V/0266/2015
Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne, Aktivierung eines weiteren Gebäudes und Konzeption der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge sowie der Übergänge in die dezentralen Flüchtlingseinrichtungen
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V/0266/2015 - Anlage 1 - Oxford-Kaserne Lageplan
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Beschlussvorlage
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V/0266/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der ehemaligen Oxford-Kaserne;
- Aktivierung eines weiteren Gebäudes und
- Konzeption der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge sowie der Übergänge in die dezentralen
Flüchtlingseinrichtungen
Beratungsfolge
21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und Vorberatung
E-Government
27.05.2015 Integrationsrat Vorberatung
28.05.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
03.06.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Vorberatung
Flächenmanagement
03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz Vorberatung
und Arbeitsförderung
09.06.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
17.06.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Der in der Anlage 1 gekennzeichnete Block 12 in der ehemaligen Oxford-Kaserne an der
Roxeler Straße wird von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angemietet, technisch
erschlossen und nach dem Plan des Architekturbüros |A.K.T| Architekten Krych Tombrock
(Anlage 2) für die mögliche Unterbringung von bis zu ca. 170 Flüchtlingen umgebaut.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Gebäude im Sinne einer Notfallunterbringung ganz
oder teilweise in Betrieb zu nehmen, wenn die Bedarfe durch die Zahl zuziehender Flücht-
linge dies erfordern, insbesondere um eine Unterbringung von Menschen in Sporthallen zu
vermeiden. Dazu kann sie im erforderlichen Umfang und orientiert an den in städtischen
Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards das notwendige Mobiliar sowie die bewegli-
chen Einrichtungsgegenstände beschaffen, einen Sicherheitsdienst ergänzend zur Sozial-
arbeit einsetzen und Personalanpassungen jeweils zeitnah und zunächst überplanmäßig
und befristet vornehmen.
Vorlagen-Nr.:
V/0266/2015
Auskunft erteilt:
Herr Stritzke / Herr Lembeck
Ruf:
492-5936 / 492-5040
E-Mail:
Stritzke@stadt-muenster.de
Lembeck@stadt-muenster.de
Datum:
08.05.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Die Konzeption für die zentrale Einrichtung für Flüchtlinge in Münster auf dem Areal der
ehemaligen Oxford-Kaserne wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 1.897.460 €
für den Umbau des Blocks 12 in der ehemaligen Oxford-Kaserne entstehen (Anlage 3).
Für eine Unterbringung von Flüchtlingen wird das Gebäude durch die Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. Die laufenden jährlichen Betriebskosten werden
zunächst im Rahmen der hierfür bestehenden Budgets gedeckt.
Sollte der Bedarf durch den Zuzug von Flüchtlingen nach Münster die Belegung des Blocks 12 in
der ehemaligen Oxford-Kaserne erfordern, ist mit weiteren Auszahlungen und Aufwendungen zu
rechnen, und zwar orientiert an den in städtischen Flüchtlingseinrichtungen üblichen Standards bei
einer vollen Auslastung des Gebäudes mit bis zu
137.120 € einmalig für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände und jährlich bis zu
176.310 € für laufende Personalaufwendungen,
99.880 € für einen Sicherheitsdienst und
6.800 € für Integrations- und Unterstützungsleistungen z. B. in Kooperation mit freien Trägern.
Bei einer geringeren Belegung des Gebäudes verringern sich diese Ansätze entsprechend.
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2015 1.897.460
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2015 1.897.460
Es wird angestrebt, im laufenden Jahr entstehende zusätzliche Aufwendungen und investive Aus-
zahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich werdenden
Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach
§ 83 GO NRW zu. Die vorläufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen bei
der Produktgruppe 0502 (Sicherung des Lebensunterhalts). Die endgültige Deckung ist voraus-
sichtlich durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen. Sollten zusätzliche Personalressourcen
erforderlich werden, sind diese zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstellung bzw. Inbetriebnahme
von Kapazitäten überplanmäßig vorgesehen.
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Begründung:
1. Aktivierung eines Gebäudes für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen
1.1. Bestehendes Angebot in der ehemaligen Oxford-Kaserne
Der Rat hat die Verwaltung am 25.03.2015 u. a. damit beauftragt, ein weiteres Gebäude auf dem
Areal der Oxford-Kaserne zu erschließen und für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in
Reserve zu halten. Dem lag die Überlegung zugrunde, dass die Stadt bei nicht nachlassenden
Zuzugszahlen von Flüchtlingen weitere Alternativen für die angemessene Unterbringung der zu-
ziehenden Menschen finden muss. Dazu sollte es gehören, für den Notfall vorbereitet zu sein und
kurzfristig sowie interimsweise eine größere Zahl von Flüchtlingen unterbringen zu können, ohne
dass eine Belegung von Sporthallen erforderlich wird. Diese wurde als eine der für alle Beteiligten
schlechtesten Lösungen angesehen, insbesondere für die Flüchtlinge selbst.
