V/0208/2024
Errichtungsbeschluss: Zusammenführung und bauliche Erweiterung des Anne-Frank-Berufskollegs sowie Umzug des Teilstandortes
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Anlage A
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Anlage A zur V/0208/2024 Kurzüberblick Die Vorlage gibt die Ergebnisse einer aktualisierten Machbarkeitsstudie für die Zusammenle- gung des Anne-Frank-Berufskollegs am aktuellen Hauptstandort bekannt. Der Grundsatzbe- schluss für die Verlagerung, Zusammenführung und baulichen Erweiterung wird gefasst. Neben Umbau im Bestand sollen auch Erweiterungsbauten errichtet werden. Zudem wird der Umzug des Teilstandortes in die Räumlichkeiten der ehem. Fürstenbergschule beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Planungskosten sind im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Maßnahme 6130 „Erweiterung Anne- Frank-Berufskolleg“ veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anlage 2 Lageplan
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N Heupel GmbH Lageplan Erweiterung Anne-Frank- Berufskolleg Stand: 26.04.2024 M. 1:500 Bernsmeyerstiege Manfred-von-Richthofen-Straße Andreas-Hofer-Straße 35 m II + I V III IIIIII II IV V II
Anlage 1 Aktualisiertes Raumprogramm
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Heupel GmbH Raumprogramm Projekt AFB – Erweiterung Anne-Frank-Berufskolleg Bauherr Stand 10.04.2024 Raumart Anzahl Größe je Raum gesamt [m²] Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Summe Differenz Summe Kommentar Raumprogramm Anzahl max. SUS (pro Kl.30 SuS) Allgemeiner Klassenraum 43 65 2.795,00 21 26 1 48 5 davon 4 x 55m 2, 6 x 40-50m 2 , daher Anzahl höher, 1x Klassenraum im EG Neubau, der als Pausenraum genutzt werden kann. Allgemeiner Klassenraum Klausur 3 75 225,00 1 1 -2 siehe Allgemeiner Klassenraum Differenzierungsraum 14 30 420,00 5 7 12 -2 Anzahl geringer und teilweise Größe geringer, dafür mehr kleine Klassenräume Allgemeiner Fachraum 17 1.000,00 NW-Raum 3 75 225,00 3 3 0 zusätzl. spezifischer Diff.-Raum (Vorbereitung?) 1 1 1 Kunst/Werken 3 65 195,00 3 3 0 Kunst/Werken Lager 1 1 1 Computerraum 2 65 130,00 1 1 -1 ok gemäß. Abstimmung 22.01.24 Musik, Spiel, Tanz, Rhythmik 2 70 140,00 2 2 0 Tanz Groß 1 100 100,00 1 1 0 Musik, Spiel, Tanz, Rhythmik-Lagerraum 3 20 60,00 1 1 -2 Fläche nachgewiesen, Anzahl abw. Selbstlernzentrum 1 100 100,00 1 1 0 Bibliothek 2 25 50,00 1 1 -1 ok gemäß. Abstimmung 22.01.24 Bildungsspezifischer Klassenraum 5 330,00 Friseure, davon einer als Diff. im Bestand 3 75 225,00 3 3 0 Floristik 1 75 75,00 1 1 0 Floristik Lager 1 30 30,00 1 1 0 Bildungsspezifischer Fachraum 22 1.875,00 Sozialpädagogik Naturkunde/Umwelt 1 75 75,00 1 1 0 Model-Gruppenraum Kita 1 75 75,00 1 1 0 zusätzl. spezifischer Diff.-Raum Kita -> unter Diff.- räume 1 Kosmetikstudio 1 75 75,00 1 1 0 zusätzl. Kosmetik-Fachraum -> unter Klassenr. 1 Bügelraum 1 50 50,00 1 1 0 Lehrküche mit Speiseraum 3 75 225,00 2 2 -1 Doppelnutzung als Lehrküche Großküche 1 100 100,00 1 1 0 evtl. Nutzung als Lehrküche möglich 1 1 1 "Oase" Speiseraum 1 75 75,00 1 1 0 Bistroküche 1 80 80,00 1 1 0 Bistro Speiseraum, aufgeteilt in zwei Räume 1 130 130,00 2 2 1 Krankenzimmer 5 120 600,00 5 5 0 Anmeldung/Empfang/Theke 1 65 65,00 1 1 0 GSW-Fachraum 5 65 325,00 5 5 0 Verwaltung 69 2.594,00 Mitarbeiter/innenzimmer, (davon zentrales Lehrerzimmer + Teamraum Ernährung (Bestand EG) Teamraum Friseure/Kosmetik (Bestand EG Anb.) Teamraum Abitur (Bestand 1. OG) Teamraum Duales System (Bestand 3. OG) Teamraum GSW (Neubau 4.OG) 5 72 360,00 4 1 6 1 Schulleitung 1 30 30,00 1 1 0 stellv. Schulleitung 1 20 20,00 