0398/2026
Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd
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Anlage 0 Öffentlichkeitsbeteiligung
1067 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Parkstadt Süd haben bereits mehrere Öffentlichkeitsbeteiligungen stattgefunden. Es sind im weiteren Planungsverlauf weitere Beteiligungen geplant. Der Beschlussvorschlag erfolgt aufgrund der Prüfergebnisse nach Bewertung der dargelegten Prüfkriterien. Für den Prüfauftrag zur gegenüberstellenden Untersuchung der ÖPNV-Erschließung ist keine zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Belange der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Prüfung stets mitberücksichtigt.
Anlage 12- Beantwortung von Fragen im Mobilitätsausschuss
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Anlage 12 Seite 1 / 2 Beantwortung von mündlichen Nachfragen zur Beschlussvorlage „Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd“ aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 (0398/2026 ) Hinweis der Verwaltung: Die Fragen aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses werden zur besseren Nachvollziehbarkeit nur mit dem wesentlichen Inhalt zitiert. Die vollständige Niederschrift ist unter Anlage 11 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Darüber hinaus werden die Fragen von Herrn RM Lorenz ebenfalls zur besseren Nachvollziehbarkeit nummeriert beantwortet. RM Wahlen, Bündnis 90/Die Grünen, stellt die folgende Nachfrage: „[…] Er frage sich, ob Variante 4 mit einer Führung Richtung Rhein aufgrund der sehr scharfen Kurven überhaupt realisierbar sei und möchte daher prioritär auch Variante 3 im Fokus behalten, ohne jedoch den Wohnungsbau zu sehr zu verzögern. Bei Variante 4 stelle sich die Frage, ob mit der Verschiebung eines Wohnblocks eine gradlinigere Führung möglich sei. […]“ Stellungnahme der Verwaltung: Wie in der Beschlussvorlage 0398/2026 dargestellt, scheint aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich technisch möglich, die Stadtbahn über die Mobilitätstrasse bis zur Bonner Straße zu verlängern. Unter Annahme des aktuellen städtebaulichen Entwurfs geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass eine Verlängerung nur mit kleinen Radien (r < 50 m) möglich ist und damit zweifelsohne mit erhöhten Lärmemissionen durch Kurvenschleifen wie im Bereich der Haltestelle „Aachener Straße / Gürtel“ zu rechnen ist. Dies muss in der bereits in der Vorlage erwähnten Machbarkeitsstudie für einen weiteren Stadtbahnanschluss untersucht und bewertet werden. Die Verwaltung wird im Rahmen der weiteren Planungsschritte prüfen, wie der Bereich zwischen Großmarkthalle, Sechtemer Straße und Marktstraße, insbesondere die Baufelder 23 und 25 städtebaulich so verändert werden kann, dass Engstellen vermieden und eine mögliche Verlängerung der Stadtbahn vereinfacht werden kann. RM Blümel, SPD, stellt die folgende Nachfrage: „[…] RM Blümel fragt seitens der SPD-Fraktion erneu t nach, ob eine der Varianten zu einer Verzögerung der Bautätigkeiten führe. Im Fachgespräch wurde diese Frage verneint. […]“ Stellungnahme der Verwaltung: Eine Verzögerung der Bautätigkeit ist durch keine der Varianten zu erwarten. Eine eindeutige Entscheidung für eine der Varianten sollte zeitnah getroffen werden, da eine weiterhin ausstehende Entscheidung eine Verzögerung im B-Plan Verfahren mit sich bringen würde, welche auch eine Verschiebung des Baubeginns zufolge hätte. Anlage 12 Seite 2 / 2 RM Lorenz, SPD, stellt die folgenden Nachfragen: „[…] 1. RM Lorenz hätte sich gewünscht, dass die in der Präsentation dargestellten Querschnitte auch in die Verwaltungsvorlage aufgenommen werden. Er bitte die Verwaltung nachdrücklich, dies noch nachzuholen und schließt sich dem Vertagungswunsch seines Vorredners an. 2. Herr Lorenz wirft die Frage auf, wann die Verwaltung damit rechne, dass der Nutzen- Kosten-Faktor der S16 > 1,0 sei und sie somit realisiert werden könne. 3. Zudem möchte er wissen, ob die Straßenbahnlinie in der jetzigen Form, die über die Ringe abgeleitet werde, überhaupt eine realistische Chance habe, in der Standardisierten Bewertung gut abzuschneiden. Die Stadt sei immerhin auf Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angewiesen. Letztendlich fragt er, ob eine straßenbündige Führung – wie von RM Bankert angesprochen – auf diesem Straßenabschnitt mit den Förderkriterien des GVFG vereinbar sei. […]“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Im Fachgespräch vom 20.04.2026 wurden keine festgelegten Querschnitte gezeigt. Die Präsentation beinhaltete BackUp-Folien als Anschauungshilfen, um zeigen zu können, wie der Straßenquerschnitt an ausgewählten Punkten aussehen könnte (vgl. hierzu Anlage 10). Unter Anlage 10 a ist die tatsächlich gezeigte Präsentation veröffentlicht. Zu 2.: Wie in der Vorlage dargestellt, geht die Verwaltung davon aus, dass die Ergebnisse der Aktualisierung der Standardisierten Bewertung zur S-Bahn-Linie S 16 voraussichtlich im 4. Quartal 2026 zu erwarten sind. Anschließend wird die Verwaltung dazu – wie bereits angekündigt – eine entsprechende Vorlage in die politischen Gremien einbringen. Zu 3.: Stadtbahnvorhaben können nach § 3 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert werden, wenn das Vorhaben bspw. zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt. Ebenfalls ist wichtig, dass ein nachgewiesener gesamtwirtschaftlicher Nutzen vorliegt und das Vorhaben wirtschaftlich geplant und technisch einwandfrei durchgeführt wurde. Davon ist die Trassierungsform zunächst unabhängig zu sehen. Ein straßenbündiger Bahnkörper kann allerdings gegenüber einem besonderen Bahnkörper Nachteile mit Blick auf die Pünktlichkeit, die Betriebsstabilität oder die Störanfälligkeit haben, was sich wiederum auf den Nutzen in der Standardisierten Bewertung auswirken kann. Wie in der Vorlage dargestellt, existieren zur Einbindung in das städtische Stadtbahnnetz zudem politische Beschlüsse zur Prüfung einer oberirdischen Stadtbahnanbindung – bspw. aus der „Weiterentwicklung der Ost-West-Linien“ (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0330/2025 ) oder aus Beschlüssen der Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Lindenthal zu einer neuen Stadtbahnlinie 14 (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0718/2021 oder AN/0841/2021 ). Ebenfalls wurde noch nicht untersucht, ob und inwiefern die in der Integrierten Planung angenommene Verlängerung aus der Linie 12 heraus umsetzbar und sinnvoll ist. Die genannten Fragestellungen müssen genauso wie mögliche Verbesserungen (bspw. signaltechnische Maßnahmen) im Rahmen der bereits erwähnten Machbarkeitsstudie untersucht und bewertet werden, bevor etwaige Abstimmungsgespräche mit den Fördergebern durchgeführt werden können.
Anlage 8 Anschluss_Rheinuferbahn
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Fachliche Einschätzung:
Die bestehende Haltestelle „Schönhauser Straße“ der Linien 16 und 17 liegt im
Kreuzungsbereich, somit wäre keine Einfahrt der neuen Bahn von Westen aus möglich.
Variante separate Endhaltestelle und
Umstieg mit Fußweg:
Variante Anbindung an bestehende Trassen
parallel zum Rhein:
Anlage 8 Fachliche Einschätzung zum Anschluss
an die Rheinuferbahn
Endhaltestelle mit Gleis-
wechsel und Umstieg
+ ggf. Gleisanschluss für
Betriebsfahrten
Anbindung an bestehende
Trassen
Anlage 6 Erschließungswirkung_V4
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Anlage 6 Erschließungswirkung Variante 4 Variante 4 Stadtbahn durchs Quartier
Anlage 3 Erschließungswirkung_V1
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Anlage 3 Erschließungswirkung Variante 1 Variante 1 Grunderschließung
Anlage 10 a- Präsentation Fachgespräch 20.04.2026- neu (redaktionell angepasst)
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Parkstadt Süd Fachgespräch zum Prüfauftrag Stadtbahnführung 20.04.2026 Vorlagen-Nummer 0398/2026 Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV- Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd Parkstadt Süd Fachgespräch zum Prüfauftrag Stadtbahnführung 20.04.2026 Tagesordnung: 1. Ausgangssituation 2. Variantenübersicht 3. Variantenbewertung 4. Fortführung der Varianten 3 und 4 über die Bonner Straße hinaus 5. Dimensionierung Mobilitätsboulevard 2 Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 1: Ausgangssituation 20.04.2026 Fachgespräch bisherige ÖPNV-Erschließung im Plangebiet Parkstadt Süd: 3 Bahn Anbindung an Bf. Süd (RE + RB) über Linie 142 Anbindung an Innenstadt & Köln Hbf (RE + RB) über Stadtbahnlinie 5 kurz- bis mittelfristig ÖPNV-Erschließung im Plangebiet Parkstadt Süd (bis ca. 2040): Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 1: Ausgangssituation 4 20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag: Am 06.02.2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ (vgl. Vorlagen-Nr. 4001/2024) aufgrund des am 27.01.2025 gestellten gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0129/2025 ) zusätzlich folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert: „Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt seinen Beschluss, dass im Plangebiet eine durchgehende Stadtbahntrasse realisiert wird und erwartet von der Verwaltung eine gegenüberstellende Untersuchung der möglichen Trassen durch das Quartier und entlang des Bischofswegs und der Marktstraße.“ Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 1: Ausgangssituation 5 20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag: Vorlagen-Nummer 0398/2026: Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 1: Ausgangssituation Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Betriebsausschuss Parkstadt Süd 07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (Beschlussorgan) 07.05.2026 6 20.04.2026 Fachgespräch Variante 1 Grunderschließung Variante 2 Grunderschließung + S-Bahn Linie S16 Variante 3 Stadtbahn auf Bischofsweg Variante 4 Stadtbahn durchs Quartier Stadtbahn Bus S-Bahn Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 2: Variantenübersicht Buslinie 142 durch Quartiersmitte, über sogenannten Boulevard Erschließung und Umstiegsmöglichkeit zur Stadtbahn Linie 5 auf Bonner Straße Gute Erschließungswirkung Maßnahmen zur Erschließung wie in Variante 1 „Grunderschließung“ Zusätzlich ein direkter S-Bahn-Anschluss am künftigen Haltepunkt „Köln Bonner Wall“ Sehr gute Erschließungswirkung Stadtbahn auf neuer Trasse auf Bischofsweg Endhaltestelle an der Bonner Straße Erschließung und Umstiegsmöglichkeit zur Stadtbahn Linie 5 auf Bonner Straße Perspektivisch Weiterführung der Bahn auf neuer Trasse bis zum Rheinufer (eigene Baustufe) Randliche Erschließungswirkung Stadtbahn auf neuer Trasse durch die Quartiersmitte Endhaltestelle an der Großmarkthalle Bei Fortführung bis zur Bonner Straße: Erschließung und Umstiegsmöglichkeit zur Stadtbahn Linie 5 Perspektivisch Weiterführung der Bahn auf neuer Trasse bis zum Rheinufer (eigene Baustufe) Gute Erschließungswirkung Bei allen Varianten: Verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen 7 20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung: Erschließungswirkung V1 Variante 1 Grunderschließung Bahn Bus Bahnlinie 17 8 20.04.2026 Fachgespräch + verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung Variante 1 Variante 1 Grunderschließung Bahn Bus Buslinie 142 − im Linienweg veränderte und taktverdichtet − bietet im Linienverlauf Anschluss an alle Stadtbahnlinien + Bhf. Köln Süd + Bf. Ehrenfeld Nord Süd Stadtbahnlinie 5 − bietet Anschluss an die Innenstadt und den Köln Hbf − Gute Erschließungswirkung − Variante 1 stellt ÖPNV-Grunderschließung der Parkstadt Süd sicher − Empfehlung der Verwaltung: Variante 1 wird weiterverfolgt FAZIT 9 20.04.2026 Fachgespräch + verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung: Erschließungswirkung V2 Variante 2 Grunderschließung + S-Bahn Linie S16 Bahnlinie 17 10 20.04.2026 Fachgespräch S-Bahn Stadtbahn Bus + verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung Variante 2 Variante 2 Grunderschließung + S-Bahn Linie S16 S-Bahn Stadtbahn Bus FAZIT S 11 20.04.2026 Fachgespräch + verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen Buslinie 142 − im Linienweg verändert und taktverdichtet − bietet im Linienverlauf Anschluss an alle Stadtbahnlinien + Bf. Köln Süd + Bf. Ehrenfeld Nord Süd Stadtbahnlinie 5 − bietet Anschluss an die Innenstadt und den Kölner Hbf. S-Bahnlinie S16 − bietet direkten S-Bahn-Anschluss − deutlicher ÖPNV-Zugewinn für Parkstadt Süd und gesamte Kölner Südstadt − Sehr gute Erschließungswirkung − Anschluss an höherwertige, regionale ÖPNV-Angebote der S-Bahn − Empfehlung der Verwaltung: Variante 2 ist Wunschszenario für Parkstadt Süd Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung: Erschließungswirkung V3 Variante 3 Stadtbahn auf Bischofsweg Bahn Bus Bahnlinie 17 12 20.04.2026 Fachgespräch + verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung Variante 3 - Fazit Variante 3 Stadtbahn auf Bischofsweg Bahn Bus FAZIT 13 20.04.2026 Fachgespräch + verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen Neue Stadtbahnlinie − oberirdische Stadtbahnführung über den Bischofsweg bis zur Bonner Straße mit zwei Haltestellen − eigenständige Planungs- und Baustufe: Fortführung über die Bonner Straße hinaus Nord Süd Stadtbahnlinie 5 − bietet Anschluss an die Innenstadt und den Kölner Hbf. − Integrierte Planung bildet Stadtbahnführung auf dem Bischofsweg nicht ab, Querschnittsbreiten für Bahntrasse nicht ausreichend − Flächen der städtebaulichen Entwicklung müssten für Bahntrasse verwendet werden, Umplanungen im Städtebau erforderlich − Fortführung über die Bonner Straße hinaus komplex, Grunderwerb erforderlich − Empfehlung der Verwaltung: Variante 3 verwerfen Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung: Erschließungswirkung V4 Variante 4 Stadtbahn durchs Quartier Bahn Bus Bahnlinie 17 14 20.04.2026 Fachgespräch + verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung Variante 4 - Fazit Variante 4 Stadtbahn durchs Quartier Bahn Bus FAZIT 15 20.04.2026 Fachgespräch + verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen Neue Stadtbahnlinie − oberirdische Stadtbahnführung über den Mobilitätsboulevard bis vor die Großmarkthalle mit zwei Haltestellen − Verlängerung bis zur Bonner Straße grundsätzlich technisch möglich, Einschränkungen durch geringe Kurvenradien zu erwarten − eigenständige Planungs- und Baustufe: Fortführung über die Bonner Straße hinaus Nord Süd Stadtbahnlinie 5 − bietet Anschluss an die Innenstadt und den Kölner Hbf. − gute Erschließungswirkung − Fortführung über die Bonner Straße hinaus komplex, Grunderwerb erforderlich − eigene Machbarkeitsstudie notwendig − Variante 4 stellt alternatives und perspektivisches Szenario dar, abhängig von Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur S 16 − Empfehlung der Verwaltung: Variante 4 weiterverfolgen Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung Gesamtüberblick Variante 3 Stadtbahn auf Bischofsweg Variante 4 Stadtbahn durchs Quartier Stadtbahn Bus S-Bahn Variante 1 Grunderschließung Variante 2 Grunderschließung + S-Bahn Linie S16 Gute Erschließungswirkung durch Lage der Buslinie Variante 1 = ÖPNV- Grunderschließung Variante 1 weiterver- folgen (Grunderschließung) Sehr gute Erschließungs- wirkung durch Lage der Buslinie Anschluss an höher- wertiges, regionales ÖPNV-Angebot der S-Bahn Variante 2 ist Wunschszenario Widerspricht Integrierter Planung, Neuplanung notwendig Mehr Fläche für Bahn- trasse notwendig, weniger Wohnungsbau möglich Fortführung zum Rhein komplex Variante 3 verwerfen Gute Erschließungswirkung durch Lage der Bahnlinie Fortführung zum Rhein komplex Variante 4 ist Alternativszenario 16 20.04.2026 Fachgespräch Variante 3 Stadtbahn auf Bischofsweg Variante 4 Stadtbahn durchs Quartier Stadtbahn Bus S-Bahn Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 3: Variantenbewertung, fachl. & zeitl. Abhängigkeiten Variante 1 Grunderschließung Variante 2 Grunderschließung + S-Bahn Linie S16 Varianten 4 Alternative zu Variante 2 sollte S16 nicht kommen sollte S16 kommen: Wunschszenario wahrscheinlich keine Förderwürdigkeit für eine weitere parallel zur S-Bahn verkehrende Stadtbahnanbindung Grunderschließung bis ca. 2040 Alternativszenario wird verworfen 17 20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 4: Fortführung der Varianten 3 und 4 über die Bonner Straße hinaus Variante 4 Stadtbahn durchs Quartier Bahn Bus Variante 3 Stadtbahn auf Bischofsweg 18 20.04.2026 Fachgespräch − eigenständige Planungs- und Baustufe − von der Führung der Stadtbahn in der Parkstadt Süd unabhängig zu sehen − Machbarkeitsstudie notwendig Blick auf die Stadtbahnlinien: − oberirdische Niederflurlinie aus der Parkstadt Süd kommend − hochflurige Stadtbahnlinie 5 (an Bonner Straße) − hochflurige Stadtbahnlinien 16 und 17 (Rheinufer) Verlängerung auf Trasse der Linien 5, 16 und 17 nicht sinnvoll Verknüpfungshaltestellen mit Umstieg und Fußweg zwischen den Hoch- und Niederflurlinien denkbar Betriebsgleise denkbar Querschnittsbreiten und Besitzverhältnisse Zunächst Grunderwerb mindestens zwischen Bonner Straße und Koblenzer Straße erforderlich Fachliche Einschätzung Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: Die bestehende Haltestelle „Schönhauser Straße“ der Linien 16 und 17 liegt genau im Kreuzungsbereich, somit wäre keine Einfahrt der neuen Bahn von Westen aus möglich. Variante separate Endhaltestelle und Umstieg: Variante Anbindung an bestehende Trassen parallel zum Rhein: Bahnlinie 16 | 17 Bahnlinie 16 | 17 19 Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 4: Einschätzung zum Anschlussan die Rheinuferbahn 20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 5: Dimensionierung Mobilitätsboulevard Mobilitätsboulevard schmaler gestalten − Verringerung des Querschnitts von 30m auf 24m möglich − Verkehrliche Anforderungen lassen sich auch auf 24m realisieren, selbst Bahntrasse entspr. Variante 4 Für alle untersuchten Varianten wird aus städtebaulicher Sicht empfohlen: 20 20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag Stadtbahnführung TOP 5: Dimensionierung Mobilitätsboulevard Mobilitätsboulevard schmaler gestalten mehr Fläche für Inneren Grüngürtel möglich (nicht bei V3) oder Erhöhung des Baulandes für Wohnbebauung möglich (nicht bei V3) kompakterer und fußgängerfreundlicherer Straßenraum, geringere Querungs- zeiten, mehr Sicherheit geringere Bau- und Unterhaltskosten Verhältnis zwischen Gebäudehöhe und Straßenraum angemessener, Menschen nehmen den Raum eher als „Ort“ wahr, weniger Trennungswirkung 21 20.04.2026 Fachgespräch Parkstadt Süd Fachgespräch zum Prüfauftrag Stadtbahnführung 20.04.2026 Vorlagen-Nummer 0398/2026 Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV- Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 22 Parkstadt-Sued@Stadt-Koeln.de www.parkstadt-sued.de
Anlage 9- Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 27.04.2026
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Miriam Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 27.04.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 27.04.2026 öffentlich 9.2.5 Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd 0398/2026 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 9.2.5 - Vorlage 0398-2026 AN/0711/2026 Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Frau Dr. Müller lässt zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen: 1. Beschluss: Die Ziffer 2 wird gestrichen. Die Vorlage wird wie folgt unter Ziffer 2 ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der ÖPNV Anbindung der P arkstadt Süd die Südtrasse (Variante 3) weiter zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Stimmen der Einzelmandatsträge- rinnen Frau Faßbender und Frau Hinsen mit den Stimmen der CDU -Fraktion, der SPD-Fraktion und der FDP/KSG Fraktion abgelehnt. (nicht anwesend: Herr Heinzlmeier) Sodann lässt Frau Bezirksbürgermeisterin über die Ursprungsvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (ASrZ), folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (ASrZ) beauf- tragt die Verwaltung, auf Grundlage der in der Begründung dargestellten Abhängigkei- ten folgende Varianten zur ÖPNV-Erschließung weiterzuverfolgen: 1. Variante 2 „Grunderschließung + S16“ als langfristiges Wunschszenario für die ÖPNV-Erschließung der Parkstadt Süd, 2. Variante 1 „Grunderschließung“ für die Übergangszeit bis zur möglichen Umsetzung des langfristigen Wunschszenarios und 3. Variante 4 „Stadtbahn durchs Quartier“ in Abhängigkeit der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S16. Hierzu ist den politischen Gremien zum gegebenen Zeitpunkt eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Variante 3 „Stadtbahn auf dem Bischofs- weg“ aus den durch die Verwaltung dargestellten Gründen nicht weiterzuverfolgen. 3. Ergänzend dazu wird die Verwaltung beauftragt, bei der Erstellung des Bebauungs- plans sicherzustellen, das einen späterer Stadtbahnbetrieb durchs Quartier w eiterhin möglich ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Heinzlmeier)
Anlage 2 Variantenübersicht
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3 Anlage 2 Variantenübersicht Variante 1 Grunderschließung Variante 2 Grunderschließung + S16 Variante 3 Stadtbahn auf Bischofsweg Variante 4 Stadtbahn durchs Quartier Buslinie 142 durch Quartiersmitte, über sogenannten Boulevard Erschließung und Umstiegsmöglichkeit zur Stadtbahn Linie 5 auf Bonner Straße Verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen Gute Erschließungswirkung Maßnahmen zur Erschließung wie in Variante 1 „Grunderschließung“ Zusätzlich ein direkter S-Bahn-Anschluss am künftigen Haltepunkt „Köln Bonner Wall“ Sehr gute Erschließungswirkung Stadtbahn auf Bischofsweg Trasse bis zur Endhaltestelle an der Bonner Straße Erschließung und Umstiegsmöglichkeit zur Stadtbahn Linie 5 auf Bonner Straße Perspektivisch Weiterführung der Bahn auf neuer Trasse bis zum Rheinufer (eigene Baustufe) Randliche Erschließungswirkung Stadtbahn auf neuer Trasse durch die Quartiersmitte bis zur Endhaltestelle an der Großmarkthalle Bei Fortführung bis zur Bonner Straße: Erschließung und Umstiegsmöglichkeit zur Stadtbahn Linie 5 Perspektivisch Weiterführung der Bahn auf neuer Trasse bis zum Rheinufer (eigene Baustufe) Gute Erschließungswirkung Stadtbahn Bus S-Bahn
Anlage 16 Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 6.2 ASrZ 30.06.2026
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Geschäftsführung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Louise Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 02.07.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 30.06.2026 öffentlich 6.2 Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd 0398/2026 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit schließt sich der Beschlussfassung des Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 (Anlage 13) umfänglich an: I Geänderter Beschluss: Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit wie folgt zu beschließen: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (ASrZ) beauf- tragt die Verwaltung, auf Grundlage der in der Begründung dargestellten Abhängig- keiten, folgende Variante zur ÖPNV-Erschließung weiterzuverfolgen: Variante 4 plus „Direkte Stadtbahn durchs Quartier“ zulasten des Baufelds 25, so- dass eine direkte Führung über die Marktstraße in Richtung Schönhauser Straße verfolgt werden kann. 2. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S16 sind zu berücksichtigen und den politischen Gremien als Beschlussvorschlag vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Variante 3 „Stadtbahn auf dem Bischofs- weg“ aus den durch die Verwaltung dargestellten Gründen nicht weiterzuverfolgen. 4. Für die Übergangszeit bis zum Bau der Stadtbahn soll die Variante 2 „Grunder- schließung +S16“ umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis über die geänderte Beschlussfassung wie Anlage 13: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und der AfD zugestimmt.
