V/0626/2015
3. Nahverkehrsplan Stadt Münster
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Anlage_4
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3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 1 Eingaben nach §24 GO NW Anlagen 4.1 bis 4.26 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 2 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.1 privat §24 GO NRW 4.2, 5.8 Inhalt der Anregung: Stadtbuslinie 7 Forderung, die Stadtbuslinie 7 auch mit Umsetzung des 3. Nahverkehrsplanes über die Haltestelle Bült zu führen. Status Quo: Die Stadtbuslinie 7 bedient heute die Haltestelle „Altstadt/Bült“ im 20‘ -Takt. Aus und in Richtung Gelmer wird sie dazu über die Hörsterstraße bzw. die Neubrückenstraße geführt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aus Gelmer kommend wird die Stadtbuslinie im 20‘ -Takt über Bohlweg – Fürstenbergstraße und Eisenbahnstraße direkt zum Hauptbahnhof geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Anbindung des Ortsteiles Gelmer/Sudmühle an die Altstadt wird mit einer Durchbindung auf den Südast der heutigen Stadtbuslinie 2 mit einer Führung über den Domplatz sichergestellt. Ergänzende Erläuterung: Die Umweltauflagen der Bezirksregierung Münster zum Luftreinhalteplan erzwingen eine Reduzie- rung der Busf requentierung im Bereich der Haltestelle „Altstadt/Bült“. Bei der Stadtbuslinienaus- wahl wurden die Kriterien Fahrgastaufkommen und Fahrgastverflechtung an der Haltestelle „Al t- stadt/Bült“ sowie die Busfrequentierung am Bült/Hörsterstraße sowie eine gestreckte und plausible Stadtbuslinienführung zugrunde gelegt. Von den vier gleichzeitig über Hörster Straße und den Bült geführten Stadtbuslinien weisen die Stadtbuslinien 7 und 17 die niedrigste Fahrgastnachfrage bezogen auf die Haltestelle Bült ( Stadt- buslinie 7: ca. 50 in der Relation Gelmer - Bült, Schwerbehindertenanteil < 1%, Anteil der über 65jährigen 6%) auf. Das Wohngebiet Pötterhoek (Wohnort des Eingebers) wird zukünftig durch die Stadtbuslinie 2 im 60'-Takt (wie heute die Stadtbuslinie 7) bedient. Damit bleibt die direkte Anbindung der Altstadt (Klemensstraße, Domplatz/Picasso Museum) erhalten. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 3 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.2 private Sammel- eingabe §24 GO NW 4.1, 5.8 Inhalt der Anregung: Stadtbuslinie 7: Forderung, die Stadtbuslinie 7 auch mit Umsetzung des 3. Nahverkehrsplanes über die Haltestel- le Bült zu führen (Unterschriftenliste mit ca. 500 Unterzeichnern). Status Quo: Die Stadtbuslinie 7 bedient heute die Haltestelle „Altstadt/Bült“ im 20‘ -Takt. aus und in Richtung Gelmer wird sie dazu über die Hörsterstraße bzw. die Neubrückenstraße geführt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aus Gelmer kommend wird die Stadtbuslinie im 20‘-Takt über Bohlweg – Fürstenbergstraße und Eisenbahnstraße direkt zum Hauptbahnhof geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Anbindung des Ortsteiles Gelmer/Sudmühle an die Altstadt wird mit einer Durchbindung auf den Südast der heutigen Stadtbuslinie 2 mit einer Führung über den Domplatz sichergestellt. Ergänzende Erläuterung: Die Umweltauflagen der Bezirksregierung Münste r zum Luftreinhalteplan erzwingen eine Red u- zierung der Busfrequentierung im Bereich der Haltestelle „Altstadt/Bült“. Bei der Stadtbuslinien- auswahl wurden die Kriterien Fahrgastaufkommen und Fahrgastverflechtung an der Haltestelle „Altstadt/Bült“ sowie die Busfrequentierung am Bült/Hörsterstraße sowie eine gestreckte und plausible Stadtbuslinienführung zugrunde gelegt. Von den vier gleichzeitig über Hörster Straße und den Bült geführten Stadtbuslinien weisen die Stadtbuslinien 7 und 17 die niedrigste Fahrg astnachfrage bezogen auf die Haltestelle Bült ( Stadt- buslinie 7: ca. 50 in der Relation Gelmer - Bült, Schwerbehindertenanteil < 1%, Anteil der über 65jährigen 6%) auf. Durch einen einfachen Umstieg an den Haltestellen Eisenbahnstraße bzw. Hauptbahnhof kann jedes Ziel im Altstadtbereich im min. 20‘-Takt erreicht werden. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 4 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.3 Baumbergeverein §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Fahrplangerechte Verknüpfung der Stadtbusse an den Schienenverkehr am Hauptbahnhof Müns- ter und Umsetzung ab dem Busfahrplan 2014/2015. Status Quo: Im Frühverkehr am Sonntagmorgen wird das Nachtbusnetz im 60‘-Takt gefahren. Mit Ankunft zur Minute 00 wird am Hauptbahnhof ein Rundumanschluss geboten. Der Anschluss auf die Bau m- bergebahn (8:08 ab Münster Hauptbahnhof) erfolgt nach Fahrplan, bei pünktlicher Ankunft der Nachtbusse am Hauptbahnhof zur Minute 8:00 Uhr, mit einer Umsteigezeit von 8 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Beibehaltung des Rundumanschlusses zur Minute 00. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ist festzustellen, dass mit den heutigen Rundumanschlusszeiten mit Ankunft zu den Minuten 00 und 30 und Abfahrt um 05 und 35 die mit Abstand meisten Bahn-Busanschlüsse am Hauptbahnhof Münster sicherstellen. Ein Vorziehen des Rundumanschlusses um 5 Minuten bietet keine signifikanten Verbesserungen. Problematisch ist vielmehr die Pünktlichkeit der Nachtbusl i- nien im Hinblick auf d ie geplante Ankunft am Hauptbahnhof zur Minute 00. Insbesondere am Sonntagmorgen können bei Busverspätungen einige Anschlüsse auf Regionalzüge zeitkritisch werden. Mit Umsetzung der geplanten Maßnahmen des dritten Nahverkehrsplanes der Stadt Münster ist au ch eine Modifikation der Nachtbuslinien vorgesehen. Diese Überplanung wird zum Anlass genommen, auch die Fahrzeitprofile der Nachtbuslinien anzupassen. Zielsetzung ist es, die Pünktlichkeit der Stadtbuslinien zu optimieren und insbesondere die pünktliche A nkunft am Hauptbahnhof zum Rundumanschluss sicherzustellen. Die Anregung wird in der fahrplantechnischen Umsetzung berücksichtigt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 5 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.4 private Sammeleingabe §24 GO NW 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Einwendung gegen die geänderte Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinie n 2 und 7 (südlicher Abschnitt). Status Quo: Der Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stadt -buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Das Marien Gymnasium ist über die Haltestelle „ Antoniuskirche“ ( Stadtbuslinie 7) an den Kappenberger Dam m sowie das übrige Stadtbussystem angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fah rgastnach- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Stadtbuslinien 2 und 7 über Kappenber- ger Damm, Grüner Grund und Friedrich-Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10'-Takt geboten werden. Die Stadtbuslinie 5 wird gestreckt über die Hammer Str a- ße geführt. Der Bereich Bismarckalle e/Scharnhorststraße wird mit der Stadtbuslinie 2 und der Stadtbuslinie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und vor allem der Verkehrsverflechtungen wird die Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die D i- rektverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive A n- bindung des Südviertels an die zentrale Altstadt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 6 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.5 Jugendrat der Stadt Münster §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Es wird die Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt auf der Nachtbuslinie N5 Münster – Nienberge – Altenberge – Nordwalde – Burgsteinfurt in der Nacht von Freitag auf Samstag zwischen 0:05 und 3:05 Uhr Status Quo: In der Nacht von Freitag auf Samstag werden auf der Nachtbuslinie N5 der Westfalenbus GmbH zwei Fahrten um 0:05 und 3:05 von Münster in Richtung Burgsteinfurt angeboten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Keine Aussage im Entwurf 3. NVP, da es sich um Regionalverkehr handelt , der nicht in die Auf- gabenträgerschaft Stadt Münster fällt. Zuständiger Aufgabenträger ist der Kreis Steinfurt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Keine Aussage im 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster, da es sich um Regionalverkehr handelt, der nicht in d ie Aufgabenträgerschaft Stadt Münster fällt. Zuständiger Aufgabenträger ist der Kreis Steinfurt. Das Angebot im regionalen Nachtbusverkehr wird gegenwärtig durch die Kreise und die bedie n- ten Gemeinden finanziert. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 7 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.6 privat §24 GO NW 3.28 Inhalt der Anregung: Finanzieller Aufwand für den ÖV 1. Das mögliche Defizit des ÖPNV in Münster soll mit den steigenden Fahrgastzahlen bzw. den steigenden Einwohnerzahlen sowie der Inflationsquote harmonisiert werden. 2. Im Sinne einer wachstumsorientierten Ö V-Politik darf das Defizit – orientiert am Niveau gr ö- ßengleicher Universitätsstädte (z.B. Bochum) – um 15 Euro/Einwohner p.a. steigen. Status Quo: Siehe Entwurf 3. Nahverkehrsplan Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Darstellung der aktuellen ÖPNV -Finanzierung in Kapitel 2.2.3 „Finanzierung des Nahverkehrs (Straßengebundener ÖPNV)“ 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Dieser Themenbereich ist kein unmittelbares Handlungsfeld des 3. Nahverkehrsplanes der Stadt Münster, sondern hat eine bundesweit politische Bedeutung und Zuständigkeit außerhalb der kommunalen Kompetenzen, wobei sich die Stadt im Rahmen des Deutschen Städtetages etc. in entsprechende Diskussionen intensiv einbringt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 8 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.7 privat §24 GO NW 3.8, 3.29, 3.30, 3.40 Inhalt der Anregung: Nadelöhre/Neuralgische Punkte 1. Für die stauanfälligen Bahnunterführungen in der Hafenstraße möge die Verwaltung ein Ko n- zept vorlegen, um durch Signaltechnik, Aufweitung der Straßen/Abbiegespur zum Albersloher Weg Abhilfe zu schaffen. 2. Die störungsanfällige Busspur vor dem HBF (Foto Köster bis mobilé) sollte verbreitert we r- den. 3. Für den vom ÖPNV stark genutzten Ludgerikreisel möge die Verwaltung ein Konzept vorle- gen, wie die Verspätungsanfälligkeit vermindert werden kann. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Zur Optimierung der Busbeschleunigung sind in den nächsten Jahren weitere Untersuchungen zur Verkehrsqualität durchzuführen. Dabei sollen Schwachstellen identifiziert und Lösungsansätze unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs aufgezeigt werden. Fahr- und Verlustzeitmessung in Münster haben auf den bisher beschleunigten Achsen bewiesen, dass durchschnittliche Geschwindigkeiten von ca. 25 bis 30 km/h im Busverkehr möglich sind. Außerhalb dieser beschleunigten Bereiche liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit der Busse deut- lich unter 20 km/h. Gemeinsames Ziel der Stadt Münster und der Verkehrsunternehmen ist es, eine mittlere Reisegeschwindigkeit von 22 km/h und mehr auf den Hauptachsen bei besserer Fahrplanstabilität zu erreichen. Die dafür notwendigen Maßnahmen sind den zuständigen Grem i- en zur Entscheidung vorzulegen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf. Ergänzende Erläuterung: Bei Bedarf wird die Verwaltung verspätungsauffällige Bereiche analysieren und Vorschläge zur Optimierung erstellen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 9 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.8 privat §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Aufenthaltsqualität am HBF 1. Im Zuge des Neubaus auf der Westseite sollte in dem Gebäude ein ausreichend bemess e- ner, im Sommer möglichst klimatisierter, im Winter beheizter Wartesaal eingerichtet werden. Die Verwaltung möge darauf hinwirken, dass dieser Wartesaal im Prozess des Gebens und Nehmens mit der Deutschen Bahn realisiert wird. Ziel ist es, die Räumlichkeiten zu einem ge- ringeren Mietpreis oder sogar mietfrei zu erhalten. 2. Eine qualitätsgleiche Aufenthal tsmöglichkeit soll auch auf der gegenüber liegenden Seite in südlicher Fahrtrichtung geschaffen werden. 3. Die vorhandenen, völlig unzureichenden Wartehallen sollen durch angemessen dimensionier- te Wartehallen mit genügendem Witterungsschutz ersetzt werden. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Keine Aussagen zur baulichen Gestaltung des Hauptbahnhofes. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Keine Aussagen zur baulichen Gestaltung des Hauptbahnhofes. Ergänzende Erläuterung: Mit der Fertigstellung des neuen Empfangsgebäudes soll auch der Vorplatz neugestaltet werden. U.a. sind verbesserte Blindenleiteinrichtungen und eine verbesserte Vorwegweisung zu den ei n- zelnen Haltespositionen der Bushaltestelle Hauptbahnhof vorgesehen. In wieweit „Funktionsrä u- me“ im Hauptbahnhof von der Stadt Münster angemietet werden können, ist nicht Gegenstand des Nahverkehrsplanes. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 10 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.9 privat §24 GO NW 3.12, 3.32, 3.38, 4.9, 5.2 Inhalt der Anregung: Ringlinie 1. Die Stadtbuslinienführung im Südost -Quadranten (zwischen Wolbecker Straße und Lu d- gerikreisel) sollte, in fußläufigem Abstand zum HBF, über den Hansaring und die Hafenstraße verlaufen. 2. Die Stadtbuslinienführung im Südwest -Quadranten(zwischen Ludgerikreisel und Rishon -le- Zion-Ring) sollte, zwecks besserer Bedienung der Arbeitsstätten an der Weseler Straße/am Sentmaringer Weg, über die Weseler Straße und den Koldering verlaufen. Status Quo: Kein vergleichbares Angebot. Die ÖPNV Bedienung des Hansaringes erfolgt über die Stadtbusl i- nie 14 im 20‘ -Takt. Vom Hauptbahnhof in Richtung Westen verlaufen die Stadtbuslinien 3 und 4 zum Teil auf dem Stadtbuslinienweg der geplanten Ringlinie. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die heutigen Stadtbuslinien 3/4 werden zu einer innerstädtischen Ringlinie überplant. Erstmalig soll so das St. Franziskus -Hospitals und der östliche Ring mit einer Stadtbuslinie erschlossen werden. An den Schnittstellen mit den Hauptachsen des Stadtbussystems (z.B. Wolbecker Straße und Warendorfer Straße) bestehen oder werden neue dezentrale Umsteigehaltestellen eingeric h- tet, um den Innenstadtbereich besser aus den Außenstadtteilen anzubinden und um den Haup t- bahnhof zu entlasten. Die Ringlinie wird im 20' -Grundtakt mit Verdichtung auf einen 10' -Takt in den Hauptverkehrszeiten betrieben. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Überplanung der Stadtbuslinien 3/4 und Einrichtung einer inner städtischen Ringlinie mit Erschlie- ßung des St. Franziskus -Hospitals und des östlichen Ringes sowie Anbindung des nördlichen Bereiches Weseler Straße mit seinen arbeitsplatzintensiven Dienstleistungsstandorten. Die B e- dienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig ebenfalls durch die neue Ringli- nie sichergestellt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 11 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.10 privat §24 GO NW 3.15, 334 Inhalt der Anregung: SPNV-Strecke Münster – Bielefeld 1. Die Verwaltung möge darauf hinwirken, dass Haltepunkte an der Danziger Freiheit und am Ortsrand von Handorf geschaffen werden, die Umwege und Umstiege ersparen und die Re i- sezeiten deutlich verkürzen. 2. Die Verwaltung möge darauf hinwirken, dass zwischen Münster und Bielefeld ein halbstündi- ges Fahrtangebot zumindest in den Hauptverkehrszeiten eingerichtet wird. Status Quo: Die Zuständigkeit für den SPNV liegt beim NWL Nahverkehr Westfalen-Lippe. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Zu 1: keine Aussage Zu 2: Münster – Bielefeld (Kursbuchstrecke 406): Stundentakt Münster - Bielefeld am Wochenende 30´-Takt MS - Beelen in der H auptverkehrszeit auf der RB 67 nach Ausbau der Infr a- struktur 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1: keine Aussage Zu 2: Münster – Bielefeld (Kursbuchstrecke 406): Stundentakt Münster - Bielefeld am Wochenende 30´-Takt MS - Beelen in der H auptverkehrszeit auf der RB 67 nach Ausbau der Infr a- struktur Erläuterung: Mit dem Antrag A-R/00052/2014 der CDU-Fraktion im Rat wurde die Verwaltung aufgefordert, die Einrichtung weiterer Haltepunkte im Stadtgebiet zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird den Gremien voraussichtlich im Oktober 2015 vorgestellt. Der Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 12 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.11 privat §24 GO NW - Inhalt der Anregung: RRX Zwecks Verbesserung des SPNV -Angebotes zwischen Osnabrück, Münster und dem Ruhrg e- biet/Rheinland möge die Verwaltung darauf hinwirken, dass – analog zu den Endpunkten des RRX-Netzes in Rheinland-Pfalz (Koblenz) und Hessen (Kassel) – auch die Verlängerung bis O s- nabrück in die Planung aufgenommen wird. Status Quo: RRX noch in Planung. Zuständigkeit liegt bei NWL. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: RRX noch in Planung. Zuständigkeit liegt bei NWL. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: RRX noch in Planung. Zuständigkeit liegt bei NWL. Der Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 13 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.12 privat §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Enge Haltestellenabstände 1. Die Verwaltung möge darauf hinwirken, dass das Stadtbusliniennetz insofern modernisiert wird, als das Haltestellen in zu dichtem Abstand (< 250 m) entfallen oder eine Folge von Ha l- testellen in zu engem Abstand neu strukturiert wird („a us vier mach drei“); zugunsten einer höheren Produktivität durch schnellere Umläufe sowie geringerer Lärm - und Abgas - Emissionen. 2. Zwecks optimierten Betriebsablaufs und geringerer Lärm - und Schadstoffbelastung in der Königsstraße, sollen die Haltestellen Picasso-Museum und Ludgeristraße zu einer Haltestelle in Höhe der Mariengasse zusammengelegt werden. Status Quo: Das Stadtbussystem erschließt im Tagesverkehr mit seiner Stadtbuslinienführung und Halteste l- lenfolge die Außenstadtteile und den Kernstadtbereich nahezu flächendeckend mit einem 300 m Einzugsradius zur nächstgelegenen Haltestelle. Aufgrund dieser dichten Haltestellenfolge wird den Kunden ein vergleichsweise kurzer Fußweg zur nächstgelegenen Haltestelle geboten. Ein Qualitätsmerkmal, das vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend an Bedeu- tung gewinnt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien Neu entstehende Wohngebiete sollen möglichst frühzeitig durch das Stadtbussystem e r- schlossen werden oder sich bei der Planung an bestehenden ÖV-Achsen orientieren. Zusammenhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 300 Einwohnern sollen in einem 300 bis 500m Haltestelleneinzugsradius erschlossen werden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien Neu entstehende Wohngebiete sollen möglichst frühzeitig durch das Stadtbussystem e r- schlossen werden oder sich bei der Planung an bestehenden ÖV-Achsen orientieren. Zusammenhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 300 Einwohnern sollen in einem 300 bis 500m Haltestelleneinzugsradius erschlossen werden. Erläuterung: Der Abstand einzelner Haltestellen untereinander ist zu dem abhängig von den baulichen Geg e- benheiten, der Stadtbuslinienführung, möglichen Zuwegungen, Knotenpunktabständen, wichtigen Zielen etc. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 14 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.13 privat §24 GO NW 2.4, 3.9 Inhalt der Anregung: Umstiegsfrei in die Gewerbegebiete 1. Um Berufspendlern umstiegsfreie Verbindungen zu den großen Gewerbegebieten zu bieten, sollten die SchnellBus -Stadtbuslinien aus Richtung Norden (S 50, S70) nach Süden bis zum Gewerbegebiet Loddenheide durchgebunden werden; später bis zum neu bebauten York - Areal. 2. Die Stadtbuslinien S20 (Warendorf – Everswinkel – Münster HBF) und S30 (MS HBF – Sen- denhorst – Beckum) sind betrieblich verbunden. Hier sollten im Gewerbegebiet Loddenheide Zustiegs-/Ausstiegsmöglichkeiten geschaffen werden. 3. Die Stadtbuslinien S60, S90 und S75 (Bocholt – Borken – Münster) sollten über den HBF hinaus bis zum Zentrum Nord verlängert werden. Status Quo: Die Schnellbuslinien aus dem Münsterland enden derzeit entweder am Hauptbahnhof (S20, S30, S50, S70, S75 und S90) oder an der Haltestelle „Altstadt Bült“ (S60 und S90). Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Darüber hinaus ist die Durchbindung einzelner Schnellbuslinien über den Hauptbahnhof hinaus z.B. in die Gewerbegebiete Zentrum Nord und Loddenheide zu prüfen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Darüber hinaus ist die Durchbindung einzelner Schnellbuslinien über den Hauptbahnhof hinaus z.B. in die Gewerbegebiete Zentrum Nord und Loddenheide zu prüfen. Erläuterung: Eine erste Überprüfung hat ergeben, dass derzeit einzig die Schnellbuslinie S60 für eine Ve rlän- gerung in das Dienstleistungsgebiet Zentrum Nord geeignet ist. Diese Maßnahme ist mit dem B e- treiber, der Regionalverkehr Münsterland GmbH, sowie dem zuständigen Aufgabenträger Kreis Coesfeld abgestimmt und wird zeitnah umgesetzt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 15 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweis 4.14 privat §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Direktverbindung Wolbeck – Hiltrup Damit Berufspendler in Richtung Hamm/Ruhrgebiet passende Verbindungen zum SPNV vom Bahnhof Hiltrup (drei Züge stündlich) aus erhalten, sollte ein halbstündiges Fahrtangebot zumi n- dest morgens und nachmittags eingerichtet werden. Status Quo: TaxiBus-Verbindung zwischen den Stadtteilen Wolbeck und Hiltrup im 60‘-Takt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Zwischen Wolbeck und Hiltrup soll eine neue Stadtbuslinie im 60'-Takt eingerichtet werden, wel- che die Taxibuslinie 9 weitgehend ablöst. In Wolbeck wird diese Stadtbuslinie das neu entstande- ne Baugebiet Wolbeck Nord erschließen und mit der Führung über die Münsterstraße und die Hiltruper Straße erstmalig eine Stadtbusverbindung innerhalb Wolbecks anbieten. Über die Hiltr u- per Straße und die Straße Osttor wird die Stadtbuslinie weiter nach Hiltrup geführt. In Hiltrup b e- fährt die Stadtbuslinie die Hülsebrockstraße, Westfalenstraße und Hansestraße. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf 3. Nahverkehrsplan Erläuterung: Eine Verdichtung des 60‘-Taktes auf der neuen Tangentialverbindung Wolbeck – Hiltrup ist in Ab- hängigkeit von der Fahrgastnachfrage zu prüfen. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 16 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.15 privat §24 GO NW 3.10, 3.31, 3.39 Inhalt der Anregung: 15-Minuten-Grundtakt Die Verwaltung wird beauftragt zu ermitteln, welche Kosten für einen 15-Minuten-Takt je Stadtlinie Montag bis Samstag entstehen und wie dieser Takt fahrplantechnisch mit dem 30 -Minuten-Takt des SPNV und der regionalen Buslinien im Münsterland verbunden werden kann. Status Quo: 20‘-Takt auf allen Stadtbuslinien im Tagesnetz. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: In den Qualitätsstandards wird festgelegt: Auf allen Stadtbuslinien soll montags bis freitags im Tagesverkehr von ca. 6:00 bis 21:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 21:00 Uhr ein 20-minütiger Grundtakt geboten werden. Etwaige Ausna h- men sind im Einzelfall zu begründen und zu entscheiden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Durch die fahrplantechnische Überlagerung von zwei Stadtbuslinien im 20‘ -Takt wird den au f- kommensstarken Korridoren/Stadtteilen bereits heute ein 10‘ -Takt geboten. Damit nutzen mehr als 80% aller Fahrgäste im Stadtbusverkehr bereits heute eine Haltestelle die mit einer minde s- tens 10minütigen Taktfolge bedient wird. Mit der Überplanung des Stadtbusliniennetzes im 3. Nahverkehrsplan wird der Anteil der im mindestens 10‘-Takt bedienten Haltestellen weiter erhöht. Erläuterung: Ein 15minütiger Grundtakt (7,5 Minuten auf den Hauptachsen) ist aktuell weder nachfragegerecht noch unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen darstellbar. Unabhängig davon bedeutet ein 15 -minütiger Grundtakt auch eine Erhöhung der Busfrequenz an den schon heute hochbelasteten Haltestellen Hauptbahnhof, Altstadt/Bült und Ludgeriplatz. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 17 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.16 privat §24 GO NW - Inhalt der Anregung: ÖPNV Pendler-Abo Münster & Co Gemäß dem Ziel des Kommunen übergreifenden Klimaschutzes und zur Entlastung der Münste r- aner Bürger von den Auswirkungen des Pendler -MIV möge geprüft werden, wie ein attraktives Tarifangebot für Bus & Bahn zwischen Münster und den umgebenden Kommunen (Preisstufe 4) geschaffen werden kann. Dafür bietet sich eine Ko -Finanzierung an. Zielpreis für ein Pendler-Abo Münster & Co“ (Stadtgebiet und Preisstufe 4) ist 30 Euro monatlich. Status Quo: Attraktives JobTicket mit deutlicher Rabattierung gegenüber dem Regelabo. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Weiterentwicklung des JobTicket mit Einführung des Westfalen-Tarifes bzw. NRW-Tarifes. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Weiterentwicklung des JobTicket mit Einführung des Westfalen-Tarifes bzw. NRW-Tarifes. Erläuterung: Zuständigkeit liegt bei der Tarifgemeinschaft Münsterland (VGM) Ruhr -Lippe (VRL) bzw. den Ta- rifausschüssen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 18 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.17 privat §24 GO NW 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Kritik an der geplanten Linienwegänderung der Stadtbuslinien 2 und 7 im Südviertel. Status Quo: Der Bereich Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stadt - buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Das Marien Gymnasium ist über die Haltestelle „ Antoniuskirche“ ( Stadtbuslinie 7) an den Kappenbe rger Damm sowie das übrige Stadtbussystem angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittl iche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Stadtbuslinien 2 und 7 über Kappenber- ger Damm, Grüner Grund und Friedrich-Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10'-Takt geboten werden. Die Stadtbuslinie 5 wird gestreckt über die Hammer Str a- ße geführt. Der Bereich Bism arckallee/Scharnhorststraße wird mit der Stadtbuslinie 2 und der Stadtbuslinie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbi n- dungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbi n- dung des Südviertels an die zentrale Altstadt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 19 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.18 privat §24 GO NW 2.40, 4.22, 5.11, 5.14, 5.16, 5.18, 5.24, 5.26, 5.30 Inhalt der Anregung: Erhalt der bestehenden Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinie 14. Es wird bemängelt, dass kei- ne unmittelbare Bedienung der Altstadt durch Stadtbuslinie 14 erfolgen soll. Status Quo: Stadtbuslinienweg Fahrplan 2015: Zoo – Sentruper Höhe – Sentruper Straße/Niels-Stensen-Straße – Kardinal-von-Galen-Ring - Hüf- ferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Prinzipalmarkt – Altstadt/Bült - Hauptbahnhof – Von-Steuben-Straße – Hansaring – Hohenzollernring – Manfred-von-Richthofen-Straße – Maikot- ten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Schnelle Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz im 10'-Takt: Durch Führung und Vertaktung der Stadtbuslinien 5 und 14 über die Nordtangen te wird erstmalig eine schnelle Verbindung (13 statt 17 Minuten Fahrzeit) zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz angeboten. Im Bereich Sentruper Höhe wird die Stadtbuslinie 14 gestreckt über die Waldeyerstraße geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14 im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße in den zentralen Innenstadtbereich und weiter zum Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere Anbindung an die Altstadt. Im westlichen Bereich wird die Stadtbuslinie 14 g e- streckt über die Waldeyerstraße in Richtung Sentruper Höhe geführt. Erläuterung zum Stadtbuslinienweg: Zoo – Sentruper Höhe – Waldeyerstraße – Hüfferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Ludgeriplatz/Domplatz – Hauptbahnhof – Wolbecker Straße – Hohenzollernring – Manfred-von- Richthofen-Straße – Maikotten. Somit wird die Stadtbuslinie 14 auch zukünftig den Bereich Sentruper Höhe in Direktfahrt an den zentralen Altstadtbereich anbinden. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 20 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.19 Schulpflegschaft Hit- torf-Gymnasium §24 GO NW 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Es wird gebeten, die Buslinien 2 und 7 in ihrem aktuellen Verlauf zu belassen und keine Änderu n- gen vorzunehmen. Status Quo: Der Bereich Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stad t- buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum, die Stadtbuslinie 2 über Grüner Grund, Geiststraße und Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Das Hittorf Gymnasium ist über die Haltestellen „Kolde-Ring/LVM“ (Stadtbuslinie 7) bzw. „Alter Schützenhof“ und „Hochstr a- ße“ (Stadtbuslinie 2) an das Stadtbussystem angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Stadtbuslinien 2 und 7 über Kappenber- ger Damm, Grüner Grund und Friedrich-Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10'-Takt geboten werden. Die Stadtbuslinie 5 wird gestreckt über die Hammer Str a- ße geführt. Der Bereich Bismarckalle e/Scharnhorststraße wird mit der Stadtbuslinie 2 und der Stadtbuslinie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Stadtbuslinienführung der Stadtbusli nien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbi n- dungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbi n- dung des Südviertels an die zentrale Altstadt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 21 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.20 Handorfer Kauf- mannsgilde e.V. §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Angeregt wird eine Stadtbusverbindung zwischen den Ortsteilen Handorf, Mariendorf und Su d- mühle. Status Quo: Heute besteht zwischen den angesprochenen Ortsteilen eine TaxiBus-Verbindung im 60‘-Takt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die stündlichen Fahrten , die außerhalb des Schülerverkehrs in Sudmühle enden, werden über Handorf bis zum Waldfriedhof Lauheide verlängert. Erstmalig wird damit eine Verbindung Handorf - Sudmühle im Stadtbusverkehr geboten. Die in Sudmühle aufgelassenen Haltestellen werden mit einem TaxiBus bedient. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf 3. Nahverkehrsplan Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 22 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.21 private Sammeleingabe §24 GO NW 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Erhalt der bestehenden Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinie 2 mit Bedienung der Haltestelle Hochstraße. Status Quo: Die Geiststraße wird durch die Stadtbuslinie 2 erschlossen und verbindet das Geistviertel über die Geiststraße mit der Haltestelle Hochstraße in Direktfahrt mit der Altstadt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Stadtbuslinien 2 und 7 über Kappenber- ger Damm, Grüner Grund und Friedrich-Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10'-Takt geboten werden. Die Stadtbuslinie 5 wird gestreckt über die Hammer Str a- ße geführt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Stadtbuslinie 2 und der Stadtbuslinie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbi n- dungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbi n- dung des Südviertels an die zentrale Altstadt. Damit bleibt die direkte Anbindung des Geistviertels an die Geiststraße mit der Haltestelle Hochstraße und darüber hinaus an die Altstadt erhalten. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 23 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.22 privat §24 GO NW 2.40, 4.18, 5.11, 5.14, 5.16, 5.18, 5.24, 5.26, 5.30 Inhalt der Anregung: Beibehaltung der Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinie 14. Es wird bemängelt, dass keine D i- rektverbindung zwischen der Sentruper Höhe und der Altstadt durch Stadtbuslinie 14 mehr beste- hen würde. Status Quo: Stadtbuslinienweg Fahrplan 2015: Zoo – Sentruper Höhe – Sentruper Straße/Niels-Stensen-Straße – Kardinal-von-Galen-Ring - Hüf- ferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Prinzipalmarkt – Altstadt/Bült - Hauptbahnhof – Von-Steuben-Straße – Hansaring – Hohenzollernring – Manfred-von-Richthofen-Straße – Maikot- ten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Schnelle Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz im 10'-Takt: Durch Führung und Vertaktung der Stadtbuslinien 5 und 14 über die Nordtangen te wird erstmalig eine schnelle Verbindung (13 statt 17 Minuten Fahrzeit) zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz angeboten. Im Bereich Sentruper Höhe wird die Stadtbuslinie 14 gestreckt über die Waldeyerstraße geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14 im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße in den zentralen Innenstadtbereich und weiter zum Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere Anbindung an die Altstadt. Im westlichen Bereich wird die Stadtbuslinie 14 g e- streckt über die Waldeyerstraße in Richtung Sentruper Höhe geführt. Erläuterung zum Stadtbuslinienweg: Zoo – Sentruper Höhe – Waldeyerstraße – Hüfferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Ludgeriplatz/Domplatz – Hauptbahnhof – Wolbecker Straße – Hohenzollernring – Manfred-von- Richthofen-Straße – Maikotten. Als zukünftige E-Bus-Stadtbuslinie soll die Stadtbuslinie 14 auch weiterhin die Sentruper Höhe an den zentralen Altstadtbereich anbinden. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 24 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.23 privat §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Anbindung des Sportzentrums Wolbeck/Angelmodde an das öffentliche Nahverkehrsnetz. Status Quo: Gegenwärtig wird das Sportzentrum Wolbeck/Angelmodde annähernd in einem 300/400m Radius durch die Haltestelle Wolbeck Schulzentrum (bedient durch die Stadtbuslinie 8 im 20‘ -Takt) an das Stadtbusnetz angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Wie Status Quo 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Status Quo. Erläuterung: Die gegenwärtige Erschließungssituation wird als ausreichend eingestuft. Für eine ort snähere Erschließung über den Brandho veweg ist, bei zu erwartenden betriebliche Mehraufwendungen (ein zusätzliches Fahrzeug ca. 150.000 €/Jahr), kein ausreichendes Fahrgastpot enzial zu erwar- ten. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 25 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.24 privat §24 GO NW 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Beibehaltung der Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinie 7 über die Weseler Straße – Molt- kestraße – Ludgeriplatz. Status Quo: Der Bereich Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stad t- buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum, die Stadtbuslinie 2 über Grüner Grund, Geiststraße und Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist de r städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Stadtbuslinien 2 und 7 über Kappenber- ger Damm, Grüner Grund und Friedrich-Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10'-Takt geboten werden. Die Stadtbuslinie 5 wird gestreckt über die Hammer Str a- ße geführt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Stadtbuslinie 2 und der Stadtbuslinie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbi n- dungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtungen im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 26 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.25 privat §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Verlegung der Endhaltestelle Nogatstraße/Buxtrup. Status Quo: An der Haltestelle Nogatstraße/Buxtrup enden aktuell die Fahrten der Stadtbuslinie 8. Zusätzlich wird diese Haltestelle durch die Nachtbuslinie N82 (Zwischenhalt) bedient. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Wie Status Quo 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Status Quo. Erläuterung: Die Endhaltestelle Nogatstraße/Buxtrup ist nach intensiver Diskussion und Abstimmung mit Politik und Bürgern in 20 12/13 mit Fördermittel ausgebaut worden. Eine Verlegung der Endhaltestelle zum Hallenbad mit Anfahrt über den Brandho veweg ist, unter Berücksichtigung eines Fahrzei t- mehrbedarfs und den damit verbundenen betrieblichen Mehraufwendungen ( ein zusätzliches Fahrzeug ca. 150.000 €/Jahr), in Anbetracht der zu erwartenden Fahrgastnachfrage, wirtschaftlich nicht zu vertreten. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 4 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 27 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 4.26 Sammeleingabe §24 GO NW 2.30, 2.37 Inhalt der Anregung: Beibehaltung des Bedienungsangebotes der Stadtbuslinie 16 zwischen Sprakel und Kinderhaus. Status Quo: Der Stadtteil Sprakel wird von der Stadtbuslinie 16 im 20‘/40‘ -Takt im Tagesnetz bedient. Zusät z- lich verfügt der Stadtteil über eine gute und schnelle ganztägige Bahnverbindung im 30‘-Takt mit 10 Minuten Fahrzeit bis zum Hauptbahnhof. Der Stadtteil Sprakel weist ein Aufkommen von ca. 650 Fahrgästen pro Werktag auf. Mehr als die Hälfte davon sind Schüler, die vor allem zum Schulbeginn bzw. Schulschluss den Stadtbusve r- kehr nutzen. Außerhalb dieser Zeitlagen sind die Fahrten häufig mit weniger als fünf Fahrgästen besetzt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aufgrund der guten und schnellen Bahnverbindung Sprakel -Zentrum (ganztägig im 30‘ -Takt mit 10 Minuten Fahrzeit bis Hauptbahnhof) und der geringen Fahrgastnachfrage auf diesem Str e- ckenabschnitt der Buslinie 16 soll das Stadtbusa ngebot Sprakel-Kinderhaus angepasst werden. Die Stadtbuslinie 16 wird in den Hauptverkehrszeiten von Betriebsbeginn bis etwa 9:00 Uhr und von ca. 13:00 bis etwa 17:00 Uhr im 20' -Takt von Kinderhaus bis nach Sprakel verlängert. Die Zeitlücken werden durch b edarfsgesteuerte Taxibusfahrten mit Anschluss an der Haltestelle Ki n- derhaus Schulzentrum gefüllt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der guten und schnellen Bahnverbindung Sprakel - Hauptbahnhof (ganztägig im 30‘ - Takt mit 10 Minuten Fahrzeit) und der geringen Fahrgastnachfrage der Stadtbuslinie 16 , soll das Stadtbusangebot Sprakel - Kinderhaus angepasst werden. Nachfragebedingt sollen speziell zu den Zeiten des Schülerverkehrs die Fahrten der Stadtbuslinie von Kinderhaus bis n ach Sprakel verlängert werden. Von ca. 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr soll darüber hinaus eine neue Stadtbuslinie im 60‘-Takt die Stadtteilverbindung zwischen Sprakel und Kinderhaus sicherstellen. Der Anregung wird gefolgt
Anlage 1 Nahverkehrsplan 2016
282805 Zeichen
Februar 2016
3. Nahverkehrsplan Stadt Münster
3. NVP Stadt Münster
Impressum
Herausgeber: Stadt Münster
Redaktion/Text: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Abteilung Verkehrsplanung
Stadtwerke Münster GmbH, Nahverkehrsmanagement
Datenaufbereitung/Grafiken: Stadtwerke Münster/Stadt Münster
Layout: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Abteilung Verkehrsplanung
Stadtwerke Münster GmbH
Auflage: 500, März 2016
2
3. NVP Stadt Münster
Vorwort
- wird noch ergänzt -
3
3. NVP Stadt Münster
Vorwort
- wird noch ergänzt -
4
3. NVP Stadt Münster
Inhalt
1 Anlass, Einordnung und Zielsetzung ......................................................... 15
2 Rahmenvorgaben ..................................................................................... 18
2.1 Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Stadtbusverkehrs ....... 18
2.1.1 Vorbemerkungen ............................................................................. 18
2.1.2 Neuer Rechtsrahmen der Europäischen Union ................................ 18
2.1.3 Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) ..................................... 19
2.2 Organisation des ÖPNV in Münster ........................................................ 22
2.2.1 3-Ebenen-Modell ............................................................................. 22
2.2.2 Betrauung und geplante Direktvergabe ........................................... 24
2.2.3 Finanzierung des Nahverkehrs (Straßengebundener ÖPNV) .......... 24
2.3 Übergeordnete Pläne und Konzepte ....................................................... 26
2.4 Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsverfahren .................................. 28
3 Linienbündelung ....................................................................................... 29
3.1 Umfang und Inhalt des Linienbündels Stadtbusverkehr .......................... 29
3.2 Begründung für die Linienbündelung ...................................................... 31
4 Grundlagen der Nahverkehrsplanung ....................................................... 36
4.1 Vorbemerkungen .................................................................................... 36
4.2 Strukturelle Rahmenbedingungen .......................................................... 36
4.2.1 Siedlungsstruktur ............................................................................. 36
4.2.2 Bevölkerungsstruktur ....................................................................... 37
4.2.3 Demografischer Wandel .................................................................. 39
4.3 Multimodale Mobilität .............................................................................. 40
4.4 Verkehrsbild Münster 2013 ..................................................................... 43
5 ÖPNV in Münster ...................................................................................... 46
5.1 Entwicklung von 2005 bis 2015 .............................................................. 46
5
3. NVP Stadt Münster
5.2 Kundenzufriedenheit und Qualitätserwartung ......................................... 51
6 Analyse Stadtbusverkehr .......................................................................... 57
6.1 Angebot .................................................................................................. 57
6.2 Nachfrage ............................................................................................... 62
6.3 Auslastung und Potenziale ..................................................................... 65
7 Analyse des regionalen ÖPNV.................................................................. 68
7.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ................................................... 68
7.2 Regionalbusverkehr ................................................................................ 71
8 Tarif- und Vertriebssystem ........................................................................ 75
8.1 Der Münsterlandtarif ............................................................................... 75
8.2 NRW-Tarif und Westfalentarif ................................................................. 79
8.3 Einführung des elektronischen Tickets ................................................... 81
8.4 Vertrieb ................................................................................................... 82
9 Qualitätsstandards .................................................................................... 85
9.1 Gesetzlicher Hintergrund, Funktion ........................................................ 85
9.2 Differenzierung nach Produkten ............................................................. 86
9.3 Bedienungsstandards im Stadtbusverkehr ............................................. 88
9.3.1 Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien .................................. 88
9.3.2 Netzgestaltung und Linienführung ................................................... 88
9.3.3 Takte und Betriebszeiten ................................................................. 89
9.3.4 Verknüpfungen und Anschlüsse ...................................................... 90
9.4 Bedienungsstandards im Stadt-Umlandverkehr (Regionalbusverkehr) ... 91
9.5 Beförderungsstandards im Stadtbus- und Stadt-Umlandverkehr ............ 91
9.5.1 Definition ......................................................................................... 91
9.5.2 Personal .......................................................................................... 92
9.5.3 Fahrzeuge ....................................................................................... 92
9.5.4 Infrastruktur ..................................................................................... 94
9.5.5 Information und Kommunikation ...................................................... 95
9.6 I nklusion von Menschen mit Behinderungen .......................................... 96
6
3. NVP Stadt Münster
9.7 Gender Aspekte ................................................................................... 100
9.8 Planungsmethodik ................................................................................ 102
10 Handlungskonzepte ................................................................................ 105
10.1 Linienwegmaßnahmen im Tagesnetz ................................................... 105
10.1.1 Grundlagen und Zielvorgaben ....................................................... 105
10.1.2 Kernstadtbereich ........................................................................... 108
10.1.3 Handorf / Sudmühle / Gelmer ........................................................ 111
10.1.4 Coerde / Kinderhaus / Sprakel ....................................................... 113
10.1.5 Gievenbeck / Nienberge / Roxel .................................................... 115
10.1.6 Hiltrup / Wolbeck ........................................................................... 117
10.1.7 Loddenheide / ehemalige York-Kaserne ........................................ 118
10.1.8 Hansa-BusinessPark ..................................................................... 120
10.1.9 Finanzielle Auswirkungen .............................................................. 121
10.2 Linienführung im Altstadtbereich .......................................................... 121
10.3 Abend- und Nachtnetz .......................................................................... 124
10.3.1 Vorbemerkungen ........................................................................... 124
10.3.2 Handlungs- und Maßnahmenschwerpunkte ................................... 125
10.3.3 Linienwegmaßnahmen .................................................................. 126
10.3.4 Betriebszeiten der Nachtbusse ...................................................... 128
10.4 Stadt-Umland-Verkehr .......................................................................... 129
10.4.1 Bestehende Stadt-Umland-Kooperationen ..................................... 129
10.4.2 Weiterentwicklung der Kooperation nach Korridoren ..................... 130
10.5 Infrastruktur des Stadtbussystems........................................................ 135
10.5.1 Haltestellen .................................................................................... 135
10.5.2 Dynamische Fahrgastinformation .................................................. 137
10.5.3 Neue Haltestellen und Verknüpfungspunkte im Zuge der
Linienwegmaßnahmen .................................................................. 139
10.5.4 Umweltspuren und Busspuren/-schleusen ..................................... 145
10.5.5 Lichtsignalanlagen ......................................................................... 148
10.
6 Schienenpersonennahverkehr .............................................................. 151
10.6.1 Vorbemerkungen ........................................................................... 151
7
3. NVP Stadt Münster
10.6.2 Angebotsmaßnahmen ................................................................... 152
10.6.3 Hauptbahnhof und Haltepunkte ..................................................... 153
10.6.4 Reaktivierung der WLE .................................................................. 157
11 Umsetzung und Finanzierung ................................................................. 160
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Verzeichnis der Abkürzungen
8
3. NVP Stadt Münster
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 3-Ebenen-Modell Stadt Münster .................................................. 23
Abbildung 2 Prognostizierte Einwohnerentwicklung 2013 – 2020 in % ........... 38
Abbildung 3 Bausteine Multimodale Mobilität .................................................. 42
Abbildung 4 Modal-Split der Münsteraner (2013) ............................................ 43
Abbildung 5 Verkehrsmittelwahl der Münsteraner differenziert nach
ausgewählten Reisezwecken (2013) ........................................... 44
Abbildung 6 Entfernungshäufigkeiten nach Verkehrsmittel ............................. 45
Abbildung 7 Entwicklung des Fahrgastaufkommens
2005 bis 2014 [Mio./Jahr] ............................................................ 49
Abbildung 8 ÖPNV Kundenbarometer - Globalzufriedenheit Stadtwerke /
Branchendurchschnitt ................................................................. 52
Abbildung 9 Kundenzufriedenheit und Bedeutung 2015 ................................. 53
Abbildung 10 Ergebnisse des Qualitäts-Checks 2011 ...................................... 55
Abbildung 11 Liniennetz und Taktfolgen 2014 .................................................. 59
Abbildung 12 Tagesganglinien der Fahrgastnachfrage 2007 und 2011 ............ 62
Abbildung 13 Fahrgäste/Stadtbuslinien 2011 .................................................... 63
Abbildung 14 Fahrzwecke (2011) und Tickets (2014) ....................................... 64
Abbildung 15 Vergleichende Bewertung der Korridore und
Linienabschnitte (2011) ............................................................... 66
Abbildung 16 Regionale Mitgliedsverbände im NWL ........................................ 68
Abbildung 17 Werktägliches SPNV-Angebot (2012) und Nachfrage
auf den Kursbuchstrecken .......................................................... 70
Abbildung 18 Schnellbuslinien von/nach Münster (2014) .................................. 73
Abbildung 19 Regionalbuslinien mit und ohne Einbindung in
das Stadtbussystem (2014) ......................................................... 74
Abbildung 20 Verkehrsräume des Münsterland-Tarifes und
des Ruhr-Lippe-Tarifes ............................................................... 76
Abbildung 21 Beispiele für innovative zielgruppenorientierte
Tarifprodukte der Stadtwerke Münster ........................................ 78
9
3. NVP Stadt Münster
Abbildung 22 Gemeinschaftstarife in Westfalen-Lippe ...................................... 80
Abbildung 23 eTicket Münster auf der Stadtwerke PlusCard
mit elektronischem Lesegerät ..................................................... 81
Abbildung 24 Tariftableau für das Stadtgebiet Münster (08/2015)..................... 83
Abbildung 25 Standorte Ticket-Automaten (2015) ............................................ 84
Abbildung 26 Qualitätsstandards im Stadtbusverkehr ....................................... 87
Abbildung 27 Netze, Takte, Zeiträume .............................................................. 90
Abbildung 28 Qualitätsanforderungen Personal ................................................ 92
Abbildung 29 Qualitätsanforderungen Fahrzeuge ............................................. 93
Abbildung 30 Qualitätszirkel ........................................................................... 102
Abbildung 31 Bestandsnetz 2014 – Handlungsschwerpunkte ......................... 106
Abbildung 32 Zielnetz – Maßnahmenschwerpunkte ........................................ 107
Abbildung 33 Linienwegmaßnahmen Kernstadt .............................................. 109
Abbildung 34 Jahresganglinie des Fahrgastaufkommens 2012 in Mio. ........... 110
Abbildung 35 Linienwegmaßnahmen Handorf / Sudmühle / Gelmer ............... 112
Abbildung 36 Linienwegmaßnahmen Coerde / Kinderhaus / Sprakel .............. 114
Abbildung 37 Linienwegmaßnahmen Gievenbeck / Nienberge / Roxel ........... 116
Abbildung 38 Linienwegmaßnahmen Hiltrup / Wolbeck .................................. 117
Abbildung 39 Linienwegmaßnahmen Loddenheide / ehemalige
York-Kaserne Gremmendorf ..................................................... 119
Abbildung 40 Linienwegmaßnahmen Hansa-BusinessPark ............................ 120
Abbildung 41 ÖPNV-Angebot (2015) und -Nachfrage (2011)
in der Innenstadt ....................................................................... 122
Abbildung 42 Handlungs- und Maßnahmenschwerpunkte .............................. 125
Abbildung 43 Linienwegmaßnahme im Nachtbusnetz, Stadtteil Hiltrup ........... 126
Abbildung 44 Studentenwohnheime (grün), Freizeit- und
Gastronomieeinrichtungen (gelb) .............................................. 127
Abbildung 45 Optimierte Linienführung N85 (neu) .......................................... 128
Abbi
ldung 46 Korridor Warendorfer Straße - Telgte - Warendorf .................... 131
10
3. NVP Stadt Münster
Abbildung 47 Linienangebot im Korridor Gievenbeck/Roxel -
Havixbeck/Nottuln ..................................................................... 132
Abbildung 48 Konzept Korridor Gievenbeck / Roxel – Havixbeck / Nottuln ..... 132
Abbildung 49 Haltestellen (Stand September 2014) ....................................... 135
Abbildung 50 Beispiel Haltestelle „Ermlandweg“, Grevener Straße................. 136
Abbildung 51 Verkehrstechnischer Entwurf Haltestelle Erphostraße............... 139
Abbildung 52 Verkehrstechnischer Entwurf Haltestelle Ostmarkstraße ........... 140
Abbildung 53 Verkehrstechnischer Entwurf Haltestelle Schleswiger Straße ... 141
Abbildung 54 Haltestelle Martin-Luther-King-Weg, Albersloher Weg .............. 142
Abbildung 55 Verkehrstechnischer Entwurf Haltestellen Waldeyerstraße ....... 144
Abbildung 56 Lichtsignalanlagen und Busspuren ............................................ 146
Abbildung 57 ÖV-Konzept Korridor Coerde/Kinderhaus/Sprakel .................... 147
Abbildung 58 Achsen des Verkehrssteuerungssystems .................................. 150
Abbildung 59 Vorentwurf Buswende Bahnhof Hiltrup ...................................... 156
Abbildung 60 Zielkonzept WLE ....................................................................... 158
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Linienübersicht Stadtbusverkehr Stadt Münster .......................... 31
Tabelle 2 Kennwerte des ÖPNV (Stadtwerke einschl.
Auftragsunternehmen) ................................................................ 51
Tabelle 3 Stadtbuslinien im Tagesverkehr (Fahrplan 2014) ........................ 58
Tabelle 4 Taxibuslinien im Tagesverkehr (Fahrplan 2014) .......................... 60
Tabelle 5 Nachtbuslinien im Abend- und Nachtverkehr (Fahrplan 2014) .... 61
Tabelle 6 Übersicht der Schnell-, Sprinter- und Regionalbuslinien (2014) .. 71
Tabelle 7 Kategorisierung der Haltestellen zur Priorisierung der
Barrierefreiheit ............................................................................ 98
Tabelle 8 Bewertung und Prioritäten der Stadt-Umland-Kooperationen .... 133
11
3. NVP Stadt Münster
Verzeichnis der Abkürzungen
A
Abo Abonnement
B
B+R Bike and Ride
BGG Behindertengleichstellungsgesetz
BOKraft Verordnung über den Betrieb von
Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BRK Behindertenrechtskonventionen
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
D
DB AG Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
E
EAE Empfehlungen für die Anlage von Erschließungs-
straßen
EAHV Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrs-
straßen
EC EuroCity
EEV Enhanced environmentally friendly vehicle
einschl. einschließlich
EU Europäische Union
F
Fa. Firma
FIS Fahrgastinformationssystem
FR Fahrtrichtung
G
gem. gemäß
ggf. gegebenenfalls
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
H
HBS Handbuch für die Bemessung von Straßen
12
3. NVP Stadt Münster
I
IC InterCity
i.d.R. in der Regel
inkl. inklusive
ITF Integraler Taktfahrplan
K
KIB Kommission zur Förderung der Inklusion von
Menschen mit Behinderungen
KVM Kraftverkehr Münsterland GmbH
L
LSA Lichtsignalanlage
M
Mio. Million
MIV motorisierter Individualverkehr
MOF2 Modernisierungsoffensive 2
N
NRW Nordrhein-Westfalen
NVP Nahverkehrsplan
NWL Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe
O
ÖDLA Öffentlicher Dienstleistungsauftrag
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNVG NRW ÖPNV-Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
ÖV Öffentlicher Verkehr
P
P+R Park and Ride
PBefG Personenbeförderungsgesetz
R
RB Regionalbahn
RBL rechnergestütztes Betriebsleitsystem
RE Regionalexpress
RVM Regionalverkehr Münsterland GmbH
RRX Rhein-Ruhr-Express
13
3. NVP Stadt Münster
S
sog. sogenannt
SPNV Schienenpersonennahverkehr
SWMS Stadtwerke Münster
T
TÖB Träger öffentlicher Belange
U
u.a. unter anderem
UN United Nations (= Vereinte Nationen)
V
vgl. vergleiche
VGM Verkehrsgemeinschaft Münsterland
VO Verordnung
VRL Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe
VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
W
WB Westfalen Bus GmbH
WLE Westfälische Landes-Eisenbahn
Z
z.B. zum Beispiel
z.T. zum Teil
ZRL Zweckverband Schienenpersonennahverkehr
Ruhr-Lippe
ZVM Zweckverband Schienenpersonennahverkehr
Münsterland
zzgl. zuzüglich
14
3. NVP Stadt Münster
1 Anlass, Einordnung und Zielsetzung
Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen gemäß § 8 ÖPNVG
NRW zur Sicherung und zur Verbesserung des Öffentlichen Personen Nahver-
kehrs jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Damit bildet der Nahverkehrsplan die
Grundlage für alle strategischen Entscheidungen und Maßnahmen einer Ko m-
mune in Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Dies sind
grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und Netzgestaltung, aber auch
auf die Definition der Angebots - und Beförderungsqualität. Darüber hinaus dient
er als Entscheidungsgrundlage für Linienkonzessionen im Genehmigungswet t-
bewerb und bei Vergaben.
Der seit 2005 gültige 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster konnte weitestgehend
umgesetzt werden. Bereits im März 2008 wurde ein umfassender Erfahrungsbe-
richt zur Umsetzung der 1. Stufe des 2. Nahverkehrsplanes Münster vorgelegt. In
den folgenden Jahren wurden jeweils mit den Fahrplanwechseln weitere im Nah-
verkehrsplan initiierte Maßnahmen realisiert. Bislang nicht umgesetzte Maßnah-
men werden im 3. Nahverkehrsplan überprüft und je nach Ergebnis bei der For t-
schreibung berücksichtigt.
Bei der Aufstellung des hiermit vorliegenden 3. Nahverkehrsplanes wurden die
rechtlichen Auswirkungen der seit dem 03.12.2009 in Kraft getretenen „ EU-
Verordnung 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Straße und
Schiene“ berücksichtigt, die neue gesetzliche Regelungen bei der Vergabe, Or-
ganisation und Durchführung des ÖPNV zur Folge hatte. Ziel der EU-Verordnung
1370 ist, unter ökonomischer Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel die
Voraussetzung und einen Wettbewerbsrahmen für einen qualitativ und quantitativ
verbesserten ÖPNV zu schaffen.
Ebenfalls wurde die Novellierung des Personenbeförde rungsgesetzes ( PBefG)
zum 01.01.2013 berücksichtigt. In diesem Gesetz des Bundes sind alle wesentl i-
chen Regelungen zur Beförderung von Personen festgelegt. Das Gesetz weist
die zuständigen Aufgabenträger (in NRW der jeweilige Kreis bzw. die jeweilige
kreisfreie Stadt) an, in Zusammenarbeit mit den benachbarten Aufgabenträgern
und verantwortlichen Verkehrsunternehmen, eine ausreichende Bedienung der
Bevölkerung mit ÖPNV sicherzustellen. Für die sog enannte "ausreichende Be-
dienung" gibt es in Deutschland kein verpflichtendes gültiges Regelwerk bzw.
keine Standards. Vielmehr definiert der Aufgabenträger per Ratsbeschluss seine
lokale Vorstellung einer angemessenen ÖPNV-Versorgung im Sinne einer freiwil-
ligen Selbstverpflichtung.
Darüber hinaus sieht sowohl das Ö PNVG NRW als auch das novellierte PBefG
weitreichendere Anforderungen an die Beachtung der Belange mobilitätseing e-
15
3. NVP Stadt Münster
schränkter bzw. Menschen mit Behinderungen vor. So ist zukünftig die Barrier e-
freiheit im ÖPNV zu gewährleisten. Dazu notwendige Maßnahmen sind festzule-
gen und mit Umsetzungshorizonten zu versehen.
Ebenfalls ist durch die Novelle des PBefG die oben genannte Europäische Ver-
ordnung (EG) 1370/2007 in das nationale Recht übertragen worden. Wie zuvor
sind Verkehrsleistungen vorrangig eigenwirtschaftlich zu erbringen. Ist allein
durch eigenwirtschaftliche Verkehre die ausreichende Bedienung der Bevölk e-
rung mit ÖPNV nicht sichergestellt, kann die zuständige Behörde gemeinwir t-
schaftliche Verkehre unter Berücksichtigung der Interessen des Mittelstandes
vergeben.
Die Aussagen des Nahverkehrsplanes stützen sich auf eine umfassende Analyse
des Verkehrsverhaltens der Münsteraner Bevölkerung, basierend auf einer
Haushaltsbefragung der Münsteranerinnen und Münsteraner im Herbst 2013.
Ergänzend sind ferner die regelmäßigen jährlichen Untersuchungen zur Kunden-
zufriedenheit im ÖPNV der Stadt Münster eingeflossen. Vorbereitend für weitere
zukunftsorientierte Überlegungen zur Verkehrsplanung in Münster wurde zusät z-
lich eine Expertise in Auftrag gegeben, die zum Ziel hatte, langfristige strukturelle
und verkehrliche Entwicklungen in Deutschland und darauf aufbauend die Ent-
wicklung eines geeigneten Ansatzes zur Ableitung der Mobilitätsentwicklung in
Münster/im Münsterland für das Jahr 2050 darzustellen. Weiterhin sind die Au s-
sagen des im Jahr 2012 beschlossenen 1. Nahverkehrsplanes für den Schienen-
personennahverkehr (SPNV) des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe
(NWL) berücksichtigt, der u.a. den Bau neuer Haltepunkte und die Reaktivierung
von Schienenstrecken vorsieht.
Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird der bestehende ÖPNV fortentwickelt.
Dabei ist der 3. Nahverkehrsplan ein wesentlicher, aufgrund der komplexen
Thematik aber separater Baustein eines Gesamtkonzeptes Mobilität Münster
2025. Er wird damit einen in sich geschlossenen Fachplan innerhalb der G e-
samtverkehrsplanung der Stadt Münster darstellen und erfüllt gleichsam die g e-
setzlichen Rahmenvorgaben des ÖPNVG.
Übergeordnet muss der Nahverkehrsplan die bestehenden lokalen Zielsetzungen
des Klima - und Lärmschutzes der Stadt Münster berücksichtigen. Zielsetzung
des 3. Nahverkehrsplanes ist daher die Festlegung von Strategien und Maßnah-
men zur Verbesserung des ÖPNV, um den Modal -Split-Anteil des Umweltve r-
bundes weiter zu steigern. Angebotsumfang und Qualität des ÖPNV sollen auch
zukünftig gesichert und unter Berücksichtigung wirtschaftliche r Aspekte weiter
optimiert werden. Angesichts eines zunehmenden Wettbewerbs und neuer Ver-
kehrsanbieter kommt hierbei der Ausgestaltung und Einhaltung definierter Qual i-
tätsstandards eine größere Bedeutung zu als in der Vergangenheit. Die vorhan-
16
3. NVP Stadt Münster
denen Ressourcen sollen so effektiv wie möglich eingesetzt werden. Die Be-
triebsleistung ist dort einzusetzen, wo ein höchst möglicher öffentlicher Nutzen zu
erwarten ist. Um dieses Ziel im Abgleich mit den Qualitätsstandards zu erreichen,
wird eine Umverteilung des Leistungsangebotes vorgeschlagen. Die umverteilte
Betriebsleistung soll zusätzliche Nachfragepoten ziale erschließen, die heute un-
terversorgt erscheinen. Wo immer sinnvoll und m öglich soll die Kooperation zw i-
schen dem Stadtbus - und dem Regionalbus verkehr weiter ausgebaut werden.
Da die Eingriffe in die "harten" Liniennetz - und Fahrplanstrukturen sehr schnell
erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, sind ergänzend alle
"weichen" Faktoren des Marketings und der Kommunikation (Tarif, Vertrieb, Se r-
vice, Fahrgastinformation) auf Verbesserungsmöglichkeiten, Innovation und Stei-
gerung der Kundenzufriedenheit geprüft worden.
Mit dem Nahverkehrsplan hat der Gesetzgeber ein Rechtsinstrument eingeführt,
durch dessen Anwendung die lokalen und regionalen Aufgabenträger die ihnen
übertragene Planungsverantwortung wahrnehmen sollen. Es versetzt den Aufg a-
benträger in die Lage, über die Festlegung von Zielen und Rahmenvorgaben für
das betriebliche Leistungsangebot erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung
des ÖPNV zu nehmen. Der Nahverkehrsplan ist dabei als ein Rahmenplan zur
Sicherung und Entwicklung des ÖPNV zu verstehen. In ihm sind Vorgaben zur
Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV, die Einordnung in Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Verkehrsentwicklungsplanung und Vorgaben für die Finanz-
planung und die Sicherung der Daseinsvorsorge für Bürger definiert.
17
3. NVP Stadt Münster
2 Rahmenvorgaben
2.1 Rechtliche Grundlagen für die Durchführung des Stadtbusverkehrs
2.1.1 Vorbemerkungen
Die Stadt Münster hat zur Sicherung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im
Rahmen ihrer Daseinsvorsorge die Stadtwerke Münster GmbH (SWMS) mit der
Durchführung des Stadtbusverkehr s betraut. Grundlage hierfür ist der Ratsbe-
schluss vom 28.05.2008. Die Betrauung hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2017
und genießt gemäß Art. 8 Abs. 3 lit. d) VO 1370/2007 einen vergaberechtlichen
Bestandsschutz.
Die Betrauung verpflichtet die Stadtwerke Münster, die ihr genehmigten Linien-
verkehre unter Beachtung der Qualitätsanforderungen des jeweils gültigen Nah-
verkehrsplanes für die Laufzeit der Betrauung zu erbringen.
Damit hat die Stadt Münster den wesentlichen Teil des straßengebundenen
ÖPNV auf ihrem Gebiet, der Gegenstand dieses Nahverkehrsplanes ist, im ö f-
fentlichen Verkehrsinteresse durch eine Vergabe sichergestellt. Die Stadt Müns-
ter hat hiermit eine Festlegung getroffen, die für den Nahverkehrsplan von ho-
hem Belang ist (= Sicherung des ÖPNV im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG
NRW).
2.1.2 Neuer Rechtsrahmen der Europäischen Union
Die Europäische Union hat mit der VO 1370/2007 für öffentliche Personenver-
kehrsdienste auf Schiene und Straße einen in allen Mitgliedstaaten unmittelbar
geltenden Rechtsrahmen für die Intervention in den ÖPNV -Markt im öffentlichen
Interesse geschaffen. Dieser Rechtsrahmen ist am 03.12.2009 in Kraft getreten.
Die Verordnung regelt die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen
(ÖDLA) an sog. Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste (Vergaberegime
der Verordnung) und die Anforderungen an die Gewährung einer Ausgleichslei s-
tung an diese Betreiber (Beihilfenregime der Verordnung). Sie gestattet ferner
diskriminierungsfreie Ausgleichsleistungen für Tarifauflagen in sog. allgemeinen
Vorschriften.
Zuständig für Vergaben von ÖDLA und den Erlass allgemeiner Vorschriften sind
die örtlichen Behörden, die nach dem nationalen Recht befugt sind, in den Markt
für öffentlichen Personenverkehr einzugreifen. In Deutschland sind das die Auf-
gabenträger gemäß den Nahverkehrsgesetzen der Länder. In Nordrhein-
Westfalen liegt die Zuständigkeit für den straßengebundenen ÖPNV bei den
18
3. NVP Stadt Münster
Kreisen und kreisfreien Städten (§ 3 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG NRW). Die Stadt
Münster ist als Aufgabenträger auch zuständige örtliche Behörde nach der
VO 1370/2007.
Bezogen auf den Öffentlichen Straßenpersonenverkehr ist die VO 1370/2007 auf
Ausgleichsleistungen an Verkehrsunternehmen (= Betreiber) anzuwenden, die
Linienverkehre mit Unternehmerstatus nach dem Personenbeförderungsgesetz
PBefG (Genehmigungsinhaber, Betriebsführer) durchführen. Das sind Linienver-
kehre, die gemäß § 42 und § 43 (sofern diese für die Allgemeinheit geöffnet sind)
PBefG genehmigt sind.
Für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen aufgrund eines ÖDLA
oder einer allgemeinen Vorschrift dürfen den Betreibern angemessene Aus-
gleichsleistungen gewährt werden. Nach der EU -Verordnung umfasst dies jegl i-
che unmittelbare oder mittelbare Vorteilsgewährung. Hierunter fallen auch Finan-
zierungsbeiträge, die von öffentlichen Unternehmen z. B. im steuerlichen Quer-
verbund geleistet werden. Die Ausgleichsleistungen nach der Verordnung gelten
als genehmigte Beihilfen (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 VO 1370/2007).
Die VO 1370/2007 gibt dem Aufgabenträger mit dem ÖDLA und den "allgemei-
nen Vorschriften" zwei Instrumente zur Marktintervention an die Hand, um das
Verkehrsangebot und die Beförderungstarife im gemeinwirtschaftlichen Interesse
zu steuern.
2.1.3 Öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDLA)
Mit dem ÖDLA kann der Aufgabenträger ein Verkehrsangebot durch eine V erga-
be an einen Betreiber öffentlicher Personenverkehrsdienste sicherstellen. Der
ÖDLA enthält die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung des Betreibers, bestimmte
öffentliche Personenverkehrsdienste in einem Umfang oder einer Qualität oder
unter Bedingungen zu erbringen, die er aus eigenunternehmerischem Antrieb
nicht bereit wäre zu betreiben (Art. 2 lit. e) VO 1370/2007). Hierfür darf dem B e-
treiber eine Ausgleichsleistung und/oder ein ausschließliches Recht gewährt
werden (Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007).
Die Erteilung ausschließlicher Rechte, die konkurrierende Verkehre anderer Ver-
kehrsunternehmen zum Schutze der vergebenen öffentlichen Personenverkehr s-
dienste unterbinden, ist über eine Ermächtigung durch das fortgeschriebene Per-
sonenbeförderungsgesetz erfolgt.
19
3. NVP Stadt Münster
Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im Liniengenehmigungsverfahren
und Vergabe eines ÖDLA zur Sicherung einer ausreichenden Verkehrsbe-
dienung
Die Erbringung von Linienverkehren bedarf der Genehmigung nach dem PBefG,
die von einer staatlichen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung) erteilt wird.
Das gewerberechtlich geprägte PBefG bestimmt in § 8 Abs. 4 Satz 1 PBefG den
Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre, die auf Unternehmerinitiative beruhen
(Linienführung, Fahrplan, Tarif).
Der Begriff der Eigenwirtschaftlichkeit ist enger definiert als nach der vorherigen
Gesetzeslage. Nur noch Ausgleichsleistungen, die auf der Grundlage allgemei-
ner Vorschriften (Art. 3 Abs. 2 VO 1370/2007) gewährt werden, sind von der D e-
finition der Eigenwirtschaftlichkeit umfas st, nicht hingegen Ausgleichsleistungen,
die nach einem ÖDLA an ein Verkehrsunternehmen geleistet werden.
Die Vergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste ist aufgrund dieses Vorrangs
eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen nachrangig . Sie sind damit beschränkt
auf Sachverhalte, in denen eigenwirtschaftliche Verkehrsangebote hinter der vom
Aufgabenträger geforderten ausreichenden Verkehrsbedienung, die er im Vorfeld
einer beabsichtigten Vergabe eines ÖDLA vorab bekannt gemacht hat, zurüc k-
bleiben.
Die Anfo rderungen an eine ausreichende Verkehrsbedienung definiert der Auf -
gabenträger in seinem NVP (§ 8 Abs. 3 ÖPNVG NRW). Da an dieser Definition
eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge gemessen werden, muss die vom
Aufgabenträger gewollte Verkehrsbedienung mit allen Qualitätsstandards konkret
und detailliert beschrieben werden.
Eigenwirtschaftliche Anträge, die dem NVP nicht entsprechen, können von der
Genehmigungsbehörde zurückgewiesen werden (§ 13 Abs. 2a Satz 1 PBefG).
Beabsichtigt der Aufgabenträger, seine Anforderungen an die ausreichende Ver-
kehrsbedienung durch die Vergabe eines ÖDLA sicher zu stellen, so muss er
diese Anforderungen in der Vorabbekanntmachung (§ 8a Ans. 2 Satz 2 ff.
PBefG) veröffentlichen. Er kann ergänzend zu den Anforderungen auch mitteilen,
ob er eine sog. Gesamtleistung vergeben möchte, die ein Netz, ein Teilnetz, ein
Linienbündel oder eine Einzellinie umfassen kann.
