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- 1391/2025
1391/2025
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Die Stadt Köln erarbeitet eine umfassende Neufassung ihrer Naturdenkmalverordnung, die bereits seit 1994 besteht und zuletzt 2002 geändert wurde. Mit dieser Novellierung werden insgesamt 203 besondere Bäume und Baumgruppen unter Schutz gestellt – das sind 163 Einzelbäume, 33 Ensembles mit 101 Bäumen sowie sieben Alleen und Baumreihen mit zusammen 675 Bäumen. Damit erhöht sich die Zahl der geschützten Bäume um zwölf Prozent auf 939 Bäume.
Die Verordnung gilt für den gesamten Innenbereich der Stadt (die im Zusammenhang bebauten Ortsteile) sowie für Bereiche mit rechtskräftigen Bebauungsplänen. Geschützt werden Bäume, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonders wertvoll sind. Jeder Baum erhält ein Schutzgebiet, das die Fläche unter seiner Krone plus einen 1,5 Meter breiten Randstreifen umfasst; bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt dieser Streifen fünf Meter.
Der Schutz ist umfassend: Es ist verboten, die Bäume zu beseitigen, zu beschädigen oder ihr Erscheinungsbild zu verändern. Auch dürfen im Schutzbereich keine Flächen versiegelt, keine Bauten errichtet, keine Leitungen verlegt und keine Freizeiteinrichtungen befestigt werden. Zudem sind Grillen und Feuern in unmittelbarer Nähe untersagt. Eigentümer müssen die Stadt unverzüglich über Gefahren oder Veränderungen informieren und den Zugang für Pflegearbeiten gestatten.
Gleichzeitig übernimmt die Stadt Köln die Verantwortung für Unterhaltung, Verkehrssicherung und Kennzeichnung der Naturdenkmäler – auch auf privaten Grundstücken. Die Kosten werden über die Baumschutzsatzung finanziert: 35 Prozent der Ausgleichszahlungen, die bei Fällungen anfallen, fließen in den Erhalt besonders wertvoller Bäume.
Im Rahmen des Verfahrens wurden 45 neue Naturdenkmäler ausgewiesen, 33 geschützte Bäume gestrichen (meist wegen Fällungen) und 92 bestehende Einträge aktualisiert. Die Neuausweisungen betreffen beispielsweise mehrere Platanen im Max-Dietlein-Park, Blutbuchen in Deutz und Rodenkirchen sowie eine Allee mit 85 Platanen in Buchforst. Die Auswahl erfolgte nach strengen naturschutzfachlichen Kriterien unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Eigentümer.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung lief vom 25. November bis 8. Dezember 2024 und brachte 144 prüffähige Vorschläge ein. Anschließend wurden betroffene Eigentümer und Fachbehörden angehört. Die Verwaltung hat dabei auch Bedenken berücksichtigt, etwa von der Gebäudewirtschaft, die an Schulstandorten keine zusätzlichen Einschränkungen wünschte. Für derartige Fälle wurde ein Ausnahmetatbestand für wesentliche Dienste der Daseinsvorsorge eingefügt.
Verstöße gegen die Verordnung gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verordnung tritt einen Tag nach Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und ersetzt die alte Verordnung von 1994. Die jährlichen Folgekosten betragen etwa 163.000 Euro für Aufwendungen bei gleichzeitigen Erträgen von 233.000 Euro. Nach dem Beschluss des Rates muss die Bezirksregierung Köln als höhere Naturschutzbehörde noch zustimmen.
Anlage 2 Naturdenkmalliste
38385 Zeichen
Nr. Eintrag NDI-VO 1 NDI 101.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Seyengasse / Bayenstraße (Gemarkung Köln, Flur 3, Flurstück 748), auf dem Parkplatz nördlich der Bayenstraße 67; 2 NDI 101.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Süd, Georgsplatz 10 (Gemarkung Köln, Flur 4, Flurstück 754/36), Schulhof der Kaiserin-Augusta-Schule; 3 NDI 101.03, 3 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Leonhard-Tietz-Straße 6 (Gemarkung Köln, Flur 8, Flurstück 638), Grünflächen zwischen St. Peter und Straße; 4 NDI 101.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Pipinstraße (Gemarkung Köln, Flur 6, Flurstück 732), auf dem Augustinerplatz im Rundbeet neben dem Bürgersteig; 5 NDI 101.06, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Martinsfeld 41 (Gemarkung Köln; Flur 14, Flurstück 109), im rückwärtigen Garten; 6 NDI 101.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Am Pantaleonsberg 10-14 (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 110), im Innenhof; 7 NDI 101.12a, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), nördlich des Weges am südwestlichen Zugang in den Park; 8 NDI 101.12b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Nordostecke der Grünanlage; 9 NDI 101.12c, 1 Westlicher Zürgelbaum (Celtis occidentalis) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Südostecke der Grünanlage; 10 NDI 102.01, 7 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Zülpicher Straße, Roonstraße / Zülpicher Platz (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3425/133), nord- und südwestliche Umgebung der Herz-Jesu-Kirche; 11 NDI 102.02, 3 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Chlodwigplatz (Gemarkung Köln, Flur 32, Flurstück 407/110), südöstliche Seite des Chlodwigplatzes, zwischen Einmündung Bonner Straße und Ubierring; 12 NDI 102.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Kaesenstraße 23-25 (Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1187/10), rückwärtige Hofanlage, neben Parkplatz; 13 NDI 102.05, 5 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Martin-Luther-Platz / Volksgartenstraße (Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 269, 270); 14 NDI 102.06, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Neustadt Süd, Engelbertstraße 38a / Hohenstaufenring 57a (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 710), im östlichen Bereich der Gartenanlage; Neufassung der NDI-VO - Anlage 2: Naturdenkmalliste (Anlage I zur Verordnung) 15 NDI 102.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Salierring 23-27 (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 563), südliche Ecke des Innenhofs; 16 NDI 102.08, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Hardefuststraße 7 (Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1489/11), südliche Ecke im rückwärtigen Bereich des Grundstücks; 17 NDI 102.09, 1 Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) in Neustadt Süd, Maternuskirchplatz 5 (Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 201), südöstlicher Bereich des rückwärtigen Gartenhofs; 18 NDI 103.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Am Römerturm (Gemarkung Köln, Flur 21, Flurstück 763), im Hochbeet neben dem Bürgersteig auf der Westseite des Spielplatzes; 19 NDI 103.02, 1 Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) in Altstadt Nord, Pastor-Könn-Platz (Gemarkung Köln, Flur 18, Flurstück 234/7), östlich des Kindergartens Apostelnkloster; 20 NDI 103.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Eintrachtstraße 120 (Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstück 205/3), rückwärtiger Innenhof; 21 NDI 103.05, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonskloster / Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 463), südlich St. Gereon in der Grünanlage; 22 NDI 103.06, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonsdriesch 23 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 526/26), rückwärtiger Gartenhof; 23 NDI 103.07, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Zeughausstraße 2-10 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 439), Innenhof der Bezirksregierung; 24 NDI 103.08a, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Altstadt Nord, Grünanlage Kolpingplatz (Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6); 25 NDI 103.08b, 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Altstadt Nord, östliche Drususgasse (Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6), Grünanlage Kolpingplatz, westlich Wallraf-Richartz-Museum; 26 NDI 103.11a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 458), östliche Ecke der Grünanlage im Innenhof; 27 NDI 103.11b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 429), südwestliche Ecke der Grünanlage im Innenhof; 28 NDI 103.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, An der Linde 30 / Kunibertskloster 11-13 (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 623), im südwestlichen Bereich des Innenhofs; 29 NDI 103.14, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Nord, Jakordenstraße 6 (Gemarkung Köln, Flur 28, Flurstück 346/211), im rückwärtigen Grundstücksteil; 30 NDI 103.15a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage im südlichen Zugangsbereich; 31 NDI 103.15b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage nördlich der Bebauung; 32 NDI 103.15c, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage, Parkmitte; 33 NDI 103.17, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Niederich-Straße 1-3 (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 654), hinter der straßenseitigen Begrenzungsmauer in der Einmündung Dagobertstraße; 34 NDI 104.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Sedanstraße 37 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 623/19), am Rande des Bürgersteigs zur Straße "An der Münze"; 35 NDI 104.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Elsa-Brändström-Straße / Konrad- Adenauer-Ufer, (Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 468), Grünstreifen in der Mitte der Fahrbahnen; 36 NDI 104.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Oppenheimstraße 6a, 8, 10 (Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 480), inmitten des Innenhofs; 37 NDI 104.04, 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Neustadt Nord, Theodor-Heuss-Ring 9 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 836/1), straßenseitiger Vorgarten; 38 NDI 104.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Melchiorstraße 3 (Gemarkung Köln, Flur 45, Flurstück 1582/13), links vor der Zufahrt zur Hoffläche des Bürgerzentrums Alte Feuerwache; 39 NDI 104.06, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Hansaring 56 (Gemarkung Köln, Flur 37, Flurstück 1351/146), Hansa-Gymnasium, in der südwestlichen Ecke des Innenhofs; 40 NDI 105.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Deutz, Am Deutzer Kastell (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1384), Grünfläche südlich des Caritas-Altenzentrums St. Heribert; 41 NDI 105.04, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Deutz, Suevenstraße 8 (Gemarkung Deutz, Flur 34, Flurstück 4798/4), südöstliche Ecke der rückwärtigen Grünfläche; 42 NDI 105.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia), in Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke Opladener Straße (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1326), gegenüber Deutzer Bahnhof, auf dem Bürgersteig im Bereich der Einmündung; 43 NDI 105.06a, 4 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Urbanstraße; 44 NDI 105.06b, 6 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Hermann-Pünder-Straße; 45 NDI 105.07, 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Deutz, Lorenzstraße 26-28 (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücke 664 und 665), im rückwärtigen Innenhof auf der Flurstücksgrenze; 46 NDI 201.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Schönhauser Straße 59-61 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 49/1), im straßenseitigen Vorgarten; 47 NDI 201.02b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Oktavianstraße 10-12 (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 51, Flurstück 1266), im östlichen Teil des rückwärtigen Gartens; 48 NDI 201.04, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Bayenthal, Gustav-Heinemann-Ufer 90 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1906), südlich neben der Zufahrt zu den rückwärtigen Wohngebäuden; 49 NDI 202.01a, 1 Amberbaum (Liquidambar styraciflua) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im östlichen Teil der rückwärtigen Gartenanlage; 50 NDI 202.01b, 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen Gartenanlage; 51 NDI 202.01c, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4233/117), im nordwestlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage; 52 NDI 202.01d, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im südlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage; 53 NDI 202.01e, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen Gartenanlage; 54 NDI 202.01f, 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im westlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage; 55 NDI 202.02, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Marienburg, Leyboldstraße 42-44 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4600/326), südwestlich des Hauptgebäudes; 56 NDI 202.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Bayenthalgürtel 3 (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 51, Flurstück 2936/110), westlich des Gebäudes nahe Alteburger Mühle; 57 NDI 202.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 4 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 367); 58 NDI 202.07, Allee, bestehend aus 20 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Brohler Straße zwischen Einmündung „Hoffmann-von-Fallersleben-Straße“ und Einmündung „Mehlemer Straße“, (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 6883/344 und Flurstück 6885/338 teilweise); 59 NDI 202.08, Allee, bestehend aus 191 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Bayenthalgürtel, (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1413), zwischen Einmündung „Bonner Straße“ und Einmündung „Alteburger Straße“, auf dem Mittelstreifen; 60 NDI 202.11, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 16 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1492), inmitten des rückwärtigen Innenhofs; 61 NDI 202.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Im Römerkastell (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 51, Flurstück 1230), auf der Rasenfläche inmitten der Grünanlage; 62 NDI 203.01, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Raderberg, Marktstraße / Bonner Straße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2022), alter Botanischer Garten, Südseite der Grünanlage, ca. 2 m vom asphaltierten Bürgersteig; 63 NDI 203.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Raderberg, Brühler Straße 74 (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 53, Flurstück 2700), westliche Grenze des Klostergartens nahe Bebauung Raderberger Straße 147; 64 NDI 204.01b, 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Raderthal, Brühler Straße 300 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 1423), inmitten der Grünanlage nördlich des Eingangs zum Truppenamt; 65 NDI 208.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Rodenkirchen, Auf dem Brand 10 (Gemarkung Rondorf- Land, Flur 84, Flurstück 1584/93), Vorgarten nahe Grundstücksgrenze; 66 NDI 208.02, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Rodenkirchen, Im Park 6 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 517), südwestlich im straßenseitigen Garten; 67 NDI 208.04, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Rodenkirchen, Sürther Straße 1 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 66, Flurstück 10); 68 NDI 208.09, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Rodenkirchen, Uferstraße 33 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169), in der südwestlichen und südöstlichen Ecke des rückwärtigen Gartens; 69 NDI 209.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weiß, Auf der Ruhr 25 (Gemarkung Rondorf- Land, Flur 78, Flurstück 543), auf dem Bürgersteig vor Haus Nr. 25; 70 NDI 209.02, Allee, bestehend aus 92 Linden (Tilia platyphyllos) in Sürth, Bahnhofstraße, zwischen Falderstraße und Sürther Hauptstraße (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 85, Flurstück 2279, 284/1, 285/2, 287/5, 287/6, 287/9, 1317/285); 71 NDI 210.01a, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826), Westseite des straßenseitigen Gartenteils; 72 NDI 210.01b, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826), im Garten an der Westseite des Hauses; 73 NDI 210.01c, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826), im Garten an der nordöstlichen Grundstücksgrenze; 74 NDI 210.02, 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Sürth, Sürther Hauptstraße 173 (Gemarkung Rondorf- Land, Flur 81, Flurstück 271), inmitten des Grundstücks auf der kleinen Grünfläche; 75 NDI 301.01, 3 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Klettenberg, Siebengebirgsallee / Ecke Stenzelbergstraße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 137, 728), auf dem Bürgersteig; 76 NDI 302.01a, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Sülz, Luxemburger Straße 201 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 507), auf der Rasenfläche in der Mitte der Parkanlage; 77 NDI 302.01b, 1 Eibe (Taxus baccata) in Sülz, Luxemburger Straße 201 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 507), im südwestlichen Teil der Parkanlage; 78 NDI 303.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Wilhelm-Backhaus-Straße 23 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 1372/251), Südostecke des Grundstücks nahe Bürgersteig; 79 NDI 303.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Schumannstraße 25 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 4734/19), im straßenseitigen Vorgarten; 80 NDI 303.04, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Fürst-Pückler-Straße 42 (Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 890/93), in der Mitte des rückwärtigen Gartens; 81 NDI 303.05, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Franzstraße 73 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 690), im Innenhof der rückwärtigen Gartenanlage; 82 NDI 303.06, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten; 83 NDI 303.07, 1 Schwarzkiefer (Pinus nigra) in Lindenthal, Bachemer Straße 86 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 3057/30), im rückwärtigen Garten; 84 NDI 303.08, 1 Schwarznuss (Juglans nigra) in Lindenthal, Weyertal 111 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 790), in der Grünanlage der Kindertagesstätte nahe der Grundstücksgrenze zum Bürgersteig; 85 NDI 303.09, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Amalienstraße 4 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 3424/251); 86 NDI 303.11a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), in der nordwestlichen Ecke der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses; 87 NDI 303.11b, 1 Stieleiche (Quercus robus) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), Südseite der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses, südlich der Wegegabelung; 88 NDI 303.11c, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), südlich der Rasenfläche in der Mitte der Parkanlage des St. Elisabeth- Krankenhauses; 89 NDI 303.12, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Joseph-Stelzmann-Straße 9 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 2998), auf dem Gelände der Uniklinik Köln, in der nordöstlichen Ecke von Haus 30; 90 NDI 303.17, 1 Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten, hinter dem Wohngebäude; 91 NDI 303.18, 1 Wintergrüne Eiche (Quercus turneri 'Pseudoturneri') in Lindenthal, Kringsweg 6 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1586), im straßenseitigen Vorgarten; 92 NDI 304.01, 1 Zerreiche (Quercus cerris) in Braunsfeld, Voigtelstraße 4 (Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 415), südöstliche Grundstücksecke nahe Bürgersteig der Friedrich-Schmidt-Straße; 93 NDI 304.03a, 7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 (Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumgruppe in der nordöstlichen Ecke der Außenanlage; 94 NDI 304.03b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 (Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumreihe in der südöstlichen Ecke der Außenanlage; 95 NDI 305.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Müngersdorf, Belvederestraße 40 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 1693), Herrigergasse zwischen Belvederestraße und Alter Militärring; 96 NDI 305.02, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Müngersdorf, Belvederestraße 42 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2048), nördlich des Teilstücks Herrigergasse zwischen Belvederestraße und Alter Militärring; 97 NDI 305.03a, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348), Petershof, an der Grundstückmauer zum Lövenicher Weg; 98 NDI 305.03b, 2 Eiben (Taxus baccata) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348), Grundstück Petershof, Grünanlage der Kindertagesstätte, nördlich neben dem Eingang; 99 NDI 305.03c, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im Innenhof des Petershofes; 100 NDI 305.03d, 2 Stieleichen (Quercus robur) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im rückwärtigen Hof des Petershofes; 101 NDI 305.03e, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), Petershof, in der östlichen Ecke des Innenhofs; 102 NDI 305.04a, 1 dreistämmiger Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), im südöstlichen Teil der Gartenanlage, auf Höhe des Wendehammers; 103 NDI 305.04b, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), an der südwestlichen Grenze der Gartenanlage; 104 NDI 305.04c, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), südwestlich des Wohngebäudes; 105 NDI 305.05, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Müngersdorf, Olympiaweg 2 / Ecke Peter-Günther-Weg (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2210), westlich des Paul-Günther-Wegs auf dem Parkplatz südöstlich der Radrennbahn; 106 NDI 306.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Junkersdorf, Am Schulberg 2 (Gemarkung Lövenich, Flur 2, Flurstück 1417), vor der Alten Dorfkirche Junkersdorf, auf der straßenseitigen Grünfläche; 107 NDI 306.02, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Junkersdorf, Paul-Finger-Straße 19 (Gemarkung Lövenich, Flur 31, Flurstück 57), Vorgarten nahe dem Bürgersteig; 108 NDI 306.03, 1 Silberlinde (Tilia tomentosa) in Junkersdorf, Grünanlage Feldblumenweg / Kornblumenweg (Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 811); 109 NDI 306.04a, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), östlich der Haupthofeinfahrt; 110 NDI 306.04b, 5 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordöstliche Grundstücksecke; 111NDI 306.04c, 1 Esskastanie (Castanea sativa) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordwestliche Grundstücksecke; 112 NDI 306.05, Allee, bestehend aus 182 Linden (Tilia cordata) in Junkersdorf, parallel zur Statthalterhofallee zwischen Statthalterhofweg im Westen und Salzburger Weg im Osten (Gemarkung Lövenich, Flur 28, Flurstück 2; Flur 31, Flurstück 79 und Flur 32, Flurstück 76); 113 NDI 306.06, 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Junkersdorf, Blumenallee / Ecke Ackerwinde (Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 844 teilweise), auf dem Bürgersteig der Straßenkreuzung; 114 NDI 307.01a, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), nordwestliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post; 115 NDI 307.01b, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), südliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post; 116 NDI 307.01c, 1 Spitzahorn (Acer platanoides) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im südlichen Bereich der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe An der Alten Post 18/20; 117 NDI 307.01d, 1 Traubeneiche (Quercus petraea) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im westlichen Bereich der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe Berliner Straße 15; 118 NDI 307.02, 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Weiden, Eichendorffstraße / Bahnstraße (Gemarkung Lövenich, Flur 3, Flurstück 287), in der Grünanlage Graf-Zeppelin-Platz; 119 NDI 308.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 512), in der straßenseitigen Grünfläche zwischen Haus 116 und 118, gegenüber Mertenshof; 120 NDI 308.02b, 1 Riesenlebensbaum (Thuja plicata) in Lövenich, Brauweiler Straße 16 (Gemarkung Lövenich, Flur 10, Flurstück 789), Odemshof; 121 NDI 308.03a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage südöstlich des Herrenhauses; 122 NDI 308.03b, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage nordöstlich des Herrenhauses; 123 NDI 308.03c, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage; 124 NDI 308.03d, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage; 125 NDI 309.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Widdersdorf, An den Kastanien 7-9 (Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 2621), an der Straße; 126NDI 401.01, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Franz-Kreuter-Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1941), in der rückwärtigen Grünanlage östlich Franz-Kreuter-Straße 3, südlich des Parkplatzes; 127 NDI 401.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Mechternstraße / Vogelsanger Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1556), auf dem straßenseitigen Dreieck zwischen Vogelsanger Straße 89 und Mechternstraße 2; 128 NDI 401.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Christian-Schult-Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1544), im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz, gegenüber Haus Nr. 24; 129NDI 401.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Stammstraße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 71, Flurstück 529), vor dem Ehrenfelder Bahnhof; 130 NDI 402.01, 5 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neuehrenfeld, Simarplatz (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 73, Flurstück 487), vor dem Haupteingang von St. Peter; 131 NDI 402.02, 3 schwarze Maulbeerbäume (Morus nigra) in Neuehrenfeld, Parkgürtel (Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 3552), Parkplatz südliche Hauptzufahrt; 132 NDI 403.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bickendorf, Rochusstraße 80 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 792), auf dem Gelände des ehemaligen Lindweiler Hofs, gegenüber Rochusstraße 115, hinter der Begrenzungsmauer im straßenseitigen Innenhof; 133 NDI 406.01, Baumreihe, bestehend aus 33 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ossendorf, Rochusstraße / Am Pistorhof (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 1840 tlw. und Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 660 tlw.), beginnend vor Rochusstraße 201, abbiegend in die Straße "Am Pistorhof"; 134 NDI 501.01a, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Gocher Straße 45 (Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 2675), Innenhof des St. Vinzenz-Krankenhauses; 135 NDI 501.01b, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Merheimer Straße (Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 1578), Grünfläche östlich der Merheimer Straße gegenüber dem Haupteingang zum St. Vincenz-Hospital; 136 NDI 501.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Nippes, Neusser Straße / Auerstraße (Gemarkung Nippes, Flur 91, Flurstück 903), in der Einmündung auf die Auerstraße, vor Neusser Straße 184; 137 NDI 503.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Riehl, Boltensternstraße 16 (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 856), SBK-Gelände, nordwestlich von Haus 4; 138 NDI 503.02, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Riehl, Tiergartenstraße 9 (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 250), im Vorgarten Ecke Rotterdamer Straße; 139 NDI 503.03, Baumreihe und Allee in Riehl (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 616 tlw.), Baumreihe bestehend aus 38 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der Boltensternstraße auf Höhe Haus Nr. 121 im Norden und Haus Nr. 45 im Süden und Allee, bestehend aus 34 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der Abzweigung Pionierstraße im Norden bis zur Riehler Straße im Süden; 140 NDI 504.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Niehl, Halfengasse 25 (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3329), auf dem Schulhof der Grundschule; 141 NDI 504.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Sebastianstraße 229 (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 2656), auf der straßenseitigen Grundstücksgrenze; 142 NDI 504.03, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Merkenicher Straße 158 (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 1205), im nördlichen und südlichen Bereich des Innenhofs; 143NDI 505.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weidenpesch, Schmiedegasse 47 (Gemarkung Longerich, Flur 5, Flurstück 1769), auf dem Bürgersteig; 144 NDI 506.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Longerich, Neusser Straße 799 (Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 3819), im straßenseitigen Vorgarten; 145 NDI 506.03, 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Longerich, Norddeicher Straße 2 (Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 3868), Ecke Norddeicher Straße / Ecke Oldenburger Straße; 146 NDI 601.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merkenich, Mennweg 25 (Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 95), im straßenseitigen Vorgarten; 147 NDI 602.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Fühlingen, Schmiedhofsweg 1 (Gemarkung Worringen, Flur 87, Flurstück 494), Schmittenhof; 148 NDI 606.01, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Pesch, Escher Straße / Donatusstraße (Gemarkung Esch, Flur 3, Flurstück 1790), Grünfläche südlich der Straßengabelung; 149 NDI 611.01a, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 (Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), vor der Kirche; 150 NDI 611.01b, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 (Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), straßenseitiger Vorplatz, östlich vor dem Hauptportal der Kirche St. Johann Baptist; 151 NDI 611.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Roggendorf/Thenhoven, Bruchstraße, (Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 471), auf dem ehemaligen Bahnhofsvorplatz, gegenüber Bruchstraße 17; 152 NDI 612.01, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Worringen, Hackhauser Weg (Gemarkung Worringen, Flur 72, Flurstück 285), auf dem Friedhof, nach der nordöstlichen Begrenzungsmauer; 153 NDI 701.01, 2 Winterlinden (Tilia cordata) in Poll, Rolshover Straße / Poll-Vingster Straße (Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück 1377), am Straßenrand, links und rechts des Bildstocks; 154 NDI 702.01, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Westhoven, Oberstraße 96 (Gemarkung Westhoven, Flur 2, Flurstück 108), Südseite des Engelhofes; 155 NDI 704.01, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Eil, Frankfurter Straße 772b / Maarhäuser Weg (Gemarkung Eil, Flur 1, Flurstück 191), im südwestlichen Bereich des Grundstücks; 156 NDI 705.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Eil, Frankfurter Straße / Pfaffenpfädchen (Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstück 863); 157 NDI 705.02, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Eil, Frankfurter Straße (Gemarkung Eil, Flur 12, Flurstück 231), auf der kleinen Grünfläche östlich Frankfurter Straße 710; 158 NDI 706.01, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 303 (Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1978), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes; 159 NDI 706.02a, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 305 (Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1955), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes; 160 NDI 711.02, 1 Stieleiche (Quercus robur), Wahn, S-Bahnhof Wahn (Gemarkung Wahn, Flur 7, Flurstück 204); 161 NDI 714.01, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Zündorf, Wohnpark Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1245), im Innenhof südlich Gütergasse 37; 162 NDI 714.02a, 4 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 5/7/9; 163 NDI 714.02b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 1/3; 164 NDI 715.01, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Langel, Lülsdorfer Straße / Rheinbergstraße (Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 309/1), Zur Eiche, in der Mitte der Kreuzung; 165 NDI 715.02, 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Langel, Rheinbergstraße / Lülsdorfer Straße (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstück 853), in der Einmündung auf die Rheinbergstraße, hinter dem Heiligenhäuschen; 166NDI 715.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Langel, Lülsdorfer Straße / Ecke Heinrich-Klein- Straße (Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 2105), an der östlichen Seite des Parkplatzes, nahe der Bebauung Heinrich-Kleist-Straße 3; 167 NDI 802.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Kalk, Zechenstraße / Martin-Köllen-Straße (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 152), im Abzweig, in einem kleinen Beet neben den Stellplätzen; 168 NDI 804.01, 1 Silberlinde (Tilia tomentosa) in Höhenberg, Geraer Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1271), an der Straße, östlich gegenüber Geraer Straße 4; 169 NDI 804.02a, 1 Trauerbuche (Fagus sylvatica 'Pendula') in Höhenberg, Frankfurter Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074), vor dem Haupteingang des Mülheimer Friedhofes; 170 NDI 804.02b, 1 Trauerbuche (Fagus sylvatica 'Pendula') in Höhenberg, Frankfurter Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074), vor dem Haupteingang des Mülheimer Friedhofes; 171 NDI 806.01, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Merheim, Ostmerheimer Straße / Rüdigerstraße (Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 484), vor der Ostmerheimer Straße 457, Verkehrsinsel; 172 NDI 806.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merheim, Rüdigerstraße 79 (Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 559), im südlichen Bereich des Gartens, nahe Grundstücksgrenze; 173 NDI 808.01, 1 Riesenmammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Rath / Heumar, Forststraße 92 (Gemarkung Heumar, Flur 1, Flurstück 93), südliche Grundstücksgrenze, nahe DB-Gleisanlage; 174 NDI 901.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Deutz-Mülheimer-Straße 280 (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 642), nahe der hinteren Grundstücksgrenze im rückwärtigen Garten; 175 NDI 901.02a, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), nordöstliche Ecke des Schulgrundstücks; 176 NDI 901.02b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1413), in der Mitte des Schulgrundstücks; 177 NDI 901.02e, 1 Hängesilberlinde (Tilia petiolaris) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich auf dem Schulhof; 178 NDI 901.02f, 1 Eibe (Taxus baccata) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich der Schule; 179 NDI 901.02g, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich des Schulgebäudes auf dem Bürgersteig, Parkstreifen; 180NDI 901.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 25 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1024), im nördlichen Teil des Grundstücks zwischen den Wohngebäuden; 181 NDI 901.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Genovevastraße / Ecke Keupstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 1044/190), im straßenseitigen Vorgarten hinter der Begrenzungsmauer; 182 NDI 901.07, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Salzstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1497), vor der Salzburger Straße 2 in einem Rundbeet; 183 NDI 901.08, 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Mülheim, Steinkopfstraße 5 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 106/2), hinter dem Haus im Garten; 184 NDI 901.09, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Mülheim, Münsterer Straße 32 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 83/3), in der südlichen Ecke der rückwärtigen Gartenanlage; 185 NDI 901.10, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Clevischer Ring (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1524), unmittelbar hinter der Bushaltestelle „Keupstraße“; 186 NDI 901.11, 1 Amerikanisches Gelbholz (Cladrastis kentukea) in Mülheim, Rendsburger Platz 1 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2984), auf der kleinen Rasenfläche vor dem Haupteingang der Trude Herr Gesamtschule, nahe Bürgersteig; 187 NDI 901.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Stadtgarten (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2970), zwischen der nordwestlichen Ecke des alten Rosengartens und der Wegegabelung in einer niedrigen Hecke; 188 NDI 901.13, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Elisabeth-Breuer-Straße 46 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 3001), in einem Pflanzbeet unmittelbar neben dem Bürgersteig; 189 NDI 902.01a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 15 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7105/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 15; 190 NDI 902.01b, 1 Platane (Platanusx acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 17 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7106/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 17; 191 NDI 902.02, 1 Roteiche (Quercus rubra) in Buchforst, Wildunger Straße 24 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 701), auf der straßenseitigen Grünfläche zwischen den Häusern Wildunger Straße 24 und 18, unmittelbar neben dem Bürgersteig; 192 NDI 902.03, Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Heidelberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611), zwischen der Kalk-Mülheimer Straße und der Gleisunterführung kurz nach der Rudolf-Cassius-Straße; 193 NDI 903.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Buchheim, Frankfurter Straße / Drückergasse / Arnsberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726), auf dem Platz; 194 NDI 903.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchheim, Guilleaumestraße / Frankfurter Str. (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 tlw.), ausgangs der Guilleaumestraße an der Frankfurter Straße; 195 NDI 904.01, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Holweide, Johann-Bensberg-Straße 2 / Bergisch Gladbacher-Straße (Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 8, Flurstück 467), auf der Grünfläche; 196 NDI 905.01, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dellbrück, Bergisch Gladbacher-Straße 1149 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 953/26), im rückwärtigen Garten; 197 NDI 905.02, 2 Stieleichen (Quercus robur) in Dellbrück, Gierather Straße 96 / Ecke Refrather Straße (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 2044), auf dem Bürgersteig und auf dem Platz; 198 NDI 905.03, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Dellbrück, Bergisch Gladbacher Straße 1171/1173 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstücke 24/47 und 1261), nahe der Straße auf der Grundstücksgrenze; 199 NDI 905.06, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Dellbrück, Waldhausstraße 46 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1953/25), im nordöstlichen Bereich der straßenseitigen Grünfläche, nahe des Bürgersteigs; 200 NDI 905.07, 1 Stechpalme (Ilex aquifolium) in Dellbrück, Grafenmühlenweg 165 (Gemarkung Thurn- Strunden, Flur 69, Flurstück 235/8), an der nördlichen Seite der Einfahrt zum Wohngebäude; 201 NDI 907.02, 2 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Dünnwald, Berliner Straße / Dünnwalder Mauspfad (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219), nordöstlich der Kreuzung zwischen Berliner Straße und der Gleisanlage; 202 NDI 907.03, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dünnwald, Rönsahler Straße 21 (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 257), in der südlichen Ecke am Straßenrand; 203 NDI 907.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Dünnwald, vor Odenthaler Straße 167/169 (Gemarkung Dünnwald, Flur 56, Flurstück 107 / Flur 57, Flurstück 2091 (Grenzbaum)), auf der kleinen Grünfläche im Parkstreifen zwischen Bürgersteig und Straße.
