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1487/2026

Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025/2026

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 08.06.2026

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1_Mehrkostenübersicht

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

20234 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/3 
 
Vorlagen-Nummer 08.06.2026 
 1487/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Mobilitätsausschuss 16.06.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026 
 
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025/2026 
hier: Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn von der Haltestelle Marktstraße über die 
Bonner Straße bis zum Verteilerkreis 
Baumaßnahme 
Die Nord-Süd Stadtbahn wird von der Haltestelle Marktstraße über die Bonner Straße bis zum 
Verteilerkreis Süd verlängert. Auf der circa 2,1 Kilometer langen Strecke sind vier neue Halte-
stellen geplant. 
 
Beschlusslage 
Der Planungsbeschluss zur Nord-Süd Stadtbahn (3. Baustufe) von der Schönhauser Straße 
bis zum Verteilerkreis in Köln-Marienburg (3105/2006) wurde am 29.01.2008 gefasst. Am 
17.12.2013 erfolgte der erweiterte Planungsbeschluss (2790/2013), beide jeweils ohne Kos-
tenangaben. Der Bau der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Rodenkirchen wurde durch 
den Rat der Stadt Köln am 23.06.2015 (0685/2015) beschlossen.  
 
Der Mobilitätsausschuss wird regelmäßig über den Sachstand des Projektes informiert. Zu-
letzt wurde am 20.01.2026 eine Mitteilung (3185/2025) zum Baufortschritt veröffentlicht. In 
den Mitteilungen an den Rat (2823/2022, 3421/2023, 1187/2024, 3505/2024 und 1739/2025) 
wurde bereits über die Bauzeitverzögerungen und voraussichtliche erhebliche Mehrkosten so-
wie die fachlichen Hintergründe informiert.  
 
Der Baubeschluss für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Rodenkirchen wurde mit Ge-
samtkosten in Höhe von ca. rd. 84.283.320,00 Euro brutto gefasst.  
 
Der Betrag teilt sich wie folgt auf:  
Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe (ÖPNV-Anteil) rd. 40.565.870,00 Euro brutto 
begleitende straßenbauliche Maßnahmen (IV-Anteil) rd. 20.473.076,00 Euro brutto 
Grunderwerb/Abrissgebäude rd. 3.650.795,00 Euro brutto 
Summe städtischer Anteil rd. 64.689.741,00 Euro brutto 
Anteil der KVB für die betriebstechnische Ausrüstung  19.054.280,00 Euro brutto  
Planungskostenanteil  66.242,00 Euro brutto

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der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR rd. 
Anteil RheinEnergie AG für die öffentliche Beleuchtung rd. 473.057,00 Euro brutto 
Summe insgesamt rd. 84.283.320,00 Euro brutto 
 
In der vorliegenden Mitteilung über eine Kostenerhöhung werden die städtischen Mehrkosten 
betrachtet, die sich auf Basis des Baubeschlusses (2015) und den bis Stand 1. Quartal 2026 
beauftragten / abgerechneten Bau- und Ingenieurleistungen ergeben.  
In diesen Mehrkosten wurden bisher von den eingereichten Nachträgen die bisher geprüften, 
beauftragten und abgerechneten Kosten berücksichtigt. Ein weiterer Teil der eingereichten 
Nachträge befindet sich aktuell noch in fachlicher Prüfung. Hierdurch besteht ein Kostenrisiko 
für weitere Nachtragszahlungen, das durch die Verwaltung allerdings erst nach Abschluss der 
fachlichen Prüfung beziffert werden kann.  
Die Bearbeitung der Nachträge (Prüfung, Verhandlung und Beauftragung) erfolgt unter fachli-
cher Begleitung der externen örtlichen Bauüberwachung und mit juristischer Unterstützung ei-
ner externen Rechtsanwaltskanzlei. Das Kostenmanagement und das Gesamtkostenmonito-
ring erfolgt durch eine externe Ingenieurgesellschaft. Bis Februar 2026 wurden 114 Nachträge 
eingereicht. Nachfolgend ist ein Auszug der maßgebenden Nachträge aufgeführt, die zur Er-
läuterung in Themengruppen zusammengefasst wurden.  
 
