V/0552/2022
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Anlage: Wirtschaftsplan 2023 der AWM
51970 Zeichen
1 Wirtschaftsplan 2023
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsplan 20 2 3
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1.
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2023 der Abfallw irt-
schaftsbetriebe Münster
2
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der awm 5
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der awm 8
4. Erfolgsplan 2023 (Gesamt- und Einzelplan) der awm
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2023
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan
13
14
20
5. Vermögensplan 2023
Erläuterungen zum Vermögensplan 2023
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan
21
23
27
6. Stellenübersicht 2023 28
Impressum
2 Wirtschaftsplan 2023
1. V orbemerkungen zum Wirtschaftsplan 20 2 3 der awm
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 20 2 3 ist die Eigenbetriebsver-
ordnung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004.
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2023 zu erbringenden
Dienstleistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar.
Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan
und der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Un-
ternehmensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der awm dargestellt.
Der
Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendun-
gen des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres
2021 und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und
Trends des laufenden Wirtschaftsjahres 2022.
Der Erfolgsplan 2023 zeigt neben den Wirtschaftsplanansätzen 2023 und 2022 auch das
Rechnungsergebnis 2021.
Der
Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und
Ausgaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Ver-
pflichtungsermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu be-
schaffenden Deckungsmittel.
Die
Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte und Beamtinnen, die bei
dem Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in
der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die
Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten
Stellen anzugeben.
3 Wirtschaftsplan 2023
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt:
Erträge
Umsatzerlöse 66.972.000 €
Sonstige betriebliche Erträge 1.099.000 €
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 61.000 €
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 184.000 €
68.31 6.000 €
Aufwendungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 5.557.000 €
Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.929.000 €
Löhne und Gehälter 21.479.000 €
Soziale Abgaben 6.552.000 €
Abschreibungen abzüglich der Erträge 8.104.000 €
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen
der öffentlichen Hand
Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.399.000 €
Zinsen u. ä. Aufwendungen 361.000 €
Sonstige Steuern 123.000 €
65.504 .000 €
Jahresüberschuss 2.812.000 €
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im
Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterun-
gen zum Erfolgsplan).
4 Wirtschaftsplan 2023
Vermögensplan
Die
Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar:
Ausgaben
Darlehenstilgungen 650.000 €
Investitionen
- Stadtreinigung 4.003.000 €
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 6.333.000 €
- Gemeinsame Anlagen 505.000 €
11 .491 .000 €
Deckungsmittel
Zuführungen zu Rückstellungen mit 400.000 €
langfristigem Charakter
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 8.104.000 €
der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Kredite 175.000 €
Jahresüberschuss 3.387.000 €
11 .491 .000 €
Münster, 14.12.2022
i. V. i. A. i. A.
gez. gez. gez.
Heuer Hasenkamp Wedding
Stadtrat techn. Betriebsltr. kaufm. Betriebsltr.
5 Wirtschaftsplan 2023
2. D ie Unternehmensleitlinien und Ziele der awm
Die awm sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung der Stadt Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Ab-
fallwirtschaft und Stadtreinigung in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge garantieren
wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb dieser Geschäftsfelder erbringen die awm in Verbindung
mit ihren Partnern qualifizierte Dienstleistungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken
das gesamte Spektrum dieser Aufgaben - Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadt-
reinigung und Winterdienst - ab.
Die awm sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Be-
handeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darüber hinaus ist der gesamte Betrieb, inklu-
sive der Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst sowie Wartung und Instandhaltung
kommunaler Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qua litätsmanagement), DIN EN ISO
14001:2009 (Umweltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (A rbeitsschutzmanagement) zertifi-
ziert.
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster
BESCH Ä FTIGTE: 424 M itarbeiter -/innen
BETRIEBSL EITUNG: Patrick Hasenkamp
GR Ü NDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km 2 Stadtfläche
317 .713 Einwohner
BETRIEBSBEREICHE:
Straßenreinigung
Winterdienst
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privat -
haushalte und gewerbliche Bereiche
Containerdienst
BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreini gung
11 Recyclinghöfe
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:
Behandlungsanlage für Restabfälle
Blockheizkraftwerk
Sickerwasserbehandlungsanlage
Behandlungsanlage für Bio - und Grünabfälle
Grünkompostierungsanlage
Zentraldeponie I und II
6 Wirtschaftsplan 2023
awm 20 30
Gemeinwohlorientierung und Daseinsvorsorge sind in der DNA der awm fest verankert und des-
halb seit ihrer Gründung Grundlage aller strategischen Planungen und umzusetzenden Maß-
nahmen. Seit 2010 messen die awm über ein strategisches Managementsystem (einer gemein-
wohlorientierten Balanced Scorecard) sowie über jährliche repräsentative Bürgerumfragen der
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster („awm-Barometer“) den Umsetzungsstand und Er-
folg der auf die Unternehmensvision ausgerichteten Maßnahmen.
Die Vision : Münster wird eine Hauptstadt der Abfallvermeidung
Im Jahr 2030 soll es in Münster keine Abfälle mehr geben, nur noch Wertstoffe, die dann stofflich
oder energetisch verwertet werden. Je besser die Abfälle getrennt sind und je hochwertiger sie
sind, desto besser gelingt das. Der Umwelt- und Ressourcenschutz soll ebenso wie die regionale
Wertschöpfung weiter gestärkt werden. Als Partner der Bürgerinnen und Bürger und starker re-
gionaler und überregionaler Netzwerkpartner schaffen die awm gemeinsam Lebensqualität.
Die Vision im Wortlaut:
Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen Abfall mehr – nur noch Wertstoffe!
Unsere Mission: Wir machen Lebensqualität – und a lle w irken m it!
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 2030 an. Unser Ziel: Die
noch verbleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe , die primär stofflich verwertet werden.
Der Rest wird effizient energetisch genutzt.
Die awm sind: Serv icepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum und Werts toff -Manufaktur.
Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantwortungsvoller Partner – durch vorbildliche
Abfallvermeidung , Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressourcenbewusstsein . Sie
leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit .
Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger.
Gemeinsam schaffen wir Lebensqualität – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch
mehr Umweltschutz , noch mehr Mit einander und regionale Wertschöpfung .
Herausforderungen wie Klimaschutz , Digitalisierung und die demographische Entwicklung
werden proaktiv und gemeinsam mit den Mitarbeitenden, den Bürgerinnen / Bürgern und den
Netzwerkpartnern gestaltet.
7 Wirtschaftsplan 2023
Balanced -Scorecard: Ausrichtung der 12 Handlungsfelder auf die Vision 2030
Mit der Entwicklung der Vision 2020 hatten die awm 2010 ein neues strategisches Management-
system (gemeinwohlorientierte Balanced-Scorecard (BSC), s. Abb. 1) eingeführt. Die Struktur die-
ser BSC – die vier Perspektiven Eigentümer/innen, Kunden/Kundinnen, Prozesse und Mitarbei-
tende und die drei Dimensionen wirtschaftlich, ökologisch und gesellschaftlich – bleibt auch für
die Vision 2030 bestehen. Die zwölf Handlungsfelder, in denen Maßnahmen und Projekte zur
Zielerreichung verankert werden, richten die awm aktuell entsprechend der Vision 2030 zukünf-
tig neu aus.
