2446/2024
Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd
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Anlage 13 Vorabauszug Sportausschuss vom 06.02.2025
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Geschäftsführung Sportausschuss Frau Wolf Telefon: (0221) 221 24954 E-Mail: karin.wolf1@stadt-koeln.de Datum: 10.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 29. Sitzung des Sportausschusses vom 06.02.2025 öffentlich 4.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwur fs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 2446/2024 Änderungsantrag der CDU-Fraktion AN/1773/2024 Mündlicher Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen I. Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag d er Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen RM Klemm beantragt, entgegen dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion, die Be- schlussvorlage der Verwaltung bezüglich Ziffer 2. analog dem Beschluss der Bezirks- vertretung Rodenkirchen wie folgt zu ergänzen: Beschluss: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung ergänzt um ein „Sportfeld für Schul- und Vereinssport“ auf dem Bildungscampus Schule zu erstellen.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von VOLT abgelehnt. II. Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fra ktion AN/1773/2024 Beschluss: Der Beschlusstext wird wie folgt geändert: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projek t „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfspl anung auf Basis des Vorent- wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist jedoch im weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der Schulstand- orte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen- insbesondere Fußballflä- chen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest-Maßen – nach DFB-Standard- 68m x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich ist, sind die Bedarfe dort abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte Planung für den Bereich „Sport- feld für die Uni“ zu erstellen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche vo n 3.200 m² innerhalb des Inne- ren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenlabor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Volt und der Fraktion Die Linke. zugestimmt. III. Punktweise Abstimmung über die so geänderte Vo rlage Beschluss zu Ziffer 1: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projek t „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss zu Ziffer 2: 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfspl anung auf Basis des Vorent- wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist jedoch im weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der Schulstand- orte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen- insbesondere Fußballflä- chen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest-Maßen – nach DFB-Standard- 68m x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich ist, sind die Be- darfe dort abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte Planung für den Be- reich „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Volt und die Fraktion Die Linke. zugestimmt. Beschluss zu Ziffer 3: 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche vo n 3.200 m² innerhalb des In- neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenla- bor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Beschluss über die geänderte Vorlage: Einstimmig zugestimmt, dass die geänderte Vorlage ohne Votum behandelt wird.
Anlage 7 Rahmenbedingungen
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1 Anlage 7 Rahmenbedingungen Städtebauliche Rahmenbedingungen Die Vollendung des Inneren Grüngürtels ist durch die Gremien der Stadt Köln definiertes Entwicklungsziel des Großbauprojektes Parkstadt Süd. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Parkstadt Süd die Stadtteile Bayenthal/Raderberg/Zollstock/Sülz und die Neustadt-Süd verbunden und ein urbanes Stadtquartier mit vielfältigen Wohnungsangeboten, Gewerbeflächen, sozialer Infrastruktur und Einrichtungen entwickelt werden. Abbildung: Gesamtprojektgebiet ‚Parkstadt Süd‘ (Quelle: Stadt Köln) Derzeit erstreckt sich der rund 7km lange Grüngürtel vom Rheinufer Köln-Riehl bis zur Luxemburger Straße und weißt eine Gesamtfläche von rund 115 Hektar auf. Der bestehende Innere Grüngürtel umspannt und strukturiert die Innenstadt. In den nächsten circa 15 Jahren wird im Zuge der Quartiersentwicklung Parkstadt Süd die Lücke zwischen der Luxemburger Straße und dem Rheinufer geschlossenen und der Innere Grüngürtel vollendet. Die Kölner*innen gewinnen eine weit mehr als 30 Hektar große Grünfläche. In Anlehnung an das Leitbild der Parkstadt Süd – GRÜN – URBAN –SOZIAL kann der Park EIFELWALL als erster Baustein und der Park bis zum Rhein als wichtigster grüner Baustein für die entstehende Parkstadt Süd interpretiert werden (siehe Session 0713/2021). 2 Der Innere Grüngürtel wird über die Luxemburger Straße hinweg bis zur Bahntrasse bzw. bis zur Rudolf-Amelunxen-St. ergänzt und der Anschluss an den Volksgarten hergestellt. Abbildung: Vollendung des Inneren Grüngürtels: Baustein EIFELWALL (kleine umrandete Fläche im Westen zw. Luxemburger Str. und Rudolf-Amelunxen-Str.) + Baustein GRÜNGÜRTEL (zusammenhängende Fläche zw. Rudolf-Amelunxen-Straße und Rhein). Quelle: Stadt Köln Daran schließt sich unmittelbar der Baustein des GRÜNGÜRTELs an, welcher mit der vorgelegten Beschlussvorlage thematisiert wird. Dieser Baustein umfasst das s. g. Gleisdreieck und grenzt an das Südstadion und die Bezirkssportanlage. Das Herzstück der neuen Grünfläche befindet sich auf dem ehemaligen Güterbahnhofgeländes Bonntor und dem bis auf die denkmalgeschützte Großmarkthalle in Teilen bereits abgebrochenen Großmarktgelände. Dieser zentrale Bereich erstreckt sich zwischen Vorgebirgstraße und Bonner Straße. Weiter östlich grenzt der Grüngürtel an den Friedenspark und reicht direkt bis an den Rhein. Geplante Baumaßnahmen der DB und des GO Rheinland (früher NVR) Nördlich grenzt der Bahndamm an den zukünftigen Inneren Grüngürtel. Eigene Maßnahmen der DB mit der Westspange und des GO Rheinland mit der S16 sind auf den angrenzenden Streckenabschnitten geplant. Ein S-Bahnhaltepunkt Eifelwall wird die Erreichbarkeit des Inneren Grüngürtel deutlich verbessern. Ferner sind ein Überwurfbauwerk, Maßnahmen zur Verbesserung der Schienen und Weichen und zusätzliche Gleise über die Südbrücke geplant. Ziel für den GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd ist die Anbindung des S-Bahnhaltepunkt Eifelwall an den Durchstich Zugweg. Der GO Rheinland überarbeitet die vorliegende Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2020 aufgrund geänderter Richtlinien. Belange der Stadt Köln wie z.B. Vorgaben der Stadt zu den Aufgängen und Wegebeziehungen zum neuen Haltepunkt werden hier untersucht. Noch ist unklar, ob nördlich oder südlich der Südbrücke ein schneller Radweg angelagert werden kann. 3 Stadtbahntrasse KVB Gemäß Integrierter Planung Parkstadt Süd ist eine ÖPNV-Verbindung von Ost nach West zwischen Bonner Straße und Vorgebirgstraße geplant. Eine der untersuchten Varianten ist eine neue Stadtbahntrasse entlang des Bischofsweges, die die Anbindung der Quartiere in der Parkstadt Süd und des Inneren Grüngürtels ebenfalls gewährleisten soll. Diese beeinflusst die Querungssituation an der Vorgebirgstraße bzw. die Verbindung zwischen den östlich und westlich davon gelegenen Parkbereichen. Der bestehende U-Bahntunnel im Osten wird in die Parkplanung integriert. Lärmschutz • Schienenverkehrslärm Im Zuge des Verfahrens zur 219. FNP-Änderung „Parkstadt-Süd“ wurden Lärmkarten zum Schienenverkehrslärm für den Bereich der 219. FNP-Änderung erstellt. Hier ist festgestellt worden, dass sowohl die Quartiere der Parkstadt Süd als auch die Grünfläche GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd von der Lärmquelle des Bahnverkehres erheblich betroffen sind und Schutzmaßnahmen beispielsweise in Form von Lärmschutzwänden erforderlich sind. In den Bebauungsplan-Verfahren zur Parkstadt Süd werden aktive und passive Schallschutzmaßnahmen untersucht werden, die in den Bereichen der geplanten Nutzungen die dort festgestellten Überschreitungen der Orientierungswerte mindern können. Erfordernis, Lage und Höhe einer möglichen Schallschutzwand werden im Rahmen des Lärmschutzgutachtens, welches durch die Verwaltung in Auftrag geben wurde, untersucht. Beachtet werden muss, dass parallel zur Schallschutzwand eine Trasse für Pflegefahrzeuge etc. freigehalten werden muss. Die mögliche Schallschutzwand steht in räumlicher und zeitlicher Abhängigkeit zu den Planungen der DB und des GO Rheinland. Auf Grundlage des in Erarbeitung befindlichen Lärmschutzgutachtens werden im Rahmen der Entwurfsplanung die Vorgaben für die landschaftliche Einbindung der Lärmschutzwand zu überprüfen und einzuplanen sein. • Freizeit- und Sportlärm In den folgenden Planungsphasen wird geprüft, ob eine Betrachtung des Freizeit- und Sportlärms für den GRÜNGÜRTEL erforderlich ist. Kinderspielplätze gelten als sozialadäquat und fallen daher nicht unter die Regelwerke des Freizeit- und Sportlärms. Im weiteren Planungsverlauf wird geprüft ob weitere Untersuchungen lärmintensiver Nutzungen wie bspw. Fußballplätze mit festen Toren und Ballfangzäunen schalltechnisch untersucht werden. Radschnellweg Mit den geplante Baumaßnahmen der DB und des GO Rheinland und von der Lärmschutzwand hängt die mögliche Lage einer schnellen Radwegeverbindung zusammen, die zwischen den geplanten auszubauenden Teilstücken am Eifelwall und Vorgebirgswall und einer möglichen südlichen oder nördlichen Erweiterung der Südbrücke geschlossen werden soll. Derzeit wird eine Machbarkeitsstudie über die Verwaltung zur Überprüfung von schnellen Radwegen im gesamten Inneren Grüngürtel bearbeitet. In dieser wird der Lückenschluss bis zum Rhein ebenfalls untersucht. Auf dieser Basis kann eine Planungsentscheidung bezüglich der Trassenführung eines schnellen Radweges getroffenen werden. 4 Eigentumsverhältnisse und Flächenverfügbarkeit Der flächenmäßig größte Nachbar des Bauvorhabens GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd ist die DB. Die Stadt Köln hat bereits große Flächen von der DB nördlich der denkmalgeschützten Großmarkthalle auf dem ehemaligen AURELIS-Geländes gekauft. Für die Zielplanung des GRÜNGÜRTELs- Parkstadt Süd werden weitere Flächen entlang der Bahnböschungen parallel zum GRÜNGÜRTEL und im Bereich des Gleisdreiecks benötigt. Diese Flächen sollen z.T. weiter angeschüttet werden um hier gestaltete Grün- und Funktionsflächen anzulagern. Im Bereich des Gleisdreiecks sind in der Zielplanung Funktionsflächen für Urban Sportsangebote geplant. Im Bereich zwischen dem Stadion Süd und südlich des Zugwegs werden Flächen für die Herstellung der geplanten Durchstiche benötigt. Hierzu zählt auch eine Kleingartenanlage der DB. Erste Gespräche mit der DB waren hier diesbezüglich vielversprechend. Die Klärung der Flächenankäufe und ggf. Pachten sind ein nächster wichtiger Schritt zur Realisierung des GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd Für die Herstellung des Durchstiches werden darüber hinaus Flächen der heutigen Berufsschule bzw. des dazugehörigen Parkplatzes nördlich des Bahndamms am Zugweg benötigt. Diese Fläche befindet sich heute im Eigentum der Rheinenergie. Zur Realisierung des GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd werden ebenso Flächen benötigt die heute in Privatbesitz sind, langfristige Pachtverträge etc. haben und eine langfristige Vorbereitung der Flächenankäufe erfordern. Dies betrifft Flächen im Bereich des Gleisdreiecks Höninger Weg und Vorgebirgsglacisweg ebenso Flächen westlich und östlich der Bonner Straße bis zum Rhein. Weitere Flächen nördlich und südlich des Höhninger Wegs und am Vorgebirgsglaciswerg sind im Privateigentum und werden z.T. gewerblich genutzt. Flächen westlich und östlich der Bonner Straße befinden sich zum Teil in Privatbesitz. Zwischen der Alteburgerstraße und der Rheinuferstraße befinden sich Flächen einer Entsorgungs- und Abfallbeseitigungsanlage und weitere Flächen in Fremdeigentum. Denkmalbestand • Bodendenkmäler Im Rahmen der Grundlagenermittlung sind mit dem Römisch Germanischen Museum (kurz RGM)/ Archäologische Bodendenkmalpflege und – denkmalschutz die Bodendenkmäler abgestimmt und eine Stellungnahme eingeholt worden. Am stärksten beeinflussen Fort II/ Großfürst Nikolaus von Russland und die Preußische Wallanlage unter dem Bahndamm die Planungen des GRÜNGÜRTELs. Die preußische linksrheinische Umwallung (1882-1911), bestehend aus einem Wall und einem vorgelagerten Graben mit äußerer, über 4 m breiter Grabenfangmauer und weiter in den Wall eingebauter Anlagen. Im Plangebiet und den Planungskorridoren ist für die Varianten der Durchstiche durch den Bahndamm von erhaltenen unterirdischen Baubestand der Festungsanlage einschließlich des Festungsgrabens mit äußerer Grabenfangmauer, der Grabenwehren und der unteren Bereiche der Walleinbauten und Torpassagen auszugehen. Für das Fort II geht das RGM von einer Erhaltung der unterirdischen Bauteile aus. Daher musste der Parksee, welcher in der Integrierten Planung bereits verortet wurde, angepasst werden. 5 Das RGM meldet in der Stellungnahme vom Februar 2021 folgendes zurück: „Mit Ausnahme der aus historischen Planunterlagen erschlossenen Festungsanlagen des 19. Jahrhunderts (Fort II und linksrheinische Umwallung) kann für keines der kartierten Bodendenkmäler die jeweilige Gesamtausdehnung als vollständig erfasst gelten. Vielmehr liegen konkrete Hinweise vor, dass sich einige Bodendenkmäler bis in das Plangebiet für die Verlängerung des Grüngürtels erstrecken, in diesen Flächen wegen fehlender archäologischer Untersuchungen und Vorerkundungen bisher jedoch noch nicht archäologisch nachgewiesen werden konnten. (…) Aufgrund der im Plangebiet beka nnten und zu erwartenden Bodendenkmäler sind in den archäologischen Verdachtsflächen bei der Planung von Bodeneingriffen, die über den Bestand hinausgehen, grundsätzlich archäologische Untersuchungen im Zeit- und Kostenrahmen zu berücksichtigen. Art und Umfang dieser archäologischen Maßnahmen sind auf der Grundlage der vorliegenden Datenbasis derzeit nicht genauer zu beschreiben, da die bekannten Bodendenkmäler nur ausschnitthaft erfasst sind und daher Angaben zu Ausdehnung und lokalem Erhaltungszustand weitgehend fehlen. Um diesbezüglich genauere Erkenntnisse im Plangebiet zu gewinnen, ist eine zweistufige archäologische Bestandsermittlung erforderlich.“ Weiterführende Informationen: siehe Anlage 1_Kenntnisstand zu Bodendenkmälern – Übersichtsplan sowie in der Anlage 2_Kenntnisstand Bodendenkmälern - Erläuterungen • Gartendenkmäler Zwei Gartendenkmäler – der Volksgarten und der Friedenspark - befinden sich nördlich des Bahndammes, jedoch nicht im Bearbeitungsgebiet selbst. Regenwassermanagementkonzept Der südliche Hauptweg wird flankiert von einem Band aus Versickerungsflächen, die das in den öffentlichen Fußgängerbereichen der neuen Stadtquartiere anfallende Regenwasser abführen und gemeinsam mit dem See in der Parkmitte ausreichend Retentionsraum für Starkregenereignisse schaffen. Zur Konkretisierung des Regenwassermanagements und der detaillierten Ermittlung der anfallenden und zu speichernden Regenwassermengen wurde seitens der Verwaltung ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches bis voraussichtlich Mitte 2023 vorliegen soll und Grundlage für die folgenden Leistungsphasen sein wird.
Anlage 17, Auszug ASrZ 30.06.2026
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Geschäftsführung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Louise Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 01.07.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 30.06.2026 öffentlich 6.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd (Ziffer 2) 2446/2024 RM Pakulat (Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Änderungsantrag der Volt - Fraktion unter 6.1.3 an. Sie stellt heraus, dass ihre Fraktion grundsätzlich dem Verwaltungsvorschlag zu Ziffer 2 hätte folgen können. Gegen einen Sportplatz / großes Sportfeld spricht sie sich aus- drücklich aus. RM Sommer (CDU) zieht den Antrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.1 zurück und bit- tet um Zustimmung zum Änderungsantrag unter TOP 6.1.4. Sie möchte, dass ergän- zend, klarstellend aufgenommen wird, dass die beiden Kleinspielfelder künftig nicht umzäunt, sondern allenfalls mit einem Ballfangzaun versehen werden. Sie möchte den Antrag zu 6.1.3 für ihre Fraktion ablehnen. RM Pütz (SPD) zieht den Änderungsantrag zu 6.1.2 zurück, wirbt ebenfalls um Zu- stimmung zum Änderungsantrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 und schließt sich den klarstellenden Ergänzungen seiner Vorrednerin und möchte, dass Spielfeldmar- kierungen eingezogen werden und keine Umzäunung der beiden Kleinspielfelder vor- genommen wird. Dr. Bell (Die Linke) stellt heraus, dass er der Ursprungsvorlage der Vorlage unter Zif- fer 2 schon vor längerem zugestimmt hätte. Er räumt ein, dass er für diesen Wunsch keine Mehrheiten hatte und er sich daher der Kompromisslösung zu dem Änderungs- antrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 für seine Fraktion anschließt. Er möchte keine Umzäunung der beiden Spielfelder und dass die beiden Spielfelder außerhalb der Nutzungszeiten des Fußballclubs Fortuna frei zugänglich zur Verfügung stehen. RM Belen (Volt) wirbt um Zustimmung zu seinem Antrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.3 und hält die Kompromisslösung des Änderungsantrages unter Tagesordnungs- punkt 6.1.4 für eine unverhältnismäßige, hohe Bedienung der Interessen des Fußball- clubs Fortuna Köln und zudem für eine unnötig hohe Versiegelung. Er wird deswegen für seine Fraktion gegen den Änderungsantrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 stim- men. RM Sterck (FDP/KSG) stellt die Jugendarbeit des Fußballclubs Fortuna in den Fokus und wirbt um Zustimmung zum Änderungsantrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 und wird sich dem Änderungsantrag der Fraktion Volt nicht anschließen. Er wünscht, dass der Verwaltung mitgegeben wird einen Hybridrasen für die beiden Spielfelder zu realisieren. RM Kienitz fasst zusammen, dass er die Wortbeiträge so interpretiere, dass der Ände- rungsantrag unter Tagesordnungspunkt 6.1.4 hingehend der Wortmeldungen der An- tragstellenden zu Tagesordnungspunkt 6.1.4 ergänzt wird und dass als Belag der bei- den Spielfelder mit Hybridrasen vorgesehen ist, diese nicht eingezäunt werden und al- lenfalls mit Ballfangzäunen ausgestattet werden. Er leitet zur Abstimmung über. 6.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd (Ziffer 2) 2446/2024 6.1.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion betreffend "Weiterplanungsbe- schluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd" (Ziffer 2 der Vorlage 2446/2024) AN/1773/2024 6.1.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 6.1.1 - "Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Ziffer 2 betreffend „Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTE L Parkstadt Süd“ AN/0677/2025 6.1.3 Änderungsantrag der VOLT-Fraktion betreffend "Vorlage 2446/2024 Wei- terplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Park- stadt Süd (zu Ziffer 2)" AN/0123/2026 6.1.4 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Linke und FDP/KSG zur Vorlage 2446/2024 - Weiterplanungsbeschluss auf Ba- sis des Vorentwurfs Grüngürtel Parkstadt Süd (Ziffer 2) AN/0848/2026 I Beschlussvorschlag der Verwaltung 2 Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent- wurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen. II RM Sommer (CDU) zieht für ihre Fraktion den Änderungsantrag AN/1773/2024 wäh- rend der Debatte am Tagesordnungspunkt zurück und beantragt mündlich, dass ergänzend in den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6.1.4 aufgenommen wird, dass die beiden Spielfelder künftig nicht umzäunt, sondern mit Ballfangzäunen versehen werden Hinweis: Die Sache unter 6.1.1 erledigt. III RM Pütz (SPD) zieht für seine Fraktion den Änderungsantrag AN/0677/2025 zu- rück,schließt sich dem mündlichen Ergänzungsantrag der CDU -Fraktion zu 6.1.4 an beantragt mündlich ergänzend, dass Spielfeldmarkierungen in die beiden klei- nen Spielfelder aufgebracht werden. Hinweis: Die Sache unter 6.1.2 ist erledigt. IV Mündlicher Ergänzungsantrag von RM Dr. Bell (Die Linke): Die beiden Kleinspielfelder sind künftig nicht zu umzäunen und sind außerhalb der Spielzeiten der Fortuna frei zugänglich und nutzbar. V Mündlicher Ergänzungsantrag vom RM Sterck (FDP/ KSG): Die beiden Kleinspielfelder sind künftig mit Hybridrasen zu versehen. VI RM Pakulat (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) schließt sich für ihre Fraktion dem Än- derungsantrag der Fraktion Volt AN/0123/2026 mit deren Zustimmung an. Beschlussvorschlag: Die Beschlussvorlage der Verwaltung (2446/2024) wird wie folgt ergänzt (kursiv und fett): 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante „Sporthof” zuzüglich eines Kleinspielfeldes (22*44m), das nachhaltig, ökolo- gisch und innovativ gestaltet wird, zu erstellen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit Fortuna Köln zu prüfen, wie Spielzeiten für den nicht vereinsge- bundenen Fußball zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob für das Kleinspielfeld eine Förderung durch den Deutschen Fußball Bund (DFB) mög- lich wäre. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Volt und der Grünen, bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt. Hinweis: Die Sache ist erledigt. VII Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD, Die Linke und FDP/KSG AN/0848/2026 Die ursprüngliche Ziffer 2 wird wie folgt ergänzt (Ergänzungen fett) 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen. Die Planung wird um zwei Kleinspielfelder (40mx25m nach DFB-Norm je Feld; spielbar für F- und E- Jugend) im Bereich zwischen Vorgebirgsglacisweg/ Vorgebirgsstraße und Bahndamm ergänzt (siehe Anlage). VIII Abstimmung über den Änderungsantrag zuzüglich der mündlichen Ergänzungs- anträge des RM Sommer (CDU), RM Pütz (SPD), RM Dr. Bell (Die Linke) und RM Sterck (FDP) (Ergänzungen fett): 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen. Die Planung wird um zwei Kleinspielfelder (40mx25m nach DFB-Norm je Feld; spielbar für F- und E- Jugend) im Bereich zwischen Vorgebirgsglacisweg/ Vorgebirgsstraße und Bahndamm ergänzt (siehe Anlage). Die beiden Kleinspielfelder sind künftig nicht zu umzäunen, mit Ballfangnetzen, Spielmarkierungen zu versehen und sind außerhalb der Spielzeiten der Fortuna frei zugänglich und nutzbar. Die beiden Kleinspielfelder sind künftig mit Hybridrasen zu versehen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen der Fraktionen Volt und Die Grünen, bei Enthaltung der AfD, mehrheitlich zugestimmt. VIII Abstimmungsergebnis über so geänderte Vorlage: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung bezüglich Ziffer 2 der Vorlage (Ergänzungen fett): 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen. Die Planung wird um zwei Kleinspielfelder (40mx25m nach DFB-Norm je Feld; spielbar für F- und E- Jugend) im Bereich zwischen Vorgebirgsglacisweg/ Vorgebirgsstraße und Bahndamm ergänzt (siehe Anlage). Die beiden Kleinspielfelder sind künftig nicht zu umzäunen, mit Ballfangnetzen, Spielmarkierungen zu versehen und sind außerhalb der Spielzeiten der Fortuna frei zugänglich und nutzbar. Die beiden Kleinspielfelder sind künftig mit Hybridrasen zu versehen. Abstimmungsergebnis über die so geänderte Vorlage: Gegen die Stimmen der Fraktionen Volt und die Grünen, bei Enthaltung der AfD, mehrheitlich empfohlen.
