Mandari Insight

V/0756/2023

Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster

Vorlagen 21.12.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 16.1

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Satzung zur Änderung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Anlage Entgelttarif

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Gegenüberstellung Nutzungsentgelte

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Satzung zur Änderung

2181 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023 
 
Satzung zur Änderung der Anlage Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in 
der Stadt Münster vom 03.04.2014. Auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S . 666 / SGV NRW. 2023) in der 
derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Mün ster die nachstehende Satzung 
beschlossen. 
 
Artikel 1 
Die Nutzungsentgelte des Entgelttarifs nach § 7 Abs . 1 der Satzung über die Wochenmärkte 
in der Stadt Münster werden wie folgt geändert: 
1. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen mit städtischer 
Reinigung 
1. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe  
 
 
1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 
1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 
 
3,83 € 
2,16 € 
 
2. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen ohne städtische 
Reinigung 
2. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe  
 
 
2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 
2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 
 
2,16 € 
2,16 € 
 
3. Für Imbiss- und Ausschankbetriebe auf den Marktp lätzen beträgt das Nutzungsentgelt für 
jeden Markttag je angefangener Meter Verkaufsfront 
 
3.1 Bei Märkten ohne Reinigung/ohne Strom 
3.2 Bei Märkten mit Reinigung/ohne Strom 
 
7,55 € 
9,23 € 
 
4. Für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben g enutzten Freiflächen wird ein Entgelt 
für jeden Markttag in Höhe von 0,25 € je m² genutzter Freifläche erhoben. 
 
5. Für das Bereitstellen eines Stromanschlusses ist  ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 
10,79 € pro Monat zu entrichten. 
 
Artikel 2 
Die Nutzungsentgelte des Entgelttarifs nach § 7 Abs . 1 der Satzung über die Wochenmärkte 
in der Stadt Münster werden wie folgt um Ziffer 6 ergänzt:

6. Für das Abstellen von zum Betreiben von Marktstä nden auf dem Wochenmarkt am 
Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (insbesondere Kühl kofferanhänger) wird eine 
Pauschale für jeden Markttag in Höhe von 15,00 € erhoben.  
 
Artikel 3 
Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft.

Anlage 3 Anlage Entgelttarif

1547 Zeichen

Anlage 3 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023 
 
Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster 
 
Nutzungsentgelte 
1. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen mit städtischer 
Reinigung 
1. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe  
 
 
1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 
1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 
 
3,83 € 
2,16 € 
 
2. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen ohne städtische 
Reinigung 
2. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe  
 
 
2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 
2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 
 
2,16 € 
2,16 € 
 
3. Für Imbiss- und Ausschankbetriebe auf den Marktp lätzen beträgt das Nutzungsentgelt für 
jeden Markttag je angefangener Meter Verkaufsfront 
 
3.1 Bei Märkten ohne Reinigung/ohne Strom 
3.2 Bei Märkten mit Reinigung/ohne Strom 
 
7,55 € 
9,23 € 
 
4. Für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben g enutzten Freiflächen wird ein Entgelt 
für jeden Markttag in Höhe von 0,25 € je m² genutzter Freifläche erhoben. 
 
5. Für das Bereitstellen eines Stromanschlusses ist  ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 
10,79 € pro Monat zu entrichten. 
 
 
6. Für das Abstellen von zum Betreiben von Marktstä nden auf dem Wochenmarkt am 
Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (insbesondere Kühl kofferanhänger) wird eine 
Pauschale für jeden Markttag in Höhe von 15,00 € erhoben.

Beschlussvorlage

4359 Zeichen

V/0756/2023 
V/0756/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   25.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Erhöhung der Entgelttarife der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster um 
7,9 % ab dem 01.04. 2024, sowie die Ergänzung der bisher fehlenden Pauschale für das Ab-
stellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wochenmarkt am Domplatz unabding-
barer Fahrzeuge, wird beschlossen. 
 
2. Die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung des Entgelttarifs der Satzung über die 
Wochenmärkte in der Stadt Münster vom 03.04.2014 in der Fassung der 2. Änderungssatzung 
vom 02.02.2018“ wird beschlossen. 
 
