V/0462/2013
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
60880 Zeichen
V/0462/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen:
Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadt Münster
Beratungsfolge
04.09.2013 Rat Einbringung
08.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
10.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
15.10.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
15.10.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
05.11.2013 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
07.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung
13.11.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
1.1 dass die Verwaltung entsprechend der übergeordneten Kriterien Bürgerorientierung, Wir t-
schaftlichkeit und Flexibilität das strategische Ziel verfolgt, ihre bisherigen Standorte zu
konzentrieren, zu optimieren und den Flächenbedarf auch durch Nutzu ng technischer und
organisatorischer Instrumente weiter zu reduzieren;
1.2 dass die Erreichung dieses Ziels im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung laufend
überprüft und fortgeschrieben wird;
1.3 dass die in der Begründung zu Ziffer 2 und 3 aufgeführte n Feststellungen zur quantitativen
Entwicklung der Büroflächen und der Büroarbeitsplätze sowie die darauf basierende Pro g-
nose des mittelfristigen Büroflächenbedarfs für die weitere Planung der Unterbringung der
städtischen Dienststellen zu Grunde gelegt werden;
Vorlagen-Nr.:
V/0462/2013
Auskunft erteilt:
Herr Bracht
Herr Fallowe
Herr Sträter
Herr Tschöpe
Ruf:
492-1012
E-Mail:
bracht@stadt-muenster.de
Datum:
24.07.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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1.4 dass in den vergangenen zehn Jahren die Netto -Grundfläche (Nutz-, Funktions- und Ver-
kehrsfläche) je Büroarbeitsplatz bereits von mehr als 40 qm auf derzeit 33 qm (um 17,5 %)
gesenkt werden konnte.
2. Die erfolgreiche Konzentration der städtischen Verwaltungsstandorte und der hier erbrac h-
ten Dienstleistungen ist eng verbunden mit dem Konzept der Stadthäuser. Hier erfolgt eine
zielgruppenspezifische, bürgerorientierte und arbeitsorganisatorisch sinnvolle Zusamme n-
fassung von Verwaltungsangeboten an zentralen Standorten. Dieser Ansatz soll weiter ver-
folgt werden:
2.1 Die Stadthäuser 1 und 2 (im Verbund mit Hafenstraße 8) sowie das Stadthaus 3 werden als
leistungsfähige und kundengerechte Verwaltungsstandorte weiter geführt.
2.2 Die Verwaltung legt f ür die weitere Planung zu Grunde, dass die beiden Bauteile E und F
des Stadthauses 1 im städtischen Eigentum verbleiben und vorwiegend ab dem ersten
Obergeschoss für städtische Zwecke genutzt werden (vgl. Vorlage V/0463/2013). Dabei ist
weitere Planungsgrundlage, dass im Stadthaus 1 wie bislang die klassischen Bürgerdiens t-
leistungen zusammen gefasst und perspektivisch auch weiter ausgebaut werden, dass das
Stadthaus 2 gemeinsam mit dem Gebäude Hafenstraße 8 als „Soziales Rathaus“ und das
Stadthaus 3 als „Te chnisches Rathaus“ – mit den entsprechenden Unterbringungsschwe r-
punkten der städtischen Ämter und Einrichtungen – weiter geführt werden.
2.3 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der mittelfristigen Bürofl ä-
chenplanung die Konzentration von städtischen Dienstleistungen an einem weiteren zentra-
len Bürostandort prüft und dem Rat zur Entscheidung vorlegt. Hierfür wird eine abschli e-
ßende immobilienwirtschaftliche Bewertung der neben den Stadthäusern 1, 2 und 3 noch
vorhandenen Verwaltungsgeb äude vorgenommen, die auch eine Beschlus sempfehlung
hinsichtlich einer möglichen künftigen Verwertung dieser Gebäude umfassen wird.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Ausbau der bürgerorientierten Angebote im Stad t-
haus 1 („Bürgerservicezentrum“) im Zuge der Innensanierung in geeigneter Art und Weise
zu unterstützen: Entweder durch Überbauung des Stadthausinnenhofes oder durch Opt i-
mierung im Gebäudebestand (vgl. Vorlage V/0463/2013).
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die vorübergehende Nutz ung geeigneter Konver-
sionsimmobilien (Büroflächen) das vorgelegte Konzept der Konzentration und Kostenopt i-
mierung der städtischen Bürostandorte unterstützt werden kann. In sbesondere kann auf
diese Weise ggf. eine Pufferfunktion für die Unterbringung städti scher Ämter während der
Innensanierung des Stadthauses 1 erreicht werden.
5. Der Rat stimmt den Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Verwaltungsstando rten,
insbesondere hinsichtlich der beabsichtigten Aufgabe der derzeitigen Standorte Am Stei n-
tor 50 (Be zirksverwaltung Südost) sowie Rudolf -Diesel-Straße 5 bis 7 (Kfz -
Zulassungsstelle) unter der Maßgabe zu, dass für die dort erbrachten Dienstleistu ngen
sachgerechte Standortalternativen gefunden und den zuständigen Gremien zur Umsetzung
vorgeschlagen werden.
6. Die Verwaltung wird den Rat über den weiteren Verlauf der mittelfristigen Büroflächenpl a-
nung im Rahmen von Berichtsvorlagen regelmäßig informieren; hinsichtlich des weiteren
Vorgehens wird auf Ziffer 6. der Begründung verwiesen.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
7.1 dass der Antrag der SPD -Fraktion A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Ser-
vice für Münsters Bürgerinnen und Bürger“ vom 09.04.2013 (siehe Anlage 1) in den Pun k-
ten I.2, I.3 und II.3 sowie
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7.2 der Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen/GAL A-R/0017/2013 „Optimierung bürgerori-
entierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr Service auch für ausländische Einwohner
und Einwohnerinnen“ vom 22.04.2013 (siehe Anlage 2)
mit dieser Vorlage beantwortet werden und
7.3 der Antrag der CDU -Fraktion A-R/0002/2010 vom 11.01.2010 „Kundenfreundlich, komfo r-
tabel, kompetent – Münsters Stadtverwaltung 2011“ im Rahmen der Entwicklung eines
Feinkonzeptes für das Bürgerservicezentrum berücksichtigt wird.
Begründung:
0. Vorbemerkung
Die Grundlage für die Erstellung dieser Vorlage sowie der weiteren Vorlagen im Handlungs-
feld „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen“ wurde durch die Ratsbeschlüsse zu
den Vorlagen
1. Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster (siehe Vo rlage
V/0787/2011)
und
2. Sanierung Stadthaus 1 (siehe Vorlage V/0685/2011)
gelegt.
Dazu werden neben den
Änderungsanträgen zur Vorlage V/0685/2011
auch folgende Ratsanträge mit einbezogen und beantwortet:
A-R/0016/2013 Ein saniertes Stadthaus 1 - mehr Service für Münsters Bürgerinnen und
Bürger
A-R/0017/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr
Service auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen.
A-R/0034/2013 Stadthaus 1 – die wirtschaftlichste Sanierungs-Variante wählen.
Weiterhin wird in diesem Kontext der Antrag
A-R/0002/2010 Kundenfreundlich, komfortabel, kompetent - Münsters Stadtverwaltung
2011
beantwortet.
Zudem müssen Ratsbeschlüsse zu dem Thema
3. Künftige Nutzung der Dominikanerkirche
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A-R/0082/2011 Das Stadt modell braucht ein Zuhause – dem Münster -Modell e inen
Raum geben
getroffen werden, das vielfältige inhaltliche Schnittstellen und -mengen zu den beiden vo r-
genannten Schwerpunkten Mittelfristige Büroflächenplanung und Sanierung Stadthaus 1
hat.
Aufgrund der engen inhaltlichen Verknüpfung der unter den Nummern 1 bis 3 benannten
Themen ist es zwingend erforderlich, dass die hierzu erstellten Vorlagen auch gemeinsam
in die politische Beratung und Beschlussfassung gebracht werden.
Es handelt sich dabei um folgende Vorlagen:
1) Vorlage V/0462/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflä-
chenplanung der Stadt Münster , in der Hinweise zu den Auswirkungen einer modernen
Aufgabenwahrnehmung am Arbeitsplatz, zu der Entwicklung des st ädtischen Büroflächen-
bedarfs, den künftigen Bürostandorten, deren Belegung sowie der Realisierung eines ba rri-
erefreien Bürgerservicezentrums im Stadthaus 1 getroffen werden.
2) Vorlage V/0463/2013 Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Stadthaus 1 – Sa-
nierung sowie Einrichtung eines Bürgerservicezentrums, Verbleib der Bauteile E und F s o-
wie Petzholdhaus im Eigentum , in der immobilienwirtschaftliche, bauliche und eigentum s-
rechtliche Aspekte betrachtet werden.
3) Vorlage V/0464/2013 Künftige Nutzung der Dominikanerkirche.
Nachfolgend ist die Verknüpfung der Vorlagen und Anträge grafisch dargestellt:
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1. Einführung
Nachdem der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 21.03.2012 die beiden Vorlagen
V/0685/2011 (Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Sanierung Stadthaus 1) s o-
wie V/0787/2011 (Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Bürofl ä-
chenplanung der Stadtverwaltung Münster) beschlossen hat, erfolgte seitens der Verwa l-
tung eine Analyse der immobilienwirtschaftl ich relevanten Kennzahlen der Verwaltung s-
standorte in Kombination mit den Prognosen zur quantitativen Personalentwicklung und zur
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zukünftig benötigten Büroraumfläche. Betrachtet werden im Rahmen dieser Vorlage au s-
schließlich die zentralen Verwaltungsgebäude, weil hier der Großteil aller Büroräume veror-
tet ist.
Ausgangspunkt der nachfolgenden Sachdarstellung ist zunächst die Entwicklung der Bür o-
flächen, sowie die spezifische Entwicklung der Büroarbeitsplätze im Verwaltungsbereich in
den letzten 10 Jahren. A usgehend von dieser Bilanz erfolgt eine Prognose für den zukün f-
tigen Bedarf an Büroflächen in Verbindung mit dem erwarteten Personalbedarf in der Ve r-
waltung.
Auf dieser Grundlage kann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden, welche G ebäude
bzw. Gebäudeteile des städtischen Immobilienbestandes aus heutiger Sicht zukünftig g e-
nutzt werden sollten. Dies schließt grundsätzlich die Frage nach der Nutzung und dem
Verbleib der Bauteile E und F des Stadthauses 1 sowie des Petzholdhauses mit ein – ent-
sprechende Be schlussempfehlungen werden dem Rat im Rahmen der Parallelvorlage
V/0463/2013 zur Entscheidung vorgelegt.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass diese Beschlussempfehlungen zwar auf begründ e-
ten Annahmen basieren; neu hinzukommende bzw. entfalle nde kommunale Aufgaben sind
jedoch häufig von der Bundes - oder Landesgesetzgebung abhängig. Sie sind daher zum
jetzigen Zeitpunkt häufig nicht absehbar und können demzufolge unerwartete Veränderu n-
gen des städtischen Büroraumbedarfes nach sich ziehen. Bis zu einem gew issen Grad gilt
dies selbstverständlich auch für Entscheidungen im Rahmen der kommunalen Selbstve r-
waltung.
