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V/0799/2019

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster

Vorlagen 26.08.2019

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V_0799_2019_Anlage_4

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Ansehen

Beschlussvorlage

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V_0799_2019_Anlage_3

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V_0799_2019_Anlage_1

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Anlage A

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V_0799_2019_Anlage_2

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V_0799_2019_Anlage_4

9852 Zeichen

Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 2 Anlage 4 zu V/0799/2019
– Maßnahmen mit gesondertem Beschluss –
* n.q.: nicht quantifizierbar
Allgemeine und übergreifende Maßnahmen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
A1 d) Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen 0 50.000 0 0 0 0 0 0 0 0 50.000
e) Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen 0 15.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0
A3 Warn- und Informationssystem 0 40.000 40.000 0 0 0 0 0 0 0 0
A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen 
an städtischen Infrastrukturen n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. *
b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die 
sich in Baulast von Amt 66 befindet n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. *
c) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen
Sachmittel für für kontinuierliche Sicherung städt. / öffentlicher Krit. 
Infrastruktur 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
1 Personalstelle 0 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000
A6 Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes
Sachmittel zur Umsetzung der Maßnahme 0 150.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
1 Ingenieursstelle (E11) 0 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000
A7 a) Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes 0 55.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
b) Schutz vor Waldbränden 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000
Gesamt ca. 3,1 Mio. Euro 0 482.000 317.000 277.000 277.000 277.000 277.000 277.000 277.000 277.000 327.000
Schutz vor Überwärmung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2.029 € 2030
H1 Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude
Sachmittel für begl. Untersuchungen 0 200.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0
0,5 Ingenieursstellen (E11) 0 37.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0 0 0
H2 a)
Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und 
medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible 
Bevölkerungsgruppen
Sachmittel zur Umsetzung der Maßnahme 0 18.500 18.500 18.500 18.500 18.500 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
0,5 Personalstelle 0 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0
H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige 
und ältere Menschen 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000
H5 a) Beobachtung neuer Krankheitsbilder (Menschen) 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
b) Beobachtung und Bekämpfung neuer Schädlinge 0 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000
H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils 0 175.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0
H7 Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. *
H9 Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung 0 110.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie 0 50.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0
H12 Sanierung des Aasees n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. *
Gesamt ca. 3,5 Mio. Euro 0 789.500 354.500 354.500 317.000 317.000 266.000 266.000 266.000 266.000 266.000
Kosten in €/JahrKosten €/Jahr
1

Anpassung an Trockenheit 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
T1 a) Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts 0 15.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0
b) Trinkwassernotbrunnen
Sachmittel für Finanzmittel zur technischen Aufrüstung / 
Sicherstellung 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
0,5 Personalstelle 0 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500
T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept 0 0 0 15.000 0 0 0 0 0 0 0
T3 Trockenrisse und Klimafunktion von Böden  0 10.000 20.000 0 0 0 0 0 0 0 0
T4 Anpassung der Grünflächen
Sachmittel zur Umsetzung der Maßnahme 0 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000
3 Personalstellen 0 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000
T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume 0 25.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
Gesamt ca. 3,2 Mio. Euro 0 360.500 335.500 330.500 315.500 315.500 315.500 315.500 315.500 315.500 315.500
Minimierung der Auswirkungen von Starkregen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln 0 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500
S2 a) Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des 
Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum
1 Ingenieursstelle (E11) gesamt für S2 a), b), c) 0 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000
b) Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen
1 Ingenieursstelle (E11) gesamt für S2 a), b), c) 0 siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a)
c) Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von 
Notwasserwegen
1 Ingenieursstelle (E11) gesamt für S2 a), b), c) 0 siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a)
S3 Überflutungsangepasste Bauweisen
0,5 Ingenieursstelle (E11) 0 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500
Erstellung von Materialien / Durchführung von Veranstaltungen 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
S4 Gewässerrenaturierung n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. *
S5 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege
Kosten für die Etablierung der IT und Ingenieurssleistungen 0 100.000 100.000 0 0 0 0 0 0 0 0
1 Personalstelle (2 Jahre) + 0,2 Personalstelle (dauerhaft) 0 90.000 90.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
Gesamt ca. 2 Mio. Euro 0 335.000 335.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000
Kosten €/JahrKosten €/Jahr
2

Minimierung von Sturmschäden 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
W 1 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen 
gegenüber Gebäuden 0 25.000 25.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
Gesamt ca. 0,1 Mio. Euro 0 25.000 25.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000
Gesamt 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Gesamtkosten Handlungskonzept Klimaanpassung Teil 2        11,8 Mio. Euro 0 1.992.000 1.367.000 1.127.000 1.074.500 1.074.500 1.023.500 1.023.500 1.023.500 1.023.500 1.073.500
Aufteilung der Kosten nach Ämtern 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2030
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit                         7,5 Mio. Euro 0 1.160.000 735.000 710.000 695.000 695.000 695.000 695.000 695.000 695.000 745.000
Personalkosten                                                                2,3 Mio. Euro 0 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000
Investitionskosten                                                                0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachmittel                                                                         5,2 Mio. Euro 0 932.000 507.000 482.000 467.000 467.000 467.000 467.000 467.000 467.000 517.000
Amt für Mobilität und Tiefbau                                                          1,3 Mio. Euro 0 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500
Personalkosten                                                                1,1 Mio. Euro 0 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500
Investitionskosten                                                                0 Mio. Euro n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. *
Sachmittel                                                                         0,2 Mio. Euro 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
Feuerwehr                                                                                          2,2 Mio. Euro 0 395.000 395.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000
Personalkosten                                                                1,4 Mio. Euro 0 202.500 202.500 127.500 127.500 127.500 127.500 127.500 127.500 127.500 127.500
Investitionskosten                                                                0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachmittel                                                                         0,8 Mio. Euro 0 192.500 192.500 52.500 52.500 52.500 52.500 52.500 52.500 52.500 52.500
Gesundheits- und Veterinäramt                                                      0,4 Mio. Euro 0 67.000 67.000 67.000 67.000 67.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000
Personalkosten                                                                0,2 Mio. Euro 0 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0
Investitionskosten                                                                0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachmittel                                                                         0,2 Mio. Euro 0 29.500 29.500 29.500 29.500 29.500 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000
Amt für Immobilienmanagement                                                     0,3 Mio. Euro 0 237.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0 0 0
Personalkosten                                                                0,1 Mio. Euro 0 37.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0 0 0
Investitionskosten                                                                0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachmittel                                                                         0,2 Mio. Euro 0 200.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Kosten in €/Jahr Kosten in €/JahrKosten in €/Jahr
3

Beschlussvorlage

29010 Zeichen

V/0799/2019 
V/0799/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der 
Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster (Anlage 1) zu.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 (Anlage 1) 
beschriebenen Maßnahmen, deren Anschubfinanzierung mit Beschluss zu dieser Vorlage 
gewährleistet werden kann, vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen. 
Diese Maßnahmen umfassen insbesondere Informations- und Beratungsangebote , Pla-
nungsgrundsätze der Stadt- und Freiraumplanung, Regelungen des ÖPNV bei Extremwette-
rereignissen durch die Stadtwerke Münster GmbH sowie die Koordination und fachliche Be-
gleitung der Maßnahmenumsetzung. 
 
3. Für die im Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 (Anlage  1) genannten Maßnahmen, die 
eines zusätzlichen und weiterführenden politischen Beschlusses bedürfen, wird die Verwal-
tung beauftragt, die Voraussetzungen für die Entscheidungen in den zuständigen Gremien 
vorzubereiten und schaffen.  
Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen mit zusätzlichen Investitionen in die  
städtische Infrastruktur, Gebäude und Gewässer, die für den Schutz der Stadtgesellschaft 
erforderlich sind und die u.a. mit zusätzlichen Ressourcen umzusetzen sind. Darüber hinaus 
besitzen die Maßnahmen eine besonder e Tragweite hinsichtlich des Erhalts der städtischen 
und privaten Grünflächen und Bäume sowie der Hitzevorsorge für Mensch und Natur.  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle zwei Jahre einen Sachstandsbericht zum Monitoring 
sowie zur Umsetzung des Handlungskonzeptes vorzulegen. 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
18.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Muddemann / Frau 
Scherer 
Telefon: 492-6862/ -6861 
MuddemannV@stadt-
muenster.de 
SchererI@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0799/2019 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz, 
Klima, Nachhaltigkeit, Immis-
sion, Boden, Abfall 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
2020 
 
2021 ff. 
75.000 
 
jährlich 
35.000 
 
 
      
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan entwurf 2020 bei der o. g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
 
Die Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels sind auch in Münster deutlich spürbar. In den 
letzten Jahren ist Münster mehrfach von Extremwetterereignissen betroffen gewesen. Besonders in 
Erinnerung geblieben sind dabei der Orkan Kyrill 2007, das Starkre genereignis von Juli 2014 und 
nicht zuletzt die extreme Hitze und Trockenheit der Jahre 2018 und 2019.  
 
Extremwetterereignisse sind nur ein Teil des Klimawandels. Insgesamt handelt es sich – wie im 
Klimaanpassungskonzept der Stadt Münster dargestellt - um eine langfristige Entwicklung, deren Fol-
gen bereits heute zu spüren sind:  
 
An der Messstation Flughafen Münster/Osnabrück lag die durchschnittliche Jahresmitteltempera-
tur zwischen den Jahren 1981 und 2010 bei 9,9°C. Im Jahr 2018 lag die Jahresmitteltempe ratur 
bei 11,4°C und damit deutlich über dem langjährigen Mittel. Das Potsdam-Institut für Klimafolgen-
forschung hatte 2014 noch für Münster eine mittlere Jahrestemperatur von 11,6°C bis 2050 prog-
nostiziert (auf Grundlage des RCP8.5 „weiter wie bisher“-Szenarios, PIK, 2014). Die Jahresmittel-
temperaturen der letzten Jahre sind demnach im oberen Bereich der Projektionen von 2014. Der 
jüngste Bericht des Weltklimarats IPCC  bestätigt einen weltweiten Temperaturanstieg über den 
Landflächen um 1,53°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit, ein Trend der auch hier in Münster 
an der Messstation Flughafen Münster -Osnabrück des Deutschen Wetterdiensts (DWD) zu be-
obachten ist (IPCC, 2019). 
 
Hitzeperioden mit zunehmend heißen Tagen (Tmax ≥ 30° C) und Tropennächten (Tmin ≥ 20° C), 
wie Münster sie 2003, sowie 2018 und 2019 erlebt hat, sind die Folge. Die Verteilung der Niede r-
schläge hat sich bereits verändert. Das bedeutet für Münster, das in den Sommermonaten lang-
fristig weniger Niederschlag zu erwarten ist, mit länger anhaltenden Trockenphasen . In den Win-
termonaten werden stattdessen die Niederschlagssummen durch anhaltende Niederschlagsper i-
oden zunehmen. Vor allem im Sommerhalbjahr können zukünftig zudem häufigere und intensive-
re Starkniederschläge auftreten (Klimaanpassungskonzept, 2015).  
 
Dies hat weitreichende Folgen für unser Leben in der Stadt, für unsere Landwirtschaft, Gewässer, 
sowie Böden. Nicht zuletzt das Starkregenereignis von Juli 2014 und die extreme Hitze und Trocken-
heit der Jahre 2018 und 2019 haben verdeutlicht: Es ist höchste Zeit zu handeln.

- 3 - 
V/0799/2019 
Der Beschluss des Rates den Klimanotstand zu erklären unterstreicht das gemeinsame Ziel, Münster 
als klimaresiliente und klima neutrale Stadt in die Zukunft zu führen. Unsere Aufgabe ist es Münster 
als eine Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität sowie besonders hoher Umwelt- und Natur-
qualität zu erhalten und weiterhin zu gestalten. Nicht zuletzt dafür wurde Münster unter dem Motto 
„Lebenswert in die Zukunft - Wir gestalten Münster enkeltauglich“ mit dem deutschen Nachhalti g-
keitspreis 2019 ausgezeichnet.  Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel gehören zu 
den 17 internationalen Nachhaltigkeitszielen. Der Aspekt de r Klimaanpassung ist mit Aufnahme des 
Klimaanpassungskonzepts in den Maßnahmenkatalog zur Global Nachhaltigen Kommune (GNK) 
auch wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster (vgl. V/0669/2019). Zu-
dem gehört die Stadt Münster seit  2016 zum ausgewählten Kreis der "Masterplan -Kommunen 100 % 
Klimaschutz" und hat sich mit der Reduzierung der CO2-Emissionen um 95 % und der Halbierung des 
Endenergieverbrauchs bis 2050 im Vergleich zu 1990 ambitionierte Ziele gesetzt . Mit dem Han d-
lungsprogramm zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 (vgl . V/0770/2019) verfolgt sie den Grund-
satz: Je effektiver die Minderung der Treibhausgasemissionen im Rahmen des Klimaschutzes, umso 
weniger müssen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werde n. Daher gilt es die 
Anstrengungen beim Klimaschutz der letzten Jahre fortzuführen und die Herausforderungen durch 
den Klimawandel auch als Chance zu begreifen. 
  
Der Rat hat mit Beschluss vom 17.05.2017 (V/0141/2017 und V/0141/2017/1) die Verwaltung beau f-
tragt, ein Konzept zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Münster zu erarbe i-
ten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, welches nun mit dieser Vorlage erfolgt. 
 
 
zu 1. 
 
Mit dem von 2014 bis 2015 erarbeiteten Klimaanpassungskonzept wurde für die Anpassung an den 
Klimawandel in Münster ein Maßnahmenkatalog (V/0141/2017 und V/0141/2017/1) auf Basis einer 
Bestandsaufnahme, der ermittelten Handlungsbedarfe und einer entwickelten Gesamtstrategie durch 
die Gutachter vorgelegt. Der vorgeschlagene  Maßnahmenkatalog des Klimaanpassungskonzeptes 
spiegelte die gutachterliche Meinung wider. Diese war nicht in allen Belangen deckungsgleich mit der 
Auffassung der beteiligten Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung, so dass ein kommunales 
Handlungskonzept Klimaanpassung erarbeitet werden sollte.  
 
