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V/1072/2008

Luftreinhalteplan Münster - Stellungnahme

Vorlagen 14.01.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 8.10

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 6

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Ansehen

Anlage 5

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Ansehen

Anlage 4

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2

268 Zeichen

Am Bült
Friesenring
Weseler Str.
Münster Geist
Steinfurter Str.
Messstandorte des LANUV
bzw. rechnerisch ermittelte Hot-Spots
Luftmessstandorte des LANUV
im Jahr 2007
ehemalige Messorte
aktuelle Messorte
berechneter Hot-Spot
(= Ort mit sehr hohen Belastungen)
ANLAGE 2

Anlage 3

16640 Zeichen

Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster             ANLAGE 3  
 Grundlage: Entwurf 19.01.2009   
Luftreinhal- 
teplan Nr Maßnahme 
Durchfüh- 
rung/ Frist 
Für die Durchführung 
verantwortliches Amt 
5.2.1.1 Verkehrliche Maßnahmen, Parkraummanagement     
5.2.1.1.1 Parkleitsystem  
  
Das bestehende Parkleitsystem wird laufend an Veränderung en (Parkhäusern, 
Straßenumbauten etc.) angepasst. Das Informationsangebo t dazu ist auch im In- 
ternet ständig zu aktualisieren, um Parksuchverkehr gering zu halten. 
laufend 
5.2.1.1.2 Park & Ride  
  Es ist zu prüfen, inwieweit das vorhandene P+R-Angebot b esser vermarktet wer- 
den kann; das Prüfergebnis ist umzusetzen. 01.01.2010 
Amt für Stadtent- 
wicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
        
5.2.1.2 Verkehrsleitsystem      
5.2.1.2.1 Lkw-Führungsnetz    
  
Weitere Aspekte wie die städtebaulichen Belange, die Auswirkungen auf den Lärm 
und die Luftschadstoffe sowie Sicherheitsfragen werden innerhalb der straßenfunk- 
tionalen Bewertung aufbereitet, die im Rahmen der A ufstellung des VEP Münster 
2025 zurzeit gutachterlich durchgeführt wird. Die Ergebn isse liegen derzeit noch 
nicht vor und werden nach Vorlage umgesetzt. Die Stadt M ünster wird auf die An- 
bieter der Navigationskarten (z.B. Navtec) zugehen und auf  die Darstellung ent- 
sprechender Straßenbeschilderungen hinweisen. 
laufend 
bzw. 
1.1.2010 
Amt für Stadtent- 
wicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
5.2.1.2.2 Überregionales Verkehrsnetz    
 
Bei der zurzeit laufenden Neuaufstellung des VEP Münster  2025 ist eine Neuord- 
nung des großräumigen und des überregionalen Straßen netzes im Stadtgebiet zu 
prüfen und vorzunehmen. Dies betrifft zum einen die Ein stufung der Landesstraße 
L551, die als überregionale Straße aufgrund der Para llellage zur A43 entbehrlich 
ist. Großräumige Verkehre werden aufgrund der Funktion szuweisung heute teil- 
weise noch innenstadtnah geführt (1. Nordtange, Am Sta dtgraben, Moltkestraße). 
Es wird im Rahmen des VEP Münster 2025 geprüft, ob zukün ftig die Straßen des 
2. Tangentenringes diese Funktion zumindest teilweise üb ernehmen können. Dies 
gilt ebenfalls für die offiziell ausgewiesenen Umleitu ngsstrecken des Autobahnver- 
kehrs. In der Konsequenz bedeuten diese Forderungen, dass im Innenstadtbereich 
ggf. einige Straßen neu klassifiziert werden müssen. Dar über hinaus müssen die 
Wegweisung und ggf. auch die Führung des Durchgangsverke hrs überprüft und 
wenn erforderlich angepasst werden. 
 
für die Prü- 
fung bis 
01.01.2010 
Amt für Stadtent- 
wicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung

Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster             ANLAGE 3  
 Grundlage: Entwurf 19.01.2009   
Luftreinhal- 
teplan Nr Maßnahme 
Durchfüh- 
rung/ Frist 
Für die Durchführung 
verantwortliches Amt 
5.2.1.3 Verkehrsadaptive LSA-Steuerung, Pförtnerampel, Grüne Welle      
  
Nach der zurzeit laufenden Auswertung erster Erfahrungen  werden in 4 Baustufen 
weitere acht Netzsteuerungsbereiche schrittweise umgesetzt. Zuletzt werden die 
dezentralen Lichtsignalanlagen erneuert und an den neu en Verkehrsrechner ange- 
schlossen. Die Fertigstellung des Netzsteuerungsbereiches B (S teinfurter Str. 
/Weseler Str.) erfolgt in 2009 /2010. In der Summe si nd für diese Maßnahmen ein 
Finanzvolumen von 7,7 Mio. Euro bei erwarteten Zuwendu ngen vom Land und 
Bund nach dem GVFG in Höhe von 4,94 Mio. Euro (ca. 64 % von 7,7 Mio. Euro) 
vorgesehen. 
31.12.2010 
Amt für Stadtent- 
wicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung   
(Baustufen 1 bis 4) 
       
5.2.1.4 Baustellenlogistik      
  
Zukünftig wird nicht nur unter verkehrlichen Gesichtspunkten, sondern insbesonde- 
re auch unter den Gesichtspunkten des Luftreinhalteplans ve rstärkt auf die Ver- 
meidung von unnötigen Fahrbewegungen geachtet. Hierzu  werden entsprechende 
Hinweisblätter (wie z.B. in Recklinghausen) gefertigt un d die Bauunternehmen ent- 
sprechend informiert. 
laufend 
Ordnungsamt 
(weitere Akteure: IHK, 
HWK)  
        
5.2.1.5 Tempolimit      
5.2.1.5.1 Tempolimit Hauptverkehrsstraßennetz  
 
Die bisherige Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit  im Hauptverkehrs- 
straßennetz der Stadt Münster wird auf der Grundlage d es aktuellen Verkehrsgut- 
achtens der Unfallforschung der Deutschen Versicherungswirtsch aft in 2008/2009 
systematisch überprüft. Dabei werden dann auch die städteb aulichen Anforderun- 
gen und der Umweltschutz (Ziel der Verringerung der Lä rm- und Luftschadstoffim- 
mission im angebauten Straßennetz) in die Entscheidung m it einbezogen. Die Ge- 
schwindigkeitsbegrenzungen sind in Münster auf der Grundl age des Verkehrsgut- 
achtens zu prüfen und festzusetzen. Die Prüfung erfolgt bi s zum 01.04.2009, da- 
nach erfolgt die Umsetzung zusammen mit der Maßnahme Ve rkehrsadaptive 
Steuerung (siehe 5.2.1.3). 
 
für die Prü- 
fung bis 
01.04.2009 
   
   
Ordnungsamt

Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster             ANLAGE 3  
 Grundlage: Entwurf 19.01.2009   
Luftreinhal- 
teplan Nr Maßnahme 
Durchfüh- 
rung/ Frist 
Für die Durchführung 
verantwortliches Amt 
5.2.1.5.2 Tempolimit in Wohngebieten  
 
Das Ordnungsamt und die Polizei legen zweimal jährlich  in Messstellenkonferen- 
zen die Überwachungsschwerpunkte und -frequenz fest, damit an relevanten Un- 
fallhäufungsstellen und –linien sowie in schutzwürdigen  Bereichen das Gefähr- 
dungsrisiko nachhaltig verringert werden kann. 
laufend 
5.2.1.6 ÖPNV/SPNV Förderung      
5.2.1.6.1 ÖPNV Förderung    
  