Mit der europaweiten Vorabbekanntmachung wird ein gestuftes Verfahren in
Gang gesetzt. Sie darf frühestens 27 Monate vor dem Laufzeitbeginn des ÖDLA
erfolgen. In einer dann einsetzenden Dreimonatsfrist können eigenwirtschaftliche
Anträge gestellt werden. Erfüllen diese die bekannt gemachten qualitativen An-
forderungen nicht oder decken sie nicht die beschriebene Gesamtleistung ab,
20
3. NVP Stadt Münster
müssen sie von der Genehmigungsbehörde zurück gewiesen werden (§ 13 Abs.
2a Satz 2 PBefG). Der Aufgabenträger ist dann frei, sein Vergabevorhaben um -
zusetzen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Aufgabenträger im Rahmen seiner
finanziellen Möglichkeiten ein von ihm gewolltes hochwertiges, integriertes
ÖPNV-Angebot als ausreichende Verkehrsbedienung definieren kann. Zur S i-
cherstellung kann er es zum Gegenstand eines ÖDLA machen.
Genehmigungserteilung während der Restlaufzeit der Betrauung
Das gestufte Verfahren, beginnend mit der Vorabbekanntmachung, geht vom
gesetzlichen Leitbild aus, dass die Vergabe eines ÖDLA und die Erteilung von
Liniengenehmigungen in ihrer Laufzeit übereinstimm end sind, also der ÖDLA
und die für seine Erfüllung erforderlichen Liniengenehmigungen zeitlich harmoni-
siert sind.
Die Ausgangssituation der Verkehre, mit denen die Stadtwerke Münster betraut
sind, zeichnet sich hingegen durch unterschiedliche Genehmigungslaufzeiten
aus.
Einige Liniengenehmigungen der Stadtwerke Münster enden vor Ablauf der B e-
trauung am 31.12.2017. Damit die Betrauung vollumfänglich erfüllt werden kann,
ist es erforderlich, dass diese Liniengenehmigungen der Stadtwerke Münster
wieder erteilt werden. Nach der Gesetzeslage dürfen sie nur noch bis zum End-
zeitpunkt der Betrauung genehmigt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 3 PBefG).
Im Falle einer Wiedererteilung wird somit die vom Gesetz gewollte Laufzeitkon-
gruenz von ÖDLA und Liniengenehmigungen für eine Anschlussbetrauung der
Stadtwerke Münster ab 01.01.2018 in Form einer Direktvergabe ermöglicht.
Sowohl für die Restlaufzeit der Betrauung, aber auch eine anschließende erneu-
te Direktvergabe des derzeit betrauten Liniennetzes ist es von überragender B e-
deutung, dass die vor dem 31.12.2017 endenden Liniengenehmigungen der
Stadtwerke Münster wieder erteilt werden.
Das neue PBefG enthält keine Spezialbestimmungen für diese Konstellation.
Insbesondere gibt es keine Ausschließlichkeit dahingehend, dass die betrauten
Verkehre auch nur den Stadtwerken Münster (wieder) genehmigt werden dürfen.
Es steht vielmehr jedem Verkehrsunternehmen offen, für eine endende Linieng e-
nehmigung der Stadtwerke Münster einen eigenwirtschaftlichen Antrag zu stel-
len, wenn es für sich prognostiziert, den Verkehr ohne Ausgleich auf der Grund-
lage eines ÖDLA erbringen zu können. Würde ein solcher Verkehr aus dem be-
trauten Netz herausgebrochen, würden die bei der Stadtwerke Münster GmbH
21
3. NVP Stadt Münster
verbleibenden Verkehre wirtschaftlich geschwächt werden (Erlösausfall, betrieb-
liche und verkehrliche Desintegration).
Zur Vermeidung einer solchen Entwicklung sind die betrauten Verkehre auch mit
genehmigungsrechtlicher Qualität als zusammenhängendes Netz bzw. "Linien-
bündel" zusammenzufassen (Stadtbussystem Münster). Eine solche Zusammen-
fassung verpflichtet die Genehmigungsbehörde, Anträge auf Einzellinien konku r-
rierender Verkehrsunternehmen abzulehnen. Die Linienbündelung ist Gegen-
stand des Abschnitts 2.2.2.
Schutz betrauter Verkehre durch die Gewährung eines ausschließlichen
Rechts
Der Aufgabenträger kann Verkehre, die er mit einem ÖDLA vergeben hat, durch
die Gewährung eines ausschließlichen Rechts vor Wettbewerb schützen. Diese
Möglichkeit eröffnet das PBefG für Neuvergaben von ÖDLA. Genehmigungsan-
träge für Verkehre, die dieses ausschließliche Recht verletzen, müssen von der
Genehmigungsbehörde ablehnend beschieden werden (§13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG).
2.2 Organisation des ÖPNV in Münster
2.2.1 3- Ebenen-Modell
Die Stadt Münster ist gemäß ÖPNV -Gesetz Aufgabenträger und zuständige B e-
hörde für den kommunalen ÖPNV. Aufgabenträger für den Schienenpersonen-
nahverkehr (SPNV) ist der Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM), in dem die
Stadt Münster als Verbandsmitglied vertreten ist. Planung, Organisation, Durch-
führung und Ausgestaltung des ÖPNV in Münster sind nach dem 3 -Ebenen-
Modell organisiert:
In der ersten Ebene sind die Aufgabenträgerfunktionen gemäß §3 Abs. 1
ÖPNVG NRW bei der Stadt Münster im Dezernat III/ Amt für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehrsplanung gebündelt. Die Stadt Münster ist zuständig für
die Aufstellung und Beschlussfassung des Nahverkehrsplanes. Sie bereitet En t-
scheidungen in ÖPNV- Grundsatzfragen und ÖPNV -Planungen zur politischen
Beschlussfassung vor. Darüber hinaus nimmt sie Stellung zu Linien-
/Fahrplanänderungen sowie Konzessionsanträgen gegenüber der Genehm i-
gungsbehörde (Bezirksregierung) gemäß § 42 PBefG und stimmt sich in Ö PNV-
Fragen mit den benachbarten Aufgabenträgern ab. Die Stadt Münster verantwor-
tet Planung, Bau und Unterhaltung der ÖPNV- Infrastruktur. Darüber hinaus ist
sie Mitglied im Zweckverband SPNV Münsterland als Aufgabenträger bei der
SPNV-Planung im Stadtgebiet von Münster.
22
3. NVP Stadt Münster
Die zweite Ebene der ÖPNV -Organisation in Münster wird von der Hauptabtei-
lung Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster verantwortet. Sie nimmt
alle Aufgaben der konkreten ÖPNV -Linien- und Angebotsplanung sowie der
Durchführung des ÖPNV in Münster durch Bestellung , Finanzierung und Marke-
ting wahr.
Dazu gehören die Nahverkehrsplanung, Linienplanung/Fahrplangestaltung sowie
die Organisation, die übergreifende Koordinierung, die Steuerung und Durchfüh-
rung des ÖPNV im Stadtgebiet von Münster im Rahmen der Verkehrsgemei n-
schaft Münsterland. Sie nimmt die Bestellerfunktion für ÖPNV -Leistungen und
die Betriebsführung im Stadtbusverkehr wahr und ist Konzessionsinhaber. Da r-
über hinaus verantwortet sie die Tarif - und Finanzplanung, die Finanzierung des
Stadtbusverkehrs und des münsterbezogenen Regionalbusverkehrs sowie das
Marketing und die Fahrgast -information. Weiterhin ist sie zuständig für den Ver-
trieb und Kundenservice sowie für den Betrieb und die Unterhaltung der Halt e-
stellen einschließlich der dynamischen Fahrgastinformation und des r echnerge-
stützten Betriebsleitsystems (RBL).
Abbildung 1 3- Ebenen-Modell Stadt Münster
23
3. NVP Stadt Münster
Die dritte Ebene der ÖPNV- Organisation in Münster bilden die Verkehrsunter -
nehmen, die Linienverkehr in Münster operativ erbringen. Dies sind derzeit der
Regionalverkehr Münsterland (RVM), die Westfalenbus GmbH (WB), die Kraf t-
verkehr Münsterland GmbH (KVM Firma Weilke) sowie die Firma Veelker GmbH
& Co KG mit eigenen Konzessionen oder Teilkonzessionen. Über 90 % der Ver-
kehrsleistung im Stadtbusv erkehr Münster werden vom Verkehrsbetrieb der
Stadtwerke Münster und ihrer Tochter Verkehrs-Service-Münster GmbH (V SM)
im Auftrag des Nahverkehrsmanagements der Stadtwerke Münster erbracht.
2.2.2 Betrauung und geplante Direktvergabe
Die Betrauung der Stadtwerke Münster umfasst die Hauptabteilung Nahver-
kehrsmanagement und den Verkehrsbetrieb einschließlich der Verkehrs -
Servicegesellschaft Münster GmbH (VSM). Durch die Betrauung werden die Fi-
nanzierung des Ergebnisses des Geschäftsbereiches Verkehr der Stadtwerke
Münster beihilfenrechtlich abgesichert und der Querverbundvorteil in vollem U m-
fang genutzt.
Die VO 1370/2007 gestattet es der Stadt Münster, die Betrauung der Stadtwerke
Münster durch eine Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 in Form einer speziellen
Inhouse-Vergabe an einen internen Betreiber über den 31.12.2017 hinaus fortzu-
setzen.
2.2.3 Finanzierung des Nahverkehrs (Straßengebundener ÖPNV)
Die Stadt Münster ist als Aufgabenträger für die Planung, Organisation und Aus -
gestaltung des Straßengebundenen ÖPNV im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit
und freiwilligen Aufgabenwahrnehmung auch für dessen Finanzierung verant-
wortlich (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW). Diese Verantwortlichkeit deckt die Finanzi e-
rungsbedarfe ab, die nicht durch die Erlöse vom Fahrgastmarkt , durch Aus-
gleichsleistungen für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten
(Abgeltung gemäß § 148 SGB IX) und Investitions zuschüssen gedeckt werden
können.
Dazu gewährt das Land NRW den Aufgabenträgern Pauschalmittel gemäß § 11
Abs. 2 ÖPNVG NRW für Zwecke des ÖPNV, die zu 80 % an Verkehrsunterneh-
men weiterzuleiten sind. Die Stadt Münster hat gemeinsam mit den Münsterland-
kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf im Jahr 2011 eine Richtlinie
zur Verwendung dieser Mittel erlassen. Demnach müssen sie zur Förderung von
Fahrzeugstandards bei der Beschaffung von Bussen, die im Linienverkehr einge-
setzt werden und die gesetzliche vorgegebene Standards übertreffen (= gemei n-
wirtschaftliche Verpflichtung) verwandt werden. Rechtsgrundlage dieser Richtl i-
nie ist u. a. die EU-VO 1370/2007.
24
3. NVP Stadt Münster
Zur Förderung des Ausbildungsverkehrs erhält die Stadt Münster eine Pauschale
aus Landesmitteln g emäß § 11a ÖPNVG NRW. Zur Umsetzung des § 11a
ÖPNVG NRW hat der Rat der Stadt Münster am 14.12.2011 eine Allgemeine
Vorschrift gemäß Art. 3 Abs. 2 (VO (EG) 1370/2007 zum Ausgleich von Minder-
einnahmen im Ausbildungsverkehr für Verkehrsunternehmen erlassen, die den
VGM-Tarif für Ausbildungsverkehr anwenden. Die Ausgleichsleistungen sollen
bei den Verkehrsunternehmen die nicht durch Erlöse im Ausbildungsverkehr g e-
deckten Kosten verringern. Von dieser Pauschale sind mindestens 87,5 % an
Verkehrsunternehmen, die Linienverkehre gemäß § 42 und § 43 Nr. 2 PBefG
betreiben, nach einem vom Gesetz vorgegebenen Verteilungsmaßstab weiterz u-
leiten.
Trotz dieser Ausgleichzahlungen sind die Einnahmen aus dem Fahrkartenver-
kauf insbesondere in großstädtischen Nahverkehrssystemen mit dichtem Linie n-
netz und Fahrplantakt sowie ausgedehnten Betriebszeiten bei Weitem nicht kos-
tendeckend. Es entsteht eine Kostenunterdeckung, die in der Regel von den
Aufgabenträgern bzw. Verkehrsunternehmen als Bestellerentgelt ausgeglichen
werden muss.
Kosten und Finanzierung des Stadtbusverkehrs
In Großstädten erfolgt die Finanzierung des ÖPNV zumeist über den sogenann-
ten steuerlichen Querverbund. Hierbei werden die betriebswirtschaftlichen G e-
winne der Energiesparte mit den Verlusten der Verkehrssparte verrechnet. Dabei
sind die EU -rechtlichen Vorgaben (EU VO 1370) und die Vorgaben des Betrau-
ungsaktes der Stadt Münster gegenüber den Stadtwerken Münster zu beachten.
Die Stadt Münster zahlt somit nicht direkt über ein Bestellerentgelt für ihr Nahver-
kehrssystem, sondern indirekt: Sie erhält eine geringere Gewinnausschüttung
der Stadtwerke.
Die Kostendeckung des Stadtbussystems in Münster konnte in den letzten Jah-
ren durch Rationalisierungs - und Opt imierungsmaßnahmen sowie durch eine
steigende Fahrgastnachfrage und damit verbunden Einnahmeerhöhungen auf 75
% gesteigert werden. Trotz massiv gekürzter staatlicher Ausgleichsleistungen
und Ausweitung des Bedienungsangebotes z.B. an Samstagen sowie durch
neue Linienverbindungen, ist das Defizit des Verkehrsbetriebes in den vergange-
nen Jahren weitgehend stabil geblieben.
Die ungedeckten Kosten des regionalen Busverkehrs der Regionalverkehr Müns-
terland GmbH auf ihren Schnell- und RegioBus-Linien werden vorrangig von den
Münsterlandkreisen im Rahmen einer Direktvergabe gemäß EU- VO 1370 getra-
gen. Seit dem 1. November 2004 haben die RVM und die Stadtwerke Münster in
Abstimmung mit ihren kommunalen Eigentümern einen Kooperationsvertrag g e-
25
3. NVP Stadt Münster
schlossen, der beide Unternehmen zu gleichberechtigten Konzessionsinhabern
und Betriebsführern auf allen Schnell- und RegioBus-Linien nach Münster macht.
Im Rahmen dieses Vertrages, der u.a. die Stabilisierung und Weiterentwicklung
der Stadt-Umland-Verkehre zum Ziel hat, übernehmen die Stadtwerke Münster
eine anteilige Finanzierung mit einer Obergrenze von 800.000 Euro pro Jahr.
Dieser Wert entsprach der Hälfte der im Stadtgebiet Münster anfallenden B e-
triebsverluste der RVM. Nach Abgabe von mehreren Linien der RVM an andere
Betreiber haben die Stadtwerke und die RVM im Jahre 2013 die Obergrenze ei n-
vernehmlich auf 700.000 Euro pro Jahr angepasst.
2.3 Übergeordnete Pläne und Konzepte
Klimaschutzkonzept Münster 2020
Der Rat der Stadt Münster hat im März 2008 ein ehrgeiziges Klimaschutzzie l mit
einer Reduzierung der CO2-Emissionen um 40% bis 2020 und der Erhöhung des
Anteils der regenerativen Energieträger auf 20% bis 2020 beschlossen.
Das ifeu -Institut für Energie - und Umweltforschung aus Heidelberg ist gemei n-
sam mit der Firma Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft aus Essen mit der Erar-
beitung eines entsprechenden Klimaschutzkonzept es mit konkreten Handlung s-
vorschlägen für die Stadt Münster zur Erreichung des vorgegebenen Zieles im
November 2008 beauftragt worden.
Schwerpunkt der Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr ist die Verhinderung einer
zukünftigen weiteren Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) in
Münster sowie langfristig eine Reduktion des MIV und Verlagerung auf den U m-
weltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV). Vor allem muss eine Reduktion der Treibhaus-
gasemissionen aus dem Stadt -Umland-Verkehr erreicht werden, da dieser einen
großen, in den letzten Jahren stark gestiegenen Anteil an den verkehrsbedingten
Emissionen im Stadtgebiet hat.
Maßnahmen sollten im Verkehr generell in Paketen umgesetzt werden, da ver-
schiedene Maßnahmen häufig eine gemeinsame Zielrichtung haben und sich
gegenseitig ergänzen. Erst im Zusammenspiel der Maßnahmen wird eine be-
stimmte Gesamtwirkung erreicht. Für eine relevante Verlagerung vom MIV auf
den Umweltverbund muss ein wechselseitig wirksames Maßnahmenpaket neben
den Umweltverbund fördernden (Pull) auch MIV senkende (Push) Maßnahmen
enthalten. Dabei hängt die Wirkung des Maßnahmenpaketes in hohem Maße
davon ab, ob die fördernden bzw. senkenden Potenziale der Maßnahmen aus-
geschöpft werden. Demnach steigt und fällt die Wirkung des Maßnahmenpaketes
mit seiner Umsetzungsintensität.
26
3. NVP Stadt Münster
Luftqualitätsplan
Der Gesundheitsschutz ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Die Über-
schreitungen von Immissionsgrenzwerten im Straßenraum in unmittelbarer Nähe
von Wohnbebauungen machen es erforderlich, dort umfangreiche Maßnahmen
zur deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastung einzuleiten und umzuset-
zen. Die Stadt Münster sieht unabhängig von den gesetzlichen Erfordernissen
ihre eigene Verpflichtung, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Für die Stadt Münster wurde im August 2009 von der Bezirksregierung Münster,
unter Beteiligung des Landesamtes für Natur, Umwelt - und Verbraucherschutz
Nordrhein-Westfalen, der Stadtverwaltung Münster sowie Interessenverbänden,
der "Luftqualitätsplan Münster 2009" erstellt. Hauptziel des Plans war die schnel-
le Minderung von Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub. Alle Verursachergrup-
pen, die zu den zu hohen Emissionen beitragen, sind durch geplante Gegen -
Maßnahmen betroffen: die Industrie ebenso wie Hausbrand und Verkehr. Jede
Maßnahme wurde vor Inkrafttreten des Luftreinhalteplanes auf ihre Verhältni s-
mäßigkeit und Wirksamkeit überprüft.
Die zuständige Bezirksregierung Münster hat für das Stadtgebiet Münster einen
„Luftqualitätsplan für das Stadtgebiet Münster“ erarbeitet und am 01.04.2009 in
Kraft gesetzt. In diesem werden Maßnahmen beschrieben, die geeignet sind, die
Schadstoffbelastung an den hoch belasteten Messstellen deutlich und nachhaltig
zu minimieren. Im Jahr 2014 wurde der Luftreinhalteplan überarbeitet und weiter
fortgeschrieben. Der aktualisierte Plan ist als "Luftreinhalteplan Münster 2014"
am 01.07.2014 in Kraft getreten.
Aufgabe des Nahverkehrsplanes ist es die ÖPNV spezifischen Maßnahmen des
Luftreinhalteplanes aufzunehmen und in die konzeptionelle Planung einfließen zu
lassen. Im Hinblick auf die Linienführung und Netzgestaltung sind die in Münster
identifizierten Hot Spots der Schadstoff belastung vor allem am Bült zu berüc k-
sichtigen.
Lärmaktionsplan
Das Gesetz zur Umsetzung der EU -Richtlinie über die Bewertung und Bekäm p-
fung von Umgebungslärm (Richtlinie 2002/49/EG) ist am 30.06.2005 in Kraft g e-
treten. Die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie hat das verpflichtende Ziel, ein
gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungs-
lärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Gegenwärtig stellt die Stadt Münster einen Lärmaktionsplan auf. Im Rahmen
dessen wurden Lärmminderungsmaßnahmen für Bereiche entwickelt, in denen
27
3. NVP Stadt Münster
eine hohe Lärmbetroffenheit durch Straßenlärm vorhanden ist. Diese sollen zeit-
nah in ein zu erarbeitendes ganzheitliches Mobilitätskonzept auf Umsetzbarkeit
geprüft und anschließend integriert werden.
Ursächlich für die hohen Lärmbelastungen sind die täglichen Verkehrsmengen.
Insofern gibt es für den ÖPNV kein spezielles auf Lärmminderung abzielendes
Konzept. Vielmehr wird durch die regelmäßige Modernisierung der Busflotte der
Lärmpegel der Fahrzeuge systematisch gesenkt.
UN Behindertenrechtskonvention
Am 13.12.2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Über-
einkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen“ und das dazugehörige „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verab-
schiedet. Die UN- Behindertenrechtskonvention oder einfach Behindertenrecht s-
konvention (BRK), basiert auf dem zentralen Menschenrechtsabkommen der
Vereinten Nationen und konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für
die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Das Fakultativprotokoll
enthält Regelungen zu einem Beschwerdeverfahren für Einzelpersonen und Per-
sonengruppen an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen.
2.4 Aufstellungsbeschluss und Beteiligungsverfahren
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 mit der Vorlage
V/0791/2012/1 die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der Stadtwerke
Münster GmbH - Nahverkehrsmanagement, das bestehende ÖPNV -Angebot in
Münster weiterzuentwickeln und zu optimieren. Der Entwurf des 3. Nahverkehr s-
plans Stadt Münster wurde mit den Nachbaraufgabenträgern (den Münsterland-
kreisen für den Regionalbusverkehr von/nach Münster und mit dem Zweckver-
band SPNV Münsterland zum Schienenpersonennahverkehr) und den weiteren
Trägern öffentlicher Belange (Bezirksregierung, Straßen NRW, IHL, Polizei etc.)
abgestimmt. Die konzessionierten Verkehrsunternehmen, die in Münster Ver-
kehrsleistungen erbringen, hatten ein Mitwirkungsrecht.
Die parlamentarische Beratung des Entwurfes erf olgte in der Zeit vom
24.02.2014 bis zum 23.06.2014. Währenddessen fand eine öffentliche Bürgerbe-
teiligung in fünf der sechs Stadtbezirke der Stadt Münster statt. Der Nahver-
kehrsplan wurde vom Rat der Stadt Münster am 11.11.2015 beschlossen.
28
3. NVP Stadt Münster
3 Linienbündelung
3.1 Umfang und Inhalt des Linienbündels Stadtbusverkehr
Die Stadt Münster strebt die Zusammenfassung der in der nachfolgenden Tabel-
le aufgeführten Stadtbuslinien zu einem Linienbündel „Stadtbusverkehr“ an. D a-
mit soll gewährleistet werden, dass auch zukünftig der Stadtbusverkehr in der
durch den Nahverkehrsplan Stadt Münster vorgegebenen Quantität und Qualität
zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten aus einer Hand erbracht und damit im Sinne
von § 8 Abs. 3 S. 1 PBefG die vom Aufgabenträger Stadt Münster definierte aus-
reichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen
Personennahverkehr sichergestellt wird. In der Summe besteht das Linienbündel
„Stadtbusverkehr“ aus ertragreichen Linien und ertragsschwächeren Linien. D a-
mit soll auch erreicht werden, dass Linien mit positivem und negativem Ergebnis
nur gemeinsam vergeben werden können.
Das Linienbündel „Stadtbusverkehr“ umfasst folgende nach § 42 PBefG konzes-
sionierte Linien:
Linie von - nach erteilt bis Betriebs-
führer
Konzessions-
inhaber
1 B Hauptbahnhof - Roxel Hallenbad 31.12.2017 SWMS SWMS
1 Süd Hauptbahnhof - Amelsbüren Süd 31.12.2017 SWMS WB, KVM
2 Clemenshospital - Waldfriedhof Lauheide 31.12.2017 SWMS SWMS
3 Alte Sternwarte - Schmeddingstraße 31.12.2017 SWMS SWMS
4 Schmeddingstraße - Alte Sternwarte 31.12.2017 SWMS SWMS
5 Hiltrup Bahnhof - Nienberge Hannaschweg 31.12.2017 SWMS SWMS
6 Hiltrup Bahnhof - Kinderhaus Brüningheide 31.12.2017 SWMS SWMS
7 Kriegerweg - Sudmühle/Gelmer 31.12.2017 SWMS SWMS
8/31 Hauptbahnhof - Wolbeck Nogatstraße 30.06.2018 RVM RVM, SWMS
8/T8 Altehof - Kinderhaus Schulzentrum 31.12.2017 SWMS SWMS
9 Hauptbahnhof - Coerde Speicherstadt 22.05.2017 SWMS SWMS
9 Süd Hauptbahnhof - Hiltrup Franz-Marc-Weg 31.12.2017 SWMS WB, KVM
10 Roxel Hallenbad - Handorf Fachklinik Hornheide 31.12.2017 SWMS SWMS
11 Tannenhof - Dieckmannstraße 31.12.2017 SWMS SWMS
12 Hauptbahnhof - Heekweg 31.12.2017 SWMS SWMS
29
3. NVP Stadt Münster
Betriebs- Konzessions-Linie von - nach erteilt bis führer inhaber
13 Hauptbahnhof - Technologiezentrum/Eissporthalle 31.12.2017 SWMS SWMS
14 Maikottenweg - Zoo 31.12.2017 SWMS SWMS
15 Albachten Bahnhof - Kinderhaus Brüningheide 31.12.2017 SWMS SWMS
16 Mecklenbeck Meckmannweg - Sprakel Bahnhof 07.10.2019 SWMS SWMS
17 Krögerweg - Kinderhaus Schulzentrum 24.04.2017 SWMS SWMS
22 Hauptbahnhof - Gievenbeck Rüschhausweg 31.12.2017 SWMS SWMS
Amelsbüren Bahnhof - Gropiusstraße - T1 30.01.2020 SWMS SWMSHansa-Business-Park - Alexianer Krankenhaus
T5 Glasuritstraße - Hohe Ward 31.03.2019 SWMS SWMS
T6 Hiltrup, Ringstraße - Hiltrup, Lärchenweg 31.12.2017 SWMS SWMS
T7 Mariendorf/Sudmühle - Handorf 14.04.2020 SWMS SWMS
T8 Böddingheideweg/Zeisigweg - Gremmendorf Ehrenmal 31.12.2017 SWMS SWMS
SWMS, WB,T9/T89 Wolbeck - Hiltrup, Herz-Jesu-Krankenhaus 31.05.2020 SWMS KVM, RVM
T10 Vagedesweg - Roxel Hallenbad 31.12.2017 SWMS SWMS
T15 Sendener Stiege - Haus Ruhr 09.01.2018 SWMS SWMS
T20 Albachten Bahnhof - Roxel Hallenbad 02.11.2018 SWMS SWMS
T341 Hiltrup, An der Alten Kirche - Haus Heithorn 06.05.2020 SWMS SWMS
N80 Hauptbahnhof - Roxel Hallenbad 06.01.2020 SWMS SWMS
N81 Hauptbahnhof - Kinderhaus Brüningheide 03.03.2017 SWMS SWMS
SWMS, WB, N81 Hauptbahnhof - Amelsbüren Süd 03.03.2017 SWMS KVM
N82 Hauptbahnhof - An der Kleimannbrücke 03.03.2017 SWMS SWMS
N82 Hauptbahnhof - Wolbeck 03.03.2017 SWMS SWMS, RVM
Handorf Fachklinik Hornheide - Mecklenbeck N83 31.12.2017 SWMS SWMSMeckmannweg
N84 Albachten Bahnhof - Tannenhof 03.03.2017 SWMS SWMS
N85 Hauptbahnhof - Nienberge Hannaschweg 03.03.2017 SWMS SWMS
SWMS, WB, N85 Hauptbahnhof - Hiltrup Franz-Marc-Weg 03.03.2017 SWMS KVM
30
3. NVP Stadt Münster
Linie von - nach erteilt bis Betriebs-
führer
Konzessions-
inhaber
T80 Jungeblodtplatz - Zoo 31.12.2017 SWMS SWMS
T81 Kinderhaus Schulzentrum - Sprakel, Nienberger Straße 31.12.2017 SWMS SWMS
T82 Meerwiese, Begegnungszentrum - Heidkamp 31.12.2017 SWMS SWMS
T83 Schifffahrter Damm - Hacklenburg 31.12.2017 SWMS SWMS
T84 Liboristraße - Gallenkamp 31.12.2017 SWMS SWMS
T87 An der Kleimannbrücke - Gelmer 31.12.2017 SWMS SWMS
Tabel
le 1 Linienübersicht Stadtbusverkehr Stadt Münster
Die Tabelle zeigt den aktuellen Genehmigungsstand (Stand 31.12 .2015) der
Stadtbuslinien. Neue bzw. geänderte Liniengenehmigungen werden jeweils
nachgepflegt. Zur Vorbereitung einer Direktvergabe gem. EU VO 1370/2007
werden die Liniengenehmigungen in ihrem Laufzeitende synchronisiert. Die in
Kapitel 10 festgelegten Linienwegmaßnahmen sind mit ihren Auswirkungen auf
die in Tabelle 1 aufgeführten Linien Gegenstand des Linienbündels Stadtverkehr.
3.2 Begründung für die Linienbündelung
Die im Linienbündel „Stadtbusverkehr“ zusammengefassten Linien erfüllen die
für eine Linienbündelung anerkannten sachlichen Merkmale der verkehrlichen,
betrieblichen und wirtschaftlichen Integration.
Verkehrliche und betriebliche Integration der Stadtbuslinien
Die verkehrliche und betriebliche Integration der Stadtbuslinien sind ausführlich
in Kapitel 6.1 beschrieben. Im Stadtbussystem kommen zwei zeitlich differenzier-
te Netze zum Einsatz. Das Tagesnetz wird werktags von ca. 5:30 Uhr bis gegen
21:00 Uhr und am Wochenende von ca. 8:00 bis 21:00 Uhr betrieben. Auf den im
Tagesnetz betriebenen 18 Stadtbuslinien wird ein 20 -minütiger Grundtakt gebo-
ten. Am Samstag starten die Linien mit einem 30'-Takt. Ab ca. 10:00 Uhr wird bis
gegen 21:00 Uhr der durchgängige 20' -Takt geboten. Angepasst an die deutlich
geringere Fahrgastnachfrage werden die Linien sonn- und feiertags vormittags
im 60' -Takt und ab ca. 12:00 Uhr im 30' -Takt betrieben. Die Stadtbuslinien im
Tagesnetz werden durch 10 fahrplantechnisch abgestimmte Taxibuslinien er-
gänzt.
Das Nachtbusnetz wird werktags von 21:00 bis 2:00 Uhr sowie am Wochenende
und vor Feiertagen von 21:00 Uhr durchgängig bis in den Frühverkehr betrieben.
Im Nachtbusnetz kommen sechs Nachtbuslinien und sieben ergänzende Tax i-
31
3. NVP Stadt Münster
buslinien zum Einsatz. Im Abendverkehr von ca. 21:00 Uhr bis 0:00 Uhr werden
die Nachtbuslinien und die ergänzenden Taxibuslinien im 30' -Takt gefahren. Im
Nachtverkehr ab 0:00 Uhr wird ein 70'-Takt geboten.
Der Übergang vom Tagesnetz in das Abend- und Nachtnetz ist betrieblich ver-
knüpft bzw. eng „verzahnt“. Fahrzeuge auf den Linien im Tagesverkehr gehen ab
21.00 Uhr in das Nachtnetz über.
Mit Ausnahme der Linien 12 und 13 im Tagesnetz und der Linie N80 im Nacht-
busnetz, die als Radiallinien am Hauptbahnhof starten und enden, werden alle
Stadtbuslinien als Durchmesserlinien über den Hauptbahnhof und den Altstadt-
bereich hinausgeführt. Die Durchmesserlinien gewährleisten gegenüber Radiall i-
nien einen deutlich besseren und damit wirtschaftlicheren Fahrplanwirkungsgrad.
Wende- und Pausenzeiten am Hauptbahnhof entfallen.
Der einheitliche 20‘-Takt im Tagesverkehr ermöglicht die fahrplantechnische Ver-
knüpfung der Linien auf den Hauptachsen zu einem 10‘-Takt. Mit Ausnahme der
Linien 3 und 4 sowie der Linie 14 wird der überwiegende Teil der Stadtbuslinien
aus den Außenbereichen direkt über die Hauptachsen (außerhalb des 1. Tan-
gentenringes) des ÖPNV
• Hoher Heckenweg,
• Warendorfer Straße,
• Wolbecker Straße,
• Albersloher Weg,
• Hammer Straße,
• Bismarckallee,
• Weseler Straße und
• von-Esmarch-Straße
in Richtung Hauptbahnhof bzw. Zentrum geführt. Die Haltestelle Hauptbahnhof
ist dabei der zentrale Bus -Bus- aber auch Bus-Schiene-Verknüpfungspunkt. Der
einheitliche 20‘-Takt gewährleistet darüber hinaus kurze Umstiegszeiten am zent-
ralen Verknüpfungspunkt Hauptbahnhof sowie an weiteren dezentralen U m-
stiegspunkten.
Das durch den Nahverkehrsplan vorgegebene Bedienungsangebot des Stad t-
busverkehrs Münster ist demnach gekennzeichnet durch
• zwei verkehrlich und betrieblich miteinander verknüpfte Netze (Tages -
und Nachtbusnetz),
• einheitliche Betriebszeiten,
32
3. NVP Stadt Münster
• 20‘- Takt auf allen Linien im Tagesverkehr mit fahrplantechnischer Ve r-
knüpfung von je zwei Linien auf den Hauptachsen zu einem 10´-Takt
• Durchmesserlinien
• einem zentralen Verknüpfungspunkt am Hauptbahnhof.
Es erlaubt damit eine integrierte, betrieblich optimierte und wirtschaftlich effizien-
te Umlauf- und Dienstplanung.
Die Regionalbuslinien sind mit dem Taktfahrplan der Stadtbuslinien auf gemei n-
samen Linienkorridoren abgestimmt und gewährleisten so ein integriertes Ange-
bot im Stadtgebiet Münster. Damit die Regionalbuslinien ihre Funktion für den
Stadtbusverkehr als Ergänzung des Linienbündels Stadtverkehr erfüllen können,
sollten sie nur mit einem Fahrplan genehmigt werden, der den gemeinsamen
Taktverkehr mit dem Stadtbusverkehr erfüllt. Betriebliche Kooperationen zw i-
schen regionalen und städtischen Linien sollen auch dann möglich sein, wenn
diese unterschiedlichen Linienbündeln zugeordnet sind.
Das Linienbündel „Stadtbusverkehr“ umfasst neben dem Liniennetz auch die in
Kapitel 9 beschriebenen Qualitätsstandards.
Nutzung des wirtschaftlichen Querausgleichs zwischen Linien
Die Bündelung der o.g. Linien des Stadtbusverkehrs ist nicht nur im Hinblick auf
die verkehrliche Verflechtung der Linien und einer möglichst optimalen betriebl i-
chen Bedienung sinnvoll, sondern auch im Hinblick auf eine möglichst wirtschaf t-
liche Leistungserbringung.
Aufgrund der Flächeng röße der Stadt Münster und der dezentralen Lage der
Stadtteile mit unterschiedlichen Strukturen ist die Fahrgastnachfrage auf den
Stadtbuslinien unterschiedlich. Dies beeinflusst direkt die wirtschaftliche Ergi e-
bigkeit der einzelnen Linien. Hieraus resultiert eine Mischung aus Linien, die sich
wirtschaftlich tragen und Linien mit einem negativen Linienergebnis. Ein ausg e-
glichenes Wirtschaftsergebnis kann dabei jedoch nicht erzielt werden. Vielmehr
verursacht der kommunale ÖPNV ein jährliches Defizit von ca. 12 Mio. €. Bei
Gesamtaufwendungen von ca. 40 Mio. € p. a. bedeutet dies einen Kostende-
ckungsgrad von ca. 75 %. Das Defizit wird bislang allein durch den sogenannten
steuerlichen Querverbund ausgeglichen, d. h., durch Gewinne, die die Stadtwer-
ke Münster GmbH in den Sparten Energie und Versorgung erzielt. Dies ist ein
von den Finanzbehörden bundesweit anerkanntes Verfahren zur Finanzierung
des ÖPNV.
Um dieses Finanzierungsinstrument auf dem gegebenen Niveau weiterhin zu
gewährleisten, ist die Bündelung von ertragreichen und ertragsschwachen Linien
unabdingbar. Denn nur auf diese Weise kann im Stadtgebiet Münster eine aus-
33
3. NVP Stadt Münster
reichende Verkehrsbedienung der Bürgerinnen und Bürger zu wirtschaftlichen
Bedingungen gewährleistet und verhindert werden, dass ertragreiche Linien im
Rahmen eines konkurrenzierenden Antrags bei Auslaufen einer Stadtwerke-
Konzession aus dem Stadtverkehrsnetz herausgelöst werden („Rosinenpicke-
rei“). Dies hätte eine signifikante Erhöhung des ÖPNV -Defizits im Konzern Stadt
zur Folge. Die Einbeziehung der ertragreichen Linien in das Linienbündel „Stadt-
busverkehr“ gewährleistet daher aus der Sicht des Aufgabenträgers eine insg e-
samt wirtschaftlichere Verkehrsbedienung.
Einer solchen Linienbündelung steht auch der in § 8 Abs. 4 PBefG grundsätzlich
normierte Vorrang eigenwirtschaftlicher Leistungserbringung nicht entgegen. I n-
soweit stellt nämlich das kommunale Liniennetz oder Linienbündel eine Kosten-
oder Ertragseinheit dar (vgl. Heinze, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auf.
2014, § 8 PBefG Rn. 99; siehe auch Barth, Nahverkehr in kommunaler Verant-
wortung, S. 276). Eine Verpflichtung des kommunalen Aufgabenträgers, diese
Einheit zugunsten der eigenwirtschaftlichen Durchführung einzelner Linien aufzu-
lösen, besteht nicht.
Alternativen, vorhandene Verkehrsstrukturen, Abstimmung
Alternative Gestaltungsformen, die die angestrebte betrieblich optimale Ver-
kehrsbedienung unter Beachtung der erwünschten und verkehrlich sinnvollen
Verknüpfungen gewährleisten, sind nicht ersichtlich bzw. nach Abwägung aller
Umstände nicht weiter zu verfolgen.
Das Absehen von der Zusammenfassung der o.g. Linien zum Bündel „Stadtbus-
verkehr“ gefährdet die verkehrliche Verflechtung der Linien sowie eine betrieblich
optimale Verkehrsbedienung. Die damit einhergehende Verschlechterung des
städtischen ÖPNV- Betriebsergebnisses wurde bereits oben ausführlich behan-
delt.
Die Bildung kleiner(er) Netze oder Bündel im Stadtbusverkehr bietet sich gleic h-
falls nicht an. Das über Durchmesserlinien aufgebaute Stadtbusnetz ist aufgrund
der dargestellten verkehrlichen Verknüpfung als eine Einheit zu sehen. Es exi s-
tieren weder Quartierbussysteme, die sich gesondert bündeln ließen, noch gibt
es explizite Zubringerlinien zu übergeordneten Verkehrssystemen.
Die Bündelung der o.g. Linien zum Linienbündel „Stadtbusverkehr“ beachtet im
Übrigen die vorhandenen Verkehrsstrukturen im Sinne von § 8 Abs. 1 S. 2
ÖPNVG NRW. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass die Stadtwerke Münster
GmbH entweder (Mit)Inhaberin der Liniengenehmigung ist oder ihr die Betriebs-
führung übertragen worden ist.
34
3. NVP Stadt Münster
Die Stadt Münster strebt darüber hinaus eine gemeinsame Planung der Stadt -
Umland-Verkehre mit den benachbarten Aufgabenträgern an. Fragen zur Verg a-
be und Finanzierung der Stadt -Umland-Verkehre sind im konkreten Einzelfall mit
den benachbarten Aufgabenträgern zu klären.
Die Linienbündelung des Stadtbusverkehrs ist grundsätzlich offen für betriebliche
Kooperationen der SWMS mit anderen Verkehrsunternehmen zur Durchführung
des Stadtbusverkehrs. Die SWM S kooperiert zur Optimierung des Gesamtang e-
bots mit anderen Verkehrsunternehmen auch in allen Produktgruppen der das
Stadtgebiet mit bedienenden Regionalbuslinien. Die Linienverkehre, die in be-
trieblicher Kooperation durchgeführt werden, bleiben Bestandteil des Linienbün-
dels Stadtbusverkehr.
35
3. NVP Stadt Münster
4 Grundlagen der Nahverkehrsplanung
4.1 Vorbemerkungen
Der 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster versteht sich als elementarer Bestandteil
der Gesamtkonzeptes Münster Mobil 2025. Die Verkehrsentwicklungsplanung
muss die Vorgaben der Landes - und Regionalplanung des Landes Nordrhein-
Westfalen sowie insbesondere die gesamtstädtischen Planungen der Stadt
Münster, dokumentiert im gültigen Flächennutzungsplan Stadt Münster, berück-
sichtigen. Dabei ist der 3. Nahverkehrsplan ein eigenständiger Fachplan im
Rahmen des Gesamtkonzeptes Münster Mobil 2025.
4.2 Strukturelle Rahmenbedingungen
4.2.1 Siedlungsstruktur
Das Verkehrsaufkommen und das Verkehrsverhalten in der Stadt Münster wer-
den zu einem großen Teil durch die spezifischen Stadtstrukturen bestimmt. Die
für die Nahverkehrsplanung relevanten Strukturen
• Wo wohnen die Menschen?
• Wo befinden sich die Arbeitsplätze?
• Wie setzt sich die Bevölkerung zusammen?
• Welche Entwicklungen gibt es in der Bevölkerung (Zuwächse, Abnahmen,
Altersstruktur...)?
haben sich in den letzten Jahren/Jahrzehnten zum Teil stark verändert.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten fand vor allem in den äußeren Stadtteilen,
insbesondere in Wolbeck, Hiltrup -West, Amelsbüren, Albachten, Mecklenbeck,
Gievenbeck und Nienberge eine starke Wohnbautätigkeit auf neuen Bauflächen
statt. Dadurch sind aus ehemaligen kleinen Ortsteilen in einigen Fällen eigen-
ständige Stadtteile mit umfassender, gut funktionierender Infrastruktur entstan-
den. Gleichzeitig sind Arbeitsplatzschwerpunkte i n Handels- und Dienstlei s-
tungsbetrieben vorwiegend im Bereich der Innenstadt und entlang der radialen
Ausfallstraßen (z.B. Albersloher Weg, Weseler Straße, Hammer Straße) und des
zweiten Tangentenringes angesiedelt worden. Ein weiterer Schwerpunkt ist mit
dem Dienstleistungszentrum Zentrum-Nord entstanden.
Die Entwicklung der Industrie- und Gewerbebetriebe konzentriert sich insbeson-
dere auf Standorte entlang der durch den Dortmund- Ems-Kanal geprägten Nord-
Süd-Achse, so z.B. auf die Gewerbegebiete in den Bereichen Hiltrup (Glasuri t-
36
3. NVP Stadt Münster
straße und Hansestraße), Höltenweg, Siemensstraße, Loddenheide, Stadthäfen,
Schifffahrter Damm und Hessenweg. Darüber hinaus haben sich weitere Gewer-
begebiete in den äußeren Stadtteilen (z.B. Wolbeck-Nord, Roxel-Süd, Haus
Uhlenkotten, Hansa-BusinessPark) entwickelt.
Zusätzliche Arbeitsplätze sollen im Stadtgebiet aufgrund der vorhandenen Fl ä-
chenpotenziale vor allem in den Gewerbe- und Dienstleistungsgebieten Lodden-
heide, Stadthäfen sowie im Hansa-Business-Park im Stadtteil Amelsbüren ent-
stehen. Für den Einkaufsverkehr ist nach dem Einzelhandelskonzept der Stadt
Münster von einer Stärkung der Innenstadt und der Stadtteilzentren auszugehen.
Überdurchschnittliche Zuwächse in der Wohnbevölkerung sind mittelfristig vor
allem aufgrund der zivilen Nachnutzung der ehemaligen Kasernen -Areale in den
Außenstadtteilen Gremmendorf und Gievenbeck zu erwarten.
Die bisherigen und die geplanten Änderungen der innerstädtischen Strukturen
und der sich umkehrende Trend zum Wohnen in der Innenstadt hat zur Folge,
dass die Arbeits-, Einkaufs- sowie Ausbildungs- und Schulwege verstärkt mit den
Verkehrsmitteln des Umweltverbundes und damit auch mit dem ÖPNV zurückge-
legt werden. Dafür muss u.a. auch ein attraktives Nahverkehrsangebot vorgehal-
ten werden.
4.2.2 Bevölkerungsstruktur
Die Bevölkerungsstruktur in Münster ist gekennzeichnet durch die spezifische
demografische Struktur als Hochschul- und Dienstleistungszentrum mit
• erheblicher Zuwanderung bei den Jahrgängen der Ausbildungs- und Stu-
dienphase in der Altersgruppe 18-25 Jahre,
• Wanderungsverlusten bei den Jahrgängen in der Berufseinstiegs - und
Familiengründungsphase in der Altersgruppe 30-45 Jahre,
• hohem Anteil von Single-Haushalten,
• mit leicht angestiegener, aber nach wie vor unterdurchschnittlicher Gebur-
tenrate
• seit 2010 steigenden Geburtenzahlen sowie erhöhten Geburtenüber-
schüssen und
• unterdurchschnittlichem Anteil von Familien mit Kindern.
Während sich viele andere Städte in Nordrhein -Westfalen auf einen Bevölk e-
rungsrückgang einstellen müssen, wird für Münster noch ein Bevölkerungsan-
stieg bis 2040 prognostiziert. Auf der Basis des Zensus 2011 hat das Landesamt
für Datenverarbeitung und Stat istik Nordrhein-Westfalen im Mai 2015 eine Stei-
gerung der Gesamteinwohnerzahl mit Hauptwohnsitz in Münster von ca. 300.000
im Jahr 2013 auf ca. 322.000 im Jahr 2020 errechnet.
37
3. NVP Stadt Münster
Abbi
ldung 2 Prognostizierte Einwohnerentwicklung 2013 – 2020 in %
Auch die städtische Bevölkerungsprognose auf Basis der wohnberechtigten B e-
völkerung (Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2013 – 2020) berechnet für
38
3. NVP Stadt Münster
Münster ein weiteres Wachstum voraus. Diese Prognose kommt für den
31.12.2020 auf einen Wert von ca. 311.000 Einwohnern. Bereits hiermit wird vor
dem Hintergrund des aktuellen Bevölkerungsstandes von 300.267 Einwohnern.
(31.12.2014) eine deutliche Wachstumserwartung formuliert, die entsprechende
Herausforderungen für die Stadtentwicklung bedeutet.
Die auf der Bevölkerungsprognose der Stadt Münster basierende kleinräumige
Betrachtung auf Stadtteilebene 2013 - 2020 zeigt, dass - trotz des positiven g e-
samtstädtischen Trends - in den einzelnen Stadtteilen unterschiedliche Entwic k-
lungen stattfinden können (vgl. Abbildung 2). Im Vergleich zur vorangegangenen
kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2009 bis 2020 zeigt sich auf Stadtbezirks -
und auch auf Stadtteilebene, dass die Entwicklung im Stadtbezirk Mitte weiterhin
positiv verläuft. Allerdings zeigt sich hier ein „Mosaik“ aus Stadtteilen mit wac h-
sender, stabiler und rückläufiger Bevölkerung. Gleichzeitig fallen die aktuellen
Prognoseergebnisse für Gremmendorf -West, Gremmendorf-Ost und Angelmod-
de und damit auch für den Stadtbezirk Südost gegenüber der letzten Prognose
höher aus, da im Vergleich zur letzten Prognose aufgrund des Abzugs der brit i-
schen Streitkräfte freiwerdende Britenwohnungen und die für Wohnnutzung vor-
gesehenen Kasernenflächen in Gievenbeck und Grem mendorf mit einbezogen
wurden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der überwiegende Teil der Nachnut-
zung der Kasernenflächen erst nach 2020 erfolgt und somit mit der vorliegenden
Prognose noch nicht abgebildet wird.
4.2.3 Demografischer Wandel
Wichtige Informationen zum demografischen Wandel in Münster liefert in erster
Linie die „Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2013 – 2020“. Hierbei geht es
nicht nur um die quantitative Bevölkerungsentwicklung in den verschiedenen
Stadtteilen, sondern auch um die Entwicklung in den Altersgruppen.
Nach der Prognose ist bis 2020 sowohl mit einer Zunahme der Gesamtbevölk e-
rung (wohnberechtigten Bevölkerung) um 4,2 % als auch mit einer deutlichen
Zunahme in den Altersgruppen unter 3 Jahren (+ 12,6 %), 3 bis unter 6 Jahren (+
13,2 %) und 6 bis unter 10 Jahren (+ 10,4 %) zu rechnen. Die Altersgruppe 10
bis unter 16 Jahren (- 0,2 %) bleibt stabil bis 2020. In der Altersklasse der Berufs-
tätigen zwischen 18 und 60 Jahren ist die Entwicklung nahezu konstant. Für die
Bevölkerung über 65 Jahre wird ein Anstieg von 11,7 Prozent vorausberechnet.
Die Prognose macht somit deutlich, dass auch in Münster allmählich ein Wandel
in der Altersstruktur eintritt, der in die laufenden ÖPNV-Planungen einzubeziehen
ist. So wird nach den Berechnungen der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose
Ende 2020 in 19 Stadtteilen jede bzw. jeder Fünfte über 65 Jahre sein. Darüber
hinaus ist zu berücksichtigen, dass nach 2020 die Generation der „Babyboomer“
in die Gruppe der 65-Jährigen und Älteren hineinwachsen wird.
39
3. NVP Stadt Münster
4.3 Multimodale Mobilität
Wandel des Mobilitätsverhaltens
Deutschlandweit ist seit einigen Jahren zu beobachten, dass sich das Mobilitäts -
verhalten gerade in städtischen Räumen einem Wandel unterzieht. Führer -
scheinbesitz und Pkw-Verfügbarkeit nehmen tendenziell ab, während die Bereit-
schaft zur Kombination unterschiedlicher Verkehrsmittel steigt. Die Gründe für
den Rückgang von Führerschein- und Pkw-Besitz liegen jedoch nicht nur in ei-
nem Wertewandel weg vom Automobil, sondern sind auch in geringer werdenden
Budgets bzw. einer gestiegenen Preissensibilität zu finden. Gerade unter jüng e-
ren Menschen zeigt sich daher eine zunehmend pragmatische Einstellung zur
Verkehrsmittelwahl. Vielfach haben etwa moderne Smartphones dem Auto den
Rang als Prestigeobjekt abgelaufen. Andererseits werden Studierende in Nord-
rhein-Westfalen in ihrem Mobilitätsverhalten durch ein landesweit gültiges und
sehr preisgünstiges SemesterTicket für Bus und Bahn geprägt.
Dadurch, dass die Fixierung auf eine einzige Fortbewegungsart wie den privaten
Pkw sinkt, steigt gleichzeitig die Bereitschaft, je nach Fahrtziel und - zweck unter-
schiedliche Verkehrsmittel zu nutzen bzw. miteinander zu kombinieren: Während
für den täglichen Arbeitsweg beispielsweise eine Kombination aus Radverkehr
und ÖPNV sinnvoll sein kann, wird für den Einkauf im Möbelhaus oder den Ver-
wandtenbesuch im Nachbarort oft ein privates Fahrzeug benötigt. Die zuneh-
mende Bereitschaft zu einem solchen, häufig als "multimodal" bezeichneten Ver-
kehrsverhalten unter Einbezug öffentlicher Verkehrsmittel wird auch auf Verbes-
serungen des Angebots, innovative Tarife sowie die Verbreitung neuer techni-
scher Möglichkeiten und neuer Anbieter am Markt zurückgeführt. Es gilt also,
dass neue Angebote sich ihre Nachfrage selbst schaffen können.
Diesem Trend hin zu einem verstärkten multimodalen Verkehrsmittelwahlverhal-
ten im städtischen Raum möchten die Stadtwerke Münster Rechnung tragen und
ihren Kunden künftig zunehmend Mobilitätsprodukte anbieten, die über die reine
Erbringung von ÖPNV -Dienstleistungen hinausgehen. Damit w ird das Ziel ve r-
folgt noch mehr Menschen zu motivieren, ihre bisherige Verkehrsmittelwahl zu
überdenken und das situativ für den jeweiligen Verkehrszweck geeignetste Ver-
kehrsmittel auszuwählen. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Luftreinhaltung
in Münster sowie zur Reduktion von CO2- Emissionen und zur Reduzierung des
Flächenverbrauches durch den fließenden und ruhenden Verkehr geleistet.
40
3. NVP Stadt Münster
Multimodale Angebote der Stadtwerke Münster
Im Fokus der neuen multimodalen Angebote der Stadtwerke Münster steht die
Verknüpfung des bestehenden ÖPNV -Angebots mit weiteren Verkehrsmitteln
des Umweltverbundes (Abbildung 3). Neben der Einführung des FaltradAbos im
Jahr 2013, welches die Fahrradmitnahme im Bus wesentlich erleichtert und das
Einzugsgebiet der Haltestellen vergrößert, sollen auch die Fahrradabstellanlagen
an ÖPNV-Haltestellen durch die Stadt Münster modernisiert und ausgebaut wer-
den. Damit wird den Kunden der Umstieg zwischen Fahrrad und ÖPNV erleic h-
tert. Es ist vorgesehen, dass die Stadtwerke Münster den Betrieb der an den
Bahnhaltepunkten in Münster aufgestellten Fahrradabstellanlagen von der Stadt
Münster sukzessive im Sinne des Ausbaues ihres multimodalen Angebotes
übernehmen.
Eine erste Pilotanlage wurde bereits im Dezember 2014 eröffnet: Die Leezenbox
am Bahnhof Roxel bietet für 58 Fahrräder Platz und wird von den Stadtwerken
zunächst im Rahmen eines Modellversuches betrieben. Stadt und Stadtwerke
planen, sämtliche Anlagen an den Bahnhaltepunkten schrittweise einer Renovi e-
rung zu unterziehen, mit einem einheitlichen Erscheinungsbild zu versehen sowie
mit einem einfach zu handhabenden elektronischen Schließsystem auszurüsten.
Die Anlagen sollen - wie bereits am Bahnhof Roxel umgesetzt - sowohl mit der
Stadtwerke PlusCard als auch mit einer neutralen Zugangskarte zu öffnen sein.
Besitzer einer PlusCard mit eTicket, auf der ein entsprechendes Verkehrs -Abo
gespeichert ist, benötigen künftig nur noch die PlusCard als Zugangsmedium für
Bus, Bahn und Fahrradabstellanlage. Dieses Konzept soll für alle Anlagen im
Bestand sowie für alle neu zu errichtenden Radabstellanlagenübernommen wer-
den.
Neben den Radabstellanlagen an den Bus -Schiene-Verknüpfungspunkten g e-
winnt auch das Fahrradparken an Bushaltestellen zunehmend an Bedeutung.
Gerade in Stadtteilen mit einer regen Neubautätigkeit und großen Gewerbe- und
Industriegebieten spielt das Fahrrad als Zu- und Abbringer zur Bushaltestelle
eine große Rolle.
Das frühzeitige Einplanen des Fahrrades als Zubringer zum ÖPNV und eine
Ausstattung der entsprechenden Haltestellen mit Fahrradabstellmöglichkeit fö r-
dert das Miteinander von Fahrrad und Bus. In einer gemeinsam von der Stadt
und den Stadtwerken gepflegten Datenbank, werden seit 2014 für alle Bushalt e-
stellen u.a. die vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten nach Anzahl und Quali-
tät erfasst. Darüber hinaus wird der weitergehende Bedarf erfasst und die Halt e-
stellen nach einer Prioritätenliste mit zusätzlichen Fahrradabstellanlagen ausg e-
rüstet.
41
3. NVP Stadt Münster
Abbi
ldung 3 Bausteine Multimodale Mobilität
Als weiterer multimodaler Baustein ist eine Kooperation zwischen den Stadtwer-
ken und einem Carsharing- Anbieter aus Münster beabsichtigt. Angestrebt wird
neben der Einführung eines für Gelegenheitsnutzer deutlich vereinfachten Car-
sharing-Tarifes für Stadtwerkekunden im Herbst 2015 auch, dass die Carsharing-
Fahrzeuge mit der Stadtwerke PlusCard bedient werden können. Weiterer Par t-
ner des Mobilitätsverbundes der Stadtwerke PlusCard ist die Westfälische Bau-
industrie GmbH (WBI) mit ihren Parkhäusern und Tiefgaragen in Münster. Seit
Herbst 2014 können Stadtwerke- Kunden hier mit der PlusCa rd bargeldlos par-
ken.
Auch die rund 220 Taxen der Taxi-Zentrale Münster e.G. werden in das multimo-
dale System der PlusCard integriert. TaxiBusse können seit Herbst 2013 bar-
geldlos mit dem eTicket benutzt werden, normale Taxen sollen in Kürze folgen.
Die Ab rechnung erfolgt dann im Folgemonat per Einzelverbindungsnachweis
durch die Stadtwerke.
Gelingt es, auf diesem Wege mehr Menschen zum Verzicht auf einen eigenen
Erst- oder Zweitwagen zu bewegen, sind positive Effekte auf die Nutzung von
Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zu erwarten. Schließlich zeigen Unters u-
chungen, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrades stark
abnimmt, sobald ein privates Fahrzeug angeschafft wird. Multimodale Angebote
sind damit ein unverzichtbarer Baustein zur Ausweitung des ÖPNV- Anteils und
des Umweltverbundes am Modal Split und damit einer nachhaltig stadtverträgl i-
chen Verkehrsentwicklung.
42
3. NVP Stadt Münster
4.4 Verkehrsbild Münster 2013
Das Verkehrsbild im Stadtgebiet von Münster wird entscheidend von dem Ve r-
kehrsverhalten, also der Mobilität und der Verkehrsmittelwahl der Münsteraner
Verkehrsteilnehmer geprägt. Dieses Verkehrsverhalten hängt maßgeblich ab von
• den Angeboten im Kfz-Verkehr (Straßen, Parkmöglichkeiten ...),
• dem ÖPNV-Angebot (Liniennetz, Takt, Ausstattung ...),
• der Radverkehrsinfrastruktur (Durchlässigkeit des Radnetzes, Abstellmög-
lichkeiten ...) und
• den Fußverkehrsqualitäten (Wartezeiten an Ampeln, Gehwegbreiten ...).
Im Jahr 2013 wurde in Münster bereits die sechste Haushaltsbefragung zum
Verkehrsverhalten der Münsteraner Bevölkerung durchgeführt. Sie liefert detai l-
lierte Aussagen zur Mobilität und zum Verkehrsmittelwahlverhalten der Münster-
aner. Dabei werden das Verkehrsverhalten und die Verkehrsmittelwahl der reg i-
onalen Einpendler nicht mi t erfasst. Die Datenlage ist im Stadt -Umland-Verkehr
nicht in der gleichen Differenzierung verfügbar, so dass hier ausschließlich Aus-
sagen zur Verkehrsmittelwahl und zu den Reisezwecken der Kraftfahrzeugnutzer
gemacht werden können.
Insgesamt sind die Müns teraner mit
3,4 Wegen bzw. Fahrten pro Werktag
sehr mobil. In der Verkehrsmittelwahl
zeigt die Münsteraner Bevölkerung ein
bundesweit vorbildliches Verhalten.
Die Akzeptanz und derzeitige Nutzung
umweltfreundlicher Verkehrsmittel liegt
in Münster inzwische
n bei 71 %, eine
Tatsache, die überwiegend in der Posi-
tion des Fahrrades begründet liegt.
Durch die konsequente Angebotspl a-
nung und Qualitätsoffensive im ÖPNV
sowie die Umsetzung der Maßnahmen
aus dem 1. und dem 2. Nahverkehrs-
plan der Stadt Münster konnte der A n-
teil des ÖPNV am Modal Split bei über
10 % gefestigt werden.
Weitere Verbesserungen des Verkehrsverhaltens bei den Münsteranern sind -
wenn überhaupt möglich - nur bei einzelnen Reisezwecken zu realisieren. Um
festzustellen, in welchen Reisezwecken noch höhere Anteile des Umweltverbun-
Abbildung 4 Modal-Split der
Münsteraner (2013)
43
3. NVP Stadt Münster
des zu erreichen sind, ist in Abbildung 5 die Verkehrsmittelwahl der Münsteraner
differenziert nach Reisezwecken dargestellt.
Die Abbildung verdeutlicht, dass - analog zu den vergangenen Jahren - das
Kraftfahrzeug insbesondere im Berufsverkehr noch immer dominiert, aber auch
der Anteil des ÖPNV über dem Durchschnitt liegt. Hingegen der Anteil des Fuß-
verkehrs von sehr geringerer Bedeutung ist. Die weitere Stärkung der Verkehr s-
mittel des Umweltverbundes ist vorrangig im Berufsverkehr denkbar, aber auch
im Freizeit- und im Einkaufsverkehr sowie bei privaten Erledigungen sind Poten-
ziale erkennbar.
Abbildung 5 Verkehrsmittelwahl der Münsteraner differenziert nach ausgewähl-
ten Reisezwecken (2013)
Besonders interessant ist auch eine Betrachtung der Verkehrsmittelwahl der
Münsteraner nach Entfernungsklassen. Abbildung 6 zeigt in den ÖPNV -
relevanten Entfernungsklassen von 4 bis 10 km die große Bedeutung des ÖPNV
für Münster sehr deutlich. Mit einem Anteil von bis zu fast 50 % trägt der ÖPNV in
diesen Entfernungsklassen, zum Beispiel in den Verbindungen der Außenstadtei-
le zum Zentrum maßgeblich zum guten Umweltverbund der Stadt Münster bei.
Mit der Einführung des eTickets und der damit sehr leichten Verfügbarkeit eines
Fahrscheines bei voller Kostenkontrolle ist vor allem im Gelegenheitsverkehr in
44
3. NVP Stadt Münster
den Entfernungsklassen 4 bis 5 km und 5 bis 6 km, die beide mit über 39 % ei-
nen hohen Kfz-Anteil aufweisen, ein weiterer Anstieg des ÖPNV -Anteils zu Las-
ten des Kfz-Verkehrs zu erwarten.
Abbildung 6 Entfernungshäufigkeiten nach Verkehrsmittel
45
3. NVP Stadt Münster
5 ÖPNV in Münster
5.1 Entwicklung von 2005 bis 2015
Auf der Grundlage des 2. Nahverkehrsplanes Stadt Münster ist das Leistungsan-
gebot des Stadtbusverkehr s konsequent weiterentwickelt und kundenorientiert
optimiert worden. Von 2006 an wurden auf dieser Basis eine Vielzahl von Ang e-
bots- und Tarifmaßnahmen sowie Serviceverbesserungen umgesetzt. Mit dem
Ratsbeschluss im September 2005 wurde die Erarbeitung und Vorlage eines
Erfahrungsberichtes beschlossen. Dieser Erfahrungsbericht, der auf der Grund-
lage von Fahrgasterhebungen die Maßnahmen des 2. Nahverkehrsplanes be-
wertet, ist im März 2008 vorgelegt worden.
Folgende Maßnahmen des 2. Nahverkehrsplanes wurden umgesetzt:
• Vereinfachung der Netzsystematik und Optimierung der Bedienungszei t-
räume und Taktfolgen im Tages -, Abend- und Nachtverkehr (Ausweitung
des Tagesverkehrs bis ca. 21: 00 Uhr, Linienwegoptimierung und Vorzie-
hen des Nachtbusverkehr s von 21:00 Uhr bis 24: 00 Uhr im 30' -Takt,
durchlaufender Nachtbusbetrieb am Wochenende).
• Optimierung des Bedienungsangebotes auf der Domachse in der Altstadt
und zusätzliche Linie für den Korridor und Stadtteil Gievenbeck (Verlä n-
gerung der Regionalbuslinie R22/R32 aus dem Kreis Warendorf als
Stadtbuslinie 22 über die Altstadt und die universitären Einrichtungen bis
nach Gievenbeck, Neuordnung des Angebotes im Korridor Gievenbeck,
Hauptachsen im angenäherten 10'-Takt).
• Umsetzung von Stadtteilkonzepten: Durch die Anbindung des Baugebi e-
tes Amelsbüren Süd mit der Linie 1 konnte das Fahrgastaufkommen im
Stadtteil Amelsbüren deutlich gesteigert werden. Zur Anbindung des
Technologieparks Austermannstraße wurde die Linie 13 vom Hor stmarer
Landweg bis zum Johann- Krane-Weg verlängert. Diese neue Anbindung
wird von ca. 500 Fahrgästen pro Werktag genutzt. In Albachten wurden
durch Modifizierung der Führung der Linie 15 die Neubaugebiete Dülm e-
ner Straße und Haus Wiek an das Stadtbussystem angebunden. Die
Tangentialverbindung Wolbeck -Hiltrup wurde mit der Verlängerung der
Taxibuslinie 9 bis zur Marktallee und zum Herz -Jesu-Krankenhaus deut-
lich verbessert.
• Einstellung bzw. Überplanung der StadtExpress-Fahrten: Die zur Haupt-
verkehrszeit eingesetzten StadtExpress-Fahrten wurden nachfrageorien-
46
3. NVP Stadt Münster
tiert überplant. Teilweise wurden die Fahrten als regelmäßige Linienver-
stärker mit der Bedienung aller Haltestellen eingesetzt. Durch einzelne
Fahrten wird auf stark frequentierten Linien zur Hauptverkehrszeit in der
Zeit von Oktober bis März ein 10' -Takt geboten (Sommer -/Winter-
fahrplan). Durch diese nachfrageorientierte Ausweitung des Fahrtenan-
gebotes konnten die Kapazitätsengpässe zwischen 7 :00 und 8:00 Uhr
deutlich reduziert werden.
• Anpassung und Neuordnung des Bedienungsangebotes im Korridor und
Stadtteil Kinderhaus: Mit den Vorgaben die bestehende Bedienungs - und
Erschließungsqualität sicherzustellen, aber die Anzahl der Stadtbuslinien
von fünf auf vier zu reduzieren, wurde die Linienführung der S tadtbusli-
nien im Korridor und Stadtteil Kinderhaus optimiert. Dabei ist trotz der Re-
duzierung des Fahrtenangebotes das Fahrgastaufkommen weitestgehend
stabil geblieben.
• Neue Kapazitäten und Anbindungen für den Altstadtbereich: Die zentrale
Erreichbarkeit der Altstadt mit dem ÖPNV und damit die Entlastung vom
Pkw-Verkehr, wurden als wesentliche Qualitätsmerkmal e des Stadtbus-
systems im 2. Nahverkehrsplan festgelegt. Hierzu wurden 2006 und 2007
relevante Maßnahmen umgesetzt. Mit der Durchbindung der Regional-
buslinie R22/R32 aus dem Kreis Warendorf als Stadtbuslinie 22 bis nach
Gievenbeck entstand eine neue Direktverbindung Wol beck – Altstadt -
Gievenbeck. Zudem wurden in Hinblick auf die Realisierung der neuen
Einzelhandelsangebote Stubengasse und Münster -Arkaden zusätzliche
Beförderungskapazitäten angeboten. Ab 2007 wurde mit Überplanung der
Stadtbuslinie 1 dem größten Münsteraner Stadtteil Hiltrup eine Direktver-
bindung in den Altstadtbereich geboten. Das Fahrgastaufkommen an den
Haltestellen im Altstadtbereich konnte so um mehr als 15 % gesteigert
werden, ohne das Fahrtenaufkommen auf der Domachse nennenswert zu
erhöhen.
• Strukturelle und zielgruppenorientierte Weiterentwicklung des Fahrpreis-
systems:
− Einführung des 9 Uhr Tages- und Gruppentickets;
− Abo-Offensive mit dem Angebot des Schnupper-Abos;
− Einführung des 60plusAbos für Senioren mit vergünstigtem Part-
nerAbo;
− Einführung des FunAbo s als Schülerfreizeitkarte mit münsterland-
weiter Gültigkeit (an Nachmittagen).
47
3. NVP Stadt Münster
− Einführung des SchülerTickets goCard und des AzubiAbos mit
münsterlandweiter Gültigkeit an Nachmittagen, am Wochenende
und an schulfreien Tagen
− Einführung des stark rabattierten 10erTickets im Vorverkauf
− Einführung stark rabattierter VerkehrsAbos für Inhaber des Münster-
Passes bei städtischer Gegenfinanzierung
− Einführung des zeitlich flexiblen elektronischen FlexAbos mit Bes t-
preisabrechnung
− Einführung des elektronischen 90 MinutenTickets mit Bestpreisab-
rechnung (Juli 2015 bereits über 30.000 Kunden)
• Zur Stärkung des Vorverkaufs und zur Reduzierung des zeitaufwendigen
Barverkaufs auf den Fahrzeugen wurde neben einer Preisdifferenzierung
Vor-/Barverkauf auch bereits 2007 das HandyTicket eingeführt und die
Anzahl der Vorverkaufsstellen und Fahrkartenautomaten gezielt ausg e-
weitet. Insgesamt konnten durch die vorgenannten Maßnahmen deutliche
Fahrgaststeigerungen erzielt und die Kundenbindung verbessert werden.
So stieg die Anzahl der Vertragsk unden (Abo und eTicket von Januar
2010 bis Juli 2015 von ca. 24.000 auf über 70.000 Kunden.
Darüber hinaus ist noch auf folgende, im 2. Nahverkehrsplan thematisierte, aber
bislang nicht umgesetzte Konzepte zu verweisen: Das Gewerbegebiet Han-
sestraße und der südliche Siedlungsbereich im Stadtteil Hiltrup wurden wie auch
das Baugebiet Wolbeck Nord bislang nicht oder nur eingeschränkt an das Stad t-
bussystem angebunden. Grund ist jeweils die mehrjährige geringe Fahrgastnach-
frage. Dies gilt auch für das Gewerbegebiet Loddenheide, dass neuerdings eine
steigende Fahrgastnachfrage aufweist. Mit der weiteren Ansiedlung arbeit s-
platzintensiver Firmen und Behörden wird die Erschließung mit einer eigenen
Stadtbuslinie zwingend erforderlich. Zugleich ist die Anbindung der Loddenheide
über den 10‘-Takt des Albersloher Weges durch Optimierung der Haltestellens i-
tuation bei entsprechender Kundennachfrage zu verbessern.
Zu überprüfen und zu überplanen ist auch das Bedienungsangebot im Korridor
Warendorfer Straße und im Stadtteil Handorf, was bereits im 1. und 2. Nahver-
kehrsplan thematisiert wurde. Auf der Grundlage von aktuellen Fahrgast zählun-
gen ist die Taktfolge anzupassen.
