5 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durchschnittlichen Baulandver-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen. 
6 In geringem Umfang kommt es auch vor, dass Genehmigungen aus verschiedenen Gründen nicht umg e-
setzt werden.

- 6 - 
V/0088/2015/1 
ßerhalb von Baugebieten nicht genau ermittelt werden kann, werd en unter den Baulandreserven 
diejenigen Flächen und Baugebiete behandelt, bei denen die Stadt die Baureife aktiv begleitet hat 
und die somit für eine Bebauung sofort zur Verfügung stehen. 
 
Im Rahmen des Baulan d-
monitorings werden daher 
seit Langem Baulandb ereit-
stellung und Baulandve r-
brauch bilanziert. Dadurch 
kann überprüft werden, ob 
das Angebot an baureifen 
Baulandreserven noch den 
qualitativen und quantitat i-
ven Anforderungen en t-
spricht. In den vergang enen 
Jahren (ab 2009) war der 
Baulandverbrauch stets, z.T. 
deutlich, höher als die Ba u-
landbereitstellung mittels 
Baulandprogramm (vgl. 
Abb. 4).  
Abb. 4: Baulandbereitstellung und Baulandverbrauch 
 
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen Baulandreserven erheblich zurückgingen und 
zuletzt unter den „Soll“-Wert (zur Definition vgl. Fußnote 5 auf der vorherigen Seite) gesunken sind. 
Dieser Trend konnte mit der deutlichen Ausweitung der Baulandaktivitäten und dem neuen Ba u-
landprogramm 2014-2020 (vgl. Vorlage V/0115/2014) vorerst gestoppt werden.  
 
So wurden im Jahr 2014 bis auf zwei Flächen alle im bisherigen Baulandprogramm dargestel lten 
Flächen baureif. Ausschließlich für die Flächen „Gievenbeck – Arnheimweg“ sowie „Gartenstraße / 
Hoher Heckenweg“ wurde die Baureife in das Jahr 2015 verschoben. Insgesamt wurde damit Bau-
land für die Errichtung von ca. 693 WE baureif. Dieser Wert liegt nur geringfügig unter dem ang e-
strebten Ziel, mittelfristig Flächen für mindestens ca. 750 WE jährlich zur Baure ife zu entwickeln 
und deutlich über dem Wert vergangener Jahre. 
 
Die weiteren Differenzen in 
Bezug auf die bisher für 
2014 vorgesehene Zielken n-
zahl von 829 WE sind mit 
geringeren Kapazitäten in 
einzelnen Baugebieten zu 
erklären. Der Wert von 693 
WE lag auch deutlich über 
dem Baulandverbrauch des 
Jahres 2014 (482 WE),  so 
dass die baureifen Reserven 
in Baugebieten insgesamt 
wieder zug enommen haben 
und zum Stichtag 
31.12.2014 knapp 2.600 
Wohneinheiten (WE) betr a-
gen. Damit liegen sie deu t-
lich näher am „Soll“ -Wert, 
der zurzeit bei knapp 3.000 
WE liegt (vgl. Abb. 5). 
 
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Jahresanfang
WE
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
WE
 baureife Reserven in Baugebieten:
 Istwert
 Sollwert
 
     
    Abb. 5: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich 
 
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
020040060080010001200
 Anzahl in WE
 Baulandbereitstellung
0 200 400 600 800 1000 1200
Anzahl in WE
 Baufertigstellungen in Baugebieten
 Bereitstellungen:
 Efa
 Mefa
 Fertigstellungen:
 Efa
 Mefa

- 7 - 
V/0088/2015/1 
Diese Restkapazitäten von knapp 2.600 WE in baureifen Gebieten sind allerdings im Hinblick auf 
die tatsächliche Verfügbarkeit zu relativieren. So sind mit dem o.a. Wert sämtliche Restkapazitäten 
in allen im Baulandmonitoring erfassten Baugebieten berücksichtigt . Insbesondere in älteren Ba u-
gebieten muss aber davon ausgegangen werden, dass – aufgrund fehlender liegenschaftlicher 
Verfügbarkeit – nur ein kleinerer Teil dieser Reserven jährlich aktiviert werden kann.  
 
