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V/0552/2022

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 13.09.2022

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Anlage: Wirtschaftsplan 2023 der AWM

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Anlage A

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Anlage: Wirtschaftsplan 2023 der AWM

51970 Zeichen

1 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Inhaltsverzeichnis  
 
 
Wirtschaftsplan 20 2 3 
 
 
 
  
 Seite  
 
Inhaltsverzeichnis  1 
 
 
1.  
 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2023 der Abfallw irt- 
schaftsbetriebe Münster 
 
 
2  
 
   
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der awm 5 
   
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der awm 8 
   
4. Erfolgsplan 2023 (Gesamt- und Einzelplan) der awm 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2023 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 
13  
14  
20  
   
5. Vermögensplan 2023 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2023 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan 
21  
23  
27  
   
6. Stellenübersicht 2023 28 
 
Impressum

2 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
1. V orbemerkungen zum Wirtschaftsplan 20 2 3 der awm   
 
 
 Rechtsgrundlage für die Erstellung des  Wirtschaftsplanes  20 2 3 ist die Eigenbetriebsver- 
ordnung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004. 
  
 Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2023 zu erbringenden 
Dienstleistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar. 
 
 Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan 
und der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Un- 
ternehmensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der awm dargestellt.  
 
 Der 
Erfolgsplan  des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendun- 
gen des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 
2021 und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und 
Trends des laufenden Wirtschaftsjahres 2022. 
 
 Der Erfolgsplan 2023 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2023 und 2022 auch das 
Rechnungsergebnis 2021. 
 
 Der 
Vermögensplan  enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und 
Ausgaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Ver- 
pflichtungsermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu be- 
schaffenden Deckungsmittel. 
 
 Die 
Stellenübersicht  hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen 
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte und Beamtinnen, die bei 
dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in 
der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die 
Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten 
Stellen anzugeben.

3 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Erfolgsplan  
 
Erträge  und Aufwendungen  des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt: 
 
Erträge  
 
Umsatzerlöse 66.972.000 € 
Sonstige betriebliche Erträge 1.099.000 € 
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 61.000 € 
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 184.000 € 
  68.31 6.000 € 
 
 
Aufwendungen  
 
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.557.000 € 
Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.929.000 € 
Löhne und Gehälter 21.479.000 € 
Soziale Abgaben 6.552.000 € 
Abschreibungen abzüglich der Erträge 8.104.000 € 
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen 
der öffentlichen Hand 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.399.000 € 
Zinsen u. ä. Aufwendungen 361.000 € 
Sonstige Steuern 123.000 € 
  65.504 .000 € 
 
Jahresüberschuss 2.812.000 € 
 
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im 
Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterun- 
gen zum Erfolgsplan).

4 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Vermögensplan  
 
Die 
Ausgaben  und deren Deckungsmittel  stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar: 
 
Ausgaben  
 
Darlehenstilgungen 650.000 € 
Investitionen 
- Stadtreinigung 4.003.000 € 
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 6.333.000 € 
- Gemeinsame Anlagen 505.000 € 
 
 11 .491 .000  € 
 
 
Deckungsmittel  
 
Zuführungen zu Rückstellungen mit 400.000 € 
langfristigem Charakter 
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 8.104.000 € 
der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
Kredite 175.000 € 
Jahresüberschuss 3.387.000 € 
  
 11 .491 .000  € 
 
 
Münster, 14.12.2022 
 
i. V. i. A.                                i. A. 
 
gez.  gez.                              gez. 
 
Heuer Hasenkamp                Wedding 
Stadtrat techn. Betriebsltr. kaufm. Betriebsltr.

5 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
2. D ie Unternehmensleitlinien und Ziele der awm  
 
Die awm sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähn- 
liche Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Ab- 
fallwirtschaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren 
wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die awm in Verbindung 
mit ihren Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken 
das gesamte Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadt- 
reinigung und Winterdienst - ab.  
Die awm sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Be- 
handeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklu- 
sive der Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung 
kommunaler Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qua litätsmanagement), DIN EN ISO 
14001:2009 (Umweltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (A rbeitsschutzmanagement) zertifi- 
ziert. 
 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 RECHTSFORM:  Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster 
 BESCH Ä FTIGTE:  424  M itarbeiter -/innen  
 BETRIEBSL EITUNG:  Patrick Hasenkamp  
 GR Ü NDUNG:  1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)  
ENTSORGUNGSFLÄCHE:  302 km 2 Stadtfläche  
317 .713  Einwohner  
BETRIEBSBEREICHE:  
Straßenreinigung  
Winterdienst  
 
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privat - 
haushalte und gewerbliche Bereiche  
 
Containerdienst  
 BETRIEBSSTANDORTE:  Hauptverwaltung und Betriebshof  für Abfallwirtschaft und Straßenreini gung  
 
11  Recyclinghöfe  
 
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:  
 Behandlungsanlage für Restabfälle  
 Blockheizkraftwerk  
 Sickerwasserbehandlungsanlage  
 Behandlungsanlage für Bio - und Grünabfälle  
 Grünkompostierungsanlage  
 Zentraldeponie I und II

6 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
awm  20 30  
 
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind in der DNA der awm fest verankert und des- 
halb seit ihrer Gründung Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maß- 
nahmen. Seit 2010 messen die awm über ein strategisches Managementsystem (einer gemein- 
wohlorientierten Balanced Scorecard) sowie über jährliche repräsentative Bürgerumfragen der 
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster („awm-Barometer“) den Umsetzungsstand und Er- 
folg der auf die Unternehmensvision ausgerichteten Maßnahmen. 
 
 
Die  Vision : Münster wird eine Hauptstadt der Abfallvermeidung  
 
Im Jahr 2030 soll es in Münster keine Abfälle mehr geben, nur noch Wertstoffe, die dann stofflich 
oder energetisch verwertet werden. Je besser die Abfälle getrennt sind und je hochwertiger sie 
sind, desto besser gelingt das. Der Umwelt- und Ressourcenschutz soll ebenso wie die regionale 
Wertschöpfung weiter gestärkt werden. Als Partner der Bürgerinnen und Bürger und starker re- 
gionaler und überregionaler Netzwerkpartner schaffen die awm gemeinsam Lebensqualität. 
 
Die Vision im Wortlaut: 
 
Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen Abfall mehr – nur noch Wertstoffe! 
 
Unsere Mission: Wir machen Lebensqualität – und a lle w irken m it! 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 2030 an. Unser Ziel: Die 
noch verbleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe , die primär stofflich verwertet werden. 
Der Rest wird effizient energetisch genutzt. 
 
Die awm sind: Serv icepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und Werts toff -Manufaktur.  
 
Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantwortungsvoller Partner – durch vorbildliche 
Abfallvermeidung , Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressourcenbewusstsein . Sie 
leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit . 
Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger. 
 
Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität  – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch 
mehr Umweltschutz , noch mehr Mit einander  und regionale Wertschöpfung . 
 
Herausforderungen wie Klimaschutz , Digitalisierung  und die demographische Entwicklung  
werden proaktiv und gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Bürgerinnen / Bürgern und den 
Netzwerkpartnern gestaltet.

7 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Balanced -Scorecard: Ausrichtung der 12 Handlungsfelder auf die Vision 2030  
 
Mit der Entwicklung der Vision 2020 hatten die awm 2010 ein neues strategisches Management- 
system (gemeinwohlorientierte Balanced-Scorecard (BSC), s. Abb. 1) eingeführt. Die Struktur die- 
ser BSC – die vier Perspektiven Eigentümer/innen, Kunden/Kundinnen, Prozesse und Mitarbei- 
tende und die drei Dimensionen wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich – bleibt auch für 
die Vision 2030 bestehen. Die zwölf Handlungsfelder, in denen Maßnahmen und Projekte zur 
Zielerreichung verankert werden, richten die awm aktuell entsprechend der Vision 2030 zukünf- 
tig neu aus.

