V/0756/2023/1
Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Satzung zur Änderung
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023/1 Satzung zur Änderung der Anlage Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster vom 03.04.2014. Auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S . 666 / SGV NRW. 2023) in der derzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Mün ster die nachstehende Satzung beschlossen. Artikel 1 Die Nutzungsentgelte des Entgelttarifs nach § 7 Abs . 1 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster werden wie folgt geändert: 1. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen mit städtischer Reinigung 1. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe Wochenmarkt auf dem Domplatz Stadtteil - wochenmärkte 1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 3,83 € 2,16 € 3,55 € 2,00 € 2. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen ohne städtische Reinigung 2. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe Wochenmarkt auf dem Domplatz Stadtteil - wochenmärkte 2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,16 € 2,16 € 2,00 € 2,00 € 3. Für Imbiss- und Ausschankbetriebe auf den Marktp lätzen beträgt das Nutzungsentgelt für jeden Markttag je angefangener Meter Verkaufsfront Wochenmarkt auf dem Domplatz Stadtteil - wochenmärkte 3.1 Bei Märkten ohne Reinigung/ohne Strom 3.2 Bei Märkten mit Reinigung/ohne Strom 7,55 € 9,23 € 7,00 € 8,55 € 4. Für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben g enutzten Freiflächen auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz wird ein Entgelt für jeden Markttag in Höhe von 0,25 € je m² genutzter Freifläche erhoben. Für diese genutzte n Freiflächen auf den Stadtteilwochenmärkten wird ein Entgelt in Höhe von 0,23 € je m² erhoben. 5. Für das Bereitstellen eines Stromanschlusses auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,79 € pr o Monat zu entrichten. Für die Stadtteilmärkte beträgt dieses Entgelt 10,00 € pro Monat. Artikel 2 Die Nutzungsentgelte des Entgelttarifs nach § 7 Abs . 1 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster werden wie folgt um Ziffer 6 ergänzt: 6. Für das Abstellen von zum Betreiben von Marktstä nden auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge) wird eine Pauschale für jeden Markttag in Höhe von 15,00 € erhoben. Artikel 3 Die Satzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0756/2023/1 Anlage A zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023/1 Kurzüberblick Wochenmärkte der Stadt Münster – Erhöhung der Entgelttarife der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt Münster um 7,9 % für den Wochenmarkt auf dem Domplatz Ziele/Teilziele/Zielerreichung - Beitrag zur Kostendeckung der Wochenmärkte der Stadt Münster Finanzierung Produktgruppe: 0202 Gewerberechtliche Angelegenheiten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen -Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig ./. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Anlage 3 zur Beschlussvorlage - Anlage Entgelttarif
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Anlage 3 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023/1 Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster Nutzungsentgelte 1. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen mit städtischer Reinigung 1. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe Wochenmarkt auf dem Domplatz Stadtteil - wochenmärkte 1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 3,83 € 2,16 € 3,55 € 2,00 € 2. Das Nutzungsentgelt beträgt für jeden Markttag a uf den Marktplätzen ohne städtische Reinigung 2. für alle Geschäfte außer Imbiss - und Ausschankbetriebe Wochenmarkt auf dem Domplatz Stadtteil - wochenmärkte 2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,16 € 2,16 € 2,00 € 2,00 € 3. Für Imbiss- und Ausschankbetriebe auf den Marktp lätzen beträgt das Nutzungsentgelt für jeden Markttag je angefangener Meter Verkaufsfront Wochenmarkt auf dem Domplatz Stadtteil - wochenmärkte 3.1 Bei Märkten ohne Reinigung/ohne Strom 3.2 Bei Märkten mit Reinigung/ohne Strom 7,55 € 9,23 € 7,00 € 8,55 € 4. Für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben g enutzten Freiflächen auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz wird ein Entgelt für jeden Markttag in Höhe von 0,25 € je m² genutzter Freifläche erhoben. Für diese genutzte n Freiflächen auf den Stadtteilwochenmärkten wird ein Entgelt in Höhe von 0,23 € je m² erhoben. 5. Für das Bereitstellen eines Stromanschlusses auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz ist ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 10,79 € pr o Monat zu entrichten. Für die Stadtteilmärkte beträgt dieses Entgelt 10,00 € pro Monat. 6. Für das Abstellen von zum Betreiben von Marktstä nden auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge) wird eine Pauschale für jeden Markttag in Höhe von 15,00 € erhoben.
Anlage 2 zur Beschlussvorlage - Gegenüberstellung Nutzungsentgelte
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Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 1.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 3,55 € 0,28 € 3,83 € 1.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 € 0,16 € 2,16 € Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 2.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 € 0,16 € 2,16 € 2.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 2,00 € 0,16 € 2,16 € Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 3.1 Ohne Stromversorgung je angefangener Meter Verkaufsfront 7,00 € 0,55 € 7,55 € 3.2 Zuschlag für Saisonbeschicker je angefangener Meter Verkaufsfront 8,55 € 0,68 € 9,23 € Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 0,23 € 0,02 € 0,25 € Tarif alt Erhöhung 7,9 % Tarif neu 10,00 € 0,79 € 10,79 € Pauschale 15,00 € Auf - und Abrundungen sind entsprechend DIN 1333 erfolgt. 6. für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge 5. Bereitstellung Stromanschluss pro Monat 1. für alle Geschäfte außer Imbiss und Ausschankbetriebe 2. für alle Geschäfte außer Imbiss- und Ausschankbetriebe 3. für Imbiss- und Ausschankbetriebe 4. für die von den Imbiss- und Ausschankbetrieben genutzten Freiflächen je m² Die Gegenüberstellung der Nutzungsentgelte bezieht sich nur auf den Wochenmarkt auf dem Domplatz. Die Nutzungsentgelte für die Stadtteilwochenmärkte bleiben unverändert. Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. V/0756/2023/1
Beschlussvorlage
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V/0756/2023/1
V/0756/2023/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Satzung zur Änderung der Anlage "Entgelttarif" der Satzung über die Wochenmärkte der Stadt
Münster
Beratungsfolge
14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
16.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
23.05.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
11.06.2024 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung
19.06.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Erhöhung der Entgelttarife der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster um
7,9 % für den Wochenmarkt auf dem Domplatz ab dem 01.07.2024, sowie die Ergänzung der
bisher fehlenden Pauschale für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf die-
sem Wochenmarkt unabdingbarer Fahrzeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge), wird
beschlossen.