Nachfolgende Handlungsschwerpunkte sind für den ÖPNV innerhalb des Projektes 
"Erneuerung Verkehrssteuerungssystem" und der dezentralen L ichtsignalanlagen 
vorgesehen: An Lichtsignalanlagen mit vorhandenen ÖPNV-B eeinflussungen und 
Funk-Bake-Technik wird diese in das neue System übernommen . Bei Bedarf wird 
die ÖPNV-Software an Veränderungen angepasst und opti miert. Lichtsignalanla- 
gen, die nicht über eine ÖPNV-Beeinflussung verfügen, werden im Rahmen der 
anstehenden Überarbeitungen mit der dafür notwendige n Funk-Bake-Technik 
nachgerüstet, sofern diese Lichtsignalanlagen von Linienbussen regelmäßig befah- 
ren werden. Der Verkehrsrechner und die dezentralen Li chtsignalanlagen werden 
zur Überwachung der Hard- und Software mit einer auto matischen Qualitätskon- 
trolle ausgerüstet. Fehler in der Funk-Bake-Erfassung de r Busse, bei den Fahr- 
zeugkomponenten zur Lichtsignalbeeinflussung oder der Sof tware können so 
schnell analysiert und behoben werden. Sofern die Linie nbusse über die erforderli- 
che Ausrüstung und Daten verfügen, wird es mit der Erneu erung des Verkehrsteu- 
erungssystems möglich sein, in den Telegrammen vom Bus an di e Lichtsignalan- 
lage auch die Fahrplanabzeichnung mit zu übertragen. Bei konkurrierenden Busan- 
forderungen aus unterschiedlichen Fahrtrichtungen ist es d ann möglich, die Fahr- 
plansituation (Verfrühungen/Verspätungen) bei der S ignalprogrammgestaltung zu 
berücksichtigen. 
laufend 
Amt für Stadtent- 
wicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung   
(weitere Akteure: Stadt- 
werke Münster) 
5.2.1.6.2 Einkaufsverkehre, Erreichbarkeit Altstadt mit dem ÖPNV    
  
In Anbetracht der Bedeutung des ÖPNV für die Entlastun g des Altstadtbereiches 
ist in Hinblick auf die Konkurrenzsituation zum Pkw-Verkehr  ist eine Erweiterung 
altstadtnaher Parkflächen auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen. Das dazu 
beschlossene „Parkraumkonzept Altstadt/Hbf-Bereich“ wird z. Zt. aktualisiert und 
stellt dann mit dem aktualisierten Ratsbeschluss die Entsche idungsgrundlage zur 
Parkraumplanung und -bewirtschaftung in der Innenstadt bis 2015 dar. Dabei bleibt 
laufend 
Amt für Stadtent- 
wicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung

Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster             ANLAGE 3  
 Grundlage: Entwurf 19.01.2009   
Luftreinhal- 
teplan Nr Maßnahme 
Durchfüh- 
rung/ Frist 
Für die Durchführung 
verantwortliches Amt 
das Ziel der Begrenzung und die Bewirtschaftung des öffe ntlichen Parkraumange- 
bots die Grundlage der Parkraumplanung. 
    
5.2.1.7 ÖPNV-Fahrzeugtechnik      
  
Für die Jahre 2008, 2009 und 2010 werden 27 Gelenkbu sse und 8 Solobusse neu 
beschafft, die dann Busse der Euro 2 Norm ersetzen werden . Dieses wird – bezo- 
gen auf den Busbestand 2005 – dazu führen, dass der NOx Ausstoß der gesamten 
Flotte bis Ende 2010 um 57% reduziert wird. Die Auftr agsunternehmer der Stadt- 
werke Münster werden ebenfalls verpflichtet, zukünftig nu r noch Fahrzeuge mit 
einem Schadstoffausstoß unterhalb der zukünftig geltende n Euro V Norm zu be- 
schaffen. Für den Einsatz der Busse im Bereich der Bahnhof straße und Straße 
Bült werden überwiegend (Anteil > 50%) Busse mit eine m Schadstoffausstoß un- 
terhalb der zukünftig geltenden Euro V Norm eingesetzt. 
31.12.2010 Stadtwerke Münster 
        
5.2.1.8 Schulbusverkehr      
  
Bei Ausschreibungen/ Auftragsvergaben sind zunächst wenigstens Busse der Euro 
2 Norm zu fordern bzw. es ist zu prüfen, ob der Schülerver kehr noch konsequenter 
in den Linienverkehr eingebunden werden kann. Fahrten im Schülerverkehr mit 
schadstoffintensiven Fahrzeugen sind grundsätzlich so zu dispon ieren und zu 
bestellen, dass die Umweltbelastung im Kernstadtbereich weitestgehend reduziert 
wird (Vermeidung von Leer- und Umwegfahrten, ggf. auch Einfahrtsverbote). 
 
01.01.2010 
Amt für Schule und 
Weiterbildung  
 
5.2.1.9 Schienenpersonennahverkehr (SPNV)      
  
Mittel- bis langfristiges verkehrspolitisches Ziel der Stad t Münster ist zudem  
die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs auf der W estfälischen  
Eisenbahn. Die Verwirklichung dieses Zieles soll geprüft werden. 01.01.2010 
Amt für Stadtent- 
wicklung, 
Stadtplanung,  
  
    
Verkehrsplanung 
(weitere Akteure: Kreis 
Warendorf, ZVM) 
5.2.1.10 Mobilitätsmanagement- Stadt Münster      
  Eine Anpassung der Ausschreibungs- und Vergaberichtlinie i n Hinblick auf die  
Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 wird vorbereitet. 01.01.2010 Personalamt

Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster             ANLAGE 3  
 Grundlage: Entwurf 19.01.2009   
Luftreinhal- 
teplan Nr Maßnahme 
Durchfüh- 
rung/ Frist 
Für die Durchführung 
verantwortliches Amt 
    
5.2.1.11 Mobilitätsmanagement - Stadtwerke Münster      
  
Zukünftig werden auch Transporter bis 3,5 to – bisher Di eselantrieb – durch Erd- 
gasantrieb oder Ad-Blue Technik ersetzt. Ebenfalls werd en LKW der Stadtwerke 
Münster nur noch oberhalb der Euro 5 Norm, möglichst mi t Ad-blue Technik be- 
schafft. Durch die Alterstruktur des Fuhrparks ist bereits in  den Jahren 2009 und 
2010 ein Austausch von 35 Dieselfahrzeugen gegen Erdgas/Ad -blue Fahrzeuge 
vorgesehen. 
01.01.2010 Stadtwerke Münster 
        
5.2.1.12 Mobilitätsmanagement - Jobticket      
  
Durch Erhalt und Ausbau dieser Sondertarife, die geeig net sind, den  
Umweltverbund – insbesondere Stadt- Umland- Verkehr - weiter zu stärken, ist  
der Schadstoffausstoß zu reduzieren. 
laufend 
Stadtwerke  Münster 
(weitere Akteure: IHK 
und HWK) 
        
5.2.1.13 Mobilitätsmanagement - WWU Uni      
  Ausbau des Jobtickets und der Internetplattform für Fahrg emeinschaften sowie 
Durchführung von Dienstgängen mit dem Fahrrad.  
Westfälische Wilhelms 
Universität 
        
5.2.1.14 Mobilitätsmanagement - Individualverkehr- Erdgasförderung      
  
Die Stadtwerke fördern die Umrüstung bzw. Anschaffung e ines Erdgasfahrzeugs 
mit 500 €. Insgesamt werden pro Jahr 30 Fahrzeuge geför dert. Für den Umstieg 
auf diese umweltfreundliche Technologie betreiben die  Stadtwerke im Stadtgebiet 
zwei Erdgastankstellen. 
laufend Stadtwerke Münster 
        