Auch deshalb sollte die mittelfristige Büroflächenplanung als Prozess verstanden werden,
der fortlaufend zu gestalten ist. Nur diese Herangehensweis e ermöglicht es, auf sich ä n-
dernde Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren.
2. Betrachtung der Entwicklung der Büroarbeitsplätze unter Berücksichtigung
der Zu- und Abgänge des Stellenplanes in den Jahren 2002 bis 2012
Im Zuge der Anmietung und Nutzung des Stadthauses 3 am Albersloher Weg 33 (Vorlage
V/0671/1998) wurde seitens der Verwaltung seinerzeit begonnen, eine Zusammenführung
der bis dahin im Stadtgebiet „weit verstreuten“ Verwaltungsstandorte vorzunehmen.
In einem ersten Schritt zogen im Jahre 2002 sieben Ämter in das Stadthaus 3 ein. Das
ehemalige Hochbauamt wurde vom Verspoel 12, das Tiefbauamt von der Königsstraße 52,
das Amt für Grünflächen von der Herwarthstraße 6 - 8 und das Umweltamt von der Kloster-
straße 33 in das neue Stadthaus 3 verla gert. Aus dem Stadthaus 1 zogen das Bauor d-
nungsamt, das Vermessungs - und Katasteramt und das Amt für Stadtentwicklung, Stad t-
planung, Verkehrsplanung in das Stadthaus 3.
Die Verwaltung bemühte sich in den nachfolgenden Jahren erfolgreich, weitere dezentra le
Standorte aufzugeben und die betroffenen Bereiche in den etablierten Verwaltungsgebä u-
den unterzubringen. So wurde im Jahre 2003 das frühere Amt für Liegenschaften zusätzlich
in das Stadthaus 3 integriert. Der bisher genutzte Standort am Alten Steinweg 4 6 wurde
aufgegeben.
Im Jahr 2004 erfolgte dann die Verlagerung des Amtes für Wohnungswesen vom Serv ati-
iplatz ins Stadthaus 2 – ebenfalls unter Aufgabe des bisherigen Standortes. Derzeit ist das
Amt für Wohnungswesen im Stadthaus 3 untergebracht.
Im Jahr 2005 wurde der Standort Friedrich-Ebert-Straße 135 aufgegeben. Hier waren Teile
des Amtes für Finanzen und Beteiligungen sowie das Sportamt angesiedelt. Das Amt für
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Finanzen und Beteiligungen wurde in das Stadthaus 1 sowie den Prinzipalmarkt 5 (Pet z-
hold), das Sportamt in das Stadthaus 3 verlagert.
Insgesamt konnten so ab dem Jahr 2002 folgende Verwaltungsstandorte aufgegeben we r-
den:
Standort
Ämter
Eigen-
tum
Anmie-
tung
Aufga-
be
Dürerstr. Stadtarchiv x 2002
Engelstraße 49/51 Amt für Ausländerangelegenheiten, KSD x 2002
Königsstraße 52 Tiefbauamt x 2002
Ludgeriplatz 12 KSD x 2002
Verspoel 12 Amt für Gebäudemanagement x 2002
Von-Steuben-Str. 6-8 Amt f. kommunale Abgaben, Rechtsamt x 2002
Wolbecker Str. 1 Personalamt, Stadtkasse x 2002
Alter Steinweg 46 Amt für Liegenschaften x 2003
Berliner Platz 8 Ordnungsamt x 2003
Herwarthstraße 6-8 Amt für Grünflächen und
Umweltschutz, citeq x 2003
Klemensstr. 10 citeq x 2003
Ludgeristraße 56 Rechtsamt, Tiefbauamt x 2003
Windthorststr. 7 Vermessungs- und Katasteramt x 2003
Friedrich-Ebert-Str.
135
Amt für Finanzen und Beteiligungen,
Amt f. Kinder, Jugendliche und Familien,
Sportamt
x
2005
Servatiiplatz (Iduna) Amt für Wohnungswesen x 2006
Schelmenstiege 1 Amt für Bürgerangelegenheiten, Veteri-
när- und Lebensmittelüberwachungsamt x 2010
2.2 Ab dem Jahr 2006 war die städtische Büroraumbewirtschaftung im Wesentlichen durch den
zusätzlichen Raumbedarf der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS, jetzt Jobcenter) geprägt.
Im Rahmen der Einführung des SGB II zum 01.01.2005 wurden „Arbeitsgemeinschaften“
durch die Arbeitsagenturen vor Ort und die kommunalen Träger der SGB -II-Leistungen ge-
bildet. In Münster entschied man sich aus Gründen der Bürgerorientierung dazu, die A r-
beitsvermittlung und die Leistungsgewährung unter „einem Dach“ anzubieten.
Diese räumliche Zusammenführung der Mitarbeiter/ -innen der Agentur für Arbeit Münster
sowie der Stadt Münster erfolgte ab dem Jahr 2005 sukzessive in den Räumen des Stad t-
hauses 2, der Bezirksverwaltung Hiltrup sowie der Bezirksverwaltung Nord. Dies bedeutete
in der Summe bis heute die Integration der Arbeitsplätze von rund 195 zusätzlichen Mita r-
beiter/-innen1 in das städtische Raumportfolio – dies konnte auch auf Grund der in den v o-
rangegangenen Jahren durchgeführten Verdichtungen nicht mehr im Bestand erfolgen, so
dass eine Verdrängung bisheriger städtischer Nutzung die Folge war.
Durch die Wohn- und Stadtbau GmbH wurde daher das Gebäude Hafenstr aße 6-8 (ehem.
SVG-Gebäude) hergerichtet und im Jahr 2008 an di e Stadt Münster vermietet, damit dort
das Sozialamt einziehen konnte. Dies führte zu einer erheblichen Ausweitung des städt i-
schen Büroflächenbestandes.
1 Die Arge Münster (AMS) startete zum 01.01.2005 mit 73 kommunalen Mitarbeiter/ -innen und 77 Mitarbe iter/-innen der
BA. Diese waren zunächst im Dienstgebäude der BA an der Wolbecker Straße unterg ebracht. Dieses Gebäude wurde
jedoch im Jahr 2007 durch die BA aufgegeben. Sukzessive erhöhte sich der Stand auf insg esamt 268 Mitarbeiter/-innen
(01.11.2012), die nunmehr alle in den städtisc hen Stellenplan integriert sowie in den bestehenden städtischen Immob i-
lien untergebracht wurden.
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2.3 Zur aktuellen Entwicklung ist festzustellen, dass durch den Übergang der Aufgaben der
Versorgungsverwaltung vom Land NRW auf die Kommunen im Jahr 2008 in den Verwa l-
tungsbereichen des Sozialamtes und des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien
ebenfalls erhebliche Flächenmehrbedarfe entstanden sind, welche im vorhandenen B e-
stand durch Optimierungen nicht mehr gedeckt werden konnten. Dies machte in der Folge
eine befristete Anmietung weiterer Räume an dem Standort Hafenstraße 30 erforderlich
(siehe Vorlage V/760/2011).
2.4 Zusammenfassend lässt sich die Sachlage wie folgt darstellen: In den Jahren 200 2 bis
2012 wurden im Zuge von Konsolidierungsmaßnahmen „brutto“ 480,7 Stellen im g esamten
Bereich der Stadtverwaltung Münster eingespart. Von diesen entfielen nach einer aktuellen
Auswertung des Personal- und Organisationsamtes 267,8 Stellen auf Aufgabengebiete, die
einen Büroarbeitsplatz beanspruchten.
Hierdurch wurde eine nominelle Flächeneinsparung erzielt, die jedoch durch Aufgabenau s-
weitungen wieder aufgezehrt wurde. 2 So sind in den Jahren 2002 bis 2012 im Bereich der
allgemeinen Verwaltung aufgrund v on politischen Beschlüssen, Aufgabenzuwächsen und
der Kommunalisierung der Versorgungs- und Umweltverwaltung 176,3 Stellen neu geschaf-
fen worden, die entsprechend gegen zu rechnen sind. Somit beträgt die Nettoeinsparung
bis zum Ende des Jahres 2012 insgesamt 91,5 Stellen bzw. Büroarbeitsplätze3.
Dieser erzielten Nettoeinsparung von Büroarbeitsplätzen steht insbesondere der erhebliche
Flächenmehrbedarf der Arbeitsgemeinschaft Münster bzw. des Jobcenters entg egen – bis
zum Ende des Jahres 2012 wurden hier zu sätzlich 195 Büroarbeitsplätze eingerichtet4. Die
dargestellte Einsparung von Büroarbeitsplätzen wurde durch diese Entwicklung nicht nur
gänzlich aufgezehrt, sondern ins Gegenteil verkehrt.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es in den vergangenen Jahr en eine signifikante Z u-
nahme der Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit gegeben hat. Hierbei teilen sich übliche r-
weise zwei Beschäftigte eine Stelle. Dabei ist es typisch, dass beide Beschäftigte ihrer A r-
beit vormittags nachgehen und damit gleichzeitig im Dienst sind, so dass zwei Büroarbeits-
plätze bereitgestellt werden müssen.
Allein im Zeitraum Juni 2010 bis Dezember 2012 ist die Anzahl der Teilzeitarbeitsplätze von
746 auf 996 gestiegen. Dies bedeutet einen Zuwachs um rund 33,5 %.
2.5 Fazit
Der durchaus nennenswerten verwaltungsweiten Einsparung von Büroarbeitsplätzen in den
letzten 10 Jahren steht ein noch größerer Zuwachs an Büroarbeitsplätzen gegenüber – vor
allem mit dem Jobcenter sowie dem starken Zuwachs der Teilzeitarbeit. Derzeit sind 2377
Beschäftigte auf Büroarbeitsplätzen tätig.
2 Berücksichtigt wurden hierbei lediglich diejenigen Stellen, welche die Einrichtung eines Büroarbeitsplatzes e rforderlich
gemacht haben.
3 Zur Erklärung der Veränderungen im Büroflächenbedarf ist nicht die Anzahl der Stellen, sondern die Zahl der von den
Beschäftigten benötigten Büroarbeitsplätze von Bedeutung. Aus diesem Grunde erfolgt im weiteren Verlauf dieser Au s-
führungen ein entsprechender Wechsel der Be trachtungsgrundlage - von der Stelle hin zum vorgehaltenen Büroarbeit s-
platz. Eine entsprechende Fokussierung von Beginn des vorliegenden Berichtes an ist leider nicht möglich, da das vo r-
handene Datenmaterial (Stellenpläne) lediglich die Entwicklung der Ste llen und nicht die damit verbundene Entwicklung
der Büroarbeitsplätze ausweist. Für die weiteren Ausführungen wird daher unterstellt, dass für jede der genannten 91,5
Stellen auch ein 1,0 Büroarbeitsplatz eingespart werden konnte.
