V/1072/2008
Luftreinhalteplan Münster - Stellungnahme
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Anlage 2
268 Zeichen
Am Bült Friesenring Weseler Str. Münster Geist Steinfurter Str. Messstandorte des LANUV bzw. rechnerisch ermittelte Hot-Spots Luftmessstandorte des LANUV im Jahr 2007 ehemalige Messorte aktuelle Messorte berechneter Hot-Spot (= Ort mit sehr hohen Belastungen) ANLAGE 2
Anlage 3
16640 Zeichen
Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster ANLAGE 3
Grundlage: Entwurf 19.01.2009
Luftreinhal-
teplan Nr Maßnahme
Durchfüh-
rung/ Frist
Für die Durchführung
verantwortliches Amt
5.2.1.1 Verkehrliche Maßnahmen, Parkraummanagement
5.2.1.1.1 Parkleitsystem
Das bestehende Parkleitsystem wird laufend an Veränderung en (Parkhäusern,
Straßenumbauten etc.) angepasst. Das Informationsangebo t dazu ist auch im In-
ternet ständig zu aktualisieren, um Parksuchverkehr gering zu halten.
laufend
5.2.1.1.2 Park & Ride
Es ist zu prüfen, inwieweit das vorhandene P+R-Angebot b esser vermarktet wer-
den kann; das Prüfergebnis ist umzusetzen. 01.01.2010
Amt für Stadtent-
wicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
5.2.1.2 Verkehrsleitsystem
5.2.1.2.1 Lkw-Führungsnetz
Weitere Aspekte wie die städtebaulichen Belange, die Auswirkungen auf den Lärm
und die Luftschadstoffe sowie Sicherheitsfragen werden innerhalb der straßenfunk-
tionalen Bewertung aufbereitet, die im Rahmen der A ufstellung des VEP Münster
2025 zurzeit gutachterlich durchgeführt wird. Die Ergebn isse liegen derzeit noch
nicht vor und werden nach Vorlage umgesetzt. Die Stadt M ünster wird auf die An-
bieter der Navigationskarten (z.B. Navtec) zugehen und auf die Darstellung ent-
sprechender Straßenbeschilderungen hinweisen.
laufend
bzw.
1.1.2010
Amt für Stadtent-
wicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
5.2.1.2.2 Überregionales Verkehrsnetz
Bei der zurzeit laufenden Neuaufstellung des VEP Münster 2025 ist eine Neuord-
nung des großräumigen und des überregionalen Straßen netzes im Stadtgebiet zu
prüfen und vorzunehmen. Dies betrifft zum einen die Ein stufung der Landesstraße
L551, die als überregionale Straße aufgrund der Para llellage zur A43 entbehrlich
ist. Großräumige Verkehre werden aufgrund der Funktion szuweisung heute teil-
weise noch innenstadtnah geführt (1. Nordtange, Am Sta dtgraben, Moltkestraße).
Es wird im Rahmen des VEP Münster 2025 geprüft, ob zukün ftig die Straßen des
2. Tangentenringes diese Funktion zumindest teilweise üb ernehmen können. Dies
gilt ebenfalls für die offiziell ausgewiesenen Umleitu ngsstrecken des Autobahnver-
kehrs. In der Konsequenz bedeuten diese Forderungen, dass im Innenstadtbereich
ggf. einige Straßen neu klassifiziert werden müssen. Dar über hinaus müssen die
Wegweisung und ggf. auch die Führung des Durchgangsverke hrs überprüft und
wenn erforderlich angepasst werden.
für die Prü-
fung bis
01.01.2010
Amt für Stadtent-
wicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster ANLAGE 3
Grundlage: Entwurf 19.01.2009
Luftreinhal-
teplan Nr Maßnahme
Durchfüh-
rung/ Frist
Für die Durchführung
verantwortliches Amt
5.2.1.3 Verkehrsadaptive LSA-Steuerung, Pförtnerampel, Grüne Welle
Nach der zurzeit laufenden Auswertung erster Erfahrungen werden in 4 Baustufen
weitere acht Netzsteuerungsbereiche schrittweise umgesetzt. Zuletzt werden die
dezentralen Lichtsignalanlagen erneuert und an den neu en Verkehrsrechner ange-
schlossen. Die Fertigstellung des Netzsteuerungsbereiches B (S teinfurter Str.
/Weseler Str.) erfolgt in 2009 /2010. In der Summe si nd für diese Maßnahmen ein
Finanzvolumen von 7,7 Mio. Euro bei erwarteten Zuwendu ngen vom Land und
Bund nach dem GVFG in Höhe von 4,94 Mio. Euro (ca. 64 % von 7,7 Mio. Euro)
vorgesehen.
31.12.2010
Amt für Stadtent-
wicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
(Baustufen 1 bis 4)
5.2.1.4 Baustellenlogistik
Zukünftig wird nicht nur unter verkehrlichen Gesichtspunkten, sondern insbesonde-
re auch unter den Gesichtspunkten des Luftreinhalteplans ve rstärkt auf die Ver-
meidung von unnötigen Fahrbewegungen geachtet. Hierzu werden entsprechende
Hinweisblätter (wie z.B. in Recklinghausen) gefertigt un d die Bauunternehmen ent-
sprechend informiert.
laufend
Ordnungsamt
(weitere Akteure: IHK,
HWK)
5.2.1.5 Tempolimit
5.2.1.5.1 Tempolimit Hauptverkehrsstraßennetz
Die bisherige Festlegung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Hauptverkehrs-
straßennetz der Stadt Münster wird auf der Grundlage d es aktuellen Verkehrsgut-
achtens der Unfallforschung der Deutschen Versicherungswirtsch aft in 2008/2009
systematisch überprüft. Dabei werden dann auch die städteb aulichen Anforderun-
gen und der Umweltschutz (Ziel der Verringerung der Lä rm- und Luftschadstoffim-
mission im angebauten Straßennetz) in die Entscheidung m it einbezogen. Die Ge-
schwindigkeitsbegrenzungen sind in Münster auf der Grundl age des Verkehrsgut-
achtens zu prüfen und festzusetzen. Die Prüfung erfolgt bi s zum 01.04.2009, da-
nach erfolgt die Umsetzung zusammen mit der Maßnahme Ve rkehrsadaptive
Steuerung (siehe 5.2.1.3).
für die Prü-
fung bis
01.04.2009
Ordnungsamt
Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster ANLAGE 3
Grundlage: Entwurf 19.01.2009
Luftreinhal-
teplan Nr Maßnahme
Durchfüh-
rung/ Frist
Für die Durchführung
verantwortliches Amt
5.2.1.5.2 Tempolimit in Wohngebieten
Das Ordnungsamt und die Polizei legen zweimal jährlich in Messstellenkonferen-
zen die Überwachungsschwerpunkte und -frequenz fest, damit an relevanten Un-
fallhäufungsstellen und –linien sowie in schutzwürdigen Bereichen das Gefähr-
dungsrisiko nachhaltig verringert werden kann.
