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2446/2024

Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.06.2026

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Anlage 13 Vorabauszug Sportausschuss vom 06.02.2025

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Anlage 7 Rahmenbedingungen

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Anlage 17, Auszug ASrZ 30.06.2026

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 15 Präsentation Fachgespräch 18.03.2025

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein

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Anlage 8 Umsetzung der Projektziele

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Anlage 6 Beschreibung der Vorplanung

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Anlage 9 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung 2022

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Anlage 10 Vorabauszug Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.12.2024

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Anlage 11 Vorabauszug Rat 12.12.2024

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Anlage 16, Auszug Sportausschuss 27.03.2025

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Anlage 5 Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße

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Anlage 4 Lageplan Teilabschnitt Vorgebirgstraße bis zur Bonner Straße

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Anlage 2 Gesamtplan Vorentwurf

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Anlage 14 Vorabauszug Niederschrift Rat 13.02.2025 zu TOP 10.6

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Anlage 17, Auszug ASrZ 30.06.2026

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Anlage 17, Auszug ASrZ 30.06.2026

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Anlage 12 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025

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Anlage 13 Vorabauszug Sportausschuss vom 06.02.2025

3722 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Frau Wolf 
Telefon: (0221) 221 24954 
E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de  
 
Datum: 10.02.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des Sportausschusses 
vom 06.02.2025 
öffentlich 
4.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwur fs GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd 
2446/2024 
 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion  
AN/1773/2024 
Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen 
I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag d er Fraktion Bündnis 
90 / Die Grünen 
RM Klemm beantragt, entgegen dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, die Be- 
schlussvorlage der Verwaltung bezüglich Ziffer 2. analog dem Beschluss der Bezirks- 
vertretung Rodenkirchen wie folgt zu ergänzen: 
Beschluss: 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung ergänzt um ein „Sportfeld für 
Schul- und Vereinssport“ auf dem Bildungscampus Schule zu erstellen.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung 
von VOLT  abgelehnt. 
 
II. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fra ktion  
AN/1773/2024 
Beschluss:  
Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projek t „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt 
Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfspl anung auf Basis des Vorent- 
wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist jedoch im 
weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der Schulstand- 
orte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen- insbesondere Fußballflä- 
chen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest-Maßen – nach DFB-Standard- 68m 
x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich ist, sind die Bedarfe dort 
abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte Planung für den Bereich „Sport- 
feld für die Uni“ zu erstellen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche vo n 3.200 m² innerhalb des Inne- 
ren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenlabor 
ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Volt und der 
Fraktion Die Linke.  zugestimmt. 
 
III. Punktweise Abstimmung über die so geänderte Vo rlage 
Beschluss zu Ziffer 1: 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projek t „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt 
Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt. 
Beschluss zu Ziffer 2: 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfspl anung auf Basis des Vorent- 
wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist jedoch im 
weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der Schulstand- 
orte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen- insbesondere Fußballflä- 
chen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest-Maßen – nach DFB-Standard- 
68m x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich ist, sind die Be- 
darfe dort abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte Planung für den Be- 
reich „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Volt und die 
Fraktion Die Linke. zugestimmt. 
Beschluss zu Ziffer 3: 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche vo n 3.200 m² innerhalb des In- 
neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenla- 
bor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig  zugestimmt. 
Beschluss über die geänderte Vorlage: 
Einstimmig  zugestimmt, dass die geänderte Vorlage ohne Votum behandelt wird.

Anlage 7 Rahmenbedingungen

11920 Zeichen

1 
Anlage 7 
Rahmenbedingungen 
Städtebauliche Rahmenbedingungen 
Die Vollendung des Inneren Grüngürtels ist durch die Gremien der Stadt Köln definiertes 
Entwicklungsziel des Großbauprojektes Parkstadt Süd. Darüber hinaus sollen im Rahmen 
der Parkstadt Süd die Stadtteile Bayenthal/Raderberg/Zollstock/Sülz und die Neustadt-Süd 
verbunden und ein urbanes Stadtquartier mit vielfältigen Wohnungsangeboten, 
Gewerbeflächen, sozialer Infrastruktur und Einrichtungen entwickelt werden.  
 
Abbildung: Gesamtprojektgebiet ‚Parkstadt Süd‘ (Quelle: Stadt Köln)  
Derzeit erstreckt sich der rund 7km lange Grüngürtel vom Rheinufer Köln-Riehl bis zur 
Luxemburger Straße und weißt eine Gesamtfläche von rund 115 Hektar auf. Der  bestehende 
Innere Grüngürtel umspannt und strukturiert die Innenstadt. In den nächsten circa 15 Jahren 
wird im Zuge der Quartiersentwicklung Parkstadt Süd die Lücke zwischen der Luxemburger 
Straße und dem Rheinufer geschlossenen und der Innere Grüngürtel vollendet. Die 
Kölner*innen gewinnen eine weit mehr als 30 Hektar große Grünfläche. 
In Anlehnung an das Leitbild der Parkstadt Süd – GRÜN – URBAN –SOZIAL kann der Park 
EIFELWALL als erster Baustein und der Park bis zum Rhein als wichtigster grüner Baustein 
für die entstehende Parkstadt Süd interpretiert werden (siehe Session 0713/2021).

2 
Der Innere Grüngürtel wird über die Luxemburger Straße hinweg bis zur Bahntrasse bzw. bis 
zur Rudolf-Amelunxen-St. ergänzt und der Anschluss an den Volksgarten hergestellt.  
 
Abbildung: Vollendung des Inneren Grüngürtels: Baustein EIFELWALL (kleine umrandete Fläche im 
Westen zw. Luxemburger Str. und Rudolf-Amelunxen-Str.) + Baustein GRÜNGÜRTEL 
(zusammenhängende Fläche zw. Rudolf-Amelunxen-Straße und Rhein).  Quelle: Stadt Köln 
Daran schließt sich unmittelbar der Baustein des GRÜNGÜRTELs an, welcher mit der 
vorgelegten Beschlussvorlage thematisiert wird. Dieser Baustein umfasst das s. g. 
Gleisdreieck und grenzt an das Südstadion und die Bezirkssportanlage. Das Herzstück der 
neuen Grünfläche befindet sich auf dem ehemaligen Güterbahnhofgeländes Bonntor und 
dem bis auf die denkmalgeschützte Großmarkthalle in Teilen bereits abgebrochenen 
Großmarktgelände. Dieser zentrale Bereich erstreckt sich zwischen Vorgebirgstraße und 
Bonner Straße. Weiter östlich grenzt der Grüngürtel an den Friedenspark und reicht direkt 
bis an den Rhein.  
Geplante Baumaßnahmen der DB und des GO Rheinland (früher NVR) 
Nördlich grenzt der Bahndamm an den zukünftigen Inneren Grüngürtel. Eigene Maßnahmen 
der DB mit der Westspange und des GO Rheinland mit der S16 sind auf den angrenzenden 
Streckenabschnitten geplant. Ein S-Bahnhaltepunkt Eifelwall wird die Erreichbarkeit des 
Inneren Grüngürtel deutlich verbessern. Ferner sind ein Überwurfbauwerk, Maßnahmen zur 
Verbesserung der Schienen und Weichen und zusätzliche Gleise über die Südbrücke 
geplant.  
Ziel für den GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd ist die Anbindung des S-Bahnhaltepunkt Eifelwall 
an den Durchstich Zugweg. 
Der GO Rheinland überarbeitet die vorliegende Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2020 
aufgrund geänderter Richtlinien. Belange der Stadt Köln wie z.B. Vorgaben der Stadt zu den 
Aufgängen und Wegebeziehungen zum neuen Haltepunkt werden hier untersucht. Noch ist 
unklar, ob nördlich oder südlich der Südbrücke ein schneller Radweg angelagert werden 
kann.

3 
Stadtbahntrasse KVB 
Gemäß Integrierter Planung Parkstadt Süd ist eine ÖPNV-Verbindung von Ost nach West 
zwischen Bonner Straße und Vorgebirgstraße geplant. Eine der untersuchten Varianten ist 
eine neue Stadtbahntrasse entlang des Bischofsweges, die die Anbindung der Quartiere in 
der Parkstadt Süd und des Inneren Grüngürtels ebenfalls gewährleisten soll. Diese 
beeinflusst die Querungssituation an der Vorgebirgstraße bzw. die Verbindung zwischen den 
östlich und westlich davon gelegenen Parkbereichen. 
Der bestehende U-Bahntunnel im Osten wird in die Parkplanung integriert. 
Lärmschutz 
• Schienenverkehrslärm 
Im Zuge des Verfahrens zur 219. FNP-Änderung „Parkstadt-Süd“ wurden Lärmkarten zum 
Schienenverkehrslärm für den Bereich der 219. FNP-Änderung erstellt. Hier ist festgestellt 
worden, dass sowohl die Quartiere der Parkstadt Süd als auch die Grünfläche 
GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd von der Lärmquelle des Bahnverkehres erheblich betroffen 
sind und Schutzmaßnahmen beispielsweise in Form von Lärmschutzwänden erforderlich 
sind. 
In den Bebauungsplan-Verfahren zur Parkstadt Süd werden aktive und passive 
Schallschutzmaßnahmen untersucht werden, die in den Bereichen der geplanten Nutzungen 
die dort festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte mindern können.  
Erfordernis, Lage und Höhe einer möglichen Schallschutzwand werden im Rahmen des 
Lärmschutzgutachtens, welches durch die Verwaltung in Auftrag geben wurde, untersucht. 
Beachtet werden muss, dass parallel zur Schallschutzwand eine Trasse für Pflegefahrzeuge 
etc. freigehalten werden muss. 
Die mögliche Schallschutzwand steht in räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zu den 
Planungen der DB und des GO Rheinland. 
Auf Grundlage des in Erarbeitung befindlichen Lärmschutzgutachtens werden im Rahmen 
der Entwurfsplanung die Vorgaben für die landschaftliche Einbindung der Lärmschutzwand 
zu überprüfen und einzuplanen sein.  
• Freizeit- und Sportlärm 
In den folgenden Planungsphasen wird geprüft, ob eine Betrachtung des Freizeit- und 
Sportlärms für den GRÜNGÜRTEL erforderlich ist. Kinderspielplätze gelten als 
sozialadäquat und fallen daher nicht unter die Regelwerke des Freizeit- und Sportlärms. Im 
weiteren Planungsverlauf wird geprüft ob weitere Untersuchungen lärmintensiver Nutzungen 
wie bspw. Fußballplätze mit festen Toren und Ballfangzäunen schalltechnisch untersucht 
werden. 
Radschnellweg 
Mit den geplante Baumaßnahmen der DB und des GO Rheinland und von der 
Lärmschutzwand hängt die mögliche Lage einer schnellen Radwegeverbindung zusammen, 
die zwischen den geplanten auszubauenden Teilstücken am Eifelwall und Vorgebirgswall 
und einer möglichen südlichen oder nördlichen Erweiterung der Südbrücke geschlossen 
werden soll. 
Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie über die Verwaltung zur Überprüfung von schnellen 
Radwegen im gesamten Inneren Grüngürtel bearbeitet. In dieser wird der Lückenschluss bis 
zum Rhein ebenfalls untersucht. Auf dieser Basis kann eine Planungsentscheidung 
bezüglich der Trassenführung eines schnellen Radweges getroffenen werden.

4 
Eigentumsverhältnisse und Flächenverfügbarkeit 
Der flächenmäßig größte Nachbar des Bauvorhabens GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd ist die 
DB.  
Die Stadt Köln hat bereits große Flächen von der DB nördlich der denkmalgeschützten 
Großmarkthalle auf dem ehemaligen AURELIS-Geländes gekauft. Für die Zielplanung des 
GRÜNGÜRTELs- Parkstadt Süd werden weitere Flächen entlang der Bahnböschungen 
parallel zum GRÜNGÜRTEL und im Bereich des Gleisdreiecks benötigt. Diese Flächen 
sollen z.T. weiter angeschüttet werden um hier gestaltete Grün- und Funktionsflächen 
anzulagern. Im Bereich des Gleisdreiecks sind in der Zielplanung Funktionsflächen für Urban 
Sportsangebote geplant. Im Bereich zwischen dem Stadion Süd und südlich des Zugwegs 
werden Flächen für die Herstellung der geplanten Durchstiche benötigt. Hierzu zählt auch 
eine Kleingartenanlage der DB. 
Erste Gespräche mit der DB waren hier diesbezüglich vielversprechend. Die Klärung der 
Flächenankäufe und ggf. Pachten sind ein nächster wichtiger Schritt zur Realisierung des 
GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd  
Für die Herstellung des Durchstiches werden darüber hinaus Flächen der heutigen 
Berufsschule bzw. des dazugehörigen Parkplatzes nördlich des Bahndamms am Zugweg 
benötigt. Diese Fläche befindet sich heute im Eigentum der Rheinenergie. 
Zur Realisierung des GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd werden ebenso Flächen benötigt die 
heute in Privatbesitz sind, langfristige Pachtverträge etc. haben und eine langfristige 
Vorbereitung der Flächenankäufe erfordern. Dies betrifft Flächen im Bereich des 
Gleisdreiecks Höninger Weg und Vorgebirgsglacisweg ebenso Flächen westlich und östlich 
der Bonner Straße bis zum Rhein. 
Weitere Flächen nördlich und südlich des Höhninger Wegs und am Vorgebirgsglaciswerg 
sind im Privateigentum und werden z.T. gewerblich genutzt.  
Flächen westlich und östlich der Bonner Straße befinden sich zum Teil in Privatbesitz. 
Zwischen der Alteburgerstraße und der Rheinuferstraße befinden sich Flächen einer 
Entsorgungs- und Abfallbeseitigungsanlage und weitere Flächen in Fremdeigentum.  
Denkmalbestand 
• Bodendenkmäler 
Im Rahmen der Grundlagenermittlung sind mit dem Römisch Germanischen Museum (kurz 
RGM)/ Archäologische Bodendenkmalpflege und – denkmalschutz  die Bodendenkmäler 
abgestimmt und eine Stellungnahme eingeholt worden. 
Am stärksten beeinflussen Fort II/ Großfürst Nikolaus von Russland und die Preußische 
Wallanlage unter dem Bahndamm die Planungen des GRÜNGÜRTELs.  
Die preußische linksrheinische Umwallung (1882-1911), bestehend aus einem Wall und 
einem vorgelagerten Graben mit äußerer, über 4 m breiter Grabenfangmauer und weiter in 
den Wall eingebauter Anlagen. Im Plangebiet und den Planungskorridoren ist für die 
Varianten der Durchstiche durch den Bahndamm von erhaltenen unterirdischen Baubestand 
der Festungsanlage einschließlich des Festungsgrabens mit äußerer Grabenfangmauer, der 
Grabenwehren und der unteren Bereiche der Walleinbauten und Torpassagen auszugehen. 
Für das Fort II geht das RGM von einer Erhaltung der unterirdischen Bauteile aus. Daher 
musste der Parksee, welcher in der Integrierten Planung bereits verortet wurde, angepasst 
werden.

5 
Das RGM meldet in der Stellungnahme vom Februar 2021 folgendes zurück: „Mit Ausnahme 
der aus historischen Planunterlagen erschlossenen Festungsanlagen des 19. Jahrhunderts 
(Fort II und linksrheinische Umwallung) kann für keines der kartierten Bodendenkmäler die 
jeweilige Gesamtausdehnung als vollständig erfasst gelten. Vielmehr liegen konkrete 
Hinweise vor, dass sich einige Bodendenkmäler bis in das Plangebiet für die Verlängerung 
des Grüngürtels erstrecken, in diesen Flächen wegen fehlender archäologischer 
Untersuchungen und Vorerkundungen bisher jedoch noch nicht archäologisch nachgewiesen 
werden konnten. (…) Aufgrund der im Plangebiet beka nnten und zu erwartenden 
Bodendenkmäler sind in den archäologischen Verdachtsflächen bei der Planung von 
Bodeneingriffen, die über den Bestand hinausgehen, grundsätzlich archäologische 
Untersuchungen im Zeit- und Kostenrahmen zu berücksichtigen. Art und Umfang dieser 
archäologischen Maßnahmen sind auf der Grundlage der vorliegenden Datenbasis derzeit 
nicht genauer zu beschreiben, da die bekannten Bodendenkmäler nur ausschnitthaft erfasst 
sind und daher Angaben zu Ausdehnung und lokalem Erhaltungszustand weitgehend fehlen. 
Um diesbezüglich genauere Erkenntnisse im Plangebiet zu gewinnen, ist eine zweistufige 
archäologische Bestandsermittlung erforderlich.“ 
Weiterführende Informationen: 
siehe Anlage 1_Kenntnisstand zu Bodendenkmälern – Übersichtsplan 
sowie in der Anlage 2_Kenntnisstand Bodendenkmälern  - Erläuterungen 
• Gartendenkmäler 
Zwei Gartendenkmäler – der Volksgarten und der Friedenspark - befinden sich nördlich des 
Bahndammes, jedoch nicht im Bearbeitungsgebiet selbst. 
Regenwassermanagementkonzept 
Der südliche Hauptweg wird flankiert von einem Band aus Versickerungsflächen, die das in 
den öffentlichen Fußgängerbereichen der neuen Stadtquartiere anfallende Regenwasser 
abführen und gemeinsam mit dem See in der Parkmitte ausreichend Retentionsraum für 
Starkregenereignisse schaffen. 
Zur Konkretisierung des Regenwassermanagements und der detaillierten Ermittlung der 
anfallenden und zu speichernden Regenwassermengen wurde seitens der Verwaltung ein 
Gutachten in Auftrag gegeben, welches bis voraussichtlich Mitte 2023 vorliegen soll und 
Grundlage für die folgenden Leistungsphasen sein wird.

Anlage 17, Auszug ASrZ 30.06.2026

8641 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit 
Louise Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-
koeln.de 
Datum: 01.07.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung des Ausschusses 
für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 30.06.2026 
öffentlich 
6.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd (Ziffer 2) 
2446/2024 
RM Pakulat (Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Änderungsantrag der Volt -
Fraktion unter 6.1.3 an. 
Sie stellt heraus, dass ihre Fraktion grundsätzlich dem Verwaltungsvorschlag zu Ziffer 
2 hätte folgen können. Gegen einen Sportplatz / großes Sportfeld spricht sie sich aus-
drücklich aus. 
 
RM Sommer (CDU) zieht den Antrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.1 zurück und bit-
tet um Zustimmung zum Änderungsantrag unter TOP 6.1.4. Sie möchte, dass ergän-
zend, klarstellend aufgenommen wird, dass die beiden Kleinspielfelder künftig nicht 
umzäunt, sondern allenfalls mit einem Ballfangzaun versehen werden. 
Sie möchte den Antrag zu 6.1.3 für ihre Fraktion ablehnen. 
 
RM Pütz (SPD) zieht den Änderungsantrag zu 6.1.2 zurück, wirbt ebenfalls um Zu-
stimmung zum Änderungsantrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 und schließt sich 
den klarstellenden Ergänzungen seiner Vorrednerin und möchte, dass Spielfeldmar-
kierungen eingezogen werden und keine Umzäunung der beiden Kleinspielfelder vor-
genommen wird.  
 
Dr. Bell (Die Linke) stellt heraus, dass er der Ursprungsvorlage der Vorlage unter Zif-
fer 2 schon vor längerem zugestimmt hätte. Er räumt ein, dass er für diesen Wunsch 
keine Mehrheiten hatte und er sich daher der Kompromisslösung zu dem Änderungs-
antrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 für seine Fraktion anschließt. Er möchte keine 
Umzäunung der beiden Spielfelder und dass die beiden Spielfelder außerhalb der 
Nutzungszeiten des Fußballclubs Fortuna frei zugänglich zur Verfügung stehen.  
 
RM Belen (Volt) wirbt um Zustimmung zu seinem Antrag unter Tagesordnungspunkt 
6.1.3 und hält die Kompromisslösung des Änderungsantrages unter Tagesordnungs-
punkt 6.1.4 für eine unverhältnismäßige, hohe Bedienung der Interessen des Fußball-
clubs Fortuna Köln und zudem für eine unnötig hohe Versiegelung. Er wird deswegen

für seine Fraktion gegen den Änderungsantrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 stim-
men. 
 
RM Sterck (FDP/KSG) stellt die Jugendarbeit des Fußballclubs Fortuna in den Fokus 
und wirbt um Zustimmung zum Änderungsantrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 
und wird sich dem Änderungsantrag der Fraktion Volt nicht anschließen. 
Er wünscht, dass der Verwaltung mitgegeben wird einen Hybridrasen für die beiden 
Spielfelder zu realisieren. 
 
RM Kienitz fasst zusammen, dass er die Wortbeiträge so interpretiere, dass der Ände-
rungsantrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 hingehend der Wortmeldungen der An-
tragstellenden zu Tagesordnungspunkt 6.1.4 ergänzt wird und dass als Belag der bei-
den Spielfelder mit Hybridrasen vorgesehen ist, diese nicht eingezäunt werden und al-
lenfalls mit Ballfangzäunen ausgestattet werden.  
 
Er leitet zur Abstimmung über. 
 
6.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd (Ziffer 2) 
2446/2024 
6.1.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion betreffend "Weiterplanungsbe-
schluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd" (Ziffer 
2 der Vorlage 2446/2024) 
AN/1773/2024 
6.1.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 6.1.1 - "Änderungsantrag 
der CDU-Fraktion zur Ziffer 2 betreffend „Weiterplanungsbeschluss auf 
Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTE L Parkstadt Süd“ 
AN/0677/2025 
6.1.3 Änderungsantrag der VOLT-Fraktion betreffend "Vorlage 2446/2024 Wei-
terplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Park-
stadt Süd (zu Ziffer 2)" 
AN/0123/2026 
6.1.4 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Linke 
und FDP/KSG zur Vorlage 2446/2024 - Weiterplanungsbeschluss auf Ba-
sis des Vorentwurfs Grüngürtel Parkstadt Süd (Ziffer 2) 
AN/0848/2026 
I  
Beschlussvorschlag der Verwaltung 
 
2 Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent-
wurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen.  
 
II 
RM Sommer (CDU) zieht für ihre Fraktion den Änderungsantrag AN/1773/2024 wäh-
rend der Debatte am Tagesordnungspunkt zurück und

beantragt mündlich, dass ergänzend in den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 
6.1.4 aufgenommen wird, dass die beiden Spielfelder künftig nicht umzäunt, sondern 
mit Ballfangzäunen versehen werden 
 
Hinweis:  
 
Die Sache unter 6.1.1 erledigt.  
 
III 
 
RM Pütz (SPD) zieht für seine Fraktion den Änderungsantrag AN/0677/2025 zu-
rück,schließt sich dem mündlichen Ergänzungsantrag der CDU -Fraktion zu 6.1.4 
an beantragt mündlich ergänzend, dass Spielfeldmarkierungen in die beiden klei-
nen Spielfelder aufgebracht werden.  
 
Hinweis: 
 
Die Sache unter 6.1.2 ist erledigt. 
 
IV  
Mündlicher Ergänzungsantrag von RM Dr. Bell (Die Linke): 
 
Die beiden Kleinspielfelder sind künftig nicht zu umzäunen und sind außerhalb der 
Spielzeiten der Fortuna frei zugänglich und nutzbar. 
 
V 
Mündlicher Ergänzungsantrag vom RM Sterck (FDP/ KSG): 
 
Die beiden Kleinspielfelder sind künftig mit Hybridrasen zu versehen. 
 
 
VI 
RM Pakulat (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) schließt sich für ihre Fraktion dem Än-
derungsantrag der Fraktion Volt AN/0123/2026 mit deren Zustimmung an. 
 
Beschlussvorschlag:  
 
Die Beschlussvorlage der Verwaltung (2446/2024) wird wie folgt ergänzt (kursiv und fett):  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit 
der Variante „Sporthof” zuzüglich eines Kleinspielfeldes (22*44m), das nachhaltig, ökolo-
gisch und innovativ gestaltet wird, zu erstellen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, 
in Zusammenarbeit mit Fortuna Köln zu prüfen, wie Spielzeiten für den nicht vereinsge-
bundenen Fußball zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, 
ob für das Kleinspielfeld eine Förderung durch den Deutschen Fußball Bund (DFB) mög-
lich wäre.   
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Volt und der Grünen, bei Enthaltung 
der AfD-Fraktion abgelehnt.  
 
Hinweis:

Die Sache ist erledigt. 
 