Auf dem Areal der ehemaligen Kaserne wurde bereits ein Gebäude vorübergehend als städtische
Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu knapp 100 Flüchtlinge umgebaut und hergerichtet, um von dort
nach Münster zuziehende Flüchtlinge in einem geordneten und an Standards orientierten Verfah-
ren auf die in der Stadt bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und Unterbringungsquartiere zu ver-
teilen (vgl. Vorlage V/0270/2014). Ergänzt wird diese Einrichtung durch den benachbarten Gebäu-
deteil eines ehemaligen Schulgebäudes, der für die Dauer des Betriebs der städtischen Erstauf-
nahmeeinrichtung für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren für die neu in Münster an-
kommenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
angemietet und umgebaut wurde. Der Betrieb der gesamten Erstaufnahmeeinrichtung startet im
Mai 2015.
1.2. Erschließung eines weiteren Gebäudes
In Nachbarschaft zu den Gebäuden der Erstaufnahmeeinrichtung kann ein weiterer Gebä udeblock
(Block 12, Anlage 1) von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei 1 genutzt werden,
um ihn ebenfalls für die Unterbringung von zuziehenden Flüchtlingen einsetzen zu können. Er
schließt sich an die bislang genutzten Gebäude nach Norden an und wäre als Erweiterung der
Erstaufnahmeeinrichtung gut zu organisieren und mit zu betreuen. Dies gil t vor allem, weil inzw i-
schen ein gut ausgestatteter Bereich für Betreuungs -, Beratungs- und Klärungsverfahren vorhan-
den ist.
Nach dem Beschluss des Rates vom 25.03.2015 hat die Verwaltung unter fachlicher Begleitung
des Architekturbüros |A.K.T| Architekten Krych Tombrock für den Block 12 die Möglichkeiten der
technischen Erschließung und die Maßnahmen geprüft, die notwendig sind, um ihn für die mögli-
che Unterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu halten. Bekanntlich ist für das gesamte Kaser-
nenareal die zentrale technische Versorgung (Strom und Wasser) eingestellt und die Erschließung
einzelner Gebäude entsprechend schwierig. Als Resultat der Prüfungen kann der Block 12 aber
mit vertretbarem Aufwand mit Strom und Wasser sowie einer Heizung versorgt werden.
Das Gebäude bietet dann günstige räumliche Voraussetzungen, um dort in Ergänzung zur beste-
henden Erstaufnahmeeinrichtung Menschen angemessen unterzubringen und den Betrieb mit bis
zu 170 Plätzen gut zu gestalten. Die konzipierte Raumorganisation sieht vor, dass dort ca. 120
Plätze für Familien, ca. 30 Plätze für alleinstehende Männer und ca. 20 Plätze für alleinstehende
1 Am 28. November 2014 hat der Deutsche Bundestag mit dem Haushaltsgesetz 2015 einen Haushalsvermerk
zum Bundeshaushaltsplan 2015 dahingehend beschlossen, dass „Grundstücke den Ländern und Gemeinden,
soweit und solange diese der Unterbringung von Asylbegehrenden (Erst - und Anschlussunterbringung) und
Flüchtlingen dienen, mietzinsfrei überlassen werden können. Die Überlassung erfolgt in dem jeweiligen aktue l-
len Bauzustand ohne Übernahme von Herrichtungs- oder Unterhaltungskosten.“
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Frauen vorgehalten werden können. Eine flexible Nutzung in Abhängigkeit von tatsächlichen Be-
darfen bliebe aber möglich.
Aufenthalts-, Küchen- und Sanitärräume müssen hergerichtet werden, wobei vor allem im recht
kostenintensiven Sanitärbereich einige Ergänzungen erforderlich sind, weil die Art der geplanten
Unterbringung sich durch die Nutzung für und mit Familien sowie Kindern nicht unerheblich von
der früheren Gebäudenutzung unterscheidet. Dennoch ist im Ergebnis festzustellen, dass die Her-
richtung mit vertretbarem Aufwand möglich ist, insbesondere wenn man die Gebäudegröße und
die zurzeit fehlende technische Erschließung zugrunde legt. Das ist auch darauf zurückzuführen,
dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sich an einem Minimum orientieren und z. B. Reparatur-,
Sanierungs- und Malerarbeiten nur dort vorgenommen werden sollen, wo sie aus Sicherheits- oder
Unterhaltungsgründen erforderlich sind. Gleichwohl sind die Maßnahmen so umfangreich, dass
nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage und nach Ausführungsvorbereitung mit ca. 10
Monaten Umsetzung zu rechnen ist.
