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V/0756/2023/1

Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster

Vorlagen 10.04.2024

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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Satzung zur Änderung

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Anlage A

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Anlage 3 zur Beschlussvorlage - Anlage Entgelttarif

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Anlage 2 zur Beschlussvorlage - Gegenüberstellung Nutzungsentgelte

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Satzung zur Änderung

2678 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023/1 
 
Satzung zur Änderung der Anlage Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in 
der Stadt Münster vom 03.04.2014. Auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S . 666 / SGV NRW. 2023) in der 
derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Mün ster die nachstehende Satzung 
beschlossen. 
 
Artikel 1 
Die Nutzungsentgelte des Entgelttarifs nach § 7 Abs . 1 der Satzung über die Wochenmärkte 
in der Stadt Münster werden wie folgt geändert: 
1. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen mit städtischer 
Reinigung 
1. für alle Geschäfte außer Imbiss - und 
Ausschankbetriebe 
 
Wochenmarkt 
auf dem 
Domplatz 
Stadtteil -
wochenmärkte 
1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter 
Verkaufsfront 
1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener 
Meter Verkaufsfront 
 
3,83 € 
 
2,16 € 
3,55 € 
 
2,00 € 
 
2. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen ohne städtische 
Reinigung 
2. für alle Geschäfte außer Imbiss - und 
Ausschankbetriebe 
 
Wochenmarkt 
auf dem 
Domplatz 
Stadtteil -
wochenmärkte 
2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter 
Verkaufsfront 
2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener 
Meter Verkaufsfront 
 
2,16 € 
 
2,16 € 
2,00 € 
 
2,00 € 
 
3. Für Imbiss- und Ausschankbetriebe auf den Marktp lätzen beträgt das Nutzungsentgelt für 
jeden Markttag je angefangener Meter Verkaufsfront 
 
 Wochenmarkt 
auf dem 
Domplatz 
Stadtteil -
wochenmärkte 
3.1 Bei Märkten ohne Reinigung/ohne Strom 
3.2 Bei Märkten mit Reinigung/ohne Strom 
 
7,55 € 
9,23 € 
7,00 € 
8,55 € 
 
4. Für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben g enutzten Freiflächen auf dem 
Wochenmarkt auf dem Domplatz wird ein Entgelt für jeden Markttag in Höhe von 0,25 € je 
m² genutzter Freifläche erhoben. Für diese genutzte n Freiflächen auf den 
Stadtteilwochenmärkten wird ein Entgelt in Höhe von 0,23 € je m² erhoben.

5. Für das Bereitstellen eines Stromanschlusses auf  dem Wochenmarkt auf dem Domplatz 
ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,79 € pr o Monat zu entrichten. Für die 
Stadtteilmärkte beträgt dieses Entgelt 10,00 € pro Monat. 
 
Artikel 2 
Die Nutzungsentgelte des Entgelttarifs nach § 7 Abs . 1 der Satzung über die Wochenmärkte 
in der Stadt Münster werden wie folgt um Ziffer 6 ergänzt: 
6. Für das Abstellen von zum Betreiben von Marktstä nden auf dem Wochenmarkt auf dem 
Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge) wird eine 
Pauschale für jeden Markttag in Höhe von 15,00 € erhoben.  
 
Artikel 3 
Die Satzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft.

Anlage A

909 Zeichen

Anlage A zur V/0756/2023/1 
Anlage A zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023/1 
 
Kurzüberblick 
Wochenmärkte der Stadt Münster –  
Erhöhung der Entgelttarife der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster um 7,9 % für 
den Wochenmarkt auf dem Domplatz 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
- Beitrag zur Kostendeckung der Wochenmärkte der Stadt Münster 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0202 Gewerberechtliche Angelegenheiten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen -Jahren?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
./. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Anlage 3 zur Beschlussvorlage - Anlage Entgelttarif

2046 Zeichen

Anlage 3 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023/1 
 
Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster 
 
Nutzungsentgelte 
1. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen mit städtischer 
Reinigung 
1. für alle Geschäfte außer Imbiss - und 
Ausschankbetriebe 
 
Wochenmarkt auf 
dem Domplatz 
Stadtteil -
wochenmärkte  
1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter 
Verkaufsfront 
1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener 
Meter Verkaufsfront 
 
