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0915/2026

Verlängerung der Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA – In Köln Ankommen – Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder unter 18 Jahren

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.05.2026

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

19362 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/02 
 
Vorlagen-Nummer 
 0915/2026 
Freigabedatum 
 27.05.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verlängerung der Durchführung des EhAP Plus Projektes INKA – In Köln Ankommen – 
Ein Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren Kinder 
unter 18 Jahren  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. die weitere Durchführung (Projektleitung sowie projektbezogene finanztechni-
sche Verwaltungstätigkeiten) des Projektes „INKA – In Köln Ankommen - ein 
Projekt zur Integration von neuzugewanderten EU-Bürger*innen und deren 
Kinder unter 18 Jahren“ im Rahmen des ESF Plus-Programmes „ EhAP Plus – 
Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten 
Personen“ für den Verlängerungs-Projektzeitraum 01.10.2026 bis 30.06.2028 auf 
Basis des Änderungsbescheides vom 11.12.2025, finanziert aus Mitteln des ESF 
Plus Programmes EhAP Plus sowie aus Mitteln des Bundesministeriums für Ar-
beit und Soziales (BMAS). 
 
2. die Finanzierung der Projektverlängerung (01.10.2026 bis 30.06.2028) mit einem 
Volumen in Höhe von 1.298.427,51 € wie folgt: 
o Die zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2026 benötigte Auf-
wandsermächtigung im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Viel-
falt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in 
der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 45.361,85 €, der 
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 09.06.2026 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 22.06.2026 
Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen in Höhe von 356.164,80 € und in 
der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 
7.981,93 € wird anteilig durch zweckgebundene Mehrerträge in Höhe von 
390.544,29 € in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen und allgemeine Umla-
gen gedeckt. Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag über-
steigende Aufwand erfolgt durch die Refinanzierung von Personalaufwen-
dungen von vorhandenem Personal sowie aus der Bereitstellung von finan-
zierten vakanten Stellen(-anteilen). 
o Zur Finanzierung der Maßnahme in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 
werden Aufwandsermächtigungen  im Teilergebnisplan des Amtes für In-
tegration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen 
und Diversity, in der Teilplanzeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 
122.582,59 € in 2027/ 60.324,12 € in 2028, in der Teilplanzeile 15 -Trans-
feraufwendungen in Höhe von 455.479,14 € in 2027/ 217.738,93 € in 2028 
und in der Teilplanzeile 16-Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 
21.962,44 € in 2027/ 10.831,71 € in 2028 benötigt. 
 
Darüber hinaus ist mit einem Ertrag in der Teilplanzeile 02-Zuwendungen 
und allgemeine Umlagen in Höhe von 576.300,77 € in 2027/ 284.306,18 € 
in 2028 zu rechnen. Diese Erträge werden zur Finanzierung herangezogen. 
 
Der zu erbringende Eigenanteil und somit der den Ertrag übersteigende 
Aufwand in Höhe von 23.723,40 € in 2027/ 4.588,58 € in 2028 erfolgt durch 
die Refinanzierung von Personalaufwendungen von vorhandenem Personal 
sowie aus der Bereitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-anteilen). 
Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltplanaufstellungsverfahrens 
2027/2028 innerhalb des zugewiesenen Budgets die dafür erforderlichen 
Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
3. die Beauftragung der Verwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen für das 
EhAP Plus Projekt INKA – In Köln Ankommen umzusetzen und die hierfür er-
forderlichen Stellenbedarfe im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens 
einzubringen. Die Finanzierung der tatsächlichen Personalkosten für die bei-
den Stellen erfolgt im Jahr 2026 aus Fördermitteln und zusätzlich durch die 
Bereitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-anteilen). In den Jahren 
2027 und 2028 erfolgt die Finanzierung aus Fördermitteln sowie aus der Be-
reitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-anteilen).