Beschlussvorlage Rat
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< Dezernat, Dienststelle VIII/671/21 Vorlagen-Nummer 2446/2024 Freigabedatum 22.10.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd Beschlussorgan Rat Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 31.10.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.11.2024 Jugendhilfeausschuss 05.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Sportausschuss 07.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss 07.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.11.2024 Finanzausschuss 12.11.2024 Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025 Sportausschuss 06.02.2025 Rat 14.11.2024 13.02.2025 Sportausschuss (zu Ziffer 2) 27.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss (zu Ziffer 2) 27.03.2025 Finanzausschuss (zu Ziffer 2) 31.03.2025 29.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (zu Ziffer 2) 11.12.2025 30.06.2026 Rat (zu Ziffer 2) 03.04.2025 02.07.2026 2 Beschluss: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 4.418 m² innerhalb des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Alternative zu Beschlusspunkt 2: Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. 3 * 4 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.000.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.000.000€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Planungsanlass und Beschlussgrundlagen Zwischen Rheinufer und Rudolf-Amelunxen-Straße (siehe Abbildung unten) wird mit dem „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ (kurz IGG) der Kölner Innere Grüngürtel vollendet. Mit der Überplanung des ca. 32,5 ha großen Areals wird die Idee des innenstadtnahen Grünbandes entlang der ehemaligen Stadtbefestigung realisiert, die bereits Konrad Adenauer und Fritz Schumacher vor etwa 100 Jahren angestoßen hatten. Die Parklandschaft ist für die Stadt Köln Herzensprojekt und zugleich Initiator und Rückgrat des neuen Stadtquartiers Parkstadt Süd. Die Grundlagen der Beschlussvorlage sind: „Kooperatives Verfahren Parkstadt Süd“ (2015): Start der Ideensammlung für die Ent- wicklung der Parkstadt Süd und Vollendung des Inneren Grüngürtels. Das Ergebnis des kooperativen Verfahrens wurde am 10.03.2016 vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossen (3832/2015). Zu Beginn 2019 wurden der Rat und die Bezirksvertretungen Innenstadt und Linden- thal über das Ergebnis des Gesamtverfahrens „Integrierte Planung Parkstadt Süd“ mit 5 der Dokumentation des Bürgerworkshops mit einer Mitteilung informiert (1386/2018 bzw. 0162/2019). Der Beschluss „Integrierte Planung Parkstadt Süd; hier: Ergebnis des Gesamtverfah- rens Parkstadt Süd und Dokumentation“ wurde am 07.02.2019 durch den Stadtent- wicklungsausschuss (1250/2018) beschlossen. Der integrierten Plan Parkstadt Süd, einschließlich der dazugehörigen Erläuterungen und Testentwürfe als städtebauliches Konzept ist (…) Grundlage für die weitere (Bauleit-)Planung. Am 18.12.2018 beschloss der Rat für die „Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Park- stadt Süd“ (entspricht: „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“) die „Bedarfsfeststellung und Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung“ (2546/2018). Im April 2020 beauftragte die Stadtverwaltung Köln als Ergebnis eines Vergabeverfah- rens RMP SL Landschaftsarchitekten mit der Bearbeitung des Teilprojektes „GRÜN- GÜRTEL Parkstadt Süd“. Im Laufe des Jahres 2020 hat das Landschaftsarchitekturbüro RMP SL die Planung aufge- nommen und die Grundlagenermittlung sowie Vorplanung bzw. die Leistungsphase 1 und 2 erarbeitet. Die Stadtverwaltung legt nun wie angekündigt den Vorentwurf vor. 6 Planungsgebiet Abbildung: Vollendung des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Großbauvorhabens Parkstadt Süd bestehend aus dem Baustein EIFELWALL Parkstadt Süd (kleine umrandete Fläche im Westen zw. Luxemburger Str. und Rudolf- Amelunxen-Str.) und dem Baustein „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ (zusammenhängende Fläche zw. Rudolf-A- melunxen -Straße und Rhein), kurz: IGG. Bildquelle: Stadt Köln Der bestehende Innere Grüngürtel wird im Rahmen des Großbauvorhabens Parkstadt Süd über die Luxemburger Straße hinweg bis an den Rhein vollendet. Die Flächen sind bisher überwiegend industriell und gewerblich genutzt und verlaufen größtenteils entlang des Eisen- bahnrings. Zwischen den Stadtteilen Neustadt/ Süd, Bayenthal, Raderberg und Zollstock ent- steht eine 2,5 km lange langgestreckte Erweiterung des Inneren Grüngürtels. Der Baustein Rudolf-Amelunxen-Str. bis zum Rhein wird als „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ (kurz IGG) be- zeichnet. Dieser Baustein umfasst das sogenannte Gleisdreieck und grenzt an das Südsta- dion und die Bezirkssportanlage. Das Herzstück der neuen Grünfläche befindet sich auf dem ehemaligen Güterbahnhofgelände Bonntor und dem, bis auf die denkmalgeschützte Groß- markthalle in Teilen bereits abgebrochenen, Großmarktgelände zwischen Vorgebirgstraße und Bonner Straße. Weiter östlich grenzt der IGG an den Friedenspark, verläuft über die Alte- burger Straße hinweg und reicht direkt bis an den Rhein. Erläuterungen Die Zielplanung des Vorentwurfes für die Grünfläche „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ schließt an den Baustein „EIFELWALL Parkstadt Süd“ an und stellt die größte Fläche für die Vollen- dung des Inneren Grüngürtels dar. Damit werden auch die vielfältigen Funktionsansprüche hinsichtlich der Biotopvernetzung, der stadtklimatischen Bedeutung, des Quartiersgrüns mit Spiel- und Aufenthaltsfunktion sowie als Träger eines übergeordneten Fuß- und Radwegesys- tems fortgeführt. 7 Verkehrliche Aspekte - Durchstiche Mit Planung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ werden die Wegebeziehungen für Fußgän- ger*innen und Radfahrer*innen aus den angrenzenden bestehenden Stadtteilen Neustadt/Süd und Zollstock geändert und diese an die neuen Quartiere der Parkstadt Süd angebunden. Das Aufkommen an Besucher*innen wird sich im Vergleich zu heute durch die geänderte Nutzung zum Bestand deutlich erhöhen. Anbindung der bestehenden Quartiere mittels neuer Durchstiche Zur Anbindung an den Stadtteil Neustadt/Süd und zur Minimierung der langen Laufwege sind zwei Durchstiche (siehe Abschnitt Durchstiche) durch den Bahndamm - einmal am Volksgar- ten und einmal am Zugweg - geplant. Darüber hinaus ist eine direkte Anbindung an den Rhein vorgesehen (siehe auch https://meinungfuer.koeln/grungurtel-parkstadt-sud). Im Zuge der Planung sind für den Durchstich am Volksgarten drei Varianten überprüft worden: - 1. Variante östlich des Tierheims und der Waldorfkita - 2. Variante zwischen Tierheim und Waldorfkita (aus der Integrierte Planung; 1250/2018) - 3. Variante westlich des Tierheim und Waldorfkita Die dritte Variante ist die Vorzugsvariante. Mit dieser Variante ist es möglich die Flächen für Sport und Spiel am Vorgebirgsglacisweg besser an den „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ an- zubinden. Die in der vorstehenden Abbildung grau schraffierte Fläche befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Im Bahndamm eingebettet liegt das Bodendenkmal der preußischen Wall- anlage. Von der Vorzugsvariante für den Durchstich am Volksgarten betroffen ist die Kleingar- tenanlage der DB, welche sich nicht im Eigentum der Stadt Köln befindet. 8 Verkehrliche Aspekte – Radpendlerroute Ein Radring für den schnellen Radverkehr wurde mit dem Radverkehrskonzept Innenstadt durch den Verkehrsausschuss und die Bezirksvertretung Innenstadt beschlossen. Um die Lini- enführung auf dieser Grundlage weiterzuentwickeln und eine Optimierung in Bezug auf den Inneren Grüngürtel zu erreichen, wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rah- men dieser Studie werden für den Bereich der Parkstadt-Süd derzeit zwei Linienführungen un- tersucht: Eine Trasse innerhalb der Parkstadt-Süd (südlich der Gleisanlage) und eine weitere im Verlauf bestehender Verkehrswege (nördlich der Gleistrasse, u.a. über den Bonner Wall). Wegen der unterschiedlichen Nutzerpotentiale werden beide Trassenverläufe (Nord- und Süd- seite) unabhängig voneinander betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie erfolgt im weiteren Planungsverlauf eine Entscheidung über die Linienführung und eine plane- rische Qualifizierung. Hierzu zählen u.a. die Oberflächenbeschaffenheit, der Versiegelungs- grad und die Breitenanforderungen. Park-Programm Die Erläuterung des Parkprogramms ist hier gekürzt dargestellt. Siehe hierzu https://meinungfuer.koeln/grungurtel-parkstadt-sud, Vorentwurfsbeschreibung und Lagepläne in den Anlagen. Wegestruktur im Park Mit der vorgelegten Zielplanung des Vorentwurfes für den „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ wird eine durchgängige Verbindung vom Anschlusspunkt an den „EIFELWALL Parkstadt Süd“ (siehe Weiterplanungsbeschluss Session 0713/2021) bis zum Rhein realisiert. Bereich Eifelwall Dieser in den letzten Jahren von den Kölner*innen schon intensiv genutzte städtische Frei- raum soll als "Streetpark" erhalten und aufgewertet werden. Grüne Inseln und Sitzmöbel erhö- hen die Aufenthaltsqualität und schaffen eine Grenze zum Radweg, der an dieser intensiv ge- nutzten Stelle getrennt vom Fußgängerverkehr geführt wird und eine Fortführung des schnel- len Radweges am Eifelwall darstellt. Die Spielflächen Die ermittelten Spielplatzflächen resultieren aus der geplanten Bebauung in der Parkstadt Süd (6 m² Spielfläche je Wohneinheit). In Wohnortnähe sollen 20.000 m² Spielplatzfläche in einem Umkreis von ca. 500 m entstehen. Der Großteil der 20.000 m² wird im „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ nachgewiesen. Eine 3.100 m² große Fläche wird im Quartier Marktstadt nachgewiesen. Eine weitere 888 m² große Fläche entsteht in der Mergentheimer Straße Ecke Raderberger Straße für den Sechtemer Block. Erste Ideen zu Spielplatzthemen sind bereits im Onlineprozess im Rahmen der Öffentlich- keitsbeteiligung Anfang des Jahres vorgestellt worden. Eine eigene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung. 9 Sportangebote Das Gutachten der städtischen Sportentwicklungsplanung hat das Ziel, die Sportinfrastruktur in Köln nachhaltig zu verbessern. Durch gezielte Maßnahmen wird die Vielfalt der Bewe- gungs-, Sport- und Organisationsformen gefördert, um allen Menschen den Zugang zu Bewe- gung, Spiel und Sport zu ermöglichen. Im Sinne einer zielgerichteten Sportentwicklungsplanung ist die Schaffung von Sport- und Be- wegungsräumen im Freiraum eine gemeinsame Aufgabe der Stadtentwicklung, Grünflächen- planung und Sportverwaltung. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bewegungs- , Sport-, Spiel- und Erholungsflächen anzustreben. Dabei werden unterschiedliche Bedürf- nisse und Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, um die Angebote möglichst inklusiv und vielseitig zu gestalten. Gemäß Sportbedarfsermittlung der Stadt Köln gibt es deutlich mehr Sportbedarfe in der Park- stadt Süd, als in den Quartieren Marktstadt und Parkstadt, der Bildungslandschaft und im Jean-Löring-Sportpark abgedeckt werden können. In der vorgelegten Vorentwurfsplanung „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ kann ein Teil des Restbedarfes abgedeckt werden. Darüber hinaus gibt es Defizite in den angrenzenden Quartieren in der Abdeckung der Sportbedarfe. Grundsätzlich besteht im Bereich des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ der Auftrag eine Grün- fläche herzustellen (vgl. Integrierte Planung 1250/2018). Es erfolgte daher eine Abwägung zwischen dem Unterbringen von Bewegungsangeboten und Grünflächen. Unter Berücksichti- gung zahlreicher Aspekte, wie z.B. klimatischer und naturräumlicher Funktionen, Lebensraum- funktion für Flora und Fauna sowie Naturerlebnis, wurde unter Berücksichtigung dieser As- pekte nach Parkverträglichkeit und Orientierung am bestehenden Inneren Grüngürtel für das Grün abgewogen. Um dem Sportbedarf für vereinsungebundenen Sport perspektivisch für den zu erwartenden Bevölkerungszuwachs auch quantitativ zu begegnen, sind u. a. für den Bereich der Sport- wiese Bewegungsangebote eingeplant worden. Für alle Altersgruppen sind insgesamt im „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ in der Vorzugsvariante „Sporthof“ Individual und sportverein- sunabhängige Bewegungsangebote, wie Slackline, Calisthenics, Fitnessbereiche, Streetball, Bewegungsparcours, überdachte Gymnastik und Yogafläche, Parcours, Speedminton, Tisch- tennis, Teqball (Fußballtischtennis), Badminton eingeplant worden. Mit der Planung ist es gelungen grünflächenverträgliche Nutzungen in den GRÜNGÜRTEL zu integrieren. Weitere Flächenversiegelungen sind daher nicht vorgesehen. Gleiches gilt für die Bereiche Alteburgerstraße – Bonner Straße und Bonner Straße - Vorgebirgstraße. Flächen für den Schulsport werden nicht im „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ untergebracht. Im ausstehenden Qualifizierungsverfahren für den Jean-Löring-Sportpark wird der Bereich zw. Sportpark und Tierheim, der Weg entlang des Sportparks und der Bereich nördlich entlang des Südstadions auf der Fläche des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ ein städtebaulicher Be- arbeitungsbereich (Ideenteil) ausgeschrieben. Dieser geht über den eigentlichen Realisie- rungsbereich hinaus mit dem Ziel, die Erschließungsthemen von Südstation und Sportpark und den Grenzverlauf zwischen Sportpark und GRÜNGÜRTEL weiter zu konkretisieren bzw. zu definieren. 10 Der Sporthof (Vorzugsvariante) Auf den Flächen nördlich des Stadion Süd befinden sich im Bestand attraktive Gebäude. Das Ziel der Planung ist es, einen Teil der bestehenden Bausubstanz umzunutzen und diese durch weitere Angebote für den Individualsport zu ergänzen. Die Tanzschule könnte erhalten blei- ben, ein Café und eine öffentliche WC-Anlage entstehen. 11 Die Alternative zum Sporthof: Sportfeld für die Uni Als Alternative für die zuvor genannte Fläche wird für den Vereins-, Schul- und insbesondere den Universitätssport ein Fußball-Großspielfeld mit den Maßen 68 m x 105 m vorgeschlagen. Die Spielfeldgröße mit Ballfangzaun entspricht dem DFB-Standard. Auch in dieser Variante bleibt eines der Bestandsgebäude im Nordwesten erhalten, welches als Sporttreff und Umkleiden genutzt werden könnte. Östlich des Fußballfeldes ist eine Multi- funktionsfläche mit Angeboten für Urban Sports wie Streetball, Tischtennis und Teqball (Tisch- fußball) vorgesehen. Aus städtischer Sicht ist die Lage des Fußball-Großspielfeldes im Planungsbereich an der ge- planten Stelle denkbar. Jedoch widerspricht diese Variante massiv dem offenen und durchlässigen Charakter mit weiten Wiesenflächen wie es im bestehenden und neu ge- planten Inneren Grüngürtel der Fall ist. Dieser wird durch das Fußball-Großspielfeld deut- lich unterbrochen. Zudem ist das Fußball-Großspielfeld bislang für die Nutzung durch die Universität zu Köln, Vereine und den Schulsport vorgesehen, was gegenüber einer öffentlichen individuellen Nut- zung des „Sporthofes“ in der Vorzugsvariante eine Einschränkung des Nutzer*innenkreises bedeuten würde. Vereinsungebundene Bewegungsangebote und Angebote für den Individual- sport aus der Vorzugsvariante werden deutlich reduziert bzw. entfallen größtenteils vollstän- dig. Bei der Entscheidung für die Variante „Sportfeld für die Uni“ sind die in der Variante „Sporthof“ entfallenden Spiel- und Sportflächen an anderer Stelle einzuplanen. Eine Kompen- sation der wegfallenden Flächen kann jedoch nicht im „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ erfol- gen. Für ein Fußball-Großspielfeld an dieser Stelle werden die Verlegung des Vorgebirgsglacis- wegs nach Süden sowie die Fällung von Bäumen im Landschaftsschutzgebiet erforderlich. Die Grünflächen, Wege, Anzahl der Baumneupflanzungen sowie die eingeplanten Flächen für zusätzliche Bewegungsangebote unterscheiden sich deutlich von der Vorzugsvariante „Sport- hof“. Der Eingriff in Natur- und Landschaft wird im Bauleitplanverfahren für den gesamten „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ abgearbeitet. Aus den genannten Gründen wird verwaltungsintern die Planungsvariante „Sporthof“ bevor- zugt. 12 Das Gleisdreieck In diesem Bereich sind Ideen für Urban Sports als lärmintensive Nutzung durch Jugendliche wie Pumptrack, eine BMX- und Skateanlage vorgesehen (vgl. angehängter Lageplan). Im Bereich Gleisdreieck sind geplante Bauvorhaben der DB bekannt (Westspange). Für die Fläche nördlich des Höninger Weges werden Versickerungsflächen für Bahnanlagen benötigt. Hier sind weitere Abstimmungen erforderlich. Daher soll für die hier angedachte Urban Sports- Fläche (Pumptrack) eine Multicodierung als Sport- und Versickerungsfläche im weiteren Pla- nungsverlauf geprüft werden. Da hier zum jetzigen Zeitpunkt keine finale Entscheidung möglich ist, zählen die Flächen nörd- lich des Höninger Weges lediglich als optionale Flächen. Aufweitung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ im Bereich der Vorgebirgstraße Der IGG soll als eine durchgängige Grünanlage erfahrbar sein. Hierzu werden zum einen die Querungen über die Straßen für Fuß- und Radfahrende aufgewertet. Ferner wird im Bereich der Vorgebirgstraße der Bischofsweg nach Süden verlegt und in die Raderberger Brache ein- gegriffen. Der Eingriff in Natur- und Landschaft wird im Bauleitplanverfahren für den gesamten „GRÜN- GÜRTEL Parkstadt Süd“ abgearbeitet. 13 Anbindung an den Rhein Die Zielplanung sieht vor, den IGG Süd langfristig durch eine Fuß- und Radfahrunterführung unter dem Gustav-Heinemann-Ufer hindurch bis zum Rheinufer zu führen. Wie an vielen Stellen in Köln,würde eine mobile Hochwasserschutzwand im Falle eines Hoch- wasserereignisses die Flutung des Durchgangs verhindern. Klimarelevanten Auswirkungen Auf der Fläche des zukünftigen IGG sind in vielen Bereichen die benötigten Flächen versiegelt und bebaut. Im Bereich des Großmarktes sind bereits freigestellte Flächen temporär mit dem Pionierpark als nutzbare Fläche für Besucher*innen besetzt. Stadtklimatischer Kühlungseffekt Für die Schaffung der Parkanlage werden große Flächen entsiegelt und großdimensionierte Grünflächen mit Wiesen, Gehölzpflanzungen und einem Parksee im Bereich der Innenstadt, Lindenthal und Rodenkirchen geschaffen, die einen positiven stadtklimatischen Kühlungsef- fekt haben werden. Der Park soll auch an heißen Sommertagen für alle nutzbar sein und eine hohe Aufenthalts- qualität bieten. Die baumbestandenen Randbereiche bieten tagsüber Schatten, während die offene, grüne Mitte die Durchlüftung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ erlaubt und die Frei- flächen zur nächtlichen Kaltluftbildung beitragen. Einzelne Baumgruppen sind als schatten- spendende Inseln und entlang der Hauptwege angeordnet. Die Bäume werden in ein beson- ders wasserspeicherfähiges Substrat gepflanzt. Als Ergebnis aus der Öffentlichkeitsbeteiligung im 1. Halbjahr 2022 sowie in der verwaltungs- internen Abstimmung stellt sich der Wunsch nach mehr Bäumen im „GRÜNGÜRTEL Park- stadt Süd“ dar. Dies wird in der folgenden Entwurfsplanung geprüft und zusätzliche Bäume eingeplant. Regenwassermanagement Das in den neuen Stadtquartieren anfallende Regenwasser von öffentlichen Flächen soll ge- mäß Integrierter Planung (1250/2018) vorzugsweise im Park gesammelt, gespeichert und ver- sickert werden. Mit dem See in der Parkmitte und den an der südlichen Parkkante angeordne- ten Versickerungsbändern werden Retentionsräume für Starkregen geschaffen und die Re- genwasserleitungen der umliegenden Stadtentwässerung entlastet. Das im „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ anfallende Regenwasser soll weitestgehend vor Ort versickert werden. Der Parksee dient darüber hinaus auch der Luftkühlung. 14 Im Vergleich zur Integrierten Planung wurde der See aufgrund der Lage des Bodendenkmals Fort Nikolaus etwas in Richtung Westen verschoben. Im Rahmen der Bauleitplanung wird das vorliegende Gutachten zur Regenwasserversickerung überarbeitet. Bodendenkmäler Im Rahmen der Grundlagenermittlung sind mit dem Römisch Germanischen Museum (kurz RGM) die Bodendenkmäler abgestimmt worden. Am stärksten beeinflussen das Fort II/ Groß- fürst Nikolaus von Russland und die Preußische Wallanlage unter dem Bahndamm die Pla- nungen des GRÜNGÜRTEL. Im Plangebiet und den Planungskorridoren ist, für die Varianten der Durchstiche durch den Bahndamm, von erhaltenem unterirdischem Baubestand der Festungsanlage auszugehen. Aufgrund der im Plangebiet bekannten und zu erwartenden Bodendenkmäler sind in den ar- chäologischen Verdachtsflächen bei der Planung von Bodeneingriffen, die über den Bestand hinausgehen, grundsätzlich archäologische Untersuchungen im Zeit- und Kostenrahmen zu berücksichtigen. Art und Umfang dieser archäologischen Maßnahmen sind auf der Grundlage der vorliegenden Datenbasis derzeit nicht genauer zu beschreiben, da die bekannten Boden- denkmäler nur ausschnitthaft erfasst sind und daher Angaben zu Ausdehnung und lokalem Erhaltungszustand weitgehend fehlen. Um diesbezüglich genauere Erkenntnisse im Plangebiet zu gewinnen, ist eine zweistufige ar- chäologische Bestandsermittlung erforderlich. Boden / Altlasten Im Folgenden sind die Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung dargestellt. Ungefähr 70 % der Fläche des Bearbeitungsbereichs werden im Altlastenkataster des Um- welt- und Verbraucherschutzamtes geführt. Es handelt sich hierbei sowohl um Altablagerun- gen (verfüllte Abgrabungen) als auch um Altstandorte (ehem. Gewerbe- / Industriestandorte). Der Wissens- und Bearbeitungsstand der einzelnen Flächen ist hierbei unterschiedlich. Für alle Flächen ist das Vorhandensein von anthropogener Auffüllung entweder durch Geländear- beiten sicher belegt oder muss zumindest aufgrund der Historie angenommen werden. Natür- lich entwickelte Böden / Bodenverhältnisse sind daher im Planbereich nicht anzutreffen. Für die Flächen westlich der Vorgebirgstraße und im Bereich des Großmarktes sind die Mäch- tigkeiten dieser Auffüllungen durch diverse Bohrungen bekannt. Im Bereich östlich der Bonner Straße gibt es noch Defizite bei den Bodenuntersuchungen sowie beim Kenntnisstand über die chemischen Parameter. Die Untersuchungsdefizite werden im Zuge der folgenden Pla- nungsschritte sukzessive behoben. Anhand der Bestands- und Planungshöhen der Vorplanung wurde der zu erwartende Boden- auf- und -abtrag in einem Oberflächenmodell ermittelt. Am 01.08.2023 trat eine novellierte Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung in Kraft. Mit dieser Novellierung sind Umlage- rungen von geeigneten Bodenmaterialien im Rahmen von Baumaßnahmen innerhalb abge- grenzter Gebiete auch außerhalb technischer Bauwerke möglich. Vor diesem Hintergrund werden die Grundstücke im Planungsbereich, die im Besitz der Stadt Köln sind und die hier vorhandenen Bodenmaterialien auf ihre Eignung zur Verwertung innerhalb des „GRÜNGÜR- TEL Parkstadt Süd“ überprüft. Diese Überprüfung steht im Einklang mit der Betrachtung wei- terer Schutzgüter wie dem Pfad Boden – Grundwasser. 