Anlage 4 Erschließungswirkung_V2
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Anlage 4 Erschließungswirkung Variante 2 Variante 2 Grunderschließung + S16
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 0398/2026 Freigabedatum 15.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (ASrZ) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der in der Begründung dargestellten Abhängigkeiten folgende Vari- anten zur ÖPNV-Erschließung weiterzuverfolgen: 1. Variante 2 „Grunderschließung + S16“ als langfristiges Wunschszenario für die ÖPNV-Erschließung der Parkstadt Süd, 2. Variante 1 „Grunderschließung“ für die Übergangszeit bis zur möglichen Umset- zung des langfristigen Wunschszenarios und 3. Variante 4 „Stadtbahn durchs Quartier“ in Abhängigkeit der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S16. Hierzu ist den politischen Gremien zum gegebenen Zeitpunkt eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Variante 3 „Stadtbahn auf dem Bischofsweg“ aus den durch die Verwaltung dargestellten Gründen nicht weiterzuverfolgen. 3. Ergänzend dazu wird die Verwaltung beauftragt, bei der Erstellung des Bebauungsplans si- cherzustellen, das einen späterer Stadtbahnbetrieb durchs Quartier weiterhin möglich ist. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Mobilitätsausschuss 28.04.2026 Betriebsausschuss Parkstadt Süd 07.05.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 07.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Hintergrund: Die „Integrierte Planung Parkstadt Süd“ wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschus- ses vom 07. Februar 2019 beschlossen. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Verkehrs- ausschuss, nun Mobilitätsausschuss, wurden in diesem Beschlussverfahren angehört. Die Integrierte Planung ist als Grundlage und Leitlinie für die nachgelagerten Bauleitplan- sowie Qualifizierungsverfahren zu verstehen. Darin wurden neben ersten Überlegungen und Festle- gungen zu Themen wie Integration ins Umfeld, Höhenentwicklung, Infrastruktur unter anderem auch erste Grundideen für ein Mobilitätskonzept betrachtet und dargestellt. Diese Überlegun- gen und Festlegungen gilt es im Rahmen der aktuellen laufenden Erstellung des Mobilitätskon- zepts zu berücksichtigen und bspw. aufgrund von geändertem Mobilitätsverhalten (z. B. durch die Corona-Pandemie), von geänderten Richtlinien oder gesetzlichen Vorgaben auf Aktualität zu überprüfen (vgl. Vorlagen-Nr. 1250/2018). Die drei verschiedenen Szenarien zur Anbindung der Parkstadt Süd an das ÖPNV-Netz wurden in der Integrierten Planung als Oder-Szenarien beschrieben. Jedem Szenario lagen drei ÖPNV- Grundannahmen zugrunde. Neben einer im Linienweg veränderten Buslinie 142 wurden auch die Nord-Süd Stadtbahn der Linie 5 sowie eine neue S-Bahn-Linie S 16 als fester Bestandteil angesehen. Ergänzend dazu wurden eine oberirdische Stadtbahn, eine unterirdische Stadtbahn oder ein autonomes Busangebot als die drei alternativen Szenarien dargestellt (vgl. Vorlagen- Nr. 1250/2018, Anlage 1, S. 62 bis 65). Am 06.02.2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ (vgl. Vorlagen- Nr. 4001/2024) aufgrund des am 27.01.2025 gestellten gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0129/2025) zusätzlich folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert: „Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt seinen Beschluss, dass im Plangebiet eine durch- gehende Stadtbahntrasse realisiert wird und erwartet von der Verwaltung eine gegenüberstel- lende Untersuchung der möglichen Trassen durch das Quartier und entlang des Bischofswegs und der Marktstraße.“ Variantendarstellung zur Stadtbahn Aus Sicht der Verwaltung scheidet das Szenario aus der Integrierten Planung mit der Führung einer unterirdischen Stadtbahn aufgrund der zu erwartenden hohen Baukosten und der politi- schen Beschlüsse zur Prüfung einer oberirdischen Stadtbahnanbindung – bspw. aus der „Wei- terentwicklung der Ost-West-Linien“ (Vorlagen-Nr. AN/0330/2025) – aus. Die Entwicklung eines autonomen Busangebots als Bedarfsverkehr (On Demand) soll aus Sicht der Verwaltung im Blick behalten werden. Durch die rasche technologische Weiterentwicklung könnte perspektivisch ein solches Angebot linien- oder flächenhaft als Ergänzung des ÖPNV in 3 Betracht kommen. Aus Sicht der Verwaltung stellt dieses Szenario allerdings keine eigenstän- dige Variante dar. Durch die Verwaltung wurden daher die folgenden vier Varianten zur ÖPNV-Erschließung iden- tifiziert: Variante 1 – Grunderschließung, Variante 2 – Grunderschließung und S-Bahn-Linie S16, Variante 3 – Stadtbahn auf Bischofsweg, Variante 4 – Stadtbahn durchs Quartier. Variantenübersicht Variante 1 Grunderschließung Variante 2 Grunderschließung und S-Bahn Linie S16 Variante 3 Stadtbahn auf Bi- schofsweg Variante 4 Stadtbahn durchs Quartier Fachliche und zeitliche Abhängigkeiten der Varianten 3 und 4 von Variante 2 Mit den Varianten 3 und 4 soll ein möglicher weiterer Stadtbahnanschluss des Stadtquartiers abgebildet werden, auch wenn die Fortführung bzw. die Einbindung in das städtische Stadt- bahnnetz noch im Rahmen einer separaten Machbarkeitsstudie untersucht werden müsste. So existieren zum einen, wie bereits erwähnt, politische Beschlüsse zur Prüfung einer oberirdi- schen Stadtbahnanbindung – bspw. aus der „Weiterentwicklung der Ost-West-Linien“ (Vorla- gen-Nr. AN/0330/2025) oder aus Beschlüssen der Bezirksvertretungen Rodenkirchen und Lin- denthal zu einer neuen Stadtbahnlinie 14 (vgl. Vorlagen -Nr. AN/0718/2021 oder AN/0841/2021). Zum anderen wurde in der Integrierten Planung eine Verlängerung aus der Linie 12 heraus angenommen, ohne dass die Fortführung einer Stadtbahnlinie in nord-östliche Richtung in einer Machbarkeitsstudie tiefer untersucht worden wäre. Die Varianten 3 und 4 sind aus Sicht der Verwaltung als alternative Varianten zur Variante 2 zu betrachten und sind fachlich und zeitlich von den Ergebnissen der Aktualisierung der Machbar- keitsstudie zur S 16 abhängig. Die Verwaltung geht zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass bei einer Förderwürdigkeit der S 16 wahrscheinlich keine Förderwürdigkeit für eine weitere pa- rallel zur S -Bahn verkehrende Stadtbahnanbindung zu erwarten ist. Um diese Fragestellung ebenfalls in der entsprechenden Machbarkeitsstudie zur Stadtbahnanbindung untersuchen zu können, müssen zunächst die Ergebnisse zur Machbarkeitsstudie der S 16 abgewartet werden. Darüber hinaus wurde die weitere Stadtbahnanbindung der Parkstadt Süd im Rahmen der An- meldung zum ÖPNV-Bedarfsplan als „3. Kölner Ringverbindung“ dem Land NRW gemeldet (vgl. Vorlagen-Nr. RR 35/2024). Die Verwaltung erhofft sich dabei erste Aussagen zu einer möglichen Förderwürdigkeit, wenn die durch das Land NRW vorzunehmende Bewertung aller gemeldeten Maßnahmen abgeschlossen ist. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass dies bis voraussichtlich Mitte 2026 möglich sein wird. Dies hängt allerdings maßgeblich vom derzeit 4 laufenden Bewertungsprozess beim Land NRW ab. Anschließend wird die Verwaltung dazu eine entsprechende Vorlage in die politischen Gremien einbringen. Variante 1 – Grunderschließung Die Grunderschließung der Parkstadt Süd soll kurz- bis mittelfristig (bis ca. 2040) über eine im Linienweg veränderte und taktverdichtete Buslinie 142 und die Nord-Süd Stadtbahn der Linie 5 sowie durch die im Mobilitätskonzept vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen gewährleistet wer- den. Die Buslinie 142 behält die Funktion einer tangentialen Erschließungslinie. Sie sichert dadurch im Linienverlauf den Anschluss an eine große Anzahl von Stadtbahnlinien (Linien 1, 3, 4, 5, 7, 9, 12, 15 und 18) sowie den Bahnhof „Köln Süd“, an dem Linien des Schienenperso- nennahverkehrs halten. In Abhängigkeit des perspektivischen Ausbaus der Westspange als S- Bahn-Achse soll die Buslinie auch an dem künftigen S-Bahn-Haltepunkt „Köln Weißhausstraße“ halten. Die Stadtbahnlinie 5 wird gleichzeitig den Anschluss an die Innenstadt und den Kölner Hauptbahnhof sicherstellen. Darüber hinaus ist vorgesehen, andere bestehende Buslinien im Linienweg zu verändern, um vorhandene und entstehende Erschließungslücken zu schließen (vgl. hierzu Anlage 3). Die Durchbindung der Stadtbahnlinie 5 von „Arnoldshöhe“ bis „Butzweilerhof“ ist jedoch zwangsläufig von der Inbetriebnahme des Tunnelabschnitts am Waidmarkt abhängig. Bis zur Durchbindung wird es daher noch zu einem Zwischenzustand im ÖPNV-Angebot kommen müs- sen. Vorgesehen ist, dass ab ca. 2029 entsprechend der zu erwartenden Fahrgastnachfrage und den technischen Möglichkeiten der Stadtbahninfrastruktur ein Pendelverkehr zwischen den Haltestellen „Severinstraße“ und „Arnoldshöhe“ im 20-Minuten-Takt verkehren wird. Zusätzlich werden wie heute auch die Buslinie 132 von Meschenich über Rondorf und die Bonner Straße bis zum Kölner Hauptbahnhof sowie die Stadtbahnlinie 17 zwischen „Severinstraße“ und „Ro- denkirchen“ bzw. „Sürth“ verkehren. Ab der derzeit avisierten Inbetriebnahme des Tunnelab- schnitts am Waidmarkt voraussichtlich zum Jahreswechsel 2031/2032 würde dann das ein- gangs beschriebene ÖPNV-Angebot einsetzen. Die Verwaltung wird dazu zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Vorlage in die politischen Gremien einbringen. Nach fachlichen Bewertungen der Verwaltung ist es möglich, für den Mobilitätsboulevard einen verringerten Querschnitt von 24m anstatt des bisherigen Querschnitts von 30 m zu wählen (vgl. Ausführungen zur Querschnittsbreite des Mobilitätsboulevards weiter unten). Dadurch entsteht ein kompakterer Straßenraum. Fazit Wie in Anlage 3 dargestellt wird, ist durch die Lage der Buslinie bereits eine gute Erschließungs- wirkung gegeben. Durch die zusätzlich vorgesehenen Mobilitätsmaßnahmen haben die künfti- gen Bewohner*innen der Parkstadt Süd kurze Wege zu den Haltestellen aus dem Quartier oder von den Haltestellen in das Quartier. Diese Variante stellt aus Sicht der Verwaltung die ÖPNV-Grunderschließung der Parkstadt Süd sicher und wird daher weiterverfolgt. Variante 2 – Grunderschließung und S-Bahn-Linie S 16 In dieser Variante soll die Erschließung der Parkstadt Süd durch die zuvor beschriebene Grun- derschließung und eine zusätzliche S-Bahn-Linie S 16 mit dem künftigen S-Bahn-Haltepunkt „Köln Bonner Wall“ sichergestellt werden. Die S 16 soll als ein Teilprojekt des „Zielnetz 2040“ des SPNV-Aufgabenträgers go.Rheinland GmbH umgesetzt werden. Sie soll dabei im 20-Minuten-Takt u. a. von Langenfeld über Köln- Mülheim, Köln Hbf und Köln Süd über die Südbrücke und Köln/Bonn Flughafen nach Troisdorf und Au (Sieg) geführt werden. Dabei soll sie auch den eingangs erwähnten Haltepunkt „Köln Bonner Wall“, direkt an der Parkstadt gelegen, anfahren. Im Jahr 2021 wurde eine erste durch go.Rheinland GmbH und die Verwaltung gemeinsam be- auftragte Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Darin wurden sowohl die technische als auch die betriebliche Machbarkeit untersucht sowie eine Standardisierte Bewertung durchgeführt. Der in 5 der Standardisierten Bewertung ermittelte Nutzen-Kosten-Indikator war seinerzeit nicht aus- kömmlich, sodass der volkswirtschaftliche Nutzen und damit die Förderwürdigkeit für das Pro- jekt nicht nachgewiesen werden konnte (vgl. Vorlage-Nr. 2556/2023). Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wird die Standardisierte Bewertung derzeit erneut durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Aktualisierung sind voraussichtlich im 4. Quartal 2026 zu erwarten. Anschließend wird die Verwaltung dazu eine entsprechende Vorlage in die politischen Gremien einbringen. Nach fachlichen Bewertungen der Verwaltung ist es möglich, für den Mobilitätsboulevard einen verringerten Querschnitt von 24m anstatt des bisherigen Querschnitts von 30 m zu wählen (vgl. Ausführungen zur Querschnittsbreite des Mobilitätsboulevards weiter unten). Dadurch entsteht ein kompakterer Straßenraum. Fazit Wie in Anlage 4 dargestellt wird, verbessert sich die durch die aus Variante 1 bereits gegebene gute Erschließungswirkung in der Parkstadt Süd mit der Inbetriebnahme der S 16 deutlich. Dar- über hinaus verbessert sich durch den Anschluss an das S-Bahn-Netz auch die Erschließungs- wirkung für die bestehende Bebauung nördlich des Bahndamms in der Südstadt. Dadurch gelangen viele Kölner*innen in kurzer Zeit an das höherwertige, regionale ÖPNV-An- gebot der S-Bahn. Die Stadtviertel in diesem Bereich erhalten damit eine sehr hohe Aufwertung. Diese Variante ist daher als das Wunschszenario für die Parkstadt Süd anzustreben. Variante 3 - Stadtbahn auf Bischofsweg Bei dieser Variante ist im Bereich der Parkstadt Süd, wie in Anlage 5 dargestellt und dem Än- derungsantrag entsprechend, eine oberirdische Stadtbahnführung über den Bischofsweg bis zur Bonner Straße mit zwei Haltestellen vorgesehen, welche die Parkstadt Süd nur randlich erschließen. Eine der beiden Haltestellen würde als Verknüpfungshaltestelle zur Stadtbahnlinie 5 an der Bonner Straße fungieren. Die Erschließungswirkung entspricht dabei bereits zum Großteil der künftigen Haltestelle „Marktstraße“. Die westliche Haltestelle ist dabei so verortet, dass sie mit ihrer Erschließungswirkung vor allem die Parkstadt Süd und dabei auch die Bebauung südlich der Marktstraße umfasst. Grundsätzlich könnte auch eine weitere Haltestelle im Bereich der westlichen Spitze der Parkstadt Süd vorgesehen werden. Diese würde dann allerdings aufgrund der randlichen Lage mehr Grünfläche als bebaute Fläche erschließen (vgl. hierzu Anlage 5). Die essenzielle Frage lautet jedoch, ob die Stadtbahnführung auf dem Bischofsweg grundsätz- lich in den aktuellen oder geplanten Straßenquerschnitten möglich ist. Die Integrierte Planung bildet eine Stadtbahnführung auf dem Bischofsweg nicht ab. Im ange- dachten Straßenquerschnitt von 13,50 m sind für den Bischofsweg lediglich MIV, Radverkehr und Fußverkehr vorgesehen. Im Bereich des Knotenpunkts mit der Zufahrt in die Parkstadt Süd ist aufgrund von zusätzlichen Abbiegespuren eine Querschnittsbreite von 24,25 m vorgesehen (vgl. Vorlagen-Nr. 1250/2018, Anlage 1, S. 72). Nach ersten Einschätzungen der Verwaltung müssten die erforderlichen Querschnittsbreiten auf dem Bischofsweg im Mischbetrieb für die zweigleisige Stadtbahnführung mindestens 15,50 m und im Bereich der Haltestelle auf dem Bischofsweg mindestens 21,50 m betragen. Dabei sind etwaige Abbiegespuren sowie Schwenkbereich der Stadtbahn aufgrund des kurvig ausge- bauten Bischofswegs noch nicht berücksichtigt und können erst im Rahmen einer Machbar- keitsuntersuchung geprüft und dargestellt werden. Für die Stadtbahnführung auf einem beson- deren Bahnkörper müssten zusätzlich zwei Fahrspuren für die Stadtbahn und etwaige Sicher- heitsabstände berücksichtigt werden. Letztlich würde dies jedoch zu einer weiteren Verbreite- rung des erforderlichen Querschnitts führen. Westlich des Bischofswegs befindet sich zwischen dem Volksgarten und dem Vorgebirgspark die Raderberger Brache. Diese stellt als wichtiges Biotop einen geschützten Landschaftsbe- standteil dar. Aus Sicht der Verwaltung muss eine Nutzung dieser Flächen zugunsten der Ver- kehrs- oder Stadtbahninfrastruktur daher ausgeschlossen werden. 6 Nördlich an die Parkstadt schließt der Innere Grüngürtel als hohes naturräumliches Gut und Freiraum an. Aus Sicht der Verwaltung sollten Eingriffe in diese Flächen zugunsten der Ver- kehrs- oder Stadtbahninfrastruktur ebenfalls ausgeschlossen werden. In Anlage 7 sind exemplarisch vier Stellen entlang des Bischofswegs und der Marktstraße dar- gestellt, an denen deutlich wird, dass auch die vorhandenen Querschnitte abschnittsweise keine Stadtbahn aufnehmen können. Den vorangegangenen Aussagen folgend müssten die für die Stadtbahn erforderlichen Flächen somit dem geplanten Baugebiet mit der Konsequenz entzogen werden, dass diese dann nicht mehr für die weitere städtebauliche Entwicklung genutzt werden können. In der Folge müsste die aktuell entsprechend der Integrierten Planung vorzunehmende Planung des Bebauungs- plans mit Blick auf die geplanten Gebäude und Nutzungen der Parkstadt Süd deutlich ange- passt und ggf. neu aufgesetzt werden. Dies würde aus Sicht der Verwaltung einen deutlichen zeitlichen Verzug von mindestens einem Jahr nach sich ziehen und die weitere Entwicklung des ehemaligen Großmarktareals entsprechend verzögern. Nach fachlichen Bewertungen der Verwaltung ist es auch für diese Variante möglich, für den Mobilitätsboulevard einen verringerten Querschnitt von 24m anstatt des bisherigen Quer- schnitts von 30 m zu wählen, wodurch ein kompakter Straßenraum entsteht (vgl. Ausführungen zur Querschnittsbreite des Mobilitätsboulevards weiter unten). Ein Teil des oben beschriebenen Flächenverlustes könnte somit zwar kompensiert werden, der zeitliche Verzug für die planeri- sche Überarbeitung besteht aber dennoch. Fazit Wie in Anlage 5 dargestellt wird, erschließt diese Variante die Parkstadt Süd nur randlich. Eine mögliche Stadtbahnführung ist im Querschnitt des Bischofswegs zudem auch nicht vorge- sehen. Aufgrund der definierten Grenzen zu den Grün - und Freiräumen kann die Stadtbahn auch nur zulasten der geplanten Gebäude und Nutzungen in der Planung berücksichtigt wer- den. Eine Berücksichtigung würde jedoch einen deutlichen zeitlichen Verzug für die weiteren städtebaulichen Planungsschritte bedeuten. Aufgrund der vorherigen Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung, diese Variante zu verwerfen. Variante 4 - Stadtbahn durchs Quartier Bei dieser Variante ist im Bereich der Parkstadt Süd, wie in Anlage 6 dargestellt und der Inte- grierten Planung entsprechend, eine oberirdische Stadtbahnführung über den Mobilitätsboule- vard bis vor die Großmarkthalle mit zwei Haltestellen vorgesehen, welche die Parkstadt Süd zentral erschließen. In einem Verlängerungsszenario bis zur Bonner Straße würde eine weitere Haltestelle – wie in Variante 3 bereits dargestellt – als Verknüpfungshaltestelle zur Stadtbahn- linie 5 an der Bonner Straße fungieren. Die beiden verbleibenden Haltestellen wären im westlichen Bereich und vor der Großmarkthalle verortet. Die westliche Haltestelle ist dabei so verortet, dass sie ihre Erschließungswirkung zent- ral in der Mitte des neu entstehenden Gebietes entfalten kann. Die andere Haltestelle ist vor der Großmarkthalle vorgesehen und würde den östlichen Bereich der Parkstadt Süd ergänzend zur Haltestelle „Marktstraße“ erschließen (vgl. hierzu Anlage 6). Auch hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Stadtbahnführung auf dem Mobilitätsboulevard grundsätzlich in den geplanten Straßenquerschnitten möglich ist. Im angedachten Straßenquerschnitt von rund 30 m sind MIV, Radverkehr, Fußverkehr und Stadtbahnverkehr vorgesehen. Ein Stadtbahnbetrieb ist in der Querschnittsauft eilung auch schon berücksichtigt (vgl. Vorlagen-Nr. 1250/2018, Anlage 1, S. 73). Nach fachlichen Bewertungen der Verwaltung ist die Führung einer Stadtbahn über den Mobi- litätsboulevard auch mit einem verringerten Querschnitt von 24m anstatt des bisherigen Quer- schnitts von 30 m möglich (vgl. Ausführungen zur Querschnittsbreite des Mobilitätsboulevards weiter unten). Dadurch entsteht ein kompakterer Straßenraum. Aus Sicht der Verwaltung scheint es grundsätzlich technisch möglich, die Stadtbahn über die 7 Mobilitätstrasse bis zur Bonner Straße zu verlängern. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass eine Verlängerung nur mit kleinen Radien (r < 50 m) möglich ist. Dies hätte vrsl. zur Folge, dass zwischen der Großmarkthalle und der Bonner Straße mit erhöhten Lärmemissionen durch das Kurvenschleifen zu rechnen ist. Vergleichbare Situationen gibt es im Stadtbahnnetz bspw. im Bereich der Haltestelle „Aachener Straße / Gürtel“ oder im Bereich der Mauritiuskirche. Die Verwaltung geht ferner davon aus, dass die Lärmemissionen Maßnahmen des Lärmschutzes notwendig machen. Wie diese konkret aussehen können, kann ohne eine entsprechende Mach- barkeitsuntersuchung noch nicht konkret dargestellt und bewertet werden. Eine Durchbindung der Stadtbahnlinie von der Großmarkthalle bis zur Bonner Straße scheint zum aktuellen Zeit- punkt aber grundsätzlich technisch möglich zu sein. Fazit Wie in Anlage 6 dargestellt wird, erhalten auch mit dieser Variante viele Kölner*innen ein wei- teres höherwertiges, schienengebundenes ÖPNV-Angebot, welches ebenfalls eine gute und vor allem zentrale Erschließungswirkung in der Parkstadt Süd ergibt. Die Bewertung, ob die Variante 4 gegenüber der Variante 1 einen volkswirtschaftlichen Mehrwert hat, muss zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden. Aufgrund der fachlichen und zeitlichen Abhängigkeiten von den Ergebnissen der Machbarkeits- studie zur S 16 sollte diese Variante als ein alternatives und perspektivisches Szenario für die Parkstadt Süd weiterverfolgt werden. Das Wunschszenario der Verwaltung ist wie bereits beschrieben die Variante 2. Fortführung der Varianten 3 und 4 über die Bonner Straße hinaus Die Fortführung der Varianten 3 und 4 über die Bonner Straße hinaus ist von der Führung der Stadtbahn in der Parkstadt Süd unabhängig zu sehen und stellt somit aus Sicht der Verwaltung eine eigenständige Planungs- und Baustufe dar. Hierbei muss zudem festgestellt werden, dass in diesem Fall eine oberirdische Niederflurlinie aus der Parkstadt Süd kommend auf die hochflurigen Stadtbahnlinien 5 (an Bonner Straße) oder 16 und 17 (an Schönhauser Straße) treffen würde. Sollte eine Niederflurlinie aus der Parkstadt kommend in den Tunnel der Stadtbahnlinie 5 ge- führt werden, bleibt festzustellen, dass die Stadtbahnhaltestellen im Tunnel unterhalb der Bon- ner Straße für Hochflurlinien hergestellt wurden. Niederflurlinien könnten dort somit keinen Fahrgastwechsel durchführen. Eine Nachrüstung oder ein Umbau der Haltestellen scheidet auf- grund der Lage im Tunnel aus. Sollte eine Niederflurlinie aus der Parkstadt kommend oberirdisch über die Schönhauser Straße auf die Rheinuferbahn (Linie 16/17) oder auf die Bonner Straße in Fahrtrichtung Arnoldshöhe (Linie 5) geführt werden, müsst en beispielsweise alle Haltestellen (bspw. „Schönhauser Straße“, „Bayenthalgürtel“, „Arnoldshöhe“ etc.) entsprechend bis zum Linienende barrierefrei für beide Systeme umgebaut werden. Ähnlich wie beim Umbau der gemeinsamen Haltestellen der Linien 7 und 13 auf dem Gürtel müssten sehr wahrscheinlich aufgrund der örtlichen Gege- benheiten versetzte Bahnsteige errichtet oder ggf. Bahnsteige entsprechend verlängert werden. Die Haltestelle „Schönhauser Straße“ liegt zudem unmittelbar im Knotenpunkt Schönhauser Straße / Rheinuferstraße und müsste für eine gemeinsame Haltestelle für Nieder- und Hoch- flurlinien in Richtung Süden verlegt werden, was sich aufgrund der aktuellen Trassierung als schwierig umsetzbar darstellt. Daher scheint eine gemeinsame Führung von Hoch- und Niederflur auf der Rheinuferbahn nicht sinnvoll und hätte einen größeren Planungsaufwand verbunden mit hohem Finanzmitteleinsatz zur Folge. Alternativ bliebe nur eine Trennung in zwei Haltestellenbereiche (Niederflur in Schönhauser Straße im Bereich des komplexen Knotenpunkts Schönhauser Straße / Rheinuferstraße und Hochflur in heutiger Lage) denkbar. Letztlich bliebe somit aus Sicht der Verwaltung lediglich die Möglichkeit, Verknüpfungshaltestel- len mit Umstieg und Fußweg zwischen den Hoch- und Niederflurlinien und ggf. Gleisanschlüsse für Betriebsfahrten herzustellen. Eine konkretisierte Ausgestaltung dieser Verknüpfungshalte- stellen müsste im Rahmen der bereits erwähnten Machbarkeitsstudie erfolgen. 8 In der Schönhauser Straße könnten ähnliche Querschnitte gewählt werden, wie sie für den Bi- schofsweg in Variante 3 beschrieben wurden. Hierbei sind jedoch die beiden besonderes kom- plexen Kreuzungen Bonner Straße / Schönhauser Straße und Schönhauser Straße / Rheinufer- straße noch nicht berücksichtigt. In Anlage 7 sind exemplarisch zwei Stellen entlang der Schön- hauser Straße dargestellt, die zeigen, dass auch die vorhandenen Querschnitte abschnitts- weise keine Stadtbahn aufnehmen können. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass für die Streckenführung zwischen der Bonner Straße und Koblenzer Straße zunächst Grunderwerb erforderlich würde. Fazit Eine Fortführung der Varianten 3 und 4 über die Bonner Straße hinaus ist von der Führung der Stadtbahn in der Parkstadt Süd unabhängig und als eine eigenständige Planungs- und Baustufe zu sehen. Eine solche Fortführung Richtung Rheinuferbahn scheint wie beschrieben theoretisch möglich, müsste jedoch in einer Machbarkeitsstudie tiefergehend untersucht werden. Aus der ersten Einschätzung der Verwaltung kristallisiert sich bereits heraus, dass nur eine Verknüpfung von Nieder- und Hochflurlinien sinnvoll scheint, jedoch keine gemeinsame Führung von Hoch- und Niederflur. Aktueller Stand zu den Grundideen des Mobilitätskonzepts Das Mobilitätskonzept wird derzeit noch erarbeitet. Die Verwaltung möchte aber bereits zum aktuellen Planungsstand erste Einblicke in die Grundideen des Mobilitätskonzepts geben. Mit den vorgestellten Varianten zur ÖPNV-Erschließung wird die zukünftige Situation im Ver- gleich zu heute erheblich verbessert. Das verbesserte ÖPNV-Angebot soll durch nachhaltige Mobilitätsmaßnahmen flankiert werden. Im Planungsgebiet ist ein überdurchschnittlich engma- schiges Netz an Mobilstationen (nach Raumbuch der Stadt Köln) unterschiedlicher Größe ge- plant. Je nach Größe der Mobilstation soll das dort vorgehaltene Mobilitätsangebot variieren. In den großen Stationen wird z. B. Carsharing mit einer hohen Anzahl an Leihfahrzeugen vorge- sehen. Die kleineren Stationen sollen über Leihräder verfügen, Möglichkeiten zum Abs tellen von privaten (Lasten-) Fahrrädern bieten und in bestimmten Straßenabschnitten zur Reduzie- rung der Geschwindigkeit als Fahrbahnengstellen dienen. Durch die hohe Stationsdichte soll sichergestellt werden, dass ein Fortbewegen in alle Richtungen aus dem Plangebiet auf kurzem Wege per Leihfahrzeug möglich ist. Durch die Anzahl und die Lage der ÖPNV-Haltestellen ergibt sich eine sehr gute Erschließung des Plangebiets, sodass die sich aus der Bebauung ergebenden Mobilitätsbedarfe flächende- ckend abgedeckt werden . Im Vergleich sind die Wege zum Sharing-Fahrzeug oder zum ÖPNV in vielen Fällen kürzer als zum privaten Pkw-Stellplatz in den wenigen zentralen Parkbauten (u. a. Tiefgaragen oder Parkhäuser). Dies unterstützt die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. Das Mobilitätskonzept sieht vor, Pkw-Stellplätze in wenigen zentralen Parkbauten unterzubrin- gen, um einerseits unnötige Parksuchverkehre in sensiblen Wohnbereichen zu vermeiden. An- dererseits soll Raum für das Fahrradparken an und in den Wohngebäuden für Besuch und An- wohnerschaft geschaffen werden. Teil des Konzepts soll es sein, dass es im Vergleich zur Stell- platzsatzung ein deutliches Mehrangebot an sicheren, komfortablen und unmittelbar erreichba- ren Fahrradstellplätzen gibt, um das Mobilitätsverhalten nachhaltig zu verändern. Dies soll durch die geplante Parkregelung im öffentlichen Raum unterstützt werden. Langzeit- parken mit dem Kfz ist ausschließlich in den Parkbauten vorgesehen, die zwar nicht unmittelbar, ab in sehr kurzer Distanz vom Bischofsweg erreicht werden. Parksuchverkehre im Quartier wer- den hierdurch vermieden. In den Quartiersstraßen soll lediglich das Parken für mobilitätseinge- schränkte Personen an einzelnen Stellen sowie das Halten in Teilbereichen der Multifunktions- streifen möglich sein. Durch die zu erwartenden geringen Kfz-Verkehrsmengen sollen die Quar- tiersstraßen im Kfz-Einrichtungsverkehr mit Freigabe für Radverkehr in Gegenrichtung geplant werden. Ein positiver Nebeneffekt ist es, dass durch schmalere Fahrbahnquerschnitte weniger Flächen versiegelt werden. Der Mobilitätsboulevard muss aufgrund des Busverkehrs bzw. der potenziellen Stadtbahntrasse im Zweirichtungsverkehr betrieben werden und fällt auch auf- grund seiner Boulevardfunktion für den Fußverkehr breiter als die Quartiersstraßen aus. 9 Rad- und Fußverkehr können zwischen den Baufeldern und in allen Straßen im Zweirichtungs- verkehr verkehren. Sie sollen von dem im Quartier nicht vorhandenem Durchgangsverkehr pro- fitieren. Das geringe Verkehrsaufkommen soll die Einrichtung einer Tempo 30 Zone ermögli- chen. Dabei soll die Strecke der Buslinie allerdings gesondert geprüft und bewertet werden. Anschlusspunkte zum übergeordnetem Radverkehrsnetz bilden der innere Radwegering und die Radpendlerrouten (RPR) 11 (Innenstadt – Rondorf via Vorgebirgstraße) und 13 (Innenstadt – Weiß via Rheinufer). Um die Anbindung der Nord-Süd-Verbindungen zu stärken, soll die Zu- wegung zu den RPR über eine möglichst attraktive Verteilerroute geplant werden. Hierfür be- findet sich derzeit eine weitere Machbarkeitsstudie im Auftrag, die die verschiedenen Möglich- keiten dieser Zuwegung eruiert. Unter Nahmobilitätsgesichtspunkten soll im weiteren Verfahren für das vorliegende Projekt Parkstadt Süd die Variante bevorzugt werden, die das höchste Nut- zungspotenzial aufweist. Hintergrund ist, dass eine komfortable, verkehrssichere und attraktive Radverkehrsführung elementarer Bestandteil des Mobilitätskonzept ist, um den ambitionierten Zielen der Stellplatzreduktion und des Mobilitätsverhaltens der zukünftigen Bewohner*innen zu genügen. Beschreibung der avisierten Stellplatzreduktion Bei der Ermittlung des Stellplatzschlüssels werden das Mobilitätskonzept und die sich verbes- sernde ÖPNV-Erschließung berücksichtigt. Es soll ein ambitionierter Stellplatzschlüssel ange- strebt werden, der in Einklang mit den verkehrs- und klimapolitischen Zielen der Stadt Köln steht und sich an dem in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Bezirk Innenstadt orientiert. Die Pull- Faktoren aus dem Mobilitätskonzept sollen die Nutzung des Umweltverbunds (Fuß-, Rad- und Sharing-Verkehr, ÖPNV) nahelegen. Demgegenüber sollen die Stellplatzreduktion, die Unter- bindung des kostenlosen Kfz-Parkens im öffentlichen Raum und das mit Kosten verbundene Parken in den Parkbauten als Push-Faktoren stehen. Diese sollen den Kfz-Besitz oder dessen Nutzung unattraktiv und unkomfortabler machen bzw. diesem keine Priorität einräumen.. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist es, dass durch eine größere Stellplatzreduktion weniger (Flä- chen-) Ressourcen verbraucht werden. Dies spart Kosten und Flächen, die für Wohnraum oder Flächen des Inneren Gürtels genutzt werden können. Querschnittsbreite des Mobilitätsboulevards Nach Einschätzungen der Verwaltung ist es für alle vier hier untersuchten Varianten denkbar, den Mobilitätsboulevard von 30m auf 24m Querschnittsbreite zu verschmälern, um bspw. mehr Fläche für die Ausweitung des Inneren Grüngürtels zu gewinnen. Aufgrund der geplanten Er- weiterung der Bahnanlagen für die S -Bahn-Linie ist beispielsweise davon auszugehen, dass Flächen des Inneren Grüngürtels versiegelt werden müssen. Der durch eine Verringerung des Straßenquerschnitts erzielte Zuwachs an bebaubarer Fläche könnte ebenso für den Wohnungsbau verwendet werden, um dadurch die Anzahl der in der Parkstadt Süd realisierten Wohneinheiten zu erhöhen und damit dem Problem der gesamtstäd- tischen Wohnungsmangels noch stärker entgegenzuwirken. Aus städtebaulichen Gründen erscheint eine verringerte Boulevardbreite angesichts der Lage und Länge des Boulevards angemessen. Auf einer Breite von 24m kann ein kompakterer Stra- ßenraum entstehen. Alle verkehrlichen Anforderungen an die zentrale Achse der Parkstadt Süd lassen sich auch mit verringerter Querschnittsbreite realisieren, welche den Dimensionen ent- spricht, welche üblicherweise im Bestand der Kölner Südstadt für entsprechende Straßenräume zu finden sind. Ebenfalls kann in diesem Querschnitt eine weitere spätere Stadtbahnanbindung realisiert werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Verringerung der Querschnittsbreite des Mobilitätsboule- vards auf 24m in der weiteren Planung geprüft werden. Die Prüfungen könnten im weiteren Planungsprozess eingebaut und vorgenommen werden, ohne dass sich der Zeitplan verschiebt. Fazit: Eine frühzeitige Entscheidung über den Ausschluss der Variante 3 „Stadtbahn auf Bischofsweg“ ist insbesondere erforderlich, um eine Stagnation der laufenden Planungsprozesse zu vermei- den. Die weiteren Planungsschritte für das Quartier – insbesondere in der Bauleitplanung, der städtebaulichen Konkretisierung sowie der Verkehrs- und Freiraumplanung – bauen in wesent- 10 lichen Teilen auf der Festlegung der Erschließungsstruktur auf und benötigen daher eine ent- sprechende Grundsatzentscheidung als verlässliche Planungsbasis. Darüber hinaus ermöglicht der Ausschluss der Variante 3 in Verbindung mit der Prüfung einer reduzierten Querschnittsbreite des Mobilitätsboulevards eine Weiterqualifizierung der städte- baulichen Planung. Diese Festlegung schafft Planungssicherheit und bildet eine wesentliche Grundlage für die nächsten Schritte in der Bauleitplanung sowie für die weitere Ausarbeitung der Freiraum- und Verkehrsplanung im Quartier und im Grüngürtel. Gleichzeitig bleiben die Varianten 1, 2 und 4 weiterhin sowie eine Verlängerung über die Bonner Straße hinaus grundsätzlich möglich. Die Verwaltung wird diese Optionen im weiteren Verfah- ren prüfen und insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus Machbarkeitsuntersu- chung zur Realisierung der S16 und deren konkreter Ausgestaltung bewerten und den politi- schen Gremien zu einem späteren Zeitpunkt zur Entscheidung vorlegen. Auswirkungen auf den Klimaschutz Mit der frühzeitigen Festlegung der ÖPNV-Erschließung der Parkstadt Süd kann die weitere Planung in die Richtung gelenkt werden, dass neuen Bewohner*innen der Parkstadt Süd be- reits mit ihrem Einzug eine entsprechendes ÖPNV-Angebot vorfinden können und somit keine erhöhte PKW-Nutzung mit den damit verbundenen negativen Auswirkungen für das Klima ent- steht. Anlagen Anlage 1: - Ausgangslage - bisherige ÖPNV-Erschließung im Plangebiet Parkstadt Süd - Ausgangslage - kurz- bis mittelfristig ÖPNV-Erschließung im Plangebiet Parkstadt Süd (bis ca. 2040) Anlage 2: Variantenübersicht Anlage 3 Erschließungswirkung Variante 1 Anlage 4 Erschließungswirkung Variante 2 Anlage 5 Erschließungswirkung Variante 3 Anlage 6 Erschließungswirkung Variante 4 Anlage 7 Straßenquerschnitte Bestand Anlage 8 Anschluss Rheinuferbahn
Anlage 1 Ausgangslage
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1Parkstadt Süd, Prüfauftrag Stadtbahnführung Anlage 1 Ausgangslage bisherige ÖPNV-Erschließung im Plangebiet Parkstadt Süd 2 Bahn Anlage 1 Ausgangslage kurz- bis mittelfristig ÖPNV-Erschließung im Plangebiet Parkstadt Süd (bis ca. 2040) Anbindung an Bf. Süd (RE + RB) über Linie 142 Anbindung an Innenstadt & Köln Hbf (RE + RB) über Stadtbahnlinie 5
Anlage 5 Erschließungswirkung_V3
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Anlage 5 Erschließungswirkung Variante 3 Variante 3 Stadtbahn auf Bischofsweg
Anlage 7 Straßenquerschnitte_Bestand
168 Zeichen
Ausbau im Bestand nur
mit straßenbündigem
Bahnkörper möglich.
Anlage 7 Variante 3 - Vorhandene Straßenquerschnitte
auf dem Bischofsweg und der Schönhauser Straße
Anlage 14 Beschluss BV 1 , 25.06.2026, 0398-2026
1413 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Andrea Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 29.06.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 6. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 25.06.2026 öffentlich 3.8 Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd 0398/2026 Geänderter Beschluss (wie Mobilitätsausschuss s. Anlage 13): 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (ASrZ) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der in der Begründung dargestellten Abhängigkeiten, fol- gende Variante zur ÖPNV-Erschließung weiterzuverfolgen: Variante 4 plus „Direkte Stadtbahn durchs Quartier“ zulasten des Baufelds 25, sodass eine direkte Führung über die Marktstraße in Richtung Schönhauser Straße verfolgt werden kann. 2. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S16 sind zu berücksichtigen und den politi- schen Gremien als Beschlussvorschlag vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Variante 3 „Stadtbahn auf dem Bischofsweg“ aus den durch die Verwaltung dargestellten Gründen nicht weiterzuverfolgen. 4. Für die Übergangszeit bis zum Bau der Stadtbahn soll die Variante 2 „Grunderschlie- ßung +S16“ umgesetzt werden. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit von B90/Die Grünen, SPD und CDU gegen Die Linke bei Enthaltung AfD zugestimmt
Anlage 11- Auszug Parkstadt Süd, MoBA, 28.04.2026
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Anlage 11 Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 06.05.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 4. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 28.04.2026 öffentlich 4.6 Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd 0398/2026 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. vom 28.04.2026 AN/0719/2026 RM Wahlen teilt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass diese mit der vorlie- genden Variantenauswahl noch nicht in Gänze zufrieden sei, insbesondere mit der Absicht der Verwaltung, Variante 4 weiterzuverfolgen und Variante 3 fallen zu lassen. Er frage sich, ob Variante 4 mit einer Führung Richtung Rhein aufgrund der sehr scharfen Kurven überhaupt realisierbar sei und möchte daher prioritär auch Variante 3 im Fokus behalten, ohne jedoch den Wohnungsbau zu sehr zu verzögern. Bei Vari- ante 4 stelle sich die Frage, ob mit der Verschiebung eines Wohnblocks eine gradlini- gere Führung möglich sei. Seine Fraktion beantrage für die heutige Sitzung Vertagung und bitte um ein weiteres Fachgespräch. Für die CDU-Fraktion betont RM Götz, dass im Fachgespräch alle Varianten vorge- stellt wurden und seine Fraktion die Verwaltungsvorlage heute beschließen könne. Sie lasse für eine spätere Entscheidung viele Optionen offen. Entscheidend sei doch, dass eine Trasse für den ÖPNV von Bebauung freigehalten werde. Neue Erkennt- nisse würde auch ein weiteres Fachgespräch nicht bringen. RM Blümel fragt seitens der SPD-Fraktion erneut nach, ob eine der Varianten zu einer Verzögerung der Bautätigkeiten führe. Im Fachgespräch wurde diese Frage verneint. Für die Fraktion Die Linke. moniert RM Bankert, dass es euphemistisch sei, die Vari- anten 1 und 2 überhaupt als solche zu bezeichnen, da bei diesen keine großen Aktivi- täten mehr erforderlich seien. Auch ihre Fraktion lehne einen Ausschluss der Variante 3 ab. Fraglich sei nur, ob eine Stadtbahn hier einen eigenen Gleiskörper bekomme o- der eine straßenbündige Führung angestrebt werden sollte. 2 An Herrn Götz gerichtet macht RM Dr. Ertin deutlich, dass eine Präsentation erst im Nachgang zum Fachgespräch vorlag, so dass sich seine Fraktion auch erst dann in- tensiv und fachlich mit dem Thema auseinandersetzen konnte. Es gelte nun, die ver- kehrlichen und stadtentwicklungspolitischen Aspekte sorgfältig gegeneinander abzu- wägen, jedoch auch die Förderwürdigkeit der einzelnen Varianten und die Haushalts- lage der Stadt Köln nicht außer Acht zu lassen. Eine derart weitreichende Entschei- dung könne nicht ad hoc getroffen werden, er bitte hier um Verständnis. RM Lorenz hätte sich gewünscht, dass die in der Präsentation dargestellten Quer- schnitte auch in die Verwaltungsvorlage aufgenommen werden. Er bitte die Verwal- tung nachdrücklich, dies noch nachzuholen und schließt sich dem Vertagungswunsch seines Vorredners an. Herr Lorenz wirft die Frage auf, wann die Verwaltung damit rechne, dass der Nutzen- Kosten-Faktor der S16 > 1,0 sei und sie somit realisiert werden könne. Zudem möchte er wissen, ob die Straßenbahnlinie in der jetzigen Form, die über die Ringe abgeleitet werde, überhaupt eine realistische Chance habe, in der Standardisierten Bewertung gut abzuschneiden. Die Stadt sei immerhin auf Fördermittel aus dem Gemeindever- kehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) angewiesen. Letztendlich fragt er, ob eine straßen- bündige Führung – wie von RM Bankert angesprochen – auf diesem Straßenabschnitt mit den Förderkriterien des GVFG vereinbar sei. Herr Sieber, Vertreter des Stadtplanungsamtes und Projektleiter der „Parkstadt Süd“, macht deutlich, dass mit der Bauleitplanung aktuell pausiert werden müsse, bis ein Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung getroffen werde. Varian- ten bringen durchaus Veränderungen im Städtebau mit sich; bei Variante 3 über den Bischofsweg beispielsweise müssten mehrere Baufelder verschoben werden. Im Fachgespräch am 20.04. seien alle vier Varianten mit den Kolleg*innen des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung vorgestellt worden. Die auch dort angespro- chene Engstelle, d.h. der Flaschenhals südlich der Großmarkthalle, werde nochmals überprüft mit dem Ziel, die Stadtbahn hier optimierter durchzuführen. Die Feststellung von RM Bankert, dass die Varianten 1 und 2 mit keinem großen Pla- nungsaufwand verbunden seien, sei sicherlich zutreffend; hätten jedoch auch den Vorteil, dass sie deutlich geringere Kosten verursachen und eine deutlich höhere Fle- xibilität mit dem Bus bestehe. Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, fügt ergänzend hinzu, dass die Varianten 1, 2 und 4 aufeinander aufbauen. Wenn man sich für eine von diesen entscheide, sei die andere auch noch möglich. Eine Ausnahme hingegen sei Variante 3. Diese lasse sich auf ver- schiedene Wege realisieren: Zum einen durch eine Anpassung des Baufeldes, was hier bereits angesprochen wurde und problematisch sei, und zum Anderen durch ei- nen Eingriff in die Brache außerhalb des Planungsbereichs. Richtig sei auch, dass S- Bahn und Stadtbahn in gewissem Maße miteinander konkurrieren; dies könne zu Problemen bei der Standardisierten Bewertung führen. Man wisse jedoch nicht, was in 30 Jahren sei. Die Zusicherung der Verwaltung, die Trassierung bei Variante 4 nochmals zwecks Op- timierung zu überprüfen, begrüße er sehr. Die vorgeschlagene Verfahrensweise ver- baue aus Sicht des ÖPNV nichts für die Zukunft. RM Wahlen teilt abschließend mit, dass der Vorschlag nach einem weiteren Fachge- spräch zurückgezogen werde; den Antrag auf Vertagung halte seine Fraktion aufrecht. 3 Vorsitzender Hammer bittet die Verwaltung, die hier aufgeworfenen Fragen nochmals schriftlich zu beantworten. Beschluss (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Die Beschlussfassung wird bis zur Sitzung am 16.06.2026 vertagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 15 Vorab-Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 4.1 BA Parkstadt Süd 30.06.2026
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Geschäftsführung Betriebsausschuss Parkstadt Süd Louise Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt- koeln.de Datum: 02.07.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 4. Sitzung des Betriebsausschusses Parkstadt Süd vom 30.06.2026 öffentlich 4.1 Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd 0398/2026 RM Sommer (CDU) beantragt mündlich, wie der Mobilitätsausschuss zu beschließen (Anlage 13). Dr. Bell (Die Linke) beantragt mündlich, bezugnehmend auf Beschlusspunkt 3 des Beschlusses des Mobilitätsausschuss vom 16.06.2026, das Wort nicht zu streichen, in der Konsequenz die Variante 3 weiter zu verfolgen: RM Sterck (FDP/ KSG) stellt die Position seiner Fraktion heraus und erinnert an den Beschluss aus dem Jahr 2019, bei der eine Trassenführung durch das Gelände be- schlossen wird. Er geht auf den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen ein und schließt sich dem mündlichen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke an. RM Kienitz leitet zur Abstimmung über: I Abstimmungsergebnis über den mündlichen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke: 3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Variante 3 „Stadtbahn auf dem Bischofsweg“ aus den durch die Verwaltung dargestellten Gründen nicht weiterzuverfolgen. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und FDp/KSG, bei Enthal- tung der AfD-Fraktion abgelehnt. Hinweis: Die Sache ist erledigt. II Abstimmung über den mündlichen Änderungsantrag vom RM Sommer: Der Betriebsausschuss Parkstadt Süd empfiehlt dem Ausschuss für Stadtent- wicklung und regionale Zusammenarbeit sich der Beschlussfassung des Aus- schusses für Mobilität vom 16.06.2026 anzuschließen: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit (ASrZ) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der in der Begründung dargestellten Abhängigkeiten, folgende Variante zur ÖPNV-Erschließung weiterzuverfolgen: Variante 4 plus „Direkte Stadtbahn durchs Quartier“ zulasten des Baufelds 25, so- dass eine direkte Führung über die Marktstraße in Richtung Schönhauser Straße verfolgt werden kann. 2. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S16 sind zu berücksichtigen und den politi- schen Gremien als Beschlussvorschlag vorzulegen. 3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, die Variante 3 „Stadtbahn auf dem Bischofsweg“ aus den durch die Verwaltung dargestellten Gründen nicht weiterzuverfolgen. 4. Für die Übergangszeit bis zum Bau der Stadtbahn soll die Variante 2 „Grunderschließung +S16“ umgesetzt werden. III Abstimmungsergebnis über die geänderte Beschlussfassung (wie Anlage 13): Einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen AfD und Die Linke beschlossen.
Anlage 10- Präsentation_Fachgespräch 20.04.2026 -alt
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1Parkstadt Süd, Prüfauftrag Stadtbahnführung
Parkstadt Süd
Fachgespräch
zur Festlegung der ÖPNV-
Erschließung
20.04.2026
Vorlagen-Nummer 0398/2026
Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-
Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt
Parkstadt Süd
Amt 61
2Parkstadt Süd, Prüfauftrag Stadtbahnführung
Parkstadt Süd
Fachgespräch
zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung
20.04.2026
Tagesordnung:
1. Ausgangssituation
2. Variantenübersicht
3. Variantenbewertung
4. Fortführung der Varianten 3 und 4 über die
Bonner Straße hinaus
5. Dimensionierung Boulevard
Amt 61
3Parkstadt Süd, Prüfauftrag Stadtbahnführung
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 1: Ausgangssituation
Fachgespräch
Amt 68
bisherige ÖPNV-Erschließung im Plangebiet Parkstadt Süd:
4
Bahn
Anbindung an
Bf. Süd (RE + RB)
über Linie 142
Anbindung an
Innenstadt &
Köln Hbf (RE + RB)
über Stadtbahn Linie 5
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 1: Ausgangssituation
Fachgespräch
Amt 68
kurz- bis mittelfristige ÖPNV-Erschließung im Plangebiet Parkstadt Süd (bis ca. 2040)
Konzeptionelle Idee
5
Bahn
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 1: Ausgangssituation
Fachgespräch
Amt 61
Prüfauftrag:
Am 06.02.2025 hat der Stadtentwicklungsausschuss im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan
mit dem Arbeitstitel „Parkstadt Süd – Quartiersentwicklung“ (vgl. Vorlagen-Nr. 4001/2024) aufgrund des am
27.01.2025 gestellten gemeinsamen Änderungsantrags der Fraktionen der Bezirksvertretung Rodenkirchen (vgl.
Vorlagen-Nr. AN/0129/2025) zusätzlich folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung formuliert:
„Der Stadtentwicklungsausschuss bekräftigt seinen
Beschluss, dass im Plangebiet eine durchgehende
Stadtbahntrasse realisiert wird und erwartet von der
Verwaltung eine gegenüberstellende Untersuchung der
möglichen Trassen durch das Quartier und entlang des
Bischofswegs und der Marktstraße.“
6
Prüfauftrag: Vorlagen-Nummer 0398/2026
Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-Erschließung für das
Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 1: Ausgangssituation
Fachgespräch
Gremium Datum
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026
Mobilitätsausschuss 28.04.2026
Betriebsausschuss Parkstadt Süd 07.05.2026
Ausschuss für Stadtentwicklung und
regionale Zusammenarbeit
(Beschlussorgan)
07.05.2026
Amt 61
7
Variante 1
Grunderschließung
Variante 2
Grunderschließung +
S-Bahn Linie S16
Variante 3
Stadtbahn auf Bischofsweg
Variante 4
Stadtbahn durchs Quartier
Stadtbahn
Bus
S-Bahn
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 2: Variantenübersicht
Fachgespräch
Buslinie 142 durch
Quartiersmitte, über
sogenannten Boulevard
Erschließung und
Umstiegsmöglichkeit zur
Stadtbahn Linie 5 auf Bonner
Straße
Gute Erschließungswirkung
Maßnahmen zur Erschließung
wie in Variante 1
„Grunderschließung“
Zusätzlich ein direkter
S-Bahn-Anschluss am
künftigen Haltepunkt
„Köln Bonner Wall“
Sehr gute
Erschließungswirkung
Stadtbahn auf neuer Trasse
auf Bischofsweg
Endhaltestelle an der Bonner
Straße
Erschließung und
Umstiegsmöglichkeit zur
Stadtbahn Linie 5 auf Bonner
Straße
Perspektivisch Weiterführung
der Bahn auf neuer Trasse bis
zum Rheinufer (eigene
Baustufe)
Randliche
Erschließungswirkung
Stadtbahn auf neuer Trasse
durch die Quartiersmitte bis
zur Endhaltestelle an der
Großmarkthalle
Bei Fortführung bis zur
Bonner Straße:
Erschließung und
Umstiegsmöglichkeit zur
Stadtbahn Linie 5
Perspektivisch Weiterführung
der Bahn auf neuer Trasse bis
zum Rheinufer (eigene
Baustufe)
Gute Erschließungswirkung
Bei allen Varianten: Verschiedene Mobilitätsmaßnahmen wie Carsharing und Mobilstationen
Amt 68
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 3: Variantenbewertung: Erschließungswirkung Variante 1
Fachgespräch
Variante 1
Grunderschließung
Bahn
Bus
Amt 68
+ verschiedene
Mobilitätsmaßnahmen wie
Carsharing und
Mobilstationen
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 3: Bewertung Variante 1
Fachgespräch
Variante 1
Grunderschließung
Bahn
Bus
Buslinie 142
− im Linienweg verändert und taktverdichtet
− bietet im Linienverlauf Anschluss an alle Stadtbahnlinien + Bf. Köln Süd
+ Bf. Ehrenfeld.
Nord Süd Stadtbahnlinie 5
− bietet Anschluss an die Innenstadt und den Kölner Hbf.
− Gute Erschließungswirkung
− Variante 1 stellt ÖPNV-Grunderschließung der Parkstadt Süd sicher.
− Empfehlung der Verwaltung: Variante 1 wird weiterverfolgt.
FAZIT
Amt 68
+ verschiedene
Mobilitätsmaßnahmen wie
Carsharing und
Mobilstationen
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 3: Variantenbewertung: Erschließungswirkung Variante 2
Fachgespräch
Variante 2
Grunderschließung +
S-Bahn Linie S16
Amt 68
S-Bahn
Stadtbahn
Bus
+ verschiedene
Mobilitätsmaßnahmen wie
Carsharing und
Mobilstationen
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 3: Bewertung Variante 2
Fachgespräch
Variante 2
Grunderschließung +
S-Bahn Linie S16
S-Bahn
Stadtbahn
Bus
Buslinie 142
− im Linienweg verändert und taktverdichtet
− bietet im Linienverlauf Anschluss an alle Stadtbahnlinien + Bf. Köln Süd
+ Bf. Ehrenfeld.
