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V/1063/2020

Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster, Strecke 9213 von Bahn-km 14,370 bis Bahn-km 35,531 m im Planfeststellungsverfahren

Vorlagen 12.01.2021

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

6598 Zeichen

V/1063/2020 
V/1063/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke 
Sendenhorst-Münster, Strecke 9213 von Bahn-km 14,370 bis Bahn-km 35,531 m im 
Planfeststellungsverfahren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   10.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   17.03.2021 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster stimmt der offen gelegten Planung zur Reaktivierung der SPNV WLE-
Strecke Sendenhorst-Münster unter Berücksichtigung der als Anlage 1 beigefügten Stellung-
nahme (Stand 10.11.2020) zum Planfeststellungsentwurf der Reaktivierung der SPNV WLE-
Strecke Sendenhorst-Münster zu. 
 
 
Begründung: 
 
Die Reaktivierung der WLE-Strecke für den SPNV ist eine der bedeutendsten Verkehrsvorhaben für 
die Stadtregion Münster und damit ein wesentlicher Baustein hin zum Mobilitätswandel sowie einem 
nachhaltigen Verkehrsgeschehen. Gleichsam hat die WLE-Reaktivierung hinsichtlich ihrer Erschlie-
ßungs-, Bedienungs- und Beförderungsqualität Vorbildcharakter für das unter Federführung des Nah-
verkehrsverbandes Westfalen-Lippe in Planung befindliche Projekt S-Bahn-Münsterland, das von der 
Stadt Münster und den vier Münsterland-Kreisen nachdrücklich unterstützt wird. Die Stadt Münster 
begrüßt die WLE-Reaktivierung sowie deren hoffentlich zeitnahe Inbetriebnahme daher außeror-
dentlich. 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
21.12.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koops 
Telefon: 492-6590 
GKoops@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1063/2020 
Die Planung zur Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster, Strecke 9213 von 
Bahn-km 14,370 bis Bahn-km 35,531 m hat in der Zeit vom 24.08.2020 bis 23.09.2020 offen ausge-
legen. 
Der Abschnitt im Stadtgebiet Münster hat eine Länge von ca. 10,028 km und beginnt im Bahn-km 
25,503. Die Strecke verläuft über Wolbeck, Angelmodde, Gremmendorf und Loddenheide bis zum 
Hauptbahnhof Münster. Der Ausbau endet im Bahn-km 35,531. 
 
Es werden folgende Kernmaßnahmen auf der WLE Strecke zwischen Sendenhorst und Münster-
durchgeführt: 
 
 Vollständige Erneuerung des Oberbaus 
 Anpassung bzw. Erneuerung der Bauwerke 
 Neubau von 4 Haltepunkten (Albersloh, Angelmodde, Gremmendorf, Halle Münsterland) 
 Neubau von 3 Bahnhöfen (Sendenhorst, Wolbeck und Loddenheide) inkl. Neubau der Wei-
chen  
 Neubau eines zweigleisigen Abschnittes (ca. 2 km Länge, zwischen km 15,637 (BÜ L520 
Elmster Berg / Nordtor, Sendenhorst) und km 17,364 (BÜ Gemeindeweg, Sendenhorst)) 
 Erneuerung der Streckenentwässerung inkl. der Anlage von Bahnseitengräben  
 Anpassung der Sicherung der offenbleibenden Bahnübergänge und die Schließung der vorh. 
Bahnübergänge welche nach Auswertung des Bahnübergangskonzeptes geschlossen wer-
den. Hierbei wurde die Sicherstellung der Wegeverbindungen über bahnparallele Seitenwege 
berücksichtigt. 
 
