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V/0678/2010/1

Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung

Vorlagen 22.10.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.12.2010, TOP 31

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Ergebnisse Elternumfrage SEP

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Ansehen

Hauptvorlage V/0678/2010 Anlage Rahmenkonzept

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Ansehen

Hauptvorlage V/0678/2010

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

6948 Zeichen

V/0678/2010/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2010 Rat Einbringung 
28.10.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
                     Behinderungen Vorberatung 
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung 
09.11.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
11.11.2010 Integrationsrat Vorberatung 
23.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Vorberatung 
24.11.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
25.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Vorberatung 
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt das beiliegende Rahmenkonzept zur Schulentwicklungs-
planung zur Kenntnis.  
 
2. Die formulierten Leitlinien  
 
 2.1 ein Schulangebot vorzuhalten, das dem Anspruch Münsters als Bildungs- und Wissen-
schaftsstadt gerecht wird,  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0678/2010/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4000 
492-4027 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de 
wimmerwo@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.10.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0678/2010/1 
 2.2 Rahmenbedingungen zu schaffen, die jedem Kind die Möglichkeit bieten, sein individu-
elles Bildungspotenzial auszuschöpfen, 
 
 2.3 ein Schulangebot vorzuhalten, das gesellschaftliche Veränderungen und differenzierte 
Lebenssituationen berücksichtigt, 
 
 werden als handlungsleitend für den Prozess der Schulentwicklungsplanung beschlossen. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Vorschläge des Rahmenkonzeptes 
zum Teil weiterer Vorprüfungen und Konkretisierungen bedürfen und in der Umsetzung auch 
unterschiedliche zeitliche Perspektiven zu erwarten sind. Die Vorschläge betreffen  
 
 - strukturverändernde und infrastrukturrelevante Maßnahmen (Ziffer 4), 
 - strukturergänzende Maßnahmen / Prüfaufträge (Ziffer 5), 
 - Sofortmaßnahmen (Ziffer 6). 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
 4.1 die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine integrierte 5-zügige städtische 
Gesamtschule zu prüfen. Dabei sind neben räumlichen Aspekten insbesondere die 
Auswirkungen auf andere Schulformen darzustellen,  
 
 4.2 ein Konzept für die Realisierung einer städtischen Produktionsschule zu entwickeln, die 
entweder zentral als Schulstandort oder dezentral in verschiedenen Stadtteilen ange-
legt ist,  
 
 4.3 zu überprüfen, an welchen Standorten eine Zusammenlegung/Auflösung von Grund-
schulen unter Berücksichtigung von pädagogischen sowie auch immobilien- und per-
sonalwirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich ist, 
 
 4.4 die pädagogischen Modelle der Wartburg-Grundschule sowie der Grundschule Berg 
Fidel / Geistschule gemeinsam mit den Schulen weiter zu entwickeln sowie Kosten und 
Konsequenzen der Umsetzung darzulegen,  
 
 4.5 die Bereitschaft bestehender Schulen zur Gründung von Gemeinschaftsschulen zu 
ermitteln, 
 
 4.6 die Einrichtung einer internationalen Schule am Standort der Hugo-de-Groot-School 
aktiv zu unterstützen, 
 
 4.7 korrespondierend zu Vorgaben und Empfehlungen des Landes dem Rat bis Ende 2011 
ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Men-
schen mit Behinderungen (Inklusion) vorzulegen.

- 3 - 
V/0678/2010/1 
5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis,  
 
 5.1 dass im Rahmen der qualitativen Schulentwicklungsplanung die strukturergänzenden 
Maßnahmen zur Schulsozialarbeit, Schulmüdigkeit und Schulverweigerung sowie zum 
Übergangsmanagement Kita / Schule und Schule / Beruf weiter entwickelt werden. 
 
 5.2 dass die Verwaltung auf der Grundlage des vom Bundesministerium für Bildung und 
Forschung erstellten Anwendungsleitfadens zur systematischen und laufenden Flan-
kierung der Schulentwicklungsplanung ein Bildungsmonitoring aufbauen wird (s. hierzu 
Beschluss des Rates vom 17.03.2010 zur Vorlage V/007/2010 „Weiterentwicklung ei-
nes Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregi on Münster“). Dieses soll ergänzt werden 
um eine periodische Bildungsberichterstattung. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
 6.1 nach den Erfahrungen des letzten Anmeldeverfahrens für Hauptschulen parallel zur 
Beschlussfassung über das Rahmenkonzept  einen Beschlussvorschlag über die Re-
duzierung der Hauptschulen um zunächst 1 Schule vorzulegen, 
 
 6.2 kurzfristig Gespräche mit den städtischen Gymnasien aufzunehmen mit dem Ziel einer 
Neufestlegung der Zügigkeiten (Sek. I und Sek. II) zum Schuljahr 2012/2013,  
 
 6.3 dem Rat Vorschläge zur Neuausrichtung der OGTS-Standards vorzulegen. Diese sol-
len sich orientieren an  
 
Ö den tatsächlich vorhandenen Raumkapazitäten und deren Grenzen, 
Ö Möglichkeiten multifunktionaler Raumnutzungen. 
 
7. Die Anträge A-R/0005/2010 der CDU-Fraktion „Schulentwicklungsplanung: Beratung inhalt-
lich vorbereiten“ sowie A-R/0019/2010 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL „Münsters Schullandschaft weiterentwickeln - ein Bildungsbericht für Münster 
für einen neuen Anfang in der Schulentwicklungsplanung“ sind erledigt. 
 
8. Der Rat nimmt angesichts der äußerst schwierigen Haushaltslage zur Kenntnis, dass für die 
weitere Umsetzung der vorgenannten Beschlusspunkte nicht notwendigerweise zusätzliche 
Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Ziel der Verwaltung ist, mit der Schul-
entwicklungsplanung einhergehende qualitative Verbesserungen möglichst kostenneutral zu 
erreichen. 
 
9. Der Rat nimmt die Ergebnisse der Elternumfrage zur Schulentwicklungsplanung zur 
Kenntnis.

- 4 - 
V/0678/2010/1 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen des durch den Rat im März 2010 beschlossenen partizipativen Verfahrens zur Schul-
entwicklungsplanung hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung dir Durchführung einer El-
ternumfrage bei den Viertklässlern des Schuljahr es 2010/11 beschlossen. Die Feststellung des 
Inhalts und der Fragestellungen wurde auf der Basis des dem Ausschuss vorgelegten Entwurfs 
dem politischen Arbeitskreis übertragen. 
 
Ziel der Elternumfrage war, Einstellungen und Haltungen der Eltern zu aktuell wesentlichen Fra-
genkomplexen für die Schulentwicklungsplanung in Münster statistisch fundiert zu erfahren und sie 
in die politische Beratung und Entscheidungsfindung zum Rahmenkonzept der Schulentwicklungs-
planung einfließen zu lassen. 
 
Mit der Durchführung der Umfrage wurde die Fa. Joepgen Kommunikations- und Marketingfor-
schung, Münster, beauftragt. 
 
 
I. V. 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Elternumfrage zur Schulentwicklungsplanung

Ergebnisse Elternumfrage SEP

51458 Zeichen

Elternumfrage  
Schulentwicklungsplanung in Münster 
vom 28.08. – 10.09.2010 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Oktober 2010

Auftraggeber: 
Stadt Münster; Amt für Schule und Weiterbildung 
 
Statistik und Ergebnisaufbereitung: 
Joepgen  
Kommunikations- und Marketingforschung 
Schillerstraße 61 
48155  Münster 
info@joepgen.net 
 
Ansprechpartner: 
Markus Joepgen

Elternumfrage  
Schulentwicklungsplanung in Münster 
vom 28.08. – 10.09.2010 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Oktober 2010

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
1 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1 Wichtige Ergebnisse im Überblick.............................................................................................. 3
2 Ziele, Fragestellungen und Methodik ......................................................................................... 4
2.1  Ziele und Fragestellungen ................................................................................................. 4
2.2  Fragebogenkonzeption ...................................................................................................... 5
2.3  Methode, Grundgesamtheit und Teilnehmerauswahl........................................................ 6
2.4  Organisation des Rücklaufs............................................................................................... 7
2.5  Rücklaufquote.................................................................................................................... 7
2.6  Zur Aussagekraft der Ergebnisse ...................................................................................... 8
2.7  Antwortverhalten.............................................................................................................. 10 
3 Schulwahl .................................................................................................................................... 12 
3.1  Antizipierte Grundschulempfehlung................................................................................. 12 
3.2  Gewünschte weiterführende Schule................................................................................ 13 
3.3  Subjektiver Informationsgrad........................................................................................... 15 
3.4  Bedeutung unterschiedlicher Betreuungsangebote für die Schulwahl............................ 16 
4 Inklusiver Unterricht................................................................................................................... 18 
5 Zusammenlegung von Grundschulen ...................................................................................... 22 
6 Pädagogische Modelle ............................................................................................................... 24 
6.1  Gemeinschaftsschule ohne Schulformtrennung.............................................................. 24 
6.2  Verbundschule mit Haupt- und Realschulangebot .......................................................... 26 
6.3  Internationale Schule ....................................................................................................... 27 
6.4  Gebundenes Ganztagsangebot....................................................................................... 28 

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
2 
 
 
Abbildungsverzeichnis 
 
Abb. 1: Beteiligungsquoten und absolute Teilnehmerzahlen nach Stadtbezirken ........................ 8

Abb. 2: Reale und antizipierte Grundschulempfehlungen für weiterführende Schulen ................ 9
Abb. 3: Voraussichtliche Grundschulempfehlung........................................................................... 12 
Abb. 4: Gewünschte weiterführende Schulform (Einfach- und Mehrfachantworten) .................. 13 
Abb. 5: Voraussichtliche Grundschulempfehlung und gewünschte weiterführende Schulform14 
Abb. 6: Subjektiver Informationsgrad zu Bildungsangeboten weiterführender Schulen............ 15 
Abb. 7: Wichtigkeiten verschiedener Betreuungsangebote ........................................................... 16
Abb. 8: Wie gut können Sie sich für Ihr Kind einen inklusiven Unterricht (…) vorstellen? ........ 18 
Abb. 9: An welcher Schule melden Sie Ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
vorzugsweise an?................................................................................................................................ 21 
Abb. 10: Voraussetzungen für eine Zusammenlegung von Grundschulen  
(Mehrfachnennungen)......................................................................................................................... 22 

Abb. 11: Gemeinsames Lernen von der 1. – 10. bzw. 13. Klasse in einer  
Gemeinschaftsschule ......................................................................................................................... 24 
Abb. 12: Gemeinsames Lernen von der 1. – 10. bzw. 13. Klasse in einer  
Gemeinschaftsschule differenziert nach gewünschter weiterführender Schule.......................... 25 
Abb. 13: Verbundschule mit Haupt- und Realschulangebot differenziert nach gewünschter 
weiterführender Schule....................................................................................................................... 26 
Abb. 14: Internationale Schule........................................................................................................... 27 
Abb. 15: Gebundenes Ganztagsangebot mit Anwesenheitspflicht aller SchülerInnen am 
Nachmittag ........................................................................................................................................... 28 

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
3 
 
1 Wichtige Ergebnisse im Überblick 
Insgesamt 1.178 Eltern von Kindern aus den vierten Klassen Münsters beteiligten sich im 
Rahmen einer Vollerhebung an der Elternumfrage (Rücklaufquote: 51 Prozent).  
• Knapp drei Viertel aller Eltern (73%) rechnen ein Jahr vor Erhalt der 
Grundschulempfehlung damit, dass ihr Kind voraussic htlich eine Empfehlung für das 
Gymnasium erhalten wird.  
• Drei Fünftel aller Eltern würden Ihr Kind gerne am  Gymnasium anmelden (59% / 
n=606). Ein Viertel bevorzugt die Gesamtschule (25%  / n=258). Ein Siebtel wählt die 
Realschule (14% / n=144) und nur 1 Prozent die Haup tschule (n=14). Unter Einbezug 
der Mehrfachnennungen erhöhen sich die Anteile für die Gesamtschule auf 32 
Prozent (n=379) und für die Realschule auf 18 Prozent (n=212). 
• Zwei Drittel aller Eltern (66%) sind nach eigener Einschätzung sehr gut  (19%) oder 
gut  (47%) über die unterschiedlichen Bildungsangebote weiterführender Schulen 
informiert. 
• Dass die weiterführende Schule einen Ganztagsbereich mit Mittagessen und 
verbindlichem Unterricht am Nachmittag anbietet, ist zusammengenommen 40 
Prozent der Eltern sehr wichtig  oder wichtig. Eine Übermittagsbetreuung mit 
Mittagessen und freiwilligen Angeboten am Nachmitta g  ist zusammengenommen 57 
Prozent der Eltern bei der Schulwahl sehr wichtig  oder wichtig. 
• Die überwiegende Mehrheit aller Eltern steht einem  gemeinsamen Lernen von 
Kindern ohne und mit Behinderung positiv gegenüber.  Unter der Voraussetzung, 
dass besondere Förderbedingungen für alle Kinder er füllt werden, können sich vier 
Fünftel aller Eltern für Ihr Kind einen inklusiven Unterricht sehr gut  (36%) oder gut 
(45%)  vorstellen.  
• Dass der Schulweg nicht unzumutbar länger  wird  und Betreuungszeiten beibehalten 
werden  zählen zu den zwei am häufigsten genannten Vorauss etzungen, die erfüllt 
werden müssten, damit Eltern einer Zusammenlegung v on benachbarten 
Grundschulen auf Grund geringer Schülerzahlen zustimmen. Lediglich 6 Prozent aller 
Eltern können einer Zusammenlegung  grundsätzlich nicht zustimmen. 
• Bezüglich neuer pädagogischer Modelle lässt sich e ine grundsätzliche Offenheit der 
Eltern erkennen. 62 Prozent der Eltern könnten sich  grundsätzlich vorstellen, Ihr Kind 
an einer Gemeinschaftsschule anzumelden (Gemeinsame s Lernen von der 1. – 10. 
bzw. 13. Klasse ohne Schulformtrennung). Knapp die Hälfte kann sich eine 
Anmeldung an einer Schule mit „Gebundenem Ganztagsangebot“ vorstellen (48%).

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
4 
 
2 Ziele, Fragestellungen und Methodik 
Mit der Schulentwicklungsplanung gestaltet die Stad t Münster die Schullandschaft von 
Morgen. Eine wesentliche Frage dabei ist die Bandbr eite des Schulangebotes ab Klasse 5. 
Bei dieser Frage ist die Meinung der Eltern von Sch ülerinnen und Schülern der Primarstufe 
von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund führte da s Amt für Schule und Weiterbildung im 
September 2010 eine Elternumfrage im Stadtgebiet Münster durch. 
2.1 Ziele und Fragestellungen 
Mit seinem Beschluss zur Schulentwicklungsplanung i m März 2010 hat sich der Rat der 
Stadt Münster für ein partizipatives Verfahren zur Schulentwicklungsplanung entschieden, 
mit dem ein Entwicklungsprozess angestoßen werden s ollte, der eine aktive Einbeziehung 
Beteiligter und der Öffentlichkeit ermöglicht.  
Neben den im September durchgeführten öffentlichen Informationsveranstaltungen gehört 
diese Elternumfrage ebenso zu den Instrumenten dies es Beteiligungsverfahrens. Ziel der 
Umfrage ist es, Haltungen und Einstellungen der Elt ern zu aktuell wesentlichen 
Fragekomplexen für die Schulentwicklungsplanung in Münster statistisch fundiert zu 
erfassen und sie in die politische Beratung und Ent scheidungsfindung zum Rahmenkonzept 
der Schulentwicklungsplanung einfließen zu lassen.  
Diese Zielsetzungen haben den Fragenkomplex und die  Auswahl der zu befragenden 
Gruppe maßgeblich beeinflusst. Die abgefragten erwa rteten Grundschulempfehlungen sowie 
das daraus resultierende voraussichtliche Schulwahl verhalten der Eltern – auch hinsichtlich 
eines Gesamtschulangebotes – geben unter demografis chen Gesichtspunkten wichtige 
Hinweise für das gewünschte zukünftige Schulangebot  in Münster. Das Thema Inklusion 
wird auf der Basis der im März 2009 durch die Bunde srepublik Deutschland ratifizierten UN-
Konvention in den nächsten Jahren sowohl unter qual itativen wie quantitativen Aspekten 
eine bedeutende Rolle spielen. Nachlassende Schüler zahlen einerseits und alternative 
pädagogische Konzepte andererseits führen zudem zu der Frage, ob und unter welchen 
Bedingungen eine Verknappung des Schulangebotes auc h die Akzeptanz betroffener Eltern 
findet bzw. ob alternative Schulangebote ausreichenden Zuspruch finden würden. 
Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Frages tellungen die Eltern der 
Viertklässler auf Grund der nahenden Übergangsphase  in die Sekundarstufe I in besonderer 
Weise mit Blick auf die zukünftige Schullaufbahn ih rer Kinder beschäftigen. Struktur und 
Befragtengruppe dieser Elternumfrage orientieren si ch an einer von der Stadt Köln im Jahr 
2009 erfolgreich durchgeführten Elternumfrage.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
5 
 
2.2 Fragebogenkonzeption 
Der Fragebogen wurde auf Basis der von der Stadt Kö ln durchgeführten Umfrage entwickelt 
und nach Hinweisen verschiedener Schulen und der Be ratung im Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem politischen  Arbeitskreis inhaltlich festgestellt und 
durch die Fa. Joepgen Kommunikations- und Marketingforschung methodisch überarbeitet. 
Er bestand aus zwölf geschlossenen und zwei offenen  Fragen. Der Umfang betrug zwei  
DIN A 4 - Seiten und bedurfte einer mittleren Beant wortungsdauer von 5 Minuten. Um eine 
hohe Teilnahmebereitschaft zu erzielen wurde das Be fragungsinstrument bewusst kurz und 
schlank gehalten. Der Fragebogen wurde in den vier Sprachen Deutsch, Türkisch, Russisch 
und Englisch verfasst. Dies ermöglichte den Zugang aller Eltern zur Befragung, unabhängig 
von Sprachvermögen und kulturellem Hintergrund.  
Im Rahmen der Fragebogenkonstruktion wurden zentral e Begriffe erklärt und sichergestellt, 
dass die Befragten diese verstehen. So wurden z.B. die Begriffe Gemeinschaftsschule, 
Verbundschule   und sonderpädagogischer Förderungsbedarf  definiert oder das Prinzip des 
inklusiven Unterrichtes  erläutert.   
Auf weiterführende Hintergrundinformationen wie z.B . eine Beschreibung optionaler 
Förderschulkonzepte oder eine Anführung aller öffen tlich diskutierten Vor- und Nachteile des 
inklusiven Unterrichtes wurde hingegen verzichtet. Dies hätte sowohl den Umfang des 
Fragebogens als auch den Umfang eines etwaigen beil iegenden Erläuterungsblattes 
gesprengt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergru nd,  dass der Fragebogen und alle 
begleitenden Informationen gleichzeitig in vier verschiedenen Sprachen verfasst wurden. 
Zum anderen geht ein Mehr an Informationen mit eine m höheren kognitiven Aufwand seitens 
der Befragten einher und hätte die Teilnahme erschw ert.  Insbesondere werden Antworten in 
qualitativer Hinsicht "weniger wert" wenn die Beant wortung der Fragen anstrengender wird 
und sich die Befragten vergleichsweise weniger mit den Fragen auseinandersetzen. Zu 
möglichen Folgen zählen Fehler bei der Beantwortung  der Fragen durch 
Konzentrationsabfälle, eine längere Beantwortungsda uer oder niedrigere  Rücklaufquoten. 
Nicht zuletzt führt ein vergleichsweise höherer Umf ang erläuternder Informationen zu einer 
unsystematischen Informationslage, wenn zu erwarten  ist, dass nicht alle Teilnehmer diese 
lesen.  
Durch den Verzicht auf vertiefende Hintergrundinfor mationen im Fragebogen sollte zudem 
vermieden werden, dass bei den befragten Eltern (er st) durch die Befragung ein Wissen 
entsteht, welches ohne die Befragung so nicht vorha nden gewesen wäre. In diesem Fall 
hätte der Fragebogen ein Maß an Reaktivität erzeugt , welches eine Übertragung der

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
6 
 
Ergebnisse auf die Grundgesamtheit – d.h. auf alle im Rahmen der Befragung 
angeschriebenen Eltern – in Frage gestellt hätte.  
Wenngleich zentrale Begriffe definiert wurden, so w urden die Fragen in dieser Erhebung von 
den Eltern doch im Wesentlichen auf der Grundlage i hres Alltagswissens beantwortet. Dies 
bezeichnet das Wissen, dass Eltern vor dem Hintergr und ihrer alltäglichen 
Lebenszusammenhänge z.B. in Gesprächen im Bekannten kreis und im Zuge der Rezeption 
der Medienberichterstattung generieren. Dieses Allt agswissen ist die Grundlage für 
gegenwärtige Reaktionstendenzen (Einstellungen) geg enüber den abgefragten Schulformen 
und ist somit entscheidungs- und handlungsrelevant.  
Gleichzeitig ist es für die Interpretation der Erge bnisse wichtig anzumerken, dass sich diese 
auf Wissensbestände der Eltern zum Zeitpunkt der Be fragung beziehen. Dieses 
Alltagswissen kann sich im alltäglichen Lebensablau f verändern. Dem Leser der 
Befragungsergebnisse sollte bewusst sein, dass Antw orten einzelner Personen bei einer 
anderen Informationslage (z.B. nach dem Besuch eine s Informationsabendes einer 
Förderschule) womöglich anders ausfallen würden. Di es relativiert jedoch nicht die 
Aussagekraft der Ergebnisse. Der Bezug auf die sozi ale Wirklichkeit der Eltern unterstreicht 
vielmehr die Relevanz der Ergebnisse vor dem Hinter grund des aktuellen öffentlichen 
Diskurses.  
2.3 Methode, Grundgesamtheit und Teilnehmerauswahl  
Für die Erhebung der Daten wurde eine schriftliche,  standardisierte Befragung durchgeführt. 
Zur Grundgesamtheit der Elternumfrage zählten alle Eltern, deren Kinder im Stadtgebiet 
Münster eine städtische Schule besuchen und sich zu m Zeitpunkt der Befragung am Anfang 
des vierten Schuljahres befanden. Für die Elternumf rage wurde eine Vollerhebung 
durchgeführt, d.h. es wurden alle Eltern um Teilnah me gebeten, für die diese Kriterien 
zutreffen.  
Insgesamt wurden 2.383 Eltern angeschrieben, deren Kinder eine von 52 städtischen 
Schulen in einem der 6 Stadtbezirke besuchen. Bei d er Adressaufbereitung wurde 
sichergestellt, dass je Schulkind nur ein Frageboge n versendet wurde. Je nach Adresslage 
wurden entweder beide Eltern (n=2.011 / 84%), nur M ütter (n=345 / 15%),  nur Väter (n=19 / 
1%), oder die Erziehungsberechtigten von Kindern, d ie in sozialen Einrichtungen wohnen 
(n=8 / 0,3%), adressiert.  
In einem vom Amtsleiter Herrn Klaus Ehling untersch riebenen Anschreiben wurden die 
Eltern gebeten, den Prozess der Schulentwicklungspl anung mit ihrer Teilnahme an der

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
7 
 
Befragung zu unterstützen. Gleichzeitig wurden die Eltern darüber informiert, dass die 
Befragung  anonym durchgeführt wird und die Teilnahme freiwillig ist.  
Der Fragebogen, das Anschreiben sowie ein Rückumsch lag wurden den Eltern Ende August 
2010 per Post zugesandt. 
2.4 Organisation des Rücklaufs 
Die Eltern wurden gebeten, den ausgefüllten Fragebo gen in dem beigelegten 
verschlossenen Umschlag bis zum 10. September 2010 bei den Klassenlehrern ihrer Kinder 
abzugeben. Sie wurden darüber informiert, dass die Anonymität auf dem gesamten 
Rücklaufweg gewährleistet wird. Insbesondere wurde ihnen sowohl im Anschreiben als auch 
am Ende des Fragebogens in einem kurzen Hinweistext  versichert, dass die Lehrer die 
verschlossenen Umschläge mit den Fragebögen ungeöff net an die Stadt weiterleiten 
werden.  
Die Klassenlehrer sammelten die Fragebögen und über gaben sie am Ende der Feldzeit an 
das Amt für Schule und Weiterbildung. Dieses Vorgeh en wurde gewählt, um den Aufwand 
auf Seiten der Eltern möglichst gering zu halten. 
Zu diesem Zweck wurden die Schulleitungen vom Amt f ür Schule und Weiterbildung in 
einem vor der Befragung versendeten Schreiben über den Hintergrund der Befragung 
informiert und um Unterstützung gebeten.  
2.5 Rücklaufquote 
Insgesamt wurden 2.383 Fragebögen versendet. Auf Gr und fehlerhafter oder nicht aktueller 
Adressen konnten 93 Fragebögen nicht zugestellt wer den. Die Anzahl gültiger 
Aussendungen beträgt 2.290 Fragebögen. Insgesamt ha ben sich 1.178 Eltern an der 
Befragung beteiligt. Dies entspricht einer Rücklauf quote von 51%. Darunter waren 16 
fremdsprachige Fragebögen.  
Damit liegt die Höhe des Rücklaufes über dem Niveau  vergangener Bürgerumfragen (2008: 
42%; 2006: 40%) und entspricht vergleichbaren Umfra gen der Stadt unter Eltern. Zum 
Beispiel erzielte die Umfrage zu flexibler Kinderta gesbetreuung aus dem Jahre 2008 
ebenfalls eine Beteiligungsquote von 51 % 
1.  
Mit Blick auf die geographische Beteiligung (vgl. A bb. 1: Beteiligungsquoten und absolute 
Teilnehmerzahlen nach Stadtbezirken) zeigt sich, da ss in allen Stadtbezirken gute 
Rücklaufquoten von jeweils über 40 Prozent erzielt wurden. Eltern, deren Kinder eine Schule 
                                            
1 Vgl. IJOS GmbH Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (2009): Auswertung 
der Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ der Stadt Münster vom 05.11- 02.12.2008, S.10.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
8 
 
im Stadtbezirk West besuchen, haben sich besonders stark beteiligt (55%) während  aus 
dem Bezirk Nord ein vergleichsweise geringerer Ante il an Eltern teilgenommen hat. Erstere 
sind daher in der Untersuchung leicht über, letztere leicht unterrepräsentiert. 
Das Ergebnis für den Stadtbezirk Nord bestätigt die  Erfahrung aus anderen Befragungen, 
nach der die Beteiligungsquoten in Bezirken mit einem vergleichsweise größeren Ausmaß an 
sozialen Problemen tendenziell niedriger ausfallen als in anderen Stadtbezirken 2.  
Abb. 1: Beteiligungsquoten und absolute Teilnehmerzahlen nach Stadtbezirken 
55% 52% 51% 50% 46% 42% 
0% 
10% 
20% 
30% 
40% 
50% 
60% 
West 
(n=332) 
Mitte 
(n=312) 
Ost (n=92) Südost 
(n=127) 
Hiltrup 
(n=170) 
Nord 
(n=121) 
n=1.154  
Die Hälfte aller 52 Schulen erzielten Teilnahmequoten zwischen 38 und 60 Prozent. In einem 
Viertel der Schulen wurden Rücklaufquoten über 60 P rozent erreicht. Einzelne Schulen 
erreichten sogar Rücklaufquoten von über 70 Prozent . Bei dem verbleibenden Viertel aller 
Schulen nahmen weniger als 38 Prozent der Eltern teil.  
2.6 Zur Aussagekraft der Ergebnisse 
Im Rahmen der Befragung wurden allen Eltern die gle ichen Teilnahmemöglichkeiten 
eingeräumt. Die Beteiligung erforderte keinen finan ziellen und nur einen sehr geringen 
zeitlichen Aufwand. Bei allen Schritten wurde die A nonymität der Eltern und der Kinder 
gewahrt. Der Fragebogen wurde in vier verschiedenen  Sprachen versendet. Alle Eltern von 
SchülerInnen der vierten Klasse einer städtischen S chule Münsters konnten im Rahmen der 
Vollerhebung unter den gleichen Bedingungen an der Befragung teilnehmen. Damit erfüllt 
die Untersuchungsanlage alle methodisch-organisator ischen Voraussetzungen für eine 
repräsentative Befragung. Dennoch ist es möglich, d ass sich Elterngruppen möglicherweise 
hinsichtlich ihrer Teilnahmebereitschaft unterscheiden.  
                                            
2 Vgl. ebd..

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
9 
 
Innerhalb der Befragung wurden keine soziodemograph ischen Merkmale erhoben, die mit 
etwaigen Strukturdaten abgeglichen werden könnten. Um dennoch eine Einschätzung zu 
erlangen, inwieweit von den Ergebnissen der Befragu ng Rückschlüsse auf alle Eltern in der 
Grundgesamtheit gezogen werden können, werden im fo lgenden reale Grundschul-
empfehlungen für das Schuljahr 2010/11 aus Münster mit den antizipierten Empfehlungen 
der Eltern für das Jahr 2011/12 verglichen. Hierbei  ist Folgendes anzumerken: Erstens 
stellen die antizipierten Empfehlungen das Ergebnis  von Einschätzungen der Eltern und 
keine Fakten dar. Zweitens beziehen sich die jeweil igen Zahlen auf zwei 
aufeinanderfolgende Jahre. Wenngleich aus diesen Gr ünden eine vollständige Deckung 
dieser Daten nicht erwartet werden kann, so gibt ei n bedingter struktureller Vergleich doch 
Hinweise darauf, ob und wie stark bestimmte Bildung sgruppen in der Befragung über- oder 
unterproportional vertreten sind.  
Abb. 2: Reale und antizipierte Grundschulempfehlungen für weiterführende Schulen  
9% 
29% 
62% 
3% 
24% 
73% 
0% 
20% 
40% 
60% 
80% 
100% 
Hauptschule Realschule Gymnasium 
Reale 
Grundschulempfehlung 
2010/11 (n=1.986) 
Erwartete 
Grundschulempfehlung 
2011/12 (n=943) 
 
Ein Vergleich der realen Grundschulempfehlungen für  das Schuljahr 2010/11 (Quelle: Amt 
für Schule und Weiterbildung) mit den antizipierten  Grundschulempfehlungen (vgl. Kap 3.1) 
von Eltern für das Schuljahr 2011/12 zeigt, dass de r Anteil an antizipierten 
Hauptschulempfehlungen 6 Prozent unter den realen E mpfehlungen liegt. Der Anteil der 
antizipierten Realschulempfehlungen liegt 5 Prozent  unter den realen Empfehlungen. Der 
Anteil für voraussichtliche Gymnasialempfehlungen ist dagegen um 11 Prozent höher. 
Für dieses Ergebnis gibt es zwei Erklärungsansätze.  Zum einen könnten vergleichsweise 
niedrigere Bildungsschichten unter den befragten El tern tendenziell unterrepräsentiert sein. 
Diese Interpretation wird auch durch die Rücklaufqu oten in den Stadtbezirken gestützt (vgl.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
10  
 
Abb. 1). Hierbei handelt es sich um ein Phänomen, d as auch in anderen Elternumfragen 3 
beobachtet wurde und das bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden muss. 
Hinsichtlich der Aussagekraft handelt es sich hierb ei um tolerierbare und erwartbare 
Abweichungen. Sie unterstreichen jedoch die Notwend igkeit, zentrale Ergebnisse der 
Elternbefragung nicht ausschließlich auf der Ebene aller Eltern, sondern gegebenenfalls 
auch nach Merkmalen zu differenzieren, die auf verschiedene Bildungsgruppen hinweisen.  
Zum anderen spiegelt sich in den Abweichungen auch der Wunsch der Eltern nach dem 
höchst möglichen Schulabschluss für ihre Kinder ein  Jahr vor Erhalt der realen 
Grundschulempfehlung wider. Vor dem Hintergrund die ser Annahme sind niedrigere 
Bildungsschichten möglicherweise nicht in dem Maße unterrepräsentiert wie auf den ersten 
Blick vermutet werden könnte. Für diese Deutung spr icht auch die Tatsache, dass unter den 
ungültigen Antworten auf die Frage nach der vorauss ichtlichen Grundschulempfehlung viele 
Eltern vertreten sind, die die Realschule in Kombin ation mit Gymnasium genannt haben; sich 
also entgegen der Fragestellung nicht für eine einz ige  Schulempfehlung entschieden haben. 
Zudem lässt sich gegenwärtig ein drastischer Rückga ng der Anmeldezahlen zu den 
Hauptschulen beobachten, welcher sich möglicherweis e auch in dieser Betrachtung 
niederschlägt 4.  
2.7 Antwortverhalten 
Dass insgesamt nur 16 fremdsprachige Fragebögen zur ückgesendet wurden, könnte 
bedeuten, dass Eltern, die der deutschen Sprache we niger mächtig sind unter den 
Teilnehmern der Befragung unterproportional vertret en sind. Es kann alternativ auch als ein 
Hinweis gedeutet werden, dass auch Eltern mit ander em kulturellen Hintergrund die 
Fragebögen in deutscher Sprache ausgefüllt haben. E ine abschließende Bewertung dieser 
Sachlage ist auf Grund der vorliegenden Informationen nicht möglich. 
Die Anteile ungültiger oder fehlender Antworten bew egen sich bei der Mehrzahl der Fragen 
in erwartbaren Bereichen. Bei einzelnen Fragen sind  diese Anteile verhältnismäßig hoch. 
Zum Beispiel nannten 9 Prozent aller Eltern bei der  Frage nach der antizipierten 
Grundschulempfehlung (vgl. Kap. 3.1) und 13 Prozent  bei der Angabe der gewünschten 
weiterführenden Schule (vgl. Kap. 3.2) entgegen der Fragestellung jeweils mehrere statt eine 
Schulform.  
                                            
3 Vgl. IJOS GmbH Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (2009): Auswertung 
der Elternumfrage „Flexible Kindertagesbetreuung“ der Stadt Münster vom 05.11- 02.12.2008, S.10.  
4 Stadt Münster, Amt für Schule und Weiterbildung (2010): Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung, S.70.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
11  
 
Dieses Antwortverhalten liegt darin begründet, dass  diese Fragen zum Zeitpunkt der 
Erhebung am Anfang des vierten Schuljahres erwartun gsgemäß nicht von allen Eltern 
eindeutig beantwortet werden können. Gleichzeitig w urde auf eine Anführung von „Weiß 
nicht“ - Kategorien in weiten Teilen des Fragebogen s verzichtet. Hierdurch sollte verhindert 
werden, dass diese Antwortmöglichkeit vor dem Hinte rgrund der Befragungsthematik 
häufiger als notwendig gewählt wird.  
In Fällen, in denen auch Inhalte in den ungültigen Antworten einen wichtigen Beitrag zur 
Interpretation der Gesamtergebnisse liefern, werden  diese zusätzlich dargestellt und 
beschrieben. In allen anderen Fällen beziehen sich die dargestellten Ergebnisse auf die 
Anzahl jeweils gültiger Antworten.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
12  
 
3 Schulwahl 
3.1 Antizipierte Grundschulempfehlung 
In der ersten Frage wurden die Eltern gebeten, anzu geben, welche Grundschulempfehlung 
ihr Kind voraussichtlich für den Besuch einer weite rführenden Schule erhalten wird. Die 
Verwendung und Unterstreichung des Wortes voraussichtlich  signalisierte, dass diese Frage 
auf die aktuelle Einschätzung der Eltern zielt und keine Faktenabfrage darstellt.  
Abb. 3: Voraussichtliche Grundschulempfehlung 3% 
24% 
73% 
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Hauptschule 
Realschule 
Gymnasium 
n = 943 gültige Antworten  
Wie aus Abb. 3 hervorgeht erwarten immerhin fast dr ei Viertel aller Eltern eine Empfehlung 
für das Gymnasium (73% / n=687). Lediglich ein Fünf tel aller Eltern rechnen mit einer 
Realschulempfehlung (24% / n=230). Nur 3% aller Elt ern geben die Hauptschule an (n=26). 
Diese Angaben beziehen sich jeweils auf die Anzahl gültiger Antworten (n=943).  
Insgesamt haben 80% aller Eltern diese Frage beantwortet. Der verbleibende Anteil von 20% 
setzt sich aus Eltern zusammen, die entweder mit weiß nicht  (11%) antworten oder sich nicht 
für eine Antwortkategorie entscheiden können und me hrere Schulformen wählen (9%). 
Dieser relativ hohe Anteil an ungültigen Antworten erklärt sich über die Tatsache, dass die 
Befragung zu Beginn des vierten Schuljahres gestell t wurde und eine entsprechende 
Grundschulempfehlung noch nicht gegeben wurde. Dara us lässt sich schließen, dass die 
Antizipation der voraussichtlichen Grundschulempfeh lung  einem Teil der Eltern in der 
Befragung schwer fiel.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
13  
 
3.2 Gewünschte weiterführende Schule 
Im Anschluss wurden die Eltern gefragt, an welcher Schule Sie Ihr Kind Ihrer heutigen 
Einschätzung nach gerne anmelden würden. Die Frage wurde von folgendem Hinweistext 
begleitet: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Wahl, welche Sc hule zu Ihrem Kind passt. 
Treffen Sie die Wahl unabhängig von den vorhandenen  Aufnahmekapazitäten einzelner 
Schulformen, da der Elternwunsch erkennbar sein soll.   
Durch die Unterstreichung des Satzteiles Ihrer heutigen Einschätzung nach  wurde 
verdeutlicht, dass sich die Frage auf den Elternwunsch zum gegenwärtigen Zeitpunkt bezieht 
und dass keine abschließende Antwort erwartet wird.  
Als Antwortkategorien standen neben dem Gymnasium, der Realschule und der Hauptschule 
auch die Gesamtschule zur Auswahl. 
Abb. 4: Gewünschte weiterführende Schulform (Einfach- und Mehrfachantworten) 
1% 
14% 
59% 
25% 
1% 
18% 
62% 
32% 
0,00% 
10,00% 
20,00% 
30,00% 
40,00% 
50,00% 
60,00% 
70,00% 
An welcher Schule würden 
Sie Ihr Kind Ihrer heutigen 
Einschätzung nach gerne 
anmelden? 
[Einfachantworten;      
n=1.022 gültige Antworten] 
Alternativbetrachtung: inkl. 
Doppelnennungen. 
[Mehrfachantworten;     
n=1.178 gültige Antworten] 
 
Abb. 4 stellt die gültigen Antworten auf die Frage nach der bevorzugten weiterführenden 
Schule dar. Von den Eltern, die sich gemäß der Frag estellung für eine einzige der vier 
abgefragten Schulformen entscheiden (n=1.022), würd en drei Fünftel Ihr Kind gerne am 
Gymnasium anmelden (59% / n=606). Ein Viertel bevor zugt die Gesamtschule (25% / 
n=258). Ein Siebtel wählt die Realschule (14% / n=1 44) und nur 1 Prozent die Hauptschule 
(n=14).