Im Herbst 2018 haben die Klimaanpassungsmanager ihre Arbeit aufgenommen und sind mit der kon-
kreten Erarbeitung des Handlungskonzeptes  gestartet. In einem intensiven Beteiligungsprozess mit 
verschiedenen Akteuren der Verwaltung sowie der Stadtwerke Münster GmbH und der Wirtschaft s-
förderung Münster GmbH haben sie den vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog gemäß Ratsbeschluss 
V/0141/2017/1 vom 17.05.2017 auf seine  konkrete Umsetzbarkeit im Hinblick auf die praktische 
Machbarkeit, Wirksamkeit, Effizienz und auf die finanziellen Auswirkungen überprüft. Im Rahmen die-
ser Anpassung bzw. Konkretisierung haben sich u.a. Änderungen der Inhalte, Aufteilungen in Tei l-
maßnahmen sowie Verschiebungen von Maßnahmen ergeben. In Anlag e 2 sind die Veränderungen 
des Maßnahmenkatalogs dokumentiert und analog zum Anpassungskonzept den Leitlinien zur 
Klimaanpassung zugeordnet worden: 
 
 Allgemeine, übergreifende Maßnahmen (A) 
 Schutz vor Überwärmung (H) 
 Anpassung an Trockenheit (T) 
 Minimierung der Auswirkungen durch Starkregen (S) 
 Minimierung von Sturmschäden (W) 
 
Das entwickelte Handlungskonzept ist dabei nicht statisch festschreibbar, sondern es ist als Grundl a-
ge für einen Prozess zu verstehen, in dem das Konzept fortlaufend weiter entwickelt und fortgeschrie-
ben wird, um auch weitere Entwicklungen und Erkenntnisse in den kommenden Jahren zuzulassen 
und aufzunehmen.

- 4 - 
V/0799/2019 
Entstanden ist ein Handlungskonzept mit 48 Maßnahmen inkl. Teilmaßnahmen (Anlage 1), das zum 
Ziel hat, die langjährige Stadt-, Grün - und Freiraumentwicklung zum Erhalt der guten stadtklimat i-
schen Bedingungen in Münster fortzuführen und weiterzuentwickeln. Das Handlungskonzept Klim a-
anpassung 2030 für Münster besteht zudem aus zwei Teilen:  
 
Teil 1 beinhaltet alle Maßnahmen , die vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen  sind 
(15 Maßnahmen).  
 
Teil 2 umfasst alle Maßnahmen, für deren Umsetzung es zusätzlicher und weiterführender politischer 
Entscheidungen bedarf, damit die Maßnahmen in den kommenden Jahren ebenfalls in Angriff g e-
nommen werden können (33 Maßnahmen). 
 
Die Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts soll im Wesentlichen in den bestehenden Strukturen 
erfolgen. Hierdurch wi rd eine möglichst effiziente und effektive Umsetzung erwartet und gleichzeitig 
die Akzeptanz des Themas Klimaanpassung in der Stadtverwaltung gefördert. Die im Rahmen der 
Erarbeitung des Handlungskonzeptes gegründete Arbeitsgruppe Klimaanpassung und ihre K oordina-
tion durch das Klimaanpassungsmanagement sollen den gesamten Umsetzungsprozess begleiten. 
Dabei wird auf den Erfahrungen in der Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe aufgebaut.  
 
Für die Umsetzung der Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen im Handlungskonzept Klim aanpassung 
2030 ist in Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern  jeweils ein Fachamt bzw. eine Abteilung f e-
derführend zuständig. Diese Aufgabenverteilung wird die Umsetzung erleichtern. Bei allen Maßnah-
men kann an bereits laufende Aktivitäten angeknüpft we rden, wodurch eine geringe Einstiegshürde 
für die Umsetzungsphase zu erwarten ist. Das bedeutet, dass kein „Neuland“ betreten wird, sondern 
die vorhandenen Aufgaben und Arbeiten in den Fachbereichen hinsichtlich ihrer Klimarelevanz ge-
schärft und angemessen erweitert werden. 
 
Gemäß Ratsbeschluss (V/0141/2017 und V/0141/2017/1) vom 17.05.2017 hat der Rat nicht nur die 
Erarbeitung des Handlungskonzeptes beschlossen, sondern festgelegt, dass die Finanzierung der 
darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Personalresso urcen Bestandteil dieses Handlungskonzepts 
ist, über das der Rat im Rahmen des Haushaltsplans 2020ff sowie der mittelfristigen Finanzplanung 
zu entscheiden hat.  
 
Damit der Umfang der mindestens erforderlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung der einzelne n 
Maßnahmen abgegrenzt werden kann, hat die Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung des Han d-
lungskonzeptes jede Maßnahme überprüft und bewertet und einen Finanzrahmen ermittelt. 
 
Für die Umsetzung des vorliegenden Handlungskonzeptes Klimaanpassung 2030 werden  in den 
kommenden 10 Jahren insgesamt ca . 12,2 Mio. Euro benötigt sowie 9 ,2 zusätzliche Personalstellen 
von der Verwaltung für notwendig erachtet. In den Finanz- und Kostenplänen zum Handlungskonzept 
- Teil 1 (Anlage 3) bzw. Teil 2 (Anlage 4) sind die Kost en auf die Jahre 2020 bis 2030 differenziert 
aufgeteilt worden, um so das erforderliche Gesamtvolumen sowie die jährlichen Kosten überschlägig 
ermitteln zu können. Eine detaillierte Beschreibung der  Kosten zu Teil 1 und Teil 2 des Handlung s-
konzepts erfolgt in den Begründungen zu Beschlusspunkt 2 und 3. 
 
 
zu 2. 
 
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 - Teil 1  
 
Teil 1 des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 für Münster umfasst 15 Maßnahmen, inkl. Tei l-
maßnahmen, die vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen sind. Die Maßnahmen zu 
Teil 1 sind im Handlungskonzept (Anlage 1) in der Spalte „gesonderter Beschluss erforderlich“ durch 
ein NEIN gekennzeichnet.

- 5 - 
V/0799/2019 
Eine Beschreibung der Maßnahme mit kurzer Erläuterung des Maßnahmeninhalts, den maßgeblichen 
Akteuren (Maßnahmenträger und Kooperationspartner), den Kosten (Investitions - und Projektkosten 
bzw. laufende Kosten), sowie eine Bewertung durch die Verwaltung über den Nutzen (Maß der Effiz i-
enz und Dauer der Wirksamkeit), die Priorität und den Handlungszei traum der Maßnahmen sind 
ebenfalls in Anlage 1 aufgeführt. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Maßnahmen (Tab. 
1). 
 
Tabelle 1: Übersicht zu Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden kön-
nen 
 
Die hier aufgeführten Maßnahmen beziehen sich vor allem auf bereits laufende Aktivitäten im Sinne 
der Klimaanpassung, die nur geringe finanzielle und keine zusätzlichen pers onellen Aufwendungen 
für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme benötigen . Sie umfassen Informations- und Ber a-
tungsangebote, Planungsgrundsätze der Stadt - und Freiraumplanung , Regelungen des ÖPNV bei 
Extremwetterereignissen durch die Stadtwerken Münster GmbH sowie die Koordination und fachliche 
Begleitung der Maßnahmenumsetzung.  
 
Die Beratungsleistungen hinsichtlich einer baulichen Vorsorge sowie einer Verhaltensvorsorge sind 
dabei deutlich zu intensivieren und in die bereits bestehenden und erfolgreiche n Beratungskonzepte 
mitaufzunehmen. Eine zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit ist Grundlage für eine weitere 
Sensibilisierung und Information der Stadtgesellschaft bezüglich der Risiken und Chancen im Ra h-
men des bereits spürbaren Klimawandels. Die Koordinierung und Umsetzung eines institutionalisie r-
ten Wissensmanagements für die städtische Verwaltung ist ein weiteres Ziel dieses Handlungsko n-
zepts. 
 
 
 
Teil-/  
Maßnahme Maßnahmenname 
Allgemeine, übergreifende Maßnahmen 
A1 a) Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“ 
 b) Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung  
 c) Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag,  etc.) 
im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen 
A2  Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ 
A4  Interkommunale Abstimmung 
A8 a) Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess  
 b) „Klimawandelcheck“ in der Bauleitplanung 
 c) Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm 
Schutz vor Überwärmung 
H2 b) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung  
H3  Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse 
H8 a) Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden 
 b) Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude 
H10  Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen 
Minimierung der Auswirkungen durch Starkregen 
S2 d) Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Frei-
raumflächen 
S6  Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall

- 6 - 
V/0799/2019 
Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 1 
 
Maßnahmen, die dem Finanz - und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 1 zugeordnet sind (A n-
lage 3), bedürfen keine r zusätzlichen personellen und  nur geringen  finanziellen Aufwendungen für 
eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme und sind mit Beschluss zu dieser Vorlage vorzubereiten 
und zeitnah in die Umsetzung zu bringen. 
 
Die Kosten für die Maßnahme H3 (Anpassung des ÖPNV -Systems an Hitzeereignisse ) sowie S6 
(Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall ) werden durch die Stadtwerke Münster GmbH getr a-
gen und werden daher für die Stadt Münster nicht haushaltswirksam und in der Anlage 3 nur nach-
richtlich aufgeführt. 
 
Haushaltswirksame Ausgaben entstehen im Teil 1 des Handlungskonzeptes für begleitenden Unte r-
suchungen und Analysen sowie eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zum Themenfeld der Kl ima-
anpassung und des Klimawandels in Höhe von insgesamt 425.000 Euro für die Jah re 2020 bis 2030. 
Die weiteren Maßnahmen können mit vorhandenem Personal angegangen oder fortgesetzt werden. 
 
 
zu 3. 
 
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 - Teil 2 
 
In Teil 2 des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 für Münster sind die Maßnahmen aufg e-
nommen, für deren Umsetzung es zusätzlicher und weiterführender  politischer Entscheidungen b e-
darf. Die Entscheidungen sollen durch die Verwaltung in den entsprechenden Gremien vorbereitet 
werden, damit die Maßnahmen in den kommenden Jahren ebenfalls in Angriff genommen werden 
können. Die Maßnahmen zu Teil 2 sind im Handlungskonzept (Anlage 1) in der Spalte „gesonderter 
Beschluss erforderlich“ durch ein JA  gekennzeichnet. Die Beschreibung und Bewertung der Ma ß-
nahmen sind identisch aufgebaut wie für Teil 1 des Handlungskonzepts beschrieben (siehe oben). 
Tabelle 2 gibt einen Überblick über die 33 Maßnahmen inkl. Teilmaßnahmen. 
 
In Teil 2 sind Maßnahmen enthalten, die unter anderem zusätzliche Investitionen im Bereich der städ-
tischen Infrastruktur, Gebäude und Gewässer erfordern sowie einen zusätzlichen Personaleinsatz mit 
sich bringen. Darüber hinaus haben die Maßnahmen Auswirkungen auf den Erhalt der städtischen 
und privaten Grünflächen und Bäume in der Stadt sowie der Hitzevorsorge für Mensch und Natur. 
 
Generell gilt es, die bereits vorhandenen gesetzlichen Vorgaben bspw. gemäß Baugesetzbuch oder 
auch Landeswassergesetz im Sinne der Klimaa npassung besser im Verwaltungshandeln zu vera n-
kern und umzusetzen sowie eigene Standards für Münster zu entwickeln. Die Herausforderung wird 
sein, die Qualitäten im Bestand zu erhalten und besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu 
schützen. Im Zuge der fortschreitenden Nachverdichtung erfordert es Antworten auf die Fragen - wie 
viel Freiraum und wie viel öffentliche Grünfläche ein neues bzw. bereits etabliertes Baugebiet  benö-
tigt, und wo die Grenzen der Verdichtung sind. Parallel dazu kann Münster als Vorbild im Bereich von 
Neuplanungen vorangehen und innovative Ansätze zur Klimaanpassung fördern. Die erfolgreiche 
Umgestaltung der Oxford Kaserne hin zu einem klimaangepassten Wohn -Quartier setzt landes-, so-
wie bundesweit Standards und wird nun auch im R ahmen des Förderprogramms KommunalerKlima-
schutz.NRW als wegweisender Städtebau der Zukunft gefördert.

- 7 - 
V/0799/2019 
Tabelle 2:  Übersicht zu Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen, für deren Umsetzung jeweils ein politi-
scher Beschluss benötigt wird 
 
Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 2 
 
Maßnahmen, die dem Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 2 zugeordnet sind, b e-
dürfen einer zusätzlichen und weiterführenden politischen Entscheidung, da sie einerseits weitre i-
Teil-/ Maß-
nahme Maßnahmenname 
Allgemeine Übergreifende Maßnahmen 
A1 d) Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen 
 e) Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen 
A3  Warn- und Informationssystem 
A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen 
 b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom Amt für 
Mobilität und Tiefbau befindet 
 
A6 
A7 
 
c) 
 
a) 
b) 
Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen 
Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes 
Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes 
Schutz vor Waldbränden 
Schutz vor Überwärmung 
H1  Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude 
H2 a) 
 
Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schu-
len sowie sensible Bevölkerungsgruppen 
H4  Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen  
H5 
 
H6 
H7 
H9 
H11 
H12 
a) 
b) 
 
 
 
 
 
Beobachtung neuer Krankheitsbilder bei Menschen 
Beobachtung und Bekämpfung neuer Schädlinge an Pflanzen 
Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils 
Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen 
Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung 
Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie 
Sanierung des Aasees 
Anpassung an Trockenheit 
T1 a) Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts 
 
T2 
T3 
T4 
T5 
b) Trinkwassernotbrunnen  
Niederschlags- und Brauchwasserkonzept 
Trockenrisse und Klimafunktion von Böden  
Anpassung der Grünflächen  
Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume 
Minimierung der Auswirkungen durch Starkregen 
S1  Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln 
S2 
 
 
 
S3 
S4 
S5 
a) 
 
b) 
c) 
 
Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlung s-
raum 
Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen 
Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen  
Überflutungsangepasste Bauweisen 
Gewässerrenaturierung 
Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege 
Minimierung von Sturmschäden 
W1  Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden

- 8 - 
V/0799/2019 
chende Auswirkungen auf die Stadt haben können und andererseits teilweise zusätzliche Investiti o-
nen und personelle Ausstattungen bedingen (Anlage 4).  
 
Für die Bewältigung der Aufgaben aus dem Handlungskonzept - Teil 2 werden von 2021 bis 2030 
insgesamt 9 ,2 zusätzliche (mitunter zeitlich befristete)  Personalstellen von der Verwaltung für no t-
wendig erachtet. Der haushaltswirksame Kostenansatz der Maßnahmen in Teil 2 des Finanz- und 
Kostenplans in Höhe von ca. 11,8 Mio. Euro bis 2030 basiert auf den vorläufigen Schätzungen der 
jeweiligen Ämter bzw. der Maßnahmenträger und gibt den Rahmen der Kosten für Personal, Investit i-
on und Sachmittel wieder. Neben den hier veranschlagten Mitteln sind darüber hinaus in den einze l-
nen Etats der Ämter weitere vor allem investive und personelle Mittel für die Anpassung an den Kl i-
mawandel notwendig. Erst in der Vorbereitung der jeweiligen gesonderten Beschlussfassungen wird 
der Kostenrahmen konkretisiert werden können . Die Kosten können sich über Drittmittel (z.B. Fö r-
dermittel oder Gebührenfinanzierung) deutlich reduzieren.  
 