15 Gartenlabor Neuland Abbildung mit neuem Standort Neuland e.V. Plan RMP SL Landschaftsarchitekten vom 04.03.2022 Im Sommer 2022 ist nach Verhandlungen zwischen der Stadt Köln und dem Neuland e.V. auf- grund des Auslagerungsstandortes der Europaschule ein neuer Standort für den Neuland e.V. gefunden worden. Der Altstandort an der Alteburger Straße ist an die Koblenzer Straße ver- legt worden. In einem ersten Schritt erfolgte ein Umzug auf eine ca. 2.900 m2 große temporäre Fläche (siehe Abb. rote Linien). Für den späteren Ausbau des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ ist diese Fläche als Bestand zu integrieren (siehe Abb. violette Schraffur). Die Flächen werden derzeit vorbereitet. In die Planung „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ wird explizit der Neuland e.V. als Gartenlabor in die hier neuen öffentlichen Grünflächen integriert im Gegensatz zum bestehenden Be- schluss des Ausschuss Umwelt und Grün am 07.06.2016 (0514/2016). Dieser besagt: öffentli- che Grünflächen und Parks allein für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sichern und pri- vaten Gartenbau dort nicht zu gestatten (Urban Gardening). Öffentlichkeitsbeteiligung Im ersten Halbjahr 2022 ist im Rahmen der Vorplanung eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch- geführt worden (vgl. Beteiligungskonzept, siehe hierzu: Mitteilung im Ausschuss Klima, Um- welt, Grün Sitzung am 31.03.2022, 0932/2022 „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd, Öffentlichkeits- arbeit im Rahmen der Vorplanung“). Der vorgestellte Planstand und die zur Verfügung gestell- ten weiterführenden Informationen sind auf dem städtischen Beteiligungsportal dokumentiert. Die vorgestellte Funktionsplanung mit der offenen grünen Mitte, den unterschiedlichen Park- bereichen, Wegeverbindungen, Angeboten an Grünflächen, den Ruhe-, Bewegungs-, Sport- und Spielflächen ist positiv bewertet worden. Die Kölner*innen bestätigen das Leitbild in der gezeigten Planung als verwirklicht. Es werden jedoch noch mehr Baumneupflanzungen ge- wünscht. In Bezug auf die vorhandenen baulichen Nutzungen westlich der Vorgebirgstraße gab es eine Mehrheit für den Nichterhalt. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung ist zusammengefasst als Anlage 7 - Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung beigefügt. 16 Bauleitplanung Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren 219. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 2, Köln-Rodenkirchen; Ar- beitstitel: "Parkstadt Süd" in Köln-Zollstock, -Raderberg und -Bayenthal. Hier: Feststellungsbe- schluss (2855/2021). Die geplanten Flächen zur Erweiterung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ sind in der 219. FNP-Änderung berücksichtigt worden und als Grünfläche dargestellt. Bebauungsplan Um die Planung für den „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ auch planungsrechtlich zu sichern, soll ein Teilbebauungsplan aufgestellt werden. Die Planung zum „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ dient als Grundlage für den Teilbebauungsplan – Arbeitstitel: Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel in Köln – Bayenthal/ Raderberg/ Zollstock. Der Bebauungsplan wird in einem mehrjährigen Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Zeitlicher Ablauf Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Beschlussvorlage (2546/2018) „Freiraumplanung Innerer Grüngürtel / Parkstadt Süd. Bedarfsfeststellung und Genehmigung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung“ verabschiedet (entspricht: „GRÜNGÜR- TEL Parkstadt Süd“). Hierin ist die Planung in der Grundlagenermittlung und der Vorplanung bis einschließlich Entwurfsplanung (Leistungsphase 1-3) über das gesamte Bauvorhaben dar- gestellt. Ab der Genehmigungsplanung / Leistungsphase 4 bis einschließlich Leistungsphase 9 ist das Gelände in Bauabschnitte (kurz BA) eingeteilt worden: 1. BA Rhein bis Bonner Straße 2. BA Bonner Straße bis Vorgebirgstraße 3. BA Vorgebirgstraße bis Höninger Weg / Eifelstraße. Die Entwurfsplanung wird circa bis Frühjahr 2028 bearbeitet. Für den Baubeginn wird Frühjahr 2030 angestrebt. Eine Aufteilung in Planungs- und Bauabschnitte in den folgenden Leistungsphasen erfolgt ent- sprechend den dann neugewonnenen Erkenntnissen.: 17 Die Terminierung der baulichen Umsetzung der Maßnahme ist nach Klärung folgender offener Themen möglich: - Rechtsgültiger Bebauungsplan - Verlegung des Bischofsweges - Durchgang Volksgarten - Durchgang Zugweg - Maßnahmen für den Schallschutz - Klärung Lage Radpendlerroute über Machbarkeitsstudie - Flächenverfügbarkeit - Sondagen durch das Römisch Germanische Museum Kostenermittlung Der Rat hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 den Bedarf für die Planung und Ermittlung der Ausbaukosten für die Vollendung des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Projektes „Park- stadt Süd“ mit den Planungskosten festgestellt (2546/2018). Die seinerzeit zu Grunde gelegte grobe Kostenschätzung (ohne Planungs- und Baunebenkosten) in Höhe von rd. 36,9 Mio. € brutto resultiert aus der 31 ha großen Fläche und den projektierten Nettoausbaukosten in Höhe von 119 € / m² brutto. Hinzu kommen Baunebenkosten von 25% (5,525 Mio. € brutto), die die Gesamtplanungskosten in Höhe von 4,58 € brutto beinhalten. Somit lagen die Ausbau- kosten im Jahr 2018 bei insgesamt rd. 42,5 Mio. € brutto. Nach der Erarbeitung der Vorplanung über das Gesamtgelände mit der Vorzugsvariante „Sporthof“ ergeben sich gemäß der vorliegenden Kostenschätzung Gesamtherstellungskosten inklusive Planungs- und Baunebenkosten in Höhe von insgesamt rd. 75 Mio. € brutto. Die aus der Vorplanung zu Grunde gelegte Kostenschätzung (ohne Planungs- und Baunebenkosten) in Höhe von rd. 59 Mio. € brutto resultiert aus der 31,8 ha großen Fläche Nettoausbaukosten in Höhe von 186 € / m² brutto. Die Planungs- und Baunebenkosten erhöhen sich demzufolge um 15 Mio. €, s.u. Tabelle zu den Baunebenkosten. Gegenüber dem o.g. angenommenen Kostenrahmen von 42,5 Mio. € brutto aus dem Jahr 2018 bedeutet der aktuelle Gesamtkos- tenrahmen in Höhe von rd. 75 Mio. € brutto eine Steigerung in Höhe von 32,5 Mio. € brutto. Im Weiteren werden die reinen Bau-, Planungs- und Baunebenkosten für die Vorplanung mit der Vorzugsvariante „Sporthof“ detailliert beschrieben. Aussagen zu den Kosten mit der Alter- nativvariante – „Sportfeld für die Uni“ werden in einem separaten Abschnitt weiter unten be- handelt. Voraussichtliche Baukosten für die Vorplanung mit der Vorzugsvariante Sporthof gemäß aktu- eller Kostenschätzung: Im Rahmen der Erarbeitung der Vorplanung bzw. der Leistungsphase 2 wurde eine Kosten- schätzung nach DIN276 für die Zielplanung angefertigt. Die voraussichtlichen Baukosten betragen insgesamt 59 Mio. € brutto und übersteigen die im Bedarf 2018 angenommenen Kosten in Höhe von 36,9 Mio. € brutto. Die o.g. Angaben beruhen auf der Kostenschätzung Stand November 2022 des beauftragten Landschaftsarchitekturbüros. Die vorgelegten Baukosten sind aktuelle Baukosten wie sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannt und berechenbar sind. Ein Risikozuschlag ist nicht einkalku- liert. Aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen auf dem Markt sind zum jetzigen Zeitpunkt hierzu keine seriösen Aussagen möglich. Baukosten IGG ge- samt gerundet (brutto) nach jetzi- gem Kenntnis-stand (ohne Planungs-/ Baunebenkosten) Baukosten IGG gesamt gerundet (brutto) gem. Bedarfs- feststellungs- beschluss (ohne Pla- nungs-/ Baunebenkos- ten) Differenz (brutto) Baukosten Gesamtkosten 59 Mio. € 36,9 Mio. € 22,1 Mio. € 18 Ein Teil der Baukosten beruht auf Planungen bzw. Erfordernissen, die ursächlich auf andere Teilprojekte des Großbauvorhabens Parkstadt Süd zurückgehen. Hierzu zählen die Erstellung der Versickerungsflächen und die Anlage des Parksees als Starkregenretentionsvolumen für die Quartiere der Parkstadt Süd. Hinzu kommen 20.000 m² Spielflächen, die sich aus den Be- darfen der neuen Wohnquartiere der Parkstadt Süd und der umliegenden bestehenden Quar- tiere, die hier nachgewiesen werden müssen, ergeben. Darüber hinaus erfordert die Gestal- tung der Grünfläche u.a. wegen der zuvor genannten Punkte eine intensive Bodenmodellie- rung des Geländes mit einem geeigneten Bodenmanagement. Ein weiterer Aspekt ist der Rückbau und die Wiederverwendung von Elementen, Materialien, Baumverpflanzungen aus dem Pionier- und Sportpionierpark. Noch nicht berücksichtigt sind hierin folgende Kosten: - Durchgang Volksgarten - Durchgang Zugweg - Durchgang Rheinufer - Straßenübergänge - Bodenmanagement - Umbau der Bestandsgebäude im „Sporthof“ - Maßnahmen für den Schallschutz - Preissteigerungen aufgrund der Preisentwicklung auf dem Markt - Grabungen im Bereich der Bodendenkmäler durch das Römisch Germanische Mu- seum - Eventuelle Radpendlerroute - Das Erfordernis der in den Plänen nachrichtlich dargestellten Lärmschutzwand wird im Auftrag der Verwaltung gutachterlich geprüft und ist nicht in den Kosten erfasst. Aufgrund der noch ausstehenden Festlegungen zugrundliegender Planungsparameter zum Zeitpunkt der Kostenschätzung, der Lärmschutzwand, weiterer Abstimmungen mit den Pla- nungen der Deutschen Bahn, des Grundstückserwerbs sowie der Abstimmung mit den Teil- projekten des Gesamtprojektes Parkstadt Süd sind Änderungen zu erwarten. Für den Boden sind auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse Annahmen in Bezug auf die Entsorgung getroffen und Toleranzen eingerechnet worden. 19 Zu den Baunebenkosten In den Gesamtkosten sind gem. DIN 276 Kostengruppe 700 Baunebenkosten mit 25 % in den Gesamtkosten enthalten. Hierzu zählen weitere erforderliche Gutachten, Honorare und beson- dere Leistungen gem. Darstellung im Bedarfsfeststellungsbeschluss. 25 % Baunebenkosten inkl. Honorarkosten ge- rundet (brutto) nach jet- zigem Kenntnisstand 25 % Baunebenkos- ten inkl. Honorarkos- ten gerundet (brutto) gem. Bedarfsfeststel- lungsbeschluss Differenz (brutto) Gesamtkosten 15 Mio. € 5,525 Mio. € 9,475 Mio. € Kosten der Alternativvariante – Sportfeld für die Uni Für den gesamten westlichen Planungsbereich - westlich der Vorgebirgstraße - fallen Brutto- baukosten in Höhe von 16,5 Mio. € an. In der Alternativvariante mit dem hier vorgesehenen Fußball-Großspielfeld fallen insgesamt Bruttobaukosten in Höhe von insgesamt 18,1Mio. € an. Dies entspricht einem Unterschied von insgesamt rd. 1,6 Mio. € brutto. Hinzu kommen ca. 25% Baunebenkosten. Für eine Umgestaltung des Bereiches in die eine oder andere Variante sind folgende Punkte zu berücksichtigen: - Abbruch der Bestandsgebäude - Sanierung der Bestandsgebäude - Umgestaltung der angrenzenden Flächen mit Grünflächen, Wegen, Anzahl der Baum- neupflanzungen sowie die Flächen für zusätzliche Bewegungsangebote - Erforderliche Baumfällungen und Baumneupflanzen und weiterer Neupflanzungen Eine sachgerechte Kostenaufteilung auf ggf. andere zuständige Dienststellen wird erst im wei- teren Planungsverlauf möglich. Finanzierung Mit Beschluss 2546/2018 hat der Rat am 18.12.2018 den Bedarf für die Planung und Ermitt- lung der Ausbaukosten für die Vollendung des Inneren Grüngürtels im Rahmen des Projektes „Parkstadt Süd“ mit Gesamtplanungskosten in Höhe von 4.581.500 € festgestellt, die Verwal- tung mit der Durchführung der Submission für die Leistungsphasen 1 bis 9 beauftragt und eine erste Mittelfreigabe in Höhe von 520.000 € beschlossen. Die Kosten für die Erstellung der Entwurfsplanung (LPH 3) als Fortführung des Vorentwurfs (LPH 2) belaufen sich auf rd. 1,0 Mio. €. Die weiteren Mittelfreigaben erfolgen bedarfsgerecht im Rahmen der Bewirtschaftung. Die notwendige investive Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,0 Mio. € ist im Haushalts- plan 2023/2024 im Teilfinanzplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teil- planzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von 575.000 € bei Finanzstelle 6700- 1301-0-1002, Freiraumplanung Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd FW, im Haushaltsjahr 2024 veranschlagt. Die darüber hinaus benötigte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 425.000 € wird im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung in der gleichen Produktgruppe aus Fi- nanzstelle 6700-1301-0-9600, ISEK Äußerer Grüngürtel Nord (FW) bereitgestellt, da sich die Maßnahme verzögert. Die im Haushaltsplan 2023/2024 im v.g. Teilfinanzplan bei Finanzstelle 6700-1301-0-1002, Freiraumplanung Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd FW veranschlagten Auszahlungsermächti- gungen verlagern sich in Folgejahre und werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2025/2026 an die aktuelle Mittelabflussplanung angepasst, die sich wie folgt darstellt: Jahr 2025 2026 2027 2028 20 EUR 300.000 300.000 300.000 100.000 Die Freiraumplanung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ stellt eine Investition im als Fest- wert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kom- munalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine planmäßigen bilanziel- len Abschreibungsaufwendungen, jedoch belasten die zum Werterhalt des Vermögens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe als Aufwand den Ergeb- nisplan. Die im Haushaltsplan 2023/2024 berücksichtigten korrespondierenden Festwertaufwandser- mächtigungen verlagern sich gleichfalls in Folgejahre und werden entsprechend der investi- ven Mittelabflussplanung im Hpl.-Entwurf 2025/2026 inkl. Mittelfristplanung im Teilergebnis- plan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301, Öffentli- ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in der Teilplanzeile 16, sonstige or- dentliche Aufwendungen, ab dem Haushaltsjahr 2025 berücksichtigt. Das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften wird im Rahmen der Haushalts- planaufstellungsprozesse 2025/2026 ff. innerhalb der dann zugewiesenen Budgets die erfor- derlichen Aufwandsermächtigungen, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Die für die Umsetzung des „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“ notwendigen Herstellungskosten sind noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt. Die diesbezügliche Ausweisung der Maß- nahme in der Liste der Großbauprojekte (lfd. Nr. 120), es handle sich um 75 Mio. € beschlos- senes Baubudget, war dahingehend ggf. missverständlich (3165/2022). Wie in der Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung (2546/2018) in Anlage 3 dargelegt, wird eine Ausbaukostenobergrenze vertraglich geregelt. Die genauen Daten liegen aber erst nach Vorlage der Entwurfsplanung vor. Die zu limitierenden Ausbaukosten werden sich an den Möglichkeiten künftiger Haushaltsbelastungen und den Förderoptionen verbindlich orientieren. Ein Umbauzuschlag wird vertraglich ausgeschlossen. Förderung Aktuell befindet sich die Verwaltung in der Neuausrichtung von Fördergebieten für die kom- menden Jahre. Dafür werden die bisherigen Gebiete auf eine Fortschreibung bzw. Neuaufstel- lung eines integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie neue Räume für die Städtebauför- derung überprüft. In diese Überprüfung werden auch die Maßnahmen der Parkstadt-Süd ein- bezogen. Für die Beantragung von Städtebaufördermitteln ist die Erstellung eines Integrierten Stadtent- wicklungskonzeptes (kurz ISEK) mit der Klärung der förderrechtlichen Voraussetzungen not- wendig. Nach umfangreichen Beteiligungsprozessen von Bürgerschaft und Politik und positivem Prü- fergebnis, ist auf dieser Basis eine Förderantragstellung für ein Stadtentwicklungsprogramm zu gegebener Zeit möglich. Bodenwertabschreibung Der Teilbebauungsplan zur Vollendung des Inneren Grüngürtels (entspricht: „GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd“) wird mit dem Inkrafttreten des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu einer kon- sumtiven Haushaltsbelastung durch außerplanmäßige Bodenwertabschreibungen führen (vgl. 2948/2020). Die Bodenwertabschreibung ergibt sich aus der Wertminderung der zukünftig ausgewiesenen Nutzung als Grünfläche gegenüber der aktuell höherwertigen Nutzung als be- baubare Fläche. Der Teilbebauungsplan für den Inneren Parkstadt Süd (entspricht: „GRÜN- GÜRTEL Parkstadt Süd“) wird in einem mehrjährigen Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan wird eine außerplanmäßige Bodenwertabschreibung im Haushalt zu berücksichtigen sein. Die Höhe der Bodenwertabschreibung wird im weiteren Verfahren durch die Verwaltung ermittelt und mit dem Aufstellungsbeschluss für den Teilbe- bauungsplan Parkstadt Süd – Innerer Grüngürtel mitgeteilt. 21 Anlagen Anlage 1_Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2_Gesamtlageplan Vorentwurf Anlage 3_Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein Anlage 4_Lageplan Teilabschnitt Vorgebirgstraße bis zur Bonner Straße Anlage 5_Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße Anlage 6_Vorentwurfsbeschreibung Anlage 7_Rahmenbedingungen Anlage 8_Umsetzung der Projektziele Anlage 9_Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung 2022 GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln)
Anlage 15 Präsentation Fachgespräch 18.03.2025
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Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel Fachgespräch 18. März 2025 Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel Fachgespräch • Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen • Einführung • Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und Alternative „Sportfeld für die Uni“ • Fragen Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel Fachgespräch • Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen • Einführung • Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und Alternative „Sportfeld für die Uni“ • Fragen 4 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 2446/2024 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 3.200 m² innerhalb des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenlabor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Entscheidung über die Variante „Sporthof“ oder „Sportfeld für die Uni“ im Planungsbereich West erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.“ Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel Fachgespräch • Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen • Einführung • Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und Alternative „Sportfeld für die Uni“ • Fragen 6 km bestehender Grüngürtel Vollendung der „letzten“ 2,5 km 7 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt 2008 Stadt Köln Unternehmer für die Region Köln e.V. AS&P - Albert Speer & Partner GmbH 8 Interventionsraum Innerer Grüngürtel: „Der Innere Grüngürtel ist kostbares Erbe der historischen Stadtentwicklung. Zwischen den dicht bevölkerten Stadtteilen bildet er die größte Grün- und Erholungsfläche. Es gilt dieses grüne Erbe zu schützen und auszubauen, Lücken zu schließen, Schwach- stellen aufzuwerten und eine zeitgemäße Nutzung der Landschaft zu ermöglichen.“ Zitiert aus: Städtebaulicher Master- plan Innenstadt Köln, November 2008 Der Innere Grüngürtel wirkt bereits jetzt als: - Kaltluftentstehungsgebiet - Frischluftschneise - Versickerungsfläche im großflächig versiegelten Zentrumsbereich - Innerstädtischer Lebens- raum für Flora und Fauna - Die großflächige Entsiegelung wirkt sich positiv auf die stadtklimatische Situation aus (DWD Studie) - Identitätsstiftender Raum für über 1 Mio. Kölnerinnen und Kölner Bedeutung des Inneren Grüngürtels für das Stadtklima © Stadt Köln 10 Fläche Projektgebiet: 960.000 m² Öffentliche Freiräume: 400.000 m² Bau- und sonstige Flächen: 560.000 m² Integrierte Planung der Parkstadt Süd mit besonders hohem Anteil an öffentlichen Freiräumen © RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln 58% Bau- und sonstige Flächen 42% Öffentliche Freiräume Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel Fachgespräch • Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen • Einführung • Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und Alternative „Sportfeld für die Uni“ • Fragen 12 Innerer Grüngürtel Parkstadt Süd • Vollendung des Inneren Grüngürtels von der Luxemburger Straße bis an den Rhein • Ca. 32,5 ha neue öffentliche Grünfläche, 2,5 km lange Erweiterung • 20.000 m² neue Spielplatzflächen • Sportangebote für vereinsungebundenen Sport 13 © RMP SL Konzept Vorplanung Vorentwurf GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 14 © RMP SL Planungsbereich West / Eifelwall Planungsbereich West: vom Sportpark zum Eifelwall - Anbindung des IGG PS an den Eifelfall durch eine offene und durchlässige Gestaltungen mit weiten Wiesenflächen; Planungsphilosophie mit begleitenden Wegen am Rand und offener Mitte - Verbesserung der Wegeverbindungen und der Anbindungen (u.a. Tunnel zum Volksgarten) - Entsiegelung von Teilbereichen - Sportbedarf für vereinsungebundenen Sport für den zu erwartenden Bevölkerungszuwachs auch quantitativ zu begegnen - Bündelung von „lauten“ Sport- und Spielangeboten für Jugendliche (Pumptrack, Skateanlage, Bolzplätze,…) 15 2003: Grün- und Freiflächenplan/ Nutzungskonzept Innerer Grüngürtel Der Grün- und Freiflächenplan hat bereits 2003 ein Nutzungskonzept für den Inneren Grüngürtel festgelegt, welches heute noch gültig ist! Schwerpunkt für den Planungsbereich West / Eifelwall ist hier Sport. Die Flächen des Jean-Löring-Sportparks sind hier als Vereinsgebundene Sportflächen ausgewiesen. Der Bereich nördlich des Jean-Löring- Sportparks ist für eine vereinsungebundene Nutzung als Freiraum für Jugendliche vorgehalten. 16 © RMP SL Abstimmung Sport Untersuchung Varianten – Sporthof 17 Abstimmung Sport Untersuchung Varianten – Sporthof Ansätze der Planung: • Fokus auf Individual und sportvereins- unabhängige Bewegungsangebote • Nutzung von Bestandsgebäuden für den vereinsungebundenen Sport: I. Sporttreff, Fitness, Tanzschule und öffentl. WC II. Urban Sports und überdachte Sportfläche für Yoga/Gymnastik III. Jugendtreff und Café im Bestand • Parkouranlage und Multifunktionsflächen (Streetball, Tischtennis und Teqball) • Schaffung eine Freiraumverbindung mit offenen Rasenflächen von Vorgebirgsglacisweg zur Vorgebirgsstraße 18 Abstimmung Sport Untersuchung Varianten – Sporthof „… Somit stellt die Konzentration der Sportflächen im westlichen Bereich des Grüngürtels am Vorgebirgsglacisweg in Kombination mit dem Jean-Löring-Sportpark eine schlüssige Lösung dar, die auch für die benachbarten Stadtteile mit mangelnden Sportflächen neue Angebote in erreichbarer Nähe schafft. (…) Die Zentrierung der Sportangebote auf den „Sporthof“ und die Sportwiese mit Bewegungsangeboten sowie die Spiel- und Bewegungsflächen im Grüngürtel scheinen angemessen zu sein.“ Aus: Bedarfsanalyse Sportamt 19 Abstimmung Sport Untersuchung Varianten – Sporthof Vorzugsvariante der Verwaltung „Sporthof“ Mitgezeichnet von Dezernat 3, Dezernat 4 (Amt 40/Amt 52), Dezernat 6 (Amt 61) und Dezernat 8 (Amt 67) Eingabe bei der Mitzeichnung: „Bei der Entscheidung für ein Großspielfeld sind die im „Sporthof“ entfallenden Spiel- und Sportflächen an anderer Stelle einzuplanen.“ Bruttobaukosten liegen in Höhe von 16,5 Mio. € 20 Abstimmung Sport Untersuchung Varianten – Sporthof Fazit: Nutzungskonzept des Inneren Grüngürtels aus 2003 wird umgesetzt offener und durchlässiger Charakter mit weiten Wiesenflächen wie es im bestehenden und neu geplanten Inneren Grüngürtel der Fall ist. Nutzung von Bestandsgebäuden Bedarfe für den vereinsungebundenen Sport gemäß Sportbedarfsermittlung können abgedeckt werden. Bei der Entscheidung für ein Großspielfeld müssten die dann im „Sporthof“ entfallenden Spiel- und Sportflächen an anderer Stelle eingeplant werden. Variante mit den niedrigeren Baukosten 21 © RMP SL Abstimmung Sport Untersuchung Varianten – Großspielfeld 22 © RMP SL Abstimmung Sport Untersuchung Varianten – Großspielfeld Ansätze der Planung: • Fußball-Großspielfeld mit den Maßen 68 m x 105 m vorgeschlagen. • Die Spielfeldgröße mit Ballfangzaun entspricht dem DFB-Standard. • Nutzung eines Bestandsgebäude als Sportreff und Umkleide • Multifunktionsfläche mit Angeboten für Urban Sports • Notwendige Baumfällungen entlang des Vorgebirgsglacisweg • Bruttobaukosten in Höhe von insgesamt 18,1 Mio. € 23 © RMP SL Abstimmung Sport Untersuchung Varianten – Großspielfeld Fazit: Pot. Deckung von Bedarfen für die Schul- und Vereinssport Kompensation für die Entwicklung der Uni Köln am Zülpischer Wall – „Zweckbindung Uni“ Nutzung von einem Bestandsgebäude Bedarfe für den vereinsungebundenen Sport aus dem „Sporthof“ gemäß Sportbedarfsermittlung müssen bei der Entscheidung für ein Großspielfeld dann an anderer Stelle eingeplant werden. Notwendige Baumfällungen Variante mit den höheren Baukosten Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel Fachgespräch • Flächenbedarfe für den Vereins- und Schulsport 25 Baulicher Masterplan (HSEP) der Universität zu Köln sieht seit 2012 eine mögliche Bebauung des Areals „Zülpicher Wall“ vor Wegfall des vorhandenen Spielfelds Die Umsetzung gemäß Stufenplan war bis 2025 vorgesehen. 