V/0976/2016
Rahmenbedingungen zum Neubau des Südbades am Standort Inselbogen
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Beschlussvorlage
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V/0976/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Rahmenbedingungen zum Neubau des Südbades am Standort Inselbogen Beratungsfolge 29.11.2016 Sportausschuss Vorberatung 01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.12.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Errichtungsbeschluss zum Neubau des Südbades im ersten Halbjahr 2017 in die Beratungen einzubringen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass: 2.1 am Standort Inselbogen ein vom Hallenbad Handorf geringfügig abweichendes Raumprogramm sinnvoll und notwendig ist. 2.2 die Beteiligung der lokalen Akteure im Rahmen der Vorbereitung des Errichtungsbe- schlusses erfolgt. 2.3 der Kostenrahmen für die Errichtung des Südbades voraussichtlich ca. 11,1 Mio. € netto betragen wird. 2.4 mit dem Bau des Südbades voraussichtlich frühestens im 2. Quartal 2019 begonnen wird und die Fertigstellung dann im Sommer 2021 zu erwarten ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch diese Vorlage wird keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltsplanaufstel- lungen (frühestens) für das Jahr 2019 unter Berücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage zu entscheiden. Eine detaillierte Folgelastenberechnung wird zusammen mit dem zu fertigenden Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss erstellt. Vorlagen-Nr.: V/0976/2016 Auskunft erteilt: Herr Reher Ruf: 492-5220 E-Mail: Reher@stadt-muenster.de Datum: 28.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0976/2016 Begründung: Zu 1.: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 29.0 6.2016 zur Vorlage V/0381/2016 „Weite r- entwicklung der städtischen Bäderlandschaft“ folgendes beschlossen: 1.1 Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erstellung eines neuen Hallenbades an Stelle des früheren Südbades zu den Haushaltsplanberatungen 2017 aufzuzeigen wann und unter welchen finanziel- len Bedingungen ein Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss herbeigeführt werden kann. 1.2 Die Stadtverwaltung legt dem Rat ein Konzept zum Bau eines neuen Südbades mit der Aus - richtung ‚Schul- und Vereinsschwimmen‘ vor und orientiert sich an den Eckwerten bezüglich des Bedarfs der Wasserfläche am künftigen Bürgerbad in Handorf. Die Erarbeitung erfolgt im Au s- tausch mit allen Akteuren vor Ort, wie z. B. dem Südbad -Verein. Eine detaillierte Kostenschä t- zung erfolgt zum Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss. Auf Grund der langen Vorlaufzeiten für die dringend notwendige Investition, wird dem Südbad eine hohe Priorität zugeordnet. Zu 2.: Das Raumprogramm zum Neubau des Südbades beinhaltetet - auch schon beim ergebnislos verlau- fenen Investorenwettbewerb des Amtes für Immobilienmanagement im Jahr 2013 - eine Anforderung von 5 Bahnen á 25 m sowie eines Lehrschwimmbeckens von 10 x 12,5 m, wie sie auch im alten Sü d- bad vorhanden waren. Dies ist angesichts der zentralen Lage des Stand orts sowie der Nähe zu Schulstandorten aus Sicht der Verwaltung auch angemessen, unterscheidet sich aber vom Raumpro- gramm des Hallenbad Handorfs mit 4 Bahnen á 25 m und einem Lehrschwimmbecken von 8 x 10 m. Die Verwaltung schlägt zudem vor, in einem zentr alen innerstädtischen Wohngebiet und wegen der Nähe zu Kindergärten und Grundschulen, beim Neubau eines Südbades auch einen modernen a t- traktiven Kleinkinderbereich zu integrieren. Auch die städtebauliche Situation des Südbades unterscheidet sich deutlich von der in Handorf. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die denkmalgeschützte Wohnsiedlung Grüner Grund (Ga rtenstadt Grüner Grund/Habichtshöhe, errichtet 1924 - 1931). Es liegt exakt in der Achse der die Siedlung pr ä- genden mittigen Grünanlage und bildet deren südlichen Abschluss. Deshalb muss die Planung nicht nur die Anforderungen der Zweckmäßigkeit erfüllen, sondern mit Architektur und Gestaltung der A u- ßenanlagen auch angemessen auf die sensible städtebauliche Situation und die Denkmalsiedlung „Grüner Grund/Habichtshöhe“ antworten. Zu 3: Kontakt zu den lokalen Akteuren, insbesondere dem Südbad -Verein, wird von der Verwaltung im Z u- ge der Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses aufgenommen. Ein abgestimmtes Konzept e ines neuen Südbades wird mit dem Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss vorgelegt. Zu 4.: Die Verwaltung hat den Kostenrahmen für ein neues Südbad am Standort Inselbogen auf Grun dlage der unter 2. genannten Rahmenbedingungen auf der Basis bereits realisierter, vergleichbarer Bäder anderer Kommunen unter Verwendung des Baukosteninformationszentrums (BKZ) der Architekte n- kammer NRW und unter Annahme einer zu erwartenden Brutto -Geschossfläche von ca. 4.000 qm, auf ca. 11,1 Mio. € netto kalkuliert (siehe Anlage). Da es sich bei den städtischen Bädern um Betriebe gewerblicher Art handelt, sind diese vorsteuerabzugsberechtigt. - 3 - V/0976/2016 Zu 5.: Unter der Voraussetzung, dass ein Errichtungsbeschluss im April 2017 gefasst werden würde, ergäbe sich für den Bau des Südbades voraussichtlich folgende Terminkette: Vorbereitung eines Wettbewerbsverfahrens (bis Sommer 2017) VgV-Verfahren zur Vergabe von Planungsaufträgen mit integriertem Wettbewerb (bis Sommer 2018) Genehmigungs- und Ausführungsplanung (bis Sommer 2019) frühester Baubeginn (Sommer 2019) voraussichtliche Fertigstellung (Frühjahr/Sommer 2021) I. V. gez. Wilkens Stadträtin Anlage
Anlage 1 zu Vorlage 0976-2016 - Grobkostenrahmen Südbad
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Amt für Immobilienmanagement Anlage zur Vorlage V/0976/2016 KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 Grobkostenrahmen PROJEKT KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ BRUTTO KG 100 Grundstück ohne Ansatz KG 200 Herrichten+Erschließen pauschler Ansatz 100.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion Neubau 5.720.000,00 € KG 400 Bauwerk - TGA Neubau 3.300.000,00 € KG 500 Aussenanlagen ca. 5.277 gm Grundstück, davon ca. 1.650 qm bebaut 363.000,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 300.000,00 € KG 700 Baunebenkosten Nebenkosten und Honorare nach HOAI 2013 2.255.000,00 € Kosten besonderer Verfahren Wettbewerb, VgV 181.000,00 € GESAMTKOSTEN 2016 12.220.000,00 € Steigerung Baupreisindex bis 2020 970.000,00 € KOSTENANSATZ 2020 brutto 13.190.000,00 € KOSTENANSATZ 2020 netto 11.090.000,00 € Grundlagen: Standort INSELBOGEN , Grundstücksgröße ca. 5.277 qm Annnahme ca. 4.000 qm BGF Neubau aufgestellt, 26.10.2016, Dipl.-Ing. Architekt Harald Koops Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen auf Grundlage der zu erwartenden BGF. NEUBAU SÜDBAD - Bezugsgröße erforderliche BGF
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Grüner Grund
- Habichtshöhe
- Inselbogen
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Details
- Aktenzeichen
- V/0976/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37