1.3. Aktivierung des Gebäudes
Nach einem Umbau kann das Gebäude, wenn entsprechende Bedarfe bestehen, schnell mit
Flüchtlingen belegt werden. Die Verwaltung wird in dem dann notwendigen Umfang die Ein- und
Herrichtung der Räume vornehmen und orientiert an den üblichen Betreuungsstandards in den
städtischen Flüchtlingseinrichtungen das erforderliche Personal befristet und überplanmäßig ein-
setzen. Für jeweils 50 belegte Plätze werden das jeweils 0,50 Vollzeitäquivalente für Sozialarbei-
ter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und für Hauswarte sein.
Wegen der Größe der Einrichtung und weil es sich bei den Bewohnern in der Regel um Neuan-
kömmlinge handelt, soll ergänzend ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden, der vornehmlich die
Betreuungszeiten abdeckt, in denen weder Sozialarbeit noch Hauswarte vor Ort sind. Auch für
diesen Teil der Erstaufnahmeeinrichtung sollen zudem Integrations- und Unterstützungsleistungen
z. B. in Kooperation mit freien Trägern aktiviert werden, um eine gute Begleitung der Menschen
von Beginn an zu ermöglichen. Alle aufgeführten Maßnahmen werden bei Bedarf zunächst über-
bzw. außerplanmäßig, später gegebenenfalls über eine Nachtragssatzung finanziert. Zu den je-
weils folgenden Etatberatungen werden dann die notwendigen Ansätze ermittelt und angemeldet.
1.4. Ausblick
Wenn die vorgeschlagene Maßnahme in Erweiterung der städtischen Erstaufnahmeeinrichtung
aktiviert wird, bedeutet das eine für Münster in dieser Form neue Konzentration der Unterbringung
von bis zu ca. 270 Flüchtlingen an einem Standort mit zwei Gebäuden. Der Standort liegt im
Stadtbezirk West, der insbesondere in den Stadtteilen Gievenbeck und Sentrup bereits mehrere
Flüchtlingseinrichtungen und -quartiere beherbergt. Wie bei den Überlegungen zur Realisierung
der Erstaufnahmeeinrichtung wird darauf verwiesen, dass etliche dieser Lösungen für die Unter-
bringung von Flüchtlingen nur für einen begrenzten Zeitraum aktiviert wurden. Einige Unterbrin-
gungen werden in einem absehbaren Zeitraum wieder entfallen.
Wenn der Block 12 auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne als Teil der Erstaufnahmeein-
richtung aktiviert wird, werden für die Bewohner die vor Ort vorhandenen Kapazitäten für Betreu-
ungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren sowie der u. a. dafür konzipierten Kindertageseinrich-
tung im Nachbargebäude eingesetzt. Die sozialen Infrastruktureinrichtungen des Stadtteils jedoch
nicht. Die Menschen sollen vielmehr in den Quartieren an die Gemeinwesen angebunden werden,
wo sie im weiteren Verlauf in einer der dezentralen Flüchtlingseinrichtungen leben werden. Ihr
Aufenthalt in der Oxford-Kaserne soll nur einen begrenzten Zeitraum umfassen, der auf max. vier
Wochen befristet sein soll.
Weiterhin wird an dem Grundsatz einer sozialverträglichen Verteilung der Integrationsaufgaben
über das Stadtgebiet festgehalten. Dazu gehört vor allem, dass die Planungen für neue dauerhafte
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Flüchtlingseinrichtungen entsprechend dem Mediationsprozess 2014 (vgl. Vorlage V/0705/2014)
fortgeführt werden.
Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, beim Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung über die Bele-
gungszahlen sowie die Aufenthaltsdauer der ankommenden Flüchtlinge dem politischen Arbeits-
kreis Flüchtlinge, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und den Bezirks-
vertretungen kontinuierlich zu berichten. Dabei wird die Erschließung und eventuelle Aktivierung
eines weiteren Gebäudes berücksichtigt.
