RAT/391/2025
Grundsatzbeschluss für das Hansahaus, Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 - 4 als Standort für Gesundheitsamt und Fahrradgarage
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
58739 Zeichen
RAT/391/2025
X öffentlich nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Grundsatzbeschluss für das Hansahaus, Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2
- 4 als Standort für Gesundheitsamt und Fahrradgarage
Fachbereich:
66 - Amt für Verkehrsmanagement, 65 – Liegenschaftsamt, 53 - Gesundheitsamt, 23
- Amt für Gebäudemanagement
Dezernentin / Dezernent:
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller , Stadtkämmerin Dorothée Schneider,
Beigeordnete Cornelia Zuschke, Beigeordneter Jochen Kral, Beigeordneter Christian
Zaum
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 1 14.11.2025 Anhörung
Ausschuss für
Wirtschaftsförderung,
internationale und regionale
Zusammenarbeit
18.11.2025 Vorberatung
Ordnungs- und
Verkehrsausschuss 19.11.2025 Vorberatung
Bauausschuss 25.11.2025 Vorberatung
Ausschuss für Gesundheit und
Soziales 25.11.2025 Vorberatung
Ausschuss für Planung und
Stadtentwicklung 26.11.2025 Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Seite 2
1. Beschlussdarstellung
1.1 Grundsatzentscheidung für Gesundheitsamt und Fahrradgarage am
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt vorbehaltlich der Zustimmung
des Rates zum Beschluss NÖ/RAT/392/2025 (Ankaufsbeschluss), am Standort
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 das Projekt „Neubau Gesundheitsamt
/ Zentrum für öffentliche Gesundheit“ sowie den im Bahnhofsumfeld erforderlichen
Neubau einer Fahrradgarage mit 1900 Stellplätzen zu realisieren.
1.2 Beauftragung IPM bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen für den Bau des
Gesundheitsamtes sowie den Bau der Fahrradgarage am Standort Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4 bis zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (inkl.
der HOAI-Leistungsphasen 1 - 3 und Start der Leistungsphase 4) an das städtische
Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management GmbH (IPM) zu übertragen.
Die voraussichtlichen Planungskosten, einschließlich der Machbarkeitsstudien, in
Höhe von 4.000.000 EUR brutto für das Jahr 2026 sowie 5.400.000 EUR brutto für
das Jahr 2027 werden zum Haushalt 2026 ff. veranschlagt. Die Bereitstellung der
Mittel erfolgt bei 7.90000770-78510000. Die Deckung erfolgt aus gesamtstädtischen
Mitteln.
1.3 Grundstück und Nachnutzung Kölner Straße 180
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt die Verwaltung, die
Nachnutzung des Grundstücks Kölner Str. 180 zum Zwecke des allgemeinen
Wohnens und erforderlicher Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) gemäß dem
bestehenden Bebauungsplan vorzubereiten und eine entsprechende Vorlage für eine
Ausschreibung im weiteren Verfahrensverlauf den zuständigen
Entscheidungsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Ausschreibung soll der
Refinanzierung und Gesamtwirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes dienen.
1.4 Berücksichtigung der bisherigen Beschlüsse
Mit der Entscheidung für den Standort Hansahaus am Konrad -Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2 -4 für die Realisierung des Projektes „Neubau Gesundheitsamt /
Zentrum für öffentliche Gesundheit“ wird der bisherige Rats auftrag (RAT/445/2021)
zur Planung eines Gesundheitscampus an der Kölner Str. 180 in Verbindung mit der
Informationsvorlage AGS/021/2024 entsprechend der verfügbaren Flächen
angepasst und auf den neuen Standort übertragen.
Mit der Entscheidung für den Sta ndort Hansahaus Konrad -Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2 -4 für die Unterbringung der Fahrradgarage werden die Vorgaben
und Eckpunkte der Beschlüsse der Vorlagen OVA/040/2024, OVA/146/2023/1,
OVA/024/2019, APS/036/2017, APS/106/2017 bezüglich einer Unteri rdischen
Fahrradgarage im Bunker unterhalb des Konrad -Adenauer-Platzes auf den neuen
Seite 3
Standort übertragen und in die weitere Planung überführt. Die bisherige Planung,
diese Fahrradstellplätze im Bunker zu realisieren, wird nicht mehr fortgesetzt.
2. Sachdarstellung
Zum Ende des Jahres 2024 wurde der Landeshauptstadt Düsseldorf bekannt, dass
der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW die Liegenschaft Konrad-Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2-4 („Hansahaus“) am Bahnhof zum Verkauf anbieten wird. Da das
Grundstück d irekt an den Konrad -Adenauer-Platz angrenzt und eine Synergie mit
anstehenden städtischen Projekten gegeben schien, wurde eruiert, ob die
Landeshauptstadt mit einer gemeinwohlorientierten Nutzung den direkten Zugriff
bekommen könnte.
Mit der Option, das H ansahaus zu erwerben, hat sich die Möglichkeit eröffnet, zwei
bedeutende und bislang voneinander unabhängige und an unterschiedlichen
Standorten vorgesehene Projekte (Neubau Gesundheitsamt und Neubau
Fahrradgarage) miteinander sinnvoll zu verbinden, daraus entstehende Synergien zu
schöpfen und beide Projekte in einer zentralen und verkehrlich sehr gut
angeschlossenen Lage zu vereinigen.
Darüber hinaus wird in der Folge eine städtische Wohnbaufläche aktivierbar, die
zuvor für die Realisierung des Projektes Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für
öffentliche Gesundheit vorgehalten wurde.
Im Weiteren erhält der Bahnhofvorplatz durch die geplante öffentliche Nutzung an
der südwestlichen Flanke des Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 eine
städtebauliche Auf wertung mit nachhaltiger Perspektive. Mit der Umsetzung des
Gesamtprojektes ist eine höhere soziale Belebung und Frequenz verbunden, die den
Platz attraktiver und sicherer machen und mehr Öffentlichkeit erzeugen wird.
Die Zusammenführung der beiden Projekt e am Standort Hansahaus reduziert im
Übrigen ursprünglich erforderliche infrastrukturelle Eingriffe für die geplante
Unterirdische Fahrradgarage im Umfeld des Hauptbahnhofes und generiert
umfangreiche Synergien.
Nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie, der Abwägung aller relevanten Interessen
und unter Zugrundelegung einer Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung lässt sich
zusammenfassend festhalten, dass eine Realisierung beider Projekte am Standort
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 für die Landesh auptstadt Düsseldorf
zielführend und vorteilhaft ist.
Die dieser Bewertung zu Grunde liegenden Erwägungen werden im Folgenden
dargestellt.
2.1 Hintergrund
Die aktuelle Beschlusslage zur Planung eines Gesundheitsamtes an der Kölner Straße
180 sowie zum Bau einer Unterirdischen Fahrradgarage auf dem Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4 stellt sich wie folgt dar:
Seite 4
2.1.1 Neubau Gesundheitsamt an der Kölner Straße 180
Das Gesundheitsamt (Amt 53) der Landeshauptstadt Düsseldorf ist derzeit auf
verschiedene Standorte im Stadtgebiet verteilt (Kölner Str. 180, Kölner Straße 187,
Erkrather Straße 377-389).
Am Hauptstandort der Kölner Straße 180 ist die Landeshauptsta dt Düsseldorf
Eigentümerin des Gebäudes sowie des Grundstücks. Das Gebäude (Baujahr 1960) ist
in die Jahre gekommen und benötigt eine grundlegende Überarbeitung der
Gebäudesubstanz, um zukunftssicher zu bleiben. Im Rahmen einer
Bestandsaufnahme und Zustand sbewertung durch das Amt 23 wurden kurz - und
mittelfristige Instandhaltungsbedarfe festgestellt. Die notwendigen
Sanierungsbedarfe umfassen Arbeiten an der Fassade und den Fenstern, den
Dachflächen sowie der technischen Gebäudeausstattung und weitere
Ausbaugewerke.
Der Standort Erkrather Straße steht nicht im Eigentum der LHD und ist angemietet.
Die Festlaufzeit des Mietvertrags endet am 08.06.2030. Die Mietlaufzeit kann durch
Ausübung einer Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die
jährliche Warmmiete (brutto) beläuft sich aktuell auf rund 1 Mio. EUR.
Zur Förderung der Zusammenarbeit innerhalb des Amtes und zur Realisierung von
Synergieeffekten sollen nun diese beiden Standorte an zentraler Lage im Stadtgebiet
in einem Neubau zusammengezogen werden.
