V/0799/2019
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster
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V_0799_2019_Anlage_4
9852 Zeichen
Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 2 Anlage 4 zu V/0799/2019 – Maßnahmen mit gesondertem Beschluss – * n.q.: nicht quantifizierbar Allgemeine und übergreifende Maßnahmen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 A1 d) Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen 0 50.000 0 0 0 0 0 0 0 0 50.000 e) Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen 0 15.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A3 Warn- und Informationssystem 0 40.000 40.000 0 0 0 0 0 0 0 0 A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast von Amt 66 befindet n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * c) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen Sachmittel für für kontinuierliche Sicherung städt. / öffentlicher Krit. Infrastruktur 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 1 Personalstelle 0 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 A6 Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes Sachmittel zur Umsetzung der Maßnahme 0 150.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 1 Ingenieursstelle (E11) 0 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 A7 a) Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes 0 55.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 b) Schutz vor Waldbränden 0 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 Gesamt ca. 3,1 Mio. Euro 0 482.000 317.000 277.000 277.000 277.000 277.000 277.000 277.000 277.000 327.000 Schutz vor Überwärmung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2.029 € 2030 H1 Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude Sachmittel für begl. Untersuchungen 0 200.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0,5 Ingenieursstellen (E11) 0 37.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0 0 0 H2 a) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen Sachmittel zur Umsetzung der Maßnahme 0 18.500 18.500 18.500 18.500 18.500 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 0,5 Personalstelle 0 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0 H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 H5 a) Beobachtung neuer Krankheitsbilder (Menschen) 0 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 b) Beobachtung und Bekämpfung neuer Schädlinge 0 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils 0 175.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 H7 Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * H9 Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung 0 110.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie 0 50.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 H12 Sanierung des Aasees n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * Gesamt ca. 3,5 Mio. Euro 0 789.500 354.500 354.500 317.000 317.000 266.000 266.000 266.000 266.000 266.000 Kosten in €/JahrKosten €/Jahr 1 Anpassung an Trockenheit 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 T1 a) Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts 0 15.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) Trinkwassernotbrunnen Sachmittel für Finanzmittel zur technischen Aufrüstung / Sicherstellung 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 0,5 Personalstelle 0 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept 0 0 0 15.000 0 0 0 0 0 0 0 T3 Trockenrisse und Klimafunktion von Böden 0 10.000 20.000 0 0 0 0 0 0 0 0 T4 Anpassung der Grünflächen Sachmittel zur Umsetzung der Maßnahme 0 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 3 Personalstellen 0 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 153.000 T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume 0 25.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Gesamt ca. 3,2 Mio. Euro 0 360.500 335.500 330.500 315.500 315.500 315.500 315.500 315.500 315.500 315.500 Minimierung der Auswirkungen von Starkregen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln 0 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 12.500 S2 a) Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum 1 Ingenieursstelle (E11) gesamt für S2 a), b), c) 0 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 75.000 b) Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen 1 Ingenieursstelle (E11) gesamt für S2 a), b), c) 0 siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) c) Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen 1 Ingenieursstelle (E11) gesamt für S2 a), b), c) 0 siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) siehe S2 a) S3 Überflutungsangepasste Bauweisen 0,5 Ingenieursstelle (E11) 0 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 Erstellung von Materialien / Durchführung von Veranstaltungen 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 S4 Gewässerrenaturierung n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * S5 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege Kosten für die Etablierung der IT und Ingenieurssleistungen 0 100.000 100.000 0 0 0 0 0 0 0 0 1 Personalstelle (2 Jahre) + 0,2 Personalstelle (dauerhaft) 0 90.000 90.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 Gesamt ca. 2 Mio. Euro 0 335.000 335.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 Kosten €/JahrKosten €/Jahr 2 Minimierung von Sturmschäden 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 W 1 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden 0 25.000 25.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Gesamt ca. 0,1 Mio. Euro 0 25.000 25.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 5.000 Gesamt 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Gesamtkosten Handlungskonzept Klimaanpassung Teil 2 11,8 Mio. Euro 0 1.992.000 1.367.000 1.127.000 1.074.500 1.074.500 1.023.500 1.023.500 1.023.500 1.023.500 1.073.500 Aufteilung der Kosten nach Ämtern 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2020 2030 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 7,5 Mio. Euro 0 1.160.000 735.000 710.000 695.000 695.000 695.000 695.000 695.000 695.000 745.000 Personalkosten 2,3 Mio. Euro 0 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 228.000 Investitionskosten 0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachmittel 5,2 Mio. Euro 0 932.000 507.000 482.000 467.000 467.000 467.000 467.000 467.000 467.000 517.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 1,3 Mio. Euro 0 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 132.500 Personalkosten 1,1 Mio. Euro 0 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 112.500 Investitionskosten 0 Mio. Euro n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * n.q. * Sachmittel 0,2 Mio. Euro 0 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 Feuerwehr 2,2 Mio. Euro 0 395.000 395.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 180.000 Personalkosten 1,4 Mio. Euro 0 202.500 202.500 127.500 127.500 127.500 127.500 127.500 127.500 127.500 127.500 Investitionskosten 0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachmittel 0,8 Mio. Euro 0 192.500 192.500 52.500 52.500 52.500 52.500 52.500 52.500 52.500 52.500 Gesundheits- und Veterinäramt 0,4 Mio. Euro 0 67.000 67.000 67.000 67.000 67.000 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 Personalkosten 0,2 Mio. Euro 0 37.500 37.500 37.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0 Investitionskosten 0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachmittel 0,2 Mio. Euro 0 29.500 29.500 29.500 29.500 29.500 16.000 16.000 16.000 16.000 16.000 Amt für Immobilienmanagement 0,3 Mio. Euro 0 237.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0 0 0 Personalkosten 0,1 Mio. Euro 0 37.500 37.500 37.500 0 0 0 0 0 0 0 Investitionskosten 0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachmittel 0,2 Mio. Euro 0 200.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Kosten in €/Jahr Kosten in €/JahrKosten in €/Jahr 3
Beschlussvorlage
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V/0799/2019
V/0799/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der
Stadt Münster
Beratungsfolge
01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
02.10.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Vorberatung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.10.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt dem Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster (Anlage 1) zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 (Anlage 1)
beschriebenen Maßnahmen, deren Anschubfinanzierung mit Beschluss zu dieser Vorlage
gewährleistet werden kann, vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen.
Diese Maßnahmen umfassen insbesondere Informations- und Beratungsangebote , Pla-
nungsgrundsätze der Stadt- und Freiraumplanung, Regelungen des ÖPNV bei Extremwette-
rereignissen durch die Stadtwerke Münster GmbH sowie die Koordination und fachliche Be-
gleitung der Maßnahmenumsetzung.
3. Für die im Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 (Anlage 1) genannten Maßnahmen, die
eines zusätzlichen und weiterführenden politischen Beschlusses bedürfen, wird die Verwal-
tung beauftragt, die Voraussetzungen für die Entscheidungen in den zuständigen Gremien
vorzubereiten und schaffen.
Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen mit zusätzlichen Investitionen in die
städtische Infrastruktur, Gebäude und Gewässer, die für den Schutz der Stadtgesellschaft
erforderlich sind und die u.a. mit zusätzlichen Ressourcen umzusetzen sind. Darüber hinaus
besitzen die Maßnahmen eine besonder e Tragweite hinsichtlich des Erhalts der städtischen
und privaten Grünflächen und Bäume sowie der Hitzevorsorge für Mensch und Natur.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle zwei Jahre einen Sachstandsbericht zum Monitoring
sowie zur Umsetzung des Handlungskonzeptes vorzulegen.
Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit
18.09.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Muddemann / Frau
Scherer
Telefon: 492-6862/ -6861
MuddemannV@stadt-
muenster.de
SchererI@stadt-muenster.de
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V/0799/2019
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz,
Klima, Nachhaltigkeit, Immis-
sion, Boden, Abfall
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2020
2021 ff.
75.000
jährlich
35.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan entwurf 2020 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Vorbemerkung
Die Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels sind auch in Münster deutlich spürbar. In den
letzten Jahren ist Münster mehrfach von Extremwetterereignissen betroffen gewesen. Besonders in
Erinnerung geblieben sind dabei der Orkan Kyrill 2007, das Starkre genereignis von Juli 2014 und
nicht zuletzt die extreme Hitze und Trockenheit der Jahre 2018 und 2019.
Extremwetterereignisse sind nur ein Teil des Klimawandels. Insgesamt handelt es sich – wie im
Klimaanpassungskonzept der Stadt Münster dargestellt - um eine langfristige Entwicklung, deren Fol-
gen bereits heute zu spüren sind:
An der Messstation Flughafen Münster/Osnabrück lag die durchschnittliche Jahresmitteltempera-
tur zwischen den Jahren 1981 und 2010 bei 9,9°C. Im Jahr 2018 lag die Jahresmitteltempe ratur
bei 11,4°C und damit deutlich über dem langjährigen Mittel. Das Potsdam-Institut für Klimafolgen-
forschung hatte 2014 noch für Münster eine mittlere Jahrestemperatur von 11,6°C bis 2050 prog-
nostiziert (auf Grundlage des RCP8.5 „weiter wie bisher“-Szenarios, PIK, 2014). Die Jahresmittel-
temperaturen der letzten Jahre sind demnach im oberen Bereich der Projektionen von 2014. Der
jüngste Bericht des Weltklimarats IPCC bestätigt einen weltweiten Temperaturanstieg über den
Landflächen um 1,53°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit, ein Trend der auch hier in Münster
an der Messstation Flughafen Münster -Osnabrück des Deutschen Wetterdiensts (DWD) zu be-
obachten ist (IPCC, 2019).
Hitzeperioden mit zunehmend heißen Tagen (Tmax ≥ 30° C) und Tropennächten (Tmin ≥ 20° C),
wie Münster sie 2003, sowie 2018 und 2019 erlebt hat, sind die Folge. Die Verteilung der Niede r-
schläge hat sich bereits verändert. Das bedeutet für Münster, das in den Sommermonaten lang-
fristig weniger Niederschlag zu erwarten ist, mit länger anhaltenden Trockenphasen . In den Win-
termonaten werden stattdessen die Niederschlagssummen durch anhaltende Niederschlagsper i-
oden zunehmen. Vor allem im Sommerhalbjahr können zukünftig zudem häufigere und intensive-
re Starkniederschläge auftreten (Klimaanpassungskonzept, 2015).
Dies hat weitreichende Folgen für unser Leben in der Stadt, für unsere Landwirtschaft, Gewässer,
sowie Böden. Nicht zuletzt das Starkregenereignis von Juli 2014 und die extreme Hitze und Trocken-
heit der Jahre 2018 und 2019 haben verdeutlicht: Es ist höchste Zeit zu handeln.
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V/0799/2019
Der Beschluss des Rates den Klimanotstand zu erklären unterstreicht das gemeinsame Ziel, Münster
als klimaresiliente und klima neutrale Stadt in die Zukunft zu führen. Unsere Aufgabe ist es Münster
als eine Stadt mit höchster Lebens - und Erlebnisqualität sowie besonders hoher Umwelt- und Natur-
qualität zu erhalten und weiterhin zu gestalten. Nicht zuletzt dafür wurde Münster unter dem Motto
„Lebenswert in die Zukunft - Wir gestalten Münster enkeltauglich“ mit dem deutschen Nachhalti g-
keitspreis 2019 ausgezeichnet. Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel gehören zu
den 17 internationalen Nachhaltigkeitszielen. Der Aspekt de r Klimaanpassung ist mit Aufnahme des
Klimaanpassungskonzepts in den Maßnahmenkatalog zur Global Nachhaltigen Kommune (GNK)
auch wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster (vgl. V/0669/2019). Zu-
dem gehört die Stadt Münster seit 2016 zum ausgewählten Kreis der "Masterplan -Kommunen 100 %
Klimaschutz" und hat sich mit der Reduzierung der CO2-Emissionen um 95 % und der Halbierung des
Endenergieverbrauchs bis 2050 im Vergleich zu 1990 ambitionierte Ziele gesetzt . Mit dem Han d-
lungsprogramm zur Erreichung der Klimaschutzziele 2030 (vgl . V/0770/2019) verfolgt sie den Grund-
satz: Je effektiver die Minderung der Treibhausgasemissionen im Rahmen des Klimaschutzes, umso
weniger müssen Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werde n. Daher gilt es die
Anstrengungen beim Klimaschutz der letzten Jahre fortzuführen und die Herausforderungen durch
den Klimawandel auch als Chance zu begreifen.
Der Rat hat mit Beschluss vom 17.05.2017 (V/0141/2017 und V/0141/2017/1) die Verwaltung beau f-
tragt, ein Konzept zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Münster zu erarbe i-
ten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen, welches nun mit dieser Vorlage erfolgt.
zu 1.
