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V/0265/2024

Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium G8/G9 und Neubau Sporthalle

Vorlagen 15.05.2024

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Anlage 1_Vorkonzept Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Vorkonzept Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium

4880 Zeichen

Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA
Hafenweg 26a I Am Holzbach 46
48155 I 48231  Münster I Warendorf
Tel. 0251 287 25 24
Fax 0251 287 25 25
info@htarchitektur.de
www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster
Grüne G. 38-40
48143 Münster
Maßstab:
Plantitel:
Planstand:
Plannummer:
Kellergeschoss_240328
1:250, 
1:1000
252_VK_02a.1
28.03.2024
2,075 4,50
14,9657,00
14,00
2,10 4,50
TGA
Technik
233 m2
LK / SR
23 m2
Geräte
92 m2
U/WCB
27 m2
U-J
23 m2
WC
5 m2
DU
8 m2
U-J
23 m2
WC
5 m2
DU
8 m2
U-M
23 m2
WC
5 m2
DU
8 m2
U-M
22 m2
WC
5 m2
DU
8 m2
Geräte
32 m2
WCs SuS
39 m2
Flur
102 m2
Foyer
66 m2 LK / SR
23 m2
2-fach Sporthalle nach DIN 18032
2,075 4,50
14,9657,00
14,00
2,10 4,50
TGA
Computerins 
1.OG
 
verlegen??
Technik
233 m2
LK / SR
23 m2
Geräte
92 m2
U/WCB
27 m2
U-J
23 m2
WC
5 m2
DU
8 m2
U-J
23 m2
WC
5 m2
DU
8 m2
U-M
23 m2
WC
5 m2
DU
8 m2
U-M
22 m2
WC
5 m2
DU
8 m2
Geräte
32 m2
WCs SuS
39 m2
Flur
102 m2
Foyer
66 m2 LK / SR
23 m2
2-fach Sporthalle nach DIN 18032
N
M. 1:250
Vorkonzept 
M. 1:1000

Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA
Hafenweg 26a I Am Holzbach 46
48155 I 48231  Münster I Warendorf
Tel. 0251 287 25 24
Fax 0251 287 25 25
info@htarchitektur.de
www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster
Grüne G. 38-40
48143 Münster
Maßstab:
Plantitel:
Planstand:
Plannummer:
Erdgeschoss_240328
1:250, 
1:1000
252_VK_02a.2
28.03.2024
TGA
Abstandsfläche 
Walmdach
Abstandsfläche 
Giebeldach
Abstandsfläche 
Giebeldach
Abstandsfläche 
Walmdach
Tribüne
72 m2
Luftraum
18 m
2
18 
m
2
19 
m
2
19 m
2
12 m
2
TGA
Abstandsfläche 
Walmdach
Abstandsfläche 
Giebeldach
Abstandsfläche 
Giebeldach
Abstandsfläche 
Walmdach
Schulverwaltung
Elternsprech-zimmerSchulverw.-assistentUmweltshop
Serv./Lager
Tribüne
72 m2
Luftraum
N
Vorkonzept
M. 1:250
M. 1:1000

Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA
Hafenweg 26a I Am Holzbach 46
48155 I 48231  Münster I Warendorf
Tel. 0251 287 25 24
Fax 0251 287 25 25
info@htarchitektur.de
www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster
Grüne G. 38-40
48143 Münster
Maßstab:
Plantitel:
Planstand:
Plannummer:
1.Obergeschoss_240328
1:250, 
1:1000
252_VK_02a.3
28.03.2024
TGA
LR
U2
64 m2
Ersatz 
KR 157 m2
U1
64 m2
U3
62 m2
U4
62 m2
Diff 2
30 m2
U1
64 m2
Ersatz KR 2
50 m2
U5
62 m2
U6
62 m2
Diff 3
30 m2
Diff 1
48 m2
U2
64 m2
WC M
25 m2
WC J
25 m2
Server
12 m2
Gemeinsame Mitte
179 m2
Gemeinsame Mitte
171 m2
94 m
238 m
2
57 m
2
56 m
2
19 m
2
56 m
2
TGA
LR
NaWi
 2Leseoase
Chemie
Physik
Büro 
- 4 Arb.Pl.
NaWi 
2
U2
64 m2
Ersatz 
KR 157 m2
U1
64 m2
U3
62 m2
U4
62 m2
Diff 2
30 m2
U1
64 m2
Ersatz KR 2
50 m2
U5
62 m2
U6
62 m2
Diff 3
30 m2
Diff 1
48 m2
U2
64 m2
WC M
25 m2
WC J
25 m2
Server
12 m2
Gemeinsame Mitte
179 m2
Gemeinsame Mitte
171 m2
N
Minimalraumprogramm
add. Raumprogramm
Ersatz Klassenräume
Vorkonzept 
M. 1:250
M. 1:1000

Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA
Hafenweg 26a I Am Holzbach 46
48155 I 48231  Münster I Warendorf
Tel. 0251 287 25 24
Fax 0251 287 25 25
info@htarchitektur.de
www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster
Grüne G. 38-40
48143 Münster
Maßstab:
Plantitel:
Planstand:
Plannummer:
2.Obergeschoss_240328
1:250, 
1:1000
252_VK_02a.4
28.03.2024
TGA
7.07
LR
Oberlicht Oberlicht Oberlicht
Ersatz KR Musik
62 m2
Informatik
94 m2
NaWi 02
62 m2
NaWi 01
94 m2
Selbstlernzentrum
213 m2
Selbstlernzentrum
206 m2
Kursraum
48 m2
Ersatz KR 4
64 m2
Ersatz KR 3
57 m2
Ersatz KR 5
64 m2
U3
64 m2
Ersatz KR 6
50 m2
U4
64 m2
586 m2
TGA
7.07
LR
Oberlicht Oberlicht Oberlicht
30
5
Computerraum
Ersatz KR Musik
62 m2
Informatik
94 m2
NaWi 02
62 m2
NaWi 01
94 m2
Selbstlernzentrum
213 m2
Selbstlernzentrum
206 m2
Kursraum
48 m2
Ersatz KR 
464 m2
Ersatz 
KR 357 m2
Ersatz KR 5
64 m2
U3
64 m2
Ersatz KR 6
50 m2
U4
64 m2
N
Vorkonzept
M. 1:250
M. 1:1000
Minimalraumprogramm
add. Raumprogramm
Ersatz Klassenräume

Stadt Münster I Amt für Immobilienmanagement
Albersloher Weg 33
48127  Münster
ARGE htarchitektur BDA+ Klein.Riesenbeck & Assoziierte GmbH BDA
Hafenweg 26a I Am Holzbach 46
48155 I 48231  Münster I Warendorf
Tel. 0251 287 25 24
Fax 0251 287 25 25
info@htarchitektur.de
www.htarchitektur.de I www.kr-architekten.de
Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Münster
Grüne G. 38-40
48143 Münster
Maßstab:
Plantitel:
Planstand:
Plannummer:
Isometrie_240328
 
252_VK_09.2
28.03.2024

Anlage A

2094 Zeichen

Anlage A zur V/0265/2024 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den Errichtungsbeschluss für die Erweiterung des 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums im Zuge der Umstellung von G8 auf G9 zu fassen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Teilziel ist, das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium so zu erweitern, dass die Schule 
die Umstellung von G8 auf G9 mit den zusätzlichen Schülerinnen und Schülern in einer adäqua-
ten pädagogischen Umgebung bewältigen kann. Zusätzlich sollen die Kapazitäten für den Schul-
sport erhöht werden. 
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Es wurde bislang das Vorkonzept ent-
wickelt. Ein Bauzeitenplan ist noch nicht aufgestellt.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
Auf Grund der Sachentscheidung fallen zunächst nur Planungsmittel in Höhe von 1.220.000 € an. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und ein am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung des Gebäudes werden u.a. die Anforderungen an Barriere-
freiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Beschlussvorlage