4 Es ist zudem festzuste llen, dass insbesondere das Angebot der Arbeitsvermittlung gemäß SGB II ausgesprochen fl ä-
chenintensiv ist, da es hier aufgrund der hohen Publikumsfrequenz im Verbund mit der Bearbeitung pe rsonenbezogener
sensibler Daten eine Einzelzimmererfordernis auf Sachbearbeiterebene gibt.
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Die nachfolgende Tabelle fasst die Entwicklung zusammen:
Ereignis Veränderung des
Stellenplans bzw. der
Büroarbeitsplätze
Stellenabbau Aufgabengebiete mit Büroa rbeitsplatz
von 2002 bis 2012
- 267,8 Stellen (480,7 Stellen gesamt)
Stellenzuwachs von 2002 bis 2012 + 176,3 Stellen
Zwischenergebnis (Stellen werden hier mit Büroa r-
beitsplätzen gleichgesetzt, siehe Fußnote 4)
- 91,5 Stellen / Büroarbeitsplätze
Einführung des SGB 2 + 195,0 Büroarbeitsplätze
Ausbau der Teilzeitarbeit + 250,0 Büroarbeitsplätze
Gesamtzuwachs 2002 bis 2012 + 353,5 Büroarbeitsplätze
Insgesamt bedeutet dies eine Ausweitung der Büroarbeitsplätze in den vergangenen 10
Jahren von rund 17 %. Angesichts dieser Entwicklung war die unter Ziffer 1.2 und 1.3 dar-
gestellte Anmietung zusätzlicher Flächen unausweichlich.
Nur durch parallel durchgeführte Optimierungen der Flächennutzung unter Berücksicht i-
gung von Belegungsstandards, die auf eine Verringerung des Ressourcenverbrauchs f o-
kussiert waren (und sind), ließ sich das Wachstum der in Anspruch genommenen Bürofl ä-
chen im selben Zeitraum auf rund 11 % begrenzen.
Betrachtet man die Entwicklung der letzten 2,5 Jahre, betrug das Wachstum der Bürofl ä-
chen noch 2 %.
Diese Optimierung des Flächenbestande s lässt sich an der konstant a bnehmenden Netto-
Grundfläche (NGF) ablesen, die je Büroarbeitsplatz vorgehalten wird. Diese sank in den
letzten 10 Jahren um rund 7 Quadratmeter von über 40 qm auf derzeit 33 qm, was einem
Rückgang von 17,5 % entspricht.
Dies ist als Erfolg zu werten; die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, diese Reduktion fortz u-
führen.
Die unten stehenden Übersichten verdeutlichen die jährliche Entwicklung der Büroarbeit s-
plätze im Vergleich zur bereitgestellten Fläche.
Jahr Anzahl
Büro-Arbeitsplätze
Bürofläche
in qm NGF
qm NGF pro Büro-
Arbeitsplatz
31.12.2001 2023 70.909 35,05 qm
2002 1995 81.225 40,71 qm
2003 1956 78.824 40,30 qm
2004 1926 78.824 40,93 qm
2005 1949 77.964 40,00 qm
2006 1954 77.964 39,90 qm
2007 1951 79.186 40,59 qm
2008 1976 79.186 40,07 qm
2009 1993 79.186 39,73 qm
2010 2068 77.472 37,46 qm
2011 2248 77.472 34,46 qm
31.12.2012 2377 78.525 33,04 qm
2002 bis 2012 +354 +7.616
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Durchschnittlicher Flächenanteil je Mitarbeiter in Bürogebäuden
20,00 qm
25,00 qm
30,00 qm
35,00 qm
40,00 qm
45,00 qm
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Kalenderjahr
Fläche in qm NGF
3. Prognose
3.1 Veränderungsprozesse gestalten
Entsprechend den bereits in der Vorlage V/0702/2012 (Nachhaltige kommunale Haushalts-
politik - Handlungsprogramm 2012 bis 2017) gegebenen Hinweisen werden in den näch s-
ten Jahren insbesondere technische Neuerungen und veränderte rechtliche Rahmenbedi n-
gungen in Verbindung mit der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz der Mediennu t-
zung im öffentlichen Bereich dazu führen, dass eGovernment (und damit im Idealfall eine
vollelektronische Vorgangsbearbeitung) unweigerlich alle Bereiche der Verwaltung erre i-
chen und damit Potentiale für neue Arbei tsformen und effizientere Dienstleistungserbri n-
gung erschließen wird. Diese absehbare Entwicklung ist im Sinne einer bürgerorientierten
und wirtschaftlich vernünftigen Reformstrategie für die Stadtverwaltung zu gestalten. Die
damit verbundenen Veränderungs potentiale haben auch Au swirkungen auf Personal - und
Flächenbedarfe der Zukunft.
Den weiteren Ausführungen werden als Prognosezeitraum vorsichtig die kommenden fünf
Jahre zu Grunde gelegt. Etwaige Erkenntnisse, die diese Prognose verändern, werden j e-
doch im Verlauf der weiteren Bearbeitung des Themas der Mittelfristigen Büroflächenpl a-
nung laufend berücksichtigt; der Rat wird hierüber regelmäßig informiert.5
3.2 Chancen von eGovernment und Dokumentenmanagement
Insbesondere ist das eGovernment zwische n der Verwaltung und den Bürgerinnen und
Bürgern ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die Entwicklung der vorzuhaltenden Bürofl ä-
chen. Doch trotz des Siegeszugs von eCommerce in den Bereichen Banken, Versicheru n-
gen und Handel steht der Durchbruch beim eGove rnment noch aus. Jedoch berücksichtigt
der Gesetzgeber mittlerweile bei der Konzeptionierung neuer Gesetzesvorhaben deren
elektronische Umsetzbarkeit und baut bestehende Beschränkungen sukzessive ab.
Die weitere Entwicklung ist damit absehbar – viele Verwaltungsleistungen, die heute am
Schalter oder postalisch beantragt werden, können künftig überwiegend aus der Ferne e r-
5 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die folgenden Ausführungen nicht auf den zukünftigen gesamtstädtischen Fl ä-
chenbedarf, sondern auf den Büroflächenbedarf in Verwaltungsgebäuden beziehen.
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ledigt werden: über Internet, Telefon und / oder über Selbstbedienungsterminals. Praktisch
bedeutet dies, dass Bürgeranliegen im Idealfall vollelektronisch bearbeitet werden können.
Die Sachbearbeitung wird dann keine Bildschirmeingaben mehr tätigen, sondern haup t-
sächlich eine Plausibilitätskontrolle vornehmen. Dies birgt u. a. die Chance, die Arbeitsplä t-
ze anders, ggf. raumsparender einzurichten – oder vermehrt Telearbeit anzubieten.
Unabhängig von dieser Entwicklung bleiben große Verwaltungsbereiche jedoch auch z u-
künftig auf einen unmittelbaren persönlichen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern a n-
gewiesen. Hier sind insbesondere die Aufg abenfelder des Sozialamtes, des Jobcenters,
des Ausländeramtes, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, des Amtes für Bü r-
ger und Ratsservice, des Amtes für Wohnungswesen und des Standesamts zu nennen.
Der entscheidende Baustein für die optimierte, vollelektronische Sachbearbeitung ist die
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS). Hierunter wird die datenban k-
gestützte Verwaltung bzw. Bearbeitung elektronischer Dokumente sowie die Verwaltung
digitalisierter, ehemals physisch vorhandener Schriftstücke in einem elektronischen System
subsumiert. Für die Sachbearbeitung notwendige Unterlagen können so in elektronischer
Form vorgehalten und archiviert werden, so dass ein Zugriff auf diese von jedem beliebigen
Ort – auch vom heimischen Telearbeitsplatz – möglich wird.
Aufgrund der sehr hohen Systemkosten und einer rechtlich, organisatorisch und technisch
hohen Komplexität wird ein elektronisches Dokumentenmanagement bei der Stadtverwa l-
tung Münster bisher nur in ausgewählten Aufgabenbereichen (z. B. Kfz-Zulassungsstelle)
eingesetzt. Gerade im Hinblick auf die mittelfristige Büroflächenplanung ist jedoch von gr o-
ßem Belang, wann und in welchem Umfang ein DMS flächendeckend eingeführt wird.
Die citeq erstellt derzeit gemeinsam mit dem Pe rsonal- und Organisationsamt ein Konzept
zur Einführung eines verwaltungsweiten Dokumentenmanagements. Die Ergebnisse fließen
in das laufende Projekt der Mittelfristigen Büroflächenplanung mit ein.
3.3 Telearbeit
Telearbeit steht für Verwaltungstätigkeiten, die durc h Informations- und Kommunikations-
systeme unterstützt, räumlich entfernt vom Standort der Stadtverwaltung in einer häusl i-
chen Arbeitsstätte durchgeführt werden. In der Form der alternierenden Telearbeit erfolgt
ein regelmäßiger, meist täglicher Wechsel zwi schen einem städtischen und einem heim i-
schen Büroarbeitsplatz. Die Stadtverwaltung hat im Jahr 2010 mit dem Personalrat eine
Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit abgeschlossen. Mit ihrem Einsatz verfolgt
die Stadt Münster zum einen die Steigeru ng der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, zum a n-
deren die stärkere Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Derzeit existieren gut 50 Telearbeitsplätze in 13 Ämtern und Einrichtungen der Stadtverwal-
tung. Ungefähr die Hälfte der Arbeitsplätze ist auf Antrag städtischer Beschäftigter einze l-
fallbezogen geschaffen worden, unter anderem um die Akzeptanz der Telearbeit in der
Stadtverwaltung zu fördern. Daneben wurde im Personal - und Organisationsamt (Beihilfe-
stelle) sowie im Ordnungsamt (Bußgeldstelle ) ein organisationsbezogener Ansatz verfolgt,
in dem die alternierende Telearbeit in einem größeren Rahmen eingeführt wurde und so ei-
ne Flächenreduzierung erreicht werden konnte.
Beide Beispiele stehen für die künftige Strategie der Stadt, Telearbeit nich t mehr überwie-
gend einzelfallbezogen, sondern für gesamte Arbeitsbereiche einzusetzen. Die Verwaltung
wird alle städtischen Ämter und Einrichtungen auffordern, Einsatzmöglichkeiten zur Telea r-
beit zu benennen. Es muss sichergestellt sein, dass die Art und d ie Anzahl der einzubezie-
henden Arbeitsplätze zur Telearbeit für eine auf Dauer erreichte hohe Wirtschaftlichkeit, op-
timale Arbeitsabläufe, nennenswerte Ersparnis und hohe Arbeitszufriedenheit stehen.
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V/0462/2013
Die Zahl der Telearbeitsplätze in der Stadtverwaltung M ünster soll durch Reorganisation s-
maßnahmen bis zum Ende des Jahres 2014 mindestens verdoppelt werden. Dieser Plan
stellt jedoch eine große Herausforderung dar. So ist das Interesse der städtischen Beschäf-
tigten an der alternierenden Telearbeit nicht sehr groß, wie die Zahl der eingegangenen An-
träge belegt. Weiterhin stehen häufig auch objektive arbeitsorganisator ische Gründe einer
Teilnahme an der alternierenden Telearbeit im Weg.