2. Die als Anlage 1 der Ergänzungsvorlage beigefügte „Satzung zur Änderung des Entgelttarifs
der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster vom 03.04.2014 in der Fassung der
2. Änderungssatzung vom 02.02.2018“ wird beschlossen.
Ordnungsamt
02.05.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Dickfer
Telefon: 492-3280
Dickfer@stadt-muenster.de
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V/0756/2023/1
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0202 Gewerberechtliche Ange-
legenheiten
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungs-
entgelte
2024 21.000
2025 ff. 42.000
Die aufgrund der Sachentscheidung zu erwartenden Erträge sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.
g. Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Zu 1. Erhöhung der Entgelttarife um 7,9 % und Ergänzung der Pauschale für abgestellte Fahr-
zeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge) auf dem Domplatz
Um eine Kostendeckung der Wochenmärkte der Stadt Münster zu erreichen, sollen die Entgelttarife
für Standplätze erhöht werden. Eine Erhöhung ist erforderlich, da die Entgelttarife seit zehn Jahren,
zuletzt im April 2014, nicht erhöht worden sind und in den letzten Jahren erhöhte Verbraucherpreise
zu verzeichnen waren. Grundlage dieser Erhöhung ist der Verbraucherpreisindex in Deutschland. Mit
dem Ziel einer für die Marktbeschicker moderaten und wirtschaftlich zumutbaren Anpassung orientiert
sich die vorgesc hlagene Erhöhung bewusst nicht an der tatsächlichen kumulierten Inflationsrate seit
2014, sondern lediglich an der Jahresteuerungsrate, die sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9 %
gegenüber dem Jahr 2021 erhöht hat.1
Bislang gilt für alle Wochenmärkte in der Stadt Münster ein einheitlicher Entgelttarif, sowohl für den
Wochenmarkt auf dem Domplatz als auch für die deutlich kleineren Stadtteilmärkte. Hinsichtlich die-
ser Stadtteilmärkte besteht nachvollziehbar die Sorge, dass diese durch höhere Entgelte für die
Marktbeschicker an Attraktivität verlieren könnten. In der Folge wäre nicht auszuschließen, dass wei-
tere Marktbeschicker ihre Teilnahme an den Märkten beenden und so zunehmend Angebote auf den
Stadtteilmärkten wegfallen. Daher schlägt die Verwaltung vo r, die Stadtteilmärkte von dieser Erhö-
hung auszunehmen. Für diese Märkte sollen die bisherigen Entgelte ihre Gültigkeit behalten. Eine
vollständige Entgeltfreistellung der Stadtteilmärkte wird nicht vorgeschlagen, da ein Finanzdefizit von
ca. 115.000 €/a die Folge wäre und dieses nicht kompensiert werden könnte.
Möglichkeiten, die der Verwaltung entstehenden Kosten zu reduzieren, hat diese bisher schon ge-
nutzt. Sie wird selbst unter Berücksichtigung dieser vorgeschlagenen Erhöhung weitere Möglichkeiten
zur Kostenreduzierung prüfen müssen.
Die bisher fehlende Pauschale für das Abstellen von zum Betreiben von Marktständen auf dem Wo-
chenmarkt auf dem Domplatz unabdingbarer Fahrzeuge (mit Ausnahme der Verkaufsfahrzeuge) wird
ergänzt und auf 15 EUR je Fahrzeug und Markttag festgesetzt. Dies korrespondiert mit dem Ziel des
Ratsbeschlusses vom 14.12.2022, den Domplatz und die Pferdegasse für mehr Aufenthalts- und Le-
bensqualität aufzuwerten („autoarme Innenstadt“).
Die sich hieraus ergebenden Veränderungen der Entgelte können der Gegenüberstellung in der An-
lage 2 dieser Vorlage entnommen werden. Die Ergebnisse wurden kaufmännisch gerundet.
1 Statistisches Bundesamt. (2023). Inflationsrate im Jahr 2022 bei + 7,9 %. Pressemitteilung Nr. 022 vom
17.01.2023. [online] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_022_611.html
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V/0756/2023/1
Die Änderungen der Entgelte sind mit den Interessensvertretern des Marktgewerbes und den Ver-
antwortlichen der Bezirksverwaltungen rückgekoppelt. Die Gründe für die Entgeltveränderungen beim
Wochenmarkt auf dem Domplatz waren für die Beteiligten nachvollziehbar.
Die Anlage 3 entspricht der ab 01.0 7.2024 geltenden neuen Anlage „Entgelttarif zu § 13 der Wo-
chenmärkte in der Stadt Münster“.
i.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Anlage A
Anlage 1: Satzung zur Änderung der Anlage „Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochen-
märkte der Stadt Münster“
Anlage 2: Gegenüberstellung Nutzungsentgelte
Anlage 3: Entgelttarif zu § 13 der Satzung über die Wochenmärkte in der Stadt Münster
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Pferdegasse
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- V/0756/2023/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.04.2024
- Erstellt
- 21.02.2024 15:33