V/0611/2015
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Neue zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise sowie Erweiterung von Containergebäuden an verschiedenen Standorten
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Anlage 1 - Standort Gievenbeck Gronowskistraße
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Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 23.01.2015 Notizen: © Stadt Münster H 5759 304 R 3401 205 R 3402 382 H 5760 955 0 50 100 Meter Standort Gievenbeck Gronowskistraße Anlage 1
Anlage 3 - Standort Robert-Bosch-Straße
195 Zeichen
Maßstab 1: 7500
Anlage 3
© Stadt Münster
H 5755 977
R 3405 622
R 3406 799
H 5757 628
0 50 100
Meter
Standort: Robert-Bosch-Str.
Am Dreieckshafen
Stadtteil Hiltrup
Anlage 6 - Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015
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Anlage 6 DER OBERBÜRGERMEISTER SOZIALAMT Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015 Betreff: Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Finanzierung und Aufträge zum Bau neuer zeitlich befristeter Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Mit dem Bau vorübergehender Flüchtlingseinrichtungen in einer Holzrahmenbauweise mit jeweils 100 Plätzen auf drei noch festzulegenden Standorten wird wegen der äußersten Dringlichkeit ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen im Wege eines nationalen freihändigen Vergabeverfahrens beauftragt. 2. Die Auftragsvergabe wird vorbehaltlich dieser Dringlichkeitsentscheidung im Vergabeausschuss getroffen. Die Vergabe muss sich uneingeschränkt am geltenden Vergaberecht orientieren. 3. Die Qualitäten der Ausführung richten sich nach den gesetzlichen Standards. Darüberhinausgehende Qualitäten werden nicht zugrunde gelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende zusätzliche Haushaltsbelastungen entstehen: Für den Bau der Gebäude in einer Holzrahmenbauweise durch ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen ist eine Gesamtsumme incl. standortbedingter Kosten für drei Standorte nach erster Schätzung von 5.950.000 € zzgl. Ausstattung, insbesondere Mobiliar, Einrichtung, Küchen etc., zugrunde zu legen. Mit diesem Verfahren wird in Kauf genommen, dass es – abhängig von den Gegebenheiten der noch zu beschließenden Standorte - zu Mehrausgaben kommen kann. In den angegebenen Gesamtkosten sind die Kosten für die notwendige technische Erschließung enthalten. Die ebenfalls kalkulierten Ausgaben für die Herrichtung und Gestaltung der Außenanlagen orientieren sich am Standard der zuletzt geplanten zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtungen. Kosten für Ausstattung, insbesondere Mobiliar, Einrichtung, Küchen etc., sind nicht enthalten. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Investitionsmaßnahme 4070 Herrichtung von Flüchtlingseinrichtungen Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2015 5.950.000 ohne Ausstattung Summe aller Auszahlungen/Saldo 5.950.000 ohne Ausstattung Den zur Finanzierung der Gesamtkosten erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 5.950.000 € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Vorläufige Deckung: Minder Auszahlung in der Produktgruppe 01 11 „Immobilienmanagement“, Investitionsmaßnahme 0000 „An- und Verkauf von Grundvermögen“. Die endgültige Deckung ist im Rahmen einer Nachtragssatzung, deren Beschlussfassung für den 11.11.2015 vorgesehen ist, herbeizuführen. Begründung: Mit einer Vorlage wird dem Rat der Stadt Münster zu seiner Sitzung am 16.09.2015, nach Anhörung bzw. Vorberatung in den zu beteiligenden Gremien, u. a. vorgeschlagen, auf drei konkreten Standorten vorübergehend Flüchtlingseinrichtungen in einer Holzrahmenbauweise mit jeweils 100 Plätzen zu errichten und zu betreiben (vgl. Vorlage V/0611/2015). Mit der Errichtung der Gebäude soll wegen der äußersten Dringlichkeit ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen im Wege der Direktvergabe mit anschließendem Produktionsbeginn beauftragt werden. Der Anstieg der Flüchtlingszahlen setzt sich im Vergleich zu den zurückliegenden Monaten nicht nur unverändert fort. Es kommt zu weiteren sprunghaften Anstiegen. Bei den Asylanträgen i st es im Juni 2015 bundesweit zu einer Steigerung von allein 36,4 % gegenüber dem Vormonat gekommen. Absehbar ist, dass diese Entwicklung auf die Stadt Münster durchschlägt und mit deutlich erhöhten Zuweisungen gerechnet werden muss. Es ist daher von groß er Wichtigkeit, unter äußerster Beschleunigung Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen. Dazu müssen die notwendigen Verwaltungs -, Genehmigungs - und Planungsverfahren so kurz wie mög lich gestaltet und die