Mandari Insight

V/0208/2024

Errichtungsbeschluss: Zusammenführung und bauliche Erweiterung des Anne-Frank-Berufskollegs sowie Umzug des Teilstandortes

Vorlagen 06.05.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 34

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Aktualisiertes Raumprogramm

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Votum der Schulkonferenz zum Umzug

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2150 Zeichen

Anlage A zur V/0208/2024 
Kurzüberblick 
Die Vorlage gibt die Ergebnisse einer aktualisierten Machbarkeitsstudie für die Zusammenle-
gung des Anne-Frank-Berufskollegs am aktuellen Hauptstandort bekannt. Der Grundsatzbe-
schluss für die Verlagerung, Zusammenführung und baulichen Erweiterung wird gefasst. Neben 
Umbau im Bestand sollen auch Erweiterungsbauten errichtet werden.  
Zudem wird der Umzug des Teilstandortes in die Räumlichkeiten der ehem. Fürstenbergschule 
beschlossen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet:  
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen  
Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal 
zur Verfügung.“  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Planungskosten sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Maßnahme 6130 „Erweiterung Anne-
Frank-Berufskolleg“ veranschlagt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anlage 2 Lageplan

192 Zeichen

N
Heupel GmbH
Lageplan
Erweiterung Anne-Frank-
Berufskolleg
Stand: 26.04.2024
M. 1:500
 
Bernsmeyerstiege
Manfred-von-Richthofen-Straße
Andreas-Hofer-Straße
35 m
II + I
V
III
IIIIII
II
IV
V
II

