V/1063/2020
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster, Strecke 9213 von Bahn-km 14,370 bis Bahn-km 35,531 m im Planfeststellungsverfahren
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Beschlussvorlage
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V/1063/2020 V/1063/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster, Strecke 9213 von Bahn-km 14,370 bis Bahn-km 35,531 m im Planfeststellungsverfahren Beratungsfolge 16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 02.03.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 10.03.2021 Hauptausschuss Vorberatung 17.03.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster stimmt der offen gelegten Planung zur Reaktivierung der SPNV WLE- Strecke Sendenhorst-Münster unter Berücksichtigung der als Anlage 1 beigefügten Stellung- nahme (Stand 10.11.2020) zum Planfeststellungsentwurf der Reaktivierung der SPNV WLE- Strecke Sendenhorst-Münster zu. Begründung: Die Reaktivierung der WLE-Strecke für den SPNV ist eine der bedeutendsten Verkehrsvorhaben für die Stadtregion Münster und damit ein wesentlicher Baustein hin zum Mobilitätswandel sowie einem nachhaltigen Verkehrsgeschehen. Gleichsam hat die WLE-Reaktivierung hinsichtlich ihrer Erschlie- ßungs-, Bedienungs- und Beförderungsqualität Vorbildcharakter für das unter Federführung des Nah- verkehrsverbandes Westfalen-Lippe in Planung befindliche Projekt S-Bahn-Münsterland, das von der Stadt Münster und den vier Münsterland-Kreisen nachdrücklich unterstützt wird. Die Stadt Münster begrüßt die WLE-Reaktivierung sowie deren hoffentlich zeitnahe Inbetriebnahme daher außeror- dentlich. Amt für Mobilität und Tiefbau 21.12.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Koops Telefon: 492-6590 GKoops@stadt-muenster.de - 2 - V/1063/2020 Die Planung zur Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster, Strecke 9213 von Bahn-km 14,370 bis Bahn-km 35,531 m hat in der Zeit vom 24.08.2020 bis 23.09.2020 offen ausge- legen. Der Abschnitt im Stadtgebiet Münster hat eine Länge von ca. 10,028 km und beginnt im Bahn-km 25,503. Die Strecke verläuft über Wolbeck, Angelmodde, Gremmendorf und Loddenheide bis zum Hauptbahnhof Münster. Der Ausbau endet im Bahn-km 35,531. Es werden folgende Kernmaßnahmen auf der WLE Strecke zwischen Sendenhorst und Münster- durchgeführt: Vollständige Erneuerung des Oberbaus Anpassung bzw. Erneuerung der Bauwerke Neubau von 4 Haltepunkten (Albersloh, Angelmodde, Gremmendorf, Halle Münsterland) Neubau von 3 Bahnhöfen (Sendenhorst, Wolbeck und Loddenheide) inkl. Neubau der Wei- chen Neubau eines zweigleisigen Abschnittes (ca. 2 km Länge, zwischen km 15,637 (BÜ L520 Elmster Berg / Nordtor, Sendenhorst) und km 17,364 (BÜ Gemeindeweg, Sendenhorst)) Erneuerung der Streckenentwässerung inkl. der Anlage von Bahnseitengräben Anpassung der Sicherung der offenbleibenden Bahnübergänge und die Schließung der vorh. Bahnübergänge welche nach Auswertung des Bahnübergangskonzeptes geschlossen wer- den. Hierbei wurde die Sicherstellung der Wegeverbindungen über bahnparallele Seitenwege berücksichtigt. Das Vorhaben erfüllt den Eingriffstatbestand im Sinne § 14 BNatSchG, weshalb die Bestimmungen dieser Rechtsnormen zu erfüllen sind. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und der da- raus resultierende Kompensationsbedarf wurden im Zuge der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung unter Anwendung von anerkannten Beurteilungsmaßstäben bewertet. Bau-, Anlage- und Betriebsbedingt sind Auswirkungen auf das Schutzgut „Flora und Fauna“ zu erwarten, die beispielsweise mit dem Verlust von Biotopen und der Tötung von Individuen einhergehen. Anlagebedingt ist der Verlust von Böden und somit eine Auswirkung auf das Schutzgut „Boden“ zu erwarten. In Bezug auf das Schutz- gut „Wasser“ ist mit einem anlagebedingten Verlust von Überschwemmungsgebieten zu rechnen. Anlage- und betriebsbedingt kann es ebenfalls zu Auswirkungen auf das Schutzgut „Luft und Klima“ kommen, wodurch die Luftentstehung und –regeneration nachteilig beeinflusst wird. Auch das Schutzgut „Landschaft“ wird anlage- und betriebsbedingt beeinflusst und führt zur Veränderung von Landschaftsbildeinheiten. Ebenfalls wurden die Belange des Artenschutzes gemäß §§ 44,45 BNatSchG dargestellt und abge- handelt. Vor allem Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Libellen und Nachtkerzenschwär- mer wurden im Planungsgebiet erfasst. Dabei wurde festgestellt, dass aus den Artengruppen Brutvö- gel, Fledermäuse und Reptilien artenschutzrechtlich relevanten Arten hervorgehen. Durch Einhaltung der technischen Standards und Normen beim Bau sowie sachgerechter Handha- bung von Betriebs-, Schmier-, und Baustoffen wird eine Kontamination der Böden im Vorhabenbe- reich mit hinreichender Sicherheit verhindert. Der Vorhabenträger gewährleistet während der Baudurchführung die Einhaltung der Auflagen aus der Benehmensherstellung der zuständigen Behörden und sieht projektintern alle notwendigen Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen vor. Nach Beendigung der Maßnahme wird der Oberboden profilgerecht wieder eingebaut, Baustellenein- richtungsflächen rekultiviert und beseitigte Biotopstrukturen wiederhergestellt. Des Weiteren sind für das entstandene Kompensationsdefizit und vor allem für die verlustigen Wald- bestände und für die artenschutzrechtlichen Eingriffe unterschiedlichste Ausgleichs- und Ersatzmaß- nahmen geplant, u. a. Entsiegelung und Begrünung, Ersatz-Aufforstung, Ersatzmaßnahmen innerhalb eines Kompensations-Flächenpools, Anbringen von Ersatzquartieren für Fledermäuse an Bäumen, Anbringen von Nisthilfen für den Feldsperling an Bäumen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben werden. - 3 - V/1063/2020 Die Verwaltung legt mit den in der Anlage 1 formulierten Einwendungen und Anregungen ihre offiziel- le Stellungnahme zur offen gelegten Reaktivierung der SPNV WLE-Strecke Sendenhorst-Münster vor. Die Verwaltung hat diese Stellungnahme am 10.11.2020 unter dem Vorbehalt des noch ausste- henden Ratsbeschlusses der Anhörungsbehörde / Bezirksregierung übergeben, da auch die Stadt Münster als Träger öffentlicher Belange an die gesetzlichen Fristen gebunden ist. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage 1: Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zur Planfeststellung der WLE-Strecke
Anlage 1