Mit dem von 2014 bis 2015 erarbeiteten Klimaanpassungskonzept wurde für die Anpassung an den
Klimawandel in Münster ein Maßnahmenkatalog (V/0141/2017 und V/0141/2017/1) auf Basis einer
Bestandsaufnahme, der ermittelten Handlungsbedarfe und einer entwickelten Gesamtstrategie durch
die Gutachter vorgelegt. Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog des Klimaanpassungskonzeptes
spiegelte die gutachterliche Meinung wider. Diese war nicht in allen Belangen deckungsgleich mit der
Auffassung der beteiligten Akteure innerhalb und außerhalb der Verwaltung, so dass ein kommunales
Handlungskonzept Klimaanpassung erarbeitet werden sollte.
Im Herbst 2018 haben die Klimaanpassungsmanager ihre Arbeit aufgenommen und sind mit der kon-
kreten Erarbeitung des Handlungskonzeptes gestartet. In einem intensiven Beteiligungsprozess mit
verschiedenen Akteuren der Verwaltung sowie der Stadtwerke Münster GmbH und der Wirtschaft s-
förderung Münster GmbH haben sie den vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog gemäß Ratsbeschluss
V/0141/2017/1 vom 17.05.2017 auf seine konkrete Umsetzbarkeit im Hinblick auf die praktische
Machbarkeit, Wirksamkeit, Effizienz und auf die finanziellen Auswirkungen überprüft. Im Rahmen die-
ser Anpassung bzw. Konkretisierung haben sich u.a. Änderungen der Inhalte, Aufteilungen in Tei l-
maßnahmen sowie Verschiebungen von Maßnahmen ergeben. In Anlag e 2 sind die Veränderungen
des Maßnahmenkatalogs dokumentiert und analog zum Anpassungskonzept den Leitlinien zur
Klimaanpassung zugeordnet worden:
Allgemeine, übergreifende Maßnahmen (A)
Schutz vor Überwärmung (H)
Anpassung an Trockenheit (T)
Minimierung der Auswirkungen durch Starkregen (S)
Minimierung von Sturmschäden (W)
Das entwickelte Handlungskonzept ist dabei nicht statisch festschreibbar, sondern es ist als Grundl a-
ge für einen Prozess zu verstehen, in dem das Konzept fortlaufend weiter entwickelt und fortgeschrie-
ben wird, um auch weitere Entwicklungen und Erkenntnisse in den kommenden Jahren zuzulassen
und aufzunehmen.
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Entstanden ist ein Handlungskonzept mit 48 Maßnahmen inkl. Teilmaßnahmen (Anlage 1), das zum
Ziel hat, die langjährige Stadt-, Grün - und Freiraumentwicklung zum Erhalt der guten stadtklimat i-
schen Bedingungen in Münster fortzuführen und weiterzuentwickeln. Das Handlungskonzept Klim a-
anpassung 2030 für Münster besteht zudem aus zwei Teilen:
Teil 1 beinhaltet alle Maßnahmen , die vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen sind
(15 Maßnahmen).
Teil 2 umfasst alle Maßnahmen, für deren Umsetzung es zusätzlicher und weiterführender politischer
Entscheidungen bedarf, damit die Maßnahmen in den kommenden Jahren ebenfalls in Angriff g e-
nommen werden können (33 Maßnahmen).
Die Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts soll im Wesentlichen in den bestehenden Strukturen
erfolgen. Hierdurch wi rd eine möglichst effiziente und effektive Umsetzung erwartet und gleichzeitig
die Akzeptanz des Themas Klimaanpassung in der Stadtverwaltung gefördert. Die im Rahmen der
Erarbeitung des Handlungskonzeptes gegründete Arbeitsgruppe Klimaanpassung und ihre K oordina-
tion durch das Klimaanpassungsmanagement sollen den gesamten Umsetzungsprozess begleiten.
Dabei wird auf den Erfahrungen in der Zusammenarbeit der Arbeitsgruppe aufgebaut.
Für die Umsetzung der Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen im Handlungskonzept Klim aanpassung
2030 ist in Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern jeweils ein Fachamt bzw. eine Abteilung f e-
derführend zuständig. Diese Aufgabenverteilung wird die Umsetzung erleichtern. Bei allen Maßnah-
men kann an bereits laufende Aktivitäten angeknüpft we rden, wodurch eine geringe Einstiegshürde
für die Umsetzungsphase zu erwarten ist. Das bedeutet, dass kein „Neuland“ betreten wird, sondern
die vorhandenen Aufgaben und Arbeiten in den Fachbereichen hinsichtlich ihrer Klimarelevanz ge-
schärft und angemessen erweitert werden.
Gemäß Ratsbeschluss (V/0141/2017 und V/0141/2017/1) vom 17.05.2017 hat der Rat nicht nur die
Erarbeitung des Handlungskonzeptes beschlossen, sondern festgelegt, dass die Finanzierung der
darin vorgeschlagenen Maßnahmen und Personalresso urcen Bestandteil dieses Handlungskonzepts
ist, über das der Rat im Rahmen des Haushaltsplans 2020ff sowie der mittelfristigen Finanzplanung
zu entscheiden hat.
Damit der Umfang der mindestens erforderlichen Haushaltsmittel für die Umsetzung der einzelne n
Maßnahmen abgegrenzt werden kann, hat die Verwaltung im Rahmen der Erarbeitung des Han d-
lungskonzeptes jede Maßnahme überprüft und bewertet und einen Finanzrahmen ermittelt.
Für die Umsetzung des vorliegenden Handlungskonzeptes Klimaanpassung 2030 werden in den
kommenden 10 Jahren insgesamt ca . 12,2 Mio. Euro benötigt sowie 9 ,2 zusätzliche Personalstellen
von der Verwaltung für notwendig erachtet. In den Finanz- und Kostenplänen zum Handlungskonzept
- Teil 1 (Anlage 3) bzw. Teil 2 (Anlage 4) sind die Kost en auf die Jahre 2020 bis 2030 differenziert
aufgeteilt worden, um so das erforderliche Gesamtvolumen sowie die jährlichen Kosten überschlägig
ermitteln zu können. Eine detaillierte Beschreibung der Kosten zu Teil 1 und Teil 2 des Handlung s-
konzepts erfolgt in den Begründungen zu Beschlusspunkt 2 und 3.
zu 2.
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 - Teil 1
Teil 1 des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 für Münster umfasst 15 Maßnahmen, inkl. Tei l-
maßnahmen, die vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen sind. Die Maßnahmen zu
Teil 1 sind im Handlungskonzept (Anlage 1) in der Spalte „gesonderter Beschluss erforderlich“ durch
ein NEIN gekennzeichnet.
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Eine Beschreibung der Maßnahme mit kurzer Erläuterung des Maßnahmeninhalts, den maßgeblichen
Akteuren (Maßnahmenträger und Kooperationspartner), den Kosten (Investitions - und Projektkosten
bzw. laufende Kosten), sowie eine Bewertung durch die Verwaltung über den Nutzen (Maß der Effiz i-
enz und Dauer der Wirksamkeit), die Priorität und den Handlungszei traum der Maßnahmen sind
ebenfalls in Anlage 1 aufgeführt. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Maßnahmen (Tab.
1).
Tabelle 1: Übersicht zu Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden kön-
nen
Die hier aufgeführten Maßnahmen beziehen sich vor allem auf bereits laufende Aktivitäten im Sinne
der Klimaanpassung, die nur geringe finanzielle und keine zusätzlichen pers onellen Aufwendungen
für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme benötigen . Sie umfassen Informations- und Ber a-
tungsangebote, Planungsgrundsätze der Stadt - und Freiraumplanung , Regelungen des ÖPNV bei
Extremwetterereignissen durch die Stadtwerken Münster GmbH sowie die Koordination und fachliche
Begleitung der Maßnahmenumsetzung.
Die Beratungsleistungen hinsichtlich einer baulichen Vorsorge sowie einer Verhaltensvorsorge sind
dabei deutlich zu intensivieren und in die bereits bestehenden und erfolgreiche n Beratungskonzepte
mitaufzunehmen. Eine zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit ist Grundlage für eine weitere
Sensibilisierung und Information der Stadtgesellschaft bezüglich der Risiken und Chancen im Ra h-
men des bereits spürbaren Klimawandels. Die Koordinierung und Umsetzung eines institutionalisie r-
ten Wissensmanagements für die städtische Verwaltung ist ein weiteres Ziel dieses Handlungsko n-
zepts.
Teil-/
Maßnahme Maßnahmenname
Allgemeine, übergreifende Maßnahmen
A1 a) Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“
b) Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung
c) Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag, etc.)
im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen
A2 Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“
A4 Interkommunale Abstimmung
A8 a) Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess
b) „Klimawandelcheck“ in der Bauleitplanung
c) Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm
Schutz vor Überwärmung
H2 b) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung
H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse
H8 a) Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden
b) Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude
H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen
Minimierung der Auswirkungen durch Starkregen
S2 d) Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Frei-
raumflächen
S6 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall
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Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 1
Maßnahmen, die dem Finanz - und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 1 zugeordnet sind (A n-
lage 3), bedürfen keine r zusätzlichen personellen und nur geringen finanziellen Aufwendungen für
eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahme und sind mit Beschluss zu dieser Vorlage vorzubereiten
und zeitnah in die Umsetzung zu bringen.
Die Kosten für die Maßnahme H3 (Anpassung des ÖPNV -Systems an Hitzeereignisse ) sowie S6
(Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall ) werden durch die Stadtwerke Münster GmbH getr a-
gen und werden daher für die Stadt Münster nicht haushaltswirksam und in der Anlage 3 nur nach-
richtlich aufgeführt.
Haushaltswirksame Ausgaben entstehen im Teil 1 des Handlungskonzeptes für begleitenden Unte r-
suchungen und Analysen sowie eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit zum Themenfeld der Kl ima-
anpassung und des Klimawandels in Höhe von insgesamt 425.000 Euro für die Jah re 2020 bis 2030.
Die weiteren Maßnahmen können mit vorhandenem Personal angegangen oder fortgesetzt werden.
zu 3.
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 - Teil 2
In Teil 2 des Handlungskonzepts Klimaanpassung 2030 für Münster sind die Maßnahmen aufg e-
nommen, für deren Umsetzung es zusätzlicher und weiterführender politischer Entscheidungen b e-
darf. Die Entscheidungen sollen durch die Verwaltung in den entsprechenden Gremien vorbereitet
werden, damit die Maßnahmen in den kommenden Jahren ebenfalls in Angriff genommen werden
können. Die Maßnahmen zu Teil 2 sind im Handlungskonzept (Anlage 1) in der Spalte „gesonderter
Beschluss erforderlich“ durch ein JA gekennzeichnet. Die Beschreibung und Bewertung der Ma ß-
nahmen sind identisch aufgebaut wie für Teil 1 des Handlungskonzepts beschrieben (siehe oben).
Tabelle 2 gibt einen Überblick über die 33 Maßnahmen inkl. Teilmaßnahmen.
In Teil 2 sind Maßnahmen enthalten, die unter anderem zusätzliche Investitionen im Bereich der städ-
tischen Infrastruktur, Gebäude und Gewässer erfordern sowie einen zusätzlichen Personaleinsatz mit
sich bringen. Darüber hinaus haben die Maßnahmen Auswirkungen auf den Erhalt der städtischen
und privaten Grünflächen und Bäume in der Stadt sowie der Hitzevorsorge für Mensch und Natur.
Generell gilt es, die bereits vorhandenen gesetzlichen Vorgaben bspw. gemäß Baugesetzbuch oder
auch Landeswassergesetz im Sinne der Klimaa npassung besser im Verwaltungshandeln zu vera n-
kern und umzusetzen sowie eigene Standards für Münster zu entwickeln. Die Herausforderung wird
sein, die Qualitäten im Bestand zu erhalten und besser vor den Auswirkungen des Klimawandels zu
schützen. Im Zuge der fortschreitenden Nachverdichtung erfordert es Antworten auf die Fragen - wie
viel Freiraum und wie viel öffentliche Grünfläche ein neues bzw. bereits etabliertes Baugebiet benö-
tigt, und wo die Grenzen der Verdichtung sind. Parallel dazu kann Münster als Vorbild im Bereich von
Neuplanungen vorangehen und innovative Ansätze zur Klimaanpassung fördern. Die erfolgreiche
Umgestaltung der Oxford Kaserne hin zu einem klimaangepassten Wohn -Quartier setzt landes-, so-
wie bundesweit Standards und wird nun auch im R ahmen des Förderprogramms KommunalerKlima-
schutz.NRW als wegweisender Städtebau der Zukunft gefördert.