Spielräume des Vergaberechts ausgenutzt werden. Die umgehende Realisierung der zum Beschluss vorgeschlagenen Standorte muss wegen der außerordentlichen Notlage so schnell wie möglich organisiert werden. Daher schlägt die Verwaltung den Weg über diese Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Verwaltung empfiehlt eine umgehende Beauftragung eines Unternehmens mit dem Bau der drei Gebäude unter Zugrundelegung der gesetzlichen Standards. Weitergehende Standards werden nicht gefordert, um sowo hl Produktionszeiten als auch Kosten zu reduzieren. Gegenüber den aktuellen Lieferzeiten bei Containern lässt sich die vorgeschlagene Lösung in Holzrahmenbauweise deutlich schneller realisieren, es ist mit Lieferzeiten von ist mit Lieferzeiten von ca. 17 Wochen (ab Beauftragung) zu kalkulieren. Die Kosten je Flüchtling b elaufen sich auf 330 € monatlich (bei einer Nutzung von 5 Jahren). Im Vergleich zu den Kosten der Unterbringung in Containern ist diese Summe wirtschaftlich. Vor einer abschließenden Festlegung der Standorte, die den Gremien im Zuge der Beratungen zur Vorlage V/0611/2015 vorbehalten bleibt, soll bereits mit der Vorfertigung begonnen werden, um nach einem Beschluss über die Vorlage zu schnellen Lösungen zu kommen. Hierbei dürfen die Entwicklungen auf dem Markt nicht außer Acht gelassen werden. Es ist zu erwarten, dass der Nachfrageschub die Unternehmen erreichen wird, die Alternativen zum Containerbau bieten, was absehbar zu längeren Lieferzeiten führen wird. Die Vergabe an das vorgesehene Unt ernehmen, das nachgewiesen fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig ist, bewegt sich uneingeschränkt im Rahmen des geltenden Vergaberechts; es wird der Weg über eine freihändige Vergabe genutzt. Der Vergabeausschuss ist an dem nichtöffentlichen Verfahren beteiligt. Mit diesem Verfahren wird in Kauf genommen, dass es – abhängig von den Gegebenheiten der noch zu beschließenden Standorte - zu Mehrausgaben kommen kann. Die Verwaltung geht jedoch sicher davon aus, dass es bei der aktuellen Entwicklung der Flü chtlingszahlen sehr schnell möglich sein wird, Alternativen zu finden und eine Leistung des Unternehmens in jedem Fall abzurufen. Münster, den 12.08.2015 gez. gez. Markus Lewe Dr. Michael Jung Oberbürgermeister Fraktionsvorsitzender
Anlage 2 - Standort Dahlweg (Schützenhof)
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Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 27.07.2015 Notizen: © Stadt Münster H 5756 341 R 3405 269 R 3406 446 H 5757 992 0 50 100 Meter Standort Dahlweg Stadtteil Schützenhof (gegenüber Ford-Fischer, östlich citeq) Anlage 2
Beschlussvorlage
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V/0611/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Neue zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise sowie Erweiterung von Containergebäuden an verschiedenen Standorten Beratungsfolge 19.08.2015 Integrationsrat Anhörung 20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 20.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 25.08.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 26.08.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 26.08.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement Vorberatung 27.08.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 01.09.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Auf folgenden Standorten werden vorübergehend Flüchtlingseinrichtungen in einer Holzrah- menbauweise mit jeweils 100 Plätzen errichtet und betrieben: Gronowskistraße, Stadtteil Gievenbeck, auf der Gemeinbedarfsfläche neben Spielplatz und Kindertageseinrichtung St. Michael III (Anlage 1), Dahlweg, Stadtteil Schützenhof, gegenüber Ford-Fischer, östlich citeq (Anlage 2) und Robert-Bosch-Straße, Am Dreieckshafen, Stadtteil Hiltrup (Anlage 3). Die Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015 vom 12.08.2015 (Maßnahmen aufgrund der wei- ter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Finanzierung und Aufträge zum Bau neuer zeitlich be- fristeter Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise) wird gemäß § 60 der Gemeindeord- nung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. Vorlagen-Nr.: V/0611/2015 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 11.08.