241095-03
CDU-Antrag: Wohnungen der BImA in Bonn
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Sammeldokument öffentlich
5909 Zeichen
Mitteilungsvorlage
öffentlich
241095-03
Die Oberbürgermeisterin
—
—
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Wohnungen der BImA in Bonn
Beratungsfolge
Hauptausschuss 06.02.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
20.02.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die vorliegende Mitteilungsvorlage komplettiert nach Austausch mit der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Stellungnahme der
Verwaltung (vgl. DS Nr. 241095-01 ST).
zu 1. und 2.) Angaben der BImA zu Leerständen, sowie zum Umgang mit
leerstehenden Wohneinheiten (WE) im Wohnungsbestand und
Einordnung von Anmietungsmöglichkeiten
Wie in DS Nr. 241095-01 ST ausgeführt, ist eine systematische,
gesamtstädtische Leerstandserhebung der öffentlichen
Wohnungsbestandshalter in Bonn kurzfristig qualifiziert nicht möglich.
Näherungsweise werden die vorliegenden Leerstandsinformationen der
folgenden großen öffentlichen Wohnungsbestandshalter in Bonn aufgeführt
(Stand 15.11.2024):
Wohnungsunterneh
men
Wohnungsbest
and insgesamt
(WE)
Wohnungsleerstand
insgesamt (WE)
BImA ca. 1.600 WE 268 WE
Stadt Bonn 139 WE kein systematischer
Wohnungsleerstand; frei
werdende, vermietbare
Wohnungen werden
unmittelbar an Amt 50 zur
Wiederbelegung gemeldet
(aktuelle Information zu
Leerständen siehe DS Nr.
241650)
VEBOWAG ca. 6.600 WE kein systematischer
Wohnungsleerstand; frei
werdende, vermietbare
Wohnungen werden
unmittelbar wieder vermietet
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—
bzw. im öffentlich geförderten
Segment so zeitnah wie
möglich
Wohnberechtigungsscheininha
benden zur Verfügung gestellt
Ergänzend kann zum Wohnungsbestand der BImA ausgeführt werden, dass
der Fluktuationsleerstand marktaktiver Wohnungen in der Vermietung aktuell
anteilig 2,2% beträgt. Der gesamte Wohnungsleerstand der BImA, inklusive
marktinaktiver Wohnungen, fällt anteilig entsprechend der oben aufgeführten
Angabe von 268 Wohneinheiten deutlich höher aus. Aufgrund anstehender
Sanierungen unter anderem des marktinaktiven Wohnungsbestands, welcher
aufgrund der Gebäudetypologien zumeist nur baublockweise erfolgen kann,
liegt der Leerstandsanteil in einzelnen Siedlungen somit ebenfalls signifikant
über der durchschnittlichen Fluktuationsrate in der Vermietung. Die
Rückführung eines Großteils der leerstehenden Wohnungen in den
Wohnungsmarkt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist nach aktueller
Planung der BImA überwiegend für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen.
Im Weiteren erläuterte die BImA , dass Wohnraum, der von
Bundesbediensteten nicht in Anspruch genommen wird, grundsätzlich nach
Ablauf einer Sperrfrist dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt wird:
„Ab der Veröffentlichung auf dem Immobilienportal stehen freie Wohnungen
den Wohnungsfürsorgeberechtigten vier Wochen lang exklusiv zur Verfügung.
Liegt keine Nachfrage vor, werden die BImA-eigenen Wohnungen auf dem
freien Markt zur Vermietung angeboten.“ (Quelle: BImA 2024, zuletzt abgerufen
am 13.12.2024 unter https://wohnraumoffensive.bundesimmobilien.de/so-
funktioniert-die-wohnungsfuersorge-e74aabbcd467e269). Mietwohnungen der
BImA, die nicht im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes an
entsprechende Personengruppen vermietet werden (Bundesbedienstete u.a.),
werden dann zu den gleichen Konditionen auf dem freien Markt angeboten.
zu 3.) Wie hoch ist der zukünftige Bedarf an Wohnungen für die BImA in Bonn,
besteht die Absicht den Bestand zu vergrößern oder zu verringern und
besteht die Möglichkeit der Veräußerung von Wohneinheiten an die
Stadt Bonn oder die VEBOWAG?
Gemäß BImA besteht bis zum Jahr 2027 ein zusätzlicher
Wohnungsfürsorgebedarf von rund 1.500 WE in Bonn für die Bediensteten von
Bundesbehörden. Aufgrund des beabsichtigten personellen Ausbaus von
Bundesbehörden am Standort Bonn und Umgebung ist mit darüber hinaus
steigendem Bedarf zu rechnen.
In enger Abstimmung mit der Stadt Bonn hat die BImA im Rahmen ihrer
Wohnraumoffensive derzeit 10 Wohnungsneubauprojekte in Bearbeitung bzw.
in Planung. Folgende werden seitens der BImA explizit benannt:
▪ Arminiusstraße:
Errichtung eines Wohnquartiers mit rund 150 WE nebst dreizügiger
KiTa in zwei Bauabschnitten. Für den zweiten Bauabschnitt befindet
sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Erstellung. Aktuell
erfolgt hierzu die Vorbereitung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (siehe hierzu DS Nr.
241426).
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▪ Deichmanns Aue:
Schaffung eines Wohnquartiers mit rund 90 WE und einer
dreizügigen KiTa. Zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts
befindet sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in
Vorbereitung. Grundlage dessen ist eine bereits durchgeführte
Mehrfachbeauftragung (vgl. DS Nr. DS Nr. 221329).
▪ Heinrich-von-Stephan-Straße:
Mit der Stadt Bonn ist die Schaffung eines Wohnquartiers im
Bundesviertel in Planung. Ein städtebaulicher Wettbewerb soll
zeitnah für den Bereich an der Rheinaue südlich des derzeit im Bau
befindlichen Europäischen Zentrums für mittelfristige
Wettervorhersage (EZMW) durchgeführt werden.
▪ In der Kumme:
Errichtung von rund 20 WE. Ein Bauvorbescheid liegt vor. Die
Umsetzung der Maßnahme wurde vorerst zurückgestellt, da die
Liegenschaft bisher als Tauschgrundstück für die Stadt
Bonn/VEBOWAG vorgesehen war.
Weitere Liegenschaften werden durch die BImA auf Nachverdichtungspotenzial
geprüft.
Die Veräußerung von Wohnliegenschaften (sowohl Einfamilien-, als auch
Mehrfamilienhäuser) an Dritte ist in Bonn nicht geplant. Der gesamte
Wohnungsbestand der BImA in Bonn befindet sich im Anlagevermögen und
steht daher grundsätzlich für eine Veräußerung nicht zur Verfügung.
Anlage/n
Keine
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Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Arminiusstraße
- Heinrich-von-Stephan-Straße
- Deichmanns Aue
- In der Kumme
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 241095-03
- Typ
- Mitteilungsvorlage
- Datum
- 23.01.2025
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40