3,83 € 
 
2,16 € 
3,55 € 
 
2,00 € 
 
2. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen ohne städtische 
Reinigung 
2. für alle Geschäfte außer Imbiss - und 
Ausschankbetriebe 
 
Wochenmarkt auf 
dem Domplatz 
Stadtteil -
wochenmärkte  
2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter 
Verkaufsfront 
2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener 
Meter Verkaufsfront 
 
2,16 € 
 
2,16 € 
2,00 € 
 
2,00 € 
 
3. Für Imbiss- und Ausschankbetriebe auf den Marktp lätzen beträgt das Nutzungsentgelt für 
jeden Markttag je angefangener Meter Verkaufsfront 
 
 Wochenmarkt auf 
dem Domplatz 
 
Stadtteil -
wochenmärkte  
3.1 Bei Märkten ohne Reinigung/ohne Strom 
3.2 Bei Märkten mit Reinigung/ohne Strom 
 
7,55 € 
9,23 € 
7,00 € 
8,55 € 
 
4. Für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben g enutzten Freiflächen auf dem 
Wochenmarkt auf dem Domplatz wird ein Entgelt für jeden Markttag in Höhe von 0,25 € je 
m² genutzter Freifläche erhoben. Für diese genutzte n Freiflächen auf den 
Stadtteilwochenmärkten wird ein Entgelt in Höhe von 0,23 € je m² erhoben. 
 
5. Für das Bereitstellen eines Stromanschlusses auf  dem Wochenmarkt auf dem Domplatz 
ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,79 € pr o Monat zu entrichten. Für die 
Stadtteilmärkte beträgt dieses Entgelt 10,00 € pro Monat. 
 
6. Für das Abstellen von zum Betreiben von Marktstä nden auf dem Wochenmarkt auf dem 
Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge) wird eine 
Pauschale für jeden Markttag in Höhe von 15,00 € erhoben.

Anlage 2 zur Beschlussvorlage - Gegenüberstellung Nutzungsentgelte

1997 Zeichen

Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 3,55 €          0,28 €                       3,83 €                                     
1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 €          0,16 €                       2,16 €                                     
Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 €          0,16 €                       2,16 €                                     
2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 €          0,16 €                       2,16 €                                     
Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
3.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 7,00 €          0,55 €                       7,55 €                                     
3.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 8,55 €          0,68 €                       9,23 €                                     
Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
0,23 €                                0,02 € 0,25 €                                     
Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu
10,00 €        0,79 €                       10,79 €                                   
Pauschale
15,00 €                                   
Auf - und Abrundungen sind entsprechend DIN 1333 erfolgt.
6. für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge
5. Bereitstellung Stromanschluss pro Monat
1. für alle Geschäfte außer Imbiss und Ausschankbetriebe
2. für alle Geschäfte außer Imbiss- und Ausschankbetriebe
3. für Imbiss- und Ausschankbetriebe
4. für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben genutzten Freiflächen je m²
Die Gegenüberstellung der Nutzungsentgelte bezieht sich nur auf den Wochenmarkt auf dem Domplatz. Die Nutzungsentgelte für die 
Stadtteilwochenmärkte bleiben unverändert.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023/1

Beschlussvorlage

5620 Zeichen

V/0756/2023/1 
V/0756/2023/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   16.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Erhöhung der Entgelttarife der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster um 
7,9 % für den Wochenmarkt auf dem Domplatz ab dem 01.07.2024, sowie die Ergänzung der 
bisher fehlenden Pauschale für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf die-
sem Wochenmarkt unabdingbarer Fahrzeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge),  wird 
beschlossen. 
 
2. Die als Anlage 1 der Ergänzungsvorlage beigefügte „Satzung zur Änderung des Entgelttarifs 
der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster vom 03.04.2014 in der Fassung der 
2. Änderungssatzung vom 02.02.2018“ wird beschlossen. 
 
