V/0192/2024
Integriertes Flächenkonzept Münster (IFM) – Abschluss und Dokumentation
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Anlage 2: IFM-Abschlussbericht 1. Teil - Analyse und Herleitung
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IFM - Integriertes Flächenkonzept Münster Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energien in der Balance IFM - Integriertes Flächenkonzept Münster Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energien in der Balance Inhalt Zusammenfassung der Kerninhalte 6 A Intro 10 A.1 Warum benötigt Münster ein IFM? 11 A.2 Der IFM-Prozess im Kontext der Regionalplanfortschreibung 14 A.3 Welche Ziele verfolgt Münster mit dem IFM? 14 B Info 15 B.1 Welche Rahmenbedingungen spielen für das IFM eine Rolle? 16 B.2 Vision und Leitziele: Die IFM-Charta 22 B.3 Herleitung der Flächenkulisse 24 B.4 Strategie und Konzept: Drei Zukunftsszenarien 26 B.5 Zielkanon 38 B.6 Räumliches Leitbild 42 B.7 Integriertes Konzept 44 C Dialog 72 C.1 Die Dialog-Formate des IFMs 73 C.2 Schlüsselgespräche 74 C.3 Ziel Werkstatt 77 C.4 Flächen Werkstatt 78 C.5 Szenarien Werkstatt 79 C.6 Online Dialog 82 C.7 Abschluss Dialog 84 D Outro 86 D.1 Zielhorizont 2030: Bilanz zu den Perspektiven 87 D.2 Fortschreibung der Grünordnung auf Basis des IFMs 88 D.3 Umsetzung und Konkretisierung der Leitprojekte 88 D.4 Planerisches Resümee und Ausblick 89 Anhang 90 Glossar 91 IFM-CHARTA MÜNSTERSCHE STADT-LANDSCHAFT 95 Abbildungsverzeichnis 106 - 6 - Zusammenfassung der Kerninhalte Das absehbar anhaltend starke Bevölkerungswachstum der Stadt Münster und das grundlegende Ziel der Stadt, allen Menschen, die in Münster wohnen wollen, ein ziel - gruppenspezifisches und bezahlbares Wohnraumangebot zu bieten, macht es in Hinblick auf die künftige räumliche Stadtentwicklung erforderlich, dass sich die Stadt mit ihrem weiteren Wachstum auseinandersetzt, mit dem Anspruch und Ziel, dieses Wachstum raum- und umweltverträglich zu steuern. Trotz des nach wie vor bestehenden Fokusses auf einer Weiterentwicklung der vorhandenen Siedlungsstruktur im Rahmen der Innen - entwicklung kommt bei der Aufgabe, neuen Wohnraum zu schaffen auch dem Außen - bereich der Stadt eine besondere Bedeutung zu. Die Erkenntnisse aus dem ISEK 2030-Prozess zum Themenfeld der „Münsterschen Stadt-Landschaft“ haben deutlich gemacht, dass es wichtig ist, den Außenbereich aus verschiedenen Perspektiven integriert zu betrachten. Zudem wurden verschiedene politi- sche Anträge vorgelegt, die das grundsätzliche (Konflikt-)Verhältnis zwischen dem Schutz und der Weiterentwicklung des Freiraumes bzw. der Grünordnung der Stadt Münster im Kontext der künftigen Siedlungsflächenentwicklung aufgriffen. Die im Dezember 2022 eingeleitete Fortschreibung des Regionalplans Münsterland und die damit verbundene Stellungnahme der Stadt Münster zu den künftigen Siedlungsflächendarstellungen im Regionalplan waren ebenfalls Anlass dafür, mithilfe eines umfangreichen Erarbeitungs - prozesses eine fachlich fundierte Grundlage für die weitere räumliche Stadtentwicklung in Form eines integrierten räumlichen Gesamtkonzeptes aufzustellen. Darüber hinaus führen das städtische Ziel der Klimaneutralität und die daraus folgende, notwendige Energiewende zu vielen neuen Projekten einer klimaneutralen Energieerzeugung in der Stadt und damit zu einem konzeptionellen Steuerungserfordernis, welches insbesondere das sich in den letzten Jahren wandelnde Rechtsregime berücksichtigt. Um diese Herausforderungen zu bewältigen und ein integriertes räumliches Konzept für die zukünftige Stadtentwicklung in den Außenbereichen der Stadt zu erarbeiten, wurde ein umfassender Partizipationsprozess in Form eines Werkstattverfahrens mit Verwaltung, Politik, Fachöffentlichkeit und interessierter Stadtgesellschaft initiiert und durchgeführt. Das komplette Werkstattverfahren wurde zudem von einer externen Büro- gemeinschaft fachlich und organisatorisch begleitet. In diesem inhaltlich komplexen Verfahren wurde unter für alle Beteiligten transparenten Rahmenbedingungen ein lösungsorientiertes Ergebnis erarbeitet. Es dokumentiert eine fachlich fundierte Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche, die aus der Entwicklung neuer Siedlungs - flächen, dem Schutz wertvoller Freiräume sowie der Identifizierung neuer Standorte für erneuerbare Energien an einen begrenzt zur Verfügung stehenden Raum resultieren. Dafür wurden viele Informationen und Erkenntnisse bestehender Konzepte und Stra - tegien aus den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiraumplanung, Umwelt- und Natur - schutz sowie erneuerbare Energien zusammengetragen. Diese wurden in Form räum- licher Überlagerungen zahlreicher Geoinformationen für das Werkstattverfahren - 7 - aufbereitet. Die aus dem umfassenden fachlichen Austausch erarbeiteten Ergebnisse wurden zu räumlichen Szenarien weiterentwickelt, um mögliche Raumkonflikte, Vor- und Nachteile sowie daraus resultierende Folgen für unterschiedliche Entwicklungs - perspektiven in den drei Handlungsfeldern Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energien konkreter und besser verständlich darzustellen. Aufgrund der Vielzahl der im Erarbeitungsprozess zu berücksichtigenden Informationen sowie potenziellen Raumkonflikte war es erforderlich, sich auf für Münster substanzielle und besonders zukunftsrelevante Kriterien zu fokussieren und diese im Rahmen der Gesamtabwägung besonders zu berücksichtigen, wie beispielsweise: ϭ der besondere Schutz und die Qualifizierung der Hauptgrünzüge der Grünordnung, ϭ einer Siedlungsentwicklung vorrangig im unmittelbar angrenzenden Randbereich der Münsteraner Kernstadt sowie in einem angemessenen Einzugsbereich von Bahnhaltepunkten für den Schienenpersonennahver- kehr (SPNV), ϭ einer Energieerzeugung vor allem entlang bestehender Infrastruktur- trassen sowie bevorzugt auch in einer Kombination von Wind- und Solar- energieanlagen. Mit dem Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM) sollen die drei strategischen Handlungsfelder „Siedlungsentwicklung“, „Freiraumsicherung“ und „Ausbau erneuer - barer Energien“ Münster spezifisch ausgewogen ausbalanciert werden, sodass die räum - liche Stadtentwicklung Münsters in den nächsten Jahren und Jahrzehnten auf einem umfassenden, fachlich fundierten und nachhaltigen Gesamtkonzept aufbauen kann. Eine zukünftig lebenswerte und vor allem resiliente räumliche Stadtstruktur stellt hierbei die zentrale Zielsetzung dar. Das Konzept begegnet dem hohen Wohn- und Gewerbeflächenbedarf mit konkreten Potenzialflächen für bis zu 21.000 Wohnungen (ca. 390 ha) und ca. 285 ha gewerb - lichen Bauflächen für Industrie, Gewerbe, Handwerk, Büro und Dienstleistungen sowie gemischt nutzbare Flächen mit einem Potenzial für über 20.000 Arbeitsplätze. Ein starker Beitrag zur Klimaneutralität Münsters soll durch die identifizierten Flächen- potenziale in Höhe von theoretisch etwa 2.500 ha für Freiflächen-Solaranlagen (ca. 1.680 MWp) geleistet werden. Innerhalb dieser rund 2.500 ha sind theoretisch geeignete Flächen für Freiflächen-Solarthermie im Umfang von ca. 440 ha (ca. 820 GWhth) verortbar. Effiziente und flächenschonende Windenergie ermöglichen in Münster – zusammen mit den bereits erfolgten Darstellungen von geeigneten Standorten im Flächennutzungsplan – zwei weitere Potenzialstandorte für neue Windenergieanlagen mit Kapazitäten für insgesamt etwa 24 MW. Zusätzlich werden im Integrierten Flächenkonzept (IFM) sechs weitere Prüfbereiche für die Nutzung von Windenergie für theoretisch maximal elf Anlagen mit einer möglichen Leistung von insgesamt etwa 66 MW dargestellt. Die ermittelten Orientierungswerte aus der Konzeptstudie zur Klimaneutralität aus dem Jahr 2021 werden damit übertroffen. Allerdings ist absehbar, dass dieses theoretische Potenzial für weitere Freiflächen-Solaranlagen und Windenergie-Anlagen nicht voll - ständig ausgeschöpft werden kann. Vielmehr handelt es sich dabei um eine erste Auswahl von Räumen, die für weitere Freiflächen-Solaranlagen und Windenergie-Anlagen grund - - 8 - sätzlich im Stadtgebiet von Münster – vorbehaltlich weiterer konkreter Prüfschritte – raumverträglich in Betracht kommen können. Das Integrierte Flächenkonzept (IFM) sieht auch besonders schützenswerte Frei - räume vor, wobei die Bedeutung der Hauptgrünzüge nachhaltig gestärkt wird. Mit dem sogenannten Huckepack-Prinzip (gleichzeitige Entwicklung von benachbarten Siedlungsräumen und Freiräumen) und den sogenannten Leitprojekten der Freiraum - entwicklung sowie der punktuellen Erweiterung des zweiten Grünrings der städtischen Grünordnung sollen wichtige Projekte und Akzente in der zukünftigen Landschaftsauf- wertung gesetzt werden. Wie geht es nun konkret weiter? Das Integrierte Flächenkonzept (IFM) ist die maßgebende Grundlage für die weitere, nachhaltige und integrierte, räumliche Stadtentwicklung von Münster. Auf dieser Basis können nun im Bereich der Siedlungsentwicklung die ersten vorbereitenden Schritte zur Baulandentwicklung starten, mit der Zielsetzung einige der identifizierten Potenzial- flächen sukzessive in das städtische Baulandprogramm aufzunehmen. Die meisten der dargestellten potenziellen Siedlungsflächen sowie einige Standorte für erneuerbare Ener- gien weisen neben positiven Eigenschaften allerdings auch noch weiter zu betrachtende Belange und Restriktionen auf, die in nachfolgenden Planverfahren im Einzelfall geprüft und berücksichtigt werden müssen. Diese Verfahren werden stets von eigenständigen politischen Beschlüssen begleitet. Ein konkretes Projekt zur klimaneutralen Energieerzeugung zeichnet sich bereits im Bereich des Autobahnkreuzes Münster-Süd in Form eines Kombiprojektes von Wind- und Solarenergie ab. Auch der im Integrierten Flächenkonzept (IFM) identifizierte Wind- energiestandort „Altenroxel“ soll zeitnah konkretisiert und weitere Potenzialstandorte für neue Windenergie-Anlagen intensiv geprüft werden. Im Bereich der Freiraumentwicklung zeigt das „Integrierte Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal“ exemplarisch auf, wie die künftige Entwicklung der im Integrierten Flächenkonzept (IFM) dargestellten Leitprojekte ablaufen soll. Mit der angestrebten Fortschreibung der Grünordnung sollen die notwendigen Rahmenbedingungen für die konkrete Umsetzung der Freiraum bezogenen Inhalte des Integrierten Flächenkonzeptes (IFM), insbesondere für den Schutz der wertvollen Freiräume in der Stadt Münster, geschaffen werden. - 9 - - 10 - A Intro Unter Federführung der Planungsverwaltung entsteht mit dem Integrierten Flächen - konzept Münster (IFM) ein räumliches Zukunftsbild mit dem Zielhorizont 2045, das die drei Handlungsfelder Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energien in Balance bringen soll. Mit dem IFM richtet die Stadt den Blick frühzeitig und proaktiv auf künftige Entwicklungen. Der Fokus liegt dabei gezielt auf dem Außenbereich, der Münsterschen Stadt-Landschaft! Eine räumliche Harmonisierung der unterschiedlichen Zielsetzungen ist nur im Rahmen einer integrierten, gesamträumlichen und abwägenden Entwicklungs- planung möglich. Das Konzept für eine solche integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen sowie Standorten für erneuerbare Energien wurde fachlich auf der Grundlage bestehender Konzepte (s. Kapitel B.1) in enger Zusammenarbeit mit den wesentlichen betroffenen Fachämtern der Stadtverwaltung in einem Werkstattverfahren zusammen mit politischen Vertreterinnen und Vertretern, der Fachöffentlichkeit („Stakeholder“) und der Bürgerschaft erarbeitet (s. Kapitel C). Perspektive Energie Perspektive Energie Perspektive Freiraum Perspektive Freiraum Perspektive Siedlung Perspektive Siedlung - 11 - A.1 Warum benötigt Münster ein IFM? Münster ist eine der am stärksten wachsenden Städte in Nordrhein-Westfalen. Um diesen Wachstumsdruck zu steuern, sollen die Erkenntnisse aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept Münster (ISEK) 2030 zur Münsterschen Stadt-Landschaft aufgegriffen und planerisch weiterentwickelt werden. Um dem Klimawandel auf lokaler Ebene entgegen zu wirken, benötigt Münster darüber hinaus kurzfristig Standorte für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Vor dem Hintergrund dieser Flächenanforderungen gilt es gleichzeitig, hochwertige Freiräume zu schützen und weiterzuentwickeln. Münster muss der wachsenden Bevölkerung auch in Zukunft attraktiven und bezahl - baren Wohnraum anbieten können, daher werden bei steigender Einwohnerzahl auch zukünftig neue Wohnraumangebote benötigt. Zwar liegt der Fokus in Münster bereits seit Jahren auf der Innenentwicklung – so wurden in den letzten Jahren über 80 Prozent der Neubauwohnungen im Innenbereich errichtet – die Potenziale in diesem Bereich nehmen jedoch tendenziell ab und reichen nicht aus, um alle zukünftigen Wohnbedürf - nisse befriedigen zu können. Daher gilt es über die Innenentwicklung hinausgehend weitere Wohnraumpotenziale im Außenbereich bereitzustellen. Der Außenbereich umfasst alle Flächen, die weder im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen, noch zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Hierzu zählen beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Naturräume. Die Stadt Münster steht vor der Aufgabe abzuwägen, wo im Außenbereich neue Wohnquartiere sinnvoll entstehen können. Mit der Bereitstellung von ausreichendem und insbesondere bezahl - barem Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen innerhalb der Stadtgrenzen kann einer Abwanderung in die Umlandgemeinden begegnet werden. Damit wird auch einer erhöhten Flächeninanspruchnahme entgegengewirkt, da im Stadtgebiet von Münster in der Regel höhere Bebauungsdichten realisiert werden können als in den weniger urban geprägten Umlandgemeinden. Darüber hinaus reduziert die Möglichkeit am Arbeitsort auch zu wohnen im besten Fall die Zunahme von Pendeldistanzen und damit die Entstehung neuer motorisierter Individual- und Pendlerverkehre. Der fortschreitende Klimawandel erfordert Anstrengungen von jedem Einzelnen, aber auch von Städten und Gemeinden. Durch die Reduzierung klimaschädlicher Treib - hausgas-Emissionen kann ein wichtiger Beitrag zur Verlangsamung der globalen Erwärmung geleistet werden. Die Stadt Münster hat sich die Klimaneutralität zum Ziel gesetzt. Neben Sektoren wie Verkehr, Bauen, Gebäude oder Wirtschaft ist die Energie - erzeugung ein zentraler Emittent von Treibhausgasen. Dementsprechend gilt es, im Stadtgebiet geeignete Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu finden. Das IFM soll einen Rahmen dafür liefern, wie der Ausbau erneuerbarer Energien u.a. durch die Stadt Münster ambitioniert vorangetrieben und unterstützt werden kann, gleich - zeitig aber auch verträglich mit anderen räumlichen Perspektiven der Stadtentwicklung erfolgen kann. Kleinräumige Freiräume wie Parks und Grünflächen, aber vor allem großräumige Frei - räume wie Wälder, landwirtschaftliche Flächen, Biotope und besondere Naturräume sind in Zeiten des Klimawandels wichtiger denn je. Die Freiräume wirken als Kalt- und Frisch - luftentstehungsgebiete wie eine natürliche Klimaanlage für die verdichteten Siedlungs - bereiche und die Innenstadt von Münster. Zudem haben sie einen positiven Einfluss auf das Mikroklima. Gleichzeitig stehen die Freiräume vor den Herausforderungen des Klima- wandels selbst, z. B. durch häufigere Extremwetterereignisse (längere Trockenperioden - 12 - und häufigere Starkregenereignisse) oder dem Rückgang der biologischen Vielfalt und das damit verbundene Insekten- und Artensterben. Die Stadt Münster steht vor der Aufgabe, diese aktuellen und zukünftigen Heraus - forderungen der räumlichen Stadtentwicklung auszubalancieren und dabei den Schutz und die Entwicklung von Natur- und Freiräumen in der Stadt zu berücksichtigen. Die Flächen für neue Entwicklungen sind begrenzt. Gleichzeitig gilt jedoch, das charakte - ristische Grünsystem ( Grünordnung) von Münster, bestehend aus Grünachsen (sog. Hauptgrünzüge) und Ringen (sog. Grünringe), zu erhalten. Die Ziele der Siedlungs- und Freiraumentwicklung und der Standortentwicklung für erneuerbare Energien stehen teil- weise in Konkurrenz zueinander. Die Flächenentwicklung für Siedlung und für erneuer - bare Energien führt zu einer hohen Inanspruchnahme und Versiegelung von Freiräumen. Es gilt, Flächenkonkurrenzen zwischen unterschiedlichen Ansprüchen zu identifizieren, sorgfältig miteinander abzuwägen und bestmöglich zu lösen. So kann frühzeitig und vorausschauend auf zukünftige Veränderungen und Entwicklungen der Münsterschen Stadt-Landschaft reagiert werden. Abb. 1: Die Perspektiven Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energie stehen in Abhängigkeit zu- einander, das IFM soll ein Gleichgewicht zwischen den drei Perspektiven herstellen - 13 - Siedlung Münster wächst! Um auch in Zukunft den Bedarf an bezahlbarem Wohn - raum und Arbeitsstätten decken zu können, geht es in der Perspektive darum, Entwicklungsflächen, unter anderem für neuen Wohnungsbau und die Ansiedlung von Gewerbebetrieben, zu identifizieren. Freiraum Die Grünordnung ist das tragende System der Grünflächen- und Freiraument - wicklung der Stadt Münster. Die Perspektive hat zum Ziel, die hochwertigen Freiräume der Stadt als wesentliches Alleinstellungsmerkmal zu schützen und weiterzuentwickeln. Erneuerbare Energie Die Stadt hat sich zum Ziel gesetzt u. a. durch den Ausbau von erneuerbaren Energien Klimaneutralität zu erreichen. Die Perspektive zeigt Flächenpotenziale für eine klimaneutrale Energieversorgung auf. Abb. 2: Der IFM-Kompass und seine Leitfragen - 14 - A.2 Der IFM-Prozess im Kontext der Regionalplanfortschreibung Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 die Änderung des Regionalplans Münsterland beschlossen. Mit dem Änderungsverfahren sollen die text - lichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Fest - legungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Der Regionalplan Münsterland legt als raumordnerisches Gesamtkonzept die räum - liche und strukturelle Entwicklung der Region fest. Als Planungs grund lage setzt er die Rahmen bedin gungen für die Flächen nutzungs pläne aller Kommunen der Münsterland Kreise und der kreis freien Stadt Münster. Aufgabe der Regionalplanung ist es dabei, die unter schied lichen Ansprüche an den Raum zu koordi nieren und zusammen zuführen. Der IFM-Prozess leistet hierzu einen zentralen Beitrag für die Stadt Münster. Die Regionalplanänderung verfolgt das Ziel, das Münsterland als Lebens- und Wirt - schaftsraum zukunftsfähig aufzustellen. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungs - potenzialen und einer nachhaltigen Daseinsvorsorge, die Förderung von wirtschaftlichem Wachstum und Innovationen sowie ein nachhaltiger Ressourcenschutz. Die räumlichen Voraussetzungen für eine nachhaltige und flächensparende Siedlungsentwicklung sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Schutz des Freiraums. Eine zentrale Heraus - forderung besteht auch darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen. Dazu gehört die Schaffung der Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Insbesondere im Hinblick auf die darzustellenden Flächen für die Siedlungsentwicklung (Allgemeine Siedlungsbereiche – ASB und Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen – GIB) hat der IFM-Prozess zu einer fundierten Stellungnahme der Stadt Münster beigetragen, sodass die Ergebnisse des IFM-Prozesses bereits in das Änderungs - verfahren des Regionalplans Münsterland einfließen konnten. A.3 Welche Ziele verfolgt Münster mit dem IFM? Ziel ist es, Entwicklungsflächen u. a. für neue, bedarfsgerechte Wohn- und Arbeitsstätten zu identifizieren, Flächenpotenziale für eine klimaneutrale Energieversorgung zu verorten und gleichzeitig die hochwertigen Freiräume der Münsterschen Stadt-Landschaft als wesent- liches Alleinstellungsmerkmal zu schützen und weiterzuentwickeln. Damit soll ein nach- haltiger Rahmen für die zukünftige räumliche Stadtentwicklung geschaffen und gleichzeitig die Handlungsfähigkeit Münsters im Hinblick auf den zukünftigen Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten erhalten werden. Aufgabe des IFM ist es, die bestehenden Strategien und Konzepte der Stadt Münster weiterzudenken, um die Weichen für eine lebenswerte Stadt von morgen zu stellen. Eine zentrale Aufgabe im Erarbeitungsprozess bestand darin, die räumlichen Anforderungen der drei Handlungsfelder Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energien auszubalancieren und in einem Zukunftsbild für 2045 zusammenzuführen. - 15 - B Info Auf dem Weg zu einem integrierten, räumlichen Flächenkonzept wurden in den letzten Jahren auf konzeptioneller Ebene verschiedene Meilensteine erarbeitet, die als Grund - lage für zukünftige räumliche Entwicklungen dienen. Aufbauend auf bereits bestehenden Konzepten und drei im Werkstattprozess diskutierten Zukunftsszenarien wurde zunächst eine übergeordnete Vision mit Leitzielen formuliert, welche die Basis für ein räumliches Leitbild bildete. So konnten auf einer fachlich fundierten und abgestimmten Grundlage weitere Siedlungsflächen für die zukünftige Entwicklung identifiziert, ein Freiraumkonzept entwickelt und Flächenpotenziale für eine klimaneutrale Energiever - sorgung verortet werden. - 16 - B.1 Welche Rahmenbedingungen spielen für das IFM eine Rolle? Die Stadt Münster beschäftigt sich im IFM nicht zum ersten Mal mit den Themen Sied - lung, Freiraum und erneuerbaren Energien. Zu allen drei Perspektiven gibt es bereits viel- fältige Vorüberlegungen, Studien und Zielvorstellungen. Das IFM baut auf diesen Grund- lagen auf, entwickelt sie weiter und führt sie integriert zusammen. Perspektive Siedlung Aktuelle Bevölkerungsprognosen (z. B. die Bevölkerungsvorausberechnung 2021 von IT.NRW oder die durch das Institut InWIS für die Stadt Münster berechnete Bevölkerungs- prognose) gehen für Münster von weiterem Wachstum aus, woraus sich neue Siedlungs- flächenbedarfe ableiten lassen. Als Zielrahmen für das IFM wird die Berechnungs - grundlage der Fortschreibung des Regionalplans Münsterland herangezogen. Diese prognostiziert für die Stadt Münster bis zum Planungshorizont 2045 einen Bedarf von ca. 19.500 neuen Wohneinheiten , die ausschließlich im Außenbereich der Stadt angesiedelt werden sollen. Bei einer zugrunde gelegten Bebauungsdichte von 50 Wohn- einheiten pro Hektar wird der Stadt Münster ein Flächenkontingent von 391 ha für Wohnbauflächen und 249 ha für gewerbliche Flächen zugeschrieben. Aufgrund der großen Unterschiede der letzten Bevölkerungsprognosen des Landes hat die Stadt Münster eigene Prognosen des Wohnungsbedarfs (InWIS Forschung & Beratung GmbH) und des Arbeitsplatzbedarfs (CIMA Institut für Regionalwirtschaft GmbH) erstellen lassen. Diese basieren im Detail auf unterschiedlichen Wanderungsparametern und Annahmen zur innerstädtischen Entwicklung im Vergleich zu den Berechnungen der Bezirksregierung. Die städtischen Prognosen haben jedoch die in der Regionalplan - fortschreibung genannten Größenordnungen im Wesentlichen bestätigt (vgl. hierzu die Vorlage V/0606/2023). Abb. 3: Prognosen gehen von einem weiteren Bevölkerungswachstum in Münster aus - 17 - Im Ergebnis konnten damit die Bedarfswerte für die weitere Flächenentwicklung im Außen- bereich, an denen sich die Regionalplanung orientiert, unabhängig bestätigt werden. Sie können damit als quantitative Planungsgrundlage für das IFM angesehen werden. Ein Teil des Bedarfs an Wohnbauflächen wird durch die bereits für die Entwicklung vorgesehenen Flächen im Rahmen des Baulandprogramms 2023-2030 gedeckt. Beispiele hierfür sind die geplanten urbanen Stadtquartiere an der Steinfurter Straße sowie an der Busso- Peus-Straße. Ebenso sind im Rahmen des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes Flächen für die gewerbliche Entwicklung vorgesehen, die einen Teil des Bedarfs für den gewerblichen Bereich decken sollen, z. B. die Erweiterung des Industrie- und Gewerbe- gebietes am Hessenweg sowie ein neues Gewerbegebiet am Heumannsweg. Diese Flächen sollen bis zum Jahr 2030 entwickelt werden, sodass der fokussierte Planungs - horizont der Perspektive Siedlung zwischen den Jahren 2030 und 2045 liegt. Die darüber hinaus im Flächennutzungsplan noch vorhandenen Flächenreserven (insbesondere im Bereich Wohnen) werden hier im Übrigen nicht zur Bedarfsdeckung herangezogen, da diese Reserven in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen (Grundstückslage, Immissionsschutz etc.) nicht entwickelt werden konnten und sich auch aktuell keine Änderungen abzeichnen. Betrachtete Konzepte und Grundlagen: ϭ Planungswerkstatt 2030 (2018) ϭ ISEK Münster 2030 (2020) ϭ Baulandprogramm (Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2022 und Fortschreibung Baulandprogramm 2023-2030) ϭ Entwicklungsorientierte Wohnungsmarktbeobachtung in der Stadtregion Münster (2022) ϭ Gewerbeflächenentwicklungskonzept 2016 & Gewerbeflächenmonitoring 2022 ϭ Vorentwurf zum Regionalplan Münsterland (2022) ϭ Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 ϭ Zwischenberichte zum Masterplan Mobilität Münster 2035+ (2022, 2023) - 18 - Perspektive Freiraum Zentrales Instrument und tragendes System der gesamtstädtischen Grünflächen- und Freiraumentwicklung ist die Grünordnung. Danach besteht das Münsteraner Freiraumsystem aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Qualitäten und Nutzungsintensitäten: Das System der Grünordnung definiert den konzeptionellen Rahmen der Perspektive Frei- raum im IFM. Jede im Außenbereich neu zu entwickelnde Fläche für Wohnen, Gewerbe oder erneuerbare Energien stellt einen Eingriff in gekennzeichnete Flächen der Grün - ordnung dar. Auf Basis der vorhandenen Zielkonzepte der Grünordnung für Naturraum, Freizeit und Erholung soll ein ausgewogenes integriertes Konzept erarbeitet werden, in dem die Flächeninanspruchnahme von Grün- und Freiflächen quantitativ minimiert und eine qualitative Entwicklung der Münsterschen Stadt-Landschaft vorangetrieben wird. Abb. 4: Übersicht der Bestandteile des Freiraumsystems in Münster Der zweite Grünring umschließt die Kernstadt. Er sichert den Freiraum zwischen der Kernstadt und den umliegenden Stadtteilen und fungiert als wichtiger Kaltluftentstehungsraum. An den ersten Grünring schließen sich sieben Hauptgrünzüge an, die als grün-blaue Freiräume das Stadtgebiet Münsters gliedern. Sie überneh- men die Kalt- und Frischluftfunktion. Der dritte Grünring umfasst den landschaftlich und landwirtschaftlich geprägten Freiraum bis zur Stadtgrenze. Neben der landwirtschaftlichen Produktion ist dieser ein wichtiger ökologischer Ausgleichsraum. Der erste Grünring der Stadt ist die Promenade um die Altstadt. Sie ist als Bau- und Bodendenk- mal ein identitätsstiftendes Element und muss erhalten werden. - 19 - Betrachtete Konzepte und Grundlagen: ϭ Grünsystem / Freiraumkonzept (Grünordnung) ϭ Zielkonzept Naturraum ϭ Zielkonzept Freizeit und Erholung ϭ Landschaftspläne der Stadt Münster ϭ Schutzgebiete und schutzwürdige Bereiche des Natur-, Landschafts- und Umweltschutzes ϭ Biotopverbundkonzept LANUV ϭ Flächen des Kompensationsflächenkatasters sowie CEF-Flächen ϭ Aktuelle Karte der Kiebitzgebietskulisse ϭ Konzeption für Kompensationsmaßnahmen ϭ Stadtklimaanalyse Münster: klimaökologische Ausgleichsräume, Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiete und -leitbahnen Perspektive erneuerbare Energien Als entscheidende konzeptionelle Grundlage dient die im Jahr 2021 beschlossene Konzeptstudie Klimaneutralität 2030. Basierend auf dem Masterplan 100% Klimaschutz 2050, dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 sowie der städtischen Energie- und CO2-Bilanz wurden die Potenziale, Szenarien und Strategien überarbeitet und auf die zwischenzeitlich vorgezogene Zielsetzung heruntergebrochen. Dabei werden einer - seits die Herausforderungen transparent und offen dargestellt und andererseits die Handlungsspielräume des Konzerns Stadt Münster zur Zielerreichung herausgearbeitet. Aufbauend auf der Strategie und den Handlungsspielräumen hat das beauftragte Gutachter-Konsortium eine Zielszenario-Betrachtung zur Klimaneutralität dargestellt. Wichtig zu betonen ist, dass die Konzeptstudie bei der Darstellung der Reduktionspfade für die einzelnen Handlungsfelder und Sektoren (Mobilität, Privathaushalte, Gewerbe, Industrie) aufzeigt, was passieren muss, damit das Ziel einer Klimaneutralität bereits 2030 erreicht werden kann. Bei diesem Ansatz wird bewusst vom Ziel her gedacht und gerechnet, und die Rahmenbedingungen, die eine solche Zielverfolgung beeinflussen, zunächst ausgeblendet. Die Darstellungen und der gewählte Ansatz zeigen also nicht die Machbarkeit auf, vielmehr werden die Herausforderungen und die notwendigen Veränderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Münster im Rahmen einer Szenariobetrachtung veranschaulicht. Über die Analyse der kommunalen Handlungsspielräume können die besondere Dimension der Heraus - forderung aufgezeigt und gleichzeitig die weiteren Gestaltungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten der Stadt Münster verdeutlicht werden. - 20 - Für die Energieversorgung bedeutet dies einen Verzicht auf fossile Brennstoffe bei einem gleichzeitig erwarteten erheblichen Anstieg des Strombedarfs (z. B. durch die Elektri - fizierung der Mobilität und der Wärmeversorgung). Die Dekarbonisierung der Energie - erzeugung ist gemäß der Studie somit, neben erhöhter Energieeffizienz und Energie - einsparung, nur durch einen massiven Ausbau verschiedener Formen der erneuerbaren Energien auf dem Gebiet der Stadt Münster möglich. Als derzeitig verfügbare und wirtschaftlich nutzbare Technologien stehen dabei die Wind- und Solarenergie im Fokus. Die Konzeptstudie leitet für den Zubau dieser Energieerzeugung die erforderlichen tech- nischen Umsetzungswerte theoretisch ab. Um planerisch handlungsfähig zu sein und die abstrakten Zielwerte des Energieausbaus in ihren Flächenanforderung zu begreifen sowie auch in Relation zu setzen, wurden die Potenziale und Zielwerte der Konzeptstudie zur Klimaneutralität im Rahmen des IFM anhand von ermittelten Technologiekennwerten in Flächenanforderungen umgerechnet. Daraus ergeben sich folgende Orientierungswerte für die Konzepterstellung: Die CO 2-Reduktionsziele, die in der Konzeptstudie Klimaneutralität (bis) 2030 beschrieben werden, beziehen sich auf das Referenzjahr 1990. Laut zum Zeitpunkt der Erstellung der Konzeptstudie (2021) vorliegendem Datensatz wurden die Treibhaus - gasemissionen 2019 gegenüber 1990 um 28 Prozent gesenkt. 2021 lag dieser Wert bei minus 31 Prozent. Dies zeigt die Dringlichkeit, die Dekarbonisierung der Energie - erzeugung auf Münsteraner Stadtgebiet verstärkt voranzutreiben und das Erfordernis, alle zur Verfügung stehenden Technologien und Potenziale zu nutzen. Freiflächen-Photovoltaik ca. 1.650 ha Raumbedarf, Zielwert:1.110 MWp Freiflächen-Solarthermie ca. 70 ha Raumbedarf + ca. 20 ha für vier Saisonal- Wärmespeicher, Zielwert: 130 GWhth Windenergie ca. 28 MW, dies entspricht 4-5 Anlagen der Größenordnung 6 MW Zielwert: 90 MW Dach-Photovoltaik kein konkretisierter Raumbedarf im Außenbereich, wird daher im IFM nicht näher betrachtet Tiefen-Geothermie wird aufgrund des geringen Flächenbedarfs im IFM nicht näher betrachtet Abb. 5: Übersicht der Orientierungswerte für die Konzepterstellung - 21 - Der Stadtkonzern Münster agiert beim Zubau der erneuerbaren Energien durch die Tochterunternehmen zwar auch als Projektentwickler, doch die städtische Seite ist nur einer der erforderlichen Akteure. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss parallel von weiteren Projektinvestoren vorangetrieben werden. Die Stadt Münster muss somit dafür die Rahmenbedingungen mitgestalten. Seit 2023 sind im Außenbereich Freiflächen-Solaranlagen in Korridoren von 200 Metern beidseitig entlang von Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken sowie Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PV) an Hofstellen gesetzlich privilegiert (§ 35 Abs. 1 Nr. 8, 9 BauGB). Das bedeutet, diese Anlagen können grundsätzlich ohne Bauleit - planverfahren beantragt und genehmigt werden. An anderen Orten im Außenbereich ist weiterhin ein Bauleitplanverfahren erforderlich. Hier kann die Stadt entscheidend plane- risch auftreten. Ähnlich sieht es bei der Windenergie aus. Windenergieanlagen sind gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert. Die im Flächennutzungs- plan der Stadt Münster dargestellten Windkonzentrationszonen dienen der Steuerung der Windenergienutzung und der Beschränkung auf diese definierten Bereiche. Die Stadt Münster kann jedoch durch Bauleitplanverfahren auch an anderen Stellen im Stadt - gebiet Windenergienutzung ermöglichen. Im IFM werden die Grundsatzentscheidungen getroffen, in welchen Bereichen zukünftig von diesen planerischen Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden soll bzw. welche Bereiche dahingehend grundsätzlich weiter geprüft werden können. Betrachtete Konzepte und Grundlagen: ϭ Masterplan 100 % Klimaschutz (2017) ϭ Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (2019) ϭ Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030 (2021) ϭ Studie Windenergie auf dem Stadtgebiet Münster (2015) ϭ Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien der Stadt Münster (2018) ϭ Stadtwerke Münster: Aktualisierte Umwelterklärung (2020) ϭ Bilanzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgas- emissionen der Stadt Münster von 1990 bis 2021 ϭ Masterplan Solare Stadt (2022) ϭ Freiflächen-Photovoltaikanlagen – Anträge auf Bauleitplanung (2022) ϭ Flächenbedarf Stadtwerke und Stadtnetze Münster zur Umsetzung strategischer Ziele (2023) ϭ Energieatlas NRW - 22 - B.2 Vision und Leitziele: Die IFM-Charta Den strategischen Überbau des Integrierten Flächenkonzepts Münster bildet die sogenannte IFM-Charta. Sie gilt als inhaltlicher Kompass und formuliert übergeordnete Botschaften, die deutlich machen, welche Ziele und Werte die Stadt mit der Erarbeitung des IFM für eine integrierte räumliche Stadtentwicklung erreichen und verfolgen möchte. Darüber hinaus wurden unter jeder Botschaft qualitative und quantitative Ziele formuliert. In der ersten Werkstatt wurden die Teilnehmenden für die Themen der integrierten Stadtentwicklung, die steigenden Anforderungen an die begrenzten Flächen im Außen - bereich und den damit verbundenen Nutzungsdruck sensibilisiert. Zwar soll der Wohn - raumbedarf in Münster auch in Zukunft vorrangig durch Innenentwicklungspotenziale gedeckt werden, jedoch sind diese in der Stadt begrenzt. Daher ist es wichtig, eine Diskussion über die Steuerung der zukünftigen räumlichen Entwicklung von Siedlungs - flächen zu führen, wobei die Landschaftsräume sowie der Bedarf an Standorten für die Erzeugung erneuerbarer Energien berücksichtigt werden müssen. Dazu wurden die drei Perspektiven (Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energien) sowohl getrennt als auch integriert und in Abhängigkeit voneinander diskutiert. Anschließend wurde eine wertebasierte Haltung zur integrierten Zukunftsentwicklung der Münsterschen Stadt- Landschaft in Form konkreter Leitlinien formuliert. Diese bilden die Grundlage für die anstehenden flächenbezogenen Abwägungsprozesse. - 23 - • Sozialgerechte Wohnraumversorgung für Alle – möglichst im Stadtgebiet – sicherstellen! • Keine Insellösungen – Anbindung neuer Siedlungsflächen an bestehende Infrastrukturen! • Kurze Wege im Sinne der „ 15-Minuten-Stadt“! • Handlungsfähig bleiben: Wohnraumentwicklung mit Bedarf rückkoppeln und ausreichend Manövriermasse sicherstellen! • Grünordnung als tragendes System der Grünflächen- und Freiraumentwicklung! • Schutzgebiete werden gesichert, die biologische Vielfalt konsequent gefördert! • Die Münsterländer Kulturlandschaft ist produktiv und vielfältig. Sie wird aktiv in Wert gesetzt! • Münster leistet einen größtmöglichen Beitrag zur Energiewende und nutzt dabei innovative , flächenschonende Konzepte (z. B. in Form von Kombi-Lösungen) • Ausbau der Windenergieerzeugung durch Entwicklung weiterer raumverträglicher Standorte (unter Vereinbarkeit mit Natur-, Landschafts- und Artenschutz) ! • Mitmach-Anreize beim Ausbau erneuerbarer Energien und Beteiligung der Stadtgesellschaft! IFM-Charta Kernpunkte * Die komplette IFM-Charta finden Sie im Anhang. - 24 - B.3 Herleitung der Flächenkulisse In den vergangenen Jahren wurden unterschiedliche Programme und Konzepte zur Siedlungsflächenentwicklung in Münster – sowohl für die Wohnnutzung als auch für gewerbliche Zwecke – erarbeitet. Im Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind Wohnbau- und Gewerbeflächen dargestellt. Die noch nicht entwickelten Flächen stellen zwar planerisch gesicherte Reserven dar, konnten jedoch in den letzten Jahren aus unterschiedlichen Gründen nicht entwickelt werden. Das Baulandprogramm 2023- 2030 weist vom Rat der Stadt beschlossene Flächen zur Siedlungsentwicklung für eine Wohnnutzung aus, während das Gewerbeflächenentwicklungskonzept Flächen zur Siedlungsentwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt enthält. Da all diese Flächen bereits beschlossen sind, stehen sie in der Herleitung der Flächenkulisse des IFM nicht zur Diskussion und werden deshalb nicht in den nachstehenden Filterprozess einbezogen. Ausschlaggebend für die Entscheidungen im Rahmen des IFM ist der sogenannte IFM- Flächenpool. Dieser setzt sich aus bereits öffentlich bekannten Potenzialflächen sowie einzelnen weiteren, im Zuge des IFM erstmals diskutierten, Potenzialflächen zusammen. Die öffentlich bekannten Flächen bestehen aus den Potenzialflächen des Bauland - H H H H H H H H H H H H H H H H H GREMMENDORF MECKLENBECK ANGELMODDE AMELSBÜREN KINDERHAUS ST. MAURITZ GIEVENBECK ALBACHTEN NIENBERGE HANDORF WOLBECK SPRAKEL HILTRUP COERDE GELMER HÄGER ROXEL MITTE Abb. 6: Übersicht der beschlossenen Siedlungsflächenpotenziale Bestand Siedlungsfläche - Wohnen Siedlungsfläche - Gewerbe Siedlungsfläche - Industrie Siedlungsflächenpotenziale Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP Baulandprogramm (Wohnen) Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe) Bahnhaltepunkte im Bestand geplant (WLE) bzw. diskutiert (S-Bahn Münsterland) H H - 25 - H H H H H H H H H H H H H H H H H GREMMENDORF MECKLENBECK ANGELMODDE AMELSBÜREN KINDERHAUS ST. MAURITZ GIEVENBECK ALBACHTEN NIENBERGE HANDORF WOLBECK SPRAKEL HILTRUP COERDE GELMER HÄGER ROXEL MITTE Abb. 7: Übersicht IFM-Flächenpool programms, (d. h. Flächen, die in vergangenen Jahren Teil des Baulandprogramms waren, die jedoch nicht zur Aktivierung bis 2030 beschlossen wurden) sowie Potenzialflächen aus Stadtteilentwicklungskonzepten bzw. Stadtteil-Rahmenplänen. Ein großer Teil der diskutierten Potenzialflächen wurde im Änderungsentwurf des Regionalplans dargestellt. Diese Flächen zur Siedlungsentwicklung entstammen zum überwiegenden Teil dem Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 (als „gut“ bzw. „bedingt geeignet“ bewertete Flächen). Wiederum andere Flächen gehen zurück auf Vorschläge der Verwaltung sowie der Politik. Dieser Flächenpool basiert daher – zumindest überwiegend – auf Flächen, die bereits einer Vielzahl fachlicher Auswahlkriterien bzw. vorangegangener Prüf - prozesse unterlagen. Eine weitere Fläche (35 „Wolbeck – Nördlich Gewerbegebiet“) wurde entsprechend dem Beschluss der Bezirksvertretung Münster-Südost zur Regional- plan-Vorlage (V/0339/2023) in den Flächenpool aufgenommen, jedoch in seinem Flächenumriss an örtliche Restriktionen angepasst. In diesem Flächenpool werden die IFM-Flächen entsprechend ihres Nutzungsschwerpunkts nach Wohnen, Gewerbe und Mischnutzung (etwa jeweils hälftig Wohn- und Gewerbenutzung) kategorisiert, da die Nutzungsschwerpunkte unterschiedliche Anforderungen an eine Entwicklung stellen. IFM Siedlungsflächenpotenziale IFM-Potenzial Wohnen IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe IFM-Potenzial Gewerbe - 26 - Huckepack-Prinzip zur Entwicklung von Siedlung und Freiraum Es werden Leitprojekte der Freiraumentwicklung am Siedlungsrand definiert. Städtebauliche Entwicklungen werden dabei immer gleichzeitig mit Projekten einer aktiven Landschaftsent - wicklung verknüpft – Landschaftsentwicklung erfolgt damit im Huckepack der Siedlungsent - wicklung. Aktuelles Beispiel in Münster: Das Huckepack-Prinzip wird bereits im Kinderbachtal im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklung zweier neuer Stadtquartiere erprobt. B.4 Strategie und Konzept: Drei Zukunftsszenarien Aufbauend auf den Ergebnissen der ersten beiden Werkstätten haben die begleitenden Büros RHA, bgmr und Urban Catalyst drei Zukunfts-Szenarien entwickelt, wie sich Münster bis zum Jahr 2045 entwickeln könnte. Die Szenarien bauen auf einer gemeinsamen Basis von Qualitätskriterien auf und verfolgen drei unterschiedliche Strategien und Entwicklungsschwerpunkte. Die gemeinsame Basis besteht aus der fest - gelegten Flächenkulisse, dem Huckepack-Prinzip zur Gleichzeitigkeit von Siedlungs- und Freiraumentwicklung, der Innenentwicklung, der klimagerechten Siedlungsentwicklung, der Mindestdichte sowie dem qualitativen Städtebau. Die drei unterschiedlichen Szenarien zeigen im Sinne eines strategischen Leitbildes verschiedene Hauptrichtungen auf, wo und wie Münster neue Siedlungsflächen, Standorte für erneuerbare Energien und Freiräume weiterentwickeln könnte. Innenentwicklung Während das IFM sich auf den Außenbereich der Stadt Münster konzentriert, wird die Innenentwicklung, also die Entwicklung von Wohnraum innerhalb des Siedlungs - bestandes (z. B. durch Aufstockung von Gebäuden oder Nachverdichtung von Quartieren) bzw. auf bereits erschlossenen Flächen (wie z. B. militärische Konversions - flächen), zukünftig auch einen wesent - lichen Beitrag zur Schaffung von Wohn - raum leisten. In den letzten zehn Jahren (seit 2014) wurden etwa 80 Prozent aller neuerrichteten Wohnungen in Münster im sogenannten Innenbereich realisiert. Auch wenn viele Potenziale bereits ausgeschöpft sind, besteht die Zielsetzung, dass auch weiterhin mindestens die Hälfte aller Wohnungen im Zuge der Innenentwicklung entstehen werden (s. Handlungskonzept Wohnen der Stadt Münster). Klimagerechte Siedlungsentwicklung Zukünftige Siedlungsentwicklungen werden entkoppelt von negativen Auswirkungen auf das Klima. Regen - wasser wird nicht mehr über die Kanalisation abgeleitet, sondern für eine wasserbewusste und hitzeangepasste Siedlungsentwicklung genutzt. Es wird als Ressource für die Bewässerung der Stadtvegetation, insbesondere für Bäume, eingesetzt und durch Verdunstung werden Kühl- effekte erzielt. Mit den ehrgeizigen Zielen zum Klima - schutz müssen heute geplante Siedlungen CO 2-neutral geplant werden. Neue energieeffiziente Siedlungen können Energie produzieren und mit natürlichen Baustoffen (insbesondere Holz) auch CO2 binden. Durch höhere Dichten und damit geringere Hüllflächen der Gebäude, die Stadt der kurzen Wege , einer stärkeren Nutzungsmischung sowie durch Mobilitätskonzepte mit weniger bzw. ohne Autoverkehr wird ein Beitrag zum Energiesparen geleistet. Die Stadt Münster hat hierzu einen „Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung Münster“ (V/0123/2023) erarbeitet, der zur Orientierung dient bzw. auch in Teilen verbindlich einzuhalten ist. - 27 - Gesetzte Flächenkulisse „IFM-Flächenpool“ Die in den Szenarien dargestellten Flächen gehen zurück auf eine ge- meinsame Flächenkulisse, die auf Basis vorangegangener Prozesse (wie beispielsweise der Planungswerkstatt 2030) durch das Stadtplanungsamt der Stadt Münster zusammengestellt wurden. Ein Großteil dieser Flächen wird im Entwurf zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland als Potenzialbereiche dargestellt. Qualitativer Städtebau In allen neu zu entwickelnden Wohn- und Gewerbegebieten soll auch weiterhin ein hoher Quali- tätsanspruch für den Städtebau gelten. Das bedeutet, dass im Regelfall für größere Wohngebiets- entwicklungen qualitätssichernde Verfahren wie Mehrfachbeauftragungen oder städtebauliche Wettbewerbe ausgelobt werden. Diese Planungsverfahren verfolgen das Ziel, eine große Band - breite von Entwürfen zu erhalten und die bestmögliche Lösung für eine hochwertige bauliche und freiräumliche Gestaltung sowie eine gute Integration in die bestehenden Siedlungsstrukturen zu garantieren. Mindestdichte Die Szenarien bilden unterschiedliche Zielvorstellungen zur baulichen Dichte von neuen Wohnquartieren ab. Mindestens soll jedoch die aus früheren Verfahren in Münster bekannte und etab- lierte Mindestdichte von ca. 55 bis 65 Wohneinheiten pro Hektar Nettowohnbauland (das bedeutet abzüglich der Verkehrs- und Grünflächen) weiterverfolgt werden. Da für die hier betrachteten Flächen noch keinerlei Planungen vorliegen, wird dieser Wert auf das Bruttobauland umgerechnet. Die Mindestdichte beträgt dann überschlägig 40 - 45 Wohneinheiten je Hektar Bruttobau - land. Dieser Richtwert (Mindestdichte) fügt sich auch in den Außenstadtteilen der Stadt Münster gut ein und hat sich in der planerischen Praxis bewährt. Konkret bedeutet die Mindest - dichte beispielhaft, dass etwa zwei Drittel der Bauflächen mit gemischten Formen von Einfamilienhäusern (Doppel- und Reihenhäuser) und etwa ein Drittel der Fläche mit Mehrfamilien- häusern (drei Vollgeschosse mit Staffelgeschoss) bebaut werden. Bei dieser Gestaltung werden etwa zwei Drittel der Wohnein - heiten in Mehrfamilienhäusern und ein Drittel in Einfamilien - häusern realisiert. - 28 - 1. Szenario: Lebendige Kernstadt – Konzentration des Wachstums um die innere Stadt Zukunfts-Szenarien als Werkzeug Die drei Zukunfts-Szenarien dienten im Werkstattverfahren als Diskussionsgrundlage, um zu verdeutlichen, dass ein integriertes Flächenkonzept sehr unterschiedliche Strate - gien verfolgen kann. Sie wurden in der dritten Werkstatt sowie in der Online-Beteiligung zur Diskussion gestellt und sollten helfen, die richtige Strategie und Ausrichtung für die Flächenentwicklung in der Stadt Münster zu finden. Dabei ging es nicht darum, sich für eines der Szenarien zu entscheiden, sondern vielmehr darum, die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie mögliche Konsequenzen miteinander zu diskutieren und abzuwägen. 2. Szenario: Starke Achsen – Entwicklung entlang von SPNV-Achsen Abb. 8 Abb. 9 - 29 - 2. Szenario: Starke Achsen – Entwicklung entlang von SPNV-Achsen 3. Szenario: Stadt und Land(schaft) – kleinteilige dezentrale Arrondierungen und behutsame Weiterentwicklung Abb. 10 - 30 - Szenario 1: Lebendige Kernstadt Durch die Konzentration des Wachstums um die innere Stadt wird der äußere, landwirt- schaftlich genutzte Freiraum in Form des dritten Grünrings geschützt und nicht weiter in Anspruch genommen. Für die Siedlungsentwicklung, für die in diesem Szenario eine hohe Dichte angenommen wird, müssen daher die Flächen des zweiten Grünrings als innenstadtnaher Bereich in den Fokus rücken und für großflächige Entwicklungen in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig können durch die Konzentration auf die Hauptgrünzüge und Freiräume im direkten Umfeld der Siedlungsflächenentwicklungen die siedlungsbezogenen Freiräume qualifiziert werden. Die kompakte Siedlungsent - wicklung direkt an den Rändern der Kernstadt folgt dem Leitbild einer Stadt der kurzen Wege im Sinne der 15-Minuten-Stadt, in der der Umweltverbund eine große Rolle spielt. So können z. B. Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen, soziale Infrastruktur oder Arbeitsplätze schnell und ohne eigenes Auto erreicht werden. Sowohl die Flächeninan - spruchnahme als auch eine mögliche Zersiedelung und Suburbanisierung werden in diesem Szenario durch die Konzentrierung auf kernstadtnahe Standorte und hohe Bebauungsdichten begrenzt. Dabei werden flächensparende Formen der Energie - erzeugung bevorzugt. Neben Flächen, auf denen Freiflächen-Solaranlagen ohnehin gesetzlich privilegiert sind, bedeutet dies eine Fokussierung und einen maximalen Ausbau der Windenergie in Form von Repowering, Erweiterung bestehender Standorte und planerischer Ermöglichung neuer Windenergieanlagen, auch in landschaftlich sensiblen Bereichen wie Landschaftsschutzgebieten (nur auf Basis von Einzelfallprüfungen). Bewertung des Szenarios Im Werkstattverfahren wurde das Szenario überwiegend positiv bewertet. Die Diskussion war von großem Interesse und hoher Akzeptanz geprägt. Als besonders positiv wurde die vergleichsweise geringere Flächeninanspruchnahme hervorgehoben, insbesondere auch von der Interessenvertretung der Landwirtinnen und Landwirte. Auch die flächenschonende Energieerzeugung durch Windenergie im Außenbereich (neben der Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Energieversorgung im Innenbereich) wurde positiv bewertet. Die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung, der Ausbau von Radwegen und eine einfache und schnelle Aufstockung bei gleichzeitiger Entsiegelung wurden vermehrt gefordert. Bedenken wurden hinsichtlich einer möglichen Über - formung der Stadt durch die hohe Bebauungsdichte und die Inanspruchnahme von Flächen des zweiten Grünrings geäußert. - 31 - Szenario 1: Lebendige Kernstadt Durch die Konzentration des Wachstums um die innere Stadt wird der äußere, landwirt- schaftlich genutzte Freiraum in Form des dritten Grünrings geschützt und nicht weiter in Anspruch genommen. Für die Siedlungsentwicklung, für die in diesem Szenario eine hohe Dichte angenommen wird, müssen daher die Flächen des zweiten Grünrings als innenstadtnaher Bereich in den Fokus rücken und für großflächige Entwicklungen in Anspruch genommen werden. Gleichzeitig können durch die Konzentration auf die Hauptgrünzüge und Freiräume im direkten Umfeld der Siedlungsflächenentwicklungen die siedlungsbezogenen Freiräume qualifiziert werden. Die kompakte Siedlungsent - wicklung direkt an den Rändern der Kernstadt folgt dem Leitbild einer Stadt der kurzen Wege im Sinne der 15-Minuten-Stadt, in der der Umweltverbund eine große Rolle spielt. So können z. B. Einkaufsmöglichkeiten, Bildungseinrichtungen, soziale Infrastruktur oder Arbeitsplätze schnell und ohne eigenes Auto erreicht werden. Sowohl die Flächeninan - spruchnahme als auch eine mögliche Zersiedelung und Suburbanisierung werden in diesem Szenario durch die Konzentrierung auf kernstadtnahe Standorte und hohe Bebauungsdichten begrenzt. Dabei werden flächensparende Formen der Energie - erzeugung bevorzugt. Neben Flächen, auf denen Freiflächen-Solaranlagen ohnehin gesetzlich privilegiert sind, bedeutet dies eine Fokussierung und einen maximalen Ausbau der Windenergie in Form von Repowering, Erweiterung bestehender Standorte und planerischer Ermöglichung neuer Windenergieanlagen, auch in landschaftlich sensiblen Bereichen wie Landschaftsschutzgebieten (nur auf Basis von Einzelfallprüfungen). Bewertung des Szenarios Im Werkstattverfahren wurde das Szenario überwiegend positiv bewertet. Die Diskussion war von großem Interesse und hoher Akzeptanz geprägt. Als besonders positiv wurde die vergleichsweise geringere Flächeninanspruchnahme hervorgehoben, insbesondere auch von der Interessenvertretung der Landwirtinnen und Landwirte. Auch die flächenschonende Energieerzeugung durch Windenergie im Außenbereich (neben der Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Energieversorgung im Innenbereich) wurde positiv bewertet. Die Verbesserung der ÖPNV-Anbindung, der Ausbau von Radwegen und eine einfache und schnelle Aufstockung bei gleichzeitiger Entsiegelung wurden vermehrt gefordert. Bedenken wurden hinsichtlich einer möglichen Über - formung der Stadt durch die hohe Bebauungsdichte und die Inanspruchnahme von Flächen des zweiten Grünrings geäußert. Mischpult In Szenario 1 wird eine hohe Bebauungsdichte bei gleichzeitig geringerer Flächeninanspruchnahme angestrebt. Kurze Wege und ein verminderter Flächen- und Energieverbrauch bei Neubauten wirken sich positiv auf die Regler CO 2-Einspar- potenzial und den Anteil des Umweltverbundes aus. Bei den erneuerbaren Energien steht die flächen - sparende Energieerzeugung durch Windenergie im Vordergrund. Freiflächen-Solarenergie ist nur in gesetzlich privilegierten Korridoren zulässig. Bebauungsdichte Anteil Umweltverbund Flächeninanspruchnahme Erneuerbare Energien Freiflächen-Solar Wind CO2-Einsparpotenzial Abb. 11: Abstrakte Darstellung des Szenarios 1 - 32 - Szenario 2: Starke Achsen Im Szenario 2 steht die Entwicklung entlang der Achsen und Haltepunkte des Schienen - personennahverkehrs (SPNV) in den Stadt- und Ortsteilen außerhalb der Kernstadt im Vordergrund. Die Siedlungsentwicklung wird dabei außerhalb der Kernstadt in einem Radius von 1 km um die SPNV-Haltepunkte konzentriert. Die sich anschließenden Quartiere ergänzen die bestehenden Stadtteile und sind kompakt gestaltet und gut angebunden. Damit können der zweite Grünring und die Grünzüge weitgehend gesichert werden. Die Bebauungsdichte ist in diesem Szenario erhöht, aber dennoch standort - gerecht. Die Energieerzeugung folgt dem Gedanken der Achsenorientierung und konzen- triert sich auf Freiflächensolaranlagen entlang der bestehenden, gesetzlich privilegierten Infrastrukturbänder, aber auch entlang anderer Infrastrukturtrassen wie eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen. Darüber hinaus werden neue Standorte für Windkraftanlagen geprüft, allerdings nur außerhalb von Landschaftsschutzgebieten. Auch wenn ein Großteil der Entwicklung außerhalb der Kernstadt stattfindet, sollen durch eine leistungsfähige SPNV-Anbindung und Radwege die Kfz-Fahrten minimiert werden. Bewertung des Szenarios Die Entwicklung entlang der SPNV-Achsen stieß bei den Teilnehmenden des Werkstatt - verfahrens auf Interesse und wurde als ortsspezifisch sinnvolle Entwicklung angesehen. Die flächenschonende Entwicklung wurde vor allem deshalb positiv gesehen, weil sie an bereits bestehende Siedlungsstrukturen anknüpft und die Möglichkeit bietet, diese zu erweitern. Hervorgehoben wurden die ortsspezifischen Entwicklungspotenziale wie beispielsweise die Erweiterung des Ortsteils Häger sowie die Reaktivierung der WLE- Bahnstrecke über Gremmendorf, Angelmodde und Wolbeck. Darüber hinaus sollten in diesem Szenario auch bereits bestehende Busverbindungen und deren Taktverbesserung sowie die Vermeidung von Zersiedelung betrachtet und berücksichtigt werden. Positiv wurde die Möglichkeit neuer Wohnformen in den Außenstadtteilen gesehen. - 33 - Mischpult In Szenario 2 wird eine mittlere Bebauungs - dichte mit mittelhoher Flächeninanspruchnahme insbesondere um die SPNV-Haltepunkte angestrebt. Eine hohe Bebauungsdichte und eine gute Erreich - barkeit mit dem Rad und SPNV tragen dazu bei, den Energieverbrauch und die Kfz-Pendlerverkehre zu begrenzen. Im Bereich der erneuerbaren Energien liegt der Fokus auf einer gezielten und gleichzeitigen Energieerzeugung aus Wind und Solar entlang bereits vorhandener Flächen und Infrastrukturachsen. Freiflächen-Solar Wind CO2-Einsparpotenzial Bebauungsdichte Anteil Umweltverbund Flächeninanspruchnahme Erneuerbare Energien Freiflächen-Solar Wind Abb. 12: Abstrakte Darstellung des Szenarios 2 - 34 - Szenario 3: Stadt und Land(schaft) Im dritten Szenario rücken die Siedlungsränder in den Fokus. Die Siedlungsent - wicklung erfolgt kleinteilig und behutsam in Form von dezentralen Arrondierungen der bestehenden Außenstadtteile mit standortgerechten Dichten. Um den Bedarf an Wohneinheiten zu decken, ist hier eine verhältnismäßig höhere Flächeninanspruch - nahme erforderlich. Der Freiraum wird durch viele punktuelle Maßnahmen im gesamten Stadt-Landschaftsraum beansprucht, der zweite Grünring und die Grünzüge bleiben jedoch weitgehend unberührt. Durch die dezentrale Verlagerung der Siedlungsschwer - punkte an den Stadtrand kommt es zu einer Zunahme der Zersiedelung und damit zu einer deutlichen Zunahme der Wege, insbesondere des motorisierten Individualverkehrs (MIV). Entsprechend der dezentralen Entwicklung geht das Szenario von einer flächen - deckenden Ermöglichung der Freiflächen-Solarenergieerzeugung auf dem Stadtgebiet aus. Neue Windkraftanlagen außerhalb der bestehenden Windkonzentrationszonen sind nicht Bestandteil des Szenarios. Bewertung des Szenarios Dieses Szenario fand im Werkstattverfahren weniger Zustimmung als die beiden voran - gegangenen Szenarien. Kritisiert wurden vor allem das Fehlen einer übergeordneten Entwicklungsstrategie und die vergleichsweise hohe Flächeninanspruchnahme durch neue Siedlungsflächen und Freiflächen-Solarenergie. Dies beanspruche zu viel Fläche, die wichtig für den Wasserhaushalt, die Biodiversität, Landwirtschaft und Erholung ist, und fördere zudem eine Zersiedelung der Stadt. Es fehle ein nachhaltiges Mobilitätskonzept, das den motorisierten Individualverkehr (private Kfz) reduziere. Positiv wurde jedoch gesehen, dass dieses Szenario ein für die einzelnen Stadtteile städtebaulich verträg - liches und behutsames Wachstum ermögliche. Einzelne Stadtteile seien dringend auf Erweiterungsflächen angewiesen, um die Infrastruktur auszulasten oder aber neue Infra - struktureinrichtungen realisieren zu können. - 35 - Mischpult Das Szenario 3 strebt eine geringe Bebauungsdichte bei einer sehr hohen Flächeninanspruchnahme an. Dies führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Kfz-Pendlerverkehre sowie zu einem erhöhten Energieverbrauch durch die höhere Flächeninan - spruchnahme für wenige Wohneinheiten. Die Potenziale der Solarenergie-Erzeugung außerhalb sensibler Freiräume werden voll ausgeschöpft und bereits bestehende Windenergiestandorte werden weiter gefördert. Freiflächen-Solar Wind CO2-Einsparpotenzial Bebauungsdichte Anteil Umweltverbund Flächeninanspruchnahme Erneuerbare Energien Freiflächen-Solar Wind Abb. 13: Abstrakte Darstellung des Szenarios 3 - 36 - Fazit aus den Szenariodiskussionen Das mehrheitlich getragene Fazit der gesamten Szenariendiskussion ergab, dass Szenario 1 in Kombination mit Szenario 2 als tragfähig und zukunftsfähig angesehen wird. Die Anforderungen an eine klimafreundliche und klimaresiliente Stadt mit hoher Lebens - qualität werden in den beiden Szenarien am besten erfüllt. Sie vereinen die Potenziale einer urbanen, dichten Entwicklung mit dem Fokus auf gute Erreichbarkeit durch den Radverkehr, den ÖPNV und den SPNV. Gleichzeitig werden besonders wichtige Grün - flächen- und Freiraumstrukturen geschützt und aufgewertet, wodurch ein Übergang zwischen der Münsterschen Stadt und Landschaft hergestellt wird. Für ein klimaneutrales Münster sollten zudem alle Potenziale für Freiflächen-Solarenergie entlang der privi - legierten und nicht privilegierten Korridore, Doppelnutzungen von Windkonzentrations- flächen und Freiflächen-Solarenergie oder das Repowering bereits bestehender und die Entwicklung weiterer umsetzbarer Windenergiestandorte ausgeschöpft werden. Diese Ziele und Anregungen waren handlungsleitend für die weitere Konzeptentwicklung. - 37 - Flächeninanspruchnahme Anteil Umweltverbund CO2-Einsparpotenzial Bebauungsdichte Erneuerbare Energien Freiflächen-Solar Wind Mischpult Das Vorzugsszenario kombiniert eine hohe Bebauungsdichte in der Nähe der Kernstadt mit einer mittleren Bebauungsdichte im Umfeld des SPNV. Damit verfolgt die städtebauliche Entwicklung das Ziel eines hohen Anteils am Umweltverbund und einer möglichst geringen Flächeninanspruchnahme bei gleichzeitiger Integration in den städtebau - lichen Kontext und damit einem hohen CO2-Einspar- potenzial. Der Ausbau erneuerbarer Energien erfolgt ambitioniert, aber räumlich konzentriert. Abb. 14: Abstrakte Darstellung des Vorzugsszenarios - 38 - B.5 Zielkanon Der Zielkanon ist abgeleitet aus der IFM-Charta und den Erkenntnissen der voran - gegangenen Szenariendiskussion. Er enthält Zielaussagen in den drei Perspektiven Sied- lung, Freiraum und erneuerbare Energien und greift dabei abgewogene Ergebnisse aus dem bisherigen Diskurs, politische Beschlüsse und bestehende Planungen auf. Abb. 15: Herleitung des Zielkanons - 39 - Perspektive Siedlung Eingriffe in die Hauptgrünzüge sowie Landschaftsschutzgebiete und Biotope werden minimiert. Ein Abgleich der Flächenkulisse mit vorhandenen bedeutsamen Grünflächen- und Frei - raumstrukturen ist unabdingbar. Die Hauptgrünzüge sind ein zentrales, strukturierendes Element und stellen die Erreichbarkeit des Freiraums sowie den Luftaustausch in der Stadt Münster sicher. Daher müssen sie besonders geschützt werden. Vorhandene Biotop - strukturen sollen soweit möglich erhalten und untereinander weiter verbunden werden. Neue Siedlungsflächen werden in räumlicher Nähe zur Kernstadt besonders priorisiert. Im Sinne einer kompakten Siedlungsentwicklung wird an den bestehenden Kern - stadtsiedlungskörper angeschlossen und die Zersiedelung somit begrenzt. Durch ein innenstadtnahes Siedlungswachstum können kurze Wege zu bestehenden und neuen Arbeitsplatz-, Ausbildungs-, Einzelhandels- und Versorgungsschwerpunkten nach dem Leitbild der 15-Minuten-Stadt geschaffen werden. Eine Anbindung an die Innenstadt besteht mit dem Rad und dem ÖPNV, wodurch der Aufwand bzw. die Anzahl an Wegen mit dem MIV verringert wird. Das Umfeld von Haltepunkten des SPNV wird für die Siedlungsentwicklung priorisiert. Eine ergänzende Entwicklung findet im Umfeld von verkehrlich besonders gut erschlossenen Bereichen mit SPNV-Anbindung statt. Durch die leistungsfähige Anbindung an die Kernstadt können MIV-Wege vermieden werden. Vorhandene Stadtteilzentren in gut erreichbaren Lagen werden gestärkt. Gewerbeentwicklung erfolgt im Anschluss an bestehende Gewerbe- standorte und das übergeordnete Verkehrssystem. Die gewerbliche Entwicklung erfolgt als Erweiterung bestehender oder bereits geplanter Gebiete und nicht als Insellösung auf der grünen Wiese. Hierbei ist ein leistungsfähiger Anschluss an das übergeordnete Straßensystem (insbesondere die Autobahn) Grundvoraussetzung. Wohnraumentwicklung erfolgt kontextsensitiv, aber in erhöhten Dichten. Die wertvollen Flächen der Stadt Münster werden effizient genutzt, gleichzeitig wird der Charakter von Stadtteilen und Ortslagen gewahrt. Für großflächige Quartiersent - wicklungen in Kernstadtnähe kann eine hohe Dichte aus sowohl verdichtetem als auch aufgelockertem Geschosswohnungsbau mit ca. 75 WE/ha Bruttobauland erfolgen. Arrondierungen bestehender kernstadtnaher Quartiere können in erhöhter Dichte aus aufgelockertem Geschosswohnungsbau mit ca. 65 WE/ha Bruttobauland erfolgen. Für integrierte Siedlungserweiterungen in der Nähe von Ortskernen und SPNV-Haltepunkten wird eine erhöhte ortsangepasste Dichte mit mehrheitlich aufgelockertem Geschoss - wohnungsbau, aber auch verdichtetem Einfamilienhausbau in Form von Reihen- und Doppelhäusern mit ca. 50 WE/ha Bruttobauland vorgesehen. Für Ortsarrondierungen wird eine ortsangepasste Dichte mit einer Mischung aus aufgelockertem Geschoss - wohnungsbau und verdichtetem Einfamilienhausbau in Form von Reihen- und Doppel - häusern mit ca. 40 WE/ha Bruttobauland angestrebt. - 40 - Perspektive Freiraum Die Grünordnung der Stadt Münster wird geschützt und weiterentwickelt. Sie ist das tragende System der Grünflächen- und Freiraumentwicklung. Siedlungs - nahe öffentliche Grün- und Freiräume gewinnen an Bedeutung durch zukünftig höhere Dichten im Siedlungsraum und damit einem geringeren privaten Wohnungsgrünanteil. Besonders die Hauptgrünzüge und der zweite Grünring rücken somit in den Fokus und übernehmen die Funktionen von Naherholung, Sport, Freizeit, Belüftung, Kühlung, Biodiversität und ökologischem Ausgleich. Huckepack-Prinzip: Landschaftsentwicklung erfolgt parallel und gleichberechtigt zur Entwicklung von Siedlungen. Der Motor Stadtentwicklung wird genutzt, um eine Freiraumqualifizierung und -siche - rung (Landschaftsentwicklung) zu finanzieren, zu planen und umzusetzen. Dadurch entsteht ein stetig parallel laufender Prozess der Entwicklung von neuen Siedlungs - flächen und der Qualifizierung von umgebenden Grün- und Freiflächen. Eingriffe in den zweiten Grünring werden durch punktuelle Erweiterungen kompensiert. Im Rahmen des IFM werden großflächige und zahlreiche Eingriffe in den zweiten Grün - ring vorbereitet. Zur Kompensation dieser Eingriffe erfolgt eine Neuausweisung von Flächen des zweiten Grünrings südöstlich von Roxel und nördlich des Siedlungsgebietes Hiltrup-Ost. Diese Neuausweisung erfolgt in bisherigen Bereichen des dritten Grünrings und hat zum Ziel, ein weiteres Zusammenwachsen dieser äußeren Stadtteile mit der inneren Kernstadt zu verhindern. In Leitprojekten der Freiraumentwicklung werden die siedlungsnahen Freiräume für Freizeit, Natur und Landschaft aktiv entwickelt. Im Nah- und Verflechtungsraum größerer städtebaulicher Entwicklungen werden Leit - projekte der Freiraumentwicklung geplant und umgesetzt, um das Huckepack-Prinzip der Gleichzeitigkeit von Siedlungs- und Landschaftsentwicklung abzusichern. Die Leit - projekte werden zu Aushängeschildern der Freiraumentwicklung und schaffen zeitgleich eine Umsetzung der geplanten Landschaftsparks und Parklandschaften der Grünordnung unter Integration der Ziele und Maßnahmen der Landschaftspläne. Die Stadt Münster bekennt sich durch ein Freiraum-Entwicklungs- programm und politische Beschlüsse aktiv zur Freiraumentwicklung. Bei einem weiter konkretisierenden Beschluss zur Entwicklung neuer Siedlungsflächen aus dem IFM sollten diese im IFM ausgewiesenen und an die Flächen angrenzenden Leitprojekte mitbeschlossen werden. Zudem sollte die Aufstellung eines Freiraum- Investitionsprogramms für die Leitprojekte der Freiraumentwicklung und den Ausbau und den Erhalt des zweiten Grünrings sowie der Grünzüge zur Sicherung der Grün - ordnung als tragendes System der Grünflächen- und Freiraumentwicklung erfolgen. § - 41 - Perspektive erneuerbare Energien Die Potenziale für einen Ausbau der Windenergieerzeugung werden unter Berücksichtigung des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes ausgeschöpft. Als flächeneffiziente Art der Energieerzeugung sollen die Potenziale für die Wind - energieerzeugung maximiert werden. Die Zielsetzung lautet, neben der Ausschöpfung bestehender und planungsrechtlich gesicherter Konzentrationszonen für Windenergie unter Berücksichtigung der Anforderungen des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes auch neue geeignete Standorte zu identifizieren und in Bauleitplanungsverfahren voran- zutreiben. Dabei können im Einklang mit den Zielaussagen des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) „Erneuerbare Energien“ auch Standorte in oder in direkter räumlicher Nähe zu Landschaftsschutzgebieten geprüft werden. Windenergieerzeugung und Freiflächen-Solarenergie werden soweit wie möglich räumlich kombiniert. Flächen, die zur Erzeugung von Windenergie genutzt werden, eignen sich für eine Kombinationsnutzung mit Freiflächen-Solarenergie, da hier naturschutzfachliche Belange bereits geprüft wurden und in der Regel keine Konflikte mit baulichen Nutzungen bestehen. Zudem ist ein Netzanschluss meistens vorhanden. Gemäß den Vorgaben des LEP „Erneuerbare Energien“ können Windenergiebereiche, sofern dies mit der Vorrang - funktion dieser Bereiche vereinbar ist, für die Errichtung von Freiflächen-Solaranlagen genutzt werden. Geeignete Flächen werden anhand der in der Praxis erprobten Krite - rien (Kriterienkatalog der Stadt Münster gemäß Anlage 3 zur Vorlage V/0908/2021 zzgl. Stadtbiotope und Biotopverbundflächen des LANUV) geprüft. Ausbau gesetzlich privilegierter Freiflächen-Solarenergie wird durch die Stadt Münster unterstützt. In 200 Meter-Korridoren beidseitig von Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahn - strecken sieht der Gesetzgeber eine Privilegierung von Anlagen zur Erzeugung von Frei - flächen-Solarenergie vor (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB). Zudem ist Agri-Photovoltaik an Hof- stellen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB privilegiert. Die Vorhaben sind von der Pflicht zur Bauleitplanung befreit. In diesen Räumen sind Freiflächen-Solaranlagen grundsätzlich zulässig, sofern keine öffentlichen (z. B. naturschutzfachlichen) Belange entgegenstehen. Auch über die gesetzliche Privilegierung hinaus wird Solarenergie- erzeugung im Umfeld von Infrastrukturtrassen geprüft und ermöglicht. Analog zu den Zielsetzungen des LEP „Erneuerbare Energien“ soll über die bundesgesetz- liche Privilegierung hinaus die Anlagenausweisung vorrangig bis zu einer beidseitigen Entfernung von 500 Metern von Bundesautobahnen und überregionalen Schienenwegen des Personen- und Güterverkehrs erfolgen, sofern diese Anlagen in einem räumlich- funktionalen Zusammenhang mit einer privilegierten Freiflächen-Solaranlage stehen. Zudem sollen für die Anlagenausweisung geeignete Flächen bis zu einer beidseitigen Entfernung von 200 Metern entlang von eingleisigen Bahnstrecken und vierspurigen Bundesstraßen genutzt werden. Freiflächen-Solarthermie wird zur Dekarbonisierung der Fernwärmever- sorgung an geeigneten Standorten der Freiflächen-Photovoltaik vorgezogen. Die Freiflächen-Solarthermie ermöglicht den klimaneutralen Umbau des Fernwärme - netzes. Da die Solarthermie in Flächenkonkurrenz zur Freiflächen-Photovoltaik steht, allerdings auf einen Anschluss an das Fernwärmenetz angewiesen ist, wird sie innerhalb des Einzugsgebietes des einspeisefähigen Hauptnetzes der Freiflächen-Photovoltaik – soweit planungsrechtlich steuerbar – vorgezogen. - 42 - B.6 Räumliches Leitbild Das räumliche Leitbild für die Stadt Münster skizziert eine Zukunftsvision für das Jahr 2045. Das Leitbild dient der Verortung der zentralen Festlegungen des Zielkanons und führt die Elemente der drei im Werkstattprozess als überwiegend tragfähig identifizierten Zukunftsszenarien zusammen. Es integriert die Ziele bezüglich Siedlung, Freiraum und erneuerbarer Energien in einer ganzheitlichen, flächenhaften Betrachtung. Die anschau- liche und abstrakte Darstellung lässt genügend Flexibilität für spätere Umsetzungen und Ausgestaltungen zu und vermittelt gleichzeitig eine klare räumliche Vision. Das räumliche Leitbild bildet die Grundlage für das integrierte Konzept als räumliche Konkretisierung. Das Leitbild sieht vor, das Siedlungswachstum vorrangig im Anschluss an die Kernstadt zu konzentrieren, wobei dies häufig einen Eingriff in den zweiten Grünring bedeutet. Weitere Entwicklungsflächen konzentrieren sich im Umfeld der SPNV-Haltepunkte, insbesondere in den Stadtteilen Albachten, Roxel, Häger, Sprakel und Amelsbüren. Ein weiteres Potenzial für die zukünftige Siedlungsentwicklung ergibt sich aus der Reaktivierung und Inbetriebnahme der WLE-Bahntrasse für den Personenverkehr, die durch die Stadtteile Gremmendorf, Angelmodde und Wolbeck verläuft. Die gewerb - liche Entwicklung konzentriert sich auf die Erweiterung vorhandener Gewerbestandorte und deren verkehrliche Erschließung, wie z.B. im Bereich des Hansa Businessparks oder südwestlich des Stadtteils Nienberge. Im Bereich der Freiraumentwicklung betont das Leitbild die wichtige Rolle der Haupt - grünzüge und des zweiten Grünrings als strukturgebende Elemente für die räumliche Entwicklung Münsters. Darüber hinaus werden Leitprojekte für die Freiraumentwicklung im Umfeld der Kernstadt mit dem Ziel einer landschaftlichen Aufwertung der siedlungs - nahen Bereiche identifiziert. Außerdem wird eine verstärkte großräumige Vernetzung der Freiräume angestrebt. Für eine klimaneutrale Energieerzeugung in Münster werden im Leitbild abstrakte Such - räume und Flächen definiert. Verkehrsachsen erhalten eine neue Funktion als Energie - korridore, wobei dies nicht nur auf die Autobahnen A 1 und A 43 sowie zweigleisigen Bahnstrecken entsprechend der gesetzlichen Privilegierung beschränkt ist, sondern auch vierspurige Bundesstraßen und eingleisige Bahnstrecken als weitere Suchräume einschließt. Des Weiteren werden Flächen für Freiflächen-Solaranlagen mit bestehenden Windenergieflächen verbunden, wie z. B. zwischen Häger und Sprakel, wo zusätzliche Freiflächen-Solaranlagen integriert werden könnten. - 43 - + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + + + +++ + + + Gelmer Handorf Angelmodde Wolbeck Gremmendorf Hiltrup Amelsbüren Mecklenbeck Albachten Roxel Gievenbeck Mitte Nienberge Kinderhaus Nord Ost Häger Sprakel Coerde St. Mauritz Abb. 16: Räumliches Leitbild des Integrierten Flächenkonzeptes Bestand Bestehende Siedlungsfläche - Wohnen Bestehende Siedlungsfläche - Gewerbe Beschlossene Siedlungsflächenpotenziale Freiraumentwicklung Leitprojekte der Freiraumentwicklung 2. Grünring Hauptgrünzüge Großräumige Freiraumvernetzungen Huckepack-Prinzip++ ++ ++++++ ++ ++ ++ Siedlungsflächenpotenziale Siedlungsflächenpotenziale Gewerbegebietsentwicklung Wohnraumentwicklung Erneuerbare Energie Ausbau gesetzlich privilegierter Freiflächen-Solarenergie Kombination von Windenergieerzeugung und Freiflächen-Solarenergie Weitere Solarenergieerzeugung im Umfeld von Infrastrukturtrassen Potenziale für den Ausbau der Windenergieerzeugung Bahnhaltepunkte im Bestand geplant (WLE) bzw. diskutiert (S-Bahn Münsterland) H H
Anlage 4: A-R-0020-2021
2879 Zeichen
Antrag an den Rat A-/0020/2021
Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung
in Einklang bringen –
Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den
Grünringen
- Ratsantrag -
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat bekennt sich ausdrücklich zum Erhalt des Freiraums und der
Münsterländischen Parklandschaft. Besonderen Schutz genießen die Flächen der
Grünordnung Münster.
2. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, bestehende Bauvorhaben und Planungen,
die im Konflikt mit der Darstellung in der Grünordnung der Stadt Münster stehen,
einer vertieften planerischen Betrachtung zu unterziehen.
3. Die Eingriffsfläche dieser Vorhaben in die Grüno rdnung ist zu bilanzieren, Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der möglichen Erheblichkeit sind
bewertend und abwägend gegenüberzustellen.
4. Die Verwaltung erarbeitet bis Ende des 3. Quarta ls 2021 einen Beschlussvorschlag,
wie mit den geplanten Bau- und Planungsvorhaben umgegangen werden soll und
beteiligt die zuständigen Gremien des Rates der Stadt Münster. Bis zu diesem
Beschluss werden die betroffenen Bau- und Planungsverfahren nicht weiter
vorangetrieben.
5. Die Verwaltung bearbeitet weitergehend den Antra g der SPD-Fraktion „A-
R/0065/2019 Grünflächen sichern und für den Klimaschutz entwickeln“, um
zukünftige Konflikte zwischen Bau- und Planungsvorhaben und Grünordnung zu
vermeiden.
Begründung:
Bauprojekte und Planungen, die im Geltungsbereich der Grünordnung der Stadt Münster
liegen bzw. diese randlich tangieren (z.B. Baugebiet Südlich im Moorhock, Am Sandbach,
Frankenweg), sind seit vielen Jahren in der kritischen Diskussion, die weiteren
Verfahrensschritte ruhten daher. Wenig hilfreich bei der Lösung von Konflikten ist hierbei die
unmaßstäbliche und unscharfe Darstellung der Grünordnung in den Plänen der Stadt
Münster. Auch lässt die Funktion dieser „Freiflächen“ für den Arten- und Klimaschutz zu
wünschen übrig. Daher gilt es, den Grünring entsprechend des Ratsantrages der SPD vom
09 .03 .202 1
Oktober 2019 parzellenscharf abzugrenzen und zukünftige Nutzungsbeschränkungen und
Entwicklungsziele darzustellen. In einem ersten Schritt sollen daher alle Bauprojekte und
Planungen in und am Grünring, die in den letzten Jahren in die Kritik geraten sind, einer
erneuten vertieften Betrachtung ihrer Eingriffserheblichkeit nach den gültigen gesetzlichen
Standards und Vorgaben unterzogen werden. Dabei ist als Ziel ein Beschlussvorschlag zum
finalen Umgang mit diesen Projekten zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Münster
vorzulegen.
gez. gez. gez.
Christoph Kattentidt Marius Herwig Tim Pasch
Sylvia Rietenberg Doris Feldmann Helene Goldbeck
Jule Heinz-Fischer Lia Kirsch
Andrea Blome Ludger Steinmann
Dr. Robin Korte und Fraktion
Carsten Peters
und Fraktion
Anlage 6: ABV-0001-2021
461 Zeichen
Amt für Bürger- und Ratsservice ABV/0001/2021 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Nord an den Rat Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss am 16.02.2021 folgende Anregung an den Rat: Weitere Planungen zum Baugebiet 587 "Südlich Im Moorhock" beenden und das Vorhaben aufgeben „Der Rat der Stadt Münster wird aufgefordert, die weiteren Planungen zum Baugebiet 587 ‚Südlich Im Moorhock‘ zu beenden und das Vorhaben aufzugeben.“
Beschlussvorlage
37940 Zeichen
V/0192/2024
V/0192/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Integriertes Flächenkonzept Münster (IFM) – Abschluss und Dokumentation
Beratungsfolge
19.06.2024 Rat Einbringung
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
29.08.2024 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
03.09.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
10.09.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung
11.09.2024 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Flächenkonzept Münster (IFM) (Anlagen 1 - 3 ) als informelles
Planungsinstrument und als Ergebnis einer fachlichen Abwägung der unterschiedlichen Ansprü-
che an den Raum, welches im Rahmen eines breiten Erarbeitungs - und Beteiligungsprozesses
mit Vertreterinnen und Vertretern von Politik und Verwaltung, Fachöffentlichkeit („Stakeholdern“)
und der interessierten Bürgerschaft aufgestellt und qualifiziert worden ist.
Stadtplanungsamt
Amt für Grünflächen, Umw elt
und Nachhaltigkeit
Stabsstelle Klima
13.06.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bartmann
Telefon: 492-6115
Bartmann@stadt-muenster.de
Frau Schumann
Telefon: 492-6720
Schumann@stadt-
muenster.de
Herr Imberge
Telefon: 492-7158
Imberge@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0192/2024
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, weitere fachliche Prüfungen und liegenschaftliche Gespräche
als Vorbereitung für die Umsetzung des IFM durchzuführen und nimmt zur Kenntnis, dass es zur
Umsetzung einzelner Projekte aus dem IFM – ausgenommen gem. BauGB privilegierte Vorhaben
– stets weiterer Beschlüsse der politischen Gremien bedarf.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass sich aus dem IFM -Konzept ein Erfordernis ergibt, die Grünord-
nung als tragendes System der Grünflächen- und Freiraumentwicklung der Stadt Münster neu zu
konzipieren. Die Neukonzipierung umfasst:
- Die Anpassung an potenzielle Eingriffe in das bestehende Grünsystem,
- die Erarbeitung von Leitbildern für im Huckepack-Verfahren vorgesehene Leitprojekte der
Freiraumentwicklung,
- die Überprüfung und ggf. Anpassung von grünordnerischen Bedarfsrichtwerten,
- die Integration neu in die Grünordnung zu implementierender Themenfelder wie die An-
passung an den Klimawandel.
Der Rat beauftragt dahingehend die Verwaltung, die dafür notwendigen Schritte vorzubereiten
und durchzuführen.
4. Mit Bezug zur nicht -öffentlichen Vorlage V/0558/2022 („Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Anträge
auf Bauleitplanung“) und dem weiteren Umgang mit Anfragen und Anträgen auf Bauleitplanung für
Freiflächen-Solaranlagen beschließt der Rat,
4.1. die in der Vorlage V/0558/2022 genannten und beschlossenen Starterprojekte unabhän-
gig von den im IFM -Konzept dargestellten Räumen für Freiflächen -Solaranlagen fortzu-
setzen und weiterhin planerisch zu begleiten,
4.2. die in der Vorlage V/0558/2022 genannten Folgeprojekte und Prüfprojekte, die nicht gem.
§ 35 (1) Nrn. 8 und 9 BauGB privilegiert sind, nur dann weiterzuführen, sofern sie den
dargestellten Potenzialbereichen für Freiflächen -Solaranlagen im IFM-Konzept entspre-
chen,
4.3. alle zukünftigen Anfragen für Freiflächen -Solaranlagen auf Basis des IFM -Konzepts zu
prüfen und zu beantworten und alle zukünftigen Anträge auf Bauleitplanung zu gegebener
Zeit (ggf. gebündelt) dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Ent-
scheidung vorzulegen.
5. Vor dem Hintergrund der nur noch wenigen realistischen Potenziale zur Errichtung weiterer Wind-
energieanlagen innerhalb der bestehenden Windkonzentrationszonenplanung auf Basis der 65.
Änderung des Flächennutzungsplans,
5.1. nimmt der Rat zur Kenntnis, dass sich ein erster im IFM -Konzept ermittelter Potenzialbe-
reich für neue Windenergieanlagen im Bereich des Autobahnkreuzes Münster-Süd bereits
in der konkreten planerischen Bearbeitung befindet (vgl. Vorlage V/0092/2024),
5.2. beauftragt der Rat die Verwaltung, die Entwicklung des zweiten im IFM -Konzept darge-
stellten Potenzialbereichs östlich der Autobahn A1, südöstlich der Raststätte Münsterland
Ost, in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH aktiv voranzutreiben,
5.3. beauftragt der Rat die Verwaltung, alle im IFM -Konzept dargestellten, zunächst nur als
eingeschränkt geeignet bezeichneten Prüfbereiche in Zusammenarbeit mit der Stadtwer-
ke Münster GmbH vertieft weiter zu prüfen, mit dem Ziel, weitere einzelne Standorte unter
- 3 -
V/0192/2024
Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange für eine Realisierung vorzu-
schlagen, deren Entwicklung aktiv vorangetrieben werden soll.
6. Die Anträge an den Rat A -R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Ein-
klang bringen – Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“ der Ratsfraktionen von
Bündnis 90 / Die Grünen / GAL, SPD und Vo lt und A-R/0011/2022 „Erneuerbare Energien in der
Fläche zügig ausbauen – Versorgungssicherheit sichern – Anwohner beteiligen – Klima schützen“
der CDU-Fraktion sowie die Anregung ABV/0001/2021 „ Weitere Planungen zum Baugebiet 587
‚Südlich Im Moorhock‘ beenden und das Vorhaben aufgeben“ der Bezirksvertretung Münster-Nord
an den Rat sind mit Beschluss dieser Vorlage erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit Beschluss dieser Vorlage entstehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kosten.
Begründung:
Hintergrund
Die Stadt Münster steht vor der Aufgabe, die derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen der
räumlichen Stadtentwicklung auszubalancieren: Wachstumsdruck für dringend benötigte neue Woh-
nungen und Arbeitsstätten, Umsetzung der Ziele zur Kliman eutralität Münsters, Schutz und Weiter-
entwicklung der Natur- und Freiräume in der Stadt. Die Flächen für neue Entwicklungen sind begrenzt
– es gilt daher, die Flächenkonkurrenzen zwischen diesen unterschiedlichen Ansprüchen zu identifi-
zieren, sorgsam miteinander abzuwägen und bestmöglich zu lösen.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat m it der Vorlage V/0908/2021 „Münstersche Stadt-Landschaft –
Siedlung und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und
Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien“ die Verwaltung beauftragt, ein Werkstattverfah-
ren zur Erarbeitung eines umfassenden gesamtstädtischen Konzepts einer integrierten Siedlungs -,
Freiflächen- und Standortentwicklung für erneuerbare Energien in Münster durchzuführen.
Nach externer Ausschreibung dieser Leistungen konnte eine Arbeitsgemeinschaft bestehend aus
freiberuflichen Büros aus den Bereichen Stadtplanung, Landschaftsplanung, Klimaschutz und erneu-
erbare Energien sowie Prozessgestaltung und Moderation beauftragt werden.
Einen kurzen, zusammenfassenden Überblick über die fachlichen Hintergründe, den Erarbeitungs-
prozess und die wesentlichen Ergebnisse sowie einen Ausblick zur Umsetzung des IFM -Konzepts
findet sich ganz zu Beginn des IFM-Abschlussberichts (vgl. Anlage 2, S. 6ff).
Zu Beschlusspunkt 1.
Im Rahmen dieses Werkstattverfahrens ist im Jahr 2023 das nun vorliegende Integrierte Flächenkon-
zept Münster (IFM) erarbeitet worden: In vier aufeinander aufbauenden Veranstaltungsforma-
ten wurden Ziele und Werte in Form eines Leitbildes für die Münstersche Stadt-Landschaft erörtert,
Flächen- und Zielkonflikte auf der räumlichen Ebene sichtbar gemacht sowie in Form von möglichen
Zukunftsszenarien eingehend öffentlich diskutiert. Auf dieser Grundlage wurde der Entwurf des IFM-
Konzepts entwickelt. In einer öffentlichen Abschlussveranstaltung am 09.11.2023 bestand für interes-
sierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die Ergebnisse des Gesamtprozesses zu
informieren und diese zu diskutieren.
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V/0192/2024
Der IFM-Abschlussbericht (vgl. Anlage 2) dokumentiert zum einen den Erarbeitungsprozess mit sei-
nen verschiedenen, dialogisch aufgebauten Prozessschritten und stellt zum anderen die erarbeiteten
Ergebnisse bis hin zum nun vorliegenden Integrierten Flächenkonzept Münster (IFM-Konzept – Anla-
ge 1) dar. Der Bericht wird ergänzt durch eine umfangreiche Anlage (vgl. Anlage 3), in welcher alle
potenziellen neuen Siedlungsflächen sowie die vorgeschlagenen Leitprojekte für die Freiraumentwick-
lung detaillierter untersucht und dargestellt sind.
Das IFM-Konzept baut inhaltlich auf einer Vielzahl von unterschiedlichen, bereits bestehenden, fachli-
chen Grundlagen, Gutachten und Beschlüssen aus den drei Themenbereichen „Siedlung“, „Erneuer-
bare Energien“ und „Freiraum“ auf und führt diese abwägend räumlich zusammen.
Die Erarbeitung des IFM-Konzeptes erfolgte im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses, an dem
neben Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, der Wirtschaftsförderung Münster GmbH,
der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadtnetze Münster GmbH insbesondere auch Vertreterinnen
und Vertreter der Fraktionen des Rates der Stadt Münster, die Bezirksbürgermeister und die Fachöf-
fentlichkeit, bestehend aus verschiedenen fachlich betroffenen Stakeholdern (z.B. Vertreterinnen und
Vertreter von Umweltverbänden, der Landwirtschaft, Industrie- und Handelskammer etc.) teilgenom-
men haben. Ab der dritten Werkstatt wurden die Diskussion und der Austausch zu den erarbeiteten
Entwurfsständen auch mit der interessierten Bürgerschaft sowohl in Präsenz als auch digital geführt.
Das IFM-Konzept betrachtet den gesamten Außenbereich der Stadt Münster, insofern entspricht der
Detaillierungsgrad in etwa dem eines Flächennutzungsplans und die Inhalte des Konzepts sind daher
nicht parzellenscharf dargestellt. Das IFM-Konzept baut auf einer Vielzahl bereits bestehender, fachli-
cher Grundlagen in Form von unterschiedlichen (räumlichen) Konzepten, Untersuchungen und Ziel-
setzungen der drei Fachperspektiven „Siedlung“, „Erneuerbare Energien“ und „Freiraum“ auf, entwi-
ckelt diese weiter und bringt sie (räumlich) integriert zusammen. Im Rahmen des Erarbeitungsprozes-
ses wurden auf dieser gesamtstädtischen Maßstabsebene insofern vielfältige Belange bereits geprüft
und anhand der diskutierten Ziele priorisiert und vorabgewogen.
In Bezug auf die Entwicklung weiterer neuer Baugebiete wurde eine Vielzahl von potenziellen Sied-
lungsflächen, die sich u.a. aus dem Entwurf zur Änderung des Regionalplans1 sowie aus dem Wohn-
siedlungsflächenkonzept 20302 ergeben, untersucht. In Bezug auf potenzielle Standorte für neue
Windenergieanlagen wurde die der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes zugrunde liegende
Potenzialflächenanalyse3 nochmals herangezogen, fachlich kritisch hinterfragt und mit aktuellen Er-
kenntnissen insbesondere zu erforderlichen Abständen überlagert.
Trotz des Fokusses auf eine städtebauliche Innenentwicklung ist es vor dem Hintergrund erheblicher
Flächenbedarfe für weitere Wohnungen und Arbeitsstätten in Münster notwendig, auch in Zukunft
neue Siedlungsflächen im Außenbereich zu erschließen. In Bezug auf die notwendige Dekarbonisie-
rung der Energieerzeugung gilt dies gleichermaßen für die Realisierung weiterer Standorte für die
Erzeugung erneuerbarer Energien im Außenbereich. Dabei muss der Schutz und die weitere Qualifi-
zierung des Freiraums aufgrund dessen vielfältiger Bedeutung für Naherholung, Landwirtschaft, Kli-
ma- und Artenschutz von besonderer Bedeutung sein. Insofern wird im IFM-Konzept eine sogenannte
Huckepack-Strategie vorgeschlagen, die beinhaltet, dass die Entwicklung größerer neuer Siedlungs-
flächen stets parallel zur Qualifizierung von benachbarten Freiräumen erfolgen soll. Beispielhaft wird
dies bereits im Nordwesten der Kernstadt bei der Entwicklung der beiden Münster Modellquartiere
1 vgl. dazu Vorlage V/0339/2023 „Fortschreibung des Regionalplans Münsterland zur Anpassung an den Lan-
desentwicklungsplan (LEP) NRW“
2 vgl. dazu die nichtöffentliche Vorlage V/0200/2018 „Planungswerkstatt 2030 – Fortschreibung des Wohnsied-
lungsflächenkonzepts 2030 “
3 vgl. dazu Anlage 1 zur Vorlage V/0017/2015 „65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur
Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Beschluss zur Aufstellung“
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V/0192/2024
südwestlich der Steinfurter Straße und westlich der Busso -Peus-Straße mit dem Integrierten Frei-
raumentwicklungskonzept Kinderbachtal (IFEK) praktiziert.4 Das IFM zeigt hierfür – zusätzlich zum
IFEK Kinderbachtal – sechs weitere sogenannte Leitprojekte der Freiraumentwicklung auf.
Das in den Anlage 1 - 3 dargestellte Integrierte Flächenkonzept Münster (IFM) mit Darstellungen u.a.
zu neuen potenziellen Siedlungsflächen, den Leitprojekten für die Freiraumentwicklung, zur Ergän-
zung der Grünordnung sowie zu Standorten für die Erzeugung erneuerbarer Energien soll vom Rat
als Grundlage und Steuerungsinstrument für die räumliche Stadtentwicklung der nächsten Jahre be-
schlossen werden.
Zu Beschlusspunkt 2.
Die meisten dargestellten potenziellen Siedlungsflächen (wie auch die Standorte für die Erzeugung
erneuerbarer Energien) weisen neben verschiedenen positiven Eigenschaften weitergehende Belan-
ge und Restriktionen auf (z.B. Landschaftsschutz, Biotopverbund, Artenschutz, Klimaö kologische
Funktionen) (vgl. Anlage 3). Diese Belange und Restriktionen können erst in konkreten späteren
Planverfahren aufgegriffen, weiter geprüft und berücksichtigt bzw. im Einzelfall abgewogen werden.
Diese Planverfahren werden im Zuge der erforderlichen Bauleitplanverfahren stets einer Umweltprü-
fung unterzogen. Die Darstellung einer potenziellen neuen Siedlungsfläche oder eines Standortes für
die Erzeugung erneuerbarer Energien im IFM -Konzept ist insofern nicht gleichbedeutend mit einer
automatischen Inanspruchnahme der (gesamten) Fläche, da das Ergebnis weitergehender Prüfungen
auch noch zu einem geänderten Zuschnitt bis hin zu einer Gesamtaufgabe der F läche im Einzelfall
führen kann. Dabei spielt insbesondere die liegenschaftliche Verfügbarkeit eine Rolle – dies macht es
auch erforderlich, mehr potenzielle Flächen im Konzept darzustellen, als faktisch – nach heutiger
Prognose – benötigt werden.
Für die Standorte zur Erzeugung erneuerbarer Energien (sowohl bezogen auf die Windenergie als
auch für Freiflächen -Solaranlagen) erfolgt eine diff erenzierte Darstellung im IFM: Neben gemäß
BauGB privilegierten oder bereits im Flächennutzungsplan (in Windkonzentrationszonen) bzw. im
zukünftig wirksamen Regionalplan (in Windenergiegebieten) dargestellten Standorten, die ohne eine
weitere Bauleitplanung realisiert werden können, gibt es vergleichbar den Siedlungsflächendarstel-
lungen abgestimmte Standortbereiche für neue Windenergieanlagen (WEA) und Freiflächen -
Solaranlagen (FFSA) (im Konzept als Potenzialbereiche bezeichnet). Darüber hinaus sind im IFM -
Konzept ergänzende Suchbereiche dargestellt, in denen noch keine abschließende, konkrete Eig-
nung festgestellt werden konnte, da zum einen die exakten Standorte (insbesondere in Bezug auf
WEA) noch nicht bekannt sind bzw. zum anderen die dargestellten Stand ortvorschläge so umfang-
reich bzw. großflächig sind (insbesondere in Bezug auf FFSA), dass eine Prüfung erst auf Basis kon-
kreter (kleinflächigerer) Projekte erfolgen kann. Bereiche für Freiflächen-Solaranlagen, die nicht zu-
mindest als Suchbereiche im IFM-Konzept dargestellt sind, sollen grundsätzlich künftig auch nicht als
Standorte für die Erzeugung erneuerbarer Energie entwickelt werden.
Die Verwaltung soll auf Grundlage des IFM-Konzepts beauftragt werden, die weiteren fachlichen Prü-
fungen und liegenschaft lichen Gespräche als Vorbereitung für die Umsetzung des IFM -Konzepts
nach und nach durchzuführen. In Bezug auf neue Wohnsiedlungsflächen ist vorgesehen, nach einem
möglichen positiven Abschluss der weiteren Qualifizierungsphase, die entsprechenden Flächen im
Rahmen der i.d.R. jährlichen Fortschreibung in das städtische Baulandprogramm zu überführen.
In allen Fällen sind zur Realisierung neuer Baugebiete, Standorte für die Erzeugung erneuer-
barer Energien – mit Ausnahme gem. BauGB privilegierter Vorhaben – und zur Freiraument-
4 vgl. dazu Vorlage V/0723/2023 „Integriertes Freiraumentwicklungskonzept Kinderbac htal (IFEK Kinderbachtal)
sowie zukünftige Umsetzung von Einzelmaßnahmen “
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wicklung weitere Beschlüsse der zuständigen Gremien, bspw. in Bezug auf einen liegenschaft-
lichen Erwerb bzw. die notwendigen Planungsverfahren (z.B. Bauleitplanung), erforderlich.
Zu Beschlusspunkt 3.
Der Erarbeitungsprozess und das Ergeb nis des IFM -Konzepts haben deutlich gemacht, dass e ine
wachsende Stadt, wie es Münster in der Vergangenheit war und absehbar weiterhin sein wird, auch
mit weiteren baulichen Entwicklungen verbunden sein wird, die das System der im Jahr 2012 zuletzt
redaktionell fortgeschriebenen Grünordnung mit ihren Hauptgrünzügen und Grünringen in einzelnen
Teilräumen betreffen, um im Sinne des Gemeinwohls die aus dieser wachsenden Stadt resultieren-
den Flächenbedarfe, z.B. für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft, Wissenschaft, soziale Infrastruktur und für
die Erzeugung erneuerbarer Energien, auch räumlich verorten zu können.
Eine Anpassung der Grünordnung bzw. redaktionelle Fortschreibung erfolgte in den Jahren 2005 und
zuletzt 2012 insbesondere auf der Grundlage vom Rat der Stadt Münster beschlossener Änderungen
des F lächennutzungsplans. Bauflächen gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplans zum
damaligen Zeitpunkt wurden jeweils in den Zielkonzepten der Grünordnung übernommen und ent-
sprechend in den grünordnerisch relevanten Darstellungen der Grünordnung zurückgenommen.5
Vor dem Hintergrund der zuletzt vor 12 Jahren vorgenommenen Fortschreibung der Grünordnung
und der Zielsetzung des IFM-Konzeptes ist es fachlich sinnvoll und erforderlich, das bestehende Kon-
zept der Grünordnung nun konzeptionell neu aufzustellen. Damit ergibt sich die Möglichkeit das be-
währte Grünsystem mit seinen Grünringen und Grünkorridoren im Grundsatz zu bewahren, wo nötig
anzupassen und weitere Themenfelder im Kontext der Anpassung an den Klimaw andel in die Grün-
ordnung zu integrieren. Dies erfolgt jedoch nicht automatisch durch Beschluss des IFM -Konzepts,
sondern bedeutet einen eigenständigen und mit entsprechendem personellen und finanziellen Auf-
wand verbundenen Planungsprozess, der die unterschiedlichen fachlichen Ebenen der Grünordnung
in den Blick nehmen und fortschreiben muss. Hierzu soll die Verwaltung (Amt für Grünflächen, Um-
welt und Nachhaltigkeit) insofern durch Beschluss dieser Vorlage beauftragt werden.
Zu Beschlusspunkt 4.
Mit dem Thema der Planung und Realisierung von Freiflächen-Solaranlagen haben sich die zuständi-
gen Gremien gesamtstädtisch zuletzt im Rahmen der Beratung und des Beschlusses einer nicht -
öffentlichen Vorlage im Jahr 2022 beschäftigt.6 In diesem Zusammenhang wurden die zahlreichen bei
der Verwaltung zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anfragen und Anträge auf Bauleitplanung zur Rea-
lisierung von Freiflächen-Solaranlagen nach objektiven Kriterien geprüft und es wurde beschlossen,
wie mit ihnen umgegangen werden soll.
Im Rahmen dieser Prüfung wurden die Anfragen und Anträge eingeteilt in Starterprojekte, Folgepro-
jekte und Prüfprojekte. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich vom Bundesgesetzgeber erfolgten
Privilegierung von Freiflächen-Solaranlagen in bestimmten Räumen sowie der im Rahmen des IFM-
Prozesses erarbeiteten und nun vorliegenden differenzierten Flächenkulisse für Freiflächen -
Solaranlagen, ist der Beschluss des Hauptausschusses zur Vorlage V/0558/2022 vom 26.10.2022
erneut in den Blick zu nehmen und zu modifizieren. Die Verwaltung schlägt mit dieser Vorlage eine
Anpassung vor, die auf die o.a. neuen Rahmenbedingungen Bezug nimmt und nunmehr eine räumli-
5 zu weiteren inhaltlichen Ausführungen vgl. Vorlage V/0908/2021 „ Münstersche Stadt -Landschaft – Siedlung
und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von S iedlungs- und Freiflächen und
Standorten für erneuerbare Energien“
6 vgl. dazu die nichtöffentliche Vorlage V/0558/2022 sowie die dazugehörige Ergänzungsvorlage V/0558/2022/1
„Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Anträge auf Bauleitplanung“
- 7 -
V/0192/2024
che Konzentration dieser Anlagen in bestimmten (vorwiegend bereits vorbelasteten) Räumen vor-
sieht.
Zu 4.1
Bezogen auf die im Rahmen der o.a. Vorlage beschlossenen Starterprojekte wird weiterhin vorge-
schlagen, diese umzusetzen. Hintergrund ist, dass mit der Vorlage im Jahr 2022 die für diese Projek-
te vorliegenden Anträge auf Bauleitplanung beschlossen worden sind und die A ntragsteller seitdem
an der Umsetzung arbeiten und damit (in den meisten Fällen) auch in finanzielle Vorleistung getreten
sind. Unabhängig davon, ob diese Standorte dem IFM -Konzept entsprechen, genießen sie insofern
Vertrauensschutz. Im Übrigen entspricht der überwiegende Teil dieser Projekte auch den Kriterien
des IFM-Konzepts. Sofern allerdings eine Umsetzung nicht kurzfristig erfolgt, könnte die grundsätzli-
che Zustimmung zur Entwicklung für die nicht IFM-konformen Projekte in einigen Jahren auch wieder
zurückgenommen werden.
Zu 4.2
Viele der in der o.a. Vorlage genannten Folgeprojekte sind nun nach § 35 BauGB privilegiert, Bauleit-
planung ist insofern nur für ein Projekt erforderlich, welches zwischen der Bahnlinie Münster -Lünen
und der Thierstraße im Ber eich der bestehenden Windenergieanlage angefragt worden ist. Dieses
Projekt entspricht dem IFM-Konzept und sollte daher umgesetzt werden, sobald es die personellen
Kapazitäten erlauben.7 Die zwei nicht privilegierten Folgeprojekte, die auch nicht dem IFM -Konzept
entsprechen, sollen insofern nicht fortgeführt werden.
Bei den in der o.a. Vorlage genannten Prüfprojekten (Projekte, die bzgl. des angefragten Standortes
nicht dem bisherigen, städtischen Kriterienkatalog für Freiflächen -Solaranlagen entsprachen) w ird
vorgeschlagen, ebenso zu verfahren: Einige der Projekte sind nun gem. BauGB privilegiert und kön-
nen daher ohne städtische Bauleitplanung umgesetzt werden. Der überwiegende Teil dieser Projekte
ist jedoch nicht konform mit dem IFM-Konzept, da diese in Räumen liegen, die im IFM-Konzept weder
als Potenzial- noch als Suchbereiche für Freiflächen-Solaranlagen dargestellt sind.
Für diejenigen Anfragen / Anträge, die zwar in den Suchbereichen des IFM-Konzepts (bspw. an ein-
gleisigen Bahnstrecken), aber nicht i n den Potenzialbereichen liegen, wurde eine Einzelfallprüfung
auf Basis der im IFM-Konzept genannten Kriterien durchgeführt. Da alle diese Projekte gleich mehre-
ren der genannten Kriterien widersprechen, schlägt die Verwaltung vor, sie nicht weiter zu verfo lgen
und sich stattdessen auf die anderen gem. IFM-Konzept priorisierten Räume zu konzentrieren.
Zu 4.3
Auch nach Beschluss der o.a. Vorlage V/0558/2022 hat es weitere Anfragen gegeben und es ist da-
von auszugehen, dass auch zukünftig solche Anfragen / Anträge an die Verwaltung gerichtet werden.