5.2.1.15 Stadtplanung, -entwicklung      
5.2.1.15.1 Verkehrsentwicklungsplan    
  
Der Rat der Stadt Münster hat Ende 2006 beschlossen den  VEP für Münster neu 
aufzustellen. Die Bearbeitung erfolgt in drei Stufen und soll Ende 2010 abge- 
schlossen werden. 31.12.2010 
Amt für Stadtent- 
wicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung

Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster             ANLAGE 3  
 Grundlage: Entwurf 19.01.2009   
Luftreinhal- 
teplan Nr Maßnahme 
Durchfüh- 
rung/ Frist 
Für die Durchführung 
verantwortliches Amt 
5.2.1.15.2 Bauleitplanung  
  
Im Rahmen der Bauleitplanung werden folgende Ziele verstärkt berücksichtigt: 
Wohngebiete verstärkt an Fernheizanlagen anzuschließen, Au sschluss von Fest- 
brennstofffeuerungen ohne Abgasreinigung, Ausschluss von Einzelraumfeuer-
rungsanlagen in Gebieten eines Luftreinhalteplanes, sow eit dies rechtlich, organi- 
satorisch und wirtschaftlich möglich ist, Vermeidung baulic her Strukturen mit unzu- 
reichenden Durchlüftungsbedingungen (z.B. Straßenschluchten). 
laufend 
5.2.1.15.3 Radverkehrsförderung  
  
Die weitere konsequente Förderung des Radverkehrs, insbesondere die Verbesse- 
rung der Radverkehrssicherheit bleibt vorrangiges Ziel und  Handlungsfeld der Ver- 
kehrsplanung. 
laufend 
      
Amt für Stadtent- 
wicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung   
5.2.1.16 Klimaschutzmaßnahmen      
  
Im Jahr 2009 steht die Re-Zertifizierung der Stadt Mün ster mit dem European E- 
nergy Award GOLD® an, um die kontinuierliche Verbesserun g der Klimaschutzar- 
beit der Stadt voranzubringen, ist eine Fortführung de r Teilnahme über das Jahr 
2009 hinaus vorgesehen. 
laufend Amt für Grünflächen 
und Umweltschutz 
        
5.2.1.17 Sonstige Maßnahmen      
5.2.1.17.1 Beteiligung am Projekt ÖKOPROFIT    
 Die am Projekt ÖKOPROFIT beteiligte Stadt Münster set zt hierzu ihre Anstrengun- 
gen fort. laufend Amt für Grünflächen 
und Umweltschutz  
5.2.1.17.2 Intensivierung der Straßenbegrünung   
  
Die Stadt Münster wird an geeigneten Stellen die Str aßenbegrünung intensivieren 
und Baum- und Straucharten mit optimaler Filterwirkun g pflanzen; der Maßnahme 
werden die Ergebnisse aus den zur Zeit laufenden Studi en zur Wirksamkeit der 
Straßenbegrünung zu Grunde gelegt. 
laufend Amt für Grünflächen 
und Umweltschutz 
5.2.1.17.3 Pflanzung Staub filternder und Stickstoffoxid absorbierender Vegetation    
  
Die Pflanzung von Staub filternder Vegetation sowie D ach- und Fassadenbegrü- 
nung wird vorangetrieben. Hierzu werden gezielt Inform ationen an Bauherren ver- 
breitet und über bestehende Fördermöglichkeiten  aufgeklärt.  
laufend Bauordnungsamt 
5.2.1.17.4 Durchführung einer Informationskampagne

Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster             ANLAGE 3  
 Grundlage: Entwurf 19.01.2009   
Luftreinhal- 
teplan Nr Maßnahme 
Durchfüh- 
rung/ Frist 
Für die Durchführung 
verantwortliches Amt 
  
Zum Inkrafttreten des Luftreinhalteplanes wird mit al len Beteiligten eine regionale 
Kommunikationskampagne mit folgenden Zielen durchgefüh rt: Darstellung der Ge- 
samtproblematik, Information über den Inhalt des Luftr einhalteplanes, Information 
über absehbare Entwicklungen bei Verkehrsbeschränkungen, I nformation über die 
Verkehrslage (z.B. Umleitungsstrecken in Pressemedien und In ternet), Luftreinhal- 
teplan Stadtgebiet Münster, Information zur Bedeutung  des Russpartikelfilters und 
zu emissionsarmen Antrieben, Aufruf zur Verringerung der  Fahrleistung und Nut- 
zung des ÖPNV, Information besonderer Zielgruppen (z.B.  Landesverband der 
Spediteure)  
laufend 
Amt für Grünflächen 
und Umweltschutz 
(weitere Akteure: IHK, 
HWK, Bezirksregierung 
Münster) 
        
5.2.1.18 Verkehrsbeschränkungen, - verbote      
5.2.1.18.1 Umweltzone    
  
Die geplante Umweltzone wird mit der Begrenzung durch  folgende Straßen festge- 
setzt: Steinfurter Straße ab Einmündung Grevener Straß e, Hindenburgplatz, 
Münzstraße, Am Kreuztor, Breul, Neubrückentor, Wasserstraße, Lotharingerstraße, 
Hörsterstraße, Fürstenbergstraße, Eisenbahnstraße, Bahnhofstraße, Von-Steuben-
Straße, Hafenstraße, Ludgeriplatz, Moltkestraße, Weseler  Straße bis Einmündung 
Geiststraße, Am Stadtgraben. 
Die Umweltzone mit einem Fahrverbot für Kraftfahrzeug e, die über keine gelbe 
  
oder grüne Schadstoffplakette verfügen, ist einzurichten, soweit nicht durch ande- 
re, bisher ggf. in der Wirkung unterschätzte Maßnahmen zu m 30.06.2009 der für 
das Jahr 2009 vorgegebene Immissionswert von 42 µg/m³ für  NO 2 (Grenzwert 40 
µg/m³  + 2 µg/m³  Toleranzmarge) am Bezugspunkt Weseler Straße, Höhe Antonius- 
kirche erreicht wird. 
01.01.2010 
Sofern hier- 
zu eine Ent- 
scheidung- 
zum 
30.06.2009 
erfolgt. 
Ordnungsamt 
        
5.2.2 Einzelmaßnahmen von Industrie und Gewerbe in Münster     
5.2.2.1 Fernwärme    
 Die Maßnahmen werden fortgesetzt mit dem weiteren Zie l der Verdichtung des 
Fernwärmenetz. laufend Stadtwerke 
5.2.2.2 Emissionsminderung an nach dem BImSchG genehmigungspflichtigen Anla- 
gen 
 
laufend 
 
Bezirksregierung

Anlage 6

8 Zeichen

ANLAGE 6

Anlage 5

8 Zeichen

ANLAGE 5

Anlage 4

393 Zeichen

ANLAGE 4 
 
Immissionsminderung für Stickstoffdioxid an der Weseler Straße 
0
10 
20 
30 
40 
50 
60 
70 
Prognose 2010 Minderung mit 
Maßnahmen der Stadt 
Münster ohne 
Umweltzone 
Minderung mit 
Maßnahmen der Stadt 
Münster u. mit 
Umweltzone 
Minderung mit 
Maßnahmen der Stadt 
Münster, Umweltzone 
und weitere 
Maßnahmen 
(Busumstellung, 
Fahrzeugreduzierung) 
µg/m 3
 
Grenzwert für NO 2

Anlage 1

3092 Zeichen

ANLAGE 1 
 
Entwurf des Luftreinhalteplanes Münster vom Januar 2009 
(Auszug) 
 
 
<Zitat> 
 
8 Zusammenfassung 
 
Im Jahr 2006 als Jahr für eine Datenbasis und insbe sondere in 2007 und ergänzend in 2008 
wurden an der Weseler Straße in der Stadt Münster erhebliche Überschreitungen der zulässigen 
Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid  festgest ellt. Weiter wird für das Jahr 2008 die 
zulässige Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittel wertes für Feinstaub (PM10) nicht 
eingehalten. Am 22.12.2008 wurden an der Messstation Steinfurter Straße bereits 36 gegenüber 
35 zulässigen Überschreitungen festgestellt.  
 
