Verlängerung der Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA – In Köln Ankommen – Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0915/2026 vom 27.05.2026
Stand: Am 02.07.2026 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Da es sich um die Fortführung eins mit Drittmitteln geförderten Projektes (Europäischer Sozialfonds – ESF) handelt, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich. -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/02 Vorlagen-Nummer 0915/2026 Freigabedatum 27.05.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verlängerung der Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA – In Köln Ankommen – Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. die weitere Durchführung (Projektleitung sowie projektbezogene finanztechni- sche Verwaltungstätigkeiten) des Projektes „INKA – In Köln Ankommen - ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren“ im Rahmen des ESF Plus-Programmes „ EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ für den Verlängerungs-Projektzeitraum 01.10.2026 bis 30.06.2028 auf Basis des Änderungsbescheides vom 11.12.2025, finanziert aus Mitteln des ESF Plus Programmes EhAP Plus sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Ar- beit und Soziales (BMAS). 2. die Finanzierung der Projektverlängerung (01.10.2026 bis 30.06.2028) mit einem Volumen in Höhe von 1.298.427,51 € wie folgt: o Die zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2026 benötigte Auf- wandsermächtigung im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Viel- falt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 45.361,85 €, der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 22.06.2026 Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 356.164,80 € und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 7.981,93 € wird anteilig durch zweckgebundene Mehrerträge in Höhe von 390.544,29 € in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umla- gen gedeckt. Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag über- steigende Aufwand erfolgt durch die Refinanzierung von Personalaufwen- dungen von vorhandenem Personal sowie aus der Bereitstellung von finan- zierten vakanten Stellen(-anteilen). o Zur Finanzierung der Maßnahme in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 werden Aufwandsermächtigungen im Teilergebnisplan des Amtes für In- tegration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 122.582,59 € in 2027/ 60.324,12 € in 2028, in der Teilplanzeile 15 -Trans- feraufwendungen in Höhe von 455.479,14 € in 2027/ 217.738,93 € in 2028 und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 21.962,44 € in 2027/ 10.831,71 € in 2028 benötigt. Darüber hinaus ist mit einem Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umlagen in Höhe von 576.300,77 € in 2027/ 284.306,18 € in 2028 zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von 23.723,40 € in 2027/ 4.588,58 € in 2028 erfolgt durch die Refinanzierung von Personalaufwendungen von vorhandenem Personal sowie aus der Bereitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-anteilen). Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltplanaufstellungsverfahrens 2027/2028 innerhalb des zugewiesenen Budgets die dafür erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 3. die Beauftragung der Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen für das EhAP Plus Projekt INKA – In Köln Ankommen umzusetzen und die hierfür er- forderlichen Stellenbedarfe im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens einzubringen. Die Finanzierung der tatsächlichen Personalkosten für die bei- den Stellen erfolgt im Jahr 2026 aus Fördermitteln und zusätzlich durch die Bereitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-anteilen). In den Jahren 2027 und 2028 erfolgt die Finanzierung aus Fördermitteln sowie aus der Be- reitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-anteilen). 