2. Konzeption der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster
Am 02.04.2014 beschloss der Rat, den in der Anlage 1 gekennzeichneten Block 42 auf dem Areal
der ehemaligen Oxford-Kaserne vorübergehend als städtische Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu
100 Flüchtlinge herzurichten und zu betreiben, um von dort nach Münster zuziehende Flüchtlinge
in einem geordneten und an festzulegenden Standards orientierten Verfahren auf die bestehenden
Flüchtlingseinrichtungen und Unterbringungsquartiere zu verteilen (vgl. Vorlage V/0270/2014/1).
Dem Beschluss lag die Erkenntnis zugrunde, dass durch den anhaltend hohen Unterbringungs-
druck und die zahlreichen kleinteiligen Unterbringungsangebote dringender Bedarf entstand, die
Belegung in einem Verfahren zu organisieren, das fachlich-sozialen Standards folgt. Eine städti-
sche Erstaufnahmeeinrichtung solle möglichst alle nach Münster zuziehenden Flüchtlinge zu-
nächst aufnehmen, um sie kriteriengeleitet auf die bestehenden Flüchtlingseinrichtungen und
Ausweichquartiere zu verteilen. Eckpunkte der Beschlussvorlage waren:
Es sollen keine intensiven Betreuungs- und Integrationsprozesse stattfinden. Vielmehr soll es
mit den Menschen zu Perspektivklärungen kommen, um sie je nach soziokulturellem Bedarf,
Vorerfahrungen, ethnischer Zusammengehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status usw. einer
der Flüchtlingseinrichtungen zuzuweisen, wo die eigentliche Integrationsarbeit beginnt.
Der Aufenthalt in der Einrichtung soll nur einen kurzen Zeitraum umfassen.
Es wird eine qualitativ verbesserte Unterbringung angestrebt, die aktuell häufig durch dringen-
de Bedarfe und sich ad hoc ergebende räumliche Alternativen bestimmt wird.
Das Gebäude ist inzwischen technisch erschlossen und umgebaut, die Erstaufnahmeeinrichtung
wird dort Anfang Mai den Betrieb aufnehmen. Im Folgenden stellt die Verwaltung die Konzeption
der neuen zentralen Einrichtung für Flüchtlinge und der Übergänge in die Flüchtlingseinrichtungen
der Stadt Münster dar.
2.1. Zielsetzung
Um der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen begegnen zu können, werden die zugewiesenen
Flüchtlinge zunächst in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster untergebracht. Das
Modell stellt eine angemessene Ankunft und Unterbringung für etwa 90 bis 100 Personen in dem
für diese Zwecke hergerichteten Gebäude der ehemaligen Oxford-Kaserne in Gievenbeck sicher
und gewährleistet, dass die Menschen dort gut willkommen geheißen werden können.
Das hier vorgestellte Konzept einer zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster greift die posi-
tiven Erfahrungen des dezentralen Unterbringungskonzepts für Flüchtlinge auf und ergänzt diese.
Die damit verbundenen Ziele bedeuten eine Optimierung des Aufnahmeverfahrens von Flüchtlin-
gen in Münster, die koordinierte Abstimmung interner und externer Schnittstellen durch die Sozia-
len Dienste für Flüchtlinge des Sozialamtes und damit eine Entlastung der beteiligten städtischen
Ämter und weiteren Kooperationspartner.
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Die Zusammenarbeit in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge mit den Wohlfahrtsverbänden, der
Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) sowie weiteren
Netzwerkpartnern ist ausdrücklich vorgesehen und erwünscht. Im Ergebnis soll eine sozialverträg-
liche und integrative Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Münster auch zukünftig aktiv un-
terstützt werden.
Die Aufnahme in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge bietet eine geordnete und menschen-
würdige Erstunterbringung und bereitet einen sicheren und begleiteten Übergang in die Flücht-
lingseinrichtungen in den Stadtteilen vor. Die Unterbringung wird in der Regel für mindestens zwei
und wahrscheinlich längstens vier Wochen befristet sein. Mit einer stetigen und regelhaften Rotati-
on von Ein- und Auszügen steht und fällt das Konzept der Erstaufnahmeeinrichtung. Eine vollstän-
dige Auslastung der Einrichtung soll vermieden werden, um das Konzept eines koordinierten Un-
terstützungsnetzwerkes der verschieden Ämter greifen zu lassen. Alle Flüchtlinge in der zentralen
Einrichtung für Flüchtlinge sollen innerhalb dieses vorgesehenen Zeitrahmens in so weit beraten,
unterstützt und vorbereitet werden, dass alle für sie notwendigen Amtsgänge erledigt sind und eine
erste Orientierung in der Stadt Münster mit den notwendigen und wesentlichen Infrastrukturange-
boten möglich ist.
