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V/0455/2014

Änderung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)"

Vorlagen 18.07.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 28

Beschlussvorlage

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V_0455_2014_Anlage_1

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Beschlussvorlage

5184 Zeichen

V/0455/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung des "Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die 
städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Der Rat stimmt zu, dass der „Allgemeine Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in 
die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“  in folgenden Punkten geändert wird: 
 
1. Ziffer 1.1 Grundschulen 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
 
Die Grundschule Berg Fidel wird mit Wirkung zum 01.08.2014 auslaufend aufgelöst und daher 
bei der Aufzählung der Grundschulen nicht mehr aufgeführt. 
 
2. Ziffer 2.1 Hauptschulen  
 
Die Geistschule wird mit Wirkung zum 01.08.2014 auslaufend aufgelöst und aus diesem Gru n-
de bei der Aufzählung der Hauptschulen nicht mehr aufgeführt. 
 
3. Nach Ziffer 2.5 wird Folgendes eingefügt: 
 
Ziffer „2.6 Schulversuch PRIMUS 
 
Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses von Schulen der PRIMarstufe Und der     
Sekundarstufe 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0455/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Meyering 
Ruf: 
492-4056 
E-Mail: 
Meyering@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.07.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0455/2014 
Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS -Schule wird unter Berücksichtigung des vom 
Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequen z-
höchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt. Es gelten die Klassenfrequen z-
richtwerte und Bandbreiten der Grundschule (Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Ministerium 
für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 28.06.2012). 
 
PRIMUS-Schule      Zahl der Eingangsklassen 
 
PRIMUS-Schule Münster 
Primarstufe       3 
Sekundarstufe I       3 
 
Die weiteren Ordnungsziffern werden entsprechend angepasst. 
 
4. Der neue Punkt 2.9 (vorher 2.8) wird wie folgt verändert: 
  
Als Folge der Grundschulempfehlungen für die weiterführenden Sch ulen und der den Eltern 
zustehenden Wahlfreiheit kann nicht ausgeschlossen werden, dass  Soweit einzelne weiter-
führende Schulen auch bei trotz vollständiger Ausschöpfung der unter den in Ziffern 2.1 bis 
2.6 genannten Zügigkeiten eine weitere Eingangsklasse bilden müssen ., Soweit erforderlich, 
wird dies deshalb in besonderen Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit dem Schulträger 
an einzelnen Schulen die Bildung einer weiteren Eingangsklasse  – ggf. unter Inanspruchnah-
me freier Raumkapazitäten eng benachbarter Schulen – zugelassen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. bis  3. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.07.2013 die Errichtung der PRIMUS-Schule 
Münster als Modellschule mit 3 Zügen an den Standorten der Grundschule Berg Fidel und der 
Geistschule zum Schuljahr 2014/2015 beschlossen (V/0497/2013 Ziffer 2). 
 
Er hat „vorbehaltlich der Genehmigung der PRIMUS -Schule und des Erreichens der Mindes tschü-
lerzahl (50) im Anmeldeverfahren der Primarstufe zum Schuljahr 2014/2015 die auslaufende Au f-
lösung der Grundschule Berg Fidel und vorbehaltlich des Erreichens der Mindestschülerzahl (75) 
für die Sekundarstufe der PRIMUS-Schule die auslaufende Auflösung der Geistschule zum Schul-
jahr 2014/2015“ beschlossen (V/0497/2013, Ziffer 6).  
 
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, „eine Änderung des zuletzt am 13.03.2013 geänderten 
Ratsbeschlusses zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Sch ulen“ … zur 
Entscheidung vorzubereiten (V/0497/2013 Ziffer 7). 
 
Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 21.03.2014 bestätigt, dass die Vorausse t-
zungen für die Errichtung der PRIMUS -Schule erfüllt sind und den Ratsbeschluss zur auslaufe n-
den Auflösung der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule genehmigt. Aus diesem Grunde 
sind diese beiden Schulen auslaufend aufzulösen und aus dem Text zu streichen. 
 