Über diese bereits eingereichten Nachträge hinaus werden im weiteren Baufortschritt weitere 
Nachträge erwartet, aus denen sich zusätzliche Mehrkosten ergeben können. Auch Mehrkos-
ten im Bereich der noch auszuschreibenden Gewerke der Stadt Köln (Haltestellenbau, Metall-
bau, Techn. Ausrüstung Haltestellen, Lichtsignalanlagen und Straßenbegleitgrün) sind noch 
nicht enthalten. Für diese Mehrkosten wird eine ergänzende Unterrichtung des Rates zu ge-
gebener Zeit erstellt, sobald die Kosten valide beziffert werden können. 
 
 
Neue Gesamtkosten: 
Nach aktuellem Stand ergeben sich voraussichtliche städtische Mehrkosten in Höhe von ins-
gesamt rd. 76 Mio. € brutto.  
Damit ergeben sich aktuell Projektgesamtkosten in Höhe von rd. 160 Mio. € brutto (Kosten 
Baubeschluss ca. 84 Mio. € plus Gesamtmehrkosten ca. 76 Mio. €).  
 
Ursachen der Mehrkosten 
 
Aus Planungsphase: 
Aufgrund von zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 3. Baustufe Nord-
Süd Stadtbahn vom 22.04.2016 und die darauffolgenden Eilverfahren im August 2016 sowie 
im September 2017 gegen den sofortigen Vollzug mussten die vorlaufenden Baumfällarbeiten 
auf der Bonner Straße mehrfach verschoben werden und konnten erst im Oktober 2017 
durchgeführt werden. 
 
Um den Gesamtablauf des Projektes trotz der Klageverfahren nicht völlig zum Erliegen zu 
bringen, mussten einzelne Maßnahmen herausgezogen und vorab beauftragt und ausgeführt 
werden. Hierzu zählen vor allem die Verlegung der Trinkwassertransportleitung der Rhein-
Energie AG sowie die Maßnahme Stauraumkanal der Stadtentwässerungsbetriebe Köln.  
So musste zunächst im Januar 2018 die Planvereinbarung bereits zum zweiten Mal ange-
passt werden. Auch der Bauzeitenplan und das Ablaufkonzept mussten vollständig überarbei-
tet werden. Weiterhin mussten neue Vorschriften berücksichtigt werden: die neue DIN 18300 
(Ausgabe 2015-08, Entfall der Bodenklasse und Neueinführung der Homogenbereiche) sowie 
die Arbeitsstättenrichtlinie 5.2 (ASR 5.2 von 12/2018) waren bei der Ausschreibung für die 
Erd- und Straßenbauarbeiten anzuwenden. 
 
Die gesamte Bauzeit hatte sich von 36 Monaten auf insgesamt 60 Monate verlängert - ca. 1,5 
Jahre für die vorlaufenden Leitungsarbeiten sowie ca. 3,5 Jahre für die Abwicklung der Haupt-
maßnahme (Erd- und Straßenbauarbeiten inklusive weiterer Leistungen der Versorgungs- und 
Telekommunikationsträger, Haltestellenbau, Gleisbau, Vorbereitung der Inbetriebnahme).

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Durch diese veränderten zeitlichen Rahmenbedingungen verlängerte sich die neu definierte 
Planungszeit zunächst bis Ende 2019 und machte eine Fortschreibung der Ingenieurkosten 
zur Planung notwendig. Die Mehrkosten hierfür werden zusammen mit anderen Bauneben-
kosten unter dem Punkt „Erhöhte Baunebenkosten“ dargestellt. 
 
Aus Genehmigungsphase: 
Zum Zeitpunkt der Baubeschlussfassung im Jahr 2015 war das Verfahren zur Planfeststellung 
noch nicht beendet. Erst im Herbst 2016 konnte das Verfahren abgeschlossen werden, so 
dass erst zu diesem Zeitpunkt die Auflagen aus dem Bescheid bekannt waren. Zusätzliche 
Kosten infolge von Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss entstanden unter anderem 
durch Prüfung von Baumverpflanzungen anstatt Fällungen, Grunderwerb / Technische Verein-
barungen mit Anliegern sowie der Durchführung von Maßnahmen nach BlmSchV (Kosten 
Schallschutz gemäß Planfeststellungsbeschluss). 
 
Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 1,7 Mio. € brutto  
 
Aus Vergabephase: 
Der erste Bauauftrag für die Hauptbauleistung wurde im Juni 2021 in Höhe von 53.327.774,66 
€ brutto an die Arbeitsgemeinschaft „VE 1.02 Straßen- und erweiterter Erdbau“ (ARGE) verge-
ben. Ergänzend sind Nachträge hierzu vorhanden. Im Baubeschluss waren hierfür geschätzte 
Kosten in Höhe von ca. 38 Mio. € enthalten. Weitere Vergabeeinheiten sind zur Ausschrei-
bung für 2026 geplant. Hier werden ebenfalls Mehrkosten im Bereich der noch auszuschrei-
benden Gewerke der Stadt Köln (Haltestellenbau, Metallbau, techn. Ausrüstung Haltestellen, 
Lichtsignalanlagen und Straßenbegleitgrün) durch Kostensteigerungen im Submissionsergeb-
nis erwartet. Letztere werden bei Bedarf in einer weiteren Mehrkostenmitteilung abgebildet. 
 
Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 16,7 Mio. € brutto  
 
Aus Bauphase: 
Kampfmittel:  
Die maßgebliche Ursache der entstandenen und zu erwartenden Mehrkosten während der 
Bauphase liegt im Fund von zahlreichen Kampfmitteln in oberflächennahen Bereichen des 
Baufeldes (bisher 6 Bombenfunde mit 3 Evakuierungen). Diese Kampfmittelfunde waren zum 
Zeitpunkt der ursprünglichen Planung (trotz Auskunft zur Kampfmittelbelastung) sowie der 
Kostenkalkulation nicht absehbar und stellten ein unvorhersehbares Ereignis dar. Aufgrund 
der sicherheitsrelevanten Bedeutung der Kampfmittelfunde mussten die laufenden Bauarbei-
ten nach dem zweiten Kampfmittelfund in direkter Oberflächennähe unverzüglich unterbro-
chen werden. In enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf sowie den zuständi-
gen Fachstellen der Stadt Köln war es erforderlich, das ursprünglich geplante Aushub- und 
Bauverfahrenskonzept grundlegend zu überarbeiten. Ziel dieser Anpassungen war es, die Ar-
beiten ausführen zu können, dabei aber Gefährdungen der Anliegenden und Baubeteiligten 
sowie die Entstehung von Sachschäden zu verhindern. 
 
Die Entwicklung und Umsetzung eines alternativen Aufbruchverfahrens führte zu erheblichen 
Änderungen im Bauablauf. Zunächst kam es im Sommer 2022 zu Stillständen von insgesamt 
ca. 6 Monaten, weil gemeinsam mit der Bezirksregierung und Gutachtern der Umgang mit der 
Situation zu klären war. Es war das vorrangige Ziel, sämtliche Gefährdungen ausgehend von 
Kampfmitteln möglichst zu beherrschen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung sind zusätz-
liche Sicherungsmaßnahmen – konkret: die permanente Begleitung der Aushubarbeiten durch 
einen Fachkundigen gem. §20 Sprengstoffgesetz (SprengG) (Feuerwerker) – erforderlich ge-
worden. Diese Begleitung führt zu einer erheblichen Verlangsamung der Aushub- sowie der 
sich daran anschließenden Kabelzug- und Verfüllmaßnahmen.  
 
In den vergangenen Monaten wurden die terminlichen Gegebenheiten der ARGE VE1.02 auf 
der einen Seite sowie Vergabeeinheiten auf der anderen Seite intensiv aufgeklärt, aufgrund 
der veränderten Bauzeit aufeinander abgestimmt und haben schließlich Eingang in den Ge-
samtterminplan des Generalplaners gefunden. In Konsequenz ergibt sich eine massive Ver-
längerung der ursprünglichen geplanten Bauzeit. Nach aktuellem Stand beträgt die Verlänge-
rung ca. vier Jahre (Inbetriebnahme der Stadtbahn für 2029 geplant).