Lediglich Nebenstandorte in den Stadtteilen sollen dort verbleiben, um die Nähe zu
Klienten zu pflegen und Hemmschwellen zur Kontaktaufnahme abzubauen.
Mit Blick auf eine Realisierung an der Kölner Straße 180 sollte auch das
Sozialpsychiatrische Zentrum (SPZ) an der Kölner Straße 187 als Teil dieser
Zusammenführung vorgesehen werden, um eine zentrale und fachlich gebündelte
Versorgung zu ermöglichen.
In seiner Sitzung vom 01.07.2021 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die
Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Bebauungsplan -Konformität im Hinblick
auf die Errichtung eines Gesundheitscampus an der Kölner Straße 180 beschlossen
(RAT/445/2021).
Mit der Machbarkeitsstudie sollten danach in einem ersten Schritt insbesondere die
baurechtlich darstellbare Kubatur und die möglichen Dichten und Flächen unter
Berücksichtigung der im Beschluss festgelegten Aspekte für die spätere Nutzung
geprüft werden.
Neben der Nutzung durch das Gesundheitsamt waren an diesem Standort Flächen für
die, mit d em Neubau des Technischen Verwaltungsgebäudes (TVG) im
Zusammenhang stehende, zunächst 6 -gruppige und später dann auf vier Gruppen
reduzierte Betriebs-Kindertagesstätte zu berücksichtigen.
Die Realisierung der Betriebs -Kindertagesstätte auf dem Grundstück Kölner Straße
180 und damit in unmittelbarer Nähe zum Neubau des Technischen
Verwaltungsgebäudes wurde durch den Rat im Rahmen des Beschlusses zum
Technischen Verwaltungsgebäude vom 18.11.2021 (BAU/014/2021) entschieden.
Seite 5
Darüber hinaus waren auf dem Grund stück Flächen für spezifische, auf das
Gesundheitsamt bezogene Wohnbebauung vorzusehen. Dies diente zum einen der
Realisierung des Ziels der Schaffung von Wohnraum für Auszubildende und
Menschen mit besonderen Problemlagen; trug andererseits aber auch gleichzeitig
dem bestehenden Bebauungsplan Rechnung, so dass für die Umsetzung des
Projektes kein neues Bebauungsplan-Verfahren erforderlich geworden wäre.
Auch sollte die Möglichkeit einer Ansiedlung weiterer privater Gesundheitsanbieter
geprüft werden.
Am 23.04.2024 wurde im Ausschuss für Gesundheit und Soziales eine an die IPM
beauftragte und von HPP 2022 erstellte Studie zur Bebauungsplankonfo rmität
vorgestellt (AGS/021/2024, Sachstand „Konzept für einen Gesundheitscampus an
der Kölner Straße 180“). Hieraus ging hervor, dass die ursprünglich angestrebte
Realisierung eines Gesundheitscampus nicht umsetzbar ist. Zu den gesetzten
Nutzungsbedarfen (Betriebs-Kindertagesstätte und spezifisches, auf das
Gesundheitsamt bezogene Wohnen) konnten lediglich zusätzliche Flächenbedarfe für
die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen (im Folgenden AÖGW) und für den
Aufbau eines „Community Mental Health Cent ers“ (im Folgenden CMHC)
berücksichtigt werden. Letzteres sollte das bestehende sozialpsychiatrische Zentrum
des Gesundheitsamtes (aktueller Standort Kölner Straße 187) weiterentwickeln und
in Kooperation mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) sowie we iteren
Mitgliedern der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft in den Neubau integriert werden.
Die im Sinne eines Gesundheitscampus angedachte Ansiedlung weiterer,
darüberhinausgehender, privater Gesundheitsanbieter wäre an diesem Standort nicht
möglich und wurde aus diesem Grund nicht weiterverfolgt.
Das Projekt wird seither unter dem Titel „Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für
öffentliche Gesundheit“ weitergeführt.
2.1.2 Realisierung der Fahrradgarage als Unterirdische Fahrradgarage am
Konrad-Adenauer-Platz
In sei ner Sitzung vom 22.02.2024 (OVA 146/2023/1) hat der Rat der
Landeshauptstadt Düsseldorf die Neugestaltung mit den beiden folgenden Projekten
beschlossen:
Neugestaltung Freianlagen und Verkehrsanlagen (inklusive zusätzlicher
Prüfaufgaben)
Errichtung einer Unterirdischen Fahrradgarage mit 1.900 Stellplätzen
Nach aktuellem Planungstand soll eine Unterirdische Fahrradgarage in einem
ehemaligen Bunker unter dem Konrad -Adenauer-Platz untergebracht werden, die
über die Bismarckstraße erschlossen und durch ein Mi ttelbauwerk unter den
Straßenbahngleisen angeschlossen werden soll. Die Vorplanungen zur Unterirdischen
Fahrradgarage sind zwischenzeitlich abgeschlossen und stellen sich wie folgt dar:
Die Unterirdische Fahrradgarage, bestehend aus dem alten Bunker und de m
Mittelbauwerk, fasst die geplanten 1.900 Fahrradstellplätze, ist damit aber maximal
ausgelastet. Eine Erweiterung ist durch die angrenzenden ober - und unterirdischen
Bauwerke sowie Kanal - bzw. Leitungslagen nicht möglich. Die Anbindung der
Unterirdischen Fahrradgarage an das Radhauptnetz erfolgt ausschließlich über die
Bismarckstraße.
Seite 6
Die Erschließung der Unterirdischen Fahrradgarage ist über Fahrsteige in seitlicher
Mittellage aus der Bismarckstraße geplant. Da die zulässige Breite der Fahrsteige für
Sonderfahrräder, etc. nicht komfortabel ist, wird die Unterirdische Fahrradgarage
darüber hinaus über zwei Fahrstühle (ein Aufzug auf dem Platz in der Nähe des
Hauptbahnhofeingangs, ein zweiter Aufzug an der Ecke Bismarckstraße vor Konrad -
Adenauer-Platz Nr. 12) erschlossen.
Die Anbindung der Unterirdischen Fahrradgarage zum Hauptbahnhof erfolgt über
eine Öffnung des Bunkers auf den Platz. Über diesen können die Nutzer*innen der
Unterirdischen Fahrradgarage diese zu Fuß in Richtung Haupteingang des
Hauptbahnhofes verlassen bzw. zu den Abstellanlagen in der Fahrradgarage
zurückkehren.
Der Bau der Unterirdischen Fahrradgarage ist mit erheblichen Risiken und
Erschwernissen verbunden. Dies betrifft zum einen vorhandene
Schadstoffbelastungen sowie zum anderen die Auswirkungen auf die Rheinbahngleise
bei Errichtung des Mittelbauwerks im Platz, welche ein komplexes Provisorium für die
Gleise erfordert sowie den umfangreichen Eingriff in die Bismarckstraße.
2.1.3 Option Ankauf der Immobilie des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW
am Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4
Bereits im Jahr 2024 ist die Landeshauptstadt Düsseldorf nach Bekanntwerden der
Veräußerungsabsichten auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW zugegangen und
hat sich mit Blick auf den geplanten und heut e bereits vollzogenen Umzug des dort
ansässigen Finanzministeriums über die Weiternutzung des Gebäudes erkundigt.
Zum damaligen Zeitpunkt konnte der Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW hierzu
noch keine finale Aussage treffen, da die relevanten Gremienentsch eidungen noch
ausstanden.
Im Zuge einer Entbehrlichkeitsüberprüfung für landeseigene Zwecke hat das Land
NRW sich dann entschlossen, die Immobilie zu veräußern; dies im exklusiven Sinne,
alternativ zu einem öffentlichen Bieterverfahren, allerdings unter de r Bedingung,
dass ein neuer Eigentümer diese ausschließlich zu öffentlichen Zwecken nutzen
dürfe. Nach Bekanntwerden dieser Vorgabe für eine direkte Vergabe, hat die
Landeshauptstadt Düsseldorf gegenüber dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ihr
Interesse an dem Erwerb der Immobilie bekundet und mit diesem eine Exklusivität
vereinbart, die es ihr ermöglicht, bis Dezember 2025 im Rahmen einer
Machbarkeitsstudie zu prüfen, ob der Erwerb des Gebäudes für die Landeshauptstadt
Düsseldorf sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist.