Hervorzuheben sind an dieser Stelle vor allem Maßnahmen, die durch das Amt für Mobilität und Tie f-
bau getragen werden, wie bspw.  
 A5 a - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen,  
 A5 b - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast der   
Stadt befindet, 
 H7   - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen, 
 H12 - Sanierung des Aasees sowie 
 S4   - Gewässerrenaturierung.  
 
In den genannten Maßnahmen sind zahlreiche einzelne bauliche Maßnahmen zusammengefasst, wie 
beispielsweise eine Kanalaufweitung oder ein Pumpwerk, wie es momentan zum Überflutungsschutz 
der Anlieger an der Kanalstraße gebaut wird (A5 a) oder Investitionen u.a. in die Kläranlageninfr a-
struktur (A5 b) oder verschiedenste bauliche Maßnahmen wie bspw. Regenwasserbewirtschaftung s-
anlagen im städtischen Einzugsgebiet der Aa oberhalb des Aasees, die eine nachhaltige und langfris-
tige Sanierung des Aasees zum Ziel haben (H12) oder die Fortführung und Intensivierung der G e-
wässerrenaturierung im Stadtgebiet (S4) sowie die Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen (H7) 
an Hitzebelastung bspw. durch Einsatz von Komponenten und Materialien mit einer geringen Wärme-
leit- und -speicherfähigkeit. Diese hoch investiven Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von mehre-
ren Hundert Millionen Euro können teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Z u-
wendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert werden. Eine klimaangepasste Planung 
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen ergibt sich bereits aus den aktuell geltenden wasserrechtlichen 
Anforderungen sowie dem aktuellen Stand der Technik. Vor diesem Hintergrund ist  eine trennscharfe 
Ausweisung der Kosten derzeit nicht möglich. Damit verbundene Investitions -, Personal- und Sach-
kosten werden daher im vorliegenden Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 als nicht quantifizie r-
bar in den Anlagen 1 und 4 aufgeführt.  In Vorbereitung der jeweiligen gesonderten Beschlussfassun-
gen zu den unterschiedlichen Maßnahmen werden die Konzepte und Ansätze konkretisiert und detail-
liert dargestellt werden. 
 
 
zu 4. 
 
Das vorgelegte Handlungskonzept ist bis 2030 angelegt und soll kontinuierlich umgesetzt werden, 
wobei neue Entwicklungen und Erkenntnisse in einem fortlaufenden Prozess berücksichtigt und ei n-
gebunden werden müssen. Das Konzept ist somit wie bereits oben angeführt nicht statisch, sondern 
als Grundlage für einen kontinuierlichen Prozess zu verstehen. 
 
Um die kontinuierliche Klimaanpassung der Stadt Münster zu dokumentieren und bewerten zu kö n-
nen, soll 2022 erstmalig ein Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes vorgelegt 
werden. Der Sachstandsbericht soll da nn alle zwei Jahre erfolgen, damit frühzeitig Änderungen der 
kommunalen Klimaanpassungspolitik eingeleitet werden können.

- 9 - 
V/0799/2019 
Schlussbetrachtung 
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anpassung an den Klimawandel für die Stadt Münster, 
trotz der guten Vorarbeiten in der Vergangenheit, eine große Herausforderung darstellt, die die Stadt 
nur gemeinsam mit allen Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Institutionen, Verbänden und natürlich den 
Bürgerinnen und Bürgern bewältigen kann. Dieser Prozess soll, wie auch  beim Klimaschutz, durch 
den Beirat für Klimaschutz begleitet werden, der auf diesem Weg durch seine Expertise grundsätzl i-
che und strategische Empfehlungen in Richtung der städtischen Politik beisteuern soll. In der Sitzung 
vom 17.  September 2019 ist dem B eirat für Klimaschutz das Handlungskonzept Klimaanpassung 
2030 vorgestellt und zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt worden. 
 
Nur mit vereinten Kräften kann das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 angegangen werden - 
und damit die langjährige, erfolgre iche Stadt-, Grün- und Freiraumentwicklung zum Erhalt der hohen 
Lebens- und Erlebnisqualität sowie hoher Umwelt - und Naturqualität in Münster fortgeführt und we i-
terentwickelt werden. 
 
Mit einem Kostenansatz von ca. 425.000 Euro bis 2030 könnten erste Maßnahmen zur Klimaanpas-
sung fortgeführt werden. Die Umsetzung des Handlungskonzepts Klimaanpassung ab dem Jahr 2021 
erfordert ein Jahresbudget von mehreren Mio. Euro für Investitionen in die städtische Infrastruktur, 
Gebäude, Gewässer sowie Grünstrukturen, die für den Schutz der Stadtgesellschaft und der Umwelt 
erforderlich sind. Neben den hier veranschlagten Mitteln sind darüber hinaus in den einzelnen Etats 
der Ämter weitere vor allem investive und personelle Mittel für die Anpassung an den Klimawandel im 
Rahmen mehrerer Hundert Mio. Euro notwendig, die in Vorbereitung weitergehender Beschlüsse 
noch zu konkretisieren sind. Es ist letztendlich unbestritten, dass die Kosten infolge des Klimawa n-
dels durch einen aktiven Klimaschutz und gezielte präventive Maß nahmen deutlich reduziert werden 
können. 
 
Hier ist zukünftig auch eine stärkere finanzielle Unterstützung auf Bundes - sowie Landesebene g e-
fragt. Die Verwaltung wird sich weiterhin aktiv bemühen, Fördermittel für die Umsetzung der Ma ß-
nahmen zu akquirieren, wie es z.B. bereits für die Personalstelle Klimaanpassung, das Förderprojekt 
KommunalerKlimaschutz.NRW sowie für zahlreiche Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern wie 
der Aa gelungen ist.  
 
Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an ihre Stadt ist hoch und der Wille, aktiv einen Beitrag zu 
leisten ist bei vielen vorhanden, wie das dauerhaft hohe Interesse an dem Themenfeld zeigt. Klim a-
schutz und Klimawandel gehören zu den bedeutendsten Herausforderungen unserer Gegenwart, wie 
auch der jüngste Bericht des Weltklimarats (IPCC) unterstreicht - bewältigen können wir sie nur durch 
entschlossenes Handeln. Daher gilt es, die Anstrengungen beim Klimaschutz der letzten Jahre fortzu-
führen und die Herausforderungen durch den Klimawandel auch als Chance zu begreifen , wie das 
Beispiel Oxford Kaserne zeigt, das dank innovativer Ansätze als Vorbild für eine gelungene Planung 
eines klimaresilienten Stadtquartiers mit hoher Lebensqualität über die Stadtgrenzen hinaus dient. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlage 1: Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster 
Anlage 2: Veränderungen der Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts zum Handlungs-
konzept  
Anlage 3: Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 1 
Anlage 4: Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 2

V_0799_2019_Anlage_3

3885 Zeichen

Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 1 Anlage 3 zu V/0799/2019
Allgemeine und übergreifende Maßnahmen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
A1 a) Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
b) Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der 
Maßnahmenumsetzung 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000
c)
Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. 
Temperatur, Niederschlag, etc.) im Stadtgebiet vor dem 
Hintergrund regionaler Entwicklungen
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
A2 Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000
A4 Interkommunale Abstimmung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
A8 a) Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im 
Planungsprozess 40.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
b) Klimawandelcheck in der Bauleitplanung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
c) Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt ca. 0,4 Mio. Euro 75.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000
Schutz vor Überwärmung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
H2 b) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze 
in der Verwaltung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse (Stadtwerke 
Münster) 15.000 15.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0
H8 a) Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
b) Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt ca. 0,03 Mio. Euro 15.000 15.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Minimierung der Auswirkungen von Starkregen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
S2 d) Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen 
Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
S6 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall 
(Stadtwerke Münster) 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000
Gesamt ca. 0,3 Mio. Euro 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000
Gesamt 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
113.000 73.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000
Finanzierung durch Gewinnausschüttung SWM (H3,S6)          0,3 Mio. Euro 38.000 38.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000
Gesamtkosten Handlungskonzept - Teil 1                           0,4 Mio. Euro 75.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000
Kosten €/JahrKosten €/Jahr
Gesamtkosten Handlungskonzept - Teil 1 inkl. SWM               0,7 Mio. Euro
Kosten in €/JahrKosten in €/Jahr
1

Aufteilung der Kosten nach Ämtern 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit             0,4 Mio. Euro 75.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000
Personalkosten                                                       0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Investitionskosten                                                    0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachmittel                                                             0,4 Mio. Euro 75.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000
Stadtwerke Münster                                                              0,3 Mio. Euro 38.000 38.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000
Personalkosten                                                       0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Investitionskosten                                                   0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Sachmittel                                                            0,3 Mio. Euro 38.000 38.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000
Kosten in €/Jahr
2

V_0799_2019_Anlage_1

69328 Zeichen

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
ALLGEMEINE UND ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN
A1 a)
Personalstelle 
„Klimawandelanpassung / -
management“
Aufgabe ist die dauerhafte und 
institutionalisierte Koordinierung der 
gesamtstädtischen Anstrengungen mit 
weiteren Aufgaben, wie:
- verwaltungsinterner Austausch
- Öffentlichkeitsarbeit
- Netzwerkarbeit
- Monitoring und Controlling: Es wird 
empfohlen, in regelmäßigen Abständen (ca. 
alle 3 oder 5 Jahre) einen Controlling- bzw. 
Monitoringbericht zu erstellen. 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
 - 0 € 0 € dauerhaft
Einrichtung der 
Stelle/ 
Arbeitsberichte / 
Jahresberichte
>10 Jahre erledigt erledigt
Wie mit Vorlage V/0141/2017/1 beschlossen 
wurden 1 1/2 Personalstellen zum 3. Quartal 2018 
eingerichtet (1 Stelle gefördert durch das BMU, 1/2 
Personalstelle dauerhaft). Ab August 2020 sind 
beide dauerhaft im Stellenplan eingestellt.
NEIN
b)
Begleitende 
Untersuchungen zur 
Koordinierung der 
Maßnahmenumsetzung
Vergabe von externen Gutachten und 
begleitenden Untersuchungen im Rahmen 
der Koordinierung der 
Maßnahmenumsetzungen
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
beteiligte Ämter 0 € 15.000 €/Jahr dauerhaft
Durchgeführte 
Untersuchungen/ 
beauftragte 
Gutachten
10 Jahre mittel kurzfristig
Die Managementstellen sind maßgeblich für die 
dauerhafte und institutionalisierte Koordinierung 
der gesamtstädtischen Anstrengungen mit 
Begleitung der Maßnahmenumsetzung zur 
Klimaanpassung der Stadt Münster. Als 
Evaluierungsgrundlage und ggf. zur 
Nachsteuerung von Maßnahmenumsetzungen, 
sollen begleitende Untersuchungen durchgeführt 
werden.
NEIN
c)
Aktualisierung und 
Bewertung wesentlicher 
Parameter (z.B. 
Temperatur, Niederschlag, 
etc.) im Stadtgebiet vor 
dem Hintergrund 
regionaler Entwicklungen
Beobachtung tatsächlich eintretender 
Klimaveränderungen im Münsteraner 
Stadtgebiet; Messgrößen u.a. Temperatur, 
Niederschlaghöhe und -intensität, 
Globalstrahlung, Windrichtung und -
geschwindigkeit. 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Lanuv, DWD, AG 
Klimatologie 
WWU
0 € 0 € dauerhaft
Maßgebliche 
Änderungen der 
Parameter in der 
Stadt vor dem 
Hintergrund 
großräumiger 
Entwicklungen 
(Trendbewertung)
10 Jahre mittel kurzfristig
Durch die Analyse bestehender Klimastationen 
bietet sich eine fortlaufende Erfassung und 
Auswertung der maßgeblichen Parameter im 
Stadtgebiet an. Der Betrieb und die Betreuung 
eigener Messstationen z.B. am Aasee  ist 
(perspektivisch) zu prüfen. Die Umsetzung der 
Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen.
NEIN
d)
Wiederholung von 
Messfahrten und 
Modellierungen
Die Fortschreibung der räumlichen 
stadtklimatischen Analysen durch 
Kalibrierung bzw. Validierung der 
vorliegenden Modelle sowie die Erstellung 
einer Klimafunktionskarte.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
AG Klimatologie 
WWU 0 €
50.000 € je 
Messkampag
ne / 
Modellvalidier
ung
5 - 10 
jährig
Maßgebliche 
Änderungen der 
Parameter in den 
städtischen 
Quartieren
<10 Jahre mittel kurzfristig
Die Anforderungen an räumliche Planungen sind 
aufgrund der Folgen des Klimawandels gestiegen 
und es bedarf einer aktuellen und detaillierten 
stadtklimatischen Bewertungsgrundlage. Dafür 
müssen in regelmäßigen Abständen neue 
Messungen sowie Kalibrierungen und 
Validierungen der vorhandenen Modelle  anhand 
der Messdaten durchgeführt werden. 
JA
e)
Erfassung der 
Auswirkungen von 
Extremwetterereignissen
Konzeption zur systematischen Erfassung 
der Auswirkungen von 
Extremwetterereignissen, mit 
standardisierter Dokumentation, Auswertung 
und Bewertung.  
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Feuerwehr, 
betroffene 
Dienststellen
0 € 15.000 € einmalig
Betroffene 
Stadtbereiche, 
Infrastrukturen, 
Straßenzüge
10 Jahre hoch kurzfristig
Die systematische Erfassung von 
Extremereignissen ermöglicht die Analyse von 
Schäden, hinsichtlich räumlicher und zeitlicher 
Ausprägung. Eine Evaluierung und evtl. 
Nachsteuerung von Maßnahmen/Handlungen 
werden dadurch zielgerichtet ermöglicht.
JA
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
1

