V/0286/2024
Neubau und Erweiterung der katholischen Kindertageseinrichtung St. Antonius am Antoniuskirchplatz
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Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 1999 Datum: 24.04.2024 Notizen: © Stadt Münster H 5756 757 R 405 129 R 405 443 H 5757 197 0 50 100 Meter
Anlage 3 Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung Anlage 3 Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.04.2024 Amt: 51 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 0601 Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer: 5 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00 2. Beiträge 0 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 2026 120.000 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 120.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0 0,00 2. Baukosten 0 0,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 120.000 100,00 4. Fahrzeug (e) 0 0,00 Gesamtkosten 120.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00 Zwischensumme 0 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00 Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan 7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 24.000 3,58 8. Zuschüsse für laufende Zwecke 642.900 95,88 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 9. Mieten und Pachten 0 0,00 10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00 Zwischensumme 666.900 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 11. Fremdkapitalzinsen 3.600 0,54 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.600 € p.a. + Tilgung 3.600 € p.a. = Schuldendienst 7.200 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 670.500 0,54 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2028 272.000 84,08 2. Auflösung Sonderposten 0 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2028 51.500 15,92 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 323.500 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 347.000 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 289,17 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen (siehe Rückseite)
Anlage 2 Raumprogramm
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 30.04.2024 1. Gruppenstruktur 2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre 1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2024/2025 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 4 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 715 monatl. Mietzins im Kitajahr 13,01 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 111.625,80 € 2 x G I = 20 Kinder 185 qm 1 x G II = 10 Kinder 185 qm 1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 4 45 180 A2 Nebenraum 4 18 72 A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 4 6 24 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 501 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 20 20 A11 2 6 12 A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 66 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715 B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200 C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.915 Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: St. Antonius am Antoniuskirchplatz, Bezirk Mitte Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) Die Gruppenstruktur wird jährlich in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den u3- und ü3-Bedarfen angepasst. Beispielhafte Gruppenstruktur für eine 4-Gruppen-Einrichtung: Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC davon ein WC behindertengerecht 148 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 1.200 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 700 qm - 900 qm Innenfläche + Außenfläche Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
Beschlussvorlage
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V/0286/2024 V/0286/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neubau und Erweiterung der katholischen Kindertageseinrichtung St.Antonius am Antoniuskirchblatz, Bezirk Mitte Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung der Katholischen Kita St. Antonius um zwei wei- tere Gruppen zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote im Stadtteil Mitte zu. 2. Der Rat stimmt zu, die bisher zweigruppige Kita im Rahmen eines Neubaus am Standort Antonius- kirchplatz als eine Vier-Gruppen-Kindertageseinrichtung zu errichten. Die bestehende Kindertageseinrichtung St. Antonius, am Standort An den Bleichen 15, wird mit dem Umzug in die neuen Räume abgelöst. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur geplant ist: 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G I) 1 Gruppen für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G II) 1 Gruppe für je 20 - 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G III) Insgesamt umfasst das Platzkontingent 70-75 Plätze (22 u3-Plätze und 43-48 ü3-Plätze). Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.02.2027 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 08.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Güldenpfennig Telefon: 492-2855 Gueldenpfennig@stadt- muenster.de - 2 - V/0286/2024 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stund en und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit dem Träger -Kirchengemeinde St. Antonius- Kontakt aufnimmt, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten in der Kita wahrzunehmen. 6. Der Rat nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die Kita St. Ant onius am neuen Standort durch einen von der Kirchengemeinde festzulegenden Investor errichtet wird. Die Trägerschaft wird weiterhin die katholische Kirchengemeinde St. Joseph Mitte-Süd des Bistums Münster übernehmen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung der Baumaßnahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine Minderung der Miete verlangt. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) der neuen Gruppen in Höhe von maximal 120.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zu- schüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2028 fallen für die neuen Gruppen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 642.900 € an (anteilig für 2027: 518.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rund 272.000 € (anteilig für 2027: 233.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 51.500 € (anteilig für 2027: 46.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgel- te (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. Auszahlungen 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen 2026 120.000 - 3 - V/0286/2024 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2027 2028ff. 233.000 272.