8 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
3. D ie Betriebsbereiche und Leistunge n der awm  
  
 Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche 
„Stadtreinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben wer- 
den die allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.  
 
 Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der 
awm.  
 
 
Leistungen Stadtsauberkeit  
 
 Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - 
StrReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt 
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreini- 
gung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung 
und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen 
innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen. 
  
 Allg. Straßenreinigung  
 Fahrbahnreinigung 
 Vollreinigung 
 
 Winterdienst  
 Winterdienst auf Fahrbahnen 
 Winterdienst auf Radwegen 
 Winterdienst auf Geh- und Überwegen 
 
 Sonderleistungen der Straßenreinigung  
 Außergewöhnliche Reinigung 
 Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen 
 Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für 
Schule und Weiterbildung 
 Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen 
 Reinigung von Gewerbeflächen 
 Reinigung von Depotcontainer-Standorten 
 
 Sonderleistungen im Winterdienst  
 Winterdienst an Bushaltestellen 
 Winterdienst vor städt. Grundstücken 
 Winterdienst auf Schulhöfen

9 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Leistungen Abfallwirtschaft  
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Auf- 
gaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsge- 
setzes (KrWG). 
 
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfris- 
tige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben vom 
KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen 
abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das 
AWK wird regelmäßig fortgeschrieben. 
 
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen  
 11 Recyclinghöfe 
 Problemabfallzwischenlager 
 Entsorgungszentrum Münster (EZM) 
 
Restmüllb eseitigung  
 Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern 
 Restmüll aus Unterflurcontainern 
 Restmüll aus Restmüllsäcken 
 Restmüll aus Sperrgutabfuhr 
 Restmüll aus Straßenpapierkörben 
 Restmüll von Recyclinghöfen 
 Gewerbeabfälle 
 Sonstige Abfälle 
 
Bioabfallverwer tung  
 Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen 
 Bioabfall aus Unterflurcontainern 
 
Grünabfallverwertung  
 Grünabfall von Recyclinghöfen 
 Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)  
 
Papierverwertung  
 Papier aus Papiertonnen (Gewerbe) 
 Papier aus Papiertonnen (Haushalt) 
 Papier aus Unterflurcontainern 
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Papier Duale Systeme  
 Papier aus Papiertonnen, Gewerbe  
 Papier aus Papiertonnen, Haushalte  
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Wertstoffverwertung  (SNVP)  
 Wertstoffe aus 120-l- bis1.100 l-Wertstoffbehältern  
 Wertstoffe aus Unterflurcontainern  
 Wertstoffe von Recyclinghöfen

10 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Containerdienst  
 Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm  
 Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm 
 Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm 
 Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm 
 Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren) 
 Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren) 
 Entsorgung von Großveranstaltungen 
 
Sonderleistungen Abfall abfuhr  
 Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben 
 Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter 
 Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut) 
 Behälterreinigung 
 Abfallsammlung in städtischen Parkanlagen/Grünflächen 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Altholzverwertung  
 Holz von Recyclinghöfen 
 
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott  
 Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr 
 Elektrogroßgeräte aus Haushalten 
 
Verwertung von Altmetallen  
 Metalle von Recyclinghöfen 
 
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen  
 Problemabfälle aus Haushalten 
 
Verwertung sonstiger Abfälle  
 Altreifen von Recyclinghöfen 
 Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen 
 
Aktenvernichtung  
 240-l- bis 660-l-Behälter 
 5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter 
 
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen  
 Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben 
 Annahme von Inertstoffen 
 Sickerwasserbehandlung für Dritte 
 Grünabfall Direktanlieferung EZM 
 Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM 
 Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM 
 Annahme von Bauschutt EZM 
 Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM

11 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 Papier Direktanlieferung EZM 
 Holz Direktanlieferung EZM 
 Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Werkstätten (externe Fahrzeuge)  
 Reparaturwerkstatt 
 Tankstelle 
 
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)  
 Bereitschaftsdienst gem. StrWG 
 Bereitschaftsdienst gem. OBG 
 sonstiger Bereitschaftsdienst  
 
Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaft sberatung /Nachhaltigkeitspädagogik  
 Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG 
 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs- 
konzepte 
 Erarbeitung und Umsetzung von nachhaltigkeitspädagogischen Bildungskonzepten 
 Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be- 
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren 
 Organisation und Betrieb des Nachhaltigkeitslernortes Deponieerlebnispfad 
 Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung 
 Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften 
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben 
 Beschwerdemanagement 
 
 Allgemeine und zentrale Leistungen  
 
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtsauberkeit und der Ab- 
fallwirtschaft werden die internen Leistungen der awm benötigt. Folgende interne Leistun- 
gen werden erbracht: 
 
 Verwaltung  
 Betriebsleitung 
 Organisation und Betreuung des Betriebsausschusses 
 Wirtschaftsplanung, Controlling, Berichtswesen 
 Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung 
 Finanz- und Rechnungswesen, Liquiditätsmanagement 
 Kostenrechnung und Gebührenkalkulation 
 Satzungen (Straßenreinigungs-, Abfall- und Gebührensatzungen incl. deren Umset- 
zung) 
 Rechts- und Vertragsangelegenheiten, Versicherungen 
 Vergabeverfahren, Beschaffungs- und Lagerwesen 
 Personal (-verwaltung, -entwicklung, -recruiting) und Organisation (Geschäftsvertei- 
lung) 
 Gesundheitsmanagement und Changemanagement 
 Vermarktung von Recyclingprodukten und Wertstoffen 
 IT-Organisation

12 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 Digitalisierungsmanagement 
 Managementsysteme ISO 9001/14001/45001 und EfBV-Zer tifikat 
 Risikomanagement 
 DNK-Erklärung 
 Koordination der Verbandsarbeit VKU, ASA, BGK, VHE 
 
 
 Ausbildung  
 Kfz-Mechatroniker/-in 
 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft 
 Industriekauffrau/-mann 
 Berufskraftfahrer/-in 
 
Planung und Entwicklung   
 Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes 
 Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs- 
und Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a.  Zwischenlager 
 Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II  
 Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und priva- 
ten Bereich 
 Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle) 
 Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen 
 Organisation von Abfallabfuhr, Stadtsauberkeit und Winterdienst 
 Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik  
 Revier- und Tourenplanung 
 Disposition Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit 
 Betriebsdatenerfassung/Rapportierung 
 
Betrieb  
 Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
 Betrieb der Kompostierungsanlage 
 Betrieb der Papierumschlagshalle 
 Betrieb des Altholzumschlages 
 Betrieb der Zentraldeponie II. 
 Nachsorgebetrieb der Zentraldeponie I. 
 Betrieb der Sickerwasserbehandlungsanlage 
 Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager  
 Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS) 
 Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten 
Wertstoffe und Problemabfälle 
 Personalplanung und Personalbetreuung 
 Abfallstatistik 
 Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum) 
 Betrieb der Tankstellen und der Waschanlagen (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum) 
 Betrieb der Photovoltaikanlagen

13 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
4. E rfolgsplan  20 2 3 der awm   
 
 
 
 
 
Planansatz  
 
20 2 3 
€ 
Planansatz  
 
20 2 2  
€ 
Rechnungs -
ergebnis  
20 2 1 
€ 
1. Umsatzerlöse  
 
 
66.972.000  
 
64.158.000  
 
66.024.148  
     
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes 
an fertigen Erzeugnissen 
  
0  
 
0  
 
442  
     
3. Sonstige betriebliche Erträge  1.283.000  3.204.000  851.702  
       davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten       
Gebührenüberschüsse 
  