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
                                                                                                                    409.508,58 € (2026) 
                                                                                                                    600.024,17 € (2027)  
                                                                                                                    288.894,76 € (2028) 
 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  
                                                                                                                    390.544,29 € (2026)  
                                                                                                                    576.300,77 € (2027) 
                                                                                                                    284.306,18 € 
(2028)   
 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen     
                                                                                                                45.361,85 € (2026)  
                                                                                                              122.582,59 € (2027) 
                                                                                                                60.324,12 € 
(2028) € 
b) Sachaufwendungen etc.     
                                                                                                              364.146,73 € (2026) 
                                                                                                              477.441,58 € (2027) 
                                                                                                              228.570,64 € 
(2028) € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein

4 
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache:  
Nach Köln kommen viele Menschen aus europäischen Nachbarländern. Sie 
möchten die deutsche Sprache lernen und suchen hier Arbeit und eine Woh-
nung. Ihre Kinder brauchen Betreuung oder einen Schulplatz. Der Start in einem 
neuen Land mit anderen Regeln und Gesetzen kann schwer sein. 
 
Wenn die Menschen keine Arbeit finden, bekommen sie meistens keine sozialen 
Leistungen, also kein Geld für den Lebensunterhalt und auch sonst kaum Hilfe. 
So ist es in unseren Gesetzen für Menschen aus anderen Ländern der Europäi-
schen Union geregelt. 
 
INKA – In Köln Ankommen ist ein Projekt der Stadt Köln und unterstützt diese 
Menschen bereits seit dem 01.10.2022. Drei Beratungsstellen im Projekt in Mül-
heim, Kalk und Meschenich beraten viele Menschen und helfen ihnen bei ihrer 
Integration in Köln. Das Projekt endet am 30.09.2026. 
 
Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, das Projekt bis zum 30.06.2028 zu verlän-
gern. 
 
 
„INKA – In Köln Ankommen“ ist ein Projekt mit dem Ziel der Unterstützung von 
besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürger*innen und deren 
Kinder.  
Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 die Verwaltung mit der Durchfüh-
rung des Projektes für den Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2026 beauftragt 
(2964/2022). 
Auf die INKA-Jahresberichte 2023 (1069/2024) und 2024 (1073/2025) wird ver-
wiesen. 
 
Das Projekt wird von der Europäischen Union und dem Bundesministerium für 
Arbeit und Soziales im Rahmen des ESF-Programms „EhAP Plus – Eingliede-
rung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“ geför-
dert. Gemäß der Förderrichtlinie ist das Projekt auf die Verbesserung der Le-
benssituation und die soziale Eingliederung von besonders benachteiligten neu-
zugewanderten Unionsbürgern*innen und deren Kinder ausgerichtet.  
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Verlängerungsoption 
des Projektes für den Zeitraum 01.10.2026 bis 30.06.2028 ermöglicht. Die be-
reits bekannten Rahmenbedingungen des Fördermittelgebers gelten unverändert 
auch für den Verlängerungszeitraum fort. Die Förderquote liegt damit für den ge-
samten Projektzeitraum (01.10.2022 bis 30.06.2028) beim EhAP Plus laut För-
derrichtlinie bei 90% der bewilligten Projektkosten. Diese stockt der Bund 
(BMAS) um weitere 5% auf, so dass der zu erbringende Eigenanteil bei 5% liegt.  
 