Für diese Anfragen und Anträge gibt nun das IFM-Konzept den Prüfrahmen vor (wie oben bzw. aus-
führlich im Konzept beschrieben) und die Verwaltung wird alle Anfragen entsprechend prüfen und
beantworten. Sollten sich daraus Anträge auf Bauleitplanung ergeben, wird die Verwaltung diese, ggf.
auch gebündelt, dem zuständigen Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Entschei-
dung vorlegen, einschließlich einer Einschätzung zur zeitlichen Umsetzbarkeit.
Zu Beschlusspunkt 5.
Die Stadt Münster hat mit der 65. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und der Darstellung
von Windkonzentrationszonen im Jahr 2016 eine gesamtstädtische Grundlage für die Realisierung
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von Windenergieanlagen geschaffen, auf dessen Basis in der Folge 11 neue Windenergieanlagen
entstanden sind. Die wenigen noch nicht ausgenutzten Windkonzentrationszonen sind in den über-
wiegenden Fällen zu klein, um moderne (größere) Windenergieanlagen aufnehmen zu können, so
dass es nur noch einige (wenige) r ealistische Potenziale auf Grundlage der 65. Änderung des FNP
gibt.
Vor dem Hintergrund der angestrebten Dekarbonisierung der Energieerzeugung bedarf es darüber
hinaus der Realisierung weiterer Windenergieanlagen und damit der Notwendigkeit, ergänzende po-
tenzielle Standorte zu identifizieren. Um diese Potenzialstandorte zu identifizieren, wurden im Rah-
men des IFM-Konzepts die Potenzialflächen aus der 65. FNP-Änderung mit aktuellen Abstandserfor-
dernissen zu Wohngebäuden überlagert.8 Darüber hinaus wurden auch Einzelstandorte sowie Stand-
orte in Landschaftsschutzgebieten für eine Eignungsprüfung grundsätzlich zugelassen – beides Krite-
rien, welche bei der Windkonzentrationszonenplanung 2016 zu einem Ausschluss führten.
Übergeordnete Leitlinien bei der weiteren Prüfung dieser potenziellen Standorte waren:
- Lage im (weiteren) Umfeld zu Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen
(B54 ab Autobahnkreuz MS-Nord bzw. B51 ab Autobahnkreuz MS-Süd) oder
- die Möglichkeit, mindestens zwei Anlagen in räumlicher Nähe realisieren zu können
(Konzentrationswirkung) und
- weiträumiger Abstand zu Vogelschutzgebieten (Rieselfelder, Davert)
(Schutzfunktion)
Potenzielle Standorte, die nicht diesen Leitlinien entsprechen, wurden im IFM -Konzept nicht weiter-
verfolgt und dargest ellt. Darüber hinaus ist es denkbar, dass Projektentwickler weitere potenzielle
Standorte für Windenergieanlagen identifizieren, die noch nicht Teil der Standortprüfung des IFM -
Konzept gewesen sind. Gründe dafür können die (zukünftige) Aufgabe von einzelne n Wohnnutzun-
gen im Außenbereich wie auch die Rücknahme weiterer Restriktionen des ursprünglichen Kriterienka-
talogs der Potenzialuntersuchung aus dem Jahr 2015 sein. Solche Anfragen und Anträge auf Bauleit-
planung für weitere Windenergiestandorte wird die Verwaltung unter Berücksichtigung der o.a. über-
geordneten Leitlinien für neue Windenergiestandorte prüfen.
Für alle Standorte, die nicht innerhalb der vorhandenen Windkonzentrationszonen des FNP bzw. der
künftigen Windenergiegebiete des fortgeschriebenen Regionalplans liegen, ist Bauleitplanung erfor-
derlich. Entsprechende Anträge auf Bauleitplanung werden daher dem Ausschuss für Stadtplanung
und Stadtentwicklung nach Prüfung durch die Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt.
Zu 5.1
Bezogen auf die o.a. neuen Wi ndenergie-Potenzialbereiche gibt es – ähnlich wie bei den möglichen
Standortbereichen für Freiflächen-Solaranlagen – je nach Standortbereich unterschiedliche Restrikti-
onen, die den Bau einer Windenergieanlage erschweren oder sogar unmöglich machen können. Im
Detail kann dies jedoch erst auf Projektebene (durch einen potenziellen Vorhabenträger in Rückkopp-
lung mit der Verwaltung) geprüft werden.
Im IFM-Konzept wird daher unterschieden in Potenzialbereiche mit erwarteten relativ geringeren
Restriktionen und Suchbereiche mit erwarteten größeren Restriktionen. Als ein erstes konkretes Er-
gebnis des IFM-Konzeptes befindet sich einer der weniger eingeschränkten Standorte („Potenzialbe-
reiche“) bereits in der Entwicklung. Für den „Energiepark Süd“ am Autobahnkreuz Mü nster-Süd als
einer Kombination einer modernen Windenergieanlage mit einer Freiflächensolaranlage, hat der Rat
7 vgl. dazu die o.a. Vorlage V/0558/2022 „Freiflächen-Photovoltaikanlagen - Anträge auf Bauleitplanung“
8 Eine komplett neue Potenzialuntersuchung wurde vor dem Hintergrund des damit verbundenen planerischen
Aufwands und der dafür benötigten Zeit im IFM -Prozess nicht erstel lt.
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den Aufstellungsbeschluss für die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans und die vorha-
benbezogene Aufstellung eines Bebauungsplanes bereits in seiner Sitzung am 24.04.2024 gefasst.
Zu 5.2
Ein weiterer Windenergie-Potenzialbereich wurde ebenfalls im Bereich der Autobahn A1, südöstlich
der bestehenden Rastanlage Münsterland Ost identifiziert. Auch für diesen Standort wird eine konkre-
te Entwicklung angestrebt. Die dafür notwendigen weiteren, standortbezogenen, vorbereitenden Prü-
fungen einschließlich der liegenschaftlichen Gespräche sollen mit Beschluss dieser Vorlage ange-
gangen werden. Die Stadtwerke Münster GmbH haben zugesagt, die Entwicklung dieses Standortes
mit Unterstützung der Stadtverwaltung aktiv voranzutreiben. Ein Aufstellungsbeschluss zur notwendi-
gen Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes könnte nach positivem Abschluss der vertiefenden Prüfungen erfolgen.
Zu 5.3
Vor dem Hintergrund der flächeneffizienten Energieerzeugung durch Windenergieanlagen sind aber
auch möglichst viele der im IFM-Konzept identifizierten, zunächst nur als eingeschränkt geeignet be-
zeichneten Prüf- und Suchbereiche – sofern vereinbar mit (insbesondere) landschafts-, naturschutz-
und artenschutzrechtlichen sowie immissionsschutz- und denkmalschutzrechtlichen Anforderungen –
zu realisieren. In die Abwägung ist dabei das besondere Gewicht der erneuerbaren Energiee rzeu-
gung gemäß EEG9 einzustellen.
Mit Beschluss dieser Vorlage soll die Verwaltung daher beauftragt werden, diese Standortbereiche in
Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH zunächst vertieft weiter zu prüfen, mit dem Ziel,
diejenigen Standorte zu identifizieren, die unter Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten
Belange am ehesten geeignet sind, aktiv weiter entwickelt zu werden. Einzubeziehen in diese Prü-
fung sind auch nochmals die Potenziale der bestehenden Windkonzentrationszonen.
Davon unabhängig stehen diese Standortbereiche durch Veröffentlichung im IFM -Konzept parallel
auch potenziellen Vorhabenträgern / Projektentwicklern zur vertieften Prüfung zur Verfügung.
Zu Beschlusspunkt 6.
Der Antrag an den Rat A -R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang
bringen – Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“ der Ratsfraktionen von Bündnis /
Die Grünen 90 / GAL, SPD und Volt war einer der Ausgangspunkte für die Erarbeitung des nun vor-
liegenden IFM-Konzepts. Im Rahmen der Erarbeitung des Konzepts 10, aber auch im Rahmen der
Fortschreibung des Baulandprogramms11 wurden die im Antrag behandelten Fragestellungen in Be-
zug auf das Verhältnis von Grünordnung und Baulandentwicklung umfangreich dargestellt, erörtert
und im IFM-Konzept inhaltlich bearbeitet und abgewogen.
In Bezug auf die konkret in der Begründung des o. a. Antrages genannten, diskutierten Baugebiete
„Südlich im Moorhock“ in Kinderhaus und „Frankenweg“ in Gremmendorf schlägt die Verwaltung auf
Basis der Ergebnisse des IFM -Prozesses weiterhin eine Realisierung vor. Neben dem o.a. Antrag
hatte die Bezirksve rtretung Münster -Nord im Jahr 2021 eine Anregung an den Rat formuliert
9 In § 2 EEG heißt es: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen
liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. …“
10 vgl. dazu – neben dieser Vorlage – auch die Vorlage V/0908/2021 „Münstersche Stadt -Landschaft – Siedlung
und Freiraum in der Balance: Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs - und Freiflächen und
Standorten für erneuerbare Energien “
11 Zuletzt im Rahmen der Vorlage V/0193/2023 „Wohnbaulandentwi cklung 2022 und Fortschreibung des Bau-
landprogramms 2023 – 2030“
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(ABV/0001/2021), das Baugebiet „Südlich im Moorhock“ nicht zu entwickeln. Für eine Entwicklung –
trotz der Lage im Hauptgrünzug und 2. Grünzug bzw. in einem Landschaftsschutzgebiet – sprechen
der flächenmäßig geringe Eingriff, die bisher nur einseitig angebauten Straßen in diesen Bereichen,
die Möglichkeit dringend benötigte Kita-Plätze zu schaffen („Frankenweg“) und auch die Tatsache,
dass die Stadt beide Flächen explizit für eine Wohnb auentwicklung angekauft hat. Nähere Details
können den Steckbriefen im Anhang zum IFM -Konzept (Anlage 3) entnommen werden. Über die
ebenfalls namentlich im o.a. Antrag genannte Entwicklung im Bereich „Am Sandbach“ in Angelmodde
hat der Rat bereits in seiner Sitzung am 21.02.2024 positiv entschieden.
Der Antrag an den Rat A-R/0011/2022 „Erneuerbare Energien in der Fläche zügig ausbauen - Ver-
sorgungssicherheit sichern - Anwohner beteiligen - Klima schützen“ der CDU-Fraktion bezieht sich in
weiten Teilen auf d ie Möglichkeit, bestehende Standorte für die Erzeugung erneuerbarer Energien
auszubauen (Punkt 1D des Antrages) und mit anderen Energieträgern zu kombinieren (1A, 1H), neue
Standorte bereitzustellen (1B, 1E12) und in diesem Prozess die Öffentlichkeit, aber insbesondere auch
die Landwirtschaft als diejenige, die die erforderlichen Flächen bereitstellen muss, einzubinden (1F)
und die unterschiedlichen Belange, Interessen und Konflikte miteinander und untereinander abzuwä-
gen (1G). All dies ist im Rahmen der Erarbeitung des IFM-Konzepts erfolgt.
Die zur Akzeptanzsteigerung insbesondere der Windenergie erforderliche (finanzielle) Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern am weiteren Ausbau (1C) ist kein
explizit planerisches Thema und deshalb im Rahmen des IFM-Konzepts nicht weiter erörtert worden.
Im Sinne eines guten Miteinanders in der Nachbarschaft (und zur Reduzierung eines Klagerisikos)
werden hier bei neuen Windenergieanlagen von den Betreibern regelmäßig solche Beteiligungsm o-
delle bis hin zum Nachbarschaftsgeld angewandt. Eine gesetzliche Verpflichtung und ein Rahmen,
hier tätig zu werden, ist mit dem neuen Bürgerenergiegesetz NRW Ende 2023 geschaffen worden.13
In Bezug auf die im Antrag genannte (Punkt 2. des Antrages) stärkere Abstimmung mit den Umland-
gemeinden hinsichtlich des Flächenverbrauchs und der Energieversorgung gibt es bereits heute eine
Vielzahl von gemeinsamen Projekten und Abstimmungen.
Die entwicklungsorientierte Wohnungsmarktbeobachtung in der Stadtregion Münster „eWoMaB“ hat
die Bedeutung stadtregionaler Sichten und kommunaler Abstimmungserfordernisse in einem sich
längst regional konfigurierenden Wohnungsmarkt offenbart.14
Im stadtregionalen Handlungsschwerpunkt „Wohnregion 2030“ werden daher mehrere Handlungsan-
sätze verfolgt. Beispielhaft seien genannt:
- Austausch der Verwaltungen über die kommunale Baulandentwicklung
- Vorbereitung eines stadtregionalen Baulandprogramms
- Erarbeitung eines Zielkanons im Sinne von Qualitätskriterien für neue Baugebiete
- Verwirklichung des „IstaG-Modell Wohnen“ (interkommunale stadtregionale Wohnungsbaugesell-
schaft) mit dem auch den Umlandgemeinden ein Weg für kommunalen (sozialen) Wohnungsbau
eröffnet werden soll.
Darüber hinaus ist die stadtregional finanzierte Geschäftsstelle als Sachgebiet im Stadtplanungsamt
verortet, ggf. vorliegende stadtregionale Dimensionen können somit direkt bei Initiativen Münsters zur
Flächenentwicklung Berücksichtigung finden. Das Stadtplanungsamt ist darüber hinaus ständig in der
12 vgl. hierzu auch das Solarkataster Münster: www.solarkataster -muenster.de
13 vgl. dazu „Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergie-
nutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW - BürgEnG)“ vom 19. Dezember 2023
14 vgl. Vorlage V/0071/2022 „Entwicklungsorientierte Wohnungsmarktbeobachtung in der Stadtregion Münster
"eWoMaB" - Inhalte und Schlussfolgerungen“
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stadtregionalen Ansprechpartnerrunde vertreten und insofern in allen stadtregionalen Austauschpro-
zessen direkt beteiligt.
Im Bereich Energieversorgung/Energieerzeugung konnte bisher in der stadtregionalen Zusammenar-
beit kein direkter Kooperationsansatz identifiziert werden. Gl eichwohl sind ein Angebot der Fach-
hochschule Münster für eine grundsätzliche Information zur kommunalen Wärmeplanung wahrge-
nommen und ein systematischer Erfahrungsaustausch zum Thema verabredet worden. Außerdem
informieren die Stadtwerke Münster die Stadtr egion fortlaufend über die aktuellen Sachstände zum
Einsatz der Tiefengeothermie.
Auf Münsterlandebene betreibt die Stadt Münster zusammen mit den Münsterlandkreisen seit einigen
Jahren einen informellen Austausch zur Regionalentwicklung. Themenschwerpunkte sind aktuell die
Handlungsfelder Wohnen, Mobilität und Versorgung.
Vor diesem Hintergrund sind die be iden o.a. Anträge und die Anregung der BV Nord an den Rat mit
Beschluss dieser Vorlage erledigt.
gez. Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 IFM-Konzept – Karte (Auszug aus dem IFM-Konzept)
Anlage 2 Abschlussbericht des Integrierten Flächenkonzepts Münster (IFM)
Anlage 3 IFM - Steckbriefe zur Flächenkulisse
IFM - Steckbriefe zu Leitprojekten der Freiraumentwicklung
Anlage 4 A-R/0020/2021 „Baulandentwicklung und Grünflächenentwicklung in Einklang
bringen – Vertiefte Betrachtung der Bauprojekte in den Grünringen“ der Rats-
fraktionen von Bündnis / Die Grünen / GAL, SPD und Volt
Anlage 5 A-R/0011/2022 „Erneuerbare Energien in der Fläche zügig ausbauen - Versor-
gungssicherheit sichern - Anwohner beteiligen - Klima schützen“ der CDU -
Ratsfraktion
Anlage 6 ABV/0001/2021 „Weitere Planungen zum Baugebiet 587 "Südlich Im Moorhock"
beenden und das Vorhaben aufgeben“ der Bezirksvertretung Nord an den Rat
Anlage 5: A-R-0011-2022
7465 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A_R/0011/2022 23. März 2022 RATSANTRAG Erneuerbare Energien in der Fläche zügig ausbauen- Versorgungssicherheit sichern - Anwohner beteiligen - Klima schützen Präambel: Die Energiewende nachhaltig und sicher umzusetzen, ist eine wesentliche Herausforderung zur Erreichung der Klimaneutralität. Vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise muss auch Münsters Energieversorgung neu aufgestellt werden. Die Versorgungssicherheit lässt sich nur sichern, wenn die erneuerbaren Energien in der Fläche schnellstens ausgebaut und zur Grundlastfähigkeit ausgebaut werden. Es gilt, zügig neue Standorte zu belegen und bestehende Standorte optimal auszunutzen. Weiterhin gilt es, die Planungs- und Bauprozesse drastisch zu verkürzen und die Akzeptanz dieser Energien bei der Bürgerschaft zu erhöhen. Auf diese Weise erreicht Münster schneller Klimaneutralität und sichert seine energetische Versorgung. Ziel sollte sein, spätestens im Jahr 2023 weitere Anlagen in Betrieb nehmen zu können. Der Rat der Stadt Münster beschließt daher: 1. Die erneuerbaren Energien in Münster werden auf freien Flächen schnellstmöglich ausgebaut. A) Um bereits bestehende Standorte für Windkraftanlagen energetisch besser auszunutzen, werden diese Flächen kurzfristig dahingehend geprüft, ob man dort weitere Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung installieren oder repowern kann. Durch diese Mehrfachbelegung erzielt Münster eine optimale energetische Ausnutzung. Das Abstandsproblem zu Flächen für Wohnbebauung wird durch diese Konzentration ebenfalls bestmöglich minimiert, der Flächenverbrauch grundsätzlich reduziert, die Kosten für Infrastruktur und die Zeiten für Netzausbau und Anschluss verkürzt. B) Ergänzend zu den derzeit im aktuellen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windenergie wird geprüft, ob weitere Standorte für Windenergie aktiviert werden können. Dazu werden auch Standorte, die im letzten FNP-Verfahren ausgeschieden sind, nochmals überprüft. Mit den Eigentümern so identifizierter geeigneter Flächen werden kurzfristig Gespräche geführt und bei positivem Votum mit Priorität Bebauungspläne ausgestellt. C) Die Anwohner neuer und bestehender, ggf. auszuweitender Anlagen für regenerative Energien sind besonders in die Ausbaustrategie mit einzubinden. Um die Akzeptanz der Anlagen bei den Anwohnern zu erhöhen, erhalten diese vom Betreiber ein finanziell attraktives Nachbarschaftsgeld und werden adäquat am Ertrag der Anlagen finanziell beteiligt. D) Die bereits ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie, Photovoltaik und Solarthermie werden umgehend dahingehend geprüft, wo man kurzfristig neue Anlagen realisieren kann. Überall dort, wo das technisch machbar ist, werden die notwendigen Schritte zur Realisierung umgehend eingeleitet. E) Es wird kurzfristig ein Kataster freier Potentialflächen für Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung erstellt, damit z.B. Industriebrachen schneller entsprechend umgenutzt werden können. F) Die Landwirtschaft ist als wichtiger Partner und Besitzer bzw. Nutzer von Flächen zur Erzeugung regenerativer Energien in dieses Gesamtkonzept mit einzubeziehen. G) Bestehende Konflikte bei Flächen für erneuerbare Energien mit Belangen wie Artenschutz, Wohnraum, Nahrungsmittelproduktion und Erholung werden maßvoll neu austariert mit dem Ziel, die Geschwindigkeit von der ersten Planung bis zur Umsetzung drastisch zu erhöhen. H) Verschiedene Formen der erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Windkraft, Biogas etc.) werden miteinander kombiniert, um eine nachhaltige und grundlastfähige Energieversorgung zu erreichen. Dazu werden bereits zu Beginn Speicherkonzepte eingeplant. 2. Die Stadt Münster denkt künftig als Regiopole und stimmt ihren Flächenverbrauch und ihre Energieversorgung stärker mit den Umlandgemeinden ab. Die Bedarfe für Wohnraum, Energieerzeugung, Landwirtschaft, Erholung und Verkehr werden künftig gemeinsam geplant. Auch die Strategie für die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff wird in diesem Regiopolen-Kontext künftig forciert. Begründung: Die Ukraine-Krise bedeutet nicht nur unendliches Leid für die Menschen in der Ukraine: Auch das Gefüge der Weltwirtschaft ist ins Wanken geraten. Die Knappheit an fossilen Energieträgern sorgt derzeit für dramatisch ansteigende Energiepreise. Münsters Energieversorgung beruht in weiten Teilen noch auf fossilen Energien. Um die Antrag an den Rat Nr. A_R/0011/2022 Energieversorgung dauerhaft sicherzustellen, muss diese so schnell wie möglich auf geopolitisch sichere und klimafreundliche erneuerbare Energien umgestellt werden. Die Produktion von regenerativer Energie auf freien Flächen ist hierzu das schnellste und effektivste Mittel. Da in Münster gerade freie Flächen sehr knapp sind, sollten diese möglichst intensiv genutzt werden. Die Konzentration durch Mehrfachbelegung, z.B. mit Windrädern plus Photovoltaik, hat zudem den Vorteil, dass die Abstandsproblematik zu Wohnbebauung und Flächen, die dem Natur- und Artenschutz vorbehalten sind, möglichst wenige Flächen tangiert. Deshalb sollten alle freien Flächen – bereits belegte und potentiell für die Energieerzeugung geeignete - diesbezüglich überprüft werden. Mehrfachnutzung von regenerativer Energie plus Landwirtschaft oder plus Naturschutz auf der gleichen Fläche. Wie durch die Verwaltung mittgeteilt wurde, können ergänzend zu den Konzentrationszonen des Flächennutzungsplans über vorhabenbezogene Bebauungspläne weitere Standorte für Windenergie aktiviert werden. Von daher sollen die Potenzialräume der Potenzialflächenanalyse von enveco (2015), die im FNP-Änderungs-Verfahren abgewogen und ausgeschieden worden sind, erneut im Hinblick auf die Eignung für Windenergie überprüft werden. Für geeignete Flächen sollen mit den Grundstückseigentümer Gespräche über die Aktivierung der Potenziale geführt werden und im positiven Fall prioritär Bebauungspläne aufgestellt werden. Für eine schnelle Realisierung entscheidend ist es vor allem, die Anlieger von solchen Anlagen gedanklich mitzunehmen. In einigen umliegenden Kreisen des Münsterlandes hat man sehr gute Erfahrungen gemacht, indem man diese finanziell beteiligt hat. Je näher man dort an so einer Anlage wohnt, desto höher kann so ein „Nachbarschaftsgeld“ ausfallen. Im Kreis Borken sind das z.B. bis zu 3.000 EUR/ Jahr. Gezahlt wird dieses Nachbarschaftsgeld dort von den Betreibern der Anlagen. Ebenso gute Erfahrungen hat man dort mit Beteiligungsmöglichkeiten gemacht. Auch hier werden die Anlieger bevorzugt und können Anteile in fünfstelliger Höhe zeichnen. Bei Renditen derzeit von 6 bis 8 Prozent werden solche Anlagemöglichkeiten gerne genutzt. Die Erhöhung der Planungs- und Umsetzungsgeschwindigkeit muss in Zeiten einer drohenden Versorgungsknappheit eine Selbstverständlichkeit sein. Die Miteinbeziehung der Anwohner und das Ausräumen rechtlicher Hürden ist hier ein wichtiger Schlüssel, ebenso wie die Bereitstellung von ausreichend Personal. Ebenso wichtig wird es künftig sein, die gesamte Flächennutzung der Region gemeinsam mit dem Münsterland zu denken und zu planen. Nur dann können Wohnen, Wirtschaften, Erholung und Verkehr für die Zukunft richtig aufgestellt werden. Künftig sollten Münster und das Münsterland als Regiopole gemeinsam agieren – auch im Energiebereich. Gez. Stefan Weber und Fraktion
Anlage 2: IFM-Abschlussbericht 3. Teil - Prozess
50947 Zeichen
- 72 - C Dialog Das IFM-Konzept wurde in einem kooperativen Planungsverfahren erarbeitet, dessen unterschiedliche Veranstaltungsformate sich über das Jahr 2023 erstreckten. Neben einer festen Arbeitsgruppe bestehend aus Schlüsselakteurinnen und Schlüsselakteuren der Verwaltung, Vertreterinnen und Vertretern aus der Kommunalpolitik und weiteren lokalen Stakeholdern (u. a. aus Klimabeirat, Umweltforum, Landwirtschaft, IHK, HWK) wurde auch die Münstersche Bürgerschaft in den Prozess einbezogen. Insgesamt fanden vier Veranstaltungen statt, welche thematisch durch vier Schlüsselgespräche und einen Online Dialog begleitet wurden. Angekoppelt an die dritte Werkstatt sowie den Online Dialog wurde der Teilnehmendenkreis außerdem durch Münsteranerinnen und Münste- raner erweitert. Den Blick von außen auf die individuellen fachlichen Hintergründe gewähr- leistete ein Team aus Fachplanenden in Zusammenarbeit der Büros RHA, Urban Catalyst, bgmr und tractebel Engie. So wurde gewährleistet, dass eine gemeinsam getragene Vision entstand, die mit der Stadtgesellschaft rückgekoppelt und geschärft wurde. Sep 2022 - Feb 2023 Vorbereitungsphase ϭ Ausschreibung IFM ϭ Erstellen eines Prozesszeitplans ϭ Analyse bereits bestehender Konzepte 1. Feb 2023 Ziel Werkstatt ϭ Werte & Haltungen ϭ IFM-Charta März 2023 Schlüsselgespräche ϭ Identifizierung von Fach- botschafterinnen und Fachbotschaftern 28. März 2023 Flächen Werkstatt ϭ Potenzialflächen ϭ Konsens-, Konflikt- und Synergieräume - 73 - 28. März 2023 Flächen Werkstatt ϭ Potenzialflächen ϭ Konsens-, Konflikt- und Synergieräume C.1 Die Dialog-Formate des IFMs Das IFM wurde in einem proaktiven und informellen Prozess Schritt für Schritt entwickelt. Mit dem Ziel, eine gemeinsam getragene Vision zu entwickeln, wurden neben wesent - lichen Fachämtern der Stadtverwaltung insbesondere auch Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen politischen Gremien, die Fachöffentlichkeit wie auch die interessierte Bürgerschaft einbezogen. Während des moderierten Werkstattverfahrens wurden Wissen und Erkenntnisse gesammelt, Diskussions- und Entscheidungsprozesse nach - vollziehbar und transparent gemacht und auf weitgehendem Konsens aufgebaut. So konnten unterschiedliche Raumansprüche miteinander abgewogen, grundlegende Leit - planken für die Flächenentwicklung erarbeitet sowie räumliche Flächenkonkurrenzen identifiziert und zusammengeführt werden. In Vorbereitung auf die Werkstattreihe wurden zunächst bestehende Konzepte, Unter - lagen und Prognosen gesichtet, analysiert und für den weiteren Prozess aufbereitet. Dies diente u. a. dazu, erste Herausforderungen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Freiflächenentwicklung und Klimaschutz festzustellen und eine fachliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung des IFM zu bilden. Aufgrund des Zeitdrucks im Kontext der städtischen Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland wurde zudem ein zeitlicher Rahmen bis zur Fertigstellung des Integrierten Flächenkonzepts Münster erstellt. 17. Mai 2023 - 9. Juni 2023 Online Dialog ϭ Stimmungs- und Meinungsbild zu den Szenarien ϭ Zukunftsvision „Mein Münster 2045“ Dez 2023 - Mai 2024 Nachbereitungsphase ϭ Fertigstellung Integriertes Flächenkonzept Münster 9. Nov 2023 Abschluss Dialog ϭ Vision Münster 2045 23. Mai 2023 Szenarien Werkstatt ϭ Zukunfts-Szenarien mit unterschiedlichen Entwicklungsschwerpunkten - 74 - Den Auftakt der Werkstatt-Reihe bildete die Ziel Werkstatt. Hier wurde der inhaltliche Kompass eingestellt und in Form der IFM-Charta festgehalten. Im Anschluss daran fanden gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren u. a. aus den Bereichen Wohnen, Wirt - schaft, Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz, Klimaschutz und erneuerbare Energie Schlüsselgespräche statt. In der Flächen Werkstatt wurden die Flächenkulisse konkreti - siert und mögliche Flächen- und Zielkonflikte auf räumlicher Ebene sichtbar gemacht. Im Rahmen der dritten Werkstatt fand ein öffentlicher Austausch über Zukunftsthemen und mögliche Entwicklungsszenarien statt. Diese konnten ebenfalls parallel im Online Dialog bewertet und ausgelotet werden. Der Abschluss Dialog rundete den IFM-Prozess ab, indem die Herleitung des Leitbildes und der daraus abgeleitete Entwurf des IFM- Konzeptes transparent vorgestellt und zur Diskussion gestellt wurde. C.2 Schlüsselgespräche Nach Durchführung der ersten Werkstatt zu Zielen und Werten des IFMs wurden als Startschuss der Akteursbeteiligung vier Schlüsselgespräche mit fachlichen Stakeholdern in den Themen Gewerbe & Wirtschaft, Naturschutz & Landwirtschaft, Klima & Energie und Wohnen durchgeführt. Die Besetzung der Gespräche wurde mit der Stadt Münster abgestimmt. Die Termine fanden als jeweils etwa zweistündige Videokonferenzen auf Grundlage eines Gesprächsleitfadens statt. Neben der inhaltlichen Grundlagenarbeit für das IFM dienten die Schlüsselgespräche der Identifizierung von Fachbotschafterinnen und Fachbotschaftern, die in die weiteren Werkstätten gezielt eingebunden wurden. Im Folgenden werden die zentralen Ergebnisse zusammengefasst. Abb. 39: Die Fachöffentlichkeit bestimmte Botschafterinnen und Botschafter, welche in den folgenden Abstimmungsprozess einbezogen wurden - 75 - Kerninhalte Schlüsselgespräch Gewerbe & Wirtschaft, 10. März 2023 Das Schlüsselgespräch Gewerbe und Wirtschaft fand als digitaler Austausch am 10. März 2023 statt. Zu den Teilnehmenden zählten Vertreterinnen und Vertreter der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK), der Handwerkskammer Münster (HWK) und der Wirtschaftsinitative Münster e.V. (WIN). Es wurde hervorgehoben, dass die Verfügbarkeit von Wirtschaftsflächen in Münster von entscheidender Bedeutung für die ökonomische Entwicklung der Stadt sei. Ein Fehlen geeigneter Flächen könne dazu führen, dass Unternehmen die Stadt verlassen. Im Rahmen des IFM solle daher der Begriff der Siedlungsflächenentwicklung gleichermaßen die Entwicklung von Wohn- und Wirtschaftsflächen umfassen. In den vergangenen Jahren sei ein Rückgang der Wirtschaftsflächen in Münster beobachtet worden, wobei die Entwicklung von Wirtschaftsflächen oft mit Freiräumen konkurriere. Es bestehe zudem das Risiko, dass zu wenig Industrieflächen im Vergleich zu stadtteilorientierten Gewerbeflächen vorgesehen werden. Eine entscheidende Grundlage für die Entwicklung von Wirtschaftsflächen bilde das Gewerbeflächenentwicklungskonzept, wobei die fest - gelegte „Manövriermasse“ von 50 Hektar im Rahmen des IFM berücksichtigt werden solle. Qualitative Anforderungen an Gewerbeflächen beinhalten die Schaffung einer Stadt der kurzen Wege, eine effiziente Flächennutzung durch höhere bauliche Dichten und Aufstockungen, die Integration von Klima- und Ökologieaspekten sowie eine gute Erschließung und Erreichbarkeit. Hierbei wird auf die Publikation „Wirtschaftsflächen nachhaltig gestalten“ verwiesen. Zusätzlich wird der Schutz bestehender Handwerks - betriebe am Stadtrand und die Absicherung von Wirtschaftsflächen vor fortschreitender Wohnbebauung als essenziell erachtet. Abschließend wurde darauf hingewiesen, dass ein konsequentes Gewerbeflächenmonitoring umgesetzt werden soll. Kerninhalte Schlüsselgespräch Naturschutz & Landwirtschaft, 17. März 2023 Am 17. März 2023 wurde das Schlüsselgespräch Naturschutz & Landwirtschaft als digi - taler Termin durchgeführt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter des west- fälsch-lippischen Landwirtschaftsverbandes, des Naturschutzbeirates der Stadt Münster, der Landwirtschaftskammer und des Umweltforums Münster e.V. sowie der NABU-Natur- schutzstation Münster. Aufwertung der Landschaft meine nicht nur den gesetzlichen Ausgleich, sondern eine weitergehende Aufwertung. Eingriffe durch bauliche Entwicklung und Energiegewinnung sollen vermieden oder zumindest vor Ort ausgeglichen werden, z. B. im Rahmen größerer Leitprojekte. Bei der Vorbereitung der Flächen für die städtebauliche Entwicklung und Energiegewinnung dürfe nicht „alles platt gemacht“ werden, sondern es müsse sensibel mit dem Boden und vorhandenen Strukturen umgegangen werden, um Qualitäten lang- fristig zu erhalten. Multicodierung in der Landwirtschaft gelte sowohl für den Natur - schutz als auch für die Energiegewinnung. Freiflächen-Solaranlagen werden von den Teilnehmenden des Schlüsselgesprächs mehrheitlich abgelehnt, wenn doch müssten Agri-PV oder Photovoltaik in Kombination mit qualitativ hochwertigem und wirksamen Naturschutz umgesetzt werden. Produktionsintegrierte Kompensationen (PIK) seien aus der Perspektive der Landwirtschaft ein Weg, um Produktion und Natur miteinander zu verbinden. Kritisch werden diese Maßnahmen aus der Perspektive des Naturschutzes gesehen, wenn sie als Ausgleich nach der Eingriffsregelung genutzt würden. - 76 - Kerninhalte Schlüsselgespräch Klima & Energie, 23. März 2023 Für das Schlüsselgespräch Klima und Energie fand am 23. März 2023 ein digitaler Termin statt. Hierbei wurden Vertreterinnen und Vertreter des Klimabeirats Münster, der Enveco GmbH, des KlimaEntscheid Münster, der WLV land.solar und der BBWind Projekt- beratungsgesellschaft eingebunden. Im Rahmen des Schlüsselgesprächs wurde von einigen Teilnehmenden die Zielsetzung des Integrierten Flächenkonzepts kritisch diskutiert. Dabei wurde in Frage gestellt, ob Münster weiterhin wachsen soll und ob demgegenüber ein radikaler Schutz von bestehenden Freiflächen priorisiert werden soll. Im Hinblick auf das Thema der Energie - versorgung wurde festgestellt, dass sich die notwendigen Energiemengen nicht allein auf dem Stadtgebiet erzeugen ließen und das Umland einbezogen werden müsse. Bei der Energieerzeugung sollten grundlegend flächensparende Lösungen wie Windenergie, Dach-PV und Erdwärme vorrangig genutzt werden. Insofern bedürfe es einer Neuaus - weisung von Windenergiezonen, Repowering und größerer Windenergieanlagen. Such - bereiche für Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten sollen ebenfalls berück- sichtigt werden. Für die Ausweisung von Freiflächen-Solaranlagen solle die Bodengüte als Kriterium herangezogen werden. Zudem seien bei Freiflächen-Solaranlagen Doppel - nutzungen im Sinne einer Kombination der Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung anzustreben. Kerninhalte Schlüsselgespräch Wohnen, 24. März 2023 Am 24. März 2023 wurde das Schlüsselgespräch Wohnen als digitaler Termin durch - geführt. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter der Volksbank Münster Immobilien GmbH, des Bauvereins Kettler eG, des MieterInnen Schutzvereins, des Mietervereins Münster und Umgebung sowie der Wohn + Stadtbau GmbH. Im Rahmen des Termins wurde die Bestandsertüchtigung als eine bedeutende Aufgabe betont. Es wird angenommen, dass allein das Bauen im Bestand nicht ausreichen wird, um bezahlbaren Wohnraum in Münster zu gewährleisten. Eine gute Anbindung an das Stadt- zentrum und Versorgungsangebote sowie eine hohe bauliche Dichte wurden als zentrale Anforderungen für den Neubau hervorgehoben. Insbesondere die bauliche Dichte müsse bei der Neubauentwicklung deutlich höher sein. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Flächen solle das Prinzip „Höhe vor Fläche“ gelten. Ein qualitativer Anspruch an die Entwicklungen wurde ebenfalls gefordert, darunter Grundanforderungen an Mobilität, Energieversorgung und die Wohnumfeldqualität sowie qualitativer Städtebau, durch - mischte Strukturen und ein Mehrwert für bestehende Nachbarschaften. Im Rahmen des Schlüsselgespräches wurden zudem Hürden für ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum identifiziert, darunter steigende Kosten, fehlende Bauträger für sozialen Wohnungsbau sowie umfassende Genehmigungsverfahren und Auflagen. Es wurde darüber hinaus diskutiert, dass der Neubau einen Fokus auf unterrepräsentierte Zielgruppen legen und Wohnraum für (junge) Familien sowie sozialgerechtes Wohnen fokussieren solle. Angemerkt wurde zudem, dass die Zielgruppen je nach Fläche vari - ieren und bestimmte Zielgruppen wie Studierende eher in die Innenstadt ziehen möchten als in Randgebiete. - 77 - C.3 Ziel Werkstatt Auftakt der Werkstattreihe bildete die Ziel-Werkstatt am 01. Februar 2023. Es galt, die Teilnehmenden für das Thema der integrierten Stadtentwicklung, die wachsenden Anforderungen an die begrenzten Flächen und den damit einhergehenden Nutzungs - druck sowie möglichen Zielkonflikten zu sensibilisieren. Die rund 40 Teilnehmenden bestehend aus Mitgliedern der Verwaltung (u. a. des Stadtplanungsamtes, des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, des Amtes für Immobilienmanagement, der Stabstelle Klima), Wirtschaftsförderung, Vertreterinnen und Vertretern der Kommunal - politik (insbesondere die planungs-, umwelt- und verkehrspolitischen Sprecherinnen und Sprecher sowie die Bezirksbürgermeister) sowie der Stadtwerke/Stadtnetze Münster GmbH entwickelten gemeinsam mit den Fachplanenden eine wertebasierte Haltung zur integrierten Zukunftsentwicklung der Münsterschen Stadt-Landschaft. Dazu wurden die Zielaussagen der bereits bestehenden strategischen Konzepte durch die Fachplanenden ausgewertet sowie Konflikte auf übergeordneter Ebene identifiziert. Die zentrale Fragestellung hierbei war, wofür Münster zukünftig im Hinblick auf seine Siedlungsentwicklung, Grünordnung oder die Versorgung mit erneuerbaren Energien stehen soll. Die Zielaussagen in den drei Perspektiven wurden in Kleingruppen eingehend diskutiert und mit weiteren Anmerkungen der Teilnehmenden angereichert. Die Perspek- tiven wurden dabei sowohl gesondert als auch in Abhängigkeit zueinander betrachtet. Gemeinsam wurde sich anschließend auf eine wertebasierte Haltung zur integrierten Zukunftsentwicklung der Münsterschen Stadt-Landschaft verständigt und in Form einer IFM-Charta ausformuliert. Die IFM-Charta stellte den Kompass für den weiteren Prozess ein und diente als Werte-Basis. Abb. 40: Aufbau und Entstehung der IFM-Charta - 78 - C.4 Flächen Werkstatt Mit den rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmern (darunter lokale Politikerinnen und Politiker, Fachbotschafterinnen und -botschafter für die Themen Gewerbe & Wirt - schaft, Klima & Energie, Umwelt & Landwirtschaft, Wohnen sowie Vertreterinnen und Vertretern von Stadtwerke und Stadtnetze) wurde in der zweiten Fachwerkstatt am 28. März 2023 der Charta-Entwurf final erörtert und verabschiedet. Anschließend wurden konkrete Potenzialflächen in den drei Perspektiven in den Blick genommen. Konsens-, Konflikt- und Synergieräume wurden integriert betrachtet und diskutiert. So wurden jene Flächen identifiziert, die in den weiteren IFM-Prozess überführt wurden. An drei thematischen Schwerpunkt-Stationen wurden den Teilnehmenden die Potenzial- flächen und mögliche Flächenkonkurrenzen mittels einer überlagerten Betrachtung von Themenkarten vorgestellt. Gemeinsam wurden diese im Anschluss am Plan diskutiert: Wie können künftige Siedlungsflächenbedarfe gelöst werden? Welche städtebau - liche Dichte verträgt der Außenbereich? Welche potenziellen Siedlungsentwicklungen verfügen bereits über eine soziale Infrastruktur und einen guten ÖPNV-Anschluss? Im Bereich der Siedlungsentwicklung solle der Fokus auf einer qualitativen, bezahlbaren und zielgruppenorientierten Entwicklung der Potenziale liegen. Am Thementisch Freiraum wurde u. a. über die Kernflächen der Grünordnung und eine mögliche Priorisierung der Flächen gesprochen. Dies sei in Form eines Ampelplans von absolutem Tabu bis schutz - würdig vorstellbar. Im Bereich erneuerbare Energien wurde für eine maximale Potenzial- ausnutzung im Münsteraner Stadtgebiet plädiert. Problematisch wurden dabei jedoch Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten gesehen. Vorstellbar sei im Allgemeinen eine parallele Entwicklung im Sinne einer „Sowohl-als-auch“-Strategie (z. B. gleichzeitige Entwicklung von Dach-PV und Freiflächen-Solaranlagen). Die Ergebnisse aus der Kleingruppendiskussion wurden anschließend in einem begeh - baren räumlichen Modell verortet und integriert betrachtet. Die möglichen Potenzial - flächen wurden im weiteren Prozess zu drei Entwicklungsszenarien verdichtet. Abb. 41: Identifikation von Zielkonflikten und Konsensräumen durch überlagerte Betrachtung der Potenzialräume - 79 - C.5 Szenarien Werkstatt Am 23. Mai 2023 wurde der Kreis der Werkstatt-Teilnehmenden auch für die interes - sierte Münsteraner Stadtgesellschaft geöffnet. In der Szenarien-Werkstatt wurden die drei Szenarien „Lebendige Kernstadt”, „Starke Achsen” und „Stadt und Land(schaft)” als Diskussionsgrundlage vorgestellt. Jedes Szenario fußt dabei auf einem eigenen Narrativ und hat verschiedene Entwicklungsschwerpunkte (s. Kapitel B.4). Ziel war es, auch die breite Öffentlichkeit über den IFM-Prozess zu informieren, Rückmeldungen von den Beteiligten einzuholen und sich einer gemeinsam getragenen Vision anzunähern. Wie soll sich die Münstersche Stadt-Landschaft bis 2045 entwickeln? Wo könnten Flächen für neue Wohn- und Gewerbegebiete und erneuerbare Energien ausgewiesen werden? Wo müssen Grünflächen erhalten und qualifiziert werden? Auf dem Zukunfts - markt wurde umfassend über diese und weitere Fragen diskutiert sowie über bisherige Zwischenergebnisse informiert. Es bestand die Möglichkeit, Themen der IFM-Charta am Zukunftsrad zu priorisieren, über die Entwicklungsszenarien zu diskutieren oder die eigene Zukunftsvision am begehbaren Modell nachzustellen. Plädiert wurde dabei insbesondere für eine Mehrfachstrategie, also einen Mix aus den Szenarien 1 und 2, um ortsspezifisch in den einzelnen, individuellen Stadtteilen agieren zu können. Auch Kombinationsmaßnahmen, wie z. B. Wohnen, Arbeiten und Energieversorgung (Dach - flächenphotovoltaik), Schutzgebiete und Energie (z. B. Biodiversitäts-PV) oder Land - wirtschaft und Energie (z. B. Agri-PV) wurden in Anbetracht einer flächenschonenden Entwicklung favorisiert. Im Anschluss an die Werkstatt wurden die Flächen sorgfältig auf die diskutierten Themen hin geprüft und in ein räumliches Leitbild überführt. Abb. 42: Der Kreis der Teilnehmenden wurde in der Szenarien-Werkstatt um die Münsteranerinnen und Münsteraner erweitert - 80 - Abb. 46: Am begehbaren Plan konnte eine gemeinsame Zukunftsvision erarbeitet werden Abb. 43: Diskussion am Szenario-Tisch Abb. 44: Priorisierung der Zukunftsthemen Abb. 45: Anreichern des begehbaren Plans - 81 - * Eine umfangreiche Dokumentation der dritten Werkstatt finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/planen/integriertes- flaechenkonzept Abb. 47: Auswertung Priorisierung der Zukunftsthemen - 82 - C.6 Online Dialog Zwischen dem 19. Mai und dem 11. Juni 2023 hatten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, an einer Online Beteiligung zum IFM teilzunehmen. Ziel war es, über die Inhalte und Zwischenergebnisse des IFM zu informieren und ein Stimmungs- und Meinungsbild zu den Szenarien einzuholen. Mittels z. B. Multiple Choice Fragen oder geobasierter Verortungen auf einer Karte der Stadt Münster konnten Maßnahmen und Zielstellungen priorisiert und weitere Anmerkungen bzw. räumliche Hinweise ergänzt werden. Der Online Dialog gliederte sich in drei Teile: ϭ In einem ersten „Info Teil“ wurden Informationen zum Anlass und der Ziel- stellung des IFM vermittelt. ϭ In dem zweiten Teil „Mein Münster Heute“ wurden Daten zur aktuellen Flächenkulisse und Nutzungsgewohnheiten der Teilnehmenden gesammelt. ϭ In dem dritten Teil „Mein Münster Morgen“ wurden die drei Szenarien vorgestellt, die als Diskussionsgrundlage drei verschiedene Zukunfts- visionen für die Münstersche Stadt-Landschaft zeichneten. Wie auch in der dritten Werkstatt zeigte die Auswertung, dass insbesondere die Szena - rien „Lebendige Kernstadt“ und „Starke Achsen“ mehrheitlich Zustimmung fanden: 402 8.352 2.261 Teilnehmende Antworten Räumliche Hinweise 26 - 40 Jahre 32%41- 64 Jahre 49% 65 und älter 13% bis 18 Jahre 1% 19 - 25 Jahre 5% Alter 356 Teilnehmende weiblich 41% männlich 57% divers 2% Geschlecht 333 Teilnehmende * Eine umfangreiche Auswertung des Online Dialogs finden Sie unter: https:// www.stadt-muenster.de/stadtplanung/planen/integriertes-flaechenkonzept Szenario 1 und 2, weil so zum einen die bauliche Dichte im Zentrum endlich auf ein angemessenes Maß erhöht werden kann und gleichzeitig die Außenbezirke „mitwachsen“ können. Szenario 1 und 2 sind zukunftsfest. Szenario 1 und 2 vereinbaren am besten die Ansprüche an eine klima- freundliche und klimaresiliente Stadt mit hoher Lebensqualität. „ „ „ - 83 - Abb. 48: Die Karte „Mein persönliches Zukunftsszenario Münster 2045“ zeigt, wo die Münsterane- rinnen und Münsteraner Flächen mit besonders hohem Entwicklungspotenzial sehen. - 84 - C.7 Abschluss Dialog Der öffentliche Abschluss Dialog am 09. November 2023 rundete das IFM-Werkstatt - verfahren ab. Aus den Erkenntnissen der vorangegangenen Werkstätten entwickelten Fachverwaltung und Fachplanende ein Vorzugsszenario, welches in der Veranstaltung vorgestellt und zur Diskussion gestellt wurde. Der Fokus lag auf einer transparenten und schlüssigen Herleitung der Flächenauswahl (s. Kapitel B.3) unter Berücksichtigung der gebündelten Ergebnisse, insbesondere der Szenarien Werkstatt und des Online Dialogs. An drei Dialog-Tischen tauschten sich die ca. 100 Teilnehmenden gezielt über die Herleitung der Flächenkulisse einer jeweiligen Perspektive aus. Anhand welcher Kriterien wurden die Flächen für die Siedlungsentwicklung ausgewählt? Wo wird das Huckepack- Prinzip konkret angewendet? Und welche Optionen gibt es zur Entwicklung von Frei - flächen-Solarenergie? Die Flächenkulisse wurde so sowohl einzeln, als auch integriert als Gesamtkulisse betrachtet. Vorzüge wurden dabei in einem „atmenden Pool” gesehen, welcher dynamisch bleibt und auf mögliche Veränderungen wie beispielsweise Zu- oder Abwanderungen reagieren kann. Deutlich wurde auch, dass die Freiraumentwicklung durch die Leitprojekte an Rückenwind gewinnen kann, es jedoch weiterhin wichtig ist, den Freiraum gleichermaßen parallel zur Siedlungsentwicklung zu qualifizieren. Der beim Abschluss Dialog dargestellte Plan ist ein erster Entwurf der Zielbildkulisse des Inte- grierten Flächenkonzepts Münster. - 85 - * Eine umfangreiche Dokumentation des Abschluss Dialogs finden Sie unter: https://www.stadt-muenster.de/stadtplanung/planen/integriertes- flaechenkonzept Abb. 52: Diskussion am Dialog Tisch der Perspektive erneuerbare Energien Abb. 50: Klärung von Verständnisfragen Abb. 51: Thematische Fragen wurden an den Dialog Tischen beantwortet Abb. 49: Diskussion der Siedlungssteckbriefe - 86 - D Outro Welche konkreten Ziele wurden im IFM festgehalten? Was sind die nächsten Umsetzungs- schritte und wie werden diese geprüft und priorisiert? Aus dem IFM-Werkstattverfahren sind unterschiedliche Ansätze zur Weiterentwicklung des Prozesses entstanden. Das Jahr 2030 kann als eine Zwischenbilanz nicht nur zum Stand der Klimaneutralität Münsters, sondern auch zur Siedlungsflächenentwicklung gesehen werden. Parallel dazu können bereits Konzepte sowohl zur Fortschreibung der Grünordnung als auch zu einer möglichen Umsetzung der Leitprojekte in Angriff genommen werden. - 87 - D.1 Zielhorizont 2030: Bilanz zu den Perspektiven Das IFM zeichnet sich durch seine integrierte Sichtweise und seine langfristige strate - gische Ausrichtung aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Perspektiven unterschiedliche Zeithorizonte haben. Ein wichtiger Zwischenschritt aus Sicht des Konzepts ist das Jahr 2030. Das Jahr 2030 gilt als angestrebtes Zieljahr für den Klimaneutralitätsprozess. Dafür müssen die Weichen rechtzeitig gestellt werden, denn die Zeit drängt. Bis 2021 konnten bislang lediglich 31 Prozent der klimaschädlichen Emissionen reduziert werden. Heute (im Jahr 2024) sind auf Bundes- und Landesebene viele gesetzliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien vereinfacht worden (z. B. Gesetz zur sofor - tigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städte - baurecht, Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergie - anlagen an Land, EEG-Novelle 2023, LEP NRW) und es zeichnen sich weitere rechtliche Beschleunigungen und Erleichterungen für den Ausbau erneuerbarer Energien ab (z. B. im aktuellen Änderungsverfahren des Regionalplans Münsterland zur Anpassung an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)). Gleichzeitig verfügt die Stadt mit dem IFM über einen Rahmen, um den ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien in steuerbare Bahnen zu lenken. Die Impulse sollten aufgegriffen werden, um die geeigneten Rahmenbedingungen für die Erreichung des ambitionierten Ziels zu schaffen. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, ist offen. Aber jeder Schritt in Richtung Dekarbonisierung trägt zum unausweichlichen langfristigen Umbau unserer Energieversorgung bei. 2030 ist auch für die Perspektive der Siedlungsentwicklung ein entscheidendes Jahr. Heute wird aktiv an der Entwicklung der Flächen des Baulandprogramms 2023-2030 gearbeitet. Dies ist notwendig, um den dringend benötigten Wohnraum in Münster zur Verfügung zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Bedarf mittelfristig auf hohem Niveau bleiben wird. Mit dem IFM liegt nun ein Anschlussfahrplan für das aktuell laufende Baulandprogramm vor. Die Planungsphasen für erste Flächen des IFM werden sicherlich noch vor dem Jahr 2030 beginnen. Andere Flächen werden aus verschiedenen Gründen möglicherweise nie entwickelt. Entscheidend für eine vorausschauende Siedlungsent - wicklung ist jedoch der langfristige Blick. Dafür wird mit dem IFM der Weg bereitet. Die meisten der dargestellten Siedlungsflächen (wie auch die Standorte für erneuerbare Energien) weisen neben verschiedenen positiven Eigenschaften auch weitergehende Belange und Restriktionen auf (z. B. Landschaftsschutz, Biotopverbund, Artenschutz, klimaökologische Funktionen). Diese können erst in konkreten nachfolgenden Planver - fahren aufgegriffen, geprüft und berücksichtigt bzw. im Einzelfall abgewogen werden. Insofern ist die Darstellung einer Siedlungsfläche oder eines Standorts für erneuerbare Energien im IFM-Konzept nicht gleichbedeutend mit einer automatischen Inanspruch - nahme der (gesamten) Fläche, da das Ergebnis weitergehender Prüfungen im Einzelfall auch zu einem veränderten Flächenzuschnitt bis hin zum vollständigen Verzicht auf die Fläche führen kann. Hierbei spielt insbesondere die liegenschaftliche Flächenverfügbar - keit für die Stadt eine wichtige Rolle. Dieser Aspekt macht es auch erforderlich, mehr Flächenpotenziale darzustellen, als nach heutiger Bedarfsprognose tatsächlich benötigt werden. In allen Fällen bedarf es zur Realisierung weiterer Beschlüsse der zuständigen städtischen Gremien, beispielsweise in Bezug auf einen liegenschaftlichen Erwerb bzw. die notwendige Bauleitplanung. - 88 - Ein zentrales Ergebnis des IFM ist, dass Freiraumentwicklung aktiv betrieben sowie immer im Huckepack mit der Siedlungsentwicklung erfolgen muss. In beispielhaften Leitprojekten der Freiraumentwicklung, wie aktuell im Kinderbachtal, und in der Fort - schreibung der Grünordnung liegt der Schlüssel für die Weiterentwicklung der Stadt Münster als Großstadt mit hohen Freiraum- und Landschaftsqualitäten. Das IFM hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet und aufgezeigt, wie dies geschehen kann. D.2 Fortschreibung der Grünordnung auf Basis des IFMs Die Grünordnung bleibt das tragende Grünflächen- und Freiraumsystem der Stadt Münster. Der dritte Grünring behält seine Funktion als landschaftsökologisch bedeut - samer Grünraum und in den städtebaulich geprägten Entwicklungsbereichen seine Funktion als wichtiger Ausgleichs- und Erholungsraum. Die Bedeutung der Grünzüge nimmt mit zunehmender Freirauminanspruchnahme und wachsender Bevölkerung zu. Sie verknüpfen (neben ihren unverzichtbaren ökologischen Qualitäten) die Stadt mit der Landschaft. Freiräume sollen möglichst für alle in kurzer Zeit erreichbar sein (6-Minuten-Freiraum ). Es wird empfohlen, im Rahmen der Weiterentwicklung der Grünordnung ein Konzept für die Grünzüge (Gesamtkonzept) zu erstellen, um die Grünordnung zu stärken (Fortschreibung der Grünordnung) und die Nutzungsdichte und Ausgestaltung, welche sich zur jeweiligen „Grünzugspitze“ (im Bereich der Kern - stadt) hin erhöhen soll, auszuformulieren. Für den zweiten Grünring wird an zwei Stellen eine Erweiterung vorgeschlagen, um u. a. den Verlust von Freiflächen zu kompensieren. Dabei handelt es sich um eine Fläche südlich angrenzend an Roxel und eine Fläche östlich von Hiltrup. Es wird empfohlen, diese Flächen, welche im IFM-Prozess herausgearbeitet wurden, in die Grünordnung zu über - tragen. Des Weiteren sollten, zur Sicherung des inneren zweiten Grünrings, die „grünen Fugen“ als neues Element in die Grünordnung mit aufgenommen werden. Diese dienen zum einen der Sicherung der kleinteiligen Gliederung der Münsteraner Siedlungsstruktur und zum anderen der Offenhaltung von grünen Verbindungen zur kleinteiligen Freiraum- verknüpfung und Stärkung des Biotopverbundes. Der Ansatz der „grünen Fugen“ soll im Zuge der planerischen Fortschreibung der Grünordnung ergänzt und erweitert werden. D.3 Umsetzung und Konkretisierung der Leitprojekte Die Umsetzung der einzelnen Leitprojekte bedarf einer individuellen konzeptionellen Ausarbeitung. Die Steckbriefe (s. Anlage als separates Dokument) dienen als erste Orientierung für eine Ausschreibung bzw. Projektskizzierung und geben eine Priorisie - rung zur Umsetzung vor, die bei zukünftigen Baulandentwicklungen der Stadt Münster Anwendung finden und die Entwicklung von Leitprojekten anstoßen soll. Bestandteile der Leitprojekte sind die Grundlagenermittlung, die Bestandserfassung und -bewertung, die Erstellung eines Freiraumrahmenplans inkl. landschaftsräumlichem Leit- bild, eines umsetzungsorientierten Maßnahmenkatalogs sowie die Implementierung von Schlüsselprojekten und eines Aktionsplans. Von besonderer Bedeutung ist die frühzeitige und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und insbesondere der im Raum wirtschaf- tenden Akteurinnen und Akteure sowie der Flächeneigentümerinnen und Eigentümer. - 89 - Ziel ist es, für jedes Leitprojekt ein Integriertes Freiraumentwicklungskonzept (IFEK) zu erstellen. Ein solches Entwicklungskonzept wäre in der Bauleitplanung sowohl auf gesamtstädtischer Ebene wie auch für einzelne Bebauungspläne zu berücksichtigen und in die Abwägung einzustellen. Die Umsetzung der integrierten Freiraumentwicklungskonzepte ist mit einem erheb - lichen Planungs- und Managementaufwand verbunden. Die Landschaftsentwicklung benötigt – wie auch größere städtebauliche Projekte – eine Struktur des Kümmerns: Planungen anstoßen und koordinieren, Akteurinnen und Akteure verbinden, infor - mieren und kommunizieren sowie Fördermittel beantragen und abwickeln kann nicht „nebenbei“ erledigt werden. Insbesondere wenn Stadtteil- und Landschaftsentwicklung Hand in Hand gehen soll, bedarf es einer Projektsteuerung für die Landschaftsentwicklung. Für das Kinderbachtal wird ein sogenanntes „Kinderbachtal-Management“ eingesetzt, welches mit personellen Ressourcen zur Umsetzung hinterlegt werden soll (vgl. Integ - riertes Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal [2024]). Diese im ersten Leitprojekt erprobte Institution könnte auch auf die weiteren Leitprojekte übertragen werden. D.4 Planerisches Resümee und Ausblick Das Integrierte Flächenkonzept Münster bietet, wie andere integrierte Planungen, vorausschauende Lösungsvorschläge für komplexe Herausforderungen in der Stadtent - wicklung, setzt klare Prioritäten und orientiert sich an zeitlichen Zielen, um eine nach - haltige und klimagerechte Stadtentwicklung in Münster zu ermöglichen. Städte sind hochkomplexe Gebilde, die durch eine Vielzahl von Interessen, Stakeholdern und Heraus- forderungen geprägt sind. Die Integration und Abwägung unterschiedlicher Aspekte und Perspektiven kann daher nie abschließend und umfassend sein. Der Herausforderung der Flächenknappheit muss weiterhin mit flexiblen Antworten und einem flächensparenden Umgang begegnet werden. Eine Chance liegt in integrierten Kombimaßnahmen und der Förderung nachhaltiger, flächeneffizienter Wohnmodelle. Die Verankerung des Klima - schutzes in der Stadtidentität und die Positionierung des Umweltschutzes als eine trei - bende Kraft der Stadtentwicklung sind dabei zentrale Elemente für eine nachhaltige Zukunft Münsters. Das IFM behandelt vornehmlich die Münstersche Stadt-Landschaft, den “Außenbereich”. Dabei wird betont, dass die Entwicklung im Außenbereich nicht ohne eine gleichwertig integrierte Betrachtung innerstädtischer Potenziale und Transformationsräume gelingt. Städte entwickeln sich über lange Zeiträume und politische, wirtschaftliche oder soziale Veränderungen können die Umsetzung langfristiger Pläne beeinflussen. Integrierte Konzepte erfordern häufig Veränderungen im Verhalten und in den Gewohnheiten der Bevölkerung. Um eine breite Akzeptanz und Unterstützung in der Bevölkerung zu gewinnen, bleiben Transparenz und Partizipation entscheidend. Auch wenn das Werk - stattverfahren mit der Erstellung des IFM vorerst abgeschlossen ist, kann der Schwung in Folgeprozesse mitgenommen werden. - 90 - Anhang ϭ Glossar ϭ IFM-Charta ϭ Abbildungsverzeichnis ϭ Steckbriefe der Siedlungsentwicklung (separates Dokument) ϭ Steckbriefe der Leitprojekte der Freiraumentwicklung (separates Dokument) - 91 - Glossar 15-Minuten-Stadt / Stadt der kurzen Wege ϭ Das stadtplanerische Konzept der 15-Minuten-Stadt besagt, dass Stationen für das tägliche Leben (Mobilität, Nahversorgung, Frei- zeit, Gesundheit, Bildung, Naherholung) innerhalb von 15 Minuten zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV erreichbar sein sollen. 