Das Vorhaben erfüllt den Eingriffstatbestand im Sinne § 14 BNatSchG, weshalb die Bestimmungen 
dieser Rechtsnormen zu erfüllen sind. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und der da-
raus resultierende Kompensationsbedarf wurden im Zuge der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung unter 
Anwendung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Bau-, Anlage- und Betriebsbedingt 
sind Auswirkungen auf das Schutzgut „Flora und Fauna“ zu erwarten, die beispielsweise mit dem 
Verlust von Biotopen und der Tötung von Individuen einhergehen. Anlagebedingt ist der Verlust von 
Böden und somit eine Auswirkung auf das Schutzgut „Boden“ zu erwarten. In Bezug auf das Schutz-
gut „Wasser“ ist mit einem anlagebedingten Verlust von Überschwemmungsgebieten zu rechnen. 
Anlage- und betriebsbedingt kann es ebenfalls zu Auswirkungen auf das Schutzgut „Luft und Klima“ 
kommen, wodurch die Luftentstehung und –regeneration nachteilig beeinflusst wird. Auch das 
Schutzgut „Landschaft“ wird anlage- und betriebsbedingt beeinflusst und führt zur Veränderung von 
Landschaftsbildeinheiten. 
Ebenfalls wurden die Belange des Artenschutzes gemäß §§ 44,45 BNatSchG dargestellt und abge-
handelt. Vor allem Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen und Nachtkerzenschwär-
mer wurden im Planungsgebiet erfasst. Dabei wurde festgestellt, dass aus den Artengruppen Brutvö-
gel, Fledermäuse und Reptilien artenschutzrechtlich relevanten Arten hervorgehen. 
Durch Einhaltung der technischen Standards und Normen beim Bau sowie sachgerechter Handha-
bung von Betriebs-, Schmier-, und Baustoffen wird eine Kontamination der Böden im Vorhabenbe-
reich mit hinreichender Sicherheit verhindert. 
Der Vorhabenträger gewährleistet während der Baudurchführung die Einhaltung der Auflagen aus der 
Benehmensherstellung der zuständigen Behörden und sieht projektintern alle notwendigen Schutz-, 
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vor. 
Nach Beendigung der Maßnahme wird der Oberboden profilgerecht wieder eingebaut, Baustellenein-
richtungsflächen rekultiviert und beseitigte Biotopstrukturen wiederhergestellt. 
Des Weiteren sind für das entstandene Kompensationsdefizit und vor allem für die verlustigen Wald-
bestände und für die artenschutzrechtlichen Eingriffe unterschiedlichste Ausgleichs- und Ersatzmaß-
nahmen geplant, u. a. Entsiegelung und Begrünung, Ersatz-Aufforstung, Ersatzmaßnahmen innerhalb 
eines Kompensations-Flächenpools, Anbringen von Ersatzquartieren für Fledermäuse an Bäumen, 
Anbringen von Nisthilfen für den Feldsperling an Bäumen. 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, 
Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Umsetzung des 
Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben werden.

- 3 - 
V/1063/2020 
Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 1 formulierten Einwendungen und Anregungen ihre offiziel-
le Stellungnahme zur offen gelegten Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster 
vor. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme am 10.11.2020 unter dem Vorbehalt des noch ausste-
henden Ratsbeschlusses der Anhörungsbehörde / Bezirksregierung übergeben, da auch die Stadt 
Münster als Träger öffentlicher Belange an die gesetzlichen Fristen gebunden ist. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlage 1: Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung der WLE-Strecke

Anlage 1

21874 Zeichen

27.10.2020 
1 
 
Stellungnahme 66.4 in Absprache mit 66.62    
 
In der Stellungnahme wird grundsätzlich zwischen: 
1. Gewässerkreuzungen 
2. nah parallel verlaufende Kanäle bis ca. 10 m 
3. Kanalkreuzungen 
4. zukünftige Kanal/Gewässerkreuzungen unterschieden. 
Den einzelnen Punkten wurde eine entsprechende Farbe zu gewiesen. Im Plan „66.4 WLE 
Prüfung“ wurde die o.g. Nummerierung mit der entsprechenden Farbe übernommen. 
 
Unter den einzelnen Punkten 1-4 sind alle Kreuzungen und parallel verlaufenden Kanäle 
die der Stadt Münster bekannt sind aufgelistet. Zudem wurde diese Liste mit dem Bau-
werksverzeichnis der WLE abgeglichen. 
 
