V/0234/2024
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen-Kita für die Regenbogenkinder e.V. am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage A
4437 Zeichen
Anlage A zur V/0234/2024 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kita am Hoppengarten zusätzlich 30 Betreuungsplätze im Bezirk Mitte geschaffen. Die Kita wird von der Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. geleitet. Die Einrichtung soll zum 01.08.2027 in Betrieb gehen, um der bereits bestehenden Gruppe eine adäquate Einrichtung bieten zu können. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von mindestens 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. Mit der Errichtung der Kita am Hoppengarten, werden zum einen neue Räumlichkeiten für die schon bestehenden Gruppen der Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. geschaffen. Zum ande- ren wird somit die Möglichkeit der Erweiterung geboten, um dadurch auch zukünftig einer adä- quaten Versorgung im Stadtteil gerecht werden zu können. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein x Teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x Teilw. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die auf der Grundlage der Entwurfsplanung ermittelten Ge- samtkosten 3.490.600 € betragen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind auf Grundlage der Vorlage V/0081/2022 im Haushaltsplan 2024 bei der Investitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ in Höhe von 2.850.000 Euro veranschlagt. Der erforderliche Mehrbedarf in Höhe von 640.600 Euro wird zum Haushaltsplan 2025 angemeldet und im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport kompensiert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 333.401 Ein- wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3- Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münst er ist ein grundlegender Bestandteil der Kita - ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2 Raumprogramm
2460 Zeichen
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 18.04.2024 1. Gruppenstruktur 2 x G II / G III = 30 Kinder 0 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2024/2025 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 2 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 370 monatl. Mietzins im Kitajahr 13,01 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 57.764,40 € 2 x G II / G III = 15 Kinder 185 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. Gruppenbezogene Räume A1 Gruppenraum 2 45 90 A2 Nebenraum 2 18 36 A3 Wasch-/WC 2 12 24 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 2 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 2 6 12 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 18 36 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 entfällt bei zwei Gruppen A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m A9 Abstellraum MZR 1 10 10 283 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 15 15 Personal- D-WC/H-WC A12 Küche 1 15 15 Mindestgröße der Versorgungsküche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 59 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 370 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 600 C - GESAMTFLÄCHE EINER 2-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG ca. 970 Insgesamt ca. 600 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 400 - 480 qm Innenfläche + Außenfläche (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) 28 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Bemerkungen A11 2 6 12 davon ein WC behindertengerecht Erforderliches Raumprogramm für eine 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Regenbogenkinder e.V. Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) In der Regel wird folgende gruppenstruktur in einer 2-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:
Beschlussvorlage
7377 Zeichen
V/0234/2024 V/0234/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen-Kita für die Regenbogenkinder e.V. am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte Beratungsfolge 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In Abänderung des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 07.09.2022 (V/0081/2022) stimmt der Rat der Stadt Münster dem Standortortwechsel der neu zu errichtenden Kinderta- geseinrichtung mit zwei Gruppen am Hoppengarten im Bezirk Mitte zu. Das neue Gebäude soll nördlich des ursprünglich geplanten Standorts ebenerdig errichtet werden. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung unverändert folgende Gruppen beinhaltet: 2 kleine altersgemischte Gruppen für je 15 Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren und damit insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 10 u3-Plätze und 20 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 3. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2027 erfolgen. 4. Die Verwaltung beauftragt die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI), die Planung zu entwi- ckeln und gemeinsam mit dem Amt für Immobilienmanagement den Baubeschluss herbeizu- führen. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung vom Träger Regenbogenkinder e.V. betreiben zu lassen. Der Träger erweitert sein Angebot damit um eine Gruppe. Mit Inbetriebnahme der Kita wird der interimsweise genutzte Pavillon am Standort Hoppengarten aufgegeben. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 14.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heukamp Telefon: 492-5768 Heukamp@stadt- muenster.de - 2 - V/0234/2024 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung der Baumaßnahme durch das Land der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von der Stadt Münster an den Träger mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel ange- boten werden. Zudem prüft die Verwaltung, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die auf der Grundlage der Entwurfsplanung ermittelten Ge- samtkosten 3.490.600 € betragen. Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: - 3 - V/0234/2024 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind auf Grundlage der Vorlage V/0081/2022 im Haushaltsplan 2024 bei der Investitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ in Höhe von 2.850.000 Euro veranschlagt. Der Mehrbedarf in Höhe von 640.600 Euro wird zum Haushaltsplanentwurf 2025 angemeldet und im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport kom- pensiert. Begründung: 1. Ausgangslage: Mit der Vorlage V/0386/2021 „Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppen- garten“ wurde durch die Verwaltung das Gesamtvorhaben zum Areal des Heerde-Kollegs dargestellt. Nach Verlust der ursprünglichen Kitaräumlichkeiten war es gelungen, für die Elterninitiative Regenbo- genkinder e.V. mit der Errichtung des Interimspavillons am Standort Hoppengarten eine Perspektive für den Fortbestand zu eröffnen. Mit der Entscheidung (V/0987/2020) wurde bereits verbunden, dass die Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. die Trägerschaft der an dem Standort zu errichtenden 2 - Gruppen-Kita übernehmen wird. Die ursprünglichen Planungen sahen vor, dass die Kita am Standort der ehemaligen Hausmeisterwohnung zweigeschossig errichtet werden (V/0081/2022). Die weiteren Planungen haben gezeigt, dass eine Standortverlagerung auf dem Gelände einen unter mehreren Aspekten verbesserten Kitabau ermöglicht. Daher wird nun mit dieser Vorlage ein geänderter Be- schlussvorschlag vorgelegt. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 5160 Kita Hoppengarten Einzahlungen 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 2026 2027 234.000 Summe Einzahlungen 234.000 Auszahlungen 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen 2024 196.000 2025 339.000 2026 2.235.000 2027 660.600 11 Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen 2026 2027 60.000 Summe Auszahlungen 3.490.600 Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.256.600 - 4 - V/0234/2024 Für die Erweiterung der Kita und die Übergabe an die Regenbogenkinder e.V. wird nun mit der Vorla- ge V/0234/2024 ein Vorschlag vorgelegt. 2. Bedarfs- und Versorgungssituation: Die Bedarfs- und Versorgungssituation wurde bereits im vorangegangenen Beschluss V/0081/2022 näher dargelegt und ist im Wesentlichen unverändert. 3. Maßnahmenplanung Die 2-Gruppen Kita soll nun durch einen Standortwechsel auf dem Gelände nördlich vom ursprünglich geplanten Standort ebenerdig realisiert werden. Die angestrebte Ebenerdigkeit ermöglicht eine enge Vernetzung der Räumlichkeiten. Durch den Weg- fall eines Treppenhauses und Aufzugs sowie der Fluchtbalkone im Obergeschoss werden Verkehrs- flächen zu Gunsten von kindbezogenen Räumen eingespart und gleichzeitig wird ebenerdig Barriere- freiheit hergestellt. Aus pädagogischen Gesichtspunkten ist das eng verbundene Miteinander sehr begrüßenswert. Im Rahmen der Gesamtplanung am Standort soll die WBI nun im Auftrag der Stadt Münster die Pla- nung und Umsetzung der Kita übernehmen, um die Gesam tverantwortung zu bündeln. Die Stadt Münster wird die Kita an den Träger vermieten. Die konkrete Planung und Entwicklung der Kita sowie die genaue Kostenaufstellung werden im zu- künftigen Planungsprozess konkretisiert und in einer gesonderten Beschlussvorlage vorgelegt. 4. Trägervergabe Die Vergabe der Trägerschaft wurde bereits mit den vorangegangenen Vorlagen beschlossen und bleibt bestehen. 5. Fazit Mit der geplanten Maßnahme werden bestehende Betreuungsplätze dauerhaft gesichert und die Ein- richtung so erweitert, dass für die etablierte Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. eine langfristige und zukunftsfähige Perspektive geschaffen wird. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenrahmen
Anlage 3 Kostenrahmen
2639 Zeichen
Schoeps & Schlüter Architekten GmbH Kostenrahmen als Grobansatz inkl. Preissteigerungen bis Fertigstellung 2027 Stand 22.04.2024 BV: KiTa am Hoppengarten Bauherr: WBI Münster Kostengruppen nach DIN 276 (12/2018) brutto 19% MwSt 100 Grundstück kein Ansatz 100 insgesamt - € 200 Herrichten und Erschließen Hausanschlüsse ELT 29.155,00 € pauschal 20.845,00 € 200 insgesamt 50.000,00 € 300 Bauwerk-Baukonstruktionen 310 Baugrube / Erdbau 29.048,00 € 320 Gründung, Unterbau 274.140,50 € 330 Außenwände / vertikal außen 553.727,50 € 340 Innenwände / vertikal innen 305.004,00 € 350 Decken / horizontal 119.823,00 € 360 Dächer 412.118,50 € 370 Infrastrukturanlagen - € 380 Baukonstruktive Einbauten 60.819,25 € 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion 60.819,25 € Zwischensumme 1.815.500,00 € Schadstoffentsorgung PAK-haltiges Material 72.000,00 € 300 insgesamt 1.887.500,00 € 400 Bauwerk-Technische Anlagen ELT: 440 Elektrische Anlagen 92.242,85 € 440 Außeninstallationen 5.283,60 € 440 PV-Anlage 64.884,75 € 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 11.888,10 € 450 Kommunikations-,sicherheits- und informationstechnische Anlagen 17.612,00 € HLS: 410 Sanitär: 16 Sanitär- Objekte, 4 Bodenabläufe, ohne Dachentwässerung (außenliegend) 77.350,00 € 420 Heizung: Luftwärmepumpe, Fußbodenheizung 83.300,00 € 430 Lüftung: Für innenliegende WC-, Abstell-, Putzmittelräume, ohne eine zentrale Lüftungsanlage 11.900,00 € 550 Erdverlegte Trinkwasserrohreleitungen: Ohne Erdarbeiten, usw. 5.950,00 € 400 insgesamt 370.411,30 € 500 Außenanlagen 500 Außenanlagen und Freiflächen 150.000,00 € 500 insgesamt 150.000,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke gem. Angabe Stadt 60.000,00 € 600 insgesamt 60.000,00 € 700 Baunebenkosten pauschal 30% von Kostengruppe 300 - 500 722.373,39 € 700 insgesamt 722.373,39 € 800 Unvorhergesehenes pauschal 250.000,00 € zur Rundung 315,31 € Gesamtkosten 3.490.600,00 € KiHo_Kostenrahmen_2024-03-25 Seite 1 von 1
Anlage 1 Lageplan
146 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 16.04.2024 Notizen: Kita Hoppengarten © Stadt Münster H 5758 556 R 406 976 R 407 604 H 5759 436 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hoppengarten
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0234/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2024
- Erstellt
- 04.04.2024 14:06