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27.10.2020 1 Stellungnahme 66.4 in Absprache mit 66.62 In der Stellungnahme wird grundsätzlich zwischen: 1. Gewässerkreuzungen 2. nah parallel verlaufende Kanäle bis ca. 10 m 3. Kanalkreuzungen 4. zukünftige Kanal/Gewässerkreuzungen unterschieden. Den einzelnen Punkten wurde eine entsprechende Farbe zu gewiesen. Im Plan „66.4 WLE Prüfung“ wurde die o.g. Nummerierung mit der entsprechenden Farbe übernommen. Unter den einzelnen Punkten 1-4 sind alle Kreuzungen und parallel verlaufenden Kanäle die der Stadt Münster bekannt sind aufgelistet. Zudem wurde diese Liste mit dem Bau- werksverzeichnis der WLE abgeglichen. Folgender Aufbau zur Vergleichbarkeit wurde gewählt: - Bsp.: o Die erste Nummer 2.4 steht für die o.g. Nummerierung. o /33: Steht für eine interne Nummerierung der Stadt Münster und ist für die WLE nicht relevant. o [lfd. 578&579, 28,181-28,203 km]: Wenn der Kanal oder das Gewässer im Bauwerksverzeichnis der WLE aufgelistet ist, wurde die laufende Nummerierung der WLE aufgeführt sowie die Kilometrierung. Konnte der Kanal oder das Gewässer nicht im Bauwerksverzeichnis gefunden wer- den, steht an dieser Stelle ein X. Hier bittet die Stadt Münster um Über- prüfung. o Nachfolgend wurden Informationen mit aufgenommen wie etwa Kanalart, Durchmesser und die aktuelle Zustandsklasse (IK), die der Stadt Münster derzeit bekannt ist). Zur schnellen Überblickserfassung sind alle Kreuzungen und alle parallel verlaufenden Kanäle, wo die Stadt Münster einen Überprüfungsbedarf sieht farbig hinterleg. - Gelb: Die Stadt Münster bittet die WLE um weiter Prüfung bei folgenden Sach- verhalten: o Wenn der Stadt Münster aufgefallen ist, das ein Kanal eine Kreuzung nicht im Bauwerksverzeichnis enthalten ist. o Wenn der Stadt Münster eine Kreuzung oder ein Durchlass nicht bekannt ist. o Wenn ein anderer bzw. kleiner Durchmesser von der WLE angegeben bzw. gewählt wird, als im Bestand derzeit vorhanden ist. o Wenn Unstimmigkeiten in der Klimatisierung aufgefallen sind. o Wenn die laufende Nummer im Bauwerksverzeichnisses mehrfach ver- wendet worden ist. - Grau: Die Stadt Münster muss selber Überprüfungen durchführen. o Die Zustände (IK) der Kreuzungen und der parallel verlaufenden Kanäle wurde anhand der derzeit vorliegenden Untersuchungen überprüft. Diese Ergebnisse sind nachfolgend mit aufgeführt. Befinden sich Kanäle in ei- nem baulich schlechten Zustand bzw. liegt keine Bewertung der Kanäle vor, sind entsprechende Übersichts-Abbildung nachfolgend mit aufge- führt. 27.10.2020 2 Aufgrund der besonderen Bedeutung und Wichtigkeit dieser Maß- nahme „Reaktivierung der WLE Strecke Münster-Sendenhorst“ wird die Stadt Münster dies zum Anlass nehmen, in einem Auftrag alle Kreuzungen und parallel verlaufenden Kanäle erneut zu unter- suchen (Inspektion) und zu bewerten. Wenn die Ergebnisse aus dieser Untersuchung vorliegen, wird die Stadt Münster die WLE darüber in Kenntnis setzen und ggf. ist eine gemeinsame Durch- führung der Maßnahme abzustimmen. o Druckrohrleitungen (DRL) werden von der Stadt Münster nicht untersucht, sodass keine Aussagen über deren Zustand gemacht werden kann. Ein Bewertungskriterium ist hier ein festgelegter Abschreibungszeitraum von 40 Jahren. Drei Druckrohrleitungen (DRL) haben ab 2023 diesen Ab- schreibungszeitraum überschritten. Der Stadt Münster liegen keine Infor- mationen darüber vor, ob die DRL von einem Schutzrohr umgeben sind oder nicht. Wir bitte die WLE zu prüfen, ob Ihnen Unterlagen dazu vorlie- gen. Falls keine Unterlagen vorliegen, muss die Stadt Münster Vorort Querschläge durchführen, um zu prüfen ob a) ein Schutzrohr vorhanden ist und b) wie der Zustand des Schutzrohres und des Kanals ist. Die Stadt Münster bittet die WLE weiterhin um eine Aussage dazu, ob für zukünftige aber auch bereits bestehende Kreuzungen von DRL oder anderen Kanälen ein Schutzrohr