laufend
5.2.1.6 ÖPNV/SPNV Förderung
5.2.1.6.1 ÖPNV Förderung
Nachfolgende Handlungsschwerpunkte sind für den ÖPNV innerhalb des Projektes
"Erneuerung Verkehrssteuerungssystem" und der dezentralen L ichtsignalanlagen
vorgesehen: An Lichtsignalanlagen mit vorhandenen ÖPNV-B eeinflussungen und
Funk-Bake-Technik wird diese in das neue System übernommen . Bei Bedarf wird
die ÖPNV-Software an Veränderungen angepasst und opti miert. Lichtsignalanla-
gen, die nicht über eine ÖPNV-Beeinflussung verfügen, werden im Rahmen der
anstehenden Überarbeitungen mit der dafür notwendige n Funk-Bake-Technik
nachgerüstet, sofern diese Lichtsignalanlagen von Linienbussen regelmäßig befah-
ren werden. Der Verkehrsrechner und die dezentralen Li chtsignalanlagen werden
zur Überwachung der Hard- und Software mit einer auto matischen Qualitätskon-
trolle ausgerüstet. Fehler in der Funk-Bake-Erfassung de r Busse, bei den Fahr-
zeugkomponenten zur Lichtsignalbeeinflussung oder der Sof tware können so
schnell analysiert und behoben werden. Sofern die Linie nbusse über die erforderli-
che Ausrüstung und Daten verfügen, wird es mit der Erneu erung des Verkehrsteu-
erungssystems möglich sein, in den Telegrammen vom Bus an di e Lichtsignalan-
lage auch die Fahrplanabzeichnung mit zu übertragen. Bei konkurrierenden Busan-
forderungen aus unterschiedlichen Fahrtrichtungen ist es d ann möglich, die Fahr-
plansituation (Verfrühungen/Verspätungen) bei der S ignalprogrammgestaltung zu
berücksichtigen.
laufend
Amt für Stadtent-
wicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
(weitere Akteure: Stadt-
werke Münster)
5.2.1.6.2 Einkaufsverkehre, Erreichbarkeit Altstadt mit dem ÖPNV
In Anbetracht der Bedeutung des ÖPNV für die Entlastun g des Altstadtbereiches
ist in Hinblick auf die Konkurrenzsituation zum Pkw-Verkehr ist eine Erweiterung
altstadtnaher Parkflächen auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen. Das dazu
beschlossene „Parkraumkonzept Altstadt/Hbf-Bereich“ wird z. Zt. aktualisiert und
stellt dann mit dem aktualisierten Ratsbeschluss die Entsche idungsgrundlage zur
Parkraumplanung und -bewirtschaftung in der Innenstadt bis 2015 dar. Dabei bleibt
laufend
Amt für Stadtent-
wicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster ANLAGE 3
Grundlage: Entwurf 19.01.2009
Luftreinhal-
teplan Nr Maßnahme
Durchfüh-
rung/ Frist
Für die Durchführung
verantwortliches Amt
das Ziel der Begrenzung und die Bewirtschaftung des öffe ntlichen Parkraumange-
bots die Grundlage der Parkraumplanung.
5.2.1.7 ÖPNV-Fahrzeugtechnik
Für die Jahre 2008, 2009 und 2010 werden 27 Gelenkbu sse und 8 Solobusse neu
beschafft, die dann Busse der Euro 2 Norm ersetzen werden . Dieses wird – bezo-
gen auf den Busbestand 2005 – dazu führen, dass der NOx Ausstoß der gesamten
Flotte bis Ende 2010 um 57% reduziert wird. Die Auftr agsunternehmer der Stadt-
werke Münster werden ebenfalls verpflichtet, zukünftig nu r noch Fahrzeuge mit
einem Schadstoffausstoß unterhalb der zukünftig geltende n Euro V Norm zu be-
schaffen. Für den Einsatz der Busse im Bereich der Bahnhof straße und Straße
Bült werden überwiegend (Anteil > 50%) Busse mit eine m Schadstoffausstoß un-
terhalb der zukünftig geltenden Euro V Norm eingesetzt.
31.12.2010 Stadtwerke Münster
5.2.1.8 Schulbusverkehr
Bei Ausschreibungen/ Auftragsvergaben sind zunächst wenigstens Busse der Euro
2 Norm zu fordern bzw. es ist zu prüfen, ob der Schülerver kehr noch konsequenter
in den Linienverkehr eingebunden werden kann. Fahrten im Schülerverkehr mit
schadstoffintensiven Fahrzeugen sind grundsätzlich so zu dispon ieren und zu
bestellen, dass die Umweltbelastung im Kernstadtbereich weitestgehend reduziert
wird (Vermeidung von Leer- und Umwegfahrten, ggf. auch Einfahrtsverbote).
01.01.2010
Amt für Schule und
Weiterbildung
5.2.1.9 Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Mittel- bis langfristiges verkehrspolitisches Ziel der Stad t Münster ist zudem
die Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs auf der W estfälischen
Eisenbahn. Die Verwirklichung dieses Zieles soll geprüft werden. 01.01.2010
Amt für Stadtent-
wicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
(weitere Akteure: Kreis
Warendorf, ZVM)
5.2.1.10 Mobilitätsmanagement- Stadt Münster
Eine Anpassung der Ausschreibungs- und Vergaberichtlinie i n Hinblick auf die
Abgasstufen Euro 5 und Euro 6 wird vorbereitet. 01.01.2010 Personalamt
Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster ANLAGE 3
Grundlage: Entwurf 19.01.2009
Luftreinhal-
teplan Nr Maßnahme
Durchfüh-
rung/ Frist
Für die Durchführung
verantwortliches Amt
5.2.1.11 Mobilitätsmanagement - Stadtwerke Münster
Zukünftig werden auch Transporter bis 3,5 to – bisher Di eselantrieb – durch Erd-
gasantrieb oder Ad-Blue Technik ersetzt. Ebenfalls werd en LKW der Stadtwerke
Münster nur noch oberhalb der Euro 5 Norm, möglichst mi t Ad-blue Technik be-
schafft. Durch die Alterstruktur des Fuhrparks ist bereits in den Jahren 2009 und
2010 ein Austausch von 35 Dieselfahrzeugen gegen Erdgas/Ad -blue Fahrzeuge
vorgesehen.
01.01.2010 Stadtwerke Münster
5.2.1.12 Mobilitätsmanagement - Jobticket
Durch Erhalt und Ausbau dieser Sondertarife, die geeig net sind, den
Umweltverbund – insbesondere Stadt- Umland- Verkehr - weiter zu stärken, ist
der Schadstoffausstoß zu reduzieren.
laufend
Stadtwerke Münster
(weitere Akteure: IHK
und HWK)
5.2.1.13 Mobilitätsmanagement - WWU Uni
Ausbau des Jobtickets und der Internetplattform für Fahrg emeinschaften sowie
Durchführung von Dienstgängen mit dem Fahrrad.