 
 
VII 
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Linke und 
FDP/KSG AN/0848/2026 
 
Die ursprüngliche Ziffer 2 wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen fett)  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs 
mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen. Die Planung wird um zwei Kleinspielfelder 
(40mx25m nach DFB-Norm je Feld; spielbar für F- und E- Jugend) im Bereich 
zwischen Vorgebirgsglacisweg/ Vorgebirgsstraße und Bahndamm ergänzt 
(siehe Anlage). 
 
 
VIII 
 
Abstimmung über den Änderungsantrag zuzüglich der mündlichen Ergänzungs-
anträge des RM Sommer (CDU), RM Pütz (SPD), RM Dr. Bell (Die Linke) und RM 
Sterck (FDP) (Ergänzungen fett):  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs 
mit  
der Variante „Sporthof“ zu erstellen. Die Planung wird um zwei Kleinspielfelder 
(40mx25m nach DFB-Norm je Feld; spielbar für F- und E- Jugend) im Bereich 
zwischen Vorgebirgsglacisweg/ Vorgebirgsstraße und Bahndamm ergänzt 
(siehe Anlage). 
 
Die beiden Kleinspielfelder sind künftig nicht zu umzäunen, mit Ballfangnetzen, 
Spielmarkierungen zu versehen und sind außerhalb der Spielzeiten der Fortuna 
frei zugänglich und nutzbar. 
Die beiden Kleinspielfelder sind künftig mit Hybridrasen zu versehen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen Volt und Die Grünen, bei Enthaltung der AfD, 
mehrheitlich zugestimmt.  
 
VIII 
 
Abstimmungsergebnis über so geänderte Vorlage: 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit empfiehlt dem 
Rat folgende Beschlussfassung bezüglich Ziffer 2 der Vorlage (Ergänzungen fett): 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs 
mit  
der Variante „Sporthof“ zu erstellen. Die Planung wird um zwei Kleinspielfelder 
(40mx25m nach DFB-Norm je Feld; spielbar für F- und E- Jugend) im Bereich 
zwischen Vorgebirgsglacisweg/ Vorgebirgsstraße und Bahndamm ergänzt 
(siehe Anlage).

Die beiden Kleinspielfelder sind künftig nicht zu umzäunen, mit Ballfangnetzen, 
Spielmarkierungen zu versehen und sind außerhalb der Spielzeiten der Fortuna 
frei zugänglich und nutzbar. 
 
Die beiden Kleinspielfelder sind künftig mit Hybridrasen zu versehen. 
 
Abstimmungsergebnis über die so geänderte Vorlage:  
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen Volt und die Grünen, bei Enthaltung der AfD, 
mehrheitlich empfohlen.

Beschlussvorlage Rat

40938 Zeichen

< 
 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 2446/2024 
Freigabedatum 
22.10.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 
Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 
Sportausschuss 07.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 
Finanzausschuss 12.11.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 
Sportausschuss 06.02.2025 
Rat 14.11.2024 
13.02.2025 
Sportausschuss (zu Ziffer 2) 27.03.2025 
Stadtentwicklungsausschuss (zu Ziffer 2) 27.03.2025 
Finanzausschuss (zu Ziffer 2) 31.03.2025 
29.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
(zu Ziffer 2) 
11.12.2025 
30.06.2026 
Rat 
(zu Ziffer 2) 
03.04.2025 
02.07.2026

2 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als 
Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit 
der Variante „Sporthof“ zu erstellen.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 4.418 m² innerhalb des Inneren 
Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten.  
 
 
Alternative zu Beschlusspunkt 2: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit 
der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen.

3 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
*

4 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.000.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.000.000€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Planungsanlass und Beschlussgrundlagen 
Zwischen Rheinufer und Rudolf-Amelunxen-Straße (siehe Abbildung unten) wird mit dem 
„GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ (kurz IGG) der Kölner Innere Grüngürtel vollendet. Mit der 
Überplanung des ca. 32,5 ha großen Areals wird die Idee des innenstadtnahen Grünbandes 
entlang der ehemaligen Stadtbefestigung realisiert, die bereits Konrad Adenauer und Fritz 
Schumacher vor etwa 100 Jahren angestoßen hatten. Die Parklandschaft ist für die Stadt Köln 
Herzensprojekt und zugleich Initiator und Rückgrat des neuen Stadtquartiers Parkstadt Süd. 
 
Die Grundlagen der Beschlussvorlage sind:  
 
 „Kooperatives Verfahren Parkstadt Süd“ (2015): Start der Ideensammlung für die Ent-
wicklung der Parkstadt Süd und Vollendung des Inneren Grüngürtels. Das Ergebnis 
des kooperativen Verfahrens wurde am 10.03.2016 vom Stadtentwicklungsausschuss 
beschlossen (3832/2015).  
 Zu Beginn 2019 wurden der Rat und die Bezirksvertretungen Innenstadt und Linden-
thal über das Ergebnis des Gesamtverfahrens „Integrierte Planung Parkstadt Süd“ mit

5 
der Dokumentation des Bürgerworkshops mit einer Mitteilung informiert (1386/2018 
bzw. 0162/2019).  
 Der Beschluss „Integrierte Planung Parkstadt Süd; hier: Ergebnis des Gesamtverfah-
rens Parkstadt Süd und Dokumentation“ wurde am 07.02.2019 durch den Stadtent-
wicklungsausschuss (1250/2018) beschlossen. Der integrierten Plan Parkstadt Süd, 
einschließlich der dazugehörigen Erläuterungen und Testentwürfe als städtebauliches 
Konzept ist (…) Grundlage für die weitere (Bauleit-)Planung.  
 Am 18.12.2018 beschloss der Rat für die „Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Park-
stadt Süd“ (entspricht: „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“) die „Bedarfsfeststellung und 
Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung“ (2546/2018). 
 Im April 2020 beauftragte die Stadtverwaltung Köln als Ergebnis eines Vergabeverfah-
rens RMP SL Landschaftsarchitekten mit der Bearbeitung des Teilprojektes „GRÜN-
GÜRTEL Parkstadt Süd“. 
 
Im Laufe des Jahres 2020 hat das Landschaftsarchitekturbüro RMP SL die Planung aufge-
nommen und die Grundlagenermittlung sowie Vorplanung bzw. die Leistungsphase 1 und 2 
erarbeitet. Die Stadtverwaltung legt nun wie angekündigt den Vorentwurf vor.

6 
Planungsgebiet  
 
 
Abbildung: Vollendung des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Großbauvorhabens Parkstadt Süd bestehend aus 
dem Baustein EIFELWALL Parkstadt Süd (kleine umrandete Fläche im  Westen zw. Luxemburger Str. und Rudolf-
Amelunxen-Str.) und dem Baustein „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ (zusammenhängende Fläche zw. Rudolf-A-
melunxen -Straße und Rhein), kurz: IGG. Bildquelle: Stadt Köln 
 
Der bestehende Innere Grüngürtel wird im Rahmen des Großbauvorhabens Parkstadt Süd 
über die Luxemburger Straße hinweg bis an den Rhein vollendet. Die Flächen sind bisher 
überwiegend industriell und gewerblich genutzt und verlaufen größtenteils entlang des Eisen-
bahnrings. Zwischen den Stadtteilen Neustadt/ Süd, Bayenthal, Raderberg und Zollstock ent-
steht eine 2,5 km lange langgestreckte Erweiterung des Inneren Grüngürtels. Der Baustein 
Rudolf-Amelunxen-Str. bis zum Rhein wird als „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ (kurz IGG) be-
zeichnet. Dieser Baustein umfasst das sogenannte Gleisdreieck und grenzt an das Südsta-
dion und die Bezirkssportanlage. Das Herzstück der neuen Grünfläche befindet sich auf dem 
ehemaligen Güterbahnhofgelände Bonntor und dem, bis auf die denkmalgeschützte Groß-
markthalle in Teilen bereits abgebrochenen, Großmarktgelände zwischen Vorgebirgstraße 
und Bonner Straße. Weiter östlich grenzt der IGG an den Friedenspark, verläuft über die Alte-
burger Straße hinweg und reicht direkt bis an den Rhein. 
 
 
Erläuterungen 
Die Zielplanung des Vorentwurfes für die Grünfläche „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ schließt 
an den Baustein „EIFELWALL Parkstadt Süd“ an und stellt die größte Fläche für die Vollen-
dung des Inneren Grüngürtels dar. Damit werden auch die vielfältigen Funktionsansprüche 
hinsichtlich der Biotopvernetzung, der stadtklimatischen Bedeutung, des Quartiersgrüns mit 
Spiel- und Aufenthaltsfunktion sowie als Träger eines übergeordneten Fuß- und Radwegesys-
tems fortgeführt.

7 
Verkehrliche Aspekte - Durchstiche 
Mit Planung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ werden die Wegebeziehungen für Fußgän-
ger*innen und Radfahrer*innen aus den angrenzenden bestehenden Stadtteilen Neustadt/Süd 
und Zollstock geändert und diese an die neuen Quartiere der Parkstadt Süd angebunden. Das 
Aufkommen an Besucher*innen wird sich im Vergleich zu heute durch die geänderte Nutzung 
zum Bestand deutlich erhöhen.  
 
Anbindung der bestehenden Quartiere mittels neuer Durchstiche 
Zur Anbindung an den Stadtteil Neustadt/Süd und zur Minimierung der langen Laufwege sind 
zwei Durchstiche (siehe Abschnitt Durchstiche) durch den Bahndamm - einmal am Volksgar-
ten und einmal am Zugweg - geplant. Darüber hinaus ist eine direkte Anbindung an den Rhein 
vorgesehen (siehe auch https://meinungfuer.koeln/grungurtel-parkstadt-sud). 
Im Zuge der Planung sind für den Durchstich am Volksgarten drei Varianten überprüft worden:  
- 1. Variante östlich des Tierheims und der Waldorfkita   
- 2. Variante zwischen Tierheim und Waldorfkita (aus der Integrierte Planung; 
1250/2018) 
- 3. Variante westlich des Tierheim und Waldorfkita  
Die dritte Variante ist die Vorzugsvariante. Mit dieser Variante ist es möglich die Flächen für 
Sport und Spiel am Vorgebirgsglacisweg besser an den „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ an-
zubinden. 
 
 
 
Die in der vorstehenden Abbildung grau schraffierte Fläche befindet sich im Eigentum der 
Deutschen Bahn. Im Bahndamm eingebettet liegt das Bodendenkmal der preußischen Wall-
anlage. Von der Vorzugsvariante für den Durchstich am Volksgarten betroffen ist die Kleingar-
tenanlage der DB, welche sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befindet.

8 
Verkehrliche Aspekte – Radpendlerroute 
Ein Radring für den schnellen Radverkehr wurde mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt 
durch den Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretung Innenstadt beschlossen. Um die Lini-
enführung auf dieser Grundlage weiterzuentwickeln und eine Optimierung in Bezug auf den 
Inneren Grüngürtel zu erreichen, wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rah-
men dieser Studie werden für den Bereich der Parkstadt-Süd derzeit zwei Linienführungen un-
tersucht: Eine Trasse innerhalb der Parkstadt-Süd (südlich der Gleisanlage) und eine weitere 
im Verlauf bestehender Verkehrswege (nördlich der Gleistrasse, u.a. über den Bonner Wall).  
 
Wegen der unterschiedlichen Nutzerpotentiale werden beide Trassenverläufe (Nord- und Süd-
seite) unabhängig voneinander betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 
erfolgt im weiteren Planungsverlauf eine Entscheidung über die Linienführung und eine plane-
rische Qualifizierung. Hierzu zählen u.a. die Oberflächenbeschaffenheit, der Versiegelungs-
grad und die Breitenanforderungen. 
Park-Programm 
Die Erläuterung des Parkprogramms ist hier gekürzt dargestellt. Siehe hierzu 
https://meinungfuer.koeln/grungurtel-parkstadt-sud, Vorentwurfsbeschreibung und Lagepläne 
in den Anlagen.  
Wegestruktur im Park  
Mit der vorgelegten Zielplanung des Vorentwurfes für den „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ 
wird eine durchgängige Verbindung vom Anschlusspunkt an den „EIFELWALL Parkstadt Süd“ 
(siehe Weiterplanungsbeschluss Session 0713/2021) bis zum Rhein realisiert.  
 
Bereich Eifelwall 
Dieser in den letzten Jahren von den Kölner*innen schon intensiv genutzte städtische Frei-
raum soll als "Streetpark" erhalten und aufgewertet werden. Grüne Inseln und Sitzmöbel erhö-
hen die Aufenthaltsqualität und schaffen eine Grenze zum Radweg, der an dieser intensiv ge-
nutzten Stelle getrennt vom Fußgängerverkehr geführt wird und eine Fortführung des schnel-
len Radweges am Eifelwall darstellt. 
 
 
Die Spielflächen  
Die ermittelten Spielplatzflächen resultieren aus der geplanten Bebauung in der Parkstadt Süd 
(6 m² Spielfläche je Wohneinheit). In Wohnortnähe sollen 20.000 m² Spielplatzfläche in einem 
Umkreis von ca. 500 m entstehen.  
Der Großteil der 20.000 m² wird im „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ nachgewiesen. Eine 
3.100 m² große Fläche wird im Quartier Marktstadt nachgewiesen. Eine weitere 888 m² große 
Fläche entsteht in der Mergentheimer Straße Ecke Raderberger Straße für den Sechtemer 
Block.  
 
Erste Ideen zu Spielplatzthemen sind bereits im Onlineprozess im Rahmen der Öffentlich-
keitsbeteiligung Anfang des Jahres vorgestellt worden. Eine eigene Beteiligung von Kindern 
und Jugendlichen erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung.

9 
Sportangebote 
Das Gutachten der städtischen Sportentwicklungsplanung hat das Ziel, die Sportinfrastruktur 
in Köln nachhaltig zu verbessern. Durch gezielte Maßnahmen wird die Vielfalt der Bewe-
gungs-, Sport- und Organisationsformen gefördert, um allen Menschen den Zugang zu Bewe-
gung, Spiel und Sport zu ermöglichen.  
 
Im Sinne einer zielgerichteten Sportentwicklungsplanung ist die Schaffung von Sport- und Be-
wegungsräumen im Freiraum eine gemeinsame Aufgabe der Stadtentwicklung, Grünflächen-
planung und Sportverwaltung. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bewegungs-
, Sport-, Spiel- und Erholungsflächen anzustreben. Dabei werden unterschiedliche Bedürf-
nisse und Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, um die Angebote möglichst 
inklusiv und vielseitig zu gestalten. 
 
Gemäß Sportbedarfsermittlung der Stadt Köln gibt es deutlich mehr Sportbedarfe in der Park-
stadt Süd, als in den Quartieren Marktstadt und Parkstadt, der Bildungslandschaft und im 
Jean-Löring-Sportpark abgedeckt werden können. In der vorgelegten Vorentwurfsplanung 
„GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ kann ein Teil des Restbedarfes abgedeckt werden. Darüber 
hinaus gibt es Defizite in den angrenzenden Quartieren in der Abdeckung der Sportbedarfe. 
Grundsätzlich besteht im Bereich des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ der Auftrag eine Grün-
fläche herzustellen (vgl. Integrierte Planung 1250/2018). Es erfolgte daher eine Abwägung 
zwischen dem Unterbringen von Bewegungsangeboten und Grünflächen. Unter Berücksichti-
gung zahlreicher Aspekte, wie z.B. klimatischer und naturräumlicher Funktionen, Lebensraum-
funktion für Flora und Fauna sowie Naturerlebnis, wurde unter Berücksichtigung dieser As-
pekte nach Parkverträglichkeit und Orientierung am bestehenden Inneren Grüngürtel für das 
Grün abgewogen. 
 
Um dem Sportbedarf für vereinsungebundenen Sport perspektivisch für den zu erwartenden 
Bevölkerungszuwachs auch quantitativ zu begegnen, sind u. a. für den Bereich der Sport-
wiese Bewegungsangebote eingeplant worden. Für alle Altersgruppen sind insgesamt im 
„GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ in der Vorzugsvariante „Sporthof“ Individual und sportverein-
sunabhängige Bewegungsangebote, wie Slackline, Calisthenics, Fitnessbereiche, Streetball, 
Bewegungsparcours, überdachte Gymnastik und Yogafläche, Parcours, Speedminton, Tisch-
tennis, Teqball (Fußballtischtennis), Badminton eingeplant worden. 
 
Mit der Planung ist es gelungen grünflächenverträgliche Nutzungen in den GRÜNGÜRTEL zu 
integrieren. Weitere Flächenversiegelungen sind daher nicht vorgesehen. Gleiches gilt für die 
Bereiche Alteburgerstraße – Bonner Straße und Bonner Straße - Vorgebirgstraße.  
 
Flächen für den Schulsport werden nicht im „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ untergebracht.  
 
Im ausstehenden Qualifizierungsverfahren für den Jean-Löring-Sportpark wird der Bereich zw. 
Sportpark und Tierheim, der Weg entlang des Sportparks und der Bereich nördlich entlang 
des Südstadions auf der Fläche des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ ein städtebaulicher Be-
arbeitungsbereich (Ideenteil) ausgeschrieben. Dieser geht über den eigentlichen Realisie-
rungsbereich hinaus mit dem Ziel, die Erschließungsthemen von Südstation und Sportpark 
und den Grenzverlauf zwischen Sportpark und GRÜNGÜRTEL weiter zu konkretisieren bzw. 
zu definieren.

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Der Sporthof (Vorzugsvariante) 
Auf den Flächen nördlich des Stadion Süd befinden sich im Bestand attraktive Gebäude. Das 
Ziel der Planung ist es, einen Teil der bestehenden Bausubstanz umzunutzen und diese durch 
weitere Angebote für den Individualsport zu ergänzen. Die Tanzschule könnte erhalten blei-
ben, ein Café und eine öffentliche WC-Anlage entstehen.

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Die Alternative zum Sporthof: Sportfeld für die Uni  
Als Alternative für die zuvor genannte Fläche wird für den Vereins-, Schul- und insbesondere 
den Universitätssport ein Fußball-Großspielfeld mit den Maßen 68 m x 105 m vorgeschlagen. 
Die Spielfeldgröße mit Ballfangzaun entspricht dem DFB-Standard.  
 
Auch in dieser Variante bleibt eines der Bestandsgebäude im Nordwesten erhalten, welches 
als Sporttreff und Umkleiden genutzt werden könnte. Östlich des Fußballfeldes ist eine Multi-
funktionsfläche mit Angeboten für Urban Sports wie Streetball, Tischtennis und Teqball (Tisch-
fußball) vorgesehen. 
 
 
 
Aus städtischer Sicht ist die Lage des Fußball-Großspielfeldes im Planungsbereich an der ge-
planten Stelle denkbar. Jedoch widerspricht diese Variante massiv dem offenen und 
durchlässigen Charakter mit weiten Wiesenflächen wie es im bestehenden und neu ge-
planten Inneren Grüngürtel der Fall ist. Dieser wird durch das Fußball-Großspielfeld deut-
lich unterbrochen. 
 
Zudem ist das Fußball-Großspielfeld bislang für die Nutzung durch die Universität zu Köln, 
Vereine und den Schulsport vorgesehen, was gegenüber einer öffentlichen individuellen Nut-
zung des „Sporthofes“ in der Vorzugsvariante eine Einschränkung des Nutzer*innenkreises 
bedeuten würde. Vereinsungebundene Bewegungsangebote und Angebote für den Individual-
sport aus der Vorzugsvariante werden deutlich reduziert bzw. entfallen größtenteils vollstän-
dig. Bei der Entscheidung für die Variante „Sportfeld für die Uni“ sind die in der Variante 
„Sporthof“ entfallenden Spiel- und Sportflächen an anderer Stelle einzuplanen. Eine Kompen-
sation der wegfallenden Flächen kann jedoch nicht im „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ erfol-
gen. 
 
Für ein Fußball-Großspielfeld an dieser Stelle werden die Verlegung des Vorgebirgsglacis-
wegs nach Süden sowie die Fällung von Bäumen im Landschaftsschutzgebiet erforderlich. 
Die Grünflächen, Wege, Anzahl der Baumneupflanzungen sowie die eingeplanten Flächen für 
zusätzliche Bewegungsangebote unterscheiden sich deutlich von der Vorzugsvariante „Sport-
hof“. Der Eingriff in Natur- und Landschaft wird im Bauleitplanverfahren für den gesamten 
„GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ abgearbeitet. 
 
Aus den genannten Gründen wird verwaltungsintern die Planungsvariante „Sporthof“ bevor-
zugt.

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Das Gleisdreieck 
In diesem Bereich sind Ideen für Urban Sports als lärmintensive Nutzung durch Jugendliche 
wie Pumptrack, eine BMX- und Skateanlage vorgesehen (vgl. angehängter Lageplan). 
Im Bereich Gleisdreieck sind geplante Bauvorhaben der DB bekannt (Westspange). Für die 
Fläche nördlich des Höninger Weges werden Versickerungsflächen für Bahnanlagen benötigt. 
Hier sind weitere Abstimmungen erforderlich. Daher soll für die hier angedachte Urban Sports-
Fläche (Pumptrack) eine Multicodierung als Sport- und Versickerungsfläche im weiteren Pla-
nungsverlauf geprüft werden.  
Da hier zum jetzigen Zeitpunkt keine finale Entscheidung möglich ist, zählen die Flächen nörd-
lich des Höninger Weges lediglich als optionale Flächen.  
 
 
 
Aufweitung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ im Bereich der Vorgebirgstraße 
Der IGG soll als eine durchgängige Grünanlage erfahrbar sein. Hierzu werden zum einen die 
Querungen über die Straßen für Fuß- und Radfahrende aufgewertet. Ferner wird im Bereich 
der Vorgebirgstraße der Bischofsweg nach Süden verlegt und in die Raderberger Brache ein-
gegriffen.  
Der Eingriff in Natur- und Landschaft wird im Bauleitplanverfahren für den gesamten „GRÜN-
GÜRTEL Parkstadt Süd“ abgearbeitet.

13 
Anbindung an den Rhein 
Die Zielplanung sieht vor, den IGG Süd langfristig durch eine Fuß- und Radfahrunterführung 
unter dem Gustav-Heinemann-Ufer hindurch bis zum Rheinufer zu führen.  
 
Wie an vielen Stellen in Köln,würde eine mobile Hochwasserschutzwand im Falle eines Hoch-
wasserereignisses die Flutung des Durchgangs verhindern. 
 
 
 
Klimarelevanten Auswirkungen  
Auf der Fläche des zukünftigen IGG sind in vielen Bereichen die benötigten Flächen versiegelt 
und bebaut. Im Bereich des Großmarktes sind bereits freigestellte Flächen temporär mit dem 
Pionierpark als nutzbare Fläche für Besucher*innen besetzt. 
 
Stadtklimatischer Kühlungseffekt 
Für die Schaffung der Parkanlage werden große Flächen entsiegelt und großdimensionierte 
Grünflächen mit Wiesen, Gehölzpflanzungen und einem Parksee im Bereich der Innenstadt, 
Lindenthal und Rodenkirchen geschaffen, die einen positiven stadtklimatischen Kühlungsef-
fekt haben werden.  
 
Der Park soll auch an heißen Sommertagen für alle nutzbar sein und eine hohe Aufenthalts-
qualität bieten. Die baumbestandenen Randbereiche bieten tagsüber Schatten, während die 
offene, grüne Mitte die Durchlüftung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ erlaubt und die Frei-
flächen zur nächtlichen Kaltluftbildung beitragen. Einzelne Baumgruppen sind als schatten-
spendende Inseln und entlang der Hauptwege angeordnet. Die Bäume werden in ein beson-
ders wasserspeicherfähiges Substrat gepflanzt. 
 
Als Ergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im 1. Halbjahr 2022 sowie in der verwaltungs-
internen Abstimmung stellt sich der Wunsch nach mehr Bäumen im „GRÜNGÜRTEL Park-
stadt Süd“ dar. Dies wird in der folgenden Entwurfsplanung geprüft und zusätzliche Bäume 
eingeplant. 
 
Regenwassermanagement 
Das in den neuen Stadtquartieren anfallende Regenwasser von öffentlichen Flächen soll ge-
mäß Integrierter Planung (1250/2018) vorzugsweise im Park gesammelt, gespeichert und ver-
sickert werden. Mit dem See in der Parkmitte und den an der südlichen Parkkante angeordne-
ten Versickerungsbändern werden Retentionsräume für Starkregen geschaffen und die Re-
genwasserleitungen der umliegenden Stadtentwässerung entlastet. Das im „GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd“ anfallende Regenwasser soll weitestgehend vor Ort versickert werden. Der 
Parksee dient darüber hinaus auch der Luftkühlung.