184.000  
 
1.815.000  
 
0  
     
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens 
DSD 
 0  
 
0  
 
0  
 
     
5. Materialaufwendungen     
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be- 
triebsstoffe 
  
5.557.000  
 
4.599.000  
 
5.157.113  
     
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen   16.929.000  16.459.000  18.851.348  
     
6. Personalaufwendungen     
a)  Löhne und Gehälter  21.479.000  20.139.000  19.156.685  
     
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und Unterstützung 
 
  
6.552.000  
 
5.991.000  
 
5.865.587  
     
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermö- 
gensgegenstände des Anlagevermögens 
und Sachanlagen 
  
 
8.104.000  
 
 
8.160.000  
 
 
8.038.165  
     
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 
  
0  
 
0  
 
0  
     
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen  6.399.000  6.610.000  3.849.868  
     
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge  61.000  61.000  68.669  
     
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen  361.000  1.166.000  714.506  
     
12. Erg. der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  2.935.000  4.299.000  5.311.689  
     
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  0  0  0  
     
14. Sonstige Steuern  123.000  125.000  67.540  
     
15.  Jahresergebnis   2 .812 .000  4.174 .000  5.244.149

14 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
 
 
Erläuterungen zum Erfolgsplan  20 2 3 
 
1.  Umsatzerlöse   66.972 .000  € 
   
 Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen- 
reinigung und der Abfallwirtschaft. 
  
 
 Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:   
 
 - Straßenreinigungsgebühren 
 
5.552.000 €  
 
 
 - Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil 
 
1.419.000 € 
 
 
 - Umsatzerlöse Winterdienst 
 
2.000.000 €  
 
 
 - Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale 
   Systeme 
 
54.707.000 €  
 
   
 - Umsatzerlöse Nebengeschäfte 
 
3.265.000 €  
 
 
 
 
1.1  Straßenreinigung  
 
 Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die 
vom Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zu-
grunde. Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 
20 % der umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung. 
  
 Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten 
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge- 
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haus- 
haltsmitteln der Stadt getragen.  
  
 Die Gebühren der Straßenreinigung verbleiben auf Vorjah- 
resniveau.

15 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
 
 Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen 
tliche 
Reinigung je Frontmeter: 
   Gebührensatz     
  
- Vollreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
6,06 € 
 
 
 
5,40 € 
    
  
  
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstra- 
ßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
 
3,00 € 
 
 
2,64 € 
   
  
 
 
1.2  Abfallwirtschaft  
 
 Für 2022 bleiben die Gebührensätze für die Restabfall- 
und Bioabfallabfuhr unverändert. 
 
 Die wesentlichen Gebührensätze betragen:  
  
 
 
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.  
 
 
2.  für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und An- 
nehmen von Abfällen 
 
 
nutzbarer 
Rauminhalt 
je Restmüllbehälter 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1  
Abfallsatzung) 
14-tägliche Abfuhr 
je Biotonne 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2  
Abfallsatzung) 
wöchentliche Abfuhr 
 35 l 72,96 €/a 116,52 €/a 
 60 l 125,04 €/a 199,80 €/a 
 90 l 187,56 €/a 299,64 €/a 
 120 l 250,20 €/a 399,60 €/a 
 240 l 500,40 €/a 799,20 €/a 
 660 l 1.376,04 €/a  
 770 l 1.605,36 €/a  
 1,1 m□ 2.293,44 €/a  
 
  
 Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti- 
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unverän- 
dert bei 230,00 €/t.

16 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die 
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (s. Vorlage V/0606/2022). 
 
2.   Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fer- 
tigen Erzeugnissen  
 
  Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der 
Kompostbestände absehbar.  
0 € 
  
3.  Sonstige betriebliche Erträge  1.283 .000  € 
  
In Höhe von 184.000 € ist hier die Auflösung von Ver- 
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich 
der Straßenreinigung und Abfallabfuhr dargestellt. An- 
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden 
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zäh- 
len. Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereit- 
schaftsdienst, Erträge der Werkstatt, Erträge aus dem 
Betrieb der Photovoltaikanlage sowie Erträge aus 
Mieten und Pachten. 
 
 
4.  Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
DSD -Überschüssen  
 
 Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten 
Überschuss DSD. Für 2022 ist keine Entnahme geplant. 
 
 
0  € 
 
5.  Materialaufwendungen  
 
2 2 .486 .000  € 
 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 
und für bezogene Waren 
 
 Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In- 
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den 
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der Ab- 
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die 
Treibstoffverbräuche der Fahrzeuge. 
 
5.557 .000  € 
 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
 Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseiti- 
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen. 
 
   
 Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand 
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mecha- 
nischen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten 
für die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die 
Entsorgung von Problemabfällen. 
 
16 .929 .000  €

17 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
 
 
  
6.  Personalaufwendungen  
 
a) Löhne und Gehälter 
2 8.031 .000  € 
 
21 .47 9.000  € 
  
  Plan 
2023 
Plan 
2022 
 
 Beamte 4,5 4,5  
 Arbeitnehmer  424 ,26  408 ,2 6  
 Auszubildende 17 17  
  445,76 429,76  
 (vgl. Stellenübersicht)   
  
  
b)  Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver- 
sorgung und für Unterstützung 
 
 Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu 
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein- 
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver- 
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pensi- 
onsrückstellungen zu nennen. 
6.552 .00 0 € 
 
7.  Abschreibungen auf immaterielle Vermögensge- 
gen - 
 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen  
 
 Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs- 
dauer angewendet. 
 
8.1 04 .00 0 € 
  
8.  Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand  
 
 Die Investitionszuschüsse werden anteilig entspre-
chend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermö- 
gensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. 
0 €

18 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
9.  Sonstige betriebliche Aufwendungen  
 
 Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan- 
spruchnahme städt. Ämter. Ebenfalls im Ansatz enthal- 
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsbe- 
ratung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leis- 
tungen der Kantine, Fernmelde- und Postgebühren, 
EDV-Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachterauf- 
wendungen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche 
Gebäudeaufwendungen. 
 
 
6. 399 .000 € 
 
10.  Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  
 
 Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge 
aus der Anlage liquider Mittel.  
  
61.000 € 
 
11.  Zinsen u. ä. Aufwendungen  
 
 Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung von Rückstellun- 
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzin- 
sungsbetrag in Höhe von 361.000 € berücksichtigt. 
 
361 .000 € 
 
12.  Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  
 
2.935 .000 € 
 
13.  Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
 
 Für das Wirtschaftsjahr 2023 werden keine Steuerau f- 
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.  
 
0 € 
 
14.  Sonstige Steuern  
 
 Es handelt sich hier um die Umsatzsteuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern. 
 
12 3.000 €

19 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
15.  Jahresüberschuss  
 
 Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt: 
 
 Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen ge- 
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan 
und in der Gebührenbedarfsberechnung: 
 
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh- 
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungs- 
werten und im Wirtschaftsplan auf Basis von An- 
schaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein 
Unterschiedsbetrag von ca. 843.000 €. 
 
-  Die awm berücksichtigen auch auf Empfehlung der 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebühren- 
kalkulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein 
Unterschiedsbetrag von 1.428.000 €.  
  
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der awm wer- 
den in Höhe von 480.000 € prognostiziert. 
 
- Die Summe der Zinserträge beträgt 61.000 €. 
 