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
A2 Öffentlichkeitsarbeit 
„Klimawandel in Münster“
Die Öffentlichkeitsarbeit verfolgt das Ziel 
über mögliche Folgen und Auswirkungen 
sowie Anpassungserfordernisse und 
–maßnahmen in der Stadt Münster zu 
informieren.
Besonderer Fokus liegt dabei auf einer 
Bewusstseinsbildung sowie einer 
Aktivierung der Bevölkerung (breite 
Öffentlichkeit, Hauseigentümer etc.), von 
Schulen und Vereinen sowie anderen 
Institutionen zur Mitwirkung bei der 
Umsetzung der Anpassungserfordernisse. 
Dazu gehören bspw. die bereits heute 
üblichen Hinweise zur Verhaltensvorsorge 
bei Hitze, zum Selbstschutz und zur 
Risikovorsorge gegenüber Starkregen und
Überflutungen, sowie Sturm oder auch 
(zukünftig) gegenüber neuen 
Krankheitserregern. Die Sensibilisierung 
hinsichtlich der Wirksamkeit von privaten 
Grünflächen für das Stadtklima, ist ein 
weiterer wichtiger Aspekt.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
Presse- und 
Informationsamt, 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Bauordnungsamt, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Feuerwehr, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, 
weitere Akteure 
außerhalb der 
Stadtverwaltung
0 € 20.000€/Jahr dauerhaft
Anzahl von 
Veröffentlichungen/ 
Anzahl von 
Seitenaufrufen/ 
Besucherzahlen Info-
Veranstaltungen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt 
Münster betreffen alle Bereiche des städtischen 
Lebens. Daher ist eine strukturierte und 
umfassende Öffentlichkeitsarbeit zwingend 
erforderlich. Hierbei werden Synergien aus dem 
Bereich Klimaschutz genutzt.
Bis einschließlich 07/2020  erfolgt eine 
Finanzierung von 10.000 €/Jahr  durch die 
Förderung des BMU.
NEIN
A3 Warn- und 
Informationssystem
Erarbeitung und Einführung eines 
zielgruppenorientierten sowie 
ereignisabhängigen Warn- und 
Informationssystems.
Ein wesentliches Ziel hierbei ist die 
Etablierung einer einheitlichen Ämter-
Informations- und Austauschplattform zur 
Verwendung im 
Katastrophenschutzmanagement für die 
Ämter des Krisenstabes. 
(Technische) Schnittstellen sind bspw.: 
- Starkregen: FEWIS, Freiwilligen 
Einsatzmanagement, Informationskanäle 
Bürgerschaft (s.a. S 1)
- Hochwasser: Weiterentwicklung der 
Hochwasserwarnung im Stadtgebiet (s.a. 
A2)
- Hitzewarnung als Bestandteil des 
Hitzeaktionsplans (s.a. H 2a))
- Sturm
- Trockenheit (s.a. T 1a))
- Aasee 24h-Messstation mit 
Interventionsmanagement (s.a. H 12)
- Ansteuerung von Infotafeln im Stadtgebiet
Feuerwehr
Personal- und 
Organisationsamt, 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit - 
Klenko, Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau, 
Stadtplanungsamt 
– 
Datenverarbeitung 
und Statistik, 
Presse- und 
Informationsamt, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Sportamt, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, 
DWD, citeq
0 € 80.000 € einmalig
Etablierung der 
Ämterinformationspl
attform und der 
technischen 
Schnittstellen / 
Datenquellen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Ein effizientes Warn- und Informationssystem 
ermöglicht den städtischen Dienststellen, 
Rettungsdienste, Gewerbetreibenden, 
Versorgungsträgern und der Bevölkerung eine 
gezieltere Wahl von angemessenen 
Vorsorgemaßnahmen gegenüber verschiedenen 
Extremwetterergeignissen. Inhalte und Bausteine 
des Warn- und Informationssystems sind im 
Rahmen eines kommunalen Konzepts fach- und 
zielgruppenspezifisch zu erarbeiten. 
JA
2

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
A4 Interkommunale 
Abstimmung
Regionales Akteursnetzwerk zur 
Klimawandelanpassung
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
Stadtplanungsamt
, Stadtregion 
Münster, 
Bezirksregierung 
Münster, 
Nachbarkommune
n, Nachbarkreise
0 € 0 € dauerhaft
Zustandekommen 
Akteursnetzwerk/ 
Häufigkeit des 
Informationsaustaus
ches
<10 Jahre mittel kurzfristig
Eine Abstimmung zu Informationen und 
Erfahrungen bei Vorsorge- und 
Anpassungsstrategien in regionalen 
Akteursnetzwerken ist empfehlenswert.
Hier sollen die vorhandenen Strukturen der 
Stadtregion Münster genutzt werden. 
Bis einschließlich 07/2020  erfolgt eine 
Finanzierung von 1.000 €/Jahr  durch die 
Förderung des BMU.
NEIN
A5 a)
Schutz und 
Vorsorgemaßnahmen 
an städtischen 
Infrastrukturen
Überprüfung und Sicherung des gesamten 
Stadtgebietes (städtische Infrastrukturen, 
Gebäude etc.)  gegenüber den Folgen des 
Klimawandels mit flächenspezifischer 
Herangehensweise
Teilprojekt 1: definieren der für die 
Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken
Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in 
Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen 
erstellen
Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur 
Risikosenkung aufstellen.
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Feuerwehr, 
Stadtplanungsamt
, Vermessungs- 
und Katasteramt, 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
nicht 
quantifizier
bar
nicht 
quantifizierba
r
dauerhaft Hektar überprüfte 
Fläche <50 Jahre hoch kurzfristig
Das Erstellen von Gutachten zur Risikobewertung 
und Sanierungskonzeption für Gebäude und 
Anlagen kritischer städtischer Infrastrukturen 
gegenüber den Folgen des Klimawandels 
(Starkregen, Hitze & Trockenheit) ist erforderlich.
Untersuchungsgegenstand ist das gesamte 
Stadtgebiet mit dem Ziel die kritischen Bereiche  
zu identifizieren. Als erste Orientierung gefährdeter 
Bereiche werden Erfahrungen aus bereits 
aufgetretenen Starkregen oder Hitzeperioden und 
die im Klimaanpassungskonzept erarbeitete Karte 
6 "Potentiell überflutete Flächen" herangezogen. 
Die Ergebnisse der einzelnen Gutachten werden 
zu einer Starkregenrisikokarte zusammengeführt. 
Erkenntnisse hieraus fließen in die 
Maßnahmenplanung und -umsetzung (wie bspw. 
Kanalaufweitung, Pumpwerk Kanalstraße etc.).
Die Umsetzungen der Mehraufwendungen können 
nicht ohne zusätzliches Personal geleistet werden.
Investive Maßnahmen werden teilweise durch 
Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und 
Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) 
mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und 
Zuordnung dieser Maßnahmen zum 
Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich.
JA
3

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
b)
Schutz und 
Vorsorgemaßnahmen an 
städtischer Infrastruktur, 
die sich in Baulast vom 
Amt für Mobilität und 
Tiefbau befindet 
Überprüfung der Auswirkungen und 
Ausmaße des Klimawandels und anderen 
Risiken auf die bestehenden technischen 
Anlagen und den Personaleinsatz des 
Amtes für Mobilität und Tiefbau (Anlagen, 
Straßeninfrastruktur; anlagenspezifische 
Herangehensweise).
Teilprojekt 1: definieren der für die 
Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken
Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in 
Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen 
erstellen
Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur 
Risikosenkung aufstellen.
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, Amt 
für Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
nicht 
quantifizier
bar
nicht 
quantifizierba
r
dauerhaft
Hektar überprüfte 
Fläche/ Anzahl der 
überprüfter Anlage
<50 Jahre mittel kurzfristig
Es sollen vor allem die betrieblichen Aspekte im 
Sinne einer Risikobetrachtung behandelt werden. 
Hierzu sollen risikobehaftete Bereiche erkannt, 
Handlungsfelder bestimmt und Erkenntnisse zur 
Risikominimierung erarbeitet werden.
Die Erkenntnisse, die für die bestehenden Anlagen 
gewonnen werden, können für die generelle 
Erhaltung und den Neubau im Weiteren 
angewendet werden wie bspw. Kläranlagen sowie 
hitzebeständige Straßenaufbauten (siehe H7). Die 
Belange anderer Ämter hinsichtlich städtischer 
Infrastruktur werden mitberücksichtigt. Die 
geschätzten Investitionskosten beziehen sich auf 
Maßnahmen zur Erhöhung der 
Widerstandsfähigkeit für Gebäude und Anlagen 
des Amtes 66. Eine genaue 
Maßnahmenidentifizierung kann erst innerhalb des 
Projektes bestimmt werden.
Die Umsetzungen der Mehraufwendungen sind 
nur mit zusätzlichem Personal möglich.
Investive Maßnahmen werden teilweise durch 
Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und 
Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) 
mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und 
Zuordnung dieser Maßnahmen zum 
Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich.
JA
c)
Schutz und 
Vorsorgemaßnahmen an 
kritischen Infrastrukturen
Überprüfung und Sicherung von Gebäuden  
und Anlagen kritischer Infrastrukturen 
(bspw. Krankenhäuser, Stromversorgung) 
gegenüber den Folgen des Klimawandels, 
v.a. hinsichtlich Starkregen und Sturm. 
(KRITIS: Schutz Kritischer Infrastrukturen im 
Rahmen des Katastrophenschutzes)
Feuerwehr
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtwerke 
Münster, 
Versorgungs-
unternehmen, 
Anlagen-betreiber, 
Krankenhäuser, 
Pflegeeinrichtunge
n, 
Rettungsdienste
0 €
1 Personal-
stelle, 20.000 
Sachmittel für 
kontinuierlich
e Sicherung 
städt. / 
öffentlicher 
Krit. 
Infrastruktur
dauerhaft Durchführung <10 Jahre hoch kurzfristig
Für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen 
an den Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine 
Vielzahl an Vorbereitungen erforderlich, da 
Gefahren bspw. durch Starkregen oder Sturm oft 
schwer vorhersehbar sind.
Die Maßnahme ist eine zielführende Ergänzung 
zur allg. Planung der Feuerwehr für die 
Sicherstellung krit. Infrastrukturen (KRITIS) im 
Katastrophenfall.
JA
4

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
A6
Prüfung und Anpassung 
des städtischen 
Baumbestandes
Prüfung und Anpassung des städtischen 
Baumbestandes gegenüber den 
Auswirkungen des Klimawandels.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Bevölkerung, 
Landwirte
0 €
75.000 € im 
ersten Jahr 
(Bestand)
75.000 € im 
ersten Jahr
(Neupflanzun
g)  
in den 
Folgejahren 
100.000€ 
gesamt 
(Bestand + 
Neupflanzun
g)
1 Ing.stelle 
zur 
Umsetzung 
der 
Maßnahm 
(E11)
dauerhaft
Baumscheibengröße
, Bäume/ Stellplatz-
Schlüssel,
Baumausfälle bei 
Starkwindereignisse
n
>10 Jahre hoch kurzfristig
Die Anzahl der Prüfbegehungen im Öffentlichen 
Grün und im Straßenraum sollte erhöht werden,  
um frühzeitig Baumschäden zu erkennen, die 
Verkehrssicherungspflicht zu wahren und 
Sturmschäden zu minimieren. Eine Anpassung 
soll auf Grundlage der Klimaartenmatrix für 
Stadtbaumarten und -sträucher durchgeführt 
werden.
Die Baumstandorte konkurrieren bereits heute mit 
sonstigen Nutzungsanforderungen (z.B. 
Leitungsbau, Sanierung/Neubau Verkehrsflächen). 
Ein Optimierungsprogramm für städtische 
Baumscheiben ist zu entwickeln. 
Die Neuanpflanzung von Bäumen im 
innerstädtischen Bereich ist weitgehend 
ausgereizt. Bei Neuplanungen wird auf ein 
angemessenes Maß an Neuanpflanzungen 
hingewirkt. Das Thema Bäume und Parkraum 
könnte in eine Grünsatzung integriert werden (z.B. 
Mindeststandards für Baumscheiben. 
Baumpflanzungen pro Anzahl Stellplätze etc., s.a. 
H 6). 
JA
A7 a)
Entwicklung eines 
klimastabilen 
Zukunftswaldes
Entwicklung eines klimaresilienten 
Forstbestands mit Pflanzung von 
Trockenheits- und hitzetolerante Baumarten 
und Schutz vor Schädlingen
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Untere 
Forstbehörde 
(Regionalforstamt 
Münster), Wald 
und Holz NRW ; 
Waldbesitzer
0 €
5.000 €/Jahr 
(Bestand),
50.000 €
(Neupflanzun
gen)
dauerhaft 
(Bestand), 
einmalig 
(Neupflan
zungen)
Höhe möglicher 
Sturmschäden (in 
Festmeter)
>10 Jahre hoch kurzfristig
Die Prüfung und Anpassung der Waldbestände 
der Stadt Münster bzw. der Stadtwerke Münster 
GmbH ist durch die Neupflanzung von trockenheits- 
und hitzetoleranten Baumarten bereits seit den 
90iger Jahren Bestandteil der 
Forstbetriebsplanung und ist fortzuführen und zu 
intensivieren. In den Privatwäldern sollte dies 
weiterhin Aufgabe der Forstbehörden sein.
Beratung und Förderung der privaten Waldbesitzer 
ist Aufgabe des Regionalforstamtes Münsterland 
bzw. freiberuflicher Consulter 
JA
b) Schutz vor Waldbränden
Vorsorge zum Schutz vor Waldbränden 
durch angepasste Waldstrukturen und 
Verbesserung der Einsatzfähigkeit 
Einsatzkräfte.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Feuerwehr, 
Untere 
Forstbehörde 
(Regionalforstamt 
Münster), Wald 
und Holz NRW, 
Waldbesitzer
0 € 2.000 €/Jahr dauerhaft
Anzahl der 
Waldbrände/ Anzahl 
der Beratungen von 
Privatwaldbesitzern
<10 Jahre hoch kurzfristig
Der Schutz vor Waldbränden ist zukünftig eine 
Daueraufgabe. Hier gilt es angepasste 
Waldstrukturen bzw. für die Rettungskräfte/ 
Feuerwehr benötigte Wege und Schneisen 
befahrbar/ offen zu halten.
Geeignete Fahrzeugtechnik ist bei der Feuerwehr 
vorgehalten und muss erhalten bleiben. 
Schulungen und Übungen für Einsätzkräfte 
müssen forciert werden. Luftunterstützung mit 
Wasserabwurfaußenlastbehältern werden beim 
Land gesehen. Entwicklungen europäischer 
Waldbrandprojekte sind zu beobachten.
JA
5