2.2. Ankunft in der Zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster
Aktuell kommen die Flüchtlinge aus den zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes Nord-
rhein-Westfalen im Sozialamt in der Hafenstraße 8 an. Die Ankunftssituation im Gebäude mit seinen
sehr begrenzten Raumressourcen gestaltet sich aufgrund der wachsenden Anzahl ankommender
Flüchtlinge in Münster außerordentlich schwierig. Das Kundenzentrum ist für die Bewältigung dieser
Publikumszahlen bei weitem nicht ausgelegt. Der Betrieb für die Besucherinnen und Besucher der
anderen Fachstellen des Sozialamtes wird in diesen Ankunftssituationen erheblich beeinträchtigt.
In der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge wird ein adäquater Begrüßungs-, Aufnahme- und Wartebe-
reich eingerichtet und die angemessene und geordnete Aufnahme für bis zu 40 Flüchtlinge am Tag
erfüllt. Am Tag der Ankunft in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge erfolgt durch die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste für Flüchtlinge die
Begrüßung und allgemeine Information über den Aufenthalt,
Zuweisung von Wohnraum innerhalb der Einrichtung,
Ausgabe der Erstausstattung und
Information über weiterführende Angebote städtischer Ämter und freier Träger.
2.3. Erstversorgung
Nach dem Tag der Ankunft werden alle ankommenden Flüchtlinge zu einem persönlichen Ge-
spräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste für Flüchtlinge eingeladen.
Hierbei werden sie detailliert über den Ablauf der nächsten vier Wochen in der zentralen Einrich-
tung für Flüchtlinge informiert. Anschließend wird den Flüchtlingen ein Begrüßungspaket ausge-
händigt. Dieses besteht aus
einem Stadtplan und mehrsprachigen Informationen zu allen relevanten Angeboten und Ein-
richtungen,
mehrsprachigen Informationen zu den Angeboten der Sozialen Dienste für Flüchtlinge,
Krankenscheinen und dem Gesundheitswegweiser,
Geldleistungen (Scheck) und
dem Münsterpass.
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2.4. Termin zum Erstinterview - Einleiten des Fallmanagements
Mit Dolmetscherdiensten werden im Rahmen des Erstinterviews - wie bislang noch bei der Erstan-
tragstellung üblich - alle wesentlichen Daten zur Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleis-
tungsgesetz erhoben. Ein für die zentrale Einrichtung für Flüchtlinge neu entwickelter Interviewbo-
gen hat darüber hinaus einen vermehrt systemischen Ansatz und orientiert sich maßgeblich am
methodischen Ansatz des Fallmanagements.2 Erfasst werden alle relevanten Informationen zur
gesundheitlichen Situation und Versorgung, zur Ausbildung und beruflichen Qualifikation und zur
Schulbildung der Kinder.
Das Fallmanagementverfahren der Sozialen Dienste für Flüchtlinge beginnt mit dem Assessment-
verfahren in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge und wird in den dezentralen Flüchtlingsein-
richtungen durch die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste für
Flüchtlinge nach Fallübergabe weitergeführt. Es gliedert sich in folgende Schritte:
1. Kontaktaufnahme, Klärungsphase (im Rahmen der Angemessenheit) mit Absprachen zur Ein-
leitung erster notwendiger Unterstützungsschritte.
2. Assessment = umfassende Beschreibung der Lebens-, Flucht- und Versorgungssituation sowie
Beschreibung der Bedarfslage.
3. Erste verbindliche Absprachen und Planung der Angebote für allein stehende Flüchtlinge und
Flüchtlingsfamilien (letzter Schritt in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge).
4. Überleitung in die Flüchtlingseinrichtungen in einem Stadtteil.
5. Hinweise und Vermittlung in und Organisation von passgenauen Hilfe- und Unterstützungsan-
geboten.
6. Steuerung des Hilfeprozesses (Monitoring), Sicherung, Prüfung und Bewertung der eingeleite-
ten Hilfeangebote.
7. Evaluation der Leistungen, Bewertungen des Fallmanagements.
8. Fallmanagement auf der Systemebene (Caremanagement), Netzwerkaufbau und Netzwerk-
pflege.