14 
Im Vergleich zur Integrierten Planung wurde der See aufgrund der Lage des Bodendenkmals 
Fort Nikolaus etwas in Richtung Westen verschoben. 
 
Im Rahmen der Bauleitplanung wird das vorliegende Gutachten zur 
Regenwasserversickerung überarbeitet. 
 
 
Bodendenkmäler 
Im Rahmen der Grundlagenermittlung sind mit dem Römisch Germanischen Museum (kurz 
RGM) die Bodendenkmäler abgestimmt worden. Am stärksten beeinflussen das Fort II/ Groß-
fürst Nikolaus von Russland und die Preußische Wallanlage unter dem Bahndamm die Pla-
nungen des GRÜNGÜRTEL. 
 
Im Plangebiet und den Planungskorridoren ist, für die Varianten der Durchstiche durch den 
Bahndamm, von erhaltenem unterirdischem Baubestand der Festungsanlage auszugehen.  
 
Aufgrund der im Plangebiet bekannten und zu erwartenden Bodendenkmäler sind in den ar-
chäologischen Verdachtsflächen bei der Planung von Bodeneingriffen, die über den Bestand 
hinausgehen, grundsätzlich archäologische Untersuchungen im Zeit- und Kostenrahmen zu 
berücksichtigen. Art und Umfang dieser archäologischen Maßnahmen sind auf der Grundlage 
der vorliegenden Datenbasis derzeit nicht genauer zu beschreiben, da die bekannten Boden-
denkmäler nur ausschnitthaft erfasst sind und daher Angaben zu Ausdehnung und lokalem 
Erhaltungszustand weitgehend fehlen. 
Um diesbezüglich genauere Erkenntnisse im Plangebiet zu gewinnen, ist eine zweistufige ar-
chäologische Bestandsermittlung erforderlich. 
 
 
Boden / Altlasten 
Im Folgenden sind die Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung dargestellt. 
 
Ungefähr 70 % der Fläche des Bearbeitungsbereichs werden im Altlastenkataster des Um-
welt- und Verbraucherschutzamtes geführt. Es handelt sich hierbei sowohl um Altablagerun-
gen (verfüllte Abgrabungen) als auch um Altstandorte (ehem. Gewerbe- / Industriestandorte).  
 
Der Wissens- und Bearbeitungsstand der einzelnen Flächen ist hierbei unterschiedlich. Für 
alle Flächen ist das Vorhandensein von anthropogener Auffüllung entweder durch Geländear-
beiten sicher belegt oder muss zumindest aufgrund der Historie angenommen werden. Natür-
lich entwickelte Böden / Bodenverhältnisse sind daher im Planbereich nicht anzutreffen.  
 
Für die Flächen westlich der Vorgebirgstraße und im Bereich des Großmarktes sind die Mäch-
tigkeiten dieser Auffüllungen durch diverse Bohrungen bekannt. Im Bereich östlich der Bonner 
Straße gibt es noch Defizite bei den Bodenuntersuchungen sowie beim Kenntnisstand über 
die chemischen Parameter. Die Untersuchungsdefizite werden im Zuge der folgenden Pla-
nungsschritte sukzessive behoben. 
 
Anhand der Bestands- und Planungshöhen der Vorplanung wurde der zu erwartende Boden-
auf- und -abtrag in einem Oberflächenmodell ermittelt. Am 01.08.2023 trat eine novellierte 
Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung in Kraft. Mit dieser Novellierung sind Umlage-
rungen von geeigneten Bodenmaterialien im Rahmen von Baumaßnahmen innerhalb abge-
grenzter Gebiete auch außerhalb technischer Bauwerke möglich. Vor diesem Hintergrund 
werden die Grundstücke im Planungsbereich, die im Besitz der Stadt Köln sind und die hier 
vorhandenen Bodenmaterialien auf ihre Eignung zur Verwertung innerhalb des „GRÜNGÜR-
TEL Parkstadt Süd“ überprüft. Diese Überprüfung steht im Einklang mit der Betrachtung wei-
terer Schutzgüter wie dem Pfad Boden – Grundwasser.

15 
Gartenlabor Neuland 
 
Abbildung mit neuem Standort Neuland e.V. Plan RMP SL Landschaftsarchitekten vom 04.03.2022  
 
Im Sommer 2022 ist nach Verhandlungen zwischen der Stadt Köln und dem Neuland e.V. auf-
grund des Auslagerungsstandortes der Europaschule ein neuer Standort für den Neuland e.V. 
gefunden worden. Der Altstandort an der Alteburger Straße ist an die Koblenzer Straße ver-
legt worden.  
 
In einem ersten Schritt erfolgte ein Umzug auf eine ca. 2.900 m2 große temporäre Fläche 
(siehe Abb. rote Linien). Für den späteren Ausbau des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ ist 
diese Fläche als Bestand zu integrieren (siehe Abb. violette Schraffur). Die Flächen werden 
derzeit vorbereitet. 
 
In die Planung „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ wird explizit der Neuland e.V. als Gartenlabor 
in die hier neuen öffentlichen Grünflächen integriert im Gegensatz zum bestehenden Be-
schluss des Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 (0514/2016). Dieser besagt: öffentli-
che Grünflächen und Parks allein für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern und pri-
vaten Gartenbau dort nicht zu gestatten (Urban Gardening). 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Im ersten Halbjahr 2022 ist im Rahmen der Vorplanung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch-
geführt worden (vgl. Beteiligungskonzept, siehe hierzu: Mitteilung im Ausschuss Klima, Um-
welt, Grün Sitzung am 31.03.2022, 0932/2022 „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, Öffentlichkeits-
arbeit im Rahmen der Vorplanung“). Der vorgestellte Planstand und die zur Verfügung gestell-
ten weiterführenden Informationen sind auf dem städtischen Beteiligungsportal dokumentiert.  
 
Die vorgestellte Funktionsplanung mit der offenen grünen Mitte, den unterschiedlichen Park-
bereichen, Wegeverbindungen, Angeboten an Grünflächen, den Ruhe-, Bewegungs-, Sport- 
und Spielflächen ist positiv bewertet worden. Die Kölner*innen bestätigen das Leitbild in der 
gezeigten Planung als verwirklicht. Es werden jedoch noch mehr Baumneupflanzungen ge-
wünscht. In Bezug auf die vorhandenen baulichen Nutzungen westlich der Vorgebirgstraße 
gab es eine Mehrheit für den Nichterhalt.  
 
Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist zusammengefasst als Anlage 7 - Auswertung 
Öffentlichkeitsbeteiligung beigefügt.

16 
Bauleitplanung 
Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren 
219. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen; Ar-
beitstitel: "Parkstadt Süd" in Köln-Zollstock, -Raderberg und -Bayenthal. Hier: Feststellungsbe-
schluss (2855/2021). 
Die geplanten Flächen zur Erweiterung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ sind in der 219. 
FNP-Änderung berücksichtigt worden und als Grünfläche dargestellt.  
 
Bebauungsplan 
Um die Planung für den „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ auch planungsrechtlich zu sichern, 
soll ein Teilbebauungsplan aufgestellt werden. Die Planung zum „GRÜNGÜRTEL Parkstadt 
Süd“ dient als Grundlage für den Teilbebauungsplan – Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer 
Grüngürtel in Köln – Bayenthal/ Raderberg/ Zollstock. Der Bebauungsplan wird in einem 
mehrjährigen Bebauungsplanverfahren erarbeitet.  
 
 
Zeitlicher Ablauf 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Beschlussvorlage (2546/2018) 
„Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Parkstadt Süd. Bedarfsfeststellung und Genehmigung 
einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung“ verabschiedet (entspricht: „GRÜNGÜR-
TEL Parkstadt Süd“). Hierin ist die Planung in der Grundlagenermittlung und der Vorplanung 
bis einschließlich Entwurfsplanung (Leistungsphase 1-3) über das gesamte Bauvorhaben dar-
gestellt. Ab der Genehmigungsplanung / Leistungsphase 4 bis einschließlich Leistungsphase 
9 ist das Gelände in Bauabschnitte (kurz BA) eingeteilt worden:  
1. BA Rhein bis Bonner Straße 
2. BA Bonner Straße bis Vorgebirgstraße 
3. BA Vorgebirgstraße bis Höninger Weg / Eifelstraße. 
 
 
 
Die Entwurfsplanung wird circa bis Frühjahr 2028 bearbeitet. Für den Baubeginn wird Frühjahr 
2030 angestrebt. 
 
Eine Aufteilung in Planungs- und Bauabschnitte in den folgenden Leistungsphasen erfolgt ent-
sprechend den dann neugewonnenen Erkenntnissen.:

17 
 
Die Terminierung der baulichen Umsetzung der Maßnahme ist nach Klärung folgender offener 
Themen möglich: 
- Rechtsgültiger Bebauungsplan 
- Verlegung des Bischofsweges 
- Durchgang Volksgarten 
- Durchgang Zugweg 
- Maßnahmen für den Schallschutz 
- Klärung Lage Radpendlerroute über Machbarkeitsstudie 
- Flächenverfügbarkeit 
- Sondagen durch das Römisch Germanische Museum 
 
Kostenermittlung  
Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 den Bedarf für die Planung und Ermittlung der 
Ausbaukosten für die Vollendung des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Projektes „Park-
stadt Süd“ mit den Planungskosten festgestellt (2546/2018). Die seinerzeit zu Grunde gelegte 
grobe Kostenschätzung (ohne Planungs- und Baunebenkosten) in Höhe von rd. 36,9 Mio. € 
brutto resultiert aus der 31 ha großen Fläche und den projektierten Nettoausbaukosten in 
Höhe von 119 € / m² brutto. Hinzu kommen Baunebenkosten von 25% (5,525 Mio. € brutto), 
die die Gesamtplanungskosten in Höhe von 4,58 € brutto beinhalten. Somit lagen die Ausbau-
kosten im Jahr 2018 bei insgesamt rd. 42,5 Mio. € brutto.  
 
Nach der Erarbeitung der Vorplanung über das Gesamtgelände mit der Vorzugsvariante 
„Sporthof“ ergeben sich gemäß der vorliegenden Kostenschätzung Gesamtherstellungskosten 
inklusive Planungs- und Baunebenkosten in Höhe von insgesamt rd. 75 Mio. € brutto. Die aus 
der Vorplanung zu Grunde gelegte Kostenschätzung (ohne Planungs- und Baunebenkosten) 
in Höhe von rd. 59 Mio. € brutto resultiert aus der 31,8 ha großen Fläche Nettoausbaukosten 
in Höhe von 186 € / m² brutto. Die Planungs- und Baunebenkosten erhöhen sich demzufolge 
um 15 Mio. €, s.u. Tabelle zu den Baunebenkosten. Gegenüber dem o.g. angenommenen 
Kostenrahmen von 42,5 Mio. € brutto aus dem Jahr 2018 bedeutet der aktuelle Gesamtkos-
tenrahmen in Höhe von rd. 75 Mio. € brutto eine Steigerung in Höhe von 32,5 Mio. € brutto.  
 
Im Weiteren werden die reinen Bau-, Planungs- und Baunebenkosten für die Vorplanung mit 
der Vorzugsvariante „Sporthof“ detailliert beschrieben. Aussagen zu den Kosten mit der Alter-
nativvariante – „Sportfeld für die Uni“ werden in einem separaten Abschnitt weiter unten be-
handelt. 
 
Voraussichtliche Baukosten für die Vorplanung mit der Vorzugsvariante Sporthof gemäß aktu-
eller Kostenschätzung:  
Im Rahmen der Erarbeitung der Vorplanung bzw. der Leistungsphase 2 wurde eine Kosten-
schätzung nach DIN276 für die Zielplanung angefertigt.  
 
Die voraussichtlichen Baukosten betragen insgesamt 59 Mio. € brutto und übersteigen die im 
Bedarf 2018 angenommenen Kosten in Höhe von 36,9 Mio. € brutto. 
 
Die o.g. Angaben beruhen auf der Kostenschätzung Stand November 2022 des beauftragten 
Landschaftsarchitekturbüros. Die vorgelegten Baukosten sind aktuelle Baukosten wie sie zum 
gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt und berechenbar sind. Ein Risikozuschlag ist nicht einkalku-
liert. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen auf dem Markt sind zum jetzigen Zeitpunkt 
hierzu keine seriösen Aussagen möglich. 
 Baukosten IGG ge-
samt gerundet 
(brutto) nach jetzi-
gem Kenntnis-stand 
(ohne Planungs-/ 
Baunebenkosten) 
Baukosten IGG gesamt 
gerundet (brutto) gem. 
Bedarfs- feststellungs-
beschluss (ohne Pla-
nungs-/ Baunebenkos-
ten) 
Differenz 
(brutto) 
Baukosten Gesamtkosten 59 Mio. € 36,9 Mio. € 22,1 Mio. €

18 
 
Ein Teil der Baukosten beruht auf Planungen bzw. Erfordernissen, die ursächlich auf andere 
Teilprojekte des Großbauvorhabens Parkstadt Süd zurückgehen. Hierzu zählen die Erstellung 
der Versickerungsflächen und die Anlage des Parksees als Starkregenretentionsvolumen für 
die Quartiere der Parkstadt Süd. Hinzu kommen 20.000 m² Spielflächen, die sich aus den Be-
darfen der neuen Wohnquartiere der Parkstadt Süd und der umliegenden bestehenden Quar-
tiere, die hier nachgewiesen werden müssen, ergeben. Darüber hinaus erfordert die Gestal-
tung der Grünfläche u.a. wegen der zuvor genannten Punkte eine intensive Bodenmodellie-
rung des Geländes mit einem geeigneten Bodenmanagement. Ein weiterer Aspekt ist der 
Rückbau und die Wiederverwendung von Elementen, Materialien, Baumverpflanzungen aus 
dem Pionier- und Sportpionierpark.  
 
Noch nicht berücksichtigt sind hierin folgende Kosten: 
- Durchgang Volksgarten 
- Durchgang Zugweg 
- Durchgang Rheinufer 
- Straßenübergänge 
- Bodenmanagement 
- Umbau der Bestandsgebäude im „Sporthof“ 
- Maßnahmen für den Schallschutz 
- Preissteigerungen aufgrund der Preisentwicklung auf dem Markt 
- Grabungen im Bereich der Bodendenkmäler durch das Römisch Germanische Mu-
seum 
- Eventuelle Radpendlerroute  
- Das Erfordernis der in den Plänen nachrichtlich dargestellten Lärmschutzwand wird im 
Auftrag der Verwaltung gutachterlich geprüft und ist nicht in den Kosten erfasst.  
 
Aufgrund der noch ausstehenden Festlegungen zugrundliegender Planungsparameter zum 
Zeitpunkt der Kostenschätzung, der Lärmschutzwand, weiterer Abstimmungen mit den Pla-
nungen der Deutschen Bahn, des Grundstückserwerbs sowie der Abstimmung mit den Teil-
projekten des Gesamtprojektes Parkstadt Süd sind Änderungen zu erwarten.  
Für den Boden sind auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse Annahmen in Bezug auf die 
Entsorgung getroffen und Toleranzen eingerechnet worden.

19 
Zu den Baunebenkosten 
In den Gesamtkosten sind gem. DIN 276 Kostengruppe 700 Baunebenkosten mit 25 % in den 
Gesamtkosten enthalten. Hierzu zählen weitere erforderliche Gutachten, Honorare und beson-
dere Leistungen gem. Darstellung im Bedarfsfeststellungsbeschluss.  
 
 25 % Baunebenkosten 
inkl. Honorarkosten ge-
rundet (brutto) nach jet-
zigem Kenntnisstand 
25 % Baunebenkos-
ten inkl. Honorarkos-
ten gerundet (brutto) 
gem. Bedarfsfeststel-
lungsbeschluss 
Differenz 
(brutto) 
Gesamtkosten 15 Mio. € 5,525 Mio. € 9,475 Mio. € 
 
Kosten der Alternativvariante – Sportfeld für die Uni 
Für den gesamten westlichen Planungsbereich - westlich der Vorgebirgstraße - fallen Brutto-
baukosten in Höhe von 16,5 Mio. € an. In der Alternativvariante mit dem hier vorgesehenen 
Fußball-Großspielfeld fallen insgesamt Bruttobaukosten in Höhe von insgesamt 18,1Mio. € an. 
Dies entspricht einem Unterschied von insgesamt rd. 1,6 Mio. € brutto. Hinzu kommen ca. 
25% Baunebenkosten.  
 
Für eine Umgestaltung des Bereiches in die eine oder andere Variante sind folgende Punkte 
zu berücksichtigen: 
- Abbruch der Bestandsgebäude 
- Sanierung der Bestandsgebäude 
- Umgestaltung der angrenzenden Flächen mit Grünflächen, Wegen, Anzahl der Baum-
neupflanzungen sowie die Flächen für zusätzliche Bewegungsangebote  
- Erforderliche Baumfällungen und Baumneupflanzen und weiterer Neupflanzungen   
 
Eine sachgerechte Kostenaufteilung auf ggf. andere zuständige Dienststellen wird erst im wei-
teren Planungsverlauf möglich.  
 
Finanzierung  
 
Mit Beschluss 2546/2018 hat der Rat am 18.12.2018 den Bedarf für die Planung und Ermitt-
lung der Ausbaukosten für die Vollendung des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Projektes 
„Parkstadt Süd“ mit Gesamtplanungskosten in Höhe von 4.581.500 € festgestellt, die Verwal-
tung mit der Durchführung der Submission für die Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt und 
eine erste Mittelfreigabe in Höhe von 520.000 € beschlossen.  
 
Die Kosten für die Erstellung der Entwurfsplanung (LPH 3) als Fortführung des Vorentwurfs 
(LPH 2) belaufen sich auf rd. 1,0 Mio. €. Die weiteren Mittelfreigaben erfolgen bedarfsgerecht 
im Rahmen der Bewirtschaftung.  
 
Die notwendige investive Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,0 Mio. € ist im Haushalts-
plan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der 
Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teil-
planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von 575.000 € bei Finanzstelle 6700-
1301-0-1002, Freiraumplanung Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd FW, im Haushaltsjahr 2024 
veranschlagt. Die darüber hinaus benötigte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 425.000 
€ wird im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung in der gleichen Produktgruppe aus Fi-
nanzstelle 6700-1301-0-9600, ISEK Äußerer Grüngürtel Nord (FW) bereitgestellt, da sich die 
Maßnahme verzögert. 
 
Die im Haushaltsplan 2023/2024 im v.g. Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6700-1301-0-1002, 
Freiraumplanung Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd FW veranschlagten Auszahlungsermächti-
gungen verlagern sich in Folgejahre und werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 
2025/2026 an die aktuelle Mittelabflussplanung angepasst, die sich wie folgt darstellt:  
 
Jahr 2025 2026 2027 2028

20 
EUR 300.000 300.000 300.000 100.000 
 
Die Freiraumplanung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ stellt eine Investition im als Fest-
wert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kom-
munalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziel-
len Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im 
Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den Ergeb-
nisplan. 
 
Die im Haushaltsplan 2023/2024 berücksichtigten korrespondierenden Festwertaufwandser-
mächtigungen verlagern sich gleichfalls in Folgejahre und werden entsprechend der investi-
ven Mittelabflussplanung im Hpl.-Entwurf 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung im Teilergebnis-
plan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentli-
ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige or-
dentliche Aufwendungen, ab dem Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt. 
 
Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2025/2026 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erfor-
derlichen Aufwandsermächtigungen, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Die für die Umsetzung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ notwendigen Herstellungskosten 
sind noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Die diesbezügliche Ausweisung der Maß-
nahme in der Liste der Großbauprojekte (lfd. Nr. 120), es handle sich um 75 Mio. € beschlos-
senes Baubudget, war dahingehend ggf. missverständlich (3165/2022).  
 
Wie in der Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung (2546/2018) in Anlage 3 dargelegt, wird 
eine Ausbaukostenobergrenze vertraglich geregelt. Die genauen Daten liegen aber erst nach 
Vorlage der Entwurfsplanung vor. Die zu limitierenden Ausbaukosten werden sich an den 
Möglichkeiten künftiger Haushaltsbelastungen und den Förderoptionen verbindlich orientieren. 
Ein Umbauzuschlag wird vertraglich ausgeschlossen. 
 
Förderung 
Aktuell befindet sich die Verwaltung in der Neuausrichtung von Fördergebieten für die kom-
menden Jahre. Dafür werden die bisherigen Gebiete auf eine Fortschreibung bzw. Neuaufstel-
lung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie neue Räume für die Städtebauför-
derung überprüft. In diese Überprüfung werden auch die Maßnahmen der Parkstadt-Süd ein-
bezogen.  
 
Für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist die Erstellung eines Integrierten Stadtent-
wicklungskonzeptes (kurz ISEK) mit der Klärung der förderrechtlichen Voraussetzungen not-
wendig. 
 
Nach umfangreichen Beteiligungsprozessen von Bürgerschaft und Politik und positivem Prü-
fergebnis, ist auf dieser Basis eine Förderantragstellung für ein Stadtentwicklungsprogramm 
zu gegebener Zeit möglich. 
 
 
Bodenwertabschreibung  
Der Teilbebauungsplan zur Vollendung des Inneren Grüngürtels (entspricht: „GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd“) wird mit dem Inkrafttreten des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu einer kon-
sumtiven Haushaltsbelastung durch außerplanmäßige Bodenwertabschreibungen führen (vgl. 
2948/2020). Die Bodenwertabschreibung ergibt sich aus der Wertminderung der zukünftig 
ausgewiesenen Nutzung als Grünfläche gegenüber der aktuell höherwertigen Nutzung als be-
baubare Fläche. Der Teilbebauungsplan für den Inneren Parkstadt Süd (entspricht: „GRÜN-
GÜRTEL Parkstadt Süd“) wird in einem mehrjährigen Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Mit 
dem rechtskräftigen Bebauungsplan wird eine außerplanmäßige Bodenwertabschreibung im 
Haushalt zu berücksichtigen sein. Die Höhe der Bodenwertabschreibung wird im weiteren 
Verfahren durch die Verwaltung ermittelt und mit dem Aufstellungsbeschluss für den Teilbe-
bauungsplan Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel mitgeteilt.