6-Minuten-Freiraum ϭ Die Freiraumversorgung sieht vor, dass wohnortnahe Grünflächen (Spielplätze, Grün- und Parkanlagen, etc.) innerhalb von 6 Minuten zu Fuß (entspricht 500m) und größere Freiräume innerhalb von 6 Minuten mit dem Fahrrad (entspricht 1km) erreicht werden können. Agri-Photovoltaik ϭ Agri-Photovoltaik (Agri-PV) ist ein Verfahren, welches eine Mehr- fachnutzung von Flächen ermöglicht, indem landwirtschaftliche Flächen auch gleichzeitig zur Stromerzeugung genutzt werden. Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ϭ Flächen, die im Regionalplan als allgemeiner Siedlungs- bereich dargestellt sind, können von Städten und Gemeinden für „allgemein siedlungsbezogene“ Nutzungen beplant und entwickelt werden, z.B. Wohnen, Dienstleistungen, groß- flächiger Einzelhandel oder wohnverträgliches Gewerbe. Außenbereich ϭ Im Gegensatz zum Innenbereich handelt es sich beim Außen- bereich gem. § 35 BauGB nicht um Bauland. Der Außenbereich ist weder überplant, noch befindet er sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvor- haben im Außenbereich wird zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben differenziert. Das IFM hat zum Ziel, Flächenpotenziale außerhalb der heute schon im Innenbereich liegenden Flächen zu finden, sodass sie langfristig planerisch aktiviert werden können. Baulandprogramm ϭ Im Baulandprogramm hat die Stadt Münster diejenigen Flächen dargestellt und beschlossen, die konkret aktuell bzw. bis zum Jahr 2030 für eine wohn- bauliche Nutzung entwickelt werden (sollen). Das Baulandprogramm wurde 2023 für den Zeitraum 2023 bis 2030 fortgeschrieben und fungiert als Orientierungsrahmen für die Entwicklung neuer Wohngebiete. - 92 - Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) ϭ Flächen, die im Regionalplan als Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen dargestellt sind, können von Städten und Gemeinden für die Unterbringung emittierender und sonstiger nicht wohnverträglicher Industrie- und Gewerbenutzungen beplant und entwickelt werden. Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) ϭ Schwerwiegende Schäden bei Hochwasserereignissen, der Anstieg des Meeresspiegels sowie häufigere Starkregenereignisse veranlassten den Bund 2017 zu einem verbesserten Hochwasserschutz beizu- tragen. Dafür wurde die Raumordnung um den Bundesraum- ordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) erweitert. Dekarbonisierung der Energieerzeugung ϭ Bei der Dekarbonisierung der Energieerzeugung werden fossile Brenn- stoffe durch erneuerbare Energiequellen ersetzt. Indem Treibhausgas- emissionen verringert oder sogar ganz vermieden werden, wird so die CO2-Bilanz einer Stadt, Gemeinde oder Region erheblich verbessert. Gewerbeflächenentwicklungskonzept ϭ Das Gewerbeflächenentwicklungskonzept wurde 2016 von der Stadt Münster erarbeitet. In dem Konzept wurden Zielsetzungen und Flächenbedarfe für die Entwicklung von Gewerbegebieten definiert und Potenzialflächen dargestellt. Viele der dargestellten Flächen wurden bereits entwickelt oder sind zur Entwicklung vorgesehen. Grünordnung ϭ Die Grünordnung dient als planerisches Instrument der Entwicklung von Landschafts- und Freiraumelementen auf kommunaler Ebene. Die Grünordnung Münster umfasst das Frei- raumkonzept, welches das charakteristische Grünsystem aus Grünzügen, erstem, zweiten und dritten Grünring sowie die Ziel- konzepte Freizeit, Erholung und Naturraum beschreibt. IFM-Kriterienkatalog ϭ Um neue Potenziale für Solarenergie zu identifizieren und Anträge zum Bau von Solarenergieanlagen effizienter bearbeiten zu können, hat die Stadt Münster im Jahr 2021 einen sogenannten Kriterienkatalog verabschiedet, der all die Flächen umfasst, die aus nutzungsstrukturellen oder freiraumplanerischen Belangen gegen eine Nutzung zur Erzeugung von Solarenergie sprechen. Dieser Katalog wurde im Zuge der Erarbeitung des IFM aktualisiert und zur Identifizierung neuer Prüfbereiche für die Erzeugung von Solarenergie angewendet. IFM-Restriktionskatalog ϭ Die Freiflächen-Solarenergie ist im Außenbereich laut § 35 Abs. 1 Nrn. 8 und 9 BauGB in 200 Meter Korridoren beidseitig von Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken privilegiert. Dennoch eignen sich viele dieser Bereiche nicht, da sie bereits zu Siedlungszwecken genutzt werden, - 93 - oder sie z.B. als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind. Um das theoretische Flächenpotenzial in den gesetzlich privilegierten Bereichen abzuschätzen, wurde im IFM-Restriktionskatalog festgehalten, welche Flächen eine privilegierte Nutzung der Korridore für die Solarenergie ausschließen. Klimaresiliente Stadt ϭ Klimaveränderungen verursachen vermehrt Extremwetterereignisse, z. B. Starkregen, Überschwemmungen, längere und extremere Hitze- perioden oder Dürren. Klimaresiliente Städte können auch unter Stress und Störungen grundlegende städtische Funktionen (z. B. Energiebereitstellung, Verkehr oder Versorgung des Gesundheits- wesens) aufrechterhalten, sich an neue Bedingungen anpassen und unerwarteten Herausforderungen ohne massive Umstellungen trotzen. Landesentwicklungsplan LEP NRW ϭ Der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) ist das wichtigste Steuerungs- instrument der Landesplanung. Es werden darin die Ziele und Grund- sätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes definiert und er dient gleichzeitig als Vorgabe für die Regionalplanung. Repowering ϭ Unter Repowering wird die Erneuerung, bzw. das Ersetzen von bereits bestehenden Windenergieanlagen durch modernere und leistungsstärkere Anlagen verstanden. Sozialgerechte Bodennutzung Münster (SoBoMü) ϭ Um dem extremen Ansteigen der Bodenpreise in Münster entgegenzu- wirken, wurde das Konzept der Sozialgerechten Bodennutzung im Jahr 2014 vom Rat beschlossen. Das Konzept beruht auf zwei Kernprinzipien: Die aktive Rolle der Stadt selbst im Rahmen der Baulandentwicklung sowie die Einbeziehung privater Akteurinnen und Akteure, insbesondere in Bezug auf die Realisierung geförderter Wohnungen und die Über- nahme von Kosten für soziale Infrastruktur. Weitere Infos hier: https:// www.stadt-muenster.de/stadtplanung/sozialgerechte-bodennutzung Umweltverbund ϭ Der Begriff „Umweltverbund“ fasst alle umweltfreundlichen Verkehrs- mittel, u. a. Bus, Bahn, Fuß- und Fahrradverkehr zusammen. Windkonzentrationszonen ϭ Im Flächennutzungsplan (FNP) festgelegte Fläche, in der Wind- energieanlagen im Außenbereich vorrangig zu errichten sind. Wohnsiedlungsflächenkonzept (WSFK) 2030 ϭ Das Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 der Stadt Münster wurde 2018 beschlossen. Es ist das Ergebnis der Planungswerkstatt 2030, in der grundsätzliche Ziele zur Siedlungsflächenentwicklung der Stadt Münster definiert und neue Flächen für Wohngebiete identifiziert wurden. Ein Teil der im IFM dargestellten Wohnbaupotenziale stammt aus diesem Konzept. - 94 - - 95 - IFM-CHARTA MÜNSTERSCHE STADT-LANDSCHAFT - 96 - Mit der ersten Werkstatt am 01. Februar 2023 startete die dreiteilige Werkstatt-Reihe. Ziel des Werkstattverfahrens ist es, Ideen zu entwickeln, die eine Balance von Freiraum/Landschaft, Infrastruktur und Siedlungs - entwicklung befördern, aber auch die Grenzen aufzeigen. In einem ersten Schritt wurden die bestehenden Strategien und Konzepte der Stadt Münster gesichtet, analysiert und zusammengedacht. Diese bilden die Grundlage für die kommenden flächenbezogenen Abwägungsprozesse. In der Ziel-Werkstatt ging es darum, die Vielzahl der bestehenden Strategien und Konzepte aufzuarbeiten, nebeneinander zu stellen und gemeinsam mit der Stadtverwaltung, Fachplanerinnen und Fachplanern, städtischen Akteuren und politischen Sprecherinnen und Sprechern eine gemeinsame Zielperspektive zu entwickeln. Dabei war besonders wichtig, die Perspektiven Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energie gesondert wie auch in Abhängigkeit voneinander zu diskutieren. Ziel der ersten Werkstatt war, eine Sensibilisierung der Teilnehmenden für das Thema der integrierten Stadtentwicklung und die wachsenden Anforderungen an die begrenzten Flächen im Außenbereich und den damit verbundenen Nutzungsdruck und mögliche Zielkonflikte zu vermitteln. Die drei Perspektiven Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energie wurden in Kleingruppen eingehend an thematischen Stationen diskutiert und angereichert. Gemeinsam wurde sich anschließend auf eine wertebasierte Haltung zur integrierten Zukunftsentwicklung der Münsterschen Stadt-Landschaft verständigt. - 97 - Münster steuert seine Zukunftsentwicklung integrativ! Münster als wachsende Stadt mit hohen Flächenbedarfen für neue Wohn- und Arbeitsstätten! Münster sichert, entwickelt und nutzt die Besonderheiten seiner Landschaft! Münster übernimmt vor Ort Verantwortung für das Klima und handelt ambitioniert im Be- reich erneuerbarer Energien! Der strategische Überbau des Integrierten Flächenkonzepts Münster bildet die IFM-Charta. Sie gilt als inhaltlicher Kompass und formuliert übergeordnete Botschaften, die deutlich machen, welche Ziele und Werte die Stadt mit der Erstellung des IFM für eine integrierte räumliche Stadtentwicklung erreichen und verfolgen möchte. Zudem wurden untergeordnet zu jeder Botschaft qualitative und quantitative Ziele formuliert. IFM-CHARTA MÜNSTERSCHE STADT-LANDSCHAFT - 98 - MÜNSTER STEUERT SEINE ZUKUNFTS- ENTWICKLUNG INTEGRATIV! IFM-CHARTA MÜNSTERSCHE STADT-LANDSCHAFT IFM-CHARTA IFM-CHARTA MÜNSTERSCHE STADT-LANDSCHAFT - 99 - ... führt als Konkretisierung die Zielaussagen bestehender sektoraler Konzepte zusammen zu einem integrierten Flächenkonzept! ... betrachtet Siedlungs-, Freiraum- und Energieentwicklung im Zusammenhang! ... bringt Transparenz in die dialogbasierte Abwägung von Flächenkonkurrenzen! ... fördert multicodierte Nutzungen/ Lösungen im Bestand und bei neuen Entwicklungen! ... integriert konkret Klimaanpassung und Klimaschutz auf allen Ebenen und schützt sensible Bereiche! ... trägt dazu bei, Klimaneutralität in der Münsterschen Stadtidentität zu verankern! 01 02 03 04 05 06 Das IFM... VISION UND LEITZIELE - 100 - MÜNSTER ALS WACHSENDE STADT MIT HOHEN FLÄCHENBEDARFEN FÜR NEUE WOHN- UND ARBEITSSTÄTTEN! PERSPEKTIVE SIEDLUNG PERSPEKTIVE SIEDLUNG - 101 - Sozialgerechte Wohnraumversorgung bei qualitätvoller Mindest- dichte für alle möglichst im Stadtgebiet sicherstellen! Siedlungsentwicklungen an bestehende Strukturen anschließen – keine Insellösungen. Anbindung an das bestehende Verkehrsnetz, örtliche Nahversorgung und Ortsmittelpunkte! Die Stadt der kurzen Wege als „15-Minuten-Stadt“ in Verbindung mit multimodalen Mobilitätslösungen! Rücksicht nehmen auf lokale Standortqualitäten und gewachsene Strukturen! Kontinuierliches Monitoring des Wohnraumentwicklungsbedarfes: Handlungsfähig bleiben und Wohnraumentwicklung mit dem Bedarf rückkoppeln! Gewerbeentwicklung mit hoher städtebaulicher Qualität, bei Sicher- stellung einer permanenten Manövriermasse von 50 Hektar für unterschiedliche Formen von Gewerbe, welche als Vorhalteflächen die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit Münsters sicherstellen! - 102 - MÜNSTER SICHERT, ENTWICKELT UND NUTZT DIE BESONDERHEITEN SEINER LANDSCHAFT! PERSPEKTIVE FREIRAUM PERSPEKTIVE FREIRAUM - 103 - Die Grünordnung ist das tragende System der Grünflächen- und Freiraumentwicklung der Stadt Münster. Die Grünordnung wird zukünftig weiterentwickelt und in ihrer Umsetzung gestärkt! Die Nähe zur Landschaft und ihre Erreichbarkeit ist Lebens- qualität. Der „6-Minuten-Freiraum“ wird zum Planungsziel: Über die Grünzüge wird nicht nur Frischluft in die Stadt gebracht, sondern Natur und Landschaft auf kurzem Weg erreicht! Die Münsterländer Kulturlandschaft ist produktiv, weil sie ortsnah Lebens- mittel, Kalt- und Frischluft, Biodiversität sowie Freiraum, Ruhe und Erleb- nisqualitäten bietet. Die Landschaft wird daher aktiv in Wert gesetzt! Schutzgebiete werden gesichert, die biologische Vielfalt in der Landschaft und im bebauten Raum konsequent gefördert! Stadtentwicklung an den Außenrändern der Siedlungsräume muss daher immer zeitgleich mit der Aufwertung benachbarter Landschaftsräume verknüpft werden! Neue Siedlungsgebiete werden durch Maßnahmen der Hitzevorsorge, der wasserbewussten Stadtentwicklung, Erhöhung der biologischen Vielfalt und einer örtlich spezifischen Qualifizierungsstrategie von negativen Wirkungen auf Umwelt, Klima und Grünordnung entkoppelt! - 104 - MÜNSTER ÜBERNIMMT VOR ORT VERANTWORTUNG FÜR DAS KLIMA UND HANDELT AMBITIONIERT IM BEREICH ERNEUERBARE ENERGIEN! PERSPEKTIVE ERNEUERBARE ENERGIE MÜNSTER ÜBERNIMMT VOR ORT VERANTWORTUNG FÜR DAS KLIMA UND HANDELT AMBITIONIERT IM BEREICH ERNEUERBARE ENERGIEN! PERSPEKTIVE ERNEUERBARE ENERGIE - 105 - Gegenwärtige Techniken der erneuerbaren Energien zur Gewinnung von Strom und Wärme insbesondere über Wind- kraft, Photovoltaik und Solarthermie auf dem Stadtgebiet nutzen und zur Erreichung der Klimaneutralität massiv ausbauen! Münster leistet einen größtmöglichen Beitrag in der Produktion erneuer- barer Energien und nutzt unter anderem innovative, ausgewogene, flächenschonende Konzepte, z. B. in Form von Kombi-Lösungen. Dem Raumbedarf von insgesamt ca. 2.000 Hektar (für Freiflächen-Solaranlagen, Freiflächen-Solarthermie und Windkraftanlagen inkl. Abstandsflächen) wird die Einführung eines Monitorings der Ausbaufortschritte zur Seite gestellt, um eine frühzeitige Nachsteuerung von Ausbauzielen zu ermöglichen! Neben privilegierten Flächen für Freiflächen-Solaranlagen in einem Korridor an Autobahnen und übergeordneten Schienenwegen, auch weitere Flächen- potenziale auf räumlich vorbelasteten Flächen für eine möglichst hohe Potenzialausschöpfung erwägen! Ausbau der Windenergieerzeugung auch durch Entwicklung weiterer raumverträglicher Standorte für eine möglichst hohe Potenzialausschöpfung! Dekarbonisierung der Fernwärme unter anderem durch Ausbau von Freiflächen-Solarthermie im nahen Umfeld des Fernwärmenetzes! Parallele Potenzialausschöpfung von Dach-Photo- voltaik, Abwasserenergieerzeugung, Tiefen-Geothermie und weiteren Formen der erneuerbaren Energien! Münster schafft Mitmach-Anreize für Akzeptanz und Beteiligung der Stadtgesellschaft! - 106 - Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Urban Catalyst 12 Abb. 2: Urban Catalyst 13 Abb. 3: Urban Catalyst 16 Abb. 4: bgmr 18 Abb. 5: Urban Catalyst 20 Abb. 6: Reicher Haase Assoziierte 24 Abb. 7: Reicher Haase Assoziierte 25 Abb. 8-10: Urban Catalyst 28, 29 Abb. 11: Urban Catalyst 31 Abb. 12: Urban Catalyst 33 Abb. 13: Urban Catalyst 35 Abb. 14: Urban Catalyst 37 Abb. 15: Urban Catalyst 38 Abb. 16: Urban Catalyst / Reicher Haase Assoziierte 43 Abb. 17-19: Reicher Haase Assoziierte 44, 45 Abb. 20-23: Reicher Haase Assoziierte 48, 49 Abb. 24-26: Reicher Haase Assoziierte 52, 53 Abb. 27-31: Reicher Haase Assoziierte 56, 57, 58 Abb. 32-35: Reicher Haase Assoziierte 64, 65 Abb. 36-37: Reicher Haase Assoziierte 67, 68 Abb. 38: Reicher Haase Assoziierte 71 Abb. 39: Urban Catalyst 74 Abb. 40: Urban Catalyst 77 Abb. 41: Urban Catalyst 78 Abb. 42: Urban Catalyst 79 Abb. 43-46: Nikolaus Urban 80 Abb. 47: Urban Catalyst 81 Abb. 48: Urban Catalyst 83 Abb. 49-52: Matthias Rethmann 85 - 107 - Auftraggeberin Stadt Münster vertreten durch Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft Stadtbaurat Robin Denstorff Stadtplanungsamt Albersloher Weg 33 48155 Münster Ansprechpersonen: Gerd Franke, Mattias Bartmann, Tim Bernsen Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit York-Kaserne, Gebäude 12 und 14 Albersloher Weg 450 48167 Münster Ansprechpersonen: Birgit Schumann, Annette Backhaus Stabstelle Klima Klemensstraße 10 48143 Münster Ansprechpersonen: Thomas Möller, Marco Imberge, Stefan Pröbsting Externes Planungsteam Projektleitung, Themenfeld Siedlungsentwicklung RHA Reicher Haase Assoziierte GmbH Prof. Christa Reicher, Holger Hoffschröer, Matthias Happel, Moritz Lippold Prozessgestaltung und -organisation Urban Catalyst GmbH Prof. Klaus Overmeyer, Annabelle Ries, Elena Menz, Francis Jahn Themenfeld Freiraumentwicklung Bgmr Landschaftsarchitekten GmbH Dr. Wolfgang Carlo Becker, Arno Walz Münster, Mai 2024 - 108 - Urban Catalyst GmbH Prof. Klaus Overmeyer, Annabelle Ries, Elena Menz, Francis Jahn Glogauer Straße 5 10999 Berlin +49.(0)30.53210696 info@urbancatalyst.de www.urbancatalyst.de RHA REICHER HAASE ASSOZIIERTE GmbH Prof. Christa Reicher, Holger Hoffschröer, Matthias Happel, Moritz Lippold Büro Aachen Oppenhoffallee 74 52066 Aachen +49.(0)241.46376740 ac@rha-planer.eu www.rha-planer.eu Büro Dortmund Schäferstr. 33 44147Dortmund 0231.997 6730.0 do@rha-planer.eu Bgmr Landschaftsarchitekten GmbH Dr. Wolfgang Carlo Becker, Arno Walz Prager Platz 6 10779 Berlin +49.(0)30.214595913 becker@bgmr.de www.bgmr.de
Anlage A
3509 Zeichen
Anlage A zur V/0192/2024 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage soll ein Konzept für eine integrierte Entwicklung von Siedlungs- und Freiflächen und Standorten für erneuerbare Energien als informelles Planungsinstrument zur fachlich ausgewoge- nen Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche an den Raum beschlossen werden. Mit dem Konzept sollen die räumlichen Ansprüche aus der Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie neuer Standorte für erneuerbare Energien in Einklang gebracht und entsprechende Entwicklungs- und Qualifi- zierungsflächen dargestellt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft.“ verfolgt. Dabei spielen unmittelbar die Ziele der Weiterentwicklung zu einer Stadt mit hohem Wohnwert sowie einer hohen Umwelt- und Naturqualität eine besondere Rolle. Teilziele dabei sind die Sicherstellung eines ausreichenden Wohnangebots für alle Bevölke- rungsgruppen, der Schutz und die Weiterentwicklung des Grünsystems der Grünordnung sowie die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030 u.a. durch neue Flächenfestlegungen für Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung. Mit Beschluss dieser Vorlage soll das IFM-Konzept abschließend beschlossen werden, um an- schließend als wesentliche Grundlage für die weitere räumliche Stadtentwicklung zu dienen. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Die Finanzierung wurde bereits im Rahmen der Grundsatzvorlage V/0908/2021 beschlossen. Für die externe Erarbeitung des IFM-Konzepts werden insgesamt ca. 230.000 € veranschlagt, die be- reits weitgehend abgerechnet sind. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Sie ist als vorbereitende Aufgabe notwendig, um auf dieser Basis dem § 1 Abs. 3 BauGB („Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Ent- wicklung und Ordnung erforderlich ist.“) zukünftig Rechnung tragen zu können. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage berührt das Themenfeld der Demographie direkt, da Münster als wachsende Stadt für die Einwohnerentwicklung (zunehmende Einwohnerzahl, sinkende Haushaltsgrößen, älter werdende Gesellschaft) entsprechende Entwicklungs-Flächen zur Schaffung (bezahlbaren) neu- en Wohnraums zur Verfügung stellen muss, um seiner (oberzentralen) Funktion gerecht werden zu können. Die Vorlage berührt auch klimaschutzrelevante Aspekte unmittelbar, da mit dem zu erarbeitenden Konzept insbesondere auch neue bzw. weitere Standorte für die klimaneutrale Energieerzeugung identifiziert und vorbereitet werden. Darüber hinaus spielen Klimaschutzaspekte insofern eine Rolle, als Flächen für eine weitere Siedlungsflächenentwicklung auch stets unter Klimaschutz- Kriterien zu bewerten sind und das Grünsystem der Grünordnung u.a. bzgl. Klimaschutz - Aspekten eine hohe Bedeutung hat.
Anlage 1: IFM-Konzept - Karte
18317 Zeichen
IFM -
Integriertes
Flächenkonzept
Münster
Siedlungsflächen
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsfläche - Industrie
Beschlossene Siedlungsflächenpotenziale
Wohnen gem. FNP
Gewerbe gem. FNP
Baulandprogramm (Wohnen)
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Siedlungsflächenpotenziale
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen abhängig Aufgabe heutiger
Nutzung bzw. Entwicklung S-Bahn Münsterland
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
Erneuerbare Energien
Freiflächen-Solaranlagen
Basis:
Gesetzliche Privilegierung
Potenzialbereiche:
Freiflächen-Solaranlagen im Umfeld von Windenergie -
standorten
Suchbereiche:
Prüfbereiche in nicht privilegierten Korridoren
Prüfbereiche in erweiterten Korridoren
Vorrangbereiche für Solarthermie
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bahnhaltepunkte
im Bestand
geplant (WLE) bzw. diskutiert (S-Bahn Münsterland)
H
H
Leitprojekt
Vennheide
Leitprojekt
DEK -
Hoppengarten -
Maikotten
Leitprojekt
Werse - Erdelbach
Leitprojekt
Kinderbachtal
Leitprojekt
Westliches Aatal
Leitprojekt
Lodden
Leitprojekt
Lütkenbeck
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Windenergie
Windkonzentrationszone mit noch nicht
ausgeschöpftem Potenzial
Bestehende Windkonzentrationszonen gem. FNP
Bestehende Windenergieanlagen:
<1000 kW Leistung
1000-2000 kW Leistung
>2000 kW Leistung
Potenzialbereiche
Suchbereiche:
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Freiraumentwicklung
Hauptgrünzüge
2. Grünring
Erweiterung 2. Grünring
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
Großräumige Freiraumvernetzungen
Leitprojekte der Freiraumentwicklung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Anlage 3: IFM-Steckbriefe Leitprojekte Freiraumentwicklung
25607 Zeichen
IFM - Integriertes Flächen- konzept Münster Steckbriefe zu Leitprojekten (Stand 22. April 2024) - 2 - Lage und Gesamtübersicht Leitprojekte der Freiraumentwicklung Kinderbachtal DEK – Hoppengarten – Maikotten Lütkenbeck Werse-Erdelbach Lodden Vennheide Westliches Aatal 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 56 7 - 3 - Beschlossene Fläche zur Siedlungsentwicklung Potentielle Fläche zur Siedlungsentwicklung Gewässer Festgesetzte Überschwemmungsgebiete Kiebitzvorkommen Kaltluftentstehungsgebiete Kompensationsflächenkataster (Komkat) CEF-Flächen Biotopverbundsystem mit besonderer Bedeutung Biotopverbundsystem mit herausragender Bedeutung Geschützte Landschaftsbestandteile Schutzwürdige Biotope nach Biotopkataster NRW (LANUV) Gesetzliche geschützte Biotope nach § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW Stadtbiotope Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Legende der Planausschnitte - 4 - 1 Kinderbachtal Gesamtfläche: ca. 550 ha Priorität: Hoch Anmerkungen: In Zusammenhang mit den Baugebieten Steinfurter Straße und Busso-Peus-Straße zu entwickeln. Was zeichnet den Landschaftsraum aus? • Landschaftsraum befindet sich zwischen Gievenbeck, Kinderhaus und der Innenstadt und wird maßgeblich geprägt durch den namensgebenden Kinderbach mit Biotopverbundfunktion: Er liegt im Grünzug Vorbergshügel-Gasselstiege. • Überwiegender Teil der Flächen sind landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker und Dauergrünland), Potential der Aufwertung vorhanden. • Östliches Kinderbachtal ist geprägt durch eine kleinteilige Münsteraner Kulturlandschaft (hohe Struk- turvielfalt); Kulturlandschaftsrelikte wie Gräften und Wallhecken. Ergänzungspotentiale durch Raine, Hecken, Alleen entlang der Wege. • Beim Kinderbach sind im östlichen Verlauf Renaturierungsmaßnahmen bereits durchgeführt worden, abschnittsweise nördlich und südlich weitere Potentiale vorhanden. • Westliches Kinderbachtal weist einen zusammenhängenden Biotopverbundraum auf, zum Teil bereits großflächig umgesetzte Kompensationsmaßnahmen, in Bereichen noch Ergänzungspotentiale. • Das Gebiet übernimmt die Funktion eines klimaökologischen Ausgleichsraums. • Der Landschaftsraum wird bereits heute stark durch die umliegende Bewohnerschaft für Freizeit und Erholung frequentiert, wodurch ein Konflikt zwischen Freizeit und Natur entsteht. Bei weiterer städte- baulicher Entwicklung ist eine Besucherlenkung wichtig. - 5 - * Hinweise für die weitere Planung: • Großteil der Flächen befinden sich im Privateigentum, Flächen frühzeitig erwerben • Kommunikationsprozess mit der Landwirtschaft aufsetzen • Attraktive Angebote für Erholung stadtnah und frühzeitig entwickeln • Aktive Landschaftsprojektentwicklung („Kinderbachtalmanagement“) • Das Integrierte Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal stellt ein Musterbeispiel mit entspre- chendem Maßnahmenpaket für die Freiraumentwicklung dar (ausführliche Maßnahmensteckbriefe in Anlage 1 der Vorlage zum Integrierten Freiraumentwicklungskonzept Kinderbachtal) • Leitbilder sind die Qualifizierung der Natur- und Wasserlandschaft, die Förderung der produktiven Landschaft sowie der Freizeit- und Erholungslandschaft. • Weiterentwicklung der Landschaft hin zu einer resilienten, vielfältigen und kleinteiligen Münsterländer Kulturlandschaft; Retention von Wasser in der Landschaft steigern. • Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion und Weiterentwicklung in Richtung ökologische Anbauweisen; Erhöhung der linearen Randstrukturen (Raine, Hecken, Alleen). • Durch gezielte Angebote für Freizeit- und Erholungssuchende in Stadtnähe eine Entlastung des Land- schaftsraumes schaffen. • Landschaftsplan: Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Land- schaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft (Erhaltung). • Die Grünordnung Münster stellt für diesen Bereich im Zielkonzept Freizeit und Erholung eine geplante Parkanlage dar: Überwiegend funktionalisierter Freiraum mit spezifischen Freizeit- und Erholungsein- richtungen und intensiver Nutzung; ökologische Aufwertung durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Konzentration der Freizeit- und Erholungseinrichtungen auf geeignete Teilräume und einen geplanten Landschaftspark: extensiv genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen, „sanfte“ Erholungs- und Freizeitnutzung ermöglichen. • Steigerung der Biodiversität (lineare Randeffekte) und Bachrenaturierung nördlicher Kinderbach • Maßnahmen zum Rückhalt von Wasser in der Landschaft durch naturnahe Kleingewässer • Maßnahmen für eine ökologische Landwirtschaft, Ausbau Feuchtgrünland • Ökologische Verbesserung der Fließgewässer wie dem Wasserweggraben und Gievenbach • Besucherlenkung mit einem Wegesystem aus Haupt- und Nebenwegen und einem Informations- und Stationenkonzept als Angebote • Erweiterung des Landschaftsparks Kinderbachtal im ‚Huckepack‘ der Entwicklung der beiden neuen Stadtquartiere (Maßnahme der Besucherlenkung) Was ist zu tun? Wohin soll sich der Freiraum entwickeln? - 6 - 2 DEK – Hoppengarten - Maikotten Gesamtfläche: ca. 320 ha Priorität: Mittel Anmerkungen: In Zusammenhang mit den Bauge- bieten Coppenrathsweg / Dingstiege und Wilhelmshavenufer / Coppen- rathsweg zu entwickeln. Zusätzlicher Nutzungsdruck in den Freiraum aus dem Bestand und derzeit laufender Projektentwicklungen vorhanden. Was zeichnet den Landschaftsraum aus? • Der Landschafsraum liegt westlich und östlich des Dortmund-Ems-Kanals, südlich von Coerde und reicht in die Ortslage Mauritz rein. Zudem umfasst er die innerstädtischen Teilbereiche der Grünzüge Hoppengarten-Edelbach und Prozessionsweg. • Maßgeblich wird er durch den Kanal geprägt, der als systemüberlagernder Grünzug ausgewiesen ist und intensiv für die Naherholung genutzt wird. Im Zentrum des Leitprojekts liegt die Schleuse Münster. • Überwiegender Teil der Flächen sind landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker und Dauergrünland) und übernimmt die Funktion eines klimaökologischen Ausgleichsraums. • Starkregen gefährdetes Gebiet, Raum weist hohe Retentionsfunktion bei Starkregen auf. • Der nordwestliche Teil ist geprägt durch eine kleinteilige Münsterländer Parklandschaft (hohe Struk- turvielfalt; zusammenhängender Biotopverbund) und kleinteilige Nutzungen (Kleingartenanlage und 2 Gemeinschaftsgartenprojekte) Ergänzungspotentiale durch Raine, Hecken, Alleen entlang der Wege. • Der östliche Bereich ist durch Infrastrukturen und den Neubau der Umgehungsstraße stark zerschnitten – eine Anbindung zu den Siedlungsräumen fehlt. Der Raum wird durch den Prozessionsweg in Ost- West-Richtung gequert, der eine hochfrequentierte Wege- und wichtige Grünverbindung darstellt. • Im Süden sind überwiegend siedlungsergänzende Nutzungen vorhanden (Sportflächen). - 7 - * Hinweise für die weitere Planung: • Frühzeitige Abstimmung mit der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) zur Weiterentwicklung der Schleuse und Aufwertung der Begleiträume – Vorbereitung einer Potentialunter- suchung • Bei Starkregen Grabensysteme mit Überstau • Gliederung der Landschaft durch Anreicherung mit landschaftstypischen Strukturelementen • Als stark fragmentierter Raum mit Barrieren gilt es durch erkennbare Verbindungen und Leitstrukturen eine durchgehenden Landschaftsraum herzustellen. • Basis sollte der Kanal in Nord-Süd-Ausrichtung bilden mit der Schleuse als zentralen Mittelpunkt – Begleiträume und Aufenthaltsqualitäten sollen verbessert werden. • Weitere Fragmentierung der Landschaft durch Zersiedelung verhindern. • Landschaftsplan: Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestat- teten Landschaft und Sicherung der Freiraumfunktion. • Die Grünordnung Münster stellt für diesen Bereich im Zielkonzept Freizeit und Erholung eine geplante Parkanlage dar: Überwiegend funktionalisierter Freiraum mit spezifischen Freizeit- und Erholungsein- richtungen und intensiver Nutzung; ökologische Aufwertung durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Konzentration der Freizeit- und Erholungseinrichtungen auf geeigneten Teilräumen. • Schleuse als Mittelpunkt mit Angeboten ausbauen, Begehbarkeit ist bereits gegeben – Prüfung Ausbau zum „Schleusenpark“ als neuen Zielort. • Mit Querverbindungen in Ost-West-Ausrichtung Siedlungsräume aus der Tiefe des Raumes an das bestehende Wegenetz entlang des Kanals anbinden. Stärkung der Grünverbindung / Aufenthaltsquali- täten entlang des Prozessionswegs als prägende Ost-West-Verbindung im südlichen Teilbereich. • Überwindung von starken Barrieren (Straßen und Gleisanlagen) mittels grünen Leitstrukturen. • Retentionsfunktion der Landschaft steigern im Zusammenspiel mit Maßnahmen der Biodiversitäts- steigerung, Prinzip der Schwammlandschaft weiterführen. • Ökologische Verbesserung der Fließgewässer, wie Edelbach und Graelbach. • Kleinere dezentrale Maßnahmen zur Aufwertung von Landschaft und Natur, Entwicklung neuer natur- naher Laubwaldbestände. Strukturreichtrum durch Baumreihen, Hecken, Feuchtgrünlandflächen oder Streuobstwiesen steigern. Was ist zu tun? Wohin soll sich der Freiraum entwickeln? - 8 - 3 Lütkenbeck Gesamtfläche: ca. 260 ha Priorität: Hoch Anmerkungen: Hafenquartierentwick- lung wirkt sich auf den Raum aus, wodurch eine zeitnahe Entwicklung angestrebt werden muss. Was zeichnet den Landschaftsraum aus? • Das Leitprojekt deckt den gesamten Landschaftsraum vom Hafen bis zum Landschaftsschutzgebiet Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten ab und stellt einen geringfügig zerschnittenen Raum vom Zentrum bis in die offene Landschaft dar (Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach). • Ausgenommen die B51 und eine Gleistrasse stellen zerschneidene Elemente dar. • Der Raum ist vorwiegend durch landwirtschaftliche Nutzung (hoher Agraranteil) geprägt mit einem geringen Anteil an (linearen) Strukturen. • Im nördlichen Bereich befinden sich Kleingärten inklusive einer öffentlichen Grünanlage mit Aufwer- tungspotenzial. • Er wird von den beiden Bächen Honebach und Lohausbach als wichtige Elemente des Biotopverbundes strukturiert, beide Bäche weisen abschnittsweise Überstauung bei Starkregen auf. • Das Gebiet übernimmt die Funktion eines klimaökologischen Ausgleichsraums. • Der Landschaftsraum wird bereits intensiv für die Erholung genutzt. Durch die Hafenquartierentwick- lung wird die Freizeitnutzung nochmals ansteigen (Zunahme Konflikt zwischen Freizeit und Natur). • Landschaftsraumprägend ist das Denkmal Haus Lütkebeck. • Es sind kaum Querungsmöglichkeiten durch den Raum vorhanden – ein gutes und attraktives Wegenetz für die Naherholung fehlt. - 9 - * Hinweise für die weitere Planung: • Großteil der Flächen in Privateigentum, Flächenerwerb frühzeitig vorbereiten • Kommunikationsprozess mit der Landwirtschaft frühzeitig aufsetzen • Attraktive Angebote für Erholung stadtnah und frühzeitig entwickeln • Sicherung und Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Nutzung unter den Aspekten der Steige- rung der Biodiversität und Strukturanreicherung. • Durch gezielte Angebote für Freizeit- und Erholungssuchende in Stadtnähe Entlastung des Landschafts- raumes. • Entwicklung hin zu einer Schwammlandschaft; Retention von Wasser in der Landschaft steigern (Hone- bach und Lohausbach). • Landschaftsplan: Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen und Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. • Die Grünordnung Münster stellt für diesen Bereich im Zielkonzept Freizeit und Erholung einen geplanten Landschaftspark dar: extensiv genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen, „sanfte“ Erholungs- und Freizeitnutzung ermöglichen. • Konflikt zwischen Natur, Landwirtschaft und Freizeit frühzeitig angehen. Lenkung der Freizeitakativi- täten durch Wanderwege und Unterschutzstellung bestimmer Gebiete sowie deren Begehbarkeit weiter reduzieren. • Prüfen, ob (ehemalige) Gehöfte und Hofanlagen mit Gräften, Teichen und reich strukturierten Weide- grünländern als mögliche Ziele für Freizeit- und Erholungssuchende in Stadtnähe als Entlastung des weiteren Landschaftsraumes zur Verfügung stehen. • Steigerung der Biodiversität durch die Entwicklung naturnaher und strukturreicher Laubwälder. • Maßnahmen zum Rückhalt von Wasser in der Landschaft im Zusammenspiel mit Maßnahmen der Biodiversitätssteigerung. • Ökologische Verbesserung der Fließgewässer in einen möglichst naturnahen Zustand. • Maßnahmen für eine ökologische Landwirtschaft, Extensivierung der Landwirtschaft. Was ist zu tun? Wohin soll sich der Freiraum entwickeln? - 10 - 4 Werse-Erdelbach Gesamtfläche: ca. 180 ha Priorität: Mittel Anmerkungen: In Zusammenhang mit den Baugebieten Gremmendorf - Südlich Angelmodder Weg und Angelmodde - Homann- straße / Vogelrohrsheide zu entwickeln. Was zeichnet den Landschaftsraum aus? • Das Leitprojekt liegt zwischen Gremmendorf / Angelmodde und dem Fluss Werse und ebenfalls wie das Leitprojekt Lütkenbeck im Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach. • Die Werse fließt am östlichen Rand durch den Landschaftsraum von Süden kommend bis sie im Norden Münsters in die Ems mündet. Somit nimmt sie eine prägende Rolle für den östlichen Landschaftsraum in Münster ein. • Der Erdelbach und Vornholtbach haben als lineare Biotopverbundsysteme mit begleitenden Gleyböden eine landschaftsgliedernde Funktion. • Das Gebiet übernimmt die Funktion eines klimaökologischen Ausgleichsraums. • Überwiegender Teil der Flächen sind landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker und Dauergrünland) die durch eine kleinteilige Münsterländer Parklandschaft (hohe Strukturvielfalt) geprägt ist; punktuelle Ergänzungspotentiale durch Raine, Hecken, Alleen entlang der Wege vorhanden. • Der Fluss ist mit dem Werseradweg und der Nutzung durch muskelbetriebenen Wassersport ein wichtiges Freizeitband mit Qualifizierungspotential. - 11 - * Hinweise für die weitere Planung: • Erdelbach als Biotopverbund auch im Rahmen der Siedlungsplanung freihalten und ökologisch aufwerten (Verbindung zwischen Leitprojekt Werse – Erdelbach und Loddenheide). • Wersewanderweg als schonende Form der Erholung in der Landschaft qualifizieren. • Schwammlandschaft mit Fokus auf Erdelbach, Vornholtbach und Werse mit Bach- und Flussrenaturie- rungsmaßnahmen. • Landschaftsbezogene Erholung mit Schwerpunkt der Biotopverbundsicherung und -stärkung. • Parzellenartige Landschaftsstruktur mit Flächennutzungs-Mosaik. • Landschaftsplan: Erhaltung einer mit natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestat- teten Landschaft; Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen und Wiederherstellung einer in ihrer Oberflächenstruktur, ihrem Wirkungsge- füge oder in ihrem Erscheinungsbild geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft. • Die Grünordnung Münster stellt für diesen Bereich im Zielkonzept Freizeit und Erholung einen geplanten Landschaftspark dar: extensiv genutzten land- und forstwirtschaftlichen Flächen, „sanfte“ Erholungs- und Freizeitnutzung. • Südlicher Raum ist in seinem hochwertigen Zustand zu erhalten und punktuell mit strukturgebenden Elementen zu ergänzen. • Nördlicher Teil ist, als teilweise ausgeräumte Landschaft, mit Maßnahmen zur Steigerung der Biodiver- sität (lineare Randeffekte und gliedernde Strukturen) zu entwickeln. • Der Werse als Fluss Raum geben und Auenbereiche zulassen/entwickeln; Überschwemmungsbereiche der Werse als Biotopverbundsystem stärken. • Ökologische Verbesserung der Fließgewässer inkl. Herstellung der Durchgängigkeit. • Ackerflächen in Überschwemmungsgebieten in extensives Grünland / Auenbereiche umgestalten. Was ist zu tun? Wohin soll sich der Freiraum entwickeln? - 12 - 5 Lodden Gesamtfläche: ca. 260 ha Priorität: Hoch Anmerkungen: In Zusammenhang mit dem Baugebiet Hiltrup- Ost zu entwickeln. Was zeichnet den Landschaftsraum aus? • Das Leitprojekt liegt zwischen den Siedlungsbereichen Hiltrup-Ost und Gremmendorf-West und grenzt im Nordwesten an den systemüberlagernden Grünzug Dortmund-Ems-Kanal. • Der nördliche Bereich ist durch einen großen zusammenhängenden Waldbereich (Große Lodden) geprägt mit hohem Anteil an Nadelgehölzen (einzelne Kalamitätsflächen sind vorhanden); zudem liegen in dem Raum noch die Waldbereiche Pferdebusch und Kaiserbusch – damit weist das Gebiet einen sehr hohen Waldanteil auf. • Der südliche und östliche Bereich ist durch landwirtschaftliche Flächen gekennzeichnet, welche vom Erdelbach durchzogen werden. • Das Gebiet übernimmt die Funktion eines klimaökologischen Ausgleichsraums. • (Zukünftige) Siedlungsbereiche teilweise durch Ausuferungen des Erdelbachs gefährdet. • Der Landschaftsraum (besonders die großen zusammenhängende Waldgebiete) werden bereits heute stark durch die umliegende Bewohnerschaft für Freizeit und Erholung frequentiert, wodurch ein Konflikt zwischen Freizeit und Natur entsteht. Bei weiterer städtebaulicher Entwicklung ist eine Besucherlenkung wichtig. - 13 - * Hinweise für die weitere Planung: • Großteil der Flächen befinden sich im Privateigentum; frühzeitig Kommunikationsprozess mit Eigen- tümerinnen und Eigentümern aufsetzen • Großteil des Gebiets ist Teil eines Biotopverbunds mit besonderer Bedeutung • Erdelbach als Biotopverbund auch durch die Siedlungsachse freihalten (Verbindung zwischen Leitpro- jekt Werse – Erdelbach und Loddenheide) • Landschaftsplan 4: „Davert und Hohe Ward“ befindet sich derzeit in Bearbeitung – Ziele und Vorgaben sind nach Veröffentlichung zu beachten und in die Planung zu integrieren. • Entwicklung eines klaren Wegesystems zum Schutz des hochwertigen Naturraums mit großem Wald- anteil. • Anbindung an eine zentrale Nord-Süd Verbindung entlang des DEK – Zerschneidung des Naturraums möglichst geringhalten. • Durch gezielte Angebote für Freizeit- und Erholungssuchende im Süden in der Nähe zur Siedlungsent- wicklung eine Entlastung des Landschaftsraumes schaffen. • Scharnierfunktion für eine offene Landschaft im Biotopverbund im Osten und Norden von Hiltrup. • Die Grünordnung Münster stellt für diesen Bereich im Zielkonzept Freizeit und Erholung einen geplanten Landschaftspark dar: extensiv genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen, „sanfte“ Erholungs- und Freizeitnutzung. • Konzept Ränder der Stadt im Rahmen der Siedlungsentwicklung mit planen – Siedlungsrand als multi- funktionalen Übergangsraum zwischen Siedlung und Freiraum entwickeln (Klimaanpassung, Biodiver- sität, Freizeit, …). • Freizeitintensivierung im südlichen Bereich (am Siedlungsrand). • Behutsame Entwicklung und Konzeption zum Erhalt der bestehenden Strukturen. • Ökologische Verbesserung der Fließgewässer, wie des Erdelbachs. • Waldumbau (Kalamitätsflächen): Erhöhung Laubholzanteil und Waldrandgestaltung. Was ist zu tun? Wohin soll sich der Freiraum entwickeln? - 14 - 6 Vennheide Gesamtfläche: ca. 180 ha Priorität: Mittel Anmerkungen: Entwicklung als Leitpro- jekt aus der Bestandssi- tuation heraus Was zeichnet den Landschaftsraum aus? • Der Landschaftsraum liegt zwischen Berg Fidel und Hiltrup im Grünzug Vennheide-Davert und ist geprägt durch Waldbereiche und einem hohen Grünlandanteil, Potential der Aufwertung vorhanden. • Im Norden liegt das Waldstück Vennheide, zentral im Raum der Wald Jesuiterbrook, welcher durch den Kleibach durchflossen wird. • In Teilen ist eine Durchwegung des Raums vorhanden, welche eine Strukturierung und Parzellierung mit sich bringt; Ergänzungspotentiale durch Raine, Hecken, Alleen entlang der Wege vorhanden. • Ein Großteil des Leitprojektes ist als Wasserschutzgebiet ausgewiesen (Aufgabe geplant). • Das Gebiet übernimmt die Funktion eines klimaökologischen Ausgleichsraums. • Der Raum ist weitestgehend als ein zusammenhängendes Biotopverbundsystem mit besonderer Bedeutung ausgewiesen mit einzelnen Kompensationsflächen. • Raum weist hohe Retentionsfunktion bei Starkregen auf. - 15 - * Hinweise für die weitere Planung: • Landschaftsraum ist wichtiger Erholungsraum für die umgebenden Siedlungsbereiche • Wichtige Maßnahmenfläche für den Kiebitz im nördlichen Bereich, östlich des Kleingärtnervereins • Ausbau weiterer Feuchtgebiete wie nördlich des Kleingärtnerverein „Grafschaft“ e.V. • Landschaftsplan 4: „Davert und Hohe Ward“ befindet sich derzeit in Bearbeitung - Ziele und Vorgaben sind nach Veröffentlichung zu beachten und in die Planung zu integrieren. • Freizeit- und Erholungsraum für die umliegenden Wohngebiete mit punktuellen, kleinteiligen Freizeit- nutzungen im Raum. • Weiterentwicklung der Landschaft hin zu einer resilienten, vielfältigen und kleinteiligen Münsterländer Kulturlandschaft. • Retentionsfunktion der Landschaft steigern im Zusammenspiel mit Maßnahmen der Biodiversitäts- steigerung, Prinzip der Schwammlandschaft weiterführen. • Die Grünordnung Münster stellt für diesen Bereich im Zielkonzept Freizeit und Erholung eine geplante Parkanlage dar: Überwiegend funktionalisierter Freiraum mit spezifischen Freizeit- und Erholungsein- richtungen und intensiver Nutzung; ökologische Aufwertung durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Konzentration der Freizeit- und Erholungseinrichtungen auf geeignete Teilräume. • Steigerung der Biodiversität (lineare Randeffekte) und Bachrenaturierung, ökologische Verbesserung der Fließgewässer, wie dem Kleibach. • Wegesystem aus Haupt- und Nebenwegen, Prüfung von neuen Wegen und einem Informations- und Stationenkonzept als Angebot. • Eingänge in die Landschaft definieren und Wegeführungen aus den angrenzenden Wohnquartieren qualifizieren. • Gärtnerische Nutzungen in Form von Gemeinschaftsacker sind an den Siedlungsrändern zu prüfen. • Artenvielfalt: Förderung der Buchen-Eichenwälder sowie Eichen-Hainbuchenbestände. Schutz der Kiebitzvorkommen nördlich des Vennheidewegs. • Erhalt und Schaffung von Feuchtbiotopen. • Waldumbau auf den Kalamitätsflächen: Erhöhung Laubholzanteil und Waldrandgestaltung. Was ist zu tun? Wohin soll sich der Freiraum entwickeln? - 16 - 7 Westliches Aatal Gesamtfläche: ca. 1.000 ha Priorität: Mittel Anmerkungen: Im Zusammenhang mit dem Bauge- biet Sentrup – West („Zooquartier) zu entwickeln Was zeichnet den Landschaftsraum aus? • Der große Landschaftsraum liegt zwischen dem Aasee, Gievenbeck, Mecklenbeck und der Aa im Grünzug Westliches Aatal. • Geprägt wird der Landschaftsraum mit sehr hohen ökologischen Qualitäten durch die Aa und den Gieven- bach als besondere Naturräume, welche in Teilen ökologisch wiederhergestellt und renaturiert sind. • Überwiegender Teil der Flächen sind landwirtschaftliche Nutzflächen (Acker und Dauergrünland), Potential der Aufwertung vorhanden. • Westliches Aatal weist Biotopverbundflächen auf (insbesondere entlang der Münsterschen Aa), in Bereichen noch Ergänzungspotentiale zur Rückführung in einen naturnahen Zustand. • Zum Teil bereits großflächig umgesetzte Kompensationsmaßnahmen entlang des Meckelbachs und der Aa. • Der Landschaftsraum wird heute stark durch die umliegende Bewohnerschaft für Freizeit und Erholung frequentiert, wodurch ein Konflikt zwischen Freizeit und Natur entsteht. Insbesondere vom Aasee und aus Gievenbeck kommend. Bei weiterer städtebaulicher Entwicklung ist eine Besucherlenkung wichtig. • Der Raum ist ein wichtiges Kaltluftentstehungsgebiet für die umliegenden Siedlungsräume und als klimaökologischer Ausgleichsraum ausgewiesen. - 17 - * Hinweise für die weitere Planung: • Kommunikationsprozess mit der Landwirtschaft aufsetzen • Geplanter Kiebitz-Hotspot zwischen Dingbängerweg und Haus Kump • Attraktive Angebote für Erholung stadtnah und frühzeitig entwickeln • Nutzungsintensivierung zum Siedlungsraum mit verschiedenen Angeboten – Schaffung einer Zonie- rung des Landschaftsraum nach Natur und Freizeit. Sicherung von ungestörten Naturräumen durch die Konzentration von Freizeit- und Erholungsangeboten. • Weiterentwicklung der Landschaft hin zu einer resilienten, vielfältigen und kleinteiligen Münsterländer Kulturlandschaft; Retention von Wasser in der Landschaft steigern. • Landschaftsplan: (teilweise) Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Elementen (Anreicherung), ansonsten Erhaltung und tlw. Sicherung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. • Die Grünordnung Münster stellt für diesen Bereich im Zielkonzept Freizeit und Erholung einen geplanten Landschaftspark dar: extensiv genutzte land- und forstwirtschaftliche Flächen, „sanfte“ Erholungs- und Freizeitnutzung; ökologische Aufwertung durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Konzentration der Freizeit- und Erholungseinrichtungen auf geeignete Teilräume. • Steigerung der Biodiversität (lineare Randeffekte) und Bachrenaturierung durch beispielsweise Rückbau der Uferbefestigungen. • Maßnahmen zum Rückhalt von Wasser in der Landschaft durch Erhalt und Schaffung von naturnahen Kleingewässern. • Maßnahmen für eine ökologische Landwirtschaft, Extensivierung der Landwirtschaft. • Besucherlenkung mit einem Wegesystem aus Haupt- und Nebenwegen mit Anschluss an das Wege- system des Aasees. • Münstersche Aa als besonderes Naturhighlight sichern, schützen und kommunizieren (Umweltbildung). • Ökologische Verbesserung der Fließgewässer (Münstersche Aa, Gievenbach einschließlich aller Neben- gewässer) durch Ausbau von Auenstrukturen, Röhrichtbeständen und Pufferzonen zur Landwirtschaft. Was ist zu tun? Wohin soll sich der Freiraum entwickeln?