1 1 0 Stundenplaner 2 16 32,00 2 2 0 Abteilungsleiter/innen 6 20 120,00 3 3 -3 Fläche nachgewiesen, Raumanzahl abw. - 12 AP Inklusion/Zeugnisschreiber 1 1 1 Besprechung und Beratung Abteilungsleiter/innen 2 20 40,00 2 2 0 Sekretariat 3 40 120,00 1 1 -2 ok gemäß. Abstimmung 22.01.24, ggfls Aufteilung in 2 Sekretariate (10.04.24) Kopierraum 2 16 32,00 1 1 2 0 Sanitätsraum 2 16 32,00 1 1 -1 ok gemäß. Abstimmung 22.01.24 Besprechungs- und Beratungsraum, davon Bespr. Sozialarbeit Bespr. Neubau (GSW) Bespr. Bestand EG 2x 6 27,333 164,00 3 1 4 -2 Büro Hausmeister 2 16 32,00 1 1 -1 ok gemäß. Abstimmung 22.01.24 Schülervertretung/Schülerzeitung 1 16 16,00 1 1 0 Büro Inklusion/LehrerInnenrat 1 16 16,00 0 0 -1 Büro Schulsozialarbeit Größeres Büro + Kl. Besprechungsraum 3 16 48,00 3 3 0 Büro Berufsorientierung 1 16 16,00 0 0 -1 Büro BuT 1 16 16,00 1 1 0 Lehrmittel, alle Lagerräume im Bestandskeller inkludiert 30 50 1.500,00 30 1 31 1 Aufstockung Neubau Soll gesamt Bestand Am Mittelhafen 16 · 48155 Münster · 0251 686 617 0 AG Münster · HRB 19356 · Geschäftsführer Andreas Heupel 1
Anlage 3 Votum der Schulkonferenz zum Umzug
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Votum der Schulkonferenz des Anne-Frank-Berufskollegs zum Umzug von der Coerdestr. zur Andreas-Hofer-Str. Anne-Frank-Berufskolleg Schule der Sekundarstufe Il Beschlussvorschlag: der Stadt Münster Die Schulkonferenz des Anne-Frank-Berufskollegs befürwortet, unter den Bildungsgänge im Bereich: unten dargestellten Bedingungen, den Umzug der Schule aus den nn Räumen an der Coerdestr. 60/68 in die ehem. Fürstenbergschule an der Versorgungsmanagement Andreas-Hofer-Str. 30-38, voraussichtlich in den Herbstferien 2024 Berufsschule: Floristik, Für die Schulkonferenz hat bei dem Vorhaben der geregelte Friseure, Kosmetik, Unterrichtsbetrieb oberste Priorität. Ziel ist, dass Beeinträchtigungen des Hauswirtschaft Unterrichts und umzugsbedingte Unterrichtsausfälle auf das absolut unvermeidbare Minimum reduziert werden, um den Ausbildungserfolg der Schülerinnen und Schüler nicht zu gefährden. Daher erfolgt die Zustimmung zum Umzug unter folgendem Vorbehalt: 1. Die mit dem Schulamt und dem Amt für Immobilienmanagement abgesprochenen kleinen Baumaßnahmen und Renovierungen sind vollständig abgeschlossen. 2. Die technische Ausstattung der Schule (Prowise-Monitore, WLAN-Installationen, Telefonanlage, ...) ist wie abgesprochen vollständig umgesetzt worden. 3. Die Ausstattungsgegenstände für die Klassenräume, Fachräume und Verwaltungsräume sind angeschafft worden bzw. im Umzug eingeplant. 4. Es gibt eine verbindliche Zusage, dass die erforderlichen Sporthallenkapazitäten in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. 5. An der ehem. Fürstenbergschule werden den Lehrkräften Parkplätze in angemessener Zahl zur Verfügung gestellt. 6. Der Umzug erfolgt vollständig durch ein erfahrenes Umzugsunternehmen. Sollten die Maßnahmen nicht zu den Herbstferien umgesetzt werden können, votiert die Schulkonferenz für die Verschiebung des Umzugs auf einen Termin, an dem alle Arbeiten abgeschlossen bzw. alle oben genannten Punkte erfüllt sind. Die Schulkonferenz hat dem Beschlussvorschlag in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren am 15.05.2024 mehrheitlich zugestimmt. 7° < 7 PAY Manfred-von-Richthofen-Straße 39 48145 Münster T 0251 3929040 Thomas Terhaer F 0251 39290449 (Schulleiter) www.anne-frank-berufskolleg.de info@afb-ms.de Teilstandort Kreuzviertel Coerdestr. 60/68 48147 Münster T 0251 39290480 F 0251 39290499
Beschlussvorlage
