Mandari Insight

V/0266/2015

Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne, Aktivierung eines weiteren Gebäudes und Konzeption der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge sowie der Übergänge in die dezentralen Flüchtlingseinrichtungen

Vorlagen 27.04.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.06.2015, TOP 36

V/0266/2015 - Anlage 1 - Oxford-Kaserne Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V/0266/2015 - Anlage 3 - Oxford-Kaserne Umbau Kosten

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Ansehen

V/0266/2015 - Anlage 4 - Zentrale Einrichtung Angebote

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Ansehen

V/0266/2015 - Anlage 2 - Oxford-Kaserne Umbau Plan

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Ansehen

V/0266/2015 - Anlage 1 - Oxford-Kaserne Lageplan

1337 Zeichen


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Beschlussvorlage

31712 Zeichen

V/0266/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne;  
- Aktivierung eines weiteren Gebäudes und 
- Konzeption der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge sowie der Übergänge in die dezentralen 
Flüchtlingseinrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und            Vorberatung 
                     E-Government  
27.05.2015 Integrationsrat Vorberatung 
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
03.06.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches                  Vorberatung 
                     Flächenmanagement  
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz     Vorberatung 
                     und Arbeitsförderung  
09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Der in der Anlage 1 gekennzeichnete Block 12 in der ehemaligen Oxford-Kaserne an der 
Roxeler Straße wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angemietet, technisch 
erschlossen und nach dem Plan des Architekturbüros |A.K.T| Architekten Krych Tombrock 
(Anlage 2) für die mögliche Unterbringung von bis zu ca. 170 Flüchtlingen umgebaut.  
 
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Gebäude im Sinne einer Notfallunterbringung ganz 
oder teilweise in Betrieb zu nehmen, wenn die Bedarfe durch die Zahl zuziehender Flücht-
linge dies erfordern, insbesondere um eine Unterbringung von Menschen in Sporthallen zu 
vermeiden. Dazu kann sie im erforderlichen Umfang und orientiert an den in städtischen 
Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards das notwendige Mobiliar sowie die bewegli-
chen Einrichtungsgegenstände beschaffen, einen Sicherheitsdienst ergänzend zur Sozial-
arbeit einsetzen und Personalanpassungen jeweils zeitnah und zunächst überplanmäßig 
und befristet vornehmen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0266/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Stritzke / Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5936 / 492-5040 
E-Mail: 
Stritzke@stadt-muenster.de 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0266/2015 
 
 
3. Die Konzeption für die zentrale Einrichtung für Flüchtlinge in Münster auf dem Areal der 
ehemaligen Oxford-Kaserne wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 1.897.460 € 
für den Umbau des Blocks 12 in der ehemaligen Oxford-Kaserne entstehen (Anlage 3). 
 
Für eine Unterbringung von Flüchtlingen wird das Gebäude durch die Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. Die laufenden jährlichen Betriebskosten werden 
zunächst im Rahmen der hierfür bestehenden Budgets gedeckt. 
 
Sollte der Bedarf durch den Zuzug von Flüchtlingen nach Münster die Belegung des Blocks 12 in 
der ehemaligen Oxford-Kaserne erfordern, ist mit weiteren Auszahlungen und Aufwendungen zu 
rechnen, und zwar orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards bei 
einer vollen Auslastung des Gebäudes mit bis zu 
 137.120 € einmalig für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände und jährlich bis zu 
 176.310 € für laufende Personalaufwendungen, 
 99.880 € für einen Sicherheitsdienst und 
 6.800 € für Integrations- und Unterstützungsleistungen z. B. in Kooperation mit freien Trägern. 
 
Bei einer geringeren Belegung des Gebäudes verringern sich diese Ansätze entsprechend. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2015 1.897.460  
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2015 1.897.460  
 
Es wird angestrebt, im laufenden Jahr entstehende zusätzliche Aufwendungen und investive Aus-
zahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich werdenden 
Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach 
§ 83 GO NRW zu. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen bei 
der Produktgruppe 0502 (Sicherung des Lebensunterhalts). Die endgültige Deckung ist voraus-
sichtlich durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen. Sollten zusätzliche Personalressourcen 
erforderlich werden, sind diese zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstellung bzw. Inbetriebnahme 
von Kapazitäten überplanmäßig vorgesehen.

