V/0787/2011
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster
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Anlage 2 zur Vorlage V_0787_2011
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Standort Untergebrachter Fachbereich Mittelfristig weiter zu nutzende Standorte Stadthaus 1 01 Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 10 Personal und Organisationsamt 13 Presse und Informationsamt 14 Amt für Wirtschaftlichkeit und Revision 15 Zentrales Justiziariat 16 Justiziariat Verwaltungsführung 17 Frauenbüro 20 Amt für Finanzen und Beteiligungen 32 Ordnungsamt 33 Amt für Bürgerangelegenheiten 34 Standesamt 40 Amt für Schule und Weiterbildung 41 Kulturamt Münster Marketing Personalrat V/Stift Stadthaus 2 59 Jobcenter 36 Amt für Ausländerangelegenheiten 50 Sozialamt V/MIA Stadthaus 3 23 Amt für Immobilienmanagement 52 Sportamt 61 Planungsamt 62 Vermessungs- und Katasteramt 63 Bauordnungsamt 64 Amt für Wohnungswesen 66 Tiefbauamt 67 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Scheibenstraße 109 18 citeq Hafenstraße 8 50 Sozialamt Nieberdingstraße 30 a 39 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gasselstiege 13 Gesundheitshaus, Beratungsleistungen verschiedener Ämter Prüfung, ob Standort weiter zu nutzen ist (Punkt 1 der Sachentscheidung) Am Steintor 50 Bezirksverwaltung Wolbeck Hafenstraße 30 51 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Klosterstraße 33 40 Schulpsychologische Beratungsstelle Prinzipalmarkt 5 20 Amt für Finanzen und Beteiligungen Rudolf-Diesel-Straße 5/7 32 KfZ-Zulassungsstelle Stühmerweg 8 53 Gesundheitsamt Stolbergstraße 2 a 53 Gesundheitsamt Anlage 2 zur Vorlage V/0787/2011
Anlage 1- Standortmatrix
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Städtische Bürostandorte Stadt Konzern Stadt (Vertragslaufzeit) Fremdeigentum (Vertragslaufzeit) weitere Nutzung Zentrale Standorte . + = gut o = Durchschnitt - = schlecht Stadthaus 3 Technische Ämter, Amt für Wohnungswesen, Sportamt 48 3 + + hoch + 2022 ja Stadthaus 1 Verwaltungsführung, Ämter mit zentraler Funktion, bürgernahe Ämter, Ämter mit kulturellem Bezug 398 + o niedrig + ja x siehe V/685/2011 Stadthaus 2 Jobcenter, Ausländeramt 202 + + neutral + nein x ja Hafenstraße 30 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 99 + - neutral - siehe V/760/2011 prüfen Stühmerweg 8 Gesundheitsamt 85 o + niedrig - neutral x prüfen Scheibenstraße 109 citeq 83 - + hoch + 2023 ja Hafenstraße 8 Sozialamt 80 + + niedrig + 2023 ja Stolbergstraße 2 a Gesundheitsamt 50 - + neutral o 2019 prüfen Prinzipalmarkt 5 Amt für Finanzen und Beteiligungen 46 + - neutral o neutral x prüfen Klosterstraße 33 Schulpsychologische Beratungsstelle 33 o - niedrig - 2012 prüfen Nieberdingstraße 30 a Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt 25 - - neutral - neutral x ja Rudolf-Diesel-Straße 5/7 KfZ-Zulassungsstelle 11 - o hoch + 2016 prüfen Gasselstiege 13 einzelne Mitarbeiter Amt für Wohnungswesen, Soziala mt 10 o + niedrig + 2019 ja Am Steintor 50 BV-Wolbeck 39 - - niedrig - ja x prüfen Dezentrale Standorte Patronatsstraße 20/22 BV-Hiltrup, Jobcenter, KSD 37 Idenbrockplatz 8 Jobcenter/KSD 33 Rüschhausweg 17 KSD 14 Albersloherweg 550 KSD 13 Pantaleonplatz 7 BV-Roxel 4 Vennemannstraße 5 BV-Ost 4 Energieeffizienz Instandhaltungsbedar f (nur städt. Gebäude) Standorte Anlage 1 zur Vorlage V/0787/2011 ÖPNV Anbindung Anzahl Büroräume Unterbringung Qualitative Kriterien Eigentum Barrierefreiheit Kosten im Vergleich der Standorte untereinander Immobilienwirtschaftliche Kriterien
Beschlussvorlage
