V/0898/2017
Quartiersentwicklung Hauptbahnhof - Sachstand und nächste Schritte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
a-r-0061-2017
4427 Zeichen
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Antrag an den Rat Nr. A-R/0061/2017
Benachteiligte Menschen nicht aus-
grenzen – Schutzräume für die
Betroffenen schaffen und die
Verdrängung in benachbarte Wohn-
bereiche stoppen
Antrag an den Rat der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Stadt Münster fördert sozialraumbezogene Arbeit im Bereich des Bahnhofs und or-
ganisiert diese selbst oder über einen Träger. Sie soll Anwohnerinnen und Anwohner,
Geschäftsleute, Polizei, Ordnungsamt, Bahnhofsmanagement und die sozialen Träger vor
Ort miteinbeziehen. Über erfahrene Träger wie z. B. Indro e.V. sichert die Stadt Münster
ab, dass eine adäquate sozialpädagogische Begleitung im Rahmen aufsuchender Arbeit
der Drogenhilfe die Maßnahmen von Anfang an begleitet, vermittelt und kommuniziert.
Die nötige Ausstattung für die Arbeit im Quartier Bahnhof und die sozialpädagogische
Begleitung wird sichergestellt.
2. Eine besondere Rolle spielt dabei die Zurverfügungstellung von Aufenthaltsflächen im
Bahnhofsumfeld: Die Stadt Münster trägt dafür Sorge, dass ein angemessener und aus-
reichender Teil der bisherigen Freiflächen an der Bahnhofs-Ostseite mit Sichtschutz (z. B.
(teiloffener) Pavillon bzw. Zelt) für die sich dort aufhaltenden Personengruppen auch
während der Bauphasen gesichert verfügbar bleibt. Dauerhaft sollen für die „Szene“ aus-
reichend Aufenthaltsflächen im Bahnhofsumfeld gesichert werden, insbesondere um die
Verdrängung in umliegende Bereiche und die damit verbundenen Folgen zu verhindern.
3. Über die Maßnahmen und Entwicklungen am Bahnhof ist in den zuständigen Fachaus-
schüssen und der Bezirksvertretung Mitte regelmäßig zu berichten.
Begründung:
Die baulichen Aufwertungen im Bahnhofsbereich an der West- und ebenfalls an der Ostseite
sind durchaus begrüßenswert. Es liegen allerdings bislang keinerlei Lösungsvorschläge insbe-
sondere im Hinblick auf die sich dort aufhaltende „Szene“ vor.
Bei der Überplanung der Grünanlage auf der Bahnhofs-Ostseite besteht aber nach Einschätzung
von nahezu allen Fachleuten die große Gefahr, dass sich die aktuell noch polizeilich zu kontrol-
lierende „Szene“ in Nebenstraßen und Hinterhöfe im Umfeld bewegt.
12.09.2017
2
Erste Beobachtungen und Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern der Nachbar-
straßen sind bereits jetzt auffällig. Zudem könnten sich neue Szene-Standorte wie Promenaden-
bereiche, Hafen- und der Aaseebereich entwickeln. Es käme also zu einer unkontrollierten Ver-
drängung, sollten in den nächsten Wochen keine passenden Maßnahmen entwickelt werden
(vgl. auch aktuelle Stellungnahmen von Polizeipräsidium und Ordnungsamt). Zudem wäre der
Zugang zum Indro-Drogenhilfezentrum erschwert und die Folge wären vermehrt Konsumvor-
gänge, Drogennotfälle im öffentlichen Raum, Zunahme von Infizierungen, Spritzenfunden und
anderer Gebrauchsutensilien.
Dieses beträfe öffentliche Räume, die bislang oder seit längerer Zeit (Aaseekugeln) von solchen
negativen Auswirkungen nicht (mehr) betroffen sind. Proteste von Anwohnerinnen und Anwoh-
nern, neue Sicherheitsgespräche und negative Berichterstattungen wären die Folge. Es bedarf
also der o. g. zeitnahen Lösungsansätze sowie eines abgestimmten Moderationsprozesses zwi-
schen Verwaltung, Bauträger, Politik, Bewohner*innen und Trägern vor Ort in Kommunikation
mit den Betroffenen.