Anlage 1 Aktualisiertes Raumprogramm

3750 Zeichen

Heupel	 GmbH 
Raumprogramm 
Projekt AFB	–	Erweiterung	Anne-Frank-Berufskolleg 
Bauherr 
Stand 10.04.2024 
Raumart 
Anzahl Größe	je	 
Raum gesamt	[m²] Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 
Summe 
Differenz 
Summe Kommentar 
Raumprogramm 
Anzahl	max.	SUS	(pro	Kl.30	SuS) 
Allgemeiner	Klassenraum 43 65 2.795,00 21 26 1 48 5
davon	4	x	55m 2,	6	x	40-50m 2	,	daher	Anzahl	höher,
1x	Klassenraum	im	EG	Neubau,	der	als	Pausenraum	 
genutzt	werden	kann.
Allgemeiner	Klassenraum	Klausur 3 75 
225,00 1 1 -2 siehe	Allgemeiner	Klassenraum 
Differenzierungsraum 14 30 420,00 5 7 12 -2 
Anzahl	geringer	und	teilweise	Größe	geringer,
dafür	mehr	kleine	Klassenräume 
Allgemeiner	Fachraum 17 
1.000,00 
			NW-Raum 3 75 225,00 3 3 0
						zusätzl.	spezifischer	Diff.-Raum	(Vorbereitung?) 1 1 1
			Kunst/Werken 3 65 195,00 3 3 0
						Kunst/Werken	Lager 1 1 1
			Computerraum 2 65 130,00 1 1 -1 ok	gemäß.	Abstimmung	22.01.24 
			Musik,	Spiel,	Tanz,	Rhythmik 2 70 140,00 2 2 0
			Tanz	Groß 1 100 100,00 1 1 0
			Musik,	Spiel,	Tanz,	Rhythmik-Lagerraum 3 20 60,00 1 1 -2 Fläche	nachgewiesen,	Anzahl	abw.
			Selbstlernzentrum 1 100 100,00 1 1 0
			Bibliothek 2 25 50,00 1 1 -1 ok	gemäß.	Abstimmung	22.01.24 
Bildungsspezifischer	Klassenraum 5 330,00 
			Friseure,
			davon	einer	als	Diff.	im	Bestand 3 75 225,00 3 3 0
			Floristik 1 75 75,00 1 1 0
			Floristik	Lager 1 30 30,00 1 1 0
Bildungsspezifischer	Fachraum 22 1.875,00 
			Sozialpädagogik	Naturkunde/Umwelt 1 75 75,00 1 1 0
			Model-Gruppenraum	Kita 1 75 75,00 1 1 0
						zusätzl.	spezifischer	Diff.-Raum	Kita	->	unter	Diff.- 
räume 1
			Kosmetikstudio 1 75 75,00 1 1 0
						zusätzl.	Kosmetik-Fachraum	->	unter	Klassenr. 1
			Bügelraum 1 50 50,00 1 1 0
			Lehrküche	mit	Speiseraum 3 75 225,00 2 2 -1 Doppelnutzung	als	Lehrküche 
			Großküche 1 100 100,00 1 1 0
				evtl.	Nutzung	als	Lehrküche	möglich 1 1 1
			"Oase"	Speiseraum 1 75 75,00 1 1 0
			Bistroküche 1 80 80,00 1 1 0
			Bistro	Speiseraum,
						 aufgeteilt	in	zwei	Räume 1 130 130,00 2 2 1
			Krankenzimmer 5 120 600,00 5 5 0
			Anmeldung/Empfang/Theke 1 65 65,00 1 1 0
			GSW-Fachraum 5 65 325,00 5 5 0
Verwaltung 69 2.594,00 
			Mitarbeiter/innenzimmer,
			(davon	zentrales	Lehrerzimmer	+	 
						Teamraum	Ernährung	(Bestand	EG) 
						Teamraum	Friseure/Kosmetik	(Bestand	EG	Anb.) 
						Teamraum	Abitur	(Bestand	1.	OG) 
						Teamraum	Duales	System	(Bestand	3.	OG) 
						Teamraum	GSW	(Neubau	4.OG) 
5 72 360,00 4 1 6 1
			Schulleitung 1 30 30,00 1 1 0
			stellv.	Schulleitung 1 20 20,00 1 1 0
			Stundenplaner 2 16 32,00 2 2 0
			Abteilungsleiter/innen 6 20 120,00 3 3 -3 Fläche	nachgewiesen,	Raumanzahl	abw.	-		12	AP 
			Inklusion/Zeugnisschreiber 1 1 1
			Besprechung	und	Beratung	Abteilungsleiter/innen 2 20 40,00 2 2 0
			Sekretariat 3 40 120,00 1 1 -2 
ok	gemäß.	Abstimmung	22.01.24,
ggfls	Aufteilung	in	2	Sekretariate	(10.04.24) 
			Kopierraum 2 16 32,00 1 1 2 0
			Sanitätsraum 2 16 32,00 1 1 -1 ok	gemäß.	Abstimmung	22.01.24 
			Besprechungs-	und	Beratungsraum,	davon 
						Bespr.	Sozialarbeit 
						Bespr.	Neubau	(GSW) 
						Bespr.	Bestand	EG	2x 
6 27,333 164,00 3 1 4 -2 
			Büro	Hausmeister 2 16 32,00 1 1 -1 ok	gemäß.	Abstimmung	22.01.24 
			Schülervertretung/Schülerzeitung 1 16 16,00 1 1 0
			Büro	Inklusion/LehrerInnenrat 1 16 16,00 0 0 -1 
			Büro	Schulsozialarbeit 
							 Größeres	Büro	+	Kl.	Besprechungsraum 3 16 48,00 3 3 0
			Büro	Berufsorientierung 1 16 16,00 0 0 -1 
		 	Büro	BuT 1 16 16,00 1 1 0
			Lehrmittel,
						alle	Lagerräume	im	Bestandskeller	inkludiert 30 50 1.500,00 30 1 31 1
	Aufstockung Neubau Soll	gesamt Bestand 
																																															Am	Mittelhafen	16	·	48155	Münster	·	0251	686	617	0 
																																															AG	Münster	·	HRB	19356	·	Geschäftsführer	Andreas	Heupel 1

Anlage 3 Votum der Schulkonferenz zum Umzug

2336 Zeichen

Votum der Schulkonferenz des Anne-Frank-Berufskollegs
zum Umzug von der Coerdestr. zur Andreas-Hofer-Str.

