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V/0976/2016

Rahmenbedingungen zum Neubau des Südbades am Standort Inselbogen

Vorlagen 31.10.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 36

Beschlussvorlage

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Anlage 1 zu Vorlage 0976-2016 - Grobkostenrahmen Südbad

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Beschlussvorlage

5694 Zeichen

V/0976/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenbedingungen zum Neubau des Südbades am Standort Inselbogen 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2016 Sportausschuss Vorberatung 
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
06.12.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt einen Errichtungsbeschluss zum Neubau des Südbades im 
ersten Halbjahr 2017 in die Beratungen einzubringen. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass: 
 
2.1  am Standort Inselbogen ein vom Hallenbad Handorf geringfügig abweichendes 
Raumprogramm sinnvoll und notwendig ist. 
 
 2.2 die Beteiligung der lokalen Akteure im Rahmen der  Vorbereitung des Errichtungsbe-
schlusses erfolgt. 
 
 2.3 der Kostenrahmen für die Errichtung des Südbades voraussichtlich ca. 11,1 Mio. € 
netto betragen wird.  
 
 2.4 mit dem Bau des Südbades voraussichtlich frühestens im 2. Quartal 2019 begonnen 
wird  und die Fertigstellung dann im Sommer 2021 zu erwarten ist. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch diese Vorlage wird keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigungen 
getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushaltsplanaufstel-
lungen (frühestens) für das Jahr 2019 unter Berücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage zu 
entscheiden. 
Eine detaillierte Folgelastenberechnung wird zusammen mit dem zu fertigenden Errichtungs- und 
Raumprogrammbeschluss erstellt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0976/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Reher 
Ruf: 
492-5220 
E-Mail: 
Reher@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0976/2016 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.:  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung  am 29.0 6.2016 zur Vorlage V/0381/2016 „Weite r-
entwicklung der städtischen Bäderlandschaft“ folgendes beschlossen:  
 
1.1 Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erstellung eines neuen Hallenbades an Stelle des früheren 
Südbades zu den Haushaltsplanberatungen 2017 aufzuzeigen wann und unter welchen finanziel-
len Bedingungen ein Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss herbeigeführt werden kann.  
 
1.2 Die Stadtverwaltung legt dem Rat ein Konzept zum Bau eines neuen Südbades mit der Aus -
richtung ‚Schul- und Vereinsschwimmen‘ vor und orientiert sich an den Eckwerten bezüglich des 
Bedarfs der Wasserfläche am künftigen Bürgerbad in Handorf. Die Erarbeitung erfolgt im Au s-
tausch mit allen  Akteuren vor Ort, wie z. B. dem Südbad -Verein. Eine detaillierte Kostenschä t-
zung erfolgt zum Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss. Auf Grund der langen Vorlaufzeiten  
für die dringend notwendige Investition, wird dem Südbad eine hohe Priorität zugeordnet. 
 
Zu 2.: 
 
Das Raumprogramm zum Neubau des Südbades beinhaltetet - auch schon beim ergebnislos verlau-
fenen Investorenwettbewerb des Amtes für Immobilienmanagement im Jahr 2013 - eine Anforderung 
von 5 Bahnen á 25 m sowie eines Lehrschwimmbeckens von 10 x 12,5 m, wie sie auch im alten Sü d-
bad vorhanden waren. Dies ist angesichts der zentralen Lage des Stand orts sowie der Nähe zu 
Schulstandorten aus Sicht der Verwaltung auch angemessen, unterscheidet sich aber vom Raumpro-
gramm des Hallenbad Handorfs mit 4 Bahnen á 25 m und einem Lehrschwimmbecken von 8 x 10 m. 
 
Die Verwaltung schlägt zudem vor, in einem zentr alen innerstädtischen Wohngebiet und wegen der 
Nähe zu Kindergärten und Grundschulen, beim Neubau eines Südbades auch einen modernen a t-
traktiven Kleinkinderbereich zu integrieren. 
 