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Tabelle 2: Übersicht zu Maßnahmen bzw. Teilmaßnahmen, für deren Umsetzung jeweils ein politi-
scher Beschluss benötigt wird
Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 2
Maßnahmen, die dem Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 2 zugeordnet sind, b e-
dürfen einer zusätzlichen und weiterführenden politischen Entscheidung, da sie einerseits weitre i-
Teil-/ Maß-
nahme Maßnahmenname
Allgemeine Übergreifende Maßnahmen
A1 d) Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen
e) Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen
A3 Warn- und Informationssystem
A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen
b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom Amt für
Mobilität und Tiefbau befindet
A6
A7
c)
a)
b)
Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen
Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes
Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes
Schutz vor Waldbränden
Schutz vor Überwärmung
H1 Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude
H2 a)
Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schu-
len sowie sensible Bevölkerungsgruppen
H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen
H5
H6
H7
H9
H11
H12
a)
b)
Beobachtung neuer Krankheitsbilder bei Menschen
Beobachtung und Bekämpfung neuer Schädlinge an Pflanzen
Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils
Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen
Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung
Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie
Sanierung des Aasees
Anpassung an Trockenheit
T1 a) Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts
T2
T3
T4
T5
b) Trinkwassernotbrunnen
Niederschlags- und Brauchwasserkonzept
Trockenrisse und Klimafunktion von Böden
Anpassung der Grünflächen
Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume
Minimierung der Auswirkungen durch Starkregen
S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln
S2
S3
S4
S5
a)
b)
c)
Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlung s-
raum
Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen
Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen
Überflutungsangepasste Bauweisen
Gewässerrenaturierung
Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege
Minimierung von Sturmschäden
W1 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden
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chende Auswirkungen auf die Stadt haben können und andererseits teilweise zusätzliche Investiti o-
nen und personelle Ausstattungen bedingen (Anlage 4).
Für die Bewältigung der Aufgaben aus dem Handlungskonzept - Teil 2 werden von 2021 bis 2030
insgesamt 9 ,2 zusätzliche (mitunter zeitlich befristete) Personalstellen von der Verwaltung für no t-
wendig erachtet. Der haushaltswirksame Kostenansatz der Maßnahmen in Teil 2 des Finanz- und
Kostenplans in Höhe von ca. 11,8 Mio. Euro bis 2030 basiert auf den vorläufigen Schätzungen der
jeweiligen Ämter bzw. der Maßnahmenträger und gibt den Rahmen der Kosten für Personal, Investit i-
on und Sachmittel wieder. Neben den hier veranschlagten Mitteln sind darüber hinaus in den einze l-
nen Etats der Ämter weitere vor allem investive und personelle Mittel für die Anpassung an den Kl i-
mawandel notwendig. Erst in der Vorbereitung der jeweiligen gesonderten Beschlussfassungen wird
der Kostenrahmen konkretisiert werden können . Die Kosten können sich über Drittmittel (z.B. Fö r-
dermittel oder Gebührenfinanzierung) deutlich reduzieren.
Hervorzuheben sind an dieser Stelle vor allem Maßnahmen, die durch das Amt für Mobilität und Tie f-
bau getragen werden, wie bspw.
A5 a - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen,
A5 b - Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast der
Stadt befindet,
H7 - Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen,
H12 - Sanierung des Aasees sowie
S4 - Gewässerrenaturierung.
In den genannten Maßnahmen sind zahlreiche einzelne bauliche Maßnahmen zusammengefasst, wie
beispielsweise eine Kanalaufweitung oder ein Pumpwerk, wie es momentan zum Überflutungsschutz
der Anlieger an der Kanalstraße gebaut wird (A5 a) oder Investitionen u.a. in die Kläranlageninfr a-
struktur (A5 b) oder verschiedenste bauliche Maßnahmen wie bspw. Regenwasserbewirtschaftung s-
anlagen im städtischen Einzugsgebiet der Aa oberhalb des Aasees, die eine nachhaltige und langfris-
tige Sanierung des Aasees zum Ziel haben (H12) oder die Fortführung und Intensivierung der G e-
wässerrenaturierung im Stadtgebiet (S4) sowie die Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen (H7)
an Hitzebelastung bspw. durch Einsatz von Komponenten und Materialien mit einer geringen Wärme-
leit- und -speicherfähigkeit. Diese hoch investiven Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von mehre-
ren Hundert Millionen Euro können teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Z u-
wendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert werden. Eine klimaangepasste Planung
wasserwirtschaftlicher Maßnahmen ergibt sich bereits aus den aktuell geltenden wasserrechtlichen
Anforderungen sowie dem aktuellen Stand der Technik. Vor diesem Hintergrund ist eine trennscharfe
Ausweisung der Kosten derzeit nicht möglich. Damit verbundene Investitions -, Personal- und Sach-
kosten werden daher im vorliegenden Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 als nicht quantifizie r-
bar in den Anlagen 1 und 4 aufgeführt. In Vorbereitung der jeweiligen gesonderten Beschlussfassun-
gen zu den unterschiedlichen Maßnahmen werden die Konzepte und Ansätze konkretisiert und detail-
liert dargestellt werden.
zu 4.
Das vorgelegte Handlungskonzept ist bis 2030 angelegt und soll kontinuierlich umgesetzt werden,
wobei neue Entwicklungen und Erkenntnisse in einem fortlaufenden Prozess berücksichtigt und ei n-
gebunden werden müssen. Das Konzept ist somit wie bereits oben angeführt nicht statisch, sondern
als Grundlage für einen kontinuierlichen Prozess zu verstehen.
Um die kontinuierliche Klimaanpassung der Stadt Münster zu dokumentieren und bewerten zu kö n-
nen, soll 2022 erstmalig ein Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungskonzeptes vorgelegt
werden. Der Sachstandsbericht soll da nn alle zwei Jahre erfolgen, damit frühzeitig Änderungen der
kommunalen Klimaanpassungspolitik eingeleitet werden können.
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Schlussbetrachtung
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Anpassung an den Klimawandel für die Stadt Münster,
trotz der guten Vorarbeiten in der Vergangenheit, eine große Herausforderung darstellt, die die Stadt
nur gemeinsam mit allen Akteuren aus Wirtschaft, Politik, Institutionen, Verbänden und natürlich den
Bürgerinnen und Bürgern bewältigen kann. Dieser Prozess soll, wie auch beim Klimaschutz, durch
den Beirat für Klimaschutz begleitet werden, der auf diesem Weg durch seine Expertise grundsätzl i-
che und strategische Empfehlungen in Richtung der städtischen Politik beisteuern soll. In der Sitzung
vom 17. September 2019 ist dem B eirat für Klimaschutz das Handlungskonzept Klimaanpassung
2030 vorgestellt und zur Stellungnahme zur Verfügung gestellt worden.
Nur mit vereinten Kräften kann das Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 angegangen werden -
und damit die langjährige, erfolgre iche Stadt-, Grün- und Freiraumentwicklung zum Erhalt der hohen
Lebens- und Erlebnisqualität sowie hoher Umwelt - und Naturqualität in Münster fortgeführt und we i-
terentwickelt werden.
Mit einem Kostenansatz von ca. 425.000 Euro bis 2030 könnten erste Maßnahmen zur Klimaanpas-
sung fortgeführt werden. Die Umsetzung des Handlungskonzepts Klimaanpassung ab dem Jahr 2021
erfordert ein Jahresbudget von mehreren Mio. Euro für Investitionen in die städtische Infrastruktur,
Gebäude, Gewässer sowie Grünstrukturen, die für den Schutz der Stadtgesellschaft und der Umwelt
erforderlich sind. Neben den hier veranschlagten Mitteln sind darüber hinaus in den einzelnen Etats
der Ämter weitere vor allem investive und personelle Mittel für die Anpassung an den Klimawandel im
Rahmen mehrerer Hundert Mio. Euro notwendig, die in Vorbereitung weitergehender Beschlüsse
noch zu konkretisieren sind. Es ist letztendlich unbestritten, dass die Kosten infolge des Klimawa n-
dels durch einen aktiven Klimaschutz und gezielte präventive Maß nahmen deutlich reduziert werden
können.
Hier ist zukünftig auch eine stärkere finanzielle Unterstützung auf Bundes - sowie Landesebene g e-
fragt. Die Verwaltung wird sich weiterhin aktiv bemühen, Fördermittel für die Umsetzung der Ma ß-
nahmen zu akquirieren, wie es z.B. bereits für die Personalstelle Klimaanpassung, das Förderprojekt
KommunalerKlimaschutz.NRW sowie für zahlreiche Renaturierungsmaßnahmen an Gewässern wie
der Aa gelungen ist.
Der Anspruch der Bürgerinnen und Bürger an ihre Stadt ist hoch und der Wille, aktiv einen Beitrag zu
leisten ist bei vielen vorhanden, wie das dauerhaft hohe Interesse an dem Themenfeld zeigt. Klim a-
schutz und Klimawandel gehören zu den bedeutendsten Herausforderungen unserer Gegenwart, wie
auch der jüngste Bericht des Weltklimarats (IPCC) unterstreicht - bewältigen können wir sie nur durch
entschlossenes Handeln. Daher gilt es, die Anstrengungen beim Klimaschutz der letzten Jahre fortzu-
führen und die Herausforderungen durch den Klimawandel auch als Chance zu begreifen , wie das
Beispiel Oxford Kaserne zeigt, das dank innovativer Ansätze als Vorbild für eine gelungene Planung
eines klimaresilienten Stadtquartiers mit hoher Lebensqualität über die Stadtgrenzen hinaus dient.
i.V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlage 1: Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster
Anlage 2: Veränderungen der Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts zum Handlungs-
konzept
Anlage 3: Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 1
Anlage 4: Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 2
V_0799_2019_Anlage_3
3885 Zeichen
Finanz- und Kostenplan zum Handlungskonzept - Teil 1 Anlage 3 zu V/0799/2019 Allgemeine und übergreifende Maßnahmen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 A1 a) Personalstelle „Klimawandelanpassung / -management“ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 c) Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag, etc.) im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A2 Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 20.000 A4 Interkommunale Abstimmung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 A8 a) Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess 40.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) Klimawandelcheck in der Bauleitplanung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 c) Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt ca. 0,4 Mio. Euro 75.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 Schutz vor Überwärmung 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 H2 b) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse (Stadtwerke Münster) 15.000 15.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 H8 a) Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 b) Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Gesamt ca. 0,03 Mio. Euro 15.000 15.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Minimierung der Auswirkungen von Starkregen 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 S2 d) Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 S6 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall (Stadtwerke Münster) 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 Gesamt ca. 0,3 Mio. Euro 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 Gesamt 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 113.000 73.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 58.000 Finanzierung durch Gewinnausschüttung SWM (H3,S6) 0,3 Mio. Euro 38.000 38.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 Gesamtkosten Handlungskonzept - Teil 1 0,4 Mio. Euro 75.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 Kosten €/JahrKosten €/Jahr Gesamtkosten Handlungskonzept - Teil 1 inkl. SWM 0,7 Mio. Euro Kosten in €/JahrKosten in €/Jahr 1 Aufteilung der Kosten nach Ämtern 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 0,4 Mio. Euro 75.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 Personalkosten 0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Investitionskosten 0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachmittel 0,4 Mio. Euro 75.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 35.000 Stadtwerke Münster 0,3 Mio. Euro 38.000 38.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 Personalkosten 0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Investitionskosten 0 Mio. Euro 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Sachmittel 0,3 Mio. Euro 38.000 38.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 23.000 Kosten in €/Jahr 2