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
14  
 
Bezieht man in die Betrachtung alternativ auch die Antworten von Eltern ein, die entgegen 
der Fragestellung mehrere Schulformen ausgewählt ha ben (n=1.178), so erhöht sich der 
Anteil für die Schulform Gesamtschule auf 32 Prozen t (plus 7% / n=379) und der Anteil für 
die Realschule auf 18 Prozent (plus 4 % / n=212). D ies kann als Hinweis darauf gedeutet 
werden, dass die Gesamtschule häufiger als Alternat ive zur Realschule gesehen wird, da 
diese beiden Schulformen vergleichsweise häufiger a ls Doppelnennungen angegeben 
wurden und daher aus der ersten Betrachtung ausgenommen wurden.  
In Abb. 5 werden die Merkmale Voraussichtliche Grundschulempfehlung  (vgl. Abb. 3) und 
Gewünschte weiterführende Schulform  (vgl. Abb. 4) gegenübergestellt. Dabei wird 
ersichtlich, dass die Gesamtschule eher von Eltern präferiert wird, deren Kinder nach eigener 
Einschätzung voraussichtlich eine Empfehlung für di e Realschule erhalten. Von diesen 
Eltern präferieren immerhin 46% die Gesamtschule. D ieser Anteil ist unter den Eltern, die 
eine Grundschulempfehlung für das Gymnasium erwarte n, deutlich geringer (13%). Auch 
von den Eltern, die mit einer Empfehlung für die Ha uptschule rechnen, würde ein 
vergleichsweise kleinerer Anteil gerne sein Kind an  der Gesamtschule anmelden (20% = 5 
Personen).  
Abb. 5: Voraussichtliche Grundschulempfehlung und gewünschte weiterführende Schulform  
44% 36% 
43% 11% 
86% 
20% 
46% 
13% 
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Hauptschule (n=25) 
Realschule (n=204) 
Gymnasium (n=610) 
"Welche Grundschulempfehlung wird Ihr 
Kind voraussichtlich erhalten?" 
Hauptschule 
Realschule 
Gymnasium 
Gesamtschule 
"An welcher Schule 
würden Sie Ihr Kind 
Ihrer heutigen 
Einschätzung nach 
gerne anmelden?" 
(Einfachantwort) 
 
Des Weiteren kann man aus der Verteilung in Abb. 5 den Wunsch der Eltern nach dem 
höchst möglichen Schulabschluss ihrer Kinder erkenn en. So würden 36 Prozent der 
Personen, die für Ihr Kind eine Empfehlung für die Hauptschule erwarten, Ihr Kind gerne an 
der Realschule anmelden. 11 Prozent der Personen, d ie mit einer Realschulempfehlung 
rechnen, würden Ihr Kind gerne am Gymnasium anmelde n. Wünsche nach Anmeldung an

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
15  
 
Schulen mit einem im Vergleich zur erwarteten Empfehlung niedrigerem Schulabschluss sind 
erwartungsgemäß nicht zu beobachten.  
3.3 Subjektiver Informationsgrad 
Mit der Frage „Wie gut sind Sie aktuell über die unterschiedliche n Bildungsangebote der 
weiterführenden Schulformen (Hauptschule, Realschul e, Gymnasium und Gesamtschule) 
informiert?“  wurde der subjektive Informationsgrad der Eltern i n Bezug auf aktuelle 
Bildungsangebote weiterführender Schulformen ermittelt.  
Abb. 6: Subjektiver Informationsgrad zu Bildungsangeboten weiterführender Schulen 
19% 
47% 
27% 
8% 
n = 1.166 gültige Antworten 
sehr gut 
gut 
weniger gut 
nicht gut 
 
Zusammengenommen sind zwei Drittel (66%) aller Elte rn nach eigener Einschätzung sehr 
gut (19%) oder gut (47%) über die unterschiedlichen  Bildungsangebote weiterführender 
Schulen informiert. Etwas über ein Viertel der Befr agten hält sich für weniger gut (27%) und 
etwas weniger als ein Zehntel für nicht gut informiert (8%).

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
16  
 
3.4 Bedeutung unterschiedlicher Betreuungsangebote für die Schulwahl 
Um die Bedeutung verschiedener Betreuungsangebote ü ber den Unterrichtsvormittag hinaus 
für die Schulwahl zu ermitteln, wurde den Eltern fo lgende zweigeteilte Fragen gestellt: „Wie 
wichtig ist Ihnen bei der Schulwahl für Ihr Kind, d ass die Schule eine Betreuung über den 
Unterrichtsvormittag hinaus anbietet, …  
a) … als Ganztagsbereich mit Mittagessen und verbin dlichem Unterricht am 
Nachmittag?“  
b) … als Übermittagsbetreuung mit Mittagessen und f reiwilligen Angeboten am 
Nachmittag?“ 
Abb. 7: Wichtigkeiten verschiedener Betreuungsangebote 
18% 
22% 
33% 
27% 
24% 
33% 
27% 
16% 
0% 
10% 
20% 
30% 
40% 
sehr wichtig wichtig weniger 
wichtig 
unwichtig 
als Ganztagsbereich           
mit Mittagessen und 
verbindlichem Unterricht       
am Nachmittag                  
(n=1.113 gültige Antworten) 
als Übermittagsbetreuung 
mit Mittagessen und 
freiwilligen Angeboten        
am Nachmittag               
(n=1.106 gültige Antworten) 
 
Bei der Schulwahl ist der  Ganztagsbereich mit Mittagessen und verbindlichem Unterricht am 
Nachmittag  zusammengenommen zwei Fünfteln sehr wichtig  (18%) oder wichtig  (22%). Den 
verbleibenden drei Fünfteln ist dieses Angebot weniger wichtig  (33%) oder unwichtig  (27%) 
(vgl. Abb. 7).  
Eine   Übermittagsbetreuung mit Mittagessen und freiwill igen Angeboten am Nachmittag  ist 
zusammengenommen fast drei Fünfteln sehr wichtig  (24%) oder wichtig  (33%). Den 
verbleibenden zwei Fünfteln ist dieses Angebot weniger wichtig  (27%) oder unwichtig  (16%) 
(vgl. Abb. 7).

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
17  
 
Dieser Verteilung folgend ist das Angebot einer Übe rmittagsbetreuung mit freiwilligen 
Angeboten am Nachmittag den Eltern bei der Schulwah l vergleichsweise wichtiger als der 
Ganztagsbereich mit Mittagessen und verbindlichem U nterricht. Gleichzeitig wird in der 
absoluten Betrachtung deutlich, dass beide Angebots formen jeweils für große Anteile an 
Eltern eine hohe Bedeutung bei der Schulwahl aufweisen.  
In Bezug auf den Ganztagsbereich mit Mittagessen und verbindlichem U nterricht am 
Nachmittag wird  a n anderer Stelle der Befragung deutlich, dass sich knapp die Hälfte (48%) 
aller Eltern grundsätzlich vorstellen könnten, ihr Kind an einer Schule mit „Gebundenem 
Ganztagsangebot“, d.h. mit Anwesenheitspflicht alle r SchülerInnen am Nachmittag, 
anzumelden (vgl. Kap. 6.4).

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
18  
 
4 Inklusiver Unterricht  
Unter inklusivem Unterricht wurde in dieser Befragu ng das gemeinsame Lernen von Kindern 
ohne und mit Behinderung (Körperbehinderung, Sinnes beeinträchtigung, geistige 
Behinderung bzw. Lern- oder Entwicklungsstörung) verstanden. Diese Definition wurde den 
beiden Fragen zu inklusivem Unterricht im Fragebogen vorangestellt.  
Um die Haltung der Eltern zu dieser Unterrichtsform zu ermitteln wurden sie gefragt: “Wie gut 
können Sie sich für Ihr Kind einen inklusiven Unter richt von Kindern ohne und mit 
Behinderung vorstellen, wenn besondere Förderbedingungen für alle Kinder  erfüllt sind?“   
Durch die Voraussetzung besonderer Förderbedingunge n für alle Kinder in der 
Frageformulierung sollte sichergestellt werden, das s die Frage Reaktionstendenzen auf den 
Idealtyp dieser Unterrichtsform erfasst. Die Frage,  inwieweit Eltern die Herstellung dieser 
Voraussetzung für realistisch oder machbar halten w ar nicht Gegenstand dieser Frage. 
Gleichwohl sind diese beiden inhaltlichen Aspekte e ng miteinander verbunden, was sich in 
den Antworten auf die offene Frage widerspiegelte.  
Abb. 8: Wie gut können Sie sich für Ihr Kind einen inklusiven Unterricht (…) vorstellen? 
36% 
45% 
13% 
6% 
n =  1.141 gültige Antworten 
sehr gut 
gut 
weniger gut 
nicht gut 
 
 
Zusammengenommen können sich vier Fünftel aller Elt ern für Ihr Kind einen inklusiven 
Unterricht sehr gut  (36%) oder gut  (45%) vorstellen. Die verbleibenden Eltern können sich 
diese Unterrichtsform weniger gut  (13%) oder nicht gut  (6%) vorstellen. Damit zeigt sich bei 
der überwiegenden Mehrheit eine große Aufgeschlosse nheit gegenüber inklusivem 
Unterricht.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
19  
 
Insgesamt erläutern zwei Drittel aller Eltern Ihre Antwort in einer nachgeschalteten offenen 
Frage (67%). Die überwiegende Mehrheit der Erläuter ungen beinhalten wertorientierte oder 
ethische Begründungen.  
Beispiele:  
„Eine Gesellschaft ist immer erkennbar im Umgang mit  ihren schwächsten Mitgliedern! Dies 
schon als Kind zu lernen ist für mich eine Wertschä tzung des Lebens.“ Oder:  „Alle können 
voneinander lernen. Integration ist möglich und menschlich. “       
Von den Personen, die sich für Ihr Kind inklusiven Unterricht sehr gut  oder gut  vorstellen 
können (n=923), verknüpfen 13 Prozent Ihre Antwort aber auch mit Bedingungen. 3 Prozent 
dieser Elterngruppe lassen zudem Skepsis erkennen o der äußern Zweifel bezüglich der 
Realisierbarkeit des inklusiven Unterrichtes unter den vorausgesetzten Rahmen-
bedingungen. 
Beispiel: „ Sehr gut, wenn die individuelle Förderung jedes Kin des sichergestellt ist, d.h. vor 
allem ausreichend qualifiziertes Personal (Lehrer u nd Sozialpädagogen), gute 
Räumlichkeiten. Da diese Forderungen kaum zu erfüll en sind (Kosten) halte ich inklusiven 
(integrativen) Unterricht für alle Kinder momentan für sehr unrealistisch! 
“                                                                                                                                                                                                                                        
Zu den am häufigsten formulierten Bedingungen zählen (Basis n=923 / Mehrfachantworten):  
• die Vorhaltung von genügend und / oder adäquat aus gebildetem Personal (5%) 
• Vermeidung einer Benachteiligung bestimmter Kinder  / Förderung aller Kinder (4%) 
• adäquate Klassengrößen (2%) 
• die Möglichkeit individueller Förderung (1%) 
• Berücksichtigung von Grad und Art der Behinderung (1%) 
• Vorhaltung ausreichender Mittel (1%) 
 
Skepsis / Zweifel: Die Voraussetzungen sind für 3 Prozent dieser Elterngruppe (n=923) kaum 
realisierbar, da ihrer Ansicht nach ungenügend Personal vorhanden ist (n=9), enorme Kosten 
anfallen bzw. die Finanzierung nicht funktioniert ( n=7). Jeweils 3 Personen verweisen auf die 
aktuellen Klassengrößen oder bezweifeln, dass es ge lingt, alle Kinder individuell zu fördern 
und keine Kinder zu benachteiligen.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
20  
 
Von den Eltern, die sich inklusiven Unterricht für Ihr Kind weniger gut  oder nicht gut 
vorstellen können (n=218), erläuterten fast zwei Dr ittel (62%) ihre Antworten. Die am 
häufigsten genannten Begründungen sind (Mehrfachantworten):  
• mangelnde Förderung / Benachteiligung von Kindern (allg.) (21%) 
• Lehrermangel / Mangel an ausgebildetem Personal (1 2%) 
• mangelnde Förderung / Benachteiligung von nicht be hinderten Kindern (10%) 
• Klassen zu groß (7%) 
• Verweis auf eine erforderte Differenzierung nach G rad und Art der Behinderung (7%) 
• unterschiedliche Lernniveaus (5%) 
• mangelnde Förderung / Benachteiligung von behinder ten Kindern (6%) 
• schlechte Finanzlage / knappe Mittel (6%) 
• Überforderung der Lehrer (2%) 
Stellt man den geäußerten Bedingungen bzw. skeptisc hen Anmerkungen der Eltern, die sich 
inklusiven Unterricht für ihr Kind sehr gut  oder gut  vorstellen können, die Anmerkungen der 
Eltern gegenüber, die sich diese Unterrichtsform weniger gut  oder nicht gut  vorstellen 
können, so zeigt sich: Beide Elterngruppen thematis ieren die Herausforderung dieser 
Schulform, alle Kinder zu fördern und keine zu bena chteiligen. In diesem Zusammenhang 
nennen Eltern insbesondere die Notwendigkeit, genüg end und adäquat ausgebildete 
Pädagogen zur Verfügung zu stellen.  
Um erste Hinweise auf das Wahlverhalten von Eltern zu erhalten, deren Kind behindert oder 
beeinträchtigt ist und die sich zwischen inklusiv u nterrichtenden Regelschulen und 
Förderschulen entscheiden müssen, wurde den Eltern im Anschluss folgende theoretische 
Frage gestellt: „Angenommen, für Ihr Kind ist ein sonderpädagogisch er Förderbedarf 
festgestellt worden. An welcher Schule melden Sie I hr Kind vorzugsweise an?“  Die Frage 
wurde von folgendem Informationstext begleitet: Sonderpädagogischer Förderbedarf 
bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler wegen ihrer  körperlichen, seelischen oder 
geistigen Behinderung oder wegen ihres erheblich be einträchtigten Lernvermögens nicht am 
Unterricht einer allgemeinbildenden oder berufsbild enden Schule teilnehmen können und 
deshalb nach ihrem individuellen Bedarf besonders pädagogisch gefördert werden. 
Etwas mehr als vier Fünftel der befragten Eltern be antworten diese Frage (82%). Knapp ein 
Fünftel der Eltern gibt keine Antwort (18%). Dieser  hohe Anteil an fehlenden Antworten 
erklärt sich über den hypothetischen Charakter der Frage: Eltern nicht behinderter bzw. nicht

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
21  
 
beeinträchtigter Kinder können sich  eine entsprech ende Situation nur schwer vorstellen. 
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, als das s eine entsprechende Wahl in einer 
realen Entscheidungssituation stark von Grad und Ar t der Behinderung des Kindes 
abhängen würde. Die Ergebnisse erheben daher keinen  Anspruch auf eine belastbare 
Prognose des Wahlverhaltens in einer entsprechenden  Situation. Die Antworten geben 
vielmehr grobe und undifferenzierte Hinweise auf Re aktionstendenzen gegenüber den 
beiden Unterrichts- bzw. Schulformen.  
Abb. 9: An welcher Schule melden Sie Ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf 
vorzugsweise an?  
64% 
36% 
inklusiv unterrichtende 
Regelschule 
entsprechende Förderschule 
n = 971 gültige Antworten 
 
Knapp zwei Drittel aller Eltern würden Ihr Kind mit  sonderpädagogischen Förderbedarf in 
einer fiktiven Entscheidungssituation vorzugsweise an einer inklusiv unterrichtenden 
Regelschule anmelden (vgl. Abb. 9). Etwas mehr als ein Drittel entscheidet sich für eine 
entsprechende Förderschule.  
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die üb erwiegende Mehrheit der Befragten 
dem gemeinsamen Lernen von Kindern ohne und mit Beh inderung tendenziell positiv gegen-
übersteht. 81 Prozent können sich für Ihr Kind eine n inklusiven Unterricht von Kindern ohne 
und mit Behinderung sehr gut  oder gut  vorstellen (vgl. Abb. 8). Knapp zwei Drittel aller  Eltern 
würden in einer fiktiven Entscheidungssituation Ihr  Kind mit sonderpädagogischen Förder-
bedarf vorzugsweise an einer inklusiv unterrichtend en Regelschule anmelden (Vgl. Abb.9).

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
22  
 
5 Zusammenlegung von Grundschulen 
Um die Befindlichkeiten der Eltern im Rahmen der Zu sammenlegung von Grundschulen zu 
ermitteln wurde folgende Frage gestellt: „Angenommen, auf Grund geringer Schülerzahlen 
soll die Grundschule eines Ihrer Kinder mit einer b enachbarten Grundschule 
zusammengelegt werden. Welche der folgenden Vorauss etzungen müssten erfüllt werden, 
damit Sie einer Zusammenlegung zustimmen?“ Zur Auswahl standen 7 Auswahlkategorien 
sowie ein offenes Antwortfeld für die Angabe sonstiger Voraussetzungen.  
Zunächst lässt sich feststellen, dass lediglich 6 P rozent aller Eltern die Antwort „einer 
Zusammenlegung kann ich grundsätzlich nicht zustimm en“ wählen. Im Umkehrschluss 
würden 94 Prozent aller Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Zustimmung zu einer 
Zusammenlegung geben.  
Abb. 10: Voraussetzungen für eine Zusammenlegung vo n Grundschulen (Mehrfach-
nennungen) 
94% 
65% 
29% 
23% 
18% 
17% 
11% 
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Der Schulweg wird nicht unzumutbar 
länger 
Die Betreuungszeiten werden beibehalten 
Die zusammengelegte Schule hat nicht 
mehr als drei Klassen pro Jahrgang 
Nur wenn sich Vorteile im 
Unterrichtsangebot ergeben 
Sonstige - Antwort in offener Frage 
Die zusammengelegte Schule ist eine 
Gemeinschaftsgrundschule 
Die Konfessionalität bleibt erhalten 
n = 1.063 gültige Antworten 
Teilgruppe: Personen, die einer Zusammenlegung von Grundschulen unter 
bestimmten Voraussetzungen zustimmen.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
23  
 
Für 94 Prozent der Eltern, die unter bestimmten Vor aussetzungen einer Zusammenlegung 
zustimmen würden, darf der Schulweg nicht unzumutbar länger  werden. 65 Prozent nennen 
die Beibehaltung der Betreuungszeiten  als eine Bedingung. Für 29 Prozent darf es nicht 
mehr als drei Klassen pro Jahrgang  in der zusammengelegten Schule geben. 23 Prozent 
stimmen nur zu, wenn sich Vorteile im Unterrichtsangebot  ergeben. Immerhin 17 Prozent 
machen ihre Zustimmung davon abhängig, dass die zus ammengelegte Schule eine 
Gemeinschaftsgrundschule  ist. Die Konfessionalität  ist nur für 11 Prozent eine notwendige 
Bedingung.  
Auf die offene Frage nach sonstigen Voraussetzungen  nennen Eltern vornehmlich kleinere 
oder gleichbleibende Klassengrößen  (8%). Alle weiteren Themen wie z.B. eine Beibehaltung 
des Schulkonzeptes  oder Aufrechterhaltung des Lehrerschlüssels  werden von jeweils 
weniger als 2 Prozent dieser Elterngruppe genannt.

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
24  
 
6 Pädagogische Modelle 
Um Hinweise auf die Haltungen der Eltern in Bezug a uf alternative pädagogische Modelle zu 
erhalten wurden Sie gefragt: „Könnten Sie sich grundsätzlich vorstellen, Ihr Kin d an einer 
Schule mit einem besonderen pädagogischen Modell an zumelden?“  Zur Auswahl standen 
folgende Modelle, auf welche die Eltern jeweils mit Ja  oder Nein  antworten konnten.  
6.1 Gemeinschaftsschule ohne Schulformtrennung 
Insgesamt 62 Prozent aller Befragten könnten sich v orstellen, Ihr Kind an einer 
Gemeinschaftsschule anzumelden, die ein Gemeinsames  Lernen von der 1. – 10. bzw. 13. 
Klasse ohne Schulformtrennung anbietet. 38 Prozent der Eltern können sich dies nicht 
vorstellen (Basis: gültige Antworten). 
Die entsprechende Frage enthielt die Erläuterung, w onach Gemeinschaftsschule bedeutet, 
dass in einer Schule sowohl der Bildungsabschluss d er Hauptschule, der Realschule und 
des Gymnasiums erworben werden kann. Für den Bildungsabschluss des Gymnasiums kann 
die Schule auch mit einem benachbarten Gymnasium kooperieren.  
Abb. 11: Gemeinsames Lernen von der 1. – 10. bzw. 13. Klasse in einer 
Gemeinschaftsschule 
62% 
38% 
n = 1.134 gültige Antworten 
Ja 
Nein

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
25  
 
 
Eine Differenzierung der Antworten nach der gewünsc hten weiterführenden Schule macht 
deutlich, dass sich dieses pädagogische Modell eher  Eltern vorstellen können, die Ihr Kind 
auf die Realschule (77%), Hauptschule (67%) oder Ge samtschule (90%) anmelden würden. 
Der entsprechende Anteil ist unter Eltern, die Ihr Kind gerne auf dem Gymnasium anmelden 
möchten, vergleichsweise geringer (44%). 
Abb. 12: Gemeinsames Lernen von der 1. – 10. bzw. 13. Klasse in einer 
Gemeinschaftsschule differenziert nach gewünschter weiterführender Schule 
77% 
67% 
44% 
90% 
62% 
23% 
33% 
56% 
10% 
38% 
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Hauptschule 
Realschule 
Gymnasium 
Gesamtschule 
Alle                         
(n=1.134) 
Ja Nein 
"Könnten Sie sich grund-
sätzlich vorstellen, Ihr 
Kind an einer Schule mit 
einem besonderen päda-
gogischen Modell 
anzumelden? 
[Gemeinsames Lernen 
von der 1. - 10. bzw. 13. 
Klasse in einer Gemein-
schaftsschule ohne 
Schulformtrennung]" 
"An welcher Schule würden Sie Ihr 
Kind gerne anmelden?" 
(Einfachantwort / n=988)

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
26  
 
6.2 Verbundschule mit Haupt- und Realschulangebot 
Insgesamt 43 Prozent aller Eltern könnten sich vors tellen, Ihr Kind an einer Verbundschule 
mit Haupt- und Realschulangebot anzumelden. Dieser Anteil ist bei Eltern, die Ihr Kind an 
einer Haupt- oder Realschule anmelden wollen mit 93  Prozent bzw. 54 Prozent 
vergleichsweise höher (Basis: gültige Antworten).  
Abb. 13: Verbundschule mit Haupt- und Realschulangebot differenziert nach gewünschter 
weiterführender Schule 
93% 
54% 
36% 
49% 
43% 
7% 
46% 
64% 
51% 
57% 
0% 20% 40% 60% 80% 100% 
Hauptschule 
Realschule 
Gymnasium 
Gesamtschule 
Alle                           
(n=1.062) 
Ja Nein 
"Könnten Sie sich grund-
sätzlich vorstellen, Ihr Kind 
an einer Schule mit einem 
besonderen pädagogischen 
Modell anzumelden? 
[Verbundschule mit Haupt-
und Realschulangebot]" 
"An welcher Schule würden Sie Ihr 
Kind gerne anmelden?" 
(Einfachantwort / n=924)

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
27  
 
6.3 Internationale Schule 
Insgesamt könnten sich 82 Prozent aller Eltern vors tellen, Ihr Kind an einer internationalen 
Schule anzumelden. Dabei ist anzumerken, dass im Fr agetext kein Hinweis auf etwaige 
Kosten für einen solchen Schulbesuch enthalten war.  Die Antworten verweisen daher auf die 
generelle Attraktivität dieser Schulform (Basis: gültige Antworten). 
Abb. 14: Internationale Schule 
82% 
18% 
n = 1.053 gültige Antworten 
Ja 
Nein

Ergebnisse der Elternumfrage 2010 zur Schulentwicklungsplanung in Münster 
28  
 
6.4 Gebundenes Ganztagsangebot  
Schließlich könnten sich knapp die Hälfte (48%) all er Eltern vorstellen, Ihr Kind an einer 
Schule mit gebundenem Ganztagsangebot mit Anwesenhe itspflicht aller SchülerInnen am 
Nachmittag anzumelden (Basis: gültige Antworten).  
Abb. 15: Gebundenes Ganztagsangebot mit Anwesenheitspflicht aller SchülerInnen am 
Nachmittag 
48% 52% 
n = 1.107 gültige Antworten 
Ja 
Nein

Hauptvorlage V/0678/2010 Anlage Rahmenkonzept

203198 Zeichen

Rahmenkonzept  
Schulentwicklungsplanung 
September 2010

Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung 
Anlage zur Vorlage V/0678/2010 
Impressum 
Herausgeberin: Stadt Münster  
 Amt für Schule und Weiterbildung 
Redaktion  Wolfgang Wimmer 
Statistik, Prognosen  Ute Meyering  
  Ursula Richard 
September 2010, Auflage: 1000

Rahmenkonzept  
Schulentwicklungsplanung 
September 2010

2

Inhaltsverzeichnis 
Vorbemerkung .................................................................................................................................. 5 
1 ................................................................................ 7 Rahmenbedingungen und Vorgehen
1.1 ...................................................................................... 7 Rechtliche Rahmenbedingungen
1.2 ...................................................................................... 8 Entwicklungen auf Landesebene
1.3 ................................................... 10 Beschlüsse des Rates zur Schulentwicklungsplanung
1.4 ............................................................ 12 Entwicklung und Aufbau des Rahmenkonzeptes
2 ..................................................... 15 Leitlinien der Schulentwicklungsplanung für Münster
3 ........................................................ 19 Qualitative Aspekte der Schulentwicklungsplanung
3.1 ........................................................................... 19 Schulstrukturergänzende Maßnahmen
3.1.1 ......................... 20 Schulmüdigkeit / Schulverweigerung / Schüler/-innen ohne Abschluss
3.1.2 ............................................................................................................. 24 Schulsozialarbeit
3.1.3 ........................................................... 25 Schulstufenwechsel und Übergang Schule Beruf
3.1.4 ......................................................................................................... 28 Ganztagsangebote
3.2 .......................................................................... 30 Schulstrukturverändernde Maßnahmen
3.2.1 .............................................................................. 33 Städtische integrierte Gesamtschule
3.2.2 .......................................................................................................... 34 Produktionsschule
3.2.3 ............................................................................. 36 Schulmodelle / Gemeinschaftsschule
3.2.4 ...................................................................................................... 40 Internationale Schule
3.3 .................................................. 41 Inklusion / Sonderpädagogische Förderung In Münster
3.4 ................................................................................. 48 Monitoring / Ressourcensteuerung
4 ...................................................... 49 Quantitative Aspekte der Schulentwicklungsplanung
4.1 ............................................................ 49 Entwicklung der Schülerzahlen und Infrastruktur
4.1.1 .................................................................................... 56 Grundschulen / Offener Ganztag
4.2 .................................................................................................. 68 Weiterführende Schulen
4.2.1 Hauptschulen ......................................................................................................................... 70 
4.2.2 Realschulen ........................................................................................................................... 73 
4.2.3 Städtische Gymnasien ........................................................................................................... 75 
4.2.4 Effekte neuer Schulangebote auf Schülerzahlen der Sekundarstufe I .................................. 80 
4.2.5 Städtische Förderschulen ...................................................................................................... 84 
4.2.6 Städtische Berufskollegs........................................................................................................ 86 
Zusammenfassung ......................................................................................................................... 88 
 3

4

Vorbemerkung 
Die Bedeutung von Bildung - und Schulbildung im Besonderen -  ist in der zurückliegenden Deka-
de wie kaum ein anderes Themenfeld in das Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Die 
Ergebnisse mehrerer internationaler und nationaler Vergleichstudien haben intensive Diskussionen 
über die Rahmenbedingungen für Schulbildung und die Struktur des Schulwesens ausgelöst. Im 
Mittelpunkt aller Überlegungen steht dabei die Zielsetzung, Lernbedingungen zu schaffen, die es 
jedem Einzelnen ermöglichen, sein Bildungspotenzial auszuschöpfen, um ihm so eine möglichst 
umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, die Basis für eine selbstbe-
stimmte Lebensexistenz zu schaffen und die Kosten sozialer Unterstützungssysteme zu entlasten. 
Neben und in Kooperation  mit den informellen Lernwelten eines umfassenden Bildungsbegriffs 
haben Schule und schulische Bildung dafür eine herausragende Verantwortung.  
Akteure und Kompetenzen 
Diese Verantwortung ist auf die Schultern verschiedener Akteure verteilt: Das Schulgesetz des 
Landes NRW und damit der Landesgesetzgeber bestimmt die grundsätzlichen Regelungen für die 
Schullandschaft in Nordrhein-Westfalen. Er trägt Verantwortung für die inneren Schulangelegen-
heiten, und setzt den Rahmen für die in der Zuständigkeit der Kommunen liegenden Aufgaben der 
äußeren Schulangelegenheiten. Der dritte maßgebliche Akteur, der für den Bildungserfolg der 
Schülerinnen und Schüler Verantwortung trägt, sind die Schulen selbst. Ihre zunehmenden Rechte 
zur Selbstorganisation, die praktische Umsetzung pädagogischer Konzepte und der gesetzliche 
Auftrag zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Eltern in der Verwirklichung der Bildungs- 
und Erziehungsziele seien hier nur beispielhaft genannt. 
Zudem sind institutionelle Umwelt und soziokultureller Hintergrund der Schülerinnen und Schüler 
für deren individuelle Bildungskarrieren grundsätzliche Parameter.  Dennoch bleibt ein funktionie-
rendes Zusammenspiel der institutionellen Akteure mit ihren jeweiligen Kompetenzen und Zustän-
digkeiten für den Bildungserfolg junger Menschen von grundlegender Bedeutung. 
Aufgaben des kommunalen Schulträgers 
Zu den Zuständigkeiten des kommunalen Schulträgers gehört die Schulentwicklungsplanung (§80 
Schulgesetz NW), mit der im Grundsatz ein angemessenes Angebot an Schulen der jeweiligen 
Schulform geschaffen und erhalten werden soll. Das Selbstverständnis der Stadt Münster als Bil-
dungs- und Wissenschaftsstadt einerseits, wie auch die seit vielen Jahren wahrgenommene Ver-
antwortung einer erweiterten Schulträgerschaft andererseits gehen allerdings über das Vorhalten 
möglichst optimaler Schulstandorte und einer zeitgemäßen Ausstattung weit hinaus.  In der Schul-
entwicklungsplanung spielen neben einem angemessenen Angebot an Schulen auch qualitative 
Aspekte eine maßgebliche Rolle. 
 5

Im Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung werden deshalb sowohl Fragen zu den Rah-
menbedingungen individueller Förderung, Vorschläge zu strukturellen Veränderungen der Schul-
landschaft wie auch differenzierte Prognoserechnungen zur Entwicklung der Schülerzahlen und 
eine eher quantitative Betrachtung der dafür erforderlichen Flächen vorgestellt. Dabei zeigt sich, 
dass die Schülerzahlen insgesamt bis zum Ende des Prognosezeitraums 2019/20 nur moderate 
Rückgänge zu verzeichnen haben. Betrachtet man zum Ende des Prognosezeitraums die Entwick-
lung der Bevölkerungszahl in der vorschulischen Altersgruppe (0 – 6 Jahre) zeigt sich prozentual 
sogar ein gutes einstelliges Plus im Vergleich zum Ausgangsjahr 2009/10. Schulische Infrastruktur 
der Primarstufe wird also nach dem Ende des Prognosezeitraums wieder stärker in Anspruch ge-
nommen. Für den Bereich des Sekundarstufe I zeigt sich ein differenziertes Entwicklungsbild, das 
durch geplante Schulmodelle und in diesem Rahmenkonzept berechnete alternative Schulangebo-
te zusätzlich beeinflusst wird. 
Die strukturell schwierige Haushaltssituation der Stadt Münster und erforderliche Bemühungen zur 
Konsolidierung der städtischen Finanzen dürfen bei den Überlegungen zur Entwicklung der zu-
künftigen Schullandschaft und begleitender Unterstützungs- und Betreuungsangebote in Münster 
nicht ausgeklammert werden. Der verantwortungsvolle Umgang mit den erforderlichen Ressourcen 
ist auch in diesem Aufgabenfeld ein grundlegender Maßstab. Dabei darf der finanzielle Aufwand 
für Bildung dennoch nicht ausschließlich als Kostenfaktor, sondern muss in mindestens gleichem 
Maße auch als investive Maßnahme in die Zukunft der Stadtgesellschaft betrachtet werden. Sie 
erhält das für den Wirtschaftsstandort Münster wichtige außerordentlich hohe Niveau an Bildungs-
qualifikationen und reduziert die Risiken späterer sozialer Folgekosten. 
6

1. Rahmenbedingungen und Vorgehen 
Nachfolgend werden im Einzelnen die sich abzeichnenden Entwicklungen auf Landesebene be-
schrieben. Diese - derzeitigen - Unwägbarkeiten haben sowohl einzeln als auch in Summe Aus-
wirkungen auf die Schullandschaft der Stadt Münster und damit die Schulentwicklungsplanung. 
Selbstverständlich müssen diese Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, 
wenn in der und für die Stadt Münster Veränderungsprozesse eingeleitet werden. Es gilt, dafür den 
richtigen Weg und die richtige Reisegeschwindigkeit zu finden, da viele Entscheidungen voneinan-
der abhängen, bzw. sich gegenseitig beeinflussen.  Erforderlich ist ein schrittweises und synchro-
nisiertes Vorgehen, das es ermöglicht, Entscheidungen verantwortlich dann zu treffen, wenn die 
Wechselwirkungen klar sind, bzw. hinreichend eingeschätzt werden können. 
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 
Rechtliche Grundlage der Schulentwicklungsplanung sind die §§ 78 ff. des Schulgesetzes für das 
Land Nordrhein-Westfalen in der zuletzt durch Gesetz geänderten Fassung vom 17. Dezember 
2009. Sie regeln die Trägerschaft der Gemeinden, kreisfreien Städte, Kreise und Landschaftsver-
bände, ihre Zuständigkeiten und Aufgaben für das Schulwesen sowie die Rahmenbedingungen zur 
Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen. 
Der § 80 SchulG NRW verpflichtet „Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände…soweit sie… 
Schulträgeraufgaben zu erfüllen haben, …zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulfor-
men und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen für ih-
ren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungs-
planung zu betreiben“ (§ 80 Abs. 1 SchulG NRW). Dabei sollen Schulen und Schulstandorte so 
geplant werden, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst glei-
chen Bedingungen wahrgenommen werden können (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW).  
„Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt 
„ das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrö-
ßen und Schulstandorten, 
„ die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten 
der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und 
Jahrgangsstufen, 
„ die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und 
Schulstandorten“ (§ 80 Abs. 5 SchulG NRW). 
 7

1.2 Entwicklungen auf Landesebene 
Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in NRW wird zur Veränderung der Schulland-
schaft eine Reihe von Maßnahmen angekündigt. 
In einem ersten Schritt sollen mit einem ‚schulpolitischen Sofortprogramm’ folgende Maßnahmen 
umgesetzt werden:  
„ Abschaffung der Kopfnoten. 
„ Ausbau der Mitwirkung aller am Bildungsprozess Beteiligten durch Einführung der Drittelpa-
rität in den Schulen. 
„ Verstärkte Nutzung der im bestehenden Schulgesetz verankerten Möglichkeit, besondere 
Schulmodelle zu genehmigen, um Gemeinschaftsschulkonzepte und innovative schulische 
Vorhaben, die das längere gemeinsame Lernen zum Ziel haben, auf den Weg zu bringen; 
(Ziel ist es, in den nächsten fünf Jahren mindestens 30 Prozent der allgemeinbildenden 
Schulen in der Sekundarstufe I zu Gemeinschaftsschulen umzuwandeln). 
„ Den Kommunen soll die Wiedereinführung der Grundschulbezirke ermöglicht werden. 
„ Einrichtung einer von den Kommunen bis zur Landesebene aufgebauten Landeselternver-
tretung. 
„ Ausrichtung des Einschulungsalters am individuellen Entwicklungsstand des einzelnen 
Kindes. 
„ Abschaffung der Verbindlichkeit der Grundschulgutachten und des Prognoseunterrichtes.  
Zur Umsetzung dieses ‚Sofortprogrammes’ ist Anfang Juli 2010 von den Fraktionen der SPD und 
Bündnis 90/Die Grünen ein Gesetzentwurf vorgelegt worden für ein  ‚Viertes Gesetz zur Änderung 
des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen’ (4. Schulrechtsänderungsgesetz). 
Darin werden die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung und des Prognoseunter-
richtes  sowie der Kopfnoten vorgesehen. Weiterhin soll die Drittelparität an Schulen eingeführt 
werden; die Schulträger sollen die Möglichkeit erhalten, Schuleinzugsbereiche zu gründen. 
Das Gesetz befindet sich zur Zeit noch in der Beratung  und ist nach der 1. Lesung am 15. Juli an 
den Ausschuss für Schule und Weiterbildung, sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik über-
wiesen worden. 
Weiterhin sollen nach der Koalitionsvereinbarung folgende Schwerpunkte gesetzt werden: 
8

„ Teilweise Rücknahme der Schulzeitverkürzung. Gymnasien sollen die Möglichkeit erhalten, 
sich in Absprache mit den Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern so-
wie den Schulträgern, bis zum Beginn des Anmeldetermins für das Schuljahr 2011/2012 zu 
entscheiden, ob sie das Abitur zukünftig nach zwölf oder nach 13 Jahren anbieten wollen. 
„ Umsetzung der Inklusion.  
„ Förderung des Ganztages. 
„ Verbesserung der Unterrichtsqualität durch Nutzung der durch rückgängige Schülerzahlen 
frei werdenden Finanzmittel. 
„ Ermöglichung längeren gemeinsamen Lernens. 
Diese neuen Rahmenbedingungen betreffen naturgemäß nicht nur die Stadt Münster, sondern 
selbstverständlich auch die umliegenden Städte und Kreise. Auch dort werden Entwicklungen 
stattfinden (Bsp. die zum Schuljahr 2009/10 entstandene Verbundschule in Everswinkel; neu die 
Gemeinschaftsschule in Ascheberg), die zu beachten sind. 
 9

1.3 Beschlüsse des Rates zur Schulentwicklungsplanung 
Im Jahr 2007  hat der Rat der Stadt Münster mit zwei Entscheidungen unterschiedliche Zeitfenster 
für weitere Schritte der Schulentwicklungsplanung definiert: 
„ Mit der Vorlage V/0104/2007/1 („Schulentwicklungsplanung 2007 - 2010 für die städtischen 
weiterführenden Schulen“) sollten rechtzeitig vor den mit dem Schuljahr 2010/11 beginnen-
den doppelten Jahrgängen in den Oberstufen der Gymnasien in Folge von G 8 gegebenen-
falls notwendige Weichenstellungen vorgenommen werden.  
„ Mit der Vorlage V/0501/2007 („Aufhebung der Schulbezirke für die städtischen Grundschu-
len, Festlegung der Zügigkeiten ab dem Schuljahr 2008/2009“) hat der Rat die Verwaltung 
beauftragt, rechtzeitig vor den Anmeldeterminen des Schuljahres 2011/2012 für die Grund-
schulen die auf Grund der Aufhebung der Schulbezirke beschlossene „Orientierungsphase“ 
auszuwerten und Entscheidungsvorschläge auch zu Standortfragen und Kapazitätsplanun-
gen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu erarbeiten. 
Vor der Sommerpause 2009 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung 
nach intensiven Gesprächen mit den Schulen berichtet, dass sich der Problemdruck der Schul-
raumversorgung an den Gymnasien auf Grund der 4 Oberstufenjahrgänge in den Schuljahren 
2010/2011 bis 2012/2013 deutlich gemindert hat und somit keine zwingende Erfordernis bestand, 
auf Grund dieses spezifischen Teilaspektes eine getrennte Schulentwicklungsplanung für die wei-
terführenden Schulen bis Ende 2009 und nachfolgend für die Grundschulen bis zum Herbst 2010 
vorzulegen.  Der mit dem Bericht vorgeschlagene Zeitplan für den Beginn der nächsten Schulent-
wicklungsplanung sah deshalb einen erneuten Einstieg im 1. Quartal des Jahres 2010 vor.  
Im März 2010 hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0076/2010 („Schulentwicklungsplanung 2011ff 
– Vorschlag zum Verfahren“) inhaltliche Grundzüge und einen Verfahrensvorschlag zur Schulent-
wicklungsplanung vorgelegt. Mit der Entscheidung zu dieser Vorlage hat der Rat die Verwaltung 
beauftragt, unter Berücksichtigung der gegebenen schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen 
eine qualitative Schulentwicklungsplanung, die primär zu einer Verbesserung der Bildungsland-
schaft führen soll, zu erarbeiten. 
Ausgehend von einem Rahmenkonzept, in dem wesentliche inhaltliche Ziele und Problemfelder 
formuliert werden sollen und das die Entwicklung der Schülerzahlen auf der Basis der aktuellen 
kleinräumigen Bevölkerungsprognose darstellt, sollen im weiteren Verlauf die einzelnen Themen 
vertieft aufbereitet und in Einzelvorlagen genauer dargestellt werden. Im Rahmen der Erarbeitung 
der neuen Schulentwicklungsplanung sollen Möglichkeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit ge-
schaffen werden.  
10

Diesem Auftrag trägt das vorliegende Rahmenkonzept Rechnung. 
Auf weitere inhaltliche Beschlüsse des Rates (etwa zur Festlegung von Zügigkeiten, Schulsozial-
arbeit u.a.), die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf die Schulentwicklungsplanung haben, wird 
im Rahmen der Darstellung der jeweiligen Themen verwiesen.  
 11

1.4 Entwicklung und Aufbau des Rahmenkonzeptes 
Bereits das vorliegende Rahmenkonzept ist im Sinne des partizipativ angelegten Planungsprozes-
ses unter Beteiligung und mit Unterstützung der Schulaufsicht und der Vertretungen der Schulfor-
men entwickelt worden. 
Nach der Klärung der strategischen Leitlinien, die mit der Schulentwicklungsplanung verfolgt wer-
den sollen (s. Kap. 2), ist ein ämter- und dezernatsübergreifender Problemaufriss entwickelt wor-
den, in dem die aktuelle Schullandschaft in Münster sowie begleitende und unterstützende Förde-
rangebote strukturell, inhaltlich und bedarfsorientiert kritisch analysiert wurden. Dabei wurde darauf 
verzichtet, sich auf die Themenfelder zu beschränken, die in alleiniger Entscheidungs- und Hand-
lungskompetenz der Stadt Münster liegen. Das Selbstverständnis der erweiterten Schulträger-
schaft verpflichtet dazu, auch dort Initiativen zu ergreifen, wo nur in Partnerschaft mit anderen Ak-
teuren und Entscheidungsträgern Schulbildung weiter entwickelt werden kann. Dieser Problemauf-
riss ist  mit der oberen und unteren Schulaufsicht einvernehmlich diskutiert und den Schulform-
sprechern der städtischen Schulen in Münster vorgestellt worden. In weiterführenden Gesprächen 
mit den Schulleitungen der jeweiligen Schulformen beziehungsweise mit der Bitte um schriftliche 
Stellungnahmen wurde der Problemaufriss unter den Gesichtspunkten der Herausforderungen der 
jeweiligen Schulform nochmals beraten. 
Darauf aufbauend sind für einzelne Themenbereiche spezifische Lösungsoptionen entwickelt oder 
die Notwendigkeit zur Intensivierung / Umstrukturierung bestehender Förder- und Unterstützungs-
angebote hinsichtlich ihrer prinzipiellen Umsetzungsmöglichkeit überprüft worden. Darin einbezo-
gen wurden auch die bisher vorliegenden Ergebnisse aus der Arbeit der Gremien und Arbeitsgrup-
pen des Bildungsnetzwerkes. 
Das Rahmenkonzept erläutert deshalb zunächst die mit der Schulentwicklungsplanung verbunde-
nen Leitlinien, geht dann auf die qualitativen Aspekte der Schulentwicklungsplanung ein und be-
schreibt die dazu gehörenden schulstrukturergänzenden Maßnahmevorschläge. Daran schließen 
sich die Ausführungen zu strukturverändernden Maßnahmevorschlägen mit den dazu erforderli-
chen weiteren Prüfungen und die sich aus den Maßnahmen sowie aus der Entwicklung der Schü-
lerzahlen ergebenden Bedarfe an Infrastruktur für die jeweiligen Schulformen an. Das Rahmen-
konzept weist sowohl bei den strukturergänzenden wie auch bei den strukturverändernden Maß-
nahmen mit einer kurzen Bestandsaufnahme auf vorhandene Angebote hin und bezieht sie bei 
den Vorschlägen zur weiteren Entwicklung mit ein. Zusätzlich werden erforderliche Maßnahmen 
bezüglich einzelner Schulformen zur kurzfristigen Umsetzung vorgeschlagen. 
Die Zielsetzung des Rahmenkonzeptes ist, entsprechend der im März beschlossenen Methodik zur 
Schulentwicklungsplanung, „eine Verständigung über grundlegende Entwicklungen der Schulland-
12

schaft und konkrete Handlungserfordernisse zu ermöglichen und Richtungsentscheidungen für die 
weitere Arbeit zu treffen“ (V/0076/2010; Begründung 2.3). In der Konsequenz dessen werden in 
der aktuellen Phase des Planungsprozesses zunächst nur wenige Maßnahmen vorgeschlagen, die 
einzelne Schulen betreffen. 
 13

14

2 Leitlinien der Schulentwicklungsplanung für Münster 
Gute Bildungsperspektiven für Kinder und Jugendliche schaffen 
„Wir sind eine Stadt mit hohem Verantwortungsbewusstsein für gute Erziehungs-, Bildungs- und 
Lebensperspektiven unserer Kinder und Jugendlichen“ (Integrierter StadtMarketing-Prozess, Zu-
kunft macht Geschichte; 2004). Dieses Selbstverständnis der Stadt Münster ist im breiten gesell-
schaftlichen Dialog des ISM-Prozesses als herausgehobenes Fundament für die Entwicklung 
Münsters bewertet worden und führte deshalb zu der Leitorientierung „Wir werden einer der füh-
renden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ (Zitat ISM).  
  
