1391/2025

Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.02.2026

KI-Zusammenfassung

Die Stadt Köln erarbeitet eine umfassende Neufassung ihrer Naturdenkmalverordnung, die bereits seit 1994 besteht und zuletzt 2002 geändert wurde. Mit dieser Novellierung werden insgesamt 203 besondere Bäume und Baumgruppen unter Schutz gestellt – das sind 163 Einzelbäume, 33 Ensembles mit 101 Bäumen sowie sieben Alleen und Baumreihen mit zusammen 675 Bäumen. Damit erhöht sich die Zahl der geschützten Bäume um zwölf Prozent auf 939 Bäume.

Die Verordnung gilt für den gesamten Innenbereich der Stadt (die im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sowie für Bereiche mit rechtskräftigen Bebauungsplänen. Geschützt werden Bäume, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonders wertvoll sind. Jeder Baum erhält ein Schutzgebiet, das die Fläche unter seiner Krone plus einen 1,5 Meter breiten Randstreifen umfasst; bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt dieser Streifen fünf Meter.

Der Schutz ist umfassend: Es ist verboten, die Bäume zu beseitigen, zu beschädigen oder ihr Erscheinungsbild zu verändern. Auch dürfen im Schutzbereich keine Flächen versiegelt, keine Bauten errichtet, keine Leitungen verlegt und keine Freizeiteinrichtungen befestigt werden. Zudem sind Grillen und Feuern in unmittelbarer Nähe untersagt. Eigentümer müssen die Stadt unverzüglich über Gefahren oder Veränderungen informieren und den Zugang für Pflegearbeiten gestatten.

Gleichzeitig übernimmt die Stadt Köln die Verantwortung für Unterhaltung, Verkehrssicherung und Kennzeichnung der Naturdenkmäler – auch auf privaten Grundstücken. Die Kosten werden über die Baumschutzsatzung finanziert: 35 Prozent der Ausgleichszahlungen, die bei Fällungen anfallen, fließen in den Erhalt besonders wertvoller Bäume.

Im Rahmen des Verfahrens wurden 45 neue Naturdenkmäler ausgewiesen, 33 geschützte Bäume gestrichen (meist wegen Fällungen) und 92 bestehende Einträge aktualisiert. Die Neuausweisungen betreffen beispielsweise mehrere Platanen im Max-Dietlein-Park, Blutbuchen in Deutz und Rodenkirchen sowie eine Allee mit 85 Platanen in Buchforst. Die Auswahl erfolgte nach strengen naturschutzfachlichen Kriterien unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Eigentümer.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung lief vom 25. November bis 8. Dezember 2024 und brachte 144 prüffähige Vorschläge ein. Anschließend wurden betroffene Eigentümer und Fachbehörden angehört. Die Verwaltung hat dabei auch Bedenken berücksichtigt, etwa von der Gebäudewirtschaft, die an Schulstandorten keine zusätzlichen Einschränkungen wünschte. Für derartige Fälle wurde ein Ausnahmetatbestand für wesentliche Dienste der Daseinsvorsorge eingefügt.

Verstöße gegen die Verordnung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung tritt einen Tag nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und ersetzt die alte Verordnung von 1994. Die jährlichen Folgekosten betragen etwa 163.000 Euro für Aufwendungen bei gleichzeitigen Erträgen von 233.000 Euro. Nach dem Beschluss des Rates muss die Bezirksregierung Köln als höhere Naturschutzbehörde noch zustimmen.

Anlage 2 Naturdenkmalliste

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Anlage 7 Beteiligung

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Anlage 8 Neuausweisungen

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Anlage 11 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 10 Änderungen

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Anlage 1 Verordnung

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Anlage 9 Streichungen

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Anlage 5 Sicherstellungen

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Anlage 3 Steckbriefe

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 6 Anhörung

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Anlage 4 Synopse

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Anlage 2 Naturdenkmalliste

38385 Zeichen

Nr. Eintrag NDI-VO
1 NDI 101.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Seyengasse / Bayenstraße (Gemarkung 
Köln, Flur 3, Flurstück 748), auf dem Parkplatz nördlich der Bayenstraße 67;
2 NDI 101.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Süd, Georgsplatz 10 (Gemarkung 
Köln, Flur 4, Flurstück 754/36), Schulhof der Kaiserin-Augusta-Schule;
3 NDI 101.03, 3 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Leonhard-Tietz-Straße 6 (Gemarkung 
Köln, Flur 8, Flurstück 638), Grünflächen zwischen St. Peter und Straße;
4 NDI 101.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Pipinstraße (Gemarkung Köln, Flur 6, 
Flurstück 732), auf dem Augustinerplatz im Rundbeet neben dem Bürgersteig;
5 NDI 101.06, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Martinsfeld 41 (Gemarkung Köln; Flur 14, 
Flurstück 109), im rückwärtigen Garten;
6 NDI 101.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Am Pantaleonsberg 10-14 (Gemarkung 
Köln, Flur 15, Flurstück 110), im Innenhof;
7 NDI 101.12a, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, 
Flur 15, Flurstück 215), nördlich des Weges am südwestlichen Zugang in den Park;
8 NDI 101.12b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 
15, Flurstück 215), in der Nordostecke der Grünanlage;
9 NDI 101.12c, 1 Westlicher Zürgelbaum (Celtis occidentalis) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park 
(Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Südostecke der Grünanlage;
10 NDI 102.01, 7 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Zülpicher Straße, Roonstraße / 
Zülpicher Platz (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3425/133), nord- und südwestliche Umgebung der 
Herz-Jesu-Kirche;
11 NDI 102.02, 3 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Chlodwigplatz (Gemarkung Köln, Flur 
32, Flurstück 407/110), südöstliche Seite des Chlodwigplatzes, zwischen Einmündung Bonner Straße 
und Ubierring;
12 NDI 102.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Kaesenstraße 23-25 (Gemarkung Köln, 
Flur 33, Flurstück 1187/10), rückwärtige Hofanlage, neben Parkplatz;
13 NDI 102.05, 5 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Martin-Luther-Platz / Volksgartenstraße 
(Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 269, 270);
14 NDI 102.06, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Neustadt Süd, Engelbertstraße 38a / 
Hohenstaufenring 57a (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 710), im östlichen Bereich der 
Gartenanlage;
Neufassung der NDI-VO - Anlage 2: Naturdenkmalliste (Anlage I zur Verordnung)

15 NDI 102.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Salierring 23-27 (Gemarkung Köln, Flur 
34, Flurstück 563), südliche Ecke des Innenhofs;
16 NDI 102.08, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Hardefuststraße 7 (Gemarkung Köln, Flur 
33, Flurstück 1489/11), südliche Ecke im rückwärtigen Bereich des Grundstücks;
17 NDI 102.09, 1 Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) in Neustadt Süd, Maternuskirchplatz 5 
(Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 201), südöstlicher Bereich des rückwärtigen Gartenhofs;
18 NDI 103.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Am Römerturm (Gemarkung Köln, Flur 
21, Flurstück 763), im Hochbeet neben dem Bürgersteig auf der Westseite des Spielplatzes;
19 NDI 103.02, 1 Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) in Altstadt Nord, Pastor-Könn-Platz 
(Gemarkung Köln, Flur 18, Flurstück 234/7), östlich des Kindergartens Apostelnkloster;
20 NDI 103.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Eintrachtstraße 120 (Gemarkung Köln, 
Flur 23, Flurstück 205/3), rückwärtiger Innenhof;
21 NDI 103.05, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonskloster / Gereonshof 
(Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 463), südlich St. Gereon in der Grünanlage;
22 NDI 103.06, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonsdriesch 23 (Gemarkung Köln, 
Flur 24, Flurstück 526/26), rückwärtiger Gartenhof;
23 NDI 103.07, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Zeughausstraße 2-10 (Gemarkung Köln, 
Flur 24, Flurstück 439), Innenhof der Bezirksregierung;
24 NDI 103.08a, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Altstadt Nord, Grünanlage Kolpingplatz 
(Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6);
25 NDI 103.08b, 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Altstadt Nord, östliche Drususgasse (Gemarkung Köln, 
Flur 20, Flurstück 360/6), Grünanlage Kolpingplatz, westlich Wallraf-Richartz-Museum;
26 NDI 103.11a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, 
Flurstück 458), östliche Ecke der Grünanlage im Innenhof;
27 NDI 103.11b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, 
Flurstück 429), südwestliche Ecke der Grünanlage im Innenhof;
28 NDI 103.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, An der Linde 30 / Kunibertskloster 11-13 
(Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 623), im südwestlichen Bereich des Innenhofs;
29 NDI 103.14, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Nord, Jakordenstraße 6 (Gemarkung 
Köln, Flur 28, Flurstück 346/211), im rückwärtigen Grundstücksteil;
30 NDI 103.15a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 (Gemarkung 
Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage im südlichen Zugangsbereich;
31 NDI 103.15b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 (Gemarkung 
Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage nördlich der Bebauung;

32 NDI 103.15c, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 (Gemarkung 
Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage, Parkmitte;
33 NDI 103.17, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Niederich-Straße 1-3 (Gemarkung Köln, 
Flur 27, Flurstück 654), hinter der straßenseitigen Begrenzungsmauer in der Einmündung 
Dagobertstraße;
34 NDI 104.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Sedanstraße 37 (Gemarkung Köln, Flur 
38, Flurstück 623/19), am Rande des Bürgersteigs zur Straße "An der Münze";
35 NDI 104.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Elsa-Brändström-Straße / Konrad-
Adenauer-Ufer, (Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 468), Grünstreifen in der Mitte der Fahrbahnen;
36 NDI 104.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Oppenheimstraße 6a, 8, 10 (Gemarkung 
Köln, Flur 46, Flurstück 480), inmitten des Innenhofs;
37 NDI 104.04, 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Neustadt Nord, Theodor-Heuss-Ring 9 (Gemarkung Köln, 
Flur 38, Flurstück 836/1), straßenseitiger Vorgarten;
38 NDI 104.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Melchiorstraße 3 (Gemarkung Köln, Flur 
45, Flurstück 1582/13), links vor der Zufahrt zur Hoffläche des Bürgerzentrums Alte Feuerwache;
39 NDI 104.06, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Hansaring 56 (Gemarkung Köln, Flur 37, 
Flurstück 1351/146), Hansa-Gymnasium, in der südwestlichen Ecke des Innenhofs;
40 NDI 105.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Deutz, Am Deutzer Kastell (Gemarkung Deutz, 
Flur 35, Flurstück 1384), Grünfläche südlich des Caritas-Altenzentrums St. Heribert;
41 NDI 105.04, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Deutz, Suevenstraße 8 (Gemarkung 
Deutz, Flur 34, Flurstück 4798/4), südöstliche Ecke der rückwärtigen Grünfläche;
42 NDI 105.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia), in Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke Opladener Straße 
(Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1326), gegenüber Deutzer Bahnhof, auf dem Bürgersteig im 
Bereich der Einmündung;
43 NDI 105.06a, 4 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, 
Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Urbanstraße;
44 NDI 105.06b, 6 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, 
Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Hermann-Pünder-Straße;
45 NDI 105.07, 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Deutz, Lorenzstraße 26-28 (Gemarkung Deutz, Flur 35, 
Flurstücke 664 und 665), im rückwärtigen Innenhof auf der Flurstücksgrenze;
46 NDI 201.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Schönhauser Straße 59-61 (Gemarkung 
Rondorf, Flur 51, Flurstück 49/1), im straßenseitigen Vorgarten;
47 NDI 201.02b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Oktavianstraße 10-12 (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 51, Flurstück 1266), im östlichen Teil des rückwärtigen Gartens;

48 NDI 201.04, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Bayenthal, Gustav-Heinemann-Ufer 90 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1906), südlich neben der Zufahrt zu den rückwärtigen 
Wohngebäuden;
49 NDI 202.01a, 1 Amberbaum (Liquidambar styraciflua) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im östlichen Teil der rückwärtigen Gartenanlage;
50 NDI 202.01b, 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen Gartenanlage;
51 NDI 202.01c, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4233/117), im nordwestlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage;
52 NDI 202.01d, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im südlichen Bereich der rückwärtigen 
Gartenanlage;
53 NDI 202.01e, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, 
Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen Gartenanlage;
54 NDI 202.01f, 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im westlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage;
55 NDI 202.02, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Marienburg, Leyboldstraße 42-44 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4600/326), südwestlich des Hauptgebäudes;
56 NDI 202.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Bayenthalgürtel 3 (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 51, Flurstück 2936/110), westlich des Gebäudes nahe Alteburger Mühle;
57 NDI 202.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 4 (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 367);
58 NDI 202.07, Allee, bestehend aus 20 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Brohler Straße 
zwischen Einmündung „Hoffmann-von-Fallersleben-Straße“ und Einmündung „Mehlemer Straße“, 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 6883/344 und Flurstück 6885/338 teilweise);
59 NDI 202.08, Allee, bestehend aus 191 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Bayenthalgürtel, 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1413), zwischen Einmündung „Bonner Straße“ und 
Einmündung „Alteburger Straße“, auf dem Mittelstreifen;
60 NDI 202.11, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 16 (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1492), inmitten des rückwärtigen Innenhofs;
61 NDI 202.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Im Römerkastell (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 51, Flurstück 1230), auf der Rasenfläche inmitten der Grünanlage;
62 NDI 203.01, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Raderberg, Marktstraße / Bonner Straße 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2022), alter Botanischer Garten, Südseite der 
Grünanlage, ca. 2 m vom asphaltierten Bürgersteig;

63 NDI 203.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Raderberg, Brühler Straße 74 (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 53, Flurstück 2700), westliche Grenze des Klostergartens nahe Bebauung Raderberger 
Straße 147;
64 NDI 204.01b, 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Raderthal, Brühler Straße 300 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 1423), inmitten der Grünanlage nördlich des Eingangs 
zum Truppenamt;
65 NDI 208.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Rodenkirchen, Auf dem Brand 10 (Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 84, Flurstück 1584/93), Vorgarten nahe Grundstücksgrenze;
66 NDI 208.02, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Rodenkirchen, Im Park 6 (Gemarkung 
Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 517), südwestlich im straßenseitigen Garten;
67 NDI 208.04, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Rodenkirchen, Sürther Straße 1 (Gemarkung 
Rondorf-Land, Flur 66, Flurstück 10);
68 NDI 208.09, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Rodenkirchen, Uferstraße 33 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169), in der südwestlichen und südöstlichen Ecke des 
rückwärtigen Gartens;
69 NDI 209.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weiß, Auf der Ruhr 25 (Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 78, Flurstück 543), auf dem Bürgersteig vor Haus Nr. 25;
70 NDI 209.02, Allee, bestehend aus 92 Linden (Tilia platyphyllos) in Sürth, Bahnhofstraße, zwischen 
Falderstraße und Sürther Hauptstraße (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 85, Flurstück 2279, 284/1, 
285/2, 287/5, 287/6, 287/9, 1317/285);
71 NDI 210.01a, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung 
Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826), Westseite des straßenseitigen Gartenteils;
72 NDI 210.01b, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung 
Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826), im Garten an der Westseite des Hauses;
73 NDI 210.01c, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 
86, Flurstück 2826), im Garten an der nordöstlichen Grundstücksgrenze;
74 NDI 210.02, 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Sürth, Sürther Hauptstraße 173 (Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 81, Flurstück 271), inmitten des Grundstücks auf der kleinen Grünfläche;
75 NDI 301.01, 3 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Klettenberg, Siebengebirgsallee / Ecke 
Stenzelbergstraße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 137, 728), auf dem Bürgersteig;
76 NDI 302.01a, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Sülz, Luxemburger Straße 201 (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 507), auf der Rasenfläche in der Mitte der Parkanlage;
77 NDI 302.01b, 1 Eibe (Taxus baccata) in Sülz, Luxemburger Straße 201 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 
56, Flurstück 507), im südwestlichen Teil der Parkanlage;

78 NDI 303.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Wilhelm-Backhaus-Straße 23 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 1372/251), Südostecke des Grundstücks nahe Bürgersteig;
79 NDI 303.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Schumannstraße 25 (Gemarkung 
Kriel, Flur 63, Flurstück 4734/19), im straßenseitigen Vorgarten;
80 NDI 303.04, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Fürst-Pückler-Straße 42 
(Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 890/93), in der Mitte des rückwärtigen Gartens;
81 NDI 303.05, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Franzstraße 73 (Gemarkung 
Kriel, Flur 63, Flurstück 690), im Innenhof der rückwärtigen Gartenanlage;
82 NDI 303.06, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 
(Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten;
83 NDI 303.07, 1 Schwarzkiefer (Pinus nigra) in Lindenthal, Bachemer Straße 86 (Gemarkung Kriel, Flur 63, 
Flurstück 3057/30), im rückwärtigen Garten;
84 NDI 303.08, 1 Schwarznuss (Juglans nigra) in Lindenthal, Weyertal 111 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 
69, Flurstück 790), in der Grünanlage der Kindertagesstätte nahe der Grundstücksgrenze zum 
Bürgersteig;
85 NDI 303.09, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Amalienstraße 4 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 3424/251);
86 NDI 303.11a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 
64, Flurstück 1783), in der nordwestlichen Ecke der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses;
87 NDI 303.11b, 1 Stieleiche (Quercus robus) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 
64, Flurstück 1783), Südseite der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses, südlich der 
Wegegabelung;
88 NDI 303.11c, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 
64, Flurstück 1783), südlich der Rasenfläche in der Mitte der Parkanlage des St. Elisabeth-
Krankenhauses;
89 NDI 303.12, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Joseph-Stelzmann-Straße 9 
(Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 2998), auf dem Gelände der Uniklinik Köln, in der nordöstlichen 
Ecke von Haus 30;
90 NDI 303.17, 1 Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 (Gemarkung Kriel, Flur 
63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten, hinter dem Wohngebäude;
91 NDI 303.18, 1 Wintergrüne Eiche (Quercus turneri 'Pseudoturneri') in Lindenthal, Kringsweg 6 
(Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1586), im straßenseitigen Vorgarten;
92 NDI 304.01, 1 Zerreiche (Quercus cerris) in Braunsfeld, Voigtelstraße 4 (Gemarkung Kriel, Flur 62, 
Flurstück 415), südöstliche Grundstücksecke nahe Bürgersteig der Friedrich-Schmidt-Straße;

93 NDI 304.03a, 7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 
(Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, 
Baumgruppe in der nordöstlichen Ecke der Außenanlage;
94 NDI 304.03b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 
(Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumreihe 
in der südöstlichen Ecke der Außenanlage;
95 NDI 305.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Müngersdorf, Belvederestraße 40 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 1693), Herrigergasse zwischen Belvederestraße und Alter Militärring;
96 NDI 305.02, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Müngersdorf, Belvederestraße 42 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2048), nördlich des Teilstücks Herrigergasse zwischen Belvederestraße 
und Alter Militärring;
97 NDI 305.03a, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348), Petershof, an der Grundstückmauer zum 
Lövenicher Weg;
98 NDI 305.03b, 2 Eiben (Taxus baccata) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, 
Flur 77, Flurstück 2348), Grundstück Petershof, Grünanlage der Kindertagesstätte, nördlich neben dem 
Eingang;
99 NDI 305.03c, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im Innenhof des Petershofes;
100 NDI 305.03d, 2 Stieleichen (Quercus robur) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im rückwärtigen Hof des Petershofes;
101 NDI 305.03e, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), Petershof, in der östlichen Ecke des Innenhofs;
102 NDI 305.04a, 1 dreistämmiger Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), im südöstlichen Teil der Gartenanlage, auf Höhe 
des Wendehammers;
103 NDI 305.04b, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), an der südwestlichen Grenze der Gartenanlage;
104 NDI 305.04c, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), südwestlich des Wohngebäudes;
105 NDI 305.05, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Müngersdorf, Olympiaweg 2 / Ecke Peter-Günther-Weg 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2210), westlich des Paul-Günther-Wegs auf dem Parkplatz 
südöstlich der Radrennbahn;
106 NDI 306.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Junkersdorf, Am Schulberg 2 (Gemarkung Lövenich, Flur 
2, Flurstück 1417), vor der Alten Dorfkirche Junkersdorf, auf der straßenseitigen Grünfläche;

107 NDI 306.02, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Junkersdorf, Paul-Finger-Straße 19 
(Gemarkung Lövenich, Flur 31, Flurstück 57), Vorgarten nahe dem Bürgersteig;
108 NDI 306.03, 1 Silberlinde (Tilia tomentosa) in Junkersdorf, Grünanlage Feldblumenweg / 
Kornblumenweg (Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 811);
109 NDI 306.04a, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 
(Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), östlich der Haupthofeinfahrt;
110 NDI 306.04b, 5 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung 
Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordöstliche Grundstücksecke;
111NDI 306.04c, 1 Esskastanie (Castanea sativa) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, 
Flur 45, Flurstück 60), nordwestliche Grundstücksecke;
112 NDI 306.05, Allee, bestehend aus 182 Linden (Tilia cordata) in Junkersdorf, parallel zur 
Statthalterhofallee zwischen Statthalterhofweg im Westen und Salzburger Weg im Osten (Gemarkung 
Lövenich, Flur 28, Flurstück 2; Flur 31, Flurstück 79 und Flur 32, Flurstück 76);
113 NDI 306.06, 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Junkersdorf, Blumenallee / Ecke Ackerwinde (Gemarkung 
Lövenich, Flur 21, Flurstück 844 teilweise), auf dem Bürgersteig der Straßenkreuzung;
114 NDI 307.01a, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung 
Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), nordwestliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten 
Post;
115 NDI 307.01b, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), südliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An 
der Alten Post;
116 NDI 307.01c, 1 Spitzahorn (Acer platanoides) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im südlichen Bereich der Grünanlagen des 
Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe An der Alten Post 18/20;
117 NDI 307.01d, 1 Traubeneiche (Quercus petraea) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im westlichen Bereich der Grünanlagen des 
Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe Berliner Straße 15;
118 NDI 307.02, 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Weiden, Eichendorffstraße / Bahnstraße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 3, Flurstück 287), in der Grünanlage Graf-Zeppelin-Platz;
119 NDI 308.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung 
Lövenich, Flur 9, Flurstück 512), in der straßenseitigen Grünfläche zwischen Haus 116 und 118, 
gegenüber Mertenshof;
120 NDI 308.02b, 1 Riesenlebensbaum (Thuja plicata) in Lövenich, Brauweiler Straße 16 (Gemarkung 
Lövenich, Flur 10, Flurstück 789), Odemshof;
121 NDI 308.03a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, 
Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage südöstlich des Herrenhauses;

122 NDI 308.03b, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung 
Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage nordöstlich des Herrenhauses;
123 NDI 308.03c, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung 
Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage;
124 NDI 308.03d, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, 
Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage;
125 NDI 309.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Widdersdorf, An den Kastanien 7-9 
(Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 2621), an der Straße;
126NDI 401.01, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Franz-Kreuter-Straße (Gemarkung 
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1941), in der rückwärtigen Grünanlage östlich Franz-Kreuter-Straße 3, 
südlich des Parkplatzes;
127 NDI 401.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Mechternstraße / Vogelsanger Straße 
(Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1556), auf dem straßenseitigen Dreieck zwischen 
Vogelsanger Straße 89 und Mechternstraße 2;
128 NDI 401.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Christian-Schult-Straße 
(Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1544), im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz, gegenüber Haus 
Nr. 24;
129NDI 401.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Stammstraße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 71, 
Flurstück 529), vor dem Ehrenfelder Bahnhof;
130 NDI 402.01, 5 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neuehrenfeld, Simarplatz (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 
73, Flurstück 487), vor dem Haupteingang von St. Peter;
131 NDI 402.02, 3 schwarze Maulbeerbäume (Morus nigra) in Neuehrenfeld, Parkgürtel (Gemarkung 
Nippes, Flur 88, Flurstück 3552), Parkplatz südliche Hauptzufahrt;
132 NDI 403.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bickendorf, Rochusstraße 80 (Gemarkung Müngersdorf, 
Flur 73, Flurstück 792), auf dem Gelände des ehemaligen Lindweiler Hofs, gegenüber Rochusstraße 
115, hinter der Begrenzungsmauer im straßenseitigen Innenhof;
133 NDI 406.01, Baumreihe, bestehend aus 33 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ossendorf, 
Rochusstraße / Am Pistorhof (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 1840 tlw. und Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 660 tlw.), beginnend vor Rochusstraße 201, abbiegend in die Straße 
"Am Pistorhof";
134 NDI 501.01a, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Gocher Straße 45 (Gemarkung Nippes, Flur 
88, Flurstück 2675), Innenhof des St. Vinzenz-Krankenhauses;
135 NDI 501.01b, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Merheimer Straße (Gemarkung Nippes, Flur 
88, Flurstück 1578), Grünfläche östlich der Merheimer Straße gegenüber dem Haupteingang zum St. 
Vincenz-Hospital;

136 NDI 501.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Nippes, Neusser Straße / Auerstraße 
(Gemarkung Nippes, Flur 91, Flurstück 903), in der Einmündung auf die Auerstraße, vor Neusser Straße 
184;
137 NDI 503.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Riehl, Boltensternstraße 16 (Gemarkung Nippes, Flur 
86, Flurstück 856), SBK-Gelände, nordwestlich von Haus 4;
138 NDI 503.02, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Riehl, Tiergartenstraße 9 (Gemarkung 
Nippes, Flur 86, Flurstück 250), im Vorgarten Ecke Rotterdamer Straße;
139 NDI 503.03, Baumreihe und Allee in Riehl (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 616 tlw.), Baumreihe 
bestehend aus 38 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der Boltensternstraße auf Höhe Haus Nr. 
121 im Norden und Haus Nr. 45 im Süden und Allee, bestehend aus 34 Platanen (Platanus x acerifolia), 
zwischen der Abzweigung Pionierstraße im Norden bis zur Riehler Straße im Süden;
140 NDI 504.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Niehl, Halfengasse 25 (Gemarkung Longerich, Flur 99, 
Flurstück 3329), auf dem Schulhof der Grundschule;
141 NDI 504.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Sebastianstraße 229 (Gemarkung 
Longerich, Flur 99, Flurstück 2656), auf der straßenseitigen Grundstücksgrenze;
142 NDI 504.03, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Merkenicher Straße 158 (Gemarkung 
Longerich, Flur 99, Flurstück 1205), im nördlichen und südlichen Bereich des Innenhofs;
143NDI 505.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weidenpesch, Schmiedegasse 47 (Gemarkung 
Longerich, Flur 5, Flurstück 1769), auf dem Bürgersteig;
144 NDI 506.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Longerich, Neusser Straße 799 (Gemarkung Longerich, 
Flur 96, Flurstück 3819), im straßenseitigen Vorgarten;
145 NDI 506.03, 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Longerich, Norddeicher Straße 2 (Gemarkung Longerich, 
Flur 96, Flurstück 3868), Ecke Norddeicher Straße / Ecke Oldenburger Straße;
146 NDI 601.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merkenich, Mennweg 25 (Gemarkung 
Worringen, Flur 61, Flurstück 95), im straßenseitigen Vorgarten;
147 NDI 602.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Fühlingen, Schmiedhofsweg 1 (Gemarkung 
Worringen, Flur 87, Flurstück 494), Schmittenhof;
148 NDI 606.01, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Pesch, Escher Straße / Donatusstraße (Gemarkung Esch, 
Flur 3, Flurstück 1790), Grünfläche südlich der Straßengabelung;
149 NDI 611.01a, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 (Gemarkung 
Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), vor der Kirche;
150 NDI 611.01b, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 
(Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), straßenseitiger Vorplatz, östlich vor dem 
Hauptportal der Kirche St. Johann Baptist;

151 NDI 611.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Roggendorf/Thenhoven, Bruchstraße, 
(Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 471), auf dem ehemaligen Bahnhofsvorplatz, gegenüber 
Bruchstraße 17;
152 NDI 612.01, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Worringen, Hackhauser Weg (Gemarkung Worringen, 
Flur 72, Flurstück 285), auf dem Friedhof, nach der nordöstlichen Begrenzungsmauer;
153 NDI 701.01, 2 Winterlinden (Tilia cordata) in Poll, Rolshover Straße / Poll-Vingster Straße (Gemarkung 
Poll, Flur 38, Flurstück 1377), am Straßenrand, links und rechts des Bildstocks;
154 NDI 702.01, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Westhoven, Oberstraße 96 (Gemarkung 
Westhoven, Flur 2, Flurstück 108), Südseite des Engelhofes;
155 NDI 704.01, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Eil, Frankfurter Straße 772b / Maarhäuser Weg 
(Gemarkung Eil, Flur 1, Flurstück 191), im südwestlichen Bereich des Grundstücks;
156 NDI 705.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Eil, Frankfurter Straße / Pfaffenpfädchen 
(Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstück 863);
157 NDI 705.02, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Eil, Frankfurter Straße (Gemarkung Eil, Flur 12, 
Flurstück 231), auf der kleinen Grünfläche östlich Frankfurter Straße 710;
158 NDI 706.01, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 303 (Gemarkung Porz, 
Flur 1, Flurstück 1978), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes;
159 NDI 706.02a, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 305 (Gemarkung Porz, 
Flur 1, Flurstück 1955), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes;
160 NDI 711.02, 1 Stieleiche (Quercus robur), Wahn, S-Bahnhof Wahn (Gemarkung Wahn, Flur 7, Flurstück 
204);
161 NDI 714.01, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Zündorf, Wohnpark Gütergasse (Gemarkung 
Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1245), im Innenhof südlich Gütergasse 37;
162 NDI 714.02a, 4 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse 
(Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 5/7/9;
163 NDI 714.02b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse 
(Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 1/3;
164 NDI 715.01, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Langel, Lülsdorfer Straße / Rheinbergstraße (Gemarkung 
Langel, Flur 3, Flurstück 309/1), Zur Eiche, in der Mitte der Kreuzung;
165 NDI 715.02, 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Langel, Rheinbergstraße / Lülsdorfer Straße 
(Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstück 853), in der Einmündung auf die Rheinbergstraße, hinter dem 
Heiligenhäuschen;
166NDI 715.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Langel, Lülsdorfer Straße / Ecke Heinrich-Klein-
Straße (Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 2105), an der östlichen Seite des Parkplatzes, nahe der 
Bebauung Heinrich-Kleist-Straße 3;