Neben den „harten" Faktoren des Leistungs- und Tarifangebotes wurden von den
Stadtwerken umfangreiche Service- Verbesserungen realisiert. Neben dem Aus-
bau der Fahrgastinformation an den Haltestellen mit Info -Säulen des Fahrgast -
Informations-Systems FIS auf inzwischen 100 Anlagen konnte bereits im Januar
2012 eine flächendeckende Echtzeit -Auskunft für alle Buslinien über die immer
stärker verbreiteten Smartphones als App realisiert werden. Der 2011 neu in der
48
3. NVP Stadt Münster
Salzstraße eingerichtete CityShop rundet dieses attraktive Servicepaket auch in
Ergänzung zum Kundenzentrum „mobilé“ am Hauptbahnhof ab.
Insgesamt kann für alle seit 2005 umgesetzten Angebots - oder auch Tarifmaß-
nahmen ein im Sinne der Fahrgastnachfrage und Wirtschaf tlichkeit positives Fa-
zit gezogen werden. Alle umgesetzten Maßnahmen sichern die hohe Qualität des
Stadtbusverkehrs in Münster und haben so den ÖPNV in Münster als Verkehr s-
träger und Bestandteil des Umweltverbundes gestärkt.
Abbi
ldung 7 Entwicklung des Fahrgastaufkommens 2005 bis 2014 [Mio./Jahr]
Seit der Verabschiedung des 2. Nahverkehrsplanes 2005 konnten so die Fahr-
gastzahlen insgesamt deutlich gesteigert werden. Von 31,5 Mio. Fahrgästen in
2005 stieg das Gesamtaufkommen in 2014 auf ca. 40 Mio. an. Das entspricht
einem weit über dem Branchendurchschnitt liegenden Zuwachs von durchschnitt-
lich über 6 % pro Jahr. Die Fahrgaststeigerungen von 2005 bis 2008 sind vor
allem auf die Umsetzung der Maßnahmen des 2. Nahverkehrsplanes und auf die
tariflichen Maßnahmen wie die Einführung des 9- UhrTages- und -Gruppen T i-
ckets, aber vor allem auch auf die Abo-Offensive der Stadtwerke zurückzuführen.
Nach 2010 konnte das Fahrgastaufkommen insbesondere durch die Einführung
des MünsterPass es (2010), die Einführung des SchülerTickets goCard (2011)
und die schrittweise Realisierung des eTickets (ab 2013) überdurchschnittlich
gesteigert werden.
Neben der Umsetzung von Angebots - und T arifmaßnahmen wurden auf der
Grundlage des 2. Nahverkehrsplanes vor allem fahrzeug- bzw. infrastrukturbezo-
gene Vorgaben festgelegt. Daher sind zur Einordnung der Fahrgastentwicklung
49
3. NVP Stadt Münster
und -zufriedenheit weitere wichtige Kenngrößen des Stadtbussystems im Zei t-
raum 2005 bis 2014 zu betrachten. Die Fahrplanmaßnahmen 2005 bis 2014
wurden vor allem als Optimierung des Bedienungsangebotes für Fahrgäste ge-
plant und umgesetzt. Die Betriebsleistung von 8,6 Mio. Fahrplankilometer in 2005
wurde bis 2014 auf ca. 9,1 Mio. Fahrplankilometer gesteigert. Dadurch und den
vermehrten Einsatz von Gelenkbussen stieg die Anzahl der angebotenen Platzki-
lometer auf über 900 Mio.
Die Anzahl der Fahrzeuge, die im
Stadtbusverkehr Münster zum Einsatz
kommen, ist von 2005 bis 2014 von 156
auf 1 77 Fahrzeuge gestiegen. Im Ve r-
gleich zu 2005 wurden 2014 erheblich
mehr Gelenkbusse eingesetzt. Alle
Fahrzeuge sind niederflurig sowie mit
Klapprampe und Kneeling ausgerüstet.
Seit 2005 wer den nur noch Fahrzeuge
mit Klimaanlage beschafft. Alle Fah r-
zeuge sind mindestens mit einem CRT -
Rußfilter ausgerüstet und 100 % haben
eine grüne Umwel tplakette. Seit 2007
werden nur noch Fahrzeuge nach dem
hohen EEV-Standard beschafft . (EEV:
Enhanced environmentally friendly v e-
hicle = Besonders umwel tfreundliches
Fahrzeug). Somit erfüllt mehr als die
Hälfte der Stadtwerke-Busse den Euro5
bzw. -6 Standard und senkt damit den NOX-Ausstoß der Fahrzeuge um ca. 70 %
gegenüber dem Jahr 2005. Darüber hinaus setzen die Stadtwerke mit Hybrid-
und Leichtbau -Bussen auf innovative Fahrzeugkonzepte, mit denen signifikant
Treibstoffverbrauch und Abgase reduziert werden.
In 2015 haben die Stadtwerke Münster im Rahmen eines von der EU geförderten
Programms zum Ausbau der E -Mobilität im ÖPNV fünf Elektrobusse mit der I n-
dustrie entwickelt und beschafft. Die Fahrzeuge gehen im Herbst 2015 in den
Linienbetrieb. Die Stadtbuslinie 14 wird dann eine der wenigen bundesweit rein
elektrisch betriebenen Stadtbuslinien sein. Die Besonderheit des münsteraner
Konzeptes ist die Impulsladung der Busse an den Endhaltestellen.
50
3. NVP Stadt Münster
Kennwerte 2005 2014
Wagen-/Fahrplankilometer 8,6 Mio. 9,1 Mio.
Platzkilometer 824 Mio. 906
Fahrzeuge 156 177
- davon mit Klimaanlage 10 150
- davon mit EEV 0 88
Haltestellen 1.050 1.150
- davon mit Wartehalle 520 663
- davon behindertengerecht 145 527
FIS-Anlagen 32 100
Tabel
le 2 Kennwerte des ÖPNV (Stadtwerke einschl. Auftragsunternehmen)
Mit Stand 2015 werden in Münster 1. 150 Haltestellen im Regional- und Stadt-
busverkehr bedient. Neue Haltestellen wurden vor allem zur Erschließung und
Anbindung der neu entstandenen Wohn- und Gewerbegebiete eingerichtet. Im
Vergleich zu 2005 sind inzwischen weit mehr als die Hälfte aller Haltestellen mit
einer Wartehalle ausgerüstet. Mehr als 45 % der Haltestellen sind mit einem 16
cm Hochbord ausgerüstet, womit ein weitgehend niveau- und damit barrierefreier
Zugang zum ÖPNV sichergestellt wird. Im Rahmen des anspruchsvollen Halte-
stellenprogramms der Stadt Münster werden jährlich ca. 10 bis 15 Haltestellen
barrierefrei ausgebaut. Ebenso wurde in den vergangenen Jahren das dynam i-
sche Fahrgastinfor mationssystem (FIS) im Stadtgebiet ausgebaut. Mittlerweile
sind 100 Haltestellen mit FIS ausgerüstet. Beide Maßnahmenprogramme werden
im Wesentlichen aus Mitteln der ÖPNV -Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG
NRW finanziert.
5.2 Kundenzufriedenheit und Qualitätserwartung
Neben den Fahrgastzahlen ist die Kundenzufriedenheit ein wesentlicher Maßstab
zur Bewertung der im Stadtbussystem Münster umgesetzten Fahrplan -, Tarif -
und Serviceverbesserungen. Grundlage dafür ist das jährlich bundesweit durc h-
geführte ÖPNV-Kundenbarometer, an dem die Stadtwerke Münster seit 16 Ja h-
ren teilnehmen. Insgesamt ist von 2005 bis 201 5 eine deutliche Verbesserung
der Globalzufriedenheit der Fahrgäste von 2,57 auf 2,30 festzustellen. Im bun-
desweiten Vergleich belegen die Stadtwerke im Ranking der Verkehrsunterneh-
men und – verbünde stets einen Platz unter den Top sechs. 2011, 2012 , 2013
und aktuell in 2015 konnte der Spitzenplatz erreicht werden. Seit 2005 liegt die
51
3. NVP Stadt Münster
Bewertung der Globalzufriedenheit mit dem Stadtbussystem Münster deutlich
über dem Branchendurchschnitt.
Im Zuge der Umsetzung der vor allem angebotsrelevanten Maßnahmen des 2.
Nahverkehrsplanes bis 2008, wurde von den Kunden insbesondere das Linien-
netz, die Taktfolge und die Anschlüsse überdurchschnittlich positiv bewertet. Die
guten Bewertungen ab 2009 und vor allem 2012, 2013 und aktuell 2015 gehen
überwiegend auf eine überdurchschnittliche Bewertung der Tarif - und Vertriebs-
maßnahmen insbesondere der Einführung des eTickets (2015) zurück. So wer-
den das Fahrkartensortiment wie auch das Vertriebssystem und insbesondere
das Preis-Leistungsverhältnis mit Rang 1 deutlich besser bewertet als in der Ver-
gangenheit. Deutlich positiv wird auch die Freundlichkeit des Personals bewertet.
Abbi
ldung 8 ÖPNV Kundenbarometer - Globalzufriedenheit Stadtwerke / Bran-
chendurchschnitt
So werden z.B. die Kriterien des Bedienungsangebotes wie Liniennetz, Taktfr e-
quenz, Schnelligkeit und Anschlüsse im Branchenvergleich überdurchschnittlich
gut bewertet. Gleichfalls haben diese Parameter für den Kunden eine überdurc h-
schnittlich hohe reale Bedeutung für seine Zufriedenheit mit dem ÖPNV-Angebot.
Vor dem Hintergrund von städtebaulichen und soziodemografischen Entwicklun-
gen sowie der Entwicklung von Fahrgastnachfrage und - verflechtungen ist es
daher dringend geboten, im Rahmen der Nahverkehrsplanung diese Parameter
weiterzuentwickeln.
52
3. NVP Stadt Münster
Abbildung 9 Kundenzufriedenheit und Bedeutung 2015
Im Vergleich zum Branchendurchschnitt positiv wird darüber hinaus das Tarifsys-
tem, mit den neuen eTicket von den Kunden bewertet. Ebenso positiv bewerten
die Kunden die konsequente Investition der Stadtwerke in Busse mit der neues-
ten Umwelttechnologie.
Der größte Handlungsbedarf wird nach dem Kundenbarometer vor allem in den
Bereichen Pünktlichkeit und bei den Informationen im Störungsfall gesehen.
Fortschritte sind hierbei nur im engen Zusammenwirken zwischen Verkehrsun-
ternehmen und städtischer Verkehrsplanung und -steuerung zu erzielen. Bei der
Aufbereitung von aktuelle m Infomaterial über Verkehrsstörungen (Staus, Li-
nienumleitungen, Sperrungen usw.) wird von den Stadtwerken und übrigen Ver-
kehrsunternehmen in neue Technik (Hard - und Software) investier t: Modernisie-
rung der Bordrechner, Umstellung des analogen Betriebsfunks auf Digitalfunk mit
größeren Bandbreiten, bessere softwaretechnische Aufbereitung von Störungsin-
formationen für die verschiedenen Informationskanäle.
Mit dem Instrument des jährlichen ÖPNV-Kundenbarometers gelingt es Han d-
lungsfelder festzustellen, mit denen die Kundenzufriedenheit weiter erhöht wer-
den kann. Um gezielte Hinweise auf Verbesserungspotenzial zu erhalten, wurde
von den Stadtwerken 2011 ein ergänzender Qualitäts -Check durchgeführt und
dabei die vom Kunden subjektiv erhaltene und erw artete Qualität konkretisiert.
Ziel mehrerer Kunden -Workshops war, eine kundenorientierte Beschreibung der
53
3. NVP Stadt Münster
relevanten Leistungsmerkmale zu erhalten. Auf dieser Grundlage wurde ein Fr a-
gebogen gestaltet, der an 1.500 repräsentativ ausgewählte Personen in Münster
versandt wurde.
Die Abbildung 10 stellt, nach Wichtigkeit sortiert, die vom Kunden erwartete bzw.
die subjektiv erhaltene Qualität für die einzelnen Merkmale des Stadtbussystems
in Münster dar. Ein Wert von 5,0 steht dabei stets für die maximal mögliche Qua-
lität. Mit Ausnahme der Pünktlichkeit liegt die erhaltene und die vom Kunden er-
wartete Qualität für die klassischen Parameter des Bedienungsangebotes wie
Taktfolge, Erschließung (Nähe zur Haltestelle, Erreichbarkeit Altstadt) und B e-
triebszeiten sowie Schnelligkeit der Beförderung recht nah zusammen. Für diese
Merkmale ist eine maximale Abweichung von 0,6 Stufen festzustellen. Zudem
werden alle Parameter des Bedienungsangebotes überdurchschnittlich wichtig
von den Kunden bewertet.
Die geringste Lücke ist bezüglich der Nähe zur nächsten Haltestelle bzw. der
Erschließungsqualität festzustellen. Der aktuell gebotene Standard eines 300 m
Erschließungsradius im Stadtbussystem Münster ist die erwartete Qualität, die
auch so wahrgenommen wird. Im Zielkonflikt des geringen Haltestellenabstandes
zum Anspruch einer schnelleren Verbindung sprechen sich 55 % der Kunden für
kurze Fußwege zur Haltestelle und nur 39 % für die schnellere Verbindung aus.
Eine große Lücke zwischen erhaltener und erwarteter Qualität best eht bei dem
am höchsten gewichteten Parameter „Pünktlichkeit“. Die Kunden erwarten eine
maximale Verspätung von 2 bis 3 Minuten, nehmen aber im Mittel Verspätungen
von bis zu 5 Minuten wahr. Neben der Pünktlichkeit weist vor allem die Informat i-
on bei Störungen und Verspätungen die größte Lücke zwischen erhaltener und
erwarteter Qualität auf. Erwartet wird eine regelmäßige und schnelle Information.
Wahrgenommen wird, dass die gewünschte Störungs -Information allenfalls in
Ausnahmen geliefert wird. Hier besteht erhebliches Verbesserungspotenzial.
Neben der Klimatisierung der Busse, die teilweise als der Jahreszeit unang e-
passt empfunden wird, ist die Orientierung am Hauptbahnhof ein weiteres Mer k-
mal mit einer großen Lücke zwischen erhaltener und erwarteter Qualität. Zur
besseren Orientierung erwartet der Kunde eine zentrale, dynamische Leitbe-
schilderung zu den Bussteigen. Im Zuge des Neubaus des Empfangsgebäudes
in 2015/2016 sollen hier erhebliche Verbesserungen der Leitinformation greifen.
54
3. NVP Stadt Münster
Abbildung 10 Ergebnisse des Qualitäts-Checks 2011
Das ÖPNV-Kundenbarometer und der darauf aufbauende Qualitäts-Check liefern
auch in Hinblick auf die Nahverkehrsplanung wichtige Hinweise zur Optimierung
des Stadtbussystems. Die klassischen Merkmale des Bedienungsangebotes wie
55
3. NVP Stadt Münster
Erschließung, Taktfolge, Linienführung und Betriebszeiten haben eine hohe B e-
deutung und werden von den Kunden überdurchschnittlich gut bewertet. Umso
wichtiger ist es daher, diese Parameter im Sinne des Kunden weiterzuentwickel n
und zu optimieren. Die schon im Kundenbarometer aufgezeigten Defizite, insbe-
sondere bei der Pünktlichkeit und bei den Informationen bei Störungen sowie
Verspätungen, konnte durch den Qualitäts -Check bestätigt und handlungsorien-
tiert konkretisiert werden. Dies sind die kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarfe
für Verbesserungen des ÖPNV-Systems.
56
3. NVP Stadt Münster
6 Analyse Stadtbusverkehr
6.1 Angebot
Das Bedienungsangebot im Stadtbusverkehr ist im Sinne der Kundenorientierung
in den vergangenen Jahren ausgeweitet und transparenter gestaltet worden.
Grundlage dafür war der beschlossene 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster.
Mit der Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2006 kommen im Stadtbussystem zwei
zeitlich differenzierte Netze zum Einsatz. Das Tagesnetz wird werktags von ca.
5:30 Uhr bis gegen 21 :00 Uhr und am Wochenende von ca. 8:00 bis 21:00 Uhr
betrieben. 18 Stadtbuslinien stellen in dieser Zeit die Bedienung sicher. Werktags
wird auf den Stadtbusl inien ein 20-minütiger Grundtakt mit Verstärkerfahrten zur
Hauptverkehrszeit geboten. Am Wochenende verkehren, mit Ausnahme der Linie
17 (werktags Anbindung der Gewerbegebiete Zentrum Nord und Krögerweg) und
der Linien 12 und 13 (Taktverdichter auf der Domachse) , alle Linien wie wer k-
tags. Am Samstag starten die Linien mit einem 30' -Takt. Ab ca. 10 :00 Uhr wird
bis gegen 21:00 Uhr der durchgängige 20'-Takt geboten. Angepasst an die deut-
lich geringere Fahrgastnachfrage werden die Linien sonn- und feiertags vormit-
tags im 60'-Takt und ab ca. 12:00 Uhr im 30'-Takt betrieben (vgl. Tabelle 3).
Die 18 Stadtbuslinien im Tagesverkehr werden mit Ausnahme der Linien 12 und
13, die als Radiallinien am Hauptbahnhof starten und enden, als Durchmesserl i-
nien über den Hauptbahnhof und den Altstadtbereich hinausgeführt. Dadurch
können den Fahrgästen deutlich mehr direkte und umsteigefreie Verbindungen
geboten werden als bei einem radialen Liniennetz.
Mit Ausnahme der Außenstadtteile Sprakel und Gelmer (20'-/40'-Takt) und des
Stadtteils Sudmühle/Mariendorf (60'-Takt) werden alle Außenstadtteile im Tages-
verkehr von mindestens einer Stadtbuslinie im 20'-Takt bedient. Durch fahrplan-
technische Überlagerung von zwei Stadtbusl inien im 20'-Takt wird an den Halte-
stellen auf den ÖPNV-Hauptachsen ein durchgängiger 10'- Takt bis in das Zent-
rum bzw. zu m Hauptbahnhof geboten. Ab dem Hauptbahnhof überlagern sich
weitere Linien, so dass aus und in Richtung Altstadt über Klemensstraße und
Domplatz bzw. Prinzipalmarkt bis zum Coesfelder Kreuz ein angenäherter 5'-Takt
geboten wird.
57
3. NVP Stadt Münster
Stadtbuslinien im
Tagesverkehr werktags
Amelsbüren - Hiltrup - Hauptbahnhof - Altstadt
1 20(Bült) - Prinzipalmarkt - Roxel
Handorf-Lauheide - Hauptbahnhof - Domplatz -
2 20 (60)Clemenshospital
Horstmarer Landw eg - Hauptbahnhof -
3/4 20Schmeddingstraße
Hiltrup Bahnhof - Berg Fidel - Hauptbahnhof -
5 20Altstadt (Bült) - Gievenbeck - Nienberge
Hiltrup Bahnhof - Gremmendorf - Hauptbahnhof - 26 0Altstadt (Bült) - Kinderhaus Brüningheide
Kriegerw eg - Hauptbahnhof - Altstadt (Bült) -
7 20 (20/40)Gelmer/Sudmühle
Wolbeck - Gremmendorf - Hauptbahnhof -
8 20/60Altstadt (Bült) - Coerde/Kinderhaus
Hiltrup Franz-Marc-Weg - Hauptbahnhof -
9 20Altstadt (Bült) - Coerde Speicherstadt
Handorf-Lauheide - Hauptbahnhof - Domplatz -
10 20 (60)Aaseestadt - Mecklenbeck/Roxel
Gievenbeck - Picasso-Museum - Hauptbahnhof -
11 20Mondstraße - Tannenhof
12 Gievenbeck - Picasso-Museum - Hauptbahnhof 20
Austermannstraße - Picasso-Museum -
13 20Hauptbahnhof
St. Mauritz, Maikottenw eg - Hauptbahnhof -
14 20Prinzipalmarkt - Zoo
Albachten - Hauptbahnhof - Altstadt (Bült) -
15 20Kinderhaus Brüningheide
Mecklenbeck - Hauptbahnhof - Altstadt (Bült) -
16 20 (20/40)Kinderhaus Schulzentrum/Sprakel
Gew erbegebiet Höltenw eg - Hauptbahnhof -
17 20Altstadt (Bült) - Zentrum Nord - Kinderhaus
Eversw inkel/Freckenhorst - Wolbeck -
22 20Hauptbahnhof - Domplatz - Gievenbeck
Taktfolgen
samstags
30/20
30/20
30/20
30/20
30/20
30/20
30/20
30/20
30/20
30/20
-
-
30/20
30/20
30/20
-
30/20
Betriebszeiten
sonntags werktags samstags sonntags
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
- 5:30 21:00 - - - -
- 5:30 21:00 - - - -
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
60/30 5:30 21:00 8:00 21:00 8:00 21:00
- 5:30 21:00 - - - -
60 5:30 21:00 9:00 21:00 9:00* 23:00*
Tabelle 3 St
adtbuslinien im Tagesverkehr (Fahrplan 2014)
Mit Ausnahme der vor allem im Innenstadtbereich verkehrenden Linien 3 und 4
sowie der Linie 14, wird der überwiegende Teil der Stadtbuslinien aus dem Au-
ßenbereich direkt über die Hauptachsen des ÖPNV, wie z.B. den Albersloher
Weg oder die Hammer Straße, Richtung Hauptbahnhof bzw. Zentrum geführt.
Die Haltestelle Hauptbahnhof ist dabei der zentrale Bus- Bus- aber auch Bus -
Schiene-Verknüpfungspunkt. Da grundsätzlich alle Stadtbus - und Regionalbusli-
nien über den Hauptbahnhof geführt werden, besteht am Hauptbahnhof für die
Fahrgäste ein Verkehrsträger übergreifender Anschluss zwischen Stadt- , Regio-
nal- und Fernverkehr.
58
3. NVP Stadt Münster
Abbi
ldung 11 Liniennetz und Taktfolgen 2014
Das Stadtbussystem erschließt im Tagesverkehr mit seiner Linienführung und
Haltestellenfolge ( vgl. Abbildung 11) die Außenstadtteile und den Kernstadtbe-
reich nahezu flächendeckend mit einem 300 m Einzugsradius zur nächstgeleg e-
nen Haltestelle. Aufgrund dieser dichten Haltestellenfolge wird den Kunden ei n
vergleichsweise kurzer Fußweg zur nächstgelegenen Haltestelle geboten. Ein
Qualitätsmerkmal, das vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu-
nehmend an Bedeutung gewinnt.
59
3. NVP Stadt Münster
Vorwiegend in den Außenbereichen und im Tangentialverkehr zwischen einzel-
nen Stadtteilen wird das Bedienungsangebot der Stadtbuslinien im Tagesverkehr
durch den Einsatz von Taxibuslinien (vgl. Tabelle 4) ergänzt. Aktuell werden im
Tagesnetz neun bedarfsgesteuerte Taxibuslinien betrieben. Wie die Stadtbusli-
nien verkehren die Taxibuslinien nach einem festen Fahrplan und mit festen Hal-
testellen. Die einzelnen Fahrten werden allerdings nur bei Bedarf, nach vorher i-
ger telefonischer Anmeldung oder nach Anmeldung beim Fahrpersonal, durchge-
führt. Mit Ausnahme der T7 und der T8 werden alle Taxibuslinien im 60' -Takt
betrieben. Dabei wird in der Regel der Anschluss zu einer Stadtbuslinie geboten.
werktags samstags sonntags
10:00 16:00
7:00 21:00
10:00
9:00
16:00
21:00
9:00 16:00 13:00
8:00
13:00
0:00
8:00
8:00
24:00
16:00
19:00
17:00
21:00
18:00
24:00
21:00
21:00
10:00
14:00
14:00
Taxibuslinien im
Tagesverkehr
Taktfolgen Betriebszeiten
werktags samstags sonntags
T1
Alexianer Krankenhaus - Hansa-
BusinessPark
- Amelsbüren mit Anschluss auf die Linie 1
60 60 60 8:00 24:00 8:00 24:00 8:00
T5
Hiltrup, Glasuritstraße - Friedhof Hohe Ward
mit Anschluss auf die Linien 5 und 9 60 60 60
T6
Ringstraße - Lärchenw eg
mit Anschluss auf die Linie 9 60 60 60
21:00
T9
Wolbeck - Hiltrup, Herz-Jesu-Krankenhaus
mit Anschluss auf die Linie 9 60 60 60 9:00
T7 Mariendorf/Sudmühle - Handorf 30 30 30
T8
Gremmendorf Ehrenmal - Zeisigw eg
mit Anschluss auf die Linie 8 20 30/20 60/30
18:006:00 21:00
20:00 1:00
6:00 21:00
9:00
8:00
0:00 24:00
T15
Haus Ruhr - Albachten
mit Anschluss auf die Linie 15 60 60 60
T20 Albachten - Roxel 60 60 60
6:00 21:00
8:00 21:00
8:00
8:00
21:00
21:00
T10
Roxel - Mecklenbecker Straße
mit Anschluss auf die Linie 10 (N83) 30 30/20/30 60/30
Tabel
le 4 Taxibuslinien im Tagesverkehr (Fahrplan 2014)
Seit dem Beschluss zum 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster und der Umsetzung
mit dem Fahrplanwechsel 2006 kommt ein erweitertes Nachtbusnetz auch im
Abendverkehr zum Einsatz. Die Betriebszeiten des Nachtbusverkehrs sind wer k-
tags v on 21 :00 bis 2 :00 Uhr sowie am Wochenende und vor Feiertagen von
21:00 Uhr durchgängig bis in den Frühverkehr. Das Netz wird mit sechs Nacht-
buslinien und sieben ergänzenden Taxibuslinien betrieben. Im Abendverkehr von
ca. 21:00 Uhr bis 0 :00 Uhr werden die Nachtbuslinien und die ergänzenden T a-
xibuslinien im 30' -Takt gefahren. Im Nachtverkehr ab 0:00 Uhr wird ein 70' -Takt
geboten.
Zentrales Qualitätsmerkmal des Nachtbussystems ist der Rundumanschluss am
Hauptbahnhof. Im Abendverkehr besteht für die Fahrgäste zu den Minuten 05
60
3. NVP Stadt Münster
und 35 ein zeitlich optimierter Umstieg zwischen allen Linien und in alle Richtun-
gen. Zudem wurde die Zeitlage des Rundumanschlusses am Hauptbahnhof auch
für die Zugan gs- und -abfahrten im Nah - und Fernverkehr optimiert. Im Nacht-
busverkehr ab 0 :00 Uhr wird der Rundumanschluss aufgrund des 70' -Taktes,
immer um 10 Minuten versetzt , um 0:05, 1:15 Uhr an Werktagen und zusätzlich
um 2:25, 3:35, 4:45 und 5:55 Uhr am Wochenende geboten (vgl. Tabelle 5). Der
Rundumanschluss wird durch eine Anschlussgarantie ergänzt. Diese Garantie
gilt für alle Rundumanschlüsse im Abend- und Nachtverkehr sowie im Frühver-
kehr am Wochenende. Im Falle eines verpassten Rundumanschlusses der
Nachtbusse wird den betroffenen Fahrgästen auf Kosten der Stadtwerke ein Taxi
bereitgestellt.
werktags samstags sonntags
Nachtbuslinien im
Abend- und Nachtverkehr
Taktfolgen Betriebszeiten
werktags samstags sonntags
N80 Hautbahnhof - Gievenbeck - Roxel 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00 21:00 8:00
21:00 8:00
N82
Wolbeck - Angelmodde - Gremmendorf -
Hauptbahnhof - Coerde - Gelmer 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00 21:00 8:00
N81
Amelsbüren - Hiltrup - Hauptbahnhof -
Kinderhaus 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00
21:00 8:00
N84
Albachten - Mecklenbeck - Hauptbahnhof -
Tannenhof 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00 21:00 8:00
N83
Mecklenbeck - Aaseestadt - Hauptbahnhof -
Handorf 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00
21:00 8:00
T80
Zoo - Sentruper Höhe - Jungeblodtplatz
mit Anschluss auf die N80 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00 21:00 8:00
N85
Hiltrup Ost - Berg Fidel - Hauptbahnhof -
Gievenbeck - Nienberge 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00
21:00 8:00
T82
Coerde - Speicherstadt - Kinderhaus
mit Anschluss auf die N82 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00 21:00 8:00
T81
Kinderhaus - Sprakel
mit Anschluss auf die N81 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00
21:00 8:00
T84
Liboristraße - Maikottenw eg
mit Anschluss auf die N84 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00 21:00 8:00
T83
Schifffahrter Damm - Hacklenburg
mit Anschluss auf die N83 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00
21:00 8:00
T89
Waldsiedlung - Hiltrup
mit Anschluss auf die N82 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00 21:00 8:00
T87
Kleimannbrücke - Sudmühle - Gelmer
mit Anschluss auf die N82 30/70 30/70 30/70 21:00 02:00 21:00 8:00
Tabel
le 5 Nachtbuslinien im Abend- und Nachtverkehr (Fahrplan 2014)
Im Abend- und Nachtbusverkehr ist zudem ein Ausstieg zwischen den Haltestel-
len mit “Halt auf Zuruf” möglich. Darüber hinaus kann der Fahrgast über das
Fahrpersonal im Anschlussverkehr ein Taxi zur Ausstiegshaltestelle bestellen
61
3. NVP Stadt Münster
(Taxi-Rufservice). Als besonders sicherheitsrelevantes Verkehr sangebot im
Stadtbussystem Münster hat sich seit 1996 das Frauen-Nacht-Taxi etabliert. Die-
ses Angebot richtet sich an weibliche Fahrgäste über 14 Jahren. Um einen siche-
ren Weg von der Haltestelle bis zur Haustür zu garantieren, kann im Anschluss-
verkehr ab 20:00 Uhr, von Oktober bis März ab 18: 00 Uhr, auf allen Stadtbusli-
nien über das Fahrpersonal ein Taxi zur Ausstiegshaltestelle bestellt werden. Die
Bereitstellungsgebühr ("Grundgebühr") wird von den Stadtwerken übernommen.
Der Fahrgast muss lediglich die Fahrtkosten bis zur Haustür tragen.
6.2 Nachfrage
Grundlage der Analyse der Fahrgastnachfrage im Stadtbusverkehr sind die E r-
gebnisse der Fahrgasterhebung 2011 und die Auswertung der Verkaufsstatistik
2014.
Im Jahresgang ist festzustellen, dass in den Wintermonaten von Oktober bis
März ca. 25 % mehr Fahrgäste die Stadtbuslinien nutzen als in den Sommerm o-
naten. Diese Schwankung ist vor allem der witterungsbedingten Nutzung des
Fahrrads in den Sommermonaten und des Stadtbusverkehrs in den Wintermona-
ten geschuldet. Seit 2009 werden daher die aufkommensstärksten Stadtbuslinien
in der morgendlichen Hauptverkehrszeit von Oktober bis März auf einen 10' -Takt
verdichtet. Zusätzlich kommen Verstärkerfahrten zum Einsatz.
Abbi
ldung 12 Tagesganglinien der Fahrgastnachfrage 2007 und 2011
62
3. NVP Stadt Münster
Die Notwendigkeit dieser Angebotsaufstockung am Morgen verdeutlicht die T a-
gesganglinie des Fahrgastaufkommens 2011 (Abbildung 13 ). Die mit Abstand
höchste Nachfrage ist in der morgendlichen Hauptverkehrszeit zwischen 7:00
und 8:00 Uhr festzustellen, bedingt durch die Überlagerung des Berufs - und
Ausbildungsverkehrs sind in dieser Zeit ca. 12.000 Fahrgäste unterwegs. Das
entspricht ca. 10 % des Gesamtaufkommens an einem Werktag. Gegenüber
2007 ist das nochmals eine Zunahme um ca. 15 %. Eine Stunde später halbiert
sich das Fahrgastaufkommen. Allerdings hat auch zwischen 8:00 und 9:00 Uhr
das Fahrgastaufkommen im Vergleich zu 2007 deutlich zugenommen. Nachmi t-
tags gibt es keine ausgeprägte Verkehrsspitze. Die stündliche Fahrgastnachfrage
schwankt zwischen 7.500 und 9.000 Fahrgästen. Für 2011 ist ebenfalls eine Zu-
nahme in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr festzustellen.
Mit ca. 9.000 Fahrgästen pro Werktag sind die Stadtbuslinien 1, 5, 6 und 15 die
nachfragestärksten Linien im Stadtbussystem. Diese Linien erschließen die ei n-
wohnerstarken Stadtteile Kinderhaus und Hiltrup bzw. die aufkommenstarken
Korridore Albersloher Weg und Weseler Straße. Mit ca. 2.600 bis 4.300 Fahrgäs-
ten ist ein deutlich geringeres Aufkommen auf den überwiegend im erweiterten
Innenstadtbereich geführten Linien 2, 3, 4, 13 und 14 festzustellen. Dies gilt auch
für die Linie 17, die die Gewerbegebiete Zentrum Nord und Krögerweg e r-
schließt, sowie für die Linie 7, die auf ihrem nördlichen Linienast die kleinen
Stadtteile Gelmer, Mariendorf und Sudmühle an das Stadtbussystem anbindet
(vgl. Abbildung 13).
Abbi
ldung 13 Fahrgäste/Stadtbuslinien 2011
63
3. NVP Stadt Münster
Mit über 35.000 Ein- und Aussteigern pro Werktag ist der Hauptbahnhof die mit
Abstand am stärksten frequentierte Haltestelle im Stadtbussystem. Besondere
Bedeutung hat der Hauptbahnhof natürlich für die Umsteiger innerhalb des
Stadtbussystems. Darüber hinaus sind die Übersteiger vom Regionalbus - und
dem Schienennah- und -fernverkehr ebenfalls relevant. Mehr als die Hälfte der
ca. 16.000 Umsteiger im Stadtbusverkehr und ca. 90 % der Übersteiger nutzen
hierfür die Haltestelle Hauptbahnhof.
Die Haltestellen im Altstadtbereich werden von ca. 15.000 Fahrgästen pro Wer k-
tag genutzt. Damit sind der Hauptbahnhof und die Altstadth altestellen für ca. 30
% der Fahrgäste im Stadtbusverkehr Start- bzw. Endpunkt. An den Haltestellen
Eisenbahnstraße und Coesfelder Kreuz steigen täglich 4.500 bis 5.000 Fahrgäs-
te ein- bzw. aus oder in andere Linien um.
Annähernd die Hälfte der Fahrgäste im Stadtbusv erkehr hat den Fahrtzweck Be-
ruf und Ausbildung. Dabei ist der Anteil des Berufsverkehrs in den vergangenen
10 Jahren von 26 % auf 28 % angestiegen. Die Konzentration der Fahrten dieser
Fahrtzwecke auf ein stündliches Zeitintervall in der Frühspitze von 7:00 bis 8:00
Uhr, mit der erforderlichen Taktverdichtung im Fahrtenangebot, verdeutlicht die
Tagesganglinie des Fahrgastaufkommens. Eine Zunahme um 2 % ist auch für
Freizeitverkehre festzustellen. Dabei verteilt sich der Freizeitverkehr homogen
über die Nachmittagsstunden bis gegen 21:00 Uhr.
Abbi
ldung 14 Fahrzwecke (2011) und Tickets (2014)
Einschließlich der Schüler- und Semestertickets liegt der Anteil der Vertragsku n-
den bei mittlerweile 75 % (vgl. Abbildung 14). Gegenüber 2007 ist das nochmals
eine Zunahme um mehr als 20 %. Besonders große Steigerungen gab es in den
Bereichen goCard, SchülerAbo, FirmenAbo sowie dem 60plusAbo. Damit zeigt
64
3. NVP Stadt Münster
sich die Abo -Offensive der vergangenen Jahre, u.a. mit der Einführung des
SchnupperAbos und der zielgruppenspezifischen Angebote (60plusAbo/goCard)
erfolgreich. Im Vergleich dazu konnte die Anzahl der Barzahler deutlich reduziert
werden. Während 2010 noch ca. 2,3 Millionen Verkaufsvorgänge registriert wur-
den, waren es 2014 nur noch ca. 1, 2 Millionen Vorgänge. Dies ist auch auf die
Einführung des elektronischen des 90- Minuten-Tickets im März 2013 zurückz u-
führen.
6.3 Auslastung und Potenziale
Eine vergleichende Bewertung von Angebot und Fahrgastnachfrage der einze l-
nen Linien und Korridorabschnitte im Tagesnetz zeigt die Abbildung 15. System-
bedingt weisen die Linienabschnitte in den Außenstadtteilen zu Beginn bzw. zum
Ende eines Linienweges nur eine geringe Auslastung auf. Das gilt auch für Tan-
gentialverbindungen, die im Sinne der Daseinsvorsorge wichtige Beziehung en
zwischen den Stadtteilen im 60’-Takt sichern.
Für die Beurteilung der einzelnen Korridore bzw. Linienabschnitte sind die Aus-
lastungen im weiteren Verlauf von Bedeutung. Bei dieser Betrachtung zeigen die
einzelnen Korridore im direkten Vergleich erhebliche Unterschiede in ihrer Aus-
lastung. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass innerhalb der verschiedenen Kor-
ridore unterschiedliche Takte (10’- bzw. 20’-Takt) gefahren und unterschiedliche
Fahrzeuggrößen (z.B. Solobus bzw. Gelenkzug) eingesetzt werden. So kann
beispielsweise ein wenig nachgefragter 10’-Takt auf einen 20’-Takt zurückgeführt
werden. Bei einem nur gering nachgefragten 20’-Takt ist eine einfache Rückfüh-
rung auf einen 60’-Takt nicht ohne weiteres zielführend. Hier sind dann insbe-
sondere die funktionalen Belange der Verbindung sowie erforderliche Verknüp-
fungen zu bewerten und abzuwägen.
• Korridor Warendorfer Straße - Handorf (10’-Takt):
Im direkten Vergleich mit anderen im 10’-Takt bedienten Achsen weist der
Korridor Warendorfer Straße nach Handorf eine schlechtere Auslastung
auf. So wird im ebenfalls im 10’-Takt bedienten Korridor Coerde etwa die
doppelte Anzahl an Fahrgästen befördert. Damit bestätigt sich für den
Korridor Handorf ein Ergebnis des 2. Nahverkehrsplanes, in dem bereits
eine, gemessen am Leistungsangebot , zu geringe Nachfrage festgestellt
worden war.
• Korridor Grevener Straße - Sprakel (20’-/40’-Takt):
Im Verlauf der Grevener Straße ist im Abschnitt zwischen Kinderhaus und
Sprakel im Vergleich zu anderen, weit er vom Stadtzentrum entfernten
Stadtteilen eine schlechte Auslastung festzustellen. Ebenfalls zu berück-
65
3. NVP Stadt Münster
sichtigen ist für Sprakel, dass die Fahrgastnachfrage zu 50 % vom Schü-
lerverkehr geprägt wird. Darüber hinaus verfügt der Stadtteil über einen
Schienenhaltepunkt mit einem 30’-Takt und somit über eine schnelle An-
bindung an den Hauptbahnhof.
Abbildung 15 Vergleichende Bewertung der Korridore und Linienabschnitte
(2011)
66
3. NVP Stadt Münster
• Korridor Schifffahrter Damm - Gelmer (20’-/40’-Takt):
Vergleichbar mit dem Linienabschnitt Kinderhaus – Sprakel ist auch die-
ser Abschnitt einer vertiefenden Analyse und Bewertung zu unterziehen.
Zu berücksichtigen ist, dass der Stadtteil Gelmer bei vergleichbarem
Fahrgastaufkommen jedoch über keinen Schienenhaltepunkt verfügt. A u-
ßerdem ist die Anbindung der Ortsteile Mariendorf und Sudmühle in die
Überlegungen mit einzubeziehen.
• Erweiterter Innenstadtbereich:
Im Bereich des 2. Tangentenringes verkehren heute überwiegend die
Stadtbuslinien 3 und 4. Diese werden heute nicht als „reine“ Ringlinien
geführt und weisen eine im Verhältnis zum Angebot geringe Fahrgas t-
nachfrage auf. Eine „echte“ Ringlinie ist aufgrund der korridorverbinden-
den Linienführung besser geeignet, die heute hoch belasteten Umstieg s-
haltestellen Hauptbahnhof, Altstadt/Bült und Ludgeriplatz zu entlasten.
Zudem können im östlichen Innenstadtring (z.B. St. Franziskus -Hospital)
zusätzliche Fahrgastpotenziale erschlossen werden.
• Südlicher Innenstadtbereich (Friedrich-Ebert-Straße)
Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der
städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich- Ebert-Straße/Grüner Grund
eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnachfrage auf. Insbesondere
im Bereich Friedrich-Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleichbar
der im 10’-Takt bedienten Korridore liegen.
67
3. NVP Stadt Münster
7 Analyse des regionalen ÖPNV
7.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Zuständig für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpers o-
nennahverkehrs im Münsterland ist seit der Änderung des Gesetzes über den
öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein- Westfalen (ÖPNVG NRW) zum
01.08.2008 der Zweckverband Nahverkehr Westfalen- Lippe (NWL). Diesen
Zweckverband haben die westfälischen Zweckverbände Nahverkehrsbund P a-
derborn/Höxter (NPH), VerkehrsVerbund OstWestfalenLippe (VVOWL), Zwec k-
verband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS), Zweckverband SPNV Ruhr-
Lippe (ZRL) und Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM), die bis zum
31.12.2007 Aufgabenträger für den SPNV waren, zur gemeinsamen Aufgaben-
wahrnehmung in der Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienen-
personennahverkehrs (SPNV) gegründet.
Abbildung 16 Regionale Mitgliedsverbände im NWL
Die Stadt Münster liegt als zentraler Knotenpunkt eingebunden in das Schienen-
netz des Münsterlandes und wird von acht radial zulaufenden Schienenstrecken
der Deutschen Bahn AG im Personennahverkehr durch insgesamt 12 RE/RB
Verbindungen bedient , davon 4 mit überlagertem Personenfernverkehr (2 ICE
und 5 IC/EC Verbindungen). Eine neunte Schienenstrecke wird von der Westfäli-
68
3. NVP Stadt Münster
schen Landeseisenbahn (WLE) derzeit nur im Güterverkehr betrieben. Eine R e-
aktivierung dieser Strecke zwischen Münster und Sendenhorst ( -Neubeckum) ist
erklärtes verkehrspolitisches Ziel der Stadt Münster, des Kreises Warendorf und
des Zweckverbandes SPNV Münsterland (siehe Kapitel 10.6.4).
Mit Ausnahme der Strecken nach Essen (2 Fahrten/Stunde und Richtung),
Hamm (3 Fahrten/Stunde/Richtung) und Rheine (3 bzw. 4 Fahrten/Stunde und
Richtung) werden alle Strecken im 60‘ -Takt plus Verstärker in der Hauptver-
kehrszeit betrieben.
Neben dem Hauptbahnhof Münster mit ca. 60.000 Ein-/Aussteigern am Tag als
zentraler Knoten- und Verknüpfungsbahnhof zwischen dem Schienenpersonen-
nah- und Fernverkehr des Münsterlandes werden im Stadtgebiet von Münster
derzeit noch s ieben weitere innerstädtische Bahnhöfe und Haltepunkte (Albach-
ten, Amelsbüren, Häger, Hiltrup, Roxel, Sprakel und Zentrum Nord) bedient. E n-
de 2018 soll der Haltepunkt Mecklenbeck in Betrieb genommen werden.
Mit drei Fahrten (30‘ -Takt Regionalbahn (RB) zzgl. 60‘- Takt Regionalexpress
(RE)) pro Stunde und einer Fahrzeit von 4 bis 5 Minuten bis zum Hauptbahnhof
hat der SPNV für den Stadtteil Hiltrup auch im innerstädtischen Binnenverkehr
eine große Bedeutung. 5 Fahrten/Stunde werden auf der Relation Hauptbahnhof
– Münster Zentrum Nord (Fahrtdauer 3 bis 5 Minuten) angeboten. Mit Ausnahme
einzelner Verdichtungen zur Hauptverkehrszeit werden die Schienenhaltepunkte
Albachten und Sprakel im 30´ -Takt sowie Amelsbüren, Häger und Roxel im
Stundentakt bedient.
Auf den acht Schienenstrecken pendeln täglich ca. 54.000 SPNV-Fahrgäste über
die Stadtgrenze von und nach Münster. Insbesondere die Hauptstrecken nach
Rheine, Hamm und Essen weisen dabei mit 9.200 bis 12.500 Pendlern pro Tag
ein hohes Verkehrsaufkomm en auf (vgl . Abbildung 17). Die Fahrgastzahlen in
den SPNV-Korridoren mit 60‘-Takt hingegen liegen mit ca. 2.900 bis 7.200 Ein-
/Auspendlern/Tag deutlich darunter. Besonders positiv ist die Fahrgastentwic k-
lung im Korridor Münster – Steinfurt - Gronau – Enschede (Kursbuchstrecke 407)
mit 7.200 Fahrgästen/Tag, die von/nach Münster fahren. Zusätzlich nutzen 3.400
Fahrgäste den SPNV im Binnenverkehr Münster, d.h. sowohl der Ein - und als
auch der Ausstiegshaltepunkt liegen im Stadtgebiet.
69
3. NVP Stadt Münster
Abbi
ldung 17 Werktägliches SPNV -Angebot (2014) und Nachfrage auf den
Kursbuchstrecken
Am Hauptbahnhof Münster steigen täglich ca. 58.000 Fahrgäste in den SPNV ein
bzw. aus. Die übrigen sechs Bahnhöfe bzw. Haltepunkte werden täglich insg e-
samt von ca. 9.000 Fahrgästen genutzt. Davon nutzen allein 6.300 Fahrgäste
den Haltepunkt Zentrum Nord und den Bahnhof Hiltrup.
70
3. NVP Stadt Münster
7.2 Regionalbusverkehr
Insgesamt verbinden sie ben Schnellbuslinien und eine Sprinterlinie sowie neun
Regionalbuslinien mit einer mindestens 60 -minütigen Taktfolge das Münsterland
mit dem Oberzentrum Münster. Hinzu kommen neun nicht vertaktete Regional-
buslinien, die überwiegend den Schülerverkehr aus und in Richtung Münster be-
dienen.
Alle Schnellbuslinien sowie der überwiegende Teil der vertakteten auf Münster
gerichteten Regionalbuslinien w erden von der Regionalverkehr Münsterland
GmbH (RVM) betrieben. Über einen Kooperationsvertrag sind die Stadtwer ke
Münster Mitkonzessionär und Mitfinanzier er dieser Linien. Die Sprinterbuslinie
S75 ist ab 09.01.2014 auf die SWK Fahrservice GmbH, Krefeld konzessioniert.
Weitere Regionalbuslinien sind auf die Westfalen Bus GmbH (WB) , die Kraftver-
kehr Münsterland C. Weilke GmbH (KVM) und die Firma Veelker GmbH Co. KG
konzessioniert (vgl. Tabelle 6).
Linie Linienweg /
Streckenabschnitt
Konzessions-
inhaber
Betriebs-
führer
Aufgaben-
träger
S20 Hbf - Wolbecker Str. - > Everswinkel - Freckenhorst - Warendorf RVM /SWMS RVM MS/WAF
S30 Hbf - Gremmendorf -> Albersloh - Beckum RVM /SWMS RVM MS/WAF
S50 Hbf - Coerde - > FMO - Saerbeck - Ibbenbüren RVM /SWMS RVM MS/ST
S60 Bült - Hbf - Inselbogen - Weseler Str. -> Nottuln RVM /SWMS RVM MS/COE
S70 Hbf - Bült - Steinfurter Str. -> Schöppingen - (Ahaus - Vreden) RVM /SWMS RVM MS/ST/BOR
S75 Hbf - Inselbogen - Weseler Str. -> Borken - Bocholt SWK SWK MS/BOR
S90 Bült - Hbf - Inselbogen - Weseler Str. -> Senden - Lüdinghausen RVM /SWMS RVM MS/COE
S92 Bült - Hbf - Inselbogen - Weseler Str. -> Lüdinghausen RVM /SWMS RVM MS/COE
R11 Hbf - Wolbecker Str. -> Telgte - Warendorf WB WB MS/WAF
R13 (Münster) - Telgte - Ostbevern WB WB MS/WAF
R22 Gievenbeck - Hbf - Wolbecker Str. - Wolbeck -> Everswinkel RVM /SWMS RVM MS/WAF
R32 Gievenbeck - Hbf - Wolbecker Str. - Wolbeck -> Sendenhorst RVM /SWMS RVM MS/WAF
R41 (Gelmer) - Bült - Hbf - Ludgeriplatz - Inselbogen -> Ottmarsbocholt RVM /SWMS RVM MS/COE
R51 Hbf - Coerde - Sprakel -> Greven - FMO - Lengerich KVM/WB KVM/WB MS/ST
R63 Hbf - Ludgeriplatz - Coesfelder Kreuz - Roxel -> Nottuln - Coesfeld Veelker GmbH
& Co. KG
Veelker GmbH
& Co. KG MS/COE
R64 Hbf - Ludgeriplatz - Coesfelder Kreuz - Roxel -> Havixbeck Reisedienst Veelker
GmbH & Co. KG
Reisedienst Veelker
GmbH & Co. KG MS/COE
R72 Hbf - Bült - Steinfurter Str. - Nienberge -> Altenberge RVM /SWMS RVM MS/ST
R73 Hbf - Ludgeriplatz - Steinfurter Str. - Nienberge -> Altenberge - Nordwalde WB WB MS/ST/BOR
Tabel
le 6 Übersicht der Schnell-, Sprinter- und Regionalbuslinien (2014)
71
3. NVP Stadt Münster
Hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Erschließung und Verbindung im Stadtgebiet
Münster muss grundsätzlich zwischen den Schnell - und Sprinterbuslinien sowie
den vertakteten Regionalbuslinien unterschieden werden. Die Schnell- und Sprin-
terbuslinien bedienen die schienenfernen Siedlungskorridore und binden die au f-
kommenstarken Umlandgemeinden auf direktem Weg an das Oberzentrum
Münster an. Um attraktive Fahrzeiten in Konkurrenz zum PKW zu bieten, wird im
Stadtgebiet Münster, mit Ausnahme der S50 (Coerde), stadtauswärts nur zum
Einstieg und stadteinwärts nur zum Ausstieg gehalten. Damit findet auf den g e-
nannten Linien kein Münsteraner Binnenverkehr statt. Auf den Linien S20, S30,
S50, S60, S70 und S75 wird ganztägig ein 60‘-Takt geboten. Die S90/S92 wird
im 30‘-Takt betrieben. Zur Hauptverkehrszeit gibt es auf allen Linien Taktverdich-
tungen.
Mit Ausnahme der R22 (20' -/40'-Takt, der zusammen mit dem 60' -Takt der R32
den 20'-Takt für den Stadtteil Wolbeck bietet) werden alle vertakteten Reg ional-
buslinien im 60' -Takt betrieben. Die Regionalbuslinien R72 und R73 ergänzen
sich dabei aus der Region kommend zu einem 30' -Takt. Auf den vertakteten Re-
gionalbuslinien werden zur Hauptverkehrszeit Verstärker eingesetzt, die teilweise
vom Linienweg abweichen.
Eine Integration der Schnell - bzw. Sprinterlinien in das Stadtbuss ystem ist nur
bedingt möglich. So bietet die S50 gemeinsam mit der R51 die direkte Verbi n-
dung für den Stadtteil Coerde Richtung Hauptbahnhof und Zentrum. Aufkom-
mensstarke Haltestellen im Stadtgebiet werden sowohl zum Ein- wie auch zum
Ausstieg bedient. Das „Mitbedienen" aufkommensstarker Haltestellen in den Au-
ßenstadtteilen durch die regionalen Schnellbusse auch auf anderen Korridoren
wird angestrebt, muss aber noch im Detail zusammen mit den Verkehrsträgern
geprüft werden. Bislang wurde eine Binnenverkehrsfunktion als nicht möglich
angesehen. Denkbar wären Haltestellen auf dem Albersloher Weg (S30), der
Wolbecker Straße (S20), auf der Steinfurter Straße (S70) und vor allem im B e-
reich der aufkommensstarken Weseler Straße (S60, S75, S90). Darüber hinaus
ist die Durchbindung einzelner Schnellbuslinien über den Hauptbahnhof hinaus z.
B. in die Gewerbegebiete Zentrum Nord und Loddenheide zu prüfen.
72
3. NVP Stadt Münster
Abbi
ldung 18 Schnellbuslinien von/nach Münster (2014)
Anders als bei den Schnellbuslinien und der Sprinterlinie werden von den verta k-
teten Regionalbuslinien alle Haltestellen auf dem Linienweg im Stadtgebiet zum
Ein- und Ausstieg bedient. D ie RegioBusse haben damit im Stadtgebiet eine
Stadtbusfunktion. Alle Linien werden mit einem 60' -Takt und Taktverdichtern zur
Hauptverkehrszeit betrieben. Die Linien R72 und R73 ergänzen sich durch fahr-
plantechnische Überlagerung aus der Region im Stadtgebiet Münster für den
Korridor Steinfurter Straße zu einem 30' -Takt. In der Vergangenheit wurden ver-
schiedenen Regionalbuslinien erfolgreich, d.h. mit Vorteilen sowohl für die regio-
nalen als auch für die städtischen Fahrgäste, in das Stadtbusangebot integriert.
Linien- oder Linienabschnitte konnten durch Hebung von Synergien, vor allem
durch Abbau nicht abgestimmter Parallelverkehre wirtschaftlich stabilisiert wer-
den.
Folgende Stadtbus-/Regionalbuskooperationen werden heute bereits erfolgreich
betrieben:
• S50 und R51 (RVM, KVM):
Ergänzen im 30'-Takt das Bedienungsangebot der Stadtbuslinien 8 und 9
für den Stadtteil Coerde und bieten den Fahrgästen eine schnelle und di-
rekte Verbindung Richtung Zentrum über den Hohen Heckenweg.
73
3. NVP Stadt Münster
• R22 und R32 (RVM/SWMS):
Der 20'-/40'-Takt der R22 und der 60' -Takt der R32 ergänzen sich zum
20'-Takt der Stadtbuslinie 22 für den Stadtteil Wolbeck über Münster stra-
ße und Wolbecker Straße. Ab der Haltestelle Mondstraße wird mit der Li-
nie 11 der SWMS ein 10' -Takt für die Wolbecker Straße geboten. Seit
dem Fahrplanwechsel 2006 wird die Linie 22 über den Hauptbahnhof und
den Altstadtbereich hinaus in das Wohngebiet Gievenbeck-Auenviertel
geführt. Regionale Fahrgäste aus dem Kreis Warendorf und Fahrgäste
aus Wolbeck erreichen seitdem den Altstadtbereich und die universitären
Einrichtungen einschließlich des Universitätsklinikums in Direktfahrt.
• R41 (RVM/SWMS):
Bereits seit Anfang der 90iger Jahre ist der 60' -Takt der Regionalbuslinie
R41 in den 20' -Takt der Linie 7 eingebunden. Als Bestandteil des Fahr-
tenangebotes der Linie 7 werden so unwirtschaftliche Parallelfahrten ver-
mieden. Die regionalen Fahrgäste aus dem Kreis Coesfeld können über
den Hauptbahnhof hinaus die zentrale Haltestelle Altstadt/Bült in Direk t-
fahrt erreichen.
Abbi
ldung 19 Regionalbuslinien mit und ohne Einbindung in das Stadtbussystem
(2014)
74
3. NVP Stadt Münster
8 Tarif- und Vertriebssystem
8.1 Der Münsterlandtarif
Seit Mai 2000 existiert im Münsterland ein einheitliches Tarifsystem für Bus und
Bahn. Der Münsterland- Tarif gilt sowohl für den Stadtbusverkehr in Münster als
auch für alle regionalen Buslinien und Schienenstrecken in Münster sowie den
vier Münsterlandkreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf. Alle Ver-
kehrsunternehmen mit eigenständigen Linienkonzessionen sind Mitglieder der
Tarifgemeinschaft Münsterland. Dieser gehört auch der Zweckverband Schi e-
nenpersonennahverkehr Münsterland (ZVM) an. Die im Münsterland nach Wet t-
bewerbsverfahren beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen wie DB Regio,
EuroBahn, NordWestBahn oder Westfalen -Bahn werden über den ZVM in der
Tarifgemeinschaft vertreten und wenden ebenfalls den Münsterland-Tarif an.
Gleiches gilt auch für einige regionale Buslinien (z.B. R 64 Havixbeck – Münster),
die in den letzten Jahren von einzelnen Münsterlandkreisen ausgeschrieben
wurden. Wie bei den vom ZVM ausgeschriebenen Schienenstrecken gilt dort
bislang das Prinzip von Bruttoverträgen. Hier liegen die Einnahme- und Tarifver-
antwortung nicht mehr bei den beauftragten Unternehmen sondern beim beauf-
tragenden Aufgabenträger. Dieser gehört dann auch der Tarifgemeinschaft an.
Mit der südlich angrenzenden Verkehrsgemeinschaft Ruhr -Lippe (VRL) besteht
seit vielen Jahren eine enge Kooperation. D er in der Stadt Hamm, den Kreisen
Soest und Unna, dem Hochsauerlandkreis und dem Märkischen Kreis ang e-
wandte Ruhr-Lippe-Tarif ist weitgehend mit dem Münsterland- Tarif identisch. Die
enge Verzahnung von Münsterland- und Ruhr-Lippe-Tarif sowie ein gemeins a-
mes Einnahmeaufteilungsverfahren ermöglichen den Fahrgästen durchgehende
Tickets aus der Stadt Hamm und den Kreisen Soest und Unna in das Münster-
land und umgekehrt. Davon profitieren z.B. die Pendler und Besucher der Stadt
Münster. Die nachfolgende Abbildung 20 zeigt die beiden Tarifräume des Müns-
terland- und Ruhr-Lippe-Tarifes, die insgesamt rund ein Drittel der Landesfläche
NRW umfassen.
Das Fahrpreissystem des Münsterland- und Ruhr-Lippe-Tarifes wird kontinuier-
lich (meist jährlich) den Markterfordernissen und der wirtschaftlichen Situation
angepasst. In den letzten Jahren wurden diese Tarifanpassungen speziell in
Münster regelmäßig für erfolgreiche Produkteinführungen genutzt, z.B. Einfüh-
rung des 10erTickets, des 60plusAbos, des SchülerTickets goCard oder des
elektronischen 90 MinutenTickets.
75
3. NVP Stadt Münster
Abbi
ldung 20 Verkehrsräume des Münsterland- Tarifes und des Ruhr -Lippe-
Tarifes
Die Einnahmeverantwortung liegt gesetzlich (PBefG) bei den jeweiligen Partner-
unternehmen bzw. für die bislang in Ausschreibungsverfahren vergebenen
Schienenstrecken bei den beiden Zweckverbänden ZVM und ZRL. Analog gilt
dies für ausgeschriebene Buslinien und deren Aufgabenträger.
Der Facharbeitskreis Tarif/Einnahmeaufteilung der Tarif gemeinschaft Münster-
land und Ruhr -Lippe bereitet deren Entscheidungen vor. Er wird hierbei unte r-
stützt durch eine gemeinsame Geschäftsstelle mit Sitz in Münster. Oberstes O r-
gan der beiden Tarifgemeinschaften ist jeweils der Tarifausschuss. In den Tari f-
ausschüssen sind die Geschäftsführungen aller konzessionierten Verkehrsunter -
nehmen und der Zweckverbände stimmberechtigt vertreten. In der Regel g elten
das Einstimmigkeitsprinzip sowie ein Territorialprinzip (z.B. Stadtgebiet Münster).
Ist eine aktuelle Preisanpassung oder Strukturveränderung des Münsterland- und
Ruhr-Lippe-Tarifes von den Tarifausschüssen beschlossen, sind diese Tarifmaß -
nahmen von den Aufsichtsgremien aller beteiligten Verkehrsunternehmen und
Zweckverbände zu beraten und zu verabschieden. In Münster sind zudem der
76
3. NVP Stadt Münster
Finanz- und Hauptausschuss sowie der Rat als Gesellschafter der Stadtwerke
Münster zu beteiligen. Erst nach deren Zustimmung kann das förmliche Geneh-
migungsverfahren bei den Bezirksregierungen in Münster und Arnsberg durch-
laufen werden. Nach Abschluss dieses Verfahrens und vorliegender Genehm i-
gung tritt der neue Tarif zu einem Stichtag (meist zum 01. August) in Kraft.
Grundsätzlich bietet der Münsterland- Tarif eine für die verschiedenen Zielgrup-
pen differenzierte Ticket-Palette. Die einzelnen Ticket -Gattungen sind meist en t-
fernungsmäßig in ihrer räumlichen Gültigkeit gestaffelt. Neben der flächenmäßig
im gesamten Stadtgebiet Münster gültigen Preisstufe 0 und einer vorgeschalt e-
ten Kurzstrecke für max. fünf Bushaltestellen weist der Münsterland- Tarif acht
regionale Preisstufen auf. Bei einigen Tickets (z. B. 60plusAbo) gelten verein-
fachte Teilnetze, etwa das Stadtnetz Münster, ein Kreisnetz oder das Gesam t-
netz Münsterland.
In der Stadt Münster stellt sich die Struktur der Fahrgäste und der von i hnen ge-
kauften Tickets deutlich anders dar als in den Münsterlandkreisen. So hat in den
Kreisen der Schülerverkehr ein ungleich größeres Gewicht als in Münster. In den
ländlich geprägten Bereichen des Münsterlandes außerhalb der nach Münster
oder in die benachbarten Oberzentren verlaufenden Verkehrsachsen ist der
Schülerverkehr absolut dominant und hat zum Teil Anteile von über 90 Prozent
der Gesamtnachfrage. Der zunehmende demografische Wandel mit zurückg e-
henden Schülerzahlen führt auf der Einnahmeseite des regionalen ÖPNV zu si g-
nifikanten Rückgängen und zukünftigen Finanzierungsproblemen.
Im Binnenverkehr des Oberzentrums Münster ist die Kundenstruktur heterog e-
ner. Hier bestehen vielfältige Nutzungsansprüche an den ÖPNV im Berufs -, Aus-
bildung-, Versorgungs- und Freizeitverkehr. Dies betrifft sowohl die Dauerkunden
mit ihren Abonnements und Zeitkarten als auch die eher gelegentlichen Kunden
mit dem intensiv nachgefragten Barsortiment mit Einzel -, Mehrfach- und Tages
Tickets.
Nicht zuletzt hat auch das SemesterTicket für die inzwischen über 55.000 Studie-
renden an den insgesamt acht Münsteraner Hochschulen wegen seiner großen
Nachfrage- und Einnahmewirkung eine entsprechende Bedeutung. Diese ist in
den letzten Jahren sogar noch angewachsen, da das regionale SemesterTicket
Münster inzwischen zum NRW -weiten SemesterTicket weiter entwickelt wurde.
Das SemesterTicket gilt auch auf ausgewählten Strecken außerhalb NRWs, z.B.
in Enschede und Osnabrück.
Durch regelmäßige Produktinnovationen in Verbindung mit engagiertem Mark e-
ting konnte der Münsterland- Tarif gemeinschaftlich attraktiv und zielgruppenor i-
entiert weiterentwickelt werden. Beispiele sind:
77
3. NVP Stadt Münster
• das 9 UhrTagesTicket für einen Erwachsenen und bis zu drei Kindern,
• das preislich sehr attraktive 10er Ticket im Vorverkauf,
• das FunAbo für Jugendliche
• das 60plus Abo inkl. Partner-Karte
• das SchülerTicket goCardAbo mit Freizeitnutzung im gesamten Münster -
land
• das AzubiAbo, ebenfalls mit Freizeitnutzung im gesamten Münsterland
• günstige AnschlussTickets für Inhaber von Zeitkarten und Abonnements
Eine besondere Bedeutung hat in den letzten Jahren die vom Rat der Stadt
Münster beschlossene Einführung des Münster -Passes erlangt. Dieser wird vom
Sozialamt der Stadt an ca. 24.000 einkommensschwache Einwohner ausgeg e-
ben und berechtigt zum deutlich rabattierten Bezug ausgewählter Verkehrs -Abos
für das Stadtgebiet Münster. Inzwischen nutzen über 6.000 Münster -Pass-
Inhaber diese günstige Möglichkeit, mit Bus und Bahn in Münster zu fahren. Die
aus der etwa 50 %igen Rabattierung der Abos resultierenden Mindereinnahmen
werden den Stadtwerken und der Tarifgemeinschaft von der Stadt Münster au s-
geglichen. Diese kann hierbei anteil ig auf eine entsprechende Förderung des
Landes NRW für SozialTickets zurückgreifen.
Abbildung 21 Beispiele für innovative zielgruppenorientierte Tarifprodukte der
Stadtwerke Münster
78
3. NVP Stadt Münster
Mit Hilfe dieser regelmäßigen Tarifinnovationen und unterstützt durch eine mehr -
jährige Abo -Offensive mit attraktiven Rabatten von 25 Prozent beim PrivatAbo
und mindestens 30 Prozent beim JobTicket gelang es in Münster, sowohl die
Anzahl der Abonnenten auf inzwischen über 40.000 als auch die Zahl der Fahr -
gäste auf fast 40 Millionen (2014) bei gleichzeitig verbess erter Wirtschaftlichkeit
anwachsen zu lassen. Mit dem im März 2013 eingeführten elektronischen Ticket
(eTicket) ist der ÖPNV in Münster auch zukünftig gut aufgestellt (siehe Kapitel
8.3).
8.2 NRW-Tarif und Westfalentarif
Der Münsterland- und Ruhr-Lippe-Tarif ermöglichen die freizügige Fahrt mit Bus
und Bahn mit einem Ticket im jeweiligen Verbundraum. Dies gilt grundsätzlich für
alle gegenwärtig neuen Verbundräume in Nordrhein-Westfalen.
Seit einigen Jahren gibt es für Verbundraum übergreifende Fahrten mit dem
Nahverkehr (z.B. zwischen Essen und Münster) den NRW -Tarif. Am bekanntes-
ten sind dessen Pauschalpreis -Tickets wie das Schöner TagTicket, das es wahl-
weise für eine Person oder für fünf Personen zu attraktiven Preisen gibt. Diese
Fahrkarten sind in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Nahverkehrszügen in
ganz NRW gültig. In Münster werden sie in allen Bussen und Ticket -Automaten
der Stadtwerke sowie bei den drei Servicecentren der Stadtwerke (mobilé, C i-
tyShop, Hafenplatz), im Hauptbahnhof und als HandyTicket verkauft.
Voraussichtlich im ersten Quartal 2015 wird bei den Stadtwerken ebenso der
erweiterte NRW-Tarif erhältlich sein. Diese Erweiterung umfasst dann alle Ver-
bindungen innerhalb Nordrhein- Westfalens, wobei es dem Kunden dann freig e-
stellt ist, mit welcher Nahverkehrsverbindung er sein Ziel erreicht.
Nach dem 2008 novellierten ÖPNV -Gesetz des Landes war vorgesehen, bis Au-
gust 2015 aus den ursprünglich neun Verbundtarifen in NRW nur noch drei groß-
räumige Verbundtarife zu entwickeln:
• für das Ruhrgebiet inkl. Niederrhein
• für das Rheinland inkl. Region Aachen
• für Westfalen-Lippe
Der Westfalentarif würde sich dann aus den heute bestehenden fünf Gemei n-
schaftstarifen folgender Räume zusammensetzen (siehe auch Abbildung 22):
• Münsterland-Tarif
• Ruhr-Lippe-Tarif
• Der Sechser (Region Ostwestfalen-Lippe)
79
3. NVP Stadt Münster
• Hochstifttarif (Region Paderborn/Höxter)
• Tarif Westfalen-Süd (Region Olpe/Siegen-Wittgenstein)
Abbi
ldung 22 Gemeinschaftstarife in Westfalen-Lippe
Zurzeit sind für die Vorbereitung des Westfalentarifes ein Projektbüro in Bielefeld
und Themen bezogene Arbeitskreise eingerichtet, an denen die Stadtwerke zur
Wahrung der Münsteraner Interessen beteiligt sind.
Nach gegenwärtigem Planungsstand (Sommer 2015) kann davon ausgegangen
werden, dass der künftige Westfalentarif sehr stark nach dem bewährten Subs i-
diaritätsprinzip ausgestaltet und entschieden wird. Dies bedeutet, dass z. B. der
lokale Tarif in Münster (Preisstufe 0) oder die benachbarten regionalen Preisst u-
fen des Münsterlandes wie heute vor Ort weiterentwickelt und auch von den
kommunal/regional zuständigen Gremien beschlossen werden. Allein die höhe-
ren Preisstufen für westfalenweite Verbindungen, z. B.
• Paderborn - Münster
• Enschede – Bielefeld
80
3. NVP Stadt Münster
müssten mit ihren höheren Preisstufen einheitlich für Westfalen definiert werden.
Mit dem neuen NRW -Tarif und mit dem Westfalentarif wird der Einzugsbereich,
der mit durchgehenden Tickets nach Münster befahren werden kann, deutlich
vergrößert. Der Kunde hat in Zukunft attraktive Möglichkeiten, aus allen benac h-
barten Oberzentren Westfalens (Bielefeld, Dortmund, Hamm, Paderborn, Osnab-
rück und Enschede) bzw. darüber bis an die Landesgrenzen mit durchgehenden
Tickets Münster zu erreichen.
8.3 Einführung des elektronischen Tickets
Nach rund dreijähriger Vorbereitungszeit haben die Stadtwerke Münster zusam-
men mit den Partnern des Münsterland-T arifes im März 2013 das elektronische
Ticket „(((eTicket“ eingeführt. Das auf sämtlichen Bahn- und Busstrecken im
Stadtgebiet gültige eTicket Münster ist eine Pilotanwendung für die Einführung
des eTickets in ganz Westfalen und wird sowohl vom Bundesverkehrsministerium
BMVI als auch vom Zweckverband NWL mit Landesmitteln gefördert. Datenplat t-
form ist die neu aufgelegte und mit einem Mikroprozessor -Chip versehene
Stadtwerke PlusCard. Die in der Karte verbaute Technik entspricht dem deutsc h-
landweiten Standard für eTicket -Systeme "(((eTicket Deutschland" und ist de s-
halb zukünftig auch in anderen Regionen nutzbar.