Die Schulentwicklungsplanung ist ein wesentliches Instrument in kommunaler Zuständigkeit, mit 
dem dieser Leitorientierung Rechnung getragen werden kann. Bezogen auf das schulische Ange-
bot insgesamt ist damit die Aufgabe verbunden, den unterschiedlichen Qualifikationen der Schüle-
rinnen und Schüler und ihrer individuellen Entwicklung strukturelle Möglichkeiten einer bestmögli-
chen individuellen Förderung zu bieten. Ein ausreichend differenziertes Angebot an Schulformen, 
das idealer Weise Aufstiege ermöglicht und Abstiege verhindert, ist dafür ein grundlegender Bau-
stein. Die Entwicklung einzelner Schulen zu unterstützen, die sich in unterschiedlicher Weise inter-
national orientieren wollen, entspricht der Leitorientierung ebenso wie die Bereitschaft, im Rahmen 
der Schulentwicklung auch innovative Modelle schulischer Bildung nach Maßgabe kommunaler 
Möglichkeiten zu fördern und zu unterstützen. 
Die Stadt Münster will ein Schulangebot vorhalten, das ihrem Anspruch als Bildungs- und 
Wissenschaftsstadt gerecht wird. 
Bildungspotenziale ausschöpfen 
Mit der Änderung des Schulgesetzes für das Land NRW im Jahr 2006 ist die individuelle Förde-
rung aller Schülerinnen und Schüler als zentrales Leitmotiv für schulische Bildung rechtlich festge-
schrieben worden. Die Potenziale jedes einzelnen Kindes, jedes Jugendlichen zu erkennen und 
sie entsprechend zu fördern, ist dabei ein wesentlicher Grundgedanke. Schule soll die Rahmenbe-
dingungen bieten, die jungen Menschen die optimale Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer 
Fähigkeiten ermöglichen und damit die Grundlage für ein später eigenverantwortlich gestaltetes 
Leben schaffen. Allen Kindern sollen dafür unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft glei-
che Bildungschancen geboten werden. Die individuelle Förderung setzt an der spezifischen Aus-
 15

gangslage jedes und jeder Lernenden an und gestaltet die Förderung so, dass jede Schülerin und 
jeder Schüler den für sie und ihn bestmöglichen Abschluss erreichen kann. Kein Kind soll zurück-
gelassen werden, Talente sollen gefördert und Verschiedenheit geschätzt werden. Verstärkte Be-
mühungen um Inklusion, eine verstetigte Förderung des Ganztags, eine differenzierte Schulland-
schaft und Offenheit für pädagogische Modelle sind dafür wichtige Bausteine. 
Die Instrumente individueller Förderung liegen zu großen Teilen in der Verantwortung des Landes 
und der Schulen selbst. Dennoch bestehen ebenso Handlungsmöglichkeiten des kommunalen 
Schulträgers, alleinverantwortlich oder in Kooperation mit Schulen und anderen Bildungsakteuren 
individuelle Förderung und die mit ihr verbundenen Ziele zu unterstützen.  
Jede Schülerin und jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, das individuelle Leistungspo-
tential auszuschöpfen. 
Gesellschaftlichen Veränderungen und differenzierten Lebenssituationen Rechnung tragen 
Schule und schulische Bildung stehen im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen und einer zu-
nehmenden Vielfalt unterschiedlicher Lebenssituationen. Sie bestimmen ganz wesentlich das 
Lernumfeld der Schülerinnen und Schüler und haben so maßgeblich Einfluss auf die Entwicklung 
individueller Bildungskarrieren. So haben die zunehmende Zahl alleinerziehender Eltern, die Be-
rufstätigkeit beider Elternteile, aber auch schwierige Familiensituationen in den letzten Jahren dazu 
geführt, dass der Erziehungsauftrag der Schulen an Umfang und Bedeutung stetig zugenommen 
hat. Es ist Teil der Schulentwicklungsplanung, entsprechende Konzepte zur Bewältigung des zah-
lenmäßig steigenden Bedarfs (u.a.zum Thema Schulmüdigkeit vgl. Kap. 3.1 oder Ganztag vgl. 
Kap. 4.1.1) zu erarbeiten und gemeinsam mit dem Partner Schule eine Betreuung mit hohem pä-
dagogischem Anspruch zu bieten.  
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 auch für die Bundesrepublik Deutschland 
rechtswirksam geworden ist, fordert in Artikel 24 einen diskriminierungsfreien Zugang von Behin-
derten zum Bildungssystem und verpflichtet die Vertragsstaaten, ein inklusives Bildungssystem zu 
gewährleisten. Auch wenn der damit verbundenen Paradigmenwechsel und die selbstverständli-
che Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf an 
einer Regelschule eher eine langfristige Perspektive darstellen und konkrete Maßnahmen einer 
landesrechtlichen Grundlage bedürfen, die zur Zeit noch nicht gegeben ist, soll das Thema Inklusi-
16

on bereits jetzt vorausschauend mitbedacht und auf wahrscheinliche Auswirkungen für das Bil-
dungssystem in Münster hingewiesen werden. 
Das Schulangebot in Münster trägt gesellschaftlichen Veränderungen und unterschiedli-
chen Lebenssituationen Rechnung. 
Qualitative und quantitative Schulentwicklungsplanung 
In der Schulentwicklungsplanung für Münster sollen qualitative und quantitative Aspekte in Ein-
klang gebracht werden. Um jedem Kind die Chance zu bieten, den individuell besten Abschluss 
erreichen zu können, muss es gelingen, den Zusammenhang zwischen sozialer und ethnischer 
Herkunft und negativen Bildungsverläufen aufzubrechen und gerechte Bildungschancen zu bieten. 
Präventive Unterstützungsleistungen und Förderungen unterstützen erfolgreiche Bildungsbiogra-
fien, fördern in schwierigen Schul- und Lebenssituationen und ebnen den Weg in eine spätere be-
rufliche Existenz. Investitionen in Bildung verbessern die Lebensperspektiven jedes Einzelnen und 
minimieren spätere gesellschaftliche Transferleistungen.  
Diese qualitativen Aspekte der Schulentwicklungsplanung sind in Einklang zu bringen mit der de-
mografischen Entwicklung, der Entwicklung der Schülerzahlen insgesamt wie auch in den einzel-
nen Schulformen. Die erforderliche Infrastruktur trägt den Zielsetzungen und Herausforderungen 
erkennbar Rechnung und wird mit einem verantwortbaren Finanzierungsaufwand vorgehalten.  
Dazu gehört auch eine lokalräumliche Sichtweise, die eine Verteilung aller Schulformen im Stadt-
gebiet Münsters so vorsieht, dass eine Schule der angestrebten Schulform von jedem Ort der 
Stadt mit vertretbarem Aufwand zu erreichen ist. Für die Grundschulen gilt dabei durchgängig das 
Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“. 
Qualitative und quantitative Aspekte sind in der Schulentwicklungsplanung unter der Maß-
gabe des wirtschaftlichen Umgangs mit den erforderlichen Ressourcen in Einklang zu 
bringen. 
 17

18

3 Qualitative Aspekte der Schulentwicklungsplanung 
Unter qualitativen Aspekten der Schulentwicklungsplanung werden hier sowohl schulstrukturer-
gänzende wie –verändernde Maßnahmen verstanden. Ergänzende Maßnahmen sind solche, die 
die Rahmenbedingungen innerhalb der bestehenden Schullandschaft betreffen. Sie unterstützen 
Lehrende und Lernende, vorhandene Bildungspotenziale auszuschöpfen, Probleme in der Schul-
laufbahn zu bewältigen und negative Bildungskarrieren zu verhindern. Schulstrukturverändernde 
Maßnahmen sind solche, die durch Fusionen, neue Schulmodelle oder Schulformen zu einer Ver-
änderung des bestehenden Schulangebotes in Münster führen. 
3.1 Schulstrukturergänzende Maßnahmen 
Im Rahmen der erweiterten Schulträgerschaft ist die Stadt Münster allein oder in Kooperation mit 
den Schulen und anderen Trägern in vielfältiger Weise ergänzend und unterstützend zur Institution 
Schule tätig. Betreuungsangebote im Ganztag, unterstützende Hilfen in der Schulsozialarbeit und 
der Schulpsychologie leisten einen wichtigen Beitrag im Sinne der im Schulgesetz des Landes 
vorgesehenen individuellen Förderung. Sie hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler zu dem ihnen 
bestmöglichen Abschluss zu führen. Dies setzt voraus, die spezifische Ausgangslage der Lernen-
den in den Blick zu nehmen. Dabei sind sowohl die Entwicklungsstufen wie auch die jeweilige 
Schul- und Lebenssituation des Einzelnen von Bedeutung.  
Schulstrukturergänzende Maßnahmen richten sich sowohl an Lernende wie Lehrende. Sie tragen 
dazu bei, den Lehrenden und Betreuenden Möglichkeiten zu bieten, individuelle Förderung auch 
über den rein schulischen Kontext hinaus wahrnehmen zu können. Für die Lernenden bedeuten 
sie Unterstützung, Hilfe und Förderung nicht nur im Sinne ihres schulischen Leistungsvermögens, 
sondern auch hinsichtlich grundlegender sozialer Kompetenzen und in schwierigen Situationen 
ihrer schulischen Laufbahn. 
Schulstrukturergänzende Maßnahmen sind wichtige Instrumente, die zu hohe Zahl der Schülerin-
nen und Schüler, die ohne Abschluss bleiben, zu minimieren, die Risiken des Schulstufen- und 
Schulformwechsels für Einzelne beherrschbar zu halten, den Übergang in das berufliche Leben zu 
unterstützen und nicht zuletzt gesellschaftlichen Entwicklungen und der zunehmenden Verände-
rungen familiärer Strukturen Rechnung zu tragen. Ebenso soll mit diesen Maßnahmen der durch 
viele Studien gestützten Erkenntnis entgegengewirkt werden, dass der soziale Status maßgeblich 
verantwortlich ist für Bildungschancen und Bildungserfolg. 
 19

3.1.1 Schulmüdigkeit / Schulverweigerung / Schüler/-innen ohne Abschluss 
In Münster muss in den letzten Jahren eine zunehmende Zahl von schulmüden Jugendlichen bis 
hin zur Schulverweigerung konstatiert werden. Eine exakte Datenlage oder langfristige Entwick-
lungslinien zu ermitteln ist auf Grund der differenzierten Symptomatik und der unterschiedlichen 
Selbst- und Fremdeinschätzung Betroffener allerdings sehr schwierig.  
So zählte das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen seiner Aufgabe der Jugendhil-
fe an Schule 84 Kontakte zu schulmüden Kindern und Jugendlichen im Schuljahr 2007/2008, für 
das Schuljahr 2008/09 stieg die Zahl auf 121 Kontakte aus allen Schulformen der Sekundarstufe I. 
Im Kinder- und Jugendförderplan 2010 – 2014 wird auf 71 langfristige Betreuungen der Fachbera-
tung Schulverweigerung im Schuljahr 2008/09 hingewiesen. 
Kontakte Jugendhilfe 
wg. Schulmüdigkeit 
2006/2007 2007/2008 2008/2009 
Förderschulen k.A. 9 19 
Hauptschulen 16 37 19 
Realschulen k.A. 26 48 
Gymnasien k.A. 12 27 
gesamt  84 121* 
* incl. Beratungsfälle und Betreuungen an Gesamtschule, Grundschulen und Berufskollegs  
Amt f. Kinder, Jugendliche und Familien 
Aus diesen Kontakten resultierten im Schuljahr 2007/08 48 langfristige Betreuungen, 14 Jugendli-
che konnten in das Bildungssystem reintegriert werden. Von den 71 langfristigen Betreuungen des 
Schuljahres 2008/09 sind 29 Jugendlichen in das Bildungssystem reintegriert worden. 
Die für Schulpflichtverletzung an Gymnasien, Realschulen, Förderschulen und Berufskollegs zu-
ständige Bezirksregierung hat eine Zunahme auf 112 Fälle in Münster im Jahr 2009 von jeweils 80 
Fällen in den Jahren 2007 und 2008 festgestellt, bei 664 bzw. 455 Fällen im Regierungsbezirk ins-
gesamt ein Anteil von 17%. Gemeinsam mit den Fallzahlen in Zuständigkeit des Amtes für Schule 
und Weiterbildung unterstreichen sie die kontinuierliche Zunahme der Schulpflichtverletzungen. 
Fallzahlen Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzung 
Jahr Münster 
ges. 
Gymnasien Realschulen Hauptschulen Förderschulen BKs 
2007 88 1 1 3 5 78 
2008 110 2 7 19 11 71 
2009 156 8 16 12 33 87 
Quelle Amt f. Schule und Weiterbildung / Bezirksregierung Münster 
20

Die Beendigung der Schullaufbahn ohne Abschluss steht mit diesen Zahlen in einem engen Zu-
sammenhang, auch wenn nicht alle statistisch erfassten Fälle von Schulmüdigkeit, Schulverweige-
rung und Schulpflichtverletzung zu einem Schulende ohne Abschluss führen. Die Statistik von 
IT.NRW weist unter der Zahl der Abgänger ohne Abschluss zudem auch die Schülerinnen und 
Schüler aus, die trotz Schulbesuch keinen qualifizierten Schulabschluss erreichen. 
Schulabgänger ohne Abschluss in 
Münster NRW Land 
Jahr Abgänger ohne Abschl. % Abgänger ohne 
Abschl. 
% 
2007 3.284 228 6,9 223.357 14.572 6,5 
2008 3.305 152 4,6 223.452 14.296 6,4 
2009 3.452 230 6,7 219.092 13.392 6,1 
Quelle IT NRW 
Da die Daten zu unterschiedlichen Sachverhalten erhoben werden und Schulmüdigkeit, Schulver-
weigerung bis hin zur Schulpflichtverletzung mit Bußgeldverfahren Stadien eines individuellen 
Entwicklungsprozesse sein können, sind Überschneidungen bei den Datensätzen wahrscheinlich. 
Andererseits kann zumindest hinsichtlich der Problematik Schulmüdigkeit von einer zusätzlichen 
Dunkelziffer von Fällen ausgegangen werden, die die bestehenden Hilfsangebote nicht in An-
spruch genommen haben. 
Dennoch geben die unterschiedlichen Statistiken verschiedener Einrichtungen begründete Hinwei-
se, dass die Problematik der Schulmüdigkeit und Schulverweigerung nicht unterschätzt werden 
darf und mit Blick auf die Zielsetzungen des Schulentwicklungsplanes berücksichtigt werden muss. 
Ursachen und Unterstützungsangebote in Münster 
Die Gründe für Schulmüdigkeit und Schulverweigerung sind sehr unterschiedlich; individuelle und / 
oder familiäre Problemlagen, Mißerfolgserfahrungen, soziale Probleme in der Schule oder gesell-
schaftlich bedingte Benachteiligungen, aber ebenso auch besondere Begabungen, wenn sie nicht 
entsprechend gefördert werden, können allein oder in Kombination dafür Auslöser sein. Schulmü-
digkeit oder Schulverweigerung führen nicht selten zur Wiederholung eines Schuljahrgangs, im 
schlimmsten Fall zur Beendigung der Schullaufbahn, ohne einen Schulabschluss erreicht zu ha-
ben. Übergänge in die berufliche Ausbildung sind dadurch nahezu ausgeschlossen, der Eintritt in 
eine Erwerbsarbeit erheblich gefährdet.  
 21

Schulverweigerung bezeichnet das unentschuldigte häufige / dauerhafte Fernbleiben vom Unter-
richt. Im Rahmen der Schulpflichtüberwachung sind vor Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsver-
fahrens gegen die Schüler/-innen Hilfsmaßnahmen in abgestufter Intensität erfolgt. Schule und 
Jugendhilfe sowie der Kommunale Sozialdienst (KSD) bemühen sich gemeinsam, die Betroffenen 
wieder zu regelmäßigem Schulbesuch zu bewegen. Häufig sind diese Jugendlichen mit schuli-
schen Angeboten allein nicht mehr zu erreichen, teilweise begründet die Institution Schule als sol-
che schon die Verweigerungshaltung.  
Den Schülerinnen und Schülern wie den Schulen stehen verschiedene Angebote des Schulträgers 
zur Verfügung. Sozialpädagoginnen und –pädagogen, Sozialarbeiter und Erzieherinnen und Er-
zieher sowie Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien und anderer freier Träger bieten in den 
Schulen Beratung und Unterstützung. Zudem ist die in 2007 im Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien als Projekt eingerichtete Fachberatung Schulverweigerung seit 2009 abgesichert (vgl. 
Kinder- und Jugendförderplan 2010 – 2014; S. 73 ff.; Vorlage 0158/2010). Sie steht besonders für 
alle Realschulen und Gymnasien zur Verfügung und bietet Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und 
Schülern schnellen Kontakt.  
Flankierend zum Team Jugendhilfe an Hauptschulen ist Anfang 2010 das Team Jugendhilfe an 
Förderschulen eingerichtet worden. Beide Teams sind bei schulvermeidenden Tendenzen eben-
falls vor Ort beratend tätig. Je nach Problemstellung im Einzelfall kooperieren die Fachkräfte mit 
weiteren Institutionen (u.a. auch mit der schulpsychologischen Beratungsstelle). Damit können alle 
34 münsteraner Schulen der Sekundarstufe I (außer LWL) im Bereich Schulabsentismus auf An-
gebote des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien zurückgreifen.  
Ziel aller Hilfen ist, die Jugendlichen in ihrem schulischen Umfeld zu halten und sie wieder in den 
Regelunterricht einzubinden. Ein frühzeitiges Erkennen von Schulmüdigkeit ermöglicht eine geziel-
te Hilfe, die ein Abdriften in Schulverweigerung verhindert und die Problemsituation auflösen kann.  
Schulmüdigkeit, Schulverweigerung bis hin zur Schulpflichtverletzung und ihre Ursachen hindern 
die Jugendlichen häufig nicht nur daran, ihr Leistungspotential auszuschöpfen, sondern münden 
nicht selten in einem Schulabgang ohne Abschluss. Hilfsmaßnahmen und Unterstützungsangebote 
zeigen die meiste Wirkung, wenn sie frühzeitig ergriffen werden können. Dies setzt voraus, dass 
bereits beginnende Schulmüdigkeit erkannt, ihre Ursachen ermittelt und zielgerichtete Hilfen einge-
leitet werden. Das umfangreiche Förderangebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle für 
Schülerinnen und Schüler in schulischen Schwierigkeiten bietet die Möglichkeit eines frühzeitigen 
Eingreifens. Die Schulen können auf Fortbildungsmaßnahmen zurückgreifen, um Schwierigkeiten 
22

in der Lernentwicklung von Schülerinnen und Schülern frühzeitig erkennen und ihnen erfolgreich 
begegnen zu können.  
Die tägliche Präsenz in der Klasse prädestiniert die Lehrerinnen und Lehrer, eben solche Warnzei-
chen wahrzunehmen und sich in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften Klarheit über die jewei-
lige Situation des/der Schülers/-in zu verschaffen. Die weitere und intensivere Sensibilisierung der 
Lehrkräfte und der weiteren pädagogischen Fachkräfte ist hier ein wesentlicher Ansatzpunkt, um 
über eine gesicherte Diagnose frühzeitig präventive Hilfsmaßnahmen einsetzen zu können und 
damit einen fortschreitenden negativen Entwicklungsprozess aufzuhalten oder erst gar nicht ent-
stehen zu lassen.  
Die differenzierte Trägerlandschaft und Überschneidungen in Zuständigkeits- und Aufgabenberei-
chen erfordern die Bildung eines stadtweiten Netzwerkes, das die Themen Diagnostik von Schul-
müdigkeit / Schulverweigerung  und zielgenaue Angebote behandelt. Ziel einer verbesserten Ko-
operation in allen Themenbereichen zur Schulmüdigkeit ist, die Fallzahlen der Schulverweigerung 
und der Schulpflichtverletzungen zu reduzieren, um Schulabgänge ohne Abschluss zu vermeiden. 
Die bestehenden Maßnahmen und Angebote werden in Zusammenarbeit mit allen Beteilig-
ten weiterentwickelt.  Eine höhere Sensibilisierung, verbesserte Diagnostik und eine stär-
kere Vernetzung der Hilfsmaßnahmen sollen präventiv Schulmüdigkeit und Schulverweige-
rung verhindern. Dazu sind ggfs. zusätzliche Ressourcen erforderlich. 
 23

3.1.2 Schulsozialarbeit 
Schulsozialarbeit ist auf die Beratung, Begleitung, Unterstützung und Förderung von Schülerinnen 
und Schülern ausgerichtet und steht ebenso Eltern und Lehrerschaft zur Verfügung. Sie gewinnt 
auch in den Berufskollegs zunehmend an Bedeutung (s. Kap. 4.2.5). Neben der Einzelfallhilfe bie-
tet Schulsozialarbeit im Bereich des Ganztags ein integriertes und vernetztes Angebot begleitend 
zum Unterricht, außerschulischer Bildung, Jugendhilfe, Soziales und Kultur. Sie ergänzt damit den 
Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.  
Schulsozialarbeit in Münster ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Trägerschaften, deren An-
gebote und Aufgaben sich in Teilen überschneiden. Mit dem Gesamtkonzept „Schulsozialarbeit in 
Münster“ (Berichtsvorlage V/0911/2008) ist für die zielgerichtete Weiterentwicklung, die Vernet-
zung und Transparenz der Angebote, die Zusammenarbeit der Träger und den bedarfsorientierten 
Einsatz von Ressourcen eine wichtige Grundlage geschaffen worden.  
Seit der Veröffentlichung des Gesamtkonzeptes konnten auf der Basis des Runderlasses des Mi-
nisteriums für Schule und Weiterbildung vom 23.01.2008 zur Schulsozialarbeit sowie durch den 
Einsatz kommunaler Ressourcen des Amtes für Schule und Weiterbildung und des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien 2009/2010 weitere Schulen verschiedener Schulformen ihr Angebot 
der Schulsozialarbeit ausbauen. Andere Schulen haben ihren Bedarf formuliert. Wie im Gesamt-
konzept empfohlen, wurde der Qualitätszirkel „Ganztag/Schulsozialarbeit“ eingerichtet und somit 
die Qualitätsentwicklung durch die Vernetzung der Träger, der schulübergreifende fachliche Aus-
tausch der Fachkräfte und die Auseinandersetzung mit fachspezifischen Themen weiter unter-
stützt.  
In einem nächsten Schritt sollen die im Gesamtkonzept empfohlenen „Kriterien für den Ausbau von 
Schulsozialarbeit“ angewandt werden. Mit Blick auf die Ressourcenverteilung und inhaltliche Aus-
richtung der Schulsozialarbeit in Münster gilt es, im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ein mit 
der Jugendhilfe und weiteren Trägern abgestimmtes sozialräumliches Konzept als Entscheidungs-
grundlage für den weiteren Ausbau und für zukünftige Entscheidungen zu entwickeln und umzu-
setzen. 
Das bestehende Gesamtkonzept Schulsozialarbeit wird auf der Basis einer aktualisierten 
Bestandsaufnahme der Angebote aller Träger in Münster in Kooperation mit den an Schul-
sozialarbeit Beteiligten mit den Zielen der Qualitätssicherung und eines effektiven Res-
sourceneinsatzes weiter entwickelt. Gegebenenfalls sind auch hier weitere Ressourcen 
erforderlich. 
24

3.1.3 Schulstufenwechsel und Übergang Schule Beruf 
Bildungslaufbahnen sind gekennzeichnet durch altersbedingte Schulstufen- und leistungsbedingte 
Schulformwechsel. Der Wechsel in eine neue Schulstufe oder zu einer anderen Schulform ist für 
die Schülerinnen und Schüler immer auch eine große Herausforderung: Neue Unterrichtsinhalte, 
andere Lernmethoden, veränderte Schulorganisation, neue soziale Gemeinschaften und Bezugs-
personen sind die Rahmenbedingungen mit denen jede/r einzelne Schüler/in konfrontiert wird. Am 
Ende der Schullaufbahn steht der Übergang in die berufliche Ausbildung oder das Studium. Der 
Lenkungskreis des Bildungsnetzwerkes Münster hält es zur Gewährleistung eines erfolgreichen 
Übergangsmanagements für erforderlich, durch Schulträger und Schulaufsicht Strukturen und An-
gebote zu entwickeln, die die Zusammenarbeit aller am Bildungsprozess Beteiligten an den 
Schnittstellen optimieren und die Übergänge zwischen den Bildungsorten erleichtern (Bildungsper-
spektiven des Lenkungskreises Bildungsnetzwerk, Nov. 2009) 
Schulstufenwechsel 
Die Übergänge in neue Schulstufen sollen unterstützt werden, um die mit den Wechseln verbun-
denen Risiken zu minimieren. Für den Übergang von den Kindertagesstätten in den Primarbereich 
ist deshalb auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz, August 2008)  ein entsprechen-
der Arbeitskreis mit Vertretern der Kindertagesstätten und Grundschulen vorgeschrieben. Der Ar-
beitskreis in Münster bemüht sich auf der Basis bestehender Angebote und Rahmenbedingungen, 
den Übergang zwischen Kindertagesstätte und Grundschule zu verbessern und eine engere Ver-
zahnung zu erreichen. Dabei geht es vor allem um ein frühzeitiges Vertrautmachen mit der zukünf-
tigen Schule. Diesem Zweck dienende Kooperationen zwischen Kindertagesstätten und Grund-
schulen sind aber nicht institutionalisiert und hängen deshalb häufig vom Engagement einzelner 
Beteiligter ab. Angesichts der nicht seltenen Nutzung von Kindertagsstätten und Grundschulen in 
unterschiedlichen Sozialräumen müssen Sie für die praktische Umsetzung ein sehr hohes Maß an 
Flexibilität und Motivation einbringen. Zudem ist die Weitergabe individueller Daten und Bildungs-
biografien, die die Fortführung der individuellen Förderung begünstigt, aus datenschutzrechtlichen 
Gründen nur mit dem Einverständnis der Eltern möglich.  
Die Zusammenarbeit zwischen den in den Kindertagesstätten und den in der Primarstufe tätigen 
Pädagoginnen und ErzieherInnen unterstützt eine frühzeitige zielgerichtete individuelle Förderung 
und ermöglicht eine kontinuierliche Fortführung in der Primarstufe. Ein weicher Übergang in die 
ungewohnte neue Schulumgebung reduziert die Risiken des Wechsels und schafft so bessere 
Voraussetzungen für den Start in die schulische Laufbahn. Das persönliche Engagement vieler 
Beteiligter auf beiden Seiten hat mit Unterstützung des Arbeitskreises in den zurückliegenden Jah-
ren in dieser Hinsicht Positives bewirkt. Um die erzielten Erfolge zu verstetigen und die Zusam-
menarbeit flächendeckend in Münster zu aktivieren kommt es aufbauend auf den bestehenden 
Aktivitäten darauf an, personenunabhängige, selbstverpflichtende Strukturen zu etablieren. Für 
solche Strukturen auf notwendigerweise freiwilliger Basis sollen die involvierten Ämter der Verwal-
 25

tung in Zusammenarbeit mit den Akteuren in Kindertagesstätten und Schulen zukünftig intensiver 
werben.  
Modellhafte Kooperationen im Rahmen des OGTS wie an der Davertschule in Amelsbüren (Bericht 
2009 „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und Perspektiven“; Amt f. Kinder, 
Jugendliche und Familien) stützen zudem den Ansatz eines weichen Übergangs von der Kinderta-
geseinrichtung in die Grundschule. 
Die erfolgreichen Ansätze eines unkomplizierten Übergangs von der Kindertagesstätte in 
die Primarstufe sollen in Kooperation mit allen Beteiligten ausgeweitet und verstetigt wer-
den. Dafür ist gemeinsam mit der Jugendhilfe ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, 
mit dem eine Selbstverpflichtung der Kindertagesstätten und Grundschulen erreicht wer-
den kann. 
Übergang Schule - Beruf 
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist ein tiefgreifender Wechsel, der für Schülerinnen und 
Schüler eine besondere Herausforderung bedeutet und für den sie sehr unterschiedliche Voraus-
setzungen mitbringen. Für einen erfolgreichen Einstieg in das berufliche Leben gilt jedoch für alle 
gleichermaßen der Grundsatz, “Je qualifizierter, desto geringer das Risiko ausbildungs- oder ar-
beitslos zu werden“. Qualifizierung meint dabei nicht ausschließlich unterrichtstheoretisches Wis-
sen, sondern in immer zunehmenderem Maße auch Kenntnisse des Berufsfeldes und berufsprak-
tische Vorerfahrungen.  
Die im Amt für Schule und Weiterbildung zusammengeführten Aktivitäten der Stadt Münster des 
Übergangsmanagements Schule - Beruf richten sich deshalb in unterschiedlichen Projekten und 
Maßnahmen und zugeschnitten auf die jeweilige Zielgruppe auf eine verstärkte Einbindung der 
Berufsorientierung an allen Schulen noch weit vor dem eigentlichen Schulabschluss (Berufswahl-
pass, duales Orientierungspraktikum). Hinzu kommt eine verstärkte berufspraktische Begleitung in 
der Schulzeit, mit der ein schulischer Abschluss erreicht und gleichzeitig berufspraktische Erfah-
rungen gesammelt werden können (außerschulische Lernformen, kontinuierliche Praxistage, ver-
tiefte Berufsorientierung u.a.).  
Gerade diese Maßnahmen stützen lernschwächere Jugendliche und schaffen durch die enge Ko-
operation mit freien Trägern und Betrieben bessere Voraussetzungen, einen Ausbildungsplatz zu 
finden. Für junge Menschen ohne Schulabschluss werden Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosig-
26

keit vorgehalten, mit denen die für den Arbeitsmarkt grundlegenden Kompetenzen erlernt, berufs-
praktische Erfahrungen gesammelt oder schulische Abschlüsse nachgeholt werden können  (Stär-
ken vor Ort, Lernort Süd, Arbeiten und Lernen, Stadtteilwerkstatt Nord u.a.).  
Im 2001 gegründeten Netzwerk Schule / Wirtschaft haben sich lokale und regionale Akteure im 
Berufsorientierungs- und Ausbildungsbereich zusammengeschlossen mit dem Ziel, gemeinsame 
Anstrengungen rund um das Thema Berufsorientierung und -einstieg Jugendlicher in Münster zu 
optimieren.  
Ziel ist es, eine möglichst unkomplizierte Integration junger Menschen nach Abschluss der Schule 
in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu ermöglichen.  
Das Angebot an Maßnahmen und Projekten im Bereich Übergang Schule – Beruf ist überaus viel-
fältig. Daraus entsteht eine mangelnde Transparenz, die es unnötig erschwert, für die sehr indivi-
duellen Problemlagen der Jugendlichen gezielte Hilfe und Unterstützung zur Verfügung zu stellen. 
Daher wird aktuell eine Datenbank aufgebaut, die sämtliche Angebote aller Träger enthält und be-
schreibt und über die Strukturorganisation des Übergangs Schule – Beruf informiert. Sie ist allen 
Personen und Institutionen, die am Übergang Schule – Beruf beteiligt sind, zugänglich und führt 
damit zu der gewünschten Transparenz und zu einer optimierten Förderung.  
Die Berufswahlorientierung in den Schulen und die damit verbundene Annäherung zukünftiger 
Auszubildender an Wirtschaftsunternehmen und Betriebe hat noch keine selbstverständliche Ak-
zeptanz gefunden. Zudem verfügen nicht alle Jugendlichen über die erforderlichen Kompetenzen, 
die Aufgabenstellung „Praktikum“ in Betrieben der freien Wirtschaft  zu bewältigen. Die für sie er-
forderlichen besonderen pädagogischen Kompetenzen können in den Betrieben, die Prakti-
kumsplätze bereit stellen, nicht vorgehalten werden. Die Durchführung eines Praktikums ist daher 
nur mit fachlicher Unterstützung möglich. Hier sind vermehrte kooperative Unterstützungsleistun-
gen erforderlich.  
Im Amt für Schule und Weiterbildung werden alle Informationen über Angebote und Maß-
nahmen in dem Bereich Übergang Schule / Beruf zusammengeführt und laufend aktuali-
siert, um zielgerichteter fördern zu können. In Kooperation mit Schulen, Betrieben und In-
stitutionen der Wirtschaft sollen die bestehenden Angebote zur Berufsorientierung (insbe-
sondere Berufswahlpass) verstetigt werden. Allen Jugendlichen soll die Möglichkeit eröff-
net werden, Praktika zu absolvieren. Dafür sind alle Fördermöglichkeiten des Bundes und 
des Landes auszuschöpfen und ggf. ergänzende kommunale Mittel bereit zu stellen. 
 27