Folgender Aufbau zur Vergleichbarkeit wurde gewählt: 
- Bsp.:  
 
o Die erste Nummer 2.4 steht für die o.g. Nummerierung. 
o /33: Steht für eine interne Nummerierung der Stadt Münster und ist für die 
WLE nicht relevant. 
o [lfd. 578&579, 28,181-28,203 km]: Wenn der Kanal oder das Gewässer 
im Bauwerksverzeichnis der WLE aufgelistet ist, wurde die laufende 
Nummerierung der WLE aufgeführt sowie die Kilometrierung. Konnte der 
Kanal oder das Gewässer nicht im Bauwerksverzeichnis gefunden wer-
den, steht an dieser Stelle ein X. Hier bittet die Stadt Münster um Über-
prüfung. 
o Nachfolgend wurden Informationen mit aufgenommen wie etwa Kanalart, 
Durchmesser und die aktuelle Zustandsklasse (IK), die der Stadt Münster 
derzeit bekannt ist). 
 
Zur schnellen Überblickserfassung sind alle Kreuzungen und alle parallel verlaufenden 
Kanäle, wo die Stadt Münster einen Überprüfungsbedarf sieht farbig hinterleg. 
- Gelb: Die Stadt Münster bittet die WLE um weiter Prüfung bei folgenden Sach-
verhalten: 
o Wenn der Stadt Münster aufgefallen ist, das ein Kanal eine Kreuzung 
nicht im Bauwerksverzeichnis enthalten ist. 
o Wenn der Stadt Münster eine Kreuzung oder ein Durchlass nicht bekannt 
ist. 
o Wenn ein anderer bzw. kleiner Durchmesser von der WLE angegeben 
bzw. gewählt wird, als im Bestand derzeit vorhanden ist. 
o Wenn Unstimmigkeiten in der Klimatisierung aufgefallen sind. 
o Wenn die laufende Nummer im Bauwerksverzeichnisses mehrfach ver-
wendet worden ist. 
- Grau: Die Stadt Münster muss selber Überprüfungen durchführen.  
o Die Zustände (IK) der Kreuzungen und der parallel verlaufenden Kanäle 
wurde anhand der derzeit vorliegenden Untersuchungen überprüft. Diese 
Ergebnisse sind nachfolgend mit aufgeführt. Befinden sich Kanäle in ei-
nem baulich schlechten Zustand bzw. liegt keine Bewertung der Kanäle 
vor, sind entsprechende Übersichts-Abbildung nachfolgend mit aufge-
führt.

27.10.2020 
2 
 
  Aufgrund der besonderen Bedeutung und Wichtigkeit dieser Maß-
nahme „Reaktivierung der WLE Strecke Münster-Sendenhorst“ 
wird die Stadt Münster dies zum Anlass nehmen, in einem Auftrag 
alle Kreuzungen und parallel verlaufenden Kanäle erneut zu unter-
suchen (Inspektion) und zu bewerten. Wenn die Ergebnisse aus 
dieser Untersuchung vorliegen, wird die Stadt Münster die WLE 
darüber in Kenntnis setzen und ggf. ist eine gemeinsame Durch-
führung der Maßnahme abzustimmen.  
o Druckrohrleitungen (DRL) werden von der Stadt Münster nicht untersucht, 
sodass keine Aussagen über deren Zustand gemacht werden kann. Ein 
Bewertungskriterium ist hier ein festgelegter Abschreibungszeitraum von 
40 Jahren. Drei Druckrohrleitungen (DRL) haben ab 2023 diesen Ab-
schreibungszeitraum überschritten. Der Stadt Münster liegen keine Infor-
mationen darüber vor, ob die DRL von einem Schutzrohr umgeben sind 
oder nicht. Wir bitte die WLE zu prüfen, ob Ihnen Unterlagen dazu vorlie-
gen. Falls keine Unterlagen vorliegen, muss die Stadt Münster Vorort 
Querschläge durchführen, um zu prüfen ob a) ein Schutzrohr vorhanden 
ist und b) wie der Zustand des Schutzrohres und des Kanals ist. 
 Die Stadt Münster bittet die WLE weiterhin um eine Aussage dazu, 
ob für zukünftige aber auch bereits bestehende Kreuzungen von 
DRL oder anderen Kanälen ein Schutzrohr zwingend erforderlich 
ist. Beispielsweise wenn ein Querschlag ergeben sollte, das kein 
Schutzrohr vorhanden ist aber der Zustand der der DRL in Ord-
nung ist. Oder ob es sinnvoll wäre, bereits bestehende Kreuzun-
gen von RW und SW vor der Reaktivierung mit einem Schutzrohr 
zu versehen? Gibt es dazu eine Standard-Anweisung bzw. Vor-
schrift von der WLE? 
 