14311 Zeichen

V/0265/2024 
V/0265/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums auf Basis 
des Grundsatzbeschlusses V/0816/2021/1 
hier: Beschluss des Vorkonzeptes mit der Umsetzung von Raumbedarfen, die über das im 
Grundsatzbeschluss beschlossene minimale Raumprogramm hinausgehen, inklusive Rück- und 
Neubau der Sporthalle 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.05.2024 Sportausschuss Vorberatung 
   28.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   04.06.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   11.06.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   18.06.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das energetische Gutachten der auf dem Gelände des An-
nette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums befindlichen Sporthalle ergeben hat, dass eine ener-
getische Sanierung zwingend notwendig ist, die Kosten jedoch unwirtschaftlich im Verhältnis 
zu den Kosten eines Neubaus sind.    
 
2. Durch den erforderlichen Rückbau der Sporthalle ergeben sich Flächenpotentiale, die die Er-
richtung einer 2-fach Sporthalle und die Deckung weiterer Raumbedarfe der Schule ermögli-
chen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dem Schulgelände eine 2-fach Sporthalle zu er-
richten und ein bedarfsgerechtes Raumkonzept zur Umsetzung des beschlossenen G9 Aus-
baus zu entwickeln, dessen Umfang sich in dem Korridor zwischen dem minimalen Raumpro-
gramm (Vorlage V/0816/2021/1) und dem Musterraumprogramm für ein 5-zügiges Gymnasi-
um (additives Raumprogramm) einordnet. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
22.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heise 
Telefon: 492-2822 
HeiseJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0265/2024 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept zur baulichen Umsetzung mit dem Architek-
turbüro htarchitektur BDA und Klein Riesenbeck fortzuführen und anschließend einen Baube-
schluss zu erwirken (s Anlage 1).  
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Erweiterungsmaßnahme zunächst Planungskosten 
in Höhe von insgesamt rd. 1.220.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den 
Haushalt durch die Investitionen werden mit dem Baubeschluss zu quantifizieren sein und die 
Ermächtigungen werden im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 6070 Erw. Annette-v.-D.-H.-Gym.    
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2023 170.000 bereits veran-
schlagte Pla-
nungskosten 
   2024 830.000 bereits veran-
schlagte Pla-
nungskosten 
   2025 220.000 neu zu veran-
schlagende Pla-
nungskosten 
Summe aller Auszahlungen   1.220.000 Planungskosten 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der Investiti-
onsmaßnahme 6070 Erweiterung Annette-v.-D.-H.-Gymnasium in Höhe von 1 Mio. Euro veran-
schlagt. Der Mehrbedarf in Höhe von 220.000 Euro wird in den Haushaltsplanentwurf 2025 aufge-
nommen und im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport gedeckt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0816/2021/1 wurde der „Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasien zur 
Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festge-
legten Zügigkeiten“ vom Rat beschlossen. Auf der Grundlage der Vorlage V/0497/2023 „Festlegun-
gen zur Abwicklung von Schulbauprojekten“ wird mit dieser Vorlage ein Errichtungsbeschluss und 
kein geänderter Grundsatzbeschluss in den Rat eingebracht.  
 
Mit der o. g. Vorlage V/0816/2021/1 wurde für das Annette -von-Droste Hülshoff-Gymnasium ein mi-
nimales Raumprogramm von 570qm (6 Unterrichtsräume, 3 Differenzierungsräume und 1 Fachraum 
Naturwissenschaften) beschlossen. Dieses Raumprogramm wurde zuvor mit der Schule abgestimmt 
und stellt die Mindestanforderung dar, um die Umstellung von G8 auf G9 mit der wachsenden Schü-

- 3 - 
V/0265/2024 
ler*innenzahl bewältigen zu können. Unter Berücksichtigung des Musterraumprogramms wurde ein 
additives Raumprogramm von zusätzlich 635 qm (4 Unterrichtsräume, 1 Kursraum, 1 Fachraum Na-
turwissenschaften, 1 Fachraum Informatik, 1 Selbs tlernzentrum sowie 4 Büros für den Verwaltungs-
bereich) ermittelt. Zusätzlich hat die Schule ein erhebliches Defizit an Sporthallenflächen und weicht 
bereits jetzt auf die Sporthalle Berg Fidel aus.  
Die Machbarkeitsstudie hatte ergeben, dass mit dem Abriss der Gymnastikhalle eine Umsetzung des 
minimalen Raumprogramms zzgl. eines Kursraums aus dem additiven Raumprogramm möglich ist. 
Ein Rückbau der Sporthalle sollte nicht erfolgen.  
 