Anne-Frank-Berufskolleg

Schule der Sekundarstufe Il

Beschlussvorschlag: der Stadt Münster

Die Schulkonferenz des Anne-Frank-Berufskollegs befürwortet, unter den Bildungsgänge im Bereich:
unten dargestellten Bedingungen, den Umzug der Schule aus den nn
Räumen an der Coerdestr. 60/68 in die ehem. Fürstenbergschule an der Versorgungsmanagement
Andreas-Hofer-Str. 30-38, voraussichtlich in den Herbstferien 2024

Berufsschule: Floristik,
Für die Schulkonferenz hat bei dem Vorhaben der geregelte Friseure, Kosmetik,
Unterrichtsbetrieb oberste Priorität. Ziel ist, dass Beeinträchtigungen des Hauswirtschaft
Unterrichts und umzugsbedingte Unterrichtsausfälle auf das absolut
unvermeidbare Minimum reduziert werden, um den Ausbildungserfolg
der Schülerinnen und Schüler nicht zu gefährden.

Daher erfolgt die Zustimmung zum Umzug unter folgendem Vorbehalt:

1. Die mit dem Schulamt und dem Amt für Immobilienmanagement abgesprochenen
kleinen Baumaßnahmen und Renovierungen sind vollständig abgeschlossen.

2. Die technische Ausstattung der Schule (Prowise-Monitore, WLAN-Installationen,
Telefonanlage, ...) ist wie abgesprochen vollständig umgesetzt worden.

3. Die Ausstattungsgegenstände für die Klassenräume, Fachräume und
Verwaltungsräume sind angeschafft worden bzw. im Umzug eingeplant.

4. Es gibt eine verbindliche Zusage, dass die erforderlichen Sporthallenkapazitäten in
erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen.

5. An der ehem. Fürstenbergschule werden den Lehrkräften Parkplätze in
angemessener Zahl zur Verfügung gestellt.

6. Der Umzug erfolgt vollständig durch ein erfahrenes Umzugsunternehmen.

Sollten die Maßnahmen nicht zu den Herbstferien umgesetzt werden können, votiert die
Schulkonferenz für die Verschiebung des Umzugs auf einen Termin, an dem alle Arbeiten
abgeschlossen bzw. alle oben genannten Punkte erfüllt sind.

Die Schulkonferenz hat dem Beschlussvorschlag in einem schriftlichen
Abstimmungsverfahren am 15.05.2024 mehrheitlich zugestimmt.

7° < 7 PAY Manfred-von-Richthofen-Straße 39

48145 Münster
T 0251 3929040
Thomas Terhaer F 0251 39290449

(Schulleiter) www.anne-frank-berufskolleg.de
info@afb-ms.de

Teilstandort Kreuzviertel
Coerdestr. 60/68

48147 Münster

T 0251 39290480

F 0251 39290499

Beschlussvorlage

18452 Zeichen

V/0208/2024 
V/0208/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Zusammenführung und bauliche Erweiterung des Anne-Frank-
Berufskollegs sowie Umzug des Teilstandortes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   23.05.2024 Sportausschuss Vorberatung 
   04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bauwerke Münster GmbH eine aktualisierte Mach-
barkeitsstudie erstellt hat. Diese zeigt auf, dass die Unterbringung des gesamten Raum-
programms an einem Standort mit einem Erweiterungsbau und einer Aufstockung möglich 
ist. 
 
2. Mit Bezugnahme auf die Vorlage V/0444/2023 fasst der Rat den folgenden Errichtungsbe-
schluss: 
 
a. Die Bildungsgänge des Anne -Frank-Berufskollegs werden zukünftig am Haupt-
standort an der Manfred-von-Richthofen-Straße zusammengeführt.  
 
b. Die räumlichen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden. Diese umfas-
sen einen Erweiterungsbau sowie die Aufstockung des Nordflügels (Anlage 2).  
 