Auch die städtebauliche Situation des Südbades unterscheidet sich deutlich von der in Handorf. Das 
Grundstück grenzt unmittelbar an die denkmalgeschützte Wohnsiedlung Grüner Grund (Ga rtenstadt 
Grüner Grund/Habichtshöhe, errichtet 1924 - 1931). Es liegt exakt in der Achse der die Siedlung pr ä-
genden mittigen Grünanlage und bildet deren südlichen Abschluss. Deshalb muss die Planung nicht 
nur die Anforderungen der Zweckmäßigkeit erfüllen, sondern  mit Architektur und Gestaltung der A u-
ßenanlagen auch angemessen auf die sensible städtebauliche Situation und die  Denkmalsiedlung 
„Grüner Grund/Habichtshöhe“ antworten.  
 
Zu 3: 
 
Kontakt zu den lokalen Akteuren, insbesondere dem Südbad -Verein, wird von der Verwaltung im Z u-
ge der Vorbereitung des Errichtungsbeschlusses aufgenommen. Ein abgestimmtes Konzept e ines 
neuen Südbades wird mit dem Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss vorgelegt. 
 
Zu 4.: 
 
Die Verwaltung hat den Kostenrahmen für ein neues Südbad am Standort Inselbogen auf Grun dlage 
der unter 2. genannten Rahmenbedingungen auf der Basis bereits realisierter, vergleichbarer Bäder 
anderer Kommunen unter Verwendung des Baukosteninformationszentrums (BKZ) der Architekte n-
kammer NRW und unter Annahme einer zu erwartenden Brutto -Geschossfläche von ca. 4.000 qm, 
auf ca. 11,1 Mio. € netto kalkuliert (siehe Anlage). Da es sich bei den städtischen Bädern um Betriebe 
gewerblicher Art handelt, sind diese vorsteuerabzugsberechtigt.

- 3 - 
V/0976/2016 
 
 
 
Zu 5.: 
 
Unter der Voraussetzung, dass ein Errichtungsbeschluss im April 2017 gefasst werden würde, ergäbe 
sich für den Bau des Südbades voraussichtlich folgende Terminkette: 
 
 Vorbereitung eines Wettbewerbsverfahrens (bis Sommer 2017) 
 VgV-Verfahren zur Vergabe von Planungsaufträgen mit integriertem Wettbewerb  
(bis Sommer 2018) 
 Genehmigungs- und Ausführungsplanung (bis Sommer 2019) 
 frühester Baubeginn (Sommer 2019) 
 voraussichtliche Fertigstellung (Frühjahr/Sommer 2021) 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage

Anlage 1 zu Vorlage 0976-2016 - Grobkostenrahmen Südbad

1066 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement Anlage zur Vorlage V/0976/2016
KOSTENERMITTLUNG nach DIN 276 Grobkostenrahmen
PROJEKT
KOSTENERMITTLUNG KOSTENANSATZ
BRUTTO
KG 100 Grundstück
ohne Ansatz
KG 200 Herrichten+Erschließen
pauschler Ansatz 100.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion
Neubau 5.720.000,00 €
KG 400 Bauwerk - TGA
Neubau 3.300.000,00 €
KG 500 Aussenanlagen
ca. 5.277 gm Grundstück, davon ca. 
1.650 qm bebaut 363.000,00 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke
300.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten
Nebenkosten und Honorare 
nach HOAI 2013 2.255.000,00 €
Kosten besonderer Verfahren 
Wettbewerb, VgV 181.000,00 €
GESAMTKOSTEN 2016 12.220.000,00 €
Steigerung Baupreisindex bis 2020 970.000,00 €
KOSTENANSATZ 2020 brutto 13.190.000,00 €
KOSTENANSATZ 2020 netto 11.090.000,00 €
Grundlagen: Standort INSELBOGEN , Grundstücksgröße ca. 5.277 qm 
Annnahme ca. 4.000 qm BGF Neubau 
aufgestellt, 26.10.2016, Dipl.-Ing. Architekt Harald Koops
Grundlage des Grobkostenrahmens sind reine Abwägungen 
auf Grundlage der zu erwartenden BGF. 
NEUBAU SÜDBAD
 - Bezugsgröße erforderliche  BGF

Beratungsverlauf (5)

29.11.2016 Sportausschuss
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Grüner Grund
  • Habichtshöhe
  • Inselbogen

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Details

Aktenzeichen
V/0976/2016
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37