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V/0266/2015 
 
Begründung: 
 
1. Aktivierung eines Gebäudes für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen 
 
1.1. Bestehendes Angebot in der ehemaligen Oxford-Kaserne 
 
Der Rat hat die Verwaltung am 25.03.2015 u. a. damit beauftragt, ein weiteres Gebäude auf dem 
Areal der Oxford-Kaserne zu erschließen und für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in 
Reserve zu halten. Dem lag die Überlegung zugrunde, dass die Stadt bei nicht nachlassenden 
Zuzugszahlen von Flüchtlingen weitere Alternativen für die angemessene Unterbringung der zu-
ziehenden Menschen finden muss. Dazu sollte es gehören, für den Notfall vorbereitet zu sein und 
kurzfristig sowie interimsweise eine größere Zahl von Flüchtlingen unterbringen zu können, ohne 
dass eine Belegung von Sporthallen erforderlich wird. Diese wurde als eine der für alle Beteiligten 
schlechtesten Lösungen angesehen, insbesondere für die Flüchtlinge selbst.  
 
Auf dem Areal der ehemaligen Kaserne wurde bereits ein Gebäude vorübergehend als städtische 
Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu knapp 100 Flüchtlinge umgebaut und hergerichtet, um von dort 
nach Münster zuziehende Flüchtlinge in einem geordneten und an Standards orientierten Verfah-
ren auf die in der Stadt bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und Unterbringungsquartiere zu ver-
teilen (vgl. Vorlage V/0270/2014). Ergänzt wird diese Einrichtung durch den benachbarten Gebäu-
deteil eines ehemaligen Schulgebäudes, der für die Dauer des Betriebs der städtischen Erstauf-
nahmeeinrichtung für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren für die neu in Münster an-
kommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 
angemietet und umgebaut wurde. Der Betrieb der gesamten Erstaufnahmeeinrichtung startet im 
Mai 2015. 
 
1.2. Erschließung eines weiteren Gebäudes 
In Nachbarschaft zu den Gebäuden der Erstaufnahmeeinrichtung kann ein weiterer Gebä udeblock 
(Block 12, Anlage 1) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei 1 genutzt werden, 
um ihn ebenfalls für die Unterbringung von zuziehenden Flüchtlingen einsetzen zu können. Er 
schließt sich an die bislang genutzten Gebäude nach Norden an und wäre als Erweiterung der 
Erstaufnahmeeinrichtung gut zu organisieren und mit zu betreuen. Dies gil t vor allem, weil inzw i-
schen ein gut ausgestatteter Bereich für Betreuungs -, Beratungs- und Klärungsverfahren vorhan-
den ist. 
 
Nach dem Beschluss des Rates vom 25.03.2015 hat die Verwaltung unter fachlicher Begleitung 
des Architekturbüros |A.K.T| Architekten Krych Tombrock für den Block 12 die Möglichkeiten der 
technischen Erschließung und die Maßnahmen geprüft, die notwendig sind, um ihn für die mögli-
che Unterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu halten. Bekanntlich ist für das gesamte Kaser-
nenareal die zentrale technische Versorgung (Strom und Wasser) eingestellt und die Erschließung 
einzelner Gebäude entsprechend schwierig. Als Resultat der Prüfungen kann der Block 12 aber 
mit vertretbarem Aufwand mit Strom und Wasser sowie einer Heizung versorgt werden. 
 
Das Gebäude bietet dann günstige räumliche Voraussetzungen, um dort in Ergänzung zur beste-
henden Erstaufnahmeeinrichtung Menschen angemessen unterzubringen und den Betrieb mit bis 
zu 170 Plätzen gut zu gestalten. Die konzipierte Raumorganisation sieht vor, dass dort ca. 120 
Plätze für Familien, ca. 30 Plätze für alleinstehende Männer und ca. 20 Plätze für alleinstehende 
                                                
1 Am 28. November 2014 hat der Deutsche Bundestag mit dem Haushaltsgesetz 2015 einen  Haushalsvermerk 
zum Bundeshaushaltsplan 2015 dahingehend beschlossen, dass „Grundstücke den Ländern und Gemeinden, 
soweit und solange diese der Unterbringung von Asylbegehrenden (Erst - und Anschlussunterbringung) und 
Flüchtlingen dienen, mietzinsfrei überlassen werden können. Die Überlassung erfolgt in dem jeweiligen aktue l-
len Bauzustand ohne Übernahme von Herrichtungs- oder Unterhaltungskosten.“

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V/0266/2015 
Frauen vorgehalten werden können. Eine flexible Nutzung in Abhängigkeit von tatsächlichen Be-
darfen bliebe aber möglich. 
 