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V/0208/2024 V/0208/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Zusammenführung und bauliche Erweiterung des Anne-Frank- Berufskollegs sowie Umzug des Teilstandortes Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 23.05.2024 Sportausschuss Vorberatung 04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bauwerke Münster GmbH eine aktualisierte Mach- barkeitsstudie erstellt hat. Diese zeigt auf, dass die Unterbringung des gesamten Raum- programms an einem Standort mit einem Erweiterungsbau und einer Aufstockung möglich ist. 2. Mit Bezugnahme auf die Vorlage V/0444/2023 fasst der Rat den folgenden Errichtungsbe- schluss: a. Die Bildungsgänge des Anne -Frank-Berufskollegs werden zukünftig am Haupt- standort an der Manfred-von-Richthofen-Straße zusammengeführt. b. Die räumlichen Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden. Diese umfas- sen einen Erweiterungsbau sowie die Aufstockung des Nordflügels (Anlage 2). 3. Die Bauwerke Münster GmbH wird den Neubau und die Aufstockung des Nordflügels pla- nen und umsetzen. Zudem wird durch die Bauwerke Münster GmbH eine Planungskon- zeption der notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen im Ostfl ügel des Be- standsgebäudes erstellt. Amt für Schule und Weiterbildung 22.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Krahn Telefon: 492-4016 Krahn@stadt-muenster.de - 2 - V/0208/2024 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Verlagerung des Berufskollegs weitere Sportflä- chen und -hallen im Ostviertel geschaffen werden müssen. 5. Da die Räumlichkeiten der ehem. Fürstenbergschule damit nicht mehr langfri stig durch das Berufskolleg als Teilstandort genutzt werden müssen und somit die für eine langfristi- ge Nutzung erforderliche umfassende Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgeführt werden muss, kann eine frühzeitige Verlagerung in die sich in unmitt elbarer Nähe zum Hauptstandort befindlichen Räumlichkeiten erfolgen. a. Der Rat stimmt der Verlagerung der Berufsfachschule Kinderpflege, Berufsfach- schule Sozialassistent*innen, Fachoberschule sowie der Zweijährigen Berufsfach- schulen Soziales/Gesundheit und Ernährung/Hauswirtschaft des Anne-Frank- Berufskollegs (Schule 177076) aus den Räumlichkeiten Coerdestraße 60, 48147, Münster in die Räumlichkeiten der ehem. Fürstenbergschule (Andreas -Hofer- Straße 30, 48145 Münster) möglichst zu den Herbstferien 2024 zu. b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Teilstandort bis zur Fertigstellung der Ge- samtmaßnahme (Beschlusspunkte 1-4) als Interimslösung hergerichtet und bezo- gen wird. c. Der Rat stimmt dem Teilstandort des Anne -Frank-Berufskollegs im Gebäude der ehem. Fürstenbergschule gem. § 83 Abs. 6 SchulG zu und beauftragt die Verwal- tung, die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gem. § 81 Abs. 3 SchulG zu beantragen. d. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erforderlichen Maßnahmen einschließlich Kostenschätzung für die Herrichtung des Gebäudes der ehemaligen Fürstenberg- schule für Zwecke des Anne -Frank-Berufskollegs als Interimslösung derzeit ermit- telt werden und aus dem investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport gedeckt werden. 6. Langfristig könnten die Flächen der ehem. Fürstenbergschule als Erweiterung für die Bil- dungsgänge des Wilhelm -Emmanuel-von-Ketteler-Berufskollegs dienen. Die Verwaltun g wird beauftragt, die Machbarkeit als Teilstandort für das Berufskolleg, insbesondere für die Werkstätten zu überprüfen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung (Planungskosten für die Erweiterung sowie die Aufstockung des Anne-Frank-Berufskollegs) erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 6130 „Erweiterung Anne-Frank-Berufskolleg“: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 6130 Erweiterung Anne -Frank- Berufskolleg Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024 400.