26 Seit 2012 - keine Entwicklung am Zülpicher Wall; - kein B-Plan in Aufstellung oder Planverfahren bekannt; - kein LOI für die Entwicklung. 17.06.2024: Universität zu Köln bestätigt Interesse am Großspielfeld im IGG PS als Ersatz für die derzeitigen Sportflächen im Rahmen des B-Plan-Verfahrens IGG PS. Universität bittet, wenn möglich, um die Berücksichtigung Der Universität wurde die Möglichkeit angeboten, einen Sportplatz auf der Bezirkssportanlage Bocklemünd zu nutzen. Dies wurde jedoch von Universität mit Hinweis auf die zu große Entfernung vom Campus abgelehnt. Dezernat IV: „Eine Deckung der o.g. Bedarfe über die Herrichtung der Sportanlage Vogelsanger Straße ist ebenfalls denkbar.“ (Zitat Mitzeichnungsverfahren 2446/2024) 27 Fazit: Es besteht keine Verpflichtung der Stadt Köln, die Fläche für die Universität zu berücksichtigen Es bestehen keine Abhängigkeiten zwischen der Entwicklung des IGG PS und der Umsetzung des Baulichen Masterplan (HSEP) der Universität zu Köln Es bestehen Alternativstandorte für das Großspielfeld der Universität Bei der Entscheidung für ein Großspielfeld sind die dann im „Sporthof“ entfallenden vereinsungebundenen Spiel- und Sportflächen an anderer Stelle einzuplanen. Dies ist nicht auf anderen Flächen im Inneren Grüngürtel möglich, da dort bereits sämtliche Kapazitäten ausgeschöpft sind. 28 Bildungsinfrastruktur Quelle: Integrierte Planung Amt für Schulentwicklung (Amt 40) Die Vorlage 2446/2024 wurde im Mitzeichnungsverfahren ohne Maßgabe mitgezeichnet Es wurden keine weiteren Bedarfe für den Schulsport gemeldet 29 Köln Parkstadt Süd – Bildungscampus Alteburger Straße Vertiefte Voruntersuchung zu den Schulbauvorhaben „…Empfehlung: Durch die Anordnung beider Schulen in einem Gebäudekomplex ergeben sich Potentiale und Synergiemöglichkeiten, die gegebenenfalls Einfluss auf die Raumbedarfe haben.“ „Beide Schulen lassen sich in einer für heutige Schulbauten angemessenen Verdichtung … in einem Gesamtgebäude organisieren.“ Außensport findet auf dem Dach der Sporthalle statt 30 Stellungnahme Sportamt zum Bauleitplanverfahren (02.07.2024) „…Bei der gesamtheitlichen Betrachtung ist darauf zu achten, dass die geplanten Turnhallen nach Schulschluss auch von den ansässigen Vereinen genutzt werden können. Die Räumlichkeiten an den neuen Schulstandorten sollten den Vereinen zur Sportausübung angeboten werden. Zudem sollte über Sport auf Dächern das Bewegungs- und Sportangebot …ergänzt und ausgeweitet werden. … Eine Öffnung der Schulhöfe wird gewünscht, um auch hier Flächen der Allgemeinheit nach Schulschluss für Bewegung und Spiel anbieten zu können.“ 31 Kölner Stadt-Anzeiger Montag, 10.März 2025 Parkstadt Süd Innerer Grüngürtel Fachgespräch • Begrüßung durch Frau Melanie Ihlenfeld Leiterin des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen • Einführung • Vorstellung Vorzugsvariante „Sporthof“ und Alternative „Sportfeld für die Uni“ • Fragen 33 Einladung Eröffnung des Sportpionierparks im Inneren Grüngürtel Wann: 27. März 2025, 11.30 Uhr Wo: Gelände des Sportpionierparks (Bonner Straße, Höhe Koblenzer Straße , 50968 Köln)
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Siehe Mitteilung 0932/2022. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Lageplan Teilabschnitt Bonner Straße bis zum Rhein
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VI IV V V I V V V VIII XV II V V I I XV XV VII VII VI III II II III VIII V VIII II IV IV II III V IV X V V II III V VI I V V Hans-Abraham- RHEIN Alte-burger-Platz Bonner Straße Oberländer Werft Fritz-Reuter-Straße Schillerstraße Bonner Straße Bernhardstraße Oktavianstraße Koblenzer Straße Klopstockstraße Koblenzer Straße Alteburger Straße Alteburger Straße Sechtemer Straße Kyllstraße Agilolfstraße Oberländer Wall Maternuskirchplatz Veledastraße Siegfriedstraße Siegfriedstraße Ohmstraße Südbrücke Ochs-Weg Gustav-Heinemann-Ufer B51/B9 Mainzer Straße Bonner Wall Schönhauser Straße Friedenspark KVB-Tunnel Hundefreilauffläche Alteburg Alteburger Straße Alteburger Wall Alteburger Wall Alteburger Straße Schönhauser Straße Marktstraße Agrippinaufer 0,5 % 0,25 % 3,5 % 5,0 % 3,0 % 0,5 % 2,5 % 1,5 % 2,0 % 1,0 % 1,5 % 3,0 % (46,50) (46,50) (46,50) (42,10) (42,10) (45,35) (42,05)(44,85) (47,40) (47,10) (41,40) (41,35) (41,30) (45,45) (46,00) (42,08 (42,16) (45,70) (44,90) (45,28) (45,30) 45,90 41,85 46,50 43,00 46,25 41,0042,20 44,00 44,00 41,00 (49,40) (48,20) (46,40) (47,20) (46,80) (51,00) (46,40) (49,90) (47,50) (49,15) (48,25) (47,50) (46,25) (49,65) (47,25) (54,25) (46,60) (47,20) (47,20) (48,10) (49,05) (48,80) (48,80) (48,60) (49,75) (49,65) (47,35) (49,50) 48,80 53,00 50,00 49,10 53,00 47,70 46,50 46,50 46,75 49,25 49,05 48,50 51,00 51,00 49,00 48,00 48,00 47,20 49,2048,15 48,70 45,00 46,50 46,45 49,45 48,85 47,80 48,20 47,20 46,20 48,90 46,23 49,00 47,80 (48,90) (48,85) (48,70) (54,00) 52,00 5,00 3,50 3,50 3,00 3,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 2,50 2,50 Bildungslandschaft, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 Brückenerweiterung (Nord- und Südvariante) - S16 - in Planung, nachrichtliche Darstellung Spielplatz "Festung", in Abstimmung, beispielhafte Darstellung Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole (Entwässerung Parkstadt Süd) Stadtkante mit Betonstufe Historisches Fort II Nikolaus Denkmalschutz (Bodendenkmal) Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Sitzstufe Beton Rasenböschung Hauptweg Nord, wassergebundene Wegedecke Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Parkwege, wassergebundene Wegedecke Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole Urban Gardening Kölner Neuland e.V. Spielplatz "Wall / Klettern" , in Abstimmung, beispielhafte Darstellung Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur Schallschutzwand Spielplatz "Bewegung", in Abstimmung, beispielhafte Darstellung Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole Stadtkante mit Betonstufe Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Rasenböschung Hauptweg Nord, wassergebundene Wegedecke Schallschutzwand, in Abstimmung Gleisanlagen (Nord- und Südvariante) - S16 - in Planung, nachrichtliche Darstellung Rheinbalkon Terrassierte Rasenfläche mit Sitzstufen Zuwegung Rheinufer, beschichteter Asphalt Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole Stadtkante mit Betonstufe Bolz- und Streetballplatz Sitzstufe Beton Durchgang zum Rheinufer, beschichteter Asphalt Durchgang zum Friedenspark (Bestand) Schallschutzwand, in Abstimmung S-Bahnhof (Nord- und Südvariante) - S16 - Bonner Wall in Planung, nachrichtliche Darstellung Gleisanlagen (Nord- und Südvariante) - S16 - in Planung, nachrichtliche Darstellung Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur Schallschutzwand Parkweg wassergebundener Weg Böschung Wiese Gleisanlagen (Nordvariante) - S16 - in Planung, nachrichtliche Darstellung Schallschutzwand optional, in Abstimmung Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Calisthenicsbereich, in Abstimmung Straßenraum/ - querungen, in Abstimmung Offene Mitte, mögliche Starkregenretention Straßenraum/ - querungen, in Abstimmung Vorleistung Straßentunnel (Bestand) Durchgang / Unterführung, in Abstimmung Böschung, Strauch- und Baumpflanzung Straßenraum/ - querungen, in Abstimmung 4,00 3,00 Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd, nachrichtliche Darstellung 2,5 % (50,60) 50,70 Sportflächen - Aktivflächen für sämtliche Altersgruppen Spielflächen - Kinderspielplätze Spielflächen - Urban Sports, Aktivflächen für Kinder und Jugendliche Wege / Platzflächen IGG - Wassergebundene Wegedecke Wege IGG - Asphaltbelag beschichtet oder Farbasphalt LEGENDEGrenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN (Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021) Grundstücksgrenzen DB-Flächen (Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung) Planung Deutsche Bahn AG Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) / Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Gebäude / Topographie Höhen, Bestand Höhen, Planung Bemaßung Wegebreiten - Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m, Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m Befestigte Flächen / Einbauten VIII Gefällerichtung Böschung, Bestand | Böschung, Planung Höhenlinien (1m), Planung - Landschaftliche Erdmodellierungen Mögliche Starkregen- retentionsflächen in der Offenen Mitte 5,00 Historisches Fort II Bodendenkmal Stützwand | Sitzstufen - Betonfertigteile Spielplatzgestaltung, Spielgeräte | Sportfelder, Sportgeräte (beispielhafte Darstellung) Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege - Schotterrasen Baumrigolen - Unterirdischer Retentionsraum (Wasserspeicher), Rasenmulden und Staudenpflanzung Versickerungsflächen Böschungsbereiche - Bodendecker und Sträucher Versickerungsflächen - Rasenmulden und Staudenpflanzungen Vegetationsflächen IGG Baum, Bestand innerhalb IGG | Baum, Bestand außerhalb IGG Gehölze / Baumpflanzungen IGG Grünflächen | Böschungsflächen Bestand - Erhalt der vorhandenen Vegetation Pflanzflächen - Unterpflanzung Baumstandorte, Bodendecker und Sträucher Offene Mitte - Rasen- und Wiesenflächen Rand- / Böschungsbereiche - Rasen- und Wiesenflächen Urban Gardening - Kölner Neuland e.V. Baum, Planung - Neupflanzung Gebäude, Bestand | Gebäude, Planung (gemäß Integrierter Planung 2018) Schallschutzwand in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Schallschutzwand optional, in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Planungsbereich West Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost N Freigabe Bauherr: Planinhalt Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA : Datum Datum / Unterschrift Index Bemerkung Datum Name Plannummer Leistungsphase Maßstab Index Format Höhenbezug bearbeitet Planänderungsliste x1189 841 Druckdatum 04.11.2022 T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_08.dwg Projekt Bauherr Baubereich Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der Fachplaner verwendet werden. Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln Lageplan Planungsbereich Ost Vorplanung Planungsbereich Ost 04.11.2022 1:1000 - EN / MT / DW NHN Bonn, den 04.11.2022 - Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW 20-130_2_lp_08 Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung Vermesser Baumkataster Stadtplanung (Masterplan) Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW n.a., Auszug Kataster Straßenbäume n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd 16.07.2020 13.07.2020 07.07.2020 08.03.2021 gez. Dr. J. Bauer gez. C. Hölzer
Anlage 8 Umsetzung der Projektziele
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Anlage 8 1 GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd Umsetzung der Projektziele Mit Bearbeitungsbeginn durch das beauftragte Landsc haftsarchitekturbüro RMPSL.LA wurden auf Basis des Leitbildes der Parkstadt Süd das Leitbild für das Teilprojekt GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd erarbeitet und neu gewichtet: Grün – sozial – Urban. Die Ausarbeitung des Vorentwurfs erfolgte unter Beachtung dieser in der Grundlagenermittlung definierten Projektziele. Klimapark/ Nachhaltiger Park: Die Vollendung des Inneren Grüngürtels (IGG) ist ei n Zukunftsprojekt, das wegweisend für die Stadt Köln ist. Die Umweltbedingungen haben sich in den l etzten Jahrzehnten deutlich verändert, insbesondere die heißen Sommer der letzten Jahre ha ben gezeigt, wie wertvoll innerstädtische Grünräume für die Frischluftbildung sind und welchen positiven Einfluss sie auf das Stadtklima haben. Als Zukunftsprojekt muss der GRÜNGÜRTEL auf diese r eagieren, um nachhaltig und Vorbild für weitere Grünentwicklungen zu sein. Um den Anspruch des Klimaparks erfüllen zu können, muss ganzheitlich geplant werden – dies bedeutet z.B. ein nachhaltiges Boden- und Regenwass ermanagement, klimaangepasste Vegetationsplanung und -pflege und Auswahl nachhaltiger Materialien und Ausstattungselemente. Die notwendigen Klimaparkkriterien werden detailliert i m Rahmen der Entwurfsplanung festgelegt. Erläuterungen zu den Zielen des Regenwassermanageme nts und Boden und Topographie sind den Projektzielen 4 und 5 zu entnehmen. Stadt-Impuls: Als Bindeglied zwischen den Stadtvierteln Südstadt, Bayenthal, Raderberg und Zollstock übernimmt der GRÜNGÜRTEL eine wichtige Vernetzungsfunktion. E r wird zum Impulsgeber, denn mit der Umplanung werden neue Wege und dadurch neue Beziehu ngen entstehen. Für die neuen Stadtquartiere Parkstadt, Markstadt und Bildungslan dschaft stellt der GRÜNGÜRTEL das Rückgrat dar, das Verbindung und Initial zugleich ist. Nicht nur für die angrenzenden Stadtviertel, sondern bis zum rechtsrheinisch gelegenen neuen Deutzer Hafenviertel wird die neue Parkanlage eine entschei dende Rolle im zukünftigen Mobilitätskonzept spielen. Durch die Anbindung der neuen Stadtbahn S16 und den geplanten Haltepunkt Bonner Wall wird der GRÜNGÜRTEL an die Kölner Innenstadt angebunden. Zudem wäre die Verbindung über die S16 nach Köln-Deutz und zum TH Campus in wenigen Minuten möglich. Im GRÜNGÜRTEL sind zwei neue Durchgänge für Fußgänger und Radfahrer geplant, die den Park mit der Südstadt und dem Volkgarten verbinden sollen. Der erste Durchgang liegt in der Verlängerung des Zugweges am Bonner Wall. Dieser vernetzt die Parkmi tte mit der Südstadt. Es werden durch den Durchgang aber auch Verbindungen zu den neuen Baugebieten entstehen, so dass die Stadtquartiere miteinander verknüpft werden. Südlich der Großmarkhalle sieht die Integrierte Planung eine neue Stadtbahnlinie mit neuem Haltepunkt vor. Über den Durchgang am Zugweg und die kurze Wegeverbindung, könnte die Anbindung zur neuen Stadtbahnlinie für die Südstadt hergestellt werden. Der zweite Durchgang ist im Parkbereich West zwischen Volksgarten und Südstadion vorgesehen und verbindet somit die beiden städtisch bedeutsamen Gr ünanlagen und schafft eine Verknüpfung zwischen den Stadtvierteln Südstadt und Zollstock. Durch die geplante Fuß- und Radwegeverbindung, die durch den Durchgang führt, entsteht eine verbesserte Vernetzung des Südstadions, Sportparks und der im GRÜNGÜRTEL geplanten Sportanlagen. 2 Vollendung des Grüngürtels: Dieses Projekt, das bereits vor etwa 100 Jahren ini tiiert wurde, aber bisher nicht vollendet werden konnte, liegt den Kölner*innen ganz besonders am He rzen. Neben dem Dom und dem Rhein ist der GRÜNGÜRTEL eines der wichtigsten Identifikationsmer kmale der Stadt Köln. Seiner Vollendung kommt eine stadthistorische Bedeutung zu, nicht nur für die Lesbarkeit der Stadtstruktur und die Sicherung zeitgemäßer Funktionalität, sondern auch mit dem Anspruch eines Referenzprojekts am Wendepunkt eines geänderten Verständnisses von Stadt, an dem Maßstäbe für die zukünftige Stadt- und Freiraumentwicklung gesetzt werden. Regenwassermanagement: Die Planung des GRÜNGÜRTELS und der benachbarten ne uen Stadtquartiere soll als Ganzes erfolgen. Durch gemeinsame Kommunikation und Austau sch im Planungsprozess werden der GRÜNGÜRTEL und die neuen Quartiere künftig voneinan der profitieren. Das in den neuen Stadtquartieren anfallende Regenwasser soll gemäß I ntegrierter Planung im Park gesammelt, gespeichert und versickert werden. Die an der südli chen parkkante angeordneten Versickerungsbändern dienen der Regelentwässerung u nd entlasten somit das umliegende Entwässerungsnetz. Der in der Parkmitte angeordnete See dient aus entwässerungstechnischer Sicht primär als Retentionsraume für Starkregenereignisse. Das im GRÜNGÜRTEL anfallende Regenwasser soll vor Ort versickert werden. Als Grundlagen zur Beurteilung des Regenwassermanag ements dienen aktuell das in 2017 abgeschlossene Konzept ‘Regenwassermanagement Parkstadt Süd‘ von BCE Björnsen Beratende Ingenieure (BCE), die Hochwassergefahren, Grundwass ergefahren- und Starkregengefahrenkarte sowie der Leitfaden Dimensionierung von öffentlichen Kanalanlagen und zum Starkregennachweis, der wasserwirtschaftliche Fachbeitrag MUST und ein Ausz ug der Fließwege des 30-jährlichen Hochwasserereignisses Parkstadt Süd. Aufgrund des vorhandenen Bodendenkmals Fort II wurd e die Lage des Parksees im Rahmen der Vorplanung angepasst. Analog hierzu wurden die Vers ickerungsflächen entlang der städtebaulichen Kante, welche das in den neuen Stadtquartieren Park stadt und Marktstadt anfallende Regenwasser zurückhalten, angepasst. Zusätzlich sollen Baumrigo len entlang der Stadtkante Regenwasser speichern und zur Bewässerung der Bäume nutzen. RMP SL.LA schlägt zudem vor, Spielflächen nördlich der Bildungslandschaft durch eine entsprec hende Gestaltung kurzfristig als Starkregenretentionsraum zu nutzen. Die quartiersre levanten Retentionsräume wurden durch RMPSL.LA verortet und das Speichervolumen wurde anh and der vorliegenden Berechnung von BCE abgeglichen. Zur Konkretisierung des Regenwassermanagements und der detaillierten Ermittlung der anfallenden und zu speichernden Regenwassermengen b edarf es weiterer Abstimmungen. Hierfür wurde seitens der Verwaltung mit Unterstützung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 vorliegen soll. Dieses Gutachten wird die Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung und die Entwurfsplanung festlegen. Bei der Regenwasserbewirtschaftung und Anlage eines Parksees“ ist folgendes als Bedingungen aus der Freiraumplanung für die Entwässerungsplanung besonders zu beachten: • Im Planungsbereich des GRÜNGÜRTELS soll auf den Gr ünflächen und den befestigten Flächen anfallendes Regenwasser weitestgehend versi ckert werden. Die Entwässerung größerer Sportflächen ist im Rahmen der Entwurfsplanung abzustimmen. • Aufgrund der jetzigen Kenntnis zur Lage des Bodend enkmals erfolgte die Verschiebung des Parksees im Rahmen der Vorplanung. Ob die Verschiebung wesentliche Veränderungen im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Regenwas sermanagementkonzeptes mit sich bringt, ist noch nicht abschließend geklärt. • Der Parksee wird ausschließlich durch das Niedersc hlagswasser des unmittelbaren Einzugsgebietes gespeist. Durch Regenwasserverdunst ung kann der Wasserspiegel bis zu 8 cm abnehmen (basierend auf Monatsmittelwerten des Niederschlags/ Monat Juli) 3 • Um der Beeinträchtigung der Wasserqualität bei anh altender Trockenheit und durch Nährstoffeintrag (insbesondere durch Wasservögel) entgegenzuwirken, wird entsprechend der Empfehlung des Integrierten Konzeptes eine Wassertiefe des Sees von 2-3m eingeplant. Damit soll ein schwach eutropher Gewässerzustand erreicht werden. Die Gestaltung und Bepflanzung der Uferränder wird detailliert im Rahmen der Entwu rfsplanung erarbeitet und ebenfalls an Kriterien der Wasserqualitätsbewirtschaftung ausgerichtet. Boden/ Topographie: Die geoökologischen Standortrahmenbedingungen müsse n vor dem Hintergrund der Anpassung an den Klimawandel derart gestaltet werden, dass der l okale Landschaftswasserhaushalt nachhaltig und hinsichtlich der Verdunstungsleistungen optimiert i st. Hierbei ist neben der externen Anlieferung geeigneter Bodenmaterialien ggf. auch die Verwertung anstehender Bodenmaterialien möglich. Die Verwertung von geeigneten Bodenmaterialien vor Ort hätte zudem positiven Einfluss auf die Kosten der Entsorgung sowie des Weiteren auch positive kli matechnische Aspekte, da die notwendige Entsorgungslogistik minimiert werden kann. Im Zuge der weiteren Planungsschritte wird darauf geachtet, dass Bodenmanagement im Hinblick auf diese Anforderungen zu schärfen. Die Fläche des temporären Pionierparks muss oberhal b des Vlieses entfernt werden, die darunterliegenden Auffüllungsmaterialien werden im Hinblick auf Verwertungsmöglichkeiten spätestens nach der Entfernung abfallrechtlich eingestuft. 4 Eingänge und Wegebeziehungen: Durch die Umgestaltung des Projektgebiets in eine großzügige Parkanlage entstehen zahlreiche neue Wegeverbindungen, welche die Stadtquartiere besser miteinander vernetzen, aber zugleich auch ein Bewusstsein für die Kürze der Wege aufzeigen, die g ut zu Fuß oder per Fahrrad genutzt werden können. Da das Projektgebiet direkt an den Rhein an grenzt, entsteht an dieser Stelle einerseits der Eingang zum Park aber auch die Anbindung an das Rheinufer. Mit der Vollendung des Grüngürtels wird die lang ersehnte durchgängige Verbindung vom bestehenden Grüngürtel bis zum Rhein realisiert. Das Parkwegesy stem im GRÜNGÜRTEL schafft neue Wegeverbindungen für Fußgänger und Radfahrer, verne tzt damit die bestehenden Stadtviertel Südstadt, Bayenthal, Raderberg und Zollstock mitein ander und bindet die neuen Baugebiete der Parkstadt Süd an. Diese vernetzende Wirkung wird zudem durch die beiden geplanten Durchgänge am Zugweg und zwischen Südstadion und Volksgarten unte rstützt. Durch die kurzen Wegeverbindungen aus den angrenzenden Stadtvierteln zum und durch den GRÜNGÜRTEL wird der Park schnell in den Alltag der Bewohner*innen integriert werden und Erh olungs- sowie Freizeitraum werden. Derzeit wird über die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie beauftragt, mit welchem die Verträglichkeit von schnellen Radwegen im gesamten Inneren Grüngürtel (Bestand und geplanter Abschnitt bis zum Rhein) geprüft werden. Spiel und Sport: Mit der Vollendung des Inneren Grüngürtels entsteht für die Kölner*innen eine großzügige Parkanlage, die für Freizeitnutzung und Erholung einen hohen St ellenwert einnimmt. Insbesondere in den benachbarten Wohnquartieren besteht ein großer Nutzungsdruck auf die Spiel- und Sportflächen des GRÜNGÜRTELS. Die quantitative Anforderung an Spielf lächen leitet sich aus der Anzahl der in der Parkstadt geplanten Wohneinheiten ab. Im Rahmen der Vorplanung hat RMPSL.LA das Spiel- und Sportkonzept in enger Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitet. Abgeleitet aus der Bebauung besteht insgesamt für den GRÜNGÜRTEL eine Flächenanforderung von 20.000m² für Spielplätze, Urban Sports-Flächen (Trendsportflächen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre) und Bolzplätze. Vom R heinzugang im Osten bis zum Gleisdreieck im Westen des GRÜNGÜRTELS werden Spielplätze für Kinde r und Jugendliche unterschiedlicher Altersstufen mit verschiedenen Spielangeboten gepla nt. Die detaillierte Entwicklung der Spiel- und Sportplätze erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanung. Zu diesem Zeitpunkt ist hierzu eine weitere dezidierte Kinder- und Jugendbeteiligung vorgesehen. Ein Park für Alle: Der GRÜNGÜRTEL ist ein Park der Kölner*innen. Er is t nicht nur Stadtteilpark der benachbarten Wohnviertel, sondern darüber hinaus ein Park für di e gesamte Stadtbevölkerung, welche die Großzügigkeit des grünen Rückzugsorts inmitten der Stadt sowie die verschiedenen Spiel- und Sportangebote genießen wird. Der GRÜNGÜRTEL ist ein Park für alle Generationen und sozialen Gruppen, der sich als öffentlicher städtischer Raum vielen Herausforderungen und Ansprüchen stellen muss, um seiner sozialen Funktion gerecht zu werden und einen Mehrwert, nicht nur für direkte Anwohner*innen und Nutzer*innen, sondern für alle Kölner*innen zu schaffen.
