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V/0286/2024

Neubau und Erweiterung der katholischen Kindertageseinrichtung St. Antonius am Antoniuskirchplatz

Vorlagen 30.04.2024

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Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage 3 Folgelastenberechnung

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 1999
Datum: 24.04.2024
Notizen:
© Stadt Münster
H 5756 757
R 405 129
R 405 443
H 5757 197
0 50 100
Meter

Anlage 3 Folgelastenberechnung

2479 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 3
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 29.04.2024
Amt: 51
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 0601
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 5 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0 0,00
2. Beiträge 0 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2026 120.000 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 120.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0 0,00
2. Baukosten 0 0,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 120.000 100,00
4. Fahrzeug (e) 0 0,00
Gesamtkosten 120.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0 0,00
Zwischensumme 0 0,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 0 0,00
Transferaufwendungen, Zeile 15 Ergebnisplan
7. Auflösung Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) für geleistete Zuwendungen 24.000 3,58
8. Zuschüsse für laufende Zwecke 642.900 95,88
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
9. Mieten und Pachten 0 0,00
10. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0 0,00
Zwischensumme 666.900 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
11. Fremdkapitalzinsen 3.600 0,54
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.600 € p.a.
+ Tilgung 3.600 € p.a.
= Schuldendienst 7.200 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 670.500 0,54
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2028 272.000 84,08
2. Auflösung Sonderposten 0 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 2028 51.500 15,92
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 323.500 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 347.000
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 289,17
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen (siehe Rückseite)

Anlage 2 Raumprogramm

2661 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 30.04.2024
1. Gruppenstruktur
2 x G I = 20 Kinder 2 - 6 Jahre
1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2024/2025
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 4
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 715
monatl. Mietzins im Kitajahr 13,01 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 111.625,80 €
2 x G I  = 20 Kinder 185 qm
1 x G II = 10 Kinder 185 qm
1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3
A4 Garderobe 4 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
501
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 2 6 12
A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 715
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 1.200
C - GESAMTFLÄCHE EINER 4-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.915
Erforderliches Raumprogramm für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: St. Antonius am Antoniuskirchplatz, Bezirk Mitte
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
Die Gruppenstruktur wird jährlich in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den u3- und ü3-Bedarfen angepasst.
Beispielhafte Gruppenstruktur für eine 4-Gruppen-Einrichtung:
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
davon ein WC behindertengerecht
148 mögliche Fläche für diese Räume unter 
Beachtung der o.g. Mietobergrenze 
ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu 
integrieren
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse 
verteilt werden, sodass die Grundfläche 
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 1.200
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 
700 qm - 900 qm
Innenfläche + Außenfläche
Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere 
Geschosse verteilt werden

Beschlussvorlage

9587 Zeichen

V/0286/2024 
V/0286/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau und Erweiterung der katholischen Kindertageseinrichtung St.Antonius am 
Antoniuskirchblatz, Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Erweiterung der Katholischen Kita St. Antonius um zwei wei-
tere Gruppen zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote im Stadtteil 
Mitte zu.  
 
2. Der Rat stimmt zu, die bisher zweigruppige Kita im Rahmen eines Neubaus am Standort Antonius-
kirchplatz als eine Vier-Gruppen-Kindertageseinrichtung zu errichten.  
 
Die bestehende Kindertageseinrichtung St. Antonius, am Standort An den Bleichen 15, wird mit  
dem Umzug in die neuen Räume abgelöst. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die künftige Einrichtung für folgende Rahmenstruktur geplant ist: 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G I) 
 1 Gruppen für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G II) 
 1 Gruppe für je 20 - 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G III) 
 
Insgesamt umfasst das Platzkontingent 70-75 Plätze (22 u3-Plätze und 43-48 ü3-Plätze). 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.02.2027 erfolgen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
08.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Güldenpfennig 
Telefon: 492-2855 
Gueldenpfennig@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0286/2024 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen 
Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 
25 Stund en und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten 
werden.  
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit dem Träger -Kirchengemeinde St. 
Antonius- Kontakt aufnimmt, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW 
gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so Eltern 
die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten in der Kita wahrzunehmen. 
 