In allen größeren Städten in Deutschland suchen benachteiligte Personengruppen immer die
Nähe zum Bahnhof, vielfach, um eine „indirekte Teilnahme am (halbwegs normalen) Leben zu
erreichen“. Dieses mit einer Aufwertung des Münsteraner Bahnhofumfelds in Einklang zu brin-
gen, ist eine große Herausforderung und bedarf der o. g. zeitnahen Handlungsansätze und wei-
terer Flankierungen. Mit dem Bulldozer allein wird man die Problemlage nicht lösen können.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyf ferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von O lberg
Maria Winkel
a-r-0074-2017-sozialraum-bahnhofsquartier-staerken
6930 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0074/2017 Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster Ratsantrag 10. Oktober 2017 Sozialraum Bahnhofsquartier stärken: Sicherung des Interessenausgleichs und Beteiligung an der Quartiersentwicklung Der Rat möge beschließen: I. Die Verwaltung wird beauftragt, 1. ein Handlungskonzept zur sozialräumlichen Entwic klung des „Bahnhofsquartier“ und Sicherung der Sozialen Arbeit im Bahnhofsumfeld zu erstellen; 2. einen „Runden Tisch“ zur „Quartiersentwicklung Bahnhof und Bremer Platz“ einzurichten. Daran sollen die Träger sozialer Arbeit im Quartier (insbesondere INDRO e.V, Haus der Wohnungslosen (HdW), städtische Drogenhilfe, Bischof-Hermann-Stiftung etc.), Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerschaft und Geschäftsleute, Polizei (inkl. Bundespolizei) und Ordnungsamt, Seniorenvertretung, Bahnhofsmanagement und „Bauträger und -verantwortliche“ beteiligt werden; die Arbeit der bestehenden Ordnungspartnerschaft „Drogen und Bahnhof“ gilt es mit einzubeziehen; 3. eine Koordinationsstelle für das „Bahnhofsquarti er“ im Bereich „Bremer Platz“ und Bahnhofsumfeld zu schaffen; 4. die soziale Arbeit im Sozialraum „Bahnhof“ zu stärken und hierbei die sozialen Träger vor Ort mit einzubeziehen. Hierzu gehört insbesondere die aufsuchende Drogen- und Suchthilfearbeit sowie die Wohnungslosenhilfe; 5. Aufenthaltsflächen für die „Szene“, die sich im Bahnhofsumfeld aufhält zu sichern bzw. zu schaffen und geeignete „Outdoor-Points“ oder teiloffene Treffpunkte einzurichten. Hierbei sind Gesichtspunkte der integrierten Stadt- und Quartiersgestaltung zu berücksichtigen. II. Zur Sicherung der aufsuchenden sozialen Arbeit im Quartier sowie für eine Koordinierungsstelle zur Begleitung des „Runden Tisches und des Quartiersmanagements im Bahnhofsquartier und Bahnhofsumfeld werden entsprechende Mittel in den Haushaltsjahren 2018 und folgende bereitgestellt. 2 III. Über zusätzliche Stellen im SOS als dauerhafte „Bahnhofstreife zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Bahnhofsbereich und als Ansprechpartner für Anwohner, Bahnhofsnutzer und Träger sozialer Arbeit wird im Rahmen der Beratungen des Stellenplans 2018 “ Beschluss gefasst. IV. Die Verwaltung berichtet regelmäßig über die Arbeit des „Runden Tisches“, den oben aufgezeigten Maßnahmen sowie die Entwicklung am Bahnhof und Bahnhofsumfeld in den zuständigen Fachausschüssen und der Bezirksvertretung Mitte. Darüber hinaus sollen auch interessante Konzepte und Projekte zur sozialen Arbeit und Quartiersarbeit im Bahnhofsumfeld aus anderen Städten mit einbezogen werden. Begründung: Durch den Umbau des Bahnhofes zum Bremer Platz hin und den Baumaßnahmen in der kleinen Bahnhofsstraße sind die Aufenthalts- und Freiräume für Menschen aus der „Szene“ im Quartier zu einem großen Teil weggefallen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verdrängung und die Verlagerung der am Bahnhof ansässigen Szene weiter verschärfen werden, wenn die Umbauten an der Südseite des Bahnhofes beginnen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die ansässige Szene sich in umliegende Quartiere verlagern wird. Eine Verdrängung der „Szene“ in umliegende Quartiere oder andere Stadtteile stellt dabei keine Problemlösung dar. Vielmehr würden soziale Nachbarschafts- oder Wohnumfeldprobleme lediglich verlagert. Soziale Einrichtungen im Viertel leisten engagierte Arbeit, insbesondere INDRO e.V. in der Drogenhilfearbeit wie auch das HDW in der Wohnungslosenhilfe sind auch bei der Bewältigung von Konflikten im Umfeld häufig besonders gefordert. Dabei gilt es auch das Sicherheitsbedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner mit zu beachten. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung gehalten, ein Konzept zu entwickeln, in der sie darstellt wie sie dieser Situation entgegentreten will und mit welchen Mitteln und Kooperationspartnern dies operationalisiert werden soll. Dieses sollte unter Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung erfolgen. Deshalb haben wir bereits im März dieses Jahres die Verwaltung gebeten, einen „Runden Tisch“ bestehend aus Verwaltung, Politik und Fachleuten aus den um den Bahnhof ansässigen sozialen Trägern insbesondere der Drogen-, Sucht- und Wohnungslosenhilfe zu organisieren und gemeinsame Strategien für ein Handlungskonzept zu entwickeln. Mittlerweile hat die Verwaltung interne Treffen unter Beteiligung der örtlichen Drogenhilfe mit INDRO e.V. und städtischer Drogenhilfe, des HdW sowie weiterer Beteiligter initiiert, allerdings noch keinen kontinuierlich arbeitenden „Runden Tisch“. Seitens der Verwaltung sollte die Planung auch ressortübergreifend erfolgen und insbesondere die Bereiche Soziales, Planung, Ordnung sowie Kinder und Jugendliche umfassen. Zudem gibt es auch bereits die Ordnungspartnerschaft „Drogen und Bahnhof“. Deren Arbeit solle mit einbezogen werden. Notwendig ist darüber hinaus die aufsuchende Sozial- und Drogenhilfearbeit im Quartier zu stärken und gezielt auszubauen. Das zu entwickelnde Handlungskonzept für das „Bahnhofsquartier“ soll zum einen den Frei- und Schutzraum der vor Ort lebenden oder sich in Quartier aufhaltenden Menschen in prekären Lebenslagen sichern und 3 zum anderen auch die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort berücksichtigen. Darüber hinaus gilt es ein Quartiersmanagement zur Weiterentwicklung des Bahnhofquartiers aufzubauen und die sozialraumbezogene Arbeit vor Ort zu stärken und auszubauen. Hierbei sollte auch die Engelenschanze mit in den Blick genommen werden. Für diese Aufgabe soll ein Koordinations- und Vermittlungsgremien geschaffen werden, dass bei den auftretenden Konflikten im Bahnhofsquartier“ vermittelt und gemeinsam nach tragfähigen Lösungen sucht. Diese Aufgabe sollte ein „Runder Tisch Bahnhofsquartier“, begleitet durch ein professionelles kommunales Quartiersmanagement übernehmen. Hieran sollen wie bereits aufgeführt Verwaltung, Politik und Vertreterinnen und Vertreter der im Bahnhofsquartier ansässigen sozialen Trägern insbesondere der Drogen-, Sucht- und Wohnungslosenhilfe, der Anwohnerschaft und Geschäftsleute, Polizei/Bundespolizei und Ordnungsamt, Bahnhofsmanagement und Bauträger und -verantwortliche vertreten sein. Mit der Stelle einer Koordination soll auch eine verlässliche Ansprech- und Mittlerperson für die Bewohnerinnen und Bewohner im Bahnhofsquartier gegeben sein. Flankierend soll zusätzlich die objektive Sicherheitslage und das subjektive Sicherheitsgefühl der Anwohner und Bahnhofsnutzer durch Einrichtung einer dauerhaften Bahnhofsstreife verbessert werden. Die Stabilisierung milieubedingter Ordnungsdefizite dient hierbei auch der Absicherung sozialer Arbeit im Quartier. Stefan Weber Otto Reiners Richard Halberstadt Harald Wölter Christel Lohschelder Sylvia Rietenberg Karin Reismann Jutta Möllers Jörn Möltgen und Fraktion und Fraktion
Beschlussvorlage
26768 Zeichen
V/0898/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Quartiersentwicklung Hauptbahnhof - Sachstand und nächste Schritte
Beratungsfolge
21.11.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
22.11.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung Vorberatung
23.11.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
05.12.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt d en aktuellen Sachstand zur Neugestaltung der Hauptbah n-
hof-Ostseite im Rahmen des Bauvorhabens der Landmarken AG zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Münster erweitert seine Entscheidung vom 22.03.2017 (vgl. Vorlage
V/0072/2017/1) zur Neugestaltung des öffentlichen Raumes (Bahnhofsvorplatz, Bremer Str aße)
um den Stadtraum Bremer Platz (Grünanlage) bis zu den angrenzenden bzw. umgebenden G e-
bäuden, einschließlich der jeweiligen Straßenräume.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
3.1. für das Neugestaltungskonzept des öffentlichen Stadtraumes an der Hauptbahnhof-Ostseite
(Bremer Platz, Grünanlage und anschl ießende Straßenräume) im Jahr 2018/19 eine Pl a-
nungswerkstatt unter Beteiligung externer Planungsbüros durchzuführen. Dieses Verfahren
soll zudem extern moderiert und unterstützt werden, so dass allen beteiligten Nutzergru p-
pen des Bremer Platzes sowie den A nwohnern dialogorientiert eine Mitwirkung grundsät z-
lich möglich wird.