3.1.4 Ganztagsangebote 
Für die Vereinbarkeit von Familien und Beruf, für die stetig zunehmende Zahl Alleinerziehender 
wie auch für die Familien, bei denen aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen beide Eltern einer 
Berufstätigkeit nachgehen, ist das Ganztagsangebot der Schulen unverzichtbar. Die Verlässlichkeit 
der Bildungs- und Betreuungsangebote ist ein wesentlicher Baustein für die eigenen Planungen. 
Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bedeuten sie die Chance zusätzlicher sozialer 
Erfahrungen in der Schulgemeinschaft. Sie unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung und bieten 
ein differenziertes inhaltliches Angebot um neue Fähigkeiten zu erlernen, Lernrückstände zu ver-
meiden oder Neigungen zu vertiefen. Das Zeitkonzept des Ganztags bietet über den verpflichten-
den Unterricht hinaus zusätzliche Zeitstunden für  ergänzende und freiwillige Angebote und eröff-
nen so neue Möglichkeiten zur individuellen Förderung.  
Das Ganztagsangebot an den Schulen in Münster ist gekennzeichnet durch ein heterogenes Bild 
in nahezu allen Schulformen. Dies bezieht sich sowohl auf unterschiedliche Ganztagsstrukturen 
wie auch auf Bildungs- und Betreuungsangebote oder die Verzahnung der Vormittags- und Nach-
mittagsangebote. Die Konzeption des Ganztagsangebotes, die Kooperationen mit außerschuli-
schen Partnern und der Personaleinsatz liegen in der Verantwortung der Schulen und sind unter 
anderem auf Grund der über viele Jahre gewachsenen Strukturen und der verschiedenen Förder-
programme des Landes zum Ausbau des Ganztags sehr unterschiedlich.  
In der Primarstufe bieten alle Schulen ein verlässliches Betreuungs- und Förderangebot über den 
Unterricht hinaus; der weitaus größte Teil der Grundschulen (42) bietet den Offenen Ganztag. Ein 
kostenpflichtiges Angebot, für das man sich entscheiden kann und das dann für die Dauer eines 
Jahres verbindlich wahrgenommen werden muss. Es bestehen zudem Angebote im gebundenen 
Ganztag sowie Ganztagsschulen in Angebotsform, die die Wahl zwischen Halbtags- und Ganz-
tagszweig bieten (s. Bericht 2009 „Offene Ganztagsschule in Münster – Standortbestimmung und 
Perspektiven; Amt f. Kinder, Jugendliche und Familien).  
Auch in der Sekundarstufe I bieten in unterschiedlichem Umfang und unterschiedlicher Struktur 
alle Schulen ein über die Unterrichtsstunden hinausgehendes Förder- und Betreuungsangebot: 
von 8 Hauptschulen bieten 7 Ganztagsangebote, eine bietet eine Übermittagbetreuung. Von den 9 
Realschulen bieten 7 eine Übermittagbetreuung, eine ist gebundene Ganztagsschule und eine ist 
Ganztagsschule in Angebotsform.  Von den 11 Gymnasien bieten 9 eine Übermittagbetreuung, 
eins ist gebundene Ganztagsschule und eins ist Ganztagsschule in Angebotsform. Die Stadt 
Münster unterstützt die Angebote in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I sowohl mit finan-
ziellen wie auch mit personellen Ressourcen.  
28

Unabhängig von der Struktur des Angebotes gilt für den Ganztag der Grundsatz der Betreuung 
und Förderung der Schülerinnen und Schüler. Diese Ziele auf einem hohen Niveau zu erreichen 
und zu halten, setzt nicht zuletzt auf Grund der unterschiedlichen Träger- und Förderstrukturen 
und der verschiedenen im Ganztag tätigen Professionen (Lehrkräfte, sozialpädagogische Fach-
kräfte, Erzieherinnen, Fachkräfte aus Sport und Kultur) ein hohes Maß an Qualifikation und Koope-
rationsbereitschaft voraus. Die stetige Weiterentwicklung vorhandener Qualitätsstrukturen wie im 
Bereich des offenen Ganztags der Primarstufe (s. Bericht 2009; Amt f. Kinder, Jugendliche und 
Familien) aber auch die gemeinsame Verständigung auf Qualitätskriterien für das Ganztagsange-
bot sind für die Sekundarstufe I ebenso geeignete Instrumente, dem Qualitätsanspruch hinsichtlich 
einer individuellen Förderung gerecht zu werden. Gerade dafür sind die enge Verzahnung des 
Vormittags- und Nachmittagsangebotes und eine intensive Kooperation der beteiligten Professio-
nen erforderlich, die insbesondere in der Struktur des gebundenen Ganztagsangebotes günstigere 
Rahmenbedingungen finden. 
Das Amt für Schule und Weiterbildung wird den Bestand des Ganztagsangebotes in der 
Sekundarstufe I, die Strukturen und Finanzierung umfassend aufbereiten und Anfang 2011 
vorlegen. Weitere gebundene Ganztagsangebote in allen Schulformen werden mittelfristig 
angestrebt.  
 29

3.2 Schulstrukturverändernde Maßnahmen 
Schullandschaft in Münster 
In Münster können Schulanfänger an insgesamt 46 städtischen Grundschulen sowie an den Pri-
marstufen der Schulen in freier Trägerschaft oder der Förderschulen ihre schulische Laufbahn be-
ginnen. Für den Übergang in die Sekundarstufe I stehen 8 Hauptschulen, 9 Realschulen und 11 
Gymnasien in städtischer Trägerschaft zur Verfügung. Hinzu kommen 3 Gymnasien und eine Ge-
samtschule in bischöflicher Trägerschaft sowie die Sekundarstufen I des Vereins Freie Waldorf-
schule Münster e.V.; der Montessori-Gesamtschule Münster und der HEBO-Privatschule. Sonder-
pädagogische Förderung ist an 6 städtischen Förderschulen und 4 Förderschulen des Land-
schaftsverbandes Westfalen-Lippe und einer bischöflichen Förderschule mit differenzierten För-
derschwerpunkten möglich. Hinsichtlich der räumlichen Zuordnung verfügen 5 der 6 Stadtbezirke 
über mindestens ein Schulangebot der Schulformen Haupt-, Realschule und Gymnasium. Ledig-
lich im Stadtbezirk Ost gibt es ausschließlich ein bischöfliches Gymnasium, Haupt- und Realschule 
liegen formal im Stadtbezirk Mitte, werden aber zu großen Teilen von Schülerinnen und Schülern 
des Stadtbezirks Ost frequentiert.  
Dieses Bildungsangebot ist durch eine große Vielfalt an differenzierten Unterrichtsangeboten, an 
inhaltlichen Schwerpunkten und zusätzlichen Betreuungsangeboten in den einzelnen Schulen ge-
kennzeichnet. Diese Vielfalt des Angebotes ist eingebettet in eine klar gegliederte Struktur aus 
Schulstufen und Schulformen, die den Bildungsweg für die Schülerinnen und Schüler vorgeben.  
Schullaufbahnen verlaufen jedoch nicht immer geradlinig, sie sind abhängig von der individuellen 
Entwicklung jedes Einzelnen und unterliegen vielfältigen Einflüssen. Die sich daraus ergebenden 
Leistungsschwankungen bergen für Bildungskarrieren erhebliche Risiken, die in letzter Konse-
quenz auch zum Schulformwechsel und damit zu schwächeren Abschlüssen oder einer Beendi-
gung der Schullaufbahn ohne Abschluss führen können. Indikatoren dafür sind einerseits die von 
den Grundschulen ausgesprochenen bedingten Empfehlungen zur Realschule bzw. zum Gymna-
sium sowie die in den Jahrgängen der Sekundarstufe I erfolgten Schulformwechsel.  
Bedingte Grundschulempfehlungen und Anmeldungen zur Sekundarstufe 1  
Schuljahr 
Empfehlung  
Hauptschule bedingt 
Realschule 
davon  
Anmeldung an 
Realschule 
Empfehlung 
Realschule 
bedingt 
Gymnasium 
davon 
Anmeldung am 
Gymnasium 
2008/09 113 99% 276 77% 
2009/10 124 85% 296 65% 
2010/11 86 97% 250 74% 
Daten Amt f. Schule und Weiterbildung 
30

Schulformwechsel zwischen Jahrgang 5 und 10 (Hauptschule 5 – 9)  
Gymnasien(städt. und bisch.) Realschulen Hauptschulen 
5. Kl. 
Schul-
jahr / 
SuS 
10. Kl. 
Schul-
jahr/ SuS 
Diff. in 
% 
5. Kl. 
Schul-
jahr / 
SuS 
10. Kl. 
Schul-
jahr/ SuS 
Diff. 
in % 
5 Kl. 
Schul-
jahr/ 
SuS 
9. Kl. 
Schul-
jahr / 
SuS 
Diff. In 
% 
2000/01 
1411 
2005/06 
1254 - 11,1 2000/01 
780 
2005/06 
753 - 3,5 2001/02 
438 
2005/06 
641 + 46,3 
2001/02 
1357 
2006/07 
1307 - 3,7 2001/02 
857 
2006/07 
756 - 11,8 2002/03 
408 
2006/07 
565 + 38,5 
2002/03 
1355 
2007/08 
1311 - 3,3 2002/03 
771 
2007/08 
751 - 2,6 2003/04 
434 
2007/08 
515 + 18,7 
2003/04 
1379 
2008/09 
1301 - 5,7 2003/04 
779 
2008/09 
768 - 1,4 2004/05 
402 
2008/09 
508 + 26,4 
2004/05 
1374 
2009/10 
1296 - 5,7 2004/05 
755 
2009/10 
705 - 6,6 2005/06 
343 
2009/10 
480 + 39,9 
Daten Amt f. Schule und Weiterbildung 
In den Schuljahren 2008/09 bis 2010/11 lag der Anteil bedingter Empfehlungen der Grundschulen 
für den Übergang in die Sekundarstufe I bei konstant 16%. Bei jedem 6. Kind also kann nach Ab-
schluss der Klasse 4 das Leistungspotenzial nicht eindeutig eingeschätzt werden. Die Tabelle „Be-
dingte Grundschulempfehlungen und Anmeldungen zur Sekundarstufe I“ zeigt deutlich, welchen 
Bildungsweg die Eltern für Ihre Kinder bei einer bedingten Empfehlung wählen: Von den Grund-
schülern, die eine Empfehlung zur Hauptschule, bedingt Realschule erhalten haben, werden deut-
lich über 90% an einer Realschule angemeldet. Bei einer Realschulempfehlung, bedingt Gymnasi-
alempfehlung reduziert sich zwar der Anteil der Anmeldungen zum Gymnasium, liegt aber immer 
noch bei über 70%.  Diese deutliche Präferenz für eine Anmeldung bei der höher qualifizierten 
Schulform ist aus Sicht der Eltern nachvollziehbar, birgt aber ein erhöhtes Risiko der Überforde-
rung, das zu Misserfolgserlebnissen bis hin zur Klassenwiederholung oder den Wechsel der Schul-
form führen kann.  
Die Tabelle „Schulformwechsel zwischen Jahrgang 5 und 10“ verdeutlicht die Zahl der Rückstu-
fungen aus höher qualifizierten Bildungsgängen. Sie zeigt kontinuierliche Rückgänge der Schüler-
zahlen bei den Gymnasien zwischen den Klassen 5 und 10 eines Jahrgangs, einen geringeren 
Rückgang bei den Realschulen und sprunghafte Anstiege bei den Hauptschulen. Die Rückstufun-
gen aus den Gymnasien in die Realschulen können deren Abgänge in die Hauptschule nicht gänz-
lich kompensieren.  
 31

Auch bei den Anmeldungen zur Sekundarstufe I zum Schuljahr 2010/11 haben von 2124 ange-
henden Fünftklässlern an städtischen Schulen 336 eine bedingte Empfehlung erhalten,  267 Schü-
ler/innen (80%) davon haben sich bei der jeweils höheren Schulform angemeldet. Das Bemühen 
um einen Einstieg in den höher eingeschätzten Bildungsgang einerseits und die spätere Abstu-
fungsquote andererseits verdeutlichen das Risiko der Leistungsabgrenzung nach Schulform: die 
Überforderung in einzelnen Fachbereichen führt in nicht wenigen Fällen zu Klassenwiederholun-
gen und zum Schulwechsel.  Für die betroffenen Schülerinnen und Schüler bedeuten diese Rück-
stufungen schulische Misserfolge, negative Bildungskarrieren und einen schlechteren Schulab-
schluss, sofern die Klasse 10 nicht mit Qualifikation abgeschlossen wird und somit eine Rückkehr 
in die gymnasiale Oberstufe nicht möglich ist.  
Ein stärker differenziertes Schulangebot ist ein struktureller Beitrag, den individuellen Entwick-
lungsschritten von Schülerinnen und Schülern besser Rechnung zu tragen und ihnen mehr Mög-
lichkeiten zu eröffnen, ihr Bildungspotential auszuschöpfen. Die im Folgenden vorgestellten Maß-
nahmen 
„ Errichtung einer integrierten Gesamtschule; 
„ Unterstützung neuer Schulmodelle; 
„ Entwicklung einer Produktionsschule; 
scheinen aus Sicht der Verwaltung geeignet, die strukturellen Rahmenbedingungen für die indivi-
duelle Förderung weiter zu verbessern und dadurch individuelle Bildungspotenziale besser auszu-
schöpfen und dem Anspruch Münsters als innovativer Bildungsstandort gerecht zu werden. 
Das strukturelle Schulangebot in Münster soll in Zusammenarbeit mit den Schulen und im 
Einvernehmen mit der Schulaufsicht weiter ausdifferenziert werden. 
32

3.2.1 Städtische integrierte Gesamtschule 
Eine zur Vermeidung der Abstufung hilfreiche Leistungsdifferenzierung bietet die Schulform einer 
integrierten Gesamtschule. In Finnland, Gewinner des PISA-Vergleichs, ist die Gesamtschule der 
wichtigste strukturelle Baustein der Schulbildung. Zudem zeigen Untersuchungen, dass Sitzenblei-
ber- und Schulabbrecherquote im integrierten Schulwesen geringer sind als im traditionellen 
Schulwesen (Hanisch 2001). Sie ermöglicht eine spätere Selektionsentscheidung und auf Grund 
der größeren Bandbreite der Leistungsstufen eine umfassendere individuelle Förderung. Die höhe-
re Durchlässigkeit zwischen den Leistungsstufen nach unten und oben reduziert sonst erforderli-
che Schulformwechsel. Unterschiedliche Autoren (z.B. Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule 
2007; Hanisch 1988, 2001) führen an, dass auf integrierten Gesamtschulen schwächer begabte 
Kinder oftmals erfolgreicher gefördert werden. Kinder mit einer Haupt- oder Realschulempfehlung 
nach der Grundschulzeit erwerben auf der Gesamtschule häufiger Abitur als auf einem Gymnasi-
um. Die Wahrscheinlichkeit für solche Schülerinnen und Schüler, einen ihren Potenzialen entspre-
chenden Abschluss zu erlangen, ist damit höher. Neben zukünftig wieder möglichen gymnasialen 
Angeboten nach G9 trägt sie mit dem Erlangen der Hochschulreife nach 9 Jahren zudem den un-
terschiedlichen Entwicklungsschritten und –geschwindigkeiten der Jugendlichen alternativ zum 
Abitur nach 8 Jahren Rechnung. 
Die seit Jahren deutlich über der Aufnahmekapazität liegende Zahl der Bewerbungen um einen 
Platz bei der bischöflichen Gesamtschule und die entsprechend hohe Zahl der Ablehnungen bele-
gen die große Nachfrage und den aus Elternsicht bestehenden Bedarf in Münster. Für eine Ge-
samtschule sieht das Schulgesetzes NRW (§ 82.7 SchulG) bis zur Klasse 10 eine Mindestgröße 
von 4 Zügen vor. Aus Sicht der Verwaltung ist die Planung einer Gesamtschule mit 5 Zügen be-
gründet.  
Es ist davon auszugehen, dass eine 5-zügige städtische integrierte Gesamtschule in Ganztags-
form Anmeldungen zu allen Abschlussqualifikationen der Sekundarstufen I und II erhalten wird und 
deshalb Einfluss auf die Anmeldezahlen zu den jeweils anderen Schulformen haben wird.  
Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Umsetzung einer städtischen integrierten Ge-
samtschule mit 5 Zügen in Ganztagsform. Neben organisatorischen, inhaltlichen, pädago-
gischen und räumlichen Aspekten sind insbesondere die Auswirkungen auf andere Schul-
formen darzustellen.  
 33

3.2.2 Produktionsschule 
Unter 3.1.2 ist auf die Problematik der Schulmüdigkeit und Schulverweigerung und die hohe Zahl 
von Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss bereits eingegangen worden. 
Strukturelle Angebote, diese Schülerinnen und Schüler in einer Phase der Schulverweigerung auf-
zufangen und Abgänge ohne Abschluss zu verhindern, sind vornehmlich für Hauptschüler vorhan-
den. Dazu gehören die sogenannten BuS- und ProB-Klassen.  
Schülerinnen und Schüler der münsteraner Hauptschulen, bei denen ein schwieriger Schulverlauf 
und ein problematischer Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder Laufbahn absehbar ist, haben 
die Möglichkeit, sich in sogenannten BuS-Klassen (Beruf und Schule) durch die Kombination schu-
lischen Lernens mit betrieblicher Erfahrung auf den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung 
vorzubereiten. An dieser vom Land NRW geförderten Maßnahme nehmen in Münster in den zwei 
BuS-Klassen ca. 15 Schülerinen und Schüler teil. Zurzeit werden die Klassen an der Hauptschule 
Hiltrup und Wartburg-Hauptschule geführt.  
Die Zusammenarbeit der Waldschule Kinderhaus und der Hauptschule Coerde mit der Stadtteil-
werkstatt Nord des Amtes für Schule und Weiterbildung bietet für abschlussgefährdete Schülerin-
nen und Schüler ebenso die Möglichkeit, das schulische Ziel zu erreichen. Die Kombination aus 
theoretischem Unterricht in der Schule und praktischer Wissensvermittlung in der Stadtteilwerkstatt 
Nord, bei Trägern der beruflichen Weiterbildung oder in Betrieben ist ein erfolgversprechender 
Weg, den Schulabbruch zu vermeiden, einen Abschluss zu erreichen und so die Chancen auf eine 
berufliche Ausbildung zu verbessern.  
Die Berichte zu der seit 2001 eingerichteten ProB-Klasse an der Geistsschule im Rahmen des 
Kooperationsmodells Schule –Jugendhilfe im Südviertel (Kooperationsprojekt des Amtes für Kin-
der, Jugendliche und Familien, des Amtes für Schule und Weiterbildung und der Beratungsstelle 
Südviertel) belegen ebenso die vielfache Erfahrung, dass jugendliche Schulverweigerer allein über 
schulische, d.h. unterrichtstheoretische Inhalte nicht mehr erreicht werden können.  
Anders als bei den Zielen der BuS-Klassen ist in der ProB-Klasse der wesentlicher Ansatzpunkt, 
die jungen Menschen grundsätzlich wieder für einen Besuch der Regelschulklassen zu gewinnen 
und für einen Schulabschluss zu interessieren und sie darauf vorzubereiten. Voraussetzung dafür 
ist, die Jugendlichen wieder zu erreichen, um so den zukünftigen Weg gemeinsam planen und 
umsetzen zu können.  Dies geschieht vielfach über  Praktika in Betrieben und praktische Tätigkei-
ten. Sie tragen mit dazu bei, meist fehlende Tagesstrukturen für die Jugendlichen zu entwickeln, 
Eigenverantwortung zu erkennen und Selbstwertgefühl aufzubauen, sich soziale Kompetenzen 
wieder anzueignen und eine Zielvorstellung zu entwickeln, die mit der notwendigen Unterstützung 
verfolgt wird. Für die Schüler/-innen der ProB-Klasse bedeutet dies zumeist, sich wieder in den 
34

Regelunterricht zu integrieren oder sich auf einen externen Hauptschulabschluss vorzubereiten. 
Der mit der ProB-Klasse zunächst verfolgte sozialräumliche Ansatz ist seit einigen Jahren ausge-
weitet worden. Zwischenzeitlich werden für die Teilnahme an der ProB-Klasse auch aus anderen 
Hauptschulen Münsters Schüler/-innen vorgeschlagen.  
Die Einrichtung einer zentralen Produktionsschule ist als Angebot an alle Schülerinnen und Schü-
ler  zu verstehen, die aus den vorgenannten Gründen nicht mehr dauerhaft am Regelunterricht 
teilnehmen und für die deshalb das Erreichen eines Schulabschlusses gefährdet ist. Die 2008 mit 
dem Preis der Jury des Deutschen Schulpreises ausgezeichnete Werkstattschule in Bremerhaven 
hat mit einem vergleichbaren Konzept erfolgreich Schulverweigerern wieder eine Lebensperspekti-
ve eröffnet.  Erstes Ziel auch einer Produktionsschule ist, den Schülerinnen und Schülern über 
praktische Tätigkeiten in verschiedenen Gewerken die Möglichkeit zu bieten, grundlegende Kom-
petenzen (wieder) zu erlangen und mit deutlich verringerten unterrichtstheoretischen Anteilen den 
Erwerb eines Schulabschlusses zu ermöglichen.  
Der Aufbau einer zentralen Einrichtung unterstützt den Ansatz, den Zugang zum Lernen jenseits 
von Schule als ungeliebter Institution wieder zu finden. Sie verfügt als zentrale Einrichtung über 
mehr Möglichkeiten, praktische Tätigkeiten in verschiedenen Gewerken anzubieten und Koopera-
tionen mit Betrieben aufzubauen. Nicht zuletzt hat sie bei vergleichbaren Angeboten gegenüber 
dezentralen Angebotsstrukturen auch Wirtschaftlichkeitsvorteile.  
Alternativ besteht die Möglichkeit, in engerer Anbindung an den jeweiligen Sozialraum der Jugend-
lichen, bestehende Einrichtungen und Projekte der Arbeitsmarkt-Initiative Münster (Stadtteilwerk-
statt Nord, Jugendausbildungszentrum JAZ, LorenzSüd u.a.) auf die Zielgruppe und ihre besonde-
ren Problemlagen auszurichten und andere Träger dabei zu unterstützen. Soll die Bandbreite des 
gewerklichen Angebots dem einer zentralen Einrichtung entsprechen können, ist davon auszuge-
hen, dass über dezentrale Einrichtungen ein höherer Infrastrukturbedarf entsteht.  
Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der bestehenden Angebote und der dort ge-
machten Erfahrungen ein Konzept zur Realisierung einer Produktionsschule, alternativ mit 
zentralem bzw. dezentralen Standort/en, entwickeln, die Kosten darstellen und Umset-
zungsmöglichkeiten aufzeigen. 
 35

3.2.3 Schulmodelle / Gemeinschaftsschule 
Für die Weiterentwicklung des Schulwesens und die Erprobung alternativer Schulorganisationen 
kennt das Schulgesetz NRW den Status der Versuchsschule. Dies betrifft sowohl die Frage von 
Unterrichtsinhalten, Unterrichtsorganisation oder Schulverfassung (§ 25 Abs.1 SchulG NRW) wie 
in § 25 Abs.2 weitergehender formuliert auch die „…Erprobung von Abweichungen, Veränderun-
gen oder Ergänzungen grundsätzlicher Art…“, für die Versuchsschulen errichtet werden können.  
Konzepte dafür sind in Münster aktuell von der Wartburg-Grundschule und gemeinschaftlich von 
der Grundschule Berg Fidel und der Geistschule (Hauptschule) dem Schulträger vorgelegt worden. 
Wartburg-Grundschule  
Die Wartburg-Grundschule ist eine städtische evangelische Grundschule in Ganztagsform im 
Stadtteil Gievenbeck. Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bietet sie gemeinsamen 
Unterricht (GU). Sie ist vierzügig organisiert; jeweils ein Zug ist in einem eigenen räumlichen Zu-
sammenhang („Haus“) untergebracht. Die pädagogischen Leitlinien der Schule unterstreichen das 
besondere und innovative Engagement um individuelle Förderung, gemeinsames Lernen in jahr-
gangsübergreifenden Lerngruppen und um eine intensive und enge Zusammenarbeit mit der El-
ternschaft.  
Im Jahr 2008 wurde der Schule als Hauptpreisträger der Deutsche Schulpreis verliehen. Die Jury 
würdigte den besonders hohen Entwicklungsstand im Bereich der Unterrichtsentwicklung und –
qualität, beim Umgang mit Vielfalt, in der Leistungserziehung, in der schulischen und außerschuli-
schen Kooperation, in der Übernahme von Verantwortung für sich und andere und als lernende 
Organisation.  
Die Wartburg-Grundschule hat ein Konzept für eine Schule mit den Jahrgangsstufen 1 – 10 entwi-
ckelt und will so das bewährte und erfolgreiche pädagogische Konzept der Primarstufe auch für die 
Jahrgangsklassen der Sekundarstufe I anbieten und so die Möglichkeit zu längerem gemeinsamen 
Lernen schaffen.  
Wichtige pädagogische Eckpunkte der zukünftigen Wartburg Schule als inklusive gebundene 
Ganztagsschule sind 
„ das jahrgangsübergreifende Lernen mit zwei Jahrgängen, 
„ die individuelle Lernförderung eingebunden in die Gemeinschaft einer Lerngruppe, eine 
kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler über alle Jahrgänge durch Päda-
goginnen und Pädagogen in festen Mentorenteams, 
„ das kontextbezogene Lernen in Gesamtsituationen,  
36

„ die Weiterführung der demokratischen Schulkultur mit Beteiligung der Schülerinnen und 
Schüler, 
„ eine ermutigende Leistungserziehung, in der Lernbeobachtung, -begleitung, -beratung die 
Leistungsbewertung maßgeblich beeinflussen. 
Die Planungen sehen für die Schulgröße eine minimale Schülerzahl von 500  in den Jahrgangsstu-
fen 1 – 10 (Primarstufe 200 SuS, Sekundarstufe I 300 SuS) verteilt auf zwei „Schulhäuser“ vor. Die 
damit verbundene Verkleinerung des Primarangebotes ist auf Grund der stabilen Anmeldezahlen 
an der Wartburg-Grundschule einerseits wie auch einer dann steigenden Nachfrage an umliegen-
den Grundschulen andererseits aus Sicht der Verwaltung nicht anzustreben. Als optimale Schul-
größe sind 4 Häuser mit insgesamt 1000 Schülerinnen und Schüler (400 Primarstufe; 600 Sekun-
darstufe I) geplant. In dem von der Wartburg-Grundschule vorgelegten Konzept ist die spätere 
Einrichtung einer Sekundarsfufe II als Ergänzung vorgesehen.  
Die Umsetzung des Konzeptes bis zu 4 Häusern hat durch den Verbleib der Schülerinnen und 
Schüler der Wartburg-Grundschule an einer Sekundarstufe I der zukünftigen Wartburg Schule 
Auswirkungen auf die Anteile der Schülerzahlen in den anderen Schulformen der Sekundarstufe I. 
Entsprechende bauliche Maßnahmen wären erforderlich, bei Erreichen der Optimalplanungen für 
die Sekundarstufe I würde mittelfristig ein neues Schulgebäude benötigt.  
Grundschule Berg Fidel / Geistschule 
Die Grundschule Berg Fidel und die Geistschule haben ein gemeinsames Konzept zur Entwicklung 
einer Internationalen Gemeinschaftsschule Berg-Fidel-Geist für die Jahrgänge 1 – 13 vorgelegt.  
Die Grundschule Berg Fidel liegt im gleichnamigen Stadtteil und ist städtische Gemeinschaftsschu-
le mit Ganztagszweig. Sie bietet die Primarstufe in Halbtags- und Ganztagsform an, seit 2002 wird 
der Unterricht in altersgemischten Lerngruppen der Jahrgänge 1 – 4 durchgeführt. Zusätzlich wird 
der gemeinsamen Unterricht (GU) von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf 
angeboten. Den Unterricht besuchen zur Zeit ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Individuelle För-
derung in Lerngruppen, das Selbstverständnis der Pädagoginnen und Pädagogen als Lernentwick-
ler und Lernbegleiter, die gemeinsame Arbeit von Lehrern, Sonder- und Sozialpädagogen in 
Teams gehören seit Jahren zu den wesentlichen pädagogischen Grundlagen. Der Grundschule 
Berg Fidel ist im Jahr 2002 der Praxispreis des Grundschulverbandes im Wettbewerb „Mit Kindern 
gemeinsam Schule entwickeln – Demokratie lernen“ verliehen worden.  
Die Geistschule ist städtische Gemeinschaftshauptschule, eine Ganztagsschule in Angebotsform 
und liegt unweit der Grundschule Berg Fidel im Stadtteil Süd. Sie wird zur Zeit von ca. 300 Schüle-
 37

rinnen und Schüler besucht. Ähnlich wie in der Grundschule Berg Fidel gibt es einen großen Anteil 
von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Das pädagogische Konzept ist mit Un-
terstützung der Jugendhilfe entwickelt und auf die spezifischen Bedarfe der sehr heterogenen 
Schülerschaft zugeschnitten. Die Schule arbeitet jahrgangsübergreifend, sie bietet eine ausge-
prägte Projektstruktur und für die Schülerinnen und Schüler verlässliche Beziehungen zu Klassen-
leitungsteams. Seit vielen Jahren bietet die Geistschule Sprachförderung in Sprachförderklassen 
an, die parallel zu den Jahrgangsklassen eingerichtet sind.  
Beide Schulen wollen die bereits bestehende Kooperation ausbauen und sich gemeinsam zu einer 
inklusiven Pilotschule für die Klassen 1 – 13 in Münster entwickeln und damit alle möglichen Ab-
schlüsse allgemeinbildender Schulen anbieten.  
Das Konzept verfolgt als Kernziel,  
„ die Zahl der Schulabbrecher und Schulversager zu reduzieren; 
„ die Zahl der Spitzenleister zu erhöhen; 
„ den Zusammenhang von Schule und Herkunft zu entkoppeln; 
„ den inklusiven Unterricht zu ermöglichen. 
Die Schulorganisation sieht vier Stufen vor, in denen jeweils komplett jahrgangsübergreifend unter-
richtet werden soll: Die Schülerinnen und Schüler werden in der gesamten Schullaufbahn von ei-
nem festen Team begleitet. 
„ Grundstufe (Jahrgänge 1 – 4) 
„ Eingangsstufe (Jahrgänge 5 -6) 
„ Stufe der vielen Lernorte (Jahrgänge 7 – 9) 
„ Schulabschlussstufe (Jahrgänge 10 – 13) 
Grundlage der Unterrichtsarbeit ist das individuelle, kooperative und selbstverantwortliche Lernen 
in festen Klassengruppen. Die „Stufe der vielen Lernorte“ ist geprägt durch mehrwöchige Projekt-
aktivitäten bzw. Betriebspraktika in jedem Schuljahr der Stufe. In der „Schulabschlussstufe“ soll die 
Vorbereitung auf pädagogische Berufe einen besonderen Arbeitsschwerpunkt bilden. Die beste-
hende Sprachförderung an der Geistschule soll für die Jahrgänge 5 – 13 fortgeführt werden.  
Planziel des Konzeptes ist eine Gesamtschülerzahl von ca. 620 Schülerinnen und Schülern, 200 
im Primarbereich und 420 in den Sekundarstufen I und II. Die Jahrgänge 5 – 13 sollen im Gebäude 
der Geistschule, die Jahrgänge 1 – 4 im Gebäude der Grundschule Berg Fidel unterrichtet werden.  
38

Die Umsetzung des Konzeptes hat durch das ausgeweitete Abschlussangebot Auswirkungen auf 
die Anteile der Schülerzahlen in den Schulformen der Sekundarstufe I und II. Werden die Planzah-
len im Primarbereich erreicht, verringert sich im Prognosezeitraum bis 2020 die Zahl der Schulan-
fänger zur Anmeldung an anderen Grundschulen um rechnerisch rd. 0,4 Schüler je Grundschule. 
Diese geringe Größenordnung ist für die Prognoseberechnung unerheblich. Das pädagogische 
Konzept ist nach Aussage der Schulen zunächst im vorhandenen Gebäudebestand umsetzbar.  
Sowohl das Konzept der Wartburg-Grundschule wie auch das gemeinsame Konzept der Grund-
schule Berg Fidel und der Geistschule stellen mit ihrer innovativen Organisationsform die Themen 
des längeren gemeinsamen Lernens und einer optimierten individuellen Förderung der Schülerin-
nen und Schüler in den Mittelpunkt und tragen mit dem fortgeführten Angebot der sonderpädago-
gischen Förderung zur Entwicklung eines inklusiven Schulangebotes insbesondere in der Sekun-
darstufe I bei. 
Gemeinschaftsschulen 
Die Vorhaben der Landesregierung in der Schulpolitik sehen auf der Grundlage des Schulversuchs 
nach § 25 SchulG NRW die Bildung von Gemeinschaftsschulen vor. Sie sollen in der Regel aus 
bestehenden Schulen zusammengeführt werden.  
Die Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagsschule, die gymnasiale Standards mit einschließt. In-
den Klassen 5 und 6 findet für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsamer Unterricht statt.  
Ab der Klasse 7 sollen nach Einvernehmen zwischen Schule, Elternschaft und Schulträger entwe-
der integrierte Lernkonzepte weitergeführt oder nach Bildungsgängen differenziert werden. Am 
Ende der Klasse 10 können alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden.  
Jede Gemeinschaftsschule ist mit einer Sekundarstufe II verbunden. Das kann eine gymnasiale 
Oberstufe am Standort sein, ein Oberstufenzentrum oder eine Kooperation mit Gesamtschule, 
Gymnasium oder Berufskolleg. 
Die pädagogischen Modelle der Wartburg-Grundschule sowie der Grundschule Berg Fidel / 
Geistschule werden gemeinsam mit den Schulen auf Machbarkeit überprüft, weiter entwi-
ckelt und die Kosten dargestellt. Die Verwaltung ermittelt die Bereitschaft bestehender 
Schulen zur Gründung einer Gemeinschaftsschule und wird die Ergebnisse im Rahmen der 
Beratungen bekannt geben.  
 39

3.2.4 Internationale Schule 
Der Träger der niederländischen Hugo-de-Groot Schule in Münster Gievenbeck, die Stichting bij-
zondere scholen voor Onderwijs op Algemene Grondslag III (StOAG) plant seit einigen Jahren, die 
ursprünglich im Wesentlichen für die niederländischen Angehörigen des 1. Dt.-Nl. Korps eingerich-
tete Schule um ein nach dem Lernprogramm des IPC (International Primary Curriculum) arbeiten-
den internationalen Zweig zu erweitern. Eine unter den Hochschulen und der regionalen Wirtschaft 
erfolgte Bedarfseinschätzung sowie ein grundlegender konzeptioneller Vorschlag zur Umsetzung 
haben der Leitung der StOAG im Frühjahr 2010 ermöglicht, weitere vorbereitende Schritte zur Ver-
tiefung und Umsetzung des Konzeptes einzuleiten.  
Die Schule richtet sich mit diesem Angebot zunächst an die Altersgruppe der 4 – 12jährigen. Eine 
spätere Fortsetzung in einer Sekundarstufe wird angestrebt. Grundlage des Unterrichts ist das 
IPC, die Schule ist weltoffen orientiert. Das International Primary Curriculum ist ein fächerüber-
greifendes, thematisch bezogenes Curriculum. Das Curriculum besteht aus zwei Teilen und wurde 
für Kinder von drei bis 12 Jahren entwickelt. Das Programm ist unterteilt in IPC Early Years Pro-
gramm für 3-5 Jährige und IPC-Main-Programm - für Kinder von 5-12 Jahren. Das vorrangige Ziel 
der Ausbildung für Kinder zwischen 3-5 Jahren ist es, die Kinder auf ein lebenslanges Lernen vor-
zubereiten und ihre Fähigkeiten zu entdecken und auszubauen. Die Kernbereiche bilden hier bei-
spielsweise Kommunikation, Entdeckungen, gesundes Leben. Das IPC-Hauptprogramm für Kinder 
von 5 – 12 Jahren bildet das Herzstück des Curriculums. Es beinhaltet definierte Lernziele für je-
des Fach im Lehrplan. Es berücksichtigt persönliche Neigungen der einzelnen Schüler. Unterrich-
tet wird jahrgangsübergreifend hauptsächlich in englischer Sprache. Das IPC ist mit anderen, auf-
bauenden Curricula kompatibel.  
Der Ganztagsunterricht mit Betreuungszeiten von 8.00h bis 16.00h findet an 5 Tagen in der Woche 
statt. Die zur Erlangung des Status einer Ergänzungsschule erforderlichen gesetzlichen Voraus-
setzungen (u.a. Unterricht teilweise auch in deutscher Sprache) des Schulgesetzes NRW werden 
bei der weiteren Entwicklung des Konzeptes und in Abstimmung mit der Bezirksregierung berück-
sichtigt. Das Schulangebot wird kostenpflichtig sein.  
Die Verwaltung unterstützt den Träger der niederländischen Hugo-de-Groot Schule bei der 
Konzeptentwicklung zu einem internationalen Schulangebot nach dem International Prima-
ry Curriculum. Eine Beteiligung an ggfs. anfallenden Investitions- oder späteren Betriebs-
kosten ist nicht vorgesehen. In Abstimmung mit dem Träger soll die Schule so konzipiert 
sein, dass ein Übergang in die allgemeinbildenden Schulen jederzeit möglich ist. 
40

3.3 Inklusion / Sonderpädagogische Förderung In Münster 
Am 26.03.2009 traten in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rech-
te von Menschen mit Behinderungen und das dazugehörige Fakultativprotokoll in Kraft. Das Über-
einkommen wird auch als UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) bezeichnet. Die BRK ist für die 
Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Die Vertragsstaaten haben sich verpflichtet, geeignete 
Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zur Umsetzung der in der BRK aner-
kannten Rechte zu treffen.  
Der BRK liegt ein erweitertes Verständnis von Behinderung zugrunde: In der Präambel wird klar-
gestellt, dass Behinderung aus der Interaktion zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und 
einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entstehen, die sie an der vollen, wirksamen und 
gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Ziel der BRK ist es, die volle und gleich-
berechtigte Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Be-
hinderungen zu gewährleisten und zu fördern. An die Stelle von Integration tritt das Leitbild der 
Inklusion.  
Inklusion bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen von Anfang an selbstverständlich zur Ge-
sellschaft dazugehören und gemeinsam mit nichtbehinderten Menschen wohnen, arbeiten und ihre 
Freizeit gestalten können. Die erforderliche individuelle Unterstützung erhalten Menschen mit Be-
hinderungen in ihrem jeweiligen Lebensumfeld und nicht in Sondereinrichtungen.  
Für die schulische Bildung bedeutet dies mittelfristig, dass die Rahmenbedingungen der Schule an 
den Bedürfnissen und Besonderheiten aller Schülerinnen und Schüler ausgerichtet werden müs-
sen. In den Materialien des Dt. Städtetages zur Konvention ist eine Zielvorstellung von 80 bis 90% 
aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorgesehen, die zukünftig 
an Regelschulen unterrichtet werden. Dieses wird erhebliche Auswirkungen sowohl auf die allge-
meinen Schulen wie auch auf die Förderschulen haben.  
Zur Zeit ist strittig, ob die Bestimmungen der UN-Konvention bereits einen individuellen Rechtsan-
spruch begründen, der die Aufnahme oder den Verbleib einer Schülerin / eines Schülers an einer 
Regelschule einklagbar macht. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat dies in einer Entschei-
dung im November 2009 (Az 7 B 2763/09) abgelehnt, da die UN-Konvention so lange keine inner-
staatliche Geltung für den Bereich des öffentlichen Schulwesens besitzt, wie entsprechende Rege-
lungen des zuständigen Landesgesetzgebers nicht getroffen sind. Die Bestimmungen der Konven-
tion selbst seien zu vage, um mit ihnen einen individuellen Rechtsanspruch zu begründen. Nach 
Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes müsste der Landesgesetzgeber analog zur Umset-
zungsverpflichtung der Bundesrepublik bis Ende März 2011 entsprechende Schritte zur Umset-
zung der UN-Konvention vornehmen.  
 41