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 409.508,58 € (2026) 600.024,17 € (2027) 288.894,76 € (2028) € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 390.544,29 € (2026) 576.300,77 € (2027) 284.306,18 € (2028) % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen 45.361,85 € (2026) 122.582,59 € (2027) 60.324,12 € (2028) € b) Sachaufwendungen etc. 364.146,73 € (2026) 477.441,58 € (2027) 228.570,64 € (2028) € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein 4 Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache: Nach Köln kommen viele Menschen aus europäischen Nachbarländern. Sie möchten die deutsche Sprache lernen und suchen hier Arbeit und eine Woh- nung. Ihre Kinder brauchen Betreuung oder einen Schulplatz. Der Start in einem neuen Land mit anderen Regeln und Gesetzen kann schwer sein. Wenn die Menschen keine Arbeit finden, bekommen sie meistens keine sozialen Leistungen, also kein Geld für den Lebensunterhalt und auch sonst kaum Hilfe. So ist es in unseren Gesetzen für Menschen aus anderen Ländern der Europäi- schen Union geregelt. INKA – In Köln Ankommen ist ein Projekt der Stadt Köln und unterstützt diese Menschen bereits seit dem 01.10.2022. Drei Beratungsstellen im Projekt in Mül- heim, Kalk und Meschenich beraten viele Menschen und helfen ihnen bei ihrer Integration in Köln. Das Projekt endet am 30.09.2026. Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, das Projekt bis zum 30.06.2028 zu verlän- gern. „INKA – In Köln Ankommen“ ist ein Projekt mit dem Ziel der Unterstützung von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürger*innen und deren Kinder. Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Verwaltung mit der Durchfüh- rung des Projektes für den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026 beauftragt (2964/2022). Auf die INKA-Jahresberichte 2023 (1069/2024) und 2024 (1073/2025) wird ver- wiesen. Das Projekt wird von der Europäischen Union und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des ESF-Programms „EhAP Plus – Eingliede- rung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ geför- dert. Gemäß der Förderrichtlinie ist das Projekt auf die Verbesserung der Le- benssituation und die soziale Eingliederung von besonders benachteiligten neu- zugewanderten Unionsbürgern*innen und deren Kinder ausgerichtet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Verlängerungsoption des Projektes für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.06.2028 ermöglicht. Die be- reits bekannten Rahmenbedingungen des Fördermittelgebers gelten unverändert auch für den Verlängerungszeitraum fort. Die Förderquote liegt damit für den ge- samten Projektzeitraum (01.10.2022 bis 30.06.2028) beim EhAP Plus laut För- derrichtlinie bei 90% der bewilligten Projektkosten. Diese stockt der Bund (BMAS) um weitere 5% auf, so dass der zu erbringende Eigenanteil bei 5% liegt. Die Verwaltung hat mit Antrag vom 02.12.2025 die Verlängerung des Projektes 5 INKA – In Köln Ankommen beantragt. Dem Antrag ist mit Zuwendungsbescheid vom 11.12.2025 entsprochen worden. 1. Ziel des EhAP Plus-Programms Ziel des EhAP Plus ist, die individuelle Lebenssituation und die soziale Einglie- derung der am stärksten benachteiligten Personen, die besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, durch die Inanspruchnahme von lokal oder regional vorhandenen Angeboten des regulären Hilfesystems zu verbes- sern: Erreicht werden soll dies durch den ergänzenden unterstützenden Einsatz einer niedrigschwelligen kultur-, gender - und sprachsensiblen zugehenden Ansprache sowie einer (Verweis-)Beratung und Begleitung der Menschen hin zu den beste- henden lokalen sozialen Regelangeboten. Dabei ist anzustreben (Erfolgsindika- tor), dass die hilfesuchenden Personen mindestens ein weiterführendes Hilfsan- gebot tatsächlich in Anspruch nehmen. Somit kommt dem Projekt eine wichtige Brückenfunktion zu. Es ergänzt die be- reits bestehenden regulären Hilfsangebote und leistet hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung und Antidiskriminierung sowie zur Milderung von sozialen Problemen vor Ort. 2. Das Kölner EhAP Plus Projekt „INKA – In Köln Ankommen" 2.1 Ziel, Inhalt, Struktur und Ergebnisse INKA fokussiert sich auf die drei Kölner Stadtbezirke mit den höchsten EU-Zu- wanderungsquoten insbesondere aus Südosteuropa: Mülheim, Kalk und Ro- denkirchen-Meschenich. Das Projekt besteht aus einem Verbund mit drei erfah- renen sozialen Träger*innen als Partner*innen: Caritasverband für die Stadt Köln e.V. / Meschenich Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. / Mülheim förderungs- & bildungsgemeinschaft jugend- und altenarbeit vingst/ostheim e.V. / Kalk Die