167 NDI 802.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Kalk, Zechenstraße / Martin-Köllen-Straße (Gemarkung 
Kalk, Flur 26, Flurstück 152), im Abzweig, in einem kleinen Beet neben den Stellplätzen;
168 NDI 804.01, 1 Silberlinde (Tilia tomentosa) in Höhenberg, Geraer Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 1, 
Flurstück 1271), an der Straße, östlich gegenüber Geraer Straße 4;
169 NDI 804.02a, 1 Trauerbuche (Fagus sylvatica 'Pendula') in Höhenberg, Frankfurter Straße (Gemarkung 
Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074), vor dem Haupteingang des Mülheimer Friedhofes;
170 NDI 804.02b, 1 Trauerbuche (Fagus sylvatica 'Pendula') in Höhenberg, Frankfurter Straße (Gemarkung 
Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074), vor dem Haupteingang des Mülheimer Friedhofes;
171 NDI 806.01, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Merheim, Ostmerheimer Straße / Rüdigerstraße 
(Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 484), vor der Ostmerheimer Straße 457, Verkehrsinsel;
172 NDI 806.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merheim, Rüdigerstraße 79 (Gemarkung 
Merheim, Flur 18, Flurstück 559), im südlichen Bereich des Gartens, nahe Grundstücksgrenze;
173 NDI 808.01, 1 Riesenmammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Rath / Heumar, Forststraße 92 
(Gemarkung Heumar, Flur 1, Flurstück 93), südliche Grundstücksgrenze, nahe DB-Gleisanlage;
174 NDI 901.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Deutz-Mülheimer-Straße 280 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 6, Flurstück 642), nahe der hinteren Grundstücksgrenze im rückwärtigen Garten;
175 NDI 901.02a, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 
5, Flurstück 1292), nordöstliche Ecke des Schulgrundstücks;
176 NDI 901.02b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 5, Flurstück 1413), in der Mitte des Schulgrundstücks;
177 NDI 901.02e, 1 Hängesilberlinde (Tilia petiolaris) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich auf dem Schulhof;
178 NDI 901.02f, 1 Eibe (Taxus baccata) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, 
Flurstück 1292), östlich der Schule;
179 NDI 901.02g, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 
(Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich des Schulgebäudes auf dem Bürgersteig, 
Parkstreifen;
180NDI 901.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 25 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 5, Flurstück 1024), im nördlichen Teil des Grundstücks zwischen den Wohngebäuden;
181 NDI 901.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Genovevastraße / Ecke Keupstraße 
(Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 1044/190), im straßenseitigen Vorgarten hinter der 
Begrenzungsmauer;
182 NDI 901.07, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Salzstraße (Gemarkung Mülheim, 
Flur 5, Flurstück 1497), vor der Salzburger Straße 2 in einem Rundbeet;

183 NDI 901.08, 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Mülheim, Steinkopfstraße 5 (Gemarkung Mülheim, 
Flur 2, Flurstück 106/2), hinter dem Haus im Garten;
184 NDI 901.09, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Mülheim, Münsterer Straße 32 
(Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 83/3), in der südlichen Ecke der rückwärtigen Gartenanlage;
185 NDI 901.10, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Clevischer Ring (Gemarkung Mülheim, Flur 5, 
Flurstück 1524), unmittelbar hinter der Bushaltestelle „Keupstraße“;
186 NDI 901.11, 1 Amerikanisches Gelbholz (Cladrastis kentukea) in Mülheim, Rendsburger Platz 1 
(Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2984), auf der kleinen Rasenfläche vor dem Haupteingang der 
Trude Herr Gesamtschule, nahe Bürgersteig;
187 NDI 901.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Stadtgarten (Gemarkung Mülheim, Flur 2, 
Flurstück 2970), zwischen der nordwestlichen Ecke des alten Rosengartens und der Wegegabelung in 
einer niedrigen Hecke;
188 NDI 901.13, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Elisabeth-Breuer-Straße 46 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 2, Flurstück 3001), in einem Pflanzbeet unmittelbar neben dem Bürgersteig;
189 NDI 902.01a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 15 (Gemarkung Mülheim, 
Flur 2, Flurstück 7105/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 15;
190 NDI 902.01b, 1 Platane (Platanusx acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 17 (Gemarkung Mülheim, Flur 
2, Flurstück 7106/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 17;
191 NDI 902.02, 1 Roteiche (Quercus rubra) in Buchforst, Wildunger Straße 24 (Gemarkung Mülheim, Flur 
2, Flurstück 701), auf der straßenseitigen Grünfläche zwischen den Häusern Wildunger Straße 24 und 
18, unmittelbar neben dem Bürgersteig;
192 NDI 902.03, Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Heidelberger Straße 
(Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611), zwischen der Kalk-Mülheimer Straße und der 
Gleisunterführung kurz nach der Rudolf-Cassius-Straße;
193 NDI 903.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Buchheim, Frankfurter Straße / Drückergasse 
/ Arnsberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726), auf dem Platz;
194 NDI 903.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchheim, Guilleaumestraße / Frankfurter Str. 
(Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 tlw.), ausgangs der Guilleaumestraße an der Frankfurter 
Straße;
195 NDI 904.01, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Holweide, Johann-Bensberg-Straße 2 / 
Bergisch Gladbacher-Straße (Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 8, Flurstück 467), auf der 
Grünfläche;
196 NDI 905.01, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dellbrück, Bergisch Gladbacher-Straße 1149 (Gemarkung 
Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 953/26), im rückwärtigen Garten;
197 NDI 905.02, 2 Stieleichen (Quercus robur) in Dellbrück, Gierather Straße 96 / Ecke Refrather Straße 
(Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 2044), auf dem Bürgersteig und auf dem Platz;

198 NDI 905.03, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Dellbrück, Bergisch Gladbacher Straße 
1171/1173 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstücke 24/47 und 1261), nahe der Straße auf der 
Grundstücksgrenze;
199 NDI 905.06, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Dellbrück, Waldhausstraße 46 
(Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1953/25), im nordöstlichen Bereich der 
straßenseitigen Grünfläche, nahe des Bürgersteigs;
200 NDI 905.07, 1 Stechpalme (Ilex aquifolium) in Dellbrück, Grafenmühlenweg 165 (Gemarkung Thurn-
Strunden, Flur 69, Flurstück 235/8), an der nördlichen Seite der Einfahrt zum Wohngebäude;
201 NDI 907.02, 2 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Dünnwald, Berliner Straße / Dünnwalder 
Mauspfad (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219), nordöstlich der Kreuzung zwischen Berliner 
Straße und der Gleisanlage;
202 NDI 907.03, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dünnwald, Rönsahler Straße 21 (Gemarkung Dünnwald, 
Flur 52, Flurstück 257), in der südlichen Ecke am Straßenrand;
203 NDI 907.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Dünnwald, vor Odenthaler Straße 167/169 (Gemarkung 
Dünnwald, Flur 56, Flurstück 107 / Flur 57, Flurstück 2091 (Grenzbaum)), auf der kleinen Grünfläche im 
Parkstreifen zwischen Bürgersteig und Straße.

Anlage 7 Beteiligung

52315 Zeichen

Betroffene/r Bedenken, Fragen und Anregungen Stellungnahme der Verwaltung
Schutzgemeinschaft 
Deutscher Wald Köln 
e.V.
Im Anschreiben vom 26.02.2025 ist erläutert, dass beiliegender 
Entwurf eine Neufassung der NDI-VO vom 29.08.94 (1. Änderung 
03.01.02) ist. Wenn dies so ist, dann fehlen in der Anlage aber viele 
Bäume und vor allem Alleen. Die Anlage 2 ist hingegen mit der 
Überschrift „Neuausweisungen“ betitelt. Das bedeutet, dass die 
hier aufgeführten Bäume erstmals und somit zusätzlich zu den 
schon geschützten Naturdenkmalen als NDI ausgewiesen werden. 
Ich bitte diesen Widerspruch zu erläutern.
Erläuterung:
Die Schutzwürdigkeit der bestehenden Naturdenkmäler i.S.d. § 28 
BNatSchG ist bereits festgestellt, die betreffenden Stellen und 
Behörden sind hierzu bereits angehört. Diese Naturdenkmäler sind 
demzufolge unzweifelhaft in die neue Verordnung zu überführen. 
Etwaige Bestandsminderungen sind inhaltlicher Bestandteil der 
Vorlage zum Beschluss der Neufassung.
Übersicht-Gliederung: Text: „Anlage I Verzeichnis der 
Naturdenkmäler“ – die Anlage selbst hat die Überschrift: 
„Auflistung der Neuausweisungen“
Erläuterung:
Das "Verzeichnis der Naturdenkmäler" ist i.S.d. Kontinuität 
umbenannt worden in "Naturdenkmalliste". Die Liste ist eine von 
zwei Anlagen zur Verordnung. Die "Auflistung der 
Neuausweisungen" ist eine Anlage zum Anhörungsanschreiben. Sie 
ist nicht Bestandteil der Verordnung und hat rein informativen 
Charakter.
§ 1 (1) Geltungsbereich: Warum nicht gleiche Formulierung wie 
BSchS?
Erläuterung:
Sowohl § 2 BSchS als auch § 1 NDI-VO regeln den räumlichen 
Geltungsbereich, § 2 BSchS beinhaltet darüber hinaus Hinweise zur 
Unberührtheit weiterer Schutzvorschriften. Ein solcher findet sich 
in § 3 NDI-VO.
Synoptische Darstellung der Bedenken und Anregungen
Neufassung der NDI-VO - Anlage 7: Beteiligung

§ 2 (1) ist ein Abgleich mit dem Alleenkataster NRW erfolgt? In der 
Anlage I ist nur
eine Allee aufgeführt.
Erläuterung:
Das LANUF-Alleenkataster beinhaltet Alleen, die gemäß § 41 
LNatSchG als solche gesetzlich geschützt sind. Maßgeblich bei der 
Schutzausweisung als Naturdenkmal ist aber nicht die 
Alleeneigenschaft i.S.d. Definition des LANUF, sondern ihre 
Schutzwürdigkeit gemäß § 28 BNatSchG.
§ 3 Abs. 2: Wann ist ein Baum schutzbedürftig? Erläuterung:
Die Schutzbedürftigkeit setzt voraus, dass der ins Auge gefasste 
Schutzgegenstand in dem Sinne gefährdet ist, dass sie 
vernünftigerweise geboten erscheint. Dazu genügt eine abstrakte 
Gefährdung des Schutzgutes. Ausreichend sind z.B. eingetretene 
oder zu erwartende Beeinträchtigungen, Siedlungs- oder 
Nutzungsdruck, die Lage in einem Ballungsraum. Die 
naturschutzrechtliche Schutzbedürftigkeit ist nicht davon abhängig, 
ob ein Schutzgegenstand bereits nach anderen Vorschriften 
geschützt ist. Denn diese anderen Vorschriften verfolgen nicht 
allein spezifisch naturschutzrechtliche Zielsetzungen und das 
Naturschutzrecht ist nicht lediglich subsidiäres Recht. Die 
Schutzbereitschaft des Eigentümers genügt nicht, weil nicht sicher 
ist, ob dies so bleibt.
§ 4 Verbote: Hier sollte ein Abgleich mit der BSchS erfolgen. Erläuterung:
Zur Sicherstellung einer kohärenten und widerspruchsfreien 
Schutzstrategie sind die Verbote der Baumschutzsatzung bei der 
Erarbeitung der neuen Naturdenkmalverordnung berücksichtigt 
worden.

§ 4 (1) und (2): in Absatz (1) wird von „geschützter Umgebung“ 
gesprochen. Das
erschließt sich aus den Vorgaben dieser VO. Was ist jedoch in (2) 
mit „Lebensraum“
gemeint?
Erläuterung: Der Lebensraum ist kein räumlicher Gesichtspunkt, er 
bezeichnet vielmehr die Gesamtheit der Umweltfaktoren, die auf 
Bäume einwirken.
Zur Verdeutlichung und aus Gründen der Systematik wird § 4  
geändert.
Der Begriff "Lebensraum" wird durch "Lebensbedingungen" ersetzt. 
Der Verbotstatbestand wird unter § 4 Abs. 1 subsummiert. § 4 Abs. 
1 Satz 2 lautet nun:
"Gleiches gilt für alle Handlungen, die zu einer nachhaltigen 
Beeinträchtigung des Naturdenkmals, seines Schutzbereiches oder 
seiner Lebensbedingungen führen oder führen können." § 4 Abs. 2 
wird gestrichen.
§ 4 (3) 1.: Begriff „Decke“ unbestimmt, besser Formulierung in § 4 
(3) der BSchS
Der Vorschlag wir nicht befürwortet.
Begründung:
Die Formulierung umfasst alle Überdeckungen, unabhängig davon, 
ob die Decke wasser- oder luftdurchlässig ist oder nicht. Die 
Regelung ist strikter als diejenige der BSchS.
§ 4 (3) 3.: Der Bezug auf die Bauordnung NRW greift nicht weit. So 
werden folgende
Maßnahmen nicht von der BauO NRW erfasst. (vgl. § 1 BauO NRW)
o 1.Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, 
Nebenanlagen
und Nebenbetrieben, ausgenommen Gebäude,
o 3. Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, 
Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der 
Telekommunikation dienen,
o 4. Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen,
o 5. Kräne und Krananlagen sowie
Erläuterung:
Bei den genannten Maßnahmen besteht kein Regelungsdefizit.
- Nr. 1 wird von § 4 Abs. 1 (Generalklausel)erfasst.
- Die Errichtung, Verlegung und Veränderung von ober- und 
unterirdischen Leitungen aller Art ist wegen § 4 Abs. 3 Nr. 4 
verboten.
- Aufstellung und Betrieb von Kränen und Krananlagen werden von 
§ 4 Abs. 3 Nr. 2 erfasst, wonach bei Naturdenkmälern insbesondere 
verboten ist, die Bodenstruktur im Schutzbereich durch 
Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, 
Bohrungen, Sprengungen, Verdichtungen sowie Maßnahmen oder 
Nutzungen jeglicher Art zu verändern, weiterhin von § 4 Abs. 1.

§ 4 (3) 5. warum werden Bienenstöcke hier aufgeführt? Die Anregung wird umgesetzt.
Begründung:
Beeinträchtigungen durch die Aufstellung von Bienenstöcken sind 
durch andere Verbotstatbestände und durch die Generalklausel (§ 
4 Abs. 1) abgedeckt. Der Verbotstatbestand wird gestrichen.
§ 4 (3) 6. gehören Befestigungsmittel wie Schlaufen auch dazu? Erläuterung:
Eine Beeinträchtigung durch Schlaufen i.S.d.
§ 4 ist von der Generalklausel abgedeckt.
§ 4 (3) 14. Leuchtmittel in Krone auch? Erläuterung:
Es wird davon ausgegangen, dass die Frage auf die Befestigung von 
Beleuchtungsmitteln in der Baumkrone abzielt. Insoweit das 
Naturdenkmal hierdurch beeinträchtigt wird, greift die 
Generalklausel (§ 4 Abs. 1).
§ 5 1.: Begriff „gegenwärtig“, besser BSchS § 5 6.: „...Abwendung 
unmittelbar
drohenden Gefahr...“
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
Die Verwendung des Begriffs "gegenwärtig" ist geboten, da er der 
Formulierung im einschlägigen Ordnungsbehördengesetz (OBG) 
entspricht.
§ 5 4.: „...Wiederherstellung der Versorgung bei akuten 
Versorgungsunterbrechungen“ – ist das eindeutig genug?
Die Bedenken werden berücksichtigt. Der Passus wird gestrichen.
§ 6: Maßnahmen aus gründen Unterhaltung und Verkehrssicherheit 
obliegen auch
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen.
Die Anregung wird zum Anlass genommen, den Passus erneut zu 
prüfen.
§ 6 wird geändert: "Maßnahmen aus Gründen der Unterhaltung, 
der Verkehrssicherheit oder zur Sicherung sowie Kennzeichnung 
der Naturdenkmäler sowie die Übernahme der Kosten dieser 
Maßnahmen obliegen der Stadt Köln."

§ 7 1.: „...im erforderlichen Umfang zu bewässern...“ Das macht bei 
NDs keinen Sinn, da es sich hier vornehmlich um sehr alte Bäume 
handelt.
Die Anregung wird umgesetzt.
Der Passus wird aufgrund der geringen Praxisrelevanz gestrichen.
Geschützte Alleen? Nur eine Allee aufgeführt. Erläuterung:
Maßgeblich bei der Schutzausweisung als Naturdenkmal ist nicht 
die Alleeneigenschaft an sich, sondern ihre Schutzwürdigkeit 
gemäß § 28 BNatSchG.
Platane Stadtgarten Mülheim steht in innerhalb einer Grünanlage? 
Widerspruch zu § 1 (2) 1.NDI-VO
Erläuterung:
Da sich kein Landschaftsplan über diese Fläche erstreckt, liegt sie 
trotz der Festsetzung als "Grünfläche" in einem rechtsgültigen 
Bebauungsplan im Geltungsbereich dieser Verordnung.
26 - Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln
(Es sind) vielfältige Maßnahmen im Schulbau erforderlich um einen 
drohenden Schulnotstand zu vermeiden. Der Kita-Bereich befindet 
sich in einer vergleichbar angespannten Lage, so dass die 
Gebäudewirtschaft eine Schutzausweisung von Bäumen als 
Naturdenkmäler auf den Grundstücken im Sondervermögen der 
Gebäudewirtschaft ablehnt. Durch eine Schutzausweisung würde 
sich eine mögliche notwendige bauliche Verdichtung der Schul- und 
Kita-Grundstücke erschweren bzw. diese verhindern oder ganz 
unmöglich machen:
Die Einwendung wird berücksichtigt.
§ 4 Abs. 3 wird ergänzt durch einen zusätzlichen 
Ausnahmetatbestand:
"(...) Nr. 3, wenn die Maßnahmen zwingend erforderlich sind, um 
die Funktionsfähigkeit wesentlicher Dienste im Bereich der 
Daseinsvorsorge – wie etwa Schulen oder Feuerwehren – 
wiederherzustellen."
Weitere Einwendungen sind beim Abstimmungsgespräch am 
08.05.2025 ausgeräumt worden.
a.) 1 Platane, (Platanus acerifolia), Neustadt Nord, Hansaring 56
b.) 7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum), Braunsfeld, 
Geilenkircher Straße 52
c.) 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum), Braunsfeld, 
Geilenkircher Straße 52
d.) 1 Platane, Bickendorf, Rochusstraße 80
e.) 1 Amerikanisches Gelbholz, Mülheim, Rendsburger Platz 1

Wir halten die Anforderungen an die Erteilung einer 
Fällgenehmigung für ausreichend.
Ergänzend (…) möchten wir noch folgenden Baum ergänzen, der 
auf einem Grundstück im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft 
steht und bei dem wir eine Schutzausweisung als Naturdenkmal 
ablehnen:
f.) 1 Platane (Platanus acerifolia), Neustadt Nord, Melchiorstraße 3
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass der Max-Dietlein-
Park als möglicher Interimstandort für die Feuerwache 1 
vorgesehen ist.
63 -
Bauaufsichtsamt
§ 2 Abs. 2: Fünf Meter Schutzbereich um die geschützten 
Naturdenkmäler: 
Einige Bäume befinden sich im verdichteten Bereich, sodass bereits 
mit der vorhandenen Bebauung der Schutzbereich nicht 
eingehalten werden kann
Erläuterung:
Bei Bäumen im verdichteten Bereich gilt § 2 Abs. 2, wonach Flächen 
Bestandsschutz genießen, die zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung
1. zu einer öffentlichen Straße gehören,
2. mit einer vollversiegelten Decke versehen oder
3. überbaut sind.
§ 3 Abs.1 Nr. 2: Die Schutzausweisung der Naturdenkmäler erfolgt 
nach Schönheit: 
Der Begriff „Schönheit“ nicht ausreichend bestimmt, was heißt 
schön?
Erläuterung:
Die Schönheit eines Naturdenkmals wird anhand des subjektiv 
empfundenen ästhetischen Empfindens eines fiktiven, dem 
Gedanken des Natur- und Landschaftsschutzes aufgeschlossenen 
Durchschnittsbetrachters bemessen. Zur Sicherstellung objektiver 
Ergebnisse und zur Gewährleistung einer größtmöglichen 
Konsistenz wurde bei der Prüfung der Schutzwürdigkeit und 
Schutzfähigkeit potenzieller Schutzobjekte ein standardisirtes, 
punktebasiertes Bewertungstool eingesetzt und nach dem „4-
Augen-Prinzip“ verfahren.

§ 5: Unter gewissen Umständen dürfen Änderungen vorgenommen 
werden:
hier bitte wir darum, dass Maßnahmen, die für die Sicherung von 2. 
Rettungswegen von Bestandsbauten notwendig sind, in 
Verordnung aufgenommen werden. Was passiert, wenn der 
Naturdenkmal so groß wird, das zweite Rettungswege behindert 
werden?
Erläuterung:
Anzuwenden bei bestehenden Rettungswegen ist § 5 Nr. 2 NDI-VO, 
wonach Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und vergleichbare 
Maßnahmen, die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordnet 
oder genehmigt sind oder von ihr selbst oder in ihrem Auftrag 
durchgeführt werden, nicht verboten sind. Gleiches gilt für 
Rückschnittmaßnahmen beim Vorliegen einer unmittelbar 
drohenden gegenwärtigen Gefahr gemäß § 5 Nr. 1 NDI-VO. Die 
Beantragung einer Erlaubnis ist in beiden Fällen nicht erforderlich.
Bei der Neuanlage von Rettungswegen, z.B. im Rahmen von 
Neubauvorhaben, sind alternative Möglichkeiten zur Sicherstellung 
des Rettungsweges zu prüfen. Bei der Abwägung mit den 
naturschutzfachlichen Interessen gilt der Grundsatz der 
Verhältnismäßigkeit im Einzelfall.
Anhang 2 Neuausweisungen von Naturdenkmälern:
Es ist auffällig, dass sich die Bäume in klassischen Baulücken 
befinden oder in Hinterhöfen, wo eine Nachverdichtung nach
§ 34 BauGB möglich wäre. Die Naturdenkmäler nehmen somit 
potentielle Flächen für die Nachverdichtung in Anspruch; vor allem 
wird der 5 m Schutzbereich die Bebauungsmöglichkeiten in diesen 
Bereichen deutlich einschränken.
Erläuterung:
Auch bei Baulücken im Innenbereich ist nach § 34 BauGB immer so 
zu planen, dass ein Naturdenkmal nicht mehr als unvermeidbar 
beeinträchtigt wird. Aus diesem Grundsatz können sich besondere 
Anforderungen in Bezug auf die Dimensionierung des Baukörpers 
und seine Lage ergeben. Die Bebaubarkeit kann dem Grundstück 
jedoch nicht generell abgesprochen werden. Wenn das 
Naturdenkmal aufgrund seiner Lage jegliche sinnvolle bauliche 
Nutzung des Grundstücks verhindert, ist die Gewährung einer 
Befreiung im Hinblick auf den Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 
GG möglich.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich der Saldo des 
Naturdenkmalbestands mit der Neufassung der Verordnung nur 
geringfügig verändert. Da die Nachverdichtung zudem selektiv und 
nicht systematisch erfolgt, wird nicht von einer signifikanten 
Auswirkung auf die Nachverdichtung ausgegangen.

64 - Amt für 
Verkehrsmanagement
Grundsätzlich ist die NDI VO für Naturdenkmäler, die sich im oder 
im direkten Umfeld von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen 
befinden, jedoch als kritisch zu betrachten, da sie einen mit ihren 
Einschränkungen massiven in die Planungshoheit bzw. in die 
Hoheitsverwaltung des Straßenbaulastträgers darstellt. Davon 
betroffen sind gleichfalls auf gesetzlicher Basis beruhender 
Maßnahmen insbesondere zur Gewährleistung der 
Verkehrssicherheit. Insofern ist eine Abwägung der Schutzgüter 
vorzunehmen, die aus Sicht des Amtes für Verkehrsmanagement 
hier unzureichend vollzogen ist und Maßnahmen zum Schutz der 
Unversehrtheit und Leben von Menschen erheblich erschwert, 
verzögert oder gänzlich in Frage gestellt werden.
Erläuterung:
Maßgeblich bei der Prüfung von Schutzwürdigkeit und -
erforderlichkeit durch die Naturdenkmalverordnung sind gemäß § 
28 BNatSchG naturschutzfachliche Kriterien. Anderweitige 
Interessen werden im Verfahren bei der Abwägung dieser Aspekte 
mit den betroffenen Schutzgütern berücksichtigt.
Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit sind gemäß § 5 
Nr. 1 der Verordnung von vornherein nicht von den Verboten 
betroffen und bedürfen daher keiner Ausnahmegenehmigung.
Unter § 2 „Schutzgegenstand“ werden unter Absatz 2 Flächen 
definiert, für die der Schutz gilt. So steht hier: „(2) Die 
Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die 
unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird 
auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche; bei säulenförmig wachsenden Bäumen 
beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich)….“ 
Im öffentlichen Straßenland sind das nicht unerhebliche Flächen.  
Zwar genießen öffentliche Flächen Bestandsschutz, jedoch nur 
solange keine Veränderungen vorgenommen werden.
Erläuterung:
Gemäß § 4 Abs. 3 können für bestimmte Maßnahmen bzw. 
Nutzungen auf Antrag Ausnahmen von den Verboten des § 4 Abs. 2 
erteilt werden.

Der § 4 stellt eine Sammlung von Verboten inklusive einiger 
Ausnahmen dar, die für die für den Schutzgegenstand gelten. 
Darüber hinaus werden Ausnahmen von den Verboten auch in § 5 
aufgeführt. Um widersprüchlichen Regelungen und 
Missverständnissen entgegenzuwirken, sollten die Verbote und 
Ausnahmen konsequent in zwei unterschiedlichen Abschnitten 
abgehandelt werden, d.h. es ist zu prüfen ob §4 Absatz 4 in § 5 
abgehandelt werden kann.
Erläuterung:
§ 4 Abs. 4 beinhaltet Ausnahmen von den vorgenannten Verboten. 
Sie ermöglichen es, verbotene Handlungen unter bestimmten 
Voraussetzungen dennoch zu erlauben, ein darauf gerichteter 
Antrag wird individuell geprüft. Eine Ausnahme kann z.B. 
genehmigt werden, wenn eine Maßnahme trotz des Verbots im 
öffentlichen Interesse liegt und bestimmte Bedingungen erfüllt 
werden. § 5 bezieht sich auf Tätigkeiten oder Maßnahmen, die von 
vornherein nicht von den Verboten betroffen sind und daher keiner 
Ausnahmegenehmigung bedürfen. Sie bleiben vielmehr erlaubt, 
weil sie entweder ausdrücklich ausgenommen worden sind oder 
nicht in den Geltungsbereich der Verbote fallen.
In die Liste der Ausnahmeregelungen sind zwingend folgende 
Tatbestände aufzunehmen:
• Regelmäßige Maßnahmen in bisheriger Art und bisherigem 
Umfang zur Unterhaltung rechtmäßig bestehender Leitungstrassen 
für Lichtsignalanlagen
• Regelmäßige Maßnahmen in bisheriger Art und bisherigem 
Umfang zur Unterhaltung rechtmäßig bestehender 
Verkehrsanlagen für wegweisende Beschilderung, 
Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen
• Maßnahmen zur Kampfmittelsondierung bzw. zur Untersuchung 
von Kampfmittelverdachtspunkten
• Anbringung von Einrichtungen zum Anfahrschutz des 
Naturdenkmals
• Anbringung von Verkehrszeichen
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
§ 5 Nr. 3 umfasst Maßnahmen zur Unterhaltung rechtmäßig 
bestehender Versorgungs-, Entsorgungs- und Fernmeldeleitungen 
sowie von Verkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum 
einschließlich vorhandener öffentlicher Einrichtungen wie Leuchten 
und Schilder.
Für Maßnahmen zur Kampfmittelsondierung und zur Untersuchung 
von Kampfmittelverdachtspunkten kann eine Befreiung erteilt 
werden.
Das Anbringen von Verkehrszeichen kann wegen § 4 Abs. 4 Nr. 2 als 
Ausnahme erlaubt werden.
Das Anbringen von Einrichtungen zum Anfahrschutz des 
Naturdenkmals zählt zu den Maßnahmen, die unter den in § 5 Nr. 2 
genannten Voraussetzungen keiner Erlaubnis bedürfen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Maßnahmen im 
Grundsatz bereits auf der Ebene der Baumschutzsatzung 
genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig sind.

Bringt man den unter §2 definierten Schutzgegenstand mit den in 
§4 aufgeführten Verboten in direkten Bezug, ist aktuell davon 
auszugehen, dass die Freihaltung der schützenswerten Flächen z.B. 
von den unter § 4 Absatz 5 aufgeführten Anlagen auf öffentlich 
genutzten Flächen nicht gewährleistet werden kann. 
Es wird angenommen, dass sich die Frage auf § 4 Abs. 3 Nr. 5 
bezieht.
Erläuterung:
Für existierende Nutzungen greift der Bestandsschutz gemäß § 2 
Abs. 2. Insofern anderweitige Nutzungen notwendig sind, kommt 
die Beantragung einer Ausnahme von den Verboten gemäß § 4 Abs. 
4 oder einer Befreiung gemäß § 8 in Betracht.
In §5 werden zwar Ausnahmen geregelt, jedoch bedürfen diese 
immer die Beteiligung und/oder sogar Zustimmung der unteren 
Naturschutzbehörde. Das ist insbesondere im Kontext der 
Aufgabenwahrnehmung für die betriebliche Unterhaltung operativ 
nicht leistbar. 
Hier ein Beispiel: Die Mitarbeitenden des gewerblich- technischen 
Bereiches des Bauhofs werden zu einer Gefahrenlage gerufen und 
müssen sofort Handeln. Selbst wenn ihnen ein Verzeichnis der 
Naturdenkmäler zur Verfügung gestellt wird, gehören die sich aus 
§5 ergebenden koordinierenden Aufgabe nicht zum 
Aufgabenportfolio des Bauhofes.
Erläuterung:
Die beschriebenen Maßnahmen bedürfen keiner Zustimmung der 
Unteren Naturschutzbehörde, sie sind ihr lediglich anzuzeigen. Die 
Kenntnis des Naturdenkmalstatus von Bäumen hat insofern nur 
eine geringe praktische Relevanz, weil die Maßnahmen ohnehin 
bereits aufgrund der Baumschutzsatzung anzuzeigen sind.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass für den Winterdienst 
im Kölner Stadtgebiet Salz und/oder Sole zum Einsatz kommt. 
Alternativen dazu gibt es nicht. Inwieweit dadurch ggf. ein 
Naturdenkmal Schaden nehmen kann, ist nicht bekannt.
Erläuterung:
Die Anwendung von Tausalzen im öffentlichen Raum ist nicht 
verboten, wenn sie der Gefahrenabwehr i.S.d. § 5 Abs. Nr. 1 dient.
Unter § 6 „Pflichten der Unteren Naturschutzbehörde“ wird 
ausgeführt, dass Maßnahmen aus Gründen der Unterhaltung, der 
Verkehrssicherheit oder zur Sicherung sowie die Kennzeichnung der 
Naturdenkmäler der Unteren Naturschutzbehörde obliegen. Was 
diese Pflichten konkret beinhalten wird nicht näher ausgeführt. 
Auch ist nicht erkennbar, ob diese Pflichten den gesamten 
Schutzbereich oder lediglich das Naturdenkmal umfassen
Erläuterung:
Verantwortlich für die genannten Maßnahmen und die Übernahme 
der hieraus entstehenden Kosten ist die Stadt Köln. § 6 wird 
entsprechend geändert.