21 
 
Anlagen 
Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2_Gesamtlageplan Vorentwurf 
Anlage 3_Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein 
Anlage 4_Lageplan Teilabschnitt Vorgebirgstraße bis zur Bonner Straße 
Anlage 5_Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße 
Anlage 6_Vorentwurfsbeschreibung 
Anlage 7_Rahmenbedingungen 
Anlage 8_Umsetzung der Projektziele 
Anlage 9_Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung 2022 
GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln)

Anlage 15 Präsentation Fachgespräch 18.03.2025

11295 Zeichen

Parkstadt Süd
Innerer Grüngürtel
Fachgespräch
18. März 2025

Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel
Fachgespräch
• Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld
Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen
• Einführung
• Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und 
Alternative „Sportfeld für die Uni“
• Fragen

Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel
Fachgespräch
• Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld
Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen
• Einführung
• Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und 
Alternative „Sportfeld für die Uni“
• Fragen

4
Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs 
GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd
2446/2024
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt 
„GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die 
Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 
3.200 m² innerhalb des Inneren Grüngürtels Parkstadt 
Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenlabor 
ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die Entscheidung über die Variante „Sporthof“ oder 
„Sportfeld für die Uni“ im Planungsbereich West 
erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.“

Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel
Fachgespräch
• Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld
Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen
• Einführung
• Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und 
Alternative „Sportfeld für die Uni“
• Fragen

6 km bestehender 
Grüngürtel
Vollendung der „letzten“ 
2,5 km

7
Städtebaulicher
Masterplan 
Innenstadt
2008
Stadt Köln
Unternehmer für die Region Köln e.V.
AS&P - Albert Speer & Partner GmbH

8
Interventionsraum 
Innerer Grüngürtel:
„Der Innere Grüngürtel ist 
kostbares Erbe der historischen 
Stadtentwicklung. Zwischen den 
dicht bevölkerten Stadtteilen 
bildet er die größte Grün- und 
Erholungsfläche.
Es gilt dieses grüne Erbe zu 
schützen und auszubauen, 
Lücken zu schließen, Schwach-
stellen aufzuwerten und eine 
zeitgemäße Nutzung der 
Landschaft zu ermöglichen.“
Zitiert aus: Städtebaulicher Master-
plan Innenstadt Köln, November 2008

Der Innere Grüngürtel wirkt 
bereits jetzt als:
- Kaltluftentstehungsgebiet
- Frischluftschneise
- Versickerungsfläche im 
großflächig versiegelten 
Zentrumsbereich 
- Innerstädtischer Lebens-
raum für Flora und Fauna
- Die großflächige 
Entsiegelung wirkt sich 
positiv auf die 
stadtklimatische Situation aus 
(DWD Studie)
- Identitätsstiftender Raum für 
über 1 Mio. Kölnerinnen und 
Kölner
Bedeutung des Inneren
Grüngürtels für das 
Stadtklima
© Stadt Köln

10
Fläche Projektgebiet: 960.000 m²
 Öffentliche Freiräume: 
400.000 m²
 Bau- und sonstige Flächen: 
560.000 m²
Integrierte Planung der 
Parkstadt Süd mit 
besonders hohem Anteil an 
öffentlichen Freiräumen
© RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
58%
Bau- und 
sonstige 
Flächen
42%
Öffentliche 
Freiräume

Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel
Fachgespräch
• Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld
Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen
• Einführung
• Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und 
Alternative „Sportfeld für die Uni“
• Fragen

12
Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd
• Vollendung des Inneren Grüngürtels von der 
Luxemburger Straße bis an den Rhein
• Ca. 32,5 ha neue öffentliche Grünfläche, 
2,5 km lange Erweiterung
• 20.000 m² neue Spielplatzflächen
• Sportangebote für vereinsungebundenen Sport

13
© RMP SL
Konzept Vorplanung
Vorentwurf GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd

14
© RMP SL
Planungsbereich West / Eifelwall
Planungsbereich West: vom Sportpark zum Eifelwall
- Anbindung des IGG PS an den Eifelfall durch eine 
offene und durchlässige Gestaltungen mit weiten 
Wiesenflächen; Planungsphilosophie mit 
begleitenden Wegen am Rand und offener Mitte
- Verbesserung der Wegeverbindungen und der 
Anbindungen (u.a. Tunnel zum Volksgarten)
- Entsiegelung von Teilbereichen
- Sportbedarf für vereinsungebundenen Sport für 
den zu erwartenden Bevölkerungszuwachs auch 
quantitativ zu begegnen
- Bündelung von „lauten“ Sport- und Spielangeboten 
für Jugendliche (Pumptrack, Skateanlage, 
Bolzplätze,…)

15
2003: Grün- und Freiflächenplan/
Nutzungskonzept Innerer Grüngürtel
Der Grün- und Freiflächenplan hat 
bereits 2003 ein Nutzungskonzept für 
den Inneren Grüngürtel festgelegt, 
welches heute noch gültig ist!
Schwerpunkt für den Planungsbereich 
West / Eifelwall ist hier Sport. 
Die Flächen des Jean-Löring-Sportparks 
sind hier als Vereinsgebundene 
Sportflächen ausgewiesen. 
Der Bereich nördlich des Jean-Löring-
Sportparks ist für eine 
vereinsungebundene Nutzung als 
Freiraum für Jugendliche vorgehalten.

16
© RMP SL
Abstimmung Sport
Untersuchung Varianten – Sporthof

17
Abstimmung Sport
Untersuchung Varianten – Sporthof 
Ansätze der Planung: 
• Fokus auf Individual und sportvereins-
unabhängige Bewegungsangebote 
• Nutzung von Bestandsgebäuden für den 
vereinsungebundenen Sport: 
I. Sporttreff, Fitness, Tanzschule und öffentl. WC
II. Urban Sports und überdachte Sportfläche für 
Yoga/Gymnastik
III. Jugendtreff und Café im Bestand 
• Parkouranlage und Multifunktionsflächen 
(Streetball, Tischtennis und Teqball)
• Schaffung eine Freiraumverbindung mit offenen 
Rasenflächen von Vorgebirgsglacisweg zur 
Vorgebirgsstraße

18
Abstimmung Sport
Untersuchung Varianten – Sporthof „… Somit stellt die Konzentration der 
Sportflächen im westlichen Bereich des 
Grüngürtels am Vorgebirgsglacisweg in 
Kombination mit dem Jean-Löring-Sportpark 
eine schlüssige Lösung dar, die auch für die 
benachbarten Stadtteile mit mangelnden 
Sportflächen neue Angebote in erreichbarer 
Nähe schafft. (…)
Die Zentrierung der Sportangebote auf den 
„Sporthof“ und die Sportwiese mit 
Bewegungsangeboten sowie die Spiel- und 
Bewegungsflächen im Grüngürtel scheinen 
angemessen zu sein.“ 
Aus: Bedarfsanalyse Sportamt

19
Abstimmung Sport
Untersuchung Varianten – Sporthof 
Vorzugsvariante der Verwaltung „Sporthof“
Mitgezeichnet von Dezernat 3, Dezernat 4 (Amt 
40/Amt 52), Dezernat 6 (Amt 61) und Dezernat 
8 (Amt 67)
Eingabe bei der Mitzeichnung: 
„Bei der Entscheidung für ein Großspielfeld sind 
die im „Sporthof“ entfallenden Spiel- und 
Sportflächen an anderer Stelle einzuplanen.“
Bruttobaukosten liegen in Höhe von 16,5 Mio. €

20
Abstimmung Sport
Untersuchung Varianten – Sporthof Fazit: 
 Nutzungskonzept des Inneren Grüngürtels 
aus 2003 wird umgesetzt
 offener und durchlässiger Charakter mit 
weiten Wiesenflächen wie es im 
bestehenden und neu geplanten Inneren 
Grüngürtel der Fall ist. 
 Nutzung von Bestandsgebäuden
 Bedarfe für den vereinsungebundenen 
Sport gemäß Sportbedarfsermittlung 
können abgedeckt werden. 
Bei der Entscheidung für ein Großspielfeld 
müssten die dann im „Sporthof“ 
entfallenden Spiel- und Sportflächen an 
anderer Stelle eingeplant werden. 
 Variante mit den niedrigeren Baukosten

21
© RMP SL
Abstimmung Sport
Untersuchung Varianten – Großspielfeld

22
© RMP SL
Abstimmung Sport
Untersuchung Varianten – Großspielfeld 
Ansätze der Planung: 
• Fußball-Großspielfeld mit den Maßen 68 m x 
105 m vorgeschlagen. 
• Die Spielfeldgröße mit Ballfangzaun entspricht 
dem DFB-Standard. 
• Nutzung eines Bestandsgebäude als Sportreff 
und Umkleide
• Multifunktionsfläche mit Angeboten für Urban 
Sports
• Notwendige Baumfällungen entlang des 
Vorgebirgsglacisweg
• Bruttobaukosten in Höhe von insgesamt 
18,1 Mio. €

23
© RMP SL
Abstimmung Sport
Untersuchung Varianten – Großspielfeld Fazit: 
 Pot. Deckung von Bedarfen für die Schul-
und Vereinssport
 Kompensation für die Entwicklung der Uni 
Köln am Zülpischer Wall – „Zweckbindung 
Uni“
 Nutzung von einem Bestandsgebäude
 Bedarfe für den vereinsungebundenen 
Sport aus dem „Sporthof“ gemäß 
Sportbedarfsermittlung müssen bei der 
Entscheidung für ein Großspielfeld dann an 
anderer Stelle eingeplant werden. 
 Notwendige Baumfällungen
 Variante mit den höheren Baukosten

Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel
Fachgespräch
• Flächenbedarfe für den Vereins- und 
Schulsport

25
Baulicher Masterplan (HSEP) 
der Universität zu Köln sieht seit 
2012 eine mögliche Bebauung 
des Areals „Zülpicher Wall“ vor 
 Wegfall des vorhandenen 
Spielfelds
Die Umsetzung gemäß 
Stufenplan war bis 2025 
vorgesehen.

26
Seit 2012
- keine Entwicklung am Zülpicher Wall; 
- kein B-Plan in Aufstellung oder Planverfahren bekannt; 
- kein LOI für die Entwicklung.
17.06.2024: Universität zu Köln bestätigt Interesse am 
Großspielfeld im IGG PS als Ersatz für die derzeitigen 
Sportflächen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens IGG PS.
Universität bittet, wenn möglich, um die Berücksichtigung
Der Universität wurde die Möglichkeit angeboten, einen 
Sportplatz auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd zu 
nutzen. Dies wurde jedoch von Universität mit Hinweis auf 
die zu große Entfernung vom Campus abgelehnt. 
Dezernat IV:  „Eine Deckung der o.g. Bedarfe über die 
Herrichtung der Sportanlage Vogelsanger Straße ist 
ebenfalls denkbar.“ (Zitat Mitzeichnungsverfahren 
2446/2024)

27
Fazit: 
 Es besteht keine Verpflichtung der Stadt Köln, die Fläche 
für die Universität zu berücksichtigen
 Es bestehen keine Abhängigkeiten zwischen der 
Entwicklung des IGG PS und der Umsetzung des 
Baulichen Masterplan (HSEP) der Universität zu Köln 
 Es bestehen Alternativstandorte für das Großspielfeld 
der Universität
 Bei der Entscheidung für ein Großspielfeld sind die dann 
im „Sporthof“ entfallenden vereinsungebundenen Spiel-
und Sportflächen an anderer Stelle einzuplanen. Dies ist 
nicht auf anderen Flächen im Inneren Grüngürtel 
möglich, da dort bereits sämtliche Kapazitäten 
ausgeschöpft sind.

28
Bildungsinfrastruktur
Quelle: Integrierte Planung
Amt für Schulentwicklung (Amt 40)
Die Vorlage 2446/2024 wurde im 
Mitzeichnungsverfahren ohne 
Maßgabe mitgezeichnet
Es wurden keine weiteren Bedarfe für 
den Schulsport gemeldet

29
Köln Parkstadt Süd – Bildungscampus 
Alteburger Straße
Vertiefte Voruntersuchung zu den Schulbauvorhaben
„…Empfehlung: Durch die Anordnung beider Schulen in 
einem Gebäudekomplex ergeben sich Potentiale und 
Synergiemöglichkeiten, die gegebenenfalls Einfluss auf die 
Raumbedarfe haben.“
 „Beide Schulen lassen sich in einer für heutige 
Schulbauten angemessenen Verdichtung … in einem 
Gesamtgebäude organisieren.“
 Außensport findet auf dem Dach der Sporthalle statt

30
Stellungnahme Sportamt zum 
Bauleitplanverfahren (02.07.2024)
„…Bei der gesamtheitlichen Betrachtung ist darauf zu 
achten, dass die geplanten Turnhallen nach Schulschluss 
auch von den ansässigen Vereinen genutzt werden können. 
Die Räumlichkeiten an den neuen Schulstandorten sollten 
den Vereinen zur Sportausübung angeboten werden. 
Zudem sollte über Sport auf Dächern das Bewegungs- und 
Sportangebot …ergänzt und ausgeweitet werden. …
Eine Öffnung der Schulhöfe wird gewünscht, um auch hier 
Flächen der Allgemeinheit nach Schulschluss für Bewegung 
und Spiel anbieten zu können.“

31
Kölner Stadt-Anzeiger 
Montag, 10.März 2025

Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel
Fachgespräch
• Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld
Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen
• Einführung
• Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und 
Alternative „Sportfeld für die Uni“
• Fragen

33
Einladung
Eröffnung des Sportpionierparks
im Inneren Grüngürtel 
Wann: 27. März 2025, 11.30 Uhr
Wo: Gelände des Sportpionierparks (Bonner Straße, 
Höhe Koblenzer Straße , 50968 Köln)

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

871 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Siehe Mitteilung 0932/2022.  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein

8479 Zeichen

VI
IV
V
V
I
V
V
V
VIII
XV
II
V
V
I
I
XV
XV
VII
VII
VI
III
II
II
III
VIII
V
VIII
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IV
IV
II
III
V
IV
X
V
V
II
III
V
VI
I
V
V
Hans-Abraham-
RHEIN
Alte-burger-Platz
Bonner Straße
Oberländer Werft
Fritz-Reuter-Straße
Schillerstraße
Bonner Straße
Bernhardstraße
Oktavianstraße
Koblenzer Straße
Klopstockstraße
Koblenzer Straße
Alteburger Straße
Alteburger Straße
Sechtemer Straße
Kyllstraße
Agilolfstraße
Oberländer Wall
Maternuskirchplatz
Veledastraße
Siegfriedstraße
Siegfriedstraße
Ohmstraße
Südbrücke
Ochs-Weg
Gustav-Heinemann-Ufer B51/B9
Mainzer Straße
Bonner Wall
Schönhauser Straße
Friedenspark
KVB-Tunnel
Hundefreilauffläche
Alteburg
Alteburger Straße
Alteburger Wall
Alteburger Wall
Alteburger Straße
Schönhauser Straße
Marktstraße
Agrippinaufer
0,5 %
0,25 %
3,5 %
5,0 %
3,0 %
0,5 %
2,5 %
1,5 %
2,0 %
1,0 %
1,5 %
3,0 %
(46,50)
(46,50)
(46,50)
(42,10)
(42,10)
(45,35)
(42,05)(44,85)
(47,40)
(47,10)
(41,40)
(41,35)
(41,30)
(45,45)
(46,00)
(42,08
(42,16)
(45,70)
(44,90)
(45,28)
(45,30)
45,90
41,85
46,50
43,00
46,25
41,0042,20
44,00
44,00
41,00
(49,40)
(48,20)
(46,40)
(47,20)
(46,80)
(51,00)
(46,40)
(49,90)
(47,50)
(49,15)
(48,25)
(47,50)
(46,25)
(49,65)
(47,25)
(54,25)
(46,60)
(47,20)
(47,20)
(48,10)
(49,05)
(48,80)
(48,80)
(48,60)
(49,75)
(49,65)
(47,35)
(49,50)
48,80
53,00 50,00
49,10
53,00
47,70
46,50
46,50
46,75
49,25
49,05
48,50
51,00
51,00
49,00
48,00
48,00
47,20
49,2048,15
48,70
45,00
46,50
46,45
49,45
48,85
47,80
48,20
47,20
46,20
48,90
46,23
49,00
47,80
(48,90)
(48,85)
(48,70)
(54,00)
52,00
5,00 3,50
3,50
3,00
3,00
4,00
4,00
4,00 3,00
4,00
4,00
4,00
2,50
2,50
Bildungslandschaft,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Brückenerweiterung (Nord- und
Südvariante) - S16 - in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Spielplatz "Festung",
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Stadtkante mit Betonstufe
Historisches Fort II Nikolaus
Denkmalschutz (Bodendenkmal)
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt
Süd)
Sitzstufe Beton
Rasenböschung
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Parkwege,
wassergebundene Wegedecke
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Urban Gardening
Kölner Neuland e.V.
Spielplatz "Wall / Klettern" ,
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur
Schallschutzwand
Spielplatz "Bewegung",
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Stadtkante mit Betonstufe
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Rasenböschung
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Schallschutzwand,
in Abstimmung
Gleisanlagen (Nord- und Südvariante)
 - S16 -  in Planung, nachrichtliche
Darstellung
Rheinbalkon
Terrassierte Rasenfläche
mit Sitzstufen
Zuwegung Rheinufer,
beschichteter Asphalt
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Stadtkante mit Betonstufe
Bolz- und Streetballplatz
Sitzstufe Beton
Durchgang zum Rheinufer,
beschichteter Asphalt
Durchgang zum Friedenspark
(Bestand)
Schallschutzwand,
in Abstimmung
S-Bahnhof (Nord- und Südvariante)
- S16 - Bonner Wall in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Gleisanlagen (Nord- und Südvariante)
 - S16 -  in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Vorhaltung Schotterrasen als
Revisionsweg zur
Schallschutzwand
Parkweg
wassergebundener Weg
Böschung Wiese
Gleisanlagen (Nordvariante)
- S16 -  in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Calisthenicsbereich, in Abstimmung
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
Vorleistung
Straßentunnel (Bestand)
Durchgang / Unterführung,
in Abstimmung
Böschung,
Strauch- und Baumpflanzung
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
4,00
3,00
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung
2,5 %
(50,60)
50,70
Sportflächen -
Aktivflächen für
sämtliche Altersgruppen
Spielflächen -
Kinderspielplätze
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
LEGENDEGrenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung)
Planung Deutsche Bahn AG
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020,  Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude / Topographie
Höhen, Bestand
Höhen, Planung
Bemaßung Wegebreiten -
Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m,
Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m
Befestigte Flächen / Einbauten
VIII
Gefällerichtung
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
5,00
Historisches Fort II
Bodendenkmal
Stützwand  |  Sitzstufen -
Betonfertigteile
Spielplatzgestaltung, Spielgeräte  |
Sportfelder, Sportgeräte
(beispielhafte Darstellung)
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
Baumrigolen - Unterirdischer
Retentionsraum (Wasserspeicher),
Rasenmulden und Staudenpflanzung
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
Vegetationsflächen IGG
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Urban Gardening -
Kölner Neuland e.V.
Baum, Planung - Neupflanzung
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Schallschutzwand in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Planungsbereich West
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 04.11.2022
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_08.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Lageplan Planungsbereich Ost
Vorplanung
Planungsbereich Ost 04.11.2022
1:1000
-
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 04.11.2022
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
20-130_2_lp_08
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer

Anlage 8 Umsetzung der Projektziele

12433 Zeichen

Anlage 8 
1 
GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 
Umsetzung der Projektziele 
Mit Bearbeitungsbeginn durch das beauftragte Landsc haftsarchitekturbüro RMPSL.LA wurden auf 
Basis des Leitbildes der Parkstadt Süd das Leitbild  für das Teilprojekt GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 
erarbeitet und neu gewichtet: Grün – sozial – Urban. Die Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgte unter 
Beachtung dieser in der Grundlagenermittlung definierten Projektziele. 
Klimapark/ Nachhaltiger Park: 
Die Vollendung des Inneren Grüngürtels (IGG) ist ei n Zukunftsprojekt, das wegweisend für die Stadt 
Köln ist. Die Umweltbedingungen haben sich in den l etzten Jahrzehnten deutlich verändert, 
insbesondere die heißen Sommer der letzten Jahre ha ben gezeigt, wie wertvoll innerstädtische 
Grünräume für die Frischluftbildung sind und welchen positiven Einfluss sie auf das Stadtklima haben. 
Als Zukunftsprojekt muss der GRÜNGÜRTEL auf diese r eagieren, um nachhaltig und Vorbild für 
weitere Grünentwicklungen zu sein.    
Um den Anspruch des Klimaparks erfüllen zu können, muss ganzheitlich geplant werden – dies 
bedeutet z.B. ein nachhaltiges Boden- und Regenwass ermanagement, klimaangepasste 
Vegetationsplanung und -pflege und Auswahl nachhaltiger Materialien und Ausstattungselemente. Die 
notwendigen Klimaparkkriterien werden detailliert i m Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt. 
Erläuterungen zu den Zielen des Regenwassermanageme nts und Boden und Topographie sind den 
Projektzielen 4 und 5 zu entnehmen. 
Stadt-Impuls:  
Als Bindeglied zwischen den Stadtvierteln Südstadt,  Bayenthal, Raderberg und Zollstock übernimmt 
der GRÜNGÜRTEL eine wichtige Vernetzungsfunktion. E r wird zum Impulsgeber, denn mit der 
Umplanung werden neue Wege und dadurch neue Beziehu ngen entstehen. Für die neuen 
Stadtquartiere Parkstadt, Markstadt und Bildungslan dschaft stellt der GRÜNGÜRTEL das Rückgrat 
dar, das Verbindung und Initial zugleich ist. 
Nicht nur für die angrenzenden Stadtviertel, sondern bis zum rechtsrheinisch gelegenen neuen Deutzer 
Hafenviertel wird die neue Parkanlage eine entschei dende Rolle im zukünftigen Mobilitätskonzept 
spielen. 
Durch die Anbindung der neuen Stadtbahn S16 und den  geplanten Haltepunkt Bonner Wall wird der 
GRÜNGÜRTEL an die Kölner Innenstadt angebunden. Zudem wäre die Verbindung über die S16 nach 
Köln-Deutz und zum TH Campus in wenigen Minuten möglich.  
Im GRÜNGÜRTEL sind zwei neue Durchgänge für Fußgänger und Radfahrer geplant, die den Park mit 
der Südstadt und dem Volkgarten verbinden sollen. Der erste Durchgang liegt in der Verlängerung des 
Zugweges am Bonner Wall. Dieser vernetzt die Parkmi tte mit der Südstadt. Es werden durch den 
Durchgang aber auch Verbindungen zu den neuen Baugebieten entstehen, so dass die Stadtquartiere 
miteinander verknüpft werden. 
Südlich der Großmarkhalle sieht die Integrierte Planung eine neue Stadtbahnlinie mit neuem Haltepunkt 
vor. Über den Durchgang am Zugweg und die kurze Wegeverbindung, könnte die Anbindung zur neuen 
Stadtbahnlinie für die Südstadt hergestellt werden.  
Der zweite Durchgang ist im Parkbereich West zwischen Volksgarten und Südstadion vorgesehen und 
verbindet somit die beiden städtisch bedeutsamen Gr ünanlagen und schafft eine Verknüpfung 
zwischen den Stadtvierteln Südstadt und Zollstock. Durch die geplante Fuß- und Radwegeverbindung, 
die durch den Durchgang führt, entsteht eine verbesserte Vernetzung des Südstadions, Sportparks und 
der im GRÜNGÜRTEL geplanten Sportanlagen.