Daher wurde in Ergänzung zu den o.a. Restkapazit äten von knapp 2.600 WE ermittelt, wie viele 
baureife Reserven es in jüngeren Neubaugebieten gibt. Hier ist im Allgemeinen eher anzunehmen, 
dass ein Großteil dieser Reserven auch tatsächlich am Markt verfügbar ist und daher kurzfristig in 
Anspruch genommen werden kann. Der Wert lag zum 31.12.2014 bei 1.463 WE und damit ebe n-
falls deutlich über dem Vorjahreswert von nur 1.024 WE. 
 
Diese Restkapazitäten verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Größere Baugebiete mit Rest-
kapazitäten gibt es dabei in Wolbeck-Nord sowie in Hiltrup, westlich der Meesenstiege. Als bedeu-
tende baureife Projekte können die Bebauung des ehemaligen „TÜV“ -Geländes an der Steinfurter 
Straße sowie die Bebauung des ehemaligen „Metropolis“ -Grundstücks am Bahnhof genannt we r-
den. Weitere gr ößere Restkapazitäten sind dem zusammengefassten „Bericht zur Wohnbaulan d-
entwicklung 2014“ (Anlage 1) zu entnehmen. 
Zu Beschlusspunkt 2.)  Fortschreibung des Baulandprogramms 
Mit dem Baulandprogramm 2020 werden diejenigen Flächen für eine En twicklung zur B aureife7 
ausgewählt, mit denen die wohnungs - und stadtentwicklungspolitischen Ziele am Besten erreicht 
werden können. Es werden alle Flächen in das Baulandprogramm aufgenommen, bei denen die 
Stadt die Entwicklung der Baureife aktiv begleitet (vgl. oben). Da die Baulandaktivierung von vielen 
Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen etc.) abhängig ist, ist das Baulan d-
programm dynamisch und auf eine jährliche Fortschreibung angelegt. D.h. Flächen, die sich au f-
grund mangelnder Verfügbarkeit oder anderer Restriktionen als mittelfristig nicht aktivierbar erwe i-
sen, sind mengengleich durch andere geeignete Flächen aus dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 
2025 zu ersetzen. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung des Baulandpr o-
gramms 2015 – 2020 angestrebt. Die Veränderungen (zeitliche Verschiebungen, Herausnahme 
bzw. Neuaufnahme von Baugebieten) gegenüber dem Baulandprogramm 2014 – 2020 sind im 
Einzelnen der Anlage 4 zu entnehmen. 
 
Im Ergebnis sollen in allen Jahren mindestens die o.a. 750 WE zur Ba ureife entwickelt werden. 
Damit wird sichergestellt, dass Bauland in einer Größenordnung bereitgestellt wird, die über dem 
durchschnittlichen Baulandverbrauch der letzten 10 Jahre – dieser lag bei ca. 700 WE pro Jahr – 
liegt.  
 
Aufgrund des erheblichen Wachstums der Stadt Münster insbesondere seit dem Jahr 2010 strebt 
das Baulandprogramm an, auch Bauland jenseits dieser 750 WE / Jahr bereitzustellen. D amit soll 
zum einen der o.a. „Soll“ -Wert (s.o. sowie Abb. 5) an baureifem Wohnbauland wie der erreicht 
(Nachholeffekt) und zum anderen der absehbar weiterhin dynamischen Entwicklung entsprochen 
werden (Vorsorgeeffekt). 
 
Gegenüber dem beschlossenen Baulandprogramm ergeben sich im Gesamt-Ergebnis insbesonde-
re Veränderungen im Jahr 2015. Bisher wa r für 2015 eine Baureife von 1478 WE vorgesehen, im 
Entwurf zur Fortschreibung sind es nur noch 854 WE. Dies ist insbesondere auf das Projekt „Le o-
land“ (Fläche 526 -04 „Sentrup – westlich Steinfurter Straße“) mit allein 560 WE zurückzuführen, 
dessen Baureife aufgrund der zeitlichen Verzögerungen ins Jahr 2016 verschoben werden musste.  
 
Bei weiteren Gesprächen mit der Bezirksregierung, auch in Bezug auf die notwendige Reg i-
onalplanänderung zur Da rstellung weiterer Wohnsiedlungsflächen, wurde die ablehnende 
Haltung der Regionalplanung in Bezug auf eine Siedlungsentwicklung südlich der Hiltruper 
                                                
7 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.