Nord Süd Stadtbahnlinie 5
− bietet Anschluss an die Innenstadt und den Kölner Hbf.
S-Bahnlinie S16
− bietet direkten S-Bahn-Anschluss
− deutlicher ÖPNV-Zugewinn für Parkstadt Süd und gesamte Kölner
Südstadt
− Sehr gute Erschließungswirkung
− Anschluss an höherwertige, regionale ÖPNV-Angebote der S-Bahn
− Empfehlung der Verwaltung: Variante 2 ist Wunschszenario für
Parkstadt Süd
FAZIT
S
Amt 68
+ verschiedene
Mobilitätsmaßnahmen wie
Carsharing und
Mobilstationen
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 3: Variantenbewertung: Erschließungswirkung Variante 3
Fachgespräch
Variante 3
Stadtbahn auf
Bischofsweg
Amt 68
Bahn
+ verschiedene
Mobilitätsmaßnahmen wie
Carsharing und
Mobilstationen
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 3: Bewertung Variante 3 - Fazit
Fachgespräch
Variante 3
Stadtbahn auf
Bischofsweg
Bahn
Neue Stadtbahnlinie
− oberirdische Stadtbahnführung über den Bischofsweg bis zur Bonner
Straße mit zwei Haltestellen.
− eigenständige Planungs- und Baustufe: Fortführung über die Bonner
Straße hinaus.
Nord Süd Stadtbahnlinie 5
− bietet Anschluss an die Innenstadt und den Kölner Hbf.
− Integrierte Planung bildet Stadtbahnführung auf dem Bischofsweg nicht
ab, Querschnittsbreiten für Bahntrasse nicht ausreichend.
− Flächen der städtebaulichen Entwicklung müssten für Bahntrasse
verwendet werden, Umplanungen im Städtebau erforderlich.
− Fortführung über die Bonner Straße hinaus komplex, Grunderwerb
erforderlich.
− Empfehlung der Verwaltung: Variante 3 verwerfen.
FAZIT
Amt 68
+ verschiedene
Mobilitätsmaßnahmen wie
Carsharing und
Mobilstationen
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 3: Variantenbewertung: Erschließungswirkung Variante 4
Fachgespräch
Variante 4
Stadtbahn durchs
Quartier
Bahn
Amt 68
+ verschiedene
Mobilitätsmaßnahmen wie
Carsharing und
Mobilstationen
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 3: Bewertung Variante 4 - Fazit
Fachgespräch
Variante 4
Stadtbahn durchs
Quartier
Neue Stadtbahnlinie
− oberirdische Stadtbahnführung über den Mobilitätsboulevard bis vor die
Großmarkthalle mit zwei Haltestellen
− Verlängerung bis zur Bonner Straße grundsätzlich technisch möglich,
Einschränkungen durch geringe Kurvenradien zu erwarten.
− eigenständige Planungs- und Baustufe: Fortführung über die Bonner
Straße hinaus.
Nord Süd Stadtbahnlinie 5
− bietet Anschluss an die Innenstadt und den Kölner Hbf.
− gute Erschließungswirkung
− Fortführung über die Bonner Straße hinaus komplex, Grunderwerb
erforderlich.
− eigene Machbarkeitsstudie notwendig
− Variante 4 stellt alternatives und perspektivisches Szenario dar,
abhängig von Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zur S 16
− Empfehlung der Verwaltung: Variante 4 weiterverfolgen
FAZIT
Amt 68
Bahn
+ verschiedene
Mobilitätsmaßnahmen wie
Carsharing und
Mobilstationen
Prüfauftrag Stadtbahnführung
TOP 3: Variantenbewertung Gesamtüberblick
Variante 3
Stadtbahn auf Bischofsweg
Variante 4
Stadtbahn durchs Quartier
Stadtbahn
Bus
S-Bahn
Variante 1
Grunderschließung
Variante 2
Grunderschließung +
S-Bahn Linie S16
Gute Erschließungswirkung
durch Lage der Buslinie
Variante 1 = ÖPNV-
Grunderschließung
Variante 1 weiterver-
folgen
(Grunderschließung)
Sehr gute Erschließungs-
wirkung durch Lage der
Buslinie
Anschluss an höher-
wertiges, regionales
ÖPNV-Angebot der
S-Bahn
Variante 2 ist
Wunschszenario
Widerspricht Integrierter
Planung, Neuplanung
notwendig
Mehr Fläche für Bahn-
trasse notwendig, weniger
Wohnungsbau möglich
Fortführung zum Rhein
komplex
Variante 3 verwerfen
Gute Erschließungswirkung
durch Lage der Bahnlinie
Fortführung zum Rhein
komplex
Variante 4 ist
Alternativszenario
16
20.04.2026 Fachgespräch
17
Variante 3
Stadtbahn auf Bischofsweg
Variante 4
Stadtbahn durchs Quartier
Stadtbahn
Bus
S-Bahn
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 3: Fazit, fachl. & zeitl. Abhängigkeiten
Fachgespräch
Variante 1
Grunderschließung
Variante 2
Grunderschließung +
S-Bahn Linie S16
Variante 4 als Alternative zu
Variante 2, Voraussetzung:
Machbarkeitsstudie Stadtbahn
sollte S16 nicht
kommen
sollte S16
kommen:
Wunschszenario
wahrscheinlich keine Förderwürdigkeit für eine weitere
parallel zur S-Bahn verkehrende Stadtbahnanbindung
Grunderschließung
bis ca. 2040 Alternativszenario
wird verworfen
Amt 61
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 4: Fortführung der Varianten 3 und 4 über die
Bonner Straße hinaus
Fachgespräch
Variante 4
Stadtbahn durchs
Quartier
Bahn
Variante 3
Stadtbahn auf
Bischofsweg
− eigenständige Planungs- und Baustufe
− von der Führung der Stadtbahn in der Parkstadt Süd unabhängig zu
sehen
− Machbarkeitsstudie notwendig
Blick auf die Stadtbahnlinien:
− oberirdische Niederflurlinie aus der Parkstadt Süd kommend
− hochflurige Stadtbahnlinie 5 (an Bonner Straße)
− hochflurige Stadtbahnlinien 16 und 17 (Rheinufer)
Verlängerung auf Trasse der Linien 5, 16 und 17 nicht sinnvoll
Verknüpfungshaltestellen mit Umstieg und Fußweg zwischen den
Hoch- und Niederflurlinien denkbar
Betriebsgleise denkbar
Querschnittsbreiten und Besitzverhältnisse
Zunächst Grunderwerb mindestens zwischen Bonner Straße und
Koblenzer Straße erforderlich
Amt 68
Amt 68
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 4: Fortführung der Varianten 3 und 4 über die
Bonner Straße hinaus
Fachgespräch
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 5: Dimensionierung Boulevard
Fachgespräch
Mobilitätsboulevard schmaler gestalten
− Verringerung des Querschnitts von 30m auf 24m möglich
− Verkehrliche Anforderungen einer Stadtbahn lassen sich auf 24m
realisieren, entspricht Variante 4
Für alle untersuchten Varianten ist möglich:
Amt 61
Festlegung der ÖPNV-Erschließung
TOP 5: Dimensionierung Boulevard
Fachgespräch
Mobilitätsboulevard schmaler gestalten
mehr Fläche für Inneren Grüngürtel möglich (nicht bei V3)
oder
Erhöhung des Baulandes für Wohnbebauung möglich (nicht bei V3)
kompakterer Straßenraum, mehr Sicherheit
geringere Bau- und Unterhaltskosten
Verhältnis zwischen Gebäudehöhe und Straßenraum angemessener,
Menschen nehmen den Raum eher als „Ort“ wahr, weniger Trennungswirkung
Amt 61
Parkstadt Süd
Fachgespräch
zum Prüfauftrag Stadtbahnführung
20.04.2026
Vorlagen-Nummer 0398/2026
Grundsatzbeschluss zur Festlegung der ÖPNV-
Erschließung für das Stadtentwicklungsprojekt
Parkstadt Süd
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
22
Parkstadt-Sued@Stadt-Koeln.de
www.parkstadt-sued.de
Backup: schematischer Querschnitt Mobilitätsboulevard
VORENTWURFSSTAND
3,5m
2m
3m
3,5m
3,5m
3m
2m
3,5m
24m
Gehweg
Radweg
Multi-
funktionStadtbahn
Multi-
funktion
Radweg
Gehweg
Mobilitätsboulevard
Bebauung
Südseite
z.B. 5 geschossig
Bebauung
Nordseite
z.B. 8 geschossig
*
*
* Multifunktionsstreifen:
• Liefervorgänge
• Behindertenstellplätze
• Überwege zur Querung
• Straßenbegleitgrün
• Masten für Stadtbahn-
stromversorgung
• ….
A
B
A B
Darstellungen ohne Maßstab
Zutreffend für: Variante 1
Variante 2
Variante 4
23
20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag Stadtbahnführung
3,4m
2m
3,1m
3,5m
3,5m
2m
3,4m
24m
Gehweg
Radweg
Warte-
häuschenStadtbahn
Radweg
Gehweg
Mobilitätsboulevard
Bebauung
Südseite
z.B. 5 geschossig
Quartiersplatz
Warte-
häuschen
3,1m
Sharing
Backup: schematischer Querschnitt Mobilitätsboulevard
VORENTWURFSSTAND
A
B
A B
Darstellungen ohne Maßstab
Zutreffend für: Variante 1
Variante 2
Variante 4
24
20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag Stadtbahnführung
Backup: schematischer Querschnitt Erschließungsstraße
VORENTWURFSSTAND
A
B
A B
3m
2m
3,5m
3,5m
2m
3m
20m
Gehweg
Radweg
Stadtbahn
Radweg
Gehweg
Bebauung
Südseite
z.B. 5 geschossig
Multi-
funktion
3m
Bebauung
Nordseite
z.B. 5 geschossig
Erschließungsstraße:
• 20m Querschnitt
im Vergleich zum Boulevard:
• Entfall eines
Multifunktionsstreifens
• Verschmälerung
Gehwege
Darstellungen ohne Maßstab
Zutreffend für: Variante 1
Variante 2
Variante 4
25
20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag Stadtbahnführung
Radweg
2m
3,5m
3,5m
3,5m
15,5m
0,5m
Sicherheit
Radweg
Mischverk.
Kfz +
Stadtbahn
Gehweg
Raderberger
Brache
Geschützter
Landschafts-
bestandteil
2m
Bebauung
Nordseite
z.B. 6 geschossig
0,5m
Sicherheit
Backup: schematischer Querschnitt Bischofsweg
VORENTWURFSSTAND
A
B
Darstellungen ohne Maßstab
A B
Bisherige Planung
Bischofsweg:
ca. 8,5m
Verschiebung
Neubebauung
um ca. 7m
Zutreffend für: Variante 3
26
20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag Stadtbahnführung
Radweg
2m
3,5m
5m
3,5m
0,5m
Radweg
Halte-
stelle
Gehweg
Raderberger
Brache
Geschützter
Landschafts-
bestandteil
2m
Bebauung
Nordseite
z.B. 6 geschossig
Bisherige Planung
Bischofsweg:
ca. 8,5m
Verschiebung
Neubebauung
um ca. 13m
0,5m
Mischverk.
Kfz +
Stadtbahn
3,5m
Mischverk.
Kfz +
Stadtbahn
0,5m
0,5m
Backup: schematischer Querschnitt Bischofsweg
VORENTWURFSSTAND
A
B
Darstellungen ohne Maßstab
21,5m
A B
Zutreffend für: Variante 3
27
20.04.2026 Fachgespräch Prüfauftrag Stadtbahnführung
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0398/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.04.2026
- Erstellt
- 09.02.2026 11:49