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RAT/391/2025

Grundsatzbeschluss für das Hansahaus, Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 - 4 als Standort für Gesundheitsamt und Fahrradgarage

Beschlussvorlage 31.10.2025

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Erschließungspläne

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Anlage 1 - Lagepläne

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Beschlussvorlage

58739 Zeichen

RAT/391/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Grundsatzbeschluss für das Hansahaus, Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 
- 4 als Standort für Gesundheitsamt und Fahrradgarage 
Fachbereich: 
66 - Amt für Verkehrsmanagement, 65 – Liegenschaftsamt, 53 - Gesundheitsamt, 23 
- Amt für Gebäudemanagement 
 
Dezernentin / Dezernent: 
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller , Stadtkämmerin Dorothée Schneider, 
Beigeordnete Cornelia Zuschke, Beigeordneter Jochen Kral, Beigeordneter Christian 
Zaum  
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Anhörung 
Ausschuss für 
Wirtschaftsförderung, 
internationale und regionale 
Zusammenarbeit 
18.11.2025 Vorberatung 
Ordnungs- und 
Verkehrsausschuss 19.11.2025 Vorberatung 
Bauausschuss 25.11.2025 Vorberatung 
Ausschuss für Gesundheit und 
Soziales 25.11.2025 Vorberatung 
Ausschuss für Planung und 
Stadtentwicklung 26.11.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung 
Rat 11.12.2025 Entscheidung

Seite 2 
1. Beschlussdarstellung 
1.1 Grundsatzentscheidung für Gesundheitsamt und Fahrradgarage am 
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt vorbehaltlich der Zustimmung 
des Rates zum Beschluss NÖ/RAT/392/2025 (Ankaufsbeschluss), am Standort 
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 das Projekt „Neubau Gesundheitsamt 
/ Zentrum für öffentliche Gesundheit“ sowie den im Bahnhofsumfeld erforderlichen 
Neubau einer Fahrradgarage mit 1900 Stellplätzen zu realisieren. 
1.2 Beauftragung IPM bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen für den Bau des 
Gesundheitsamtes sowie den Bau der Fahrradgarage am Standort Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4 bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (inkl. 
der HOAI-Leistungsphasen 1 - 3 und Start der Leistungsphase 4) an das städtische 
Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management GmbH (IPM) zu übertragen.  
Die voraussichtlichen Planungskosten, einschließlich der Machbarkeitsstudien, in 
Höhe von 4.000.000 EUR brutto für das Jahr  2026 sowie 5.400.000 EUR brutto für 
das Jahr 2027 werden zum Haushalt 2026  ff. veranschlagt. Die Bereitstellung der 
Mittel erfolgt bei 7.90000770-78510000. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen 
Mitteln. 
1.3 Grundstück und Nachnutzung Kölner Straße 180 
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die 
Nachnutzung des Grundstücks Kölner Str. 180 zum Zwecke des allgemeinen 
Wohnens und erforderlicher Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) gemäß dem 
bestehenden Bebauungsplan vorzubereiten und eine entsprechende Vorlage für eine 
Ausschreibung im weiteren Verfahrensverlauf den zuständigen 
Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ausschreibung soll der 
Refinanzierung und Gesamtwirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes dienen. 
1.4 Berücksichtigung der bisherigen Beschlüsse  
Mit der Entscheidung für den Standort Hansahaus am Konrad -Adenauer-Platz 13 / 
Harkortstraße 2 -4 für die Realisierung des Projektes „Neubau Gesundheitsamt / 
Zentrum für öffentliche Gesundheit“ wird der bisherige Rats auftrag (RAT/445/2021) 
zur Planung eines Gesundheitscampus an der Kölner Str. 180 in Verbindung mit der 
Informationsvorlage AGS/021/2024 entsprechend der verfügbaren Flächen 
angepasst und auf den neuen Standort übertragen.  
Mit der Entscheidung für den Sta ndort Hansahaus Konrad -Adenauer-Platz 13  / 
Harkortstraße 2 -4 für die Unterbringung der Fahrradgarage werden die Vorgaben 
und Eckpunkte der Beschlüsse der Vorlagen OVA/040/2024, OVA/146/2023/1, 
OVA/024/2019, APS/036/2017, APS/106/2017 bezüglich einer Unteri rdischen 
Fahrradgarage im Bunker unterhalb des Konrad -Adenauer-Platzes auf den neuen

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Standort übertragen und in die weitere Planung überführt. Die bisherige Planung, 
diese Fahrradstellplätze im Bunker zu realisieren, wird nicht mehr fortgesetzt. 
 
 
2. Sachdarstellung 
Zum Ende des Jahres 2024 wurde der Landeshauptstadt Düsseldorf bekannt, dass 
der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW die Liegenschaft Konrad-Adenauer-Platz 13 / 
Harkortstraße 2-4 („Hansahaus“) am Bahnhof zum Verkauf anbieten wird. Da das 
Grundstück d irekt an den Konrad -Adenauer-Platz angrenzt und eine Synergie mit 
anstehenden städtischen Projekten gegeben schien, wurde eruiert, ob die 
Landeshauptstadt mit einer gemeinwohlorientierten Nutzung den direkten Zugriff 
bekommen könnte.  
Mit der Option, das H ansahaus zu erwerben, hat sich die Möglichkeit eröffnet, zwei 
bedeutende und bislang voneinander unabhängige und an unterschiedlichen 
Standorten vorgesehene Projekte (Neubau Gesundheitsamt und Neubau 
Fahrradgarage) miteinander sinnvoll zu verbinden, daraus entstehende Synergien zu 
schöpfen und beide Projekte in einer zentralen und verkehrlich sehr gut 
angeschlossenen Lage zu vereinigen.  
Darüber hinaus wird in der Folge eine städtische Wohnbaufläche aktivierbar, die 
zuvor für die Realisierung des Projektes Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für 
öffentliche Gesundheit vorgehalten wurde. 
Im Weiteren erhält der Bahnhofvorplatz durch die geplante öffentliche Nutzung an 
der südwestlichen Flanke des Konrad-Adenauer-Platz 13  / Harkortstraße 2 -4 eine 
städtebauliche Auf wertung mit nachhaltiger Perspektive. Mit der Umsetzung des 
Gesamtprojektes ist eine höhere soziale Belebung und Frequenz verbunden, die den 
Platz attraktiver und sicherer machen und mehr Öffentlichkeit erzeugen wird. 
Die Zusammenführung der beiden Projekt e am Standort Hansahaus reduziert im 
Übrigen ursprünglich erforderliche infrastrukturelle Eingriffe für die geplante 
Unterirdische Fahrradgarage im Umfeld des Hauptbahnhofes und generiert 
umfangreiche Synergien. 
Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie, der  Abwägung aller relevanten Interessen 
und unter Zugrundelegung einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung lässt sich 
zusammenfassend festhalten, dass eine Realisierung beider Projekte am Standort 
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 für die Landesh auptstadt Düsseldorf 
zielführend und vorteilhaft ist. 
Die dieser Bewertung zu Grunde liegenden Erwägungen werden im Folgenden 
dargestellt. 
2.1 Hintergrund 
Die aktuelle Beschlusslage zur Planung eines Gesundheitsamtes an der Kölner Straße 
180 sowie zum Bau einer Unterirdischen Fahrradgarage auf dem Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4 stellt sich wie folgt dar:

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2.1.1 Neubau Gesundheitsamt an der Kölner Straße 180 
Das Gesundheitsamt (Amt 53) der Landeshauptstadt Düsseldorf ist derzeit auf 
verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt (Kölner Str. 180, Kölner Straße 187, 
Erkrather Straße 377-389).  
Am Hauptstandort der Kölner Straße 180 ist die Landeshauptsta dt Düsseldorf 
Eigentümerin des Gebäudes sowie des Grundstücks. Das Gebäude (Baujahr 1960) ist 
in die Jahre gekommen und benötigt eine grundlegende Überarbeitung der 
Gebäudesubstanz, um zukunftssicher zu bleiben. Im Rahmen einer 
Bestandsaufnahme und Zustand sbewertung durch das Amt 23 wurden kurz - und 
mittelfristige Instandhaltungsbedarfe festgestellt. Die notwendigen 
Sanierungsbedarfe umfassen Arbeiten an der Fassade und den Fenstern, den 
Dachflächen sowie der technischen Gebäudeausstattung und weitere 
Ausbaugewerke.  
Der Standort Erkrather Straße steht nicht im Eigentum der LHD und ist angemietet. 
Die Festlaufzeit des Mietvertrags endet am 08.06.2030. Die Mietlaufzeit kann durch 
Ausübung einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die 
jährliche Warmmiete (brutto) beläuft sich aktuell auf rund 1 Mio. EUR.  
Zur Förderung der Zusammenarbeit innerhalb des Amtes und zur Realisierung von 
Synergieeffekten sollen nun diese beiden Standorte an zentraler Lage im Stadtgebiet 
in einem Neubau zusammengezogen werden.  
Lediglich Nebenstandorte in den Stadtteilen sollen dort verbleiben, um die Nähe zu 
Klienten zu pflegen und Hemmschwellen zur Kontaktaufnahme abzubauen.  
Mit Blick auf eine Realisierung an der Kölner Straße 180 sollte auch das 
Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) an der Kölner Straße 187 als Teil dieser 
Zusammenführung vorgesehen werden, um eine zentrale und fachlich gebündelte 
Versorgung zu ermöglichen. 
In seiner Sitzung vom 01.07.2021 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die 
Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Bebauungsplan -Konformität im Hinblick 
auf die Errichtung eines Gesundheitscampus an der Kölner Straße 180 beschlossen 
(RAT/445/2021). 
Mit der Machbarkeitsstudie sollten danach in einem ersten Schritt insbesondere die 
baurechtlich darstellbare Kubatur und die möglichen Dichten und Flächen unter 
Berücksichtigung der im Beschluss festgelegten Aspekte für die spätere Nutzung 
geprüft werden. 
Neben der Nutzung durch das Gesundheitsamt waren an diesem Standort Flächen für 
die, mit d em Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG) im 
Zusammenhang stehende, zunächst 6 -gruppige und später dann auf vier Gruppen 
reduzierte Betriebs-Kindertagesstätte zu berücksichtigen. 
Die Realisierung der Betriebs -Kindertagesstätte auf dem Grundstück Kölner Straße 
180 und damit in unmittelbarer Nähe zum Neubau des Technischen 
Verwaltungsgebäudes wurde durch den Rat im Rahmen des Beschlusses zum 
Technischen Verwaltungsgebäude vom 18.11.2021 (BAU/014/2021) entschieden.

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Darüber hinaus waren auf dem Grund stück Flächen für spezifische, auf das 
Gesundheitsamt bezogene Wohnbebauung vorzusehen. Dies diente zum einen der 
Realisierung des Ziels der Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und 
Menschen mit besonderen Problemlagen; trug andererseits aber auch gleichzeitig 
dem bestehenden Bebauungsplan Rechnung, so dass für die Umsetzung des 
Projektes kein neues Bebauungsplan-Verfahren erforderlich geworden wäre.  
Auch sollte die Möglichkeit einer Ansiedlung weiterer privater Gesundheitsanbieter 
geprüft werden. 
Am 23.04.2024 wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales eine an die IPM 
beauftragte und von HPP 2022 erstellte Studie zur Bebauungsplankonfo rmität 
vorgestellt (AGS/021/2024, Sachstand „Konzept für einen Gesundheitscampus an 
der Kölner Straße 180“). Hieraus ging hervor, dass die ursprünglich angestrebte 
Realisierung eines Gesundheitscampus nicht umsetzbar ist. Zu den gesetzten 
Nutzungsbedarfen (Betriebs-Kindertagesstätte und spezifisches, auf das 
Gesundheitsamt bezogene Wohnen) konnten lediglich zusätzliche Flächenbedarfe für 
die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (im Folgenden AÖGW) und für den 
Aufbau eines „Community Mental Health Cent ers“ (im Folgenden CMHC) 
berücksichtigt werden. Letzteres sollte das bestehende sozialpsychiatrische Zentrum 
des Gesundheitsamtes (aktueller Standort Kölner Straße 187) weiterentwickeln und 
in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie we iteren 
Mitgliedern der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft in den Neubau integriert werden.  
Die im Sinne eines Gesundheitscampus angedachte Ansiedlung weiterer, 
darüberhinausgehender, privater Gesundheitsanbieter wäre an diesem Standort nicht 
möglich und wurde aus diesem Grund nicht weiterverfolgt. 
Das Projekt wird seither unter dem Titel „Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für 
öffentliche Gesundheit“ weitergeführt.  
2.1.2 Realisierung der Fahrradgarage als Unterirdische Fahrradgarage am 
Konrad-Adenauer-Platz 
In sei ner Sitzung vom 22.02.2024 (OVA 146/2023/1) hat der Rat der 
Landeshauptstadt Düsseldorf die Neugestaltung mit den beiden folgenden Projekten 
beschlossen: 
 Neugestaltung Freianlagen und Verkehrsanlagen (inklusive zusätzlicher 
Prüfaufgaben) 
 Errichtung einer Unterirdischen Fahrradgarage mit 1.900 Stellplätzen 
 
Nach aktuellem Planungstand soll eine Unterirdische Fahrradgarage in einem 
ehemaligen Bunker unter dem Konrad -Adenauer-Platz untergebracht werden, die 
über die Bismarckstraße erschlossen und durch ein Mi ttelbauwerk unter den 
Straßenbahngleisen angeschlossen werden soll. Die Vorplanungen zur Unterirdischen 
Fahrradgarage sind zwischenzeitlich abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar: 
Die Unterirdische Fahrradgarage, bestehend aus dem alten Bunker und de m 
Mittelbauwerk, fasst die geplanten 1.900 Fahrradstellplätze, ist damit aber maximal 
ausgelastet. Eine Erweiterung ist durch die angrenzenden ober - und unterirdischen 
Bauwerke sowie Kanal - bzw. Leitungslagen nicht möglich. Die Anbindung der 
Unterirdischen Fahrradgarage an das Radhauptnetz erfolgt ausschließlich über die 
Bismarckstraße.

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Die Erschließung der Unterirdischen Fahrradgarage ist über Fahrsteige in seitlicher 
Mittellage aus der Bismarckstraße geplant. Da die zulässige Breite der Fahrsteige für 
Sonderfahrräder, etc. nicht komfortabel ist, wird die Unterirdische Fahrradgarage 
darüber hinaus über zwei Fahrstühle (ein Aufzug auf dem Platz in der Nähe des 
Hauptbahnhofeingangs, ein zweiter Aufzug an der Ecke Bismarckstraße vor Konrad -
Adenauer-Platz Nr. 12) erschlossen.  
Die Anbindung der Unterirdischen Fahrradgarage zum Hauptbahnhof erfolgt über 
eine Öffnung des Bunkers auf den Platz. Über diesen können die Nutzer*innen der 
Unterirdischen Fahrradgarage diese zu Fuß in Richtung Haupteingang des 
Hauptbahnhofes verlassen bzw. zu den Abstellanlagen in der Fahrradgarage 
zurückkehren. 
Der Bau der Unterirdischen Fahrradgarage ist mit erheblichen Risiken und 
Erschwernissen verbunden. Dies betrifft zum einen vorhandene 
Schadstoffbelastungen sowie zum anderen die Auswirkungen auf die Rheinbahngleise 
bei Errichtung des Mittelbauwerks im Platz, welche ein komplexes Provisorium für die 
Gleise erfordert sowie den umfangreichen Eingriff in die Bismarckstraße. 
2.1.3 Option Ankauf der Immobilie des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW 
am Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 
Bereits im Jahr 2024 ist die Landeshauptstadt Düsseldorf nach Bekanntwerden der 
Veräußerungsabsichten auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zugegangen und 
hat sich mit Blick auf den geplanten und heut e bereits vollzogenen Umzug des dort 
ansässigen Finanzministeriums über die Weiternutzung des Gebäudes erkundigt. 
Zum damaligen Zeitpunkt konnte der Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW hierzu 
noch keine finale Aussage treffen, da die relevanten Gremienentsch eidungen noch 
ausstanden. 
Im Zuge einer Entbehrlichkeitsüberprüfung für landeseigene Zwecke hat das Land 
NRW sich dann entschlossen, die Immobilie zu veräußern; dies im exklusiven Sinne, 
alternativ zu einem öffentlichen Bieterverfahren, allerdings unter de r Bedingung, 
dass ein neuer Eigentümer diese ausschließlich zu öffentlichen Zwecken nutzen 
dürfe. Nach Bekanntwerden dieser Vorgabe für eine direkte Vergabe, hat die 
Landeshauptstadt Düsseldorf gegenüber dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ihr 
Interesse an dem Erwerb der Immobilie bekundet und mit diesem eine Exklusivität 
vereinbart, die es ihr ermöglicht, bis Dezember 2025 im Rahmen einer 
Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob der Erwerb des Gebäudes für die Landeshauptstadt 
Düsseldorf sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist. 
Parallel wurden die mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW weitergeführten 
Verhandlungen zum Kaufvertrag Hansahaus seitens der Verwaltung dazu genutzt, 
auch andere, bis dahin stockende Verhandlungen mit dem Bau - und 
Liegenschaftsbetrieb NRW zu weiteren Grundstücken auf Düsseldorfer Stadtgebiet 
fortzuführen und in ein gesamtheitlich zu betrachtendes Grundstücksgeschäft zu 
überführen. 
2.1.4 Machbarkeitsstudie Hansahaus und Vorhabenbeschreibung 
Als sich Ende 2024 für die Landeshauptstadt Düsseldorf die Möglichkeit eröffnete, 
das Hansahaus am Hauptbahnhof zu erwerben, wurde dieses als weiterer 
alternativer Standort für das Gesundheitsamt untersucht. Die IPM erstellte hierzu 
eine weitere Machbarkeitsstudie. Teil der Machbarkeitsstudie war auch die alternative 
Unterbringung der bislang im Bunker unterhalb des Konrad-Adenauer-Platzes