Dennoch hat sich Telearbeit nach Einschätzung der Verwaltung als neues und w irtschaftli-
ches Arbeitsmodell bewährt. Neben dem Einsatz von Telearbeit als Instrument der familien-
freundlichen Verwaltung wird die Telearbeit als Mittel zur Ressourcenoptimierung offensiv
durch das Personal- und Organisationsamt voran getrieben.
3.4 Fazit
Insbesondere die Themenfelder eGovernment und Dokumentenmanagementsystem (und
die damit verbundenen Veränderungsprozesse) sind von solch hoher Komplexität und zum
Teil auch Reifedauer, dass entlastende Effekte auf den Personalbestand mittelfristig nur in
begrenztem Umfang zu erwarten sind. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszug e-
hen, dass sich die Form der Aufgabenerledigung auch im Betrachtungszeitraum von fünf
Jahren überwiegend an heutigen Maßstäben orientieren wird.
Diese Prognose schließt a usdrücklich keine Veränderungen in einzelnen Arbeitsgebieten
aus, bewertet die dadurch eintretenden Entlastungen für den städtischen Personalbedarf
und damit den Bestand an vorzuhaltenden Büro- und Lagerflächen für den genannten Zeit-
raum aber als eher gering. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass der überwiegende Teil der
städtischen Bevölkerung auch in den nächsten Jahren voraussichtlich den „traditionellen“
Weg der Kommunikation mit der Stadtverwaltung beibehalten wird.
Neben dieser Einflussgröße auf die quantitative Personalentwicklung ist auch die zukünft i-
ge Entwicklung des kommunalen Aufgabenbestandes zu beurteilen. Es ist Auffassung der
Verwaltung, dass sich die Aufgabengebiete Soziales und Jugend in den nächsten Jahren
quantitativ ausweiten werden. Insbesondere die (stadt-) gesellschaftlichen Veränderungen,
die einen Ausbau der Jugendhilfe nach dem SGB VIII erfordern, die demografische En t-
wicklung im Bereich des SGB XII und auch der erwartete weitere Ausbau der U3 -
Betreuung deuten darauf hin - sodass hier aufgrund eines zu erwartenden Personalmeh r-
bedarfes auch ein zusätzlicher Büroflächenbedarf gegeben sein wird.
Diese Einschätzung gilt ebenfalls für den Bereich der Informationstechnologie. Insbesonde-
re die Umsetzung und der Ausbau der oben genannten technischen Lösungen wird auch in
den nächsten Jahren Einfluss auf den quantitativen Personalbestand haben. Jedoch wird
im Gegenzug für die übrigen (Kern -)Verwaltungs- bzw. Querschnittsbereiche mit einem
zahlenmäßigen Rückgang gerechnet, obwohl gerade hier in den letzten 10 Jahren bereits
in erheblichem Umfang Stellen abgebaut worden sind.
Ausgehend von diesen Tendenzen kann angenommen werden, dass sich der Persona lbe-
stand mittelfristig nicht so entscheidend verringern wird, dass allein hierdurch eine spürbare
Reduktion von Büroflächen bzw. Büroarbeitsplätzen erreicht werden kann. Langfristig ist
jedoch von einer dauerhaften Absenkung des Büroflächenbedarfes auszugehen.
4. Abdeckung des prognostizierten Büroflächenbedarfs
4.1 Grundsatzüberlegungen
Entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 2. wird mittelfristig – bei Beibehaltung des
heutigen Aufgabenbestandes – im Saldo keine nennenswerte Personalreduzierung im B e-
- 13 -
V/0462/2013
reich der Verwaltung eintreten. Zudem ist davon auszugehen, dass durch den Ausbau der
„familienfreundlichen Verwaltung“ die Anzahl an Teilzeitarbeitsplätzen noch erheblich a n-
steigen wird.
Insofern ist mittelfristig eher von einem in etwa gleichbleibenden Büroflächenbedarf ausz u-
gehen – wenn dem durch den Anstieg der Teilzeitbeschäftigung bedingten Mehrbedarf an
Büroflächen durch entsprechende Verdichtungen im Bestand und / oder Desk -Sharing be-
gegnet werden kann. Langfristig ist jedoch aufgrund der vermehrten Nutzung technischer
Möglichkeiten aus Sicht der Verwaltung eine sukzessive Redukti on des Büroflächenbedar-
fes wahrscheinlich.
4.2 Unterbringungskreise
Nach Einschätzung der Verwaltung ist das Angebot städtischer Dienstleistungen an zentra-
len Standorten im Innenstadtbereich weiter vorzuhalten – das Zentrum ist sehr gut erreic h-
bar und h ier sind viele weitere Dienstleistungsangebote des persönlichen Bedarfes ang e-
siedelt. Daher erscheint es als angemessen, dass hier auch städtische Leistungen erbracht
und bei einem Besuch der Innenstadt von den Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch g e-
nommen werden können.
Darüber hinaus ist in der Vergangenheit eine zielgruppenspezifische, bürgerorientierte und
arbeitsorganisatorisch sinnvolle Zusammenfassung von Verwaltungsangeboten an einem
oder an mehreren, nah bei einander liegenden Standorten erfolgt; e s wurden sog. Unte r-
bringungskreise gebildet. Dies geschah, weil keine städtische Organisationseinheit au s-
schließlich isoliert betrachtet werden kann. Zwischen den Ämtern und Einrichtungen best e-
hen je nach Charakter der zu erledigenden Aufgaben dienstliche bzw. fachliche Beziehun-
gen, die häufig (trotz Nutzung der vorhandenen elektronischen Kommunikationsmittel) die
persönliche Abstimmung von Mitarbeiter/-innen notwendig machen.Und auch aus Sicht der
Bürgerinnen und Bürger sind Organisationseinheiten in räu mlicher Nähe zu konzentrieren,
die ähnliche, ggf. sogar aufeinander aufbauende Leistungen erbringen (z. B. Amt für Bü r-
ger- und Ratsservice und Standesamt).
Die nachfolgend aufgeführten Unterbringungskreise haben sich in den vergangenen Jahren
etabliert und bewährt – und sind daher nach Auffassung der Verwaltung beizubehalten:
Stadthaus 1 und nahes Umfeld: Unterbringung „Bürgerämter“ (Amt für Bürger - und
Ratsservice, Ordnungsamt, Standesamt) sowie Verwaltungsvorstand. Zudem wird a n-
gestrebt, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im sanierten Stadthaus 1 unter-
zubringen.
Stadthaus 2 und Hafenstraße 8: Unterbringung Ämter mit sozialem Bezug.
Stadthaus 3: Unterbringung technischer Ämter.
Schließlich bietet das Konzept der zentralen Stadthäuser auch die notwendigen Spielräume
für zukünftige Modernisierungsprozesse auf verschiedenen Handlungsebenen der Verwa l-
tung. So findet u. a. die stärkere Zusammenfassung vorhandener Services verschiedener
Ämter unter einem Dach in diesem Rahmen gute Voraussetzungen.
5. Einrichtung eines „Bürgerservicezentrums“ im Stadthaus 1
5.1 Der Rat hat im Rahmen der Vorlage V/0685/2011 entschieden, dass das Stadthaus 1 als
zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln ist – dies nicht zu-
letzt vor dem H intergrund des im Jahr 2004 durch den Rat beschlossenen Münsterprofils
„Wissenschaft und Lebensart“. Kernaussagen sind unter anderem, dass Münster auch z u-
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V/0462/2013
künftig Zentrum für Verwaltung und Institutionen sowie für öffentliche und private Diens t-
leistung in W estfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken soll. Das unve r-
wechselbare Stadtbild soll bewahrt und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und
als Motor der Stadtentwicklung gestärkt werden. Zudem soll eine umfassende Teilhabe von
Menschen mit Behinderung am städtischen Leben ermöglicht werden.
5.2 An Stadtverwaltungen werden zur Erreichbarkeit und Leistung dieselben Erwartungen g e-
richtet wie an andere Dienstleistungsbetriebe: Wie leicht ist die Verwaltung zu erre ichen?
Wird das Anli egen dort sofort erledigt? Ist überhaupt persönliches Erscheinen nötig? Wie
lang ist die Wartezeit? Kann ich mein Anliegen online erledigen? Wenn ich schon persö n-
lich zur Verwaltung muss: Kann ich einen Termin vereinbaren? Wie schnell wird mein A n-
liegen bearbeitet? Wie wird die Qualität gewährleistet? In Beantwortung dieser und anderer
Fragen aus der Kundenperspektive hat e ine moderne Verwaltung die berechtigten Erwa r-
tungen an zeitgemäßes und effizientes Handeln unter angemessenen räumlichen, techn i-
schen und organisatorischen Bedingungen zu erfüllen.
Die vor einigen Jahren eingerichteten Bürgerämter waren ein erster Modernisi erungsschritt
in die richtige Richtung. Die Stadt Münster hat Anfang der 1990er Jahre das damals vo r-
handene klassische „Einwohnermelde amt“ zu einem „Bürgeramt“ mit erweitertem Lei s-
tungsspektrum ausgebaut. Hierbei war es insbesondere wichtig, auch durch die räuml iche
Situation eine Konstellation zu schaffen, in der der Kontakt zwischen Verwaltung und Bü r-
ger von einer positiven Grundstimmu ng geprägt ist. Außerdem wurden für andere Arbeit s-
bereiche, wie z. B. das Ausländerwesen und die Kfz -Zulassung, eigene Organisationsein-
heiten bzw. Standortlösungen geschaffen.
Diese Angebotsformen reichen jedoch inzwischen nicht mehr aus, um den geänderte n An-
sprüchen der Kunden g erecht zu werden. Stichworte sind hier: zentrales / dezentrales
Dienstleistungsangebot, Online-Dienste, interaktive Terminals, gebündelte Leistungspakete
statt Einzelleistungen. Auch die Verknüpfung der Serviceangebote der Stadtver waltung mit
denen der städtischen Tochterunternehmen und ggf. solchen weiterer öffentlicher Lei s-
tungsanbieter steht auf der Agenda möglicher Weiterentwicklungen.
Im Rahmen der Sanierung des Stadthauses 1 besteht nun die große Chance, Raum für
mehr „Service aus einer Hand“ zu schaffen. Ziel ist es, durch optimierende Maßnahmen ein
modernes, barrierefreies und ebenerdig zugängliches „Bürge rservicezentrum“ zu schaffen,
das die Vorteile gebündelter Leistungen nach dem „Leben slagenprinzip“ mit arbeitsteiligen
Bearbeitungsformen, wie z. B. Informations - und Beratungsbereiche, Hintergrundarbeit s-
plätze, erweiterten Öffnungszeiten und verstärkten Angeboten der digitalen Antragsanna h-
me und -bearbeitung (eGovernment) kombiniert.
5.3 Die Verwaltung wird zeitnah ein Fe inkonzept für ein Bürgerservicezentrum entwickeln. D a-
zu werden die Dienstleistungen, die sich für ein solches, gebündeltes Angebot eignen,
identifiziert und es werden die Voraussetzungen dargestellt, um ein Bürgerservicezentrum
im Stadthaus 1 zu errichten. Einfließen in die Überlegungen wird auch die denkbare Option,
Angebote von „Stadttöchtern“ oder Dritten zu integrieren.