zwingend erforderlich ist. Beispielsweise wenn ein Querschlag ergeben sollte, das kein Schutzrohr vorhanden ist aber der Zustand der der DRL in Ord- nung ist. Oder ob es sinnvoll wäre, bereits bestehende Kreuzun- gen von RW und SW vor der Reaktivierung mit einem Schutzrohr zu versehen? Gibt es dazu eine Standard-Anweisung bzw. Vor- schrift von der WLE? Im Erläuterungsbericht unter 9. Bestehende Planungen Dritter steht unter dem Punkt 9.1.4 nur ein zukünftiger Kreuzungspunkt. Zukünftig hat die Stadt Münster an fünf weiteren Stel- len vor die WLE-Strecke zu kreuzen. Die Stadt Münster will diese Kreuzungen gerne vor der Reaktivierung fertigstellen. Entsprechende Anträge werden noch erstellt vgl. 4. Zukünf- tige Gewässerkreuzungen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass alle relevanten Kanäle und Gewässer in den Leitungsplänen dargestellt sind, jedoch wie bereits erläutert z.T. nicht im Bauwerksver- zeichnis aufgenommen sind. 1. Gewässerkreuzungen Über den Zustand der Durchlässe hat die Stadt Münster keine Information. Sämtliche Ge- wässerkreuzungen und Durchlässe sind entsprechend der erforderlichen hydraulischen Leistungsfähigkeit und der ökologischen Anforderungen auszuführen. Alle Gewässerkreu- zungen und Durchlässe sind gem. der o.g. Anforderungen (z.B. zu finden im Handbuch Querbauwerke) auszuführen. Die darauf basierenden Anforderungen formuliert und prüft die Untere Wasserbehörde. Zuständig für die Einhaltung bzw. die entsprechende Umset- zung ist immer der Auslösende, hier also die WLE. o 1.1/41 [lfd. 111, 25,506 km]: Der Stadt Münster ist kein Durchlass bekannt. Im Bestand be- findet sich westlich der WLE ein Graben/Gewässer. o 1.3/40 [lfd. 113, 26,196 km]: Im Bestand ist dort derzeit ein DN 900. Warum wird er auf DN 500 verkleinert? Die Stadt Münster sieht eine Verkleinerung des Durchmessers als kritisch an. Wir bitten um Prüfung. 27.10.2020 3 o 1.4/34 [lfd. 114, 28,192 km]: Im Bestand derzeit ein DN 1100 und nicht wie in den Unterlage beschrieben ein DN 950? o 1.5/26 [lfd. 115, 30,258 km]: Im Bestand derzeit 1350/900 und nicht 700/500? Die Stadt Münster plant in dem Bereich eine Renaturierung und den Durchlass zu erneuern vgl. 4.2. o 1.6/X [lfd. 116, 32,036 km]: Ein Durchlass ist der Stadt Münster in dem Bereich nicht be- kannt. Der Durchlass soll im Zuge der WLE verdämmt werden. 2. Nah parallel verlaufender Kanal (SW/RW/MW) bis 10 m - Im Kabel und Leitungslageplan dargestellt: o 2.1/39 [lfd. X]: RW Kanal DN 400 (IK 4) o 2.2/37 [lfd. X]: privater RW Kanal DN 200 (IK4) o 2.3/35 [27,687 km]: Laut WLE Plan ist bei 27,687 km ein Rohrdurchlass. Dies ist der Stadt Münster nicht bekannt. Es führt ein privater Kanal zur Schule (Es befindet sich ein RW Schacht und ein Kanal DN 300 in unmittelbarer Nähe). Der Durchlass ist in den Unterlagen 2.2.2 dargestellt, nicht aber in der Bauwerksverzeichnisliste für „Durchlässe“ und „Durch- lässe und Gewässer“. o 2.4/33 [lfd. 578&579, 28,181-28,203 km]: Regenwasser DN 300 läuft parallel Bahnstrecke (IK 3-4) + private Grabenentwässerung MIX S G2 2000/800 o 2.5/32 (IK 2-4) [lfd. 580, 28,494-29,010 km]: SW Kanal DN 250 [lfd. 581, 28,74-28,769 km]: RW DN 400 [lfd. 583]: Der SW DN 250 verläuft von km 28,986 bis zu 28,28 bzw. 28,27 parallel zur Bahnstrecke [lfd. X]: In Bereich ca. 28,7-29,0 verläuft südlich der Bahn ein RW-Kanal STZ DN 150 2 Haltunten befinden sich in IK 2 (s. unten türkise Haltungen). Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsa- men Durchführung.) o 2.6/31 [lfd. X]: RW-Schacht (R0036790) und eine privater RW Kanal IK 2 27.10.2020 4 RW-Kanal DN 600 (IK 4) RW-Kanal DN 250 (IK 3) SW-Druckrohrleitung PE 51 (Der Stadt liegt keine Inspektion/Bewertung der DRL vor. Das Baujahr der DRL ist von 2015. Der Abrechnungszeitraum von DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2055 > 2023. Es liegt der Stadt Münster keine Information vor, ob die DRL von einem Schutzrohr umgeben ist.) o 2.7/27 [lfd. ? (es wurde wieder die lfd. 585 im Leitungsplan verwendet. Diese Nummer wurde schon für den SW Kanal an der Homannstr. verwendet. Wir bitten um Prüfung! Der Kanal ist im Leitungsplan 11.17 eingetragen)]: SW-DRL DN 300 (PVC) (Der Stadt liegt keine Inspektion/Bewertung der DRL vor. Das Baujahr der DRL ist von 1976. Der Abrech- nungszeitraum von DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2016 < 2023. Es liegt der Stadt Münster keine Information vor, ob die DRL von einem Schutzrohr umgeben ist) o 2.8/24 [lfd. 591, 30,789-30,814 km]: RW Kanal DN 300 (IK 4) [lfd. 592 , 30,789-31,814 km; der Kanal geht nur bis 30,814, Wir bitte um Prüfung!]: SW Kanal DN 250 (IK 4) o 2.9/22 [lfd. X]: SW Kanal EI 300/450 (IK3-4), RW Kanal DN 300- DN 700 (IK3-4), RW Ka- nal DN 600-800 (IK 4) o 2.10/20 [lfd.X]: RW Kanal DN 300 (IK 3-4) südlich SW Kanal DN 250 (IK 3-4) südlich RW Schacht R0069156 +RW Kanal ist in IK 2 (s. unten türkise Haltung. Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsamen Durchfüh- rung.) RW Kanal DN 400 (Der Stadt liegt keine Bewertung für diesen RW Kanal (s. türkise Haltung) vor. Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsamen Durchführung.) IK 2 27.10.2020 5 SW Kanal DN 300 (IK 3-4) o 2.11/17 [lfd. X]: RW Kanal DN 300-700 (IK 3-4) o 2.12/14 [lfd. X]: RW Kanal DN 300-700 (IK 4) o 2.13/12 [lfd. X]: RW Kanal DN 200-300 (IK 3-4 bis auf drei Ausnahmen s. unten türkise Haltungen. Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsamen Durchführung.) IK 2 IK „Null =keine Bewertung“, aber Bericht vorhanden. 27.10.2020 6 o 2.14/7 [lfd. X]: RW Kanal DN 500, SW Kanal DN 200 (IK 3-4 bis auf 2 Haltungen s. unten türkise Haltung. Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsamen Durchführung.) IK "Null= keine Bewertung" aber Bericht vorhanden IK 0 27.10.2020 7 o 2.15/3 [lfd. 604, 35,093-35,118]: SW Kanal DN 600 (IK 3) [lfd. 605, 35,097-35,119]: RW Kanal DN 700-110 (IK 3) + 1 Schacht in der Nähe o 2.16/2 [lfd. X]: privater RW Kanal DN 150-200. Der Stadt liegt keine Bewertung für diesen RW Kanal vor. Falls durch die WLE eine Maßnahme in diesem Bereich geplant ist, bitten wir um Kontaktaufnahme und um Abstimmung für einer gemeinsamen Durchführung. IK "Null = keine Inspektion (Bewertung+ Bericht) vorhanden“ 27.10.2020 8 3. Kanalkreuzungen (SW/RW/MW) - Im Kabel und Leitungslageplan dargestellt: o 3.1/38 [lfd. 576, 27,136 km]: MW DN 300 (IK 3) o 3.2/36 [lfd. 577, 24,411 km]: DRL SW PEHD DA200*18.2 PN 10 (Der Stadt liegt keine In- spektion/Bewertung der DRL vor. Das Baujahr der DRL ist von 1964. Die Lebensdauer von DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2004 < 2023, sodass mit eventuellen baulichen Schäden zu rechnen ist. Es liegt der Stadt Münster keine Information vor, ob die DRL von einem Schutzrohr umgeben ist.) o 3.3/32.1 [lfd. 582, 29,945 km]: SW DN 250 (IK 3) o 3.4/29 [lfd. 584&585, 29,82 km]: [lfd. 585, 29,82 km]: SW-DRL PE 100 SDR 11 (Der Stadt liegt keine Inspek- tion/Bewertung der DRL vor. Das Baujahr der DRL ist von 2008. Die Le- bensdauer von DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2048 > 2023. Zudem ist die DRL von einem Schutzrohr umgeben.) [lfd. 584, 29,82 km]: RW Kanal DN 300 (IK 4) o 3.5/28 (Der Stadt liegen für beide DRL keine Inspektion/Bewertung vor. Das Baujahr der DRL ist von 1973 und 1983. Die Lebensdauer von DRL liegt bei ca. 40 Jahren. 