Unter § 7 „Besitzerpflichten“ wird festgehalten: „Eigentümer oder 
Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind verpflichtet,
1. das auf dem Grundstück befindliche Naturdenkmal zu erhalten, 
insbesondere im erforderlichen Umfang zu bewässern, sowie vor 
schädigenden Einwirkungen zu schützen;…“
Das kann, wie bereits ausgeführt, bei öffentlicher Nutzung 
insbesondere unter Berücksichtigung der im $4 aufgeführten 
Verbote nicht gewährleistet bzw. sichergestellt werden.
Erläuterung:
I.d.R. liegt die fachliche Zuständigkeit bei Amt 57 oder Amt 67. 
Insoweit andere grundstücksverwaltende Dienststellen nicht über 
hinreichendes Fachwissen verfügen, ist eine entsprechende 
Unterstützung durch die vorgenannten Ämter i.d.R. realisierbar. 
Sollte dennoch die Einholung einer externen Unterstützung 
erforderlich sein, läge dies - auch in Anbetracht des zu erwartenden 
geringen Umfangs - u.E. im zumutbaren Rahmen.
Bei den aufgeführten Naturdenkmälern auf und/oder in direkter 
Näher von öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen sind schon 
jetzt Schäden in der angrenzenden befestigten Oberfläche 
festzustellen. Darüber hinaus befinden sich Kioske, 
Verkehrseinrichtungen und Stadtmobiliar in direktem Umfeld. 
Bevor diese Bäume offiziell in die Liste der Naturdenkmäler 
aufgenommen werden, sollte gemeinsam mit den betroffenen 
Ämtern (64, 66, 67, 68) geschaut werden, ob an diesen Stellen 
dauerhaft die Einhaltung der Vorgaben der ordnungsbehördlichen 
Verordnung operativ sichergestellt werden kann. Das betrifft 
insbesondere folgende Naturdenkmäler:
Der Ortstermin hat stattgefunden, die Ergebnisse sind 
dokumentiert. Es ist ein weiterer Termin vereinbart mit dem Ziel, 
praktikable Verfahren zur Umsetzung der Vorgaben abzustimmen.
• 1 Platane (Platanus acerifolia), Neustadt Nord, Melchiorstraße 3
• 1 Platane (Platanus acerifolia), Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke 
Opladener Straße
• 1 Wintergrüne Eiche (Quercus turneri 'Pseudoturneri')
• 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Nippes, Neusser Straße 
/ Auerstraße
• 1 Platane, Kalk, Zechenstraße / Martin-Köllen-Straße
• 1 Platane (Platanus acerifolia), Mülheim, Clevischer Ring
• Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus acerifolia), Buchforst, 
Heidelberger Straße
• 1 Platane (Platanus acerifolia), Mülheim, Elisabeth-Breuer-Straße 
46

• 1 Platane (Platanus acerifolia), Buchheim, Guilleaumestraße / 
Frankfurter Straße
• 1 Stieleiche (Quercus robur), Höhenhaus, Schlebuscher Weg 47
• 1 Stieleiche (Quercus robur), Höhenhaus, Schlebuscher Weg 25
• 1 Platane (Platanus acerifolia), Dünnwald, vor Odenthaler Straße 
167/169
Sollte die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und die damit 
verbundene Herstellung oder Reparatur von Kabeltrassen sowie 
der Austausch von Signalmasten unter Berücksichtigung des 
Wurzelschutzes nach DIN 18920 nicht mehr ohne weiteres möglich 
sein, müssen die folgenden Schutzgegenstände in unmittelbarer 
Nähe von Lichtsignalanlagen grundsätzlich abgelehnt werden:
Erläuterung:
Maßnahmen zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen und die 
Herstellung von Kabeltrassen sind grundsätzlich 
genehmigungsfähig.
Die Reparatur von Kabeltrassen zählt zu den nicht betroffenen 
Nutzungen, die lediglich anzuzeigen sind.
• 1 Platane (Platanus acerifolia), Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke 
Opladener Straße
• 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Nippes, Neusser Straße 
/ Auerstraße
• 1 Platane (Platanus acerifolia), Mülheim, Clevischer Ring
• Nur die Bäume der Allee, die sich in unmittelbarer Nähe von 
Lichtsignalanlagen befinden: Allee, bestehend aus 85 Platanen 
(Platanus acerifolia), Buchforst, Heidelberger Straße
• 1 Platane (Platanus acerifolia), Buchheim, Guilleaumestraße / 
Frankfurter Straße
NABU Köln
1. Der Abschnitt § 10 (2) sollte gestrichen werden. § 50a LNatSchG 
regelt, dass die 20-Jahre-Befristung auf diese Verordnung nicht 
anwendbar ist.
Der Hinweis wird berücksichtigt.
Der Passus wird gestrichen.

2. In der Verordnung wird beschrieben, welche Kriterien für eine 
Festsetzung als Naturdenkmal (ND) erfüllt werden müssen. Der 
Verfahrensablauf für die Erfassung potentiell geeigneter Bäume 
und ihrer Einstufung als ND wird allerdings nicht festgelegt. 
Insbesondere ist die Einbeziehung der Grundstückseigentümer zu 
beachten.
Erläuterung:
Der Verfahrensablauf ist im Rahmen der freiwilligen 
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anhörung kommuniziert 
worden. Eigentümerrechte werden im Verfahren bei der Abwägung 
der naturschutzfachlicher Aspekte mit den betroffenen 
Schutzgütern berücksichtigt.
3. Der UNB obliegen umfangreiche Aufgaben. Regelmäßig zu 
kontrollieren sind die ordnungsgemäße Unterhaltung, die 
Verkehrssicherung und die Kennzeichnung der NDs. Die UNB sollte 
über diese Arbeiten und den Zustand der NDs im mindestens 4-
Jahres-Rhythmus berichten.
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
Im Rahmen des städtischen Konzepts für die Pflege und den Erhalt 
der Naturdenkmäler werden alle Maßnahmen dokumentiert. Die 
Mitwirkungsrechte ergeben sich im Grundsatz aus den 
Naturschutzgesetzen. Eine darüber hinausgehende Bereitstellung 
von Informationen ist aufgrund aufgrund begrenzter Ressourcen 
von der Verwaltung nicht zu bewältigen.
4. Die Pflichten der Grundstückseigentümer sind detailliert 
beschrieben. In der Verordnung sollte auch festgestellt werden, 
dass die Stadt Köln alle Kosten für die Pflege und den Erhalt der 
NDs übernimmt.
Der Vorschlag wird befürwortet.
§ 6 wird geändert:
Maßnahmen zur Unterhaltung, Verkehrssicherung, Sicherung und 
die Kennzeichnung der Naturdenkmäler sowie die Übernahme der 
Kosten obliegen der Stadt Köln.
5. Bäume im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sollten als ND 
festgesetzt werden können, wenn der Bebauungsplan älter als 10 
Jahre ist und mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde.
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
Auch in überplanten Bereichen ist eine Schutzausweisung von 
Bäumen als Naturdenkmäler bei Vorliegen der Voraussetzungen 
des § 28 BNatSchG in Bezug auf die Schutzwürdgkeit und -
bedürftigkeit grundsätzlich möglich. Da Festsetzungen eines 
rechtsgültigen Bebauungsplans grundsätzlich Vorrang haben, wäre 
bei einer Rechtskollision mit bestehenden Festsetzungen ein 
Planänderungsverfahren durchzuführen. Das Alter eines 
Bebauungsplans ist hierbei nicht relevant.

6. Im Geltungsbereich von Landschaftsplänen und geschützten 
Landschaftsbestandteilen befinden sich ebenfalls als ND 
festgestellte bzw. dafür geeignete Bäume. Es sollte geprüft werden, 
ob auch für diese NDs die gleichen Festsetzungen wie für die NDs 
im Innenbereich gelten könnten. In der Liste „Naturdenkmale in 
Köln“ sind die entsprechenden Bäume bereits gemeinsam 
enthalten.
Erläuterung:
Die Schutzausweisung von Bäumen im Geltungsplan des 
Landschaftsplans erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Plans.
Zuständig hierfür ist der Träger Landschaftsplan. 
23 - Amt für 
Liegenschaften, 
Vermessung und 
Kataster
Anregung, zukünftig die Baumstandorte in einem QGis-Projekt zu 
übermitteln, damit der Datensatz automatisch danach gefiltert 
werden kann, ob es sich um Bäume in der eigenen Verwaltung 
handelt.
Die Anregung wird umgesetzt.
69 - Amt für Brücken, 
Tunnel und 
Stadtbahnbau
Bezüglich der Baumstandorte an der Stadtbahnstrecke der Linie 3 
(Heidelberger Straße) wird darauf hingewiesen, dass einer 
regelmäßigen Kontrolle der Bäume insbesondere auch zur 
Vermeidung von Schäden an Fahrleitungen besondere Bedeutung 
zukommt. Fahrleitungen der KVB werden bei Starkwindereignissen 
auch unterhalb Orkanstärke häufig durch herabfallende Äste 
beschädigt. Weiterhin kann ein regelmäßiger Rückschnitt zur 
Gewährleistung der Mindestabstände zur Fahrleitung erforderlich 
werden.
Naturdenkmäler werden gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinien 
2020 kontrolliert.
Regelmäßig notwendige Schnittmaßnahmen zur Gewährleistung 
des erforderlichen Mindestabstands sind von vornherein nicht von 
den Verboten betroffen und bedürfen daher keiner 
Ausnahmegenehmigung (vgl. § 5 Nr. 3).

Bei größeren Baumaßnahmen der Stadtbahn ist der Umgang mit 
evtl. betroffenen Bäumen im Planungsprozess stadtintern zu klären 
sowie in besonderen Fällen ggf. auch im Zuge des 
Genehmigungsverfahrens nach PBefG abzuwägen und zu 
entscheiden. Dies würde auch im Falle von geschützten Bäumen 
gelten.
Erläuterung:
Die Gewichtung der Schutzgüter erfolgt im jeweiligen 
Genehmigungsverfahren durch eine sorgfältige Abwägung der 
betroffenen Interessen. Dabei sind Mobilitätsprojekte und der 
Schutz von Naturdenkmälern bei frühzeitiger und gründlicher 
Planung durchaus miteinander vereinbar. Moderne Technologien 
tragen dazu bei, Schäden an Bäumen zu minimieren.  Darüber 
hinaus sind im Einzelfall Befreiungen möglich, sodass Vorhaben 
grundsätzlich auch auf diesem Wege realisiert werden können.
66 - Amt für Straßen 
und Radwegebau
1. Es muss von 57 eine GIS- basierte Übersicht über die genau 
betroffenen Bereiche erstellt werden. Diese muss immer aktuell 
gehalten werden. Dort sind auch genau die betroffenen Bereiche zu 
kennzeichnen. Eine konstruktive Mitarbeit der Fachdienststelle 
ohne diese Grundlage ist nicht möglich.
Die Anregung wird umgesetzt.
2. Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit 
müssen direkt umgesetzt werden. Eine nachträgliche Prüfung und 
Meldung kann aufgrund der unzureichenden Ressourcen der 
Fachdienststelle und auch vor dem Hintergrund des 
Bürokratieabbaus nicht gegeben werden. Unter der Voraussetzung 
der GIS-basierten Übersicht kann eine Information über geplante 
Maßnahmen erfolgen. Allerdings wird diese voraussichtlich über 
den vorhandenen allgemeinen Verteiler erfolgen. Das Amt 57 muss 
dies dann wahrscheinlich selber auf Betroffenheit herausfiltern. Die 
Abstimmung erfolgt im Regelfall mit dem Amt 67. Eine zusätzliche 
weitere Abstimmung mit weiteren Ämtern ist von hier aus nicht 
leistbar.
Anmerkung:
Es ist vereinbart, zeitnah praktikable Verfahren zur Umsetzung der 
Vorgaben abzustimmen.

3. Eine Kontrolle/Überwachung der Vorgaben der Verordnung von 
Arbeiten von Dritten in diesen Bereichen (öffentliches Straßenland) 
wird nicht durch uns erfolgen.
Anmerkung:
Adressaten der Verordnung sind gehalten, zumutbare 
Anstrengungen zum Erhalt von Naturdenkmälern zu unternehmen.
4. In § 2 Abs. 2 heißt es, dass gewisse Flächen Bestandsschutz 
genießen, aber dennoch einer Befreiung bedürfen. Gemäß § 75 
Abs. 1 LNatSchG NRW kann „der Beirat bei der unteren 
Naturschutzbehörde […] einer beabsichtigten Befreiung mit der 
Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises 
oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss 
über den Widerspruch zu entscheiden hat.“ Wenn eine Fläche 
Bestandsschutz genießt, so darf dies bei einer Umgestaltung oder 
erforderlichen Sanierung, natürlich unter Beachtung des Schutzes 
des Naturdenkmals, keine Nachteile für die Straßenbaubehörde zur 
Folge haben.
Das naturschutzrechtliche Befreiungsverfahren gewährleistet eine 
sorgfältige Abwägung aller Belange. Es bietet Raum für 
konstruktive Lösungen und verhindert das Entstehen 
unverhältnismäßiger Härten.
5. Daneben wird unter §8 zu den Befreiungen ausgeführt, dass 
diese „aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ 
erteilt werden können. Wer definiert das öffentliche Interesse? 
Dies darf nicht willkürlich und unverhältnismäßig zum Nachteil der 
Straßenbaubehörde erfolgen.
Erläuterung:
Das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der 
nicht in einer Rechtsnorm konkretisiert wird. Die Definition erfolgt 
durch eine umfassende Beurteilung von Sinn und Zweck der 
Regelung und wird maßgeblich durch die Rechtsprechung und 
Verwaltungspraxis geprägt. Letztlich hängt die kokrete Anwendung 
des Begriffs von der jeweiligen Situation und den beteiligten 
Interessen ab.

6. Der Frage von 64 zu §6 können wir uns uneingeschränkt 
anschließen: „Unter §6 „Pflichten der Unteren 
Naturschutzbehörde“ wird ausgeführt, dass Maßnahmen aus 
Gründen der Unterhaltung, der Verkehrssicherheit oder zur 
Sicherung sowie die Kennzeichnung der Naturdenkmäler der 
Unteren Naturschutzbehörde obliegen. Was beinhaltet das genau? 
Betrifft das lediglich den eigentlichen Baum oder den gesamten 
Schutzbereich?
Siehe weiter oben.
Zudem schließen wir uns der Forderung von 64 an, dass bevor die 
Bäume offiziell in die Liste der Naturdenkmäler aufgenommen 
werden, gemeinsam mit den betroffenen Ämtern (64, 66, 67, 68) 
geschaut werden sollte, ob an diesen Stellen dauerhaft die 
Einhaltung der Vorgaben der ordnungsbehördlichen Verordnung 
operativ sichergestellt werden kann.
Der Ortstermin hat stattgefunden, die Ergebnisse sind 
dokumentiert. Es ist ein weiterer Termin vereinbart mit dem Ziel, 
praktikable Verfahren zur Umsetzung der Vorgaben abzustimmen.
67 - Amt für 
Landschaftspflege und 
Grünflächen
In § 2 Abs 2 wird der Begriff Schutzbereich eingeführt. Um 
klarzustellen, dass sich der Begriff Schutzbereich sowohl auf die 5 
Meter als auch auf die 1,5 Meter bezieht sollte der Begriff weiter 
vorne im Satz untergebracht werden.
Die Anregung wird umgesetzt.
Zur Klarstellung, dass sich der Schutzbereich auf alle Bäume 
bezieht, wird "(Schutzbereich)" in Satz 2 gestrichen und ein Satz 3 
mit folgendem Wortlaut eingefügt:
"Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone 
sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche; bei 
säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter. Die Gesamtfläche wird im Folgenden 
Schutzbereich genannt."

BUND Köln
Dass die Gültigkeit der Verordnung gemäß § 10 Abs. 1 
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten) nach Ablauf von 20 Jahren seit 
Inkrafttreten enden soll, lehnen wir ausdrücklich ab!
§ 50a LNatSchG regelt, dass die 20 Jahre-Befristung des NRW 
Ordnungsbehördengesetzes für solche Verordnungen nicht 
anwendbar ist. Dieser Satz ist somit ersatzlos zu streichen!
Der Hinweis wird berücksichtigt.
Der Passus wird gestrichen.
Wir stellen mit großem Bedauern fest, dass lediglich 46 
Neuausweisungen von wenigstens ca. 270 Vorschlägen (davon ca. 
120 des BUND sowie ca. 150 über die Öffentlichkeitsbeteiligung auf 
https://meinungfuer.koeln/neuenaturdenkmaeler) übernommen 
wurden. Von weiteren Vorschlägen haben wir  keine Kenntnis. Das 
ist umso bedauerlicher, da Sie in Ihrer Mitteilung (Vorlagen-
Nummer 3400/2024) über nicht mehr vorhandene bzw. nicht mehr 
auffindbare Naturdenkmäler berichteten. Zieht man diese nicht 
mehr vorhandenen bzw. nicht mehr auffindbaren Naturdenkmäler 
ab, bleiben zahlenmäßig tatsächlich nur noch sehr wenige 
Neuausweisungen.
Erläuterung:
Grundlage für die Schutzausweisung von Bäumen als 
Naturdenkmäler ist § 28 BNatSchG. Maßgeblich für die Ausweisung 
sind demnach die dort angeführten naturschutzfachlichen Kriterien.

Leider sind Sie unserer Bitte nicht gefolgt, darzulegen, wie viele 
Naturdenkmäler nicht mehr vorhanden bzw. nicht mehr auffindbar 
sind. Wir bitten, dies nachzuholen, und weisen darauf hin, dass ein 
derartiger Umgang mit Naturdenkmälern weder in der 
Vergangenheit noch künftig akzeptabel ist. Der Verlust von 
Naturdenkmälern ist immer äußerst bedauerlich, da es sich hierbei 
meist um große und bereits ältere Bäume handelt. Der Erhalt der 
alten, wertvollen und unersetzlichen Bäume mit großen 
Baumkronen ist für ein gesundesStadtklima in Köln extrem wichtig, 
denn besonders diese Altbäume produzieren viel Sauerstoff, 
absorbieren CO2 und verbessern die Luftqualität. Mit Hohlräumen/ 
Stammhöhlen weisen Altbäume zudem Strukturen auf, die jungen 
Bäumen noch fehlen, aber für viele Tiere wichtig sind. Heimische 
Bäume sind darüber hinaus besonders wichtig für die Biodiversität, 
da sie vielen Tieren neben Lebensraum auch Nahrung bieten.
Anmerkung:
Die gestrichenen Schutzobjekte sind mit dem Streichungsgrund in 
als Anlage 9 Bestandteil der Beschlussvorlage, die  in öffentlicher 
Sitzung von den politischen Gremien beraten werden. 
In unserer Stellungnahme vom 06.12.2024 hatten wir bereits 
darauf hingewiesen, dass (nicht zuletzt um erneute unerklärlichen 
„Verluste“ zu vermeiden), die Liste künftig permanent 
fortgeschrieben werden sollte. Wir bitten um entsprechende 
Berücksichtigung.
Anmerkung:
Mit Blick auf die Komplexität des erforderlichen Verfahrens und die 
zur Verfügung stehenden zeitlichen und personellen Ressourcen 
erscheint eine Aktualisierung der Naturdenkmalliste in einem 
Intervall von zwei bis drei Jahren als umsetzbar.
Anbei erhalten Sie erneut unsere Vorschläge, mit der Bitte die nicht 
übernommenen Vorschläge erneut zu prüfen. Auch die Vorschläge 
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sollten noch einmal geprüft 
werden.
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
Da bereits bei der ersten Prüfung alle Prinzipien der Objektivität 
und Fachlichkeit beachtet wurden, ließe auch eine erneute Prüfung 
keine anderen Ergebnisse erwarten.
Wir bitten zudem um kurze Begründung für die Ablehnung der 
Vorschläge. Nachdem sich so viele Kölnerinnen und Kölner 
engagiert haben, sollte das nicht zu viel verlangt sein.
Anmerkung:
Allen Vorschlagenden wird das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt; die 
Verneinung der Schutzwürdigkeit oder der Schutzbedürftigkeit wird 
begründet.

Es ist beispielsweise sehr erfreulich, dass unser Vorschlag Nr. 5 
(Platane auf der Keupstraße in Mülheim) in die Auflistung der 
Neuausweisungen aufgenommen wurde. Aber es ist nicht plausibel, 
wieso unser Vorschlag einer gleichwertigen Platane am Richter-
Präses-Platz in Mülheim (Vorschlag Nr. 7 in unserer Vorschlagsliste) 
nicht aufgenommen wurde:
Ebenso erfreulich ist, dass unser Vorschlag Nr. 24 (Rotbuche auf der 
Suevenstraße in Deutz) in die Auflistung der Neuausweisungen 
aufgenommen wurde. Aber es ist nicht  plausibel, wieso unser 
gleichwertiger Vorschlag eines Rotbuchen-Trios im Mülheimer 
Stadtgarten (Vorschlag Nr. 1 in unserer Vorschlagsliste) nicht 
aufgenommen wurde:
Auch die Aufnahme unseres Vorschlags Nr. 68 (Platanenallee auf 
der Heidelberger Straße) ist erfreulich. Aber es ist nicht plausibel, 
wieso unsere gleichwertigen Vorschläge Nr. 67 (Allee 
Cusanusstraße), Nr. 9 (Allee Bergischer Ring), Nr. 37 und 38 (Allee 
Carlswerkstraße) sowie Nr. 41 (Allee Montanusstraße) nicht 
aufgenommen wurden:
Erläuterung:
Die fehlende Schutzwürdigkeit i.S.d. Kriterien des § 28 BNatSchG 
und der nicht ausreichende Zustand der Bäume sprechen gegen die 
Schutzausweisung der Lindenallee in der Cusanusstraße (BUND-
Vorschlag Nr. 67).
Bei den Bäumen der Allee im Bergischen Ring (BUND-Vorschlag Nr. 
9) werden Überwachsungen der Gehwegseinfassung und Schäden 
an der Decke durch das Wurzelwachstum mittelfristig erhebliche 
Eingriffe in den ohnehin begrenzten Wurzelraum und in die 
Baumkronen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit 
notwendig machen.
Im Bereich der seitenwechselnden Reihenbepflanzung (keine Allee 
gemäß Definition des LANUV) in der Carlswerkstraße (BUND-
Vorschlag Nr. 37 bzw. 38) werden infolge notwendiger 
Sanierungsarbeiten am Hauptkanal erhebliche Eingriffe in den 
Schutzbereich der Bäume erwartet.
Die Eingriffe in Wurzelraum und Kronen beeinträchtigen die Bäume 
bei den beiden vorgenannten Vorschlägen so stark, dass ihre 
Schutzwürdigkeit gemäß § 28 BNatSchG nicht mehr gegeben und 
eine Schutzausweisung daher ausgeschlossen ist.
Die zur Ausweisung als Naturdenkmal vorgeschlagene Baumreihe in 
der Montanusstraße ist versehentlich nicht in die Verordnung 
aufgenommen worden. Es handelt sich dabei um ein redaktionelles 
Versehen im Rahmen der umfangreichen Abstimmungen und 
Abwägungsprozesse. Der Vorschlag bleibt jedoch weiterhin 
bestehen und wird bei der nächsten Aktualisierung der 
Naturdenkmalliste erneut fachlich geprüft.
Es finden sich viele derartige Beispiele. Nicht zuletzt deshalb 
bedürfen die Vorschläge einer erneuten Prüfung.
Siehe weiter oben.

Bei der erneuten Prüfung sollten Vorschläge aus Stadtbezirken bzw. 
Stadtteilen mit bisher wenigen bis gar keinen Naturdenkmälern 
besonders geprüft werden, um auch eine gewisse soziale 
Gerechtigkeit zwischen den Stadtbezirken/ Stadtteilen herzustellen. 
Insbesondere auch in den Stadtbezirken, die leider ohnehin durch 
geringere Anteile an Grünflächen benachteiligt sind, wie z.B. Kalk, 
Porz, Chorweiler.
Zur Verdeutlichung haben wir folgende Grafik auf Grundlage Ihrer 
zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme online verfügbaren und 
gültigen Liste der Naturdenkmale erstellt. Diese zeigt die deutliche 
Ungleichheit zwischen den einzelnen Stadtbezirken.
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
Die Entscheidung über die Schutzausweisung von Naturdenkmälern 
basiert auf den Kriterien des § 28 BNatSchG, die sich auf die 
individuellen Eigenschaften des Schutzobjekts als solches beziehen. 
Diese Kriterien müssen unabhängig von sonstigen Aspekten für 
eine konkrete Unterschutzstellung zwingend erfüllt sein.
Das ist umso bedauerlicher, da es z.B. für Kalk etliche geeignete 
Vorschläge gab, wie
beispielsweise:
• Kirschbaumallee im Bürgerpark
• Platanen-Duo Kalk-Post
• Pappeln Christian Sünner-Str mit historischer Bedeutung (letzte 
Überreste
der industriellen Vornutzung durch KHD. Im 20. Jahrhundert 
wurden unter ihnen
fertige Traktoren geparkt)
• Platane Taunusstraße
• Ahorn Hinterhöfe der Lahnstraße, Taunusstr., Hachenburger Str.
• Gremberger Wäldchen
Siehe weiter oben.
Ähnliches gilt für Porz. Hier ebenfalls nur ein Auszug geeigneter 
Vorschläge:
• Lindenallee Alfred-Schütte-Allee Poll (ab Deutz)
• Linden-Baumreihe Berliner Straße in Westhoven
• Linden-Baumreihe Steinstraße in Finkenberg
• Rotbuche Haus Wolle
• Lindenallee Wahner Straße
Siehe weiter oben.

Zu § 3 Schutzzweck:
Die in § 3 aufgeführten Schutzgründe sollten ergänzt werden um 
folgende Gründe:
• Naturkundliche Gründe
• Naturschutz-Gründe
• Größe, Habitus
• Stadtökologie/Biodiversität (Nahrung/Lebensraum für Insekten, 
Vögel, Säugetiere etc.)
• Klimaschutz/Klimawandelanpassung
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
Die in § 28 BNatSchG festgelegten Schutzgründe dienen der 
Schaffung einer objektiven und einheitlichen 
naturschutzfachfachlichen Grundlage für die Schutzausweisung. Die 
strikte Orientierung an ihnen ist wichtig zur Gewährleistung der 
Rechtsstaatlichkeit und der Transparenz von Entscheidungen. Eine 
Ergänzung der Schutzgründe kann zu einer Verwässerung der rein 
naturschutzfachlichen Zielsetzung führen und die Glaubwürdigkeit 
des Verfahrens beeinträchtigen.
Sie ist auch insofern nicht erforderlich, als die angeführten Gründe 
Unterfälle der Schutzgründe des § 28 BNatSchG darstellen (vgl. § 3 
Abs. 1 letzter Absatz).
Zu § 4 Verbote:
Die unter § 4 Absatz 4 angegebenen Ausnahmen von den Verboten, 
müssen bitte wie folgt ergänzt werden:
Nr. 1 unter der Maßgabe, dass diese nur temporär sind und der 
ursprüngliche Zustand der Bodenstruktur im Schutzbereich wieder 
hergestellt wird.
Nr. 2 nur, wenn die Anbringung nachweislich woanders nicht 
möglich ist.
Nr. 3 nur, wenn die temporäre Beleuchtung nachweislich woanders 
nicht möglich ist.
Wir weisen darauf hin, dass diese Ausnahmen sowohl der 
Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bedürfen, als auch 
durch den Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
genehmigt werden müssen. Wir bitten um entsprechende 
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 4 können Ausnahmen erteilt werden. Dabei fließen 
die genannten Überlegungen im Rahmen der Abwägung der 
Interessen bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung 
einer Ausnahme mit ein.
Der Naturschutzbeirat ist bei Ausnahmen nach § 75 LNatSchG NRW 
nicht automatisch beteiligt, da diese in der Regel von der Unteren 
Naturschutzbehörde entschieden werden. Der Naturschutzbeirat 
ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der 
Unteren Naturschutzbehörde anzuhören, hierzu gehört 
insbesondere die Einbindung bei der Erteilung von Befreiungen 
nach § 67 Abs. 1, 2 BNatSchG.

Zu § 5 Nicht betroffene Maßnahmen
Die unter § 5 aufgeführten Maßnahmen müssen bitte wie folgt 
ergänzt werden:
Zu 1.: Auch der bedeutende Wert von betroffenen Sachen muss 
glaubhaft dargelegt werden. Die Bezeichnung „bedeutender Wert“ 
muss zudem genauer spezifiziert werden.
Zu 2.: Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und vergleichbare 
Maßnahmen müssen vorab glaubhaft dargelegt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die unter § 5 aufgeführten 
Maßnahmen nicht nur der Unteren Naturschutzbehörde vorher 
angezeigt und vorher von dieser genehmigt werden müssen, 
sondern auch dem Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde vorher angezeigt und von diesem vorher 
genehmigt werden müssen, und bitten um entsprechende 
Ergänzung.
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
§ 5 bezieht sich auf Tätigkeiten oder Maßnahmen, die von 
vornherein nicht von den Verboten betroffen sind und daher keiner 
Ausnahmegenehmigung bedürfen.
Zu § 7 Besitzerpflichten:
Zu 2.: Die Bezeichnung „bedeutender Wert“ muss bitte genauer 
spezifiziert werden.
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
Der Begriff "bedeutender Wert" bleibt unbestimmt, um Flexibilität 
bei der Anwendung der Verordnung zu gewährleisten und alle 
denkbaren Situationen oder spezifische Kontexte abdecken zu 
können. Die Unbestimmtheit ermöglicht so eine gerechte und 
angemessene Anwendung der Norm.

Zu § 6 Besitzerpflichten:
Zu 2.: Uns ist nicht ganz klar geworden, was mit dem Zusatz 
„gleiches gilt für den Verlust von Eigenschaften nach § 3 dieser 
Verordnung“ gemeint ist. Wir bitten um entsprechende Erläuterung 
oder um Streichung dieses Zusatzes.
Erläuterung:
Der letzte Halbsatz in § 6 Nr. 2 soll sicherstellen, dass die 
naturschutzrechtlichen Vorgaben stets an die tatsächlichen 
Gegebenenheiten angepasst bleiben. Der Schutzstatus von 
Naturdenkmälern basiert auf ihren besonderen Eigenschaften. 
Gehen diese verloren, ist der Status möglicherweise nicht mehr 
gerechtfertigt. Bei einer entsprechenden Meldung kann geprüft 
werden, ob das Naturdenkmal weiterhin schutzwürdig ist oder ob 
es ggf. sinnvoller ist, Ressourcen auf tatsächlich schutzwürdige 
Objekte zu konzentrieren. So bleibt der Fokus des Naturschutzes 
effektiv und zielgerichtet.
Zu § 8 Befreiungen:
Den unter 1. und 2. aufgeführten Befreiungen widersprechen wir. 
Diese müssen ersetzt
werden durch den bisherigen Text der behördlichen Verordnung 
vom 03.01.2002:
… wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall
- zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die 
Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege  zu vereinbaren ist oder
- zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und 
Landschaft führen würde.
Der Vorschlag wird nicht befürwortet.
Begründung:
§ 6 der NDI-VO 2002 beruht auf dem Landschaftsgesetz NW, das im 
Jahr 2017 durch das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) 
abgelöst wurde.
Im Zusammenhang mit Befreiungen und Ausnahmen verweist § 75 
LNatSchG auf § 67 BNatSchG, dessen Wortlaut nun in § 8 der 
Neufassung enthalten ist.
Zu § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten:
Bereits zu Beginn dieser Stellungnahme hatten wir erwähnt, dass 
wir es ausdrücklich ablehnen, dass die Gültigkeit der Verordnung 
gemäß § 10 Abs. 1 nach Ablauf von 20 Jahren seit Inkrafttreten 
enden soll und dies auch entsprechend begründet (s. Seite 1 dieser 
Stellungnahme). Dieser Satz ist ersatzlos zu streichen!
Der Hinweis wird berücksichtigt.
Der Passus wird gestrichen.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Stellungnahme vom 06.12.2024 
weiterhin Bestand hat.
Zur Kenntnis genommen.