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Aus der infolge der Kampfmittelsituation verlängerten Bauzeit sowie aus erforderlichen zusätz-
lichen und geänderten Leistungen resultieren Mehrkosten bei den am Bau Beteiligten.  
Erst gegen Ende der vertraglich vorgesehenen Bauzeit zum 31.12.2025 war die ARGE 
VE1.02 inhaltlich dazu in der Lage, über die Fortschreibung der vereinbarten Preise zu ver-
handeln. Die daraus resultierenden Mehrkosten können erst nach Abschluss der Verhandlun-
gen ermittelt werden.  
 
Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 31,7 Mio. € brutto  
 
Unbekannte Kabel- und Leitungssachverhalte:  
Aufgrund von unbekannten Kabel- und Leitungssachverhalten im Baugrund werden die Arbei-
ten zusätzlich erheblich erschwert. Zum einen sind Bestandspläne der Leitungsträger in Teilen 
unvollständig oder es liegen keine vor. Zudem wurden Leitungen nicht im Bestand dokumen-
tiert und liegen bereits seit Jahren im Untergrund. Dies erschwert die bauliche Umsetzung und 
hat zur Folge, dass zusätzliche Maßnahmen während der Bauausführung getroffen werden 
müssen, sodass zusätzliche Arbeitsschritte und Leistungen technisch notwendig werden. Das 
komplexe unterirdische Geflecht aus Leitungen und Kabeln besteht zudem aus einer Vielzahl 
von verschiedensten Versorgern. Beispielsweise sei hier genannt: Gas, Wasser, Fernwärme, 
Strom verschiedenster Stärken, Telekommunikation- und Internet (Vodafone, Telekom, Colt, 
euNetworks, NetCologne etc.), Feuerwehr, Lichtsignalanlagen, KVB-Kabel, Entwässerungslei-
tungen für Abwasser und Regenwasser etc.  
 
Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 0,9 Mio. € brutto 
 
Zusätzlicher Baum- und Wurzelschutz, ökologische Schutzmaßnahmen und landpflege-
rische Arbeiten:  
Aufgrund von erteilten Auflagen zum Baum- und Wurzelschutz wurden zusätzliche Maßnah-
men notwendig, um die ausgestellten Auflagen gemäß den aktuell geltenden Richtlinien ein-
zuhalten.  
Die Maßnahme wird durch eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) in Zusammenarbeit mit 
dem Amt 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - begleitet.  
Im Baufeld ist eine Vielzahl von zu schützenden Bäumen, welche zum Teil sogar denkmalge-
schützt sind, vorhanden. Es werden oftmals Wurzeln vorgefunden, welche fachgerecht nach 
Vorgaben der ÖBB behandelt werden müssen. Dies erfordert besondere Schutzmaßnahmen 
und zum Teil auch Umplanungen der Bauleistungen. Aufgrund des Wurzelwachstums im Un-
tergrund konnte die Vielzahl an vorgefundenen Wurzeln im Vorfeld so nicht berücksichtigt 
werden.  
 
Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 0,7 Mio. € brutto  
 
Verkehrssicherung:  
Die Maßnahme beinhaltet umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen mit provisorischen 
Verkehrsführungen und Umleitungsstrecken. Aufgrund der innerstädtischen Gegebenheiten 
und dem kleinteiligen Arbeiten unter Aufrechterhaltung des Individualverkehres, des Busbe-
triebes, der Anliegerzufahrten und den Einzelhändlern, kommt es trotz sorgfältiger Planung zu 
unvorhersehbaren Situationen, welche eine ständige Anpassung und Änderung der Verkehrs-
führung erforderten und im Vorfeld der ursprünglichen Planung so nicht berücksichtigt werden 
konnten. Die erforderliche Verkehrseinrichtung wird durch die Verkehrsbehörde der Stadt Köln 
angeordnet. Zudem werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen angeordnet, wie bspw. trans-
portable Schutzleitwände.  
Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 0,5 Mio. € brutto 
 
Bodenmanagement:  
Im Zuge der Planung erfolgten in einem festgelegten Raster Probebohrungen zur Ermittlung 
der Bodenbeschaffenheit und -zusammensetzung. Die Probebohrungen garantieren jedoch 
nicht die vollständige Beschreibung des zu erwartenden Bodens. Die tatsächlichen Bodenver-
hältnisse gestalten sich schwieriger als nach den Voruntersuchungen angenommen wurde. 
Da außerdem im zukünftigen Straßen- und Gleisbereich stellenweise nicht tragfähiger Boden