 
2.812 .000  €

20 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2023 – 2027  
der awm 
 
 
 
Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 
1 Umsatzerlöse 66.972.000,00 € 66.488.000,00 € 69.809.0 00,00 € 72.723.000,00 € 76.973.000,00 € 
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
3 Gesamtleistung 66.972.000,00 € 66.488.000,00 € 69.809 .000,00 € 72.723.000,00 € 76.973.000,00 € 
4 Materialaufwand 22.486.000,00 € 24.148.000,00 € 25.94 0.000,00 € 27.873.000,00 € 29.958.000,00 € 
5 Personalaufwand 28.031.000,00 € 28.451.000,00 € 28.87 8.000,00 € 29.311.000,00 € 29.751.000,00 € 
6 sonst. betr. Aufwendungen 6.399.000,00 € 6.644.000,0 0 € 6.904.000,00 € 7.179.000,00 € 7.470.000,00 € 
7 sonst. betr. Erträge 1.283.000,00 € 4.579.000,00 € 4. 251.000,00 € 3.632.000,00 € 1.849.000,00 € 
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 11.339.000,00 € 11.824.000,00 € 12.338.000,00 € 11.992.000,00 € 11.64 3.000,00 € 
9 Abschreibungen 8.104.000,00 € 8.104.000,00 € 8.104.00 0,00 € 8.104.000,00 € 8.104.000,00 € 
10 Betriebliches Ergebnis 3.235.000,00 € 3.720.000,00 € 4.234.000,00 € 3.888.000,00 € 3.539.000,00 € 
11 Zinsergebnis (Aufwand) 300.000,00 € 300.000,00 € 300 .000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € 
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0 ,00 € 
14 Finanzergebnis 300.000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € 
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 2.935.000,0 0 € 3.420.000,00 € 3.934.000,00 € 3.588.000,00 € 3.239. 000,00 € 
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
17 Ergebnis vor Steuern 2.935.000,00 € 3.420.000,00 € 3 .934.000,00 € 3.588.000,00 € 3.239.000,00 € 
18 Steuern 123.000,00 € 123.000,00 € 123.000,00 € 123.00 0,00 € 123.000,00 € 
19 Jahresüberschuss 2.812.000,00 € 3.297.000,00 € 3.811 .000,00 € 3.465.000,00 € 3.116.000,00 € 
Verwendung Jahresergebnis: 
Unterschied AfA Handelsrecht - AfA Gebührenrecht 843 .000,00 €            843.000,00 €            843.000, 00 €                843.000,00 €                843.000,00 €            
Kalkulatorische Verzinsung 1.428.000,00 €         1.3 99.000,00 €         1.371.000,00 €             1.343. 000,00 €             1.317.000,00 €         
Zinserträge 61.000,00 €              61.000,00 €              61.000,00 €                 61.000,00 €                 61.000,00 €              
Erträge aus Nebengeschäften 480.000,00 €            4 80.000,00 €            480.000,00 €                48 0.000,00 €                480.000,00 €            
2.812.000,00 €         2.783.000,00 €         2.755.0 00,00 €             2.727.000,00 €             2.701.000,00 €

21 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
5.  Vermögensplan  20 2 3 der awm  
  
 
  
Vermögensplan  
20 2 3 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
20 2 2  
 
I. Einnahmen 
 
11.491.000 € 
 
8.476.000 €  
 
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit 
langfristigem Charakter 
 
 
400.000 €  
 
 
270.000 €  
 
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus 
der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen 
Hand 
 
 
 
 
8.104.000 €  
 
 
 
 
8.160.000 €  
 
3. Aufnahme von Krediten 
 
175.000 €  
 
0 € 
 
4. Jahresüberschuss 
 
2.812.000 €  
 
46.000 €  
 
II. Ausgaben 
 
11.491.000 € 
 
8.476.000 €  
 
1. Darlehenstilgungen 
 
650.000 €  
 
650.000 €  
 
2. Investitionen 
 
7.826.000 €  
 
7.826.000€  
 
a)  Stadtreinigung  
 
4.003 .000 €  
 
1.463 .000 € 
 
a1)  Straßenreinigung 
 
2.500.000 €  
 
480.000 €  
 
a2)  Winterdienst 
 
1.470.000 €  
 
945.000 €  
 
a3)  Sonstiges 
 
33.000 €  
 
 
38.000 €  
 
   
b)  Abfallwirtschaft  6. 333 .000 € 6.098 .000 € 
   
b1)  Abfallabfuhr 2.983.000 €  3.593.000 €  
   
b1.1) Abfall - u. Wertstoffbehälter  870 .000 € 77 0 .000 € 
   
b1.2) Fahrzeuge 0 €  2.785.000 €  
   
b1.3) Sonstiges 53.000 €  38.000 €  
   
b1.4) Errichtung von Annahmestel- 
len 
2.060.000 €  0 €

22 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
  
Vermögensplan  
20 2 3 
Nachrichtlich:   
Vermögensplan  
20 2 2  
  
 
 
 
b2)  Abfallverwertung/-entsor- 
gung 
 
3.350.000 €  
 
2.505.000 €  
   
 
b2.1) Fahrzeuge/Geräte 
 
1.570.000 €  
 
690.000 €  
   
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM 
 
1.630.000 €
 1.595.000 €  
b2.3) Errichtung von abfallwirt- 
schaftlichen Anlagen 
100.000 €  170.000 €  
   
b2.4)  Sonstiges   50.000 € 50.000 € 
    
c)  Gemeinsame Anlagen  50 5.000 €  265 .000 € 
   
c1) Fahrzeuge 0 €  0 € 
   
c2)  Maschinen/Geräte  10 0 .000 € 60.000 € 
   
c3) Geringwertige Wirtschaftsgü- 
ter 
15.000 €  15.000 €  
    
c4) Baumaßnahmen 200.000 €  0 € 
    
c5) Sonstiges 190.000 €  190.000 €

23 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Erläuterungen zum Vermögensplan  202 3 (Investitionen)  
 
a) Stadtreinigung  4.003 .000 € 
   
a1)   Straßenreinigung  
 
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatzbe- 
schaffung von jeweils zwei elektrisch betriebenen 
Kompakt- und Kleinkehrmaschinen sowie jeweils 
zwei elektrisch betriebene Pritschenfahrzeuge und 
Papierkorbwagen benötigt. 
 
2.500 .000 € 
a2)  Winterdienst  
 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von 
zwei Radwegbetreuungsgeräten mit Winterdienst- 
ausrüstung, für vier Streufahrzeuge mit der nötigen 
Streutechnik und Schneeräumschildern sowie für 
zwei Geräteträger mit Winterdienstausrüstung be- 
nötigt. 
1.470 .000 € 
 
a3) 
 
 
 
Sonstiges  
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von 
diversen Maschinen und Geräten. Der Ansatz bein- 
haltet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirt- 
schaftsgütern gem. § 6 Abs. 2 EStG. 
 
 
33.000 € 
 
 
 
 
 
b) 
 
Abfallwirtschaft  6. 333 .000 € 
b1)  Abfallabfuhr  2 .983 .000 € 
 
b1.1)   
 
Abfall - u. Wertstoffbehälter  
 
870 .000 € 
  
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung 
von Abfallgefäßen (MGB), Großbehältern, Papier- 
körben, Big Bellys und Einhausungen sowie für Con- 
tainer und Presscontainer. 
 
 
 
 
b1.2)   
 
 
 
 
Fahrzeuge  
 
Eine Ersatzbeschaffung von Abfallsammelfahrzeu- 
gen ist für 2023 nicht vorgesehen. 
 
0 €

24 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
b1.3) 
 
Sonstiges  
 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von 
diversen Maschinen und Geräten. Der Ansatz bein- 
haltet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirt- 
schaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
 
53 .000 € 
 
b1.4) Errichtung  von  Annahmestellen   
 
Für die Neuausrichtung des Recyclinghofkonzeptes 
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden im 
Jahr 2023 Planungsleistungen und der Erwerb grö- 
ßerer Grundstücke erforderlich. 
 
2.060.00 0  € 
 
b2)  
 
Abfallverwertung /-entsorgung  3. 350 .000 € 
b2.1) Fahrzeuge/Geräte  
 
Für die Kompostierungsanlage wird die Ersatzbe- 
schaffung einer Trommelsiebanlage mit einem An- 
baugerät zur Windsichtung des Siebüberlaufs zu 
einem Anschaffungswert von 300.000 Euro benö- 
tigt. 
 