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebs- kosten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis- tungsentgelte 2027 2028ff. 46.300 51.500 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2027 2028ff. 518.600 642.900 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger 2027 2028ff. 22.000 24.000 Folgekosten (Auflös. ARAP) Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2028 ff. 3.600 Folgeaufwand Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanentwür- fen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be- schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbera- tungen für die Jahre 2027 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Bezirk Münster Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2023/2024 46,9 % (1.495 Plätze für 3.187 Kinder). Für die ü3 -Kinder liegt die Versorgungsquote bei 108,3 % (2.684 Plätze für 2.479 Kinder). Damit liegt di e Versorgungsquote bei den u3 -Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3-Kinder im Bezirk Mitte nicht gedeckt werden. Mit dem Neubau und der Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Antonius wird eine viergruppige Einrichtung mit 70 -75 Plätzen (22 u3 -Plätzen und 43-48 ü3-Plätzen) entstehen. Durch die Erweite- rung um zwei Gruppen können zusätzliche Betreuungsplätze für den Bezirk Mitte zur Verfügung ge- stellt werden. Mit dem Neubau soll die bisherige Kindertageseinrichtung St. Antonius, An den Bleichen 15, abgelöst werden. Die bisherigen 40 Plätze der beiden G I-Gruppen (12 u3 Plätze und 28 ü3-Plätze) werden in den Neubau übergehen. Ausgehend von den Zahlen des Kindertagesbetreuungsberichtes 2023 wird sich die Betreuungsquote bei gleichbleibender Kinderzahl im Bezirk Mitte durch den Bau dieser neuen Kindertageseinrichtung wie folgt erhöhen: u3-Kinder: 47,2% (1.505 Plätze für 3.187 Kinder) - 4 - V/0286/2024 ü3-Kinder: 109,1% (2.704 Plätze für 2.479 Kinder) Die Errichtung der Kita dient damit s owohl dem notwendigen u3-Ausbau als auch der Schaffung von zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder im Stadtbezirk Mitte. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen , hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen, ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weite- rer Ausbaubedarf an u3- wie auch ü3-Plätzen im Stadtbezirk Mitte. Um die Versorgungsquoten für u3- Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3-Kinder zu stabilisieren, müssen weitere Plätze geschaffen werden. 2. Maßnahmenplanung Die Kita St. Antonius, die bisher an den Bleichen 15 in Münster Pluggendorf verortet ist, möchte einen Neubau am Antoniuskirchplatz errichten. An dieser Stelle wird die St. Antonius Kita zum einen mit ihren bestehenden zwei Gruppen in neue Räumlichkeiten ziehen und sich zum anderen um zwei Gruppen erweitern. Am Antoniuskirchplatz soll ein zweigeschossiges Gebäude entstehen. Im Erdgeschoss sollen zwei Gruppenbereiche (zwei Gruppenräume mit Neben- und Differenzierungs-/Schlafräumen) sowie eine Küche mit angrenzenden Differenzierungsräumen und der Mehrzweckraum v erortet werden. Im 1. Obergeschoss werden zwei weitere Gruppen die Räumlichkeiten belegen. Die Raumbelegung wird entsprechend der Gruppenrahmenstrukturen erfolgen. Angrenzend an den Kitabereich wird im 1. Obergeschoss eine Wohnfläche errichtet. Das neue Gebäude wird auf dem Eckgrundstück angrenzend zum Antoni uskirchplatz, Moltkestraße und Hermannstraße errichtet. Der Zugang zur Kita soll über den Gemeindehof erfolgen. Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamt errich- tet. Eine Außenspielfläche für eine vier gruppige Einrichtung wird der Kindertageseinrichtung entspre- chend der Flächenvorgaben des Landesjugendamts ebenfalls zur Verfügung stehen. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 3. Trägerschaft Betreiber der Kindertageseinrichtung bleibt die katholische Kirchengemeinde St. Joseph Münster-Süd des Bistums Münster. 4. Fazit Mit dem beschriebenen Neubau und der Erweiterung der Kita St. Antonius werden durch die katholi- sche Kirchengemeinde St. Joseph Münster-Süd dringend benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder im Sozialraum Mitte geschaffen sowie der langfristige Betrieb der Kita St. Antonius gesichert. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor - 5 - V/0286/2024 Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Folgelastenberechnung
Anlage A
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Anlage A zur V/0286/2024 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der St. Antonius Kita am Antoniuskirchplatz Betreuungsplätze im Bezirk Mitte geschaffen. Die Kita wird von der katholischen Kirchengemeinde St. Josef geleitet. Die Einrichtung soll zum 01.02.2027 in Betrieb gehen. Die bisher bestehende Kindertageseinrichtung St. Antonius (An den Bleichen 15) wird den dortigen Standort aufgeben und sich am neuen Standort um zwei weitere Gruppen erweitern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von mindestens 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita am Antoniuskirchplatz werden zum einen neue Räumlichkeiten für die schon bestehenden Gruppen der Kindertageseinrichtung St. Antonius geschaffen. Zum anderen wird somit die Möglichkeit der Erweiterung geboten, um dadurch auch zukünftig einer adäquaten Versorgung im Stadtteil gerecht werden zu können. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten Ja Nein x tlw. Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x tlw. Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) der neuen Gruppen in Höhe von maximal 120.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, so- weit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2028 fallen für die neuen Gruppen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 642.900 € an (anteilig für 2027: 518.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmit- teln in Höhe von rund 272.000 € (anteilig für 2027: 233.000 €) und Elternbeiträge von voraussicht- lich 51.500 € (anteilig für 2027: 46.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leis- tungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kal- kulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanent- würfen angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushalts- mäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etat-beratungen für die Jahre 2027 ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 333.401 Ein- wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3- Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestand teil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Moltkestraße
- Hermannstraße
- Antoniuskirchplatz
- An den Bleichen 15
- Kirchplatz
- Pluggendorf
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Details
- Aktenzeichen
- V/0286/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2024
- Erstellt
- 23.04.2024 14:17