Parallel wurden die mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW weitergeführten
Verhandlungen zum Kaufvertrag Hansahaus seitens der Verwaltung dazu genutzt,
auch andere, bis dahin stockende Verhandlungen mit dem Bau - und
Liegenschaftsbetrieb NRW zu weiteren Grundstücken auf Düsseldorfer Stadtgebiet
fortzuführen und in ein gesamtheitlich zu betrachtendes Grundstücksgeschäft zu
überführen.
2.1.4 Machbarkeitsstudie Hansahaus und Vorhabenbeschreibung
Als sich Ende 2024 für die Landeshauptstadt Düsseldorf die Möglichkeit eröffnete,
das Hansahaus am Hauptbahnhof zu erwerben, wurde dieses als weiterer
alternativer Standort für das Gesundheitsamt untersucht. Die IPM erstellte hierzu
eine weitere Machbarkeitsstudie. Teil der Machbarkeitsstudie war auch die alternative
Unterbringung der bislang im Bunker unterhalb des Konrad-Adenauer-Platzes
Seite 7
geplanten Fahrradgarage im Erd- und Untergeschoss des Hansahauses für ca. 1.900
Fahrradstellplätze.
Die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie wurden anschließend mit de n Ergebnissen
der Machbarkeitsstudie zur Realisierung des Neubaus des Gesundheitsamtes an der
Kölner Straße 180 sowie mit den Ergebnissen der Vorplanung der Unterirdischen
Fahrradgarage verglichen und die jeweiligen Vor - und Nachteile miteinander
abgewogen.
Darüber hinaus wurden alternative Nutzungen des Grundstückes an der Kölner
Straße 180 (Wohnnutzung mit Kindertagesstätte) in die Betrachtungen mit
einbezogen.
Im Übrigen wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für beide Realisierungs -
varianten (Gesundheitsamt und Unterirdische Fahrradgarage) an den Altstandorten
und am Standort Hansahaus erstellt.
Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung war auch der zunächst über ein
Wertgutachten ermittelte und anschließend mit dem Bau - und Liegenschaftsbetrieb
NRW auf dieser Basis verhandelte Kaufpreis für das Grundstück Konrad -Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4.
2.2 Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen
Zur Untersuchung möglicher Standort - und Realisierungsvarianten erfolgte für die
beiden zuvor beschriebenen Projekte eine Ermittlung der Flächenbedarfe und
daraufhin eine Prüfung auf grundsätzliche Umsetzbarkeit der Flächenbedarfe am
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen des Standortes, d er B-Plan-Konformität, der Berücksichtigung
städtebaulicher Gegebenheiten sowie nutzungsbezogener Vor - und Nachteile und
Synergien.
Die Machbarkeitsuntersuchungen für beide Standorte – Kölner Str. 180 und Standort
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 – kamen zu dem Ergebnis, dass beide
Standorte für eine Unterbringung des ermittelten Flächenbedarfs für das Projekt
„Neubau Gesundheitsamt / Zentrum für öffentliche Gesundheit“ grundsätzlich
geeignet sind.
Der Standort Konrad -Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 ist darüber hinaus auf
Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie auch zur zusätzlichen Unterbringung der
Fahrradgarage in der geforderten Größenordnung von 1.900 Stellplätzen geeignet.
2.2.1 Ergebnisse der Untersuchungen zum Gesundheitsamt an den
Standorten Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 und Kölner
Straße 180, Vergleich und Abwägung
2.2.1.1 Realisierung des Gesundheitsamtes am Standort Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4
Der Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 (vgl. Anlage 1, Seite 1)
liegt in einem gemäß Bebauungsplan ausgewiesenen Mischgebiet, in dem bereits
Nutzungen wie Gewerbe, Verwaltung, Hotels und öffentliche Einrichtungen etabliert
sind. Das Gesundheitsamt fügt sich somit harmonisch in die bestehende
städtebauliche Struktur ein.
Seite 8
Dank der direkten Anbindung an den Hauptbahnhof ist der Standort hervorragend an
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden. Für den motorisierten
Individualverkehr stehen Parkmöglichkeiten im DB-Parkhaus am Bertha-von-Suttner-
Platz zur Verfügung. Zusätzlich sind barrierefreie Stellplätze direkt am Gebäude
sowie für Dienst - und Einsatzfahrzeuge ortsnah im bzw. am Standort Hansahaus
vorgesehen, wodurch auf eine aufwendige und ressourcenintensive Tiefgarage
verzichtet werden kann – ein klarer Vorteil im Sinne der Nachhaltigkeit.
Die Integration einer Fahrradgarage im selben Gebäude schafft einen modernen
Standort der Synergien zwischen Gesundheitsamt und Fahrradnutzung ermöglicht
und eine gesundheitsorientierte, nachhaltige Mobilität fördert. Weitere Einrichtungen
wie z.B. ein Fahrradcafé und Fahrradstellplätze könnten gemeinsam genutzt werden.
Da das Gebäude derzeit ungenutzt ist, sind keine Interimsmaßnahmen für die
Unterbringung des Gesundheitsamtes erforderlich.
Im Zuge d er Machbarkeitsstudie zum Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2 -4 wurde auch geprüft, ob das CMHC und damit auch das
Sozialpsychiatrische Zentrum des Gesundheitsamtes in die neue Planung integriert
werden kann. Aufgrund fehlender baulicher Vo raussetzungen, insbesondere eines
ebenerdigen Zugangs sowie erforderlicher nutzbarer und geschützter Außenflächen
für die Klienten, ist eine Verlagerung des Sozialpsychiatrische Zentrums an diesen
Standort nicht umsetzbar. Das Sozialpsychiatrische Zentrum soll daher am
bisherigen Standort Kölner Straße 187 verbleiben und die Weiterentwicklung zu
einem CMHC nunmehr an diesem Standort erfolgen. Damit einher geht der Bedarf,
das Gebäude an der Kölner Straße 187 zu sanieren.
2.2.1.2 Realisierung des Gesundheitsamtes in der Kölner Straße 180
Gemäß Bebauungsplan handelt es sich bei dem Gebiet an der Kölner Straße um ein
allgemeines Wohngebiet. Dort sind bereits Nutzungen wie Schulen,
Kindertagesstätten, Einzelhandel sowie großzügige Grünflächen vorhanden. Eine
Verwaltungsnutzung, wie sie durch das Gesundheitsamt vorgesehen wäre, entspricht
nicht der planungsrechtlich vorgesehenen Nutzung, wäre aber genehmigungsfähig.
Zur Deckung des ermittelten Flächenbedarfs wurde ein Neubau am bisherigen
Standort Kölner Straße 180 (vgl. Anlage 1, Seite 2) untersucht – entweder in zwei
Bauabschnitten oder unter Einbeziehung einer Interimsunterbringung des
Gesundheitsamtes.
Eine erste Studie von HPP aus dem Jahr 2022 zur Untersuchung der
Bebauungsplankonformität ergab eine maximal erzielbare oberirdische Gesamtfläche
von rund 19.000 m² Bruttogrundfläche (im Folgenden BGF). Diese kann in fünf
Vollgeschossen zuzüglich eines Dachgeschosses realisiert werden.
Sollten über diese BGF hinausgehende Raumbedarfe bestehen, wäre ein
Bebauungsplanverfahren erforderlich, was eine Verzögerung der baulichen
Umsetzung von mindestens zwei Jahren nach sich ziehen würde.
In der Studie konnten folgende Nutzungen dargestellt werden: das Gesundheitsamt
mit ca. 11.000 m² BGF, eine Betriebs -Kindetagesstätte mit ca. 1.200 m² BGF sowie
spezifische, auf das Gesundheitsamt bezogene Wohnnutzung mit ca. 2.800 m² BGF.
Seite 9
Im Zuge der weiteren Untersuchungen und der Aufstellung eines detaillierten Raum -
und Funktionsprogramms zeigte sich, dass zusätzlich auch der Flächenbedarf für die
AÖGW sowie das CMHC im Rahmen des bestehenden Bebauungsplans mit hätten
realisiert werden können.
Um dem baurechtlich erforderlichen Stellplatznachweis an diesem Standort
nachkommen zu können, wäre der Bau einer Tiefgarage erforderlich geworden.
Für den Fall, dass das Gesundheitsamt am Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2-4 realisiert würde, kann der Standort Kölner Straße vollumfänglich
für Wohnen und erforderliche Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) genutzt werden.
