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V/0611/2015

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Neue zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise sowie Erweiterung von Containergebäuden an verschiedenen Standorten

Vorlagen 06.08.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 31.1

Anlage 1 - Standort Gievenbeck Gronowskistraße

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Anlage 3 - Standort Robert-Bosch-Straße

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Anlage 6 - Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015

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Anlage 2 - Standort Dahlweg (Schützenhof)

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Beschlussvorlage

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Anlage 4 - Standort Mecklenbeck Hafkhorst

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Anlage 5 - Standort Amelsbüren Deermannstraße

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Anlage 1 - Standort Gievenbeck Gronowskistraße

176 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 23.01.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5759 304
R 3401 205
R 3402 382
H 5760 955
0 50 100
Meter
Standort Gievenbeck
Gronowskistraße
Anlage 1

Anlage 3 - Standort Robert-Bosch-Straße

195 Zeichen

Maßstab 1: 7500 
Anlage 3
© Stadt Münster
H 5755 977
R 3405 622
R 3406 799
H 5757 628
0 50 100
Meter
Standort: Robert-Bosch-Str.
                Am Dreieckshafen
                Stadtteil Hiltrup

Anlage 6 - Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015

6563 Zeichen

Anlage 6 
 
 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
SOZIALAMT 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015 
 
 
 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Finanzierung und 
Aufträge zum Bau neuer zeitlich befristeter Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
1.  Mit dem Bau vorübergehender Flüchtlingseinrichtungen in einer Holzrahmenbauweise 
mit jeweils 100 Plätzen auf drei noch festzulegenden Standorten wird wegen der 
äußersten Dringlichkeit ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges 
Unternehmen im Wege eines nationalen freihändigen Vergabeverfahrens beauftragt.  
 
2.  Die Auftragsvergabe wird vorbehaltlich dieser Dringlichkeitsentscheidung im 
Vergabeausschuss getroffen. Die Vergabe muss sich uneingeschränkt am geltenden 
Vergaberecht orientieren. 
 
3.  Die Qualitäten der Ausführung richten sich nach den gesetzlichen Standards. 
Darüberhinausgehende Qualitäten werden nicht zugrunde gelegt.  
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende zusätzliche Haushaltsbelastungen 
entstehen: 
 
 
Für den Bau der Gebäude in einer Holzrahmenbauweise durch ein fachkundiges, 
leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen ist eine Gesamtsumme incl. 
standortbedingter Kosten für drei Standorte nach erster Schätzung von 5.950.000 € zzgl. 
Ausstattung, insbesondere Mobiliar, Einrichtung, Küchen etc., zugrunde zu legen. 
 
Mit diesem Verfahren wird in Kauf genommen, dass es – abhängig von den Gegebenheiten 
der noch zu beschließenden Standorte - zu Mehrausgaben kommen kann.

In den angegebenen Gesamtkosten sind die Kosten für die notwendige technische 
Erschließung enthalten. Die ebenfalls kalkulierten Ausgaben für die Herrichtung und 
Gestaltung der Außenanlagen orientieren sich am Standard der zuletzt geplanten zeitlich 
befristeten Flüchtlingseinrichtungen. Kosten für Ausstattung, insbesondere Mobiliar, 
Einrichtung, Küchen etc., sind nicht enthalten. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme 4070 Herrichtung von  
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2015 5.950.000 ohne 
Ausstattung 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  5.950.000 ohne 
Ausstattung 
 
Den zur Finanzierung der Gesamtkosten erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen in 
Höhe von 5.950.000 € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Vorläufige Deckung: Minder 
Auszahlung in der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnahme 
0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen“. Die endgültige Deckung ist im Rahmen einer 
Nachtragssatzung, deren Beschlussfassung für den 11.11.2015 vorgesehen ist, 
herbeizuführen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit einer Vorlage wird dem Rat der Stadt Münster zu seiner Sitzung am 16.09.2015, nach 
Anhörung bzw. Vorberatung in den zu beteiligenden Gremien, u.  a. vorgeschlagen, auf drei 
konkreten Standorten vorübergehend Flüchtlingseinrichtungen in einer Holzrahmenbauweise 
mit jeweils 100 Plätzen zu errichten und zu betreiben (vgl. Vorlage V/0611/2015). Mit der 
Errichtung der Gebäude soll wegen der äußersten Dringlichkeit ein fachkundiges, 
leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen im Wege der  Direktvergabe mit 
anschließendem Produktionsbeginn beauftragt werden. 
 
Der Anstieg der Flüchtlingszahlen setzt sich im Vergleich zu den zurückliegenden Monaten 
nicht nur unverändert fort. Es kommt zu weiteren sprunghaften Anstiegen. Bei den 
Asylanträgen i st es im Juni 2015 bundesweit zu einer Steigerung von allein 36,4  % 
gegenüber dem Vormonat gekommen. 
 
Absehbar ist, dass diese Entwicklung auf die Stadt Münster durchschlägt und mit deutlich 
erhöhten Zuweisungen gerechnet werden muss. Es ist daher von groß er Wichtigkeit, unter 
äußerster Beschleunigung Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um zusätzliche 
Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen. 
 