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V/0787/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Mittelfristige Büroflächenplanung der Stadtverwaltung Münster Beratungsfolge 19.10.2011 Rat Einbringung 29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt – vor dem Hintergrund des bereits in der Vorlage V/0743/2009 formulierten Ziels, die städtischerseits mit Gebäuden und Anlagen in Anspruch genommenen Flächen zu senken – zur Kenntnis, dass die folgenden städtischen Bürostandorte weitergehend daraufhin geprüft werden, ob sie auch künftig durch die Stadt Münster genutzt werden: Hafenstraße 30 Stühmerweg 8 Stolbergstraße 2a Klosterstraße 33 Rudolf-Diesel Straße 5/7 Am Steintor 50 Prinzipalmarkt 5 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den künftigen Büroflächenbedarf anhand des nachfolgend dargestellten Konzeptes zur mittelfristigen Büroflächenplanung kriteriengeleitet (z. B. bürgerori- entiertes Angebot von Verwaltungsdienstleistungen, absehbare quantitative und qualitative Be- darfsentwicklungen, Vereinbarkeit mit stadtstrategischen Zielsetzungen) zu ermitteln und Sze- narien für eine optimierte Unterbringung zu entwickeln. Den kommunalpolitischen Gremien ist im ersten Quartal 2012 eine entsprechende Beschlussempfehlung zu unterbreiten. Begründung: Vorlagen-Nr.: V/0787/2011 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 11.10.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0787/2011 1. Ausgangslage 1.1 Stadtstrategische Ziele Die Anforderungen aus einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Umsetzung der stadt- strategischen Ziele, unter deren Leitbild eine Sanierung des Stadthauses 1 steht (siehe auch Vorlage V/0685/2011 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Sanierung Stadthaus 1“), gelten ebenfalls für alle anderen städtischen Bürostandorte. Eine systemati- sche und grundlegende Überprüfung, inwieweit diese Bürostandorte geeignet sind, diese stadtstrategischen Ziele zu erreichen, erfolgt nunmehr im Rahmen der mittelfristigen Büro- flächenplanung. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Bürger- und Kundenori- entierung, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. 1.2 Entwicklung der Büroflächensituation der Stadtverwaltung im Verwaltungsbereich der letz- ten 10 Jahre Die Büroflächenplanung des letzten Jahrzehnts war insbesondere durch die Bündelung der technischen Ämter in dem von den Stadtwerken neu errichteten Stadthaus 3 geprägt. Da- bei konnte eine Vielzahl kleinerer, in der Innenstadt verstreut liegender Bürostandorte auf- gelöst werden. Zudem konnten die in den Stadtteilen vorzuhaltenden Dienstleistungen (Be- zirksverwaltungsstellen und Kommunaler Sozi aldienst) in bedarfsgerechten Objekten un- tergebracht werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgte die Bereitstellung von Bü- roflächen nicht durch Unternehmen des Konzerns Stadt Münster. Durch die konsequente Umsetzung der erstmalig bei Bezug des Stadthauses 3 im Jahre 2001 durch die Verwaltung zur Anwendung gebrachten Belegungsstandards konnten er- hebliche Flächeneinsparungen durch entsprechende Verdichtungsmaßnahmen erreicht werden. 2. Untersuchung derzeit genutzter Bürostandorte aus immobilienwirtschaftlicher Sicht Die Untersuchung der von der Stadt Münster genutzten Büroräume umfasst derzeit aus Kapazitätsgründen ausschließlich die zentralen Bürostandorte. Eine Beurteilung von Büro- räumen in Gebäuden mit speziellen Nutzungen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Städti- sche Bühnen, Abfallwirtschaftsbetriebe, Berufsfeuerwehr, Stadtbücherei am Alten Stein- weg) als auch den dezentralen Verwaltungseinheiten in den Stadtteilen (Bezirksverwaltun- gen und Kommunaler Sozialdienst) wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese zentralen Bürostandorte wurden durch die Verwaltung systematisch untersucht und nach verschiedenen Beurteilungskriterien bewertet (Anlage 1). Die in den jeweiligen Büro- standorten untergebrachten Organisationseinheiten sind der Anlage 2 zu entnehmen. 