Des Weitere n würde bei Nichtnutzung des Hansahauses der anhaltende bauliche
Verfall zu einer Beeinträchtigung des Stadtbildes führen, die soziale Kontrolle
schwächen und ein Gefühl von Unsicherheit im öffentlichen Raum vermitteln – das
Gegenteil von Stadtreparatur.
2.2.1.3 Fazit Standortbetrachtung
Die Argumente sprechen klar für die Realisierung des Gesundheitsamtes am Konrad-
Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4.
Der Standort liegt zentral am Rand der fußläufig zu erreichenden Innenstadt mit sehr
guter verkehrlicher Anbindung. Eine Realisierung des Gesundheitsamtes an dieser
Stelle bietet die Chance, das Gesundheitsamt und seine für die Stadtgesellschaft
bedeutenden Aufgaben ins Zentrum zu integrieren.
Die öffentliche Nutzung des repräsentativ gelegenen Grundstücks si chert darüber
hinaus langfristig den Einfluss der Landeshauptstadt auf die städtebauliche
Gestaltung im direkten Umfeld des Hauptbahnhofs und leistet einen wichtigen
Beitrag zur Stadtreparatur an dieser Stelle.
Die Realisierung des Gesundheitsamtes am Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2 -4 ermöglicht zudem, an der Kölner Straße Wohnnutzung und
erforderliche Infrastruktur (z. B. Kindertagesstätte) und damit einen bedeutenden
städtebaulichen Mehrwert zu schaffen.
2.2.2 Ergebnisse der Untersuchungen zur Fahrradgarage am Standort
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 – 4 und als Unterirdische
Fahrradgarage im Bunker, Vergleich und Abwägung
2.2.2.1 Fahrradgarage als unterirdische Fahrradgarage mit Nutzung des
bestehenden Bunkers
Die Eckpunkte der Planung wu rden durch externe Planungs - und Ingenieurbüros in
die Vorplanung einer Unterirdischen Fahrradgarage überführt. Sie kann in dem
ehemaligen Bunker unter dem Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4
untergebracht werden, der aus der Bismarckstraße erschl ossen und durch ein
Mittelbauwerk unter den Straßenbahngleisen angeschlossen werden soll.
Die Haupterschließung der Unterirdischen Fahrradgarage sollte bei dieser Variante
über drei selbstfahrende Fahrsteige in der Bismarckstraße (Fahrradstraße) erfolgen
(vgl. Anlage 2, Bild oben). Die lichte Breite jeder dieser Fahrsteige ist mit einer 1,00
m lichten Breite vorwiegend für die Nutzung von Standardfahrrädern vorgesehen.
Seite 10
Die drei Fahrsteige wurden aus der planerischen Abwägung von vorher erörterten
Rampen- und Treppenlösungen aus der politischen Aufgabenstellung, eine
komfortable und flächenschonende Erschließung vorzusehen, entwickelt.
Neben der Anbindung durch die drei Fahrsteige - vorwiegend für die Nutzung von
Standardfahrrädern - sollten zusätzlich zwei Aufzüge für die Sonderräder vorgesehen
werden. Ein Aufzug soll auf dem Platz in der Nähe des Hauptbahnhofeingangs, der
andere an der Ecke Bismarckstraße vor Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-
4 vorgesehen werden. Die Aufzüge müssen wegen der Nutz ung vorwiegend für
Sonderräder als Sondergrößen dimensioniert werden.
Eine weitere Erschließung für die fußläufige Nutzung sollte durch eine Treppe in der
Nähe des Haupteingangs (Patio) vorgesehen werden. Um den Patio zu realisieren,
sollte der Bunker vo n oben geöffnet werden. Die Öffnung hätte einen Durchmesser
von ca. 8,50 Metern.
2.2.2.2 Fahrradgarage am Standort Hansahaus gemeinsam mit dem
Gesundheitsamt
Die durchgeführte Machbarkeitsstudie der IPM zur Überprüfung der Möglichkeiten zur
Unterbringung einer Fah rradgarage im Erd - und Untergeschoss des Neubaus am
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 sowie des Gesundheitsamtes
weist die Machbarkeit für eine Nutzung als Fahrradgarage nach. Die Studie geht
dabei von der Annahme aus, dass mindestens d ie Anforderungen an die
Fahrradgarage im Bunker anzusetzen sein müssen, also die Unterbringung von ca.
1.900 Standardfahrrädern. Diese Anforderung lässt sich am Standort Hansahaus
umsetzen.
In dem beispielhaft entworfenen Grundrissszenario lassen sich die Fahrräder auf zwei
Etagen, im Erdgeschoss und im Untergeschoss unterbringen. Vorgesehen sind
beispielhaft vier Optionen für eine erdgeschossige Erschließung (vgl. Anlage 2, Bild
unten).
Die Fassade zur Platzseite übernimmt dabei eine klar erkennbare Eing angsfunktion
für die fußläufige Erschließung der Fahrradgarage , gut sichtbar und attraktiv
gestaltet.
In der inneren Abwicklung des Grundrissszenarios sind Rampen zum Schieben von
Fahrrädern mit einer maximalen Neigung von 6% sowie Treppenhäuser und Aufzüg e
für die fußläufige Nutzung vorgesehen. Die Stellplätze Sonderräder wurden
ebenerdig angeordnet.
Zusätzliche Nutzungsoptionen wurden im Grundrissszenario entlang des
„Harkortstraßen-Boulevards“ (gegenüber Hotels) für Sondernutzungen entwickelt:
denkbar wäre dort die Umsetzung einer Fahrrad -Werkstatt als zusätzliches Angebot
zu der Werkstatt in der Radstation am Bertha -von-Suttner-Platz und eines Cafés (z.
B. Fahrradcafé).
Die Radstation am Bertha-von-Suttner-Platz, die derzeit durch die Zukunftswerkstatt
Düsseldorf GmbH (ZWD) bewirtschaftet wird, soll sowohl am Standort, in
Ausprägung und im Betrieb dort verbleiben.
Es ist hervorzuheben, dass es sich bei dem dargestellten Grundriss der
Fahrradgarage lediglich um eine beispielhafte Darstellung im Rahmen der
Seite 11
Machbarkeitsstudie handelt. Die Anordnung der Fahrradstellplätze, die vorgesehenen
Erschließungswege (Rampen, Aufzüge, Treppen) sowie die möglichen
Zusatzangebote wie Fahrradwerkstatt oder -café dienen ausschließlich der
Veranschaulichung. Eine verbindliche Planung der Fahrradgarage erfolgt erst nach
einem entsprechenden Beschluss. Erst dann werden Kapazitäten, Stellplatztypen
(Standard- und Sonderräder), Zugänge, Erschließungen und ein Betriebskonzept
detailliert ausgearbeitet und mit den zuständigen Fachämtern abgestimmt, auch im
Hinblick auf die gemeinsame Nutzung der Erdgeschossflächen mit dem
Gesundheitsamt.
2.2.2.3 Vergleich der beiden Varianten zur Fahrradgarage und Fazit
Die beiden zuvor ausführlich beschriebenen Varianten der Fahr radgarage
unterscheiden sich in den Kriterien
- Erschließung und Anbindung an das Radhauptnetz,
- Gestaltung und Nachhaltigkeit,
- Potential für Zusatznutzungen und
- Zeit und Kosten.
Erschließung und Anbindung an das Radhauptnetz
Bei der Variante Fahrradgara ge am Standort Hansahaus erfolgt die äußere
Erschließung auf Erdgeschossebene durch mehrere Öffnungen an den Fassadenseiten
(vgl. oben). Dadurch besteht sowohl eine direkte Anbindung an das Radhauptnetz als
auch an die geplante Radwegeführung Konrad -Adenauer-Platz. Die innere
Erschließung in das Untergeschoss ist über Schieberampen mit einer maximalen
Neigung von 6 % vorgesehen, die für alle Fahrradtypen nutzbar sind. Der
nächstgelegene fußläufige Ausgang am Standort Konrad -Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2-4 liegt etwa 45 m vom Haupteingang des Bahnhofes weiter entfernt
als der Ausgang Oberkante Platz am Patio der Unterirdischen Fahrradgarage. Durch
eine sichtbare Gestaltung des Eingangs am Standort Hansahaus als attraktiver
Zugang zur Fahrradgarage bleibt die visuelle Verbindung zum Hbf gewahrt.