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
A8 a)
Konzeption zur 
Berücksichtigung von 
Klimaanpassung im 
Planungsprozess
Erarbeitung einer Konzeption gemäß 
Ratsbeschluss V/0141/2017/1, wie die 
Aussagen des Klimaanpassungskonzeptes 
bei allen zukünftigen Planungen im 
Abwägungsprozess Eingang finden.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtplanungsamt
0 € 40.000 € einmalig Vorlage einer 
Konzeption 10 Jahre hoch kurzfristig
Wichtige Aspekte bei der Erarbeitung der 
Konzeption sind bspw.die Aufnahme, Prüfung und 
Gewichtung von Klimaschutz- und 
Klimaanpassungskriterien in Wettbewerben und in 
allen weiteren Planungen; sowie die erhöhte 
Transparenz im Rahmen der Abwägungen. 
Ergebnisse der Konzeption sollen in den 
Maßnahmen A8 b) und c) mitberücksichtigt 
werden.
Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine 
Finanzierung von 5.000 € durch die Förderung des 
BMU.
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung 
erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Klima 
und Energie (Klenko) des Amts für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit 
dem Stadtplanungsamt.
NEIN
b) Klimawandelcheck in der 
Bauleitplanung
Bei der Aufstellung oder Änderung von 
verbindlichen Bauleitplänen sind bestimmte 
Fragestellungen und Standards für eine 
Klimaanpassung zu berücksichtigen. 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtplanungsamt
0 € 0 € dauerhaft
Anwendungshäufigk
eit, abgeleitete 
Anpassungen von 
Entwürfen und 
Planungen
10 Jahre hoch kurzfristig
Bei der Aufstellung und / oder Änderung von 
Bauleitplänen sind die Aspekte der 
Klimaanpassung in einem obligatorischen 
„Klimawandelcheck Bauleitplanung“ zu prüfen, 
abzuarbeiten und die entsprechenden Vorsorge- 
und Anpassungsmaßnahmen in den Bauleitplänen 
darzustellen bzw. festzusetzen. Ergebnisse der 
Konzeption aus A8 a) sollen mitberücksichtigt 
werden.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung 
erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Klima 
und Energie (Klenko) des Amts für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit 
dem Stadtplanungsamt.
NEIN
c) Vorsorgemaßnahmen 
Baulandprogramm
Überprüfen der Flächen des 
Baulandprogramms bzw. der vorbereitenden 
Bauleitplanung hinsichtlich potenzieller 
klimarelevanter Restriktionen
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Klenko
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, Amt 
für Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Bauordnungsamt, 
Stadtplanungsamt
, weitere Ämter
0 € 0 € dauerhaft
Prüfung der 
relevanten Belange 
der Klimaanpassung 
in der 
Bauleitplanung
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die Implementierung der Klimaanpassung in die 
Bauleitplanung ist gesetzlicher Auftrag. Im 
Rahmen der Vorbereitung der langfristigen 
Siedlungsentwicklung (Siedlungsentwicklungs-
flächenkonzepte) werden alle potenziellen - auch 
klimarelevanten - Restriktionen abgefragt und 
untersucht und im Rahmen der Abwägung 
entschieden. Beteiligung findet bspw. über 
Planungswerkstatt, Startgespräch, Scoping, etc. 
statt. Ergebnisse der Konzeption aus A8 a) sollen 
mitberücksichtigt werden.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung 
erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Klima 
und Energie (Klenko) des Amts für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit 
dem Stadtplanungsamt.
NEIN
6

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
SCHUTZ VOR ÜBERWÄRMUNG
H1
Bautechnische 
Schutzmaßnahmen für 
städtische Gebäude
Bautechnischen Maßnahmen zur 
Hitzevorsorge für städtische Gebäude 
(Schulen , Kitas, soziale Einrichtungen, 
Verwaltungsgebäude etc.)
Amt für 
Immobilienm
anagement
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für Schule 
und 
Weiterbildung, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Sportamt, BLB
0 €
0,5  Ing.stelle 
(sommerliche
r 
Wärmeschut
z), 
200.000 € 
Sachmittel für 
begl. 
Untersuchun
gen
3 Jahre 
(0,5 
Personals
telle),
einmalig 
(Sachmitt
el)
Anzahl bauliche 
Änderungen <50 Jahre hoch mittelfristig
Der sommerlicher Wärmeschutz dient einer 
verbesserten Hitzevorsorge städtischer Gebäude. 
Dieser entspricht bei der Mehrheit der städtischen 
Gebäude (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude) 
nicht den Anforderungen gem. DIN 4108-2 da es 
zum Errichtungszeitraum der Gebäude noch keine 
definierten Anforderungen an den sommerlichen 
Wärmeschutz gegeben hat. Mittlerweile hat es von 
einer Vielzahl der Einrichtungen Beschwerden 
wegen zu hoher Raumtemperaturen gegeben. Aus 
diesem Grund soll in einem ersten Schritt für alle 
Gebäude die rechnerische Überprüfung gem. DIN 
4108-2 mittels einer Simulation stattfinden (1/2 
Ingenieurstelle).
Zur Beurteilung des baulichen Wärmeschutzes ist 
anhand einer Bewertungsmatrix eine Gewichtung 
vorzunehmen um Gebäude, die einen dringenden 
Handlungsbedarf aufweisen, zu identifizieren und 
die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen in 
Abstimmung mit dem Hochbau zu steuern.
JA
H2 a)
Information und Beratung 
zur Hitzevorsorge für 
soziale und medizinische 
Einrichtungen, Schulen 
sowie sensible 
Bevölkerungsgruppen
Erstellung eines kommunalen 
Hitzeaktionsplans als Grundlage des 
Gesundheitsschutzes zur Hitzevorsorge für 
soziale und medizinische Einrichtungen, 
Schulen sowie sensible 
Bevölkerungsgruppen.
Gesundheits- 
und 
Veterinäramt
Presse- und 
Informationsamt, 
Amt für Schule 
und 
Weiterbildung, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Sportamt, Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit - 
Klenko, Pflege- 
und Betreuungs-
einrichtungen,IHK, 
Handwerks-
kammer, 
Landwirtschafts-
kammer, Ärzte, 
Apotheken 
0 €
0,5 
Personalstell
e (E11),
18.500 €/Jahr 
Sachmittel für 
ca. 5 Jahre,
5.000€ 
Sachmittel in 
den 
folgenden 
Jahren 
ca. 5 
Jahre für 
Bestands
einrichtun
gen, 
danach 
nur bei 
Neubau 
und 
jährlich 
Presseerk
lärung 
(Personal
stelle und 
Sachmitte
l),
dauerhaft 
(Sachmitt
el)
Anzahl 
Infoveranstaltungen 
und 
Veröffentlichungen, 
Pressemitteilungen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Zur Verbesserung des Schutzes der menschlichen 
Gesundheit insbesondere in sozialen und 
medizinischen Einrichtungen sowie sensibler 
Bevölkerungsgruppen ist ein kommunaler 
Hitzeaktionsplan aufzustellen. Für  verschiedene 
Institutionen ist ein Musternotfallplan zuerarbeiten, 
der bspw. den Pflegeeinrichtungen, Kitas und 
Grundschulen zur Unterstützung bei der Erstellung 
von Hitzenotfallplänen zur Verfügung gestellt 
werden kann. 
Weiterhin sind Informationen zur 
Verhaltensvorsorge bei extremer Hitze sowie zu 
baulichen Möglichkeiten zum Hitzeschutz zu 
forcieren. Bei Neu-/Umbau von Gebäuden ist im 
Rahmen der hygienisch/ gesundheitlichen 
Stellungnahme auch der vorgesehene Hitzeschutz 
zu prüfen.
JA
7

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
b)
Information und Beratung 
zur Hitzevorsorge für 
Arbeitsplätze in der 
Verwaltung
Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse 
in der Stadtverwaltung/ für die Mitarbeiter 
der Stadtverwaltung sowie in sonstigen 
öffentlichen Einrichtungen
Personal- 
und 
Organisation
samt - 
Arbeits- und 
Gesundheits-
schutz
Betriebsmedizin, 
alle städtischen 
Ämter
0 € 0 € dauerhaft
Anzahl 
durchgeführter Info-
Veranstaltungen, 
Schulungen, 
Beratungen/ 
Umsetzung 
angepasster 
Arbeitszeitmodelle/ 
Max. gemessene 
Innenraumtemperatu
ren an 
Arbeitsplätzen/ 
Anzahl 
hitzebedingter 
Dienstunfälle bzw. 
Ereignisse
<10 Jahre hoch kurzfristig
Grundsätzlich gelten die Regelungen der 
Arbeitsstättenverordnung. Für städtische 
Büroarbeitsplätze lassen sich die Regelungen der 
Arbeitsstättenverordnung nicht immer umsetzen, 
daher sind hier persönliche Maßnahmen der 
Verhaltensvorsorge nötig. 
Regelungen zum Sonnen - und Hitzeschutz für alle 
städtischen Außendienstmitarbeiter sind zu treffen 
(Verhaltensvorsorge und Gestaltung der 
Arbeitszeiten). 
Es entstehen zusätzlich ca 20.000 € Kosten pro 
Jahr für die Getränkeversorgung (Leitungswasser)
NEIN
H3
Anpassung des ÖPNV-
Systems an 
Hitzeereignisse
Anpassung des ÖPNV an zunehmend 
intensivere Hitzeereignisse zum Schutz von 
Fahrgästen und Fahrzeugführern.
Stadtwerke 
Münster
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, Amt 
für Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
RVM
0 €
1.000 
€/Baum(-
standort) 
bei ca. 30 
Bäumen, 
 
Kosten 
werden durch 
Stadtwerke 
Münster 
getragen
einmalig
Anteil ausreichend 
klimatisierter Busse 
am 
Gesamtbusbestand/ 
Anzahl beschatteter 
Haltestellen
>10 Jahre mittel kurzfristig
Entsprechend dem aktuellen Fahrzeugeinsatz im 
Stadtbusverkehr sind bereits heute fast alle 
Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Vor 
dem Hintergrund der weitergehenden 
Elektrifizierung der Stadtbusflotte werden alle 
heutigen Endhaltestelle von den Stadtwerken 
Münster im Hinblick auf die Beschattungssituation 
überprüft und bewertet (bzgl. der 
Batterieladeinfrastruktur und der 
Aufenthaltsqualität des Personals). Die Bedarfe 
einer zusätzlich erforderlichen Beschattung durch 
Baumpflanzungen werden anschließend mit dem 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
abgestimmt. 
Die Begrünung der Wartehallendächer wird zur 
Zeit von der Betreiberfirma geprüft. 
NEIN
8

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
H4
Sicherung ausreichender 
Flüssigkeitsversorgung für 
hilfsbedürftige und ältere 
Menschen
Sicherung ausreichender 
Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige 
und ältere Menschen bei andauernder Hitze 
Gesundheits- 
und 
Veterinäramt 
(Initiator)
Amt für Schule 
und 
Weiterbildung, 
Sozialamt, Amt für 
Kinder, 
Jugendliche und 
Familien, 
Sportamt, 
Stadtwerke 
Münster - 
Trinkwasserversor
gung, IHK, 
Wirtschaftsförderu
ng GmbH, 
Einzelhandelsverb
and, 
Gastronomieverba
nd, Ärzte, 
Apotheken, 
Pflegedienste, 
freie 
Wohlfahrtspflege, 
bürgerschaftliche 
Netzwerke in den 
Stadtteilen
0 € 10.000 €/Jahr dauerhaft
Anzahl Trinkpaten/ 
Anzahl 
teilnehmender 
Geschäfte und 
Gastronomiebetrieb
e/
Anzahl öffentlicher 
Trinkwasserentnahm
estellen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Zur Sicherung ausreichender 
Trinkwasserversorgung sind verschiedene 
Aktivitäten zielführend und sollten dauerhaft 
eingerichtet werden, wie z.B.:
- Trinkpaten für ältere Menschen anwerben und 
ein Netzwerk aufbauen (Sozialverbände und 
Quartiersmanagement). 
- Weitere Bereitsteller (Einzelhandel, Gastronomie, 
Hotels) von Trinkwasser anwerben (bspw. refill 
Münster). 
- Neue Financiers zur Aufstellung von öffentlichen 
Trinkwasserbrunnen/-Spendern anwerben. 
- An bereits vorhandenen öffentlichen Brunnen wie 
z.B. Lamberti sowie in Schwimmbädern, 
Sporthallen und Schulen die Möglichkeit einer 
Trinkwasserentnahmestelle prüfen und einrichten. 
- Auf der städtischen Homepage eine Übersicht 
mit allen öffentlich zugänglichen 
Trinkwasserstellen/Anbietern einstellen.
JA
H5 a)
Beobachtung neuer 
Krankheitsbilder bei 
Menschen
Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird 
mit neuen Krankheitsbildern, vor allem 
durch die Einwanderung von 
Krankheitserregern und Schädlingen für 
Menschen, Tiere und Pflanzen gerechnet. 
Neben direkten Erkrankungen der 
Bevölkerung infolge des Klimawandels 
(Hitzeerkrankungen) sollten auch sekundäre 
Krankheitsbilder infolge von Insekten, 
Pilzen,  etc. durch ein Monitoringsystem 
erfasst werden.
Gesundheits- 
und 
Veterinäramt
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Krankenhäuser, 
Krankenkassen
0 € 1.000 €/Jahr dauerhaft
Etablierung 
entsprechender 
Beobachtungs- und 
Vorsorgesysteme
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die Einrichtung eines Monitoringsystems für neue 
Krankheitserreger, krankheits- oder 
allergieverursachende Pflanzen, sowie die 
Sensibilisierung niedergelassener Ärzte, Kliniken 
und Labore stellen eine wichtige Ergänzung zum 
Gesundheitsschutz dar und sollten daher 
umgesetzt werden.  Ferner müssen  
Vorsorgeempfehlungen zu neuen 
Krankheitsbildern über Informationsangebote und 
Pressemitteilungen der Öffentlichkeit zur 
Verfügung gestellt werden.  
JA
b)
Beobachtung und 
Bekämpfung neuer 
Schädlinge an Pflanzen
Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird 
mit der Einwanderung und räumlichen 
Ausbreitung von Schädlingen an Pflanzen 
gerechnet. Es erfolgt ein Monitoring zum 
räumlichen und zeitlichen Auftreten von 
Schädlingen an Pflanzen, sowie dem 
Auftreten von allergienverursachender Flora 
und Fauna (bspw. Riesenbärenklau und 
Eichenprozessionsspinner).
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Gesundheits- und 
Veterinäramt, 
Baum- und 
Waldbesitzer, 
Landwirtschaftska
mmer
0 €
150.000 
€/Jahr 
(Eichen-
prozessions-
spinner 
(EPS))
dauerhaft
Etablierung 
entsprechender 
Beobachtungs- und 
Vorsorgesysteme 
(v.a. bei EPS)
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die vergangenen Jahre haben bereits gezeigt, 
dass die heimische Natur zunehmend unter neuen 
Schadorganismen infolge des Klimawandels zu 
leiden hat und entsprechende Gegenmaßnahmen 
erforderlich sind. Hier bedarf es neben dem 
Monitoring und der Bekämpfung von Schädlingen 
auch einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit (z.B. 
Eichenprozessionsspinner (EPS)).
JA
9