Für die MRA werden als Ersatz ein Radlader und ein 
Absetzcontainerfahrzeug beschafft. Für den Trans- 
port der Sortierreste zur Twence wird ein zusätzli-
cher LKW mit Auflieger angeschafft. Es ist geplant, 
die Fahrzeuge als elektrisch betriebene Variante zu 
beschaffen. 
 
 
1.57 0 .000 € 
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum  
 
Aufgrund der derzeitigen Lage und Verfügbarkeit 
der Materialien ist eine Ansatzerhöhung für die Sa-
nierung der Rottetunneldecken und des zu erneu- 
ernden Lichtfirst der Rotte gegeben. Es werden Mit-
tel in Höhe von 240.000 Euro benötigt. 
 
Für den Umbau der Werkstatt der ehemaligen BVA 
wird ein Ansatz in Höhe von 290.000 Euro bereitge- 
stellt. 
 
Für Planungsleistungen zum Bau einer Remise für 
den Containerdienst werden 100.000 Euro bereit- 
gestellt. 
 
1.630 .000 €

25 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Die awm planen zur Überbrückung von Versor- 
gungsengpässen bei der Kraftstoffversorgung den 
Bau einer zentralen Tankstelle mit einem 80.000 Li-
ter Dieselkraftstofftank am Entsorgungszentrum. 
Die Kosten für den Bau der Tankstelle betragen 
750.000 Euro. 
 
Zur Aufladung von elektrisch betriebenen Fahrzeu- 
gen wird die nötige Ladeinfrastruktur bereitgestellt. 
Die Beschaffungskosten betragen 250.000 Euro. 
 
 
b2.3)  Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen  
 
Die Mittel in Höhe von 100.000 € werden für Pla- 
nungsleistungen zur Verlagerung des Zwischenla- 
gers benötigt. 
 
10 0.000  €  
b2.4) Sonstiges  
 
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von 
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
 
50 .000 €  
 
   
c)  Gemeinsame Anlagen  505 .000  € 
   
c1)   Fahrzeuge  
 
0 € 
 Für 202 2  sind keine Ersatzbeschaffungen vorgese- 
hen.  
 
 
c2)    Maschinen/Geräte  10 0 .000 €  
   
 Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von 
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.  
 
   
c3)   Geringwertige Wirtschaftsgüter  15 .000 € 
   
 Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet 
ebenfalls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern 
gem. § 6 Abs. 2 EStG. 
 
   
c4)   Baumaßnahmen  400.00 0 €  
  
Für Überdachungen der Ladeinfrastruktur auf dem 
Betriebsgelände Rösnerstraße und die Beschaffung 
eines Notstromcontainers inklusive der Kabelverle- 
gung werden 400.000 Euro benötigt.

26 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
 
c5)  Sonstiges  
 
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzbeschaf- 
fung von Büromöbeln sowie EDV Hard- und Soft- 
ware. 
19 0 .000 €

27 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  20 2 3 –  20 2 7 
 
 
 
 
  
Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 
Investitionen 
a) Stadtreinigung 4.003.000,00 €            2.283.000,00 €             2.283.000,00 €            2.283.000,00 €            2.283.000,00 €            
a1) Straßenreinigung 2.500.000,00 €            1.500.0 00,00 €             1.500.000,00 €            1.500.0 00,00 €            1.500.000,00 €            
a2) Winterdienst 1.470.000,00 €            750.000,00 €               750.000,00 €               750.000,00  €               750.000,00 €               
a3) Sonstiges 33.000,00 €                 33.000,00 €                 33.000,00 €                 33.000,00  €                33.000,00 €                
b) Abfallwirtschaft 6.333.000,00 €            6.303.000,00 €             6.653.000,00 €            6.153.000,00 €            6.153.000,00 €            
b1) Abfallabfuhr 2.983.000,00 €            4.853.000,0 0 €             4.853.000,00 €            4.353.000,0 0 €            4.353.000,00 €            
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 870.000,00 €               800.000,00 €               800.000,00 €               800.000,00 €               800.000,00 €               
b12) Fahrzeuge -  €                          3.000.000, 00 €             3.000.000,00 €            3.000.000, 00 €            3.000.000,00 €            
b13) Sonstiges 53.000,00 €                 53.000,00 €                 53.000,00 €                 53.000,0 0 €                53.000,00 €                
b14) Errichtung von Annahmestellen 2.060.000,00 €            1.000.000,00 €             1.000.000,00 €            500.000,00 €               500.000,00 €               
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 3.350.000,00 €            1.450.000,00 €             1.800.000,00 €            1.800.000,00 €            1.800.000,00 €            
b21) Fahrzeuge 1.570.000,00 €            150.000,00 €               1.500.000,00 €            1.500.000,00 €            1.500.000,00 €            
b22) Baukosten Infrastruktur 1.630.000,00 €            500.000,00 €               250.000,00 €               250.000,00 €               250.000,00 €               
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen 100.00 0,00 €               750.000,00 €               -  €                          -  €                          -  €                          
b24) Sonstiges 50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,0 0 €                50.000,00 €                
c) Gemeinsame Anlagen 505.000,00 €               315.000,00 €               315.000,00 €               315.000,00 €               315.000,00 €               
c1) Fahrzeuge -  €                          50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,0 0 €                50.000,00 €                
c2) Maschinen und Geräte 100.000,00 €               10 0.000,00 €               100.000,00 €               1 00.000,00 €               100.000,00 €               
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 €                 15.000,00 €                 15.000,00 €                 15.000,00 €                15.000,00 €                
c4) Baumaßnahmen 200.000,00 €               -  €                           -  €                          -  €                          -  €                          
c5) Sonstiges 190.000,00 €               150.000,00 €               150.000,00 €               150.000,00 €               150.000,00 €               
Darlehenstilgung 650.000,00 €               650.000,00 €               650.000,00 €               650.000,00 €               650.000,00 €               
Gesamt 11.491.000,00 €          9.551.000,00 €             9.901.000,00 €            9.401.000,00 €            9.401.000,00 €            
Deckungsmittel 
Zuführung zu Rückstellungen 400.000,00 €               400.000,00 €               400.000,00 €               400.000,00 €               400.000,00 €               
Regelabschreibungen 8.104.000,00 €            8.001.0 00,00 €             8.001.000,00 €            8.001.0 00,00 €            8.001.000,00 €            
Aufnahme von Krediten 175.000,00 €               
Jahresüberschuss 2.812.000,00 €            1.150.000, 00 €             1.500.000,00 €            1.000.000, 00 €            1.000.000,00 €            
Gesamt 11.491.000,00 €          9.551.000,00 €             9.901.000,00 €            9.401.000,00 €            9.401.000,00 €

28 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
6. Stellenübersicht  20 2 3 der awm   
 
 
 
Stellenübersicht der  Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer  
 
Entgelt- 
gruppe  Stellen 2023  
Abweichungen  
gegenüber 
2022  
Stellen 2022  Ist -Besetzung 
30.06.2022  
Vermerke / 
Erläuterun- 
gen  
 
TVÖDFEST 
 
2,00  
 
+ 1,00 
 
1,00  
 
1,00    
EGr. 15 1,00  - 1,00 2,00  2,00    
EGr. 14 5,00  + 1,00 4,00  3,76    
EGr. 13 2,00  - 2,00  2,00   
EGr. 12 5,00  - 5,00  4,73    
EGr. 11 7,00  + 2,00 5,00  5,44    
EGr. 10 7,50  - 7,50  7,5    
EGr. 9c 8,00  + 1,00 7,00  7,59   
EGr. 9b 8,00  + 1,00 7,00  7,00   
EGr. 9a 14,00  - 1,00 15,00  13,00   
EGr. 8 3,00  - 3,00  3,00   
EGr. 7 21,00  - 21,00  20,83   
EGr. 6 181,00  + 7,00 174,00  173,88   
EGr. 5 1,50  - 1,50  1,50   
EGr. 4 158,00  + 5,00 153,00  152,30   
EGr. 3 0,26  - 0,26  0,00   
Summe  424,26  + 16,00  408,26  405,53   
nachrichtlich: 
Auszubil- 
dende 
17,00 
 - 17,00  11,00