Die Umsetzung der UN-Konvention wird die jetzigen Förderschulen und die allgemeinen Schulen 
verändern und damit Auswirkungen auf die zukünftige Ausrichtung der Schulentwicklungsplanung 
haben. Dies bezieht sich für den Schulträger insbesondere auf den Gebäude- und Ausstattungs-
bedarf. Darüber hinaus ist abzusehen, dass sich die Klassengrößen in einer inklusiven Schule ver-
ringern werden. Bereits jetzt reduziert der im Rahmen der Integration organisierte gemeinsame 
Unterricht die Klassenstärken auf durchschnittlich 26 Schülerinnen und Schüler, davon 5 – 7 Schü-
lerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die anlässlich einer Sitzung des 
Schulausschusses des Dt. Städtetages im Mai 2010 von Prof. Dr. Hans Wocken (Universität Ham-
burg) vorgestellten Ideen sehen für die inklusiven Klassen im Regelsystem maximale Klassengrö-
ßen von 22 Schülerinnen und Schülern (19 ohne, 3 mit sonderpädagogischem Förderbedarf) vor, 
wenn es sich um Lernbehinderungen, Sprachbehinderungen und Verhaltensstörungen handelt und 
lediglich 20 Schülerinnen und Schüler in Klassen des Regelsystems, wenn zusätzlich Schülerinnen 
und Schüler mit Hör- oder Sehbehinderungen, Körperbehinderungen oder geistiger Behinderung in 
der Klasse ( 16 ohne, 3 mit Förderbedarf, 1 mit speziellem Förderbedarf) unterrichtet werden. Die-
se Grenzwerte weichen von den für das Regelschulsystem geltenden Klassenfrequenzhöchstwer-
ten von 29-30 Schülerinnen und Schülern erheblich ab. Die empfohlenen Anteile der Kinder mit  
sonderpädagogischem Förderbedarf in Klassen der Regelschulen weisen darauf hin, dass die Zahl 
der erforderlichen aufnehmenden Klassen über das Angebot einzelner Schulen hinausgehen wird.  
Schuljahr FB Ler-
nen 
FB  
emotionale 
und 
soz. Ent-
wicklung 
FB 
Spra-
che 
FB  
körperl. 
u. mot. 
Entwick-
lung 
FB 
Geistige 
Entwick-
lung 
FB 
Hören u. 
Kommuni-
kation 
FB Se-
hen Ges. 
2007/08 109 38 43 6 9 5 0 210 
2008/09 101 45 34 11 12 2 4 209 
2009/10 68 41 53 8 15 5 0 190 
Grundschulkinder mit festgestelltem mit Förderbedarf nach AOSF-Verfahren  
Quelle: Amt f. Schule u. Weiterbildung 
Neben den zu erwartenden Umsetzungsschritten des Landesgesetzgebers, die wohl entsprechen-
de pädagogische Konzepte, eine entsprechende Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, den zusätz-
lichen Einsatz pädagogischer / pflegerischer Ergänzungskräfte sowie zusätzliche adäquate Lehr- 
und Lernmaterialien umfassen werden, ist vor diesem Hintergrund auch auf kommunaler Ebene 
die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes notwendig.  
Als erster Schritt zu einem inklusiven Schulwesen sind 2008/2009 in einem Pilotprojekt Förder-
schulen zu Kompetenzzentren (s.u.) entwickelt worden, die ihre sonderpädagogische Fachkompe-
tenz in allgemeine Schulen einbringen sollen. Die im Rahmen der Pilotphase bis 2011/12 gewon-
nenen Erkenntnisse der beteiligten Schulen werden für das Ministerium die Grundlage für das wei-
tere Vorgehen zur schrittweisen Entwicklung hin zu einem inklusiven Schulwesen sein.  
42

Unabhängig davon, ob Kompetenzzentren fortgeführt oder ausgedehnt werden oder auf anderem 
Wege Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Sinne eines inklusi-
ven Schulwesens der Verbleib im Regelschulsystems ermöglicht wird, ist davon auszugehen, dass 
sich ihre Zahl an den allgemeinen Schulen sukzessive erhöhen wird und entsprechende Anforde-
rungen an bestehende Flächen und Ausstattungen gestellt werden. Auf Grund der aktuell noch 
ungeklärten Rahmenbedingungen und der Unkenntnis über das zukünftige Wahlverhalten der El-
tern zwischen Regelschulsystem und spezifischen Förderschulen kann der Bedarf aktuell nicht 
seriös beziffert werden.  
Daher kann das Themenfeld Inklusion bei der Berechnung der Prognose der Schülerzahlen zu-
nächst nicht berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass zukünftige Regelungen sowohl 
qualitativ wie auch quantitativ Einfluss auf die bereitzustellende Infrastruktur haben werden. Daher 
müssen die in Kap. 4 ermittelten Raumreserven auch unter dem Aspekt eines Puffers für 
zukünftige Anforderungen gesehen und ggfs. infrastrukturreduzierende Maßnahmen auch 
unter dieser Maßgabe sorgfältig geprüft werden. 
Sonderpädagogische Förderung in Münster 
Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung 
Seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 wird im Land NRW im Rahmen einer dreijährigen Pilot-
phase an mehr als 20 Förderschulen eine grundlegende Veränderung sonderpädagogischer För-
derung unter Einbeziehung der allgemeinen Schulen erprobt. Dazu wurden die teilnehmenden 
Förderschulen in ein Kompetenzzentrum für sonderpädagogische Förderung (KSF) umgewandelt. 
Sie arbeiten in einem Netzwerk mit allgemeinen Schulen und ggf. weiteren Förderschulen mit ei-
nem klaren Einzugsbereich / Zuständigkeitsgebiet.  
Ziel der Arbeit des Kompetenzzentrums ist es, unter Einbeziehung ergänzender kommunaler Un-
terstützungs- und Beratungssysteme alle Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung zu 
bündeln und insbesondere in den allgemeinen Schulen, aber auch in der Förderschule einzuset-
zen.  
 43

Durch frühzeitige Diagnose, Beratung und entsprechende wohnortnahe Präventionsmaßnahmen 
soll 
„ eine wohnortnahe integrative Förderung erreicht werden; 
„ durch präventive Maßnahmen in den allgemeinen Schulen verhindert werden, dass sich 
Unterstüzungsbedarfe bei Schülerinnen und Schülern zu einem sonderpädagogischen För-
derbedarf verfestigen; 
„ eine Bündelung von schulischen und außerschulischen Unterstützungsangeboten mit einer 
gleichzeitigen Vernetzung von Kompetenzen erzielt werden und 
„ eine Stärkung der allgemeinen Schule durch den flexiblen Einsatz sonderpädagogischer 
Lehrkräfte erreicht werden. 
Die Stadt Münster nimmt an dem o. g. Pilotprojekt teil. Auf der Grundlage eines entsprechenden 
Ratsbeschlusses ist die Uppenbergschule in ein Kompetenzzentrum für sonderpädagogische För-
derung für Lern- und Entwicklungsstörungen sowie die Richard-von-Weizsäcker-Schule, städtische 
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, und die Erich 
Kästner-Schule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Primarstufe) in ein 
Teilkompetenzzentrum umgewandelt worden. Mit der Martin-Luther-King-Schule, Förderschule mit 
dem Förderschwerpunkt Sprache (Sekundarstufe I), ist eine enge Kooperation vereinbart worden.  
Zum Einzugsbereich des KSF Uppenbergschule gehören die Stadtteile Münster-Kinderhaus und 
Münster-Coerde. Als Kooperationsschulen sind vier Grundschulen (Grundschule Kinderhaus-West, 
Grundschule am Kinderbach, Paul-Schneider-Schule, Melanchthonschule) sowie zwei Hauptschu-
len (Waldschule Kinderhaus und Hauptschule Coerde) beteiligt. Bei Bedarf kann die Zuständigkeit 
des Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung auf die Geschwister-Scholl-
Realschule und das Geschwister-Scholl-Gymnasium ausgeweitet werden.  
Seit der Umwandlung der Uppenbergschule in ein Kompetenzzentrum für sonderpädagogische 
Förderung ist eine umfangreiche Netzwerkstruktur geschaffen worden. Beteiligt sind u. a. das Ge-
sundheitsamt, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, die Schulpsychologische Beratungs-
stelle, eine Praxis für Kinderpsychiatrie und der Verein für Motopädie. Darüber hinaus sind die Ar-
beitskreise Hauptschulen und Grundschulen eingebunden.  
Durch die bereits während der Schuleingangsdiagnostik beginnende Arbeit des KSF in den allge-
meinen Schulen hat sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Förderschulen zum 
15.10.2009 um insgesamt 37 Schülerinnen und Schüler vermindert. Die dadurch freigesetzten 
44

Lehrerstellen-Stunden werden in den allgemeinen Schulen zur Beratung, Prävention und Förde-
rung eingesetzt.  
Das Kompetenzzentrum Uppenbergschule berät zudem auch bei geringfügigem – unter der 
Schwelle zum AO-SF Verfahren (Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) liegen-
dem – Förderbedarf, um entsprechende Hilfen und Therapien zu vermitteln. Während die Zahl der 
Beratungsfälle an den dem Kompetenzzentrum angeschlossenen Grundschulen deutlich zuge-
nommen hat, ist die Zahl der AO-SF-Verfahren deutlich rückläufig.  
Schuljahr Beratungen davon AO-SF Verfahren in % Vermittelt in andere Hilfen in % 
2007/2008 50 37 74 13 26 
2008/2009 88 23 26 65 74 
2009/2010 137 18 13 119 87 
Quelle: KSF Uppenbergschule 
Zur Zeit kann eine sonderpädagogische Förderung unter bestimmten Voraussetzungen sowohl an 
Schulen des Regelsystems wie auch an Förderschulen geleistet werden. Sofern trotz der Behinde-
rung eine zielgleiche Förderung möglich ist, d.h., die Schülerin / der Schüler das Abschlussziel der 
gewählten Regelschule erreichen kann, ist die Förderung in dieser Schule in Abstimmung mit der 
Schulaufsicht möglich und wird von der Stadt Münster behinderungsspezifisch unterstützt. Nach 
den dem Amt für Schule und Weiterbildung vorliegenden Informationen werden in den städtischen 
Schulen ca. 15 bis 20 Schülerinnen und Schüler zielgleich gefördert. Eine höhere Zahl ist nicht 
ausgeschlossen, da der Schulträger nicht in jedem Fall von der zielgleichen Förderung erfährt, 
insbesondere dann nicht, wenn keine zusätzlichen Hilfsmittel bereit gestellt werden müssen.  
Eine zieldifferente Förderung, bei der auf Grund der Behinderung der Abschluss einer allgemeinen 
Schule nicht erreicht werden kann, ist nach Festlegung der Schulaufsicht im gemeinsamen Unter-
richt (GU) an einer Grundschule, in einer integrativen Lerngruppe an einer weiterführenden Schule 
oder an einer Förderschule möglich. 
Gemeinsamer Unterricht in der Primarstufe 
In der Stadt Münster wird zurzeit an sechs städtischen Grundschulen gemeinsamer Unterricht für 
behinderte und nichtbehinderte Kinder angeboten. Zum Schuljahr 2010/11 werden insgesamt 155 
Schülerinnen / Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten im gemeinsamen Unterricht 
gefördert. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt mit 113 (73%) Schülerinnen und Schülern  bei den För-
derbedarfen „Lernen“ und „emotionale und soziale Entwicklung“.  
Die Stadt Münster unterstützt den gemeinsamen Unterricht in der Primarstufe sowohl hinsichtlich 
der räumlichen, sächlichen als auch personellen Ausstattung. Für notwendige äußere Differenzie-
 45

rungen verfügen die Schulen über zusätzliche Räume, die mit dem notwendigen Mobiliar ausges-
tattet werden. Darüber hinaus werden den Schulen zusätzliche Gelder für die Beschaffung der 
notwendigen Lehrmittel zur Verfügung gestellt. Aufgrund spezieller Behinderungen bei einzelnen 
Schülern können behinderungsspezifische Mehrkosten z. B. für zusätzliche technische Einrichtun-
gen bzw. Hilfsmittel anfallen. Für die Ausstattung dieser Schülerplätze hält der Landschaftsver-
band Westfalen-Lippe einen speziellen Gerätepool vor. Die dort vorhandenen technischen Geräte 
können von den Schulträgern angemietet werden. Soweit möglich, nimmt die Stadt dieses Angebot 
in Anspruch.  
Personell stellt die Stadt Münster jeder GU-Klasse in der Primarstufe einen/eine Erzieher/in mit 
halber Stundenzahl zur Verfügung. Vom Land werden pro behindertem Kind ca. 2,5 Sonderschul-
lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Pro Klasse steht damit ca. eine halbe Sonderschullehrerstel-
le zur Verfügung. In einer GU-Klasse werden je nach Behinderungsgrad zwischen 5 bis 7 behin-
derte Kinder gefördert. In der Praxis besteht eine GU-Klasse insgesamt aus ca. 25 bis 27 Schüle-
rinnen und Schülern. Bei der Klassenbildung und Berechnung der Lehrerstellen muss die Schule 
eine GU-Klasse im Bedarfsfall zunächst  mit maximal 30 Kindern bilden (Klassenfrequenzhöchst-
wert). Tatsächlich wird diese Schülerzahl jedoch nicht erreicht, da entweder der Klassenfrequenz-
durchschnittswert aller Klassen an der Schule insgesamt unter 30 Schüler/innen liegt oder die 
Schule die Schülerzahl in den nicht GU-Klassen zugunsten der GU-Klasse erhöht.  
Integrative Lerngruppen an weiterführenden Schulen 
Die gemeinsame Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen 
an allgemeinen weiterführenden Schulen ist in integrativen Lerngruppen möglich. Sie werden von 
der Schulaufsichtsbehörde eingerichtet. Dabei ist der Schulträger zu beteiligen, da im Regelfall 
eine zusätzliche Raum- und Sachausstattung bereitgestellt werden muss.  
Für Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf, die im GU einer Primarstufe unterrichtet wurden, 
kann der gemeinsame Unterricht in der weiterführenden Schule in der integrativen Lerngruppe 
fortgesetzt werden, sofern diese als geeigneter Förderort von der Schulaufsicht festgelegt worden 
ist.  
Die Nachfrage nach einem gemeinsamen Unterricht in einer allgemeinen weiterführenden Schule 
ist größer als das bestehende Angebot. Jährlich verlassen zwischen 35 und 40 Schülerinnen und 
Schüler die Jahrgangsstufe 4 des gemeinsamen Unterrichts. Auch wenn nicht alle Schüler/innen 
den Unterricht in einer integrativen Lerngruppe fortsetzten können, ist die Nachfrage hoch.  
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Münster im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 
für die städtischen weiterführenden Schulen bereits im Februar 2007 seine Bereitschaft erklärt, 
integrative Lerngruppen an den weiterführenden Schulen einzurichten. Langfristiges Ziel ist es 
46

dabei, dass mindestens an einer Schule jeder weiterführenden Schulform integrative Lerngruppen 
angeboten werden.  
Bisher besteht lediglich an der Droste-Hauptschule Roxel die Möglichkeit, den gemeinsamen Un-
terricht in einer integrativen Lerngruppe fortzusetzen. Die integrative Lerngruppe wurde zum 
01.08.2008, beginnend mit der Jahrgangsstufe 5, eingerichtet. Wie im GU der Primarstufe werden 
auch in einer integrativen Lerngruppe pro Klasse zwischen 5 bis 7 Kinder mit besonderem Förder-
bedarf aufgenommen. Im laufenden Schuljahr 2009/10 werden an der Droste-Hauptschule insge-
samt 11 Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf gefördert (Jahrgangsstufe 5 = 7 Schü-
ler/innen, 4 Lernbehinderung (LB), 3 emotionale und soziale Entwicklung (ESE), Jahrgansstufe 6 = 
4 Schüler/innen 2 LB, 1 Körperbehinderung, 1 ESE.  
Unter Beteiligung der oberen Schulaufsicht hat die Verwaltung im Schuljahr 2009/2010 mehrfach 
Gespräche zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe sowohl mit allen Schulleitungen der städ-
tischen Realschulen und Gymnasien, als auch mit einzelnen Realschulleitungen geführt. Diese 
Gespräche haben bisher nicht zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe geführt. Von der 
grundsätzlichen Möglichkeit der Schulaufsichtsbehörde, Schulen anzuweisen, Gemeinsamen Un-
terricht anzubieten, ist bisher abgesehen worden, da eine einvernehmliche Bereitschaft zur Um-
setzung als wesentliche Voraussetzung betrachtet wird.  
Die Verwaltung wird vorbehaltlich landesgesetzgeberischer Vorgaben bis Ende 2011 in 
Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als Träger von Förderschulen 
ein umfassendes Konzept zur Umsetzung der UN-Konvention vorlegen. Dabei wird ange-
strebt, den in das Schuljahr 2010/11 eingeschulten Grundschülerinnen und Grundschülern 
im Falle eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zum Abschluss ihrer Grundschulzeit 
den Übergang in die Sekundarstufe I einer Schule des Regelsystems zu ermöglichen. 
Die Verwaltung wird sich weiterhin gemeinsam mit der oberen Schulaufsicht intensiv für 
die Einführung integrativer Lerngruppen in allen Schulformen der weiterführenden Schulen 
einsetzen. 
 47

3.4 Monitoring / Ressourcensteuerung 
Die mit der Schulentwicklungsplanung verbundene übergeordnete Zielsetzung und mehr noch die 
mit operativen Maßnahmen verknüpften Teilziele erfordern einen möglichst wirtschaftlichen Ein-
satz zur Verfügung stehender Ressourcen. 
Rahmenbedingungen 
Voraussetzung dafür sind einerseits schulscharfe Kenntnisse über spezifische Rahmenbedingun-
gen für Lernen, andererseits aber auch über schulbildungsbegleitende Einflussgrößen, um Bedarfe 
inhaltlich definieren und den erforderlichen Einsatz zielgerichteter Instrumente organisieren zu 
können. Die Bemühungen verschiedener Kommunen (Dortmund, München, Freiburg u.a.), diese 
Kenntnisse als Basis der jeweiligen Schulentwicklung zu nutzen, dokumentieren sich in ihren 
kommunalen Bildungsberichten, die unterschiedlich umfassend sind und verschiedene Schwer-
punkte haben.  
Bildungsmonitoring 
Für ein umfassendes Bildungsmonitoring, das zukünftig auch kommunale Vergleiche in grundle-
genden Fragen der Bildungsentwicklung ermöglichen wird, hat das Bundesministerium für Bildung 
und Forschung einen letztmals im Februar 2010 überarbeiteten Anwendungsleitfaden im Entwurf 
entwickelt. Bildungsmonitoring wird dabei als „ein umfassendes und systematisches Sammeln, 
Interpretieren und Bewerten von Daten und Informationen verstanden zum Zwecke der Überwa-
chung, Planung und Steuerung von Entwicklungen im Bildungswesen.“ Die Datensammlung geht 
weit über die bisher in Münster gepflegten Daten zur Schulstatistik hinaus und umfasst ebenso die 
vorschulische Bildung wie auch Hochschulen, Weiterbildungseinrichtungen und informelle Lernwel-
ten. Das Bildungsnetzwerk Münster sieht ebenfalls in einem entlang der datenschutzrechtlichen 
Bestimmungen umfassenderen Monitoring von Bildung in Münster die Chance, Ressourcen gezielt 
und bedarfsorientiert einzusetzen, passgenaue Bildungsangebote zu entwickeln und einen zu-
nehmend strategischen Ansatz in der Bildungsplanung zu verfolgen. Ein Bildungsmonitoring auf-
zubauen gehört zu den Handlungsempfehlungen des Lenkungskreises des Bildungsnetzwerkes, 
mit deren Konkretisierung die Verwaltung vom Rat mit seiner Entscheidung zur Vorlage 
V/007/2010 „Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerks in der Bildungsregion Münster“ beauftragt 
wurde. 
Auf der Basis des im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entwi-
ckelten Anwendungsleitfadens wird die Verwaltung 2011 in Erweiterung der bisher jährlich 
vorgelegten Schulstatistik ein kommunales Bildungsmonitoring aufbauen. Dafür sind ggfs. 
weitere Ressourcen erforderlich. 
48

4 Quantitative Aspekte der Schulentwicklungsplanung 
Neben den beschriebenen qualitativen Aspekten der Schulentwicklungsplanung gehört es zu den 
gesetzlichen Aufgaben des kommunalen Schulträgers, schulische Angebote aller Schulformen und 
Schularten so vorzuhalten, dass sie unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen wer-
den können (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW). Grundlage der Planung sind das gegenwärtige und zu-
künftige Schulangebot, die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte 
Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, 
Schularten und Jahrgangsstufen sowie die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes      
(§ 80 Abs. 5 SchulG NRW). Diese quantitativen Aspekte der Schulentwicklungsplanung beschrei-
ben die nachfolgenden Kapitel des Rahmenkonzeptes. 
4.1 Entwicklung der Schülerzahlen und Infrastruktur 
Grundlagen 
Basis für die Prognoserechnung der Schülerzahlen ist die aktuelle Kleinräumige Bevölkerungs-
prognose (KBP) für die Stadt Münster (s. Vorlage V/0707/2010 "Kleinräumige Bevölkerungsprog-
nose 2009 bis 2020 der Stadt Münster"). Sie umfasst den Zeitraum vom 31.12.2009 (Ausgangsbe-
stand) bis zum 31.12.2020 als Enddatum der Prognose. Ziel der KBP ist die Vorausberechnung 
der kleinräumigen und alterspezifischen Bevölkerungsentwicklung, die als Orientierungsgröße für 
die mittelfristige Infrastruktur- und Investitionsplanung auf Quartiersebene dient. Für die Prognose 
der Schülerzahlen sind die kleinräumige Entwicklung mit Blick auf das Schulangebot im Primarstu-
fenbereich und die alterspezifische Bevölkerungsentwicklung mit Blick auf die Entwicklung der 
Schülerzahlen insgesamt und ihrer Verteilung auf die jeweiligen Schulformen der Sekundarstufe I 
von besonderer Bedeutung.  
Im Vergleich der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster zur Bevölkerungsvor-
ausberechnung der IT NRW (Information und Technik NRW, Landesstatistiken), die für den Zeit-
raum 2008 bis 2030 erstellt wurde, zeigt sich eine grundsätzliche Übereinstimmung im Trend der 
Vergleichsjahre 2010 bis 2020 bei der alterspezifischen Bevölkerungsentwicklung. Beide Progno-
sen erwarten für die schulrelevanten Altersgruppen von 6 bis 18 Jahren einen Rückgang, der bei 
der städtischen Prognose jedoch spürbar geringer ausfällt. 
 49

Altersgruppe IT.NRW (HWS-Bevölkerung)* 
31.12.2009 31.12.2020 Diff. % 
Stadt Münster (Wohnber. Bevölkerung)
31.12.2009 31.12.2020 Diff.% 
bis 6 13.926 14.863 +6,7 14.253 14.709 +3,2 
6 –  u.10 9.301 8.738 -6,1 9.454 9.146 -3,3 
10 –  u.16 14.570 12.649 -13,2 14.754 13.648 -7,5 
16 – 18 4.990 4.385 -12,1 5.042 4.693 -6,9 
gesamt 42.787 40.635 -5,0 43.503 42.196 -3,0 
Quelle: Amt f. Stadtplanung; Stadt Münster *Hauptwohnsitz-Bevölkerung 
Unabhängig von den unterschiedlichen Ausgangsdaten beider Prognosen (Bevölkerung mit 
Hauptwohnsitz / wohnberechtigte Bevölkerung) basiert die Prognose der Stadt auf mehr münster-
spezifischen Planungsdaten und Erkenntnissen, als dies bei der IT.NRW-Prognose der Fall ist. 
Dazu gehören zum Beispiel Annahmen zu Bautätigkeiten innerhalb des Prognosezeitraumes oder 
spezifische Erkenntnisse zu Wanderungssaldi gegenüber dem Umland aus den letzten Jahren. Die 
Berechnung der Schülerprognose baut deshalb ausschließlich auf der Kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose der Stadt Münster auf.  
Bereits die allgemeine Prognose dieser Altersgruppen verdeutlicht, dass die Zahl der in Münster 
wohnhaft gemeldeten Schülerinnen und Schüler zwar rückläufig ist, aber nicht die Einbrüche man-
cher Städte Nordrhein-Westfalens in vergleichbarer Größenordnung verzeichnen muss. Ange-
sichts der Langfristigkeit von Entscheidungen für Infrastruktureinrichtungen ist es sinnvoll, auch die 
Entwicklung der unter 6-jährigen Altersgruppe bei den Überlegungen zu möglichen Veränderungen 
der Infrastruktur zu berücksichtigen. In dieser Altersgruppe gehen sowohl die Vorausberechnung 
von IT.NRW wie auch die KBP von einem Anstieg aus, der bei IT.NRW eine Größenordnung von + 
6,7% (insges. 14.863) bei der KBP von 3,2% (insges. 14.709) erreicht. Die Zahl der in Münster 
wohnhaften Kinder in der vorschulischen Altersgruppe nimmt bis 2020 also wieder zu und wird 
danach schulische Infrastruktur in Anspruch nehmen.  
Schülerzahlen aus Umlandgemeinden 
Sowohl für die Primarstufe, mehr aber noch für die Schulen der Sekundarstufe I ist bei der Ent-
wicklung der Schülerzahl zudem zu berücksichtigen, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler 
aus den Umlandgemeinden an den städtischen Schulen mit 6,9% eine signifikante Größe ist. Im 
Schuljahr 2009/10 kamen von rd. 31.000 Schülern an städtischen Schulen der Primar- und Sekun-
darstufen 2150 Schülerinnen und Schüler aus mehr als 15 Städten und Gemeinden des Umlandes 
und der Region. Die größten Anteile werden in den Realschulen und den Gymnasien erreicht: 
knapp 7,9% der Schülerinnen und Schüler an Realschulen sind nicht in Münster wohnhaft, bei den 
50

städtischen Gymnasien beträgt der Anteil sogar 16,3%.  Eine Rückfrage bei den Umlandgemein-
den im März 2010 hat ergeben, dass zu diesem Zeitpunkt bei keiner Umlandgemeinde signifikante 
Veränderungen des Schulangebotes in Planung sind. Das Amt für Schule und Weiterbildung 
nimmt vor dem Hintergrund der seitens des Landes eröffneten Möglichkeiten zur Differenzierung 
der Schullandschaft eine aktualisierende Abfrage vor. In welcher Größenordnung die geplanten 
Einrichtungen neuer Schulen in Ascheberg, Everswinkel oder anderen Umlandgemeinden Einfluss 
auf die Schulentwicklungsplanung in Münster haben werden, kann zur Zeit nicht eingeschätzt wer-
den.  
Der Anteil an Schülerinnen und Schülern aus dem Umland in den städtischen Grundschulen ist mit 
rd. 0,5% eine statistisch zu vernachlässigende Größe. Der demografische Wandel führt auch bei 
den Umlandgemeinden zu einer relativ gesehen teils deutlichen Abnahme der Bevölkerung in den 
schulrelevanten Altersgruppen. Bei Betrachtung der absoluten Zahlen und einer gleichmäßigen 
Umrechnung auf das bestehende Schulangebot in Münster relativieren sich jedoch die Effekte für 
die Prognoseberechnung. Zudem begründet die in den zurückliegenden Jahren relativ stabile Zahl 
der Anmeldungen aus dem Umland sowie die hohe Attraktivität der Schulen in Münster die An-
nahme, dass sich der demografische Rückgang der schulrelevanten Altersgruppen im Umland 
nicht proportional auf die Anmeldungen auswirken wird. Für die Sekundarstufe I bleibt deshalb der 
Anteil auswärtiger Schülerinnen und Schüler wie bisher in der gewichteten Übergangsquote (s. 
Methodik) aus dem 4. Jahrgang (Primarstufe) an münsterschen Grundschulen in den 5. Jahrgang 
an städtischen Schulen der Sekundarstufe I in Münster berücksichtigt. 
Methodik zur Berechnung der Schülerprognose 
Die Zahl der Grundschüler in den Eingangsklassen basiert auf dem in der Kleinräumigen Bevölke-
rungsprognose ermittelten Anteil der 6jährigen in den statistischen Bezirken der Stadt. Ihre Additi-
on ergibt die Zahl der 6jährigen, die stadtweit in einem Jahr eingeschult werden. Die Gesamtzahl 
aller Grundschüler einer Schule sowie aller Grundschulen stadtweit ergibt sich aus der Addition der 
Schülerzahlen je Jahrgang bis zum Abschluss der Primarstufe. Die Übergangsquote von  Jahr-
gang zu Jahrgang wird aus einer gemittelten Durchschnittsberechnung der letzten 3 Jahre (also 
aus Ist-Zahlen) ermittelt. Die Eingangsquote für die Berechnung der Schülerzahlen in die 5. Jahr-
gänge ist dagegen trendgewichtet. Dabei wird das letzte Jahr mit dem Faktor 3, das vorletzte Jahr 
mit dem Faktor 2 und das drittletzte Jahr mit dem Faktor 1 berücksichtigt. So ist gewährleistet, 
dass die jüngsten Entwicklungen an einer Schule oder einer Schulform bei der Berechnung der 
Prognose am stärksten berücksichtigt wird. Andererseits werden statistisch signifikante einmalige 
Abweichungen durch die Berechnung eines Durchschnitts nivelliert.  
 51

Diese Berechnungsmethode ist auch Grundlage für die Prognose der Übergänge aus der Primar-
stufe in die Sekundarstufe I der städtischen Schulen. Da sich in den Ist-Zahlen der zurückliegen-
den Jahre die Anmeldungen an den Schulen in bischöflicher oder freier Trägerschaft reduzierend 
und die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus den Umlandgemeinden addierend widerspiegeln, 
sind diese Effekte in der Eingangsquote berücksichtigt. Diese Berechnung entspricht der vom Land 
NRW zugrunde gelegten Berechnungsmethode zur Ermittlung von Schülerzahlen. Die davon ab-
weichende Berechnungsmethode bei der Schulform Hauptschule wird unter 4.1.2 näher 
begründet.  
Die Auswirkungen neuer grundsätzlicher Rahmenbedingungen können in Einzelfällen in die Be-
rechnung mit einbezogen werden. Dazu zählt auch die seitens der Landesregierung NRW als poli-
tische Absicht erklärte Möglichkeit der Bildung von Gemeinschaftsschulen, der Letztentscheidung 
der Eltern bei der Schulwahl oder der Schulentscheidung, das Abitur nach G8 oder G9 anzubieten. 
Da nicht alle diese Annahmen bereits rechtlich abgesichert sind, ist bei der Berechnung der Ent-
wicklung der Gesamtschülerzahlen auf eine Berücksichtigung verzichtet worden. Bei der Berech-
nung der Schulformen der Sekundarstufe I sind die Effekte, die sich auf Grund der Errichtung einer 
Gemeinschaftsschule, einer Gesamtschule, den Schulmodellen der Wartburg-Grundschule und 
der Grundschule Berg Fidel/ Hauptschule Geistschule ergeben würden, in einer alternativen Dar-
stellung berücksichtigt. 
Gesamtschülerzahlen an städtischen allgemeinbildenden Schulen 
Für die Entwicklung der Gesamtschülerzahlen an städtischen allgemeinbildenden Schulen in 
Münster ergeben sich auf der Basis dieser Berechnung folgende Zahlen für den Prognosezeitraum 
bis 2020:  
  
Gesamtschülerzahlen allgemeinbildende Schulen in Münster  
(ohne H.-Keller-Schule, Waldorf- u. Montessorischule, Hebo-Privatschule, Förderschulen u. Berufskollegs) 
Schuljahr Prognose IT-NRW Prognose Stadtgebiet  MS 
incl. bischöfl. Schulen 
an städt. Schulen nach 
Prognose MS 
2009/10 30.515 30.427* 26.120* 
2012/13 30.002 30.423 26.080 
2015/16 27.660 29.226 24.883 
2018/19 26.333 29.072 24.729 
2019/20 k.A. 29.042 24.699 
Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung / IT-NRW *Ist-Zahlen 
52

Zur Vergleichbarkeit der Prognosen des Landes und der Stadt Münster wurden die Schülerzahlen 
der bischöflichen Schulen mit den Werten des Schuljahres 2009/10 unverändert beibehalten.  
Übereinstimmend weisen die  Prognosen von IT NRW und der Stadt Münster von 2009/10 bis zum 
Ende des Prognosezeitraums einen stetigen Rückgang der Schülerzahlen an städtischen und bi-
schöflichen Schulen in Münster aus.  Dabei fällt das Minus bis zum Jahr 2015/16 bei der IT-NRW- 
Prognose deutlich höher aus (-9,35%) als bei der städtischen Prognose (-4%). Neben dem demo-
grafisch begründeten Rückgang der Schülerzahlen schlägt zudem ab dem Schuljahr 2013/14 auch 
der Verlust eines ganzen Jahrgangs im gymnasialen Bereich durch den dann vollzogenen Wech-
sel von G9 zu G8 zu Buche. Für die folgenden 5 Jahre bis zum Ende des Prognosezeitraums 2020 
reduziert sich der Rückgang der Schülerzahlen wieder auf 4,8% (Prognose IT NRW) bzw. 0,6% 
(Prognose Stadt Münster) für alle Schulen und 0,9% (Prognose Stadt Münster) für die Schülerzah-
len an städtischen Schulen. Dies korrespondiert mit den oben dargestellten unterschiedlichen An-
nahmen zur Bevölkerungsentwicklung in den schulrelevanten Altersgruppen und  mit der in der 
KBP prognostizierten leichten Zunahme der Bevölkerung der unter 6jährigen. Auf die Darstellung 
jährlicher Schwankungen kann an dieser Stelle verzichtet werden, da sie für zu treffende Infra-
strukturentscheidungen, die einem deutlich längeren Zyklus folgen, keine grundlegende Bedeutung 
haben. Die Prognose der Schülerzahl ist für den Infrastrukturbedarf ebenso eine bedeutende Ori-
entierungsgröße wie auch die Frage der Klassen-/ Kursbildung, da für sie entsprechende Unter-
richtsräume zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Frage möglicher Änderungen von Klas-
senfrequenzwerten im Rahmen von Inklusion muss mit Blick auf die Langfristigkeit von Infrastruk-
turentscheidungen berücksichtigt werden und rechtfertigt zumindest bis zu einer landesrechtlichen 
Klärung das Vorhalten einer angemessenen Flächenreserve. 
Infrastruktur 
 Die Gesamtschülerzahl der städtischen allgemeinbildenden Schulen verteilt sich im Schuljahr 
2010/11 auf 46 städtische Grundschulen, 8 Haupt-, 9 Realschulen und 11 Gymnasien. Bis auf den 
Stadtbezirk Ost verfügt jeder Stadtbezirk über mindestens eine Schule je Schulform. Diese lokal-
räumliche Versorgung soll für die Sekundarstufen grundsätzlich beibehalten werden. Eine Schule 
der angestrebten Schulform soll von jedem Ort der Stadt mit vertretbarem Aufwand erreichbar 
sein. Für die Grundschulen gilt bei der lokalräumlichen Verteilung zudem der Grundsatz „kurze 
Beine – kurze Wege“.  
Die für die städtischen Schulen zur Verfügung stehenden Gebäude zeigen unter bausubstanz- und 
gebäudetechnischen Gesichtspunkten ein auf Grund der sehr unterschiedlichen Baujahre hetero-
genes Bild. Pädagogische Anforderungen und architekturästhetische Vorstellungen aus der Zeit 
der jeweiligen Baujahre bestimmen den Charakter der Gebäude und ihre Nutzbarkeit für aktuelle 
 53

und erkennbare zukünftige Anforderungen. Sie sind ebenso ursächlich für die unterschiedlichen 
Relationen zwischen Haupt- und Nebennutzflächen. Diese unterschiedlichen Einflussfaktoren für 
die Gebäudebewertung erschweren sowohl eine lokale wie auch eine interkommunale Vergleich-
barkeit der Relation Schülerzahlen und Flächen.  
Für die Planungsphase des Rahmenkonzeptes, in der keine schulscharfen Entscheidungen mit 
unmittelbaren Konsequenzen für bestehende Gebäude getroffen werden sollen, ist eine detaillierte 
Einzeldarstellung der jeweiligen Gebäude nicht erforderlich. Sie erfolgt im Rahmen der durch den 
Rat zu beschließenden Prüfaufträge, die infrastrukturrelevant sind. In diesem Zusammenhang sind 
die Gebäude unter anderem unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit, der Energieeffizienz 
und behindertengerechter Bauweise zu untersuchen.  
Das Rahmenkonzept beschränkt sich deshalb auf eine allgemeine Einschätzung der Schulgebäu-
de zusammengefasst nach Schulformen. Die Einschätzungen zum baulichen Zustand resultieren 
aus einem gewichteten Durchschnitt einzelner Gewerke (u.a. Substanz, Energie, Sanitär, behin-
dertengerecht u.a.), der Flächenverbrauch je Schulform an der Relation Schüler / Bruttogrundriss-
fläche ohne Sportanlagen. Die Größe der Kreise verdeutlicht die Anzahl der Schulen der Schul-
form. Die Darstellung der Grundschulen erfolgt nach Stadtbezirken. 
Grundschulen
0
5
10
15
20
25
11 ,522 ,533 ,544 ,555 ,56
gut                                                                    mittel                                                                          schlecht 
baulicher Zustand
m²/Schüler
Mitte
Hiltrup
West
Südost
Ost
Nord
 
Hinsichtlich des baulichen Zustandes wurden die Gebäude der Grundschulen in allen Stadtbezir-
ken im oberen Bereich der mittleren Werteskala eingeschätzt. Die Relation Fläche / Schüler der 
54

Grundschulen im Stadtbezirk Mitte erreicht mit 20m² je Schüler den höchsten Wert, in den Stadt-
bezirken Südost, West und Hiltrup mit 10 – 13m² die niedrigsten Werte. Dabei muss für den Stadt-
bezirk Mitte berücksichtigt werden, dass Teile der zugrunde gelegten Flächen zur Zeit durch Dritte 
genutzt werden (Beispiel: PTA-Schule, Abendrealschule, Kindergruppen).  
Bei den Schulen der Sekundarstufen I und II liegen Gymnasien und Hauptschulen in der mittleren 
Werteskala des baulichen Zustandes, Realschulen und Schulzentren befinden sich in einem etwas 
besseren baulichen Zustand. Bei der Relation Fläche / Schüler verfügen die Hauptschulen insge-
samt über die meiste Fläche je Schüler (zwischen 20m² und 25m²) während Gymnasien, Real-
schulen und die Schulzentren eine nahezu gleiche Relation Schüler / Fläche (12-15m²) aufweisen. 
Weiterführende Schulen
0
5
10
15
20
25
30
11 ,522 ,533 ,544 ,555 ,56
Hauptschulen
Gymnasien
RealschulenSchulzentren
gut                                                                    mittel                                                                          schlecht 
baulicher Zustand
m²/Schüler
 
 55

4.1.1 Grundschulen / Offener Ganztag 
Das für die Primarstufe gültige Prinzip „kurze Beine – kurze Wege“ erfordert neben einer Betrach-
tung der Entwicklung der Schülerzahlen an Grundschulen insgesamt eine kleinräumigere Betrach-
tung, um die Entwicklung in den jeweiligen Stadtbezirken erkennen und mit der dort vorhandenen 
Infrastruktur in Relation setzen zu können.  
Seitens der neuen Landesregierung ist angekündigt worden, den Kommunen die Wiedereinfüh-
rung der Schuleinzugsbezirke zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf dazu Viertes 
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (4. Schulrechtsände-
rungsgesetz) liegt vor.  
Im Hinblick auf die Schuleinzugsbezirke sieht der Gesetzentwurf vor, dass für jede öffentliche 
Schule (in der gültigen Fassung ist das nur für Förderschulen vorgesehen) der Schulträger durch 
Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden kann. Eine 
Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht 
im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt.  
Nach der letzten Änderung des Schulgesetzes und Aufhebung der Schuleinzugsbezirke hat der 
Rat der Stadt Münster Zügigkeiten für alle Schulen definiert, um sowohl für die Schulen als auch 
für die Stadt Münster als Schulträger Verlässlichkeit und Planungssicherheit herstellen zu können. 
Sollte die Änderung in das Schulgesetz aufgenommen werden, ist zu entscheiden, ob und für wel-
che Schulform eine erneute Einführung von Bezirksgrenzen sinnvoll ist.  
Vorbehaltlich der gesetzlichen Änderung wird die Verwaltung die Einführung von Schulbe-
zirken für den Primarbereich auch unter Berücksichtigung der Lenkungsmöglichkeit von 
Schülerströmen prüfen. 
Das Angebot des Offenen Ganztags wird in den Grundschulen mit seit Jahren stetig steigender 
Nachfrage angenommen und weist entsprechend hohe Teilnehmer- und Gruppenzahlen aus. Sie 
nehmen im Gebäude vorhandene Unterrichtsflächen in Anspruch, die dann für schulische Zwecke 
nicht mehr zur Verfügung stehen und damit die Flächenkapazitäten entsprechend reduzieren. 
Deshalb wird im weiteren die Entwicklung des Offenen Ganztags näher betrachtet. 
56