Aufenthalts-, Küchen- und Sanitärräume müssen hergerichtet werden, wobei vor allem im recht 
kostenintensiven Sanitärbereich einige Ergänzungen erforderlich sind, weil die Art der geplanten 
Unterbringung sich durch die Nutzung für und mit Familien sowie Kindern nicht unerheblich von 
der früheren Gebäudenutzung unterscheidet. Dennoch ist im Ergebnis festzustellen, dass die Her-
richtung mit vertretbarem Aufwand möglich ist, insbesondere wenn man die Gebäudegröße und 
die zurzeit fehlende technische Erschließung zugrunde legt. Das ist auch darauf zurückzuführen, 
dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sich an einem Minimum orientieren und z. B. Reparatur-, 
Sanierungs- und Malerarbeiten nur dort vorgenommen werden sollen, wo sie aus Sicherheits- oder 
Unterhaltungsgründen erforderlich sind. Gleichwohl sind die Maßnahmen so umfangreich, dass 
nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage und nach Ausführungsvorbereitung mit ca. 10 
Monaten Umsetzung zu rechnen ist. 
 
1.3. Aktivierung des Gebäudes 
 
Nach einem Umbau kann das Gebäude, wenn entsprechende Bedarfe bestehen, schnell mit 
Flüchtlingen belegt werden. Die Verwaltung wird in dem dann notwendigen Umfang die Ein- und 
Herrichtung der Räume vornehmen und orientiert an den üblichen Betreuungsstandards in den 
städtischen Flüchtlingseinrichtungen das erforderliche Personal befristet und überplanmäßig ein-
setzen. Für jeweils 50 belegte Plätze werden das jeweils 0,50 Vollzeitäquivalente für Sozialarbei-
ter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und für Hauswarte sein. 
 
Wegen der Größe der Einrichtung und weil es sich bei den Bewohnern in der Regel um Neuan-
kömmlinge handelt, soll ergänzend ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden, der vornehmlich die 
Betreuungszeiten abdeckt, in denen weder Sozialarbeit noch Hauswarte vor Ort sind. Auch für 
diesen Teil der Erstaufnahmeeinrichtung sollen zudem Integrations- und Unterstützungsleistungen 
z. B. in Kooperation mit freien Trägern aktiviert werden, um eine gute Begleitung der Menschen 
von Beginn an zu ermöglichen. Alle aufgeführten Maßnahmen werden bei Bedarf zunächst über- 
bzw. außerplanmäßig, später gegebenenfalls über eine Nachtragssatzung finanziert. Zu den je-
weils folgenden Etatberatungen werden dann die notwendigen Ansätze ermittelt und angemeldet. 
 
1.4. Ausblick 
 
Wenn die vorgeschlagene Maßnahme in Erweiterung der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung 
aktiviert wird, bedeutet das eine für Münster in dieser Form neue Konzentration der Unterbringung 
von bis zu ca. 270 Flüchtlingen an einem Standort mit zwei Gebäuden. Der Standort liegt im 
Stadtbezirk West, der insbesondere in den Stadtteilen Gievenbeck und Sentrup bereits mehrere 
Flüchtlingseinrichtungen und -quartiere beherbergt. Wie bei den Überlegungen zur Realisierung 
der Erstaufnahmeeinrichtung wird darauf verwiesen, dass etliche dieser Lösungen für die Unter-
bringung von Flüchtlingen nur für einen begrenzten Zeitraum aktiviert wurden. Einige Unterbrin-
gungen werden in einem absehbaren Zeitraum wieder entfallen. 
 
Wenn der Block 12 auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne als Teil der Erstaufnahmeein-
richtung aktiviert wird, werden für die Bewohner die vor Ort vorhandenen Kapazitäten für Betreu-
ungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren sowie der u. a. dafür  konzipierten Kindertageseinrich-
tung im Nachbargebäude eingesetzt. Die sozialen Infrastruktureinrichtungen des Stadtteils jedoch 
nicht. Die Menschen sollen vielmehr in den Quartieren an die Gemeinwesen angebunden werden, 
wo sie im weiteren Verlauf in einer der dezentralen Flüchtlingseinrichtungen leben werden. Ihr 
Aufenthalt in der Oxford-Kaserne soll nur einen begrenzten Zeitraum umfassen, der auf max. vier 
Wochen befristet sein soll.  
 
Weiterhin wird an dem Grundsatz einer sozialverträglichen Verteilung der Integrationsaufgaben 
über das Stadtgebiet festgehalten. Dazu gehört vor allem, dass die Planungen für neue dauerhafte

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Flüchtlingseinrichtungen entsprechend dem Mediationsprozess 2014 (vgl. Vorlage V/0705/2014) 
fortgeführt werden. 
 
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, beim Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung über die Bele-
gungszahlen sowie die Aufenthaltsdauer der ankommenden Flüchtlinge dem politischen Arbeits-
kreis Flüchtlinge, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und den Bezirks-
vertretungen kontinuierlich zu berichten. Dabei wird die Erschließung und eventuelle Aktivierung 
eines weiteren Gebäudes berücksichtigt. 
 