Träger*innen wurden aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe ausgewählt. Sie sind in der Köl- ner Sozial- und Beratungslandschaft fest etabliert sowie gut vernetzt und haben ihre Beratungsstellen jeweils in den o.g. Stadtbezirken. INKA ergänzt somit auch die bestehenden städtischen Programme für die neu- zugewanderten Unionsbürger*innen durch die Verweisberatung an die Maßnah- men der „humanitären Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweite- rung“ (3532/2018), die Clearingstelle für „Migration und Gesundheit in Köln“, und die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (2868/2024). Kernstück des Projektes INKA ist die niedrigschwellige sprach-, gender- u. kul- tursensible aufsuchende Erstberatung (Streetwork), Kontaktaufnahme, Orientie- rungsberatung und Priorisierung der Handlungsbedarfe, intensive Begleitung und Heranführung an bestehende soziale Hilfsangebote sowie die Entwicklung von flankierenden niedrigschwelligen bedarfsorientierten (Grund-)Bildungs- und Gruppenangeboten. Hinzu kommt eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Sensibilisierung hinsichtlich der Lebenslagen und Bedürfnisse der Zielgruppe, sowie zu Antidiskriminierung und Antiziganismus. Am 03.03.2026 6 fand im Rahmen des Projekts INKA eine Fachtagung zum Thema Zuwanderung aus Südosteuropa statt. Sie diente als Transfertagung zur Bündelung und Wei- tergabe von Erkenntnissen aus Wissenschaft, kommunaler Praxis und Projektar- beit. Die Fachtagung machte deutlich, dass das Projekt INKA ein wesentlicher Baustein in der Unterstützungs- und Beratungsstruktur für besonders benachtei- ligte neuzugewanderte Unionsbürger*innen in Köln ist, die bislang nur unzu- reichend durch bestehende Hilfesysteme erreicht werden. Durch die nied- rigschwellige sprach-, gender- u. kultursensible Ansprache und intensive Beglei- tung gelingt es dem Projekt, Vertrauen aufzubauen und die Zielgruppe schritt- weise an reguläre Unterstützungsangebote heranzuführen. Die bisherigen Er- gebnisse zeigen deutlich, dass das Projekt eine bestehende Verbindungslücke schließt und einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Integration leistet. Im Zeit- raum 01.10.2022 bis 31.12.2025 haben 1823 Personen das Beratungs- und Un- terstützungsangebot des Projektes INKA in Anspruch genommen, die zuvor kei- nen Zugang zu regulären Hilfesystemen hatten. Insgesamt wurden 4254 Bera- tungsgespräche geführt. In 424 Fällen fand eine Begleitung der Menschen zu den Hilfsangeboten statt. 1702 Personen haben infolge Beratung und Begleitung ein Vermittlungsangebot angenommen. Das Aufsuchen der Beratungseinrich- tung und die Vermittlung in ein passendes weiterführendes Angebot ist ein erster Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen. Ein Auslaufen des Projekts zum 30.09.2026 würde nicht nur den Abbruch laufender Unterstüt- zungsprozesse bedeuten, sondern bereits aufgebaute Unterstützungsstrukturen nachhaltig gefährden. Die Ressource für die wesentliche, zugehende und vermit- telnde Beratungsaufgabe als Verbindung zu kommunalen Angeboten würde er- satzlos weggefallen. Mit einem vergleichsweisen geringem kommunalen Mitteleinsatz kann die weiter- hin benötigte Grundstruktur aufrechterhalten werden. Der Verwaltung obliegt die zentrale Projektleitung sowie die finanztechnische Abwicklung einschließlich Monitoring, Evaluation, Erstellung der Verwendungs- nachweise und Sachberichte, zudem die Öffentlichkeits- sowie Netzwerkarbeit auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. 2.2 Projektvolumen und Finanzierung in der Verlängerungsphase 01.10.2026 bis 30.06.2028: Das Projektvolumen in der Verlängerungsphase beträgt insgesamt 1.298.427,51 € und verteilt sich wie folgt: 7 Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und allg. Umlagen 01.10.26- 31.12.2026 2027 01.01.