Anlage 2: IFM-Abschlussbericht 2. Teil - Konzept
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- 44 -
B.7 Integriertes Konzept
Das integrierte Konzept fungiert als flächenbezogene Konkretisierung des Zielkanons
und des daraus abgeleiteten räumlichen Leitbildes. In den drei Perspektiven werden die im
Werkstattprozess erarbeiteten räumlichen Zielsetzungen auf den vorhandenen Flächen-
pool, die Grünordnung und die unterschiedlichen Potenzialräume für die Erzeugung von
erneuerbaren Energien angewendet und im folgenden Kapitel detailliert beschrieben.
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GREMMENDORF
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AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Leitprojekt
Vennheide
Leitprojekt
DEK -
Hoppengarten -
Maikotten
Leitprojekt
Werse - Erdelbach
Leitprojekt
Kinderbachtal
Leitprojekt
Westliches Aatal
Leitprojekt
Lodden
Leitprojekt
Lütkenbeck
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KINDERHAUS
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WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
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ROXEL
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Perspektive Siedlung
Flächenkonzept zur Gewerbe- und
Wohnsiedlungsflächenentwicklung
Abb. 17
Perspektive Freiraum
Flächenkonzept zur
Freiraumentwicklung
Abb. 18
- 45 -
Leitprojekt
Vennheide
Leitprojekt
DEK -
Hoppengarten -
Maikotten
Leitprojekt
Werse - Erdelbach
Leitprojekt
Kinderbachtal
Leitprojekt
Westliches Aatal
Leitprojekt
Lodden
Leitprojekt
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AMELSBÜREN
KINDERHAUS
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GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
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COERDE
GELMER
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ROXEL
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GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Perspektive Freiraum
Flächenkonzept zur
Freiraumentwicklung
Perspektive erneuerbare Energien
Flächenkonzept für Standorte zur
Erzeugung erneuerbarer Energien
Abb. 19
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Perspektive Siedlung
Zur Identifizierung der im Sinne des IFM-Zielkanons für eine Siedlungsflächenentwicklung
geeigneten Räume der Stadt Münster wird der IFM-Flächenpool anhand folgender vier
Flächenfilter geprüft:
ϭ Hauptgrünzüge der Grünordnung
ϭ Landschaftsschutzgebiete / Biotope* außerhalb der Kernstadt
ϭ Nähe zu SPNV-Haltepunkten
ϭ Abgleich mit anderen Planungen
In diesem Filterprozess sollen die im Zielkanon festgelegten Grundsätze der Siedlungsent-
wicklung angewandt werden, um eine räumlich ausgewogene und verträgliche Siedlungs-
entwicklung der Stadt Münster bis 2045 vorzubereiten. Über die vier Flächenfilter hinaus
bestehen eine Reihe von Rahmenbedingungen und erfolgten Grundsatzentscheidungen,
die im IFM Berücksichtigung finden und zu Ausnahmen im Filterprozess führen. Generelle
Ausnahmen stellen Flächen dar, die die Stadt in den letzten Jahren zu Siedlungszwecken
bereits erworben hat, Flächen, die Bestandteil eines Stadtteilentwicklungskonzepts (STEK)
sind sowie Flächen, die Bestandteil politischer Beschlüsse sind.
Filter 1: Hauptgrünzüge
Gemäß der Zielsetzung stellen die Hauptgrünzüge eine besonders schützenswerte, das
Stadtgebiet gliedernde Freiraumstruktur dar. Entsprechend werden Hauptgrünzüge
der Grünordnung nicht mit Potenzialflächen überlagert und im ersten Filter abgeprüft.
Die betroffenen Flächen werden demzufolge generell ausgeschlossen bzw. im Fall der
Flächen 3 „Sentrup-West — Zooquartier“ und 7 „Albachten – Holkenbrink“ um die Über -
lagerung mit den Hauptgrünzügen verkleinert. Eine Besonderheit besteht bei der Fläche
14 „Coerde – Edelbach“, die verkleinert, aber aufgrund des Ratsbeschlusses zur Stellung -
nahme zur Regionalplanänderung nicht gänzlich ausgeschlossen wird. Ausnahmen bei der
Anwendung des ersten Filters werden bei den folgenden Flächen getroffen: 15 „Kinderhaus
– Südlich Moorhock“, da die Fläche in den letzten Jahren von der Stadt zu Siedlungszwecken
erworben wurde und 29 „Amelsbüren – Böckenhorst (Erweiterung)“ sowie 19 „Mauritz-
Ost – Wilhelmshavenufer/Coppenrathsweg/Dingstiege“. Diese verbleiben aufgrund des
Ratsbeschlusses zur Stellungnahme zur Regionalplanänderung im IFM-Flächenpool.
Filter 2: Landschaftsschutzgebiete und Biotope außerhalb der Kernstadt
Der zweite Filter betrachtet die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete und Biotope
(gem. LANUV und gem. Stadtbiotopkartierung – jeweils außerhalb der Kernstadt).
Ausnahmen bestehen bei der Fläche 23 „Gremmendorf – Westlich Frankenweg“, da die
Fläche in den letzten Jahren von der Stadt zu Siedlungszwecken erworben wurde sowie bei
den Flächen 34 „Nienberge – Südlich B54/Rüschhausweg“ und 13 „Nienberge – Häger“, da
sie Bestandteil des STEK Nienberge/Häger sind.
Zwei Flächen werden aufgrund von Überlagerungen mit dem Landschaftsschutz (6
„Albachten – Dülmener Straße“) und Biotopstrukturen (4 „Mecklenbeck – Hafkhorst“)
verkleinert. Die verbleibenden Flächen verfügen über kleinteilige Überlagerungen, die in
weiteren Qualifizierungsprozessen berücksichtigt werden müssen.
* Schutzwürdige Biotope nach LANUV und Stadtbiotopkartierung
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Filter 3: Nähe zu SPNV-Haltepunkten
Der dritte Filter bildet ein weiteres Ergebnis der Szenariendiskussion ab. Entsprechend
werden alle potenziellen Wohnbauflächen, die außerhalb der Kernstadt und abseits
eines SPNV-Haltepunkts liegen (1,5 km Entfernung) ausgeschlossen. Auch hier wird für
die Fläche 15 „Kinderhaus – Südlich Moorhock“ eine Ausnahme getroffen, da diese bereits
in den letzten Jahren von der Stadt zu Siedlungszwecken erworben wurde. Weiterhin
bildet die Fläche 20 „Gelmer – Südlich Eckernheide“ eine Ausnahme, weil sie Bestandteil
des STEK Gelmer ist. Die Flächen 9 „Roxel – Östlich Tilsiter Straße“, 11 „Roxel – Bredeheide“
und 32 „Roxel - Stodtbrockweg“ werden nicht ausgeschlossen, da sie nur einen geringfügig
größeren Abstand zu einem SPNV-Haltepunkt aufweisen und darüber hinaus den Stadt -
teil Roxel in Richtung einer möglichen Entlastungsstraße bzw. zur vorhandenen Autobahn
arrondierend begrenzen. Gleiches gilt für die Fläche 26 „Wolbeck – Südlich Gewerbe -
gebiet Wolbeck-Nord“. Für Gewerbeflächen wird die Bedeutung der innerstädtischen und
überörtlichen Straßenanbindung als Hauptstandortfaktor angesehen und der Filter nicht
angewendet. Entsprechend verbleiben die Flächen 35 „Wolbeck – Nördlich Gewerbe -
gebiet“, 36 „Amelsbüren – Nördlich Loevelingloh“ und 37 „Amelsbüren – Hansa-Business -
Park“ aufgrund ihrer Anbindung an das übergeordnete Straßennetz bzw. insbesondere zur
Autobahn A1 im IFM-Flächenpool.
Filter 4: Abgleich mit anderen Planungen
Als letzter Arbeitsschritt und vierter Filter erfolgt ein Abgleich mit anderen Planungen,
die bereits durch politische Gremien beschlossen wurden oder verfolgt werden. Dadurch
werden die folgenden Flächen ausgeschlossen bzw. modifiziert: Die Fläche „Südlich
Wasserweg“, da sie Teil des Freiraumentwicklungskonzepts „Kinderbachtal“ ist, die Fläche
„Mecklenbeck – Schlaustiege“ aufgrund ihrer Lage in der IFM-Grünzäsur sowie die Fläche
25 „Angelmodde – Homannstraße/Vogelrohrsheide“, die aufgrund ihrer Lage in der IFM-
Grünzäsur verkleinert wird. Im Übrigen entfällt eine kleine Fläche südlich der Schmedding-
straße, die bei der Realisierung der großen Potenzialfläche des Zooquartiers Teil der Grün-
fuge in diesem Bereich werden soll.
Umgang mit dem Biotopverbund
Ziel der Filter ist es u. a., Biotope und Lebensräume in der Landschaft zu erhalten. Durch
die Filter 1 und 2 können viele Flächenkonflikte mit dem Biotopverbund gelöst werden.
Bei einem Abgleich mit dem Biotopverbundsystem verbleiben sieben Flächen im Konzept,
die sich mit dem Biotopverbund besonderer Bedeutung mindestens teilweise überlagern.
Im Einzelnen sind dies die Flächen: 3 „Sentrup-West — Zooquartier“, 4 „Mecklenbeck –
Hafkhorst“, 13 „Nienberge – Häger“, 16 „Kinderhaus/Sprakel – Am Knapp“, 31 „Roxel
– Südwestlich Bahnhaltepunkt“, 33 „Gievenbeck – Westlich Steinfurter Straße“ und 34
„Nienberge – Südlich B 54/Rüschhausweg“. In der weiteren Planung dieser Flächen ist eine
besondere Rücksichtnahme auf Biotopverbundstrukturen geboten, etwa durch die Inte -
gration von Grünzäsuren in der Planung. Weitere Hinweise finden sich in den jeweiligen
Siedlungsflächensteckbriefen (s. Anlage als separates Dokument).
- 48 -
Filter 1
Flächen, die sich innerhalb
der Hauptgrünzüge befinden
Filter 2
Flächen, die innerhalb von
Landschaftsschutzgebieten
und Biotopen sowie außer -
halb der Kernstadt liegen
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
IFM-Potenzial herausgefiltert
Landschaftsschutzgebiete
Schutzwürdige Biotope (LANUV)
Schutzwürdige Biotope
(Stadtbiotopkartierung)
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
IFM-Potenzial herausgefiltert
Hauptgrünzüge
Abb. 20
Abb. 21
- 49 -
Filter 3
Flächen, die außerhalb der
Kernstadt und abseits von
SPNV-Haltepunkten liegen
Filter 4
Flächen, die sich mit
bereits bestehenden
Planungen überschneiden
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
IFM-Potenzial herausgefiltert
1,5 km Radius um SPNV-Haltepunkt
(Bestand)
1,5 km Radius um SPNV-Haltepunkt
(geplant - WLE-Trasse)
1,5 km Radius um SPNV-Haltepunkt
(diskutiert - S-Bahn Münsterland)
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
IFM-Potenzial herausgefiltert
Abb. 22
Abb. 23
- 50 -
Phasierung
Die Entwicklung von Flächen ist zeitlich gestaffelt vorgesehen. Dabei bestehen verschiedene
zeitliche Abhängigkeiten . In der Phase 1 (ab 2030) können alle Flächen entwickelt
werden, die gemäß Filterung im Umfeld der bestehenden Haltepunkte und der konkret zur
Reaktivierung vorgesehenen WLE-Trasse liegen. Für die Entwicklung der übrigen Flächen
bestehen zwei Abhängigkeiten. Ein Teil der Flächen soll erst entwickelt werden, wenn die
S-Bahn Münsterland mit verschiedenen neuen Haltepunkten realisiert ist. Dies betrifft
die Flächen 16 „Kinderhaus/Sprakel – Am Knapp“, 21 „Handorf – Am Kerkamp/Dorbaum -
straße “ und 22 „Handorf-Dorbaum – Ost“, für die derzeit noch kein Schienenhaltepunkt
existiert. Es gilt auch für die Fläche 30 „Amelsbürsen – Westlich der Bahn“, die aufgrund
ihrer Flächengröße nur im Zuge eines zweigleisigen Ausbaus und damit einer Kapazitäts -
steigerung der Bahnstrecke weiterverfolgt wird. Ein weiterer Teil der Flächen kommt für
eine Flächenentwicklung nur in Frage, wenn die derzeitige Nutzung der Fläche aufgegeben
wird (2 „Gievenbeck – Institut“ und 26 „Wolbeck – Südlich Gewerbegebiet Wolbeck-
Nord“). In beiden Fällen wird die bestehende Nutzung grundsätzlich nicht in Frage gestellt.
Nach Anwendung aller Filter und Ausnahmen ergeben sich für das Integrierte Flächen -
konzept Münster Wohnbauflächenpotenziale in Höhe von ca. 390 Hektar und Gewerbe-
flächenpotenziale in Höhe von ca. 285 Hektar. Hinzuzurechnen sind jeweils die Flächen, die
sich aktuell in der Planung befinden, aber noch nicht im Flächennutzungsplan dargestellt
sind. Damit decken die frei entwickelbaren (d.h. ohne konkrete Abhängigkeiten in Bezug
auf die Entwicklung der S-Bahn Münsterland und bestehender baulicher Nutzungen)
Wohnbauflächenpotenziale rund 120 Prozent des prognostizierten Bedarfs an zusätzlichen
Wohneinheiten ab. Die gesamten Wohnbauflächenpotenziale decken rund 140 Prozent
des zu erwartenden Bedarfs ab. Die im Flächenkonzept dargestellten Gewerbeflächen -
potenziale decken rund 130 Prozent des prognostizierten Bedarfs an Gewerbeflächen ab.
Da im Anschluss an die Verabschiedung des Integrierten Flächenkonzepts Münster bis zur
tatsächlichen Entwicklung einzelner Flächen noch weitere Untersuchungen und Planungen
– insbesondere liegenschaftliche Gespräche sowie bei den Wohnbauflächen die SoBoMü-
Rahmenbedingungen – durchgeführt bzw. erfüllt werden müssen, ist nicht von einer voll -
ständigen Ausschöpfung der Wohnbau- und Gewerbeflächenpotenziale auszugehen.
Als Ergebnis der Flächenfilterung liegt ein Katalog von siedlungsstrukturell gut geeigneten
Flächenpotenzialen vor. Diesen gilt es, insbesondere im Zeitraum ab 2030 verstärkt in
flächenbezogene Umsetzungsprozesse (z. B. Wettbewerbsverfahren, Bauleitplanung,
Erschließung) für eine schrittweise bedarfsgerechte Entwicklung zu überführen. Für die
insgesamt 37 Potenzialflächen liegt jeweils ein Steckbrief vor, in dem die wesentlichen
Faktoren, die für eine bauliche Entwicklung sprechen bzw. diese erschweren, anschaulich
gegenübergestellt werden (s. Anhang). Darüber hinaus werden städtebauliche und frei -
raumplanerische Hinweise formuliert und bei Bedarf weitere Gutachten skizziert. Damit
bieten die Steckbriefe eine gute Grundlage und Orientierung für die schrittweise Weiter -
entwicklung der Flächen.
Priorisierung
Im Sinne einer zusammenfassenden Übersicht werden in der Priorisierungskarte einer -
seits die Flächen hervorgehoben, die in der Summe über günstige planerische Rahmen -
bedingungen verfügen, und andererseits die Flächen, bei denen demgegenüber erheb-
liche Restriktionen zu beachten sind. In die Priorisierung eingeflossen sind die Übersicht
über die planerischen Rahmenbedingungen, die Integrationsfähigkeit in das Konzept (passt
- 51 -
eine Fläche in alle Filter oder ist sie aufgrund einer Ausnahmeregelung Teil des Konzepts,
bestehen zeitliche Abhängigkeiten?) und der Grad der Bedarfsdeckung (Flächen, die einen
hohen Anteil des Bedarfs decken, sollten vorrangig weiterverfolgt werden).
Im Ergebnis zeigt sich, dass insbesondere die Potenzialflächen im Umfeld von SPNV-
Haltepunkten über günstige Rahmenbedingungen verfügen. Die Flächen 7 „Albachten
– Holkenbrink“, 8 „Albachten – Nördlich und südlich der Bahn“, 13 „Nienberge – Häger“
und 31 „Roxel – Südwestlich Bahnhaltepunkt“ weisen alle vergleichsweise geringe Restrik-
tionen auf. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Verträglichkeit mit Naturschutz- und
Freiraumbelangen nicht verwunderlich. So wirkt sich die Lage außerhalb des zweiten Grün-
rings und der Hauptgrünzüge günstig aus. Bei den Flächen in Häger und Roxel sind jedoch
artenschutzrechtliche Belange zu beachten (s. Abgleich Biotopverbund). In Häger südlich
der Bahn sind zudem das Landschaftsschutzgebiet und im Nordosten des Plangebietes
Flächen des Biotopverbundsystems randlich betroffen. Als weiterer begünstigender Faktor
ist die Größe der Flächen zu nennen, sodass (mit Ausnahme der Fläche 7 „Albachten –
Holkenbrink“) die genannten Flächen jeweils zu mindestens fünf Prozent zur Deckung des
Wohneinheitenbedarfs beitragen. Als weitere Fläche mit herausragender Bedeutung ist
die Fläche 3 „Sentrup West – Zooquartier“ einzustufen. Zwar ist die Fläche aufgrund ihrer
Lage im zweiten Grünring, teilweise im Landschaftsschutzgebiet sowie im Biotopverbund-
system und aufgrund ihrer Größe mit vielen naturschutzfachlichen Hürden und erheb -
lichen Restriktionen verbunden, dennoch kann sie als Potenzial für ein sozial gemischtes,
verdichtetes Quartier im Sinne des nachhaltigen Flächensparens und der Stadt der kurzen
Wege einen hohen Beitrag zur Bedarfsdeckung leisten. Die Fläche fügt sich (unter der
Voraussetzung von Anpassungsmaßnahmen zur Freiraumvernetzung) siedlungsstrukturell
günstig am Rand der westlichen Kernstadt ein. Ähnliches gilt für die Fläche 19 „Mauritz-Ost
– Wilhelmshavenufer/Coppenrathsweg/Dingstiege“, bei der zusätzlich Fragen des Hoch -
wasserschutzes zu berücksichtigen sind.
Als planerisch vielversprechendste der ermittelten Gewerbeflächenpotenziale erscheint
die Fläche 36 „Amelsbüren – Loevelingloh“, die als potenzielle Erweiterung des Hansa
BuisnessParks siedlungsstrukturell jedoch eher als Ergänzung zur Fläche 37 „Amelsbüren
– Hansa BusinessPark“ zu sehen ist. Die insgesamt vier Flächen im Umfeld des Hansa Busi -
nessParks sind als großes, zusammenhängendes und gut erschlossenes Paket gewerblich-
industrieller Siedlungspotenzialflächen mit erhöhter Priorität zu betrachten.
Demgegenüber steht eine Reihe von Flächen, die erhebliche Restriktionen aufweisen
und nur durch Ausnahmeregelungen (15 „Kinderhaus – Südlich Moorhock“ und 23
„Gremmendorf – Westlich Frankenweg“) oder nur bei Realisierung der S-Bahn Münster -
land sinnvoll in das Konzept einbezogen werden können (16 „Kinderhaus/Sprakel – Am
Knapp“, 22 „Handorf-Dorbaum – Ost “). Die Fläche 2 „Gievenbeck – Institut“ ist dagegen
von der Aufgabe einer bestehenden Nutzung abhängig und hat keinen hohen Anteil an der
Deckung des Wohnraumbedarfs, sodass sie nicht prioritär weiterverfolgt werden sollte.
Die Priorisierung dient lediglich einer ersten planerischen Einschätzung und gibt
Hinweise, welche Flächen vorrangig im Fokus der planerischen Entwicklung stehen sollten.
Sie ist jedoch nicht mit einer zeitlichen Abfolge oder einer abschließenden Entwicklungs -
reihenfolge gleichzusetzen, da insbesondere die liegenschaftliche Flächenverfügbarkeit für
die Stadt Münster entscheidend für eine Entwicklung ist. Fragen der Flächenverfügbarkeit
wurden im Rahmen des IFM nicht näher vertieft.
- 52 -
Phasierung Siedlungs -
flächenentwicklung
Priorisierung der Siedlungs -
flächenentwicklung
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Abb. 24
Abb. 25
Potenzialflächen Wohnen
Günstige Rahmenbedingungen
Erhebliche Restriktionen
Potenzialflächen Mischnutzung
Günstige Rahmenbedingungen
Erhebliche Restriktionen
Potenzialflächen Gewerbenutzung
Günstige Rahmenbedingungen
Erhebliche Restriktionen
Phase 1: Alle Flächen gem. Filterung im
Umfeld bestehender Haltepunkte und
der konkret zur Reaktivierung vorgese -
henen WLE-Trasse
Abhängigkeit 1: Flächen im Umfeld
neuer Haltepunkte der S-Bahn Münster -
land werden nur im Falle einer Realisie -
rung weiterverfolgt
Abhängigkeit 2: Die Gebietsentwick -
lung kommt nur bei einer potenziellen
Aufgabe der heutigen Nutzung in Frage
- 53 -
Abb. 26: Siedlungsflächenkulisse IFM-Konzept
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsfläche - Industrie
IFM Siedlungsflächenpotenziale
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen
abhängig Aufgabe heutiger
Nutzung bzw. Entwicklung
S-Bahn Münsterland
IFM-Potenzial Wohnen/
Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
Bahnhaltepunkte
im Bestand
geplant (WLE) bzw. diskutiert
(S-Bahn Münsterland)
H
H
Beschlossene
Siedlungsflächenpotenziale
Wohnen gem. FNP
Gewerbe gem. FNP
Baulandprogramm (Wohnen)
Gewerbeflächenentwicklungs -
konzept (Gewerbe)
- 54 -
Perspektive Freiraum
Das Freiraumkonzept des IFM orientiert sich sehr stark an der seit Jahrzehnten
bestehenden Grünordnung und baut auf dieser auf. Somit bleibt auch weiterhin die
Grünordnung das tragende System der Grünflächen- und Freiraumentwicklung der Stadt
Münster und wird mit dem Konzept punktuell weiterentwickelt und besonders in der
Umsetzbarkeit gestärkt.
1. und 3. Grünring
Der erste Grünring, der in Gestalt einer grünen Promenade die historische Altstadt umfasst,
bleibt in seiner Funktion und Abgrenzung unangetastet. Der 3. Grünring, weitestgehend
durch landwirtschaftliche Flächen geprägt, wird auch zukünftig den Schwerpunkt Produk -
tion behalten. Ergänzend zur landwirtschaftlichen Nutzung sind ortsabhängig Mehrfach -
produktionen auf ein und derselben Fläche (z. B. Lebensmittel und Energie) möglich und
sinnvoll. Daher ist es wichtig, die Energienutzung einer Fläche grundsätzlich mit der land -
wirtschaftlichen Nutzung in Kombination zu gestalten (z. B. Agri-PV).
Hauptgrünzüge
Die Hauptgrünzüge sind eines der zentralen Elemente der Grünordnung und einer der
Gründe für die Attraktivität und Lebensqualität der Stadt Münster. Sie lassen den Freiraum
des dritten Grünrings aus sieben verschiedenen Richtungen bis zur Kernstadt fließen. Damit
versorgen sie die Innenstadt mit Kalt- und Frischluft und sorgen für ein angenehmes Stadt-
klima. Zeitgleich verknüpfen die Grünzüge die Stadt mit der Landschaft. Durch diese Stadt-
gliederung ist eine Erreichbarkeit von wohnortnahem Grün gegeben. Das Konzept sieht
für die Grünzüge eine Ausgestaltungs- und Nutzungsintensivierung zur jeweiligen „Grün -
zugspitze“ (im Bereich der Kernstadt) vor. Zum Nutzungsspektrum gehören Naherholung,
Sport, Freizeit, Kühlung, Biodiversität, ökologischer Ausgleich und Produktion. Dabei
müssen Freizeit, Natur und Landwirtschaft zusammen und im Einklang betrachtet werden.
Folglich ist es von besonderer Bedeutung, die Grünzüge auch weiterhin grundsätzlich von
Bebauung freizuhalten.
2. Grünring
Der zweite Grünring gliedert Münsters Siedlungsstruktur in die Kernstadt und die äußeren
Stadtteile. Durch Siedlungsentwicklungen der letzten Jahrzehnte wurde er bereits redu -
ziert, sodass eine Durchgängigkeit an verschiedenen Stellen nicht existiert. Das Konzept
schlägt zwei Erweiterungen des Grünrings vor, um diesen Räumen eine höhere Gewichtung
in der Freiraumstruktur zu geben und ein weiteres Zusammenwachsen von Siedlungs -
räumen zu unterbinden. Die Erweiterungen befinden sich südöstlich von Roxel und östlich
von Hiltrup. Wo gemäß der Abwägung im Zuge des IFM-Prozesses dennoch eine Siedlungs-
entwicklung im zweiten Grünring vorgesehen ist, gilt es diese Eingriffe qualitativ durch
eine aktive Freiraumentwicklung auszugleichen (Huckepack-Prinzip). Das Konzept schlägt
zur weiteren Ausgestaltung des zweiten Grünrings, kleinräumige Freiraumverbindungen
(grüne Fugen) vor. Mit der Offenhaltung von grünen Fugen zur kleinteiligen Freiraumver -
knüpfung soll vermieden werden, dass die wachsende Stadt weitere Barrieren im Grün -
verbund verursacht. Allgemein gilt es für die grünen Fugen und den zweiten Grünring,
insbesondere die Stärkung des Biotopverbundes und die Sicherung der kleinteiligen Glie -
derung der Münsteraner Siedlungsstruktur zu erzielen.
- 55 -
Leitprojekte der Freiraumentwicklung
Um das im IFM-Prozess erarbeitete Huckepack-Prinzip der Gleichzeitigkeit von städte -
baulicher und landschaftlicher Entwicklung umzusetzen, werden sieben Leitprojekte für
die Landschaftsaufwertung als Teil des Konzeptes ausgearbeitet. Die Abgrenzung und
Verortung orientiert sich stark an den Landschaftsparks und Parkanlagen, welche im Ziel -
konzept Freizeit und Erholung der Grünordnung ausgewiesen sind. Die Projekte liegen
weitestgehend in den Hauptgrünzügen, teilweise im zweiten Grünring und dienen der
Sicherung und Herstellung der vorhandenen Funktionen im Raum. Sie orientieren sich
zum verdichteten Siedlungsraum hin und können eine Strukturierung der Siedlungsent -
wicklung durch Freiraumentwicklung beeinflussen. Die sieben Leitprojekten sind folgende:
ϭ Kinderbachtal
ϭ DEK – Hoppengarten – Maikotten
ϭ Lütkenbeck
ϭ Werse-Erdelbach
ϭ Lodden
ϭ Vennheide
ϭ Westliches Aatal
Für jeden Projektraum wurden im Rahmen von Steckbriefen die vorhandenen Qualitäten
aufgezeigt und dargestellt, in welche Richtung sich der Freiraum entwickeln soll und was
zur Zielerreichung erforderlich ist ( s. Anlage als separates Dokument ). Durch die Lage im
zweiten Grünring oder Hauptgrünzug und mit direkter Nähe zu potenziellen Siedlungsent-
wicklungen hat die Umsetzung der o. a. sieben Projekte eine besonders hohe Priorität und
bildet den Kern des Freiraumkonzeptes ab.
- 56 -
Element 1
Hauptgrünzüge, welche
den Freiraum in die
Kernstadt bringen
Element 2
2. Grünring, welcher
das gliedernde Element
zwischen Kernstadt und
äußeren Stadtteilen bildet
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Hauptgrünzüge
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
Hauptgrünzüge
2. Grünring
Erweiterung 2. Grünring
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
Abb. 27
Abb. 28
- 57 -
Element 3
Freiraumverbindungen
und grüne Fugen,
welche die Grünzüge
miteinander vernetzen
Element 4
Leitprojekte, welche das
Huckepack-Prinzip sichern
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
Leitprojekt
Vennheide
Leitprojekt
DEK -
Hoppengarten -
Maikotten
Leitprojekt
Werse - Erdelbach
Leitprojekt
Kinderbachtal
Leitprojekt
Westliches Aatal
Leitprojekt
Lodden
Leitprojekt
Lütkenbeck
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Hauptgrünzüge
2. Grünring
Erweiterung 2. Grünring
Freiraumverbindungen -
Grüne Fugen
Großräumige Freiraum-
vernetzungen
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Hauptgrünzüge
2. Grünring
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Freiraument -
wicklung
Freiraumverbindungen -
Grüne Fugen
Großräumige Freiraum-
vernetzungen
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
Abb. 29
Abb. 30
- 58 -
Hauptgrünzüge
2. Grünring
Erweiterung 2. Grünring
Freiraumverbindungen -
Grüne Fugen
Großräumige Freiraum-
vernetzungen
Leitprojekte der Freiraum -
entwicklung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Abb. 31: IFM-Konzept zur Freiraumentwicklung
Leitprojekt
Vennheide
Leitprojekt
DEK -
Hoppengarten -
Maikotten
Leitprojekt
Werse - Erdelbach
Leitprojekt
Kinderbachtal
Leitprojekt
Westliches Aatal
Leitprojekt
Lodden
Leitprojekt
Lütkenbeck
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen abhängig
Aufgabe heutiger Nutzung bzw.
Entwicklung S-Bahn Münsterland
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
- 59 -
Perspektive erneuerbare Energien
Die dargestellten Bereiche stellen Such- und Potenzialräume für eine klima- und raum -
verträgliche Energieerzeugung im Kontext mit der ambitionierten Zielsetzung dar. Das
bedeutet, eine Darstellung ist nicht gleichzusetzen mit einer zukünftigen Entwicklung von
Anlagen der erneuerbaren Energien. Vielmehr werden aus der Betrachtung im Rahmen des
IFM diese Flächen als theoretisch geeignet angesehen. Dabei gibt es, anders als bei den
dargestellten neuen Siedlungsräumen eine Differenzierung in Bezug auf die Realisierungs-
möglichkeiten bzw. die bereits erreichte Prüfungstiefe. Sowohl in Bezug auf die Errichtung
von Windenergieanlagen als auch bei Freiflächen-Solaranlagen gibt es Bereiche, in denen
aufgrund bestehender Planung bzw. auf Grundlage des Baugesetzbuches privilegiert
entsprechende Projekte realisiert werden können. Weiterhin gibt es Potenzialräume,
die bereits überschlägig geprüft und als grundsätzlich geeignet eingestuft worden sind.
Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Such- und Prüfräume, bei denen die stets
erforderlichen weiteren Einzelfallprüfungen Aufschluss darüber geben können, ob sich ein
Standort für die Entwicklung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energie eignet.
Freiflächen-Solaranlagen
Für Freiflächen-Solaranlagen besteht im Außenbereich der Stadt Münster ein grund -
sätzlich großes Flächenpotenzial. Es gilt, durch eine sorgfältige Abwägung diejenigen
Flächen zu identifizieren, in denen im Abgleich mit den Perspektiven Siedlung und Frei -
raum ein verträglicher Ausbau von Anlagen erfolgen kann. Gemäß den nachfolgenden
Flächenanforderungen bleibt auf dem Stadtgebiet ein geschätztes theoretisches Gesamt-
potenzial von ca. 2.500 Hektar für Freiflächen-Solaranlagen. Dabei ist nicht zu erwarten,
dass dieses theoretische Potenzial auch nur annähernd real ausgeschöpft werden kann.
Vielmehr handelt es sich um eine erste Auswahl von Räumen, die für Freiflächen-Solar -
anlagen in Betracht kommen können. Hierbei differenziert das IFM die folgenden Räume:
Basis:
Gesetzliche Privilegierung
Gemäß der gesetzlichen Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nrn. 8, 9 BauGB stellen die beid -
seitigen 200-Meter-Korridore an Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahnstrecken
sowie die an Hofstellen gem. BauGB privilegierten Anlagen die konzeptionelle Basis dar.
Hier besteht für die Stadt Münster durch die gesetzliche Privilegierung wenig Handlungs -
spielraum. Dementsprechend sind in diesen Räumen Anlagen der Freiflächen-Solarenergie
grundsätzlich zulässig, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Um das Poten -
zial in diesen privilegierten Räumen abschätzen zu können, wurden Kriterien erarbeitet, die
einer Realisierung ggf. rechtlich oder faktisch entgegenstehen könnten. Die dafür heran -
zuziehenden Kriterien werden im Folgenden als IFM-Restriktionskatalog bezeichnet.
Abzüglich des IFM-Restriktionskatalogs wird von einem theoretischen Potenzial von ca.
1.000 Hektar in privilegierten Korridoren für Freiflächen-Solaranlagen ausgegangen.
Zusätzlich kann mit stadtweit ca. 350 Höfen gerechnet werden, die sich für eine privi -
legierte Form der Agri-PV grundsätzlich eignen. Bei einer Anlagengröße von 2,5 Hektar
ergibt sich somit ein theoretisches Potenzial von 875 Hektar.
- 60 -
Potenzialbereiche:
Freiflächen-Solaranlagen im Umfeld von Windenergiestandorten
Im Sinne einer kombinierten Energieerzeugung wurde die Eignung von Windenergiestand -
orten für die Entwicklung von Freiflächen-Solaranlagen geprüft. Gemäß dem neuen Landesent-
wicklungsplan (LEP) NRW ist diese Möglichkeit nun grundsätzlich gegeben, sofern der eigent-
liche Zweck der Windenergiegebiete nicht beeinträchtigt wird. Dementsprechend eignen
sich die im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten Windkonzentrationszonen, in denen
bereits Windenergieanlagen realisiert wurden, auch für die Energieerzeugung mit Freiflächen-
Solaranlagen. Diese Bereiche sind bereits als grundsätzlich restriktionsarm identifiziert und
besitzen durch die bestehenden Anlagen Anschlüsse an das Stromnetz. Nach Abgleich mit
den Flächen, die aus nutzungsstrukturellen oder freiraumplanerischen Belangen gegen eine
Nutzung zur Erzeugung von Solarenergie sprechen (im Folgenden als IFM-Kriterienkatalog
bezeichnet), ist mit einem theoretischen Potenzial von ca. 200 Hektar auf dem Stadtgebiet
zu rechnen. Dies umfasst auch eine noch nicht genutzte, aber für geeignet befundene Wind-
konzentrationszone (s. u.). Zukünftig sollen Projektanfragen in diesen Räumen nach einer
Einzelfallprüfung im Zuge von Bauleitplanverfahren ermöglicht werden.
Suchbereiche:
Prüfbereiche in nicht privilegierten Korridoren
Im Einklang mit den Zielsetzungen des geänderten LEP NRW sollen auch in Münster weitere
Korridore entlang von Infrastrukturtrassen auf ihre Eignung für Anlagen der Freiflächen-
Solarenergie geprüft werden. In den Blick genommen werden beidseitige 200-Meter-Korri-
dore entlang von eingleisigen Bahntrassen und vierspurigen Bundesstraßen. Hier besteht
in der Regel jedoch eine deutlich geringere Vorbelastung (z. B. durch Immissionen) im
Vergleich zu den Korridoren, in denen die Gesetzgebung gem. BauGB eine Privilegierung
vorsieht. In diesen Bereichen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich, bei der der ausführliche
IFM-Kriterienkatalog wie auch weitere Kriterien sowie die Netzanschlussmöglichkeiten zu
berücksichtigen sind. Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Abwägungsentscheidung im
Einzelfall. Sofern diese positiv ausfällt, bedarf die Realisierung in jedem Fall einer Bauleit -
planung. Zur Abschätzung des theoretischen Potenzials wurde ebenfalls der IFM-Krite -
rienkatalog herangezogen. Entlang von nicht gem. BauGB privilegierten Korridoren ist mit
einem theoretischen Potenzial von ca. 90 Hektar zu rechnen.
Prüfbereiche im erweiterten Bereich entlang privilegierter Korridore
Eine räumliche und funktionale Verbindung von Anlagen der Energieerzeugung ist aufgrund
von Anschlussbedarfen zielführend. Aus diesem Grund sollen im Einklang mit den Ziel -
setzungen des geänderten LEP NRW im erweiterten Korridor (200-500 Meter) entlang von
Bundesautobahnen und zweigleisigen Bahntrassen weitere Vorhaben für Freiflächen-Solar-
anlagen, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Anlagen im privilegierten
Korridor stehen, anhand des IFM-Kriterienkataloges und weiterer Kriterien geprüft werden.
Sie unterliegen jedoch einer Abwägung im Einzelfall, vergleichbar derjenigen in nicht privi-
legierten Korridoren. Für die erweiterten Korridore wurde zur Abschätzung des theoreti -
schen Potenzials der IFM-Kriterienkatalog herangezogen. Dementsprechend besteht auf
dem Stadtgebiet ein theoretisches Potenzial von ca. 340 Hektar.
Überlagerung: Vorrangbereiche für Solarthermie
Eine Grundlage für die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung bildet die Freiflächen-
Solarthermie, die an geeigneten Standorten der Freiflächen-Photovoltaik vorgezogen
werden soll. Dabei werden die Potenziale für Freiflächen-Solarthermie in einem 3-Kilo -
meter-Korridor entlang des einspeisefähigen Fernwärmenetzes (Hauptnetz) berück -
- 61 -
sichtigt. Für eine priorisierte Nutzung der Flächenpotenziale zum Zweck der Solarthermie
eignen sich im Stadtgebiet etwa 440 Hektar der theoretisch für Freiflächen-Solaranlagen
geeigneten 2.500 Hektar.
Windkraft
Als flächeneffiziente Form der Erzeugung erneuerbarer Energie soll auch die Windkraft in
Münster weiter ausgebaut werden. Unter Berücksichtigung der Anforderungen des Natur-,
Landschafts- und Artenschutzes soll dementsprechend nach weiteren möglichen Stand -
orten für Windenergieanlagen gesucht und das Potenzial für die Windenergienutzung
bestmöglich ausgeschöpft werden. Als theoretisches Gesamtpotenzial wird ein Zubau von
bis zu 90 MW errechnet, wenn auch mit teils hohen Restriktionen. Das Zubauziel von 28
MW gemäß Konzeptstudie Klimaneutralität könnte also überschritten werden. Im Sinne
einer flächenschonenden Erzeugung sollte auch über den Zielwert von 28 MW hinaus
eine Entwicklung von Windkraftanlagen - wenn möglich -, vorangetrieben und realisiert
werden, sofern dies unter sorgfältiger Berücksichtigung und Abwägung des Natur-, Land -
schafts- und Artenschutzes möglich ist.
Basis:
Bestehende Windkonzentrationszonen nutzen
Die im Flächennutzungsplan der Stadt Münster dargestellten Windkonzentrationszonen
- die 65. FNP-Änderung zur Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie im
gesamten Stadtgebiet ist am 23.12.2016 wirksam geworden - sind in der Vergangenheit
nicht vollständig zur Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschöpft worden. Ziel sollte
es sein, dieses bereits planungsrechtlich bestehende Potenzial zu maximieren. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass bei der seinerzeitigen Abgrenzung der Zonen von deutlich gerin -
geren im Vergleich zu den heute üblichen Anlagehöhen (aktuell ca. 250 m Gesamthöhe)
ausgegangen wurde. Aus heutiger Sicht eignet sich damit für moderne 6 MW-Anlagen mit
den entsprechenden Abstandserfordernissen im Wesentlichen eine Windkonzentrations -
zone im Westen des Stadtgebietes, südwestlich von Albachten. Insgesamt wird somit in
den bestehenden Konzentrationszonen noch ein Potenzial für bis zu zwei Anlagen und
damit bis zu 12 MW gesehen.
Neue Suchräume identifizieren
Da die noch nicht genutzten Windkonzentrationszonen oftmals nicht den Flächen -
ansprüchen moderner Anlagen entsprechen, müssen für einen weiteren Ausbau der
Windenergie in Münster zusätzliche Standorte auf ihre Eignung für Windenergieanlagen
geprüft werden. Übergeordnete Leitlinien bei der Prüfung von potenziellen weiteren
Standorten sind
ϭ Lage im (weiteren) Umfeld zu Autobahnen oder autobahnähnlich
ausgebauten Straßen (B54 ab Autobahnkreuz MS-Nord bzw. B51 ab Auto-
bahnkreuz MS-Süd) oder
ϭ die Möglichkeit, mindestens zwei Anlagen in räumlicher Nähe realisieren zu
können (Konzentrationswirkung) und
ϭ weiträumiger Abstand zu Vogelschutzgebieten (Rieselfelder, Davert)
(Schutzfunktion)
- 62 -
IFM-Restriktionskatalog
Siedlungs- und Verkehrsflächen
ϭ bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen
ϭ Bebauungspläne (rechtskräftig, geändert, im Verfahren)
ϭ Flächen aus dem Baulandprogramm und dem Gewebe-
flächenentwicklungskonzept
Freiraum
ϭ bestehende Waldflächen
ϭ Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
ϭ Naturschutzgebiete
ϭ geschützte Biotope (nach §42 LNatSchG NRW)
ϭ gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
ϭ CEF-Flächen
ϭ Kompensationsflächen (Komkat: gebunden, realisiert)
IFM-Restriktionskatalog
Um das theoretische Flächenpotenzial in den gesetzlich privilegierten Bereichen abzu -
schätzen, wurde im IFM-Restriktionskatalog festgehalten, welche Flächen eine privilegierte
Nutzung der Korridore für die Solarenergie ausschließen. Dies sind in erster Linie Flächen,
die bereits zu Siedlungs- und Verkehrszwecken genutzt werden oder für die eine konkrete
Planung vorliegt und Flächen, die bewaldet sind oder gesetzlich unter Schutz stehen.
- 63 -
IFM-Kriterienkatalog
Im Jahr 2021 wurde durch die Stadt Münster ein Kriterienkatalog verabschiedet, der
Flächen umfasst, die aus nutzungsstrukturellen oder freiraumplanerischen Belangen
gegen eine Nutzung zur Erzeugung von Solarenergie sprechen. Diese wurde im Zuge
der Erarbeitung des IFM aktualisiert und zur Identifizierung neuer Prüfbereiche für
die Erzeugung von Solarenergie sowie die Abschätzung der theoretischen Potenziale
angewendet. Der IFM-Kriterienkatalog ist damit deutlich umfassender als der Restriktions-
katalog und umfasst auch Flächen, die für eine Siedlungsentwicklung vorgesehen ist,
ohne dass eine Planung bereits besteht, sowie Flächen, die aus naturschutzfachlichen
Gründen schützenswert sind, ohne gesetzlich unter Schutz zu stehen.
IFM-Kriterienkatalog
Siedlung
ϭ bestehende Siedlungs- und Verkehrsflächen
ϭ Bebauungspläne (rechtskräftig, geändert, im Verfahren)
ϭ Siedlungserweiterungsflächen aus dem bestehenden Flächennutzungsplan
ϭ beschlossene Baulandprogrammflächen
ϭ Flächen aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept
ϭ Siedlungsflächen des IFM-Konzeptes
Freiraum
ϭ Naturschutzgebiete
ϭ Landschaftsschutzgebiete
ϭ Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)
ϭ geschützte Biotope (nach §42 LNatSchG NRW)
ϭ schutzwürdige Biotope (nach LANUV NRW)
ϭ gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile
ϭ Biotopverbundflächen (LANUV)
ϭ Schutzwürdige Biotope der Stadtbiotopkartierung
ϭ bestehende Waldflächen
ϭ Kiebitzhabitate
ϭ alle Kompensationsflächen des stadteigenen Kompensationsflächenkatasters
ϭ CEF-Flächen
ϭ Hauptgrünzüge der Grünordnung
ϭ 2. Grünring der Grünordnung
ϭ Freiflächen gem. Grünordnung, die zur Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche
Entwicklung zulassen, bzw. Freiflächen, in denen stadtökologische und / oder grünstrukturelle
Anforderungen Vorrang haben
ϭ Flächen des Flächennutzungsplanes (FNP) für Maßnahmen zum Schutz und Pflege und
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft außerhalb des Abstands von 200 Metern zu
Autobahnen und Schienenwegen (nur flächenhafte Maßnahmen)
- 64 -
Basis:
Gesetzliche Privilegierung
Potenziale der Freiflächen-
Solarenergie entlang von
privilegierten Korridoren
Potenzialbereiche:
Freiflächen-Solar -
anlagen im Umfeld von
Windenergiestandorten
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Gesetzliche Privilegierung
(200m Korridore an Bundes -
autobahnen und zweigleisigen
Bahnstrecken) inkl. möglicher
Potenzialbereiche (dunkelgelb)
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Potenzialbereiche:
Freiflächen-Solaranlagen im Umfeld
von Windenergiestandorten
Bestehende Windkonzentrations -
zonen gem. FNP
Bestehende Windenergieanlagen
<1000 kW Leistung
1000-2000 kW Leistung
>2000 kW Leistung
Abb. 32
Abb. 33
- 65 -
H
H
H
H
H
H
H
H
H
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H
H
H
H H
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GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Abb. 34
Solarthermie
Vorrangbereiche für
Freiflächen-Solarthermie
Abb. 35
Suchbereiche:
Prüfbereiche in nicht
privilegierten Korridoren
Prüfbereiche im
erweiterten Bereich entlang
privilegierter Korridore
Suchbereiche:
Prüfbereiche in nicht privilegier -
ten Korridoren entlang von
eingleisigen Bahnstrecken und
vierspurigen Bundesstraßen
(200m Korridore)
Suchbereiche:
Prüfbereiche in erweiterten Korri -
doren entlang privilegierter Kor -
ridore (200-500m) für Projekte
im räumlich-funktionalen Zusam -
menhang mit einer privilegierten
Freiflächen-Solaranlage
Basis:
Gesetzliche Privilegierung
(200m Korridore an Bundes -
autobahnen und zweigleisigen
Bahnstrecken) inkl. möglicher
Potenzialbereiche (dunkelgelb)
Suchbereiche:
Prüfbereiche in nicht privilegier -
ten Korridoren entlang von
eingleisigen Bahnstrecken und
vierspurigen Bundesstraßen
(200m Korridore)
Suchbereiche:
Prüfbereiche in erweiterten Korri -
doren entlang privilegierter Kor -
ridore (200-500m) für Projekte
im räumlich-funktionalen Zusam -
menhang mit einer privilegierten
Freiflächen-Solaranlage
Vorrangbereiche für Solarthermie
(3 km-Korridor entlang des ein-
speisefähigen Fernwärmenetzes)
Einspeisefähiges Fernwärmenetz
(Hauptnetz)
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
- 66 -
Hintergrund ist demnach die folgende, qualitative Steuerungs-Überlegung: Neue Anlagen
befinden sich entweder in räumlicher Nähe zu bestehenden Infrastrukturtrassen, die
bereits als visuelle und lärmtechnische Vorbelastung gelten oder folgen dem Grundsatz
einer Konzentrationswirkung von Anlagen. Eine solche Konzentrationswirkung belastet
das Landschaftsbild weniger stark gegenüber einer dispersen Verteilung von Einzelstand -
orten und ermöglicht zugleich die Nutzung derselben Netzinfrastrukturen zur Stromein -
speisung. Sollten Standorte in einer nachfolgenden Einzelfallprüfung als geeignet bewertet
werden, kann in einem Bebauungsplanverfahren mit paralleler Flächennutzungsplan -
änderung Planungsrecht für weitere Windkraftanlagen in Münster geschaffen werden.
Um diese Potenzialräume zu identifizieren, wurden die Potenzialflächen aus der 65.
FNP-Änderung zur stadtweiten Darstellung von Windkonzentrationszonen mit aktu -
ellen Abstandserfordernissen zu Wohngebäuden überlagert (mindestens 400 Meter).
Anders als im Rahmen der Windkonzentrationszonenplanung festgelegt, sind damit
nun entsprechend dem Zielkanon explizit auch Standorte in Landschaftsschutzgebieten
enthalten. Ausgeschlossen wurden aus Artenschutzgründen im Weiteren dann Standorte
im Umfeld der Rieselfelder und der Davert sowie Einzelstandorte mit Potenzial für weniger
als zwei Anlagen abseits des Umfelds von Autobahnen bzw. autobahnähnlich ausgebauten
Straßen. Im Ergebnis werden im Folgenden Räume vorgestellt, die sich gut bis eingeschränkt
für eine weitere Projektentwicklung eignen könnten. In weiteren Einzelfallprüfungen sind
diese Standorte insbesondere auf ihre konkrete landschafts- und artenschutzrechtliche
Eignung sowie einen Netzanschluss hin zu untersuchen. Die genauen Standorte können
erst im Rahmen einer solchen (durch einen Projektentwickler / Vorhabenträger in Rück -
kopplung mit der Verwaltung durchzuführenden) Prüfung konkret ermittelt werden.
Potenzialbereiche:
Entlang der A1
Entlang der A1 befinden sich zwei grundsätzlich geeignete Suchräume für jeweils eine
Anlage. Hieraus ergibt sich ein theoretisches Potenzial für bis zu zwei Anlagen und damit
bis zu 12 MW.
Suchbereiche:
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
Auf dem Stadtgebiet befinden sich sechs weitere Prüfbereiche, die die Abstandserforder -
nisse grundsätzlich erfüllen, jedoch teils hohe Restriktionen in Bezug auf Natur-, Land -
schafts-, Arten- und Denkmalschutz bzw. weiterer Belange aufweisen. Dennoch sollen
diese Bereiche als eingeschränkt geeignete Räume weiter geprüft werden, was nur im
Einzelfall und auf Projektebene möglich ist. In diesen eingeschränkt geeigneten Prüf -
bereichen wird ein theoretisches Potenzial von insgesamt maximal elf Anlagen und
damit bis zu 66 MW möglich.
Der Prüfbereich „WEA – Kanalinsel Hiltrup“ ist zuletzt neu von der Verwaltung in die Flächen-
kulisse eingebracht worden. Hintergrund ist, die zu erweiternde Kläranlage künftig direkt
mit erneuerbarem Strom (erzeugt durch eine neue Windenergieanlage) zu versorgen.