Westfälische Wilhelms
Universität
5.2.1.14 Mobilitätsmanagement - Individualverkehr- Erdgasförderung
Die Stadtwerke fördern die Umrüstung bzw. Anschaffung e ines Erdgasfahrzeugs
mit 500 €. Insgesamt werden pro Jahr 30 Fahrzeuge geför dert. Für den Umstieg
auf diese umweltfreundliche Technologie betreiben die Stadtwerke im Stadtgebiet
zwei Erdgastankstellen.
laufend Stadtwerke Münster
5.2.1.15 Stadtplanung, -entwicklung
5.2.1.15.1 Verkehrsentwicklungsplan
Der Rat der Stadt Münster hat Ende 2006 beschlossen den VEP für Münster neu
aufzustellen. Die Bearbeitung erfolgt in drei Stufen und soll Ende 2010 abge-
schlossen werden. 31.12.2010
Amt für Stadtent-
wicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster ANLAGE 3
Grundlage: Entwurf 19.01.2009
Luftreinhal-
teplan Nr Maßnahme
Durchfüh-
rung/ Frist
Für die Durchführung
verantwortliches Amt
5.2.1.15.2 Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung werden folgende Ziele verstärkt berücksichtigt:
Wohngebiete verstärkt an Fernheizanlagen anzuschließen, Au sschluss von Fest-
brennstofffeuerungen ohne Abgasreinigung, Ausschluss von Einzelraumfeuer-
rungsanlagen in Gebieten eines Luftreinhalteplanes, sow eit dies rechtlich, organi-
satorisch und wirtschaftlich möglich ist, Vermeidung baulic her Strukturen mit unzu-
reichenden Durchlüftungsbedingungen (z.B. Straßenschluchten).
laufend
5.2.1.15.3 Radverkehrsförderung
Die weitere konsequente Förderung des Radverkehrs, insbesondere die Verbesse-
rung der Radverkehrssicherheit bleibt vorrangiges Ziel und Handlungsfeld der Ver-
kehrsplanung.
laufend
Amt für Stadtent-
wicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
5.2.1.16 Klimaschutzmaßnahmen
Im Jahr 2009 steht die Re-Zertifizierung der Stadt Mün ster mit dem European E-
nergy Award GOLD® an, um die kontinuierliche Verbesserun g der Klimaschutzar-
beit der Stadt voranzubringen, ist eine Fortführung de r Teilnahme über das Jahr
2009 hinaus vorgesehen.
laufend Amt für Grünflächen
und Umweltschutz
5.2.1.17 Sonstige Maßnahmen
5.2.1.17.1 Beteiligung am Projekt ÖKOPROFIT
Die am Projekt ÖKOPROFIT beteiligte Stadt Münster set zt hierzu ihre Anstrengun-
gen fort. laufend Amt für Grünflächen
und Umweltschutz
5.2.1.17.2 Intensivierung der Straßenbegrünung
Die Stadt Münster wird an geeigneten Stellen die Str aßenbegrünung intensivieren
und Baum- und Straucharten mit optimaler Filterwirkun g pflanzen; der Maßnahme
werden die Ergebnisse aus den zur Zeit laufenden Studi en zur Wirksamkeit der
Straßenbegrünung zu Grunde gelegt.
laufend Amt für Grünflächen
und Umweltschutz
5.2.1.17.3 Pflanzung Staub filternder und Stickstoffoxid absorbierender Vegetation
Die Pflanzung von Staub filternder Vegetation sowie D ach- und Fassadenbegrü-
nung wird vorangetrieben. Hierzu werden gezielt Inform ationen an Bauherren ver-
breitet und über bestehende Fördermöglichkeiten aufgeklärt.
laufend Bauordnungsamt
5.2.1.17.4 Durchführung einer Informationskampagne
Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster ANLAGE 3
Grundlage: Entwurf 19.01.2009
Luftreinhal-
teplan Nr Maßnahme
Durchfüh-
rung/ Frist
Für die Durchführung
verantwortliches Amt
Zum Inkrafttreten des Luftreinhalteplanes wird mit al len Beteiligten eine regionale
Kommunikationskampagne mit folgenden Zielen durchgefüh rt: Darstellung der Ge-
samtproblematik, Information über den Inhalt des Luftr einhalteplanes, Information
über absehbare Entwicklungen bei Verkehrsbeschränkungen, I nformation über die
Verkehrslage (z.B. Umleitungsstrecken in Pressemedien und In ternet), Luftreinhal-
teplan Stadtgebiet Münster, Information zur Bedeutung des Russpartikelfilters und
zu emissionsarmen Antrieben, Aufruf zur Verringerung der Fahrleistung und Nut-
zung des ÖPNV, Information besonderer Zielgruppen (z.B. Landesverband der
Spediteure)
laufend
Amt für Grünflächen
und Umweltschutz
(weitere Akteure: IHK,
HWK, Bezirksregierung
Münster)
5.2.1.18 Verkehrsbeschränkungen, - verbote
5.2.1.18.1 Umweltzone
Die geplante Umweltzone wird mit der Begrenzung durch folgende Straßen festge-
setzt: Steinfurter Straße ab Einmündung Grevener Straß e, Hindenburgplatz,
Münzstraße, Am Kreuztor, Breul, Neubrückentor, Wasserstraße, Lotharingerstraße,
Hörsterstraße, Fürstenbergstraße, Eisenbahnstraße, Bahnhofstraße, Von-Steuben-
Straße, Hafenstraße, Ludgeriplatz, Moltkestraße, Weseler Straße bis Einmündung
Geiststraße, Am Stadtgraben.
Die Umweltzone mit einem Fahrverbot für Kraftfahrzeug e, die über keine gelbe
oder grüne Schadstoffplakette verfügen, ist einzurichten, soweit nicht durch ande-
re, bisher ggf. in der Wirkung unterschätzte Maßnahmen zu m 30.06.2009 der für
das Jahr 2009 vorgegebene Immissionswert von 42 µg/m³ für NO 2 (Grenzwert 40
µg/m³ + 2 µg/m³ Toleranzmarge) am Bezugspunkt Weseler Straße, Höhe Antonius-
kirche erreicht wird.
01.01.2010
Sofern hier-
zu eine Ent-
scheidung-
zum
30.06.2009
erfolgt.