 
 
 
Ordnungsamt 
 
02.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dickfer 
Telefon: 492-3280 
Dickfer@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0756/2023/1 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0202 Gewerberechtliche Ange-
legenheiten 
   
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungs-
entgelte 
2024  21.000  
   2025 ff. 42.000 
 
 
 
Die aufgrund der Sachentscheidung zu erwartenden Erträge sind im Haushaltsplan 2024 bei der o. 
g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. Erhöhung der Entgelttarife um 7,9 % und Ergänzung der Pauschale für abgestellte Fahr-
zeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge) auf dem Domplatz 
Um eine Kostendeckung der Wochenmärkte der Stadt Münster zu erreichen, sollen die Entgelttarife 
für Standplätze erhöht werden. Eine Erhöhung ist erforderlich, da die Entgelttarife seit zehn Jahren, 
zuletzt im April 2014, nicht erhöht worden sind und in den letzten Jahren erhöhte Verbraucherpreise 
zu verzeichnen waren. Grundlage dieser Erhöhung ist der Verbraucherpreisindex in Deutschland. Mit 
dem Ziel einer für die Marktbeschicker moderaten und wirtschaftlich zumutbaren Anpassung orientiert 
sich die vorgesc hlagene Erhöhung bewusst nicht an der tatsächlichen kumulierten Inflationsrate seit 
2014, sondern lediglich an der Jahresteuerungsrate, die sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 % 
gegenüber dem Jahr 2021 erhöht hat.1 
 
Bislang gilt für alle Wochenmärkte in  der Stadt Münster ein einheitlicher Entgelttarif, sowohl für den 
Wochenmarkt auf dem  Domplatz als auch für die deutlich kleineren Stadtteilmärkte. Hinsichtlich die-
ser Stadtteilmärkte besteht nachvollziehbar die Sorge, dass diese durch höhere Entgelte für die 
Marktbeschicker an Attraktivität verlieren könnten. In der Folge wäre nicht auszuschließen, dass wei-
tere Marktbeschicker ihre Teilnahme an den Märkten beenden und so zunehmend Angebote auf den 
Stadtteilmärkten wegfallen. Daher schlägt die Verwaltung vo r, die Stadtteilmärkte von dieser Erhö-
hung auszunehmen. Für diese Märkte sollen die bisherigen Entgelte ihre Gültigkeit behalten. Eine 
vollständige Entgeltfreistellung der Stadtteilmärkte wird nicht vorgeschlagen, da ein Finanzdefizit von 
ca. 115.000 €/a die Folge wäre und dieses nicht kompensiert werden könnte.  
 
Möglichkeiten, die der Verwaltung entstehenden Kosten zu reduzieren, hat diese bisher schon ge-
nutzt. Sie wird selbst unter Berücksichtigung dieser vorgeschlagenen Erhöhung weitere Möglichkeiten 
zur Kostenreduzierung prüfen müssen.  
 
Die bisher fehlende Pauschale für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wo-
chenmarkt auf dem Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge) wird 
ergänzt und auf 15 EUR je Fahrzeug und Markttag festgesetzt. Dies korrespondiert mit dem Ziel des 
Ratsbeschlusses vom 14.12.2022, den Domplatz und die Pferdegasse für mehr Aufenthalts- und Le-
bensqualität aufzuwerten („autoarme Innenstadt“).  
 
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Entgelte können der Gegenüberstellung in der An-
lage 2 dieser Vorlage entnommen werden. Die Ergebnisse wurden kaufmännisch gerundet. 
 
                                                 
1 Statistisches Bundesamt. (2023). Inflationsrate im Jahr 2022 bei + 7,9 %. Pressemitteilung Nr. 022 vom 
17.01.2023. [online] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_022_611.html

- 3 - 
V/0756/2023/1 
Die Änderungen der Entgelte sind mit den Interessensvertretern des Marktgewerbes und den Ver-
antwortlichen der Bezirksverwaltungen rückgekoppelt. Die Gründe für die Entgeltveränderungen beim 
Wochenmarkt auf dem Domplatz waren für die Beteiligten nachvollziehbar. 
 
Die Anlage 3 entspricht der ab 01.0 7.2024 geltenden neuen Anlage „Entgelttarif zu § 13 der Wo-
chenmärkte in der Stadt Münster“. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
 Anlage A 
 Anlage 1: Satzung zur Änderung der Anlage „Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochen-
märkte der Stadt Münster“ 
 Anlage 2: Gegenüberstellung Nutzungsentgelte 
 Anlage 3: Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster

Beratungsverlauf (10)

14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Pferdegasse
  • Domplatz

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Details

Aktenzeichen
V/0756/2023/1
Typ
Vorlagen
Datum
10.04.2024
Erstellt
21.02.2024 15:33