Wir regen an, die Naturschutzverbände bei künftigen Vorhaben 
zusammen mit den Trägern öffentlicher Belange förmlich zu 
beteiligen und über solche Vorhaben zu informieren. Davon 
abgesehen ist der Naturschutzbeirat bei der Unteren 
Naturschutzbehörde immer zwingend zu beteiligen.
Erläuterung:
Die Beteiligung des Naturschutzbeirats und der anerkannten 
Naturschutzvereinigungen erfolgt gemäß § 70 Abs. 2 und § 66 Abs. 
1 Nr. 3 lit. b LNatSchG. Der Naturschutzbeirat wird demnach vor 
allen wichtigen Entscheidungen der Unteren Naturschutzbehörde 
angehört. Anerkannte Naturschutzvereinigungen erhalten vor der 
Erteilung von Befreiungen und wesentlichen Ausnahmen zum 
Schutz von Naturdenkmälern Gelegenheit zur Stellungnahme und 
Einsicht in relevante Gutachten zu geben.
Abschließend möchten wir Sie bitten, uns über das weitere 
Verfahren informiert zu halten, vielen Dank!
Kölner Verkehrs-
Betriebe AG
Folgende Liegenschaften besehen wir als KVB kritisch und bitten 
von einer Unterschutzstellung abzusehen:
'- Clevischer Ring/Ecke Keupstraße: der Baum steht unmittelbar am 
Gleis der KVB
- Heidelberger Straße: die Bäume fassen unsere Gleise ein
Dem Einwand wird nicht stattgegeben.
Begründung:
Die Schutzausweisung von Bäumen steht nicht im Widerspruch zur 
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit von Gleisanlagen. Die 
Verordnung bietet ausreichend Flexibilität, um ein Nebeneinander 
unterschiedlicher Interessen zu gewährleisten.
Folgende Liegenschaften besehen wir bisher als nicht kritisch bzw. 
als kritisch für städtische Anlagen:

Salierring 23-27, Hardefuststr. 7, Maternuskirchpl. 5, Niederichstr. 1-
3, Melchiorstraße 3, Hansaring 56, Suevenstraße 8, 
Neuhöfferstraße, Urbanstraße, Hermann-Pünder-Straße, 
Lorenzstraße 26, Gustav-Heinemann-
Ufer 90, An der Alteburger Mühle 16, Im Römerkastell, Uferstraße 
33, Sürther Hauptstraße 173, Bachemer Str. 88, Kringsweg 6, 
Geilenkircher Str. 52, Belvederestr. 17, Olympiaweg 2, Rochusstr. 
80, Merkenicher Str. 158, Rüdigerstr. 79, Forststr. 92, Münsterer 
Str. 32, Rendsburger Platz 1, Stadtgarten, Elisabeth-Breuer-Str. 46, 
Bunsenstr. 15+17, Wildunger Str. 24, Guilleaumestr./Frankfurter 
Straße, Waldhausstraße 46, Grafenmühlenweg 165, Schlebuscher 
Weg 25+47, Odenthaler Str. 167/169
Neusser Str./Auerstr.: liegt über dem U-Bahn-Tunnel Ehrenfeld 
(nicht im Eigentum der KVB)
Zechenstraße: liegt über dem Tunnel beim Abzweig nach Vingst 
(nicht im Eigentum der KVB)
Max-Dietlein-Park: in der Nähe Hst Poststraße, einer der Bäume 
könnte mal zu einem Problem bei Erneuerung der Fußgängerbrücke 
führen (nicht im Eigentum der KVB)
48 -
Stadtkonservator/in,A
mt für Denkmal-schutz 
/-pflege
§ 4 Abs. 3 Nr. 3 kann nicht mitgetragen werden. Die Einwendung wird berücksichtigt.
In § 4 Abs. 3 wird ergänzt:
"Nr. 3, wenn dies zum Erhalt eines Denkmals i.S.d. 
nordrheinwestfälischen Denkmalschutzgesetzes zwingend 
erforderlich ist."

68 - Amt für 
nachhaltige Mobilitäts-
entwicklung
Amt 68 unterstützt insbesondere den von den Ämtern 64 und 66 
geäußerten Wunsch, dass, bevor Bäume offiziell in die Liste der 
Naturdenkmäler aufgenommen werden, gemeinsam mit den 
betroffenen Ämtern (64, 66, 67 und 68) geschaut wird, ob an 
diesen Stellen dauerhaft die Einhaltung der Vorgaben der 
ordnungsbehördlichen Verordnung operativ sichergestellt werden 
kann.
Siehe weiter oben.
Hinsichtlich Anlage 2 möchte Amt 68 vorsorglich bereits erste 
Hinweise für folgende Standorte mitteilen:
• 1 Platane (Platanus acerifolia), Mülheim, Clevischer Ring 
(Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1524), unmittelbar hinter 
der Bushaltestelle „Keupstraße“ 
-> Fläche wird ggf. für die in Planung befindliche 
Stadtbahnverlängerung Stammheim/Flittard benötigt.
Anmerkung:
Anhand der vorliegenden Informationen ist eine Betroffenheit des 
betreffenden Bereichs nicht erkennbar.
• Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus acerifolia), Buchforst, 
Heidelberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611), 
zwischen der Kalk-Mülheimer Straße und der Gleisunterführung 
kurz nach der Rudolf-Cassius-Straße
-> Mittel- bis langfristig ist mit einer baulichen Umgestaltung 
(mindestens der Nebenanlagen) zu rechnen. An der Kreuzung 
Heidelberger Straße/Kopernikusstraße sind im Rahmen der Planung 
für die RadPendlerRoute 2 bauliche Anpassungen zu erwarten.
Anmerkung:
Das naturschutzrechtliche Befreiungsverfahren gewährleistet eine 
sorgfältige Abwägung aller Belange. Es bietet Raum für 
konstruktive Lösungen und verhindert das Entstehen 
unverhältnismäßiger Härten.

Anlage 8 Neuausweisungen

8926 Zeichen

Nr. Eintrag NDI-VO
1 NDI 101.12a, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, 
Flur 15, Flurstück 215), nördlich des Weges am südwestlichen Zugang in den Park;
2 NDI 101.12b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 
15, Flurstück 215), in der Nordostecke der Grünanlage;
3 NDI 101.12c, 1 Westlicher Zürgelbaum (Celtis occidentalis) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park 
(Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Südostecke der Grünanlage;
4 NDI 102.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Salierring 23-27 (Gemarkung Köln, Flur 
34, Flurstück 563), südliche Ecke des Innenhofs;
5 NDI 102.08, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Hardefuststraße 7 (Gemarkung Köln, Flur 
33, Flurstück 1489/11), südliche Ecke im rückwärtigen Bereich des Grundstücks;
6 NDI 102.09, 1 Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) in Neustadt Süd, Maternuskirchplatz 5 
(Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 201), südöstlicher Bereich des rückwärtigen Gartenhofs;
7 NDI 103.17, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Niederich-Straße 1-3 (Gemarkung Köln, 
Flur 27, Flurstück 654), hinter der straßenseitigen Begrenzungsmauer in der Einmündung 
„Dagobertstraße“;
8 NDI 104.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Melchiorstraße 3 (Gemarkung Köln, Flur 
45, Flurstück 1582/13), links vor der Zufahrt zur Hoffläche des Bürgerzentrums Alte Feuerwache;
9 NDI 104.06, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Hansaring 56 (Gemarkung Köln, Flur 37, 
Flurstück 1351/146), Hansa-Gymnasium, in der südwestlichen Ecke des Innenhofs;
10 NDI 105.04, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Deutz, Suevenstraße 8 (Gemarkung 
Deutz, Flur 34, Flurstück 4798/4), südöstliche Ecke der rückwärtigen Grünfläche;
11 NDI 105.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke Opladener Straße 
(Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1326), gegenüber Deutzer Bahnhof, auf dem Bürgersteig im 
Bereich der Einmündung;
12 NDI 105.06a, 4 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, 
Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Urbanstraße;
13 NDI 105.06b, 6 Platanen (Platanus acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, 
Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Hermann-Pünder-Straße;
14 NDI 105.07, 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Deutz, Lorenzstraße 26-28 (Gemarkung Deutz, Flur 35, 
Flurstücke 664 und 665), im rückwärtigen Innenhof auf der Flurstücksgrenze;
Neufassung der NDI-VO - Anlage 8: Neuausweisungen

15 NDI 201.04, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Bayenthal, Gustav-Heinemann-Ufer 90 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1906), südlich neben der Zufahrt zu den rückwärtigen 
Wohngebäuden;
16 NDI 202.11, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 16 (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1492), inmitten des rückwärtigen Innenhofs;
17 NDI 202.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Im Römerkastell (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 51, Flurstück 1230), auf der Rasenfläche inmitten der Grünanlage;
18 NDI 208.09, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Rodenkirchen, Uferstraße 33 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169), in der südwestlichen und südöstlichen Ecke des 
rückwärtigen Gartens;
19 NDI 210.02, 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Sürth, Sürther Hauptstraße 173 (Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 81, Flurstück 271), inmitten des Grundstücks auf der kleinen Grünfläche;
20 NDI 303.17, 1 Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 (Gemarkung Kriel, Flur 
63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten, hinter dem Wohngebäude;
21 NDI 303.18, 1 Wintergrüne Eiche (Quercus turneri 'Pseudoturneri') in Lindenthal, Kringsweg 6 
(Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1586), im straßenseitigen Vorgarten;
22 NDI 304.03a, 7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 
(Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, 
Baumgruppe in der nordöstlichen Ecke der Außenanlage;
23 NDI 304.03b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 
(Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumreihe 
in der südöstlichen Ecke der Außenanlage;
24 NDI 305.03e, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), Petershof, in der östlichen Ecke des Innenhofs;
25 NDI 305.05, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Müngersdorf, Olympiaweg 2 / Ecke Peter-Günther-Weg 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2210), westlich des Paul-Günther-Wegs auf dem Parkplatz 
südöstlich der Radrennbahn;
26 NDI 403.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bickendorf, Rochusstraße 80 (Gemarkung Müngersdorf, 
Flur 73, Flurstück 792), auf dem Gelände des ehemaligen Lindweiler Hofs, gegenüber Rochusstraße 
115, hinter der Begrenzungsmauer im straßenseitigen Innenhof;
27 NDI 501.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Nippes, Neusser Straße / Auerstraße 
(Gemarkung Nippes, Flur 91, Flurstück 903), in der Einmündung auf die Auerstraße, vor Neusser Straße 
184;
28 NDI 504.03, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Merkenicher Straße 158, (Gemarkung 
Longerich, Flur 99, Flurstück 1205), im nördlichen und südlichen Bereich des Innenhofs;

29 NDI 711.02, 1 Stieleiche (Quercus robur), Wahn, S-Bahnhof Wahn (Gemarkung Wahn, Flur 7, Flurstück 
204);
30 NDI 802.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Kalk, Zechenstraße / Martin-Köllen-Straße (Gemarkung 
Kalk, Flur 26, Flurstück 152), im Abzweig, in einem kleinen Beet neben den Stellplätzen;
31 NDI 806.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merheim, Rüdigerstraße 79 (Gemarkung 
Merheim, Flur 18, Flurstück 559), im südlichen Bereich des Gartens, nahe Grundstücksgrenze;
32 NDI 808.01, 1 Riesenmammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Rath / Heumar, Forststraße 92 
(Gemarkung Heumar, Flur 1, Flurstück 93), südliche Grundstücksgrenze, nahe DB-Gleisanlage;
33 NDI 901.09, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Mülheim, Münsterer Straße 32 
(Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 83/3), in der südlichen Ecke der rückwärtigen Gartenanlage;
34 NDI 901.10, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Clevischer Ring (Gemarkung Mülheim, Flur 5, 
Flurstück 1524), unmittelbar hinter der Bushaltestelle „Keupstraße“;
35 NDI 901.11, 1 Amerikanisches Gelbholz (Cladrastis kentukea) in Mülheim, Rendsburger Platz 1 
(Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2984), auf der kleinen Rasenfläche vor dem Haupteingang der 
Trude Herr Gesamtschule, nahe Bürgersteig;
36 NDI 901.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Stadtgarten (Gemarkung Mülheim, Flur 2, 
Flurstück 2970), zwischen der nordwestlichen Ecke des alten Rosengartens und der Wegegabelung in 
einer niedrigen Hecke;
37 NDI 901.13, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Elisabeth-Breuer-Straße 46 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 2, Flurstück 3001), in einem Pflanzbeet unmittelbar neben dem Bürgersteig;
38 NDI 902.01a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 15 (Gemarkung Mülheim, 
Flur 2, Flurstück 7105/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 15;
39 NDI 902.01b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 17 (Gemarkung Mülheim, 
Flur 2, Flurstück 7106/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 17;
40 NDI 902.02, 1 Roteiche (Quercus rubra) in Buchforst, Wildunger Straße 24 (Gemarkung Mülheim, Flur 
2, Flurstück 701), auf der straßenseitigen Grünfläche zwischen den Häusern Wildunger Straße 24 und 
18, unmittelbar neben dem Bürgersteig;
41 NDI 902.03, Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Heidelberger Straße 
(Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611), zwischen der Kalk-Mülheimer Straße und der 
Gleisunterführung kurz nach der Rudolf-Cassius-Straße;
42 NDI 903.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchheim, Guilleaumestraße / Frankfurter Str. 
(Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 tlw.), ausgangs der Guilleaumestraße an der Frankfurter 
Straße;

43 NDI 905.06, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Dellbrück, Waldhausstraße 46 
(Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1953/25), im nordöstlichen Bereich der 
straßenseitigen Grünfläche, nahe des Bürgersteigs;
44 NDI 905.07, 1 Stechpalme (Ilex aquifolium) in Dellbrück, Grafenmühlenweg 165 (Gemarkung Thurn-
Strunden, Flur 69, Flurstück 235/8), an der nördlichen Seite der Einfahrt zum Wohngebäude;
45 NDI 907.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Dünnwald, vor Odenthaler Straße 167/169 (Gemarkung 
Dünnwald, Flur 56, Flurstück 107 / Flur 57, Flurstück 2091 (Grenzbaum)), auf der kleinen Grünfläche im 
Parkstreifen zwischen Bürgersteig und Straße.

Anlage 11 Öffentlichkeitsbeteiligung

933 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung hat vom 25.11.2024 bis 08.12.2024 stattgefunden 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 10 Änderungen

18740 Zeichen

1 NDI 101.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Seyengasse / Bayenstraße (Gemarkung 
Köln, Flur 3, Flurstück 748), auf dem Parkplatz nördlich der Bayenstraße 67;
2 NDI 101.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Süd, Georgsplatz 10 (Gemarkung 
Köln, Flur 4, Flurstück 754/36), Schulhof der Kaiserin-Augusta-Schule.
3 NDI 101.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Pipinstraße (Gemarkung Köln, Flur 6, 
Flurstück 732), auf dem Augustinerplatz im Rundbeet neben dem Bürgersteig;
4 NDI 101.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Am Pantaleonsberg 10-14 (Gemarkung 
Köln, Flur 15, Flurstück 110), im Innenhof;
5 NDI 102.06, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Neustadt Süd, Engelbertstraße 38a / 
Hohenstaufenring 57a (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 710), im östlichen Bereich der 
Gartenanlage;
6 NDI 103.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Am Römerturm (Gemarkung Köln, Flur 
21, Flurstück 763), im Hochbeet neben dem Bürgersteig auf der Westseite des Spielplatzes;
7 NDI 103.05, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonskloster / Gereonshof 
(Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 463), südlich St. Gereon in der Grünanlage;
8 NDI 103.07, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Zeughausstraße 2-10 (Gemarkung Köln, 
Flur 24, Flurstück 439), Innenhof der Bezirksregierung;
9 NDI 103.11a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, 
Flurstück 458), östliche Ecke der Grünanlage im Innenhof;
10 NDI 103.11b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, 
Flurstück 429), südwestliche Ecke der Grünanlage im Innenhof;
11 NDI 103.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, An der Linde 30 / Kunibertskloster 11-13 
(Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 623), im südwestlichen Bereich des Innenhofs;
12 NDI 103.14, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Nord, Jakordenstraße 6 (Gemarkung 
Köln, Flur 28, Flurstück 346/211), im rückwärtigen Grundstücksteil;
13 NDI 104.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Sedanstraße 37 (Gemarkung Köln, Flur 
38, Flurstück 623/19), am Rande des Bürgersteigs zur Straße "An der Münze";
14 NDI 104.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Elsa-Brändström-Straße / Konrad-
Adenauer-Ufer, (Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 468), Grünstreifen in der Mitte der Fahrbahnen;
15 NDI 104.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Oppenheimstraße 6a, 8, 10 (Gemarkung 
Köln, Flur 46, Flurstück 480), inmitten des Innenhofs;
Änderung hinsichtlich des Standorts 
Neufassung der NDI-VO - Anlage 10: Änderungen

16 NDI 105.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Deutz, Am Deutzer Kastell (Gemarkung Deutz, 
Flur 35, Flurstück 1384), Grünfläche südlich des Caritas-Altenzentrums St. Heribert;
17 NDI 201.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Schönhauser Straße 59-61 (Gemarkung 
Rondorf, Flur 51, Flurstück 49/1), im straßenseitigen Vorgarten;
18 NDI 201.02b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Oktavianstraße 10-12 (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 51, Flurstück 1266), im östlichen Teil des rückwärtigen Gartens;
19 NDI 202.01a, 1 Amberbaum (Liquidambar styraciflua) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im östlichen Teil der rückwärtigen Gartenanlage;
20 NDI 202.01b, 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum), Marienburg, Bayenthalgürtel 9b 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen Gartenanlage;
21 NDI 202.01c, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4233/117), im nordwestlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage;
22 NDI 202.01d, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica Atropunicea) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im südlichen Bereich der rückwärtigen 
Gartenanlage;
23 NDI 202.01e, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, 
Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen Gartenanlage;
24 NDI 202.01f, 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im westlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage;
25 NDI 202.08, Allee, bestehend aus 191 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Bayenthalgürtel, 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1413), zwischen Einmündung „Bonner Straße“ und 
Einmündung „Alteburger Straße“, auf dem Mittelstreifen;
26 NDI 203.01, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Raderberg, Marktstraße / Bonner Straße 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2022), alter Botanischer Garten, Südseite der 
Grünanlage, ca. 2 m vom asphaltierten Bürgersteig;
27 NDI 203.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Raderberg, Brühler Straße 74 (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 53, Flurstück 2700), westliche Grenze des Klostergartens nahe Bebauung Raderberger 
Straße 147;
28 NDI 204.01b, 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Raderthal, Brühler Straße 300 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 1423), inmitten der Grünanlage nördlich des Eingangs 
zum Truppenamt;
29 NDI 208.02, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Rodenkirchen, Im Park 6 (Gemarkung 
Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 517), südwestlich im straßenseitigen Garten;
30 NDI 209.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weiß, Auf der Ruhr 25 (Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 78, Flurstück 543), auf dem Bürgersteig vor Haus Nr. 25;

31 NDI 209.02, Allee, bestehend aus 92 Linden (Tilia platyphyllos) in Sürth, Bahnhofstraße, zwischen 
Falderstraße und Sürther Hauptstraße (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 85, Flurstück 2279, 284/1, 
285/2, 287/5, 287/6, 287/9, 1317/285);
32 NDI 301.01, 3 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Klettenberg, Siebengebirgsallee / Ecke 
Stenzelbergstraße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 137, 728), auf dem Bürgersteig;
33 NDI 303.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Schumannstraße 25 (Gemarkung 
Kriel, Flur 63, Flurstück 4734/19), im straßenseitigen Vorgarten;
34 NDI 303.04, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Fürst-Pückler-Straße 42 
(Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 890/93), in der Mitte des rückwärtigen Gartens;
35 NDI 303.05, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Franzstraße 73 (Gemarkung 
Kriel, Flur 63, Flurstück 690), im Innenhof der rückwärtigen Gartenanlage;
36 NDI 303.06, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 
(Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten;
37 NDI 303.07, 1 Schwarzkiefer (Pinus nigra) in Lindenthal, Bachemer Straße 86 (Gemarkung Kriel, Flur 63, 
Flurstück 3057/30), im rückwärtigen Garten;
38 NDI 303.11a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 
64, Flurstück 1783), in der nordwestlichen Ecke der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses;
39 NDI 303.11b, 1 Stieleiche (Quercus robus) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 
64, Flurstück 1783), Südseite der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses, südlich der 
Wegegabelung;
40 NDI 303.11c, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 
64, Flurstück 1783), südlich der Rasenfläche in der Mitte der Parkanlage des St. Elisabeth-
Krankenhauses;
41 NDI 303.12, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Joseph-Stelzmann-Straße 9 
(Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 2998), auf dem Gelände der Uniklinik Köln, in der nordöstlichen 
Ecke von Haus 30;
42 NDI 304.01, 1 Zerreiche (Quercus cerris) in Braunsfeld, Voigtelstraße 4 (Gemarkung Kriel, Flur 62, 
Flurstück 415), südöstliche Grundstücksecke nahe Bürgersteig der Friedrich-Schmidt-Straße;
43 NDI 305.04a, 1 dreistämmiger Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), im südöstlichen Teil der Gartenanlage, auf Höhe 
des Wendehammers;
44 NDI 305.04b, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), an der südwestlichen Grenze der Gartenanlage;
45 NDI 305.04c, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), südwestlich des Wohngebäudes;

46 NDI 306.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia), Junkersdorf in Am Schulberg 2 (Gemarkung Lövenich, Flur 
2, Flurstück 1417), vor der Alten Dorfkirche Junkersdorf, auf der straßenseitigen Grünfläche;
47 NDI 306.04a, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 
(Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), östlich der Haupthofeinfahrt;
48 NDI 306.04b, 5 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung 
Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordöstliche Grundstücksecke;
49 NDI 306.04c, 1 Esskastanie (Castanea sativa) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, 
Flur 45, Flurstück 60), nordwestliche Grundstücksecke;
50 NDI 307.01a, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung 
Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), nordwestliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten 
Post;
51 NDI 307.01b, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), südliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An 
der Alten Post;
52 NDI 307.01c, 1 Spitzahorn (Acer platanoides) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im südlichen Bereich der Grünanlagen des 
Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe An der Alten Post 18/20;
53 NDI 307.01d, 1 Traubeneiche (Quercus petraea) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im westlichen Bereich der Grünanlagen des 
Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe Berliner Straße 15;
54 NDI 307.02, 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Weiden, Eichendorffstraße / Bahnstraße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 3, Flurstück 287), in der Grünanlage Graf-Zeppelin-Platz;
55 NDI 308.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung 
Lövenich, Flur 9, Flurstück 512), in der straßenseitigen Grünfläche zwischen Haus 116 und 118, 
gegenüber Mertenshof;
56 NDI 309.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Widdersdorf, An den Kastanien 7-9 
(Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 2621), an der Straße;
57 NDI 401.01, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Franz-Kreuter-Straße (Gemarkung 
Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1941), in der rückwärtigen Grünanlage östlich Franz-Kreuter-Straße 3, 
südlich des Parkplatzes;
58 NDI 401.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Mechternstraße / Vogelsanger Straße 
(Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1556), auf dem straßenseitigen Dreieck zwischen 
Vogelsanger Straße 89 und Mechternstraße 2;
59 NDI 401.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Christian-Schult-Straße 
(Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1544), im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz, gegenüber Haus 
Nr. 24;

60 NDI 402.02, 3 schwarze Maulbeerbäume (Morus nigra) in Neuehrenfeld, Parkgürtel (Gemarkung 
Nippes, Flur 88, Flurstück 3552), Parkplatz südliche Hauptzufahrt;
61 NDI 406.01, Baumreihe, bestehend aus 33 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ossendorf, 
Rochusstraße / Am Pistorhof (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 1840 tlw. und Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 660 tlw.), beginnend vor Rochusstraße 201, abbiegend in die Straße 
"Am Pistorhof".
62 NDI 501.01a, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in, Nippes, Gocher Straße 45 (Gemarkung Nippes, Flur 
88, Flurstück 2675), Innenhof des St. Vinzenz-Krankenhauses;
63 NDI 501.01b, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Merheimer Straße (Gemarkung Nippes, Flur 
88, Flurstück 1578), Grünfläche östlich der Merheimer Straße gegenüber dem Haupteingang zum St. 
Vincenz-Hospital;
64 NDI 503.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Riehl, Boltensternstraße 16 (Gemarkung Nippes, Flur 
86, Flurstück 856), SBK-Gelände, nordwestlich von Haus 4;
65 NDI 503.03, Baumreihe und Allee in Riehl (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 616 tlw.), Baumreihe 
bestehend aus 38 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der Boltensternstraße auf Höhe Haus Nr. 
121 im Norden und Haus Nr. 45 im Süden und Allee, bestehend aus 34 Platanen (Platanus x acerifolia), 
zwischen der Abzweigung Pionierstraße im Norden bis zur Riehler Straße im Süden;
66 NDI 504.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Sebastianstraße 229 (Gemarkung 
Longerich, Flur 99, Flurstück 2656), auf der straßenseitigen Grundstücksgrenze;
67 NDI 505.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weidenpesch, Schmiedegasse 47 (Gemarkung 
Longerich, Flur 5, Flurstück 1769), auf dem Bürgersteig;
68 NDI 606.01, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Pesch, Escher Straße / Donatusstraße (Gemarkung Esch, 
Flur 3, Flurstück 1790), Grünfläche südlich der Straßengabelung;
69 NDI 611.01b, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 
(Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), straßenseitiger Vorplatz, östlich vor dem 
Hauptportal der Kirche St. Johann Baptist;
70 NDI 611.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Roggendorf/Thenhoven, Bruchstraße, 
(Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 471), auf dem ehemaligen Bahnhofsvorplatz, gegenüber 
Bruchstraße 17;
71 NDI 701.01, 2 Winterlinden (Tilia cordata) in Poll, Rolshover Straße / Poll-Vingster Straße (Gemarkung 
Poll, Flur 38, Flurstück 1377), am Straßenrand, links und rechts des Bildstocks;
72 NDI 704.01, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Eil, Frankfurter Straße 772b / Maarhäuser Weg 
(Gemarkung Eil, Flur 1, Flurstück 191), im südwestlichen Bereich des Grundstücks;
73 NDI 705.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Eil, Frankfurter Straße / Pfaffenpfädchen 
(Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstück 863);

74 NDI 705.02, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Eil, Frankfurter Straße (Gemarkung Eil, Flur 12, 
Flurstück 231), auf der kleinen Grünfläche östlich Frankfurter Straße 710;
75 NDI 706.01, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 303 (Gemarkung Porz, 
Flur 1, Flurstück 1978), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes;
76 NDI 706.02a, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 305 (Gemarkung Porz, 
Flur 1, Flurstück 1955), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes;
77 NDI 714.01, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Zündorf, Wohnpark Gütergasse (Gemarkung 
Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1245), im Innenhof südlich Gütergasse 37;
78 NDI 714.02a, 4 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse 
(Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 5/7/9;
79 NDI 714.02b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse 
(Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 1/3;
80 NDI 715.02, 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Langel, Rheinbergstraße / Lülsdorfer Straße 
(Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstück 853), in der Einmündung auf die Rheinbergstraße, hinter dem 
Heiligenhäuschen;
81 NDI 715.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Langel, Lülsdorfer Straße / Ecke Heinrich-Klein-
Straße (Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 2105), an der östlichen Seite des Parkplatzes, nahe der 
Bebauung Heinrich-Kleist-Straße 3;
82 NDI 804.01, 1 Silberlinde (Tilia tomentosa) in Höhenberg, Geraer Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 1, 
Flurstück 1271), an der Straße, östlich gegenüber Geraer Straße 4;
83 NDI 806.01, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Merheim, Ostmerheimer Straße / Rüdigerstraße 
(Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 484), vor der Ostmerheimer Straße 457, Verkehrsinsel;
84 NDI 901.07, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Salzstraße (Gemarkung Mülheim, 
Flur 5, Flurstück 1497), vor der Salzburger Straße 2 in einem Rundbeet;
85 NDI 901.08, 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Mülheim, Steinkopfstraße 5 (Gemarkung Mülheim, 
Flur 2, Flurstück 106/2), hinter dem Haus im Garten;
86 NDI 903.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Buchheim, Frankfurter Straße / Drückergasse 
/ Arnsberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726), auf dem Platz;
87 NDI 905.02, 2 Stieleichen (Quercus robur) in Dellbrück, Gierather Straße 96 / Ecke Refrather Straße 
(Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 2044), auf dem Bürgersteig und auf dem Platz;
88 NDI 905.03, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Dellbrück, Bergisch Gladbacher Straße 
1171/1173 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstücke 24/47 und 1261), nahe der Straße auf der 
Grundstücksgrenze;

89 NDI 907.02, 2 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Dünnwald, Berliner Straße / Dünnwalder 
Mauspfad (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219), nordöstlich der Kreuzung zwischen Berliner 
Straße und der Gleisanlage;
90 NDI 907.03, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dünnwald, Rönsahler Straße 21 (Gemarkung Dünnwald, 
Flur 52, Flurstück 257), in der südlichen Ecke am Straßenrand;
91 NDI 907.04a, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dünnwald, Holzweg (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, 
Flurstück 828), gegenüber Holzweg 11, rechts neben dem Eingang zum Friedhof hinter der 
Begrenzungsmauer;
92 NDI 907.04b, 1 Traubeneiche (Quercus petraea) in Dünnwald, Holzweg (Gemarkung Dünnwald, Flur 
50, Flurstück 828), gegenüber Holzweg 11, links neben dem Eingang zum Friedhof hinter der 
Begrenzungsmauer.
93 NDI 406.01 (vormals 403.01).
94 NDI 406.01, Baumreihe (vormals Allee);
95 NDI 503.03, Allee und Baumreihe (vormals Allee).
96 NDI 503.03, 72 (vormals 71) Platanen
Änderung hinsichtlich der Nomenklatur
97 NDI 103.08a, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Altstadt Nord, Grünanlage Kolpingplatz 
(Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6);
98 NDI 306.02, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Junkersdorf, Paul-Finger-Straße 19 
(Gemarkung Lövenich, Flur 31, Flurstück 57), Vorgarten nahe dem Bürgersteig;
99 NDI 503.02, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Riehl, Tiergartenstraße 9 (Gemarkung 
Nippes, Flur 86, Flurstück 250), im Vorgarten Ecke Rotterdamer Straße;
100 NDI 303.08, 1 Schwarznuss (Juglans nigra) (vormals: 1 Walnuss (Juglans regia))
Korrektur hinsichtlich der Kategorie 
Korrektur hinsichtlich der Baumanzahl
Korrektur hinsichtlich der Nummerierung
Korrektur hinsichtlich der Baumart

Anlage 1 Verordnung

12117 Zeichen

Seite 1  
 
Ordnungsbehördliche Verordnung 
zum Schutz von Naturdenkmälern  im Gebiet der Stadt Köln 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom __________ aufgrund der §§ 43, 23 
und 50a  des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein -Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 (GV NW S 568/SGV 
NW 791), in Verbindung mit den §§ 28 und 67 des Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 ( BGBl. 
2009 I S. 2542, Nr. 51) und den §§ 12 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes für das 
Land Nordrhein-Westfalen (OBG) vom 13.05.1980 (GV NW S. 528/SGV NW 2060), 
jeweils in der aktuell geltenden Fassung, diese Ordnungsbehördliche Verordnung zum 
Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln erlassen:

Seite 2  
 
Präambel zur neuen Naturdenkmalverordnung  
 
Außergewöhnliche Bäume sind wesentliche Elemente des Kölner Stadtbildes und 
tragen maßgeblich zur Lebensqualität sowie zur kulturellen Identität bei.  Ihr Erhalt ist 
von großer Bedeutung für unsere Stadt. 
Angesichts der schwierigen Lebensbedingungen im urba nen Raum, zumal in einer 
wachsenden Stadt, kann der Bestand solcher Bäume gefährdet sein. Eine 
Naturdenkmalverordnung trägt mit ihrem besonderen Schutz zur Sicherung dieses 
wertvollen Naturerbes für kommende Generationen bei. Gleichzeitig schafft sie den 
rechtlichen Rahmen zur Integration der Naturdenkmäler in städtebauliche Planungen 
und fördert dadurch eine nachhaltige Stadtentwicklung. 
Regelmäßig sind erhöhte Anstrengungen für die Unterhaltung solcher Bäume 
notwendig. Mit der Unterschutzstellung geht die Verantwortung für diese Maßnahmen 
auch bei privaten Bäumen auf die Stadt Köln über. 
Die Neufassung der Naturdenkmalverordnung hat das Ziel, neben den bestehenden 
Naturdenkmälern weitere schutzwürdige Bäume im Stadtgebiet zu identifizieren und 
als Naturdenkmal auszuweisen. 
Um eine bestmögliche Erfassung aller schutzwürdigen  und -bedürftigen Bäume zu 
gewährleisten, wurde die Öffentlichkeit im Rahmen der Ermittlung der neuen 
Naturdenkmäler umfassend beteiligt. 
Insgesamt werden mit der Finalisierung der Novellierung dieser Verordnung 203 
Einzelbäume, Ensembles, Baumreihen und Alleen unter den besonderen Schutz  
dieser Verordnung gestellt. 
 