Voraussetzung für ein gelingendes Fallmanagement ist die Einbindung von allen im Einzelfall be-
teiligten Akteuren und Netzwerkpartnern. Ein kontinuierlicher Austausch im Team der Sozialen
Dienste für Flüchtlinge, z. B. durch kollegiale Beratung, ist Voraussetzung. Darüber hinaus findet
ein kontinuierlicher Informationsaustausch mit den Netzwerkpartnern in den Stadtteilkonferenzen
und den bereits gegründeten ökumenischen Flüchtlingsnetzwerken in den Stadtteilen statt. Bei
Bedarf werden Fallkonferenzen mit den haupt- und ehrenamtlichen Netzwerkpartnern einberufen.
Berücksichtigt in diesem Prozess werden Angehörige, Nachbarn oder Vertrauenspersonen, die
gleichzeitig Sprachmittlerdienste übernehmen können.
Darüber hinaus findet die Einbindung von ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern,
Bezugspersonen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern statt, insbesondere aus
den Migrantenselbstorganisationen,
den Ehrenamtsnetzwerken in den Stadtteilen,
den Kirchengemeinden,
der GGUA,
der stadtteilorientierten sozialen Arbeit der Wohlfahrtsverbände,
2 Orientiert an den Rahmenempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Manag ement e.V.
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den Kindertageseinrichtungen und Schulen einschließlich Schulsozialarbeit und Fallscouts
dem Jobcenter und der Arbeitsagentur.
2.5. Organisation der Räume für Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren vor Ort
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 18.03.2015 beschlossen, den in der Anlage 1 gekenn-
zeichneten Gebäudeteil in der ehemaligen Oxford-Kaserne (Block 43 des ehemaligen Schulge-
bäudes) für die Dauer des Betriebs der städtischen zentralen Einrichtung für Flüchtlinge zu einem
Angebot für Beratungs-, Betreuungs- und Klärungsverfahren für die neu in Münster ankommenden
Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie ihre Kinder herzurichten. Damit sollen die beteiligten
städtischen Einrichtungen entlastet und den freien Trägern oder Initiativen eine Anlaufstelle für Ihre
Aktivitäten zur Unterstützung der Flüchtlinge in der zentralen Einrichtung angeboten werden.
Die zusätzlich notwendigen Maßnahmen zu den Betreuungs-, Beratungs- und Klärungsverfahren
wurden mit den Beteiligten konkretisiert. In der Anlage 4 sind die Angebote dargestellt, die einge-
richtet werden müssen, um die Menschen adäquat aufnehmen, unterstützen und weitervermitteln
zu können. Damit kann gleichzeitig die dringend erforderliche Entlastung des Kundenzentrums
einschließlich der Wirtschaftlichen Hilfe für Asylbewerber im Gebäude des Sozialamtes an der Ha-
fenstraße 8 gelingen. Im dem Gebäude 43 werden sechs Büroräume und vier Klassen- bzw. Be-
treuungszimmer mit entsprechenden Sanitärangebote und einem Untersuchungsraum zur Verfü-
gung stehen.
2.6. Ergebnisqualität
Um die Entwicklungsschritte und Perspektiven mit dem Einzug in die Flüchtlingseinrichtung, der
Anbindung im Stadtteil, in Kindertageseinrichtung und Schule, in Sprachkursangebote, in Kirchen-
gemeinden, in (Sport-) Vereinen, bei der Wohnungssuche usw. darzustellen und festzuhalten, ist
der Ergebnissicherung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Als Indikatoren für Entwicklung und
Veränderung sollen folgende Handlungsschritte herangezogen werden:
Persönliches Gespräch im Rahmen der Sprechzeit in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge
und später in den Flüchtlingseinrichtungen in den Stadtteilen,
Austausch in Fallkonferenzen und Netzwerkgremien,
Formulierung von gemeinsamen Zielen wie z. B. die unmittelbare Anmeldung in einer Kinder-
tageseinrichtung oder Schule,
verbindliche Teilnahme an Sprachkursen,
Aufnahme eines Praktikums oder einer Beschäftigung und
Dokumentationen (Checklisten, Softwaredatenbanken, Asyldatei der Fachstelle Wirtschaftliche
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).
2.7. Statistische Erfassung
Begleitend zur Einführung des Assessment- und Fallmanagementverfahrens wird eine aussagefä-
hige und ergebnisorientierte Dokumentation erhoben. Perspektivisch werden hier die Daten über
die formulierten Bedarfe und vereinbarten Hilfeprozesse im Einzelfall dargestellt. Eine Anbindung
und Anwendung an das Softwaresystem der Fachstelle Wirtschaftliche Leistungen nach dem Asyl-
bewerberleistungsgesetz wird angestrebt.
