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Satzung zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten für Grundstücke an den Straßen Geistmarkt, Steintor, Kleiner Wall, Kurze Straße und Martinikirchgang (Erhaltungssatzung)

Verwaltungsvorlage 05 - 16 1949/2019 vom 24.09.2019

Stand: Am 24.09.2019 im Rat einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 03.09.2019

    Ausschuss für Stadtentwicklung

    TOP 9. Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
  2. 10.09.2019

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 5. Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
  3. 24.09.2019 zuletzt

    Rat

    TOP 11. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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