Nach den gesetzlichen Vorschriften ergab sich z. T.  für die zuständigen Bezirksregierungen 
Münster die Verpflichtung einen Luftreinhalteplan aufzustellen.  
 
Aus Analysen der lufthygienischen Situation hat sic h ergeben, dass Industrie, und Hausbrand 
aber insbesondere der Verkehr maßgeblich zu den Luf tschadstoffbelastungen beitragen. Neben 
der weiteren Senkung der Emissionen aus stationären  industriellen Anlagen sowie privaten und 
gewerblichen Kleinfeuerungsanlagen müssen vor allem  die Kraftfahrzeugemissionen vermindert 
werden. Im Rahmen der Arbeiten zur Erstellung des Luftreinhalteplans wurden aufgrund neuerer 
Untersuchungsergebnisse und Prognosen Verflechtunge n zwischen lokalen Belastungs-
schwerpunkten und deren  "Umfeld" festgestellt und dokumentiert. Vor dem Hintergrund dieser 
Verflechtungen wurden die zu erwartenden Auswirkung en auf die lufthygienische Situation 
straßenübergreifend, großflächig auf weitere Straße n des Stadtgebietes prognostiziert. In 
Projektgruppenarbeit wurde insbesondere auch durch konstruktive Mitwirkung der Stadt 
Münster, die hierzu eine Arbeitsgruppe gebildet hat te, ein Maßnahmenbündel entwickelt. Dabei 
standen neben straßenbezogenen, auch übergreifend w irkende Maßnahmen, wie eine 
Umweltzone für den Stadtkern im Vordergrund. Insges amt ist es für eine wirkungsvolle 
Luftreinhalteplanung notwendig, sämtliche in den Lu ftreinhalteplan aufgenommene Maßnahmen 
auch weiterhin auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuc hen. Eine erste Wirksamkeit soll Mitte 2009 
geprüft werden, um abhängig von diesem Ergebnis die  Festsetzung einer geplanten 
Umweltzone vorzunehmen. Je nach Zielerreichung ist der Luftreinhalteplan gegebenenfalls 
fortzuschreiben. Nur durch das Zusammenwirken der V ielzahl von Maßnahmen kann eine 
nachhaltige Lösung der lufthygienischen Probleme in  der Stadt Münster erzielt werden. 
Aufgrund der Hintergrundbelastung können letztlich Maßnahmen im regionalen und lokalen 
Bereich allein nicht zu einer ausreichenden Verbess erung der lufthygienischen Situation 
beitragen. Daher sind mittelfristig weiterführende nationale und internationale Maßnahmen 
erforderlich, um eine Verbesserung der lufthygienis chen Situation bei allen Emittentengruppen 
zu erzielen. Hier sind der Bundesgesetzgeber und ni cht zuletzt die Europäische Union in der 
Pflicht. 
 
Der Luftreinhalteplan ist nach Veröffentlichung auf  der "Homepage" der Bezirksregierungen 
Münster einsehbar. 
 
 
<Zitat Ende>

Beschlussvorlage

30850 Zeichen

V/1072/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Luftreinhalteplan Münster - Stellungnahme 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
24.02.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Wirkungsabschätzung im von der Bezirksregie-
rung Münster vorgelegten Luftreinhalteplan, der Grenzwert für Stickstoffdioxid voraussicht-
lich nur eingehalten werden kann, wenn der Maßnahmenkatalog (Anlage 3) umgesetzt 
wird. 
 
2. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass die genauen Kosten für die Umsetzung der Maß-
nahmen noch nicht quantifiziert werden können. 
 
3. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Bezirksregierung Münster erst nach der 
Auswertung der Messergebnisse des 1. Halb jahres 2009 über die Einführung einer Um-
weltzone zum 01.01.2010 entscheiden wird. 
 
4. Die Stadt Münster erklärt zu der Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen des Luftreinhal-
teplanes im Grundsatz ihr Einvernehmen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, verkehrstechnische und -rechtliche Einzelfragen zur Um-
weltzone direkt mit der Bezirksregierung Münster zu regeln. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Luftschad-
stoffe (Anlage 3) abzuarbeiten. 
 
7. Die an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen verwiesenen Anträge der 
GAL/Grüne-Ratsfraktion vom 18.04.2005, „Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch saube-
re Luft – sofortige Einleitung der Luftreinhalteplanung für Münster“, der SPD-Fraktion vom 
21.08.2007 zu Reduktionsmaßnahmen Weseler Straße und dem Ratsantrag der Fraktions-
Vorlagen-Nr.: 
V/1072/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Besler 
Ruf: 
492 67 98 
E-Mail: 
Besler@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.12.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1072/2008 
gemeinschaft UWG-MS/ödp vom 30.01.2008, Nr. A-R/0003/2008,  „Einrichten einer Um-
weltzone in Münster“, (Anlage 6) sind erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten für die erstmalige Beschilderung bei der Einrichtung 
der Umweltzonen in Höhe von 50.000 € entstehen. Folgekosten können derzeit nicht quantifiziert 
werden. 
Ferner wird zur Kenntnis genommen, dass für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung 
des Luftreinhalteplanes zusätzliche Kosten in Höhe von 50.000 € entstehen. 
Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Einrichtung einer Umweltzone ab 2010 Er-
träge in Höhe von jährlich 30.000 € für die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen etc. erwar-
tet werden. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Ermächtigungen für Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2009 wie folgt zu-
sätzlich zur Verfügung zu stellen: 
 
Teilergebnisplan - Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
 
2009 
 
50.000 
 
Beschilderung
Insgesamt: 50.000  
 
Teilergebnisplan - Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz, 
Klima, Immission, Boden, Abfall
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
 
2009 
 
50.000 
 
Öffentlich-
keitsarbeit 
Insgesamt: 50.000  
 
Teilergebnisplan - Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0203 straßenverkehrsrechtliche An-
gelegenheiten 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
04 öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
 
2010 ff. 
 
15.000 
jährlich für 
Ausnahmege-
nehmigungen 
Insgesamt: 15.000  
 
Teilergebnisplan - Erträge 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0204 Bürgerangelegenheiten 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
04 öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte 
 
2010 ff. 
 
15.000 
jährlich für 
Ausnahmege-
nehmigungen 
Insgesamt: 15.000

- 3 - 
V/1072/2008 
 
Begründung: 
 
1. Veranlassung 
 
In Münster traten Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auf, die in der „Verordnung über 
Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft“, 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung 
(22. BImSchV) geregelt sind. Zur künftigen Einhaltung der Grenzwerte müssen nun Minderungs-
maßnahmen geplant und umgesetzt werden (Luftreinhalteplanung
1). Die Bezirksregierung Münster 
ist nach einer Regelung des Landes NRW die für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständi-
ge Behörde. In einer Projektgruppe der Bezirksregierung wirkten Vertreter der Stadtverwaltung 
Münster, der Stadtwerke Münster GmbH, der Kammern und Innungen sowie des Umweltforums an 
der Erstellung des Luftreinhalteplanes mit. Der Entwurf des Planes wird hiermit dem Rat der Stadt 
im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt. Der Entwurf ist aufgrund des 
Umfangs nicht vollständig der Vorlage beigefügt. Den Ratsfraktionen und den Sprechern der Frak-
tionen in den Fachausschüssen sowie der Bezirksvertretung Münster-Mitte wurde der gesamte 
Entwurf zur Verfügung gestellt. Die Zusammenfassung  befindet sich in der Anlage 1.  
 