Die Haupterschließung der Variante Unterirdische Fahrradgarage ist ausschließlich
über die Bismarckstraße über drei Fahrsteige gegeben. Zusätzlich werden punktuell
zwei Aufzüge vorgesehen. Die Anbindung an das Radhauptnetz erfolgt damit lediglich
über die Bismarckstraße. Eine direkte Anbindung an den Radweg über den Platz
besteht nicht. Die Abfahrt in die Garage erfolgt über selbstfahrende Fahrsteige mit
einer lichten Breite von 1,00 m, wodurch keine Sonderfahrrä der berücksichtigt
werden können. Der fußläufige Ausgang aus dem Bunker liegt etwa 45 m näher am
Hauptbahnhofseingang, bedarf aber einer Treppe zur Überwindung des
Höhenniveaus von der Ebene der Abstellanlagen. In der Unterirdischen
Fahrradgarage werden di e 1.900 Fahrradstellplätze auf einer Ebene untergebracht,
während in der Fahrradgarage am Standort Hansahaus auf zwei Etagen, im
Erdgeschoss und Untergeschoss untergebracht werden.
Die angenommene Wegezeit vom nächstgelegenen Fahrradabstellplatz in der
Fahrradgarage am Standort Hansahaus ist nicht nennenswert länger als vom
nächstmöglich abgestellten Fahrrad in der Unterirdischen Fahrradgarage.
Seite 12
Gestaltung und Nachhaltigkeit
Die Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus ermöglicht im Rahmen der
Grundrissentwicklung aus der Machbarkeitsstudie eine Gestaltung mit natürlichem
Tageslichteinfall ins Untergeschoss über einen Lichthof im Erdgeschoss. Die
Fahrradgarage würde, im Falle ihrer Realisierung am Standort Hansahaus,
unmittelbar im Neubau untergebracht werden. Im öffentlichen Raum wird somit kein
zusätzlicher Flächenbedarf für Elemente und Aufbauten wie Aufzüge, Patio usw.
notwendig.
Die Variante Unterirdische Fahrradgarage wird ausschließlich mit Kunstlicht belichtet;
einzig über den Patio erre icht natürliches Licht nur den Bunkerteil. Bei dieser
Variante ist der Flächenverbrauch in und an der Ecke Bismarckstraße über die
Fahrsteige, den Aufzug und technische Anlagen sowie der Öffnung des Platzes durch
den Patio erheblich.
Potential Zusatznutzungen
Die im Rahmen der Grundrissentwicklung aus der Machbarkeitsstudie entstandene
Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus hat wegen ihres großzügigen
Grundrisses, der Einbindung des Erdgeschosses und Nutzungssynergien mit dem
Gesundheitsamt das Pot ential, auch erweiterte Nutzungen anzubieten - wie zum
Beispiel ein im Grundrissszenario vorgeschlagenes öffentliches WC, eine Werkstatt o.
ä. Gegebenenfalls lassen sich auch im Verlauf der weiteren Planung bei steigender
Nachfrage oder neuen Mobilitätsanf orderungen die Anzahl der Fahrradstellplätze
erhöhen
Die Variante Unterirdische Fahrradgarage ist räumlich begrenzt und nicht variabel
erweiterbar oder mit Zusatznutzungen auszubilden. Dort gibt es neben dem Raum
für Aufsichtspersonen keine erweiterbaren Flächen für Sondernutzungen wie
Werkstatt oder WC-Anlage.
Kosten und Einsparungspotential
Für die Variante Unterirdische Fahrradgarage ist zwingend eine bestimmte
Bauabfolge erforderlich: Zunächst ist zur Erstellung des Mittelbauwerks zwischen
Fahrsteigerschließung und Bunkerteil als Bauwerk in offener Bauweise die Verlegung
der Rheinbahn auf eine provisorische Gleisbrücke erforderlich, da diese nicht aus
dem Baufeld herausgenommen werden kann. Der südliche Platz vor dem Uhrenturm
kann erst nach Fertigste llung und Schließen dieses Bauwerks fertiggestellt werden.
Durch Ausbildung des Mittelbauwerks der Unterirdischen Fahrradgarage muss
außerdem ein öffentlicher Kanal (DN 1200) aufgegeben und an anderer Stelle ersetzt
werden. Dafür wird ein neuer Kanal um di e Fahrsteige in der Bismarckstraße
herumgeführt werden müssen, was mit vorbereitenden Kanalarbeiten auf die Bauzeit
schlägt und mit hohen Kosten verbunden ist.
Bei einer Verwirklichung der Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus ist eine
Realisierung relativ unabhängig vom Platz und umliegenden Verkehrsanlagen
möglich. Auch ergeben sich keine umfangreichen Kanal- und Leitungsumverlegungen
im südlichen Platzbereich (Bismarckstraße Ecke Konrad-Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2-4), keine Notwendigkeit für ein Hilfsbauwerk für die Rheinbahngleise
(Gleisbrücke) und damit im Vergleich zur Unterirdischen Fahrradgarage grob
Seite 13
geschätzt eine Zeitersparnis von ca. 2 Jahren Bauzeit, die zugleich wegen der
Wahrscheinlichkeit von Baupreissteigerung auch eine Kosteneinsparung bedeutet.
Fazit / Gesamtabwägung: Unterbringung Fahrradgarage im Gesundheitsamt am
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4
In der Abwägung aller vorgenannten Kriterien lässt sich zusammenfassen, dass die
Vorteile der Fahrradgarage am Standort Hansahaus gegenüber der Unterirdischen
Fahrradgarage überwiegen. Insbesondere bei den folgenden Kriterien sind Vorteile
der Fahrradgarage am Standort Hansahaus herauszuheben:
Bei der Erschließung ist die Anbindung an d as Radhauptnetz bei beiden Varianten
gegeben, jedoch nur bei der Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus gibt es
eine direkte Anbindung an den Radweg auf dem Platz. Darüber hinaus bietet die
Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus die Möglichkeit , die Fahrradgarage
an mehreren Stellen an das Rad(haupt)netz anzuschließen, während dies bei der
Unterirdischen Fahrradgarage allein über den Zugang in der Bismarckstraße möglich
ist.
Der etwas weitere Weg der Fahrradgarage am Standort Hansahaus bis zum
Haupteingang von 45 m relativiert sich beim Vergleich der Entfernung von dem
nächstliegend abgestellten Fahrrad bis zum Haupteingang: hier ist der Zeitverlust
von 10 Sekunden unerheblich.
Weitere Vorteile der Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus si nd das
Erweiterungspotential und die Synergienutzungen mit dem Gesundheitsamt.
Der bedeutendste Vorteil der Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus ist die
Zeit- und Kosteneinsparung durch eine um etwa zwei Jahre kürzere Bauzeit. Denn
bei dieser Variante ist keine Kanalumverlegung notwendig, weiterhin kann auf das im
Bau komplexe Mittelbauwerk und die mit Risiken verbundene Öffnung des Bunkers
verzichtet werden. Die Variante Fahrradgarage am Standort Hansahaus hat keine
direkte Schnittstelle mit der P latzoberfläche und kann daher von den anderen
Projekten auf dem Platz mit einer unabhängigen Realisierungszeitschiene geplant
und gebaut werden.
Davon unabhängig ist der Vergleich der Baukosten der beiden Varianten, der hier
ebenfalls eindeutig zugunsten der Fahrradgarage am Standort Hansahaus ausfällt
(vgl. Kapitel 2.2.4).
2.2.3 Volumenstudien zur Machbarkeitsstudie Hansahaus, Vergleich und
Abwägung
In der Machbarkeitsstudie wurden auf Basis des mit den zukünftigen Nutzern
abgestimmten vorläufigen Raum - und Funktionsprogramms 1 4 Varianten für den
Standort Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 untersucht. In diesem Zuge
wurden mehrere Volumenstudie n entwickelt, vier davon wurden näher betrachtet
und weiter ausgearbeitet und werden nachfolgend näher beschrieben.
1 Das Raum- und Funktionsprogramm wurde auf der Basis einer Bedarfsermittlung und in Abstimmung mit den
zukünftigen Nutzern erstellt und stellt eine Maximalbetrachtung des notwendigen Flächenbedarfs dar. Die
Fortentwicklung des Raum- und Funktionsprogramms aufgrund von Synergieeffekten und Einsparungen
beeinflusst die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie nicht.