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geplanten Fahrradgarage im Erd- und Untergeschoss des Hansahauses für ca. 1.900 
Fahrradstellplätze. 
Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie wurden anschließend mit de n Ergebnissen 
der Machbarkeitsstudie zur Realisierung des Neubaus des Gesundheitsamtes an der 
Kölner Straße 180 sowie mit den Ergebnissen der Vorplanung der Unterirdischen 
Fahrradgarage verglichen und die jeweiligen Vor - und Nachteile miteinander 
abgewogen. 
Darüber hinaus wurden alternative Nutzungen des Grundstückes an der Kölner 
Straße 180 (Wohnnutzung mit Kindertagesstätte) in die Betrachtungen mit 
einbezogen. 
 
Im Übrigen wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für beide Realisierungs -
varianten (Gesundheitsamt und Unterirdische Fahrradgarage) an den Altstandorten 
und am Standort Hansahaus erstellt. 
Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung war auch der zunächst über ein 
Wertgutachten ermittelte und anschließend mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb 
NRW auf dieser Basis verhandelte Kaufpreis für das Grundstück Konrad -Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4. 
2.2 Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen 
Zur Untersuchung möglicher Standort - und Realisierungsvarianten erfolgte für die 
beiden zuvor beschriebenen Projekte eine Ermittlung der Flächenbedarfe und 
daraufhin eine Prüfung auf grundsätzliche Umsetzbarkeit der Flächenbedarfe am 
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 unter Berücksichtigung der 
Rahmenbedingungen des Standortes, d er B-Plan-Konformität, der Berücksichtigung 
städtebaulicher Gegebenheiten sowie nutzungsbezogener Vor - und Nachteile und 
Synergien. 
Die Machbarkeitsuntersuchungen für beide Standorte – Kölner Str. 180 und Standort 
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 – kamen zu dem Ergebnis, dass beide 
Standorte für eine Unterbringung des ermittelten Flächenbedarfs für das Projekt 
„Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für öffentliche Gesundheit“ grundsätzlich 
geeignet sind.  
Der Standort Konrad -Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 ist darüber hinaus auf 
Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie auch zur zusätzlichen Unterbringung der 
Fahrradgarage in der geforderten Größenordnung von 1.900 Stellplätzen geeignet.  
2.2.1 Ergebnisse der Untersuchungen zum Gesundheitsamt an den 
Standorten Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 und Kölner 
Straße 180, Vergleich und Abwägung   
2.2.1.1 Realisierung des Gesundheitsamtes am Standort Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4 
Der Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 (vgl. Anlage 1, Seite 1) 
liegt in einem gemäß Bebauungsplan ausgewiesenen Mischgebiet, in dem bereits 
Nutzungen wie Gewerbe, Verwaltung, Hotels und öffentliche Einrichtungen etabliert 
sind. Das Gesundheitsamt fügt sich somit harmonisch in die bestehende 
städtebauliche Struktur ein.

Seite 8 
Dank der direkten Anbindung an den Hauptbahnhof ist der Standort hervorragend an 
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Für den motorisierten 
Individualverkehr stehen Parkmöglichkeiten im DB-Parkhaus am Bertha-von-Suttner-
Platz zur Verfügung. Zusätzlich sind barrierefreie Stellplätze direkt am Gebäude 
sowie für Dienst - und Einsatzfahrzeuge ortsnah im bzw. am Standort Hansahaus 
vorgesehen, wodurch auf eine aufwendige und ressourcenintensive Tiefgarage 
verzichtet werden kann – ein klarer Vorteil im Sinne der Nachhaltigkeit. 
Die Integration einer Fahrradgarage im selben Gebäude schafft einen modernen 
Standort der Synergien zwischen Gesundheitsamt und Fahrradnutzung ermöglicht 
und eine gesundheitsorientierte, nachhaltige Mobilität fördert. Weitere Einrichtungen 
wie z.B. ein Fahrradcafé und Fahrradstellplätze könnten gemeinsam genutzt werden. 
Da das Gebäude derzeit ungenutzt ist, sind keine Interimsmaßnahmen für die 
Unterbringung des Gesundheitsamtes erforderlich. 
Im Zuge d er Machbarkeitsstudie zum Standort Konrad-Adenauer-Platz 13  / 
Harkortstraße 2 -4 wurde auch geprüft, ob das CMHC  und damit auch das 
Sozialpsychiatrische Zentrum des Gesundheitsamtes  in die neue Planung integriert 
werden kann. Aufgrund fehlender baulicher Vo raussetzungen, insbesondere eines 
ebenerdigen Zugangs sowie erforderlicher nutzbarer und geschützter Außenflächen 
für die Klienten, ist eine Verlagerung des Sozialpsychiatrische Zentrums an diesen 
Standort nicht umsetzbar. Das Sozialpsychiatrische Zentrum soll daher am 
bisherigen Standort Kölner Straße 187 verbleiben und die Weiterentwicklung zu 
einem CMHC nunmehr an diesem Standort erfolgen. Damit einher geht der Bedarf, 
das Gebäude an der Kölner Straße 187 zu sanieren. 
2.2.1.2 Realisierung des Gesundheitsamtes in der Kölner Straße 180 
Gemäß Bebauungsplan handelt es sich bei dem Gebiet an der Kölner Straße um ein 
allgemeines Wohngebiet. Dort sind bereits Nutzungen wie Schulen, 
Kindertagesstätten, Einzelhandel sowie großzügige Grünflächen vorhanden. Eine 
Verwaltungsnutzung, wie sie durch das Gesundheitsamt vorgesehen wäre, entspricht 
nicht der planungsrechtlich vorgesehenen Nutzung, wäre aber genehmigungsfähig. 
Zur Deckung des ermittelten Flächenbedarfs wurde ein Neubau am bisherigen 
Standort Kölner Straße 180 (vgl. Anlage 1, Seite 2) untersucht – entweder in zwei 
Bauabschnitten oder unter Einbeziehung einer Interimsunterbringung des 
Gesundheitsamtes.  
Eine erste Studie von HPP aus dem Jahr 2022 zur Untersuchung der 
Bebauungsplankonformität ergab eine maximal erzielbare oberirdische Gesamtfläche 
von rund 19.000 m² Bruttogrundfläche (im Folgenden BGF). Diese kann in fünf 
Vollgeschossen zuzüglich eines Dachgeschosses realisiert werden. 
Sollten über diese BGF hinausgehende Raumbedarfe bestehen, wäre ein 
Bebauungsplanverfahren erforderlich, was eine Verzögerung der baulichen 
Umsetzung von mindestens zwei Jahren nach sich ziehen würde. 
In der Studie konnten folgende Nutzungen dargestellt werden: das Gesundheitsamt 
mit ca. 11.000 m² BGF, eine Betriebs -Kindetagesstätte mit ca. 1.200 m² BGF sowie 
spezifische, auf das Gesundheitsamt bezogene Wohnnutzung mit ca. 2.800 m² BGF.