Die Verwaltung geht dabei von folgenden Leitgedanken aus:
Die vom Bürgeramt bisher angebotenen Dienstleistungen bilden die Basis des Bür-
gerservicezentrums.
Übergeordnete konzeptionelle Aspekte für ein Bürgerservicezentrum sind der Vorrang
der Kundenperspektive, die ämterübergreifende Zusammenarbeit, die Trennung von
Front- und Backoffice, eine konsequente Prozessorientierung und die Integration in den
sog. „Multikanalansatz“ (mit persönlichem Kontakt als dem weiterhin wichtigsten).
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V/0462/2013
Die Angebote des Bürgerservicezentrums und dezentrale Dienste (Bezirksverwaltu n-
gen / Bürgerbüros) ergänzen sich. Die Konzentration von Leistungen geht nich t zu Las-
ten notwendiger Dezentralität.
Die Leistungen eines Bürgerservicezentrums werden bereichsübergreifend aus Ku n-
densicht nach dem Lebenslagenprinzip zusammengefasst, z. B. „Neu in Münster?“
„Angebote für Familien“, „Veranstaltungen, Tipps und Termine“.
Zu den Leistungen jeder Lebenslage gibt es Ansprechstellen. Die dortigen Mitarbeiter/ -
innen geben Auskünfte, sind behilflich, das Anliegen aufzunehmen oder vermi tteln auf
Wunsch ausführliche Beratung. Soweit machbar, wird hier bereits die (erste) Sac hbear-
beitung erledigt.
Das Bürgerservicezentrum nimmt Anliegen aller Menschen auf, die zu ihm kommen,
ganz gleich woher sie stammen. Es wird daher geprüft, inwieweit ein Dienstleistung s-
angebot des heutigen Amtes für Ausländerangelegenheiten in das Angebo t des Bü r-
gerservicezentrums eingebracht werden kann.
Die Arbeit im Bürgerservicezentrum wird von qualifizierten und freundlichen Mitarbeit e-
rinnen und Mitarbeitern geleistet. Ihre Ideen und der Austausch mit den Kunden werden
helfen, das Bürgerservicezentr um kontinuierlich weiterzuentwickeln und die Qualität
sowie gegebenenfalls den Umfang der Leistungserbringung zu optimieren.
5.4 Das von der Verwaltung geplante Bürgerservicezentrum ist an zentraler Stelle anzusiedeln
– ein auf den oben aufgeführten Leitg edanken fußendes Konzept kann nunmehr im Zuge
der Innensanierung des Stadthauses 1 ermöglicht werden. Neben ba ustrukturellen und
wirtschaftlichen Fragestellungen sollte bei der Wahl des Standortes insbesondere der A s-
pekt der Barrierefreiheit beachtet werde n. Demnach wäre das Bürgerservicezentrum ide a-
ler Weise ebenerdig über die Klemensstraße, die Heinrich -Brüning-Straße und/oder den
Rathausinnenhof für alle Besucher/ -innen optimal erreichbar. Hierbei ist jedoch auch die
weiterhin auszubauende Kommerzialisie rung der Flächen im Erdgeschoss des Stadtha u-
ses 1 zu berücksichtigen. Zu dieser Thematik wird auf den Beschlusspunkt 2 in der Para l-
lelvorlage 0463/2013 verwiesen.
6. Bewertung der wesentlichen Bürostandorte aus
immobilienwirtschaftlicher Sicht
Mit der Vorlage V/0787/2011 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige
Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster“ wurden insgesamt 15 zentrale städt i-
sche Bürostandorte benannt, die anhand der Attribute
Qualität (z. B. Barrierefreiheit, Eignung für den Publikumsverkehr, ÖPNV-Anbindung)
baulicher Zustand
Energieeffizienz
Haushaltsbelastung6
6 Exkurs: Haushaltsbelastung durch Eigentumsimmobilien und Anmietungen. Der NKF -Haushalt berücksic htigt keine
Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals, da es sich hierbei um kalkulatorische Kosten, nicht aber um Aufwand ha n-
delt. Bei der Betrachtung der immob ilienwirtschaftlichen Kosten führt dies zu dem Effekt, dass die Verzinsung der
Grundstücke sowie der Gebäudewerte nicht im Haushalt dargestellt wird. Für kommunale Eige ntumsobjekte werden
daher ausschließlich die Abschreibun gen, Instandsetzungen, Verwaltungskosten und die Betriebs - und Nebenkosten im
Haushalt berücksichtigt. Bei angemieteten Obje kten stellen die von der Kommune gezahlten Mieten, sowie Neben - und
Betriebskostenzahlungen die Haushaltsbelastung dar. Allerdings b erücksichtigt ein Vermieter bei der Festlegung seiner
Miete üblicher Weise eine Verzinsung des gesamten eingeset zten Kapitals (somit auch für das Grundstück und das
Gebäude). Eine derart beme ssene Miete führt daher in der Regel zu wesentlich höheren Belast ungen im städtischen
Haushalt, als die oben genannten zu berücksichtigenden Aufwandspositionen für im Eigentum befindliche städtische
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V/0462/2013
einer intensiven Analyse unterzogen und in die drei Kategorien „dauerhaft zu halten“, „zu
prüfen“ und „aufzugeben“ eingeteilt wurden.
Die jeweilige n Einschätzungen sind den folgenden Zusammenfassungen zu entnehmen;
zudem werden zu jedem Objekt Handlungsempfehlungen gegeben. Diese sind unter Ziffer
6.4 tabellarisch zusammengefasst; im Anschluss sind unter Ziffer 6.5 die finanziellen Ec k-
werte für jedes Objekt einzeln aufgeführt.
6.1 Dauerhaft zu haltende Standorte:
Stadthaus 1
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.03.2012 (V/0685/2011) beschlos-
sen, dass die Bauteile A bis D des Stadthauses 1 – aufgrund ihrer engen räumlichen Bezü-
ge z um historischen Rathaus und zum Stadtweinhaus – auch künftig den stadtzentralen
Standort der Stadtverwaltung darstellen.
Das Stadthaus 1 soll nach der umfassenden Sanierung insbesondere der Standort für bü r-
gernahe Dienstleistungen, den Oberbürgermeister u nd die Verwaltungsführung sein. Da r-
über hinaus erfolgt hier die Unterbringung von Ämtern und Einrichtungen mit direkter Nähe
zu den Ratsgremien.
Um diesen Eckpfeiler der mittelfristigen Büroflächenplanung realisieren zu können, geht die
Verwaltung davon aus, dass die Bauteile E und F ebenfalls von der Innensanierung erfasst
und auch zukünftig von der Stadtverwaltung genutzt werden. Eine nähere Begründung zum
Verbleib der Bauteile im städtischen Eigentum ist der Parallelvorlage V/04632013 zu en t-
nehmen.
Handlungsempfehlung: Das Stadthaus 1 verbleibt (ab 1. OG) komplett in städtischer
Nutzung. Im Zuge der Innensanierung wird der Bauteil E so he r-
gerichtet, dass er bei geringer werdendem Büroraumbedarf der
Verwaltung etagenweise abvermietet werden kann. Eine e ta-
genweise Nutzung für Mieter wird in der Raumstruktur (die eine
alternative Nutzungen zulässt), Vorinstallationen und insbeso n-
dere in Form eines senkrechten Installationsschachtes berüc k-
sichtigt.
Stadthaus 2
Das im Jahr 1962 errichtete ehemalige Kreishaus wurde in den Jahren 2000/01 bedarfsge-
recht für die Unterbringung publikumsintensiver Dienstleistungsbereiche kernsaniert und
stellt – insbesondere im Zusammenhang mit dem räumlich angrenzenden städtischen B ü-
rostandort Hafenstraße 8 - den etablierten Sta ndort für das Jobcenter, das Sozialamt und
das Amt für Ausländerangelegenheiten dar.
Handlungsempfehlung: Das Stadthaus 2 wird auch weiterhin als „Soziales Rathaus“ g e-
nutzt. Die derzeitige Belegung wird grundsätzlich beibehalten.
Gebäude. Dieses Ergebnis wird zudem noch dadurch verstärkt, dass ein Vermieter aufgrund der steuer - und handels-
rechtlichen Gesetzgebung regelmäßig höhere Abschreibungen kalkuliert, als die Stadt Münster aufgrund der im Rahmen
des NKF vorgegebenen Abschreibungsgrenzen überhaupt a nsetzen kann. Vor diesem Hintergrund und der Zielsetzung
eines ausgeglichen Haushaltes im Jahr 2020 sollte der Austausch von genutzten Eigentumsimmobilien durch Anmietu n-
gen nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Im Eigentum befindliche Immobilien belasten den städtischen Hau s-
halt dauerhaft in einem deutlich geringeren Umfang, als vergleichbare, angemietete Objekte.
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Stadthaus 3
Das „Technische Rathaus“ der Stadt Münster wurde durch die Stadtwerke Münster errichtet
und ist von diesen angemietet.
Es erfüllt sämtliche Anforderungen an einen modernen, für den Publikumsverkehr geeign e-
ten Standort. Die weitere Nutzung als zentraler Bürostandort ist aus Sicht der Verwaltung
grundsätzlich unstrittig.
Handlungsempfehlung: Das Stadthaus 3 wird weiterhin genutzt. Die derzeitige Belegung
bleibt erhalten, so dass auch zukünftig die Schwerpunktbildung
als „Technisches Rathaus“ besteht.
Hafenstraße 8
Das Bürogebäude ist ein durch das städtische Beteiligungsunternehmen Wohn+Stadtbau
GmbH auf die speziellen Anforderungen des Sozialamtes hergerichtetes Mietobjekt. Im
Hinblick auf das im angrenzenden Stadthaus 2 untergebrachte Jobcenter ist weder der
Standort noch die Belegung zu hinterfragen, zumal es sich um eine kostengünstige Anmi e-
tung handelt.
Handlungsempfehlung: Sowohl der Standort als auch die Belegung bleiben erhalten.
Scheibenstraße 109
Das Mietobjekt wurde speziell für die Belange der citeq und der städtischen Druckerei bzw.
Poststelle hergerichtet. Aufgrund der Langfristigkeit des bestehenden Mietvertrags besteht
derzeit kein Gestaltungsspielraum.
Handlungsempfehlung: Sowohl der Standort als auch die Belegung bleiben erhalten.
Nieberdingstraße 30/30a
Die ehemalige Ausbildungsstätte der Deutschen Telekom wurde im Jahr 2003 von der
Stadt Münster zur Absicherung des im Flächennutzungsplan dargestellten Stadionstando r-
tes erworben. Auf dem Grundstück stehen zwei jeweils rund 30 Jahre alte, sich in einem al-
tersgemäßen baulichen Zustand befindliche Bürogebäude ohne Sanierung sbedarf. Das
kleinere Bürogebäude ist vermietet (Bürogemeinschaft für Existenzgründer); im größeren
Bürogebäude ist derzeit die Abteilung Veterinär- und Lebensmittelangelegenhe iten des
Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten untergebracht.