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investi- tionsmaßnahme veranschlagt. - 3 - V/0208/2024 Begründung: Zu 1: In der Vorlage V/0444/2023 „Grundsatzbeschluss zur Verlagerung, Zusammenführung und baulichen Erweiterung des Anne-Frank-Berufskollegs an zwei Standorten sowie die Umsetzung durch die Bau- werke Münster GmbH“ wurde beschrieben, dass die Machbarkeitsstudie zur Zusammenführu ng der Bildungsgänge an den Standorten Manfred-von-Richthofen-Straße und ehem. Fürstenbergschule mit Erweiterungsbauten möglich ist. Eine Aufteilung auf zwei Standorte war jedoch nach wie vor nötig. Insbesondere am Standort Manfred-von-Richthofen-Straße waren zwei Aspekte für den notwendigen Neubaukörper begrenzend. Die Fläche für den Neubau an Stelle des ehem. Hausmeisterhauses wur- de westlich durch einen Baumbestand und östlich durch das Bestandsgebäude begrenzt. Die Fläche westlich des ehem. Hausmeisterha uses wurde zuletzt als Schulgarten genutzt. Bereits beim in der Vorlage V/0444/2023 beschriebenen Neubaukörper wurden Eingriffe in den Gehölzbestand angekün- digt. Der Neubaukörper sollte zudem als Solitär geplant werden, damit eine klare Abhebung vom denkmalgeschützten Bestand erkennbar bleibt. Diese Begrenzungen haben dazu geführt, dass sich das Raumprogramm nur mit Ergänzung des geplanten Teilstandortes an der ehem. Fürstenbergschu- le realisieren ließe. Im Kontext der weiteren Planungen durch die Bauwerke M ünster GmbH wurde eine erneute Prüfung dieses Sachstandes durchgeführt. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Bewertung der begrenzenden Parameter in ihrer Gewichtung anders bewertet wurden und es doch gelingt, das Raumdefizit und die aktuellen Flächen des Standortes Coerdestraße am aktuellen Hauptstandort des Anne -Frank-Berufskollegs (Manfred-von-Richthofen-Straße) unterzubringen. Da nun keine Verteilung auf zwei Standorte notwendig ist, wurde das Raumprogramm aktualisiert (s. Anlage 3: Aktualisiertes Raumprogramm). Zu 2 a: Bezugnehmend auf die Neuregelung der Beschlusslage für Schulbaumaßnahmen in der Vorlage V/0497/2023 (Festlegung zur Abwicklung von Schulbauprojekten) handelt es sich formell um den Er- richtungsbeschluss. Die neuen Begebenheiten aktualisieren dabei den Grundsatzbeschluss aus der Vorlage V/0444/2023. Wie in der Vorlage V/0444/2023 beschrieben, wurden im Jahr 2018 die Bildungsgänge des ehemali- gen ESPA -Berufskollegs in das Anne -Frank-Berufskolleg eingegliedert. Der Schulstandort an der Coerdestraße kann aktuell noch durch ein Mietverhältnis weitergenutzt werden. Ergänzend werden die Raumdefizite durch temporäre Fertigbauklassen aufgefangen. Die Notwendigkeit einer m indes- tens fußläufigen Erreichbarkeit des Teilstandortes wurde festgelegt. Eine Realisierung des Raumpro- gramms an einem Standort und damit die Zusammenführung aller Bildungsgänge an einem Standort ist im Hinblick auf schulinterne Abläufe und die Attraktivität des Berufskollegs erstrebenswert. Zu 2b: Die überarbeitete Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass das Raumprogramm an einem Standort rea- lisiert werden kann. Konkret sind die folgenden räumlichen Voraussetzungen für die Zusammenfüh- rung aller Bildungsgänge an einem Standort notwendig: Erweiterungsbau: Der Erweiterungsbau anstelle des ehem. Hausmeisterhauses kann größer dimensioniert werden, als in der Vorlage V/0444/2023 