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Im Zuge der weiteren Untersuchungen und der Aufstellung eines detaillierten Raum - 
und Funktionsprogramms zeigte sich, dass zusätzlich auch der Flächenbedarf für die 
AÖGW sowie das CMHC im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans mit hätten 
realisiert werden können.   
Um dem baurechtlich erforderlichen Stellplatznachweis an diesem Standort 
nachkommen zu können, wäre der Bau einer Tiefgarage erforderlich geworden. 
Für den Fall, dass das Gesundheitsamt am Standort Konrad-Adenauer-Platz 13  / 
Harkortstraße 2-4 realisiert würde, kann der Standort Kölner Straße vollumfänglich 
für Wohnen und erforderliche Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) genutzt werden. 
Des Weitere n würde bei Nichtnutzung des Hansahauses der anhaltende bauliche 
Verfall zu einer Beeinträchtigung des Stadtbildes führen, die soziale Kontrolle 
schwächen und ein Gefühl von Unsicherheit im öffentlichen Raum vermitteln – das 
Gegenteil von Stadtreparatur. 
2.2.1.3 Fazit Standortbetrachtung 
Die Argumente sprechen klar für die Realisierung des Gesundheitsamtes am Konrad-
Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4.  
Der Standort liegt zentral am Rand der fußläufig zu erreichenden Innenstadt mit sehr 
guter verkehrlicher Anbindung. Eine Realisierung des Gesundheitsamtes an dieser 
Stelle bietet die Chance, das Gesundheitsamt und seine für die Stadtgesellschaft 
bedeutenden Aufgaben ins Zentrum zu integrieren. 
Die öffentliche Nutzung des repräsentativ gelegenen Grundstücks si chert darüber 
hinaus langfristig den Einfluss der Landeshauptstadt auf die städtebauliche 
Gestaltung im direkten Umfeld des Hauptbahnhofs und leistet einen wichtigen 
Beitrag zur Stadtreparatur an dieser Stelle. 
Die Realisierung des Gesundheitsamtes am Standort Konrad-Adenauer-Platz 13  / 
Harkortstraße 2 -4 ermöglicht zudem, an der Kölner Straße Wohnnutzung und 
erforderliche Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) und damit einen bedeutenden 
städtebaulichen Mehrwert zu schaffen. 
2.2.2 Ergebnisse der Untersuchungen zur Fahrradgarage am Standort 
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 – 4 und als Unterirdische 
Fahrradgarage im Bunker, Vergleich und Abwägung 
2.2.2.1 Fahrradgarage als unterirdische Fahrradgarage mit Nutzung des 
bestehenden Bunkers 
Die Eckpunkte der Planung wu rden durch externe Planungs - und Ingenieurbüros in 
die Vorplanung einer Unterirdischen Fahrradgarage überführt. Sie kann in dem 
ehemaligen Bunker unter dem Konrad-Adenauer-Platz 13  / Harkortstraße 2 -4 
untergebracht werden, der aus der Bismarckstraße erschl ossen und durch ein 
Mittelbauwerk unter den Straßenbahngleisen angeschlossen werden soll.  
 
Die Haupterschließung der Unterirdischen Fahrradgarage sollte bei dieser Variante 
über drei selbstfahrende Fahrsteige in der Bismarckstraße (Fahrradstraße) erfolgen  
(vgl. Anlage 2, Bild oben). Die lichte Breite jeder dieser Fahrsteige ist mit einer 1,00 
m lichten Breite vorwiegend für die Nutzung von Standardfahrrädern vorgesehen.

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Die drei Fahrsteige wurden aus der planerischen Abwägung von vorher erörterten 
Rampen- und Treppenlösungen aus der politischen Aufgabenstellung, eine 
komfortable und flächenschonende Erschließung vorzusehen, entwickelt. 
 
Neben der Anbindung durch die drei Fahrsteige - vorwiegend für die Nutzung von 
Standardfahrrädern - sollten zusätzlich zwei Aufzüge für die Sonderräder vorgesehen 
werden. Ein Aufzug soll auf dem Platz in der Nähe des Hauptbahnhofeingangs, der 
andere an der Ecke Bismarckstraße vor Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-
4 vorgesehen werden. Die Aufzüge müssen wegen der Nutz ung vorwiegend für 
Sonderräder als Sondergrößen dimensioniert werden.  
 
Eine weitere Erschließung für die fußläufige Nutzung sollte durch eine Treppe in der 
Nähe des Haupteingangs (Patio) vorgesehen werden. Um den Patio zu realisieren, 
sollte der Bunker vo n oben geöffnet werden. Die Öffnung hätte einen Durchmesser 
von ca. 8,50 Metern. 
2.2.2.2 Fahrradgarage am Standort Hansahaus gemeinsam mit dem 
Gesundheitsamt 
Die durchgeführte Machbarkeitsstudie der IPM zur Überprüfung der Möglichkeiten zur 
Unterbringung einer Fah rradgarage im Erd - und Untergeschoss des Neubaus am 
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 sowie des Gesundheitsamtes 
weist die Machbarkeit für eine Nutzung als Fahrradgarage nach. Die Studie geht 
dabei von der Annahme aus, dass mindestens d ie Anforderungen an die 
Fahrradgarage im Bunker anzusetzen sein müssen, also die Unterbringung von ca. 
1.900 Standardfahrrädern. Diese Anforderung lässt sich am Standort Hansahaus 
umsetzen. 
 
In dem beispielhaft entworfenen Grundrissszenario lassen sich die Fahrräder auf zwei 
Etagen, im Erdgeschoss und im Untergeschoss unterbringen. Vorgesehen sind 
beispielhaft vier Optionen für eine erdgeschossige Erschließung (vgl. Anlage 2, Bild 
unten).  
Die Fassade zur Platzseite übernimmt dabei eine klar erkennbare Eing angsfunktion 
für die fußläufige Erschließung der Fahrradgarage , gut sichtbar und attraktiv 
gestaltet. 
In der inneren Abwicklung des Grundrissszenarios sind Rampen zum Schieben von 
Fahrrädern mit einer maximalen Neigung von 6% sowie Treppenhäuser und Aufzüg e 
für die fußläufige Nutzung vorgesehen. Die Stellplätze Sonderräder wurden 
ebenerdig angeordnet.  
 
Zusätzliche Nutzungsoptionen wurden im Grundrissszenario entlang des 
„Harkortstraßen-Boulevards“ (gegenüber Hotels) für Sondernutzungen entwickelt: 
denkbar wäre dort die Umsetzung einer Fahrrad -Werkstatt als zusätzliches Angebot 
zu der Werkstatt in der Radstation am Bertha -von-Suttner-Platz und eines Cafés (z. 
B. Fahrradcafé).  
Die Radstation am Bertha-von-Suttner-Platz, die derzeit durch die Zukunftswerkstatt 
Düsseldorf GmbH (ZWD) bewirtschaftet wird, soll sowohl am Standort, in 
Ausprägung und im Betrieb dort verbleiben. 
 
Es ist hervorzuheben, dass es sich bei dem dargestellten Grundriss der 
Fahrradgarage lediglich um eine beispielhafte Darstellung im Rahmen der

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Machbarkeitsstudie handelt. Die Anordnung der Fahrradstellplätze, die vorgesehenen 
Erschließungswege (Rampen, Aufzüge, Treppen) sowie die möglichen 
Zusatzangebote wie Fahrradwerkstatt oder -café dienen ausschließlich der 
Veranschaulichung. Eine verbindliche Planung der Fahrradgarage erfolgt erst nach 
einem entsprechenden Beschluss. Erst dann werden Kapazitäten, Stellplatztypen 
(Standard- und Sonderräder), Zugänge, Erschließungen und ein Betriebskonzept 
detailliert ausgearbeitet und  mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt, auch im 
Hinblick auf die gemeinsame Nutzung der Erdgeschossflächen mit dem 
Gesundheitsamt. 
 
2.2.2.3 Vergleich der beiden Varianten zur Fahrradgarage und Fazit 
Die beiden zuvor ausführlich beschriebenen Varianten der Fahr radgarage 
unterscheiden sich in den Kriterien  
- Erschließung und Anbindung an das Radhauptnetz,  
- Gestaltung und Nachhaltigkeit,  
- Potential für Zusatznutzungen und  
- Zeit und Kosten. 
 
Erschließung und Anbindung an das Radhauptnetz 
Bei der Variante Fahrradgara ge am Standort Hansahaus erfolgt die äußere 
Erschließung auf Erdgeschossebene durch mehrere Öffnungen an den Fassadenseiten 
(vgl. oben). Dadurch besteht sowohl eine direkte Anbindung an das Radhauptnetz als 
auch an die geplante Radwegeführung Konrad -Adenauer-Platz. Die innere 
Erschließung in das Untergeschoss ist über Schieberampen mit einer maximalen 
Neigung von 6 % vorgesehen, die für alle Fahrradtypen nutzbar sind. Der 
nächstgelegene fußläufige Ausgang am Standort Konrad -Adenauer-Platz 13  / 
Harkortstraße 2-4 liegt etwa 45 m vom Haupteingang des Bahnhofes weiter entfernt 
als der Ausgang Oberkante Platz am Patio der Unterirdischen Fahrradgarage. Durch 
eine sichtbare Gestaltung des Eingangs am Standort Hansahaus als attraktiver 
Zugang zur Fahrradgarage bleibt die visuelle Verbindung zum Hbf gewahrt.  
 