2 
Vollendung des Grüngürtels: 
Dieses Projekt, das bereits vor etwa 100 Jahren ini tiiert wurde, aber bisher nicht vollendet werden 
konnte, liegt den Kölner*innen ganz besonders am He rzen. Neben dem Dom und dem Rhein ist der 
GRÜNGÜRTEL eines der wichtigsten Identifikationsmer kmale der Stadt Köln. Seiner Vollendung 
kommt eine stadthistorische Bedeutung zu, nicht nur  für die Lesbarkeit der Stadtstruktur und die 
Sicherung zeitgemäßer Funktionalität, sondern auch mit dem Anspruch eines Referenzprojekts am 
Wendepunkt eines geänderten Verständnisses von Stadt, an dem Maßstäbe für die zukünftige Stadt- 
und Freiraumentwicklung gesetzt werden. 
Regenwassermanagement: 
Die Planung des GRÜNGÜRTELS und der benachbarten ne uen Stadtquartiere soll als Ganzes 
erfolgen. Durch gemeinsame Kommunikation und Austau sch im Planungsprozess werden der 
GRÜNGÜRTEL und die neuen Quartiere künftig voneinan der profitieren. Das in den neuen 
Stadtquartieren anfallende Regenwasser soll gemäß I ntegrierter Planung im Park gesammelt, 
gespeichert und versickert werden. Die an der südli chen parkkante angeordneten 
Versickerungsbändern dienen der Regelentwässerung u nd entlasten somit das umliegende 
Entwässerungsnetz. Der in der Parkmitte angeordnete See dient aus entwässerungstechnischer Sicht 
primär als Retentionsraume für Starkregenereignisse. Das im GRÜNGÜRTEL anfallende Regenwasser 
soll vor Ort versickert werden. 
Als Grundlagen zur Beurteilung des Regenwassermanag ements dienen aktuell das in 2017 
abgeschlossene Konzept ‘Regenwassermanagement Parkstadt Süd‘ von BCE Björnsen Beratende 
Ingenieure (BCE), die Hochwassergefahren, Grundwass ergefahren- und Starkregengefahrenkarte 
sowie der Leitfaden Dimensionierung von öffentlichen Kanalanlagen und zum Starkregennachweis, der 
wasserwirtschaftliche Fachbeitrag MUST und ein Ausz ug der Fließwege des 30-jährlichen 
Hochwasserereignisses Parkstadt Süd. 
Aufgrund des vorhandenen Bodendenkmals Fort II wurd e die Lage des Parksees im Rahmen der 
Vorplanung angepasst. Analog hierzu wurden die Vers ickerungsflächen entlang der städtebaulichen 
Kante, welche das in den neuen Stadtquartieren Park stadt und Marktstadt anfallende Regenwasser 
zurückhalten, angepasst. Zusätzlich sollen Baumrigo len entlang der Stadtkante Regenwasser 
speichern und zur Bewässerung der Bäume nutzen. RMP SL.LA schlägt zudem vor, Spielflächen 
nördlich der Bildungslandschaft durch eine entsprec hende Gestaltung kurzfristig als 
Starkregenretentionsraum zu nutzen. Die quartiersre levanten Retentionsräume wurden durch 
RMPSL.LA verortet und das Speichervolumen wurde anh and der vorliegenden Berechnung von BCE 
abgeglichen. Zur Konkretisierung des Regenwassermanagements und der detaillierten Ermittlung der 
anfallenden und zu speichernden Regenwassermengen b edarf es weiterer Abstimmungen. Hierfür 
wurde seitens der Verwaltung mit Unterstützung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) ein 
Gutachten in Auftrag gegeben, welches voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 vorliegen 
soll. Dieses Gutachten wird die Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung und die Entwurfsplanung 
festlegen. 
Bei der Regenwasserbewirtschaftung und Anlage eines Parksees“ ist folgendes als Bedingungen aus 
der Freiraumplanung für die Entwässerungsplanung besonders zu beachten: 
• Im Planungsbereich des GRÜNGÜRTELS soll auf den Gr ünflächen und den befestigten 
Flächen anfallendes Regenwasser weitestgehend versi ckert werden. Die Entwässerung 
größerer Sportflächen ist im Rahmen der Entwurfsplanung abzustimmen.  
• Aufgrund der jetzigen Kenntnis zur Lage des Bodend enkmals erfolgte die Verschiebung des 
Parksees im Rahmen der Vorplanung.  Ob die Verschiebung wesentliche Veränderungen im 
Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Regenwas sermanagementkonzeptes mit sich 
bringt, ist noch nicht abschließend geklärt.   
• Der Parksee wird ausschließlich durch das Niedersc hlagswasser des unmittelbaren 
Einzugsgebietes gespeist. Durch Regenwasserverdunst ung kann der Wasserspiegel bis zu 8 
cm abnehmen (basierend auf Monatsmittelwerten des Niederschlags/ Monat Juli)

3 
• Um der Beeinträchtigung der Wasserqualität bei anh altender Trockenheit und durch 
Nährstoffeintrag (insbesondere durch Wasservögel) entgegenzuwirken, wird entsprechend der 
Empfehlung des Integrierten Konzeptes eine Wassertiefe des Sees von 2-3m eingeplant. Damit 
soll ein schwach eutropher Gewässerzustand erreicht werden. Die Gestaltung und Bepflanzung 
der Uferränder wird detailliert im Rahmen der Entwu rfsplanung erarbeitet und ebenfalls an 
Kriterien der Wasserqualitätsbewirtschaftung ausgerichtet. 
Boden/ Topographie: 
Die geoökologischen Standortrahmenbedingungen müsse n vor dem Hintergrund der Anpassung an 
den Klimawandel derart gestaltet werden, dass der l okale Landschaftswasserhaushalt nachhaltig und 
hinsichtlich der Verdunstungsleistungen optimiert i st. Hierbei ist neben der externen Anlieferung 
geeigneter Bodenmaterialien ggf. auch die Verwertung anstehender Bodenmaterialien möglich. 
Die Verwertung von geeigneten Bodenmaterialien vor Ort hätte zudem positiven Einfluss auf die Kosten 
der Entsorgung sowie des Weiteren auch positive kli matechnische Aspekte, da die notwendige 
Entsorgungslogistik minimiert werden kann. 
Im Zuge der weiteren Planungsschritte wird darauf geachtet, dass Bodenmanagement im Hinblick auf 
diese Anforderungen zu schärfen. 
Die Fläche des temporären Pionierparks muss oberhal b des Vlieses entfernt werden, die 
darunterliegenden Auffüllungsmaterialien werden im Hinblick auf Verwertungsmöglichkeiten 
spätestens nach der Entfernung abfallrechtlich eingestuft.

4 
Eingänge und Wegebeziehungen: 
Durch die Umgestaltung des Projektgebiets in eine großzügige Parkanlage entstehen zahlreiche neue 
Wegeverbindungen, welche die Stadtquartiere besser miteinander vernetzen, aber zugleich auch ein 
Bewusstsein für die Kürze der Wege aufzeigen, die g ut zu Fuß oder per Fahrrad genutzt werden 
können. Da das Projektgebiet direkt an den Rhein an grenzt, entsteht an dieser Stelle einerseits der 
Eingang zum Park aber auch die Anbindung an das Rheinufer.  
Mit der Vollendung des Grüngürtels wird die lang ersehnte durchgängige Verbindung vom bestehenden 
Grüngürtel bis zum Rhein realisiert. Das Parkwegesy stem im GRÜNGÜRTEL schafft neue 
Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer, verne tzt damit die bestehenden Stadtviertel 
Südstadt, Bayenthal, Raderberg und Zollstock mitein ander und bindet die neuen Baugebiete der 
Parkstadt Süd an. Diese vernetzende Wirkung wird zudem durch die beiden geplanten Durchgänge am 
Zugweg und zwischen Südstadion und Volksgarten unte rstützt. Durch die kurzen Wegeverbindungen 
aus den angrenzenden Stadtvierteln zum und durch den GRÜNGÜRTEL wird der Park schnell in den 
Alltag der Bewohner*innen integriert werden und Erh olungs- sowie Freizeitraum werden. Derzeit wird 
über  die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie beauftragt, mit welchem die Verträglichkeit von schnellen 
Radwegen im gesamten Inneren Grüngürtel (Bestand und geplanter Abschnitt bis zum Rhein) geprüft 
werden.  
Spiel und Sport: 
Mit der Vollendung des Inneren Grüngürtels entsteht für die Kölner*innen eine großzügige Parkanlage, 
die für Freizeitnutzung und Erholung einen hohen St ellenwert einnimmt. Insbesondere in den 
benachbarten Wohnquartieren besteht ein großer Nutzungsdruck auf die Spiel- und Sportflächen des 
GRÜNGÜRTELS. Die quantitative Anforderung an Spielf lächen leitet sich aus der Anzahl der in der 
Parkstadt geplanten Wohneinheiten ab. 
Im Rahmen der Vorplanung hat RMPSL.LA das Spiel- und Sportkonzept in enger Abstimmung mit der 
Verwaltung erarbeitet. Abgeleitet aus der Bebauung besteht insgesamt für den GRÜNGÜRTEL eine 
Flächenanforderung von 20.000m² für Spielplätze, Urban Sports-Flächen (Trendsportflächen für Kinder 
und Jugendliche bis 18 Jahre) und Bolzplätze. Vom R heinzugang im Osten bis zum Gleisdreieck im 
Westen des GRÜNGÜRTELS werden Spielplätze für Kinde r und Jugendliche unterschiedlicher 
Altersstufen mit verschiedenen Spielangeboten gepla nt. Die detaillierte Entwicklung der Spiel- und 
Sportplätze erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung. Zu diesem Zeitpunkt ist hierzu eine weitere 
dezidierte Kinder- und Jugendbeteiligung vorgesehen. 
Ein Park für Alle: 
Der GRÜNGÜRTEL ist ein Park der Kölner*innen. Er is t nicht nur Stadtteilpark der benachbarten 
Wohnviertel, sondern darüber hinaus ein Park für di e gesamte Stadtbevölkerung, welche die 
Großzügigkeit des grünen Rückzugsorts inmitten der Stadt sowie die verschiedenen Spiel- und 
Sportangebote genießen wird. Der GRÜNGÜRTEL ist ein  Park für alle Generationen und sozialen 
Gruppen, der sich als öffentlicher städtischer Raum vielen Herausforderungen und Ansprüchen stellen 
muss, um seiner sozialen Funktion gerecht zu werden  und einen Mehrwert, nicht nur für direkte 
Anwohner*innen und Nutzer*innen, sondern für alle Kölner*innen zu schaffen.

Anlage 6 Beschreibung der Vorplanung

20662 Zeichen

1 
Anlage 6 
GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 
Beschreibung der Vorplanung (Leistungsphase 2) 
Konzept 
Die Vollendung des Inneren Grüngürtels (IGG) ist ei n Projekt, das wegweisend für die Stadt Köln ist. 
Die Umweltbedingungen haben sich in den letzten Jah rzehnten deutlich verändert, insbesondere die 
heißen Sommer der letzten Jahre haben gezeigt, wie wertvoll innerstädtische Grünräume sind und 
welchen positiven Einfluss sie auf das Stadtklima haben. Als Zukunftsprojekt muss der GRÜNGÜRTEL 
auf diese reagieren, um nachhaltig und Vorbild für weitere Grünentwicklungen zu sein.    
Der GRÜNGÜRTEL soll, dem Prinzip des bestehenden Inneren Grüngürtels folgend, eine offene, grüne 
Mitte mit vegetativer und topografischer Fassung in den Randbereichen erhalten. Sie wird durch einen 
nördlichen und einen südlichen Hauptweg begleitet und durch Querverbindungen strukturiert, so dass 
sich ein abwechslungsreiches Bild großzügiger schollenförmiger Rasen- und Wiesenflächen ergibt. Es 
sind sowohl weitläufige, nutzungsoffene Rasenfläche n als auch ökologisch höherwertige naturnahe 
Wiesen, wie sie auch in der Bürgerbeteiligung gewünscht wurden, geplant. 
Die offene Parkmitte ist ein multikodierter, für Parknutzer*innen vielseitig annehmbarer Ort und zudem 
Kalt- und Frischluftschneise.  
Die geplante Baumsetzung unterstützt das Prinzip der offenen, grünen Mitte. In den baumbestandenen 
Randbereichen kann Frischluft entstehen, während au f den Rasen- und Wiesenflächen der offenen 
Mitte Kaltluft produziert wird, die sich dann über die Freiflächen verteilen kann. Die Durchlüftung de s 
GRÜNGÜRTELs wird somit ermöglicht. In diesem offen gestalteten Raum werden lediglich einzelne 
Baumgruppen als schattenspendende Inseln verortet. Die Hauptwege werden ebenfalls von 
baumüberstandenen Bereichen gesäumt. 
Mit der Vollendung des Inneren Grüngürtels soll die  durchgängige Verbindung vom bestehenden 
Grüngürtel bis zum Rhein realisiert werden. Das Par kwegesystem im GRÜNGÜRTEL schafft dabei 
neue Wegeverbindungen, vernetzt die bestehenden Sta dtviertel Südstadt, Bayenthal, Raderberg und 
Zollstock besser miteinander und bindet die neuen B augebiete der Parkstadt Süd an. Mehrere neue 
Durchgänge für Fußgänger*innen und Radfahrerende durch den Bahndamm bzw. unter dem Gustav-
Heinemann-Ufer sind dafür geplant. 
Der Durchgang zwischen Volksgarten und Südstadion v erbindet die beiden städtisch bedeutsamen 
Grünanlagen sowie die Stadtviertel Südstadt und Zollstock. Letztendlich schafft dieser Durchgang über 
den sich nach Nordwesten anschließenden, als Street park gestalteten Eifelwall, sowie den geplanten 
Park am Eifelwall die Anbindung an den bestehenden Grüngürtel jenseits der Luxemburger Straße. 
Ein breiter Durchgang unter dem Gustav-Heinemann-Uf er soll den GRÜNGÜRTEL an den Rhein 
anbinden. 
Ein weiterer Durchgang in der Verlängerung des Zugweges am Bonner Wall verbindet die Südstadt mit 
der Mitte des neuen Parks und den Quartieren der Parkstadt Süd und schafft eine mögliche Anbindung 
an die geplante S-Bahn-Haltestelle Bonner Wall. 
Die offene, grüne Mitte wird nach Norden und Süden durch zwei Vegetationsbänder gefasst, die als 
grüner Saum Sicht- und Lärmschutz zu den benachbarten Quartieren, Straßen und der Bahn schaffen 
und mit einer klimawandelangepassten Vegetation Bio diversität und Stadtklima verbessern. Darüber 
hinaus bieten sie analog zum bestehenden Inneren Gr üngürtel punktuell Platz für großzügige 
Funktionsräume für Spiel- und Urban Sports-Angebote , so dass diese vom umliegenden Stadtraum 
geschützt, aber von der offenen Mitte gut zugänglich sind.  
Die nördlichen und südlichen Vegetationsbänder unte rscheiden sich dabei grundlegend. Die 
Gestaltung des nördlichen Randes greift in der geom etrischen Gestaltung das Bild der historischen

2 
 
preußischen Festungsanlagen auf. Die geneigten und terrassierten Rasenflächen mit Sitzstufen und 
Böschungen bieten nach Süden orientierte Aufenthaltsräume mit gutem Ausblick auf den Park. Zudem 
wird die visuelle Wirkung einer nach jetzigem Planu ngsstand entlang der Bahngleise erforderlichen 
Schallschutzwand durch die Erdmodellierung geminder t. Die dichte Baumsetzung unterstützt diese 
Wirkung und spendet Schatten. 
Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Machbarkeitsstudie zur S-16, deren Varianten zur 
geplanten Gleisführung im Vorentwurf nachrichtlich dargestellt sind.  
Das südliche Vegetationsband stellt den Übergang zur Bebauung der Parkstadt her. An die Wohnwege 
der Parkstadt, die gemäß der Integrierten Planung a ls Promenade ausgebildet werden, schließt sich 
ein baumbestandener, schattenspendender Grünstreife n an, der durch eine durchgehende Sitzkante 
bzw. ein Plattenband deutlich von der Promenade abgesetzt ist. Der südliche Hauptweg wird flankiert 
von einem mäandrierenden Band aus Versickerungsfläc hen, die das in den öffentlichen 
Fußgängerbereichen der neuen Stadtquartiere anfallende Regenwasser abführen, und gemeinsam mit 
dem See in der Parkmitte ausreichend Retentionsraum für Starkregenereignisse schaffen. 
Durch die eingangs beschriebenen Bodenmodellierunge n kommt es voraussichtlich zu einem 
Überschuss an Abtragsmaterialien die einer Entsorgu ng zuzuführen sind. Im Zuge der 
Vorentwurfsplanung wurde darauf geachtet, dass bei der Anlage der nördlichen Terrassen 
Bodenmaterial aus den Abtragsbereichen verwertet wird, um extern zu entsorgende Massen sowie die 
Beschaffung von externen Füllböden zu minimieren.  
Mit der Vollendung des Inneren Grüngürtels entsteht für die Kölner*innen eine großzügige Parkanlage, 
die für Freizeitnutzung und Erholung einen hohen St ellenwert einnimmt. Es entstehen 20.000m² 
Spielplatzfläche mit Urban Sports- und Trendsportfl ächen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, 
sowie Bolzplätze. Diese sind verträglich in die neu e Parkanlage integriert worden. Östlich der 
Vorgebirgstraße sind in die Vegetationsbänder beids eitig der offenen Mitte Spielplätze vor allem für 
Schulkinder geplant, die aus der Parkstadt Süd ohne  Querung größerer Straßen erreicht werden 
können. Westlich der Vorgebirgstraße befinden sich Spiel- und Sportflächen für Jugendliche bis 18 
Jahren, dazu gehören sogenannte Urban Sportsflächen wie z. B. ein Pumptrack und eine Skate-/ BMX-
Anlage im Gleisdreieck, eine Parkours- und eine Str eetballanlage im geplanten Sporthof sowie der 
bestehende Bike-Polo-Platz. Spielflächen für Kleinkinder sollen wohnungsnah innerhalb der Quartiere 
der Parkstadt Süd umgesetzt werden. 
 
Mittlerer Bereich 
Der mittlere Parkabschnitt von der Bonner Straße bi s zur Vorgebirgstraße befindet sich überwiegend 
auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Bonntor. Wie im bestehenden Inneren Grüngürtel wird 
die offene Mitte seitlich gefasst. Im Norden wird d ies durch die Ausbildung von Böschungen erreicht, 
die sich an den Bahndamm anlehnen und in ihrer linearen Geometrie auf die ehemaligen Wallanlagen 
anspielen. Sie sind als südorientierte Terrassen mi t Sitzmöglichkeiten und Blick auf den Park geplant 
und bieten zugleich Sicht- und Lärmschutz gegenüber der Bahn. 
Im Süden ist entlang einer Promenade, die den Überg ang zur Bebauung der Parkstadt herstellt, ein 
Band von Versickerungsflächen in die Parklandschaft integriert.  
Der Park öffnet sich an seiner mit 250m breitesten Stelle hin zum geplanten Marktplatz und der 
bestehenden Großmarkthalle. Hier ist neben dem zu erhaltenden unterirdischen Bodendenkmal Fort II 
der Parksee angelegt, der im Herz des Parks eine wi chtige Funktion zur Luftkühlung und 
Starkregenretention einnimmt, und eine hohe Aufenth altsqualität im GRÜNGÜRTEL schafft, die auch 
in die Parkstadt ausstrahlt. 
Der Parksee wurde im Rahmen der Vorplanung aufgrund der ermittelten Lage des Fort II nach Westen 
verschoben. Analog hierzu wurden die Versickerungsf lächen entlang der städtebaulichen Kante 
angepasst. Der Parksee wird durch das Niederschlags wasser des unmittelbaren Einzugsgebietes 
gespeist. Um der Beeinträchtigung der Wasserqualitä t bei anhaltender Trockenheit und durch 
Nährstoffeintrag durch Wasservögel entgegen zu wirk en, ist gemäß der Integrierten Planung eine

3 
 
Wassertiefe von 2-3 m vorgesehen. Der Parksee wird von unterschiedlich gestalteten Rändern 
eingefasst. An die Parkstadt schließen eine Treppen anlage und ein Stadtplatz an, auf dem 
beispielsweise Boule gespielt werden kann. Zur offe nen, grünen Mitte hin wird der See eine zur 
Entspannung nutzbare Rasenböschung erhalten.  
Den südlichen Parkabschluss und Übergang zur Parkstadt Süd bildet die Stadtkante mit zugehörigem 
Wohnweg (Promenade). Diese Kante ist zum Teil als S itzkante und zum Teil als Plattenband geplant 
und markiert den Übergang zu den neuen Quartieren. 
Das südliche Vegetationsband mit den eingelagerten Versickerungsflächen wird entlang des 
Bischofswegs bis an die Vorgebirgstraße fortgesetzt . Damit setzt sich das Bild der offenen Mitte und 
den grünen Säumen fort und es entsteht ein naturnah  gestalteter Bereich, der den Park zum 
Bischofsweg, der vorgehaltenen, möglichen Stadtbahn trasse und der sich südlich anschließenden 
Raderberger Brache abgrenzt.  
Die bestehende Topografie sowie der erhaltenswerte Baumbestand der Böschung zwischen 
Bischofsweg und ehemaligem Güterbahnhof werden in die neue grüne Mitte integriert. 
Das Stellwerk der DB an der Vorgebirgstraße bleibt erhalten. Zur Aufrechterhaltung des Wegerechtes 
ist das Grundstück von Osten aus über eine Schotterrasenfläche zu erreichen. 
Verschiedene Kinderspielplätze liegen im zentralen Bereich des GRÜNGÜRTELs, wo sie von den 
Bewohner*innen der neuen Quartiere, aber auch aus der Südstadt, gut erreichbar sind. Die Spielplätze 
sollen sich in die Parklandschaft einfügen, daher w ird sich die Gestaltung an ihrer jeweiligen Lage im  
Park orientieren. Das heißt, dass für die Spielplätze an der Nordseite Themen wie ‘Wald‘ (Naturnähe) 
und ‘Landschaft‘ vorgeschlagen werden, während für die Spielplätze an der südlichen Kante zum 
Beispiel in der Nähe des Sees als Wasserspielplatz oder am Bodendenkmal Fort II analog zum Thema 
‘Festung‘ oder ‘Archäologie‘ vorgeschlagen werden.  
Heute gibt es im gesamten Bereich zwischen Vorgebir gs- und Bonner Straße keine Wegeverbindung 
von der geplanten Parkanlage zur Südstadt. Mit dem Durchgang am Zugweg könnte eine Verbindung 
zum GRÜNGÜRTEL und eine Verknüpfung zwischen Südsta dt und den neuen Quartieren der 
Parkstadt Süd entstehen. Außerdem ist hier ein weiterer Spielplatz geplant, der thematisch unter dem 
Begriff ‘Urban‘ gestaltet werden könnte. 
Westlicher Bereich 
Der westliche Bereich, von der Vorgebirgstraße bis zur Rudolf-Amelunxen-Straße ist im Vergleich zum 
östlichen und mittleren Bereich deutlich heterogener ausgeprägt, denn das Konzept des Parks integriert 
vorhandene Strukturen wie das Konrad-Adenauer-Tierheim, den Bike-Polo-Platz, Verkehrsflächen des 
Südstadions und der Bezirkssportanlage Jean-Löring-Sportpark. 
Um die durchgängige Verbindung zum Inneren Grüngürt el herzustellen, ist zwischen Südstadion und 
Volksgarten ein Durchgang als Fuß- und Radweg geplant. Gleichzeitig werden somit das Südstadion, 
der Sportpark und der geplante Sporthof besser vern etzt. Um diese Vernetzung und die 
Höhenentwicklung der Wegeverbindung auch unter Beac htung der bestehenden Bahntrassen zu 
optimieren, wurde der Durchgang gegenüber der im ko operativen Verfahren gezeigten Lage 
verschoben, so dass er jetzt nordöstlich des Tierhe ims liegt. Der neue Fußgängertunnel führt durch 
zwei nebeneinanderliegende Bahndämme und wird an ei ner Stelle unterbrochen. Eine Brücke mit 
Aussichtsplattform verbindet beide Unterführungen m iteinander, bringt Licht und Luft herein, und 
ermöglicht einen Blick in den grünen Zwischenraum sowie auf Teile der historischen Wallanlagen. 
Westlich der Vorgebirgstraße sind die aktiveren Sport- und Bewegungsangebote für ältere Jugendliche 
und Erwachsene vorgesehen. Sie ergänzen das Sportangebot des bestehenden Bike-Polo-Platzes und 
der Bezirkssportanlage bzw. des neuen Jean-Löring-Sportparks.  
Die heutige Festwiese nördlich des Jean-Löring-Spor tparks soll zukünftig in eine „Sportwiese“ 
umgewandelt werden, auf der für den Grüngürtel vert rägliche Sportarten wie Speedminton, Frisbee, 
Yoga und Fitnessübungen ausgeübt werden können. Zudem werden hier Slackline-Pfosten angeboten. 
Die in einigen Stadtteilen Kölns vorhandenen Bewegu ngsparcours werden intensiv von Bürger*innen

4 
 
jeglichen Alters genutzt. Daher soll auch im neuen GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd - gemäß dem 
stadtweiten Konzept - auf der geplanten Sportwiese ein Bewegungsparcours entstehen. 
Das Konrad-Adenauer-Tierheim bleibt erhalten und wird in die neue Parkanlage integriert. 
Mitarbeitende und Besucher*innen des Tierheims sollen in Zukunft auf dem Gelände der neuen 
Bezirkssportanlage in der Tiefgarage auf bis zu 3 PKW Stellplätzen parken können (vgl. 3461/2023  
Neuplanung Jean-Löring-Sportpark. Hier: Ergebnisse der Nutzerbedarfs-Analyse). Die Erschließung 
für Feuerwehr und Anlieferung des Tierheims und Polizei (nur während Risikospielen, 4-8mal /Jahr) 
erfolgt von Westen über den asphaltierten Vorgebirgsglacisweg. Der Parkplatz des Tierheims, der 
auch für Veranstaltungen nutzbar ist, wird über eine kurze Rampe über den Vorgebirgsglacisweg 
erreicht und entsprechend seiner Lage im neuen GRÜNGÜRTEL durch einen neuen Belag und eine 
Einfassung mit Sitzwänden und bepflanzten Böschungen qualitativ aufgewertet. Die erforderliche 
Anzahl an Stellplätzen muss gemäß der Bedarfsplanung überprüft werden. Insgesamt wird eine 
Trennung der Besucher*innen der Grünanlage von den Verkehren des Tierheims erreicht. 
Das Quartier südlich des Sportparks wird über die S traße Am Vorgebirgstor über die neue 
Bezirkssportanlage den Jean-Löring-Sportpark an den  Inneren Grüngürtels angebunden. Hierdurch 
wird eine zusätzliche Fußwegeverbindung in den GRÜN GÜRTEL geschaffen, die im Rahmen der 
Öffnungs- und Schließzeiten der Bezirkssportanlage zugänglich sein soll. Eine Radwegeverbindung ist 
aus Sicherheitsgründen hier nicht möglich. Die jetz ige Erschließungsstraße von der Vorgebirgstrasse 
soll als südlicher Hauptweg des GRÜNGÜRTELs den Par knutzenden vorbehalten sein und nur im 
Brandfall des Südstadions durch die Feuerwehr befah ren werden. Für den Betrieb des Südstadions 
sind insgesamt Rettungswege, Aufstell- und Bewegung sflächen - gemäß Brandschutzkonzept des 
Südstadions - innerhalb der Parkanlage erforderlich , welche in ihrer Funktion im GRÜNGÜRTEL 
erhalten bleiben.  
Im sogenannten Sporthof zwischen Vorgebirgsglaciswe g und Bahndamm westlich des Konrad-
Adenauer-Tierheims ist geplant, die heute gewerblic h genutzten Bestandsgebäude teilweise weiter- 
oder umzunutzen und dazwischen Sportangebote wie Pa rcours (urbaner Hindernislauf) und eine 
Multifunktionsfläche für Streetball, Tischtennis un d Teqball (Fußballtischtennis) vorzusehen. Eine der  
bestehenden Gewerbehallen könnte zu einer überdacht en Sportfläche für verschiedene Sportarten 
zum Beispiel Yoga und Gymnastik zurückgebaut werden . Andere Gebäude könnten als Jugendtreff 
oder Café umgenutzt werden. Der Erhalt der Tanzschu le ist denkbar. Die bisher weitgehend 
asphaltierten Flächen würden durch große Rasenflächen ersetzt und damit entsiegelt, so dass dieser 
Bereich tatsächlich als elementarer Teil des Inneren Grüngürtels wahrgenommen wird. 
Alternativ zum Sporthof wurde eine zweite Variante für diesen Bereich erarbeitet. Statt des Teilerhalts 
der Gewerbehallen ist dabei ein Fußballgroßspielfel d (68x105m, DFB-Standardgröße) und eine 
Rasenfläche als informelles Kleinspielfeld (20x40m)  geplant. Östlich des Fußballfeldes befindet sich 
eine Multifunktions- und Urban Sports-Fläche für St reetball, Tischtennis und Fitness. In der Variante 
Sporthof bleiben die für den Betrieb des Südstadion s erforderlichen Fan-Busparkplätze entlang des 
Vorgebirgsglaciswegs erhalten. Die überdimensionierte Asphaltzufahrt soll jedoch teilweise entsiegelt 
werden. In der Variante Großspielfeld müssten die S traße und die Fan-Busparkplätze nach Süden 
verlegt werden.  
Zusätzliche Calisthenics- und Fitness-Stationen sol len im bestehenden Wäldchen am Südstadion 
entstehen. 
Das Gleisdreieck westlich und östlich des Höninger Wegs stellt einen wichtigen Bestandteil des 
zukünftigen GRÜNGÜRTELs dar. Damit dieser als grüne s Band durchgängig erlebbar wird, ist es 
langfristig geplant, statt der derzeitigen überwieg end gewerblichen Nutzungen Flächen für Urban 
Sports wie einen Pumptrack und eine Skate- und BMX- Anlage anzulegen. Das bewegungsaktive und 
lärmintensivere Sportangebot hält Abstand zur umgeb enden Wohnbebauung. 
 Ein Teil der Flächen 
westlich des Höninger Wegs ist als mögliche Versickerungsfläche für das geplante Projekt Westspange 
der Deutschen Bahn vorgehalten. Durch die angestreb te stärkere Durchgrünung dieses Bereiches 
werden zudem Trittsteinbiotope geschaffen.

