V/0265/2024
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium G8/G9 und Neubau Sporthalle
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Anlage 1_Vorkonzept Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
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Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA Hafenweg 26a I Am Holzbach 46 48155 I 48231 Münster I Warendorf Tel. 0251 287 25 24 Fax 0251 287 25 25 info@htarchitektur.de www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster Grüne G. 38-40 48143 Münster Maßstab: Plantitel: Planstand: Plannummer: Kellergeschoss_240328 1:250, 1:1000 252_VK_02a.1 28.03.2024 2,075 4,50 14,9657,00 14,00 2,10 4,50 TGA Technik 233 m2 LK / SR 23 m2 Geräte 92 m2 U/WCB 27 m2 U-J 23 m2 WC 5 m2 DU 8 m2 U-J 23 m2 WC 5 m2 DU 8 m2 U-M 23 m2 WC 5 m2 DU 8 m2 U-M 22 m2 WC 5 m2 DU 8 m2 Geräte 32 m2 WCs SuS 39 m2 Flur 102 m2 Foyer 66 m2 LK / SR 23 m2 2-fach Sporthalle nach DIN 18032 2,075 4,50 14,9657,00 14,00 2,10 4,50 TGA Computerins 1.OG verlegen?? Technik 233 m2 LK / SR 23 m2 Geräte 92 m2 U/WCB 27 m2 U-J 23 m2 WC 5 m2 DU 8 m2 U-J 23 m2 WC 5 m2 DU 8 m2 U-M 23 m2 WC 5 m2 DU 8 m2 U-M 22 m2 WC 5 m2 DU 8 m2 Geräte 32 m2 WCs SuS 39 m2 Flur 102 m2 Foyer 66 m2 LK / SR 23 m2 2-fach Sporthalle nach DIN 18032 N M. 1:250 Vorkonzept M. 1:1000 Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA Hafenweg 26a I Am Holzbach 46 48155 I 48231 Münster I Warendorf Tel. 0251 287 25 24 Fax 0251 287 25 25 info@htarchitektur.de www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster Grüne G. 38-40 48143 Münster Maßstab: Plantitel: Planstand: Plannummer: Erdgeschoss_240328 1:250, 1:1000 252_VK_02a.2 28.03.2024 TGA Abstandsfläche Walmdach Abstandsfläche Giebeldach Abstandsfläche Giebeldach Abstandsfläche Walmdach Tribüne 72 m2 Luftraum 18 m 2 18 m 2 19 m 2 19 m 2 12 m 2 TGA Abstandsfläche Walmdach Abstandsfläche Giebeldach Abstandsfläche Giebeldach Abstandsfläche Walmdach Schulverwaltung Elternsprech-zimmerSchulverw.-assistentUmweltshop Serv./Lager Tribüne 72 m2 Luftraum N Vorkonzept M. 1:250 M. 1:1000 Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA Hafenweg 26a I Am Holzbach 46 48155 I 48231 Münster I Warendorf Tel. 0251 287 25 24 Fax 0251 287 25 25 info@htarchitektur.de www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster Grüne G. 38-40 48143 Münster Maßstab: Plantitel: Planstand: Plannummer: 1.Obergeschoss_240328 1:250, 1:1000 252_VK_02a.3 28.03.2024 TGA LR U2 64 m2 Ersatz KR 157 m2 U1 64 m2 U3 62 m2 U4 62 m2 Diff 2 30 m2 U1 64 m2 Ersatz KR 2 50 m2 U5 62 m2 U6 62 m2 Diff 3 30 m2 Diff 1 48 m2 U2 64 m2 WC M 25 m2 WC J 25 m2 Server 12 m2 Gemeinsame Mitte 179 m2 Gemeinsame Mitte 171 m2 94 m 238 m 2 57 m 2 56 m 2 19 m 2 56 m 2 TGA LR NaWi 2Leseoase Chemie Physik Büro - 4 Arb.Pl. NaWi 2 U2 64 m2 Ersatz KR 157 m2 U1 64 m2 U3 62 m2 U4 62 m2 Diff 2 30 m2 U1 64 m2 Ersatz KR 2 50 m2 U5 62 m2 U6 62 m2 Diff 3 30 m2 Diff 1 48 m2 U2 64 m2 WC M 25 m2 WC J 25 m2 Server 12 m2 Gemeinsame Mitte 179 m2 Gemeinsame Mitte 171 m2 N Minimalraumprogramm add. Raumprogramm Ersatz Klassenräume Vorkonzept M. 1:250 M. 1:1000 Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA Hafenweg 26a I Am Holzbach 46 48155 I 48231 Münster I Warendorf Tel. 0251 287 25 24 Fax 0251 287 25 25 info@htarchitektur.de www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster Grüne G. 38-40 48143 Münster Maßstab: Plantitel: Planstand: Plannummer: 2.Obergeschoss_240328 1:250, 1:1000 252_VK_02a.4 28.03.2024 TGA 7.07 LR Oberlicht Oberlicht Oberlicht Ersatz KR Musik 62 m2 Informatik 94 m2 NaWi 02 62 m2 NaWi 01 94 m2 Selbstlernzentrum 213 m2 Selbstlernzentrum 206 m2 Kursraum 48 m2 Ersatz KR 4 64 m2 Ersatz KR 3 57 m2 Ersatz KR 5 64 m2 U3 64 m2 Ersatz KR 6 50 m2 U4 64 m2 586 m2 TGA 7.07 LR Oberlicht Oberlicht Oberlicht 30 5 Computerraum Ersatz KR Musik 62 m2 