Anlage 7 Beteiligung
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Betroffene/r Bedenken, Fragen und Anregungen Stellungnahme der Verwaltung Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Köln e.V. Im Anschreiben vom 26.02.2025 ist erläutert, dass beiliegender Entwurf eine Neufassung der NDI-VO vom 29.08.94 (1. Änderung 03.01.02) ist. Wenn dies so ist, dann fehlen in der Anlage aber viele Bäume und vor allem Alleen. Die Anlage 2 ist hingegen mit der Überschrift „Neuausweisungen“ betitelt. Das bedeutet, dass die hier aufgeführten Bäume erstmals und somit zusätzlich zu den schon geschützten Naturdenkmalen als NDI ausgewiesen werden. Ich bitte diesen Widerspruch zu erläutern. Erläuterung: Die Schutzwürdigkeit der bestehenden Naturdenkmäler i.S.d. § 28 BNatSchG ist bereits festgestellt, die betreffenden Stellen und Behörden sind hierzu bereits angehört. Diese Naturdenkmäler sind demzufolge unzweifelhaft in die neue Verordnung zu überführen. Etwaige Bestandsminderungen sind inhaltlicher Bestandteil der Vorlage zum Beschluss der Neufassung. Übersicht-Gliederung: Text: „Anlage I Verzeichnis der Naturdenkmäler“ – die Anlage selbst hat die Überschrift: „Auflistung der Neuausweisungen“ Erläuterung: Das "Verzeichnis der Naturdenkmäler" ist i.S.d. Kontinuität umbenannt worden in "Naturdenkmalliste". Die Liste ist eine von zwei Anlagen zur Verordnung. Die "Auflistung der Neuausweisungen" ist eine Anlage zum Anhörungsanschreiben. Sie ist nicht Bestandteil der Verordnung und hat rein informativen Charakter. § 1 (1) Geltungsbereich: Warum nicht gleiche Formulierung wie BSchS? Erläuterung: Sowohl § 2 BSchS als auch § 1 NDI-VO regeln den räumlichen Geltungsbereich, § 2 BSchS beinhaltet darüber hinaus Hinweise zur Unberührtheit weiterer Schutzvorschriften. Ein solcher findet sich in § 3 NDI-VO. Synoptische Darstellung der Bedenken und Anregungen Neufassung der NDI-VO - Anlage 7: Beteiligung § 2 (1) ist ein Abgleich mit dem Alleenkataster NRW erfolgt? In der Anlage I ist nur eine Allee aufgeführt. Erläuterung: Das LANUF-Alleenkataster beinhaltet Alleen, die gemäß § 41 LNatSchG als solche gesetzlich geschützt sind. Maßgeblich bei der Schutzausweisung als Naturdenkmal ist aber nicht die Alleeneigenschaft i.S.d. Definition des LANUF, sondern ihre Schutzwürdigkeit gemäß § 28 BNatSchG. § 3 Abs. 2: Wann ist ein Baum schutzbedürftig? Erläuterung: Die Schutzbedürftigkeit setzt voraus, dass der ins Auge gefasste Schutzgegenstand in dem Sinne gefährdet ist, dass sie vernünftigerweise geboten erscheint. Dazu genügt eine abstrakte Gefährdung des Schutzgutes. Ausreichend sind z.B. eingetretene oder zu erwartende Beeinträchtigungen, Siedlungs- oder Nutzungsdruck, die Lage in einem Ballungsraum. Die naturschutzrechtliche Schutzbedürftigkeit ist nicht davon abhängig, ob ein Schutzgegenstand bereits nach anderen Vorschriften geschützt ist. Denn diese anderen Vorschriften verfolgen nicht allein spezifisch naturschutzrechtliche Zielsetzungen und das Naturschutzrecht ist nicht lediglich subsidiäres Recht. Die Schutzbereitschaft des Eigentümers genügt nicht, weil nicht sicher ist, ob dies so bleibt. § 4 Verbote: Hier sollte ein Abgleich mit der BSchS erfolgen. Erläuterung: Zur Sicherstellung einer kohärenten und widerspruchsfreien Schutzstrategie sind die Verbote der Baumschutzsatzung bei der Erarbeitung der neuen Naturdenkmalverordnung berücksichtigt worden. § 4 (1) und (2): in Absatz (1) wird von „geschützter Umgebung“ gesprochen. Das erschließt sich aus den Vorgaben dieser VO. Was ist jedoch in (2) mit „Lebensraum“ gemeint? Erläuterung: Der Lebensraum ist kein räumlicher Gesichtspunkt, er bezeichnet vielmehr die Gesamtheit der Umweltfaktoren, die auf Bäume einwirken. Zur Verdeutlichung und aus Gründen der Systematik wird § 4 geändert. Der Begriff "Lebensraum" wird durch "Lebensbedingungen" ersetzt. Der Verbotstatbestand wird unter § 4 Abs. 1 subsummiert. § 4 Abs. 1 Satz 2 lautet nun: "Gleiches gilt für alle Handlungen, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Naturdenkmals, seines Schutzbereiches oder seiner Lebensbedingungen führen oder führen können." § 4 Abs. 2 wird gestrichen. § 4 (3) 1.: Begriff „Decke“ unbestimmt, besser Formulierung in § 4 (3) der BSchS Der Vorschlag wir nicht befürwortet. Begründung: Die Formulierung umfasst alle Überdeckungen, unabhängig davon, ob die Decke wasser- oder luftdurchlässig ist oder nicht. Die Regelung ist strikter als diejenige der BSchS. § 4 (3) 3.: Der Bezug auf die Bauordnung NRW greift nicht weit. So werden folgende Maßnahmen nicht von der BauO NRW erfasst. (vgl. § 1 BauO NRW) o 1.Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetrieben, ausgenommen Gebäude, o 3. Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation dienen, o 4. Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen, o 5. Kräne und Krananlagen sowie Erläuterung: Bei den genannten Maßnahmen besteht kein Regelungsdefizit. - Nr. 1 wird von § 4 Abs. 1 (Generalklausel)erfasst. - Die Errichtung, Verlegung und Veränderung von ober- und unterirdischen Leitungen aller Art ist wegen § 4 Abs. 3 Nr. 4 verboten. - Aufstellung und Betrieb von Kränen und Krananlagen werden von § 4 Abs. 3 Nr. 2 erfasst, wonach bei Naturdenkmälern insbesondere verboten ist, die Bodenstruktur im Schutzbereich durch Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Bohrungen, Sprengungen, Verdichtungen sowie Maßnahmen oder Nutzungen jeglicher Art zu verändern, weiterhin von § 4 Abs. 1. § 4 (3) 5. warum werden Bienenstöcke hier aufgeführt? Die Anregung wird umgesetzt. Begründung: Beeinträchtigungen durch die Aufstellung von Bienenstöcken sind durch andere Verbotstatbestände und durch die Generalklausel (§ 4 Abs. 1) abgedeckt. Der Verbotstatbestand wird gestrichen. § 4 (3) 6. gehören Befestigungsmittel wie Schlaufen auch dazu? Erläuterung: Eine Beeinträchtigung durch Schlaufen i.S.d. § 4 ist von der Generalklausel abgedeckt. § 4 (3) 14. Leuchtmittel in Krone auch? Erläuterung: Es wird davon ausgegangen, dass die Frage auf die Befestigung von Beleuchtungsmitteln in der Baumkrone abzielt. Insoweit das Naturdenkmal hierdurch beeinträchtigt wird, greift die Generalklausel (§ 4 Abs. 1). § 5 1.: Begriff „gegenwärtig“, besser BSchS § 5 6.: „...Abwendung unmittelbar drohenden Gefahr...“ Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: Die Verwendung des Begriffs "gegenwärtig" ist geboten, da er der Formulierung im einschlägigen Ordnungsbehördengesetz (OBG) entspricht. § 5 4.: „...Wiederherstellung der Versorgung bei akuten Versorgungsunterbrechungen“ – ist das eindeutig genug? Die Bedenken werden berücksichtigt. Der Passus wird gestrichen. § 6: Maßnahmen aus gründen Unterhaltung und Verkehrssicherheit obliegen auch dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Die Anregung wird zum Anlass genommen, den Passus erneut zu prüfen. § 6 wird geändert: "Maßnahmen aus Gründen der Unterhaltung, der Verkehrssicherheit oder zur Sicherung sowie Kennzeichnung der Naturdenkmäler sowie die Übernahme der Kosten dieser Maßnahmen obliegen der Stadt Köln." § 7 1.: „...im erforderlichen Umfang zu bewässern...“ Das macht bei NDs keinen Sinn, da es sich hier vornehmlich um sehr alte Bäume handelt. Die Anregung wird umgesetzt. Der Passus wird aufgrund der geringen Praxisrelevanz gestrichen. Geschützte Alleen? Nur eine Allee aufgeführt. Erläuterung: Maßgeblich bei der Schutzausweisung als Naturdenkmal ist nicht die Alleeneigenschaft an sich, sondern ihre Schutzwürdigkeit gemäß § 28 BNatSchG. Platane Stadtgarten Mülheim steht in innerhalb einer Grünanlage? Widerspruch zu § 1 (2) 1.NDI-VO Erläuterung: Da sich kein Landschaftsplan über diese Fläche erstreckt, liegt sie trotz der Festsetzung als "Grünfläche" in einem rechtsgültigen Bebauungsplan im Geltungsbereich dieser Verordnung. 26 - Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (Es sind) vielfältige Maßnahmen im Schulbau erforderlich um einen drohenden Schulnotstand zu vermeiden. Der Kita-Bereich befindet sich in einer vergleichbar angespannten Lage, so dass die Gebäudewirtschaft eine Schutzausweisung von Bäumen als Naturdenkmäler auf den Grundstücken im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft ablehnt. Durch eine Schutzausweisung würde sich eine mögliche notwendige bauliche Verdichtung der Schul- und Kita-Grundstücke erschweren bzw. diese verhindern oder ganz unmöglich machen: Die Einwendung wird berücksichtigt. § 4 Abs. 3 wird ergänzt durch einen zusätzlichen Ausnahmetatbestand: "(...) Nr. 3, wenn die Maßnahmen zwingend erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit wesentlicher Dienste im Bereich der Daseinsvorsorge – wie etwa Schulen oder Feuerwehren – wiederherzustellen." Weitere Einwendungen sind beim Abstimmungsgespräch am 08.05.2025 ausgeräumt worden. a.) 1 Platane, (Platanus acerifolia), Neustadt Nord, Hansaring 56 b.) 7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum), Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 c.) 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum), Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 d.) 1 Platane, Bickendorf, Rochusstraße 80 e.) 1 Amerikanisches Gelbholz, Mülheim, Rendsburger Platz 1 Wir halten die Anforderungen an die Erteilung einer Fällgenehmigung für ausreichend. Ergänzend (…) möchten wir noch folgenden Baum ergänzen, der auf einem Grundstück im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft steht und bei dem wir eine Schutzausweisung als Naturdenkmal ablehnen: f.) 1 Platane (Platanus acerifolia), Neustadt Nord, Melchiorstraße 3 Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass der Max-Dietlein- Park als möglicher Interimstandort für die Feuerwache 1 vorgesehen ist. 63 - Bauaufsichtsamt § 2 Abs. 2: Fünf Meter Schutzbereich um die geschützten Naturdenkmäler: Einige Bäume befinden sich im verdichteten Bereich, sodass bereits mit der vorhandenen Bebauung der Schutzbereich nicht eingehalten werden kann Erläuterung: Bei Bäumen im verdichteten Bereich gilt § 2 Abs. 2, wonach Flächen Bestandsschutz genießen, die zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 1. zu einer öffentlichen Straße gehören, 2. mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 3. überbaut sind. § 3 Abs.1 Nr. 2: Die Schutzausweisung der Naturdenkmäler erfolgt nach Schönheit: Der Begriff „Schönheit“ nicht ausreichend bestimmt, was heißt schön? Erläuterung: Die Schönheit eines Naturdenkmals wird anhand des subjektiv empfundenen ästhetischen Empfindens eines fiktiven, dem Gedanken des Natur- und Landschaftsschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters bemessen. Zur Sicherstellung objektiver Ergebnisse und zur Gewährleistung einer größtmöglichen Konsistenz wurde bei der Prüfung der Schutzwürdigkeit und Schutzfähigkeit potenzieller Schutzobjekte ein standardisirtes, punktebasiertes Bewertungstool eingesetzt und nach dem „4- Augen-Prinzip“ verfahren. § 5: Unter gewissen Umständen dürfen Änderungen vorgenommen werden: hier bitte wir darum, dass Maßnahmen, die für die Sicherung von 2. Rettungswegen von Bestandsbauten notwendig sind, in Verordnung aufgenommen werden. Was passiert, wenn der Naturdenkmal so groß wird, das zweite Rettungswege behindert werden? Erläuterung: Anzuwenden bei bestehenden Rettungswegen ist § 5 Nr. 2 NDI-VO, wonach Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und vergleichbare Maßnahmen, die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordnet oder genehmigt sind oder von ihr selbst oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden, nicht verboten sind. Gleiches gilt für Rückschnittmaßnahmen beim Vorliegen einer unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahr gemäß § 5 Nr. 1 NDI-VO. Die Beantragung einer Erlaubnis ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Bei der Neuanlage von Rettungswegen, z.B. im Rahmen von Neubauvorhaben, sind alternative Möglichkeiten zur Sicherstellung des Rettungsweges zu prüfen. Bei der Abwägung mit den naturschutzfachlichen Interessen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall. Anhang 2 Neuausweisungen von Naturdenkmälern: Es ist auffällig, dass sich die Bäume in klassischen Baulücken befinden oder in Hinterhöfen, wo eine Nachverdichtung nach § 34 BauGB möglich wäre. Die Naturdenkmäler nehmen somit potentielle Flächen für die Nachverdichtung in Anspruch; vor allem wird der 5 m Schutzbereich die Bebauungsmöglichkeiten in diesen Bereichen deutlich einschränken. Erläuterung: Auch bei Baulücken im Innenbereich ist nach § 34 BauGB immer so zu planen, dass ein Naturdenkmal nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Aus diesem Grundsatz können sich besondere Anforderungen in Bezug auf die Dimensionierung des Baukörpers und seine Lage ergeben. Die Bebaubarkeit kann dem Grundstück jedoch nicht generell abgesprochen werden. Wenn das Naturdenkmal aufgrund seiner Lage jegliche sinnvolle bauliche Nutzung des Grundstücks verhindert, ist die Gewährung einer Befreiung im Hinblick auf den Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 GG möglich. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich der Saldo des Naturdenkmalbestands mit der Neufassung der Verordnung nur geringfügig verändert. Da die Nachverdichtung zudem selektiv und nicht systematisch erfolgt, wird nicht von einer signifikanten Auswirkung auf die Nachverdichtung ausgegangen. 64 - Amt für Verkehrsmanagement Grundsätzlich ist die NDI VO für Naturdenkmäler, die sich im oder im direkten Umfeld von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen befinden, jedoch als kritisch zu betrachten, da sie einen mit ihren Einschränkungen massiven in die Planungshoheit bzw. in die Hoheitsverwaltung des Straßenbaulastträgers darstellt. Davon betroffen sind gleichfalls auf gesetzlicher Basis beruhender Maßnahmen insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Insofern ist eine Abwägung der Schutzgüter vorzunehmen, die aus Sicht des Amtes für Verkehrsmanagement hier unzureichend vollzogen ist und Maßnahmen zum Schutz der Unversehrtheit und Leben von Menschen erheblich erschwert, verzögert oder gänzlich in Frage gestellt werden. Erläuterung: Maßgeblich bei der Prüfung von Schutzwürdigkeit und - erforderlichkeit durch die Naturdenkmalverordnung sind gemäß § 28 BNatSchG naturschutzfachliche Kriterien. Anderweitige Interessen werden im Verfahren bei der Abwägung dieser Aspekte mit den betroffenen Schutzgütern berücksichtigt. Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit sind gemäß § 5 Nr. 1 der Verordnung von vornherein nicht von den Verboten betroffen und bedürfen daher keiner Ausnahmegenehmigung. Unter § 2 „Schutzgegenstand“ werden unter Absatz 2 Flächen definiert, für die der Schutz gilt. So steht hier: „(2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche; bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich)….“ Im öffentlichen Straßenland sind das nicht unerhebliche Flächen. Zwar genießen öffentliche Flächen Bestandsschutz, jedoch nur solange keine Veränderungen vorgenommen werden. Erläuterung: Gemäß § 4 Abs. 3 können für bestimmte Maßnahmen bzw. Nutzungen auf Antrag Ausnahmen von den Verboten des § 4 Abs. 2 erteilt werden. Der § 4 stellt eine Sammlung von Verboten inklusive einiger Ausnahmen dar, die für die für den Schutzgegenstand gelten. Darüber hinaus werden Ausnahmen von den Verboten auch in § 5 aufgeführt. Um widersprüchlichen Regelungen und Missverständnissen entgegenzuwirken, sollten die Verbote und Ausnahmen konsequent in zwei unterschiedlichen Abschnitten abgehandelt werden, d.h. es ist zu prüfen ob §4 Absatz 4 in § 5 abgehandelt werden kann. Erläuterung: § 4 Abs. 4 beinhaltet Ausnahmen von den vorgenannten Verboten. Sie ermöglichen es, verbotene Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen dennoch zu erlauben, ein darauf gerichteter Antrag wird individuell geprüft. Eine Ausnahme kann z.B. genehmigt werden, wenn eine Maßnahme trotz des Verbots im öffentlichen Interesse liegt und bestimmte Bedingungen erfüllt werden. § 5 bezieht sich auf Tätigkeiten oder Maßnahmen, die von vornherein nicht von den Verboten betroffen sind und daher keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen. Sie bleiben vielmehr erlaubt, weil sie entweder ausdrücklich ausgenommen worden sind oder nicht in den Geltungsbereich der Verbote fallen. In die Liste der Ausnahmeregelungen sind zwingend folgende Tatbestände aufzunehmen: • Regelmäßige Maßnahmen in bisheriger Art und bisherigem Umfang zur Unterhaltung rechtmäßig bestehender Leitungstrassen für Lichtsignalanlagen • Regelmäßige Maßnahmen in bisheriger Art und bisherigem Umfang zur Unterhaltung rechtmäßig bestehender Verkehrsanlagen für wegweisende Beschilderung, Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen • Maßnahmen zur Kampfmittelsondierung bzw. zur Untersuchung von Kampfmittelverdachtspunkten • Anbringung von Einrichtungen zum Anfahrschutz des Naturdenkmals • Anbringung von Verkehrszeichen Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: § 5 Nr. 3 umfasst Maßnahmen zur Unterhaltung rechtmäßig bestehender Versorgungs-, Entsorgungs- und Fernmeldeleitungen sowie von Verkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum einschließlich vorhandener öffentlicher Einrichtungen wie Leuchten und Schilder. Für Maßnahmen zur Kampfmittelsondierung und zur Untersuchung von Kampfmittelverdachtspunkten kann eine Befreiung erteilt werden. Das Anbringen von Verkehrszeichen kann wegen § 4 Abs. 4 Nr. 2 als Ausnahme erlaubt werden. Das Anbringen von Einrichtungen zum Anfahrschutz des Naturdenkmals zählt zu den Maßnahmen, die unter den in § 5 Nr. 2 genannten Voraussetzungen keiner Erlaubnis bedürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Maßnahmen im Grundsatz bereits auf der Ebene der Baumschutzsatzung genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig sind. Bringt man den unter §2 definierten Schutzgegenstand mit den in §4 aufgeführten Verboten in direkten Bezug, ist aktuell davon auszugehen, dass die Freihaltung der schützenswerten Flächen z.B. von den unter § 4 Absatz 5 aufgeführten Anlagen auf öffentlich genutzten Flächen nicht gewährleistet werden kann. Es wird angenommen, dass sich die Frage auf § 4 Abs. 3 Nr. 5 bezieht. Erläuterung: Für existierende Nutzungen greift der Bestandsschutz gemäß § 2 Abs. 2. Insofern anderweitige Nutzungen notwendig sind, kommt die Beantragung einer Ausnahme von den Verboten gemäß § 4 Abs. 4 oder einer Befreiung gemäß § 8 in Betracht. In §5 werden zwar Ausnahmen geregelt, jedoch bedürfen diese immer die Beteiligung und/oder sogar Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde. Das ist insbesondere im Kontext der Aufgabenwahrnehmung für die betriebliche Unterhaltung operativ nicht leistbar. Hier ein Beispiel: Die Mitarbeitenden des gewerblich- technischen Bereiches des Bauhofs werden zu einer Gefahrenlage gerufen und müssen sofort Handeln. Selbst wenn ihnen ein Verzeichnis der Naturdenkmäler zur Verfügung gestellt wird, gehören die sich aus §5 ergebenden koordinierenden Aufgabe nicht zum Aufgabenportfolio des Bauhofes. Erläuterung: Die beschriebenen Maßnahmen bedürfen keiner Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde, sie sind ihr lediglich anzuzeigen. Die Kenntnis des Naturdenkmalstatus von Bäumen hat insofern nur eine geringe praktische Relevanz, weil die Maßnahmen ohnehin bereits aufgrund der Baumschutzsatzung anzuzeigen sind. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass für den Winterdienst im Kölner Stadtgebiet Salz und/oder Sole zum Einsatz kommt. Alternativen dazu gibt es nicht. Inwieweit dadurch ggf. ein Naturdenkmal Schaden nehmen kann, ist nicht bekannt. Erläuterung: Die Anwendung von Tausalzen im öffentlichen Raum ist nicht verboten, wenn sie der Gefahrenabwehr i.S.d. § 5 Abs. Nr. 1 dient. Unter § 6 „Pflichten der Unteren Naturschutzbehörde“ wird ausgeführt, dass Maßnahmen aus Gründen der Unterhaltung, der Verkehrssicherheit oder zur Sicherung sowie die Kennzeichnung der Naturdenkmäler der Unteren Naturschutzbehörde obliegen. Was diese Pflichten konkret beinhalten wird nicht näher ausgeführt. Auch ist nicht erkennbar, ob diese Pflichten den gesamten Schutzbereich oder lediglich das Naturdenkmal umfassen Erläuterung: Verantwortlich für die genannten Maßnahmen und die Übernahme der hieraus entstehenden Kosten ist die Stadt Köln. § 6 wird entsprechend geändert. Unter § 7 „Besitzerpflichten“ wird festgehalten: „Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind verpflichtet, 1. das auf dem Grundstück befindliche Naturdenkmal zu erhalten, insbesondere im erforderlichen Umfang zu bewässern, sowie vor schädigenden Einwirkungen zu schützen;…“ Das kann, wie bereits ausgeführt, bei öffentlicher Nutzung insbesondere unter Berücksichtigung der im $4 aufgeführten Verbote nicht gewährleistet bzw. sichergestellt werden. Erläuterung: I.d.R. liegt die fachliche Zuständigkeit bei Amt 57 oder Amt 67. Insoweit andere grundstücksverwaltende Dienststellen nicht über hinreichendes Fachwissen verfügen, ist eine entsprechende Unterstützung durch die vorgenannten Ämter i.d.R. realisierbar. Sollte dennoch die Einholung einer externen Unterstützung erforderlich sein, läge dies - auch in Anbetracht des zu erwartenden geringen Umfangs - u.E. im zumutbaren Rahmen. Bei den aufgeführten Naturdenkmälern auf und/oder in direkter Näher von öffentlichen Straßen, Wegen und Flächen sind schon jetzt Schäden in der angrenzenden befestigten Oberfläche festzustellen. Darüber hinaus befinden sich Kioske, Verkehrseinrichtungen und Stadtmobiliar in direktem Umfeld. Bevor diese Bäume offiziell in die Liste der Naturdenkmäler aufgenommen werden, sollte gemeinsam mit den betroffenen Ämtern (64, 66, 67, 68) geschaut werden, ob an diesen Stellen dauerhaft die Einhaltung der Vorgaben der ordnungsbehördlichen Verordnung operativ sichergestellt werden kann. Das betrifft insbesondere folgende Naturdenkmäler: Der Ortstermin hat stattgefunden, die Ergebnisse sind dokumentiert. Es ist ein weiterer Termin vereinbart mit dem Ziel, praktikable Verfahren zur Umsetzung der Vorgaben abzustimmen. • 1 Platane (Platanus acerifolia), Neustadt Nord, Melchiorstraße 3 • 1 Platane (Platanus acerifolia), Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke Opladener Straße • 1 Wintergrüne Eiche (Quercus turneri 'Pseudoturneri') • 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Nippes, Neusser Straße / Auerstraße • 1 Platane, Kalk, Zechenstraße / Martin-Köllen-Straße • 1 Platane (Platanus acerifolia), Mülheim, Clevischer Ring • Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus acerifolia), Buchforst, Heidelberger Straße • 1 Platane (Platanus acerifolia), Mülheim, Elisabeth-Breuer-Straße 46 • 1 Platane (Platanus acerifolia), Buchheim, Guilleaumestraße / Frankfurter Straße • 1 Stieleiche (Quercus robur), Höhenhaus, Schlebuscher Weg 47 • 1 Stieleiche (Quercus robur), Höhenhaus, Schlebuscher Weg 25 • 1 Platane (Platanus acerifolia), Dünnwald, vor Odenthaler Straße 167/169 Sollte die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und die damit verbundene Herstellung oder Reparatur von Kabeltrassen sowie der Austausch von Signalmasten unter Berücksichtigung des Wurzelschutzes nach DIN 18920 nicht mehr ohne weiteres möglich sein, müssen die folgenden Schutzgegenstände in unmittelbarer Nähe von Lichtsignalanlagen grundsätzlich abgelehnt werden: Erläuterung: Maßnahmen zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen und die Herstellung von Kabeltrassen sind grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Reparatur von Kabeltrassen zählt zu den nicht betroffenen Nutzungen, die lediglich anzuzeigen sind. • 1 Platane (Platanus acerifolia), Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke Opladener Straße • 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Nippes, Neusser Straße / Auerstraße • 1 Platane (Platanus acerifolia), Mülheim, Clevischer Ring • Nur die Bäume der Allee, die sich in unmittelbarer Nähe von Lichtsignalanlagen befinden: Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus acerifolia), Buchforst, Heidelberger Straße • 1 Platane (Platanus acerifolia), Buchheim, Guilleaumestraße / Frankfurter Straße NABU Köln 1. Der Abschnitt § 10 (2) sollte gestrichen werden. § 50a LNatSchG regelt, dass die 20-Jahre-Befristung auf diese Verordnung nicht anwendbar ist. Der Hinweis wird berücksichtigt. Der Passus wird gestrichen. 2. In der Verordnung wird beschrieben, welche Kriterien für eine Festsetzung als Naturdenkmal (ND) erfüllt werden müssen. Der Verfahrensablauf für die Erfassung potentiell geeigneter Bäume und ihrer Einstufung als ND wird allerdings nicht festgelegt. Insbesondere ist die Einbeziehung der Grundstückseigentümer zu beachten. Erläuterung: Der Verfahrensablauf ist im Rahmen der freiwilligen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Anhörung kommuniziert worden. Eigentümerrechte werden im Verfahren bei der Abwägung der naturschutzfachlicher Aspekte mit den betroffenen Schutzgütern berücksichtigt. 3. Der UNB obliegen umfangreiche Aufgaben. Regelmäßig zu kontrollieren sind die ordnungsgemäße Unterhaltung, die Verkehrssicherung und die Kennzeichnung der NDs. Die UNB sollte über diese Arbeiten und den Zustand der NDs im mindestens 4- Jahres-Rhythmus berichten. Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: Im Rahmen des städtischen Konzepts für die Pflege und den Erhalt der Naturdenkmäler werden alle Maßnahmen dokumentiert. Die Mitwirkungsrechte ergeben sich im Grundsatz aus den Naturschutzgesetzen. Eine darüber hinausgehende Bereitstellung von Informationen ist aufgrund aufgrund begrenzter Ressourcen von der Verwaltung nicht zu bewältigen. 4. Die Pflichten der Grundstückseigentümer sind detailliert beschrieben. In der Verordnung sollte auch festgestellt werden, dass die Stadt Köln alle Kosten für die Pflege und den Erhalt der NDs übernimmt. Der Vorschlag wird befürwortet. § 6 wird geändert: Maßnahmen zur Unterhaltung, Verkehrssicherung, Sicherung und die Kennzeichnung der Naturdenkmäler sowie die Übernahme der Kosten obliegen der Stadt Köln. 5. Bäume im Geltungsbereich von Bebauungsplänen sollten als ND festgesetzt werden können, wenn der Bebauungsplan älter als 10 Jahre ist und mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde. Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: Auch in überplanten Bereichen ist eine Schutzausweisung von Bäumen als Naturdenkmäler bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 BNatSchG in Bezug auf die Schutzwürdgkeit und - bedürftigkeit grundsätzlich möglich. Da Festsetzungen eines rechtsgültigen Bebauungsplans grundsätzlich Vorrang haben, wäre bei einer Rechtskollision mit bestehenden Festsetzungen ein Planänderungsverfahren durchzuführen. Das Alter eines Bebauungsplans ist hierbei nicht relevant. 6. Im Geltungsbereich von Landschaftsplänen und geschützten Landschaftsbestandteilen befinden sich ebenfalls als ND festgestellte bzw. dafür geeignete Bäume. Es sollte geprüft werden, ob auch für diese NDs die gleichen Festsetzungen wie für die NDs im Innenbereich gelten könnten. In der Liste „Naturdenkmale in Köln“ sind die entsprechenden Bäume bereits gemeinsam enthalten. Erläuterung: Die Schutzausweisung von Bäumen im Geltungsplan des Landschaftsplans erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Plans. Zuständig hierfür ist der Träger Landschaftsplan. 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Anregung, zukünftig die Baumstandorte in einem QGis-Projekt zu übermitteln, damit der Datensatz automatisch danach gefiltert werden kann, ob es sich um Bäume in der eigenen Verwaltung handelt. Die Anregung wird umgesetzt. 69 - Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Bezüglich der Baumstandorte an der Stadtbahnstrecke der Linie 3 (Heidelberger Straße) wird darauf hingewiesen, dass einer regelmäßigen Kontrolle der Bäume insbesondere auch zur Vermeidung von Schäden an Fahrleitungen besondere Bedeutung zukommt. Fahrleitungen der KVB werden bei Starkwindereignissen auch unterhalb Orkanstärke häufig durch herabfallende Äste beschädigt. Weiterhin kann ein regelmäßiger Rückschnitt zur Gewährleistung der Mindestabstände zur Fahrleitung erforderlich werden. Naturdenkmäler werden gemäß der FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 kontrolliert. Regelmäßig notwendige Schnittmaßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabstands sind von vornherein nicht von den Verboten betroffen und bedürfen daher keiner Ausnahmegenehmigung (vgl. § 5 Nr. 3). Bei größeren Baumaßnahmen der Stadtbahn ist der Umgang mit evtl. betroffenen Bäumen im Planungsprozess stadtintern zu klären sowie in besonderen Fällen ggf. auch im Zuge des Genehmigungsverfahrens nach PBefG abzuwägen und zu entscheiden. Dies würde auch im Falle von geschützten Bäumen gelten. Erläuterung: Die Gewichtung der Schutzgüter erfolgt im jeweiligen Genehmigungsverfahren durch eine sorgfältige Abwägung der betroffenen Interessen. Dabei sind Mobilitätsprojekte und der Schutz von Naturdenkmälern bei frühzeitiger und gründlicher Planung durchaus miteinander vereinbar. Moderne Technologien tragen dazu bei, Schäden an Bäumen zu minimieren. Darüber hinaus sind im Einzelfall Befreiungen möglich, sodass Vorhaben grundsätzlich auch auf diesem Wege realisiert werden können. 66 - Amt für Straßen und Radwegebau 1. Es muss von 57 eine GIS- basierte Übersicht über die genau betroffenen Bereiche erstellt werden. Diese muss immer aktuell gehalten werden. Dort sind auch genau die betroffenen Bereiche zu kennzeichnen. Eine konstruktive Mitarbeit der Fachdienststelle ohne diese Grundlage ist nicht möglich. Die Anregung wird umgesetzt. 2. Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit müssen direkt umgesetzt werden. Eine nachträgliche Prüfung und Meldung kann aufgrund der unzureichenden Ressourcen der Fachdienststelle und auch vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus nicht gegeben werden. Unter der Voraussetzung der GIS-basierten Übersicht kann eine Information über geplante Maßnahmen erfolgen. Allerdings wird diese voraussichtlich über den vorhandenen allgemeinen Verteiler erfolgen. Das Amt 57 muss dies dann wahrscheinlich selber auf Betroffenheit herausfiltern. Die Abstimmung erfolgt im Regelfall mit dem Amt 67. Eine zusätzliche weitere Abstimmung mit weiteren Ämtern ist von hier aus nicht leistbar. Anmerkung: Es ist vereinbart, zeitnah praktikable Verfahren zur Umsetzung der Vorgaben abzustimmen. 3. Eine Kontrolle/Überwachung der Vorgaben der Verordnung von Arbeiten von Dritten in diesen Bereichen (öffentliches Straßenland) wird nicht durch uns erfolgen. Anmerkung: Adressaten der Verordnung sind gehalten, zumutbare Anstrengungen zum Erhalt von Naturdenkmälern zu unternehmen. 4. In § 2 Abs. 2 heißt es, dass gewisse Flächen Bestandsschutz genießen, aber dennoch einer Befreiung bedürfen. Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW kann „der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde […] einer beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu entscheiden hat.“ Wenn eine Fläche Bestandsschutz genießt, so darf dies bei einer Umgestaltung oder erforderlichen Sanierung, natürlich unter Beachtung des Schutzes des Naturdenkmals, keine Nachteile für die Straßenbaubehörde zur Folge haben. Das naturschutzrechtliche Befreiungsverfahren gewährleistet eine sorgfältige Abwägung aller Belange. Es bietet Raum für konstruktive Lösungen und verhindert das Entstehen unverhältnismäßiger Härten. 5. Daneben wird unter §8 zu den Befreiungen ausgeführt, dass diese „aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ erteilt werden können. Wer definiert das öffentliche Interesse? Dies darf nicht willkürlich und unverhältnismäßig zum Nachteil der Straßenbaubehörde erfolgen. Erläuterung: Das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nicht in einer Rechtsnorm konkretisiert wird. Die Definition erfolgt durch eine umfassende Beurteilung von Sinn und Zweck der Regelung und wird maßgeblich durch die Rechtsprechung und Verwaltungspraxis geprägt. Letztlich hängt die kokrete Anwendung des Begriffs von der jeweiligen Situation und den beteiligten Interessen ab. 6. Der Frage von 64 zu §6 können wir uns uneingeschränkt anschließen: „Unter §6 „Pflichten der Unteren Naturschutzbehörde“ wird ausgeführt, dass Maßnahmen aus Gründen der Unterhaltung, der Verkehrssicherheit oder zur Sicherung sowie die Kennzeichnung der Naturdenkmäler der Unteren Naturschutzbehörde obliegen. Was beinhaltet das genau? Betrifft das lediglich den eigentlichen Baum oder den gesamten Schutzbereich? Siehe weiter oben. Zudem schließen wir uns der Forderung von 64 an, dass bevor die Bäume offiziell in die Liste der Naturdenkmäler aufgenommen werden, gemeinsam mit den betroffenen Ämtern (64, 66, 67, 68) geschaut werden sollte, ob an diesen Stellen dauerhaft die Einhaltung der Vorgaben der ordnungsbehördlichen Verordnung operativ sichergestellt werden kann. Der Ortstermin hat stattgefunden, die Ergebnisse sind dokumentiert. Es ist ein weiterer Termin vereinbart mit dem Ziel, praktikable Verfahren zur Umsetzung der Vorgaben abzustimmen. 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen In § 2 Abs 2 wird der Begriff Schutzbereich eingeführt. Um klarzustellen, dass sich der Begriff Schutzbereich sowohl auf die 5 Meter als auch auf die 1,5 Meter bezieht sollte der Begriff weiter vorne im Satz untergebracht werden. Die Anregung wird umgesetzt. Zur Klarstellung, dass sich der Schutzbereich auf alle Bäume bezieht, wird "(Schutzbereich)" in Satz 2 gestrichen und ein Satz 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche; bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter. Die Gesamtfläche wird im Folgenden Schutzbereich genannt." BUND Köln Dass die Gültigkeit der Verordnung gemäß § 10 Abs. 1 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) nach Ablauf von 20 Jahren seit Inkrafttreten enden soll, lehnen wir ausdrücklich ab! § 50a LNatSchG regelt, dass die 20 Jahre-Befristung des NRW Ordnungsbehördengesetzes für solche Verordnungen nicht anwendbar ist. Dieser Satz ist somit ersatzlos zu streichen! Der Hinweis wird berücksichtigt. Der Passus wird gestrichen. Wir stellen mit großem Bedauern fest, dass lediglich 46 Neuausweisungen von wenigstens ca. 270 Vorschlägen (davon ca. 120 des BUND sowie ca. 150 über die Öffentlichkeitsbeteiligung auf https://meinungfuer.koeln/neuenaturdenkmaeler) übernommen wurden. Von weiteren Vorschlägen haben wir keine Kenntnis. Das ist umso bedauerlicher, da Sie in Ihrer Mitteilung (Vorlagen- Nummer 3400/2024) über nicht mehr vorhandene bzw. nicht mehr auffindbare Naturdenkmäler berichteten. Zieht man diese nicht mehr vorhandenen bzw. nicht mehr auffindbaren Naturdenkmäler ab, bleiben zahlenmäßig tatsächlich nur noch sehr wenige Neuausweisungen. Erläuterung: Grundlage für die Schutzausweisung von Bäumen als Naturdenkmäler ist § 28 BNatSchG. Maßgeblich für die Ausweisung sind demnach die dort angeführten naturschutzfachlichen Kriterien. Leider sind Sie unserer Bitte nicht gefolgt, darzulegen, wie viele Naturdenkmäler nicht mehr vorhanden bzw. nicht mehr auffindbar sind. Wir bitten, dies nachzuholen, und weisen darauf hin, dass ein derartiger Umgang mit Naturdenkmälern weder in der Vergangenheit noch künftig akzeptabel ist. Der Verlust von Naturdenkmälern ist immer äußerst bedauerlich, da es sich hierbei meist um große und bereits ältere Bäume handelt. Der Erhalt der alten, wertvollen und unersetzlichen Bäume mit großen Baumkronen ist für ein gesundesStadtklima in Köln extrem wichtig, denn besonders diese Altbäume produzieren viel Sauerstoff, absorbieren CO2 und verbessern die Luftqualität. Mit Hohlräumen/ Stammhöhlen weisen Altbäume zudem Strukturen auf, die jungen Bäumen noch fehlen, aber für viele Tiere wichtig sind. Heimische Bäume sind darüber hinaus besonders wichtig für die Biodiversität, da sie vielen Tieren neben Lebensraum auch Nahrung bieten. Anmerkung: Die gestrichenen Schutzobjekte sind mit dem Streichungsgrund in als Anlage 9 Bestandteil der Beschlussvorlage, die in öffentlicher Sitzung von den politischen Gremien beraten werden. In unserer Stellungnahme vom 06.12.2024 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass (nicht zuletzt um erneute unerklärlichen „Verluste“ zu vermeiden), die Liste künftig permanent fortgeschrieben werden sollte. Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung. Anmerkung: Mit Blick auf die Komplexität des erforderlichen Verfahrens und die zur Verfügung stehenden zeitlichen und personellen Ressourcen erscheint eine Aktualisierung der Naturdenkmalliste in einem Intervall von zwei bis drei Jahren als umsetzbar. Anbei erhalten Sie erneut unsere Vorschläge, mit der Bitte die nicht übernommenen Vorschläge erneut zu prüfen. Auch die Vorschläge aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sollten noch einmal geprüft werden. Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: Da bereits bei der ersten Prüfung alle Prinzipien der Objektivität und Fachlichkeit beachtet wurden, ließe auch eine erneute Prüfung keine anderen Ergebnisse erwarten. Wir bitten zudem um kurze Begründung für die Ablehnung der Vorschläge. Nachdem sich so viele Kölnerinnen und Kölner engagiert haben, sollte das nicht zu viel verlangt sein. Anmerkung: Allen Vorschlagenden wird das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt; die Verneinung der Schutzwürdigkeit oder der Schutzbedürftigkeit wird begründet. Es ist beispielsweise sehr erfreulich, dass unser Vorschlag Nr. 5 (Platane auf der Keupstraße in Mülheim) in die Auflistung der Neuausweisungen aufgenommen wurde. Aber es ist nicht plausibel, wieso unser Vorschlag einer gleichwertigen Platane am Richter- Präses-Platz in Mülheim (Vorschlag Nr. 7 in unserer Vorschlagsliste) nicht aufgenommen wurde: Ebenso erfreulich ist, dass unser Vorschlag Nr. 24 (Rotbuche auf der Suevenstraße in Deutz) in die Auflistung der Neuausweisungen aufgenommen wurde. Aber es ist nicht plausibel, wieso unser gleichwertiger Vorschlag eines Rotbuchen-Trios im Mülheimer Stadtgarten (Vorschlag Nr. 1 in unserer Vorschlagsliste) nicht aufgenommen wurde: Auch die Aufnahme unseres Vorschlags Nr. 68 (Platanenallee auf der Heidelberger Straße) ist erfreulich. Aber es ist nicht plausibel, wieso unsere gleichwertigen Vorschläge Nr. 67 (Allee Cusanusstraße), Nr. 9 (Allee Bergischer Ring), Nr. 37 und 38 (Allee Carlswerkstraße) sowie Nr. 41 (Allee Montanusstraße) nicht aufgenommen wurden: Erläuterung: Die fehlende Schutzwürdigkeit i.S.d. Kriterien des § 28 BNatSchG und der nicht ausreichende Zustand der Bäume sprechen gegen die Schutzausweisung der Lindenallee in der Cusanusstraße (BUND- Vorschlag Nr. 67). Bei den Bäumen der Allee im Bergischen Ring (BUND-Vorschlag Nr. 9) werden Überwachsungen der Gehwegseinfassung und Schäden an der Decke durch das Wurzelwachstum mittelfristig erhebliche Eingriffe in den ohnehin begrenzten Wurzelraum und in die Baumkronen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit notwendig machen. Im Bereich der seitenwechselnden Reihenbepflanzung (keine Allee gemäß Definition des LANUV) in der Carlswerkstraße (BUND- Vorschlag Nr. 37 bzw. 38) werden infolge notwendiger Sanierungsarbeiten am Hauptkanal erhebliche Eingriffe in den Schutzbereich der Bäume erwartet. Die Eingriffe in Wurzelraum und Kronen beeinträchtigen die Bäume bei den beiden vorgenannten Vorschlägen so stark, dass ihre Schutzwürdigkeit gemäß § 28 BNatSchG nicht mehr gegeben und eine Schutzausweisung daher ausgeschlossen ist. Die zur Ausweisung als Naturdenkmal vorgeschlagene Baumreihe in der Montanusstraße ist versehentlich nicht in die Verordnung aufgenommen worden. Es handelt sich dabei um ein redaktionelles Versehen im Rahmen der umfangreichen Abstimmungen und Abwägungsprozesse. Der Vorschlag bleibt jedoch weiterhin bestehen und wird bei der nächsten Aktualisierung der Naturdenkmalliste erneut fachlich geprüft. Es finden sich viele derartige Beispiele. Nicht zuletzt deshalb bedürfen die Vorschläge einer erneuten Prüfung. Siehe weiter oben. Bei der erneuten Prüfung sollten Vorschläge aus Stadtbezirken bzw. Stadtteilen mit bisher wenigen bis gar keinen Naturdenkmälern besonders geprüft werden, um auch eine gewisse soziale Gerechtigkeit zwischen den Stadtbezirken/ Stadtteilen herzustellen. Insbesondere auch in den Stadtbezirken, die leider ohnehin durch geringere Anteile an Grünflächen benachteiligt sind, wie z.B. Kalk, Porz, Chorweiler. Zur Verdeutlichung haben wir folgende Grafik auf Grundlage Ihrer zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme online verfügbaren und gültigen Liste der Naturdenkmale erstellt. Diese zeigt die deutliche Ungleichheit zwischen den einzelnen Stadtbezirken. Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: Die Entscheidung über die Schutzausweisung von Naturdenkmälern basiert auf den Kriterien des § 28 BNatSchG, die sich auf die individuellen Eigenschaften des Schutzobjekts als solches beziehen. Diese Kriterien müssen unabhängig von sonstigen Aspekten für eine konkrete Unterschutzstellung zwingend erfüllt sein. Das ist umso bedauerlicher, da es z.B. für Kalk etliche geeignete Vorschläge gab, wie beispielsweise: • Kirschbaumallee im Bürgerpark • Platanen-Duo Kalk-Post • Pappeln Christian Sünner-Str mit historischer Bedeutung (letzte Überreste der industriellen Vornutzung durch KHD. Im 20. Jahrhundert wurden unter ihnen fertige Traktoren geparkt) • Platane Taunusstraße • Ahorn Hinterhöfe der Lahnstraße, Taunusstr., Hachenburger Str. • Gremberger Wäldchen Siehe weiter oben. Ähnliches gilt für Porz. Hier ebenfalls nur ein Auszug geeigneter Vorschläge: • Lindenallee Alfred-Schütte-Allee Poll (ab Deutz) • Linden-Baumreihe Berliner Straße in Westhoven • Linden-Baumreihe Steinstraße in Finkenberg • Rotbuche Haus Wolle • Lindenallee Wahner Straße Siehe weiter oben. Zu § 3 Schutzzweck: Die in § 3 aufgeführten Schutzgründe sollten ergänzt werden um folgende Gründe: • Naturkundliche Gründe • Naturschutz-Gründe • Größe, Habitus • Stadtökologie/Biodiversität (Nahrung/Lebensraum für Insekten, Vögel, Säugetiere etc.) • Klimaschutz/Klimawandelanpassung Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: Die in § 28 BNatSchG festgelegten Schutzgründe dienen der Schaffung einer objektiven und einheitlichen naturschutzfachfachlichen Grundlage für die Schutzausweisung. Die strikte Orientierung an ihnen ist wichtig zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und der Transparenz von Entscheidungen. Eine Ergänzung der Schutzgründe kann zu einer Verwässerung der rein naturschutzfachlichen Zielsetzung führen und die Glaubwürdigkeit des Verfahrens beeinträchtigen. Sie ist auch insofern nicht erforderlich, als die angeführten Gründe Unterfälle der Schutzgründe des § 28 BNatSchG darstellen (vgl. § 3 Abs. 1 letzter Absatz). Zu § 4 Verbote: Die unter § 4 Absatz 4 angegebenen Ausnahmen von den Verboten, müssen bitte wie folgt ergänzt werden: Nr. 1 unter der Maßgabe, dass diese nur temporär sind und der ursprüngliche Zustand der Bodenstruktur im Schutzbereich wieder hergestellt wird. Nr. 2 nur, wenn die Anbringung nachweislich woanders nicht möglich ist. Nr. 3 nur, wenn die temporäre Beleuchtung nachweislich woanders nicht möglich ist. Wir weisen darauf hin, dass diese Ausnahmen sowohl der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde bedürfen, als auch durch den Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden müssen. Wir bitten um entsprechende Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: Gemäß § 4 Abs. 4 können Ausnahmen erteilt werden. Dabei fließen die genannten Überlegungen im Rahmen der Abwägung der Interessen bei der Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme mit ein. Der Naturschutzbeirat ist bei Ausnahmen nach § 75 LNatSchG NRW nicht automatisch beteiligt, da diese in der Regel von der Unteren Naturschutzbehörde entschieden werden. Der Naturschutzbeirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Naturschutzbehörde anzuhören, hierzu gehört insbesondere die Einbindung bei der Erteilung von Befreiungen nach § 67 Abs. 1, 2 BNatSchG. Zu § 5 Nicht betroffene Maßnahmen Die unter § 5 aufgeführten Maßnahmen müssen bitte wie folgt ergänzt werden: Zu 1.: Auch der bedeutende Wert von betroffenen Sachen muss glaubhaft dargelegt werden. Die Bezeichnung „bedeutender Wert“ muss zudem genauer spezifiziert werden. Zu 2.: Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und vergleichbare Maßnahmen müssen vorab glaubhaft dargelegt werden. Wir weisen darauf hin, dass die unter § 5 aufgeführten Maßnahmen nicht nur der Unteren Naturschutzbehörde vorher angezeigt und vorher von dieser genehmigt werden müssen, sondern auch dem Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde vorher angezeigt und von diesem vorher genehmigt werden müssen, und bitten um entsprechende Ergänzung. Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: § 5 bezieht sich auf Tätigkeiten oder Maßnahmen, die von vornherein nicht von den Verboten betroffen sind und daher keiner Ausnahmegenehmigung bedürfen. Zu § 7 Besitzerpflichten: Zu 2.: Die Bezeichnung „bedeutender Wert“ muss bitte genauer spezifiziert werden. Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: Der Begriff "bedeutender Wert" bleibt unbestimmt, um Flexibilität bei der Anwendung der Verordnung zu gewährleisten und alle denkbaren Situationen oder spezifische Kontexte abdecken zu können. Die Unbestimmtheit ermöglicht so eine gerechte und angemessene Anwendung der Norm. Zu § 6 Besitzerpflichten: Zu 2.: Uns ist nicht ganz klar geworden, was mit dem Zusatz „gleiches gilt für den Verlust von Eigenschaften nach § 3 dieser Verordnung“ gemeint ist. Wir bitten um entsprechende Erläuterung oder um Streichung dieses Zusatzes. Erläuterung: Der letzte Halbsatz in § 6 Nr. 2 soll sicherstellen, dass die naturschutzrechtlichen Vorgaben stets an die tatsächlichen Gegebenenheiten angepasst bleiben. Der Schutzstatus von Naturdenkmälern basiert auf ihren besonderen Eigenschaften. Gehen diese verloren, ist der Status möglicherweise nicht mehr gerechtfertigt. Bei einer entsprechenden Meldung kann geprüft werden, ob das Naturdenkmal weiterhin schutzwürdig ist oder ob es ggf. sinnvoller ist, Ressourcen auf tatsächlich schutzwürdige Objekte zu konzentrieren. So bleibt der Fokus des Naturschutzes effektiv und zielgerichtet. Zu § 8 Befreiungen: Den unter 1. und 2. aufgeführten Befreiungen widersprechen wir. Diese müssen ersetzt werden durch den bisherigen Text der behördlichen Verordnung vom 03.01.2002: … wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall - zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder - zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde. Der Vorschlag wird nicht befürwortet. Begründung: § 6 der NDI-VO 2002 beruht auf dem Landschaftsgesetz NW, das im Jahr 2017 durch das Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG) abgelöst wurde. Im Zusammenhang mit Befreiungen und Ausnahmen verweist § 75 LNatSchG auf § 67 BNatSchG, dessen Wortlaut nun in § 8 der Neufassung enthalten ist. Zu § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten: Bereits zu Beginn dieser Stellungnahme hatten wir erwähnt, dass wir es ausdrücklich ablehnen, dass die Gültigkeit der Verordnung gemäß § 10 Abs. 1 nach Ablauf von 20 Jahren seit Inkrafttreten enden soll und dies auch entsprechend begründet (s. Seite 1 dieser Stellungnahme). Dieser Satz ist ersatzlos zu streichen! Der Hinweis wird berücksichtigt. Der Passus wird gestrichen. Wir weisen darauf hin, dass unsere Stellungnahme vom 06.12.2024 weiterhin Bestand hat. Zur Kenntnis genommen. Wir regen an, die Naturschutzverbände bei künftigen Vorhaben zusammen mit den Trägern öffentlicher Belange förmlich zu beteiligen und über solche Vorhaben zu informieren. Davon abgesehen ist der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde immer zwingend zu beteiligen. Erläuterung: Die Beteiligung des Naturschutzbeirats und der anerkannten Naturschutzvereinigungen erfolgt gemäß § 70 Abs. 2 und § 66 Abs. 1 Nr. 3 lit. b LNatSchG. Der Naturschutzbeirat wird demnach vor allen wichtigen Entscheidungen der Unteren Naturschutzbehörde angehört. Anerkannte Naturschutzvereinigungen erhalten vor der Erteilung von Befreiungen und wesentlichen Ausnahmen zum Schutz von Naturdenkmälern Gelegenheit zur Stellungnahme und Einsicht in relevante Gutachten zu geben. Abschließend möchten wir Sie bitten, uns über das weitere Verfahren informiert zu halten, vielen Dank! Kölner Verkehrs- Betriebe AG Folgende Liegenschaften besehen wir als KVB kritisch und bitten von einer Unterschutzstellung abzusehen: '- Clevischer Ring/Ecke Keupstraße: der Baum steht unmittelbar am Gleis der KVB - Heidelberger Straße: die Bäume fassen unsere Gleise ein Dem Einwand wird nicht stattgegeben. Begründung: Die Schutzausweisung von Bäumen steht nicht im Widerspruch zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit von Gleisanlagen. Die Verordnung bietet ausreichend Flexibilität, um ein Nebeneinander unterschiedlicher Interessen zu gewährleisten. Folgende Liegenschaften besehen wir bisher als nicht kritisch bzw. als kritisch für städtische Anlagen: Salierring 23-27, Hardefuststr. 7, Maternuskirchpl. 5, Niederichstr. 1- 3, Melchiorstraße 3, Hansaring 56, Suevenstraße 8, Neuhöfferstraße, Urbanstraße, Hermann-Pünder-Straße, Lorenzstraße 26, Gustav-Heinemann- Ufer 90, An der Alteburger Mühle 16, Im Römerkastell, Uferstraße 33, Sürther Hauptstraße 173, Bachemer Str. 88, Kringsweg 6, Geilenkircher Str. 52, Belvederestr. 17, Olympiaweg 2, Rochusstr. 80, Merkenicher Str. 158, Rüdigerstr. 79, Forststr. 92, Münsterer Str. 32, Rendsburger Platz 1, Stadtgarten, Elisabeth-Breuer-Str. 46, Bunsenstr. 15+17, Wildunger Str. 24, Guilleaumestr./Frankfurter Straße, Waldhausstraße 46, Grafenmühlenweg 165, Schlebuscher Weg 25+47, Odenthaler Str. 167/169 Neusser Str./Auerstr.: liegt über dem U-Bahn-Tunnel Ehrenfeld (nicht im Eigentum der KVB) Zechenstraße: liegt über dem Tunnel beim Abzweig nach Vingst (nicht im Eigentum der KVB) Max-Dietlein-Park: in der Nähe Hst Poststraße, einer der Bäume könnte mal zu einem Problem bei Erneuerung der Fußgängerbrücke führen (nicht im Eigentum der KVB) 48 - Stadtkonservator/in,A mt für Denkmal-schutz /-pflege § 4 Abs. 3 Nr. 3 kann nicht mitgetragen werden. Die Einwendung wird berücksichtigt. In § 4 Abs. 3 wird ergänzt: "Nr. 3, wenn dies zum Erhalt eines Denkmals i.S.d. nordrheinwestfälischen Denkmalschutzgesetzes zwingend erforderlich ist." 68 - Amt für nachhaltige Mobilitäts- entwicklung Amt 68 unterstützt insbesondere den von den Ämtern 64 und 66 geäußerten Wunsch, dass, bevor Bäume offiziell in die Liste der Naturdenkmäler aufgenommen werden, gemeinsam mit den betroffenen Ämtern (64, 66, 67 und 68) geschaut wird, ob an diesen Stellen dauerhaft die Einhaltung der Vorgaben der ordnungsbehördlichen Verordnung operativ sichergestellt werden kann. Siehe weiter oben. Hinsichtlich Anlage 2 möchte Amt 68 vorsorglich bereits erste Hinweise für folgende Standorte mitteilen: • 1 Platane (Platanus acerifolia), Mülheim, Clevischer Ring (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1524), unmittelbar hinter der Bushaltestelle „Keupstraße“ -> Fläche wird ggf. für die in Planung befindliche Stadtbahnverlängerung Stammheim/Flittard benötigt. Anmerkung: Anhand der vorliegenden Informationen ist eine Betroffenheit des betreffenden Bereichs nicht erkennbar. • Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus acerifolia), Buchforst, Heidelberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611), zwischen der Kalk-Mülheimer Straße und der Gleisunterführung kurz nach der Rudolf-Cassius-Straße -> Mittel- bis langfristig ist mit einer baulichen Umgestaltung (mindestens der Nebenanlagen) zu rechnen. An der Kreuzung Heidelberger Straße/Kopernikusstraße sind im Rahmen der Planung für die RadPendlerRoute 2 bauliche Anpassungen zu erwarten. Anmerkung: Das naturschutzrechtliche Befreiungsverfahren gewährleistet eine sorgfältige Abwägung aller Belange. Es bietet Raum für konstruktive Lösungen und verhindert das Entstehen unverhältnismäßiger Härten.