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
H6 Sicherung und Erhöhung 
des Grünflächenanteils
Sicherung und Erhöhung des 
Grünflächenanteils mit Optimierung und 
Schaffung von Klimaoasen im öffentlichen 
Bereich.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Bauordnungsamt, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, Amt 
für 
Immobilienmanag
ement
0 €
 175.000 € 
(Fortschreibu
ng 
Grünordnung
)
einmalig
Grünfläche in m², 
Fortschreibung 
Grünordnung
<10 Jahre hoch kurzfristig
Im Zuge sich wandelnder Anforderungen an die 
Stadt Münster, sowie im Zeichen von Wachstum 
und Flächenknappheit stellt die Grünordnung mit 
ihren durch Grünzüge und Grünringe 
gekennzeichneten Grundprinzipien ein 
unverzichtbares  Fundament dar. Dies gilt es 
vorrangig zu sichern.
Sinnvolle teilräumliche Ergänzungen und 
Vertiefungen können sich insbesondere in den 
durch besondere städtebauliche 
Entwicklungsschwerpunkte gekennzeichneten 
Bereichen ergeben. Die Fortschreibung der 
Gründordnung kann durch weitere 
Fragestellungen thematisch ergänzt werden.
Ebenso ist im Rahmen der wachsenden Stadt die 
Einführung neuer, das innerstädtische Grün 
fördernder Instrumente, z.B. 
Grüngestaltungssatzung zu prüfen. Zudem sind für 
neue Baugebiete Standards für eine ausreichende 
Begrünung zu definieren. z.B. Stadtteilparks bei 
größeren Wohnbauentwicklungen. Städtische 
Klimaoasen sind auch durch die Verbindung von  
Grünelementen und Wasser in Form von 
Wasserspielplätzen im Öffentlichen Raum zu 
fördern (bspw. Südpark Sanierung)
JA
H7 Prüfung und Anpassung 
von Verkehrsflächen
Gestaltung von Straßen und Stellplätzen / 
Begrünung von Stellplätzen
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
nicht 
quantifizier
bar
nicht 
quantifizierba
r
dauerhaft Anzahl angepasster 
Verkehrsflächen dauerhaft mittel mittelfristig
Die Dimensionierung der Verkehrsflächen sollte 
auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt 
werden (Berücksichtigung bei Neubau, ggf. 
Rückbau bei Sanierung). Beim Neubau von 
Verkehrsflächen sind Komponenten und 
Materialien mit einer geringen Wärmeleit- und -
speicherfähigkeit und einer höheren 
Durchlässigkeit (dies vor allem auf Park- und 
Stellplätzen) auszuwählen. Bei der Auswahl von 
Farbgebung und Material sind hellere Oberflächen, 
bspw. durch Beimischungen in bituminösen 
Fahrbahndecken zu schaffen,
da sie weniger Hitze speichern.
Öffentliche Freiflächen, Park- und Stellplätze sind 
stärker zu begrünen. Die Begrünung von 
Stellplätzen an öffentlichen Einrichtungen sollten 
dabei Vorbildcharakter aufweisen.
Die Prüfung bzw. erste Erkenntnisse zur 
Anwendung von anderen Materialien wird im 
Rahmen von A5 b) erfolgen. Daraufhin können die 
Qualitätsstandards angepasst werden. 
Investive Maßnahmen werden teilweise durch 
Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und 
Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) 
mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und 
Zuordnung dieser Maßnahmen zum 
Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich.
JA
10

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
H8 a)
Information und Beratung 
bei Neubau von 
Gebäuden
Information und Beratung zur Hitzevorsorge 
durch Optimierung von Gebäuden bei 
Neubau  
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Bauordnungsamt, 
Amt für 
Immobilienmanag
ement, 
Architektenkamme
r NRW
0 € 0 € dauerhaft
Anzahl angepasster 
Entwürfe/ Anzahl 
(erfolgreicher) 
Beratungsgespräche
/ Modellvorhaben
<10 Jahre mittel mittelfristig
Die Beratung privater Bauherren muss die 
klimarelevanten Aspekte der baulichen 
Gestaltungsmöglichkeiten mit höherer Gewichtung 
in den Beratungsangeboten berücksichtigen, 
bspw. die Anordnung der Gebäudekörper, 
Verschattungselemente, Baumaterialien, 
Farbgestaltung, etc.. Dazu ist die  Erstellung eines 
Gestaltungs- / Maßnahmenhandbuches, ggf. auch 
in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer 
Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Die Umsetzung 
der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen 
Ressourcen. Die Koordination der 
Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die 
Koordinierungsstelle für Klima und Energie 
(Klenko) des Amts für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem 
Bauordnungsamt.
NEIN
b) Optimierung bei Neubau 
städtischer Gebäude
Gestaltung städtischer Gebäude mit 
Vorbildcharakter hinsichtlich der baulichen 
Hitzevorsorge.
Amt für 
Immobilienm
anagement
Bauordnungsamt 0 € 0 € einmalig
Anzahl angepasster 
Entwürfe/ Anzahl 
(erfolgreicher) 
Beratungsgespräche
/ Modellvorhaben
<10 Jahre mittel kurzfristig
Die Gebäudeleitlinien sind im Hinblick auf die 
Problematik des sommerlichen Wärmeschutzes 
mit dem Ziel zu prüfen, eine ökologische 
nachhaltige Planung, die den Energie-/ 
Stromverbrauch für Kühlsysteme auf ein Minimum 
reduziert, umzusetzen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
NEIN
H9 Dach-, Fassaden- und 
Innenhofbegrünung
Erarbeitung einer strategischen Konzeption 
zu Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden 
(s.a. H 6 und S 2a)).  
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Bauordnungsamt, 
Presse- und 
Informationsamt, 
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Wirtschaftsförderu
ng GmbH
0 €
10.000 € 
(Konzeption) 
100.000 
€/Jahr 
(Förderprogr
amm)
dauerhaft
Modellvorhaben/ 
Anzahl bewilligter 
Förderanträge/ 
Begrünte Gebäude 
in m²
<10 Jahre hoch kurzfristig
Eine strategische Konzeption zu 
Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden ist zu 
erarbeitern, die  die Elemente des "Fördern und 
Forderns" aufgreift, um die Realisierung im 
Bestand und Neubau voranzubringen. Neben der 
zielgruppenspezifischen Öffentlichkeitsarbeit und 
den Begrünungen von öffentlichen Gebäuden mit 
Vorbildcharakter, ist als weiterer wichtiger 
Bestandteil der Strategie ein Förderprogramm zu 
prüfen und anzustreben. Das Förderprogramm 
könnte um ein Förderschwerpunkt  "Grün in 
Gewerbegebieten" ergänzt werden. Festsetzungen 
sind in Bebauungsplänen als fester Bestandteil zu 
verankern.
JA
H10
Freihalten von Luftleit-, 
Frischluft- und 
Kaltluftleitbahnen
Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und 
Kaltluftleitbahnen von Bebauung, höheren 
und dichteren Vegetationssstrukturen mit 
evtl. vertiefender Betrachtung (anhand von 
Modellen)
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Stadtplanungsamt 0 € 0 € dauerhaft
Freihaltung der 
vorhandenen Luftleit-
, Frischluft- und 
Kaltluftleitbahnen
<10 Jahre hoch kurzfristig
Über Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftbahnen wird 
dem Siedlungsraum kühle bzw. unbelastete Luft 
zugeführt. Der hohe Klimakomfort der Stadt basiert 
nicht zuletzt auf den Erhalt dieses Systems. Im 
Hinblick auf den Klimawandel ist dieses System 
weiterhin zuverfolgen und muss vor funktionalen 
Einschränkungen bewahrt werden. Die 
Grünordnung bietet hierfür den Rahmen. Verluste 
sind das Ergebnis einer anderen Priorisierung in 
der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
NEIN
11

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
H11 Gesamtstädtische 
Nachverdichtungsstrategie
Die Stadt Münster hat mit der Festlegung 
des Raumfunktionalenkonzepts und der 
Grünordnung bereits einen wesentlichen 
Beitrag zur Erhaltung des Klimakomforts in 
der Stadt geleistet. Zur Zeit steht die Stadt 
vor der Herausforderung, Wohnraum für die 
wachsende Bevölkerung zu schaffen. Die 
Entwicklungsperspektiven und -ziele der 
künftigen Siedlungstruktur sollten sich dabei 
auch an den stadtklimatischen 
Rahmenbedingungen orientieren. 
Zukünftige Fragestellung: Wieviel Freiraum 
und wieviel öffentliche Grünfläche benötigt 
ein neues bzw. bereits etabliertes 
Baugebiet? Wo sind die Grenzen der 
Verdichtung?
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für 
Immobilienmanag
ement, 
Bauordnungsamt, 
Stadtplanungsamt 
0 € 50.000 € einmalig Erstellung des 
Konzeptes <10 Jahre hoch mittelfristig
Es soll ein Konzept für die Stadt entwickelt 
werden, wie mit Nachverdichtung unter 
Berücksichtigung des Klimawandels in Zukunft 
strategisch umgegangen werden soll. 
Die Koordination der Maßnahmenumsetzung 
erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Klima 
und Energie (Klenko) des Amts für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit 
dem Stadtplanungsamt.
JA
H12 Sanierung des Aasees
Unter Einbeziehung der klimatischen 
Fragestellungen ist dringend ein Konzept für 
eine Sanierung des Aasees zu entwickeln. 
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, Amt 
für 
Immobilienmanag
ement
nicht 
quantifizier
bar
nicht 
quantifizierba
r
dauerhaft
Über-/Unterschreiten 
kritische Grenzwerte 
unterschiedlicher 
Gewässergüteparam
eter (Grenzwerte 
aus Gutachten Prof. 
Dr. Dr. Borchardt 
2018/2019)
<10 Jahre hoch kurzfristig
Für den Aasee wird aktuell ein Gutachten durch 
Prof. Dr. Dr. Borchardt aufgestellt. Das Gutachten 
besteht aus einer Ursachenanalyse und einem 
Konzept für kurz-, mittel- und langfristige 
Maßnahmen und wird bis zum Ende des Jahres 
2019 fertiggestellt. Die ersten kurzfristigen 
Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr werden 
aktuell bereits (baulich) umgesetzt bzw. sind fertig 
gestellt, mittelfristige Maßnahmen befinden sich in 
der Planung. Je nach Maßnahme sind die 
notwendigen Kosten und Personalkapazitäten zu 
berücksichtigen. Die Maßnahmen umschließen 
das gesamte Einzugsgebiet der Aa flussaufwärts. 
Die Aasee 24h-Messstation mit Interventions-
management ist der Maßnahme A3 zugeordnet.
Darüberhinaus werden im Rahmen der 
Gesundheitsvorsorge bei sportlichen Aktivitäten 
auf und am Aasee die Gehalte an Cyanobakterien 
gemessen, inkl. hygienischer Bewertung von 
Geruchsproblemen.
Investive Maßnahmen (bspw. Regenwasser-
bewirtschaftungsanlagen im städt. Einzugsgebiet) 
werden teilweise durch Abwassergebühren, 
Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des 
Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine 
finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser 
Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
JA
12

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
ANPASSUNG AN TROCKENHEIT
T1 a)
Umsetzung und 
Fortschreibung des 
Wasserversorgungskonze
pts
Die Trinkwasserversorgung der Stadt wird 
über das Wasserversorgungskonzept 
sichergestellt.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Stadtwerke 
Münster, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, 
Feuerwehr, 
Presse- und 
Informationsamt, 
Landwirtschaftska
mmer, 
Wirtschaftsförderu
ng, 
Handwerkskamme
r
0 €
15.000 € 
(Kosten 
städtisches 
GWM)
einmalig
Höhe des 
Wasserverbrauchs/ 
Ausreichende 
Wasserversorgung, 
Entwicklung 
Grundwasserstände
6 Jahre hoch kurzfristig
Die Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der 
Trinkwasserversorgung sind im 
Wasserversorgungskonzept dargestellt und dieses 
ist gemäß Landeswassergesetz alle 6 Jahre 
fortzuschreiben. Es beinhaltet kurzfristige und 
langfristige Maßnahmen der dezentralen und 
öffentlichen Trinwasserversorgung. Von 
besonderer klimarelevanter Bedeutung sind dabei 
die Maßnahmen "Dipolkonzept" der Stadtwerke 
Münster und die Überprüfung von 
überflutungsangepasster Bauweisen von 
dezentralen (Eigen-) und zentralen 
Wasserversorgungsanlagen. Das städtische 
Grundwassermonitoring (GWM) ist vor dem 
Hintergrund des Klimawandels auszuwerten und 
ggf. anzupassen.
JA
b) Trinkwassernotbrunnen 
Vervollständigung der Versorgung durch 
Trinkwassernotbrunnen mit 
flächendeckender (Neu-)Anlage, sowie der 
Sicherung der Qualität und Fördermenge. 
Feuerwehr
Stadtwerke 
Münster, 
Gesundheits- und 
Veterinäramt, Amt 
für Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
0 €
0,5 
Personalstell
e, 
20.000 
Sachmittel für 
technische 
Aufrüstung/ 
Sicherstellun
g
dauerhaft
Anzahl bzw. 
Fördermenge der 
Trinkwassernotbrunn
en
<10 Jahre hoch mittelfristig
Die Stadt Münster verfügt derzeit nicht über eine 
ausreichende Anzahl an Trinkwassernotbrunnen. 
Eine Konzeption in welchem Rahmen eine 
Versorgung über Trinkwassernotbrunnen 
notwendig ist, ist zu entwickeln. Die 
Versorgungsdichte ist sukkzessive zu erhöhen. 
JA
T2 Niederschlags- und 
Brauchwasserkonzept
Konzept zur Erschließung alternativer 
Wasserquellen für die Beregnung/ 
Bewässerung von Grünflächen, 
Sportflächen und Gärten, und zu Spül- und 
Reinigungszwecken in Haushalten und 
Gewerbe oder für die Kühlung. 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Stadtwerke 
Münster,Landwirts
chaftskammer, 
Handwerkskamme
r, IHK
0 € 15.000 € einmalig
Anteil Regen- und 
Brauchwassernutzun
g am 
Gesamtwasserverbr
auch
<10 Jahre mittel langfristig
Ausgeprägte Trocken- und Hitzephasen haben 
Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Stadtgrüns. 
Ohne ausreichendes Wasserdargebot können 
Grünflächen nur bedingt ihre positive Klimawirkung 
entfalten. Ein Zusammenspiel von Grün- und 
Entwässerungsplanung kann sinnvoll sein, um 
nachhaltig die Bewässerung von Grünflächen auch 
in Hitzeperioden sicherzustellen. Dazu ist ein 
Konzept zuerarbeiten, das auch die Niederschlags- 
und Brauchwassernutzung in Haushalten, 
Gewerbe und für die Raumkühlung aufzeigt.
JA
13