2.1 Die mittelfristige Nutzung folgender Standorte ist aus immobilienwirtschaftlicher Sicht der- zeit unstrittig: • Stadthaus 1 (unter Berücksichtigung möglicher Teilvermarktungsbeschlüsse; siehe auch Vorlage V/0685/2011 „Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Sanierung Stadthaus 1) • Stadthaus 2 (etablierter Standort in städtischem Eigentum) • Stadthaus 3 (etabliertes „technisches Rathaus“ im Konzerneigentum) • Scheibenstraße 109 (Festlaufzeit Mietvertrag bis 2023) • Hafenstraße 8 (Festlaufzeit konzerninterner Mietvertrag bis 2023) • Nieberdingstraße 30 (Zwischennutzung in städtischer Entwicklungsimmobilie) • Gasselstiege 13 (Festlaufzeit Mietvertrag städt. Stiftungsimmobilie bis 2019) - 3 - V/0787/2011 2.2 Folgende Standorte sind einer weiteren Überprüfung zu unterziehen, ob diese auch zukünf- tig durch die Stadt Münster genutzt werden sollten: • Hafenstraße 30 (bedingt für Publikumsverkehr geeignet, keine Konzernimmobilie) An- merkung: Die Anmietung zusätzlicher Räume in der Hafenstraße 30/32 dient der De- ckung kurzfristiger Büroflächenbedarfe; siehe hierzu auch Vorlage V/0760/2011 • Klosterstraße 33 (keine Konzernimmobilie) • Rudolf-Diesel-Straße 5/7 (Mietvertrag läuft 2016 aus) Anmerkung: In diesem Gebäude ist die Kfz-Zulassungsstelle untergebracht. Bei einer Überprüfung sind zwingend die Entwicklungen hinsichtlich einer „automatisierten An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen“ im Rahmen von eGovernment sowie ggf. vor- handene weitere Möglichkeiten der Prozessmodernisierung (Stichwort: Kassenautomat) zu berücksichtigen. • Am Steintor 50 (baulicher Zustand, dezentraler Standort) • Stühmerweg 8 (schlechter energetischer Zustand, gemeinsame Prüfung mit Stolberg- straße 2a) • Stolbergstraße 2a (Mietvertrag mit der nicht-städtischen Franz Bröker-Stiftung bis 2019, gemeinsame Prüfung mit Stühmerweg 8) • Prinzipalmarkt 5 (ggf. Vermietung Büroflächen in 3. und 4. Etage) 3. Ermittlung städtischer Büroflächenbedarfe In den letzten 10 Jahren sind in der Kernverwaltung der Stadt Münster in erheblichem Ma- ße Stellen abgebaut worden. Dies betraf mit Ausnahmen alle Produktbereiche. In den Schwerpunkten Jugend und Soziales, sowie Informationstechnologie ist seit dem Jahr 2001 ein deutlicher quantitativer Zuwachs zu verzeichnen. Ausgehend von diesen Entwicklungen ist zu prognostizieren, wie sich der Bedarf an Büro- flächen mittel- und langfristig entwickelt. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Ver- änderungen hinsichtlich des Personalbestands auch in den nächsten Jahren vergleichbar fortsetzen. Die Bereiche Jugend, Soziales und Informationstechnologie tendieren aufgrund des Aufgabenzuwachses (Übernahme der Dienstleistungen des Versorgungsverwaltung vom Land, Hilfen nach dem SGB II in alleiniger Trägerschaft der Stadt Münster als beson- dere Einrichtung ab dem Jahr 2012, demografische Entwicklung im Bereich des SGB XII, Jugendhilfe nach dem SGB VIII, KiBiz) weiterhin in Richtung Wachstum; hingegen kann bei den übrigen Dienstleistungen der Kernverwaltung mit einer Personalreduktion gerechnet werden, die in den Konsolidierungsprogrammen bereits quantifiziert ist. Diese Betrachtung lässt es zu, davon auszugehen, dass der derzeitige Bedarf an Büroflä- chen mittelfristig leicht sinken wird. Im Rahmen der Büroflächenplanung muss diese Prog- nose abgesichert werden. Hierzu dient ein Prüfkatalog, der die Bürgerbelange in den Mit- telpunkt stellt, sowohl organisatorische und arbeitsprozessuale Notwendigkeiten und Mitar- beiterbelange berücksichtigt, sowie immobilienwirtschaftliche Kriterien erfüllt. Die Prüfung bezieht sich umfassend auf die Raumbedarfe der Verwaltung einschließlich vorhandener oder neuer Standorte. Hier ist zu unterscheiden zwischen: 1. Mengenfaktoren • Familienfreundliche Verwaltung • Barrierefreiheit • Zentralität / Dezentralität • Art und Umfang der Dienstleistungen und Arbeitsprozesse • Belegungsstandards - 4 - V/0787/2011 • Struktur- und Arbeitsorganisation o Einbindung neuer Medien o eGovernment o ePayment o