Die Haupterschließung der Variante Unterirdische Fahrradgarage ist ausschließlich 
über die Bismarckstraße über drei Fahrsteige gegeben. Zusätzlich werden punktuell 
zwei Aufzüge vorgesehen. Die Anbindung an das Radhauptnetz erfolgt damit lediglich 
über die Bismarckstraße. Eine direkte Anbindung an den Radweg über den Platz 
besteht nicht. Die Abfahrt in die Garage erfolgt über selbstfahrende Fahrsteige mit 
einer lichten Breite von 1,00 m, wodurch keine Sonderfahrrä der berücksichtigt 
werden können. Der fußläufige Ausgang aus dem Bunker liegt etwa 45 m näher am 
Hauptbahnhofseingang, bedarf aber einer Treppe zur Überwindung des 
Höhenniveaus von der Ebene der Abstellanlagen. In der Unterirdischen 
Fahrradgarage werden di e 1.900 Fahrradstellplätze auf einer Ebene untergebracht, 
während in der Fahrradgarage am Standort Hansahaus auf zwei Etagen, im 
Erdgeschoss und Untergeschoss untergebracht werden.  
 
Die angenommene Wegezeit vom nächstgelegenen Fahrradabstellplatz in der 
Fahrradgarage am Standort Hansahaus ist nicht nennenswert länger als vom 
nächstmöglich abgestellten Fahrrad in der Unterirdischen Fahrradgarage.

Seite 12 
Gestaltung und Nachhaltigkeit 
Die Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus ermöglicht im Rahmen der 
Grundrissentwicklung aus der Machbarkeitsstudie eine Gestaltung mit natürlichem 
Tageslichteinfall ins Untergeschoss über einen Lichthof im Erdgeschoss. Die 
Fahrradgarage würde, im Falle ihrer Realisierung am Standort Hansahaus, 
unmittelbar im Neubau untergebracht werden. Im öffentlichen Raum wird somit kein 
zusätzlicher Flächenbedarf für Elemente und Aufbauten wie Aufzüge, Patio usw. 
notwendig. 
 
Die Variante Unterirdische Fahrradgarage wird ausschließlich mit Kunstlicht belichtet; 
einzig über den Patio erre icht natürliches Licht nur den Bunkerteil. Bei dieser 
Variante ist der Flächenverbrauch in und an der Ecke Bismarckstraße über die 
Fahrsteige, den Aufzug und technische Anlagen sowie der Öffnung des Platzes durch 
den Patio erheblich.  
 
Potential Zusatznutzungen  
Die im Rahmen der Grundrissentwicklung aus der Machbarkeitsstudie entstandene 
Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus hat wegen ihres großzügigen 
Grundrisses, der Einbindung des Erdgeschosses und Nutzungssynergien mit dem 
Gesundheitsamt das Pot ential, auch erweiterte Nutzungen anzubieten - wie zum 
Beispiel ein im Grundrissszenario vorgeschlagenes öffentliches WC, eine Werkstatt o. 
ä. Gegebenenfalls lassen sich auch im Verlauf der weiteren Planung bei steigender 
Nachfrage oder neuen Mobilitätsanf orderungen die Anzahl der Fahrradstellplätze 
erhöhen  
 
Die Variante Unterirdische Fahrradgarage ist räumlich begrenzt und nicht variabel 
erweiterbar oder mit Zusatznutzungen auszubilden. Dort gibt es neben dem Raum 
für Aufsichtspersonen keine erweiterbaren  Flächen für Sondernutzungen wie 
Werkstatt oder WC-Anlage. 
 
Kosten und Einsparungspotential 
Für die Variante Unterirdische Fahrradgarage ist zwingend eine bestimmte 
Bauabfolge erforderlich: Zunächst ist zur Erstellung des Mittelbauwerks zwischen 
Fahrsteigerschließung und Bunkerteil als Bauwerk in offener Bauweise die Verlegung 
der Rheinbahn auf eine provisorische Gleisbrücke erforderlich, da diese nicht aus 
dem Baufeld herausgenommen werden kann. Der südliche Platz vor dem Uhrenturm 
kann erst nach Fertigste llung und Schließen dieses Bauwerks fertiggestellt werden. 
Durch Ausbildung des Mittelbauwerks der Unterirdischen Fahrradgarage muss 
außerdem ein öffentlicher Kanal (DN 1200) aufgegeben und an anderer Stelle ersetzt 
werden. Dafür wird ein neuer Kanal um di e Fahrsteige in der Bismarckstraße 
herumgeführt werden müssen, was mit vorbereitenden Kanalarbeiten auf die Bauzeit 
schlägt und mit hohen Kosten verbunden ist. 
 
Bei einer Verwirklichung der Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus ist eine 
Realisierung relativ unabhängig vom Platz und umliegenden Verkehrsanlagen 
möglich. Auch ergeben sich keine umfangreichen Kanal- und Leitungsumverlegungen 
im südlichen Platzbereich (Bismarckstraße Ecke Konrad-Adenauer-Platz 13  / 
Harkortstraße 2-4), keine Notwendigkeit für ein Hilfsbauwerk für die Rheinbahngleise 
(Gleisbrücke) und damit im Vergleich zur Unterirdischen Fahrradgarage grob

Seite 13 
geschätzt eine Zeitersparnis von ca. 2 Jahren Bauzeit, die zugleich wegen der 
Wahrscheinlichkeit von Baupreissteigerung auch eine Kosteneinsparung bedeutet.  
 
Fazit / Gesamtabwägung: Unterbringung Fahrradgarage im Gesundheitsamt am 
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 
In der Abwägung aller vorgenannten Kriterien lässt sich zusammenfassen, dass die 
Vorteile der Fahrradgarage am Standort Hansahaus gegenüber der Unterirdischen 
Fahrradgarage überwiegen. Insbesondere bei den folgenden Kriterien sind Vorteile 
der Fahrradgarage am Standort Hansahaus herauszuheben:  
Bei der Erschließung ist die Anbindung an d as Radhauptnetz bei beiden Varianten 
gegeben, jedoch nur bei der Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus gibt es 
eine direkte Anbindung an den Radweg auf dem Platz. Darüber hinaus bietet die 
Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus die Möglichkeit , die Fahrradgarage 
an mehreren Stellen an das Rad(haupt)netz anzuschließen, während dies bei der 
Unterirdischen Fahrradgarage allein über den Zugang in der Bismarckstraße möglich 
ist.  
Der etwas weitere Weg der Fahrradgarage am Standort Hansahaus bis zum 
Haupteingang von 45 m relativiert sich beim Vergleich der Entfernung von dem 
nächstliegend abgestellten Fahrrad bis zum Haupteingang: hier ist der Zeitverlust 
von 10 Sekunden unerheblich. 
Weitere Vorteile der Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus si nd das 
Erweiterungspotential und die Synergienutzungen mit dem Gesundheitsamt.  
Der bedeutendste Vorteil der Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus ist die 
Zeit- und Kosteneinsparung durch eine um etwa zwei Jahre kürzere Bauzeit. Denn 
bei dieser Variante ist keine Kanalumverlegung notwendig, weiterhin kann auf das im 
Bau komplexe Mittelbauwerk und die mit Risiken verbundene Öffnung des Bunkers 
verzichtet werden. Die Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus hat keine 
direkte Schnittstelle mit der P latzoberfläche und kann daher von den anderen 
Projekten auf dem Platz mit einer unabhängigen Realisierungszeitschiene geplant 
und gebaut werden.  
Davon unabhängig ist der Vergleich der Baukosten der beiden Varianten, der hier 
ebenfalls eindeutig zugunsten der Fahrradgarage am Standort Hansahaus ausfällt 
(vgl. Kapitel 2.2.4). 
2.2.3 Volumenstudien zur Machbarkeitsstudie Hansahaus, Vergleich und 
Abwägung 
In der Machbarkeitsstudie wurden auf Basis des mit den zukünftigen Nutzern 
abgestimmten vorläufigen Raum - und Funktionsprogramms 1 4 Varianten für den 
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 untersucht. In diesem Zuge 
wurden mehrere Volumenstudie n entwickelt, vier davon wurden näher betrachtet 
und weiter ausgearbeitet und werden nachfolgend näher beschrieben. 
                                        
1 Das Raum- und Funktionsprogramm wurde auf der Basis einer Bedarfsermittlung und in Abstimmung mit den 
zukünftigen Nutzern erstellt und stellt eine Maximalbetrachtung des notwendigen Flächenbedarfs dar. Die 
Fortentwicklung des Raum- und Funktionsprogramms aufgrund von Synergieeffekten und Einsparungen 
beeinflusst die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie nicht.