Anlage 6 Beschreibung der Vorplanung
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1 Anlage 6 GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd Beschreibung der Vorplanung (Leistungsphase 2) Konzept Die Vollendung des Inneren Grüngürtels (IGG) ist ei n Projekt, das wegweisend für die Stadt Köln ist. Die Umweltbedingungen haben sich in den letzten Jah rzehnten deutlich verändert, insbesondere die heißen Sommer der letzten Jahre haben gezeigt, wie wertvoll innerstädtische Grünräume sind und welchen positiven Einfluss sie auf das Stadtklima haben. Als Zukunftsprojekt muss der GRÜNGÜRTEL auf diese reagieren, um nachhaltig und Vorbild für weitere Grünentwicklungen zu sein. Der GRÜNGÜRTEL soll, dem Prinzip des bestehenden Inneren Grüngürtels folgend, eine offene, grüne Mitte mit vegetativer und topografischer Fassung in den Randbereichen erhalten. Sie wird durch einen nördlichen und einen südlichen Hauptweg begleitet und durch Querverbindungen strukturiert, so dass sich ein abwechslungsreiches Bild großzügiger schollenförmiger Rasen- und Wiesenflächen ergibt. Es sind sowohl weitläufige, nutzungsoffene Rasenfläche n als auch ökologisch höherwertige naturnahe Wiesen, wie sie auch in der Bürgerbeteiligung gewünscht wurden, geplant. Die offene Parkmitte ist ein multikodierter, für Parknutzer*innen vielseitig annehmbarer Ort und zudem Kalt- und Frischluftschneise. Die geplante Baumsetzung unterstützt das Prinzip der offenen, grünen Mitte. In den baumbestandenen Randbereichen kann Frischluft entstehen, während au f den Rasen- und Wiesenflächen der offenen Mitte Kaltluft produziert wird, die sich dann über die Freiflächen verteilen kann. Die Durchlüftung de s GRÜNGÜRTELs wird somit ermöglicht. In diesem offen gestalteten Raum werden lediglich einzelne Baumgruppen als schattenspendende Inseln verortet. Die Hauptwege werden ebenfalls von baumüberstandenen Bereichen gesäumt. Mit der Vollendung des Inneren Grüngürtels soll die durchgängige Verbindung vom bestehenden Grüngürtel bis zum Rhein realisiert werden. Das Par kwegesystem im GRÜNGÜRTEL schafft dabei neue Wegeverbindungen, vernetzt die bestehenden Sta dtviertel Südstadt, Bayenthal, Raderberg und Zollstock besser miteinander und bindet die neuen B augebiete der Parkstadt Süd an. Mehrere neue Durchgänge für Fußgänger*innen und Radfahrerende durch den Bahndamm bzw. unter dem Gustav- Heinemann-Ufer sind dafür geplant. Der Durchgang zwischen Volksgarten und Südstadion v erbindet die beiden städtisch bedeutsamen Grünanlagen sowie die Stadtviertel Südstadt und Zollstock. Letztendlich schafft dieser Durchgang über den sich nach Nordwesten anschließenden, als Street park gestalteten Eifelwall, sowie den geplanten Park am Eifelwall die Anbindung an den bestehenden Grüngürtel jenseits der Luxemburger Straße. Ein breiter Durchgang unter dem Gustav-Heinemann-Uf er soll den GRÜNGÜRTEL an den Rhein anbinden. Ein weiterer Durchgang in der Verlängerung des Zugweges am Bonner Wall verbindet die Südstadt mit der Mitte des neuen Parks und den Quartieren der Parkstadt Süd und schafft eine mögliche Anbindung an die geplante S-Bahn-Haltestelle Bonner Wall. Die offene, grüne Mitte wird nach Norden und Süden durch zwei Vegetationsbänder gefasst, die als grüner Saum Sicht- und Lärmschutz zu den benachbarten Quartieren, Straßen und der Bahn schaffen und mit einer klimawandelangepassten Vegetation Bio diversität und Stadtklima verbessern. Darüber hinaus bieten sie analog zum bestehenden Inneren Gr üngürtel punktuell Platz für großzügige Funktionsräume für Spiel- und Urban Sports-Angebote , so dass diese vom umliegenden Stadtraum geschützt, aber von der offenen Mitte gut zugänglich sind. Die nördlichen und südlichen Vegetationsbänder unte rscheiden sich dabei grundlegend. Die Gestaltung des nördlichen Randes greift in der geom etrischen Gestaltung das Bild der historischen 2 preußischen Festungsanlagen auf. Die geneigten und terrassierten Rasenflächen mit Sitzstufen und Böschungen bieten nach Süden orientierte Aufenthaltsräume mit gutem Ausblick auf den Park. Zudem wird die visuelle Wirkung einer nach jetzigem Planu ngsstand entlang der Bahngleise erforderlichen Schallschutzwand durch die Erdmodellierung geminder t. Die dichte Baumsetzung unterstützt diese Wirkung und spendet Schatten. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die vorliegende Machbarkeitsstudie zur S-16, deren Varianten zur geplanten Gleisführung im Vorentwurf nachrichtlich dargestellt sind. Das südliche Vegetationsband stellt den Übergang zur Bebauung der Parkstadt her. An die Wohnwege der Parkstadt, die gemäß der Integrierten Planung a ls Promenade ausgebildet werden, schließt sich ein baumbestandener, schattenspendender Grünstreife n an, der durch eine durchgehende Sitzkante bzw. ein Plattenband deutlich von der Promenade abgesetzt ist. Der südliche Hauptweg wird flankiert von einem mäandrierenden Band aus Versickerungsfläc hen, die das in den öffentlichen Fußgängerbereichen der neuen Stadtquartiere anfallende Regenwasser abführen, und gemeinsam mit dem See in der Parkmitte ausreichend Retentionsraum für Starkregenereignisse schaffen. Durch die eingangs beschriebenen Bodenmodellierunge n kommt es voraussichtlich zu einem Überschuss an Abtragsmaterialien die einer Entsorgu ng zuzuführen sind. Im Zuge der Vorentwurfsplanung wurde darauf geachtet, dass bei der Anlage der nördlichen Terrassen Bodenmaterial aus den Abtragsbereichen verwertet wird, um extern zu entsorgende Massen sowie die Beschaffung von externen Füllböden zu minimieren. Mit der Vollendung des Inneren Grüngürtels entsteht für die Kölner*innen eine großzügige Parkanlage, die für Freizeitnutzung und Erholung einen hohen St ellenwert einnimmt. Es entstehen 20.000m² Spielplatzfläche mit Urban Sports- und Trendsportfl ächen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Bolzplätze. Diese sind verträglich in die neu e Parkanlage integriert worden. Östlich der Vorgebirgstraße sind in die Vegetationsbänder beids eitig der offenen Mitte Spielplätze vor allem für Schulkinder geplant, die aus der Parkstadt Süd ohne Querung größerer Straßen erreicht werden können. Westlich der Vorgebirgstraße befinden sich Spiel- und Sportflächen für Jugendliche bis 18 Jahren, dazu gehören sogenannte Urban Sportsflächen wie z. B. ein Pumptrack und eine Skate-/ BMX- Anlage im Gleisdreieck, eine Parkours- und eine Str eetballanlage im geplanten Sporthof sowie der bestehende Bike-Polo-Platz. Spielflächen für Kleinkinder sollen wohnungsnah innerhalb der Quartiere der Parkstadt Süd umgesetzt werden. Mittlerer Bereich Der mittlere Parkabschnitt von der Bonner Straße bi s zur Vorgebirgstraße befindet sich überwiegend auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Bonntor. Wie im bestehenden Inneren Grüngürtel wird die offene Mitte seitlich gefasst. Im Norden wird d ies durch die Ausbildung von Böschungen erreicht, die sich an den Bahndamm anlehnen und in ihrer linearen Geometrie auf die ehemaligen Wallanlagen anspielen. Sie sind als südorientierte Terrassen mi t Sitzmöglichkeiten und Blick auf den Park geplant und bieten zugleich Sicht- und Lärmschutz gegenüber der Bahn. Im Süden ist entlang einer Promenade, die den Überg ang zur Bebauung der Parkstadt herstellt, ein Band von Versickerungsflächen in die Parklandschaft integriert. Der Park öffnet sich an seiner mit 250m breitesten Stelle hin zum geplanten Marktplatz und der bestehenden Großmarkthalle. Hier ist neben dem zu erhaltenden unterirdischen Bodendenkmal Fort II der Parksee angelegt, der im Herz des Parks eine wi chtige Funktion zur Luftkühlung und Starkregenretention einnimmt, und eine hohe Aufenth altsqualität im GRÜNGÜRTEL schafft, die auch in die Parkstadt ausstrahlt. Der Parksee wurde im Rahmen der Vorplanung aufgrund der ermittelten Lage des Fort II nach Westen verschoben. Analog hierzu wurden die Versickerungsf lächen entlang der städtebaulichen Kante angepasst. Der Parksee wird durch das Niederschlags wasser des unmittelbaren Einzugsgebietes gespeist. Um der Beeinträchtigung der Wasserqualitä t bei anhaltender Trockenheit und durch Nährstoffeintrag durch Wasservögel entgegen zu wirk en, ist gemäß der Integrierten Planung eine 3 Wassertiefe von 2-3 m vorgesehen. Der Parksee wird von unterschiedlich gestalteten Rändern eingefasst. An die Parkstadt schließen eine Treppen anlage und ein Stadtplatz an, auf dem beispielsweise Boule gespielt werden kann. Zur offe nen, grünen Mitte hin wird der See eine zur Entspannung nutzbare Rasenböschung erhalten. Den südlichen Parkabschluss und Übergang zur Parkstadt Süd bildet die Stadtkante mit zugehörigem Wohnweg (Promenade). Diese Kante ist zum Teil als S itzkante und zum Teil als Plattenband geplant und markiert den Übergang zu den neuen Quartieren. Das südliche Vegetationsband mit den eingelagerten Versickerungsflächen wird entlang des Bischofswegs bis an die Vorgebirgstraße fortgesetzt . Damit setzt sich das Bild der offenen Mitte und den grünen Säumen fort und es entsteht ein naturnah gestalteter Bereich, der den Park zum Bischofsweg, der vorgehaltenen, möglichen Stadtbahn trasse und der sich südlich anschließenden Raderberger Brache abgrenzt. Die bestehende Topografie sowie der erhaltenswerte Baumbestand der Böschung zwischen Bischofsweg und ehemaligem Güterbahnhof werden in die neue grüne Mitte integriert. Das Stellwerk der DB an der Vorgebirgstraße bleibt erhalten. Zur Aufrechterhaltung des Wegerechtes ist das Grundstück von Osten aus über eine Schotterrasenfläche zu erreichen. Verschiedene Kinderspielplätze liegen im zentralen Bereich des GRÜNGÜRTELs, wo sie von den Bewohner*innen der neuen Quartiere, aber auch aus der Südstadt, gut erreichbar sind. Die Spielplätze sollen sich in die Parklandschaft einfügen, daher w ird sich die Gestaltung an ihrer jeweiligen Lage im Park orientieren. Das heißt, dass für die Spielplätze an der Nordseite Themen wie ‘Wald‘ (Naturnähe) und ‘Landschaft‘ vorgeschlagen werden, während für die Spielplätze an der südlichen Kante zum Beispiel in der Nähe des Sees als Wasserspielplatz oder am Bodendenkmal Fort II analog zum Thema ‘Festung‘ oder ‘Archäologie‘ vorgeschlagen werden. Heute gibt es im gesamten Bereich zwischen Vorgebir gs- und Bonner Straße keine Wegeverbindung von der geplanten Parkanlage zur Südstadt. Mit dem Durchgang am Zugweg könnte eine Verbindung zum GRÜNGÜRTEL und eine Verknüpfung zwischen Südsta dt und den neuen Quartieren der Parkstadt Süd entstehen. Außerdem ist hier ein weiterer Spielplatz geplant, der thematisch unter dem Begriff ‘Urban‘ gestaltet werden könnte. Westlicher Bereich Der westliche Bereich, von der Vorgebirgstraße bis zur Rudolf-Amelunxen-Straße ist im Vergleich zum östlichen und mittleren Bereich deutlich heterogener ausgeprägt, denn das Konzept des Parks integriert vorhandene Strukturen wie das Konrad-Adenauer-Tierheim, den Bike-Polo-Platz, Verkehrsflächen des Südstadions und der Bezirkssportanlage Jean-Löring-Sportpark. Um die durchgängige Verbindung zum Inneren Grüngürt el herzustellen, ist zwischen Südstadion und Volksgarten ein Durchgang als Fuß- und Radweg geplant. Gleichzeitig werden somit das Südstadion, der Sportpark und der geplante Sporthof besser vern etzt. Um diese Vernetzung und die Höhenentwicklung der Wegeverbindung auch unter Beac htung der bestehenden Bahntrassen zu optimieren, wurde der Durchgang gegenüber der im ko operativen Verfahren gezeigten Lage verschoben, so dass er jetzt nordöstlich des Tierhe ims liegt. Der neue Fußgängertunnel führt durch zwei nebeneinanderliegende Bahndämme und wird an ei ner Stelle unterbrochen. Eine Brücke mit Aussichtsplattform verbindet beide Unterführungen m iteinander, bringt Licht und Luft herein, und ermöglicht einen Blick in den grünen Zwischenraum sowie auf Teile der historischen Wallanlagen. Westlich der Vorgebirgstraße sind die aktiveren Sport- und Bewegungsangebote für ältere Jugendliche und Erwachsene vorgesehen. Sie ergänzen das Sportangebot des bestehenden Bike-Polo-Platzes und der Bezirkssportanlage bzw. des neuen Jean-Löring-Sportparks. Die heutige Festwiese nördlich des Jean-Löring-Spor tparks soll zukünftig in eine „Sportwiese“ umgewandelt werden, auf der für den Grüngürtel vert rägliche Sportarten wie Speedminton, Frisbee, Yoga und Fitnessübungen ausgeübt werden können. Zudem werden hier Slackline-Pfosten angeboten. Die in einigen Stadtteilen Kölns vorhandenen Bewegu ngsparcours werden intensiv von Bürger*innen 4 jeglichen Alters genutzt. Daher soll auch im neuen GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd - gemäß dem stadtweiten Konzept - auf der geplanten Sportwiese ein Bewegungsparcours entstehen. Das Konrad-Adenauer-Tierheim bleibt erhalten und wird in die neue Parkanlage integriert. Mitarbeitende und Besucher*innen des Tierheims sollen in Zukunft auf dem Gelände der neuen Bezirkssportanlage in der Tiefgarage auf bis zu 3 PKW Stellplätzen parken können (vgl. 3461/2023 Neuplanung Jean-Löring-Sportpark. Hier: Ergebnisse der Nutzerbedarfs-Analyse). Die Erschließung für Feuerwehr und Anlieferung des Tierheims und Polizei (nur während Risikospielen, 4-8mal /Jahr) erfolgt von Westen über den asphaltierten Vorgebirgsglacisweg. Der Parkplatz des Tierheims, der auch für Veranstaltungen nutzbar ist, wird über eine kurze Rampe über den Vorgebirgsglacisweg erreicht und entsprechend seiner Lage im neuen GRÜNGÜRTEL durch einen neuen Belag und eine Einfassung mit Sitzwänden und bepflanzten Böschungen qualitativ aufgewertet. Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen muss gemäß der Bedarfsplanung überprüft werden. Insgesamt wird eine Trennung der Besucher*innen der Grünanlage von den Verkehren des Tierheims erreicht. Das Quartier südlich des Sportparks wird über die S traße Am Vorgebirgstor über die neue Bezirkssportanlage den Jean-Löring-Sportpark an den Inneren Grüngürtels angebunden. Hierdurch wird eine zusätzliche Fußwegeverbindung in den GRÜN GÜRTEL geschaffen, die im Rahmen der Öffnungs- und Schließzeiten der Bezirkssportanlage zugänglich sein soll. Eine Radwegeverbindung ist aus Sicherheitsgründen hier nicht möglich. Die jetz ige Erschließungsstraße von der Vorgebirgstrasse soll als südlicher Hauptweg des GRÜNGÜRTELs den Par knutzenden vorbehalten sein und nur im Brandfall des Südstadions durch die Feuerwehr befah ren werden. Für den Betrieb des Südstadions sind insgesamt Rettungswege, Aufstell- und Bewegung sflächen - gemäß Brandschutzkonzept des Südstadions - innerhalb der Parkanlage erforderlich , welche in ihrer Funktion im GRÜNGÜRTEL erhalten bleiben. Im sogenannten Sporthof zwischen Vorgebirgsglaciswe g und Bahndamm westlich des Konrad- Adenauer-Tierheims ist geplant, die heute gewerblic h genutzten Bestandsgebäude teilweise weiter- oder umzunutzen und dazwischen Sportangebote wie Pa rcours (urbaner Hindernislauf) und eine Multifunktionsfläche für Streetball, Tischtennis un d Teqball (Fußballtischtennis) vorzusehen. Eine der bestehenden Gewerbehallen könnte zu einer überdacht en Sportfläche für verschiedene Sportarten zum Beispiel Yoga und Gymnastik zurückgebaut werden . Andere Gebäude könnten als Jugendtreff oder Café umgenutzt werden. Der Erhalt der Tanzschu le ist denkbar. Die bisher weitgehend asphaltierten Flächen würden durch große Rasenflächen ersetzt und damit entsiegelt, so dass dieser Bereich tatsächlich als elementarer Teil des Inneren Grüngürtels wahrgenommen wird. Alternativ zum Sporthof wurde eine zweite Variante für diesen Bereich erarbeitet. Statt des Teilerhalts der Gewerbehallen ist dabei ein Fußballgroßspielfel d (68x105m, DFB-Standardgröße) und eine Rasenfläche als informelles Kleinspielfeld (20x40m) geplant. Östlich des Fußballfeldes befindet sich eine Multifunktions- und Urban Sports-Fläche für St reetball, Tischtennis und Fitness. In der Variante Sporthof bleiben die für den Betrieb des Südstadion s erforderlichen Fan-Busparkplätze entlang des Vorgebirgsglaciswegs erhalten. Die überdimensionierte Asphaltzufahrt soll jedoch teilweise entsiegelt werden. In der Variante Großspielfeld müssten die S traße und die Fan-Busparkplätze nach Süden verlegt werden. Zusätzliche Calisthenics- und Fitness-Stationen sol len im bestehenden Wäldchen am Südstadion entstehen. Das Gleisdreieck westlich und östlich des Höninger Wegs stellt einen wichtigen Bestandteil des zukünftigen GRÜNGÜRTELs dar. Damit dieser als grüne s Band durchgängig erlebbar wird, ist es langfristig geplant, statt der derzeitigen überwieg end gewerblichen Nutzungen Flächen für Urban Sports wie einen Pumptrack und eine Skate- und BMX- Anlage anzulegen. Das bewegungsaktive und lärmintensivere Sportangebot hält Abstand zur umgeb enden Wohnbebauung. Ein Teil der Flächen westlich des Höninger Wegs ist als mögliche Versickerungsfläche für das geplante Projekt Westspange der Deutschen Bahn vorgehalten. Durch die angestreb te stärkere Durchgrünung dieses Bereiches werden zudem Trittsteinbiotope geschaffen. 5 Über den Eifelwall erfolgt die Anbindung des GRÜNGÜRTELs an den bestehenden Inneren Grüngürtel. Der Abschnitt des Eifelwalls zwischen Rudolf-Amelun xen- und Eifelstraße bleibt dauerhaft autofrei. Dieser in den letzten Jahren von den Kölner*innen schon intensiv genutzte städtische Freiraum soll als Streetpark erhalten und aufgewertet werden. Grüne I nseln und Sitzmöbel erhöhen die Aufenthaltsqualität und schaffen eine Grenze zum Ra dweg, der an dieser intensiv genutzten Stelle getrennt vom Fußgängerverkehr geführt wird. Zudem sollen die Grünstreifen Regenwasserspeicherung und -versickerung ermöglichen. Östlicher Bereich Der östliche Parkabschnitt vom Rhein bis zur Bonner Straße grenzt im Norden an den Friedenspark und im Süden an die neu entstehende Bildungslandsch aft. Dieser Parkabschnitt folgt wie auch der mittlere Parkabschnitt dem Prinzip der offenen, grü nen Mitte mit den beiden Hauptwegen und flankierenden Vegetationsbändern. Die Rasen- und Wiesenflächen sind diesem weniger br eiten, durch die Tunneleinfahrt der KVB- Stadtbahntrasse zusätzlich eingeschränkten Abschnitt angepasst, behalten aber ihre schollenförmige Abfolge bei. Der Biergarten ‘Alteburg‘ bleibt erhalten. Am nördlichen Hauptweg fügt sich ein großer Spielpl atz in den geometrisch geformten Böschungskörper ein, der in Anlehnung an die Topogr aphie zu den Themen ‘Wall‘ und ‘Klettern‘ gestaltet wird. Der hier vorhandene, dichtere Baumbestand soll erhalten und ergänzt werden. Der südliche Parkrand wird durch den Gehweg an der Koblenzer Straße und die später bis an das Gustav-Heinemann-Ufer führende Promenade der Bildun gslandschaft definiert. Der Gestaltung des mittleren Parkabschnitts folgend schließt sich ein baumbestandener, schattenspendender Grünstreifen an, der durch eine durchgehende Sitzkante bzw. ein Plattenband deutlich von der Promenade abgesetzt ist. Daran fügt sich der südliche Hauptwe g an. Zur Entwässerung und Starkregenretention der Bildungslandschaft ist wiederum ein Versickerungsband vorgesehen. Die als Rigolen ausgebildeten linearen Baumpflanzungen unterstützen dies. Die Teilfläche an der Koblenzer Straße wird als Gartenlabor dem Neuland e.V. langfristig zur Verfügung gestellt. Daran schließt sich nördlich der Bildungs landschaft ein Spielplatz an, für den die Themen ‘Bewegung‘ und ‘Kommunikation‘ vorgeschlagen werden. Zwischen diesen beiden Elementen entsteht eine platzartige Aufweitung an der diagonalen Queru ng, die den GRÜNGÜRTEL an die bestehende Grünfläche zwischen Bonner und Koblenzer Straße anbindet. Jenseits der Alteburger Straße ist zwischen der KVB-Trasse und der Bildungslandschaft ein Streetball- und Bolzplatz geplant, Die vorgelegte Zielplanung sieht vor, den GRÜNGÜRTE L durch eine Fuß- und Radfahrunterführung unter dem Gustav-Heinemann-Ufer hindurch bis zum Rh einufer zu führen. Wie an anderen Stellen in Köln würde eine mobile Hochwasserschutzwand im Fall e eines Hochwasserereignisses die Flutung des Durchgangs verhindern. Das Gelände zwischen der Rheinuferpromenade und dem Durchgang soll als terrassierter „Rheinbalkon“ mit Blick auf den Fluss gestaltet werden. Perspektivisch sind hier weitere Fitness- bzw. Calisthenics-Flächen geplant. Über ei ne Rampe wird der tieferliegende Bereich der Rheinuferpromenade barrierefrei an den öffentlichen Straßenraum und die Stadtbahnhaltestelle Schönhauser Straße angebunden. Es wird hier nochmals auf die Machbarkeitsstudie zu r S-16 seitens des NVR und die zu klärenden Schnittstellen mit einer möglichen südlichen oder n ördlichen Ergänzung der Südbrücke, der gewünschten Anbindung einer schnellen Radwegeverbin dung über den Rhein, und einer möglichen Schallschutzwand verwiesen.