 
Inhalt der Verordnung 
 
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich 
§ 2 Schutzgegenstand 
§ 3 Schutzzweck 
§ 4 Verbote 
§ 5 Nicht betroffene Maßnahmen 
§ 6 Pflichten der Stadt Köln 
§ 7 Pflichten von Eigentümern und Nutzungsberechtigten 
§ 8 Befreiungen 
§ 9 Ordnungswidrigkeiten 
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 
 
Anlage I Naturdenkmalliste 
Anlage II Steckbriefe

Seite 3  
 
§ 1 
Räumlicher Geltungsbereich 
 
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Schutz von Naturdenkmälern 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Abs. 1 des 
Baugesetzbuchs (BauGB) und de s räumlichen Geltungsbereichs  von 
Bebauungsplänen nach § 30 BauGB im Gebiet der Stadt Köln. 
 
(2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für 
 
1. Flächen im räumlichen Geltungsbereich von Bebauungsplänen, für die eine 
land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder Nutzung als Grünfläche festgelegt 
ist, wenn sich ein Landschaftsplan auf diese Flächen erstreckt, 
 
2. Waldflächen im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur 
Förderung der Forstwirtschaft ( Bundeswaldgesetz - BWaldG) und des 
Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( Landesforstgesetz - 
LFoG) in der jeweils geltenden Fassung. 
 
 
§ 2 
Schutzgegenstand 
 
(1) Diese Verordnung stellt die  in der Naturdenkmalliste  aufgeführten Bäume, 
Baumgruppen, Baumreihen und Alleen als Einzelschöpfungen der Natur unter 
Schutz. Die Stammdaten eines jeden N aturdenkmals, sein Standort, der 
Schutzzweck sowie seine Verortung auf einer Karte  sind in Steckbriefen 
festgehalten. 
 
Die Naturdenkmalliste und die Steckbriefe sind als Anlagen I und II Bestandteile 
dieser Verordnung. 
 
(2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober -, als auch die unterirdischen 
Bestandteile des Baumes.  Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der 
Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche; bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter . Die 
Gesamtfläche wird im Folgenden als Schutzbereich bezeichnet. 
 
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 
 
1. zu einer öffentlichen Straße gehören, 
2. mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 
3. überbaut sind, 
 
genießen Bestandsschutz. 
 
 
§ 3 
Schutzzweck  
 
(1) Die Schutzausweisung der Naturdenkmäler erfolgt

Seite 4  
 
 
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen 
Gründen, 
 
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. 
 
Die Schutzausweisung de s Naturdenkmals aus Gründen seiner Eigenart i.S.d. 
Abs. 1 Nr. 2 erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung seines Alters, seiner 
Wohlfahrtswirkung, seiner ökologischen Bedeutung oder seiner gestaltenden 
Funktion. 
 
(2) Unter Schutz gestellt werden Bäume, wenn ihr Schutz und ihr Erhalt ohne die 
Schutzausweisung gefährdet wäre (Schutzbedürftigkeit). 
 
(3) Weitergehende Schutzvorschriften bleiben von dieser Verordnung unberührt. 
 
 
§ 4 
Verbote 
 
(1) Die Beseitigung, Beschädigung oder Zerstörung eines Naturdenkmals sowie die 
Veränderung seines Erscheinungsbildes  sind verboten . Gleiches gilt für  alle 
Handlungen, die zu  einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Naturdenkmals , 
seines Schutzbereiches  oder seiner Lebensbedingungen führen oder führen 
können. 
 
(2) Insbesondere ist bei Naturdenkmälern verboten, 
 
1. den offenen oder gewachsenen Boden im Schutzbereich zu versiegeln oder 
mit einer Decke  zu befestigen, auch wenn diese wasser - und luftdurchlässig 
ist; 
 
2. die Bodenstruktur im Schutzbereich durch Aufschüttungen, Verfüllungen, 
Abgrabungen, Ausschachtungen, Bohrungen, Sprengungen , Verdichtungen 
sowie Maßnahmen oder Nutzungen jeglicher Art zu verändern; 
 
3. bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesbauordnung - BauO NRW ) in der jeweils gültigen Fassung im 
Schutzbereich zu errichten  oder zu ändern, auch wenn diese Maßnahmen 
keiner bauaufsichtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen; 
 
4. ober- oder unterirdische Leitungen aller Art und Masten im Schutzbereich zu 
errichten, zu verlegen oder zu verändern; 
 
5. feste oder mobile Ausschank - und Verkaufsstände, -buden oder -wagen, 
Warenautomaten, Werbeanlagen, Sitzgelegenheiten, Schilder, Plakate, Bild - 
oder Schrifttafeln oder sonstige Beschriftungen  anzubringen, im 
Schutzbereich zu errichten oder zu ändern; 
 
6. Befestigungsmittel einzudrehen oder einzuschlagen;

Seite 5  
 
7. in ihnen zu klettern und Freizeit- und Outdoor-Aktivitätsgeräte wie Slacklines, 
Schaukeln oder Hängematten im Schutzbereich zu befestigen; 
 
8. den Wasserhaushalt durch Veränderung en des Grundwasserstandes, die 
Errichtung von Grundwassergewinnungsanlagen oder Drainagen zu 
beeinträchtigen; 
 
9. feste, flüssige oder gasförmige Stoffe und Gegenstände im Schutzbereich 
einzuleiten, auszubringen oder zu lagern, wenn dies e geeignet sind, das 
Wachstum des Naturdenkmals oder den Natur-, Boden - oder Wasserhaushalt 
zu beeinträchtigen; 
 
10. im Schutzbereich zu zelten, zu campen oder zu lagern; 
 
11. im Abstand von weniger als 10 Metern zum Schutzbereich Feuer zu entfachen, 
zu verursachen oder zu unt erhalten oder pyrotechnische Gegenstände zu 
entzünden sowie im Abstand von weniger als 5 Metern zum Schutzbereich 
Heiz- oder Grillgeräte zu benutzen; 
 
12. den Schutzbereich als Hundetoilette nutzen zu lassen; 
 
13. sie oder ihren Schutzbereich zu verunreinigen; 
 
14. sie zu beleuchten, auch temporär. 
 
(3) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 2 können erteilt werden im Falle der 
 
1. Nr. 2, wenn diese Maßnahmen wissenschaftlichen Zwecken dienen; 
 
2. Nr. 3, wenn die se Maßnahmen zwingend erforderlich sind, um die 
Funktionsfähigkeit wesentlicher Dienste im Bereich der Daseinsvorsorge – wie 
etwa Schulen oder Feuerwehren – sicherzustellen; 
 
3. Nr. 3, wenn diese Maßnahmen zum Erhalt eines Denkmals i.S.d. nordrhein -
westfälischen Denkmalschutzgesetzes zwingend erforderlich sind; 
 
4. Nr. 5, wenn diese Maßnahmen den Schutzzweck nicht wesentlich 
beeinträchtigen oder  zur Anbringung von Verkehrs-, Warn - und 
Gefahrenschildern. 
 
 
§ 5 
Nicht betroffene Maßnahmen 
 
Nicht unter die Verbote des § 4 fallen 
 
1. Maßnahmen zur Abwehr von unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahren für 
Personen oder Sachen von bedeutendem Wert; der Träger dieser Maßnahmen 
hat die Untere Naturschutzbehörde unverzüglich darüber zu informieren und die 
Erforderlichkeit der Verkehrssicherungsmaßnahmen oder das Vorliegen der 
unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahr glaubhaft darzulegen;

Seite 6  
 
 
2. Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und vergleichbare Maßnahmen, die von der 
Unteren Naturschutzbehörde angeordnet oder genehmigt sind oder von ihr selbst 
oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden ; gleiches gilt für die Anbringung von 
Schildern, die ausschließlich der Kennzeichnung des Naturdenkmals dienen oder 
gesetzlich vorgeschrieben sind; 
 
3. Regelmäßige, notwendige Maßnahmen in bisheriger Art und bisherigem  Umfang 
zur Unterhaltung rechtmäßig bestehender Versorgungs-, Entsorgungs - und 
Fernmeldeleitungen sowie von  Verkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum  
einschließlich vorhandener öffentlicher Einrichtungen wie Leuchten und Schilder,  
wenn die Maßnahme der Unteren Naturschutzbehörde in Art und Umfang vorzeitig 
angezeigt wird. 
 
 
§ 6 
Pflichten der Stadt Köln 
 
Maßnahmen aus Gründen der Unterhaltung, der Verkehrssicherheit oder zur 
Sicherung sowie Kennzeichnung der Naturdenkmäler  sowie die Übernahme der 
Kosten dieser Maßnahmen obliegen der Stadt Köln. 
 
 
§ 7 
Pflichten von Eigentümern und Nutzungsberechtigten  
 
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind verpflichtet, 
 
1. das auf dem Grundstück befindliche Naturdenkmal  zu erhalten und vor 
schädigenden Einwirkungen zu schützen; 
 
2. die Stadt Köln unverzüglich über Gefahren für Personen oder für Sachen von 
bedeutendem Wert sowie offen kundig nachteilige Veränderungen  wie 
abgestorbene oder gebrochene Äste, das Auftreten von Pilzfruchtkörpern,  
Beschädigungen am Naturdenkmal in Kenntnis zu setzen ; gleiches gilt für den 
Verlust von Eigenschaften nach § 3 dieser Verordnung; 
 
3. den Bediensteten der Stadt Köln  oder ihren Beauftragten nach vorheriger 
Benachrichtigung den Zugang zum Grundstück zu ermöglichen; 
 
4. die Durchführung der Maßnahmen nach § 6 dieser Verordnung durch Bedienstete 
oder Beauftragte der Stadt Köln  zu dulden; über die Notwendigkeit der 
Maßnahmen entscheidet im Einzelfall die Untere Naturschutzbehörde. 
 
 
§ 8 
Befreiungen 
 
Es gelten die Bestimmungen des § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG 
NRW. Danach kann eine Befreiung von den Verboten des § 4 erteilt werden, wenn

Seite 7  
 
1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich 
solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 
 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung 
führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und 
Landschaftspflege vereinbar ist. 
 
 
§ 9 
Ordnungswidrigkeiten 
 
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 77 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG  NRW handelt, wer 
vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote des § 4 dieser Verordnung verstößt. 
 
(2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß  § 78 Abs. 1 LNatSchG NRW mit einer 
Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden. 
 
 
§ 10 
Inkrafttreten, Außerkrafttreten 
 
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 
 
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über 
Naturdenkmale im Bereich der Stadt vom 29.08. 1994, geändert durch die 1. 
Änderungsverordnung vom 03.01.2002, außer Kraft. 
 
 
Anlage I: Naturdenkmalliste 
Anlage II: Steckbriefe 
 
 
Köln, 
 
Der Oberbürgermeister

Anlage 9 Streichungen

6410 Zeichen

Nr. Eintrag NDI-VO
1 NDI 102.04, 1 Rotbuche, Neustadt Süd, Lindenstraße 45 (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3285/5), 
Klostergarten östlich des Klostergebäudes;
2 NDI 103.09, 1 Platane, Altstadt Nord, Apostelnkloster (Gemarkung Köln, Flur 18, Flurstück 697), 
Grünanlage des Amerika-Hauses, nordwestlich des Haupthauses;
3 NDI 103.10, 1 Rosskastanie, Altstadt Nord, Spiesergasse (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 342), 
Verkehrsinsel (Grünfläche) im Haupteinfahrtsbereich;
4 NDI 103.13, 1 Rosskastanie, Altstadt Nord, Friesenstraße/Steinfeldergasse/ Magnusplatz (Gemarkung 
Köln, Flur 21 Flurstück 527), Parkplatz auf der Straßenecke;
5 NDI 103.16, 1 Rotbuche, Altstadt Nord, Am Domhof (Gemarkung Köln, Flur 30, Flurstück 375/29), 
Domkloster, hinter dem Domchor;
6 NDI 105.03, 2 Rosskastanien, Deutz, Von-Sandt-Platz (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 3323/352), 
südliche Seite zur Graf-Geßler-Straße, Spielplatz;
7 NDI 201.02 a, 2 Mammutbäume, Bayenthal, Oktavianstraße 8 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 
691), Nordwestecke des Grundstücks nahe Bürgersteig;
8 NDI 202.01 g, 1 Atlaszeder, Marienburg, Bayenthalgürtel 9 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 
117/1), im Park hinter dem Hauptgebäude;
9 NDI 202.03, 2 Mammutbäume, Marienburg, Lindenallee 43 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 
5376/293), südwestlich des Gebäudes im rückwärtigen Gartens;
10 NDI 202.06, 1 Rotbuche, Marienburg, Parkstraße 18 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 138/1, 
6992/138);
11 NDI 204.01 a, 1 Atlaszeder, Raderthal, Brühler Straße 312 (Gemarkung Rondorf, Flur 53, Flurstück 626), 
Grünanlage nördlich des Eingangs zum Truppenamt, nahe Bordstein Brühler Straße;
12 NDI 302.01 c, 1 rotblühende Rosskastanie, Sülz, Luxemburger Straße 201 (Gemarkung Rondorf, Flur 56, 
Flurstück 507), auf der Rasenfläche im südwestlichen Teil der Parkanlage;
13 NDI 303.10, 1 Blutbuche, Lindenthal, Fürst-Pückler-Straße 12 (Gemarkung Riehl, Flur 62, Flurstück 
797/106);
14 NDI 308.03 e, 1 Platane, Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), 
Mertenshof; Parkanlage;
Streichung aufgrund erfolgter Fällung
Neufassung der NDI-VO - Anlage 9: Streichungen

15 NDI 308.03 f, 1 Rosskastanie, Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), 
Mertenshof, in der Parkanlage nordöstlich des Herrenhauses;
16 NDI 309.01, 5 Rosskastanien, Widdersdorf, Turmgasse 4 (Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 921), 
Turmhof, Allee nordwestlich vor dem Herrenhaus gegenüber dem Friedhof;
17 NDI 506.02, 1 Rosskastanie, Longerich, Longericher Hauptstraße (Gemarkung Longerich, Flur 109, 
Flurstück 1112/98), Südostecke des Kriegerplatzes;
18 NDI 601.01, 1 Rosskastanie, Merkenich, Merkenicher Hauptstraße 118 (Gemarkung Worringen, Flur 
89, Flurstück 686), Eingangsweg nördlich des Kaplanweges;
19 NDI 601.02, 1 Esskastanie, Merkenich, Merkenicher Hauptstraße 122 (Gemarkung Worringen, Flur 89, 
Flurstück 337), im rückwärtigen Garten;
20 NDI 601.04, 2 Rosskastanien, Merkenich, Merkenicher Hauptstraße 222 (Gemarkung Worringen, Flur 
79, Flurstück 354), Ecke Kasselberger Weg;
21 NDI 601.05, 1 Esskastanie, Merkenich, Merkenicher Hauptstraße 90 (Gemarkung Worringen, Flur 89, 
Flurstück 701), im hinteren Grundstücksteil am Rheindamm;
22 NDI 602.01, 1 Silberlinde, Fühlingen, Neusser Landstraße (Gemarkung Worringen, Flur 63, Flurstück 
98), nördlich der Kirche, innerhalb der Grünanlage hinter dem Kriegerdenkmal;
23 NDI 608.01, 1 Weißer Maulbeerbaum, Volkhoven, Volkhovener Weg 209-211 (Gemarkung Longerich, 
Flur 92, Flurstück 211), alte Schule, hinter den Werkstätten, in südlicher Ecke;
24 NDI 611.02, 2 Rosskastanien, Roggendorf/Thenhoven, Berrischstraße 132-134 (Gemarkung Worringen, 
Flur 95, Flurstück 1100/159), auf dem Bürgersteig vor dem Schulgebäude;
25 NDI 706.02 b, 1 Blutbuche, Porz, Hauptstraße 305 (Gemarkung Elsdorf, Flur 1, Flurstück 1463), im 
rückwärtigen Garten;
26 NDI 706.03, 1 Esskastanie, Porz, Hauptstraße 307 (Gemarkung Elsdorf, Flur 1, Flurstück 1657), im 
rückwärtigen Garten nahe der Grundstücksgrenze zur Rheinuferböschung;
27 NDI 706.04 b, 1 Ulme, Porz, Urbacher Weg 19 (Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 2873), im südlichen 
Teil des Klinikparks des Krankenhauses Porz, in der Nähe der Begrenzungsmauer;
28 NDI 802.01, 1 Platane, Klak, Lilienthalstraße (Gemarkung Kalk, Flur 27, Flurstück 341), gegenüber Haus 
Nr. 34, Ecke Kasernenstraße, Grünfläche nordwestlich der Straßenkreuzung;
29 NDI 901.02 c, 1 Blutbuche, Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 
1292), östlich der Schule, nahe dem Bürgersteig;
30 NDI 901.02 d, 1 Blutbuche, Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 
1292), östliches Schulgrundstück;

31 NDI 901.05, 1 Blutbuche, Mülheim, Düsseldorfer Straße 70 (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 
2775/147), nahe der straßenseitigen Grundstücksgrenze;
32 NDI 901.06, 1 Blutbuche, Mülheim, Düsseldorfer Straße 45-47 (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 
4290/144), nahe der Grundstücksgrenze zur Straße;
33 NDI 907.01, 1 Stieleiche, Dünnwald, Auf der Aue 4/Leuchterstraße (Gemarkung Dünnwald, Flur 57, 
Flurstück 402), auf dem Bürgersteig.
34 NDI 706.04 a, 2 Eiben, Porz, Urbacher Weg 19 (Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 2873), im südlichen 
Teil des Klinikparks des Krankenhauses Porz.
35 NDI 907.04a, 1 Stieleiche (Quercus robur), Dünnwald, Holzweg (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, 
Flurstück 828), gegenüber Holzweg 11, rechts neben dem Eingang zum Friedhof hinter der 
Begrenzungsmauer;
36 NDI 907.04b, 1 Traubeneiche (Quercus petraea), Dünnwald, Holzweg (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, 
Flurstück 828), gegenüber Holzweg 11, links neben dem Eingang zum Friedhof hinter der 
Begrenzungsmauer;
37 NDI 306.03, 1 (vormals 2) Silberlinde (Tilia tomentosa) in Junkersdorf, Grünanlage Feldblumenweg / 
Kornblumenweg (Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 811);
38 NDI 701.01, 2 (vormals 3) Winterlinden (Tilia cordata), Poll, Rolshover Straße / Poll-Vingster Straße 
(Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück 1389), am Straßenrand, links und rechts des Bildstocks.
39 NDI 907.02, 2 (vormal 3) Holländische Linden (Tilia x europaea), Dünnwald, Berliner Straße / 
Dünnwalder Mauspfad (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219), nordöstlich der Kreuzung 
zwischen Berliner Straße und der Gleisanlage;
Reduzierungen der Baumanzahl
Streichungen aufgrund einer neuen bauleitplanerischen Festlegung

Anlage 5 Sicherstellungen

1211 Zeichen

Nr. Eintrag NDI-VO
1 NDI 104.06, 1 Platane (Platanus acerifolia) in Neustadt Nord, Hansaring 56 (Gemarkung Köln, Flur 37, 
Flurstück 1351/146), Hansa-Gymnasium, in der südwestlichen Ecke des Innenhofs;
2 NDI 208.09, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Rodenkirchen, Uferstraße 33 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169), in der südwestlichen und südöstlichen Ecke des 
rückwärtigen Gartens;
3 NDI 304.03a, 7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 
(Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, 
Baumgruppe in der nordöstlichen Ecke der Außenanlage;
4 NDI 304.03b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 
(Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumreihe 
in der südöstlichen Ecke der Außenanlage;
5 NDI 403.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bickendorf, Rochusstraße 80 (Gemarkung Müngersdorf, 
Flur 73, Flurstück 792), auf dem Gelände des ehemaligen Lindweiler Hofs, gegenüber Rochusstraße 
115, hinter der Begrenzungsmauer im straßenseitigen Innenhof.
Neufassung der NDI-VO - Anlage 5: Sicherstellungen

Anlage 3 Steckbriefe

180275 Zeichen

Neufassung der NDI-VO - Anlage 3: Steckbriefe (Anlage II zur Verordnung)

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 101.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia), Altstadt Süd, Grünanlage Seyengasse / 
Bayenstraße (Gemarkung Köln, Flur 3, Flurstück 748), auf dem Parkplatz 
nördlich der Bayenstraße 67. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 101.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 3, Flurstück 748 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 537 cm 
Kronendurchmesser: 25,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 101.02 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Süd, Georgsplatz 10 
(Gemarkung Köln, Flur 4, Flurstück 754/36), Schulhof der Kaiserin-Augusta-
Schule. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 101.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 4, Flurstück 754/36 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfang: 337 cm 
Kronendurchmesser: 17,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit 
 zur Erhaltung von Grünelementen 
 aufgrund der belebenden und gliedernden Funktion in der Innenstadt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 101.03 
 
3 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Leonhard-Tietz-Straße 6 
(Gemarkung Köln, Flur 8, Flurstück 638), Grünflächen zwischen St. Peter und 
Straße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 101.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 8, Flurstück 638 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 - 31,0 m 
Stammumfänge: 285 cm, 390 cm, 430 cm 
Kronenfläche: 800 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zum Schutz der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 101.04 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Pipinstraße (Gemarkung Köln, 
Flur 6, Flurstück 732), auf dem Augustinerplatz im Rundbeet neben dem 
Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 101.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 6, Flurstück 732 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfang: 410 cm 
Kronendurchmesser: 22,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 101.06 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Martinsfeld 41 (Gemarkung 
Köln; Flur 14, Flurstück 109), im rückwärtigen Garten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 101.06 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln; Flur 14, Flurstück 109 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 437 cm 
Kronendurchmesser: 27,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund seiner beherrschenden Funktion für das Straßenbild in der 
Innenstadt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 101.07 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Am Pantaleonsberg 10-14 
(Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 110), im Innenhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 101.07 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 110 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 558 cm 
Kronendurchmesser: 29,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der belebenden Funktion im Straßenbild 
 aufgrund der Stattlichkeit

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 101.12a 
 
2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park 
(Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), nördlich des Weges am 
südwestlichen Zugang in den Park. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 101.12a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfang: 390cm, 460 cm 
Kronenfläche (Baumpaar): 800 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 aufgrund der Ensemblewirkung des Baumpaars 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild an einem markanten Eckpunkt der Grünanlage 
 zur Erhaltung des Zusammenspiels von Natur- und Kulturerbe in der 
denkmalgeschützten Parkanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 101.12b 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung 
Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Nordostecke der Grünanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 101.12b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfang: 505 cm 
Kronendurchmesser: 23,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit und des Alters 
 zur Erhaltung der aufgrund der Größe und der exponierten Stellung 
prägenden Funktion im Stadt- und Straßenbild 
 zur Erhaltung des Zusammenspiels von Natur- und Kulturerbe in der 
denkmalgeschützten Parkanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 101.12c 
 
1 Westlicher Zürgelbaum (Celtis occidentalis) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-
Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Südostecke der 
Grünanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 101.12c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 265 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe sowie der Eigenart in Bezug auf die andersartige 
Erscheinung und die Belaubung 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Vielfalt 
 zur Erhaltung des Zusammenspiels von Natur- und Kulturerbe in der 
denkmalgeschützten Parkanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 102.01 
 
7 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Zülpicher Straße, Roonstraße 
/ Zülpicher Platz (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3425/133), nord- und 
südwestliche Umgebung der Herz-Jesu-Kirche. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 102.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3425/133 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfänge: 360 cm - 460 cm 
Kronenfläche: nördliche Baumgruppe 1100 m² / südliche Baumgruppe 550 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild 
 aufgrund der Stattlichkeit und Ensemblewirkung mit der Kirche

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 102.02 
 
3 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Chlodwigplatz (Gemarkung 
Köln, Flur 32, Flurstück 407/110), südöstliche Seite des Chlodwigplatzes, 
zwischen Einmündung Bonner Straße und Ubierring. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 102.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 32, Flurstück 407/110 
 
Größenangaben 
Höhe: 29,0 m 
Stammumfänge: 310 cm, 330 cm, 380 cm 
Kronenfläche: 580 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 Aufgrund der Stattlichkeit 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich 
 zur Sicherung der Vielfalt des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 102.03 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Kaesenstraße 23-25 
(Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1187/10), rückwärtige Hofanlage, neben 
Parkplatz. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 102.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1187/10 
 
Größenangaben 
Höhe: 29,0 m 
Stammumfang: 518 cm 
Kronendurchmesser: 27,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in Innenstadt 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild 
durch seine Stattlichkeit

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 102.05 
 
5 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Martin-Luther-Platz / 
Volksgartenstraße (Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 269, 270). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 102.05 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 269, 270 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 - 30,0 m 
Stammumfänge: 330 cm, 310 cm, 320 cm, 340 cm, 360 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m, 18,0 m, 15,0 m, 18,0 m, 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Orts- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 102.06 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Neustadt Süd, Engelbertstraße 38a 
/ Hohenstaufenring 57a (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 710), im östlichen 
Bereich der Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 102.06 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 710 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 446 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Straßenbildes 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild 
 aufgrund der Stattlichkeit und des Alters

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 102.07 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Salierring 23-27 (Gemarkung 
Köln, Flur 34, Flurstück 563), südliche Ecke des Innenhofs. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 102.07 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 563 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 500 cm 
Kronendurchmesser: 23,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Innenhof

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 102.08 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Hardefuststraße 7 (Gemarkung 
Köln, Flur 33, Flurstück 1489/11), südliche Ecke im rückwärtigen Bereich des 
Grundstücks. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 102.08 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1489/11 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,5 m 
Stammumfang: 593 cm 
Kronendurchmesser: 23,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 102.09 
 
1 Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) in Neustadt Süd, Maternuskirchplatz 5 
(Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 201), südöstlicher Bereich des 
rückwärtigen Gartenhofs. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 102.09 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 201 
 
Größenangaben 
Höhe: 19,5 m 
Stammumfang: 234 cm 
Kronendurchmesser: 10,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und im Innenhof

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Am Römerturm (Gemarkung 
Köln, Flur 21, Flurstück 763), im Hochbeet neben dem Bürgersteig auf der 
Westseite des Spielplatzes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 21, Flurstück 763 
 
Größenangaben 
Höhe: 29,0 m 
Stammumfang: 480 cm 
Kronendurchmesser: 22,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit und des Alters (Seltenheit) 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.02 
 
1 Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) in Altstadt Nord, Pastor-Könn-Platz 
(Gemarkung Köln, Flur 18, Flurstück 234/7), östlich des Kindergartens 
Apostelnkloster. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 18, Flurstück 234/7 
 
Größenangaben 
Höhe: 13,0 m 
Stammumfang: 354 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Schönheit im Stadtbild 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der prägenden und belebenden Wirkung für die Umgebung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.04 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Eintrachtstraße 120 
(Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstück 205/3), rückwärtiger Innenhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstück 205/3 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 516 cm 
Kronendurchmesser: 27,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.05 
 
2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonskloster / Gereonshof 
(Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 463), südlich St. Gereon in der 
Grünanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.05 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 463 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfänge: 385 cm, 410 cm 
Kronendurchmesser: 24,0 m, 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der belebenden Funktion für die Umgebung 
 zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.06 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonsdriesch 23 
(Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 526/26), rückwärtiger Gartenhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.06 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 526/26 
 
Größenangaben 
Höhe: 29,0 m 
Stammumfang: 534 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.07 
 
2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Zeughausstraße 2-10 
(Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 439), Innenhof der Bezirksregierung. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.07 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 439 
 
Größenangaben 
Höhe: 32,0 m, 28,0 m 
Stammumfänge: 505 cm, 467 cm 
Kronendurchmesser: 34,0 m, 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für die 
Umgebung 
 aufgrund der Stattlichkeit der Bäume

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.08a 
 
1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Altstadt Nord, Grünanlage 
Kolpingplatz (Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.08a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 315 cm 
Kronendurchmesser: 23,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes und der Artenvielfalt 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für den Kolpingplatz

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.08b 
 
1 Baumhasel (Corylus colurna) in Altstadt Nord, östliche Drususgasse 
(Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6), Grünanlage Kolpingplatz, westlich 
Wallraf-Richartz-Museum. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.08b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 260 cm 
Kronendurchmesser: 15,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für den Kolpingplatz 
 zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes und der Artenvielfalt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.11a 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung 
Köln, Flur 22, Flurstück 458), östliche Ecke der Grünanlage im Innenhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.11a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 458 
 