Schülerzahlen Grundschulen 
Die Entwicklung der Schülerzahlen an den Grundschulen in Münster basiert auf den Prognosen 
der städtischen Kleinräumigen Bevölkerungsprognose für den Einschulungsjahrgang.  Die Ge-
samtschülerzahl vom 1. bis zum 4. Jahrgang wird mit einer gemittelten Übergangsquote der Ist-
Zahlen aus 3 Vorjahren ermittelt (s. 4.1 „Methodik“).  
Prognose Schülerzahlen städt. Grundschulen 1. – 4. Jahrgang 
Schuljahr SuS 
1. Klasse 
SuS 
1.- 4. Klasse Klassen* MW 18 
Klassen** 
RW 24 
Klassen** 
HW 30 
Klassen** 
2009/10*** 2.376 9.346 410 519 389 312 
2012/13 2.340 9.140 390 508 381 305 
2015/16 2.286 9.186 394 510 383 306 
2018/19 2.316 9.085 386 505 379 303 
2019/20 2.328 9.129 387 507 380 304 
* die Anzahl der Klassen ist die Summe der Klassen der Einzelschulen  
** rechnerische Klassenzahl (Schüler Klasse 1-4 / MW/RW/HW) auf Basis der Mindest- (MW), Richt- (RW) 
und Höchstwerte (HW) der Klassenstärke  
*** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung 
Die Tabelle verdeutlicht anschaulich, dass die Schülerzahlen der Jahrgänge 1 - 4 vom Schuljahr 
2009/10 bis zum Ende des Prognosezeitraums 2020 lediglich einen moderaten Rückgang um 
2,3%  (9.346 – 9.129) verzeichnen. Die zum Jahr 2020 wieder leicht ansteigende Zahl der Schüler 
insgesamt korrespondiert mit dem bereits in der Mitte des Prognosezeitraums überwundenen Tief-
punkt der Eingangszahlen (1. Klasse), die dann wieder ansteigen und zum Ende des Prognose-
zeitraums fast den Wert des Ausgangsjahres (-2%) erreichen. Zieht man zudem in Betracht, dass 
die KBP für die Altersjahrgänge u-6 zum Ende des Prognosezeitraums wieder zunehmende Zah-
len gegenüber  dem Ausgangsjahr 2009 errechnet, ist davon auszugehen, dass auch über den 
Prognosezeitraum hinaus die Schülerzahlen wieder moderat steigen werden.  
Trotz der teils sehr unterschiedlichen Schülerzahlen in einzelnen Klassen wird an dieser Tabelle 
auch deutlich, dass die tatsächliche Klassenzahl an allen Schulen (410) mit 21 Klassen über dem 
rechnerischen Klassenwert (389) mit einer Schülerzahl nach Richtwert (24) liegt. Zum Ende des 
Prognosezeitraums reduziert sich jedoch diese Differenz auf 7 faktisch mehr vorhandene Klassen. 
Im Schnitt ist die aktuelle Klassenstärke an Münsters Grundschulen mit 22,8 niedriger als der ak-
tuell festgelegte Richtwert von 24 Kindern. Bis zum Ende des Prognosezeitraums erreicht die 
durchschnittliche Klassenstärke mit 23,6 Schülerinnen und Schülern nahezu den Richtwert. Diese 
durchschnittlichen Werte zeigen sich auch in den einzelnen Stadtbezirken. Sie schwanken zwi-
schen 21,4 (Nord) und 26,1 (West) um den Richtwert und machen deutlich, dass in keinem Stadt-
 57

bezirk das Schulangebot gemessen an der Schülerzahl so knapp bemessen ist, dass der Klassen-
frequenzhöchstwert (30) durchschnittlich erreicht oder gar überschritten würde. Der Rückgang um 
insgesamt 23 Klassen bis 2020 führt auf gesamtstädtischer Basis zu einem Überhang von insge-
samt 54 Klassen im Grundschulbereich im Vergleich zu den festgelegten Zügigkeiten. Der Grund-
satz der kleinräumigen Versorgung nach der Maßgabe „kurze Beine – kurze Wege“ erfordert je-
doch als Entscheidungsgrundlage eine kleinräumigere Betrachtungsweise. Zudem ist der durch 
den Offenen Ganztag sowie der sich aus den zu erwartenden Regelungen zur Inklusion erforderli-
che Flächenbedarf hier noch nicht berücksichtigt. 
Schülerzahlen an Grundschulen nach Stadtbezirken 
Stadtbezirk Mitte 
Der Stadtbezirk Mitte verfügt über insgesamt 15 Grundschulen, an denen die Schülerinnen und 
Schüler aller Jahrgänge entsprechend der festgelegten Zügigkeiten der Schulen in 121 Klassen (1 
Montessori-Klasse) unterrichtet werden können. Der Bereich Altstadt verfügt über 2 Grundschulen 
mit 13 Klassen (2/13), die Stadtteile Innenstadtring (5/36), Süd (4/40) und Nordost (4/32) sind na-
hezu gleichwertig versorgt.  
Schülerzahlentwicklung an Grundschulen im Stadtbezirk Mitte 
Schuljahr 1. Jahrgang Klassen* 1. – 4. Jahrgang Klassen* 
2009/10** 647 28,5 2.584 117 
2012/13 677 28,5 2.587 113 
2015/16 683 30,5 2.679 120 
2018/19 687 30,5 2.683 120 
2019/20 692 30,5 2.692 121 
* Klassenzahl aus Summe der Klassen an Einzelschulen   ** Ist-Zahlen Amt f. Schule und Weiterbildung 
Die Entwicklung der Schülerzahlen im Stadtbezirk Mitte zeigt eine stetige leichte Zunahme, die 
sich bis zum Ende des Prognosezeitraums auf + 4,2% summiert. Dem entspricht dann auch die 
Zunahme der Klassenzahl von 117 auf 121 Klassen, die damit die auf Grund der festgelegten Zü-
gigkeiten der einzelnen Schulen die Gesamtkapazität von 121 Klassen im Stadtbezirk voll aus-
schöpfen. Die rechnerische Klassenstärke von rd. 22 Schülerinnen und Schülern je Klasse bleibt 
bis 2020 unverändert. Auffallend ist für den Stadtbezirk insgesamt, dass die nach der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose berechnete Zahl der 6 – unter 10jährigen im Stadtbezirk von den tat-
sächlichen Schülerzahlen in 2009 übertroffen wird (2.561 / 2.584) und sich dies auch bei den 
58

Schülerzahlprognosen (SP) bis 2020 steigend fortsetzt (2.608 KBP /  2.692 SP). Der Stadtbezirk 
hat demnach einen positiven Wanderungssaldo von Grundschülern aus anderen Stadtbezirken.  
Auf Grund der im Vergleich zu den anderen Stadtbezirken deutlich höheren Schülerzahlen und 
dem höchsten Anteil an Grundschulen sollen an dieser Stelle auch die einzelnen Bereiche des 
Stadtbezirks Mitte kurz dargestellt werden: 
M.-Altstadt  
SuS Jahrgänge Kl* 
M.-Innenstadtring 
SuS Jahrgänge Kl*
Mitte-Süd 
SuS Jahrgänge Kl* 
M.-Nordost  
SuS  Jahrgänge Kl* Schuljahr 
1. 1.-4. 1.-4. 1. 1.-4. 1.-4. 1. 1.-4. 1.-4. 1. 1.-4. 1.-4. 
2009/10** 70 265 12 208 879 39 195 728 33 174 712 33 
2012/13 72 294 13 221 820 34 194 766 34 190 706 32 
2015/16 85 327 16 229 868 36 173 735 33 196 750 35 
2018/19 84 349 17 229 878 37 179 704 31 195 752 35 
2019/20 85 349 17 230 880 38 180 710 31 197 753 35 
* Klassenzahl aus Summe der Klassen an Einzelschulen  
** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung 
Die Stadtteile Mitte-Altstadt und Mitte-Nordost zeigen im Prognosezeitraum eine stetig steigende 
Schülerzahl sowohl im Eingangsjahr wie über alle Jahrgänge mit einer entsprechenden Zunahme 
der Klassenzahlen. Mitte- Innenstadtring und Mitte-Süd zeigen relativ konstante bzw. leicht rück-
läufige  Entwicklungen. Auf Basis der festgelegten Zügigkeiten überschreitet die Entwicklung der 
Schülerzahlen bis 2020 die aktuell mögliche Klassenzahl in Mitte-Altstadt (mgl. Klassenzahl 13 / 
progn. Klassenzahl 17), in Mitte-Innenstadtring (36 / 38) und in Mitte Nordost (32 / 35) während in 
Mitte-Süd die mögliche Klassenzahl zum Ende des Prognosezeitraums um 20% unterschritten wird 
(40 / 31). Die rechnerische Klassenstärke in den Stadtteilen schwankt dann zwischen 20,5 (Mitte-
Altstadt) und 23,2 (Mitte-Innenstadtring) und liegt damit unter dem Klassenfrequenzrichtwert. Für 
den Stadtbezirk Mitte lässt sich auf Basis dieser Schülerzahlen von einem insgesamt ausgewoge-
nen Verhältnis Schülerzahlen / Schulangebot für den Schulunterricht feststellen. Bezogen auf die 
Stadtteile des Bezirks sind jedoch unterschiedliche Entwicklungen erkennbar.  
Für den Stadtteil Mitte-Innenstadtring muss darauf hingewiesen werden, dass in die Berechnung 
der KBP eine mögliche Entwicklung der Flächen des Luftwaffentransportkommandos an der Man-
fred-von-Richthofen-Straße, der OSMO-Flächen im Stadthafen 1 und der Stroetmann-Planungen 
im Bereich der alten Post nicht eingerechnet sind. Abhängig von der Struktur der Entwicklung 
dieser Areale würde eine Bebauung einer oder mehrerer der Flächen im Prognosezeitraum 
ggfs. erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Schülerzahlen und damit der erfor-
derlichen Klassenzahlen oder der durchschnittlichen Klassenstärke (23,2 in 2020) haben. 
 59

Auf Grund der prognostizierten Schülerzahlen sowie der möglichen weiteren Flächenentwicklun-
gen ergibt sich für den Stadtbezirk Mitte zur Zeit kein Handlungsbedarf. 
Stadtbezirk West 
Der Stadtbezirk West verfügt über 8 Grundschulen, die sich auf die 6 statistischen Bezirke Gie-
venbeck, Sentrup, Mecklenbeck, Albachten, Roxel und Nienberge verteilen. Lediglich im statisti-
schen Bezirk Gievenbeck liegen 3 Grundschulen, in allen anderen statistischen Bezirken gibt es 
jeweils nur eine Grundschule. Laut festgelegten Zügigkeiten ist im Stadtbezirk insgesamt die Bil-
dung von 104 Klassen möglich.  
Schülerzahlentwicklung an Grundschulen im Stadtbezirk West  
Schuljahr 1. Jahrgang Klassen* 1. – 4. Jahrgang Klassen* 
2009/10** 581 23 2.274 97 
2012/13 555 21 2.259 88 
2015/16 519 21 2.201 84 
2018/19 536 21 2.152 84 
2019/20 537 20 2.170 83 
* Klassenzahl aus Summe der Klassen an Einzelschulen  
** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt f. Schule u. Weiterbildung 
Dem Rückgang der Schülerzahlen sowohl bei den Einschulungen wie auch bei den Jahrgängen   
1. –  4. bis zur Mitte des Prognosezeitraums (-10,7% / -3,2%) folgen eine Stabilisierung und ein 
leichter Anstieg zum Ende des Prognosezeitraums. Ein negativer Wanderungssaldo in 2009/10 – 
im Stadtbezirk West leben lt. KBP 2.291 Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren, es besuchen aber nur 
2.274  die dortigen Grundschulen - wandelt sich bis 2020 in ein positives Ergebnis. Dann leben im 
Stadtbezirk West 2.058  6 –  unter 10jährige, die Grundschulen verzeichnen aber eine Schülerzahl 
von 2.170 in dieser Altersgruppe. Deutlicher reduziert sich die Summe der Klassen über alle Jahr-
gänge hinweg (-14). Deutlich steigt bis 2020 auch die rechnerische Klassenstärke: von 23,4 in 
2009/10 bis auf 26,1 in 2020. Sie übersteigt damit auch den Klassenfrequenzrichtwert (24).  
Der signifikante Rückgang der Klassenzahlen betrifft fast alle Schulen in relativ gleicher Stärke, 
kumuliert sich jedoch im statistischen Bezirk Gievenbeck auf -7 bei einer durchschnittlichen Klas-
senstärke von 25,4. Damit korrespondiert der in der KBP prognostizierte Rückgang der Altersgrup-
pe von 914 auf 630 (-31,1%), der trotz des zunehmenden positiven Wanderungssaldos (von +144 
in 2009 auf  +258 in 2020) in die Schulen des statistischen Bezirks nicht kompensiert wird. Daher 
entsteht bis zum Ende des Prognosezeitraums gemessen an den möglichen Klassen ein Ange-
60

botsüberhang von 21 Klassen. Unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Offenen 
Ganztags sowie zukünftiger Anforderungen zur Inklusion wird ein Handlungsbedarf geprüft. 
Stadtbezirk Nord 
Im Stadtbezirk Nord verteilen sich 6 Grundschulen auf 4 statistische Bezirke. Es können insgesamt 
64 Klassen für die Jahrgänge 1 – 4 gebildet werden. Die Bevölkerungszahl der 6 –  unter 
10jährigen steigt nach einem leichten Rückgang (-3% bis 2013/14) ab der Mitte des Prognosezeit-
raums wieder an und bleibt dann nahezu konstant auf der Höhe der Bevölkerungszahl des Schul-
jahres 2009/10 (1.207 / 1.196). Die Grundschulen des Bezirks Nord müssen einen leicht steigen-
den durchgehend negativen Wanderungssaldo verkraften. In 2009/10 beträgt der Saldo -64 Schü-
lerinnen und Schüler, bis 2019/20 steigt es auf – 84 Schülerinnen und Schüler an. Gemessen an 
der Bevölkerungszahl des Stadtbezirks in dieser Altersgruppe bedeutet dies einen Verlust von 
5,3% in 2009/10 bzw. 7% in 2019/20.  
Schülerzahlentwicklung an Grundschulen im Stadtbezirk Nord 
Schuljahr 1. Jahrgang Klassen* 1. – 4. Jahrgang Klassen* 
2009/10** 323 14 1.143 53 
2012/13 297 12 1.122 50 
2015/16 305 13 1.110 50 
2018/19 305 13 1.111 52 
2019/20 305 13 1.112 52 
* Klassenzahl aus Summe der Klassen an Einzelschulen  
** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt f. Schule u. Weiterbildung 
Auf Grund des negativen Wanderungssaldos spiegelt sich der Trend der relativ konstanten Ent-
wicklung der Bevölkerungszahl in der Altersgruppe der 6 –  unter 10jährigen bei den Schülerzahlen 
nicht wider. Im Einschulungsjahrgang zeigt sich bis zum Ende des Prognosezeitraums ein Rück-
gang um 5,6% der sich bei Betrachtung der Jahrgänge 1 – 4 auf 2,7% relativiert. Nahezu konstant 
bleibt aber die Zahl der gebildeten Klassen. Der bereits bestehende Überhang im Stadtbezirk Nord 
von 11 Klassen im Schuljahr 2009/10 erhöht sich bis 2019/20 lediglich auf 12 Klassen. Auch bei 
der rechnerischen Klassenstärke zeigt sich im Prognosezeitraum keine wesentliche Veränderung. 
Sie reduziert sich von 21,6 in 2009/10  auf 21,4 in 2019/20 und liegt damit unter dem Klassenfre-
quenzrichtwert.  
Auf Grund der Entwicklungen im Bereich Offener Ganztag sowie möglicher Anforderungen zur 
Inklusion ist ein Handlungsbedarf im Stadtbezirk  Nord zur Zeit nicht gegeben.  
 61

Stadtbezirk Ost 
Im Stadtbezirk Ost leben im Vergleich der Stadtbezirke die wenigsten 6 – unter 10 jährigen, die 
Tendenz der KBP ist negativ. Diese Altersgruppe des Stadtbezirks schrumpft von 822 im Jahr 
2009/10 bis 2019/20 auf 767, ein Minus von knapp 7%. Damit einher geht auch der Trend rückläu-
figer Schülerzahlen an den Grundschulen des Stadtbezirks bis 2019/20. Sie reduzieren sich von 
754 auf 713 Schülerinnen und Schüler, ein Minus von 5,8%. Der geringere relative Rückgang der 
Schülerzahlen gegenüber den Zahlen der entsprechenden Altersgruppe des Stadtbezirks erklärt 
sich mit einem leicht abgeschwächten negativen Wanderungssaldo. Während er 2009/10 noch bei 
-68 lag, verringert es sich bis 2019/20 auf -54.  
Schülerzahlentwicklung an Grundschulen im Stadtbezirk Ost 
Schuljahr 1. Jahrgang Klassen* 1. – 4. Jahrgang Klassen* 
2009/10** 182 8 754 33 
2012/13 195 9 725 32 
2015/16 175 7 766 34 
2018/19 174 7 715 28 
2019/20 172 7 713 28 
* Klassenzahl aus Summe der Klassen an Einzelschulen  
** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt f. Schule u. Weiterbildung 
Die Schülerinnen und Schüler besuchen insgesamt 5 Grundschulen in den statistischen Bezirken 
Gelmer-Dyckburg, Handorf und Mauritz-Ost. Die festgelegten Zügigkeiten lassen im Stadtbezirk 
die Bildung von insgesamt 36 Klassen zu, dieser Wert wird jedoch auch in der Mitte des Progno-
sezeitraums, der die höchste Klassenzahl aufweist, nicht erreicht. Bis 2019/20 wird die faktische 
Klassenbildung zu 28 Klassen an den 5 Grundschulen führen, es entsteht ein Überhang von 8 
Klassen. Parallel dazu steigt die durchschnittliche rechnerische Klassenstärke von 22,8 in 2009/10 
auf über dem Richtwert (24) liegende 25,5.  
Ob sich vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Offenen Ganztag sowie möglicher Anforderun-
gen zur Inklusion im Stadtbezirk Ost Handlungsbedarf ergibt, wird geprüft. 
Stadtbezirk Südost 
Auch im Stadtbezirk Südost liegen 5 Grundschulen. Sie verteilen sich auf 4 statistische Bezirke 
und können auf der Basis festgelegter Zügigkeiten für alle Jahrgänge zusammen insgesamt 52 
Klassen bilden. Die grundschulrelevante Altersgruppe des Stadtbezirks erreicht nach einem Tief-
62

punkt im Schuljahr 2011/12 bis zum Schuljahr 2019/20 mit 1.065 fast wieder die Zahl des Aus-
gangsjahres 2009/10 mit 1.083, ein Rückgang um 1,7%.  
Schülerzahlentwicklung an Grundschulen im Stadtbezirk Südost  
Schuljahr 1. Jahrgang Klassen* 1. – 4. Jahrgang Klassen* 
2009/10** 245 11 1.057 46 
2012/13 265 11 1.002 43 
2015/16 255 11 1.002 43 
2018/19 256 10 1.001 41 
2019/20 262 11 1.008 41 
* Klassenzahl aus Summe der Klassen an Einzelschulen  
** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt f. Schule u. Weiterbildung 
Die Prognose zeigt eine leichte Zunahme der Schülerzahlen in den Eingangsklassen zwischen 
Ausgangsjahr und dem Ende des Prognosezeitraums (+7%), die sich aber nicht in den Gesamt-
schülerzahlen des Prognosezeitraums widerspiegeln. Hier entsteht im vergleichbaren Zeitraum ein 
Verlust von 4,6%. Dies hängt damit zusammen, dass der Tiefpunkt der Gesamtschülerzahl an den 
Grundschulen in Südost erst im Schuljahr 2017/18 erreicht wird (987) und sich erst danach wieder 
ein aufwärts gerichteter Trend einstellt. Der Stadtbezirk weist einen stetig steigenden negativen 
Wanderungssaldo aus, der von -26 in 2009/10 über -47 in 2015/16 auf -57 im Schuljahr 2019/20 
ansteigt. Während im Schuljahr 2019/20 1.065 6- unter 10jährige im Stadtbezirk Südost leben, 
gehen nur 1.008 in die zum Bezirk gehörenden Grundschulen. Der rückläufigen Gesamtschüler-
zahl entspricht der Rückgang der gebildeten Klassen an den Grundschulen; ihre Zahl sinkt von 46 
auf 41. Daraus resultiert ein Überhang von 11 Klassen zum Ende des Prognosezeitraums. Die 
durchschnittliche Klassenstärke liegt bei 23 im Schuljahr 2009/10 und steigt bis 2019/20 auf 24,6 
und damit leicht über den Klassenfrequenzrichtwert an.  
Ein Handlungsbedarf wird unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Offenen Ganztag und zur 
Inklusion geprüft. 
Stadtbezirk Hiltrup 
Im Stadtbezirk Hiltrup besuchen im Schuljahr 2009/10 insgesamt 1.534 Schülerinnen und Schüler 
die 7 Grundschulen des Bezirks, 44 mehr als in der entsprechenden Altersgruppe in diesem Jahr 
im Bezirk selbst wohnen. Sie verteilen sich auf insgesamt 64 Klassen, die den festgelegten Zügig-
keiten entsprechen. Der Vergleich zwischen der im Bezirk wohnenden Bevölkerung zwischen 6 
und unter 10 Jahren mit den prognostizierten Schülerzahlen zeigt einen durchgehend positiven 
Wanderungssaldo für den Stadtbezirk. Obwohl es sich zur Mitte des Prognosezeitraums von an-
fänglich +44 auf -3 (in 2014/15) deutlich reduziert, steigt es bis 2019/20 wieder auf +35 an.  
 63

Schülerzahlentwicklung an Grundschulen im Stadtbezirk Hiltrup 
Schuljahr 1. Jahrgang Klassen* 1.-4. Jahrgang Klassen* 
2009/10** 398 16 1.534 64 
2012/13 352 16 1.446 64 
2015/16 348 15 1.428 63 
2018/19 359 15 1.423 61 
2019/20 359 16 1.435 62 
* Klassenzahl aus Summe der Klassen an Einzelschulen  
** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt f. Schule u. Weiterbildung 
Diesem Trend entspricht die zunächst rückläufige und ab der Mitte des Prognosezeitraumes wie-
der ansteigende Schülerzahl bei den Eingangsklassen, die zum Ende des Prognosezeitraums 
dann auch wieder bei der Gesamtschülerzahl durchschlägt. Die fast konstante Zahl der Klassen-
bildungen im Schuleingang wie auch summarisch über alle Jahrgänge bei gleichzeitigem Rück-
gang der Schülerzahlen führt zu einem Rückgang der durchschnittlichen Klassenstärke. Sie sinkt 
von 24 im Schuljahr 2009/10 auf 23,2 in 2019/20 und bleibt damit knapp unter dem Richtwert. Der 
Stadtbezirk Hiltrup zeigt gemessen an den Klassenstärken im Richtwertbereich sowie dem Ver-
gleich der möglichen Klassenbildungen und der tatsächlich gebildeten Klassen ein ausgewogenes 
Verhältnis der Schülerzahlen zum Schulangebot.  
Die in den Grundschulen der Stadt Münster zur Verfügung stehenden Flächen ermöglichen auf 
Basis der festgelegten Zügigkeiten die Bildung von 441 Klassen. Ihnen steht zum Ende des Prog-
nosezeitraums eine prognostizierte Klassenzahl von 387 Klassen gegenüber, ein Überhang von 54 
Klassen. Diese rechnerische gesamtstädtische Größe relativiert sich allerdings durch die in der 
Primarstufe erforderliche kleinräumige Betrachtungsweise von Angebot und Schülerzahlen und die 
nach Maßgabe bestehender Standards erheblichen Flächenbedarfe des Offenen Ganztags, die in 
der Regel nicht auf Räume zurückgreifen, die für Unterrichtszwecke genutzt werden. Die kontinu-
ierlich steigenden Anmeldezahlen (jährliche Steigerungsrate rd. 10%) lassen auch für die nächsten 
Jahre die Bildung neuer Gruppen und damit zusätzlicher Flächenbedarfe in den bestehenden 
Grundschulgebäuden vermuten. Unabhängig davon können zu erwartende Landesregelungen zur 
Inklusion – etwa zur Klassenstärke bei inklusiv unterrichtenden Schulen – zusätzlich Einfluss auf 
das Verhältnis Schülerzahlen / Raumbedarf haben. 
64

Der Flächenbedarf der Grundschulen wird innerhalb der Bezirke bzw. kleinräumiger Ein-
zugsbereiche unter Einhaltung einer um den Richtwert liegenden durchschnittlichen Klas-
senstärke und einem schulbezogenen Versorgungsgrad des offenen Ganztags von min-
destens 35% berechnet. Bei dann vorhandenen signifikanten Überhängen sind mit allen 
Beteiligten Fusionen von Schulen zu prüfen. 
Offener Ganztag 
Die Entwicklung des Ganztags unter Infrastrukturgesichtspunkten wird im Wesentlichen durch zwei 
Ratsentscheidungen bestimmt.  
„ Im Februar 2005 hat der Rat mit seiner Entscheidung zur Vorlage V/1063/2004 „Umwand-
lung weiterer Schulen in offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 2005/6“ neben der Festle-
gung zu maximalen Gruppenstärken auch räumliche Standards für die Einrichtung von 
Ganztagsgruppen getroffen. „Es wird eine Gruppenstärke von 25 Kindern je Gruppe 
zugrunde gelegt. Eine erste offene Ganztagsschulgruppe kann ab 20 Kindern gebildet wer-
den…Ab dem 51. Kind kann eine weitere Betreuungsgruppe eingerichtet werden…(und 
weiter) „Bezüglich der räumlichen Ausstattung der offenen Ganztagsschulen sollen die 
Funktionsbereiche Küche, Essraum, sowie ein eigenständiger
 Betreuungsraum pro Ganz-
tagsgruppe zur Verfügung stehen.“ (Vorlage V/1063/2004; Beschlusspunkt 2).  
„ Im Rahmen der Entscheidung zur Vorlage V/501/2007 „Aufhebung der Schulbezirke für die 
städtischen Grundschulen, Festlegung der Zügigkeiten ab dem Schuljahr 2008/09“ sind die 
Zügigkeiten an Grundschulen und damit deren Raumbedarfe für Unterrichtszwecke ent-
sprechend dem Musterraumprogramm festgelegt worden. Die Bestimmung der Zügigkeiten 
richtete sich nach den bestehenden Gebäudekapazitäten und den zu diesem Zeitpunkt an 
den jeweiligen Schulen bereits bestehenden Ganztagsgruppen und dem ihnen zugeordne-
ten Flächenbedarf. 
Damit waren zu diesem Zeitpunkt die Flächenkapazitäten der Grundschulgebäude entweder über 
den Unterrichtsbedarf allein oder in Kombination mit den bestehenden Ganztagsgruppen bis auf 
einzelne gebäudespezifische Raumreserven ausgeschöpft. Die nach wie vor zunehmende Zahl 
der Ganztagsgruppen ist bisher durch Ausnutzung solcher Raumreserven oder durch Nutzung frei 
gewordener Unterrichtsflächen auf Grund geringerer Klassenzahlen oder durch bauliche Maßnah-
men mit erheblichen Anstrengungen aller Beteiligten aufgefangen worden. Seit der Festlegung der 
Zügigkeiten für Grundschulen sind bis zum Schuljahr 2010/11 22 neue Gruppen im offenen Ganz-
 65

tag eingerichtet worden. Ein auch zukünftig steigender Bedarf im Offenen Ganztag kann nach den 
vorgegebenen Standards auf diesem Weg nicht mehr befriedigt werden.  
Entwicklung im offenen Ganztag 
Schuljahr Teilnehmer Gruppen 
2007/08 2.024 68 
2008/09 2.277 77 
2009/10 2.503 84 
2010/11 2.757 99 
Quelle: Amt f. Kinder Jugendliche und Familien 
Die in 2004/05 bei knapp über  500 liegende Teilnehmerzahl im Offenen Ganztag hat sich bis zum 
Schuljahr 2009/10 fast verfünffacht, die Anzahl der eingerichteten Gruppen vervierfacht. Zum be-
ginnenden Schuljahr 2010/11 ist die Teilnehmerzahl im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 10,1% 
gestiegen, die dafür einzurichtenden Gruppen sogar um 18%. Grund für die überproportional 
wachsende Gruppenzahl ist, dass die Anmeldungen an insgesamt 15 Schulen die Grenzen zur 
Ersteinrichtung (2), zur Einrichtung einer zweiten oder dritten Gruppe (12) und einmal zur Einrich-
tung einer 4. Gruppe überschritten haben. Neben dem festgelegten Flächenanspruch, dem für 
2010/11 noch nachgekommen werden konnte, bedeutet diese Zunahme natürlich auch eine erheb-
liche zusätzliche Belastung der Küchen- und Essbereiche.  
Der ungebrochen steigende Zulauf zu Angeboten des offenen Ganztags seit 2004/05, der in 
2010/11 gesamtstädtisch einen Versorgungsgrad von 29,4% erreicht, gibt begründeten Anlass, 
auch für zukünftige Jahre von steigenden Anmeldezahlen auszugehen. Dabei liegt die Teilneh-
merzahl an insgesamt 7 Schulen mit maximal 10% unter der Grenze zur Einrichtung einer weiteren 
Gruppe.  
Die Gebäudekapazitäten an den Grundschulen in Münster sind für Unterrichtszwecke und Angebo-
te des offenen Ganztags zum größten Teil erschöpft. Auch der Rückgang der Schülerzahlen an 
den Grundschulen und die reduzierte Klassenbildung im Prognosezeitraum können den zu erwar-
tenden Bedarf vor allem bei kleinräumiger Betrachtung (s. Schülerzahlentwicklung Grundschulen 
in Stadtbezirken) voraussichtlich nur punktuell aber nicht gänzlich auffangen. Zudem muss bei 
einer Inanspruchnahme von bestehenden Unterrichtsräumen für Zwecke des offenen Ganztags 
berücksichtigt werden, dass zum Ende des Prognosezeitraums die Gesamtschülerzahl im Primar-
bereich wieder ansteigt und im Einschulungsjahrgang das Niveau des Schuljahres 2009/10 sogar 
wieder fast erreicht. Zur Deckung des Flächenbedarfs aus der zunehmenden Inanspruchnahme 
des offenen Ganztagsangebotes sind mit Blick auf einen verantwortbaren Aufwand unterschiedli-
66

che Lösungsansätze zu prüfen. Folgende Prämissen sollen bei den Prüfungen anlass- und stand-
ortbezogen berücksichtigt werden: 
„ Ergänzende Nutzung von Jugendhilfestandorten und sonstigen Räumen Dritter 
„ Berücksichtigung pädagogischer Qualitäten und die ganzheitliche Sichtweise von Raum 
und Pädagogik 
„ Einbeziehung aller Räumlichkeiten einer Schule 
„ Multifunktionale Raumkonzepte für Unterricht und Ganztagsangebot 
„ Prüfung weiterer Angebote im gebundenen Ganztag 
„ Vermeidung von Flächenerweiterung durch neue Baumaßnahmen 
„ Gemeinsame Planung und Konzeptentwicklung des Amtes für Schule und Weiterbildung 
und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien  
Die Verwaltung wird Vorschläge zur Überprüfung und bei Bedarf Neuausrichtung der 
OGTS-Standards entwickeln, die die tatsächlich vorhandenen Raumkapazitäten der einzel-
nen Grundschulen, die Möglichkeiten multifunktionaler Raumnutzungen und eine stadtbe-
zirksbezogene Betrachtung für eine größtmögliche Nachfrageorientierung berücksichtigen. 
Bauliche Maßnahmen im Bestand zur Bedarfsdeckung nach den genannten Kriterien kön-
nen zunächst aus den im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2011/12 ff. vorgesehenen Mit-
teln in Höhe von 500.000€ erfolgen.  
 67

4.2 Weiterführende Schulen 
Die Eingangsquote für die städtischen weiterführenden Schulen insgesamt wird aus den Schüler-
zahlen der 4. Klassen der Grundschulen in Relation zu den Eingangszahlen der städtischen Se-
kundarstufe I Schulen gerechnet. Auf Grund des Saldos der Zuzüge aus den Umlandgemeinden 
einerseits sowie der Anmeldungen an den Schulen anderer Träger andererseits liegt der Übergang 
von der Primarstufe in die Sekundarstufe I der städtischen Schulen unter 100%. Die aktuelle Über-
gangsquote liegt für die weiterführenden städtischen Schulen insgesamt in 2010/11 bei 92,23%. 
Die zugrunde gelegte Übergangsquote wird trendgewichtet aus Anmeldezahlen des aktuellen 
Schuljahres und den zurückliegenden 2 Jahren ermittelt (s. Methodik, Kap. 4.1).  Dies gilt sowohl 
für die Schülerzahl in den städtischen weiterführenden Schulen insgesamt wie auch  – mit Aus-
nahmen der Hauptschulen - für die einzelnen Schulformen. Bei den Schulformen Realschule und 
Gymnasium wurde auf Grund der kontinuierlich ansteigenden Anmeldezahlen der letzten Dekade 
zusätzlich ein Dynamisierungsfaktor von +1% für 5 Jahre bei der Berechnung der Eingangsquote 
berücksichtigt. Die Übergänge zwischen den einzelnen Jahrgängen werden aus den letzten drei 
Jahren gemittelt errechnet. Dies gilt auch für die Übergangsquote der Sekundarstufe I in die Se-
kundarstufe II, für die die Gesamtschülerzahl aus der Summe der einzelnen Schulen aufaddiert 
wird.  
Entwicklung Schülerzahlen weiterführende städtische Schulen  
(ohne Förderschulen und Berufskollegs) 
Schuljahr E.-quote 5. Jahrgang Sek. I Sek. II Gesamt 
2009/10* 95,89% 2.238 13.544 3.230 16.774 
2012/13 94,43% 2.150 12.233 4.617** 16.851 
2015/16 96,14% 2.038 11.847 3.706 15.552 
2018/19 96,14% 2.181 11.808 3.742 15.550 
2019/20 96,14% 2.121 11.756 3.720 15.476 
* Ist Zahlen  
**4 Jahrgänge Sek II  
Quelle: Amt f. Schule und Weiterbildung 
Die Schülerzahl in den Eingangsklassen der weiterführenden städtischen Schulen reduziert sich 
trotz einer leicht ansteigenden Übergangsquote bis 2015/16 um knapp 9 % auf 2038, um dann 
wieder leicht anzusteigen und zum Ende Prognosezeitraums mit 5,2% unter der Eingangszahl des 
Schuljahres 2009/10 zu liegen. Die Schülerzahlen für die Sekundarstufe I zeigen einen deutlich 
stärkeren Rückgang bereits bis zum Schuljahr 2012/13 (-9,7%). Die Gründe dafür sind die demo-
grafische Entwicklung und die ab dem Schuljahr 2010/11 auf 5 Jahrgänge reduzierte Sekundarstu-
fe I an den Gymnasien. Die leichte Zunahme in den Eingangsklassen bis 2020 schlägt sich auf 
Grund der geringeren Schülerzahlen in den höheren Jahrgängen noch nicht erkennbar in der Ge-
samtschülerzahl der Sekundarstufe I nieder.  
68

Die stark ansteigende Schülerzahl im Bereich der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2012/13 ist der 
auf Grund der Umstellung auf G8 im gymnasialen Bereich auf 4 Jahrgänge gewachsenen Oberstu-
fe geschuldet. In diesem Schuljahr werden letztmalig 2 Abiturjahrgänge an den Gymnasien verab-
schiedet, ab 2013/14 umfasst die Oberstufe wieder drei Jahrgänge. Der Verlust eines ganzen 
Jahrgangs bei den Gymnasien lässt sich auch bei den Schülerzahlen beider Sekundarstufen gut 
erkennen: Zwischen 2012/13 und 2015/16 reduziert sich die Schülerzahl um 1299 Schülerinnen 
und Schüler, ein minus von 7,7%. In den Folgejahren hält sich die Schülerzahl bis zum Ende des 
Prognosezeitraums auf einem nahezu konstanten Level. Sollten sich Gymnasien in Münster auf 
Grund der durch die Landesregierung eröffneten Möglichkeit dazu entschließen, wieder das Abitur 
nach G9 anzubieten, wird die Schülerzahl in der Sekundarstufe I sowie die Gesamtschülerzahl 
steigen.  
Die Prognoseberechnung für die jeweiligen Schulformen stellt einerseits die Entwicklung auf der 
Basis des aktuell vorhandenen Schulangebots wie auch die Wirkungen auf Grund der unter 3.2 
„schulstrukturverändernde Maßnahmen“ vorgestellten Schulmodelle der Wartburg-Grundschule, 
der Grundschule Berg Fidel/ Hauptschule Geistschule, einer 5-zügigen Gemeinschaftsschule  und 
einer 5-zügigen Gesamtschule als Einzelmodule und insgesamt dar.  
 69

4.2.1 Hauptschulen 
Auf Grund des drastischen Rückgangs der Anmeldezahlen zu den Hauptschulen für das Schuljahr 
2010/11 wird bei der Berechnung der Schülerzahlen der Hauptschulen im Prognosezeitraum auf 
eine andere als die bisher dargestellte Berechnungsmethode der gewichteten Übergangsquote 
zurückgegriffen. Im Vergleich zum Schuljahr 2009/10 haben sich die Anmeldungen zu den Haupt-
schulen um 17,3% (2009/10: 278; 2010/11: 230) reduziert. Dies bedeutet im Vergleich zu den An-
meldungen an anderen Schulformen eine Übergangsquote von 9,88%. Eine trendgewichtete 
Übergangsquote würde den vorhergehenden Schuljahren angesichts dieses deutlichen Rückgangs 
ein zu großes Gewicht beimessen und im Ergebnis dazu führen, dass die Anmeldezahlen an den 
Hauptschulen in den kommenden Jahren rechnerisch wieder ansteigen und bis zum Ende des 
Prognosezeitraums 2020 über den Eingängen des Schuljahres 2010/11 liegen.  
Schülerzahlen Hauptschulen mit trendgewichteter bzw. fortgeschriebener Eingangsquote 
Trendgewichte Eingangsquote 
10,88%* 
Fortgeschriebene Eingangsquote 
9,88%* Schuljahr 
5. Jahrgang 5.-10. Jahrgang 5. Jahrgang 5.-10. Jahrgang 
2009/10** 278 2.264 278 2.264 
2010/11** 230 2.109 230 2.109 
2012/13 248 1.959 225 1.912 
2015/16 231 1.792 209 1.653 
2018/19 247 1.790 224 1.625 
2019/20 240 1.773 218 1.610 
* Übergangsquoten ab Schuljahr 2011/12  **Ist-Zahl en   Quelle: Amt für Schule u. Weiterbildung 
Bei realistischer Betrachtung des langjährigen rückläufigen Trends und des ungebrochenen Zu-
laufs zu Realschulen und Gymnasien bei insgesamt leicht rückläufigen Schülerzahlen kann von 
einem solchen Szenario nicht ausgegangen werden. Andererseits kann auch nicht davon ausge-
gangen werden, dass sich die Dynamik der Abwärtsbewegung in gleicher Weise fortsetzt. Eine 
Fortschreibung der Übergangsquote des Jahres 2010/11 (9,88%) scheint daher als geeignete Be-
rechnungsgrundlage angewandt werden zu können. Sie führt zu schwankenden Eingangszahlen 
abhängig von den Abgängen aus der Primarstufe.  
Für Schülerinnen und Schüler mit einer Hauptschulempfehlung bzw. mit einer bedingten Real-
schulempfehlung stehen in Münster 8 Hauptschulen zur Verfügung, die insgesamt entsprechend 
festgelegter Zügigkeiten 19 Eingangsklassen bilden können. Bei maximaler Ausnutzung dieser 
Zügigkeiten und des Klassenfrequenzhöchstwertes könnten sich also 570 Schülerinnen und Schü-
ler in den Hauptschulen anmelden. Wird der Minimalwert der Klassenstärke (18) zugrunde gelegt, 
läge die Aufnahmekapazität bei 342 Schülerinnen und Schülern. Diesen rechnerischen Minimal- 
und Maximal-Werten stehen die tatsächlichen Anmeldezahlen an den einzelnen Schulen gegen-
über. 
70