29 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
nachrichtlich:  
 
Übersicht der Stellen für Beamte/innen  
 
 
Besoldungs - 
gruppen  
 
Stellen  
2023  
 
Stellen  
2022  
 
Abweichungen  
gegenüber 2022  
 
Ist -Besetzung  
30.06.2022  
 
 
 
Bemerkungen  
 
A 14 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
A 12 
 
1,50 
 
1,50 
 
- 
 
1,50 
 
 
 
A 9 Lauf- 
bahngruppe 1 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
A 8 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
insgesa mt  
 
4,50  
 
4,50  
 
- 
 
4,50  
 
 
 
 
Einzelaufstellungen  
 
Stellen mehrungen  
 
Lfd. Nr.  Anzahl  Bewertung  Funktion /  
Aufgabengebiet  
Begründung  
1. 1,00 EGr. 14/A14 Abteilungsleitung 
Team awm 1 – Be- 
triebswirtschaft und 
Innere Dienste 
AP-Nr. 70.10.0001 
Neue Planstelle aufgrund der Einrichtung 
einer zweiten Betriebsleitung. Die bishe- 
rige Leitungsstelle der awm 1 wird zur 
Kaufmännischen Betriebsleitung (siehe 
Tabelle Stellenwertänderungen, Ziff. 1) 
2. 1,00 EGr. 9c Sachbearbeiter/-in 
Kundenberatung 
AP-Nr. 70.04.0012 
„Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Do- 
kumentation von Rückmeldungen, Anfra- 
gen und Beschwerden zu falsch befüllten 
Biotonnen. Umwandlung einer zum 
01.02.2018 überplanmäßig eingerichteten 
Stelle in eine Planstelle. 
3. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in 
Social-Media-Ma- 
nagement 
AP-Nr. 70.04.0015 
Ergänzung der Abfallberatung (Pflicht- 
aufgabe) um digitale Kommunikations- 
kanäle. Umwandlung einer zum 
01.08.2020 überplanmäßig eingerichte- 
ten Stelle in eine Planstelle 
4. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in AP-Nrn. 70.22.1493/1494 
„Aktion Biotonne“: Kontrolle der Bioab- 
fallgefäße auf Störstoffe. Umwandlung 
der zum 01.08.2020 überplanmäßig ein- 
gerichteten Stellen in Planstellen

30 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Lfd. Nr.  Anzahl  Bewertung  Funktion /  
Aufgabengebiet  
Begründung  
5. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Papierkorbentleerung 
AP-Nr. 70.22.2519 
Verstetigung der Stelle gem. Ratsbe- 
schluss vom 18.05.2022 zur 
V/0086/2022/1 „Sauberkeit im öffentli- 
chen Raum“ 
6. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Sperrgut/Grünabfälle 
Sachgebiet 70.22.15 
Bedarf einer zusätzlichen Arbeitsgruppe 
durch dauerhafte Zunahme der Mengen 
in der Sperrgut- und Grüngutabfuhr 
(wachsende Stadt); siehe auch Ziff. 7. 
7. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in 
Sperrgut/Grünabfälle 
Sachgebiet 70.22.15 
Bedarf einer zusätzlichen Arbeitsgruppe 
durch dauerhafte Zunahme der Mengen 
in der Sperrgut- und Grüngutabfuhr 
(wachsende Stadt); siehe auch Ziff. 6. 
8. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Umleerbehälter 
Sachgebiet 70.22.17 
Bedarf einer zusätzlichen Arbeitsgruppe 
durch dauerhafte Zunahme der Mengen 
in den Umleerbehältern, insbesondere 
Papier/Pappe/Kartonagen; Refinanzie- 
rung durch Entgelte (kein Aufwand im 
Gebührenhaushalt); siehe auch Ziff. 9. 
9. 1,00 EGr. 4 Mülllader/-in 
Umleerbehälter 
Sachgebiet 70.22.17 
Bedarf einer zusätzlichen Arbeitsgruppe 
durch dauerhafte Zunahme der Mengen 
in den Umleerbehältern, insbesondere 
Papier/Pappe/Kartonagen; Refinanzie- 
rung durch Entgelte (kein Aufwand im 
Gebührenhaushalt); siehe auch Ziff. 8. 
10. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in 
Verwaltung und 
Technik für EZM und 
Recyclinghöfe 
AP-Nr. 70.31.0002 
Übernahme des Recyclinghofes Kinder- 
haus, Umorganisation der Leitungsstruk- 
tur im Bereich Recyclinghöfe/Zwischen- 
lager. Qualifikation: Ingenieur/-in. Um- 
wandlung einer zum 01.01.2022 überplan- 
mäßig eingerichteten Stelle in eine Plan- 
stelle 
11. 1,00 EGr. 6 Abfallfacharbeiter/-
in 
Waage EZM 
AP-Nr. 70.31.0107 
Dauerhafte Erweiterung der Öffnungs- 
zeiten an der Hauptwaage des Entsor- 
gungszentrums. Umwandlung einer zum 
01.06.2021 überplanmäßig eingerichteten 
Stelle in eine Planstelle. 
12. 1,00 EGr. 6 Maschinenführer/-in 
Papierumschlag EZM 
Sachgebiet 70.31.02 
Umorganisation des Papierumschlags 
am EZM. Einsparung bezogener Leistun- 
gen weit über der Höhe der Personal- 
und Sachkosten. Nutzung von Synergien.

31 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Lfd. Nr.  Anzahl  Bewertung  Funktion /  
Aufgabengebiet  
Begründung  
13. 1,00 EGr. 6 Maschinenführer/-in, 
Schlosser/-in 
MRA 
AP-Nr. 70.32.0217 
Zuverlässige und zeitnahe Wartung der 
Komponenten der Restabfallsortierungs- 
anlage; Einsparung bezogener Leistun- 
gen weit über der Höhe der Personal- 
und Sachkosten 
14. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Reserve Abtransport 
Restabfall Twence 
AP-Nr. 70.32.0407 
Transporte von und zur Twence, Hen- 
gelo. Umwandlung einer zum Wirt- 
schaftsplan 2021 überplanmäßig einge- 
richteten Stelle in eine Planstelle 
 
 
 
Stellen wertänderungen  
 
Lfd. Nr.  Arbeitsplatz -
Nr.  
Bewertung 
bisher  
Bewertung 
künftig  
Anzahl  Funktion /  
Aufgabengebiet  
1. 70.01.0001 E15 TVÖD-Fest 1,00 Kaufm. Betriebsleiter/-in 
2. 70.31.0301 EGr. 9a EGr. 9b 1,00 Leiter/-in 
Recyclinghöfe/Zwischenlager 
 
 
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte –  ohne Einrichtung von Stellen –   
 