In den Bussen und auf den Münster a-
ner Bahnhöfen und Haltepunkten sind
elektronische Lesegeräte verbaut. Beim
Einstieg in das Fahrzeug werden die
eTickets berührungslos vor das Les e-
gerät gehalten und von diesem auf Gül-
tigkeit geprüft.
Abbildung 23 eTicket Münster auf der
Stadtwerke PlusCard mit
elektronischem Lesegerät
81
3. NVP Stadt Münster
Neben dem Einsatz als elektronische Abo -Karte ab dem Jahreswechsel
2013/2014 mit einem nochmals höheren Missbrauchsschutz für den Kunden
(Fälschungssicherheit, Sperrung bei Verlust, problemlose Ausgabe von Ersat z-
karten) sind bereits erste neue Tarifprodukte realisiert worden:
• Seit 01. März 2013: Einführung des elektronischen 90MinutenTickets zur
freizügigen Nutzung im Stadtgebiet Münster für den Gelegenheitskunden.
Dieses Ticket ist die elektronische Variante des beliebten 10erTickets für
zurzeit 2,00 €/Fahrt (ein Erwachsener und bis zu drei Kinder) und bietet
zusätzlich sogar bei mehrfacher täglicher Nutzung eine günstige Tage s-
preis-Abrechnung per monatlicher Lastschrift. Der Kunde erhält hierzu ei-
nen Einzelverbindungs-Nachweis. Ab Spätsommer 2015 ist dieses Ticket
auch in einer Prepaid- Variante an den Automaten und in den Vorver-
kaufsstellen vorgesehen. Die Karte kann dann ähnlich einer Telefonkarte
an den Ticketautomaten und den Vorverkaufsstellen mit einem Geldbe-
trag aufgeladen werden und ermöglicht volle Kostenkontrolle. Im Juni
2015 hatten sich bereits über 30.000 Kunden für das Ticket registriert.
• Seit 01. September 2013: Einführung des elektronischen FlexAbos. Das
FlexAbo ermöglicht die freizügige Nutzung von Bus und Bahn im gesa m-
ten Stadtgebiet werktags ab 8:00 Uhr, am Wochenende und an Feiert a-
gen ganztags zu einem abgesenkten Preis von zurzeit 30,00 €/Monat.
Anders als das 9 UhrAbo kann das FlexAbo bereits auch vor der Zei t-
grenze 8:00 Uhr genutzt werden. Für die Fahrten vor 8:00 Uhr an Werk-
tagen wird dem Abonnenten ein Wert von 1,00 € pro Tag bis zu einem
monatlichen Höchstpreis von 45,00 € (Stand: August 2015) abgerechnet.
Neben der vollen zeitlichen und räumlichen Flexibilität im gesamten
Stadtgebiet kann der Fahrgast die Preisvorteile außerhalb der Verkehr s-
spitze nutzen. Hierin liegt auch der wesentliche Vorteil für die Verkehrsun-
ternehmen: Mit Hilfe preislicher Anreize soll der Kunde animiert werden,
bevorzugt die verkehrsärmere Zeit außerhalb der morgendlichen Ver-
kehrsspitze zu nutzen.
8.4 Vertrieb
Die Stadtwerke Münster vertreiben die Tickets des Münsterland- Tarifes und aus-
gewählte Tickets des NRW-Tarifes über verschiedene Vertriebskanäle:
• Verkauf als Abonnement und eTicket im Servicezentrum mobilé, Stadt -
werke CityShop und Servicecenter Hafenplatz sowie bei ausgewählten
Vorverkaufsstellen und als online-Abo.
82
3. NVP Stadt Münster
• Verkauf der übrigen Tickets in insgesamt über 40 Vorverkaufsstellen im
gesamten Stadtgebiet, die im Jahr 2015 auch für den Vertrieb von elek -
tronischen Tickets mit Terminals ausgerüstet werden.
• Ver
kauf des gesamten Ticketsortiments außer Abo an insgesamt 24 ba r-
rierefreien Ticket -Automaten (siehe Abbildung 25) an den bedeutenden
Haltestellen im Stadtgebiet mit moderner Touch- Screen-Technik, die
ebenso für den Vertrieb von elektronischen Tickets ausgerüstet sind.
• Verkauf der meist nachgefragten Tickets des Barsortiments einschließlich
NRW-Tarif über das HandyTicket Deutschland mit App für Smartphones
• Ver
kauf des Barsortiments wie Einzel -, Vierer - und TagesTicket sowie
Pauschaltickets des NRW-Tarifes im Bus beim Fahrpersonal
Abbi
ldung 24 Tariftableau für das Stadtgebiet Münster (08/2015)
83
3. NVP Stadt Münster
Der spontane Kauf von Tickets des Barsortiments im Bus beim Fahrpersonal ist
bei den Münsteraner Fahrgästen zwar sehr beliebt, führt aber zu spürbaren Ver-
lustzeiten. Deshalb haben die Stadtwerke bereits 2007 begonnen, die Abo-
Produkte stärker zu rabattieren und die Preise des Barsortiments preislich für
den Vorverkauf und den Bordverkauf beim Fahrpersonal zu differenzieren.
Die Preisdifferenzierung erfolgte nach dem Motto „Vor dem Fahren sparen – T i-
ckets günstiger im Vorverkauf“ schrittweise mit einer von Jahr zu Jahr zuneh-
menden Preisspreizung und wurde vom Markt sehr gut angenommen. Gleichzei-
tig wurde das Netz der Vorverkaufsstellen deutlich ausgebaut. An allen Vorver-
kaufsstellen und Automaten sowie beim HandyTicket gelten die günstigeren Vor-
verkaufspreise.
Durch die Einführung der neuen (((eTicket -Produkte erwarten die Stadtwerke
eine weitere Entlastung des Bordverkaufs und eine entsprechende Beschleuni-
gung der Fahrt. Auch das elektronische 90MinutenTicket ist mit 2,00 € erheblich
preisgünstiger als das Einzeltickt beim Fahrpersonal für 2,90 € und beinhaltet
zudem die Mitnahmemöglichkeit für bis zu drei Kinder.
Abbi
ldung 25 Standorte Ticket-Automaten (2015)
84
3. NVP Stadt Münster
9 Qualitätsstandards
9.1 Gesetzlicher Hintergrund, Funktion
Die Qualitätsstandards (vgl. Vorlage V/0791/2012/1 „Dritter Nahverkehrsplan
Stadt Münster – Rahmenvorgaben“, beschlossen in der Ratssitzung am
12.12.2012) sollen grundsätzlich die bestehenden und vom Fahrgast anerkann-
ten Qualitäten im öffentlichen Personennahverkehr in Münster auch bei verstär k-
tem Wettbewerb sichern. Der wesentliche Maßstab dafür sind die Ergebnisse des
jährlich durchgeführten ÖPNV -Kundenbarometers sowie die Erkenntnisse des
darauf aufbauenden und vertiefenden Qualitäts -Checks der Stadtwerke. Auf die-
sen Grundlagen sollen die Standards auch weiterentwickelt werden. Die Qual i-
tätsstandards verstehen sich damit als ein Qualitätsversprechen dem Kunden
gegenüber.
Die Festlegung von Qualitätsstandards ist gesetzlich vorgegeben. Das Gesetz
über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein- Westfalen (ÖPNVG
NRW) schreibt die Definition von Standards als Inhalt des Nahverkehrsplanes
unter § 8 Abs. 3 vor. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) können
entsprechend § 5 Zielvereinbarungen zur Festlegung von Standards für den bar-
rierefreien Zugang zum ÖPNV zwischen den Verbänden und dem Aufgabentr ä-
gern getroffen werden. Nicht zuletzt sei auf die seit dem 26.03.2009 in Deutsc h-
land rechtsverbindliche UN -Konvention über die Rechte von Menschen mit B e-
hinderungen verwiesen. Diese verpflichtet die Regierungen „,…geeignete Maß-
nahmen mit dem Ziel zu ergreifen, Menschen mit Behinderungen den gleichbe-
rechtigten Zugang zu Transportmittel zu gewährleisten (Art. 9) und "für Me n-
schen mit Behinderungen eine persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unab-
hängigkeit" sicherzustellen (Art. 20). Letztlich greift auch das aktuell reformierte
PBefG die Thematik auf und fordert etwa bis 2022 den vollständigen barrierefrei-
en Zugang zum ÖPNV (§ 8 Abs. 3).
Die Qualitätsstandards sind bei der Gestaltung des Bedienungsangebotes, vor
allem bei der Entwicklung von Konzepten und Einzelmaßnahmen, verbindlich
vom Aufgabenträger und vom Nahverkehrsmanagement zu beachten. Gleiches
gilt im Hinblick auf die personal- , informations- und technikbezogenen Standards
des Beförderungsangebotes. Die Standards sind bei Ausschreibungen oder Di-
rektvergaben von Verkehrsleistungen zugrunde zu legen. Den im Stadtgebiet
tätigen Unternehmen dienen sie als Orientierungshilfe im Hinblick auf den anst e-
henden Wettbewerb.
Grundsätzlich ist bei der Festlegung und Umsetzung der Qualitätsstandards das
Prinzip der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Maßstab bei der Gestaltung des B e-
85
3. NVP Stadt Münster
dienungsangebotes ist die durch Erhebungen festgestellte bzw. die zu erwarten-
de Fahrgastnachfrage. Missverhältnisse zwischen Angebot und Nachfrage sollen
abgebaut werden. Darüber hinaus ist die bestehende bzw. zu erwartende wir t-
schaftliche Ergiebigkeit zugrunde zu legen.
9.2 Differenzierung nach Produkten
Der Geltungsbereich für die Qualitätsstandards ist primär das Stadtgebiet Müns-
ter mit seinem Stadtbusverkehr sowie den Stadt-Umland-relevanten Verbindun-
gen im Regionalbusverkehr. Daher gilt folgende Differenzierung bei der Anwen-
dung der Qualitätsstandards:
A. Stadtbusverkehr im Stadtgebiet Münster: „Reine“ Stadtbusl inien im T a-
ges- und Nachtverkehr (z.B. Linie 6 oder N80), „integrierte“ Regionalbus-
linien (z.B. R41, R22/R32) sowie Taxibuslinien und -Verkehre im Tages -
und Nachtverkehr als Anschlussfahrt (z.B. T8, T80, Frauen-Nacht-Taxi)
B. Vertaktete Regionalbuslinien im Stadt -Umland-Verkehr: RegioBus-Linien
(z.B. R63/R64) und SchnellBus-Linien (z.B. S90)
C. Nicht vertaktete Regionalbuslinien: Schülerverkehr (z.B. 540, 564) und
Verstärkerfahrten
Grundsätzlich wird zwischen der Bedienungsqualität – der räumlichen und zeitli-
chen Verfügbarkeit des ÖPNV-Angebotes – und der Beförderungsqualität – dem
Komfort und der Kundenorientierung – unterschieden. Die Bedienungsqualität
wird differenziert für den Stadtbusverkehr und für die Stadt -Umland-relevanten
Verbindungen im Regionalbusverkehr festgelegt.
Die Bedienungsqualität im Stadtbussystem wird beschrieben durch die
• Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien
• Netzgestaltung und Linienführung
• Takte und Betriebszeiten
• Verknüpfungen und Anschlüsse
Die Bedienungsstandards für die Stadt-Umland-relevanten Verbindungen im R e-
gionalbusverkehr werden separat beschrieben. Dabei ist das Bedienungs - und
Leistungsangebot zwischen dem Aufgabenträger Stadt Münster und de n be-
nachbarten Aufgabenträgern abzustimmen.
86
3. NVP Stadt Münster
Die Kenngrößen der Beförderungsqualität werden differenziert nach
• Personal
• Fahrzeuge
• Infrastruktur
• Information und Kommunikation
Darüber hinaus soll den spezifischen Belangen von Männern und Frauen - den
sogenannten Gender -Aspekten - im ÖPNV Rechnung getragen werden. Die
Grundlagen dieser Aspekte und das Mobilitätsverhalten von Männern und Frau-
en in der Stadt Münster sind Gegenstand der Angebotsplanung.
Abbi
ldung 26 Qualitätsstandards im Stadtbusverkehr
87
3. NVP Stadt Münster
9.3 Bedienungsstandards im Stadtbusverkehr
9.3.1 Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien
• Neu entstehende Wohngebiete sollen möglichst frühzeitig durch das
Stadtbussystem erschlossen werden oder sich bei der Planung an best e-
henden ÖV-Achsen orientieren.
• Zusammenhängende Siedlungsbereiche mit mehr als 300 Einwohnern
sollen in einem 300 bis 500m Haltestelleneinzugsradius erschlossen wer -
den.
• Die Erschließung zusammenhängender Gewerbegebiete ist in Abhängi g-
keit von den Fahrgastpotenzialen sicherzustellen.
• Die Erschließung der zentralen Innenstadt ist in der heutigen Qualität mit
den bestehenden Haltestellen und Taktfolgen sicherzustellen.
9.3.2 Netzgestaltung und Linienführung
• Die nachfrage- und fahrtzweckge-
rechte Differenzierung des Stadt-
busnetzes in ein Tages - und
Abend-/Nachtnetz ist beizubehal-
ten.
• Das Liniennetz soll möglichst fle-
xibel gestaltet werden, um zeitnah
auf städtebauliche Entwicklungen
und Fahrgastbelange reagieren zu
können. Fahrplantechnische A b-
hängigkeiten im Netz sind zu r e-
duzieren.
• Die Linienf
ührung soll unter Be-
achtung der Wirtschaftlichkeit
nachfrage-gerecht und fahrzweck-
spezifisch erfolgen. Überkapazitä-
ten sind abzubauen, neue Fahr-
gastpotenziale sind zu erschlie-
ßen.
88
3. NVP Stadt Münster
• Die Linien sollen möglichst direkt und für den Fahrgast plausibel geführt
werden. Die Trennung von Richtung und Gegenrichtung ist nach Möglic h-
keit zu vermeiden.
• In aufkommensstarken Korridoren und Stadtteilen sollen zwei Stadtbusli-
nien parallel geführt werden, so dass den Fahrgästen eine verdichtete
Taktfolge geboten wird.
• Zur Anbindung von zusammenhängenden Siedlungs bereichen mit einer
schwachen Fahrgastnachfrage und nachfragerelevanten öffentlichen Ein-
richtungen mit einer Haltestellenentfernung von über 500 m sollen be-
darfsgesteuerte Taxibuslinien zum Einsatz kommen.
• Aus
allen Stadtteilen soll en der Hauptbahnhof und/oder die zentralen I n-
nenstadthaltestellen Altstadt/Bült, Ludgeriplatz sowie die Haltstellen der
Domachse in Direktfahrt zu erreichen sein.
• Dur
ch die Einrichtung und den Ausbau dezentraler Verknüpfungspunkte
soll die Effizienz des Liniennetzes verbessert werden.
9.3.3 Takte und Betriebszeiten
• Auf allen Stadtbuslinien soll montags bis freitags im Tagesverkehr von ca.
6:00 bis 21 :00 Uhr und samstags von 10:00 bis 21:00 Uhr ein 20 -
minütiger Grundtakt geboten werden. Etwaige Ausnahmen sind im Einzel-
fall zu begründen und zu entscheiden.
• Auf
den Hauptachsen des ÖPNV und in den aufkommensstarken Stadt-
teilen soll durch die fahrplantechnische Überlagerung von zwei Linien das
Fahrtenangebot im Tagesverkehr auf einen 10‘-Takt verdichtet werden.
• In
der Hauptverkehrszeit sollen nachfragegerecht der Takt verdichtet
werden oder zusätzliche Verstärkerfahrten zum Einsatz kommen.
• Sonn
- und feier tags w erden im Tagesverkehr vormittags ein 60- und
nachmittags ein 30-minütiger Grundtakt angeboten.
• Im
Abendverkehr von 21 :00 bis 24:00 Uhr und samstags im Frühverkehr
werden die Stadtbuslinien in einem 30-minütigen Grundtakt gefahren.
89
3. NVP Stadt Münster
• Im Nachtverkehr, montags bis freitags zwischen 0:00 und 2:00 Uhr sowie
samstags und sonntags ab 0:00 Uhr durchgängig, wird ein 70- minütiger
Grundtakt angeboten.
• In
Zeiten einer schwachen Fahrgastnachfrage kommen bedarfsgesteuerte
Taxibuslinien zum Einsatz.
Abbi
ldung 27 Netze, Takte, Zeiträume
9.3.4 Verknüpfungen und Anschlüsse
• Über die Anbindung des Hauptbahnhofs ist die Verknüpfung des Stad t-
busverkehrs zum Regional- und Fernverkehr sicherzustellen.
• Auf
grund der dichten Taktfolge (20-minütiger Grundtakt) im Tagesverkehr
sind zeitnahe Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien gewährleistet.
• Am
Hauptbahnhof wird bei ausgedünnter Taktfolge im Abend- , Nacht -
und Frühverkehr ein Rundumanschluss zwischen allen Stadtbusl inien ge-
boten.
• In den Zei
tlagen des Rundumanschlusses am Hauptbahnhof gilt eine A n-
schlussgarantie für die Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien.
Betriebstag bis
Uhrzeit
-
01.00
-
02.00
-
03.00
-
04.00
-
05.00
-
06.00
-
07.00
-
08.00
-
09.00
-
10.00
-
11.00
-
12.00
-
13.00
-
14.00
-
15.00
-
16.00
-
17.00
-
18.00
-
19.00
-
20.00
-
21.00
-
22.00
-
23.00
-
24.00
Montag -
Freitag Betriebs-pause
70'-Takt 20'-Takt 30'-TaktLinie
Achse
Linie
Achse
Linie
Achse
Tagesnetz Nachtnetz
20'-Takt
10'-Takt
Montag -
Freitag
Samstag
Sonntag
Betriebs-pause
70'-Takt 30'-Takt 15'-Takt 30'-Takt
70'-Takt 60'-Takt 30'-Takt 30'-Takt
30'-Takt
30'-Takt
70'-Takt 20'-Takt 30'-Takt
70'-Takt 10'-Takt 30'-Takt
70'-Takt 30'-Takt 15'-Takt
70'-Takt 30'-Takt 30'-Takt
90
3. NVP Stadt Münster
9.4 Bedienungsstandards im Stadt-Umlandverkehr (Regionalbusver-
kehr)
Das Bedienungs- und Leistungsangebot im Stadt -Umlandverkehr, hier bezogen
auf den Regionalbusverkehr, ist zwischen dem Aufgabenträger Stadt Münster
und den benachbarten Aufgabenträgern abzustimmen. Aus Sicht der Stadt
Münster sollten dabei folgende Standards angestrebt werden:
• Die regionale Erreichbarkeit des Oberzentrums Münster sollte durch einen
qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen Regionalbusverkehr gewähr-
leistet werden.
• Die bestehende Bedienungsqualität im Stadt -/Umlandverkehr auf den
vertakteten Regionalbuslinien sollte sichergestellt werden.
• Di
e Produktdifferenzierung zwischen SchnellBus und RegioBus soll bei-
behalten werden. Der produkttypische Fahrzeugeinsatz hat möglichst l i-
nienrein zu erfolgen.
• Di
e innerstädtische Erschließungs - und Bedienungsfunktion der R e-
gioBus-Linien in Münster sollte mit der Bedienung aller Haltstellen auf
dem Linienweg sichergestellt werden. Linienwegänderungen im Stadtg e-
biet Münster sollen mit d em Aufgabenträger Stadt Münster abgestimmt
werden.
• Auf
den vertakteten Regionalbuslinien ist möglichst ein 60 -minütiger
Grundtakt mit bedarfsgerechten Verstärkern zur Hauptverkehrszeit anzu-
bieten.
• Di
e Betriebszeitfenster der vertakteten Regionalbuslinien sollten an die
Ladenöffnungszeiten (Mo – Sa) in Münster angepasst werden.
9.5 Beförderungsstandards im Stadtbus- und Stadt-Umlandverkehr
9.5.1 Definition
Die Beförderungsstandards beschreiben im Wesentlichen die personal -, informa-
tions- und technikbezogenen Standards des ÖPNV-Angebotes. Kenngrößen der
Qualität des Personals sind unter anderem der Personaleinsatz , die Personal-
ausbildung, das Erscheinungsbild sowie die Freundlichkeit und Kundenorientie-
rung des Fahr- und Servicepersonals.
91
3. NVP Stadt Münster
Die Fahrzeugqualität wird beschrieben durch die Fahrzeugtechnik und das E r-
scheinungsbild der Fahrzeuge. Bezüglich der Qualität des Fahrpersonal und
Fahrzeug werden für den Einsatz im Stadtbusverkehr und im vertakteten bzw.
nicht vertakteten Regionalbusverkehr an die beauftragten bzw. k onzessionierten
Unternehmen differenzierte Anforderungen gestellt.
Die qualitativen Standards der Infrastruktur beziehen sich auf das Stadtgebiet
Münster. Sie umfassen im Wesentlichen die infrastrukturelle Gestaltung des
Fahrweges und der Haltestellen einschließlich deren Ausstattung . Die Qualität
der Informations- und Kommunikationswege und - medien bezieht sich dagegen
auf die im Stadtgebiet tätigen Verkehrsunternehmen sowie das koordinierende
und technisch unterstützende Nahverkehrsmanagement in der Stadt Münster.
9.5.2 Personal
Das Fahrpersonal sowie dessen Ausbildung m üssen grundsätzlich die gesetzl i-
chen Bestimmungen zur Ausübung der Tätigkeit erfüllen (BOKraft). Die für das
Fahr- und Servicepersonal gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Pausenzei-
ten sind einzuhalten (Arbeitszeitgesetz, Fahrpersonalgesetz/Fahrpersonalverord-
nung). Darüber hinaus gelten folgende Standards (Kategorien A, B, C siehe Seite
86):
rt
Abbi
ldung 28 Qualitätsanforderungen Personal
9.5.3 Fahrzeuge
Alle in der Stadt Münster eingesetzten Fahrzeuge müssen den gesetzlichen
Bestimmungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der BOKraft
sowie der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) genügen. Die von der
Stadt Münster erlassene Richtlinie zur Verwendung der Mittel gemäß § 11 Abs. 2
ÖPNVG (Fahrzeugförderung) definiert verbindliche Anforderungen für die im
A B C
Beherrschung der deutschen Sprache in Wort
und Schrift
Spezifische Schulungen (Streckenkunde, RBL,
Tarif etc.) und Nachschulungen für das
Fahrpersonal
jährlich Führerscheinnachschulungen, spezifi-
sche Schulungen anlassbezogen (z.B.
Streckenkunde, kundenorientiertes Fahren)
Dienstkleidung für das in Münster im ÖPNV
eingesetzte Fahr- und Servicepersonal
Erkennbarkeit als Ansprechpartner der
Verkehrsunternehmen
Kategorien
Personal Bemerkungen
Anforderung muss erfüllt werden Erfüllung der Anforderung wünschenwe
92
3. NVP Stadt Münster
Stadtgebiet eingesetzten Fahrzeuge. Im Sinne des Behindertengleichstellung s-
gesetzes und der rechtsverbindlichen UN -Konvention über die Rechte von Me n-
schen mit Behinderungen (barrierefreie Mobilität, barrierefreier Zugang zum
ÖPNV) soll im Zuge der Fahrzeugneu- und -ersatzbeschaffung die Barrierefrei-
heit im Stadt - und Regionalbusverkehr gewährleistet werden. Bei den im Tax i-
busverkehr eingesetzten Fahrzeugen wird diese Barrierefreiheit perspektivisch
angestrebt. Darüber hinaus gelten folgende Standards:
Abbi
ldung 29 Qualitätsanforderungen Fahrzeuge
Vor dem Hintergrund der aktuell gültigen Immissionsgrenzwerte der EU kommt
den Emissionen der im Stadtbussystem und im Stadt-/Umlandverkehr eingesetz-
ten Fahrzeuge eine besondere Bedeutung zu. Als umweltverträgliches Ver-
kehrsmittel sollen daher vorzugweise Fahrzeuge eingesetzt werden, die mit weit-
reichenden Abgasbehandlungstechniken und lärmreduzierten Motoren ausgerüs-
tet sind. Darüber hinaus ist der Einsatz von Fahrzeugen mit besonders umwelt -
und ressourcenschonenden Antriebtechniken, wie z.B. Busse mit elektrischem
Antrieb, wünschenswert.
A B C
Erfüllung der jeweils aktuell gültigen Euro-Norm für
Schadstoffemissionen
Richtlinie der Stadt Münster zur
Verwendung der Mittel gem. § 11 Abs. 2
ÖPNVG (Fahrzeugförderung)
Ausrüstung mit den erforderlichen RBL-Daten-Komponenten
zur betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle Münster förderfähig
Ausrüstung mit den erforderlichen Sprechfunkkomponenten
zur betrieblichen Steuerung durch die Leitstelle Münster förderfähig
Ausstattung mit den Komponenten zur Nutzung der Funk-
Bake-Technologie zur LSA-Beeinflussung und des
Fahrgastinformationssystems FIS
förderfähig
Ausrüstung mit den erforderlichen Komponenten für das E-
Ticketing
Sondernutzflächen in den Fahrzeugen mit einer
Mindestgröße von 2m² geht über die Mindestanforderung hinaus
Digitale Anzeige des Linienweges und der Haltestellen
sowie digitale Ansage der Haltestellen förderfähig
Kennzeichnung der eingesetzten Fahrzeuge als Produkte
des Stadtbusverkehrs Münster
keine Überklebung der seitlichen Fahrzeugscheiben mit
Werbung
tägliche Innen- und regelmäßige Außenreinigung aller
Fahrzeuge ergänzt um anlassbezogene Sonderreinigungen
Fahrzeuge
Kategorien
Bemerkungen/Förderfähigkeit
93
3. NVP Stadt Münster
9.5.4 Infrastruktur
Grundsätzlich gelten für die Einrichtung von Haltestellen und Busbevorrecht i-
gungsanlagen (Busspuren, Busschleusen, Sondersignale) die jeweils gültigen
Richtlinien und Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßenwesen
(RAS-Ö, RiLSA, RAS -Q, EAE, EAHV und weitere). Im Sinne des Behinderten-
gleichstellungsgesetzes und der rechtsverbindlichen UN -Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen (barrierefreie Mobilität, barrierefreier
Zugang zum ÖPNV) sowie des neu gefassten PBefG werden im Zuge des Halte-
stellenneu- und -umbaus sukzessive bestehende Zugangshemmnisse abgebaut.
Darüber hinaus gelten folgende Standards im Stadtgebiet Münster:
• Die Lage und Anordnung der Haltestellen soll verkehrstechnisch sicher
und sozial kontrolliert sein. Ebenso ist eine ausreichend breite und s iche-
re Auftritts- bzw. beleuchtete Aufenthaltsfläche zu gewährleisten.
• Für die Parallelanfahrt der Haltestellen mit Gelenkzügen und der st ö-
rungs- und verlustzeitfreien An- und Abfahrt sollte die Aufstelllänge mi n-
destens 18 m betragen. Beim Neu-/ Umbau sind Haltestellen mit Halt am
Fahrbahnrand (wenn örtlich möglich) gegenüber Busbuchten zu favorisie-
ren.
• Bei einem Neu- oder Umbau einer Haltestelle ist eine Bordsteinhöhe von
16 cm zu realisieren. Hierbei ist im Regelfall ein weißer, abgeschrägter
Sonderbordstein zu verwenden, der vom Bus auch als Anfahrthilfe g e-
nutzt werden kann.
• I m gesamten Stadtgebiet werden Haltestellen mit kontrastreichen und
tastbaren Bodenindikatoren ausgebaut. Eine Ausnahme bilden Haltestel-
len im Promenadeninnenring und Gebiete der die der Altstadt - und Erhal-
tungssatzung unterliegen. Hier werden Sonderlösungen (dunkle Bodeni n-
dikatoren und kontrastreiches Natursteinpflaster) mit der KIB abgestimmt.
• Weitere Wartehallen mit ausreichenden Sitzgelegenheiten, DFI -Anlagen
(FIS-System) und Fahrradbügeln sind in Abhängigkeit von der Anzahl der
Einsteiger und Funktion der Haltestelle aufzustellen.
• Eine regelmäßige Wartung und Reinigung sowie eine kurzfristige Behe-
bung von Schäden und ein Winterdienst sind vorzusehen.
• In stauanfälligen Bereichen sind die bestehenden Busspuren und Bu s-
schleusen beizubehalten bzw. ist eine Neueinrichtung zu prüfen.
94
3. NVP Stadt Münster
• Lichtsignalanlagen auf ÖV -Achsen, die im 10‘- bzw. 20‘-Takt befahren
werden, sind mit einer Busbevorrechtigung bzw. -beeinflussung ausz u-
statten, um Verlustzeiten zu minimieren und den Verkehrsfluss sowie die
Pünktlichkeit des ÖPNV zu verbessern.
• Zur Steuerung und Überwachung des Stadtbus - und Regionalbusver-
kehrs im Stadtgebiet Münster wird vom Nahverkehrsmanagement eine
Verkehrsträger übergreifende Leitstelle betrieben.
Die ÖPNV-Infrastruktur im Stadtgebiet wird vom Aufgabenträger Stadt Münster
und dem Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster gebaut, betrieben
und unterhalten.
9.5.5 Information und Kommunikation
Grundsätzliche Zielsetzung ist es, die Fahrgäste und alle Bürger kontinuierlich,
verständlich, merkbar und barrierefrei über das aktuelle Fahrplan - und Tarifan-
gebot des ÖPNV zu informieren. Die Zuständigkeit für das Stadtbusangebot liegt
beim Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster.
• Bei der Gestaltung der Printmedien ist eine gute Lesbarkeit und Handh a-
bung unter Berücksichtigung eines einheitlichen Erscheinungsbildes zu
gewährleisten.
• Es wird eine elektronische Fahrplanauskunft mit Istzeit -Auskunft, adress-
scharfem Routing, Tarifauskünft en, Störungsmeldungen und dem mögli-
chen Abruf persönlicher Fahrpläne betrieben. Weitergehende aktuelle I n-
formationen werden über entsprechende Internetplattformen gegeben.
Applikationen für Smartphones sind vorzuhalten.
• Zur Sicherstellung aktueller Verkehrsinformationen an den Haltestellen, in
den Fahrzeugen und im Internet bereitet das Nahverkehrsmanagement
alle von den Verkehrsunternehmen gelieferten Störungsinformationen für
die jeweiligen Informationskanäle auf.
• Vor Ort wird eine Mobilitätszentrale ("mobilé" gegenüber dem Hauptbahn-
hof) mit Kundenberatung und Ticketverkauf betrieben.
• Der Kundenkontakt ist neben dem persönlichen Kontakt über die Mobil i-
tätszentrale, telefonisch über die NRW -weite einheitliche Rufnummer
95
3. NVP Stadt Münster
(„Schlaue Nummer für Bus und Bahn“) sowie über E-Mail bzw. Internet si-
cherzustellen.
• Ein Beschwerdemanagement mit kundenfreundlichen Reaktionszeiten
wird betrieben.
• Der Fahrkartenverkauf erfolgt in der Mobilitätszentrale, über Vorverkaufs -
stellen sowie durch Ticketautomaten mit kundenfreundlicher Bedienungs-
oberfläche. Ein im Sortiment eingeschränkter Verkauf erfolgt auch in den
Fahrzeugen.
• Das elektronische Ticket wird als Vertriebsweg mit allen technisch erfor-
derlichen Komponenten bahn- /busübergreifend etabliert und weiter aus-
gebaut. Dabei soll auch eine im Umweltverbund V erkehrsträger übergrei-
fende Nutzung (Car-Sharing, Taxi, Radverkehr) möglich sein.
• Der ÖPNV ist als stadtverträgliches und umweltfreundliches Verkehrsmi t-
tel zu bewerben. Die angebotene Produktpalette ist zielgruppen- und be-
darfsorientiert zu vermarkten.
• Standardisierte Fahrgasterhebungen und Kundenzufriedenheitsanalysen
sind in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Bei Bedarf werden the-
menspezifische Marktforschungen durchgeführt.
9.6 Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Am 13.12.2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das „Über-
einkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen“ und das dazugehörige „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verab-
schiedet.
Die UN- Behindertenrechtskonvention oder Behindertenrechtskonvention (BRK)
basiert auf dem zentralen Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen
und konkretisiert die dort verankerten Menschenrechte für die Lebenssituation
von Menschen mit Behinderungen. Das Fakultativprotokoll enthält Regelungen
zu einem Beschwerdeverfahren für Einzelpersonen und Personengruppen an
den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Deutschland hat die BRK und das Zusatzprotokoll ratifiziert. Seit dem 26.03.2009
ist die BRK in Deutschland geltendes Recht.
96
3. NVP Stadt Münster
Zweck der Konvention ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller
Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu
fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewoh-
nenden Würde zu fördern (Artikel 1 BRK). Dazu hat die Stadt Münster einen A k-
tionsplan aufgestellt und mit der Vorlage V/01 25/2013/2 „Münster auf dem Weg
zur inklusiven Stadt: Aktionsplan zur Umsetzung der UN -Behindertenrechts-
konvention“ am 25.09.2013 im Rat der Stadt Münster beschlossen.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperl i-
che, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in
Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und
gleichberechtigten Teilhabe hindern können (Artikel 1 BRK). Ausgehend von di e-
sem Verständnis von Behinderung ergibt sich die gesellschaftliche Aufgabe, Bar-
rieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen die volle und wirksame
Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland ist ein unverzicht-
barer Bestandteil unserer Mobilitäts- und Lebenskultur. Dabei kommt es wesent-
lich darauf an , für a lle Menschen leicht benutzbare Verkehrsmittel einzusetzen
und deren barrierefreie Zugänglichkeit sicher zu stellen.
Alle Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, gleichberechtigt am gesel l-
schaftlichen Leben teilzunehmen. Menschen mit Behinderungen wollen ihr Leben
am Wohnort oder unterwegs selbstbestimmt und gleichberechtigt nach ihren i n-
dividuellen Interessen und Fähigkeiten gestalten. Aber erst eine weitestgehend
barrierefrei gestaltete Umwelt ermöglicht es ihnen, die Dinge des täglichen Le-
bens, wie Einkäufe und Besorgungen, ohne fremde Hilfe erledigen zu können.
An sich zielt das Prinzip der Barrierefreiheit aber darauf ab, dass nicht nur Men-
schen mit Behinderung in die allgemein übliche Nutzung der gestalteten Umwelt
einbezogen werden. Dieses weitergehende und eigentliche Verständnis von Bar-
rierefreiheit unterscheidet gar nicht mehr zwischen einzelnen Personengruppen.
Die Umwelt soll so gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen be-
rücksichtigt. Keine Personengruppe soll aufgrund einer bestim mten Gestaltung
von der Nutzung ausgeschlossen werden.
In § 8 Abs. 3 des PBefG ist dazu festgelegt: „Der Nahverkehrsplan hat die B e-
lange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem
Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs
bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen . Die in
Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen kon-
kret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über
zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.“
97
3. NVP Stadt Münster
Im ÖPNV-Liniennetz der Stadt Münster wurden in den vergangenen Jahren 527
Haltestellen und damit mehr als 45 % des Bestandes mit einem 16 cm Hochbord
ausgebaut. 415 Haltestellen verfügen inzwischen über Blindenleiteinrichtungen.
Sowohl mit Hochbord als auch mit Blindenleiteinrichtungen konnten inzwischen
367 Haltestellen neu bzw. umgebaut werden.
Die Stadt Münster und die Stadtwerke Münster arbeiten kontinuierlich daran, die
Barrierefreiheit des ÖPNV in Münster zu verbessern. Dazu gehören Weiterent-
wicklungen in der Infrastruktur wie zum Beispiel der barrierefreie Ausbau von
jährlich ca. 10 – 15 Bushaltestellen gemäß Haltestellenprogramm und die Aus-
stattung der Busse mit Klapprampen und ausreichend großen Abstellf lächen für
Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen.
Derzeit liegen der Verkehrsplanung ca. 92 weitere Standortvorschläge zur For t-
schreibung des Haltestellenprogramms vor, an denen eine Verbesserung wün-
schenswert wäre. Daraus begründet sich die Notwendigkeit, diese Maßnahmen
in ihrer Priorität zu bewerten. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
sind die Belange behinderter und anderer mobilitätseingeschränkter Menschen
bei der Vorhabenplanung zu berücksichtigen und den Anforderungen weitestg e-
hend zu entsprechen.
Für die Festlegung welche Haltestellen weiterhin bis zum 1. Januar 2022 barrie-
refrei auszubauen sind, dient primär die Kategorisierung der Haltestellen unter
der Berücksichtigung der Fahrgastnachfrage.
Tabelle 7 Kategorisierung der Haltestellen zur Priorisierung der Barrierefrei-
heit
Die Tabelle 7 zeigt bei den Haltestellen mit einer starken Nachfrage einen hohen
Anteil bereits barrierefrei ausgebauter Haltestellen (Kategorie I bis III). Mit Ferti g-
stellung der Umbauarbeiten am Hauptbahnhof steigt der Anteil in der Kategorie I
auf ca. 90 % in 2017, in der Kategorie II auf ca. 87 % bereits in 2016. Deutlich
Kategorie Ein- und
Aussteiger/Tag
Anzahl
Haltestellen
davon
barrierefrei Quote Bemerkungen
I > 1.000 30 23 76,7%
Umbau w eiterer 4 Haltepositionen
(Hbf B1 bis B4) in 2017
II 500 bis 999 52 41 78,8%
Umbau w eiterer 4 Haltepositionen in
2016
III 100 bis 499 407 250 61,4%
IV 50 bis 99 184 89 48,4%
V 25 bis 49 102 44 43,1%
VI < 25 375 72 26,2%
Summe 1.150 519 45,1%
98
3. NVP Stadt Münster
wird auch, dass eine große Anzahl von gering bis sehr gering frequentierten Hal-
testellen (Kategorie V und VI) existiert, für die ein barrierefreier Ausbau – außer
bei ganz konkreten Anforderungen (s.u.) – mit Blick auf zu berücksichtigende
wirtschaftliche Aspekte eine sehr geringe Priorität hat.
Innerhalb dieser Prioritätenliste werden daher in Abstimmung mit der Kommiss i-
on zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) folgende
Kriterien zur weiteren Entscheidungsfindung zugrunde gelegt:
• Erreichbarkeit sozialer Einrichtungen
• Standortvorschläge aus der KIB
• baulicher Zustand der Busbuchten bzw. Fahrbahnrandhaltestellen
• Synergieeffekte mit Maßnahmen, die im Rahmen von erforderlichen Str a-
ßenerhaltungsmaßnahmen, Maßnahmen der Stadtwerke und/oder des
Kanalbaus integriert werden können.
Ferner wird eine Zusammenstellung „Anbindung von Einrichtungen der medizini-
schen Versorgung und weiteren für Menschen mit Behinderungen wichtigen Ei n-
richtungen der Daseinsvorsorge an den ÖPNV“ zur Erstellung der Prioritätenliste
durch die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinde-
rungen (KIB) herangezogen. Die Zusammenstellung hat die Arbeitsgruppe 2
(Wohnen, Pflege, Gesundheit) der KIB in Zusammenarbeit mit der AG 5 (Stadt-
planung und Verkehr) der KIB erarbeitet. Sie zeigt die Erreichbarkeit von Kran-
kenhäusern, Alten - und Pflegeheimen, Schulen und Sportstätten etc. mit dem
ÖPNV auf. Zu den Einrichtungen werden jeweils die Haltestelle und die bedi e-
nende(n) Buslinie(n) sowie die Entfernung von der Haltestelle zur Einrichtung
ermittelt. Die Prioritätenreihung wird bei der Festlegung der zum Ausbau und zur
Lageoptimierung anstehenden Haltestellen mit zugrunde gelegt. Das Haltestel-
lenausbauprogramm wird jährlich nach Vorberatung in der KIB vom Ausschuss
für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen beschlossen.
Seit Anfang 2014 sind alle Busse der Stadtwerke niederflurig und mit Klappram-
pen ausgerüstet. Auch bei den Subunternehmern liegt die Ausstattung mit Klapp-
rampen bei nahezu 100 %. Damit is t fahrzeugseitig ein umfassender barrierefrei-
er Zugang sichergestellt.
Darüber hinaus wurden die Fahrgastinformationen sukzessive verbessert. So
wurden u.a. die Fahrplaninformationen lesefreundlich und kontrastreich gestaltet
sowie um Hinweise zur Barrierefreiheit der Haltestellen ergänzt. Anfang 2013
haben die Stadtwerke 2 3 Fahrkartenautomaten runderneuert. Diese bieten nun
einen besseren Bedienkomfort und sind in den Bedienfelder n so tief gesetzt,
dass auch Rollstuhlfahrer/-innen problemlos ein Ticket lösen können.
99
3. NVP Stadt Münster
Bei den Taxibusangeboten kann gegenwärtig nicht verbindlich gewährleistet
werden, dass ein barrierefreies Fahrzeug für den Einsatz zur Verfügung steht, da
das Taxigewerbe nicht über eine ausreichende Anzahl von Fahrzeugen verfügt.
Gemeinsam mit den Stadtwerken Münster wird angestrebt, die Verfügbarkeit an
barrierefreien Taxen zu erhöhen.
9.7 Gender Aspekte
Bundesweiten Untersuchungen zufolge sind Frauen und Männer unterschiedlich
mobil. So werden öffentliche Verkehrsmittel in höherem Maße von Frauen als
von Männern genutzt. Auch verfügen Frauen für den alltäglichen Gebrauch w e-
sentlich seltener über ein Auto als Männer. Frauen gehen öfter zu Fuß als Män-
ner, sind häufiger mit kleinen Kindern unterwegs und fühlen sich zudem häufiger
bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in ihrer Sicherheit gefährdet. Daraus
ergeben sich geschlechtsspezifisch unterschiedliche Bedürfnisse und Anforde-
rungen u.a. auch an das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs.
Vor diesem Hintergrund wird unter dem Begriff “Gender Mainstreaming” gefo r-
dert, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituati o-
nen und Interessen von Frauen und Männern von Anfang an zu berücksichtigen,
um das Ziel der Gleichstellung effektiv umzusetzen.
Dies ist im ÖPNVG NRW 2008 § 2, Abs. 9 wie folgt formuliert: „Den spezifischen
Belangen von Frauen und Männern, Personen, die Kinder betreuen, Kindern und
Fahrradfahrern ist bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV in geeigneter
Weise gleichermaßen Rechnung zu tragen. “ Demnach sind die im Folgenden
aufgeführten Aspekte besonders wichtig:
Netz
• Erschließung bestehender Arbeitsplatz -,
Versorgungs- und Freizeitstandorte und
frühzeitige Erschließung neuer Baug e-
biete sowie Sicherung der Alltagsver-
sorgung und Alltagsaktivitäten
• Sicherung der kurzen fußläufigen Er-
reichbarkeit von Haltestellen
• gute Anbindung frauenrelevanter Ziele
(Arbeitsplatzstandorte, Kinderbetre u-
ungseinrichtungen, Arztpraxen, Einzel-
handel ...)
100
3. NVP Stadt Münster
• Ermöglichung umsteigefreier Anbindungen an das Umland und
• Schaffung von Tangentialverbindungen zwischen benachbarten Stadt-
und Ortsteilen
Bedienung
• Nutzerorientierte Fahrplangestaltung durch Abstimmung auf die Öf f-
nungszeiten frauenrelevanter Einrichtungen (Arbeitsplätze, Kinderbetreu-
ungseinrichtungen, Arztpraxen, Einzelhandel, …)
Gewährleistung einer sicheren und angemessenen Bedienung abends
und nachts.
Infrastruktur und Fahrzeuge
• Einsehbare, beleuchtete und sozial kontrollierte Haltestellen
• Haltestellen mit 16 cm Hochbord und Fahrzeuge mit Kneeling zum barrie-
refreien Ein- und Ausstieg z.B. mit dem Kinderwagen
• Transparenter Witterungsschutz, Informationsvitrinen, Sitz - und Ablag e-
möglichkeiten für Einkaufstaschen, Fahrradabstellanlagen für B+R etc.
• Einsatz von Bussen mit Niederflurtechnik und Abstellmöglichkeiten für
Kinderwagen, Rollstühle und Gepäck etc. sowie Fahrradmitnahme
Die Verwirklichung der Gleichberechtigung ist kein zusätzliches, sondern ein
Querschnittsthema. Die Grundsätze des Gender Mainstreaming sind somit im
Nahverkehrsplan immer mit zu bedenken und zu berücksichtigen. Aufgrund der
bestehenden und in diesem Nahverkehrsplan festgelegten hohen ÖPNV -
Standards werden Gender Aspekte bei Planungen der Stadt Münster bereits um-
fassend berücksichtigt, auch wenn diese nicht explizit erwähnt werden.
101
3. NVP Stadt Münster
9.8 Planungsmethodik
Die Planungsmethodik im Stadtbuss ystem entspricht weitestgehend dem in der
DIN 13816 „Öffentlicher Personenverkehr; Definition, Festlegung von Leistung s-
zielen und Messung der Servicequalität“ dargelegten Qualitätskreis oder -zirkel.
Die Norm wurde 2002 veröffentlicht und richtet sich an Aufgabenträger und B e-
steller von Verkehrsleistungen wie auch an Verkehrsunternehmen mit dem Ziel,
die Qualitätsphilosophie für den ÖPNV zu fördern und die Bedürfnisse und E r-
wartungen der Kunden stärker als bislang und vor allem systematisch zu berüc k-
sichtigen.
Ausgehend von der angestrebten oder geplanten Qualität, die sich über Einzel-
kriterien definiert, wird auf der Seite des Anbieters eine Dienstleistung erbracht.
Auf der Seite des Kunden wird die Qualität der Leistung wahrgenommen und
bewertet. Es entsteht beim Kunden eine Erwartungshaltung, die auf der Anbi e-
terseite einen Abgleich und eine Anpassung der angestrebten Dienstleistung s-
qualität erfordert.
Abbildung 30 Qualitätszirkel
Zielsetzung ist es, erwartete, angestrebte, erbrachte und wahrgenommene Quali-
tät unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel (Finanzen, Res-
sourcen…) in Einklang zu bringen. Durch die konsequente Beachtung des Qual i-
tätszirkels, der Formulierung von Qualitätsstandards, Anwendung von geeigne-
102
3. NVP Stadt Münster
ten Messinstrumenten sowie die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
für die an der Erstellung der Dienstleistung beteiligten Organisationen wird die
Kundenorientierung der Dienstleistung ÖPNV systematisiert und optimiert.
Das prozessorientierte Qualitätsmanagementsystem mit einer eindeutigen Kun-
denorientierung ist bereits seit vielen Jahren gängige Praxis in den Bereichen
Planung, Marketing und Betrieb des Stadtbussystems Münster. Das maßgebliche
Kriterium für den Planungsbereich ist dabei die Umsetzung der Vorgaben des
Nahverkehrsplanes. Um die Kontinuität dieser kundenorientierten Arbeit fortzu-
setzen, sollen neben der Fortsetzung des Qualitätsmanagements in Planung und
Betrieb sowie der Festsetzung von Qualitätsstandards (vgl. Kapitel 9) die nac h-
folgend aufgeführten kundenorientierten Qualitätsmessungen regelmäßig durc h-
geführt werden:
• Standardisierte Fahrgasterhebungen
In regelmäßigen Abständen sollen auf allen Stadtbuslinien standardisierte
Fahrgastzählungen und -befragungen durchgeführt werden. Dabei ist eine
repräsentative Fahrtenstichprobe zu gewährleisten. Neben der Ein- /Aus-
und Umstiegshaltestelle soll darüber hinaus u.a. der Fahrtzweck, die g e-
nutzte Fahrkartenart und die Pkw-Verfügbarkeit sowie demografische Da-
ten (Alter und Geschlecht) abgefragt werden. Die erhobenen Daten st e-
hen gleichermaßen dem Nahverkehrsmanagement und der Stadt Münster
zur Verfügung.
• Automatische Fahrgastzählungen
Alle neu beschafften Gelenkbusse werden mit einem automatischen
Fahrgastzählsystem ausgestattet. Diese Busse werden im gesamten Li-
niennetz eingesetzt und liefern permanent Ein- und Aussteigerzahlen für
alle angefahrenen Haltestellen. Die automatische Fahrgastzählung e r-
gänzt die standardisierte Fahrgasterhebung und ermöglicht u.a. eine
nachfragegerechte Fahrzeugdisposition. In den nächsten Jahren werden
die Stadtwerke Münster GmbH weitere Zählbusse beschaffen.
• ÖPNV-Kundenbarometer
Im Rahmen des standardisierten deutschen ÖPNV-Kundenbarometers
von TNS-Infratest wird in einem Benchmarkvergleich mit jährlichem Tu r-
nus die von unterschiedlichen Verkehrsunternehmen und - verbünden an-
gebotene Dienstleistungsqualität im ÖPNV von den Kunden nach Schul-
noten bewertet. Die Stadtwerke Münster nehmen seit 1999 daran teil.
103
3. NVP Stadt Münster
• Qualitäts-Check
In regelmäßigen Abständen soll durch Kundenworkshops und – befra-
gungen die vom Kunden erwartete und tatsächlich wahrgenommene Qua-
lität verschiedenster Leistungsmerkmale des Stadtbuss ystems ermittelt
werden. Die Differenz zwischen der erwarteten und der wahrgenomm e-
nen Qualität liefert damit wichtige Hinweise zur Optimierung des Stadt-
busangebotes.
• Planungsbezogene Nachfrageanalysen
Im Vorgriff auf die Umsetzung von Fahrplanmaßnahmen werden bedarf s-
weise planungsbezogene Nachfrageanalysen durch spezifische Er hebun-
gen oder Befragungen durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Marktfo r-
schung werden die Planungen kundenorientiert konkretisiert.
• Akzeptanzuntersuchungen
Akzeptanzuntersuchungen werden zur Überprüfung von angestrebten
oder geplanten Qualitätsstandards (z.B. Ausrüstung der Busse mit Klim a-
anlagen, graphische Gestaltung des Liniennetzplanes ) oder im Vorgriff
auf eine konkrete Planung durchgeführt, um die Kundenakzeptanz bzw.
das Fahrgastpotenzial zu ermitteln.
Die Erhebungsergebnisse sind die zentrale Grundlage, um für das Stadtbuss ys-
tem Münster innerhalb des Qualitätszirkels die geplante und die erbrachte
Dienstleistung an die vom Kunden erwartete und wahrgenommene Qualität an-
zupassen.
104
3. NVP Stadt Münster
10 Handlungskonzepte
10.1 Linienwegmaßnahmen im Tagesnetz
10.1.1 Grundlagen und Zielvorgaben
Grundlage der empfohlenen Linienwegmaßnahmen im Tagesnetz sind die E r-
gebnisse der Analyse des Stadtbusverkehr s sowie die unter Punkt 1 ausgeführ-
ten Ziele des Nahverkehrsplans. Im Folgenden werden die Planungsgrundsätze
vorgestellt und konkrete Zielvorgaben benannt. Anschließend w erden die Maß-
nahmen für die einzelnen Teilbereiche des Tages - und des Nachtbusnetzes be-
schrieben.
Vorrangig sind bei der Liniennetzplanung die Belange der heutigen bzw. der po-
tenziellen Fahrgäste zu berücksichtigen. Im Sinne der Kundenorientierung müs-
sen gewachsene Verkehrsverflechtungen, wie z.B. in den Kernstadtbereich, in
die Stadtteilzentren und in die Gewerbe- und Industriegebiete sowie zu öffentl i-
chen Einrichtungen, insbesondere zu den Schulstandorten, berücksichtigt wer-
den.
Die einfache, mit ihrer Konzentration auf Hauptachsen plausible und leicht ver-
ständliche Liniennetzstruktur soll daher beibehalten und weiterentwickelt werden.
Daher sollen die Linienführungen auf den Achsen so gestreckt wie möglich ver-
laufen. Die zentrale Erreichbarkeit sowohl der Altstadt wie auch des Hauptbahn-
hofs aus allen Außenstadtteilen ist dabei in hoher Qualität zu gewährleisten.
Im Außenbereich soll die Linienführung eine hohe Erschließungsqualität sicher-
stellen. Darüber hinaus ist die Effizienz des Liniennetzes durch die zusätzliche
Einrichtung dezentraler Verknüpfungspunkte zu verbessern.
Aus Sicht der Angebotsoptimierung und zur Effizienzverbesserung sind durch die
Weiterentwicklung des Stadtbusnetzes Üb erkapazitäten abzubauen bzw. zu
vermeiden. Eine nachfragegerechte Gestaltung des Angebotes soll neue Fahr-
gastpotenziale erschließen. Durch eine angemessene Umverteilung der Betriebs-
leistung soll bei gleichem Mitteleinsatz eine höhere Wirksamkeit erreicht werden.
Fahrplantechnische Abhängigkeiten der Linien untereinander sollen abgebaut
werden, um flexibler auf sich ändernde Fahrgastverflechtungen und Fahrgastauf-
kommen reagieren zu können.
105
3. NVP Stadt Münster
Abbildung 31 Bestandsnetz 2014 – Handlungsschwerpunkte
Als konkrete Ziele lassen sich folgende Vorgaben ableiten:
• Attraktive Anbindung der Außenstadtteile an den Kernstadtbereich.
• Erschließung neuer Fahrgastpotenziale durch Taktverdichtung auf den
innenstadtnahen und aufkommensstarken Achsen des Stadtbussystems
• Einrichtung einer innerstädtischen Ringlinie im Tagesnetz zur Erschli e-
ßung neuer Fahrgastpotenziale im nordöstlichen Kernstadtbereich ( St.
Franziskus-Hospital) und zur Einrichtung dezentraler Umsteigepunkte von
und zu den Hauptachsen (10' -Takt) des Stadtbussystems zur Entlastung
des Hauptbahnhofs
106
3. NVP Stadt Münster
• Optimierung der Erschließung und Bedienung von Stadtteilen, Gewerbe-
gebieten sowie von Freizeit - und Gastronomiebereichen, Erschließung
neuer Fahrgastpotenziale
• mehr Flexibilität und Transparenz durch Entflechtung der Linienabhängi g-
keiten
• Einbeziehung der Fahrgastnachfrage im Jahresgang in die Angebotspl a-
nung
• Beachtung der wirtschaftlichen Balance zwischen Aufwand und Ertrag
Abbildung 32 Zielnetz – Maßnahmenschwerpunkte
107
3. NVP Stadt Münster
10.1.2 Kernstadtbereich
Zur Optimierung des Liniennetzes im Kernstadtbereich sind im Wesentlichen die
Einrichtung einer neuen Ringlinie mit dezentralen Umsteigepunkten und Taktver-
dichtungen in Bereichen mit hohen Fahrgastpotenzialen vorgesehen. Für die
„alten“ innenstadtnahen Wohnquartiere sind die über Jahre gewachsenen Ver-
kehrsverflechtungen zu berücksichtigen.
• Einrichtung einer Ringlinie:
Überplanung der Linien 3 / 4 und Einrichtung einer innerstädtischen Ring-
linie mit Erschließung des St. Franziskus-Hospitals und des östlichen Rin-
ges sowie Anbindung des nördlichen Bereiches Weseler Straße mit sei-
nen arbeitsplatzintensiven Dienstleistungsstandorten. An den Schnittstel-
len mit den Hauptachsen d es Stadtbussystems (z.B. Wolbecker Straße)
bestehen oder werden neue dezentrale Umsteigehaltestellen eingerichtet,
um den Innenstadtbereich besser aus den Außenstadtteilen anzubinden
und den Hauptbahnhof zu entlasten. Die Ringlinie wird im 15'- Grundtakt
mit Verdichtung auf einen 10'-Takt in den Hauptverkehrszeiten betrieben.
• Angebotsverbesserung im südlichen Innenstadtbereich:
In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehr s-
verflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 bei-
behalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und
Dienstleistungseinrichtung im Bereich der Weseler Straße für das Süd-
viertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sicherg e-
stellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert
die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Südviertels an die zentra-
le Altstadt. Mit der Einrichtung einer zusätzlichen Stadtbuslinie im 20‘-Takt
zwischen Hauptbahnhof und Berg Fidel kann den aufkommenstarken Be-
reichen Berg Fidel und Friedrich-Ebert-Straße durch Überlagerung mit der
Stadtbuslinie 5 erstmalig ein 10‘-Takt geboten werden. Perspektivisch ist
in Abhängigkeit von der Fahrgastnachfrage eine Verlängerung dieses L i-
nienastes über die Nordtangente und Coesfelder Kreuz bis zum Zentral-
klinikum denkbar. Damit würde eine schnelle Verbindung im 10‘-Takt vom
Hauptbahnhof bis zum Coesfelder Kreuz entstehen.
• Linienweganpassung Stadtbuslinie 14:
Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig
durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14
im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße und anschließend über
den auch touristisch interessanten Fahrweg Prinzipalmarkt, Dom, Aasee
und Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere A n-
108
3. NVP Stadt Münster
bindung an die Altstadt. Im westlichen Bereich wird die Stadtbuslinie 14
gestreckt über die Waldeyer straße in Richtung Sentruper Höhe geführt.
Die Stadtbuslinie 14 wird ab 2016 ausschließlich als Elektrobuslinie mit
Impulsladung an den Endhaltstellen betrieben.
Abbil
dung 33 Linienwegmaßnahmen Kernstadt
109
3. NVP Stadt Münster
• Entlastung der Hörster Straße:
Durch die Herausnahme der Stadtbuslinien 7 und 17 wird die Anzahl der
Stadtbuslinien in diesem Straßenabschnitt von 4 auf 2 halbiert. Zudem
werden die Betriebsfahrten der Schnellbuslinie S 60 entfallen. Diese Linie
wird am Hauptbahnhof enden bzw. zum Zentrum Nord verlängert.
• 10'-Takt Schlossplatz:
Mit Führung der Stadtbusl inie 9 über den Prinzipalmarkt und weiter in
Richtung Kinderhaus, wird der Schlossplatz durch Überlagerung mit dem
20‘-Takt der Stadtbuslinie 1 im 10' -Takt erschlossen. Zudem erhält der
Stadtteil Kinderhaus eine direkte Anbindung an die Altstadt.
• Prüfauftrag: „Verstärkerlinie“ 13 in den Sommersemesterferien:
Nach der Jahresganglinie des Fahrgastaufkommens über alle Stadtbusl i-
nien reduziert sich die Fahrgastnachfrage aufgrund der Sommer - und
Semesterferien um mehr als 3 Mio. Fahrgäste (vgl. Abbildung 34).
Abbildung 34 Jahresganglinie des Fahrgastaufkommens 2012 in Mio.
Zudem weist die Linie 13 mit ca. 65 % einen überdurchschnittlichen Anteil
an Studierenden auf. Dies bedingt in den Monaten Juli bis September ei-
ne im Vergleich zu den übrigen Stadtbuslinien sehr geringere Auslastung.
Daher soll der Betrieb der Stadtbuslinie 13 in den Sommersemesterferien
überprüft werden.
110
3. NVP Stadt Münster
10.1.3 Handorf / Sudmühle / Gelmer
Die bereits im 2. Nahverkehrsplan diskutierte unterdurchschnittliche Fahrgas t-
nachfrage im Bereich Handorf / Sudmühle / Gelmer erfordert eine Anpassung
des Bedienungsangebotes. Im Vergleich zu anderen Korridoren oder Stadtteilen,
die im 10'-Takt bedient werden, weist Handorf ein deutliches Missverhältnis zw i-
schen der angebotenen Fahrtenanzahl und der Anzahl an beförderten Fahrgäs-
ten auf. So werden bspw. im Stadtteil Coerde bei gleicher Fahrtenanzahl doppelt
so viele Fahrgäste befördert. Auch mit der Realisierung des Baugebietes „ Drei
Eichen" konnte die Fahrgastzahl in Handorf, anders als erwartet, nicht wesentlich
gesteigert werden. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse sind folgende Ange-
botsumstellungen vorgesehen:
• Angebotsoptimierung Sudmühle / Mariendorf / Gelmer:
Die Stadtbuslinie aus bzw. in Richtung Gelmer/Sudmühle wird im Ker n-
stadtbereich direkt über die Fürstenbergstraße Richtung Bahnhof geführt
und damit beschleunigt. Die Anbindung des Ortsteiles Gelmer/Sudmühle
an die Altstadt wird mit einer Durchbindung auf den Südast der heutigen
Linie 2 mit einer Führung über den Domplatz sichergestellt (hellgrüne Li-
nie).
Auf dem Schifffahrter Damm wird die Linie direkt ohne die stündliche Ein-
schleifung über das Wohngebiet Pötterhoek geführt. Die stündlichen
Fahrten, die außerhalb des Schülerverkehrs in Sudmühle enden, werden
über Handorf bis zum Waldfriedhof Lauheide verlängert. Erstmalig wird
damit eine Verbindung Handorf - Sudmühle im Stadtbusverkehr geboten.
Die in Sudmühle aufgelassenen Haltestellen werden mit einem TaxiBus
bedient.
• Nachfragebedingte Angebotsanpassung Handorf:
Die unbefriedigende Fahrgastentwicklung in Handorf erfordert eine A n-
passung des Bedienungsangebotes. Die Linie 2 soll daher an der Danzi-
ger Freiheit enden. Stündlich wird mit einer Fahrt das Wohngebiet Pötte r-
hoek erschlossen. Die Stadtbuslinie 10 wird weiter im 20' -Takt nach Han-
dorf geführt. Zur Taktverdichtung (10'-Takt) wird die Stadtbuslinie 2 in der
Hauptverkehrszeit ab D anziger-Freiheit bis Handorf Kaserne verlängert.
Dadurch wird weiterhin ein gutes Angebot in den Spitzenzeiten gewähr-
leistet.
• Im Rahmen einer Stadt-Umland-Kooperation bestünde grundsätzlich die
Möglichkeit einer Einbindung der Regionalbuslinie R11 in die Stadtbusl i-
nie 2. Damit könnte den Fahrgästen aus Warendorf und Telgte eine D i-
111
3. NVP Stadt Münster
rektfahrt in die Altstadt geboten werden. Die regionalen Fahrgastverflech-
tungen sind allerdings zu beachten. Weitergehende Überlegungen zu ei-
ner solchen Kooperation sind mit dem A ufgabenträger Kreis Warendorf
abzustimmen.
• Durch Verlängerung der Linie 11 bis zur Warendorfer Straße könnte der
Korridor Warendorfer Straße / Handorf mit dem Korridor Wolbecker Stra-
ße über einen im Rahmen des Ausbaus B51 zu realisierenden Umsteig e-
punkt einschließlich P+R-Platz verbunden werden.
Abbildung 35 Linienwegmaßnahmen Handorf / Sudmühle / Gelmer
112
3. NVP Stadt Münster
10.1.4 Coerde / Kinderhaus / Sprakel
Ähnlich wie in Handorf ist auch in Sprakel eine Anpassung des Bedienungsan-
gebotes aufgrund des Missverhältnisses zwischen Fahrtenangebot und Fahr-
gastzahl erforderlich. Der Stadtteil Sprakel weist ein Aufkommen von nur ca. 650
Fahrgästen pro Werktag auf. Mehr als die Hälfte davon sind Schüler, die vor al-
lem zum Schulbeginn bzw. Schulschluss den Stadtbusverkehr nutzen. Außerhalb
dieser Zeitlagen sind die Fahrten häufig mit weniger als fünf Fahrgästen besetzt.
Zudem ist die Tangentialverbindung zwischen Coerde und Kinderhaus zu über-
planen. Außerhalb des Schülerverkehrs liegt die Besetzung der Fahrten des 60‘-
Taktes der Stadtbuslinie 8 zum Teil unter 10 Fahrgästen.
Im Korridor Kinderhaus soll dagegen die Linienführung optimiert werden. Ziel ist
eine bessere Vertaktung und eine schnellere Verbindung Richtung Zentrum. Zu-
dem soll das Gewerbegebiet Nienkamp und der Bereich Zentrum Nord mit dem
gleichnamigen Haltepunkt mit einer Linie angebunden werden.
• Angebotsoptimierung im Korridor Kinderhaus:
Die Linien 15 und 16 werden gestreckt, ohne Einschleifung Nienkamp,
über die Grevener Straße geführt. Damit wird dem Stadtteil Kinderhaus
über die Grevener Straße eine durchgängig schnelle Verbindung im 10' -
Takt geboten. Die Linie 17 wird dann als "reine Gewerbelinie" ab Zentrum
Nord über das Gewerbegebiet Nienkamp Richtung Kinderhaus geführt.
Voraussetzung hierfür ist der Bau der „Umwelt-Trasse Wienburg“, zuge-
lassen für Busse und Fahrräder . Der damit verbundene Kostenaufwand
ist den zu erwartenden betrieblichen Einsparungen gegenüber zu stellen.
Das Gewerbegebiet wird so erstmalig in direkter Fahrt an den Haltepunkt
Zentrum Nord angebunden. Durch den Tausch von Linienästen und die
Führung der Stadtbuslinie 9 durch den Altstadtbereich wird dem einwoh-
nerstarken Stadtteil Kinderhaus erstmalig über die Steinfurter Straße eine
Direktverbindung in die Altstadt geboten.
• Angebotsanpassung Kinderhaus - Sprakel:
Aufgrund der guten und schnellen Bahnverbindung Sprakel - Hauptbahn-
hof (ganztägig im 30‘-Takt mit 10 Minuten Fahrzeit gegenüber 37 Minuten
mit dem Bus) und der geringen Fahrgastnachfrage der Stadtbus linie 16
soll das Stadtbusangebot Sprakel - Kinderhaus angepasst werden. Nach-
fragebedingt sollen speziell zu den Zeiten des Schülerverkehrs die Fahr-
ten der Stadtbuslinie von Kinderhaus bis nach Sprakel verlängert werden
(rot-punktierte Linie). Von ca. 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr soll darüber hinaus
eine neue Stadtbuslinie im 60‘ -Takt die Stadtteilverbindung zwischen
Sprakel und Kinderhaus sicherstellen (violette Linie).
113
3. NVP Stadt Münster
Abbildung 36 Linienwegmaßnahmen Coerde / Kinderhaus / Sprakel
114
3. NVP Stadt Münster
• Vergleichbar soll das Angebot der Stadtteilverbindung Coerde - Kinder-
haus gestaltet werden. Die Stadtbuslinie 8 wird speziell im Schülerverkehr
zeitweise von Coerde bis nach Kinderhaus verlängert (grün punktierte Li-
nie). Zwischen 8.00 Uhr und 21.00 Uhr soll zudem die vorgenannte neue
Stadtbuslinie auch im 60‘-Takt im Stadtteilverkehr Kinderhaus – Coerde
fahren. Coerde und Sprakel werden so an das Stadtteilzentrum Iden-
brockplatz und das Schulzentrum Kinderhaus in Direktfahrt angebunden
(violette Linie).
10.1.5 Gievenbeck / Nienberge / Roxel
Bei der Weiterentwicklung des ÖPNV -Angebotes im westlichen Stadtgebiet ist
neben dem dichten Linien- und Fahrtenangebot im Stadtbusverkehr auch das
Angebot durch zwei aufkommensstarke Regionalbusachsen zu beachten. Die
Regionalbuslinien aus Altenberge R72 (RVM) und R73 (WB) bieten über die
Steinfurter Straße eine schnelle, allerdings nur im 30‘- statt im 20‘-Takt bediente
Verbindung für den Stadtteil Nienberge in Richtung Zentrum. Aufgrund der stadt-
busähnlichen Bedeutung für den Stadtteil Nienberge und des Nachfragepotenzi-
als aus Altenberge soll diese Regionalbusachse durch eine Stadt -Umland-
Kooperation auf Stadtbusniveau im 20‘-Takt gehoben werden.
Die andere starke Regionalachse betrifft die Verbindung Roxel - Zentrum. Hier
verlaufen die Linien R63 und die R64 ab Roxel teilweise parallel zur Stadtbuslinie
1. Die Linien sind nicht miteinander vertaktet und weisen eine hohe Fahrgas t-
nachfrage im Regionalbusverkehr auf.
• Angebotsverbesserung Nienberge:
Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20'-Takt durch
eine Kooperation zwischen SWMS, RVM und WB über den heutigen Li-
nienweg Steinfurter Straße – Altenberger Straße. Durch die 20' -Taktung
kann auch der Anschluss Richtung Kinderhaus im Bereic h Wilkinghege
optimiert werden.
• Durchgängige 10' -Vertaktung der Linien 11 und 22 in Gievenbeck über
Altstadt/Hauptbahnhof bis Wolbecker Straße:
Dazu sollen die Linien 11 und 22 ab der Wolbecker Straße über den
Hauptbahnhof und den Altstadtbereich bis in den Bereich Toppheide p a-
rallel geführt werden. Die Stadtbus linie 12 erschließt an Stelle der Stad t-
buslinie 22 über die Roxeler Straße und die Dieckmannstraße das Auen-
viertel. In der Hauptverkehrszeit kommen speziell für den Schülerverkehr
Verstärkerfahrten zum Einsatz.
115
3. NVP Stadt Münster
• Bei Bedarf kann das Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne durch eine
Stadtbuslinie auf der Roxeler Straße im 20‘-Takt erschlossen werden.
Abbildung 37 Linienwegmaßnahmen Gievenbeck / Nienberge / Roxel
• Im Rahmen einer Stadt -Umland-Kooperation bestünde auf Grund der pa-
rallelen Linienführung die Möglichkeit einer Einbindung der Regionalbusl i-
nien R63/R64 in die Stadtbuslinie 1. Die regionalen Fahrgastverflechtun-
gen sind allerdings zu beachten. Weitergehende Überlegungen zu einer
solchen Kooperation sind mit dem Aufgabenträger Kreis Coesfeld abz u-
stimmen.
116
3. NVP Stadt Münster
10.1.6 Hiltrup / Wolbeck
In den Stadtteilen Hiltrup und Wolbeck sind gemessen an den Qualitätsstandards
Defizite in der Erschließungs - und Verbindungsqualität festzustellen. In Wolbeck
liegt das Neubaugebiet Wolbeck Nord z.T. mehr als 300 m zur nächstgelegenen
Haltestelle. Das gilt auch für den Bereich der südlichen Westfalenstraße und das
Gewerbegebiet Hansestraße in Hiltrup. Weiterhin ist eine steigende Fahrgas t-
nachfrage zwischen Hiltrup und Wolbeck festzustellen. Das Aufkommen der Ta-
xibuslinie 9 ist von 8.500 Fahrgästen in 2007 auf 14.000 in 2014 gestiegen.