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2.8. Personelle Ausstattung
Die Leitung und Koordination der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge wird durch die Fachstelle
Soziale Dienste für Flüchtlinge des Sozialamtes mit zunächst 1,5 Vollzeitäquivalenten für Sozialar-
beiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen übernommen, die durch 1,0 Vollzeitäquivalenten für
Hauswarte/-innen unterstützt werden.
Ergänzt wird das Beratungs- und Betreuungsangebot durch vor Ort tätige Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Amtes für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten, des Amtes für
Schule und Weiterbildung, durch Betreuungsangebote des Amtes für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien bzw. freier Träger der Jugendhilfe sowie Beratungs- und Begleitungsangebote durch das
Jobcenter und die Agentur für Arbeit. Darüber hinaus werden ein ständiger Austausch und eine
regelhafte Koordinierung mit der Ausländerbehörde und der Fachstelle Wirtschaftliche Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestehen.
2.9. Sicherheitsdienst
Schon in der Vorlage V/0270/2014 zur Einrichtung einer städtischen Erstaufnahmeeinrichtung
wurde wegen der Größe der Einrichtung und weil es sich bei den Bewohnern in der Regel um
Neuankömmlinge handelt ein ergänzender Einsatz weiterer Dienste für notwendig gehalten. Dieser
sollte sich an der jeweiligen Belegungs- und Bedarfssituation orientieren und der Einsatz studenti-
scher Hilfskräfte oder auch eines Sicherheitsdienstes sein.
Um den Betrieb der neuen Einrichtung gerade in der Anfangszeit sicher und professionell zu un-
terstützen, hält die Verwaltung den Einsatz eines Sicherheitsdienstes für richtig. Dies gilt auch und
gerade wegen der Erfahrungen mit der Notunterkunft des Landes Nordrhein-Westfalen für Flücht-
linge, die Ende Februar 2015 in Münster in den Räumen der ehemaligen Wartburg-Hauptschule
vorübergehend eingerichtet wurde.
Die Vorgaben für einen Sicherheitsdienst sollen sich an der Fortschreibung der Leistungsbeschrei-
bung über Standards in Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen orientieren.
Das Sicherheitskonzept sieht zunächst eine abgestufte „Rund-um-die-Uhr“-Versorgung und Beglei-
tung der Einrichtung durch einen zertifizierten und erfahrenen Sicherheitsdienst abseits der Regelar-
beitszeiten der Sozialen Dienste für Flüchtlinge in den Abend- und Nachstunden sowie an den Wo-
chenenden vor.
2.10. Rahmenbedingungen
Bei der Unterbringung von Flüchtlingen in einer zentralen Einrichtung gilt es, im besonderen Maße
auf die Belange der verschiedenen Personenkreise zu achten. Analog zum jetzigen Unterbrin-
gungskonzept der Stadt Münster wird die räumliche Organisation der Gebäude in der ehemaligen
Oxford-Kaserne auf insgesamt vier Teilbereichen beruhen. Diese gliedern sich in Beratungs- und
Betreuungsangebote, Unterbringung von alleinstehenden Männern, Unterbringung von alleinste-
henden Frauen und Frauen mit Kindern sowie Unterbringung von Familien.
Das Gebäude 42 (Anlage 1) steht ab Mitte Mai zur Verfügung. Die Belegung ist in Zimmern für ein
bis vier Personen vorgesehen. Es werden Familienbäder einschließlich WC‘s und Duschen sowie
jeweils getrennte WC‘s und Duschen für Frauen und Männer vorhanden sein, zudem zwei Küchen
und ein Aufenthaltsraum. Die Außenanlage nimmt den vorhanden Spielplatz, den asphaltierten
Sportplatz mit Basketballkörben sowie die umgebenden Freiflächen mit in die Planung ein. Dar-
über hinaus werden weitere adäquate Sitz- und Aufenthaltsangebote vorbereitet.
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2.11. Resümee und Ausblick
Als der Rat am 02.04.2014 beschloss, die städtische Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Areal der
ehemaligen Oxford-Kaserne für Flüchtlinge herzurichten und zu betreiben, hatte er festgelegt, dass
die Belegung in begründeten Ausnahmefällen mit mehr als 100 Menschen möglich sein sollte und
die maximale Aufenthaltsdauer 6 Monate nicht überschreiten dürfe. Gleichzeitig legte er fest, dass
die Verwaltung über die Belegungszahlen sowie die Aufenthaltsdauer der ankommenden Flücht-
linge in der Erstaufnahmeeinrichtung dem politischen Arbeitskreis Flüchtlinge, dem Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und den Bezirksvertretungen kontinuierlich berichtet.