Anlage 9 Auswertung Öffentlichkeitsbeteiligung 2022
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GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd Zusammenfassende Dokumentation der R ückmeldungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Inhalt 1. Übersicht über die Dokumen tation 3 2. Die Beteiligungsrückmeldungen kompakt 4 Auswertung der R ückmeldungen 12 3 1. Übersicht über die Dokumentation Die Rückmeldungen via Beteiligungsportal meinungfuer.koeln, Briefkästen und Begehungen wurden systematisch erfasst und den für die weitere Auswertung interessierenden inhaltlichen Kategorien zugeordnet. Im Folgenden werden die Rückmeldungen zunächst kompakt (2) vorgestellt. Soweit möglich w erden die Anzahl der Rückmeldungen und die Antworten statistisch z usammengefasst (2.1). Danach werden die zu jeweiligen Aussagesätzen gebündelten R ückmeldungen in einer Kurzübersicht gelistet (2.2). Neben den Rückmeldungen via Beteiligungsportal und Briefkästen gab es noch elf Rückmeldungen via E-Mail und eine telefonisch, die inhaltlich verwertet werden konn- ten. Aus technischen Gründen sind diese Rückmeldung in der folgenden statistischen Auswertung, die schon in einer öffentlichen Veranstaltung kommuniziert wurde, nicht berücksichtigt. In der Gesamtschau ändern sie aber nichts an der Grundtendenz der Rückmeldungen. Stichwortartige Auszüge der Anregungen bzw. Hinweise befinden sich am Ende dieser Dokumentation. 4 2. Die Beteiligungsrück meldungen kompakt 2.1 Statistische Daten Balkendiagramme zu den statistischen Daten finden Sie im Anhang. 2.1.1 Rückmeldungen im Beteiligungsportal (online) Antworten über alle Fragen gesamt: 758 Frage Gesamt Ja Nein 1. Verwirklicht der vorliegende Planungsstand das L eitbild „GRÜN-SOZIAL-URBAN“? 186 170 16 Anteil Antworten Frage 1 91 % 9 % Anteil an allen Antworten 25% 22% 2 % 2. Überzegt Sie das Prinzip „offene grüne Mitte“ als Vorgabe für die weitere Planung? 108 102 6 Anteil Antworten Frage 2 94 % 6% Anteil an allen Antworten 14 % 13 % 1 % 3. Entspricht die Gestaltung der unterschied- lichen P arkbereiche Ihren Vorstellungen? 99 76 23 Anteil Antworten Frage 3 77 % 23% Anteil an allen Antworten 13 % 10 % 3 % 4. Sind die vorgesehenen Parkwege, Zugänge und Durchgänge Ihrer Meinung nach richtig angeordnet, um gut in den GRÜNGRÜTEL zu gelangen und sich dort zu bewegen? 59 49 10 Anteil Antworten Frage 4 83 % 17 % Anteil an allen Antworten 8 % 6 % 1 % 5 Frage Gesamt Ja Nein 5. Finden Sie die vorgesehenen Angebote (Grün fläschen, Ruhe-, Bewegungs-, Sport- und Spielflächen) ausreichend und räumlich richtig angeordnet? 56 45 11 Anteil Antworten Frage 5 80 % 20 % Anteil an allen Antworten 7 % 6 % 1 % 6. Sollen schon vorhandene bauliche Nutzungen erhalten bleiben? 64 erhalten ausbauen / umnutzen nicht erhalten 14 17 33 Anteil Antworten Frage 6 22 % 27 % 52 % Anteil an allen Antworten 8 % 2 % 2 % 4 % 7. Gibt es mögliche Konflikte, die bei der weiteren Planung beachtet und möglichst ausgeräumt werden sollten? 52 30 22 Anteil Antworten Frage 7 58 % 42 % Anteil an allen Antworten 7 % 4 % 3 % 8. Nicht gefragt und trotzdem wichtig! 49 35 14 Anteil Antworten Frage 8 71 % 29 % Anteil an allen Antworten 6 % 5 % 2 % 9. Aus welcher Perspektive antworten Sie? 85 100 % 11 % Ich wohne in der Nähe des geplanten GRÜNGRÜTELS Parkstadt Süd. 42 49% 6% 12 oder jünger 1 1 % 0 % 19 <> 35 34 40 % 4 % 36 <> 55 38 45 % 5% 56 <> 65 7 8 % 1 % 66 <> 75 2 2 % 0 % Kölner*in 76 89 % 10 % 6 2.1.2 Rückmeldungen in den Briefkästen (Papier) Insgesamt 125 Rückmeldungen, davon 6 mit gleicher Handschrift (→ vermutlich von d erselben Person) und 11 sinnfrei bzw. unleserlich. Damit inhaltlich verwertbare Rückmeldungen von mindestens 109 Personen. „Gefällt Ihnen das Konzept und die Anordnung der unterschiedlichen Funktionsbereiche?“ – Durch Ankreuzen der ja / nein-Bo x zu beantworten: Explizites Kreuz Aus dem Text ein deutig zu erschließen Gesamt Anteil an allen Rückmeldungen Ja 51 14 65 60% Ja / Nein 3 3 3% Nein 4 4 4 % 2.1.3 Rückmeldungen aus den Begehungen Die inhaltlichen Rückmeldungen ließen sich nicht statistisch auswerten, da sie jeweils gebündelt protokolliert wurden. Es ist zu vermuten, dass einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer im An- schluss an die Begehung oder auch schon vorher ihre Hinweise und Vorschläge vor oder nach der Begehung zusätzlich im Beteiligungsportal eingetragen oder in einen der Briefkästen eingeworfen haben. Inhaltliche Überschneidungen bzw. ähnlichen Formulierungen deuten darauf hin. Begehung Teilnehmer*innen (#Unterschriften) Anzahl der aufgenommenen Rück meldungen / Kommentare (ohne F ragen, die vor Ort beantwortet wurden) 27.04.2022: „Von der Brache zum Park“ 16 4 09.05.2022: „Politik“ 10 - 24.05.2022: „Spielangebote und Erholung“ 8 6 03.06.2022: „Sportangebote“ 14 13 09.06.2022: „Natur / Natur- erlebnis, Klima und der Umgang mit Regenwasser“ 21 12 7 2.2 Inhaltliche Rückmeldungen gebündelt GRÜNGÜRTEL Klimapark und Biodiversität 1. Dieses Vorhaben ist wichtig, um die Klimaziele zu erreichen. (5x) 2. Es sollten Flächen zur Förderung der Biodiversität (Flora & Fauna) genutzt werden. (9x) Offene Mitte / Grünflächen 1. Zustimmung zu „viel Grün“ (11x) 2. Es sollte Blumenwiesen geben. (3x) 3. Die Flächen sollten naturnah bzw. ökologisch wertvoll gestaltet werden – auch als Rückzugsräume für Tiere (14x) 4. Mehr Grün (über die Planung hinaus) (1x) 5. Es sollte mehr Wasserbereiche geben. (1x) 6. Die Grünflächen sollten gepflegt sein. (1x) 7. Es sollte auch kulturelle Nutzungsmöglichkeiten in der offenen Mitte / in den Grünflächen geben. (2x) 8. Vorgesehene ruhigere Bereiche sollten vor dem Verkehrslärm geschützt werden. (3x) 9. Flächen sollen unterschiedliche bzw. flexible Betätigungsarten ermöglichen statt nur einen Fußballplatz zu bieten. (2x) 10. Mehr Grünflächen stehen in Konkurrenz zu mehr Wohnraum. (1x) 11. Die Grünflächen sollten nicht auf Kosten der Anwohnerinnen und Anwohner gehen bzw. ihre Interessen sollten berücksichtigt werden. (1x) Baumsetzung 1. Es sollten mehr Bäume (als geplant) gepflanzt werden. (26x) 2. Es sollten lokale bzw. klimaresiliente Bäume gepflanzt werden. (3) 3. Es sollten Bäume mit essbaren Früchten gepflanzt werden. (1x) 4. Die Baumpflanzung sollte gestaltet werden in Gruppen, Reihen bzw. nach dem Savannenprinzip bzw. zur Regelung der Parknutzung (3x) 5. Keine Baumfällungen (1x) Durchwegung 1. Es sollten viele Querungsmöglichkeiten geschaffen werden. (2x) 2. Es sind zu viele Wege geplant. (1x) 3. Formensprache – wie lebensnah ist sie? Wegeführung & Trampelpfade, die sich ggf. bilden werden (5x) 4. Anbindung an das Rheinufer bzw. zur Rheinbrücke sollte geschaffen werden. (7x) 5. Anbindung an die Südbahn sollte geschaffen werden. (1x) 6. Die Wege sollten eine kombinierte Nutzung ermöglichen. (1x) 7. Keine Wege für den motorisierten Verkehr. (1x) 8 Radwege / Radschnellweg 1. Die Rad- und Fußwege sollten in getrennten Bereichen verlaufen. (20x) 2. Gegen einen Radschnellweg in der Grünfläche. Ggf. alternativ entlang der Wälle bzw. außerhalb des Parks bzw. mit Hochtrasse. (14x) 3. Sichere Radwege für alle Nutzerinnen und Nutzer bzw. sicher Straßenquerungen (2x) 4. Ausreichend Radstellplätze bereitstellen. (1x) 5. Frage nach einem Radwegekonzept. (1x) 6. Weniger Parkplätze. Mehr Rad- und Fußwege. (1x) Durchgänge / Unterführung DB 1. Zustimmung zu den geplanten Durchgängen / B ahnunterführungen. (9x) 2. Es sind zu wenige Durchbrüche geplant. (4x) 3. Unterführungen werden wegen unerwünschter Nutzung bzw. möglichen Angsträumen kritisch gesehen. (4x) 4. Die Unterführungen sollten zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls besonders gestaltet werden.(3x) 5. Brücken sollten als Alternative zu Unterführungen gebaut werden. (1x) Sicherheit im Park 1. Unterführungen: Es werden Angsträume bzw. unerwünschte Nutzungen befürchtet, denen mit einer entsprechenden Gestaltung begegnet werden sollte. (5x) 2. Es sollte eine ausreichende Beleuchtung geben. (1x) 3. Radwege sollten für alle Nutzerinnen und Nutzer sicher gestaltet werden. (1x) Wasserflächen 1. Die Seegestaltung sollte organischer, naturnäher sein als geplant. (1x) 2. Ein Badesee wäre wünschenswert. (4x) 3. Ein fließendes Gewässer wäre wünschenswert. (2x) 4. Ein Wasserspielplatz bzw. Kinderwasserpark wären wünschenswert. (6x) 5. Es sollte mehr Wasserspiele bzw. Brunnen geben. (1x) 6. Es sollte generell mehr Wasserstellen geben. (9x) 7. Es sollte keinen Teich oder See geben. (1x) Sportflächen 1. Basketball (4x) 2. Beachplätze für diverse Sportaktivitäten (1x) 3. Beachvolleyball (2x) 4. Bocchia (1x) 5. Bouldern (1x) 6. Fitness / Calisthenics (6x) 7. Fußball (1x) 8. Parcourssport (4x) 9. Pumptrack (3x) 10. Slacklines (1x) 11. Sportanlage (2x) 12. Sportgeräte (2x) 13. Tennis (1x) 9 14. Tischtennis (1x) 15. Volleyball (1x) 16. Flächen sollten flexibel nutzbar sein, statt nur ein Fußballplatz. (2x) 17. Offene Gestaltung der Spielflächen (ohne Zaun) (1x) 18. Es sollte „Zuschauerbereiche“ an den Sportflächen geben. (1x) 19. Sport- & Spielflächen sollten an die Ränder des Parks gelegt werden. (3x) 20. Die Sportflächen sind nicht ausreichend. (3x) 21. Die Sport- & Spielflächen sind überdimensioniert geplant. (2x) 22. Gegen Sport- & Spielflächen. Dafür mehr Natur. (4x) Regenwassermanagement 1. Hinweise zum bzw. für ein Regenwassermanagement im Park bzw. in der Parkstadt (3x) Umgang mit Bestandsgebäuden 1. [Dreiecksfläche] Gärten erhalten (1x) 2. Gebäudenutzung: Tanz (1x) 3. Gebäude ausbauen / umnutzen (9x) 4. Gebäudenutzung: Boulderhalle (1x) 5. Gebäudenutzung: Schwimmbad (1x) 6. Erhalten: Historische Gebäudeteile (Festung), Biergarten (4x) 7. Sporthof (2x) 8. Gebäude entfernen (9x) Einbezug der Historie 1. Hinweisschilder auf historische Orte (1x) 2. Festungswerke – historische Gebäudeteile (1x) 3. Jüdischer Friedhof (2x) 4. Flößerei (1x) Bezug zum bestehenden Inneren GRÜNGRÜTEL 1. Fragen bzw. Wünsche nach einem Zugang zu den anderen Grüngürtelteilen (2x) 2. Das Konzept entspricht den Konzepten der anderen Grüngürtelteile. (3x) 3. Der neue Grüngürtelteil sollte individuell (abweichend von den anderen Teilen) gestaltet werden. (1x) 4. Blühwiesen fehlen in den anderen Grüngürtelteilen. (1x) 5. Volksgarten (1x) Gewünschte Nutzungen 1. Essbare Stadt (1x) 2. Feuerschale (1x) 3. Fischzucht (1x) 4. Flohmarktmöglichkeiten (1x) 5. Gastronomie (9x) 6. Grillplatz (4x) 7. Hundefreilaufflächen – pro (22x) 8. Hundefreilaufflächen – contra (4x) 9. Kletterbäume / -häuser / -park (1x) 10 10. Kulturelle Möglichkeiten einbauen (2x) 11. Kräutergarten (1x) 12. Laufstrecken – markierte (1x) 13. Padelplätze (1x) 14. Streichelzoo (1x) 15. Urban Gardening (6x) 16. Kritik: Eingrenzung der Nutzungen erwünscht (4x) Park für alle 1. Der Park soll für alle (Altersgruppen) und barrierefrei zugänglich sein. (3x) Ausstattung 1. Hängemattenkonstruktion anbringen (2x) 2. Kleine Bühne (1x) 3. Müllsysteme (8x) 4. Sitzgelegenheiten (9x) 5. Toiletten (11x) 6. Trinkwasserstationen /-spender (9x) Materialien 1. Bodenbelag der Wege für Rollstühle und Kinderwagen geeignet (1x) 2. Keine Versiegelung durch die Wege und ihren Belag (2x) Zeitplanung / Kosten 1. Zügige Umsetzung und konkreter Zeitplan (4x) Konträres 1. Grundsätzliche Kritik (nicht anderweitig platziert) (4x) 2. Mögliche Konflikte (divers, nicht anderweitig platziert) (2x) Parkstadt Süd Parkstadt Süd 1. Bedenken hinsichtlich der Parkstadt Süd-Bebauung (2x) 2. Architektur: Die Blockbebauung missfällt. Sie konterkariert Grüngürtel. (2x) 3. Grün auch im Wohnbereich (4x) 4. Fehlende Frischluft- / K altluftschneise in der geplanten Bebauung (1x) 5. Anbindung an Nachbarquartiere & urbane | soziale Mischung | erforderliche ÖPNV-Anbindung (6x) 6. Flächen für Baugruppen? Bzw.: Grundstücke an gemeinwohlorientierte Projektträger (2x) 7. Es braucht bezahlbaren Wohnungen in der Parkstadt Süd und darüber hinaus (14x) 8. Kritik am bzw. Wunsch zum Planungsvorgehen der Stadt (2x) 9. Investoren wird zu viel gestattet. (1x) Mobilität 1. Parkmöglichkeiten (für Anwohner) (6x) 2. Parkraum / - plätze bzw. Autoverkehr reduzieren für Mobilitätswende (7x) 3. Rad-Versorgungsstation & Fahrradstellplätze (2x) 11 Weitere Kölner Grünflächen / P arks 1. Raderberger Brache (1x) 2. Volksgarten (1x) 3. Zugang zu anderen Parks? (2x) Umgang mit Bestandsgebäuden außerhalb des Planungsbereichs 1. Autonomes Zentrum (AZ) & Projekt „Obdachlose mit Zukunft“ (OmZ) erhalten (29x) 2. Autonomes Zentrum (AZ) beseitigen (2x) 3. Höninger Weg 1 / 4 7 (4x) Übergeordnete Mobilität 1. Keine Parkplätze mehr, sondern Verkehrswende (1x) 2. Lärm durch Güterbahn (1x) Weitere Aspekte 1. Stadtarchiv – begrünen (4x) 2. Eifelwall – begrünen, vorhandene „Biotope“ erhalten, Begegnungsort Eifelwall (15x) Öffentlichkeitsbeteiligung Bewertung 1. Öffentlichkeitsbeteiligung – positiv eingeschätzt (3x) 2. Öffentlichkeitsbeteiligung – Kritik (3x) 3. Schwer bzw. unverständlich – Kritik an bzw. Wünsche zu Darstellungen (4x) 4. Bauarbeiten sollten bitte frühzeitig angekündigt werden. (1x) 5. Mitgestaltungsmöglichkeiten durch engagierte Bürgerschaft – positive & negative Erfahrungen – Wünsche & Kritik (3x) 6. Übergeordnete Interessen sollten vor Partikularinteressen gestellt werden. (1x) 12 Auswertung der Rückmeldungen Diagramme zu den statistischen Daten Rückmeldungen im Beteiligungsportal und über die Briefkästen Rückmeldungen über das Bet eiligungsportal › Insgesamt 758 Einträge › Es können mehrere Einträge von einer Person stammen Frage 1: Verwirklicht der vorliegende Planungsstand das Leitbild „GRÜNSOZIALURB AN“? 0 20 40 60 80 100 Anteil Antworten 1 (Es sind 186 Antworten zu Frage 1 abgegeben worden.) Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.) Ja Nein 13 Frage 2: Überzeugt Sie das Prinzip „offene grüne Mitte“ als Vorgabe für die weitere Planung? 0 20 40 60 80 100 Anteil Antworten 2 (Es sind 108 Antworten zu Frage 2 abgegeben worden.) Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.) Ja Nein Frage 3: Entspricht die Gestaltung der unterschiedlichen Parkbereiche Ihren Vorstellungen? 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Anteil Antworten 3 (Es sind 99 Antworten zu Frage 3 abgegeben worden.) Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.) Ja Nein 14 Frage 4: Sind die vorgesehenen Parkwege, Zugänge und Durch gänge Ihrer Meinung nach richtig angeordnet, um gut in den GRÜNGÜRTEL zu gelangen und sich dort zu bewegen? 0 20 40 60 80 100 Anteil Antworten 4 (Es sind 59 Antworten zu Frage 4 abgegeben worden.) Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.) Ja Nein Frage 5: Finden Sie die vorgesehenen Angebote (G rünflächen, Ruhe, Bewegungs, Sport und Spielfläc hen) ausreichend und räumlich richtig angeordnet? 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Anteil Antworten 5 (Es sind 56Antworten zu Frage 5 abgegeben worden.) Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.) Ja Nein 15 Frage 6: Sollen schon vorhandene bauliche Nutzungen erhalten bleiben? 0 10 20 30 40 50 60 erhalten ausbauen/umnutzen nicht erhalten Anteil Antworten 6 (Es sind 64 Antworten zu Frage 6 abgegeben worden.) Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.) Frage 7: Gibt es mögliche Konflikte, die bei der weiteren Planung beachtet und möglichst ausgeräumt werden sollten? 0 10 20 30 40 50 60 Anteil Antworten 7 (Es sind 52Antworten zu Frage 7 abgegeben worden.) Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.) Ja Nein 16 Frage 8: Nicht gefragt und trotzdem wichtig! 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Ja Nein Anteil Antworten 8 (Es sind 49Antworten zu Frage 8 abgegeben worden.) Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.) Frage 9: Aus welcher Perspektive antworten Sie? 0 20 40 60 80 100 Wohnort nahe Grüng. 12 J. & jünger 19<>35 JahreKölner*in 36<>55 Jahre 56<>65 Jahre 66<>75 Jahre Anteil Antworten 9 (Es sind 85 Antworten zu Frage 9 abgegeben worden.) Anteil Antworten alle (Zu allen gestellten Fragen sind insgesamt 758 Antworten abgegeben worden.) 17 Rückmeldungen über Briefkästen Insgesamt 125 Rückmeldungen, davon 6 mit gleicher Handschrift (→ vermutlich von derselben Person) und 11 sinnfrei bzw. unleserlich. Damit inhaltlich verwertbare Rückmeldungen von mi ndestens 109 Personen. Gefällt Ihnen das Konzept und die Anordnung der unterschiedlichen Funktionsbereiche? 0 10 20 30 40 50 60 Ja (explizit angekreuzt/ formuliert) Ja & Nein Nein (explizit angekreuzt/ formuliert) Keine expliziten Angaben, sondern nur Detailhinweise 18 Rückmeldungen per E Mail bzw. telefonisch Die elf E-Mail- und eine telefonische Rückmeldungen werden bei der w eiteren B earbeitung der Beteiligungsergebnisse durch die Fachdienststelle in vollem Umfang zur Kenntnis ge- nommen und – soweit möglich – berücksichtigt. Die Anregungen und H inweise lassen sich mit folgenden Stichworten zusammenfassen: › 3x Empfehlungen rund um Parkplätze: diese erhalten bzw. Parkhaus oder einer Tiefgarage › Weingarten an geeigneter sonniger Stelle gestalten und die Geschichte des Weins im historischen Köln mit Schautafeln darstellen. › Wassertrinkfontänen › Tischtennisplatten › Forderung nach Orten zum Mitgestalten in der Parkstadt Süd. Der Eifelwall wäre der ideale Ort dafür. › Hundefreilaufflächen › Sitz- und Ruhemöglichkeiten › Kompletter Radweg durch den Grüngürtel - ohne Unterbrechungen durch Straßen und Ampeln und KVB-Übergänge. › Direkte Zugangsmöglichkeit vom Park auf die Südbrücke › Es fehlt eine Unterführung zwischen Gleisdreieck und Justizzentrum, um den G rüngürtel bis zur Luxemburger Straße fortzusetzen. › Verhältnis zwischen Versickerungsflächen und den Grünflächen zur F reizeitgestaltung ist ungünstig für die Versickerungsflächen. › Lange Fußgängertunnel unter den Gleisen sind unsicher und gefährlich. › Zugänge zum Bahndamm sind zu einladend - im Widerspruch dazu, dass man Bahndämme nicht betreten darf. › Rad- und Fußgängerübergang an Luxemburger Str. und Vorgebirgstr. entschärfen. › An der Bonner Straße sollten schon jetzt Flächen für den Bau eines eventuellen S-Bahnhofs reserviert werden. › Für eine Erhaltung des AZ als Kulturort im neuen Grüngürtel Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Kölner Freiwilligen Agentur e. V. Bereich „Politische Partizipation“ beteiligen@koeln-freiwillig.de www.koeln-freiwillig.de Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bildnachweis Titel © RMP Stephan Lenzen 08.2022