Größenangaben 
Höhe: 33,0 m 
Stammumfang: 524 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden 
Funktion für die Umgebung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.11b 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung 
Köln, Flur 22, Flurstück 429), südwestliche Ecke der Grünanlage im Innenhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.11b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 429 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 494 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden 
Funktion im Stadtbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.12 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, An der Linde 30 / 
Kunibertskloster 11-13 (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 623), im 
südwestlichen Bereich des Innenhofs. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.12 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 623 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 473 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.14 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Nord, Jakordenstraße 6 
(Gemarkung Köln, Flur 28, Flurstück 346/211), im rückwärtigen 
Grundstücksteil. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.14 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 28, Flurstück 346/211 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 422 cm 
Kronendurchmesser: 21,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit, Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.15a 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 
(Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage im 
südlichen Zugangsbereich. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.15a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416 
 
Größenangaben 
Höhe: 32,0 m 
Stammumfang: 556 cm 
Kronendurchmesser: 28,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.15b 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 
(Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage nördlich der 
Bebauung. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.15b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfang: 545 cm 
Kronendurchmesser: 24,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und 
belebenden Funktion im Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.15c 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 
(Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage, Parkmitte. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.15c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 540 cm 
Kronendurchmesser: 24,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Artenvielfalt in der Innenstadt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und 
belebenden Funktion im Stadtbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 103.17 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Niederich-Straße 1-3 
(Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 654), hinter der straßenseitigen 
Begrenzungsmauer in der Einmündung „Dagobertstraße“. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 103.17 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 654 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 440 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 104.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Sedanstraße 37 (Gemarkung 
Köln, Flur 38, Flurstück 623/19), am Rande des Bürgersteigs zur Straße „An der 
Münze“. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 104.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 623/19 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfang: 544 cm 
Kronendurchmesser: 21,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 104.02 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Elsa-Brändström-Straße / 
Konrad-Adenauer-Ufer, (Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 468), 
Grünstreifen in der Mitte der Fahrbahnen. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 104.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 468 
 
Größenangaben 
Höhe: 32,0 m 
Stammumfang: 520 cm 
Kronendurchmesser: 24,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 104.03 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Oppenheimstraße 6a, 8, 10 
(Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 480), inmitten des Innenhofs. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 104.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 480 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfang: 482 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Schönheit im Stadtbild 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden 
und gliedernden Funktion im Stadtbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 104.04 
 
1 Baumhasel (Corylus colurna) in Neustadt-Nord, Theodor-Heuss-Ring 9 
(Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 836/1), straßenseitiger Vorgarten östlich 
des Gebäudes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 104.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 836/1 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 312 cm 
Kronendurchmesser: 15,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund Seltenheit der Art und Erhaltung der Vielfalt 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion für die Umgebung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 104.05 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Melchiorstraße 3 
(Gemarkung Köln, Flur 45, Flurstück 1582/13), links vor der Zufahrt zur 
Hoffläche des Bürgerzentrums Alte Feuerwache. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 104.05 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 45, Flurstück 1582/13 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 440 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und der Ensemblewirkung mit der denkmalgeschützten Anlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 104.06 
 
1 Platane, (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Hansaring 56 (Gemarkung 
Köln, Flur 37, Flurstück 1351/146), Hansa-Gymnasium, in der südwestlichen 
Ecke des Innenhofs. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 104.06 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln, Flur 37, Flurstück 1351/146 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 345 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck (siehe Sicherstellung) 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der raumprägenden und belebenden Funktion in der 
denkmalgeschützten Schulanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 105.01 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Deutz, Am Deutzer Kastell 
(Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1384), Grünfläche südlich des Caritas-
Altenzentrums St. Heribert. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 105.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1384 
 
Größenangaben 
Höhe: 19,0 m 
Stammumfang: 290 cm 
Kronendurchmesser: 14,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der wertvollen Ensemblewirkung mit Kirche und Altenwohnheim 
 aufgrund der belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild 
 aufgrund der Stattlichkeit

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 105.04 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Deutz, Suevenstraße 8 
(Gemarkung Deutz, Flur 34, Flurstück 4798/4), südöstliche Ecke der 
rückwärtigen Grünfläche. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 105.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Deutz, Flur 34, Flurstück 4798/4 
 
Größenangaben 
Höhe: 19,5 m 
Stammumfang: 390 cm 
Kronendurchmesser: 17,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der Stattlichkeit 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 105.05 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke Opladener 
Straße (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1326), gegenüber Deutzer 
Bahnhof, auf dem Bürgersteig im Bereich der Einmündung. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 105.05 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1326 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 475 cm 
Kronendurchmesser: 25,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 105.06a 
 
4 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, 
Flur 35, Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Urbanstraße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 105.06a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,0 m 
Stammumfänge: 424 cm, 476 cm, 496 cm, 552 cm 
Kronenfläche (Baumgruppe): 1800 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und in der denkmalgeschützten Grünanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 105.06b 
 
6 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, 
Flur 35, Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Hermann-Pünder-Straße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 105.06b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,0 m 
Stammumfänge: 341 cm, 357 cm, 364 cm, 411 cm, 421 cm, 424 cm 
Kronenfläche (Baumgruppe): 1800 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und in der denkmalgeschützten Grünanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 1 
 
 
NDI 105.07 
 
1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Deutz, Lorenzstraße 26-28 (Gemarkung Deutz, 
Flur 35, Flurstücke 664 und 665), im rückwärtigen Innenhof auf der 
Flurstücksgrenze. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 105.07 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücke 664 und 665 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 295 cm 
Kronendurchmesser: 21,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 201.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Schönhauser Straße 59-61 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 49/1), im straßenseitigen 
Vorgarten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 201.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 49/1 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m 
Stammumfang: 465 cm 
Kronendurchmesser: 24,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild durch Stattlichkeit/Ensemble mit der als Kulturdenkmal 
ausgewiesenen Villa

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 201.02b 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Oktavianstraße 10-12 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1266), im östlichen Teil des 
rückwärtigen Gartens. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 201.02b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1266 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 437 cm 
Kronendurchmesser: 25,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im 
Stadtbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 201.04 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Bayenthal, Gustav-Heinemann-
Ufer 90 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1906), südlich neben der 
Zufahrt zu den rückwärtigen Wohngebäuden. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 201.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1906 
 
Größenangaben 
Höhe: 17,0 m 
Stammumfang: 390 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Wüchsigkeit und Erscheinung 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.01a 
 
1 Amberbaum (Liquidambar styraciflua) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im östlichen Teil der 
rückwärtigen Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.01a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,0 m 
Stammumfang: 315 cm 
Kronendurchmesser: 17,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden und belebenden 
Funktion im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.01b 
 
2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 
9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der 
rückwärtigen der Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.01b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m, 30,0 m 
Stammumfänge: 485 cm, 655 cm 
Kronenfläche (Baumpaar): 225 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden und belebenden 
Funktion im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.01c 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4233/117), im nordwestlichen 
Bereich der rückwärtigen Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.01c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4233/117 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,0 m 
Stammumfang: 385 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.01d 
 
2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im südlichen Bereich der 
rückwärtigen Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.01d 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m, 26,0 m 
Stammumfänge: 365 cm, 335 cm 
Kronendurchmesser (Baumpaar): 580 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der besonderen Züchtungsform

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.01e 
 
1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen 
Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.01e 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 355 cm 
Kronendurchmesser: 14,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Vielfalt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.01f 
 
1 Baumhasel (Corylus colurna) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im westlichen Bereich der 
rückwärtigen Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.01f 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,0 m 
Stammumfang: 345 cm 
Kronendurchmesser: 15,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Straßenbild 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Vielfalt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.02 
 
1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Marienburg, Leyboldstraße 42-
44 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4600/326), südwestlich des 
Hauptgebäudes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4600/326 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 583 cm 
Kronendurchmesser: 13,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden und belebenden 
Funktion im Stadtbild und Quartier 
 aufgrund der Ensemblewirkung mit dem Gebäude

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.04 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Bayenthalgürtel 3 (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 2936/110), westlich des Gebäudes nahe 
Alteburger Mühle. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 2936/110 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 450 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.05 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 4 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 367). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.05 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 367 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfang: 465 cm 
Kronendurchmesser: 22,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.07 
 
Allee, bestehend aus 20 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 6883/344 und Flurstück 
6885/338 teilweise), Brohler Straße zwischen der Einmündung „Hoffmann-von-
Fallersleben-Straße“ und der Einmündung „Mehlemer Straße“. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.07 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 6883/344 und Flurstück 6885/338 
teilweise 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m - 29,0 m 
Stammumfänge: 245 cm - 445 cm 
Kronenfläche (Allee): 3850 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.08 
 
Allee, bestehend aus 191 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg, 
Bayenthalgürtel, (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1413), zwischen 
Einmündung „Bonner Straße“ und Einmündung „Alteburger Straße“, auf dem 
Mittelstreifen. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.08 
Einzelbaum 
Maßstab 1:4000  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1413 
 
Größenangaben 
Höhe: 6,0 m – 30,0 m 
Stammumfänge: 35 cm - 450 cm 
Kronenfläche (Allee): 25150 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.11 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 16 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1492), inmitten des rückwärtigen 
Innenhofs. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.11 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1492 
 
Größenangaben 
Höhe: 29,0 m 
Stammumfang: 390 cm 
Kronendurchmesser: 24,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 202.12 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Im Römerkastell (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1230), auf der Rasenfläche inmitten der 
Grünanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 202.12 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1230 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 440 cm 
Kronendurchmesser: 21,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 203.01 
 
1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Raderberg, Marktstraße / 
Bonner Straße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2022), alter 
Botanischer Garten, Südseite der Grünanlage, ca. 2 m vom asphaltierten 
Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 203.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2022 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 470 cm 
Kronendurchmesser: 10,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden und belebenden 
Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 203.02 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Raderberg, Brühler Straße 74 (Gemarkung 
Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2700), westliche Grenze des Klostergartens 
nahe Bebauung Raderberger Straße 147. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 203.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2700 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 453 cm 
Kronendurchmesser: 19,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden 
Funktion im Stadtbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 204.01b 
 
2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Raderthal, Brühler Straße 300 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 1423), inmitten der Grünanlage 
nördlich des Einganges zum Truppenamt. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 204.01b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 1423 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,0 m, 20,0 m 
Stammumfänge: 478 cm, 620 cm 
Kronendurchmesser: 9,0 m, 11,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Eigenart und der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden, belebenden und 
gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 208.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Rodenkirchen, Auf dem Brand 10 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 84, Flurstück 1584/93), Vorgarten nahe 
Grundstücksgrenze. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 208.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 84, Flurstück 1584/93 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfang: 480 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Ortsbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und exponierter Stellung prägenden und 
belebenden Funktion für das Orts- und Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 208.02 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Rodenkirchen, Im Park 6 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 517), südwestlich im 
straßenseitigen Garten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 208.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 517 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfang: 442 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Ortsbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Farbeigenart prägenden, belebenden 
und gliedernden Funktion für das Ortsbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 208.04 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Rodenkirchen, Sürther Straße 1 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 66, Flurstück 10). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 208.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 66, Flurstück 10 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 338 cm 
Kronendurchmesser: 19,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 208.09 
 
2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Rodenkirchen, Uferstraße 
33 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169), in der südwestlichen 
und südöstlichen Ecke des rückwärtigen Gartens. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 208.09 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m, 24,0 m 
Stammumfänge: 298 cm, 299 cm 
Kronendurchmesser: 15,0 m, 19,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 aufgrund der Ensemblewirkung des Baumpaars 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Straßenbild und im 
Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 209.01 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weiß, Auf der Ruhr 25 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78, Flurstück 543), auf dem Bürgersteig vor 
Haus Nr. 25. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 209.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78, Flurstück 543 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 240 cm 
Kronendurchmesser: 11,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung der Schönheit des Ortsbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und exponierten Stellung (Ortsausgang) 
prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Orts- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 209.02 
 
Allee, bestehend aus 92 Linden (Tilia platyphyllos) in Sürth, Bahnhofstraße, 
zwischen Falderstraße und Sürther Hauptstraße (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 
85, Flurstück 2279, 284/1, 285/2, 287/5, 287/6, 287/9, 1317/285). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 209.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 85, Flurstück 2279, 284/1, 285/2, 287/5, 287/6, 
287/9, 1317/285 
 
Größenangaben 
Höhe: 6,0 m - 7,0 m 
Stammumfänge: 45 cm - 200 cm 
Kronendurchmesser: 4,0 m - 6,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 210.01a 
 
1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Sürth, Falderstraße 25 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826), Westseite des 
straßenseitigen Gartenteils. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 210.01a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfang: 474 cm 
Kronendurchmesser: 10,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit belebenden Funktion im Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 210.01b 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Sürth, Falderstraße 25 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826), im Garten an der 
Westseite des Hauses. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 210.01b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 444 cm 
Kronendurchmesser: 21,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Eigenart, der Vielfalt und der Schönheit des Ortsbildes 
 aufgrund der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für das 
Ortsbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 210.01c 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung Rondorf-
Land, Flur 86, Flurstück 2826), im Garten an der nordöstlichen 
Grundstücksgrenze. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 210.01c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 449 cm 
Kronendurchmesser: 21,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Ortsbildes 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für das Ortsbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 2 
 
 
NDI 210.02 
 
1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Sürth, Sürther Hauptstraße 173 
(Gemarkung Rondorf-Land, Flur 81, Flurstück 271), inmitten des Grundstücks 
auf der kleinen Grünfläche. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 210.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Rondorf-Land, Flur 81, Flurstück 271 
 
Größenangaben 
Höhe: 16,0 m 
Stammumfang: 358 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der raumprägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und auf dem Gelände

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 301.01 
 
3 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Klettenberg, Siebengebirgsallee / 
Ecke Stenzelbergstraße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 137, 
728), auf dem Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 301.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 137, 728 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfänge: 190 cm, 275 cm, 260 cm 
Kronenfläche (Baumgruppe): 500 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und exponierter Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Straßenbild und für das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 302.01a 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Sülz, Luxemburger Straße 201 
(Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 507), auf der Rasenfläche in der 
Mitte der Parkanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 302.01a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 507 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 465 cm 
Kronendurchmesser: 27,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der Farbeigenart 
prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für die Parkanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 302.01b 
 
1 Eibe (Taxus baccata) in Sülz, Luxemburger Straße 201 (Gemarkung Köln-
Rondorf, Flur 56, Flurstück 507), im südwestlichen Teil der Parkanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 302.01b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 507 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfänge: 170 cm, 175 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters belebenden und 
gliedernden Funktion für die Parkanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Wilhelm-Backhaus-Straße 23 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 1372/251), Südostecke des 
Grundstücks nahe Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 1372/251 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 410 cm 
Kronendurchmesser: 22,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden 
und belebenden Funktion für das Stadt- und Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.03 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Schumannstraße 25 
(Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 4734/19), im straßenseitigen Vorgarten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 4734/19 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfang: 398 cm 
Kronendurchmesser: 17,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden 
und belebenden Funktion für das Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.04 
 
1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum), Lindenthal, Fürst-Pückler-Straße 
42 (Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 890/93), in der Mitte des rückwärtigen 
Gartens. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 890/93 
 
Größenangaben 
Höhe: 29,0 m 
Stammumfang: 480 cm 
Kronendurchmesser: 11,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden, belebenden und 
gliedernden Funktion für das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.05 
 
1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Franzstraße 73 
(Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 690), im Innenhof der rückwärtigen 
Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.05 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 690 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,0 m 
Stammumfang: 470 cm 
Kronendurchmesser: 11,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und Habitus prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion für das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.06 
 
1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Bachemer Straße 
88 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.06 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m 
Stammumfang: 360 cm 
Kronendurchmesser: 9,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und Habitus belebenden 
Funktion für das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.07 
 
1 Schwarzkiefer (Pinus nigra) in Lindenthal, Bachemer Straße 86 (Gemarkung 
Kriel, Flur 63, Flurstück 3057/30), im rückwärtigen Garten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.07 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 3057/30 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 330 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch das Alter und Habitus prägenden und belebenden 
Funktion für das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.08 
 
1 Schwarznuss (Juglans nigra) in Lindenthal, Weyertal 111 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 977), in der Grünanlage der Kindertagesstätte 
nahe der Grundstücksgrenze zum Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.08 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 977 
 
Größenangaben 
Höhe: 15,0 m 
Stammumfang: 370 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden 
und gliedernden Funktion für das Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.09 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Amalienstraße 4 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 3424/251). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.09 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 3424/251 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 420 cm 
Kronendurchmesser: 15,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Straßenbild 
 aufgrund der ebenmäßigen Wuchsform

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.11a 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung 
Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), in der nordwestlichen Ecke der Parkanlage des 
St. Elisabeth-Krankenhauses. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.11a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,0 m 
Stammumfang: 570 cm 
Kronendurchmesser: 28,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der exponierten Stellung 
prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.11b 
 
1 Stieleiche (Quercus robus) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung 
Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), Südseite der Parkanlage des St. Elisabeth-
Krankenhauses, südlich der Wegegabelung. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.11b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 375 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und exponierter Stellung prägenden und 
belebenden Funktion für die Parkanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.11c 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung 
Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), südlich der Rasenfläche in der Mitte der 
Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.11c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m 
Stammumfang: 520 cm 
Kronendurchmesser: 27,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Parkanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.12 
 
1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Joseph-Stelzmann-
Straße 9 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 2998), auf dem Gelände der 
Uniklinik Köln, in der nordöstlichen Ecke von Haus 30. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.12 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 2998 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 340 cm 
Kronendurchmesser: 10,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Seltenheit der Art und zur Erhaltung der Artenvielfalt 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.17 
 
1 Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 (Gemarkung 
Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten, hinter dem 
Wohngebäude. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.17 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfang: 231 cm 
Kronendurchmesser: 8,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 303.18 
 
1 Wintergrüne Eiche (Quercus turneri 'Pseudoturneri') in Lindenthal, Kringsweg 
6 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1586), im straßenseitigen Vorgarten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 303.18 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1586 
 
Größenangaben 
Höhe: 13,0 m 
Stammumfang: 322 cm 
Kronendurchmesser: 14,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Vielfalt und der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 304.01 
 
1 Zerreiche (Quercus cerris) in Braunsfeld, Voigtelstraße 4 (Gemarkung Kriel, 
Flur 62, Flurstück 415), südöstliche Grundstücksecke nahe Bürgersteig der 
Friedrich-Schmidt-Straße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 304.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 415 
 
Größenangaben 
Höhe: 21,0 m 
Stammumfang: 310 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden 
und belebenden Funktion im Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 304.03a 
 
7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 
52 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der 
Gemeinschaftsgrundschule, Baumgruppe in der nordöstlichen Ecke der 
Außenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 304.03a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 921 
 
Größenangaben 
Höhe: 17,0 m 
Stammumfänge: 94 cm - 110 cm 
Kronenfläche (Baumgruppe): 420 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung seiner raumprägenden, belebenden und gliedernden Funktion 
im Straßen- und Stadtbild und im Innenhof

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 304.03b 
 
4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 
52 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der 
Gemeinschaftsgrundschule, Baumreihe in der südöstlichen Ecke der 
Außenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 304.03b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 921 
 
Größenangaben 
Höhe: 17,0 m - 20,0 m 
Stammumfänge: 173 cm - 251 cm 
Kronenfläche (Baumreihe): 300 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung seiner raumprägenden, belebenden und gliedernden Funktion 
im Straßen- und Stadtbild und im Innenhof

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Müngersdorf, Belvederestraße 40 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 1693), Herrigergasse zwischen 
Belvederestraße und Alter Militärring. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 1693 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfang: 560 cm 
Kronendurchmesser: 26,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der Ensemblewirkung 
mit dem Neubau prägenden und belebenden Funktion

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.02 
 
1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Müngersdorf, Belvederestraße 42 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2048), nördlich des Teilstücks 
Herrigergasse zwischen Belvederestraße und Alter Militärring. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2048 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m 
Stammumfang: 385 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion für das Ortsbild, Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.03a 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348), Petershof, an der 
Grundstückmauer zum Lövenicher Weg. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.03a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfang: 299 cm 
Kronendurchmesser: 19,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild und für das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.03b 
 
2 Eiben (Taxus baccata) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348), Grundstück Petershof, Grünanlage der 
Kindertagesstätte, nördlich neben dem Eingang. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.03b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348 
 
Größenangaben 
Höhe: 14 m, 14,0 m 
Stammumfänge: 220 cm, 305 cm 
Kronendurchmesser: 14,0 m, 12,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und 
belebenden Funktion für das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.03c 
 
1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im Innenhof des 
Petershofes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.03c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 270 cm 
Kronendurchmesser: 18,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.03d 
 
2 Stieleichen (Quercus robur) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im rückwärtigen Hof des Petershofes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.03d 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m, 22,0 m 
Stammumfänge: 285 cm, 310 cm 
Kronenfläche (Baumpaar): 370 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der belebenden Funktion für den Platz

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.03e 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 
(Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), Petershof, in der östlichen 
Ecke des Innenhofs. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.03e 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724 
 
Größenangaben 
Höhe: 21,0 m 
Stammumfang: 303 cm 
Kronendurchmesser: 17,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und in der Anlage 
 aufgrund der Ensemblewirkung mit den denkmalgeschützten Gebäuden des 
Petershofs

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.04a 
 
1 dreistämmiger Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Müngersdorf, Eilendorfer 
Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), im südöstlichen 
Teil der Gartenanlage, auf Höhe des Wendehammers. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.04a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfänge: 80 cm, 100 cm, 110 cm 
Kronendurchmesser: 14,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.04b 
 
1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Müngersdorf, Eilendorfer 
Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), an der 
südwestlichen Grenze der Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.04b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 240 cm 
Kronendurchmesser: 9,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Stadtbild infolge der 
Stattlichkeit und des Alters

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.04c 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 
5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), südwestlich des 
Wohngebäudes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.04c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 330 cm 
Kronendurchmesser: 22,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Stadtbild infolge der 
Stattlichkeit und des Alters

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 305.05 
 
1 Stieleiche (Quercus robur) in Müngersdorf, Olympiaweg 2 / Ecke Peter-
Günther-Weg (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2210), westlich des 
Peter-Günther-Wegs auf dem Parkplatz südöstlich der Radrennbahn. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 305.05 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2210 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 262 cm 
Kronendurchmesser: 13,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund seiner volkskundlichen Bedeutung („Olympiaeiche“ 1936) 
 aufgrund der Ensemblewirkung mit dem Steinquader

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 306.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia), Junkersdorf, Am Schulberg 2 (Gemarkung 
Lövenich, Flur 2, Flurstück 1417), vor der Alten Dorfkirche Junkersdorf, auf der 
straßenseitigen Grünfläche. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 306.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 2, Flurstück 1417 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m 
Stammumfang: 445 cm 
Kronendurchmesser: 25,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, der exponierten Stellung der 
Ensemblewirkung mit der Kirche prägenden und gliedernden Funktion im 
Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 306.02 
 
1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Junkersdorf, Paul-Finger-Straße 
19 (Gemarkung Lövenich, Flur 31, Flurstück 57), Vorgarten nahe dem 
Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 306.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 31, Flurstück 57 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 280 cm 
Kronendurchmesser: 24,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im 
Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 306.03 
 
2 Silberlinden (Tilia tomentosa) in Junkersdorf, Grünanlage Feldblumenweg / 
Kornblumenweg (Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 811). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 306.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 811 
 
Größenangaben 
Höhe: 15,0 m 
Stammumfänge: 375 cm, 315 cm 
Kronendurchmesser: 7,0 m, 7,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild 
 zur Erhaltung der Artenvielfalt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 306.04a 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 
(Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), östlich der Haupthofeinfahrt. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 306.04a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 395 cm 
Kronendurchmesser: 17,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 306.04b 
 
5 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 
(Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordöstliche Grundstücksecke. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 306.04b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfänge: 220 cm - 260 cm 
Kronenfläche (Baumgruppe): 550 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 306.04c 
 
1 Esskastanie (Castanea sativa) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung 
Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordwestliche Grundstücksecke. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 306.04c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60 
 
Größenangaben 
Höhe: 14,0 m 
Stammumfang: 380 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden 
Funktion im Stadtbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 306.05 
 
Allee, bestehend aus 182 Linden (Tilia cordata) in Junkersdorf, parallel zur 
Statthalterhofallee zwischen Statthalterhofweg im Westen und  Salzburger Weg 
im Osten (Gemarkung Lövenich, Flur 28, Flurstück 2; Flur 31, Flurstück 79 und 
Flur 32, Flurstück 76). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 306.05 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 28, Flurstück 2; Flur 31, Flurstück 79 und Flur 32, 
Flurstück 76 
 
Größenangaben 
Höhe: 16,0 m - 26,0 m 
Stammumfänge: 80 cm - 300 cm 
Kronenfläche (Allee): 15000 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der gliedernden und prägenden Funktion im Stadtbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 306.06 
 
1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Junkersdorf, Blumenallee / Ecke Ackerwinde 
(Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 844 teilweise), auf dem Bürgersteig 
der Straßenkreuzung. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 306.06 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 844 teilweise 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 320 cm 
Kronendurchmesser: 23,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild infolge Stattlichkeit und exponierter Stellung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 307.01a 
 
1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), nordwestliche Ecke der 
Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 307.01a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710 
 
Größenangaben 
Höhe: 19,0 m 
Stammumfang: 354 cm 
Kronendurchmesser: 12,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung von Eigenart und Schönheit des Stadtbilds 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden 
und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 307.01b 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Weiden, Aachener Straße / 
Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), südliche Ecke 
der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 307.01b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 380 cm 
Kronendurchmesser: 19,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung von Eigenart und Schönheit des Stadtbilds 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der Farbeigenart prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 307.01c 
 
1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im südlichen Bereich der 
Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe An der Alten Post 
18/20. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 307.01c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 380 cm 
Kronendurchmesser: 19,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 307.01d 
 
1 Traubeneiche (Quercus petraea) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im westlichen Bereich der 
Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe Berliner Straße 
15. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 307.01d 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 365 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 307.02 
 
1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Weiden, Eichendorffstraße / 
Bahnstraße (Gemarkung Lövenich, Flur 3, Flurstück 287), in der Grünanlage 
Graf-Zeppelin-Platz. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 307.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 3, Flurstück 287 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 322 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und 
belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und auf dem Platz

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 308.01 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 512), in der straßenseitigen Grünfläche 
zwischen Haus 116 und 118, gegenüber Mertenshof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 308.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 512 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 385 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 308.02b 
 
1 Riesenlebensbaum (Thuja plicata) in Lövenich, Brauweiler Straße 16 
(Gemarkung Lövenich, Flur 10, Flurstück 789), Grünanlage südlich Odemshof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 308.02b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 10, Flurstück 789 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 480 cm 
Kronendurchmesser: 12,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung von Eigenart und Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters belebenden Funktion für 
das Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 308.03a 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung 
Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage, östlich des 
Herrenhauses. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 308.03a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 400 cm 
Kronendurchmesser: 22,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und gliedernden Funktion im 
Stadtbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 308.03b 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage, 
nördlich des Herrenhauses. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
  
NDI 308.03b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfang: 380 cm 
Kronendurchmesser: 16,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden 
und gliedernden Funktion im Stadtbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 308.03c 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea‘) in Lövenich, Moltkestraße 
(Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage, 
inmitten der Rasenfläche. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
  
NDI 308.03c 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019 
 
Größenangaben 
Höhe: 6,0 m 
Stammumfang: 400 cm 
Kronendurchmesser (Torso): 5,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und Farbeigenart prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 308.03d 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung 
Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, im westlichen Bereich der 
Parkanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 308.03d 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019 
 
Größenangaben 
Höhe: 32,0 m 
Stammumfang: 440 cm 
Kronendurchmesser: 26,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden 
Funktion im Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 3 
 
 
NDI 309.02 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Widdersdorf, An den Kastanien 7-
9 (Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 2621), an der Straße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 309.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 2621 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfang: 315 cm 
Kronendurchmesser: 17,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild, Quartier und Straßenbild 
 aufgrund der Ensemblewirkung mit Schule und Kirche

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
NDI 401.01 
 
2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Franz-Kreuter-Straße 
(Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1941), in der rückwärtigen 
Grünanlage östlich Franz-Kreuter-Straße 3, südlich des Parkplatzes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 401.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1941 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfänge: 235 cm, 310 cm 
Kronenfläche (Baumpaar): 425 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden 
Funktion im Stadt- und Straßenbild und auf dem Platz

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
NDI 401.02 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Mechternstraße / Vogelsanger 
Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1556), auf dem straßenseitigen 
Dreieck zwischen Vogelsanger Straße 89 und Mechternstraße 2. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 401.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1556 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfang: 310 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Ensemblewirkung mit dem 
Pfarrhaus prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und 
Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
NDI 401.03 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Christian-Schult-Straße 
(Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1544), im Bereich der Zufahrt zum 
Parkplatz, gegenüber Haus Nr. 24. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 401.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1544 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 280 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im 
Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
NDI 401.04 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Stammstraße (Gemarkung 
Ehrenfeld, Flur 71, Flurstück 529), vor dem Ehrenfelder Bahnhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 401.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Ehrenfeld, Flur 71, Flurstück 529 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 435 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild infolge Stattlichkeit und exponierter Stellung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
NDI 402.01 
 
5 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neuehrenfeld, Simarplatz (Gemarkung 
Ehrenfeld, Flur 73, Flurstück 487), vor dem Haupteingang von St. Peter. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 402.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Ehrenfeld, Flur 73, Flurstück 487 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfänge: 260 cm - 390 cm 
Kronenfläche (Baumgruppe): 1090 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Ensemblewirkung mit der Kirche 
prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
NDI 402.02 
 
3 schwarze Maulbeerbäume (Morus nigra) in Neuehrenfeld, Parkgürtel 
(Gemarkung Ehrenfeld, Flur 88, Flurstück 3522), Parkplatz südliche 
Hauptzufahrt. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 402.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Ehrenfeld, Flur 88, Flurstück 3522 
 
Größenangaben 
Höhe: 3,0 m - 5,0 m 
Stammumfänge: 210 cm, 250 cm, 270 cm 
Kronendurchmesser: 4,0 m, 5,0 m, 5,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und 
belebenden Funktion auf dem Platz

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
NDI 403.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bickendorf, Rochusstraße 80 (Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 792), auf dem Gelände des ehemaligen 
Lindweiler Hofs, gegenüber Rochusstraße 115, hinter der Begrenzungsmauer im 
straßenseitigen Innenhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 403.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 792 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfang: 377 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung der raumprägenden, belebenden und gliedernden Funktion im 
Straßen- und Ortsbild und im Innenhof 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 4 
 
 
NDI 406.01 
 
Baumreihe, bestehend aus 33 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in 
Ossendorf, Rochusstraße / Am Pistorhof (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, 
Flurstück 1840 tlw. und Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 660 tlw.), 
beginnend vor Rochusstraße 201, abbiegend in die Straße Am Pistorhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 406.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 1840 tlw. und Gemarkung 
Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 660 tlw. 
 