Ordnungsamt
5.2.2 Einzelmaßnahmen von Industrie und Gewerbe in Münster
5.2.2.1 Fernwärme
Die Maßnahmen werden fortgesetzt mit dem weiteren Zie l der Verdichtung des
Fernwärmenetz. laufend Stadtwerke
5.2.2.2 Emissionsminderung an nach dem BImSchG genehmigungspflichtigen Anla-
gen
laufend
Bezirksregierung
Anlage 6
8 Zeichen
ANLAGE 6
Anlage 5
8 Zeichen
ANLAGE 5
Anlage 4
393 Zeichen
ANLAGE 4 Immissionsminderung für Stickstoffdioxid an der Weseler Straße 0 10 20 30 40 50 60 70 Prognose 2010 Minderung mit Maßnahmen der Stadt Münster ohne Umweltzone Minderung mit Maßnahmen der Stadt Münster u. mit Umweltzone Minderung mit Maßnahmen der Stadt Münster, Umweltzone und weitere Maßnahmen (Busumstellung, Fahrzeugreduzierung) µg/m 3 Grenzwert für NO 2
Anlage 1
3092 Zeichen
ANLAGE 1 Entwurf des Luftreinhalteplanes Münster vom Januar 2009 (Auszug) <Zitat> 8 Zusammenfassung Im Jahr 2006 als Jahr für eine Datenbasis und insbe sondere in 2007 und ergänzend in 2008 wurden an der Weseler Straße in der Stadt Münster erhebliche Überschreitungen der zulässigen Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid festgest ellt. Weiter wird für das Jahr 2008 die zulässige Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittel wertes für Feinstaub (PM10) nicht eingehalten. Am 22.12.2008 wurden an der Messstation Steinfurter Straße bereits 36 gegenüber 35 zulässigen Überschreitungen festgestellt. Nach den gesetzlichen Vorschriften ergab sich z. T. für die zuständigen Bezirksregierungen Münster die Verpflichtung einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Aus Analysen der lufthygienischen Situation hat sic h ergeben, dass Industrie, und Hausbrand aber insbesondere der Verkehr maßgeblich zu den Luf tschadstoffbelastungen beitragen. Neben der weiteren Senkung der Emissionen aus stationären industriellen Anlagen sowie privaten und gewerblichen Kleinfeuerungsanlagen müssen vor allem die Kraftfahrzeugemissionen vermindert werden. Im Rahmen der Arbeiten zur Erstellung des Luftreinhalteplans wurden aufgrund neuerer Untersuchungsergebnisse und Prognosen Verflechtunge n zwischen lokalen Belastungs- schwerpunkten und deren "Umfeld" festgestellt und dokumentiert. Vor dem Hintergrund dieser Verflechtungen wurden die zu erwartenden Auswirkung en auf die lufthygienische Situation straßenübergreifend, großflächig auf weitere Straße n des Stadtgebietes prognostiziert. In Projektgruppenarbeit wurde insbesondere auch durch konstruktive Mitwirkung der Stadt Münster, die hierzu eine Arbeitsgruppe gebildet hat te, ein Maßnahmenbündel entwickelt. Dabei standen neben straßenbezogenen, auch übergreifend w irkende Maßnahmen, wie eine Umweltzone für den Stadtkern im Vordergrund. Insges amt ist es für eine wirkungsvolle Luftreinhalteplanung notwendig, sämtliche in den Lu ftreinhalteplan aufgenommene Maßnahmen auch weiterhin auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuc hen. Eine erste Wirksamkeit soll Mitte 2009 geprüft werden, um abhängig von diesem Ergebnis die Festsetzung einer geplanten Umweltzone vorzunehmen. Je nach Zielerreichung ist der Luftreinhalteplan gegebenenfalls fortzuschreiben. Nur durch das Zusammenwirken der V ielzahl von Maßnahmen kann eine nachhaltige Lösung der lufthygienischen Probleme in der Stadt Münster erzielt werden. Aufgrund der Hintergrundbelastung können letztlich Maßnahmen im regionalen und lokalen Bereich allein nicht zu einer ausreichenden Verbess erung der lufthygienischen Situation beitragen. Daher sind mittelfristig weiterführende nationale und internationale Maßnahmen erforderlich, um eine Verbesserung der lufthygienis chen Situation bei allen Emittentengruppen zu erzielen. Hier sind der Bundesgesetzgeber und ni cht zuletzt die Europäische Union in der Pflicht. Der Luftreinhalteplan ist nach Veröffentlichung auf der "Homepage" der Bezirksregierungen Münster einsehbar. <Zitat Ende>
Beschlussvorlage
30850 Zeichen
V/1072/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Luftreinhalteplan Münster - Stellungnahme
Beratungsfolge
10.02.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
24.02.2009 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
03.03.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
05.03.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung
25.03.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach der Wirkungsabschätzung im von der Bezirksregie-
rung Münster vorgelegten Luftreinhalteplan, der Grenzwert für Stickstoffdioxid voraussicht-
lich nur eingehalten werden kann, wenn der Maßnahmenkatalog (Anlage 3) umgesetzt
wird.
2. Der Rat nimmt ferner zur Kenntnis, dass die genauen Kosten für die Umsetzung der Maß-
nahmen noch nicht quantifiziert werden können.
3. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Bezirksregierung Münster erst nach der
Auswertung der Messergebnisse des 1. Halb jahres 2009 über die Einführung einer Um-
weltzone zum 01.01.2010 entscheiden wird.
4. Die Stadt Münster erklärt zu der Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen des Luftreinhal-
teplanes im Grundsatz ihr Einvernehmen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, verkehrstechnische und -rechtliche Einzelfragen zur Um-
weltzone direkt mit der Bezirksregierung Münster zu regeln.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Luftschad-
stoffe (Anlage 3) abzuarbeiten.
7. Die an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen verwiesenen Anträge der
GAL/Grüne-Ratsfraktion vom 18.04.2005, „Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch saube-
re Luft – sofortige Einleitung der Luftreinhalteplanung für Münster“, der SPD-Fraktion vom
21.08.2007 zu Reduktionsmaßnahmen Weseler Straße und dem Ratsantrag der Fraktions-
Vorlagen-Nr.:
V/1072/2008
Auskunft erteilt:
Herr Besler
Ruf:
492 67 98
E-Mail:
Besler@stadt-muenster.de
Datum:
16.12.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/1072/2008
gemeinschaft UWG-MS/ödp vom 30.01.2008, Nr. A-R/0003/2008, „Einrichten einer Um-
weltzone in Münster“, (Anlage 6) sind erledigt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten für die erstmalige Beschilderung bei der Einrichtung
der Umweltzonen in Höhe von 50.000 € entstehen. Folgekosten können derzeit nicht quantifiziert
werden.
Ferner wird zur Kenntnis genommen, dass für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung
des Luftreinhalteplanes zusätzliche Kosten in Höhe von 50.000 € entstehen.
Weiterhin wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Einrichtung einer Umweltzone ab 2010 Er-
träge in Höhe von jährlich 30.000 € für die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen etc. erwar-
tet werden.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die erforderlichen Ermächtigungen für Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2009 wie folgt zu-
sätzlich zur Verfügung zu stellen:
Teilergebnisplan - Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und -anlagen
Teilergebnisplan (Zei-
le)
13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2009
50.000
Beschilderung
Insgesamt: 50.000
Teilergebnisplan - Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1401 Übergreifender Umweltschutz,
Klima, Immission, Boden, Abfall
Teilergebnisplan (Zei-
le)
16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen
2009
50.000
Öffentlich-
keitsarbeit
Insgesamt: 50.000
Teilergebnisplan - Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0203 straßenverkehrsrechtliche An-
gelegenheiten
Teilergebnisplan (Zei-
le)
04 öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte
2010 ff.
15.000
jährlich für
Ausnahmege-
nehmigungen
Insgesamt: 15.000
Teilergebnisplan - Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0204 Bürgerangelegenheiten
Teilergebnisplan (Zei-
le)
04 öffentlich-rechtliche Leistungs-
entgelte
2010 ff.
15.000
jährlich für
Ausnahmege-
nehmigungen
Insgesamt: 15.000
- 3 -
V/1072/2008
Begründung:
1. Veranlassung
In Münster traten Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte auf, die in der „Verordnung über
Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft“, 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung
(22. BImSchV) geregelt sind. Zur künftigen Einhaltung der Grenzwerte müssen nun Minderungs-
maßnahmen geplant und umgesetzt werden (Luftreinhalteplanung
1). Die Bezirksregierung Münster
ist nach einer Regelung des Landes NRW die für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zuständi-
ge Behörde. In einer Projektgruppe der Bezirksregierung wirkten Vertreter der Stadtverwaltung
Münster, der Stadtwerke Münster GmbH, der Kammern und Innungen sowie des Umweltforums an
der Erstellung des Luftreinhalteplanes mit. Der Entwurf des Planes wird hiermit dem Rat der Stadt
im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Stellungnahme vorgelegt. Der Entwurf ist aufgrund des
Umfangs nicht vollständig der Vorlage beigefügt. Den Ratsfraktionen und den Sprechern der Frak-
tionen in den Fachausschüssen sowie der Bezirksvertretung Münster-Mitte wurde der gesamte
Entwurf zur Verfügung gestellt. Die Zusammenfassung befindet sich in der Anlage 1.
