V/0493/2023
Handlungsempfehlungen und Zielbreiten fürs Fahrradnetz 2.0 sowie neue Gestaltungselemente für Fahrradstraßen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
14318 Zeichen
V/0493/2023 V/0493/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsempfehlungen und Zielbreiten fürs Fahrradnetz 2.0 sowie neue Gestaltungselemente für Fahrradstraßen Beratungsfolge 09.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 14.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 16.11.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 29.11.2023 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität begrüßt grundsätzlich die insgesamt 42 gut- achterlichen Empfehlungen (siehe Anlage 1), die künftig handlungsleitend sind, um das Fahrradnetz 2.0 qualifiziert aufwerten zu können. Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungsempfehlungen – ergänzt um weitere Maßnahmen – unter Berücksichtigung der übrigen städtischen Belange in ein Handlungsprogramm zu überführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei allen anstehenden Planungen auf Velo-, Haupt- und Basisrouten die neu definierten Zielbreiten anzustreben (siehe Anlage 2). 3. Um Fahrradstraßen in anbaufreien Bereichen Münsters schneller und kostengünstiger rea- lisieren zu können und in urbanen Bereichen ggf. auch übergangsweise Fahrradstraßen kurzfristiger umgestalten zu können, werden neue Gestaltungselemente und die Katego- rien „Fahrradstraße Plus“ und „Fahrradstraße Basis“ eingeführt (siehe Anlage 3). 4. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass mit den Vorlagen V/0591/2022, V/0054/2023, V/0392/2023, V/0469/2023 und V/0573/2023 bereits erste Maßnahmen im Vorgriff der hier zu beschließenden Handlungsempfehlungen beschlossen wurden. 5. Die Achse Austermannstraße/Busso-Peus-Straße wird zwischen Steinfurter Straße und Roxeler Straße zur Hauptroute aufgewertet, um die Verbindung der Velorouten Altenber- ge-Münster und Nottuln-Münster zu attraktivieren. Amt für Mobilität und Tiefbau 31.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Oeinck Telefon: 492-6582 OeinckP@stadt-muenster.de - 2 - V/0493/2023 6. Die Basisroute über den Ermlandweg wird aufgrund der bestehenden Eigentumsverhält- nisse und des Straßenquerschnitts auf den Helgolandweg verlegt. 7. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt zur Kenntnis, dass für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen entsprechende personelle Kapazitäten erforderlich sind. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen der Handlungsempfehlungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös kalkulierbar. Daher werden sie erst im Z uge der Planungs - und Baube- schlüsse vorgelegt. Begründung: Münster hat im Vergleich zu allen Großstädten Deutschlands den h öchsten Fahrradverkehrsanteil. Rund 47 % aller Wege werden von den Münsteranerinnen und Münsteranern mit dem Rad zurückge- legt. In den vergangenen Jahren hat die Stadt Münster viel für den Radverkehr getan und zum Bei- spiel mit der Umgestaltung der Fahrradstraßen nach den politisch beschlossenen Qualitätsstandards neue Maßstäbe gesetzt, aber auch die Kanalpromenade fahrradfreundlich ausgebaut und viele neue Fahrradstellplätze errichtet. Gleichzeitig bestehen weitere Handlungsbedarfe. Es gilt, die Fahrradinf- rastruktur entsprechend der wachsenden Nachfrage und der gestiegenen Ansprüche (z. B. durch Pedelecs und Lastenräder) netzbasiert zu erweitern. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen hat im Februar 2020 die Planung eines gesamtstädtischen hierarchischen Fahrradnetzes als Baustein des Masterplans Mobili- tät 2035+ beschlossen (vgl. Vorlage V/1186/2019). Ziel des Masterplans Mobilität ist es, Mobilität in Münster durch einen ganzheitlichen, netzbasierten und integrierten Planungsansatz auf ein neues, nachhaltigeres Level zu heben, das die Ansprüche der Daseinsvorsorge gewährleistet und einen flä- cheneffizienten Ansatz verfolgt. Dabei steht das Be streben im Vordergrund, die hohe Lebensqualität in der Stadt auch zukünftig weiter zu steigern. Das Fahrradnetz 2.0 sowie die konkreten Handlungs- empfehlungen dieser Vorlage zahlen dabei insbesondere auf die Masterplanziele „klimaneutrale Mo- bilität“, „gesunde und lebenswerte Stadt “ sowie „verkehrssichere Stadt“ ein, indem sie einen einfa- chen, komfortablen und sicheren Fahrradverkehr von Tür zu Tür ermöglichen, der in das städtische Gesamtverkehrsnetz integriert ist. Dazu wurden im Rahmen einer umfassenden Bestandserfassung und -analyse systematisch Potenziale und Defizite ermittelt und anschließend unter intensiver Einbin- dung der Öffentlichkeit (Tracking -Kampagne, Online-Beteiligung) entsprechende Routenkategorien abgeleitet und räumlich verortet (Velorouten, Hauptrouten, Basisrouten). Im Juni 2022 wurde das Fahrradnetz 2.0 (vgl. Vorlage V/0249/2022) beschlossen. Zu Beschlusspunkt 1: Handlungsempfehlungen und -programm Um für das Fahrradnetz 2.0 konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten und diese künftig in das Handlungsprogramm des Amtes für Mobilität und Tiefbau überführen zu können, wurde zunächst ein Abgleich mit dem Status quo durchgeführt. Hierzu wurden u. a. en tsprechende Zielbreiten für die je- weiligen Netzkategorien (siehe Beschlusspunkt 3) definiert, um die Handlungserfordernisse für sämt- liche Netzabschnitte ermitteln zu können. Handlungsleitend für die Erarbeitung der 42 räumlich verorteten gutachterlichen Empfehlungen von besonderer Bedeutung (siehe Anlage 1) waren folgende Kriterien bzw. Rahmenbedingungen: die Schließung von Netzlücken, Unfallschwerpunkte, Verkehrspotenziale (Wirksamkeit), die Umsetzbarkeit (finanziell, zeitlich, räumlich), die Diskrepanz zwischen Bestandssituation und Zielbreiten, mögliche Alternativrouten und bereits laufende Planungen. - 3 - V/0493/2023 Die gutachterlichen Handlungsempfehlungen sind teilweise zu Maßnahmenbündeln zusammenge- fasst. Sie werden – ergänzt um weitere Maßnahmen – in das Handlungsprogramm integriert sowie sukzessive unter Berücksichtigung der weiteren städtischen Belange und nach Abstimmung mit ande- ren Fachämtern umgesetzt. Das Handlungsprogramm ist nicht statisch, sondern wird zukünftig ent- sprechend der städtebaulichen sowie verkehrlichen Entwicklungen fortgeschrieben. In diesem Zuge gilt es auch, für die weiteren Abschnitte des Fahrradnetzes 2.0 Maßnahmenvorschläge zu entwickeln. Erste gutachterliche Einschätzungen liegen dazu vor, die es im weiteren Prozess verwaltungsweit zu verifizieren und abzustimmen gilt, bevor dazu entsprechende Beschlüsse gefasst