- 67 -
Abb. 36: Potenzial- und Prüfbereiche Windenergie
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Prüfbereich Rüschhaus l
• Synergieeffekte: Nähe
zu Infrastrukturtrassen /
Räumen für FF-PV
• Max. 1 WEA möglich
• Vorbehalte im Natur-/Land -
schaftsschutz
Potenzialfläche Altenroxel
• Synergieeffekte: Nähe zur
Autobahn und damit zu
privilegiertem Raum für
FF-PV
• Max. 1 WEA möglich
Prüfbereich Loevelingloh
• Synergieeffekte: Nähe zu Infrastruktur -
trassen / Räumen für FF-PV
• Max. 1 WEA möglich
• Vorbehalte im Natur-/Landschaftsschutz
und Denkmalschutz
Prüfbereich Kanalinsel
• Synergieeffekte: Strom -
gewinnung dient Versorgung
der Kläranlage
• Vorbehalte im Immissions -
schutz
• Max. 1 WEA möglich
Prüfbereich Rüschhaus ll
• Synergieeffekte: Nähe
zu Infrastrukturtrassen /
Räumen für FF-PV
• Bis zu 2 WEA möglich
• Vorbehalte im Natur-/
Landschaftsschutz
Potenzialfläche Autobahnkreuz
• Synergieeffekte: Nähe zur Auto -
bahn und damit zu privilegier -
tem Raum für FF-PV
• Max. 1 WEA möglich
• Liegt im Landschaftsschutzgebiet
Prüfbereich Alter Mühlenweg
• Bis zu 3 WEA möglich
• Vorbehalte im Natur-/Land -
schaftsschutz
Prüfbereich Alvers-
kirchener Straße
• Bis zu 3 WEA möglich
• Vorbehalte im
Natur-/Landschafts-
und Denkmalschutz
Bestehende Windkonzentrationszonen gem. FNP
Windkonzentrationszone mit noch nicht
ausgeschöpftem Potenzial
Potenzialbereiche
Suchbereiche : Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
Bestehende Windenergieanlagen:
<1000 kW Leistung
1000-2000 kW Leistung
>200 kW Leistung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
- 68 -
Abb. 37: Konzept für Standorte zur Erzeugung erneuerbarer Energien
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Freiflächen-Solaranlagen
Basis:
Gesetzliche Privilegierung inkl. möglicher
Potenzialbereiche (dunkelgelb)
Potenzialbereiche:
Freiflächen-Solaranlagen im Umfeld von
Windenergiestandorten
Suchbereiche:
Prüfbereiche in nicht privilegierten
Korridoren
Prüfbereiche in erweiterten Korridoren
Vorrangbereiche für Solarthermie
Einspeisefähiges Fernwärmenetz
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Windenergie
Windkonzentrationszone mit noch nicht ausge -
schöpftem Potenzial
Bestehende Windkonzentrationszonen gem. FNP
Bestehende Windenergieanlagen:
<1000 kW Leistung
1000-2000 kW Leistung
>2000 kW Leistung
Potenzialbereiche
Suchbereiche:
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
- 69 -
- 70 -
Integriertes Flächenkonzept Münster
Leitprojekt
Vennheide
Leitprojekt
DEK -
Hoppengarten -
Maikotten
Leitprojekt
Werse - Erdelbach
Leitprojekt
Kinderbachtal
Leitprojekt
Westliches Aatal
Leitprojekt
Lodden
Leitprojekt
Lütkenbeck
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
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H H
H
H
H
H
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H
H
H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Siedlungsflächen
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsfläche - Industrie
Beschlossene Siedlungsflächenpotenziale
Wohnen gem. FNP
Gewerbe gem. FNP
Baulandprogramm (Wohnen)
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Siedlungsflächenpotenziale
IFM-Potenzial Wohnen
IFM-Potenzial Wohnen abhängig Aufgabe heutiger Nutzung
bzw. Entwicklung S-Bahn Münsterland
IFM-Potenzial Wohnen/Gewerbe
IFM-Potenzial Gewerbe
Erneuerbare Energien
Freiflächen-Solaranlagen
Basis:
Gesetzliche Privilegierung inkl. möglicher Potenzialbereiche (dunkelgelb)
Potenzialbereiche:
Freiflächen-Solaranlagen im Umfeld von Windenergiestandorten
Suchbereiche:
Prüfbereiche in nicht privilegierten Korridoren
Prüfbereiche in erweiterten Korridoren
Vorrangbereiche für Solarthermie
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Bahnhaltepunkte
im Bestand
geplant (WLE) bzw. diskutiert (S-Bahn Münsterland)
H
H
Windenergie
Windkonzentrationszone mit noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Bestehende Windkonzentrations zonen gem. FNP
Bestehende Windenergieanlagen:
<1000 kW Leistung
1000-2000 kW Leistung
>2000 kW Leistung
Potenzialbereiche
Suchbereiche:
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
Freiraumentwicklung
Hauptgrünzüge
2. Grünring
Erweiterung 2. Grünring
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
Großräumige Freiraum vernetzungen
Leitprojekte der Freiraumentwicklung
Bestand
Siedlungsfläche - Wohnen
Siedlungsfläche - Gewerbe
Siedlungsflächenpotenziale
Potenzialflächen Wohnen / Gewerbe gem. FNP
Potenzialflächen Baulandprogramm (Wohnen) /
Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Gewerbe)
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
1,5km-Radius um Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
SPNV-Haltepunkte (Betand)
SPNV-Haltepunkte (Planung)
SPNV-Haltepunkte (in Prüfung)
IFM ENTWURF
Freiflächen - Solarenergie***
Gesetzlich privilegierte Korridore (+ theoretische Potenziale)
(200m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Suchraum 1
(innerhalb genutzter WE-Konzentrationszonen)
Suchraum 2 nicht privilegierte Korridore
(200m entlang eingleisiger Bahnstrecken und vierspuriger Bundesstraßen
Suchraum 3 erweiterte privilegierte Korridore für Projekte im räumlich-funktionalen Zusammenhang
(500m entlang zweigleisiger Bahntrassen und Autobahnen)
Potenziale Solarthermie
Freiraumentwicklung
Erweiterung 2. Grünring
Leitprojekte der Landschaftsaufwertung
Freiraumverbindungen - Grüne Fugen
2. Grünring
Grünzüge
Bestehende Stadndortpotenziale
Windkraftkonzenttrationszone mit
noch nicht ausgeschöpftem Potenzial
Neue Suchräume
Potenzialflächen
Eingeschränkt geeignete Prüfbereiche
ungeeignete Bereiche
WEA Potenziale Stand 24.10.23
Biotopverbund
Biotopverbundsflächen besonderer Bedeutung
Biotopverbundsflächen herausragender Bedeutung
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Fläche wird in diesem Zuge geringfügig verkleinert
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Biotopverbund
Grünordnung
Hauptgrünzüge
1. Grünring
2. Grünring
Betroffene Siedlungsflächenpotenziale
(Teil)fläche ist nicht mehr Teil der Flächenkulisse
- im Rahmen des Filterprozesses herausgenommen
Fläche ist verklenert worten (im Rahmen des Filterprozesses)
und Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Biotopverbund muss im Rahmen der nächsten Planungsschritte berücksichtigt werden
Nicht betroffene Siedlungsflächenpotenziale
IFM Potenzialflächen Wohnen
IFM Potenzialflächen Wohnen Abhängigkeit 1
(nach Aufgabe der heutigen Nutzung)
IFM Potenzialflächen Wohnen Phase 2
(im Zuge Entwicklung S-Bahn Münsterland)
IFM Potenzialflächen gemischte Nutzung
IFM Potenzialflächen Gewerbe
Erweiterung Gewerbegebiet Wolbeck Nord (Vorschlag der BV Südost zur Diskussion)
Umgang mit Grünordnung
- 71 -
Leitprojekt
Vennheide
Leitprojekt
DEK -
Hoppengarten -
Maikotten
Leitprojekt
Werse - Erdelbach
Leitprojekt
Kinderbachtal
Leitprojekt
Westliches Aatal
Leitprojekt
Lodden
Leitprojekt
Lütkenbeck
H
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H
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H H
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H
H
H
H
H
H
H
H
H H
H
GREMMENDORF
MECKLENBECK
ANGELMODDE
AMELSBÜREN
KINDERHAUS
ST. MAURITZ
GIEVENBECK
ALBACHTEN
NIENBERGE
HANDORF
WOLBECK
SPRAKEL
HILTRUP
COERDE
GELMER
HÄGER
ROXEL
MITTE
Abb. 38: Integriertes Flächenkonzept Münster
Anlage 3: IFM-Siedlungsflächensteckbriefe
183446 Zeichen
IFM - Integriertes Flächen- konzept Münster Steckbriefe zur Flächenkulisse (Stand 22. April 2024) - 2 - Lage und Gesamtübersicht der Wohnbauflächenpotenziale Gievenbeck — Südlich Nünningweg Gievenbeck — Institut Sentrup-West — „Zooquartier“ Mecklenbeck — Hafkhorst Albachten — Steinbrede Albachten — Dülmener Straße Albachten — Holkenbrink Albachten — Nördlich und südlich der Bahn Roxel — Östlich Tilsiter Straße Roxel — Südlich Tilbecker Straße Roxel — Bredeheide Roxel — Rohrbusch Nienberge — Häger Coerde — Edelbach Kinderhaus — Südlich Moorhock Kinderhaus/Sprakel — Am Knapp Sprakel — Östlich Bahn Sprakel — Südlich Landwehr Mauritz-Ost — Wilhelmshavenufer/ Coppenrathsweg/Dingstiege Gelmer — Südlich Eckernheide Handorf — Am Kerkamp/ Dorbaumstraße Handorf-Dorbaum — Ost Gremmendorf — Westlich Frankenweg Gremmendorf — Südlich Angel- modder Weg Angelmodde — Homannstraße/ Vogelrohrsheide Wolbeck — Südlich Gewerbegebiete Wolbeck-Nord Wolbeck — Südlich Petersheide Hiltrup — Südlich Tulpenweg Amelsbüren — Böckenhorst (Erweiterung) Amelsbüren — Westlich der Bahn Roxel — Südwestlich Bahnhaltepunkt Roxel — Stodtbrockweg 1 3 2 4 3 5 4 6 5 7 6 9 7 10 8 11 9 15 10 16 11 14 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 17 19 21 22 23 24 25 30 18 20 26 27 28 29 8 31 12 32 1 2 13 - 3 - Lage und Gesamtübersicht der Gewerbeflächenpotenziale Roxel — Südwestlich Bahnhaltepunkt Roxel — Stodtbrockweg Gievenbeck — Westlich Steinfurter Straße Nienberge — Südlich B 54/ Rüschhausweg Wolbeck — Nördlich Gewerbegebiet (Vorschlag BV Südost) Amelsbüren — Nördlich Loevelingloh Amelsbüren — Hansa-BusinessPark 33 31 32 34 34 36 35 37 36 37 32 33 35 31 - 4 - Gewässer SPNV-Haltepunkt (Bestand) SPNV-Haltepunkt (in Planung) Gleise Zentren City/Innenstadt Stadtbereichszentren Stadtteilzentren Nahversorgungszentren Nahversorgungslagen Beschlossene Fläche zur Siedlungsentwicklung Schwerpunkt Wohnen Beschlossene Fläche zur Siedlungsentwicklung Schwerpunkt Gewerbe Gesetzlich geschützte Biotope nach §42 Landesnaturschutzgesetz NRW Schutzwürdige Biotope nach LANUV Stadtbiotope Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung Kompensationsflächenkataster (Komkat) CEF-Flächen Kiebitzvorkommen Geschützte Landschaftsbestandteile Landschaftsschutzgebiete Legende der Planausschnitte - 5 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: Die in den Steckbriefen benannten vertiefenden Untersuchungen weisen auf Auffälligkeiten hin, die im Erarbeitungsprozess bereits thematisiert wurden und somit frühzeitig bei einer weiteren Planung zu berück- sichtigen sind. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung von Voruntersuchungen. Welche Untersuchungen ergänzend vorgenommen werden müssen, ist individuell nach Vorhaben zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die Frage, welche notwendigen faunistischen Erfassungen und Artenschutzprüfungen vorgenommen werden müssen. Somit sind die notwendigen vertiefenden Unter- suchungen erst zu einem späteren Zeitpunkt verbindlich festzulegen. Dies betrifft auch weitere Gutachten, wie z.B. zum Immissionsschutz, etc. ASB - Allgemeiner Siedlungsbereich FNP - Flächennutzungsplan GFEK - Gewerbeflächenentwicklungskonzept GIB - Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich MIV - Motorisierter Individualverkehr RP - Regionalplan STEK - Stadtteilentwicklungskonzept WE - Wohneinheiten WSFK 2030 - Wohnsiedlungsflächenkonzept 2030 Abkürzungsverzeichnis - 6 - Flächengröße: ca. 1,5 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte Dichte realisierbar: ca. 65 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 100 WE Zielerreichungsbeitrag: < 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt / im wirksamen Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche bietet sich für eine Bebauung an, da sie von bestehenden Siedlungsbereichen dreiseitig umschlossen ist und insofern den Siedlungsbereich in Gievenbeck arrondiert. Die Fläche kann von Norden über den Nünningweg erschlossen werden. Durch die Entwicklung kann ein kernstadtnahes Innenentwicklungspotenzial genutzt werden. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte Dichte durch integrierte Lage und Nähe zur Kernstadt möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 700 m) zum Nahversorgungszentrum Gievenbeck- Heekweg Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage innerhalb des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Klima Lage in einem klimaökologischen Ausgleichsraum 1 Gievenbeck - Südlich Nünningweg - 7 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion des Flächenbedarfs in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Die Fläche liegt in direkter Nähe zum bestehenden Fernwärmenetz (Sekundärnetz). Ein Anschluss an das Fernwärmenetz sollte nach Möglichkeit im Zuge der Entwicklung erfolgen. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Fläche liegt vollständig im 2. Grünring und ist in der Grünordnung als Fläche, die keine bauliche Entwicklung zulässt, ausgewiesen. • Eine wichtige Freiraumvernetzung verläuft durch das Gebiet über die landwirtschaftlich genutzte Fläche von Westen über den Spielplatz „Mergelberg-Nord“ bis zur Dieckmannstraße. • Die Nordgrenze der Fläche ist durch Gehölzaufwuchs und Großgrünstandorte geprägt. Einzelne Bäume gilt es zu erhalten. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus typischem Pseudogley, d. h. stauende Nässe („Weiße Wanne“), Überflutungsgefahr bei Starkregen, hohe Anforderungen an dezentrales Regenwasser- management mit einem hohen Flächenbedarf; Retentionssysteme werden in der Folge erforderlich sein. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Fläche kann einen neuen Siedlungsabschluss des Stadtteils Gievenbeck bilden. Sie liegt in der erweiterten Kernstadt. Da die umliegende Bebauung aus großen Solitärgebäuden und einer verdichteten Einfamilienhausstruktur besteht, ist eine erhöhte baulichen Dichte, beispielsweise als aufgelockerter Geschosswohnungsbau möglich. Dabei ist zum Nünningweg hin eine Kante auszubilden und nach Süden hin ein Übergang zu den anschließenden Einfamilienhausstrukturen zu gestalten. • Die Erschließung erfolgt über den Nünningweg. Durch Fußwege sind Verbindungen zum angrenzenden Spielplatz Mergelberg sowie nach Westen Richtung Haus Mariengrund und nach Süden in Richtung Mergelberg (über den Spielplatz) zu schaffen. In unmittelbarer Nähe befindet sich die ÖPNV-Haltestelle “Haus Mariengrund” mit Anschluss an die Innenstadt. Städtebauliche Hinweise: - 8 - Flächengröße: ca. 4 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte Dichte realisierbar: ca. 65 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 250 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im wirksamen Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Die Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ist nur in Folge einer Aufgabe der vorhandenen Flächennutzung vorgesehen. Die Fläche bietet sich für eine Bebauung an, da sie von bestehenden Siedlungsbereichen in Gievenbeck umschlossen wird und diese als Innenentwicklungspotenzial vervollständigt. Westlich der Fläche verläuft der Gievenbach mit einer Pufferzone im Biotopverbund mit besonderer Bedeutung. Derzeit wird die Fläche durch die Biologische Bundesanstalt genutzt. Die Nutzung wird nicht in Frage gestellt. Nur nach einer möglichen Aufgabe / Verlagerung des Instituts ist eine Entwicklung zum Wohngebiet möglich. Bei einer möglichen Entwicklung sollen die durchgehenden Gehölzstrukturen an den Rändern der Fläche berücksichtigt und behutsam eingebunden werden. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte Dichte durch integrierte Lage und Nähe zur Kernstadt möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 500 m) zum Nahversorgungszentrum Gievenbeck- Heekweg Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage innerhalb des 2. Grün- rings und teilweise Lage in einer Vorrang- fläche zur Freiraumsicherung Natur- und Artenschutz Lage angrenzend an Biotopverbund- system Klima Lage in einem klimaökologischen Ausgleichsraum Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Hoch- wasser- und Starkregenereignissen vor allem im südwestlichen Teil entlang des Gievenbachs 2 Gievenbeck - Institut - 9 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Die Fläche liegt in einem Gebiet mit verdichteter Siedlungsstruktur, weshalb hier eine erhöhte bauliche Dichte mit aufgelockertem Geschosswohnungsbau verwirklicht werden kann. Da das Gebiet nur infolge einer Aufgabe oder Verlagerung des Instituts entwickelt wird, ist die Umnutzungsmöglich- keit der südlich angrenzenden Bestandsgebäude bei der Entwicklung der Fläche zu prüfen. • Zum Schutz der die Fläche umschließenden Freiraumstrukturen, sollte die Erschließung über die heutige Institutseinfahrt vom Toppheideweg erfolgen. • Im städtebaulichen Konzept sollten die angrenzenden Gehölzstrukturen sowie das Kleinstgewässer soweit wie möglich erhalten bleiben. Freiraum- und Wegeverbindungen sollten zum Park Topp- heideweg, zur Vervollständigung des Grünzugs, und entlang des Gievenbachs zum nördlich gelegenen Volleyballfeld und Skatepark hergestellt werden. • In der unmittelbaren Nähe zur Fläche befinden sich eine Kindertagesstätte, der Skatepark Ledgenweg sowie der Park Toppheideweg. Städtebauliche Hinweise: • Die Fläche liegt nicht in direkter Nähe zum bestehenden Fernwärmenetz (Abstand zum Primärnetz ca. 1 km, zum Sekundärnetz ca. 500 m). Ein Anschluss an das Fernwärmenetz wäre nur im Zuge eines Netz- ausbaus möglich. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Fläche liegt vollständig im zweiten Grünring. • Im Norden und Westen grenzt ein Biotopverbund mit herausragender Bedeutung an. Abstände müssen aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeiten und Empfindlichkeiten eingehalten werden. • Der nördliche und östliche Bereich wird durch eine durchgehende Gehölzstruktur gefasst. Diese gilt es zu berücksichtigen und in ein Gesamtkonzept zu überführen. • Im südlichen Bereich befindet sich neben einer parallelen, linearen Gehölzstruktur ein Kleinst- gewässer. Dies gilt es hinsichtlich seiner ökologischen Wertigkeit zu prüfen und weiter zu qualifizieren. Kleinstgewässer wie dieses bilden wichtige Trittsteinbiotope für Amphibienwanderwege aus. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Braunerde-Pseudogley. Somit kann stauende Nässe auftreten. Die Starkregengefahrenkarte bestätigt dies: Eine Überflutungsgefahr bei Starkregen insbesondere bei extremen Ereignissen entsteht durch den angrenzenden Gievenbach. Daraus folgt eine hohe Anforderung an ein dezentrales Regenwassermanagement mit einem erhöhten Flächenbedarf. Retentionssysteme werden in der Folge erforderlich sein. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: - 10 - 3 Sentrup-West - „Zooquartier“ Flächengröße: ca. 63 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Hohe Dichte realisierbar: ca. 75 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 4.700 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 24 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im RP -Änderungsentwurf als ASB- Potenzial dargestellt und vom Rat in dieser Abgrenzung bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da sie sich in unmittelbarer Nähe zum Stadtbereichszentrum in Mecklenbeck befindet und an den Siedlungsraum in Gievenbeck im Bereich der ehemaligen Oxford-Kaserne (Entwicklung im Rahmen des Baulandprogramms) sowie an den Siedlungskörper der Kernstadt in Sentrup angeschlossen werden kann. Durch die unmittelbare Nähe zu einer Veloroute ist der Anschluss an das Stadtzentrum gegeben. Zusätzlich braucht es eine leistungs- fähige ÖPNV-Anbindung. Es ist eine hohe Dichte realisierbar. In der weiteren Planung ist ein behutsamer Über- gang zwischen Siedlungsrand und Landschaftsraum zu gestalten. Die vor Ort vorhandenen Biotopstrukturen (insbesondere zwischen Wald und Bach) sind in den weiteren Planungsschritten zu berücksichtigen. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Hohe Dichte aufgrund von Kernstadt- nähe und Potenzial als eigenständige Quartiersentwicklung möglich Nähe zur Stadtmitte Unter 4 km Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 700 m) zu einem Stadtbereichszentrum, Nahver- sorgung im Quartier selbst zu realisieren Nähe zu Arbeitsplätzen Mehrere Arbeitsplatzschwerpunkte in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 24 % des Bedarfs an zusätzlichen Wohneinheiten Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage im 2. Grünring Natur- und Artenschutz Biotopverbundsystem, (nördlicher Teil), Lage in Landschaftsschutzgebiet (westliche Teile), Kiebitzvorkommen (Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen) Ausgleichsbedarf / Ausgleichsflächen Höherer Ausgleichsbedarf Klima Lage in einem klimaökologischen Ausgleichsraum Äußere Erschließung für den MIV Die MIV-Erschließung ist schwierig, ein umfassendes Mobilitätskonzept zwingende Voraussetzung - 11 - • Von Norden aus besteht Anschluss an das sekundäre Fernwärmenetz. Das Primärnetz ist ebenfalls in direkter Nähe vorhanden. Dementsprechend sollte nach Möglichkeit ein Anschluss an die Fernwärme vorgesehen werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Der Gievenbach als Biotopverbund mit besonderer Bedeutung ist zu berücksichtigen und sensibel zu behandeln. Aufgrund hoher ökologischer Wertigkeiten und Empfindlichkeiten sind ausreichend Abstände einzuhalten. • Der westlich liegende Waldbereich ist eine wertvolle Biotopstruktur, die von der Siedlungsfläche an drei Seiten umschlossen wird. Abstände müssen zum Wald beachtet werden, um die Aufwertung der Waldränder zu gewähr- leisten. Übergänge zwischen Siedlung und Landschaft sind behutsam zu gestalten. • Die Biotopverbindung zwischen Gievenbach und dem westlichen Waldstück ist zu erhalten. • Der erhöhte Anteil an Heckenstrukturen/Kammerung der Feldflur- und Grabensysteme mit Biotopverbund- funktionen im nördlichen Bereich erfordert einen mittleren bis hohen Kompensationsbedarf aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeiten und Empfindlichkeiten. Zudem befinden sich im südlichen Teil Kiebitzvorkommen, welche die Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen mit sich bringen. • Freiraumbedarf ist innerhalb des Plangebietes für Spielplätze und wohnungsnahes öff. Grün im städtebaulichen Konzept integriert einzuplanen. Diese Funktionen sollten nicht in den Landschaftsraum verlagert werden. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Braunerde-Pseudogley und in Teilen aus graubraunem Plaggenesch. Somit kann stauende Nässe auftreten. Die Starkregengefahrenkarte bestätigt dies. Auf Teilen der Fläche kommt es bei Starkregen zu flächigen Überflutungen. Daraus folgt eine hohe Anforderung an ein dezentrales Regenwassermanagement mit einem erhöhten Flächenbedarf. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einhergehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Entwicklung sollte als eigenständige Quartiersentwicklung in insgesamt hoher Dichte mit Schwerpunkt verdichteter und aufgelockerter Geschosswohnungsbau erfolgen. • Gestaffelte Dichte: Zur östlich angrenzenden Bebauung ist eine niedrigere Dichte umsetzbar als zum westlichen Übergang zur Landschaft, wo mit einer städtebaulichen Kante ein neuer Stadtabschluss gestaltet werden sollte. Auch zum nördlich gelegenen Stadtbereichszentrum und zum Oxford-Quartier ist eine höhere Dichte möglich. • Für die Bebauung der Fläche muss ein umfassendes Mobilitätskonzept erstellt werden, das auch die Auswirkungen des induzierten Verkehrs (MIV und ÖPNV) auf umliegende Siedlungen prüft. Das Konzept sollte insbesondere Maßnahmen zur Reduktion des MIV beinhalten. Es muss ein neues Erschließungssystem entwickelt werden, das an die angrenzenden Bestandsstraßen Roxeler und Sentruper Straße sowie die in der Fläche liegenden Wege anschließen kann. Da ein Anschluss an den schienengebundenen Personennahverkehr nicht gegeben ist, muss eine leistungsfähige Busverbindung ins Stadtzentrum, zum Hauptbahnhof und in umliegende Stadtteile bereitgestellt werden. • Aufgrund der Größe der Fläche und der realisierbaren Zahl an Wohneinheiten ist trotz Nähe zu einem Stadt- bereichszentrum ein weiterer Nahversorgungsstandort auf der Fläche selbst notwendig. Auch die Ansiedlung weiterer Infrastruktureinrichtungen sowie von Arbeitsplätzen ist zu prüfen. • Ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Schweinemast sowie einer Biogasanlage ist bei der Entwicklung aus Immissionsschutzgründen zu berücksichtigen, sofern nicht eine Aufgabe dieses Betriebes erfolgt. Städtebauliche Hinweise: * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung – Konzept der Ersatzhabitate (insbesondere Kiebitz) zwingend, Amphibienkartierung einschließlich der Wander- wege, Biotopkartierung) • Mobilitätskonzept zur Ermittlung und Abwicklung der induzierten Verkehre unter Berücksichtigung der Leistungs- fähigkeit der umliegenden Straßen. • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integration Flächen- bedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Leitprojekt des Ausgleichs aufgrund der Eingriffserheblichkeit erforderlich (Leitprojekt westliches Aatal) - 12 - 4 Mecklenbeck - Hafkhorst Flächengröße: ca. 15 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte Dichte realisierbar: ca. 65 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 1.000 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 5 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt (nur südl. Teil) / Im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da sie sich in unmittelbarer Nähe zum Stadtbereichszentrum in Mecklenbeck befindet und an den bestehenden Siedlungsraum in Mecklenbeck angeschlossen werden kann. Durch die Nähe zur Bahnstation „Münster Mecklenbeck“ ist ein leistungsfähiger Anschluss gegeben. Die gute Erschließung ermöglicht im direkten Umfeld des Haltepunktes eine erhöhte Bebauungsdichte, die jedoch als Anschluss an die Bestands- bebauung und im Übergang in die Landschaft ortsangepasst zu gestalten ist. Besonders auf die Gewässer-, Graben- und Biotopstrukturen muss in der weiteren Planung Rücksicht genommen werden. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte Dichte aufgrund von Innenstadt- nähe und Bahnhaltepunkt möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 700 m) zum Stadtbereichszentrum „Mecklenbeck südlich Weseler Straße“ SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten Takt in fußläufiger Entfernung (unter 700 m) Nähe zu Arbeitsplätzen Mehrere Arbeitsplatzschwerpunkte in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 5 % des Bedarfs an zusätz- lichen Wohneinheiten Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Großflächige Lage im 2. Grünring Natur- und Artenschutz Überplanung Biotopverbundsystem Klima Lage in einem klimaökologischen Ausgleichsraum Immissionen Die nördlichen und südlichen Teilbereiche werden durch Lärm- immissionen der Bahnstrecke bzw. des Autobahnzubringers negativ beein- trächtigt Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen - 13 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung – Konzept der Ersatzhabitate (insbesondere Kiebitz) zwingend, Amphibienkartierung einschließlich der Wander- wege, Biotopkartierung) • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und zu erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber der Bahnstrecke und des Autobahnzubringers (B 51) • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integration Flächen- bedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Neben der Berücksichtigung des Leitfadens Klimagerechte Bauleitplanung sollte die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Bahnanlagen, ggf. integriert in ein Lärmschutzbau- werk, geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die vorhandenen Gewässer haben als Biotopverbund eine besondere Bedeutung und sollten eine entsprechende ökologische Aufwertung bzw. Schaffung von hochwertigen ökologischen Begleiträumen von mindestens 10m je Ufer erfahren. Der Erhalt der Durchgängigkeit des gewässerbezogenen Biotopverbunds ist eine wesentliche Anforderung zur Sicherung der Verträglichkeit. • Die im südlichen Bereich liegenden Waldbereiche sind wertvolle Biotopstrukturen, ein Eingriff würde einen erheb- lichen Kompensationsbedarf verursachen. Abstände müssen zum Wald beachtet werden, um die Aufwertung der Waldränder zu gewährleisten. Die linearen Gehölzstrukturen nördlich des Getterbachs sollten in das Gesamt- konzept integriert werden. • Durch den hohen Anteil an Heckenstrukturen / Kammerung der Feldflur und Grabensysteme mit Biotopver- bundfunktionen am westlichen und östlichen Rand erfordert es voraussichtlich einen mittleren bis hohen Kompensationsbedarf aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeiten und Empfindlichkeiten. • Freiraumbedarf innerhalb des Plangebietes für Spielplätze und wohnungsnahes öffentliches Grün sollte im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes integriert mitgeplant werden. Diese Funktionen sollten nicht in den Landschaftsraum verlagert werden. • Boden-Wasserhaushalt: Zahlreiche Formen des Pseudogleys, d.h. stauende Nässe (‚Weiße Wanne‘), Überflutungs- gefahr bei Starkregen, hohe Anforderungen an dezentrales Regenwassermanagement, mit einem hohen Flächenbedarf; es ist ein systematisches Entwässerungssystem mit dem Fokus auf Retention, Verdunstung und reduzierte Ableitung erforderlich. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einhergehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Gestaffelte Bau- und Geschossdichte: Um die Lärmbelastung von der Bahnlinie im Norden zu reduzieren, bieten sich entweder eine erhöhte Bebauung oder die Implementierung von Schallschutzmaßnahmen an. Zur Sicher- stellung einer Anbindung an die bestehende Bebauung im Westen sollte hier eine geringere bauliche Dichte entwickelt werden. • Aufgrund der Entfernung vom Münsteraner Stadtzentrum ist es von Bedeutung, die Anbindung an die Innen- stadt durch zusätzliche öffentliche Verkehrsmittel und Radwege zu gewährleisten. Das Areal profitiert von seiner direkten Nähe zum SPNV-Haltepunkt „Münster Mecklenbeck“, der sich jedoch nördlich der Gleisanlagen befindet, weshalb auch ein kleinerer Fußgängerzugang bedacht werden sollte. Entsprechend sollte auf die Fuß- und Radwegeanbindung besonderer Wert gelegt werden. • Integration von zusätzlichen Angeboten für die soziale Infrastruktur aufgrund der Entfernung zu der nächsten Grundschule ist zu prüfen. Städtebauliche Hinweise: - 14 - 5 Albachten - Steinbrede Flächengröße: ca. 4 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 180 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Potenzialfläche des Baulandprogramms / im FNP derzeit als Gewerbefläche dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen, ggf. kann sie aber auch für andere Nutzungen (Gewerbe / Infrastruktur) vorgesehen werden. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da an den Siedlungsraum in Albachten angeschlossen und durch diese Arrondierung eine vorhandene Lücke in der Bebauung geschlossen werden kann. Durch die Nähe zu der SPNV-Station „Münster Albachten“ sowie die unmittelbare Nähe zur Veloroute Senden-Münster ist der Anschluss an das Stadt- zentrum gegeben. Aufgrund der Nähe zur SPNV-Haltestelle und der umgebenden Bebauung (Gewerbe) ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte aufgrund der Lage am SPNV-Haltepunkt sowie neben einem Gewerbegebiet möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) zum Stadtteilzentrum Albachten SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in fußläufiger Entfernung (im Mittel 400 m) Grünordnung Lage in einem Siedlungsbereich der Grünordnung Das erschwert eine Entwicklung: Natur- und Artenschutz Erdkrötenvorkommen, Notwendigkeit von Vermeidungsmaßnahmen, Kiebitzvorkommen Immissionen Der nördliche Bereich wird durch Lärm- emissionen der Bahnstrecke negativ beeinträchtigt, im südlichen Bereich sind Emissionen der benachbarten Gewerbe- betriebe zu beachten Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit einer Bodenwertzahl über 55 (hohe Ertrags- fähigkeit landwirtschaftlicher Böden) - 15 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung – Konzept der Ersatzhabitate (insbesondere Kiebitz) zwingend, Amphibienkartierung (Erdkrötenvorkommen) einschließlich der Wanderwege) • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und zu erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber der Bahnstrecke und dem Gewerbe • Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzept ist frühzeitig erforderlich (Integration Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Nördlich angrenzend, jenseits der Gleisanlagen, befindet sich ein Nahwärmenetz. Ein Anschluss der Fläche erscheint schwierig, sollte nach Möglichkeit jedoch im Zuge der Entwicklung geprüft werden. • Neben der Berücksichtigung des Leitfadens Klimagerechte Bauleitplanung sollte die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Bahnanlagen, ggf. integriert in ein Lärmschutzbauwerk, geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Nördlich schließt eine durchgehende Gehölzstruktur entlang der Gleisanlage an das Gebiet an, welche es zu erhalten gilt. • Aufgrund der bereits bekannten Erdkrötenvorkommen sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen notwendig. Zudem befinden sich im südlichen Teil Kiebitzvorkommen, welche die Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen mit sich bringen. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Braunerde-Pseudogley. Somit kann stauende Nässe auftreten. Die Starkregengefahrenkarte bestätigt dies: Teilweise flächige Überflutungsgefahr bei Stark- regen. Zudem ist der Graben am westlichen Rand stark überflutungsgefährdet bei Starkregen. Daraus folgt hohe Anforderung an ein dezentrales Regenwassermanagement mit erhöhtem Flächenbedarf. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. • Im westlichen Teil des Gebiets befinden sich Kiebitzvorkommen (Kartierung 2023), welche die Implementierung von CEF-Maßnahmen notwendig machen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Fläche kann mit einer erhöhten ortsangepassten Dichte realisiert werden. Die Dichte ist entlang der Bahngleise am höchsten zu entwickeln, auch als städtebaulicher Lärmschutz. Zur anschließenden Siedlungsstruktur entlang der Steinbrede hin ist städtebaulich eine geringere Dichte vertretbar, wobei der Lärmschutz hin zum emittierenden Betrieb südlich der Fläche sowie zu der gewerblichen FNP- Reservefläche im Südwesten berücksichtigt werden muss. • In diesem Zusammenhang ist die Notwendigkeit von Lärmschutzanlagen gutachterlich zu prüfen. • Eine Erschließung ist als Fortführung der Sunnenheide oder Steinbrede denkbar. Zu prüfen ist, inwiefern der Bahnweg zur Erschließung der Fläche (für Fuß- und Radverkehre) genutzt werden kann. • Der SPNV-Haltepunkt „Münster-Albachten“ liegt zwar in unmittelbarer Nähe, der nördlich gelegene, stadtauswärts führende Bahnsteig ist jedoch eingeschränkt über die Bahnunterführung zu erreichen. Ein entsprechender (barrierefreier) Ausbau ist hier erforderlich. Städtebauliche Hinweise: - 16 - 6 Albachten - Dülmener Straße Flächengröße: ca. 5 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 200 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als bedingt geeignet eingeschätzt / im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da hierdurch an den Siedlungsraum in Albachten angeschlossen werden kann und das Stadtteilzentrum Albachten in fußläufiger Entfernung liegt. Es ist eine Auftaktsituation für den neuen Stadt- teileingang zu schaffen. Die teilweise Lage der Fläche im Landschaftsschutzgebiet muss bei der Entwicklung mitberücksichtigt werden. Zudem muss ein sensibler Umgang mit dem südlich angrenzenden Waldbereich gewahrt bleiben. Das spricht für eine Entwicklung: Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 700 m) zum Stadtteilzentrum von Albachten SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (im Mittel 1300 m) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und Vorrangflächen zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Natur- und Artenschutz Lage knapp zur Hälfte im Landschafts- schutzgebiet Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit besonderer Bedeutung für die Landwirt- schaft (FNP) - 17 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Die westlich angrenzenden Siedlungsstrukturen verfügen über ein Nahwärmenetz. Die Machbarkeit einer Erweiterung auf die Fläche sollte geprüft werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Der im Süden angrenzende Waldbereich ist eine wertvolle Biotopstruktur. Abstände müssen zum Wald beachtet werden, um die Aufwertung der Waldränder zu gewährleisten. • Der Gebietsumgriff liegt zur Hälfte im Landschaftsschutzgebiet. Eine Verkleinerung des Gebietes ist zu diskutieren. Des Weiteren sind die Übergänge zwischen Siedlung und Landschaft behutsam zu gestalten. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Pseudogley-Podsol. Somit kann stauende Nässe auftreten. Die Starkregengefahrenkarte weist eine hohe Betroffenheit bei seltenen Starkregenereig- nissen entlang der Dülmener Straße aus. Daraus folgen hohe Anforderungen an ein dezentrales Regenwassermanagement. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Durch die Entwicklung kann ein neuer Stadtteileingang gestaltet werden. Entsprechend sollte entlang der Dülmener Straße eine Kante aus Geschosswohnungsbau ausgebildet werden. Nach Süden hin ist die Dichte zu reduzieren und ein Übergang zum Landschaftsraum zu gestalten. Insgesamt ist aufgrund der exponierten Lage eine ortsangepasste Dichte aus aufgelockertem Geschosswohnungsbau und verdichtetem Einfamilienhausbau zu entwickeln. • Erschlossen werden kann die Fläche über die Dülmener Straße. Einen Anschluss an den Erschließungsweg Wierling würde durch die ausgebaute Doppelerschließung eine zusätzliche Verkehrs- belastung für den östlich angrenzenden Siedlungsbestand bewirken. Diese Verbindung ist als Fuß- und Radweg zu erhalten. • Die großzügigen Grünstrukturen entlang der Fläche sowie die Gewässerstruktur östlich der Fläche sind bei der Entwicklung zu berücksichtigen. Städtebauliche Hinweise: - 18 - 7 Albachten - Holkenbrink Flächengröße: ca. 15 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 600 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 3 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Ein Großteil der Fläche ist bereits im wirksamen Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da hierdurch an den Siedlungsraum in Albachten sowie das südlich der Weseler Straße in Entwicklung befindliche Baugebiet Albachten-Ost angeschlossen werden kann. Die fußläufige Erreichbarkeit des Stadtteilzentrums von Albachten ermöglicht eine ausreichende Nahversorgung. Es ist eine Auftakt- situation für den neuen Stadtteileingang zu schaffen. Im Nordosten sind Pufferbereiche für eine Waldrand- bereichsentwicklung zu berücksichtigen. Das spricht für eine Entwicklung: Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 700 m) zum Stadtteilzentrum von Albachten SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (im Mittel 1300 m) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und Vorrangflächen zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Klima Teilweise Lage in einem Belüftungs- korridor Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen - 19 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Biotopkartierung) • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Das Nahwärmenetz ist über 500 m entfernt. Ein Anschluss erscheint schwer möglich, sollte im Zuge der Entwicklung aber geprüft werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Der im Nordosten angrenzende Waldbereich ist eine wertvolle Biotopstruktur und ist Teil des Wald- komplexes im Raum Albachten. In ihm gibt es altholzreiche Laubwälder mit Tümpeln und feuchten Mulden. Abstände bei etwaigen Baumaßnahmen müssen zum Wald beachtet werden, um die Aufwertung der Waldränder zu gewährleisten. • An der südwestlichen Grenze befinden sich Kompensationsflächen – ein sensibler Umgang an den Rändern ist notwendig. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Parabraunerde-Pseudogley und Pseudogley. Das Gebiet weist eine hohe Betroffenheit bei seltenen Starkregenereignissen auf – die Grabenstrukturen im Osten und Norden haben heute schon eine wichtige Retentionsfunktion bei Starkregen – es gilt diese im Rahmen einer Entwicklung zu berücksichtigen. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Bei der Entwicklung der Fläche ist ein besonderes Augenmerk auf die neu geschaffene städtebauliche Auftaktsituation zum Stadtteil Albachten zu legen. Aktuell liegt in der Fläche die „Hengststation Holkenbrink“, auf die bei einer möglichen Entwicklung der Fläche städtebaulich reagiert werden muss. Nach Osten hin sollte die Bebauungsdichte sinken, um einen Übergang in die Landschaft zu gestalten. • Mögliche Anschlusspunkte liegen an der Weseler Straße südlich des Gebiets und bei entsprechendem Ausbau am Möselerhook nördlich des Gebiets. • Aufgrund der Entfernung zum nächsten SPNV-Haltepunkt sind die ÖPNV-Haltestellen „Blomenkamp“ im Oberort sowie „Albachten Kirche“ und „Meerhook“ in der Weseler Straße für das Gebiet von großer Bedeutung. • In unmittelbarer Nähe befinden sich diverse soziale Einrichtungen (Sport, Pflege, Schule, Kirche). Städtebauliche Hinweise: - 20 - Flächengröße: ca. 25 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 1.250 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 6 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im wirksamen Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Flächen ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Flächen bieten sich für eine Bebauung an, da sie an den Siedlungsbereich in Albachten anschließen und einen Siedlungsabschluss zur Autobahn hin darstellen könnten. Beide Flächen grenzen direkt an die Bahntrasse. Der SPNV-Haltepunkt „Münster-Albachten“ ist fußläufig erreichbar. Aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe zum SPNV-Haltepunkt ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Der südwestliche Bereich ist aus der Bestandssituation (Starkregengefährdung) heraus von Bebauung freizuhalten und als ökologisch hochwertige Retentionsfläche (z. B. Wetlands) zu gestalten. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte aufgrund der Lage am SPNV-Haltepunkt möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) zum Stadtteilzentrum Albachten SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in fußläufiger Distanz (unter 500 m) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs und des 2. Grünrings sowie einer Vorrang- fläche zur Freiraumsicherung Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 6 % des Bedarfs an zusätz- lichen Wohneinheiten Das erschwert eine Entwicklung: Immissionen Größere Teilbereiche liegen unmittelbar benachbart zur A 43 und einer Haupt- schienenstrecke (Höhere Lärmbelastung) Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Stark- regenereignissen 8 - Albachten - Nördlich und südlich der Bahn - 21 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließ- lich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber der Bahnstrecke und der Autobahn • Verkehrsgutachten: Erschließung Fläche und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integration Flächen- bedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Das Nahwärmenetz nordwestlich des Bahnhaltepunktes Albachten ist mindestens 250 m entfernt. Ein Anschluss erscheint schwer möglich, sollte im Zuge der Entwicklung aber geprüft werden. • Neben der Berücksichtigung des Leitfadens Klimagerechte Bauleitplanung sollte die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Bahnanlage und der Autobahn, ggf. integriert in ein Lärmschutzbauwerk, geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die bestehende Baumreihe entlang des Bahnwegs ist zu erhalten und in eine Entwicklung zu integrieren. Die Gehölzstrukturen entlang des Vogelsang sollten ebenfalls erhalten bleiben und ökologisch aufgewertet werden. • Gehölz-/Waldflächen auf der nördlichen und südlichen Fläche sind zu erhalten. Abstände müssen beachtet werden, um eine Aufwertung der Waldränder zu gewährleisten. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Pseudogley-Braunerde. Somit kann stauende Nässe auftreten. Es ergibt sich eine hohe Betroffenheit bei seltenen Starkregenereignissen im südwestlichen Bereich. Retentions- raum sollte mit ausreichend Fläche vorgesehen werden, der Bereich sollte von Bebauung freigehalten werden. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einhergehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die beiden Flächen sind mit einer gestaffelten erhöhten ortsangepassten Dichte zu entwickeln. Erhöhte Dichte ist dabei entlang der A 43 und der Bahnlinie zu realisieren, um den Lärmschutz für das Gebietsinnere zu erreichen. Zum nördlichen Siedlungsbestand hin kann eine niedrigere Dichte vorgesehen werden. Entsprechende Vorgaben sollten gutachterlich bestimmt werden. • In den Flächen liegen vereinzelte kleinteilige Siedlungsstrukturen, die bei der Entwicklung berücksichtigt werden müssen. • Die nördliche Fläche ist über die Straßen Sendener Stiege und Vogelsang zu erschließen, die südliche Fläche über die Osthofstraße. Zudem ist das Erfordernis des Ausbaus der Straße Vogelsang von der Straße Sendener Stiege, über die Bahnstrecke bis zur südlichen Fläche gutachterlich zu prüfen. • Zur besseren Anbindung der Flächen an den Bahnhaltepunkt ist ein entsprechender (barrierefreier) Ausbau der Bahnunterführung hier notwendig. • Durch die Schaffung von rund 1.250 neuen Wohneinheiten sind trotz der Nähe zum Stadtteilzentrum Albachten auch auf der Fläche selbst weitere Nahversorgungsangebote zu prüfen, um den durch die Entwicklung der Flächen induzierten Verkehr zu beschränken und dem bestehenden fußläufigen Versorgungsdefizit im Süden Albachtens zu begegnen. Städtebauliche Hinweise: - 22 - 9 Roxel - Östlich Tilsiter Straße Flächengröße: ca. 2 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 80 WE Zielerreichungsbeitrag: < 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Potenzialfläche des Baulandprogramms Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da hierdurch der Siedlungsraum in Roxel bis zur A 1 arrondiert werden kann. Die fußläufige Erreichbarkeit der ÖPNV-Haltestelle „Schelmenstiege“ ermöglicht eine Anbindung an die Innenstadt von Münster. Aufgrund der umgebenden Bebauung und der Lage an der A 1 ist eine erhöhte orts- angepasste Dichte möglich. Bei der Entwicklung der Fläche muss die direkte Lage an der Roxeler Straße und der Autobahntrasse (trotz des vorhandenen Lärmschutzwalls) im Hinblick auf den Immissionsschutz geprüft und beachtet werden. Durch die hohe Betroffenheit durch Starkregenereignisse sind hier frühzeitig nach- haltige Lösungen mitzudenken. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte Dichte durch Lage an Autobahn möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (im Mittel 900 m) zum Stadtteilzentrum Roxel Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Immissionen Größere Teilbereiche liegen unmittelbar an einer Autobahntrasse (A 1) und der nördliche Teilbereich unterhalb der Roxeler Straße Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen - 23 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber der Autobahn • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Das Nahwärmenetz im Nordosten von Roxel ist über 400 m entfernt. Ein Anschluss erscheint schwer möglich, sollte im Zuge der Entwicklung aber geprüft werden. • Neben der Berücksichtigung des Leitfadens Klimagerechte Bauleitplanung sollte die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der A 1, integriert in das Lärmschutz- bauwerk, geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Gehölzstruktur zur A 1 sollte erhalten bleiben, auch als Puffer. Gleichzeitig ist eine ökologische Aufwertung anzustreben. • Die Fläche ist in der Grünordnung als Fläche, die keine bauliche Entwicklung im dritten Grünring zulässt, ausgewiesen. Eine mögliche Entwicklung würde eine Änderung der Grünordnung zur Folge haben. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Parabraunerde-Pseudogley und Pseudogley (Stau- wasserstufe 3). Das Gebiet weist eine hohe Betroffenheit bei seltenen Starkregenereignissen auf. Auf der südlichen Hälfte der Fläche kommt es bei Starkregen zu einer vollständigen flächigen Überflutung. Daraus folgt eine hohe Anforderung an dezentrales Regenwassermanagement mit einem erhöhten Flächenbedarf. Freiraumplanerische Hinweise: • Die städtebauliche Entwicklung der Fläche kann eine Arrondierung des bisherigen Siedlungsbestandes darstellen. Die bauliche Dichte ist gestaffelt vorzunehmen. Entlang der A 1 bzw. zur Roxeler Straße ist eine höhere Dichte zu realisieren als hin zum westlichen Siedlungsbestand. Insgesamt bietet sich die Fläche für eine erhöhte ortsangepasste Dichte mit einem hohen Anteil aufgelockerten Geschoss- wohnungsbaus an. • Entlang der A 1 sind starke Lärmimmissionen zu erwarten. Ein Lärmschutzwall besteht bereits. Darüber hinaus notwendige technische und städtebauliche Maßnahmen sind frühzeitig zu untersuchen. • Das Gebiet kann durch eine Verlängerung der von Westen kommenden Tilsiter Straße und den südlichen Nottulner Landweg erschlossen werden. Städtebauliche Hinweise: - 24 - 10 Roxel - Südlich Tilbecker Straße Flächengröße: ca. 2 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 80 WE Zielerreichungsbeitrag: < 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Potenzialfläche des Baulandprogramms Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da hierdurch ein Innenentwicklungspotenzial genutzt werden kann. Die fußläufige Erreichbarkeit des Stadtteilzentrums von Roxel ermöglicht eine ausreichende Nahversorgung. Durch die direkte Anbindung an die Veloroute Nottuln-Münster lässt sich das Stadtzentrum von Münster erreichen. Aufgrund der integrierten Lage im Stadtteil ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Im Norden der Fläche befindet sich der neue Standort des Löschzugs Roxel, der in der Entwicklung berücksichtigt werden muss. Die benachbarte Bolzplatzfläche kann ebenfalls in die Entwicklung einbezogen werden, sobald hierfür eine Ersatzfläche hergerichtet werden kann. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte durch integrierte Lage nahe des Stadtteil- zentrums möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (im Mittel ca. 350 m) zum Stadtteilzentrum von Roxel Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage in einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung im 3. Grünring Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit einer Bodenwertzahl über 55 (hohe Ertrags- fähigkeit landwirtschaftlicher Böden) Sonstiges Sehr aufwendige entwässerungs- technische Erschließung - 25 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist bei der Überplanung der Bolz- platzfläche frühzeitig erforderlich (Integration Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Die Fläche befindet sich integriert im Stadtteil Roxel, schließt aber lediglich südlich an eine Einfamilien- hausbebauung und nördlich an den Schulcampus Roxel an. Entsprechend ist eine erhöhte orts- angepasste Dichte mit einem hohen Anteil an aufgelockertem Geschosswohnungsbau realisierbar. • Die Fläche kann durch die Tilbecker Straße sowie die Verlängerung der Schildstiege erschlossen werden. Eine Fußwegeverbindung zwischen Schildstiege und Tilbecker Straße sollte in die Planung integriert werden. • Auf der Fläche befindet sich angrenzend an die Tilbecker Straße der Standort des Löschzugs Roxel, der bei der Entwicklung berücksichtigt werden muss. • In der direkten Umgebung befinden sich diverse soziale Angebote und Freizeitmöglichkeiten (Schul- campus, Sportzentrum, Hallenbad, Spielplatz, Friedhof). • Bei der Entwicklung der Fläche ist auf eventuelle Lärmemissionen durch den Löschzug Roxel zu achten. • Das Nahwärmenetz im Nordosten von Roxel ist über 400 m entfernt. Am nördlich angrenzenden Feuerwehrstandort findet sich ein kleines, lokales Nahwärmenetz. Ein Anschluss erscheint schwer möglich, sollte im Zuge der Entwicklung aber geprüft werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Fläche ist in der Grünordnung als Fläche, die keine bauliche Entwicklung im dritten Grünring zulässt, ausgewiesen. Eine mögliche Entwicklung würde eine Änderung der Grünordnung zur Folge haben • Bei Erweiterung um die Bolzplatzfläche sind Freiraumbedarfe innerhalb des Plangebietes für Spiel- plätze und wohnungsnahes öffentliches Grün im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes integriert mitzuplanen. Diese Funktionen sollten nicht in den Landschaftsraum verlagert werden. • Die westlich liegende Bolzplatzfläche dient bei Starkregenereignissen als Retentionsfläche (flächige Überflutung im Südwesten der Fläche). Freiraumplanerische Hinweise: Städtebauliche Hinweise: - 26 - 11 Roxel - Bredeheide Flächengröße: ca. 7 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 300 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 2 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt / Potenzialfläche des Baulandprogramms (nur nördlicher Teilbereich) Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da hierdurch der Siedlungsraum in Roxel im Osten arrondiert werden kann. Die fußläufige Erreichbarkeit des Stadtteilzentrums von Roxel ermöglicht eine ausreichende Nahversorgung. Auf der Fläche befinden sich vereinzelte Wasserflächen und Bestandsgebäude, die bei der Entwicklung berücksichtigt werden müssen. Die Grabenstrukturen sind in eine Entwicklung sinnvoll zu integrieren und in dem Zuge ist eine ökologische Qualifizierung des Regenrückhaltebeckens mitzuprüfen. Zudem ist bei der Entwicklung mit der vorhandenen Baumschule umzugehen. Das spricht für eine Entwicklung: Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (im Mittel ca. 600 m) zum Stadtteilzentrum von Roxel Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünzugs und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit besonderer Bedeutung für die Landwirt- schaft laut Darstellung im FNP - 27 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Die westlich angrenzenden Siedlungsstrukturen verfügen über ein Nahwärmenetz. Die Machbarkeit einer Erweiterung auf die Fläche sollte geprüft werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Der östliche Rand wird durch eine durchgehende (für die Entlastungsstraße Roxel geplante) Kompensationsfläche begrenzt – ein sensibler Umgang an den Rändern ist notwendig. Dies beinhaltet die Integration des vorhandenen Grabensystems. • Südlich von der Straße Bredeheide befindet sich neben einer parallelen, linearen Gehölzstruktur entlang eines Grabens ein Regenrückhaltebecken. Dies gilt es hinsichtlich seiner ökologischen Wertigkeit zu prüfen und weiter zu qualifizieren. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Parabraunerde-Pseudogley und Pseudogley (Stau- wasserstufe 3). Der mittlere Bereich um das Regenrückhaltebecken weist eine hohe Betroffenheit bei seltenen Starkregenereignissen auf. Daraus folgt eine hohe Anforderung an ein dezentrales Regen- wassermanagement mit einem erhöhten Flächenbedarf. Es ist ein systematisches Entwässerungs- system mit dem Fokus auf Retention, Verdunstung und reduzierte Ableitung erforderlich. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Aufgrund der Lage im Arrondierungsbereich des Roxeler Siedlungsbestands sollte auf die westlich angrenzende aufgelockerte Bebauungsstruktur mit einer ortsangepassten Dichte aus aufgelockertem Geschosswohnungsbau und verdichtetem Einfamilienhausbau reagiert werden. Nach Nordosten hin ist ein neuer Siedlungsrand zu gestalten. • Auf der Fläche liegen aktuell Teile einer Baumschule, die für eine Entwicklung der Fläche aufgegeben werden müssten, ggf. kann aber der nördliche Teil vorab realisiert werden. • Es bestehen diverse Anschlussmöglichkeiten zur Erschließung der unterschiedlichen Teilflächen (z. B. Brockkamp, Bredeheide, Roxeler Straße). • Bei der Planung ist der durch rund 300 neue Wohneinheiten induzierte Verkehr im angrenzenden Siedlungsbereich zu beachten und die Zusatzbelastung möglichst zu minimieren. Städtebauliche Hinweise: - 28 - Flächengröße: ca. 7 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 350 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 2 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt / im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche bietet sich für eine Bebauung an, da sie an den Siedlungsbereich in Roxel anschließt. Östlich verläuft die A 1. Von Süden und Westen ist die Fläche an Bestandsstraßen angeschlossen. Durch die vorbelastete Nähe zur Auto- bahn und die Nähe zum SPNV-Haltepunkt „Münster-Roxel“ ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Teilbereiche im Norden sind aus der Bestandssituation (Starkregengefährdung und Regenrückhaltebecken) heraus und zum Schutz der nördlich angrenzenden Kita von Bebauung freizuhalten und als ökologisch hoch- wertige Retentionsfläche (z. B. Wetlands) zu gestalten. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte aufgrund der Lage an der Autobahn möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) zum Stadtteilzentrum Roxel SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Immissionen Größere Teilbereiche liegen unmittelbar benachbart zur A 1 Hochwasser / Starkregen Teilweise hohe Betroffenheit bei extremen Starkregenereignissen (im Norden) 12 Roxel - Rohrbusch - 29 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber der Autobahn • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Das Nahwärmenetz im Nordosten von Roxel ist über 800 m entfernt. Ein Anschluss erscheint schwer möglich, sollte im Zuge der Entwicklung aber geprüft werden. • Neben der Berücksichtigung des Leitfadens Klimagerechte Bauleitplanung sollte die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Autobahn, integriert in das Lärm- schutzbauwerk, geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Gehölzstruktur zur A 1 sollte, auch als Puffer, erhalten bleiben und ökologisch aufgewertet werden. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht in Teilen aus Gley-Pseudogley (Stauwasserstufe 4), sonst aus Parabraunerde-Pseudogley und Pseudogley (Stauwasserstufe 3). Teilbereiche im Norden sind starkregengefährdet. Für die nördlich angrenzende Kita wurde bereits ein Regenrückhaltebecken gebaut. Dies gilt es hinsichtlich seiner ökologischen Wertigkeit zu prüfen und weiter zu qualifizieren. • Daraus folgt eine hohe Anforderung an dezentrales Regenwassermanagement mit einem erhöhten Flächenbedarf. Für weitere Bebauung gilt, die nördlichen Bereiche freizuhalten und als ökologisch hoch- wertige Retentionsflächen (z. B. Wetlands) zu gestalten. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die städtebauliche Dichte ist gestaffelt zu entwickeln. Bei einer insgesamt erhöhten ortsangepassten Dichte aus mehrheitlich aufgelockertem Geschosswohnungsbau kann entlang der A 1 und hin zum südlichen Rand eine höhere Dichte realisiert werden. Der Übergang zum Siedlungsbestand am Nottulner Landweg ist entsprechend aufgelockert zu gestalten. • Die Erschließung bietet sich von der Straße Am Rohrbusch und (untergeordnet) vom Nottulner Landweg an. Aufgrund der rund 350 neuen Wohneinheiten und der Entfernung zum Stadtteilzentrum Roxel ist der induzierte Verkehr für die angrenzende Wohnbebauung zu beachten und zu minimieren. • Entlang der A 1 sind starke Lärmimmissionen zu erwarten. Ein Lärmschutzwall besteht bereits. Darüber hinaus notwendige technische und städtebauliche Maßnahmen sind frühzeitig zu untersuchen. Städtebauliche Hinweise: - 30 - Flächengröße: ca. 25 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 1.000 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 5 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt / als Fläche im STEK dargestellt / im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Flächen ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Flächen bieten sich für eine Bebauung an, da sie an den Siedlungsbereich in Häger anschließen. Nienberge-Häger verfügt über einen SPNV-Haltepunkt, der fußläufig erreichbar ist. Die Entwicklung geschieht im Zusammen- hang mit den im Flächennutzungsplan bereits dargestellten Wohnbauflächen. Die Fläche nördlich der Bahntrasse ist geprägt durch Graben- und Gehölzstrukturen, die bei der Entwicklung berücksichtigt werden müssen. Die südliche Fläche entlang des Gröverbachs sowie entlang der Bahngleise ist bei Starkregen gefährdet. Eine mögliche Bebauung muss darauf Rücksicht nehmen, Teilbereiche sollten von Bebauung frei- gehalten und ggf. als ökologisch hochwertige Retentionsfläche (z. B. Wetlands) gestaltet werden. Das spricht für eine Entwicklung: SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in fußläufiger Entfernung (unter 500 m) Grünordnung Lage außerhalb eines Grünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 5 % des Bedarfs an zusätz- lichen Wohneinheiten Das erschwert eine Entwicklung: Natur- und Artenschutz Lage in einem Landschaftsschutzgebiet (südliche und teilweise nordöstliche Fläche), Kiebitzvorkommen (südliche Fläche) Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei seltenen Hoch- wasser- und Starkregenereignissen für die südliche Fläche entlang des Gröverbachs sowie entlang der Bahngleise Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit einer Bodenwertzahl über 55 (südliche Fläche) (hohe Ertragsfähigkeit landwirtschaft- licher Böden) 13 Nienberge - Häger - 31 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung – Konzept der Ersatzhabitate (insbesondere Kiebitz) zwingend, Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Flächen und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich • Ein Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz besteht nicht. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Der erhöhte Anteil an Heckenstrukturen/Kammerungen der Feldflur- und Grabensysteme mit Biotopverbundfunktionen im Bereich nördlich der Bahngleise erfordert einen mittleren bis hohen Kompensationsbedarf aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeiten und Empfindlichkeiten. Zudem befinden sich im südlichen Teil Kiebitzvorkommen, welche die Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen mit sich bringen. • Das vorhandene Gewässer Gröverbach hat als Biotopverbund eine besondere Bedeutung und sollte eine entsprechende ökologische Aufwertung bzw. Schaffung von hochwertigen ökologischen Begleiträumen von mindestens 10 m je Ufer erfahren. Der Erhalt der Durchgängigkeit des gewässer- bezogenen Biotopverbunds ist eine wesentliche Anforderung zur Sicherung der Verträglichkeit. In Teilen sind am Bach bereits Kompensationsflächen verortet. • Der Freiraumbedarf ist innerhalb des Plangebietes für Spielplätze und wohnungsnahes öffentliches Grün im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes integriert mitzuplanen. Diese Funktionen sollten nicht in den Landschaftsraum verlagert werden. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus typischem Pseudogley (Stauwasserstufe 4). Für die südliche Fläche entlang des Gröverbachs sowie entlang der Bahngleise besteht eine hohe Betroffenheit bei seltenen Hochwasser- und Starkregenereignissen. Daraus folgt eine hohe Anforderung an ein dezentrales Regenwassermanagement mit einem erhöhten Flächenbedarf. Es ist ein systematisches Entwässerungssystem mit dem Fokus auf Retention, Verdunstung und reduzierte Ableitung erforder- lich. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Entwicklung der Flächen stellt eine großflächige Erweiterung des Ortsteils Häger dar, die den Ortsteil in seiner Fläche mindestens verdoppelt. Um eine städtebaulich verträgliche Ergänzung zu gestalten und auf den dörflichen Charakter des Ortsteils zu reagieren, ist die städtebauliche Dichte trotz der Eigen- ständigkeit der Flächen lediglich ortsangepasst zu entwickeln, um das Ortsbild zu wahren. • Die Flächen können durch den Ausbau vorhandener Wege an mehreren Stellen angeschlossen werden. Die Leistungsfähigkeit der Erschließung ist vorab zu untersuchen, um die verkehrlichen Auswirkungen der Erweiterungen auf den Bestand zu minimieren. • Aufgrund der Entfernung zum nächsten Nahversorgungsschwerpunkt sind – wenn möglich – auf den Flächen selbst auch kleinere Nahversorgungsangebote für den Ortsteil zu schaffen. • Als Teil des Maßnahmenprogrammes aus dem STEK ist bereits ein städtebaulicher Rahmenplan für die Flächen in Erarbeitung. Bei einem solchen Rahmenplan handelt es sich um ein informelles Planungs- instrument, um Entwicklungspotenziale für ein Plangebiet städtebaulich zu untersuchen und mögliche Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung zeichnerisch darzustellen. Städtebauliche Hinweise: - 32 - 14 Coerde - Edelbach Flächengröße: ca. 2 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte Dichte realisierbar: ca. 65 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 130 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als bedingt geeignet eingeschätzt / im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat in dieser Abgrenzung bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Schwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da hierdurch der Siedlungsraum in Coerde arrondiert werden kann. Die fußläufige Erreich- barkeit des Stadtteilzentrums ermöglicht eine ausreichende Nahversorgung. Die Lage an der Veloroute Ostbevern-Münster ermöglicht eine gute Fahrradanbindung der Innenstadt. Aufgrund der Lage in einem Hauptgrünzug und im 2. Grünrings sowie in Biotopverbundflächen mit besonderer Bedeutung ist ein entspr. Ausgleich einzuplanen. Die lineare Gehölzstruktur ist zu erhalten und mit ausreichend Puffer zu schützen. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte Dichte aufgrund der Nähe zur Kernstadt möglich Nähe zur Stadtmitte Unter 4 km Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 700 m) zum Stadtteilzentrum Coerde SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (1,3 km) Nähe zu Arbeitsplätzen Ein Arbeitsplatzschwerpunkt in Fahrrad- Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Sonstiges Einzige Erweiterungsfläche für Coerde und Arrondierung einer einseitig angebauten Straße Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage im Hauptgrünzug und im 2. Grünring Natur- und Artenschutz Vollständige Lage in einem Biotopver- bundsystem mit besonderer Bedeutung Klima Vollständige Lage in einem klimaöko- logischen Ausgleichsraum - 33 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Flächen und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Durch Lage im Biotopverbundsystem erhöhte Anforderungen an die Artenkartierung • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Die Siedlungsstrukturen südwestlich der Fläche verfügen über einen Anschluss an das primäre Fern- wärmenetz. Eine entsprechende Erweiterung auf diese Fläche sollte nach Möglichkeit vorgesehen werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die vollständige Lage im Hauptgrünzug „Hoppengarten-Edelbach“ und im 2. Grünring sowie in einem Biotopverbundsystem mit besonderer Bedeutung erfordern einen hohen Kompensationsbedarf bei etwaiger Umwidmung. • Die bestehenden Gehölzstrukturen sind zu erhalten, mit ausreichenden Pufferbereichen zu schützen und in eine freiraumplanerische Entwicklung zu integrieren. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus typischem Pseudogley (Stauwasserstufe 4), d. h. stauende Nässe („Weiße Wanne“), es ergeben sich hohe Anforderungen an ein dezentrales Regen- wassermanagement mit einem hohen Flächenbedarf; es ist ein systematisches Entwässerungssystem mit dem Fokus auf Retention, Verdunstung und reduzierte Ableitung erforderlich. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Arrondierung des Stadtteils Coerde ist aufgrund der vorhandenen heterogenen Bebauungsstruktur aus verdichtetem Geschosswohnungsbau und verdichteten Doppel- und Reihenhausstrukturen entlang der Straße Edelbach mit erhöhter Dichte als aufgelockerter Geschosswohnungsbau realisierbar. • Der Erschließung der Fläche kann vollständig von der Straße Edelbach erfolgen. • Aufgrund der rund 130 neuen Wohneinheiten ist der hierdurch induzierte Verkehr für die umliegende Bebauung sowie die Leistungsfähigkeit der Straße und umliegender Knotenpunkte zu untersuchen. • In der unmittelbaren Umgebung befinden sich diverse soziale Einrichtungen (Schule, Begegnungs- zentrum, inklusive Wohngruppe). Städtebauliche Hinweise: - 34 - 15 Kinderhaus - Südlich Moorhock Flächengröße: ca. 1 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 50 WE Zielerreichungsbeitrag: < 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Potenzialfläche des Baulandprogramms Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da hierdurch an den Siedlungsraum in Kinderhaus angeschlossen werden kann. Das Stadtbereichszentrum ermöglicht eine ausreichende Nahversorgung. Durch die Entwicklung muss die derzeitige landwirtschaftlich genutzte Fläche verkleinert werden. Aufgrund der umgebenden Bebauung ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Eine Siedlungsentwicklung muss sich nach Süden mit dem Freiraum verzahnen und einen sanften Übergang in die Landschaft ausformulieren, um eine Offenhaltung der Grünverbindung in Ost-West-Richtung zu sichern. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte aufgrund der angrenzenden Bebauung möglich Nähe zur Stadtmitte Unter 4 km Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (400 m) zu einer Nahversorgungslage Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (im Mittel ca. 1 km) zum Stadtbereichszentrum Kinderhaus Nähe zu Arbeitsplätzen Ein Arbeitsplatzschwerpunkt in Fahrrad- Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Sonstiges Arrondierung einer einseitig angebauten Straße Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage im Hauptgrünzug, im 2. Grünring und in einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Klima Lage in einem klimaökologischen Ausgleichsraum und in einem Kaltluftent- stehungsgebiet Wasserschutz Lage im Wasserschutzgebiet Zone III und im Kiessandzug Altlasten Im östlichen Teilbereich befindet sich eine Altlasten-Fläche - 35 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung • Berücksichtigung der Lage im Wasserschutzgebiet Zone III bei der frühzeitig erforderlichen Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts • Es besteht kein direkter Anschluss an das Fernwärmenetz, allerdings im südlich angrenzenden Stadtteil Uppenberg. Im Falle einer Erweiterung des Fernwärmenetzes entlang der Grevener Straße sollte ein Anschluss der Fläche geprüft werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Fläche liegt vollständig im zweiten Grünring und ist in der Grünordnung als Fläche, die keine bauliche Entwicklung zulässt, ausgewiesen. • Die Sicherung der Freiraumverbindung in Ost-West-Richtung südlich der Fläche durch einen sanften Übergang zwischen Siedlungsfläche und Freiraum auf dem Entwicklungsgebiet ist anzustreben. Eine qualifizierte und multicodierte Ausformulierung der Ränder der Stadt ist hier maßgeblich. • Eine Offenhaltung der Grünverbindung hat eine sehr hohe Priorität zur Sicherung der Durchgängigkeit des zweiten Grünrings. • Indes hat das Gebiet mit seinen Offenlandflächen und dem Kinderbach eine besondere Funktion in der Kaltluftentstehung. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. • Die Lage im Wasserschutzgebiet Zone III und in einem Kiessandzug erfordern bei Bebauung einen gesonderten Umgang bei der Wasserretention. Freiraumplanerische Hinweise: • Aufgrund der benachbarten Bebauung aus verdichteten Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern ist auch auf dieser Fläche eine entsprechende erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar. • Die Fläche kann über die Straße Im Moorhock erschlossen werden. • Im Westen ist eine Wegeverbindung zur Gasselstiege vorzusehen. Städtebauliche Hinweise: - 36 - 16 Kinderhaus/Sprakel - Am Knapp Flächengröße: ca. 8 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 400 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 2 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Als Potenzialfläche im IFM erstmals diskutiert Zielsetzung für die Fläche: Die Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ist nur im Falle der Umsetzung des S-Bahnnetzes Münsterland sinnvoll. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, wenn am Standort ein SPNV-Haltepunkt entwickelt wird. Die direkte Lage an der Veloroute Greven-Münster ermöglicht eine gute Anbindung an die Innenstadt. Im Fall einer Entwicklung wäre aufgrund des nahegelegenen S-Bahn-Haltepunktes eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Diese ist entlang der bestehenden Siedlungshäuser geringer anzusetzen als in Richtung des Gewerbe- gebietes, zur Bundesstraße und zur Bahnlinie. Auf die hohe Betroffenheit bei seltenen Starkregenereignissen ist einzugehen. Die südliche Ecke eignet sich als ökologisch hochwertige Retentionsfläche (z. B. Wetlands). Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte aufgrund der Nähe zum SPNV (nach Realisierung des Haltepunktes) SPNV-Anbindung (nach Realisierung des Haltepunkts) Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in fußläufiger Entfernung (unter 700 m) Nähe zu Arbeitsplätzen Ein Arbeitsplatzschwerpunkt in Fahrrad- Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage im 2. Grünring Natur- und Artenschutz Vollständige Lage in einem Biotopver- bundsystem mit besonderer Bedeutung, Kiebitzvorkommen Ausgleichsbedarf / Ausgleichsflächen Höherer Ausgleichsbedarf Klima Lage zu großen Teilen in einem klimaöko- logischen Ausgleichsbereich Immissionen Immissionen des östlich benachbarten Gewerbegebiets berücksichtigen Wasserschutz Lage im Wasserschutzgebiet Zone III und im Kiessandzug - 37 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung – Konzept der Ersatzhabitate (insbesondere Kiebitz) zwingend, Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber dem angrenzenden Gewerbe und der Bahntrasse • Berücksichtigung der Lage im Wasserschutzgebiet Zone III bei der frühzeitig erforderlichen Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts • Ein Anschluss an ein bestehendes Nah- oder Fernwärmenetz besteht nicht. • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die ausgewiesene Fläche liegt vollständig im zweiten Grünring und wird durch die Straße Am Knapp in zwei Teilgebiete unterteilt. Die vorhandenen Gehölzstrukturen entlang der Straße sowie am Rand des nördlichen Teilbereichs sind bei einer Erschließung zu erhalten. • Zudem befinden sich im südlichen Teil des Gebiets Kiebitzvorkommen, welche die Implementierung von CEF-Maßnahmen notwendig machen. • Boden-Wasserhaushalt: Das Gebiet wird mehrheitlich durch graubraunen Plaggenesch und in südwest- licher Ausbreitung durch Podsol-Gley und Gley dominiert. Im südlichen Randbereich, im Grenzbereich zum ehemaligen Max-Clemens-Kanal, besteht eine hohe Betroffenheit bei seltenen Hochwasser- und Starkregenereignissen. Die vorhandenen Biotopstrukturen des ehemaligen Schifffahrtskanals lassen sich als Kompensationsflächen weiterentwickeln. • Die Lage im Wasserschutzgebiet Zone III und in einem Kiessandzug erfordern bei etwaiger Bebauung einen gesonderten Umgang bei der Wasserretention. • Die vollständige Lage innerhalb einer Biotopverbundfläche führt bei einer Entwicklung der Fläche zu einem erhöhten Kompensationsaufwand. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Aufgrund der umliegenden Bebauung und der Lage an einer Bahntrasse sowie an einer Bundesstraße ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar. Dabei ist im Übergang auf die bestehende klein- teilige Wohnbebauung im Norden der Fläche zu reagieren. • Die Fläche kann über die Sprakeler Straße, die Straße Am Max-Klemens-Kanal sowie die Straße Am Knapp erschlossen werden. • Es sind voraussichtlich Lärmschutzmaßnahmen aufgrund des östlich benachbarten Gewerbegebiets zu treffen. Die genauen Bedarfe sind frühzeitig zu ermitteln. Städtebauliche Hinweise: - 38 - 17 Sprakel - Östlich Bahn Flächengröße: ca. 5 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 250 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Potenzialfläche des Baulandprogramms / im FNP derzeit als Gewerbefläche dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen, ggf. kann sie aber auch für andere Nutzungen (Gewerbe, Infrastruktur) entwickelt werden. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da hierdurch beidseitig an den Bahnhaltepunkt Sprakel angeschlossen werden kann. In der unmittelbaren Nähe westlich der Bahn und südlich des Haltepunktes wird derzeit bereits ein weiteres Wohngebiet geplant und entwickelt. Die direkte Lage an der Veloroute Greven-Münster und die fußläufige Erreichbarkeit des SPNV-Haltepunkts „Münster-Sprakel“ ermöglichen eine gute Anbindung an die Innenstadt. Dementsprechend ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Aufgrund der Lage zwischen Hauptver- kehrsstraße und Bahntrasse sowie der Nähe zum Haltepunkt ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (ca. 500 m) zum Nahversorgungszentrum Sprakel SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in fußläufiger Entfernung (ca. 100 m) Grünordnung Lage in einem Siedlungsgebiet der Grün- ordnung Das erschwert eine Entwicklung: Immissionen Größere Teilbereiche liegen unmittelbar benachbart zur Bahnstrecke im Westen bzw. zur Bundesstraße im Osten des Plan- gebietes Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Stark- regenereignissen - 39 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Biotopkartierung) • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber der angrenzenden Aldruper Straße und den Bahngleisen • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integration Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung Topografie und Schichtenwasser) • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. • Die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Bahnanlage, ggf. integriert in ein Lärmschutzbauwerk, sollte geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die beschriebene Fläche wird momentan landwirtschaftlich genutzt und unterliegt keiner besonderen Kartierung. Durch die Lage zwischen Landstraße und Bahntrasse ist eine Aufwertung mit Gehölz- und Saumstrukturen entlang der Trassen wünschenswert. • Eine ökologische Aufwertung mittels Heckenstrukturen oder Feuchtgebieten entlang der Bundes- straße Aldruper Straße könnte die hohen Immissionsbelastungen im Gebiet abfedern. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Lage der Fläche zwischen Bundesstraße und Bahntrasse macht eine erhöhte ortsangepasste Dichte mit einem hohen Anteil an aufgelockertem Geschosswohnungsbau möglich. Eine dichte Bebauung soll entlang der Bundesstraße und Bahntrasse zum Lärmschutz beitragen. Vorgaben zum Lärmschutz sind zudem frühzeitig gutachterlich untersuchen zu lassen. • Die Fläche kann über die Gimbter Straße erschlossen werden. Eine Erschließung über die Aldruper Straße (B 219) ist zu prüfen. • Die unmittelbare Nähe zum SPNV-Haltepunkt „Münster Sprakel Bahnhof“ und die fußläufige Entfernung zum Nahversorgungszentrum Sprakel lassen einen relativ geringen induzierten Verkehr erwarten. Städtebauliche Hinweise: - 40 - Flächengröße: ca. 7 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 300 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt / im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Entwicklung stellt eine Erweiterung der FNP-Potenzialfläche im Südwesten des Stadtteils dar. Die Fläche eignet sich als neuer Siedlungsabschluss des Stadtteils zur A 1 hin. Die Fläche ist von Norden und Süden mit ausbaufähigen Wegen erschlossen. Im Westen verläuft die A 1 und im Osten des Baches „Birk“. Das Biotopverbundsystem entlang des Baches müsste im Rahmen einer Entwicklung berücksichtigt und behutsam gesichert werden. Das spricht für eine Entwicklung: Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1km) zum Nahversorgungszentrum Sprakel SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Natur- und Artenschutz Biotopverbundsystem entlang des Baches „Birk“ muss bei der Planung berücksichtigt werden Ausgleichsbedarf / Ausgleichsflächen Höherer Ausgleichsbedarf, Fläche enthält ganzteilig Kompensationspotenziale Immissionen Größere Teile liegen unmittelbar benach- bart zur A 1 Wasserschutz Lage in einem Trinkwassereinzugsbereich 18 Sprakel - Südlich Landwehr - 41 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber der angrenzenden A 1 • Verkehrsgutachten: Erschließung Flächen und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen in Verbindung mit den angrenzenden Entwicklungsflächen • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. • Die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Autobahn, integriert in das Lärmschutzbauwerk, sollte geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Das Gebiet wird in nordsüdlicher Ausprägung von dem Sandruper Bach und dessen Biotopverbund durchzogen. Dadurch ergibt sich eine besondere Bedeutung für den Natur- und Artenschutz, welcher die Schaffung von hochwertigen ökologischen Begleiträumen entlang des Fließgewässers erfordert (+10 m je Uferseite). Der Erhalt der Durchgängigkeit des Gewässers sowie der Erhalt des gewässer- bezogenen Biotopver bunds ist eine wesentliche Anforderung zur Sicherstellung der Verträglichkeit. • Die Fläche enthält ganzteilige Kompensationspotenziale, welche bei einer möglichen Entwicklung ersetzt werden müssten bzw. einen erhöhten Ausgleichsbedarf mit sich bringen. • Um Immissionsbelastungen durch die angrenzende A 1 zu reduzieren, ist ein Erhalt und Ausbau der dort vorhandenen Gehölzstrukturen notwendig. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Aufgrund der Siedlungsrandlage ist lediglich eine ortsangepasste Dichte realisierbar. Angrenzend befindet sich eine bereits beschlossene Fläche zur Siedlungsentwicklung (FNP-Fläche) mit dem Schwerpunkt Wohnen. Die städtebaulichen Strukturen sollten im Planungsprozess aufeinander abgestimmt werden. • Die Fläche kann durch die Straße Landwehr sowie den Ausbau des Schlusenwegs erschlossen werden. Die Erschließung der Fläche sollte idealerweise bei der notwendigerweise vorlaufenden Entwicklung der angrenzenden Siedlungspotenziale bereits mitgedacht werden. • Aufgrund der rund 300 neuen Wohneinheiten in Verbindung mit ohnehin geplanten Siedlungs- erweiterungen ist mit einem erhöhten induzierten Verkehr für die angrenzenden Siedlungsbereiche zu rechnen. Um diesen möglichst zu begrenzen, soll frühzeitig ein Verkehrs- und Erschließungsgutachten erarbeitet werden. • Entlang der A 1 sind ggf. über den vorhandenen Lärmschutzwall hinaus weitere Lärmschutzmaß- nahmen erforderlich. Diese ist frühzeitig gutachterlich zu untersuchen. Städtebauliche Hinweise: - 42 - 19 Mauritz-Ost - Wilhelmshavenufer/ Coppenrathsweg/Dingstiege Flächengröße: ca. 50 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Hohe Dichte realisierbar: ca. 75 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 3.300 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 17 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Südwestliche Teilfläche im wirksamen Regionalplan als ASB dargestellt / nordöst- licher Teilbereich im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da hierdurch an bestehende Siedlungsstrukturen angeschlossen und in innenstadtnaher und durch Infrastruktur vom Landschaftsraum abgeschnittener Lage eine großflächige Stadterweiterung entwickelt werden kann. Hieraus resultiert ein erforderlicher Ausgleich für die Eingriffe in die Landschaft. Die direkte Lage an zwei Velorouten und der Kanalpromenade ermöglicht eine gute Anbindung an die Innenstadt. Bei der Entwicklung ist die Lage am Dortmund-Ems-Kanal zu nutzen. Als neue Stadterweiterung in zentrumsnaher Lage ist eine hohe Dichte möglich. Die südliche Fläche ist geprägt durch eine Vielzahl von landschaftlichen Strukturelementen, die es in eine Entwicklung zu überführen gilt. Durch eine entsprechend hohe Betroffen- heit von Teilflächen bei Starkregenereignissen sind hier frühzeitig wasserbewusste Lösungen mitzudenken. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Hohe Dichte aufgrund der zentrums- nahen Lage möglich Nähe zur Stadtmitte Unter 4 km Nähe zu Zentren / Nahversorgung (nördliche Fläche) Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) zum Stadtbereichszentrum Schiff- fahrter Damm, darüber hinaus ist auch Nahversorgung im Quartier selbst zu realisieren Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 17 % des Bedarfs an zusätzlichen Wohneinheiten Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage im 2. Grünring, nörd- licher Teilbereich liegt im Hauptgrünzug Natur- und Artenschutz Kiebitzvorkommen, teilweise Lage in einem gesetzlich geschützten Biotop Ausgleichsbedarf / Ausgleichsflächen Höherer Ausgleichsbedarf Klima (südliche Fläche) Großflächige Lage in einem klimaöko- logischen Ausgleichsraum, teilweise Lage in einem Belüftungskorridor Hochwasser / Starkregen (südliche Fläche und am Kanal) Hohe Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen - 43 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung – Konzept der Ersatzhabitate (insbesondere Kiebitz) zwingend, Amphibienkartierung einschließlich der Wander- wege, Biotopkartierung) • Umfassendes Mobilitätskonzept zur Erschließung der Fläche und Prüfung der Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integration Flächen- bedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung Topografie und Schichtenwasser) • Leitprojekt des Ausgleichs aufgrund der Eingriffserheblichkeit erforderlich (Leitprojekt DEK – Hoppengarten - Maikotten) • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Lage am Dortmund-Ems-Kanal, im Hautgrünzug „Hoppengarten-Edelbach“ sowie im 2. Grünring qualifizieren das Gebiet in freiraumplanerischer Hinsicht besonders als systemüberlagernder Freiraum. Zudem liegen nörd- liche Teile in einem Belüftungskorridor der Stadt. • Das 50 ha große Gebiet charakterisiert sich durch ein kleinteiliges Mosaik aus Kulturland- und Wiesenflächen. In dem Gebiet haben zwei Kompensationsmaßnahmen in Form von Allee-Pflanzungen stattgefunden. Diese sind in ein zukünftiges Freiraumkonzept einzubinden. • Im Südosten der Fläche befindet sich ein geschütztes Biotop. Weiterhin grenzen sich einzelne Teilgebiete durch lineare Graben- und Heckenstrukturen ab, welche im Falle einer Erschließung erhaltenswürdig sind. Darüber hinaus findet sich in dem Gebiet ein größerer Bestand aus Feldgehölzen, welcher für die lokale Avifauna von großer Bedeutung ist. • Es gilt zu beachten, dass im südlichen Teil Kiebitzvorkommen nachgewiesen wurden, welche die Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen mit sich bringen. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Podsol-Pseudogley und Pseudogley (Stauwasserstufe 3). Das Gebiet weist eine hohe Betroffenheit bei seltenen Stark regenereignissen auf, was zu erhöhten Anforderungen bei der Regenwasserretention führt. • Zurzeit ist keine Erhöhung der Einleitungsmengen in den Dortmund-Ems-Kanal erlaubt. Die Festlegung der Gewässernutzung erfolgt durch die Untere Wasserbehörde. Freiraumplanerische Hinweise: • Östlich angrenzend an die Kernstadt am Kanal besteht die Möglichkeit einer neuen eigenständigen Quartiersent- wicklung in hoher Dichte. Dabei ist zum Kanal hin eine hochwertig gestaltete städtebauliche Kante ebenso zu entwickeln wie ein attraktiver öffentlicher Raum. • Es bestehen grundsätzliche Anschlussmöglichkeiten zur Erschließung der Fläche an der Warendorfer Straße im Süden und Osten der B 481 (derzeit im Bau - inwiefern eine Erschließung über diese möglich ist, müsste geprüft werden). Coppenrathsweg (zentral im Gebiet) und Dingstiege (von Norden) sowie zahlreiche land- und forst- wirtschaftliche Wege auf der Fläche müssten für eine tragfähige Erschließung ausgebaut werden. Da ein schienen- gebundener Anschluss nicht gegeben ist, muss eine leistungsfähige Busverbindung ins Stadtzentrum, zum Hauptbahnhof und in umliegende Stadtteile bereitgestellt werden. • Auf der Fläche befinden sich diverse kleinteilige Siedlungsteile, brachgefallene Flächen und weitere Bestands- strukturen, die bei der Entwicklung der Fläche berücksichtigt werden müssen. • Die Entwicklung der Fläche stellt eine großflächige Überplanung der zersiedelten baulichen Strukturen in diesem Bereich dar und bietet Platz für rund 3.300 neue Wohneinheiten. Dementsprechend sind die verkehrlichen Auswirkungen und Anschlüsse für die Erschließung frühzeitig zu untersuchen. • Im städtebaulichen Entwurf ist durch eine entsprechende Freiraumgestaltung auf die Überlagerung mit dem Hauptgrünzug und dem systemüberlagernden Grünzug Dortmund-Ems-Kanal einzugehen. Städtebauliche Hinweise: - 44 - Flächengröße: ca. 6 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 200 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK als gut geeignet eingeschätzt / bevorzugte Fläche im STEK / im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen, darüber hinaus könnte hier ein Neubau der Grundschule erfolgen. Die Fläche bietet sich für eine Bebauung an, da sie den Siedlungsbereich Gelmer im Süden abschließt. Die Fläche ist von Nordwesten mit der Straße Zur Eckernheide erschlossen. Sie grenzt an zwei Seiten an einen Biotopverbund mit besonderer Bedeutung. Bei einer Entwicklung sind die Gehölzstrukturen zu berücksichtigen. Das spricht für eine Entwicklung: Nähe zu Arbeitsplätzen Ein größerer Arbeitsplatzschwerpunkt liegt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs und des 2. Grünrings Sonstiges Eine Entwicklung ermöglicht die Verlagerung und Erweiterung der Grund- schule Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Lage in einer Vorrangfläche zur Freiraum- sicherung Natur- und Artenschutz Teilweise Überplanung Biotopverbund- system im Südosten der Fläche Wasserschutz Lage in einem Trinkwassereinzugsbereich Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Stark- regenereignissen 20 Gelmer - Südlich Eckernheide - 45 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Berücksichtigung der Lage im Trinkwassereinzugsbereich bei der frühzeitig erforderlichen Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • In südlicher Ausprägung grenzt das Gebiet an einen größeren Gehölzbestand, welcher Teil des Gehölz- Biotopverbunds Werse ist. Dieser Landschaftsraum ist in seiner Leistung und Funktion zu erhalten. • Die vorhandenen Gehölz- und Heckenstrukturen zwischen der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Osten und der Gemüseanbaufläche im Westen sind zu erhalten. • Bezüglich des Boden-Wasserhaushalts besteht der vorherrschende Boden aus Podosol und grau- braunem Plaggenesch. Der nördliche Teil der Gemüseanbaufläche weist eine hohe Betroffenheit bei seltenen Starkregenereignissen auf und neigt zu Überflutungen. Hier bedarf es eines besonderen Regenwassermanagements. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Entwicklung der Fläche stellt eine Arrondierung des Siedlungsbestands von Gelmer dar. Damit der Charakter des Ortsteils gewahrt bleibt, ist hier lediglich eine ortsangepasste Dichte aus aufgelockertem Geschosswohnungsbau und verdichtetem Einfamilienhausbau zu realisieren. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der neu geschaffenen Auftaktsituation des Stadtteils und der Arrondierung der Straße zur Eckernheide zu legen. • Die Erschließung der Fläche ist über die Straße Zur Eckernheide möglich. • Zum Heidestadion hin befindet sich eine Hofstruktur, die in die Planung integriert werden muss. • Da ein schienengebundener Anschluss nicht gegeben ist, muss eine leistungsfähige Busverbindung ins Stadtzentrum, zum Hauptbahnhof und in umliegende Stadtteile bereitgestellt werden. • Die Fläche ist für die mögliche Verlagerung und Vergrößerung der Grundschule vorgesehen, die in der Entwicklung der Fläche berücksichtigt werden muss. Sofern diese nicht für alle Kinder mit dem Umwelt- verbund erreichbar ist, muss der durch den Schulbetrieb ausgelöste Hol- und Bringverkehr beachtet werden. Städtebauliche Hinweise: - 46 - 21 Handorf-Dorbaum - Am Kerkamp/Dorbaumstraße Flächengröße: ca. 1 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 50 WE Zielerreichungsbeitrag: < 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Als Potenzialfläche im IFM erstmals diskutiert Zielsetzung für die Fläche: Die Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ist nur im Falle der Umsetzung des S-Bahnnetzes Münsterland sinnvoll. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung als Siedlungsrandergänzung, wenn an der nahegelegenen Bahntrasse der angedachte SPNV-Haltepunkt umgesetzt wird. Mit der Fläche würde ein neuer Stadtteil- abschluss gestaltet werden. Im Zuge der SPNV-Entwicklung würde sich die Erreichbarkeit der Fläche deutlich verbessern, sodass eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich werden würde. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte aufgrund der Nähe zum SPNV (bei Realisierung des Haltepunktes) SPNV-Anbindung (bei Realisierung des Haltepunkts) Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in fußläufiger Entfernung (unter 700 m) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Immissionen Geruchsemissionen aus benachbarten Tierhaltungsbetrieben sind zu berück- sichtigen Wasserschutz Lage im Wasserschutzgebiet Zone III Sonstiges Entwässerungstechnische Erschließung schwierig, da ausschließlich durch Versickerung möglich - 47 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung • Geruchsimmissionsgutachten zur Bestimmung der Geruchsbelastung als Voraussetzung einer Wohnbe- bauung • Berücksichtigung der Lage im Wasserschutzgebiet Zone III bei der frühzeitig erforderlichen Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die als Siedlungsrandergänzung gedachte Fläche grenzt östlich an den Grünzug „Hoppengarten- Edelbach“, inklusive des Biotopverbunds Werse. Es kann von einer Trittsteinfunktion in den weiteren Landschaftsraum ausgegangen werden. In dieser Hinsicht sind die nördlich der Fläche vorhandenen Gehölzstrukturen entlang der Dorbaumstraße zu erhalten und in ihrer Funktion weiterzuführen. • Der Boden charakterisiert sich in weitläufiger Ausprägung als Podsol mit der Tendenz zu einer hohen Betroffenheit bei seltenen Starkregenereignissen im südlichen Teil des Gebiets. Freiraumplanerische Hinweise: • Sofern der geplante SPNV-Haltepunkt des S-Bahnnetzes Münsterland realisiert wird, ist eine Siedlungs- randerweiterung in erhöhter ortsangepasster baulicher Dichte möglich. • Bei der Bebauung der Fläche ist auf die städtebauliche Gestalt zu achten, da die Entwicklung eine neue Auftaktsituation bzw. einen neuen Ortseingang sowie einen neuen Siedlungsrand schafft. • Eine Wohnbebauung ist nur möglich, wenn die Geruchsemissionen aus den benachbarten Tierhaltungs- betrieben dies zulassen. Die entsprechenden planerischen Vorgaben müssen daher frühzeitig gutachter- lich festgestellt werden. Städtebauliche Hinweise: - 48 - Flächengröße: ca. 12 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 500 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 2 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Die Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ist nur im Falle der Umsetzung des S-Bahnnetzes Münsterland sinnvoll. Die Fläche eignet sich als Anschluss an den Siedlungsraum Handorf-Dorbaum, wenn an der Bahntrasse westlich von Dorbaum der angedachte SPNV-Haltepunkt umgesetzt wird. Die direkte Lage an der Veloroute Ostbevern-Münster ermöglicht eine Anbindung an die Innenstadt von Münster. Durch eine querende Bestandsstraße gibt es bereits erste Erschließungsansätze. Im südlichen Bereich der Fläche befindet sich der Hornbach, der neben der bereits realisierten Kompensationsfläche in der weiteren Planung berücksichtigt werden muss. Wegen hoher Betroffenheit durch Starkregenereignisse sind frühzeitig wasserbewusste Lösungen mitzudenken. Das spricht für eine Entwicklung: SPNV-Anbindung (bei Realisierung des Haltepunktes) Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Ausgleichsbedarf / Ausgleichsflächen Der Ausgleichsbedarf ist potenziell sehr hoch und u. a. abhängig von der Berücksichtigung der bereits realisierten Kompensationsfläche und des Flächenpools für Kompensations- maßnahmen (Komkat) Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen Wasserschutz Lage im Wasserschutzgebiet Zone III 22 Handorf-Dorbaum - Ost - 49 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Fläche und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Berücksichtigung der Lage im Wasserschutzgebiet Zone III bei der frühzeitig erforderlichen Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Das 12 ha große Gebiet charakterisiert sich derzeit als parzellenartiges Kulturland, in dessen Zuge bereits Kompensationsmaßnahmen im nordwestlichen Teil sowie entlang der Straße am Hornbach erfolgt sind. Die vorhandenen Gehölz- und Heckenstrukturen an den vorhandenen Flurgrenzen sind erhaltenswürdig. • Der vorhandene Hornbach neigt bei seltenen Starkregenereignissen zu Überflutungen, was eine Über- schwemmungsausdehnung auf südlich und nördlich angrenzende Gebiete zur Folge hat. Hier ist eine wasserbewusste Ausgestaltung des Gewässers in Zukunft von Nöten. • Weiterhin hat das Gewässer eine besondere Bedeutung als Verbindungselement zum Biotopverbund Werse und zum Grünzug „Hoppengarten Edelbach“. Daher ist eine Aufwertung der ökologischen Begleiträume des Gewässers von mindestens 10 m je Ufer anzustreben. • Der Boden charakterisiert sich zu großen Teilen als Podsol mit Einschluss einer Fläche als Podsol-Gley und Gley, ohne dass jedoch weitere Staunässe-Risiken auftreten. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Entwicklung der Fläche stellt eine Erweiterung des Siedlungsbestands in Handorf-Dorbaum im Falle der Entwicklung des S-Bahnnetzes dar und stellt eine städtebauliche Verbindung zwischen dem Orts- teil und der Lützow-Kaserne her. Städtebaulich soll das Gebiet an den von Reihen- und freistehenden Einfamilienhäusern geprägten Bestand anschließen, weshalb die Dichte hier lediglich ortsangepasst realisiert werden sollte. Dabei kann zur Lützowstraße eine höhere Dichte und städtebauliche Kante entwickelt werden. Nach Westen hin, gilt es den Übergang zum Stadtteil zu gestalten. • Die Fläche kann über die umliegenden Straßen Lützowstraße und Am Kerkamp sowie die Straße Am Hornbach erschlossen werden. Die Erschließung und die verkehrlichen Auswirkungen der ca. 500 Wohneinheiten auf das Bestandsnetz sind frühzeitig gutachterlich zu untersuchen. • Die Bebauung der Fläche wird durch die vorhandenen Kompensationsflächen sowie den Hornbach gegliedert. Diese gliedernden Elemente sind städtebaulich aufzugreifen. • Aufgrund des Umfangs der Gebietsentwicklung ist die Notwendigkeit der Ausweitung sozialer Infra- struktur und Nahversorgungsmöglichkeiten zu prüfen. Städtebauliche Hinweise: - 50 - Flächengröße: ca. 1 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen und Kindertages- betreuung Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 50 WE Zielerreichungsbeitrag: < 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Potenzialfläche des Baulandprogramms Zielsetzung für die Fläche: Für die Fläche ist ein Schwerpunkt im Bereich Kindertagesbetreuung und Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da an den Siedlungsraum Gremmendorf angeschlossen und dieser arrondiert werden kann. Die Nähe zum Bahnhaltepunkt Gremmendorf, der im Zuge der Reaktivierung der WLE-Trasse errichtet werden soll, sowie die Nähe zu der Veloroute Sendenhorst-Münster ermöglichen die Anbindung an die Innenstadt. Das Stadtteilzentrum Gremmendorf, das im Zuge der Konversion der ehem. York-Kaserne erweitert wird, ist fußläufig erreichbar. Die Fläche ist durch eine östlich liegende Bestandsstraße erschlossen. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Aufgrund der Nähe zum geplanten Halte- punkt, zur ehemaligen York-Kaserne und zum Stadtteilzentrum ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 700 m) zum Stadtteilzentrum Gremmendorf SPNV-Anbindung (bei Realisierung des Haltepunktes) Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Nähe zu Arbeitsplätzen Ein Arbeitsplatzschwerpunkt in Fahrrad- Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Sonstiges Arrondierung einer einseitig angebauten Straße Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage im 2. Grünring Natur- und Artenschutz Vollständige Lage in einem Landschafts- schutzgebiet Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Stark- regenereignissen 23 Gremmendorf - Westlich Frankenweg - 51 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Die angrenzende Siedlung verfügt über einen Anschluss an das sekundäre Fernwärmenetz. Ein Anschluss der Fläche im Zuge der Entwicklung sollte nach Möglichkeit vorgesehen werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Fläche ist Teil des 2. Grünrings und gleichzeitig inbegriffen im Biotopverbund „Großer Lodden“, welcher primär durch einen zusammenhängenden Eichenmischwaldbestand charakterisiert ist und eine regional bedeutsame Erholungsfunktion hat. • Der Baumbestand in nördlicher und westlicher Einfassung des Gebiets ist von adulten Eichen bestanden, welche es zu erhalten gilt. • Entlang des Heeremans Graben und der Siedlung am Normannenweg ist es bereits in der Vergangen- heit zur Anwendung von Kompensationsmaßnahmen gekommen. Diese sind bei einer zukünftigen Freiraumgestaltung mit zu bedenken. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Podsol-Pseudogley und Pseudogley (Stauwasserstufe 3). Der südöstliche Bereich um das vorhandene Regenrückhaltebecken (Kompensationsfläche) weist eine hohe Betroffenheit bei seltenen Starkregenereignissen auf. Daraus folgt eine hohe Anforderung an ein dezentrales Regenwassermanagement mit einem erhöhten Flächenbedarf. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Fläche schließt an den Siedlungsbestand mit Geschosswohnungsbau und verdichteter Einfamilien- hausbebauung an. Zusätzlich liegt sie in der Nähe des Stadtteilzentrums Gremmendorf und im Einzugsbereich eines geplanten SPNV-Haltepunktes. Deshalb kann die Fläche mit einer erhöhten orts- angepassten Bebauungsdichte realisiert werden. • Die Entwicklung der Fläche stellt eine Arrondierung des einseitig bebauten Frankenwegs dar, wodurch die Straße effizienter genutzt werden kann. Diese stellt auch den Anschlusspunkt zur Erschließung der Fläche dar. • Die Geschosswohnungsbauten entlang des Frankenwegs schließen traufständig mit der Straße ab und bilden eine Raumkante aus. Dieses Motiv kann bei der städtebaulichen Gestaltung der Fläche aufgenommen werden. Der südliche Teil der Fläche eignet sich im Übergang zu einem Hof und einer landwirtschaftlichen Fläche für die geplante Kindertagesbetreuung mit den entsprechenden Außen- flächen. Städtebauliche Hinweise: - 52 - Flächengröße: ca. 5 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 250 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Potenzialfläche des Baulandprogramms / im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche eignet sich für eine Bebauung, da an den Siedlungsraum Gremmendorf angeschlossen und ein Siedlungsanschluss beidseitig des Angelmodder Weges gestaltet werden kann. Die Nähe zum Bahnhaltepunkt Gremmendorf, der im Zuge der Reaktivierung der WLE-Trasse errichtet werden soll, sowie die Lage an der Veloroute Everswinkel- Münster ermöglichen die Anbindung an die Innenstadt. Die Fläche ist bereits durch eine nördlich verlaufende Bestandsstraße erschlossen. Aufgrund der Nähe zum geplanten Haltepunkt „Gremmendorf“ ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Bei einer Entwicklung ist der im südlichen Bereich verlaufende Vornholtbach mit seinen Begleitstrukturen zu beachten und entsprechend sensibel in die Planung einzubinden. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Aufgrund der Nähe zum geplanten Halte- punkt ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) zum Stadtteilzentrum Gremmendorf SPNV-Anbindung Geplanter Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurz- strecken-Distanz (unter 1,5 km) Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage in einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung im 3. Grünring Klima Lage in einem klimaökologischen Ausgleichsraum Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Stark- regenereignissen 24 Gremmendorf - Südlich Angelmodder Weg - 53 - *Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser • Leitprojekt des Ausgleichs aufgrund der Eingriffserheblichkeit erforderlich (Leitprojekt Werse- Erdelbach) • Große Teile Gremmendorfs sind mit Fernwärme versorgt. Der nächste Anschlusspunkt befindet sich aber über 800 m entfernt von der Fläche. Ein Anschluss wäre nur im Zuge eines Ausbaus des Fern- wärmenetzes im Stadtteil, z. B. entlang des Angelmodder Weges möglich. Dies und alternative Formen der klimaschonenden Wärmeversorgung sind im Planungsprozess zu prüfen. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • An der südlichen Grenze des Gebiets verläuft der Vornholtbach mit späterer Mündung in die Werse. Damit besteht eine direkte Verbindung zum Grünzug „Lütkenbeck-Loddenbach“ sowie zum Biotop- verbund Werse. Die vorhandenen Gehölz- und Uferstrukturen entlang des Vornholtbach sind daher aus ökologischer Sicht zwingend zu erhalten. • Die südlich vorhandenen Gehölzstrukturen gliedern sich darüber hinaus in den Biotopverbund Gehölze und Grünlandkomplexe im Raum Angelmodde/St. Mauritz ein und stellen damit in der landwirtschaft- lich intensiv genutzten Umgebung wertvolle Refugialbiotope für viele Pflanzen- und Tierarten dar. • Boden-Wasserhaushalt: Der Boden besteht aus Gley-Pseudogley sowie Pseudogley-Braunerde und Braunerde (Stauwasserstufe 3). Starkregengefahrenkarten zeigen punktuelle Überflutungsgefahren entlang der Bahntrasse „Neubeckum-Münster“. Daneben zeigen sich Staunässe- und Überflutungs- gefahren im mittleren und östlichen Bereich des Offenlandes, was eine gesonderte Anforderung an die Siedlungswasserwirtschaft in Bezug auf Retention mit sich bringt. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zur WLE-Trasse parallel zum Vornholtbach. In rund 1,5 km Entfernung ist ein neuer SPNV-Haltepunkt im Zuge der Reaktivierung der Trasse geplant. Aus diesem Grund kann die Fläche mit einer erhöhten ortsangepassten Dichte mit einem hohen Anteil aufgelockerten Geschosswohnungsbaus realisiert werden. • Die Fläche kann über den Angelmodder Weg, an dem auch Anschluss an den ÖPNV besteht, erschlossen werden. Am Angelmodder Weg bestehen bereits Anschlüsse an den nördlich gelegenen Siedlungs- bereich. Eine zusätzliche Erschließung über die westlich gelegene Straße Altehof wäre nur mit einer Neuordnung der dort gelegenen Grundstücke möglich. Ein Wegeverbindung sollte angestrebt werden. • Nördlich der Fläche befindet sich eine kleinteilige Siedlungsbestandsstruktur und östlich eine Reit- anlage. Auf diese ist in der Planung Rücksicht zu nehmen. Entsprechend kann entlang des Angelmodder Weges eine höhere Bebauungsdichte realisiert werden. Städtebauliche Hinweise: - 54 - Flächengröße: ca. 10 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 500 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 3 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt, entlang des Erdelbachs verkleinert / im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Durch die Fläche kann der Siedlungsraum Angelmodde arrondiert werden. Die Nähe zu den Velorouten Everswinkel-Münster und Sendenhorst-Münster und zum geplanten SPNV-Haltepunkt „Angelmodde“ ermöglichen die Anbindung an die Innenstadt. Aufgrund der Nähe zum geplanten Haltepunkt ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Bei einer Entwicklung muss besonders auf die vorhandenen Gewässer-, Graben- und Biotopstrukturen Rücksicht genommen werden. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Aufgrund der Nähe zum geplanten SPNV-Haltepunkt in Angelmodde ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich (insbesondere im nördlichen Teilbereich) Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) zum Stadtteilzentrum Gremmendorf sowie fußläufige Entfernung zu einer Nahversorgungslage SPNV-Anbindung Geplanter Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurz- strecken-Distanz (unter 1,5 km) Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage in einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung im 3. Grünring Natur- und Artenschutz Vollständige Lage in einem Biotopver- bundsystem mit besonderer Bedeutung Klima Lage in einem klimaökologischen Ausgleichsraum Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Hoch- wasser- und Starkregenereignissen 25 Angelmodde - Homannstraße / Vogelrohrsheide - 55 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung, Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Fläche und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts und eines Retentions- und Hochwasser- konzepts sind frühzeitig erforderlich • Leitprojekt des Ausgleichs aufgrund der Eingriffserheblichkeit erforderlich (Leitprojekt Werse-Erdelbach) • An der Homannstraße besteht Anschluss an das Fernwärme-Primärnetz. Ein Anschluss der Fläche sollte entsprechend nach Möglichkeit angestrebt werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Neben der Arrondierung zum Siedlungsraum Angelmodde stellt das ausgewählte Gebiet ebenfalls eine ökologische Arrondierungsfläche zur westlich verlaufenden Werseaue dar. Eine Vernetzung der Landschafts- räume erfolgt in erster Linie über den im Süden verlaufenden Erdelbach und dessen Begleitstrukturen, welche es zu erhalten und auszubauen gilt. • Weiterhin stellen einzelne Feldgehölze im Gebiet eine Verbindung zum Grünzug „Lütkenbeck-Loddenbach“ her und sind daher zwingend zu erhalten. • Für das gesamte Gebiet liegt ein Kompensationskonzept mit linienhaften und punktuellen Maßnahmen vor, weshalb Zugänge und Randbereiche etwaiger Siedlungsstrukturen in Bezug auf zukünftige Ausgleichsmaßnahmen sensibel zu gestalten sind. • Im Bereich der Feldflur besteht der Boden aus Podsol-Braunerde und Braunerde. Im südlichen Bereich des Erdelbachs handelt es sich um typischen Gley (Stauwasserstufe 3). In diesem Zuge kommt es im Bereich des Verlaufs des Erdelbachs sowie im Grenzverlauf der Bodentypen zu erheblichen Überschwemmungen bei Stark- regenereignissen . Darüber hinaus ergibt sich eine hohe Betroffenheit bei extremen Hoch wassern der Werse. Daher ist zwingend ein erweitertes Retentions- und Hochwasserkonzept im Gebiet zu entwickeln. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einhergehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Fläche schließt südlich und westlich an den Siedlungsbestand mit überwiegender Einfamilienhausbebauung an. Aufgrund des großflächigen Arrondierungsbereichs und der Lage im weiteren Einzugsbereich zum geplanten SPNV-Haltepunkt „Münster-Angelmodde“ ist die Entwicklung der Fläche dennoch mit einer erhöhten orts- angepassten Dichte realisierbar. • Eine Nutzbarkeit der angrenzenden Verkehrswege als Erschließungspunkt ist aktuell lediglich über die Homann- straße gegeben. Eine alleinige Erschließung der Gesamtfläche ist hierüber jedoch nicht denkbar. Aus diesem Grund muss einer der bestehenden Wege als Zuwegung von der Vogelrohrsheide entsprechend ausgebaut werden. Die Anschlüsse sowie die verkehrlichen Auswirkungen auf das Bestandsnetz sind gutachterlich zu untersuchen. • Auf der Fläche liegt ein Gehöft, das bei der Entwicklung der Fläche sowohl städtebaulich als auch emissionsbedingt berücksichtigt werden muss. Städtebauliche Hinweise: - 56 - 26 Wolbeck - Südlich Gewerbegebiet Wolbeck-Nord Flächengröße: ca. 10 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 400 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 3 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Teilweise im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt / im wirksamen RP (teilweise) bzw. im RP-Änderungsentwurf als ASB- Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Die Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ist nur in Folge einer Aufgabe der vorhandenen Flächennutzung vorgesehen. Die Flächen bieten sich für eine Bebauung an, da sie den Übergang zwischen dem Wohnquartier im Süden und dem nördlich gelegenen Gewerbegebiet darstellen. Das Nahversorgungszentrum Wolbeck - Münsterstraße ist fußläufig erreichbar. Große Teile der Fläche werden gartenbaulich genutzt. Die Nutzung wird seitens der Stadt nicht in Frage gestellt: Eine mögliche Aufgabe / Verkleinerung ist für eine Entwicklung zum Wohngebiet allerdings notwendig. Mögliche Immissionen aus dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet sind zu berücksichtigen. Das spricht für eine Entwicklung: Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 700 m) zum Nahversorgungszentrum Wolbeck - Münsterstraße Nähe zu Arbeitsplätzen Ein Arbeitsplatzschwerpunkt in Fahrrad- Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Hoch- wasser- und Starkregenereignissen aufgrund des Bachlaufs im Süden - 57 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Fläche und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Das Gebiet liegt am derzeitigen Standort des Bildungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft Münster-Wolbeck der Landwirtschaftskammer NRW und wird landwirtschaftlich genutzt. Von Immissionen auf den Naturhaushalt ist daher auszugehen. • Die Fläche liegt im 3. Grünring und östlich des Biotopverbunds Angelmodde/St. Mauritz, welcher über zahlreiche naturnahe und artenreiche Stillgewässer sowie strukturreiche Grünlandkomplexe mit Baum- reihen, Hecken, Gebüschen und Feuchtgrünlandresten verfügt. Im Gebiet liegen davon einzelne Relikte in Form von kleinen Gehölzgruppen, einzelnen Weihern sowie dem Hoffschultebach als Fließ- gewässer vor. Vorhandene Fließgewässer und deren Begleitstrukturen sind offen und durchgängig zu erhalten. Die stehenden Gewässer sollten weder trockengelegt noch verkleinert werden. • Als vorherrschende Bodeneinheit dominiert Gley-Pseudogley (Stauwasserstufe 3), was primär zu einer erhöhten Betroffenheit im Bereich des Hoffschultebachs bei seltenen Hochwasser- und Starkregen- ereignissen führt. Daraus folgt eine hohe Anforderung an dezentrales Regenwassermanagement mit einem erhöhten Flächenbedarf. Es ist ein systematisches Entwässerungssystem mit dem Fokus auf Retention, Verdunstung und reduzierte Ableitung erforderlich. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Entwicklung dieser Fläche zu Wohnzwecken setzt eine Aufgabe der derzeitigen Nutzung voraus. In diesem Fall ist die bauliche Dichte ortsangepasst aus aufgelockertem Geschosswohnungsbau und verdichteten Einfamilienhausstrukturen zu gestalten, um eine baustrukturelle Arrondierung des bisherigen Siedlungsbestands in der Umgebung zu erreichen. • Zwar liegt das Nahversorgungszentrum Wolbeck-Münsterstraße in unmittelbarer Nähe und der nächste Arbeitsplatzschwerpunkt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz, jedoch sind aufgrund der rund 500 neuen Wohneinheiten dennoch die Auswirkungen des induzierten Verkehrs auf die direkte Umgebung zu beachten und gutachterlich frühzeitig zu prüfen. • Um die Fläche herum liegen diverse Anschlusspunkte zur Erschließung der Fläche. Diese Optionen sind ebenso gutachterlich zu untersuchen. • Es ist zu prüfen, inwiefern Bestandsgebäude nach der Nutzungsaufgabe umgenutzt oder rückgebaut werden müssen. Städtebauliche Hinweise: - 58 - Flächengröße: ca. 16 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 750 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 4 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt / im wirksamen Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Für die Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche bietet sich für eine Bebauung an, da sie an den Siedlungsbereich in Wolbeck anschließt. Die Fläche weist an mehreren Stellen bereits potenzielle Anschlüsse an den Siedlungsbestand auf. Das Stadtteilzentrum Wolbeck mit Nahver- sorgungsangeboten ist fußläufig erreichbar. Durch die Nähe zu einer geplanten SPNV-Haltestelle an der zu reaktivierenden WLE-Trasse ist die Innenstadt zukünftig schnell erreichbar und eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Bei der Fläche sind städtebaulich der Anschluss an die umliegende Wohnbebauung sowie die östlich gelegene Bahnstrecke zu beachten. Die Fläche ist durch mehrere Graben- und Gehölzstrukturen gegliedert, die neben dem Verschlechterungsverbot für FFH-Gebiete bei einer Entwicklung zu berücksichtigen sind. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Aufgrund der Nähe zum geplanten Halte- punkt ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fußläufige Entfernung (unter 700 m) zum Stadtteilzentrum Wolbeck SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) in Planung Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs und des 2. Grünrings Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Östliche Hälfte Vorrangfläche zur Sicherung der Freiraumfunktion Natur- und Artenschutz Lage im 300 m-Abstandsbereich zum FFH-Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Stark- regenereignissen 27 Wolbeck - Südlich Petersheide - 59 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung, Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Fläche und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • FFH-Verträglichkeitsvorprüfung • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Das Planungsgebiet ist im östlichen Bereich als Vorrangfläche für die Freiraumsicherung in der Grün- ordnung ausgewiesen und liegt in unmittelbarer Nähe zum FFH-Gebiet „Wolbecker Tiergarten“, welches als Lebensraum mit vielen seltenen Tier- und Pflanzenarten einen herausragenden Baustein im landesweiten Biotopverbundsystem darstellt. Wasserführende Senken sowie lineare Gehölzstrukturen entlang der Flurgrenzen sind also zwingend zu erhalten und können eine Trittsteinfunktion vom Über- schwemmungsgebiet der Werse zum Auengebiet der Angel herstellen. • In südlicher Richtung schließt an das Gebiet der Biotopverbund Forst „Tiergartenheide“ an, der mit Eichen-Hainbuchenwäldern bestockt ist. Erschließungs- und Naherholungsfunktionen sollten daher ausschließlich über bereits vorhandene Zugänge aus dem Siedlungsgebiet Wolbeck erfolgen. • Anders als im bestehenden Siedlungsraum entlang der „Petersheide“ besteht am nördlichen Rand des Planungsgebiets entlang vorhandener Grabenstrukturen eine erhöhte Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen . Retentionssysteme werden hier zukünftig erforderlich sein. • Der Bodentyp wird als Gley-Pseudogley mit Stauwasserstufe 3 angegeben, was eine wassersensible Gestaltung der Freiräume erfordert. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Entwicklung der Fläche stellt eine großflächige Arrondierung des Siedlungsbereichs in Wolbeck dar. Aufgrund der Nähe zum geplanten SPNV-Haltepunkt an der zu reaktivierenden WLE-Trasse und der teilweisen Lage an der Bahntrasse kann hier eine erhöhte ortsangepasste Dichte aus mehrheitlich aufgelockertem Geschosswohnungsbau realisiert werden. Dabei ist mit einer reduzierten Bebauungs- dichte nach Süden ein Übergang zur Landschaft zu gestalten. • Die Fläche kann an einigen Stellen über die Verlängerung der Bestandsstraßen Heilbronnweg und Petersdamm erschlossen werden, im Süden kommt auch eine Verlängerung der Anton-Aulke-Straße in Betracht. • Aufgrund der rund 750 möglichen neuen Wohneinheiten ist der induzierte Verkehr für die Umgebung sowie die Anschlussfähigkeit im Bestandsnetz frühzeitig zu untersuchen. • In der direkten Umgebung befinden sich mehrere Spielplätze. Aufgrund der Flächengröße sind auch auf der Fläche selbst weitere soziale Angebote zu schaffen. Städtebauliche Hinweise: - 60 - Flächengröße: ca. 5 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 200 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im WSFK 2030 als gut geeignet eingeschätzt / im wirksamen Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt / Siedlungs- erweiterungspotenzial laut STEK Zielsetzung für die Fläche: Für die Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt Wohnen vorgesehen. Die Fläche bietet sich als Arrondierung für Hiltrup-Ost an und ist an mehreren Stellen durch Wegeanschlüsse erschlossen. Das Stadtbereichszentrum Hiltrup ist mit dem Fahrrad erreichbar. Durch die Nähe zum SPNV-Haltepunkt „Münster-Hiltrup“ ist eine gute Anbindung gegeben und eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Im Nordosten ist aufgrund der Stark- regengefährdung die Entwässerungs sensibel zu planen; ggf. sind Teilbereiche freizuhalten und als ökologisch hochwertige Retentionsfläche (z. B. Wetlands) zu gestalten. Die Gehölzstrukturen sollten erhalten bleiben. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte in der Nähe des SPNV möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) zum Stadtbereichszentrum Hiltrup und Stadtteilzentrum Hiltrup-Ost SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Nähe zu Arbeitsplätzen Ein Arbeitsplatzschwerpunkt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Immissionen Westlich des DEK bestehende Gewerbe-, Industrie- und Störfallbetriebe müssen bei der Planung berücksichtigt werden Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen 28 Hiltrup - Westlich Tulpenweg - 61 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die ca. 5 ha große Fläche liegt zwischen dem Dortmund-Ems-Kanal und dem Siedlungsgebiet Lodden/ Hiltrup. Der Landschaftsraum charakterisiert sich neben seiner landwirtschaftlichen Nutzung durch einzelne Gehölze und Grabensysteme. • Von herausragender Bedeutung ist der Biotopverbund Emmerbach im Süden des Gebiets, welcher in der intensiv genutzten Umgebung ein wertvolles Ausweichbiotop für Amphibien und Libellen darstellt. Der Emmerbach ist zudem ein regionalbedeutsames Biotopsystem in ostwestlicher Ausrichtung und sollte daher nicht von Siedlungsbaumaßnahmen tangiert werden. • In diesem Zuge ist es zwischen der südlichen Grenze des Planungsgebiets und dem Emmerbach bereits in der Vergangenheit zu Kompensationsmaßnahmen gekommen, die bei der weiteren Planung frei- raumplanerisch bedacht und eingebunden werden sollten. • Boden-Wasserhaushalt: Die vorliegenden Bodeneinheiten sind Podsol-Pseudogley und Pseudogley mit einer Stauwasserstufe 3. Die geringe Wasserdurchlässigkeit zeigt sich dabei vornehmlich in nord- westlichen Teilgebieten, angrenzend an die vorhandenen Siedlungsstrukturen. Daraus folgen hohe Anforderungen an ein dezentrales Regenwassermanagement mit einem erhöhten Flächenbedarf. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Aufgrund der Nähe zum SPNV-Haltepunkt „Münster Hiltrup“ mit Bahntrasse parallel zum Dortmund- Ems-Kanal ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar. Dabei ist der Anschluss an die angrenzenden Einfamilienhausstrukturen verträglich zu gestalten. • Die Fläche kann über die Weiterführung der Rubensstraße im Osten und die Meinenkampstraße im Norden erschlossen werden. Die Verträglichkeit ist zu prüfen. • Die Fuß- und Radwegeverbindungen aus dem östlichen Siedlungsbestand sollten bis zum Dortmund- Ems-Kanal fortgeführt werden. • Die aktuelle Nahversorgungslage entlang des Osttors ist fußläufig von der Fläche aus erreichbar. Zukünftig entsteht im Kontext der Quartiersentwicklung nördlich der Straße Osttor ein neues Stadtteil- zentrum, welches ebenfalls fußläufig erreichbar ist. Ein Stadtbereichszentrum befindet sich an der Markt- allee auf der anderen Seite des Dortmund-Ems-Kanals am SPNV-Haltepunkt beginnend. Städtebauliche Hinweise: - 62 - Flächengröße: ca. 10 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 400 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 2 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Im wirksamen Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Wohnen vorgesehen. Die Fläche bietet sich für eine Bebauung an, da sie an die geplante Baulandprogrammfläche Böckenhorst anschließt und damit den zukünftigen östlichen Siedlungsrand von Amelsbüren darstellt. Die Fläche liegt südlich der Straße Am Dornbusch und wird bisher durch die die Straße Raringheide erschlossen. Im Zuge einer Entwicklung sollten bestehende Baum- und Gehölzgruppen berücksichtigt werden. Das spricht für eine Entwicklung: Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1 km) zum Stadtteilzentrum Amelsbüren SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) 29 Amelsbüren - Böckenhorst Erweiterung Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Lage im Hauptgrünzug Vennheide-Davert Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit besonderer Bedeutung für die Landwirt- schaft im FNP - 63 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung, Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Fläche und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integra- tion Flächenbedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Der südliche Siedlungsteil Amelsbürens verfügt über ein Nahwärmenetz. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Baulandprogrammfläche kann über eine Erweiterung nachgedacht werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die ca. 10 ha große Fläche gliedert sich ein in eine parzellenartige Struktur aus landwirtschaftlicher Nutzung mit einzelnen Resthöfen. Einzelne Fluren werden dabei durch Gehölze und Hecken besäumt, die erhaltungswürdig sind. • Zudem ist das Gebiet Teil der Biotopverbundflächen im Bereich Amelsbüren und gilt als Vernetzungs- biotop und Arrondierungsfläche zum angrenzenden Waldgebiet Davert, welches als Vogelschutz- gebiet gelistet ist. Hier ist ein Erhalt der Möglichkeit zur Wanderung von Arten entlang von Gehölz- strukturen anzustreben. • Boden-Wasserhaushalt: Die vorliegende Bodeneinheit ist Pseudogley-Podsol mit einer Stauwasserstufe 3. Staunässe- und Überflutungsgefahren zeigen sich im Gebietsumgriff vermehrt an den Flurgrenzen und Gehölzbeständen. Hier bedarf es eines gesonderten Retentionsmanagements. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Zusammen mit der Entwicklung der angrenzenden Flächen des Baulandprogramms stellt die Umsetzung dieser Fläche eine Arrondierung des Siedlungskörpers dar. • Aufgrund der kleinteiligen Siedlungsstruktur der Umgebung, sollte die Fläche lediglich mit einer orts- angepassten Dichte realisiert werden. Dabei kann entlang der Straße Am Dornbusch eine neue Ortsein- gangssituation mit verdichteter Bebauung gestaltet werden, während nach Süden hin ein Übergang zur Landschaft gestaltet werden sollte. • Die Fläche ist bereits über die Straßen Am Dornbusch und Raringheide erschlossen. • Bei der Entwicklung sind die Anschlüsse an die benachbarte Fläche aus dem Baulandprogramm zu beachten. Beide Flächen gemeinsam stellen eine beträchtliche Entwicklung im Stadtteil dar. Die Auswirkungen auf das Verkehrsnetz sind frühzeitig gutachterlich zu prüfen. Städtebauliche Hinweise: - 64 - Flächengröße: ca. 48 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE-Flächenpotenziale: ca. 2.400 WE Zielerreichungsbeitrag: ca. 12 % des Bedarfs an zusätzlichen WE Planungshistorie: Als Potenzialfläche im IFM erstmals diskutiert Zielsetzung für die Fläche: Die potenzielle Entwicklung der Fläche als Wohnbauland ist nur unter der Voraussetzung des zweigleisigen Ausbaus der angrenzenden Bahntrasse und einer Realisierung der S-Bahn Münsterland mit entsprechender Taktung am Bahnhaltepunkt Amelsbüren möglich. Die unmittelbare Nähe zu zwei Velorouten und der zusätzlich gestärkte Bahnhaltepunkt ermöglichen einen leistungsfähigen Anschluss an die Innenstadt. Das Stadtteilzentrum Amelsbüren ist fußläufig erreichbar. Aufgrund der Lage an der Bahntrasse ist eine erhöhte ortsangepasste Dichte möglich. Das angrenzende Überschwemmungsgebiet des Emmerbachs sollte im Zuge einer Entwicklung des Siedlungsbereichs in Form von Auenbereichen gestaltet werden. Die Grabenstrukturen sind in einer Planung zu berücksichtigen. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte aufgrund der Nähe zum SPNV Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1 km) zum Stadtteilzentrum Amelsbüren SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt (nach Realisierung des S-Bahn-Netzes) in fußläufiger Entfernung (unter 500 m) Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 12 % des Bedarfs an zusätzlichen Wohneinheiten Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs und des 2. Grünrings sowie einer Vorrang- fläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit besonderer Bedeutung für die Landwirt- schaft laut FNP Äußere Erschließung für MIV Die MIV-Erschließung ist schwierig, ein umfassendes Mobilitätskonzept zwingende Voraussetzung 30 Amelsbüren - Westlich der Bahn - 65 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung, Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege) • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber der angrenzenden Bahnanlagen • Mobilitätskonzept und Verkehrsgutachten: Erschließung Flächen und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Die Erstellung eines Regenwasser-, Hochwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. • Die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Bahnstrecke, ggf. integriert in ein Lärmschutzbauwerk, sollte geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Das Gebiet wird westlich zur Bahnstrecke Lünen–Münster vom Biotopverbund „Kulturlandschaft, Gehölze und Brachflächen im Bereich Amelsbüren“ eingefasst und qualifiziert sich überwiegend als Acker- und Grünland- fläche mit Feldgehölzen und Grabenstrukturen. • Hofnahe Teiche, Gräben, ruderale Hochstaudenfluren sowie Hecken- und Feldgehölzstrukturen sind als land- schaftstypische Strukturelemente zu erhalten und bieten eine Habitatfunktion für gefährdete Tier- und Pflanzenarten im Gebiet. • Der nördliche Teil des Gebiets grenzt unmittelbar an das Überschwemmungsgebiet des Emmerbachs sowie dessen Biotopverbund. Die Anstrengungen zur Entwicklung eines naturnahen Fließgewässers mit Altarmen, Auenbereichen und Röhrichtbeständen sollten durch eine potenzielle Entwicklung der Fläche als Wohnbauland nicht gefährdet werden. • Der anstehende Boden aus typischem Pseudogley verfügt über eine Stauwasserstufe 4. Dies bedeutet eine erhöh- te Überflutungsgefahr bei Starkregenereignissen, was mit einer Überflutungsgefahr aus dem angrenzenden Emmerbach im Norden korreliert. In diesem Zuge ist ein erweitertes Regenwassermanagement erforderlich und freiraumplanerisch zu implementieren. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorflu- ter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammen- hang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einhergehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Entwicklung der Fläche stellt die Realisierung eines eigenständigen Siedlungskörpers dar. In der direkten Umgebung befindet sich bereits der SPNV-Haltepunkt „Münster-Amelsbüren“. Die Entwicklung der Fläche ist jedoch nur bei gleichzeitiger Realisierung der S-Bahn Münsterland mit entsprechender Taktverdichtung an diesem Bahnhaltepunkt sinnvoll. • Die Dichte ist aufgrund der Nähe zur Bahntrasse erhöht ortsangepasst zu realisieren und hat dabei Aspekte des Lärmschutzes einzubeziehen. Die Anforderungen an den Lärmschutz sollten zu Beginn der Planung gutachterlich untersucht werden. • Der verkehrliche Anschluss der umfangreichen Entwicklungsfläche ist frühzeitig gutachterlich zu bestimmen. Mögliche Anknüpfungspunkte sind insbesondere die Ottmarbocholter Straße im Süden sowie untergeordnet die Landsberger Straße im Norden. • Bedarfe nach zusätzlicher sozialer Infrastruktur und Nahversorgung für Amelsbüren sind im Zuge des Planungs- prozesses zu prüfen. • Auf der Fläche befinden sich vereinzelte Hofstrukturen, die in der Planung berücksichtigt werden müssen. Städtebauliche Hinweise: - 66 - Flächengröße: ca. 41 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen / Gewerbe Dichte: Erhöhte ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 50 WE/ha Bruttobauland WE/GE-Flächenpotenziale: ca. 1.000 WE / ca. 20 ha GE-Fläche Zielerreichungsbeitrag: ca. 5 % des Bedarfs an zusätzlichen WE ca. 8 % des Bedarfs an zusätzlichen GE Planungshistorie: Im wirksamen Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Die Fläche ist für eine gemischte Nutzung aus zu etwa gleichen Anteilen an Gewerbe und Wohnen vorgesehen. Sie bietet sich für eine Bebauung an, da sie an den Siedlungsbereich in Roxel anschließt und in unmittelbarer Nähe zum SPNV-Haltepunkt „Münster-Roxel“ liegt. Auf der Fläche befinden sich vereinzelte Gebäude- und Gehölzstrukturen, die bei der Entwicklung berücksichtigt werden müssen. Südöstlich und östlich der Fläche befinden sich zwei bereits im FNP dargestellte zu entwickelnde Gewerbegebiete. Auf die bestehenden und geplanten Gewerbeflächen ist in der Nutzungszonierung einzugehen. Der das Gebiet querende Graben mit den umgebenden Gehölzstrukturen ist auf Grund seiner hohen Retentionsfunktion besonders sensibel zu behandeln. Ebenfalls ist das Biotopverbundsystem zu berücksichtigen. Das spricht für eine Entwicklung: Höhere Dichte realisierbar Erhöhte ortsangepasste Dichte aufgrund der Lage am SPNV-Haltepunkt möglich Nähe zu Zentren / Nahversorgung Fahrrad-Kurzstrecken-Distanz (unter 1,5 km) zum Stadtteilzentrum Roxel SPNV-Anbindung Bahnhaltepunkt mit 30-Minuten-Takt in fußläufiger Distanz (unter 500 m) Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 5 % (WE) und ca. 8 % (GE) des Bedarfs Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs und des 2. Grünrings sowie einer Vorrang- fläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Natur- und Artenschutz Teilweise Überplanung Biotopverbund- system im Norden Landwirtschaft Inanspruchnahme von Flächen mit einer Bodenwertzahl über 55 (hohe Ertrags- fähigkeit landwirtschaftlicher Böden) Immissionen Die querende Hochspannungs-Frei- leitung ist bei der Planung zu beachten, ebenso Geruchsemissionen aus benach- barten Tierhaltungsbetrieben Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei seltenen Stark- regenereignissen 31 Roxel - Südwestlich Bahnhaltepunkt - 67 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung, Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung und erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber der angrenzenden Bahnanlage und Gewerbegebieten • Verkehrsgutachten: Erschließung Flächen und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Geruchsgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung mit den benachbarten Tierhaltungsbetrieben • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integration Flächen- bedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. • Die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Bahnstrecke, ggf. integriert in ein Lärmschutzbauwerk, sollte geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die ca. 40 ha große Fläche südwestlich des Bahnhaltepunkts Roxel wird vornehmlich landwirtschaftlich genutzt und verfügt über einzelne Gehölz- und Grabenstrukturen. Zudem ist sie im nördlichen Bereich Teil des Biotop- verbunds Meckelbach, welcher eine wichtige ökologische Leitlinie im Westen der Stadt darstellt. • Es befinden sich im Gebiet einzelne Kleingewässer und Feuchtgrünlandreste, die bei einem Ausbau schonend zu behandeln sind. • Weiterhin ist die querende Hochspannungsfreileitung bei der weiteren Planung zu beachten, die Geruchs- emissionen benachbarter Tierhaltungsbetriebe sind zu untersuchen. Weitere Maßnahmen zum Emissionsschutz gegenüber Gewerbe und Verkehr könnten von Nöten werden. • Boden-Wasserhaushalt: Die vorherrschende Bodeneinheit ist Gley-Pseudogley mit einer Stauwasserstufe 3. Zudem wird für den nördlich verlaufenden Meckelbach ein erhöhtes Überflutungsrisiko mit Überschwemmungs- gefahr für benachbarte Flächen südwestlich des Bahnhaltepunkts angegeben. Hier sollten erweiterte Retentionsmaßnahmen in Form von einem dezentralen Regenwassermanagement mit einem erhöhten Flächen- bedarf in Betracht gezogen werden. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorflu- ter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammen- hang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einhergehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Lage der Fläche am Bahnhaltepunkt „Münster-Roxel“ sowie die geplante Nutzungsmischung aus Gewerbe und Wohnen ermöglichen eine erhöhte ortsangepasste Dichte. In der Nutzungsstruktur sollte dabei an das östlich angrenzende Gewerbegebiet angeschlossen werden. Damit könnte im Südosten der Fläche der gewerbliche Anteil höher sein, während der Norden der Fläche mehrheitlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Im Umfeld des Bahn- haltepunktes sowie auch entlang der Pienersallee kann dabei die Bebauungsdichte deutlich erhöht werden. • Die Fläche kann über die Pienersallee und Straße Oberort im Norden und Osten sowie den querenden Nottulner Landweg an das Straßenverkehrsnetz angeschlossen werden. Aufgrund der neu anzusiedelnden Wohn- und Gewerbeeinheiten ist mit erheblichen Neuverkehren zu rechnen. Die Erschließung der Fläche und Leistungsfähig- keit von bestehenden Straßen und Knotenpunkten ist frühzeitig gutachterlich zu untersuchen. • Bei der Nutzungszonierung ist die Entwicklung der südöstlich angrenzenden Fläche für Gewerbeentwicklung aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept sowie die FNP-Reserven zu beachten. • Berücksichtigung der kleinteiligen Hofstrukturen bei einer Planung. Städtebauliche Hinweise: - 68 - Flächengröße: ca. 8 ha Nutzungsschwerpunkt: Wohnen / Gewerbe Dichte: Ortsangepasste Dichte realisierbar: ca. 40 WE/ha Bruttobauland WE/GE-Flächenpotenziale: ca. 150 WE / ca. 4 ha GE-Fläche Zielerreichungsbeitrag: ca. 1 % des Bedarfs an zusätzlichen WE ca. 2 % des Bedarfs an zusätzlichen GE Planungshistorie: Im WSFK als gut geeignet eingeschätzt / im wirksamen RP als Allgemeiner Siedlungs- bereich dargestellt Zielsetzung für die Fläche: Die Fläche ist für eine gemischte Nutzung aus zu etwa gleichen Anteilen an Gewerbe und Wohnen vorgesehen. Sie bietet sich für eine Bebauung an, da sie an den Siedlungsbereich in Roxel anschließt und diesen in Richtung Norden bis zu den bestehenden, kleinteiligen Siedlungsstrukturen erweitert. Eine in Teilen gewerbliche Entwicklung bietet sich aufgrund des östlich benachbarten emittierenden Gewerbebetriebes an. Dieser muss bei der Entwicklung beachtet werden. Die Fläche schließt zudem an bereits im FNP als Wohnbauflächen dargestellte Potenzialbereiche an und vervollständigt somit die Siedlungserweiterung in Roxel. Das spricht für eine Entwicklung: Nähe zu Zentren / Nahversorgung Das Stadtteilzentrum Roxel ist fußläufig (unter 700 m) von großen Teilen des neuen Baugebiets zu erreichen Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Das erschwert eine Entwicklung: Immissionen Lärmemissionen des benachbarten Gewerbebetriebes sowie Geruchs- emissionen von Tierhaltungsbetrieben müssen bei der Planung berücksichtigt werden Sonstiges Aufwendige entwässerungstechnische Erschließung 32 Roxel - Stodtbrockweg - 69 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung • Geruchsimmissionsgutachten zur Bestimmung der Belastung als Voraussetzung für eine wohnbauliche Entwicklung • Lärmgutachten zur Verträglichkeit der Wohnnutzung, Nutzungszonierung und erforderlichen Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz gegenüber dem benachbarten Gewerbebetrieb • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (aufwendige entwässerungstechnische Erschließung) • Die südöstlich angrenzenden Siedlungsstrukturen verfügen über ein Nahwärmenetz. Ein Anschluss sollte im Zuge der Entwicklung nach Möglichkeit angestrebt werden. • Ansonsten ist bei der Planung der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung zu berücksichtigen. Erneuerbare Energien Hinweise: • Das Gebiet charakterisiert sich aus bestehenden Siedlungsstrukturen sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen. Vorhandene Gehölze entlang der Havixbecker Straße sowie an den Flurgrenzen sollten nach Möglichkeit erhalten bleiben. • Des Weiteren sei auf das nördlich verlaufende Naturschutzgebiet Aa-Aue als Biotopverbund und den vor gegliederten Kompensationsmaßnahmen hingewiesen. Erholungs- und verkehrliche Nutzung sollten nicht in diesem Bereich ausgewiesen werden. Gleiches gilt für eine etwaige Schadstoffbelastung aus zukünftiger gewerblicher Nutzung. Über das Anwenden weiterer Pufferelemente wie Gehölz- pflanzungen und Vernässungsmaßnahmen im Planungsgebiet ist nachzudenken. • Die Bodeneinheit wird mit Gley-Pseudogley sowie einer Stauwasserstufe von 3 angegeben. In Bezug auf die Retention ergibt sich für den Bereich entlang der Havixbecker Straße eine hohe Betroffenheit bei seltenen Starkregenereignissen. Freiraumplanerische Hinweise: • Durch die Entwicklung der Fläche können bereits bestehende Siedlungsstrukturen miteinander verbunden werden. Westlich der Fläche liegen FNP-Reserven zur Siedlungsentwicklung mit Nutzungs- schwerpunkt Wohnen. • Aufgrund der angrenzenden aufgelockerten Bebauungsstruktur soll die Fläche lediglich mit einer orts- angepassten Dichte aus aufgelockertem Geschosswohnungsbau und verdichtetem Einfamilienhausbau realisiert werden. • Die Fläche kann über die Havixbecker Straße im Westen erschlossen werden. • Für die Fläche ist aufgrund der Lärm- und Geruchsimmissionen eine Nutzungsmischung vorgesehen. Die Nutzungszonierung ist an den Emittenten, insb. dem östlich liegenden Gewerbebetrieb zu orientieren. Weitere Hinweise und Planungsvorgaben sollen gutachterliche Untersuchungen ergeben. • Auf der Fläche liegen heterogene Siedlungsstrukturen, die in der Planung berücksichtigt werden müssen. Städtebauliche Hinweise: - 70 - Flächengröße: ca. 5 ha Nutzungsschwerpunkt: Dienstleistungsgewerbe / Büros Zielerreichungsbeitrag: ca. 2 % Planungshistorie: Als Potenzialfläche im IFM erstmals diskutiert Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Dienstleistungsgewerbe / Büros vorgesehen. Die Entwicklung erfolgt im Anschluss an das geplante urbane Stadtquartier „Steinfurter Straße“, welches Teil des Baulandprogramms ist. Im Osten der Fläche befindet sich die B 54, die diese an die A 1 anschließt. Bei einer Entwicklung sind die sensiblen und ortsprägenden Gehölz- und Grabenstrukturen zu berücksichtigen, Abstände zu diesen einzuhalten und eine Zerschneidung dieser zu vermeiden. Das spricht für eine Entwicklung: Nähe zur Stadtmitte Unter 4 km Nähe zu Zentren / Nahversorgung Geplante Nahversorgung im neuen Stadtquartier in fußläufiger Entfernung zur Versorgung der Büromitarbeitenden in der Mittagspause etc. Äußere Erschließung für MIV Nähe zum Autobahnkreuz Münster-Nord Das erschwert eine Entwicklung: Grünordnung Vollständige Lage im 2. Grünring und einer Vorrangfläche zur Freiraum- sicherung Klima Lage in einem Kaltluftentstehungs- gebiet und einem klimaökologischen Ausgleichsraum Emissionen Benachbarte, (geplante) umfangreiche Wohnbebauung schränkt das Spektrum der Nutzung ein 33 Gievenbeck - Westlich Steinfurter Straße - 71 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Fläche und Anschluss an die B 54 • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. • Die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch kleinteilige Windenergieanlagen sollte geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Das Gebiet liegt vollständig im 2. Grünring und ist zudem Teil des Grünzugs „Vorbershügel- Gasselstiege“. Außerdem gliedert sich die Fläche in den Biotopverbund „Gehölze und Grünland im Bereich Gasselstiege“ ein. Feldgehölze und Wallhecken sollten daher zwingend erhalten werden. • Zudem wurden bereits im Bereich des Wasserwegs entlang des Wasserwegsgraben einzelne Kompensationsmaßnahmen umgesetzt, die hinsichtlich einer Entwicklung zum naturnahen Klein- gewässer mit bodenständig bestockten Laubwäldern gefördert werden sollten. • Der anstehende typische Pseudogley verfügt über eine Stauwasserstufe 4 und damit einhergehend geringe Ablaufkapazitäten. Dies zeigt sich auch bei einer Analyse der Starkregengefahrenkarten, die ein erhöhtes Risiko der Überschwemmung entlang der Steinfurter Straße (B 54) prognostizieren. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Fläche kann an die östlich verlaufende B 54 angeschlossen werden, wenn der Knotenpunkt Steinfurter Straße / Wilkinghege für die Entwicklung des urbanen Stadtquartiers „Steinfurter Straße“ ausgebaut wird. • Bei der städtebaulichen Gestaltung der Fläche ist der Übergang zum südlich geplanten urbanen Stadt- quartier „Steinfurter Straße“ zu beachten. Insbesondere zur Steinfurter Straße sollte im Sinne gewerb- licher Adressbildung auf eine hochwertige städtebauliche Gestaltung am neuen Stadteingang geachtet werden. • Zwischen Stadtquartier und Tennisverein sollte in Nord-Süd-Richtung eine Fuß- und Radwegever- bindung aufgegriffen werden. • Da ein schienengebundener Anschluss nicht gegeben ist, muss eine leistungsfähige Busverbindung ins Stadtzentrum, zum Hauptbahnhof und in umliegende Stadtteile bereitgestellt werden. • Emissionen zum geplanten Quartier, aber auch zu den dispers vorhandenen Siedlungsstrukturen sind zu vermeiden. Städtebauliche Hinweise: - 72 - Flächengröße: ca. 36 ha Nutzungsschwerpunkt: Gewerbe Zielerreichungsbeitrag: ca. 16 % Planungshistorie: Als gewerbliche Entwicklungsfläche im STEK Nienberge/Häger dargestellt / im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Gewerbe vorgesehen. Die Entwicklung stellt eine Erweiterung im Bereich Nienberge dar. Die Fläche ist über die B 54 direkt an die A 1 angeschlossen und für den MIV gut erreichbar. Die Fläche wird außerdem durch die Hülshoffstraße zoniert. Zusammen mit diversen Baum- und Gehölzstrukturen sowie dem Beerwiede Bach und der Hunnebecke muss sie in der Entwicklung der Fläche berücksichtigt werden. Das spricht für eine Entwicklung: Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 16 % des Bedarfs an zusätzlichen Gewerbeflächen Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Äußere Erschließung für MIV Ausreichend leistungsfähige Straßenan- bindung vorhanden Das erschwert eine Entwicklung: Natur- und Artenschutz Lage innerhalb des Landschaftsschutz- gebiets „Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide“(westlich der Hülshoffstraße) und teilweise innerhalb eines Biotopverbunds mit besonderer Bedeutung (westlicher Teilbereich) Emissionen Im Bereich der Fläche liegt eine Hofstelle, die bei einer Entwicklung berücksichtigt werden muss Hochwasser / Starkregen (östlicher Teil) Entwicklungskorridore der Gewässer sind freizuhalten Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit besonderer Bedeutung für die Landwirt- schaft laut FNP 34 Nienberge - Südlich B 54 / Rüschhausweg - 73 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung, Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung der Flächen und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. • Die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch kleinteilige Windenergieanlagen sollte geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Das Gebiet südlich der B 54 in Nienberge wird teils als Grünland, teils als Acker genutzt und ist durch- zogen vom Beerwiede Bach sowie der Hunnebecke. Uferbegleitende Gehölze sind zwingend zu erhalten und auf ein Mindestmaß an Bewuchs von 10 m je Uferseite auszubauen. • Zugleich ist der nördliche Abschnitt des Gebiets eingegliedert in den Biotopverbund „Dorfbauerschaft Nienberge und Waltruper Feld“ und sollte auch zukünftig mit strukturreichen Gehölz- und Grünland- komplexen ausgestattet sein, um für seltene Arten wie Steinkauz und Nachtigall seine Habitatfunktion zu erhalten. • Der Beerwiede Bach ist als geschützter Landschaftsbestandteil gelistet und ist daher in seiner vollen Funktions- und Leistungsfähigkeit zu erhalten. Weitere Schutzmaßnahmen in Form von Kompensations- maßnahmen entlang des Fließgewässers wären denkbar. • Boden-Wasserhaushalt: Die vorherrschende Bodeneinheit ist Braunerde-Pseudogley mit einer Stau- wasserstufe 3. Darüber hinaus ist anzuführen, dass es entlang des Beerwiede Bachs wie auch im weiteren Verlauf entlang der Hunnebecke bei Starkregenereignissen zu Überflutungen kommen kann. Die mittig gelegenen Ackerflächen weisen eine geringe Betroffenheit auf. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einher- gehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Bei der Entwicklung der Fläche ist im Sinne einer gewerblichen Adressbildung besonders auf die städtebauliche Gestaltung entlang der B 54 nördlich der Fläche zu achten, um einen qualitätsvollen Abschluss zu bilden. • Das Verkehrskonzept sollte ein effizientes Abfließen der Verkehre über die B 54 und die A 1 und eine Minimierung der zusätzlichen Verkehre auf umgebenden Bestandsstraßen vorsehen. Entsprechende gutachterliche Grundlagen sind frühzeitig zu erarbeiten. • Da ein schienengebundener Anschluss nicht gegeben ist, muss eine leistungsfähige Busverbindung ins Stadtzentrum, zum Hauptbahnhof und in umliegende Stadtteile bereitgestellt werden. • Die städtebauliche Planung sollte Freiraumstrukturen vorsehen, die vorhandene wertvolle Landschafts- bestandteile (s.u.) aufgreifen. • In der Fläche liegt eine Hofstruktur, die bei der Planung beachtet werden muss. Städtebauliche Hinweise: - 74 - Flächengröße: ca. 35 ha Nutzungsschwerpunkt: Gewerbe Zielerreichungsbeitrag: ca. 14 % Planungshistorie: Als Potenzialfläche im IFM erstmals diskutiert / Beschluss der Bezirksvertretung (BV) Südost, um naturschutzfachlich besonders kritische Flächen verkleinert Zielsetzung für die Fläche: Die Fläche ist ein Vorschlag der BV Südost als Erweiterung des Gewerbegebietes Wolbeck-Nord und ist die einzige gewerbliche Fläche des IFM im Osten der Stadt. Im Norden der Fläche ist eine mögliche Anbindung an die Freckenhorster Straße zur Erschließung gegeben. Ein planungsrechtlich gesicherter Anschluss an das südliche Gewerbegebiet besteht. Aufgrund von Kiebitzvorkommen und bereits realisierter Ausgleichsflächen besteht die Gefahr einer Fragmentierung bestehender und zukünftiger Ausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich. Das spricht für eine Entwicklung: Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 14 % des Bedarfs an Gewerbeflächen Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Sonstiges Gewerbeflächenpotenzial im östlichen Stadtgebiet, sinnvolle Erweiterungs- option des südlich angrenzenden Gewerbegebietes Das erschwert eine Entwicklung: Natur- und Artenschutz Kiebitzvorkommen und Ausgleichsmaß- nahmen im direkten Umfeld Ausgleichsbedarf / Ausgleichsflächen Voraussichtlich erhöhter Ausgleichs- bedarf; abhängig von den Auswirkungen auf die bereits realisierten Ausgleichs- maßnahmen im direkten Umfeld Emissionen Auf der Fläche liegen einzelne Wohn- anlagen, die bei einer Entwicklung der Fläche berücksichtigt werden müssten Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Stark- regenereignissen Landwirtschaft Inanspruchnahme von Flächen mit einer Bodenwertzahl über 55 (hohe Ertrags- fähigkeit landwirtschaftlicher Böden) 35 Wolbeck - Nördlich Gewerbegebiet - 75 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung – Konzept der Ersatzhabitate (insbesondere Kiebitz) zwingend, Amphibienkartierung einschließlich der Wander- wege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Flächen und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integration Flächen- bedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. • Die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch kleinteilige Windenergieanlagen sollte geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Fläche südlich der Freckenhorster Straße ist Teil des 3. Grünrings und wird vornehmlich durch landwirtschaft- liche Nutzung geprägt. Die Fläche bildet den nördlichen Abschluss des Gewerbegebiets Wolbeck und stellt den Übergang in den weitläufigen und naturnahen Landschaftsraum in Richtung Telgte dar. • Zugleich liegt sie in unmittelbarer Nähe zum Biotopverbund „Gehölzkomplexe am Kreuzbach und Piepenbach“, weshalb hier von einer Trittsteinfunktion ausgegangen werden kann. • Strukturbereichernde Elemente wie Bestandsgehölze, Hecken und Gräben sind zu erhalten. • Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass im Offenland südlich der Everswinkler Straße mehrere Kiebitzvorkommen im Verlauf der letzten Jahre nachgewiesen wurden, welche zu berücksichtigen sind. • Die Bodeneinheit ist als typischer Pseudogley gelistet, mit einer Stauwasserstufe von 3. Die Gefahrenkarten in Bezug auf Starkregenereignisse prognostizieren Überflutungsgefahren entlang der vorherrschenden Graben- strukturen im Gebiet, was bei einem späteren Regenwassermanagement definitiv zu beachten ist. • Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorflu- ter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammen- hang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einhergehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Bei der Entwicklung der Fläche ist ein besonderes Augenmerk auf die städtebauliche Gestaltung entlang der Freckenhorster Straße als gewerbliche Adresse von der Innenstadt her kommend zu legen. • Aufgrund verschiedener freiraumplanerischer Bindungen ist der Flächenzuschnitt bereits angepasst worden. In der weiteren Ausgestaltung sollte ein möglichst kompakter Anschluss an den vorhandenen Siedlungskörper angestrebt und eine disperse Zersiedelung verhindert werden, z. B. durch eine Konzentration der baulichen Entwicklung insbesondere auf den östlichen Teil der Potenzialfläche. • Die Fläche kann über die Freckenhorster Straße im Norden innerstädtisch und überörtlich und zusätzlich über den Alten Mühlenweg im Westen erschlossen werden. Vom Süden kommend ist ein Anschluss an die Amelunxen- straße bereits angelegt. Weitere ausbaufähige Bestandswege liegen auf der Fläche. Die Erschließung sowie die Leistungsfähigkeit des Bestandsnetzes sind frühzeitig gutachterlich zu prüfen. • Da ein schienengebundener Anschluss nicht gegeben ist, muss eine leistungsfähige Busverbindung ins Stadt- zentrum, zum Hauptbahnhof und in umliegende Stadtteile bereitgestellt werden. Ausbaupotenziale bieten bspw. die bestehenden Buslinien 18 und 22. • Die kleinteilig vorhandenen Bestandsstrukturen auf der Fläche sind bei der Planung zu berücksichtigen. Städtebauliche Hinweise: - 76 - Flächengröße: ca. 50 ha Nutzungsschwerpunkt: Dienstleistungsgewerbe / Büros Zielerreichungsbeitrag: ca. 19 % Planungshistorie: Im RP-Änderungsentwurf als ASB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Dienstleistungsgewerbe / Büros vorgesehen. Eine Entwicklung bietet sich an aufgrund der Nähe zum Hansa-BusinessPark und der Auto- bahnanschlussstelle Hiltrup, die eine gute überörtliche Erreichbarkeit für den MIV gewährleistet. Die Fläche wird außerdem im Osten über die Straße Kappenberger Damm sowie im Westen über die Wiedaustraße erschlossen. Ein land- und forstwirtschaftlicher Weg zoniert die Fläche in einen Nord- und einen Südteil. Der südwestliche Bereich ist aus der Bestandssituation (Starkregengefährdung) heraus von Bebauung freizuhalten und als ökologisch hochwertige Retentionsfläche (z. B. Wetlands) zu gestalten. Das spricht für eine Entwicklung: Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 19 % des Bedarfs an Gewerbeflächen Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Äußere Erschließung für MIV Leistungsfähige Straßenanbindung grundsätzlich vorhanden Das erschwert eine Entwicklung: Klima Vollständige Lage in einem Belüftungs- korridor Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit bei extremen Stark- regenereignissen (südwestlicher Teil- bereich) Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit besonderer Bedeutung für die Landwirt- schaft laut FNP 36 Amelsbüren - Nördlich Loevelingloh - 77 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung, Amphibienkartierung einschließlich der Wanderwege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Flächen und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Lärmgutachten zu erwarteten Emissionen gegenüber bestehenden Siedlungsstrukturen und Bedarfen für aktiven Schallschutz • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. • Die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Autobahn sowie die Möglichkeit von kleinteiligen Windenergieanlagen sollte geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Nähe zum Hansa-BusinessPark und der Autobahn stellen bereits jetzt zwei starke Emissionsfaktoren dar und es bedarf aus freiraumplanerischer Sicht der Implementierung von weiteren Gehölzen oder Feuchtbiotopen zur qualitativen Aufwertung der Freiräume. • Der Boden im Untersuchungsgebiet ist ein Konglomerat aus Braunerde-Pseudogley und typischen Pseudogley mit einer Stauwasserstufe von jeweils 3. Auf der Fläche zeigt sich eine erhöhte Betroffenheit bei Starkregenereig- nissen im Bereich der Wiedaustraße. Bei Erschließung wird in diesem Fall ein systematisches Entwässerungs- system mit dem Fokus auf Retention, Verdunstung und reduzierte Ableitung notwendig. • Eine Erschließung der Flächen sollte über die vorhandenen Bestandsstraßen erfolgen, um einer weiteren Fragmentierung der Landschaft vorzubeugen. • Die Fläche liegt im Einzugsbereich Kannenbach – Dortmund-Ems-Kanal. Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einhergehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Fläche schließt an den kleinteiligen Siedlungsbestand entlang des Kappenberger Damms an. Die zu erwartenden Emissionen auf die Bestandsbebauung sind gutachterlich abzuschätzen. • Bei der Entwicklung der Fläche ist besonders auf die städtebaulich Gestaltung entlang des Kappenberger Damms aufgrund der neuen Auftaktsituation und als gewerbliche Adresse zu achten. Darüber hinaus gilt es, das geplante Gewerbegebiet mit attraktiven öffentlichen Räumen und Grünstrukturen zu gliedern. • Die Fläche kann über die Wiedaustraße im Westen und Süden und den Kappenberger Damm im Osten erschlossen werden. • Trotz der unmittelbaren Lage an der A 1 besteht der nächste Autobahnanschluss erst rund 1 km weiter südlich an der Anschlussstelle „Münster-Hiltrup“ auf der Höhe des Hansa-BusinessParks. Dies führt zu einem höheren Verkehrsaufkommen für die Siedlung Loevelingloh entlang des Kappenberger Damms. Dementsprechend gilt es, die Erschließung der Fläche und die Auswirkungen auf das Bestandsnetz frühzeitig gutachterlich zu untersuchen. • Da ein schienengebundener Anschluss nicht gegeben ist, muss eine leistungsfähige Busverbindung ins Stadt- zentrum, zum Hauptbahnhof und in umliegende Stadtteile bereitgestellt werden. Städtebauliche Hinweise: - 78 - Flächengröße: ca. 134 ha Nutzungsschwerpunkt: Gewerbe Zielerreichungsbeitrag: ca. 54 % Planungshistorie: Teilweise im wirksamen Regionalplan als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB) dargestellt (NW), die anderen Teil- flächen sind im RP-Änderungsentwurf als GIB-Potenzial dargestellt und vom Rat bestätigt Zielsetzung für die Fläche: Für die Entwicklung der Fläche ist ein Nutzungsschwerpunkt im Bereich Gewerbe vorgesehen. Die Entwicklung stellt eine Erweiterung des Hansa-BusinessParks im Bereich Amelsbüren dar. Als großflächige Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes umfasst die Fläche ein bedeutendes Flächenpotenzial. Im Zuge der Entwicklung müssen die in den Flächen liegenden Bebauungsstrukturen sowie die Schutzbedürftigkeit angrenzender Wohnbereiche berücksichtigt werden. Die Fläche ist über die im Süden gelegene Anschlussstelle an die A 1 für den überörtlichen MIV und den Kappenberger Damm für den örtlichen MIV erreichbar. Diverse Baum- und Gehölzstrukturen müssen in der Entwicklung der Fläche berücksichtigt werden. Das spricht für eine Entwicklung: Größerer Beitrag zur Bedarfsdeckung Fläche deckt ca. 54 % des Bedarfs an Gewerbeflächen Grünordnung Lage außerhalb eines Hauptgrünzugs, des 2. Grünrings und einer Vorrangfläche zur Freiraumsicherung Äußere Erschließung für MIV Leistungsfähige überörtliche Straßenan- bindung grundsätzlich vorhanden Das erschwert eine Entwicklung: Natur- und Artenschutz Kiebitzvorkommen im westl. Teilbereich Klima Großflächige Lage im Belüftungskorridor (nordöstliche Fläche) Emissionen Einzelne Wohnlagen sowie angrenzende kleinere Siedlungen müssen bei der Entwicklung beachtet werden und schränken das Nutzungsspektrum ein Hochwasser / Starkregen Hohe Betroffenheit versch. Teilbereiche bei seltenen Starkregenereignissen Landwirtschaft Inanspruchnahme einer Fläche mit besonderer Bedeutung für die Landwirt- schaft laut FNP (westlicher Teilbereich) 37 Amelsbüren - Erweiterung Hansa-BusinessPark - 79 - * Notwendige vertiefende Untersuchungen: • Notwendige faunistische Erfassungen und Artenschutzprüfung (insbesondere Avifaunistische Kartierung – Konzept der Ersatzhabitate (insbesondere Kiebitz) zwingend, Amphibienkartierung einschließlich der Wander- wege, Biotopkartierung) • Verkehrsgutachten: Erschließung Flächen und Prüfung Leistungsfähigkeit der umliegenden Straßen • Lärmgutachten zu erwarteten Emissionen gegenüber bestehenden Siedlungsstrukturen und Bedarfen für aktiven Schallschutz • Die Erstellung eines Regenwasser- und Hitzeanpassungskonzepts ist frühzeitig erforderlich (Integration Flächen- bedarf in das städtebauliche Gesamtkonzept unter Berücksichtigung von Topografie und Schichtenwasser) • Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung ist zu berücksichtigen. • Die Möglichkeit einer lokalen Energieerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen entlang der Autobahn sowie die Möglichkeit von kleinteiligen Windenergieanlagen sollte geprüft werden. Erneuerbare Energien Hinweise: • Die Erweiterung des Hansa-BusinessPark würde zu einer erheblichen Verschlechterung des Zustands der Natur und Landschaft im Gebiet führen, was sich im Verlust kleinteiliger Waldstandorte und Feuchtgebiete in den Flächen zeigt. • Die im Westen liegenden Bereiche sind geprägt durch die ehemals weit verbreitete und reich strukturierte Kultur- landschaft des Kernmünsterlandes, welche durch Elemente wie Flurgehölze, Obstbaumwiesen, Hecken und Gräben charakterisiert ist. Im Falle einer Erschließung sollten diese Elemente erhalten bleiben. In besonderer Form gilt dies für die Bereiche nördlich der Wiedaustraße sowie südwestlich des Kappenberger Damms. • Im westlichen Teil entlang des Kappenberger Damms wurden ferner Kiebitzvorkommen kartiert, welche die Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen mit sich bringen. • Boden-Wasserhaushalt: Die Bodeneinheiten im Gebiet charakterisieren sich aus Braunerde-Pseudogley sowie typischen Pseudogley mit einer Stauwasserstufe von 3 und 4. Die Größe von 134 ha bietet in diesem Gebiet die Möglichkeit zum Ausbau eines dezentralen Regenwassersystems mit Retentions- und Verdunstungsmöglich- keiten, die sich in das Netz aus bestehenden Gräben, Mulden und Feuchtgebieten eingliedern und so eine Abkopplung vom zentralen Abwassersystem möglich machen. • Die Fläche liegt im Einzugsbereich Kannenbach – Dortmund-Ems-Kanal. Die Untere Wasserbehörde regelt sämtliche Anforderungen, die mit der Nutzung eines Gewässers z.B. als Vorfluter oder mit Maßnahmen an einem Gewässer wie z.B. Renaturierungsmaßnahmen, Maßnahmen im Zusammenhang mit Hochwassergefahren oder Abstandsflächen zur Bebauung einhergehen. Freiraumplanerische Hinweise: • Die Entwicklung der Flächen stellt eine großflächige Erweiterung des Hansa-BusinessParks dar. Die Flächen sind bereits teilweise im wirksamen Regionalplan dargestellt. • Die Flächen liegen unmittelbar an der A 1 und der Anschlussstelle „Münster-Hiltrup“. Die übergeordnete Erschließung ist damit grundsätzlich gesichert. Die Erschließung der Flächen kann über den Kappenberger Damm, die Kopenhagener Straße und die Wiedaustraße erfolgen. Die Erschließung sowie die Auswirkungen auf das Bestandsnetz sind frühzeitig im Zusammenhang mit der nördlich anschließenden Potenzialfläche (36) zu unter- suchen. • Da ein schienengebundener Anschluss nicht gegeben ist, muss eine leistungsfähige Busverbindung ins Stadt- zentrum, zum Hauptbahnhof und in umliegende Stadtteile bereitgestellt werden. • Zwischen den Flächen liegen kleinteilige Siedlungsstrukturen, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Dabei ist vor allem auf mögliche Emissionen zu achten. Die zu erwartenden Emissionen auf die Bestandsbebauung sind gutachterlich abzuschätzen. • Im Bereich des Kappenberger Damms und an der Autobahnauffahrt ist ein besonderes Augenmerk auf die städte- bauliche Gestaltung zu legen, um eine qualitative Auftaktsituation und Adresse zu schaffen. Darüber hinaus gilt es, das geplante Gewerbegebiet mit attraktiven öffentlichen Räumen und Grünstrukturen zu gliedern. Städtebauliche Hinweise:
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (104)
- Steinfurter Straße 71
- Thierstraße
- Klemensstraße 10
- Busso-Peus-Straße
- Dülmener Straße
- Homannstraße
- Dorbaumstraße
- Dieckmannstraße
- Weseler Straße
- Osthofstraße
- Roxeler Straße
- Tilsiter Straße
- Tilbecker Straße
- Grevener Straße
- Sprakeler Straße
- Aldruper Straße
- Gimbter Straße
- Warendorfer Straße
- Lützowstraße
- Münsterstraße
- Meinenkampstraße
- Landsberger Straße
- Pienersallee
- Havixbecker Straße
- Hülshoffstraße
- Freckenhorster Straße
- Wiedaustraße
- Kopenhagener Straße
- Frankenweg 51
- Albersloher Weg 33
- Hessenweg
- Heumannsweg
- Coppenrathsweg
- Wilhelmshavenufer
- Prozessionsweg
- Angelmodder Weg 53
- Dingbängerweg
- Böckenhorst
- Hafkhorst
- Stodtbrockweg 1
- Wasserweg
- Rüschhausweg 73
- Nünningweg 7
- Heekweg
- Toppheideweg
- Bahnweg
- Blomenkamp
- Nottulner Landweg
- Brockkamp
- Normannenweg
- Petersdamm
- Kappenberger Damm
- Am Sandbach
- Am Knapp
- Am Kerkamp
- Am Rohrbusch
- Am Max-Klemens-Kanal
- Zur Eckernheide
- Am Dornbusch
- Umgehungsstraße
- Sentruper Straße
- Anton-Aulke-Straße
- Vogelrohrsheide 55
- Alter Mühlenweg
- Sendener Stiege
- Schelmenstiege
- Kanalpromenade
- Dorfbauerschaft
- Im Moorhock
- Hoppengarten
- Gasselstiege
- Loddenheide
- Loevelingloh 77
- Möselerhook
- Schildstiege
- Heilbronnweg
- Rubensstraße
- Wilkinghege
- Kinderhaus
- Promenade
- Dingstiege
- Edelbach
- Kreuzbach
- Tiergarten
- Hohe Ward
- Grafschaft
- Bredeheide
- Steinbrede
- Petersheide 59
- Tulpenweg 61
- Mergelberg
- Am Hornbach
- Raringheide
- Beerwiede
- Schonebeck
- Alvingheide
- Werse
- Landwehr 41
- Wierling
- Oberort
- Meerhook
- Altehof
- Werseaue
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0192/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.05.2024
- Erstellt
- 11.03.2024 11:46