Dazu müssen die notwendigen Verwaltungs -, Genehmigungs - und Planungsverfahren so

kurz wie mög lich gestaltet und die Spielräume des Vergaberechts ausgenutzt werden. Die 
umgehende Realisierung der zum Beschluss vorgeschlagenen Standorte muss wegen der 
außerordentlichen Notlage so schnell wie möglich organisiert werden. Daher schlägt die 
Verwaltung den Weg über diese Dringlichkeitsentscheidung vor. 
 
Die Verwaltung empfiehlt eine umgehende Beauftragung eines Unternehmens mit dem Bau 
der drei Gebäude unter Zugrundelegung der gesetzlichen Standards. Weitergehende 
Standards werden nicht gefordert, um sowo hl Produktionszeiten als auch Kosten zu 
reduzieren. Gegenüber den aktuellen Lieferzeiten bei Containern lässt sich die 
vorgeschlagene Lösung in Holzrahmenbauweise deutlich schneller realisieren, es ist mit 
Lieferzeiten von ist mit Lieferzeiten von ca. 17 Wochen (ab Beauftragung) zu kalkulieren. Die 
Kosten je Flüchtling b elaufen sich auf 330 € monatlich (bei einer Nutzung von 5 Jahren). Im 
Vergleich zu den Kosten der Unterbringung in Containern ist diese Summe wirtschaftlich. Vor 
einer abschließenden Festlegung der Standorte, die den Gremien im Zuge der Beratungen 
zur Vorlage V/0611/2015 vorbehalten bleibt, soll bereits mit der Vorfertigung begonnen 
werden, um nach einem Beschluss über die Vorlage zu schnellen Lösungen zu kommen. 
Hierbei dürfen die Entwicklungen auf dem Markt nicht außer Acht gelassen werden. Es ist zu 
erwarten, dass der Nachfrageschub die Unternehmen erreichen wird, die Alternativen zum 
Containerbau bieten, was absehbar zu längeren Lieferzeiten führen wird. 
 
Die Vergabe an das vorgesehene Unt ernehmen, das nachgewiesen fachkundig, 
leistungsfähig und zuverlässig ist, bewegt sich uneingeschränkt im Rahmen des geltenden 
Vergaberechts; es wird der Weg über eine freihändige Vergabe genutzt. Der 
Vergabeausschuss ist an dem nichtöffentlichen Verfahren beteiligt. 
 
Mit diesem Verfahren wird in Kauf genommen, dass es – abhängig von den Gegebenheiten 
der noch zu beschließenden Standorte - zu Mehrausgaben kommen kann. Die Verwaltung 
geht jedoch sicher davon aus, dass es bei der aktuellen Entwicklung der Flü chtlingszahlen 
sehr schnell möglich sein wird, Alternativen zu finden und eine Leistung des Unternehmens 
in jedem Fall abzurufen. 
 
 
Münster, den 12.08.2015 
 
 
gez.      gez.  
Markus Lewe  Dr. Michael Jung 
Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender

Anlage 2 - Standort Dahlweg (Schützenhof)

219 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 27.07.2015
Notizen:
© Stadt Münster
H 5756 341
R 3405 269
R 3406 446
H 5757 992
0 50 100
Meter
Standort Dahlweg
Stadtteil Schützenhof
(gegenüber Ford-Fischer, östlich citeq)
Anlage 2

Beschlussvorlage

30098 Zeichen

V/0611/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Neue zeitlich befristete 
Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise sowie Erweiterung von Containergebäuden an 
verschiedenen Standorten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.08.2015 Integrationsrat Anhörung 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  
und Arbeitsförderung Vorberatung 
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement Vorberatung 
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government Vorberatung 
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf folgenden Standorten werden vorübergehend Flüchtlingseinrichtungen in einer Holzrah-
menbauweise mit jeweils 100 Plätzen errichtet und betrieben: 
 Gronowskistraße, Stadtteil Gievenbeck, auf der Gemeinbedarfsfläche neben Spielplatz und  
Kindertageseinrichtung St. Michael III (Anlage 1), 
 Dahlweg, Stadtteil Schützenhof, gegenüber Ford-Fischer, östlich citeq (Anlage 2) und 
 Robert-Bosch-Straße, Am Dreieckshafen, Stadtteil Hiltrup (Anlage 3). 
Die Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015 vom 12.08.2015 (Maßnahmen aufgrund der wei-
ter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Finanzierung und Aufträge zum Bau neuer zeitlich be-
fristeter Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise) wird gemäß § 60 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0611/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.08.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0611/2015 
2. Mit der Errichtung der Gebäude wird wegen der äußersten Dringlichkeit ein fachkundiges, leis-
tungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen im Wege eines nationalen freihändigen Verfah-
rens beauftragt. Das Verfahren wurde mit einer Dringlichkeitsentscheidung angestoßen, wobei 
der Vergabeausschuss den Zuschlag erteilt hat. Die Gebäude werden schlüsselfertig zur Ver-
fügung gestellt, durch die Stadt Münster angekauft und mit dem notwendigen Mobiliar sowie 
den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 
 
3. Die am 25.03.2015 und 17.06.2015 zum vorübergehenden Betrieb beschlossenen Flüchtlings-
einrichtungen in Pavillonbauweise mit jeweils 50 Plätzen an den Standorten 
 Mecklenbeck, Hafkhorst (Anlage 4) und 
 Amelsbüren, Landsberger Straße / Deermannstraße (Anlage 5), 
werden in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen der verfügbaren Grundstücke in Pavil-
lon- oder Holzrahmenbauweise bis zu einer maximalen Platzzahl von jeweils insgesamt 100 
erweitert. 
 