Die öffentliche Bekanntmachung des Luftreinhalteplanes erfolgt durch die Bezirksregierung Müns-
ter. Im Gebäude Nevinghoff 22 wird der Luftreinhalteplan ab dem 02.02.2009 für einen Monat zur
Einsichtnahme ausgelegt und außerdem auf der Homepage der Bezirksregierung Münster bereit-
gestellt. Schriftliche Stellungnahmen können von den Bürgerinnen und Bürger bis 14 Tage nach
Ende der Auslegungsfrist abgeben können.
2. Rechtlicher Rahmen
Ende der 90-er Jahre führten neue Erkenntnisse über gesundheitliche Gefährdungen durch Luft-
schadstoffbelastungen zu der Aufstellung der EU-Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie und deren Toch-
terrichtlinien. Geregelt sind dort nicht nur strenge Immissionsgrenzwerte, sondern auch das Vor-
gehen zur Ermittlung der Immissionsbelastungen und zur Reduzierung von Schadstoffbelastungen
im Falle von Grenzwertüberschreitungen. Falls Wohnbevölkerung betroffen ist, sind auch bei klein-
räumigen Überschreitungen der Grenzwerte Maßnahmen erforderlich. Die EU-Richtlinien wurden
durch eine Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 22. BImSchV
in deutsches Recht übergeleitet.
In Nordrhein-Westfalen wird die Immissionssituation in den Ballungsräumen durch das Landesamt
für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erfasst. Werden vom LANUV Überschreitun-
gen der Grenzwerte festgestellt, wird die zuständige Bezirksregierung darüber informiert. Diese
veranlasst die Umsetzung von Minderungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Grenzwerte zukünftig
einzuhalten. Die Maßnahmen müssen entsprechend dem Verursacheranteil unter Beachtung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten gerichtet werden, die zum Überschrei-
ten der Immissionswerte beitragen (§ 47 Abs. 4 BImSchG).
Werden Minderungsmaßnahmen im Straßenverkehr erfor derlich, sind diese im Einvernehmen mit
der zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde festzulegen. Deshalb bittet die Bezirks-
regierung die Stadt Münster, das Einvernehmen für diese Maßnahmen zu erteilen. Im Grundsatz
könnte die Stadt Münster das Einvernehmen verwei gern. Die Bezirksregierung hat jedoch erklärt,
dass sie aus rechtlichen Gründen ein fehlendes Einvernehmen ersetzen müsse, da, wie nachste-
hend weiter ausgeführt wird, die Grenzwerte nur mit der Gesamtheit aller
Maßnahmen erreicht
werden können. In NRW haben bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen bis auf zwei alle betrof-
fenen Kommunen das Einvernehmen erklärt. In diesen beiden Fällen ist das fehlende Einverneh-
men ersetzt worden.
1 Seit Einführung der EU-Richtlinie 2008/50/EG im Ma i 2008 wird nur noch der Fachterminus „Luftqualitäts-
plan“ verwendet. Um Irritationen zu vermeiden, wird im Folgenden der gängigere Begriff „Luftreinhalteplan“
verwendet. Die Begriffe bezeichnen dasselbe.
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V/1072/2008
Das Präsidium des deutschen Städtetages weist ausdrücklich darauf hin, dass die kommunalen
Bemühungen, die Verkehrsimmissionen mit stadtplanerischen, verkehrsplanerischen und ord-
nungsrechtlichen Maßnahmen zu verringern, an ihre Grenzen stoßen. Der Städtetag fordert EU,
Bund und Länder auf, die Maßnahmen an der Quelle zur Verbesserung der Luftqualität in den
Städten endlich mit Vorrang zu ergreifen. Eine zügige Einführung verschärfter Abgasstandards
wird gefordert. Der Bund solle den Einsatz von Partikelfiltern für PKW und LKW zur Einhaltung der
Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid verbindlich anordnen. Bund und Länder bleiben auf-
gefordert, den Städten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für städtische Infrastrukturmaß-
nahmen zur Einhaltung der Grenzwerte nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie zu gewähren.
3. Luftmessstationen und Immissionssituation
Seit dem Jahr 2000 betreibt das LANUV Messstationen in Münster. Derzeit gibt es noch zwei kon-
tinuierlich betriebene Messstellen . An der Weseler Straße wird die Schadstoffbelastung mit Stick-
stoffdioxid und Feinstaub im Verkehr gemessen. Die Station an der Ludwig-Erhard-Schule, Müns-
ter Geist, misst neben den genannten Schadstoffen zusätzlich die Ozonbelastung (Anlage 2). Die
Messwerte dieser Station sind charakteristisch für die städtische Hintergrundbelastung in Münster.
Für die ehemaligen kontinuierlichen Messstationen am Friesenring und an der Steinfurter Straße
liegen Messdaten bis 2006 vor. Des Weiteren werden diskontinuierliche Passivsammler zur Be-
stimmung des Jahresmittelwertes von Stickstoffdioxid an zwei Stellen an der Weseler Straße ein-
gesetzt.
Zur Analyse der Verursacher der Feinstaubbelastung hat die Stadt Münster in den Jahre 2005 bis
2008 eine Kooperation mit der Westfälischen-Wilhelms-Universität durchgeführt. Die Quellen der
Feinstaubbelastung an der Steinfurter Straße wurden messtechnisch erfasst und quantifiziert. Pa-
rallel dazu wurde in einer städtischen Arbeitsgruppe unter der Mitwirkung der Bezirksregierung
Münster die Umsetzung von freiwilligen kommu nalen Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub
geplant. Die Ergebnisse aus der Quellenanalyse und aus der Arbeitsgruppe sind in den Luftrein-
halteplan Münster eingeflossen.
Weitere Erkenntnisquellen für die Immissionsbelastung sind rechnerische Verfahren zur Ermittlung
von Immissionsbelastungen. Anhand der Berechnungen können die Anteile der einzelnen Verur-
sacher an der Schadstoffbelastung abgeschätzt werden. Dadurch können Aussagen gemacht
werden, welche Maßnahmen zu einer wirkungsvollen Reduzierung der Schadstoffbelastungen an
den Messstandorten beitragen. Für alle oben genannten Messstandorte und die Straße „Am Bült“
liegen solche Berechnungen vor.
Stickstoffdioxid
Im Jahr 2006 wurde erstmals an einem Passivsammler in der Weseler Straße zwischen Geiststra-
ße und Moltkestraße eine deutliche Überschreitung des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid von
40 µg/m³ (gilt ab 01.01.2010) festgestellt. Der Jahresmittelwert lag mit 73 µg/m³ deutlich über dem
Grenzwert mit Toleranzmarge
2 von 48 µg/m³ für das Jahr 2006. Diese Überschreitung veranlasste
die Bezirksregierung, einen Luftreinhalteplan für Münster aufzustellen. Die Überschreitung von
64 µg/m³ im Jahr 2007, gemessen mit einer kontinuierlich betrieben Luftmessstation, bestätigte die
hohe Überschreitung an dieser Messstelle. An der Messstation Steinfurter Straße wurde 2006
47 µg/m³ als Jahresmittelwert ermittelt. Auch hier sind, wenn auch im deutlich geringeren Maße,
Überschreitungen des Grenzwertes im Jahr 2010 möglich. Die Screening-Berechnungen des LA-
NUV ergaben zudem eine hohe rechnerische Stickstoffdioxidbelastung „Am Bült“ mit prognostizier-
ten 57 µg/m³ als Jahresmittelwert. Die Messergebnisse an der Verkehrsmessstation am Friesen-
ring lagen trotz hoher Verkehrsfrequentierung deutlich unterhalb der Grenzwerte.