2016 und 2023 < 2023, sodass mit eventuellen baulichen Schäden zu rechnen ist. Es liegt der Stadt Münster keine Information vor, ob die DRL von einem Schutzrohr umgeben ist.)) [lfd. 586, 30,107 km]: SW DRL SW-DRL DN 300 (PVC) [lfd. 587, 30,108 km]: SW DRL DN 300 (GGG) o 3.6/25 [lfd. 588, 30,613 km]: SW Kanal DN 250 (IK 3) [lfd. 589, 30,614 km]. RW Kanal DN 400 (IK 3) [lfd. 590, 30,619 km]: RW Kanal DN 1200 (IK 4) o 3.7/23 [lfd. 593, 30,8678 km]: RW Kanal DN 500 (IK 2). Die Stadt Münster plant eine Sanie- rung, sodass der Kanal vor 2023 durch ein DN 1200 ersetzt werden soll vgl. 4.3. o 3.8/21 [lfd. 594, 31,055]: SW Kanal EI 300/450 (IK 3). Die Stadt Münster plant den SW Ka- nal parallel in Richtung des westlichen Bahnüberganges zu verlegen vgl. 4.3. o 3.9/19 [lfd. 595, 32,144 km]: RW BKA 3000/2300 (IK 3), laut Unterlage 2.2.2 ist der Durch- lasse bei 32,140, Wir bitten um Prüfung! o 3.10/X [lfd. X]: nach Unterlage 2.2.2 ist nach WLE bei 32,235 km ein Rohrdurchlass. Dieser ist der Stadt Münster nicht bekannt. Prüfen! o 3.11/18 o [lfd. 596, 32,450 km]: RW Kanal DN 1000 (IK 3-4) o [lfd. 597, 32,451 km]: RW Kanal DN 300 (IK 3-4) o [lfd. 598, 32,451 km]: SW Kanal DN 600 (IK 3-4) o 3.12/16 [lfd. 599, 32,960 km]: SW Kanal DN 400 (IK 3) o 3.13/15 [lfd. 600, 33,131 km]: RW KA 1600/1000 (IK 4) o 3.14/13 [lfd.601; 33,364 km]: SW Kanal DN 250 ( IK 3) o 3.15/10 [lfd. X]: o RW Kanal DN 300 (IK 3-4) o RN Kanal DN 900 (IK 3-4) o SW Kanal DN 200-400 (IK 3-4) o 3.16/9 [lfd.X]: RW Kanal DN 559 (IK 3) o 3.17/6 [lfd. X]: RW Kanal DN 400, SW Kanal DN 200 (IK 3) o 3.18/4 o [lfd. 602 35,049 km]: SW DN 600 (IK 2) o [lfd. 603 35,049 km ]: RW DN 700 (IK „NULL“). 27.10.2020 9 o 3.19/1 [lfd. X]: RW Kanal DN 200, MW Kanal DN 1000 (IK 3-4, außer 2 MW Haltungen s. unten türkise Haltungen) 4. Zukünftige Kreuzungen (Kanal/Gewässer) Diese Unterlagen wurden am 14.10.2020 an Herrn Vogel versendet, um die geplanten Vorhaben der Stadt Münster anzukündigen und die Vorhaben frühzeitig mit der WLE abzustimmen. Diese Unterlagen sind zum Teil erste grobe Planskizzen. Es ist von der Stadt Münster geplant, diese Durchlässe vor der Reaktivierung zu bauen. keine Bewertung aber Bericht vorhanden. IK 1-2 27.10.2020 10 o 4.1 Baugebiet Petersheide: Sehr nah verlaufende Leitungen von Regenabläufen in Bereich der Bahn o 4.2: Neue Unterquerung des Vornholtgrabens (Siehe Anlage 2020_09_30_Vornholtgraben_Unterquerung_Skizzen.pdf). Eine Unterquerung ist entwe- der bei ca. km 30,2+60 (bisherige Lage der Querung des Vornholtgrabens) oder bei ca. km 30,5+60 vorgesehen. Bevorzugt wird eine neue Unterquerung bei km 30,560, die endgülti- ge Lage steht trotzdem noch nicht fest. Sie wird vor allem abhängig gemacht vom Eingriff in den vorhandenen Baumbestand entlang der Trasse. Parallel zur Bahntrasse ist geplant, das Gewässer mit dem erforderlichen Abstand zum Druckausbreitungsbereich (IBI) offen zu führen. Im Bestand verläuft das Gewässer südlich der Bahntrasse verrohrt. 