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0611/2015 2. Mit der Errichtung der Gebäude wird wegen der äußersten Dringlichkeit ein fachkundiges, leis- tungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen im Wege eines nationalen freihändigen Verfah- rens beauftragt. Das Verfahren wurde mit einer Dringlichkeitsentscheidung angestoßen, wobei der Vergabeausschuss den Zuschlag erteilt hat. Die Gebäude werden schlüsselfertig zur Ver- fügung gestellt, durch die Stadt Münster angekauft und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 3. Die am 25.03.2015 und 17.06.2015 zum vorübergehenden Betrieb beschlossenen Flüchtlings- einrichtungen in Pavillonbauweise mit jeweils 50 Plätzen an den Standorten Mecklenbeck, Hafkhorst (Anlage 4) und Amelsbüren, Landsberger Straße / Deermannstraße (Anlage 5), werden in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen der verfügbaren Grundstücke in Pavil- lon- oder Holzrahmenbauweise bis zu einer maximalen Platzzahl von jeweils insgesamt 100 erweitert. 4. Für die Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden mit Betriebsbeginn zu- sätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 4,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozi- alarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 4,00 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jahre ab Inbetriebnahme zunächst überplanmäßig eingesetzt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im Jahr 2014 im Amt für Immobilienmanagement befristet eingerichtete Stelle (0,5 VZÄ EGr. 10) zur Beschaffung und Anmietung von Flüchtlingseinrichtungen auch weiterhin be- nötigt wird. Darüber hinaus werden im Amt für Immobilienmanagement zusätzliche Mitarbei- ter/innen im Umfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. 9 und EGr. 11 befristet für die Dauer von 2 Jahren für diese Einrichtungen und die Betreuung des zwischenzeitlich erheblich erweiterten Bestandes zunächst überplanmäßig eingesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen folgende zusätzliche Haushaltsbelastungen, die bisher nicht veranschlagt sind: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 40.000 1,0 * EGr. 9 0,5 * EGr. 10 1,0 * EGr. 11 2016 ff. 159.970 Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 95.130 4,0 * EGr. S 12 sowie 4,0 * EGr. 4 2016 ff. 380.520 Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 4.000 Integrations- hilfen 2016 ff. 16.000 Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2015 241.980 Mobiliar/ Einrichtung > 410 € Insgesamt: 2016 ff. 556.490 2015: 381.110 € - 3 - V/0611/2015 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Investitionsmaßnahme Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2015 5.950.000 D/0015/2015 Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 2015 175.160 Mobiliar/ Einrichtung > 410 € Summe aller Auszahlungen/Saldo 6.125.160 Den Berechnungen der laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die vorüber- gehenden Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise zum Ende des vierten Quartals des laufenden Jahres in Betrieb genommen werden. Danach werden die Aufwendungen als laufende jährliche Kosten fortgeschrieben. Die Personalaufwendungen wurden auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkos- ten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung ermittelt. Dabei werden die benötigten Personal- ressourcen zunächst befristet für 3 Jahre schnellstmöglich bzw. ab Einstellung bzw. Inbetriebnah- me der neuen Kapazitäten überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 2016 wird die Verwaltung für den absehbaren Bedarf die notwendigen Stellenvermehrungen vorschlagen. Für den Bau der Gebäude in einer Holzrahmenbauweise durch ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen sowie begleitende Arbeiten wird eine Investition von 5.950.000 € getätigt. Eine dem Vergaberecht entsprechende Auftragsvergabe im Wege eines freihändigen na- tionalen Verfahrens hat die Verwaltung nach Unterzeichnung der Dringlichkeitsentscheidung auf der Grundlage des Beschlusses des Vergabeausschusses veranlasst. Werden die Standorte im Beratungsverlauf geändert und kommt es dadurch zu Verzögerungen in der Abnahme, z. B. weil sich andere Voraussetzungen durch die Beschaffenheit des Baugrunds an einem Alternativstand- ort ergeben, können Mehrausgaben entstehen, die wegen der besonderen Dringlichkeit jedoch in Kauf genommen werden. Zu den angegebenen Baukosten kommen in Abhängigkeit von den Voraussetzungen an den je- weiligen Standorten ggf. noch Kosten für die technische Erschließung. Sofern diese nicht innerhalb der veranschlagten Summe gedeckt werden können, sind sie ergänzend zur Verfügung zu stellen. Die kalkulierten Ausgaben für die Herrichtung und Gestaltung der Außenanlagen orientieren sich am Standard der zuletzt geplanten zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtungen. Die veranschlagten Auszahlungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. Bau und Einrichtung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden voraussichtlich bis Ende des 4. Quartals 