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, in Abstimmung mit Schule das beschlosse ne Raumprogramm 
innerhalb dieser Flächen zu konkretisieren und auf der Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe der 
Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen 
sowie anschließend den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Der Auftrag wurde daraufhin im Rah-
men des Vergabeverfahrens an die Architekten Arge htarchitektur und Klein Riesenbeck vergeben. 
 
Durch die mittlerweile erlangte Erkenntnis, dass eine energetische Sanierung der bestehenden 
Sporthalle unumgänglich ist und die Kosten für diese Sanierung im Verhältnis zu einem Neubau un-
wirtschaftlich wären, liegt es nahe, die bestehende Sporthalle zurückzubauen und eine neue zeitge-
mäße und zukunftsfähige Sporthalle zu errichten. Dies insbesondere vor dem Hintergru nd, dass die 
derzeitige Sporthalle zudem insgesamt sanierungsbedürftig und baulich schwierig in ein Erweite-
rungskonzept zu integrieren ist und zudem nicht über Wettkampfmaße verfügt.  
 
Gemeinsam mit den beauftragten Architekten Arge htarchitektur und Klein Riesenbeck wurde geprüft, 
ob mindestens eine 2 -fach-Sporthalle auf dem Gelände errichtet und zusätzlich neben dem minima-
len Raumprogramm pädagogische Fläche aus dem additiven Raumprogramm untergebracht werden 
kann, ohne den ohnehin schon zu kleinen Schulhof noch weiter maßgeblich einzuschränken. Ziel war 
es, bei einem Rückbau der Sporthalle und den damit verbundenen höheren Kosten eine spürbare 
Flächenmehrung für den Sport zu erreichen und gleichzeitig die Gelegenheit zu ergreifen, mehr pä-
dagogische Flächen als das minimale Raumprogramm schaffen zu können.   
 
Im Ergebnis ist die Errichtung einer 2 -fach-Sporthalle auf dem Schulgrundstück möglich. Trotz der 
größeren Sporthalle wird weiterhin ein Sportflächendefizit bestehen und die Schule muss für den 
Schulsport auf eine andere Halle ausweichen. Der Bau einer 3 -fach-Sporthalle ist auf Grund man-
gelnder Fläche auf dem Grundstück nicht möglich. Weiterhin kann in dem vorgelegten Vorkonzept 
neben dem minimalen Raumprogramm auch weitestgehend das additive Raumprogramm bei den qm 
umgesetzt werden. Lediglich die im additiven Raumprogramm genannten Verwaltungsflächen (4 Bü-
ros) können im Neubau nicht untergebracht werden.  
 
Für die Umsetzung müsste die bestehende Sporthalle, der direkt an der Gymnastikhalle angrenzende 
Klassenraumriegel mit 6 Unterrichtsräumen und, wie bereits in der Machbarkeitsstudie geplant, die 
Gymnastikhalle zurückgebaut werden. Die damit freigewordene Fläche angrenzend an die Krumme 
Straße würde ausreichen, um die oben genannten Bedarfe umzusetzen und die zurückgebauten Un-
terrichtsräume zu ersetzen. Die Schulhoffläche würde nur geringfügig verkleinert.  
 