Die Verwaltung hat mit Antrag vom 02.12.2025 die Verlängerung des Projektes

5 
INKA – In Köln Ankommen beantragt. Dem Antrag ist mit Zuwendungsbescheid 
vom 11.12.2025 entsprochen worden. 
 
 
1. Ziel des EhAP Plus-Programms 
 
Ziel des EhAP Plus ist, die individuelle Lebenssituation und die soziale Einglie-
derung der am stärksten benachteiligten Personen, die besonders von Armut 
und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, durch die Inanspruchnahme von lokal 
oder regional vorhandenen Angeboten des regulären Hilfesystems zu verbes-
sern:  
Erreicht werden soll dies durch den ergänzenden unterstützenden Einsatz einer 
niedrigschwelligen kultur-, gender - und sprachsensiblen zugehenden Ansprache 
sowie einer (Verweis-)Beratung und Begleitung der Menschen hin zu den beste-
henden lokalen sozialen Regelangeboten. Dabei ist anzustreben (Erfolgsindika-
tor), dass die hilfesuchenden Personen mindestens ein weiterführendes Hilfsan-
gebot tatsächlich in Anspruch nehmen. 
Somit kommt dem Projekt eine wichtige Brückenfunktion zu. Es ergänzt die be-
reits bestehenden regulären Hilfsangebote und leistet hierdurch einen wichtigen 
Beitrag zur Armutsbekämpfung und Antidiskriminierung sowie zur Milderung von 
sozialen Problemen vor Ort. 
 
2. Das Kölner EhAP Plus Projekt „INKA – In Köln Ankommen" 
 
2.1 Ziel, Inhalt, Struktur und Ergebnisse 
 
INKA fokussiert sich auf die drei Kölner Stadtbezirke mit den höchsten EU-Zu-
wanderungsquoten insbesondere aus Südosteuropa: Mülheim, Kalk und Ro-
denkirchen-Meschenich. Das Projekt besteht aus einem Verbund mit drei erfah-
renen sozialen Träger*innen als Partner*innen:  
 Caritasverband für die Stadt Köln e.V. / Meschenich 
 Lernende Region-Netzwerk Köln e.V. / Mülheim 
 förderungs- & bildungsgemeinschaft jugend- und altenarbeit vingst/ostheim 
e.V. / Kalk 
Die Träger*innen wurden aufgrund ihrer langjährigen fachlichen Qualifikationen 
und Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe ausgewählt. Sie sind in der Köl-
ner Sozial- und Beratungslandschaft fest etabliert sowie gut vernetzt und haben 
ihre Beratungsstellen jeweils in den o.g. Stadtbezirken.  
 
INKA ergänzt somit auch die bestehenden städtischen Programme für die neu-
zugewanderten Unionsbürger*innen durch die Verweisberatung an die Maßnah-
men der „humanitären Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweite-
rung“ (3532/2018), die Clearingstelle für „Migration und Gesundheit in Köln“, und 
die Maßnahme „Willkommen und Ankommen in Köln“ (2868/2024).  
Kernstück des Projektes INKA ist die niedrigschwellige sprach-, gender- u. kul-
tursensible aufsuchende Erstberatung (Streetwork), Kontaktaufnahme, Orientie-
rungsberatung und Priorisierung der Handlungsbedarfe, intensive Begleitung 
und Heranführung an bestehende soziale Hilfsangebote sowie die Entwicklung 
von flankierenden niedrigschwelligen bedarfsorientierten (Grund-)Bildungs- und 
Gruppenangeboten. Hinzu kommt eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit mit 
dem Ziel der Sensibilisierung hinsichtlich der Lebenslagen und Bedürfnisse der 
Zielgruppe, sowie zu Antidiskriminierung und Antiziganismus. Am 03.03.2026