Die öffentliche Bekanntmachung des Luftreinhalteplanes erfolgt durch die Bezirksregierung Müns-
ter. Im Gebäude Nevinghoff 22 wird der Luftreinhalteplan ab dem 02.02.2009 für einen Monat zur 
Einsichtnahme ausgelegt und außerdem auf der Homepage der Bezirksregierung Münster bereit-
gestellt. Schriftliche Stellungnahmen können von den Bürgerinnen und Bürger bis 14 Tage nach 
Ende der Auslegungsfrist abgeben können.  
 
2. Rechtlicher Rahmen 
 
Ende der 90-er Jahre führten neue Erkenntnisse über gesundheitliche Gefährdungen durch Luft-
schadstoffbelastungen zu der Aufstellung der EU-Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie und deren Toch-
terrichtlinien. Geregelt sind dort nicht nur strenge Immissionsgrenzwerte, sondern auch das Vor-
gehen zur Ermittlung der Immissionsbelastungen und zur Reduzierung von Schadstoffbelastungen 
im Falle von Grenzwertüberschreitungen. Falls Wohnbevölkerung betroffen ist, sind auch bei klein-
räumigen Überschreitungen der Grenzwerte Maßnahmen erforderlich. Die EU-Richtlinien wurden 
durch eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. BImSchV 
in deutsches Recht übergeleitet.  
 
In Nordrhein-Westfalen wird die Immissionssituation in den Ballungsräumen durch das Landesamt 
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erfasst. Werden vom LANUV Überschreitun-
gen der Grenzwerte festgestellt, wird die zuständige Bezirksregierung darüber informiert. Diese 
veranlasst die Umsetzung von Minderungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Grenzwerte zukünftig 
einzuhalten. Die Maßnahmen müssen entsprechend dem Verursacheranteil unter Beachtung des 
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten gerichtet werden, die zum Überschrei-
ten der Immissionswerte beitragen (§ 47 Abs. 4 BImSchG). 
 
Werden Minderungsmaßnahmen im Straßenverkehr erfor derlich, sind diese im Einvernehmen mit 
der zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde festzulegen. Deshalb bittet die Bezirks-
regierung die Stadt Münster, das Einvernehmen für diese Maßnahmen zu erteilen. Im Grundsatz 
könnte die Stadt Münster das Einvernehmen verwei gern. Die Bezirksregierung hat jedoch erklärt, 
dass sie aus rechtlichen Gründen ein fehlendes Einvernehmen ersetzen müsse, da, wie nachste-
hend weiter ausgeführt wird, die Grenzwerte nur mit der Gesamtheit aller
 Maßnahmen erreicht 
werden können. In NRW haben bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen bis auf zwei alle betrof-
fenen Kommunen das Einvernehmen erklärt. In diesen beiden Fällen ist das fehlende Einverneh-
men ersetzt worden. 
 
                                                
 
1 Seit Einführung der EU-Richtlinie 2008/50/EG im Ma i 2008 wird nur noch der Fachterminus „Luftqualitäts-
plan“ verwendet. Um Irritationen zu vermeiden, wird im Folgenden der gängigere Begriff „Luftreinhalteplan“ 
verwendet. Die Begriffe bezeichnen dasselbe.

- 4 - 
V/1072/2008 
Das Präsidium des deutschen Städtetages weist ausdrücklich darauf hin, dass die kommunalen 
Bemühungen, die Verkehrsimmissionen mit stadtplanerischen, verkehrsplanerischen und ord-
nungsrechtlichen Maßnahmen zu verringern, an ihre Grenzen stoßen. Der Städtetag fordert EU, 
Bund und Länder auf, die Maßnahmen an der Quelle zur Verbesserung der Luftqualität in den 
Städten endlich mit Vorrang zu ergreifen. Eine zügige Einführung verschärfter Abgasstandards 
wird gefordert. Der Bund solle den Einsatz von Partikelfiltern für PKW und LKW zur Einhaltung der 
Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid verbindlich anordnen. Bund und Länder bleiben auf-
gefordert, den Städten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für städtische Infrastrukturmaß-
nahmen zur Einhaltung der Grenzwerte nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie zu gewähren. 
 
3. Luftmessstationen und Immissionssituation  
 
Seit dem Jahr 2000 betreibt das LANUV Messstationen in Münster. Derzeit gibt es noch zwei kon-
tinuierlich betriebene Messstellen . An der Weseler Straße wird die Schadstoffbelastung mit Stick-
stoffdioxid und Feinstaub im Verkehr gemessen. Die Station an der Ludwig-Erhard-Schule, Müns-
ter Geist, misst neben den genannten Schadstoffen zusätzlich die Ozonbelastung (Anlage 2). Die 
Messwerte dieser Station sind charakteristisch für die städtische Hintergrundbelastung in Münster. 
Für die ehemaligen kontinuierlichen Messstationen am Friesenring und an der Steinfurter Straße 
liegen Messdaten bis 2006 vor. Des Weiteren werden diskontinuierliche Passivsammler zur Be-
stimmung des Jahresmittelwertes von Stickstoffdioxid an zwei Stellen an der Weseler Straße ein-
gesetzt. 
 
Zur Analyse der Verursacher der Feinstaubbelastung hat die Stadt Münster in den Jahre 2005 bis 
2008 eine Kooperation mit der Westfälischen-Wilhelms-Universität durchgeführt. Die Quellen der 
Feinstaubbelastung an der Steinfurter Straße wurden messtechnisch erfasst und quantifiziert. Pa-
rallel dazu wurde in einer städtischen Arbeitsgruppe unter der Mitwirkung der Bezirksregierung 
Münster die Umsetzung von freiwilligen kommu nalen Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub 
geplant. Die Ergebnisse aus der Quellenanalyse und aus der Arbeitsgruppe sind in den Luftrein-
halteplan Münster eingeflossen. 
 
Weitere Erkenntnisquellen für die Immissionsbelastung sind rechnerische Verfahren zur Ermittlung 
von Immissionsbelastungen. Anhand der Berechnungen können die Anteile der einzelnen Verur-
sacher an der Schadstoffbelastung abgeschätzt werden. Dadurch können Aussagen gemacht 
werden, welche Maßnahmen zu einer wirkungsvollen Reduzierung der Schadstoffbelastungen an 
den Messstandorten beitragen.  Für alle oben genannten Messstandorte und die Straße „Am Bült“ 
liegen solche Berechnungen vor. 
 