beschrieben. Außerdem kann er an das Bestandsgebäude anschließen und muss nicht als Solitär geplant werden (s. Anlage 2: Lage- plan). Aufstockung des Nordflügels: Der Nordflügel des Gebäudes muss zur Erfüllung des Raum- programms um ein Geschoss aufgestockt werden (s. Anlage 2: Lageplan). - 4 - V/0208/2024 Umbau im Bestand: Um den komplexen Anforderungen des Berufskollegs gerecht zu werden und den Platzbedarf für alle Bildungsgänge zu decken, ist über die Erweiterungen hinaus auch eine Umstrukturierung Bestandsgebäudes betrachtet worden. Um die fehlenden Flächen sinn- voll einzubringen, ist es notwendig, das Gebäude auch im Inneren (denkmalgerecht) umzu- strukturieren. Brandschutzanforderungen im Bestand: Da das Bestandsgebäude insgesamt brandschutz- technisch angepasst werden muss, erste llt die Bauwerke Münster GmbH eine überarbeitete Machbarkeitsstudie inklusive einer Bran dschutztechnischen Konzeption. Diese werden dann ganzheitlich zu einem Brandschutzkonzept finalisiert. Es wird ein gemeinsamer Bauantrag inkl. eines Brandschutzgutachtens für die gesamte Schule durch die Bauwerke Münster GmbH erstellt. Die weitere Planung und Ausführung (ab Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 9) der baulichen Maßnahmen im Ostflügel übernimmt das Amt für Immobilienmanagement der Stadt Münster. (Energetische) Sanierung: Die Bausubstanz des Gebäudekomplexes ist veraltet und sanie- rungsbedürftig. Um das Gebäude zukunftsfähig aufzustellen, werden umfangreiche, energeti- sche Sanierungen notwendig. Diese müssen in Konformität mit dem Denkmalschutz umge- setzt werd en. Sie betreffen sowohl die Sa nierung von Fassaden und Fenstern (unter Erha lt der Bestandsfassaden), als auch eine umfang reiche Sanierung der Haustechnik sowohl im Elektro- als auch HLS Bereich. Die tiefergehende Betrachtung einer energetischen Sanierung war nicht Teil der Machbarkeitsstudie. Die Sanierung wird im Anschluss an die Erstellung des Neubaukörpers durch das Amt für Immobilienmanagement geplant und anschließend umge- setzt. Durch intensive Abwägungen der funktionalen und ökologischen Belange wurden die Vorteile eines Standortes und die damit einhergehende Vergrößerung des Neubaukörpers anstelle von zwei Stand- orten herausgearbeitet. In Bezug auf den Gehölzbestand bedeutet dies konkret, anders als im Grund- satzbeschluss (V/0444/2023) im Bereich des Erweiterungsbaus der gesamte Gehölzbestand mit mehr als 30 grundsätzlich erhaltenswerten Bäumen entfernt werden muss. Varianten, um mehr Bäume zu erhalten, erwiesen sich aufgrund der Abstandsflächen zur naheliegenden Wohnbebauung als nicht tragfähig. Nach erfolgter Abwägung ist dieser Eingriff in den Grünbestand in diesem Fall aber zweck- mäßig und vertretbar, da im Gegensatz zur Bebauung von zwei Standorten für das Anne -Frank- Berufskolleg insgesamt weniger Fläche versiegelt bzw. keine doppelte Infrastruktur geschaffen wird. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahren wird seitens der Bauher rin zur Befreiung von der Baum- schutzsatzung nachgewiesen, dass eine nach baurechtlichen Vorschriften zulässige genehmigungs- oder anzeigepflichtige Nutzung des Grundstücks sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschrän- kungen verwirklicht werden kann und die die Beseitigung der geschützten Bäume aus überwiegen- dem öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist. Für den Entfall d es Baumbestandes sollen ent- sprechende Ersatzmaßnahmen geplant werden. Eine dauerhafte Bebauung des Schulhofs ist nach wie vor nicht möglich: Wie in der Vorlage V/0444/2023 beschrieben, haben die Sichtbeziehungen zwischen den