Anlage 8 Neuausweisungen
8926 Zeichen
Nr. Eintrag NDI-VO 1 NDI 101.12a, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), nördlich des Weges am südwestlichen Zugang in den Park; 2 NDI 101.12b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Nordostecke der Grünanlage; 3 NDI 101.12c, 1 Westlicher Zürgelbaum (Celtis occidentalis) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Südostecke der Grünanlage; 4 NDI 102.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Salierring 23-27 (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 563), südliche Ecke des Innenhofs; 5 NDI 102.08, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Hardefuststraße 7 (Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1489/11), südliche Ecke im rückwärtigen Bereich des Grundstücks; 6 NDI 102.09, 1 Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) in Neustadt Süd, Maternuskirchplatz 5 (Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 201), südöstlicher Bereich des rückwärtigen Gartenhofs; 7 NDI 103.17, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Niederich-Straße 1-3 (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 654), hinter der straßenseitigen Begrenzungsmauer in der Einmündung „Dagobertstraße“; 8 NDI 104.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Melchiorstraße 3 (Gemarkung Köln, Flur 45, Flurstück 1582/13), links vor der Zufahrt zur Hoffläche des Bürgerzentrums Alte Feuerwache; 9 NDI 104.06, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Hansaring 56 (Gemarkung Köln, Flur 37, Flurstück 1351/146), Hansa-Gymnasium, in der südwestlichen Ecke des Innenhofs; 10 NDI 105.04, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Deutz, Suevenstraße 8 (Gemarkung Deutz, Flur 34, Flurstück 4798/4), südöstliche Ecke der rückwärtigen Grünfläche; 11 NDI 105.05, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke Opladener Straße (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1326), gegenüber Deutzer Bahnhof, auf dem Bürgersteig im Bereich der Einmündung; 12 NDI 105.06a, 4 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Urbanstraße; 13 NDI 105.06b, 6 Platanen (Platanus acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Hermann-Pünder-Straße; 14 NDI 105.07, 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Deutz, Lorenzstraße 26-28 (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücke 664 und 665), im rückwärtigen Innenhof auf der Flurstücksgrenze; Neufassung der NDI-VO - Anlage 8: Neuausweisungen 15 NDI 201.04, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Bayenthal, Gustav-Heinemann-Ufer 90 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1906), südlich neben der Zufahrt zu den rückwärtigen Wohngebäuden; 16 NDI 202.11, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 16 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1492), inmitten des rückwärtigen Innenhofs; 17 NDI 202.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Im Römerkastell (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 51, Flurstück 1230), auf der Rasenfläche inmitten der Grünanlage; 18 NDI 208.09, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Rodenkirchen, Uferstraße 33 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169), in der südwestlichen und südöstlichen Ecke des rückwärtigen Gartens; 19 NDI 210.02, 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Sürth, Sürther Hauptstraße 173 (Gemarkung Rondorf- Land, Flur 81, Flurstück 271), inmitten des Grundstücks auf der kleinen Grünfläche; 20 NDI 303.17, 1 Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten, hinter dem Wohngebäude; 21 NDI 303.18, 1 Wintergrüne Eiche (Quercus turneri 'Pseudoturneri') in Lindenthal, Kringsweg 6 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1586), im straßenseitigen Vorgarten; 22 NDI 304.03a, 7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 (Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumgruppe in der nordöstlichen Ecke der Außenanlage; 23 NDI 304.03b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 (Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumreihe in der südöstlichen Ecke der Außenanlage; 24 NDI 305.03e, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), Petershof, in der östlichen Ecke des Innenhofs; 25 NDI 305.05, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Müngersdorf, Olympiaweg 2 / Ecke Peter-Günther-Weg (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2210), westlich des Paul-Günther-Wegs auf dem Parkplatz südöstlich der Radrennbahn; 26 NDI 403.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bickendorf, Rochusstraße 80 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 792), auf dem Gelände des ehemaligen Lindweiler Hofs, gegenüber Rochusstraße 115, hinter der Begrenzungsmauer im straßenseitigen Innenhof; 27 NDI 501.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Nippes, Neusser Straße / Auerstraße (Gemarkung Nippes, Flur 91, Flurstück 903), in der Einmündung auf die Auerstraße, vor Neusser Straße 184; 28 NDI 504.03, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Merkenicher Straße 158, (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 1205), im nördlichen und südlichen Bereich des Innenhofs; 29 NDI 711.02, 1 Stieleiche (Quercus robur), Wahn, S-Bahnhof Wahn (Gemarkung Wahn, Flur 7, Flurstück 204); 30 NDI 802.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Kalk, Zechenstraße / Martin-Köllen-Straße (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 152), im Abzweig, in einem kleinen Beet neben den Stellplätzen; 31 NDI 806.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merheim, Rüdigerstraße 79 (Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 559), im südlichen Bereich des Gartens, nahe Grundstücksgrenze; 32 NDI 808.01, 1 Riesenmammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Rath / Heumar, Forststraße 92 (Gemarkung Heumar, Flur 1, Flurstück 93), südliche Grundstücksgrenze, nahe DB-Gleisanlage; 33 NDI 901.09, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Mülheim, Münsterer Straße 32 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 83/3), in der südlichen Ecke der rückwärtigen Gartenanlage; 34 NDI 901.10, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Clevischer Ring (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1524), unmittelbar hinter der Bushaltestelle „Keupstraße“; 35 NDI 901.11, 1 Amerikanisches Gelbholz (Cladrastis kentukea) in Mülheim, Rendsburger Platz 1 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2984), auf der kleinen Rasenfläche vor dem Haupteingang der Trude Herr Gesamtschule, nahe Bürgersteig; 36 NDI 901.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Stadtgarten (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2970), zwischen der nordwestlichen Ecke des alten Rosengartens und der Wegegabelung in einer niedrigen Hecke; 37 NDI 901.13, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Elisabeth-Breuer-Straße 46 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 3001), in einem Pflanzbeet unmittelbar neben dem Bürgersteig; 38 NDI 902.01a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 15 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7105/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 15; 39 NDI 902.01b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 17 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7106/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 17; 40 NDI 902.02, 1 Roteiche (Quercus rubra) in Buchforst, Wildunger Straße 24 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 701), auf der straßenseitigen Grünfläche zwischen den Häusern Wildunger Straße 24 und 18, unmittelbar neben dem Bürgersteig; 41 NDI 902.03, Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Heidelberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611), zwischen der Kalk-Mülheimer Straße und der Gleisunterführung kurz nach der Rudolf-Cassius-Straße; 42 NDI 903.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchheim, Guilleaumestraße / Frankfurter Str. (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 tlw.), ausgangs der Guilleaumestraße an der Frankfurter Straße; 43 NDI 905.06, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Dellbrück, Waldhausstraße 46 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1953/25), im nordöstlichen Bereich der straßenseitigen Grünfläche, nahe des Bürgersteigs; 44 NDI 905.07, 1 Stechpalme (Ilex aquifolium) in Dellbrück, Grafenmühlenweg 165 (Gemarkung Thurn- Strunden, Flur 69, Flurstück 235/8), an der nördlichen Seite der Einfahrt zum Wohngebäude; 45 NDI 907.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Dünnwald, vor Odenthaler Straße 167/169 (Gemarkung Dünnwald, Flur 56, Flurstück 107 / Flur 57, Flurstück 2091 (Grenzbaum)), auf der kleinen Grünfläche im Parkstreifen zwischen Bürgersteig und Straße.
Anlage 11 Öffentlichkeitsbeteiligung
933 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung hat vom 25.11.2024 bis 08.12.2024 stattgefunden Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 10 Änderungen
18740 Zeichen
1 NDI 101.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Seyengasse / Bayenstraße (Gemarkung Köln, Flur 3, Flurstück 748), auf dem Parkplatz nördlich der Bayenstraße 67; 2 NDI 101.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Süd, Georgsplatz 10 (Gemarkung Köln, Flur 4, Flurstück 754/36), Schulhof der Kaiserin-Augusta-Schule. 3 NDI 101.04, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Pipinstraße (Gemarkung Köln, Flur 6, Flurstück 732), auf dem Augustinerplatz im Rundbeet neben dem Bürgersteig; 4 NDI 101.07, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Am Pantaleonsberg 10-14 (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 110), im Innenhof; 5 NDI 102.06, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Neustadt Süd, Engelbertstraße 38a / Hohenstaufenring 57a (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 710), im östlichen Bereich der Gartenanlage; 6 NDI 103.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Am Römerturm (Gemarkung Köln, Flur 21, Flurstück 763), im Hochbeet neben dem Bürgersteig auf der Westseite des Spielplatzes; 7 NDI 103.05, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonskloster / Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 463), südlich St. Gereon in der Grünanlage; 8 NDI 103.07, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Zeughausstraße 2-10 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 439), Innenhof der Bezirksregierung; 9 NDI 103.11a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 458), östliche Ecke der Grünanlage im Innenhof; 10 NDI 103.11b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 429), südwestliche Ecke der Grünanlage im Innenhof; 11 NDI 103.12, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, An der Linde 30 / Kunibertskloster 11-13 (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 623), im südwestlichen Bereich des Innenhofs; 12 NDI 103.14, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Nord, Jakordenstraße 6 (Gemarkung Köln, Flur 28, Flurstück 346/211), im rückwärtigen Grundstücksteil; 13 NDI 104.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Sedanstraße 37 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 623/19), am Rande des Bürgersteigs zur Straße "An der Münze"; 14 NDI 104.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Elsa-Brändström-Straße / Konrad- Adenauer-Ufer, (Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 468), Grünstreifen in der Mitte der Fahrbahnen; 15 NDI 104.03, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Oppenheimstraße 6a, 8, 10 (Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 480), inmitten des Innenhofs; Änderung hinsichtlich des Standorts Neufassung der NDI-VO - Anlage 10: Änderungen 16 NDI 105.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Deutz, Am Deutzer Kastell (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1384), Grünfläche südlich des Caritas-Altenzentrums St. Heribert; 17 NDI 201.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Schönhauser Straße 59-61 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 49/1), im straßenseitigen Vorgarten; 18 NDI 201.02b, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Oktavianstraße 10-12 (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 51, Flurstück 1266), im östlichen Teil des rückwärtigen Gartens; 19 NDI 202.01a, 1 Amberbaum (Liquidambar styraciflua) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im östlichen Teil der rückwärtigen Gartenanlage; 20 NDI 202.01b, 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum), Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen Gartenanlage; 21 NDI 202.01c, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4233/117), im nordwestlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage; 22 NDI 202.01d, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica Atropunicea) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im südlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage; 23 NDI 202.01e, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen Gartenanlage; 24 NDI 202.01f, 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im westlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage; 25 NDI 202.08, Allee, bestehend aus 191 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Bayenthalgürtel, (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1413), zwischen Einmündung „Bonner Straße“ und Einmündung „Alteburger Straße“, auf dem Mittelstreifen; 26 NDI 203.01, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Raderberg, Marktstraße / Bonner Straße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2022), alter Botanischer Garten, Südseite der Grünanlage, ca. 2 m vom asphaltierten Bürgersteig; 27 NDI 203.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Raderberg, Brühler Straße 74 (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 53, Flurstück 2700), westliche Grenze des Klostergartens nahe Bebauung Raderberger Straße 147; 28 NDI 204.01b, 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Raderthal, Brühler Straße 300 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 1423), inmitten der Grünanlage nördlich des Eingangs zum Truppenamt; 29 NDI 208.02, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Rodenkirchen, Im Park 6 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 517), südwestlich im straßenseitigen Garten; 30 NDI 209.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weiß, Auf der Ruhr 25 (Gemarkung Rondorf- Land, Flur 78, Flurstück 543), auf dem Bürgersteig vor Haus Nr. 25; 31 NDI 209.02, Allee, bestehend aus 92 Linden (Tilia platyphyllos) in Sürth, Bahnhofstraße, zwischen Falderstraße und Sürther Hauptstraße (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 85, Flurstück 2279, 284/1, 285/2, 287/5, 287/6, 287/9, 1317/285); 32 NDI 301.01, 3 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Klettenberg, Siebengebirgsallee / Ecke Stenzelbergstraße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 137, 728), auf dem Bürgersteig; 33 NDI 303.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Schumannstraße 25 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 4734/19), im straßenseitigen Vorgarten; 34 NDI 303.04, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Fürst-Pückler-Straße 42 (Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 890/93), in der Mitte des rückwärtigen Gartens; 35 NDI 303.05, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Franzstraße 73 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 690), im Innenhof der rückwärtigen Gartenanlage; 36 NDI 303.06, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten; 37 NDI 303.07, 1 Schwarzkiefer (Pinus nigra) in Lindenthal, Bachemer Straße 86 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 3057/30), im rückwärtigen Garten; 38 NDI 303.11a, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), in der nordwestlichen Ecke der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses; 39 NDI 303.11b, 1 Stieleiche (Quercus robus) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), Südseite der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses, südlich der Wegegabelung; 40 NDI 303.11c, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), südlich der Rasenfläche in der Mitte der Parkanlage des St. Elisabeth- Krankenhauses; 41 NDI 303.12, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Joseph-Stelzmann-Straße 9 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 2998), auf dem Gelände der Uniklinik Köln, in der nordöstlichen Ecke von Haus 30; 42 NDI 304.01, 1 Zerreiche (Quercus cerris) in Braunsfeld, Voigtelstraße 4 (Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 415), südöstliche Grundstücksecke nahe Bürgersteig der Friedrich-Schmidt-Straße; 43 NDI 305.04a, 1 dreistämmiger Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), im südöstlichen Teil der Gartenanlage, auf Höhe des Wendehammers; 44 NDI 305.04b, 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), an der südwestlichen Grenze der Gartenanlage; 45 NDI 305.04c, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), südwestlich des Wohngebäudes; 46 NDI 306.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia), Junkersdorf in Am Schulberg 2 (Gemarkung Lövenich, Flur 2, Flurstück 1417), vor der Alten Dorfkirche Junkersdorf, auf der straßenseitigen Grünfläche; 47 NDI 306.04a, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), östlich der Haupthofeinfahrt; 48 NDI 306.04b, 5 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordöstliche Grundstücksecke; 49 NDI 306.04c, 1 Esskastanie (Castanea sativa) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordwestliche Grundstücksecke; 50 NDI 307.01a, 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), nordwestliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post; 51 NDI 307.01b, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), südliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post; 52 NDI 307.01c, 1 Spitzahorn (Acer platanoides) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im südlichen Bereich der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe An der Alten Post 18/20; 53 NDI 307.01d, 1 Traubeneiche (Quercus petraea) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im westlichen Bereich der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe Berliner Straße 15; 54 NDI 307.02, 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Weiden, Eichendorffstraße / Bahnstraße (Gemarkung Lövenich, Flur 3, Flurstück 287), in der Grünanlage Graf-Zeppelin-Platz; 55 NDI 308.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 512), in der straßenseitigen Grünfläche zwischen Haus 116 und 118, gegenüber Mertenshof; 56 NDI 309.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Widdersdorf, An den Kastanien 7-9 (Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 2621), an der Straße; 57 NDI 401.01, 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Franz-Kreuter-Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1941), in der rückwärtigen Grünanlage östlich Franz-Kreuter-Straße 3, südlich des Parkplatzes; 58 NDI 401.02, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Mechternstraße / Vogelsanger Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1556), auf dem straßenseitigen Dreieck zwischen Vogelsanger Straße 89 und Mechternstraße 2; 59 NDI 401.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Christian-Schult-Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1544), im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz, gegenüber Haus Nr. 24; 60 NDI 402.02, 3 schwarze Maulbeerbäume (Morus nigra) in Neuehrenfeld, Parkgürtel (Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 3552), Parkplatz südliche Hauptzufahrt; 61 NDI 406.01, Baumreihe, bestehend aus 33 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ossendorf, Rochusstraße / Am Pistorhof (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 1840 tlw. und Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 660 tlw.), beginnend vor Rochusstraße 201, abbiegend in die Straße "Am Pistorhof". 62 NDI 501.01a, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in, Nippes, Gocher Straße 45 (Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 2675), Innenhof des St. Vinzenz-Krankenhauses; 63 NDI 501.01b, 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Merheimer Straße (Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 1578), Grünfläche östlich der Merheimer Straße gegenüber dem Haupteingang zum St. Vincenz-Hospital; 64 NDI 503.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Riehl, Boltensternstraße 16 (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 856), SBK-Gelände, nordwestlich von Haus 4; 65 NDI 503.03, Baumreihe und Allee in Riehl (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 616 tlw.), Baumreihe bestehend aus 38 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der Boltensternstraße auf Höhe Haus Nr. 121 im Norden und Haus Nr. 45 im Süden und Allee, bestehend aus 34 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der Abzweigung Pionierstraße im Norden bis zur Riehler Straße im Süden; 66 NDI 504.02, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Sebastianstraße 229 (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 2656), auf der straßenseitigen Grundstücksgrenze; 67 NDI 505.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weidenpesch, Schmiedegasse 47 (Gemarkung Longerich, Flur 5, Flurstück 1769), auf dem Bürgersteig; 68 NDI 606.01, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Pesch, Escher Straße / Donatusstraße (Gemarkung Esch, Flur 3, Flurstück 1790), Grünfläche südlich der Straßengabelung; 69 NDI 611.01b, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 (Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), straßenseitiger Vorplatz, östlich vor dem Hauptportal der Kirche St. Johann Baptist; 70 NDI 611.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Roggendorf/Thenhoven, Bruchstraße, (Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 471), auf dem ehemaligen Bahnhofsvorplatz, gegenüber Bruchstraße 17; 71 NDI 701.01, 2 Winterlinden (Tilia cordata) in Poll, Rolshover Straße / Poll-Vingster Straße (Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück 1377), am Straßenrand, links und rechts des Bildstocks; 72 NDI 704.01, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Eil, Frankfurter Straße 772b / Maarhäuser Weg (Gemarkung Eil, Flur 1, Flurstück 191), im südwestlichen Bereich des Grundstücks; 73 NDI 705.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Eil, Frankfurter Straße / Pfaffenpfädchen (Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstück 863); 74 NDI 705.02, 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Eil, Frankfurter Straße (Gemarkung Eil, Flur 12, Flurstück 231), auf der kleinen Grünfläche östlich Frankfurter Straße 710; 75 NDI 706.01, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 303 (Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1978), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes; 76 NDI 706.02a, 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 305 (Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1955), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes; 77 NDI 714.01, 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Zündorf, Wohnpark Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1245), im Innenhof südlich Gütergasse 37; 78 NDI 714.02a, 4 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 5/7/9; 79 NDI 714.02b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 1/3; 80 NDI 715.02, 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Langel, Rheinbergstraße / Lülsdorfer Straße (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstück 853), in der Einmündung auf die Rheinbergstraße, hinter dem Heiligenhäuschen; 81 NDI 715.03, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Langel, Lülsdorfer Straße / Ecke Heinrich-Klein- Straße (Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 2105), an der östlichen Seite des Parkplatzes, nahe der Bebauung Heinrich-Kleist-Straße 3; 82 NDI 804.01, 1 Silberlinde (Tilia tomentosa) in Höhenberg, Geraer Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1271), an der Straße, östlich gegenüber Geraer Straße 4; 83 NDI 806.01, 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Merheim, Ostmerheimer Straße / Rüdigerstraße (Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 484), vor der Ostmerheimer Straße 457, Verkehrsinsel; 84 NDI 901.07, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Salzstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1497), vor der Salzburger Straße 2 in einem Rundbeet; 85 NDI 901.08, 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Mülheim, Steinkopfstraße 5 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 106/2), hinter dem Haus im Garten; 86 NDI 903.01, 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Buchheim, Frankfurter Straße / Drückergasse / Arnsberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726), auf dem Platz; 87 NDI 905.02, 2 Stieleichen (Quercus robur) in Dellbrück, Gierather Straße 96 / Ecke Refrather Straße (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 2044), auf dem Bürgersteig und auf dem Platz; 88 NDI 905.03, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Dellbrück, Bergisch Gladbacher Straße 1171/1173 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstücke 24/47 und 1261), nahe der Straße auf der Grundstücksgrenze; 89 NDI 907.02, 2 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Dünnwald, Berliner Straße / Dünnwalder Mauspfad (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219), nordöstlich der Kreuzung zwischen Berliner Straße und der Gleisanlage; 90 NDI 907.03, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dünnwald, Rönsahler Straße 21 (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 257), in der südlichen Ecke am Straßenrand; 91 NDI 907.04a, 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dünnwald, Holzweg (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 828), gegenüber Holzweg 11, rechts neben dem Eingang zum Friedhof hinter der Begrenzungsmauer; 92 NDI 907.04b, 1 Traubeneiche (Quercus petraea) in Dünnwald, Holzweg (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 828), gegenüber Holzweg 11, links neben dem Eingang zum Friedhof hinter der Begrenzungsmauer. 93 NDI 406.01 (vormals 403.01). 94 NDI 406.01, Baumreihe (vormals Allee); 95 NDI 503.03, Allee und Baumreihe (vormals Allee). 96 NDI 503.03, 72 (vormals 71) Platanen Änderung hinsichtlich der Nomenklatur 97 NDI 103.08a, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Altstadt Nord, Grünanlage Kolpingplatz (Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6); 98 NDI 306.02, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Junkersdorf, Paul-Finger-Straße 19 (Gemarkung Lövenich, Flur 31, Flurstück 57), Vorgarten nahe dem Bürgersteig; 99 NDI 503.02, 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Riehl, Tiergartenstraße 9 (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 250), im Vorgarten Ecke Rotterdamer Straße; 100 NDI 303.08, 1 Schwarznuss (Juglans nigra) (vormals: 1 Walnuss (Juglans regia)) Korrektur hinsichtlich der Kategorie Korrektur hinsichtlich der Baumanzahl Korrektur hinsichtlich der Nummerierung Korrektur hinsichtlich der Baumart
Anlage 1 Verordnung
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Seite 1 Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom __________ aufgrund der §§ 43, 23 und 50a des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein -Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) vom 21.07.2000 (GV NW S 568/SGV NW 791), in Verbindung mit den §§ 28 und 67 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 ( BGBl. 2009 I S. 2542, Nr. 51) und den §§ 12 und 27 des Ordnungsbehördengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (OBG) vom 13.05.1980 (GV NW S. 528/SGV NW 2060), jeweils in der aktuell geltenden Fassung, diese Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln erlassen: Seite 2 Präambel zur neuen Naturdenkmalverordnung Außergewöhnliche Bäume sind wesentliche Elemente des Kölner Stadtbildes und tragen maßgeblich zur Lebensqualität sowie zur kulturellen Identität bei. Ihr Erhalt ist von großer Bedeutung für unsere Stadt. Angesichts der schwierigen Lebensbedingungen im urba nen Raum, zumal in einer wachsenden Stadt, kann der Bestand solcher Bäume gefährdet sein. Eine Naturdenkmalverordnung trägt mit ihrem besonderen Schutz zur Sicherung dieses wertvollen Naturerbes für kommende Generationen bei. Gleichzeitig schafft sie den rechtlichen Rahmen zur Integration der Naturdenkmäler in städtebauliche Planungen und fördert dadurch eine nachhaltige Stadtentwicklung. Regelmäßig sind erhöhte Anstrengungen für die Unterhaltung solcher Bäume notwendig. Mit der Unterschutzstellung geht die Verantwortung für diese Maßnahmen auch bei privaten Bäumen auf die Stadt Köln über. Die Neufassung der Naturdenkmalverordnung hat das Ziel, neben den bestehenden Naturdenkmälern weitere schutzwürdige Bäume im Stadtgebiet zu identifizieren und als Naturdenkmal auszuweisen. Um eine bestmögliche Erfassung aller schutzwürdigen und -bedürftigen Bäume zu gewährleisten, wurde die Öffentlichkeit im Rahmen der Ermittlung der neuen Naturdenkmäler umfassend beteiligt. Insgesamt werden mit der Finalisierung der Novellierung dieser Verordnung 203 Einzelbäume, Ensembles, Baumreihen und Alleen unter den besonderen Schutz dieser Verordnung gestellt. Inhalt der Verordnung § 1 Räumlicher Geltungsbereich § 2 Schutzgegenstand § 3 Schutzzweck § 4 Verbote § 5 Nicht betroffene Maßnahmen § 6 Pflichten der Stadt Köln § 7 Pflichten von Eigentümern und Nutzungsberechtigten § 8 Befreiungen § 9 Ordnungswidrigkeiten § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage I Naturdenkmalliste Anlage II Steckbriefe Seite 3 § 1 Räumlicher Geltungsbereich (1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Schutz von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und de s räumlichen Geltungsbereichs von Bebauungsplänen nach § 30 BauGB im Gebiet der Stadt Köln. (2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für 1. Flächen im räumlichen Geltungsbereich von Bebauungsplänen, für die eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder Nutzung als Grünfläche festgelegt ist, wenn sich ein Landschaftsplan auf diese Flächen erstreckt, 2. Waldflächen im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft ( Bundeswaldgesetz - BWaldG) und des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( Landesforstgesetz - LFoG) in der jeweils geltenden Fassung. § 2 Schutzgegenstand (1) Diese Verordnung stellt die in der Naturdenkmalliste aufgeführten Bäume, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen als Einzelschöpfungen der Natur unter Schutz. Die Stammdaten eines jeden N aturdenkmals, sein Standort, der Schutzzweck sowie seine Verortung auf einer Karte sind in Steckbriefen festgehalten. Die Naturdenkmalliste und die Steckbriefe sind als Anlagen I und II Bestandteile dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober -, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche; bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter . Die Gesamtfläche wird im Folgenden als Schutzbereich bezeichnet. Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 1. zu einer öffentlichen Straße gehören, 2. mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 3. überbaut sind, genießen Bestandsschutz. § 3 Schutzzweck (1) Die Schutzausweisung der Naturdenkmäler erfolgt Seite 4 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Die Schutzausweisung de s Naturdenkmals aus Gründen seiner Eigenart i.S.d. Abs. 1 Nr. 2 erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung seines Alters, seiner Wohlfahrtswirkung, seiner ökologischen Bedeutung oder seiner gestaltenden Funktion. (2) Unter Schutz gestellt werden Bäume, wenn ihr Schutz und ihr Erhalt ohne die Schutzausweisung gefährdet wäre (Schutzbedürftigkeit). (3) Weitergehende Schutzvorschriften bleiben von dieser Verordnung unberührt. § 4 Verbote (1) Die Beseitigung, Beschädigung oder Zerstörung eines Naturdenkmals sowie die Veränderung seines Erscheinungsbildes sind verboten . Gleiches gilt für alle Handlungen, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Naturdenkmals , seines Schutzbereiches oder seiner Lebensbedingungen führen oder führen können. (2) Insbesondere ist bei Naturdenkmälern verboten, 1. den offenen oder gewachsenen Boden im Schutzbereich zu versiegeln oder mit einer Decke zu befestigen, auch wenn diese wasser - und luftdurchlässig ist; 2. die Bodenstruktur im Schutzbereich durch Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Bohrungen, Sprengungen , Verdichtungen sowie Maßnahmen oder Nutzungen jeglicher Art zu verändern; 3. bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW ) in der jeweils gültigen Fassung im Schutzbereich zu errichten oder zu ändern, auch wenn diese Maßnahmen keiner bauaufsichtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen; 4. ober- oder unterirdische Leitungen aller Art und Masten im Schutzbereich zu errichten, zu verlegen oder zu verändern; 5. feste oder mobile Ausschank - und Verkaufsstände, -buden oder -wagen, Warenautomaten, Werbeanlagen, Sitzgelegenheiten, Schilder, Plakate, Bild - oder Schrifttafeln oder sonstige Beschriftungen anzubringen, im Schutzbereich zu errichten oder zu ändern; 6. Befestigungsmittel einzudrehen oder einzuschlagen; Seite 5 7. in ihnen zu klettern und Freizeit- und Outdoor-Aktivitätsgeräte wie Slacklines, Schaukeln oder Hängematten im Schutzbereich zu befestigen; 8. den Wasserhaushalt durch Veränderung en des Grundwasserstandes, die Errichtung von Grundwassergewinnungsanlagen oder Drainagen zu beeinträchtigen; 9. feste, flüssige oder gasförmige Stoffe und Gegenstände im Schutzbereich einzuleiten, auszubringen oder zu lagern, wenn dies e geeignet sind, das Wachstum des Naturdenkmals oder den Natur-, Boden - oder Wasserhaushalt zu beeinträchtigen; 10. im Schutzbereich zu zelten, zu campen oder zu lagern; 11. im Abstand von weniger als 10 Metern zum Schutzbereich Feuer zu entfachen, zu verursachen oder zu unt erhalten oder pyrotechnische Gegenstände zu entzünden sowie im Abstand von weniger als 5 Metern zum Schutzbereich Heiz- oder Grillgeräte zu benutzen; 12. den Schutzbereich als Hundetoilette nutzen zu lassen; 13. sie oder ihren Schutzbereich zu verunreinigen; 14. sie zu beleuchten, auch temporär. (3) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 2 können erteilt werden im Falle der 1. Nr. 2, wenn diese Maßnahmen wissenschaftlichen Zwecken dienen; 2. Nr. 3, wenn die se Maßnahmen zwingend erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit wesentlicher Dienste im Bereich der Daseinsvorsorge – wie etwa Schulen oder Feuerwehren – sicherzustellen; 3. Nr. 3, wenn diese Maßnahmen zum Erhalt eines Denkmals i.S.d. nordrhein - westfälischen Denkmalschutzgesetzes zwingend erforderlich sind; 4. Nr. 5, wenn diese Maßnahmen den Schutzzweck nicht wesentlich beeinträchtigen oder zur Anbringung von Verkehrs-, Warn - und Gefahrenschildern. § 5 Nicht betroffene Maßnahmen Nicht unter die Verbote des § 4 fallen 1. Maßnahmen zur Abwehr von unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert; der Träger dieser Maßnahmen hat die Untere Naturschutzbehörde unverzüglich darüber zu informieren und die Erforderlichkeit der Verkehrssicherungsmaßnahmen oder das Vorliegen der unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahr glaubhaft darzulegen; Seite 6 2. Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und vergleichbare Maßnahmen, die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordnet oder genehmigt sind oder von ihr selbst oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden ; gleiches gilt für die Anbringung von Schildern, die ausschließlich der Kennzeichnung des Naturdenkmals dienen oder gesetzlich vorgeschrieben sind; 3. Regelmäßige, notwendige Maßnahmen in bisheriger Art und bisherigem Umfang zur Unterhaltung rechtmäßig bestehender Versorgungs-, Entsorgungs - und Fernmeldeleitungen sowie von Verkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum einschließlich vorhandener öffentlicher Einrichtungen wie Leuchten und Schilder, wenn die Maßnahme der Unteren Naturschutzbehörde in Art und Umfang vorzeitig angezeigt wird. § 6 Pflichten der Stadt Köln Maßnahmen aus Gründen der Unterhaltung, der Verkehrssicherheit oder zur Sicherung sowie Kennzeichnung der Naturdenkmäler sowie die Übernahme der Kosten dieser Maßnahmen obliegen der Stadt Köln. § 7 Pflichten von Eigentümern und Nutzungsberechtigten Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind verpflichtet, 1. das auf dem Grundstück befindliche Naturdenkmal zu erhalten und vor schädigenden Einwirkungen zu schützen; 2. die Stadt Köln unverzüglich über Gefahren für Personen oder für Sachen von bedeutendem Wert sowie offen kundig nachteilige Veränderungen wie abgestorbene oder gebrochene Äste, das Auftreten von Pilzfruchtkörpern, Beschädigungen am Naturdenkmal in Kenntnis zu setzen ; gleiches gilt für den Verlust von Eigenschaften nach § 3 dieser Verordnung; 3. den Bediensteten der Stadt Köln oder ihren Beauftragten nach vorheriger Benachrichtigung den Zugang zum Grundstück zu ermöglichen; 4. die Durchführung der Maßnahmen nach § 6 dieser Verordnung durch Bedienstete oder Beauftragte der Stadt Köln zu dulden; über die Notwendigkeit der Maßnahmen entscheidet im Einzelfall die Untere Naturschutzbehörde. § 8 Befreiungen Es gelten die Bestimmungen des § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW. Danach kann eine Befreiung von den Verboten des § 4 erteilt werden, wenn Seite 7 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. § 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 77 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG NRW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote des § 4 dieser Verordnung verstößt. (2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 78 Abs. 1 LNatSchG NRW mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt vom 29.08. 1994, geändert durch die 1. Änderungsverordnung vom 03.01.2002, außer Kraft. Anlage I: Naturdenkmalliste Anlage II: Steckbriefe Köln, Der Oberbürgermeister