 
 
 
Ordnungsamt 
 
12.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lammers 
Telefon: 492-3272 
Lammers@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0756/2023 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0202 Gewerberechtliche Ange-
legenheiten 
   
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungs-
entgelte 
2024    7.500  
   2025 ff. 10.000 
 
 
 
Die aufgrund der Sachentscheidung zu erwartenden Erträge sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
Begründung:  
 
Zu 1. Erhöhung der Entgelttarife um 7,9 % und Ergänzung der Pauschale für abgestellte Fahr-
zeuge auf dem Domplatz 
Nach der bereits beschlossenen Erhöhung der Sendentgelte um 7,9 % (siehe Vorlage V/0626/2023) 
liegen nunmehr auch die Zahlen für eine Anpassung der Marktentgelte vor. Um eine Kostendeckung 
der Wochenmärkte der Stadt Münster zu erreichen, sollen die Entgelttarife für Standplätze auf den 
Wochenmärkten in Münster ebenfalls um 7,9 % erhöht werden. Die Erhöhung ist erforderlich, da die 
Entgelttarife seit über 9 Jahren, zuletzt im April 2014, nicht erhöht worden sind und in den letzten Jah-
ren erhöhte Verbraucherpreise zu verzeichnen waren. Grundlage dieser Erhöhung ist der Verbrau-
cherpreisindex in Deutschland, der sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % gegenüber dem Jahr 
2021 erhöht hat.1 
 
Die bisher fehlende Pauschale für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wo-
chenmarkt am Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (insbes ondere Kühlfahrzeuge) wird ergänzt und 
auf 15 EUR je Fahrzeug und Markttag festgesetzt. Dies korrespondiert mit dem Ziel des Ratsbe-
schlusses vom 14.12.2022, den Domplatz und die Pferdegasse für mehr Aufenthalts - und Lebens-
qualität aufzuwerten und vom Kfz-Verkehr zu entlasten.  
 
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Entgelte können der Gegenüberstellung in der An-
lage 2 dieser Vorlage entnommen werden. Die Ergebnisse wurden kaufmännisch gerundet. 
 
Die Änderungen der Entgelte sind mit den Interessensve rtretern des Marktgewerbes und den Ver-
antwortlichen der Bezirksverwaltungsstellen rückgekoppelt. Die Gründe für die Entgeltveränderungen 
waren für die Beteiligten nachvollziehbar. 
 
 
 
                                                 
1 Statistisches Bundesamt. (2023). Inflationsrate im Jahr 2022 bei + 7,9 %. Pressemitteilung Nr. 022 vom 
17.01.2023. [online] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_022_611.html

- 3 - 
V/0756/2023 
Die Anlage 3 entspricht der ab 01.04.2024 geltenden neuen Anlage „Entgelttarif zu § 13 der Wo-
chenmärkte in der Stadt Münster“. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
 Anlage A 
 Anlage 1: Satzung zur Änderung der Anlage „Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochen-
märkte der Stadt Münster“ 
 Anlage 2: Gegenüberstellung Nutzungsentgelte 
 Anlage 3: Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster

Anlage 2 Gegenüberstellung Nutzungsentgelte

1757 Zeichen

Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 3,55 €          0,28 €                      3,83 €                               
1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 €          0,16 €                      2,16 €                               
Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 €          0,16 €                      2,16 €                               
2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 €          0,16 €                      2,16 €                               
Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
3.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 7,00 €          0,55 €                      7,55 €                               
3.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 8,55 €          0,68 €                      9,23 €                               
Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
0,23 €                               0,02 € 0,25 €                               
Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
10,00 €        0,79 €                      10,79 €                             
Pauschale
15,00 €                             
Auf - und Abrundungen sind entsprechend DIN 1333 erfolgt.
6. für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wochenmarkt am Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge
5. Bereitstellung Stromanschluss pro Monat
Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023
1. für alle Geschäfte außer Imbiss und Ausschankbetriebe
2. für alle Geschäfte außer Imbiss- und Ausschankbetriebe
3. für Imbiss- und Ausschankbetriebe
4. für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben genutzten Freiflächen je m²

Anlage A

820 Zeichen

Anlage A zur V/0756/2023 
Kurzüberblick 
Wochenmärkte der Stadt Münster -  
Erhöhung der Entgelttarife der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster um 7,9 % 
 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Beitrag zur Kostendeckung der Wochenmärkte der Stadt Münster 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0202 Gewerberechtliche Angelegenheiten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen Jahren?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
./. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (10)

23.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2.1 Anhörung
Zur Sitzung
16.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1.1 Anhörung
Zur Sitzung
23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Anhörung
Zur Sitzung
28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1.1 Anhörung
Zur Sitzung
11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Vorberatung
Zur Sitzung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.14.1 Vorberatung
Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 7.1 Vorberatung
Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 16.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Pferdegasse
  • Domplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0756/2023
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2023
Erstellt
19.12.2023 10:37