Gebäudeteilen einen denkmal- gebenden Charakter. Somit besteht mit der entsprechenden Vergrößerung des Neubaukörpers an der Bernsmeyerstiege und der Aufstockung des Nordflügels die einzige Möglichkeit, das Grundstück in einer Bebauung für das Berufskolleg voll auszuschöpfen und damit den zweiten Standort hinfällig zu machen. Dies bringt enorme Vorteile in z. B. personellen und schulorganisatorischen Belangen mit sich. Die Schule kann sich mit einem Standort zudem zukunftssicher aufstellen, da ein gut ausgestat- teter Standort auch einen Einfluss auf die Bewerbungslage hat. Dies ist im Kontext des akuten Fach- kräftemangels im Bereich Gesundheit und Pflege sowie im sozialen Bereich, insbesondere bei der Ausbildung des Personals im Kita - und OGS-Bereich von hohem Interesse. Die Attraktivität eines Standortes kann damit einen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels in diesem Bereich dar- stellen. Die Konzeptstudie (überarbeitete Machbarkeitsstudie) sowie alle baulichen Maßnahmen im Be- standsgebäude werden mit der Städtischen Denkmalbehörde weiterentwickelt und abgestimmt. Diese - 5 - V/0208/2024 wird im denkmalrechtlichen Erlaubni sverfahren, im gesamten Planungsprozess und in der Ausfüh- rungsphase der Umsetzung eng eingebunden. Zu 3: Die Bauwerke Münster GmbH wird wie in der Vorlage V/0444/2023 beschrieben den Neubaukörper und nun auch die Aufstockung des Bestands (Nordflügel) p lanen und umsetzen. Zudem wird durch die Bauwerke Münster GmbH eine Planungskonzeption bis zur Leistungsphase 4 der notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen im Ostflügel des Bestandsgebäudes erstellt. Die Schnittstellen zwischen Bauwerke Münster GmbH u nd Amt für Immobilienmanagement wurden definiert und wer- den in regemäßigen Abstimmungen fortwährend reflektiert. Die Maßnahmen im Bestand sind erst nach Fertigstellung des Neubaukörpers möglich, um keine weiteren Interimsflächen notwendig zu machen. Zu 4: Derzeit werden die Sporthallenbedarfe unter anderem durch die Anmietung von Hallenkapazitäten in der Sporthalle des Zentrums für ambulante Rehabilitation GmbH (ZAR) abgedeckt. Trotz der großen Sporthallendichte im Umfeld des Hauptstandortes zeichnet sich ein Defizit an Hallenstunden für das Anne-Frank-Berufskolleg ab. Nach aktuellem Stand fehlen zwei Hallensegmente, um die verpflichten- den Sportstundenbedarfe aufzufangen. Diese Unterdeckung ist nun durch den früheren Umzug (s. Beschlusspunkt 5) ber eits nach den Herbstferien 2024 absehbar. Für eine kurzfristige Lösung werden aktuell die Hallenkapazitäten im nahen Umfeld auf Belegungen geprüft und auf die sich dort befindlichen Schulen inkl. der Bedarfe durch das Berufskol leg neu ver- teilt. Dieser Prozess erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Schulen. Eine langfristige Lösung befindet sich aktuell in der Prüfung: Die Suche nach geeigneten Flächen im Ostviertel für die Errichtung von weiteren Sportflächen und –hallen sind bislang ohne Erfolg verlaufen. Es wird in mehreren Varianten geprüft, ob die Erweiterung der Kapazität einer bestehenden Halle möglich ist. Zu 5 a und b: Aktuell befinden sich die Bildungsgänge des Anne -Frank-Berufskollegs an zwei Standorten: Der Hauptstandort befindet sich an der Manfred-von-Richthofen-Straße, der Teilstandort in den Räumlich- keiten des ehemaligen ESPA-Berufskollegs an der Coerdestraße. Organisatorisch und personell ist die Aufteilung mit der Entfernung für die vorhandenen Bildungsgänge nicht optimal. Das Pendeln von Lehrer*innen ist unausweichlich. Da es nun gelingt, den Hauptstandort so zu ertüchtigen und zu erweitern, dass alle Bildungsgänge