3.2. das Gestaltungskonzept des Bahnhofsvorplatzes gemeinsam mit dem Investor Landmarken
AG und in enger Abstimmung mit den sozialen Trägern so weiter zu entwickeln, dass beide
Vorlagen-Nr.:
V/0898/2017
Auskunft erteilt:
Herr Thiel
Ruf:
492 61 80
E-Mail:
Thiel@stadt-muenster.de
Datum:
14.11.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0898/2017
Konzeptbestandteile (Neubebauung Hauptbahnhof-Ostseite und Grünanlage Br emer Platz)
– den jeweiligen unterschiedlichen Nutzeransprüchen geschuldet – als Einheit betrachtet
und als Gesamtkonzept wahrgenommen werden.
Die spätere bauliche Umsetzung erfolgt so wie bisla ng mit den Beteiligten abgestimmt und
vertraglich vereinbart.
3.3. frühzeitig in Abstimmung mit den sozialen Trägern vor Ort (INDRO, Haus der Wohnungslo-
senhilfe, Bischof-Hermann-Stiftung usw.), soweit erforderlich, bereits mit Beginn der Vorar-
beiten zur Bebauung Maßnahmen zu ergreifen, die einer Verdrängung der „Szene(n)“ en t-
gegenwirken. Dazu wird ein „Runder Tisch“ zur „Quartiersentwicklung Bahnhof und Bremer
Platz“ eingerichtet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es zu keinerlei Festl egungen kommt,
die der Ne ugestaltung der Grünanlage des Bremer Platzes vorgreifen, oder diese ei n-
schränken.
3.4. ein Quartiersmanagement für den Stadtraum Hauptbahnhof einzurichten, das die Koordin a-
tion, Information und Kommunikation der verschiedenen Angebote, Betreuungs - und Hilfs-
maßnahmen, Planungs- und Baumaßnahmen übernimmt und zwischen „Szene(n)“, Trägern
sozialer Arbeit, Nutzerinnen und Nutzern, Geschäftsleuten, Anwohnerschaft, Polizei, Bah n-
hofsmanagement, Planern und Verwaltung vermittelt. Hierfür werden befristet für zunächst
fünf Jahre 1,50 Vollzeitäquivalente (VZÄ) E10 TVöD / A11 LBesG NRW im Teilergebnisplan
der Produktgruppe 0503 „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ eingerichtet und die no t-
wendigen Sachmittel bereitgestellt. Die notwendige Finanzierung weiterer Bedarfe ist dem
Rat auf der Grundlage eines zu erstellenden Konzepts für das Quartiersmanagement zur
Entscheidung vorzulegen.
3.5. die Präsenz und die Handlungsfähigkeit des städtischen Service - und Ordnungsdienstes
(SOS) schwerpunktmäßig im erweiterten Umfeld des Hau ptbahnhofes auszubauen. Hierzu
werden mit dem Zweck einer SOS -Doppelstreife im Zwei-Schicht-System sechs zusätzliche
Stellen (VZÄ) in der Produktgruppe 0201 eingerichtet.