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vorgefunden wurde, ist ein umfangreicherer Bodenaustausch als geplant notwendig. Durch 
die hohen Anforderungen zur Tragfähigkeit im Gleisbereich werden zudem zusätzliche Maß-
nahmen notwendig, z.B. durch die flächige Verlegung eines zusätzlichen Geogitters. Aufgrund 
von nicht vorgesehenen Entsorgungsleistungen von Böden fallen zusätzliche Aufwendungen 
an.  
 
Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 0,8 Mio. € brutto  
 
Sonstige Nachträge: 
Außer den Kosten der Nachträge, die in den vorgenannten Punkten erläutert wurden, liegen 
der Verwaltung zurzeit noch weitere Nachträge, wie zum Beispiel „Anpassungen von Lei-
tungsschächten“, „Hinterfüllung von Borden“ sowie diverse weitere Nachträge vor. 
 
Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 2,2 Mio.€ brutto 
 
Erhöhte Baunebenkosten: 
Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Kosten für extern vergebene Bauherrenaufgaben 
(Projektsteuerung, SiGeKo, Rechtsberatung, etc.). Außerdem fallen Kosten für die Bauüber-
wachung, Ingenieurleistungen, Prüfingenieure, Gutachter und materialtechnische Untersu-
chungen an. Ein Teil der Ingenieurleistungen war im Baubeschluss nicht vollständig der Höhe 
nach erfasst (z.B. KG 739-Beweissicherung, KG 742-24. BImschV, KG 743-Bodenerkundung, 
KG 748-Analyse Altlasten, KG 771-Genehmigungsgebüren).  
 
Ein anderer Teil der oben genannten Baunebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigen-
kosten oder Gutachterkosten, entstand aufgrund der in den vorherigen Abschnitten vorgetra-
genen Problematiken, die eine Bauzeitverlängerung zur Folge hatten. Resultierend aus der 
Bauzeitverlängerung entstehen die Kosten für die längere Projektbindung von Ingenieurleis-
tungen und die Leistungen, die mit Bauherrenaufgaben in Verbindung stehen. Da es sich bei 
den Baunebenkosten um zeitabhängige Kosten handelt, entstanden bisher Gesamtkosten in 
Höhe von ca. 26,8 Mio. € brutto gegenüber dem Baubeschluss von ca. 6 Mio. €. Dies führt zu 
Gesamtmehrkosten in Höhe von 20,8 Mio. € brutto. 
 
Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 20,8 Mio.€ brutto 
 
Finanzierung: 
Von den nunmehr prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von rd. 160 Mio. € brutto beträgt 
der städtische Anteil rd. 140,7 Mio. €. Davon wurden bis einschließlich 2025 bereits rund 85,5 
Mio. €  finanziert. 
Zur Finanzierung der übrigen Kosten von insgesamt rund 55,2 Mio.  € sind im Haushaltsplan 
2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Pro-
duktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei der Finanzstelle 6903-1202-2-5102, Nord-Süd Stadtbahn 3. BS im Hj. 2026 
in Höhe von 17.000.000 € sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau, 
in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau-
maßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA) 
im Hj. 2026 in Höhe von 5.000.000 € veranschlagt.  
Die darüber hinaus ab 2027 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
rund 33,2 Mio. € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. an glei-
chen Stellen bedarfsgerecht berücksichtigt.  
 
Die nach Fertigstellung der Maßnahme notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanzi-
ellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität ebenfalls im Rahmen der jeweiligen 
Haushaltsplanaufstellungsprozesse im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, bzw. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen- 
und Radwegebau, in der Produktgruppe 1201, jeweils in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Ab-

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schreibungen innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen vorse-
hen. Außerdem werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in gleichen Teiler-
gebnisplänen in Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Rücklagen, berücksichtigt. 
 