Anlage 9 Streichungen
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Nr. Eintrag NDI-VO 1 NDI 102.04, 1 Rotbuche, Neustadt Süd, Lindenstraße 45 (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3285/5), Klostergarten östlich des Klostergebäudes; 2 NDI 103.09, 1 Platane, Altstadt Nord, Apostelnkloster (Gemarkung Köln, Flur 18, Flurstück 697), Grünanlage des Amerika-Hauses, nordwestlich des Haupthauses; 3 NDI 103.10, 1 Rosskastanie, Altstadt Nord, Spiesergasse (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 342), Verkehrsinsel (Grünfläche) im Haupteinfahrtsbereich; 4 NDI 103.13, 1 Rosskastanie, Altstadt Nord, Friesenstraße/Steinfeldergasse/ Magnusplatz (Gemarkung Köln, Flur 21 Flurstück 527), Parkplatz auf der Straßenecke; 5 NDI 103.16, 1 Rotbuche, Altstadt Nord, Am Domhof (Gemarkung Köln, Flur 30, Flurstück 375/29), Domkloster, hinter dem Domchor; 6 NDI 105.03, 2 Rosskastanien, Deutz, Von-Sandt-Platz (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 3323/352), südliche Seite zur Graf-Geßler-Straße, Spielplatz; 7 NDI 201.02 a, 2 Mammutbäume, Bayenthal, Oktavianstraße 8 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 691), Nordwestecke des Grundstücks nahe Bürgersteig; 8 NDI 202.01 g, 1 Atlaszeder, Marienburg, Bayenthalgürtel 9 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/1), im Park hinter dem Hauptgebäude; 9 NDI 202.03, 2 Mammutbäume, Marienburg, Lindenallee 43 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 5376/293), südwestlich des Gebäudes im rückwärtigen Gartens; 10 NDI 202.06, 1 Rotbuche, Marienburg, Parkstraße 18 (Gemarkung Rondorf, Flur 51, Flurstück 138/1, 6992/138); 11 NDI 204.01 a, 1 Atlaszeder, Raderthal, Brühler Straße 312 (Gemarkung Rondorf, Flur 53, Flurstück 626), Grünanlage nördlich des Eingangs zum Truppenamt, nahe Bordstein Brühler Straße; 12 NDI 302.01 c, 1 rotblühende Rosskastanie, Sülz, Luxemburger Straße 201 (Gemarkung Rondorf, Flur 56, Flurstück 507), auf der Rasenfläche im südwestlichen Teil der Parkanlage; 13 NDI 303.10, 1 Blutbuche, Lindenthal, Fürst-Pückler-Straße 12 (Gemarkung Riehl, Flur 62, Flurstück 797/106); 14 NDI 308.03 e, 1 Platane, Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof; Parkanlage; Streichung aufgrund erfolgter Fällung Neufassung der NDI-VO - Anlage 9: Streichungen 15 NDI 308.03 f, 1 Rosskastanie, Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, in der Parkanlage nordöstlich des Herrenhauses; 16 NDI 309.01, 5 Rosskastanien, Widdersdorf, Turmgasse 4 (Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 921), Turmhof, Allee nordwestlich vor dem Herrenhaus gegenüber dem Friedhof; 17 NDI 506.02, 1 Rosskastanie, Longerich, Longericher Hauptstraße (Gemarkung Longerich, Flur 109, Flurstück 1112/98), Südostecke des Kriegerplatzes; 18 NDI 601.01, 1 Rosskastanie, Merkenich, Merkenicher Hauptstraße 118 (Gemarkung Worringen, Flur 89, Flurstück 686), Eingangsweg nördlich des Kaplanweges; 19 NDI 601.02, 1 Esskastanie, Merkenich, Merkenicher Hauptstraße 122 (Gemarkung Worringen, Flur 89, Flurstück 337), im rückwärtigen Garten; 20 NDI 601.04, 2 Rosskastanien, Merkenich, Merkenicher Hauptstraße 222 (Gemarkung Worringen, Flur 79, Flurstück 354), Ecke Kasselberger Weg; 21 NDI 601.05, 1 Esskastanie, Merkenich, Merkenicher Hauptstraße 90 (Gemarkung Worringen, Flur 89, Flurstück 701), im hinteren Grundstücksteil am Rheindamm; 22 NDI 602.01, 1 Silberlinde, Fühlingen, Neusser Landstraße (Gemarkung Worringen, Flur 63, Flurstück 98), nördlich der Kirche, innerhalb der Grünanlage hinter dem Kriegerdenkmal; 23 NDI 608.01, 1 Weißer Maulbeerbaum, Volkhoven, Volkhovener Weg 209-211 (Gemarkung Longerich, Flur 92, Flurstück 211), alte Schule, hinter den Werkstätten, in südlicher Ecke; 24 NDI 611.02, 2 Rosskastanien, Roggendorf/Thenhoven, Berrischstraße 132-134 (Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 1100/159), auf dem Bürgersteig vor dem Schulgebäude; 25 NDI 706.02 b, 1 Blutbuche, Porz, Hauptstraße 305 (Gemarkung Elsdorf, Flur 1, Flurstück 1463), im rückwärtigen Garten; 26 NDI 706.03, 1 Esskastanie, Porz, Hauptstraße 307 (Gemarkung Elsdorf, Flur 1, Flurstück 1657), im rückwärtigen Garten nahe der Grundstücksgrenze zur Rheinuferböschung; 27 NDI 706.04 b, 1 Ulme, Porz, Urbacher Weg 19 (Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 2873), im südlichen Teil des Klinikparks des Krankenhauses Porz, in der Nähe der Begrenzungsmauer; 28 NDI 802.01, 1 Platane, Klak, Lilienthalstraße (Gemarkung Kalk, Flur 27, Flurstück 341), gegenüber Haus Nr. 34, Ecke Kasernenstraße, Grünfläche nordwestlich der Straßenkreuzung; 29 NDI 901.02 c, 1 Blutbuche, Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich der Schule, nahe dem Bürgersteig; 30 NDI 901.02 d, 1 Blutbuche, Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östliches Schulgrundstück; 31 NDI 901.05, 1 Blutbuche, Mülheim, Düsseldorfer Straße 70 (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 2775/147), nahe der straßenseitigen Grundstücksgrenze; 32 NDI 901.06, 1 Blutbuche, Mülheim, Düsseldorfer Straße 45-47 (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 4290/144), nahe der Grundstücksgrenze zur Straße; 33 NDI 907.01, 1 Stieleiche, Dünnwald, Auf der Aue 4/Leuchterstraße (Gemarkung Dünnwald, Flur 57, Flurstück 402), auf dem Bürgersteig. 34 NDI 706.04 a, 2 Eiben, Porz, Urbacher Weg 19 (Gemarkung Porz, Flur 2, Flurstück 2873), im südlichen Teil des Klinikparks des Krankenhauses Porz. 35 NDI 907.04a, 1 Stieleiche (Quercus robur), Dünnwald, Holzweg (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 828), gegenüber Holzweg 11, rechts neben dem Eingang zum Friedhof hinter der Begrenzungsmauer; 36 NDI 907.04b, 1 Traubeneiche (Quercus petraea), Dünnwald, Holzweg (Gemarkung Dünnwald, Flur 50, Flurstück 828), gegenüber Holzweg 11, links neben dem Eingang zum Friedhof hinter der Begrenzungsmauer; 37 NDI 306.03, 1 (vormals 2) Silberlinde (Tilia tomentosa) in Junkersdorf, Grünanlage Feldblumenweg / Kornblumenweg (Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 811); 38 NDI 701.01, 2 (vormals 3) Winterlinden (Tilia cordata), Poll, Rolshover Straße / Poll-Vingster Straße (Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück 1389), am Straßenrand, links und rechts des Bildstocks. 39 NDI 907.02, 2 (vormal 3) Holländische Linden (Tilia x europaea), Dünnwald, Berliner Straße / Dünnwalder Mauspfad (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219), nordöstlich der Kreuzung zwischen Berliner Straße und der Gleisanlage; Reduzierungen der Baumanzahl Streichungen aufgrund einer neuen bauleitplanerischen Festlegung
Anlage 5 Sicherstellungen
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Nr. Eintrag NDI-VO 1 NDI 104.06, 1 Platane (Platanus acerifolia) in Neustadt Nord, Hansaring 56 (Gemarkung Köln, Flur 37, Flurstück 1351/146), Hansa-Gymnasium, in der südwestlichen Ecke des Innenhofs; 2 NDI 208.09, 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Rodenkirchen, Uferstraße 33 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169), in der südwestlichen und südöstlichen Ecke des rückwärtigen Gartens; 3 NDI 304.03a, 7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 (Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumgruppe in der nordöstlichen Ecke der Außenanlage; 4 NDI 304.03b, 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 (Gemarkung Kriel, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumreihe in der südöstlichen Ecke der Außenanlage; 5 NDI 403.01, 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bickendorf, Rochusstraße 80 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 792), auf dem Gelände des ehemaligen Lindweiler Hofs, gegenüber Rochusstraße 115, hinter der Begrenzungsmauer im straßenseitigen Innenhof. Neufassung der NDI-VO - Anlage 5: Sicherstellungen
Anlage 3 Steckbriefe
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Neufassung der NDI-VO - Anlage 3: Steckbriefe (Anlage II zur Verordnung) Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 101.01 1 Platane (Platanus x acerifolia), Altstadt Süd, Grünanlage Seyengasse / Bayenstraße (Gemarkung Köln, Flur 3, Flurstück 748), auf dem Parkplatz nördlich der Bayenstraße 67. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 101.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 3, Flurstück 748 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 537 cm Kronendurchmesser: 25,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 101.02 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Süd, Georgsplatz 10 (Gemarkung Köln, Flur 4, Flurstück 754/36), Schulhof der Kaiserin-Augusta- Schule. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 101.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 4, Flurstück 754/36 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfang: 337 cm Kronendurchmesser: 17,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit zur Erhaltung von Grünelementen aufgrund der belebenden und gliedernden Funktion in der Innenstadt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 101.03 3 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Leonhard-Tietz-Straße 6 (Gemarkung Köln, Flur 8, Flurstück 638), Grünflächen zwischen St. Peter und Straße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 101.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 8, Flurstück 638 Größenangaben Höhe: 28,0 - 31,0 m Stammumfänge: 285 cm, 390 cm, 430 cm Kronenfläche: 800 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zum Schutz der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 101.04 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Pipinstraße (Gemarkung Köln, Flur 6, Flurstück 732), auf dem Augustinerplatz im Rundbeet neben dem Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 101.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 6, Flurstück 732 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfang: 410 cm Kronendurchmesser: 22,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 101.06 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Martinsfeld 41 (Gemarkung Köln; Flur 14, Flurstück 109), im rückwärtigen Garten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 101.06 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln; Flur 14, Flurstück 109 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 437 cm Kronendurchmesser: 27,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund seiner beherrschenden Funktion für das Straßenbild in der Innenstadt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 101.07 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Am Pantaleonsberg 10-14 (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 110), im Innenhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 101.07 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 110 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 558 cm Kronendurchmesser: 29,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der belebenden Funktion im Straßenbild aufgrund der Stattlichkeit Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 101.12a 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), nördlich des Weges am südwestlichen Zugang in den Park. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 101.12a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfang: 390cm, 460 cm Kronenfläche (Baumpaar): 800 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung aufgrund der Ensemblewirkung des Baumpaars zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild an einem markanten Eckpunkt der Grünanlage zur Erhaltung des Zusammenspiels von Natur- und Kulturerbe in der denkmalgeschützten Parkanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 101.12b 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Süd, Max-Dietlein-Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Nordostecke der Grünanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 101.12b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfang: 505 cm Kronendurchmesser: 23,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit und des Alters zur Erhaltung der aufgrund der Größe und der exponierten Stellung prägenden Funktion im Stadt- und Straßenbild zur Erhaltung des Zusammenspiels von Natur- und Kulturerbe in der denkmalgeschützten Parkanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 101.12c 1 Westlicher Zürgelbaum (Celtis occidentalis) in Altstadt Süd, Max-Dietlein- Park (Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215), in der Südostecke der Grünanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 101.12c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 15, Flurstück 215 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 265 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe sowie der Eigenart in Bezug auf die andersartige Erscheinung und die Belaubung aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Vielfalt zur Erhaltung des Zusammenspiels von Natur- und Kulturerbe in der denkmalgeschützten Parkanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 102.01 7 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Zülpicher Straße, Roonstraße / Zülpicher Platz (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3425/133), nord- und südwestliche Umgebung der Herz-Jesu-Kirche. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 102.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 3425/133 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfänge: 360 cm - 460 cm Kronenfläche: nördliche Baumgruppe 1100 m² / südliche Baumgruppe 550 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild aufgrund der Stattlichkeit und Ensemblewirkung mit der Kirche Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 102.02 3 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Chlodwigplatz (Gemarkung Köln, Flur 32, Flurstück 407/110), südöstliche Seite des Chlodwigplatzes, zwischen Einmündung Bonner Straße und Ubierring. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 102.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 32, Flurstück 407/110 Größenangaben Höhe: 29,0 m Stammumfänge: 310 cm, 330 cm, 380 cm Kronenfläche: 580 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: Aufgrund der Stattlichkeit zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich zur Sicherung der Vielfalt des Stadtbildes aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 102.03 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Kaesenstraße 23-25 (Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1187/10), rückwärtige Hofanlage, neben Parkplatz. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 102.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1187/10 Größenangaben Höhe: 29,0 m Stammumfang: 518 cm Kronendurchmesser: 27,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in Innenstadt aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild durch seine Stattlichkeit Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 102.05 5 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Martin-Luther-Platz / Volksgartenstraße (Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 269, 270). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 102.05 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 41, Flurstücke 269, 270 Größenangaben Höhe: 26,0 - 30,0 m Stammumfänge: 330 cm, 310 cm, 320 cm, 340 cm, 360 cm Kronendurchmesser: 16,0 m, 18,0 m, 15,0 m, 18,0 m, 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Orts- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 102.06 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Neustadt Süd, Engelbertstraße 38a / Hohenstaufenring 57a (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 710), im östlichen Bereich der Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 102.06 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 710 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 446 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Straßenbildes aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild aufgrund der Stattlichkeit und des Alters Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 102.07 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Salierring 23-27 (Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 563), südliche Ecke des Innenhofs. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 102.07 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 34, Flurstück 563 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 500 cm Kronendurchmesser: 23,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Innenhof Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 102.08 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Süd, Hardefuststraße 7 (Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1489/11), südliche Ecke im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 102.08 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 33, Flurstück 1489/11 Größenangaben Höhe: 26,5 m Stammumfang: 593 cm Kronendurchmesser: 23,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 102.09 1 Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) in Neustadt Süd, Maternuskirchplatz 5 (Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 201), südöstlicher Bereich des rückwärtigen Gartenhofs. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 102.09 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 40, Flurstück 201 Größenangaben Höhe: 19,5 m Stammumfang: 234 cm Kronendurchmesser: 10,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Seltenheit aufgrund der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Innenhof Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Am Römerturm (Gemarkung Köln, Flur 21, Flurstück 763), im Hochbeet neben dem Bürgersteig auf der Westseite des Spielplatzes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 21, Flurstück 763 Größenangaben Höhe: 29,0 m Stammumfang: 480 cm Kronendurchmesser: 22,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit und des Alters (Seltenheit) zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.02 1 Blauglockenbaum (Paulownia tomentosa) in Altstadt Nord, Pastor-Könn-Platz (Gemarkung Köln, Flur 18, Flurstück 234/7), östlich des Kindergartens Apostelnkloster. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 18, Flurstück 234/7 Größenangaben Höhe: 13,0 m Stammumfang: 354 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Schönheit im Stadtbild zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der prägenden und belebenden Wirkung für die Umgebung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.04 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Eintrachtstraße 120 (Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstück 205/3), rückwärtiger Innenhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 23, Flurstück 205/3 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 516 cm Kronendurchmesser: 27,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.05 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonskloster / Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 463), südlich St. Gereon in der Grünanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.05 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 463 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfänge: 385 cm, 410 cm Kronendurchmesser: 24,0 m, 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der belebenden Funktion für die Umgebung zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.06 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonsdriesch 23 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 526/26), rückwärtiger Gartenhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.06 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 526/26 Größenangaben Höhe: 29,0 m Stammumfang: 534 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.07 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Zeughausstraße 2-10 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 439), Innenhof der Bezirksregierung. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.07 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 439 Größenangaben Höhe: 32,0 m, 28,0 m Stammumfänge: 505 cm, 467 cm Kronendurchmesser: 34,0 m, 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für die Umgebung aufgrund der Stattlichkeit der Bäume Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.08a 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Altstadt Nord, Grünanlage Kolpingplatz (Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.08a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 315 cm Kronendurchmesser: 23,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Seltenheit zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes und der Artenvielfalt aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für den Kolpingplatz Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.08b 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Altstadt Nord, östliche Drususgasse (Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6), Grünanlage Kolpingplatz, westlich Wallraf-Richartz-Museum. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.08b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 20, Flurstück 360/6 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 260 cm Kronendurchmesser: 15,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Seltenheit aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für den Kolpingplatz zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes und der Artenvielfalt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.11a 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 458), östliche Ecke der Grünanlage im Innenhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.11a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 458 Größenangaben Höhe: 33,0 m Stammumfang: 524 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für die Umgebung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.11b 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Gereonshof (Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 429), südwestliche Ecke der Grünanlage im Innenhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.11b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 22, Flurstück 429 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 494 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.12 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, An der Linde 30 / Kunibertskloster 11-13 (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 623), im südwestlichen Bereich des Innenhofs. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.12 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 623 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 473 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.14 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Altstadt Nord, Jakordenstraße 6 (Gemarkung Köln, Flur 28, Flurstück 346/211), im rückwärtigen Grundstücksteil. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.14 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 28, Flurstück 346/211 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 422 cm Kronendurchmesser: 21,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit, Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.15a 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage im südlichen Zugangsbereich. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.15a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416 Größenangaben Höhe: 32,0 m Stammumfang: 556 cm Kronendurchmesser: 28,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.15b 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage nördlich der Bebauung. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.15b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfang: 545 cm Kronendurchmesser: 24,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und belebenden Funktion im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.15c 1 Blutbuche (Fagus sylvatica) in Altstadt Nord, Kardinal-Frings-Straße 4-12 (Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416), rückwärtige Parkanlage, Parkmitte. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.15c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 24, Flurstück 416 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 540 cm Kronendurchmesser: 24,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Artenvielfalt in der Innenstadt aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und belebenden Funktion im Stadtbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 103.17 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Altstadt Nord, Niederich-Straße 1-3 (Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 654), hinter der straßenseitigen Begrenzungsmauer in der Einmündung „Dagobertstraße“. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 103.17 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 27, Flurstück 654 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 440 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 104.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Sedanstraße 37 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 623/19), am Rande des Bürgersteigs zur Straße „An der Münze“. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 104.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 623/19 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfang: 544 cm Kronendurchmesser: 21,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 104.02 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Elsa-Brändström-Straße / Konrad-Adenauer-Ufer, (Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 468), Grünstreifen in der Mitte der Fahrbahnen. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 104.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 468 Größenangaben Höhe: 32,0 m Stammumfang: 520 cm Kronendurchmesser: 24,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 104.03 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Oppenheimstraße 6a, 8, 10 (Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 480), inmitten des Innenhofs. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 104.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 46, Flurstück 480 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfang: 482 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Schönheit im Stadtbild aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 104.04 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Neustadt-Nord, Theodor-Heuss-Ring 9 (Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 836/1), straßenseitiger Vorgarten östlich des Gebäudes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 104.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 38, Flurstück 836/1 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 312 cm Kronendurchmesser: 15,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund Seltenheit der Art und Erhaltung der Vielfalt aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion für die Umgebung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 104.05 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Melchiorstraße 3 (Gemarkung Köln, Flur 45, Flurstück 1582/13), links vor der Zufahrt zur Hoffläche des Bürgerzentrums Alte Feuerwache. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 104.05 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 45, Flurstück 1582/13 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 440 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und der Ensemblewirkung mit der denkmalgeschützten Anlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 104.06 1 Platane, (Platanus x acerifolia) in Neustadt Nord, Hansaring 56 (Gemarkung Köln, Flur 37, Flurstück 1351/146), Hansa-Gymnasium, in der südwestlichen Ecke des Innenhofs. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 104.06 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln, Flur 37, Flurstück 1351/146 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 345 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck (siehe Sicherstellung) Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der raumprägenden und belebenden Funktion in der denkmalgeschützten Schulanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 105.01 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Deutz, Am Deutzer Kastell (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1384), Grünfläche südlich des Caritas- Altenzentrums St. Heribert. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 105.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1384 Größenangaben Höhe: 19,0 m Stammumfang: 290 cm Kronendurchmesser: 14,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Straßenbildes zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der wertvollen Ensemblewirkung mit Kirche und Altenwohnheim aufgrund der belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild aufgrund der Stattlichkeit Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 105.04 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Deutz, Suevenstraße 8 (Gemarkung Deutz, Flur 34, Flurstück 4798/4), südöstliche Ecke der rückwärtigen Grünfläche. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 105.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Deutz, Flur 34, Flurstück 4798/4 Größenangaben Höhe: 19,5 m Stammumfang: 390 cm Kronendurchmesser: 17,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Seltenheit aufgrund der Stattlichkeit zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 105.05 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Deutz, Neuhöfferstraße 32 / Ecke Opladener Straße (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1326), gegenüber Deutzer Bahnhof, auf dem Bürgersteig im Bereich der Einmündung. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 105.05 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1326 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 475 cm Kronendurchmesser: 25,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 105.06a 4 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Urbanstraße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 105.06a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419 Größenangaben Höhe: 27,0 m Stammumfänge: 424 cm, 476 cm, 496 cm, 552 cm Kronenfläche (Baumgruppe): 1800 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und in der denkmalgeschützten Grünanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 105.06b 6 Platanen (Platanus x acerifolia) in Deutz, Kennedy-Ufer 2 (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419), in der Grünfläche entlang der Hermann-Pünder-Straße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 105.06b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstück 1419 Größenangaben Höhe: 27,0 m Stammumfänge: 341 cm, 357 cm, 364 cm, 411 cm, 421 cm, 424 cm Kronenfläche (Baumgruppe): 1800 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und in der denkmalgeschützten Grünanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 1 NDI 105.07 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Deutz, Lorenzstraße 26-28 (Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücke 664 und 665), im rückwärtigen Innenhof auf der Flurstücksgrenze. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 105.07 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Deutz, Flur 35, Flurstücke 664 und 665 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 295 cm Kronendurchmesser: 21,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 201.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Schönhauser Straße 59-61 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 49/1), im straßenseitigen Vorgarten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 201.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 49/1 Größenangaben Höhe: 26,0 m Stammumfang: 465 cm Kronendurchmesser: 24,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild durch Stattlichkeit/Ensemble mit der als Kulturdenkmal ausgewiesenen Villa Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 201.02b 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bayenthal, Oktavianstraße 10-12 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1266), im östlichen Teil des rückwärtigen Gartens. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 201.02b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1266 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 437 cm Kronendurchmesser: 25,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im Stadtbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 201.04 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Bayenthal, Gustav-Heinemann- Ufer 90 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1906), südlich neben der Zufahrt zu den rückwärtigen Wohngebäuden. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 201.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1906 Größenangaben Höhe: 17,0 m Stammumfang: 390 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Wüchsigkeit und Erscheinung zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.01a 1 Amberbaum (Liquidambar styraciflua) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im östlichen Teil der rückwärtigen Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.01a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 Größenangaben Höhe: 27,0 m Stammumfang: 315 cm Kronendurchmesser: 17,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden und belebenden Funktion im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.01b 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen der Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.01b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 Größenangaben Höhe: 30,0 m, 30,0 m Stammumfänge: 485 cm, 655 cm Kronenfläche (Baumpaar): 225 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden und belebenden Funktion im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.01c 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4233/117), im nordwestlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.01c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4233/117 Größenangaben Höhe: 27,0 m Stammumfang: 385 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.01d 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im südlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.01d Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 Größenangaben Höhe: 26,0 m, 26,0 m Stammumfänge: 365 cm, 335 cm Kronendurchmesser (Baumpaar): 580 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der besonderen Züchtungsform Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.01e 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), inmitten der rückwärtigen Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.01e Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 355 cm Kronendurchmesser: 14,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Vielfalt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.01f 1 Baumhasel (Corylus colurna) in Marienburg, Bayenthalgürtel 9b (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2), im westlichen Bereich der rückwärtigen Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.01f Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 117/2 Größenangaben Höhe: 27,0 m Stammumfang: 345 cm Kronendurchmesser: 15,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Straßenbild aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Vielfalt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.02 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Marienburg, Leyboldstraße 42- 44 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4600/326), südwestlich des Hauptgebäudes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 4600/326 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 583 cm Kronendurchmesser: 13,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden und belebenden Funktion im Stadtbild und Quartier aufgrund der Ensemblewirkung mit dem Gebäude Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.04 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Bayenthalgürtel 3 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 2936/110), westlich des Gebäudes nahe Alteburger Mühle. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 2936/110 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 450 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.05 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 4 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 367). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.05 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 367 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfang: 465 cm Kronendurchmesser: 22,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.07 Allee, bestehend aus 20 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 6883/344 und Flurstück 6885/338 teilweise), Brohler Straße zwischen der Einmündung „Hoffmann-von- Fallersleben-Straße“ und der Einmündung „Mehlemer Straße“. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.07 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 6883/344 und Flurstück 6885/338 teilweise Größenangaben Höhe: 22,0 m - 29,0 m Stammumfänge: 245 cm - 445 cm Kronenfläche (Allee): 3850 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.08 Allee, bestehend aus 191 Platanen (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Bayenthalgürtel, (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1413), zwischen Einmündung „Bonner Straße“ und Einmündung „Alteburger Straße“, auf dem Mittelstreifen. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.08 Einzelbaum Maßstab 1:4000 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1413 Größenangaben Höhe: 6,0 m – 30,0 m Stammumfänge: 35 cm - 450 cm Kronenfläche (Allee): 25150 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.11 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, An der Alteburger Mühle 16 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1492), inmitten des rückwärtigen Innenhofs. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.11 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1492 Größenangaben Höhe: 29,0 m Stammumfang: 390 cm Kronendurchmesser: 24,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 202.12 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Marienburg, Im Römerkastell (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1230), auf der Rasenfläche inmitten der Grünanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 202.12 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 51, Flurstück 1230 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 440 cm Kronendurchmesser: 21,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 203.01 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Raderberg, Marktstraße / Bonner Straße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2022), alter Botanischer Garten, Südseite der Grünanlage, ca. 2 m vom asphaltierten Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 203.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2022 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 470 cm Kronendurchmesser: 10,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 203.02 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Raderberg, Brühler Straße 74 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2700), westliche Grenze des Klostergartens nahe Bebauung Raderberger Straße 147. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 203.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 2700 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 453 cm Kronendurchmesser: 19,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 204.01b 2 Mammutbäume (Sequoiadendron giganteum) in Raderthal, Brühler Straße 300 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 1423), inmitten der Grünanlage nördlich des Einganges zum Truppenamt. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 204.01b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 53, Flurstück 1423 Größenangaben Höhe: 27,0 m, 20,0 m Stammumfänge: 478 cm, 620 cm Kronendurchmesser: 9,0 m, 11,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Eigenart und der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 208.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Rodenkirchen, Auf dem Brand 10 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 84, Flurstück 1584/93), Vorgarten nahe Grundstücksgrenze. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 208.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 84, Flurstück 1584/93 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfang: 480 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Ortsbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und exponierter Stellung prägenden und belebenden Funktion für das Orts- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 208.02 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Rodenkirchen, Im Park 6 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 517), südwestlich im straßenseitigen Garten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 208.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 517 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfang: 442 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Ortsbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und Farbeigenart prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für das Ortsbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 208.04 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Rodenkirchen, Sürther Straße 1 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 66, Flurstück 10). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 208.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 66, Flurstück 10 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 338 cm Kronendurchmesser: 19,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 208.09 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Rodenkirchen, Uferstraße 33 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169), in der südwestlichen und südöstlichen Ecke des rückwärtigen Gartens. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 208.09 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 73, Flurstück 169 Größenangaben Höhe: 22,0 m, 24,0 m Stammumfänge: 298 cm, 299 cm Kronendurchmesser: 15,0 m, 19,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung aufgrund der Ensemblewirkung des Baumpaars zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 209.01 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weiß, Auf der Ruhr 25 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78, Flurstück 543), auf dem Bürgersteig vor Haus Nr. 25. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 209.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 78, Flurstück 543 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 240 cm Kronendurchmesser: 11,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung der Schönheit des Ortsbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und exponierten Stellung (Ortsausgang) prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Orts- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 209.02 Allee, bestehend aus 92 Linden (Tilia platyphyllos) in Sürth, Bahnhofstraße, zwischen Falderstraße und Sürther Hauptstraße (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 85, Flurstück 2279, 284/1, 285/2, 287/5, 287/6, 287/9, 1317/285). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 209.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 85, Flurstück 2279, 284/1, 285/2, 287/5, 287/6, 287/9, 1317/285 Größenangaben Höhe: 6,0 m - 7,0 m Stammumfänge: 45 cm - 200 cm Kronendurchmesser: 4,0 m - 6,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 210.01a 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826), Westseite des straßenseitigen Gartenteils. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 210.01a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfang: 474 cm Kronendurchmesser: 10,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit belebenden Funktion im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 210.01b 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826), im Garten an der Westseite des Hauses. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 210.01b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 444 cm Kronendurchmesser: 21,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Eigenart, der Vielfalt und der Schönheit des Ortsbildes aufgrund der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für das Ortsbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 210.01c 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Sürth, Falderstraße 25 (Gemarkung Rondorf- Land, Flur 86, Flurstück 2826), im Garten an der nordöstlichen Grundstücksgrenze. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 210.01c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 86, Flurstück 2826 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 449 cm Kronendurchmesser: 21,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Ortsbildes aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für das Ortsbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 2 NDI 210.02 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Sürth, Sürther Hauptstraße 173 (Gemarkung Rondorf-Land, Flur 81, Flurstück 271), inmitten des Grundstücks auf der kleinen Grünfläche. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 210.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Rondorf-Land, Flur 81, Flurstück 271 Größenangaben Höhe: 16,0 m Stammumfang: 358 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der raumprägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und auf dem Gelände Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 301.01 3 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Klettenberg, Siebengebirgsallee / Ecke Stenzelbergstraße (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 137, 728), auf dem Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 301.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 55, Flurstück 137, 728 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfänge: 190 cm, 275 cm, 260 cm Kronenfläche (Baumgruppe): 500 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und exponierter Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßenbild und für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 302.01a 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Sülz, Luxemburger Straße 201 (Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 507), auf der Rasenfläche in der Mitte der Parkanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 302.01a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 507 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 465 cm Kronendurchmesser: 27,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der Farbeigenart prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für die Parkanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 302.01b 1 Eibe (Taxus baccata) in Sülz, Luxemburger Straße 201 (Gemarkung Köln- Rondorf, Flur 56, Flurstück 507), im südwestlichen Teil der Parkanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 302.01b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Köln-Rondorf, Flur 56, Flurstück 507 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfänge: 170 cm, 175 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters belebenden und gliedernden Funktion für die Parkanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Wilhelm-Backhaus-Straße 23 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 1372/251), Südostecke des Grundstücks nahe Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 1372/251 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 410 cm Kronendurchmesser: 22,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden und belebenden Funktion für das Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.03 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Schumannstraße 25 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 4734/19), im straßenseitigen Vorgarten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 4734/19 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfang: 398 cm Kronendurchmesser: 17,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden und belebenden Funktion für das Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.04 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum), Lindenthal, Fürst-Pückler-Straße 42 (Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 890/93), in der Mitte des rückwärtigen Gartens. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 890/93 Größenangaben Höhe: 29,0 m Stammumfang: 480 cm Kronendurchmesser: 11,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und Habitus prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.05 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Franzstraße 73 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 690), im Innenhof der rückwärtigen Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.05 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 690 Größenangaben Höhe: 27,0 m Stammumfang: 470 cm Kronendurchmesser: 11,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und Habitus prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.06 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.06 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151 Größenangaben Höhe: 26,0 m Stammumfang: 360 cm Kronendurchmesser: 9,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und Habitus belebenden Funktion für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.07 1 Schwarzkiefer (Pinus nigra) in Lindenthal, Bachemer Straße 86 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 3057/30), im rückwärtigen Garten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.07 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 3057/30 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 330 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch das Alter und Habitus prägenden und belebenden Funktion für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.08 1 Schwarznuss (Juglans nigra) in Lindenthal, Weyertal 111 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 977), in der Grünanlage der Kindertagesstätte nahe der Grundstücksgrenze zum Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.08 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 977 Größenangaben Höhe: 15,0 m Stammumfang: 370 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für das Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.09 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lindenthal, Amalienstraße 4 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 3424/251). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.09 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 69, Flurstück 3424/251 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 420 cm Kronendurchmesser: 15,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Straßenbild aufgrund der ebenmäßigen Wuchsform Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.11a 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), in der nordwestlichen Ecke der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.11a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783 Größenangaben Höhe: 27,0 m Stammumfang: 570 cm Kronendurchmesser: 28,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.11b 1 Stieleiche (Quercus robus) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), Südseite der Parkanlage des St. Elisabeth- Krankenhauses, südlich der Wegegabelung. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.11b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 375 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der durch die Stattlichkeit und exponierter Stellung prägenden und belebenden Funktion für die Parkanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.11c 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lindenthal, Werthmannstraße 1 (Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783), südlich der Rasenfläche in der Mitte der Parkanlage des St. Elisabeth-Krankenhauses. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.11c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 64, Flurstück 1783 Größenangaben Höhe: 26,0 m Stammumfang: 520 cm Kronendurchmesser: 27,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Parkanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.12 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Lindenthal, Joseph-Stelzmann- Straße 9 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 2998), auf dem Gelände der Uniklinik Köln, in der nordöstlichen Ecke von Haus 30. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.12 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 2998 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 340 cm Kronendurchmesser: 10,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Seltenheit der Art und zur Erhaltung der Artenvielfalt aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.17 1 Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Lindenthal, Bachemer Straße 88 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151), im rückwärtigen Garten, hinter dem Wohngebäude. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.17 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1151 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfang: 231 cm Kronendurchmesser: 8,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Seltenheit aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 303.18 1 Wintergrüne Eiche (Quercus turneri 'Pseudoturneri') in Lindenthal, Kringsweg 6 (Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1586), im straßenseitigen Vorgarten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 303.18 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 63, Flurstück 1586 Größenangaben Höhe: 13,0 m Stammumfang: 322 cm Kronendurchmesser: 14,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Vielfalt und der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 304.01 1 Zerreiche (Quercus cerris) in Braunsfeld, Voigtelstraße 4 (Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 415), südöstliche Grundstücksecke nahe Bürgersteig der Friedrich-Schmidt-Straße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 304.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kriel, Flur 62, Flurstück 415 Größenangaben Höhe: 21,0 m Stammumfang: 310 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden und belebenden Funktion im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 304.03a 7 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumgruppe in der nordöstlichen Ecke der Außenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 304.03a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 921 Größenangaben Höhe: 17,0 m Stammumfänge: 94 cm - 110 cm Kronenfläche (Baumgruppe): 420 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung seiner raumprägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßen- und Stadtbild und im Innenhof Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 304.03b 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Braunsfeld, Geilenkircher Straße 52 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 921), auf dem Gelände der Gemeinschaftsgrundschule, Baumreihe in der südöstlichen Ecke der Außenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 304.03b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 921 Größenangaben Höhe: 17,0 m - 20,0 m Stammumfänge: 173 cm - 251 cm Kronenfläche (Baumreihe): 300 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung seiner raumprägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßen- und Stadtbild und im Innenhof Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Müngersdorf, Belvederestraße 40 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 1693), Herrigergasse zwischen Belvederestraße und Alter Militärring. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 1693 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfang: 560 cm Kronendurchmesser: 26,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der Ensemblewirkung mit dem Neubau prägenden und belebenden Funktion Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.02 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus) in Müngersdorf, Belvederestraße 42 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2048), nördlich des Teilstücks Herrigergasse zwischen Belvederestraße und Alter Militärring. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2048 Größenangaben Höhe: 26,0 m Stammumfang: 385 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion für das Ortsbild, Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.03a 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348), Petershof, an der Grundstückmauer zum Lövenicher Weg. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.03a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfang: 299 cm Kronendurchmesser: 19,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild und für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.03b 2 Eiben (Taxus baccata) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348), Grundstück Petershof, Grünanlage der Kindertagesstätte, nördlich neben dem Eingang. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.03b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2348 Größenangaben Höhe: 14 m, 14,0 m Stammumfänge: 220 cm, 305 cm Kronendurchmesser: 14,0 m, 12,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und belebenden Funktion für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.03c 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im Innenhof des Petershofes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.03c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 270 cm Kronendurchmesser: 18,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.03d 2 Stieleichen (Quercus robur) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), im rückwärtigen Hof des Petershofes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.03d Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724 Größenangaben Höhe: 20,0 m, 22,0 m Stammumfänge: 285 cm, 310 cm Kronenfläche (Baumpaar): 370 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der belebenden Funktion für den Platz Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.03e 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Müngersdorf, Belvederestraße 17 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724), Petershof, in der östlichen Ecke des Innenhofs. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.03e Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 724 Größenangaben Höhe: 21,0 m Stammumfang: 303 cm Kronendurchmesser: 17,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und in der Anlage aufgrund der Ensemblewirkung mit den denkmalgeschützten Gebäuden des Petershofs Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.04a 1 dreistämmiger Ginkgobaum (Ginkgo biloba) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), im südöstlichen Teil der Gartenanlage, auf Höhe des Wendehammers. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.04a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfänge: 80 cm, 100 cm, 110 cm Kronendurchmesser: 14,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.04b 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), an der südwestlichen Grenze der Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.04b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 240 cm Kronendurchmesser: 9,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Stadtbild infolge der Stattlichkeit und des Alters Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.04c 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Müngersdorf, Eilendorfer Straße 5 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228), südwestlich des Wohngebäudes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.04c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2228 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 330 cm Kronendurchmesser: 22,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen im Innenstadtbereich aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Stadtbild infolge der Stattlichkeit und des Alters Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 305.05 1 Stieleiche (Quercus robur) in Müngersdorf, Olympiaweg 2 / Ecke Peter- Günther-Weg (Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2210), westlich des Peter-Günther-Wegs auf dem Parkplatz südöstlich der Radrennbahn. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 305.05 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Flurstück 2210 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 262 cm Kronendurchmesser: 13,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund seiner volkskundlichen Bedeutung („Olympiaeiche“ 1936) aufgrund der Ensemblewirkung mit dem Steinquader Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 306.01 1 Platane (Platanus x acerifolia), Junkersdorf, Am Schulberg 2 (Gemarkung Lövenich, Flur 2, Flurstück 1417), vor der Alten Dorfkirche Junkersdorf, auf der straßenseitigen Grünfläche. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 306.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 2, Flurstück 1417 Größenangaben Höhe: 26,0 m Stammumfang: 445 cm Kronendurchmesser: 25,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit, der exponierten Stellung der Ensemblewirkung mit der Kirche prägenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 306.02 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Junkersdorf, Paul-Finger-Straße 19 (Gemarkung Lövenich, Flur 31, Flurstück 57), Vorgarten nahe dem Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 306.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 31, Flurstück 57 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 280 cm Kronendurchmesser: 24,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 306.03 2 Silberlinden (Tilia tomentosa) in Junkersdorf, Grünanlage Feldblumenweg / Kornblumenweg (Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 811). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 306.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 811 Größenangaben Höhe: 15,0 m Stammumfänge: 375 cm, 315 cm Kronendurchmesser: 7,0 m, 7,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild zur Erhaltung der Artenvielfalt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 306.04a 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), östlich der Haupthofeinfahrt. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 306.04a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 395 cm Kronendurchmesser: 17,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 306.04b 5 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordöstliche Grundstücksecke. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 306.04b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfänge: 220 cm - 260 cm Kronenfläche (Baumgruppe): 550 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 306.04c 1 Esskastanie (Castanea sativa) in Junkersdorf, Dürener Straße 441 (Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60), nordwestliche Grundstücksecke. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 306.04c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 45, Flurstück 60 Größenangaben Höhe: 14,0 m Stammumfang: 380 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 306.05 Allee, bestehend aus 182 Linden (Tilia cordata) in Junkersdorf, parallel zur Statthalterhofallee zwischen Statthalterhofweg im Westen und Salzburger Weg im Osten (Gemarkung Lövenich, Flur 28, Flurstück 2; Flur 31, Flurstück 79 und Flur 32, Flurstück 76). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 306.05 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 28, Flurstück 2; Flur 31, Flurstück 79 und Flur 32, Flurstück 76 Größenangaben Höhe: 16,0 m - 26,0 m Stammumfänge: 80 cm - 300 cm Kronenfläche (Allee): 15000 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der gliedernden und prägenden Funktion im Stadtbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 306.06 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Junkersdorf, Blumenallee / Ecke Ackerwinde (Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 844 teilweise), auf dem Bürgersteig der Straßenkreuzung. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 306.06 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 21, Flurstück 844 teilweise Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 320 cm Kronendurchmesser: 23,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild infolge Stattlichkeit und exponierter Stellung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 307.01a 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), nordwestliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 307.01a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710 Größenangaben Höhe: 19,0 m Stammumfang: 354 cm Kronendurchmesser: 12,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung von Eigenart und Schönheit des Stadtbilds zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 307.01b 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), südliche Ecke der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 307.01b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 380 cm Kronendurchmesser: 19,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung von Eigenart und Schönheit des Stadtbilds zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und der Farbeigenart prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 307.01c 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im südlichen Bereich der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe An der Alten Post 18/20. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 307.01c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 380 cm Kronendurchmesser: 19,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 307.01d 1 Traubeneiche (Quercus petraea) in Weiden, Aachener Straße / Berliner Straße (Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710), im westlichen Bereich der Grünanlagen des Wohnquartiers An der Alten Post, auf Höhe Berliner Straße 15. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 307.01d Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 16, Flurstück 710 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 365 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 307.02 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Weiden, Eichendorffstraße / Bahnstraße (Gemarkung Lövenich, Flur 3, Flurstück 287), in der Grünanlage Graf-Zeppelin-Platz. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 307.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 3, Flurstück 287 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 322 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und auf dem Platz Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 308.01 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 512), in der straßenseitigen Grünfläche zwischen Haus 116 und 118, gegenüber Mertenshof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 308.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 512 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 385 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 308.02b 1 Riesenlebensbaum (Thuja plicata) in Lövenich, Brauweiler Straße 16 (Gemarkung Lövenich, Flur 10, Flurstück 789), Grünanlage südlich Odemshof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 308.02b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 10, Flurstück 789 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 480 cm Kronendurchmesser: 12,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung von Eigenart und Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters belebenden Funktion für das Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 308.03a 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage, östlich des Herrenhauses. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 308.03a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 400 cm Kronendurchmesser: 22,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und gliedernden Funktion im Stadtbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 308.03b 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage, nördlich des Herrenhauses. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 308.03b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfang: 380 cm Kronendurchmesser: 16,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 308.03c 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea‘) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, Parkanlage, inmitten der Rasenfläche. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 308.03c Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019 Größenangaben Höhe: 6,0 m Stammumfang: 400 cm Kronendurchmesser (Torso): 5,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und Farbeigenart prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 308.03d 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Lövenich, Moltkestraße (Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019), Mertenshof, im westlichen Bereich der Parkanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 308.03d Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 9, Flurstück 1019 Größenangaben Höhe: 32,0 m Stammumfang: 440 cm Kronendurchmesser: 26,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 3 NDI 309.02 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Widdersdorf, An den Kastanien 7- 9 (Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 2621), an der Straße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 309.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Lövenich, Flur 50, Flurstück 2621 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfang: 315 cm Kronendurchmesser: 17,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild, Quartier und Straßenbild aufgrund der Ensemblewirkung mit Schule und Kirche Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 4 NDI 401.01 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Franz-Kreuter-Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1941), in der rückwärtigen Grünanlage östlich Franz-Kreuter-Straße 3, südlich des Parkplatzes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 401.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1941 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfänge: 235 cm, 310 cm Kronenfläche (Baumpaar): 425 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und auf dem Platz Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 4 NDI 401.02 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Mechternstraße / Vogelsanger Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1556), auf dem straßenseitigen Dreieck zwischen Vogelsanger Straße 89 und Mechternstraße 2. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 401.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1556 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfang: 310 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und Ensemblewirkung mit dem Pfarrhaus prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 4 NDI 401.03 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Ehrenfeld, Christian-Schult-Straße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1544), im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz, gegenüber Haus Nr. 24. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 401.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Ehrenfeld, Flur 70, Flurstück 1544 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 280 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 4 NDI 401.04 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Ehrenfeld, Stammstraße (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 71, Flurstück 529), vor dem Ehrenfelder Bahnhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 401.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Ehrenfeld, Flur 71, Flurstück 529 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 435 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild infolge Stattlichkeit und exponierter Stellung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 4 NDI 402.01 5 Platanen (Platanus x acerifolia) in Neuehrenfeld, Simarplatz (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 73, Flurstück 487), vor dem Haupteingang von St. Peter. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 402.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Ehrenfeld, Flur 73, Flurstück 487 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfänge: 260 cm - 390 cm Kronenfläche (Baumgruppe): 1090 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und Ensemblewirkung mit der Kirche prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 4 NDI 402.02 3 schwarze Maulbeerbäume (Morus nigra) in Neuehrenfeld, Parkgürtel (Gemarkung Ehrenfeld, Flur 88, Flurstück 3522), Parkplatz südliche Hauptzufahrt. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 402.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Ehrenfeld, Flur 88, Flurstück 3522 Größenangaben Höhe: 3,0 m - 5,0 m Stammumfänge: 210 cm, 250 cm, 270 cm Kronendurchmesser: 4,0 m, 5,0 m, 5,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden und belebenden Funktion auf dem Platz Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 4 NDI 403.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Bickendorf, Rochusstraße 80 (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 792), auf dem Gelände des ehemaligen Lindweiler Hofs, gegenüber Rochusstraße 115, hinter der Begrenzungsmauer im straßenseitigen Innenhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 403.