3. Die Bauwerke Münster GmbH wird den Neubau und die Aufstockung des Nordflügels pla-
nen und umsetzen. Zudem wird durch die Bauwerke Münster GmbH eine Planungskon-
zeption der notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen im Ostfl ügel des Be-
standsgebäudes erstellt. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
22.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Krahn 
Telefon: 492-4016 
Krahn@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0208/2024 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Verlagerung des Berufskollegs weitere Sportflä-
chen und -hallen im Ostviertel geschaffen werden müssen. 
 
5. Da die Räumlichkeiten der ehem. Fürstenbergschule damit nicht mehr langfri stig durch 
das Berufskolleg als Teilstandort genutzt werden müssen und somit die für eine langfristi-
ge Nutzung erforderliche umfassende Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgeführt 
werden muss, kann eine frühzeitige Verlagerung in die sich in unmitt elbarer Nähe zum 
Hauptstandort befindlichen Räumlichkeiten erfolgen.  
 
a. Der Rat stimmt der Verlagerung der Berufsfachschule Kinderpflege, Berufsfach-
schule Sozialassistent*innen, Fachoberschule sowie der Zweijährigen Berufsfach-
schulen Soziales/Gesundheit und  Ernährung/Hauswirtschaft des Anne-Frank-
Berufskollegs (Schule 177076) aus den Räumlichkeiten Coerdestraße 60, 48147, 
Münster in die Räumlichkeiten der ehem. Fürstenbergschule (Andreas -Hofer-
Straße 30, 48145 Münster) möglichst zu den Herbstferien 2024 zu. 
 
b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Teilstandort bis zur Fertigstellung der Ge-
samtmaßnahme (Beschlusspunkte 1-4) als Interimslösung hergerichtet und bezo-
gen wird. 
 
c. Der Rat stimmt dem Teilstandort des Anne -Frank-Berufskollegs im Gebäude der 
ehem. Fürstenbergschule gem. § 83 Abs. 6 SchulG zu und beauftragt die Verwal-
tung, die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 
SchulG zu beantragen. 
 
d.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Maßnahmen einschließlich 
Kostenschätzung für die Herrichtung des Gebäudes der ehemaligen Fürstenberg-
schule für Zwecke des Anne -Frank-Berufskollegs als Interimslösung derzeit ermit-
telt werden und aus dem investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, 
Familie und Sport gedeckt werden. 
 
6. Langfristig könnten die Flächen der ehem. Fürstenbergschule als Erweiterung für die Bil-
dungsgänge des Wilhelm -Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs dienen. Die Verwaltun g 
wird beauftragt, die Machbarkeit als Teilstandort für das Berufskolleg, insbesondere für die 
Werkstätten zu überprüfen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung (Planungskosten für die Erweiterung sowie die Aufstockung 
des Anne-Frank-Berufskollegs) erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 6130 „Erweiterung 
Anne-Frank-Berufskolleg“: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 6130 Erweiterung Anne -Frank-
Berufskolleg 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2024 400.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi-
tionsmaßnahme veranschlagt.

- 3 - 
V/0208/2024 
Begründung: 
 
Zu 1:  
 
