V/0626/2022
Erweiterung Schulzentrum Hiltrup
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Beschlussvorlage
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V/0626/2022 V/0626/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung Schulzentrum Hiltrup, Westfalenstraße 199, 48165 Münster Hier: Beschluss zur Durchführug eines Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem VgV- Verfahren Beratungsfolge 15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 23.11.2022 Sportausschuss Vorberatung 29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Vergabe der Architektur leistung für die Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup wird ein Teilnahmewettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren durchgeführt. 2. In VgV-Verfahren sollen Verhandlungsgespräche mit bis zu fünf der im Teilnahmewettbewerb bestplatzierten Planungsbüros geführt werden. 3. Zur Vergabe der Landschaftsarchitekturleistung wird ein separates, vergleichbares Verfahren mit Federführung beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit durchgeführt. 4. Es wird eine externe Projektsteuerung zur Unterstützung in der Projektabwicklung beauftragt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 6020 „Erweiterung Schulzentrum Hiltrup“. Amt für Immobilienmanagement 04.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Carl Telefon: 492-2544 carl@stadt-muenster.de - 2 - V/0626/2022 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Ansatz € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistung für Schulen Investitionsmaß- nahme 6020 Erweiterung Schulzentrum Hiltrup Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereit- gestellt 350.000 2023 400.000 davon 44.000 € für den Teilnah- mewettbewerb VE 400.000 2024 400.000 Sp. Jahre 35.800.0 00 gesamt 36.950.0 00 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2023ff bei der Investitionsmaßnahme 6020 „Erw. Schul zentrum Hiltrup“ veranschlagt: Es wird zur Kenntnis ge- nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die vom Rat in seiner Sitzung am 26.08.2020 beschlossene Vorlage V/0427/2020 zum Grundsatzbe- schluss sieht unter Punkt 3.1 für die Beauftragung der Architektur- und Landschaftsarchitekturleistung einen Planungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren vor. Die Machbarkeitsstudie, die Grundlage der Entscheidung und der fortzuführenden Planung ist, wurde im Vorfeld sowohl mit den drei am Schulzentrum vorhandenen Schulen, als auch mit der örtlichen Politik detailliert abgestimmt, um einen möglichst breiten Konsens für die durchzuführenden Maß- nahmen zu erlangen. Aufgrund der damit bereits eng gesteckten Rahmenbedingungen wird der zeitliche, organisatorische, sowie finanzielle Aufwand für einen Planungswettbewerb als nicht gerechtfertigt eingeschätzt, da die Beiträge durch die sehr konkreten Vorgaben keine große Varianz erwarten lassen. Vielmehr schlägt die Verwaltung vor, mittels des Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem VgV- Verfahren anhand von spezifischen Eignungskriterien gezielt ein Büro zu ermitteln, welches für die spezielle Aufgabe für das Bauen im Bestand und unter laufendem Schulbetrieb besonders geeignet ist. Der konkrete Planungsprozess könnte somit nach den Sommerferien 2023 starten. Folgende Kriterien sollen zur Bewertung der Teilnehmenden herangezogen werden: - 3 - V/0626/2022 - Erarbeitung und Vorstellung eines Projektkonzeptes für die konkrete Durchführung des Projek- tes in Hinblick auf die Schwerpunkte und Herausforderungen. o In der Planungsphase o In der Ausführungsplanung o Für die Ausschreibung und Vergabe o Für die Steuerung von Kosten und Terminen o Für die Organisation der Projektbeteiligten/Fachplaner o Für die Baustellenorganisation unter Schulbetrieb o Einsatz innovativer Konzepte für die Verkürzung der örtlichen Bauzeiten o Nachhaltigkeit - Qualifikation und Erfahrung mit namentlicher Aufstellung eines Kernprojektteams - Höhe des Honorarangebotes Für die Teilnahmewettbewerbe mit anschließendem VgV-Verfahren werden Kosten in Höhe von insgesamt ca. 44.000 € entstehen. Angesichts der hohen personellen Auslastung im Amt für Immobilienmanagement wird zusätzlich eine externe Projektsteuerung mit Teilauf gaben betraut. Dies ist eine der Maßnahmen, die im Frühjahr 2022 gemeinsam von Verwaltung und Politik identifiziert wurden, um die Zahl der durchführbaren Maßnahmen im Schulbau zu erhöhen. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0626/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage schlägt die Verwaltung vor für die Vergabe der Planer Leistung zur Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup anstelle eines Planungswettbewerbs mit VgV-Verfahren einen Teil- nahmewettbewerb mit anschließendem VgV-Vergabeverfahren durchzuführen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- nal zur Verfügung Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten zu finanzieren Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup wird barrierefrei geplant. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und Betrieb von Photovolta- ikanlagen sowie Dachbegrünung werden berücksichtigt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Westfalenstraße 199
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Details
- Aktenzeichen
- V/0626/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2022
- Erstellt
- 06.10.2022 15:26