8 Wirtschaftsplan 2023
3. D ie Betriebsbereiche und Leistunge n der awm
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche
„Stadtreinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben wer-
den die allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.
Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbereiche gem. dem Leistungskatalog der
awm.
Leistungen Stadtsauberkeit
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz -
StrReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreini-
gung. Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung
und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen
innerhalb der geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Allg. Straßenreinigung
Fahrbahnreinigung
Vollreinigung
Winterdienst
Winterdienst auf Fahrbahnen
Winterdienst auf Radwegen
Winterdienst auf Geh- und Überwegen
Sonderleistungen der Straßenreinigung
Außergewöhnliche Reinigung
Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ortslagen
Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobilienmanagement und das Amt für
Schule und Weiterbildung
Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstaltungen
Reinigung von Gewerbeflächen
Reinigung von Depotcontainer-Standorten
Sonderleistungen im Winterdienst
Winterdienst an Bushaltestellen
Winterdienst vor städt. Grundstücken
Winterdienst auf Schulhöfen
9 Wirtschaftsplan 2023
Leistungen Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Auf-
gaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsge-
setzes (KrWG).
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfris-
tige Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben vom
KrWG und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen
abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das
AWK wird regelmäßig fortgeschrieben.
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen
11 Recyclinghöfe
Problemabfallzwischenlager
Entsorgungszentrum Münster (EZM)
Restmüllb eseitigung
Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern
Restmüll aus Unterflurcontainern
Restmüll aus Restmüllsäcken
Restmüll aus Sperrgutabfuhr
Restmüll aus Straßenpapierkörben
Restmüll von Recyclinghöfen
Gewerbeabfälle
Sonstige Abfälle
Bioabfallverwer tung
Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen
Bioabfall aus Unterflurcontainern
Grünabfallverwertung
Grünabfall von Recyclinghöfen
Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)
Papierverwertung
Papier aus Papiertonnen (Gewerbe)
Papier aus Papiertonnen (Haushalt)
Papier aus Unterflurcontainern
Papier von Recyclinghöfen
Papier Duale Systeme
Papier aus Papiertonnen, Gewerbe
Papier aus Papiertonnen, Haushalte
Papier von Recyclinghöfen
Wertstoffverwertung (SNVP)
Wertstoffe aus 120-l- bis1.100 l-Wertstoffbehältern
Wertstoffe aus Unterflurcontainern
Wertstoffe von Recyclinghöfen
10 Wirtschaftsplan 2023
Containerdienst
Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm
Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm
Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm
Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm
Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren)
Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren)
Entsorgung von Großveranstaltungen
Sonderleistungen Abfall abfuhr
Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben
Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter
Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut)
Behälterreinigung
Abfallsammlung in städtischen Parkanlagen/Grünflächen
Sonstige Sonderleistungen
Altholzverwertung
Holz von Recyclinghöfen
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott
Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen
Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuhr
Elektrogroßgeräte aus Haushalten
Verwertung von Altmetallen
Metalle von Recyclinghöfen
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen
Problemabfälle aus Haushalten
Verwertung sonstiger Abfälle
Altreifen von Recyclinghöfen
Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen
Aktenvernichtung
240-l- bis 660-l-Behälter
5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen
Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben
Annahme von Inertstoffen
Sickerwasserbehandlung für Dritte
Grünabfall Direktanlieferung EZM
Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM
Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM
Annahme von Bauschutt EZM
Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZM
11 Wirtschaftsplan 2023
Papier Direktanlieferung EZM
Holz Direktanlieferung EZM
Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM
Sonstige Sonderleistungen
Werkstätten (externe Fahrzeuge)
Reparaturwerkstatt
Tankstelle
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)
Bereitschaftsdienst gem. StrWG
Bereitschaftsdienst gem. OBG
sonstiger Bereitschaftsdienst
Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaft sberatung /Nachhaltigkeitspädagogik
Abfallberatung/Informationsarbeit gem. KrWG
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungs-
konzepte
Erarbeitung und Umsetzung von nachhaltigkeitspädagogischen Bildungskonzepten
Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur abfallwirtschaftlichen Schulung und Be-
ratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Organisation und Betrieb des Nachhaltigkeitslernortes Deponieerlebnispfad
Kundenservice für Bürger und Gewerbe, Systemberatung und Kundenbetreuung
Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (einschließlich Wohnbaugesellschaften
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben
Beschwerdemanagement
Allgemeine und zentrale Leistungen
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtsauberkeit und der Ab-
fallwirtschaft werden die internen Leistungen der awm benötigt. Folgende interne Leistun-
gen werden erbracht:
Verwaltung
Betriebsleitung
Organisation und Betreuung des Betriebsausschusses
Wirtschaftsplanung, Controlling, Berichtswesen
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Finanz- und Rechnungswesen, Liquiditätsmanagement
Kostenrechnung und Gebührenkalkulation
Satzungen (Straßenreinigungs-, Abfall- und Gebührensatzungen incl. deren Umset-
zung)
Rechts- und Vertragsangelegenheiten, Versicherungen
Vergabeverfahren, Beschaffungs- und Lagerwesen
Personal (-verwaltung, -entwicklung, -recruiting) und Organisation (Geschäftsvertei-
lung)
Gesundheitsmanagement und Changemanagement
Vermarktung von Recyclingprodukten und Wertstoffen
IT-Organisation
12 Wirtschaftsplan 2023
Digitalisierungsmanagement
Managementsysteme ISO 9001/14001/45001 und EfBV-Zer tifikat
Risikomanagement
DNK-Erklärung
Koordination der Verbandsarbeit VKU, ASA, BGK, VHE
Ausbildung
Kfz-Mechatroniker/-in
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Industriekauffrau/-mann
Berufskraftfahrer/-in
Planung und Entwicklung
Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzeptes
Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erforderlicher Behandlungs-, Verwertungs-
und Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a. Zwischenlager
Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldeponie Münster II
Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvorhaben im öffentlichen und priva-
ten Bereich
Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle)
Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftlicher Anlagen
Organisation von Abfallabfuhr, Stadtsauberkeit und Winterdienst
Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik
Revier- und Tourenplanung
Disposition Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit
Betriebsdatenerfassung/Rapportierung
Betrieb
Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle
Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
Betrieb der Kompostierungsanlage
Betrieb der Papierumschlagshalle
Betrieb des Altholzumschlages
Betrieb der Zentraldeponie II.
Nachsorgebetrieb der Zentraldeponie I.