In der Vorlage V/0444/2023 „Grundsatzbeschluss zur Verlagerung, Zusammenführung und baulichen 
Erweiterung des Anne-Frank-Berufskollegs an zwei Standorten sowie die Umsetzung durch die Bau-
werke Münster GmbH“ wurde beschrieben, dass die Machbarkeitsstudie zur Zusammenführu ng der 
Bildungsgänge an den Standorten Manfred-von-Richthofen-Straße und ehem. Fürstenbergschule mit 
Erweiterungsbauten möglich ist. Eine Aufteilung auf zwei Standorte war jedoch nach wie vor nötig. 
Insbesondere am Standort Manfred-von-Richthofen-Straße waren zwei Aspekte für den notwendigen 
Neubaukörper begrenzend. Die Fläche für den Neubau an Stelle des ehem. Hausmeisterhauses wur-
de westlich durch einen Baumbestand und östlich durch das Bestandsgebäude begrenzt. Die Fläche 
westlich des ehem. Hausmeisterha uses wurde zuletzt als Schulgarten genutzt. Bereits beim in der 
Vorlage V/0444/2023 beschriebenen Neubaukörper wurden Eingriffe in den Gehölzbestand angekün-
digt. Der Neubaukörper sollte zudem als Solitär geplant werden, damit eine klare Abhebung vom 
denkmalgeschützten Bestand erkennbar bleibt. Diese Begrenzungen haben dazu geführt, dass sich 
das Raumprogramm nur mit Ergänzung des geplanten Teilstandortes an der ehem. Fürstenbergschu-
le realisieren ließe. Im Kontext der weiteren Planungen durch die Bauwerke M ünster GmbH wurde 
eine erneute Prüfung dieses Sachstandes durchgeführt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass 
die Bewertung der begrenzenden Parameter in ihrer Gewichtung anders bewertet  wurden und es 
doch gelingt, das Raumdefizit und die aktuellen Flächen des Standortes Coerdestraße am aktuellen 
Hauptstandort des Anne -Frank-Berufskollegs (Manfred-von-Richthofen-Straße) unterzubringen. Da 
nun keine Verteilung auf zwei Standorte notwendig ist, wurde das Raumprogramm aktualisiert (s. 
Anlage 3: Aktualisiertes Raumprogramm).  
 
 
Zu 2 a:  
 
Bezugnehmend auf die Neuregelung der Beschlusslage für Schulbaumaßnahmen in der Vorlage 
V/0497/2023 (Festlegung zur Abwicklung von Schulbauprojekten) handelt es sich formell um den Er-
richtungsbeschluss. Die neuen Begebenheiten aktualisieren dabei den Grundsatzbeschluss aus der 
Vorlage V/0444/2023.  
Wie in der Vorlage V/0444/2023 beschrieben, wurden im Jahr 2018 die Bildungsgänge des ehemali-
gen ESPA -Berufskollegs in das Anne -Frank-Berufskolleg eingegliedert. Der Schulstandort an der 
Coerdestraße kann aktuell noch durch ein Mietverhältnis weitergenutzt werden. Ergänzend werden 
die Raumdefizite durch temporäre Fertigbauklassen aufgefangen. Die Notwendigkeit einer m indes-
tens fußläufigen Erreichbarkeit des Teilstandortes wurde festgelegt. Eine Realisierung des Raumpro-
gramms an einem Standort und damit die Zusammenführung aller Bildungsgänge an einem Standort 
ist im Hinblick auf schulinterne Abläufe und die Attraktivität des Berufskollegs erstrebenswert. 
 
 
Zu 2b:  
 
Die überarbeitete Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass das Raumprogramm an einem Standort rea-
lisiert werden kann. Konkret sind die folgenden räumlichen Voraussetzungen für die Zusammenfüh-
rung aller Bildungsgänge an einem Standort notwendig: 
 
 Erweiterungsbau: Der Erweiterungsbau anstelle des ehem. Hausmeisterhauses kann größer 
dimensioniert werden, als in der Vorlage V/0444/2023 beschrieben. Außerdem kann er an das 
Bestandsgebäude anschließen und muss nicht als Solitär geplant werden (s. Anlage 2: Lage-
plan). 
 
 Aufstockung des Nordflügels: Der Nordflügel des Gebäudes muss zur Erfüllung des Raum-
programms um ein Geschoss aufgestockt werden (s. Anlage 2: Lageplan).

- 4 - 
V/0208/2024 
 Umbau im Bestand: Um den komplexen Anforderungen des Berufskollegs gerecht zu werden 
und den Platzbedarf für alle Bildungsgänge zu decken, ist über die Erweiterungen hinaus auch 
eine Umstrukturierung Bestandsgebäudes betrachtet worden. Um die fehlenden Flächen sinn-
voll einzubringen, ist es notwendig, das Gebäude auch im Inneren (denkmalgerecht) umzu-
strukturieren. 
 