2015 umgesetzt. Es wird angestrebt, die im Jahr 2015 entstehenden zusätzlichen laufenden Aufwendungen im Ge- samthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlichen Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 83 GO NRW zu. Die vor- läufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“. Eine endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nach- tragssatzung herbeizuführen. Dasselbe gilt für die investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die Auszahlungen für die Baumaßnahme wurden bereits mit der Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. - 4 - V/0611/2015 Begründung: 1. Ausgangslage Der Anstieg der Flüchtlingszahlen setzt sich im Vergleich zu den zurückliegenden Monaten nicht nur unverändert fort. Es kommt zu weiteren sprunghaften Anstiegen. Bei den Asylanträgen ist im Juni 2015 bundesweit eine Steigerung von allein 36,4 % gegenüber dem Vormonat zu verzeich- nen. Diese Entwicklung bringt bekanntlich das Land Nordrhein-Westfalen bereits in die schwierige Situ- ation, nicht über genügend Aufnahmekapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu verfügen. So mussten und müssen die Kommunen das Land bei der Bereitstellung von Notunterkünften un- terstützen, wie dies in der Stadt Münster mit den Notunterkünften in der ehemaligen Wartburg- Hauptschule und der ehemaligen York-Kaserne geschieht. Absehbar ist aber, dass diese Entwicklung auf die Stadt durchschlägt und bald mit deutlich erhöh- ten Zuweisungen gerechnet werden muss. Es ist daher von großer Wichtigkeit, unter äußerster Beschleunigung Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um zusätzliche Kapazitäten zur Un- terbringung von Flüchtlingen zu schaffen. Dazu müssen die notwendigen Verwaltungs-, Genehmi- gungs- und Planungsverfahren so effizient wie möglich gestaltet und die Spielräume des Vergabe- rechts ausgenutzt werden. Weitere möglichst schnell greifende Lösungen zur Unterbringung der Menschen sind unbedingt erforderlich. Die bislang beschlossenen Maßnahmen werden nicht ausreichen, um den sich ab- zeichnenden Bedarf zu decken. Daher werden mit dieser Vorlage weitere Maßnahmen für zusätz- liche Unterbringungskapazitäten vorgeschlagen, die von der Verwaltung unter Nutzung des In- struments der Dringlichkeitsentscheidung bereits angestoßen wurden. Sollte es in den weiteren Beratungen zur Vorlage und den sich anschließenden Verfahren zu Abweichungen kommen, sind daraus eventuell resultierende Mehrausgaben in Kauf zu nehmen. Die möglichst umgehende Rea- lisierung der zum Beschluss vorgeschlagenen Standorte muss wegen der außerordentlichen Not- lage so schnell wie möglich organisiert werden. 2. Holzrahmenbauweise In der äußerst dringenden Bedarfssituation ist es nicht möglich, in konventioneller Bauweise zeit- gerecht Lösungen zur Unterbringung der zuziehenden Menschen zu schaffen. Nach wie vor wird der Bau der dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen entsprechend dem münsterschen Unterbrin- gungs- und Integrationskonzepts aber fortgeführt. Die ersten Projekte, die sich aus dem Mediati- onsverfahren im Herbst 2014 ergeben haben, werden vorbereitet (vgl. Vorlage V/0705/2014). In Münster wurden erfolgreich erste Flüchtlingseinrichtungen in Containerbauweise realisiert. Die inzwischen gesammelten Erfahrungen zeigen jedoch, dass auch diese Bauweise gewisse Vorläufe und Bauzeiten benötigt, so dass entsprechende Lösungen bei der eskalierenden Zunahme der Flüchtlingszahlen an ihre Grenzen stoßen. Hinzu kommt, dass diese Bauformen wegen der bun- desweit vergleichbaren Situation der Kommunen und Länder so stark nachgefragt werden, dass es zu spürbaren Lieferengpässen kommt. Derzeit ist allein für den Zeitraum von der Bestellung bis zur Lieferung von Containern mit 30 bis 35 Wochen zu rechnen; Tendenz steigend. Nicht zuletzt aus diesen Erwägungen hat der Rat die Verwaltung am 06.05.2015 ermächtigt, in Kooperation mit der Wohn + Stadtbau GmbH neue Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude und Gebäude in Systembauweise zu prüfen und diese alternativ oder für künftige Projekte vorzu- schlagen, wenn sie unter Berücksichtigung von Betreuungs- und Bauqualität, Wirtschaftlichkeit sowie Effektivität geeignet sind, schnell und bedarfsgerecht angemessene Unterkunftskapazitäten - 5 - V/0611/2015 für Flüchtlinge zu schaffen. Bei dieser Prüfung sollten auch die jeweils entstehenden Erschlie- ßungs- und die künftigen Unterhaltungskosten mit einbezogen werden. Die Verwaltung hat dazu den Markt sondiert und Kontakt zu Firmen aufgenommen, die bekannt waren oder von denen erste Unterlagen vorgelegt wurden. Vorstellungen wurden organisiert, in denen diese Unternehmen