Betrieb der Sickerwasserbehandlungsanlage
Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwischenlager
Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebsführung erfolgt durch Stadtwerke MS)
Organisation des Betriebes und Organisation der Verwertung der getrennt erfassten
Wertstoffe und Problemabfälle
Personalplanung und Personalbetreuung
Abfallstatistik
Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Tankstellen und der Waschanlagen (Rösnerstraße, Entsorgungszentrum)
Betrieb der Photovoltaikanlagen
13 Wirtschaftsplan 2023
4. E rfolgsplan 20 2 3 der awm
Planansatz
20 2 3
€
Planansatz
20 2 2
€
Rechnungs -
ergebnis
20 2 1
€
1. Umsatzerlöse
66.972.000
64.158.000
66.024.148
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen Erzeugnissen
0
0
442
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.283.000 3.204.000 851.702
davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten
Gebührenüberschüsse
184.000
1.815.000
0
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens
DSD
0
0
0
5. Materialaufwendungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe
5.557.000
4.599.000
5.157.113
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 16.929.000 16.459.000 18.851.348
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter 21.479.000 20.139.000 19.156.685
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
6.552.000
5.991.000
5.865.587
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermö-
gensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
8.104.000
8.160.000
8.038.165
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand
0
0
0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.399.000 6.610.000 3.849.868
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 61.000 61.000 68.669
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 361.000 1.166.000 714.506
12. Erg. der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.935.000 4.299.000 5.311.689
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
14. Sonstige Steuern 123.000 125.000 67.540
15. Jahresergebnis 2 .812 .000 4.174 .000 5.244.149
14 Wirtschaftsplan 2023
Erläuterungen zum Erfolgsplan 20 2 3
1. Umsatzerlöse 66.972 .000 €
Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen-
reinigung und der Abfallwirtschaft.
Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:
- Straßenreinigungsgebühren
5.552.000 €
- Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil
1.419.000 €
- Umsatzerlöse Winterdienst
2.000.000 €
- Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale
Systeme
54.707.000 €
- Umsatzerlöse Nebengeschäfte
3.265.000 €
1.1 Straßenreinigung
Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die
vom Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zu-
grunde. Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt
20 % der umlagefähigen Kosten der Straßenreinigung.
Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zugunsten
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge-
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haus-
haltsmitteln der Stadt getragen.
Die Gebühren der Straßenreinigung verbleiben auf Vorjah-
resniveau.
15 Wirtschaftsplan 2023
Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen
tliche
Reinigung je Frontmeter:
Gebührensatz
- Vollreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
6,06 €
5,40 €
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstra-
ßen
1 x wöchentliche Reinigung
3,00 €
2,64 €
1.2 Abfallwirtschaft
Für 2022 bleiben die Gebührensätze für die Restabfall-
und Bioabfallabfuhr unverändert.
Die wesentlichen Gebührensätze betragen:
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und An-
nehmen von Abfällen
nutzbarer
Rauminhalt
je Restmüllbehälter
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1
Abfallsatzung)
14-tägliche Abfuhr
je Biotonne
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2
Abfallsatzung)
wöchentliche Abfuhr
35 l 72,96 €/a 116,52 €/a
60 l 125,04 €/a 199,80 €/a
90 l 187,56 €/a 299,64 €/a
120 l 250,20 €/a 399,60 €/a
240 l 500,40 €/a 799,20 €/a
660 l 1.376,04 €/a
770 l 1.605,36 €/a
1,1 m□ 2.293,44 €/a
Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unverän-
dert bei 230,00 €/t.
16 Wirtschaftsplan 2023
Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sind die
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster (s. Vorlage V/0606/2022).
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fer-
tigen Erzeugnissen
Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der
Kompostbestände absehbar.
0 €
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.283 .000 €
In Höhe von 184.000 € ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich
der Straßenreinigung und Abfallabfuhr dargestellt. An-
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zäh-
len. Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereit-
schaftsdienst, Erträge der Werkstatt, Erträge aus dem
Betrieb der Photovoltaikanlage sowie Erträge aus
Mieten und Pachten.
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus
DSD -Überschüssen
Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten
Überschuss DSD. Für 2022 ist keine Entnahme geplant.
0 €
5. Materialaufwendungen
2 2 .486 .000 €
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der Ab-
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die
Treibstoffverbräuche der Fahrzeuge.
5.557 .000 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseiti-
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen.
Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mecha-
nischen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten
für die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die
Entsorgung von Problemabfällen.
16 .929 .000 €
17 Wirtschaftsplan 2023
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter
2 8.031 .000 €
21 .47 9.000 €
Plan
2023
Plan
2022
Beamte 4,5 4,5
Arbeitnehmer 424 ,26 408 ,2 6
Auszubildende 17 17
445,76 429,76
(vgl. Stellenübersicht)
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-
sorgung und für Unterstützung
Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver-
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pensi-
onsrückstellungen zu nennen.
6.552 .00 0 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensge-
gen -
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer angewendet.
8.1 04 .00 0 €
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Die Investitionszuschüsse werden anteilig entspre-
chend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermö-
gensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
0 €
18 Wirtschaftsplan 2023
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die Inan-
spruchnahme städt. Ämter. Ebenfalls im Ansatz enthal-
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsbe-
ratung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leis-
tungen der Kantine, Fernmelde- und Postgebühren,
EDV-Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachterauf-
wendungen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche
Gebäudeaufwendungen.
6. 399 .000 €
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträge
aus der Anlage liquider Mittel.
61.000 €
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen
Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung von Rückstellun-
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzin-
sungsbetrag in Höhe von 361.000 € berücksichtigt.
361 .000 €
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
2.935 .000 €
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für das Wirtschaftsjahr 2023 werden keine Steuerau f-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.
0 €
14. Sonstige Steuern
Es handelt sich hier um die Umsatzsteuer auf den KWK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern.
12 3.000 €
19 Wirtschaftsplan 2023
15. Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt:
Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlichen ge-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan
und in der Gebührenbedarfsberechnung:
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh-
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungs-
werten und im Wirtschaftsplan auf Basis von An-
schaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von ca. 843.000 €.
- Die awm berücksichtigen auch auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebühren-
kalkulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag von 1.428.000 €.
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der awm wer-
den in Höhe von 480.000 € prognostiziert.
- Die Summe der Zinserträge beträgt 61.000 €.