4. Für die Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden mit Betriebsbeginn zu-
sätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 4,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozi-
alarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 4,00 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 
3 Jahre ab Inbetriebnahme zunächst überplanmäßig eingesetzt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
dass die im Jahr 2014 im Amt für Immobilienmanagement befristet eingerichtete Stelle (0,5 
VZÄ EGr. 10) zur Beschaffung und Anmietung von Flüchtlingseinrichtungen auch weiterhin be-
nötigt wird. Darüber hinaus werden im Amt für Immobilienmanagement zusätzliche Mitarbei-
ter/innen im Umfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. 9 und EGr. 11 befristet für die 
Dauer von 2 Jahren für diese Einrichtungen und die Betreuung des zwischenzeitlich erheblich 
erweiterten Bestandes zunächst überplanmäßig eingesetzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen folgende zusätzliche Haushaltsbelastungen, die bisher nicht veranschlagt sind: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 40.000 1,0 * EGr. 9 
0,5 * EGr. 10 
1,0 * EGr. 11    2016 ff. 159.970 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 95.130 4,0 * EGr. S 12 
sowie 4,0 * 
EGr. 4    2016 ff. 380.520 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 4.000 Integrations-
hilfen 
   2016 ff. 16.000 
Zeile 16 Sonstige ordentliche  
Aufwendungen 
2015 241.980  Mobiliar/ 
Einrichtung 
> 410 € 
Insgesamt:   2016 ff. 556.490 2015: 
381.110 €

- 3 - 
V/0611/2015 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme  Ausstattung von  
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2015 5.950.000 D/0015/2015 
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2015 175.160 Mobiliar/ 
Einrichtung > 
410 € 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  6.125.160  
 
Den Berechnungen der laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die vorüber-
gehenden Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise zum Ende des vierten Quartals des 
laufenden Jahres in Betrieb genommen werden. Danach werden die Aufwendungen als laufende 
jährliche Kosten fortgeschrieben. 
 
Die Personalaufwendungen wurden auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkos-
ten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung ermittelt. Dabei werden die benötigten Personal-
ressourcen zunächst befristet für 3 Jahre schnellstmöglich bzw. ab Einstellung bzw. Inbetriebnah-
me der neuen Kapazitäten überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 2016 wird die Verwaltung 
für den absehbaren Bedarf die notwendigen Stellenvermehrungen vorschlagen. 
 
Für den Bau der Gebäude in einer Holzrahmenbauweise durch ein fachkundiges, leistungsfähiges 
und zuverlässiges Unternehmen sowie begleitende Arbeiten wird eine Investition von 5.950.000 € 
getätigt. Eine dem Vergaberecht entsprechende Auftragsvergabe im Wege eines freihändigen na-
tionalen Verfahrens hat die Verwaltung nach Unterzeichnung der Dringlichkeitsentscheidung auf 
der Grundlage des Beschlusses des Vergabeausschusses veranlasst. Werden die Standorte im 
Beratungsverlauf geändert und kommt es dadurch zu Verzögerungen in der Abnahme, z. B. weil 
sich andere Voraussetzungen durch die Beschaffenheit des Baugrunds an einem Alternativstand-
ort ergeben, können Mehrausgaben entstehen, die wegen der besonderen Dringlichkeit jedoch in 
Kauf genommen werden. 
 
Zu den angegebenen Baukosten kommen in Abhängigkeit von den Voraussetzungen an den je-
weiligen Standorten ggf. noch Kosten für die technische Erschließung. Sofern diese nicht innerhalb 
der veranschlagten Summe gedeckt werden können, sind sie ergänzend zur Verfügung zu stellen. 
Die kalkulierten Ausgaben für die Herrichtung und Gestaltung der Außenanlagen orientieren sich 
am Standard der zuletzt geplanten zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtungen. Die veranschlagten 
Auszahlungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der Gebäude entsprechen dem üblichen 
Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. Bau und Einrichtung der vorgeschlagenen 
Maßnahmen werden voraussichtlich bis Ende des 4. Quartals 2015 umgesetzt. 
 
Es wird angestrebt, die im Jahr 2015 entstehenden zusätzlichen laufenden Aufwendungen im Ge-
samthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlichen Umschichtungen über das 
Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 83 GO NRW zu. Die vor-
läufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0502 
„Sicherung des Lebensunterhalts“. Eine endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nach-
tragssatzung herbeizuführen. Dasselbe gilt für die investiven Auszahlungen für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen. Die Auszahlungen für die Baumaßnahme wurden bereits mit der 
Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

- 4 - 
V/0611/2015 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Anstieg der Flüchtlingszahlen setzt sich im Vergleich zu den zurückliegenden Monaten nicht 
nur unverändert fort. Es kommt zu weiteren sprunghaften Anstiegen. Bei den Asylanträgen ist im 
Juni 2015 bundesweit eine Steigerung von allein 36,4 % gegenüber dem Vormonat zu verzeich-
nen. 
 
