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V/0234/2024

Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen-Kita für die Regenbogenkinder e.V. am Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte

Vorlagen 25.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 41

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 Kostenrahmen

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Anlage A

4437 Zeichen

Anlage A zur V/0234/2024 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kita am Hoppengarten zusätzlich 30 Betreuungsplätze im Bezirk Mitte geschaffen. Die Kita wird 
von der Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. geleitet. Die Einrichtung soll zum 01.08.2027 in 
Betrieb gehen, um der bereits bestehenden Gruppe eine adäquate Einrichtung bieten zu können. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von mindestens 50 % ausgebaut werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden 
Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.  
 
Mit der Errichtung der Kita am Hoppengarten, werden zum einen neue Räumlichkeiten für die 
schon bestehenden Gruppen der Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. geschaffen. Zum ande-
ren wird somit die Möglichkeit der Erweiterung geboten, um dadurch auch zukünftig einer adä-
quaten Versorgung im Stadtteil gerecht werden zu können. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein x Teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x Teilw. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die auf der Grundlage der Entwurfsplanung ermittelten Ge-
samtkosten 3.490.600 € betragen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind auf 
Grundlage der Vorlage V/0081/2022 im Haushaltsplan 2024 bei der Investitionsmaßnahme 5160 
„Kita Hoppengarten“ in Höhe von 2.850.000 Euro veranschlagt. Der erforderliche Mehrbedarf in 
Höhe von 640.600 Euro wird zum Haushaltsplan 2025 angemeldet und im investiven Budget des 
Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport kompensiert. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033  333.401 Ein-
wohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3-
Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsende 
Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster 
stellen muss. 
 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münst er ist ein grundlegender Bestandteil der Kita -
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 2 Raumprogramm

2460 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 18.04.2024
1. Gruppenstruktur
2 x G II / G III = 30 Kinder 0 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2024/2025
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 2
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 370
monatl. Mietzins im Kitajahr 13,01 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 57.764,40 €
2 x G II / G III = 15 Kinder 185 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
Gruppenbezogene Räume
A1 Gruppenraum 2 45 90
A2 Nebenraum 2 18 36
A3 Wasch-/WC 2 12 24 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist z.B. in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 2 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 2 6 12
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 18 36
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 entfällt bei zwei Gruppen
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 Lichte Höhe mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
283
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
Personal- D-WC/H-WC
A12 Küche 1 15 15 Mindestgröße der Versorgungsküche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
59
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 370 Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 600
C - GESAMTFLÄCHE EINER 2-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG ca. 970
Insgesamt 
ca. 600
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
400 - 480 qm
Innenfläche + Außenfläche
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, 
sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
28 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. 
Mietobergrenze A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
Bemerkungen 
A11 2 6 12 davon ein WC behindertengerecht
Erforderliches Raumprogramm für eine 2-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Regenbogenkinder e.V.
Entwurf für eine 2-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
In der Regel wird folgende gruppenstruktur in einer 2-Gruppen-Einrichtung vorgesehen:

Beschlussvorlage

7377 Zeichen

V/0234/2024 
V/0234/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Errichtung einer 2-Gruppen-Kita für die Regenbogenkinder e.V. am 
Hoppengarten im Stadtteil Rumphorst, Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. In Abänderung des Beschlusses des Rates der Stadt Münster vom 07.09.2022 (V/0081/2022) 
stimmt der Rat der Stadt Münster dem Standortortwechsel der neu zu errichtenden Kinderta-
geseinrichtung mit zwei Gruppen am Hoppengarten im Bezirk Mitte zu. Das neue Gebäude 
soll nördlich des ursprünglich geplanten Standorts ebenerdig errichtet werden. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung unverändert 
folgende Gruppen beinhaltet: 
2 kleine altersgemischte Gruppen für je 15 Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren 
und damit insgesamt 30 Plätze umfasst, davon 10 u3-Plätze und 20 ü3-Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
3. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich zum 01.08.2027 erfolgen. 
 