Informatik 94 m2 NaWi 02 62 m2 NaWi 01 94 m2 Selbstlernzentrum 213 m2 Selbstlernzentrum 206 m2 Kursraum 48 m2 Ersatz KR 464 m2 Ersatz KR 357 m2 Ersatz KR 5 64 m2 U3 64 m2 Ersatz KR 6 50 m2 U4 64 m2 N Vorkonzept M. 1:250 M. 1:1000 Minimalraumprogramm add. Raumprogramm Ersatz Klassenräume Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement Albersloher Weg 33 48127 Münster ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA Hafenweg 26a I Am Holzbach 46 48155 I 48231 Münster I Warendorf Tel. 0251 287 25 24 Fax 0251 287 25 25 info@htarchitektur.de www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster Grüne G. 38-40 48143 Münster Maßstab: Plantitel: Planstand: Plannummer: Isometrie_240328 252_VK_09.2 28.03.2024
Anlage A
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Anlage A zur V/0265/2024 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den Errichtungsbeschluss für die Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums im Zuge der Umstellung von G8 auf G9 zu fassen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel ist, das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium so zu erweitern, dass die Schule die Umstellung von G8 auf G9 mit den zusätzlichen Schülerinnen und Schülern in einer adäqua- ten pädagogischen Umgebung bewältigen kann. Zusätzlich sollen die Kapazitäten für den Schul- sport erhöht werden. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Es wurde bislang das Vorkonzept ent- wickelt. Ein Bauzeitenplan ist noch nicht aufgestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Auf Grund der Sachentscheidung fallen zunächst nur Planungsmittel in Höhe von 1.220.000 € an. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und ein am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zur Erweiterung des Gebäudes werden u.a. die Anforderungen an Barriere- freiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0265/2024 V/0265/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums auf Basis des Grundsatzbeschlusses V/0816/2021/1 hier: Beschluss des Vorkonzeptes mit der Umsetzung von Raumbedarfen, die über das im Grundsatzbeschluss beschlossene minimale Raumprogramm hinausgehen, inklusive Rück- und Neubau der Sporthalle Beratungsfolge 23.05.2024 Sportausschuss Vorberatung 28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das energetische Gutachten der auf dem Gelände des An- nette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums befindlichen Sporthalle ergeben hat, dass eine ener- getische Sanierung zwingend notwendig ist, die Kosten jedoch unwirtschaftlich im Verhältnis zu den Kosten eines Neubaus sind. 2. Durch den erforderlichen Rückbau der Sporthalle ergeben sich Flächenpotentiale, die die Er- richtung einer 2-fach Sporthalle und die Deckung weiterer Raumbedarfe der Schule ermögli- chen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dem Schulgelände eine 2-fach Sporthalle zu er- richten und ein bedarfsgerechtes Raumkonzept zur Umsetzung des beschlossenen G9 Aus- baus zu entwickeln, dessen Umfang sich in dem Korridor zwischen dem minimalen Raumpro- gramm (Vorlage V/0816/2021/1) und dem Musterraumprogramm für ein 5-zügiges Gymnasi- um (additives Raumprogramm) einordnet. Amt für Schule und Weiterbildung 22.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heise Telefon: 492-2822 HeiseJ@stadt-muenster.de - 2 - V/0265/2024 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept zur baulichen Umsetzung mit dem Architek- turbüro htarchitektur BDA und Klein Riesenbeck fortzuführen und anschließend einen Baube- schluss zu erwirken (s Anlage 1). 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweiterungsmaßnahme zunächst Planungskosten in Höhe von insgesamt rd. 1.220.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investitionen werden mit dem Baubeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 6070 Erw. Annette-v.