Stickstoffdioxid
 
 
Im Jahr 2006 wurde erstmals an einem Passivsammler in der Weseler Straße zwischen Geiststra-
ße und Moltkestraße eine deutliche Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid von 
40 µg/m³ (gilt ab 01.01.2010) festgestellt. Der Jahresmittelwert lag mit 73 µg/m³ deutlich über dem 
Grenzwert mit Toleranzmarge
2 von 48 µg/m³ für das Jahr 2006. Diese Überschreitung veranlasste 
die Bezirksregierung, einen Luftreinhalteplan für Münster aufzustellen. Die Überschreitung von 
64 µg/m³ im Jahr 2007, gemessen mit einer kontinuierlich betrieben Luftmessstation, bestätigte die 
hohe Überschreitung an dieser Messstelle. An der Messstation Steinfurter Straße wurde 2006 
47 µg/m³ als Jahresmittelwert ermittelt. Auch hier sind, wenn auch im deutlich geringeren Maße, 
Überschreitungen des Grenzwertes im Jahr 2010 möglich. Die Screening-Berechnungen des LA-
NUV ergaben zudem eine hohe rechnerische Stickstoffdioxidbelastung „Am Bült“ mit prognostizier-
ten 57 µg/m³ als Jahresmittelwert. Die Messergebnisse an der Verkehrsmessstation am Friesen-
ring lagen trotz hoher Verkehrsfrequentierung deutlich unterhalb der Grenzwerte. 
 
 
                                                
 
2 Vor dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit von Immi ssionsgrenzwerten, sind bereits Luftreinhaltepläne auf-
zustellen, falls die - um eine Toleranzmarge erhöhten - Grenzwerte nicht eingehalten werden.

- 5 - 
V/1072/2008 
Feinstaub (PM10) 
 
PM10 ist Feinstaub mit einem Partikeldurchmesser kleiner 10 µm. Wegen des geringen Durch-
messers ist der Feinstaub lungengängig und kann erhebliche Gesundheitsgefährdungen verursa-
chen. Fast alle bestehenden Umweltzonen in deutschen Kommunen sind aufgrund von Über-
schreitungen des PM10 Grenzwertes eingerichtet worden. Die Einhaltung des Grenzwertes ist (im 
Gegensatz zum Grenzwert für Stickstoffdioxid) bereits seit 2005 verbindlich. Bei PM10 gilt, dass an  
nicht mehr als 35 Tagen im Jahr der Tagesmittelw ert von 50 µg/m³ überschritten werden darf. Im 
Jahr 2008 wurde erstmals in Münster mehr als die zulässige Anzahl ermittelt. An 38 Tagen wurde 
der Tagesgrenzwert an der Messstation Weseler Straße überschritten. Die knappe Einhaltung der 
rechtlich zulässigen Überschreitungshäufigkeit im Jahr 2006 an der Messstation Steinfurter Straße 
und 2007 an der Weseler Straße (mit jeweils 35 Überschreitungen) war bereits ein Indiz, dass Ü-
berschreitungen in Münster nicht auszuschließen sind.  
 
Besonders beim Schadstoff Stickstoffdioxid zeigt sich deutlich, dass der Straßenverkehr maßgebli-
chen Anteil an den Immissionskonzentrationen hat. Die Überschreitungen in Münster treten ledig-
lich an Straßen auf, die hoch frequentiert sind und zudem einen hohen Anteil an schweren Nutz-
fahrzeugen aufweisen. Das allein führt allerdings noch nicht zu Überschreitungen der Grenzwerte, 
wie die vergleichsweise niedrige Immissionskonzentration trotz hoher Verkehrsfrequentierung am 
Friesenring verdeutlicht. Kennzeichnend für Straßenabschnitte mit potentiellen Überschreitungen 
ist nicht nur eine hohe Verkehrsfrequentierung, sondern im gleichen Maße eine schluchtartig ge-
schlossene Straßenrandbebauung mit ungünstigen Ausbreitungsbedingungen. 
 
4. Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan 
 
Verkehrliche Maßnahmen
 
 
Die umzusetzenden verkehrlichen Maßnahmen im Au fgabenbereich der Stadt und die sonstigen 
Maßnahmen sind tabellarisch im Maßnahmenkatalog (Anlage 3) aufgeführt. Angaben zu den ein-
zelnen Maßnahmen sowie die Ordnungsnummer der Maßnahme im Text des Luftreinhalteplanes, 
der Durchführungszeitraum der Maßnahme und das für die Umsetzung verantwortliche Amt sind in 
der Tabelle aufgeführt. 
 
Der Maßnahmenschwerpunkt zur Senkung der Sti ckstoffdioxide und der PM10-Belastung liegt im 
Bereich Verkehr. Die Bewertung der Maßnahmen ist bezogen auf 2010, das Jahr, in dem der 
Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ Rechtsgültigkeit erlangt. Das LANUV prognostiziert 
ohne Berücksichtigung von Maßnahmen an der Weseler Straße eine Überschreitung des Grenz-
wertes um 18 µg/m³, während die erlaubte Überschreitungshäufigkeit bei PM10 voraussichtlich 
auch ohne weitere Maßnahmen unterschritten wird. Die Maßnahmen im Luftreinhalteplan wurden 
daher speziell auf die Reduzierung von Stickstoffdioxid zugeschnitten. Zumeist tragen die Maß-
nahmen aber auch zur Reduktionen von PM10 bei.  
 
Ziel bei der Maßnahmenwahl war nicht nur, effiziente und nach dem Verhältnismäßigkeitsgrund-
satz verträgliche Maßnahmen zu finden, sondern auch Maßnahmen, die nicht zu Überschreitungen 
der Grenzwerte an anderer Stelle im Straßennetz führen. Gleichzeitig wurde die Lärmminderung 
als Ziel mitverfolgt. 
 
Wesentliche Bausteine zur Reduzierung der Überschreitungen im Straßenraum sind 
 
‚ der stetige Austausch der Busflotte durch Busse mit EEV-Standard
3, 
‚ ein Bündel aus Einzelmaßnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses und der Verlage-
rung der Kraftverkehre aus der Verkehrsachse Weseler Straße/ Steinfurter Straße auf den 
westlichen 2. Tangentenring und 
‚ die Errichtung einer Umweltzone. 
                                                
 
3 Europäischer Abgasstandard für besonders umweltfreundliche Busse und Lkw

- 6 - 
V/1072/2008 
Die Wirksamkeit der Maßnahmen bzw. des Maßnahmenpaketes wird exemplarisch an den rechne-
rischen Auswirkungen an der Messstation Weseler Straße aufgezeigt (Anlage 4). Der Austausch 
der Busflotte wird dort zu einer Reduzierung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid von ca. 4 
bis 5 µg/m³ führen. Das Maßnahmenbündel Verkehrsverlagerung/ -verstetigung trägt zu weiteren 
Reduzierungen von 4 bis 5 µg/m³ bei. Die Wirkung einer Umweltzone wird je nach Szenario mit 2 
bis 3 µg/m³ veranschlagt. Insgesamt ist durch diese Maßnahme  eine Reduktion des Jahresmittel-
wertes für Stickstoffdioxid um 10 bis 13 µg/m³ erreichbar. An der Steinfurter Straße wird der 
Grenzwert für Stickstoffdioxid nach der Prognose des LANUV unterschritten.  
 
Die Bezirksregierung Münster kommt insgesamt zu folgendem Fazit: 
„Mit der Umsetzung des Gesamtpaketes der Maßnahmen einschließlich einer Umweltzone ist für 
alle betroffenen Straßen in der Stadt Münster mit einer wesentlichen Minderung der Stickstoffoxid-
emissionen und der hieraus bewirkten Immissionsbelastungen für Stickstoffdioxid zu rechnen. Bis 
auf die Weseler Straße wird aller Voraussicht nach der zulässige Grenzwert als Jahresmittelwert 
für Stickstoffdioxid eingehalten werden können. In der Weseler Straße wird eine Minderung der 
Stickstoffdioxidbelastung in einem grenzwertnahen Bereich möglich sein.“ 
 
Auf die Errichtung einer Umweltzone bzw. die Initiative zur Forcierung des Jobtickets in Münster 
wird gesondert in den nachfolgenden Unterpunkten eingegangen. 
 