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 792 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfang: 377 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung der raumprägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßen- und Ortsbild und im Innenhof aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 4 NDI 406.01 Baumreihe, bestehend aus 33 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Ossendorf, Rochusstraße / Am Pistorhof (Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 1840 tlw. und Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 660 tlw.), beginnend vor Rochusstraße 201, abbiegend in die Straße Am Pistorhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 406.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 1840 tlw. und Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstück 660 tlw. Größenangaben Höhe: 5,0 m - 24,0 m Stammumfänge: 40 cm - 390 cm Kronendurchmesser: 2,0 m - 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der gliedernden und prägenden Funktion im Stadtbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 501.01a 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Gocher Straße 45 (Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 2675), Innenhof des St. Vinzenz-Krankenhauses. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 501.01a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 2675 Größenangaben Höhe: 26,5 m, 28,5 m Stammumfänge: 386 cm, 376 cm Kronendurchmesser: 25,5 m, 24,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit belebenden und gliedernden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 501.01b 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Nippes, Merheimer Straße (Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 1578), Grünfläche östlich der Merheimer Straße gegenüber dem Haupteingang zum St. Vincenz-Hospital. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 501.01b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Nippes, Flur 88, Flurstück 1578 Größenangaben Höhe: 27,5 m, 28,5 m Stammumfänge: 356 cm, 386 cm Kronenfläche (Baumpaar): 810 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 501.03 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Nippes, Neusser Straße / Auerstraße (Gemarkung Nippes, Flur 91, Flurstück 903), in der Einmündung auf die Auerstraße, vor Neusser Straße 184. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 501.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Nippes, Flur 91, Flurstück 903 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfang: 320 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Zusammenspiel mit der Lindenallee im südlichen Verlauf der Straße Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 503.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Riehl, Boltensternstraße 16 (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 856), SBK-Gelände, nordwestlich von Haus 4. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 503.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 856 Größenangaben Höhe: 21,0 m Stammumfang: 550 cm Kronendurchmesser: 22,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 503.02 1 Schnurbaum (Styphnolobium japonicum) in Riehl, Tiergartenstraße 9 (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 250), in der Abzweigung zur Rotterdamer Straße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 503.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 250 Größenangaben Höhe: 15,0 m Stammumfang: 340 cm Kronendurchmesser: 15,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden Funktion im Ortsbild, Quartier und Straßenbild zur Erhaltung der Vielfalt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 503.03 Baumreihe und Allee in Riehl (Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 616 tlw.), Baumreihe bestehend aus 38 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der Boltensternstraße auf Höhe Haus Nr. 121 im Norden und Haus Nr. 45 im Süden und Allee, bestehend aus 34 Platanen (Platanus x acerifolia), zwischen der Abzweigung Pionierstraße im Norden bis zur Riehler Straße im Süden. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 503.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Nippes, Flur 86, Flurstück 616 tlw. Größenangaben Höhe: 15,0 m - 28,0 m Stammumfänge: 60 cm - 460 cm Kronenfläche (Baumreihe / Allee): 8900 m² / 5400 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Schönheit und der Vielfalt des Stadtbildes aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 504.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Niehl, Halfengasse 25 (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3329), auf dem Schulhof der Grundschule. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 504.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 3329 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfang: 410 cm Kronendurchmesser: 25,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der durch die Stattlichkeit und Ensemblewirkung mit dem Schulgebäude prägenden und belebenden Funktion im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 504.02 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Sebastianstraße 229 (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 2656), auf der straßenseitigen Grünfläche. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 504.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 2656 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfang: 340 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 504.03 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Niehl, Merkenicher Straße 158, (Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 1205), im nördlichen und südlichen Bereich des Innenhofs. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 504.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Longerich, Flur 99, Flurstück 1205 Größenangaben Nördliche Rosskastanie: Höhe: 20,0 m Stammumfang: 282 cm Kronendurchmesser: 13,0 m Südliche Rosskastanie: Höhe: 20,0 m Stammumfang: 285 cm Kronendurchmesser: 17,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Innenhof aufgrund der Stattlichkeit und der Erscheinung aufgrund der Ensemblewirkung als Baumpaar und im Zusammenspiel mit dem denkmalgeschützten Gebäude Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 505.01 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Weidenpesch, Schmiedegasse 47 (Gemarkung Longerich, Flur 5, Flurstück 1769), auf dem Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 505.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Longerich, Flur 5, Flurstück 1769 Größenangaben Höhe: 10,0 m Stammumfang: 360 cm Kronendurchmesser: 10,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die exponierte Stellung prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 506.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Longerich, Neusser Straße 799 (Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 3819), im straßenseitigen Vorgarten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 506.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 3819 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 420 cm Kronendurchmesser: 27,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der durch die Stattlichkeit und der Ensemblewirkung mit dem Gebäude prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 5 NDI 506.03 1 Rotbuche (Fagus sylvatica) in Longerich, Norddeicher Straße 2 (Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 3868), Ecke Norddeicher Straße / Oldenburger Straße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 506.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Longerich, Flur 96, Flurstück 3868 Größenangaben Höhe: 15,0 m Stammumfang: 365 cm Kronendurchmesser: 15,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild bedingt durch Stattlichkeit und exponierte Stellung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 6 NDI 601.03 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merkenich, Mennweg 25 (Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 95), im straßenseitigen Vorgarten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 601.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Worringen, Flur 61, Flurstück 95 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 405 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Ortsbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 6 NDI 602.02 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Fühlingen, Schmiedhofsweg 1 (Gemarkung Worringen, Flur 87, Flurstück 494), an der Zufahrt zum Schmittenhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 602.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Worringen, Flur 87, Flurstück 494 Größenangaben Höhe: 16,0 m Stammumfang: 335 cm Kronendurchmesser: 10,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, der Wüchsigkeit und der Erscheinung zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Quartier und im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 6 NDI 606.01 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Pesch, Escher Straße / Donatusstraße (Gemarkung Esch, Flur 3, Flurstück 1790), Grünfläche südlich der Straßengabelung. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 606.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Esch, Flur 3, Flurstück 1790 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 310 cm Kronendurchmesser: 17,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien Landschaft zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Landschafts- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 6 NDI 611.01a 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 (Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), vor der Kirche. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 611.01a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156 Größenangaben Höhe: 19,0 m Stammumfang: 305 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Ensemblewirkung mit der Kirche prägenden und belebenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 6 NDI 611.01b 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Roggendorf/Thenhoven, Baptiststraße 37 (Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156), straßenseitiger Vorplatz, östlich vor dem Hauptportal der Kirche St. Johann Baptist. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 611.01b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Worringen, Flur 95, Flurstück 903/156 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 329 cm Kronendurchmesser: 15,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Ensemblewirkung mit der Kirche prägenden und belebenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 6 NDI 611.03 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Roggendorf/Thenhoven, Bruchstraße, (Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 471), auf dem ehemaligen Bahnhofsvorplatz, gegenüber Bruchstraße 17. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 611.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Worringen, Flur 36, Flurstück 471 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 380 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien Landschaft zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 6 NDI 612.01 2 Platanen (Platanus x acerifolia) in Worringen, Hackhauser Weg (Gemarkung Worringen, Flur 72, Flurstück 285), auf dem Friedhof, nach der nordöstlichen Begrenzungsmauer. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 612.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Worringen, Flur 72, Flurstück 285 Größenangaben Höhe: 30,0 m Stammumfänge: 380 cm, 400 cm Kronenfläche (Baumgruppe): 850 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 701.01 2 Winterlinden (Tilia cordata) in Poll, Rolshover Straße / Poll-Vingster Straße (Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück 1377), am Straßenrand, links und rechts des Bildstocks. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 701.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstück 1377 Größenangaben Höhe: 18,0 m, 18,0 m Stammumfänge: 210 cm, 210 cm Kronenfläche (Baumpaar): 215 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt des Stadtbildes aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild zur Unterschutzstellung aus volkskundlichen Gründen Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 702.01 2 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Westhoven, Oberstraße 96 (Gemarkung Westhoven, Flur 2, Flurstück 108), Südseite des Engelhofes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 702.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Westhoven, Flur 2, Flurstück 108 Größenangaben Höhe: 18,0 m, 18,0 m Stammumfänge: 310 cm, 330 cm Kronenfläche (Baumpaar): 300 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild aufgrund der Ensemblewirkung mit dem Hofgebäude Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 704.01 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Eil, Frankfurter Straße 772b / Maarhäuser Weg (Gemarkung Eil, Flur 1, Flurstück 191), im südwestlichen Bereich des Grundstücks. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 704.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Eil, Flur 1, Flurstück 191 Größenangaben Höhe: 17,0 m Stammumfang: 396 cm Kronendurchmesser: 12,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier, Straßenbild und freien Gelände Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 705.01 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum), Eil, Frankfurter Straße / Pfaffenpfädchen (Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstück 863). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 705.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Eil, Flur 16, Flurstück 863 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 380 cm Kronendurchmesser: 14,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier, Straßenbild und freien Gelände Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 705.02 1 Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Eil, Frankfurter Straße (Gemarkung Eil, Flur 12, Flurstück 231), auf der kleinen Grünfläche östlich Frankfurter Straße 710. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 705.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Eil, Flur 12, Flurstück 231 Größenangaben Höhe: 17,0 m Stammumfang: 305 cm Kronendurchmesser: 12,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier, Straßenbild und freien Gelände Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 706.01 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 303 (Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1978), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 706.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1978 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfang: 360 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und Farbeigenart prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 706.02a 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Porz, Hauptstraße 305 (Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1955), im südwestlichen Bereich des straßenseitigen Vorplatzes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 706.02a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Porz, Flur 1, Flurstück 1955 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 315 cm Kronendurchmesser: 19,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und Farbeigenart prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 711.02 1 Stieleiche (Quercus robur), Wahn, S-Bahnhof Wahn (Gemarkung Wahn, Flur 7, Flurstück 204). (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 711.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Wahn, Flur 7, Flurstück 204 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 470 cm Kronendurchmesser: 16 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Seltenheit in Größe und Erscheinungsbild (Stattlichkeit, Alter) aufgrund der prägenden und belebenden Funktion für die Umgebung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 714.01 1 Sommerlinde (Tilia platyphyllos) in Zündorf, Wohnpark Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1245), im Innenhof südlich Gütergasse 37. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 714.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1245 Größenangaben Höhe: 17,0 m Stammumfang: 360 cm Kronendurchmesser: 14,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 714.02a 4 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 5/7/9. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 714.02a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfänge: 220 cm - 260 cm Kronenfläche (Baumgruppe): 280 m2 Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 714.02b 4 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) in Zündorf, Hauptstraße / Gütergasse (Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208), auf der Grünfläche südlich Gütergasse 1/3. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 714.02b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Niederzündorf, Flur 2, Flurstück 1208 Größenangaben Höhe: 21,0 m Stammumfänge: 210 cm - 310 cm Kronenfläche (Baumgruppe): 335 m² Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der prägenden Funktion im Quartier aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 715.01 1 Stieleiche (Quercus robur) in Langel, Lülsdorfer Straße / Rheinbergstraße (Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 309/1), Zur Eiche, in der Mitte der Kreuzung. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 715.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 309/1 Größenangaben Höhe: 18,0 m Stammumfang: 420 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien Landschaft zur Sicherung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der exponierten Stellung prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild zur Unterschutzstellung aus volkskundlichen Gründen („Friedenseiche 1871“) Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 715.02 1 Holländische Linde (Tilia x europaea) in Langel, Rheinbergstraße / Lülsdorfer Straße (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstück 853), in der Einmündung auf die Rheinbergstraße, hinter dem Heiligenhäuschen. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 715.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstück 853 Größenangaben Höhe: 17,0 m Stammumfang: 225 cm Kronendurchmesser: 15,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien Landschaft aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Straßenbild zur Unterschutzstellung aus volkskundlichen Gründen Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 7 NDI 715.03 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Langel, Lülsdorfer Straße / Ecke Heinrich-Klein-Straße (Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 2105), an der östlichen Seite des Parkplatzes, nahe der Bebauung Heinrich-Klein-Straße 3. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 715.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Langel, Flur 3, Flurstück 2105 Größenangaben Höhe: 19,0 m Stammumfang: 350 cm Kronendurchmesser: 14,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild aufgrund Stattlichkeit und Alter Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 8 NDI 802.03 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Kalk, Zechenstraße / Martin-Köllen-Straße (Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 152), im Abzweig, in einem kleinen Beet neben den Stellplätzen. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 802.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Kalk, Flur 26, Flurstück 152 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 370 cm Kronendurchmesser: 27,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der Ensemblewirkung mit dem denkmalgeschützten Gebäude zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Innenhof Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 8 NDI 804.01 1 Silberlinde (Tilia tomentosa) in Höhenberg, Geraer Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1271), an der Straße, östlich gegenüber Geraer Straße 4. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 804.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1271 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 320 cm Kronendurchmesser: 14,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 8 NDI 804.02a 1 Trauerbuche (Fagus sylvatica 'Pendula') in Höhenberg, Frankfurter Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074), vor dem Haupteingang des Mülheimer Friedhofes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 804.02a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074 Größenangaben Höhe: 14,0 m Stammumfang: 180 cm Kronendurchmesser: 11,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 8 NDI 804.02b 1 Trauerbuche (Fagus sylvatica 'Pendula') in Höhenberg, Frankfurter Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074), vor dem Haupteingang des Mülheimer Friedhofes. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 804.02b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 1, Flurstück 1074 Größenangaben Höhe: 14,0 m Stammumfang: 180 cm Kronendurchmesser: 11,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 8 NDI 806.01 1 Winterlinde (Tilia cordata) in Merheim, Ostmerheimer Straße / Rüdigerstraße (Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 484), vor der Ostmerheimer Straße 457, Verkehrsinsel. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 806.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 484 Größenangaben Höhe: 15,0 m Stammumfang: 255 cm Kronendurchmesser: 12,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Eigenart und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild zur Unterschutzstellung aus volkskundlichen Gründen Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 8 NDI 806.02 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Merheim, Rüdigerstraße 79 (Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 559), im südlichen Bereich des Gartens, nahe Grundstücksgrenze. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 806.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Merheim, Flur 18, Flurstück 559 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 320 cm Kronendurchmesser: 18,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung von Grünelementen in der Stadtrandzone zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 8 NDI 808.01 1 Riesenmammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Rath / Heumar, Forststraße 92 (Gemarkung Heumar, Flur 1, Flurstück 93), südliche Grundstücksgrenze, nahe DB-Gleisanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 808.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Heumar, Flur 1, Flurstück 93 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 480 cm Kronendurchmesser: 9,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe und der Erscheinung zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien Landschaft zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.01 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Deutz-Mülheimer-Straße 280 (Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 642), nahe der hinteren Grundstücksgrenze im rückwärtigen Garten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 6, Flurstück 642 Größenangaben Höhe: 21,0 m Stammumfang: 462 cm Kronendurchmesser: 25,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im Quartier und Stadtbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.02a 1 Ginkgo (Ginkgo biloba) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), nordöstliche Ecke des Schulgrundstücks. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.02a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 357 cm Kronendurchmesser: 10,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der belebenden Funktion im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.02b 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1413), in der Mitte des Schulgrundstücks. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.02b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1413 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 405 cm Kronendurchmesser: 25,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadtbild und auf dem Platz Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.02e 1 Hängesilberlinde (Tilia petiolaris) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich auf dem Schulhof. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.02e Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 304 cm Kronendurchmesser: 12,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Vielfalt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.02f 1 Eibe (Taxus baccata) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich der Schule. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.02f Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292 Größenangaben Höhe: 15,0 m Stammumfang: 160 cm Kronendurchmesser: 12,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild der Seltenheit zur Erhaltung der Vielfalt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.02g 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 13 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292), östlich des Schulgebäudes auf dem Bürgersteig, Parkstreifen. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.02g Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1292 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 325 cm Kronendurchmesser: 17,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild, Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.03 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Düsseldorfer Straße 23 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1024), im nördlichen Teil des Grundstücks zwischen den Wohngebäuden. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1024 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 385 cm Kronendurchmesser: 16,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der prägenden und belebenden Funktion im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.04 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Genovevastraße / Ecke Keupstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 1044/190), im straßenseitigen Vorgarten hinter der Begrenzungsmauer. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 4, Flurstück 1044/190 Größenangaben Höhe: 26,0 m Stammumfang: 420 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und der exponierten Stellung prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.07 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Mülheim, Salzstraße (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1497), vor der Salzstraße 2 in einem Rundbeet. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.07 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1497 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 385 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild, Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.08 1 Silberahorn (Acer saccharinum) in Mülheim, Steinkopfstraße 5 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 106/2), im rückwärtigen Garten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.08 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 106/2 Größenangaben Höhe: 22,0 m Stammumfang: 390 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier zur Erhaltung der Vielfalt Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.09 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Mülheim, Münsterer Straße 32 (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 83/3), in der südlichen Ecke der rückwärtigen Gartenanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.09 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 83/3 Größenangaben Höhe: 21,5 m Stammumfang: 300 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Erscheinung aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.10 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Clevischer Ring (Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1524), unmittelbar hinter der Bushaltestelle „Keupstraße“. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.10 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 5, Flurstück 1524 Größenangaben Höhe: 20,0 m Stammumfang: 387 cm Kronendurchmesser: 24,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion für das Stadt- und Straßenbild aufgrund der Stattlichkeit und der exponierten Stellung Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.11 1 Amerikanisches Gelbholz (Cladrastis kentukea) in Mülheim, Rendsburger Platz 1 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2984), auf der kleinen Rasenfläche vor dem Haupteingang der Trude Herr Gesamtschule, nahe Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.11 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2984 Größenangaben Höhe: 10,0 m Stammumfang: 172 cm Kronendurchmesser: 13,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Vielfalt und der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.12 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Stadtgarten (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2970), zwischen der nordwestlichen Ecke des alten Rosengartens und der Wegegabelung in einer niedrigen Hecke. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.12 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2970 Größenangaben Höhe: 26,0 m Stammumfang: 428 cm Kronendurchmesser: 21,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion in der Parkanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 901.13 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Mülheim, Elisabeth-Breuer-Straße 46 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 3001), in einem Pflanzbeet unmittelbar neben dem Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 901.13 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 3001 Größenangaben Höhe: 26,0 m Stammumfang: 445 cm Kronendurchmesser: 26,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 902.01a 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 15 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7105/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 15. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 902.01a Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7105/43 Größenangaben Höhe: 25,0 m Stammumfang: 402 cm Kronendurchmesser: 23,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier aufgrund der Ensemblewirkung mit dem benachbarten Naturdenkmal Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 902.01b 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Bunsenstraße 17 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7106/43), im rückwärtigen Garten auf Höhe Bunsenstraße 17. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 902.01b Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 7106/43 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 370 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier aufgrund der Ensemblewirkung mit dem benachbarten Naturdenkmal Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 902.02 1 Roteiche (Quercus rubra) in Buchforst, Wildunger Straße 24 (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 701), auf der straßenseitigen Grünfläche zwischen den Häusern Wildunger Straße 24 und 18, unmittelbar neben dem Bürgersteig. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 902.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 701 Größenangaben Höhe: 22,5 m Stammumfang: 391 cm Kronendurchmesser: 22,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Vielfalt zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 902.03 Allee, bestehend aus 85 Platanen (Platanus x acerifolia) in Buchforst, Heidelberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611), zwischen der Kalk-Mülheimer Straße und der Gleisunterführung kurz nach der Rudolf- Cassius-Straße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 902.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2611 Größenangaben Höhe: 18,0 m - 23,0 m Stammumfänge: 140 cm - 315 cm Kronenflächen: Teilfläche 1: 2308 m2, Teilfläche 2: 2728 m2, Teilfläche 3: 9156 m2 Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung seiner prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und in der Parkanlage Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 903.01 1 Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) in Buchheim, Frankfurter Straße / Dückergasse / Arnsberger Straße (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726), auf dem Platz. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 903.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 Größenangaben Höhe: 16,0 m Stammumfang: 410 cm Kronendurchmesser: 16,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 903.04 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Buchheim, Guilleaumestraße / Frankfurter Str. (Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 tlw.), ausgangs der Guilleaumestraße an der Frankfurter Straße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 903.04 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Mülheim, Flur 2, Flurstück 2726 tlw. Größenangaben Höhe: 21,0 m Stammumfang: 375 cm Kronendurchmesser: 25,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 904.01 1 Mammutbaum (Sequoiadendron giganteum) in Holweide, Johann-Bensberg- Straße 2 / Bergisch Gladbacher-Straße (Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 8, Flurstück 467), auf der Grünfläche. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 904.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Wichheim-Schweinheim, Flur 8, Flurstück 467 Größenangaben Höhe: 28,0 m Stammumfang: 508 cm Kronendurchmesser: 13,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen in der Innenstadt zur Sicherung der Eigenart und Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der Artenvielfalt aufgrund der Seltenheit aufgrund der durch die Stattlichkeit prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 905.01 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dellbrück, Bergisch Gladbacher-Straße 1149 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 953/26), im rückwärtigen Garten. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 905.01 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 953/26 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfang: 440 cm Kronendurchmesser: 25,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Erhaltung von Grünelementen im Übergangsbereich zur freien Landschaft zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit, des Alters und der Ensemblewirkung mit dem Wohnhaus prägenden und belebenden Funktion im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 905.02 2 Stieleichen (Quercus robur) in Dellbrück, Gierather Straße 96 / Ecke Refrather Straße (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 2044), auf dem Bürgersteig und auf dem Platz. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 905.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 67, Flurstück 2044 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfänge: 337 cm, 373 cm Kronendurchmesser: 16 m, 22 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 905.03 2 Blutbuchen (Fagus sylvatica 'Atropunicea') in Dellbrück, Bergisch Gladbacher Straße 1171/1173 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1889), nahe der Straße auf der Grundstücksgrenze. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 905.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1889 Größenangaben Höhe: 23,0 m Stammumfänge: 260 cm, 250 cm Kronendurchmesser: 12,0 m, 13,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung aufgrund der prägenden Funktion im Ortsbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 905.06 1 Blutbuche (Fagus sylvatica 'Purpurea Latifolia') in Dellbrück, Waldhausstraße 46 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1953/25), im nordöstlichen Bereich der straßenseitigen Grünfläche, nahe des Bürgersteigs. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 905.06 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 70, Flurstück 1953/25 Größenangaben Höhe: 26,0 m Stammumfang: 366 cm Kronendurchmesser: 20,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, des Alters und der Erscheinung aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 905.07 1 Stechpalme (Ilex aquifolium) in Dellbrück, Grafenmühlenweg 165 (Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 69, Flurstück 235/8), an der nördlichen Seite der Einfahrt zum Wohngebäude. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 905.07 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Thurn-Strunden, Flur 69, Flurstück 235/8 Größenangaben Höhe: 11,0 m Stammumfang: 161 cm Kronendurchmesser: 8,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Stattlichkeit, des Alters und der Erscheinung aufgrund der Seltenheit zur Erhaltung der Vielfalt zur Erhaltung der prägenden und belebenden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 907.02 2 Holländische Linden (Tilia x europaea) in Dünnwald, Berliner Straße / Dünnwalder Mauspfad (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219), nordöstlich der Kreuzung zwischen Berliner Straße und der Gleisanlage. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 907.02 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 219 Größenangaben Höhe: 16,0 m, 19,0 m Stammumfänge: 265 cm, 290 cm Kronendurchmesser: 11 m, 12,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Vielfalt und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und der Ensemblewirkung als Dreiergruppe prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Quartier und im Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 907.03 1 Stieleiche (Quercus robur) in Dünnwald, Rönsahler Straße 21 (Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 257), in der südlichen Ecke am Straßenrand. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 907.03 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Dünnwald, Flur 52, Flurstück 257 Größenangaben Höhe: 24,0 m Stammumfang: 380 cm Kronendurchmesser: 20,5 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: zur Sicherung der Eigenart und Schönheit des Stadtbildes aufgrund der durch die Stattlichkeit und des Alters prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Quartier und Straßenbild Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (NDI-VO) Stadtbezirk 9 NDI 907.07 1 Platane (Platanus x acerifolia) in Dünnwald, vor Odenthaler Straße 167/169 (Gemarkung Dünnwald, Flur 56, Flurstück 107 / Flur 57, Flurstück 2091 (Grenzbaum)), auf der kleinen Grünfläche im Parkstreifen zwischen Bürgersteig und Straße. (Weitere Angaben zu den betroffenen Flurstücken, zu Größenangaben sowie zum Schutzzweck siehe zweite Seite.) NDI 907.07 Einzelbaum Maßstab 1:2500 Allee/Baumreihe Betroffene Flurstücke Gemarkung Dünnwald, Flur 56, Flurstück 107 / Flur 57, Flurstück 2091 (Grenzbaum) Größenangaben Höhe: 27,0 m Stammumfang: 355 cm Kronendurchmesser: 23,0 m Schutzzweck Das Naturdenkmal wird festgesetzt: aufgrund der Größe, Wüchsigkeit und Erscheinung zur Erhaltung von Grünelementen in der Übergangszone zur freien Landschaft zur Erhaltung der Schönheit des Stadtbildes zur Erhaltung der prägenden, belebenden und gliedernden Funktion im Stadt- und Straßenbild und im Quartier