• Verbesserung der Tangentialverbindung und der Stadtteilerschließung:
Zwischen Wolbeck und Hiltrup soll eine neue Stadtbusl inie im 60' -Takt
eingerichtet werden, welche die Taxibuslinie 9 weitgehend ablöst. In Wo l-
beck wird diese Linie das neu entstandene Baugebiet Wolbeck Nord e r-
schließen und mit der Führung über die Münsterstraße und die Hiltruper
Straße erstmalig eine Stadtbusverbindung innerhalb Wolbecks anbieten.
Über die Hiltruper Straße und die Straße Osttor wird die Linie weiter nach
Hiltrup geführt. In Hiltrup befährt die Linie die Hülsebrockstraße. Dies er-
möglicht eine Begradigung und Beschleunigung der Stadtbusl inie 1. Ab
Hiltrup Schulzentrum erschließt die neue Stadtteilverbindung den südl i-
chen Bereich der Westfalenstraße und das Gewerbegebiet Hansestraße.
Abbildung 38 Linienwegmaßnahmen Hiltrup / Wolbeck
117
3. NVP Stadt Münster
• Verbesserte Anbindung der Altstadt:
Durch die Entflechtung der Linienäste w erden die Linien 1 und 9 im 10' -
Takt über den Hauptbahnhof hinaus bis in den Altstadtbereich gef ührt.
Damit wird dem größten Münsteraner Stadtteil ein durchgängiger 10'-Takt
über den Hauptbahnhof und die Altstadt bis zum Schlossplatz geboten.
10.1.7 Loddenheide / ehemalige York-Kaserne
Das Gewerbegebiet Loddenheide ist mit einer Größe von ca. 89 ha ein Schwer-
punkt für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben. Mit abschließender Realisie-
rung (u.a. mit Umsiedlung der Oberfinanzdirektion) werden dort ca. 3.000 B e-
schäftigte tätig sein. Etwa 65 % der Fläche ist gegenwärtig vermarktet. Als Ei n-
stiegsangebot wurde bereits mit dem Fahrplanwechsel 2002 die Linie CE6 mit
einer Bedienung in der Hauptverkehrszeit in das Gewerbegebiet geführt. In A n-
betracht der Entwicklung des Fahrgastaufkommens und zur verbesserten Anbin-
dung der Agentur für Arbeit wurde das Fahrtenaufkommen stetig ausgeweitet.
Die Fläche der ehemaligen York-Kaserne in Gremmendorf umfasst ca. 50 ha.
Der Perspektivplan (vorgestellt im Mai 2013) bildet die Grundlage für die weiteren
Planungsschritte (städtebauliche Wettbewerbe, Bebauungspläne etc.). Fest
steht, dass die Kasern enfläche künftig überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
werden soll. Darüber hinaus soll das bestehende Stadtteilzentrum Grem mendorf
auf dem Bereich der heutigen Kasernenfläche weiter entwickelt werden.
Das Fahrtenangebot für das Gewerbegebiet Loddenheide soll stufenweise der
Fahrgastnachfrage entsprechend ausgeweitet werden. Mit der optionalen Ver-
längerung der Linie 17 soll der Bereich der ehemaligen York -Kaserne erschlos-
sen werden.
• Ausweitung der Taktfolge der Linie 17:
Ausweitung der Taktfolge der Linie 17 ( Südast) auf einen durchgängigen
20'-Takt. Ab der Haltestelle Stadtwerke wird dieser Takt gesplittet. Die Be-
reiche Industrieweg und Siemensstraße werden im 20'-/40'-Takt erschlos-
sen. Im 60' -Takt werden die Fahrten über den Albersloher W eg in das
Gewerbegebiet Loddenheide und weiter bis zur Endhaltestelle Krögerweg
geführt. Ab der Haltestelle Gautzsch wird die Linie 17 wieder im 20' -Takt
geführt.
Abhängig von der Realisierung des Wohnbaugebietes im Bereich der
ehemaligen York-Kaserne wird die Linie 17 bis zum Albersloher Weg ve r-
längert und dort mit den Linien 6 und 8 verknüpft. Am Wochenende erfolgt
die Anbindung durch die Stadtbuslinien 6 und 8 über die Haltestellen auf
dem Albersloher Weg.
118
3. NVP Stadt Münster
Abbildung 39 Linienwegmaßnahmen Loddenheide / ehemalige York-Kaserne
Gremmendorf
• Abhängig von der Fahrgastnachfrage im Gewerbegebiet Loddenheide soll
das Fahrtenangebot der Stadtbuslinie 17 in der Hauptverkehrszeit auf ei-
nen 10‘-Takt verdichtet werden. So kann in einem zweiten Schritt sowohl
dem Gewerbegebiet Siemensstraße wie auch dem Gewerbegebiet Lod-
denheide in der Hauptverkehrszeit ein 20‘-Takt geboten werden.
• Ergänzend zur vorgenannten Überplanung der Linie 17 ist die Haltestel-
lensituation des Albersloher Weges im Bereich des Gewerbegebietes
Loddenheide zu optimieren. In diesem Zusammenhang sollte die stad t-
einwärtige Haltestelle Martin-Luther-King-Weg realisiert werden.
119
3. NVP Stadt Münster
10.1.8 Hansa-BusinessPark
Entsprechend der Ansiedlung von Betrieben und Entwicklung der Fahrgastnach-
frage soll die ÖPNV -Bedienung des Gewerbegebietes Hansa- BusinessPark stu-
fenweise erfolgen. Mit dem Fahrplanwechsel 2012 wurde bereits die Erschlie-
ßung des Gewerbegebietes und die Anbindung aus und in Richtung A melsbüren
(einschließlich Bahnhaltepunkt) bzw. Hiltrup durch die Einrichtung der Taxibusli-
nie 1 mit Anschluss an die Stadtbuslinie 1 realisiert. Darüber hinaus w urde eine
zusätzliche Haltestelle Hansa-BusinessPark auf dem Kappenberger Damm (Linie
7/R41) eingerichtet. Als weitere Stufen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Sollte langfristig die Fahrgastnachfrage im Tangentialverkehr Amelsbüren
(Bahnhof)/Hiltrup zum Alexianer Krankenhaus bzw. zum Hansa -
BusinessPark weiter steigen, ist die heutige Taxibusv erbindung auf eine
Linienbusverbindung umzustellen. Dazu könnte die heute an der Han-
sestraße endende Tangentialverbindung Wolbeck – Hiltrup über Amel s-
büren (Bahnhof), Gewerbegebiet Gropiusstraße, und Hansa- Business-
Park bis zum Alexianer Krankenhaus verlängert werden.
• Mit weiter steigender Fahrgastnachfrage werden in einer zweiten Phase
die heute am Kriegerweg endenden Fahrten der Linie 7 über den Bereich
Hansa-BusinessPark bis zum Alexianer Krankenhaus verlängert. Damit
wird der Hansa -BusinessPark im 20' -Takt an das Stadtbussystem ange-
bunden.
Abbildung 40 Linienwegmaßnahmen Hansa-BusinessPark
120
3. NVP Stadt Münster
10.1.9 Finanzielle Auswirkungen
Eine Zielsetzung der Liniennetzoptimierungen des 3. Nahverkehrsplanes ist die
nachfragegerechte und zugleich wirtschaftlich effizientere Gestaltung des Bedie-
nungsangebotes. Dazu sollte das Leistungsangebot entsprechend der festge-
stellten Fahrgastnachfrage und den zu erwartenden Fahrgastpotenzialen mög-
lichst kostenneutral umverteilt werden.
Nach der Abschätzung der betrieblichen Mehr- bzw. Minderaufwände sowie einer
Abschätzung des Fahrgastzugewinns und der Fahrgelderlöse aller dargestellter
Linienwegmaßnahmen wird ein jährlicher finanzieller Mehraufwand von ca.
250.000 € erwartet.
Das größte Einsparpotenzial besteht durch die nachfragebedingte Rücknahme
des 10'-Taktes in Handorf auf einen 20'- Takt. Dabei ist die geplante Taktverdic h-
tung zur Hauptverkehrszeit kostenmäßig berücksichtigt. Die größten Mehrkosten
entstehen durch die Einrichtung einer zusätzlichen Stadtbuslinie zur Taktverdich-
tung auf der Achse Hauptbahnhof – Friedrich-Ebert-Straße - Berg Fidel, um dort
den gewünschten 10‘-Takt zu realisieren. Darüber hinaus sind Mehrkosten durch
die Angebotsoptimierung in Nienberge, durch die verbesserte Anbindung und
Erschließung des Gewerbegebietes Loddenheide und der ehemaligen York -
Kaserne sowie durch die Tangentialverbindung und Stadtteilerschließung Hiltrup
- Wolbeck zu erwarten.
Berücksichtigt man ferner, dass durch die Rücknahme des Angebotes auf
schwach nachgefragten Streckenabschnitten nur geringe Einnahmeverluste aus-
gelöst, aber durch die Angebotsverbesserung an anderer Stelle zusätzliche
Fahrgeldeinnahmen generiert werden, ist die vorgeschlagene Linienüberplanung
mit einem Mehraufwand von 250.00 0 €, was einer Erhöhung des aktuellen Ge-
samtdefizites der Verkehrssparte der Stadtwerke von weniger als 2% entspricht ,
zugleich kundenorientiert und wirtschaftlich vertretbar.
10.2 Linienführung im Altstadtbereich
Der zentrale Bereich der Münsteraner Altstadt ist durch die Promenade begrenzt.
Mit der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen erhöht sich die Anzahl der
Stadtbuslinien, welche die Altstadt im Zuge der Domachse durchqueren von heu-
te acht auf zukünftig zehn Stadtbuslinien im 20‘-Takt. Die Stadtbuslinien 1/9 über
Hauptbahnhof – Altstadt/Bült – Prinzipalmarkt – Domplatz, sowie die 2/10 (Aa-
seestadt – Danziger Freiheit), 11/22 (Wolbecker Straße – Gievenbeck) und 12/13
(Hauptbahnhof – Gievenbeck) sind fahrplantechnisch aufeinander abgestimmt
und bieten aus und in Richtung Hauptbahnhof einen 10‘- bzw. 5‘-Takt. Hinzu
kommen die Stadtbuslinie Südviertel – Gelmer sowie die Stadtbuslinie 14.
121
3. NVP Stadt Münster
Schon heute wird der zentrale Bereich der Münsteraner Altstadt nahezu flächen-
deckend im 200 m Radius rund um die Haltestellen erschlossen. Die zentralen
Altstadthaltestellen Aegidiimarkt, Picasso- Museum, Klemensstraße, Prinzipal-
markt und Domplatz werden werktags von ca. 12.200 Ein- bzw. Aussteigern ge-
nutzt. Das entspricht ca. 6 % des gesamten Fahrgastaufkommens im Stadtbus-
verkehr. Mehr als die Hälfte der Fahrgäste nutzt dabei die Haltestelle
Aegidiimarkt. Die nördlich gelegene Haltestelle Altstadt / Bült wird von ca. 11.400
Fahrgästen frequentiert. Die südlich gelegene Haltestelle Ludgeriplatz wird von
ca. 5.000 Fahrgästen pro Werktag genutzt. Im Querschnitt Klemensstraße und
Königsstraße werden auf der "Domachse" mit den Linien 2/10, 11/22 und 12/13
ca. 7.000 Fahrgäste pro Werktag befördert. Etwa die Hälfte der Fahrgäste auf
den Domachsenlinien hat die Haltestellen im Altstadtbereich als Quelle bzw. Ziel.
Die andere Hälfte der Fahrgäste fährt über den Altstadtbereich hinaus.
Abbildung 41 ÖPNV-Angebot (2015) und -Nachfrage (2011) in der Innenstadt
122
3. NVP Stadt Münster
Die hohe Bedeutung der zentralen Erreichbarkeit der Altstadt für einen Großteil
der Fahrgäste im Stadtbussystem Münster ist unbestritten. Mit dem behinderten-
gerechten Ausbau der stark nachgefragten Haltestellen Klemensstraße, Picasso-
Museum und Domplatz wurde dieser Bedeutung Rechnung getragen. Neben den
Belangen der Fahrgäste mit dem Ziel Altstadt sind aber auch weitergehende A n-
sprüche anderer Fahrgastverbindungen und die Interessen von Besuchern der
Münsteraner Altstadt sowie städtebauliche und Aspekte de r Aufenthaltsqualität
zu berücksichtigen. Diese Ansprüche sind bei einer Bewertung der Linienführung
im zentralen Altstadtbereich zu beachten:
• Mit mehr als 1.000 Fahrgästen pro Werktag ist die Verbindung Haltestelle
Hauptbahnhof - Haltestelle Coesfelder Kreuz die mit Abstand am stärk s-
ten nachgefragte im Stadtbuss ystem. Mit Ausnahme der Linie 5 werden
alle diese Verbindung bedienenden Linien über den zentralen Altstadtbe-
reich geführt. Mit einer Fahrzeit von 17 Minuten ist dieser Linienweg gut 5
Minuten länger als die Führung über die Nordtangente bzw. Ludgeriplatz.
• Insgesamt werden in 2015 die Klemensstraße und die Königsstraße im
Einrichtungsverkehr von jeweils 280 Bussen pro Werktag frequentiert. Der
Prinzipalmarkt wird von 180 Fahrzeugen im Zweirichtungsverkehr befah-
ren. Die Busfrequenz im Bereich Michaelisplatz, Domplatz und Rothe n-
burg liegt bei ca. 370 Fahrzeugen pro Werktag. Unter Berücksichtigung
der Linienwegmaßnahmen in Kapitel 10.1 sind dabei die Mehrbelastun-
gen von zwei zusätzlichen Stadtbuslinien zu beachten (zusätzlich 90 Bus-
se/Richtung).
• Aufgrund von Veranstaltungen rund um den Prinzipalmarkt wird der zent-
rale Altstadtbereich bis zu 20 M al pro Jahr über Stunden und zum Teil
Tage für den Linienverkehr gesperrt. Die erforderlichen Umleitungen sind
aufwändig betrieblich zu planen und an die Kunden zu kommunizieren.
Insgesamt ist die Linienführung durch den Altstadtbereich aus den unter-
schiedlichsten Gründen (Markttage, Weihnachtsmärkte, Rückstaus vor
Parkhäusern) vergleichsweise stör- und damit verspätungsanfällig.
Wertvolle Erkenntnisse zum Fahrgastverhalten bei einer Änderung der Linienfüh-
rung konnten in den vergangenen Jahren im Rahmen der baustellenbedingten
Sperrungen und Umleitungen im zentralen Altstadtbereich gesammelt werden.
Mit Vollsperrung des Bereichs rund um den Domplatz und Aegidiimarkt in 2013
mussten sechs der acht "Altstadtlinien" über die Nordtangente / Bült bzw. über
Moltkestraße / Ludgeriplatz umgeleitet werden und konnten so den zentralen
Altstadtbereich nicht erschließen. Trotz der baustellenbedingt deutlich schlechte-
ren Erreichbarkeit der Münsteraner Altstadt in den vergangenen Jahren ist insge-
123
3. NVP Stadt Münster
samt eine deutliche Steigerung der Fahrgastnachfrage im Stadtbuss ystem fest-
zustellen. Von 2009 (erste Baumaßnahme: Sperrung Königsstraße) bis 2014 ist
das Fahrgastaufkommen von ca. 32 Mio. Fahrgästen auf fast 40 Mio. Kunden
gestiegen.
Allerdings ist festzustellen, dass die Steigerung 2012 - 2013 auf den von der Um-
leitung 2013 betroffenen "Altstadtlinien" spürbar moderater aus fiel als auf den
übrigen Stadtbuslinien. Die im zentralen Altstadtbereich verbliebenen Linien 11
und 22 legten dagegen anders als die aus der Altstadt in 2013 herausgenomm e-
nen Linien überproportional zu. Insgesamt belegen die Ergebnisse die Bedeu-
tung der zentralen Erreichbarkeit der Münsteraner Altstadt für die Kunden. Aller-
dings scheinen die nördlich bzw. südlich gelegenen Haltestellen Altstadt/Bült und
Ludgeriplatz für viele Fahrgäste mit Ziel Altstadt inzwischen eine akzeptable A l-
ternative zu sein.
Vor dem Hintergrund der vielfältigen Ansprüche und Interessen sowie den E r-
kenntnissen und Erfahrungen der vergangenen Jahre soll das Bedienungskon-
zept des zentralen Altstadtbereiches mit der Zielperspektive 4. Nahverkehrsplan
überprüft und gegebenenfalls überplant werden. Zielsetzung dabei ist es, die
Erschließung des zentralen Altstadtbereiches mit dem Stadtbusverkehr auch
zukünftig sicherzustellen. Das dazu notwendige Bedienungsangebot oder die
Busfrequentierung soll dabei so stadtverträglich wie möglich gestaltet werden.
Hierbei sind insbesondere die Fahrzeuggröße und Antriebsart (Verbrauch,
Emissionen) angesprochen.
Mit der vollständigen Elektrifizierung der Stadtbuslinie 14 ab 2016 wird ein Pilot-
projekt gestartet, das im Hinblick auf ein alternatives Bedienungskonzept unter
den Gesichtspunkten Stadtverträglichkeit und Nachhaltigkeit i nsbesondere im
Altstadtbereich erste Praxiserfahrungen liefern wird.
10.3 Abend- und Nachtnetz
10.3.1 Vorbemerkungen
Auf der Grundlage des 2. Nahverkehrsplanes wurde zum Fahrplanwechsel 2006
das heute betriebene Abend- und Nachtbusnetz eingeführt. Zielsetzung war es,
im Sinne der Begreifbarkeit und Transparenz für den Fahrgast ein Liniennetz im
Abend- und Nachtverkehr mit angepassten Takten anzubieten. Zudem wurde am
Wochenende der durchlaufende Betrieb im Nachtbusverkehr eingeführt. Seit
Umsetzung dieser Maßnahmen konnte die Fahrgastnachfrage ab 21 :00 Uhr um
mehr als 25 % gesteigert werden. 2011 wurden werktags von 21:00 bis 2:00 Uhr
durchschnittlich je Nacht ca. 3.500 Fahrgäste befördert. Am Wochenende nutzen
124
3. NVP Stadt Münster
im durchlaufenden Betrieb in der Zeit von 0:00 bis 6:00 Uhr ca. 1.800 Fahrgäste
je Nacht das Nachtbusangebot. Anders als in der Vergangenheit sind auch die
Rückfahrten in den frühen Morgenstunden stark nachgefragt.
10.3.2 Handlungs- und Maßnahmenschwerpunkte
Die Takte und Betriebszeiten des Nachtbussystems wurden auf der Grundlage
aktueller Fahrgastzählungen überprüft. Hieraus leiten sich Empfehlungen auch
für eine Überplanung des Nachtnetzes ab. Diese berücksichtigen die Entwicklun-
gen im Freizeit- und Gastronomiebereich. Überkapazitäten sollen abgebaut und
neue Fahrgastpotenziale erschlossen werden. Im Sinne einer Leistungsumvertei-
lung wird das Angebot gegenüber dem Status Quo kostenneutral gestaltet. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass der Anteil der Studierenden am Fahrgastaufkommen
im Nachtbusnetz ca. 35 %, auf einzelnen Linien bis zu 50 %, beträgt. Im Tages-
netz liegt der Anteil der Studierenden hingegen bei ca. 20 %.
Abbildung 42 Handlungs- und Maßnahmenschwerpunkte
125
3. NVP Stadt Münster
10.3.3 Linienwegmaßnahmen
Im Hinblick auf eine nachfragegerechte Gestaltung des Abend- und Nachtbus-
verkehres sollen die Nachtbuslinien im Rahmen des 3. Nahverkehrsplanes wie
folgt geändert werden:
Hiltrup
Der Stadtteil Hiltrup wird heute im Abend- und Nachtverkehr durch die Nachtbus-
linien N81 und N85 erschlossen. Städtebaulich wird gegenwärtig im Bereich
Hiltrup West, westlich der Meesenstiege, ein umfangreiches Neubaugebiet mit
großem Fahrgastpotenzial realisiert. Im Tagesverkehr haben sich die Fahrgas t-
zahlen an der Haltestelle Meesenstiege von ca. 100 Fahrgästen pro Werktag in
2005 auf ca. 250 Fahrgäste in 2012 mehr als verdoppelt.
Die Anbindung des Neubaugebietes im Abend - und Nachtverkehr soll durch ei-
nen Tausch der Linienäste auf der N81 und N85 (neu N82) erfolgen (vgl. Abbil-
dung 43). Ab der Haltestelle Haus Herding soll die N81 über die Meesenstiege,
die Amelsbürener Straße und die Marktallee Richtung Hiltrup West / Franz-Marc-
Weg geführt werden. Die neue N82 (vormals die Linie N85) wird ab der Haltestel-
le An der Alten Kirche über die Hohe Geest, die Marktallee, die Amel sbürener
Straße und die Straße Am Dornbusch Richtung Amelsbüren geführt.
Abbildung 43 Linienwegmaßnahme im Nachtbusnetz, Stadtteil Hiltrup
126
3. NVP Stadt Münster
„Freizeitachse“ Albersloher Weg – Kuhviertel – Horstmarer Landweg
Die Freizeit - und Gastronomieeinrichtungen, aber auch das Freizeitverhalten,
haben sich in den letzten Jahren spürbar gewandelt. Aufgrund der Erschließung
von aufkommensstarken Freizeit- und Gastronomiebereichen sowie von Studen-
tenwohnheimen weisen der Südast der Nachtbuslinie N82 sowie der Westast der
N85 das höchste Fahrgastaufkommen im Abend- und Nachtverkehr auf. Die N82
erschließt die gastronomischen und Freizeiteinrichtungen im Bereich Albersloher
Weg und am Hafen, die N85 erschließt das Kuhviertel und bindet die Studenten-
wohnheime im Bereich Horstmarer Landweg an (vgl. Abbildung 44).
Durch eine Verknüpfung dieser beiden aufkommensstarken Linienäste kann die
Verbindung Hafen-Kuhviertel-Horstmarer Landweg zukünftig in Direktfahrt ang e-
boten werden. Die vorgenannte Durchbindung erleichtert zudem den Einsatz
gezielter Verstärkerbusse und Taktverdichter auf dieser stark nachgefragten
Achse.
Abbildung 44 Studentenwohnheime (grün), Freizeit- und Gastronomieeinrichtun-
gen (gelb)
Abhängig von der Fahrgast - und Erlösentwicklung auf der Achse Albersloher
Weg - Hafen - Kuhviertel - Horstmarer Landweg (Abbildung 45) soll die Taktfolge
auf diesem Streckenabschnitt perspektivisch in den Wochenendnächten (Frei-
127
3. NVP Stadt Münster
tag/Samstag und Samstag/Sonntag) verdichtet werden. Von der Haltestelle Alte
Sternwarte ggf. Rüschhausweg über den Hauptbahnhof bis in den Bereich MCC
Halle Münsterland könnte versuchsweise im Abendverkehr ab 21:00 Uhr ein 15'-
Takt und im Nachtverkehr ab 0:00 Uhr ein 35' -Takt geboten werden. Perspekt i-
visch kann dieses Angebot bei weiter wachsender Nachfrage auch auf die Werk-
tage ausgeweitet werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Verlänge-
rung der Fahrten auf dem Südast bis Angelmodde Waldsiedlung zu prüfen. Dann
könnte auch die heutige unübersichtliche, alternierende bzw. Ringführung der
N82 in Richtung Wolbeck/Angelmodde/Gremmendorf verbessert werden.
Abbildung 45 Optimierte Linienführung N85 (neu)
10.3.4 Betriebszeiten der Nachtbusse
Die mit Abstand am stärksten frequentierten Streckenabschnitte im Abendver-
kehr sind der Nordast der N85 aus und in Richtung Alte Sternwarte / Nienberge
und der Südast der N82 bis in den Bereich MCC Halle Münsterland/ Haverkamp.
Die Besetzung pro Fahrt liegt z.T. deutlich über 40 Fahrgästen. Ähnlich stark wird
die N80 Richtung Gievenbeck genutzt. Die Maximalbesetzung auf der N81 und
N82 schwankt zwischen 30 und 40 Fahrgästen pro Fahrt. Die geringste Frequen-
tierung ist auf der N83 und der N84 festzustellen. Zeit- und -lastrichtungsbezogen
werden maximal 20 bis 30 Fahrgäste pro Fahrt befördert.
128
3. NVP Stadt Münster
Mit dem Ziel, die Betriebszeiten der Nachtbusse auf Änderungsbedarfe zu über-
prüfen, wurden die Besetzung in den Zeitlagen des durchlaufenden Betriebes am
Wochenende und die der letzten Fahrt zum Rundumanschluss werktags um 1:15
Uhr anhand einer zweiwöchigen Fahrgastbefragung im Frühjahr 2013 analysiert.
Zu den Rundumanschlusszeiten des durchlaufenden Betriebes am Wochenende
um 2:25, 3:35, 4:45 und 5:55 Uhr liegt die Besetzung jeder Fahrt der N80 und auf
dem Nordast der N85 z.T. bei deutlich über 50 Fahrgästen. Auch zum Rundum-
anschluss um 4:45 Uhr werden noch mehr als 60 Fahrgäste pro Fahrt befördert.
Die Frequentierung je Fahrt der N81 und N82 schwankt zwischen 20 bis 30
Fahrgästen. Die N83 und N84 wird je Zeitlage von 10 bis 30 Kunden genutzt. Die
letzte Fahrt werktags zum Rundumanschluss um 1:15 Uhr wird tendenziell auf
allen Nachtbuslinien geringer frequentiert. Die Besetzung schwankt jedoch immer
noch zwischen und 10 und 30 Fahrgästen.
Aufgrund der festgestellten hohen Fahrgastnachfrage sollte sowohl das durchlau-
fende Angebot am Wochenende wie auch der Rundumanschluss werktags um
1:15 Uhr beibehalten werden. Das gute Nachtbusangebot, honoriert durch die
hohe Fahrgastnachfrage, ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Stadtbus-
systems in der Universitätsstadt Münster mit ihren ca. 55.000 Studierenden.
10.4 Stadt-Umland-Verkehr
10.4.1 Bestehende Stadt-Umland-Kooperationen
Das Oberzentrum Münster wird von acht Regionalbahnstrecken und insgesamt
18 vertakteten Regionalbuslinien mit dem Umland verbunden. Im Stadtgebiet
Münster stellen 18 Stadtbuslinien die innerstädtische Erschließung und Bedi e-
nung sicher. In der Vergangenheit und auch aktuell haben vertaktete Reg ional-
buslinien im Stadtgebiet von Münster Stadtbusfunktionen zur Erschließung und
Anbindung von Außenstadtteilen übernommen. Erfolgreichstes Beispiel hierfür ist
die Kooperation von RVM und Stadtwerken auf der Linie 22 zwischen Wolbeck
und Gievenbeck. Die aus dem Kreis Warendorf kommenden Regionalbuslinien
R22 und R32 bilden ab Wolbeck einen 20' -Takt über die Wolbecker Straße bis
zum Hauptbahnhof und weiter durch die Altstadt zum Coesfelder Kreuz und über
das Auenviertel bis nach Gievenbeck. Für diese bereits 2006 realisierte Koopera-
tion hatte der 2. NVP die Grundlage gelegt. Durch die direkte Anbindung der
Münsteraner Altstadt und der universitären Einrichtungen konnten auch die reg i-
onalen Fahrgastzahlen auf dieser Linie gesteigert werden.
Ähnlich erfolgreich wie die Kooperation auf der Linie 22 kann die bereits seit vi e-
len Jahren praktizierte Einbindung der Regionalbuslinie R41 (RVM) bewertet
werden. Diese im 60' -Takt betriebene Linie von Ottmarsbochholt nach Münster
129
3. NVP Stadt Münster
Hauptbahnhof ist in den 20' -Takt der St adtbuslinie 7 integriert, so dass ein un-
wirtschaftlicher Parallelverkehr vermieden wird. Mit der Durchbindung als Stadt-
buslinie 7 ab Hauptbahnhof bis nach Gelmer bietet sie den regionalen Fahrgäs-
ten die Anbindung an die zentrale Haltestelle Altstadt/Bült. Beide Beispiele zei-
gen, dass eine erfolgreiche Kooperation zwischen Stadt - und Regionalbuslinien
mit einer Verbesserung des Bedienungsangebotes für die Fahrgäste und wir t-
schaftlichen Vorteilen für die Unternehmen möglich ist.
Neben den aufgeführten erfolgreichen Stadtbus -/Regionalbuskooperationen gibt
es weitere Korridore, die im Hinblick auf die innerstädtische Erschließung verti e-
fend im Rahmen des auf Fachebene mit den Münsterlandkreisen abgestimmten
Stadt-Umland-Konzepts untersucht wurden.
10.4.2 Weiterentwicklung der Kooperation nach Korridoren
Korridor Steinfurter Straße – Nienberge – Altenberge
Die Überplanung im Korridor Steinfurter Straße – Nienberge – Altenberge ist auf-
grund des Konkretisierungsgrades und der Abstimmung mit dem Kreis Steinfurt
sowie den beteiligten Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland,
Stadtwerke Münster und Westfalen Bus GmbH bereits Gegenst and der Linien-
wegmaßnahmen (vgl. Kapitel 10.1.5).
Korridor Warendorfer Straße – Telgte – Warendorf
Im Korridor Warendorfer Straße – Telgte – Warendorf verkehrt die Regionalbusli-
nien R11 (Westfalenbus) im 60'-Takt. In Münster wird die Linie über die Waren-
dorfer Straße, den östlichen Innenstadtring und die Wolbecker Straße zum
Hauptbahnhof geführt. Dabei stellt die Regionalbuslinie die Anbindung des St.
Franziskus-Hospitals für Fahrgäste aus dem Kreis Warendorf sicher. Die Stadt-
buslinien 2 und 10 (SWMS) werden ebenfalls über die Warendorfer Straße g e-
führt. Der 20-minütige Grundtakt der beiden Stadtbuslinien ergänzt sich heute zu
einem 10'-Takt für den Stadtteil Handorf und die Warendorfer Straße. Ab Haupt-
bahnhof werden die Linien über den Altstadtbereich und die universitären Ei n-
richtungen weiter Richtung Mecklenbeck/Roxel und Geistviertel geführt. Ein P a-
rallelverkehr mit der R11 besteht im Abschnitt Hohenzollernring - Handorf Bahn-
hof.
Mit der geplanten Rücknahme der Linie 2 bis zur Endhaltestelle Danziger Freiheit
und der Anbindung des St. Franziskus-Hospitals über die neue Ringlinie könnten
die stündlichen Fahrten der R11 in den 20'-Takt der Linie 2 eingebunden werden.
Durch die Vermeidung der Parallelfahrten auf der Warendorfer Straße würde die
Wirtschaftlichkeit der Regional- und Stadtbuslinie verbessert. Die regionalen
Fahrgäste würden zudem eine Direktverbindung in die Münsteraner Altstadt und
130
3. NVP Stadt Münster
an die universitären Einrichtungen erhalten. Allerdings könnten das St. Franzi s-
kus-Hospital nur noch mit einem etwas längeren Fußweg oder Umstieg in die
neue Ringlinie und das Hansa- Berufskolleg nur noch mit Umstieg erreicht wer-
den. Weitergehende Überl egungen zu einer solchen Kooperation sind mit dem
Aufgabenträger Kreis Warendorf abzustimmen.
Abbildung 46 Korridor Warendorfer Straße - Telgte - Warendorf
Korridor Gievenbeck / Roxel – Havixbeck / Nottuln
Im Korridor Gievenbeck / Roxel und weiter in Richtung Havixbeck und Nottuln
verkehren die Regionalbuslinien R63 und R64 der Firma Veelker. Beide Linien
bieten, über den Stadtteil Roxel und die Roxeler Straße kommend, einen 60'-Takt
aus und in Richtung Nott uln bzw. Havixbeck. Auf der Roxeler Straße werden die
Linien im Abschnitt Coesfelder Kreuz bis Roxel Mitte parallel zur Stadtbusl inie 1
geführt (vgl. Abbildung 47). B ei einer Überplanung bzw. Kooperation in diesem
Korridor ist vor allem der Bahn- /Busanschluss am Bahnhof Havixbeck sicherz u-
stellen. In Roxel ist der 20'-Takt über die Paul-Gerhard-Straße zu gewährleisten.
131
3. NVP Stadt Münster
Abbildung 47 Linienangebot im Korridor Gievenbeck/Roxel - Havixbeck/Nottuln
Zielsetzung einer Kooperation wäre es , die unwirtschaftlichen Parallelverkehre
durch Integration der Regionalbuslinien in das Fahrtenangebot der Stadtbusl inie
1 abzubauen (vgl. Abbildung 48). Dabei muss allerdings beachtet bzw. geprüft
werden, dass sich das Fahrtenangebot im Korridor Gievenbeck -Roxel von heute
5 auf 3 Fahrten reduzieren würde. Ggf. muss das Angebot in der Hauptverkehrs-
zeit aufgestockt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Linie 1 in ihrem g e-
samten Verlauf von Roxel über den Hauptbahnhof bis Amelsbüren zwingend mit
Gelenkbussen zu betreiben ist. Diese würden bei einer Kooperation auch bis in
die Region nach Coesfeld bzw. Havixbeck fahren. Abschließend sind die Fahr-
gastverflechtungen und das Fahrgastaufkommen auf den Regionalbuslinien zu
berücksichtigen. Für die regionalen Fahrgäste würde sich die Fahrzeit bis zum
Hauptbahnhof durch die Einschleifung in Roxel bzw. die Führung durch den Alt-
stadtbereich um ca. acht Minuten verlängern, die Altstadt könnte aber dafür ohne
Umstieg in Direktfahrt erreicht werden.
Abbildung 48 Konzept Korridor Gievenbeck / Roxel – Havixbeck / Nottuln
132
3. NVP Stadt Münster
Unter Beachtung der vorgenannten erschwerenden Rahmenbedingungen bzw.
noch zu klärender offener Fragen sollen weitergehende Abstimmungsgespräche
mit dem Aufgabenträger Kreis Coesfeld und der Fa. Veelker geführt werden.
Prioritäten im Stadt-Umland-Verkehr
Die Konzepte zur Integration de r Regionalbuslinien in das Stadtbuss ystem sind
für die einzelnen Korridore im Hinblick auf finanzielle Synergieeffekte, Vor - bzw.
Nachteile für die Fahrgäste sowie die Realisierungschancen unterschiedlich zu
bewerten (vgl. Tabelle 8).
Korridor Bewertung aus Sicht der
Fahrgäste Synergien und Kosten Anmerkung und Prioritäten
Warendorfer
Straße -Telgte-
Warendorf
• Verbesserung der Stadt-
Umlandverbindung mit di-
rekter Anbindung an Alt-
stadt/ Universität
• Hansa-Berufskolleg und
St. Franziskus-Hospital
können aus der Region nur
noch mit Umstieg bzw.
längeren Fußwegen er-
reicht werden
Abbau des Parallelverkehrs
Linie 2 und R11 mit einer
Ersparnis von ca. 90.000
€/Jahr
• Realisierung nur in Ab-
stimmung mit dem Aufga-
benträger Kreis Warendorf
möglich
• Fahrgasterhebungen
notwendig
• Umsetzung frühestens
nach Übernahme in den
NVP Kreis Warendorf
Gievenbeck /
Roxel-Havixbeck
/ Nottuln
• Regionale Fahrgäste mit
direkter Anbindung an die
Altstadt und die universitä-
ren Einrichtungen
• Direkte Anbindung Ham-
mer Straße und Hiltrup (Li-
nie 1)
• Fahrzeitverlängerung bis 3
Min durch Einschleifung
Roxel
• Reduzierung der Fahrten
im Korridor Roxel von 5
auf 3 / Stunde (geringere
Platzkapazität)
• Abbau des Parallelver-
kehrs Linie 1/R63 /R64,
Ersparnis ca. 400.000
€/Jahr
• Zusätzlicher Aufwand für
Verstärker und Taktver-
dichter in der Hauptver-
kehrszeit
• Verschleppung von Ge-
lenkbuskapazitäten in die
Region
• Realisierung nur in Ab-
stimmung des Konzeptes
mit dem Kreis Coesfeld
möglich.
• Erhebungen zur Ermitt-
lung des Fahrgastauf-
kommens und der
-verflechtungen
• Umsetzung frühestens
nach Übernahme in den
NVP Kreis Coesfeld
Steinfurter Straße
- Nienberge -
Altenberge
• Taktverdichtung im Korri-
dor Münster - Altenberge
• optimierte Erschließung
und schnelle Verbindung
für Nienberge
• optimierte Umsteigever-
bindung Richtung Kinder-
haus
• Fahrzeitverlängerung für
regionale Fahrgäste
• Mehraufwand ca. 110.000
€/Jahr
• Einbindung in das Stadt-
bussystem / Durchbindung
über den Hauptbahnhof
hinaus erforderlich
• Konzept ist mit dem Auf-
gabenträger Kreis Steinfurt
und mit den beteiligten
Verkehrsunternehmen
RVM und WB abgestimmt
• Betriebliche Planung ist
weitestgehend abge-
schlossen
• das Konzept ist umset-
zungsreif
Tabelle 8 Bewertung und Prioritäten der Stadt-Umland-Kooperationen
133
3. NVP Stadt Münster
Auf Arbeitsebene hat es weiterführende Gespräche mit den Vertretern der Auf-
gabenträger der Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie mit den beteili g-
ten Verkehrsunternehmen gegeben. Auf dieser Grundlage ergibt sich eine zeitl i-
che Prioritätenreihung für die Umsetzung der Kooperationen.
Abgesehen von der empfohlenen Taktverdichtung im Korridor (Altenberge -) Ni-
enberge - Münster Hauptbahnhof können alle weiteren Stadt -Umland-Koope-
rationen zurzeit nur als Option betrachtet werden. Diese sind zur weiteren Kon-
kretisierung nachrichtlich in diesen Nahverkehrsplan aufgenommen worden. Im
Rahmen der Abstimmung mit den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen
sind die in Kapitel 9 festgelegten Qualitätsstandards verbindlich zu berücksicht i-
gen. Ferner sind die noch offenen Fragen, insbesondere zu den jeweiligen Fahr-
gastverflechtungen, zu prüfen.
134
3. NVP Stadt Münster
10.5 Infrastruktur des Stadtbussystems
10.5.1 Haltestellen
Für die Weiterführung des seit Jahren verfolgten Haltestellenprogramms sind die
gesetzlichen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes maßgeblich r e-
levant. Ohne den Nachweis des barrierefreien Zugangs sind Haltestellen nicht
förderfähig. Zielvorgaben für den Neu- und Umbau von Haltestellen sind ausführ-
lich in Kapitel 9.5.4 „Beförderungsstandards Infrastruktur“ beschrieben.
Im ÖPNV-Liniennetz der Stadt Münster wurden in den vergangenen Jahren 527
Haltestellen und damit etwa 50 % des Bestandes mit einem erhöhten 16 cm
Hochbord ausgebaut. 415 Haltestellen verfügen inzwischen über Blindenleitei n-
richtungen. Sowohl mit Hochbord als auch mit Blindenleiteinrichtungen konnten
inzwischen 367 Haltestellen neu bzw. umgebaut werden.
Abbildung 49 Haltestellen (Stand September 2014)
Haltestellen - Prioritäten 2016/2017
Mit der Vorlage V/0251/2015 zum Programm „Verbesserungen an Haltestellen“
für 2016/2017 wurden die geplanten Standorte zum barrierefreien Um - und Aus-
bau für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen.
135
3. NVP Stadt Münster
Dabei sind für 2016 aufgrund der Baumaßnahme Grevener Straße zahlreiche
Standorte auf dieser Achse vorgesehen. Weitere Standortvorschläge ergeben
sich u.a. aus der unmittelbaren Nähe zu Senioren- oder Pflegeeinrichtungen.
Standortvorschläge 2016:
• Haltestellen „Pastorsesch“, Grevener Straße, beide Fahrtrichtungen (FR)
• Haltestellen „Janningsweg“, Grevener Straße, beide FR
• Haltestelle „Ermlandweg B“, Grevener Straße, stadtauswärts
• Haltestellen „Am Burloh“, Grevener Straße, beide FR
• Haltestelle „Inselbogen“, Kappenberger Damm, stadtauswärts
• Haltestellen „Andreas-Hofer-Straße“, „Manfred-von-Richthofen-Straße“,
beide FR
• Haltestelle „Roxel Hallenbad“, Buswende
• Haltestelle „Paulinum“, Am Stadtgraben, stadteinwärts
Abbildung 50 Beispiel Haltestelle „Ermlandweg“, Grevener Straße
Bei den Planungen für den barrierefreien Ausbau der Haltestellen hat sich in den
vergangenen Jahren gezeigt, dass mit der Umgestaltung der Haltestellen häufig
auch Kanal- u nd Versorgungsleitungen umfangreich erneuert werden müssen.
136
3. NVP Stadt Münster
Die Umsetzbarkeit der einzelnen im Programm vorgesehenen Standorte ist au f-
grund dieser Abhängigkeiten und der erforderlichen Planungsvorläufe nicht i m-
mer im geplanten Zeitraum möglich.
Von daher ist die Anzahl der für 2017 avisierten Haltestellen sehr umfangreich
und in diesem Umfang auch nicht in einem Jahr umsetzbar. Allerdings kann hier-
durch frühzeitig der Planungsbedarf bei den Versorgungsträger n eingesteuert,
eingeplant und bei zeitlicher Zurückstellung einer Maßnahme mit einem Ersat z-
standort ausgeglichen werden.
Standortvorschläge 2017:
• Haltestellen „St. Gottfried Kirche“, Düesbergweg, beide FR
• Haltestellen „Schützenstraße“, Aegidiistraße, beide FR
• Haltestellen „Manfred- von-Richthofen-Straße“, Manfred- von-Richthofen-
Straße, beide FR
• Haltestellen „08-Stadion“, Manfred-von-Richthofen-Straße, beide FR
• Haltestellen „Nienberge Post“, Altenberger Straße, beide FR
• Haltestellen „Kanalstraße“, Kanalstraße, beide FR
• Haltestellen „Piusallee“, Bohlweg, beide FR
• Haltestellen „Angelmodde Kirche“, Angelstraße, beide FR
• Haltestellen „Haus Angelmodde“, Angelstraße, beide FR
• Haltestelle „Siebenbürgenweg“, Kappenberger Damm, stadteinwärts
10.5.2 Dynamische Fahrgastinformation
Seit 2002 wurde im Stadtgebiet Münster das dynamische Fahrgast -
Informationssystem (FIS) mit zusätzlicher digitaler Sprachansage in bisher neun
Baustufen eingeführt. Mittlerweile sind 100 FIS-Anzeigen aufgestellt worden.
Im Jahr 2009 und abschließend in 2010 wurde die Technik der älteren Anlagen
im Hard - und Softwarebereich komplett erneuert und damit die Zuverlässigkeit
nochmals deutlich verbessert. Momentan werden sukzessive die roten LED-
Displays der ersten drei Baustufen in der Reihenfolge der Dringlichkeit durch
moderne gelbe LED-Displays ersetzt.
Die Auswahl der Standorte für die FIS -Anzeigen erfolgte nach folgenden Krit e-
rien:
• Anzahl der Fahrgäste
• Anzahl der bedienenden Linien
• Anschlussinformation zum Nahverkehr an wichtigen P+R -Anlagen und
Stadtteilzentren
137
3. NVP Stadt Münster
• Anzahl der jährlichen erforderlichen Umleitungsfahrten für z.B. Stadtfeste,
Sportveranstaltungen wie Marathon und Giro sowie sonstige Sonderver-
anstaltungen
Insbesondere bei geplanten oder akut erforderlichen Umleitungsfahrten im Al t-
stadtbereich sind die FIS-Anzeigen eine wichtige Informationsquelle für die Fahr-
gäste. Durch die FIS-Displays können die Fahrgäste schnell und aktuell über die
Umleitungssituation und die am nächsten gelegenen und bedienten Haltestellen
informiert werden. Dies entspricht auch den Ergebnissen des aktuelle n Kunden-
barometers 2015, demnach die Kunden des ÖPNV aktuelle Verkehrsnachrichten
insbesondere über Störungen und Umleitungen wünschen.
Aktuell kommen Anlagen mit
einer gelben LED-Schrift in den
Displays zum Einsatz. Grund
dafür ist, dass die Technik der
Anlagen weiterentwickelt wur-
de. So hat sich bei nahezu allen
Anlagen in Deutschland au f-
grund besserer Lesbarkeit eine
gelbe Schrift bei der LED-
Technik durchgesetzt und be-
währt. Diese Anzei genart wird
auch von Vertretern der Ko m-
mission zur Förderung der In-
klusion von Menschen mit Be-
hinderungen favorisiert.
Die Finanzierung erfolgte durch
die Stadtwerke Münster GmbH
mit Fördermitteln des Lan-
des/des Zweckverbandes NWL.
Die Betriebs - und Unterhal-
tungskosten trägt die Stadtwer-
ke Münster GmbH.
Die Ausstattung der Haltest ellen mit FIS -Anzeigern im Stadtgebiet konnte mit
den Standorten der neunten Baustufe im Jahr 201 5 weitestgehend abgeschlos-
sen werden. Zusätzliche Anzeigen werden nur noch nach Prüfung im Einzelfall
ergänzt.
138
3. NVP Stadt Münster
10.5.3 Neue Haltestellen und Verknüpfungspunkte im Zuge der Linienweg-
maßnahmen
Für die zur Optimierung des Liniennetzes im Kernstadtbereich geplante Ringlinie
(vgl. Kapitel 10.1.2) ist neben den bereits bestehenden Haltestellen der Bau z u-
sätzlicher Haltestellen auf dem Niedersachsenring und Kaiser -Wilhelm-Ring e r-
forderlich. Im Einzelnen sind dies:
Haltestelle Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring
Die geplante Haltestelle auf der Ostseite soll als Halt am Fahrbahnrand ausg e-
baut werden. Die Planung sieht einen 16 cm Hochbord, eine Blindenleitlinie und
die Aufstellung einer Wartehalle vor. Durch eine Änderung der Mittelmarkierung
steht eine ausreichende Fahrstreifenbreite zur Vorbeifahrt am haltenden Bus zur
Verfügung. Diese Haltestelle kann zunächst ohne Umbau im Bestand eingeric h-
tet werden.
Kosten Ausbau Halteposition Ostseite: ca. 22.000 €
Für die Einrichtung der Haltestelle auf der Westseite zum Halt am Fahrbahnrand
muss ein Teil des vorhandenen Parkstreifens zurückgebaut werden. Es würden
drei Stellplätze entfallen. Die Haltestelle soll mit einem 16 cm H ochbord und ei-
ner Blindenleitlinie ausgestattet werden.
Kosten Ausbau Halteposition Westseite: ca. 80.000 €
Abbildung 51 Verkehrstechnischer Entwurf Haltestelle Hohenzollernring
139
3. NVP Stadt Münster
Haltestelle Villa ten Hompel, Kaiser-Wilhelm-Ring
Die östliche Halteposition soll zu Beginn der Fahrbahnaufweitung vor dem Kno-
tenpunkt als Halt am Fahrbahnrand ausgebaut werden. Die Planung sieht einen
16 cm Hochbord und eine Blindenleitlinie vor. Eine Fläche für die Aufstellung
einer Wartehalle steht nicht zur Verfügung. Diese östliche Halteposition kann
zunächst ohne Umbau im Bestand eingerichtet werde.
Kosten Ausbau Halteposition Ostseite: ca. 14.000 €
Auf der Westseite soll die Halteposition am Ende der Verflechtungsstrecke als
Buskap angelegt werden. Damit können von sechs Stellplätzen drei erhalten
bleiben. Auf einer Länge von 18 m wird der Parkstreifen zurückgebaut und als
Aufstellfläche umgebaut. Die Planung sieht einen 16 cm Hochbord sowie eine
Blindenleitlinie vor.
Kosten Ausbau Halteposition Ostseite: ca. 47.000 €
Abbildung 52 Verkehrstechnischer Entwurf Haltestelle Villa ten Hompel
140
3. NVP Stadt Münster
Haltestelle Schleswiger Straße, Niedersachsenring
Die östliche Haltestelle soll unmittelbar vor dem Knotenpunkt als Buskap ang e-
legt werden. Auf einer Länge von 18 m soll der Parkstreifen zurückgebaut und
als Aufstellfläche umgebaut werden. Es entfallen zwei Stellplätze. Die Planung
sieht einen 16 cm Hochbord und eine Blindenleitlinie vor.
Kosten Ausbau Halteposition Ostseite: ca. 27.000 €
Auf der Westseite soll die Haltestelle vor dem Knotenpunkt als Halt am Fah r-
bahnrand angelegt werden. Die Planung sieht einen 16 cm Hochbord und eine
Blindenleitlinie vor. Eine Wartehalle könnte in der angrenzenden Grünfläche auf-
gestellt werden. Die westliche Haltestelle könnte zunächst ohne Umbau im B e-
stand eingerichtet werden.
Kosten Ausbau Halteposition Ostseite: ca. 17.000 €
Abbildung 53 Verkehrstechnischer Entwurf Haltestelle Schleswiger Straße
Um die Erreichbarkeit der neuen Bushaltestellen auch für blinde und sehbehi n-
derte Menschen zu ermöglichen, sollte diese Ampelanlage mit sechs Blindensi g-
nalgebern ausgestattet werden.
Kosten Blindensignalgeber: ca. 14.500 €
Kosten Änderung Versorgung Steuergerät: ca. 1.000 €
Die Ausrüstung der Ampelanlage mit Blindensignalgebern ist förderfähig.
141
3. NVP Stadt Münster
Haltestelle Martin-Luther-King-Weg, Albersloher Weg
Der östliche Bereich des Gewerbegebietes Loddenheide ist über einen 10‘-Takt
der Linien 6 und 8 im Zuge des Albersloher Weges sehr gut an das ÖPNV -Netz
angebunden. Mit Ausnahme der Haltestelle Martin- Luther-King-Weg werden alle
Haltestellen im Zweirichtungsverkehr bedient. Insbesondere im Zusammenhang
mit der Bundesagentur für Arbeit und dem im Herbst 2015 fertiggestellte n Neu-
bau der Oberfinanzdirektion ist die Einrichtung der stadteinwärtigen Halteposition
in Höhe des Martin-Luther-King-Weges sinnvoll.
Unter den jetzigen Gegebenheiten ist die Anlage einer Busbucht wegen der un-
mittelbar nordöstlich des Albersloher Weges l iegenden WLE-Gleises nicht mö g-
lich. Als Haltestelle nausbau kommt daher nur eine Fahrbahnrandhaltestelle in
Betracht (Abbildung 54).
Zur Schaffung der erforderlichen Aufstellfläche mit einer Breite von 3,50 m müss-
te der Albersloher Weg auf einer Länge von ca. 75 m unter Inanspruchnahme der
Mittelinsel um ca. 1,80 m nach Südwesten verschwenkt werden. Auf der Mitteli n-
sel müssten zwei Bäume entfallen. Die vorhandene Lichtsignalanlage Alberslo-
her Weg / Martin- Luther-King-Weg müsste um eine Fußgängerfurt erweitert wer-
den.
Abbildung 54 Haltestelle Martin-Luther-King-Weg, Albersloher Weg
142
3. NVP Stadt Münster
Die im Vergleich zur bisherigen Einschätzung der Planung geänderten Rahmen-
bedingungen wie der zwischenzeitlich erfolgten Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h und der Ansiedlung der Oberfinanzdirektion
lassen nun die Einrichtung dieser Halteposition zu.
Kosten ca. 120.000 €
Haltestellen Stadtbuslinie 14
Zur Optimierung des Liniennetzes wird die Elektrobuslinie 14 im Bereich Sentr u-
per Höhe gestreckt über die Waldeyerstraße geführt werden.
Zur Umsetzung dieser neuen Linienführung sind als Ersatz für die vorhandenen
Bushaltestellen auf der Tondernstraße sowie Niels -Stensen-Straße drei neue
Bushaltestellen auf der Waldeyerstraße erforderlich.
• Haltestelle: „Schlüterstraße“ stadteinwärts
Die neue Bushaltestelle soll als eine Fahrbahnrandhaltestelle in dem ausgeprä g-
ten Grünstreifen ausgebaut werden. Bei dieser Planung müssen der vorhandene
Parkstreifen in der Fahrbahn und zwei Bäume entfallen.
Um eine sichere Erreichbarkeit der Bushaltestelle zu gewährleisten, wird ein 2,00
m breiter Zugang zwischen dem vorhandenen Gehweg und der neuen Bushalt e-
stelle über die Grünfläche plattiert. Die Planung sieht einen 16 cm Hochbord,
eine Blindenleitlinie und die Aufstellung der Wartehalle vor.
• Haltestelle: „Chirurgie“ stadtauswärts
Für die Errichtung der neuen Haltestelle auf der Westseite zum Bushaltestellen-
kap muss ein Teil des vorhandenen Parkstreifens zurückgebaut werden. Es wür-
den drei Stellplätze entfallen. Die Haltestelle soll mit einem 16 cm Hochbord und
einer Blindenleitlinie ausgestattet werden. Eine städtische Fläche für die Aufstel-
lung einer Wartehalle steht nicht zur Verfügung. Es wird geprüft, ob im Rahmen
einer Gestattung die Aufstellung einer Wartehalle möglich ist.
• Haltestelle: „Chirurgie“ stadteinwärts
Für die Errichtung der neuen Haltestelle auf der Ostseite zum Halt am Fahrbahn-
rand muss die vorhandene Parkbucht mit Schrägaufstellung komplett zurückg e-
baut werden. Es würden sechs Stellplätze entfallen. Auf einer Länge von 18 m
wird der Parkstreifen zurückgebaut und als Aufstellfläche umgebaut. In dem vor-
handenen Grünstreifen westlich dieser Bushaltestelle sollen sechs neue Stel l-
plätze, davon ein Behinderten- Parkplatz realisiert werden. Die vorhandene
Baumbepflanzung wurde in die Planung integriert.
143
3. NVP Stadt Münster
Die Planung sieht einen 16 cm Hochbord, eine Blindenleitlinie und die Aufstel-
lung der Wartehalle vor. Aufgrund des großzügigen Aufstellbereiches können 10
Fahrradanlehnbügel aufgestellt werden. Die Busse halten zukünftig in der Fah r-
bahn und tragen so zusätzlich zur Verkehrsberuhigung in der Tempo- 30-Zone
bei.
Abbildung 55 Verkehrstechnischer Entwurf Haltestellen Waldeyerstraße
Kosten (drei Haltepositionen): ca. 205.000 €
Neue Haltestellen Gewerbegebiet Hansestraße
Im Gewerbegebiet sind an der Hansestraße als Nebenanlagen auf der Nordseite
lediglich ein ca. 1,50 m breiter Gehweg und ein ca. 1,50 m breiter Radweg vor-
handen. Ferner besteht auf der Nordseite durchgängig ein Haltverbot. Die geri n-
ge Breite der Nebenanlagen lässt ohne Grunderwerb weder die Schaffung von
sicheren Auftrittsflächen noch das Aufstellen von Wartehallen zu.
Die Nebenanlagen auf der Südseite der Hansestraße haben die gleiche Breite
wie auf der Nordseite. Allerdings ist hier zusätzlich durchgehend ein Parkstreifen
mit Baumscheiben vorhanden. Im Bereich des Parksteifens ließe sich zumindest
eine Auftrittsfläche anlegen. Das Aufstellen von Wartehallen ist hier jedoch ohne
Grunderwerb ebenfalls nicht möglich.
Somit käme für die Einrichtung neuer Haltestellen lediglich das Aufstellen eines
Haltestellenmastes wie an der bereits vorhandenen Haltestelle „Herrenburg“ in
Betracht.
144
3. NVP Stadt Münster
Verknüpfung / Buswende im Bereich Warendorfer Straße / Mondstraße
Zur Verknüpfung des Korridors Warendorfer Straße und des Stadtteiles Handorf
mit der Stadtbuslinie 11 und dem Korridor Wolbecker Straße ist eine Verläng e-
rung der Linie 11 bis zur Warendorfer Straße und die Einrichtung eines Wende -
bzw. Verknüpfungspunktes erforderlich. Die hierfür geeignete Fläche ist im Plan-
feststellungsbeschluss als Ausgleichsfläche ausgewiesen. Es besteht folglich
Abstimmungsbedarf mit dem Landesbetrieb Straßen NRW.
Alternativ wäre zu prüfen, eine Verknüpfung unmittelbar südlich des Bahnüber-
ganges an der Mondstraße einzurichten. Hier handelt es sich allerdings um ein
Privatgrundstück.
10.5.4 Umweltspuren und Busspuren/-schleusen
Grundsätzlich sind alle im Stadtgebiet Münster bestehenden Busspuren zu erhal-
ten. Neue Busspuren sind zur Sicherung der Störungsfreiheit des ÖPNV einzu-
richten, wo dies von den Platzverhältnissen und unter Berücksichtigung der B e-
lange des Gesamtverkehrs möglich ist.
Bussonderspuren ermöglichen es den Bussen , in staugefährdeten Bereichen
ungehindert am Kfz -Pulk vorbeizufahren und dann über Busschleusen vor den
Lichtsignalanlagen auf den für den Linienverlauf benötigten Fahrstreifen des In-
dividualverkehrs einzufahren. A uf Bussonderspuren als eigener Fahrweg kann
der Busverkehr in stauanfälligen Bereichen am effektivsten beschleunigt und in
seiner Pünktlichkeit stabilisiert werden.
Im Stadtgebiet Münster sind in den letzten 20 Jahren bereits mehr als 10 Kilome-
ter Busspuren auf den Hauptachsen des ÖV eingerichtet worden. Am Ende von
Busspuren werden zur ungehinderten Einfahrt in die Knotenpunkte, wenn sich
der Bus wieder verkehrssicher in den allgemeinen Kfz -Verkehr einfädeln muss,
durch die in den Bussen und an der Strecke verbaute Technik zusätzliche kurze
Grünzeit-Fenster geschaltet. Die Ampelanlagen sind hier zumeist mit Sondersi g-
nalen ausgerüstet. Die Einfahrt an diesen Stellen erfolgt üblicherweise über Bu s-
schleusen, von denen es zurzeit 19 im Stadtgebiet gibt.
145
3. NVP Stadt Münster
Abbildung 56 Lichtsignalanlagen und Busspuren
Alternativ zur Ausweisung reiner Busspuren (in Abhängigkeit von der Busfr e-
quenz mit und ohne Taxi- Freigabe) kann es in bestimmten Bereichen sinnvoll
sein, sogenannte Umweltspuren einzurichten. Diese Fahrstreifen dürfen dann nur
von den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Bus, Fahrrad, u.U. auch Taxi)
genutzt werden. Ende der neunziger Jahre wurde in Münster die erste separat
geführte Umweltspur eigerichtet. In Mecklenbeck wird hiermit auf einer Länge
von 600 m das Wohngebiet Mecklenbeck-Mitte erschlossen.
146
3. NVP Stadt Münster
Umweltspur Wienburgpark
Detaillierte Untersuchungen lassen für den Korridor Kinderhaus ein erhebliches
verkehrliches und damit einhergehend auch bet riebliches Optimierungspotenzial
erkennen. Dazu ist eine Überplanung der Linienführung im Korridor Kinderhaus
erforderlich, die eine gestreckte Führung des dann „sauberen“ 10' -Taktes der
Linien 15 und 16 über die Grevener Straße ermöglicht. Diese Maßnahme kann
realisiert werden, wenn die Linie 17 dann als "reine Gewerbelinie“ (spezifische
Anforderungen) zukünftig auch das Gewerbegebiet Nienkamp erschließt. Ermög-
licht werden kann diese Linienführung jedoch nur durch eine Führung der Linie
entlang des heutigen Geh- und Radweges durch den Wienburgpark (ehemalige
Germania-Gleistrasse). Diese als ca. 500 m lange Umweltspur auszubauende
Fahrbahn wäre in ihrer Dimensionierung vergleichbar der Umweltspur in Mec k-
lenbeck und würde ausschließlich von der Linie 17 montags bis freitags bis ca.
19:00 Uhr im 20’-Takt befahren (3 Fahrten je Stunde und Richtung).
In der Abbildung 57 ist das Gesamtkonzept für den Korridor Coerde/Kinderhaus/
Sprakel mit der Durchfahrung des Wienburgparkes dargestellt. Bisher ist die
ehemalige Gleistrasse für die Einrichtung eines Bahnradweg es im Rahmen des
Alleenradwegprogramms vorgesehen und wurde daher mit der Zweckbindung
Radweg erworben.
Abbildung 57 ÖV-Konzept Korridor Coerde/Kinderhaus/Sprakel
147
3. NVP Stadt Münster
Bei einer Ausweisung als Umweltspur müsste das Einvernehmen der Bundesan-
stalt für Immobilienaufgaben (BIMA) eingeholt werden. Ferner wäre der Quer-
schnitt so aufzuweiten, dass ein gefahrloses Begegnen Bus/Rad möglich wird
(Aufweitung der Fahrbahn auf min 4,50 m). Zudem muss wirksam das Befahren
durch sonstige Kraftfahrzeuge ausgeschlossen und eine mögliche Begegnung
Bus/Bus vorgesehen werden (Ausweichstelle mit 6,50 m Breite z.B. im Zusam-
menhang mit einer Haltestelle). Insgesamt sind bei der Ausweisung als Umwelt-
spur und dem damit erforderlichen Infrastrukturausbau Umweltbelange berührt,
die im Rahmen der weiteren Prüfung abzuwägen sind.
Nach einer ersten Abschätzung werden sich die Kosten für den Endausbau zu
einer Umweltspur auf ca. 600.000 € belaufen. Dabei sollte die Umweltspur z u-
nächst provisorisch hergestellt werden, um eine zeitnahe Umsetzung der Linien-
wegmaßnahmen zu ermöglichen. Demgegenüber stehen die deutlichen Verbes-
serungen für den Stadtteil Kinderhaus und die Senkung der Betriebskosten für
den Stadtbusverkehr.
10.5.5 Lichtsignalanlagen
Grundsätze der Busbeschleunigung an Lichtsignalanlagen
Im Hinblick auf positive Umweltwirkungen, eine höhere Fahrplanstabilität, ei ne
Verbesserung der Kundenzufriedenheit durch bessere Pünktlichkeit und kürzere
Reisezeiten sowie eine betriebliche Optimierung ist die technische Busbeschleu-
nigung an Lichtsignalanlagen unter Berücksichtigung der Erfordernisse des G e-
samtverkehrs zu optimieren.
Die Priorisierung des ÖPNV an Lichtsignalanlagen gegenüber dem Individualver-
kehr geht von dem Ansatz aus, dass während einer G rünphase in einem Bus
i.d.R. deutlich mehr Personen eine Kreuzung passieren als in einem PKW. Daher
ist es allgemein anerkannt, Linienbusse gegenüber dem Individualverkehr zu
bevorzugen. So können Verlustzeiten des ÖPNV an Lichtsignalanlagen vermi e-
den werden. Erreichbar sind stabilere Fahrzeiten mit einer besseren Pünktlich-
keit, die die Attraktivität des ÖPNV signifikant erhöhen. G leichzeitig kann die
Produktivität verbunden mit einer Kostensenkung verbessert werden.
Busbeschleunigung in Münster
In Münster wird seit 1996 ein vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
(VDV) definiertes Funk-Bake-System eingesetzt. Dieses Funk-Bake-System wird
auch in den umliegenden Städten Osnabrück und Hamm sowie den Mittelzentren
des angrenzenden Münsterlandes verwendet. Regionale Verkehrsunternehmen
können damit das gleiche Funk-Bake-System in Münster, den umliegenden Städ-
ten und in der Region nutzen.
148
3. NVP Stadt Münster
Mittlerweile verfügen alle in Münster eingesetzten Busse über eine entsprechen-
de Ausrüstung. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die
Lichtsignalbeeinflussung wurden mit den umliegenden Kreisen und Städten ab-
gestimmt.
Bei der Stadt Münster ist auch weiterhin die VDV -konforme Funk -Bake-
Ausrüstung zur Nutzung der Busbeschleunigung einzusetzen. Alternativ ist i n-
zwischen, bei entsprechendem Nachweis der Genauigkeit, die zur Busbeschleu-
nigung erforderliche Standortverfolgung der Fahrzeuge über GPS zulässig.
Zurzeit sind in Münster 175 von 270 Lichtsignalanlagen mit der notwendigen
Technik zur Lichtsignalbeeinflussung ausgestattet. Die Stadt Münster als Aufg a-
benträger wird alle Lichtsignalanlagen im Zuge der ÖPNV-Hauptachsen (mindes-
tens 20´-Takt) sukzessive mit einer ÖPNV- Beschleunigung ausstatten. Bei Licht-
signalanlagen, die nur im geringem Umfang vom Busverkehr befahren werden (z.
B. Stundentakt einer Linie) bzw. bei sporadisch befahrenen Richtungen (einzelne
Nachtbusfahrten) erfolgt die Entscheidung zur Ausrüstung mit einer Busbe-
schleunigung nach einem Kosten-Nutzen-Abgleich im Einzelfall.
Die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Münster werden in Baustufen erneuert,
von denen bereits zwei umgesetzt w urden. Für die dritte Baustufe wurde bereits
ein Förderantrag gestellt. Lichtsignalanlagen mit vorhandenen ÖPNV -
Beeinflussungen und Funk-Bake-Technik werden in das neue System übernom-
men. Bei Bedarf werden Anlagen nachgerüstet bzw. wird die Lichtsignalsteue-
rung an Veränderungen angepasst und optimiert.
Abgeschlossen sind bisher:
A Modellachse Albersloher Weg (24 LSA)
B Steinfurter Str./Weseler Str. (33 LSA)
D1 II. Nordtangente (10 LSA)
D2 Danziger Freiheit (3 LSA, davon zwei mit Bahnsicherung)
E II. Westtangente (10 LSA)
Geplant sind die folgenden Achsen vorbehaltlich der erforderlichen Beschlüsse:
C I. Nordtangente und Bahnhofsbereich (2015)
D3 II. Osttangente (voraussichtlich 2016)
149
3. NVP Stadt Münster
Vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel und der Beschlüsse später die
Achsen (Reihenfolge noch nicht festgelegt):
F2 Hammer Straße
H Grevener Straße
I Zweispurige Weseler Straße
In späteren Jahren sollen die überwiegend in den Außenbereichen bestehenden
Lichtsignalanlagen erneuert und an den Verkehrsrechner angeschlossen werden.
Abbildung 58 Achsen des Verkehrssteuerungssystems
150
3. NVP Stadt Münster
Die Kosten für die stationäre Infrastruktur (Baken, Funkempfänger, LSA -
Programme) sowie deren Pflege und Anpassung an Linienänderungen trägt die
Stadt Münster als Aufgabenträger. Dazu werden die Förderprogramme des La n-
des genutzt. Die Verkehrsunternehmen sind für die fahrzeugseitige Ausrüstung
und Datenpflege zuständig.
Qualitätssicherung
Zur Optimierungen der Busbeschleunigung sind in den nächsten Jahren weitere
Untersuchungen zur Verkehrsqualität durchzuführen. Dabei sollen Schwachstel-
len identifiziert und Lösungsansätze unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs
aufgezeigt werden.
Mit dem rechnergestützten Betriebsleitsystem (RBL) der Stadtwerke Münster
GmbH, der Qualitätsanalyse des Verkehrsteuerungssystems und durch fahr-
zeugbezogene Messungen sollen Reisezeitanalysen durchgeführt werden. Die
damit gewonnenen Informationen zu den Verlustzeiten an den Lichtsignalanl a-
gen lassen sehr differenzierte Rückschlüsse über die Qualität der Busbeschleu-
nigung zu. D urch diese Ist -Analyse und Ursachenforschung sollen neben den
Verlustzeiten an den Lichtsignalanlagen auch die Zeitverluste der Busse an Ha l-
testellen sowie die mittlere Fahrgeschwindigkeit erfasst werden. Auf Grundlage
der Ergebnisse kann eine Potenzialanalyse möglicher Fahrzeitersparnisse und
damit verbundener betrieblicher Einsparungen durchgeführt werden.
Fahr- und Verlustzeitmessung in Münster haben auf den bisher beschleunigten
Achsen bewiesen, dass durchschnittliche Geschwindigkeiten von ca. 25 bis 30
km/h im Busverkehr möglich sind. Außerhalb dieser beschleunigten Bereiche
liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit der Busse deutlich unter 20 km/h. G e-
meinsames Ziel der Stadt Münster und der Verkehrsunternehmen ist es, eine
mittlere Reisegeschwindigkeit von 22 km/h und mehr auf den Hauptachsen bei
besserer Fahrplanstabilität zu erreichen. Die dafür notwendigen Maßnahmen
sind den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
10.6 Schienenpersonennahverkehr
10.6.1 Vorbemerkungen
Ziel ist es, die überregionale und regionale Erreichbarkeit des Oberzentrums
Münster durch einen qualitativ hochwertigen und leistungsfähigen Schienenper-
sonennahverkehr sicherzustellen und in der Zukunft zu verbessern. Der hohe
Anteil des SPNV am Modal Split in den Schienenkorridoren ist bezeichnend für
die gute Fahrgastakzeptanz des bestehenden Angebotes. Dieses Angebot gilt es
langfristig zu halten und weiter zu optimieren.
151
3. NVP Stadt Münster
Als Grundlage des Bedienungsangebotes ist mit dem Ausbau des landesweiten
integralen Taktfahrplan (ITF NRW) ein Fahrplanangebot im Münsterland realisiert
worden, das über eine mindestens stündliche Grundbedienung hinaus auf nach-
fragestarken Verbindungen wie z. B. nach Hamm, Essen oder Rheine auch einen
weiter verdichteten Fahrplan von/nach Münster bietet.
Mit der Weiterentwicklung des ITF NRW wurden zusätzliche Verbesserungen wie
die Verdichtung des Wochenendfahrplans im Stundentakt umgesetzt. Ferner
wurden die Spätverkehre, insbesondere an den Wochenenden, ausgeweitet.