4. Das entwickelte Gesamtkonzept wird nach Anhörung der Bezirksvertretung Münster-Mitte sowie
nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen , im
Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen und im Ausschuss für Soziales, Sti f-
tungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung dem Haupt- und Finanzausschuss
zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. Der Antrag A -R/0061/2017 der SPD Fraktion vom 12.09.2017 (vgl. Anlage 1) und der gemei n-
same Antrag A -R/0074/2017der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL
vom 10.10.2017 (vgl. Anlage 2) wurden aufgegriffen und werden damit im Wesentlichen erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Neugestaltung des öffentlichen Raumes (Bahnhofsvorplatz, Bremer Straße, Grünanlage
Bremer Platz) werden finanzielle Aufwendungen entstehen, die bislang lediglich im Rahmen einer
Kostenschätzung auf Basis der Flächengröße und eines Einheitswertes nur für den Bahnhofsvo r-
platz und die Bremer Straße im Rahmen der Beschlussfassung zur Vorlage V/0072/2017 grob ermit-
telt wurden.
Im Entwurf des Haushaltsplan 20 18 ff. wurde unter der Produktgruppe 1301 Grün - und Freiflächen
die Investitionsmaßnahme 5360 ÖG Bremer Platz mit insgesamt 1.290.000 € aufgenommen.
Mit der o.g. Vorstellung des Gesamtkonzeptes wird der Rat der Stadt Münster auch über die Fina n-
zierung und Umsetzung des Gesamtkonzeptes zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden haben.
Zur Durchführung der Planungswerkstatt im Jahr 2018/19 fallen nach derzeitiger Kostenschä tzung
Kosten in Höhe von 70.000,00 Euro an, die im Rahmen der Beratung zum Haushaltsplan 2018 noch
- 3 -
V/0898/2017
aufgenommen werden müssen. Hierzu wird die Verwaltung ein entsprechendes Veränd erungsblatt
vorbereiten.
Ein Konzept für das Quartiersmanagement wird kurzfristig entwickelt. Das Quartiersmanag ement
soll vorerst für die Dauer von fünf Jahren eingerichtet werden und die anstehenden Planungs - und
Baumaßnahmen begleiten. Vor dem Hintergrund der zu berücksichtigenden unterschiedlichen Int e-
ressen und B elange schlägt die Verwaltung vor, das Quartiersmanagement für den o.g. Zeitraum
bei der Stadt anzusiedeln. Für die Durchführung entstehen zunächst Personalkosten von jährlich ca.
105.000 € (1,50 VZÄ; Grundlage: E10 TVöD / A11 LBesG NRW ). Hinzu kommen Sachkosten für
Aufbau, A ngebote und Aktivitäten des Quartiersmanagements von ca. 15.000,00 € pro Jahr . Mit
dem zu erstellenden Konzept werden dann die weiteren Bedarfe konkretisiert. Die Finanzierung der
notwendigen Personal- und Sachaufwendungen, ggf. auch der Transferaufwendungen, wenn be i-
spielsweise freie Träger in konkrete Maßnahmen einzubinden sind, wird dem Rat zur Entscheidung
vorgelegt.
Für die sechs Stellen Service - und Ordnungsdienst (SOS) entstehen zunächst Personalkosten von
jährlich ca. 371.000 € (6,00 VZÄ; Grundlage: E 09a TVöD/A9 mD). Hinzu kommen die Ko sten für
mindestens 2 Büroarbeitsplätze inkl. IuK in Höhe von 16.758,00 € / Jahr.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0201 Ordnungsrechtliche Angel e-
genheiten
Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 ff. 371.000 € VÄ-Blatt
13 Sach- und Dienstleistungen 2018 18.000 € VÄ-Blatt
Produktgruppe 1301 Grün- und Freiflächen
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen
2018 70.000 € VÄ-Blatt
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer s o-
zialer Bedarfe
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen
2018 –
2022
91.758 € VÄ-Blatt
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer s o-
zialer Bedarfe
Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 -
2020
105.000 VÄ-Blatt
Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f-
wendungen
2018 -
2020
15.000 VÄ-Blatt
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2018 ff. nicht
vorgesehen. Sie werden über Veränderungsblätter in die Haushaltsberatungen eingebracht.