-D.-H.-Gym. Auszahlungen für Baumaßnahmen 2023 170.000 bereits veran- schlagte Pla- nungskosten 2024 830.000 bereits veran- schlagte Pla- nungskosten 2025 220.000 neu zu veran- schlagende Pla- nungskosten Summe aller Auszahlungen 1.220.000 Planungskosten Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der Investiti- onsmaßnahme 6070 Erweiterung Annette-v.-D.-H.-Gymnasium in Höhe von 1 Mio. Euro veran- schlagt. Der Mehrbedarf in Höhe von 220.000 Euro wird in den Haushaltsplanentwurf 2025 aufge- nommen und im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport gedeckt. Begründung: Mit der Vorlage V/0816/2021/1 wurde der „Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festge- legten Zügigkeiten“ vom Rat beschlossen. Auf der Grundlage der Vorlage V/0497/2023 „Festlegun- gen zur Abwicklung von Schulbauprojekten“ wird mit dieser Vorlage ein Errichtungsbeschluss und kein geänderter Grundsatzbeschluss in den Rat eingebracht. Mit der o. g. Vorlage V/0816/2021/1 wurde für das Annette -von-Droste Hülshoff-Gymnasium ein mi- nimales Raumprogramm von 570qm (6 Unterrichtsräume, 3 Differenzierungsräume und 1 Fachraum Naturwissenschaften) beschlossen. Dieses Raumprogramm wurde zuvor mit der Schule abgestimmt und stellt die Mindestanforderung dar, um die Umstellung von G8 auf G9 mit der wachsenden Schü- - 3 - V/0265/2024 ler*innenzahl bewältigen zu können. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein additives Raumprogramm von zusätzlich 635 qm (4 Unterrichtsräume, 1 Kursraum, 1 Fachraum Na- turwissenschaften, 1 Fachraum Informatik, 1 Selbs tlernzentrum sowie 4 Büros für den Verwaltungs- bereich) ermittelt. Zusätzlich hat die Schule ein erhebliches Defizit an Sporthallenflächen und weicht bereits jetzt auf die Sporthalle Berg Fidel aus. Die Machbarkeitsstudie hatte ergeben, dass mit dem Abriss der Gymnastikhalle eine Umsetzung des minimalen Raumprogramms zzgl. eines Kursraums aus dem additiven Raumprogramm möglich ist. Ein Rückbau der Sporthalle sollte nicht erfolgen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, in Abstimmung mit Schule das beschlosse ne Raumprogramm innerhalb dieser Flächen zu konkretisieren und auf der Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen sowie anschließend den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Der Auftrag wurde daraufhin im Rah- men des Vergabeverfahrens an die Architekten Arge htarchitektur und Klein Riesenbeck vergeben. Durch die mittlerweile erlangte Erkenntnis, dass eine energetische Sanierung der bestehenden Sporthalle unumgänglich ist und die Kosten für diese Sanierung im Verhältnis zu einem Neubau un- wirtschaftlich wären, liegt es nahe, die bestehende Sporthalle zurückzubauen und eine neue zeitge- mäße und zukunftsfähige Sporthalle zu errichten. Dies insbesondere vor dem Hintergru nd, dass die derzeitige Sporthalle zudem insgesamt sanierungsbedürftig und baulich schwierig in ein Erweite- rungskonzept zu integrieren ist und zudem nicht über Wettkampfmaße verfügt. Gemeinsam mit den beauftragten Architekten Arge htarchitektur und Klein Riesenbeck wurde geprüft, ob mindestens eine 2 -fach-Sporthalle auf dem Gelände errichtet und zusätzlich neben dem minima- len Raumprogramm pädagogische Fläche aus dem additiven Raumprogramm untergebracht werden kann, ohne den ohnehin schon zu kleinen Schulhof noch weiter maßgeblich einzuschränken. Ziel war es, bei einem Rückbau der Sporthalle und den damit verbundenen höheren Kosten eine spürbare Flächenmehrung für den Sport zu erreichen und gleichzeitig die Gelegenheit zu ergreifen, mehr pä- dagogische Flächen als das minimale Raumprogramm schaffen zu können. Im Ergebnis ist die Errichtung einer 2 -fach-Sporthalle auf dem Schulgrundstück möglich. Trotz der größeren Sporthalle wird weiterhin ein Sportflächendefizit