 
2. Konzeption der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster 
 
Am 02.04.2014 beschloss der Rat, den in der Anlage 1 gekennzeichneten Block 42 auf dem Areal 
der ehemaligen Oxford-Kaserne vorübergehend als städtische Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 
100 Flüchtlinge herzurichten und zu betreiben, um von dort nach Münster zuziehende Flüchtlinge 
in einem geordneten und an festzulegenden Standards orientierten Verfahren auf die bestehenden 
Flüchtlingseinrichtungen und Unterbringungsquartiere zu verteilen (vgl. Vorlage V/0270/2014/1). 
 
Dem Beschluss lag die Erkenntnis zugrunde, dass durch den anhaltend hohen Unterbringungs-
druck und die zahlreichen kleinteiligen Unterbringungsangebote dringender Bedarf entstand, die 
Belegung in einem Verfahren zu organisieren, das fachlich-sozialen Standards folgt. Eine städti-
sche Erstaufnahmeeinrichtung solle möglichst alle nach Münster zuziehenden Flüchtlinge zu-
nächst aufnehmen, um sie kriteriengeleitet auf die bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und 
Ausweichquartiere zu verteilen. Eckpunkte der Beschlussvorlage waren: 
 
 Es sollen keine intensiven Betreuungs- und Integrationsprozesse stattfinden. Vielmehr soll es 
mit den Menschen zu Perspektivklärungen kommen, um sie je nach soziokulturellem Bedarf, 
Vorerfahrungen, ethnischer Zusammengehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status usw. einer 
der Flüchtlingseinrichtungen zuzuweisen, wo die eigentliche Integrationsarbeit beginnt. 
 
 Der Aufenthalt in der Einrichtung soll nur einen kurzen Zeitraum umfassen. 
 
 Es wird eine qualitativ verbesserte Unterbringung angestrebt, die aktuell häufig durch dringen-
de Bedarfe und sich ad hoc ergebende räumliche Alternativen bestimmt wird. 
 
Das Gebäude ist inzwischen technisch erschlossen und umgebaut, die Erstaufnahmeeinrichtung 
wird dort Anfang Mai den Betrieb aufnehmen. Im Folgenden stellt die Verwaltung die Konzeption 
der neuen zentralen Einrichtung für Flüchtlinge und der Übergänge in die Flüchtlingseinrichtungen 
der Stadt Münster dar. 
 
2.1. Zielsetzung 
 
Um der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen begegnen zu können, werden die zugewiesenen 
Flüchtlinge zunächst in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster untergebracht. Das 
Modell stellt eine angemessene Ankunft und Unterbringung für etwa 90 bis 100 Personen in dem 
für diese Zwecke hergerichteten Gebäude der ehemaligen Oxford-Kaserne in Gievenbeck sicher 
und gewährleistet, dass die Menschen dort gut willkommen geheißen werden können. 
 
Das hier vorgestellte Konzept einer zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster greift die posi-
tiven Erfahrungen des dezentralen Unterbringungskonzepts für Flüchtlinge auf und ergänzt diese. 
Die damit verbundenen Ziele bedeuten eine Optimierung des Aufnahmeverfahrens von Flüchtlin-
gen in Münster, die koordinierte Abstimmung interner und externer Schnittstellen durch die Sozia-
len Dienste für Flüchtlinge des Sozialamtes und damit eine Entlastung der beteiligten städtischen 
Ämter und weiteren Kooperationspartner.

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Die Zusammenarbeit in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge mit den Wohlfahrtsverbänden, der 
Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) sowie weiteren 
Netzwerkpartnern ist ausdrücklich vorgesehen und erwünscht. Im Ergebnis soll eine sozialverträg-
liche und integrative Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Münster auch zukünftig aktiv un-
terstützt werden. 
 
Die Aufnahme in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge bietet eine geordnete und menschen-
würdige Erstunterbringung und bereitet einen sicheren und begleiteten Übergang in die Flücht-
lingseinrichtungen in den Stadtteilen vor. Die Unterbringung wird in der Regel für mindestens zwei 
und wahrscheinlich längstens vier Wochen befristet sein. Mit einer stetigen und regelhaften Rotati-
on von Ein- und Auszügen steht und fällt das Konzept der Erstaufnahmeeinrichtung. Eine vollstän-
dige Auslastung der Einrichtung soll vermieden werden, um das Konzept eines koordinierten Un-
terstützungsnetzwerkes der verschieden Ämter greifen zu lassen. Alle Flüchtlinge in der zentralen 
Einrichtung für Flüchtlinge sollen innerhalb dieses vorgesehenen Zeitrahmens in so weit beraten, 
unterstützt und vorbereitet werden, dass alle für sie notwendigen Amtsgänge erledigt sind und eine 
erste Orientierung in der Stadt Münster mit den notwendigen und wesentlichen Infrastrukturange-
boten möglich ist.  
 