Entwicklung Schülerzahlen Hauptschulen/ Infrastrukturkapazitäten 
Schuljahr 5. Jahrgang 5.-10. Jahrgang Klassen* Raumbestand** 
für Klassen 
2009/10*** 278 2.264 110 132 
2012/13 225 1.912 89 132 
2015/16 209 1.653 75 132 
2018/19 224 1.625 75 132 
2019/20 218 1.610 76 132 
* Klassenzahl aus Summe der Klassen an Einzelschulen  **gerundete Zahl ***Ist-Zahlen  
Quelle: Amt für Schule und Weiterbildung 
Bei der fortgeschriebenen Übergangsquote von 9,88% und gleichbleibendem Schulangebot in der 
Sekundarstufe I reduziert sich die Zahl der Schüler im 5. Jahrgang bis 2020 zum Vergleichsjahr 
2009/10 um knapp 22%, zeigt aber ab 2015/16 wieder einen leichten Anstieg auf Grund der an-
steigenden Schülerzahl am Ende der Primarstufe. Dieser Anstieg spiegelt sich in der Gesamtschü-
lerzahl zum Ende des Prognosezeitraums noch nicht wider. Der Rückgang der Schülerzahl über 
alle Jahrgänge um 654 Schülerinnen und Schüler bedeutet ein Minus von 28,9%. Entsprechend 
rückläufig ist die Zahl der gebildeten Klassen, die sich absolut von 110 im Schuljahr 2009/10 auf 
76 im Schuljahr 2019/20 verringert. Die nahe am Mindestwert (18) liegende durchschnittliche Klas-
senstärke von 20,6 Schülerinnen und Schüler je Klasse nimmt bis 2019/20 leicht auf 21,2 Schüle-
rinnen und Schüler zu. Der Klassenzahl steht ein Raumbestand für insgesamt 132 Klassen gegen-
über. Der Überhang im Raumbestand von 56 Klassen zum Ende des Prognosezeitraums ent-
spricht rechnerisch 3 Hauptschulen mit 3 Zügen (entspricht 54 Klassen).  
Die Einführung neuer Schulmodelle in Münster (s. Kap. 3.2) hat auf die Prognose der Schülerzah-
len an den Hauptschulen in unterschiedlichem Maß und zeitlich verzögerte Auswirkungen, da die 
neuen Schulen nicht unmittelbar zum Schuljahresbeginn 2011/12 zur Verfügung stünden. Alle ge-
nannten neuen Schulen könnten bis zum Schuljahr 2015/16 errichtet sein und entsprechende 
Schülerinnen und Schüler aufnehmen: 
Schülerzahlen Hauptschulen nach Einführung 
Schuljahr Prognose 
HS Gemeinschafts-
schule 30 % 
Gesamt-
schule 15 
% 
Wartburg-
schule 15 
% 
Pilotschule 
Berg Fidel / 
Geist 33,3 % 
alle  
Schul- 
modelle 
2015/16 1.653 1.534 1.611 1.637 1.637 1.458 
2018/19 1.625 1.381 1.521 1.558 1.523 1.106 
2019/20 1.610 1.366 1.485 1.526 1.467 1.013 
Quelle: Amt für Schule u. Weiterbildung 
Die unterschiedlichen Werte der Gesamtschülerzahlen kommen auf Grund der unterschiedlichen 
angenommenen Aufnahmequoten an Hauptschülern bzw. den unterschiedlichen Jahren des 
Schulstarts zu Stande. Für eine 5-zügige Gemeinschaftsschule wurde eine Aufnahmequote von 
30% Hauptschülern zugrunde gelegt, sie könnte bereits zum Schuljahr 2013/14 starten. Für die 5-
zügige Gesamtschule, die ab 2014/15 den Unterricht aufnehmen könnte, wurde eine Hauptschü-
 71

lerquote von 15% angenommen, ebenso bei dem Modell Wartburgschule, für das Modell der 
Grundschule Berg Fidel/ Hauptschule Geist wurde ein Hauptschüleranteil von 33% angenommen.  
Grundsätzlich bedeutet die Einführung einzelner oder mehrerer Schulmodelle den Verlust weiterer 
Anmeldungen an den bestehenden Hauptschulen. Er kann sich bis zum Schuljahr 2020 und bei 
der Einführung aller Schulmodelle auf fast 600 Schülerinnen und Schüler an den bestehenden 
Hauptschulen summieren. Legt man die errechnete durchschnittliche Klassenstärke (21,2) für die 
verbleibende Schülerzahl (1013) zugrunde, ließen sich insgesamt 48 Klassen bilden. Im Vergleich 
zu den Verlusten beim bestehenden Schulangebot ein weiterer Rückgang um nochmals 28 Klas-
sen.  
Die kritische Relation zwischen Schülerzahlen und Schulangebot zeigte sich bereits bei den An-
meldungen zum Schuljahr 2010/11, in dem zunächst 2 Hauptschulen keine ausreichenden Anmel-
dungen zur Bildung einer Eingangsklasse erreicht haben. Bis zum Schuljahresbeginn sind an einer 
Schule weitere Anmeldungen erfolgt, so dass nur an einer Hauptschule keine Eingangsklasse ge-
bildet werden konnte. Die ermittelten Schülereingangszahlen zum Ende des Prognosezeitraums 
ergeben auf der Grundlage des bestehenden Schulangebots bei einer gleichmäßigen Verteilung 
der Schüler auf alle 8 Hauptschulen 17,2 Anmeldungen zum Schuleingang in die 5. Klasse. Sie 
liegen damit unterhalb des Klassenfrequenzmindestwertes. Da das Wahlverhalten eine solche 
gleichmäßige Verteilung sehr unwahrscheinlich macht, würden höhere Anmeldezahlen an einigen 
Schulen zu Lasten anderer Schulen gehen, die dann wegen zu geringer Anmeldungen keine Ein-
gangsklassen mehr bilden könnten und in den folgenden Schuljahren zunehmende Probleme bei 
der Organisation eines differenzierten Unterrichtsangebotes bekämen. Daher scheint die Zusam-
menlegung zunächst zweier Hauptschulen an einem geeigneten bestehenden Standort gerechtfer-
tigt. Auf eine kurzfristige weitergehende Reduzierung des Angebotes sollte mit Blick auf die an-
gestrebten Bemühungen zu einem inklusiven Schulwesen und der dabei noch unklaren Entwick-
lung der Schülerzahlen / Klassenbildung an Regelschulen (s. Kap. 3.3) und des damit verbunde-
nen Raumbedarfs verzichtet werden. Sollten weitere Schulmodelle eingeführt werden, müssten 
weitere Zusammenlegungen geprüft werden.  
Auf Grund des deutlichen Rückgangs der Schülerzahlen im Bereich der Hauptschulen wird 
zunächst die Reduzierung um eine Schule entweder durch Auflösung oder Fusion zweier 
bestehender Schulen zum Schuljahr 2011/12 vorgeschlagen und parallel zum Rahmenkon-
zept zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei einer Einführung alternativer Schulmodelle ohne 
Beteiligung bestehender Hauptschulen sind weitere Fusionen ggf. Auflösungen zu prüfen. 
Dabei gilt die aktuelle durchschnittliche Klassenstärke (21) als Maximalwert für das 
verbleibende Schulangebot. 
72

4.2.2 Realschulen 
Münster verfügt über 9 Realschulen, von denen 5 im weiteren Bereich der Innenstadt und 4 in Au-
ßenstadtteilen angesiedelt sind. Als Schulangebot für ein mittleres Leistungsspektrum sind die 
Realschulen unter quantitativen Gesichtspunkten eine relativ konstante Größe in der Schulland-
schaft Münsters. Die trendgewichtete Übergangsquote mit einem Dynamisierungsfaktor von +1% 
liegt zum Schuljahr 2010/11 bei 31,22% und erhöht sich bis zum Ende des Prognosezeitraums auf 
32,49%. Diese leicht zunehmende Quote spiegelt sich in den Schülerzahlen der 5. Jahrgänge wi-
der. In einer leichten Wellenbewegung um die Ist-Zahlen des Schuljahres 2009/10 (713 Schülerin-
nen und Schüler) erreichen die Anmeldezahlen bis zum Schuljahr 2019/20 eine Größenordnung 
von 717 Schülerinnen und Schülern. Die geringfügigen Schwankungen in den einzelnen Schuljah-
ren (max. +5%; min. -3,3%) ergeben sich aus den Schwankungen der Bevölkerungsprognose der 
entsprechenden Altersgruppe.  
Entwicklung Schülerzahlen Realschulen / Infrastrukturkapazitäten 
Schuljahr 5. Jahrgang 5.-10. Jahrgang Klassen* Raumbestand 
für Klassen 
2009/10** 713 4.415 157 171 
2012/13 725 4.435 159 171 
2015/16 689 4.378 159 171 
2018/19 737 4.371 159 171 
2019/20 717 4.340 158 171 
* Klassenzahl aus Summe der Klassen an Einzelschulen  ** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt für Schule u. Weiterbildung 
Der konstanten Schülerzahl an den Realschulen entspricht auch die nahezu unveränderte Zahl der 
gebildeten Klassen. Der rechnerische Klassenfrequenzwert lag im Schuljahr 2009/10 bei 28, 1 
Schülerinnen und Schülern und damit fast exakt auf dem vorgegebenen Klassenfrequenzrichtwert 
von 28. Er verringert sich bis zum Ende des Prognosezeitraums auf 27,5 Schülerinnen und Schü-
ler. Trotz eines leichten Raumüberhangs (+13 zum Ende des Prognosezeitraums) zeigt sich bei 
den Realschulen auch für den gesamten Prognosezeitraum ein ausgewogenes Verhältnis von 
Schülerzahlen und Schulangebot. Die durchschnittliche Klassenstärke einerseits wie auch die bei 
den Realschulen ungewissen Anforderungen auf Grund zukünftiger gesetzlicher Regelungen zur 
Inklusion sprechen dafür, den Überhang des Raumbestandes als vorhandenen Puffer zu belassen 
und unter der Voraussetzung des Fortbestandes des aktuellen Schulangebotes keine infrastruktu-
rellen Veränderungen vorzunehmen.  
Ebenso wie bei den Hauptschulen hätte die Einführung alternativer Schulmodelle auch Auswirkung 
auf die Entwicklung der Schülerzahlen an den bestehenden Realschulen. Für die jeweiligen Model-
le wurden zur Berechnung der Prognose folgende Annahmen unterstellt: Für eine 5-zügige Ge-
meinschaftsschule wurde der Anteil der Realschulempfehlungen mit 50% berechnet, bei einer 
 73

ebenfalls 5-zügigen Gesamtschule mit 35%, für die Schulmodelle Wartburg-Grundschule bzw. 
Grundschule Berg Fidel / Hauptschule Geistschule mit 35% bzw. 33%.  
Schülerzahlen Realschulen nach Einführung 
Schuljahr Prognose 
RS Gemeinschafts 
schule 50 % 
Gesamt-
schule 35 % 
Wartburg-
schule 35 % 
Pilotschule 
Berg Fidel / 
Geist 33,3 % 
alle  
Schul- 
modelle 
2015/16 4.378 4.178 4.280 4.339 4.361 4.025 
2018/19 4.371 3.963 4.127 4.214 4.268 3.460 
2019/20 4.340 3.933 4.048 4.145 4.197 3.302 
Quelle: Amt für Schule u. Weiterbildung 
Der bei Einführung aller neuen Schulen zum Ende des Prognosezeitraums zu verzeichnende 
Rückgang um 1040 Schülerinnen und Schüler bedeutet bei einem unterstellten gleichbleibenden 
Klassenstärkewert von 28 einen Überhang von 37 Klassen. Sofern in die Gemeinschaftsschule 
und / oder Gesamtschule keine bestehende Realschule aufgehen würde, ergäbe sich damit insge-
samt ein Überhang von 50 Klassen über alle Jahrgänge. Dies entspräche rechnerisch 2 vierzügi-
gen Realschulen.  
Die prognostizierten Schülerzahlen und das Angebot bestehender Realschulen stehen in 
einem ausgewogenen Verhältnis. Infrastrukturelle Veränderungen sind zur Zeit daher nicht 
erforderlich. Bei der Errichtung alternativer Schulen ohne Beteiligung bestehender Real-
schulen sind geeignete Wege der Angebotsreduzierung unter der Maßgabe des Klassen-
richtwertes als Maximalwert zu prüfen. 
74

4.2.3 Städtische Gymnasien 
Insgesamt 11 städtische Gymnasien mit unterschiedlich festgelegten Zügigkeiten bieten für Schü-
lerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II ein differenziertes gymnasiales Angebot, das sich 
räumlich mit 7 Gymnasien in der Innenstadt konzentriert. Jeweils ein städtisches Gymnasialange-
bot ist in den Bezirken Nord, West, Südost und Hiltrup vorhanden. Für die Berechnung der Ge-
samtschülerzahlen in den Sekundarstufen I und II an allen städtischen Gymnasien muss beachtet 
werden, dass auf Grund des Wechsels von G9 zu G8 in den Schuljahren 2010/11 bis 2012/13 die 
Sekundarstufe I 5 Jahrgänge (Jg. 5 – 9), die Sekundarstufe II 4 Jahrgänge (Jg. 10 – 13) umfasst. 
Vorausgesetzt, dass alle Gymnasien auch weiterhin ausschließlich das Abitur nach G8 anbieten 
wollen, reduziert sich ab dem Schuljahr 2013/14 die Sekundarstufe II wieder auf 3 Jahrgänge. Die 
Berechnung der Durchgangsquoten zwischen den Mittelstufen und Oberstufenjahrgängen wurde 
entsprechend angepasst, da sie Einfluss auf die Gesamtschülerzahl der Sekundarstufe II haben.  
Die Schulform Gymnasien wird in Münster am stärksten nachgefragt. Die trendgewichtete Ein-
gangsquote für das Schuljahr 2010/11 liegt bei 51,75%. Der auf Grund des seit Jahren stabilen 
Aufwärtstrends der Anmeldezahlen zugrunde gelegte Dynamisierungsfaktor von 1% führt zu einer 
Eingangsquote in den 5. Jahrgang der städtischen Gymnasien von 53,85% ab 2014/15, der zu-
nächst bis zum Ende des Prognosezeitraums fortgeschrieben und auf Grund zukünftiger Ist-Zahlen 
ggfs. angepasst wird.  
Entwicklung Schülerzahlen an städtischen Gymnasien 
Schuljahr 5. Jahrgang Sek. I gesamt Sek. II gesamt gesamt 
2009/10* 1.247 6.865 3.230 10.095 
2012/13 1.202 5.972 4.621 10.593 
2015/16 1.141 5.883 3.784 9.666 
2018/19 1.222 5.870 3.778 9.648 
2019/20 1.188 5.864 3.756 9.620 
* Ist-Zahlen Quelle: Amt f. Schule u. Weiterbildung 
Auf Grund der steigenden Eingangsquote verzeichnen die Gymnasien einen leichteren Rückgang 
der Schülerzahlen als die zurückgehende Bevölkerungszahl der entsprechenden Altersgruppe. 
Unter Schwankungen reduziert sich die Zahl der Anmeldungen an den städtischen Gymnasien um 
4,7% auf 1.188 zum Schuljahr 2019/20. Die Sekundarstufe I insgesamt verzeichnet einen Verlust 
bis 2019/20 von 14,6%. Ein Trend, auf den bereits in der Schulentwicklungsplanung 2007 hinge-
wiesen wurde und der sich vornehmlich erklärt aus dem Verlust eines Jahrgangs in der Mittelstufe 
auf Grund von G8. Ein Vergleich durchschnittlicher absoluter Zahlen macht aber auch hier deut-
lich, dass die steigende Nachfrage nicht nur demografische Trends, sondern auch solche struktu-
rellen Umstellungen abmildern kann: die im Schnitt über 1250 Schüler der jeweiligen 10. Jahrgän-
ge des Prognosezeitraums, die ab dem Schuljahr 2010/11 der Oberstufe zugerechnet werden, 
spiegeln sich in den Verlusten der Gesamtzahl der Sekundarstufe I nicht in gleicher Weise wider. 
 75

Der maximale Verlust am Ende des Prognosezeitraums liegt nur bei 1001 Schülerinnen und Schü-
lern. Dass die Gymnasien prognostisch einen ungebrochen starken zahlenmäßigen Zulauf trotz 
sinkender Bevölkerungszahlen bei der entsprechenden Altersgruppe auch zukünftig erleben wer-
den, zeigen die Zahlen der auch am Ende des Prognosezeitraums 3 Jahrgänge umfassenden Se-
kundarstufe II, die auch hier den im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2007 aufgezeigten 
Trend bestätigen. Sie nehmen von 3.230 Schülerinnen und Schüler in 2009/10 auf 3.756 Schüle-
rinnen und Schüler in 2019/20 zu, ein Anstieg um 16,3%. Hier schlagen auch die Übergänge aus 
den 10. Klassen der Real- und Hauptschulen zu Buche. Die Schülerzahlen beider Sekundarstufen 
zeigen dann auch trotz des Verlustes eines ganzen Jahrgangs an den Gymnasien lediglich einen 
Rückgang um 475 Schülerinnen und Schüler; von 10.095 auf 9.620.  
Die Klassen und Kursbildung in Sekundarstufe I und II erfolgt nach unterschiedlichen Mindest-, 
Richt- und Höchstfrequenzwerten, zusätzlich unterschieden nach der Zügigkeit der Schulen. Sie 
liegen in der Sekundarstufe I bei bis 3-zügigen Gymnasien bei 26/ 28/ 30, ab 4 Zügen bei 27/ 28/ 
29. Für die Kursbildung in der Oberstufe wird ein Richtwert von 19,5 zugrunde gelegt.  
Klassen-/Kursentwicklung an Städtischen Gymnasien / Infrastrukturbedarf 
Schuljahr SuS Sek I Klassen* Raumbestand 
für Klassen 
SuS Sek 
II Kurse** Raumbestand 
für Kurse 
2009/10*** 6.865 234 215 3.230 166 142 
2012/13 5.972 209 215 4.621 237 150 
2015/16 5.883 210 215 3.784 194 150 
2018/19 5.870 209 215 3.778 194 150 
2019/20 5.864 209 215 3.756 193 150 
* Klassenzahl aus Summe Klassen an Einzelschulen  
** Kurse aus SuS geteilt durch Richtwert 19,5  
*** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt für Schule und Weiterbildung 
Dem Rückgang der Schülerzahlen in der Sekundarstufe I korrespondiert mit der rückläufigen Zahl 
der Klassenbildungen an den einzelnen Schulen. Die durchschnittliche Klassenstärke der Sekun-
darstufe I liegt im Schuljahr 2009/10 bei 29,3 und damit über dem Richtwert von 28 Schülerinnen 
und Schülern. Sie reduziert sich bis zum Ende des Prognosezeitraums bis fast exakt auf den Mit-
telwert von 28. Den 234 Klassen des Schuljahres 2009/10 standen lediglich 215 Räume zur Verfü-
gung, das Raumdefizit von 19 Räumen wurde durch schulinterne organisatorische Maßnahmen 
aufgefangen. Die Raumsituation in der Sekundarstufe I entspannt sich bis zum Ende des Progno-
sezeitraums auf ein Verhältnis von 209 Klassen, für die 215 Räume zur Verfügung stehen. Ein 
bereits in der Schulentwicklungsplanung 2007 prognostizierter leichter Überhang von 2,9%. Die 
Räume stehen als allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung und beinhalten nicht den im Mus-
terraumprogramm des Landes nach Zügigkeiten berechneten Fachraumbedarf.  
76

Die Entwicklung der Sekundarstufe II zeigt dagegen ein anderes Bild. Dafür spielen neben der 
bereits beschriebenen im Vergleich zu den Klassen der Sekundarstufe I deutlich geringeren Kurs-
stärke auch die Zugänge aus der Sekundarstufe I der Haupt- und Realschulen eine Rolle. Die 
Kurszahl kann anders als die Klassenzahl nicht über eine Addition bestehender Klassen ermittelt 
werden, da sie von Schulhalbjahr zu Schulhalbjahr variieren können. Zur Berechnung der Kurszahl 
wird daher die Schülerzahl durch den Mittelwert 19,5 geteilt. Dabei wird zwangsläufig die tatsächli-
che Bandbreite der Schülerzahl in den Kursen ausgeblendet. Sie kann in einzelnen Fällen in Zu-
sammenhang mit der Raumversorgung jedoch eine nicht unwesentliche Determinante sein. Kurse 
mit Normalstärke können auf kleinere Räume als Klassen zurückgreifen, ein deutlich über dem 
Richtwert 19,5 liegender Kurs ist jedoch auf die Nutzung eines für die Sekundarstufe I gedachten 
Klassenraumes angewiesen. Dies schränkt die innerorganisatorische Flexibilität der Gymnasien 
bei der Raumverteilung ein.  
Die Entwicklung der Anzahl der Kurse auf Basis des Richtwertes zeigt auch nach dem Auslaufen 
der um einen Jahrgang erweiterten Oberstufe ab 2013/14 mit dann wieder drei Jahrgänge einen 
deutlichen Anstieg. Wurden in 2009/10 rechnerisch noch 166 Kurse gebildet, steigt diese Zahl bis 
2019/20 auf 193 an, ein Plus von 16,3%. Demgegenüber konnten nach den letzten Erweiterungs- 
und Umbaumaßnahmen an Gymnasien im Saldo lediglich 8 Räume hinzugewonnen werden. Dem 
Bestand von 150 Räumen stehen am Ende des Prognosezeitraums 193 rechnerisch gebildete 
Kurse gegenüber, eine Unterdeckung von 43 Räumen ohne Einbeziehung von Fachräumen. Das 
ist im Vergleich zur Schulentwicklungsplanung 2007 eine auf Grund der neuen Daten der klein-
räumigen Bevölkerungsprognose leicht verschärfte Situation (180 prognostizierte Kurse in 
2015/16). Das Raumdefizit wurde bisher durch innerorganisatorische Maßnahmen der einzelnen 
Schulen oder durch die Inanspruchnahme von Räumen anderer Schulen bzw. Gebäude kompen-
siert. Dabei haben die Schulen selbst die Aufnahmekapazität der ihnen zur Verfügung stehenden 
Gebäude höher angesetzt als es der vorhandene Bestand nach Musterraumprogramm ermöglicht 
hätte. Der Rat hat in seiner Entscheidung zur Vorlage V/104/2007 „Schulentwicklungsplanung 
2007 – 2010 für die städtischen weiterführenden Schulen“ diese aus tatsächlichem Raumbestand 
und organisatorischen Maßnahmen ermittelte Kapazität mit einer entsprechenden Festlegung der 
Zügigkeiten bestätigt. Auf dieser Basis könnten in den bestehenden Räumlichkeiten einer 5-
zügigen Sekundarstufe I 232 Klassen in 215 Räumen unterrichtet werden. Das sich bei dieser Be-
rechnung ergebende Raumdefizit nach Musterraumprogramm der Sekundarstufe I verschärft sich 
weiter in der Sekundarstufe II im Verlauf des Prognosezeitraums und hat bereits jetzt an einzelnen 
Schulen zu sehr angespannten Raumsituationen geführt. Eine Angleichung der Zügigkeiten für die 
Sekundarstufen I und II in Orientierung an das Musterraumprogramm würde kritische Raumsituati-
onen an einzelnen Schulen vermeiden. 
 77

Auch die Schulentwicklungsplanung 2007 sah vor, die vorhandenen Flächenkapazitäten der be-
stehenden Gymnasien weiterhin zu nutzen, aber die für ein ausdifferenziertes Kursangebot in der 
Sekundarstufe II wünschenswert höheren Schülerzahlen durch die Aufgabe eines Schulsystems 
zu bewirken. Die Entwicklung der Schülerzahlen in den Sekundarstufen I und II der Gymnasien 
bestätigen den auch in 2007 anerkannten Flächenbedarf der Gymnasien, insbesondere, wenn 
über eine Neufestlegung der Zügigkeiten in der Sekundarstufe I und erstmals auch in der Sekun-
darstufe II eine ausgewogene Auslastung der vorhandenen Kapazitäten erfolgt.  
Auf Basis des § 25 SchulG NRW besteht die Möglichkeit, dass in einer ausgewogenen regionalen 
Verteilung bis zu 10% der Gymnasien landesweit das Abitur nach 9jähriger Schullaufbahn ab dem 
Schuljahr 2011/12 anbieten können. Gymnasien mit weniger als  4 Zügen können dieses Angebot 
nur für alle Züge wahrnehmen, Gymnasien mit mindestens 4 Zügen auch für jeweils 2 Züge ge-
trennt nach G8 bzw. G9. Der Schulträger hat einmalig zu den Anmeldeterminen des Schuljahres 
2011/12 die Möglichkeit, über die Beantragung zur Teilnahme an diesem Modellversuch zu ent-
scheiden.  
Auch für die Sekundarstufe I der Gymnasien soll die Entwicklung der Schülerzahl unter der An-
nahme alternativer neuer Schulangebot prognostiziert werden.  
Schülerzahlen Gymnasien (Sek.I)  nach Einführung 
Schuljahr Prognose 
Sek. I Gemeinschafts-
schule 20 % 
Gesamt-
schule 50 
% 
Wartburg-
schule 50 
% 
Pilotschule 
Berg Fidel / 
Geist 33,3 % 
alle  
Schul- 
modelle 
2015/16 5.883 5.803 5.743 5.827 5.866 5.590 
2018/19 5.870 5.707 5.521 5.647 5.767 5.032 
2019/20 5.864 5.701 5.447 5.585 5.721 4.861 
Quelle: Amt für Schule u. Weiterbildung 
Legt man die maximale Differenz bei Einrichtung aller alternativen Schulangebote zugrunde, redu-
ziert sich die Schülerzahl des Schuljahres 2015/16 um 1003 auf 4861 Schülerinnen und Schüler im 
Schuljahr 2019/20. Sofern sich kein Gymnasium an der Entwicklung einer Gesamtschule beteiligt, 
würden in 2019/20 bei einem Richtwert von 28 Schülerinnen und Schüler je Klasse insgesamt 174 
Klassen gebildet, 36 Klassen weniger als in der Prognose unter Fortführung des aktuellen Schul-
angebotes berechnet. Diesen 174 Klassen stünden nach wie vor 215 Räume zur Verfügung, ein 
Überhang von 41 Räumen, der eine Entspannung der kritischen Raumsituation der Sekundarstufe 
II unterstützen würde. 
78

Auch bei Fortführung des Abiturs nach G8 sinken die Schülerzahlen an den Gymnasien 
nur geringfügig. Auf Grund der steigenden Kurszahl in der Sekundarstufe II verbleibt es 
unverändert bei einem Raumdefizit nach Musterraumprogramm, das an einigen Gymnasien 
nur durch Ausschöpfen aller vorhandenen Raumreserven und innerorganisatorische Maß-
nahmen kompensiert werden kann. Zur ausgewogenen Auslastung der vorhandenen Kapa-
zitäten werden kurzfristig Gespräche mit den städtischen Gymnasien aufgenommen mit 
dem Ziel, eine Anpassung der Zügigkeiten (Sek I und II) vorzunehmen.
 
 79

4.2.4 Effekte neuer Schulangebote auf Schülerzahlen der Sekundarstufe I 
Auf die Effekte neuer Schulangebote des Schulträgers Stadt Münster für die Verteilung der Schü-
lerzahlen in die bestehenden Schulformen ist in den vorangegangenen Kapiteln hingewiesen wor-
den.  
Ausgehend von dem jeweils einzurichtenden neuen Schulangebot  verdeutlicht der zusammenfas-
sende Überblick die Auswirkungen eines neuen Schulmodells auf die verschiedenen Schulforman-
gebote insgesamt. Berücksichtigt sind hier die Einrichtung einer städtischen integrierten Gesamt-
schule, einer Gemeinschaftsschule und die Schulmodelle der Wartburg-Grundschule und der 
Grundschule Berg Fidel mit der Hauptschule Geist. Für die Zusammensetzung der Schülerschaft 
nach Grundschulempfehlungen ist auf bekannte Übergangsquoten beziehungsweise vergleichbare 
Schulen zurückgegriffen worden.  
Annahmen zur Zusammensetzung der Schülerschaft neuer Schulangebote 
Schülerschaft Gemein-
schaftsschule* 
Integrierte Ge-
samtschule* 
Schulmodell Wart-
burg-Grundschule** 
Schulmodell Berg 
Fidel / Geistschule
HS 30% 15% 15% 33%*** 
RS 50% 35% 35% 33% 
GY 20% 50% 50% 33% 
* 5-zügig **4-zügig ***Angabe lt. Schulkonzept 
Unter diesen Voraussetzungen haben diese neu entwickelten Schulangebote nachstehende Effek-
te für die jeweils anderen Schulformen.  
Einrichtung einer Gemeinschaftsschule 
Schülerzahl HS Schülerzahl RS Schülerzahl GY (Sek I) 
Schuljahr 
Prognose* Prognose** Prognose* Prognose** Prognose* Prognose**
2015/16 1.653 1.534 4.378 4.178 5.883 5.803 
2018/19 1.625 1.381 4.371 3.963 5.870 5.707 
2019/20 1.610 1.366 4.340 3.933 5.864 5.701 
*Prognose ohne Gemeinschaftsschule **Prognose mit Gemeinschaftsschule 
Legt man für die jeweiligen Schulformen die rechnerischen Klassenfrequenzwerte des Schuljahres 
2019/20 zugrunde (Hauptschule 21, Realschule 28; Gymnasium 28) bedeuten die prognostizierten 
Rückgänge aus demografischer Entwicklung und Einführung der Gemeinschaftsschule von 
2015/16 bis 2019/20 eine rechnerische Verringerung der Klassenzahlen bei den  
„ Hauptschulen - 14 Klassen 
„ Realschulen - 16 Klassen 
„ Gymnasien - 7 Klassen 
80

Daraus ergibt sich für die Hauptschulen zum Ende des Prognosezeitraums rechnerisch ein Klas-
senbestand von rd. 65 Klassen über alle Jahrgänge, für die aktuell ein Raumangebot für 132 Klas-
sen zur Verfügung steht. Der Überhang entspricht fast 6 zweizügigen Hauptschulen. Bei den Real-
schulen verbleibt eine rechnerische Klassenzahl von 140 während mit den bestehenden Räumen 
171 Klassen versorgt werden könnten, dies entspricht einem Überangebot einer drei- und einer 
zweizügigen Realschule. In der Sekundarstufe I der Gymnasien ergäbe sich bei Einführung einer 
Gemeinschaftsschule eine rechnerische Klassenzahl bis 2019/20 von 204, der Raumbestand bie-
tet zur Zeit 215 Klassen Platz, entsprechend ein Überhang eines zweizügigen Gymnasiums für die 
Sekundarstufe I.  
Einrichtung einer integrierten Gesamtschule 
Schülerzahl HS Schülerzahl RS Schülerzahl GY (Sek I) 
Schuljahr 
Prognose* Prognose** Prognose* Prognose** Prognose* Prognose**
2015/16 1.653 1.611 4.378 4.280 5.883 5.743 
2018/19 1.625 1.521 4.371 4.127 5.870 5.521 
2019/20 1.610 1.485 4.340 4.048 5.864 5.447 
*Prognose ohne integr. Gesamtschule **Prognose mit integr. Gesamtschule 
Aus den Rückgängen lassen sich nach der oben genannten Berechnungsmethode folgende Klas-
senzahlverringerungen auf Grund der demografischen Entwicklung und des neuen Schulangebo-
tes ableiten:  
„ Hauptschulen - 8 Klassen 
„ Realschulen - 12 Klassen 
„ Gymnasien - 16 Klassen 
Gemessen an den vorhandenen Raumkapazitäten würde sich durch Einführung einer integrierten 
Gesamtschule eine rechnerische Überkapazität von 61 Klassen bei den Hauptschulen (entspricht 
5 zweizügigen Hauptschulen), 26 Klassen bei den Realschulen ( zwei zweizügige Realschulen) 
und bei den Gymnasien von 20 Klassen (1 vierzügiges Gymnasium Sekundarstufe I) zum Ende 
des Prognosezeitraums ergeben.  
Einrichtung des Schulmodells Wartburgschule 
Schülerzahl HS Schülerzahl RS Schülerzahl GY (Sek I) 
Schuljahr 
Prognose* Prognose** Prognose* Prognose** Prognose* Prognose**
2015/16 1.653 1.637 4.378 4.339 5.883 5.827 
2018/19 1.625 1.558 4.371 4.214 5.870 5.647 
2019/20 1.610 1.526 4.340 4.145 5.864 5.585 
*Prognose ohne Schulmodell  **Prognose mit Schulmodell 
 81

Die Einrichtung des Schulmodells der Wartburg-Grundschule führt bei den anderen Schulformen 
bis zum Ende des Prognosezeitraums zu folgenden demografie- und errichtungsbedingten Effek-
ten:  
„ Hauptschulen - 6 Klassen 
„ Realschulen - 8 Klassen 
„ Gymnasien - 11 Klassen 
Hinsichtlich der Raumkapazitäten lassen sich dadurch rechnerisch Überkapazitäten von 59 Klas-
sen bei den Hauptschulen (5 zweizügige Hauptschulen), 23 Klassen bei den Realschulen (4 zwei-
zügige Realschulen) sowie 16 Klassen der Sekundarstufe I an den Gymnasien (1 dreizügiges 
Gymnasium) im Schuljahr 2019/20 ableiten.  
Einrichtung des Schulmodells Grundschule Berg Fidel und Hauptschule Geist 
Schülerzahl HS Schülerzahl RS Schülerzahl GY (Sek I) 
Schuljahr 
Prognose* Prognose** Prognose* Prognose** Prognose* Prognose**
2015/16 1.653 1.637 4.378 4.361 5.883 5.866 
2018/19 1.625 1.523 4.371 4.268 5.870 5.767 
2019/20 1.610 1.467 4.340 4.197 5.864 5.721 
*Prognose ohne Schulmodell **Prognose mit Schulmodell 
Bei der Einführung dieses Schulmodells ist bei der Darstellung des Klassenüberhangs zu berück-
sichtigen, dass durch die Beteiligung einer Hauptschule das Klassenangebot dieser Schulform 
insgesamt um die entsprechende Klassenzahl (18) reduziert werden muss.  
Für die rechnerische Klassenbildungen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung 
sowie des neuen Schulangebotes zeigt sich folgendes Bild: 
„ Hauptschulen  - 9 Klassen 
„ Realschulen - 6 Klassen 
„ Gymnasien - 6 Klassen 
Auf der Basis der errechneten Klassenstärken des Schuljahres 2019/20 ergibt sich für die Haupt-
schulen ein Raumüberhang für 44 Klassen (drei dreizügige Hauptschulen), bei den Realschulen 
liegt der Wert bei 21 Klassen (1 Realschule mit 3,5 Zügen) und bei den Gymnasien bei 11 Klassen 
(Sekundarstufe I eines zweizügigen Gymnasium). 
82

Einrichtung aller neuen Schulen 
Schülerzahl HS Schülerzahl RS Schülerzahl GY (Sek I) 
Schuljahr 
Prognose* Prognose** Prognose* Prognose** Prognose* Prognose**
2015/16 1.653 1.458 4.378 4.025 5.883 5.590 
2018/19 1.625 1.106 4.371 3.460 5.870 5.032 
2019/20 1.610 1.013 4.340 3.302 5.864 4.861 
*Prognose ohne neue Schulen **Prognose mit neuen Schulen 
Im Vergleich zur Prognose der Schülerzahlen des Ausgangsjahres 2015/16 ohne Einrichtung der 
Schulmodelle zum Schuljahr 2019/20 mit Einrichtung aller neuen Schulen vermindern sich die 
rechnerischen Klassenbildungen an den jeweiligen Schulformen wie folgt: 
„ Hauptschulen - 30 Klassen 
„ Realschulen - 38 Klassen 
„ Gymnasien - 37 Klassen 
Gemessen an den Raumangeboten der jeweiligen Schulformen entstünde damit stadtweit an den 
bestehenden Schulen ein rechnerischer Raumüberhang für nachstehende Klassenzahlen: 
„ Hauptschulen 66 Klassen (entspricht 5 zwei- und 1 einzügigen Hauptschule) 
„ Realschulen 47 Klassen (entspricht 4 zweizügigen Realschulen) 
„ Gymnasien 41 Klassen (entspricht der Sek. I vier zweizügiger Gymnasien) 
 83

4.2.5 Städtische Förderschulen 
In Münster halten neben den Schulen anderer Träger (Bistum und Landschaftsverband Westfalen-
Lippe) 6 städtische Förderschulen Angebote zur sonderpädagogischen Förderung mit den Förder-
schwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache vor. Sie liegen in den 
Stadtbezirken Mitte, Nord, Ost, Hiltrup und West.  
Die zukünftige Entwicklung der Förderschulen ist in besonderer Weise mit dem Thema der Inklusi-
on verbunden. Die bereits laufenden Modelle der Kompetenzzentren geben einen ersten Eindruck, 
wie sich die Schülerzahlen auf Grund dieser Umstrukturierung reduzieren (vgl. Kap. 3.3). Zudem 
wird auch im Bereich der Regelgrundschulen zunehmend ein sonderpädagogisches Förderange-
bot vorgehalten und in Anspruch genommen. Auf Grund der unzureichenden Datenbasis bei den 
Effekten der Kompetenzzentren und bei den Zahlen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpä-
dagogischen Förderbedarf an Regelgrundschulen sowie der noch ausstehenden landesrechtlichen 
Entscheidungen zur weiteren Entwicklung der Kompetenzzentren bzw. zur Inklusion, können diese 
Determinanten nicht als Annahmen in die Fortschreibung der Schülerzahlen einfließen.  
Entwicklung Schülerzahlen an städtischen Förderschulen in Münster 
Schuljahr FS Lernen FS Spra-
che 
FS emotionale 
u. soziale 
Entw. 
Gesamt Klassen 
2009/10* 751 141 162 1.054 90 
2012/13 745 133 156 1.034 89 
2015/16 731 133 153 1.017 88 
2018/19 712 132 150 994 88 
2019/20 708 132 150 990 88 
Quelle: Amt für Schule u. Weiterbildung 
Die Fortschreibung der Schülerzahlen basiert auf dem aktuellen (Stichtag 30.04.) Anteil der Schü-
lerinnen und Schüler der jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte an der Bevölke-
rungszahl einzelner Jahrgänge. Diese Relation wird an den Daten der Bevölkerungsprognose für 
die jeweiligen Altersjahrgänge fortgeschrieben. Die Zahl der auswärtigen Schülerinnen und Schü-
ler an den städtischen Förderschulen in Münster wird aus einem gemittelten Durchschnitt der ab-
soluten Zahlen der vergangenen 3 Jahre ermittelt und zu den fortgeschriebenen Zahlen münstera-
ner Schülerinnen und Schüler zuaddiert.  
Die Entwicklung der Schülerzahlen im Förderschwerpunkt Lernen ist Anfang 2006 mit den Leitun-
gen der Förderschulen intensiv diskutiert worden mit der Überlegung, ggfs. eine fünfte städtische 
Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen einzurichten. Im Ergebnis ist einvernehmlich auf die 
Einrichtung einer weiteren Förderschule mit diesem Förderschwerpunkt verzichtet worden. Die 
bestehenden 4 Förderschulen sind dann in den zurückliegenden Jahren entsprechend dem Raum-
84

programm von einzügigen Förderschulen ggfs. mit Ganztagszuschlag ausgebaut worden. Die im 
Musterraumprogramm vorgesehene Größe für Gruppenräume ist bei einigen Räumen überschrit-
ten worden, um diese Räume auch flexibel als Klassenräume nutzen zu können. Aus Sicht der 
Schulen ist das aktuelle Infrastrukturangebot angemessen, auch wenn es hinsichtlich der Klassen-
bildung nicht dem Musterraumprogramm entspricht. Die auf Grund fortschreitender inklusiver An-
gebote in Regelschulen bzw. bei Fortsetzung der Kompetenzzentrenstruktur rückläufige Schüler-
zahl führt zu einer Angleichung von Klassenbildung und Raumkapazitäten nach Musterraumpro-
gramm.  
Im Bereich der Förderschulen sind durch fortschreitende inklusive Schulangebote und bei 
Fortsetzung der Kompetenzzentren niedrigere Schülerzahlen zu erwarten. Die Entwicklung 
der Rahmenbedingungen und der Schülerzahlen wird jahresaktuell beobachtet. Bei signifi-
kanten Veränderungen werden gemeinsam mit den Förderschulen und der Schulaufsicht 
entsprechende Maßnahmen zur Anpassung des Schulangebotes geprüft und Umsetzungs-
vorschläge entwickelt.  
 85