Sonstige Maßnahmen
 
 
Verkehrliche Reduktionsmaßnahmen machen einen Großteil der prognostizierten Minderungen an 
den betrachteten Messstandorten aus. Da sämtliche potentiellen Orte mit Überschreitungen von 
Grenzwerten in vielbefahrenen Straßenschluchten liegen, ist dies folgerichtig. Werden die Maß-
nahmen ausschließlich anhand der Wirkung in den Straßenschluchten beurteilt, besteht die Ge-
fahr, dass Maßnahmen, die nur im geringen Maße zur Verbesserung der Luftqualität an den Mess-
standorten beitragen, jedoch ein gesamtstädtisc hes Reduktionspotential haben, ein zu geringes 
Gewicht beigemessen wird. Demnach sind die nachfolgenden Maßnahmen nicht nur der Vollstän-
digkeit halber im Luftreinhalteplan genannt, sondern sie sind wichtige Bausteine einer kommunalen 
Strategie zur Reinhaltung der Luft: 
 
‚ Für die Aktivitäten zur kontinuierlichen Verbesserung der Klimaschutzarbeit ist die Stadt 
Münster mit dem European Energy Award GO LD® ausgezeichnet worden. Klimaschutz-
maßnahmen reduzieren den Einsatz von Ener gie und damit die Emission von Schadstof-
fen. 
‚ Der ökonomische und ökologische Einsatz von Ressourcen in Gewerbebetrieben wird 
durch das städtische Projekt Ökoprofit initiiert. 
‚ Maßnahmen, wie die Verdichtung des Fernwärmenetzes und emissionsmindernde Maß-
nahmen an Industrieanlagen, werden laufend fortgesetzt. 
 
5. Bewertung Umweltzone  
 
Eine erste Zwischenbilanz des Deutschen Städtet ages zur Wirksamkeit von Umweltzonen zeigt, 
dass aufgrund der positiven Wirkungen auf die Luftqualität ein vorsichtiger Optimismus bei Kom-
munen mit Umweltzonen vorherrscht. Vor allem bei Feinstaub sind deutliche Reduzierungen der 
Schadstoffkonzentrationen zu verzeichnen. Inwieweit günstige meteorologische Bedingungen zu 
dieser positiven Einschätzung beigetragen haben, ist jedoch noch nicht geklärt.  
 
In der Frage von Aufwand und Nutzen einer Umweltzone zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbe-
lastung bleibt die Stadtverwaltung skeptisch. Die Wirkanalyse im Luftreinhalteplan zeigt zwar eine 
Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung, allerdings wird dort nicht
 die verminderte Wirksamkeit 
durch Ausnahmegenehmigungen berücksichtigt. Andererseits erfordert die Höhe der Überschrei-
tung an der Weseler Straße, dass alle in Betracht kommenden Maßnahmen zur Reduzierung der 
Schadstoffbelastung ergriffen werden. Aus diesem Grunde ist der gesamte Maßnahmenkatalog 
Bestandteil des Luftreinhalteplans. Die Bezirksregierung hat angekündigt, dass bei einer Verweige-

- 7 - 
V/1072/2008 
rung des Einvernehmens durch die Stadt Münster dieses aus rechtlichen Gründen ersetzt werden 
müsste. 
 
Für die geplante Umweltzone (Anlage 5)  in Münster sind Kraftfahrzeuge mit gelber und grüner 
Plakette einfahrberechtigt. Zirka 7% der in Münster gemeldeten Fahrzeuge haben eine rote oder 
keine Plakette und wären ohne Ausnahmegenehmigung nicht einfahrberechtigt. 50 % dieser Fahr-
zeuge sind wiederum Nutzfahrzeuge. Die Ausnahmegenehmigungen, die für die Umweltzonen im 
Ruhrgebiet gelten, sollen auf Münster übertragen werden, um eine einheitliche Handhabung in 
NRW zu unterstützen. Ausnahmegenehmigungen sind erforderlich, um soziale oder wirtschaftliche 
Härten zu vermeiden, bzw. damit die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewahrt bleibt. Erfahrun-
gen aus anderen Kommunen zeigen, dass der Verwaltungsaufwand für die Errichtung und Über-
wachung einer Umweltzone groß ist. Zu Beginn der Einführung einer Umweltzone besteht erhöhter 
Informationsbedarf in der Bevölkerung, die Beschilderungen sind zu installieren, Ausnahmege-
nehmigungen zu erteilen und eine ordnungsrechtliche Überwachung durchzuführen.  
 
Die Entscheidung der Bezirksregierung Münster über die Einführung einer Umweltzone am 
01.01.2010 fällt nach Maßgabe des Luftreinhalteplanes am 01.07.2009. Ist dann abzusehen, dass 
der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ am Messstandort Weseler Straße nicht ein-
zuhalten ist, wird die Einführung der Umweltzone in Münster umgesetzt. Durch diesen Zwischen-
schritt wird sichergestellt, dass aktuelle Werte der endgültigen Entscheidung über die Einführung 
einer Umweltzone zugrunde gelegt werden und damit die Wirkungen der bis dahin umgesetzten 
Maßnahmen in die Entscheidung mit einfließen. Ferner können gegebenenfalls vorliegende neuere 
Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Umweltzone eingebracht werden. Nach Feststellung der 
Notwendigkeit zur Einrichtung benötigt die Verwaltung einen Zeitraum von mindestens sechs Mo-
naten, um die Vorarbeiten für die Einrichtung einer Umweltzone bürgernah und wirtschaftlich um-
zusetzen. 
 
Im Grundsatz ist die Verwaltung mit der Abgrenzung der Umweltzone einverstanden. In Teilberei-
chen ist eine Anpassung der Umweltzone aus verkehrstechnischen Erfordernissen sinnvoll. Bis zur 
Entscheidung über die Einführung der Umweltzone am 01.07.2009 sind die verkehrlichen Erfor-
dernisse mit den Erfordernissen aus dem Luftreinhalteplan mit der Bezirksregierung Münster ab-
zugleichen. Die Verwaltung wird daher geringfügige Anpassungen an der Grenze der Umweltzone 
- insbesondere an den Einfahrtstraßen - vorschlagen, wenn sich einzelne Verkehrsbeziehungen in 
die Umweltzone als unpraktikabel herausstellen sollten. 
 
6. Unterstützende Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung 
 
Initiative Förderung schadstoffarme Mobilität
 
 
Innerstädtisch werden in Münster lediglich 36% der Wege mit dem Kraftfahrzeug durchgeführt. 
Hingegen beträgt im Stadtumlandverkehr zwisc hen Münster und anderen Kreisen der Kraftfahr-
zeuganteil 81%. Nach und von Münster pendeln täglich über 110.000 Beschäftigte zum Arbeits-
platz. Unternehmen und Verwaltungen bieten demnach große Potentiale, wenn es um Maßnah-
men zur umweltverträglicheren Verkehrsmittelw ahl oder Verkehrsvermeidung geht. In Münster 
werden zurzeit über 8.200 regionale FirmenAbo’s genutzt. In den teilnehmenden Unternehmen 
/Institutionen beteiligen sich im Durchschnitt zirka 20 % der Mitarbeiter am FirmenAbo. 
 
Eine Ausweitung des regionalen FirmenAbo’s von derzeit 8000 auf das Doppelte soll Ziel einer 
Initiative der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH sein. Dabei wird eine Zusammen-
arbeit mit den Kammern und Innungen angestrebt.  
 