Anlage 10 Vorabauszug Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.12.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 02.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 02.12.2024 öffentlich 9.2.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 2446/2024 Protokollerklärung der CDU-Fraktion: „Gemäß Beschlussvorlage, Seite 11, sieht die Zielplanung vor, den IGG Süd langfris- tig durch eine Fuß- und Radfahrunterführung unter dem Gustav-Heinemann-Ufer hin- durch bis zum Rheinufer zu führen. Die CDU Fraktion begrüßt grundsätzlich die Planung einer kreuzungsfreien Querungs- möglichkeit des Gustav-Heinemann-Ufer für Fußgä nger und Radfahrer vom östlichen Ende des entstehenden Grüngürtels zum Rhein. Die Lösung als Unterquerung, also als Tunnellösung unter dem Gustav-Heinemann- Ufer wird von uns jedoch kritisch bewertet. Die zu unterquerende Strecke besteht aus dem hier 6-spurigen Gustav-Heinemann-Ufer zzgl. Verkehrsinsel zwischen den Fahrt- richtungsspuren, Bürgersteige links und rechts der Straße und abschließend die be- stehenden Gleisanlagen der heutige Stadtbahn-Linie 16. Durch die notwendige Länge des Tunnels (> 50m) entsteht ein großer, ganztägig dunkler Angstraum. Eine bestehende ähnliche Unterführung der A555 zwischen dem Verteilerkreis Süd und dem Autobahnkreuz Köln-Süd wird regelmäßig von Obdachlosen als Schlafstelle und Rückzugsort benutzt und zeigt sich regelmäßig in einem verwahrlosten Zustand. Aufgrund der baulichen Ähnlichkeit und Lage der Unterquerung südlich anschließend des Friedensparks, ist bei der geplanten Unterquerung des Gustav-Heinemann-Ufer eine ähnliche Situation zu erwarten. Der erhoffte Nutzen des Baus ist daher aufgrund mangelnder Attraktivität in Frage gestellt. Im Rahmen der 2. Baustufe der Nord-Süd-Stadtbahn wurden bauliche Vorleistungen erbracht um die Straße Gustav-Heinemann-Ufer unter die kreuzende Gleisanlage der Nord-Süd-Stadtbahn zu verlegen. Dadurch wird der Bau eines Tunneldeckels als kreuzungsfreie Landschaftsbrücke zwischen dem Grüngürtel und dem Rheinufer mög- lich. Ob dies unter Kosten-Nutzen-Aspekten eine realisierbare Option ist, ist seitens der Verwaltung zu gegebener Zeit zu prüfen.“ Es liegt ein Ergänzungsantrag vor. 1. Beschluss: Die Vorlage wird unter Ziffer 4 wie folgt ergänzt: 4. Ergänzung zu Beschlusspunkt 2: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung ergänzt um ein „Sport- feld für Schul- und Vereinssport“ in der Nähe des oder auf dem Bil- dungscampus Schule zu erstellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- Fraktion und der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Stimme der Frau Faßbender gegen die Stimmen der CDU-fraktion und der Stimme des Herrn Kau zugestimmt. Die CDU-Fraktion bittet um Streichung des Passus „in der Nähe oder“. 2. Beschluss: Die Vorlage wird unter Ziffer 4 wie folgt ergänzt: 4. Ergänzung zu Beschlusspunkt 2: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung ergänzt um ein „Sport- feld für Schul- und Vereinssport“ in der Nähe des oder auf dem Bil- dungscampus Schule zu erstellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. 3. Beschluss Die Vorlage wird unter Ziffer 5 wie folgt ergänzt: Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung für einen Rad-Schnell- weg von der Südbrücke ausgehend bis zum „Sporthof“ parallel zum Bahndamm und möglichst planfrei über die stadtauswärtsführenden Straßen zu erstellen. Eine Option mit einer Verlängerung des Radschnellweges über den „Sporthof“ hinaus bis in den Nordwesten von Köln soll bei der Entwurfsplanung mitberück- sichtigt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD- fraktion und der FDP-Fraktion und der Enthaltung einer Stimme der Frau Faß- bender gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Stimme des Herrn Kau zu- gestimmt. Die FDP-Fraktion bittet um getrennte Abstimmung zu Ziffer 2. Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung auf Basis des Vorentwurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU- Fraktion und der Stimme des Herrn Kau bei Enthaltung einer Stimme der SPD - Fraktion gegen drei Stimmen der SPD-Fraktion, den Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme der Frau Faßbender zugestimmt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 4.418 m² innerhalb des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung ergänzt um ein „Sport- feld für Schul- und Vereinssport“ auf dem Bildungscampus Schule zu erstel- len. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung für einen Rad- Schnellweg von der Südbrücke ausgehend bis zum „Sporthof“ parallel zum Bahndamm und möglichst planfrei über die stadtauswärtsführenden Straßen zu erstellen. Eine Option mit einer Verlängerung des Radschnellweges über den „Sporthof“ hinaus bis in den Nordwesten von Köln soll bei der Entwurfsplanung mitberücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.
Anlage 11 Vorabauszug Rat 12.12.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 12.12.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des Rates vom 12.12.2024 öffentlich 10.10 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 2446/2024 Änderungsantrag der CDU-Fraktion AN/1773/2024 Die Angelegenheit wurde vor Eintritt in die Tagesordnung zur Beratung in den Sport- ausschuss und Stadtentwicklungsausschuss mit Rücklauf in den Rat verwiesen.
Anlage 16, Auszug Sportausschuss 27.03.2025
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Geschäftsführung Sportausschuss Frau Kaiser Telefon: (0221) 221 31203 Fax: (0221) 221 31244 E-Mail: 52-Session@stadt-koeln.de Datum: 28.03.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 30. Sitzung des Sportausschusses vom 27.03.2025 öffentlich 4.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 2446/2024 Änderungsantrag zu Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vor- entwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd AN/1773/2024 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL - Park- stadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungs- phase 3. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vor- entwurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist jedoch im weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der Schul- standorte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen - insbesondere Fußballflächen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest -Maßen – nach DFB- Standard- 68m x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich ist, sind die Bedarfe dort abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte Planung für den Bereich „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 3.200 m² innerhalb des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gar- tenlabor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. I. Abstimmungsergebnis über Ziffer 2 des Änderungsantrags: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen und Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Volt zugestimmt. Zu Ziffer 2 geänderter Beschluss: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL - Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vor- entwurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist je- doch im weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der Schulstandorte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen- insbeson- dere Fußballflächen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest-Maßen – nach DFB-Standard- 68m x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich ist, sind die Bedarfe dort abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte Planung für den Bereich „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 4.418 m² innerhalb des In- neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. II. Abstimmungsergebnis über die geänderte Vorlage: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/Die Grünen und Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung von Volt zugestimmt.
Anlage 5 Lageplan Teilabschnitt Gleisdreieck bis Vorgebirgstraße
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Weyerstraßerweg Pohligstraße Arnoldiplatz Gothaer Allee Höninger Weg Rudolf-Amelunxen-Straße Berlin-Kölnische Allee Volksgarten Vorgebirgstraße Vorgebirgswall Volksgartenstraße Vorgebirgswall Eifelwall Kowallekstraße Kleingedankstraße An der Pauluskirche Overstolzenstraße Bonner Wall Bischofsweg Loreleystraße Am Vorgebirgstor Eifelstraße Michaeli Schule Kindergarten Südstadion Jean-Löring-Sportpark (in Überarbeitung innerhalb des Teilprojektes Sportpark Süd) Tierheim Stellwerk Parkplatz Schulgarten Hundefreilauffläche Schaltposten Köln Süd Weiher Notschlafstelle Parkhaus der Justiz N E U S T A D T S Ü D Hundefreilauffläche Kindergarten (49,15) (49,20) (49,49) (51,10) (49,59) (49,38) (49,71) (48,41) (48,39) (48,69) (49,68) (49,60) (49,80) (49,79) (49,54) (49,75) (49,90) (49,72) (49,71) 1,0 % 3,0 % 8,0 % 1,0 % 2,5 % 2,0 % 2,5 % 1,5 % 2,0 % 2,0 % 5,0 % 3,5 % 2,0 % 1,0 % 1,0 % 3,0 % 2,0 % 2,0 % 3,0 % 1,5 % 47,30 46,20 48,50 47,00 50,00 49,75 49,80 44,00 49,50 45,70 47,9548,05 47,10 48,00 46,35 45,99 48,25 47,95 48,30 45,75 46,00 50,90 50,30 50,20 50,30 50,50 49,30 49,00 50,00 49,40 49,25 49,80 47,95 51,00 49,11 48,05 47,15 47,45 50,35 48,75 49,55 48,15 (50,50)(46,40) (47,05) (44,80) (45,10) (47,25) (50,20) (50,50)(46,50) (45,10) (47,35) (49,75) (51,10) (45,55) (45,70) (45,66) (45,71) (45,57) (46,05) (46,35) (47,15) (48,21) (48,97) (47,69) (47,00) (48,10) (47,73) (48,45) (45,66) (50,75) (50,74) (48,52) (49,59) (50,24) (46,08)(45,95) (45,78)(45,76) (45,58) (47,66) (47,85) (53,06) (53,03) (54,54) (56,43) (49,06) (49,51) (48,33) (48,38) (49,25) (51,05) (51,04) (56,58) (50,35) (50,84) (52,58) (52,27) (51,36) (51,10) (50,63) (48,05) (50,24) (49,94) (50,35) (52,89) (51,85) (51,53) (48,90) (51,77) (49,39) (45,95) (48,65) (47,80) (48,34) (48,45) (48,10) (51,75) (48,94) (48,60) (51,95) (52,12) (52,64) (47,82)(49,68) (49,35) (48,18) (49,02)(53,36) (53,53) (49,35) (50,76) (50,56) (50,40) (48,76) (49,09) (49,56) (48,40) (48,30) (48,16) (50,55) (51,16) (54,61) (51,95) (50,40) (48,82) (48,73) (48,87) (49,02) (49,54) (50,92) (48,20) (49,44) (49,24) (48,28) (50,90) (52,37) (56,24) (41,51) (52,14) (50,90) (50,33) Pflanzung Gleislinse (Bestand), auslichten und Rasenansaat Fahrradstellplätze (Bestand) Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante), in Planung, nachrichtliche Darstellung Multifunktionsfläche Urban Sports Streetball, Tischtennis, Teqball Tanzschule Chill-out-Zone Schaukel aus bestehendem Kran, Hängematten Umnutzung Bestands- gebäude als Sporttreff, Fitness, Gastronomie mit öffentl. WC, o.ä. Umnutzung Bestandsgebäude als Jugendtreff, Café, o.ä. Vorgebirgsglacisweg, Deckschicht erneuert, Farbasphalt Brücke mit Aussichtsplattform Gleisdreieck Urban Sports, BMX- und Skatepark, z. T. auf DB-Areal, Fläche und Rampen aus Ortbeton Eifelwall Gehweg / Streetpark, beschichteter Asphalt Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Sportwiese Speedminton, Slackline, Fitness, Yoga, etc. Hauptweg Nord, wassergebundene Wegedecke Rasenböschung Bike-Polo- / Basketballplatz, Erneuerung Belag Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Stützwand Beton Eingang Südstadion Teilrückbau Vorgebirgsglacisweg, Parkstreifen Fanbusse, Schotterrasen Parkweg, Zuweg zum Durchgang, beschichteter Asphalt Vorgebirgswall, Radschnellverbindung in Abstimmung terrassierte Rasenböschung mit Sitzstufen aus Beton Unterführung DB, Anbindung IGG an Volksgarten und Vorgebirgswall/ Eifelwall, in Abstimmung Gleisanlagen Westspange in Planung , nachrichtliche Darstellung Gebäuderückbau, neuer Durchgang, in Abstimmung Versickerungsbereich, Staudenpflanzung modulare Sitzmöbel Böschungsbepflanzung Urban Sports Parkouranlage Umnutzung Bestandsgebäude als überdachte Sportfläche für Yoga, Gymnastik Durchwegung Wäldchen, wassergebundene Wegedecke, Erneuerung der Trag- und Deckschicht Calisthenicsstationen Sporthof Teilerhalt und Umnutzung Bestandsgebäude, Urban Sports Böschungsbepflanzung Baumrigole (Entwässerung Rad- und Fusswege) Parkweg, Zuweg zum Durchgang, beschichteter Asphalt Schallschutzwand optional, in Abstimmung Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche mögliche Versickerungsfläche der DB Gleisdreieck Pumptrack / optionale Versickerungsfläche der DB als multicodierte Fläche 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 4,00 4,50 4,00 4,50 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,50 Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 5,00 Schallschutzwand optional mit Revisionsweg, in Abstimmung Einfriedung Stellwerk DB Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Zuwegung Stellwerk DB, Schotterrasen Konrad-Adenauer-Tierheim Erhalt Zuwegung / Umlauf Tierheim Schallschutzwand optional, in Abstimmung Fahrradstraße Vorgebirgswall, in Abstimmung Vorbereich Kindergarten als Shared Space, in Abstimmung Vorbereich Schule als Shared Space, in Abstimmung Fahrradstraße Vorgebirgswall Versickerungsbereich, Staudenpflanzung Radschnellverbindung, Asphalt, in Abstimmung terrassierte Rasenböschung mit Sitzstufen aus Beton Durchwegung Wäldchen, wassergebundene Wegedecke Sperrfläche FW Speedminton Slackline Fitness, Yoga Offene Mitte, mögliche Starkregenretention Sportband Bewegungsparcours (600-700m²), Fitness, Tischtennis, Teqball, Badminton, WC-Anlage, Ruhezone mit Trinkwasser und Schattenspendern Vorgebirgsglacisweg Zufahrtsrampe Parkplatz, Farbasphalt Neugestaltung Parkplatz, wassergebundene Wegedecke, Erschließung in Abstimmung Straßenraum / -querungen in Abstimmung Stillgelegte Gleise (Bestand) mit Sitzelementen Böschung, Strauchpflanzung Straßenraum/ - querungen, in Abstimmung 4,00 (50,60) 2,5 % 50,70 LEGENDEGrenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN (Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021) Geplante Gleisanlagen - Westspange, gemäß Konzeptstudie DB, Arbeitsstand 24.3.2021 (nachrichtliche Darstellung) Gebäude / Topographie Höhen, Bestand Bemaßung Wegebreiten - Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m, Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m VIII Böschung, Bestand | Böschung, Planung Höhenlinien (1m), Planung - Landschaftliche Erdmodellierungen Stützwand | Sitzstufen - Betonfertigteile WC-Anlage Vegetationsflächen IGG Grünflächen | Böschungsflächen Bestand - Erhalt der vorhandenen Vegetation Wege / Platzflächen IGG - Wassergebundene Wegedecke Wege IGG - Asphaltbelag beschichtet oder Farbasphalt Befestigte Flächen / Einbauten Radverbindung Eifelwall- Vorgebirgswall - Asphaltbelag mit Verkehrsmarkierungen Sportflächen - Aktivflächen für sämtliche Altersgruppen Spielflächen - Urban Sports, Aktivflächen für Kinder und Jugendliche Urban Sports Elemente, BMX- und Skatepark, Pumptrack, Calisthenics Sportfelder, Sportgeräte Pflanzflächen - Unterpflanzung Baumstandorte, Bodendecker und Sträucher Offene Mitte - Rasen- und Wiesenflächen Rand- / Böschungsbereiche - Rasen- und Wiesenflächen Versickerungsflächen Böschungsbereiche - Bodendecker und Sträucher Versickerungsflächen - Rasenmulden und Staudenpflanzungen Mobiliar / Sitzelemente, Holz und Betonfertigteile Mögliche Starkregen- retentionsflächen in der Offenen Mitte Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege - Schotterrasen 5,00 Einfriedung, H=2,0 m Grundstücksgrenzen DB-Flächen (Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung) Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Geplante Gleisanlagen - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018 (nachrichtliche Darstellung) Baum, Planung - Neupflanzung Baum, Bestand innerhalb IGG | Baum, Bestand außerhalb IGG Gehölze / Baumpflanzungen IGG Planung Deutsche Bahn AG Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) / Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Gebäude, Bestand | Gebäude, Planung (gemäß Integrierter Planung 2018) Schallschutzwand in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Schallschutzwand optional, in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Höhen, Planung Gefällerichtung Planungsbereich West Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost N Freigabe Bauherr: Planinhalt Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA : Datum Datum / Unterschrift Index Bemerkung Datum Name Plannummer Leistungsphase Maßstab Index Format Höhenbezug bearbeitet Planänderungsliste x1189 841 Druckdatum 03.03.2023 T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_10_a.dwg Projekt Bauherr Baubereich Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der Fachplaner verwendet werden. Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln Lageplan Planungsbereich West Vorplanung Planungsbereich West 04.11.2022 1:1000 _a EN / MT / DW NHN Bonn, den 03.02.2023 - Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW _a Anpassung Wege 03.02.2023 EN 20-130_2_lp_10 Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung Vermesser Baumkataster Stadtplanung (Masterplan) Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW n.a., Auszug Kataster Straßenbäume n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd 16.07.2020 13.07.2020 07.07.2020 08.03.2021 gez. Dr. J. Bauer gez. C. Hölzer
Anlage 4 Lageplan Teilabschnitt Vorgebirgstraße bis zur Bonner Straße
8977 Zeichen
IV IV VIII IV V V V VIV IV V IV IV V IV IV V V VIII V V VIII V IV V IV V IV VIII VIII II II II VIII II II II II IV II II II II II II II IIII II II VIII V V V V IV V IV IVV VIII VI IV V V I V V V VIII XV VI II XV V V V V V IV IV IV IV V IV VII VII II III X VI V XV IV V VIII IV V IV VIII II IV V II VIII II III V IV VIII IV II IV VIII V II IV VIII XV V V VI I I V V 1,0 % ,0 % 5,0 % 3,5 % 2,0 % 1,0 % 4,0 % 2,0 % 1,0 % 1,0 % (45,55) (48,40) (47,05) (48,90) (48,85) (48,75) (48,70) (48,55) (45,70) (52,35) (54,00) (49,50) (48,50) (44,80) (49,50)(49,40) (48,70) (49,20) (47,25) (49,40) (47,75) (47,80) (47,90) (47,70) (47,95) (48,30) (47,85) (48,45) (49,35) (49,90) (47,35) (47,85) (47,70) 48,40 46,30 47,30 55,00 48,50 49,50 49,50 53,50 49,90 53,00 53,00 52,00 48,60 49,50 52,00 53,00 54,00 49,10 49,90 49,90 53,50 54,00 54,50 49,10 50,00 50,00 50,00 49,00 49,10 48,80 54,00 48,40 51,00 49,60 48,80 48,40 49,40 49,00 48,90 49,15 49,50 49,00 48,60 48,50 50,00 48,40 48,40 47,00 47,50 48,50 49,00 48,70 47,50 49,80 44,00 48,5048,80 47,15 48,05 47,00 47,00 49,35 48,7049,30 48,40 48,60 48,60 47,70 47,70 47,60 48,50 47,5047,00 48,40 44,50 47,00 47,90 49,50 (51,10) (OK Fort max.47,80) (48,40) (48,80) (48,80) (48,60) (45,71) (45,57) Bonner Straße Bonner Straße Sechtemer Straße Wormser Straße Zugweg Bonner Wall Veledastraße Kowallekstraße Ohmstraße Bischofsweg Marktstraße Bonner Wall Bischofsweg Großmarkthalle Historisches Fort II Stellwerk Berufskolleg RheinEnergie Hundefreilauffläche Vorgebirgstraße A Marktstraße Vorgebirgspark Raderberger Brache Schallschutzwand, in Abstimmung S-Bahnhof (Nord- und Südvariante) - S16 - Bonner Wall in Planung, nachrichtliche Darstellung Gleisanlagen (Nord- und Südvariante) - S16 - in Planung, nachrichtliche Darstellung Parkstadt Süd, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 Spielplatz "Urban", beispielhafte Darstellung der Spielgeräte Sitzstufen Beton Hauptweg Nord und Weg um Spielplatz, wassergebundene Wegedecke Spielplatz "Landschaft", beispielhafte Darstellung der Spielgeräte und Topografie Spielplatz "Wald", beispielhafte Darstellung der Spielgeräte und Topografie Böschung, Strauch- und Baumpflanzung Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur Schallschutzwand terrassierte Rasenböschung mit Betonsitzstufen Rasenböschung Uferbepflanzung Parksee (Starkregenretention Parkstadt Süd) Sitzstufen Beton Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Schallschutzwand, in Abstimmung Versickerungsflächen (Entwässerung Parkstadt Süd) Hauptweg Süd und Parkwege, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole Stadtkante mit Betonstufe Spielplatz "Wasser", beispielhafte Darstellung der Spielgeräte Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) WC-Anlage Platz am See, Boulespiel Sitzstufe Beton Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 Gleisanlagen Stadtbahn KVB, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 Spielfläche "Urban" mit Streetballplatz 5,00 5,00 2,50 Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur Schallschutzwand 3,00 3,00 4,00 4,00 5,00 2,50 5,00 3,00 4,00 5,00 5,00 4,00 5,00 3,00 4,00 Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Spielplatz "Festung" in Abstimmung, beispielhafte Darstellung Hauptweg Süd, wassergebundene Wegedecke Baumreihe mit Baumrigole (Entwässerung Parkstadt Süd) Stadtkante mit Betonstufe Historisches Fort II, Bodendenkmal Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Sitzstufe Beton Böschung, Strauch- und Baumpflanzung Hauptweg Nord, wassergebundene Wegedecke Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Parkwege, wassergebundene Wegedecke Böschung, Strauch- und Baumpflanzung Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Offene Mitte, Rasen- und Wiesenfläche Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd, nachrichtliche Darstellung Slackline Straßenraum/ - querungen (in Abstimmung) Offene Mitte, mögliche Starkregenretention Straßenraum/ - querungen, in Abstimmung Offene Mitte, mögliche Starkregenretention Marktplatz, Planungsbereich Parkstadt Süd, beispielhafte Darstellung Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd, nachrichtliche Darstellung Bischofsweg, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 Schallschutzwand optional mit Revisionsweg, in Abstimmung Einfriedung Stellwerk DB Hauptweg Nord, beschichteter Asphalt Zuwegung Stellwerk DB, Schotterrasen Unterführung DB, in Abstimmung Parkweg, beschichteter Asphalt (50,60) 2,5 % 50,70 Spielflächen - Kinderspielplätze Spielflächen - Urban Sports, Aktivflächen für Kinder und Jugendliche Wege / Platzflächen IGG - Wassergebundene Wegedecke Wege IGG - Asphaltbelag beschichtet oder Farbasphalt Baumrigolen - Unterirdischer Retentionsraum (Wasserspeicher), Rasenmulden und Staudenpflanzung Versickerungsflächen Böschungsbereiche - Bodendecker und Sträucher Versickerungsflächen - Rasenmulden und Staudenpflanzungen LEGENDEGrenzen / Bearbeitungsgrenzen / Planungsbereich Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN (Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021) Planung Deutsche Bahn AG Gebäude / Topographie Höhen, Bestand Stützwand | Sitzstufen - Betonfertigteile Vegetationsflächen IGG Bemaßung Wegebreiten - Hauptwege IGG: 4,0 - 5,0 m, Nebenwege IGG: 2,5 - 3,5 m Befestigte Flächen / Einbauten VIII Böschung, Bestand | Böschung, Planung Höhenlinien (1m), Planung - Landschaftliche Erdmodellierungen Baum, Planung - Neupflanzung Baum, Bestand innerhalb IGG | Baum, Bestand außerhalb IGG Gehölze / Baumpflanzungen IGG Grünflächen | Böschungsflächen Bestand - Erhalt der vorhandenen Vegetation Pflanzflächen - Unterpflanzung Baumstandorte, Bodendecker und Sträucher Offene Mitte - Rasen- und Wiesenflächen Rand- / Böschungsbereiche - Rasen- und Wiesenflächen Geplante Gleisanlagen - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018 (nachrichtliche Darstellung) Parksee - Künstliches Gewässer zur Naherholung und Starkregenretention Bepflanzte Uferbereiche am Parksee - Uferstauden und Gräser Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege - Schotterrasen Mögliche Starkregen- retentionsflächen in der Offenen Mitte 5,00 Einfriedung, H=2,0 m Historisches Fort II Bodendenkmal Grundstücksgrenzen DB-Flächen (Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung) Spielplatzgestaltung, Spielgeräte | Sportfelder, Sportgeräte (beispielhafte Darstellung) Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) / Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Gebäude, Bestand | Gebäude, Planung (gemäß Integrierter Planung 2018) Schallschutzwand in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Schallschutzwand optional, in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Höhen, Planung Gefällerichtung Planungsbereich West (Bauabschnitt 3) Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost N Freigabe Bauherr: Planinhalt Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA : Datum Datum / Unterschrift Index Bemerkung Datum Name Plannummer Leistungsphase Maßstab Index Format Höhenbezug bearbeitet Planänderungsliste x1189 841 Druckdatum 03.02.2023 T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_09_a.dwg Projekt Bauherr Baubereich Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der Fachplaner verwendet werden. Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln Lageplan Planungsbereich Mitte Vorplanung Planungsbereich Mitte 04.11.2022 1:1000 a EN / MT / DW NHN Bonn, den 03.02.2023 - Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW _a Anpassung Wege 03.02.2023 EN 20-130_2_lp_09 Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung Vermesser Baumkataster Stadtplanung (Masterplan) Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW n.a., Auszug Kataster Straßenbäume n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd 16.07.2020 13.07.2020 07.07.2020 08.03.2021 gez. Dr. J. Bauer gez. C. Hölzer