4. Die Verwaltung beauftragt die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI), die Planung zu entwi-
ckeln und gemeinsam mit dem Amt für Immobilienmanagement den Baubeschluss herbeizu-
führen.  
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung vom Träger Regenbogenkinder e.V. betreiben zu lassen. 
Der Träger erweitert sein Angebot damit um eine Gruppe. Mit Inbetriebnahme der Kita wird 
der interimsweise genutzte Pavillon am Standort Hoppengarten aufgegeben. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
14.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heukamp 
Telefon: 492-5768 
Heukamp@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0234/2024 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer investiven Förderung der Baumaßnahme durch 
das Land der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt. 
Es ist vorgesehen, die Einrichtung von der Stadt Münster an den Träger mit einer Laufzeit von 
20 Jahren und einer zweimaligen Option der Verlängerung von je 5 Jahren zu vermieten. Die 
Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme 
einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen 
Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung 
von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel ange-
boten werden. 
Zudem prüft die Verwaltung, ob ein Bedarf besteht, die Kita in die Förderung des Landes 
NRW gem. § 48 KiBiz „Zuschuss zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten“ aufzunehmen, um 
so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der Kita wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die auf der Grundlage der Entwurfsplanung ermittelten Ge-
samtkosten 3.490.600 € betragen. 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:

- 3 - 
V/0234/2024 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind auf Grundlage der Vorlage V/0081/2022 im 
Haushaltsplan 2024 bei der Investitionsmaßnahme 5160 „Kita Hoppengarten“ in Höhe von 2.850.000 
Euro veranschlagt. Der Mehrbedarf in Höhe von 640.600 Euro wird zum Haushaltsplanentwurf 2025 
angemeldet und im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport kom-
pensiert. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage: 
Mit der Vorlage V/0386/2021 „Entwicklung eines Produktionsortes für Kunst und Kultur am Hoppen-
garten“ wurde durch die Verwaltung das Gesamtvorhaben zum Areal des Heerde-Kollegs dargestellt. 
Nach Verlust der ursprünglichen Kitaräumlichkeiten war es gelungen, für die Elterninitiative Regenbo-
genkinder e.V. mit der Errichtung des Interimspavillons am Standort Hoppengarten eine Perspektive 
für den Fortbestand zu eröffnen. Mit der Entscheidung (V/0987/2020) wurde bereits verbunden, dass 
die Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. die Trägerschaft der an dem Standort zu errichtenden 2 -
Gruppen-Kita übernehmen wird. Die ursprünglichen Planungen sahen vor, dass die Kita am Standort 
der ehemaligen Hausmeisterwohnung zweigeschossig errichtet werden (V/0081/2022). Die weiteren 
Planungen haben gezeigt, dass eine Standortverlagerung auf dem Gelände einen unter mehreren 
Aspekten verbesserten Kitabau ermöglicht. Daher wird nun mit dieser Vorlage ein geänderter Be-
schlussvorschlag vorgelegt. 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€  
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in  
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5160 Kita Hoppengarten    
Einzahlungen 01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für 
Investitionsmaßnahmen 
2026   
   2027 234.000  
  Summe Einzahlungen   234.000  
Auszahlungen 08 Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
   
   2024 196.000  
   2025 339.000  
   2026 2.235.000  
   2027 660.600  
 11 Auszahlung von 
aktivierbaren 
Zuwendungen 
   
   2026   
   2027 60.000  
  Summe Auszahlungen  3.490.600  
Summe aller Auszahlungen/Saldo   3.256.600

- 4 - 
V/0234/2024 
Für die Erweiterung der Kita und die Übergabe an die Regenbogenkinder e.V. wird nun mit der Vorla-
ge V/0234/2024 ein Vorschlag vorgelegt. 
 
 
2. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
Die Bedarfs- und Versorgungssituation wurde bereits im vorangegangenen Beschluss V/0081/2022 
näher dargelegt und ist im Wesentlichen unverändert. 
 
 
3. Maßnahmenplanung 
Die 2-Gruppen Kita soll nun durch einen Standortwechsel auf dem Gelände nördlich vom ursprünglich 
geplanten Standort ebenerdig realisiert werden. 
Die angestrebte Ebenerdigkeit ermöglicht eine enge Vernetzung der Räumlichkeiten. Durch den Weg-
fall eines Treppenhauses und Aufzugs sowie der Fluchtbalkone im Obergeschoss werden Verkehrs-
flächen zu Gunsten von kindbezogenen Räumen eingespart und gleichzeitig wird ebenerdig Barriere-
freiheit hergestellt. Aus pädagogischen Gesichtspunkten ist das eng verbundene Miteinander sehr 
begrüßenswert.  
Im Rahmen der Gesamtplanung am Standort soll die WBI nun im Auftrag der Stadt Münster die Pla-
nung und Umsetzung der Kita übernehmen, um die Gesam tverantwortung zu bündeln. Die Stadt 
Münster wird die Kita an den Träger vermieten. 
Die konkrete Planung und Entwicklung der Kita sowie die genaue Kostenaufstellung werden im zu-
künftigen Planungsprozess konkretisiert und in einer gesonderten Beschlussvorlage vorgelegt. 
 