Seite 14 
2.2.3.1 Variante: Erhalt Bestandsgebäude 
Zunächst wurde der Erhalt des Hansahauses, welches von 1900 bis 1902 erbaut und 
vom Zürcher Architekten Heinrich Ernst im Auftrag der Rheinischen 
Immobiliengesellschaft „Hansa“ geplant worden ist, untersucht. Das Hansahaus 
wurde im Zweiten Weltkrieg beschädigt und danach vereinfacht 
wiederinstandgesetzt. Das Gebäude beherbergte im Ursprung unterschiedliche 
Nutzungen (Hotel, Büro, Weinhaus). Seit 1959 war der Landesrechnungshof bis 
Anfang 2025 ansässig und später auch das Finanzamt Mettmann, sodass das 
Gebäude als Bürogebäude genutzt wurde. 
Aufgrund dieser unterschiedlichen Nutzungen gab es nie ein funktionier endes 
Gesamtgebäude, sondern weist das Hansahaus zahlreiche Niveauunterschiede, 
unterschiedliche Geschosshöhen und zahlreiche Erschließungskerne auf, welche eine 
barrierefreie Nutzung nur schwer möglich machen. Hinzu kommt, dass das 
Bestandsgebäude ledigli ch eine BGF von 19.726 m² aufweist und die 
Flächenanforderung des Gesundheitsamtes inklusive der Flächenanforderung der 
Fahrradgarage gemäß Raum - und Funktionsprogramm darüber liegt und damit die 
Fläche im Bestand nicht ausreicht.  
Der südöstliche Schenkel  des Hansahauses, welcher sich zur verkehrsberuhigten 
„Promenade“ ausrichtet, ist nur ein Einbund (Erschließungsflur und Büroräume), 
daher lässt sich dieser aufgrund der engen Innenhofsituation nicht verbreitern. Der 
enge und tiefe Innenhof weist wenig Auf enthaltsqualität auf und die zum Innenhof 
orientierten Büros erhalten wenig Tageslicht. Ein Schadstoffgutachten kam zu dem 
Ergebnis, dass das Gebäude Asbest und PCB belastet ist.  
In Summe führen die genannten Untersuchungsergebnisse dazu, dass das 
Hansahaus im Bestand keine Grundlage für die Abbildung des geforderten Flächen - 
und Funktionsprogramms bietet und somit die Anforderungen des Gesundheitsamtes 
im bestehenden Hansahaus am Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 nicht 
erfüllt werden können. 
2.2.3.2 Architektonische Variante 
„Dreibund“ 
Bei der nächsten Variante Dreibund 
handelt es sich um eine geschlossene 
Blockrandbebauung, welche zur 
Harkort- und Graf -Adolf-Straße einen 
oberirdisch 7 -geschossigen „Rücken“ 
bildet, der den anfal lenden Lärm 
durch die Straßenbahn abschirmt. Zur 
verkehrsberuhigten Straße hin 
reduziert sich die Geschossanzahl auf 
2 oberirdische Geschosse, sodass auf 
der Dachfläche des 1. Obergeschosses 
ein großzügiger Dachgarten als 
Aufenthaltsfläche für die Nutzer 
entsteht und mehr Tageslicht in die 
zum Innenhof orientierten Räume 
gelangt. Das Tageslicht gelangt 
Variante "Dreibund"

Seite 15 
ebenfalls über eine großzügige Deckenöffnung in der Decke über EG bis in die 
Fahrradgarage, sodass dort eine erhöhte Aufenthaltsqualität entsteht und 
„Angsträume“ vermieden werden. 
Die Fassade der Variante Dreibund greift die Gliederung des Bestandsgebäudes auf 
und nimmt somit Bezug auf die Historie und die angrenzende Bebauung. Die 
Haupterschließung des Gesundheitsamtes erfolgt über das repräsentative Portal zum 
Konrad-Adenauer-Platz 13  / Harkortstraße 2 -4. Die Fahrradgarage verfügt über 
verkehrsweisende Zugänge im Bereich aller Gebäudeseiten und aktiviert die 
bestehende Bunkertreppe als Ausgang für die Fahrradgaragennutzer, welche direkt 
auf dem Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 mündet. 
2.2.3.3 Architektonische Variante „Atrium“ – teilweiser Erhalt der 
Bestandsfassade 
Nach der Erkenntnis, dass der Substanzerhalt des 
Hansahauses für die Nutzungen Gesundheitsamt und 
Fahrradgarage nicht geeignet ist, wurde ein (Teil-) Erhalt 
der Bestandsfassade genauer in Augenschein 
genommen.  
Die Fassade des Hansahauses im heutigen Zustand zeigt 
deutliche Spuren der baulichen Veränderungen und 
Vereinfachungen, die nach den Zerstörungen im Zweiten 
Weltkrieg vorgenommen wurden. Die ursprünglichen 
Materialien, wie roter Mainsandstein im Erdgeschoss und 
Pfälzer Sandstein in den Obergeschossen, sind teilweise 
noch sichtbar, aber in vielen Bereichen stark verwittert oder beschädigt. Die 
Pfeilervorlagen und Säul en aus rotem Baveno -Granit mit Bronze -Architekturteilen 
sind nur noch vereinzelt in ihrer ursprünglichen Form erhalten. Die Fassade weist 
starken Sanierungsbedarf auf: 
- In Teilbereichen wurden Schutznetze angebracht, um herabfallende 
Fassadenteile zu verhindern 
- Es gibt Schimmelbefall in Kellerräumen und Undichtigkeiten, die auch die 
Fassadenstruktur beeinträchtigen 
 
Der einst repräsentative Turmaufbau über dem Portal zum Konrad-Adenauer-Platz 
13 / Harkortstraße 2 -4 ist noch vorhanden, aber deutlich schlichter als im 
Originalzustand. Die symmetrische Gliederung der Fassade, durch die in Abständen 
noch vorhandenen „Türme“, ist erhalten, jedoch wirken die Details reduziert und 
funktional, was dem Gebäude ein eher nüchternes Erscheinungsbild verleiht. 
Einige Zwischengeschosse wurden nachträglich eingezogen, was die ursprüngliche 
Fassadenproportion des Erdgeschosses verändert hat. Da die Fassade – nach 
Zerstörung im Zweiten Weltkrieg – in den Bereichen zwischen den Türmen  
vereinfacht als Lochfassade wiederhergestellt worden ist, wurde der Erhalt dieser 
Bereiche aufgrund der nicht möglichen flexiblen Grundrissnutzung verworfen. 
Entwurflich wurde auf Grund der noch vorhandenen Qualitäten entschieden, dass die 
repräsentative Erdgeschossfassade, die „Turmfassaden“ und die Portalfassaden 
Konrad-Adenauer-Platz 13  / Harkortstraße 2 -4 bei der Variante Atrium erhalten 
bleiben. In den Zwischenbereichen zwischen den Türmen und in dem Bereich zur 
Variante "Atrium"

Seite 16 
verkehrsberuhigten Zone ist eine neue m oderne Glasfassade geplant, sodass eine 
flexible Grundrissnutzung stattfinden kann. 
Bei der Variante Atrium handelt es sich um eine geschlossene Blockrandbebauung als 
Zweibund mit Innenhof, welche aus sieben oberirdischen Geschossen besteht. 
Entgegen der b estehenden Blockrandbebauung des Hansahauses wird der Innenhof 
durch die Nutzung der Fahrradgarage im Erdgeschoss um ein Geschoss angehoben. 
Die Haupterschließung des Gesundheitsamtes erfolgt über das repräsentative Portal 
zum Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4. Die Fahrradgarage verfügt über 
verkehrsweisende Zugänge im Bereich aller Gebäudeseiten und aktiviert die 
bestehende Bunkertreppe als Ausgang für die Fahrradgaragennutzer, welche direkt 
auf dem Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 mündet. 
2.2.3.4 Architektonische Variante „Terrassen“ 
Bei der  Variante Terrassen handelt es sich um eine 
geschlossene Blockrandbebauung, welche zur Harkort - 
und Graf -Adolf-Straße einen oberirdisch 7 -geschossigen 
„Rücken“ bildet, der den anfallenden Lärm durch die 
Straßenbahn abschirmt. Rückwärtig zur 
verkehrsberuhigten Straß e stuft sich das Gebäude in 
regelmäßigen Abständen zurück, sodass in jedem 
Geschoss Terrassen und begrünte Dachflächen 
entstehen. Über eine großzügige Freitreppe sind die 
Terrassen aller Geschosse und auch die begrünte 
Dachfläche auf dem 6.Obergeschoss zu erreichen, sodass 
wertvolle Aufenthaltsflächen geschaffen werden. Der 
Zugang über die Freitreppe kann im Erdgeschoss gesteuert werden, sodass der 
Zugang zu den Terrassen kontrollierbar bleibt. Die Haupterschließung des 
Gesundheitsamtes erfolgt über das repräsentative Portal zum Konrad-Adenauer-Platz 
13 / Harkortstraße 2 -4. Die Fahrradgarage verfügt über verkehrsweisende Zugänge 
im Bereich aller Gebäudeseiten und aktiviert die bestehende Bunkertreppe als 
Ausgang für die Fahrradgaragennutzer, welche direkt au f dem Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4 mündet. 
2.2.3.5 Abwägung der Volumenstudienbetrachtungen 
Alle drei architektonischen Varianten sind grundsätzlich mit den Anforderungen aus 
dem Raum - und Funktionsprogamm vereinbar; in der Gesamtbetrachtung zeigen  
sich jedoch deutliche Unterschiede in Nutzungsqualität, Flexibilität, technischer 
Integrationsfähigkeit, Bauablauf und Risiken. 
Die Variante „Dreibund“ verbindet eine kompakte, klar strukturierte 
Gebäudekonfiguration mit hoher Flexibilität der Grundrisse und guter 
Drittverwendbarkeit. Zentrale Erschließung und eindeutige Flurachsen sorgen für 
effiziente Wegeführung; die kompakte Bauweise begünstigt standardisierte 
Bauweisen und eine klare, wirtschaftliche Technikführung. Großzügige, nutzbare 
Dach- und Terr assenflächen sowie ein hoher Tageslichteintrag erhöhen die 
Aufenthaltsqualität und mindern das Risiko von Werteverlusten oder Leerständen. 
Insgesamt erfüllt „Dreibund“ die Anforderungen des Raum- und Funktionsprogramms 
mit dem ausgewogensten Verhältnis aus  Funktionalität, Qualität und 
Realisierungsrobustheit.  
Variante "Terrassen"