Insbesondere die gute straßenverkehrliche Anbindung und das gute Stellplatzangebot des
Standortes sind hervorzuheben.
Handlungsempfehlung: Bis zu einer Inanspruchna hme des Standortes für die im Fl ä-
chennutzungsplan vorgesehene Planung wird der Standort we i-
terhin für städtische Zwecke genutzt. Vorstellbar ist die Unte r-
bringung der Kfz -Zulassungsstelle und weiterer Teile des Or d-
nungsamtes im Gesamtkomplex Nieberdingstraße.
6.2 Zu prüfende Standorte:
Die nachfolgenden Standorte werden durch städtische Ämter und Einrichtungen genutzt.
Dem Grunde nach sind sie alle disponibel, da sie bei den strategischen Überlegungen der
Stadt zur Konzentration auf wenige, markante Standorte keine wesentliche Rolle spielen.
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Prinzipalmarkt 5 (Petzholdhaus)
Zur Entscheidung, ob das Gebäude Prinzipalmarkt 5 (Petzholdhaus) als Verwaltungsstand-
ort beibehalten wird, hat der Rat der Verwaltung verschiedene Prüfaufträge erteilt. Die E r-
gebnisse dieser Untersuchungen – verbunden mit entsprechenden Handlungs - bzw. B e-
schlussempfehlungen – werden dem Rat in der Parallelvorlage V/0463/2013 zur Entsche i-
dung vorgelegt.
Handlungsempfehlung: Vorbehaltlich der Entscheidung des Rates verbleibt das Gebäude
Prinzipalmarkt 5 im städtischen Eigentum, jedoch werden die
Rahmenbedingungen für eine anderweitige Nutzung und en t-
sprechende liegenschaftl iche Handlungsoptionen (Verkauf oder
Vermietung) unter Berücksichtigung der bestehenden vertragl i-
chen Bindungen von der Verwaltung überprüft. Die zuständigen
kommunalpolitischen Gremien werden über die Ergebnisse i n-
formiert.
Hafenstraße 30 / Junkerstraße 1
Das angemietete Gebäude befindet sich in zentraler Lage. Es besteht erheblicher Modern i-
sierungsbedarf. Von der Be schaffenheit des Gebäudes, insbesondere der schlechten Z u-
gänglichkeit her, ist es derzeit für publikumsintensive Ämter und Einrichtungen nicht geei g-
net. Die aktuelle Belegung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist daher nicht
optimal. Es wird geprüft, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im sanierten Stad t-
haus 1 unterzubringen.
Handlungsempfehlung: Klärung, ob das Gebäude nach dem angestrebten Auszug des
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien endgültig aufgeg e-
ben werden kann oder sich eine temporäre Nutzung anschließt.
Klosterstraße 33
Das zentral gelegene Mietobjekt ist nicht barrierefrei und daher für den Publikumsverkehr
ungeeignet; die heutige Nutzung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle hat sich
allerdings „eingespielt“. Das Objekt weist eine vergleichsweise günstige Miete auf.
Handlungsempfehlung: Klärung der weiteren Verwendung und des Zeitpunktes der Au f-
gabe des Gebäudes innerhalb des Prozesses mittelfristige Bür o-
flächenplanung auch im Kontext mit der Prüfung zur gemeinsa-
men Unterbringung der VHS und der Westfälischen Schule für
Musik.
Gasselstiege 13 (Gesundheitshaus)
Im Gebäude Gasselstiege 13, dem Gesundheitshaus, sind das städtische Infobüro Pflege
(Sozialamt) und die städtische Wohnberatung für Seniore n (Amt für Wohnungswesen) u n-
tergebracht. Die Mietkonditionen sind günstig, die Nutzung steht derzeit aus immobilie n-
wirtschaftlicher Sicht nicht zur Disposition.
Handlungsempfehlung: Aufgrund der besonderen Nutzungsstruktur und der angemess e-
nen Mietkonditionen sind die Räumlichkeiten aus immobilienwir t-
schaftlicher Sicht zunächst im Bestand zu halten.
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Stühmerweg 8
Der speziell für die Bedarfe des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangele-
genheiten (ehem. Gesundheitsamt) hergerichtete und et ablierte Standort befindet sich in
einem altersgemäßen Zustand. Punktuelle Sanierungsmaßnahmen am im Jahr 1962 errich-
teten Objekt wurden durchgeführt – jedoch keine Gesamtsanierung.
Handlungsempfehlung: Das Gebäude bleibt zunächst mit der bisherigen Be legung in
Nutzung. Die abschließende Verwendung muss im Zuge der wei-
teren Verfahrensschritte zur Büroflächenplanung geklärt werden.
Stolbergstraße 2a
Dieses von einer privaten Stiftung angemietete Objekt wurde speziell für die Belange des
Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten (16 Funktions- und 24
Büroräume) hergerichtet. Die entstehenden Mietbelastungen sind als durchschnittlich ei n-
zustufen.
Die im Objekt Stolbergstraße 2a angebotenen Dienstleistungen sind inhaltlich eng mit d e-
nen im Stühmerweg 8 verbunden. Sofern die dort notwendige Gesamtsanierung nicht
durchgeführt, sondern ein neuer Standort in Betracht gezogen wird, ist auch die Nutzung
des Objektes Stolbergstraße 2a in die Überlegung einzubeziehen.
Handlungsempfehlung: Die weitere Verwendung des Gebäudes wird mit der Entsche i-
dung über die Sanierung des Gebäudes Stühmerweg 8 synchr o-
nisiert.
6.3 Aufzugebende Standorte:
Am Steintor 50
Dieser städtische Standort besteht aus zwei Bauteilen. Beide, der unter Denkmalschutz
stehende Altbau und der rund 40 Jahre alte „Neubau“ sind insgesamt nicht mehr zeitgemäß
und sanierungsbedürftig.Die dezentrale Lage im Stadtteil Wolbeck, die damit verbundene,
schlechte Erreichbarkeit und insbesondere die nicht mehr zeitgemäße Gebäudestruk tur
lassen keine weitere Büronutzung durch die Stadt Münster zu.
Für die derzeit noch im Gebäude untergebrachte Bezirksverwaltungsstelle ist eine – wie in
den anderen Stadtbezirken bereits erfolgreich umgesetzte – bedarfsgerechte Anmietl ö-
sung anzustreben.
Handlungsempfehlung: Da für dieses Objekt keinerlei städtische Nutzungsbedarfe geg e-
ben sind, ist es zeitnah zu vermarkten.
Rudolf-Diesel-Straße 5-7
Dieses Mietobjekt wurde im Jahr 1996 speziell für die (damaligen) Bedarfe der städtischen
Zulassungsstelle hergerichtet. Der Standort ist jedoch schlecht zu erreichen; dies ist ins be-
sondere in der mangelhaften Anbindung durch den ÖPNV begründet. Zudem ist die techn i-
sche Infrastruktur des Gebäudes überaltert bzw. unzureichend. Eine Verlängerung des be-
stehenden Mietvertrages ist daher nicht angezeigt.
Handlungsempfehlung: Der Mietvertrag läuft zum Jahr 2016 und ist zu kündigen; eine
anderweitige, bedarfsgerechte Unterbringung der Zulassung s-
stelle ist rechtzeitig zu finden.
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V/0462/2013
6.4 Tabellarische Zusammenfassung der Handlungsempfehlungen
6.5 Finanzielle Kennzahlen je Standort
Standortbezeichnung
(Fettdruck = Eigentum Stadt)
Kosten
Interne Leistungs-
verrechnung
jährlich
warm, gereinigt
€ je qm
monatlich
warm, gereinigt
€ je Büroraum
jährlich
warm, gereinigt
1. zu haltende Standorte
Stadthaus 1 / Bauteile A bis D
städtische Büronutzung
voraussichtliche Haushaltsbelastung
-inkl. Fremdzinsen- nach Sanierung
696.004 €
1.040.000 €
4,90 €
7,30 €
3.493 €
5.200 €
Stadthaus 1 / Bauteil E
städtische Büronutzung
voraussichtliche Haushaltsbelastung
-inkl. Fremdzinsen- nach Sanierung
237.159 €
370.000 €
5,42 €
8,50 €
2.445 €
3.800 €
Stadthaus 1 / Bauteil F
städtische Büronutzung
voraussichtliche Haushaltsbelastung
-inkl. Fremdzinsen- nach Sanierung
243.243 €
375.000 €
4,99 €
7,70 €
2.408 €
3.700 €
Stadthaus 1 (Gesamte Bauteile)
städt. Büronutzung (vor Sanierung)
städt. Büronutzung (nach Sanierung)
1.176.406 €
1.785.000 €
Stadthaus 2 (Ludgeriplatz 4) 862.815 € 7,78 € 4.271 €
Stadthaus 3 (Albersloher Weg 33)
nach Mietpreisreduzierung
3.741.553 €
3.091.971 €
15,37 €
12,70 €
7.746 €
6.111 €
Hafenstraße 8 359.451 € 9,33 € 4.493 €
Scheibenstr. 109
(citeq)
704.178 € 13,10 € Server-, Büro- und
Schulungsräume
Scheibenstr. 109
(Personal- und Organisationsamt)
143.106 € 10,31 € Druckerei und Post-
stelle
Nieberdingstraße 30 a 100.033 € 5,97 € 4.001 €
2. zu prüfende Standorte
Prinzipalmarkt 5 (Petzholdhaus) 97.811 € 6,11 € 2.126 €
Hafenstraße 30 / Junkerstr. 1 654.968 € 13,81 € 5.282 €
Klosterstraße 33 136.324 € 7,67 € 4.701 €
Gasselstiege 13 (Gesundheitshaus) 34.664 € 15,13 € 3.466 €
Stühmerweg 8
voraussichtliche Haushaltsbelastung
- inkl. Fremdzinsen - nach Sanierung
180.215 €
211.716 €
6,- €
7,- €
2.120 €
2.491 €
Stolbergstr. 2 a 194.020 € 12,67 € 3.880 €
3. aufzugebende Standorte
Am Steintor 50 (BV-Wolbeck) 80.206 € 4,12 € 2.057 €
Rudolf-Diesel-Str. 5 – 7
nach angebotener Mietpreisreduzierung
237.176 €
197.176 €
22,12 €
18,39 €
21.561 €
17.925 €
Nr.
Gebäude
Erhalt im
Bestand
Prüfung Aufgabe Anmerkungen
1. Stadthaus 1, Bauteile A bis D X Siehe V/0685/2011
2. Stadthaus 1, Bauteile E und F X Siehe V/0463/2013
3. Stadthaus 2 (Ludgeriplatz 4) X
4. Stadthaus 3 (Albersloher Weg 33) X
5. Hafenstraße 8 X
6. Scheibenstraße 109 X
7. Nieberdingstraße 30/30a X
8. Gasselstiege 13 (Gesundheitshaus) X
9. Prinzipalmarkt 5 (Petzholdhaus) X Siehe V/0463/2013
10. Hafenstraße 30 / Junkerstraße 1 X
11. Klosterstraße 33 X
12. Stühmerweg 8 X
13. Stolbergstraße 2a X
14. Am Steintor 50 X
15. Rudolf-Diesel-Straße 5-7 X
- 21 -
V/0462/2013
7. Weiteres Vorgehen
Die mittelfristige Büroflächenplanung ist ein verschiedenen Ei nflussfaktoren unterworfener
dynamischer Prozess, in dem fortlaufend Veränderungen berücksichtigt werden müssen.