5 
 
Über den Eifelwall erfolgt die Anbindung des GRÜNGÜRTELs an den bestehenden Inneren Grüngürtel. 
Der Abschnitt des Eifelwalls zwischen Rudolf-Amelun xen- und Eifelstraße bleibt dauerhaft autofrei. 
Dieser in den letzten Jahren von den Kölner*innen schon intensiv genutzte städtische Freiraum soll als 
Streetpark erhalten und aufgewertet werden. Grüne I nseln und Sitzmöbel erhöhen die 
Aufenthaltsqualität und schaffen eine Grenze zum Ra dweg, der an dieser intensiv genutzten Stelle 
getrennt vom Fußgängerverkehr geführt wird. Zudem sollen die Grünstreifen Regenwasserspeicherung 
und -versickerung ermöglichen.  
 
Östlicher Bereich 
Der östliche Parkabschnitt vom Rhein bis zur Bonner  Straße grenzt im Norden an den Friedenspark 
und im Süden an die neu entstehende Bildungslandsch aft. Dieser Parkabschnitt folgt wie auch der 
mittlere Parkabschnitt dem Prinzip der offenen, grü nen Mitte mit den beiden Hauptwegen und 
flankierenden Vegetationsbändern. 
Die Rasen- und Wiesenflächen sind diesem weniger br eiten, durch die Tunneleinfahrt der KVB-
Stadtbahntrasse zusätzlich eingeschränkten Abschnitt angepasst, behalten aber ihre schollenförmige 
Abfolge bei. Der Biergarten ‘Alteburg‘ bleibt erhalten. 
Am nördlichen Hauptweg fügt sich ein großer Spielpl atz in den geometrisch geformten 
Böschungskörper ein, der in Anlehnung an die Topogr aphie zu den Themen ‘Wall‘ und ‘Klettern‘ 
gestaltet wird. Der hier vorhandene, dichtere Baumbestand soll erhalten und ergänzt werden. 
Der südliche Parkrand wird durch den Gehweg an der Koblenzer Straße und die später bis an das 
Gustav-Heinemann-Ufer führende Promenade der Bildun gslandschaft definiert. Der Gestaltung des 
mittleren Parkabschnitts folgend schließt sich ein baumbestandener, schattenspendender Grünstreifen 
an, der durch eine durchgehende Sitzkante bzw. ein Plattenband deutlich von der Promenade 
abgesetzt ist. Daran fügt sich der südliche Hauptwe g an. Zur Entwässerung und Starkregenretention 
der Bildungslandschaft ist wiederum ein Versickerungsband vorgesehen. Die als Rigolen ausgebildeten 
linearen Baumpflanzungen unterstützen dies.  
Die Teilfläche an der Koblenzer Straße wird als Gartenlabor dem Neuland e.V. langfristig zur Verfügung 
gestellt. Daran schließt sich nördlich der Bildungs landschaft ein Spielplatz an, für den die Themen 
‘Bewegung‘ und ‘Kommunikation‘ vorgeschlagen werden. Zwischen diesen beiden Elementen entsteht 
eine platzartige Aufweitung an der diagonalen Queru ng, die den GRÜNGÜRTEL an die bestehende 
Grünfläche zwischen Bonner und Koblenzer Straße anbindet. 
Jenseits der Alteburger Straße ist zwischen der KVB-Trasse und der Bildungslandschaft ein Streetball- 
und Bolzplatz geplant,  
Die vorgelegte Zielplanung sieht vor, den GRÜNGÜRTE L durch eine Fuß- und Radfahrunterführung 
unter dem Gustav-Heinemann-Ufer hindurch bis zum Rh einufer zu führen. Wie an anderen Stellen in 
Köln würde eine mobile Hochwasserschutzwand im Fall e eines Hochwasserereignisses die Flutung 
des Durchgangs verhindern. Das Gelände zwischen der Rheinuferpromenade und dem Durchgang soll 
als terrassierter „Rheinbalkon“ mit Blick auf den Fluss gestaltet werden. Perspektivisch sind hier weitere 
Fitness- bzw. Calisthenics-Flächen geplant. Über ei ne Rampe wird der tieferliegende Bereich der 
Rheinuferpromenade barrierefrei an den öffentlichen  Straßenraum und die Stadtbahnhaltestelle 
Schönhauser Straße angebunden.  
Es wird hier nochmals auf die Machbarkeitsstudie zu r S-16 seitens des NVR und die zu klärenden 
Schnittstellen mit einer möglichen südlichen oder n ördlichen Ergänzung der Südbrücke, der 
gewünschten Anbindung einer schnellen Radwegeverbin dung über den Rhein, und einer möglichen 
Schallschutzwand verwiesen.

Anlage 9 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung 2022

18644 Zeichen

GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 
 Zusammenfassende  Dokumentation 
der  R ückmeldungen aus der 
 Öffentlichkeitsbeteiligung

2
Inhalt
1. Übersicht über die  Dokumen tation    3
2. Die Beteiligungsrückmeldungen kompakt   4
Auswertung der  R ückmeldungen    12

3
1. Übersicht über die 
 Dokumentation
Die Rückmeldungen via Beteiligungsportal meinungfuer.koeln, 
Briefkästen und Begehungen wurden systematisch erfasst und 
den für die weitere Auswertung interessierenden inhaltlichen 
Kategorien zugeordnet.
Im Folgenden werden die Rückmeldungen zunächst kompakt (2) vorgestellt. 
 Soweit möglich  w erden die Anzahl der Rückmeldungen und die Antworten 
statistisch  z usammengefasst (2.1).
Danach werden die zu jeweiligen Aussagesätzen gebündelten  R ückmeldungen in 
einer  Kurzübersicht gelistet (2.2).
Neben den Rückmeldungen via Beteiligungsportal und Briefkästen gab es noch elf 
Rückmeldungen via E-Mail und eine telefonisch, die inhaltlich verwertet werden konn-
ten. Aus technischen Gründen sind diese Rückmeldung in der folgenden statistischen 
Auswertung, die schon in einer öffentlichen Veranstaltung kommuniziert wurde, nicht 
berücksichtigt. In der Gesamtschau ändern sie aber nichts an der Grundtendenz der 
Rückmeldungen. Stichwortartige Auszüge der Anregungen bzw. Hinweise befinden 
sich am Ende dieser Dokumentation.

4
2. Die Beteiligungsrück­
meldungen kompakt
2.1 Statistische Daten
Balkendiagramme zu den statistischen Daten finden Sie im Anhang.
2.1.1 Rückmeldungen im Beteiligungsportal (online)
Antworten über alle Fragen gesamt: 758
Frage Gesamt Ja Nein
1. Verwirklicht der vorliegende Planungsstand 
das  L eitbild „GRÜN-SOZIAL-URBAN“? 186 170 16
Anteil Antworten Frage 1 91 % 9 %
Anteil an allen Antworten 25% 22% 2 %
2. Überzegt Sie das Prinzip „offene grüne 
 Mitte“ als Vorgabe für die weitere Planung? 108 102 6
Anteil Antworten Frage 2 94 % 6%
Anteil an allen Antworten 14 % 13 % 1 %
3. Entspricht die Gestaltung der unterschied-
lichen  P arkbereiche Ihren Vorstellungen? 99 76 23
Anteil Antworten Frage 3 77 % 23%
Anteil an allen Antworten 13 % 10 % 3 %
4. Sind die vorgesehenen Parkwege, Zugänge 
und Durchgänge Ihrer Meinung nach richtig 
 angeordnet, um gut in den GRÜNGRÜTEL zu 
 gelangen und sich dort zu bewegen?
59 49 10
Anteil Antworten Frage 4 83 % 17 %
Anteil an allen Antworten 8 % 6 % 1 %

5
Frage Gesamt Ja Nein
5. Finden Sie die vorgesehenen Angebote 
(Grün fläschen, Ruhe-, Bewegungs-, Sport- und 
Spielflächen) ausreichend und räumlich richtig 
angeordnet?
56 45 11
Anteil Antworten Frage 5 80 % 20 %
Anteil an allen Antworten 7 % 6 % 1 %
6. Sollen schon vorhandene bauliche 
 Nutzungen erhalten bleiben? 64 erhalten ausbauen /
umnutzen
nicht 
 erhalten
14 17 33
Anteil Antworten Frage 6 22 % 27 % 52 %
Anteil an allen Antworten 8 % 2 % 2 % 4 %
7. Gibt es mögliche Konflikte, die bei der 
 weiteren Planung beachtet und möglichst 
 ausgeräumt werden sollten?
52 30 22
Anteil Antworten Frage 7 58 % 42 %
Anteil an allen Antworten 7 % 4 % 3 %
8. Nicht gefragt und trotzdem wichtig! 49 35 14
Anteil Antworten Frage 8 71 % 29 %
Anteil an allen Antworten 6 % 5 % 2 %
9. Aus welcher Perspektive antworten Sie? 85 100 % 11 %
Ich wohne in der Nähe des geplanten 
 GRÜNGRÜTELS Parkstadt Süd. 42 49% 6%
12 oder jünger 1 1 % 0 %
19 <> 35 34 40 % 4 %
36 <> 55 38 45 % 5%
56 <> 65 7 8 % 1 %
66 <> 75 2 2 % 0 %
Kölner*in 76 89 % 10 %

6
2.1.2 Rückmeldungen in den Briefkästen (Papier)
Insgesamt 125 Rückmeldungen, davon 6 mit gleicher Handschrift (→ vermutlich von  d erselben 
Person) und 11 sinnfrei bzw. unleserlich. Damit inhaltlich verwertbare Rückmeldungen von 
 mindestens 109 Personen.
„Gefällt Ihnen das Konzept und die Anordnung der unterschiedlichen 
Funktionsbereiche?“ – Durch Ankreuzen der ja / nein-Bo x zu beantworten:
Explizites Kreuz Aus dem Text ein­
deutig zu erschließen Gesamt Anteil an allen 
Rückmeldungen
Ja 51 14 65 60%
Ja / Nein 3 3 3%
Nein 4 4 4 %
2.1.3 Rückmeldungen aus den Begehungen
Die inhaltlichen Rückmeldungen ließen sich nicht statistisch auswerten, da sie jeweils gebündelt 
protokolliert wurden. Es ist zu vermuten, dass einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer im An-
schluss an die Begehung oder auch schon vorher ihre Hinweise und Vorschläge vor oder nach der 
Begehung zusätzlich im Beteiligungsportal eingetragen oder in einen der Briefkästen eingeworfen 
haben. Inhaltliche Überschneidungen bzw. ähnlichen Formulierungen deuten darauf hin.
Begehung Teilnehmer*innen 
(#Unterschriften)
Anzahl der aufgenommenen Rück­
meldungen / Kommentare (ohne  F ragen, 
die vor Ort beantwortet wurden)
27.04.2022: 
„Von der Brache zum Park“ 16 4
09.05.2022: „Politik“ 10 -
24.05.2022: „Spielangebote 
und Erholung“ 8 6
03.06.2022: „Sportangebote“ 14 13
09.06.2022: „Natur / Natur-
erlebnis, Klima und der 
Umgang mit Regenwasser“
21 12

7
2.2 Inhaltliche Rückmeldungen gebündelt
GRÜNGÜRTEL
Klimapark und Biodiversität
1. Dieses Vorhaben ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. (5x)
2. Es sollten Flächen zur Förderung der Biodiversität (Flora & Fauna) genutzt werden. (9x)
Offene Mitte / Grünflächen
1. Zustimmung zu „viel Grün“ (11x) 
2. Es sollte Blumenwiesen geben. (3x)
3. Die Flächen sollten naturnah bzw. ökologisch wertvoll gestaltet werden – 
auch als Rückzugsräume für Tiere (14x)
4. Mehr Grün (über die Planung hinaus) (1x)
5. Es sollte mehr Wasserbereiche geben. (1x)
6. Die Grünflächen sollten gepflegt sein. (1x)
7. Es sollte auch kulturelle Nutzungsmöglichkeiten in der offenen Mitte / 
in den Grünflächen geben. (2x)
8. Vorgesehene ruhigere Bereiche sollten vor dem Verkehrslärm geschützt werden. (3x)
9. Flächen sollen unterschiedliche bzw. flexible Betätigungsarten ermöglichen statt nur 
einen Fußballplatz zu bieten. (2x)
10. Mehr Grünflächen stehen in Konkurrenz zu mehr Wohnraum. (1x)
11. Die Grünflächen sollten nicht auf Kosten der Anwohnerinnen und Anwohner gehen bzw. 
ihre Interessen sollten berücksichtigt werden. (1x)
Baumsetzung
1. Es sollten mehr Bäume (als geplant) gepflanzt werden. (26x)
2. Es sollten lokale bzw. klimaresiliente Bäume gepflanzt werden. (3)
3. Es sollten Bäume mit essbaren Früchten gepflanzt werden. (1x)
4. Die Baumpflanzung sollte gestaltet werden in Gruppen, Reihen bzw. 
nach dem Savannenprinzip bzw. zur Regelung der Parknutzung (3x)
5. Keine Baumfällungen (1x)
Durchwegung
1. Es sollten viele Querungsmöglichkeiten geschaffen werden. (2x)
2. Es sind zu viele Wege geplant. (1x)
3. Formensprache – wie lebensnah ist sie? Wegeführung & Trampelpfade, 
die sich ggf. bilden werden (5x)
4. Anbindung an das Rheinufer bzw. zur Rheinbrücke sollte geschaffen werden. (7x)
5. Anbindung an die Südbahn sollte geschaffen werden. (1x)
6. Die Wege sollten eine kombinierte Nutzung ermöglichen. (1x)
7. Keine Wege für den motorisierten Verkehr. (1x)

8
Radwege / Radschnellweg
1. Die Rad- und Fußwege sollten in getrennten Bereichen verlaufen. (20x)
2. Gegen einen Radschnellweg in der Grünfläche. Ggf. alternativ entlang der Wälle bzw. 
außerhalb des Parks bzw. mit Hochtrasse. (14x)
3. Sichere Radwege für alle Nutzerinnen und Nutzer bzw. sicher Straßenquerungen (2x)
4. Ausreichend Radstellplätze bereitstellen. (1x)
5. Frage nach einem Radwegekonzept. (1x)
6. Weniger Parkplätze. Mehr Rad- und Fußwege. (1x)
Durchgänge / Unterführung DB
1. Zustimmung zu den geplanten Durchgängen /  B ahnunterführungen. (9x)
2. Es sind zu wenige Durchbrüche geplant. (4x)
3. Unterführungen werden wegen unerwünschter Nutzung bzw. möglichen 
Angsträumen kritisch gesehen. (4x)
4. Die Unterführungen sollten zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls 
besonders gestaltet werden.(3x)
5. Brücken sollten als Alternative zu Unterführungen gebaut werden. (1x)
Sicherheit im Park
1. Unterführungen: Es werden Angsträume bzw. unerwünschte Nutzungen befürchtet, 
denen mit einer entsprechenden Gestaltung begegnet werden sollte. (5x)
2. Es sollte eine ausreichende Beleuchtung geben. (1x)
3. Radwege sollten für alle Nutzerinnen und Nutzer sicher gestaltet werden. (1x)
Wasserflächen
1. Die Seegestaltung sollte organischer, naturnäher sein als geplant. (1x)
2. Ein Badesee wäre wünschenswert. (4x)
3. Ein fließendes Gewässer wäre wünschenswert. (2x)
4. Ein Wasserspielplatz bzw. Kinderwasserpark wären wünschenswert. (6x)
5. Es sollte mehr Wasserspiele bzw. Brunnen geben. (1x)
6. Es sollte generell mehr Wasserstellen geben. (9x)
7. Es sollte keinen Teich oder See geben. (1x)
Sportflächen
1. Basketball (4x)
2. Beachplätze für diverse Sportaktivitäten (1x)
3. Beachvolleyball (2x)
4. Bocchia (1x)
5. Bouldern (1x)
6. Fitness / Calisthenics (6x)
7. Fußball (1x)
8. Parcourssport (4x)
9. Pumptrack (3x)
10. Slacklines (1x)
11. Sportanlage (2x)
12. Sportgeräte (2x)
13. Tennis (1x)

9
14. Tischtennis (1x)
15. Volleyball (1x)
16. Flächen sollten flexibel nutzbar sein, statt nur ein Fußballplatz. (2x)
17. Offene Gestaltung der Spielflächen (ohne Zaun) (1x)
18. Es sollte „Zuschauerbereiche“ an den Sportflächen geben. (1x)
19. Sport- & Spielflächen sollten an die Ränder des Parks gelegt werden. (3x)
20. Die Sportflächen sind nicht ausreichend. (3x)
21. Die Sport- & Spielflächen sind überdimensioniert geplant. (2x)
22. Gegen Sport- & Spielflächen. Dafür mehr Natur. (4x)
Regenwassermanagement
1. Hinweise zum bzw. für ein Regenwassermanagement im Park bzw. in der Parkstadt (3x)
Umgang mit Bestandsgebäuden
1. [Dreiecksfläche] Gärten erhalten (1x)
2. Gebäudenutzung: Tanz (1x)
3. Gebäude ausbauen / umnutzen (9x)
4. Gebäudenutzung: Boulderhalle (1x)
5. Gebäudenutzung: Schwimmbad (1x)
6. Erhalten: Historische Gebäudeteile (Festung), Biergarten (4x)
7. Sporthof (2x)
8. Gebäude entfernen (9x)
Einbezug der Historie
1. Hinweisschilder auf historische Orte (1x)
2. Festungswerke – historische Gebäudeteile (1x)
3. Jüdischer Friedhof (2x)
4. Flößerei (1x)
Bezug zum bestehenden Inneren GRÜNGRÜTEL
1. Fragen bzw. Wünsche nach einem Zugang zu den anderen Grüngürtelteilen (2x)
2. Das Konzept entspricht den Konzepten der anderen Grüngürtelteile. (3x)
3. Der neue Grüngürtelteil sollte individuell (abweichend von den anderen Teilen) 
gestaltet werden. (1x)
4. Blühwiesen fehlen in den anderen Grüngürtelteilen. (1x)
5. Volksgarten (1x)
Gewünschte Nutzungen
1. Essbare Stadt (1x)
2. Feuerschale (1x)
3. Fischzucht (1x)
4. Flohmarktmöglichkeiten (1x)
5. Gastronomie (9x)
6. Grillplatz (4x)
7. Hundefreilaufflächen – pro (22x)
8. Hundefreilaufflächen – contra (4x)
9. Kletterbäume / -häuser / -park (1x)

10
10. Kulturelle Möglichkeiten einbauen (2x)
11. Kräutergarten (1x)
12. Laufstrecken – markierte (1x)
13. Padelplätze (1x)
14. Streichelzoo (1x)
15. Urban Gardening (6x)
16. Kritik: Eingrenzung der Nutzungen erwünscht (4x)
Park für alle
1. Der Park soll für alle (Altersgruppen) und barrierefrei zugänglich sein. (3x)
Ausstattung
1. Hängemattenkonstruktion anbringen (2x)
2. Kleine Bühne (1x)
3. Müllsysteme (8x)
4. Sitzgelegenheiten (9x)
5. Toiletten (11x)
6. Trinkwasserstationen /-spender (9x)
Materialien
1. Bodenbelag der Wege für Rollstühle und Kinderwagen geeignet (1x)
2. Keine Versiegelung durch die Wege und ihren Belag (2x)
Zeitplanung / Kosten
1. Zügige Umsetzung und konkreter Zeitplan (4x)
Konträres
1. Grundsätzliche Kritik (nicht anderweitig platziert) (4x)
2. Mögliche Konflikte (divers, nicht anderweitig platziert) (2x)
Parkstadt Süd
Parkstadt Süd
1. Bedenken hinsichtlich der Parkstadt Süd-Bebauung (2x)
2. Architektur: Die Blockbebauung missfällt. Sie konterkariert Grüngürtel. (2x)
3. Grün auch im Wohnbereich (4x)
4. Fehlende Frischluft- / K altluftschneise in der geplanten Bebauung (1x)
5. Anbindung an Nachbarquartiere & urbane | soziale Mischung | erforderliche ÖPNV-Anbindung (6x)
6. Flächen für Baugruppen? Bzw.: Grundstücke an gemeinwohlorientierte Projektträger (2x)
7. Es braucht bezahlbaren Wohnungen in der Parkstadt Süd und darüber hinaus (14x)
8. Kritik am bzw. Wunsch zum Planungsvorgehen der Stadt (2x)
9. Investoren wird zu viel gestattet. (1x)
Mobilität
1. Parkmöglichkeiten (für Anwohner) (6x)
2. Parkraum /  - plätze bzw. Autoverkehr reduzieren für Mobilitätswende (7x)
3. Rad-Versorgungsstation & Fahrradstellplätze (2x)