Im Erläuterungsbericht unter 9. Bestehende Planungen Dritter steht unter dem Punkt 9.1.4 
nur ein zukünftiger Kreuzungspunkt. Zukünftig hat die Stadt Münster an fünf weiteren Stel-
len vor die WLE-Strecke zu kreuzen. Die Stadt Münster will diese Kreuzungen gerne vor 
der Reaktivierung fertigstellen. Entsprechende Anträge werden noch erstellt vgl. 4. Zukünf-
tige Gewässerkreuzungen. 
 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle relevanten Kanäle und Gewässer in den 
Leitungsplänen dargestellt sind, jedoch wie bereits erläutert z.T. nicht im Bauwerksver-
zeichnis aufgenommen sind. 
 
1. Gewässerkreuzungen 
Über den Zustand der Durchlässe hat die Stadt Münster keine Information. Sämtliche Ge-
wässerkreuzungen und Durchlässe sind entsprechend der erforderlichen hydraulischen 
Leistungsfähigkeit und der ökologischen Anforderungen auszuführen. Alle Gewässerkreu-
zungen und Durchlässe sind gem. der o.g. Anforderungen (z.B. zu finden im Handbuch 
Querbauwerke) auszuführen. Die darauf basierenden Anforderungen formuliert und prüft 
die Untere Wasserbehörde. Zuständig für die Einhaltung bzw. die entsprechende Umset-
zung ist immer der Auslösende, hier also die WLE. 
 
o 1.1/41 [lfd. 111, 25,506 km]: Der Stadt Münster ist kein Durchlass bekannt. Im Bestand be-
findet sich westlich der WLE ein Graben/Gewässer. 
o 1.3/40 [lfd. 113, 26,196 km]: Im Bestand ist dort derzeit ein DN 900. Warum wird er auf DN 
500 verkleinert? Die Stadt Münster sieht eine Verkleinerung des Durchmessers als kritisch 
an. Wir bitten um Prüfung.

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3 
 
o 1.4/34 [lfd. 114, 28,192 km]: Im Bestand derzeit ein DN 1100 und nicht wie in den Unterlage 
beschrieben ein DN 950? 
o 1.5/26 [lfd. 115, 30,258 km]: Im Bestand derzeit 1350/900 und nicht 700/500? Die Stadt 
Münster plant in dem Bereich eine Renaturierung und den Durchlass zu erneuern vgl. 4.2. 
o 1.6/X [lfd. 116, 32,036 km]: Ein Durchlass ist der Stadt Münster in dem Bereich nicht be-
kannt. Der Durchlass soll im Zuge der WLE verdämmt werden. 
 
 
 
 
 
