V/0726/2014
Neuordnung Sportpark Berg Fidel - 55. Änd. FNP - Aufheb.Bpl. 183 - Aufst. Bpl. 568 - Strukt.konz.
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Beschlussvorlage
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V/0726/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Neuordnung Sportpark Berg Fidel 1. 55. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel im Bereich des Sportparks Berg Fidel Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 183: Sportpark Berg Fidel Beschluss zur Aufhebung 3. Bebauungsplan Nr. 568: Sportpark Berg Fidel Beschluss zur Aufstellung 4. Kenntnisnahme des Strukturkonzepts Beratungsfolge 13.11.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.11.2014 Sportausschuss Vorberatung 26.11.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.12.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel im Bereich des Sportparks Berg Fidel zu ändern (55. Änderung des FNP). 2. Der Bebauungsplan Nr. 183: Sportpark Berg Fidel ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB aufzu- heben. 3. Für den Bereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 183: Sportpark Berg Fidel ist gemäß § 2 (1) BauGB ein neuer Bebauungsplan aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 568). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 196, Flurstücke 188, 215, 216, Teile der Flurstücke 187, 208, Flur 197, Flurstücke 416, 417, Teile der Flurstücke 510, 511, 513, 533, 644. Vorlagen-Nr.: V/0726/2014 Auskunft erteilt: Herr Wilsmann / Herr Krause Ruf: 492 61 31 492 61 20 E-Mail: Wilsmann@stadt-muenster.de Datum: 20.10.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0726/2014 4. Der Rat nimmt das Strukturkonzept „Sportpark Berg Fidel“ vom 09.09.2014 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwa ltung, auf dieser Grundlage eine frühzeitige Öffentlichkeit s- beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Sachentscheidung entstehen der Stadt unmittelbar keine Kosten. Da es sich um städt i- sche Flächen handelt, entstehen Folgekosten bei Bauten und Umbauten und Maßnahmen zur Flä- chengestaltung. Begründung: Das inzwischen 88 Jahre alte städtische Preußenstadion ist trotz mancher Renovierungen und Neubauten in seinem Bestand unter sportlichen, funktionalen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur bedingt zukunftsfähig. In erster Linie sind es die Bedingungen für die Zuschauer der Spiele, die einen sicheren und guten, den heutigen Anforderungen (u.a. DFL-Auflagen) genügenden Steh- bzw. Sitzplatz erwarten. Zur angestrebten Verbesserung der Funktionalitäten, Qualitäten und der Immissionssituation ge- hört insbesondere auch die Errichtung von überdachten Tribünen. Zur grundsätzlichen Prüfung der Realisierbarkeit unter genehmigungsrechtlichen und immissionsschutztechnischen Aspekten dien- te eine Machbarkeitsstudie, die der Rat im April diesen Jahres zur Kenntnis genommen hat (vgl. Vorlage V/166/23014): Ein wesentliches Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie (Kanzlei Baumeister- Rechtsanwälte) ist die Erkenntnis, dass der im Jahr 1982 in Kraft gesetzte Bebauungsplan Nr. 183 „Sportpark Berg Fidel“ der Stadt Münster den Anforderungen der jüngeren Rechtsprechung an die Festsetzung öffentlicher Grünflächen nicht genügt, infolgedessen rechtsfehlerhaft und als Satzung unwirksam ist. Hieraus resultiert die städtebauliche Erforderlichkeit zur Neuaufstellung eines Be- bauungsplans für den Bereich des Preußenstadions, um eine geordnete städtebauliche Entwick- lung in der gegebenen Konfliktsituation zwischen emittierenden Sportanlagen und schutzbedürfti- ger Wohnbebauung sicher zu stellen. Eine weitere Erkenntnis der Machbarkeitsstudie ist, dass der Neubau einer überdachten Sitzplatztribüne im Bereich der Westkurve des Preußenstadions den Immissionskonflikt zwischen schutzbedürftiger Wohnbebauung einerseits und emittierender Sport- anlage andererseits, orientiert an den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme, verbessern würde. Dieses soll durch die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes vorbereitet werden. Im Rah- men des Bauleitplanverfahrens können bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Immissions- schutzes festgeschrieben werden. In den Blick genommen wird durch die Verwaltung in diesem Zusammenhang jedoch nicht nur diese geplante Baumaßnahme, sondern eine Gesamtkonzeption für den Standort Preußenstadion und Umfeld i.S. einer planerischen Vorsorge und Umsetzungsmöglichkeit in Bausteinen: Diese schafft perspektivisch weitere bauliche und funktionale Optimierungen für den gesamten Standort, u.a. in Punkto Zufahrt- und Parksituation, Parkkapazitäten und -funktionalitäten, Trainingsplatzsi- tuation, Grünflächensituation. Es ist in diesem Zusammenhang auch von Bedeutung, eine Neuord- nung des ruhenden Verkehrs (Parkplätze) und der Erschließung, unter Verminderung der Belas- tung der westlich angrenzenden Wohnquartiere, zu erreichen. Zu betonen ist, dass am Standort das Stadion modernisiert und aufgewertet wird, jedoch perspektivisch „nur“ die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für ein zweitligataugliches Stadion geschaffen werden können: Daher soll weiterhin die Ausweisung der Fläche für einen Stadionneubau (Bereich Nieberdingstraße – FNP- Darstellung) beibehalten werden. Das Gesamtkonzept für den Standort Städtisches Preußenstadion und Umfeld als Strukturkonzept „Sportpark Berg Fidel“ sieht ebenfalls Zielaussagen für die städtischen Flächen südlich des heuti- gen Sportstandortes vor: Neben einer Erweiterung der Stellplatz-, Trainings- und Nebenflächen für den SCP ist hier die Entwicklung einer öffentliche Grünfläche („Bürgergrün“) mit Aufenthalts-, Erho- lungs- und Spielmöglichkeiten für den Stadtteil vorgesehen. Die besonderen Standortbedingungen, - 3 - V/0726/2014 wie die bestehende Trinkwasserförderung und die Bodenbelastungssituation sowie die Anforde- rungen des Artenschutzes werden bei der Entwicklung berücksichtigt. zu 1.): Die Neuordnung des Sportpark Berg Fidel bedarf einer Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, weil die bisherige Ausweisung als Grünfläche für den gesamten Bereich des Sportparks den tatsächlich bereits vorhandenen baulichen Anlagen im Plangebiet und dement- sprechend auch den Nutzungsvorstellungen der Stadt Münster für den entsprechenden Bereich nicht mehr gerecht wird. zu 2.): Im Zusammenhang mit dem angestrebten Planaufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 568 „Sportpark Berg Fidel“ soll aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. Vorlage V/166/23014) pa- rallel ein separates Aufhebungsverfahren für den bisherigen Bebauungsplan Nr. 183 -„Sportpark Berg Fidel“- durchgeführt werden. Zu 3.): Am 02.04 2014 hat der Rat die Vorlage V/166/23014 beschlossen, mit der er die Machbarkeitsstu- die für den Neubau einer überdachten Sitzplatztribüne in der Westkurve des Preußenstadions zur Kenntnis genommen hat. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Bereich „Sportpark Berg Fidel“ einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubereiten. Der Bebauungsplan soll nicht nur den Neubau einer überdachten Sitztribüne im Bereich der West- kurve, am Spielfeldrand planungsrechtlich vorbereiten, sondern auch eine tragfähige Zukunftsent- wicklung für den Gesamtbereich in Bausteinen und Einzelschritten unter besonderer Berücksichti- gung der bestehenden Lärmschutzanforderungen in den Blick nehmen. Deshalb wird empfohlen, für den Gesamtbereich einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Zu 4.): Der neuaufzustellende Bebauungsplan soll die Zielaussagen des in der Anlage beigefügten Struk- turkonzepts zur Grundlage nehmen. Dieses verfolgt die beiden Hauptziele, die Sportstätte des SCP (Städtisches Preußenstadion) sowie die angrenzenden Trainingsanlagen schrittweise baulich und funktional weiterzuentwickeln bzw. zu optimieren. Das Strukturkonzept beinhaltet darüber hinaus das Ziel, durch eine teilweise veränderte An- und Zuordnung der lärmerzeugenden Stellplatzanlagen, besonders die der Gäste-Fans, einschließlich der Verlegung der lärmerzeugenden Zu- und Abfahrten für die Besucher der Fußballspiele, ten- denziell weg von den Wohnbereichen Berg Fidels, zu einer Akzeptanz in der Bewohnerschaft des Standortes SCP am Berg Fidel beizutragen und den rechtlichen Lärmschutzanforderungen Rech- nung zu tragen. Die Bereiche des Tennisclubs „Preußen Münster“, der Sporthalle Berg Fidel, des Jugendzentrums und der Bereich des Wasserwerkes bleiben dabei unverändert. Die Flächen südlich der vorhandenen Trainingsfelder des SCP sollen durch zwei weitere Trai- ningsplätze, u.a. für den Jugendbereich ergänzt werden. Eine ggf. multifunktional nutzbare Stell- platzfläche für die Heimbesucher der Fußballspiele, von der Hammerstraße aus erschlossen, öst- lich der angestrebten, neuen Trainingsfelder, soll perspektivisch die bestehenden Stellplatzbedarfe decken und entzerren. Die übrigen Flächen im Süden des Areals sollen als öffentliche Grünfläche für die Bewohner des Stadtviertels Berg Fidel im Sinne eines „Stadtteilparks“ aufgewertet werden. Der Stadtteil- bzw. Quartiersbezug eines frei zugänglichen Stadtteilparks steht dabei im Vordergrund. Die möglichen - 4 - V/0726/2014 Nutzungsoptionen für diesen Freiraum sollen vor Festlegungen im Bebauungsplan in einer offenen Diskussion mit dem Stadtteil diskutiert werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Plangebiet 2. Strukturkonzept
V-0276-2014-Anlage-2-Strukturkonzept
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V-0276-2014-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0726/2014 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER 55. Änderung FNP - Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 183 - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 568: Sportpark Berg Fidel Plangebiet - Maßstab 1:5000
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Nieberdingstraße
- Preußenstadion
- Am Berg Fidel
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Details
- Aktenzeichen
- V/0726/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37