 Brandschutzanforderungen im Bestand: Da das Bestandsgebäude insgesamt brandschutz-
technisch angepasst werden muss, erste llt die Bauwerke Münster GmbH eine überarbeitete 
Machbarkeitsstudie inklusive einer Bran dschutztechnischen Konzeption. Diese werden dann 
ganzheitlich zu einem Brandschutzkonzept finalisiert. Es wird ein gemeinsamer Bauantrag 
inkl. eines Brandschutzgutachtens für die gesamte Schule durch die Bauwerke Münster 
GmbH erstellt. Die weitere Planung und Ausführung (ab Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 
9) der baulichen Maßnahmen im Ostflügel übernimmt das Amt für Immobilienmanagement der 
Stadt Münster.  
 
 (Energetische) Sanierung: Die Bausubstanz des Gebäudekomplexes ist veraltet und sanie-
rungsbedürftig. Um das Gebäude zukunftsfähig aufzustellen, werden umfangreiche, energeti-
sche Sanierungen notwendig. Diese müssen in Konformität mit dem Denkmalschutz umge-
setzt werd en. Sie betreffen sowohl die Sa nierung von Fassaden und Fenstern (unter Erha lt 
der Bestandsfassaden), als auch eine umfang reiche Sanierung der Haustechnik sowohl im 
Elektro- als auch HLS Bereich. Die tiefergehende Betrachtung einer energetischen Sanierung 
war nicht Teil der Machbarkeitsstudie. Die Sanierung wird im Anschluss an die Erstellung des 
Neubaukörpers durch das Amt für Immobilienmanagement geplant und anschließend umge-
setzt. 
 
Durch intensive Abwägungen der funktionalen und ökologischen Belange wurden die Vorteile eines 
Standortes und die damit einhergehende Vergrößerung des Neubaukörpers anstelle von zwei Stand-
orten herausgearbeitet. In Bezug auf den Gehölzbestand bedeutet dies konkret, anders als im Grund-
satzbeschluss (V/0444/2023) im Bereich des Erweiterungsbaus der gesamte Gehölzbestand mit mehr 
als 30 grundsätzlich erhaltenswerten Bäumen entfernt werden muss. Varianten, um mehr Bäume zu 
erhalten, erwiesen sich aufgrund der Abstandsflächen zur naheliegenden Wohnbebauung als nicht 
tragfähig. Nach erfolgter Abwägung ist dieser Eingriff in den Grünbestand in diesem Fall aber zweck-
mäßig und vertretbar, da im Gegensatz zur Bebauung von zwei Standorten für das Anne -Frank-
Berufskolleg insgesamt weniger Fläche versiegelt bzw. keine doppelte Infrastruktur geschaffen wird. 
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahren wird seitens der Bauher rin zur Befreiung von der Baum-
schutzsatzung nachgewiesen, dass eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige genehmigungs- 
oder anzeigepflichtige Nutzung des Grundstücks sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschrän-
kungen verwirklicht werden kann und die die Beseitigung der geschützten Bäume aus überwiegen-
dem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist. Für den Entfall d es Baumbestandes sollen ent-
sprechende Ersatzmaßnahmen geplant werden. 
 
Eine dauerhafte Bebauung des Schulhofs ist nach wie vor nicht möglich: Wie in der Vorlage 
V/0444/2023 beschrieben, haben die Sichtbeziehungen zwischen den Gebäudeteilen einen denkmal-
gebenden Charakter. Somit besteht mit der entsprechenden Vergrößerung des Neubaukörpers an 
der Bernsmeyerstiege und der Aufstockung des Nordflügels die einzige Möglichkeit, das Grundstück 
in einer Bebauung für das Berufskolleg voll auszuschöpfen und damit den zweiten Standort hinfällig 
zu machen. Dies bringt enorme Vorteile in z. B. personellen und schulorganisatorischen Belangen mit 
sich. Die Schule kann sich mit einem Standort zudem zukunftssicher aufstellen, da ein gut ausgestat-
teter Standort auch einen Einfluss auf die Bewerbungslage hat. Dies ist im Kontext des akuten Fach-
kräftemangels im Bereich Gesundheit und Pflege sowie im sozialen Bereich, insbesondere bei der 
Ausbildung des Personals im Kita - und OGS-Bereich von hohem Interesse. Die Attraktivität eines 
Standortes kann damit einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in diesem Bereich dar-
stellen.  
 