2.812 .000 €
20 Wirtschaftsplan 2023
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2023 – 2027
der awm
Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027
1 Umsatzerlöse 66.972.000,00 € 66.488.000,00 € 69.809.0 00,00 € 72.723.000,00 € 76.973.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Gesamtleistung 66.972.000,00 € 66.488.000,00 € 69.809 .000,00 € 72.723.000,00 € 76.973.000,00 €
4 Materialaufwand 22.486.000,00 € 24.148.000,00 € 25.94 0.000,00 € 27.873.000,00 € 29.958.000,00 €
5 Personalaufwand 28.031.000,00 € 28.451.000,00 € 28.87 8.000,00 € 29.311.000,00 € 29.751.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 6.399.000,00 € 6.644.000,0 0 € 6.904.000,00 € 7.179.000,00 € 7.470.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 1.283.000,00 € 4.579.000,00 € 4. 251.000,00 € 3.632.000,00 € 1.849.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 11.339.000,00 € 11.824.000,00 € 12.338.000,00 € 11.992.000,00 € 11.64 3.000,00 €
9 Abschreibungen 8.104.000,00 € 8.104.000,00 € 8.104.00 0,00 € 8.104.000,00 € 8.104.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 3.235.000,00 € 3.720.000,00 € 4.234.000,00 € 3.888.000,00 € 3.539.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) 300.000,00 € 300.000,00 € 300 .000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0 ,00 €
14 Finanzergebnis 300.000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 € 300.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 2.935.000,0 0 € 3.420.000,00 € 3.934.000,00 € 3.588.000,00 € 3.239. 000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 2.935.000,00 € 3.420.000,00 € 3 .934.000,00 € 3.588.000,00 € 3.239.000,00 €
18 Steuern 123.000,00 € 123.000,00 € 123.000,00 € 123.00 0,00 € 123.000,00 €
19 Jahresüberschuss 2.812.000,00 € 3.297.000,00 € 3.811 .000,00 € 3.465.000,00 € 3.116.000,00 €
Verwendung Jahresergebnis:
Unterschied AfA Handelsrecht - AfA Gebührenrecht 843 .000,00 € 843.000,00 € 843.000, 00 € 843.000,00 € 843.000,00 €
Kalkulatorische Verzinsung 1.428.000,00 € 1.3 99.000,00 € 1.371.000,00 € 1.343. 000,00 € 1.317.000,00 €
Zinserträge 61.000,00 € 61.000,00 € 61.000,00 € 61.000,00 € 61.000,00 €
Erträge aus Nebengeschäften 480.000,00 € 4 80.000,00 € 480.000,00 € 48 0.000,00 € 480.000,00 €
2.812.000,00 € 2.783.000,00 € 2.755.0 00,00 € 2.727.000,00 € 2.701.000,00 €
21 Wirtschaftsplan 2023
5. Vermögensplan 20 2 3 der awm
Vermögensplan
20 2 3
Nachrichtlich:
Vermögensplan
20 2 2
I. Einnahmen
11.491.000 €
8.476.000 €
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit
langfristigem Charakter
400.000 €
270.000 €
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus
der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen
Hand
8.104.000 €
8.160.000 €
3. Aufnahme von Krediten
175.000 €
0 €
4. Jahresüberschuss
2.812.000 €
46.000 €
II. Ausgaben
11.491.000 €
8.476.000 €
1. Darlehenstilgungen
650.000 €
650.000 €
2. Investitionen
7.826.000 €
7.826.000€
a) Stadtreinigung
4.003 .000 €
1.463 .000 €
a1) Straßenreinigung
2.500.000 €
480.000 €
a2) Winterdienst
1.470.000 €
945.000 €
a3) Sonstiges
33.000 €
38.000 €
b) Abfallwirtschaft 6. 333 .000 € 6.098 .000 €
b1) Abfallabfuhr 2.983.000 € 3.593.000 €
b1.1) Abfall - u. Wertstoffbehälter 870 .000 € 77 0 .000 €
b1.2) Fahrzeuge 0 € 2.785.000 €
b1.3) Sonstiges 53.000 € 38.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestel-
len
2.060.000 € 0 €
22 Wirtschaftsplan 2023
Vermögensplan
20 2 3
Nachrichtlich:
Vermögensplan
20 2 2
b2) Abfallverwertung/-entsor-
gung
3.350.000 €
2.505.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
1.570.000 €
690.000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM
1.630.000 €
1.595.000 €
b2.3) Errichtung von abfallwirt-
schaftlichen Anlagen
100.000 € 170.000 €
b2.4) Sonstiges 50.000 € 50.000 €
c) Gemeinsame Anlagen 50 5.000 € 265 .000 €
c1) Fahrzeuge 0 € 0 €
c2) Maschinen/Geräte 10 0 .000 € 60.000 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgü-
ter
15.000 € 15.000 €
c4) Baumaßnahmen 200.000 € 0 €
c5) Sonstiges 190.000 € 190.000 €
23 Wirtschaftsplan 2023
Erläuterungen zum Vermögensplan 202 3 (Investitionen)
a) Stadtreinigung 4.003 .000 €
a1) Straßenreinigung
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatzbe-
schaffung von jeweils zwei elektrisch betriebenen
Kompakt- und Kleinkehrmaschinen sowie jeweils
zwei elektrisch betriebene Pritschenfahrzeuge und
Papierkorbwagen benötigt.
2.500 .000 €
a2) Winterdienst
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von
zwei Radwegbetreuungsgeräten mit Winterdienst-
ausrüstung, für vier Streufahrzeuge mit der nötigen
Streutechnik und Schneeräumschildern sowie für
zwei Geräteträger mit Winterdienstausrüstung be-
nötigt.
1.470 .000 €
a3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von
diversen Maschinen und Geräten. Der Ansatz bein-
haltet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirt-
schaftsgütern gem. § 6 Abs. 2 EStG.
33.000 €
b)
Abfallwirtschaft 6. 333 .000 €
b1) Abfallabfuhr 2 .983 .000 €
b1.1)
Abfall - u. Wertstoffbehälter
870 .000 €
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung
von Abfallgefäßen (MGB), Großbehältern, Papier-
körben, Big Bellys und Einhausungen sowie für Con-
tainer und Presscontainer.
b1.2)
Fahrzeuge
Eine Ersatzbeschaffung von Abfallsammelfahrzeu-
gen ist für 2023 nicht vorgesehen.
0 €
24 Wirtschaftsplan 2023
b1.3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von
diversen Maschinen und Geräten. Der Ansatz bein-
haltet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirt-
schaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
53 .000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestellen
Für die Neuausrichtung des Recyclinghofkonzeptes
der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster werden im
Jahr 2023 Planungsleistungen und der Erwerb grö-
ßerer Grundstücke erforderlich.
2.060.00 0 €
b2)
Abfallverwertung /-entsorgung 3. 350 .000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
Für die Kompostierungsanlage wird die Ersatzbe-
schaffung einer Trommelsiebanlage mit einem An-
baugerät zur Windsichtung des Siebüberlaufs zu
einem Anschaffungswert von 300.000 Euro benö-
tigt.
Für die MRA werden als Ersatz ein Radlader und ein
Absetzcontainerfahrzeug beschafft. Für den Trans-
port der Sortierreste zur Twence wird ein zusätzli-
cher LKW mit Auflieger angeschafft. Es ist geplant,
die Fahrzeuge als elektrisch betriebene Variante zu
beschaffen.