2.2. Ankunft in der Zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster  
 
Aktuell kommen die Flüchtlinge aus den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nord-
rhein-Westfalen im Sozialamt in der Hafenstraße 8 an. Die Ankunftssituation im Gebäude mit seinen 
sehr begrenzten Raumressourcen gestaltet sich aufgrund der wachsenden Anzahl ankommender 
Flüchtlinge in Münster außerordentlich schwierig. Das Kundenzentrum ist für die Bewältigung dieser 
Publikumszahlen bei weitem nicht ausgelegt. Der Betrieb für die Besucherinnen und Besucher der 
anderen Fachstellen des Sozialamtes wird in diesen Ankunftssituationen erheblich beeinträchtigt. 
 
In der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge wird ein adäquater Begrüßungs-, Aufnahme- und Wartebe-
reich eingerichtet und die angemessene und geordnete Aufnahme für bis zu 40 Flüchtlinge am Tag 
erfüllt. Am Tag der Ankunft in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge erfolgt durch die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste für Flüchtlinge die 
 Begrüßung und allgemeine Information über den Aufenthalt, 
 Zuweisung von Wohnraum innerhalb der Einrichtung, 
 Ausgabe der Erstausstattung und 
 Information über weiterführende Angebote städtischer Ämter und freier Träger. 
 
2.3. Erstversorgung 
 
Nach dem Tag der Ankunft werden alle ankommenden Flüchtlinge zu einem persönlichen Ge-
spräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste für Flüchtlinge eingeladen. 
Hierbei werden sie detailliert über den Ablauf der nächsten vier Wochen in der zentralen Einrich-
tung für Flüchtlinge informiert. Anschließend wird den Flüchtlingen ein Begrüßungspaket ausge-
händigt. Dieses besteht aus 
 einem Stadtplan und mehrsprachigen Informationen zu allen relevanten Angeboten und Ein-
richtungen, 
 mehrsprachigen Informationen zu den Angeboten der Sozialen Dienste für Flüchtlinge, 
 Krankenscheinen und dem Gesundheitswegweiser, 
 Geldleistungen (Scheck) und 
 dem Münsterpass.

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2.4. Termin zum Erstinterview - Einleiten des Fallmanagements 
 
Mit Dolmetscherdiensten werden im Rahmen des Erstinterviews - wie bislang noch bei der Erstan-
tragstellung üblich - alle wesentlichen Daten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz erhoben. Ein für die zentrale Einrichtung für Flüchtlinge neu entwickelter Interviewbo-
gen hat darüber hinaus einen vermehrt systemischen Ansatz und orientiert sich maßgeblich am 
methodischen Ansatz des Fallmanagements.2 Erfasst werden alle relevanten Informationen zur 
gesundheitlichen Situation und Versorgung, zur Ausbildung und beruflichen Qualifikation und zur 
Schulbildung der Kinder. 
 
Das Fallmanagementverfahren der Sozialen Dienste für Flüchtlinge beginnt mit dem Assessment-
verfahren in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge und wird in den dezentralen Flüchtlingsein-
richtungen durch die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste für 
Flüchtlinge nach Fallübergabe weitergeführt. Es gliedert sich in folgende Schritte: 
1. Kontaktaufnahme, Klärungsphase (im Rahmen der Angemessenheit) mit Absprachen zur Ein-
leitung erster notwendiger Unterstützungsschritte. 
2. Assessment = umfassende Beschreibung der Lebens-, Flucht- und Versorgungssituation sowie 
Beschreibung der Bedarfslage. 
3. Erste verbindliche Absprachen und Planung der Angebote für allein stehende Flüchtlinge und 
Flüchtlingsfamilien (letzter Schritt in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge). 
4. Überleitung in die Flüchtlingseinrichtungen in einem Stadtteil. 
5. Hinweise und Vermittlung in und Organisation von passgenauen Hilfe- und Unterstützungsan-
geboten. 
6. Steuerung des Hilfeprozesses (Monitoring), Sicherung, Prüfung und Bewertung der eingeleite-
ten Hilfeangebote. 
7. Evaluation der Leistungen, Bewertungen des Fallmanagements. 
8. Fallmanagement auf der Systemebene (Caremanagement), Netzwerkaufbau und Netzwerk-
pflege. 
 