ihre Konzepte, deren Kosten, Wirtschaftlichkeit aber auch ihre Flexibili- tät, Lebensdauer, Wiederverwendbarkeit sowie das Tempo ihrer Realisierbarkeit darstellen konn- ten. Im Ergebnis dieser Prüfungen schlägt die Verwaltung den Bau von zunächst drei Gebäuden in einer Holzrahmenbauweise vor, bei der die Bauteile in einer Vorfertigung fabrik- bzw. serienmäßig produziert, an die vorgesehenen Standorte transportiert und dort zusammengebaut werden (Sys- tembauweise). Hierdurch sind erhebliche Zeiteinsparungen möglich. Gegenüber den genannten Lieferzeiten bei Containern bzw. Raumzellen lässt sich eine solche Lösung in Holzrahmenbau deutlich schneller realisieren. Hier ist mit Lieferzeiten von ca. 17 Wochen (ab Beauftragung) zu kalkulieren. Auch die Phase für den Zusammenbau vor Ort bis zur Bezugsfertigkeit ist mit wenigen Wochen anzusetzen. Die Häuser können wie Containerlösungen demontiert und an einem ande- ren Standort wiedererrichtet werden. Die vorgeschlagenen Holzhäuser sind vergleichsweise energieeffizient und es ist eine längere Le- bensdauer zu erwarten als bei der bisherigen Containerbauweise. Die Raumorganisation ist in Form von Wohngruppen vorgesehen, so dass die Menschen innerhalb des Gebäudes in kleinen Einheiten mit jeweils zugeordneter Kochmöglichkeit und Sanitäreinrichtung untergebracht werden können. Hierdurch wird eine deutlich verbesserte Wohn- und Betreuungssituation erwartet. Nach der Sondierung ist von einer Investitionssumme von 5.950.000 € zuzüglich Ausstattung für die drei Häuser mit insgesamt 300 Plätzen auszugehen. Die entstehenden Kosten sind mit Blick auf die mögliche Nutzungsdauer - unabhängig vom Standort - auf einem vergleichbaren Niveau mit Containerlösungen. Die Verwaltung hat eine umgehende Beauftragung des Unternehmens mit dem Bau der drei Ge- bäude für unabdingbar gehalten, um zeitnah substanzielle Fortschritte bei der Suche nach weite- ren Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge zu erzielen. Vor einer abschließenden Festlegung der Standorte wird bereits mit der Vorfertigung begonnen werden, um nach einem Beschluss über diese Vorlage zu schnellen Lösungen zu kommen. Hierbei dürfen die Entwicklungen auf dem Markt nicht außer Acht gelassen werden. Es ist zu erwarten, dass der Nachfrageschub die Unter- nehmen erreichen wird, die Alternativen zum Containerbau bieten. Dies ist auch das Ergebnis der Sondierungen, die diesem Vorschlag vorausgingen. Daher ist ein schneller Auftrag besonders wichtig. Über eine Dringlichkeitsentscheidung wurde dies Verfahren vorbereitet. Die Vergabe an ein fach- kundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen bewegt sich uneingeschränkt im Rah- men des geltenden Vergaberechts; es wird der Weg über ein freihändiges nationales Verfahren genutzt. Der Vergabeausschuss ist an dem nichtöffentlichen Verfahren beteiligt. Mit diesem Verfahren wird in Kauf genommen, dass es - wenn beispielsweise Veränderungen von bzw. an Standorten beschlossen werden - zu Mehrausgaben kommen kann. Müssten Alternativ- standorte angestrebt werden mit entsprechenden Änderungen der Rahmenbedingungen, z. B. für die Beschaffenheit des Baugrunds, wären zusätzliche Leistungen des Unternehmens zu honorie- ren. Sollte die Realisierung einzelner Standorte scheitern, käme es zu einer verzögerten Abnahme, deren finanzielle Auswirkungen derzeit nicht beziffert werden können. Die Verwaltung geht jedoch sicher davon aus, dass es bei der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen sehr schnell zu Al- ternativen kommen und eine Leistung des Unternehmens also in jedem Fall abgerufen würde. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass es in der aktuellen Situation unumgänglich ist, für die vorübergehenden Lösungen zur Unterbringung der Flüchtlinge von der Leitlinie des Flücht- - 6 - V/0611/2015 lingskonzepts abzuweichen, die lediglich 50 Plätze je Einrichtung vorsieht. Diese begrenzte Kapa- zität ist unabhängig von Wirtschaftlichkeitsaspekten nicht realistisch, um im erforderlichen Umfang auf die Entwicklung der Zuzugszahlen zu reagieren. Ausdrücklich wird aber festgehalten, dass die üblichen Raumanforderungen innerhalb der Gebäude, was Größe und Ausstattung betrifft, weiter- hin gelten und auch den Planungen in Systembauweise zugrunde liegen. 