Mandari Insight

241095-03

CDU-Antrag: Wohnungen der BImA in Bonn

Mitteilungsvorlage 23.01.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit, Sitzung am 20.02.2025, TOP 9.1

Sammeldokument öffentlich

83.4 KB · pdf

Ansehen

Sammeldokument öffentlich

5909 Zeichen

Mitteilungsvorlage 
öffentlich 
241095-03 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
CDU-Antrag: Wohnungen der BImA in Bonn 
 
Beratungsfolge 
Hauptausschuss 06.02.2025 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 19.02.2025 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Soziales, Migration und 
Gesundheit 
20.02.2025 Kenntnisnahme 
 
Mitteilung: 
Die vorliegende Mitteilungsvorlage komplettiert nach Austausch mit der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Stellungnahme der 
Verwaltung (vgl. DS Nr. 241095-01 ST).  
  
zu 1. und 2.)  Angaben der BImA zu Leerständen, sowie zum Umgang mit 
leerstehenden Wohneinheiten (WE) im Wohnungsbestand und 
Einordnung von Anmietungsmöglichkeiten 
Wie in DS Nr. 241095-01 ST ausgeführt, ist eine systematische, 
gesamtstädtische Leerstandserhebung der öffentlichen 
Wohnungsbestandshalter in Bonn kurzfristig qualifiziert nicht möglich. 
  
Näherungsweise werden die vorliegenden Leerstandsinformationen der 
folgenden großen öffentlichen Wohnungsbestandshalter in Bonn aufgeführt 
(Stand 15.11.2024):  
  
Wohnungsunterneh
men 
Wohnungsbest
and insgesamt 
(WE) 
Wohnungsleerstand 
insgesamt (WE) 
BImA ca. 1.600 WE 268 WE 
Stadt Bonn  139 WE kein systematischer 
Wohnungsleerstand; frei 
werdende, vermietbare 
Wohnungen werden 
unmittelbar an Amt 50 zur 
Wiederbelegung gemeldet 
(aktuelle Information zu 
Leerständen siehe DS Nr. 
241650) 
VEBOWAG ca. 6.600 WE kein systematischer 
Wohnungsleerstand; frei 
werdende, vermietbare 
Wohnungen werden 
unmittelbar wieder vermietet 
Seite 1 von 3

Seite 2  
 
 
—
—
bzw. im öffentlich geförderten 
Segment so zeitnah wie 
möglich 
Wohnberechtigungsscheininha
benden zur Verfügung gestellt 
  
Ergänzend kann zum Wohnungsbestand der BImA ausgeführt werden, dass 
der Fluktuationsleerstand marktaktiver Wohnungen in der Vermietung aktuell 
anteilig 2,2% beträgt. Der gesamte Wohnungsleerstand der BImA, inklusive 
marktinaktiver Wohnungen, fällt anteilig entsprechend der oben aufgeführten 
Angabe von 268 Wohneinheiten deutlich höher aus. Aufgrund anstehender 
Sanierungen unter anderem des marktinaktiven Wohnungsbestands, welcher 
aufgrund der Gebäudetypologien zumeist nur baublockweise erfolgen kann, 
liegt der Leerstandsanteil in einzelnen Siedlungen somit ebenfalls signifikant 
über der durchschnittlichen Fluktuationsrate in der Vermietung. Die 
Rückführung eines Großteils der leerstehenden Wohnungen in den 
Wohnungsmarkt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten ist nach aktueller 
Planung der BImA überwiegend für den Zeitraum 2027 bis 2029 vorgesehen. 
Im Weiteren erläuterte die BImA , dass Wohnraum, der von 
Bundesbediensteten nicht in Anspruch genommen wird, grundsätzlich nach 
Ablauf einer Sperrfrist dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt wird: 
„Ab der Veröffentlichung auf dem Immobilienportal stehen freie Wohnungen 
den Wohnungsfürsorgeberechtigten vier Wochen lang exklusiv zur Verfügung. 
Liegt keine Nachfrage vor, werden die BImA-eigenen Wohnungen auf dem 
freien Markt zur Vermietung angeboten.“ (Quelle: BImA 2024, zuletzt abgerufen 
am 13.12.2024 unter https://wohnraumoffensive.bundesimmobilien.de/so-
funktioniert-die-wohnungsfuersorge-e74aabbcd467e269). Mietwohnungen der 
BImA, die nicht im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes an 
entsprechende Personengruppen vermietet werden (Bundesbedienstete u.a.), 
werden dann zu den gleichen Konditionen auf dem freien Markt angeboten. 
  