Die PRIMUS-Schule Münster ist in den „Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / 
Schülern in die städtischen Schulen“ aufzunehmen. 
 
Aufgrund der Erweiterung um eine Schulform werden die folgenden Ordnungsziffern entsprechend 
angepasst.

- 3 - 
V/0455/2014 
Zu 4. 
 
Die Ausführung unter dem neuen Punkt 2.9 (vorher Punkt 2.8) zur Bildung weiterer Eingangskla s-
sen in besonderen Ausnahmefällen und in enger Abstimmung mit dem Schulträger wird redakti o-
nell angepasst. Die für alle weiterführenden Schulen geltende Regelung wird um die neue  Ziffer 
2.6 (PRIMUS-Schule) erweitert. 
 
Der Text des „Allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen 
Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ ist in der geänderten Fassung als Anlage beigefügt. 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage 
 
Aktualisierter Text „Allgemeiner Rahmen zur Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städ-
tischen Schulen Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen“

V_0455_2014_Anlage_1

8763 Zeichen

1 
 
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz) 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am 
 
•  02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat Nr. 284/83 - Schul. 10 - vom 20.09.1983 und 
       Ergänzung vom 27.10.1983), 
• 13.12.1989 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 3 95/89 - Schul. - vom 14.11.1989), 
• 13.12.2000 (vgl. öffentliche Beschussvorlage an de n Rat Nr. 1265/2000 vom 15.11.2000 mit 
       Ergänzung E 1 vom 07.12.2000), 
• 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 1420/2001), 
• 13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 765/2002), 
• 21.02.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 104/2007), 
• 29.08.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 501/2007),  
• 08.12.2010 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 870/2010), 
• 19.10.2011 (vgl. öffentliche Beschlussvorlagen an den Rat Nrn.  743/2011 und 743/2011/1), 
• 08.02.2012 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 943/2011), 
• 13.03.2013 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 0101/2013), 
• 10.09.2014 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 0455/2014) 
 
den folgenden „Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen 
(vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ beschlossen. 
 
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu sichern: 
 
1.  Grundschulen 
 
1.1  Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grunds chulen werden unter Berücksichtigung des 
vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenz- 
höchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Stadtbezirk Mitte-Altstadt     Zahl der Eingangskla ssen 
 
Martinischule       2 
Aegidii-Ludgeri-Schule      1 
zzgl. eine jahrgangsübergreifende Montessori-Klasse 
 
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring 
 
Kreuzschule       2 
Martin-Luther-Schule      2 
Bodelschwinghschule      2 
Overbergschule      1 
Johannisschule      2  
 
Stadtbezirk Mitte-Süd 
 
Hermannschule      2 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule     2 
Matthias-Claudius-Schule     3 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule    3 
 
Stadtbezirk Mitte-Nordost 
 
Dreifaltigkeitsschule      2 
Thomas-Morus-Schule      3 
Pötterhoekschule      2 
Mauritzschule       2  
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0455/2014

2 
Stadtbezirk West      Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge  3 
Wartburgschule      4 
Michaelschule       4 
Mosaik-Schule       3 
Theresienschule      2 
Marienschule Roxel      4 
Peter-Wust-Schule      3 
Ludgerusschule Albachten     3 
 
Stadtbezirk Nord 
 
Grundschule Sprakel      2 
Paul-Schneider-Schule      3 
Grundschule am Kinderbach     2 
Grundschule Kinderhaus-West     4 
Melanchthonschule      2 
Norbertschule       3 
 
Stadtbezirk Ost 
 
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer     1 
Matthias-Claudius-Schule Handorf    2 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf    2 
Pleisterschule       2 
Margaretenschule      2 
 
Stadtbezirk Südost 
 
Idaschule       4 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  2 
Eichendorffschule Angelmodde     3 
Nikolaischule Wolbeck      4 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
 
Grundschule Berg Fidel     2 
Marienschule Hiltrup      2 
Clemensschule Hiltrup      2 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup     2 
Ludgerusschule Hiltrup      4 
Grundschule Loevelingloh     1 
Davertschule Amelsbüren     3   
 
 
1.2  In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelne n Schuljahren mit Zustimmung des Schulträgers 
und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine weitere Klasse gebildet werden. 
Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber 
dem Schulträger führen (keine baulichen Erweiterungen).