Größenangaben 
Höhe: 5,0 m - 24,0 m 
Stammumfänge: 40 cm - 390 cm 
Kronendurchmesser: 2,0 m - 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der gliedernden und prägenden Funktion im Stadtbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 501.01a 
 
2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Gocher Straße 45 (Gemarkung 
Nippes, Flur 88, Flurstück 2675), Innenhof des St. Vinzenz-Krankenhauses. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 501.01a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 2675 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,5 m, 28,5 m 
Stammumfänge: 386 cm, 376 cm 
Kronendurchmesser: 25,5 m, 24,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit belebenden und gliedernden Funktion im 
Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 501.01b 
 
2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Merheimer Straße (Gemarkung 
Nippes, Flur 88, Flurstück 1578), Grünfläche östlich der Merheimer Straße 
gegenüber dem Haupteingang zum St. Vincenz-Hospital. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 501.01b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 1578 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,5 m, 28,5 m 
Stammumfänge: 356 cm, 386 cm 
Kronenfläche (Baumpaar): 810 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden 
Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 501.03 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Nippes, Neusser Straße / 
Auerstraße (Gemarkung Nippes, Flur 91, Flurstück 903), in der Einmündung auf 
die Auerstraße, vor Neusser Straße 184. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 501.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Nippes, Flur 91, Flurstück 903 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfang: 320 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und im Zusammenspiel mit der Lindenallee im südlichen 
Verlauf der Straße

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 503.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Riehl, Boltensternstraße 16 (Gemarkung 
Nippes, Flur 86, Flurstück 856), SBK-Gelände, nordwestlich von Haus 4. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 503.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 856 
 
Größenangaben 
Höhe: 21,0 m 
Stammumfang: 550 cm 
Kronendurchmesser: 22,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im 
Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 503.02 
 
1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Riehl, Tiergartenstraße 9 
(Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 250), in der Abzweigung zur 
Rotterdamer Straße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 503.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 250 
 
Größenangaben 
Höhe: 15,0 m 
Stammumfang: 340 cm 
Kronendurchmesser: 15,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden Funktion im Ortsbild, 
Quartier und Straßenbild 
 zur Erhaltung der Vielfalt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 503.03 
 
Baumreihe und Allee in Riehl (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 616 tlw.), 
Baumreihe bestehend aus 38 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der 
Boltensternstraße auf Höhe Haus Nr. 121 im Norden und Haus Nr. 45 im Süden 
und Allee, bestehend aus 34 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der 
Abzweigung Pionierstraße im Norden bis zur Riehler Straße im Süden. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 503.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 616 tlw. 
 
Größenangaben 
Höhe: 15,0 m - 28,0 m 
Stammumfänge: 60 cm - 460 cm 
Kronenfläche (Baumreihe / Allee): 8900 m² / 5400 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Schönheit und der Vielfalt des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 504.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Niehl, Halfengasse 25 (Gemarkung 
Longerich, Flur 99, Flurstück 3329), auf dem Schulhof der Grundschule. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 504.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3329 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfang: 410 cm 
Kronendurchmesser: 25,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Ensemblewirkung mit dem 
Schulgebäude prägenden und belebenden Funktion im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 504.02 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Sebastianstraße 229 
(Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 2656), auf der straßenseitigen 
Grünfläche. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 504.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 2656 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfang: 340 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden 
Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 504.03 
 
2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Merkenicher Straße 158, 
(Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 1205), im nördlichen und südlichen 
Bereich des Innenhofs. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 504.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 1205 
 
Größenangaben 
Nördliche Rosskastanie: 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 282 cm 
Kronendurchmesser: 13,0 m 
 
Südliche Rosskastanie: 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 285 cm 
Kronendurchmesser: 17,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und im Innenhof aufgrund der Stattlichkeit und der 
Erscheinung 
 aufgrund der Ensemblewirkung als Baumpaar und im Zusammenspiel mit 
dem denkmalgeschützten Gebäude

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 505.01 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weidenpesch, Schmiedegasse 47 
(Gemarkung Longerich, Flur 5, Flurstück 1769), auf dem Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 505.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Longerich, Flur 5, Flurstück 1769 
 
Größenangaben 
Höhe: 10,0 m 
Stammumfang: 360 cm 
Kronendurchmesser: 10,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die exponierte Stellung prägenden und belebenden 
Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 506.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Longerich, Neusser Straße 799 (Gemarkung 
Longerich, Flur 96, Flurstück 3819), im straßenseitigen Vorgarten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 506.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 3819 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 420 cm 
Kronendurchmesser: 27,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der Ensemblewirkung mit dem 
Gebäude prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 5 
 
 
NDI 506.03 
 
1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Longerich, Norddeicher Straße 2 (Gemarkung 
Longerich, Flur 96, Flurstück 3868), Ecke Norddeicher Straße / Oldenburger 
Straße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 506.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 3868 
 
Größenangaben 
Höhe: 15,0 m 
Stammumfang: 365 cm 
Kronendurchmesser: 15,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild bedingt durch Stattlichkeit und exponierte Stellung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 6 
 
 
NDI 601.03 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merkenich, Mennweg 25 
(Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 95), im straßenseitigen Vorgarten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 601.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 95 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 405 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Ortsbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im 
Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 6 
 
 
NDI 602.02 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Fühlingen, Schmiedhofsweg 1 
(Gemarkung Worringen, Flur 87, Flurstück 494), an der Zufahrt zum 
Schmittenhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 602.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Worringen, Flur 87, Flurstück 494 
 
Größenangaben 
Höhe: 16,0 m 
Stammumfang: 335 cm 
Kronendurchmesser: 10,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, der Wüchsigkeit und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Quartier und im 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 6 
 
 
NDI 606.01 
 
1 Winterlinde (Tilia cordata) in Pesch, Escher Straße / Donatusstraße 
(Gemarkung Esch, Flur 3, Flurstück 1790), Grünfläche südlich der 
Straßengabelung. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 606.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Esch, Flur 3, Flurstück 1790 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 310 cm 
Kronendurchmesser: 17,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien 
Landschaft 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Landschafts- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 6 
 
 
NDI 611.01a 
 
1 Winterlinde (Tilia cordata) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 
(Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), vor der Kirche. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 611.01a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156 
 
Größenangaben 
Höhe: 19,0 m 
Stammumfang: 305 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Ensemblewirkung mit der Kirche prägenden und 
belebenden Funktion im Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 6 
 
 
NDI 611.01b 
 
1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 
(Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), straßenseitiger Vorplatz, 
östlich vor dem Hauptportal der Kirche St. Johann Baptist. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 611.01b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 329 cm 
Kronendurchmesser: 15,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Ensemblewirkung mit der Kirche prägenden und 
belebenden Funktion im Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 6 
 
 
NDI 611.03 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Roggendorf/Thenhoven, 
Bruchstraße, (Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 471), auf dem 
ehemaligen Bahnhofsvorplatz, gegenüber Bruchstraße 17. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 611.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 471 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 380 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien 
Landschaft 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Quartier und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 6 
 
 
NDI 612.01 
 
2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Worringen, Hackhauser Weg (Gemarkung 
Worringen, Flur 72, Flurstück 285), auf dem Friedhof, nach der nordöstlichen 
Begrenzungsmauer. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 612.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Worringen, Flur 72, Flurstück 285 
 
Größenangaben 
Höhe: 30,0 m 
Stammumfänge: 380 cm, 400 cm 
Kronenfläche (Baumgruppe): 850 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im 
Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 701.01 
 
2 Winterlinden (Tilia cordata) in Poll, Rolshover Straße / Poll-Vingster Straße 
(Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück 1377), am Straßenrand, links und rechts 
des Bildstocks. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 701.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück 1377 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m, 18,0 m 
Stammumfänge: 210 cm, 210 cm 
Kronenfläche (Baumpaar): 215 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild 
 zur Unterschutzstellung aus volkskundlichen Gründen

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 702.01 
 
2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Westhoven, Oberstraße 96 
(Gemarkung Westhoven, Flur 2, Flurstück 108), Südseite des Engelhofes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 702.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Westhoven, Flur 2, Flurstück 108 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m, 18,0 m 
Stammumfänge: 310 cm, 330 cm 
Kronenfläche (Baumpaar): 300 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild 
 aufgrund der Ensemblewirkung mit dem Hofgebäude

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 704.01 
 
1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Eil, Frankfurter Straße 772b / Maarhäuser 
Weg (Gemarkung Eil, Flur 1, Flurstück 191), im südwestlichen Bereich des 
Grundstücks. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 704.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Eil, Flur 1, Flurstück 191 
 
Größenangaben 
Höhe: 17,0 m 
Stammumfang: 396 cm 
Kronendurchmesser: 12,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier, Straßenbild und freien 
Gelände

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 705.01 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Eil, Frankfurter Straße / 
Pfaffenpfädchen (Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstück 863). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 705.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstück 863 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 380 cm 
Kronendurchmesser: 14,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier, Straßenbild und freien 
Gelände

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 705.02 
 
1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Eil, Frankfurter Straße (Gemarkung Eil, 
Flur 12, Flurstück 231), auf der kleinen Grünfläche östlich Frankfurter Straße 
710. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 705.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Eil, Flur 12, Flurstück 231 
 
Größenangaben 
Höhe: 17,0 m 
Stammumfang: 305 cm 
Kronendurchmesser: 12,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier, Straßenbild und freien 
Gelände

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 706.01 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 303 
(Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1978), im südwestlichen Bereich des 
straßenseitigen Vorplatzes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 706.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1978 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfang: 360 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Farbeigenart prägenden und 
belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 706.02a 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 305 
(Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1955), im südwestlichen Bereich des 
straßenseitigen Vorplatzes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 706.02a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1955 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 315 cm 
Kronendurchmesser: 19,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und Farbeigenart prägenden und 
belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 711.02 
 
1 Stieleiche (Quercus robur), Wahn, S-Bahnhof Wahn (Gemarkung Wahn, Flur 
7, Flurstück 204). 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 711.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Wahn, Flur 7, Flurstück 204 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 470 cm 
Kronendurchmesser: 16 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter) 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 714.01 
 
1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Zündorf, Wohnpark Gütergasse 
(Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1245), im Innenhof südlich 
Gütergasse 37. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 714.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1245 
 
Größenangaben 
Höhe: 17,0 m 
Stammumfang: 360 cm 
Kronendurchmesser: 14,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 714.02a 
 
4 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse 
(Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich 
Gütergasse 5/7/9. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 714.02a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfänge: 220 cm - 260 cm 
Kronenfläche (Baumgruppe): 280 m2 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 714.02b 
 
4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Zündorf, Hauptstraße / 
Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der 
Grünfläche südlich Gütergasse 1/3. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 714.02b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208 
 
Größenangaben 
Höhe: 21,0 m 
Stammumfänge: 210 cm - 310 cm 
Kronenfläche (Baumgruppe): 335 m² 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 715.01 
 
1 Stieleiche (Quercus robur) in Langel, Lülsdorfer Straße / Rheinbergstraße 
(Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 309/1), Zur Eiche, in der Mitte der 
Kreuzung. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 715.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 309/1 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m 
Stammumfang: 420 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien 
Landschaft 
 zur Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der exponierten Stellung 
prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild 
 zur Unterschutzstellung aus volkskundlichen Gründen („Friedenseiche 
1871“)

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 715.02 
 
1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Langel, Rheinbergstraße / Lülsdorfer 
Straße (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstück 853), in der Einmündung auf die 
Rheinbergstraße, hinter dem Heiligenhäuschen. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 715.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstück 853 
 
Größenangaben 
Höhe: 17,0 m 
Stammumfang: 225 cm 
Kronendurchmesser: 15,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien 
Landschaft 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der exponierten Stellung 
prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßenbild 
 zur Unterschutzstellung aus volkskundlichen Gründen

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 7 
 
 
NDI 715.03 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Langel, Lülsdorfer Straße / Ecke 
Heinrich-Klein-Straße (Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 2105), an der 
östlichen Seite des Parkplatzes, nahe der Bebauung Heinrich-Klein-Straße 3. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 715.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 2105 
 
Größenangaben 
Höhe: 19,0 m 
Stammumfang: 350 cm 
Kronendurchmesser: 14,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild aufgrund Stattlichkeit und Alter

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 8 
 
 
NDI 802.03 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Kalk, Zechenstraße / Martin-Köllen-Straße 
(Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 152), im Abzweig, in einem kleinen Beet 
neben den Stellplätzen. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 802.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 152 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 370 cm 
Kronendurchmesser: 27,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der Ensemblewirkung mit dem denkmalgeschützten Gebäude 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und im Innenhof

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 8 
 
 
NDI 804.01 
 
1 Silberlinde (Tilia tomentosa) in Höhenberg, Geraer Straße (Gemarkung 
Mülheim, Flur 1, Flurstück 1271), an der Straße, östlich gegenüber Geraer 
Straße 4. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 804.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1271 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 320 cm 
Kronendurchmesser: 14,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im 
Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 8 
 
 
NDI 804.02a 
 
1 Trauerbuche (Fagus sylvatica 'Pendula') in Höhenberg, Frankfurter Straße 
(Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074), vor dem Haupteingang des 
Mülheimer Friedhofes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 804.02a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074 
 
Größenangaben 
Höhe: 14,0 m 
Stammumfang: 180 cm 
Kronendurchmesser: 11,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 8 
 
 
NDI 804.02b 
 
1 Trauerbuche (Fagus sylvatica 'Pendula') in Höhenberg, Frankfurter Straße 
(Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074), vor dem Haupteingang des 
Mülheimer Friedhofes. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 804.02b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074 
 
Größenangaben 
Höhe: 14,0 m 
Stammumfang: 180 cm 
Kronendurchmesser: 11,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 8 
 
 
NDI 806.01 
 
1 Winterlinde (Tilia cordata) in Merheim, Ostmerheimer Straße / Rüdigerstraße 
(Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 484), vor der Ostmerheimer Straße 
457, Verkehrsinsel. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 806.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 484 
 
Größenangaben 
Höhe: 15,0 m 
Stammumfang: 255 cm 
Kronendurchmesser: 12,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Eigenart und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild 
 zur Unterschutzstellung aus volkskundlichen Gründen

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 8 
 
 
NDI 806.02 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merheim, Rüdigerstraße 79 
(Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 559), im südlichen Bereich des 
Gartens, nahe Grundstücksgrenze. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 806.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 559 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 320 cm 
Kronendurchmesser: 18,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 8 
 
 
NDI 808.01 
 
1 Riesenmammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Rath / Heumar, 
Forststraße 92 (Gemarkung Heumar, Flur 1, Flurstück 93), südliche 
Grundstücksgrenze, nahe DB-Gleisanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 808.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Heumar, Flur 1, Flurstück 93 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 480 cm 
Kronendurchmesser: 9,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe und der Erscheinung 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien 
Landschaft 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.01 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Deutz-Mülheimer-Straße 280 
(Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 642), nahe der hinteren 
Grundstücksgrenze im rückwärtigen Garten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 642 
 
Größenangaben 
Höhe: 21,0 m 
Stammumfang: 462 cm 
Kronendurchmesser: 25,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im 
Quartier und Stadtbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.02a 
 
1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), nordöstliche Ecke des Schulgrundstücks. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.02a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 357 cm 
Kronendurchmesser: 10,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der belebenden Funktion im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.02b 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 
(Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1413), in der Mitte des 
Schulgrundstücks. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.02b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1413 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 405 cm 
Kronendurchmesser: 25,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden 
und gliedernden Funktion im Stadtbild und auf dem Platz

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.02e 
 
1 Hängesilberlinde (Tilia petiolaris) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 
(Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich auf dem Schulhof. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.02e 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 304 cm 
Kronendurchmesser: 12,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Vielfalt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.02f 
 
1 Eibe (Taxus baccata) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich der Schule. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.02f 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292 
 
Größenangaben 
Höhe: 15,0 m 
Stammumfang: 160 cm 
Kronendurchmesser: 12,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild 
 der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Vielfalt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.02g 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 
(Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich des Schulgebäudes auf 
dem Bürgersteig, Parkstreifen. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.02g 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 325 cm 
Kronendurchmesser: 17,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild, Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.03 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 23 
(Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1024), im nördlichen Teil des 
Grundstücks zwischen den Wohngebäuden. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1024 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 385 cm 
Kronendurchmesser: 16,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.04 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Genovevastraße / Ecke Keupstraße 
(Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 1044/190), im straßenseitigen 
Vorgarten hinter der Begrenzungsmauer. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 1044/190 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m 
Stammumfang: 420 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, 
belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.07 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Salzstraße (Gemarkung 
Mülheim, Flur 5, Flurstück 1497), vor der Salzstraße 2 in einem Rundbeet. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.07 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1497 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 385 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild, Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.08 
 
1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Mülheim, Steinkopfstraße 5 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 2, Flurstück 106/2), im rückwärtigen Garten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.08 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 106/2 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,0 m 
Stammumfang: 390 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier 
 zur Erhaltung der Vielfalt

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.09 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Mülheim, Münsterer Straße 
32 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 83/3), in der südlichen Ecke der 
rückwärtigen Gartenanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.09 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 83/3 
 
Größenangaben 
Höhe: 21,5 m 
Stammumfang: 300 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Erscheinung 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.10 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Clevischer Ring (Gemarkung 
Mülheim, Flur 5, Flurstück 1524), unmittelbar hinter der Bushaltestelle 
„Keupstraße“. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.10 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1524 
 
Größenangaben 
Höhe: 20,0 m 
Stammumfang: 387 cm 
Kronendurchmesser: 24,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion für das Stadt- und 
Straßenbild aufgrund der Stattlichkeit und der exponierten Stellung

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.11 
 
1 Amerikanisches Gelbholz (Cladrastis kentukea) in Mülheim, Rendsburger 
Platz 1 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2984), auf der kleinen 
Rasenfläche vor dem Haupteingang der Trude Herr Gesamtschule, nahe 
Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.11 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2984 
 
Größenangaben 
Höhe: 10,0 m 
Stammumfang: 172 cm 
Kronendurchmesser: 13,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Vielfalt und der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.12 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Stadtgarten (Gemarkung Mülheim, 
Flur 2, Flurstück 2970), zwischen der nordwestlichen Ecke des alten 
Rosengartens und der Wegegabelung in einer niedrigen Hecke. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.12 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2970 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m 
Stammumfang: 428 cm 
Kronendurchmesser: 21,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion in der 
Parkanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 901.13 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Elisabeth-Breuer-Straße 46 
(Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 3001), in einem Pflanzbeet unmittelbar 
neben dem Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 901.13 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 3001 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m 
Stammumfang: 445 cm 
Kronendurchmesser: 26,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 902.01a 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 15 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 2, Flurstück 7105/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe 
Bunsenstraße 15. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 902.01a 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7105/43 
 
Größenangaben 
Höhe: 25,0 m 
Stammumfang: 402 cm 
Kronendurchmesser: 23,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und im Quartier 
 aufgrund der Ensemblewirkung mit dem benachbarten Naturdenkmal

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 902.01b 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 17 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 2, Flurstück 7106/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe 
Bunsenstraße 17. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 902.01b 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7106/43 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 370 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und im Quartier 
 aufgrund der Ensemblewirkung mit dem benachbarten Naturdenkmal

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 902.02 
 
1 Roteiche (Quercus rubra) in Buchforst, Wildunger Straße 24 (Gemarkung 
Mülheim, Flur 2, Flurstück 701), auf der straßenseitigen Grünfläche zwischen 
den Häusern Wildunger Straße 24 und 18, unmittelbar neben dem Bürgersteig. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 902.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 701 
 
Größenangaben 
Höhe: 22,5 m 
Stammumfang: 391 cm 
Kronendurchmesser: 22,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Vielfalt 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 902.03 
 
Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus x acerifolia) in Buchforst, 
Heidelberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611), zwischen 
der Kalk-Mülheimer Straße und der Gleisunterführung kurz nach der Rudolf-
Cassius-Straße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 902.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611 
 
Größenangaben 
Höhe: 18,0 m - 23,0 m 
Stammumfänge: 140 cm - 315 cm 
Kronenflächen: Teilfläche 1: 2308 m2, Teilfläche 2: 2728 m2, Teilfläche 3: 
9156 m2  
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung seiner prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im 
Stadt- und Straßenbild und in der Parkanlage

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 903.01 
 
1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Buchheim, Frankfurter Straße / 
Dückergasse / Arnsberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 
2726), auf dem Platz. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 903.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 
 
Größenangaben 
Höhe: 16,0 m 
Stammumfang: 410 cm 
Kronendurchmesser: 16,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 903.04 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchheim, Guilleaumestraße / Frankfurter 
Str. (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 tlw.), ausgangs der 
Guilleaumestraße an der Frankfurter Straße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 903.04 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 tlw. 
 
Größenangaben 
Höhe: 21,0 m 
Stammumfang: 375 cm 
Kronendurchmesser: 25,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 904.01 
 
1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Holweide, Johann-Bensberg-
Straße 2 / Bergisch Gladbacher-Straße (Gemarkung Wichheim-Schweinheim, 
Flur 8, Flurstück 467), auf der Grünfläche. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 904.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 8, Flurstück 467 
 
Größenangaben 
Höhe: 28,0 m 
Stammumfang: 508 cm 
Kronendurchmesser: 13,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt 
 zur Sicherung der Eigenart und Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der Artenvielfalt 
 aufgrund der Seltenheit 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im 
Stadt- und Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 905.01 
 
1 Stieleiche (Quercus robur) in Dellbrück, Bergisch Gladbacher-Straße 1149 
(Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 953/26), im rückwärtigen 
Garten. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 905.01 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 953/26 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfang: 440 cm 
Kronendurchmesser: 25,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien 
Landschaft 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der Ensemblewirkung 
mit dem Wohnhaus prägenden und belebenden Funktion im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 905.02 
 
2 Stieleichen (Quercus robur) in Dellbrück, Gierather Straße 96 / Ecke Refrather 
Straße (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 2044), auf dem 
Bürgersteig und auf dem Platz. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 905.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 2044 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfänge: 337 cm, 373 cm 
Kronendurchmesser: 16 m, 22 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 905.03 
 
2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Dellbrück, Bergisch Gladbacher 
Straße 1171/1173 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1889), nahe 
der Straße auf der Grundstücksgrenze. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 905.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1889 
 
Größenangaben 
Höhe: 23,0 m 
Stammumfänge: 260 cm, 250 cm 
Kronendurchmesser: 12,0 m, 13,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 905.06 
 
1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Dellbrück, Waldhausstraße 
46 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1953/25), im nordöstlichen 
Bereich der straßenseitigen Grünfläche, nahe des Bürgersteigs. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 905.06 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1953/25 
 
Größenangaben 
Höhe: 26,0 m 
Stammumfang: 366 cm 
Kronendurchmesser: 20,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 905.07 
 
1 Stechpalme (Ilex aquifolium) in Dellbrück, Grafenmühlenweg 165 
(Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 69, Flurstück 235/8), an der nördlichen Seite 
der Einfahrt zum Wohngebäude. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 905.07 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 69, Flurstück 235/8 
 
Größenangaben 
Höhe: 11,0 m 
Stammumfang: 161 cm 
Kronendurchmesser: 8,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung 
 aufgrund der Seltenheit 
 zur Erhaltung der Vielfalt 
 zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und 
Straßenbild und im Quartier

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 907.02 
 
2 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Dünnwald, Berliner Straße / 
Dünnwalder Mauspfad (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219), 
nordöstlich der Kreuzung zwischen Berliner Straße und der Gleisanlage. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 907.02 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219 
 
Größenangaben 
Höhe: 16,0 m, 19,0 m 
Stammumfänge: 265 cm, 290 cm 
Kronendurchmesser: 11 m, 12,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und der Ensemblewirkung als 
Dreiergruppe prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Quartier 
und im Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 907.03 
 
1 Stieleiche (Quercus robur) in Dünnwald, Rönsahler Straße 21 (Gemarkung 
Dünnwald, Flur 52, Flurstück 257), in der südlichen Ecke am Straßenrand. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 907.03 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 257 
 
Größenangaben 
Höhe: 24,0 m 
Stammumfang: 380 cm 
Kronendurchmesser: 20,5 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 zur Sicherung der Eigenart und Schönheit des Stadtbildes 
 aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden 
und gliedernden Funktion im Quartier und Straßenbild

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von 
Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) 
 
Stadtbezirk 9 
 
 
NDI 907.07 
 
1 Platane (Platanus x acerifolia) in Dünnwald, vor Odenthaler Straße 167/169 
(Gemarkung Dünnwald, Flur 56, Flurstück 107 / Flur 57, Flurstück 2091 
(Grenzbaum)), auf der kleinen Grünfläche im Parkstreifen zwischen Bürgersteig 
und Straße. 
 
(Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck 
siehe zweite Seite.) 
 
 
 
 
 
 
 
 
NDI 907.07 
Einzelbaum 
Maßstab 1:2500  
Allee/Baumreihe

Betroffene Flurstücke 
Gemarkung Dünnwald, Flur 56, Flurstück 107 / Flur 57, Flurstück 2091 
(Grenzbaum) 
 
Größenangaben 
Höhe: 27,0 m 
Stammumfang: 355 cm 
Kronendurchmesser: 23,0 m 
 
Schutzzweck 
Das Naturdenkmal wird festgesetzt: 
 aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung 
 zur Erhaltung von Grünelementen in der Übergangszone zur freien 
Landschaft 
 zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes 
 zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- 
und Straßenbild und im Quartier

Beschlussvorlage Rat

11580 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/570 
 
Vorlagen-Nummer 
 1391/2025 
Freigabedatum 
 18.02.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern 
im Gebiet der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
  
 
Beschluss: 
1. Der Rat stimmt nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Anhörung eingegan-
genen Anregungen und Bedenken den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu. 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 05.03.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 16.03.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026 
Rat 12.05.2026

2 
2. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Neufassung der Ordnungsbehördlichen 
Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (Naturdenk-
malverordnung) zu. Die Neufassung dient einer inhaltlichen Anpassung und Aktualisie-
rung des Verordnungstextes, der Neuausweisung von Schutzobjekten sowie der 
Rechtsbereinigung durch Aufhebung des Schutzstatus einzelner Naturdenkmäler.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    163.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge    233.000 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung/Problemstellungen: 
 
Anlass, Zielsetzung 
Außergewöhnliche Bäume haben eine prägende Wirkung in Parks und Gärten, an Straßen 
und Plätzen, sind beliebte Anziehungspunkte für Einheimische und Besucher und tragen mit 
ihrer Geschichte zur Identifikation der Menschen mit ihrem Stadtbezirk oder Stadtteil bei. Man-
che sind aufgrund ihrer Seltenheit oder Eigenart als Forschungsobjekte von wissenschaftli-
cher Bedeutung. Darüber hinaus sind sie wertvoll für die Stadtökologie. 
Wenn solchen Bäumen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene 
Bedeutung zukommt, können sie als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe für 
kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverordnung gestellt 
werden. 
Der Rat hat hierzu im Jahr 1994 die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale 
im Bereich der Stadt Köln erlassen. Zuletzt ist diese Verordnung mit der 1. Änderungsverord-
nung am 03.01.2002 fortgeschrieben worden. 194 Schutzobjekte sind in der Naturdenkmal-
liste aufgeführt, darunter 154 Einzelbäume, 34 Ensembles mit insgesamt 95 Bäumen sowie 6 
Alleen mit insgesamt 589 Bäumen.

4 
Die Schutzausweisung von Bäumen ist etablierter Standard: Derzeit verfügen alle 53 nord-
rhein-westfälischen Kreise bzw. kreisfreien Städte über Naturdenkmallisten. 
Zahlreiche standortbezogene Änderungen, Bestandsminderungen durch natürliche Abgänge 
einzelner Bäume oder durch die Fällung verkehrsunsicherer Exemplare machen nunmehr 
eine umfassende Überarbeitung der Verordnung erforderlich. 
Die beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung dient einer inhaltlichen Anpas-
sung und Aktualisierung des Verordnungstextes sowie der erstmaligen Unterschutzstellung 
von neuen Bäumen. 
Naturschutz ist nicht nur ein idealistisches Konzept – er bildet die essenzielle Grundlage für 
eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Stadtentwicklung. Die Naturdenkmalverord-
nung spielt dabei eine wichtige Rolle: Sie sichert und bewahrt das Kölner Naturerbe und ist 
ein unverzichtbarer Bestandteil des gesamtstädtischen Naturschutzkonzepts. 
 
Rechtsgrundlage 
Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenkmälern ist § 28 des Bundesnaturschutz-
gesetzes (BNatSchG). Als Naturdenkmal werden Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt, 
soweit ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundli-
chen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. 
Das Gesetz und die Rechtsprechung legen strenge Maßstäbe hinsichtlich der Naturdenk-
malwürdigkeit an. Neben der Schutzwürdigkeit der Einzelschöpfungen spielt bei der Auswei-
sung als Naturdenkmal stets auch ihre Schutzbedürftigkeit eine zentrale Rolle. 
Grundsätzlich entscheidet die Behörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens über die 
Schutzgewährung. Dabei sind auch anderweitige Interessen z. B. der Eigentümerin oder des 
Eigentümers oder sonstiger Betroffener (z. B. Eigentumsrecht, Baurecht, Verkehrssicherungs-
pflichten, Haftungsrisiken) einzubeziehen. 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Zur Sicherstellung einer breiten und repräsentativen öffentlichen Mitwirkung und zur Gewähr-
leistung der größtmöglichen Transparenz des Verfahrens wurde eine Öffentlichkeitsbeteili-
gung durchgeführt. Vom 25.11.2024 bis zum 08.12.2024 bot sich im städtischen Beteiligungs-
portal „Meinung für Köln“ die Gelegenheit, vor der Neufassung der Verordnung Vorschläge für 
die Neuausweisung einzureichen. Insgesamt sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 
144 prüffähige Vorschläge eingereicht worden. 
 
Sicherstellungen (Anlage 5) 
Die besondere Schutzwürdigkeit einzelner Bäume erforderte vorab zur Ausweisung im Rah-
men der Neufassung der Naturdenkmalverordnung eine Sicherstellung gemäß § 48 
LNatSchG. 
 
Anhörung der betroffenen Eigentümerinnen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften 
Betroffene Eigentümerinnen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sind im Rahmen der 
Anhörung gemäß § 46 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) zur geplanten Neuaus-
weisung angehört worden. Ihnen ist der Verordnungstextentwurf, weiterhin eine Ausfertigung 
einer kartographischen Übersichtskarte und ein Luftbildausschnitt übersandt worden. 
Anlage 6 enthält eine synoptische Darstellung der eingegangenen Bedenken und Anregungen 
und der Stellungnahmen der Verwaltung. 
 
Beteiligung der betroffenen Behörden und Stellen 
Gemäß § 45 LNatSchG sind die in § 12 der Durchführungsverordnung des Landesnatur-
schutzgesetzes (DVO-LNatSchG) aufgeführten Behörden und Stellen vor dem Erlass oder der 
Änderung einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach §§ 43 und 44 LNatSchG zu beteili-
gen. 
Bis zum 26.03.2025 hatten diese die Gelegenheit zur Stellungnahme. 
Anlage 7 enthält eine synoptische Darstellung der eingegangenen Bedenken und Anregungen 
und der Stellungnahmen der Verwaltung. 
 
Verfahren bei der Prüfung von Vorschlägen zur Neuausweisung, Ergebnis 
Der Schutzausweisung liegt ein strukturiertes Verfahren zugrunde, das eine fachlich fundierte, 
alle Belange im Einzelfall abwägende und rechtlich abgesicherte Entscheidung ermöglicht. Es

5 
beinhaltet die Prüfung der Schutzwürdigkeit gemäß § 28 BNatSchG, eine Bewertung des Zu-
stands und die Würdigung anderweitiger Interessen im Rahmen einer Abwägung der natur-
schutzfachlichen Aspekte mit den betroffenen Schutzgütern. 
 