2. Nah parallel verlaufender Kanal (SW/RW/MW) bis 10 m 
 
- Im Kabel und Leitungslageplan dargestellt: 
o 2.1/39 [lfd. X]: RW Kanal DN 400 (IK 4) 
o 2.2/37 [lfd. X]: privater RW Kanal DN 200 (IK4) 
o 2.3/35 [27,687 km]: Laut WLE Plan ist bei 27,687 km ein Rohrdurchlass. Dies ist der Stadt 
Münster nicht bekannt. Es führt ein privater Kanal zur Schule (Es befindet sich ein RW 
Schacht und ein Kanal DN 300 in unmittelbarer Nähe). Der Durchlass ist in den Unterlagen 
2.2.2 dargestellt, nicht aber in der Bauwerksverzeichnisliste für „Durchlässe“ und „Durch-
lässe und Gewässer“. 
o 2.4/33 [lfd. 578&579, 28,181-28,203 km]:  Regenwasser DN 300 läuft parallel Bahnstrecke 
(IK 3-4) +  private Grabenentwässerung MIX S G2 2000/800 
o 2.5/32 (IK 2-4) 
 [lfd. 580, 28,494-29,010 km]: SW Kanal DN 250 
 [lfd. 581, 28,74-28,769 km]: RW DN 400 
 [lfd. 583]: Der SW DN 250 verläuft von km 28,986 bis zu 28,28 bzw. 28,27 
parallel zur Bahnstrecke 
 [lfd. X]: In Bereich ca. 28,7-29,0 verläuft südlich der Bahn ein RW-Kanal  
STZ DN 150 
 2 Haltunten befinden sich in IK 2 (s. unten türkise Haltungen). Falls 
durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten 
wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsa-
men Durchführung.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
o 2.6/31 [lfd. X]: 
 RW-Schacht (R0036790) und eine privater RW Kanal 
IK 2

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4 
 
 RW-Kanal DN 600 (IK 4) 
 RW-Kanal DN 250 (IK 3) 
 SW-Druckrohrleitung PE 51 (Der Stadt liegt keine Inspektion/Bewertung der 
DRL vor. Das Baujahr der DRL ist von 2015. Der Abrechnungszeitraum von 
DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2055 > 2023. Es liegt der Stadt Münster keine 
Information vor, ob die DRL von einem Schutzrohr umgeben ist.) 
o 2.7/27 [lfd. ? (es wurde wieder die lfd. 585 im Leitungsplan verwendet. Diese Nummer 
wurde schon für den SW Kanal an der Homannstr. verwendet. Wir bitten um Prüfung! Der 
Kanal ist im Leitungsplan 11.17 eingetragen)]: SW-DRL DN 300 (PVC) (Der Stadt liegt 
keine Inspektion/Bewertung der DRL vor. Das Baujahr der DRL ist von 1976. Der Abrech-
nungszeitraum von DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2016 < 2023. Es liegt der Stadt Münster 
keine Information vor, ob die DRL von einem Schutzrohr umgeben ist) 
o 2.8/24  
 [lfd. 591, 30,789-30,814 km]: RW Kanal DN 300 (IK 4) 
 [lfd. 592 , 30,789-31,814 km; der Kanal geht nur bis 30,814, Wir bitte um 
Prüfung!]: SW Kanal DN 250 (IK 4) 
o 2.9/22 [lfd. X]: SW Kanal EI 300/450 (IK3-4), RW Kanal DN 300- DN 700 (IK3-4), RW Ka-
nal DN 600-800 (IK 4) 
o 2.10/20 [lfd.X]: 
 RW Kanal DN 300 (IK 3-4) südlich 
 SW Kanal DN 250 (IK 3-4) südlich 
 RW Schacht R0069156 +RW Kanal ist in IK 2 (s. unten türkise Haltung. Falls 
durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten wir um 
Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsamen Durchfüh-
rung.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 RW Kanal DN 400 (Der Stadt liegt keine Bewertung für diesen RW Kanal (s. 
türkise Haltung) vor. Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich 
geplant ist, bitten wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer 
gemeinsamen Durchführung.) 
IK 2

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 SW Kanal DN 300 (IK 3-4) 
o 2.11/17 [lfd. X]: RW Kanal DN 300-700 (IK 3-4) 
o 2.12/14 [lfd. X]: RW Kanal DN 300-700 (IK 4) 
o 2.13/12 [lfd. X]: RW Kanal DN 200-300 (IK 3-4 bis  auf  drei Ausnahmen s. unten türkise 
Haltungen. Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten wir 
um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsamen Durchführung.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
IK 2 
IK „Null =keine Bewertung“, aber  Bericht vorhanden.

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o 2.14/7 [lfd. X]: RW Kanal DN 500, SW Kanal DN 200 (IK 3-4 bis auf 2 Haltungen s. unten 
türkise Haltung. Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten 
wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsamen Durchführung.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
IK "Null= keine Bewertung" aber Bericht vorhanden  
IK 0

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o 2.15/3 
 [lfd. 604, 35,093-35,118]: SW Kanal DN 600 (IK 3) 
 [lfd. 605, 35,097-35,119]: RW Kanal DN 700-110 (IK 3)  
 + 1 Schacht in der Nähe 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
o 2.16/2 [lfd. X]: privater RW Kanal DN 150-200. Der Stadt liegt keine Bewertung für diesen 
RW Kanal vor. Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten 
wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsamen Durchführung. 
 