Beschleunigte technische Umrüstung der Busflotte
 
 
Die Möglichkeit zur Verringerung der Schadstoffbelastung durch die nachträgliche Umrüstung von

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V/1072/2008 
Bussen ab Abgasstufe Euro-3 mit SCR 4-System soll in Erwägung gezogen werden. Die Busse 
können durch die Umrüstung den EEV-Standard erreichen. Die Kosten pro Umrüstung betragen 
ca. 15.000 € pro Bus. Welches Minderungspotential zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung 
unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Aspektes vorliegt, soll in Zusammenarbeit mit der 
Stadtwerke Münster GmbH untersucht werden. Alternativ wird eine noch weiter beschleunigte An-
schaffung neuer Busse nach dem EEV-Standard geprüft. 
 
Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes
 
 
Die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes werden dur ch eine Informationskampagne begleitet, um 
den Luftreinhalteplan und seine Auswirkungen nachvollziehbar der Öffentlichkeit darzulegen und 
für umweltfreundliches Verhalten zu werben.  
 
7. Ressourceneinsatz für den Luftreinhalteplan 
 
Die Kosten für die Umsetzung der Einzelmaßnahm en werden im Folgenden nur aufgeführt, soweit 
es sich um zusätzliche Maßnahmen handelt, die erstmalig im Rahmen der Aufstellung des Luft-
reinhalteplanes aufgegriffen werden. Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduzierung im Hauptver-
kehrsstraßennetz, Einführung einer verkehrsadaptiven Steuerung in der Verkehrsachse Weseler 
Straße/Steinfurter Straße und die Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes wurden und 
werden auch unabhängig von den Anforderungen, die sich aus dem Luftreinhalteplan ergeben, 
geplant und umgesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen erhält jedoch durch die Nennung im Luft-
reinhalteplan eine hohe rechtliche Verbindlichkeit. Die Mehrkosten der Neubeschaffungen von Li-
nienbussen mit einem SCR-Abgas-Nachbehandlungssystem werden von der Stadtwerke Münster 
GmbH getragen und belasten daher nicht unmittelbar den städtischen Haushalt. 
 
Die Kosten für Maßnahmen, die erstmalig im Luftreinhalteplan aufgegriffen werden, beschränken 
sich im Wesentlichen auf die Errichtung einer Umweltzone und auf die Öffentlichkeitsarbeit: 
 
‚ Es entsteht vorübergehend zusätzlicher Personalaufwand - überwiegend zeitlich befristet - 
bei der Erstellung von Ausnahmegenehmigungen, der Ausgabe von Umweltplaketten und 
dem Betrieb einer Hotline. Eine detaillierte Aufwandserhebung auf Basis von Vergleichs-
werten aus anderen Kommunen findet in Kürze statt. 
‚ Bei der Einrichtung einer Umweltzone werden Kosten für die erstmalige Beschilderung in 
Höhe von ca. 50.000 € entstehen. 
‚ Für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird aufgrund der Erfahrungen anderer Städte mit 
einem finanziellen Aufwand von 50.000 € gerec hnet. Ein modernes Internet- und Informati-
onsportal für die Umweltplaketten und die Ausnahmegenehmigungen wird eingerichtet.  
‚ Für die Bewilligung von Genehmigungen im Rahm en der Umweltzone wird  mit jährlichen 
Erträgen von ca. 30.000 € gerechnet. 
 
8. Behandlung von Anträgen  
 
Mit der Vorlage werden mehrere Anträge behandelt. Die Anträge sind in chronologischer Reihen-
folge als Anlage 6 beigefügt. Im Einzelnen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Antrag der GAL/Grüne-Ratsfraktion  vom 18.04.2005 „Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch 
saubere Luft – sofortige Einleitung der Luftreinhalteplanung für Münster“ 
 
Dem Antrag wird mit der Annahme des Luftreinhalteplanes durch die Stadt Münster vollständig 
entsprochen. Ein Luftreinhalteplan wird hiermit vorgelegt, mit dem Ziel, die Grenzwerte der 
22. BImSchV einzuhalten, eine kontinuierliche Messstation in der Weseler Straße ist seit 2006 in 
Betrieb, eine Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes ist in Planung und weite-
re Reduktionsmaßnahmen zur Unterstützung des Luftreinhalteplanes wurden in Angriff genom-
men. 
                                                
 
4 Abgasnachbehandlung zur Reduzierung von Stickoxiden (AdBlue-System)

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V/1072/2008 
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.08.2007 zu Reduktionsmaßnahmen Weseler Straße 
 
Dem Antrag wird im Wesentlichen entsprochen. Im Rahmen der Umsetzung des Luftreinhaltepla-
nes soll der Lkw-Durchgangsverkehr durch verkehrslenkende Maßnahmen reduziert werden, die 
Stadtwerkebusse werden mit AdBlue-Technik (SCR-System) ausgerüstet, eine verkehrsadaptive 
Steuerung wird mit dem Ziel der Vergleichmäßigung des Verkehrs eingerichtet. Aufgrund der ne-
gativen Erfahrung soll nicht erneut ein Citylogistik-Konzept in Münster erarbeitet werden. 
 
Ratsantrag der Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp vom 30.01.2008, Nr. A-R/0003/2008,  „Ein-
richten einer Umweltzone in Münster“ 
 
Dem Antrag wird vollständig entsprochen. Die Einrichtung einer Umweltzone für Münster wurde 
untersucht. Eine Umweltzone wird eingerichtet, falls der Halbjahresmittelwert für Stickstoffdioxid im 
Jahre 2009 die Umsetzung dieser Maßnahme erforderlich macht. 
 
9. Zusammenfassung 
 
Der Gesundheitsschutz ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Die Überschreitungen von 
Immissionsgrenzwerten im Straßenraum in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauungen machen es 
erforderlich, dort umfangreiche Maßnahmen zur deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastung 
einzuleiten und umzusetzen. Die Stadt Münster sieht unabhängig von den gesetzlichen Erforder-
nissen ihre eigene Verpflichtung, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.  
 
Die im Luftreinhalteplan beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, die Schadstoffbelastung an 
den hoch belasteten Messstellen deutlich und nachhaltig zu minimieren. Auch wurde bei der Pla-
nung der Maßnahmen darauf geachtet, dass durch die Reduzierung der Schadstoffbelastungen an 
diesen Stellen keine unzumutbaren Mehrbelastungen an anderer Stelle verursacht werden. Dieser 
Aspekt wird auch zukünftig bei der Umsetzung der Maßnahmen ständig zu beachten sein. 
 
Die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes werden nicht nur isoliert für die Reinhaltung der Luft posi-
tive Auswirkungen haben, sondern auch auf die Lärmpegel an hoch belasteten Straßen. Der Be-
zug der Verkehrsmaßnahmen des Luftreinhalteplanes zum Thema Umsetzung der Umgebungs-
lärmrichtlinie wird in der Vorlage V/0005/2009 erörtert. 
 
Trotz aller Anstrengungen kann die Stadt Münster, wie auch alle anderen betroffenen Kommunen, 
nur begrenzt zur Lösung der Luftschadstoffprobleme beitragen. Erst die konsequente Einführung 
verschärfter Abgasstandards wird einen durchgreifenden Erfolg bringen. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
1. Anlage Entwurf des Luftreinhalteplan Münster – Zusammenfassung 
2. Anlage Messstandorte des LANUV 
3. Anlage Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster 
4. Anlage Immissionsminderung für Stickstoffdioxid an der Weseler Straße 
5. Anlage Umweltzone der Stadt Münster 
6. Anlage Anträge zum Thema Luftreinhalteplan

Beratungsverlauf (6)

10.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
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Details

Vorlagen-Nr.
V/1072/2008
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37