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Veränderungssperre für den Verfahrensbereich des Bebauungsplanes Nr. E 18/12 - Südliches Fünfeck -; hier: 1) Außerkraftsetzung gemäß § 17 Abs. 4 BauGB für den Teilbereich der öffent- lichen Straßenfläche Neumarkt/Kirchstraße 2) Verlängerung der Geltungsdauer für den weiterhin gültigen Teilbereich gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr

Verwaltungsvorlage 05 - 16 1118/2017 vom 11.07.2017

Stand: Am 11.07.2017 im Rat einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2017

    Ausschuss für Stadtentwicklung

    TOP 9. Ergebnis: einstimmig beschlossen
  2. 27.06.2017

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 7. Ergebnis: einstimmig beschlossen
  3. 11.07.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 15. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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