Die Konzeptstudie (überarbeitete Machbarkeitsstudie) sowie alle baulichen Maßnahmen im Be-
standsgebäude werden mit der Städtischen Denkmalbehörde weiterentwickelt und abgestimmt. Diese

- 5 - 
V/0208/2024 
wird im denkmalrechtlichen Erlaubni sverfahren, im gesamten Planungsprozess und in der Ausfüh-
rungsphase der Umsetzung eng eingebunden. 
 
 
Zu 3:  
 
Die Bauwerke Münster GmbH wird wie in der Vorlage V/0444/2023 beschrieben den Neubaukörper 
und nun auch die Aufstockung des Bestands (Nordflügel) p lanen und umsetzen. Zudem wird durch 
die Bauwerke Münster GmbH eine Planungskonzeption bis zur Leistungsphase 4 der notwendigen 
brandschutztechnischen Maßnahmen im Ostflügel des Bestandsgebäudes erstellt. Die Schnittstellen 
zwischen Bauwerke Münster GmbH u nd Amt für Immobilienmanagement wurden definiert und wer-
den in regemäßigen Abstimmungen fortwährend reflektiert. Die Maßnahmen im Bestand sind erst 
nach Fertigstellung des Neubaukörpers möglich, um keine weiteren Interimsflächen notwendig zu 
machen.  
 
 
Zu 4:  
 
Derzeit werden die Sporthallenbedarfe unter anderem durch die Anmietung von Hallenkapazitäten in 
der Sporthalle des Zentrums für ambulante Rehabilitation GmbH (ZAR) abgedeckt. Trotz der großen 
Sporthallendichte im Umfeld des Hauptstandortes zeichnet sich ein Defizit an Hallenstunden für das 
Anne-Frank-Berufskolleg ab. Nach aktuellem Stand fehlen zwei Hallensegmente, um die verpflichten-
den Sportstundenbedarfe aufzufangen.  
 
Diese Unterdeckung ist nun durch den früheren Umzug (s. Beschlusspunkt 5) ber eits nach den 
Herbstferien 2024 absehbar.  
 
Für eine kurzfristige Lösung werden aktuell die Hallenkapazitäten im nahen Umfeld auf Belegungen 
geprüft und auf die sich dort befindlichen Schulen inkl. der Bedarfe durch das Berufskol leg neu ver-
teilt. Dieser Prozess erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulen.  
 
Eine langfristige Lösung befindet sich aktuell in der Prüfung: Die Suche nach geeigneten Flächen im 
Ostviertel für die Errichtung von weiteren Sportflächen und –hallen sind bislang ohne Erfolg verlaufen. 
Es wird  in mehreren Varianten geprüft, ob die Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Halle 
möglich ist. 
 
 
Zu 5 a und b:  
 