Das neue Konzept sieht vor, die 2-fach-Sporthalle auf einer Tiefe von ca.4,00 m in den Boden einzu-
lassen. Nebenflächen wie Umkleiden, Sporthallen -WCs, Pausen-WCs, Technik - und Geräteräume 
würden ebenfalls im Untergeschoss, z.T. unterhalb des Schulhofes untergebracht. Dies ermöglicht, 
zwei Geschosse mit pädagogischen Flächen und notwendigen Nebenflächen (Technik, WCs) auf der 
Sporthalle zu errichten, o hne das Gebäude dadurch zu hoch werden zu lassen, so dass sich der

- 4 - 
V/0265/2024 
Neubau städtebaulich in die umliegende Gebäudestruktur der Altstadt einfügt. Kubatur, Baukörper-
stellung und Dachform wurden mit dem Stadtplanungsamt und der örtl ichen Denkmalpflege abge-
stimmt. Aufgrund der schwierigen Baugrundverhältnisse muss ohnehin sehr tief ausgeschachtet wer-
den, um tragfähigen Boden für die Bauwerksgründung zu erreichen. Im Hinblick auf eine sinnvolle 
Kosten-/Nutzenrelation bietet es sich an, dieses unterhalb des Erdges choss-Niveaus liegende Volu-
men für die Sporthalle zu nutzen, anstatt eine ansonsten erforderliche, kostenintensive Pfahlgründung 
vorzunehmen.   
 
Die zusätzlichen Räume, die durch dieses Konzept am Standort Annette -von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium geschaffen werden können, ermöglichen es zudem, die räumlich sehr beengte Situation 
an der Aegidii -Ludgeri-Grundschule zu entlasten, indem das Annette -von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium 1 -2 Räume, die derzeit am Grundschulstandort genutzt werden, freizieht und diese 
Räume damit der Grundschule wieder zur Verfügung stehen würden. Zwar fehlen dem Gymnasium in 
dem Zuge 1-2 Räume zur Erfüllung des additiven Raumprogramms bzgl. der pädagogischen Flächen, 
jedoch profitieren beide Schulen von dem zusätzlichen Flächengewinn des geplanten Neubaus. Die-
ses Verfahren ist bereits mit beiden Schulen abgestimmt, ein Konzept muss im weiteren Planungs-
prozess erarbeitet werden.  
 
Insgesamt sollen die Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude so gering wie möglich ausfallen. Al-
lerdings werden für die optimale Nutzung des Schulgebäudes und einen funktionierenden Schulbe-
trieb einige Umbaumaßnahmen notwendig werden. 
 
Anstatt einen weiteren naturwissenschaftlichen Fachraum im Neubau zu schaffen, sollen die Fach-
räume im Bestandsgebäude gebündelt werden. Dafür wird ein Physikraum zum reinen Chemieraum 
und ein Unterrichtsraum als Physikraum hergerichtet. Ob die Schule auf den zweiten im additiven 
Raumprogramm geforderten naturwissenschaftlichen Fachraum verzichten kann oder ob dieser auch 
noch im Bestandsgebäude untergebracht werden muss, wird sich im weiteren Verlauf der Planungen 
klären. Die Musikräume sollen im Neubau mit einem gemeinsamen Lager für Instrumente gebündelt 
werden. Für die Fachbereiche ist eine Bündelung der Sammlungen/ Lehrmittel sinnvoll. So werden 
Synergieeffekte geschaffen und vorhandene Flächen optimal genutzt. Der dadurch freigewordene 
Musikraum im Bestand wird umgenutzt. Die Nutzung muss mit der Schule im weiteren Verlauf der 
Planung abgestimmt werden. Weiterhin ist die Schule aufgeforder t, sich über die konkrete Nutzung 
der Räume im Neubau weitere Gedanken zu machen. Außerdem steht die Anzahl der WC -Anlagen 
noch auf dem Prüfstand. Evtl. ergeben sich hier noch weitere Verschiebungen von Räumen und da-
mit notwendige Maßnahmen.  
 
Für die Umse tzung der im additiven Raumprogramm genannten Verwaltungsflächen wird die Schaf-
fung von Büros im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes geprüft. Ein Ergebnis und die damit ver-
bundenen Kosten werden sich erst im weiteren Planungsprozess ergeben, da hierzu die Tragfähigkeit 
der bestehenden Geschossdecke sowie die Notwendigkeit eines 2. baulichen Rettungsweges geprüft 
werden müssen.   
 