Voraussetzung für ein gelingendes Fallmanagement ist die Einbindung von allen im Einzelfall be-
teiligten Akteuren und Netzwerkpartnern. Ein kontinuierlicher Austausch im Team der Sozialen 
Dienste für Flüchtlinge, z. B. durch kollegiale Beratung, ist Voraussetzung. Darüber hinaus findet 
ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit den Netzwerkpartnern in den Stadtteilkonferenzen 
und den bereits gegründeten ökumenischen Flüchtlingsnetzwerken in den Stadtteilen statt. Bei 
Bedarf werden Fallkonferenzen mit den haupt- und ehrenamtlichen Netzwerkpartnern einberufen. 
Berücksichtigt in diesem Prozess werden Angehörige, Nachbarn oder Vertrauenspersonen, die 
gleichzeitig Sprachmittlerdienste übernehmen können. 
 
Darüber hinaus findet die Einbindung von ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern, 
Bezugspersonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt, insbesondere aus 
 den Migrantenselbstorganisationen, 
 den Ehrenamtsnetzwerken in den Stadtteilen, 
 den Kirchengemeinden, 
 der GGUA, 
 der stadtteilorientierten sozialen Arbeit der Wohlfahrtsverbände, 
                                                
2 Orientiert an den Rahmenempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Manag ement e.V.

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 den Kindertageseinrichtungen und Schulen einschließlich Schulsozialarbeit und Fallscouts 
 dem Jobcenter und der Arbeitsagentur. 
 
2.5. Organisation der Räume für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren vor Ort 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 18.03.2015 beschlossen, den in der Anlage 1 gekenn-
zeichneten Gebäudeteil in der ehemaligen Oxford-Kaserne (Block 43 des ehemaligen Schulge-
bäudes) für die Dauer des Betriebs der städtischen zentralen Einrichtung für Flüchtlinge zu einem 
Angebot für Beratungs-, Betreuungs- und Klärungsverfahren für die neu in Münster ankommenden 
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie ihre Kinder herzurichten. Damit sollen die beteiligten 
städtischen Einrichtungen entlastet und den freien Trägern oder Initiativen eine Anlaufstelle für Ihre 
Aktivitäten zur Unterstützung der Flüchtlinge in der zentralen Einrichtung angeboten werden. 
 
 
Die zusätzlich notwendigen Maßnahmen zu den Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren 
wurden mit den Beteiligten konkretisiert. In der Anlage 4 sind die Angebote dargestellt, die einge-
richtet werden müssen, um die Menschen adäquat aufnehmen, unterstützen und weitervermitteln 
zu können. Damit kann gleichzeitig die dringend erforderliche Entlastung des Kundenzentrums 
einschließlich der Wirtschaftlichen Hilfe für Asylbewerber im Gebäude des Sozialamtes an der Ha-
fenstraße 8 gelingen. Im dem Gebäude 43 werden sechs Büroräume und vier Klassen- bzw. Be-
treuungszimmer mit entsprechenden Sanitärangebote und einem Untersuchungsraum zur Verfü-
gung stehen. 
 
2.6. Ergebnisqualität 
 
Um die Entwicklungsschritte und Perspektiven mit dem Einzug in die Flüchtlingseinrichtung, der 
Anbindung im Stadtteil, in Kindertageseinrichtung und Schule, in Sprachkursangebote, in Kirchen-
gemeinden, in (Sport-) Vereinen, bei der Wohnungssuche usw. darzustellen und festzuhalten, ist 
der Ergebnissicherung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Als Indikatoren für Entwicklung und 
Veränderung sollen folgende Handlungsschritte herangezogen werden: 
 Persönliches Gespräch im Rahmen der Sprechzeit in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge 
und später in den Flüchtlingseinrichtungen in den Stadtteilen, 
 Austausch in Fallkonferenzen und Netzwerkgremien, 
 Formulierung von gemeinsamen Zielen wie z. B. die unmittelbare Anmeldung in einer Kinder-
tageseinrichtung oder Schule, 
 verbindliche Teilnahme an Sprachkursen, 
 Aufnahme eines Praktikums oder einer Beschäftigung und 
 Dokumentationen (Checklisten, Softwaredatenbanken, Asyldatei der Fachstelle Wirtschaftliche 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz). 
 
2.7. Statistische Erfassung 
 
Begleitend zur Einführung des Assessment- und Fallmanagementverfahrens wird eine aussagefä-
hige und ergebnisorientierte Dokumentation erhoben. Perspektivisch werden hier die Daten über 
die formulierten Bedarfe und vereinbarten Hilfeprozesse im Einzelfall dargestellt. Eine Anbindung 
und Anwendung an das Softwaresystem der Fachstelle Wirtschaftliche Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz wird angestrebt.