3. Vorgeschlagene Maßnahmen 3.1. Gronowskistraße, Stadtteil Gievenbeck, auf der Gemeinbedarfsfläche neben Spielplatz und Kindertageseinrichtung St. Michael III (Anlage 1) Auf dem städtischen Grundstück soll eine zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtung mit bis zu 100 Plätzen entstehen. Es gehört zu einem größeren Areal, auf dem sich bereits eine Kindertagesein- richtung (St. Michael III) sowie ein Kinderspielplatz befinden. Es ist von der Größe, dem Zustand und dem Zuschnitt her sehr gut für den geplanten Zweck geeignet. Zudem ist es vollständig er- schlossen und kann sofort bebaut werden. Mit der abgeschlossenen umgebenden Wohnbebauung und der exzellenten sozialen Infrastruktur im unmittelbaren Umfeld sowie im Stadtteil bestehen ausgezeichnete Voraussetzungen für erfolgreiche Integrationsbemühungen der Flüchtlinge. Im Stadtteil Gievenbeck werden derzeit bereits zahlreiche Flüchtlinge untergebracht. Am Arn- heimweg und Borghorstweg werden vorübergehend Wohnhäuser hierfür genutzt, die von den briti- schen Streitkräften frei gezogen wurden. Ferner besteht an der Roxeler Straße die städtische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne. Hinzu kommen im Stadtbezirk Münster-West, im benachbarten statistischen Bezirk Sentrup, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Verfügung gestellten Häuser im Bereich Von-Esmarch- Straße/Muckermannweg. Gerade aus diesem Bereich bestehen Bezüge zum Stadtteil Gievenbeck, insbesondere zu den schulischen Einrichtungen. Insgesamt findet die soziale Begleitung der Men- schen vor Ort eine große Unterstützung aus dem Stadtteil, die dazu beiträgt, dass sich gute Unter- stützungsstrukturen für die Flüchtlinge entwickelt haben. Es ist absehbar, dass die von der Stadt bei der Wohn + Stadtbau angemieteten Kapazitäten am Arnheimweg Ende des Jahres 2015 entfallen werden. Die Gebäude werden abgerissen, um an dieser Stelle neuen Wohnraum zu entwickeln. In der aktuellen Bedarfssituation sind diese Kapazi- täten zur Unterbringung von Flüchtlingen aber unverzichtbar. Daher schlägt die Verwaltung vor, im selben Stadtteil Ersatz zu schaffen. Dies ist durch das geplante Gebäude an der Gronowskistraße möglich. Die engagierte Unterstützung der Menschen vor Ort lässt erwarten, dass eine Betreuung der Menschen auch an der Gronowskistraße erfolgreich fortgesetzt werden kann. Bislang handelte es sich bei der Fläche an der Gronowskistraße um einen Reservestandort für eine weitere Kindertageseinrichtung im Stadtteil. Durch alternative Lösungen ist die Nutzung des Standorts Gronowskistraße aber inzwischen frei für eine Flüchtlingseinrichtung. Die Dauer einer notwendigen Nutzung ist derzeit schwer abschätzbar. Keine der aktuellen Unter- bringungen in Gievenbeck steht dauerhaft zur Verfügung. Auch für die Erstaufnahmeeinrichtung hat der Rat vorgegeben, dass sie als Übergangslösung zu verstehen ist. In der Vorlage V/0705/2014 „Neue Standorte für Flüchtlingseinrichtungen - Ergebnis des Mediationsprozesses 2014“ ist für den Stadtteil Gievenbeck ein Standort im Bereich der Oxford-Kaserne vorgesehen, dort als geeignet aber mit Klärungsbedarf sowie vom Zeitpunkt der Umsetzung als unklar gekenn- zeichnet. Im benachbarten statistischen Bezirk Sentrup ist der Standort Von-Esmarch- Straße/Muckermannweg in der genannten Vorlage als sehr geeignet und realistisch sowie kurzfris- tig umsetzbar ausgewiesen. Eine Aktivierung würde aber der aktuell intensiven Nutzung für Flücht- linge (siehe oben) entgegenstehen. Dennoch ist spätestens bei der Aktivierung dauerhafter Flücht- lingseinrichtungen im Bereich Gievenbeck/Sentrup konkret zu prüfen, ob das Gebäude an der Gronowskistraße abgelöst werden könnte. - 7 - V/0611/2015 3.2. Dahlweg, Stadtteil Schützenhof, gegenüber Ford-Fischer, östlich citeq (Anlage 2) Die Fläche ist ebenfalls in städtischem Eigentum und so erschlossen, dass sie unmittelbar bebau- bar ist. Sie ist wegen des rechteckigen Zuschnitts sehr gut für den geplanten Zweck, dort ein Ge- bäude mit bis zu 100 Plätzen für Flüchtlinge zu errichten, geeignet. Auch wenn der Standort nicht unmittelbar in eine Wohnbebauung integriert ist, sind fußläufig sowohl Versorgungseinrichtungen, wie auch soziale Infrastruktur im Stadtteil erreichbar, so dass gute Voraussetzungen für eine gelin- gende Integration der Flüchtlinge bestehen bzw. geschaffen werden können. Im Stadtbezirk Mitte, insbesondere in den eng bebauten und bevölkerungsreichen Innenstadtbereichen, ist es nicht leicht, Alternativen für zusätzliche Flüchtlingseinrichtungen zu finden. Gerade vor diesem Hinter- grund wird das Flächenangebot aus Sicht der Verwaltung sehr positiv bewertet. Am Standort ist vorab die Altlasten- und Immissionssituation im Boden zu prüfen. Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung haben Belastungen gezeigt, Teilsanierungen wurden nutzungsbezo- gen bereits durchgeführt. Die notwendigen Untersuchungen für eine Nutzung als Standort für eine zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtung werden vorab in Abstimmung mit der Unteren Boden- schutzbehörde veranlasst. Je nach Ergebnis der Auswertungen werden notwendige Maßnahmen durchgeführt. Wenn es dadurch zu nennenswerten Mehrkosten kommen sollte, werden diese überplanmäßig gedeckt. Am Standort ist schwer abschätzbar, wie eine Nutzungsdauer als vorübergehende Flüchtlingsein- richtung aussehen könnte. Solche Lösungen in Innenstadtnähe sind selten und wertvoll, zudem ist im weiteren Umfeld auch keine weitere dauerhafte Flüchtlingseinrichtung absehbar. Daher sollte diese Frage von der weiteren Entwicklung des Flüchtlingszuzugs abhängig gemacht werden. Mit der Lösung am Dahlweg wird das Ziel verbunden, das Gebäude abzubauen, sobald es für die an- gemessene Versorgung der nach Münster zuziehenden Flüchtlinge nicht mehr benötigt wird. 3.3. Robert-Bosch-Straße, Am Dreieckshafen, Stadtteil Hiltrup (Anlage 3) Das städtische Grundstück weist eine Größe von rd. 9.300 m² auf und liegt im Kreuzungsbereich der Robert-Bosch-Straße mit der Umgehungsstraße. Aufgrund der Größe ist das es grundsätzlich für die Errichtung einer temporären Flüchtlingsunterkunft mit bis zu 100 Personen geeignet. Der- zeit wird das Grundstück als (LKW-)-Parkplatz genutzt. Für das Grundstück ist ein Sondergebiet mit den Nutzungen großflächiger Einzelhandel (sortimentsbeschränkt), Büro/Verwaltung, nicht störendes Gewerbe im Bebauungsplan festgesetzt. Im Ergebnis ist die Zulässigkeit von sozialen Einrichtungen nicht gegeben, aber entsprechend der Novelle des BauGB mit Begründung des öffentlichen Interesses für einen befristeten Zeitraum befreiungsfähig. Auf der Fläche befinden sich Altlasten, die hinsichtlich einer gewerblichen Nutzung untersucht sind. Die Altlasten weisen insbesondere in Bezug auf eine wohnbauliche Nutzung problematische Inhaltsstoffe auf. Vor einer Inanspruchnahme für eine temporäre Flüchtlingseinrichtung sind ent- sprechende Untersuchungen durchzuführen, um die Eignung der Fläche für eine Wohnnutzung zu überprüfen. Je nach Ergebnis der Auswertungen werden notwendige Maßnahmen durchgeführt. Wenn es dadurch zu nennenswerten Mehrkosten kommen sollte, werden diese überplanmäßig gedeckt. 3.4. Erweiterung von Containergebäuden an beschlossenen Standorten Der Rat hat seit dem 17.04.2013 verschiedene zeitlich befristete Übergangslösungen zur Unter- bringung von Flüchtlingen in Containerbauweise auf unterschiedlichen Standorten beschlossen. - 8 - V/0611/2015 Etliche sind realisiert, einige befinden sich nicht zuletzt wegen der inzwischen erheblichen Liefer- zeiten noch in der Planungs- bzw. Umsetzungsphase. Die Verwaltung hält wegen ihrer Größe zwei der beschlossenen aber noch nicht umgesetzten Standorte für geeignet, um dort die vorgesehenen Gebäude zu erweitern. Den Bau einer Flüchtlingseinrichtung in Containerbauweise auf dem Standort Mecklenbeck, Hafk- horst (Anlage 4), hatte der Rat am 25.03.2015 und auf dem Standort Amelsbüren, Landsberger Straße / Deermannstraße (Anlage 5), am 17.06.2015 beschlossen. Die Beauftragung der beschlossenen Maßnahmen mit der Kapazität von jeweils 50 Plätzen soll zwar nicht mehr geändert werden, um die Fertigstellung der dringend benötigten Räumlichkeiten nicht zu verzögern. Jedoch sollen die Erschließungsmaßnahmen so konzipiert werden, dass die Versorgung jeweils eines weiteren Gebäudes mit bis zu 50 zusätzlichen Plätzen sichergestellt werden kann. Wenn die Gegebenheiten der Grundstücke dies zulassen, sollen Erweiterungen vor- genommen und so groß vorgesehen werden, dass an den Standorten jeweils bis zu insgesamt 100 Flüchtlinge leben können. Lassen die Grundstücke eine solche Größe im Ergebnis einer konkreten Planung letztlich nicht zu, sollen die Erweiterungen kleiner, jedoch bis zur maximal möglichen Platzzahl ausgelegt werden. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass es in der aktuellen Situation un- umgänglich ist, für vorübergehende Lösungen zur Unterbringung der Flüchtlinge von der Platzzahl 50 des Flüchtlingskonzepts abzuweichen. Diese begrenzte Kapazität ist unabhängig von Wirt- schaftlichkeitsaspekten nicht realistisch, um im erforderlichen Umfang auf die aktuelle Entwicklung der Zuzugszahlen zu reagieren. 