Für die Gewährleistung der Barrierefreiheit ist im Neubau ein Aufzug vorgesehen, der alle Geschosse 
des Neubaus und zusätzlich das Erd- und die Obergeschosse des Bestandsbaus barrierefrei er-
schließt. Eine mögliche Erschließung des Untergeschosses im Bestandsgebäude über diesen Aufzug 
wird noch im weiteren Planungsprozess, v. a. im Hinblick auf den Brandschutz, weiter geprüft. Das 
Untergeschoss des Bestandsgebäudes ist aber schon jetzt durch den bereits vorhandenen Aufzug 
barrierefrei erreichbar.

- 5 - 
V/0265/2024 
Die neu geschaffenen pädagogisch genutzten Räume sind entsprechend dem durch die Stadt Müns-
ter definierten Standard für digitalen Unterricht  herzurichten. Dies beinhaltet eine Ausrüstung der 
Räume mit digitaler Präsentationstechnik (Kurzdistanzbeamer, Whiteboard als Präsentationsfläche, 
AppleTV) und damit eine entsprechende  Verkabelung der Räume. Idealerweise werden die übrigen 
Schulräume parallel zu den hier beschriebenen Bautätigkeiten im Rahmen des sog. Kommunalen 
Digitalpaktes mit eben der gleichen digitalen Technik ausgestattet. Da hierfür in die Schule eine voll-
ständig neue Kabelinfrastruktur eingebracht wird, sind enge Abstimmungen mit den übrigen Bautätig-
keiten zwingend erforderlich. 
 
Lt. Bauordnung müssen insgesamt 16 Stellplätze am Schulstandort nachgewiesen werden, von de-
nen 14 oder 15 bereits vorhanden sind; eine Aufstockung der Fahrradstellplätze ist jedoch nach der 
geltenden Stellplatzsatzung notwendig. Die genaue Anzahl und Anordnung muss im weitern Pla-
nungsprozess geklärt werden. Zwar erhält die neue Sporthalle Wettkampfmaße, für die Veranstaltung 
von Wettkämpfen müssten allerdings weitere Kfz -Stellplätze nachgewiesen werden, die das Grund-
stück jedoch nicht hergibt. Eine Nutzung als Trainingsstätte mit Wettkampfmaßen für Vereine ist je-
doch möglich.   
 
Durch die Neubaumaßnahmen (inkl. teilweise Unterkellerung des Schulhofs) sowie die erforderliche 
Baustelleneinrichtung wird der Schulhof während der Bauphase auf ungefähr die Hälfte seiner Fläche 
reduziert werden müssen. Da das Annette -von-Droste-Hülshoff-Gymnasium ohnehin be reits über 
einen zu kleinen Schulhof verfügt, sollte im weiteren Planungsprozess zusätzlich geklärt werden, ob 
mit Abschluss der Baumaßnahme eine qualitative Aufwertung des Schulhofes die Pausensituation für 
die Schule entspannen kann.  
 
Wie unter Beschlus spunkt 2 beschrieben, wird im weiteren Verfahren noch eine zum additiven 
Raumprogramm reduzierte, aber dennoch für die Schule bedarfsgerechte Planungsvariante zu dem 
mit dieser Vorlage vorgelegten Konzept geprüft und die Umsetzung unter baulichen Gesichtspunkten 
betrachtet. Eine von dem hier beschriebenen Konzept abweichende Variante wird dann ggf. mit dem 
Baubeschluss vorgelegt.  
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Vorkonzept Erweiterung Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium

Beratungsverlauf (7)

23.05.2024 Sportausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

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TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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TOP 6.22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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TOP 27 Vorberatung Entscheidung

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19.06.2024 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Orte (3)

  • Hafenweg 26a
  • Albersloher Weg 33
  • Krumme Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0265/2024
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2024
Erstellt
17.04.2024 14:39