Diese Entwicklung bringt bekanntlich das Land Nordrhein-Westfalen bereits in die schwierige Situ-
ation, nicht über genügend Aufnahmekapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verfügen. 
So mussten und müssen die Kommunen das Land bei der Bereitstellung von Notunterkünften un-
terstützen, wie dies in der Stadt Münster mit den Notunterkünften in der ehemaligen Wartburg-
Hauptschule und der ehemaligen York-Kaserne geschieht. 
 
Absehbar ist aber, dass diese Entwicklung auf die Stadt durchschlägt und bald mit deutlich erhöh-
ten Zuweisungen gerechnet werden muss. Es ist daher von großer Wichtigkeit, unter äußerster 
Beschleunigung Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um zusätzliche Kapazitäten zur Un-
terbringung von Flüchtlingen zu schaffen. Dazu müssen die notwendigen Verwaltungs-, Genehmi-
gungs- und Planungsverfahren so effizient wie möglich gestaltet und die Spielräume des Vergabe-
rechts ausgenutzt werden. 
 
Weitere möglichst schnell greifende Lösungen zur Unterbringung der Menschen sind unbedingt 
erforderlich. Die bislang beschlossenen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um den sich ab-
zeichnenden Bedarf zu decken. Daher werden mit dieser Vorlage weitere Maßnahmen für zusätz-
liche Unterbringungskapazitäten vorgeschlagen, die von der Verwaltung unter Nutzung des In-
struments der Dringlichkeitsentscheidung bereits angestoßen wurden. Sollte es in den weiteren 
Beratungen zur Vorlage und den sich anschließenden Verfahren zu Abweichungen kommen, sind 
daraus eventuell resultierende Mehrausgaben in Kauf zu nehmen. Die möglichst umgehende Rea-
lisierung der zum Beschluss vorgeschlagenen Standorte muss wegen der außerordentlichen Not-
lage so schnell wie möglich organisiert werden. 
 
 
2. Holzrahmenbauweise 
 
In der äußerst dringenden Bedarfssituation ist es nicht möglich, in konventioneller Bauweise zeit-
gerecht Lösungen zur Unterbringung der zuziehenden Menschen zu schaffen. Nach wie vor wird 
der Bau der dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen entsprechend dem münsterschen Unterbrin-
gungs- und Integrationskonzepts aber fortgeführt. Die ersten Projekte, die sich aus dem Mediati-
onsverfahren im Herbst 2014 ergeben haben, werden vorbereitet (vgl. Vorlage V/0705/2014). 
 
In Münster wurden erfolgreich erste Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise realisiert. Die 
inzwischen gesammelten Erfahrungen zeigen jedoch, dass auch diese Bauweise gewisse Vorläufe 
und Bauzeiten benötigt, so dass entsprechende Lösungen bei der eskalierenden Zunahme der 
Flüchtlingszahlen an ihre Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass diese Bauformen wegen der bun-
desweit vergleichbaren Situation der Kommunen und Länder so stark nachgefragt werden, dass es 
zu spürbaren Lieferengpässen kommt. Derzeit ist allein für den Zeitraum von der Bestellung bis zur 
Lieferung von Containern mit 30 bis 35 Wochen zu rechnen; Tendenz steigend. 
 
Nicht zuletzt aus diesen Erwägungen hat der Rat die Verwaltung am 06.05.2015 ermächtigt, in 
Kooperation mit der Wohn + Stadtbau GmbH neue Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude 
und Gebäude in Systembauweise zu prüfen und diese alternativ oder für künftige Projekte vorzu-
schlagen, wenn sie unter Berücksichtigung von Betreuungs- und Bauqualität, Wirtschaftlichkeit 
sowie Effektivität geeignet sind, schnell und bedarfsgerecht angemessene Unterkunftskapazitäten

- 5 - 
V/0611/2015 
für Flüchtlinge zu schaffen. Bei dieser Prüfung sollten auch die jeweils entstehenden Erschlie-
ßungs- und die künftigen Unterhaltungskosten mit einbezogen werden. 
 
Die Verwaltung hat dazu den Markt sondiert und Kontakt zu Firmen aufgenommen, die bekannt 
waren oder von denen erste Unterlagen vorgelegt wurden. Vorstellungen wurden organisiert, in 
denen diese Unternehmen ihre Konzepte, deren Kosten, Wirtschaftlichkeit aber auch ihre Flexibili-
tät, Lebensdauer, Wiederverwendbarkeit sowie das Tempo ihrer Realisierbarkeit darstellen konn-
ten. 
 
Im Ergebnis dieser Prüfungen schlägt die Verwaltung den Bau von zunächst drei Gebäuden in 
einer Holzrahmenbauweise vor, bei der die Bauteile in einer Vorfertigung fabrik- bzw. serienmäßig 
produziert, an die vorgesehenen Standorte transportiert und dort zusammengebaut werden (Sys-
tembauweise). Hierdurch sind erhebliche Zeiteinsparungen möglich. Gegenüber den genannten 
Lieferzeiten bei Containern bzw. Raumzellen lässt sich eine solche Lösung in Holzrahmenbau 
deutlich schneller realisieren. Hier ist mit Lieferzeiten von ca. 17 Wochen (ab Beauftragung) zu 
kalkulieren. Auch die Phase für den Zusammenbau vor Ort bis zur Bezugsfertigkeit ist mit wenigen 
Wochen anzusetzen. Die Häuser können wie Containerlösungen demontiert und an einem ande-
ren Standort wiedererrichtet werden. 
 