6. Der Rat nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die Kita St. Ant onius am neuen Standort durch einen 
von der Kirchengemeinde festzulegenden Investor errichtet wird. Die Trägerschaft wird weiterhin 
die katholische Kirchengemeinde St. Joseph Mitte-Süd des Bistums Münster übernehmen. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung der Baumaßnahme durch das 
Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung eine 
Minderung der Miete verlangt. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt 
ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) der neuen Gruppen in 
Höhe von maximal 120.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit 
entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zu-
schüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2028 fallen für die neuen Gruppen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 
642.900 € an (anteilig für 2027: 518.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln 
in Höhe von rund 272.000 € (anteilig für 2027: 233.000 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 
51.500 € (anteilig für 2027: 46.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgel-
te (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die 
Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen für die Ausstattung (Inventar und 
Möblierung) sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€  
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.    
Auszahlungen 11 Auszahlung von aktivierbaren 
Zuwendungen 
2026 120.000

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V/0286/2024 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  allgemeine 
Umlagen 
2027  
2028ff. 
233.000 
272.000 
Landeszu-
schüsse zu 
den Betriebs-
kosten 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
2027 
2028ff. 
46.300 
51.500 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2027 
2028ff. 
 
518.600 
642.900 
 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
   2027 
2028ff. 
22.000 
24.000 
Folgekosten 
(Auflös. 
ARAP) 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile  20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2028 ff. 3.600 Folgeaufwand 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanentwür-
fen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be-
schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbera-
tungen für die Jahre 2027 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation  
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Bezirk Münster Mitte beträgt die u3 -Versorgungsquote zum Kitajahr 2023/2024 46,9 % (1.495 
Plätze für 3.187 Kinder). Für die ü3 -Kinder liegt die Versorgungsquote bei 108,3 % (2.684 Plätze für 
2.479 Kinder). Damit liegt di e Versorgungsquote bei den u3 -Kindern unter dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt. Bereits jetzt kann die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für u3-Kinder im Bezirk Mitte 
nicht gedeckt werden.  
 
Mit dem Neubau und der Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Antonius wird eine viergruppige 
Einrichtung mit 70 -75 Plätzen (22 u3 -Plätzen und 43-48 ü3-Plätzen) entstehen. Durch die Erweite-
rung um zwei Gruppen können zusätzliche Betreuungsplätze für den Bezirk Mitte zur Verfügung ge-
stellt werden. 
 
Mit dem Neubau soll die bisherige Kindertageseinrichtung St. Antonius, An den Bleichen 15, abgelöst 
werden. Die bisherigen 40 Plätze der beiden G I-Gruppen (12 u3 Plätze und 28 ü3-Plätze) werden in 
den Neubau übergehen. 
Ausgehend von den Zahlen des Kindertagesbetreuungsberichtes 2023 wird sich die Betreuungsquote 
bei gleichbleibender Kinderzahl im Bezirk Mitte durch den Bau dieser neuen Kindertageseinrichtung 
wie folgt erhöhen:  
 
 u3-Kinder: 47,2% (1.505 Plätze für 3.187 Kinder)

- 4 - 
V/0286/2024 
 ü3-Kinder: 109,1% (2.704 Plätze für 2.479 Kinder) 
 
Die Errichtung der Kita dient damit s owohl dem notwendigen u3-Ausbau als auch der Schaffung von 
zusätzlichen Plätzen im Bereich der ü3-Kinder im Stadtbezirk Mitte. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen , hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen, ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.  
Mit den derzeitig vorliegenden Bevölkerungszahlen entsteht auch für die kommenden Jahre ein weite-
rer Ausbaubedarf an u3- wie auch ü3-Plätzen im Stadtbezirk Mitte. Um die Versorgungsquoten für u3-
Kinder zu erhöhen und die Versorgungsquoten für ü3-Kinder zu stabilisieren, müssen weitere Plätze 
geschaffen werden. 
 
