V/0756/2023
Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Satzung zur Änderung
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023 Satzung zur Änderung der Anlage Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster vom 03.04.2014. Auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S . 666 / SGV NRW. 2023) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Mün ster die nachstehende Satzung beschlossen. Artikel 1 Die Nutzungsentgelte des Entgelttarifs nach § 7 Abs . 1 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster werden wie folgt geändert: 1. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen mit städtischer Reinigung 1. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe 1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 3,83 € 2,16 € 2. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen ohne städtische Reinigung 2. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe 2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,16 € 2,16 € 3. Für Imbiss- und Ausschankbetriebe auf den Marktp lätzen beträgt das Nutzungsentgelt für jeden Markttag je angefangener Meter Verkaufsfront 3.1 Bei Märkten ohne Reinigung/ohne Strom 3.2 Bei Märkten mit Reinigung/ohne Strom 7,55 € 9,23 € 4. Für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben g enutzten Freiflächen wird ein Entgelt für jeden Markttag in Höhe von 0,25 € je m² genutzter Freifläche erhoben. 5. Für das Bereitstellen eines Stromanschlusses ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,79 € pro Monat zu entrichten. Artikel 2 Die Nutzungsentgelte des Entgelttarifs nach § 7 Abs . 1 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster werden wie folgt um Ziffer 6 ergänzt: 6. Für das Abstellen von zum Betreiben von Marktstä nden auf dem Wochenmarkt am Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (insbesondere Kühl kofferanhänger) wird eine Pauschale für jeden Markttag in Höhe von 15,00 € erhoben. Artikel 3 Die Satzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft.
Anlage 3 Anlage Entgelttarif
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023 Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster Nutzungsentgelte 1. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen mit städtischer Reinigung 1. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe 1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 3,83 € 2,16 € 2. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen ohne städtische Reinigung 2. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe 2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,16 € 2,16 € 3. Für Imbiss- und Ausschankbetriebe auf den Marktp lätzen beträgt das Nutzungsentgelt für jeden Markttag je angefangener Meter Verkaufsfront 3.1 Bei Märkten ohne Reinigung/ohne Strom 3.2 Bei Märkten mit Reinigung/ohne Strom 7,55 € 9,23 € 4. Für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben g enutzten Freiflächen wird ein Entgelt für jeden Markttag in Höhe von 0,25 € je m² genutzter Freifläche erhoben. 5. Für das Bereitstellen eines Stromanschlusses ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,79 € pro Monat zu entrichten. 6. Für das Abstellen von zum Betreiben von Marktstä nden auf dem Wochenmarkt am Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (insbesondere Kühl kofferanhänger) wird eine Pauschale für jeden Markttag in Höhe von 15,00 € erhoben.
Beschlussvorlage
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V/0756/2023
V/0756/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt
Münster
Beratungsfolge
23.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
25.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
01.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
13.02.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung
21.02.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Erhöhung der Entgelttarife der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster um
7,9 % ab dem 01.04. 2024, sowie die Ergänzung der bisher fehlenden Pauschale für das Ab-
stellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wochenmarkt am Domplatz unabding-
barer Fahrzeuge, wird beschlossen.
2. Die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung des Entgelttarifs der Satzung über die
Wochenmärkte in der Stadt Münster vom 03.04.2014 in der Fassung der 2. Änderungssatzung
vom 02.02.2018“ wird beschlossen.
Ordnungsamt
12.01.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Lammers
Telefon: 492-3272
Lammers@stadt-
muenster.de
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V/0756/2023
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0202 Gewerberechtliche Ange-
legenheiten
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungs-
entgelte
2024 7.500
2025 ff. 10.000
Die aufgrund der Sachentscheidung zu erwartenden Erträge sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.
g. Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Zu 1. Erhöhung der Entgelttarife um 7,9 % und Ergänzung der Pauschale für abgestellte Fahr-
zeuge auf dem Domplatz
Nach der bereits beschlossenen Erhöhung der Sendentgelte um 7,9 % (siehe Vorlage V/0626/2023)
liegen nunmehr auch die Zahlen für eine Anpassung der Marktentgelte vor. Um eine Kostendeckung
der Wochenmärkte der Stadt Münster zu erreichen, sollen die Entgelttarife für Standplätze auf den
Wochenmärkten in Münster ebenfalls um 7,9 % erhöht werden. Die Erhöhung ist erforderlich, da die
Entgelttarife seit über 9 Jahren, zuletzt im April 2014, nicht erhöht worden sind und in den letzten Jah-
ren erhöhte Verbraucherpreise zu verzeichnen waren. Grundlage dieser Erhöhung ist der Verbrau-
cherpreisindex in Deutschland, der sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % gegenüber dem Jahr
2021 erhöht hat.1
Die bisher fehlende Pauschale für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wo-
chenmarkt am Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (insbes ondere Kühlfahrzeuge) wird ergänzt und
auf 15 EUR je Fahrzeug und Markttag festgesetzt. Dies korrespondiert mit dem Ziel des Ratsbe-
schlusses vom 14.12.2022, den Domplatz und die Pferdegasse für mehr Aufenthalts - und Lebens-
qualität aufzuwerten und vom Kfz-Verkehr zu entlasten.
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Entgelte können der Gegenüberstellung in der An-
lage 2 dieser Vorlage entnommen werden. Die Ergebnisse wurden kaufmännisch gerundet.
Die Änderungen der Entgelte sind mit den Interessensve rtretern des Marktgewerbes und den Ver-
antwortlichen der Bezirksverwaltungsstellen rückgekoppelt. Die Gründe für die Entgeltveränderungen
waren für die Beteiligten nachvollziehbar.
1 Statistisches Bundesamt. (2023). Inflationsrate im Jahr 2022 bei + 7,9 %. Pressemitteilung Nr. 022 vom
17.01.2023. [online] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_022_611.html
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V/0756/2023
Die Anlage 3 entspricht der ab 01.04.2024 geltenden neuen Anlage „Entgelttarif zu § 13 der Wo-
chenmärkte in der Stadt Münster“.
i.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Anlage A
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Anlage „Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochen-
märkte der Stadt Münster“
Anlage 2: Gegenüberstellung Nutzungsentgelte
Anlage 3: Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster
Anlage 2 Gegenüberstellung Nutzungsentgelte
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Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 3,55 € 0,28 € 3,83 € 1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 € 0,16 € 2,16 € Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 € 0,16 € 2,16 € 2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 € 0,16 € 2,16 € Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 3.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 7,00 € 0,55 € 7,55 € 3.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 8,55 € 0,68 € 9,23 € Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 0,23 € 0,02 € 0,25 € Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 10,00 € 0,79 € 10,79 € Pauschale 15,00 € Auf - und Abrundungen sind entsprechend DIN 1333 erfolgt. 6. für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wochenmarkt am Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge 5. Bereitstellung Stromanschluss pro Monat Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023 1. für alle Geschäfte außer Imbiss und Ausschankbetriebe 2. für alle Geschäfte außer Imbiss- und Ausschankbetriebe 3. für Imbiss- und Ausschankbetriebe 4. für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben genutzten Freiflächen je m²
Anlage A
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Anlage A zur V/0756/2023 Kurzüberblick Wochenmärkte der Stadt Münster - Erhöhung der Entgelttarife der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster um 7,9 % Ziele/Teilziele/Zielerreichung Beitrag zur Kostendeckung der Wochenmärkte der Stadt Münster Finanzierung Produktgruppe: 0202 Gewerberechtliche Angelegenheiten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig ./. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Pferdegasse
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0756/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2023
- Erstellt
- 19.12.2023 10:37