Aktuell befinden sich die Bildungsgänge des Anne -Frank-Berufskollegs an zwei Standorten: Der 
Hauptstandort befindet sich an der Manfred-von-Richthofen-Straße, der Teilstandort in den Räumlich-
keiten des ehemaligen ESPA-Berufskollegs an der Coerdestraße. Organisatorisch und personell ist 
die Aufteilung mit der Entfernung für die vorhandenen Bildungsgänge nicht optimal. Das Pendeln von 
Lehrer*innen ist unausweichlich. 
Da es nun gelingt, den Hauptstandort so zu ertüchtigen und zu erweitern, dass alle Bildungsgänge 
zukünftig dort unterrichtet werden können, ist der ursprünglich geplante Teilstandort in den Gebäuden 
der ehemaligen Fürstenbergschule entbehrlich. Dieser steht jedoch voraussichtlich ab Sommer 2024 
leer. In den Sommerferien ziehen die sich dort befindlichen Klassen der Mathilde -Anneke-
Gesamtschule in die sanierten und umgebauten Räumlichkeiten des neuen Oberstufeng ebäudes 
(ehemalige Fürstin-von-Gallitzin-Schule). Die Räumlichkeiten der ehemaligen Fürstenbergschule sind 
für die Nutzung durch das Berufskolleg grundsätzlich geeignet. Geringfügige Anpassungen und Re-
novierungen erfolgen zwischen Sommer- und Herbstferien 2024. Da sich die ehem. Fürstenbergschu-
le in unmittelbarer Nähe zum Hauptstandort des Anne-Frank-Berufskollegs befindet, bietet sich dieser 
als Interims-Teilstandort für die Zeit der Baumaßnahmen am Hauptstandort an. So können die Bil-
dungsgänge des Anne-Frank-Berufskollegs frühzeitig zusammengeführt werden, eine Entlastung der

- 6 - 
V/0208/2024 
Mitarbeiter*innen wird damit erwartet. Zudem können die vorhandenen Räumlichkeiten beider Stand-
orte auch während der Bauphase flexibler genutzt werden. 
Eine Anschlussnutzung der Räuml ichkeiten an der Coerdestraße ist als Interimslösung für zwei In-
nenstadt-Gymnasien vorgesehen. Im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 und der damit verbun-
denen baulichen Erweiterungen werden temporär Ausweichflächen benötigt. 
 
 
Zu 5 c: 
 
Gemäß § 83 Abs. 6 SchulG ist die Verlagerung von Schulen an einen Teilstandort in zumutbarer Ent-
fernung möglich. Die Entfernung des Teilstandortes befindet sich in fußläufiger Entfernung zum 
Hauptstandort. Hierzu ist gem. § 81 Abs. 3 SchulG die Genehmigung der oberen Schula ufsichtsbe-
hörde notwendig. 
 
Über die Errichtung einer Schule beschließt der Schulträger (§ 81 Abs. 2 SchulG). Als Errichtung sind 
auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau be-
stehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskol-
legs (…) zu behandeln. 
 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Münster als zuständiger 
Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG). 
 
Die Schulkonferenz wurde im Zuge e iner E-Mail-Abfrage angehört (§ 65 SchulG). Sie stimmt dem 
Umzug unter Vorbehalt zu (s. Anlage 3: Votum der Schulkonferenz zum Umzug). 
 
 
Zu 5 d: 
 
Aktuell liegt noch keine Kostenschätzung vor. Die Kosten werden zeitnah ermittelt und die Finanzie-
rung über das Dezernatsbudget sichergestellt. 
 
 
Zu 6:  
 
Da nun deutlich mehr Fläche am aktuellen Hauptstandort des Anne -Frank-Berufskollegs (Manfred-
von-Richthofen-Straße) geschaffen werden kann, bietet sich die Fläche der ehem. Fürstenbergschule 
zum Ausgleich der Flächendefizite (insbesondere im Werkstattbereich) für das fußläufig zu erreichen-
de Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg (Mindener Straße 11) an. Im Zuge einer Machbar-
keitsstudie solle überprüft werden, inwiefern sich am Standort der ehem. Fürstenbergsc hule (in Zu-
sammenhang mit dem aktuellen Hauptstandort) die fehlenden Flächen inkl. der Räumlichkeiten des 
aktuellen Teilstandortes der Beckstraße 26 realisieren lassen.  
 
 
I. V.  
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
- Anlage A 
- Anlage 1: Aktualisiertes Raumprogramm 
- Anlage 2: Lageplan 
- Anlage 3: Votum der Schulkonferenz zum Umzug

Beratungsverlauf (7)

23.05.2024 Sportausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.16 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Coerdestraße 60
  • Andreas-Hofer-Straße 30
  • Mindener Straße 11
  • Am Mittelhafen 16
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 39
  • Bernsmeyerstiege
  • Beckstraße 26

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0208/2024
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2024
Erstellt
19.03.2024 10:25