elektronisches Dokumentenmanagement o Telearbeit • Moderne Büroraumgestaltung 2. Standortfaktoren • Lage / Erreichbarkeit • Zielgruppen • Zentralität / Dezentralität • Mitarbeiterorientierung • Demografie 3. Immobilienwirtschaftliche Aspekte • Wirtschaftlichkeit Die vorstehende Aufstellung zeigt, dass sich einzelne Faktoren nicht nur unter dem Ansatz der Bürgerorientierung oder der immobilienwir tschaftlichen Aspekte subsumieren lassen, sondern vielfältig und variabel sind. Jedoch ist die mittelfristige Büro flächenplanung nicht nur ein Prozess, in dem die politischen und gesellschaftlichen Veränderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene laufend berücksichtigt werden müssen – insbesondere auch die fortschreitende technische Entwicklung im Bereich von eGovernment wird Auswir- kungen sowohl auf die Mengen-, als auch auf die Standortfaktoren haben. Die weite Verbreitung neuer Medien, die immer leichter zu transportierende Hardware (z. B. Smartphones) in Verbindung mit der zunehmenden gesellschaftlichen Akzeptanz der Me- diennutzung auch im öffentlichen Raum führt dazu, dass eGovernment sukzessiv alle Be- reiche der Verwaltung erreichen wird. Diese Umstellung der Verwaltung insgesamt und ins- besondere der beteiligten Fachverfahren wird geraume Zeit in Anspruch nehmen – ist aber unausweichlich. Insbesondere wird dies Auswirkungen auf die Kontakte der Bürger/-innen mit der Verwaltung haben, z. B. können die Wartezeiten durch eine Online- Terminvereinbarung erheblich verkürzt werden – mit der Folge, dass die Fläche des Warte- bereiches reduziert werden kann. Kurzkontakte werden meist gar nicht mehr notwendig sein, da sich die Bürger/-innen über das Internet z. B. mittels der eID-Funktion des neuen Personalausweises identifizieren und somit direkt Online-Dienstleistungen abrufen können. Auch dies bedeutet, dass Raumressourcen, die bisher für die Beratung von Bürger/-innen vorgehalten werden mussten, anderweitig genutzt werden können. Zum ersten Quartal 2012 wird die Verwaltung Kernaussagen zu der mittelfristigen Büroflä- chenplanung und ihren Auswirkungen auf den städtischen Immobilienbestand treffen und dem Rat im Rahmen einer Beschlussvorlage vorlegen; diese Kernaussagen bieten eine va- lide Basis für die weitere Optimierung des städtischen Immobilienbestandes und einer ggf. veränderten Belegung vor dem Hintergrund einer bürgerorientierten, familien- und mitarbei- terfreundlichen Verwaltung. Sollten die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass Gebäude aus dem unter Ziffer 1 der Sachentscheidung genannten Pool aufgegeben werden müssen und dass die unter Ziffer 2.1 der Begründung genannten Bürostandorte nicht für eine Unterbringung der betroffenen städtischen Ämter und Einrichtungen ausreichen, ist zu prüfen, ob die Objekte bzw. Stand- orte Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße (städtisches Eigentum) - 5 - V/0787/2011 Kiesekampsmühle (Eigentum der Stadtwerke) Ostseite Bahnhof (im Zusammenhang mit einer ggf. von der WBI zu errichtenden Fahrradstation) Hörsterstraße (Optimierung Standesamt Lotharinger Kloster) zukünftig (wieder) genutzt werden können. i . V . i . V . gez. gez. Helga Bickeböller Dr. Heinrichs Stadtkämmerin Stadtrat Anlagen: Anlage 1 - Standortmatrix Anlage 2 - Übersicht Bürostandorte und untergebrachte Fachbereiche
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (17)
- Scheibenstraße 109
- Hafenstraße 8
- Nieberdingstraße 30a
- Klosterstraße 33
- Rudolf-Diesel-Straße 5
- Stolbergstraße 2a
- Patronatsstraße 20
- Vennemannstraße 5B
- Herwarthstraße
- Von-Steuben-Straße
- Hörsterstraße
- Stühmerweg 8
- Idenbrockplatz 8
- Rüschhausweg 17K
- Am Steintor 50
- Prinzipalmarkt 5
- Gasselstiege 13
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0787/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.10.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37