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 1391/2025 Freigabedatum 18.02.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stimmt nach Prüfung und Abwägung der im Rahmen der Anhörung eingegan- genen Anregungen und Bedenken den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 05.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 16.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 30.04.2026 Rat 12.05.2026 2 2. Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln (Naturdenk- malverordnung) zu. Die Neufassung dient einer inhaltlichen Anpassung und Aktualisie- rung des Verordnungstextes, der Neuausweisung von Schutzobjekten sowie der Rechtsbereinigung durch Aufhebung des Schutzstatus einzelner Naturdenkmäler. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 163.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge 233.000 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung/Problemstellungen: Anlass, Zielsetzung Außergewöhnliche Bäume haben eine prägende Wirkung in Parks und Gärten, an Straßen und Plätzen, sind beliebte Anziehungspunkte für Einheimische und Besucher und tragen mit ihrer Geschichte zur Identifikation der Menschen mit ihrem Stadtbezirk oder Stadtteil bei. Man- che sind aufgrund ihrer Seltenheit oder Eigenart als Forschungsobjekte von wissenschaftli- cher Bedeutung. Darüber hinaus sind sie wertvoll für die Stadtökologie. Wenn solchen Bäumen eine im Vergleich zu anderen Bäumen derselben Art herausgehobene Bedeutung zukommt, können sie als Teil der Kölner Geschichte und als wertvolles Erbe für kommende Generationen unter den besonderen Schutz der Naturdenkmalverordnung gestellt werden. Der Rat hat hierzu im Jahr 1994 die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt Köln erlassen. Zuletzt ist diese Verordnung mit der 1. Änderungsverord- nung am 03.01.2002 fortgeschrieben worden. 194 Schutzobjekte sind in der Naturdenkmal- liste aufgeführt, darunter 154 Einzelbäume, 34 Ensembles mit insgesamt 95 Bäumen sowie 6 Alleen mit insgesamt 589 Bäumen. 4 Die Schutzausweisung von Bäumen ist etablierter Standard: Derzeit verfügen alle 53 nord- rhein-westfälischen Kreise bzw. kreisfreien Städte über Naturdenkmallisten. Zahlreiche standortbezogene Änderungen, Bestandsminderungen durch natürliche Abgänge einzelner Bäume oder durch die Fällung verkehrsunsicherer Exemplare machen nunmehr eine umfassende Überarbeitung der Verordnung erforderlich. Die beabsichtigte Neufassung der Naturdenkmalverordnung dient einer inhaltlichen Anpas- sung und Aktualisierung des Verordnungstextes sowie der erstmaligen Unterschutzstellung von neuen Bäumen. Naturschutz ist nicht nur ein idealistisches Konzept – er bildet die essenzielle Grundlage für eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Stadtentwicklung. Die Naturdenkmalverord- nung spielt dabei eine wichtige Rolle: Sie sichert und bewahrt das Kölner Naturerbe und ist ein unverzichtbarer Bestandteil des gesamtstädtischen Naturschutzkonzepts. Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Naturdenkmälern ist § 28 des Bundesnaturschutz- gesetzes (BNatSchG). Als Naturdenkmal werden Einzelschöpfungen der Natur festgesetzt, soweit ihr besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundli- chen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Das Gesetz und die Rechtsprechung legen strenge Maßstäbe hinsichtlich der Naturdenk- malwürdigkeit an. Neben der Schutzwürdigkeit der Einzelschöpfungen spielt bei der Auswei- sung als Naturdenkmal stets auch ihre Schutzbedürftigkeit eine zentrale Rolle. Grundsätzlich entscheidet die Behörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens über die Schutzgewährung. Dabei sind auch anderweitige Interessen z. B. der Eigentümerin oder des Eigentümers oder sonstiger Betroffener (z. B. Eigentumsrecht, Baurecht, Verkehrssicherungs- pflichten, Haftungsrisiken) einzubeziehen. Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Sicherstellung einer breiten und repräsentativen öffentlichen Mitwirkung und zur Gewähr- leistung der größtmöglichen Transparenz des Verfahrens wurde eine Öffentlichkeitsbeteili- gung durchgeführt. Vom 25.11.2024 bis zum 08.12.2024 bot sich im städtischen Beteiligungs- portal „Meinung für Köln“ die Gelegenheit, vor der Neufassung der Verordnung Vorschläge für die Neuausweisung einzureichen. Insgesamt sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 144 prüffähige Vorschläge eingereicht worden. Sicherstellungen (Anlage 5) Die besondere Schutzwürdigkeit einzelner Bäume erforderte vorab zur Ausweisung im Rah- men der Neufassung der Naturdenkmalverordnung eine Sicherstellung gemäß § 48 LNatSchG. Anhörung der betroffenen Eigentümerinnen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften Betroffene Eigentümerinnen, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften sind im Rahmen der Anhörung gemäß § 46 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) zur geplanten Neuaus- weisung angehört worden. Ihnen ist der Verordnungstextentwurf, weiterhin eine Ausfertigung einer kartographischen Übersichtskarte und ein Luftbildausschnitt übersandt worden. Anlage 6 enthält eine synoptische Darstellung der eingegangenen Bedenken und Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung. Beteiligung der betroffenen Behörden und Stellen Gemäß § 45 LNatSchG sind die in § 12 der Durchführungsverordnung des Landesnatur- schutzgesetzes (DVO-LNatSchG) aufgeführten Behörden und Stellen vor dem Erlass oder der Änderung einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach §§ 43 und 44 LNatSchG zu beteili- gen. Bis zum 26.03.2025 hatten diese die Gelegenheit zur Stellungnahme. Anlage 7 enthält eine synoptische Darstellung der eingegangenen Bedenken und Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung. Verfahren bei der Prüfung von Vorschlägen zur Neuausweisung, Ergebnis Der Schutzausweisung liegt ein strukturiertes Verfahren zugrunde, das eine fachlich fundierte, alle Belange im Einzelfall abwägende und rechtlich abgesicherte Entscheidung ermöglicht. Es 5 beinhaltet die Prüfung der Schutzwürdigkeit gemäß § 28 BNatSchG, eine Bewertung des Zu- stands und die Würdigung anderweitiger Interessen im Rahmen einer Abwägung der natur- schutzfachlichen Aspekte mit den betroffenen Schutzgütern. Insgesamt sind von allen eingereichten Vorschlägen nach Prüfung 45 Schutzobjekte verblie- ben, die neu in die Naturdenkmalverordnung aufgenommen werden (Auflistung s. Anlage 8). Streichungen (Anlage 9) Mit der Neufassung der Naturdenkmalverordnung werden 33 Schutzobjekte aufgrund zwi- schenzeitlich erfolgter Fällung aus der Naturdenkmalliste gestrichen. Drei Naturdenkmäler werden aufgrund der bauleitplanerischen Festlegung gestrichen. Drei Naturdenkmäler werden aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Fällung von Bäumen hin- sichtlich ihrer Baumanzahl geändert. Änderungen (Anlage 10) Insgesamt sind bei den bestehenden Naturdenkmälern 92 Änderungen hinsichtlich der Anga- ben zur Liegenschaft oder der Beschreibung des Baumumfelds, eine Korrektur hinsichtlich der ortsteilbezogenen Nummerierung, zwei Korrekturen hinsichtlich der Kategorie, eine Korrektur hinsichtlich der Baumanzahl, drei Änderungen hinsichtlich der Nomenklatur sowie eine Kor- rektur hinsichtlich der Baumart vorzunehmen gewesen. Systematik der Bezeichnung Die Bezeichnung der Schutzobjekte ist wie folgt aufgebaut: Die Ziffern vor dem Punkt kenn- zeichnen den Stadtbezirk (1. Ziffer) und den Ortsteil (2. und 3. Ziffer), die Ziffern und Buchsta- ben nach dem Punkt geben die individuelle Nummer des Schutzobjekts an. Mit Ausnahme des Schutzobjekts NDI 406.01, dessen Bezeichnung hinsichtlich des Ortsteils in NDI 403.01 zu korrigieren ist, werden bestehende Schutzobjekte mit ihrer letzten bekannten Bezeichnung in die Naturdenkmalliste übernommen. Da die Bezeichnungen gestrichener Schutzobjekte aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und der historischen Kontinuität nicht neu vergeben werden, erhalten neue Schutzobjekte Bezeichnungen, die (soweit bekannt) bislang nicht genutzt wur- den. Hieraus erklären sich Sprünge bei der Bezeichnung. Naturdenkmalliste (Anlage 2) Die Liste umfasst 203 Schutzobjekte, darunter 163 Einzelbäume, 33 Ensembles mit 101 Bäu- men sowie 7 Alleen und Baumreihen mit 675 Bäumen. Die Anzahl der als Naturdenkmal ge- schützten Bäume ist im Vergleich zur Änderungsverordnung 2002 von 838 Bäumen auf 939 Bäume gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung um 12 %. Finanzierung von Maßnahmen zum Erhalt der zusätzlich ausgewiesenen Naturdenkmäler Der Stadt Köln obliegt die Verkehrssicherungspflicht für alle Naturdenkmäler, auch auf priva- ten Grundstücken. Aus der Unterschutzstellung von Bäumen als Naturdenkmal entstehen der Stadt Kosten für Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt. Die Finanzierung erfolgt gemäß § 12 der Baumschutzsatzung. 35 % der Ausgleichszahlungen, die zu leisten sind, wenn ein Aus- gleich für gefällte Bäume mit Ersatzpflanzungen nicht oder nicht in vollem Umfang möglich ist, werden demnach für Aufwendungen zur Erhaltung und Sanierung besonders schutzwürdiger Bäume verwendet. Aufgrund von 45 Neuausweisungen bei lediglich 33 Streichungen erhöht sich die Gesamtzahl der Naturdenkmäler um 12 Schutzobjekte. Damit einhergehende Mehr- kosten sind durch die oben genannte Finanzierung gedeckt. Empfehlung der Verwaltung Die Verwaltung empfiehlt nach Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken, den beigefügten Verordnungsentwurf inklusive der Anlagen I und II zu beschließen. Nach dem Beschluss durch den Rat und der Zustimmung durch die Bezirksregierung Köln als Höhere Naturschutzbehörde kann die Verordnung durch die Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tre- ten. Den Betroffenen soll das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt werden. Anlagen: Anlage 1: Verordnung 6 Anlage 2: Naturdenkmalliste (Anlage I zur Verordnung) Anlage 3: Steckbriefe (Anlage II zur Verordnung) Anlage 4: Synopse Anlage 5: Sicherstellungen Anlage 6: Anhörung Anlage 7: Beteiligung Anlage 8: Neuausweisungen Anlage 9: Streichungen Anlage 10: Änderungen Anlage 11: Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 6 Anhörung
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Betroffene/r Bedenken, Fragen und Anregungen Stellungnahme der Verwaltung KM 675 Sürth GmbH & Co. KG Es werden Bedenken geäußert: Der Silberahorn ist weder schutzwürdig noch schutzbedürftig. Hierzu wird Bezug genommen auf die durch die Bauwens Development GmbH & Co. KG in Auftrag gegebene Stellungnahme zur Schutzausweisung der Banks Baumpflege GmbH, Adorferhof 17, 53518 Leimbach, vom 22.03.2025. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. lnsofern hebt der Unterzeichner das Ergebnis der Untersuchung auf Seite LL sowie die Zusammenfassung unter 1-.4.0 auf Seite 12 der Stellungnahme hervor. Danach kommt der Gutachter zu folgendem Gesamtergebnis: ,,Die Eintrogung dieses, von seinem Allgemeinzustond und Alter als Naturdenkmal nicht mehr geeigneten BoLtmes, ist ouch wegen des hohen Kontrollaufwandes und der notwendigen Aufbringung von finanziellen Ressourcen zur Pflege des Boumes nicht in Einklong mit der zu erwortenden, kurzen Reststondzeit von 70-75 Jahren zu bringen. Die vorhandene Unterschutzstellung des Silberahorns durch die Boumschutzsatzung ist ein ausreichendes und geeignetes Mittel, um den Fortbestand dieses Boumes zu sichern." Die Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Begründung: Die Empfehlung der GALK ist aufgrund der standörtlichen Bedingungen nicht anwendbar, da der Baum sich weitgehend frei entwickeln kann. Er ist zudem als stadtklimafest einzustufen. Verletzungen oberflächennaher Wurzeln durch Mäharbeiten sind durch sorgfältige Pflege minimierbar. Eine Reststandzeit von mindestens 30 Jahren, wie sie auch bei äußerst pessimistischer Betrachtung anzunehmen ist, reicht für die Neuausweisung als Naturdenkmal aus. Da die Stadt Köln den Baum langfristig schützt und pflegt, ist zudem eine deutlich höhere Lebenserwartung zu erwarten. Vorhandene Schäden stehen der Schutzausweisung nicht entgegen. Die Eigentumsrechte werden nicht unzulässig verletzt. Die Schutzausweisung bewahrt die Privatnützigkeit des Grundstücks, erhält die Verfügungsbefugnis und berücksichtigt das Übermaßverbot. Befreiungen sind gemäß § 8 der Verordnung möglich. Zudem bietet die Schutzausweisung einen wirksameren Schutz als die Baumschutzsatzung, da sie strengere Vorgaben für Befreiungen stellt. Neufassung der NDI-VO - Anlage 6: Anhörung gemäß § 46 LNatSchG NRW Synoptische Darstellung der Bedenken und Anregungen Danach wäre die Schutzausweisung des Baumes rechtswidrig und würde meine Mandantin in ihren Eigentümerrechten verletzen. Von der geplanten Schutzausweisung ist deshalb Abstand zu nehmen.
Anlage 4 Synopse
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Neufassung der NDI-VO - Anlage 4: Synopse Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Gebiet der Stadt Köln Synopse Wesentliche Änderungen sind grün unterlegt, Anpassungen an aktuelles Recht sind blau unterlegt. § 1 Gegenstand der Verordnung (1) Die nachfolgend aufgeführten Einzelschöpfungen der Natur werden als Naturdenkmale im bauplanungsrechtlichen Innenbereich (NDI) unter Schutz gestellt: (-> Auflistung der Schutzobjekte) § 1 Räumlicher Geltungsbereich (1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Schutz von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und des räumlichen Geltungsbereichs von Bebauungsplänen nach § 30 BauGB im Gebiet der Stadt Köln. (2) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für 1. Flächen im räumlichen Geltungsbereich von Bebauungsplänen, für die eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung oder Nutzung als Grünfläche festgelegt ist, wenn sich ein Landschaftsplan auf diese Flächen erstreckt; 2. Waldflächen im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz - BWaldG) und des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG) in der jeweils geltenden Fassung. Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen Einfügung des Absatzes zur Präzisierung des räumlichen Geltungsbereichs. § 1 Gegenstand der Verordnung (2) Die genaue Lage der Naturdenkmale sowie Angaben zur lateinischen Bezeichnung der Bäume, betroffene Flurstücke, Schutzzweck sowie Größenangaben ergeben sich aus Kartenausschnitten im Maßstab 1:5000 oder 1:10000 nebst Beschreibungen, welche beim Oberbürgermeister –Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Landschaftsbehörde), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln – während der Dienststunden eingesehen werden können. § 2 Schutzgegenstand (1) Diese Verordnung stellt die in der Naturdenkmalliste aufgeführten Bäume, Baumgruppen, Baumreihen und Alleen als Einzelschöpfungen der Natur unter Schutz. Die Stammdaten eines jeden Naturdenkmals, sein Standort, der Schutzzweck sowie seine Verortung auf einer Karte sind in Steckbriefen festgehalten. Die Naturdenkmalliste und die Steckbriefe sind als Anlagen I und II Bestandteile dieser Verordnung. Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen § 2 Schutzzweck (1) Die Schutzausweisung erfolgt a) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. b) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (2) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 1. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 2. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 3. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 4. Von dieser Satzung bleiben unberührt: a) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 1 Gegenstand der Verordnung (3) Bei den als Naturdenkmal aufgeführten Einzelbäumen umfasst der Schutz auch die Fläche unter der Baumkrone (Kronenbereich), soweit diese nicht überbaut ist. § 2 Schutzgegenstand (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche; bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter. Die Gesamtfläche wird im Folgenden als Schutzbereich bezeichnet. Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 1. zu einer öffentlichen Straße gehören, 2. mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 3. überbaut sind, genießen Bestandsschutz. Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen Erweiterung des Flächenschutzes und Sachanpassung. § 2 Schutzzweck (4) Die Schutzausweisung erfolgt c) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. d) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (5) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 5. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 6. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 7. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 8. Von dieser Satzung bleiben unberührt: c) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 2 Schutzzweck (1) Die Schutzausweisung erfolgt a) wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit; b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen. (2) Die jeweiligen Charakteristika werden in der Liste gemäß § 1 Abs. 3 im einzelnen näher aufgeführt. § 3 Schutzzweck (1) Die Schutzausweisung der Naturdenkmäler erfolgt 1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen; 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Die Schutzausweisung des Naturdenkmals aus Gründen seiner Eigenart i.S.d. Abs. 1 Nr. 2 erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung seines Alters, seiner Wohlfahrtswirkung, seiner ökologischen Bedeutung oder seiner gestaltenden Funktion. (2) Unter Schutz gestellt werden Bäume, wenn ihr Schutz und ihr Erhalt ohne die Schutzausweisung gefährdet wäre (Schutzbedürftigkeit). (3) Weitergehende Schutzvorschriften bleiben von dieser Verordnung unberührt. Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen Erläuternde Ergänzung. Die genannten Kriterien stellen Unterfälle der Eigenart dar. Einfügung des Absatzes zur Klarstellung. § 2 Schutzzweck (7) Die Schutzausweisung erfolgt e) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. f) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (8) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 9. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 10. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 11. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 12. Von dieser Satzung bleiben unberührt: e) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 3 Inhalt des Schutzes (1) An den in § 1 aufgeführten Naturdenkmalen sind, soweit § 4 nichts anderes bestimmt, alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung der Naturdenkmale führen können. (2) Verboten ist insbesondere: a) das Errichten von baulichen Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONW) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung gültigen Fassung, auch wenn sie keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen; b) das Befestigen oder Versiegeln von geschützten Flächen unter der Baumkrone (Kronenbereich) oder Teilen davon mit Asphalt, Beton oder einer anderen wasserundurchlässigen Decke; c) die Vornahme von Handlungen, die zu einer Verdichtung des Bodens führen können, z. B. durch Befahren oder Abstellung von Fahrzeugen sowie durch Ablagerungen jeder Art; d) die Vornahme von Aufschüttungen, Abgrabungen oder Ausschachtungen sowie die Veränderung von Wasserhaushalt und Bodengestalt auf andere Weise; § 4 Verbote (1) Die Beseitigung, Beschädigung oder Zerstörung eines Naturdenkmals sowie die Veränderung seines Erscheinungsbildes sind verboten. Gleiches gilt für alle Handlungen, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Naturdenkmals, seines Schutzbereiches oder seiner Lebensbedingungen führen oder führen können. (2) Insbesondere ist bei Naturdenkmälern verboten, 1. den offenen oder gewachsenen Boden im Schutzbereich zu versiegeln oder mit einer Decke zu befestigen, auch wenn diese wasser- und luftdurchlässig ist; 2. die Bodenstruktur im Schutzbereich durch Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen, Bohrungen, Sprengungen, Verdichtungen sowie Maßnahmen oder Nutzungen jeglicher Art zu verändern; 3. bauliche Anlagen im Sinne der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) in der jeweils gültigen Fassung im Schutzbereich zu errichten oder zu ändern, auch wenn diese Maßnahmen keiner bauaufsichtlichen Genehmigung oder Anzeige bedürfen; Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen Ergänzung zur Verbesserung des Schutzes. § 2 Schutzzweck (10) Die Schutzausweisung erfolgt g) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. h) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (11) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 13. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 14. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 15. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 16. Von dieser Satzung bleiben unberührt: g) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 3 Inhalt des Schutzes e) die Beseitigung oder Beschädigung des durch natürliche Entwicklung entstandenen Aufwuchses; f) der Auftrag von Pflanzenbehandlungsmitteln jeder Art; g) den geschützten Bereich als Hundetoilette benutzen zu lassen; h) das Lagern oder Aufbringen jeder Art von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen sowie sonstiger gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen im Sinne des § 3 des Chemiegesetzes (ChemG) sowie die Verwendung von Streusalzen im Kronenbereich der als Naturdenkmal geschützten Straßenbäume; i) das Beschädigen des Wurzelwerks oder der Rinde sowie das Ausasten oder das Abbrechen von Zweigen; j) unter der Baumkrone (Kronenbereich) Feuer zu machen. § 4 Verbote 4. ober- oder unterirdische Leitungen aller Art und Masten im Schutzbereich zu errichten, zu verlegen oder zu verändern; 5. feste oder mobile Ausschank- und Verkaufsstände, -buden oder -wagen, Warenautomaten, Werbeanlagen, Sitzgelegenheiten, Schilder, Plakate, Bild- oder Schrifttafeln oder sonstige Beschriftungen anzubringen, im Schutzbereich zu errichten oder zu ändern; 6. Befestigungsmittel einzudrehen oder einzuschlagen; 7. in ihnen zu klettern und Freizeit- und Outdoor-Aktivitätsgeräte wie Slacklines, Schaukeln oder Hängematten im Schutzbereich zu befestigen; 8. den Wasserhaushalt durch Veränderungen des Grundwasserstandes, die Errichtung von Grundwassergewinnungsanlagen oder Drainagen zu beeinträchtigen; 9. feste, flüssige oder gasförmige Stoffe und Gegenstände im Schutzbereich einzuleiten, auszubringen oder zu lagern, wenn diese geeignet sind, das Wachstum des Naturdenkmals oder den Natur-, Boden- oder Wasserhaushalt zu beeinträchtigen; Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen Neuer Verbotstatbestand zur Anpassung an praktische Erfordernisse. § 2 Schutzzweck (13) Die Schutzausweisung erfolgt i) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. j) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (14) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 17. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 18. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 19. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 20. Von dieser Satzung bleiben unberührt: i) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 4 Verbote 10. im Schutzbereich zu zelten, zu campen oder zu lagern; 11. im Abstand von weniger als 10 Metern zum Schutzbereich Feuer zu entfachen, zu verursachen oder zu unterhalten oder pyrotechnische Gegenstände zu entzünden sowie im Abstand von weniger als 5 Metern zum Schutzbereich Heiz- oder Grillgeräte zu benutzen; 12. den Schutzbereich als Hundetoilette nutzen zu lassen; 13. sie oder ihren Schutzbereich zu verunreinigen; 14. sie zu beleuchten, auch temporär. Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen Präzisierung zur Verbesserung des Schutzes. Neuer Verbotstatbestand. § 2 Schutzzweck (16) Die Schutzausweisung erfolgt k) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. l) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (17) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 21. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 22. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 23. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 24. Von dieser Satzung bleiben unberührt: k) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 4 Verbote (3) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 2 können erteilt werden im Falle der 1. Nr. 2, wenn diese Maßnahmen wissenschaftlichen Zwecken dienen; 2. Nr. 3, wenn diese Maßnahmen zwingend erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit wesentlicher Dienste im Bereich der Daseinsvorsorge – wie etwa Schulen oder Feuerwehren – sicherzustellen; 3. Nr. 3, wenn diese Maßnahmen zum Erhalt eines Denkmals i.S.d. nordrhein- westfälischen Denkmalschutzgesetzes zwingend erforderlich sind; 4. Nr. 5, wenn diese Maßnahmen den Schutzzweck nicht wesentlich beeinträchtigen oder zur Anbringung von Verkehrs-, Warn- und Gefahrenschildern. Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen Benennung konkreter Ausnahmetatbestände i.S.d. rechtlichen Klarheit, der Transparenz sowie zur Anpassung an praktische Erfordernisse. § 2 Schutzzweck (19) Die Schutzausweisung erfolgt m) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. n) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (20) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 25. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 26. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 27. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 28. Von dieser Satzung bleiben unberührt: m) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 4 Nicht betroffene Tätigkeiten Unberührt von § 3 bleiben (1) die zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendigen Maßnahmen, soweit diese vorher dem Oberbürgermeister Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Landschaftsbehörde) – Willy-Brandt- Platz 2, 50679 Köln angezeigt werden; die Bestimmungen der Baumschutzsatzung bleiben unberührt; (2) Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, soweit bei notwendigen Eingriffen in Vegetationsbestände das Vermeidungsgebot des § 3 Landschaftsgesetzes NW beachtet wird und eine Anzeige, ggf. nachträglich, an den Oberbürgermeister Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Landschaftsbehörde) – Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln erfolgt; § 5 Nicht betroffene Maßnahmen Nicht unter die Verbote des § 4 fallen 1. Maßnahmen zur Abwehr von unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert; der Träger dieser Maßnahmen hat die Untere Naturschutzbehörde unverzüglich darüber zu informieren und die Erforderlichkeit der Verkehrssicherungsmaßnahmen oder das Vorliegen der unmittelbar drohenden gegenwärtigen Gefahr glaubhaft darzulegen; 2. Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und vergleichbare Maßnahmen, die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordnet oder genehmigt sind oder von ihr selbst oder in ihrem Auftrag durchgeführt werden; gleiches gilt für die Anbringung von Schildern, die ausschließlich der Kennzeichnung des Naturdenkmals dienen oder gesetzlich vorgeschrieben sind; 3. Regelmäßige, notwendige Maßnahmen in bisheriger Art und bisherigem Umfang zur Unterhaltung rechtmäßig bestehender Versorgungs-, Entsorgungs- und Fernmeldeleitungen sowie von Verkehrsanlagen im öffentlichen Straßenraum einschließlich vorhandener öffentlicher Einrichtungen wie Leuchten und Schilder, wenn die Maßnahme der Unteren Naturschutzbehörde in Art und Umfang vorzeitig angezeigt wird. Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen Redaktionelle Änderungen. § 4 Nicht betroffene Tätigkeiten (3) Die nach § 38 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz privilegierten Nutzungen, einschließlich vorhandener Führungen von Versorgungs- /Entsorgungsanlagen und -leitungen und die für deren bestimmungsgemäße Nutzung notwendigen Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen, soweit eine vorherige Anzeige an den Oberbürgermeister Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Landschaftsbehörde) – Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln erfolgt. Gleiches gilt für die nach Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes genehmigten Ver- und Entsorgungsanlagen und -leitungen; (4) Von den Verboten b und c die Nutzung öffentlicher Fahrstraßen im Kronenbereich geschützter Bäume einschließlich der zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit notwendigen Unterhaltungsarbeiten; (5) Schutz-, Pflege-, Verkehrssicherungs- und vergleichbare Maßnahmen, die vom Oberbürgermeister Köln – Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Landschaftsbehörde) – Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln angeordnet oder genehmigt sind bzw. von ihm selbst oder in seinem Auftrag durchgeführt werden. Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen § 2 Schutzzweck (22) Die Schutzausweisung erfolgt o) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. p) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (23) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 29. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 30. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 31. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 32. Von dieser Satzung bleiben unberührt: o) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 6 Pflichten der Stadt Köln Maßnahmen aus Gründen der Unterhaltung, der Verkehrssicherheit oder zur Sicherung sowie Kennzeichnung der Naturdenkmäler sowie die Übernahme der Kosten dieser Maßnahmen obliegen der Stadt Köln. Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen Ausdrückliche Erwähnung der Kostenübernahme durch die Stadt i.S.d. Rechtssicherheit und zur Klarstellung. § 2 Schutzzweck (25) Die Schutzausweisung erfolgt q) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. r) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (26) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 33. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 34. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 35. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 36. Von dieser Satzung bleiben unberührt: q) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 5 Meldepflicht Eigentümer, Besitzer oder sonstige Berechtigte haben bei auftretenden Gefahren und Schäden, die durch den Zustand eines Naturdenkmales hervorgerufen werden, den Oberbürgermeister Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Untere Landschaftsbehörde) - Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Erhaltung der Verkehrssicherheit des Naturdenkmals obliegt der Unteren Landschaftsbehörde. § 7 Pflichten von Eigentümern und Nutzungsberechtigten Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind verpflichtet, 1. das auf dem Grundstück befindliche Naturdenkmal zu erhalten und vor schädigenden Einwirkungen zu schützen; 2. die Stadt Köln unverzüglich über Gefahren für Personen oder für Sachen von bedeutendem Wert sowie offenkundig nachteilige Veränderungen wie abgestorbene oder gebrochene Äste, das Auftreten von Pilzfruchtkörpern, Beschädigungen am Naturdenkmal in Kenntnis zu setzen; gleiches gilt für den Verlust von Eigenschaften nach § 3 dieser Verordnung; 3. den Bediensteten der Stadt Köln oder ihren Beauftragten nach vorheriger Benachrichtigung den Zugang zum Grundstück zu ermöglichen; 4. die Durchführung der Maßnahmen nach § 6 dieser Verordnung durch Bedienstete oder Beauftragte der Stadt Köln zu dulden; über die Notwendigkeit der Maßnahmen entscheidet im Einzelfall die Untere Naturschutzbehörde. Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen Redaktionelle Änderungen, Präzisierung der Pflichten. § 2 Schutzzweck (28) Die Schutzausweisung erfolgt s) Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. t) Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Grünen. (29) Die jeweiligen Charakteristika werden in der teil dieser Verordnung. (2) Die Unterschutzstellung umfasst sowohl die ober-, als auch die unterirdischen Bestandteile des Baumes. Unter Schutz gestellt wird auch die Fläche unter der Baumkrone sowie ein 1,5 Meter breiter Streifen um diese Fläche, bei säulenförmig wachsenden Bäumen beträgt die Breite dieses Streifens 5 Meter (Schutzbereich). Flächen, die bereits zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung 37. Zu einer öffentlichen Straße gehören. 38. Mit einer vollversiegelten Decke versehen oder 39. Überbaut sind. genießen Bestandsschutz; Veränderungen bedürfen der Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG) i.V.m. § 75 ABs. 1 des Gesezes zum Schutz der Natur in Nordrhein Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LnatSchG). § 3 Schutzzweck Gebiet der Stadt Köln wird der Baumbestand innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie innerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungspläne nach Maßgabe dieser Satzung unter Schutz gestellt. 40. Von dieser Satzung bleiben unberührt: s) Weitergehende Schutzvorschriften für Bäume, Aktuelle Satzung Novelle § 6 Befreiungen Der Oberbürgermeister Köln – Untere Landschaftsbehörde – kann gemäß § 69 Landschaftsgesetz NW von den Verboten des § 3 Befreiung erteilen, wenn: a) die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall aa) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder bb) zu einer nicht gewollten Beeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder b) überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern. § 8 Befreiungen Es gelten die Bestimmungen des § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW. Danach kann eine Befreiung von den Verboten des § 4 erteilt werden, wenn 1. dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder 2. die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Aktuelle Verordnung Neufassung Änderungen -> Klare Trennung unterschiedlicher Sachverhalte: § 2 Geltungsbereich § 3 Geschützte Bäume -> Reaktion auf die negativen Auswirkungen des Klima- wandels, Vereinfachung: Schutz von mehr Bäumen. Die neue Satzung sieht keine Ausnahmen für einzelne Baumarten oder Obstbäume mehr vor. Bemerkungen § 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 70 Abs. 1 Nr. 2 Landschaftsgesetz NW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote des § 3 dieser Verordnung verstößt. (2) Nach § 71 Abs. 1 Landschaftsgesetz NW können Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100000,00 DM ( €) geahndet werden. § 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 77 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG NRW handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote des § 4 dieser Verordnung verstößt. (2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 78 Abs. 1 LNatSchG NRW mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden. Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage der Verkündung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über Naturdenkmale im Bereich der Stadt vom 29.08.1994, geändert durch die 1. Änderungsverordnung vom 03.01.2002, außer Kraft. Anlage I: Naturdenkmalliste Anlage II: Steckbriefe Aktuelle Verordnung Neufassung Bemerkungen
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1391/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.02.2026
- Erstellt
- 06.05.2025 12:35