 
4. Trägervergabe 
Die Vergabe der Trägerschaft wurde bereits mit den vorangegangenen Vorlagen beschlossen und 
bleibt bestehen. 
 
 
5. Fazit 
Mit der geplanten Maßnahme werden bestehende Betreuungsplätze dauerhaft gesichert und die Ein-
richtung so erweitert, dass für die etablierte Elterninitiative Regenbogenkinder e.V. eine langfristige 
und zukunftsfähige Perspektive geschaffen wird. 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenrahmen

Anlage 3 Kostenrahmen

2639 Zeichen

Schoeps & Schlüter
Architekten GmbH
Kostenrahmen als Grobansatz inkl. Preissteigerungen bis Fertigstellung 2027 Stand 22.04.2024
BV: KiTa am Hoppengarten
Bauherr: WBI Münster
Kostengruppen nach DIN 276 (12/2018) brutto
19% MwSt
100 Grundstück kein Ansatz
100 insgesamt - €                                
200 Herrichten und Erschließen
Hausanschlüsse ELT 29.155,00 €                     
pauschal 20.845,00 €                     
200 insgesamt 50.000,00 €                     
300 Bauwerk-Baukonstruktionen 
310 Baugrube / Erdbau 29.048,00 €                     
320 Gründung, Unterbau 274.140,50 €                   
330 Außenwände / vertikal außen 553.727,50 €                   
340 Innenwände / vertikal innen 305.004,00 €                   
350 Decken / horizontal 119.823,00 €                   
360 Dächer 412.118,50 €                   
370 Infrastrukturanlagen - €                                
380 Baukonstruktive Einbauten 60.819,25 €                     
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktion 60.819,25 €                     
Zwischensumme 1.815.500,00 €                
Schadstoffentsorgung PAK-haltiges Material 72.000,00 €                     
300 insgesamt 1.887.500,00 €                
400 Bauwerk-Technische Anlagen 
ELT:
440 Elektrische Anlagen 92.242,85 €                     
440 Außeninstallationen 5.283,60 €                       
440 PV-Anlage 64.884,75 €                     
446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 11.888,10 €                     
450 Kommunikations-,sicherheits- und informationstechnische Anlagen 17.612,00 €                     
HLS:
410 Sanitär: 16 Sanitär- Objekte, 4 Bodenabläufe, ohne Dachentwässerung (außenliegend) 77.350,00 €                     
420 Heizung: Luftwärmepumpe, Fußbodenheizung 83.300,00 €                     
430 Lüftung: Für innenliegende WC-, Abstell-, Putzmittelräume, ohne eine zentrale Lüftungsanlage 11.900,00 €                     
550 Erdverlegte Trinkwasserrohreleitungen: Ohne Erdarbeiten, usw. 5.950,00 €                       
400 insgesamt 370.411,30 €                   
500 Außenanlagen
500 Außenanlagen und Freiflächen 150.000,00 €                   
500 insgesamt 150.000,00 €                   
600 Ausstattung und Kunstwerke
gem. Angabe Stadt 60.000,00 €                     
600 insgesamt 60.000,00 €                     
700 Baunebenkosten
pauschal 30% von Kostengruppe 300 - 500 722.373,39 €                   
700 insgesamt 722.373,39 €                   
800 Unvorhergesehenes
pauschal 250.000,00 €                   
zur Rundung 315,31 €                          
Gesamtkosten 3.490.600,00 €      
KiHo_Kostenrahmen_2024-03-25 Seite 1 von 1

Anlage 1 Lageplan

146 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4000
Datum: 16.04.2024
Notizen:
Kita Hoppengarten
© Stadt Münster
H 5758 556
R 406 976
R 407 604
H 5759 436
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (6)

28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.21 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 41 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hoppengarten

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0234/2024
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2024
Erstellt
04.04.2024 14:06