1487/2026
Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025/2026
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle III/69/692/3 Vorlagen-Nummer 08.06.2026 1487/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Mobilitätsausschuss 16.06.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2025/2026 hier: Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn von der Haltestelle Marktstraße über die Bonner Straße bis zum Verteilerkreis Baumaßnahme Die Nord-Süd Stadtbahn wird von der Haltestelle Marktstraße über die Bonner Straße bis zum Verteilerkreis Süd verlängert. Auf der circa 2,1 Kilometer langen Strecke sind vier neue Halte- stellen geplant. Beschlusslage Der Planungsbeschluss zur Nord-Süd Stadtbahn (3. Baustufe) von der Schönhauser Straße bis zum Verteilerkreis in Köln-Marienburg (3105/2006) wurde am 29.01.2008 gefasst. Am 17.12.2013 erfolgte der erweiterte Planungsbeschluss (2790/2013), beide jeweils ohne Kos- tenangaben. Der Bau der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Rodenkirchen wurde durch den Rat der Stadt Köln am 23.06.2015 (0685/2015) beschlossen. Der Mobilitätsausschuss wird regelmäßig über den Sachstand des Projektes informiert. Zu- letzt wurde am 20.01.2026 eine Mitteilung (3185/2025) zum Baufortschritt veröffentlicht. In den Mitteilungen an den Rat (2823/2022, 3421/2023, 1187/2024, 3505/2024 und 1739/2025) wurde bereits über die Bauzeitverzögerungen und voraussichtliche erhebliche Mehrkosten so- wie die fachlichen Hintergründe informiert. Der Baubeschluss für die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn in Rodenkirchen wurde mit Ge- samtkosten in Höhe von ca. rd. 84.283.320,00 Euro brutto gefasst. Der Betrag teilt sich wie folgt auf: Nord-Süd Stadtbahn, 3. Baustufe (ÖPNV-Anteil) rd. 40.565.870,00 Euro brutto begleitende straßenbauliche Maßnahmen (IV-Anteil) rd. 20.473.076,00 Euro brutto Grunderwerb/Abrissgebäude rd. 3.650.795,00 Euro brutto Summe städtischer Anteil rd. 64.689.741,00 Euro brutto Anteil der KVB für die betriebstechnische Ausrüstung 19.054.280,00 Euro brutto Planungskostenanteil 66.242,00 Euro brutto 2 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR rd. Anteil RheinEnergie AG für die öffentliche Beleuchtung rd. 473.057,00 Euro brutto Summe insgesamt rd. 84.283.320,00 Euro brutto In der vorliegenden Mitteilung über eine Kostenerhöhung werden die städtischen Mehrkosten betrachtet, die sich auf Basis des Baubeschlusses (2015) und den bis Stand 1. Quartal 2026 beauftragten / abgerechneten Bau- und Ingenieurleistungen ergeben. In diesen Mehrkosten wurden bisher von den eingereichten Nachträgen die bisher geprüften, beauftragten und abgerechneten Kosten berücksichtigt. Ein weiterer Teil der eingereichten Nachträge befindet sich aktuell noch in fachlicher Prüfung. Hierdurch besteht ein Kostenrisiko für weitere Nachtragszahlungen, das durch die Verwaltung allerdings erst nach Abschluss der fachlichen Prüfung beziffert werden kann. Die Bearbeitung der Nachträge (Prüfung, Verhandlung und Beauftragung) erfolgt unter fachli- cher Begleitung der externen örtlichen Bauüberwachung und mit juristischer Unterstützung ei- ner externen Rechtsanwaltskanzlei. Das Kostenmanagement und das Gesamtkostenmonito- ring erfolgt durch eine externe Ingenieurgesellschaft. Bis Februar 2026 wurden 114 Nachträge eingereicht. Nachfolgend ist ein Auszug der maßgebenden Nachträge aufgeführt, die zur Er- läuterung in Themengruppen zusammengefasst wurden. Über diese bereits eingereichten Nachträge hinaus werden im weiteren