1.57 0 .000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum
Aufgrund der derzeitigen Lage und Verfügbarkeit
der Materialien ist eine Ansatzerhöhung für die Sa-
nierung der Rottetunneldecken und des zu erneu-
ernden Lichtfirst der Rotte gegeben. Es werden Mit-
tel in Höhe von 240.000 Euro benötigt.
Für den Umbau der Werkstatt der ehemaligen BVA
wird ein Ansatz in Höhe von 290.000 Euro bereitge-
stellt.
Für Planungsleistungen zum Bau einer Remise für
den Containerdienst werden 100.000 Euro bereit-
gestellt.
1.630 .000 €
25 Wirtschaftsplan 2023
Die awm planen zur Überbrückung von Versor-
gungsengpässen bei der Kraftstoffversorgung den
Bau einer zentralen Tankstelle mit einem 80.000 Li-
ter Dieselkraftstofftank am Entsorgungszentrum.
Die Kosten für den Bau der Tankstelle betragen
750.000 Euro.
Zur Aufladung von elektrisch betriebenen Fahrzeu-
gen wird die nötige Ladeinfrastruktur bereitgestellt.
Die Beschaffungskosten betragen 250.000 Euro.
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen
Die Mittel in Höhe von 100.000 € werden für Pla-
nungsleistungen zur Verlagerung des Zwischenla-
gers benötigt.
10 0.000 €
b2.4) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
50 .000 €
c) Gemeinsame Anlagen 505 .000 €
c1) Fahrzeuge
0 €
Für 202 2 sind keine Ersatzbeschaffungen vorgese-
hen.
c2) Maschinen/Geräte 10 0 .000 €
Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15 .000 €
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet
ebenfalls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern
gem. § 6 Abs. 2 EStG.
c4) Baumaßnahmen 400.00 0 €
Für Überdachungen der Ladeinfrastruktur auf dem
Betriebsgelände Rösnerstraße und die Beschaffung
eines Notstromcontainers inklusive der Kabelverle-
gung werden 400.000 Euro benötigt.
26 Wirtschaftsplan 2023
c5) Sonstiges
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzbeschaf-
fung von Büromöbeln sowie EDV Hard- und Soft-
ware.
19 0 .000 €
27 Wirtschaftsplan 2023
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 20 2 3 – 20 2 7
Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027
Investitionen
a) Stadtreinigung 4.003.000,00 € 2.283.000,00 € 2.283.000,00 € 2.283.000,00 € 2.283.000,00 €
a1) Straßenreinigung 2.500.000,00 € 1.500.0 00,00 € 1.500.000,00 € 1.500.0 00,00 € 1.500.000,00 €
a2) Winterdienst 1.470.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 €
a3) Sonstiges 33.000,00 € 33.000,00 € 33.000,00 € 33.000,00 € 33.000,00 €
b) Abfallwirtschaft 6.333.000,00 € 6.303.000,00 € 6.653.000,00 € 6.153.000,00 € 6.153.000,00 €
b1) Abfallabfuhr 2.983.000,00 € 4.853.000,0 0 € 4.853.000,00 € 4.353.000,0 0 € 4.353.000,00 €
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 870.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 € 800.000,00 €
b12) Fahrzeuge - € 3.000.000, 00 € 3.000.000,00 € 3.000.000, 00 € 3.000.000,00 €
b13) Sonstiges 53.000,00 € 53.000,00 € 53.000,00 € 53.000,0 0 € 53.000,00 €
b14) Errichtung von Annahmestellen 2.060.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 €
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 3.350.000,00 € 1.450.000,00 € 1.800.000,00 € 1.800.000,00 € 1.800.000,00 €
b21) Fahrzeuge 1.570.000,00 € 150.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 € 1.500.000,00 €
b22) Baukosten Infrastruktur 1.630.000,00 € 500.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 €
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen 100.00 0,00 € 750.000,00 € - € - € - €
b24) Sonstiges 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,0 0 € 50.000,00 €
c) Gemeinsame Anlagen 505.000,00 € 315.000,00 € 315.000,00 € 315.000,00 € 315.000,00 €
c1) Fahrzeuge - € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,0 0 € 50.000,00 €
c2) Maschinen und Geräte 100.000,00 € 10 0.000,00 € 100.000,00 € 1 00.000,00 € 100.000,00 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €
c4) Baumaßnahmen 200.000,00 € - € - € - € - €
c5) Sonstiges 190.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 € 150.000,00 €
Darlehenstilgung 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 €
Gesamt 11.491.000,00 € 9.551.000,00 € 9.901.000,00 € 9.401.000,00 € 9.401.000,00 €
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 400.000,00 € 400.000,00 € 400.000,00 € 400.000,00 € 400.000,00 €
Regelabschreibungen 8.104.000,00 € 8.001.0 00,00 € 8.001.000,00 € 8.001.0 00,00 € 8.001.000,00 €
Aufnahme von Krediten 175.000,00 €
Jahresüberschuss 2.812.000,00 € 1.150.000, 00 € 1.500.000,00 € 1.000.000, 00 € 1.000.000,00 €
Gesamt 11.491.000,00 € 9.551.000,00 € 9.901.000,00 € 9.401.000,00 € 9.401.000,00 €
28 Wirtschaftsplan 2023
6. Stellenübersicht 20 2 3 der awm
Stellenübersicht der Arbeitnehmerinnen /Arbeitnehmer
Entgelt-
gruppe Stellen 2023
Abweichungen
gegenüber
2022
Stellen 2022 Ist -Besetzung
30.06.2022
Vermerke /
Erläuterun-
gen
TVÖDFEST
2,00
+ 1,00
1,00
1,00
EGr. 15 1,00 - 1,00 2,00 2,00
EGr. 14 5,00 + 1,00 4,00 3,76
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 12 5,00 - 5,00 4,73
EGr. 11 7,00 + 2,00 5,00 5,44
EGr. 10 7,50 - 7,50 7,5
EGr. 9c 8,00 + 1,00 7,00 7,59
EGr. 9b 8,00 + 1,00 7,00 7,00
EGr. 9a 14,00 - 1,00 15,00 13,00
EGr. 8 3,00 - 3,00 3,00
EGr. 7 21,00 - 21,00 20,83
EGr. 6 181,00 + 7,00 174,00 173,88
EGr. 5 1,50 - 1,50 1,50
EGr. 4 158,00 + 5,00 153,00 152,30
EGr. 3 0,26 - 0,26 0,00
Summe 424,26 + 16,00 408,26 405,53
nachrichtlich:
Auszubil-
dende
17,00
- 17,00 11,00
29 Wirtschaftsplan 2023
nachrichtlich:
Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs -
gruppen
Stellen
2023
Stellen
2022
Abweichungen
gegenüber 2022
Ist -Besetzung
30.06.2022
Bemerkungen
A 14
1,00
1,00
-
1,00
A 12
1,50
1,50
-
1,50
A 9 Lauf-
bahngruppe 1
1,00
1,00
-
1,00
A 8
1,00
1,00
-
1,00
insgesa mt
4,50
4,50
-
4,50
Einzelaufstellungen
Stellen mehrungen
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
1. 1,00 EGr. 14/A14 Abteilungsleitung
Team awm 1 – Be-
triebswirtschaft und
Innere Dienste
AP-Nr. 70.10.0001
Neue Planstelle aufgrund der Einrichtung
einer zweiten Betriebsleitung. Die bishe-
rige Leitungsstelle der awm 1 wird zur
Kaufmännischen Betriebsleitung (siehe
Tabelle Stellenwertänderungen, Ziff. 1)
2. 1,00 EGr. 9c Sachbearbeiter/-in
Kundenberatung
AP-Nr. 70.04.0012
„Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Do-
kumentation von Rückmeldungen, Anfra-
gen und Beschwerden zu falsch befüllten
Biotonnen. Umwandlung einer zum
01.02.2018 überplanmäßig eingerichteten
Stelle in eine Planstelle.
3. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in
Social-Media-Ma-
nagement
AP-Nr. 70.04.0015
Ergänzung der Abfallberatung (Pflicht-
aufgabe) um digitale Kommunikations-
kanäle. Umwandlung einer zum
01.08.2020 überplanmäßig eingerichte-
ten Stelle in eine Planstelle
4. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in AP-Nrn. 70.22.1493/1494
„Aktion Biotonne“: Kontrolle der Bioab-
fallgefäße auf Störstoffe. Umwandlung
der zum 01.08.2020 überplanmäßig ein-
gerichteten Stellen in Planstellen
30 Wirtschaftsplan 2023
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
5. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Papierkorbentleerung
AP-Nr. 70.22.2519
Verstetigung der Stelle gem. Ratsbe-
schluss vom 18.05.2022 zur
V/0086/2022/1 „Sauberkeit im öffentli-
chen Raum“
6. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Sperrgut/Grünabfälle
Sachgebiet 70.22.15
Bedarf einer zusätzlichen Arbeitsgruppe
durch dauerhafte Zunahme der Mengen
in der Sperrgut- und Grüngutabfuhr
(wachsende Stadt); siehe auch Ziff. 7.
7. 2,00 EGr. 4 Mülllader/-in
Sperrgut/Grünabfälle
Sachgebiet 70.22.15
Bedarf einer zusätzlichen Arbeitsgruppe
durch dauerhafte Zunahme der Mengen
in der Sperrgut- und Grüngutabfuhr
(wachsende Stadt); siehe auch Ziff. 6.
8. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Umleerbehälter
Sachgebiet 70.22.17
Bedarf einer zusätzlichen Arbeitsgruppe
durch dauerhafte Zunahme der Mengen
in den Umleerbehältern, insbesondere
Papier/Pappe/Kartonagen; Refinanzie-
rung durch Entgelte (kein Aufwand im
Gebührenhaushalt); siehe auch Ziff. 9.
9. 1,00 EGr. 4 Mülllader/-in
Umleerbehälter
Sachgebiet 70.22.17
Bedarf einer zusätzlichen Arbeitsgruppe
durch dauerhafte Zunahme der Mengen
in den Umleerbehältern, insbesondere
Papier/Pappe/Kartonagen; Refinanzie-
rung durch Entgelte (kein Aufwand im
Gebührenhaushalt); siehe auch Ziff. 8.
10. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in
Verwaltung und
Technik für EZM und
Recyclinghöfe
AP-Nr. 70.31.0002
Übernahme des Recyclinghofes Kinder-
haus, Umorganisation der Leitungsstruk-
tur im Bereich Recyclinghöfe/Zwischen-
lager. Qualifikation: Ingenieur/-in. Um-
wandlung einer zum 01.01.2022 überplan-
mäßig eingerichteten Stelle in eine Plan-
stelle
11. 1,00 EGr. 6 Abfallfacharbeiter/-
in
Waage EZM
AP-Nr. 70.31.0107
Dauerhafte Erweiterung der Öffnungs-
zeiten an der Hauptwaage des Entsor-
gungszentrums. Umwandlung einer zum
01.06.2021 überplanmäßig eingerichteten
Stelle in eine Planstelle.
12. 1,00 EGr. 6 Maschinenführer/-in
Papierumschlag EZM
Sachgebiet 70.31.02
Umorganisation des Papierumschlags
am EZM. Einsparung bezogener Leistun-
gen weit über der Höhe der Personal-
und Sachkosten. Nutzung von Synergien.
31 Wirtschaftsplan 2023
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
13. 1,00 EGr. 6 Maschinenführer/-in,
Schlosser/-in
MRA
AP-Nr. 70.32.0217
Zuverlässige und zeitnahe Wartung der
Komponenten der Restabfallsortierungs-
anlage; Einsparung bezogener Leistun-
gen weit über der Höhe der Personal-
und Sachkosten
14. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Reserve Abtransport
Restabfall Twence
AP-Nr. 70.32.0407
Transporte von und zur Twence, Hen-
gelo. Umwandlung einer zum Wirt-
schaftsplan 2021 überplanmäßig einge-
richteten Stelle in eine Planstelle
Stellen wertänderungen
Lfd. Nr. Arbeitsplatz -
Nr.
Bewertung
bisher
Bewertung
künftig
Anzahl Funktion /
Aufgabengebiet
1. 70.01.0001 E15 TVÖD-Fest 1,00 Kaufm. Betriebsleiter/-in
2. 70.31.0301 EGr. 9a EGr. 9b 1,00 Leiter/-in
Recyclinghöfe/Zwischenlager
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
1. 1,00 EGr. 12 Sachbearbeiter/in
Digitalisierungsma-
nagement
AP-Nr. 70.00.0003üp
Ausbau digitaler Infrastruktur. Analyse der
bestehenden Geschäftsprozesse. Projekt-
dauer: 01.03.2021 - 31.12.2024
2. 0,75 EGr. 13 Sachbearbeiter/-in
Projektleitung EU-
Projekt HOOP (EU Hori-
zon 2020)
AP-Nr. 70.00.0004üp
Aufbau von Fachwissen zur Entwicklung
konkreter Investitionen zur Aufwertung von
städtischem Bioabfall und Klärschlamm.
Projektdauer: 31.12.2025
Die Stelle wird aus Fördermitteln finanziert.
3. 1,00 EGr. 9b Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung
und Verwertung von
Altkleidern
AP-Nr. 70.01.0504üp
Koordination sämtlicher Fortbildungen und
Unterweisungen der awm / Überwachung
der in Münster aufgestellten Altkleidercon-
tainer. Projektdauer: 31.12.2023
4. 0,24 EGr. 3 Kantinenhilfe AP-Nr. 70.01.0604üp
Ausweitung der Öffnungszeiten der awm-
Kantine. Projektdauer: 31.12.2024
32 Wirtschaftsplan 2023
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
5. 1,00 EGr. 11 Sachbearbeiter/-in
Change-Management
AP-Nr. 70.04.0016üp
Koordination und Begleitung von Verän-
derungsprozessen im Bereich Mitarbeiter-
beteiligung und interne Kommunikation;
Befristete Einrichtung bis 31.12.2023; an-
schließend Entscheidung über Einrichtung
einer Planstelle.