Die vorgeschlagenen Holzhäuser sind vergleichsweise energieeffizient und es ist eine längere Le-
bensdauer zu erwarten als bei der bisherigen Containerbauweise. Die Raumorganisation ist in 
Form von Wohngruppen vorgesehen, so dass die Menschen innerhalb des Gebäudes in kleinen 
Einheiten mit jeweils zugeordneter Kochmöglichkeit und Sanitäreinrichtung untergebracht werden 
können. Hierdurch wird eine deutlich verbesserte Wohn- und Betreuungssituation erwartet. 
 
Nach der Sondierung ist von einer Investitionssumme von 5.950.000 € zuzüglich Ausstattung für 
die drei Häuser mit insgesamt 300 Plätzen auszugehen. Die entstehenden Kosten sind mit Blick 
auf die mögliche Nutzungsdauer - unabhängig vom Standort - auf einem vergleichbaren Niveau mit 
Containerlösungen. 
 
Die Verwaltung hat eine umgehende Beauftragung des Unternehmens mit dem Bau der drei Ge-
bäude für unabdingbar gehalten, um zeitnah substanzielle Fortschritte bei der Suche nach weite-
ren Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge zu erzielen. Vor einer abschließenden Festlegung 
der Standorte wird bereits mit der Vorfertigung begonnen werden, um nach einem Beschluss über 
diese Vorlage zu schnellen Lösungen zu kommen. Hierbei dürfen die Entwicklungen auf dem 
Markt nicht außer Acht gelassen werden. Es ist zu erwarten, dass der Nachfrageschub die Unter-
nehmen erreichen wird, die Alternativen zum Containerbau bieten. Dies ist auch das Ergebnis der 
Sondierungen, die diesem Vorschlag vorausgingen. Daher ist ein schneller Auftrag besonders 
wichtig. 
 
Über eine Dringlichkeitsentscheidung wurde dies Verfahren vorbereitet. Die Vergabe an ein fach-
kundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen bewegt sich uneingeschränkt im Rah-
men des geltenden Vergaberechts; es wird der Weg über ein freihändiges nationales Verfahren 
genutzt. Der Vergabeausschuss ist an dem nichtöffentlichen Verfahren beteiligt. 
 
Mit diesem Verfahren wird in Kauf genommen, dass es - wenn beispielsweise Veränderungen von 
bzw. an Standorten beschlossen werden - zu Mehrausgaben kommen kann. Müssten Alternativ-
standorte angestrebt werden mit entsprechenden Änderungen der Rahmenbedingungen, z. B. für 
die Beschaffenheit des Baugrunds, wären zusätzliche Leistungen des Unternehmens zu honorie-
ren. Sollte die Realisierung einzelner Standorte scheitern, käme es zu einer verzögerten Abnahme, 
deren finanzielle Auswirkungen derzeit nicht beziffert werden können. Die Verwaltung geht jedoch 
sicher davon aus, dass es bei der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen sehr schnell zu Al-
ternativen kommen und eine Leistung des Unternehmens also in jedem Fall abgerufen würde. 
 
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es in der aktuellen Situation unumgänglich ist, für 
die vorübergehenden Lösungen zur Unterbringung der Flüchtlinge von der Leitlinie des Flücht-

- 6 - 
V/0611/2015 
lingskonzepts abzuweichen, die lediglich 50 Plätze je Einrichtung vorsieht. Diese begrenzte Kapa-
zität ist unabhängig von Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht realistisch, um im erforderlichen Umfang 
auf die Entwicklung der Zuzugszahlen zu reagieren. Ausdrücklich wird aber festgehalten, dass die 
üblichen Raumanforderungen innerhalb der Gebäude, was Größe und Ausstattung betrifft, weiter-
hin gelten und auch den Planungen in Systembauweise zugrunde liegen. 
 
 
3. Vorgeschlagene Maßnahmen 
 
3.1. Gronowskistraße, Stadtteil Gievenbeck, auf der Gemeinbedarfsfläche neben  
 Spielplatz und Kindertageseinrichtung St. Michael III (Anlage 1) 
 
Auf dem städtischen Grundstück soll eine zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtung mit bis zu 100 
Plätzen entstehen. Es gehört zu einem größeren Areal, auf dem sich bereits eine Kindertagesein-
richtung (St. Michael III) sowie ein Kinderspielplatz befinden. Es ist von der Größe, dem Zustand 
und dem Zuschnitt her sehr gut für den geplanten Zweck geeignet. Zudem ist es vollständig er-
schlossen und kann sofort bebaut werden. Mit der abgeschlossenen umgebenden Wohnbebauung 
und der exzellenten sozialen Infrastruktur im unmittelbaren Umfeld sowie im Stadtteil bestehen 
ausgezeichnete Voraussetzungen für erfolgreiche Integrationsbemühungen der Flüchtlinge. 
 