zukünftig dort unterrichtet werden können, ist der ursprünglich geplante Teilstandort in den Gebäuden der ehemaligen Fürstenbergschule entbehrlich. Dieser steht jedoch voraussichtlich ab Sommer 2024 leer. In den Sommerferien ziehen die sich dort befindlichen Klassen der Mathilde -Anneke- Gesamtschule in die sanierten und umgebauten Räumlichkeiten des neuen Oberstufeng ebäudes (ehemalige Fürstin-von-Gallitzin-Schule). Die Räumlichkeiten der ehemaligen Fürstenbergschule sind für die Nutzung durch das Berufskolleg grundsätzlich geeignet. Geringfügige Anpassungen und Re- novierungen erfolgen zwischen Sommer- und Herbstferien 2024. Da sich die ehem. Fürstenbergschu- le in unmittelbarer Nähe zum Hauptstandort des Anne-Frank-Berufskollegs befindet, bietet sich dieser als Interims-Teilstandort für die Zeit der Baumaßnahmen am Hauptstandort an. So können die Bil- dungsgänge des Anne-Frank-Berufskollegs frühzeitig zusammengeführt werden, eine Entlastung der - 6 - V/0208/2024 Mitarbeiter*innen wird damit erwartet. Zudem können die vorhandenen Räumlichkeiten beider Stand- orte auch während der Bauphase flexibler genutzt werden. Eine Anschlussnutzung der Räuml ichkeiten an der Coerdestraße ist als Interimslösung für zwei In- nenstadt-Gymnasien vorgesehen. Im Rahmen der Umstellung von G8 auf G9 und der damit verbun- denen baulichen Erweiterungen werden temporär Ausweichflächen benötigt. Zu 5 c: Gemäß § 83 Abs. 6 SchulG ist die Verlagerung von Schulen an einen Teilstandort in zumutbarer Ent- fernung möglich. Die Entfernung des Teilstandortes befindet sich in fußläufiger Entfernung zum Hauptstandort. Hierzu ist gem. § 81 Abs. 3 SchulG die Genehmigung der oberen Schula ufsichtsbe- hörde notwendig. Über die Errichtung einer Schule beschließt der Schulträger (§ 81 Abs. 2 SchulG). Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau be- stehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskol- legs (…) zu behandeln. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung Münster als zuständiger Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG). Die Schulkonferenz wurde im Zuge e iner E-Mail-Abfrage angehört (§ 65 SchulG). Sie stimmt dem Umzug unter Vorbehalt zu (s. Anlage 3: Votum der Schulkonferenz zum Umzug). Zu 5 d: Aktuell liegt noch keine Kostenschätzung vor. Die Kosten werden zeitnah ermittelt und die Finanzie- rung über das Dezernatsbudget sichergestellt. Zu 6: Da nun deutlich mehr Fläche am aktuellen Hauptstandort des Anne -Frank-Berufskollegs (Manfred- von-Richthofen-Straße) geschaffen werden kann, bietet sich die Fläche der ehem. Fürstenbergschule zum Ausgleich der Flächendefizite (insbesondere im Werkstattbereich) für das fußläufig zu erreichen- de Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg (Mindener Straße 11) an. Im Zuge einer Machbar- keitsstudie solle überprüft werden, inwiefern sich am Standort der ehem. Fürstenbergsc hule (in Zu- sammenhang mit dem aktuellen Hauptstandort) die fehlenden Flächen inkl. der Räumlichkeiten des aktuellen Teilstandortes der Beckstraße 26 realisieren lassen. I. V. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: - Anlage A - Anlage 1: Aktualisiertes Raumprogramm - Anlage 2: Lageplan - Anlage 3: Votum der Schulkonferenz zum Umzug
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (7)
- Coerdestraße 60
- Andreas-Hofer-Straße 30
- Mindener Straße 11
- Am Mittelhafen 16
- Manfred-von-Richthofen-Straße 39
- Bernsmeyerstiege
- Beckstraße 26
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Details
- Aktenzeichen
- V/0208/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2024
- Erstellt
- 19.03.2024 10:25