6. 0,50 S11B Sachbearbeiter/-in
Nachhaltigkeitspäda-
gogik
AP-Nr. 70.04.0017üp
Verstärkung der Nachhaltigkeitspädago-
gik; Bildungsangebote für Kinder und Ju-
gendliche
7. 0,50 EGr. 4 Sachbearbeiter/-in
Mitarbeit Magazin
Werkstatt
Sachgebiet 70.21.13
Unterstützung der Leitung des Werkstatt-
lagers/Magazins; Einsatzmöglichkeit für
leistungseingeschränkte/n Mitarbeiter/in
8. 1,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Abfuhr von Wertstoffen
im Auftrag der Fa. Re-
mondis
AP-Nr. 70.22.1491üp
Übernahme von Teilleistungen aus dem
Auftrag der Dualen Systeme zur gemein-
samen LVP- und Wertstoffsammlung (vor-
behaltlich der Fortführung des Vertrages
mit der Fa. Remondis). Projektzeitraum:
01.01.2023 – 31.12.2025. Die Kosten werden
von der Fa. Remondis getragen.
9. 1,00 EGr. 4 Straßenreinigungsarb.
Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide
AP-Nr. 70.22.2634üp
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Finanzierung über einen Beschäfti-
gungszuschuss nach § 16e SGB II; Verlän-
gerung des Projekts um 1 weiteres Jahr bis
31.12.2023
10. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len
AP-Nr. 70.31.0319üp
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recycling-
höfen; Befristete Verlängerung bis
31.12.2023
11. 5,00 EGr. 4 Hilfskräfte
Mechanische Restab-
fallaufbereitungsan-
lage/ Bioabfallvergä-
rungsanlage
AP-Nrn. 70.32.0216üp, 70.32.0313-0316üp
Umwandlung bisheriger Leiharbeitsver-
hältnisse
Projektdauer: 4 Jahre (bis 31.12.2023)
33 Wirtschaftsplan 2023
Impressum
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Dezember 2022
Beschlussvorlage
12081 Zeichen
V/0552/2022 V/0552/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2023 - Finanzplan 2023 - 2027 Beratungsfolge 16.11.2022 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2023 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. a) Der Erfolgsplan 2023 weist Erträge in Höhe von 68.316.000 € und Aufwendungen in Höhe von 65.504.000 € auf. Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 2.812.000 € ab. b) Der Vermögensplan 2023 hat ein Gesamtvolumen von 11.491.000 €. c) Die Stellenübersicht 2023 weist 424,26 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 17 Auszu- bildende) aus. Darüber hinaus werden 4,5 Beamte beschäftigt. 2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 7.700.000 € aufnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen in Höhe von 65.504.000 € werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent- nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 62.085.000 € getragen. Die verbleibenden 3.419.000 € für den satzungsgemäßen Winterdienst und den Stadtanteil an der Straßenreinigung werden vom Haushalt der Stadt Münster getragen. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 03.11.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dornseif Telefon: 6052-16 Dornseif@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0552/2022 Begründung: Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2023 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. Zu 1.: Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der awm b) das Rechnungsergebnis 2021 c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2022 d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept e) die Eigenbetriebsverordnung f) die handelsrechtlichen Vorschriften. Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 2.812.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied- lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf. Personalentwicklung In der Stellenübersicht sind für 2023 insgesamt 424,26 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. Auf den Seiten 28 - 32 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2022 dar- gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2023 insgesamt 16 neue Planstellen einzurichten. 7,0 dieser Stellen waren bereits im laufenden Jahr 2022 überplanmäßig vorhanden und im Personal- kostenansatz enthalten. Die nun vorgeschlagene Erhöhung des planmäßigen Personalbestandes erfolgt im Einzelnen aus folgenden Gründen: 1. Umsetzung bestehender Ratsbeschlüsse (2 ,0 Stellen; siehe Ziff.1 und 5 der Tabelle Stellenver- mehrungen): Mit Beschlussvorlage V/0236/2022 beschloss der Rat am 18.05.2022 die Änderung der Betriebssat- zung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ( AWM) und damit die Einrichtung einer zweiten Be- triebsleitung mit der Verantwortung für den kaufmännischen Geschäftsbereich der awm. Da die Stel- lenbesetzung bereits im laufenden Jahr erfolgte, wurde zunächst die vorhandene Planstelle „Fach- stellenleitung 70.01 Betriebswirtschaft, Recht und Verwaltung“ hierfür genutzt. Zum 01.01.2023 soll nun die bisherige Fachstell e als Abteilung weitergeführt werden. Die Abteilungsleitungs -Stelle wird neu eingerichtet, im Ergebnis führt die Umorganisation zu einer Ausweitung um eine Vollzeitstelle. - 3 - V/0552/2022 Ebenfalls am 18.05.2022 beschloss der Rat die Vorlage V/0086/2022/1 „Sauberkeit im öffentlichen Raum“ und damit auch die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/-n Kraftfahrer/-in „Papier- korbentleerung“. Im Ratsbeschluss heißt es: „ Eine Verstetigung als Planstelle erfolgt zum Wirt- schaftsplan 2023 der awm.“ 2. Zusätzliche Arbeitsgruppen in der Abfallabfuhr (5,0 Stellen; siehe Ziff. 6 - 9 der Tabelle Stellenver- mehrungen): Bei der Revierplanung der Abfallabfuhr werden alle Fahrzeuge und Teams möglichst gut ausgelastet und innerhalb der bestehenden Arbeitszeitmodelle sowie unter Berücksichtigung aller arbeitsschutz- rechtlichen Regeln eingesetzt. Da die Einwohnerzahl der Stadt Münster nach wie vor wächst, sind seit mehreren Jahren zwei dieser Arbeitsbereiche (Sperrgut/ Grünabfälle und Umleerbehälter/PPK) an ihre Grenzen gestoßen. Es ist aktuell nicht mehr möglich, diese beiden Abfuhrsysteme ohne zu- sätzlichen Fahrzeug- und Personaleinsatz aufrecht zu erhalten. Der Mehrbedarf ist dauerhaft, sodass eine Einrichtung dieser Planstellen notwendig wird. Im Gegenzug werden steigende Einn ahmen durch Gebühren und Entgelte erzielt. 