Im Stadtteil Gievenbeck werden derzeit bereits zahlreiche Flüchtlinge untergebracht. Am Arn-
heimweg und Borghorstweg werden vorübergehend Wohnhäuser hierfür genutzt, die von den briti-
schen Streitkräften frei gezogen wurden. Ferner besteht an der Roxeler Straße die städtische 
Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne. Hinzu 
kommen im Stadtbezirk Münster-West, im benachbarten statistischen Bezirk Sentrup, die von der 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellten Häuser im Bereich Von-Esmarch-
Straße/Muckermannweg. Gerade aus diesem Bereich bestehen Bezüge zum Stadtteil Gievenbeck, 
insbesondere zu den schulischen Einrichtungen. Insgesamt findet die soziale Begleitung der Men-
schen vor Ort eine große Unterstützung aus dem Stadtteil, die dazu beiträgt, dass sich gute Unter-
stützungsstrukturen für die Flüchtlinge entwickelt haben. 
 
Es ist absehbar, dass die von der Stadt bei der Wohn + Stadtbau angemieteten Kapazitäten am 
Arnheimweg Ende des Jahres 2015 entfallen werden. Die Gebäude werden abgerissen, um an 
dieser Stelle neuen Wohnraum zu entwickeln. In der aktuellen Bedarfssituation sind diese Kapazi-
täten zur Unterbringung von Flüchtlingen aber unverzichtbar. Daher schlägt die Verwaltung vor, im 
selben Stadtteil Ersatz zu schaffen. Dies ist durch das geplante Gebäude an der Gronowskistraße 
möglich. Die engagierte Unterstützung der Menschen vor Ort lässt erwarten, dass eine Betreuung 
der Menschen auch an der Gronowskistraße erfolgreich fortgesetzt werden kann. 
 
Bislang handelte es sich bei der Fläche an der Gronowskistraße um einen Reservestandort für 
eine weitere Kindertageseinrichtung im Stadtteil. Durch alternative Lösungen ist die Nutzung des 
Standorts Gronowskistraße aber inzwischen frei für eine Flüchtlingseinrichtung. 
 
Die Dauer einer notwendigen Nutzung ist derzeit schwer abschätzbar. Keine der aktuellen Unter-
bringungen in Gievenbeck steht dauerhaft zur Verfügung. Auch für die Erstaufnahmeeinrichtung 
hat der Rat vorgegeben, dass sie als Übergangslösung zu verstehen ist. In der Vorlage 
V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 
2014“ ist für den Stadtteil Gievenbeck ein Standort im Bereich der Oxford-Kaserne vorgesehen, 
dort als geeignet aber mit Klärungsbedarf sowie vom Zeitpunkt der Umsetzung als unklar gekenn-
zeichnet. Im benachbarten statistischen Bezirk Sentrup ist der Standort Von-Esmarch-
Straße/Muckermannweg in der genannten Vorlage als sehr geeignet und realistisch sowie kurzfris-
tig umsetzbar ausgewiesen. Eine Aktivierung würde aber der aktuell intensiven Nutzung für Flücht-
linge (siehe oben) entgegenstehen. Dennoch ist spätestens bei der Aktivierung dauerhafter Flücht-
lingseinrichtungen im Bereich Gievenbeck/Sentrup konkret zu prüfen, ob das Gebäude an der 
Gronowskistraße abgelöst werden könnte.

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V/0611/2015 
3.2. Dahlweg, Stadtteil Schützenhof, gegenüber Ford-Fischer, östlich citeq (Anlage 2) 
 
Die Fläche ist ebenfalls in städtischem Eigentum und so erschlossen, dass sie unmittelbar bebau-
bar ist. Sie ist wegen des rechteckigen Zuschnitts sehr gut für den geplanten Zweck, dort ein Ge-
bäude mit bis zu 100 Plätzen für Flüchtlinge zu errichten, geeignet. Auch wenn der Standort nicht 
unmittelbar in eine Wohnbebauung integriert ist, sind fußläufig sowohl Versorgungseinrichtungen, 
wie auch soziale Infrastruktur im Stadtteil erreichbar, so dass gute Voraussetzungen für eine gelin-
gende Integration der Flüchtlinge bestehen bzw. geschaffen werden können. Im Stadtbezirk Mitte, 
insbesondere in den eng bebauten und bevölkerungsreichen Innenstadtbereichen, ist es nicht 
leicht, Alternativen für zusätzliche Flüchtlingseinrichtungen zu finden. Gerade vor diesem Hinter-
grund wird das Flächenangebot aus Sicht der Verwaltung sehr positiv bewertet. 
 
Am Standort ist vorab die Altlasten- und Immissionssituation im Boden zu prüfen. Untersuchungen 
zur Gefährdungsabschätzung haben Belastungen gezeigt, Teilsanierungen wurden nutzungsbezo-
gen bereits durchgeführt. Die notwendigen Untersuchungen für eine Nutzung als Standort für eine 
zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtung werden vorab in Abstimmung mit der Unteren Boden-
schutzbehörde veranlasst. Je nach Ergebnis der Auswertungen werden notwendige Maßnahmen 
durchgeführt. Wenn es dadurch zu nennenswerten Mehrkosten kommen sollte, werden diese 
überplanmäßig gedeckt. 
 
Am Standort ist schwer abschätzbar, wie eine Nutzungsdauer als vorübergehende Flüchtlingsein-
richtung aussehen könnte. Solche Lösungen in Innenstadtnähe sind selten und wertvoll, zudem ist 
im weiteren Umfeld auch keine weitere dauerhafte Flüchtlingseinrichtung absehbar. Daher sollte 
diese Frage von der weiteren Entwicklung des Flüchtlingszuzugs abhängig gemacht werden. Mit 
der Lösung am Dahlweg wird das Ziel verbunden, das Gebäude abzubauen, sobald es für die an-
gemessene Versorgung der nach Münster zuziehenden Flüchtlinge nicht mehr benötigt wird. 
 