Lfd. 
Nr.  
Anzahl  Bewer- 
tung  
Projekte/Programme  Bemerkungen  
1. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in 
Digitalisierungsma- 
nagement 
AP-Nr. 70.00.0003üp 
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der 
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt- 
dauer: 01.03.2021 - 31.12.2024 
2. 0,75 EGr. 13 Sachbearbeiter/-in 
Projektleitung EU-
Projekt HOOP (EU Hori- 
zon 2020)  
AP-Nr. 70.00.0004üp 
Aufbau von Fachwissen zur Entwicklung 
konkreter Investitionen zur Aufwertung von 
städtischem Bioabfall und Klärschlamm. 
Projektdauer: 31.12.2025 
Die Stelle wird aus Fördermitteln finanziert.  
3. 1,00 EGr. 9b Rechtssichere Organi- 
sation / Sammlung 
und Verwertung von 
Altkleidern 
AP-Nr. 70.01.0504üp 
Koordination sämtlicher Fortbildungen und 
Unterweisungen der awm / Überwachung 
der in Münster aufgestellten Altkleidercon- 
tainer. Projektdauer: 31.12.2023 
4. 0,24 EGr. 3 Kantinenhilfe AP-Nr. 70.01.0604üp 
Ausweitung der Öffnungszeiten der awm-
Kantine. Projektdauer: 31.12.2024

32 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Lfd. 
Nr.  
Anzahl  Bewer- 
tung  
Projekte/Programme  Bemerkungen  
5. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in 
Change-Management 
AP-Nr. 70.04.0016üp 
Koordination und Begleitung von Verän- 
derungsprozessen im Bereich Mitarbeiter- 
beteiligung und interne Kommunikation; 
Befristete Einrichtung bis 31.12.2023; an- 
schließend Entscheidung über Einrichtung 
einer Planstelle. 
6. 0,50 S11B Sachbearbeiter/-in 
Nachhaltigkeitspäda- 
gogik 
AP-Nr. 70.04.0017üp 
Verstärkung der Nachhaltigkeitspädago- 
gik; Bildungsangebote für Kinder und Ju- 
gendliche 
7. 0,50 EGr. 4 Sachbearbeiter/-in 
Mitarbeit Magazin 
Werkstatt 
Sachgebiet 70.21.13 
Unterstützung der Leitung des Werkstatt- 
lagers/Magazins; Einsatzmöglichkeit für 
leistungseingeschränkte/n Mitarbeiter/in 
8. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Abfuhr von Wertstoffen 
im Auftrag der Fa. Re- 
mondis 
AP-Nr. 70.22.1491üp 
Übernahme von Teilleistungen aus dem 
Auftrag der Dualen Systeme zur gemein- 
samen LVP- und Wertstoffsammlung (vor- 
behaltlich der Fortführung des Vertrages 
mit der Fa. Remondis). Projektzeitraum: 
01.01.2023 – 31.12.2025. Die Kosten werden 
von der Fa. Remondis getragen. 
9. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsarb. 
Soziale Stadt Kinder- 
haus-Brüningheide 
 
AP-Nr. 70.22.2634üp 
Reinigung im Bereich von Großwohnanla- 
gen; Finanzierung über einen Beschäfti- 
gungszuschuss nach §  16e  SGB  II; Verlän- 
gerung des Projekts um 1 weiteres Jahr bis 
31.12.2023 
10. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel- 
len 
AP-Nr. 70.31.0319üp 
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge- 
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recycling- 
höfen; Befristete Verlängerung bis 
31.12.2023 
11. 5,00 EGr. 4 Hilfskräfte 
Mechanische Restab-
fallaufbereitungsan- 
lage/ Bioabfallvergä- 
rungsanlage 
AP-Nrn. 70.32.0216üp, 70.32.0313-0316üp 
Umwandlung bisheriger Leiharbeitsver- 
hältnisse 
Projektdauer: 4 Jahre (bis 31.12.2023)

33 Wirtschaftsplan 2023 
 
 
 
  
 
        
         
         
         
 
Impressum  
 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Dezember 2022

Beschlussvorlage

12081 Zeichen

V/0552/2022 
V/0552/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- Wirtschaftsplan 2023 
- Finanzplan 2023 - 2027 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   16.11.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2023 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. 
 
a)  Der Erfolgsplan 2023 weist Erträge in Höhe von 68.316.000 € und Aufwendungen in Höhe 
von 65.504.000 € auf. 
 Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 2.812.000 € ab. 
 
b)  Der Vermögensplan 2023 hat ein Gesamtvolumen von 11.491.000 €.  
 
c)  Die Stellenübersicht 2023 weist 424,26 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 17 Auszu-
bildende) aus. Darüber hinaus werden 4,5 Beamte beschäftigt. 
  
2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 7.700.000 € aufnehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen in Höhe von 65.504.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent-
nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 
62.085.000 € getragen. Die verbleibenden 3.419.000 € für den satzungsgemäßen Winterdienst und 
den Stadtanteil an der Straßenreinigung werden vom Haushalt der Stadt Münster getragen. 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
03.11.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dornseif 
Telefon: 6052-16 
Dornseif@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0552/2022 
Begründung: 
 
Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2023 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend 
zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die 
voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem 
Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. 
 
Zu 1.: 
 
Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein 
Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als 
Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: 
 
a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der awm 
b) das Rechnungsergebnis 2021 
c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2022 
d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept 
e) die Eigenbetriebsverordnung 
f) die handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach 
dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. 
 
Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 2.812.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied-
lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. 
Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. 
 
Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf.  
 
Personalentwicklung 
 
In der Stellenübersicht sind für 2023 insgesamt 424,26 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. 
Auf den Seiten 28 - 32 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2022 dar-
gestellt. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2023 insgesamt 16 neue Planstellen einzurichten. 
7,0 dieser Stellen waren bereits im laufenden Jahr 2022 überplanmäßig vorhanden und im Personal-
kostenansatz enthalten. Die  nun vorgeschlagene Erhöhung des planmäßigen Personalbestandes 
erfolgt im Einzelnen aus folgenden Gründen: 
 
 
1. Umsetzung bestehender Ratsbeschlüsse (2 ,0 Stellen; siehe Ziff.1  und 5 der Tabelle Stellenver-
mehrungen): 
 
Mit Beschlussvorlage V/0236/2022 beschloss der Rat am 18.05.2022 die Änderung der Betriebssat-
zung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ( AWM) und damit die Einrichtung einer zweiten Be-
triebsleitung mit der Verantwortung für den kaufmännischen Geschäftsbereich der awm. Da die Stel-
lenbesetzung bereits im laufenden Jahr erfolgte, wurde zunächst die vorhandene Planstelle „Fach-
stellenleitung 70.01 Betriebswirtschaft, Recht und Verwaltung“ hierfür genutzt. Zum 01.01.2023 soll 
nun die bisherige Fachstell e als Abteilung weitergeführt werden. Die Abteilungsleitungs -Stelle wird 
neu eingerichtet, im Ergebnis führt die Umorganisation zu einer Ausweitung um eine Vollzeitstelle.

- 3 - 
V/0552/2022 
Ebenfalls am 18.05.2022 beschloss der Rat die Vorlage  V/0086/2022/1 „Sauberkeit im öffentlichen 
Raum“ und damit auch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/-n Kraftfahrer/-in „Papier-
korbentleerung“. Im Ratsbeschluss heißt es: „ Eine Verstetigung als Planstelle erfolgt zum Wirt-
schaftsplan 2023 der awm.“ 
 
 
2. Zusätzliche Arbeitsgruppen in der Abfallabfuhr (5,0 Stellen; siehe Ziff. 6 - 9 der Tabelle Stellenver-
mehrungen): 
 
Bei der Revierplanung der Abfallabfuhr werden alle Fahrzeuge und Teams möglichst gut ausgelastet 
und innerhalb der bestehenden Arbeitszeitmodelle sowie unter Berücksichtigung aller arbeitsschutz-
rechtlichen Regeln eingesetzt. Da die Einwohnerzahl der Stadt Münster nach wie vor wächst, sind 
seit mehreren Jahren zwei dieser Arbeitsbereiche (Sperrgut/ Grünabfälle und Umleerbehälter/PPK) 
an ihre Grenzen gestoßen. Es ist aktuell nicht mehr möglich, diese beiden Abfuhrsysteme ohne zu-
sätzlichen Fahrzeug- und Personaleinsatz aufrecht zu erhalten. Der Mehrbedarf ist dauerhaft, sodass 
eine Einrichtung dieser Planstellen  notwendig wird. Im Gegenzug werden steigende Einn ahmen 
durch Gebühren und Entgelte erzielt. 
 