bestehen und die Schule muss für den Schulsport auf eine andere Halle ausweichen. Der Bau einer 3 -fach-Sporthalle ist auf Grund man- gelnder Fläche auf dem Grundstück nicht möglich. Weiterhin kann in dem vorgelegten Vorkonzept neben dem minimalen Raumprogramm auch weitestgehend das additive Raumprogramm bei den qm umgesetzt werden. Lediglich die im additiven Raumprogramm genannten Verwaltungsflächen (4 Bü- ros) können im Neubau nicht untergebracht werden. Für die Umsetzung müsste die bestehende Sporthalle, der direkt an der Gymnastikhalle angrenzende Klassenraumriegel mit 6 Unterrichtsräumen und, wie bereits in der Machbarkeitsstudie geplant, die Gymnastikhalle zurückgebaut werden. Die damit freigewordene Fläche angrenzend an die Krumme Straße würde ausreichen, um die oben genannten Bedarfe umzusetzen und die zurückgebauten Un- terrichtsräume zu ersetzen. Die Schulhoffläche würde nur geringfügig verkleinert. Das neue Konzept sieht vor, die 2-fach-Sporthalle auf einer Tiefe von ca.4,00 m in den Boden einzu- lassen. Nebenflächen wie Umkleiden, Sporthallen -WCs, Pausen-WCs, Technik - und Geräteräume würden ebenfalls im Untergeschoss, z.T. unterhalb des Schulhofes untergebracht. Dies ermöglicht, zwei Geschosse mit pädagogischen Flächen und notwendigen Nebenflächen (Technik, WCs) auf der Sporthalle zu errichten, o hne das Gebäude dadurch zu hoch werden zu lassen, so dass sich der - 4 - V/0265/2024 Neubau städtebaulich in die umliegende Gebäudestruktur der Altstadt einfügt. Kubatur, Baukörper- stellung und Dachform wurden mit dem Stadtplanungsamt und der örtl ichen Denkmalpflege abge- stimmt. Aufgrund der schwierigen Baugrundverhältnisse muss ohnehin sehr tief ausgeschachtet wer- den, um tragfähigen Boden für die Bauwerksgründung zu erreichen. Im Hinblick auf eine sinnvolle Kosten-/Nutzenrelation bietet es sich an, dieses unterhalb des Erdges choss-Niveaus liegende Volu- men für die Sporthalle zu nutzen, anstatt eine ansonsten erforderliche, kostenintensive Pfahlgründung vorzunehmen. Die zusätzlichen Räume, die durch dieses Konzept am Standort Annette -von-Droste-Hülshoff- Gymnasium geschaffen werden können, ermöglichen es zudem, die räumlich sehr beengte Situation an der Aegidii -Ludgeri-Grundschule zu entlasten, indem das Annette -von-Droste-Hülshoff- Gymnasium 1 -2 Räume, die derzeit am Grundschulstandort genutzt werden, freizieht und diese Räume damit der Grundschule wieder zur Verfügung stehen würden. Zwar fehlen dem Gymnasium in dem Zuge 1-2 Räume zur Erfüllung des additiven Raumprogramms bzgl. der pädagogischen Flächen, jedoch profitieren beide Schulen von dem zusätzlichen Flächengewinn des geplanten Neubaus. Die- ses Verfahren ist bereits mit beiden Schulen abgestimmt, ein Konzept muss im weiteren Planungs- prozess erarbeitet werden. Insgesamt sollen die Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude so gering wie möglich ausfallen. Al- lerdings werden für die optimale Nutzung des Schulgebäudes und einen funktionierenden Schulbe- trieb einige Umbaumaßnahmen notwendig werden. Anstatt einen weiteren naturwissenschaftlichen Fachraum im Neubau zu schaffen, sollen die Fach- räume im Bestandsgebäude gebündelt werden. Dafür wird ein Physikraum zum reinen Chemieraum und ein Unterrichtsraum als Physikraum hergerichtet. Ob die Schule auf den zweiten im additiven Raumprogramm geforderten naturwissenschaftlichen Fachraum verzichten kann oder ob dieser auch noch im Bestandsgebäude untergebracht werden muss, wird sich im weiteren Verlauf der Planungen klären. Die Musikräume sollen im Neubau mit einem gemeinsamen Lager für Instrumente gebündelt werden. Für die Fachbereiche ist eine Bündelung der Sammlungen/ Lehrmittel sinnvoll. So werden Synergieeffekte geschaffen und vorhandene Flächen optimal genutzt. Der dadurch freigewordene Musikraum im Bestand wird