Baufortschritt weitere Nachträge erwartet, aus denen sich zusätzliche Mehrkosten ergeben können. Auch Mehrkos- ten im Bereich der noch auszuschreibenden Gewerke der Stadt Köln (Haltestellenbau, Metall- bau, Techn. Ausrüstung Haltestellen, Lichtsignalanlagen und Straßenbegleitgrün) sind noch nicht enthalten. Für diese Mehrkosten wird eine ergänzende Unterrichtung des Rates zu ge- gebener Zeit erstellt, sobald die Kosten valide beziffert werden können. Neue Gesamtkosten: Nach aktuellem Stand ergeben sich voraussichtliche städtische Mehrkosten in Höhe von ins- gesamt rd. 76 Mio. € brutto. Damit ergeben sich aktuell Projektgesamtkosten in Höhe von rd. 160 Mio. € brutto (Kosten Baubeschluss ca. 84 Mio. € plus Gesamtmehrkosten ca. 76 Mio. €). Ursachen der Mehrkosten Aus Planungsphase: Aufgrund von zwei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 3. Baustufe Nord- Süd Stadtbahn vom 22.04.2016 und die darauffolgenden Eilverfahren im August 2016 sowie im September 2017 gegen den sofortigen Vollzug mussten die vorlaufenden Baumfällarbeiten auf der Bonner Straße mehrfach verschoben werden und konnten erst im Oktober 2017 durchgeführt werden. Um den Gesamtablauf des Projektes trotz der Klageverfahren nicht völlig zum Erliegen zu bringen, mussten einzelne Maßnahmen herausgezogen und vorab beauftragt und ausgeführt werden. Hierzu zählen vor allem die Verlegung der Trinkwassertransportleitung der Rhein- Energie AG sowie die Maßnahme Stauraumkanal der Stadtentwässerungsbetriebe Köln. So musste zunächst im Januar 2018 die Planvereinbarung bereits zum zweiten Mal ange- passt werden. Auch der Bauzeitenplan und das Ablaufkonzept mussten vollständig überarbei- tet werden. Weiterhin mussten neue Vorschriften berücksichtigt werden: die neue DIN 18300 (Ausgabe 2015-08, Entfall der Bodenklasse und Neueinführung der Homogenbereiche) sowie die Arbeitsstättenrichtlinie 5.2 (ASR 5.2 von 12/2018) waren bei der Ausschreibung für die Erd- und Straßenbauarbeiten anzuwenden. Die gesamte Bauzeit hatte sich von 36 Monaten auf insgesamt 60 Monate verlängert - ca. 1,5 Jahre für die vorlaufenden Leitungsarbeiten sowie ca. 3,5 Jahre für die Abwicklung der Haupt- maßnahme (Erd- und Straßenbauarbeiten inklusive weiterer Leistungen der Versorgungs- und Telekommunikationsträger, Haltestellenbau, Gleisbau, Vorbereitung der Inbetriebnahme). 3 Durch diese veränderten zeitlichen Rahmenbedingungen verlängerte sich die neu definierte Planungszeit zunächst bis Ende 2019 und machte eine Fortschreibung der Ingenieurkosten zur Planung notwendig. Die Mehrkosten hierfür werden zusammen mit anderen Bauneben- kosten unter dem Punkt „Erhöhte Baunebenkosten“ dargestellt. Aus Genehmigungsphase: Zum Zeitpunkt der Baubeschlussfassung im Jahr 2015 war das Verfahren zur Planfeststellung noch nicht beendet. Erst im Herbst 2016 konnte das Verfahren abgeschlossen werden, so dass erst zu diesem Zeitpunkt die Auflagen aus dem Bescheid bekannt waren. Zusätzliche Kosten infolge von Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss entstanden unter anderem durch Prüfung von Baumverpflanzungen anstatt Fällungen, Grunderwerb / Technische Verein- barungen mit Anliegern sowie der Durchführung von Maßnahmen nach BlmSchV (Kosten Schallschutz gemäß Planfeststellungsbeschluss). Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 1,7 Mio. € brutto Aus Vergabephase: Der erste Bauauftrag für die Hauptbauleistung wurde im Juni 2021 in Höhe von 53.327.774,66 € brutto an die Arbeitsgemeinschaft „VE 1.02 Straßen- und erweiterter Erdbau“ (ARGE) verge- ben. Ergänzend sind Nachträge hierzu vorhanden. Im Baubeschluss waren hierfür geschätzte Kosten in Höhe von ca. 38 Mio. € enthalten. Weitere Vergabeeinheiten sind zur Ausschrei- bung für 2026 geplant. Hier werden ebenfalls Mehrkosten im Bereich der noch auszuschrei- benden Gewerke der Stadt Köln (Haltestellenbau, Metallbau, techn. Ausrüstung Haltestellen, Lichtsignalanlagen und Straßenbegleitgrün) durch Kostensteigerungen im Submissionsergeb- nis erwartet. Letztere werden bei Bedarf in einer weiteren Mehrkostenmitteilung abgebildet. Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 16,7 Mio. € brutto Aus Bauphase: Kampfmittel: Die maßgebliche Ursache der entstandenen und zu erwartenden Mehrkosten während der Bauphase liegt im Fund von zahlreichen Kampfmitteln in oberflächennahen Bereichen des Baufeldes (bisher 6 Bombenfunde mit 3 Evakuierungen). Diese Kampfmittelfunde waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Planung (trotz Auskunft zur Kampfmittelbelastung) sowie der Kostenkalkulation nicht absehbar und stellten ein unvorhersehbares Ereignis dar. Aufgrund der sicherheitsrelevanten Bedeutung der Kampfmittelfunde mussten die laufenden Bauarbei- ten nach dem zweiten Kampfmittelfund in direkter Oberflächennähe unverzüglich unterbro- chen werden. In enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf sowie den zuständi- gen Fachstellen der Stadt Köln war es erforderlich, das ursprünglich geplante Aushub- und Bauverfahrenskonzept grundlegend zu überarbeiten. Ziel dieser Anpassungen war es, die Ar- beiten ausführen zu können, dabei aber Gefährdungen der Anliegenden und Baubeteiligten sowie die Entstehung von Sachschäden zu verhindern. Die Entwicklung und Umsetzung eines alternativen Aufbruchverfahrens führte zu erheblichen Änderungen im Bauablauf. Zunächst kam es im Sommer 2022 zu Stillständen von insgesamt ca. 6 Monaten, weil gemeinsam mit der Bezirksregierung und Gutachtern der Umgang mit der Situation zu klären war. Es war das vorrangige Ziel, sämtliche Gefährdungen ausgehend von Kampfmitteln möglichst zu beherrschen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung sind zusätz- liche Sicherungsmaßnahmen – konkret: die permanente Begleitung der Aushubarbeiten durch einen Fachkundigen gem. §20 Sprengstoffgesetz (SprengG) (Feuerwerker) – erforderlich ge- worden. Diese Begleitung führt zu einer erheblichen Verlangsamung der Aushub- sowie der sich daran anschließenden Kabelzug- und Verfüllmaßnahmen. In den vergangenen Monaten wurden die terminlichen Gegebenheiten der ARGE VE1.02 auf der einen Seite sowie Vergabeeinheiten auf der anderen Seite intensiv aufgeklärt, aufgrund der veränderten Bauzeit aufeinander abgestimmt und haben schließlich Eingang in den Ge- samtterminplan des Generalplaners gefunden. In Konsequenz ergibt sich eine massive Ver- längerung der ursprünglichen geplanten Bauzeit. Nach aktuellem Stand beträgt die Verlänge- rung ca. vier Jahre (Inbetriebnahme der Stadtbahn für 2029 geplant). 4 Aus der infolge der Kampfmittelsituation verlängerten Bauzeit sowie aus erforderlichen zusätz- lichen und geänderten Leistungen resultieren Mehrkosten bei den am Bau Beteiligten. Erst gegen Ende der vertraglich vorgesehenen Bauzeit zum 31.12.2025 war die ARGE VE1.02 inhaltlich dazu in der Lage, über die Fortschreibung der vereinbarten Preise zu ver- handeln. Die daraus resultierenden Mehrkosten können erst nach Abschluss der Verhandlun- gen ermittelt werden. Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 31,7 Mio. € brutto Unbekannte Kabel- und Leitungssachverhalte: Aufgrund von unbekannten Kabel- und Leitungssachverhalten im Baugrund werden die Arbei- ten zusätzlich erheblich erschwert. Zum einen sind Bestandspläne der Leitungsträger in Teilen unvollständig oder es liegen keine vor. Zudem wurden Leitungen nicht im Bestand dokumen- tiert und liegen bereits seit Jahren im Untergrund. Dies erschwert die bauliche Umsetzung und hat zur Folge, dass zusätzliche Maßnahmen während der Bauausführung getroffen werden müssen, sodass zusätzliche Arbeitsschritte und Leistungen technisch notwendig werden. Das komplexe unterirdische Geflecht aus Leitungen und Kabeln besteht zudem aus einer Vielzahl von verschiedensten Versorgern. Beispielsweise sei hier genannt: Gas, Wasser, Fernwärme, Strom verschiedenster Stärken, Telekommunikation- und Internet (Vodafone, Telekom, Colt, euNetworks, NetCologne etc.), Feuerwehr, Lichtsignalanlagen, KVB-Kabel, Entwässerungslei- tungen für Abwasser und Regenwasser etc. Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 0,9 Mio. € brutto Zusätzlicher Baum- und Wurzelschutz, ökologische Schutzmaßnahmen und landpflege- rische Arbeiten: Aufgrund von erteilten Auflagen zum Baum- und Wurzelschutz wurden zusätzliche Maßnah- men notwendig, um die ausgestellten Auflagen gemäß den aktuell geltenden Richtlinien ein- zuhalten. Die Maßnahme wird durch eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) in Zusammenarbeit mit dem Amt 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen - begleitet. Im Baufeld ist eine Vielzahl von zu schützenden Bäumen, welche zum Teil sogar denkmalge- schützt sind, vorhanden. Es werden oftmals Wurzeln vorgefunden, welche fachgerecht nach Vorgaben der ÖBB behandelt werden müssen. Dies erfordert besondere Schutzmaßnahmen und zum Teil auch Umplanungen der Bauleistungen. Aufgrund des Wurzelwachstums im Un- tergrund konnte die Vielzahl an vorgefundenen Wurzeln im Vorfeld so nicht berücksichtigt werden. Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 0,7 Mio. € brutto Verkehrssicherung: Die Maßnahme beinhaltet umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen mit provisorischen Verkehrsführungen und Umleitungsstrecken. Aufgrund der innerstädtischen Gegebenheiten und dem kleinteiligen Arbeiten unter Aufrechterhaltung des Individualverkehres, des Busbe- triebes, der Anliegerzufahrten und den Einzelhändlern, kommt es trotz sorgfältiger Planung zu unvorhersehbaren Situationen, welche eine ständige Anpassung und Änderung der Verkehrs- führung erforderten und im Vorfeld der ursprünglichen Planung so nicht berücksichtigt werden konnten. Die erforderliche Verkehrseinrichtung wird durch die Verkehrsbehörde der Stadt Köln angeordnet. Zudem werden zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen angeordnet, wie bspw. trans- portable Schutzleitwände. Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 0,5 Mio. € brutto Bodenmanagement: Im Zuge der Planung erfolgten in einem festgelegten Raster Probebohrungen zur Ermittlung der Bodenbeschaffenheit und -zusammensetzung. Die Probebohrungen garantieren jedoch nicht die vollständige Beschreibung des zu erwartenden Bodens. Die tatsächlichen Bodenver- hältnisse gestalten sich schwieriger als nach den Voruntersuchungen angenommen wurde. Da außerdem im zukünftigen Straßen- und Gleisbereich stellenweise nicht tragfähiger Boden 5 vorgefunden wurde, ist ein umfangreicherer Bodenaustausch als geplant notwendig. Durch die hohen Anforderungen zur Tragfähigkeit im Gleisbereich werden zudem zusätzliche Maß- nahmen notwendig, z.B. durch die flächige Verlegung eines zusätzlichen Geogitters. Aufgrund von nicht vorgesehenen Entsorgungsleistungen von Böden fallen zusätzliche Aufwendungen an. Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 0,8 Mio. € brutto Sonstige Nachträge: Außer den Kosten der Nachträge, die in den vorgenannten Punkten erläutert wurden, liegen der Verwaltung zurzeit noch weitere Nachträge, wie zum Beispiel „Anpassungen von Lei- tungsschächten“, „Hinterfüllung von Borden“ sowie diverse weitere Nachträge vor. Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 2,2 Mio.€ brutto Erhöhte Baunebenkosten: Zu den Baunebenkosten gehören u.a. die Kosten für extern vergebene Bauherrenaufgaben (Projektsteuerung, SiGeKo, Rechtsberatung, etc.). Außerdem fallen Kosten für die Bauüber- wachung, Ingenieurleistungen, Prüfingenieure, Gutachter und materialtechnische Untersu- chungen an. Ein Teil der Ingenieurleistungen war im Baubeschluss nicht vollständig der Höhe nach erfasst (z.B. KG 739-Beweissicherung, KG 742-24. BImschV, KG 743-Bodenerkundung, KG 748-Analyse Altlasten, KG 771-Genehmigungsgebüren). Ein anderer Teil der oben genannten Baunebenkosten, wie zum Beispiel Sachverständigen- kosten oder Gutachterkosten, entstand aufgrund der in den vorherigen Abschnitten vorgetra- genen Problematiken, die eine Bauzeitverlängerung zur Folge hatten. Resultierend aus der Bauzeitverlängerung entstehen die Kosten für die längere Projektbindung von Ingenieurleis- tungen und die Leistungen, die mit Bauherrenaufgaben in Verbindung stehen. Da es sich bei den Baunebenkosten um zeitabhängige Kosten handelt, entstanden bisher Gesamtkosten in Höhe von ca. 26,8 Mio. € brutto gegenüber dem Baubeschluss von ca. 6 Mio. €. Dies führt zu Gesamtmehrkosten in Höhe von 20,8 Mio. € brutto. Mehrkosten dieses Nachtragsblocks: ca. 20,8 Mio.€ brutto Finanzierung: Von den nunmehr prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von rd. 160 Mio. € brutto beträgt der städtische Anteil rd. 140,7 Mio. €. Davon wurden bis einschließlich 2025 bereits rund 85,5 Mio. € finanziert. Zur Finanzierung der übrigen Kosten von insgesamt rund 55,2 Mio. € sind im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Pro- duktgruppe 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei der Finanzstelle 6903-1202-2-5102, Nord-Süd Stadtbahn 3. BS im Hj. 2026 in Höhe von 17.000.000 € sowie im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau, in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Bau- maßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-2-1031 Bonner Str. (Nord-Süd-Stadtbahn, 3. BA) im Hj. 2026 in Höhe von 5.000.000 € veranschlagt. Die darüber hinaus ab 2027 benötigten investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 33,2 Mio. € werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027 ff. an glei- chen Stellen bedarfsgerecht berücksichtigt. Die nach Fertigstellung der Maßnahme notwendigen Aufwandsermächtigungen für die bilanzi- ellen Abschreibungen wird das Dezernat für Mobilität ebenfalls im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse im Teilergebnisplan des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, in der Produktgruppe 1202, bzw. im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen- und Radwegebau, in der Produktgruppe 1201, jeweils in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Ab- 6 schreibungen innerhalb des dann zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen vorse- hen. Außerdem werden die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in