 
3. Neue Planstellen als Ersatz für bisherige bezogene Leistungen (2,0  Stellen; siehe Ziff. 12 und 13 
der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Ein Qualitätsanspruch der awm ist, auch langjährig bestehende Arbeitsabläuf e zu hinterfragen und 
auf den Prüfstand zu stellen. So ist bei der Auswertung der Ausgaben für „bezogene Leistungen“ im 
Bereich des Entsorgungszentrums aufgefallen, dass in folgenden Bereichen jährlich erhebliche Zah-
lungen anfallen: 
 
- Instandsetzungs-, Wartungs- und Optimierungsarbeiten in der mechanischen Restabfallsortierung 
 
- Umschlag von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) aus Haushaltungen und dem gewerblichen 
Bereich für den Transport zu Papierfabriken 
 
Es handelt sich um Zahlungen von insgesamt mehr als 300.000 € pro Jahr, zum größten Teil Perso-
nalkosten. Hinzu kommt, dass die zeitnahe Abarbeitung der erforderlichen Tätigkeiten durch Dritte 
nicht immer gewährleistet ist und wichtige Betriebsabläufe dadurch gefährdet werden (besonders 
gravierend: Stillstand der Restabfallsortierung bis zur Beseitigung des jeweiligen Defektes). Sowohl 
zur Gewährleistung eines störungsarmen Anlagenbetriebs als auch aus betriebswirtschaftlichen 
Gründen ist die geplante Übernahme dieser Tätigkeiten durch eigenes Person al eindeutig sinnvoll. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Stellen unbefristet einzurichten. 
 
 
4. Dauerhafter Personaleinsatz „Aktion Biotonne“ (3,0 Stellen; siehe Ziff. 2 und 4 der Tabelle Stellen-
vermehrungen): 
 
Verunreinigte Bioabfälle führen bei der Behandlung und Verwertung dieser Wertstofffraktion zu gro-
ßen Problemen. Die Einflussmöglichkeiten im anlagentechnischen Bereich sind hier begrenzt: Bioab-
fälle mit hohem Verschmutzungsgrad lassen sich nicht zu sauberen Recyclingprodukten verarbeiten, 
Kreisläufe können nicht geschlossen werden. Es besteht die reelle Gefahr, dass rechtliche Vorgaben 
(insbesondere: Störstoffquoten gemäß Bioabfallverordnung) nicht eingehalten werden. Außerdem 
gehen durch falsche Trennung (Bioabfall landet im Restabfall) wertvol le Ressourcen verloren. Im 
Verwertungsverfahren des Bioabfalls entsteht Biogas (alternative Energiequelle), aus der Strom und 
Wärme generiert wird. Das Endprodukt Kompost ist eine klimaschonende Alternative zu Torf. 
 
Vor diesem Hintergrund haben die awm 2018 eine intensive Informations-Kampagne begonnen. Über 
die Beratungs- und Informationsaktivitäten hinaus erfolgten seit dem 01.08.2020 Kontrollen der Bio-
tonnen in den Revieren. Insgesamt wurden drei Stellen überplanmäßig eingerichtet.

- 4 - 
V/0552/2022 
 
Aktuelle Auswertungen zeigen, dass Biotonnenkontrollen ein sehr wirksames Instrument zur Verbes-
serung der Bioabfallqualität sind, die Qualität der Bioabfälle aber wieder abnimmt, wenn längere Zeit 
keine Kontrollen durchgeführt werden. 
 
Die nochmals strengeren rechtlichen Vorgaben für Plastikanteile in Bioabfällen lassen es nicht zu, die 
diesbezüglichen Aktivitäten (wie ursprünglich geplant) mit Ablauf der Projektstellen Ende 2022 einzu-
stellen. Die awm müssen hier weiterhin aktiv bleiben und dürfen keinesfalls hinter die aktuellen Quali-
tätsstandards zurückfallen. Auch deshalb, weil die optimale Verwertung von Bioabfällen maßgeblich 
zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Münster beiträgt.  
 
Es handelt sich um eine Daueraufgabe, so da ss der bisherige befristete Personaleinsatz nunmehr 
über Planstellen abgesichert werden soll. 
 
 
5. Aufgabenerweiterungen in den Bereichen Recyclinghöfe, Zwischenlager, Entsorgungszentrum (3,0 
Stellen; siehe Ziff. 10, 11 und 14 der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Mehrere Organisationsänderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den erforderlichen Perso-
naleinsatz. 
 
- Die Verlängerung von Öffnungszeiten am EZM hat sich eindeutig bewährt; der entsprechende bis-
herige befristete Personaleinsatz soll nun dauerhaft abgesichert werden. 
 
- Die Abfalltransporte von und zur Twence nach Hengelo sind eingespielt. Die bisher befristet einge-
richtete Stelle Kraftwagenfahrer/-in Reserve ist zur Aufrechterhaltung dieser interkommunalen Zu-
sammenarbeit dauerhaft erforderlich. 
 
- Die BüRe gGmbH, eine Einrichtung der AWO, hat bislang im Auftrag der awm den Recyclinghof 
Kinderhaus betreut und das entsprechende Personal gestellt. Der diesbezügliche Vertrag wurde 
von der BüRe zum 01.04.2022 gekündigt. Die awm haben kurzfristig die Betreuung dieser Annah-
mestelle übernommen, die ein unverzichtbarer Bestandteil des hiesigen Recyclinghofnetzes ist. In 
der entsprechenden Fachstelle der awm wird mit Einrichtung einer Planstelle nun der Personalein-
satz unbefristet abgesichert. Außerdem wird aus diesem Anlass eine qualitative Verbesserung der 
zur Verfügung stehenden Stellen in der Leitungsstruktur für Recyclinghöfe und Zwischenlager vor-
genommen. 
 
 
6. Ergänzung der Abfallberatung (Pflichtaufgabe) um digitale Kommunikationskanäle (1,0 Stelle; sie-
he Ziff. 3 der Tabelle Stellenvermehrungen): 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auch in diesem Bereich den bisherigen befristeten Personaleinsatz in 
eine Planstelle umzuwandeln. Auf dieser Stelle werden die digitalen Kommunikationskanäle der awm 
(aktuell Facebook, Instagram, Twitter und YouTube) sowie die awm-Webseite betreut. Die Beratung 
über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen ist eine Pflichtaufgabe 
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. 
 
Nahezu jede/r Bürger/in nut zt regelmäßig bis zu täglich digitale Kommunikationskanäle. Wer seine 
Ziel- und Anspruchsgruppen erreichen will, kann auf dialogorientierte digitale Kommunikation (insb. 
über Social-Media-Kanäle) nicht mehr verzichten. 
 
Mit der Einrichtung einer Planstelle in diesem Bereich tragen die awm dem veränderten Kommunika-
tionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger Rechnung und halten die zwingend erforderlichen Kanäle 
für eine schnelle Dialogkommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern bereit.

- 5 - 
V/0552/2022 
Zu 2.: 
 
Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab-
stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 
7.700.000 € aufzunehmen. 
 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: - Wirtschaftsplan 2023 der AWM 
  - Anlage A

Anlage A

847 Zeichen

Anlage A zur V/0552/2022 
Kurzüberblick 
 
Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und der Stadtkämmerin sowie 
zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (AWM) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 Vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
entfällt

Beratungsverlauf (5)

16.11.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 9.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 16.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rösnerstraße
  • Brüningheide
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0552/2022
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2022
Erstellt
01.09.2022 11:42