Seite 17 
Die Variante „Atrium“ ermöglicht durch ihre Ringstruktur eine kontinuierliche 
Bewegung im Gebäude und erfüllt ebenfalls das Raum - und Funktionsprogramm. 
Dem stehen ein schmaler Innenhof mit eingeschränktem Tageslichteintrag in unteren 
Hoflagen sowie erhöhte technische und bauliche Komplexität eines Hybridgebäudes 
gegenüber (u. a. zahlreiche Schnittstellen, erschwerte Technikintegration). Der 
(Teil-) Erhalt belasteter Fassadenbauteile ist mit zusätzlich en Kosten - und 
Terminrisiken verbunden; insgesamt ist mit einer längeren Bauzeit und erhöhtem 
Störungs- und Kostenrisiko zu rechnen – trotz extensiver Dachbegrünung und 
PV-Potenzial. 
Die Variante „Terrassen“ erfüllt das Raum - und Funktionsprogramm und scha fft 
durch gestaffelte Baukörper hochwertige, begrünte Außenflächen in nahezu allen 
Geschossen. Gleichzeitig führen spezielle Raumtiefen und Terrassengeometrien zu 
Einschränkungen in der Drittverwertbarkeit. Die interne Wegeführung ist 
anspruchsvoller; komp lexe Geometrien erhöhen Koordinationsaufwand, 
Schnittstellen und Planungsrisiken und können sich verlängernd auf die Bauzeit 
auswirken. Teilbereiche weisen aufgrund größerer Gebäudetiefen einen reduzierten 
Tageslichteintrag auf.  
Im direkten Vergleich liegen die Gesamtkosten der drei Varianten in einem ähnlichen 
Rahmen; die Bauzeit fällt bei „Atrium“ jedoch signifikant länger aus.  
Vor dem Hintergrund der funktionalen, betrieblichen und terminlichen Bewertung 
erweist sich „Dreibund“ insgesamt als vorteilhaf teste Lösung und bildet die 
Grundlage für die nachfolgende vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Seite 18 
2.2.4 Vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung  
Die Gegenüberstellung beider Standorte berücksichtigt die Unterschiede bei den 
Kosten für Grundstückser werb, Rückbau, Interimsmaßnahmen und der 
unterschiedlichen zusätzlichen Nutzung, wie der Integration der Fahrradgarage, einer 
Kindertagesstätte und der Wohnnutzung. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist damit 
auch eine Gesamtkostenbetrachtung der Maßnahme n-Konstellation Gesundheitsamt 
und Fahrradgarage in der Qualität eines Kostenrahmens. 
 
Die in der Tabelle dargestellten Kosten auf Basis der Machbarkeitsstudien haben die 
Qualität von Kostenrahmen mit einem statistischen Abweichungsrisiko von 40%. 
Auch künftige Baupreissteigerungen sind noch nicht berücksichtigt. 
Wie der Abbildung zu entnehmen ist, ist die Variante Gesundheitsamt am Standort 
Konrad-Adenauer-Platz 13  / Harkortstraße 2 -4 mit integrierter Fahrradgarage 
wirtschaftlicher als ein Neubau am Alt standort Kölner Straße und einer Realisierung 
der Fahrradgarage im Bunker unter dem Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 
2-4; durch die Integration der Fahrradgarage ergibt sich für das Projekt 
Fahrradgarage ein wirtschaftlicher Vorteil von ca. 8,8 Mio. EUR brutto, nach jetzigem 
Kostenrahmen.  
Gesamthaft betrachtet ergibt sich für die Standort -Variante Konrad-Adenauer-Platz 
13 / Harkortstraße 2-4 nach jetzigem Kostenrahmen ein wirtschaftlicher Vorteil von 
ca. 34 Mio. EUR brutto gegenüber einer Realisierung der Einzelprojekte. 
2.2.5 Gesamtbewertung der Ergebnisse der Untersuchungen der Standorte 
Kölner Straße 180 und Hansahaus 
Die vorliegenden Machbarkeitsstudien, Varianten - und 
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen belegen, dass die räumliche Bündelung des

Seite 19 
Neubaus Gesundheitsamt und der Fahrradgarage am Standort Konrad-Adenauer-
Platz 13  / Harkortstraße 2 -4 sowohl für das Gebäudevorhaben als auch für die 
Fahrradgarage deutliche Vorteile bietet. Beide Teilprojekte profitieren wechselseitig: 
städtebaulich, wirtschaftl ich, terminlich, im Betrieb sowie in Fragen der 
Nachhaltigkeit und Nutzerqualität. 
Wirtschaftlichkeit und Terminrobustheit  
Die Gesamtkostenbetrachtung zeigt für die Maßnahmenkonstellation Gesundheitsamt 
+ Fahrradgarage am Standort Hansahaus  ein günstigeres Verhältnis von Nutzen zu 
Aufwand als für die Alternative Gesundheitsamt an der Kölner Straße + Unterirdische 
Fahrradgarage im Bunker . Insbesondere entfallen bei dem Standort Konrad-
Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 kosten- und risikoträchtige Eingriffe in Platz- 
und Infrastrukturanlagen (u. a. öffentlicher Kanal, temporäre Gleisbrücken, offener 
Tiefbau für ein Mittelbauwerk). Dies stärkt die Termin - und Kostensicherheit beider 
Projekte und reduziert das Risiko baupreisbedingter Mehrkosten. Den Vorteil  
illustriert die Abbildung unter Punkt 2.2.4, in der die Gesamtkosten je Standort 
gegenübergestellt sind. Für die Fahrradgarage am Standort  Hansahaus entfallen 
gegenüber der Unterirdischen Fahrradgarage u. a. die Verlegung des öffentlichen 
Kanals sowie Gleisprovisorien. Für die Fahrradgarage ergibt sich grob geschätzt eine 
Bauzeitverkürzung von ca. zwei Jahren, was zugleich Puffer für das Gesamtvorhaben 
schafft. 
Städtebau, Adresse und öffentlicher Raum  
Mit dem Gesundheitsamt als publikumsorientierter Nutzung an der südwestlichen 
Platzflanke wird der Konrad-Adenauer-Platz 13  / Harkortstraße 2 -4 belebt und in 
seiner sozialen Kontrolle gestärkt. Zugleich vermeidet die im Gebäude integrierte 
Fahrradgarage zu sätzliche Aufbauten im Platzraum (z. B. Patio, Fahrsteige) und 
erhält damit die durchgehende Platzoberfläche. Mehrere erdgeschossige Zugänge zur 
Fahrradgarage in alle Richtungen – darunter der klar erkennbare fußläufige Eingang 
über den Portikus am Konrad -Adenauer-Platz – sorgen für gute Orientierung und 
kurze Wege, ohne neue Barrieren zu schaffen. Damit leisten beide Vorhaben 
gemeinsam einen Beitrag zur Stadtreparatur am Hauptbahnhof. 
Betriebs- und Nutzerqualität  
Die Integration der Fahrradgarage mit ca. 1.900 Stellplätzen in Erd - und 
Untergeschoss am Standort Hansahaus ermöglicht gleichberechtigte Erschließung für 
alle Fahrradtypen (u. a. Schieberampen ≤ 6 % und Aufzüge). Die mehrseitige 
Anbindung (u. a. Graf -Adolf-Straße und Harkortstraße sowie direkter Anschluss an 
den neuen Radweg über den Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4) schafft 
leistungsfähige, sichere Wegeketten zwischen Hauptbahnhof, Fahrradabstellen und 
Gesundheitsamt. Die räumliche Nähe fördert Synergien in Bewirtschaftung und 
Service (z. B. Aufsicht, mögliche Werkstatt bzw. Fahrrad -Café im EG -Bereich), was 
die Aufenthalts- und Servicequalität beider Einrichtungen erhöht. Der fußläufige Weg 
zum Haupteingang ist im Vergleich zur Unterirdischen Fahrradgarage nur 
unwesentlich länger und damit im Nutzeralltag vernachlässigbar. 
Technische Machbarkeit und Risiken 
Für das Gebäudevorhaben bietet die architektonische Vorzugsvariante Dreibund klare 
Baustrukturen, effiziente Technikintegration, gute Drittverwendbarkeit und damit