werden können. Zu Beschlusspunkt 2: Zielbreiten Um das Fahrradnetz 2.0 flächendeckend qua litätsvoll aufwerten zu können, wurden für jedes Infra- strukturelement (Radweg, Radfahrstreifen, etc.) nutzergerechte Zielbreiten definiert (siehe Anlage 2). So soll sichergestellt werden, dass bei Abwägung unterschiedlicher Kriterien im Rahmen einer Ge- samtverkehrsplanung die Belange des Radverkehrs ausreichend Berücksichtigung finden. Neue Ziel- breiten sind nötig, um die Verkehrssicherheit und den Komfort zu erhöhen sowie dem zunehmenden Radverkehrsanteil, verschiedenen Fahrradtypen (u. a. Lastenräder) und u nterschiedlichen Fahrge- schwindigkeiten (z. B. durch Pedelecs) gerecht zu werden. Die Zielbreiten unterscheiden sich entsprechend der jeweiligen Elemente des Fahrradnetzes 2.0, d. h. für Velorouten, Hauptrouten und Basisrouten werden verschiedene Ausgestaltungen angestrebt. Au- ßerdem werden Differenzierungen für angebaute und anbaufreie Bereiche vorgenommen. Zu Beschlusspunkt 3: Neue Gestaltungselemente für Fahrradstraßen 2.0 2019 hat der Rat der Stadt Münster Qualitätsstandards für Fahrradstraßen beschlossen (V/0151/2019). Diese wurden im Stadtgebiet bereits vielfach umgesetzt und haben sich bewährt: Ins- gesamt 13 Straßen sind auf 8,2 Kilometern Länge umgestaltet worden (u. a. Bohlweg, Goldstraße, Bismarckallee). Durch eine flächige Roteinfärbung ist für a lle Verkehrsteilnehmenden intuitiv erkenn- bar, dass es sich um eine dem Radverkehr vorbehaltene Infrastruktur handelt, auf dem Autofahrende als „Gäste“ unterwegs sind. Breite Fahrgassen sorgen dafür, dass Nebeneinanderfahren komfortabel und sicher möglich ist. Die Bevorrechtigung gegenüber einmündenden Nebenstraßen unterstützt ein zügiges Vorankommen. Im urbanen Raum sollen die genannten Qualitätsstandards auch künftig unverändert umgesetzt wer- den. Denn aufgrund großer Radverkehrsmengen, oftmals angrenzender Kfz-Stellflächen und daraus resultieren Kfz-(Parksuch-)Verkehren, zahlreichen Einmündungen, etc. ist ein besonderer Fokus auf den Radverkehr erforderlich. Die flächige Roteinfärbung unterstützt hier die Wahrnehmbarkeit und damit auch die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden in hohem Maße. An Straßen ohne unmittelbar angrenzende Bebauung (anbaufrei) mit niedrigem Kfz - Verkehrsaufkommen sollen Fahrradstraßen künftig allerdings ein anderes Erscheinungsbild als im urbanen Raum haben. Sie erhalten einen angepassten Standard gegenüber den bisher realisierten Fahrradstraßen (z. B. Roteinfärbung lediglich im Bereich der Knotenpunkte, auffällige Piktogramme in regelmäßigen Abständen und Markierung der Dooring-Zone im gesamten Verlauf, siehe Anlage 3). Es gelt en aber die gleichen Verkehrsregeln (max. 30 km/h, Bevorrechtigung gegenüber Nebenstra- ßen, Radfahrende dürfen nebeneinander fahren). Es sind eindeutige Begriffsbestimmungen in dem Konzept Fahrradstraßen 2.0 erforderlich, um zwi- schen den flächig rot einge färbten Fahrradstraßen und den angepassten Ausbaustandards (siehe oben) unterscheiden zu können. Daher werden mit Beschluss der neuen Gestaltungselemente künftig konsequent die Begrifflichkeiten „Fahrradstraße Plus“ (durchgängig rot eingefärbt) und „Fahrradstra- ße Basis“ (ohne flächige Roteinfärbung) verwendet und so auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar eingeführt. - 4 - V/0493/2023 Abbildung 1: Fahrradstraßen Plus – Standardausgestaltung (links) / optionale Elemente (rechts) Abbildung 2: Fahrradstraßen Basis – Standardausgestaltung (links) / optionale Elemente (rechts) Im urbanen Raum soll die Umgestaltung als „Fahrradstraße Basis“ nur dann ausnahmsweise reali- siert werden, wenn für einen überschaubaren Zeitraum Interimslösungen notwendig werden, bei- spielsweise aufgrund anstehender Kanalbauarbeiten oder weil die Realisierung einer „Fahrradstraße Plus“ aufgrund komplexer Ausschreibungs- und/oder Bauverfahren nicht zeitnah erfolgen kann. Die Verwaltung wird den politischen Gremien im Zuge der Planungs-/Baubeschlüsse zur Einrichtung oder Umgestaltung von Fahrradstraßen jeweils vorschlagen, welche Gestaltungselemente bezie- hungsweise Ausbaustandards fachlich präferiert werden. Dies betrifft auch die mögliche Umsetzung der optionalen Elemente (siehe rechtsseitige Darstellung in Abbildung 1 und Abbildung 2), die jeweils auf den Fahrradstraßen Plus und Fahrradstraßen Basis in unterschiedlicher Ausgestaltung zum Ein- satz kommen können. Hierzu zählt vor allem die optionale Einbringung eines Mitteltrennstreifens bei - 5 - V/0493/2023 größeren Querschnitten, um die Fahrbahn optisch einzuengen und dadurch die Fahrgeschwindigkeit des KFZ-Verkehrs zu reduzieren Zu Beschlusspunkt 4: Umsetzung erster Maßnahmen Mit beschlossenen Projekten wie der Umgestaltung der Wilhelmstraße (V/0591/2022) oder der Dieck- straße (V/0054/2023) zu Fahrradstraßen hat die Stadt Münster einigen der gutachterlichen Hand- lungsempfehlungen bereits vorgegriffen (vgl. Anlage 1, Empfehlung 18 und 21). Weitere konkret ge- fasste Handlungsempfehlungen sollen ebenfalls möglichst zeitnah realisiert werden. Hierzu wird auf den Planungs- und Baubeschluss zur Schillerstraße (V/0392/2023) und das Beteiligungsverfahren zur Piusallee (V/0469/2023) verwiesen. Die Bremer Straße zwischen Hamburger Straße und Hansaring (V/0573/2023) wird nach der Baumaßnahme der Stadtnetze ebenfalls baulich erneuert, kann aller- dings entgegen der in den Handlungsempfehlungen vorgesehenen Ausweisung als Fahrradstraße aufgrund des aktuell gültigen Straßenverkehrsrechts noch nicht als solche ausgewiesen werden. Wenn sich das Straßenverkehrsrecht nach Umsetzung der Maßnahme verändert, ist eine Auswei- sung als Fahrradstraße mit geringem baulichen Aufwand möglich. Zu Beschlusspunkt 5: Austermannstraße / Busso-Peus-Straße Die Austermannstraße und die Busso -Peus-Straße erfüllen eine wichtige Verbindungsfunktion zwi- schen der Hauptroute Steinfurter Straße, der Veloroute Altenberge -Münster (Horstmarer Landweg) und der Veloroute Nottuln-Münster (Roxeler Straße). Außerdem wird die Bedeutung für den Radver- kehr im unmittelbaren Umfeld aufgrund der städtebaulichen Entwicklung dort weiter zunehmen. Aus diesen Gründen wird die Achse Austermannstraße / Busso-Peus-Straße zur Hauptroute aufgewertet. Zu Beschlusspunkt 6: Helgolandweg Im nördlichen Stadtgebiet wird eine marginale Anpa ssung im Basisroutennetz vorgenommen. Die geänderte Linienführung ist auf bestehende Eigentumsverhältnissen zurückzuführen. Statt wie bis- lang über den Ermlandweg zu führen, wird die Basisroute künftig wenige Meter weiter nördlich über den Helgolandweg verlaufen. Zu Beschlusspunkt 7: Personalbedarf Die weitreichenden Handlungsempfehlungen für das Fahrradnetz 2.0 (vgl. Anlage 1) sind – wie be- reits erläutert – zunächst in das Handlungsprogramm des Amtes für Mobilität und Tiefbau zu überfüh- ren. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der verfügbaren personellen Kapazitäten. Dies gilt nicht nur für das Fahrradbüro (u. a. Öffentlichkeitsarbeit, Beteiligungsprozesse) sowie die Verkehrs- und Stra- ßenplanung, sondern auch in den Prozessschritten Ausschreibung, Bau, Betr ieb und Unterhaltung steigt das Arbeitsvolumen deutlich an. Darüber hinaus bedarf es einer Rückkopplung mit weiteren Ämtern, da auch hier von einem aus dem Arbeitsprogramm resultierenden personellen Mehraufwand auszugehen ist. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Handlungsempfehlungen fürs Fahrradnetz 2.0 Anlage 2: Zielbreiten Anlage 3: Neue Gestaltungselemente für Fahrradstraßen
Anlage A
2186 Zeichen
Anlage A zur V/0493/2023 Kurzüberblick Die Stadt Münster steht wie kaum eine andere Kommune in Deutschland für das Fahrrad als Fortbewegungsmittel Nummer 1. Ein Radverkehrsanteil von 47%, der Deutsche Fahrradpreis 2023 und die Auszeichnung als Fahrradhauptstadt beim ADFC-Fahrradklimatest sind nur einige Belege dafür, welchen Weg Münster eingeschlagen hat und konsequent fortsetzen wird. Die vor- liegenden Handlungsempfehlungen, Zielbreiten und Gestaltungselemente für Fahrradstraßen tragen einen entscheidenden Teil dazu bei, dass Münster noch fahrradfreundlicher wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Fahrradnetz 2.0 dient als Grundlage um Radfahren als urbane Mobilität der Zukunft zu för- dern. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Handlungsempfehlungen und Zielbreiten für Fahrradnetz sowie die neuen Gestaltungselemen- te haben zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen. Die Kosten für die jeweils not- wendigen Umbaumaßnahmen werden in gesonderten Beschlussvorlagen mitgeteilt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch das Fahrradnetz 2.0 maßgeb- lich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klima- freundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszahlen.
Anlage 2_Zielbreiten
1819 Zeichen
ZIELBREITEN Velorouten (VR) Art der Radverkehrsanlage Zielbreite in cm (netto) Überwiegend angebaut Überwiegend anbaufrei Radweg / Radfahrstreifen 300 250 Zweirichtungsradweg 400 300 Fahrradstraße (Breite von/bis) 400 – 600 gem. Geh- u. Radweg Kein Einsatz 300 Hauptrouten (HR) Art der Radverkehrsanlage Zielbreite in cm (netto) Überwiegend angebaut Überwiegend anbaufrei Radweg / Radfahrstreifen 250 200 Zweirichtungsradweg 350 300 Fahrradstraße (Breite von/bis) 400 - 600 gem. Geh- u. Radweg Kein Einsatz 300 Basisrouten (BR) Art der Radverkehrsanlage Zielbreite in cm (netto) Überwiegend angebaut Überwiegend anbaufrei Radweg / Radfahrstreifen / Schutzstreifen 200 200 Zweirichtungsradweg 300 300 Fahrradstraße (Breite von/bis) 400 - 600 gem. Geh- u. Radweg Kein Einsatz 300 Anlage 2 zur Vorlage V/0493/2023 HINWEISE ZU DEN FÜHRUNGSFORMEN • Führungsform „Fahrradstraße“: • Im angebauten Bereich gelten auch weiterhin die Qualitätsstandards der Stadt Münster „Fahrradstraße Plus“ • In anbaufreien Gebieten mit niedrigem