 
3.3.       Robert-Bosch-Straße, Am Dreieckshafen, Stadtteil Hiltrup (Anlage 3) 
 
Das städtische Grundstück weist eine Größe von rd. 9.300 m² auf und liegt im Kreuzungsbereich 
der Robert-Bosch-Straße mit der Umgehungsstraße. Aufgrund der Größe ist das es grundsätzlich 
für die Errichtung einer temporären Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 100 Personen geeignet. Der-
zeit wird das Grundstück als (LKW-)-Parkplatz genutzt.  
 
Für das Grundstück ist ein Sondergebiet mit den Nutzungen  
 großflächiger Einzelhandel (sortimentsbeschränkt),  
 Büro/Verwaltung, 
 nicht störendes Gewerbe 
im Bebauungsplan festgesetzt. Im Ergebnis ist die Zulässigkeit von sozialen Einrichtungen nicht 
gegeben, aber entsprechend der Novelle des BauGB mit Begründung des öffentlichen Interesses 
für einen befristeten Zeitraum befreiungsfähig.  
 
Auf der Fläche befinden sich Altlasten, die hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung untersucht 
sind. Die Altlasten weisen insbesondere in Bezug auf eine wohnbauliche Nutzung problematische 
Inhaltsstoffe auf. Vor einer Inanspruchnahme für eine temporäre Flüchtlingseinrichtung sind ent-
sprechende Untersuchungen durchzuführen, um die Eignung der Fläche für eine Wohnnutzung zu 
überprüfen. Je nach Ergebnis der Auswertungen werden notwendige Maßnahmen durchgeführt. 
Wenn es dadurch zu nennenswerten Mehrkosten kommen sollte, werden diese überplanmäßig 
gedeckt. 
 
 
3.4. Erweiterung von Containergebäuden an beschlossenen Standorten 
 
Der Rat hat seit dem 17.04.2013 verschiedene zeitlich befristete Übergangslösungen zur Unter-
bringung von Flüchtlingen in Containerbauweise auf unterschiedlichen Standorten beschlossen.

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V/0611/2015 
Etliche sind realisiert, einige befinden sich nicht zuletzt wegen der inzwischen erheblichen Liefer-
zeiten noch in der Planungs- bzw. Umsetzungsphase. 
 
Die Verwaltung hält wegen ihrer Größe zwei der beschlossenen aber noch nicht umgesetzten 
Standorte für geeignet, um dort die vorgesehenen Gebäude zu erweitern. 
 
Den Bau einer Flüchtlingseinrichtung in Containerbauweise auf dem Standort Mecklenbeck, Hafk-
horst (Anlage 4), hatte der Rat am 25.03.2015 und auf dem Standort Amelsbüren, Landsberger 
Straße / Deermannstraße (Anlage 5), am 17.06.2015 beschlossen. 
 
Die Beauftragung der beschlossenen Maßnahmen mit der Kapazität von jeweils 50 Plätzen soll 
zwar nicht mehr geändert werden, um die Fertigstellung der dringend benötigten Räumlichkeiten 
nicht zu verzögern. Jedoch sollen die Erschließungsmaßnahmen so konzipiert werden, dass die 
Versorgung jeweils eines weiteren Gebäudes mit bis zu 50 zusätzlichen Plätzen sichergestellt 
werden kann. Wenn die Gegebenheiten der Grundstücke dies zulassen, sollen Erweiterungen vor-
genommen und so groß vorgesehen werden, dass an den Standorten jeweils bis zu insgesamt 100 
Flüchtlinge leben können. Lassen die Grundstücke eine solche Größe im Ergebnis einer konkreten 
Planung letztlich nicht zu, sollen die Erweiterungen kleiner, jedoch bis zur maximal möglichen 
Platzzahl ausgelegt werden. 
 
In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass es in der aktuellen Situation un-
umgänglich ist, für vorübergehende Lösungen zur Unterbringung der Flüchtlinge von der Platzzahl 
50 des Flüchtlingskonzepts abzuweichen. Diese begrenzte Kapazität ist unabhängig von Wirt-
schaftlichkeitsaspekten nicht realistisch, um im erforderlichen Umfang auf die aktuelle Entwicklung 
der Zuzugszahlen zu reagieren. 
 
 
4. Betreuung der Übergangseinrichtungen 
 
Am 10.12.2014 hat der Rat den Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitä-
ten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder zeitlich befristete Lösungen - mit einem Betreu-
ungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze festgelegt. Dar-
aus resultiert die vorgeschlagene Personalausstattung, die für jede der neuen Flüchtlingseinrich-
tungen eine ganze Stelle für Sozialarbeit und Hausdienst vorsieht. Die Verwaltung schlägt orien-
tiert an den letzten realisierten Maßnahmen vor, dass die Mitarbeiter/-innen zunächst über den 
Zeitraum von drei Jahren eingestellt werden mit der Option, diesen entsprechend der Entwicklung 
der Zuzugszahlen von Flüchtlingen zu verlängern oder die Stellen zu entfristen. 
 