Seite 14
2.2.3.1 Variante: Erhalt Bestandsgebäude
Zunächst wurde der Erhalt des Hansahauses, welches von 1900 bis 1902 erbaut und
vom Zürcher Architekten Heinrich Ernst im Auftrag der Rheinischen
Immobiliengesellschaft „Hansa“ geplant worden ist, untersucht. Das Hansahaus
wurde im Zweiten Weltkrieg beschädigt und danach vereinfacht
wiederinstandgesetzt. Das Gebäude beherbergte im Ursprung unterschiedliche
Nutzungen (Hotel, Büro, Weinhaus). Seit 1959 war der Landesrechnungshof bis
Anfang 2025 ansässig und später auch das Finanzamt Mettmann, sodass das
Gebäude als Bürogebäude genutzt wurde.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Nutzungen gab es nie ein funktionier endes
Gesamtgebäude, sondern weist das Hansahaus zahlreiche Niveauunterschiede,
unterschiedliche Geschosshöhen und zahlreiche Erschließungskerne auf, welche eine
barrierefreie Nutzung nur schwer möglich machen. Hinzu kommt, dass das
Bestandsgebäude ledigli ch eine BGF von 19.726 m² aufweist und die
Flächenanforderung des Gesundheitsamtes inklusive der Flächenanforderung der
Fahrradgarage gemäß Raum - und Funktionsprogramm darüber liegt und damit die
Fläche im Bestand nicht ausreicht.
Der südöstliche Schenkel des Hansahauses, welcher sich zur verkehrsberuhigten
„Promenade“ ausrichtet, ist nur ein Einbund (Erschließungsflur und Büroräume),
daher lässt sich dieser aufgrund der engen Innenhofsituation nicht verbreitern. Der
enge und tiefe Innenhof weist wenig Auf enthaltsqualität auf und die zum Innenhof
orientierten Büros erhalten wenig Tageslicht. Ein Schadstoffgutachten kam zu dem
Ergebnis, dass das Gebäude Asbest und PCB belastet ist.
In Summe führen die genannten Untersuchungsergebnisse dazu, dass das
Hansahaus im Bestand keine Grundlage für die Abbildung des geforderten Flächen -
und Funktionsprogramms bietet und somit die Anforderungen des Gesundheitsamtes
im bestehenden Hansahaus am Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 nicht
erfüllt werden können.
2.2.3.2 Architektonische Variante
„Dreibund“
Bei der nächsten Variante Dreibund
handelt es sich um eine geschlossene
Blockrandbebauung, welche zur
Harkort- und Graf -Adolf-Straße einen
oberirdisch 7 -geschossigen „Rücken“
bildet, der den anfal lenden Lärm
durch die Straßenbahn abschirmt. Zur
verkehrsberuhigten Straße hin
reduziert sich die Geschossanzahl auf
2 oberirdische Geschosse, sodass auf
der Dachfläche des 1. Obergeschosses
ein großzügiger Dachgarten als
Aufenthaltsfläche für die Nutzer
entsteht und mehr Tageslicht in die
zum Innenhof orientierten Räume
gelangt. Das Tageslicht gelangt
Variante "Dreibund"
Seite 15
ebenfalls über eine großzügige Deckenöffnung in der Decke über EG bis in die
Fahrradgarage, sodass dort eine erhöhte Aufenthaltsqualität entsteht und
„Angsträume“ vermieden werden.
Die Fassade der Variante Dreibund greift die Gliederung des Bestandsgebäudes auf
und nimmt somit Bezug auf die Historie und die angrenzende Bebauung. Die
Haupterschließung des Gesundheitsamtes erfolgt über das repräsentative Portal zum
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4. Die Fahrradgarage verfügt über
verkehrsweisende Zugänge im Bereich aller Gebäudeseiten und aktiviert die
bestehende Bunkertreppe als Ausgang für die Fahrradgaragennutzer, welche direkt
auf dem Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 mündet.
2.2.3.3 Architektonische Variante „Atrium“ – teilweiser Erhalt der
Bestandsfassade
Nach der Erkenntnis, dass der Substanzerhalt des
Hansahauses für die Nutzungen Gesundheitsamt und
Fahrradgarage nicht geeignet ist, wurde ein (Teil-) Erhalt
der Bestandsfassade genauer in Augenschein
genommen.
Die Fassade des Hansahauses im heutigen Zustand zeigt
deutliche Spuren der baulichen Veränderungen und
Vereinfachungen, die nach den Zerstörungen im Zweiten
Weltkrieg vorgenommen wurden. Die ursprünglichen
Materialien, wie roter Mainsandstein im Erdgeschoss und
Pfälzer Sandstein in den Obergeschossen, sind teilweise
noch sichtbar, aber in vielen Bereichen stark verwittert oder beschädigt. Die
Pfeilervorlagen und Säul en aus rotem Baveno -Granit mit Bronze -Architekturteilen
sind nur noch vereinzelt in ihrer ursprünglichen Form erhalten. Die Fassade weist
starken Sanierungsbedarf auf:
- In Teilbereichen wurden Schutznetze angebracht, um herabfallende
Fassadenteile zu verhindern
- Es gibt Schimmelbefall in Kellerräumen und Undichtigkeiten, die auch die
Fassadenstruktur beeinträchtigen
Der einst repräsentative Turmaufbau über dem Portal zum Konrad-Adenauer-Platz
13 / Harkortstraße 2 -4 ist noch vorhanden, aber deutlich schlichter als im
Originalzustand. Die symmetrische Gliederung der Fassade, durch die in Abständen
noch vorhandenen „Türme“, ist erhalten, jedoch wirken die Details reduziert und
funktional, was dem Gebäude ein eher nüchternes Erscheinungsbild verleiht.
Einige Zwischengeschosse wurden nachträglich eingezogen, was die ursprüngliche
Fassadenproportion des Erdgeschosses verändert hat. Da die Fassade – nach
Zerstörung im Zweiten Weltkrieg – in den Bereichen zwischen den Türmen
vereinfacht als Lochfassade wiederhergestellt worden ist, wurde der Erhalt dieser
Bereiche aufgrund der nicht möglichen flexiblen Grundrissnutzung verworfen.
Entwurflich wurde auf Grund der noch vorhandenen Qualitäten entschieden, dass die
repräsentative Erdgeschossfassade, die „Turmfassaden“ und die Portalfassaden
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 bei der Variante Atrium erhalten
bleiben. In den Zwischenbereichen zwischen den Türmen und in dem Bereich zur
Variante "Atrium"
Seite 16
verkehrsberuhigten Zone ist eine neue m oderne Glasfassade geplant, sodass eine
flexible Grundrissnutzung stattfinden kann.
Bei der Variante Atrium handelt es sich um eine geschlossene Blockrandbebauung als
Zweibund mit Innenhof, welche aus sieben oberirdischen Geschossen besteht.
Entgegen der b estehenden Blockrandbebauung des Hansahauses wird der Innenhof
durch die Nutzung der Fahrradgarage im Erdgeschoss um ein Geschoss angehoben.
Die Haupterschließung des Gesundheitsamtes erfolgt über das repräsentative Portal
zum Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4. Die Fahrradgarage verfügt über
verkehrsweisende Zugänge im Bereich aller Gebäudeseiten und aktiviert die
bestehende Bunkertreppe als Ausgang für die Fahrradgaragennutzer, welche direkt
auf dem Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 mündet.
2.2.3.4 Architektonische Variante „Terrassen“
Bei der Variante Terrassen handelt es sich um eine
geschlossene Blockrandbebauung, welche zur Harkort -
und Graf -Adolf-Straße einen oberirdisch 7 -geschossigen
„Rücken“ bildet, der den anfallenden Lärm durch die
Straßenbahn abschirmt. Rückwärtig zur
verkehrsberuhigten Straß e stuft sich das Gebäude in
regelmäßigen Abständen zurück, sodass in jedem
Geschoss Terrassen und begrünte Dachflächen
entstehen. Über eine großzügige Freitreppe sind die
Terrassen aller Geschosse und auch die begrünte
Dachfläche auf dem 6.Obergeschoss zu erreichen, sodass
wertvolle Aufenthaltsflächen geschaffen werden. Der
Zugang über die Freitreppe kann im Erdgeschoss gesteuert werden, sodass der
Zugang zu den Terrassen kontrollierbar bleibt. Die Haupterschließung des
Gesundheitsamtes erfolgt über das repräsentative Portal zum Konrad-Adenauer-Platz
13 / Harkortstraße 2 -4. Die Fahrradgarage verfügt über verkehrsweisende Zugänge
im Bereich aller Gebäudeseiten und aktiviert die bestehende Bunkertreppe als
Ausgang für die Fahrradgaragennutzer, welche direkt au f dem Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2-4 mündet.