Kfz-Verkehrsaufkommen sollen „Fahrradstraßen Basis“ mit angepasstem Standard zum Einsatz kommen (z.B. keine flächige Roteinfärbung, stattdessen auffällige Piktogramme und Randmarkierung). Aufgrund des möglicherweise höheren Geschwindigkeitsniveaus sind ggf. bauliche Maßnahmen wie Sinuswellen etc. vorzusehen. • Führungsform „Mischverkehr“ und „Schutzstreifen“: • Bei Basisrouten akzeptabel (auf VR/HR ausgeschlossen) • Führungsform „Gemeinsamer Geh-/Radweg“ • Auf allen Netzelementen auf VR/HR/BR auf anbaufreien Abschnitten (wenig Fußverkehr) möglich • Führungsform „Radfahrstreifen, Bus frei“ und „Bussonderfahrstreifen, Rad frei“ • bei Basisrouten in Ausnahmefällen akzeptabel (auf VR/HR ausgeschlossen) • Es gilt das Gesamtverkehrsaufkommen zu beachten (also auch Taktdichte ÖPNV)
Anlage 3_Neue Gestaltungselemente für Fahrradstraßen
2000 Zeichen
Fahrradstr. Plus Fahrradstr Basis Mindestbreite, exkl. STS [m] 4,00 4,00 Sicherheitstrennstreifen (STS) [m] 0,50 – 0,75 0,50 – 0,75 Maximalbreite, exkl. STS [m] 5,00 5,00 Maximalbreite, exkl. STS mit Busbegegnung [m] 6,00 6,00 Orientierung am Bestand - ✓ grundhafter Ausbau ✓ (wenn notwendig) - Regelmäßig Fahrradstr. Piktogramme auf Fahrbahn ✓ ✓ Neuordnung des ruhenden Verkehrs ✓ (falls nötig) ✓ (falls nötig) Ausbildung von Sicherheitstrennstreifen (STS) Bauliche Ausbildung durch unterschiedlich gefärbten Asphalt oder durch Pflaster möglich Erfolgt durch Fahrbahnmarkierung (Kaltplastik). Keine bauliche Anpassung Farbliche Gestaltung In der Regel wird gesamte Fahrradstraße in rot hergestellt (gefärbter Heißasphalt) Fahrradstraße wird nicht eingefärbt, punktuell an Knoten/Einmündungen mit Kaltplastik/Epoxidharz möglich. Gestaltungselemente Fahrradstraße „Plus“ und Fahrradstraße „Basis“ Anlage 3 zur Vorlage V/0493/2023 Fahrradstr. Plus Fahrradstr Basis Unterbindung Durchgangsverkehr und Sicherstellung der Zielgeschwindigkeit von max. 30 Km/h Einbahnstraßenregelungen (Diagonal-)Sperren, Fahrbahnversätze, Portalsituation, begrenzte Fahrbahnverengungen, Inseln ✓ Endgültiger Ausbau ✓ Mit einfachem baulichen Aufwand (Pfosten, reversibles Mobiliar (Pflanzkübel, etc.), Klebebordsteine) Freihalten der Sichtbeziehungen an Knoten/Einmündungen durch Errichtung von Gehwegvorstreckungen Fahrradparken statt Kfz-Parken Entsiegelung/ Herstellung von niedrigem Straßenbegleitgrün Gehwegvorstreckungen werden baulich errichtet ✓ (falls nötig) ✓ Gehwegvorstreckungen werden markiert (Z 295, gf. Z 298) und mit Pfosten gesichert ✓ (falls nötig) Nicht vorgesehen Fahrradstr. Plus Fahrradstr Basis Stärkung Aufenthaltsfunktion Fußverkehr und Querungsmöglichkeiten ✓ (bei Bedarf) ✓ (Bei Bedarf i.V.m. Realisierbarkeit ohne erheblichen Mehraufwand) Anpassung lichtsignalisierter Knoten ✓ (bei Bedarf) ✓ (Bei Bedarf i.V.m. Realisierbarkeit ohne erheblichen Mehraufwand).
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Steinfurter Straße
- Roxeler Straße
- Goldstraße
- Bismarckallee
- Schillerstraße
- Piusallee
- Hamburger Straße
- Austermannstraße
- Busso-Peus-Straße
- Ermlandweg
- Helgolandweg
- Bohlweg
- Horstmarer Landweg
- Kanalpromenade
- Wilhelmstraße
- Bremer Straße
- Hansaring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0493/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2023
- Erstellt
- 21.08.2023 16:06