6 
fand im Rahmen des Projekts INKA eine Fachtagung zum Thema Zuwanderung 
aus Südosteuropa statt. Sie diente als Transfertagung zur Bündelung und Wei-
tergabe von Erkenntnissen aus Wissenschaft, kommunaler Praxis und Projektar-
beit. Die Fachtagung machte deutlich, dass das Projekt INKA ein wesentlicher 
Baustein in der Unterstützungs- und Beratungsstruktur für besonders benachtei-
ligte neuzugewanderte Unionsbürger*innen in Köln ist, die bislang nur unzu-
reichend durch bestehende Hilfesysteme erreicht werden. Durch die nied-
rigschwellige sprach-, gender- u. kultursensible Ansprache und intensive Beglei-
tung gelingt es dem Projekt, Vertrauen aufzubauen und die Zielgruppe schritt-
weise an reguläre Unterstützungsangebote heranzuführen.  Die bisherigen Er-
gebnisse zeigen deutlich, dass das Projekt eine bestehende Verbindungslücke 
schließt und einen wesentlichen Beitrag zur sozialen Integration leistet. Im Zeit-
raum 01.10.2022 bis 31.12.2025 haben 1823 Personen das Beratungs- und Un-
terstützungsangebot des Projektes INKA in Anspruch genommen, die zuvor kei-
nen Zugang zu regulären Hilfesystemen hatten. Insgesamt wurden 4254 Bera-
tungsgespräche geführt. In 424 Fällen fand eine Begleitung der Menschen zu 
den Hilfsangeboten statt. 1702 Personen haben infolge Beratung und Begleitung 
ein Vermittlungsangebot angenommen. Das Aufsuchen der Beratungseinrich-
tung und die Vermittlung in ein passendes weiterführendes Angebot ist ein erster 
Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen. Ein Auslaufen des 
Projekts zum 30.09.2026 würde nicht nur den Abbruch laufender Unterstüt-
zungsprozesse bedeuten, sondern bereits aufgebaute Unterstützungsstrukturen 
nachhaltig gefährden. Die Ressource für die wesentliche, zugehende und vermit-
telnde Beratungsaufgabe als Verbindung zu kommunalen Angeboten würde er-
satzlos weggefallen. 
Mit einem vergleichsweisen geringem kommunalen Mitteleinsatz kann die weiter-
hin benötigte Grundstruktur aufrechterhalten werden.  
Der Verwaltung obliegt die zentrale Projektleitung sowie die finanztechnische 
Abwicklung einschließlich Monitoring, Evaluation, Erstellung der Verwendungs-
nachweise und Sachberichte, zudem die Öffentlichkeits- sowie Netzwerkarbeit 
auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.  
 
2.2 Projektvolumen und Finanzierung in der Verlängerungsphase 01.10.2026 
bis 30.06.2028: 
 
Das Projektvolumen in der Verlängerungsphase beträgt insgesamt 1.298.427,51 
€ und verteilt sich wie folgt:

7 
Teilplanzeile - 02 - Zuwendungen und 
allg. Umlagen 01.10.26- 31.12.2026 2027 01.01.-30.06.2028 Gesamt
voraussichtlich bewilligte Förderung  390.544,29 € 576.300,77 € 284.306,18 € 1.251.151,24 €
Gesamtertrag für die Stadt Köln 390.544,29 € 576.300,77 € 284.306,18 € 1.251.151,24 €
Teilplanzeile 11 - 
Personalaufwendungen
Personalkosten 0,8 Stelle A13 LBesG NRW               19.571,55 €       78.286,20 €            39.143,10 € 137.000,85 €
Personalkosten 0,6 Stelle E9a TVöD               25.790,30 €       44.296,39 €            21.181,02 € 91.267,71 €
Summe Personalkosten 45.361,85 € 122.582,59 € 60.324,12 € 228.268,56 €
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche 
Aufwendungen
Sachkosten                7.981,93 €       21.962,44 €            10.831,71 €        40.776,07 € 
Summe Sonstige ordentliche 
Aufwendungen                7.981,93 €       21.962,44 €            10.831,71 €        40.776,07 € 
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen 
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.             111.821,97 €     150.043,21 €            74.573,33 €      336.438,51 € 
Lernende Region - Netzwerk Köln e.V.             109.905,87 €     166.074,02 €            77.243,73 €      353.223,62 € 
förderungs-&bildungsgemeinschaft jugend- 
und altenarbeit vingst/ostheim e.V             134.436,96 €     139.361,91 €            65.921,87 €      339.720,74 € 
Summe Transferaufwendungen             356.164,80 €     455.479,14 €          217.738,93 €   1.029.382,87 € 
Gesamtaufwendungen für die Stadt Köln   409.508,58 € 600.024,17 € 288.894,76 € 1.298.427,51 €
Eigenanteil 18.964,29 € 23.723,40 € 4.588,58 € 47.276,27 €
 