3 
2.  Weiterführende Schulen und Schulversuch PRIMUS  
 
2.1  Hauptschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministe- 
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Hauptschulen        Zahl der Eingangsklassen 
 
Geistschule       3 
Hauptschule Coerde       2 
Hauptschule Hiltrup       4 
Hauptschule Wolbeck       2 
Waldschule Kinderhaus      2 
           10 
 
2.2  Realschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri- 
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Realschulen        Zahl der Eingangsklassen 
 
Erich-Klausener-Schule  3 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule      3 
Geschwister-Scholl-Realschule      3 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup    3,5 
Karl-Wagenfeld-Schule       3,5 
Realschule im Kreuzviertel      4 
Realschule Wolbeck       3 
           23 
 
2.3  Gymnasien 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri- 
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gymnasien        Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium    5 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium     5 
Geschwister-Scholl-Gymnasium     4 
Gymnasium Paulinum       4 
Gymnasium Wolbeck       4,5 
Immanuel-Kant-Gymnasium      4 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium     3 
Pascal-Gymnasium       5 
Ratsgymnasium       4 
Schillergymnasium       4 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium      4 
          46,5

4 
2.4 Gesamtschule 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschule wird unter Berücksichtigung des vom Ministe- 
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gesamtschule       Zahl der Eingangsklassen 
 
 Städtische Gesamtschule Münster-Mitte   4 
 
2.5 Sekundarschule 
 
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Sekundarschule wird unter Berücksichtigung des vom Minis- 
terium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwer- 
tes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
 Sekundarschule      Zahl der Eingangsklassen 
 
 Schulcampus Roxel      4 
 
2.6 Schulversuch PRIMUS  
 
 Schulversuch zur Erprobung des Zusammenschlusses v on Schulen der PRIM arstufe Und der     
 Sekundarstufe 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen PRIMUS-Schule wird unter Berücksichtigung des vom Minis- 
terium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwer- 
tes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt.  Es gelten die Klassenfrequenzrichtwerte und 
Bandbreiten der Grundschule (Eckpunkte Schulversuch PRIMUS, Ministerium für Schule und Wei- 
terbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 28.06.2012). 
 
 PRIMUS-Schule       Zahl der Eingangsklassen  
 
 PRIMUS-Schule Münster 
 Primarstufe       3 
 Sekundarstufe I       3 
  
2.7  Unterhalb der vom Ministerium für Schule und W eiterbildung NRW zur Klassenbildung festgelegten 
jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet. 
 
2.8  Den städtischen weiterführenden Schulen, die n ach dem Ergebnis der Anmeldungen keine Ein- 
gangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bild en können, wird im Anschluss an die Anmelde- 
frist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.9  Als Folge der Grundschulempfehlungen für die w eiterführenden Schulen und der den Eltern zu- 
stehenden Wahlfreiheit kann nicht ausgeschlossen we rden, dass Soweit  einzelne weiterführende 
Schulen auch bei trotz vollständiger Ausschöpfung der unter den in Ziffern  2.1 bis 2.6 genannten 
Zügigkeiten eine weitere Eingangsklasse bilden müss en., Soweit erforderlich, wird dies  deshalb in 
besonderen Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit d em Schulträger an einzelnen Schulen die 
Bildung einer weiteren Eingangsklasse – ggf. unter Inanspruchnahme freier Raumkapazitäten eng 
benachbarter Schulen – zugelassen. 
 
Anmerkung: 
 
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen Fällen der von den 
Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des Ministeriums für Schule und Weiterbil- 
dung NRW. 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsprechend 
den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmenden Schule führt. 
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genanten Aufnahmekapazitäten nicht zu 
Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.

Beratungsverlauf (5)

18.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Loevelingloh 1
  • Kinderhaus 2

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Details

Aktenzeichen
V/0455/2014
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37