27.10.2020 11 o 4.3: Zwei Kanalquerungen bei ca. km 30,8 und bei ca. km 31,07. Hinsichtlich eines ge- planten parallel verlaufenden Kanals konnten die genauen Abstandsverhältnisse noch nicht abschließend geprüft werden. Allerdings liegen dort schon ein Schmutzwasserkanal und ein Regenwasserkanal. o 4.4: Eine Kanalquerung bei ca. km 32,3. Hierzu ist der bisherige Planungsstand der kreu- zenden Regenwasserhaltung beigefügt. 27.10.2020 12 o 4.5: Es ist eine Kanalkreuzung geplant mit einem maximalen DN 1000-1200 /0/1/2/3 /4/3 /5/3 /6/3 /7/3 /8/3 /9/10/11/12/13/14/10/12/15/16/13/14/10/17/16/18/12 /0/19/20/21/3 /22/19/23/24/20/3 /25/26/19/23/23/3/0/1/2/27 /28/11/10/29/12/28/30/31/32/33/34/34/14/32/35 /36/37/26/19/38/21/3/0/1/2/27 /39/26/19/37/3/0/1/2/27 /39/1/40/41/21/42/23/3/0/1/2/27/3 /4/3 /43/43/44/43/43/43 /43/43/43/43 /45/46/47/34/11/46/48 /49/19/38/21/50/26/19/37 /51/52/16/18/14/16 /22/19/23/24/20/3/22/19/23/24/20/3 /0/19/20/21/3/0/19/20/21/3 /53/21/19/1/53/21/54/23/21/23/3/53/21/19/1/53/21/54/23/21/23/3 /38/21/55/21/54/56/57/37/21/23/3/38/21/55/21/54/56/57/37/21/23/3 /18/14/58/10/33/59/11 /39/26/40/23/3/5/60/2/4/43/2/5/43/5/43 /61/32/46/16/59/14/34/11/34/11/14/32/32/17/16/18/16/59/14/34/11/34/11/14/32/32/17/16/18/12/59/33/10/12/13/62/14 /63/21/19/42/23/54/64/54/21/1/24/37/38/3/65/21/23/54/64/54/21/1/24/37/38/3/65/21/1/3/66/49/67 /68/23/1/21/56/42/21 /28/14/16/13/14/16/31/69/10/34/11/70/45/16/13/14/16/31/69/10/34/11/70/45/33/16/34/11/14/10 /71/72/73/74/74/75/76/77/76/78/79/80/73/81/82/82/83/84 /43/43/43/43/43 /4/3/27/3 /85/86/31/14/16/4/3/27/3 /4/3/27/3 /51/46/18/14/58/32/46/16/12/87/62/11/12/51/52/14/58/32/46/16/12/87/62/11/12/51/52/16/18/34/34/30/31/16/62/11/11 /66/3/22/0/3/6/43/43 /88/89/88/89 /90/21/26/21/42/40/20/20/24/37/54/42/19/23/54/40/37/91/26/21/54/23/24/37/38/21/37/23/54/40/37/91/26/21/54/23/24/37/38/21/37 /63/66/67/3/92/3/49/21/54/23/24/37/38/21/37 /22/1/24/56/42/1/40/57/1/26/21/54/23/24/37/38 /93/54/91/56/57/94/19/91/91/21/1/42/19/37/19/26 /68/56/57/20/24/23/55/94/19/91/91/21/1/42/19/37/19/26 /63/21/38/21/37/94/19/91/91/21/1/42/19/37/19/26 /68/23/1/40/20/26/21/54/23/24/37/38/21/37 /49/54/56/57/23/94/21/26/26/21/37/26/21/54/23/21/1 /66/19/91/91/21/1/26/21/54/23/24/37/38 /95/14/10/16/96/52/10/87/14/97/46/16/46/32 /98/36/68 /98/36/68 /98/36/68 /98/3/22/0/3/6/43/43 /98/19/91/26/21/54/23/24/37/38 /99/46/16/46/32/12/14/16/11/59/52/32/32/11/100/12/96/62/10/13/12/101/14/10/13/52/87/96/62/10/13/12/101/14/10/13/52/87/87/11 /102/102/102/102/102/102/102/102/102/102/102/102/102/102 /103/76/104/105/79/74/75/104/104/74/73/106/72/75/76/77/73/76/103/76/104/105/79/74/75/104/104/74/73/106/72/75/76/77/73/76/104/104/74/73/106/72/75/76/77/73/76/104/104/74/73/106/72/75/76/77/73/76 /64/2/1/2/3/53/55/94/2/3/64/2/26/2 /64/2/1/2/3/53/55/94/2/3/64/2/26/2/3/40/53/21/37 /64/2/3/40/53/21/37 /37/54/56/57/23/3/54/37/3/25/21/23/1/54/21/53 /64/21/1/91/56/57/26/40/91/91/21/37 /49/19/38/21/3/53/21/42/19/37/37/23/3/44/3/24/37/53/21/42/19/37/37/23/3/24/37/53/21/42/19/37/37/23 /64/40/1/57/2/3/63/54/37/37/21/37/19/53/26/19/24/107/3/44/3/68/21/54/23/21/37/19/19/24/107/3/44/3/68/21/54/23/21/37/19/53/26/19/24/107 /38/21/50/26/2/3/63/54/37/37/21/37/19/53/26/19/24/107/3/44/3/68/21/54/23/21/37/19/19/24/107/3/44/3/68/21/54/23/21/37/19/53/26/19/24/107 /0/24/20/20/21/1/3/65/21/1/3/36/37/91/56/57/26/24/91/91/24/37/23/21/1/91/56/57/26/24/91/91/24/37/23/21/1/91/24/56/57/24/37/38 /37/21/24/3/3/3/3/3/108/3/3/3/3/63/109/3/3/3/3/3/3/3/68/109/3/3/3/3/3/3/3/3/3/93/3/110/3/3/3/3/3/3/3/3/3/93/3/110 /33/48/14/10/58/10/33/59/14/16/12/48/14/62/12/111/14/17/48/46/17 /46/16/12/18/14/58/32/29/12/99/46/16/46/32/12/46/16/34/30/31/32/62/14/47/14/16/16/34/30/31/32/62/14/47/14/16 /88/21/57/26/19/37/91/56/57/26/24/91/91/3/24/20/42/26/21/20/20/21/37/24/20/42/26/21/20/20/21/37 /21/1/37/21/24/21/1/37/3/40/107/107/21/37/21/3/25/19/24/94/21/54/91/21/21/3/25/19/24/94/21/54/91/21 /49/54/37/21/1 /101/14/10/13/52/87/87/14/16 /22/0/3/5/43/43 /4/5/6/7/8/112/43/4/4/5/6/7/8/112/43/4/4/5/6/7/8/112/43/4 /4/5/6/7/8/112/43/5/4/5/6/7/8/112/43/5 /4/5/6/7/8/112/43/4 /4/5/6/7/8/112/43/4/4/5/6/7/8/112/43/4/4/5/6/7/8/112/43/4 /4/5/6/7/8/112/43/4/4/5/6/7/8/112/43/4/4/5/6/7/8/112/43/4 /4/5/6/7/8/112/43/4 /49/2/49/2/49/2/49/2 /64/2/64/2/64/2/64/2 /4/5/6/7/8/112/43/4/4/5/6/7/8/112/43/4/4/5/6/7/8/112/43/4 /36/2/36/2/36/2/36/2 /63/66/63/66 /68/66/68/66 /93/66/93/66 /2 /2 /2 /38/21/37/21/57/20/54/38/23/3/27 /54/2/3/36/2 /9/87/11/12/59/33/10/12/45/69/48/62/32/62/11/52/11/12/17/16/13/12/113/62/14/59/48/46/52/11/12/17/16/13/12/113/62/14/59/48/46/17 /45/33/16/34/11/14/10/114/12/13/14/16/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/29/115/116/115/116 23.21.0021 Reaktivierung WLE-Strecke Sendenhorst-Münster 12.10.2020 lfd. Nr. Städt. Grundstück Sachverhalt Anmerkung 196 WK Flur 15 Nr. 36 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: WK Flur 15 Nr. 24 ggfs. berichtigen 208 WoST Flur 1 Nrn. 3492, 3493 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: Wo-Stadt Flur 1 Nr. 3413 ggfs. berichtigen 217 WK Flur 12 Nr. 2356 Auf dem Schulgrundstück des SZ Wolbeck soll eine Dienstbarkeit bestellt werden Welcher Art ist die Dienstbarkeit ? 222 WK Flur 13 Nr. 277 Auf einer Fläche westlich des Busparkplatzes soll eine Dienstbarkeit bestellt werden Welcher Art ist die Dienstbarkeit ? 229 Ang Flur 2 Nr. 2532 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: Ang Flur 2 Nr. 2112 ggfs. berichtigen 230 Ang Flur 2 Nr. 2495 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: Ang Flur 2 Nr. 2264 ggfs. berichtigen 252 Ang Flur 2 Nr. 2210 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: Ang Flur 2 Nr. 1876 ggfs. berichtigen 275 MS Flur 170 Nr. 750 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: MS Flur 170 Nr. 663 ggfs. berichtigen 287 MS Flur 169 Nr. 386 Auf der Fläche unterhalb der Umgehungsbahn soll eine Dienstbarkeit bestellt werden Welcher Art ist die Dienstbarkeit ? Auf der Fläche ist nach dem Vorentwurf zum B-Plan Nr. 464 (GE-Gebiet) ein RRB vorgesehen 288 MS Flur 178 Nr. 782 "veraltete" Bezeichnung im GE-Verz.: MS Flur 178 Nr. 764 ggfs. berichtigen 301-304 MS Flur 179 Nr. 397; Flur 180 Nrn. 385, 380, 340 Grundstücke im Bereich Lippstädter Straße sind ggfs. in Fremdnutzung evtl. Fremdnutzungsverhältnisse sind zu übernehmen oder in Abstimmung mit Stadt durch diese zeitgerecht zu beenden 308/309 MS Flur 148 Nrn. 457, 458 Grundstücke im Bereich Lippstädter Straße sind ggfs. in Fremdnutzung evtl. Fremdnutzungsverhältnisse sind zu übernehmen oder in Abstimmung mit Stadt durch diese zeitgerecht zu beenden 23.xlsx
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Homannstraße
- Lippstädter Straße
- Loddenheide
- Petersheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1063/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.01.2021
- Erstellt
- 21.12.2020 16:07