Zudem ist mit einer V ielzahl an Parametern (Kosten - und Flächendaten, Standortfaktoren,
Anzahl der Einwohner und der Mitarbeiter, Belegungsgrundsätze und Unterbringungskre i-
se) zu operieren. Diese Parameter sollten nicht isoliert betrachtet werden, da sie zum Teil
eng miteinander verwoben sind. Die vor diesem Hintergrund zu leistenden weiteren Aufg a-
benstellungen sind:
Die Erstellung eines Feinkonzeptes für das Angebot von bürgerorientierten Dienstlei s-
tungen im „Bürgerservicezentrum“ des Stadthauses 1.
Die Aktualisierung der U nterbringungskreise der städtischen Organisationseinheiten,
Ämter und Einrichtungen als wichtiger Baustein der strategischen Büroflächennutzung.
In diesem Zusammenhang ist u. a. die mögliche Konzentration an einem weiteren zen t-
ralen Standort zu prüfen.
Die Erarbeitung von Unterbringungsszenarien gemeinsam mit betroffenen Ämtern und
Einrichtungen unter Berücksichtigung der städtischen Bel egungsstandards mit dem Ziel
einer optimierten Flächennutzung – insbesondere auch unter Berücksichtigung der A r-
beitsschutzbestimmungen.
Die sich aus der Aufgabe von Dienstgebäuden ergebende Unterbringung betroffener
Organisationseinheiten, Ämter und Einrichtungen in geeigneten Objekten in enger A b-
stimmung mit den Nutzern. Hier sind kurzfristig insbesondere die Bezirksverwal tungs-
stelle Südost und die Zulassungsstelle zu nennen.
Die sich aus der anstehenden Innensanierung des Stadthauses 1 ergebenden Bedarfe
für die ersatzweise und kostengünstige Unterbringung betroffener Organisationseinhe i-
ten, Ämter und Einrichtungen in geeigneten Bürogebäuden.
Der Aufbau eines IT -gestützten Raumbelegungsmanagements, welches die Fläche n-
verwaltung sowie deren konkrete Nutzung erleichtert und adäquate Kennzahlen zur Ver-
fügung stellt.
Die weitere Ausformulierung und Umsetzung der Belegungsstandards für Büroräume.
In Vertretung In Vertretung
gez. Wolfgang Heuer gez. Alfons Reinkemeier
Stadtrat Stadtkämmerer
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion A-R/0016/2013 „Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr
Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger“
Anlage 2: Antrag der Fraktion Bündnis90/DieGrünen/GAL A-R/0017/2013 „Optimierung
bürgerorientierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr Service auch für
ausländische Einwohner und Einwohnerinnen“
Anlage 3: Antrag der CDU-Fraktion A-R/0002/2010 vom 11.01.2010 „Kundenfreundlich,
komfortabel, kompetent - Münsters Stadtverwaltung 2011“V/0462/2013
Anlage 3 zur Vorlage V-0462-2013 Antrag CDU
8301 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0002/2010 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de Antrag 11. Jan. 2010 Kundenfreundlich, komfortabel, kompetent – Münsters Stadtverwaltung 2011 Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Fortentwicklung des Dienstleistungsangebotes der Stadtverwaltung Münster bis zum Jahr 2011 vorzulegen. 1. Schnell und unkompliziert Hauptziel dieses Konzepts ist es, die Stadtverwaltung und ihre Dienstleistungsangebote so zu strukturie- ren, dass die Bürgerinnen und Bürger die meisten Behördengänge schnell und unkompliziert erledigen können. Insbesondere sollen dazu folgende Maßnahmen geprüft bzw. ergriffen werden: • Konzentration der häufigsten Behördenangelegenheiten an einer für die Bürgerinnen und Bürger so nah wie möglich erreichbaren Stelle (Meldeangelegenheiten, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Wohngeld, Kfz-Zulassung) • Nutzung aller Möglichkeiten, Behördenangelegenheiten auch online oder nach Terminvergabe abzu- wickeln einschließlich einer Erweiterung des Formularpools (e-Government) • Schaffung eines erweiterten Angebots für ältere und behinderte Menschen • Regelmäßige Überprüfung der Öffnungszeiten durch Bürger- bzw. Kundenumfragen und Messung des Kundenaufkommens • Etablierung eines Konzepts zur Vermeidung und Reduzierung von Wartezeiten, z.B. durch die Ent- wicklung und Umsetzung eines behördenweiten Kontroll- und Optimierungssystems für alle kunden- relevanten Bereiche 2. Kunden- und bürgerfreundlich Die Stadtverwaltung Münster soll konsequent und regelmäßig auf Kunden- und Bürgerfreundlichkeit ü- berprüft bzw. ausgerichtet werden. Neben den unter Punkt 1. angesprochenen organisatorischen Rah- menbedingungen gehören dazu auch folgende Maßnahmen: • Mehrsprachige Informationsangebote und Formulare in den Einrichtungen und im Internet • ansprechende Wartebereiche • Entwicklung und Durchführung kundenbezogener Weiterbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den relevanten Bereichen und Schaffung von Möglichkeiten, diese auch wahrzu- nehmen • Einrichtungen von zusätzlichen Telearbeitsplätzen • Entwicklung eines Programms für Neubürger und Hinzugezogene, das diese mit der Stadt und ihren Angeboten bekannt und vertraut macht (z.B. Newsletter, Stadtführungen, Schnupperbesuche in kultu- rellen Einrichtungen) Begründung: Münsters Stadtverwaltung gehört bundesweit zu den Vorreitern in Sachen Bürgerfreundlichkeit. In Müns- ter wurde eines der ersten Bürgerämter eingerichtet, hier gibt es im Vergleich zu anderen Städten schon sehr früh Behördendienstleistungen auch am Samstag und das umfangreiche Informationsangebot im Internet erfreut sich einer hohen Resonanz. Mit der Einrichtung von Bezirksverwaltungen und Bürgerbü- ros sowie mit der Schaffung von Trausälen im ehemaligen Lotharinger Kloster und an anderen Stellen im Stadtgebiet wurden weitere Meilensteine gesetzt. All dies wäre nicht möglich gewesen, wenn sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung nicht konstruktiv und flexibel den veränderten und höhe- ren Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürgern gestellt hätten. Gleichwohl zeigen Beispiele aus anderen Städten, dass es auch in Münsters Stadtverwaltung punktuell noch Verbesserungspotential gibt. Anlage 3 zur Vorlage V/0462/2013 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de So wäre wie beispielsweise in Dortmund und Düsseldorf und zahlreichen anderen Städten eine Termins- vergabe an bestimmten Tagen und Zeiträumen bei der Kfz-Zulassungsstelle ebenso sinnvoll wie eine im Internet abzurufende Übersicht über durchschnittliche Wartezeiten bei stark frequentierten Ämtern. Auch der Einsatz pensionierter Polizeibeamter und Feuerwehrmänner bei Adressermittlungen und ähnlichen Aufgabenbereichen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung wird von anderen Gemeinden erfolg- reich und kostengünstig praktiziert Die Qualität und Kundenfreundlichkeit kommunaler Dienstleistungsangebote ist mittlerweile ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb der Städte um Bürger, Arbeitskräfte und Unternehmen. Durch immer um- fassendere, kundenfreundlichere und schnellere Serviceangebote im Handel und bei Dienstleistern sind zudem die Ansprüche gestiegen, da deutlich wird, was technisch und organisatorisch möglich ist. Es ist immer weniger zu vermitteln, warum man zwar alle möglichen Waren von zuhause aus kaufen kann, Reisen online buchen und seine Geldgeschäfte im Internet abwickeln kann, aber für seine mit der Stadt- verwaltung zu erledigenden Angelegenheiten verschiedene, nicht immer günstig gelegene Einrichtungen zu für Arbeitnehmer schwierigen Zeiten aufsuchen muss. Selbstverständlich müssen an die Abwicklung von Behördenangelegenheiten hohe Ansprüche bezüglich der Sicherheit und des Datenschutzes gestellt werden, aber das gilt z.B. auch für Bankgeschäfte, so dass für die Beurteilung der Kundenfreundlichkeit des Stadtverwaltungsangebots durchaus auch Maßstäbe aus der Wirtschaft herangezogen werden soll- ten. Hinzu kommt, dass die Strukturen der Stadtverwaltung teilweise nicht mehr den aktuellen Erfordernissen entsprechen. So ist kaum verständlich, warum Meldeangelegenheiten im Bürgerbüro und in den Bezirks- verwaltungen erledigt werden können, alle Angelegenheiten rund um das Kfz aber nur an der Rudolf- Diesel-Straße. Hier müssen auch langjährig etablierte Ämterstrukturen im Sinne der Bürgerfreundlichkeit infrage gestellt werden. Maßstab sollte der Ersatz für den Inhalt einer durchschnittlichen, verlorenen Brieftasche sein, für den nur ein Behördengang erforderlich sein sollte. Überprüft werden müssen auch die Öffnungs- und Wartezeiten – gerade weil bei vielen Behördenangele- genheiten nach wie vor das persönliche Erscheinen auf absehbare Zeit noch notwendig sein wird. In allen Bereichen des täglichen Lebens hat es in den vergangenen Jahren deutliche Veränderungen gegeben, so am Auffälligsten bei den Ladenöffnungszeiten, aber auch bei den Sprechstunden von Ärz- ten. Daher ist zu erwarten, dass die bisherigen Öffnungszeiten der Einrichtungen der Stadtverwaltung angesichts geänderter Ansprüche und veränderter Lebensgewohnheiten nicht mehr den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprechen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Publikumsverkehr auch an die Mitarbeiter(-innen) der Stadtver- waltung Münster hohe Anforderungen stellt und hier durch die vorgeschlagenen Maßnahmen auch eine Entlastung der Mitarbeiter(-innen) der Stadtverwaltung herbeigeführt werden soll. Dabei ist insbesondere die Einrichtung zusätzlicher Telearbeitsplätze wünschenswert, die – wie erfolgreiche Beispiele aus der Wirtschaft zeigen - bei hoher Effizienz zu einer Entlastung insbesondere alleinerziehender Mitarbeiter(- innen) und zu einer Reduzierung von Beurlaubungen führen werden. Bisher gibt es lediglich 19 Telear- beitsplätze bei der Stadt Münster. Die Telearbeit ist bei der Stadt –Münster nach Abschluss eines erfolg- reichen Pilotprojektes eingeführt und muss ausgebaut werden. Der CDU-Fraktion ist es bewusst, dass das höchste Maß an Kundenfreundlichkeit durch deutlich mehr Personal und höhere Ausgaben zu erreichen wäre. Beides wird aber in den nächsten Jahren kaum zur Verfügung stehen. Daher bittet die CDU-Fraktion um die Erstellung eines realisierungsfähigen Konzepts unter den bekannten schwierigen Rahmenbedingungen. gez. H.-Dieter Sellenriek Gilbert Aldejohann Frank Baumann Sybille Benning Georg Berding Dieter von den Berg Meik Bolte Heinz-Georg Buddenb äumer Olaf Dre ßen Edgar Dr üge Wolfhard Ediger Dr. Dietmar Erber Walter von G öwels Gilbert Hartmann Horst Kisnat Rolf Klein Bruno Kleine Borgmann Karl Kleine-Wilke Marliese Kosmider Franz-Pius Graf von Merveldt Andreas Nicklas Jürgen Ohm Robert Otte Karin Reismann Josef Rickfelder Stefan-Alexander Roth Florian Steinforth Barbara Stober Stefan Weber Helga Welker Simone Wendland
Anlage 1 zur Vorlage V-462-2013_Antrag SPD
6291 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2013
Ratsantrag
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
09.04.2013
Ein saniertes Stadthaus 1 – mehr Service für Münsters Bürgerinnen und Bürger
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei den weiteren Planungen zur Sanierung des
Stadthauses 1 folgende Punkte handlungsleitend zu Grunde zu legen:
I. Mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger in Münster
Mit der Sanierung des Stadthauses 1 soll eine grundlegende Verbesserung des
Serviceangebotes für Bürgerinnen und Bürger erreicht werden. An zentralem
Standort in der Innenstadt sollen zu diesem Zweck möglichst viele Dienstleistungen
der Stadt Münster in einem Behördengang erreichbar sein. Dabei soll der Grundsatz
gelten, dass unabhängig vom Standort der jeweiligen Ämter deren Dienstleistungen
im Stadthaus 1 erreichbar bzw. die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger hier
aufzunehmen und dann weiter zu erledigen sind. Insoweit handelt es sich um eine
grundlegende Erweiterung der bisherigen Verwaltungskonzeption, wie sie im
Angebot des Amtes für Bürgerangelegenheiten ihren Niederschlag findet. Im
Einzelnen sollen dabei folgende Überlegungen berücksichtigt werden:
1. Es wird angestrebt, möglichst viele - perspektivisch alle - mit direktem
Bürgerkontakt verbundene Dienstleistungen der Stadt in einem neuen
Servicezentrum – „one face to the customer“ – abrufbar zu machen. Als
möglicher Raum für das neue Servicezentrum kommt der bisherige
Stadthaussaal in Betracht; aber auch andere Räumlichkeiten mit Zugang vom
Erdgeschoss her sind für das neue Zentrum in Betracht zu ziehen. Die
Ausweitung von Angeboten des eGovernments ist in diese Strategie eines
umfassenden Servicezentrums einzubeziehen.