2.2.3.5 Abwägung der Volumenstudienbetrachtungen
Alle drei architektonischen Varianten sind grundsätzlich mit den Anforderungen aus
dem Raum - und Funktionsprogamm vereinbar; in der Gesamtbetrachtung zeigen
sich jedoch deutliche Unterschiede in Nutzungsqualität, Flexibilität, technischer
Integrationsfähigkeit, Bauablauf und Risiken.
Die Variante „Dreibund“ verbindet eine kompakte, klar strukturierte
Gebäudekonfiguration mit hoher Flexibilität der Grundrisse und guter
Drittverwendbarkeit. Zentrale Erschließung und eindeutige Flurachsen sorgen für
effiziente Wegeführung; die kompakte Bauweise begünstigt standardisierte
Bauweisen und eine klare, wirtschaftliche Technikführung. Großzügige, nutzbare
Dach- und Terr assenflächen sowie ein hoher Tageslichteintrag erhöhen die
Aufenthaltsqualität und mindern das Risiko von Werteverlusten oder Leerständen.
Insgesamt erfüllt „Dreibund“ die Anforderungen des Raum- und Funktionsprogramms
mit dem ausgewogensten Verhältnis aus Funktionalität, Qualität und
Realisierungsrobustheit.
Variante "Terrassen"
Seite 17
Die Variante „Atrium“ ermöglicht durch ihre Ringstruktur eine kontinuierliche
Bewegung im Gebäude und erfüllt ebenfalls das Raum - und Funktionsprogramm.
Dem stehen ein schmaler Innenhof mit eingeschränktem Tageslichteintrag in unteren
Hoflagen sowie erhöhte technische und bauliche Komplexität eines Hybridgebäudes
gegenüber (u. a. zahlreiche Schnittstellen, erschwerte Technikintegration). Der
(Teil-) Erhalt belasteter Fassadenbauteile ist mit zusätzlich en Kosten - und
Terminrisiken verbunden; insgesamt ist mit einer längeren Bauzeit und erhöhtem
Störungs- und Kostenrisiko zu rechnen – trotz extensiver Dachbegrünung und
PV-Potenzial.
Die Variante „Terrassen“ erfüllt das Raum - und Funktionsprogramm und scha fft
durch gestaffelte Baukörper hochwertige, begrünte Außenflächen in nahezu allen
Geschossen. Gleichzeitig führen spezielle Raumtiefen und Terrassengeometrien zu
Einschränkungen in der Drittverwertbarkeit. Die interne Wegeführung ist
anspruchsvoller; komp lexe Geometrien erhöhen Koordinationsaufwand,
Schnittstellen und Planungsrisiken und können sich verlängernd auf die Bauzeit
auswirken. Teilbereiche weisen aufgrund größerer Gebäudetiefen einen reduzierten
Tageslichteintrag auf.
Im direkten Vergleich liegen die Gesamtkosten der drei Varianten in einem ähnlichen
Rahmen; die Bauzeit fällt bei „Atrium“ jedoch signifikant länger aus.
Vor dem Hintergrund der funktionalen, betrieblichen und terminlichen Bewertung
erweist sich „Dreibund“ insgesamt als vorteilhaf teste Lösung und bildet die
Grundlage für die nachfolgende vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Seite 18
2.2.4 Vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Die Gegenüberstellung beider Standorte berücksichtigt die Unterschiede bei den
Kosten für Grundstückser werb, Rückbau, Interimsmaßnahmen und der
unterschiedlichen zusätzlichen Nutzung, wie der Integration der Fahrradgarage, einer
Kindertagesstätte und der Wohnnutzung. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist damit
auch eine Gesamtkostenbetrachtung der Maßnahme n-Konstellation Gesundheitsamt
und Fahrradgarage in der Qualität eines Kostenrahmens.
Die in der Tabelle dargestellten Kosten auf Basis der Machbarkeitsstudien haben die
Qualität von Kostenrahmen mit einem statistischen Abweichungsrisiko von 40%.
Auch künftige Baupreissteigerungen sind noch nicht berücksichtigt.
Wie der Abbildung zu entnehmen ist, ist die Variante Gesundheitsamt am Standort
Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 mit integrierter Fahrradgarage
wirtschaftlicher als ein Neubau am Alt standort Kölner Straße und einer Realisierung
der Fahrradgarage im Bunker unter dem Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße
2-4; durch die Integration der Fahrradgarage ergibt sich für das Projekt
Fahrradgarage ein wirtschaftlicher Vorteil von ca. 8,8 Mio. EUR brutto, nach jetzigem
Kostenrahmen.
Gesamthaft betrachtet ergibt sich für die Standort -Variante Konrad-Adenauer-Platz
13 / Harkortstraße 2-4 nach jetzigem Kostenrahmen ein wirtschaftlicher Vorteil von
ca. 34 Mio. EUR brutto gegenüber einer Realisierung der Einzelprojekte.
2.2.5 Gesamtbewertung der Ergebnisse der Untersuchungen der Standorte
Kölner Straße 180 und Hansahaus
Die vorliegenden Machbarkeitsstudien, Varianten - und
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen belegen, dass die räumliche Bündelung des
Seite 19
Neubaus Gesundheitsamt und der Fahrradgarage am Standort Konrad-Adenauer-
Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 sowohl für das Gebäudevorhaben als auch für die
Fahrradgarage deutliche Vorteile bietet. Beide Teilprojekte profitieren wechselseitig:
städtebaulich, wirtschaftl ich, terminlich, im Betrieb sowie in Fragen der
Nachhaltigkeit und Nutzerqualität.
Wirtschaftlichkeit und Terminrobustheit
Die Gesamtkostenbetrachtung zeigt für die Maßnahmenkonstellation Gesundheitsamt
+ Fahrradgarage am Standort Hansahaus ein günstigeres Verhältnis von Nutzen zu
Aufwand als für die Alternative Gesundheitsamt an der Kölner Straße + Unterirdische
Fahrradgarage im Bunker . Insbesondere entfallen bei dem Standort Konrad-
Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4 kosten- und risikoträchtige Eingriffe in Platz-
und Infrastrukturanlagen (u. a. öffentlicher Kanal, temporäre Gleisbrücken, offener
Tiefbau für ein Mittelbauwerk). Dies stärkt die Termin - und Kostensicherheit beider
Projekte und reduziert das Risiko baupreisbedingter Mehrkosten. Den Vorteil
illustriert die Abbildung unter Punkt 2.2.4, in der die Gesamtkosten je Standort
gegenübergestellt sind. Für die Fahrradgarage am Standort Hansahaus entfallen
gegenüber der Unterirdischen Fahrradgarage u. a. die Verlegung des öffentlichen
Kanals sowie Gleisprovisorien. Für die Fahrradgarage ergibt sich grob geschätzt eine
Bauzeitverkürzung von ca. zwei Jahren, was zugleich Puffer für das Gesamtvorhaben
schafft.
Städtebau, Adresse und öffentlicher Raum
Mit dem Gesundheitsamt als publikumsorientierter Nutzung an der südwestlichen
Platzflanke wird der Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 belebt und in
seiner sozialen Kontrolle gestärkt. Zugleich vermeidet die im Gebäude integrierte
Fahrradgarage zu sätzliche Aufbauten im Platzraum (z. B. Patio, Fahrsteige) und
erhält damit die durchgehende Platzoberfläche. Mehrere erdgeschossige Zugänge zur
Fahrradgarage in alle Richtungen – darunter der klar erkennbare fußläufige Eingang
über den Portikus am Konrad -Adenauer-Platz – sorgen für gute Orientierung und
kurze Wege, ohne neue Barrieren zu schaffen. Damit leisten beide Vorhaben
gemeinsam einen Beitrag zur Stadtreparatur am Hauptbahnhof.
Betriebs- und Nutzerqualität
Die Integration der Fahrradgarage mit ca. 1.900 Stellplätzen in Erd - und
Untergeschoss am Standort Hansahaus ermöglicht gleichberechtigte Erschließung für
alle Fahrradtypen (u. a. Schieberampen ≤ 6 % und Aufzüge). Die mehrseitige
Anbindung (u. a. Graf -Adolf-Straße und Harkortstraße sowie direkter Anschluss an
den neuen Radweg über den Konrad-Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2-4) schafft
leistungsfähige, sichere Wegeketten zwischen Hauptbahnhof, Fahrradabstellen und
Gesundheitsamt. Die räumliche Nähe fördert Synergien in Bewirtschaftung und
Service (z. B. Aufsicht, mögliche Werkstatt bzw. Fahrrad -Café im EG -Bereich), was
die Aufenthalts- und Servicequalität beider Einrichtungen erhöht. Der fußläufige Weg
zum Haupteingang ist im Vergleich zur Unterirdischen Fahrradgarage nur
unwesentlich länger und damit im Nutzeralltag vernachlässigbar.