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69328 Zeichen
Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * ALLGEMEINE UND ÜBERGREIFENDE MAßNAHMEN A1 a) Personalstelle „Klimawandelanpassung / - management“ Aufgabe ist die dauerhafte und institutionalisierte Koordinierung der gesamtstädtischen Anstrengungen mit weiteren Aufgaben, wie: - verwaltungsinterner Austausch - Öffentlichkeitsarbeit - Netzwerkarbeit - Monitoring und Controlling: Es wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen (ca. alle 3 oder 5 Jahre) einen Controlling- bzw. Monitoringbericht zu erstellen. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko - 0 € 0 € dauerhaft Einrichtung der Stelle/ Arbeitsberichte / Jahresberichte >10 Jahre erledigt erledigt Wie mit Vorlage V/0141/2017/1 beschlossen wurden 1 1/2 Personalstellen zum 3. Quartal 2018 eingerichtet (1 Stelle gefördert durch das BMU, 1/2 Personalstelle dauerhaft). Ab August 2020 sind beide dauerhaft im Stellenplan eingestellt. NEIN b) Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung Vergabe von externen Gutachten und begleitenden Untersuchungen im Rahmen der Koordinierung der Maßnahmenumsetzungen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko beteiligte Ämter 0 € 15.000 €/Jahr dauerhaft Durchgeführte Untersuchungen/ beauftragte Gutachten 10 Jahre mittel kurzfristig Die Managementstellen sind maßgeblich für die dauerhafte und institutionalisierte Koordinierung der gesamtstädtischen Anstrengungen mit Begleitung der Maßnahmenumsetzung zur Klimaanpassung der Stadt Münster. Als Evaluierungsgrundlage und ggf. zur Nachsteuerung von Maßnahmenumsetzungen, sollen begleitende Untersuchungen durchgeführt werden. NEIN c) Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag, etc.) im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen Beobachtung tatsächlich eintretender Klimaveränderungen im Münsteraner Stadtgebiet; Messgrößen u.a. Temperatur, Niederschlaghöhe und -intensität, Globalstrahlung, Windrichtung und - geschwindigkeit. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko Amt für Mobilität und Tiefbau, Lanuv, DWD, AG Klimatologie WWU 0 € 0 € dauerhaft Maßgebliche Änderungen der Parameter in der Stadt vor dem Hintergrund großräumiger Entwicklungen (Trendbewertung) 10 Jahre mittel kurzfristig Durch die Analyse bestehender Klimastationen bietet sich eine fortlaufende Erfassung und Auswertung der maßgeblichen Parameter im Stadtgebiet an. Der Betrieb und die Betreuung eigener Messstationen z.B. am Aasee ist (perspektivisch) zu prüfen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. NEIN d) Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen Die Fortschreibung der räumlichen stadtklimatischen Analysen durch Kalibrierung bzw. Validierung der vorliegenden Modelle sowie die Erstellung einer Klimafunktionskarte. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko AG Klimatologie WWU 0 € 50.000 € je Messkampag ne / Modellvalidier ung 5 - 10 jährig Maßgebliche Änderungen der Parameter in den städtischen Quartieren <10 Jahre mittel kurzfristig Die Anforderungen an räumliche Planungen sind aufgrund der Folgen des Klimawandels gestiegen und es bedarf einer aktuellen und detaillierten stadtklimatischen Bewertungsgrundlage. Dafür müssen in regelmäßigen Abständen neue Messungen sowie Kalibrierungen und Validierungen der vorhandenen Modelle anhand der Messdaten durchgeführt werden. JA e) Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen Konzeption zur systematischen Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen, mit standardisierter Dokumentation, Auswertung und Bewertung. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr, betroffene Dienststellen 0 € 15.000 € einmalig Betroffene Stadtbereiche, Infrastrukturen, Straßenzüge 10 Jahre hoch kurzfristig Die systematische Erfassung von Extremereignissen ermöglicht die Analyse von Schäden, hinsichtlich räumlicher und zeitlicher Ausprägung. Eine Evaluierung und evtl. Nachsteuerung von Maßnahmen/Handlungen werden dadurch zielgerichtet ermöglicht. JA gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung 1 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung A2 Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ Die Öffentlichkeitsarbeit verfolgt das Ziel über mögliche Folgen und Auswirkungen sowie Anpassungserfordernisse und –maßnahmen in der Stadt Münster zu informieren. Besonderer Fokus liegt dabei auf einer Bewusstseinsbildung sowie einer Aktivierung der Bevölkerung (breite Öffentlichkeit, Hauseigentümer etc.), von Schulen und Vereinen sowie anderen Institutionen zur Mitwirkung bei der Umsetzung der Anpassungserfordernisse. Dazu gehören bspw. die bereits heute üblichen Hinweise zur Verhaltensvorsorge bei Hitze, zum Selbstschutz und zur Risikovorsorge gegenüber Starkregen und Überflutungen, sowie Sturm oder auch (zukünftig) gegenüber neuen Krankheitserregern. Die Sensibilisierung hinsichtlich der Wirksamkeit von privaten Grünflächen für das Stadtklima, ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko Presse- und Informationsamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Gesundheits- und Veterinäramt, weitere Akteure außerhalb der Stadtverwaltung 0 € 20.000€/Jahr dauerhaft Anzahl von Veröffentlichungen/ Anzahl von Seitenaufrufen/ Besucherzahlen Info- Veranstaltungen <10 Jahre hoch kurzfristig Die Auswirkungen des Klimawandels in der Stadt Münster betreffen alle Bereiche des städtischen Lebens. Daher ist eine strukturierte und umfassende Öffentlichkeitsarbeit zwingend erforderlich. Hierbei werden Synergien aus dem Bereich Klimaschutz genutzt. Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 10.000 €/Jahr durch die Förderung des BMU. NEIN A3 Warn- und Informationssystem Erarbeitung und Einführung eines zielgruppenorientierten sowie ereignisabhängigen Warn- und Informationssystems. Ein wesentliches Ziel hierbei ist die Etablierung einer einheitlichen Ämter- Informations- und Austauschplattform zur Verwendung im Katastrophenschutzmanagement für die Ämter des Krisenstabes. (Technische) Schnittstellen sind bspw.: - Starkregen: FEWIS, Freiwilligen Einsatzmanagement, Informationskanäle Bürgerschaft (s.a. S 1) - Hochwasser: Weiterentwicklung der Hochwasserwarnung im Stadtgebiet (s.a. A2) - Hitzewarnung als Bestandteil des Hitzeaktionsplans (s.a. H 2a)) - Sturm - Trockenheit (s.a. T 1a)) - Aasee 24h-Messstation mit Interventionsmanagement (s.a. H 12) - Ansteuerung von Infotafeln im Stadtgebiet Feuerwehr Personal- und Organisationsamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - Klenko, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt – Datenverarbeitung und Statistik, Presse- und Informationsamt, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Gesundheits- und Veterinäramt, DWD, citeq 0 € 80.000 € einmalig Etablierung der Ämterinformationspl attform und der technischen Schnittstellen / Datenquellen <10 Jahre hoch kurzfristig Ein effizientes Warn- und Informationssystem ermöglicht den städtischen Dienststellen, Rettungsdienste, Gewerbetreibenden, Versorgungsträgern und der Bevölkerung eine gezieltere Wahl von angemessenen Vorsorgemaßnahmen gegenüber verschiedenen Extremwetterergeignissen. Inhalte und Bausteine des Warn- und Informationssystems sind im Rahmen eines kommunalen Konzepts fach- und zielgruppenspezifisch zu erarbeiten. JA 2 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung A4 Interkommunale Abstimmung Regionales Akteursnetzwerk zur Klimawandelanpassung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko Stadtplanungsamt , Stadtregion Münster, Bezirksregierung Münster, Nachbarkommune n, Nachbarkreise 0 € 0 € dauerhaft Zustandekommen Akteursnetzwerk/ Häufigkeit des Informationsaustaus ches <10 Jahre mittel kurzfristig Eine Abstimmung zu Informationen und Erfahrungen bei Vorsorge- und Anpassungsstrategien in regionalen Akteursnetzwerken ist empfehlenswert. Hier sollen die vorhandenen Strukturen der Stadtregion Münster genutzt werden. Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 1.000 €/Jahr durch die Förderung des BMU. NEIN A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischen Infrastrukturen Überprüfung und Sicherung des gesamten Stadtgebietes (städtische Infrastrukturen, Gebäude etc.) gegenüber den Folgen des Klimawandels mit flächenspezifischer Herangehensweise Teilprojekt 1: definieren der für die Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen erstellen Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur Risikosenkung aufstellen. Amt für Mobilität und Tiefbau Feuerwehr, Stadtplanungsamt , Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nicht quantifizier bar nicht quantifizierba r dauerhaft Hektar überprüfte Fläche <50 Jahre hoch kurzfristig Das Erstellen von Gutachten zur Risikobewertung und Sanierungskonzeption für Gebäude und Anlagen kritischer städtischer Infrastrukturen gegenüber den Folgen des Klimawandels (Starkregen, Hitze & Trockenheit) ist erforderlich. Untersuchungsgegenstand ist das gesamte Stadtgebiet mit dem Ziel die kritischen Bereiche zu identifizieren. Als erste Orientierung gefährdeter Bereiche werden Erfahrungen aus bereits aufgetretenen Starkregen oder Hitzeperioden und die im Klimaanpassungskonzept erarbeitete Karte 6 "Potentiell überflutete Flächen" herangezogen. Die Ergebnisse der einzelnen Gutachten werden zu einer Starkregenrisikokarte zusammengeführt. Erkenntnisse hieraus fließen in die Maßnahmenplanung und -umsetzung (wie bspw. Kanalaufweitung, Pumpwerk Kanalstraße etc.). Die Umsetzungen der Mehraufwendungen können nicht ohne zusätzliches Personal geleistet werden. Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. JA 3 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in Baulast vom Amt für Mobilität und Tiefbau befindet Überprüfung der Auswirkungen und Ausmaße des Klimawandels und anderen Risiken auf die bestehenden technischen Anlagen und den Personaleinsatz des Amtes für Mobilität und Tiefbau (Anlagen, Straßeninfrastruktur; anlagenspezifische Herangehensweise). Teilprojekt 1: definieren der für die Infrastrukturanlagen maßgebenden Risiken Teilprojekt 2: Kataster der Risiken in Zusammenhang mit Infrastrukturanlagen erstellen Teilprojekt 3: Maßnahmenkatalog zur Risikosenkung aufstellen. Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nicht quantifizier bar nicht quantifizierba r dauerhaft Hektar überprüfte Fläche/ Anzahl der überprüfter Anlage <50 Jahre mittel kurzfristig Es sollen vor allem die betrieblichen Aspekte im Sinne einer Risikobetrachtung behandelt werden. Hierzu sollen risikobehaftete Bereiche erkannt, Handlungsfelder bestimmt und Erkenntnisse zur Risikominimierung erarbeitet werden. Die Erkenntnisse, die für die bestehenden Anlagen gewonnen werden, können für die generelle Erhaltung und den Neubau im Weiteren angewendet werden wie bspw. Kläranlagen sowie hitzebeständige Straßenaufbauten (siehe H7). Die Belange anderer Ämter hinsichtlich städtischer Infrastruktur werden mitberücksichtigt. Die geschätzten Investitionskosten beziehen sich auf Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit für Gebäude und Anlagen des Amtes 66. Eine genaue Maßnahmenidentifizierung kann erst innerhalb des Projektes bestimmt werden. Die Umsetzungen der Mehraufwendungen sind nur mit zusätzlichem Personal möglich. Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. JA c) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen Überprüfung und Sicherung von Gebäuden und Anlagen kritischer Infrastrukturen (bspw. Krankenhäuser, Stromversorgung) gegenüber den Folgen des Klimawandels, v.a. hinsichtlich Starkregen und Sturm. (KRITIS: Schutz Kritischer Infrastrukturen im Rahmen des Katastrophenschutzes) Feuerwehr Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtwerke Münster, Versorgungs- unternehmen, Anlagen-betreiber, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtunge n, Rettungsdienste 0 € 1 Personal- stelle, 20.000 Sachmittel für kontinuierlich e Sicherung städt. / öffentlicher Krit. Infrastruktur dauerhaft Durchführung <10 Jahre hoch kurzfristig Für die erfolgreiche Erfüllung der Anforderungen an den Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine Vielzahl an Vorbereitungen erforderlich, da Gefahren bspw. durch Starkregen oder Sturm oft schwer vorhersehbar sind. Die Maßnahme ist eine zielführende Ergänzung zur allg. Planung der Feuerwehr für die Sicherstellung krit. Infrastrukturen (KRITIS) im Katastrophenfall. JA 4 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung A6 Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Mobilität und Tiefbau, Bevölkerung, Landwirte 0 € 75.000 € im ersten Jahr (Bestand) 75.000 € im ersten Jahr (Neupflanzun g) in den Folgejahren 100.000€ gesamt (Bestand + Neupflanzun g) 1 Ing.stelle zur Umsetzung der Maßnahm (E11) dauerhaft Baumscheibengröße , Bäume/ Stellplatz- Schlüssel, Baumausfälle bei Starkwindereignisse n >10 Jahre hoch kurzfristig Die Anzahl der Prüfbegehungen im Öffentlichen Grün und im Straßenraum sollte erhöht werden, um frühzeitig Baumschäden zu erkennen, die Verkehrssicherungspflicht zu wahren und Sturmschäden zu minimieren. Eine Anpassung soll auf Grundlage der Klimaartenmatrix für Stadtbaumarten und -sträucher durchgeführt werden. Die Baumstandorte konkurrieren bereits heute mit sonstigen Nutzungsanforderungen (z.B. Leitungsbau, Sanierung/Neubau Verkehrsflächen). Ein Optimierungsprogramm für städtische Baumscheiben ist zu entwickeln. Die Neuanpflanzung von Bäumen im innerstädtischen Bereich ist weitgehend ausgereizt. Bei Neuplanungen wird auf ein angemessenes Maß an Neuanpflanzungen hingewirkt. Das Thema Bäume und Parkraum könnte in eine Grünsatzung integriert werden (z.B. Mindeststandards für Baumscheiben. Baumpflanzungen pro Anzahl Stellplätze etc., s.a. H 6). JA A7 a) Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes Entwicklung eines klimaresilienten Forstbestands mit Pflanzung von Trockenheits- und hitzetolerante Baumarten und Schutz vor Schädlingen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster), Wald und Holz NRW ; Waldbesitzer 0 € 5.000 €/Jahr (Bestand), 50.000 € (Neupflanzun gen) dauerhaft (Bestand), einmalig (Neupflan zungen) Höhe möglicher Sturmschäden (in Festmeter) >10 Jahre hoch kurzfristig Die Prüfung und Anpassung der Waldbestände der Stadt Münster bzw. der Stadtwerke Münster GmbH ist durch die Neupflanzung von trockenheits- und hitzetoleranten Baumarten bereits seit den 90iger Jahren Bestandteil der Forstbetriebsplanung und ist fortzuführen und zu intensivieren. In den Privatwäldern sollte dies weiterhin Aufgabe der Forstbehörden sein. Beratung und Förderung der privaten Waldbesitzer ist Aufgabe des Regionalforstamtes Münsterland bzw. freiberuflicher Consulter JA b) Schutz vor Waldbränden Vorsorge zum Schutz vor Waldbränden durch angepasste Waldstrukturen und Verbesserung der Einsatzfähigkeit Einsatzkräfte. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Feuerwehr, Untere Forstbehörde (Regionalforstamt Münster), Wald und Holz NRW, Waldbesitzer 0 € 2.000 €/Jahr dauerhaft Anzahl der Waldbrände/ Anzahl der Beratungen von Privatwaldbesitzern <10 Jahre hoch kurzfristig Der Schutz vor Waldbränden ist zukünftig eine Daueraufgabe. Hier gilt es angepasste Waldstrukturen bzw. für die Rettungskräfte/ Feuerwehr benötigte Wege und Schneisen befahrbar/ offen zu halten. Geeignete Fahrzeugtechnik ist bei der Feuerwehr vorgehalten und muss erhalten bleiben. Schulungen und Übungen für Einsätzkräfte müssen forciert werden. Luftunterstützung mit Wasserabwurfaußenlastbehältern werden beim Land gesehen. Entwicklungen europäischer Waldbrandprojekte sind zu beobachten. JA 5 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung A8 a) Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess Erarbeitung einer Konzeption gemäß Ratsbeschluss V/0141/2017/1, wie die Aussagen des Klimaanpassungskonzeptes bei allen zukünftigen Planungen im Abwägungsprozess Eingang finden. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt 0 € 40.000 € einmalig Vorlage einer Konzeption 10 Jahre hoch kurzfristig Wichtige Aspekte bei der Erarbeitung der Konzeption sind bspw.die Aufnahme, Prüfung und Gewichtung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskriterien in Wettbewerben und in allen weiteren Planungen; sowie die erhöhte Transparenz im Rahmen der Abwägungen. Ergebnisse der Konzeption sollen in den Maßnahmen A8 b) und c) mitberücksichtigt werden. Bis einschließlich 07/2020 erfolgt eine Finanzierung von 5.000 € durch die Förderung des BMU. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. NEIN b) Klimawandelcheck in der Bauleitplanung Bei der Aufstellung oder Änderung von verbindlichen Bauleitplänen sind bestimmte Fragestellungen und Standards für eine Klimaanpassung zu berücksichtigen. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtplanungsamt 0 € 0 € dauerhaft Anwendungshäufigk eit, abgeleitete Anpassungen von Entwürfen und Planungen 10 Jahre hoch kurzfristig Bei der Aufstellung und / oder Änderung von Bauleitplänen sind die Aspekte der Klimaanpassung in einem obligatorischen „Klimawandelcheck Bauleitplanung“ zu prüfen, abzuarbeiten und die entsprechenden Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen in den Bauleitplänen darzustellen bzw. festzusetzen. Ergebnisse der Konzeption aus A8 a) sollen mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. NEIN c) Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm Überprüfen der Flächen des Baulandprogramms bzw. der vorbereitenden Bauleitplanung hinsichtlich potenzieller klimarelevanter Restriktionen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Klenko Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt , weitere Ämter 0 € 0 € dauerhaft Prüfung der relevanten Belange der Klimaanpassung in der Bauleitplanung <10 Jahre hoch kurzfristig Die Implementierung der Klimaanpassung in die Bauleitplanung ist gesetzlicher Auftrag. Im Rahmen der Vorbereitung der langfristigen Siedlungsentwicklung (Siedlungsentwicklungs- flächenkonzepte) werden alle potenziellen - auch klimarelevanten - Restriktionen abgefragt und untersucht und im Rahmen der Abwägung entschieden. Beteiligung findet bspw. über Planungswerkstatt, Startgespräch, Scoping, etc. statt. Ergebnisse der Konzeption aus A8 a) sollen mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. NEIN 6 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung SCHUTZ VOR ÜBERWÄRMUNG H1 Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude Bautechnischen Maßnahmen zur Hitzevorsorge für städtische Gebäude (Schulen , Kitas, soziale Einrichtungen, Verwaltungsgebäude etc.) Amt für Immobilienm anagement Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, BLB 0 € 0,5 Ing.stelle (sommerliche r Wärmeschut z), 200.000 € Sachmittel für begl. Untersuchun gen 3 Jahre (0,5 Personals telle), einmalig (Sachmitt el) Anzahl bauliche Änderungen <50 Jahre hoch mittelfristig Der sommerlicher Wärmeschutz dient einer verbesserten Hitzevorsorge städtischer Gebäude. Dieser entspricht bei der Mehrheit der städtischen Gebäude (Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude) nicht den Anforderungen gem. DIN 4108-2 da es zum Errichtungszeitraum der Gebäude noch keine definierten Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gegeben hat. Mittlerweile hat es von einer Vielzahl der Einrichtungen Beschwerden wegen zu hoher Raumtemperaturen gegeben. Aus diesem Grund soll in einem ersten Schritt für alle Gebäude die rechnerische Überprüfung gem. DIN 4108-2 mittels einer Simulation stattfinden (1/2 Ingenieurstelle). Zur Beurteilung des baulichen Wärmeschutzes ist anhand einer Bewertungsmatrix eine Gewichtung vorzunehmen um Gebäude, die einen dringenden Handlungsbedarf aufweisen, zu identifizieren und die zukünftige Umsetzung der Maßnahmen in Abstimmung mit dem Hochbau zu steuern. JA H2 a) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans als Grundlage des Gesundheitsschutzes zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen. Gesundheits- und Veterinäramt Presse- und Informationsamt, Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - Klenko, Pflege- und Betreuungs- einrichtungen,IHK, Handwerks- kammer, Landwirtschafts- kammer, Ärzte, Apotheken 0 € 0,5 Personalstell e (E11), 18.500 €/Jahr Sachmittel für ca. 5 Jahre, 5.000€ Sachmittel in den folgenden Jahren ca. 5 Jahre für Bestands einrichtun gen, danach nur bei Neubau und jährlich Presseerk lärung (Personal stelle und Sachmitte l), dauerhaft (Sachmitt el) Anzahl Infoveranstaltungen und Veröffentlichungen, Pressemitteilungen <10 Jahre hoch kurzfristig Zur Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit insbesondere in sozialen und medizinischen Einrichtungen sowie sensibler Bevölkerungsgruppen ist ein kommunaler Hitzeaktionsplan aufzustellen. Für verschiedene Institutionen ist ein Musternotfallplan zuerarbeiten, der bspw. den Pflegeeinrichtungen, Kitas und Grundschulen zur Unterstützung bei der Erstellung von Hitzenotfallplänen zur Verfügung gestellt werden kann. Weiterhin sind Informationen zur Verhaltensvorsorge bei extremer Hitze sowie zu baulichen Möglichkeiten zum Hitzeschutz zu forcieren. Bei Neu-/Umbau von Gebäuden ist im Rahmen der hygienisch/ gesundheitlichen Stellungnahme auch der vorgesehene Hitzeschutz zu prüfen. JA 7 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung b) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung Sicherstellung gesunder Arbeitsverhältnisse in der Stadtverwaltung/ für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie in sonstigen öffentlichen Einrichtungen Personal- und Organisation samt - Arbeits- und Gesundheits- schutz Betriebsmedizin, alle städtischen Ämter 0 € 0 € dauerhaft Anzahl durchgeführter Info- Veranstaltungen, Schulungen, Beratungen/ Umsetzung angepasster Arbeitszeitmodelle/ Max. gemessene Innenraumtemperatu ren an Arbeitsplätzen/ Anzahl hitzebedingter Dienstunfälle bzw. Ereignisse <10 Jahre hoch kurzfristig Grundsätzlich gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung. Für städtische Büroarbeitsplätze lassen sich die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung nicht immer umsetzen, daher sind hier persönliche Maßnahmen der Verhaltensvorsorge nötig. Regelungen zum Sonnen - und Hitzeschutz für alle städtischen Außendienstmitarbeiter sind zu treffen (Verhaltensvorsorge und Gestaltung der Arbeitszeiten). Es entstehen zusätzlich ca 20.000 € Kosten pro Jahr für die Getränkeversorgung (Leitungswasser) NEIN H3 Anpassung des ÖPNV- Systems an Hitzeereignisse Anpassung des ÖPNV an zunehmend intensivere Hitzeereignisse zum Schutz von Fahrgästen und Fahrzeugführern. Stadtwerke Münster Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, RVM 0 € 1.000 €/Baum(- standort) bei ca. 30 Bäumen, Kosten werden durch Stadtwerke Münster getragen einmalig Anteil ausreichend klimatisierter Busse am Gesamtbusbestand/ Anzahl beschatteter Haltestellen >10 Jahre mittel kurzfristig Entsprechend dem aktuellen Fahrzeugeinsatz im Stadtbusverkehr sind bereits heute fast alle Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet. Vor dem Hintergrund der weitergehenden Elektrifizierung der Stadtbusflotte werden alle heutigen Endhaltestelle von den Stadtwerken Münster im Hinblick auf die Beschattungssituation überprüft und bewertet (bzgl. der Batterieladeinfrastruktur und der Aufenthaltsqualität des Personals). Die Bedarfe einer zusätzlich erforderlichen Beschattung durch Baumpflanzungen werden anschließend mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit abgestimmt. Die Begrünung der Wartehallendächer wird zur Zeit von der Betreiberfirma geprüft. NEIN 8 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen bei andauernder Hitze Gesundheits- und Veterinäramt (Initiator) Amt für Schule und Weiterbildung, Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Sportamt, Stadtwerke Münster - Trinkwasserversor gung, IHK, Wirtschaftsförderu ng GmbH, Einzelhandelsverb and, Gastronomieverba nd, Ärzte, Apotheken, Pflegedienste, freie Wohlfahrtspflege, bürgerschaftliche Netzwerke in den Stadtteilen 0 € 10.000 €/Jahr dauerhaft Anzahl Trinkpaten/ Anzahl teilnehmender Geschäfte und Gastronomiebetrieb e/ Anzahl öffentlicher Trinkwasserentnahm estellen <10 Jahre hoch kurzfristig Zur Sicherung ausreichender Trinkwasserversorgung sind verschiedene Aktivitäten zielführend und sollten dauerhaft eingerichtet werden, wie z.B.: - Trinkpaten für ältere Menschen anwerben und ein Netzwerk aufbauen (Sozialverbände und Quartiersmanagement). - Weitere Bereitsteller (Einzelhandel, Gastronomie, Hotels) von Trinkwasser anwerben (bspw. refill Münster). - Neue Financiers zur Aufstellung von öffentlichen Trinkwasserbrunnen/-Spendern anwerben. - An bereits vorhandenen öffentlichen Brunnen wie z.B. Lamberti sowie in Schwimmbädern, Sporthallen und Schulen die Möglichkeit einer Trinkwasserentnahmestelle prüfen und einrichten. - Auf der städtischen Homepage eine Übersicht mit allen öffentlich zugänglichen Trinkwasserstellen/Anbietern einstellen. JA H5 a) Beobachtung neuer Krankheitsbilder bei Menschen Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird mit neuen Krankheitsbildern, vor allem durch die Einwanderung von Krankheitserregern und Schädlingen für Menschen, Tiere und Pflanzen gerechnet. Neben direkten Erkrankungen der Bevölkerung infolge des Klimawandels (Hitzeerkrankungen) sollten auch sekundäre Krankheitsbilder infolge von Insekten, Pilzen, etc. durch ein Monitoringsystem erfasst werden. Gesundheits- und Veterinäramt Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Krankenhäuser, Krankenkassen 0 € 1.000 €/Jahr dauerhaft Etablierung entsprechender Beobachtungs- und Vorsorgesysteme <10 Jahre hoch kurzfristig Die Einrichtung eines Monitoringsystems für neue Krankheitserreger, krankheits- oder allergieverursachende Pflanzen, sowie die Sensibilisierung niedergelassener Ärzte, Kliniken und Labore stellen eine wichtige Ergänzung zum Gesundheitsschutz dar und sollten daher umgesetzt werden. Ferner müssen Vorsorgeempfehlungen zu neuen Krankheitsbildern über Informationsangebote und Pressemitteilungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. JA b) Beobachtung und Bekämpfung neuer Schädlinge an Pflanzen Im weiteren Verlauf des Klimawandels wird mit der Einwanderung und räumlichen Ausbreitung von Schädlingen an Pflanzen gerechnet. Es erfolgt ein Monitoring zum räumlichen und zeitlichen Auftreten von Schädlingen an Pflanzen, sowie dem Auftreten von allergienverursachender Flora und Fauna (bspw. Riesenbärenklau und Eichenprozessionsspinner). Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Gesundheits- und Veterinäramt, Baum- und Waldbesitzer, Landwirtschaftska mmer 0 € 150.000 €/Jahr (Eichen- prozessions- spinner (EPS)) dauerhaft Etablierung entsprechender Beobachtungs- und Vorsorgesysteme (v.a. bei EPS) <10 Jahre hoch kurzfristig Die vergangenen Jahre haben bereits gezeigt, dass die heimische Natur zunehmend unter neuen Schadorganismen infolge des Klimawandels zu leiden hat und entsprechende Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Hier bedarf es neben dem Monitoring und der Bekämpfung von Schädlingen auch einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Eichenprozessionsspinner (EPS)). JA 9 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils mit Optimierung und Schaffung von Klimaoasen im öffentlichen Bereich. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Bauordnungsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Immobilienmanag ement 0 € 175.000 € (Fortschreibu ng Grünordnung ) einmalig Grünfläche in m², Fortschreibung Grünordnung <10 Jahre hoch kurzfristig Im Zuge sich wandelnder Anforderungen an die Stadt Münster, sowie im Zeichen von Wachstum und Flächenknappheit stellt die Grünordnung mit ihren durch Grünzüge und Grünringe gekennzeichneten Grundprinzipien ein unverzichtbares Fundament dar. Dies gilt es vorrangig zu sichern. Sinnvolle teilräumliche Ergänzungen und Vertiefungen können sich insbesondere in den durch besondere städtebauliche Entwicklungsschwerpunkte gekennzeichneten Bereichen ergeben. Die Fortschreibung der Gründordnung kann durch weitere Fragestellungen thematisch ergänzt werden. Ebenso ist im Rahmen der wachsenden Stadt die Einführung neuer, das innerstädtische Grün fördernder Instrumente, z.B. Grüngestaltungssatzung zu prüfen. Zudem sind für neue Baugebiete Standards für eine ausreichende Begrünung zu definieren. z.B. Stadtteilparks bei größeren Wohnbauentwicklungen. Städtische Klimaoasen sind auch durch die Verbindung von Grünelementen und Wasser in Form von Wasserspielplätzen im Öffentlichen Raum zu fördern (bspw. Südpark Sanierung) JA H7 Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen Gestaltung von Straßen und Stellplätzen / Begrünung von Stellplätzen Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit nicht quantifizier bar nicht quantifizierba r dauerhaft Anzahl angepasster Verkehrsflächen dauerhaft mittel mittelfristig Die Dimensionierung der Verkehrsflächen sollte auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden (Berücksichtigung bei Neubau, ggf. Rückbau bei Sanierung). Beim Neubau von Verkehrsflächen sind Komponenten und Materialien mit einer geringen Wärmeleit- und - speicherfähigkeit und einer höheren Durchlässigkeit (dies vor allem auf Park- und Stellplätzen) auszuwählen. Bei der Auswahl von Farbgebung und Material sind hellere Oberflächen, bspw. durch Beimischungen in bituminösen Fahrbahndecken zu schaffen, da sie weniger Hitze speichern. Öffentliche Freiflächen, Park- und Stellplätze sind stärker zu begrünen. Die Begrünung von Stellplätzen an öffentlichen Einrichtungen sollten dabei Vorbildcharakter aufweisen. Die Prüfung bzw. erste Erkenntnisse zur Anwendung von anderen Materialien wird im Rahmen von A5 b) erfolgen. Daraufhin können die Qualitätsstandards angepasst werden. Investive Maßnahmen werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. JA 10 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung H8 a) Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden Information und Beratung zur Hitzevorsorge durch Optimierung von Gebäuden bei Neubau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Bauordnungsamt, Amt für Immobilienmanag ement, Architektenkamme r NRW 0 € 0 € dauerhaft Anzahl angepasster Entwürfe/ Anzahl (erfolgreicher) Beratungsgespräche / Modellvorhaben <10 Jahre mittel mittelfristig Die Beratung privater Bauherren muss die klimarelevanten Aspekte der baulichen Gestaltungsmöglichkeiten mit höherer Gewichtung in den Beratungsangeboten berücksichtigen, bspw. die Anordnung der Gebäudekörper, Verschattungselemente, Baumaterialien, Farbgestaltung, etc.. Dazu ist die Erstellung eines Gestaltungs- / Maßnahmenhandbuches, ggf. auch in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen zu prüfen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt. NEIN b) Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude Gestaltung städtischer Gebäude mit Vorbildcharakter hinsichtlich der baulichen Hitzevorsorge. Amt für Immobilienm anagement Bauordnungsamt 0 € 0 € einmalig Anzahl angepasster Entwürfe/ Anzahl (erfolgreicher) Beratungsgespräche / Modellvorhaben <10 Jahre mittel kurzfristig Die Gebäudeleitlinien sind im Hinblick auf die Problematik des sommerlichen Wärmeschutzes mit dem Ziel zu prüfen, eine ökologische nachhaltige Planung, die den Energie-/ Stromverbrauch für Kühlsysteme auf ein Minimum reduziert, umzusetzen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. NEIN H9 Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung Erarbeitung einer strategischen Konzeption zu Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden (s.a. H 6 und S 2a)). Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Bauordnungsamt, Presse- und Informationsamt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Wirtschaftsförderu ng GmbH 0 € 10.000 € (Konzeption) 100.000 €/Jahr (Förderprogr amm) dauerhaft Modellvorhaben/ Anzahl bewilligter Förderanträge/ Begrünte Gebäude in m² <10 Jahre hoch kurzfristig Eine strategische Konzeption zu Begrünungsmaßnahmen an Gebäuden ist zu erarbeitern, die die Elemente des "Fördern und Forderns" aufgreift, um die Realisierung im Bestand und Neubau voranzubringen. Neben der zielgruppenspezifischen Öffentlichkeitsarbeit und den Begrünungen von öffentlichen Gebäuden mit Vorbildcharakter, ist als weiterer wichtiger Bestandteil der Strategie ein Förderprogramm zu prüfen und anzustreben. Das Förderprogramm könnte um ein Förderschwerpunkt "Grün in Gewerbegebieten" ergänzt werden. Festsetzungen sind in Bebauungsplänen als fester Bestandteil zu verankern. JA H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen von Bebauung, höheren und dichteren Vegetationssstrukturen mit evtl. vertiefender Betrachtung (anhand von Modellen) Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Stadtplanungsamt 0 € 0 € dauerhaft Freihaltung der vorhandenen Luftleit- , Frischluft- und Kaltluftleitbahnen <10 Jahre hoch kurzfristig Über Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftbahnen wird dem Siedlungsraum kühle bzw. unbelastete Luft zugeführt. Der hohe Klimakomfort der Stadt basiert nicht zuletzt auf den Erhalt dieses Systems. Im Hinblick auf den Klimawandel ist dieses System weiterhin zuverfolgen und muss vor funktionalen Einschränkungen bewahrt werden. Die Grünordnung bietet hierfür den Rahmen. Verluste sind das Ergebnis einer anderen Priorisierung in der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. NEIN 11 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie Die Stadt Münster hat mit der Festlegung des Raumfunktionalenkonzepts und der Grünordnung bereits einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung des Klimakomforts in der Stadt geleistet. Zur Zeit steht die Stadt vor der Herausforderung, Wohnraum für die wachsende Bevölkerung zu schaffen. Die Entwicklungsperspektiven und -ziele der künftigen Siedlungstruktur sollten sich dabei auch an den stadtklimatischen Rahmenbedingungen orientieren. Zukünftige Fragestellung: Wieviel Freiraum und wieviel öffentliche Grünfläche benötigt ein neues bzw. bereits etabliertes Baugebiet? Wo sind die Grenzen der Verdichtung? Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Immobilienmanag ement, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt 0 € 50.000 € einmalig Erstellung des Konzeptes <10 Jahre hoch mittelfristig Es soll ein Konzept für die Stadt entwickelt werden, wie mit Nachverdichtung unter Berücksichtigung des Klimawandels in Zukunft strategisch umgegangen werden soll. Die Koordination der Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) des Amts für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt. JA H12 Sanierung des Aasees Unter Einbeziehung der klimatischen Fragestellungen ist dringend ein Konzept für eine Sanierung des Aasees zu entwickeln. Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für Immobilienmanag ement nicht quantifizier bar nicht quantifizierba r dauerhaft Über-/Unterschreiten kritische Grenzwerte unterschiedlicher Gewässergüteparam eter (Grenzwerte aus Gutachten Prof. Dr. Dr. Borchardt 2018/2019) <10 Jahre hoch kurzfristig Für den Aasee wird aktuell ein Gutachten durch Prof. Dr. Dr. Borchardt aufgestellt. Das Gutachten besteht aus einer Ursachenanalyse und einem Konzept für kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen und wird bis zum Ende des Jahres 2019 fertiggestellt. Die ersten kurzfristigen Maßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr werden aktuell bereits (baulich) umgesetzt bzw. sind fertig gestellt, mittelfristige Maßnahmen befinden sich in der Planung. Je nach Maßnahme sind die notwendigen Kosten und Personalkapazitäten zu berücksichtigen. Die Maßnahmen umschließen das gesamte Einzugsgebiet der Aa flussaufwärts. Die Aasee 24h-Messstation mit Interventions- management ist der Maßnahme A3 zugeordnet. Darüberhinaus werden im Rahmen der Gesundheitsvorsorge bei sportlichen Aktivitäten auf und am Aasee die Gehalte an Cyanobakterien gemessen, inkl. hygienischer Bewertung von Geruchsproblemen. Investive Maßnahmen (bspw. Regenwasser- bewirtschaftungsanlagen im städt. Einzugsgebiet) werden teilweise durch Abwassergebühren, Straßenbaubeiträge und Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) mitfinanziert. Eine finanzielle Abgrenzung und Zuordnung dieser Maßnahmen zum Handlungskonzept ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. JA 12 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung ANPASSUNG AN TROCKENHEIT T1 a) Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonze pts Die Trinkwasserversorgung der Stadt wird über das Wasserversorgungskonzept sichergestellt. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Stadtwerke Münster, Gesundheits- und Veterinäramt, Feuerwehr, Presse- und Informationsamt, Landwirtschaftska mmer, Wirtschaftsförderu ng, Handwerkskamme r 0 € 15.000 € (Kosten städtisches GWM) einmalig Höhe des Wasserverbrauchs/ Ausreichende Wasserversorgung, Entwicklung Grundwasserstände 6 Jahre hoch kurzfristig Die Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Trinkwasserversorgung sind im Wasserversorgungskonzept dargestellt und dieses ist gemäß Landeswassergesetz alle 6 Jahre fortzuschreiben. Es beinhaltet kurzfristige und langfristige Maßnahmen der dezentralen und öffentlichen Trinwasserversorgung. Von besonderer klimarelevanter Bedeutung sind dabei die Maßnahmen "Dipolkonzept" der Stadtwerke Münster und die Überprüfung von überflutungsangepasster Bauweisen von dezentralen (Eigen-) und zentralen Wasserversorgungsanlagen. Das städtische Grundwassermonitoring (GWM) ist vor dem Hintergrund des Klimawandels auszuwerten und ggf. anzupassen. JA b) Trinkwassernotbrunnen Vervollständigung der Versorgung durch Trinkwassernotbrunnen mit flächendeckender (Neu-)Anlage, sowie der Sicherung der Qualität und Fördermenge. Feuerwehr Stadtwerke Münster, Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 0 € 0,5 Personalstell e, 20.000 Sachmittel für technische Aufrüstung/ Sicherstellun g dauerhaft Anzahl bzw. Fördermenge der Trinkwassernotbrunn en <10 Jahre hoch mittelfristig Die Stadt Münster verfügt derzeit nicht über eine ausreichende Anzahl an Trinkwassernotbrunnen. Eine Konzeption in welchem Rahmen eine Versorgung über Trinkwassernotbrunnen notwendig ist, ist zu entwickeln. Die Versorgungsdichte ist sukkzessive zu erhöhen. JA T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept Konzept zur Erschließung alternativer Wasserquellen für die Beregnung/ Bewässerung von Grünflächen, Sportflächen und Gärten, und zu Spül- und Reinigungszwecken in Haushalten und Gewerbe oder für die Kühlung. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Mobilität und Tiefbau, Stadtwerke Münster,Landwirts chaftskammer, Handwerkskamme r, IHK 0 € 15.000 € einmalig Anteil Regen- und Brauchwassernutzun g am Gesamtwasserverbr auch <10 Jahre mittel langfristig Ausgeprägte Trocken- und Hitzephasen haben Einfluss auf die Funktionsfähigkeit des Stadtgrüns. Ohne ausreichendes Wasserdargebot können Grünflächen nur bedingt ihre positive Klimawirkung entfalten. Ein Zusammenspiel von Grün- und Entwässerungsplanung kann sinnvoll sein, um nachhaltig die Bewässerung von Grünflächen auch in Hitzeperioden sicherzustellen. Dazu ist ein Konzept zuerarbeiten, das auch die Niederschlags- und Brauchwassernutzung in Haushalten, Gewerbe und für die Raumkühlung aufzeigt. JA 13 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung T3 Trockenrisse und Klimafunktion von Böden Konzept zur Klimafunktion von Böden und Information zu Trockenrissen in Münster. Funktionsfähige Böden können insbesondere wegen ihrer Wasserspeicherfähigkeit zur Verminderung bestimmter Folgen des Klimawandels beitragen, wie des im Sommer zunehmenden Hitzestaueffekts in urbanen Räumen. Durch Zurückhaltung von Niederschlagswasser in der Fläche vermindern sie die Auswirkungen veränderter Niederschlagsmengen und jahreszeitlicher Verteilung auf den Wasserhaushalt von Grundwasser und Oberflächengewässern. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 0 € 30.000 € einmalig Durchführung <10 Jahre hoch mittelfristig Wie die Klimafunktion von Böden im Stadtgebiet zu erhalten und funktionale Einschränkungen zu vermeiden und zu mindern sind, ist konzeptionell zu erabeiten. Trockenrisse in verschiedenen Bereichen des Stadtgebietes sind verstärkt in den zurückliegenden Trockenperioden aufgetreten. In Münster betrifft dies Bereiche mit Mergelvorkommen. Diese Bereiche sind im Rahmen einer vertiefenden Untersuchung hinsichtlich der Gefahr von verstärkten Bodenbewegungen zu untersuchen und Hinweise zur Anpassung des vorhandenen und ggfl. neuen Gebäudebestandes sind zuerarbeiten. JA T4 Anpassung der Grünflächen Städtisches Grün durch Pflege und Gestaltung vor Trockenheit schützen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Mobilität und Tiefbau, Sportamt 0 € 100.000 €/Jahr 3 Personalstell en in der Grünflächenu nterhaltung, Bezirke (Gärtner/E6) dauerhaft Anzahl sanierter Grünflächen <10 Jahre hoch kurzfristig Im Rahmen der Anpassung des städtischen Grüns an Trockenheit durch Pflege und Gestaltung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Eine Bewässerung von Grünanlagen in Trockenzeiten zur Sicherung der klimawirksamen Funktionen erscheint, auch unter Einsatz von Brauchwasser nur in (repräsentativen) Einzelfällen möglich. - Die Bemühungen bei den Versuchen und der Auswahl von Baumarten, die langfristig Erfolg versprechen, sind fortzuführen. - Durch Versuchspflanzungen können entsprechende Erfahrungen gesammelt werden. - Eine (bauliche und gestalterische) Anpassung der Grünflächen bietet sich an, wenn diese in anstehende Sanierungs- oder Neugestaltungsmaßnahmen integriert wird. - Eine höhere Vielfalt an Arten und Sorten soll bei künftigen Pflanzungen berücksichtigt werden. - Gräften und Teiche sind gegenüber Austrocknung und verstärktem Algenwachstum zu prüfen und anzupassen JA 14 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume Stärkung des Biotopverbundsystems Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit - Untere Naturschutz behörde Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - Untere Wassersbehörde; Bezirksregierung Münster; Landwirte; LANUV NRW 0 € 25.000 € (Monitoringko nzept), 5.000 €/Jahr (zusätzl. Erhebungen) einmalig (Erstellun g Monitorin gkonzept) , dauerhaft (zusätzl. Erhebung en) langfristiger Erhalt der Feuchtgebiete <10 Jahre mittel kurzfristig Lebensräume klimasensibler Tierarten mit besonderem Handlungsbedarf sollten identifiziert und langfristig über Schutzgebietsausweisungen gesichert werden. Um die Vielzahl der zu betrachtenden Arten einzuschränken, soll der Fokus auf den Arten liegen, die vom LANUV NRW als planungsrelevant eingestuft sind. Falls diese Arten in bereits vorhandenen Schutzgebieten oder dem Biotopverbundsystem vorkommen, sind sie als seltene / gefährdete Zielarten aufzunehmen, für die die Stadt Münster eine besondere Verantwortung trägt. Zur Beobachtung der Bestandsentwicklung soll ein Monitoringkonzept für festgelegte Biotoptypen in Feuchtgebieten erarbeitet und umgesetzt werden, das durch zusätzlich Erhebungen ergänzt werden soll. JA MINIMIERUNG DER AUSWIRKUNGEN VON STARKREGEN S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln Anpassung der Einsatzpläne und (technischen) Ausrüstung der Rettungskräfte an neue Erkenntnisse zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels. Feuerwehr Personal- und Organisationsamt, THW, DLRG, HiORGs, WF BASF, Land NRW (IdF) etc. 0 € 12.500 €/Jahr dauerhaft Durchgeführte bzw. besuchte Fortbildungsveranst altungen/ Anschaffung technischer Ausrüstung <10 Jahre hoch kurzfristig Die Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte ist durch die Umsetzung der Teilmaßnahmen gegenüber Extremwetterereignissen zu optimieren: - Hochleistungspumpen des Land NRW, THW und DLRG werden über Leitstelle eingebunden, - Entwicklung eines Konzepts zur Wiederherstellung des Feuerwehrvorbehaltsnetzes, - Erweiterung der Notrufabfragekapazitäten, - Georeferenzierte Einsatzeröffnung möglich sowie anschließende Disposition, - Schulungen und Übungen z. B. Sandsackverbau, - Verbesserung der Resilienz der Einsatzkräfte (z.B. Sicherung des eigenen Wohnraumes in prognostiven Überflutungsbereichen), - Einsatzfähigkeit Freiwillige Feuerwehr, - Redundante Schutzkleidung für lang anhaltende Einsätze Der hier aufgeführte Kostenansatz ist für laufende Kosten zu Sandsacklogistik, Schulungsmaßnahmen, Vorhaltung im Logistiklager und für die Erweiterung des Logistiklagers vorgesehen. Der Haushaltsansatz für das Logistiklager des IVPlanes (1,85 Mio €) ist zu erweitern und auf 2020 festzulegen. Kernfunktion des Logistiklagers ist die Materiallagerung & Bereitstellung für Sonderlagen. JA 15 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung S2 a) Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum durch Retention, Zwischenspeicherung und Versickerung von Niederschlagswasser wie bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden und Regenrückhaltebecken (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Wasser- und Bodenverbände 0 € 1 Ing.-Stelle / Jahr für wassersensib le Stadtgestaltu ng dauerhaft Verhältnis wassersensibler Maßnahmen zu Gesamtmaßnahmen dauerhaft hoch kurzfristig Bei neuen Flächen/ Baugebieten werden Maßnahmen zur Retention, Zwischenspeicherung und Versickerung von Niederschlagswasser wie bspw. Dachbegrünungen, Versickerungsmulden und Regenrückhaltebecken in einen neuen Standard überführt. Durch detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. Erforderlich ist eine sehr frühzeitige, integrierte Abstimmung der jeweiligen Bedarfe. Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet werden. JA b) Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen Das Prinzip der „multifunktionalen Flächennutzung“ sieht vor, dass Freiflächen mit einer ursprünglich anderen Nutzung (z. B. öffentliche Parkplätze, Sportanlagen, Grünflächen etc.) im Ausnahmefall eines Starkregenereignisses für kurze Zeit gezielt geflutet werden. (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadtplanungsamt 0 € siehe S2 a) dauerhaft Verhältnis wassersensibler Maßnahmen zu Gesamtmaßnahmen dauerhaft hoch mittelfristig In Bezug auf multifunktionale Flächen ist eine gemeinsame Vorgehensweise für die Stadt Münster abzustimmen und als Standard festzusetzen. Eine multifunktionelle Nutzung ist insbesondere vor dem Hintergrund der geringen (Frei-)flächenverfügbarkeit unabdingbar. Hierbei sind Kriterien festzulegen, die multifunktionale Flächen in Münster unbedingt erfüllen müssen, damit diese realisiert werden. Ein Kriterium könnte z.B. sein, bei welchem Regenereignis die Fläche überflutet werden darf. Da hier unterschiedliche Nutzunginteressen und auch Nutzungskonflikte auftreten können, ist eine frühzeitige koordinierende Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren notwendig (städtebaulicher Wettbewerb, Entwurfsphase Bebauungsplan, Bauleitplanung) . Durch detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet werden. JA c) Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen Freihaltung von Notwasserwegen bei der Siedlungsentwicklung und Entwicklung von Notwasserwegen im Siedlungsbestand. (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Amt für Mobilität und Tiefbau Stadtplanungsamt , Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 0 € siehe S2 a) dauerhaft Verhältnis wassersensibler Maßnahmen zu Gesamtmaßnahmen dauerhaft hoch kurzfristig Betrachtungen werden bereits bei Neuplanungen umgesetzt. Durch detaillierte Berechnungen ergibt sich ein erhöhter Aufwand. Eine Finanzierung erfolgt über Abwassergebühren und Steuern. Notwasserwege münden bzw. verlaufen häufig in öffentlichen Grünflächen. Erforderlich ist eine sehr frühzeitige, integrierte Abstimmung der jeweiligen Bedarfe. Der Mehraufwand kann ohne zusätzliches Personal nicht geleistet werden. JA 16 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung d) Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen Prüfung potenziell überfluteter Freiraumbereiche im Hinblick auf die Rückhaltung von Starkregen und potenzielle Gefahren und Verbesserung von Retention im Freiraum. (Teilmaßnahme der wassersensiblen Stadtentwicklung) Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Immobilienmanag ement, Landwirtschafts- kammer, Wasser- und Bodenverbände 0 € 0 € dauerhaft Hektar überprüfte Fläche pro Jahr <50 Jahre hoch kurzfristig Auenbereiche sind wieder zu aktivieren beziehungsweise es ist zu prüfen, ob bei den überfluteten Freiraumflächen Polder angelegt werden können. Eine strategische Planung bzw. deren Umsetzung ist vor dem Hintergrund geringer Flächenverfügbarkeiten dabei oftmals schwierig. Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen können diese Aspekte ggf. mitberücksichtigt werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mit vorhandenen Ressourcen. NEIN S3 Überflutungsangepasste Bauweisen Beratung und Bereitstellung von Informationsmaterialien und (ortsspezifischen) Empfehlungen für Architekten, Handwerker, Gebäudeeigentümer, Gewerbetreibende und Gebäudenutzer zur Anpassung ihrer Gebäude an Starkregenereignisse. Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Bauordnungsamt, Feuerwehr, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit - Klenko, Handwerks- kammer, Wasser- und Bodenverbände, lokale Medien, Schulen, Vereine, Verbände, VHS, Versicherungen, Kreditinstitute 0 € 0,5 Ing.- Stellen /Jahr, ca. 20.000 € zur Erstellung von Materialien oder Durchführung von Veranstaltun gen dauerhaft Durchgeführte Veranstaltungen, verteilte Informationsmateriali en, Anzahl der Medienberichte, durchgeführte Beratungsgespräche <10 Jahre mittel kurzfristig In den zurückliegenden Jahren haben lokal auftretende Starkregenereignisse regelmäßig schwere Überflutungen mit erheblichen Schäden in der Stadt Münster verursacht. Einen vollständigen Schutz für solche Extremwetterereignisse gibt es nicht. Zur Verbesserung des Eigenschutzes in gefährdeten Bereichen sind persönliche Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu sind bestehenden Beratungsangebote zu intensivieren und Informationsmaterialien zu erweitern, wie z.B.: Ansätze hierfür sind: - Infomaterial zur Rückstausicherung, - Überflutungsnachweise nach DIN 1986, - Hinweise zur überflutungsangepassten Bauweise erfolgen im Rahmen der Bauantragsbearbeitung. Ergebnisse aus den Maßnahmen A5 a) und S2 sind zu integrieren. JA S4 Gewässerrenaturierung Neben der Wiederherstellung der natürlichen Gewässerauen dient die Gewässerrenaturierung dem Erosionsschutz sowie dem Hochwasserrückhalt (insbesondere in festgesetzten Überschwemmungsgebieten). Renaturierte Auen verfügen über eine hohe Retentionskapazität, die auf der Speicherung des Wassers an sich und der Verlangsamung des Hochwasserabflusses basiert. Rechtliche Grundlagen bestehen durch die Wasserrahmenrichtlinie, sowie die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie. Amt für Mobilität und Tiefbau Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Amt für Immobilienmanag ement, Wasser- und Bodenverbände, Bezirksregierung Münster – Obere Wasser-behörde nicht quantifizier bar nicht quantifizierba r dauerhaft m (Lauflänge) bzw. m² (Fläche) renaturierter Gewässer und ihrer Auen <50 Jahre mittel kurzfristig Die bisherigen Anstrengungen der Stadt Münster zur Renaturierung der Fließgewässer sind weiter zu forcieren. Darüber hinaus ist eine Verzahnung von Maßnahmen gemäß der Wasserrahmenrichtlinie mit den Maßnahmen der Hochwasservorsorge und der FFH- Gebietsmanagementplanung sinnvoll. Die Stellen wurden bereits durch den Verwaltungsvorstand bestätigt und im Stellenplan eingestellt. Eine (Teil-)Finanzierung der Maßnahmen durch Fördermittel / Drittmittel sind ggf. zu berücksichtigen. Eine finanzielle Zuordnung dieser Maßnahmen zu Zuwendungen des Landes (WRRL und HWRMRL) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. JA 17 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung S5 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege (Beiplan V4 zum FNP 2004) im Hinblick auf