2. Eine Integration von Leistungen städtischer Tochterunternehmen in dieses
Bürgerservicezentrum ist ausdrücklich, auch unter dem Gesichtspunkt einer
teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahmen, zu prüfen (Stadtwerke-
Cityshop, Wohn- und Stadtbau, WBI). Gegebenenfalls sind hierfür weitere
Gebäudeteile des Stadthauses 1 zu betrachten.
Anlage 1 zur Vorlage V/0462/2013
3. Die städtische Dominikanerkirche übernimmt für d en Fall der Umnutzung des
Stadthaussaales dessen bisherige Funktion. Das bish er zwar städtisch
finanzierte, aber nicht städtisch genutzte Kircheng ebäude an der Salzstraße
erfährt auf diese Weise eine Nutzungsänderung hin z u einem multifunktional
ausgerichteten Angebot: Die Stadt Münster erhält eine attraktive Ausstellungs-
und Veranstaltungsfläche, die auch als Raum für das Wahlbüro und ähnliche
Zwecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird bea uftragt, von den
entsprechenden kirchlichen Stellen eine Profanierung vornehmen zu lassen.
II. Grundsatzentscheidung: Sanierung im Bestand statt Neubau
Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt durch eine grundlegende Sanierung im
Bestand, Neubauoptionen werden nicht weiterverfolgt . Die Sanierung bezieht sich
auf den gesamten Bestand (alle Bauteile), Pläne zur Veräußerung und zur
Vermarktung werden nicht weiterverfolgt. Die Sanier ungsentscheidung folgt dem
Grundsatz, dass Verwaltungsdienstleistungen möglich st umfassend an einer
zentralen Stelle der Innenstadt konzentriert sein s ollen. Im einzelnen werden
folgende Überlegungen dem Sanierungsplan zugrundegelegt:
1. Die Sanierung des Stadthauses 1 erfolgt unter de r Maßgabe, ein modernes
und dauerhaft nutzbares Dienstleistungszentrum im H erzen der Stadt zu
schaffen. Dazu verbleibt das Stadthaus 1 vollständi g im Eigentum der Stadt
und wird schrittweise saniert. Die Festlegung einze lner Sanierungsschritte soll
auch dazu beitragen, dass Anmietungskosten für Büro flächen für die
Umbauzeit möglichst minimiert werden.
2. Die Sanierung des Stadthauses 1 wird im Hinblick auf
Konsolidierungserfordernisse als gleichwertig zu ei nem Neubau betrachtet;
dementsprechend ist eine 20%ige Reduktionsvariante zu erstellen, bezogen
auf die normale Kostenschätzung.
3. Im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung soll zudem eine Reduktion
der bisherigen Büroflächen um 20% erreicht werden. Grundlage dafür soll ein
verbindlicher und einheitlicher Belegungsstandard f ür Büroräume in der
gesamten Verwaltung sein, der eine effektive Flächennutzung sicher stellt.
4. Zur Gegenfinanzierung der Investitionskosten wir d das Gebäude
Prinzipalmarkt 5 vermarktet. Die bisher dort ansäss igen Teile der Verwaltung
werden in das dann sanierte Stadthaus 1 oder andere Standorte integriert. Die
Verwaltung wird beauftragt, weitere Gegenfinanzieru ngsvorschläge zur
Deckung der angenommenen Finanzierungslücke von 9 M illionen EUR zu
erbringen. Diese Vorschläge sollen sich vor allem a uf die Aufgabe der
Anmietung weiterer Büroflächen beziehen, die dann i m sanierten Stadthaus 1
konzentriert werden können.
5. Ein mit der Planung nicht befasstes, qualifizier tes, externes Büro wird
beauftragt, ein Bauinvestitionskostencontrolling zu betreiben und den
Sanierungsprozess eng zu begleiten. Hauptaufgaben s ollen die
Kostenkontrolle, Einhaltung der Termine und die Qua litätssicherung sein und
bei Bedarf soll der Controller steuernd eingreifen können. Die Vergütung
dieses Büros soll ggf. erfolgsabhängig von der Höhe der realisierten
Einsparvorschläge gemacht werden.
6. Der Arbeitskreis Sanierung Stadthaus 1 wird die Planungs- und
Sanierungsphase eng begleiten. Ihm berichtet das unter Punkt 5 genannte
Büro direkt.
Begründung: erfolgt mündlich
Holger Wigger Anne Hakenes Kurt Pölling
Dr. Michael Jung Ralf Hubert Friedhelm Schade
Dr. Fritz Baur Mathias Kerstin g Anne Schulze Wintzler
Stephan Brinktrine Marianne K och Petra Seyfferth
Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Beate Vi lhjalmsson
Philipp Gabriel Doris Lammert Maria Winkel
Beanka Ganser Robert von Olber g
Anlage 2 zur Vorlage V-0462-2013 Antrag Fraktion B90Grüne
2865 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0017/2013 Ratsantrag nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 22.04.2013 Der Rat der Stadt Münster beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, bei den weiteren Planungen zur Neugestaltung des Stadthauses 1 die Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen handlungsleitend zu Grunde zu legen. Das Stadthaus 1 soll für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Münster – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – als zentraler Anlaufpunkt weiter entwickelt werden, indem die publikumsintensiven und bürgernahen Dienstleistungen der Ausländerbehörde integriert werden. Begründung: Das Stadthaus 1 soll als zentraler Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger weiter entwickelt werden (vgl. Vorlage V/0685/2011). Diese geplante Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen im Zuge der Neugestaltung des Stadthauses 1 bietet einen willkommenen Anlass, auch die Ausländerbehörde serviceorientierter zu gestalten. Ein notwendiger Paradigmenwechsel von der Ausländerbehörde als reiner Ordnungsbehörde hin zur Dienstleistungsbehörde, die eine aktive Willkommenskultur für Menschen ohne deutschen Pass pflegt, wird zur Zeit breit diskutiert. So hat z. B. die Bertelsmann Stiftung zehn Handlungsempfehlungen erarbeitet, die bereits in einigen Kommunen umgesetzt werden (vgl. „Ausländerbehörde – Ihr Partner!“ Zur serviceorientierten Gestaltung der Ausländerbehörden, 2011). Im März 2013 legte zudem das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) eine Expertise vor, die Wege aufzeigt, wie deutsche „Ausländerbehörden zu Willkommensbehörden“ werden sollen (Pressemitteilung des BAMF vom 25.3.13). Die Stadt Münster könnte mit einer Dienstleistungsbehörde für ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die sich nicht vom Service für Deutsche unterscheidet, die in der City liegt und die mit einer einladenden Infrastruktur aufwartet, ein wichtiges Zeichen setzen. Der Einbezug der Ausländerbehörde in die Sanierungspläne zum Stadthaus 1 ist auch ein konkreter Schritt zur Umsetzung des MigrationsLeitbildes der Stadt Münster. gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen gez. Helga Bennink gez. Dr. Petra Dieckmann gez. Gerhard Joksch gez. Christoph Kattentidt gez. Manfred Kehr gez. Annette Kemper gez. Hery Klas gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Anne Naegels gez. Carsten Peters gez. Otto Reiners gez. Tim Rohleder gez. Dr. Ludwig Schipmann gez. Dr. Rita Stein-Redent Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene -muenster.de „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen im Stadthaus 1 – mehr Service auch für ausländische Einwohner und Einwohnerinnen“ Anlage 2 zur Vorlage V/0462/2013
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungOrte (30)
- Bahnhofstraße 9
- Salzstraße
- Hafenstraße 8
- Königsstraße 52
- Herwarthstraße 6
- Dürerstraße
- Von-Steuben-Straße 6
- Wolbecker Straße 1
- Klemensstraße 10
- Ludgeristraße 56
- Windthorststraße 7
- Scheibenstraße 109
- Nieberdingstraße 30
- Junkerstraße 1
- Klosterstraße 33
- Stolbergstraße 2a
- Rudolf-Diesel-Straße 5
- Mauritzstraße 7
- Albersloher Weg 33
- Ludgeriplatz 12K
- Alter Steinweg 46
- Servatiiplatz
- Stühmerweg 8
- Am Steintor 50
- Friedrich-Ebert-Straße 135
- Heinrich-Brüning-Straße
- Prinzipalmarkt 5
- Schelmenstiege 1
- Gasselstiege 13
- Verspoel 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0462/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.09.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37