IK "Null = keine Inspektion (Bewertung+ Bericht) vorhanden“

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3. Kanalkreuzungen (SW/RW/MW) 
- Im Kabel und Leitungslageplan dargestellt: 
o 3.1/38 [lfd. 576, 27,136 km]:  MW DN 300 (IK 3) 
o 3.2/36 [lfd. 577, 24,411 km]: DRL SW PEHD DA200*18.2 PN 10 (Der Stadt liegt keine In-
spektion/Bewertung der DRL vor. Das Baujahr der DRL ist von 1964. Die Lebensdauer 
von DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2004 < 2023, sodass mit eventuellen baulichen Schäden 
zu rechnen ist. Es liegt der Stadt Münster keine Information vor, ob die DRL von einem 
Schutzrohr umgeben ist.) 
o 3.3/32.1 [lfd. 582, 29,945 km]: SW DN 250 (IK 3) 
o 3.4/29 [lfd. 584&585, 29,82 km]: 
 [lfd. 585, 29,82 km]: SW-DRL PE 100 SDR 11 (Der Stadt liegt keine Inspek-
tion/Bewertung der DRL vor. Das Baujahr der DRL ist von 2008. Die Le-
bensdauer von DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2048 > 2023. Zudem ist die DRL 
von einem Schutzrohr umgeben.) 
 [lfd. 584, 29,82 km]: RW Kanal DN 300 (IK 4) 
o 3.5/28 (Der Stadt liegen für beide DRL keine Inspektion/Bewertung vor. Das Baujahr der 
DRL ist von 1973 und 1983. Die Lebensdauer von DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2016 und 
2023 < 2023, sodass mit eventuellen baulichen Schäden zu rechnen ist. Es liegt der Stadt 
Münster keine Information vor, ob die DRL von einem Schutzrohr umgeben ist.)) 
 [lfd. 586, 30,107 km]: SW DRL SW-DRL DN 300 (PVC)  
 [lfd. 587, 30,108 km]: SW DRL DN 300 (GGG) 
o 3.6/25 
 [lfd. 588, 30,613 km]: SW Kanal DN 250 (IK 3) 
 [lfd. 589, 30,614 km]. RW Kanal DN 400 (IK 3) 
 [lfd. 590, 30,619 km]: RW Kanal DN 1200 (IK 4) 
o 3.7/23 [lfd. 593, 30,8678 km]: RW Kanal DN 500 (IK 2). Die Stadt Münster plant eine Sanie-
rung, sodass der Kanal vor 2023 durch ein DN 1200 ersetzt werden soll vgl. 4.3. 
o 3.8/21 [lfd. 594, 31,055]: SW Kanal EI 300/450 (IK 3). Die Stadt Münster plant den SW Ka-
nal parallel in Richtung des westlichen Bahnüberganges zu verlegen vgl. 4.3. 
o 3.9/19 [lfd. 595, 32,144 km]: RW BKA 3000/2300 (IK 3), laut Unterlage 2.2.2 ist der Durch-
lasse bei 32,140, Wir bitten um Prüfung! 
o 3.10/X [lfd. X]: nach Unterlage 2.2.2 ist nach WLE bei 32,235 km ein Rohrdurchlass. Dieser 
ist der Stadt Münster nicht bekannt. Prüfen! 
o 3.11/18 
o [lfd. 596, 32,450 km]: RW Kanal DN 1000 (IK 3-4) 
o [lfd. 597, 32,451 km]: RW Kanal DN 300 (IK 3-4) 
o [lfd. 598, 32,451 km]: SW Kanal DN 600 (IK 3-4) 
o 3.12/16 [lfd. 599, 32,960 km]: SW Kanal DN 400 (IK 3) 
o 3.13/15 [lfd. 600, 33,131 km]: RW KA 1600/1000 (IK 4) 
o 3.14/13 [lfd.601; 33,364 km]: SW Kanal DN 250 ( IK 3) 
o 3.15/10 [lfd. X]: 
o RW Kanal DN 300 (IK 3-4) 
o RN Kanal DN 900 (IK 3-4) 
o SW Kanal DN 200-400 (IK 3-4) 
o 3.16/9 [lfd.X]: RW Kanal DN 559 (IK 3) 
o 3.17/6 [lfd. X]: RW Kanal DN 400, SW Kanal DN 200 (IK 3) 
o 3.18/4 
o [lfd. 602 35,049 km]: SW DN 600 (IK 2) 
o [lfd. 603 35,049 km ]: RW DN 700 (IK „NULL“).