Mit dieser Vorlage stellt die Verwaltung nun die Konzeption der neuen Einrichtung vor. Danach ist
absehbar, dass die Unterbringung dort in der Regel für mindestens zwei und wahrscheinlich längs-
tens vier Wochen befristet sein wird. Der Block 42 der ehemaligen Kaserne wird darüber hinaus
ausnahmslos für maximal 100 Menschen genutzt. Mit diesem Konzept kann es gelingen, dass die
Menschen zügig in die dezentralen Unterbringungskapazitäten der Stadt wechseln können und
dort die Integrationsarbeit schnell und gut vorbereitet ansetzen kann.
Wichtig ist der Hinweis, dass die Verwaltung hiermit zunächst eine erste Konzeption der neuen
zentralen Einrichtung für Flüchtlinge und der Übergänge in die Flüchtlingseinrichtungen der Stadt
Münster vorstellt. Mit dieser oder vergleichbaren Betreuungssituationen bestehen bislang keine
Erfahrungen. Daher ist die Auswertung gewonnener Erfahrungen mit den Kooperationspartnern
und weiteren Beteiligten erforderlich, um eine qualitätvolle Arbeit und damit eine gute Betreuung
der Menschen zu gewährleisten. Dies soll sichergestellt werden, damit die Konzeption der Einrich-
tung kontinuierlich weiterentwickelt werden kann.
Die Verwaltung wird den Gremien über diesen Prozess berichten, der jeweils auch vor dem Hin-
tergrund der sich voraussichtlich weiterhin dynamisch entwickelnden Flüchtlingszuzüge gesehen
werden muss.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
V/0266/2015 - Anlage 3 - Oxford-Kaserne Umbau Kosten
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V/0266/2015 - Anlage 4 - Zentrale Einrichtung Angebote
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Angebote während des Aufenthalts in der zentralen Einrichtung für Flüchtlinge in Münster Aufgabenfelder während des Aufenthalts der Flüchtlinge Sozialamt − Aufnahme einschließlich Ausgabe der Erstausstattung − Erstgespräch zur Erfassung der gesundheitlichen Situation − Vermittlung zu Haus-, Kinder- und Fachärzten sowie Kliniken bei Bedarf − Betreuung der Menschen vor Ort − Beratung zu wirtschaftlichen Hilfen − Organisation der Asylantragstellung, Datenerhebung für eine optimale Unterstützung und Versorgung mit Wohnraum in einer Einrichtung − Verteilungsmanagement − Anamnese, Assessment und Einleitung eines Fallmanagementverfahrens bei Bedarf Amt für Gesundheit, Veterinär- und Lebensmittelangelegenheiten − Sprechstunden für Schwangere und Kinder durch eine Hebamme und eine Kinderkrankenpflegerin − Impfsprechstunde − Unterstützung bei der Vermittlung zu Haus-, Kinder- und Fachärzten Amt für Schule und Weiterbildung − Bildungsberatung zur Unterstützung bei der Schulwahl und Schullaufbahn im Rahmen der Neukonzeption der Beschulung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher (vgl. Vorlage V/0697/2014) o Zeitnahe Information von zugewanderten Familien über Schulpflicht, Schulsystem und Beratungsangebote in Münster Anlage 4 Aufgabenfelder während des Aufenthalts der Flüchtlinge o Feststellung der individuellen Lern- und Bildungsvoraussetzungen, Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Schul- und Bildungsabschlüsse o Ermittlung der Sprachkenntnisse (Deutsch und Fremdsprachen) sowie des Förderbedarfs o Austausch mit den Familien über die Schul- und Bildungsziele o Potenzialorientierte Vermittlung in eine geeignete Schule und individuelle Begleitung in das Schul- und Bildungssystem o Information über Deutschkurse und Vermittlung in außerschulische Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten − MitSprache: Deutsch-Intensiv-Kurse für neuzugewanderte Kinder und Jugendliche Amt für Kinder, Jugendliche und Familien − Kinderbetreuung − Angebote für Kinder und Jugendliche im Nachmittagsbereich − Ab Herbst 2015: Betriebsaufnahme der neuen Kindertageseinrichtung im benachbarten Gebäude in Trägerschaft des DRK-Kreisverbandes Freie Träger − Sprechstunden der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) − Angebote/Sprechstunden der Wohlfahrtsverbände und ggf. anderer freier Träger, Initiativen, Unterstützergruppen
V/0266/2015 - Anlage 2 - Oxford-Kaserne Umbau Plan
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Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Roxeler Straße
- Hafenstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- V/0266/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37