-30.06.2028 Gesamt voraussichtlich bewilligte Förderung 390.544,29 € 576.300,77 € 284.306,18 € 1.251.151,24 € Gesamtertrag für die Stadt Köln 390.544,29 € 576.300,77 € 284.306,18 € 1.251.151,24 € Teilplanzeile 11 - Personalaufwendungen Personalkosten 0,8 Stelle A13 LBesG NRW 19.571,55 € 78.286,20 € 39.143,10 € 137.000,85 € Personalkosten 0,6 Stelle E9a TVöD 25.790,30 € 44.296,39 € 21.181,02 € 91.267,71 € Summe Personalkosten 45.361,85 € 122.582,59 € 60.324,12 € 228.268,56 € Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen Sachkosten 7.981,93 € 21.962,44 € 10.831,71 € 40.776,07 € Summe Sonstige ordentliche Aufwendungen 7.981,93 € 21.962,44 € 10.831,71 € 40.776,07 € Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen Caritasverband für die Stadt Köln e.V. 111.821,97 € 150.043,21 € 74.573,33 € 336.438,51 € Lernende Region - Netzwerk Köln e.V. 109.905,87 € 166.074,02 € 77.243,73 € 353.223,62 € förderungs-&bildungsgemeinschaft jugend- und altenarbeit vingst/ostheim e.V 134.436,96 € 139.361,91 € 65.921,87 € 339.720,74 € Summe Transferaufwendungen 356.164,80 € 455.479,14 € 217.738,93 € 1.029.382,87 € Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln 409.508,58 € 600.024,17 € 288.894,76 € 1.298.427,51 € Eigenanteil 18.964,29 € 23.723,40 € 4.588,58 € 47.276,27 € Aufgrund der bereits kalkulierten Eigenanteile für den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026 reduziert sich der zu erbringende Eigenanteil für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.06.2028 auf die in der Tabelle genannten Beträge. Für den gesamten Projektzeitraum wird der Eigenanteil in Höhe von 5% erbracht. Der für das Projekt INKA während der Verlängerungsphase zu erbringende Ei- genanteil beträgt 47.276,27 €. Gemäß der Förderrichtlinie können die Eigenmit- tel auch durch Personalausgaben für Projektpersonal beim Zuwendungsempfän- ger (Personalgestellung) anerkannt werden. Im verbleibenden Jahr 2026 wird der Eigenanteil durch die Bereitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-antei- len) erbracht. In den Jahren 2027 und 2028 soll der Eigenanteil durch die Aner- kennung und Refinanzierung von Personalaufwendungen für das im Projekt ein- gesetzte Personal sowie aus der Bereitstellung von finanzierten vakanten Stel- len(-anteilen) erbracht werden. Dementsprechend entfällt in diesen Jahren die Notwendigkeit der Erbringung von zahlungswirksamen Sachaufwendungen durch die Stadt. Um die ordnungsgemäße Durchführung des Projektes in der Verlängerungs- phase zu gewährleisten, ist es notwendig, die Personalstellen 0,8 Stelle E 12 TVöD bzw. A 13_21 LBesG NRW sowie 8 0,6 Stelle E 9a TVöD bzw. A 9_1.2 LBesG NRW im Stellenplan ab 01.10.2026 bis 30.06.2028 zu verlängern, da die Stellen zwi- schenzeitlich mit Befristungen zum Projektende zum 30.09.2026 versehen wur- den. Entsprechend der Förderrichtlinie werden Teile der Zuwendung zur Deckung der Personalkosten der Beratungsfachkräfte an die Projektpartner*innen weitergelei- tet. Die Stadt Köln ist verpflichtet, hierfür entsprechende Weiterleitungsverträge mit den Projektpartner*innen abzuschließen. Die zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2026 benötigte Aufwand- sermächtigung im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplan- zeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 45.361,85 €, der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen in Höhe von 356.164,80 € und in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 7.981,93 € wird anteilig durch zweckgebundene Mehrerträge in Höhe von 390.544,29 € in der Teilplanzeile 02- Zuwendungen und allgemeine Umlagen gedeckt. Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von 18.964,29 € er- folgt durch die Refinanzierung von Personalaufwendungen von vorhandenem Personal sowie aus der Bereitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-antei- len). Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltplanaufstellungsverfahrens 2027/2028 innerhalb des zugewiesenen Budgets die dafür erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Unter Berücksichtigung der in der Begründung enthaltenen Ausführungen wird die Beantragung von Drittmitteln zur Fortsetzung des Projektes INKA gemäß der aktuell geltenden Bewirtschaftungsverfügung als unaufschiebbar und unbedingt erforderlich zum Erhalt bestehender Strukturen eingestuft.
Beratungsverlauf
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09.06.2026
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 8.4, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
11.06.2026
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
22.06.2026
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen -
23.06.2026
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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