- 8 - 
V/0088/2015/1 
Straße (Fläche 862-03) insoweit relativiert, als eine entsprechende Regionalplandarstellung 
nunmehr unter zwei Voraussetzungen möglich erscheint. Zum einen müsste die Fläche - da 
ausgehend vom derzeit gültigen Regionalplan noch ca. 105 ha Wohnsiedlungsfläche für die 
Stadt Münster neu dargestellt werden können - bei der angestrebten Regionalplanänderung 
entsprechend flächenmäßig berücksichtigt und priorisiert werden. Zum anderen bedarf es 
einer entsprechenden städtebaulichen Begründung für eine Siedlungsflächenentwicklung 
jenseits der Hiltruper Straße. 
 
Vor diesem Hintergrund wurde die o.a. Fläche, die Teil des Baulandprogramms 2014 – 2020 
ist, nun auch bei der Fortschreibu ng berücksichtigt und daher im Rahmen dieser Ergä n-
zungsvorlage wieder aufgenommen. Die Anlagen 1 – 4 wurden entsprechend angepasst. 
Zu Beschlusspunkt 3.)  Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung 
Das Baulandprogramm ist das Instrument zur Koordination der verschiedenen Aktivitäten in der 
Verwaltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife werden die Zeiträume für die 
Verhandlungen zur Sicherstellung der Mitwirkung der Eigentümer bzw. Investoren (an den Zielse t-
zungen der Sozialgerechten Bodennutzung, vgl. Vorlage V/0039/2014), die Bauleitplanung, die 
Ausbauplanung und die Erschließungsarbeiten (Kanalbau, Straßenbau) bestimmt. Der Abschluss 
der Bebauungsplanung ist Voraussetzung für die Planung und den Bau der öffentlichen Erschli e-
ßungseinrichtungen. 
 
Um für alle beteiligten Ämter und auch die politischen Entscheidungsträger eine größtmögliche 
Transparenz herzustellen, wird mit dieser Fortschreibung des Baulandprogramms erstmals die 
Darstellung weitergehender Informationen zur Aktivierung der einzelnen Baugebiete eingeführt. So 
macht die Tabelle (vgl. Anlage 2) neben der Angabe des Eigentümers (öffentlich / privat) und des 
Entwicklers insbesondere auch die wesentlichen notwendigen Aktivierungsschritte bis zur Baureife 
und deren aktueller Stand für jedes Baugebiet deutlich. 
 
Der Zeitpunkt der Baureife bestimmt den 
frühest möglichen Beginn der Wohnung s-
bautätigkeit und liefert damit wichtige Or i-
entierungen für die Planung von Woh n-
folgeeinrichtungen. Letztlich betrifft das 
Baulandprogramm die Ar beitsprogramme 
aller Dienststellen, die mit ihren Leistu n-
gen entweder zur Baureife oder zur Funk-
tionsfähigkeit eines Gebietes beitragen. 
Um die Anforderungen der Baulandakt i-
vierung in den Arbeitsprogrammen b e-
rücksichtigen zu können, ist eine Verbind-
lichkeit des Baulandprogramms erforde r-
lich. Darüber hinaus bedarf das Baulan d-
programm zu seiner Wirksamkeit einer 
jährlichen Aktualisierung, die mit dieser 
Vorlage vorgenommen werden soll. 
Abb. 6: Koordinationsinstrument Baulandprogramm 
 
Nach Beschluss des Rates vom 06.05.2015 wird d ie Vorlage auch den Bezirksvertretungen 
zur Anhörung vorgelegt. 
 
i.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
InfrastrukturErschließung
BevölkerungsprognoseVerbindliche 
Bauleitplanung
REP / FNP 
Bodenbevorratung
Ziele der Stadtentwicklung 
Ziele der Wohnungspolitik
Investitionsprogramm
Flächenbedarfe 
Bauleistung
Baulandmonitoring
Baulandprogramm 
Raum, Zeit, Menge

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V/0088/2015/1 
 
Anlagen: 
 
1. Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014 
2. Tabelle Baulandprogramm 2015-2020 
3. Karte Baulandprogramm 2015-2020 
4. Veränderungen gegenüber Baulandprorgramm 2014-2020