4. Betreuung der Übergangseinrichtungen Am 10.12.2014 hat der Rat den Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitä- ten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder zeitlich befristete Lösungen - mit einem Betreu- ungsschlüssel von jeweils 0,50 VZÄ für Sozialarbeit und Hausdienst je 50 Plätze festgelegt. Dar- aus resultiert die vorgeschlagene Personalausstattung, die für jede der neuen Flüchtlingseinrich- tungen eine ganze Stelle für Sozialarbeit und Hausdienst vorsieht. Die Verwaltung schlägt orien- tiert an den letzten realisierten Maßnahmen vor, dass die Mitarbeiter/-innen zunächst über den Zeitraum von drei Jahren eingestellt werden mit der Option, diesen entsprechend der Entwicklung der Zuzugszahlen von Flüchtlingen zu verlängern oder die Stellen zu entfristen. Die mit dem Ratsbeschluss vom 12.02.2014 (vgl. Vorlage V/0956/2013) eingerichtete 0,50 Stelle im Amt für Immobilienmanagement bzw. die 2 weiteren Stellen für die Beschaffung und Anmietung und insbesondere den Betrieb sowie die Instandhaltung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge werden benötigt bzw. weiterhin benötigt. Die Aufgaben zur Beschaffung und Anmie- tung sowie den Betrieb und die Instandhaltung müssen bedingt durch die steigenden Flüchtlings- zahlen weiterhin wahrgenommen werden. Bei der Realisierung zusätzlicher Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen tritt zusätzlicher Personalbedarf bereits frühzeitig auf, z. B. im Rahmen der Standortklärungen, der Projektorganisa- tion sowie der Abstimmung der Rahmenbedingungen. Ebenso sind die Eigentümer- und Mieter- aufgaben nachfolgend im Zuge der Umsetzung konkreter Maßnahmen zeit- und bedarfsgerecht zu erledigen. Die Eigentümer- und Mieteraufgaben sind nicht übertragbar und durch das Amt für Im- mobilienmanagement wahrzunehmen. Die übrigen Personalressourcen des Amtes sind mit der Betreuung der vorhandenen An- und Vermietverträge (andere Immobilien als Flüchtlingseinrich- tungen) vollständig ausgelastet. - 9 - V/0611/2015 5. Ausblick / Weiteres Verfahren Wegen der sich massiv zuspitzenden Situation beim Zuzug von Asylsuchenden in die Stadt Müns- ter müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Vorge- sehen sind Lösungen mit einer Platzzahl für jeweils 100 Menschen, also deutlich mehr als das münstersche Unterbringungs- und Integrationskonzept für Flüchtlinge zumindest für dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen vorsieht. Nur so können aber aus Sicht der Verwaltung nennenswerte und auch notwendige Fortschritte in der Wohnraumversorgung der Menschen erzielt werden. Die besondere Eilbedürftigkeit in der Sache erfordert neue und unkonventionelle Wege und Maß- nahmen. Daher schlägt die Verwaltung eine bislang in diesem Bereich nicht vorhandene Lösung vor - eine Holzrahmenbauweise, die auf vorgefertigten Holzrahmenelementen basiert. Bewährt sich diese Alternative, wird die Verwaltung versuchen, den Gremien in Abhängigkeit von der Ge- winnung von Standorten zeitnah weitere vergleichbare Maßnahmen vorzuschlagen. Ebenfalls wegen der sehr drängenden Bedarfssituation hat die Verwaltung sich entschlossen, über eine Dringlichkeitsentscheidung zumindest die Beauftragung der Gebäude schon auf den Weg zu bringen, um bei ihrer Realisierung Zeit zu sparen. Dennoch soll dem Votum der Gremien bezüglich der Standorte nicht vorgegriffen werden. Sollte es im Rahmen der anstehenden Beratungen Ände- rungen in den Planungen geben, werden diese mit dem Anbieter abgestimmt mit dem Ziel, die Gebäude auf alternativen Standorten zu realisieren. Bestehen diese nicht zeitgerecht oder in ge- eigneter Form und kommt es hierdurch zu einer verzögerten Abnahme, wären Mehrkosten zu er- warten, die aber angesichts der äußerst dynamischen Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Kauf genommen werden müssen. Die Verwaltung wird weiterhin alles daran setzen, zusätzliche Lösungen zur schnellen und ange- messenen Unterbringung der zuziehenden Menschen zu finden und zur Entscheidung aufzuberei- ten. Ziel soll es weiterhin sein, problematische Hallenlösungen und für den längeren Aufenthalt von Menschen eigentlich ungeeignete Lösungen in Zelten so lange wie möglich zu vermeiden. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Anlage 4 - Standort Mecklenbeck Hafkhorst
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Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 25.11.2014 Notizen: © Stadt Münster H 5754 381 R 3401 569 R 3402 746 H 5756 032 0 50 100 Meter Standort Mecklenbeck Hafkhorst Anlage 4
Anlage 5 - Standort Amelsbüren Deermannstraße
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Maßstab 1 : 7500 Anlage 5 © Stadt Münster R 3403 467 H 5749 775 R 3404 645 H 5751 425 Standort Amelsbüren Landsberger Straße / Deermannstraße
Beratungsverlauf (10)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (12)
- Gronowskistraße
- Robert-Bosch-Straße
- Landsberger Straße
- Deermannstraße
- Roxeler Straße
- Dahlweg
- Hafkhorst
- Borghorstweg
- Arnheimweg
- Von-Esmarch-Straße
- Umgehungsstraße
- Muckermannweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0611/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.08.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37