Die mit dem Ratsbeschluss vom 12.02.2014 (vgl. Vorlage V/0956/2013) eingerichtete 0,50 Stelle 
im Amt für Immobilienmanagement bzw. die 2 weiteren Stellen für die Beschaffung und Anmietung 
und insbesondere den Betrieb sowie die Instandhaltung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten 
für Flüchtlinge werden benötigt bzw. weiterhin benötigt. Die Aufgaben zur Beschaffung und Anmie-
tung sowie den Betrieb und die Instandhaltung müssen bedingt durch die steigenden Flüchtlings-
zahlen weiterhin wahrgenommen werden. 
 
Bei der Realisierung zusätzlicher Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen tritt zusätzlicher 
Personalbedarf bereits frühzeitig auf, z. B. im Rahmen der Standortklärungen, der Projektorganisa-
tion sowie der Abstimmung der Rahmenbedingungen. Ebenso sind die Eigentümer- und Mieter-
aufgaben nachfolgend im Zuge der Umsetzung konkreter Maßnahmen zeit- und bedarfsgerecht zu 
erledigen. Die Eigentümer- und Mieteraufgaben sind nicht übertragbar und durch das Amt für Im-
mobilienmanagement wahrzunehmen. Die übrigen Personalressourcen des Amtes sind mit der 
Betreuung der vorhandenen An- und Vermietverträge (andere Immobilien als Flüchtlingseinrich-
tungen) vollständig ausgelastet.

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V/0611/2015 
 
5. Ausblick / Weiteres Verfahren 
 
Wegen der sich massiv zuspitzenden Situation beim Zuzug von Asylsuchenden in die Stadt Müns-
ter müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Vorge-
sehen sind Lösungen mit einer Platzzahl für jeweils 100 Menschen, also deutlich mehr als das 
münstersche Unterbringungs- und Integrationskonzept für Flüchtlinge zumindest für dauerhafte 
Flüchtlingseinrichtungen vorsieht. Nur so können aber aus Sicht der Verwaltung nennenswerte und 
auch notwendige Fortschritte in der Wohnraumversorgung der Menschen erzielt werden. 
 
Die besondere Eilbedürftigkeit in der Sache erfordert neue und unkonventionelle Wege und Maß-
nahmen. Daher schlägt die Verwaltung eine bislang in diesem Bereich nicht vorhandene Lösung 
vor - eine Holzrahmenbauweise, die auf vorgefertigten Holzrahmenelementen basiert. Bewährt 
sich diese Alternative, wird die Verwaltung versuchen, den Gremien in Abhängigkeit von der Ge-
winnung von Standorten zeitnah weitere vergleichbare Maßnahmen vorzuschlagen. 
 
Ebenfalls wegen der sehr drängenden Bedarfssituation hat die Verwaltung sich entschlossen, über 
eine Dringlichkeitsentscheidung zumindest die Beauftragung der Gebäude schon auf den Weg zu 
bringen, um bei ihrer Realisierung Zeit zu sparen. Dennoch soll dem Votum der Gremien bezüglich 
der Standorte nicht vorgegriffen werden. Sollte es im Rahmen der anstehenden Beratungen Ände-
rungen in den Planungen geben, werden diese mit dem Anbieter abgestimmt mit dem Ziel, die 
Gebäude auf alternativen Standorten zu realisieren. Bestehen diese nicht zeitgerecht oder in ge-
eigneter Form und kommt es hierdurch zu einer verzögerten Abnahme, wären Mehrkosten zu er-
warten, die aber angesichts der äußerst dynamischen Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Kauf 
genommen werden müssen. 
 
Die Verwaltung wird weiterhin alles daran setzen, zusätzliche Lösungen zur schnellen und ange-
messenen Unterbringung der zuziehenden Menschen zu finden und zur Entscheidung aufzuberei-
ten. Ziel soll es weiterhin sein, problematische Hallenlösungen und für den längeren Aufenthalt von 
Menschen eigentlich ungeeignete Lösungen in Zelten so lange wie möglich zu vermeiden. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Anlage 4 - Standort Mecklenbeck Hafkhorst

171 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1 : 7500
Datum: 25.11.2014
Notizen:
© Stadt Münster
H 5754 381
R 3401 569
R 3402 746
H 5756 032
0 50 100
Meter
Standort Mecklenbeck
Hafkhorst
Anlage 4

Anlage 5 - Standort Amelsbüren Deermannstraße

142 Zeichen

Maßstab 1 : 7500 
Anlage 5
© Stadt Münster
R 3403 467
H 5749 775
R 3404 645
H 5751 425
Standort Amelsbüren
Landsberger Straße / Deermannstraße

Beratungsverlauf (10)

19.08.2015 Integrationsrat
TOP 3.3 Anhörung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.17 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29.1 Vorberatung
Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 31.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (12)

  • Gronowskistraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Landsberger Straße
  • Deermannstraße
  • Roxeler Straße
  • Dahlweg
  • Hafkhorst
  • Borghorstweg
  • Arnheimweg
  • Von-Esmarch-Straße
  • Umgehungsstraße
  • Muckermannweg

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Details

Aktenzeichen
V/0611/2015
Typ
Vorlagen
Datum
06.08.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37