 
 
Aufgrund der bereits kalkulierten Eigenanteile für den Zeitraum 01.10.2022 bis 
30.09.2026 reduziert sich der zu erbringende Eigenanteil für den Zeitraum 
01.10.2026 bis 30.06.2028 auf die in der Tabelle genannten Beträge. Für den 
gesamten Projektzeitraum wird der Eigenanteil in Höhe von 5% erbracht. 
Der für das Projekt INKA während der Verlängerungsphase zu erbringende Ei-
genanteil beträgt 47.276,27 €. Gemäß der Förderrichtlinie können die Eigenmit-
tel auch durch Personalausgaben für Projektpersonal beim Zuwendungsempfän-
ger (Personalgestellung) anerkannt werden. Im verbleibenden Jahr 2026 wird 
der Eigenanteil durch die Bereitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-antei-
len) erbracht. In den Jahren 2027 und 2028 soll der Eigenanteil durch die Aner-
kennung und Refinanzierung von Personalaufwendungen für das im Projekt ein-
gesetzte Personal sowie aus der Bereitstellung von finanzierten vakanten Stel-
len(-anteilen) erbracht werden. Dementsprechend entfällt in diesen Jahren die 
Notwendigkeit der Erbringung von zahlungswirksamen Sachaufwendungen 
durch die Stadt. 
 
Um die ordnungsgemäße Durchführung des Projektes in der Verlängerungs-
phase zu gewährleisten, ist es notwendig, die Personalstellen 
 0,8 Stelle E 12 TVöD bzw. A 13_21 LBesG NRW sowie

8 
 0,6 Stelle E 9a TVöD bzw. A 9_1.2 LBesG NRW 
 
im Stellenplan ab 01.10.2026 bis 30.06.2028 zu verlängern, da die Stellen zwi-
schenzeitlich mit Befristungen zum Projektende zum 30.09.2026 versehen wur-
den. 
Entsprechend der Förderrichtlinie werden Teile der Zuwendung zur Deckung der 
Personalkosten der Beratungsfachkräfte an die Projektpartner*innen weitergelei-
tet. Die Stadt Köln ist verpflichtet, hierfür entsprechende Weiterleitungsverträge 
mit den Projektpartner*innen abzuschließen.  
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2026 benötigte Aufwand-
sermächtigung im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der 
Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplan-
zeile 11-Personalaufwendungen in Höhe von 45.361,85 €, der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen in Höhe von 356.164,80 € und in der Teilplanzeile 16 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 7.981,93 € wird anteilig durch 
zweckgebundene Mehrerträge in Höhe von 390.544,29 € in der Teilplanzeile 02-
Zuwendungen und allgemeine Umlagen gedeckt. Der zu erbringende Eigenanteil 
und somit der den Ertrag übersteigende Aufwand in Höhe von 18.964,29 € er-
folgt durch die Refinanzierung von Personalaufwendungen von vorhandenem 
Personal sowie aus der Bereitstellung von finanzierten vakanten Stellen(-antei-
len). 
 
Das Dezernat OB wird im Rahmen des Haushaltplanaufstellungsverfahrens 
2027/2028 innerhalb des zugewiesenen Budgets die dafür erforderlichen Mittel, 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Unter Berücksichtigung der in der Begründung enthaltenen Ausführungen wird 
die Beantragung von Drittmitteln zur Fortsetzung des Projektes INKA gemäß der 
aktuell geltenden Bewirtschaftungsverfügung als unaufschiebbar und unbedingt 
erforderlich zum Erhalt bestehender Strukturen eingestuft.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Da es sich um die Fortführung eins mit Drittmitteln geförderten Projektes (Europäischer Sozialfonds – 
ESF) handelt, ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht möglich.

Beratungsverlauf (6)

09.06.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 8.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
22.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
23.06.2026 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.13 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0915/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.05.2026
Erstellt
27.03.2026 09:30