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o 3.19/1 [lfd. X]: RW Kanal DN 200, MW Kanal DN 1000  (IK 3-4, außer 2 MW Haltungen s. 
unten türkise Haltungen) 
 
4. Zukünftige Kreuzungen (Kanal/Gewässer) 
Diese Unterlagen wurden am 14.10.2020 an  Herrn Vogel versendet, um die geplanten Vorhaben 
der Stadt Münster anzukündigen und die Vorhaben frühzeitig mit der WLE abzustimmen. Diese 
Unterlagen sind zum Teil erste grobe Planskizzen. Es ist von der Stadt Münster geplant, diese 
Durchlässe vor der Reaktivierung zu bauen. 
 
 
 
 
 
keine Bewertung aber Bericht vorhanden. 
IK 1-2

27.10.2020 
10 
 
 
o 4.1 Baugebiet Petersheide: Sehr nah verlaufende Leitungen von Regenabläufen in Bereich 
der Bahn 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
o 4.2: Neue Unterquerung des Vornholtgrabens  (Siehe Anlage 
2020_09_30_Vornholtgraben_Unterquerung_Skizzen.pdf). Eine Unterquerung ist entwe-
der  bei ca. km 30,2+60 (bisherige Lage der Querung des Vornholtgrabens) oder bei ca. km 
30,5+60 vorgesehen. Bevorzugt wird eine neue Unterquerung bei km 30,560, die endgülti-
ge Lage steht trotzdem noch nicht fest. Sie wird vor allem abhängig gemacht vom Eingriff in 
den vorhandenen Baumbestand entlang der Trasse. Parallel zur Bahntrasse ist geplant, 
das Gewässer mit dem erforderlichen Abstand zum Druckausbreitungsbereich (IBI) offen 
zu führen. Im Bestand verläuft das Gewässer südlich der Bahntrasse verrohrt.

27.10.2020 
11 
 
o 4.3: Zwei Kanalquerungen bei ca. km 30,8  und  bei ca. km 31,07. Hinsichtlich eines ge-
planten parallel verlaufenden Kanals konnten die genauen Abstandsverhältnisse noch nicht 
abschließend geprüft werden. Allerdings liegen dort schon ein Schmutzwasserkanal und 
ein Regenwasserkanal. 
 
 
o 4.4: Eine Kanalquerung bei ca. km 32,3. Hierzu ist der bisherige Planungsstand der kreu-
zenden Regenwasserhaltung beigefügt.

27.10.2020 
12 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
o 4.5: Es ist eine Kanalkreuzung geplant mit einem maximalen DN 1000-1200