Überflutung bei Starkregen oder fehlende Befahrbarkeit nach Stürmen. Hierzu zählen folgende Aspekte: - Sicherung des Feuerwehrvorbehalts- straßennetzes durch ausreichende Fahrbahnbreiten und die bestehenden Anforderungen der Feuerwehr. - Aufnahme von Störungspunkten im Straßennetz, - Anpassungsmaßnahmen und Festlegung von Alternativrouten für Einsatzfahrzeuge und Rettungsdienste, - Abbildung für die Fachämter (Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Mobilität und Tiefbau, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Ordnungsamt), das Führungs- und Lagezentrum der Feuerwehr sowie für die Polizei. - Datenbeschickung durch das Amt für Mobilität und Tiefbau, Nutzung gleichzeitig für tägliche Störungsmeldungen (Baustellen mit Umleitungen im Stadtverkehr). Feuerwehr Amt für Mobilität und Tiefbau, Rettungs-dienste, Vermessungs- und Katasteramt, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Ordnungsamt, Polizei 0 € ca 200.000,- € für 2 Jahre für die Etablierung der IT und Ingenieurslei stungen", 1 Personal- stelle über 2 Jahre im IT- Bereich, ca. 0,2 Personal- stelle Monitoring / Dateneingab e; einmalig (IT- Etablierun g zum Monitorin g Straßenn etz), dauerhaft (Sicherste llung der Datenvers orgung) Sanierung überflutungs- gefährdeter Straßenabschnitte in Meter, Etablierung eines Lagedarstellungs- systems inkl. Festlegung von Alternativrouten <10 Jahre hoch kurzfristig Für konkret überflutungsgefährdete Bereiche des Versorgungsnetzes der Rettungswege sind Maßnahmen zur Reduzierung der Überflutungshöhe zu planen bzw. alternative Routen festzulegen, insbesondere im Bereich der besonders überflutungsgefährdeten Unterführungen. JA S6 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall Entwicklung und Einführung von Notfallregeln für den Busverkehr bei Starkregenereignissen Stadtwerke Münster Amt für Mobilität und Tiefbau, Feuerwehr 0 € 5 Reserve- dienste plus Leitstelle: ca. 2.300 €/Ereignis. Annahme: 10 Ereignissen pro Jahr, ca. 23.000 €/Jahr Kosten werden durch Stadtwerke Münster getragen dauerhaft Berücksichtigung von Notfallregeln <10 Jahre hoch kurzfristig Notfallregeln im Busverkehr werden im Starkregenfall durch die Stadtwerke Münster aufgestellt. Gegenüber dem Fahrdienst werden diese Regeln von der Fahrdienstleitung bzw. der Leitstelle angeordnet. Die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen bei derart außergewöhnlichen Einwirkungen in den Fahrbetrieb konnte seitens der Stadtwerke Münster mit dem Unwetter 2014 bzw. den Stürmen Kyrill oder Friederike erfolgreich unter Beweis gestellt werden. Für derartige klimabedingte Ereignisse sollen zukünftig Reservedienste sowohl für den Fahrdienst wie auch für die Leitstelle Münster vorgehalten werden. NEIN 18 Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 für Münster Anlage 1 zu V/0799/2019 (* Kriterien für Bewertungs- und Rangfolgematrix nach Beschlussvorlage V/0141/2017/1) Name Erläuterung Maß- nahmen- träger Kooperations- partner Investitions- kosten * Projekt- kosten und Laufende Kosten * Dauer * Maß der Effizienz * Dauer der Wirk- samkeit * Priorität * Handlungs- zeitraum * Bewertung * gesonderter Beschluss erforderlich Nr. Maßnahme Akteure Kosten Nutzen Bewertung MINIMIERUNG VON STURMSCHÄDEN W1 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden Prüfung der Einhaltung von Schutzabständen oder anderer Vorsorgemaßnahmen in Bauleitplanverfahren, bei Baugenehmigungen sowie für kritische Infrastruktur unter Berücksichtigung des Waldzustandes und seiner voraussichtlichen Entwicklung, der Gebäudeart und -nutzung sowie der Hauptwindrichtung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigk eit Stadtplanungsamt , Amt für Immobilienmanag ement, Feuerwehr, Forstverbände, Innenministerium (Gefahren- abwehrkarte Wald, Informations- system Gefahren- abwehr) 0 € 5.000 €/Jahr (laufende Kosten, Stadtwald) Sofern eine Beseitigung der "Altlasten“ (= zu geringer Abstand Wald zur Bebauung) umgesetzt werden soll 50.000 € dauerhaft (Unterhalt ung), einmalig (Beseitigu ng von "Altlasten" ) Anzahl der Sturmschäden an Gebäuden <10 Jahre mittel kurzfristig Eine effektive Vorsorgemaßnahme durch umstürzende Bäume besteht in der Einhaltung von Schutzabständen zwischen Wald- und Forstflächen oder größeren Baumbeständen und empfindlichen Nutzungen. Sofern im Rahmen der Planung von neuen Baugebieten/Gebäuden der Abstandsraum zwischen Bebauung und Wald/Bäumen für eine angepasste Nutzung (z.B. Ausgleichsmaßnahmen und Spielflächen) sinnvoll überplant wird, sind nur geringe Investitionen zur Verkehrssicherung erforderlich. Die bestehenden Konflikte können teilweise nicht ohne Baum- bzw. Waldverlust gelöst werden (Beseitigung der "Altlasten“). Landschaftlich-strukturell wichtige Schutzabstände sollten zudem bereits auf der Ebene des FNP angehalten bzw. umgesetzt werden. Es besteht ein liegenschaftliches Konfliktpotenzial, da häufig Gesamtflächen vermarktet werden. Rechtliche Vorgaben sind durch das Forstgesetz gegeben. JA 19
Anlage A
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Anlage A zur V/0799/2019 Kurzüberblick Handlungskonzept Klimaanpassung 2030 zur Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet, die Herausforderungen des Klimawandels in der Stadt anzunehmen und mit der Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes aktiv entgegenzutreten. Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Der Rat hat mit Beschluss vom 17.05.2017 (V/0141/2017 und V/0141/2017/1) die Verwaltung be- auftragt, auf Basis des Klimapassungskonzeptes ein konkretes Handlungsprogramm für die Klima- anpassung bis 2030 zu erarbeiten und 2019 inklusive der finanziellen Belastungen zum Beschluss vorzulegen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 2017 hat die Stadt Münster mit der Verabschiedung des Klimaanpassungskonzeptes für die Stadt Münster die Grundlagen für die zukünftige Klimaanpassungsstrategie der Stadt zur Kenntnis ge- nommen und damit auch die städtischen Zielsetzungen für eine resiliente Stadt bekräftigt. Klima- schutz und Klimaanpassung wirken als Querschnittsaufgabe in alle städtischen Bereiche und hat daher eine hohe Priorität in allen Entscheidungen (V/0482/2019).
V_0799_2019_Anlage_2
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Anlage 2 zu V/0799/2019 Veränderungen der Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts zum Handlungskonzept Nr. Handlungs- konzept Name Handlungskonzept Nr. Klima- anpassungs- konzept Name Klimaanpassungskonzept Allgemeine, übergreifende Maßnahmen A1 a) Personalstelle „Klimawandelanpassung / - management“ A1 Personalstelle „Klimawandelanpassung / - management“ A1 b) Begleitende Untersuchungen zur Koordinierung der Maßnahmenumsetzung A1 Personalstelle „Klimawandelanpassung / - management“ A1 c) Aktualisierung und Bewertung wesentlicher Parameter (z.B. Temperatur, Niederschlag, etc.) im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen I Aktualisierung und Bewertung der wesentlichen Parameter aus den Bereichen Temperatur und Niederschlag im Stadtgebiet vor dem Hintergrund regionaler Entwicklungen A1 d) Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen II Wiederholung von Messfahrten und Modellierungen A1 e) Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen III Erfassung der Auswirkungen von Extremwetterereignissen, Dokumentation und Abgleich mit dem Anpassungsgutachten A2 Öffentlichkeitsarbeit „Klimawandel in Münster“ A2 / W2 Informationskampagne „Klimawandel in Münster“ / Schutz von Gebäuden A3 Warn- und Informationssystem A3 / W1 Warn- und Informationssystem / Warnung vor und Vorsorgeempfehlungen gegenüber Starkwind A4 Interkommunale Abstimmung A4 Interkommunale Abstimmung A5 a) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastrukturen S10 / S2 / S8 Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen / Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Siedlungsflächen / Vorsorgemaßnahmen Abflusswege und Gewässerdurchlässe A5 b) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an städtischer Infrastruktur, die sich in der Baulast von Amt 66 befindet S10 Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen A5 c) Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen S10 Schutz und Vorsorgemaßnahmen an kritischen Infrastrukturen A6 Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes W4 Prüfung und Anpassung des städtischen Baumbestandes A7 a) Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes T6 / W5 Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes sowie Schutz vor Waldbränden / Prüfung und Anpassung der Waldbestände A7 b) Schutz vor Waldbränden T6 Entwicklung eines klimastabilen Zukunftswaldes sowie Schutz vor Waldbränden A8 a) Konzeption zur Berücksichtigung von Klimaanpassung im Planungsprozess 0 Erarbeitung einer Konzeption, wie die Aussagen des Klimaanpassungskonzeptes bei allen zukünftigen Planungen im Abwägungsprozess Eingang finden A8 b) Klimawandelcheck in der Bauleitplanung IV Klimawandelcheck in der Bauleitplanung A8 c) Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm S3 Vorsorgemaßnahmen Baulandprogramm Anlage 2 zu V/0799/2019 Veränderungen der Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts zum Handlungskonzept Nr. Handlungs- konzept Name Handlungskonzept Nr. Klima- anpassungs- konzept Name Klimaanpassungskonzept Schutz vor Überwärmung H1 Bautechnische Schutzmaßnahmen für städtische Gebäude H1 Schutzmaßnahmen für soziale und medizinische Einrichtungen sowie Schulen in wärmebelasteten Bereichen H2 a) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für soziale und medizinische Einrichtungen, Schulen sowie sensible Bevölkerungsgruppen H1 Schutzmaßnahmen für soziale und medizinische Einrichtungen sowie Schulen in wärmebelasteten Bereichen H2 b) Information und Beratung zur Hitzevorsorge für Arbeitsplätze in der Verwaltung H2 Gestaltung von Arbeitsplätzen in der Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse H3 Anpassung des ÖPNV-Systems an Hitzeereignisse H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen H4 Sicherung ausreichender Flüssigkeitsversorgung für hilfsbedürftige und ältere Menschen H5 a) Beobachtung neuer Krankheitsbilder (Menschen) H5 Beobachtung von neuen Krankheitserregern H5 b) Beobachtung und Bekämpfung neuer Schädlinge H5 Beobachtung von neuen Krankheitserregern H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils H6 Sicherung und Erhöhung des Grünflächenanteils H7 Prüfung und Anpassung von Verkehrsflächen H7 Angepasste Gestaltung von Verkehrsflächen H8 a) Information und Beratung bei Neubau von Gebäuden H8 Optimierung von Gebäuden bei Neubau H8 b) Optimierung bei Neubau städtischer Gebäude H8 Optimierung von Gebäuden bei Neubau H9 Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung H9 Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen H10 Freihalten von Luftleit-, Frischluft- und Kaltluftleitbahnen H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie H11 Gesamtstädtische Nachverdichtungsstrategie H12 Sanierung des Aasees H12 Sanierung des Aasees Anpassung an Trockenheit T1 a) Umsetzung und Fortschreibung des Wasserversorgungskonzepts T1 Sicherstellung der Trinkwasserversorgung T1 b) Trinkwassernotbrunnen T1 Sicherstellung der Trinkwasserversorgung T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept T2 Niederschlags- und Brauchwasserkonzept T3 Trockenrisse und Klimafunktion von Böden T3 Risikokarte Trockenrisse T4 Anpassung der Grünflächen T4 Anpassung der Grünflächen T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume T5 Schutz klimasensibler Tierarten und Lebensräume Minimierung der Auswirkungen von Starkregen S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte weiterentwickeln S1 Einsatzfähigkeit der Einsatzkräfte bei Extremwetterereignissen weiterentwickeln S2 a) Wassersensible Stadtentwicklung: Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum S5 Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum S2 b) Wassersensible Stadtentwicklung: Multifunktionale Flächen S5 Verbesserung des Niederschlagsrückhalts im Siedlungsraum S2 c) Wassersensible Stadtentwicklung: Berücksichtigung von Notwasserwegen S4 Berücksichtigung von Notwasserwegen S2 d) Wassersensible Stadtentwicklung: Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen S7 Vorsorgemaßnahmen Bereiche mit überfluteten Freiraumflächen S3 Überflutungsangepasste Bauweisen S6 Überflutungsangepasste Bauweisen S4 Gewässerrenaturierung S9 Gewässerrenaturierung S5 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege S11 Sicherung des Versorgungsnetzes der Rettungswege S6 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall S12 Notfallregeln für Busverkehr im Starkregenfall Minimierung von Sturmschäden W1 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden W3 Schutzabstände zwischen Wald und größeren Baumbeständen gegenüber Gebäuden
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kanalstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0799/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37