 
2. Maßnahmenplanung  
 
Die Kita St. Antonius, die bisher an den Bleichen 15 in Münster Pluggendorf verortet ist, möchte einen 
Neubau am Antoniuskirchplatz errichten. An dieser Stelle wird die St. Antonius Kita zum einen  mit 
ihren bestehenden zwei Gruppen in neue Räumlichkeiten ziehen und sich zum anderen um zwei 
Gruppen erweitern. 
Am Antoniuskirchplatz soll ein zweigeschossiges Gebäude entstehen. Im Erdgeschoss sollen zwei 
Gruppenbereiche (zwei Gruppenräume mit Neben- und Differenzierungs-/Schlafräumen) sowie eine 
Küche mit angrenzenden Differenzierungsräumen und der Mehrzweckraum v erortet werden. Im 1. 
Obergeschoss werden zwei weitere Gruppen die Räumlichkeiten belegen. Die Raumbelegung wird 
entsprechend der Gruppenrahmenstrukturen erfolgen. 
Angrenzend an den Kitabereich wird im 1. Obergeschoss eine Wohnfläche errichtet. 
Das neue Gebäude wird auf dem Eckgrundstück angrenzend zum Antoni uskirchplatz, Moltkestraße 
und Hermannstraße errichtet. Der Zugang zur Kita soll über den Gemeindehof erfolgen. 
Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL-Landesjugendamt errich-
tet. Eine Außenspielfläche für eine vier gruppige Einrichtung wird der Kindertageseinrichtung entspre-
chend der Flächenvorgaben des Landesjugendamts ebenfalls zur Verfügung stehen. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt.  
 
 
3. Trägerschaft  
 
Betreiber der Kindertageseinrichtung bleibt die katholische Kirchengemeinde St. Joseph Münster-Süd 
des Bistums Münster.  
 
 
4. Fazit 
 
Mit dem beschriebenen Neubau und der Erweiterung der Kita St. Antonius werden durch die katholi-
sche Kirchengemeinde St. Joseph Münster-Süd dringend benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder im 
Sozialraum Mitte geschaffen sowie der langfristige Betrieb der Kita St. Antonius gesichert. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

- 5 - 
V/0286/2024 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan  
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Folgelastenberechnung

Anlage A

5208 Zeichen

Anlage A zur V/0286/2024 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
St. Antonius Kita am Antoniuskirchplatz Betreuungsplätze im Bezirk Mitte geschaffen. Die Kita 
wird von der katholischen Kirchengemeinde St. Josef geleitet. Die Einrichtung soll zum 
01.02.2027 in Betrieb gehen. Die bisher bestehende Kindertageseinrichtung St. Antonius (An den 
Bleichen 15) wird den dortigen Standort aufgeben und sich am neuen Standort um zwei weitere 
Gruppen erweitern. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von mindestens 50 % ausgebaut werden. 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
Mit der Errichtung der Kita am Antoniuskirchplatz werden zum einen neue Räumlichkeiten für die 
schon bestehenden Gruppen der Kindertageseinrichtung St. Antonius geschaffen. Zum anderen 
wird somit die Möglichkeit der Erweiterung geboten, um dadurch auch zukünftig einer adäquaten 
Versorgung im Stadtteil gerecht werden zu können.

Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten  Ja  Nein x tlw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x tlw. 
Es entstehen Investitionskosten für die Ausstattung (Inventar und Möblierung) der neuen Gruppen 
in Höhe von maximal 120.000 €. Für die Ausstattung werden Bundes-/Landesmittel beantragt, so-
weit entsprechende Förderprogramme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen 
Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2028 fallen für die neuen Gruppen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 
642.900 € an (anteilig für 2027: 518.600 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmit-
teln in Höhe von rund 272.000 € (anteilig für 2027: 233.000 €) und Elternbeiträge von voraussicht-
lich 51.500 € (anteilig für 2027: 46.300 €) gegenüber. Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leis-
tungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituation der Eltern abhängig, deren Kinder 
zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kal-
kulation. 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanent- 
würfen angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushalts-
mäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etat-beratungen für die Jahre 
2027 ff. erfolgt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033  333.401 Ein-
wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3-
Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende 
Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster 
stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestand teil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (5)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.22 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Moltkestraße
  • Hermannstraße
  • Antoniuskirchplatz
  • An den Bleichen 15
  • Kirchplatz
  • Pluggendorf

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Details

Aktenzeichen
V/0286/2024
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2024
Erstellt
23.04.2024 14:17