Anlage 1 Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014

2227 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0088/2015/1.Erg.
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2014
Stand 01.01.2015
Wohnungsbau-Fertigstellungen
im Jahr 2014: 1.450 Wohneinheiten
In Baugebieten "Spontane Bautätigkeit"
Mefa Efa Summe  Förd. Entw. Mefa Efa Summe  Förd. Entw.
Kinderhaus - Erweiterung Zentrum 68 0 68 35 Privat Studentenwohnheim Boeselagerstr. 228 0 228 228 Stud.
Mitte - Scheibenstr. / Eichsfelder Str. 52 0 52 38 W+S Gasselstiege 30a-m 38 0 38 25 W+S
Hiltrup - westl. Meesenstiege 1 46 47 0 W+S Weseler Str. 62 (Studenten) 38 0 38 0 Privat
Roxel - Nord 38 9 47 16 Stadt Grevener Str. 10-12 35 0 35 0 Privat
Wolbeck - Nord 4 33 37 0 Stadt Hamburger Str. 41-43 29 0 29 0 Privat
… und weitere 108 123 231 … und weitere 479 121 600
Summe 271 211 482 Wohneinheiten Summe 847 121 968 Wohneinheiten
Genehmigte Wohnbauvorhaben
Fertigstellung ab 2015
In Baugebieten "Spontane Bautätigkeit"
Mefa Efa Summe  Förd. Entw. Mefa Efa Summe  Förd. Entw.
Mitte -  Hüfferstr. / Rishon-Le-Zion-Ring 150 0 150 0 Privat Koldering 59 (Studenten) 72 0 72 0 Privat
Hiltrup - westl. Meesenstiege 26 25 51 0 W+S Corrensstraße 84-88 (Studenten) 68 0 68 68 W+S
Mitte - Jahnstraße 48 0 48 0 Privat Hafenweg 17 44 0 44 0 Privat
Mitte - Koburger-Weg 29 14 43 0 Privat Hammer Straße 131-137 53 0 53 17 W+S
Hiltrup - Bahnhofsbereich 36 0 36 0 Privat Grevener Str. / Steinfurter Str. 52 0 52 17 W+S
… und weitere 213 106 319 … und weitere 1041 263 1.304
Summe 502 145 647 Wohneinheiten Summe 1.330 263 1.593 Wohneinheiten
Baulandreserven
Fertigstellung ab 2016
Restkapazitäten in Baugebieten ohne genehmigte Wohnbauvorhaben
Mefa Efa Summe Entw. Mefa Efa Summe Entw.
Wolbeck-Nord 28 159 187 Stadt Mauritz-Ost - Sportpl. Schmittingh. 40 31 71 Stadt
Steinf. Str. / York Ring (ehem. TÜV) 175 0 175 W+S Steinf. Str. / York Ring (ehem. Esso) 25 0 25 Privat
Hiltrup - Albertsheide 94 66 160 Stadt … und weitere 814 836 1.650
Hiltrup - westl. Meesenstiege 101 20 121 W+S
Mecklenbeck Mitte 40 17 57 Stadt Summe 1.447 1.129 2.576 Wohneinheiten
Berliner Platz (ehem. Metropolis) 130 0 130 Privat davon in jüngeren Neubaugeb. 987 476 1.463 Wohneinheiten
Baulandprogramm bis 2020 Mefa Efa Summe
Mittelfristige Perspektive mit Baureife 2015 - 2020 6.250 2.103 8.353 Wohneinheiten

Beratungsverlauf (10)

20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 20.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (72)

  • Grevener Straße 10
  • Hammer Straße 131
  • Gartenstraße
  • Steinfurter Straße 52
  • Hiltruper Straße 959
  • Rudolfstraße
  • Oststraße 263
  • Piusallee 623
  • Meyerbeerstraße
  • Brockmannstraße
  • Schlesienstraße
  • Roddestraße
  • Langestraße
  • Sibeliusstraße 511
  • Deermannstraße
  • Hobbeltstraße
  • Tilbecker Straße 959
  • Pienersallee
  • Westfalenstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Scheibenstraße
  • Weseler Straße 62
  • Hüfferstraße
  • Corrensstraße 84
  • Jahnstraße 48
  • Arnheimweg 525
  • Hoher Heckenweg
  • Bohlweg
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  • Gasselstiege 30a
  • Albertsheide 94
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  • Kinderhaus
  • Landwehr 2
  • Hafenweg 17

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Details

Aktenzeichen
V/0088/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37