4.2.6 Städtische Berufskollegs 
Die 6 städtischen Berufskollegs in Münster bieten mit ihren Ausbildungsgängen der Berufsschulen 
und den Bildungsgängen in Voll- und Teilzeit ein hoch differenziertes Ausbildungsangebot. Neben 
der allgemein bekannten dualen Ausbildung ermöglichen sie, Abschlüsse der Sekundarstufe nach-
zuholen, die Fachhochschulreife oder das Abitur zu erlangen – insbesondere in Kombination mit 
differenzierten Ausprägungen beruflicher Kenntnisse. Dieses umfassende Leistungsspektrum ist 
trotz vielfältiger Kommunikationswege nur unzureichend bekannt,  obwohl es insbesondere ange-
sichts der immer früher einsetzenden beruflichen bzw. schulischen Orientierungen Alternativen 
zum erfolgreichen Abschluss schulischer Laufbahnen an allgemeinbildenden Schulen eröffnet.  
Die Größe der Systeme, die Heterogenität der Schülerklientel, die durch pädagogisch anspruchs-
volle Schülerinnen und Schüler in einigen Bildungsgängen einerseits und durch Multiproblemlagen 
andererseits gekennzeichnet ist (vgl. Kap. 3.1.1 Fallzahlen Schulpflichtverletzungen), führen zu 
einer zunehmenden Bedeutung von Schulsozialarbeit an den Berufskollegs. Bisher sind nur an 
zwei Berufskollegs in Münster Stellen für Schulsozialarbeit eingerichtet worden.  
Eine Prognose der Schülerzahlen an den Berufskollegs, gegliedert in Ausbildungsgänge der Be-
rufsschulen inklusive BGJ und BOJ  und  anderen berufsbezogenen Bildungsgängen in Voll- und 
Teilzeit, ist von weit mehr Determinanten abhängig, als dies bei den allgemeinbildenden Schulen 
der Fall ist. Neben einem häufiger variierenden Angebot in den dualen Ausbildungsgängen, die wie 
auch alle Bildungsgänge in Angebotsform in Voll- und Teilzeit mit den Nachbarkreisen abgestimmt 
werden, gehören dazu als wesentliche Determinanten unter anderem auch  
„ die Entwicklung des Arbeitsmarktes insgesamt wie in einzelnen Berufsfeldern. 
„ die Gründung von Fachklassen, Bezirksfachklassen oder regierungsbezirksübergreifende 
Bezirksfachklassen. 
„ Veränderungsprozesse im Rahmen der regionalen Bildungsplanung. 
Zudem wird die Schülerzahl an den Berufskollegs in Münster zu fast 62% von Schülerinnen und 
Schülern aus der Region bestimmt. Die Herkunft der Schülerinnen und Schüler wird allerdings nur 
alle 3 Jahre statistisch erhoben, so dass deshalb und auf Grund der beschriebenen variablen De-
terminanten die Entwicklung der Schülerzahlen an den städtischen Berufskollegs in Münster nicht 
als Prognose sondern als Fortschreibung des aktuellen Ist-Standes vorgenommenen werden kann. 
Dazu wird die Zahl der in Münster wohnberechtigten Jugendlichen und jungen Erwachsenen der 
relevanten Altersgruppe von 16 – 20 Jahren der kleinräumigen Bevölkerungsprognose in Relation 
gesetzt zu den Schülerinnen und Schülern an den städtischen Berufskollegs, die aus Münster 
kommen. Dieser Prozentsatz beläuft sich im Schuljahr 2009/10 für die Berufsschulen auf 27,84%, 
86

für die anderen berufsbezogenen Bildungsgänge in Voll- und Teilzeit auf 12,92%.  Die Differenz 
zur Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler an den städtischen Berufskollegs ergibt den Anteil 
der Schülerinnen und Schüler aus der Region, die in Relation zu den Schülerinnen und Schülern 
aus Münster gesetzt werden. Sie liegt im Schuljahr 2009/10 für die Berufsschulen bei 189,3%, für 
die anderen berufsbezogenen Bildungsgänge in Voll- und Teilzeit bei 100,14%. Aus der Fort-
schreibung dieser Relationen mit den in der kleinräumigen Bevölkerungsprognose ermittelten Zah-
len der relevanten Altersgruppe zeigt sich folgendes Bild:  
Entwicklung Schülerzahlen an städtischen Berufskollegs 
Berufsschulen incl. BGJ 
und BOJ 
andere berufsbezogene 
Bildungsänge 
Schuljahr 
wohnber. 
Bevölk. in 
MS 16 – 20 Schüler aus 
Münster* 
auswärtige 
Schüler** 
Schüler aus 
Münster*** 
auswärtige 
Schüler**** 
Schüler 
gesamt 
2009/10***** 16.017 4.459 8.440 2.070 2.073 17.042 
2012/13 15.293 4.257 8.059 1.976 1.979 16.272 
2015/16 15.485 4.311 8.160 2.001 2.004 16.476 
2018/19 14.995 4.174 7.902 1.938 1.941 15.955 
2019/20 14.882 4.143 7.842 1.923 1.926 15.834 
* 27,84% der wohnberechtigten Bevölkerung in  Münster im Alter von 16 – 20 Jahren  
**  189,30% der Schülerinnen und Schüler aus Münster an den Berufsschulen incl. BGJ und BOJ  
***  12,92% der wohnberechtigten Bevölkerung in Münster im Alter von 16 – 20 Jahren  
**** 100,14% der Schülerinnen und Schüler aus Münster an anderen berufsbezogenen Bildungsgängen  
***** Ist-Zahlen  
Quelle: Amt für Schule u. Weiterbildung 
Einen zur Entwicklung der Schülerzahlen in der Vielzahl der Ausbildungsgänge sinnvollen Abgleich 
zu bestehenden Raumkapazitäten herzustellen ist kaum möglich. Die Variabilität der Raumnutzun-
gen ist auf Grund der teils sehr differenzierten berufsorientierten Ausstattungen teilweise stark ein-
geschränkt, es gibt kein Klasse / Raum-Prinzip. Insgesamt lässt sich für die vorgehaltene Infra-
struktur feststellen, dass trotz der jüngsten Beschlüsse zu Ausbaumaßnahmen die vorhandenen 
und zukünftig entstehenden Raumkapazitäten vollständig ausgeschöpft sind und Raumengpässe 
bzw. die Nutzung unzweckmäßiger Räume auch zukünftig nicht gänzlich vermieden werden kön-
nen. Der Rückgang der Schülerzahlen bis zum Ende des Fortschreibungszeitraums um 1208 
Schülerinnen und Schüler (-7,1%) führt deshalb nur zu einer marginalen Entspannung der Raumsi-
tuation innerhalb des bestehenden Infrastrukturangebotes. 
Der steigende Bedarf der Berufskollegs bei der Schulsozialarbeit findet in der Weiterent-
wicklung des Gesamtkonzeptes und bei der zukünftigen Verteilung personeller Ressour-
cen entsprechende Berücksichtigung. Der Rückgang der Schülerzahlen bis zum Ende des 
Fortschreibungszeitraumes führt zu einem entspannteren Verhältnis von Schülerzahlen 
und Infrastruktur und nähert sich einer angemessenen Bedarfsdeckung an. 
 87

Zusammenfassung 
Die Planung und Gestaltung einer Schullandschaft durch eine kommunale oder regionale Schul-
entwicklungsplanung ist ein vielschichtiger und komplexer Prozess, der vielfältigsten Einflussfakto-
ren und Wechselwirkungen unterliegt. Konkrete Entscheidungen müssen in Kenntnis möglichst 
aller damit verbundenen Konsequenzen getroffen werden. Dies setzt eine genaue Planung voraus.  
Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle die Bildungslandschaft betreffenden Entscheidun-
gen zeitgleich vorbereitet und auch getroffen werden können oder überhaupt entscheidungsreif 
sind. Um dies alles in einem komplexen Prozess synchronisieren und steuern zu können hat der 
Rat im März 2010 wesentliche Eckpunkte zum Prozess der Schulentwicklungsplanung festgelegt 
und einen Konsens über das Verfahren hergestellt. Dies waren u. a.:  
„ Es handelt sich um eine qualitative, systematische und partizipative Schulentwicklungspla-
nung, die natürlich unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen geschieht, dennoch 
aber zu einer Verbesserung der Bildungslandschaft führen soll; 
„ Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, in dessen Rah-
men es gilt, kurzfristig erforderliche Entscheidungen auch kurzfristig zu treffen, aber den-
noch mittel- und langfristige Weichenstellungen vornehmen zu können. 
In der Konsequenz dessen wurde die Verwaltung beauftragt, dem Rat im 3. Quartal 2010 ein 
Rahmenkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen, das sich an nachvollziehbaren Handlungszie-
len orientiert. Dazu sollen Vorschläge unterbreitet werden, die sich auf aktuelle Problemlagen be-
ziehen, die aber auch Prozesse zur Erreichung mittel- und langfristiger Ziele in Gang setzen.  
Das vorliegende Rahmenkonzept greift das auf: 
„ Es definiert die inhaltlichen Eckpunkte/Leitlinien der SEP; 
„ Es stellt Weichen und trifft Richtungsentscheidungen für strukturergänzende wie auch 
strukturverändernde Maßnahmen, die mittel- und langfristig angelegt sind; 
„ Es legt die Grundlage für kurzfristig zu treffende Entscheidungen 
Die Inhalte des Rahmenkonzeptes in der Übersicht 
Leitlinien der Schulentwicklungsplanung 
„ Das Schulangebot in Münster trägt gesellschaftlichen Veränderungen und differenzierten 
Lebenssituationen Rechnung. 
„ Jede Schülerin und jeder Schüler soll die Möglichkeit haben, das individuelle Bildungspo-
tential auszuschöpfen. 
88

„ Die Stadt Münster will ein Schulangebot vorhalten, das ihrem Anspruch als Bildungs- und 
Wissenschaftsstadt gerecht wird. 
„ Qualitative und quantitative Aspekte sind in  der Schulentwicklungsplanung unter der Maß-
gabe des wirtschaftlichen Umgangs mit den erforderlichen Ressourcen in Einklang zu brin-
gen. 
Strukturergänzende Maßnahmen 
„ Die bestehenden Maßnahmen und Angebote zur Vermeidung von Schulmüdigkeit / Schul-
verweigerung / Schüler/-innen ohne Abschluss werden in Zusammenarbeit mit allen Betei-
ligten weiterentwickelt. Eine höhere Sensibilisierung, verbesserte Diagnostik und eine stär-
kere Vernetzung der Hilfsmaßnahmen sollen präventiv Schulmüdigkeit und Schulverweige-
rung verhindern. Dazu sind ggfs. zusätzliche Ressourcen erforderlich. 
„ Das bestehende Gesamtkonzept Schulsozialarbeit wird auf der Basis einer aktualisierten 
Bestandsaufnahme der Angebote aller Träger in Münster in Kooperation mit den an Schul-
sozialarbeit Beteiligten mit den Zielen der Qualitätssicherung und eines effektiven Ressour-
ceneinsatzes weiter entwickelt. Gegebenenfalls sind auch hier weitere Ressourcen erfor-
derlich. 
„ Die erfolgreichen Ansätze eines unkomplizierten Übergangs von der Kindertagesstätte in 
die Primarstufe sollen in Kooperation mit allen Beteiligten ausgeweitet und verstetigt wer-
den. Dafür ist gemeinsam mit der Jugendhilfe ein entsprechendes Konzept zu entwickeln, 
mit dem eine Selbstverpflichtung der Kindertagesstätten und Grundschulen erreicht werden 
kann. 
„ Im Amt für Schule und Weiterbildung werden alle Informationen über Angebote und Maß-
nahmen in dem Bereich Übergang Schule / Beruf zusammengeführt und laufend aktuali-
siert, um zielgerichteter fördern zu können. In Kooperation mit Schulen, Betrieben und Insti-
tutionen der Wirtschaft sollen die bestehenden Angebote zur Berufsorientierung (insbeson-
dere Berufswahlpass) verstetigt werden. Allen Jugendlichen soll die Möglichkeit eröffnet 
werden, Praktika zu absolvieren. Dafür sind alle Fördermöglichkeiten des Bundes und des 
Landes auszuschöpfen und ggf. ergänzende kommunale Mittel bereit zu stellen. 
„ Das Amt für Schule und Weiterbildung wird den Bestand des Ganztagsangebotes in der 
Sekundarstufe I, die Strukturen und Finanzierung umfassend aufbereiten und Anfang 2011 
vorlegen. Weitere gebundene Ganztagsangebote in allen Schulformen werden mittelfristig 
angestrebt.  
 89

Strukturverändernde Maßnahmen 
„ Die Verwaltung entwickelt ein Konzept zur Umsetzung einer städtischen integrierten Ge-
samtschule mit 5 Zügen in Ganztagsform. Neben organisatorischen, inhaltlichen, pädago-
gischen und räumlichen Aspekten sind insbesondere die Auswirkungen auf andere Schul-
formen darzustellen.  
„ Die Verwaltung wird unter Berücksichtigung der bestehenden Angebote und der dort ge-
machten Erfahrungen ein Konzept zur Realisierung einer Produktionsschule, alternativ mit 
zentralem bzw. dezentralen Standort/en, entwickeln, die Kosten darstellen und Umset-
zungsmöglichkeiten aufzeigen. 
„ Die pädagogischen Modelle der Wartburg-Grundschule sowie der Grundschule Berg Fidel / 
Geistschule werden gemeinsam mit den Schulen weiter entwickelt und Kosten dargestellt. 
Die Verwaltung wird die Bereitschaft bestehender Schulen zur Gründung einer Gemein-
schaftsschule mit einer Abfrage ermitteln und die Ergebnisse im Rahmen der Beratungen 
bekannt geben.  
„ Die Verwaltung unterstützt den Träger der niederländischen Hugo-de-Groot Schule bei der 
Konzeptentwicklung zu einem internationalen Schulangebot nach dem International Prima-
ry Curriculum. Eine Beteiligung an ggfs. anfallenden Investitions- oder späteren Betriebs-
kosten ist nicht vorgesehen. In Abstimmung mit dem Träger soll die Schule so konzipiert 
sein, dass ein Übergang in die allgemeinbildenden Schulen jederzeit möglich ist. 
„ Die Verwaltung wird vorbehaltlich landesgesetzgeberischer Vorgaben bis Ende 2011 unter 
Einbeziehung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als Träger von Förderschulen 
ein umfassendes Konzept zur Umsetzung der UN-Konvention (Inklusion) vorlegen. Dabei 
wird angestrebt, den in das Schuljahr 2010/11 eingeschulten Grundschülerinnen und 
Grundschülern im Falle eines sonderpädagogischen Förderbedarfs zum Abschluss ihrer 
Grundschulzeit den Übergang in die Sekundarstufe I einer Schule des Regelsystems zu 
ermöglichen. 
„ Die Verwaltung wird sich weiterhin gemeinsam mit der oberen Schulaufsicht intensiv für die 
Einführung integrativer Lerngruppen in allen Schulformen der weiterführenden Schulen ein-
setzen. 
90

Monitoring / Ressourcensteuerung 
„ Auf der Basis des im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entwi-
ckelten Anwendungsleitfadens wird die Verwaltung 2011 in Erweiterung der bisher jährlich 
vorgelegten Schulstatistik ein kommunales Bildungsmonitoring aufbauen. Dafür sind ggfs. 
weitere Ressourcen erforderlich. 
Infrastrukturmaßnahmen 
„ Der Flächenbedarf der Grundschulen wird innerhalb der Bezirke bzw. kleinräumiger Ein-
zugsbereiche unter Einhaltung einer um den Richtwert liegenden durchschnittlichen Klas-
senstärke und einem schulbezogenen Versorgungsgrad des offenen Ganztags von min-
destens 35% berechnet. Bei dann vorhandenen signifikanten Überhängen sind mit allen 
Beteiligten Fusionen von Schulen zu prüfen. 
„ Die Verwaltung wird Vorschläge zur Überprüfung und bei Bedarf Neuausrichtung der 
OGTS-Standards entwickeln, die die tatsächlich vorhandenen Raumkapazitäten der einzel-
nen Grundschulen, die Möglichkeiten multifunktionaler Raumnutzungen und eine stadtbe-
zirksbezogene Betrachtung für eine größtmögliche Nachfrageorientierung berücksichtigen. 
Bauliche Maßnahmen im Bestand zur Bedarfsdeckung nach den genannten Kriterien kön-
nen zunächst aus den im Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2011/12 ff. vorgesehenen Mit-
teln in Höhe von 500.000€ erfolgen.  
„ Auf Grund des deutlichen Rückgangs der Schülerzahlen im Bereich der Hauptschulen wird 
zunächst die Reduzierung um eine Schule entweder durch Auflösung oder Fusion zweier 
bestehender Schulen zum Schuljahr 2011/12 vorgeschlagen und parallel zum Rahmenkon-
zept zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei einer Einführung alternativer Schulmodelle ohne 
Beteiligung bestehender Hauptschulen sind weitere Fusionen ggf. Auflösungen zu prüfen. 
Dabei gilt die aktuelle durchschnittliche Klassenstärke (22) als Maximalwert für das verblei-
bende Schulangebot. 
„ Die prognostizierten Schülerzahlen und das Angebot bestehender Realschulen stehen in 
einem ausgewogenen Verhältnis. Infrastrukturelle Veränderungen sind zur Zeit daher nicht 
erforderlich. Bei der Errichtung alternativer Schulen ohne Beteiligung bestehender Real-
schulen sind geeignete Wege der Angebotsreduzierung unter der Maßgabe des Klassen-
richtwertes als Maximalwert zu prüfen. 
„ Auch bei Fortführung des Abiturs nach G8 sinken die Schülerzahlen an den Gymnasien nur 
geringfügig. Auf Grund der steigenden Kurszahl in der Sekundarstufe II verbleibt es unver-
 91

92 
ändert bei einem Raumdefizit nach Musterraumprogramm, das an einigen Gymnasien nur 
durch Ausschöpfen aller vorhandenen Raumreserven und innerorganisatorische Maßnah-
men kompensiert werden kann. Zur ausgewogenen Auslastung der vorhandenen Kapazitä-
ten werden kurzfristig Gespräche mit den städtischen Gymnasien aufgenommen mit dem 
Ziel, eine Anpassung der Zügigkeiten (Sek I und II) vorzunehmen. 
„ Im Bereich der Förderschulen sind durch fortschreitende inklusive Schulangebote und bei 
Fortsetzung der Kompetenzzentren niedrigere Schülerzahlen zu erwarten. Die Entwicklung 
der Rahmenbedingungen und der Schülerzahlen wird jahresaktuell beobachtet. Bei signifi-
kanten Veränderungen werden gemeinsam mit den Förderschulen und der Schulaufsicht 
entsprechende Maßnahmen zur Anpassung des Schulangebotes geprüft und Umsetzungs-
vorschläge entwickelt. 
„ Der steigende Bedarf der Berufskollegs bei der Schulsozialarbeit findet in der Weiterent-
wicklung des Gesamtkonzeptes und bei der zukünftigen Verteilung personeller Ressourcen 
entsprechende Berücksichtigung. Der Rückgang der Schülerzahlen bis zum Ende des 
Fortschreibungszeitraumes führt zu einem entspannteren Verhältnis von Schülerzahlen und 
Infrastruktur und nähert sich einer angemessenen Bedarfsdeckung an. 
gez.  
Dr. Andrea Hanke

Hauptvorlage V/0678/2010

17263 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0678/2010 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4000 
492-4027 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.09.2010 
Rahmenkonzept zur Schulentwicklungsplanung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2010 Rat Einbringung 
28.10.2010 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
                     Behinderungen Vorberatung 
02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Vorberatung 
09.11.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
11.11.2010 Integrationsrat Vorberatung 
23.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost Vorberatung 
24.11.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
25.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost Vorberatung 
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
02.12.2010 Bezirksvertretung Münster-West Vorberatung 
07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
08.12.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
08.12.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt das beiliegende Rahmenkonzept zur Schulentwicklungs-
planung zur Kenntnis.  
 
2. Die formulierten Leitlinien  
 
 2.1 ein Schulangebot vorzuhalten, das dem Anspruch Münsters als Bildungs- und Wissen-
schaftsstadt gerecht wird,  
V/0678/2010

- 2 - 
 2.2 Rahmenbedingungen zu schaffen, die jedem Kind die Möglichkeit bieten, sein individu-
elles Bildungspotenzial auszuschöpfen, 
 
 2.3 ein Schulangebot vorzuhalten, das gesellschaftliche Veränderungen und differenzierte 
Lebenssituationen berücksichtigt, 
 
 werden als handlungsleitend für den Prozess der Schulentwicklungsplanung beschlossen. 
 
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Vorschläge des Rahmenkonzeptes 
zum Teil weiterer Vorprüfungen und Konkretisierungen bedürfen und in der Umsetzung auch 
unterschiedliche zeitliche Perspektiven zu erwarten sind. Die Vorschläge betreffen  
 
 - strukturverändernde und infrastrukturrelevante Maßnahmen (Ziffer 4), 
 - strukturergänzende Maßnahmen / Prüfaufträge (Ziffer 5), 
 - Sofortmaßnahmen (Ziffer 6). 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
 4.1 die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine integrierte 5-zügige städtische 
Gesamtschule zu prüfen. Dabei sind neben räumlichen Aspekten insbesondere die 
Auswirkungen auf andere Schulformen darzustellen,  
 
 4.2 ein Konzept für die Realisierung einer städtischen Produktionsschule zu entwickeln, die 
entweder zentral als Schulstandort oder dezentral in verschiedenen Stadtteilen ange-
legt ist,  
 
 4.3 zu überprüfen, an welchen Standorten eine Zusammenlegung/Auflösung von Grund-
schulen unter Berücksichtigung von pädagogischen sowie auch immobilien- und per-
sonalwirtschaftlichen Gesichtspunkten möglich ist, 
 
 4.4 die pädagogischen Modelle der Wartburg-Grundschule sowie der Grundschule Berg 
Fidel / Geistschule gemeinsam mit den Schulen weiter zu entwickeln sowie Kosten und 
Konsequenzen der Umsetzung darzulegen,  
 
 4.5 die Bereitschaft bestehender Schulen zur Gründung von Gemeinschaftsschulen zu 
ermitteln, 
V/0678/2010

- 3 - 
 4.6 die Einrichtung einer internationalen Schule am Standort der Hugo-de-Groot-School 
aktiv zu unterstützen, 
 
 4.7 korrespondierend zu Vorgaben und Empfehlungen des Landes dem Rat bis Ende 2011 
ein Konzept zur schrittweisen Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Men-
schen mit Behinderungen (Inklusion) vorzulegen. 
 
5. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis,  
 
 5.1 dass im Rahmen der qualitativen Schulentwicklungsplanung die strukturergänzenden 
Maßnahmen zur Schulsozialarbeit, Schulmüdigkeit und Schulverweigerung sowie zum 
Übergangsmanagement Kita / Schule und Schule / Beruf weiter entwickelt werden. 
 
 5.2 dass die Verwaltung auf der Grundlage des vom Bundesministerium für Bildung und 
Forschung erstellten Anwendungsleitfadens zur systematischen und laufenden Flan-
kierung der Schulentwicklungsplanung ein Bildungsmonitoring aufbauen wird (s. hierzu 
Beschluss des Rates vom 17.03.2010 zur Vorlage V/007/2010 „Weiterentwicklung ei-
nes Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregi on Münster“). Dieses soll ergänzt werden 
um eine periodische Bildungsberichterstattung. 
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
 6.1 nach den Erfahrungen des letzten Anmeldeverfahrens für Hauptschulen parallel zur 
Beschlussfassung über das Rahmenkonzept  einen Beschlussvorschlag über die Re-
duzierung der Hauptschulen um zunächst 1 Schule vorzulegen, 
 
 6.2 kurzfristig Gespräche mit den städtischen Gymnasien aufzunehmen mit dem Ziel einer 
Neufestlegung der Zügigkeiten (Sek. I und Sek. II) zum Schuljahr 2012/2013,  
 
 6.3 dem Rat Vorschläge zur Neuausrichtung der OGTS-Standards vorzulegen. Diese sol-
len sich orientieren an  
 
Ö den tatsächlich vorhandenen Raumkapazitäten und deren Grenzen, 
Ö Möglichkeiten multifunktionaler Raumnutzungen. 
V/0678/2010

- 4 - 
V/0678/2010 
7. Die Anträge A-R/0005/2010 der CDU-Fraktion „Schulentwicklungsplanung: Beratung inhalt-
lich vorbereiten“ sowie A-R/0019/2010 der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL „Münsters Schullandschaft weiterentwickeln - ein Bildungsbericht für Münster 
für einen neuen Anfang in der Schulentwicklungsplanung“ sind erledigt. 
 
8. Der Rat nimmt angesichts der äußerst schwierigen Haushaltslage zur Kenntnis, dass für die 
weitere Umsetzung der vorgenannten Beschlusspunkte nicht notwendigerweise zusätzliche 
Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Ziel der Verwaltung ist, mit der Schul-
entwicklungsplanung einhergehende qualitative Verbesserungen möglichst kostenneutral zu 
erreichen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschlusslage 
 
 Im Jahr 2007 hat der Rat der Stadt Münste r mit zwei Entscheidungen unterschiedliche Zeit-
fenster für weitere Schritte der Schulentwicklungsplanung definiert. 
 
Ö Mit der Vorlage V/0104/2007/1 („Schulentwicklungsplanung 2007 - 2010 für die städti-
schen weiterführenden Schulen“) sollten rechtzeitig vor den mit dem Schuljahr 2010/11 
beginnenden doppelten Jahrgängen in den Oberstufen der Gymnasien in Folge von G 
8 gegebenenfalls notwendige Weichenstellungen vorgenommen werden.  
 
Ö Mit der Vorlage V/0501/2007 („Aufhebung der Schulbezirke für die städtischen Grund-
schulen, Festlegung der Zügigkeiten ab dem Schuljahr 2008/2009“) hat der Rat die 
Verwaltung beauftragt, rechtzeitig vor den Anmeldeterminen für die Grundschulen für 
das Schuljahr 2011/2012 die auf Grund der Aufhebung der Schulbezirke beschlossene 
„Orientierungsphase“ auszuwerten und Entscheidungsvorschläge auch zu Standortfra-
gen und Kapazitätsplanungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung zu erarbei-
ten. 
 
 Vor der Sommerpause 2009 hat die Verwaltung dem Ausschuss für Schule und Weiterbil-
dung nach intensiven Gesprächen mit den Schul en berichtet, dass sich der Problemdruck 
der Schulraumversorgung an den Gymnasien auf Grund der 4 Oberstufenjahrgänge in den 
Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 deutlich gemindert hat und somit keine zwingende Er-
fordernis bestand, auf Grund dieses spezifischen Teilaspektes eine getrennte Schulentwick-
lungsplanung für die weiterführenden Schulen bis Ende 2009 und nachfolgend für die

- 5 - 
V/0678/2010 
Grundschulen bis zum Herbst 2010 vorzulegen.  Der mit dem Bericht vorgeschlagene Zeit-
plan für den Beginn der nächsten Schulentwicklungsplanung sah deshalb einen erneuten 
Einstieg im 1. Quartal des Jahres 2010 vor.  
 
 Im März 2010 hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0076/2010 („Schulentwicklungsplanung 
2011 ff - Vorschlag zum Verfahren“) inhaltliche Grundzüge und einen Verfahrensvorschlag 
zur Schulentwicklungsplanung vorgelegt.  
 In seiner Sitzung am 17.03.2010 hat der Rat hierzu folgenden Beschluss gefasst: 
 
 „1. Das von der Verwaltung vorgesehene Verfahren zur qualitativen, systematischen und 
partizipativen Anlage der Schulentwicklungsplanung wird zur Kenntnis genommen und 
als Grundlage für den Prozess und die weiteren politischen Beratungen beschlossen. 
Das vorgeschlagene Verfahren greift die Zielrichtung der Anträge A-R/0005/2010 der 
CDU-Fraktion sowie A-R/0019/2010 der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL im Grundsatz auf; sie werden in der weiteren Schulentwicklungsplanung 
und den erforderlichen Beschlussvorlagen berücksichtigt. 
 
 2. Zur Begleitung wird eine politische Arbeitsgruppe eingerichtet. Die im Rat vertretenen 
Fraktionen und die Ratsgruppe benennen jeweils einen Vertreter des Rates oder ein 
Mitglied des Ausschusses für Schule und Weiterbildung. 
 
 3. Entsprechend dem Vorschlag zum Verfahren wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat 
im 3. Quartal 2010 ein Rahmenkonzept zur Beschlussfassung vorzulegen, das sich an 
nachvollziehbaren Handlungszielen orientiert. Dazu sollen Vorschläge unterbreitet 
werden, die sich auf aktuelle Problemlagen beziehen, die aber auch Prozesse zur Er-
reichung mittel- und langfristiger Ziele in Gang setzen. 
 
 4. Die Verwaltung schreibt den Schulentwicklungsplan kontinuierlich fort und konzipiert 
diesen langfristig als ganzheitlichen Bildungsbericht. 
 
 5. Die Verwaltung prüft dabei auch stadtteilbezogene, sozialräumliche Vorschläge zur 
Weiterentwicklung der Schullandschaft.“ 
 
 Diesem Auftrag trägt das vorliegende Rahmenkonzept Rechnung.

- 6 - 
V/0678/2010 
2. Zielsetzung des Rahmenkonzeptes 
 Mit der o. a. Beschlussfassung des Rates vom März 2010 wurden bereits wesentliche Eck-
punkte zum Prozess  der Schulentwicklungsplanung festgelegt und ein Konsens über das 
Verfahren hergestellt. Dies waren u. a. 
 
Ö Es handelt sich um eine qualitative, systematische und partizipative Schulentwick-
lungsplanung, die natürlich unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen ge-
schieht, primär aber zu einer Verbesserung der Bildungslandschaft führen soll; 
Ö Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess, in dessen 
Rahmen es gilt, kurzfristig erforderliche Entscheidungen auch kurzfristig zu treffen, 
aber dennoch mittel- und langfristige Weichenstellungen vornehmen zu können. 
  
 Das vorliegende Rahmenkonzept geht in der Systematik einen Schritt weiter:  
 
Ö Es definiert die inhaltlichen Eckpunkte/Ziele der SEP; 
 
Ö Es stellt Weichen und trifft Richtungsentscheidungen für strukturergänzende wie 
auch strukturverändernde Maßnahmen, die mittel- und langfristig angelegt sind; 
 
Ö Es legt die Grundlage für kurzfristig zu treffende Entscheidungen. 
  
 Unter strukturergänzenden Maßnahmen  werden dabei solche Maßnahmen verstanden, 
die im bestehenden Schulsystem flankierend und ergänzend angeboten, bzw. umgesetzt 
werden (z.B. Schulsozialarbeit). 
 Strukturverändernde Maßnahmen sind demnach solche, die das bestehende System ver-
ändern (z.B. Schulfusionen, Errichtung einer neuen Schulform / Schule). 
 
 Aus den genannten Leitlinien leitet sich eine kritische Betrachtung der derzeitigen Schulland-
schaft ab. Maßnahmen zur Stärkung der individuellen Förderung, wie zum Beispiel Schulso-
zialarbeit oder schulpsychologische Unterstützung, müssen in den Blick genommen werden, 
die Möglichkeiten der weiteren Entwicklung de s Ganztagsangebotes in qualitativer wie quan-
titativer Hinsicht geklärt und erste Erkenntnisse aus den Modellen zur Umsetzung einer zu-
künftigen Inklusion an Schulen gezogen werden.

- 7 - 
V/0678/2010 
 Neben diesen qualitativen Überlegungen zur Schulentwicklungsplanung ist für das zukünfti-
ge Schulangebot in der Stadt Münster die Entwicklung der Schülerzahlen von grundlegender 
Bedeutung. Die im Rahmenkonzept vorgestellte Prognose bis zum Jahr 2020 basiert auf den 
Ergebnissen der kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2010 und bildet die Schülerzahlen 
insgesamt wie auch die Entwicklung bei den einzelnen Schulformen ab. Dabei werden neben 
der Berechnung auf der Basis des aktuell bestehenden Schulangebotes auch Szenarien 
entwickelt, die alternative Schulformen / Schulmodelle berücksichtigen.  
 
Dies gilt auch für die Modelle, die nach gültigem Schulrecht bisher nur als genehmigte 
Schulversuche eine rechtliche Grundlage hätten. 
 
3. Rahmenbedingungen der SEP  
 
 Eine bestmögliche schulische Bildung ist für jeden Einzelnen entscheidende Grundlage für 
ein exístenzsicherndes berufliches Leben und ei ne größtmögliche Teilhabe am gesellschaft-
lichen Leben. Gesamtgesellschaftlich reduziert sie das Risiko weiter zunehmender Belastun-
gen sozialer Unterstützungssysteme. So gehört es zu den langfristigen Herausforderungen 
des demografischen Wandels, dass allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeiten zur 
Ausschöpfung des individuellen Leistungspotentials eröffnet werden. 
 Auch gesellschaftliche Veränderungen bleiben nicht ohne Einfluss auf das Bildungssystem 
Schule. Vereinbarkeit von Familie und Beruf , die zunehmende Zahl Alleinerziehender , 
die Anstrengungen, die nach der UN-Konvention zur Inklusion von Menschen mit Behin-
derung zukünftig in steigendem Maße auch auf die Schulen zukommen werden, sind dafür 
bekannte Beispiele.  
 
 Zu berücksichtigen sind auch die nach den Koalitionsaussagen der neuen Landesregierung 
geschaffenen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten  (Gemeinschaftsschule, Option 
G8/G9 etc.), die wesentliche Auswirkungen auf alle Schulformen haben.   
 
 Auch die strukturell schwierige Haushaltssituation der Stadt Münster und die Konsolidie-
rungserfordernisse spielen bei den Überlegungen zur Entwicklung der künftigen Schulland-
schaft und begleitender Unterstützungs- und Betreuungsangeboten in Münster eine bedeu-
tende Rolle. Die schwierige Situation setzt Grenzen; umso mehr ist es erforderlich und un-
abdingbar, die verfügbaren Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen.

- 8 - 
V/0678/2010 
 Die Vorschläge des Rahmenkonzeptes haben in der Umsetzung unterschiedliche zeitliche 
Perspektiven und Handlungsmöglichkeiten. Die getrennten Zuständigkeiten des Landes und 
der Kommune für innere bzw. äußere Schulangelegenheiten sowie die zunehmenden Ent-
scheidungsmöglichkeiten als Selbstständige Schulen erfordern insbesondere im Bereich der 
qualitativen Schulentwicklungsplanung ein hohes Maß an Kooperation und Kommunikation.  
 
 In einigen Handlungsfeldern sind Entscheidungen erforderlich; strukturverändernde Maß-
nahmen oder die Einrichtung alternativer Schulmodelle sind dagegen bezogen auf den 
Prognosezeitraum der Schulentwicklungsplanung mittelfristig angelegt und erfordern zudem 
weitergehende Prüfungen im Detail zur Entwicklung eines abschließenden Beschlussvor-
schlages an den Rat. 
 
 Sobald der Rat zu den aufgeworfenen Themen die grundlegenden Richtungsentscheidungen 
getroffen hat, wird die Verwaltung hierzu gezielt die weiteren Umsetzungsschritte vorbereiten 
und in Einzelvorlagen darstellen.  
  
4. Partizipation und weiteres Verfahren 
 
 Bereits in der o. a. Vorlage zum Verfahren ist angekündigt worden, dass im weiteren Verfah-
ren, insbesondere bei der Entwicklung und Ableitung konkreter Maßnahmen unterschiedliche 
Beteiligungsformen eine Rolle spielen sollen. Vorgesehen ist, Politik, Schulleitungen, Eltern, 
Schüler/innen, Interessengruppen und Schulaufsicht frühzeitig in den Prozess einzubezie-
hen. 
 
 Bereits das vorliegende Rahmenkonzept ist unter Beteiligung der Schulen über die Schul-
formsprecher und der Schulaufsicht  entstanden. In der kommenden Zeit wird der Prozess in 
seinen unterschiedlichen Phasen ebenso unterschiedliche und vielfältige Formen der Beteili-
gung ermöglichen. 
 
 Mit dem Rahmenkonzept spricht die Schulverwaltung eine Vielzahl von unterschiedlichen 
Aspekten an, gibt Informationen und formuliert auch eigene Einschätzungen und Vorschläge. 
 
 Mit 3 Informationsveranstaltungen in der ersten Septemberhälfte wurde die nächste Phase 
der Schulentwicklungsplanung eröffnet.

- 9 - 
V/0678/2010 
 Zu den jeweiligen Sitzungen der Bezirksvertretungen, in denen das Rahmenkonzept vorge-
stellt wird, sollen die jeweils in dem Bezirk befindlichen Schulen eingeladen werden. So ent-
steht bereits bei der politischen Beratung eine breitere Beteiligung. Die Schulverwaltung wird 
anschließend vor Ort den Bürgerinnen und Bürgern und Gästen für weitergehende Fragen 
und Gespräche zur Verfügung stehen. 
 
 In einem Internet-Forum wird allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben, sich zur SEP allge-
mein oder zu einzelnen Themen zu äußern.  
 
Mit einer Umfrage unter allen Eltern der Viertklässler sollen Meinungen zum Schulwahlver-
halten nach Klasse 4 eingeholt und die Auswertung noch in die Beratung zum Rahmenkon-
zept eingespeist werden. Die Auswertung wird planmäßig Ende Oktober dieses Jahres vor-
liegen. 
 
 Wenn auch nicht zu erwarten ist, dass über jede einzelne Maßnahme im Ergebnis ein Kon-
sens erzielt werden kann, soll doch insbesondere die Entwicklung und Ausgestaltung kon-
kreter Maßnahmen im Vorfeld direkt mit den jeweils beteiligten Schulen / der Schulaufsicht 
besprochen werden. So wird zu jeder Zeit die Möglichkeit für alle Beteiligten garantiert, sich 
in den Prozess einzubringen. 
 
 
 
I V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
Rahmenkonzept Schulentwicklungsplanung

Beratungsverlauf (14)

02.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
04.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2010 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.11.2010 Integrationsrat
TOP 2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.11.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.12.2010 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
08.12.2010 Hauptausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
08.12.2010 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (2)

  • Schillerstraße 61
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0678/2010/1
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37