Insgesamt sind von allen eingereichten Vorschlägen nach Prüfung 45 Schutzobjekte verblie-
ben, die neu in die Naturdenkmalverordnung aufgenommen werden (Auflistung s. Anlage 8). 
 
Streichungen (Anlage 9) 
Mit der Neufassung der Naturdenkmalverordnung werden 33 Schutzobjekte aufgrund zwi-
schenzeitlich erfolgter Fällung aus der Naturdenkmalliste gestrichen. 
Drei Naturdenkmäler werden aufgrund der bauleitplanerischen Festlegung gestrichen. 
Drei Naturdenkmäler werden aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Fällung von Bäumen hin-
sichtlich ihrer Baumanzahl geändert. 
 
Änderungen (Anlage 10) 
Insgesamt sind bei den bestehenden Naturdenkmälern 92 Änderungen hinsichtlich der Anga-
ben zur Liegenschaft oder der Beschreibung des Baumumfelds, eine Korrektur hinsichtlich der 
ortsteilbezogenen Nummerierung, zwei Korrekturen hinsichtlich der Kategorie, eine Korrektur 
hinsichtlich der Baumanzahl, drei Änderungen hinsichtlich der Nomenklatur sowie eine Kor-
rektur hinsichtlich der Baumart vorzunehmen gewesen. 
 
Systematik der Bezeichnung 
Die Bezeichnung der Schutzobjekte ist wie folgt aufgebaut: Die Ziffern vor dem Punkt kenn-
zeichnen den Stadtbezirk (1. Ziffer) und den Ortsteil (2. und 3. Ziffer), die Ziffern und Buchsta-
ben nach dem Punkt geben die individuelle Nummer des Schutzobjekts an. Mit Ausnahme 
des Schutzobjekts NDI 406.01, dessen Bezeichnung hinsichtlich des Ortsteils in NDI 403.01 
zu korrigieren ist, werden bestehende Schutzobjekte mit ihrer letzten bekannten Bezeichnung 
in die Naturdenkmalliste übernommen. Da die Bezeichnungen gestrichener Schutzobjekte aus 
Gründen der Nachvollziehbarkeit und der historischen Kontinuität nicht neu vergeben werden, 
erhalten neue Schutzobjekte Bezeichnungen, die (soweit bekannt) bislang nicht genutzt wur-
den. Hieraus erklären sich Sprünge bei der Bezeichnung. 
 
Naturdenkmalliste (Anlage 2) 
Die Liste umfasst 203 Schutzobjekte, darunter 163 Einzelbäume, 33 Ensembles mit 101 Bäu-
men sowie 7 Alleen und Baumreihen mit 675 Bäumen. Die Anzahl der als Naturdenkmal ge-
schützten Bäume ist im Vergleich zur Änderungsverordnung 2002 von 838 Bäumen auf 939 
Bäume gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung um 12 %. 
 
Finanzierung von Maßnahmen zum Erhalt der zusätzlich ausgewiesenen Naturdenkmäler 
Der Stadt Köln obliegt die Verkehrssicherungspflicht für alle Naturdenkmäler, auch auf priva-
ten Grundstücken. Aus der Unterschutzstellung von Bäumen als Naturdenkmal entstehen der 
Stadt Kosten für Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 12 
der Baumschutzsatzung. 35 % der Ausgleichszahlungen, die zu leisten sind, wenn ein Aus-
gleich für gefällte Bäume mit Ersatzpflanzungen nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist, 
werden demnach für Aufwendungen zur Erhaltung und Sanierung besonders schutzwürdiger 
Bäume verwendet. Aufgrund von 45 Neuausweisungen bei lediglich 33 Streichungen erhöht 
sich die Gesamtzahl der Naturdenkmäler um 12 Schutzobjekte. Damit einhergehende Mehr-
kosten sind durch die oben genannte Finanzierung gedeckt. 
 
Empfehlung der Verwaltung 
Die Verwaltung empfiehlt nach Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken, 
den beigefügten Verordnungsentwurf inklusive der Anlagen I und II zu beschließen. Nach dem 
Beschluss durch den Rat und der Zustimmung durch die Bezirksregierung Köln als Höhere 
Naturschutzbehörde kann die Verordnung durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tre-
ten. 
Den Betroffenen soll das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt werden. 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Verordnung

6 
Anlage 2: Naturdenkmalliste (Anlage I zur Verordnung) 
Anlage 3: Steckbriefe (Anlage II zur Verordnung) 
Anlage 4: Synopse 
Anlage 5: Sicherstellungen 
Anlage 6: Anhörung 
Anlage 7: Beteiligung 
Anlage 8: Neuausweisungen 
Anlage 9: Streichungen 
Anlage 10: Änderungen 
Anlage 11:  Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 6 Anhörung

2546 Zeichen

Betroffene/r Bedenken, Fragen und Anregungen Stellungnahme der Verwaltung
KM 675 Sürth GmbH & 
Co. KG
Es werden Bedenken geäußert:
Der Silberahorn ist weder schutzwürdig noch schutzbedürftig.
Hierzu wird Bezug genommen auf die durch die Bauwens 
Development GmbH & Co. KG in Auftrag gegebene Stellungnahme 
zur Schutzausweisung der Banks Baumpflege GmbH, Adorferhof 17, 
53518 Leimbach, vom 22.03.2025. Die Stellungnahme ist als Anlage 
beigefügt.
lnsofern hebt der Unterzeichner das Ergebnis der Untersuchung auf 
Seite LL sowie die
Zusammenfassung unter 1-.4.0 auf Seite 12 der Stellungnahme 
hervor. Danach kommt der Gutachter
zu folgendem Gesamtergebnis:
,,Die Eintrogung dieses, von seinem Allgemeinzustond und Alter als 
Naturdenkmal nicht mehr
geeigneten BoLtmes, ist ouch wegen des hohen Kontrollaufwandes 
und der notwendigen
Aufbringung von finanziellen Ressourcen zur Pflege des Boumes 
nicht in Einklong mit der zu
erwortenden, kurzen Reststondzeit von 70-75 Jahren zu bringen.
Die vorhandene Unterschutzstellung des Silberahorns durch die 
Boumschutzsatzung ist ein
ausreichendes und geeignetes Mittel, um den Fortbestand dieses 
Boumes zu sichern."
Die Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
Begründung:
Die Empfehlung der GALK ist aufgrund der standörtlichen 
Bedingungen nicht anwendbar, da der Baum sich weitgehend frei 
entwickeln kann. Er ist zudem als stadtklimafest einzustufen. 
Verletzungen oberflächennaher Wurzeln durch Mäharbeiten sind 
durch sorgfältige Pflege minimierbar.
Eine Reststandzeit von mindestens 30 Jahren, wie sie auch bei 
äußerst pessimistischer Betrachtung anzunehmen ist, reicht für die 
Neuausweisung als Naturdenkmal aus. Da die Stadt Köln den Baum 
langfristig schützt und pflegt, ist zudem eine deutlich höhere 
Lebenserwartung zu erwarten. Vorhandene Schäden stehen der 
Schutzausweisung nicht entgegen.
Die Eigentumsrechte werden nicht unzulässig verletzt. Die 
Schutzausweisung bewahrt die Privatnützigkeit des Grundstücks, 
erhält die Verfügungsbefugnis und berücksichtigt das 
Übermaßverbot. Befreiungen sind gemäß § 8 der Verordnung 
möglich. Zudem bietet die Schutzausweisung einen wirksameren 
Schutz als die Baumschutzsatzung, da sie strengere Vorgaben für 
Befreiungen stellt.
Neufassung der NDI-VO - Anlage 6: Anhörung gemäß § 46 LNatSchG NRW
Synoptische Darstellung der Bedenken und Anregungen

Danach wäre die Schutzausweisung des Baumes rechtswidrig und 
würde meine Mandantin in ihren
Eigentümerrechten verletzen. Von der geplanten Schutzausweisung 
ist deshalb Abstand zu nehmen.

Anlage 4 Synopse

35536 Zeichen

Neufassung der NDI-VO - Anlage 4: Synopse 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung 
zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln 
 
Synopse 
 
Wesentliche Änderungen sind grün unterlegt, Anpassungen an aktuelles Recht sind blau unterlegt.

§ 1 
Gegenstand der Verordnung 
 
(1) Die nachfolgend aufgeführten 
Einzelschöpfungen der Natur werden als 
Naturdenkmale im bauplanungsrechtlichen 
Innenbereich (NDI) unter Schutz gestellt: 
 
(-> Auflistung der Schutzobjekte) 
§ 1 
Räumlicher Geltungsbereich 
 
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für 
den Schutz von Naturdenkmälern innerhalb 
der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im 
Sinne des § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuchs 
(BauGB) und des räumlichen 
Geltungsbereichs von Bebauungsplänen nach 
§ 30 BauGB im Gebiet der Stadt Köln. 
 
(2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten 
nicht für 
 
1. Flächen im räumlichen Geltungsbereich 
von Bebauungsplänen, für die eine land- 
oder forstwirtschaftliche Nutzung oder 
Nutzung als Grünfläche festgelegt ist, 
wenn sich ein Landschaftsplan auf diese 
Flächen erstreckt; 
 
2. Waldflächen im Sinne des Gesetzes zur 
Erhaltung des Waldes und zur Förderung 
der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz - 
BWaldG) und des Landesforstgesetzes 
für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesforstgesetz - LFoG) in der jeweils 
geltenden Fassung. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einfügung des Absatzes zur 
Präzisierung des räumlichen 
Geltungsbereichs.

§ 1 
Gegenstand der Verordnung 
 
(2) Die genaue Lage der Naturdenkmale sowie 
Angaben zur lateinischen Bezeichnung der 
Bäume, betroffene Flurstücke, Schutzzweck 
sowie Größenangaben ergeben sich aus 
Kartenausschnitten im Maßstab 1:5000 oder 
1:10000 nebst Beschreibungen, welche beim 
Oberbürgermeister –Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt (Untere 
Landschaftsbehörde), Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln – während der Dienststunden 
eingesehen werden können. 
§ 2 
Schutzgegenstand 
 
(1) Diese Verordnung stellt die in der 
Naturdenkmalliste aufgeführten Bäume, 
Baumgruppen, Baumreihen und Alleen als 
Einzelschöpfungen der Natur unter Schutz. 
Die Stammdaten eines jeden Naturdenkmals, 
sein Standort, der Schutzzweck sowie seine 
Verortung auf einer Karte sind in Steckbriefen 
festgehalten. 
 
Die Naturdenkmalliste und die Steckbriefe 
sind als Anlagen I und II Bestandteile dieser 
Verordnung. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen

§ 2 Schutzzweck 
(1) Die Schutzausweisung erfolgt 
a) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
b) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(2) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
1. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
2. Mit einer vollversiegelten Decke versehen 
oder 
3. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
4. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
a) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
§ 1 
Gegenstand der Verordnung 
 
(3) Bei den als Naturdenkmal aufgeführten 
Einzelbäumen umfasst der Schutz auch die 
Fläche unter der Baumkrone 
(Kronenbereich), soweit diese nicht überbaut 
ist. 
§ 2 
Schutzgegenstand 
 
(2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile 
des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch 
die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 
Meter breiter Streifen um diese Fläche; bei 
säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die 
Breite dieses Streifens 5 Meter. Die 
Gesamtfläche wird im Folgenden als 
Schutzbereich bezeichnet. 
 
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung 
 
1. zu einer öffentlichen Straße gehören, 
2. mit einer vollversiegelten Decke versehen 
oder 
3. überbaut sind, 
 
genießen Bestandsschutz. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen 
 
 
 
 
 
Erweiterung des 
Flächenschutzes und 
Sachanpassung.

§ 2 Schutzzweck 
(4) Die Schutzausweisung erfolgt 
c) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
d) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(5) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
5. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
6. Mit einer vollversiegelten Decke versehen 
oder 
7. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
8. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
c) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
§ 2 
Schutzzweck 
 
(1) Die Schutzausweisung erfolgt 
 
a) wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit; 
 
b) aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, landeskundlichen 
oder erdgeschichtlichen Gründen. 
 
(2) Die jeweiligen Charakteristika werden in der 
Liste gemäß § 1 Abs. 3 im einzelnen näher 
aufgeführt. 
§ 3 
Schutzzweck 
 
(1) Die Schutzausweisung der Naturdenkmäler 
erfolgt 
 
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen 
oder landeskundlichen Gründen; 
 
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
 
Die Schutzausweisung des Naturdenkmals aus 
Gründen seiner Eigenart i.S.d. Abs. 1 Nr. 2 
erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung 
seines Alters, seiner Wohlfahrtswirkung, seiner 
ökologischen Bedeutung oder seiner 
gestaltenden Funktion. 
 
(2) Unter Schutz gestellt werden Bäume, wenn ihr 
Schutz und ihr Erhalt ohne die 
Schutzausweisung gefährdet wäre 
(Schutzbedürftigkeit). 
 
(3) Weitergehende Schutzvorschriften bleiben von 
dieser Verordnung unberührt. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erläuternde Ergänzung. Die 
genannten Kriterien stellen 
Unterfälle der Eigenart dar. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Einfügung des Absatzes zur 
Klarstellung.

§ 2 Schutzzweck 
(7) Die Schutzausweisung erfolgt 
e) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
f) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(8) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
9. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
10. Mit einer vollversiegelten Decke 
versehen oder 
11. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
12. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
e) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
§ 3 
Inhalt des Schutzes 
 
(1) An den in § 1 aufgeführten Naturdenkmalen 
sind, soweit § 4 nichts anderes bestimmt, alle 
Handlungen verboten, die zu einer 
Zerstörung, Beschädigung, Veränderung 
oder nachhaltigen Störung der 
Naturdenkmale führen können. 
 
(2) Verboten ist insbesondere: 
 
a) das Errichten von baulichen Anlagen im 
Sinne des § 2 Abs. 1 der Bauordnung für 
das Land Nordrhein-Westfalen (BauONW) 
in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens 
dieser Verordnung gültigen Fassung, auch 
wenn sie keiner bauaufsichtlichen 
Genehmigung bedürfen; 
 
b) das Befestigen oder Versiegeln von 
geschützten Flächen unter der Baumkrone 
(Kronenbereich) oder Teilen davon mit 
Asphalt, Beton oder einer anderen 
wasserundurchlässigen Decke; 
 
c) die Vornahme von Handlungen, die zu 
einer Verdichtung des Bodens führen 
können, z. B. durch Befahren oder 
Abstellung von Fahrzeugen sowie durch 
Ablagerungen jeder Art; 
 
d) die Vornahme von Aufschüttungen, 
Abgrabungen oder Ausschachtungen sowie 
die Veränderung von Wasserhaushalt und 
Bodengestalt auf andere Weise; 
§ 4 
Verbote 
 
(1) Die Beseitigung, Beschädigung oder 
Zerstörung eines Naturdenkmals sowie die 
Veränderung seines Erscheinungsbildes sind 
verboten. Gleiches gilt für alle Handlungen, die 
zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des 
Naturdenkmals, seines Schutzbereiches oder 
seiner Lebensbedingungen führen oder führen 
können. 
 
(2) Insbesondere ist bei Naturdenkmälern 
verboten, 
 
1. den offenen oder gewachsenen Boden im 
Schutzbereich zu versiegeln oder mit einer 
Decke zu befestigen, auch wenn diese 
wasser- und luftdurchlässig ist; 
 
2. die Bodenstruktur im Schutzbereich durch 
Aufschüttungen, Verfüllungen, 
Abgrabungen, Ausschachtungen, 
Bohrungen, Sprengungen, Verdichtungen 
sowie Maßnahmen oder Nutzungen jeglicher 
Art zu verändern; 
 
3. bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesbauordnung - BauO NRW) in der 
jeweils gültigen Fassung im Schutzbereich 
zu errichten oder zu ändern, auch wenn 
diese Maßnahmen keiner bauaufsichtlichen 
Genehmigung oder Anzeige bedürfen; 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ergänzung zur 
Verbesserung des Schutzes.

§ 2 Schutzzweck 
(10) Die Schutzausweisung erfolgt 
g) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
h) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(11) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
13. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
14. Mit einer vollversiegelten Decke 
versehen oder 
15. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
16. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
g) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
§ 3 
Inhalt des Schutzes 
 
e) die Beseitigung oder Beschädigung des 
durch natürliche Entwicklung entstandenen 
Aufwuchses; 
 
f) der Auftrag von Pflanzenbehandlungsmitteln 
jeder Art; 
 
g) den geschützten Bereich als Hundetoilette 
benutzen zu lassen; 
 
h) das Lagern oder Aufbringen jeder Art von 
Salzen, Ölen, Säuren, Laugen sowie 
sonstiger gefährlicher Stoffe oder 
Zubereitungen im Sinne des § 3 des 
Chemiegesetzes (ChemG) sowie die 
Verwendung von Streusalzen im 
Kronenbereich der als Naturdenkmal 
geschützten Straßenbäume; 
 
i) das Beschädigen des Wurzelwerks oder der 
Rinde sowie das Ausasten oder das 
Abbrechen von Zweigen; 
 
j) unter der Baumkrone (Kronenbereich) 
Feuer zu machen. 
§ 4 
Verbote 
 
4. ober- oder unterirdische Leitungen aller Art 
und Masten im Schutzbereich zu errichten, 
zu verlegen oder zu verändern; 
 
5. feste oder mobile Ausschank- und 
Verkaufsstände, -buden oder -wagen, 
Warenautomaten, Werbeanlagen, 
Sitzgelegenheiten, Schilder, Plakate, Bild- 
oder Schrifttafeln oder sonstige 
Beschriftungen anzubringen, im 
Schutzbereich zu errichten oder zu ändern; 
 
6. Befestigungsmittel einzudrehen oder 
einzuschlagen; 
 
7. in ihnen zu klettern und Freizeit- und 
Outdoor-Aktivitätsgeräte wie Slacklines, 
Schaukeln oder Hängematten im 
Schutzbereich zu befestigen; 
 
8. den Wasserhaushalt durch Veränderungen 
des Grundwasserstandes, die Errichtung 
von Grundwassergewinnungsanlagen oder 
Drainagen zu beeinträchtigen; 
 
9. feste, flüssige oder gasförmige Stoffe und 
Gegenstände im Schutzbereich einzuleiten, 
auszubringen oder zu lagern, wenn diese 
geeignet sind, das Wachstum des 
Naturdenkmals oder den Natur-, Boden- 
oder Wasserhaushalt zu beeinträchtigen; 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neuer Verbotstatbestand zur 
Anpassung an praktische 
Erfordernisse.

§ 2 Schutzzweck 
(13) Die Schutzausweisung erfolgt 
i) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
j) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(14) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
17. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
18. Mit einer vollversiegelten Decke 
versehen oder 
19. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
20. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
i) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
 § 4 
Verbote 
 
10. im Schutzbereich zu zelten, zu campen oder 
zu lagern; 
 
11. im Abstand von weniger als 10 Metern zum 
Schutzbereich Feuer zu entfachen, zu 
verursachen oder zu unterhalten oder 
pyrotechnische Gegenstände zu entzünden 
sowie im Abstand von weniger als 5 Metern 
zum Schutzbereich Heiz- oder Grillgeräte zu 
benutzen; 
 
12. den Schutzbereich als Hundetoilette nutzen 
zu lassen; 
 
13. sie oder ihren Schutzbereich zu 
verunreinigen; 
 
14. sie zu beleuchten, auch temporär. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen 
 
 
 
 
 
 
Präzisierung zur 
Verbesserung des Schutzes. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Neuer Verbotstatbestand.

§ 2 Schutzzweck 
(16) Die Schutzausweisung erfolgt 
k) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
l) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(17) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
21. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
22. Mit einer vollversiegelten Decke 
versehen oder 
23. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
24. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
k) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
 § 4 
Verbote 
 
(3) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 2 
können erteilt werden im Falle der 
 
1. Nr. 2, wenn diese Maßnahmen 
wissenschaftlichen Zwecken dienen; 
 
2. Nr. 3, wenn diese Maßnahmen zwingend 
erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit 
wesentlicher Dienste im Bereich der 
Daseinsvorsorge – wie etwa Schulen oder 
Feuerwehren – sicherzustellen; 
 
3. Nr. 3, wenn diese Maßnahmen zum Erhalt 
eines Denkmals i.S.d. nordrhein-
westfälischen Denkmalschutzgesetzes 
zwingend erforderlich sind; 
 
4. Nr. 5, wenn diese Maßnahmen den 
Schutzzweck nicht wesentlich 
beeinträchtigen oder zur Anbringung von 
Verkehrs-, Warn- und Gefahrenschildern. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen 
 
 
 
Benennung konkreter 
Ausnahmetatbestände i.S.d. 
rechtlichen Klarheit, der 
Transparenz sowie zur 
Anpassung an praktische 
Erfordernisse.

§ 2 Schutzzweck 
(19) Die Schutzausweisung erfolgt 
m) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
n) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(20) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
25. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
26. Mit einer vollversiegelten Decke 
versehen oder 
27. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
28. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
m) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
§ 4 
Nicht betroffene Tätigkeiten 
 
Unberührt von § 3 bleiben 
 
(1) die zur Aufrechterhaltung der 
Verkehrssicherheit notwendigen Maßnahmen, 
soweit diese vorher dem Oberbürgermeister 
Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
(Untere Landschaftsbehörde) – Willy-Brandt-
Platz 2, 50679 Köln angezeigt werden; die 
Bestimmungen der Baumschutzsatzung 
bleiben unberührt; 
 
(2) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, soweit bei 
notwendigen Eingriffen in Vegetationsbestände 
das Vermeidungsgebot des § 3 
Landschaftsgesetzes NW beachtet wird und 
eine Anzeige, ggf. nachträglich, an den 
Oberbürgermeister Köln – Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt (Untere 
Landschaftsbehörde) – Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln erfolgt; 
§ 5 
Nicht betroffene Maßnahmen 
 
Nicht unter die Verbote des § 4 fallen 
 
1. Maßnahmen zur Abwehr von unmittelbar 
drohenden gegenwärtigen Gefahren für 
Personen oder Sachen von bedeutendem 
Wert; der Träger dieser Maßnahmen hat die 
Untere Naturschutzbehörde unverzüglich 
darüber zu informieren und die Erforderlichkeit 
der Verkehrssicherungsmaßnahmen oder das 
Vorliegen der unmittelbar drohenden 
gegenwärtigen Gefahr glaubhaft darzulegen; 
 
2. Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und 
vergleichbare Maßnahmen, die von der 
Unteren Naturschutzbehörde angeordnet oder 
genehmigt sind oder von ihr selbst oder in 
ihrem Auftrag durchgeführt werden; gleiches 
gilt für die Anbringung von Schildern, die 
ausschließlich der Kennzeichnung des 
Naturdenkmals dienen oder gesetzlich 
vorgeschrieben sind; 
 
3. Regelmäßige, notwendige Maßnahmen in 
bisheriger Art und bisherigem Umfang zur 
Unterhaltung rechtmäßig bestehender 
Versorgungs-, Entsorgungs- und 
Fernmeldeleitungen sowie von 
Verkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum 
einschließlich vorhandener öffentlicher 
Einrichtungen wie Leuchten und Schilder, wenn 
die Maßnahme der Unteren 
Naturschutzbehörde in Art und Umfang 
vorzeitig angezeigt wird. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen 
 
Redaktionelle Änderungen.

§ 4 
Nicht betroffene Tätigkeiten 
 
(3) Die nach § 38 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz 
privilegierten Nutzungen, einschließlich 
vorhandener Führungen von Versorgungs-
/Entsorgungsanlagen und -leitungen und die für 
deren bestimmungsgemäße Nutzung 
notwendigen Instandsetzungs- und 
Erhaltungsmaßnahmen, soweit eine vorherige 
Anzeige an den Oberbürgermeister Köln – 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere 
Landschaftsbehörde) – Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln erfolgt. Gleiches gilt für die nach 
Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes 
genehmigten Ver- und Entsorgungsanlagen 
und -leitungen; 
 
(4) Von den Verboten b und c die Nutzung 
öffentlicher Fahrstraßen im Kronenbereich 
geschützter Bäume einschließlich der zur 
Gewährleistung der Verkehrssicherheit 
notwendigen Unterhaltungsarbeiten; 
 
(5) Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und 
vergleichbare Maßnahmen, die vom 
Oberbürgermeister Köln – Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt (Untere 
Landschaftsbehörde) – Willy-Brandt-Platz 2, 
50679 Köln angeordnet oder genehmigt sind 
bzw. von ihm selbst oder in seinem Auftrag 
durchgeführt werden. 
  
Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen

§ 2 Schutzzweck 
(22) Die Schutzausweisung erfolgt 
o) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
p) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(23) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
29. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
30. Mit einer vollversiegelten Decke 
versehen oder 
31. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
32. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
o) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
 § 6 
Pflichten der Stadt Köln 
 
Maßnahmen aus Gründen der Unterhaltung, der 
Verkehrssicherheit oder zur Sicherung sowie 
Kennzeichnung der Naturdenkmäler sowie die 
Übernahme der Kosten dieser Maßnahmen 
obliegen der Stadt Köln. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen 
 
 
 
Ausdrückliche Erwähnung 
der Kostenübernahme 
durch die Stadt i.S.d. 
Rechtssicherheit und zur 
Klarstellung.

§ 2 Schutzzweck 
(25) Die Schutzausweisung erfolgt 
q) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
r) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(26) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
33. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
34. Mit einer vollversiegelten Decke 
versehen oder 
35. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
36. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
q) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
§ 5 
Meldepflicht 
 
Eigentümer, Besitzer oder sonstige Berechtigte 
haben bei auftretenden Gefahren und Schäden, die 
durch den Zustand eines Naturdenkmales 
hervorgerufen werden, den Oberbürgermeister Köln 
- Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere 
Landschaftsbehörde) - Willy-Brandt-Platz 2, 50679 
Köln hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 
 
Die Erhaltung der Verkehrssicherheit des 
Naturdenkmals obliegt der Unteren 
Landschaftsbehörde. 
§ 7 
Pflichten von Eigentümern und 
Nutzungsberechtigten 
 
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines 
Grundstücks sind verpflichtet, 
 
1. das auf dem Grundstück befindliche 
Naturdenkmal zu erhalten und vor 
schädigenden Einwirkungen zu schützen; 
 
2. die Stadt Köln unverzüglich über Gefahren für 
Personen oder für Sachen von bedeutendem 
Wert sowie offenkundig nachteilige 
Veränderungen wie abgestorbene oder 
gebrochene Äste, das Auftreten von 
Pilzfruchtkörpern, Beschädigungen am 
Naturdenkmal in Kenntnis zu setzen; gleiches 
gilt für den Verlust von Eigenschaften nach § 3 
dieser Verordnung; 
 
3. den Bediensteten der Stadt Köln oder ihren 
Beauftragten nach vorheriger Benachrichtigung 
den Zugang zum Grundstück zu ermöglichen; 
 
4. die Durchführung der Maßnahmen nach § 6 
dieser Verordnung durch Bedienstete oder 
Beauftragte der Stadt Köln zu dulden; über die 
Notwendigkeit der Maßnahmen entscheidet im 
Einzelfall die Untere Naturschutzbehörde. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen 
 
Redaktionelle Änderungen, 
Präzisierung der Pflichten.

§ 2 Schutzzweck 
(28) Die Schutzausweisung erfolgt 
s) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder 
Schönheit. 
t) Aus wissenschaftlichen, 
naturgeschichtlichen, 
landeskundlichen oder 
erdgeschichtlichen Grünen. 
(29) Die jeweiligen Charakteristika werden in der  
  teil dieser Verordnung. 
 (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die 
ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des 
Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche 
unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter 
Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig 
wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses 
Streifens 5 Meter (Schutzbereich).  
Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der 
Unterschutzstellung  
37. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 
38. Mit einer vollversiegelten Decke 
versehen oder 
39. Überbaut sind. 
 
genießen Bestandsschutz; Veränderungen 
bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des 
Gesetzes über Naturschutz und 
Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – 
BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum 
Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen 
(Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). 
 
§ 3 Schutzzweck 
 Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand 
innerhalb der im Zusammenhang bebauten 
Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch 
(BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs 
der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser 
Satzung unter Schutz gestellt. 
40. Von dieser Satzung bleiben unberührt: 
s) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, 
Aktuelle Satzung Novelle 
§ 6 
Befreiungen 
 
Der Oberbürgermeister Köln – Untere 
Landschaftsbehörde – kann gemäß § 69 
Landschaftsgesetz NW von den Verboten des § 3 
Befreiung erteilen, wenn: 
 
a) die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall 
 
aa) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen 
würde und die Abweichung mit den 
Belangen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder 
 
bb) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung 
von Natur und Landschaft führen würde oder 
 
b) überwiegende Gründe des Wohls der 
Allgemeinheit die Befreiung erfordern. 
§ 8 
Befreiungen 
 
Es gelten die Bestimmungen des § 67 Abs. 1 
BNatSchG i.V.m § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW. 
Danach kann eine Befreiung von den Verboten des 
§ 4 erteilt werden, wenn 
  
1. dies aus Gründen des überwiegenden 
öffentlichen Interesses, einschließlich solcher 
sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist 
oder 
 
2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall 
zu einer unzumutbaren Belastung führen würde 
und die Abweichung mit den Belangen von 
Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar 
ist. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen 
-> Klare Trennung 
unterschiedlicher 
Sachverhalte: 
§ 2 Geltungsbereich 
§ 3 Geschützte Bäume 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-> Reaktion auf die negativen 
Auswirkungen des Klima-
wandels, Vereinfachung: 
Schutz von mehr Bäumen. 
Die neue Satzung sieht keine 
Ausnahmen für einzelne 
Baumarten oder Obstbäume 
mehr vor. 
Bemerkungen

§ 7 
Ordnungswidrigkeiten 
 
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 70 Abs. 1 Nr. 2 
Landschaftsgesetz NW handelt, wer 
vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote 
des § 3 dieser Verordnung verstößt. 
 
(2) Nach § 71 Abs. 1 Landschaftsgesetz NW 
können Ordnungswidrigkeiten mit einer 
Geldbuße bis zu 100000,00 DM ( €) geahndet 
werden. 
§ 9 
Ordnungswidrigkeiten 
 
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 77 Abs. 1 Nr. 4 
LNatSchG NRW handelt, wer vorsätzlich oder 
fahrlässig gegen die Verbote des § 4 dieser 
Verordnung verstößt. 
 
(2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 78 Abs. 
1 LNatSchG NRW mit einer Geldbuße bis zu 
50.000,00 Euro geahndet werden. 
Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen

§ 8 
Inkrafttreten 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage 
der Verkündung im Amtsblatt der Stadt Köln in 
Kraft. 
§ 10 
Inkrafttreten, Außerkrafttreten 
 
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer 
Bekanntmachung in Kraft. 
 
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die 
Ordnungsbehördliche Verordnung über 
Naturdenkmale im Bereich der Stadt vom 
29.08.1994, geändert durch die 1. 
Änderungsverordnung vom 03.01.2002, außer 
Kraft. 
 
 
Anlage I: Naturdenkmalliste 
Anlage II: Steckbriefe 
Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen

Beratungsverlauf (14)

05.03.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
1391/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.02.2026
Erstellt
06.05.2025 12:35