Anlage 2 Gesamtplan Vorentwurf
12783 Zeichen
50.89 51.10 50.69 Rasen Sch otterrasen IV IV VIII IV V V V VIV IV V IV IV V IV IV V V VIII V V VIII V IV V IV V IV VIII VIII II II II VIII II II II II IV II II II II II II II IIII II II VIII V V V V IV V IV IVV VIII VI IV V V I V V V VIII XV VI II V V I I XV XV V V V V V IV IV IV IV V IV VII VII II III X VI III II II V XV IV III V VIII IV V IV VIII V VIII II IV IV II III V IV II IV V II X VIII II III V IV VIII IV II V V II IV VIII V II IV VIII XV V III V VI I I V V Anna-Maria-von-Schürmann-Weg Harry-Blum-Platz Prinzen-Garde-Weg Blaue-Funken-Weg Höninger Weg Gottesweg Gottesweg,Weg A Weyerstraßerweg Briedeler Straße RHEIN Bornheimer Straße Bodendorfer Straße Vondelstraße Severinstraße Burgunderstraße B9 Eifelplatz Vorgebirgstraße Bonner Straße Höninger Weg Pohligstraße Höninger Weg,Weg B Vorgebirgsplatz Graacher Straße Homburger Straße Höninger Weg Arnoldiplatz Gothaer Allee Brunnenstraße Bernkasteler Straße Zeltinger Straße Höninger Weg Irmgardstraße Rudolf-Amelunxen-Straße Herthastraße Bernhard-Feilchenfeld-Straße Kröver Straße Bremsstraße Ferdinand-Schmitz-Str. Berlin-Kölnische Allee Heinrich-Brüning-Straße Sibille-Hartmann-Straße Willigisstraße Bernhard-Feilchenfeld-Straße Homburger Straße Zollstocksweg GotteswegAm Vorgebirgstor Theophanoplatz Gothaer Allee Bauerbankstraße Nauheimer Straße Theophanostraße Am Husholz Hebbelstraße Höninger Weg Mergentheimer Straße Bernhardstraße Schillerstraße Bonner Straße Wielandstraße Kierberger Str. Raderberger Straße Mannsfelder Straße Bonifazstraße Bernhardstraße Tacitusstraße ß Brühler Straße Oktavianstraße Rosenzweigweg Klopstockstraße Goltsteinstraße Kierberger Straße Samariterstraße Bischofsweg Koblenzer Straße Schönhauser Straße Mathiaskirchplatz Alteburger Straße Alteburger Straße Sechtemer Straße Thomas-Mann-Straße Vorgebirgspark Breniger Straße Dreikönigenstraße Laura-Oelbermann-Promenade Kartäuserhof Zwirnerstraße Annostraße An St.Magdalenen Bayenwerft Im Ferkulum Biberstraße Hirschgäßchen Kartäusergasse Jakobstraße Im Ferkulum Ingo-Kümmel- Platz Arnold-Overzier-Straße Anna-Schneider-Steig Karl-Korn-Straße Severinskloster Severinstraße Annostraße Quentelstraße Corneliusstraße Silvanstraße B51 Achtergäßchen Zugasse Am Hafenamt Auf der Rheinauwerft Severinskirchplatz Biberstraße Severinswall Severinsmühlengasse Bayenstraße Severinswall Isabellenstraße Achterstraße Stollwerckhof Buschgasse Elsaßstraße B9 An der Bottmühle Metzer Straße Merowingerstraße Am Bayenturm Agrippinaufer B51 Agrippinawerft B9 Gabelsbergerstraße Elsaßstraße Eburonenstraße Kartäuserhof Wormser Straße Volksgarten Saarstraße Lothringer Straße Ubierring Katharina-Schauberg-Promenade Zugweg Agrippinawerft Teutoburger Straße Kyllstraße Rolandstraße Alteburger Straße B9 Vor den Siebenburgen Maria-Clementine- Martin-Platz Am Duffesbach Vorgebirgstraße Rolandstraße Kartäuserwall Agrippinaufer Lothringer Straße Vondelstraße Agilolfstraße B9 Brunostraße Trajanstraße Karolingerring Vorgebirgswall Volksgartenstraße Kartäuserwall Volksgartenstraße Pfälzer Straße Mainzer Straße Hardefuststraße Stolzestraße Maria-Hilf-Straße B9 Mainzer Straße An der Bottmühle Zugweg Bonner Wall Ubierring Sachsenring Alteburger Wall Ulrichgasse Katharina-Schauberg-Promenade Oberländer Wall Titusstraße Merowingerstraße Alteburger Straße Maternuskirchplatz Martin-Luther-Platz Claudiusstraße Eifelwall Ubierring B9 Brunostraße Maternusstraße Eifelstraße B9 Darmstädter Straße Veledastraße Kurfürstenstraße Siegfriedstraße Elisabeth- Treskow-Platz B51 Kartäuserwall Kowallekstraße KleingedankstraßeAn der Pauluskirche Overstolzenstraße Loreleystraße Metzer Straße Sachsenring Ohmstraße Alteburger Straße Kaesenstraße Eifelstraße Jean-Jülich-Weg Südbrücke An der Eiche Chlodwig- platz Vorgebirgstraße Dreikönigenstraße Severinswall Gustav-Heinemann-Ufer B51 / B9 Bischofsweg Kreuznacher Straße Marktstraße Südstadion Jean-Löring-Sportpark (in Überarbeitung innerhalb des Teilprojektes Sportpark Süd) Michaeli Schule Kindergarten Historisches Archiv Stadt Köln Großmarkthalle Friedenspark Tierheim Historisches Fort II KVB-Tunnel Stellwerk RheinEnergie Schaltposten Köln Süd Weiher Parkhaus der Justiz Z O L L S T O C K R A D E R B E R G B A Y E N T H A L S Ü D S T A D T N E U S T A D T S Ü D Alteburg Hunde- freilauf- fläche Kindergarten Raderberger Brache Spielplatz Versickerungsflächen (Entwässerung Parkstadt Süd) Bildungslandschaft, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 Durchgang / Unterführung, in Abstimmung Eifelwall Trennung Fußweg und Aufenthaltsfläche mit separatem Radweg Spielplatz Gebäuderückbau, neuer Durchgang, in Abstimmung Überwerfungsbauwerk S16 (Nord- und Südvariante), in Planung, nachrichtliche Darstellung Vorbereich Schule als Shared Space, in Abstimmung Flächenvorhaltung Stadtbahn KVB, nachrichtliche Darstellung Eingangs- bereiche Südstadion Erhalt Konrad-Adenauer-Tierheim, Neugestaltung Parkplatz, Erschließung in Abstimmung Bike-Polo- / Basketballplatz, Erneuerung Belag Unterführung DB, Anbindung IGG an Volksgarten und Vorgebirgswall / Eifelwall, in Abstimmung Hauptweg Nord Hauptweg Nord Brückenerweiterung S16 - (Nord- und Südvariante), in Planung, nachrichtliche Darstellung Hauptweg Süd Spielplatz Rasenböschung Spielplatz Schallschutzwand, in Abstimmung Parkweg, Durchgang zum Friedenspark Promenade, Planungsbereich Parkstadt Süd, nachrichtliche Darstellung Hauptweg Süd Parksee (Starkregenretention Parkstadt Süd) Marktplatz Planungsbereich Parkstadt Süd, beispielhafte Darstellung Hauptweg Süd Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Unterführung DB, in Abstimmung Parkstadt Süd, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 Versickerungsflächen (Entwässerung Parkstadt Süd) Rheinbalkon terrassierte Rasensitzfläche mit Sitzstufen Offene Mitte Spielplatz Bolz- und Streetballplatz Zuwegung Rheinufer Sportband mit Bewegungsparcour Stadtkante Offene Mitte Versickerungsfläche Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Baumrigole (Entwässerung Parkstadt Süd) Urban Gardening Kölner NeuLand e.V. Hauptweg Süd Terrassierte Rasenböschung mit Betonsitzstufen Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur Schallschutzwand Spielplatz Stadtkante Versickerungsfläche (Entwässerung Parkstadt Süd) Baumrigole (Entwässerung Parkstadt Süd) Offene Mitte, mögliche Starkregen- Retention Schallschutzwand optional mit Revisionsweg, in Abstimmung Gleisanlagen Westspange, in Planung, nachrichtliche Darstellung Gleisanlagen Stadtbahn KVB, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante), in Planung, nachrichtliche Darstellung Schallschutzwand, in Abstimmung Rasenböschung Schallschutzwand, in Abstimmung Vorhaltung Schotterrasen als Revisionsweg zur Schallschutzwand Fahrradstraße Vorgebirgswall, in Abstimmung Vorbereich Kindergarten als Shared Space, in Abstimmung Fahrradstraße Vorgebirgswall, in Abstimmung Hauptweg Nord Calisthenicsbereich, in Abstimmung Promenade, Planungs- bereich Parkstadt Süd, nachrichtliche Darstellung Straßenraum/ -querungen, in Abstimmung Straßenraum/ -querungen, in Abstimmung Schallschutzwand optional, in Abstimmung Straßenraum/ -querungen, in Abstimmung Straßenraum/ -querungen, in Abstimmung Sportwiese Offene Mitte, mögliche Starkregen- retention Offene Mitte, mögliche Starkregen-Retention 110-kV Bahnstromleitung Park am Eifelwall, in Planung, nachrichtliche Darstellung Brücke mit Aussichtsplattform Schallschutzwand optional, in Abstimmung Hauptweg Nord Offene Mitte, mögliche Starkregen- retention Offene Mitte, mögliche Starkregen- Retention Bischofsweg, nachrichtliche Darstellung gemäß Integrierter Planung 2018 Gleisdreieck: Urban Sports, BMX- und Skatepark, z. T. auf DB-Areal Gleisdreieck: Pumptrack / optionale Versickerungsfläche der DB als multicodierte Fläche mögliche Versickerungsfläche der DB Spielplatz Baumrigole (Entwässerung Parkstadt Süd) Historisches Fort II, Bodendenkmal Sporthof Teilerhalt / Umnutzung Bestandsgebäude, Urban Sports Erneuerung Belag Vorgebirgsglacisweg Durchwegung Wäldchen, Calisthenics Schallschutzwand optional, in Abstimmung mögliche Versickerungsfläche der DB Straßenraum/ -querungen, in Abstimmung Stillgelegte Gleise (Bestand) LEGENDE Planungsbereich Innerer Grüngürtel B-PLAN (Stadtplanungsamt - Amt 61, Stand 08.03.2021, inkl. Anpassung Grenze Sportpark 27.04.2021 und Anpassung Grenze Bereich Bischofsweg gem. Vorgabe Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - Amt 67 vom 21.10.2021) Grenzen / Bearbeitungsgrenzen / PlanungsbereichPlanung Deutsche Bahn AG Grundstücksgrenzen DB-Flächen (Fremdgrundstücke Deutsche Bahn, mögliche Nutzung in Abstimmung)) Geplanter S-Bahnhof - S16 - Bonner Wall (Nord- und Südvariante) / Geplantes Überwerfungsbauwerk - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Geplante Gleisanlagen - Stadtbahn KVB, gemäß Integrierter Planung 2018 (nachrichtliche Darstellung) Geplante Gleisanlagen - S16 (Nord- und Südvariante), gemäß NVR Machbarkeitsstudie Kölner Südbahn S16, Anlagen 1.2 und 1.3 / 1.4 vom 31.03.2020, Machbarkeitsstudie in Überarbeitung (nachrichtliche Darstellung) Geplante Gleisanlagen - Westspange, gemäß Konzeptstudie DB, Arbeitsstand 24.3.2021 (nachrichtliche Darstellung) Gebäude / Topographie Schallschutzwand, in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung Schallschutzwand optional, in Abstimmung, Schallschutzgutachten in Vorbereitung VIII Baum, Bestand innerhalb IGG | Baum, Bestand außerhalb IGG Grünflächen | Böschungsflächen Bestand - Erhalt der vorhandenen Vegetation Pflanzflächen - Unterpflanzung Baumstandorte, Bodendecker und Sträucher Offene Mitte - Rasen- und Wiesenflächen Bepflanzte Uferbereiche am Parksee - Uferstauden und Gräser Baumrigolen - Unterirdischer Retentionsraum (Wasserspeicher), Rasenmulden und Staudenpflanzung Rand- / Böschungsbereiche - Rasen- und Wiesenflächen Parkstreifen Fanbusse, Revisionswege - Schotterrasen Versickerungsflächen Böschungsbereiche - Bodendecker und Sträucher Versickerungsflächen - Rasenmulden und Staudenpflanzungen Vegetationsflächen IGG Baum, Neupflanzung Gehölze / Baumpflanzungen IGG Sportflächen - Aktivflächen für sämtliche Altersgruppen Parksee - Künstliches Gewässer zur Naherholung und Starkregenretention Wege / Platzflächen IGG - Wassergebundene Wegedecke Spielflächen - Urban Sports, Aktivflächen für Kinder und Jugendliche Befestigte Flächen / Einbauten Spielflächen - Kinderspielplätze Wege IGG - Asphaltbelag beschichtet oder Farbasphalt Radverbindung Eifelwall- Vorgebirgswall - Asphaltbelag mit Verkehrsmarkierungen Urban Gardening - Kölner NeuLand e.V. Einfriedung, H=2,0 m Böschung, Bestand | Böschung, Planung Höhenlinien (1m), Planung - Landschaftliche Erdmodellierungen Mögliche Starkregen- retentionsflächen in der Offenen Mitte Historisches Fort II Bodendenkmal Gebäude, Bestand | Gebäude, Planung (gemäß Integrierter Planung 2018) Planungsbereich West Planungsbereich Mitte Planungsbereich Ost N Freigabe Bauherr: Planinhalt Geprüft Teamleitung / Projektleitung RMPSL.LA : Datum Datum / Unterschrift Index Bemerkung Datum Name Plannummer Leistungsphase Maßstab Index Format Höhenbezug bearbeitet Planänderungsliste x1189 841 Druckdatum 03.02.2023 T:\LPH 2\2.3_Planwerk_Vorentwurf\2.3.2_Pläne_Aktuell\CAD\Lagepläne\20-130_2_lp_07_a.dwg Projekt Bauherr Baubereich Externe Pläne Planstand Verfasser Plannummer Übersichtsplan Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Weitergabe sowie Vervielfältigung dieser Unterlage, Verwertung und Mitteilung Ihres Inhalts ist nicht gestattet, soweit nicht ausdrücklich zugestanden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Maße sind vor Ort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unklarheiten sind mit der Bauüberwachung vor Ort abzustimmen. Zur Bauausführung fremder Fachplanungen müssen die jeweiligen aktuellen Ausführungspläne der Fachplaner verwendet werden. Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 20-130 Parkstadt-Süd - Innerer Grüngürtel, Köln Übersichtsplan Plangebiet Gesamt Vorplanung Gesamtgebiet 04.11.2022 1:2500 _a EN / MT / DW NHN Bonn, den 03.02.2023 - Abgabe Vorentwurf 04.11.2022 EN/DW _a Anpassung Wege Planungsbereich West und Mitte 03.02.2023 EN 20-130_2_lp_07 Vermesser 21.01.2021 Stadt Köln n.a., Gesamtaufmaß Planungsbereich Vermesser Stadt Köln n.a., Höhendaten Laserscanbefliegung Vermesser Baumkataster Stadtplanung (Masterplan) Stadt Köln Stadt Köln Stadt Köln n.a., Auszug Amtliche Basiskarte NRW n.a., Auszug Kataster Straßenbäume n.a., integrierte Planung Parkstadt Süd 16.07.2020 13.07.2020 07.07.2020 08.03.2021 gez. Dr. J. Bauer gez. C. Hölzer
Anlage 14 Vorabauszug Niederschrift Rat 13.02.2025 zu TOP 10.6
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Geschäftsführung Rat Frau Eurich Telefon: (0221) 221 22061 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: annika.eurich@stadt-koeln.de Datum: 17.02.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 40. Sitzung des Rates vom 13.02.2025 öffentlich 10.6 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 2446/2024 Änderungsantrag der CDU-Fraktion AN/1773/2024 I. Ziffer 2 der Beschlussvorlage wird mit dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Ziffer 2 zurückgestellt und in den Sportausschuss, den Stadtentwick- lungsausschuss und den Finanzausschuss mit Rücklauf in den Rat verwie- sen. II. Abstimmung zu Ziffer 1 und 3 in der Fassung des Stadtentwicklungsaus- schusses (Anlage 12) mit mündlicher Ergänzung unter Beschlusspunkt 1 („Die Entscheidung über die Variante „Sporthof“ oder „Sportfeld für die Uni“ im Planungsbereich West erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.“) Beschluss: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 3.200 m² innerhalb des Inneren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenlabor ist da- bei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Entscheidung über die Variante „Sporthof“ oder „Sportfeld für die Uni“ im Pla- nungsbereich West erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.
Anlage 12 Vorabauszug Stadtentwicklungsausschuss 06.02.2025
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill -schmidt@stadt-koeln.de Datum: 06.02.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 31. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 06.02.2025 öffentlich 6.1 Weiterplanungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd 2446/2024 6.1.1 Schriftlicher Änderungsantrag der CDU-Fraktion betreffend "Weiterpla- nungsbeschluss auf Basis des Vorentwurfs GRÜNGÜRTEL Parkstadt Süd" (Vorlage 2446/2024) AN/1773/2024 I Beschlussvorschlag der Verwaltung: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent- wurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 4.418 m² innerhalb des In- neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Alternative zu Beschlusspunkt 2: Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent- wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. II Mündlicher Antrag vom RM Seiger (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen): Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt punktweise über die einzelnen Ziffern des Beschlussvorschlages der Verwaltung und dem anhängigen Änderungstrag der CDU- Fraktion AN/1773/2024 ab. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III Mündlicher Änderungsantrag vom RM Kienitz (CDU): Der Stadtentwicklungsausschuss stellt aufgrund von Beratungsbedarf die Ziffern 2 der Verwaltungsvorlage inklusive Variante zu Ziffer 2 und im Änderungsantrag AN/1773/2024 zurück. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. IV Abstimmung zum Änderungsantrag AN/1773/2024: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. Abstimmungsergebnis: einstimmig ungeändert empfohlen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent- wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Dabei ist jedoch im weiteren Planungsverfahren zu prüfen, ob bei der Entwicklung der Schulstand- orte in der Parkstadt Süd der Bedarf an Sportflächen- insbesondere Fußballflä- chen (Fußball-Großspielfeld mit den Mindest -Maßen – nach DFB-Standard- 68m x 105m) - dargestellt werden kann. Sofern dies möglich ist, sind die Be- darfe dort abzubilden. Folglich wäre dann eine geänderte Planung für den Be- reich „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zurückgestellt. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 3.200 m² innerhalb des In- neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Gartenla- bor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ungeändert empfohlen. V Abstimmung über die Beschlussvorlage der Verwaltung: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. Abstimmungsergebnis: einstimmig ungeändert empfohlen. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent- wurfs mit der Variante „Sporthof“ zu erstellen. Alternative zu Beschlusspunkt 2: Der Rat beauftragt die Verwaltung die Entwurfsplanung auf Basis des Vorent- wurfs mit der Variante „Sportfeld für die Uni“ zu erstellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zurückgestellt. VI: Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Änderungen/ Ergän- zungen fett / gestrichen) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat beschließt den Vorentwurf für das Projekt „GRÜNGÜRTEL- Parkstadt Süd“ als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung Leistungsphase 3. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Fläche von 3.200 m² innerhalb des In- neren Grüngürtels Parkstadt Süd als Gartenlabor zu verpachten. Das Garten- labor ist dabei jederzeit für die Öffentlichkeit zugänglich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ungeändert empfohlen. Hinweis: Die ursprüngliche Ziffer 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung und des Änderungsantrages AN/1773/2024 wurden im Stadtentwicklungsausschuss zu- rückgestellt.
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2446/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.06.2026
- Erstellt
- 12.08.2024 10:25