2 Vor dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit von Immi ssionsgrenzwerten, sind bereits Luftreinhaltepläne auf-
zustellen, falls die - um eine Toleranzmarge erhöhten - Grenzwerte nicht eingehalten werden.
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Feinstaub (PM10)
PM10 ist Feinstaub mit einem Partikeldurchmesser kleiner 10 µm. Wegen des geringen Durch-
messers ist der Feinstaub lungengängig und kann erhebliche Gesundheitsgefährdungen verursa-
chen. Fast alle bestehenden Umweltzonen in deutschen Kommunen sind aufgrund von Über-
schreitungen des PM10 Grenzwertes eingerichtet worden. Die Einhaltung des Grenzwertes ist (im
Gegensatz zum Grenzwert für Stickstoffdioxid) bereits seit 2005 verbindlich. Bei PM10 gilt, dass an
nicht mehr als 35 Tagen im Jahr der Tagesmittelw ert von 50 µg/m³ überschritten werden darf. Im
Jahr 2008 wurde erstmals in Münster mehr als die zulässige Anzahl ermittelt. An 38 Tagen wurde
der Tagesgrenzwert an der Messstation Weseler Straße überschritten. Die knappe Einhaltung der
rechtlich zulässigen Überschreitungshäufigkeit im Jahr 2006 an der Messstation Steinfurter Straße
und 2007 an der Weseler Straße (mit jeweils 35 Überschreitungen) war bereits ein Indiz, dass Ü-
berschreitungen in Münster nicht auszuschließen sind.
Besonders beim Schadstoff Stickstoffdioxid zeigt sich deutlich, dass der Straßenverkehr maßgebli-
chen Anteil an den Immissionskonzentrationen hat. Die Überschreitungen in Münster treten ledig-
lich an Straßen auf, die hoch frequentiert sind und zudem einen hohen Anteil an schweren Nutz-
fahrzeugen aufweisen. Das allein führt allerdings noch nicht zu Überschreitungen der Grenzwerte,
wie die vergleichsweise niedrige Immissionskonzentration trotz hoher Verkehrsfrequentierung am
Friesenring verdeutlicht. Kennzeichnend für Straßenabschnitte mit potentiellen Überschreitungen
ist nicht nur eine hohe Verkehrsfrequentierung, sondern im gleichen Maße eine schluchtartig ge-
schlossene Straßenrandbebauung mit ungünstigen Ausbreitungsbedingungen.
4. Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan
Verkehrliche Maßnahmen
Die umzusetzenden verkehrlichen Maßnahmen im Au fgabenbereich der Stadt und die sonstigen
Maßnahmen sind tabellarisch im Maßnahmenkatalog (Anlage 3) aufgeführt. Angaben zu den ein-
zelnen Maßnahmen sowie die Ordnungsnummer der Maßnahme im Text des Luftreinhalteplanes,
der Durchführungszeitraum der Maßnahme und das für die Umsetzung verantwortliche Amt sind in
der Tabelle aufgeführt.
Der Maßnahmenschwerpunkt zur Senkung der Sti ckstoffdioxide und der PM10-Belastung liegt im
Bereich Verkehr. Die Bewertung der Maßnahmen ist bezogen auf 2010, das Jahr, in dem der
Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ Rechtsgültigkeit erlangt. Das LANUV prognostiziert
ohne Berücksichtigung von Maßnahmen an der Weseler Straße eine Überschreitung des Grenz-
wertes um 18 µg/m³, während die erlaubte Überschreitungshäufigkeit bei PM10 voraussichtlich
auch ohne weitere Maßnahmen unterschritten wird. Die Maßnahmen im Luftreinhalteplan wurden
daher speziell auf die Reduzierung von Stickstoffdioxid zugeschnitten. Zumeist tragen die Maß-
nahmen aber auch zur Reduktionen von PM10 bei.
Ziel bei der Maßnahmenwahl war nicht nur, effiziente und nach dem Verhältnismäßigkeitsgrund-
satz verträgliche Maßnahmen zu finden, sondern auch Maßnahmen, die nicht zu Überschreitungen
der Grenzwerte an anderer Stelle im Straßennetz führen. Gleichzeitig wurde die Lärmminderung
als Ziel mitverfolgt.
Wesentliche Bausteine zur Reduzierung der Überschreitungen im Straßenraum sind
der stetige Austausch der Busflotte durch Busse mit EEV-Standard
3,
ein Bündel aus Einzelmaßnahmen zur Verstetigung des Verkehrsflusses und der Verlage-
rung der Kraftverkehre aus der Verkehrsachse Weseler Straße/ Steinfurter Straße auf den
westlichen 2. Tangentenring und
die Errichtung einer Umweltzone.
3 Europäischer Abgasstandard für besonders umweltfreundliche Busse und Lkw
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Die Wirksamkeit der Maßnahmen bzw. des Maßnahmenpaketes wird exemplarisch an den rechne-
rischen Auswirkungen an der Messstation Weseler Straße aufgezeigt (Anlage 4). Der Austausch
der Busflotte wird dort zu einer Reduzierung des Jahresmittelwertes für Stickstoffdioxid von ca. 4
bis 5 µg/m³ führen. Das Maßnahmenbündel Verkehrsverlagerung/ -verstetigung trägt zu weiteren
Reduzierungen von 4 bis 5 µg/m³ bei. Die Wirkung einer Umweltzone wird je nach Szenario mit 2
bis 3 µg/m³ veranschlagt. Insgesamt ist durch diese Maßnahme eine Reduktion des Jahresmittel-
wertes für Stickstoffdioxid um 10 bis 13 µg/m³ erreichbar. An der Steinfurter Straße wird der
Grenzwert für Stickstoffdioxid nach der Prognose des LANUV unterschritten.
Die Bezirksregierung Münster kommt insgesamt zu folgendem Fazit:
„Mit der Umsetzung des Gesamtpaketes der Maßnahmen einschließlich einer Umweltzone ist für
alle betroffenen Straßen in der Stadt Münster mit einer wesentlichen Minderung der Stickstoffoxid-
emissionen und der hieraus bewirkten Immissionsbelastungen für Stickstoffdioxid zu rechnen. Bis
auf die Weseler Straße wird aller Voraussicht nach der zulässige Grenzwert als Jahresmittelwert
für Stickstoffdioxid eingehalten werden können. In der Weseler Straße wird eine Minderung der
Stickstoffdioxidbelastung in einem grenzwertnahen Bereich möglich sein.“
Auf die Errichtung einer Umweltzone bzw. die Initiative zur Forcierung des Jobtickets in Münster
wird gesondert in den nachfolgenden Unterpunkten eingegangen.