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
T3 Trockenrisse und 
Klimafunktion von Böden  
Konzept zur Klimafunktion von Böden und 
Information zu Trockenrissen in Münster. 
Funktionsfähige Böden können 
insbesondere wegen ihrer 
Wasserspeicherfähigkeit zur Verminderung 
bestimmter Folgen des Klimawandels 
beitragen, wie des im Sommer 
zunehmenden Hitzestaueffekts in urbanen 
Räumen. Durch Zurückhaltung von 
Niederschlagswasser in der Fläche 
vermindern sie die Auswirkungen 
veränderter Niederschlagsmengen und 
jahreszeitlicher Verteilung auf den 
Wasserhaushalt von Grundwasser und 
Oberflächengewässern.
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
0 € 30.000 € einmalig Durchführung <10 Jahre hoch mittelfristig
Wie die Klimafunktion von Böden im Stadtgebiet  
zu erhalten und funktionale Einschränkungen  zu 
vermeiden und zu mindern sind, ist konzeptionell 
zu erabeiten. 
Trockenrisse in verschiedenen Bereichen des 
Stadtgebietes sind verstärkt in den 
zurückliegenden Trockenperioden aufgetreten.
In Münster betrifft dies Bereiche mit 
Mergelvorkommen. Diese Bereiche sind im 
Rahmen einer vertiefenden Untersuchung 
hinsichtlich der Gefahr von verstärkten 
Bodenbewegungen zu untersuchen und Hinweise 
zur Anpassung des vorhandenen und ggfl. neuen 
Gebäudebestandes sind zuerarbeiten. 
JA
T4 Anpassung der 
Grünflächen
Städtisches Grün durch Pflege und 
Gestaltung vor Trockenheit schützen
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Sportamt
0 €
100.000 
€/Jahr
3 
Personalstell
en
in der 
Grünflächenu
nterhaltung, 
Bezirke 
(Gärtner/E6)
dauerhaft Anzahl sanierter 
Grünflächen <10 Jahre hoch kurzfristig
Im Rahmen der Anpassung des städtischen Grüns 
an Trockenheit durch Pflege und Gestaltung 
sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Eine Bewässerung von Grünanlagen in 
Trockenzeiten zur Sicherung der klimawirksamen 
Funktionen erscheint, auch unter Einsatz von 
Brauchwasser nur in (repräsentativen) Einzelfällen 
möglich.
- Die Bemühungen bei den Versuchen und der 
Auswahl von Baumarten, die langfristig Erfolg 
versprechen, sind fortzuführen.
- Durch Versuchspflanzungen können 
entsprechende Erfahrungen gesammelt werden.
- Eine (bauliche und gestalterische) Anpassung 
der Grünflächen bietet sich an, wenn diese in 
anstehende Sanierungs- oder 
Neugestaltungsmaßnahmen integriert wird.
- Eine höhere Vielfalt an Arten und Sorten soll bei 
künftigen Pflanzungen berücksichtigt werden.
- Gräften und Teiche sind gegenüber 
Austrocknung und verstärktem Algenwachstum zu 
prüfen und anzupassen
JA
14

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
T5
Schutz klimasensibler 
Tierarten und 
Lebensräume
Stärkung des Biotopverbundsystems
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit - Untere 
Naturschutz
behörde
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit - 
Untere 
Wassersbehörde;  
Bezirksregierung 
Münster; 
Landwirte; LANUV 
NRW
0 €
25.000 € 
(Monitoringko
nzept), 
5.000 €/Jahr 
(zusätzl. 
Erhebungen)
einmalig 
(Erstellun
g 
Monitorin
gkonzept)
, 
dauerhaft 
(zusätzl. 
Erhebung
en)
langfristiger Erhalt 
der Feuchtgebiete <10 Jahre mittel kurzfristig
Lebensräume klimasensibler Tierarten mit 
besonderem Handlungsbedarf sollten identifiziert 
und langfristig über Schutzgebietsausweisungen 
gesichert werden. Um die Vielzahl der zu 
betrachtenden Arten einzuschränken, soll der 
Fokus auf den Arten liegen, die vom LANUV NRW 
als planungsrelevant eingestuft sind. Falls diese 
Arten in bereits vorhandenen Schutzgebieten oder 
dem Biotopverbundsystem vorkommen, sind sie 
als seltene / gefährdete Zielarten aufzunehmen, 
für die die Stadt Münster eine besondere 
Verantwortung trägt. Zur Beobachtung der 
Bestandsentwicklung soll ein Monitoringkonzept 
für festgelegte Biotoptypen in Feuchtgebieten 
erarbeitet und umgesetzt werden, das durch 
zusätzlich Erhebungen ergänzt werden soll.
JA
MINIMIERUNG DER AUSWIRKUNGEN VON STARKREGEN
S1
Einsatzfähigkeit der 
Einsatzkräfte 
weiterentwickeln
Anpassung der Einsatzpläne und 
(technischen) Ausrüstung der 
Rettungskräfte an neue Erkenntnisse zur 
Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Feuerwehr
Personal- und 
Organisationsamt, 
THW, DLRG, 
HiORGs, WF 
BASF, Land NRW 
(IdF) etc.
0 € 12.500 €/Jahr dauerhaft
Durchgeführte bzw. 
besuchte 
Fortbildungsveranst
altungen/ 
Anschaffung 
technischer 
Ausrüstung
<10 Jahre hoch kurzfristig
Die Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte ist durch die 
Umsetzung der Teilmaßnahmen gegenüber 
Extremwetterereignissen zu optimieren:
 - Hochleistungspumpen des Land NRW, THW 
und DLRG werden über Leitstelle eingebunden, 
 - Entwicklung eines Konzepts zur 
Wiederherstellung des 
Feuerwehrvorbehaltsnetzes, 
 - Erweiterung der Notrufabfragekapazitäten, 
 - Georeferenzierte Einsatzeröffnung möglich 
sowie anschließende Disposition, 
 - Schulungen und Übungen  z. B. 
Sandsackverbau, 
 - Verbesserung der Resilienz der Einsatzkräfte 
(z.B. Sicherung des eigenen Wohnraumes in 
prognostiven Überflutungsbereichen),
 - Einsatzfähigkeit Freiwillige Feuerwehr,
 - Redundante Schutzkleidung für lang anhaltende 
Einsätze
Der hier aufgeführte Kostenansatz ist für laufende 
Kosten zu Sandsacklogistik, 
Schulungsmaßnahmen, Vorhaltung im 
Logistiklager und für die Erweiterung des 
Logistiklagers vorgesehen. Der Haushaltsansatz 
für das Logistiklager des IVPlanes (1,85 Mio €) ist 
zu erweitern und auf 2020 festzulegen. 
Kernfunktion des Logistiklagers ist die 
Materiallagerung & Bereitstellung für Sonderlagen. 
JA
15

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
S2 a)
Wassersensible 
Stadtentwicklung: 
Verbesserung des 
Niederschlagsrückhalts im 
Siedlungsraum
Verbesserung des Niederschlagsrückhalts 
im Siedlungsraum durch Retention, 
Zwischenspeicherung und Versickerung von 
Niederschlagswasser wie bspw. 
Dachbegrünungen, Versickerungsmulden 
und Regenrückhaltebecken (Teilmaßnahme 
der wassersensiblen Stadtentwicklung)
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Bauordnungsamt, 
Wasser- und 
Bodenverbände
0 €
1 Ing.-Stelle / 
Jahr für 
wassersensib
le 
Stadtgestaltu
ng
dauerhaft
Verhältnis 
wassersensibler 
Maßnahmen zu 
Gesamtmaßnahmen
dauerhaft hoch kurzfristig
Bei neuen Flächen/ Baugebieten werden 
Maßnahmen zur Retention, Zwischenspeicherung 
und Versickerung von Niederschlagswasser wie 
bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden 
und Regenrückhaltebecken in einen neuen 
Standard überführt. Durch detaillierte 
Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. 
Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren 
und Steuern. 
Erforderlich ist  eine sehr frühzeitige, integrierte 
Abstimmung der jeweiligen Bedarfe.
Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches 
Personal nicht geleistet werden.
JA
b)
Wassersensible 
Stadtentwicklung: 
Multifunktionale Flächen
Das Prinzip der „multifunktionalen 
Flächennutzung“ sieht vor, dass Freiflächen 
mit einer ursprünglich anderen Nutzung (z. 
B. öffentliche Parkplätze, Sportanlagen, 
Grünflächen etc.) im Ausnahmefall eines 
Starkregenereignisses für kurze Zeit gezielt 
geflutet werden. (Teilmaßnahme der 
wassersensiblen Stadtentwicklung)
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Stadtplanungsamt
0 € siehe S2 a) dauerhaft
Verhältnis 
wassersensibler 
Maßnahmen zu 
Gesamtmaßnahmen
dauerhaft hoch mittelfristig
In Bezug auf multifunktionale Flächen ist eine 
gemeinsame Vorgehensweise für die Stadt 
Münster abzustimmen und als Standard 
festzusetzen. Eine multifunktionelle Nutzung ist 
insbesondere vor dem Hintergrund der geringen 
(Frei-)flächenverfügbarkeit unabdingbar. Hierbei 
sind Kriterien festzulegen, die multifunktionale 
Flächen in Münster unbedingt erfüllen müssen, 
damit diese realisiert werden. Ein Kriterium könnte 
z.B. sein, bei welchem Regenereignis die Fläche 
überflutet werden darf. Da hier unterschiedliche 
Nutzunginteressen und auch Nutzungskonflikte 
auftreten können, ist eine frühzeitige 
koordinierende Abstimmung zwischen den 
einzelnen Akteuren notwendig (städtebaulicher 
Wettbewerb, Entwurfsphase Bebauungsplan, 
Bauleitplanung) . Durch detaillierte Berechnungen 
ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine 
Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und 
Steuern. 
Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches 
Personal nicht geleistet werden.
JA
c)
Wassersensible 
Stadtentwicklung: 
Berücksichtigung von 
Notwasserwegen
Freihaltung von Notwasserwegen bei der 
Siedlungsentwicklung und Entwicklung von 
Notwasserwegen im Siedlungsbestand. 
(Teilmaßnahme der wassersensiblen 
Stadtentwicklung)
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Stadtplanungsamt
, Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit
0 € siehe S2 a) dauerhaft
Verhältnis 
wassersensibler 
Maßnahmen zu 
Gesamtmaßnahmen
dauerhaft hoch kurzfristig
Betrachtungen werden bereits bei Neuplanungen 
umgesetzt. Durch detaillierte Berechnungen ergibt 
sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung 
erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. 
Notwasserwege münden bzw. verlaufen häufig in 
öffentlichen Grünflächen. Erforderlich ist  eine sehr 
frühzeitige, integrierte Abstimmung der jeweiligen 
Bedarfe.
Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches 
Personal nicht geleistet werden.
JA
16

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
d)
Wassersensible 
Stadtentwicklung: 
Vorsorgemaßnahmen 
Bereiche mit überfluteten 
Freiraumflächen
Prüfung potenziell überfluteter 
Freiraumbereiche im Hinblick auf die 
Rückhaltung von Starkregen und potenzielle 
Gefahren und Verbesserung von Retention 
im Freiraum. (Teilmaßnahme der 
wassersensiblen Stadtentwicklung)
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, Amt 
für 
Immobilienmanag
ement, 
Landwirtschafts-
kammer, Wasser- 
und 
Bodenverbände
0 € 0 € dauerhaft Hektar überprüfte 
Fläche pro Jahr <50 Jahre hoch kurzfristig
Auenbereiche sind wieder zu aktivieren 
beziehungsweise es ist zu prüfen, ob bei den 
überfluteten Freiraumflächen Polder angelegt 
werden können. Eine strategische Planung bzw. 
deren Umsetzung ist vor dem Hintergrund geringer 
Flächenverfügbarkeiten dabei oftmals schwierig. 
Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen können 
diese Aspekte ggf. mitberücksichtigt werden. 
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit 
vorhandenen Ressourcen.
NEIN
S3 Überflutungsangepasste 
Bauweisen
Beratung und Bereitstellung von 
Informationsmaterialien und 
(ortsspezifischen) Empfehlungen für 
Architekten, Handwerker, 
Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende 
und Gebäudenutzer zur Anpassung ihrer 
Gebäude an Starkregenereignisse. 
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Bauordnungsamt, 
Feuerwehr, Amt 
für Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit - 
Klenko, 
Handwerks-
kammer, Wasser- 
und 
Bodenverbände, 
lokale Medien, 
Schulen, Vereine, 
Verbände, VHS, 
Versicherungen, 
Kreditinstitute
0 €
0,5 Ing.-
Stellen /Jahr,
ca. 20.000 € 
zur Erstellung 
von 
Materialien 
oder 
Durchführung 
von 
Veranstaltun
gen
dauerhaft
Durchgeführte 
Veranstaltungen, 
verteilte 
Informationsmateriali
en, Anzahl der 
Medienberichte, 
durchgeführte 
Beratungsgespräche
<10 Jahre mittel kurzfristig
In den zurückliegenden Jahren haben lokal 
auftretende Starkregenereignisse regelmäßig 
schwere Überflutungen mit erheblichen Schäden 
in der Stadt Münster verursacht. Einen 
vollständigen Schutz für solche 
Extremwetterereignisse gibt es nicht. Zur 
Verbesserung des Eigenschutzes in gefährdeten 
Bereichen sind persönliche Vorsorgemaßnahmen 
zu ergreifen. Hierzu sind bestehenden 
Beratungsangebote zu intensivieren und 
Informationsmaterialien zu erweitern, wie z.B.:
Ansätze hierfür sind:
 - Infomaterial zur Rückstausicherung, 
 - Überflutungsnachweise nach DIN 1986, 
 - Hinweise zur überflutungsangepassten 
Bauweise erfolgen im Rahmen der 
Bauantragsbearbeitung. 
Ergebnisse aus den Maßnahmen A5 a) und S2 
sind zu integrieren.
JA
S4 Gewässerrenaturierung
Neben der Wiederherstellung der 
natürlichen Gewässerauen dient die 
Gewässerrenaturierung dem Erosionsschutz 
sowie dem Hochwasserrückhalt 
(insbesondere in festgesetzten 
Überschwemmungsgebieten). Renaturierte 
Auen verfügen über eine hohe 
Retentionskapazität, die auf der 
Speicherung des Wassers an sich und der 
Verlangsamung des Hochwasserabflusses 
basiert.
Rechtliche Grundlagen bestehen durch die 
Wasserrahmenrichtlinie, sowie die 
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie.
Amt für 
Mobilität und 
Tiefbau
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Amt für 
Immobilienmanag
ement, Wasser- 
und 
Bodenverbände, 
Bezirksregierung 
Münster – Obere 
Wasser-behörde
nicht 
quantifizier
bar
nicht 
quantifizierba
r
dauerhaft
m (Lauflänge) bzw. 
m² (Fläche) 
renaturierter 
Gewässer und ihrer 
Auen
<50 Jahre mittel kurzfristig
Die bisherigen Anstrengungen der Stadt Münster 
zur Renaturierung der Fließgewässer sind weiter 
zu forcieren. Darüber hinaus ist eine Verzahnung 
von Maßnahmen gemäß der 
Wasserrahmenrichtlinie mit den Maßnahmen der 
Hochwasservorsorge und der FFH-
Gebietsmanagementplanung sinnvoll.
Die Stellen wurden bereits durch den 
Verwaltungsvorstand bestätigt und im Stellenplan 
eingestellt.
Eine (Teil-)Finanzierung der Maßnahmen durch 
Fördermittel / Drittmittel sind ggf. zu 
berücksichtigen. Eine finanzielle  Zuordnung 
dieser Maßnahmen zu Zuwendungen des Landes 
(WRRL und HWRMRL) ist zum jetzigen Zeitpunkt 
nicht möglich.
JA
17