Ein Ziel des weiterentwickelten ITF NRW war die direkte stündliche Verbindung
aller Oberzentren in NRW mit der Landeshauptstadt Düsseldorf, mit der größten
Stadt Köln sowie in den Ruhrgebietskorridor. So besteht seit 2011 eine Direkt-
verbindung mit dem Regionalexpress RE 2 von Münster nach Düsseldorf über
Düsseldorf Flughafen im Stundentakt. Ebenfalls gibt es eine stündliche Anbi n-
dung mit dem RE 7 an Köln. Ins Ruhrgebiet bestehen Verbindungen mit der R e-
gionalbahn RB 50 nach Dortmund sowie nach Essen und Duisburg mit dem RE
2. Eine Anbindung an den Ruhrgebietskorridor Dortmund -Bochum-Essen-
Duisburg soll längerfristig mit dem geplanten Rhein- Ruhr-Express (RRX) umge-
setzt werden.
10.6.2 Angebotsmaßnahmen
Mit der Weiterentwicklung des ITF -Grundangebotes haben sich Ange bot und
Nachfrage im SPNV verändert. Auf vielen Strecken bestehen aufgrund der ver-
kehrlichen Anforderungen teilweise deutlich längere Bedienungszeiten. Ausge-
richtet an den Nachfragezahlen von 2008/2009 sieht der Nahverkehrsplan West-
falen-Lippe des NWL zukünftig folgende noch nicht umgesetzte Angebotsverbes-
serungen vor:
Münster – Osnabrück (Kursbuchstrecke 385 a):
• 30´-Takt Mo-Fr von 6-20 Uhr auf der RB 66
Münster – Bielefeld (Kursbuchstrecke 406):
• Stundentakt Münster - Bielefeld am Wochenende
30´-Takt MS - Beelen in der H auptverkehrszeit auf der RB 67 nach Aus-
bau der Infrastruktur
Münster - Enschede (Kursbuchstrecke 407):
• 30´-Takt Münster – Burgsteinfurt Mo-Fr von 6-20 Uhr auf der RB 64
nach Ausbau der Infrastruktur
152
3. NVP Stadt Münster
Münster – Coesfeld (Kursbuchstrecke 408):
• 30´-Takt in der Hauptverkehrszeit und Bedienung des Haltepunktes Roxel
(in Betrieb seit 12/2015) mit allen Zügen nach Inbetriebnahme der Station
Mecklenbeck (Inbetriebnahme geplant für 12/2018) auf der RB 63 ab
12/2013
Münster – Essen (Kursbuchstrecke 425):
• drei stündliche Fahrten Münster – Essen mit einer zusätzlichen RE- oder
RRX-Linie
Münster – Lünen (Kursbuchstrecke 411):
• zusätzlicher stündlicher RRX M ünster – Dortmund nach zweigleisigem
Ausbau der Strecke Münster - Lünen
• Verdichtung der RB 50 in der Hauptverkehrszeit
Innerhalb des Stadtgebietes Münster soll eine stärkere Einbindung des Schi e-
nenpersonennahverkehrs in das Stadtbusangebot angestrebt werden. Neben der
Optimierung der Bus-Bahn-Anschlüsse an den vorhandenen Bahnhöfen gehören
dazu auch die Einrichtung eines neuen Haltepunktes in Mecklenbeck sowie die
Reaktivierung der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) Sendenhorst – Müns-
ter mit möglicher Durchbindung zum Haltepunkt Zentrum- Nord.
10.6.3 Hauptbahnhof und Haltepunkte
Für die Planung und den Bau der SPNV- Infrastruktur sind die Eisenbahnver-
kehrsunternehmen (z. B. DB Netz, DB Station & Service) zuständig. Der Zweck-
verband NWL und der Mitgliedsverband wirken bei den Planungen im Hinblick
auf die Belange des SPNV mit. Die Stadt Münster ist zuständig f ür die Planung,
den Bau und den Betrieb der Infrastruktur außerhalb der DB -eigenen Anlagen
(P+R-, B+R -Anlagen, Bus-Schiene-Verknüpfung). Für die Ausweitung des vor-
handenen Angebotes sind zum Teil erst umfangreiche infrastr ukturelle Voraus-
setzungen zu schaffen. Da nicht alle Maßnahmen aufgrund der begrenzten f i-
nanziellen Mittel zur gleichen Zeit umgesetzt werden können, sind eine Priorit ä-
tenreihung und eine Aufnahme in das ÖPNV-Förderprogramm des Landes Nord-
rhein-Westfalen erforderlich. Der 1. SPNV -Nahverkehrsplan des Zweckverban-
des NWL macht dazu entsprechende Aussagen.
Hauptbahnhof Münster
Die Stadt Münster bemüht sich schon seit den 80er Jahren, den Bahnhof und
das Bahnhofsumfeld städtebaulich und funktional zu verbessern. So wurden
153
3. NVP Stadt Münster
zahlreiche Verbesserungen wie der Bau der Radstation, die Beseitigung der un-
terirdischen Querung Bremer Platz, die Umgestaltung Bremer Platz sowie die
Verbesserungen auf der Ostseite des Bahnhofs im Bahnhofsumfeld vorgeno m-
men.
In 2013 wurden die Bauarbeiten zur Modernisierung u nd zum barrierefreien Aus-
bau der Verkehrsstation abgeschlossen. Die grundlegende Sanierung beinhaltete
im Wesentlichen einen neuen und breiteren südlichen Personentunnel, den Neu-
bau von Rolltreppen und Aufzügen, neue Beleuchtung auf den Bahnsteigen,
Wartehäuser und Glaselemente.
Bis voraussichtlich Ende 2016 soll nun das Empfangsgebäude komplett neu er-
stellt werden, w obei der südliche Gebäudeteil aus funktionalen und städtebaul i-
chen Gründen erhalten bleibt. Der Spatenstich für den Neubau fand am 30. April
2015 statt.
Im Zusammenhang mit der Vorplatzgestaltung der Ostseite, u. a. mit den Funkt i-
onen Parken, Vorfahrt Taxi, Fernreisebusse und der bereits modernisierten und
fertig gestellten Verkehrsstation wird ein ganzheitliches Gesamtbild des Haupt-
bahnhofs der DB AG in der Stadt Münster angestrebt. Die Projektleitung für die
bauliche Umgestaltung des Empfangsgebäudes West liegt bei der DB AG.
Haltepunkt Münster-Roxel
An der Kursbuchstrecke 408 Münster - Coesfeld wurde am 13.12.2014 die neue
Station Münster Roxel eröffnet . Insgesamt wurden ca. 712.000 Euro investiert,
um einen neuen 120 Meter langen und 76 cm hohen Bahnsteig zu bauen und ihn
mit Wetterschutz, Fahrgastinformations -Stele und barrierefreier Zuwegung aus-
zustatten.
Konzeptioneller Hintergrund war zum einen die Schaffung einer schnellen Ver-
bindung für die Roxeler Bevölkerung in Richtung Innenstadt. Zum anderen soll
hiermit eine zielorientierte Umsteigemöglichkeit von der Regionalbahn auf die
Stadtbusse für Pendler aus dem westlichen Umland mit Zielen im Westen des
Stadtgebietes, z.B. den Unikliniken, geschaffen werden.
Eng verbunden mit dem neuen Haltepunkt wurde von der Stadt Münster und den
Stadtwerken besonderer Wert auf eine gute Verknüpfung mit anderen Verkehr s-
mitteln gelegt. Als „Mobilstation Bahnhof Roxel" wurde eine Buswende mit int e-
grierter Park+Ride-Anlage konzipiert und gebaut. Insgesamt stehen dort 27 Pkw -
Stellplätze und 130 Stellplätze für Fahrräder, davon 58 überdachte in der „Lee-
zenbox" zur Verfügung. Diese verfügt über eine moderne elektronische Schließ-
anlage, die mit eTicket des ÖPNV kompatibel. Die „Leezenbox“, betrieben durch
154
3. NVP Stadt Münster
die Stadtwerke Münster, dient als Prototyp für vergleichbare Bahnhöfe und Hal-
tepunkte im Stadtgebiet.
An einem gemeinsamen, barrier efreien Bahnsteig für Bus und Bahn halten die
Buslinien 1, 10, T10 und T20 der Stadtwerke „Kante an Kante" mit den Zügen, so
dass mit kurzen Wegen umgestiegen werden kann. In die P+R-Anlage wurden
mit Förderung des Landes weitere rund 790.000 Euro investiert.
Haltepunkt Münster-Mecklenbeck
An der Kursbuchstrecke 408, am Abzweig der Baumbergebahn von der Strecke
Münster – Essen, soll der neue Haltepunkt Münster- Mecklenbeck eingerichtet
werden. Der seit 05.09.2008 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 486: Mecklenbeck
- verlegte Heroldstraße / neuer DB-Haltepunkt sieht die Ausweisung eines neuen
Haltepunktes Münster -Mecklenbeck an der S trecke Münster -Coesfeld vor. Die
neue Station soll westlich des ehemaligen Haltepunktes Mecklenbeck nahe der
Weseler Straße liegen. Eine Verknüpfung mit den Buslinien auf der Weseler
Straße soll über die Haltestelle Meyerbeerstraße erfolgen.
Die Planungen für den Haltepunkt wurden von der Stadt Münster in Abstimmung
mit dem ZVM begonnen und in den ÖPNV -Infrastrukturfinanzierungsplan des
155
3. NVP Stadt Münster
Landes aufgenommen. Eine Umsetzung soll zusammen mit der 2. Stufe des
Streckenausbaus Münster-Coesfeld (Ertüchtigung für den 30' -Takt) erfolgen. Die
voraussichtliche Inbetriebnahme wird für das Jahr 2018 erwartet.
Haltepunkt Münster-Hiltrup
Im Rahmen der 2. Stufe der Modernisierungsoffensive der DB AG (MOF2) wird
der Bahnhof Hiltrup ab 2015 modernisiert und barrierefrei umgestaltet. In diesem
Zusammenhang plant die Stadt Münster die Einrichtung des Bus -Schiene-
Verknüpfungspunktes sowie die Erweiterung und Erneuerung der P+R- und B+R-
Anlagen (vgl. Abbildung 59).
Abbildung 59 Vorentwurf Buswende Bahnhof Hiltrup
156
3. NVP Stadt Münster
Die Planung der Buswendeanlage sieht vor, dass sowohl anfahrende Busse als
auch abfahrende Busse auf der Ostseite der Bergiusstraße in Höhe der vorhan-
denen abschließbaren Fahrradabstellanlage mit direktem Zugang zum Bahnsteig
halten. Der Ausbau der Bushaltestellen ist barrierefrei geplant. Das Leits ystem
der Bushaltestellen soll mit dem Leitsystem des Hausbahnsteigs verknüpft we r-
den.
Haltepunkt Münster-Zentrum Nord
Für die Umsetzung eines Halbstundentaktes auf der Kursbuchstrecke 407 Müns-
ter – Burgsteinfurt – Gronau – Enschede wird ein dritter Bahnsteig am Haltepunkt
Münster-Zentrum Nord in 2015 gebaut (erforderlich für Zugbegegnungen). Die
notwendigen Umbauten an den Bahnanlagen und im Bahnhofsumfeld erfolgen in
enger Abstimmung mit dem Zweckverband und der Stadt Münster. Die Umset-
zung soll im Rahmen der MOF 2 und dem Streckenausbau Münster – Coesfeld
erfolgen.
10.6.4 Reaktivierung der WLE
Die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs auf der Westfälischen
Landes-Eisenbahn (WLE) ist für Münster und das Münsterland ein herausragen-
des Verkehrsprojekt und Bestandteil des Regionalplans. Die zügige Umsetzung
der WLE-Reaktivierung ist das erklärte verkehrspolitische Ziel der Stadt Münster,
des Kreises Warendorf und des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr
Münsterland (ZVM). Der aktuelle Nahverkehrsplan des Zweckverbandes Nahver-
kehr Westfalen-Lippe (NWL) enthält die WLE als vordringliches Reaktivierung s-
projekt. Im aktuellen Bedarfsplan des Landes wird die WLE als Projekt des „wei-
teren Bedarfes“ dargestellt.
Im Jahr 2013 hat der ZVM die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erarbei-
tung der ersten vier Planungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, En t-
wurfsplanung, Genehmigungsplanung) bereitgestellt. Ende 2015 soll die Vorpl a-
nung abgeschlossen sein und den Gremien bzw. der Öffentlichkeit vorgestellt
werden. Des Weiteren wurde die Finanzierung baulich vorbereitender Maßnah-
men für die Erschließung des erforderliches Gleises 21 am Hauptbahnhof Müns-
ter beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 16/2013 des ZVM).
Auf der Grundlage einer aktualisierten Machbarkeitsstudie in 2010 ist die Umset-
zung in zwei Stufen vorgesehen. Die erste Ausbaustufe erfolgt mit einem Ang e-
bot im 20‘-Takt im Abschnitt Münster – Münster-Wolbeck (ausgerichtet auf den
Stadtverkehr Münster) und zwei stündlichen Zügen im Abschnitt Münster -
Wolbeck – Sendenhorst. Die Reaktivierung dieses ca. 26 km langen Abschnittes
Münster – Sendenhorst soll als erste Ausbaustufe in die weiteren Ausbau- und
157
3. NVP Stadt Münster
Investitionsplanungen eingebracht werden. Dieses S-Bahn-ähnliche und mit dem
Stadtbussystem Münster kompatible Betriebskonzept generiert in der Prognose
insgesamt täglich 6.300 Reisende. Eine Durchbindung der Züge von Senden-
horst über Münster Hauptbahnhof hinaus bis zum Haltepunkt Münster -Zentrum
Nord würde die Attraktivität der Strecke zusätzlich steigern und die regionalwir t-
schaftliche Bedeutung des Zentrums Nords mit seinen ca. 6.600 Arbeitsplätzen
unterstreichen.
Das ebenfalls unmittelbar an der WLE -Strecke gelegene Gewerbegebiet Lod-
denheide weist eine ähnlich rasante Entwicklung mit heute bereits über 7.000
Arbeitsplätzen auf. Der für dieses Gewerbegebiet vorgesehene eigene Halt e-
punkt wird für einen weiteren Entwicklungsschub und gleichsam für eine nachhal-
tige Verkehrserschließung sorgen. Dies gilt auch für den im Entstehen befindli-
chen Entwicklungsschwer punkt „Konversionsfläche York -Kaserne“. In diesem
Plangebiet, das mit ca. 50 ha Fläche in unmittelbarer Nähe zum geplanten Halte-
punkt Münster -Gremmendorf liegt, sollen in den nächsten Jahren ca. 1.600
Wohneinheiten entstehen. Für dieses neue Angebot sind konzeptionelle Überle-
gungen zur Einbindung in das noch weiterzuentwickelnde ÖPNV -/SPNV-System
der Stadt Münster erforderlich.
Abbildung 60 Zielkonzept WLE
158
3. NVP Stadt Münster
Die Stadt Münster hat bereits im Jahr 2007 mit Eigen- und Landesmitteln die
WLE-Brücke über den Albersloher Weg erneuert sowie beim Ausbau des Alber s-
loher Weges die Flächen für den Haltepunkt Münster -Loddenheide planerisch
festgeschrieben. Auch in Sendenhorst sind in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs
in den letzten Jahren neue Siedlungsbereiche entwickelt worden. Damit sind im
südöstlichen Korridor grundlegende verkehrstechnische und stadträumliche V o-
raussetzungen für die WLE-Reaktivierung geschaffen worden. Zudem zeigen die
WLE-Gesellschafter seit vielen Jahren ein hohes finanzielles Engagement zum
Erhalt der Gleisinfrastruktur, die heute nur im Güterverkehr betrieben wird.
Eine Weiterführung der WLE-Strecke nach Neubeckum soll bei Bedarf als 2. Stu-
fe der Reaktivierung umgesetzt werden.
159
3. NVP Stadt Münster
11 Umsetzung und Finanzierung
Im 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster w erden das Anforderungsprofil für die zu-
künftige Gestaltung des ÖPNV -Angebotes in der Stadt Münster sowie daraus
abgeleitete Überplanungen des Liniennetzes und die Weiterentwicklung der In -
frastruktur beschrieben. Die aufgeführten Maßnahmen wie auch die Prüfaufträge
und Handlungsfelder stellen die zentralen Bestandteile des 3. Nahverkehrspl a-
nes dar. Die konkret erläuterten Schritte sollen zur nachhaltigen Weiterentwick-
lung des ÖPNV-Systems in den nächsten Jahren umgesetzt werden.
Voraussetzung für die Umsetzung einzelner Linienwegmaßnah men ist die He r-
stellung der erforderlichen Infrastruktur (z.B. Umweltspur Wienburg , Haltestellen
Ringlinie). Dabei sollte die Infrastruktur zunächst provisorisch hergestellt werden,
um eine zeitnahe Umsetzung der Linienwegmaßnahmen zu ermöglichen. Dies
gilt insbesondere für die erforderlichen neuen Haltestellen der Ringlinie und die
Umweltspur Wienburgpark. Auf Grund der Abhängigkeiten im Liniennetz können
die Einzelmaßnahmen in aller Regel nur im Paket (z.B. Korridor Kinderhaus –
Sprakel) umgesetzt werden. Linienwegmaßnahmen, die einen aufw ändigen
Neubau von Infrastruktur nicht erfordern , sollen in 2016 unter Beachtung der
wirtschaftlichen Balance umgesetzt werden.
Grundsätzlich sind Infrastrukturmaßnahmen im ÖPNV förderfähig. Dazu stehen
neben den Mitteln aus Landeszuweisungen (§§ 11 und 12 ÖPNVG) auch Mittel
aus der Stellplatzablöse der Stadt Münster zur Verfügung.
Eine Zielsetzung der vorgeschlagenen Linienwegmaßnahmen des 3. Nahver-
kehrsplanes ist die nachfragegerechte sowie wirtschaftlich effiziente und ausge-
wogene Gestaltung des Bedienungsangebotes. Dazu soll das Leistungsangebot
entsprechend der aktuellen Fahrgastnachfrage und den zu erwartenden Fahr-
gastpotenzialen umverteilt werden. Dies ist nach Abschätzung der Mehr - bzw.
Minderkosten weitestgehend erreicht worden.
Dennoch zeigt die Kostenprognose, dass selbst unter Einrechnung von Mehrer-
lösen für die ausgewiesenen Fahrplanoptimierungen eine Defiziterhöhung des
Stadtbusverkehrs Münster in Höhe von 250.000 €/Jahr bei der Stadtwerke Müns-
ter GmbH entsteht.
160
Beschlussvorlage
23423 Zeichen
V/0626/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Beratungsfolge 02.12.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Einbringung 13.01.2016 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 14.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 21.01.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.01.2016 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 26.01.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 26.01.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 28.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 09.02.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 11.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.02.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt den 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster als Rahmen- plan zur konzeptionellen Planung, Organisation, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des ÖPNV in Münster. Mit dem in Kapitel 3 beschriebenen und definierten Linienbündelungskon- zept ist die Vorlage V/0869/2013 „2. Nahverkehrsplan Stadt Münster - Ergänzung um ein Li- nienbündelungskonzept“ erledigt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem 3. Nahverkehrsplan die von der Politik, von Bür- gerinnen und Bürgern, benachbarten Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Trägern öffentlicher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken (Anlagen 2 bis 5) geprüft, mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag versehen sind und somit formal erledigt werden. Die Eingeber erhalten jeweils auf Basis der Aussagen des 3. Nahverkehrsplans Stadt Münster ein entsprechendes Antwortschreiben. Damit werden die Anregungen nach §24 GO NW auch formal erledigt (vgl. Anlage 4). Vorlagen-Nr.: V/0626/2015 Auskunft erteilt: Herr König Ruf: 492 61 51 E-Mail: KoenigD@stadt-muenster.de Datum: 30.10.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0626/2015 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster GmbH, die Vorbereitung und Umsetzung der Handlungskonzepte (An- lage 1, Kap. 10) aufzunehmen und umzusetzen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster GmbH, die notwendigen Planungen zur Umsetzung der im Nah- verkehrsplan aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen aufzunehmen und den politischen Gre- mien zur Beschlussfassung vorzulegen. Als Umsetzungszeitpunkt wird der September 2016 mit einem außerplanmäßigen Fahrplanwechsel angestrebt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster GmbH, im Rahmen einer Qualitätsprüfung zu klären, inwieweit insbe- sondere im Altstadtbereich ein unter den Gesichtspunkten Stadtverträglichkeit und Nachhal- tigkeit alternatives Bedienungskonzept entwickelt werden könnte. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadtwerke Münster GmbH ein gemeinsames Qualitätsmanagement für die Busbeschleuni- gung einzurichten sowie eine Potenzialuntersuchung zu den betrieblichen Einspareffekten, den Kundenvorteilen und den verkehrlichen Auswirkungen durchzuführen. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beschluss des 3. Nahverkehrsplanes Stadt Münster eine bürgerfreundliche Broschüre zu erstellen, die die wesentlichen Änderungen, die mit der Umsetzung des 3. Nahverkehrsplanes verbunden sind, anschaulich zusammenfasst. 8. 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht und die Stadtwerke nach 12 Monaten eine Auswertung aus dem Beschwerdemanagement vor. II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Umsetzung der im 3. Nahverkehrs- plan genannten Infrastrukturmaßnahmen geschätzte Kosten von ca. 1.200.000 € für den städtischen Haushalt entstehen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 120 1 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und Anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2018 2019 200.000 193.000 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2018 2019 120.000 116.000 Saldo 157.000 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen - 3 - V/0626/2015 Produktgruppe 120 1 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und Anlagen Investitionsmaßnah- me 419 8 Kaiser-Wilhelm-Ring und Ni e- dersachsenring Haltestellen Investitionsmaßnah- me 000 7 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 08 Auszahlung für Baumaßnah- men 2016 2018 207.000 600.000 Einzahlungen 01 Zuwendung für Investitions- maßnahmen 2016 2018 145.000 420.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 242.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2016 bei der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalts- satzung 2016 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen be- reitstellt. 2. Der vorgelegte 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (Anlage 1) ist das Ergebnis intensiver Be- ratungen und Abstimmungen in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren (u.a. Bezirks- vertretungen, Bürgerinformationen in den Stadtbezirken, interfraktionelle Gespräche) mit ins- gesamt ca. 140 Anregungen und Eingaben. Grundlegende Zielsetzung war, die vorhandenen betrieblichen Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen. Die Betriebsleistung soll dort eingesetzt werden, wo ein höchst möglicher öffentlicher Nutzen zu erwarten ist. Um dieses Ziel im Abgleich mit den Qualitätsstandards zu erreichen, wurde eine Umverteilung des Leis- tungsangebotes erarbeitet. Die umverteilte Betriebsleistung erschließt zusätzliche Nachfra- gepotenziale, die heute unterversorgt erscheinen. Im Rahmen des breit angelegten Beteili- gungsverfahrens konnte allerdings kein kostenneutrales Ergebnis zwischen betrieblichen Einsparungen und erforderlichen Mehrleistungen gefunden werden. Der erzielte Konsens für den Leistungsumfang weist ein betriebliches Defizit von ca. 250.000 € auf, da nicht alle als verkehrlich notwendig erachteten Angebotsverbesserungen (z.B. zusätzliche Stadtbuslinie Hauptbahnhof - Friedrich-Ebert-Straße-Hammer Straße – Berg Fidel) durch Kompensationen gegenfinanziert werden können. Ein kostenneutrales Ergebnis kann erreicht werden, indem a) auf die neue Stadtbuslinie Hauptbahnhof – Friedrich-Ebert-Straße – Berg Fidel im 20- Minuten-Takt zur Herstellung des 10-Minuten-Taktes auf der Friedrich-Ebert-Straße ver- zichtet wird. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass diese zusätzliche Stadtbuslinie keine betrieblichen Abhängigkeiten zu den übrigen Stadtbuslinien aufweist. Die kalkulier- ten Kosten für diese Linie belaufen sich auf ca. 360.000 € bei zu erwartenden Fahrgeld- einnahmen in Höhe von ca. 110.000 € oder b) die Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen der bestehenden Betrauungsvereinbarung zur Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben und Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Stadtbusverkehr vom 19.06.2008 diese Mehrleistungen über- nimmt. Gemäß der Dynamisierungsregelung zur Fortschreibung des ÖPNV- Leistungsangebotes kann die Stadt Leistungsausweitungen von bis zu + 3 % verlangen. Aktuell fahren die Stadtwerke jährlich ca. 8.7 Mio. Wagenkilometer (Stand: 2014). Die zur Diskussion stehenden nicht gedeckten Mehrleistungen belaufen sich auf ca. 135.000 Wagenkilometer. Dies entspricht einer Mehrleistung von ca. 2,1 % und liegt somit deut- lich unter den möglichen + 3%. - 4 - V/0626/2015 Mittelfristig (voraussichtlich ab 2019) ist zu erwarten, dass die finanzielle Ergiebigkeit des Querverbundes nicht mehr ausreichen wird, den Verlust des ÖPNV vollumfänglich hierüber zu finanzieren. Hierzu wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage erarbeiten. Begründung: Zu 1.: Nach §8 Abs. 1 ÖPNVG NRW stellen Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren. Der Nahverkehrsplan ist die Grundlage für alle strategischen Entscheidungen und Maßnahmen einer Kommune in ÖPNV-relevanten Planun- gen. Dies sind grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und Netzgestaltung aber auch auf die Definition der Angebots- und Beförderungsqualität. Darüber hinaus dient er als Entscheidungs- grundlage bei Linienkonzessionsgenehmigungen im Genehmigungswettbewerb und bei Vergaben. Die Stadt Münster ist gemäß § 3 Abs. 1 des ÖPNV-Gesetzes NRW als Aufgabenträger für die Pla- nung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Stadt- gebiet zuständig und legt die vom Verkehrsunternehmen zu erbringenden Leistungen und ge- meinwirtschaftlichen Verpflichtungen fest. Der Rat der Stadt Münster hat zuletzt mit Beschlüssen vom 18.06.2008 (V/0276/2008 und V/0315/2008) die Stadtwerke Münster GmbH als internen Betreiber mit der Erbringung der ge- meinwirtschaftlichen Verpflichtungen des ÖPNV in der Stadt Münster betraut (Bestandsbetrauung). Der Betrauungszeitraum umfasst dabei maximal 10 Jahre. Die Betrauung endet am 31.12.2017 Für den Zeitraum ab dem 01.01.2018 ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Verkehrsleistungen auf Grundlage der EU-Verordnung 1370/2007 [VO (EG) Nr. 1370/2007] erneut zu vergeben. Die dazu erforderlichen Voraussetzungen wie die Bildung eines Linienbündels „Stadtbusverkehr“ ein- schließlich der Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten sowie die Definition von Angebots- und Beförderungsqualitäten werden mit dem 3. Nahverkehrsplan geschaffen. Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Verordnung zunächst die Vorbereitung einer Direktvergabe des Linienbündels „Stadtbusverkehr“ an die Stadt- werke Münster GmbH. Der hierzu erforderliche Grundsatzbeschluss wird mit einer separaten Vor- lage zeitnah angestrebt. Der seit 2005 gültige 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster konnte weitestgehend umgesetzt werden. Bereits im März 2008 wurde ein umfassender Erfahrungsbericht des zweiten NVP Münster vorge- legt. In den folgenden Jahren wurden jeweils mit den Fahrplanwechseln weitere kleinere im Nah- verkehrsplan initiierte Maßnahmen realisiert. Bislang nicht umgesetzte Maßnahmen wurden im nun vorgelegten 3. Nahverkehrsplan überprüft und je nach Ergebnis bei der Fortschreibung berücksich- tigt (siehe Anlage 1, Kap. 5.1). Bei der Aufstellung des dritten Nahverkehrsplanes sind die rechtlichen Auswirkungen der seit dem 03.12.2009 in Kraft getretenen „Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenver- kehrsdienste auf Straße und Schiene“ sowie die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 04.12.2012 durch die Bundesregierung berücksichtigt worden. Beide haben neue gesetzliche Regelungen bei der Organisation und Durchführung des ÖPNV zur Folge. Ziel der EU- Verordnung 1370 ist, unter ökonomischer Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, die Voraussetzung für einen qualitativ und quantitativ verbesserten ÖPNV zu schaffen. Das novellierte PBefG Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) stärkt gemäß §3 Abs. 2 die rechtliche Bedeutung der Nahverkehrspläne. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe von Konzessionen im öffentlichen Linienverkehr. Insgesamt kommt daher diesem 3. Nahverkehrsplan eine deutlich stär- - 5 - V/0626/2015 ke strategische und rechtliche Bedeutung zu als dem vorangegangenen 2. Nahverkehrsplan Stadt Münster. Neben den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen sind die demographische Entwicklung, die kleinräumige Bevölkerungsentwicklung und der zunehmend durch die Münsterlandkreise initi- ierte Wettbewerb im ÖPNV Entwicklungen, die eine qualitative Weiterentwicklung und betriebliche Optimierung des ÖPNV im Stadtverkehr und im Stadt-Umland-Verkehr erforderlich machen. Der 3. Nahverkehrsplan ist ein wesentlicher, aufgrund der komplexen Thematik aber separater Baustein eines Gesamtkonzeptes Mobilität Münster 2025. Er stellt einen in sich geschlossenen Fachplan innerhalb der Gesamtverkehrsplanung der Stadt Münster dar und erfüllt gleichsam die gesetzlichen Rahmenvorgaben des ÖPNVG NRW. Dabei berücksichtigt der 3. Nahverkehrsplan auch die bestehenden lokalen Zielsetzungen hinsicht- lich seiner Bedeutung für den Klimaschutz der Stadt Münster. Hier sind insbesondere die mit dem Handlungskonzept zum Klimaschutz (V/0592/2010/1. Erg.) beschlossenen Maßnahmen V6 und V7 „Sicherung und Optimierung Regionalbus und Stadtbus Angebot“ zu nennen. In den vergangenen Jahren wurde der Busverkehr im Münsteraner Stadtgebiet und mit dem Umland kontinuierlich ver- bessert. Angebotsumfang und Qualität des ÖPNV sollen auch zukünftig gesichert und weiter opti- miert werden, unter anderem bei Reisezeiten, Angebotskapazitäten, Beförderungskomfort, Fahr- gastinformation etc.. Hierzu liefert der neue Nahverkehrsplan der Stadt Münster den strategischen und operativen Rahmen. Ebenfalls zu berücksichtigen waren die Aussagen des ersten Nahverkehrsplanes für den SPNV im NWL, der im Oktober 2011 abschließend beschlossen wurde (vgl. hierzu auch Vorlage V/0916/2010 „Erster Nahverkehrsplan für den SPNV im Zweckverband Nahverkehr Westfalen- Lippe (NWL)“). Wesentliche Aussagen zum SPNV sind, wie auch in den beiden vorangegangenen Nahverkehrsplänen nachrichtlich aufgenommen. Dazu gehören aktuell z.B. die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn ebenso wie die zusätzlichen, perspektivischen Haltepunkte in Münster, die am 29.10.2015 mit Vorlage V/0854/2015 „Meldungen der Stadt Münster zum ÖPNV Bedarfsplan 2017“ vom Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen be- schlossen und dem Land gemeldet wurden. Diese werden in der Endfassung des Schlussberichtes des 3. Nahverkehrsplanes nachrichtlich übernommen. Schwerpunkte des dritten Nahverkehrsplanes der Stadt Münster sind zum einen die Festlegung von Bedienungsstandards im Stadt- und Regionalbusverkehr wie Erschließungsgrundsätze und Einzugsradien, Netzgestaltung und Linienführung, Takte und Betriebszeiten sowie Ver- knüpfungen, von Beförderungsstandards im Stadtbus- und Stadt-Umlandverkehr betreffend Personal, Fahrzeuge, Infrastruktur sowie Information und Kommunikation, von Grundsätzen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, von Grundsätzen zu den Gender Aspekten und Handlungskonzepte zu Linienwegmaßnahmen im Tagesnetz, zu Linienwegmaßnahmen im Abend- und Nachtnetz, zum Stadt-Umland-Verkehr, zur Infrastruktur des Stadtbussystems und zum Schienenpersonennahverkehr, die einen wesentlichen Beitrag leisten, dass vom Rat mit dem Aufstellungsbeschluss zum 3. Nah- verkehrsplan Stadt Münster formulierte Ziel den Anteil des ÖPNV am Modal-Split auf 15% zu stei- gern. - 6 - V/0626/2015 Zu 2.: Der Entwurf des 3. Nahverkehrsplans Stadt Münster wurde am 24.02.2014 in die politische Bera- tung eingebracht. Im Rahmen der umfangreichen Beratungen und Diskussionen (u.a. Bürgerinfor- mationsveranstaltungen auf Stadtbezirksebene) in den einzelnen Gremien wurden insgesamt 40 Anregungen, Ergänzungs- und Änderungswünsche von den politischen Vertretern formuliert und in der Sitzung des Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (heute: für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen) am 27.03.2014 zusammengefasst. Die Verwaltung wurde mit der Prüfung und Beantwortung der Anregungen und Bedenken beauftragt. Darüber hinaus wurden von Bürgerinnen und Bürgern über - Anregungen nach §24 GO NW, - Sammel- und Einzeleingaben über die politischen Vertreter, - Eingaben per Email an die Stadtwerke und die Stadt Münster, - postalische Sammel- und Einzeleingaben, - Eingaben in insgesamt 6 öffentlichen Diskussionen auf Stadtbezirksebene und - Eingaben über das Beschwerdemanagement der Stadtwerke Münster GmbH insgesamt 57 Anregungen, Bedenken und Änderungs- bzw. Korrekturwünsche vorgetragen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab es weitere 43 Anregungen, Be- denken und Änderungs- bzw. Korrekturwünsche. Einzelne Eingaben enthielten dabei mehrere Anregungen, Bedenken und Änderungs- bzw. Korrek- turwünsche. Diese wurde jeweils separat aufgearbeitet. Nach umfassender Prüfung sind in der Anlagen 2 bis 5 alle 140 Anregungen in Form von Steck- briefen, in denen die Anregung, der inhaltliche Bezug im Entwurf 3. Nahverkehrsplan sowie die nach Abwägung erarbeitete Stellungnahme der Verwaltung und ein entsprechender Beschlussvor- schlag dokumentiert ist, beigefügt. Zu 3.: Die für den Fahrplanwechsel vorgesehenen Linienwegmaßnahmen sind ausführlich textlich und grafisch im 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (Anlage 1) hergeleitet und beschrieben. Auf dieser Basis erfolgt die betriebliche Umsetzung durch die Stadtwerke Münster GmbH. Die Linienweg- maßnahmen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2016 mit einem Sonderfahrplanwechsel in Betrieb genommen werden. Angestrebt wird auch die Umsetzung der Fahrplanmaßnahmen im Korridor Kinderhaus, die allerdings eine zumindest provisorisch hergerichtete Umweltspur Wienburgpark voraussetzt. Zu 4.: Die im 3. Nahverkehrsplan dargelegten Infrastrukturmaßnahmen wurden auf ihre grundsätzliche Machbarkeit überprüft und teilweise bereits mit Entwurfsplanungen hinterlegt. Die Entwurfsplanun- gen wurden ämterabgestimmt und die voraussichtlichen Kosten ermittelt. Vor der technischen Realisierung sind dennoch weitere Planungsschritte sowie die tatsächlichen Kosten und Eigenan- teile zu ermitteln. Es ist vorgesehen, die Planungen der Infrastrukturmaßnahmen den Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Um eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Linienwegmaßnahmen sicherzustellen, sollen einzelne Infrastrukturmaßnahmen soweit möglich zunächst provisorisch eingerichtet werden. Dazu zählen insbesondere auch die Inbetriebnahme neuer Haltestellen, die sich durch das Aufstellen eines Hal- testellenmastes einrichten lassen oder auch die versuchsweise Einrichtung der Busspur Wien- burgpark unter Berücksichtigung der Radwegeführung. Der in Münster übliche Standard für Halte- - 7 - V/0626/2015 stellen im ÖPNV (bauliche Gestaltung mit Barrierefreiheit und Wartehalle) wird dann in einem zweiten Schritt vollzogen. Dabei werden mögliche Synergieeffekte zu anderen Maßnahmen be- rücksichtigt. Zu 5.: Vor dem Hintergrund der vielfältigen Ansprüche und Interessen sowie den Erkenntnissen und Er- fahrungen der vergangenen Jahre, soll das Bedienungskonzept des zentralen Altstadtbereiches mit der Zielperspektive 4. Nahverkehrsplan überprüft und gegebenenfalls überplant werden. Ziel- setzung ist dabei, die Erschließung des zentralen Altstadtbereiches mit dem Stadtbusverkehr auch zukünftig sicherzustellen. Das dazu notwendige Bedienungsangebot oder die Busfrequentierung soll dabei so stadtverträglich wie möglich gestaltet werden. Hierbei sind insbesondere die Fahr- zeuggröße und Antriebsart (Verbrauch, Emissionen) zu berücksichtigen. Die vollständig elektrifi- zierte Stadtbuslinie 14, die in 2016 als Pilotprojekt startet, wird im Hinblick auf ein alternatives Be- dienungskonzept unter den Gesichtspunkten Stadtverträglichkeit und Nachhaltigkeit im Altstadtbe- reich hierzu erste Praxiserfahrungen liefern können. Zu 6.: Gemeinsames Ziel der Stadt Münster und der Verkehrsunternehmen ist es, eine mittlere Reisege- schwindigkeit von 22 km/h und mehr auf den Hauptachsen bei besserer Fahrplanstabilität zu errei- chen. Das entspricht der Qualitätsstufe B (=gut) und besser nach dem Handbuch für die Bemes- sung von Straßenverkehrsanlagen. Mit dem rechnergestützten Betriebsleitsystem (RBL) der Stadtwerke Münster GmbH, der Qualitätsanalyse des Verkehrsteuerungssystems und durch fahr- zeugbezogene Messungen sollen Reisezeitanalysen durchgeführt werden. Die damit gewonnenen Informationen zu den Verlustzeiten insbesondere an den Lichtsignalanlagen lassen sehr differen- zierte Rückschlüsse über die Qualität der Busbeschleunigung zu. Durch diese Ist-Analyse und Ursachenforschung sollen neben den Verlustzeiten an den Lichtsignalanlagen auch die Zeitverlus- te der Busse an Haltestellen sowie die mittlere Fahrgeschwindigkeit erfasst werden. Auf Grundlage der Ergebnisse kann eine Potenzialanalyse möglicher Fahrzeitersparnisse und damit verbundenen betrieblichen Einsparungen durchgeführt werden. Darauf aufbauend soll ein ÖPNV- Beschleunigungskonzept unter Berücksichtigung bzw. Abwägung der gesamtverkehrlichen Belan- ge erarbeitet werden. Zu 7.: Die Akzeptanz und der Erfolg der in diesem Nahverkehrsplan aufgeführten Maßnahmen ist zu ei- nem Großteil auch von einer guten Kommunikation der Maßnahmen zum Kunden abhängig. Ne- ben den von den Stadtwerken Münster vorgesehenen umfangreichen Marketingmaßnahmen zur Umsetzung des 3. Nahverkehrsplanes, ist eine bürgernahe Zusammenfassung wesentlicher Inhal- te geeignet, die Akzeptanz und damit die Nutzung der teilweise neuen Angebote zu erhöhen. Die Zusammenfassung soll in gedruckter Form als Broschüre veröffentlicht und barrierefrei im Internet den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Zu 8.: Die Einführung der Ringlinie, der neuen Stadtbuslinie auf der Achse Hauptbahnhof – Friedrich- Ebert-Straße – Berg Fidel, die Stadtteilverbindungen zwischen Hiltrup und Wolbeck, zwischen Sprakel – Kinderhaus – Coerde sowie die Angebotsanpassungen in Handorf und Nienberge erfol- gen in enger Abstimmung zwischen der Stadtwerke Münster GmbH - Nahverkehrsmanagement und dem Aufgabenträger Stadt Münster. Dies bezieht sich einerseits auf Marketingmaßnahmen, die die Einführung begleiten müssen, um den Fahrgästen diese neuen Angebote so einfach und verständlich wie möglich zu machen. Darüber hinaus ist es andererseits zwingend erforderlich, während der ersten zwei Jahre die Änderungen und die Kundenreaktionen inhaltlich fachlich zu begleiten und auszuwerten. Dies bezieht sich sowohl auf die betriebliche Abwicklung als auch auf die Akzeptanz der Maßnahmen durch die Fahrgäste. - 8 - V/0626/2015 In der Regel bedürfen neue Angebote einer Anlauf- und Eingewöhnungsphase. Verlässliche Aus- sagen zur Akzeptanz und Bewährung der getroffenen Maßnahmen können frühestens nach 12 Monaten, abgesichert erst nach ca. 24 Monaten gemacht werden. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2: Synopse der Anregungen und Bedenken: Politik (Nr. 2.1 – 2.40) Anlage 3: Synopse der Anregungen und Bedenken: Träger öffentlicher Belange (Nr. 3.1- 3.43) Anlage 4: Synopse der Anregungen und Bedenken: §24 GO NW (Nr. 4.1 – 4.26) Anlage 5: Synopse der Anregungen und Bedenken: Private Eingeber (Nr. 5.1 – 5.31)
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3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 1 Eingaben aus der poli- tischen Beratungskette Anlagen 2.1 bis 2.40 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 2 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.1 Ratsmitglied Email an die Verwal- tung 2.13 Inhalt der Anregung: Kostenermittlung für den Busverkehr tauglichen Ausbau der Emmerbach-Brücke zur Anbindung des Friedhofs Hohe Ward/Freibad Hiltrup durch Verlängerung der Stadtbuslinie 9. Status Quo: Die Stadtbuslinie 9 endet heute in Hiltrup Ost an der Haltestelle Franz -Marc-Weg. Der Friedhof Hohe Ward kann über die TaxiBus -Linie 9 im 60‘ -Takt erreicht werden. Das Freibad Hiltrup wird nicht mit dem ÖPNV bedient. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Beibehaltung des Status Quo. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1.62 0.000 €. Ob und zu welchem Preis der erforderliche Grunderwerb getätigt werden kann, ist noch zu prüfen. Der Ausbau des Adolf - Wentrup-Weges erfordert ein B-Plan-Verfahren. Der Sachverhalt ist außerhalb des 3. Nahvehrplanes zu prüfen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 3 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.2 Sachkundige Bürgerin (AUB) Email Stadtwerke Be- schwerdemanagement - Inhalt der Anregung: Sicherstellung der Anbindung des südlichen Innenstadtbereiches/Clemenshospital an den Wald- friedhof Lauheide Status Quo: Die Anbindung des südlichen Innenstadtbereiches/Clemenshospital an den Waldfriedhof Lauheide erfolgt heute in Direktfahrt mit der Stadtbuslinie 2 im 60‘-Takt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Der südliche Innenstadtbereich wird zukünftig, wie auch heute, von den Linien 2 und 7 bedient. Geändert hat sich der Linienverlauf: Linie 2: Clemenshospital - Kappenberger Damm - Grüner Grund - Friedrich-Ebert-Straße - Hauptbahnhof - Eisenbahnstraße und weiter auf dem "alten" Linienweg der 7 mit einer stündlichen Anbindung des Waldfriedhof Lauheide. Also in Direktfahrt mit einer Fahrzeit von etwa 47 Minuten und damit 7 M i- nuten schneller als heute. Linie 7: Ottmarsbochholt - Kappenberger Damm - Friedrich-Ebert-Straße - Hauptbahnhof - Eisenbahnstra- ße - Bült und weiter über Neutor - Steinfurter Straße - Nienberge - Altenberge. Dabei bilden die 2 und die 7 ab der Haltestelle Düesbergpark bis zur Haltestelle Eisenbahnstraße einen 10'-Takt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Durch die Verknüpfung des Südastes der Stadtbuslinie 2 mit dem Nordast der Stadtbuslinie 7 aus und in Richtung Gelmer und der stündli- chen Verlängerung zum Waldfriedhof Lauheide bleibt die direkte Anbindung des Südviertels und damit des Clemenshospitals an den Waldfriedhof Lauheide im 60‘-Takt erhalten. Der Anregung wurde bereits im Entwurf Rechnung getragen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 4 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.3 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW - Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Umsteige haltestelle auf der Hammer Straße im Abschnitt zwischen Friedrich -Ebert-Straße und Metzer Straße zu prüfen, um wechselseitige Umsteigeverbindungen zwischen den Linienabschnitten Richtung Ludgeriplatz, Richtung Geistvier- tel / Kappenberger Damm, Richtung Friedrich -Ebert-Straße und Richtung Berg Fidel - Hiltrup zu ermöglichen. Status Quo: Der Haltestellenbereich Metzer Straße/Scheibenstraße ist gegenwärtig nicht als Umstiegshaltestel- le ausgebaut. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Durch die Angebotsoptimierung im südlichen Innenstadtbereich m it Führung der Linien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann di esen aufkommens- starken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Im Bereich der heutigen Haltestelle Metzer Straße kreuzen diese Linien den Korridor Hammer Straße mit den Linien 1, 9 und 5, die im weiteren Verlauf den zentralen Altstadtbereich erschließen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 bei behalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stad t- buslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive An bindung des Südviertels an die zentrale Altstadt. Im Hinblick auf den Umstieg zu den Altstadtlinien 1 und 9 ist die Einrichtung einer Umstiegshalt e- stelle wünschenswert. Zur baulichen Machbarkeit und zur Abschätzung der Kosten hat die Verwal- tung ein Gutachten vergeben. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 5 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.4 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 3.9, 4.13 Inhalt der Anregung: Die Verwaltung stellt die Vorteile, Nutzen und Aufwendungen dar, die die in der Anregung Nr. 104/2013 (gem. §24 GO) gewünschte Verlängerung der regionalen Schnell busse in die Gewe r- begebiete Zentrum Nord und Loddenheide bedeuten würde, und welche Synergien dadurch en t- stehen könnten. Status Quo: Die Schnellbuslinien aus dem Münsterland enden derzeit entweder am Hauptbahnhof (S20, S30, S70, S75 und S90) oder an der Haltestelle „Altstadt Bült“ (S60 und S90). Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Als Prüfauftrag ist im 3. Nahverkehrsplan formuliert: „Darüber hinaus ist die Durchbindung einzelner Schnellb uslinien über den Hauptbahnhof hinaus z. B. in die Gewerbegebiete Zentrum Nord und Loddenheide zu prüfen.“ 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Darüber hinaus ist die Durchbindung einzelner Schnellbuslinien über den Hauptbahnhof hinaus z. B. in die Gewerbegebiete Zentrum Nord und Loddenheide zu prüfen. Erläuterung: Eine erste Überprüfung hat ergeben, dass derzeit einzig die Schnellbuslinie S60 für eine Verlä n- gerung in das Dienstleistungsgebiet Zentrum Nord geeignet ist. Diese Maßnahme ist mit dem Be- treiber, de r Regionalverkehr Münsterland GmbH , sowie dem zuständigen Aufgabenträger Kreis Coesfeld abgestimmt und wird zeitnah umgesetzt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 6 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.5 SPD Fraktion im ASSVW Antrag der SPD Frak- tion - Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen und darzustellen, wie die perspektivische Bedienung des Geländes der ehemaligen York -Kaserne außerhalb des Bedienungszeitfensters der Linie 17 gewährleistet werden kann. Status Quo: Über die Haltestellen Gremmendorfer Weg und Erbdrostenweg sind mehr als 50 % des Geländes im 300 m Radius auch am Wochenende erschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Das neu entstehende Wohngebiet wird neben der Anbindung durch die Stadtbusl inien 6 und 8 (10‘-Takt) auf dem Albersloher Weg zusätzlich durch eine Verlängerung der Stadtbuslinie 17 über die Haltestelle Krögerweg hinaus im 20‘ -Takt montags bis freitags zentral erschlossen. Am W o- chenende erfolgt die Anbindung durch die Stadtbuslinie 6 und 8 im 10‘-Takt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Abhängig von der Realisierung des Wohnbaugebietes im Bereich der ehemaligen York -Kaserne wird die Linie 17 bis zum Albersloher Weg verlängert und dort mit den Linien 6 und 8 verknüpft . Am Wochenende erfolgt die Anbindung durch die Stadtbuslinien 6 und 8 über die Haltestellen auf dem Albersloher Weg. Die Haltestelle „Paul-Engelhard-Weg“ wird zusätzlich als B+R-Haltestelle ausgebaut. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 7 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.6 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 2.8, 2.11, 2.33 Inhalt der Anregung: Kinderhaus ist einer der größten Stadtteile ohne Schienenanschluss. Die Verwaltung wird daher mit der Prüfung beauftragt, ob und wie als zusätzliche s Angebot in den Spitzenstunden die Ei n- richtung von neuen, schnellen Direktbussen in die Stadt möglich ist. Status Quo: Der Stadtteil Kinderhaus wird von 4 Stadtbuslinien im 20‘ -Takt bedient. Die Fahrzeit ab der Halte- stelle „Idenbrockplatz“ bzw. „Kinderh aus Schulzentrum“ bis zum Hauptbahnhof beträgt je nach Stadtbuslinie zwischen 26 Minuten (Linie 6) und 28 Minuten (Linie 15). Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Mit der Realisierung der Umweltspur Wienburgpark und der Erschließung des Gewerbegebietes Nienkamp werden die Linien 15 und 16 gestreckt, ohne Einschleifung Nienkamp, über die Grev e- ner Straße geführt. Damit wird dem Stadtteil Kinderhaus über die Grevener Straße eine durc h- gängig schnelle Verbindung im 10'-Takt geboten. Eine Schnellbusverbindung in und aus Richtung Innenstadt ist für den Stadtteil Kinderhaus nicht vorgesehen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Mit der gestreckten Linie nführung der Linie 15 und der Vertaktung der Linie 16, wird für den Stadtteil Kinderhaus ein d urchgängiger 10'-Takt ab Brüningheide über die Grevener Straße zum Hauptbahnhof geboten. Die Fahrzeit der Linie 15 reduziert sich von heute 28 Minuten auf ca. 24 Minuten. Aufgrund der dann gestreckten Linienführung sind weitere Fahrzeitgewinne durch das Auflassen einzelner Haltestellen (SchnellBus), auch auf der Grundlage von Fahrversuchen, nicht zu realisieren. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 8 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.7 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 2.19, 2.31, 2.32 Inhalt der Anregung: Die Verlegung der Haltestelle Am Burloh wird nach wie vor kritisch gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründe, die aus ihrer Sicht für die Haltestelle sprechen darzulegen und ggf. einen Alternativstandort im Kreuzungsbereich "Am Burloh" darzustellen. Status Quo: Die Planung der Halteposition Am Burloh geht zurück auf die Überplanung der Linienführung im Stadtteil Kinderhaus, die mit dem Fahrplanwechsel 2007 umgesetzt wurde. Dabei wurde die Linie 6 in die Westhoffstraße verlegt und die Linie 15 von der Kristiansandstraße kommend über die Grevener Straße und den Bröderichweg weiter in das Gewerbegebiet Nienkamp geführt. Mit di e- ser Führung konnte die südlich des Knotens Grevener Straße/Bröderichweg stadteinwärts gel e- gene Haltestelle „Am Burloh“ nicht mehr bedient werden. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Mit der Neuordnung des ÖPNV -Angebotes im St adtteil Kinderhaus ist zur Opti mierung der E r- schließung des Bereichs Am Burloh die Einrichtung der Haltestelle „Am Burloh“ auf der Grevener Straße nördlich des Knotens nicht notwendig. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Linienüberplanung im Korridor Kinderhaus würde diese Haltestelle zukünftig nur noch vom 60‘-Takt des Tangentialverkehrs Kinderhaus – Coerde bedient. Bei einem Verzicht auf die geplante Haltestelle müssen die im Einzugsbereich wohnenden Anwohner auf die benachba r- te Haltestelle „Janningsweg“ (in ca. 200m Entfernung) ausweichen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 9 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.8 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 2.6, 2.11, 2.33 Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, für den Stadtteil Handorf in der Hauptverkehrszeit die Einrichtung von schnellen Direktbussen zu prüfen, die einerseits für Handorf in den S pitzenstunden den 10 - Minuten-Takt sicher stellen und wegen der attraktiveren Fahrtzeit zusätzliche Fahrgäste gewinnen können. Status Quo: Der Stadtteil Handorf wird über die Warendorfer Straße von den Stadtbuslinie 2 und 10 im 10‘ - Takt bedient. Die Linie 10 wird über das Wohngebiet am Hornbach zur Endhaltestelle „Fachklinik Hornheide“ geführt. Die Linie 2 endet an der Haltestelle „Handorf Kaserne“ mit stündlicher Verlä n- gerung zum Waldfriedhof Lauheide. Die Fahrzeit mit der Stadtbuslinie 2 bzw. 10 beträgt ab der Haltestelle „Handorf Mitte“ bis zum Hauptbahnhof 20 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die unterdurchschnittliche Fahrgastentwicklung in Handorf erfordert eine Anpassung des Bedi e- nungsangebotes. Die Linie 2 soll daher an der Danziger Freiheit en den. Stündlich wird mit einer Fahrt das Wohngebiet Pötterhoek erschlossen. Die Linie 10 wird weiter im 20' -Takt, mit einer Taktverdichtung (10'-Takt) in der Hauptverkehrszeit, nach Handorf geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Auch nach Rücknahme der Linie 2 bleibt in der H auptverkehrszeit der 10'-Takt für den Ortsteil Handorf erhalten. Zur Vermeidung von Parallelverkehren soll die Linie 2 in der H auptverkehrszeit ab der Haltestelle „ Danziger Freiheit “ bis zur Haltestelle „ Handorf Kas erne“ verlängert werden. Daher sind ab der Haltestelle Danziger Freiheit bis zum Hauptbahnhof alle Haltestellen mit zu bedienen (10-Takt mit der Linie 10). Erläuterung: Fahrversuche haben gezeigt, dass die bestehende Fahrzeit von der Haltestelle „Handorf Mitte“ bis zum Hauptbahnhof (20 Minuten) im günstigsten Fall unter den o.g. genannten Rahmenbedingu n- gen auf 18 Minuten reduziert werden kann. Dabei würden zwischen den Haltestellen „Handorf Mitte“ und „Danziger Freiheit“ keine weiteren Haltestellen bedient. Von ca. 3.300 Ein-/Aussteigern werden damit lediglich ca. 1.000 Ein-/Aussteiger erreicht. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 10 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.9 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW - Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, wie zwischen Albachten und Roxel auch zwischen Roxel und N i- enberge die Einrichtung einer bedarfsgesteuerte n, vertakteten Verbindung darzustellen. Dabei ist auch die Einbeziehung von Häger zu prüfen. Status Quo: Es besteht heute schon e ine stündliche Umsteigeverbindung (von der R63/R64 zur Stadtbuslinie 1/5)) mit einer Gesamtfahrzeit von ca. 25 bis 30 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Wie Status Quo. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die zu erwartende Fahrgastnachfr age rechtfertigt keine direkte Stadtbusverbindung. In Absti m- mung mit der Westfalen Bus GmbH ist die Anbindung des Ortsteiles Häger an Nienberge zu pr ü- fen. Der Anregung wird in Bezug auf eine Direktverbind Nienberge – Roxel nicht gefolgt Die Anregung wird in Bezug auf die verbesserte Anbindung des OT Häger in der fahr- plantechnischen Umsetzung berücksichtigt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 11 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.10 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 2.23, 2.26, 2.27, 5.1 Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Beibehaltung der Linie 12 (eh emals 22) auch in der Sommer- zeit, gegebenenfalls mit kleineren Fahrzeugen, zu prüfen. Status Quo: Das Auenviertel wird durch die Linie 11 über die Toppheide von Norden und durch die Linie 22 über die Roxeler Straße von Süden jeweils im 20‘ -Takt erschlossen. Ab Hauptbahnhof bietet die Linie 11 mit der Linie 12 den 10‘ -Takt für Gievenbeck-Toppheide. Auf der Wolbecker Straße wird dagegen die Linie 11 mit der Linie 22 im 10‘ -Takt geführt. Damit ist ein du rchgängiger 10‘-Takt über Hauptbahnhof und den Altstadtbereich nicht gegeben. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aus Gesamtstädtischer Sicht wird zur Angebotsoptimierung eine durchgängige 10'-Vertaktung der Linien 11 und 22 in Gievenbeck über Altstadt/Hauptbahnhof bis Wolbecker Straße vorgeschlagen. Dazu sollen die Linien 11 und 22 ab der Wolbecker Straße über den Hauptbahnhof und den Al t- stadtbereich bis in den Bereich Toppheide identisch geführt werden. Die Linie 12 erschließt als Verstärker außerhalb der Semes terferien im Sommer über die Roxeler Straße und die Diec k- mannstraße das Auenviertel. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Linien 11 und 22 bilden zukünftig den durchgehenden 10' -Takt für die Relation Wolbecker Straße - Hauptbahnhof - Altstadt - Toppheide - Rüschhausweg (Linie 11 bis Dieckmannstraße). An Stelle der Linie 22 wird die Linie 12 im 20' -Takt, mit Verstärkerfahrten zur HVZ, über Roxeler Straße und die Dieckmannstraße bis zur Endhaltestelle Rüschhausweg geführt. Damit werden wie heute alle innerstädtischen Schulen erreicht. Im Vergleich zum Status Quo wird das Angebot nicht verschlechtert. Alle Stadtbuslinie werden im 20‘ -Takt betrieben, alle innerstädtischen Schulen werden wie heute erreicht. Aufgrund des neuen Erschließungskonz eptes wird die Stadtbuslinie 12 wie heute ganzjährig im 20‘-Takt betrieben. Die Fahrgastnachfrage auf der Stadtbuslinie 13 in den Sommersemesterferien wird überprüft. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 12 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.11 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 2.6, 2.8, 2.11, 2.33 Inhalt der Anregung: Gievenbeck ist einer der größten Stadtteile ohne Schienenanschluss. Die Verwaltung wird daher mit der Prüfung beauftragt, ob und wie als zusätzliches Angebot in den Spitzenstunden d ie Ein- richtung von neuen, schnellen Direktbussen, zum Beispiel vom Auenviertel in die Stadt möglich ist. Status Quo: Der Stadtteil Gievenbeck und mit Auenviertel wird heute von vier Stadtbuslinien im 20‘ -Takt be- dient. Die Fahrzeit ab der Haltestelle „Rü schhausweg“ bis zum Hauptbahnhof beträgt heute 30, bis in den zentralen Altstadtbereich (Haltestelle „Aegidiimarkt“) 20 Minuten. Mit der Stadtbuslinie 5 beträgt die Fahrzeit für die Relation „Rüschhausweg“ – Hauptbahnhof 23 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Eine Schnellbusverbindung in und aus Richtung Innenstadt ist für den Stadtteil Gievenbeck nicht vorgesehen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Gievenbeck wird über zwei Hauptachsen jeweils im 10' -Takt erschlossen. Aufgrund der fast durchgängig hohen Nachfrage an allen Haltestellen ist ein Auflassen einer fahrzeitrelevanten A n- zahl von Haltestellen nicht möglich. Eine alternative , schnellere Linienführung ist in dem Korridor nicht möglich. Es ist für Auenviertel vorgesehen auf der Stad tbuslinie 12 in der Hauptverkehrszeit zusätzlichen Verstärkerfahrten einzusetzen. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 13 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.12 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 2.29 Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, die heutige Nachfrage im Nacht netz zwischen Gievenbeck und Roxel darzustellen und in dem Zusammenhang eine bedarfsgesteuerte Verbindung zu prüfen. Status Quo: Heute besteht mit der Nachtbuslinie N80 eine Direktverbindung im Abend - und Nacht netz zwi- schen den Stadtteilen Gievenbeck und Roxel. Durch die Führung der Linie N80 über Gievenbeck beträgt die Fahrzeit von der Haltestelle Hauptbahnhof bis Roxel Mitte 30 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Zukünftig soll die Anbindung des Stadtteils R oxel durch die Verlängerung der N83 erfolgen. Ab der Haltestelle Mecklenbecker Straße wird die Nachtbuslinie über den Dingbänger Weg und A l- tenroxel Richtung Roxel geführt. Die heutige Taxibuslinie T10, die die Stadtteilverbindung Roxel - Mecklenbeck im Abe nd- und Nachtverkehr bedient , kann damit eingestellt werden. Die Fahrzeit vom Hauptbahnhof bis Roxel Mitte verkürzt sich von 30 auf 25 Minuten. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Grundlage einer aktuellen Fahrgastbefragung (Quelle – Ziel) auf der N80 wird das heutige Bedienungsangebot mit der Linienführung der N80 vom Hauptbahnhof über Gievenbeck nach Roxel beibehalten. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 14 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.13 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 2.1 Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Anbindung des Friedhofs Hohe Ward und des Freibads zu prüfen und die infrastrukturellen Voraussetzungen, Kosten, Nutzen und Einsparungen durch den Wegfall des TaxiBusses und zusätzliche Kunden darzustellen. Status Quo: Die Stadtbuslinie 9 endet heute in Hiltrup Ost an der Haltestelle Franz -Marc-Weg. Der Friedhof Hohe Ward kann über die TaxiBus -Linie 9 im 60‘ -Takt erreicht werden. Das Freibad Hiltrup wird nicht mit dem ÖPNV bedient. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Beibehaltung des Status Quo. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Grundsätzlich ist eine Anbindung des Friedhofs Hohe Ward durch die Verlängerung der Stadtbus- linie 9 über den Adolf -Wentrup-Weg betrieblich möglich. Im Vergleich zu den heutigen Taxibu s- kosten ist der betriebliche Mehraufwand zur Anbindung des Friedhofes etwa kostenneutral. Zur Umsetzung sind allerdings infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Die geschätzten Infrastrukturkosten belaufen sich auf ca. 1.620.000 € (nur Baukosten). Ob und zu welchem Preis der erforderliche Grunderwerb getätigt werden kann, ist noch zu prüfen. Der Ausbau des Adolf - Wentrup-Weges erfordert ein B-Plan-Verfahren. Kostenaufstellung siehe Anlage. Eine Anbindung des Freibades Hiltrup an das Stadtbussystem ist aufgrund der sehr spezifischen, saisonal eingeschränkten Fahrgastnachfrage kritisch zu beurteilen. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Infrastruktur- und Betriebskosten (Bau einer Buswende, betriebliche Mehrleistung). Der Prüfauftrag ist damit erledigt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 15 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.14 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW - Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie bis zum Inkrafttreten des Nahverkehrsplanes die Verfügbarkeit von Fahrzeugen für TaxiBus -Linien so erhöht werden kann, dass auch Menschen im Rollstuhl diese Linien nutzen können. Status Quo: Bei den Taxibusangeboten kann gegenwärtig keine verbindliche Verfügbarkeit barrierefreier Fahr- zeuge gewährleistet werden, da das Taxigewerbe nicht über eine ausreichende Anzahl von Fah r- zeugen verfügt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: In § 8 Abs. 3 des PBefG ist festgelegt: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Bei den Taxibusangeboten kann gegen wärtig nicht verbindlich gewährleistet werden, dass ein barrierefreies Fahrzeug für den Einsatz zur Verfügung steht, da das Taxigewerbe nicht über eine ausreichende Anzahl von Fahrzeugen verfügt. Gemeinsam mit den Stadtwerken Münster wird angestrebt, die Verfügbarkeit an barrierefreien Taxen zu erhöhen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 16 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.15 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW - Inhalt der Anregung Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Barrierefreiheit, die NutzerInnen-Freundlichkeit, der Verkehrsfluss und die Aufenthaltsqualität an der zentralen Haltestelle Hauptbahnhof nach Fertigstellung des neuen Empfangsgebäudes erhöht werden kann. Status Quo: Mit ca. 35.000 Ein- und Aussteigern pro Werktag, bei ca. 2.000 An- und Abfahrten, ist der Haupt- bahnhof die mit Abstand am stärksten frequentierte Haltestelle im Stadtbussystem. Besondere Bedeutung hat der Hauptbahnhof natürlich für die Umsteiger innerhalb des Stadtbussystems. Darüber hinaus sind die Übe rsteiger vom Regionalbus- und dem Schienennah- und -fernverkehr ebenfalls von Bedeutung. Mehr als die Hälfte der ca. 16.000 Umsteiger im Stadtbusverkehr und ca. 90 % der Übersteiger nutzen hierfür die Haltestelle Hauptbahnhof. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Wie Status Quo. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Die grundsätzlichen Qualitätsstandards zur Gestaltung von Haltestellen/Verknüpfungspunkten sind umfassend im 3. Nahverkehrsplan dargelegt. In der konkreten Detail - und verkehrlichen Ausbauplanung werden die Belange behinderter Me n- schen berücksichtigt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 17 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.16 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW - Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Neugestaltung der zent- ralen Haltestelle Altstadt/Bült zu prüfen und darzustellen. In die Überlegung ist auch die teilweise Nutzung des Parkplatzes am Bült und des Freiraums nördlich der Einmündung Hörsterstraße ein- zubeziehen. Status Quo: Mit ca. 10.000 Ein- und Aussteigern pro Werktag , bei ca. 1. 400 An- und Abfahrten, ist die Halte- stelle „Altstadt/Bült“ die am stärksten frequentierte Haltestelle Altstadtbereich. Besondere Bedeu- tung hat die Haltestelle für die Ziele Altstadt und Martiniviertel. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Wie Status Quo. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die grundsätzlichen Qualitätsstandards an Haltestellen/Verknüpfungspunkten sind umfassend im Entwurf 3. NVP dargelegt. Eine Unters uchung zur Verbesserung der städtebaulichen/verkehr - lichen Situation am Bült ist in Vorbereitung. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 18 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.17 SPD Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW - Inhalt der Anregung: Die Verwaltun g wird beauftragt, die Umsetzung des Haltestellenprogramms zu überprüfen und weitere Fördermöglichkeiten zu untersuchen, um schnellere Fortschritte bei der Barrierefreiheit zu machen. Status Quo: Im Rahmen des anspruchsvollen Haltestellenprogramms der Stadt Münster werden jährlich ca. 10 bis 15 Haltestellen barrierefrei au sgebaut. Mehr als 40 % der Haltestellen sind mit einem 16 cm Hochbord ausgerüstet, womit ein weitgehend niveau- und damit barrierefreier Zugang zum ÖPNV sichergestellt wird. Der Haltestellenausbau wird im Wesentlichen aus Mitteln der ÖPNV -Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW finanziert und unterliegt damit festgelegten Ausbaustandards . Dazu wird jährlich ein Haltestellenausbauprogramm der Verwaltung vorgelegt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Für die Weiterführung des seit Jahren verfolgten Haltestellenprogramms sind die gesetzlichen Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes maßgeblich relevant. Ohne den Nachweis des barrierefreien Zugangs sind Haltestellen nicht förderfähig. Zielvorga ben für den Neu - und Umbau von Haltestellen sind ausführlich in Kapitel 9.5.4 „Beförderungsstandards Infrastruktur“ beschri e- ben. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Vorlage V/0251/2015 zum Programm „Verbesserungen an Haltestellen“ fü r 2016/2017 wurden die geplanten Standorte zum barrierefreien Um- und Ausbau für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen. Dabei sind für 2016 aufgrund der Baumaßnahme Grevener Straße zahlreiche Standorte auf di e- ser Achse vorgesehen. Weitere Standortvorschläge ergeben sich u.a. aus der unmittelbaren Nähe zu Senioren- oder Pflegeeinrichtungen. Eine Erweiterung des Programms ist, unabhängig von den zusätzlich erforderlichen Finanzmitteln, aufgrund des hohen planerischen und baulichen Aufwandes personell nicht leistbar. Der Prüfauftrag ist damit erledigt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 19 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.18 FDP Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 3.20 Inhalt der Anregung: Neben der Nachtbuslinie, die künftig die Freizeitachse Kuhviertel – Hafenviertel durchgehend be- dient und deren Taktung zunächst probeweise an den Wochenenden verdichtet werden wird, sol- len auch die Takte der anderen Nachtbuslinien auf die Möglichkeit einer Nachverdichtung hin überprüft werden. Status Quo: Das NachtBus-Netz wird mit sechs Nac htbuslinien und sieben ergänzenden Taxibuslinien betri e- ben. Die Betriebszeiten des Nachtbusverkehrs sind werktags von 21:00 bis 2:00 Uhr sowie am Wochenende und vor Feiertagen von 21:00 Uhr durchgängig bis in den Frühverkehr. Im Aben d- verkehr von ca. 21:00 Uhr bis 0:00 Uhr werden die Nachtbuslinien und die ergänzenden Taxibu s- linien im 30' -Takt gefahren. Im Nachtverkehr ab 0:00 Uhr wird ein 70' -Takt geboten. Zentrales Qualitätsmerkmal des Nachtbussystems ist der Rundumanschluss am Hauptbahnhof. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens auf der Achse Albersloher Weg - Hafen - Kuhviertel - Horstmarer Landweg soll die Taktfolge auf diesem Streckenabschnitt zunächst versuchsweise in den Wochenendnächten (Freitag/Samstag und Samstag/Sonnta g) verdichtet werden. Von der Haltestelle Alte Sternwarte ggf. Rüschhausweg über den Hauptbahnhof bis in den Bereich Halle Münsterland soll im Abendverkehr ab 21:00 Uhr ein 15'-Takt und im Nachtverkehr ab 0:00 Uhr ein 35'-Takt geboten werden. Perspektivisc h kann dieses Angebot bei wachsender Nachfrage auch auf die Werktage ausgeweitet werden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Abhängig von der Fahrgast- und Erlösentwicklung auf der Achse Albersloher Weg - Hafen - Kuh- viertel - Horstmarer Landweg soll die Taktfolge auf diesem Streckenabschnitt perspektivisch in den Wochenendnächten (Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag) verdichtet werden. Von der Haltestelle Alte Sternwarte ggf. Rüschhausweg über den Hauptbahnhof bis in den Bereich MCC Halle Mün sterland könnte versuchsweise im Abendverkehr ab 21:00 Uhr ein 15' -Takt und im Nachtverkehr ab 0:00 Uhr ein 35'-Takt geboten werden. Erläuterung: Gleiches gilt auch für andere nachfragestarke Nachbuslinien. Mit den neu beschafften Zählbussen wird Auslastung auf den Fahrten im Nachtbusverkehr laufend überprüft. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 20 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über 2.19 FDP Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW 2.7, 2.31, 2.32 Inhalt der Anregung: Die geplante Haltestelle an der Grevener Straße 311 wird nunmehr endgültig nicht weiter in die Überbelegungen der Stadt zur Entwicklung des Busnetzes einbezogen und folglich nicht realisiert. Status Quo: Die Planung der Halteposition Am Burloh geht zurück auf die Überplanung der Linienführung im Stadtteil Kinderhaus, die mit dem Fahrplanwechsel 2007 umgesetzt wurde. Dabei wurde die Linie 6 in die Westhoffstraße verlegt und die Linie 15 von der Kristiansandstraße kommend über die Grevener Straße und den Bröderichweg weiter in das Gewerbegebiet Nienkamp geführt. Mit die- ser Führung konnte die südlich des Knotens Grevener Straße/Bröderichweg stadteinwärts gel e- gene Haltestelle „Am Burloh“ nicht mehr bedient werden. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Mit der Neuordnung des ÖPNV -Angebotes im St adtteil Kinderhaus is t zur Opti mierung der E r- schließung des Bereichs Am Burloh die Einrichtung der Haltestelle „Am Burloh“ auf der Grevener Straße nördlich des Knotens nicht notwendig. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Linienüberplanung im Korrido r Kinderhaus würde diese Haltestelle zukünftig nur noch vom 60‘-Takt des Tangentialverkehrs Kinderhaus – Coerde bedient. Bei einem Verzicht auf die geplante Haltestelle müssen die im Einzugsbereich wohnenden Anwohner auf die benachba r- te Haltestelle „Janningsweg“ (in ca. 200m Entfernung) ausweichen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 21 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.20 FDP Fraktion im ASSVW Antrag im ASSVW - Inhalt der Anregung: Die im Entwurf genannte Reaktivierung der WLE als „verkehrspolitisches Ziel der Stadt Münster, des Kreises Warendorf und des Zweckverbandes SPNV Münsterland“ wird nicht weiter verfolgt. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Reaktivierung der WLE Die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs auf der Westfälisch en Landes-Eisenbahn (WLE) bleibt verkehrspolitisches Ziel der Stadt Münster, des Kreises Warendorf und des ZVM. Das Land NRW (im ÖPNV -Bedarfsplan) sowie die Bezirksplanungsbehörde (im Regionalplan) haben der Reaktivierung der WLE ebenfalls eine besondere r egionalplanerische Bedeutung und Dringlichkeit bescheinigt. Auch der aktuelle Nahverkehrsplan des Zweckverbandes Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) enthält die WLE-Strecke als vordringliches Reaktivierungsprojekt. Im Jahr 2013 hat der ZVM die Vorbereitung ei ner Vergabe für die Leistungsphase 1 – 4 (Grundlagener- mittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) sowie die Finanzierung ba u- lich vorbereitender Maßnahmen für die Erschließung des erforderliches Gleises 21 am Haup t- bahn-hof Münster beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 16/2013 des ZVM). 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs auf der Westfälischen Landes -Eisenbahn (WLE) ist für Münster und das Münsterland ein herausragendes Verkehrspro jekt und Bestandteil des Regionalplans. Die zügige Umsetzung der WLE -Reaktivierung ist das erklärte verkehrspolit i- sche Ziel der Stadt Münster, des Kreises Warendorf und des Zweckverbandes Schienenpers o- nennahverkehr Münsterland (ZVM). Der aktuelle Nahverkeh rsplan des Zweckverbandes Nahve r- kehr Westfalen-Lippe (NWL) enthält die WLE als vordringliches Reaktivierungsprojekt. Im aktue l- len Bedarfsplan des Landes wird die WLE als Projekt des „weiteren Bedarfes“ dargestellt. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 22 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.21 Bezirksvertretung West BV West 2.22, 2.28 Inhalt der Anregung: Kapitel 10.1.5 Gievenbeck Nienberge / Roxel Die Regionalbusse R72/73 folgen weiterhin dem bisherigen Streckenverlauf. Status Quo: Die Regionalbusse R72/73 werden heute im 30‘ -Takt von Altenberge über die Steinfurter Straße in Richtung Münster Hauptbahnhof geführt. Dabei bedienen sie den Stadtteil Nienberge nur im Zuge der Altenberger Straße. Ein vertakteter Anschluss an der Haltestelle Wilkin ghege in Ric h- tung Kinderhaus besteht nicht. Die Fahrzeit zum Hauptbahnhof beträgt ab der Haltestelle „Häge r- straße“ 22 Minuten. Die Erschließung des Stadtteiles Nienberge erfolgt mit der Stadtbuslinie 5 im 20‘ -Takt über Gie- venbeck. Die Fahrzeit mit der Lini e 5 zum Hauptbahnhof beträgt ab der Haltestelle „Hermann - Hesse-Straße“ 31 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Kooperation zw i- schen SWMS, RVM und WB mit zentraler Erschließung in N ienberge über die Hülshoffstraße und einer schnellen Verbindung Richtung Zentrum über die Steinfurter Straße. Durch die 20' -Taktung kann auch der Anschluss Richtung Kinderhaus im Bereich Wilkinghege optimiert werden. Noch im Detail zu prüfen ist die Linien führung in Nienberge über das Gewerbegebiet Haus Uhlenkotten bzw. die Altenberger Straße. Mit der Ausweitung des 20‘ -Taktes für den Stadtteil Nienberge über den schnellen Linienweg der Steinfurter Straße ist zu prüfen, ob das Fahrten -angebot der ve r- gleichsweise "langsamen" Linie 5 im Stadtteilverkehr zwischen Gievenbeck und Nienberge auf einen 60‘-Takt zurückgenommen werden kann. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Koo peration zwi- schen SWMS, RVM und WB über den heutigen Linienweg Steinfurter Straße – Altenberger Stra- ße. Die Stadtbuslinie 5 von und nach Nienberge wird weiterhin im 20'-Takt betrieben. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 23 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.22 Bezirksvertretung West BV West 2.21, 2.28 Inhalt der Anregung: Kapitel 10.1.5 Gievenbeck / Nienberge / Roxel Der 20’-Takt der Linie 5 soll beibehalten werden. Status Quo: Die Erschließung des Stadtteiles Nienberge erfolgt mit der Stadtbus linie 5 im 20‘ -Takt über Gie - venbeck. Die Fahrzeit mit der Linie 5 zum Hauptbahnhof beträgt ab der Haltestelle „Hermann - Hesse-Straße“ 31 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Kooper ation zwi- schen SWMS, RVM und WB mit zentraler Erschließung in Nienberge über die Hülshoffstraße und einer schnellen Verbindung Richtung Zentrum über die Steinfurter Straße. Durch die 20' -Taktung kann auch der Anschluss Richtung Kinderhaus im Bereich Wilkinghege optimiert werden. Noch im Detail zu prüfen ist die Linienführung in Nienberge über das Gewerbegebiet Haus Uhlenkotten bzw. die Altenberger Straße. Mit der Ausweitung des 20‘ -Taktes für den Stadtteil Nienberge über den schnellen Linienweg der Steinfu rter Straße ist zu prüfen, ob das Fahrten -angebot der ve r- gleichs-weise "langsamen" Linie 5 im Stadtteilverkehr zwischen Gievenbeck und Nienberge auf einen 60‘-Takt zurückgenommen werden kann. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Kooperation zw i- schen SWMS, RVM und WB über den heutigen Linienweg Steinfurter Straße – Altenberger Stra- ße. Die Stadtbuslinie 5 von und nach Nienberge wird weiterhin im 20'-Takt betrieben. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 24 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.23 Bezirksvertretung West BV West 2.10, 2.26, 2.27, 5.1 Inhalt der Anregung: Kapitel 10.1.5 Gievenbeck / Nienberge / Roxel Der Fahrplan der neuen Linie 12 soll in den Semesterferien nicht reduziert werden. Status Quo: Der Stadtteil Gievenbeck und mit Auenviertel wird heute von vier Stadtbuslinien im 20‘ -Takt be- dient. Ab Hauptbahnhof bietet die Linie 11 mit der Linie 12 ganzjährig den 10‘ -Takt für Gieve n- beck-Toppheide. Auf der Wolbecker Straße wird dagegen die Linie 11 mit der Linie 22 im 10‘-Takt geführt. Damit ist ein durchgängiger 10‘ -Takt über Hauptbahnhof und den Altstadtbereich nicht gegeben. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aus gesamtstädtischer Sicht wird zur Angebotsoptimierung eine durchgängige 10'-Vertaktung der Linien 11 und 22 in Gievenbeck über Altstadt/Hauptbahnhof bis Wolbecker Straße vorgeschlagen. Dazu sollen die Linien 11 und 22 ab der Wolbecker Straße über den Hauptbahnhof und den Al t- stadtbereich bis in den Berei ch Toppheide identisch geführt werden. Die Linie 12 erschließt als Verstärker außerhalb der Semesterferien im Sommer über die Roxeler Straße und die Diec k- mannstraße das Auenviertel. Gemeinsam mit den Linien 12 und 13 kann dann mit den Linien 11/22 ein 5'-Takt zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz geboten werden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Linien 11 und 22 bilden zukünftig den durchgehenden 10' -Takt für die Relation Wolbecker Straße - Hauptbahnhof - Altstadt - Toppheide - Rüschhausweg (Linie 11 bis Dieckmannstraße). An Stelle der Linie 22 wird die Linie 12 im 20' -Takt, mit Verstärkerfahrten zur HVZ, über Roxeler Straße und die Dieckmannstraße bis zur Endhaltestelle Rüschhausweg geführt. Damit werden wie heute alle innerstädtischen Schulen erreicht. Im Vergleich zum Status Quo wird das Angebot nicht verschlechtert. Alle Stadtbuslinie werden im 20‘ -Takt betrieben, alle innerstädtischen Schulen werden wie heute erreicht. Aufgrund des neuen Erschließungskonzeptes wird die Stadtbu slinie 12 wie heute ganzjährig im 20‘-Takt betrieben. Die Fahrgastnachfrage auf der Stadtbuslinie 13 in den Sommersemesterferien wird überprüft. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 25 Lfd. Nr. Eingeber Eingabe über Anlage Nr. 2.24 Bezirksvertretung West BV West - Inhalt der Anregung: Kapitel 10.1.5 Gievenbeck / Nienberge / Roxel Für die neue Linie 12 schlagen wir folgende Linienführungen vor: • Roxeler Straße – Landgericht – Am Stadtgraben – Antoniuskirche –Ludgeriplatz – Haupt- bahnhof oder alternativ • Roxeler Straße – Coesfelder Kreuz – Rishon-Le-Zion-Ring – Kolde-Ring – Antoniuskirche – Hauptbahnhof Status Quo: Die Linien 12 und 13 bedienen vom Hauptbahnhof über Domplatz und Coesfelder Kreuz im 10‘ - Takt den Stadtteil Gievenbeck. Sie sichern damit zusammen mit den Stadtbuslinien 11 und 22 (10‘-Takt) eine ausreichende Bedienung dieser nachfragestarken Achse. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Auch im Entwurf des 3. Nahverkehrsplanes sind die Stadtbuslinien 12 und 13 aufgrund der hohen Fahrgastnachfrage zwischen H auptbahnhof, Domplatz/Picasso Museum und Coesfelder Kreuz als Taktverdichter zu den Stadtbuslinien 11 und 22 vorgesehen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Linien 11 und 22 bilden zukünftig den durchgehenden 10' -Takt für die Relation Wo lbecker Straße - Hauptbahnhof - Altstadt - Toppheide - Rüschhausweg (Linie 11 bis Dieckmannstraße). An Stelle der Linie 22 wird die Linie 12 im 20' -Takt mit Verstärkerfahrten zur Hauptverkehrszeit über Roxeler Straße und die Dieckmannstraße bis zur Endhalt estelle Rüschhausweg geführt. Damit werden wie heute alle innerstädtischen Schulen erreicht. Auch mit dieser Umstellung werden die Linien 12 und 13 aufgrund des hohen Fahrgastaufko m- mens auf der Achse Hauptbahnhof – Domplatz/Picasso Museum – Coesfelder Kreuz als Taktver- dichtung zu den Linien 11 und 22 benötigt. Mit dem neuen Linienkonzept für das Auenviertel sollen auf der Stadtbuslinie 12 zusätzliche Ve r- stärkerfahrten auf der Stadtbuslinie 12 eingesetzt werden. Über die neue Ringlinie, die in der Hauptverkehrszeit ebenfalls im 10‘ -Takt betrieben wird, besteht an der Haltestelle Coesfelder Kreuz ein zeitnaher, bahnsteiggleicher Umstieg in Richtung Antoniuskirche. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 26 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.25 Bezirksvertretung West BV West - Inhalt der Anregung: Kapitel 10.1.5 Gievenbeck / Nienberge / Roxel Die Oxford-Kaserne soll im Nahverkehrsplan aufgenommen werden. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Keine konzeptionelle Aussage 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Bei Bedarf kann das Gelände der ehemaligen Oxford -Kaserne durch eine Stadtbuslinie auf der Roxeler Straße im 20‘-Takt erschlossen werden. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 27 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.26 Bezirksvertretung West BV West 2.10, 2.23, 2.27, 5.1 Inhalt der Anregung: Der Nahverkehrsplan berücksichtigt eine Taktverdichtung der Linie 22 (10 ‘-Takt) während der Stoßzeiten des Schüler- und Berufsverkehrs, wie sie bereits am 08.03.2012 von der SPD-Fraktion gefordert wurde. Status Quo: Der Stadtteil Gievenbeck mit dem Auenviertel wird heute von vier Stadtbuslinien im 20‘ -Takt be- dient. Ab Hauptbahnhof bietet die Linie 11 mit der Linie 12 ganzjährig den 10‘ -Takt für Gieve n- beck-Toppheide. Auf der Wolbecker Straße wird dagegen die Linie 11 mit der Linie 22 im 10‘-Takt geführt. Damit ist ein durchgängiger 10‘ -Takt über Hauptbahnhof und den Altstadtbereich nicht gegeben. Die Linie 22 wird ab der Haltestelle „Coesfelder Kreuz“ über die Roxeler Straße die Dieckmannstraße bis zur Haltestelle „Rüschhausweg“ geführt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Linien 11 und 22 bilden zukünftig den durchgehenden 10' -Takt für die Relation Wolbecker Straße - Hauptbahnhof - Altstadt - Toppheide - Rüschhausweg (Linie 11 bis Dieckman nstraße). An Stelle der Linie 22 wird die Linie 12 im 20' -Takt mit Verstärkerfahrten zur Hauptverkehrszeit über Roxeler Straße und die Dieckmannstraße bis zur Endhaltestelle Rüschhausweg geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Mit dem Einsatz von Verstärkerfahrten in der Hauptverkehrszeit auf der Stadtbuslinie 12 wird dem Antrag inhaltlich gefolgt. Damit werden wie heute alle innerstädtischen Schulen erreicht. Das Be- dienungsangebot für das Auenviertel wird verbessert. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 28 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.27 Bezirksvertretung West BV West 2.10, 2.23, 2.26, 5.1 Inhalt der Anregung: Die Linie 22 (künftig 12) bleibt in den Sommermonaten erhalten und fährt weiterhin nach Wolbeck. Status Quo: Der Stadtteil Gievenbeck und mit Auenviertel wird heute von vier Stadtbuslinien im 20‘ -Takt be- dient. Ab Hauptbahnhof bietet die Linie 11 mit der Linie 12 ganzjährig den 10‘ -Takt für Gieve n- beck-Toppheide. Auf der Wolbecker Straße wird dagegen die Linie 11 mit der Linie 22 im 10‘-Takt geführt. Damit ist ein durchgängiger 10‘ -Takt über Hauptbahnhof und den Altstadtbereich nicht gegeben. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Linien 11 und 22 bilden zukünftig den durchgehenden 10' -Takt für die Relat ion Wolbecker Straße - Hauptbahnhof - Altstadt - Toppheide - Rüschhausweg (Linie 11 bis Dieckmannstraße). An Stelle der Linie 22 wird die Linie 12 im 20' -Takt mit Verstärkerfahrten zur Hauptverkehrszeit über Roxeler Straße und die Dieckmannstraße bis zur Endhaltestelle Rüschhausweg geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Auch mit dem Entwurf 3. Nahverkehrsplan bleibt das ganzjährige Angebot der Linie 22 in der R e- lation Gievenbeck - Wolbeck bestehen. Es ändert sich lediglich der Linienweg im Stadtteil Gi e- venbeck. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 29 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.28 Bezirksvertretung West BV West 2.21, 2.22 Inhalt der Anregung: Eine Überprüfung der Linie 5 im Hinblick auf eine Reduktion von einem 20- zu einem 60-Minuten- Takt ist nicht erforderlich. Status Quo: Die Erschließung des Stadtteiles Nienberge erfolgt mit der Stadtbuslinie 5 im 20‘ -Takt über Gie - venbeck. Die Fahrzeit mit der Linie 5 zum Hauptbahnhof beträgt ab der Haltestelle „Hermann - Hesse-Straße“ 31 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Kooperation zw i- schen SWMS, RVM und WB mit zentraler Erschließung in Nienberge über die Hülshoffstraße und einer schnellen Verbindung Richtung Zentrum über die Steinfurter Straße. Durch die 20' -Taktung kann auch der Anschluss Richtung Kinderhaus im Bereich Wilkinghege optimiert werden. Noch im Detail zu prüfen ist die Linienführung in Nienberge über das Gewerbegebiet Haus Uhlenkotten bzw. die Altenberger Straße. Mit der Ausweitung des 20‘ -Taktes für den Stadtteil Nienberge über den schnellen Linienweg der Steinfurter Straße ist zu prüfen, ob das Fahrten -angebot der ve r- gleichs-weise "langsamen" Linie 5 im Stadtteilverkehr zwischen Gievenbeck u nd Nienberge auf einen 60‘-Takt zurückgenommen werden kann. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Kooperation zw i- schen SWMS, RVM und WB über den heutigen Linienweg Stei nfurter Straße – Altenberger Stra- ße. Die Stadtbuslinie 5 von und nach Nienberge wird weiterhin im 20'-Takt betrieben. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 30 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.29 Bezirksvertretung West BV West 2.12 Inhalt der Anregung: Die Nachtbuslinie N80 verbindet weiterhin abends Gievenbeck und Roxel, statt in Gievenbeck zu enden. Status Quo: Heute besteht mit der Nachtbuslinie N80 eine Direktverbindung im Abend - und Nacht netz zwi- schen den Stadtteilen Gievenbeck und Roxel. Durc h die Führung der Linie N80 über Gievenbeck beträgt die Fahrzeit von der Haltestelle Hauptbahnhof bis Roxel Mitte 30 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Zukünftig soll die Anbindung des Stadtteils Roxel durch die Verlängerung der N83 erfolgen. Ab der Haltestelle Mecklenbecker Straße wird die Nachtbuslinie über den Dingbänger Weg und A l- tenroxel Richtung Roxel geführt. Die heutige Taxibuslinie T10, die die Stadtteilverbindung Roxel - Mecklenbeck im Abend - und Nachtverkehr bedient - kann damit eingestellt w erden. Die Fahrzeit vom Hauptbahnhof bis Roxel Mitte verkürzt sich von 30 auf 25 Minuten. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Grundlage einer aktuellen Fahrgastbefragung (Quelle – Ziel) auf der N80 wird das heutige Bedienungsangebot mit der Linienführung der N80 vom Hauptbahnhof über Gievenbeck nach Roxel beibehalten. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 31 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.30 Bezirksvertretung Nord BV Nord 4.26 Inhalt der Anregung: Kapitel 10.1.4 Coerde / Kinderhaus / Sprakel Die Planung der Angebotsanpassung Kinderhaus – Sprakel wird aufgegeben Status Quo: Der Stadtteil Sprakel wird von der Stadtbuslinie 16 im 20‘/40‘ -Takt im Tagesnetz bedient. Zusät z- lich verfügt der Stadtteil über eine gute und schnelle ganztägige Bahnverbindung im 30‘-Takt mit 10 Minuten Fahrzeit bis zum Hauptbahnhof. Der Stadtteil Sprakel weist ein Aufkommen von ca. 650 Fahrgästen pro Werktag auf. Mehr als die Hälfte davon sind Schüler, die vor allem zum Schulbeginn bzw. Schulschluss de n Stadtbusver- kehr nutzen. Außerhalb dieser Zeitlagen sind die Fahrten häufig mit weniger als fünf Fahrgästen besetzt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aufgrund der guten und schnellen Bahnverbindung Sprakel -Zentrum (ganztägig im 30‘ -Takt mit 10 Minuten Fahrze it bis Hauptbahnhof) und der geringen Fahrgastnachfrage auf diesem Str e- ckenabschnitt der Buslinie 16 soll das Stadtbusangebot Sprakel -Kinderhaus angepasst werden. Die Linie 16 wird in den Hauptverkehrszeiten von Betriebsbeginn bis etwa 9:00 Uhr und von ca. 13:00 bis etwa 17:00 Uhr im 20' -Takt von Kinderhaus bis nach Sprakel verlängert. Die Zeitlücken werden durch bedarfsgesteuerte Taxibusfahrten mit Anschluss an der Haltestelle Kinderhaus Schulzentrum gefüllt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der guten und schnellen Bahnverbindung Sprakel - Hauptbahnhof (ganztägig im 30‘ - Takt mit 10 Minuten Fahrzeit) und der geringen Fahrgastnachfrage der Stadtbuslinie 16 soll das Stadtbusangebot Sprakel - Kinderhaus angepasst werden. Nachfragebedi ngt sollen speziell zu den Zeiten des Schülerverkehrs die Fahrten der Stadtbuslinie von Kinderhaus bis nach Sprakel verlängert werden. Von ca. 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr soll darüber hinaus eine neue Stadtbuslinie im 60‘-Takt die Stadtteilverbindung zwischen Sprakel und Kinderhaus sicherstellen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 32 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.31 Bezirksvertretung Nord BV Nord 2.7, 2.19, 2.32 Inhalt der Anregung: Kapitel 10.5.3 Neue Haltestellen und Verknüpfungspunkte im Zuge der Linienwegmaßnahmen Die Planung der Haltestelle Am Burloh, Grevener Straße wird aufgegeben. Als Ersatzlösung wird die bestehende Haltestelle südlich des Knotens (am Zimmermannschen Wäldchen) aus- bzw. umgebaut. Status Quo: Die Planung der Halteposition Am Burloh geht zurück auf die Überplanung der Linienführung im Stadtteil Kinderhaus, die mit dem Fahrplanwechsel 2007 umgesetzt wurde. Dabei wurde die Linie 6 in die Westhoffstraße verlegt und die Linie 15 von der Kristiansandstraße kommend über die Grevener Straße und den Bröderichweg weiter in das Gewerbegebiet Nienkamp geführt. Mit di e- ser Führung konnte die südlich des Knotens Grevener Straße/Bröderichweg stadteinwärts gel e- gene Haltestelle „Am Burloh“ nicht mehr bedient werden. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Mit der Neuordnung des ÖPNV -Angebotes im Stadtteil Kinderhaus ist zur Optimierung der E r- schließung des Bereichs Am Burloh die Einrichtung der Haltestelle „Am Burloh“ auf der Grevener Straße nördlich des Knotens notwendig. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Linienüberplanung im Korridor Kinderhaus würde diese Haltestelle zukünftig nur noch vom 60‘-Takt des Tangentialverkehrs Kinderhaus – Coerde bedient. Bei einem Verzicht auf die geplante Haltestelle müssen die im Einzugsber eich wohnenden Anwohner auf die benachbar- te Haltestelle „Janningsweg“ (in ca. 200m Entfernung) ausweichen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 33 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.32 Bezirksvertretung Nord BV Nord 2.7, 2.19, 2.31 Inhalt der Anregung: ….unverzüglich den mit Schreiben vom 08.1.2013 angekündigten Bericht zum Prüfergebnis der möglichen Notwendigkeit der Haltestelle Am Burloh, Grevener Straße vorzulegen. Status Quo: Aufgrund der Linienüberplanung im Korridor Kinderhaus würde diese Hal testelle zukünftig nur noch vom 60‘-Takt des Tangentialverkehrs Kinderhaus – Coerde bedient. Bei einem Verzicht auf die geplante Haltestelle müssen die im Einzugsbereich wohnenden Anwohner auf die benachba r- te Haltestelle „Janningsweg“ (in ca. 200m Entfernung) ausweichen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Mit der Neuordnung des ÖPNV -Angebotes im Stadtteil Kinderhaus ist zur Optimierung der E r- schließung des Bereichs Am Burloh die Einrichtung der Haltestelle „Am Burloh“ auf der Grevener Straße nördlich des Knotens notwendig. Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Linienüberplanung im Korridor Kinderhaus würde diese Haltestelle zukünftig nur noch vom 60‘-Takt des Tangentialverkehrs Kinderhaus – Coerde bedient. Bei einem Verzicht auf die geplante Haltestelle müssen die im Einzugsbereich wohnenden Anwohner auf die benachba r- te Haltestelle „Janningsweg“ (in ca. 200m Entfernung) ausweichen. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 34 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.33 Bezirksvertretung Nord BV Nord 2.6, 2.8, 2.11 Inhalt der Anregung: Prüfauftrag, ob und wie als zusätzliches Angebot in den Spitzenstunden die Einrichtung von neu- en, schnellen Direktbussen von Kinderhaus in die Stadt möglich ist. Status Quo: Der Stadtteil Kinderhaus wird von 4 Stadtbuslinien im 20‘-Takt bedient. Die Fahrzeit ab der Halte- stelle „Idenbrockplatz“ bzw. „Kinderhaus Schulzentrum“ bis zum Hauptbahnhof beträgt je nach Stadtbuslinie zwischen 26 Minuten (Linie 6) und 28 Minuten (Linie 15). Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Linien 15 und 16 werden gestreckt, ohne Einschleifung Nienkamp, über die Grevener Straße geführt. Damit wird dem Stadtteil Kinderhaus über die Grevener Straße eine durchgängig schnelle Verbindung im 10' -Takt geboten. Eine Schnellbusverbindung in und aus Richtung Inn enstadt ist für den Stadtteil Kinderhaus nicht vorgesehen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Mit der gestreckten Linienführung der Linie 15 und der Vertaktung der Linie 16, wird für den Stadtteil Kinderhaus ein durchgängiger 10' -Takt ab Brüningheide über die Grevener Straße zum Hauptbahnhof geboten. Die Fahrzeit der Linie 15 reduziert sich von heute 28 Minuten auf ca. 24 Minuten. Aufgrund der dann gestreckten Linienführung sind weitere Fahrzeitgewinne durch das Auflassen einzelner Haltestellen (Schnellbus), auch auf der Grundlage von Fahrversuchen, nicht zu realisieren. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 35 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.34 Bezirksvertretung Mitte BV Mitte - Inhalt der Anregung: Die im Entwurf zum 3. Nahverkehrsplan vorgeschlagene „Umweltspur Wienburgpark“ wird nicht weiter verfolgt. Status Quo: Der Stadtteil Kinderhaus wird von 4 Stadtbuslinien im 20‘ -Takt bedient. Die Fahrzeit ab der Halte- stelle „Idenbrockplatz“ bzw. „Kinderhaus Schulzentrum“ bis zum Hauptb ahnhof beträgt je nach Stadtbuslinie zwischen 26 Minuten (Linie 6) und 28 Minuten (Linie 15). Aufgrund der erforderl i- chen Einschleifung der Stadtbuslinie 15 zur Erschließung des Gewerbegebietes Nienkamp kann dem Korridor Kinderhaus heute keine durchgängig schnelle Verbindung im 10'-Takt geboten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Linienführung soll im Korridor Kinderhaus optimiert werden. Ziel ist eine bessere Vertaktung und eine schnellere Verbindung Richtung Zentrum. Zudem soll das Gewerbegebiet Nienkamp und der Bereich Zentrum Nord mit dem gleichnamigen Haltepunkt mit einer Linie angebunden werden. Die Linien 15 und 16 werden gestreckt, ohne Einschleifung Nienkamp, über die Grevener Straße geführt. Damit wird dem Stadtteil Kinderhaus über die Grevener Straße eine durchgängig schnelle Verbindung im 10'-Takt geboten. Die Linie 17 wird dann als "reine Gewerbelinie" ab Zentrum Nord über das Gewerbegebiet Nienkamp Richtung Kinderhaus geführt. Voraussetzung hierfür ist der Bau der „Umwelt-Trasse Wienburg“, zugelassen für Busse und Fahrräder. Der damit verbundene Kostenaufwand ist den zu erwartenden betrieblichen Einsparungen gegenüber zu stellen. Das Gewerbegebiet wird so erstmalig an den Haltepunkt Zentrum Nord angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Als eine der zentralen infrastrukturellen Maßnahmen des dritten Nahverkehrsplanes bietet die Umweltspur (Kombispur für Radfahrer und Linienbusverkehr mit separater Führung der Fußgänger) Wienburgpark die Möglichkeit einer deutlichen Optimierung des Stadtbusa n- gebotes in Kinderhaus und auf der Grevener Straße. Mit der Umweltspur und der Führung der Linie 17 durch das Gewerbegebiet Nienkamp kann die Linie 15 gestreckt über die Grevener Straße aus und in Richtung Kinderhaus geführt werden. Als schnelle Verbindung für Kinderhaus Richtung Zentrum kann so die Fahrzeit für die Fahrgäste auf der Linie 15 um 6 Minuten reduziert werden. Durch die gestreckte Linienfüh- rung ist eine "saubere" Vertaktung mit der Linie 16 für die Grevener Straße und für Kinder- haus möglich. Dadurch kann insbesondere der stark frequentierten Haltestelle Dreizehner- straße und dem Bereich Brüningheide ein 10'-Takt geboten werden. Die Linie 17 kann als "reine" Gewerbelinien betrieben und damit den spezifischen Anforde- rungen angepasst werden (Taktverdichtungen, Betriebszeiten). Dem Gewerbegebiet Nien- kamp könnte erstmalig eine Anbindung an den Haltepunkt Zentrum Nord geboten werden, was den Standort des Gewerbegebietes weiter aufwerten würde. Insgesamt ist durch die Optimierun g und Attraktivierung des Stadtbussystems im gesa m- ten Korridor Grevener Straße/Kinderhaus und im Gewerbegebiet Nienkamp von Fahrgas t- zugewinnen auszugehen. Reduzierung der Betriebskosten auf den Linien 15 und 17 von ca. 150.000 €/Jahr. Auch betrieblich kann durch die Maßnahme das Bedienungsangebot im nördlichen Stadtgebiet effizienter gestaltet werden. Zudem wird durch die reduzierten Wagenkilometer und die zu erwartenden Fahrgastzugewinne im Sinne des Klimaschutzkonzeptes eine Schadstoffr e- 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 36 duzierung erreicht. Im Hinblick auf die Umweltspur kann auf die guten Erfahrungen in Mecklenbeck und A l- bachten verwiesen werden. Auch das Problem der wiederrechtlichen Durchfahrung durch den Pkw-Verkehr ist, wie das Beispiel der Umweltspur in Albachten zeigt, händelbar. Ein e Belastung des Stadtparks Wienburg wird nicht gesehen, da die Linie 17 nur im 20' -Takt betrieben wird und somit die Umweltspur nur mit 3 Fahrten pro Stunde und Richtung nutzt. Darüber hinaus wird die Linie nur im Tagesverkehr zwischen 6 und 20 Uhr betrieb en. Am Wochenende findet kein Betrieb statt. Im Rahmen einer ersten groben Abschätzung hat das Tiefbauamt die Kosten für den Bau der Umweltspur Wienburgpark abhängig vom Ausbaustandard mit ca. 600.000 € angege- ben. Ein deutlich kostengünstiger Vorlaufbetrieb wird angestrebt. Um eine möglichst zeitnahe Umsetzung der Linienwegmaßnahmen sicherzustellen, sollen einzelne Infrastrukturmaßnahmen soweit möglich zunächst provisorisch eingerichtet we r- den. Dazu zählen insbesondere auch die Inbetriebnahme neuer Haltestellen, die sich durch das Aufstellen eines Haltestellenmastes einrichten lassen oder auch die versuch s- weise Einrichtung der Busspur Wienburgpark mit einfachen Mitteln. Fazit: Die vorgeschlagene Umweltspur Wienburgpark wird sich bereits mittelfristig in 3 -5 Jahren durch betriebliche Einsparungen und Einnahmeverbesserungen amortisieren. Hinzu kommen die qual i- tativen Verbesserungen des Stadtbusangebotes im Stadtteil Kinderhaus. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 37 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.35 Bezirksvertretung Mit- te BV Mitte - Inhalt der Anregung: Die Prioritätenliste für das Haltestellenprogramm 2015 wird wie folgt geändert: Die Haltestellen Bonhoefferstraße, Mecklenbecker Straße, stadteinwärts/stadtauswärts werden ersetzt durch Haltestellen Maximilianstraße, stadteinwärts/stadtauswärts Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Prioritätenliste sieht für 2015 den barrierefreien Umbau an folgenden Haltestellen vor: • Haltestellen „Dreizehner Straße“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadt-auswärts • Haltestellen “Ermlandweg A/B“, Grevener Straße, stadteinwärts/stadt-auswärts • Haltestelle „Krummer Timpen“, Universitätsstraße, stadteinwärts • Haltestellen „Bonhoefferstraße“, Mecklenbecker Straße, stadteinwärts/ stadtauswärts • Haltestellen „Corrensstraße“, Corrensstraße, stadteinwärts/stadtauswärts • Haltestelle „Überwasserstraße“, Überwasserstraße, stadtauswärts Ergänzend zu den im Haltestellenprogramm vorgeschlagenen…. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Vorlage zum Haltestellenprogramm 2015 (V/0292/2013) wurde angepasst. Der Anregung wurde gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 38 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.36 SPD Fraktion in der BV Nord BV Nord - Inhalt der Anregung: Prüfung einer durchgängigen Stadtbusverbindung vom Zentrum Nord bis zur Steinfurter Straße (Wilkinghege). Status Quo: Umsteigeverbindung mit der Stadtbuslinie 16 (20‘-Takt) auf die Stadtbuslinie 17 (20‘-Takt) an den Haltestellen Kinderhaus Schulzentrum bzw. Idenbrockplatz. Die Gesamtfahrzeit beträgt aktuell mit Umstieg ca. 30 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Wie Status Quo, allerdings wird zukünftig die Stadtbuslinie 9 statt der Stadtbuslinie 16 über die Steinfurter Straße, Wilkinghege nach Kinderhaus geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Erläuterung: Das zu erwartende Fahrgastaufkommen in der Relation Wilkinghege – Zentrum Nord rechtfertigt in Anbetracht der zu erwartenden Mehrkosten du rch die Linienwegverlängerung der Stadtbuslinie 17 (ein zusätzliches Fahrzeug ca. 150.000 €) keine Direktverbindung. In der fahrplantechnischen Umsetzung wird geprüft, ob die Umsteigeverbindung an der Haltestelle Idenbrockplatz zeitlich optimiert werden kann. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 39 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.37 SPD Fraktion in der BV Nord BV Nord 2.30, 4.26 Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Punkte zusätzlich zu prüfen: - Wie hoch sind die Meh rkosten, wenn die Buslinie 16 einmal stündlich zwischen 9.00 – 13.00 und ab 17.00 – 20.30 Uhr durchgängig nach Sprakel fährt? - Welche Kosten würden für den Einsatz eines Pendelbusses (z.B. Kleinbus) zwischen Kinde r- haus und Sprakel, wenn dieser halbstündlich verkehren würde? - Welche Kosten würden für die Einrichtung einer Haltestelle in der Nähe neuen Sportanlage des SC Westfalia Kinderhaus (Bernd-Feldhaus-Platz 1) entstehen? Status Quo: Der Stadtteil Sprakel wird von der Stadtbuslinie 16 im 20‘/40‘ -Takt im Tagesnetz bedient. Zusätz- lich verfügt der Stadtteil über eine gute und schnelle ganztägige Bahnverbindung im 30‘-Takt mit 10 Minuten Fahrzeit bis zum Hauptbahnhof. Der Stadtteil Sprakel weist ein Aufkommen von ca. 650 Fahrgästen pro Werktag auf. Mehr als die Hälfte davon sind Schüler, die vor allem zum Schulbeginn bzw. Schulschluss den Stadtbusve r- kehr nutzen. Außerhalb dieser Zeitlagen sind die Fahrten häufig mit weniger als fünf Fahrgästen besetzt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aufgrund der guten und schn ellen Bahnverbindung Sprakel -Zentrum (ganztägig im 30‘ -Takt mit 10 Minuten Fahrzeit bis Hauptbahnhof) und der geringen Fahrgastnachfrage auf diesem Str e- ckenabschnitt der Buslinie 16 soll das Stadtbusangebot Sprakel -Kinderhaus angepasst werden. Die Stadtbuslinie 16 wird in den Hauptverkehrszeiten von Betriebsbeginn bis etwa 9:00 Uhr und von ca. 13:00 bis etwa 17:00 Uhr im 20' -Takt von Kinderhaus bis nach Sprakel verlängert. Die Zeitlücken werden durch bedarfsgesteuerte Taxibusfahrten mit Anschluss an der Hal testelle Kin- derhaus Schulzentrum gefüllt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der guten und schnellen Bahnverbindung Sprakel - Hauptbahnhof (ganztägig im 30‘ - Takt mit 10 Minuten Fahrzeit) und der geringen Fahrgastnachfrage der Stadt buslinie 16, soll das Stadtbusangebot Sprakel - Kinderhaus angepasst werden. Nachfragebedingt sollen speziell zu den Zeiten des Schülerverkehrs die Fahrten der Stadtbuslinie von Kinderhaus bis nach Sprakel verlängert werden. Von ca. 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr soll darüber hinaus eine neue Stadtbuslinie im 60‘-Takt die Stadtteilverbindung zwischen Sprakel und Kinderhaus sicherstellen. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle wird für die in Kinderhaus endenden Linien/Fahrten geprüft. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 40 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.38 Bezirksvertretung Münster-Südost BV Südost - Inhalt der Anregung: Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob einer Bushaltestelle für die N82 auf der Hiltruper Straße im Umfeld des neu erric hteten Kreisverkehrs möglich ist und ob sich für die zukünftige Buslinie von Wolbeck nach Hiltrup (und umgekehrt) in diesem Bereich Haltestellen realisieren lassen. Status Quo: Keine Haltestelle Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Keine Haltestellen 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Grundsätzlich wird die Einrichtung einer Haltestelle im Bereich des Kreisverkehrs für sinnvoll e r- achtet. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 41 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.39 CDU-Fraktion Müns- ter-Mitte BV Münster-Mitte 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Mitte schlägt vor: Die Linie 2 auf ihrem Südast ni cht, wie im Entwurf 3. Nahverkehrsplan vorgeschlagen, vom Ka p- penberger Damm kommend über Grüner Grund und die Friedrich -Ebert-Straße zu führen, so n- dern in ihrer heutigen Linienführung über die Geiststraße zu belassen. Status Quo: Der Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stadt -buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Das Marien Gymnasium ist über die Haltestelle „ Antoniuskirche“ ( Stadtbuslinie 7) an den Kappenberger Damm sowie das übrige Stadtbussystem angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insb esondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Stadtbuslinien 2 und 7 über Kappenber- ger Damm, Grüner Grund und Friedrich-Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10'-Takt geboten werden. Die Stadtbuslinie 5 wird gestreckt über die Hammer Str a- ße geführt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Stadtbuslinie 2 und der Stadtbuslinie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und vor allem der Verkehrsverflechtungen wird die Stadtbuslinienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die D i- rektverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive A n- bindung des Südviertels an die zentrale Altstadt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 2 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 42 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 2.40 CDU-Fraktion Müns- ter-Mitte BV Münster-Mitte 4.18, 4.22, 5.11, 5.14, 5.16, 5.18, 5.24, 5.26, 5.30, Inhalt der Anregung: Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-Mitte schlägt vor: Die im Entwurf des 3. Nahverkehrsplanes Stadt Münster vorgeschlagene Änderung der Linienfüh- rung der Stadtbuslinie 14 aus dem Bereich Sentruper Höhe in die Innenstadt nicht vorzunehmen, sondern die Linie 14 in der heutigen Linienführung über den Prinzipalmarkt zu belassen. Status Quo: Stadtbuslinienweg Fahrplan 2015: Zoo – Sentruper Höhe – Sentruper Straße/Niels-Stensen-Straße – Kardinal-von-Galen-Ring - Hüf- ferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Prinzipalmarkt – Altstadt/Bült - Hauptbahnhof – Von-Steuben-Straße – Hansaring – Hohenzollernring – Manfred-von-Richthofen-Straße – Maikot- ten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Schnelle Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz im 10'-Takt: Durch Führung und Vertaktung der Stadtbuslinien 5 und 14 über die Nordtangen te wird erstmalig eine schnelle Verbindung (13 statt 17 Minuten Fahrzeit) zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz angeboten. Im Bereich Sentruper Höhe wird die Stadtbuslinie 14 gestreckt über die Waldeyerstraße geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14 im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße in den zentralen Innenstadtbereich und weiter zum Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere Anbindung an die Altstadt. Im westlichen Bereich wird die Stadtbuslinie 14 g e- streckt über die Waldeyerstraße in Richtung Sentruper Höhe geführt. Erläuterung zum Stadtbuslinienweg: Zoo – Sentruper Höhe – Waldeyerstraße – Hüfferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Ludgeriplatz/Domplatz – Hauptbahnhof – Wolbecker Straße – Hohenzollernring – Manfred-von- Richthofen-Straße – Maikotten. Als zukünftige E-Bus-Stadtbuslinie soll die Stadtbuslinie 14 auch weiterhin die Sentruper Höhe an den zentralen Altstadtbereich anbinden. Der Anregung wird gefolgt
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3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 1 Eingaben Träger öffentlicher Belange Anlagen 3.1 bis 3.43 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 2 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.1 Bundeswehr Email - Inhalt der Anregung: Anbindung Lützow-Kaserne Da die Linie 2 bereits an der Danziger Freiheit enden soll, die Linie 2 aber zurzeit die regelmäßige Anbindung für die Lützow-Kaserne in Handorf ist, wird eine Abkopplung der Lützow-Kaserne vom Nahverkehr befürchtet. Die Anbindung der Kaserne ist nicht nur für den Berufsverkehr am Morgen und am Abend wichtig, sondern ebenfalls für die Erreichbarkeit der Fachärzte und Krankenhäuser in Münster bzw. in a n- derer Richtung für die im übrigen Stadtbereich diensttuenden Soldaten. Denn hier in der Lützow-Kaserne befindet sich die gesamte (haus -)ärztliche und zahnärztliche Versorgung der Bundeswehr für die Garnison Münster. Darüber hinaus nutzen unsere Soldaten in ihrer Freizeit die abendlichen Busverbindungen bzw. die Nachtbusverbindung. Status Quo: Die Lützow –Kaserne wird im Tagesverkehr durch die Stadtbuslinie 2 im 20‘ -Takt erschlossen. Im Abend- und Nachtverkehr durch die N83 (3 0‘/70‘-Takt). Die Haltestelle Kaserne wird nach aktue l- len Zählungen von ca. 60 Fahrgästen/Werktag genutzt. Weit mehr als die Hälfte der Fahrgäste ist dabei in der Hauptverkehrszeit unterwegs. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Geplant ist die Anbindung der Lützow -Kaserne durch eine s tündliche Fahrt über Mariendorf – Schifffahrter Damm in Richtung Hauptbahnhof. Im Abend- und Nachtverkehr erfolgt wie im Status Quo die Anbindung durch die N83 im 30‘- bzw. 60‘-Takt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Anbindung der Lützow -Kaserne erfolgt durch eine stündliche Fahrt über Mariendorf - Schiff- fahrter Damm in Richtung Hauptbahnhof . Zusätzlich wird zu r Taktverdichtung (10' -Takt) die Stadtbuslinie 2 in der Hauptverkehrszeit zwischen ca. 7.00 und 9.00 Uhr sowie zwischen ca. 15.00 und 18.00 Uhr ab Danziger-Freiheit bis Handorf Kaserne verlängert. Im Abend- und Nachtverkehr erfolgt wie im Status Quo die Anbindung durch die N83 im 30‘ - bzw. 70‘-Takt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 3 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise. 3.2 Schulleitung Erich- Klausener-Realschule Email an die Stadt Münster - Inhalt der Anregung: Beibehaltung des heutigen Bedienungsangebotes Scharnhorststraße/Aaseestadt mit Führung einer Stadtbuslinie über die Moltkestraße aus und in Richtung Hauptbahnhof. Status Quo: Der Bereich Scharnhorststraße/Aaseestadt wird heute von den Stadtbuslinien 10 bzw. 3/4 e r- schlossen. Die Linie 10 wird dabei über den Altstadtbereich, die Linie 3/4 über die Moltkestraße geführt aus und in Richtung Hauptbahnhof geführt. Die Linien sind aus Richtung Hauptbahnhof nicht vertaktet. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Stadtbuslinien 2 und 10 sollen ab der Haltestelle „Danziger Freiheit“ über die Warendorfer Straße – Hauptbahnhof – Domplatz – Aegidiistraße bis in die Aaseestadt einen durchgängigen 10‘-Takt bieten. Damit wird dem Bereich Bismarckal lee/Scharnhorststraße erstmalig ein durc h- gängiger 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt geboten. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Angebotsanpassung des 3. Nahverkehrsplanes wird insbesondere den starken Fah r- gastverflechtungen aus de n universitären Einrichtungen am Aasee aus und in Richtung Inne n- stadt Rechnung getragen. Das Angebot wird sich durch die modifizierte Führung der Ringlinie (10‘-Takt in der Hauptverkehrszeit) über Koldering (mit der Haltestelle Sperlich Straße zur E r- schließung des Bereichs Platz der Weißen Rose) – Weseler Straße im Vergleich zum Status Quo noch verbessern Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 4 Anlage Eingeber Eingabe über Verweise 3.3 Schulleitung Hittorf- Gymnasium Per Email 2.39, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 522, 5.23 Inhalt der Anregung: Nachfrage zur bzw. Argumente gegen die Änderung der Linienführung (Südast) der Buslinien 2 und 7. Von diesen Änderungen sind die Bürger, die in dem Gebiet "Kappenberger Damm" wo h- nen, betroffen. Dieses Gebiet ist ein klassisches Einzugsgebiet des Wilhelm -Hittorf-Gymnasiums. Diese Änderungen würden bedeuten, dass die Schülerinnen und Schüler einen erheblich läng e- ren Fußweg zur Schule bewältigen oder mit Umstieg Hauptbahnhof bis zur Haltestelle Ko l- dering/LVM deutlich längere Fahrzeiten in Kauf nehmen müssten. Da die Anbindung einer Schule für die Eltern ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Wahl einer weiterführenden Schule war und ist, hat diese Entscheidung deutliche Auswirkungen f ür die aktuellen und zukünftigen Schüleri n- nen und Schüler der Schule. In welcher Form ist daher eine Einbindung in den Entscheidungspro- zess vorgesehen? Diese Veränderung ist für die Schule und ihre Entwicklung von Bedeutung. Status Quo: Der Bereich Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stad t- buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum, die Stadtbuslinie 2 über Grüner Grund, Geiststraße und Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Das Hittorf Gymnas ium ist über die Haltestellen „Kolde-Ring/LVM“ (Linie 7) bzw. „Alter Schützenhof“ und „Hochstraße“ (Linie 2) an das Stadtbussystem angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulic h verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesich ts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Linien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Di e Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Sü d- viertels an die zentrale Altstadt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 5 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.4 Schulleitung Marien- Gymnasium Per Email 2.39, 3.3, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Die Überlegung die Linien 2 und 7 neu zu führen bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich Kappenberger Damm, die zurzeit Schulen im Innenstadtbereich (Marienschule, Hi t- torf Gymnasium, Annette von Droste Hülshoff Gymnasium) besuchen, vermutlich längere Schu l- wege in Kauf zu nehmen müssten. Für die Marienschule ist die Haltestelle Antoniuskirche bisher für die Linie 7 im Plan, sodass die Schülerinnen die Schule gut erreichen können. Gerade weil für die Innenstadtschulen die Erreich- barkeit ein wesentliches Kriterium für die Entsch eidung von Eltern für die Schulwahl ist, hat eine Abkopplung der Busanbindung möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Anmeldesituat i- on der Schulen. Status Quo: Der Bereich Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stadt - buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Das Marien Gymnasium ist über die Haltestelle „ Antoniuskirche“ (Linie 7) an den Kappenberger Damm sowie das übrige Stadtbussystem angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überd urchschnittliche Fahrgastnach- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorg t. Mit Führung der Linien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Die Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sich ergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Sü d- viertels an die zentrale Altstadt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 6 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.5 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Der VCD regt an, über neue Finanzierungsmodelle des ÖPNV nachzudenken, um einen vermeint- lich größeren Beitrag des ÖPNV zum Klimaschutz bzw. zur Ressourcenschonung beizutragen. Status Quo: Die nicht durch Fahrgeldeinnahmen und Ausgleichsleistungen gedeckten Kosten des Stadtbu s- verkehrs werden im Rahmen des Querverbundes mit den Gewinnen aus dem Energie - und Ver- sorgungsbereich der Stadtwerke Münster GmbH verrechnet. Durch die Effekte des steue rlichen Querverbundes der Stadtwerke Münster reduzieren sich diese Kosten spürbar. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Darstellung des Status Quo. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Dieser Themenbereich ist kein unmittelbares Handlungsfeld des 3. Nahverkehrsplanes der Stadt Münster, sondern hat eine bundesweit politische Bedeutung und Zuständigkeit außerhalb der kommunalen Kompetenzen, wobei sich die Stadt im Rahmen des Deutschen Städtetages etc. in entsprechende Diskussionen intensiv einbringt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 7 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.6 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Der Bus - und Schienenverkehr in und um Münster muss erheblich besser werden: schneller (Fahrzeiten, Netzstruktur), häufiger (Taktdichte), pünktlicher (Beschleunigung) – bei Fahrpreisen, die für Pendler im Vergleich zum MIV attraktiv sind. Der VCD fordert daher ein verstärktes finanzi- elles Engagement und konkrete und gezielte Maßnahmen, um ge genwärtige Leistungsdefizite abzubauen und das Erreichen der übergeordneten Ziele zu ermöglichen. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Leistungsdefizite aber auch Leistungsüberhänge wurden auf der Grundlage umfassender ak- tueller Fahrgasterhebungen ermittelt. Bei der Angebotsplanung wurden darüber hinaus die stä d- tebaulichen Entwicklungen und Stadtstrukturentwicklungen berücksichtigt. Grundsätzliche Zielset- zung der Angebotsplanung des 3. Nahverkehrsplanes ist die nachfragegerechte Umverteilung des bestehenden Leistungsangebotes, die den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Finanzi e- rungsmodellen Rechnung trägt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 8 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.7 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Um einen erheblichen Teil dieser Autonutzer zu gewinnen, müssen auf den Radiallinien die Takte zumindest in den Spitzenzeiten erhöht, die Fahrtzeiten durch entsprechende Fahrwegmaßnah- men verkürzt und die Umsteigemöglichkeiten z.B. durch eine eng getaktete Ringlinie verbessert werden. Status Quo: Seit 2011 Taktverdichtung in den Hauptverkehrszeiten auf den stark frequentierten Radiallinien. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Einrichtung einer Ringlinie mit dezentralen Verknüpfungspunkten zu den Radiallinien. In der Hauptverkehrszeit wird die Ringlinie im 10‘ -Takt geführt, um zeitnahe Anschlüsse zu gewährlei s- ten. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Mit der bereit s vollzogenen Taktverdichtung auf den stark frequentierten Radiallinien (10‘ -Takt in der HVZ) und der Einrichtung einer Ringlinie (10‘ -Takt in der Hauptverkehrszeit) werden die Fo r- derungen des VCD bereits erfüllt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 9 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.8 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW 3.29, 3.30, 3.40, 4.7 Inhalt der Anregung: Der VCD fordert ein klares Bekenntnis für den Vorrang des Busverkehrs bei konkurrierenden Inte- ressen, anders als in der vagen Formulierung im Entwurf 3. Nahverkehrsplan auf S. 139: „…wo dies … unter Berücksichtigung der Belange des Gesamtverkehrs möglich ist.“. Der VCD schlägt stattdessen vor: „Bei konkurrierenden Interessen von Busverkehr und MIV hat der Bus grundsätz- lich Vorrang“. Dazu wird ein konkretes Beschleunigungskonzept gefordert. Status Quo: Zurzeit sind in Münster 140 von 270 Lichtsignalanlagen mit der notwendigen Technik zur Lichtsig- nalbeeinflussung ausgestattet. Die Stadt Münster als Aufgabenträger wird alle Lichtsignalanlagen im Zuge der ÖPNV -Hauptachsen (mindestens 20´ -Takt) sukzessive mit einer ÖPNV - Beschleunigung ausstatten. Bei Lichtsignalanlagen, die nur im geringem Umfang vom Busverkehr befahren werden (z. B. Stundentakt einer Linie) bzw. bei sporadisch befahrenen Richtungen (ei n- zelne Nachtbusfahrten) erfolgt die Entscheidung zur Ausrüstung mit einer Busbeschleunigung nach einen Kosten-Nutzen-Abgleich im Einzelfall. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Zur Optimierung der Busbeschleuni gung sind weitere Untersuchungen zur Verkehrsqualität durchzuführen. Dabei sollen Schwachstellen identifiziert und Lösungsansätze unter Berücksicht i- gung des Gesamtverkehrs aufgezeigt werden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Forderung des VCD nach einem konkreten Beschleunigungskonzept für den Stadtbusverkehr wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung Stadt/Stadtwerke bereits im Entwurf 3. Nahverkehrsplan Rechnung getragen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 10 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.9 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW 2.4, 4.13 Inhalt der Anregung: Der VCD fordert die Durchbindung mehrere Schnellbuslinien über den Hauptbahnhof hinaus in „entgegengesetzte“ Gewerbegebiete um umstiegsfreie Verbindungen für Pendler zu schaffen, in den 3. NVP aufzunehmen. Status Quo: Die Schnellbuslinien aus dem Münsterland enden derzeit entweder am Hauptbahnhof (S20, S30, S70, S75 und S90) oder an der Haltestelle „Altstadt Bült“ (S60 und S90). Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Darüber hinaus ist die Durchbindung einzelner Schnellbuslinien über den Hauptbahnhof hinaus, z. B. in die Gewerbegebiete Zentrum Nord und Loddenheide, zu prüfen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Darüber hinaus ist die Durchbindung einzelner Schnellbuslinien über den Hauptbahnhof hinaus z. B. in die Gewerbegebiete Zentrum Nord und Loddenheide zu prüfen. Erläuterung: Eine erste Überprüfung hat ergeben, dass derzeit einzig die Schnellbuslinie S60 für eine Verlän- gerung in das Dienstleistungsgebiet Zentrum Nord geeignet ist. Diese Maßnahme ist mit dem B e- treiber, der Regionalverkehr Münsterland GmbH, sowie dem zuständigen Aufgabenträger Kreis Coesfeld abgestimmt und wird zeitnah umgesetzt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 11 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.10 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW 3.31, 3.39, 4.15 Inhalt der Anregung: Um die Angebots- und Anschlussdichte zu verbessern, sollte perspektivisch im Tagesnetz ein 15- Minuten-Grundtakt angestrebt werden. Dieser macht den Fahrplan leichter kompatibel mit dem Regionaltakt (ITF) auf der Schiene und bei den Regionalbussen. Status Quo: 20‘-Takt auf allen Stadtbuslinien im Tagesnetz. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: In den Qualitätsstandards wird festgelegt: Auf allen Stadtbuslinien soll montags bis freitags im Tagesverkehr von ca. 6:00 bis 21:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 21:00 Uhr ein 20 -minütiger Grundtakt geboten werden. Etwaige Ausna h- men sind im Einzelfall zu begründen und zu entscheiden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Durch die fahrplantechnische Überlagerung von zwei Linien im 20‘ -Takt wird den aufkommen s- starken Korridoren/Stadtteilen bereits heute ein 10‘ -Takt geboten. Damit nutzen mehr als 80% aller Fahrgäste im Stadtbusverkehr bereits heute eine Haltestelle die mit einer mindestens 10minütigen Taktfolge bedient wird. Mit der Überplanung des Liniennetzes im 3. Nahverkehrsplan wird der Anteil der im mindestens 10‘-Takt bedienten Haltestellen weiter erhöht. Ein 15minütiger Grundtakt (7,5 Minuten auf den Hauptachsen) ist weder nachfragegerecht noch unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen darstellbar. Unabhängig davon bedeutet ein 15 -minütiger Grundtakt auch eine Er höhung der Busfrequenz an den schon heute hochbelasteten Haltestellen Hauptbahnhof, Altstadt/Bült und Ludgeriplatz. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 12 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.11 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Der VCD kritisiert, dass die Ableitung der Handlungskonzepte nur unzureichend mit Untersuchun- gen abgesichert ist. Status Quo: Alle Planungen stützen sich auf regelmäßig durchgeführte Fahrgastzählungen und –befragungen. Ergänzend dazu wurde im Vorlauf zum Nahverkehrsplan wie auch zur Absicherung von Einze l- maßnahmen eine gezielte Marktforschung durchgeführt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Planungsmethodik im Stadtbussystem entspricht weitestgehend dem in der DIN 13816 „Ö f- fentlicher Personenverkehr; Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Se r- vicequalität“ dargelegten Qualitätskreis oder -zirkel. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Planungsmethodik im Stadtbussystem entspricht weitestgehend dem in der DIN 13816 „Ö f- fentlicher Personenverkehr; Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Se r- vicequalität“ dargelegten Qualitätskreis oder -zirkel. Erläuterung: Für den 3. Nahverkehrsplan wurde Erhebungen im Stadtbusverkehr durchgeführt. Darüber hinaus wurden u.a. in Handorf und Sprakel gezielte Ein -/Aussteigerzählungen zur Absicherung der Maß- nahme veranlasst. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 13 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.12 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW 3.32, 3.38, 4.9, 5.2 Inhalt der Anregung: Die Logik der Ringlinie wird im Süden unterbrochen. Der VCD schlägt eine Führung über Hans a- ring, Hafenstr., Moltkestraße, Weseler Straße, Kolde-Ring und Kardinal-von-Galen-Ring vor. Status Quo: Kein vergleichbares Angebot. Die ÖPNV Bedienung des Hansaringes erfolgt über die Stadtbusl i- nie 14 im 20‘ -Takt. Vom Hauptbahnhof in Richtung Westen verlaufen die Stadtbuslinien 3 und 4 zum Teil auf dem Linienweg der geplanten Ringlinie. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die heutigen Stadtbuslinien 3/4 werden zu einer innerstädtischen Ringlinie überplant. Erstmalig soll so das St. Franziskus -Hospitals und der östliche Ring mit einer Stadtbuslinie erschlossen werden. An den Schnittstellen mit den Hauptachsen des Stadtbussystems (z.B. Wolbecker Straße und Warendorfer Straße) bestehen oder werden neue dezentrale Umsteigehaltestellen eingeric h- tet, um den Innenstadtbereich besser aus den Außenstadtteilen anzubinden und um den Haup t- bahnhof zu entlasten. Die Ringlinie wird im 20' -Grundtakt mit Verdichtung auf einen 10' -Takt in den Hauptverkehrszeiten betrieben. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Überplanung der Linien 3/4 und Einrichtung einer innerstädtischen Ringlinie mit Erschließung des St. Franziskus-Hospitals und des östlichen Ringes sowie Anbindung des nördlichen Bereiches Weseler Straße mit seinen arbeitsplatzintensiven Dienstleistungsstandorten. Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig ebenfalls durch die neu e Ringlinie sicherge- stellt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 14 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.13 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW 2.39, 3.3, 3.4, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Der VCD kritisiert die Linienführung der Stadtbuslinie 2 und 7 im südlichen Innenstadtbereich. Status Quo: Der Bereich Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stadt - buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Das Marien Gymnasium ist über die Haltestelle „ Antoniuskirche“ (Linie 7) an den Kappenberger Dam m sowie das übrige Stadtbussystem angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnach- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung de r Linien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Die Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden . Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Sü d- viertels an die zentrale Altstadt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 15 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.14 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Neben der bewährten Anschlussgarantie am Hauptbahnhof sollte es auch ausgewählte dezentra- le Verknüpfungspunkte geben, an denen der andere Bus nach Anforderung beim Fahrer ggf. war- tet. Status Quo: Das zentrale Planungsprinzip des Nachtbusnetzes ist der Rundumanschluss am Hauptbahnhof. Von dort fahren die Nachtbuslinien radial in die Außenstadtteile. Eine Verknüpfung von Nachtbu s- linie mit zusätzlichen Standzeiten in den Außenstadtteilen wird heute nicht angeboten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Keine Aussage zu zusätzlichen Verknüpfungspunkten mit Anschlussgarantie im Nachtbusnetz. Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Die Einrichtung dezentraler Verknüpfungspunkte mit Wartezeiten würde eine unverhältnismäßige Mehrleistung in Form von zusätzlichen Fahrzeugen erfordern. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 16 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.15 VCD Regionalverband Münsterland §24 GO NW - Inhalt der Anregung: Um Pendlern den Umstieg vom MIV auf den ÖV zu erleichtern, sollte auf sämtlichen SPNV - (und Regionalbus-) Strecken der 30 -Minuten-Münsterland-Takt realisiert werden. Zudem sollten, um Zeit raubende Wege zu den Haltepunkten zu ersparen, die Zahl der Haltepunkte im Stadtgeb iet erhöht werden. Status Quo: Aussagen zu Takten und Haltepunkten finden sich im 1. Nahverkehrsplan SPNV des NWL. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Kernaussagen zum SPNV das Stadtgebiet Münster betreffend wurden aus dem 1. Nahve r- kehrsplan SNPV des NWL übernommen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Erstellung des 1. Nahverkehrsplan SPNV des NWL war die Stadt Münster beteiligt. Die Einrichtung zusätzlicher Haltepunkte im Stadtgebiet wurde umfassend untersucht. Im Ergebnis wird der Haltepunkt Roxel im Dezember 2014 in Betrieb gehen. Der Haltepunkt Mecklenbeck folgt voraussichtlich im Herbst 2018. Taktverdichtungen sind auf den Strecken nach Coesfeld und W a- rendorf vorgesehen. Dann würden, mit Ausnahme der Strecke Münster – Lünen, alle Strecken im 30‘-Takt bedient. Erläuterung: Mit dem Antrag A-R/00052/2014 der CDU-Fraktion im Rat wurde die Verwaltung aufgefordert, die Einrichtung weiterer Haltepunkte im Stadtgebiet zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird den Gremien voraussichtlich im Oktober 2015 vorgestellt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 17 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.16 Bezirksregierung Münster Postweg - Inhalt der Anregung: Kritisiert wird die neue Führung der Stadtbuslinie 17 unter Auflassung der Haltestelle Altstadt/Bült. Status Quo: Aktuell bedient die Stadtbuslinie 17 die Haltestelle Altstadt/Bült im 20‘-Takt. Von dort wird sie über die Kanalstraße in Richtung Zentrum Nord geführt. Bereits heute werden die Taktverdichter in der Frühspitze ab der Haltestelle Eisenbahnstraße gestreckt über die Fürstenbergstraße zum Zen t- rum Nord geführt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Durch die Herausnahme der Stadtbuslinie n 7 und 17 wird die Anzahl der Stadtbuslinien in der Hörster Straße von vier auf zwei Linien reduziert. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Die Umweltauflagen der Bezirksregierung Münster zum Luftreinhalteplan erzwingen eine Red u- zierung der Busfrequentierung im Bereich der Haltestelle „Altstadt/Bült“. Bei der Linienauswahl wurden die Kriterien Fahrgastaufkommen und Fahrgastverflechtung an der Haltestelle „Al t- stadt/Bült“ sowie die Busfrequentierung am Bült/Hörsterstraße sowie eine gestreckte und plausib- le Linienführung zugrunde gelegt. Von den vier gleichzeitig über Hörster Straße und den Bült geführten Stadtbuslinien weisen die Linien 7 und 17 die niedrigste Fahrgastnachfrage bezogen auf die Haltestelle Altstadt/Bült auf. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 18 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.17 BSVW Postweg 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Kritik an der geplanten Linienwegänderung der Stadtbuslinie 2. Kritisiert wird insbesondere die fehlende Anbindung der Weißenburgsiedlung an den Altstadtbereich (Direktfahrten). Status Quo: Die Weißenburgsiedlung wird aktuell durch die Stadtbuslinie 2 erschlossen und in Direktfahrt über die Geiststraße an die Altstadt angebunden. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Linien 2 und 7 ü ber Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Die Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Sü d- viertels an die zentrale Altstadt. Damit bleibt die direkte Anbindung der Weißenburgsiedlung (A u- tofreies Wohnen) an die Altstadt über die Geiststraße mit der Haltestelle Hochstraße erhalten. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 19 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.18 Handwerkskammer postalisch - Inhalt der Anregung: Keine Bedenken – Hinweis auf Einbindung des Nahverkehrsplanes in ein gesamtstädtisches Ver- kehrskonzept Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Der Bezug zum gesamtstädtischen Verkehrskonzept wird in Kapitel 1 ausdrücklich hergestellt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 20 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.19 Straßen NRW postalisch - Inhalt der Anregung: - Keine Bedenken - Bitte um frühzeitige Beteiligung bei Maßnahmen, die Belange von Straße NRW berühren. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 21 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.20 Polizeipräsidium postalisch 2.18 Inhalt der Anregung: - Keine Bedenken - Begrüßt wird die neue Freizeitachse - Angeregt wird eine Ausweitung (Betriebszeit) analog zum Wochenendverkehr in den Nächten ab Mittwoch im Nachtbussystem Status Quo: Nachtbusbetrieb werktags vom 24.00 bis 2.00 Uhr, in den Nächten von Freitag auf Samstag s o- wie Samstag auf Sonntag durchlaufender Betrieb Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Status Quo 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Zunächst Überprüfung (Fahrgastnachfrage) der Taktverdichtung an Wochenenden auf weiteren Nachtbuslinien. Erläuterung: In Abhängigkeit von der Entwicklung der Fahrgastnachfrage ist eine Ausweitung der Betriebsze i- ten des Nachtbusnetzes perspektivisch zu prüfen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 22 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.21 ZVM (Kreise Borken, Coes- feld, Warendorf) postalisch - Inhalt der Anregung: - Redaktionelle Anregungen - Verweis auf Stellungnahme vom 13.01.2015 zum Linienbündelungskonzept (Vorlage V/0869/2013) Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: - Die redaktionellen Änderungen wurden übernommen - Die Vorlage V/0869/2013 Linienbündelungskonzept ist mit der Vorlage des 3. Nahverkehr s- planes erledigt, da das Konzept neu gefasst bzw. überarbeitet und in den 3. NVP integriert wurde. Die Hinweise des ZVM , dass betriebliche Kooperationen zwischen regionalen und städtischen Linien auch dann möglich sein soll en, wenn diese unterschiedlichen Linienbü n- deln zugeordnet sind, wurden aufgenommen. Den Anregungen wurde gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 23 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.22 Verdi postalisch - Inhalt der Anregung: Keine Anregungen bzw. Ergänzungen Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 24 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.23 IHK Nord Westfalen postalisch - Inhalt der Anregung: - Keine grundsätzlichen Bedenken - Berücksichtigung der gesamtverkehrlichen Abhängigkeiten - Fahrbahnrandhaltestellen nur entsprechend der örtlichen Verkehrssituation Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: - Der Bezug zum gesamtstädtischen Verkehrskonzept wird in Kapitel 1 ausdrücklich herg e- stellt. - Für die Parallelanfahrt der Haltestellen mit Gelenkzügen und der störungs - und verlustzeit- freien An- und Abfahrt sollte die Aufstelllänge mindestens 18 m betragen. Beim Neu -/ Umbau sind Haltestellen mit Halt am Fahrbahnrand (wenn örtlich möglich) gegenüber Busbuchten zu favorisieren. (Kapitel 9.5.4) Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 25 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.24 Pro Bahn e.V. postalisch - Inhalt der Anregung: - Bau eines Fahrstuhls am Bahnhof Münster Hiltrup auf Bahnsteig 1 zum Umstieg zur Linie 9. - Einrichtung eines Haltepunktes Danziger Freiheit Status Quo: Umstieg von der Schiene zur Stadtbuslinie 9 erfolgt über die Haltestelle Glasuritstraße. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Wie Status Quo 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Status Quo Erläuterung: - Für die Ausstattung der Bahnhöfe ist die Bahn in Abstimmung mit den NWL zuständig. - Mit dem Antrag A-R/00052/2014 der CDU-Fraktion im Rat wurde die Verwaltung aufgefordert, die Einrichtung weiterer Haltepunkte im Stadtgebiet zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird den Gremien voraussichtlich im Oktober 2015 vorgestellt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 26 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.25 NWL postalisch - Inhalt der Anregung: Redaktionelle Ergänzungs- und Änderungswünsche Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregungen wurden übernommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 27 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.26 Westfälische Wil- helms-Universität Münster postalisch - Inhalt der Anregung: Keine Anregungen und Bedenken Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 28 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.27 VCD (2. Eingabe) email - Inhalt der Anregung: Der Bus- und Schienenverkehr in und um Münster muss erheblich besser werden: schneller (Fahrzeiten, Netzstruktur), häufiger (Taktdichte), pünktlicher (Beschleunigung) – bei Fahrpreisen, die für Pendler im Vergleich zum MIV attraktiv sind. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Der 3. Nahverkehrsplan belegt in seinem Analyseteil das ausgewogene Verhältnis von Angebot und Nachfrage unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Belange. Der konzeptionelle Teil des 3. NVP zeigt Angebotsverbesserungen in Bereichen, die auf Basis der Analyse Fahrgastpotenziale aufweisen (Südstadt), auf. Insgesamt ist der 3. Nahverkehrsplan die Basis für eine zukunftsfähige Gestaltung des Stadtbusverkehrs in Münster. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 29 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.28 VCD (2. Eingabe) email 4.6 Inhalt der Anregung: Verstärktes finanzielles Engagement für den ÖPNV, mindestens in Höhe der Preisinflation. Status Quo: Siehe Entwurf 3. Nahverkehrsplan Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Darstellung der aktuellen ÖPNV -Finanzierung in Kapitel 2.2.3 „Finanzierung des Nahverkehrs (Straßengebundener ÖPNV)“ 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Dieser Themenbereich ist kein unmittelbares Handlungsfeld des 3. Nahverkehrsplanes der Stadt Münster, sondern hat eine bundesweit politische Bedeutung und Zuständigkeit außerhalb der kommunalen Kompetenzen, wobei sich die Stadt im Rahmen des Deutschen Städtetages etc. in entsprechende Diskussionen intensiv einbringt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 30 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.29 VCD (2. Eingabe) email 3.8, 3.30, 3.40, 4.7 Inhalt der Anregung: Um einen erheblichen Teil dieser Autonutzer zu gewinnen, müssen auf den Radiallinien die Takte zumindest in den Spitzenzeiten erhöht, die Fahrtzeiten durch entsprechende Fahrwegmaß- nahmen verkürzt und die Umsteigemöglichkeiten z.B. durch eine eng getaktete Ringlinie verbessert werden. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Bereits heute werden auf den aufkommenstarken Radiallinien durch die fahrplantechnische Über- lagerung von zwei Stadtbuslinien im 20‘ -Takt eine mindestens 10minütige Taktfolge geboten. Z u- sätzlich werden Taktverdichtungen in den aufkommenstarken Wintermonaten gefahren. Zur Optimierung der Busbeschleunigung sind in den nächsten Jahren weitere Untersuchungen zur Verkehrsqualität durchzuführen. Dabei sollen Schwachstellen identifiziert und Lösungsansätze unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs aufgezeigt werden. Gemeinsames Ziel der Stadt Münster und der Verkehrsunternehmen ist es, eine mittlere Reis e- geschwindigkeit von 22 km/h und mehr auf den Hauptachsen bei besserer Fahrplanstabilität zu erreichen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 31 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.30 VCD (2. Eingabe) email 3.8, 3.29, 3.40, 4.7 Inhalt der Anregung: - „Bei konkurrierenden Interessen von Busverkehr und MIV hat der Bus grundsätzlich Vorrang“. - Ergänzung des Entwurfs durch eine Liste der neuralgischen Punkte, an denen die Busse re- gelmäßig Verspätungen einfahren und konkrete Vorschläge zur Abhilfe. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Zur Optimierung der Busbeschleunigung sind in den nächsten Jahren weitere Untersuchungen zur Verkehrsqualität durchzuführen. Dabei sollen Schwachstellen identifiziert und Lösungsansätze unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs aufgezeigt werden. Mit dem rechnergestützten Betriebsleitsystem (RBL) der Stadtwerke Münster GmbH, der Qual i- tätsanalyse des Verkehrsteuerungssystems und durch fahrzeugbezogene Messungen sollen Re i- sezeitanalysen durchgeführt werden. Die damit gewonnenen Informationen zu den Verlustzeiten an den Lichtsignalanlagen lassen sehr differenzierte Rückschlüsse über die Qualität der Busb e- schleunigung zu. Durch diese Ist-Analyse und Ursachenforschung sollen neben den Verlustzeiten an den Lichtsignalanlagen auch die Zeitverluste der Busse an Haltestellen sowie die mittlere Fahrgeschwindigkeit erfasst werden. Gemeinsames Ziel der Stadt Münster und der Verkehrsunternehmen ist es, eine mittlere Reis e- geschwindigkeit von 22 km/h und mehr auf den Hauptachsen bei besserer Fahrplanstabilität zu erreichen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 32 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.31 VCD (2. Eingabe) email 3.10, 3.39, 4.15 Inhalt der Anregung: Um die Angebots- und Anschlussdichte zu verbessern, sollte perspektivisch im Tagesnetz ein 15- Minuten-Grundtakt angestrebt werden. Dieser macht den Fahrplan leichter kompatibel mit dem Regionaltakt (ITF) auf der Schiene und bei den Regionalbussen. Status Quo: 20‘-Takt auf allen Stadtbuslinien im Tagesnetz. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: In den Qualitätsstandards wird festgelegt: Auf allen Stadtbuslinien soll montags bis freitags im Tagesverkehr von ca. 6:00 bis 21:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 21:00 Uhr ein 20 -minütiger Grundtakt geboten werden. Etwaige Ausna h- men sind im Einzelfall zu begründen und zu entscheiden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Durch die fahrplantechnische Überlagerung von zwei Linien im 20‘ -Takt wird den aufkommen s- starken Korridoren/Stadtteilen bereits heute ein 10‘ -Takt geboten. Damit nutzen mehr als 80% aller Fahrgäste im Stadtbusverkehr bereits heute eine Haltestelle die mit einer mindestens 10minütigen Taktfolge bedient wird. Mit der Überplanung des Liniennetzes im 3. Nahverkehrsplan wird der Anteil der im mindestens 10‘-Takt bedienten Haltestellen weiter erhöht. Erläuterung: Ein 15minütiger Grundtakt (7,5 Minuten auf den Hauptachsen) ist aktuell weder nachfragegerecht noch unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen darstellbar. Unabhängig davon bedeutet ein 15 -minütiger Grundtakt auch eine Erhöhung der Busfrequenz an den schon heute hochbelasteten Haltestellen Hauptbahnhof, Altstadt/Bült und Ludgeriplatz. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 33 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.32 VCD (2. Eingabe) email 3.12, 3.38, 4.9, 5.2 Inhalt der Anregung: Ringlinie: Die Logik der Ringlinie (Erreichen von Zielen im Tangentenbereich schneller als beim Durchqueren der Innenstadt) wird im Süden unterbrochen. Status Quo: Kein vergleichbares Angebot. Die ÖPNV Bedienung des Hansaringes erfolgt über die Stadtbusli- nie 14 im 20‘ -Takt. Vom Hauptbahnhof in Richtung Westen verlaufen die Stadtbuslinien 3 und 4 zum Teil auf dem Linienweg der geplanten Ringlinie. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die heutigen Stadtbuslinien 3/4 werden zu einer innerstädtischen Ringli nie überplant. Erstmalig soll so das St. Franziskus -Hospitals und der östliche Ring mit einer Stadtbuslinie erschlossen werden. An den Schnittstellen mit den Hauptachsen des Stadtbussystems (z.B. Wolbecker Straße und Warendorfer Straße) bestehen oder werden neue dezentrale Umsteigehaltestellen eingeric h- tet, um den Innenstadtbereich besser aus den Außenstadtteilen anzubinden und um den Haup t- bahnhof zu entlasten. Die Ringlinie wird im 20' -Grundtakt mit Verdichtung auf einen 10' -Takt in den Hauptverkehrszeiten betrieben. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Überplanung der Linien 3/4 und Einrichtung einer innerstädtischen Ringlinie mit Erschließung des St. Franziskus -Hospitals und des östlichen Ringes sowie Anbindung des nördlichen Bereiches Weseler Straße mit seinen arbeitsplatzintensiven Dienstleistungsstandorten. Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig ebenfalls durch die neue Ringlinie sicherg e- stellt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 34 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.33 VCD (2. Eingabe) email - Inhalt der Anregung: Einrichtung ausgewählter dezentraler Verknüpfungspunkte im Abend- und Nachtnetz Status Quo: Das zentrale Planungsprinzip des Nachtbusnetzes ist der Rundumanschluss am Hauptbahnhof. Von dort fahren die Nachtbuslinien radial in die Außenstadtteile. Eine Verknüpfung von Nachtbu s- linie mit zusätzlichen Standzeiten in den Außenstadtteilen wird heute nicht angeboten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Keine Aussage zu zusätzlichen Verknüpfungspunkten mit Anschlussgarantie im Nachtbusnetz. Stellungnahme der Verwaltung: Die Einrichtung dezentraler Verknüpfungspunkte mit Wartezeiten würde eine unverhältnismäßige Mehrleistung in Form von zusätzlichen Fahrzeugen erfordern. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 35 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.34 VCD (2. Eingabe) email 3.15, 4.10 Inhalt der Anregung: Zusätzliche SPNV-Haltepunkte im Stadtgebiet. Status Quo: Aussagen zu Takten und Haltepunkten finden sich im 1. Nahverkehrsplan SPNV des NWL. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Kernaussagen zum SPNV das Stadtgebiet Münster betreffend wurden aus dem 1. Nahve r- kehrsplan SNPV des NWL übernommen. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Erstellung des 1. Nahverkehrsplan SPNV des NWL war die Stadt Münster beteiligt. Die Einrichtung zusätzlicher Haltepunkte im Stadtgebiet wurde umfassend untersucht. Im Ergebnis wurde der Haltepunkt Roxel im Dezember 2014 in Betrieb genommen. Der Haltepunkt Meckle n- beck folgt voraussichtlich im Herbst 2018. Taktverdichtungen sind auf den Strecken nach Coe s- feld und Warendorf vorgesehen. Dann würden, mit Ausnahme der Strecke Münster – Lünen, alle Strecken im 30‘-Takt bedient. Erläuterung: Mit dem Antrag A -R/0052/2014 der CDU-Fraktion im Rat wurde die Verwaltung aufgefordert, die Einrichtung weiterer Haltepunkte im Stadtgebiet zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird den Gremien voraussichtlich im Oktober 2015 vorgestellt. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 36 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.35 Klimabeirat email - Inhalt der Anregung: Der Klimabeirat bemängelt die fehlende Einbettung des 3. Nahverkehrsplanes in eine gesamt- städtische Strategie. Status Quo: Nahverkehrsplanung in Münster versteht sich als Teil der Gesamtverkehrsplanung Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird der bestehende ÖPNV fortentwickelt. Dabei ist der 3. Nahverkehrsplan ein wesentlicher, aufgrund der komplexen Thematik aber separater Baustein eines Gesamtkonzeptes Mobilität Münster 2025. Er wird damit einen in sich geschlossenen Fac h- plan innerhalb der Gesamtverkehrsplanung der Stadt Münster darstellen und erfüllt gleichsam die gesetzlichen Rahmenvorgaben des ÖPNVG. Übergeordnet muss der Nahverkehrsplan die bestehenden lokalen Zielsetzungen des Klima - und Lärmschutzes der Stadt Münster berücksichtigen. Zielsetzung des 3. Nahverkehrsplanes ist daher die Festlegung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, um den Modal - Split-Anteil des Umweltverbundes weiter zu steigern. Vgl. Kapitel 2.3 „Übergeordnete Planungen“ 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 37 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.36 Klimabeirat email - Inhalt der Anregung: Der Klimabeirat empfiehlt die Reduzierung des MIV als Leitlinie des 3. Nahverkehrsplanes aufzunehmen. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Zielsetzung des 3. Nahverkehrsplanes ist daher die Festlegung von Strategien und Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, um den Modal -Split-Anteil des Umweltverbundes weiter zu ste i- gern. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf 3. Nahverkehrsplan Erläuterung: Die Zielsetzung des 3. N ahverkehrsplanes Stadt Münster , den Anteil des Umweltverbundes am Modal-Split weiter zu steigern, impliziert die Senkung des MIV-Anteiles am Modal-Split. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 38 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.37 Klimabeirat email - Inhalt der Anregung: Anbindung Stadt - Regionalverkehr Der Klimabeirat empfiehlt keine Anstrengungen zu unterlassen um im Stadt-Umland-Verkehr die Verkehrsströme vom MIV auf den öffentlichen Verkehr zu verlagern. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Übergeordnete Pläne und Konzepte Klimaschutzkonzept Münster 2020 Schwerpunkt der Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr ist die Verhinderung einer zukünftigen we i- teren Zunahme des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) in Münster sowie langfristig eine R e- duktion des MIV und Verlage rung auf den Umweltverbund (Fuß, Rad, ÖPNV). Vor allem muss eine Reduktion der Treibhausgasemissionen aus dem Stadt -Umland-Verkehr erreicht werden, da dieser einen großen, in den letzten Jahren stark gestiegenen Anteil an den verkehrsbedingten Emissionen im Stadtgebiet hat. Vgl. Kapitel 10.4.2 Weiterentwicklung der Kooperation nach Korridoren im Kapitel 10.4 Stadt - Umland-Verkehr, in dem der 3. NVP aussagen zu einer möglichen integrierten Stadt -Umland Be- dienung trifft. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf 3. NVP Erläuterung: Sowohl der regionale ÖPNV als auch der SPNV liegen nicht in der Entscheidungshoheit der Stadt Münster und werden deshalb „nur“ nachrichtlich im 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster themat i- siert. Die Stadt Münster ist Mitglied im ZVM/NWL und hat damit Einfluss auf die SPNV-Planungen im Münsterland. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 39 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.38 Klimabeirat email 3.12, 3.32, 4.9, 5.2 Inhalt der Anregung: ÖPNV im Stadtgebiet Der Klimabeirat begrüßt die Einführung einer Ringlinie, sieht allerdings Optimierungsbedarf hinsichtlich der Linienführung. Status Quo: Kein vergleichbares Angebot. Die ÖPNV Bedienung des Hansaringes erfolgt über die Stadtbusl i- nie 14 im 20‘-Takt. Vom Hauptbahnhof in Richtung Westen verlaufen die Stadtbuslinien 3 und 4 zum Teil auf dem Linienweg der geplanten Ringlinie. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die heutigen Stadtbuslinien 3/4 werden zu einer innerstädtischen Ringlinie überplant. Erstmalig soll so das St. Franziskus -Hospitals und der östliche Ring mit einer Stadtbuslinie erschlossen werden. An den Schnittstellen mit den Hauptachsen des Stadtbussystems (z.B. Wolbecker Straße und Warendorfer Straße) bestehen oder werden neue dezentrale Um steigehaltestellen eingerich- tet, um den Innenstadtbereich besser aus den Außenstadtteilen anzubinden und um den Haup t- bahnhof zu entlasten. Die Ringlinie wird im 20' -Grundtakt mit Verdichtung auf einen 10' -Takt in den Hauptverkehrszeiten betrieben. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Überplanung der Linien 3/4 und Einrichtung einer innerstädtischen Ringlinie mit Erschließung des St. Franziskus -Hospitals und des östlichen Ringes sowie Anbindung des nördlichen Bereiches Weseler Straße mit seinen arbeitsplatzintensiven Dienstleistungsstandorten. Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig ebenfalls durch die neue Ringlinie sicherg e- stellt. Erläuterung: Die Anbindung des Hauptbahnhofes erfolgt unter dem Gesichtspunkt für die städtischen und regi- onalen Fahrgäste eine zentrale Umstiegshaltestelle auf die Ringlinie anzubieten. Das gilt insb e- sondere für regionale Einpendler mit der Schiene oder dem regionalen ÖPNV Der Anregung wird teilweise gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 40 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.39 Klimabeirat email 3.10, 3.31, 3.39, 4.15 Inhalt der Anregung: ÖPNV im Stadtgebiet Der Klimabeirat empfiehlt für den städtischen ÖPNV eine Verdichtung des Taktes auf 15 bzw. 10 Minuten. Status Quo: 20‘-Takt auf allen Stadtbuslinien im Tagesnetz. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: In den Qualitätsstandards wird festgelegt: Auf allen Stadtbuslinien soll montags bis freitags im Tagesverkehr von ca. 6:00 bis 21:00 Uhr und samstags von 10:00 bis 21:00 Uhr ein 20 -minütiger Grundtakt geboten werden. Etwaige Ausna h- men sind im Einzelfall zu begründen und zu entscheiden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Durch die fahrplantechnische Überlagerung von zwei Linien im 20‘ -Takt wird den aufkommen s- starken Korridoren/Stadtteilen bereits heute ein 10‘ -Takt geboten. Damit nutzen mehr als 80% aller Fahrgäste im Stadtbusverkehr bereits heute eine Haltestelle die mit einer mindestens 10minütigen Taktfolge bedient wird. Mit der Überplanung des Liniennetzes im 3. N ahverkehrsplan wird der Anteil der im mindestens 10‘-Takt bedienten Haltestellen weiter erhöht. Ein 15minütiger Grundtakt (7,5 Minuten auf den Hauptachsen) ist weder nachfragegerecht noch unter den derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen darstellbar. Unabhängig davon bedeutet ein 15 -minütiger Grundtakt auch eine Erhöhung der Busfrequenz an den schon heute hochbelasteten Haltestellen Hauptbahnhof, Altstadt/Bült und Ludgeriplatz. In s- besondere im Hinblick auf die schon heute hohen Emissionswerte im Bereic h der Haltestelle Al t- stadt/Bült ist diese Erhöhung nicht umsetzbar. Die Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 41 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.40 Klimabeirat email 3.8, 3.29, 3.30, 4.7 Inhalt der Anregung: ÖPNV im Stadtgebiet Der Klimabeirat fordert eine Auflistung aller neuralgischer Punkte für den ÖPNV im Stadtgebiet sowie einen Maßnahmenplan für Beschleunigungsmaßnahmen mit Zeit- und Kostenplan Status Quo: Zurzeit sind in Münster 140 von 270 Lichtsignalanlagen mit der notwendigen Technik zur Lichtsig- nalbeeinflussung ausgestattet. Die Stadt Münster als Aufgabenträger wird alle Lichtsignalanlagen im Zuge der ÖPNV -Hauptachsen (mindestens 20´ -Takt) sukzessive mit einer ÖPNV - Beschleunigung ausstatten. Bei Lichtsignalanlagen, die nur im geringem Umfang vom Busverkehr befahren werden (z. B. Stundentakt einer Linie) bzw. bei sporadisch befahrenen Richtungen (ei n- zelne Nachtbusfahrten) erfolgt die Entscheidung zur Ausrüstung mit einer Busbeschleunigung nach einen Kosten-Nutzen-Abgleich im Einzelfall. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Zur Optimierungen der Busbeschleunigung sind weitere Untersuchungen zur Verkehrsqualität durchzuführen. Dabei sollen Schwachstellen identifiziert und Lösungsansätze unter Berücksicht i- gung des Gesamtverkehrs aufgezeigt werden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Forderung des Klimabeirates nach einem konkreten Beschleunigungskonzept für den Stad t- busverkehr wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung Stadt/Stadtwerke bereits im Entwurf 3. Nahverkehrsplan Rechnung getragen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 42 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.41 Klimabeirat email - Inhalt der Anregung: Zeitrahmen Der Klimabeirat bemängelt, dass der 3. Nahverkehrsplan an vielen Stellen (Kap. 4.3 Multimodale Mobilität, Kap. 7.2 Regionalbusverkehr, Kap. 9.5.3 Fahrzeuge (Qualitätsstandards) zu wenig konkret ist in seinen Aussagen. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Der 3. Nahverkehrsplan legt den Rahmen zur Ausgestaltung des ÖPNV in Münster für die näch s- ten 5 bis 7 Jahre fest. Daher ist es zulässig, dass neben den verbindlich und konkret benannten Maßnahmen auch Maßnahmen genannt werden, die noch einer weiteren Prüfung zu unterziehen sind bzw. die noch keine abschließende Umsetzungsreife haben. Beispielsweise ist die Verlängerung der Schnellbuslinie S60 in das Gewerbegebiet Zentr um Nord zwischen der Stadt Münster, dem zuständigen Aufgabenträger Kreis Coesfeld und dem Ve r- kehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland abgestimmt und daher umsetzungsreif. Inwie- weit die anderen Schnellbuslinien ebenfalls in Gewerbegeite zu verlängern si nd, ist allerdings noch zu prüfen. Gleiches gilt für die Fahrradabstellanlagen an den Schienenhaltepunkten im Stadtgebiet Münster. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 43 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.42 Klimabeirat email - Inhalt der Anregung: Kundenzufriedenheit Der Klimabeirat stellt die Sinnhaftigkeit einer Kundenzufriedenheitsanalyse als wesentlichen Maßstab zur Bewertung eines Stadtbussystems in Frage. Vielmehr sollten nicht ÖPNV-Kunden befragt werden, warum sie den MIV und nicht den ÖPNV nutzen. Status Quo: Die Stadtwerke Münster nehmen seit 16 Jahren am bundesweit jährlich durchgeführten ÖPNV - Kundenbarometer teil. Um die abgefragten 30 Parameter bewerten zu können, ist eine Nutzung des Stadtbussystems Voraussetzung. Der Qualitätscheck, der ergänzend zum Kund enbarometer durchgeführt wird, berücksichtigt auch die Wenignutzer. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Erläuterung: In Kapitel 9.8 Planungsmethodik wird der im Stadtbusverkehr angewandte Qualitätszirkel wie auch die verschiedenen Instrumente der Qualitätsmessungen umfassend erläutert. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Erläuterung: Eine regelmäßige, benchmarkorientierte Messung der Kundenzufriedenheit ist grundsätzlich sinn- voll. Eine Bewertung des Status Quo zur Feststellung von Optimierungspotenzialen kann dabei nur von Nutzern des Stadtbusverkehrs vorgenommen werden. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 3 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 44 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 3.43 Klimabeirat email - Inhalt der Anregung: Lufthygiene/E-Mobilität Der Klimabeirat gibt Hinweise - zu bestehenden Problemen hinsichtlich der Lufthygiene unter Verweis auf den Luftreinhalteplan - zu den Potenzialen der E-Mobilität insbesondere im Bereich der Fahrräder Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
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3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 1 Eingaben von Privatpersonen Anlagen 5.1 bis 5.31 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 2 Anlage Nr.. Eingeber Eingabe über Verweise 5.1 privat Email 2.10, 2.23, 2.26, 2.27 Inhalt der Anregung zum Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Anbindung/Erschließung Gievenbeck-Auenviertel • Verschlechterung des Angebotes für das Auenviertel durch Führung der Linie 22 über Topp- heide in Richtung Innenstadt? • Wie wird zukünftig die Linienführung der 11 und der 22 in der Innenstadt sein? • Wenn die neue Linie 12, von uns ursprünglich als Verstärkung gefordert, nun der Ersatz der Linie 22 auf der kurzen Streckenführung wird, bitten wir um eine Information bezüglich Ta k- tung, Linienführung und Abfahrtszeiten? • Wird bei der Taktung der Linie 12 auch der Bedarf von Schulkindern aus dem Auenviertel b e- rücksichtigt? • Wie wird dieser Bedarf in den Semesterferien in den Sommermonaten abgedeckt? • Wird es zu Stoßzeiten zusätzliche E-Linien für das Auenviertel geben? • Welche weiterführenden Schulen in der Innenstadt (u.a. Paulinum, Marienschule, Annette - Gymnasium, Gesamtschule Mitte) werden ohne Umstieg auch weiterhin zu erreichen sein? Status Quo: Das Auenviertel wird durch d ie Linie 11 über die Toppheide von Norden und durch die Linie 22 über die Roxeler Straße von Süden jeweils im 20‘ -Takt erschlossen. Ab Hauptbahnhof bietet die Linie 11 mit der Linie 12 den 10‘ -Takt für Gievenbeck -Toppheide. Auf der Wolbecker Straße wird dagegen die Linie 11 mit der Linie 22 im 10‘ -Takt geführt. Damit ist ein durchgängiger 10‘ -Takt über Hauptbahnhof und den Altstadtbereich nicht gegeben. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aus gesamtstädtischer Sicht wird zur Angebotsoptimierung eine d urchgängige 10'-Vertaktung der Linien 11 und 22 in Gievenb eck über Altstadt/Hauptbahnhof bis Wolbecker Straße vorgeschlagen. Dazu sollen die Linien 11 und 22 ab der Wolbecker Straße über den Hauptbahnhof und den Al t- stadtbereich bis in den Bereich Toppheide identisch geführt werden. Die Linie 12 erschließt als Verstärker außerhalb der Semesterferien im Sommer über die Roxeler Straße und die Dieckmann- straße das Auenviertel. Gemeinsam mit den Linien 12 und 13 kann dann mit den Linien 11/22 ein 5'-Takt zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz geboten werden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Linien 11 und 22 bilden zukünftig den durchgehenden 10' -Takt für die Relation Wolbecker Straße - Hauptbahnhof - Altstadt - Toppheide - Rüschhausweg (Linie 11 bis Dieckmannstraße). An Stelle der Linie 22 wird die Linie 12 im 20' -Takt, mit Verstärkerfahrten zur HVZ, über Roxeler Stra- ße und die Dieckmannstraße bis zur Endhaltestelle Rüschhausweg geführt. Damit werden wie heute alle innerstädtischen Schulen erreicht. Im Vergleich zum Status Quo wird das Angebot nicht verschlechtert. Alle Stadtbuslinie werden im 20‘ -Takt betrieben, alle innerstädtischen Schulen werden wie heute erreicht. Die Stadtbuslinie 12 wird wie heute ganzjährig im 20‘ -Takt betrieben. Die Fahrgastnachfrage auf der Stadtbuslinie 13 in den Sommersemesterferien wird überprüft. Den Anregungen wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 3 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.2 privat Email 3.12, 4.9 Inhalt der Anregung: Es wird angeregt, die geplante Ringlinie statt über Wolbecker Straße über den Hansaring und die Von-Steuben-Straße zum Hauptbahnhof zu führen. Status Quo: Kein vergleichbares Angebot. Die ÖPNV Bedienung des Hansaringes erfolgt über die Stadtbusl i- nie 14 im 20‘ -Takt. Vom Hauptbahnhof in Richtung Westen verlaufen die Stadtbuslinien 3 und 4 zum Teil auf dem Linienweg der geplanten Ringlinie. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die heutigen Stadtbuslinien 3/4 werden zu einer innerstädtischen Ringlinie überplant. Erstmalig soll so das St. Franziskus-Hospital und der östliche Ring mit einer Stadtbuslinie erschlossen wer- den. An den Schnittstellen mit den Hauptachsen des Stadtbussystems (z.B. Wolbecker Straße und Warendorfer Straße) bestehen oder werden neue dezentrale Umsteigehalte stellen eingerich- tet, um den Innenstadtbereich besser aus den Außenstadtteilen anzubinden und um den Haup t- bahnhof zu entlasten. Die Ringlinie wird im 20' -Grundtakt mit Verdichtung auf einen 10' -Takt in den Hauptverkehrszeiten betrieben. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Überplanung der Linien 3 / 4 und Einrichtung einer innerstädtischen Ringlinie mit Erschließung des St. Franziskus -Hospitals und des östlichen Ringes sowie Anbindung des nördlichen Bere i- ches Weseler Straße mit seinen arbeitsplatzintensiven Dienstleistungsstandorten. Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig ebenfalls durch die neue Ringlinie s i- chergestellt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 4 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.3 privat Email - Inhalt der Anregung: Verbesserte Anbindung der Hülsebrockstraße in Richtung Hiltrup-Ost. Status Quo: Die Hülsebrockstraße wird heute im 60‘ -Takt von der Linie 1 aus und in Richtung Hiltrup Mark t- allee bzw. Münster Zentrum bedient. Eine Direktverbindung aus und in Richtung Hiltrup -Ost gibt es nicht. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Hülsebrockstraße liegt im Verlauf der neuen Ortsteilverbindung Wolbeck – Hiltrup, die die Taxibuslinie 9 weitgehend ablöst . In Wolbeck wird diese Linie das ne u entstandene Baugebiet Wolbeck Nord erschließen und mit der Führung über die Münsterstraße und die Hiltruper Straße erstmalig eine Stadtbusverbindung innerhalb Wolbecks anbieten. Über die Hiltruper Straße und die Straße Osttor wird die Linie weiter nach Hiltrup geführt. In Hiltrup befährt die Linie die Hüls e- brockstraße. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Hülsebrockstraße wird zukünftig von der Stadtteilverbindung Hiltrup - Wolbeck (neu Linie 18) zunächst im 60'-Takt bedient. Damit ist die Hülsebrockstraße in Direktfahrt an den Bereich Hiltrup- Ost (Osttor) angebunden. Der Anregung wurde bereits im Entwurf Rechnung getragen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 5 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.4 privat Email - Inhalt der Anregung: Anbindung Gymnasium St. Mauritz an den Ortsteil Gelmer: Es wird gebeten zu prüfen, ob der Schülerverkehr aus Gelmer zum Gymnasium St. Mauritz nach Umsetzung des 3. Nahverkehrsplanes wie heute mit der Linie 7 bis Mariendorf und dort mit Um- stieg in die Linie T87 erfolgt. Status Quo: Die Verbindung im Schülerverkehr zwischen dem Ortsteil Gelmer und dem Gymnasium Sankt Mauritz wird über die Stadtbuslinie 7 und die Schulbuslinie E12 sichergestellt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Keine Aussage. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Auch mit Umsetzung des 3. Nahverkehrsplanes bleibt die Anbindung des Gymnasium St. Mauritz an den Stadtteil Gelmer wie heute bestehen. Anregung wird in der fahrplantechnischen Umsetzung berücksichtigt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 6 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.5 privat Email STWMS - Be- schwerdemanagement 5.12 Inhalt der Anregung: Anbindung des Wohngebietes Pötterhoek an die Innenstadt: Die Kundin reagiert auf einen Zeitungsartikel, in dem es darum geht, dass 2015 die Haltestelle Bült nicht mehr von der Linie 7 angefahren werden soll. Die Kundin müsste dann umsteigen und das fällt gerade den älteren Kunden, die vom Markt kommen sehr schwer. Status Quo: Das Wohngebiet Pötterhoek wird heute im 60‘ -Takt von der Linie 7 bedient. Die Linie 7 bedient in der Innenstadt u.a. auch die Haltestelle „Altstadt Bült“. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Das Wohngebiet Pötterhoek wird zukünftig durch die Linie 2 im 60' -Takt (wie heute die Linie 7) bedient. Damit bleibt die direkte Anbindu ng der Altstadt (Klemensstraße, Domplatz/Picasso Muse- um) erhalten. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: wie Entwurf Der Anregung wurde bereits im Entwurf Rechnung getragen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 7 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.6 privat Email - Inhalt der Anregung: Anbindung Friedhof Lauheide: Die Kundin befürchtet, dass mit der Umsetzung des 3. Nahverkehrsplanes Stadt Münster die Busverbindungen nach Handorf - hier: Lauheide - eingeschränkt bzw. ganz eingestellt wird. Status Quo: Die Anbindung des Friedhofs Lauheide ist heute über eine Fahrt der Stadtbuslinie 2 im 60‘ -Takt sichergestellt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Über eine Fahrt der Stadtbuslinie 7 in Richtung Gelmer wird über Mariendorf und Handorf der Waldfriedhof Lauheide im 60‘-Takt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Tegeder Straße (Wohnort der Eingeberin) liegt im Einzugsbereich der Haltestelle „Schifffah r- ter Damm“ der Stadtbuslinie 7 (s.o). Eine direkte Anbindung ist damit gewährleistet. Der Anregung wurde bereits im Entwurf Rechnung getragen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 8 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.7 privat Email - Inhalt der Anregung: Nachfrage (Auslastung, Verspätungen, Datenbasis) zur Angebotsanpassung im Korridor Handorf. Status Quo: Der Stadtteil Handorf wird über die Warendorfer Straße von den Stadtbuslinie 2 und 10 im 10‘ - Takt bedient. Die Linie 10 wird über das Wohngebiet am Hornbach zur Endhaltestelle „Fachklinik Hornheide“ geführt. Die Linie 2 endet an der Haltestelle „Handorf Kaserne“ mit stündlicher Verlän- gerung zum Waldfriedhof Lauheide. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die unterdurchschnittliche Fahrgastentwicklung in Handorf erfordert eine Anpassung des Bedi e- nungsangebotes. Die Linie 2 soll daher an der Danziger Freiheit enden. Stün dlich wird mit einer Fahrt das Wohngebiet Pötterhoek erschlossen. Die Linie 10 wird weiter im 20' -Takt, mit einer Taktverdichtung (10'-Takt) in der Hauptverkehrszeit, nach Handorf geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Das Fahrgastaufkommen für den Stadtteil Handorf wird seit mehreren Jahren beobachtet. Aktuell wurden im März 2014 die Ein -/Aussteiger im Stadtteil erhoben. Wie schon in den vorangegang e- nen Jahren stagniert die Fahrgastnachfrage auf einem im Vergl eich zu andere n Stadtte i- len/Korridoren geringen Niveau. Darüber hinaus weist die Linie 2 keine überdurchschnittlichen Verspätungen im Vergleich zu anderen Stadtbuslinien auf. Die Anbindung der Haltestellen „In der Stroth“ und „Haus Münsterland“ erfolgt durch eine stündli- che Fahrt über Mariendorf - Schifffahrter Damm in Richtung Hauptbahnhof. Zusätzlich wird zur Taktverdichtung (10' -Takt) die Stadtbuslinie 2 in der Hauptverkehrszeit zwischen ca. 7.00 und 9.00 Uhr sowie zwischen ca. 15.00 und 18.00 Uhr ab Danziger -Freiheit bis Handorf Kaserne ve r- längert. Der Anregung wurde bereits im Entwurf Rechnung getragen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 9 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.8 privat Email STWMS - Beschwerdemanagement 4.1, 4.2 Inhalt der Anregung: Stadtbuslinie 7: Forderung, die Stadtbuslinie 7 auch mit Umsetzung des 3. Nahverkehrsplanes über die Haltestelle Bült zu führen. Status Quo: Die Stadtbuslinie 7 bedient heute die Haltestelle „Altstadt/Bült“ im 20‘ -Takt. aus und in Richtung Gelmer wird sie dazu über die Hörsterstraße bzw. die Neubrückenstraße geführt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Aus Gelmer kommend wird die Stadtbuslinie im 20‘ -Takt über Bohlweg – Fürstenbergstraße und Eisenbahnstraße direkt zum Hauptbahnhof geführt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Anbindung des Ortsteiles Gelmer/Sudmühle an die Altstadt wird mit einer Durchbindung auf den Südast der heutigen Linie 2 mit einer Führung über den Domplatz sichergestellt. Erläuterung: Die Umweltauflagen der Bezirksregierung Münster zum Luftreinhalteplan erzwingen eine Reduzie- rung der Busfrequentierung im Bereich der Haltestelle „Altstadt/Bült“. Bei der Linienauswahl wu r- den die Kriterien Fahrgastaufkommen und Fahrgastverflechtung an der Haltestelle „Alt -stadt/Bült“ sowie die Busfrequentierung am Bült/Hörsterstraße sowie eine gestreckte und plausible Linienfüh- rung zugrunde gelegt. Von den vier gleichzeitig über Hörster Straße und den Bült geführten Stadtbuslinien weisen die Linien 7 und 17 die niedrigste Fahrgastnachfrage bezogen auf die Haltestelle Bü lt (Linie 7: ca. 50 in der Relation Gelmer - Bült, Schwerbehindertenanteil < 1%, Anteil der über 65jährigen 6%) auf. Durch einen einfachen Umstieg an den Haltestellen Eisenbahnstraße bzw. Hauptbahnhof kann jedes Ziel im Altstadtbereich im min. 20‘-Takt erreicht werden. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 10 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.9 privat postalisch 2.22 Inhalt der Anregung: Der 20'-Takt der Linie 5 soll beibehalten werden. Status Quo: Die Stadtbuslinie 5 bedient heute im 20‘ -Takt über Gievenbeck den Stadtteil Nienberge . Mit der aktuellen Führung der Linie wird eine flächendeckende Erschießung des Stadtteiles Nienberge sichergestellt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Kooperation zwi- schen SWMS, RVM und WB mit zentraler Erschließung in Nienberge über die Hülshoffstraße und schnelle Verbindung Richtung Zentrum über die Steinfurter Straße. Damit ist zu prüfen, ob das Fahrtenangebot der vergleichsweise "langsamen" Linie 5 i m Stadtteilverkehr zwischen Gieve n- beck und Nienberge auf einen 60‘-Takt zurückgenommen werden kann. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Kooperation zw i- schen SWMS, RVM und WB über den heutigen Linienweg Steinfurter Straße – Altenberger Stra- ße. Die Stadtbuslinie 5 von und nach Nienberge wird weiterhin im 20'-Takt betrieben. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 11 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.10 privat Email 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Erhalt der bestehenden Linienführung der Stadtbuslinie n 2 und 7 im Südviertel . Insbesondere Anbindung des Hittorf -Gymnasiums durch die Stadtbuslinie 7 und Direktfahrt in die Altstadt mit der Stadtbuslinie 2. Status Quo: Der Bereich Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stadt - buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Das Marien Gymnasium ist über die Haltestelle „ Antoniuskirche“ (Linie 7) an den Kappenberger Dam m sowie das übrige Stadtbussystem angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fah rgastnach- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der L inien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Die Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestell t werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Sü d- viertels an die zentrale Altstadt. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 12 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.11 privat postalisch 2.40, 4.18, 4.22, 5.14, 5.16, 5.18, 5.20, 5.24, 5.26, 5.30 Inhalt der Anregung: Einwände gegen die geplante Linienwegänderung der Stadtbuslinie 14. Es wird die mangelnde Anbindung an die Altstadthaltestellen Aegidiimarkt, Picasso -Museum, Prinzipalmarkt etc. bemä n- gelt. Status Quo: Linienweg Fahrplan 2015: Zoo – Sentruper Höhe – Sentruper Straße/Niels-Stensen-Straße – Kardinal-von-Galen-Ring - Hüf- ferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Prinzipalmarkt – Altstadt/Bült - Hauptbahnhof – Von-Steuben-Straße – Hansaring – Hohenzollernring – Manfred-von-Richthofen-Straße – Maikot- ten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Schnelle Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz im 10'-Takt: Durch Führung und Vertaktung der Linien 5 und 14 über die Nordtangen te wird erstmalig eine schnelle Verbindung (13 statt 17 Minuten Fahrzeit) zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz angeboten. Im Bereich Sentruper Höhe wird die Linie 14 gestreckt über die Waldeyerstraße g e- führt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14 im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße in den zentralen Innenstadtbereich und weiter zum Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere Anbindung an die Altstadt. Im westli chen Bereich wird die Stadtbuslinie 14 g e- streckt über die Waldeyerstraße in Richtung Sentruper Höhe geführt. Erläuterung zum Linienweg: Zoo – Sentruper Höhe – Waldeyerstraße – Hüfferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Ludgeriplatz/Domplatz – Hauptbahnhof – Wolbecker Straße – Hohenzollernring – Manfred-von- Richthofen-Straße – Maikotten. Als zukünftige E -Bus-Linie soll die Stadtbuslinie 14 auch weiterhin den zentralen Altstadtbereich erschließen. Der Anregung wird weitgehend gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 13 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.12 privat Email 5.5 Inhalt der Anregung: Anbindung des Wohngebietes Pötterhoek an die Innenstadt: Es wird der Wunsch geäußert auch zukünftig die Möglichkeit zu haben, aus dem Wohngebiet Pöt- terhoek die Innenstadt (Haltestelle Altstadt/Bült) in Direktfahrt zu erreichen. Status Quo: Das Wohngebiet Pötterhoek wird heute im 60‘ -Takt von der Linie 7 bedient. Die Linie 7 bedient in der Innenstadt u.a. auch die Haltestelle „Altstadt Bült“. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Das Wohngebiet Pötterhoek wird zukünftig durch die Linie 2 im 60' -Takt (wie heute die Linie 7) bedient. Damit bleibt die direkte Anbindung der Altstadt (Klemen sstraße, Domplatz/Picasso M u- seum) erhalten. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: wie Entwurf 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Der Anregung wurde bereits im Entwurf weitgehend Rechnung getragen 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 14 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.13 privat Email - Inhalt der Anregung: Führung der Ringlinie über Ludgeriplatz – Hafenstraße – Hansaring ohne Bedienung der Halt e- stelle Hauptbahnhof. Status Quo: Kein vergleichbares Angebot. Die ÖPNV Bedienung des Hansaringes erfolgt über die Stadtbusl i- nie 14 im 20‘ -Takt. Vom Hauptbahnhof in Richtung Westen verlaufen die Stadtbuslinien 3 und 4 zum Teil auf dem Linienweg der geplanten Ringlinie. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die heutigen Stadtbuslinien 3/4 werden zu einer innerstädtischen Ringlinie überplant. Erstmalig soll so das St. Franziskus-Hospitals und der östliche Ring mit einer Stadtbuslinie erschlossen werden. An den Schnittstellen mit den Hauptachsen des Stadtbussystems (z.B. Wolbecker Straße und Warendorfer Straße) bestehen oder werden neue dezentrale Umsteigehaltestellen ei ngerich- tet, um den Innenstadtbereich besser aus den Außenstadtteilen anzubinden und um den Haup t- bahnhof zu entlasten. Die Ringlinie wird im 20' -Grundtakt mit Verdichtung auf einen 10' -Takt in den Hauptverkehrszeiten betrieben. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Überplanung der Linien 3/4 und Einrichtung einer innerstädtischen Ringlinie mit Erschließung des St. Franziskus -Hospitals und des östlichen Ringes sowie Anbindung des nördlichen Bereiches Weseler Straße mit seinen arbeitsplatzintensiv en Dienstleistungsstandorten. Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig ebenfalls durch die neue Ringlinie sicherg e- stellt. Erläuterung: Die Anbindung des Hauptbahnhofes erfolgt unter dem Gesichtspunkt für die städtischen und regi- onalen Fahrgäste eine zentrale Umstiegshaltestelle auf die Ringlinie anzubieten. Das gilt insb e- sondere für regionale Einpendler mit der Schiene oder dem regionalen ÖPNV. Der Anregung wird in Teilaspekten gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 15 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.14 privat Email 2.40, 4.18, 4.22, 5.11, 5.16, 5.18, 5.20, 5.24, 5.26, 5.30 Inhalt der Anregung: Kritik an der Überplanung der Stadtbuslinie 14. Es wird bemängelt, das s keine unmittelbare B e- dienung der Altstadt durch Stadtbuslinie 14 erfolgen soll. Status Quo: Linienweg Fahrplan 2015: Zoo – Sentruper Höhe – Sentruper Straße/Niels-Stensen-Straße – Kardinal-von-Galen-Ring - Hüf- ferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Prinzipalmarkt – Altstadt/Bült - Hauptbahnhof – Von-Steuben-Straße – Hansaring – Hohenzollernring – Manfred-von-Richthofen-Straße – Maikot- ten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Schnelle Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz im 10'-Takt: Durch Führung und Vertaktung der Linien 5 und 14 über die Nordtang ente wird erstmalig eine schnelle Verbindung (13 statt 17 Minuten Fahrzeit) zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz angeboten. Im Bereich Sentruper Höhe wird die Linie 14 gestreckt über die Waldeyerstraße g e- führt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14 im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße in den zentralen Innenstadtbereich und weiter zum Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere Anbindung an die Altstadt. Im westlichen Bereich wird die Stadtbuslinie 14 g e- streckt über die Waldeyerstraße in Richtung Sentruper Höhe geführt. Erläuterung zum Linienweg: Zoo – Sentruper Höhe – Waldeyerstraße – Hüfferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Ludgeriplatz/Domplatz – Hauptbahnhof – Wolbecker Straße – Hohenzollernring – Manfred-von- Richthofen-Straße – Maikotten. Als zukünftige E -Bus-Linie soll die Stadtbuslinie 14 auch weiterhin den zentralen Altstadtbereich erschließen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 16 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.15 privat Email - Inhalt der Anregung: Kritisiert wird der Zweirichtungsverkehr mit der Stadtbuslinie 1 über die Pater -Kolbe-Straße in Amelsbüren. Vorgeschlagen wird eine Ringführung im Einrichtungsverkehr. Status Quo: Die Stadtbuslinie 1 wird im Zweirichtungsverkehr über die Pater -Kolbe-Straße – Zum Häpper und Davertstraße mit Endhaltestelle Amelsbüren Süd bzw. Bahnhof geführt (ca. 550 Fahrgäste/Tag). Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Beibehaltung der Linienführung wie Status Quo. Qualitätsstandard: Linien sollen möglichst direkt und für den Fahrgast plausibel geführt werden. Keine Trennung von Richtung und Gegenrichtung. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster. Erläuterung: Im Sinne einer plausiblen Linienführung und in Anbetracht des Fahrgastaufkommens soll die g e- meinsam Führung von Richtung und Gegenrichtung der Stadtbuslinie 1 in Amelsbüren über die Pater-Kolbe-Straße erhalten bleiben. Der Anregung wird nicht gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 17 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.16 privat Email 2.40, 4.18, 4.22, 5.11, 5.14, 5.18, 5.20, 5.24, 5.26, 5.30 Inhalt der Anregung: Kritik an der Überplanung der Stadtbuslinie 14. Es wird bemängelt, dass keine unmittelbare B e- dienung der Altstadt durch Stadtbuslinie 14 erfolgen soll. Status Quo: Linienweg Fahrplan 2015: Zoo – Sentruper Höhe – Sentruper Straße/Niels-Stensen-Straße – Kardinal-von-Galen-Ring - Hüf- ferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Prinzipalmarkt – Altstadt/Bült - Hauptbahnhof – Von-Steuben-Straße – Hansaring – Hohenzollernring – Manfred-von-Richthofen-Straße – Maikot- ten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Schnelle Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz im 10'-Takt: Durch Führung und Vertaktung der Linien 5 und 14 über die Nordtangen te wird erstmalig eine schnelle Verbindung (13 statt 17 Minuten Fahrzeit) zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz angeboten. Im Bereich Sentruper Höhe wird die Linie 14 gestreckt über die Waldeyerstraße g e- führt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14 im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße in den zentralen Innenstadtbereich und weiter zum Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere Anbindung an die Altstadt. Im westlic hen Bereich wird die Stadtbuslinie 14 g e- streckt über die Waldeyerstraße in Richtung Sentruper Höhe geführt. Erläuterung zum Linienweg: Zoo – Sentruper Höhe – Waldeyerstraße – Hüfferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Ludgeriplatz/Domplatz – Hauptbahnhof – Wolbecker Straße – Hohenzollernring – Manfred-von- Richthofen-Straße – Maikotten. Als zukünftige E -Bus-Linie soll die Stadtbuslinie 14 auch weiterhin den zentralen Altstadtbereich erschließen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 18 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.17 privat Email 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.19, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Kritik an der geplanten Linienwegänderung der Stadtbuslinie 2. Kritisiert wird insbesondere die fehlende Anbindung der Weißenburgsiedlung an den Altstadtbereich (Direktfahrten). Status Quo: Die Weißenburgsiedlung wird aktuell durch die Stadtbuslinie 2 erschlossen und in Direktfahrt über die Geiststraße an die Altstadt angebunden. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Linien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Die Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Sü d- viertels an die zentrale Altstadt. Damit bleibt die direkte Anbindung der Weißenburgsiedlung (A u- tofreies Wohnen) an die Altstadt über die Geiststraße mit der Haltestelle Hochstraße erhalten. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 19 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.18 privat Email 2.40, 4.18, 4.22, 5.11, 5.14, 5.16, 5.24, 5.20, 5.26, 5.30 Inhalt der Anregung: Einwände gegen die geplante Linienwegänderung der Stadtbuslinie 14 verbunden mit dem Entfall der Haltestelle „Schlüterstraße“ in der Tondernstraße. Status Quo: Linienweg Fahrplan 2015: Zoo – Sentruper Höhe – Sentruper Straße/Niels-Stensen-Straße – Kardinal-von-Galen-Ring - Hüf- ferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Prinzipalmarkt – Altstadt/Bült - Hauptbahnhof – Von-Steuben-Straße – Hansaring – Hohenzollernring – Manfred-von-Richthofen-Straße – Maikot- ten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Schnelle Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz im 10'-Takt: Durch Führung und Vertaktung der Linien 5 und 14 über die Nordtangen te wird erstmalig eine schnelle Verbindung (13 statt 17 Minuten Fahrzeit) zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz angeboten. Im Bereich Sentruper Höhe wird die Linie 14 gestreckt über die Wal deyerstraße ge- führt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14 im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße in den zentralen Innenstadtbereich und weiter zum Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere Anbindung an die Altstadt. Im westlichen Bereich wird die Stadtbuslinie 14 g e- streckt über die Waldeyerstraße in Richtung Sentruper Höhe geführt. Erläuterung zum Linienweg: Zoo – Sentruper Höhe – Waldeyerstraße – Hüfferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Ludgeriplatz/Domplatz – Hauptbahnhof – Wolbecker Straße – Hohenzollernring – Manfred-von- Richthofen-Straße – Maikotten. Als zukünftige E-Bus-Linie soll die Stadtbuslinie 14 auch weiterhin den zentralen Altstadtbereich erschließen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 20 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.19 privat Postweg 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.21, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Kritik an der geplanten Linienführung der Stadtbuslinie 7. Kritisiert wird insbesondere die fehlende Direktanbindung der Schulen im Südviertel und der gro ßen Arbeitgeber im Bereich der Weseler Straße. Status Quo: Der Bereich Kappenberger Damm wird durch die Stadtbuslinien 2 und 7 erschlossen. Die Stadt - buslinie 7 wird über die Weseler Straße in Richtung Zentrum geführt. Das Marien Gymnasium ist über die Haltestelle „ Antoniuskirche“ (Linie 7) an den Kappenberger Damm sowie das übrige Stadtbussystem angeschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnach- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterve rsorgt. Mit Führung der Linien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Die Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 21 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.20 privat Postweg 2.40, 4.18, 4.22, 5.11, 5.14, 5.16, 5.18, 5.24, 5.26, 5.30 Inhalt der Anregung: Kritik an der Überplanung der Stadtbuslinie 14. Es wird bemängelt, dass keine unmittelbare B e- dienung der Altstadt durch Stadtbuslinie 14 erfolgen soll. Status Quo: Linienweg Fahrplan 2015: Zoo – Sentruper Höhe – Sentruper Straße/Niels-Stensen-Straße – Kardinal-von-Galen-Ring - Hüf- ferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Prinzipalmarkt – Altstadt/Bült - Hauptbahnhof – Von-Steuben-Straße – Hansaring – Hohenzollernring – Manfred-von-Richthofen-Straße – Maikot- ten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Schnelle Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz im 10'-Takt: Durch Führung und Vertaktung der Linien 5 und 14 über die Nordtangen te wird erstmalig eine schnelle Verbindung (13 statt 17 Minuten Fahrzeit) zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz angeboten. Im Bereich Sentruper Höhe wird die Linie 14 gestreckt über die Waldeyerstraße g e- führt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14 im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße in den zentralen Innenstadtbereich und weiter zum Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere Anbindung an die Altstadt. Im westlichen Bereich wird die Stadtbuslinie 14 g e- streckt über die Waldeyerstraße in Richtung Sentruper Höhe geführt. Erläuterung zum Linienweg: Zoo – Sentruper Höhe – Waldeyerstraße – Hüfferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Ludgeriplatz/Domplatz – Hauptbahnhof – Wolbecker Straße – Hohenzollernring – Manfred-von- Richthofen-Straße – Maikotten. Als zukünftige E -Bus-Linie soll die Stadtbuslinie 14 auch weiterhin den zentralen Altstadtbereich erschließen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 22 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.21 Sammeleingabe I Postweg 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.22, 5.23 Inhalt der Anregung: Erhalt der bestehenden Linienführung der Stadtbuslinie 2 mit Bedienung der Haltestelle Hoc h- straße. Status Quo: Die Geiststraße wird durch die Stadtbuslinie 2 erschlossen und verbindet das Geistviertel über die Geiststraße mit der Haltestelle Hochstraße in Direktfahrt mit der Altstadt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Linien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Die Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In An betracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Sü d- viertels an die zentrale Altstadt. Damit bleibt die direkte Anbindung des Geistviertels an die Geis t- straße mit der Haltestelle Hochstraße und darüber hinaus an die Altstadt erhalten. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 23 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Anlage Nr. 5.22 Sammeleingabe II Postweg 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.23 Inhalt der Anregung: Erhalt der bestehenden Linienführung der Stadtbuslinie 2 mit Bedienung der Haltestelle Hoc h- straße. Status Quo: Die Geiststraße wird durch die Stadtbuslinie 2 erschlossen und verbindet das Geistviertel über die Geiststraße mit der Haltestelle Hochstraße in Direktfahrt mit der Altstadt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Linien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Die Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung im Bereich der Weseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Sü d- viertels an die zentrale Altstadt. Damit bleibt die direkte Anbindung des Geistviertels an die Geis t- straße mit der Haltestelle Hochstraße und darüber hinaus an die Altstadt erhalten. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 24 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.23 privat postalisch 2.39, 3.3, 3.4, 3.13, 3.17, 4.4, 4.17, 4.19, 4.21, 4.24, 5.10, 5.17, 5.19, 5.21, 5.22 Inhalt der Anregung: Erhalt der bestehenden Linienführung der Stadtbuslinie 2 mit Bedienung der Haltestelle Hoc h- straße. Status Quo: Die Geiststraße wird durch die Stadtbuslinie 2 erschlossen und verbindet das Geistviertel über die Geiststraße mit der Haltestelle Hochstraße in Direktfahrt mit der Altstadt. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Im Vergleich zu anderen im 20’ -Takt bedienten Abschnitten weist der städtebaulich verdichtete Bereich Friedrich -Ebert-Straße/Grüner Grund eine deutlich überdurchschnittliche Fahrgastnac h- frage auf. Insbesondere im Bereich Friedrich -Ebert-Straße werden Werte erreicht, die vergleic h- bar der im 10’ -Takt bedienten Korridore liegen. Angesichts dieser starken Nachfrage erweist sich diese Achse im ÖPNV als unterversorgt. Mit Führung der Linien 2 und 7 über Kappenberger Damm, Grüner Grund und Friedrich -Ebert-Straße kann diesen aufkommensstarken Bereichen erstmalig ein 10' -Takt geboten werden. Die Linie 5 wird gestreckt über die Hammer Straße g e- führt. Der Bereich Bismarckallee/Scharnhorststraße wird mit der Linie 2 und der Linie 10 erstmalig im 10'-Takt aus und in Richtung Altstadt angebunden. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: In Anbetracht des bestehenden Fahrgastaufkommens und der Verkehrsverflechtungen wird die Linienführung der Stadtbuslinien 2, 5 und 7 beibehalten. Somit können die Direktverbindungen zu den Schulen und Dienstleistungseinrichtung en im Bereich der W eseler Straße für das Südviertel und den Regionalverkehr aus Richtung Ottmarsbochholt sichergestellt werden. Die Führung der Stadtbuslinie 2 über die Geiststraße sichert die direkte und zeitlich attraktive Anbindung des Sü d- viertels an die zentrale Altstadt. Damit bleibt die direkte Anbindung des Geistviertels an die Geis t- straße mit der Haltestelle Hochstraße und darüber hinaus an die Altstadt erhalten. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 25 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.24 Interessengemeinschaft Linie 14 Postweg 2.40, 4.18, 4.22, 5.11, 5.14, 5.16, 5.18, 5.26, 5.30 Inhalt der Anregung: Kritik an der geplanten Linien wegänderung der Stadtbuslinie 14 mit Auflassung der Haltestelle Franz-Hitze-Haus. Status Quo: Die Haltestelle Franz-Hitze-Haus wird aktuell von den Stadtbuslinien 3/4 und 14 jeweils im 20‘-Takt bedient. Die Anbindung an den Altstadtbereich wird heute über Stadtbuslinie 14 sichergestellt. Die Fahrtzeit ab Hauptbahnhof bis zur Haltestelle Franz-Hitze-Haus beträgt 16 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Anbindung des Franz -Hitze-Hauses über die Stadtbuslinie 2 mit Führung ab Hauptbahnhof über Altstadt – Aaseestadt – Von-Galen-Ring mit einer Fahrtzeit von 17 Minuten ab Hauptbahnhof. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Anbindung des Franz -Hitze-Hauses über die Stadtbuslinie 2 mit Führung ab Hauptbahnhof über Altstadt – Aaseestadt – Von-Galen-Ring mit einer Fahrtzeit von 17 Minuten ab Hauptbahnhof. Erläuterung: Damit werden alle relevanten Einrichtungen des Altstadtbereiches ab der Haltestelle Franz -Hitze- Haus in Direktfahrt erreicht. Zusätzlich wird die neue Ringlinie das Franz-Hitze-Haus bedienen und somit den Bereich Weseler Straße und den nördlichen Innenstadtbereich anbinden. Der Anregung wird dem Sinne nach gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 26 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.25 Verein BV-Hiltrup - Inhalt der Anregung: Nachfrage zur geplanten Anbindung der Tanzschule Residenz an der Hansestraße in Hiltrup. Status Quo: Gegenwertig wird das Gewerbegebiet Hansestraße in Hiltrup nicht mit dem ÖPNV erschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Zwischen Wolbeck und Hiltrup soll eine neue Stadtbuslinie im 60'-Takt eingerichtet werden. Ab Hiltrup Schulzentrum erschließt die neue Stadtteilverbindung den südlichen Bereich der Westfa- lenstraße und das Gewerbegebiet Hansestraße. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Zwischen Wolbeck und Hiltrup soll eine neue Stadtbuslinie im 60'-Takt eingerichtet werden. Ab Hiltrup Schulzentrum erschließt die neue Stadtteilverbindung den südlichen Bereich der Westfa- lenstraße und das Gewerbegebiet Hansestraße. Erläuterung: Ab der Haltestelle Hiltrup Schulzentrum besteht Anschluss aus und in Richtung Innenstadt. In der Nähe der Tanzschule wird eine zusätzliche Haltestelle auf der Hansestraße eingerichtet. Umset- zung voraussichtlich 2016. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 27 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.26 Franz-Hitze-Haus postalisch 2.40, 4.18, 4.22, 5.11, 5.14, 5.16, 5.18, 5.24, 5.30 Inhalt der Anregung: Kritik an der geplanten Linienwegänderung der Stadtbuslinie 14 mit Auflassung der Haltestelle Franz-Hitze-Haus. Status Quo: Die Haltestelle Franz -Hitze-Haus wird aktuell von den Stadtbuslinien 3/4 und 14 jeweils im 20‘- Takt bedient. Die Anbindung an den Altstadtbereich wird heute über Stadtbuslinie 14 sicherg e- stellt. Die Fahrtzeit ab Hauptbahnhof bis zur Haltestelle Franz-Hitze-Haus beträgt 16 Minuten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Anbindung des Franz -Hitze-Hauses über die Stadtbuslinie 2 mit Führung ab Hauptbahnhof über Altstadt – Aaseestadt – Von-Galen-Ring mit einer Fahrtzeit von 17 Minuten ab Hauptbahnhof. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Anbindung des Franz -Hitze-Hauses über die Stadtbuslinie 2 mit Führung ab Hauptbahnhof über Altstadt – Aaseestadt – Von-Galen-Ring mit einer Fahrtzeit von 17 Minuten ab Hauptbahnhof. Erläuterung: Damit werden alle relevanten Einrichtungen des Altstadtbereiches ab der Haltestelle Franz -Hitze- Haus in Direktfahrt erreicht. Zusätzlich wird die neue Ringlinie das Franz -Hitze-Haus bedienen und somit den Bereich Weseler Straße und den nördlichen Innenstadtbereich anbinden. Der Anregung wird dem Sinne nach gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 28 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.27 privat Postweg - Inhalt der Anregung: Diverse Anregungen zum Entwurf 3. NVP vom Januar 2014: 1. Altersgruppen 2. Car-Sharing und Mitfahrgelegenheit für Behinderte 3. Verknüpfung von Buslinien in den Außenstadtteilen 4. Hilfestellung bei Umsteigeverbindung 5. Sensibilisierung des Fahrpersonals für die Belange behinderter Fahrgäste 6. Fahrzeugausstattung 7. Barrierefreiheit der Informationsmedien. 8. Vollständige Barrierefreiheit bis 2022 9. Optimierung der Ringlinie 10. Haltestellen 11. Grafiken des 3. NVP nicht barrierefrei Stellungnahme der Verwaltung: 1. Eine differenziertere Einteilung der Altersgruppe ist nicht NVP relevant. 2. Ist innerhalb des CarSharing-Angebotes zu prüfen. Nicht NVP relevant. 3. Auf nachfragerelevanten Verbindungen bestehen heute schon Verbindungen zwischen den Außenstadtteilen (z.B. Hiltrup – Wolbeck, Coerde – Kinderhaus). Diese werden mit dem 3. Nahverkehrsplan weiterentwickelt. Zusätzlich zielt die Einrichtung der Ringlinie sowie die neue stündliche Verbindung zwischen Sudmühle, Mariendorf und Handorf in die vom Eingeber gewünschte Verbesserung. 4. Lösungen hierzu können im Rahmen des Nahverkehrsplanes nicht erarbeitet werden. 5. Nach Bedarf nehmen bereits heute Vertreter von Behindertenverbänden an den Fahre r- schulungen der Stadtwerke Münster teil. In den Schulung en wird explizit auf die beso n- deren Anforderung behinderter Fahrgäste eingegangen. 6. Die Belange behinderter Fahrgäste werden bei der Fahrzeugausstattung bereits heute berücksichtigt. 7. Die Barrierefreiheit ist bereits heute weitgehend gewährleistet bzw. soll zukünftig durch- gängig sichergestellt werden. 8. Eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum Jahr 2022 ist nach Gesetz anzustr e- ben. Ausnahmen sind, wenn begründet, ausdrücklich zugelassen. 9. Der Anregung wurde mit der Überarbeitung des Entwurfes gefolgt. 10. Die Planung und Einrichtung aller Haltestellen erfolgt in Münster in enger Abstimmung mit den Vertretern der Behindertenverbände. 11. Ist im Rahmen der Erstellung eines Nahverkehrsplanes nicht leistbar. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 29 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.28 privat Email - Inhalt der Anregung: Es wird gebeten zu prüfen, ob die Zeitlagen der Stadtbuslinie 5 und 9 auf ihren Südästen entzerrt werden können, um das Angebot zwischen den Haltestellen Altstadt/Bült und Hiltrup Bahnhof zu verbessern. Status Quo: Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Keine Aussagen zu den Taktlagen einzelner Linien 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf 3. NVP Erläuterung: In der fahrplantechnischen Umsetzung wird geprüft, ob die Zeitlagen der Stadtbuslinien 5 und 9 auf den Südästen optimiert werden können. 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 30 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.29 privat postalisch - Inhalt der Anregung: ÖPNV-Anbindung des Gewerbegebietes Haus Uhlenkotten. Status Quo: Das Gewerbegebiet Haus Uhlenkotten wird aktuell mit den Regionalbuslinie n R72/R73 im 30‘ - Takt erschlossen. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Kooperation zw i- schen SWMS, RVM und WB mit zentraler Erschließung in Nienberge über die Hülshoffstraße und schnelle Verbindung Richtung Zentrum über die Steinfurter Straße. Damit ist zu prüfen, ob das Fahrtenangebot der vergleichsweise "langsamen" Linie 5 im Stadtteilverkehr zwischen Gieve n- beck und Nienberge auf einen 60‘-Takt zurückgenommen werden kann. Erläuterung: Bei einer Führung über die Altenberger Straße, Hülshoffstraße und die B54 würde das Gewerb e- gebiet Haus Uhlenkotten nicht mehr bedient. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Ausweitung des Regionalbusangebotes R72/R73 auf einen 20' -Takt durch eine Kooperation zw i- schen SWMS, RVM und WB über den heutigen Linienweg Steinfurter Straße – Altenberger Stra- ße. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 31 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über 5.30 privat postalisch 2.40, 4.18, 4.22, 5.11, 5.14, 5.16, 5.18, 5.24, 5.26 Inhalt der Anregung: Kritik an der Überplanung der Stadtbuslinie 14. Es wird bemängelt, dass die Haltestelle Sportpark entfällt und dass keine unmittelbare Bedienung der Altstadt durch Stadtbuslinie 14 erfolgen soll. Status Quo: Linienweg Fahrplan 2015: Zoo – Sentruper Höhe – Sentruper Straße/Niels-Stensen-Straße – Kardinal-von-Galen-Ring - Hüf- ferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Prinzipalmarkt – Altstadt/Bült - Hauptbahnhof – Von-Steuben-Straße – Hansaring – Hohenzollernring – Manfred-von-Richthofen-Straße – Maikot- ten. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Schnelle Verbindung Hauptbahnhof - Coesfelder Kreuz im 10'-Takt: Durch Führung und Vertaktung der Linien 5 und 14 über die Nordtangente wird erstmalig eine schnelle Verbindung (13 statt 17 Minuten Fahrzeit) zwischen Hauptbahnhof und Coesfelder Kreuz angeboten. Im Bereich Sentruper Höhe wird die Linie 14 gestreckt über die Waldeyerstraße g e- führt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Die Bedienung der Haltestellen im Zuge des Hansaringes wird zukünftig durch die neue Ringlinie sichergestellt. Daher kann die Stadtbuslinie 14 im östlichen Bereich über die Wolbecker Straße in den zentralen Innenstadtbereich und weiter zum Zoo geführt werden. Dadurch ergibt sich eine deutlich direktere Anbindung an die Altstadt. Im westlichen Bereich wird die Stadtbuslinie 14 g e- streckt über die Waldeyerstraße in Richtung Sentruper Höhe geführt. Erläuterung zum Linienweg: Zoo – Sentruper Höhe – Waldeyerstraße – Hüfferstraße – Himmelreichallee – Aegidiistraße – Ludgeriplatz/Domplatz – Hauptbahnhof – Wolbecker Straße – Hohenzollernring – Manfred-von- Richthofen-Straße – Maikotten. Als zukünftige E -Bus-Linie soll die Stadtbuslinie 14 auch weiterhin den zentralen Altstadtbereich erschließen. Der Anregung wird gefolgt 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Anlage 5 zur Vorlage V/0626/2015 Anregungen und Bedenken zum Entwurf 32 Anlage Nr. Eingeber Eingabe über Verweise 5.31 privat Email - Inhalt der Anregung: Es wird vorgeschlagen die Stadtbuslinie 13 zwischen den Haltestellen Horstmarer Landweg und Wasserweg als Stichfahrt zur Haltestelle Alte Sternwarte zu führen, um das Angebot für das Studentenheim und den Horstmarer Landweg zu verbessern. Status Quo: Die Bedienung der Haltestelle Alte Sternwarte erfolgt im 20‘-Takt mit den Stadtbuslinien 3 und 4. Entwurf 3. Nahverkehrsplan: Die Bedienung erfolgt zukünftig mit der Stadtbuslinie 2. Damit erhält der Bereich Alte Sternwarte einen direkten Anschluss an die Altstadt sowie an die universitären Einrichtungen in der Aase e- stadt. 3. Nahverkehrsplan/Stellungnahme der Verwaltung: Wie Entwurf 3. Nahverkehrsplan. Erläuterung: Die Fahrgastzahlen rechtfertigen keinen 10‘-Takt. Der Anregung nicht gefolgt
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (167)
- Moltkestraße
- Aegidiistraße
- Weseler Straße
- Hochstraße
- Hammer Straße
- Geiststraße
- Hafenstraße
- Wolbecker Straße
- Warendorfer Straße
- Kanalstraße
- Fürstenbergstraße
- Hörsterstraße
- Neubrückenstraße
- Eisenbahnstraße
- Klemensstraße
- Königsstraße
- Münsterstraße
- Hiltruper Straße
- Hülsebrockstraße
- Sentruper Straße
- Himmelreichallee
- Von-Steuben-Straße
- Waldeyerstraße
- Hüfferstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Steinfurter Straße
- Metzer Straße
- Grevener Straße 311
- Westhoffstraße
- Kristiansandstraße
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße 31
- Hülshoffstraße
- Altenberger Straße
- Mecklenbecker Straße
- Universitätsstraße
- Bonhoefferstraße
- Corrensstraße
- Überwasserstraße
- Schmeddingstraße 31
- Gropiusstraße
- Glasuritstraße
- Nienberger Straße 31
- Liboristraße
- Bismarckallee
- Hansestraße
- Siemensstraße
- Marktallee
- Salzstraße
- Mondstraße
- Austermannstraße
- Westfalenstraße
- Amelsbürener Straße
- Andreas-Hofer-Straße
- Schützenstraße
- Piusallee
- Angelstraße
- Tondernstraße
- Schlüterstraße
- Heroldstraße
- Davertstraße
- Pater-Kolbe-Straße
- Schifffahrter Damm
- Kappenberger Damm
- Kolde-Ring
- Ludgeriplatz
- Bohlweg
- Hansaring
- Sentmaringer Weg
- Hohenzollernring 139
- Albersloher Weg 142
- Paul-Engelhard-Weg
- Idenbrockplatz
- Nienkamp
- Bröderichweg
- Janningsweg
- Rüschhausweg 31
- Horstmarer Landweg
- Ermlandweg
- Martin-Luther-King-Weg
- Kriegerweg
- Heekweg 31
- Maikottenweg
- Krögerweg
- Lärchenweg 31
- Böddingheideweg
- Vagedesweg
- Meckmannweg
- Jungeblodtplatz
- Gallenkamp 31
- Hoher Heckenweg
- Höltenweg
- Inselbogen
- Hafenplatz
- Schlossplatz
- Industrieweg
- Düesbergweg
- Siebenbürgenweg
- Niedersachsenring
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Wasserweg
- Am Burloh
- Am Stadtgraben
- An der Alten Kirche
- An der Kleimannbrücke 03
- Zum Häpper
- Scharnhorststraße
- Platz der Weißen Rose
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Rishon-Le-Zion-Ring
- Niels-Stensen-Straße
- Manfred-von-Richthofen-Straße
- Gremmendorfer Weg
- Adolf-Wentrup-Weg
- Hermann-Hesse-Straße
- Haus Uhlenkotten
- Maximilianstraße
- Schleswiger Straße
- Gremmendorf Ehrenmal 31
- Von-Esmarch-Straße
- Johann-Krane-Weg
- Umweltspur Wienburg
- Ludgeristraße
- Sentruper Höhe
- Prinzipalmarkt
- Franz-Marc-Weg 31
- Scheibenstraße
- Erbdrostenweg
- Krummer Timpen
- Ostmarkstraße
- Sendener Stiege
- Michaelisplatz
- Haus Angelmodde
- Meyerbeerstraße
- Bergiusstraße
- Grüner Grund
- Loddenheide
- Nogatstraße 30
- Brüningheide 31
- Aegidiimarkt
- Wilkinghege
- Erphostraße
- Hacklenburg 31
- Stubengasse
- Meesenstiege
- Haus Herding
- Am Dornbusch
- Pastorsesch
- Bremer Platz
- In der Stroth
- Domplatz 2
- Pötterhoek
- Kinderhaus 30
- Hohe Ward 31
- Am Hornbach
- Hannaschweg 31
- Ringstraße
- Zeisigweg
- Hessenweg
- Haus Wiek
- Heckenweg
- Drei Eichen
- Hohe Geest
- Osttor
- Buxtrup
- Neutor
- Altehof
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Details
- Aktenzeichen
- V/0626/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37