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/64/21/1/91/56/57/26/40/91/91/21/37
/49/19/38/21/3/53/21/42/19/37/37/23/3/44/3/24/37/53/21/42/19/37/37/23/3/24/37/53/21/42/19/37/37/23
/64/40/1/57/2/3/63/54/37/37/21/37/19/53/26/19/24/107/3/44/3/68/21/54/23/21/37/19/19/24/107/3/44/3/68/21/54/23/21/37/19/53/26/19/24/107
/38/21/50/26/2/3/63/54/37/37/21/37/19/53/26/19/24/107/3/44/3/68/21/54/23/21/37/19/19/24/107/3/44/3/68/21/54/23/21/37/19/53/26/19/24/107
/0/24/20/20/21/1/3/65/21/1/3/36/37/91/56/57/26/24/91/91/24/37/23/21/1/91/56/57/26/24/91/91/24/37/23/21/1/91/24/56/57/24/37/38
/37/21/24/3/3/3/3/3/108/3/3/3/3/63/109/3/3/3/3/3/3/3/68/109/3/3/3/3/3/3/3/3/3/93/3/110/3/3/3/3/3/3/3/3/3/93/3/110
/33/48/14/10/58/10/33/59/14/16/12/48/14/62/12/111/14/17/48/46/17
/46/16/12/18/14/58/32/29/12/99/46/16/46/32/12/46/16/34/30/31/32/62/14/47/14/16/16/34/30/31/32/62/14/47/14/16
/88/21/57/26/19/37/91/56/57/26/24/91/91/3/24/20/42/26/21/20/20/21/37/24/20/42/26/21/20/20/21/37
/21/1/37/21/24/21/1/37/3/40/107/107/21/37/21/3/25/19/24/94/21/54/91/21/21/3/25/19/24/94/21/54/91/21
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/9/87/11/12/59/33/10/12/45/69/48/62/32/62/11/52/11/12/17/16/13/12/113/62/14/59/48/46/52/11/12/17/16/13/12/113/62/14/59/48/46/17
/45/33/16/34/11/14/10/114/12/13/14/16/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/115/116/115/116

23.21.0021 Reaktivierung 
WLE-Strecke
Sendenhorst-Münster
12.10.2020
lfd. Nr. Städt. Grundstück Sachverhalt Anmerkung
196 WK Flur 15 Nr. 36 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: WK Flur 15 Nr. 24 ggfs. berichtigen
208 WoST Flur 1 Nrn. 3492, 3493 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: Wo-Stadt Flur 1 Nr. 3413 ggfs. berichtigen
217 WK Flur 12 Nr. 2356
Auf dem Schulgrundstück des SZ Wolbeck soll eine 
Dienstbarkeit bestellt werden Welcher Art ist die Dienstbarkeit ?
222 WK Flur 13 Nr. 277
Auf einer Fläche westlich des Busparkplatzes soll eine 
Dienstbarkeit bestellt werden Welcher Art ist die Dienstbarkeit ?
229 Ang Flur 2 Nr. 2532 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: Ang Flur 2 Nr. 2112 ggfs. berichtigen
230 Ang Flur 2 Nr. 2495 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: Ang Flur 2 Nr. 2264 ggfs. berichtigen
252 Ang Flur 2 Nr. 2210 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: Ang Flur 2 Nr. 1876 ggfs. berichtigen
275 MS Flur 170 Nr. 750 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: MS Flur 170 Nr. 663 ggfs. berichtigen
287 MS Flur 169 Nr. 386
Auf der Fläche unterhalb der Umgehungsbahn soll eine 
Dienstbarkeit bestellt werden
Welcher Art ist die Dienstbarkeit ?
Auf der Fläche ist nach dem Vorentwurf zum B-Plan Nr. 464 
(GE-Gebiet) ein RRB vorgesehen
288 MS Flur 178 Nr. 782 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: MS Flur 178 Nr. 764 ggfs. berichtigen
301-304
MS Flur 179 Nr. 397; Flur 180 
Nrn. 385, 380, 340
Grundstücke im Bereich Lippstädter Straße sind ggfs. in 
Fremdnutzung
evtl. Fremdnutzungsverhältnisse sind zu übernehmen oder in 
Abstimmung mit Stadt durch diese zeitgerecht zu beenden
308/309 MS Flur 148 Nrn. 457, 458 
Grundstücke im Bereich Lippstädter Straße sind ggfs. in 
Fremdnutzung
evtl. Fremdnutzungsverhältnisse sind zu übernehmen oder in 
Abstimmung mit Stadt durch diese zeitgerecht zu beenden
23.xlsx

Beratungsverlauf (6)

16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2021 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Homannstraße
  • Lippstädter Straße
  • Loddenheide
  • Petersheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1063/2020
Typ
Vorlagen
Datum
12.01.2021
Erstellt
21.12.2020 16:07