Technische Machbarkeit und Risiken
Für das Gebäudevorhaben bietet die architektonische Vorzugsvariante Dreibund klare
Baustrukturen, effiziente Technikintegration, gute Drittverwendbarkeit und damit
Seite 20
eine hohe Werthalt igkeit. Für die Fahrradgarage entfallen risikobehaftete
Bauzustände der Unterirdischen Fahrradgarage (Schadstoffe, Eingriffe in
Gleis-/Leitungsanlagen, offene Baugruben); die Garage kann unabhängig von
Platzbauarbeiten realisiert werden, was die Zeitschiene des Gesamtprojekts entzerrt.
Damit sinken Planungs- und Ausführungsrisiken für beide Teilprojekte spürbar.
Nachhaltigkeit und Energie
Die kompakte Konfiguration des Neubaus erlaubt Tageslichteinträge bis in die
Fahrradebenen (z. B. über Lichthöfe) und be grünte Aufenthaltsflächen (u. a.
Dachbegrünungen, Dachgarten). Die Vermeidung zusätzlicher unterirdischer
Baukörper und sichtbarer Technikaufbauten im öffentlichen Raum reduziert
Materialaufwand und Eingriffe in Bestandsinfrastruktur. Zusammen mit den
entfallenden Umverlegungen und kürzeren Bauzeiten verbessert dies die ökologische
Bilanz beider Vorhaben.
Verkehrliche Anbindung
Das Hansahaus ist direkt an den ÖPNV und das Radhauptnetz angebunden. Für das
Gesundheitsamt stehen Parkmöglichkeiten im DB -Parkhaus am
Bertha-von-Suttner-Platz sowie barrierefreie Stellplätze am Gebäude zur Verfügung;
die Fahrradgarage erhält mehrere, ebenerdige Zugänge in alle Richtungen und
bindet zusätzlich an den neuen Radweg über den Platz an. Die vorgesehene
Erschließung der U nterirdischen Fahrradgarage ausschließlich über die
Bismarckstraße (u. a. Fahrsteige mit 1,00 m lichte Breite ohne
Sonderrad-Tauglichkeit) entfällt – ein klarer Vorteil zugunsten der
Nutzerfreundlichkeit und Erreichbarkeit der integrierten Lösung.
Konsequenzen für die Kölner Straße 180
Durch die Verlagerung des Gesundheitsamtes an den Standort Hansahaus wird das
Grundstück Kölner Straße 180 gemäß Beschlusslage für Wohnen und erforderliche
Infrastruktur aktivierbar. Damit bleibt die Möglichkeit für eine Betr iebs-
Kindertagesstätte in der Nachbarschaft zum Technischen Verwaltungsgebäude
gesichert und es entsteht zusätzlicher sozialer und städtebaulicher Nutzen.
Fazit
Unter Abwägung aller Belange empfiehlt die Verwaltung die räumliche Konzentration
beider Projekte am Standort Hansahaus als gesamtstädtisch vorteilhafte Lösung.
2.3 Kauf Grundstück Hansahaus
Die Beschlussvorlage zum Ankauf des Hansahauses, Konrad-Adenauer-Platz 13 /
Harkortstraße 2 – 4 wird dem Rat im NÖ-Teil (RAT/392/2025) vorgelegt.
2.4 Geplante Maßnahmen für die weiteren Planungen zum Hansahaus
2.4.1 Beauftragung der Immobilien Projekt Management GmbH
Es ist geplant, die weitere Planung für die die Entwicklung des Standorts Konrad -
Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 auf Grundlage des bestehenden
Rahmenvertrages bis zum Ausführungs - und Finanzierungsbeschluss an das
städtische Tochterunternehmen Immobilien Projekt Management GmbH (IPM) zu
übertragen.
Seite 21
2.4.2 Weitere gesamthafte Planung des Hansahauses bis zum Ausführungs-
und Finanzierungsbeschluss
Es sind durch die Immobilien Projekt Management GmbH die HOAI -Leistungsphasen
1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung) und Start der
Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) auf Grundlage der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie und unter Berücksichtigung des Raum- und Funktionsprogramms
durchzuführen und mit den Fachämtern abzustimmen. Hierbei ist die BIM -Methode
(Building Information Modelling) im gesamten Planungsprozess zu berücksichtigen.
Die Immobilien Projekt Management GmbH plant hierbei ein b arrierefreies Gebäude
gemäß den Standards der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Das geplante Gebäude soll höchsten Ansprüchen an Nachhaltigkeit und
Zukunftsfähigkeit genügen. Im Rahmen der Planung wird eine Zertifizierung nach
dem Gold -DGNB-Standard angestrebt . Darüber hinaus soll die Bauweise den
Anforderungen des Passivhausstandards entsprechen und im Sinne des Cradle -to-
Cradle-Prinzips (C2C) auf kreislauffähige Materialien und ressourcenschonende
Konstruktionsweisen setzen. Ziel ist es, die ökologischen Ausw irkungen des
Bauwerks über seinen gesamten Lebenszyklus hinweg zu minimieren, gleichzeitig die
Betriebskosten durch hohe Energieeffizienz dauerhaft zu senken und eine hohe
Aufenthalts- und Nutzungsqualität für die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer
sicherzustellen.
Die Immobilien Projekt Management GmbH wird nach Abschluss der HOAI -
Leistungsphase 3 eine Kostenberechnung gemäß DIN 276 erstellen, die Unterlagen
für eine §13-Prüfung erstellen und bei der Verwaltung einreichen. Im Nachgang sind
durch die Immobi lien Projekt Management GmbH die Unterlagen für einen
Gremienlauf zur Erlangung eines Ausführungs - und Finanzierungsbeschlusses durch
den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf zu erstellen und einzureichen. Während
des Gremienlaufs kann mit der HOAI -Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung,
begonnen werden.
Die nach jetzigem Stand geschätzte zeitliche Abfolge des Gesamtprojektes stellt sich
wie folgt dar:
Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss 4. Quartal 2027
Baubeginn / Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) 2. Quartal 2028
Bauende 4. Quartal 2030
2.4.3 Abschluss der Planung der Unterirdischen Fahrradgarage im Bunker
mit Erschließung Bismarckstraße
Im Falle der Weiterführung der Fahrradgarage am Standort Hansahaus werden die
bestehenden Verträge mit Planungs- und Ingenieurbüros beendet. Der Vertrag ist als
Stufenvertrag konzipiert, die erste Stufe endet mit dem Abschluss der
Leistungsphase 2 (Vorplanung) und dem Bedarfsbeschluss. Die nach dem
Bedarfsbeschluss beginnende Leistungsphase 3 wi rd in diesem Fall nicht abgerufen.
Die ausbleibende weitere Beauftragung ist für die Landeshauptstadt Düsseldorf
kostenneutral, da auf Grund der Vertragsgestaltung auf Seiten der Planer kein
Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht.
Seite 22
Die Planung der Fahrradgarage am Standort Hansahaus wird, wie oben beschrieben,
als Auftrag an die Immobilien Projekt Management GmbH in das Projekt Hansahaus
überführt.
Eine Umsetzung der Unterirdischen Fahrradgarage im Bunker neben der
Fahrradgarage am Standort Konrad -Adenauer-Platz 13 / Harkortstraße 2 -4 wird
damit dauerhaft ausgeschlossen.
Anlagen:
Anlage 1 - Lagepläne
Anlage 2 - Erschließungspläne
Anlage 1 - Lagepläne
82 Zeichen
Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 16.01.2025 Maßstab 1 : 1000 erstellt am: 16.01.2025
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: Empfehlung einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: passieren lassen
Zur SitzungBeschluss: passieren lassen
Zur SitzungBeschluss: passieren lassen
Zur SitzungBeschluss: passieren lassen
Zur SitzungBeschluss: passieren lassen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- RAT/391/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 31.10.2025
- Erstellt
- 28.10.2025 13:49