Förderung: 
Der ÖPNV-Anteil der Baumaßnahme wird im Rahmen des Gesamtprojektes der Nord-Süd-
Stadtbahn (1. bis 3. Baustufe) gemäß § 13 ÖPNVG in Verbindung mit dem GVFG-Bundespro-
gramm von go.Rheinland gefördert. Für die 3. Baustufe gilt bisher ein Förderhöchstbetrag von 
insgesamt 49,72 Mio. € (entspricht 44,75 Mio. € Fördermittel, inkl. KVB-Anteil). Davon konnten 
für die Stadt Köln bisher nach Baufortschritt ca. 18,74 Mio. € abgerufen werden. 
 
Durch intensive Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber und nach Aktualisierung der Stan-
dardisierten Bewertung konnte Ende 2024 der 3. GVFG- Kostenänderungsantrag abgegeben 
werden. Dieser reizt die maximal mögliche zuwendungsfähige Kostensteigerung im Rahmen 
des Nutzen-Kosten-Indikators aus. Im Falle eines positiven Bescheides könnten somit ca. 37 
Mio. € zusätzliche Fördermittel (inkl. KVB-Anteil) generiert werden. 
 
Der IV-Anteil der Baumaßnahme umfasst insgesamt 6 Teilfördermaßnahmen, die von der Be-
zirksregierung Köln bzw. im Falle der B+R Anlagen von go.Rheinland gefördert werden. Die 
bisher bewilligte Fördersumme für den IV-Anteil beträgt insgesamt rd. 2,9 Mio. €. Die Prüfung 
und Entscheidung von zwei weiteren IV-Teilmaßnahmen, mit einer möglichen Fördersumme 
von rd. 8 Mio. €, steht noch aus. 
 
Zusammenfassung und Bewertung: 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die entstandenen und zu erwartenden Mehrkosten 
auf Zeitverzögerungen und hier maßgeblich auf Kampfmittelfunde auf der Bonner Straße zu-
rückzuführen sind. Diese Funde erforderten eine grundlegende Anpassung der Bauverfahren 
und führten zu einer deutlichen Verlängerung der Bauzeit. Die dargestellte Kostenentwicklung 
basiert auf dem aktuellen Sachstand und stellt eine realistische Einschätzung der zu erwarten-
den Gesamtkosten dar. Eine abschließende Bewertung kann erst nach vollständiger Prüfung 
aller Nachträge sowie dem Abschluss der laufenden Verhandlungen erfolgen. Die Ausschrei-
bung der weiteren Gewerke erfolgt schrittweise in Abhängigkeit zum Bauablauf ab 2026. Im 
Zuge der weiteren Ausschreibungen und Bauarbeiten können sich weitere Kostenänderungen 
ergeben, über die der Rat nach Erfordernis unterrichtet wird. 
 
Ausblick: 
Das geplante Bauzeitende beläuft sich auf Ende 2028, die Inbetriebnahme der Stadtbahn ist 
für 2029 durch die KVB geplant. 
 
Gez. Burmester

Anlage 1_Mehrkostenübersicht

883 Zeichen

Anlage 1 zu 1487/2026
Zuletzt beschlossene Gesamtkosten 0685/2015,  rund  (brutto) 84.000.000,00 €   
Mehrkosten aus der Planungsphase (in den erhöhten Baunebenkosten enthalten)
Mehrkosten aus der Genehmigungsphase 1.700.000,00 €     
Mehrkosten aus der Vergabephase 16.700.000,00 €   
Mehrkosten aus der Bauphase 57.600.000,00 €   
Kampfmittel 31.700.000,00 €             
Unbekannte Kabel- und Leitungssachverhalte 900.000,00 €                  
Zusätzlicher Baum- und Wurzelschutz, ökologische Schutzmaßnahmen und 
Landpflegerische Arbeiten 700.000,00 €                  
Verkehrssicherung 500.000,00 €                  
Bodenmanagement 800.000,00 €                  
Sonstige eingereichte Nachträge 2.200.000,00 €               
Erhöhte Baunebenkosten 20.800.000,00 €             
Mehrkosten gesamt    76.000.000,00 € 
Gesamtkosten der Baumaßnahme, rund (brutto) 160.000.000,00 €

Beratungsverlauf (4)

16.06.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 6.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bonner Straße
  • Schönhauser Straße
  • Marktstraße

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Details

Aktenzeichen
1487/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
08.06.2026
Erstellt
19.05.2026 15:13