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2.8. Personelle Ausstattung 
 
Die Leitung und Koordination der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge wird durch die Fachstelle 
Soziale Dienste für Flüchtlinge des Sozialamtes mit zunächst 1,5 Vollzeitäquivalenten für Sozialar-
beiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen übernommen, die durch 1,0 Vollzeitäquivalenten für 
Hauswarte/-innen unterstützt werden. 
 
Ergänzt wird das Beratungs- und Betreuungsangebot durch vor Ort tätige Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, des Amtes für 
Schule und Weiterbildung, durch Betreuungsangebote des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien bzw. freier Träger der Jugendhilfe sowie Beratungs- und Begleitungsangebote durch das 
Jobcenter und die Agentur für Arbeit. Darüber hinaus werden ein ständiger Austausch und eine 
regelhafte Koordinierung mit der Ausländerbehörde und der Fachstelle Wirtschaftliche Leistungen 
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestehen. 
 
 
2.9. Sicherheitsdienst 
 
Schon in der Vorlage V/0270/2014 zur Einrichtung einer städtischen Erstaufnahmeeinrichtung 
wurde wegen der Größe der Einrichtung und weil es sich bei den Bewohnern in der Regel um 
Neuankömmlinge handelt ein ergänzender Einsatz weiterer Dienste für notwendig gehalten. Dieser 
sollte sich an der jeweiligen Belegungs- und Bedarfssituation orientieren und der Einsatz studenti-
scher Hilfskräfte oder auch eines Sicherheitsdienstes sein. 
 
Um den Betrieb der neuen Einrichtung gerade in der Anfangszeit sicher und professionell zu un-
terstützen, hält die Verwaltung den Einsatz eines Sicherheitsdienstes für richtig. Dies gilt auch und 
gerade wegen der Erfahrungen mit der Notunterkunft des Landes Nordrhein-Westfalen für Flücht-
linge, die Ende Februar 2015 in Münster in den Räumen der ehemaligen Wartburg-Hauptschule 
vorübergehend eingerichtet wurde. 
 
Die Vorgaben für einen Sicherheitsdienst sollen sich an der Fortschreibung der Leistungsbeschrei-
bung über Standards in Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen orientieren. 
Das Sicherheitskonzept sieht zunächst eine abgestufte „Rund-um-die-Uhr“-Versorgung und Beglei-
tung der Einrichtung durch einen zertifizierten und erfahrenen Sicherheitsdienst abseits der Regelar-
beitszeiten der Sozialen Dienste für Flüchtlinge in den Abend- und Nachstunden sowie an den Wo-
chenenden vor.  
 
 
2.10. Rahmenbedingungen 
 
Bei der Unterbringung von Flüchtlingen in einer zentralen Einrichtung gilt es, im besonderen Maße 
auf die Belange der verschiedenen Personenkreise zu achten. Analog zum jetzigen Unterbrin-
gungskonzept der Stadt Münster wird die räumliche Organisation der Gebäude in der ehemaligen 
Oxford-Kaserne auf insgesamt vier Teilbereichen beruhen. Diese gliedern sich in Beratungs- und 
Betreuungsangebote, Unterbringung von alleinstehenden Männern, Unterbringung von alleinste-
henden Frauen und Frauen mit Kindern sowie Unterbringung von Familien. 
 
Das Gebäude 42 (Anlage 1) steht ab Mitte Mai zur Verfügung. Die Belegung ist in Zimmern für ein 
bis vier Personen vorgesehen. Es werden Familienbäder einschließlich WC‘s und Duschen sowie 
jeweils getrennte WC‘s und Duschen für Frauen und Männer vorhanden sein, zudem zwei Küchen 
und ein Aufenthaltsraum. Die Außenanlage nimmt den vorhanden Spielplatz, den asphaltierten 
Sportplatz mit Basketballkörben sowie die umgebenden Freiflächen mit in die Planung ein. Dar-
über hinaus werden weitere adäquate Sitz- und Aufenthaltsangebote vorbereitet.

- 10 - 
V/0266/2015 
 
2.11. Resümee und Ausblick 
 
Als der Rat am 02.04.2014 beschloss, die städtische Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Areal der 
ehemaligen Oxford-Kaserne für Flüchtlinge herzurichten und zu betreiben, hatte er festgelegt, dass 
die Belegung in begründeten Ausnahmefällen mit mehr als 100 Menschen möglich sein sollte und 
die maximale Aufenthaltsdauer 6 Monate nicht überschreiten dürfe. Gleichzeitig legte er fest, dass 
die Verwaltung über die Belegungszahlen sowie die Aufenthaltsdauer der ankommenden Flücht-
linge in der Erstaufnahmeeinrichtung dem politischen Arbeitskreis Flüchtlinge, dem Ausschuss für 
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und den Bezirksvertretungen kontinuierlich berichtet. 
 
