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V/0626/2022

Erweiterung Schulzentrum Hiltrup

Vorlagen 14.10.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 44

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4779 Zeichen

V/0626/2022 
V/0626/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung Schulzentrum Hiltrup, Westfalenstraße 199, 48165 Münster 
Hier: Beschluss zur Durchführug eines Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem VgV- 
Verfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   23.11.2022 Sportausschuss Vorberatung 
   29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zur Vergabe der Architektur leistung für die Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup  wird ein 
Teilnahmewettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren durchgeführt. 
 
2. In VgV-Verfahren sollen Verhandlungsgespräche mit bis zu fünf der im Teilnahmewettbewerb 
bestplatzierten Planungsbüros geführt werden. 
 
3. Zur Vergabe der Landschaftsarchitekturleistung wird ein separates, vergleichbares Verfahren 
mit Federführung beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit durchgeführt. 
 
4. Es wird eine externe Projektsteuerung zur Unterstützung in der Projektabwicklung beauftragt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 6020 „Erweiterung 
Schulzentrum Hiltrup“. 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
04.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Carl 
Telefon: 492-2544 
carl@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0626/2022 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Ansatz 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistung für Schulen    
Investitionsmaß-
nahme 
6020 Erweiterung Schulzentrum 
Hiltrup 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bisher 
bereit-
gestellt 
350.000  
   2023 400.000 davon 44.000 € 
für den Teilnah-
mewettbewerb 
   VE 400.000  
   2024 400.000  
   Sp. 
Jahre 
35.800.0
00 
 
   gesamt 36.950.0
00 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2023ff bei der 
Investitionsmaßnahme 6020 „Erw. Schul zentrum Hiltrup“ veranschlagt: Es wird zur Kenntnis ge-
nommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2023 die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
Die vom Rat in seiner Sitzung am 26.08.2020 beschlossene Vorlage V/0427/2020 zum Grundsatzbe-
schluss sieht unter Punkt 3.1 für die Beauftragung der Architektur- und Landschaftsarchitekturleistung 
einen Planungswettbewerb mit anschließendem VgV-Verfahren vor. 
 
Die Machbarkeitsstudie, die Grundlage der Entscheidung und der fortzuführenden Planung ist, wurde 
im Vorfeld sowohl mit den drei am Schulzentrum vorhandenen Schulen, als auch mit der örtlichen 
Politik detailliert abgestimmt, um einen möglichst breiten Konsens für die durchzuführenden Maß-
nahmen zu erlangen. 
 
Aufgrund der damit bereits eng gesteckten Rahmenbedingungen wird der zeitliche, organisatorische, 
sowie finanzielle Aufwand für einen Planungswettbewerb als nicht gerechtfertigt eingeschätzt, da die 
Beiträge durch die sehr konkreten Vorgaben keine große Varianz erwarten lassen. 
 
Vielmehr schlägt die Verwaltung vor, mittels des Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem VgV-
Verfahren anhand von spezifischen Eignungskriterien gezielt ein Büro zu ermitteln, welches für die 
spezielle Aufgabe für das Bauen im Bestand und unter laufendem Schulbetrieb besonders geeignet 
ist. Der konkrete Planungsprozess könnte somit nach den Sommerferien 2023 starten. 
 
Folgende Kriterien sollen zur Bewertung der Teilnehmenden herangezogen werden:

- 3 - 
V/0626/2022 
 
- Erarbeitung und Vorstellung eines Projektkonzeptes für die konkrete Durchführung des Projek-
tes in Hinblick auf die Schwerpunkte und Herausforderungen. 
o In der Planungsphase 
o In der Ausführungsplanung 
o Für die Ausschreibung und Vergabe 
o Für die Steuerung von Kosten und Terminen 
o Für die Organisation der Projektbeteiligten/Fachplaner 
o Für die Baustellenorganisation unter Schulbetrieb 
o Einsatz innovativer Konzepte für die Verkürzung der örtlichen Bauzeiten 
o Nachhaltigkeit 
- Qualifikation und Erfahrung mit namentlicher Aufstellung eines Kernprojektteams 
 
- Höhe des Honorarangebotes 
 
Für die Teilnahmewettbewerbe mit anschließendem VgV-Verfahren werden Kosten in Höhe von 
insgesamt ca. 44.000 € entstehen. 
 
Angesichts der hohen personellen Auslastung im Amt für Immobilienmanagement wird zusätzlich eine 
externe Projektsteuerung mit Teilauf gaben betraut. Dies ist eine der Maßnahmen, die im Frühjahr 
2022 gemeinsam von Verwaltung und Politik identifiziert wurden, um die Zahl der durchführbaren 
Maßnahmen im Schulbau zu erhöhen. 
 
 
 
 
I. V. 
gez. 
 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2076 Zeichen

Anlage A zur V/0626/2022 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage schlägt die Verwaltung vor für die Vergabe der Planer Leistung zur Erweiterung 
des Schulzentrums Hiltrup anstelle eines Planungswettbewerbs mit VgV-Verfahren einen Teil-
nahmewettbewerb mit anschließendem VgV-Vergabeverfahren durchzuführen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, 
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Perso- 
nal zur Verfügung 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2023 enthalten?  x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  x Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten zu finanzieren 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Erweiterung des Schulzentrums Hiltrup wird barrierefrei geplant. Die Gebäudeleitlinien der 
Stadt Münster finden Anwendung und die Ratsbeschlüsse zum Bau und Betrieb von Photovolta-
ikanlagen sowie Dachbegrünung werden berücksichtigt.

Beratungsverlauf (6)

15.11.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2022 Sportausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.11.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 44 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Westfalenstraße 199

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Details

Aktenzeichen
V/0626/2022
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2022
Erstellt
06.10.2022 15:26