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Bürgerantrag: Aktion: Weg mit der Haselnuss-Monokultur und hin zu mehr Baumvielfalt

Stellungnahme der Verwaltung 201775-1 ST vom 23.10.2020

Stand: Am 17.03.2021 in der Bezirksvertretung Bad Godesberg zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 201775-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Aktion: Weg mit der Haselnuss- Monokultur und hin zu mehr Baumvielfalt Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.12.2020 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Bäume an den Straßen wählt die Stadtverwaltung mit Bedacht und Sachverstand aus. Dabei stützt sich die Verwaltung auf aktuelle wissenschaftliche Empfehlungen, die regelmäßig mit eigenen Erfahrungen abgeglichen werden. Diese Empfehlungen entwickeln sich unter Berücksichtigung u.a. des Klimawandels jährlich weiter, ebenso die Erfahrungen der eigenen Fachkollegen/innen. Der Baumhasel (Corylus colurna) gilt seit vielen Jahren als stadtklimafest, salz- und trockenheitsverträglich. Auf der Empfehlungsliste der GALK (Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag) ist er nach wie vor als „geeignet“ für den Straßenraum aufgeführt. Dabei muss aber klar sein, dass es keine Baumart gibt, die überall und dauerhaft ideal für den Einsatz an Straßen ist. Jede hat Vor- und Nachteile und immer wieder treten neue Schädlinge und Krankheiten auf, die bislang keine oder keine nennenswerte Rolle gespielt haben. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür dürfte das Ulmensterben sein, bei dem ein aus Nordamerika eingeschleppter und von einem Käfer übertragener Pilz die Ulmen in Mitteleuropa in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts an den Rand des Aussterbens gebracht hat. In den vergangenen Jahren haben u. a. Massaria an Platanen, Eschentriebsterben, Rußrindenkrankheit an Ahorn, Eichenprozessionsspinner, Miniermotte an Kastanien u. v. a. erhebliche Beeinträchtigungen an unterschiedlichen Baumarten nach sich gezogen. Das Amt für Umwelt und Stadtgrün verwendet darum viele unterschiedliche Baumarten im Stadtgebiet, um bei einem plötzlichen krankheitsbedingten Ausfall einer Baumart, nicht in weiten Teilen der Stadt viele Bäume fällen zu müssen. Innerhalb eines Straßenzuges werden zur Förderung des Stadtbildes möglichst Bäume einer Art gepflanzt. Lediglich wenn sich eine Baumart nicht mehr bewährt, wird bei Absterben der betreffenden Bäume eine Änderung der Baumart für diese Straße erwogen. Bei einer Entscheidung für einen solchen Umbau werden aber nicht alle Bäume gefällt, um die neue Art zu pflanzen. Erst wenn eine Fällung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit notwendig wird, erfolgt im Zuge der Nachpflanzungen der Wechsel zu der für die jeweilige Straße oder das jeweilige Wohnquartier neu gewählten Art. Von einer „geballten Seite 1 von 3 Seite 2 —— Monokultur“ kann daher nicht gesprochen werden, wenn innerhalb einer Straße oder in unmittelbar benachbarten Straßen Bäume einer Art stehen. Ein regelmäßiger Pflegeschnitt von Bäumen erfolgt nur bei Formbäumen oder im Obstbau. Bei Straßen- und Parkbäumen beschränkt sich die Baumpflege auf Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit. Hierzu werden alle städtischen Bäume an Straßen regelmäßig durch speziell geschultes Fachpersonal kontrolliert. Wenn bei diesen Kontrollen festgestellt wird, dass zur kurz- und langfristigen Erhaltung der Verkehrssicherheit eine Pflegemaßnahme an einem Baum erforderlich wird, werden fallbezogene Pflegemaßnahmen durchgeführt. Ein Rückschnitt zur Beseitigung des Überhangs auf private Grundstücke erfolgt grundsätzlich nicht. Blüten-, Laub- und Fruchtfall können ebenso wie ein Überhang von Ästen und Zweigen auf Anliegergrundstücke Beeinträchtigungen darstellen, die je nach Sichtweise unterschiedlich schwer wahrgenommen werden. Sie sind letztendlich die natürliche Konsequenz aus der Existenz von Bäumen. Sie beschränken sich jedoch meist auf wenige Wochen im Jahr. Die positiven Wirkungen von Bäumen für die Sauerstoffproduktion, Staubfilterung, das Stadtklima usw. sind diesen Beeinträchtigungen jedoch entgegen zu halten. Gem. § 32 (2) des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen haben die Eigentümer und die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen die Einwirkungen von Pflanzungen im Bereich des Straßenkörpers und der Nebenanlagen zu dulden. Da die Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen, handelt es sich um eine Pflanzung im Bereich des Straßenkörpers. Die Gehwegreinigung obliegt ebenso wie die winterliche Räumpflicht bei Schnee und Eis den jeweiligen Anliegern. Da Schnee und Eis in den letzten Wintern selten geworden ist, ist dies ein wenig in Vergessenheit geraten. Auch hier ist der Schnee bei Bedarf täglich und nicht nur einmal wöchentlich zu beseitigen. Auf der Fahrbahn liegende Früchte stellen bei umsichtiger Fahrweise keine Gefährdung des Straßenverkehrs dar, auch nicht für Radfahrer. Unter Abwägung der verständlichen Individualinteressen gegen das öffentliche Interesse an der Existenz und dem Erhalt von wichtigen Stadtbäumen, sieht die Verwaltung daher in der Etzelstraße und der Umgebung derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf für die Bundesstadt Bonn. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, die Antragstellenden werden über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Beschluss und der Beratung in der Bezirksvertretung Bad godesberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Seite 2 von 3 Seite 3 —— Keine Seite 3 von 3

Beratungsverlauf

  1. 16.12.2020 abgesagt

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    Kenntnisnahme.
  2. 17.02.2021

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    TOP 6.14.1, Kenntnisnahme. Ergebnis: vertagt
  3. 17.03.2021 zuletzt

    Bezirksvertretung Bad Godesberg

    TOP 6.10.1, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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