Mandari Insight

V/0745/2015

Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 569 "Südlich Markweg"

Vorlagen 30.09.2015

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 41

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage: Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

4752 Zeichen

V/0745/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Vermessungs- und Katasteramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Bereich des 
aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 569 "Südlich Markweg" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.10.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.11.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Rat der Stadt Münster ordnet für das Gebiet des in der Aufstellung befindlichen Bebauung s-
plans Nr. 569 „ Südlich Markweg“ die Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fa s-
sung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert am 20.11.2014 
(BGBl. I S. 1748), an. 
Die Umlegungsanordnung erfasst den Bereich zwischen dem Markweg, dem Weg Hoppengarten 
und der bestehende n Bebauung an der Stettiner Straße, der Lauenburgstraße und dem Küstri n-
weg. Südlich reicht der Bereich bis zu dem bebauten Grundstück Hoppengarten Hausnummer 69. 
Östlich des Weges Hoppengarten liegt der Bereich des Regenrückhaltebeckens. 
 
Die Abgrenzung des Bereichs, für den die Umlegung angeordnet wird, ist aus dem beigefü gten 
Übersichtsplan zu ersehen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Umlegungsanordnung hat keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 5 69 “Südlich Markweg“ befindet sich im Aufstellungsverfahren. Die Fest-
setzungen des Bebauungsplanes erfordern eine Veränderung der vorhandenen Grundstücksstruk-
turen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0745/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Hildebrandt 
Ruf: 
492-6243 
E-Mail: 
Hildebrandt@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0745/2015 
Der Bebauungsplan Nr. 569 sieht nach derzeitigem Planungsstand eine Bebauung von insgesamt 
rund 300 Wohneinheiten , davon rund 125 WE in Einfamilien -, Reihenhäusern und Hausgruppen 
und etwa 175 WE in Mehrfamilienhäusern vor. Darin eingeschlossen sind Angebote im geförderten 
Wohnungsbau. Eingebunden in das städtebauliche Konzept werden die bestehenden Hofgrund-
stücke sowie Flächen für eine Nachverdichtung dieser Bereiche. Neben den Wohnnutzungen ist 
die Ansiedlung untergeordneter Infrastruktur vorgesehen. Hierbei ist auch die Errichtung einer 
viergruppigen Kindertagesstätte geplant. Zudem wird der östlich des Weges Hoppengarten best e-
hende Bolzplatz um zwei weitere Spielflächen ergänzt. Im Bereich der landwirtschaftlichen Flächen 
östlich des Hoppengartens erfolgt die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens. Dieser Bereich 
liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 569 „ Südlich Markweg“. Hier sind 
noch liegenschaftliche Regelungen notwendig. 
 
Die Realisierung des Bebauungsplanes ist nicht ohne Eingriffe in vorhandene Eigentums - und 
Nutzungsrechte möglich. Zur Schaffung von zweckmäßig gestalteten Grundstücken und zur Siche-
rung der Erschließung soll ein öffentlich -rechtliches Umlegungsverfahren durchg eführt werden. 
Privatrechtliche Regelungen sind in der Vergangenheit immer wieder an den unterschiedlichen 
Interessen der im Plangebiet ansässigen Eigentümer gescheitert. 
 
Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch ist im öffentlichen 
Interesse, weil durch sie die angestrebte städtebauliche Ordnung vorbereitet wird. Sie ist gleichzei-
tig im Interesse der Grunds tückseigentümerinnen und –eigentümer, weil diese für ihre baulich 
noch nicht nutzbaren Grundstücke zweckmäßig gestaltete Baugrundst ücke erhalten. Außerdem 
werden die Kosten und Folgekosten, die mit der Schaffung der Wohnbauflächen entstehen, auf 
alle Grundstückseigentümerinnen und  -eigentümer / Erwerber entsprechend der Anteile an den 
eingebrachten Grundstücken nach einem fr eiwillig vereinbarten Schlüssel  verteilt. Nach diesem 
Schlüssel werden die Zielsetzungen der vom Rat der Stadt am 02.04.2014 beschlossenen „Sozial-
gerechten Bodenordnung in Münster (SoBoMünster)“ umgesetzt. 
 
Damit die im Bebauungsplan vorgesehene Bebauung von Grundstücken und die Erschli eßung in 
einem absehbaren Zeitraum mit Hilfe einer Umlegung nach § 45 BauGB durchgeführt werden 
kann, bedarf es der Umlegungsanordnung. 
 
Die Umlegungsanordnung zu diesem Zeitpunkt ermöglicht die Einleitung des Umlegungsverfa h-
rens bevor der Bebauungsplan in Kraft getreten ist, so dass hierdurch ein Zeitgewinn in der Ve r-
fahrensabwicklung erreicht werden kann.  Die Verfahrensabwicklung wird vom Umlegungsau s-
schuss der Stadt Münster und seiner beim Vermessungs - und Katasteramt angesiedelten G e-
schäftsstelle durchgeführt. 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: Übersichtsplan

Anlage: Übersichtsplan

117 Zeichen

Maßstab 1 : 5 000
STADT MUNSTER
UMLEGUNGSAUSSCHUSS
DER
- GESCHÄFTSSTELLE -
V/0745/2015
Anlage zur 
Umlegungsanordnung

Beratungsverlauf (4)

27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 55.1.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Stettiner Straße
  • Lauenburgstraße
  • Markweg
  • Hoppengarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0745/2015
Typ
Vorlagen
Datum
30.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37