Seite 20 
eine hohe Werthalt igkeit. Für die Fahrradgarage entfallen risikobehaftete 
Bauzustände der Unterirdischen Fahrradgarage (Schadstoffe, Eingriffe in 
Gleis-/Leitungsanlagen, offene Baugruben); die Garage kann unabhängig von 
Platzbauarbeiten realisiert werden, was die Zeitschiene des Gesamtprojekts entzerrt. 
Damit sinken Planungs- und Ausführungsrisiken für beide Teilprojekte spürbar. 
Nachhaltigkeit und Energie 
Die kompakte Konfiguration des Neubaus erlaubt Tageslichteinträge bis in die 
Fahrradebenen (z. B. über Lichthöfe) und be grünte Aufenthaltsflächen (u. a. 
Dachbegrünungen, Dachgarten). Die Vermeidung zusätzlicher unterirdischer 
Baukörper und sichtbarer Technikaufbauten im öffentlichen Raum reduziert 
Materialaufwand und Eingriffe in Bestandsinfrastruktur. Zusammen mit den 
entfallenden Umverlegungen und kürzeren Bauzeiten verbessert dies die ökologische 
Bilanz beider Vorhaben.  
Verkehrliche Anbindung 
Das Hansahaus ist direkt an den ÖPNV und das Radhauptnetz angebunden. Für das 
Gesundheitsamt stehen Parkmöglichkeiten im DB -Parkhaus am 
Bertha-von-Suttner-Platz sowie barrierefreie Stellplätze am Gebäude zur Verfügung; 
die Fahrradgarage erhält mehrere, ebenerdige Zugänge in alle Richtungen und 
bindet zusätzlich an den neuen Radweg über den Platz an. Die vorgesehene 
Erschließung der U nterirdischen Fahrradgarage ausschließlich über die 
Bismarckstraße (u. a. Fahrsteige mit 1,00 m lichte Breite ohne 
Sonderrad-Tauglichkeit) entfällt – ein klarer Vorteil zugunsten der 
Nutzerfreundlichkeit und Erreichbarkeit der integrierten Lösung. 
Konsequenzen für die Kölner Straße 180 
Durch die Verlagerung des Gesundheitsamtes an den Standort Hansahaus wird das 
Grundstück Kölner Straße 180 gemäß Beschlusslage für Wohnen und erforderliche 
Infrastruktur aktivierbar. Damit bleibt die Möglichkeit für eine Betr iebs-
Kindertagesstätte in der Nachbarschaft zum Technischen Verwaltungsgebäude  
gesichert und es entsteht zusätzlicher sozialer und städtebaulicher Nutzen.  
Fazit 
Unter Abwägung aller Belange empfiehlt die Verwaltung die räumliche Konzentration 
beider Projekte am Standort Hansahaus als gesamtstädtisch vorteilhafte Lösung. 
2.3 Kauf Grundstück Hansahaus 
Die Beschlussvorlage zum Ankauf des Hansahauses, Konrad-Adenauer-Platz 13 / 
Harkortstraße 2 – 4 wird dem Rat im NÖ-Teil (RAT/392/2025) vorgelegt. 
2.4 Geplante Maßnahmen für die weiteren Planungen zum Hansahaus 
2.4.1 Beauftragung der Immobilien Projekt Management GmbH 
Es ist geplant, die weitere Planung für die die Entwicklung des Standorts Konrad -
Adenauer-Platz 13  / Harkortstraße 2 -4 auf Grundlage des bestehenden 
Rahmenvertrages bis zum Ausführungs - und Finanzierungsbeschluss an das 
städtische Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management GmbH (IPM) zu 
übertragen.

Seite 21 
2.4.2 Weitere gesamthafte Planung des Hansahauses bis zum Ausführungs- 
und Finanzierungsbeschluss 
Es sind durch die Immobilien Projekt Management GmbH die HOAI -Leistungsphasen 
1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung) und Start der 
Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) auf Grundlage der Ergebnisse der 
Machbarkeitsstudie und unter Berücksichtigung des Raum- und Funktionsprogramms 
durchzuführen und mit den Fachämtern abzustimmen. Hierbei ist die BIM -Methode 
(Building Information Modelling) im gesamten Planungsprozess zu berücksichtigen. 
Die Immobilien Projekt Management GmbH plant hierbei ein b arrierefreies Gebäude 
gemäß den Standards der Landeshauptstadt Düsseldorf.  
Das geplante Gebäude soll höchsten Ansprüchen an Nachhaltigkeit und 
Zukunftsfähigkeit genügen. Im Rahmen der Planung wird eine Zertifizierung nach 
dem Gold -DGNB-Standard angestrebt . Darüber hinaus soll die Bauweise den 
Anforderungen des Passivhausstandards entsprechen und im Sinne des Cradle -to-
Cradle-Prinzips (C2C) auf kreislauffähige Materialien und ressourcenschonende 
Konstruktionsweisen setzen. Ziel ist es, die ökologischen Ausw irkungen des 
Bauwerks über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg zu minimieren, gleichzeitig die 
Betriebskosten durch hohe Energieeffizienz dauerhaft zu senken und eine hohe 
Aufenthalts- und Nutzungsqualität für die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer 
sicherzustellen. 
Die Immobilien Projekt Management GmbH wird nach Abschluss der HOAI -
Leistungsphase 3 eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 erstellen, die Unterlagen 
für eine §13-Prüfung erstellen und bei der Verwaltung einreichen. Im Nachgang sind 
durch die Immobi lien Projekt Management GmbH die Unterlagen für einen 
Gremienlauf zur Erlangung eines Ausführungs - und Finanzierungsbeschlusses durch 
den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zu erstellen und einzureichen. Während 
des Gremienlaufs kann mit der HOAI -Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung, 
begonnen werden. 
Die nach jetzigem Stand geschätzte zeitliche Abfolge des Gesamtprojektes stellt sich 
wie folgt dar:  
 Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss   4. Quartal 2027 
 Baubeginn / Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) 2. Quartal 2028 
 Bauende        4. Quartal 2030 
 
2.4.3 Abschluss der Planung der Unterirdischen Fahrradgarage im Bunker 
mit Erschließung Bismarckstraße 
Im Falle der Weiterführung der Fahrradgarage am Standort Hansahaus werden die 
bestehenden Verträge mit Planungs- und Ingenieurbüros beendet. Der Vertrag ist als 
Stufenvertrag konzipiert, die erste Stufe endet mit dem Abschluss der 
Leistungsphase 2 (Vorplanung) und dem Bedarfsbeschluss. Die nach dem 
Bedarfsbeschluss beginnende Leistungsphase 3 wi rd in diesem Fall nicht abgerufen. 
Die ausbleibende weitere Beauftragung ist für die Landeshauptstadt Düsseldorf  
kostenneutral, da auf Grund der Vertragsgestaltung auf Seiten der Planer kein 
Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht.

Seite 22 
Die Planung der Fahrradgarage am Standort Hansahaus wird, wie oben beschrieben, 
als Auftrag an die Immobilien Projekt Management GmbH in das Projekt Hansahaus 
überführt. 
 
Eine Umsetzung der Unterirdischen Fahrradgarage im Bunker neben der 
Fahrradgarage am Standort Konrad -Adenauer-Platz 13  / Harkortstraße 2 -4 wird 
damit dauerhaft ausgeschlossen. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 - Lagepläne 
Anlage 2 - Erschließungspläne

Anlage 1 - Lagepläne

82 Zeichen

Maßstab 1 : 1000
erstellt am: 16.01.2025

Maßstab 1 : 1000
erstellt am: 16.01.2025

Beratungsverlauf (8)

14.11.2025 Bezirksvertretung 1
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.11.2025 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, internationale und regionale Zusammenarbeit
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

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19.11.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

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25.11.2025 Bauausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

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25.11.2025 Ausschuss für Gesundheit und Soziales
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

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26.11.2025 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

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01.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: passieren lassen

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11.12.2025 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

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Details

Aktenzeichen
RAT/391/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
31.10.2025
Erstellt
28.10.2025 13:49