Sonstige Maßnahmen
Verkehrliche Reduktionsmaßnahmen machen einen Großteil der prognostizierten Minderungen an
den betrachteten Messstandorten aus. Da sämtliche potentiellen Orte mit Überschreitungen von
Grenzwerten in vielbefahrenen Straßenschluchten liegen, ist dies folgerichtig. Werden die Maß-
nahmen ausschließlich anhand der Wirkung in den Straßenschluchten beurteilt, besteht die Ge-
fahr, dass Maßnahmen, die nur im geringen Maße zur Verbesserung der Luftqualität an den Mess-
standorten beitragen, jedoch ein gesamtstädtisc hes Reduktionspotential haben, ein zu geringes
Gewicht beigemessen wird. Demnach sind die nachfolgenden Maßnahmen nicht nur der Vollstän-
digkeit halber im Luftreinhalteplan genannt, sondern sie sind wichtige Bausteine einer kommunalen
Strategie zur Reinhaltung der Luft:
Für die Aktivitäten zur kontinuierlichen Verbesserung der Klimaschutzarbeit ist die Stadt
Münster mit dem European Energy Award GO LD® ausgezeichnet worden. Klimaschutz-
maßnahmen reduzieren den Einsatz von Ener gie und damit die Emission von Schadstof-
fen.
Der ökonomische und ökologische Einsatz von Ressourcen in Gewerbebetrieben wird
durch das städtische Projekt Ökoprofit initiiert.
Maßnahmen, wie die Verdichtung des Fernwärmenetzes und emissionsmindernde Maß-
nahmen an Industrieanlagen, werden laufend fortgesetzt.
5. Bewertung Umweltzone
Eine erste Zwischenbilanz des Deutschen Städtet ages zur Wirksamkeit von Umweltzonen zeigt,
dass aufgrund der positiven Wirkungen auf die Luftqualität ein vorsichtiger Optimismus bei Kom-
munen mit Umweltzonen vorherrscht. Vor allem bei Feinstaub sind deutliche Reduzierungen der
Schadstoffkonzentrationen zu verzeichnen. Inwieweit günstige meteorologische Bedingungen zu
dieser positiven Einschätzung beigetragen haben, ist jedoch noch nicht geklärt.
In der Frage von Aufwand und Nutzen einer Umweltzone zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbe-
lastung bleibt die Stadtverwaltung skeptisch. Die Wirkanalyse im Luftreinhalteplan zeigt zwar eine
Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung, allerdings wird dort nicht
die verminderte Wirksamkeit
durch Ausnahmegenehmigungen berücksichtigt. Andererseits erfordert die Höhe der Überschrei-
tung an der Weseler Straße, dass alle in Betracht kommenden Maßnahmen zur Reduzierung der
Schadstoffbelastung ergriffen werden. Aus diesem Grunde ist der gesamte Maßnahmenkatalog
Bestandteil des Luftreinhalteplans. Die Bezirksregierung hat angekündigt, dass bei einer Verweige-
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rung des Einvernehmens durch die Stadt Münster dieses aus rechtlichen Gründen ersetzt werden
müsste.
Für die geplante Umweltzone (Anlage 5) in Münster sind Kraftfahrzeuge mit gelber und grüner
Plakette einfahrberechtigt. Zirka 7% der in Münster gemeldeten Fahrzeuge haben eine rote oder
keine Plakette und wären ohne Ausnahmegenehmigung nicht einfahrberechtigt. 50 % dieser Fahr-
zeuge sind wiederum Nutzfahrzeuge. Die Ausnahmegenehmigungen, die für die Umweltzonen im
Ruhrgebiet gelten, sollen auf Münster übertragen werden, um eine einheitliche Handhabung in
NRW zu unterstützen. Ausnahmegenehmigungen sind erforderlich, um soziale oder wirtschaftliche
Härten zu vermeiden, bzw. damit die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewahrt bleibt. Erfahrun-
gen aus anderen Kommunen zeigen, dass der Verwaltungsaufwand für die Errichtung und Über-
wachung einer Umweltzone groß ist. Zu Beginn der Einführung einer Umweltzone besteht erhöhter
Informationsbedarf in der Bevölkerung, die Beschilderungen sind zu installieren, Ausnahmege-
nehmigungen zu erteilen und eine ordnungsrechtliche Überwachung durchzuführen.
Die Entscheidung der Bezirksregierung Münster über die Einführung einer Umweltzone am
01.01.2010 fällt nach Maßgabe des Luftreinhalteplanes am 01.07.2009. Ist dann abzusehen, dass
der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ am Messstandort Weseler Straße nicht ein-
zuhalten ist, wird die Einführung der Umweltzone in Münster umgesetzt. Durch diesen Zwischen-
schritt wird sichergestellt, dass aktuelle Werte der endgültigen Entscheidung über die Einführung
einer Umweltzone zugrunde gelegt werden und damit die Wirkungen der bis dahin umgesetzten
Maßnahmen in die Entscheidung mit einfließen. Ferner können gegebenenfalls vorliegende neuere
Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Umweltzone eingebracht werden. Nach Feststellung der
Notwendigkeit zur Einrichtung benötigt die Verwaltung einen Zeitraum von mindestens sechs Mo-
naten, um die Vorarbeiten für die Einrichtung einer Umweltzone bürgernah und wirtschaftlich um-
zusetzen.
Im Grundsatz ist die Verwaltung mit der Abgrenzung der Umweltzone einverstanden. In Teilberei-
chen ist eine Anpassung der Umweltzone aus verkehrstechnischen Erfordernissen sinnvoll. Bis zur
Entscheidung über die Einführung der Umweltzone am 01.07.2009 sind die verkehrlichen Erfor-
dernisse mit den Erfordernissen aus dem Luftreinhalteplan mit der Bezirksregierung Münster ab-
zugleichen. Die Verwaltung wird daher geringfügige Anpassungen an der Grenze der Umweltzone
- insbesondere an den Einfahrtstraßen - vorschlagen, wenn sich einzelne Verkehrsbeziehungen in
die Umweltzone als unpraktikabel herausstellen sollten.
6. Unterstützende Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung
Initiative Förderung schadstoffarme Mobilität
Innerstädtisch werden in Münster lediglich 36% der Wege mit dem Kraftfahrzeug durchgeführt.
Hingegen beträgt im Stadtumlandverkehr zwisc hen Münster und anderen Kreisen der Kraftfahr-
zeuganteil 81%. Nach und von Münster pendeln täglich über 110.000 Beschäftigte zum Arbeits-
platz. Unternehmen und Verwaltungen bieten demnach große Potentiale, wenn es um Maßnah-
men zur umweltverträglicheren Verkehrsmittelw ahl oder Verkehrsvermeidung geht. In Münster
werden zurzeit über 8.200 regionale FirmenAbo’s genutzt. In den teilnehmenden Unternehmen
/Institutionen beteiligen sich im Durchschnitt zirka 20 % der Mitarbeiter am FirmenAbo.
Eine Ausweitung des regionalen FirmenAbo’s von derzeit 8000 auf das Doppelte soll Ziel einer
Initiative der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH sein. Dabei wird eine Zusammen-
arbeit mit den Kammern und Innungen angestrebt.
Beschleunigte technische Umrüstung der Busflotte
Die Möglichkeit zur Verringerung der Schadstoffbelastung durch die nachträgliche Umrüstung von
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Bussen ab Abgasstufe Euro-3 mit SCR 4-System soll in Erwägung gezogen werden. Die Busse
können durch die Umrüstung den EEV-Standard erreichen. Die Kosten pro Umrüstung betragen
ca. 15.000 € pro Bus. Welches Minderungspotential zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung
unter Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Aspektes vorliegt, soll in Zusammenarbeit mit der
Stadtwerke Münster GmbH untersucht werden. Alternativ wird eine noch weiter beschleunigte An-
schaffung neuer Busse nach dem EEV-Standard geprüft.
Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes
Die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes werden dur ch eine Informationskampagne begleitet, um
den Luftreinhalteplan und seine Auswirkungen nachvollziehbar der Öffentlichkeit darzulegen und
für umweltfreundliches Verhalten zu werben.
7. Ressourceneinsatz für den Luftreinhalteplan
Die Kosten für die Umsetzung der Einzelmaßnahm en werden im Folgenden nur aufgeführt, soweit
es sich um zusätzliche Maßnahmen handelt, die erstmalig im Rahmen der Aufstellung des Luft-
reinhalteplanes aufgegriffen werden. Maßnahmen, wie Geschwindigkeitsreduzierung im Hauptver-
kehrsstraßennetz, Einführung einer verkehrsadaptiven Steuerung in der Verkehrsachse Weseler
Straße/Steinfurter Straße und die Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes wurden und
werden auch unabhängig von den Anforderungen, die sich aus dem Luftreinhalteplan ergeben,
geplant und umgesetzt. Die Umsetzung der Maßnahmen erhält jedoch durch die Nennung im Luft-
reinhalteplan eine hohe rechtliche Verbindlichkeit. Die Mehrkosten der Neubeschaffungen von Li-
nienbussen mit einem SCR-Abgas-Nachbehandlungssystem werden von der Stadtwerke Münster
GmbH getragen und belasten daher nicht unmittelbar den städtischen Haushalt.
Die Kosten für Maßnahmen, die erstmalig im Luftreinhalteplan aufgegriffen werden, beschränken
sich im Wesentlichen auf die Errichtung einer Umweltzone und auf die Öffentlichkeitsarbeit:
Es entsteht vorübergehend zusätzlicher Personalaufwand - überwiegend zeitlich befristet -
bei der Erstellung von Ausnahmegenehmigungen, der Ausgabe von Umweltplaketten und
dem Betrieb einer Hotline. Eine detaillierte Aufwandserhebung auf Basis von Vergleichs-
werten aus anderen Kommunen findet in Kürze statt.
Bei der Einrichtung einer Umweltzone werden Kosten für die erstmalige Beschilderung in
Höhe von ca. 50.000 € entstehen.
Für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird aufgrund der Erfahrungen anderer Städte mit
einem finanziellen Aufwand von 50.000 € gerec hnet. Ein modernes Internet- und Informati-
onsportal für die Umweltplaketten und die Ausnahmegenehmigungen wird eingerichtet.
Für die Bewilligung von Genehmigungen im Rahm en der Umweltzone wird mit jährlichen
Erträgen von ca. 30.000 € gerechnet.
8. Behandlung von Anträgen
Mit der Vorlage werden mehrere Anträge behandelt. Die Anträge sind in chronologischer Reihen-
folge als Anlage 6 beigefügt. Im Einzelnen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Antrag der GAL/Grüne-Ratsfraktion vom 18.04.2005 „Zu einer lebenswerten Stadt gehört auch
saubere Luft – sofortige Einleitung der Luftreinhalteplanung für Münster“
Dem Antrag wird mit der Annahme des Luftreinhalteplanes durch die Stadt Münster vollständig
entsprochen. Ein Luftreinhalteplan wird hiermit vorgelegt, mit dem Ziel, die Grenzwerte der
22. BImSchV einzuhalten, eine kontinuierliche Messstation in der Weseler Straße ist seit 2006 in
Betrieb, eine Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des Luftreinhalteplanes ist in Planung und weite-
re Reduktionsmaßnahmen zur Unterstützung des Luftreinhalteplanes wurden in Angriff genom-
men.
4 Abgasnachbehandlung zur Reduzierung von Stickoxiden (AdBlue-System)
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Antrag der SPD-Fraktion vom 21.08.2007 zu Reduktionsmaßnahmen Weseler Straße
Dem Antrag wird im Wesentlichen entsprochen. Im Rahmen der Umsetzung des Luftreinhaltepla-
nes soll der Lkw-Durchgangsverkehr durch verkehrslenkende Maßnahmen reduziert werden, die
Stadtwerkebusse werden mit AdBlue-Technik (SCR-System) ausgerüstet, eine verkehrsadaptive
Steuerung wird mit dem Ziel der Vergleichmäßigung des Verkehrs eingerichtet. Aufgrund der ne-
gativen Erfahrung soll nicht erneut ein Citylogistik-Konzept in Münster erarbeitet werden.
Ratsantrag der Fraktionsgemeinschaft UWG-MS/ödp vom 30.01.2008, Nr. A-R/0003/2008, „Ein-
richten einer Umweltzone in Münster“
Dem Antrag wird vollständig entsprochen. Die Einrichtung einer Umweltzone für Münster wurde
untersucht. Eine Umweltzone wird eingerichtet, falls der Halbjahresmittelwert für Stickstoffdioxid im
Jahre 2009 die Umsetzung dieser Maßnahme erforderlich macht.
9. Zusammenfassung
Der Gesundheitsschutz ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Die Überschreitungen von
Immissionsgrenzwerten im Straßenraum in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauungen machen es
erforderlich, dort umfangreiche Maßnahmen zur deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastung
einzuleiten und umzusetzen. Die Stadt Münster sieht unabhängig von den gesetzlichen Erforder-
nissen ihre eigene Verpflichtung, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die im Luftreinhalteplan beschriebenen Maßnahmen sind geeignet, die Schadstoffbelastung an
den hoch belasteten Messstellen deutlich und nachhaltig zu minimieren. Auch wurde bei der Pla-
nung der Maßnahmen darauf geachtet, dass durch die Reduzierung der Schadstoffbelastungen an
diesen Stellen keine unzumutbaren Mehrbelastungen an anderer Stelle verursacht werden. Dieser
Aspekt wird auch zukünftig bei der Umsetzung der Maßnahmen ständig zu beachten sein.
Die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes werden nicht nur isoliert für die Reinhaltung der Luft posi-
tive Auswirkungen haben, sondern auch auf die Lärmpegel an hoch belasteten Straßen. Der Be-
zug der Verkehrsmaßnahmen des Luftreinhalteplanes zum Thema Umsetzung der Umgebungs-
lärmrichtlinie wird in der Vorlage V/0005/2009 erörtert.
Trotz aller Anstrengungen kann die Stadt Münster, wie auch alle anderen betroffenen Kommunen,
nur begrenzt zur Lösung der Luftschadstoffprobleme beitragen. Erst die konsequente Einführung
verschärfter Abgasstandards wird einen durchgreifenden Erfolg bringen.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
1. Anlage Entwurf des Luftreinhalteplan Münster – Zusammenfassung
2. Anlage Messstandorte des LANUV
3. Anlage Maßnahmenkatalog für den Luftreinhalteplan Münster
4. Anlage Immissionsminderung für Stickstoffdioxid an der Weseler Straße
5. Anlage Umweltzone der Stadt Münster
6. Anlage Anträge zum Thema Luftreinhalteplan
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (19)
- Weseler Straße 5
- Steinfurter Straße
- Moltkestraße
- Münzstraße
- Wasserstraße
- Lotharingerstraße
- Hörsterstraße
- Fürstenbergstraße
- Eisenbahnstraße
- Bahnhofstraße
- Hafenstraße
- Geiststraße
- Friesenring
- Ludgeriplatz
- Am Kreuztor
- Am Stadtgraben
- Von-Steuben-Straße
- Nevinghoff 22
- Breul
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1072/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.01.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37