3. Neue Planstellen als Ersatz für bisherige bezogene Leistungen (2,0 Stellen; siehe Ziff. 12 und 13 der Tabelle Stellenvermehrungen): Ein Qualitätsanspruch der awm ist, auch langjährig bestehende Arbeitsabläuf e zu hinterfragen und auf den Prüfstand zu stellen. So ist bei der Auswertung der Ausgaben für „bezogene Leistungen“ im Bereich des Entsorgungszentrums aufgefallen, dass in folgenden Bereichen jährlich erhebliche Zah- lungen anfallen: - Instandsetzungs-, Wartungs- und Optimierungsarbeiten in der mechanischen Restabfallsortierung - Umschlag von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) aus Haushaltungen und dem gewerblichen Bereich für den Transport zu Papierfabriken Es handelt sich um Zahlungen von insgesamt mehr als 300.000 € pro Jahr, zum größten Teil Perso- nalkosten. Hinzu kommt, dass die zeitnahe Abarbeitung der erforderlichen Tätigkeiten durch Dritte nicht immer gewährleistet ist und wichtige Betriebsabläufe dadurch gefährdet werden (besonders gravierend: Stillstand der Restabfallsortierung bis zur Beseitigung des jeweiligen Defektes). Sowohl zur Gewährleistung eines störungsarmen Anlagenbetriebs als auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen ist die geplante Übernahme dieser Tätigkeiten durch eigenes Person al eindeutig sinnvoll. Die Verwaltung schlägt daher vor, diese Stellen unbefristet einzurichten. 4. Dauerhafter Personaleinsatz „Aktion Biotonne“ (3,0 Stellen; siehe Ziff. 2 und 4 der Tabelle Stellen- vermehrungen): Verunreinigte Bioabfälle führen bei der Behandlung und Verwertung dieser Wertstofffraktion zu gro- ßen Problemen. Die Einflussmöglichkeiten im anlagentechnischen Bereich sind hier begrenzt: Bioab- fälle mit hohem Verschmutzungsgrad lassen sich nicht zu sauberen Recyclingprodukten verarbeiten, Kreisläufe können nicht geschlossen werden. Es besteht die reelle Gefahr, dass rechtliche Vorgaben (insbesondere: Störstoffquoten gemäß Bioabfallverordnung) nicht eingehalten werden. Außerdem gehen durch falsche Trennung (Bioabfall landet im Restabfall) wertvol le Ressourcen verloren. Im Verwertungsverfahren des Bioabfalls entsteht Biogas (alternative Energiequelle), aus der Strom und Wärme generiert wird. Das Endprodukt Kompost ist eine klimaschonende Alternative zu Torf. Vor diesem Hintergrund haben die awm 2018 eine intensive Informations-Kampagne begonnen. Über die Beratungs- und Informationsaktivitäten hinaus erfolgten seit dem 01.08.2020 Kontrollen der Bio- tonnen in den Revieren. Insgesamt wurden drei Stellen überplanmäßig eingerichtet. - 4 - V/0552/2022 Aktuelle Auswertungen zeigen, dass Biotonnenkontrollen ein sehr wirksames Instrument zur Verbes- serung der Bioabfallqualität sind, die Qualität der Bioabfälle aber wieder abnimmt, wenn längere Zeit keine Kontrollen durchgeführt werden. Die nochmals strengeren rechtlichen Vorgaben für Plastikanteile in Bioabfällen lassen es nicht zu, die diesbezüglichen Aktivitäten (wie ursprünglich geplant) mit Ablauf der Projektstellen Ende 2022 einzu- stellen. Die awm müssen hier weiterhin aktiv bleiben und dürfen keinesfalls hinter die aktuellen Quali- tätsstandards zurückfallen. Auch deshalb, weil die optimale Verwertung von Bioabfällen maßgeblich zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Münster beiträgt. Es handelt sich um eine Daueraufgabe, so da ss der bisherige befristete Personaleinsatz nunmehr über Planstellen abgesichert werden soll. 5. Aufgabenerweiterungen in den Bereichen Recyclinghöfe, Zwischenlager, Entsorgungszentrum (3,0 Stellen; siehe Ziff. 10, 11 und 14 der Tabelle Stellenvermehrungen): Mehrere Organisationsänderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf den erforderlichen Perso- naleinsatz. - Die Verlängerung von Öffnungszeiten am EZM hat sich eindeutig bewährt; der entsprechende bis- herige befristete Personaleinsatz soll nun dauerhaft abgesichert werden. - Die Abfalltransporte von und zur Twence nach Hengelo sind eingespielt. Die bisher befristet einge- richtete Stelle Kraftwagenfahrer/-in Reserve ist zur Aufrechterhaltung dieser interkommunalen Zu- sammenarbeit dauerhaft erforderlich. - Die BüRe gGmbH, eine Einrichtung der AWO, hat bislang im Auftrag der awm den Recyclinghof Kinderhaus betreut und das entsprechende Personal gestellt. Der diesbezügliche Vertrag wurde von der BüRe zum 01.04.2022 gekündigt. Die awm haben kurzfristig die Betreuung dieser Annah- mestelle übernommen, die ein unverzichtbarer Bestandteil des hiesigen Recyclinghofnetzes ist. In der entsprechenden Fachstelle der awm wird mit Einrichtung einer Planstelle nun der Personalein- satz unbefristet abgesichert. Außerdem wird aus diesem Anlass eine qualitative Verbesserung der zur Verfügung stehenden Stellen in der Leitungsstruktur für Recyclinghöfe und Zwischenlager vor- genommen. 6. Ergänzung der Abfallberatung (Pflichtaufgabe) um digitale Kommunikationskanäle (1,0 Stelle; sie- he Ziff. 3 der Tabelle Stellenvermehrungen): Die Verwaltung schlägt vor, auch in diesem Bereich den bisherigen befristeten Personaleinsatz in eine Planstelle umzuwandeln. Auf dieser Stelle werden die digitalen Kommunikationskanäle der awm (aktuell Facebook, Instagram, Twitter und YouTube) sowie die awm-Webseite betreut. Die Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen ist eine Pflichtaufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Nahezu jede/r Bürger/in nut zt regelmäßig bis zu täglich digitale Kommunikationskanäle. Wer seine Ziel- und Anspruchsgruppen erreichen will, kann auf dialogorientierte digitale Kommunikation (insb. über Social-Media-Kanäle) nicht mehr verzichten. Mit der Einrichtung einer Planstelle in diesem Bereich tragen die awm dem veränderten Kommunika- tionsverhalten der Bürgerinnen und Bürger Rechnung und halten die zwingend erforderlichen Kanäle für eine schnelle Dialogkommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern bereit. - 5 - V/0552/2022 Zu 2.: Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab- stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 7.700.000 € aufzunehmen. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen: - Wirtschaftsplan 2023 der AWM - Anlage A
Anlage A
847 Zeichen
Anlage A zur V/0552/2022 Kurzüberblick Erstellung des Wirtschaftsplans gemäß § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Vorlage wird zur Information des zuständigen Beigeordneten und der Stadtkämmerin sowie zur Vorberatung und Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss und den Rat erstellt. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (AWM) Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig Vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Rösnerstraße
- Brüningheide
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0552/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.09.2022
- Erstellt
- 01.09.2022 11:42