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Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. E 21/1 - Neuer Steinweg - Nordwest -; hier: Verlängerung der Frist um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB

Verwaltungsvorlage 05 - 16 2229/2020 vom 12.05.2020

Stand: Am 12.05.2020 im Haupt- und Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 21.04.2020

    Ausschuss für Stadtentwicklung

    TOP 9. Ergebnis: einstimmig beschlossen
  2. 12.05.2020

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 13. Ergebnis: einstimmig beschlossen
  3. 12.05.2020 zuletzt

    Haupt- und Finanzausschuss

    TOP 15. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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