umgenutzt. Die Nutzung muss mit der Schule im weiteren Verlauf der Planung abgestimmt werden. Weiterhin ist die Schule aufgeforder t, sich über die konkrete Nutzung der Räume im Neubau weitere Gedanken zu machen. Außerdem steht die Anzahl der WC -Anlagen noch auf dem Prüfstand. Evtl. ergeben sich hier noch weitere Verschiebungen von Räumen und da- mit notwendige Maßnahmen. Für die Umse tzung der im additiven Raumprogramm genannten Verwaltungsflächen wird die Schaf- fung von Büros im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes geprüft. Ein Ergebnis und die damit ver- bundenen Kosten werden sich erst im weiteren Planungsprozess ergeben, da hierzu die Tragfähigkeit der bestehenden Geschossdecke sowie die Notwendigkeit eines 2. baulichen Rettungsweges geprüft werden müssen. Für die Gewährleistung der Barrierefreiheit ist im Neubau ein Aufzug vorgesehen, der alle Geschosse des Neubaus und zusätzlich das Erd- und die Obergeschosse des Bestandsbaus barrierefrei er- schließt. Eine mögliche Erschließung des Untergeschosses im Bestandsgebäude über diesen Aufzug wird noch im weiteren Planungsprozess, v. a. im Hinblick auf den Brandschutz, weiter geprüft. Das Untergeschoss des Bestandsgebäudes ist aber schon jetzt durch den bereits vorhandenen Aufzug barrierefrei erreichbar. - 5 - V/0265/2024 Die neu geschaffenen pädagogisch genutzten Räume sind entsprechend dem durch die Stadt Müns- ter definierten Standard für digitalen Unterricht herzurichten. Dies beinhaltet eine Ausrüstung der Räume mit digitaler Präsentationstechnik (Kurzdistanzbeamer, Whiteboard als Präsentationsfläche, AppleTV) und damit eine entsprechende Verkabelung der Räume. Idealerweise werden die übrigen Schulräume parallel zu den hier beschriebenen Bautätigkeiten im Rahmen des sog. Kommunalen Digitalpaktes mit eben der gleichen digitalen Technik ausgestattet. Da hierfür in die Schule eine voll- ständig neue Kabelinfrastruktur eingebracht wird, sind enge Abstimmungen mit den übrigen Bautätig- keiten zwingend erforderlich. Lt. Bauordnung müssen insgesamt 16 Stellplätze am Schulstandort nachgewiesen werden, von de- nen 14 oder 15 bereits vorhanden sind; eine Aufstockung der Fahrradstellplätze ist jedoch nach der geltenden Stellplatzsatzung notwendig. Die genaue Anzahl und Anordnung muss im weitern Pla- nungsprozess geklärt werden. Zwar erhält die neue Sporthalle Wettkampfmaße, für die Veranstaltung von Wettkämpfen müssten allerdings weitere Kfz -Stellplätze nachgewiesen werden, die das Grund- stück jedoch nicht hergibt. Eine Nutzung als Trainingsstätte mit Wettkampfmaßen für Vereine ist je- doch möglich. Durch die Neubaumaßnahmen (inkl. teilweise Unterkellerung des Schulhofs) sowie die erforderliche Baustelleneinrichtung wird der Schulhof während der Bauphase auf ungefähr die Hälfte seiner Fläche reduziert werden müssen. Da das Annette -von-Droste-Hülshoff-Gymnasium ohnehin be reits über einen zu kleinen Schulhof verfügt, sollte im weiteren Planungsprozess zusätzlich geklärt werden, ob mit Abschluss der Baumaßnahme eine qualitative Aufwertung des Schulhofes die Pausensituation für die Schule entspannen kann. Wie unter Beschlus spunkt 2 beschrieben, wird im weiteren Verfahren noch eine zum additiven Raumprogramm reduzierte, aber dennoch für die Schule bedarfsgerechte Planungsvariante zu dem mit dieser Vorlage vorgelegten Konzept geprüft und die Umsetzung unter baulichen Gesichtspunkten betrachtet. Eine von dem hier beschriebenen Konzept abweichende Variante wird dann ggf. mit dem Baubeschluss vorgelegt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Vorkonzept Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hafenweg 26a
- Albersloher Weg 33
- Krumme Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0265/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2024
- Erstellt
- 17.04.2024 14:39