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
S5
Sicherung des 
Versorgungsnetzes der 
Rettungswege
Sicherung des Versorgungsnetzes der 
Rettungswege (Beiplan V4 zum FNP 2004) 
im Hinblick auf Überflutung bei Starkregen  
oder fehlende Befahrbarkeit nach Stürmen. 
Hierzu zählen folgende Aspekte:
- Sicherung des Feuerwehrvorbehalts-
straßennetzes durch ausreichende 
Fahrbahnbreiten und die bestehenden 
Anforderungen der Feuerwehr.
- Aufnahme von Störungspunkten im 
Straßennetz, 
- Anpassungsmaßnahmen und Festlegung 
von Alternativrouten für Einsatzfahrzeuge 
und Rettungsdienste,
- Abbildung für die Fachämter 
(Vermessungs- und Katasteramt, Amt für 
Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit, Ordnungsamt), 
das Führungs- und Lagezentrum der 
Feuerwehr sowie für die Polizei.
- Datenbeschickung durch das Amt für 
Mobilität und Tiefbau,
Nutzung gleichzeitig für tägliche 
Störungsmeldungen (Baustellen mit 
Umleitungen im Stadtverkehr).
Feuerwehr
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Rettungs-dienste, 
Vermessungs- 
und Katasteramt, 
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigkeit, 
Ordnungsamt, 
Polizei
0 €
ca 200.000,- 
€ für 2 Jahre
für die 
Etablierung 
der IT und 
Ingenieurslei
stungen", 
1 Personal-
stelle über 2 
Jahre im IT-
Bereich, 
ca. 0,2 
Personal-
stelle 
Monitoring / 
Dateneingab
e; 
einmalig 
(IT-
Etablierun
g zum 
Monitorin
g 
Straßenn
etz), 
dauerhaft 
(Sicherste
llung der 
Datenvers
orgung)
Sanierung 
überflutungs-
gefährdeter 
Straßenabschnitte in 
Meter, Etablierung 
eines 
Lagedarstellungs-
systems inkl. 
Festlegung von 
Alternativrouten
<10 Jahre hoch kurzfristig
Für konkret überflutungsgefährdete Bereiche des 
Versorgungsnetzes der Rettungswege sind 
Maßnahmen zur Reduzierung der 
Überflutungshöhe zu planen bzw. alternative 
Routen festzulegen, insbesondere im Bereich der 
besonders überflutungsgefährdeten 
Unterführungen.
JA
S6
Notfallregeln für 
Busverkehr im 
Starkregenfall
Entwicklung und Einführung von 
Notfallregeln für den Busverkehr bei 
Starkregenereignissen
Stadtwerke 
Münster
Amt für Mobilität 
und Tiefbau, 
Feuerwehr
0 €
5 Reserve-
dienste plus 
Leitstelle: ca. 
2.300 
€/Ereignis. 
Annahme: 10 
Ereignissen 
pro Jahr, ca. 
23.000 €/Jahr
Kosten 
werden durch 
Stadtwerke 
Münster 
getragen
dauerhaft Berücksichtigung 
von Notfallregeln <10 Jahre hoch kurzfristig
Notfallregeln im Busverkehr werden im 
Starkregenfall durch die Stadtwerke Münster 
aufgestellt. Gegenüber dem Fahrdienst werden 
diese Regeln von der Fahrdienstleitung bzw. der 
Leitstelle angeordnet. Die Wirksamkeit der 
bestehenden Regelungen bei derart 
außergewöhnlichen Einwirkungen in den 
Fahrbetrieb konnte seitens der Stadtwerke 
Münster mit dem Unwetter 2014 bzw. den Stürmen 
Kyrill oder Friederike erfolgreich unter Beweis 
gestellt werden. Für derartige klimabedingte 
Ereignisse sollen zukünftig Reservedienste sowohl 
für den Fahrdienst wie auch für die Leitstelle 
Münster vorgehalten werden. 
NEIN
18

Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster  Anlage 1 zu V/0799/2019
(* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1)
Name Erläuterung
Maß-
nahmen-
träger
Kooperations-
partner
Investitions-
kosten *
Projekt-
kosten und 
Laufende 
Kosten * Dauer * Maß der Effizienz *
Dauer der 
Wirk-
samkeit *
Priorität 
*
Handlungs-
zeitraum * Bewertung *
gesonderter 
Beschluss 
erforderlich
Nr. 
Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung
MINIMIERUNG VON STURMSCHÄDEN
W1
Schutzabstände zwischen 
Wald und größeren 
Baumbeständen 
gegenüber Gebäuden
Prüfung der Einhaltung von 
Schutzabständen oder anderer 
Vorsorgemaßnahmen in 
Bauleitplanverfahren, bei 
Baugenehmigungen sowie für kritische 
Infrastruktur unter Berücksichtigung des 
Waldzustandes und seiner 
voraussichtlichen Entwicklung, der 
Gebäudeart und -nutzung sowie der 
Hauptwindrichtung
Amt für 
Grünflächen, 
Umwelt und 
Nachhaltigk
eit
Stadtplanungsamt
, Amt für 
Immobilienmanag
ement, 
Feuerwehr, 
Forstverbände, 
Innenministerium 
(Gefahren-
abwehrkarte 
Wald, 
Informations-
system Gefahren-
abwehr)
0 €
5.000 €/Jahr 
(laufende 
Kosten, 
Stadtwald)
Sofern eine 
Beseitigung 
der 
"Altlasten“ (= 
zu geringer 
Abstand 
Wald zur 
Bebauung) 
umgesetzt 
werden soll 
50.000 € 
dauerhaft 
(Unterhalt
ung), 
einmalig 
(Beseitigu
ng von 
"Altlasten"
)
Anzahl der 
Sturmschäden an 
Gebäuden
<10 Jahre mittel kurzfristig
Eine effektive Vorsorgemaßnahme durch 
umstürzende Bäume besteht in der Einhaltung
von Schutzabständen zwischen Wald- und 
Forstflächen oder größeren Baumbeständen und 
empfindlichen Nutzungen.
Sofern im Rahmen der Planung von neuen 
Baugebieten/Gebäuden der Abstandsraum 
zwischen Bebauung und Wald/Bäumen für eine 
angepasste Nutzung (z.B. Ausgleichsmaßnahmen 
und Spielflächen) sinnvoll überplant wird, sind nur 
geringe Investitionen zur Verkehrssicherung 
erforderlich. Die bestehenden Konflikte können 
teilweise nicht ohne Baum- bzw. Waldverlust 
gelöst werden (Beseitigung der "Altlasten“).
Landschaftlich-strukturell wichtige Schutzabstände 
sollten zudem bereits auf der Ebene des FNP 
angehalten bzw. umgesetzt werden.
Es besteht ein liegenschaftliches Konfliktpotenzial, 
da häufig Gesamtflächen vermarktet werden. 
Rechtliche Vorgaben sind durch das Forstgesetz 
gegeben.
JA
19

Anlage A

2053 Zeichen

Anlage A zur V/0799/2019 
Kurzüberblick 
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der 
Stadt Münster 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet, die Herausforderungen des Klimawandels in der Stadt anzunehmen und mit 
der Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes aktiv entgegenzutreten. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Der Rat hat mit Beschluss vom 17.05.2017 (V/0141/2017 und V/0141/2017/1) die Verwaltung be-
auftragt, auf Basis des Klimapassungskonzeptes ein konkretes Handlungsprogramm für die  Klima-
anpassung bis 2030 zu erarbeiten und 2019 inklusive der finanziellen Belastungen zum Beschluss 
vorzulegen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
2017 hat die Stadt Münster mit der Verabschiedung des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt 
Münster die Grundlagen für die zukünftige Klimaanpassungsstrategie der Stadt zur Kenntnis ge-
nommen und damit auch die städtischen Zielsetzungen für eine resiliente Stadt bekräftigt. Klima-
schutz und Klimaanpassung wirken als Querschnittsaufgabe in alle städtischen Bereiche und hat 
daher eine hohe Priorität in allen Entscheidungen (V/0482/2019).

V_0799_2019_Anlage_2

6598 Zeichen

Anlage 2 zu V/0799/2019
Veränderungen der Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts zum Handlungskonzept 
Nr. 
Handlungs-
konzept
Name 
Handlungskonzept
Nr. 
Klima-
anpassungs-
konzept
Name 
Klimaanpassungskonzept
Allgemeine, übergreifende Maßnahmen
A1 a) Personalstelle „Klimawandelanpassung / -
management“ A1 Personalstelle „Klimawandelanpassung / -
management“
A1 b) Begleitende Untersuchungen zur 
Koordinierung der Maßnahmenumsetzung A1 Personalstelle „Klimawandelanpassung / -
management“
A1 c)
Aktualisierung und Bewertung wesentlicher 
Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag, 
etc.) im Stadtgebiet vor dem Hintergrund 
regionaler Entwicklungen
I
Aktualisierung und Bewertung der wesentlichen 
Parameter aus den Bereichen Temperatur und 
Niederschlag im Stadtgebiet vor dem Hintergrund 
regionaler Entwicklungen
A1 d) Wiederholung von Messfahrten und 
Modellierungen II Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen
A1 e) Erfassung der Auswirkungen von 
Extremwetterereignissen III
Erfassung der Auswirkungen von 
Extremwetterereignissen, Dokumentation und Abgleich 
mit dem Anpassungsgutachten
A2 Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ A2 / W2 Informationskampagne „Klimawandel in Münster“ / 
Schutz von Gebäuden
A3 Warn- und Informationssystem A3 / W1 Warn- und Informationssystem / Warnung vor und 
Vorsorgeempfehlungen gegenüber Starkwind 
A4 Interkommunale Abstimmung A4 Interkommunale Abstimmung
A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen 
an städtischer Infrastrukturen S10 / S2 / S8
Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen 
Infrastrukturen / Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit 
überfluteten Siedlungsflächen / Vorsorgemaßnahmen 
Abflusswege und Gewässerdurchlässe
A5 b)
Schutz und Vorsorgemaßnahmen an 
städtischer Infrastruktur, die sich in der Baulast 
von Amt 66 befindet 
S10 Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen 
Infrastrukturen
A5 c) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an 
kritischen Infrastrukturen S10 Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen 
Infrastrukturen
A6 Prüfung und Anpassung des städtischen 
Baumbestandes W4 Prüfung und Anpassung des städtischen 
Baumbestandes
A7 a) Entwicklung eines klimastabilen 
Zukunftswaldes T6 / W5
Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes sowie 
Schutz vor Waldbränden / Prüfung und Anpassung der 
Waldbestände
A7 b) Schutz vor Waldbränden T6 Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes sowie 
Schutz vor Waldbränden
A8 a) Konzeption zur Berücksichtigung von 
Klimaanpassung im Planungsprozess 0
Erarbeitung einer Konzeption, wie die Aussagen des 
Klimaanpassungskonzeptes bei allen zukünftigen 
Planungen im Abwägungsprozess Eingang finden
A8 b) Klimawandelcheck in der Bauleitplanung IV Klimawandelcheck in der Bauleitplanung
A8 c) Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm S3 Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm

Anlage 2 zu V/0799/2019
Veränderungen der Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts zum Handlungskonzept 
Nr. 
Handlungs-
konzept
Name 
Handlungskonzept
Nr. 
Klima-
anpassungs-
konzept
Name 
Klimaanpassungskonzept
Schutz vor Überwärmung
H1 Bautechnische Schutzmaßnahmen für 
städtische Gebäude H1
Schutzmaßnahmen für soziale und medizinische 
Einrichtungen sowie Schulen in wärmebelasteten 
Bereichen
H2 a)
Information und Beratung zur Hitzevorsorge 
für soziale und medizinische Einrichtungen, 
Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen
H1
Schutzmaßnahmen für soziale und medizinische 
Einrichtungen sowie Schulen in wärmebelasteten 
Bereichen
H2 b) Information und Beratung zur Hitzevorsorge 
für Arbeitsplätze in der Verwaltung H2 Gestaltung von Arbeitsplätzen in der Verwaltung und 
öffentlichen Einrichtungen
H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an 
Hitzeereignisse H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse
H4
Sicherung ausreichender 
Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und 
ältere Menschen
H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für 
hilfsbedürftige und ältere Menschen
H5 a) Beobachtung neuer Krankheitsbilder 
(Menschen) H5 Beobachtung von neuen Krankheitserregern
H5 b) Beobachtung und Bekämpfung neuer 
Schädlinge H5 Beobachtung von neuen Krankheitserregern
H6 Sicherung und Erhöhung des 
Grünflächenanteils H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils
H7 Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen H7 Angepasste Gestaltung von Verkehrsflächen
H8 a) Information und Beratung bei Neubau von 
Gebäuden H8 Optimierung von Gebäuden bei Neubau
H8 b) Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude H8 Optimierung von Gebäuden bei Neubau
H9 Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung H9 Förderprogramm Dach-, Fassaden- und 
Innenhofbegrünung
H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und 
Kaltluftleitbahnen H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und 
Kaltluftleitbahnen
H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie
H12 Sanierung des Aasees H12 Sanierung des Aasees
Anpassung an Trockenheit
T1 a) Umsetzung und Fortschreibung des 
Wasserversorgungskonzepts T1 Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
T1 b) Trinkwassernotbrunnen T1 Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept
T3 Trockenrisse und Klimafunktion von Böden  T3 Risikokarte Trockenrisse
T4 Anpassung der Grünflächen T4 Anpassung der Grünflächen
T5 Schutz klimasensibler Tierarten und 
Lebensräume T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume
Minimierung der Auswirkungen von Starkregen
S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte 
weiterentwickeln S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte bei 
Extremwetterereignissen weiterentwickeln
S2 a)
Wassersensible Stadtentwicklung: 
Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im 
Siedlungsraum
S5 Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im 
Siedlungsraum
S2 b) Wassersensible Stadtentwicklung: 
Multifunktionale Flächen S5 Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im 
Siedlungsraum
S2 c) Wassersensible Stadtentwicklung: 
Berücksichtigung von Notwasserwegen S4 Berücksichtigung von Notwasserwegen
S2 d)
Wassersensible Stadtentwicklung: 
Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit 
überfluteten Freiraumflächen
S7 Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten 
Freiraumflächen
S3 Überflutungsangepasste Bauweisen S6 Überflutungsangepasste Bauweisen
S4 Gewässerrenaturierung S9 Gewässerrenaturierung
S5 Sicherung des Versorgungsnetzes der 
Rettungswege S11 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege
S6 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall S12 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall
Minimierung von Sturmschäden
W1 Schutzabstände zwischen Wald und größeren 
Baumbeständen gegenüber Gebäuden W3 Schutzabstände zwischen Wald und größeren 
Baumbeständen gegenüber Gebäuden

Beratungsverlauf (4)

19.11.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 27.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kanalstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0799/2019
Typ
Vorlagen
Datum
26.08.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37