gleichen Teiler- gebnisplänen in Teilplanzeile 02, Zuwendungen und allgemeine Rücklagen, berücksichtigt. Förderung: Der ÖPNV-Anteil der Baumaßnahme wird im Rahmen des Gesamtprojektes der Nord-Süd- Stadtbahn (1. bis 3. Baustufe) gemäß § 13 ÖPNVG in Verbindung mit dem GVFG-Bundespro- gramm von go.Rheinland gefördert. Für die 3. Baustufe gilt bisher ein Förderhöchstbetrag von insgesamt 49,72 Mio. € (entspricht 44,75 Mio. € Fördermittel, inkl. KVB-Anteil). Davon konnten für die Stadt Köln bisher nach Baufortschritt ca. 18,74 Mio. € abgerufen werden. Durch intensive Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber und nach Aktualisierung der Stan- dardisierten Bewertung konnte Ende 2024 der 3. GVFG- Kostenänderungsantrag abgegeben werden. Dieser reizt die maximal mögliche zuwendungsfähige Kostensteigerung im Rahmen des Nutzen-Kosten-Indikators aus. Im Falle eines positiven Bescheides könnten somit ca. 37 Mio. € zusätzliche Fördermittel (inkl. KVB-Anteil) generiert werden. Der IV-Anteil der Baumaßnahme umfasst insgesamt 6 Teilfördermaßnahmen, die von der Be- zirksregierung Köln bzw. im Falle der B+R Anlagen von go.Rheinland gefördert werden. Die bisher bewilligte Fördersumme für den IV-Anteil beträgt insgesamt rd. 2,9 Mio. €. Die Prüfung und Entscheidung von zwei weiteren IV-Teilmaßnahmen, mit einer möglichen Fördersumme von rd. 8 Mio. €, steht noch aus. Zusammenfassung und Bewertung: Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die entstandenen und zu erwartenden Mehrkosten auf Zeitverzögerungen und hier maßgeblich auf Kampfmittelfunde auf der Bonner Straße zu- rückzuführen sind. Diese Funde erforderten eine grundlegende Anpassung der Bauverfahren und führten zu einer deutlichen Verlängerung der Bauzeit. Die dargestellte Kostenentwicklung basiert auf dem aktuellen Sachstand und stellt eine realistische Einschätzung der zu erwarten- den Gesamtkosten dar. Eine abschließende Bewertung kann erst nach vollständiger Prüfung aller Nachträge sowie dem Abschluss der laufenden Verhandlungen erfolgen. Die Ausschrei- bung der weiteren Gewerke erfolgt schrittweise in Abhängigkeit zum Bauablauf ab 2026. Im Zuge der weiteren Ausschreibungen und Bauarbeiten können sich weitere Kostenänderungen ergeben, über die der Rat nach Erfordernis unterrichtet wird. Ausblick: Das geplante Bauzeitende beläuft sich auf Ende 2028, die Inbetriebnahme der Stadtbahn ist für 2029 durch die KVB geplant. Gez. Burmester
Anlage 1_Mehrkostenübersicht
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Anlage 1 zu 1487/2026 Zuletzt beschlossene Gesamtkosten 0685/2015, rund (brutto) 84.000.000,00 € Mehrkosten aus der Planungsphase (in den erhöhten Baunebenkosten enthalten) Mehrkosten aus der Genehmigungsphase 1.700.000,00 € Mehrkosten aus der Vergabephase 16.700.000,00 € Mehrkosten aus der Bauphase 57.600.000,00 € Kampfmittel 31.700.000,00 € Unbekannte Kabel- und Leitungssachverhalte 900.000,00 € Zusätzlicher Baum- und Wurzelschutz, ökologische Schutzmaßnahmen und Landpflegerische Arbeiten 700.000,00 € Verkehrssicherung 500.000,00 € Bodenmanagement 800.000,00 € Sonstige eingereichte Nachträge 2.200.000,00 € Erhöhte Baunebenkosten 20.800.000,00 € Mehrkosten gesamt 76.000.000,00 € Gesamtkosten der Baumaßnahme, rund (brutto) 160.000.000,00 €
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Bonner Straße
- Schönhauser Straße
- Marktstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1487/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 08.06.2026
- Erstellt
- 19.05.2026 15:13