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung nun die Konzeption der neuen Einrichtung vor. Danach ist 
absehbar, dass die Unterbringung dort in der Regel für mindestens zwei und wahrscheinlich längs-
tens vier Wochen befristet sein wird. Der Block 42 der ehemaligen Kaserne wird darüber hinaus 
ausnahmslos für maximal 100 Menschen genutzt. Mit diesem Konzept kann es gelingen, dass die 
Menschen zügig in die dezentralen Unterbringungskapazitäten der Stadt wechseln können und 
dort die Integrationsarbeit schnell und gut vorbereitet ansetzen kann. 
 
Wichtig ist der Hinweis, dass die Verwaltung hiermit zunächst eine erste Konzeption der neuen 
zentralen Einrichtung für Flüchtlinge und der Übergänge in die Flüchtlingseinrichtungen der Stadt 
Münster vorstellt. Mit dieser oder vergleichbaren Betreuungssituationen bestehen bislang keine 
Erfahrungen. Daher ist die Auswertung gewonnener Erfahrungen mit den Kooperationspartnern 
und weiteren Beteiligten erforderlich, um eine qualitätvolle Arbeit und damit eine gute Betreuung 
der Menschen zu gewährleisten. Dies soll sichergestellt werden, damit die Konzeption der Einrich-
tung kontinuierlich weiterentwickelt werden kann. 
 
Die Verwaltung wird den Gremien über diesen Prozess berichten, der jeweils auch vor dem Hin-
tergrund der sich voraussichtlich weiterhin dynamisch entwickelnden Flüchtlingszuzüge gesehen 
werden muss. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

V/0266/2015 - Anlage 3 - Oxford-Kaserne Umbau Kosten

793 Zeichen

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V/0266/2015 - Anlage 4 - Zentrale Einrichtung Angebote

2421 Zeichen

Angebote während des Aufenthalts in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster 
 
 
Aufgabenfelder während des Aufenthalts der Flüchtlinge 
 
Sozialamt 
 
− Aufnahme einschließlich Ausgabe der Erstausstattung  
− Erstgespräch zur Erfassung der gesundheitlichen Situation 
− Vermittlung zu Haus-, Kinder- und Fachärzten sowie Kliniken bei Bedarf 
− Betreuung der Menschen vor Ort  
− Beratung zu wirtschaftlichen Hilfen 
− Organisation der Asylantragstellung, Datenerhebung für eine optimale 
Unterstützung und Versorgung mit Wohnraum in einer Einrichtung 
− Verteilungsmanagement 
− Anamnese, Assessment und Einleitung eines Fallmanagementverfahrens bei 
Bedarf 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
− Sprechstunden für Schwangere und Kinder durch eine Hebamme und eine 
Kinderkrankenpflegerin 
− Impfsprechstunde 
− Unterstützung bei der Vermittlung zu Haus-, Kinder- und Fachärzten  
Amt für Schule und Weiterbildung − Bildungsberatung zur Unterstützung bei der Schulwahl und Schullaufbahn im 
Rahmen der Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und 
Jugendlicher (vgl. Vorlage V/0697/2014) 
o Zeitnahe Information von zugewanderten Familien über Schulpflicht, 
Schulsystem und Beratungsangebote in Münster 
Anlage 4

Aufgabenfelder während des Aufenthalts der Flüchtlinge 
 
 o Feststellung der individuellen Lern- und Bildungsvoraussetzungen, 
Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und 
Bildungsabschlüsse 
o Ermittlung der Sprachkenntnisse (Deutsch und Fremdsprachen) sowie des 
Förderbedarfs 
o Austausch mit den Familien über die Schul- und Bildungsziele 
o Potenzialorientierte Vermittlung in eine geeignete Schule und individuelle 
Begleitung in das Schul- und Bildungssystem 
o Information über Deutschkurse und Vermittlung in außerschulische  
Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten 
− MitSprache: Deutsch-Intensiv-Kurse für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche 
Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien 
− Kinderbetreuung 
− Angebote für Kinder und Jugendliche im Nachmittagsbereich 
− Ab Herbst 2015: Betriebsaufnahme der neuen Kindertageseinrichtung im 
benachbarten Gebäude in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes 
Freie Träger − Sprechstunden der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung 
Asylsuchender e.V. (GGUA) 
− Angebote/Sprechstunden der Wohlfahrtsverbände und ggf. anderer freier Träger, 
Initiativen, Unterstützergruppen

V/0266/2015 - Anlage 2 - Oxford-Kaserne Umbau Plan

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Beratungsverlauf (8)

21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.05.2015 Integrationsrat
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Roxeler Straße
  • Hafenstraße 8

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0266/2015
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37