11
Weitere Kölner Grünflächen / P arks
1. Raderberger Brache (1x)
2. Volksgarten (1x)
3. Zugang zu anderen Parks? (2x)
Umgang mit Bestandsgebäuden außerhalb des Planungsbereichs
1. Autonomes Zentrum (AZ) & Projekt „Obdachlose mit Zukunft“ (OmZ) erhalten (29x)
2. Autonomes Zentrum (AZ) beseitigen (2x)
3. Höninger Weg 1 /  4 7 (4x)
Übergeordnete Mobilität
1. Keine Parkplätze mehr, sondern Verkehrswende (1x)
2. Lärm durch Güterbahn (1x)
Weitere Aspekte
1. Stadtarchiv – begrünen (4x)
2. Eifelwall – begrünen, vorhandene „Biotope“ erhalten, Begegnungsort Eifelwall (15x)
Öffentlichkeitsbeteiligung
Bewertung
1. Öffentlichkeitsbeteiligung – positiv eingeschätzt (3x)
2. Öffentlichkeitsbeteiligung – Kritik (3x)
3. Schwer bzw. unverständlich – Kritik an bzw. Wünsche zu Darstellungen (4x)
4. Bauarbeiten sollten bitte frühzeitig angekündigt werden. (1x)
5. Mitgestaltungsmöglichkeiten durch engagierte Bürgerschaft – 
positive & negative Erfahrungen – Wünsche & Kritik (3x)
6. Übergeordnete Interessen sollten vor Partikularinteressen gestellt werden. (1x)

12
Auswertung der  Rückmeldungen
Diagramme zu den statistischen Daten Rückmeldungen im 
 Beteiligungsportal und über die Briefkästen
Rückmeldungen über das  Bet eiligungsportal
 › Insgesamt 758 Einträge
 › Es können mehrere Einträge von einer Person stammen
Frage 1: Verwirklicht der vorliegende Planungsstand das 
 Leitbild „GRÜN­SOZIAL­URB AN“? 
0
20
40
60
80
100
Anteil Antworten 1 (Es sind 186 Antworten zu Frage 1 abgegeben worden.)
Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.)
Ja Nein

13
Frage 2: Überzeugt Sie das Prinzip „offene grüne Mitte“ 
als  Vorgabe für die weitere Planung? 
0
20
40
60
80
100
Anteil Antworten 2 (Es sind 108 Antworten zu Frage 2 abgegeben worden.)
Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.)
Ja Nein
Frage 3: Entspricht die Gestaltung der unterschiedlichen 
 Parkbereiche Ihren Vorstellungen? 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Anteil Antworten 3 (Es sind 99 Antworten zu Frage 3 abgegeben worden.)
Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.)
Ja Nein

14
Frage 4: Sind die vorgesehenen Parkwege, Zugänge und Durch­
gänge Ihrer Meinung nach richtig angeordnet, um gut in den 
GRÜNGÜRTEL zu gelangen und sich dort zu  bewegen? 
0
20
40
60
80
100
Anteil Antworten 4 (Es sind 59 Antworten zu Frage 4 abgegeben worden.)
Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.)
Ja Nein
Frage 5: Finden Sie die vorgesehenen Angebote  (G rünflächen, 
Ruhe­, Bewegungs­, Sport­ und Spielfläc hen) ausreichend und 
räumlich richtig angeordnet? 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Anteil Antworten 5 (Es sind 56Antworten zu Frage 5 abgegeben worden.)
Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.)
Ja Nein

15
Frage 6: Sollen schon vorhandene bauliche Nutzungen 
erhalten bleiben? 
0
10
20
30
40
50
60
erhalten ausbauen/umnutzen nicht erhalten
Anteil Antworten 6 (Es sind 64 Antworten zu Frage 6 abgegeben worden.)
Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.)
Frage 7: Gibt es mögliche Konflikte, die bei der weiteren Planung 
beachtet und möglichst ausgeräumt werden sollten? 
0
10
20
30
40
50
60
Anteil Antworten 7 (Es sind 52Antworten zu Frage 7 abgegeben worden.)
Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.)
Ja Nein

16
Frage 8: Nicht gefragt und trotzdem wichtig! 
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Ja Nein
Anteil Antworten 8 (Es sind 49Antworten zu Frage 8 abgegeben worden.)
Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.)
Frage 9: Aus welcher Perspektive antworten Sie? 
0
20
40
60
80
100
Wohnort nahe
Grüng.
12 J. & jünger 19<>35 JahreKölner*in 36<>55 Jahre 56<>65 Jahre 66<>75 Jahre
Anteil Antworten 9 (Es sind 85 Antworten zu Frage 9 abgegeben worden.)
Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.)

17
Rückmeldungen über Briefkästen
Insgesamt 125 Rückmeldungen, davon 6 mit gleicher Handschrift (→ vermutlich 
von  derselben Person) und 11 sinnfrei bzw. unleserlich. Damit inhaltlich verwertbare 
 Rückmeldungen von  mi ndestens 109 Personen. 
Gefällt Ihnen das Konzept und die Anordnung der 
 unterschiedlichen Funktionsbereiche?
0
10
20
30
40
50
60
Ja (explizit angekreuzt/
formuliert)
Ja & Nein Nein (explizit angekreuzt/
formuliert)
Keine expliziten Angaben, 
sondern nur Detailhinweise

18
Rückmeldungen per E­ Mail 
bzw.  telefonisch
Die elf E-Mail- und eine telefonische Rückmeldungen werden bei der  w eiteren  B earbeitung 
der Beteiligungsergebnisse durch die Fachdienststelle in vollem Umfang zur Kenntnis ge-
nommen und – soweit möglich – berücksichtigt. Die Anregungen und  H inweise lassen sich 
mit folgenden Stichworten zusammenfassen:
 › 3x Empfehlungen rund um Parkplätze: diese erhalten bzw. Parkhaus oder einer Tiefgarage
 › Weingarten an geeigneter sonniger Stelle gestalten und die Geschichte des Weins im 
historischen Köln mit Schautafeln darstellen.
 › Wassertrinkfontänen
 › Tischtennisplatten
 › Forderung nach Orten zum Mitgestalten in der Parkstadt Süd. 
Der Eifelwall wäre der ideale Ort dafür.
 › Hundefreilaufflächen
 › Sitz- und Ruhemöglichkeiten
 › Kompletter Radweg durch den Grüngürtel - ohne Unterbrechungen durch Straßen und 
Ampeln und KVB-Übergänge.
 › Direkte Zugangsmöglichkeit vom Park auf die Südbrücke
 › Es fehlt eine Unterführung zwischen Gleisdreieck und Justizzentrum, um den  G rüngürtel 
bis zur Luxemburger Straße fortzusetzen.
 › Verhältnis zwischen Versickerungsflächen und den Grünflächen zur  F reizeitgestaltung ist 
ungünstig für die Versickerungsflächen.
 › Lange Fußgängertunnel unter den Gleisen sind unsicher und gefährlich.
 › Zugänge zum Bahndamm sind zu einladend - im Widerspruch dazu, dass man 
 Bahndämme nicht betreten darf.
 › Rad- und Fußgängerübergang an Luxemburger Str. und Vorgebirgstr. entschärfen.
 › An der Bonner Straße sollten schon jetzt Flächen für den Bau eines eventuellen 
 S-Bahnhofs reserviert werden.
 › Für eine Erhaltung des AZ als Kulturort im neuen Grüngürtel

Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Kölner Freiwilligen Agentur e. V. 
Bereich „Politische Partizipation“
beteiligen@koeln-freiwillig.de
www.koeln-freiwillig.de
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bildnachweis
Titel © RMP Stephan Lenzen
08.2022

Anlage 10 Vorabauszug Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.12.2024

5687 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 02.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 02.12.2024  
öffentlich 
9.2.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd 
2446/2024 
 
 
Protokollerklärung der CDU-Fraktion: 
„Gemäß Beschlussvorlage, Seite 11, sieht die Zielplanung vor, den IGG Süd langfris-
tig durch eine Fuß- und Radfahrunterführung unter dem Gustav-Heinemann-Ufer hin-
durch bis zum Rheinufer zu führen. 
Die CDU Fraktion begrüßt grundsätzlich die Planung einer kreuzungsfreien Querungs-
möglichkeit des Gustav-Heinemann-Ufer für Fußgä nger und Radfahrer vom östlichen 
Ende des entstehenden Grüngürtels zum Rhein.  
Die Lösung als Unterquerung, also als Tunnellösung unter dem Gustav-Heinemann-
Ufer wird von uns jedoch kritisch bewertet. Die zu unterquerende Strecke besteht aus 
dem hier 6-spurigen Gustav-Heinemann-Ufer zzgl. Verkehrsinsel zwischen den Fahrt-
richtungsspuren, Bürgersteige links und rechts der Straße und abschließend die be-
stehenden Gleisanlagen der heutige Stadtbahn-Linie 16. Durch die notwendige Länge 
des Tunnels (> 50m) entsteht ein großer, ganztägig dunkler Angstraum. 
Eine bestehende ähnliche Unterführung der A555 zwischen dem Verteilerkreis Süd 
und dem Autobahnkreuz Köln-Süd wird regelmäßig von Obdachlosen als Schlafstelle 
und Rückzugsort benutzt und zeigt sich regelmäßig in einem verwahrlosten Zustand. 
Aufgrund der baulichen Ähnlichkeit und Lage der Unterquerung südlich anschließend 
des Friedensparks, ist bei der geplanten Unterquerung des Gustav-Heinemann-Ufer 
eine ähnliche Situation zu erwarten. Der erhoffte Nutzen des Baus ist daher aufgrund 
mangelnder Attraktivität in Frage gestellt.  
Im Rahmen der 2. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn wurden bauliche Vorleistungen 
erbracht um die Straße Gustav-Heinemann-Ufer unter die kreuzende Gleisanlage der 
Nord-Süd-Stadtbahn zu verlegen. Dadurch wird der Bau eines Tunneldeckels als 
kreuzungsfreie Landschaftsbrücke zwischen dem Grüngürtel und dem Rheinufer mög-
lich. Ob dies unter Kosten-Nutzen-Aspekten eine realisierbare Option ist, ist seitens 
der Verwaltung zu gegebener Zeit zu prüfen.“

Es liegt ein Ergänzungsantrag vor. 
 
1. Beschluss: 
 
Die Vorlage wird unter Ziffer 4 wie folgt ergänzt:  
4. Ergänzung zu Beschlusspunkt 2:  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung ergänzt um ein „Sport-
feld für Schul- und Vereinssport“ in der Nähe des oder auf dem Bil-
dungscampus Schule zu erstellen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-
Fraktion und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Stimme der Frau Faßbender 
gegen die Stimmen der CDU-fraktion und der Stimme des Herrn Kau  
zugestimmt. 
 
Die CDU-Fraktion bittet um Streichung des Passus „in der Nähe oder“. 
 
2. Beschluss: 
 
Die Vorlage wird unter Ziffer 4 wie folgt ergänzt:  
4. Ergänzung zu Beschlusspunkt 2:  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung ergänzt um ein „Sport-
feld für Schul- und Vereinssport“ in der Nähe des oder auf dem Bil-
dungscampus Schule zu erstellen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
3. Beschluss 
 
Die Vorlage wird unter Ziffer 5 wie folgt ergänzt:  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung für einen Rad-Schnell-
weg von der Südbrücke ausgehend bis zum „Sporthof“ parallel zum Bahndamm 
und möglichst planfrei über die stadtauswärtsführenden Straßen zu erstellen. 
Eine Option mit einer Verlängerung des Radschnellweges über den „Sporthof“ 
hinaus bis in den Nordwesten von Köln soll bei der Entwurfsplanung mitberück-
sichtigt werden. 
 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-
fraktion und der FDP-Fraktion und der Enthaltung einer Stimme der Frau Faß-
bender gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zu-
gestimmt. 
 
Die FDP-Fraktion bittet um getrennte Abstimmung zu Ziffer 2. 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen.

Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat,  
folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ 
als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs 
mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-
Fraktion und der Stimme des Herrn Kau bei Enthaltung einer Stimme der SPD -
Fraktion gegen drei Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der FDP-Fraktion 
und der Stimme der Frau Faßbender zugestimmt. 
 
 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 4.418 m² innerhalb des Inneren 
Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten.  
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung ergänzt um ein „Sport-
feld für Schul- und Vereinssport“ auf dem Bildungscampus Schule zu erstel-
len. 
 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung für einen Rad-
Schnellweg von der Südbrücke ausgehend bis zum „Sporthof“ parallel zum 
Bahndamm und möglichst planfrei über die stadtauswärtsführenden Straßen zu 
erstellen. Eine Option mit einer Verlängerung des Radschnellweges über den 
„Sporthof“ hinaus bis in den Nordwesten von Köln soll bei der Entwurfsplanung 
mitberücksichtigt werden. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

Anlage 11 Vorabauszug Rat 12.12.2024

546 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 12.12.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates vom 
12.12.2024  
öffentlich 
10.10 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd 
2446/2024 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion 
AN/1773/2024 
 
Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zur Beratung in den Sport-
ausschuss und Stadtentwicklungsausschuss mit Rücklauf in den Rat verwiesen.

Anlage 16, Auszug Sportausschuss 27.03.2025

2725 Zeichen

Geschäftsführung  
Sportausschuss 
Frau Kaiser 
Telefon: (0221) 221 31203 
Fax:  (0221) 221 31244 
E-Mail: 52-Session@stadt-koeln.de 
Datum: 28.03.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung des Sportausschusses  
vom 27.03.2025  
öffentlich 
4.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd 
2446/2024 
Änderungsantrag zu Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vor-
entwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd  
AN/1773/2024 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL - Park-
stadt  
Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungs-
phase 3. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vor-
entwurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist jedoch 
im weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der Schul-
standorte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen - insbesondere 
Fußballflächen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest -Maßen – nach DFB-
Standard- 68m x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich ist, 
sind die Bedarfe dort abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte Planung 
für den Bereich „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 3.200 m² innerhalb des 
Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gar-
tenlabor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. 
 
I. Abstimmungsergebnis über Ziffer 2 des Änderungsantrags:  
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen und Die 
Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Volt zugestimmt. 
Zu Ziffer 2 geänderter Beschluss: 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL - Parkstadt 
Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vor-
entwurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist je-
doch im weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der 
Schulstandorte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen- insbeson-
dere Fußballflächen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest-Maßen – nach 
DFB-Standard- 68m x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich 
ist, sind die Bedarfe dort abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte 
Planung für den Bereich „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 4.418 m² innerhalb des In-
neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten.   
 
II. Abstimmungsergebnis über die geänderte Vorlage: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen und Die 
Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Volt zugestimmt.

Anlage 5 Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße

10116 Zeichen

Weyerstraßerweg
Pohligstraße
Arnoldiplatz
Gothaer Allee
Höninger Weg
Rudolf-Amelunxen-Straße
Berlin-Kölnische Allee
Volksgarten
Vorgebirgstraße
Vorgebirgswall
Volksgartenstraße
Vorgebirgswall
Eifelwall
Kowallekstraße
Kleingedankstraße
An der Pauluskirche
Overstolzenstraße
Bonner Wall
Bischofsweg
Loreleystraße
Am Vorgebirgstor
Eifelstraße
Michaeli Schule
Kindergarten
Südstadion
Jean-Löring-Sportpark
(in Überarbeitung innerhalb des
Teilprojektes Sportpark Süd)
Tierheim
Stellwerk
Parkplatz
Schulgarten
Hundefreilauffläche
Schaltposten
Köln Süd
Weiher
Notschlafstelle
Parkhaus der Justiz
N E U S T A D T
S Ü D
Hundefreilauffläche
Kindergarten
(49,15)
(49,20)
(49,49)
(51,10)
(49,59)
(49,38)
(49,71)
(48,41)
(48,39)
(48,69)
(49,68)
(49,60)
(49,80)
(49,79)
(49,54)
(49,75)
(49,90)
(49,72)
(49,71)
1,0 %
3,0 %
8,0 %
1,0 %
2,5 %
2,0 %
2,5 %
1,5 %
2,0 %
2,0 %
5,0 %
3,5 %
2,0 %
1,0 %
1,0 %
3,0 %
2,0 %
2,0 %
3,0 %
1,5 %
47,30
46,20
48,50
47,00
50,00
49,75
49,80
44,00
49,50
45,70
47,9548,05
47,10
48,00
46,35
45,99
48,25
47,95
48,30
45,75
46,00
50,90
50,30
50,20
50,30
50,50
49,30
49,00
50,00
49,40
49,25
49,80
47,95
51,00
49,11
48,05
47,15
47,45
50,35
48,75
49,55
48,15
(50,50)(46,40)
(47,05)
(44,80)
(45,10)
(47,25)
(50,20)
(50,50)(46,50)
(45,10)
(47,35)
(49,75)
(51,10)
(45,55)
(45,70)
(45,66)
(45,71)
(45,57)
(46,05)
(46,35)
(47,15)
(48,21)
(48,97)
(47,69)
(47,00)
(48,10)
(47,73)
(48,45)
(45,66)
(50,75)
(50,74)
(48,52) (49,59)
(50,24)
(46,08)(45,95)
(45,78)(45,76)
(45,58)
(47,66)
(47,85)
(53,06) (53,03)
(54,54)
(56,43)
(49,06)
(49,51)
(48,33)
(48,38)
(49,25)
(51,05)
(51,04)
(56,58)
(50,35)
(50,84)
(52,58)
(52,27)
(51,36)
(51,10)
(50,63)
(48,05)
(50,24)
(49,94)
(50,35)
(52,89)
(51,85)
(51,53)
(48,90)
(51,77)
(49,39)
(45,95)
(48,65)
(47,80)
(48,34)
(48,45)
(48,10)
(51,75)
(48,94)
(48,60)
(51,95)
(52,12)
(52,64)
(47,82)(49,68)
(49,35) (48,18)
(49,02)(53,36)
(53,53)
(49,35)
(50,76)
(50,56)
(50,40)
(48,76)
(49,09)
(49,56)
(48,40)
(48,30)
(48,16)
(50,55)
(51,16)
(54,61)
(51,95)
(50,40)
(48,82)
(48,73)
(48,87)
(49,02)
(49,54)
(50,92)
(48,20)
(49,44)
(49,24)
(48,28)
(50,90)
(52,37)
(56,24)
(41,51)
(52,14)
(50,90)
(50,33)
Pflanzung Gleislinse (Bestand),
auslichten und Rasenansaat
Fahrradstellplätze (Bestand)
Überwerfungsbauwerk - S16
(Nord- und Südvariante), in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Multifunktionsfläche
Urban Sports
Streetball, Tischtennis,
Teqball
Tanzschule
Chill-out-Zone
Schaukel aus
bestehendem Kran,
Hängematten
Umnutzung Bestands-
gebäude als Sporttreff,
Fitness, Gastronomie
mit öffentl. WC, o.ä.
Umnutzung
Bestandsgebäude
als Jugendtreff,
Café, o.ä.
Vorgebirgsglacisweg,
Deckschicht erneuert,
Farbasphalt
Brücke mit Aussichtsplattform
Gleisdreieck
 Urban Sports,
BMX- und Skatepark,
z. T. auf DB-Areal,
Fläche und Rampen
aus Ortbeton
Eifelwall
Gehweg / Streetpark,
beschichteter Asphalt
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Sportwiese
Speedminton, Slackline, Fitness, Yoga, etc.
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Rasenböschung
Bike-Polo- / Basketballplatz,
Erneuerung Belag
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Stützwand Beton
Eingang Südstadion
Teilrückbau
Vorgebirgsglacisweg,
Parkstreifen Fanbusse,
Schotterrasen
Parkweg, Zuweg zum Durchgang,
beschichteter Asphalt
Vorgebirgswall,
Radschnellverbindung in Abstimmung
terrassierte Rasenböschung
mit Sitzstufen aus Beton
Unterführung DB,
Anbindung IGG an Volksgarten und
Vorgebirgswall/ Eifelwall, in Abstimmung
Gleisanlagen Westspange in Planung ,
nachrichtliche Darstellung
Gebäuderückbau,
neuer Durchgang,
in Abstimmung
Versickerungsbereich,
 Staudenpflanzung
modulare Sitzmöbel
Böschungsbepflanzung
Urban Sports
Parkouranlage
Umnutzung Bestandsgebäude
als überdachte Sportfläche
für Yoga, Gymnastik
Durchwegung Wäldchen,
wassergebundene Wegedecke,
Erneuerung der Trag- und
Deckschicht
Calisthenicsstationen
Sporthof
Teilerhalt und Umnutzung
Bestandsgebäude, Urban Sports
Böschungsbepflanzung
Baumrigole
(Entwässerung Rad- und Fusswege)
Parkweg, Zuweg zum Durchgang,
beschichteter Asphalt
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Offene Mitte,
Rasen- und Wiesenfläche
mögliche
Versickerungsfläche der DB
Gleisdreieck
Pumptrack / optionale
Versickerungsfläche der DB
als multicodierte Fläche
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
4,00
4,50
4,00
4,50
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,50
Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018
5,00
Schallschutzwand optional mit
Revisionsweg, in Abstimmung
Einfriedung Stellwerk DB
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Zuwegung Stellwerk DB,
Schotterrasen
Konrad-Adenauer-Tierheim
Erhalt Zuwegung /
Umlauf Tierheim
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Fahrradstraße Vorgebirgswall,
in Abstimmung
Vorbereich Kindergarten als Shared Space,
in Abstimmung
Vorbereich Schule als Shared Space,
 in Abstimmung
Fahrradstraße Vorgebirgswall
Versickerungsbereich, Staudenpflanzung
Radschnellverbindung,
Asphalt, in Abstimmung
terrassierte Rasenböschung
mit Sitzstufen aus Beton
Durchwegung Wäldchen,
wassergebundene Wegedecke
Sperrfläche FW
Speedminton
Slackline
Fitness, Yoga
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Sportband
Bewegungsparcours (600-700m²), Fitness,
Tischtennis, Teqball, Badminton,
WC-Anlage, Ruhezone mit Trinkwasser
und Schattenspendern
Vorgebirgsglacisweg
Zufahrtsrampe Parkplatz,
Farbasphalt
Neugestaltung Parkplatz,
wassergebundene Wegedecke,
Erschließung in Abstimmung
Straßenraum / -querungen
 in Abstimmung
Stillgelegte Gleise (Bestand)
mit Sitzelementen
Böschung,
Strauchpflanzung
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
4,00
(50,60)
2,5 %
50,70
LEGENDEGrenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Geplante Gleisanlagen - Westspange, gemäß Konzeptstudie DB,
Arbeitsstand 24.3.2021 (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude / Topographie
Höhen, Bestand
Bemaßung Wegebreiten -
Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m,
Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m
VIII
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Stützwand  |  Sitzstufen -
Betonfertigteile
WC-Anlage
Vegetationsflächen IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
Befestigte Flächen / Einbauten
Radverbindung Eifelwall-
Vorgebirgswall - Asphaltbelag
mit Verkehrsmarkierungen
Sportflächen -
Aktivflächen für
sämtliche Altersgruppen
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Urban Sports Elemente,
BMX- und Skatepark,
Pumptrack, Calisthenics
Sportfelder,
Sportgeräte
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
Mobiliar / Sitzelemente,
Holz und Betonfertigteile
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
5,00
Einfriedung, H=2,0 m
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen  - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018
(nachrichtliche Darstellung)
Baum, Planung - Neupflanzung
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Planung Deutsche Bahn AG
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020,  Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Schallschutzwand in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Höhen, Planung
Gefällerichtung
Planungsbereich West
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 03.03.2023
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_10_a.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Lageplan Planungsbereich West
Vorplanung
Planungsbereich West 04.11.2022
1:1000
_a
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 03.02.2023
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
_a Anpassung Wege 03.02.2023 EN
20-130_2_lp_10
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer

Anlage 4 Lageplan Teilabschnitt Vorgebirgstraße bis zur Bonner Straße

8977 Zeichen

IV
IV
VIII
IV
V
V
V
VIV
IV
V
IV
IV
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IIII
II
II
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V
IV
IVV
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I
V
V
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XV
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V
V
V
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IV
IV
IV
V
IV
VII
VII
II
III
X
VI
V
XV
IV
V
VIII
IV
V
IV
VIII
II
IV
V
II
VIII
II
III
V
IV
VIII
IV
II
IV
VIII
V
II
IV
VIII
XV
V
V
VI
I
I
V
V
1,0 %
,0 %
5,0 %
3,5 %
2,0 %
1,0 %
4,0 %
2,0 %
1,0 %
1,0 %
(45,55)
(48,40)
(47,05)
(48,90)
(48,85)
(48,75)
(48,70)
(48,55)
(45,70)
(52,35)
(54,00)
(49,50)
(48,50)
(44,80)
(49,50)(49,40)
(48,70)
(49,20)
(47,25)
(49,40)
(47,75)
(47,80)
(47,90)
(47,70)
(47,95)
(48,30)
(47,85)
(48,45)
(49,35)
(49,90)
(47,35)
(47,85)
(47,70)
48,40
46,30
47,30
55,00
48,50
49,50 49,50
53,50
49,90
53,00
53,00
52,00
48,60
49,50 52,00
53,00
54,00
49,10
49,90
49,90
53,50
54,00
54,50
49,10
50,00
50,00
50,00
49,00
49,10
48,80
54,00
48,40
51,00
49,60
48,80
48,40
49,40
49,00
48,90 49,15
49,50
49,00
48,60
48,50
50,00
48,40
48,40
47,00
47,50
48,50
49,00
48,70
47,50
49,80
44,00
48,5048,80
47,15
48,05
47,00
47,00
49,35
48,7049,30
48,40
48,60
48,60
47,70
47,70
47,60
48,50
47,5047,00
48,40
44,50
47,00
47,90
49,50
(51,10)
(OK Fort max.47,80)
(48,40)
(48,80)
(48,80)
(48,60)
(45,71)
(45,57)
Bonner Straße
Bonner Straße
Sechtemer Straße
Wormser Straße
Zugweg
Bonner Wall
Veledastraße
Kowallekstraße
Ohmstraße
Bischofsweg
Marktstraße
Bonner Wall
Bischofsweg
Großmarkthalle
Historisches Fort II
Stellwerk
Berufskolleg
RheinEnergie
Hundefreilauffläche
Vorgebirgstraße
A
Marktstraße
Vorgebirgspark
Raderberger Brache
Schallschutzwand, in Abstimmung
S-Bahnhof (Nord- und Südvariante)
- S16 - Bonner Wall in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Gleisanlagen (Nord- und Südvariante)
 - S16 -  in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Spielplatz "Urban",
beispielhafte Darstellung der Spielgeräte
Sitzstufen Beton
Hauptweg Nord und Weg um Spielplatz,
wassergebundene Wegedecke
Spielplatz "Landschaft",
beispielhafte Darstellung der
Spielgeräte und Topografie
Spielplatz "Wald",
beispielhafte Darstellung der
Spielgeräte und Topografie
Böschung,
Strauch- und Baumpflanzung
Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur
Schallschutzwand
terrassierte Rasenböschung
mit Betonsitzstufen
Rasenböschung
Uferbepflanzung
Parksee (Starkregenretention Parkstadt Süd)
Sitzstufen Beton
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Schallschutzwand, in Abstimmung
Versickerungsflächen
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Hauptweg Süd und Parkwege,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
Stadtkante mit Betonstufe
Spielplatz "Wasser",
beispielhafte Darstellung der Spielgeräte
Versickerungsfläche
(Entwässerung  Parkstadt Süd)
WC-Anlage
Platz am See,
Boulespiel
Sitzstufe Beton
Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Gleisanlagen Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Spielfläche "Urban"
mit Streetballplatz
5,00
5,00
2,50
Vorhaltung Schotterrasen als
Revisionsweg zur Schallschutzwand
3,00
3,00
4,00
4,00
5,00
2,50
5,00
3,00
4,00
5,00
5,00
4,00
5,00
3,00
4,00
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Spielplatz "Festung"
in Abstimmung, beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd,
wassergebundene Wegedecke
Baumreihe mit Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Stadtkante mit Betonstufe
Historisches Fort II,
Bodendenkmal
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Sitzstufe Beton
Böschung,
Strauch- und Baumpflanzung
Hauptweg Nord,
wassergebundene Wegedecke
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Parkwege,
wassergebundene Wegedecke
Böschung,
Strauch- und Baumpflanzung
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Offene Mitte,
Rasen- und
Wiesenfläche
Promenade, Planungsbereich Parkstadt
Süd, nachrichtliche Darstellung
Slackline
Straßenraum/ - querungen
(in Abstimmung)
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Straßenraum/ - querungen,
in Abstimmung
Offene Mitte, mögliche
Starkregenretention
Marktplatz,
Planungsbereich Parkstadt Süd,
 beispielhafte Darstellung
Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung
Bischofsweg,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Schallschutzwand optional mit
Revisionsweg, in Abstimmung
Einfriedung Stellwerk DB
Hauptweg Nord,
beschichteter Asphalt
Zuwegung Stellwerk DB,
Schotterrasen
Unterführung DB, in Abstimmung
Parkweg,
beschichteter Asphalt
(50,60)
2,5 %
50,70
Spielflächen -
Kinderspielplätze
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
Baumrigolen - Unterirdischer
Retentionsraum (Wasserspeicher),
Rasenmulden und Staudenpflanzung
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
LEGENDEGrenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Planung Deutsche Bahn AG Gebäude / Topographie
Höhen, Bestand Stützwand  |  Sitzstufen -
Betonfertigteile
Vegetationsflächen IGG
Bemaßung Wegebreiten -
Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m,
Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m
Befestigte Flächen / Einbauten
VIII
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Baum, Planung - Neupflanzung
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Geplante Gleisanlagen  - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018
(nachrichtliche Darstellung)
Parksee - Künstliches
Gewässer zur Naherholung
und Starkregenretention
Bepflanzte Uferbereiche
am Parksee -
Uferstauden und Gräser
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
5,00
Einfriedung, H=2,0 m
Historisches Fort II
Bodendenkmal
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung)
Spielplatzgestaltung,
Spielgeräte | Sportfelder,
Sportgeräte
(beispielhafte Darstellung)
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020,  Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4
vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Schallschutzwand in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Höhen, Planung
Gefällerichtung
Planungsbereich West
(Bauabschnitt 3)
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 03.02.2023
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_09_a.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Lageplan Planungsbereich Mitte
Vorplanung
Planungsbereich Mitte 04.11.2022
1:1000
a
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 03.02.2023
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
_a Anpassung Wege 03.02.2023 EN
20-130_2_lp_09
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer

Anlage 2 Gesamtplan Vorentwurf

12783 Zeichen

50.89
51.10
50.69
Rasen
Sch
otterrasen
IV
IV
VIII
IV
V
V
V
VIV
IV
V
IV
IV
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IV
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IIII
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IVV
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IV
IV
V
IV
VII
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X
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III
II
II
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III
V
VIII
IV
V
IV
VIII
V
VIII
II
IV
IV
II
III
V
IV
II
IV
V
II
X
VIII
II
III
V
IV
VIII
IV
II
V
V
II
IV
VIII
V
II
IV
VIII
XV
V
III
V
VI
I
I
V
V
Anna-Maria-von-Schürmann-Weg
Harry-Blum-Platz
Prinzen-Garde-Weg
Blaue-Funken-Weg
Höninger Weg
Gottesweg
Gottesweg,Weg A
Weyerstraßerweg
Briedeler Straße
RHEIN
Bornheimer Straße
Bodendorfer Straße
Vondelstraße
Severinstraße
Burgunderstraße
B9
Eifelplatz
Vorgebirgstraße
Bonner Straße
Höninger Weg
Pohligstraße
Höninger Weg,Weg B
Vorgebirgsplatz
Graacher Straße
Homburger Straße
Höninger Weg
Arnoldiplatz
Gothaer Allee
Brunnenstraße
Bernkasteler Straße
Zeltinger Straße
Höninger Weg
Irmgardstraße
Rudolf-Amelunxen-Straße
Herthastraße
Bernhard-Feilchenfeld-Straße
Kröver Straße
Bremsstraße
Ferdinand-Schmitz-Str.
Berlin-Kölnische Allee
Heinrich-Brüning-Straße
Sibille-Hartmann-Straße
Willigisstraße
Bernhard-Feilchenfeld-Straße
Homburger Straße
Zollstocksweg
GotteswegAm Vorgebirgstor Theophanoplatz
Gothaer Allee
Bauerbankstraße
Nauheimer Straße
Theophanostraße
Am Husholz
Hebbelstraße
Höninger Weg
Mergentheimer Straße
Bernhardstraße
Schillerstraße
Bonner Straße
Wielandstraße
Kierberger Str.
Raderberger Straße
Mannsfelder Straße
Bonifazstraße
Bernhardstraße
Tacitusstraße
ß
Brühler Straße
Oktavianstraße
Rosenzweigweg
Klopstockstraße
Goltsteinstraße
Kierberger Straße
Samariterstraße
Bischofsweg
Koblenzer Straße Schönhauser Straße
Mathiaskirchplatz
Alteburger Straße
Alteburger Straße
Sechtemer Straße
Thomas-Mann-Straße
Vorgebirgspark
Breniger Straße
Dreikönigenstraße
Laura-Oelbermann-Promenade
Kartäuserhof
Zwirnerstraße
Annostraße
An St.Magdalenen
Bayenwerft
Im Ferkulum
Biberstraße
Hirschgäßchen
Kartäusergasse
Jakobstraße
Im Ferkulum
Ingo-Kümmel-
Platz
Arnold-Overzier-Straße
Anna-Schneider-Steig
Karl-Korn-Straße
Severinskloster
Severinstraße
Annostraße
Quentelstraße
Corneliusstraße
Silvanstraße
B51
Achtergäßchen
Zugasse
Am Hafenamt
Auf der Rheinauwerft
Severinskirchplatz
Biberstraße
Severinswall
Severinsmühlengasse
Bayenstraße
Severinswall
Isabellenstraße
Achterstraße
Stollwerckhof
Buschgasse
Elsaßstraße
B9
An der Bottmühle
Metzer Straße
Merowingerstraße
Am Bayenturm
Agrippinaufer
B51
Agrippinawerft
B9
Gabelsbergerstraße
Elsaßstraße
Eburonenstraße
Kartäuserhof
Wormser Straße
Volksgarten
Saarstraße
Lothringer Straße
Ubierring
Katharina-Schauberg-Promenade
Zugweg
Agrippinawerft
Teutoburger Straße
Kyllstraße
Rolandstraße
Alteburger Straße
B9
Vor den Siebenburgen
Maria-Clementine-
Martin-Platz
Am Duffesbach
Vorgebirgstraße
Rolandstraße
Kartäuserwall
Agrippinaufer
Lothringer Straße
Vondelstraße
Agilolfstraße
B9
Brunostraße
Trajanstraße
Karolingerring
Vorgebirgswall
Volksgartenstraße
Kartäuserwall
Volksgartenstraße
Pfälzer Straße
Mainzer Straße
Hardefuststraße
Stolzestraße
Maria-Hilf-Straße
B9
Mainzer Straße
An der Bottmühle
Zugweg
Bonner Wall
Ubierring
Sachsenring
Alteburger Wall
Ulrichgasse
Katharina-Schauberg-Promenade
Oberländer Wall
Titusstraße
Merowingerstraße
Alteburger Straße
Maternuskirchplatz
Martin-Luther-Platz
Claudiusstraße
Eifelwall
Ubierring
B9
Brunostraße
Maternusstraße
Eifelstraße
B9
Darmstädter Straße
Veledastraße
Kurfürstenstraße
Siegfriedstraße
Elisabeth-
Treskow-Platz
B51
Kartäuserwall
Kowallekstraße
KleingedankstraßeAn der Pauluskirche
Overstolzenstraße
Loreleystraße
Metzer Straße
Sachsenring
Ohmstraße
Alteburger Straße
Kaesenstraße
Eifelstraße
Jean-Jülich-Weg
Südbrücke
An der Eiche
Chlodwig-
platz
Vorgebirgstraße
Dreikönigenstraße
Severinswall
Gustav-Heinemann-Ufer   B51 / B9
Bischofsweg
Kreuznacher
Straße
Marktstraße
Südstadion
Jean-Löring-Sportpark
(in Überarbeitung innerhalb des
Teilprojektes Sportpark Süd)
Michaeli
Schule
Kindergarten
Historisches
Archiv
Stadt Köln
Großmarkthalle
Friedenspark
Tierheim
Historisches Fort II
KVB-Tunnel
Stellwerk
RheinEnergie
Schaltposten
Köln Süd
Weiher
Parkhaus
der Justiz
Z O L L S T O C K
R A D E R B E R G
B A Y E N T H A L
S Ü D S T A D T
N E U S T A D T
S Ü D
Alteburg
Hunde-
freilauf-
fläche
Kindergarten
Raderberger
Brache
Spielplatz
Versickerungsflächen
(Entwässerung
Parkstadt Süd)
Bildungslandschaft,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Durchgang /
Unterführung,
in Abstimmung
Eifelwall
Trennung Fußweg und
Aufenthaltsfläche mit
separatem Radweg
Spielplatz
Gebäuderückbau, neuer Durchgang,
in Abstimmung
Überwerfungsbauwerk
S16 (Nord- und Südvariante), in
Planung, nachrichtliche Darstellung
Vorbereich Schule als Shared Space,
in Abstimmung
Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung
Eingangs-
bereiche
Südstadion
Erhalt Konrad-Adenauer-Tierheim,
Neugestaltung Parkplatz,
Erschließung in Abstimmung
Bike-Polo- / Basketballplatz,
Erneuerung Belag
Unterführung DB, Anbindung IGG an Volksgarten
und Vorgebirgswall / Eifelwall, in Abstimmung
Hauptweg Nord
Hauptweg Nord
Brückenerweiterung
S16 - (Nord- und
Südvariante), in Planung,
nachrichtliche
Darstellung
Hauptweg Süd
Spielplatz
Rasenböschung
Spielplatz
Schallschutzwand, in Abstimmung
Parkweg, Durchgang zum
Friedenspark
Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung
Hauptweg Süd
Parksee
(Starkregenretention
Parkstadt Süd)
Marktplatz
Planungsbereich Parkstadt Süd,
beispielhafte Darstellung
Hauptweg Süd
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Unterführung DB,
in Abstimmung
Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
Versickerungsflächen
(Entwässerung
Parkstadt Süd)
Rheinbalkon
terrassierte
Rasensitzfläche mit
Sitzstufen
Offene Mitte
Spielplatz
Bolz- und
Streetballplatz
Zuwegung
Rheinufer
Sportband mit
Bewegungsparcour
Stadtkante
Offene Mitte
Versickerungsfläche
Versickerungsfläche
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Urban Gardening
Kölner NeuLand e.V.
Hauptweg Süd
Terrassierte
Rasenböschung mit
Betonsitzstufen
Vorhaltung Schotterrasen
als Revisionsweg zur Schallschutzwand
Spielplatz
Stadtkante
Versickerungsfläche
(Entwässerung
Parkstadt Süd)
Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Offene Mitte,
mögliche Starkregen-
Retention
Schallschutzwand optional
mit Revisionsweg, in Abstimmung
Gleisanlagen Westspange, in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Gleisanlagen Stadtbahn KVB,
nachrichtliche Darstellung gemäß
Integrierter Planung 2018
S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall
(Nord- und Südvariante), in Planung,
nachrichtliche Darstellung
Schallschutzwand, in Abstimmung
Rasenböschung
Schallschutzwand, in Abstimmung
Vorhaltung Schotterrasen
als Revisionsweg zur Schallschutzwand
Fahrradstraße Vorgebirgswall,
in Abstimmung
Vorbereich Kindergarten als Shared Space,
in Abstimmung
Fahrradstraße Vorgebirgswall,
in Abstimmung
Hauptweg Nord
Calisthenicsbereich,
in Abstimmung
Promenade, Planungs-
bereich Parkstadt Süd,
nachrichtliche Darstellung
Straßenraum/ -querungen,
in Abstimmung
Straßenraum/
-querungen,
in Abstimmung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Straßenraum/ -querungen,
in Abstimmung
Straßenraum/ -querungen,
in Abstimmung
Sportwiese
Offene Mitte,
mögliche Starkregen-
retention
Offene Mitte,
mögliche Starkregen-Retention
110-kV Bahnstromleitung
Park am Eifelwall,
in Planung,
nachrichtliche
Darstellung
Brücke mit Aussichtsplattform
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
Hauptweg Nord
Offene Mitte,
mögliche
Starkregen-
retention
Offene Mitte,
mögliche
Starkregen-
Retention
Bischofsweg,
nachrichtliche Darstellung
gemäß Integrierter Planung 2018
Gleisdreieck:
Urban Sports, BMX- und
Skatepark, z. T. auf DB-Areal
Gleisdreieck:
Pumptrack / optionale
Versickerungsfläche der DB als
multicodierte Fläche
mögliche
Versickerungsfläche
der DB
Spielplatz
Baumrigole
(Entwässerung Parkstadt Süd)
Historisches Fort II,
Bodendenkmal
Sporthof
Teilerhalt / Umnutzung
Bestandsgebäude,
Urban Sports
Erneuerung Belag
Vorgebirgsglacisweg
Durchwegung Wäldchen,
Calisthenics
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung
mögliche
Versickerungsfläche
der DB
Straßenraum/ -querungen,
in Abstimmung
Stillgelegte Gleise (Bestand)
LEGENDE
Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN
(Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze
Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg
gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021)
Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / PlanungsbereichPlanung Deutsche Bahn AG
Grundstücksgrenzen DB-Flächen
(Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung))
Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) /
Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom
31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen  - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018
(nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante),
gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom
31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung)
Geplante Gleisanlagen - Westspange, gemäß Konzeptstudie DB,
Arbeitsstand 24.3.2021 (nachrichtliche Darstellung)
Gebäude / Topographie
Schallschutzwand, in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
Schallschutzwand optional,
in Abstimmung,
Schallschutzgutachten in Vorbereitung
VIII
Baum, Bestand innerhalb IGG  |
Baum, Bestand außerhalb IGG
Grünflächen | Böschungsflächen
Bestand - Erhalt der
vorhandenen Vegetation
Pflanzflächen -
Unterpflanzung Baumstandorte,
Bodendecker und Sträucher
Offene Mitte -
Rasen- und Wiesenflächen
Bepflanzte Uferbereiche
am Parksee -
Uferstauden und Gräser
Baumrigolen - Unterirdischer
Retentionsraum (Wasserspeicher),
Rasenmulden und Staudenpflanzung
Rand- / Böschungsbereiche -
Rasen- und Wiesenflächen
Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege -
Schotterrasen
Versickerungsflächen
Böschungsbereiche -
Bodendecker und Sträucher
Versickerungsflächen -
Rasenmulden
und Staudenpflanzungen
Vegetationsflächen IGG
Baum, Neupflanzung
Gehölze / Baumpflanzungen IGG
Sportflächen -
Aktivflächen für
sämtliche Altersgruppen
Parksee - Künstliches
Gewässer zur Naherholung
und Starkregenretention
Wege / Platzflächen IGG -
Wassergebundene
Wegedecke
Spielflächen -
Urban Sports, Aktivflächen
für Kinder und Jugendliche
Befestigte Flächen / Einbauten
Spielflächen -
Kinderspielplätze
Wege IGG -
Asphaltbelag beschichtet
oder Farbasphalt
Radverbindung Eifelwall-
Vorgebirgswall - Asphaltbelag
mit Verkehrsmarkierungen
Urban Gardening -
Kölner NeuLand e.V.
Einfriedung, H=2,0 m
Böschung, Bestand  |
Böschung, Planung
Höhenlinien (1m), Planung -
Landschaftliche
Erdmodellierungen
Mögliche Starkregen-
retentionsflächen in der
Offenen Mitte
Historisches Fort II
Bodendenkmal
Gebäude, Bestand  |
Gebäude, Planung (gemäß
Integrierter Planung 2018)
Planungsbereich West
Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost
N
Freigabe Bauherr: 
Planinhalt
Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA :
Datum
Datum / Unterschrift
Index Bemerkung Datum Name
Plannummer  
Leistungsphase Maßstab
Index Format
Höhenbezug
bearbeitet
Planänderungsliste
x1189 841
Druckdatum 03.02.2023
T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_07_a.dwg
Projekt
Bauherr
Baubereich
Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer
Übersichtsplan
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet,
soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.
Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort
abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der
Fachplaner verwendet werden.
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln
Übersichtsplan Plangebiet Gesamt
Vorplanung
Gesamtgebiet 04.11.2022
1:2500
_a
EN / MT / DW
NHN
Bonn, den 03.02.2023
- Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW
_a Anpassung Wege Planungsbereich West und Mitte 03.02.2023 EN
20-130_2_lp_07
Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich
Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung
Vermesser
Baumkataster
Stadtplanung (Masterplan)
Stadt Köln
Stadt Köln
Stadt Köln
n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW
n.a., Auszug Kataster Straßenbäume
n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd
16.07.2020
13.07.2020
07.07.2020
08.03.2021
gez. Dr. J. Bauer   gez. C. Hölzer

Anlage 14 Vorabauszug Niederschrift Rat 13.02.2025 zu TOP 10.6

1518 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Eurich 
Telefon:  (0221) 221 22061 
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:  annika.eurich@stadt-koeln.de 
Datum: 17.02.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 40. Sitzung des Rates vom 
13.02.2025  
öffentlich 
10.6 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd 
2446/2024 
Änderungsantrag der CDU-Fraktion 
AN/1773/2024 
I.      Ziffer 2 der Beschlussvorlage wird mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion 
zu Ziffer 2 zurückgestellt und in den Sportausschuss, den Stadtentwick-
lungsausschuss und den Finanzausschuss mit Rücklauf in den Rat verwie-
sen. 
II.      Abstimmung zu Ziffer 1 und 3 in der Fassung des Stadtentwicklungsaus-
schusses (Anlage 12) mit mündlicher Ergänzung unter Beschlusspunkt 1 
(„Die Entscheidung über die Variante „Sporthof“ oder „Sportfeld für die Uni“ im 
Planungsbereich West erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.“) 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt 
Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 3.200 m² innerhalb des Inneren 
Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenlabor ist da-
bei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich.  
Die Entscheidung über die Variante „Sporthof“ oder „Sportfeld für die Uni“ im Pla-
nungsbereich West erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.“ 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.

Anlage 12 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025

4413 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 06.02.2025 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 06.02.2025  
öffentlich 
6.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL 
Parkstadt Süd 
2446/2024 
6.1.1 Schriftlicher Änderungsantrag der CDU-Fraktion betreffend "Weiterpla-
nungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt 
Süd" (Vorlage 2446/2024) 
AN/1773/2024 
 
I Beschlussvorschlag der Verwaltung: 
 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt 
Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent-
wurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 4.418 m² innerhalb des In-
neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten.  
 
 
Alternative zu Beschlusspunkt 2: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent-
wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen.  
 
II Mündlicher Antrag vom RM Seiger (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt punktweise über die einzelnen Ziffern des 
Beschlussvorschlages der Verwaltung und dem anhängigen Änderungstrag der CDU-
Fraktion AN/1773/2024 ab.

Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt. 
 
 
III Mündlicher Änderungsantrag vom RM Kienitz (CDU): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss stellt aufgrund von Beratungsbedarf die Ziffern 2 der 
Verwaltungsvorlage inklusive Variante zu Ziffer 2 und im Änderungsantrag 
AN/1773/2024 zurück.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
IV Abstimmung zum Änderungsantrag AN/1773/2024: 
 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt  
Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig ungeändert empfohlen. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent-
wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist jedoch im 
weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der Schulstand-
orte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen- insbesondere Fußballflä-
chen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest -Maßen – nach DFB-Standard- 
68m x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich ist, sind die Be-
darfe dort abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte Planung für den Be-
reich „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. 
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zurückgestellt. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 3.200 m² innerhalb des In-
neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenla-
bor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig ungeändert empfohlen. 
 
V Abstimmung über die Beschlussvorlage der Verwaltung:  
 
 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt 
Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3.  
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig ungeändert empfohlen. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent-
wurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen.  
Alternative zu Beschlusspunkt 2: 
Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent-
wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen.  
 
Abstimmungsergebnis: einstimmig zurückgestellt.

VI: Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Änderungen/ Ergän-
zungen fett / gestrichen) 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:  
 
1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt 
Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 3.200 m² innerhalb des In-
neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Garten-
labor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig ungeändert empfohlen. 
 
 
Hinweis:  
 
Die ursprüngliche Ziffer 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung und des 
Änderungsantrages AN/1773/2024 wurden im Stadtentwicklungsausschuss zu-
rückgestellt.

Beratungsverlauf (16)

05.11.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
02.12.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
05.12.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
05.12.2024 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
06.02.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
06.02.2025 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
13.02.2025 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.03.2025 Sportausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.1 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2446/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.06.2026
Erstellt
12.08.2024 10:25