zu 3.)  Wie hoch ist der zukünftige Bedarf an Wohnungen für die BImA in Bonn, 
besteht die Absicht den Bestand zu vergrößern oder zu verringern und 
besteht die Möglichkeit der Veräußerung von Wohneinheiten an die 
Stadt Bonn oder die VEBOWAG? 
Gemäß BImA besteht bis zum Jahr 2027 ein zusätzlicher 
Wohnungsfürsorgebedarf von rund 1.500 WE in Bonn für die Bediensteten von 
Bundesbehörden. Aufgrund des beabsichtigten personellen Ausbaus von 
Bundesbehörden am Standort Bonn und Umgebung ist mit darüber hinaus 
steigendem Bedarf zu rechnen.  
  
In enger Abstimmung mit der Stadt Bonn hat die BImA im Rahmen ihrer 
Wohnraumoffensive derzeit 10 Wohnungsneubauprojekte in Bearbeitung bzw. 
in Planung. Folgende werden seitens der BImA explizit benannt: 
   
▪ Arminiusstraße: 
Errichtung eines Wohnquartiers mit rund 150 WE nebst dreizügiger 
KiTa in zwei Bauabschnitten. Für den zweiten Bauabschnitt befindet 
sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in Erstellung. Aktuell 
erfolgt hierzu die Vorbereitung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (siehe hierzu DS Nr. 
241426). 
Seite 2 von 3

Seite 3  
 
 
—
—
    
▪ Deichmanns Aue: 
Schaffung eines Wohnquartiers mit rund 90 WE und einer 
dreizügigen KiTa. Zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts 
befindet sich ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in 
Vorbereitung. Grundlage dessen ist eine bereits durchgeführte 
Mehrfachbeauftragung (vgl. DS Nr. DS Nr. 221329). 
  
▪ Heinrich-von-Stephan-Straße: 
Mit der Stadt Bonn ist die Schaffung eines Wohnquartiers im 
Bundesviertel in Planung. Ein städtebaulicher Wettbewerb soll 
zeitnah für den Bereich an der Rheinaue südlich des derzeit im Bau 
befindlichen Europäischen Zentrums für mittelfristige 
Wettervorhersage (EZMW) durchgeführt werden. 
  
▪ In der Kumme:  
Errichtung von rund 20 WE. Ein Bauvorbescheid liegt vor. Die 
Umsetzung der Maßnahme wurde vorerst zurückgestellt, da die 
Liegenschaft bisher als Tauschgrundstück für die Stadt 
Bonn/VEBOWAG vorgesehen war. 
  
Weitere Liegenschaften werden durch die BImA auf Nachverdichtungspotenzial 
geprüft. 
  
Die Veräußerung von Wohnliegenschaften (sowohl Einfamilien-, als auch 
Mehrfamilienhäuser) an Dritte ist in Bonn nicht geplant. Der gesamte 
Wohnungsbestand der BImA in Bonn befindet sich im Anlagevermögen und 
steht daher grundsätzlich für eine Veräußerung nicht zur Verfügung. 
  
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
Seite 3 von 3

Beratungsverlauf (3)

06.02.2025 Hauptausschuss
TOP 7.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 9.1 Kenntnisnahme
Zur Sitzung
20.02.2025 Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit
TOP 9.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Arminiusstraße
  • Heinrich-von-Stephan-Straße
  • Deichmanns Aue
  • In der Kumme
  • Markt

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
241095-03
Typ
Mitteilungsvorlage
Datum
23.01.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40