Die Verwaltung wird versuchen, die Aufwendungen für das Quartiersmanagement und die Pl a-
nungswerkstatt im Rahmen eines Städtebauförderantrages beim Land NRW zu platzieren. Da die
eigentlichen Neugestaltungs- und Umbaumaßnahmen des Bahnhofsvorplatzes und der Grünfl äche
grundsätzlich förderfähig sind, könnten hier ggf. auch die Vorbereitungsmaßnahmen als förderfähig
anerkannt werden.
- 4 -
V/0898/2017
Begründung:
Rahmenbedingungen
Die städtebaulich anspruchsvolle, umfassende Erneuerung und Aufwe rtung des Hauptbahnhofes mit
seinen beiden Gebäudeteilen West und Ost sowie seinen beiden Vorplatzbere ichen befindet sich
aktuell in der Umsetzung. Neben dem realisierten Empfangsgebäude auf der Westseite und dem
Vorhaben der Landmarken AG auf der Ostseite sollen auch die beiden unmittelbaren Bahnhofsvo r-
plätze (Berliner Platz und Bremer Platz) neu gestaltet werden, so dass si ch in Kombination mit den
Hochbauten städtebaulich und funktional erstmals in der Geschichte des Hauptbahnhofes eine Ei n-
heit ergibt.
Auf der Bahnhof-Ostseite ergibt sich die Möglichkeit, die Umgestaltung der Grünfläche Bremer Platz
funktional und gestalt erisch mit dem eher steinernen Bahnhofsvorplatz zu verbinden und somit den
gesamten Stadtraum an dieser Stelle ganzheitlich zu betrachten. Das Bauvorhaben der Landmarken
AG ist in diese Konzeption integriert und die beteiligten Planer und die Verwaltung st immen derzeit
die nächsten Schritte gemeinsam ab.
Auf der Bahnhof -Westseite ist der Bahnhofsvorplatz / die Bahnhofstraße seit 1999 in Teilen bereits
umgebaut und neugestaltet worden. Die planerischen Eckpunkte wurden nach dem Wettbewerbsve r-
fahren 1997 ge meinsam mit allen Akteuren entwickelt und anschließend umgesetzt. Durch die Vo r-
planungen und Strukturüberlegungen seit 2003 der Deutschen Bahn AG zu Umbau, Modern isierung
oder Neubau des damals bestehenden Bahnhofsgebäudes ist die Umsetzung der Vo rplatzgestaltung
direkt vor dem Bahnhofsgebäude mehrfach verschoben worden. Die Stadt Münster wollte den Platz
nicht endgültig herstellen, solange über das Bauvorhaben der DB nicht entschieden war.
Entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung des Rates (vgl. Vorlag e V/0159/2011) war immer eine
gleichberechtigte Entwicklung der beiden Seiten des Hauptbahnhofes im städtebaulichen Struktu r-
konzept der Stadt zum Hauptbahnhof Münster vorgesehen. Der Um- und Neubau der Verkehrsstation
(Tunnel, Aufzüge, Bahnsteige, Gleise) ist bereits seit dem Jahr 2013 fertiggestellt und hat spürbare
Verbesserungen für die Reisenden und Besucher der Stadt und des Bahnhofes gebracht.
Mit der endgültigen Herstellung des Bahnhofsvorplatzes an der Westseite wird begonnen, sobald das
Bauvorhaben auf der Ostseite realisiert worden ist und die Provisorien und Zwischenlösu ngen alle
wieder zurück gebaut worden sind.
Der Hauptbahnhof Münster ist die stark frequentierte Mobilitätsdrehscheibe im Fern - und Nahverkehr
für die Stadt Münster und die Regi on Münsterland. Zugleich bildet er eine wichtige innerstä dtische
Verbindung zwischen den Stadtquartieren. Durch die hohe Frequenz der Reisenden, Bes ucher und
Passanten und durch seine zentrale Lage in Stadt und Region hat der Hauptbahnhof Münster ein
hohes Potential für unterschiedliche Nutzungen.
Folglich war die Entwicklung einer adäquaten Bebauung der Bahnhof -Ostseite das Ziel des Invest o-
renauswahlverfahrens – gemeinsam von der Deutschen Bahn AG, der Bahnflächenentwicklungsg e-
sellschaft NRW und der Stadt Münster durchgeführt -, aus dem die Landmarken AG als bestplatzie r-
ter Bieter im Jahr 2015 hervorgegangen war. Der von der Landmarken AG vorg estellte und vom Rat
der Stadt Münster in seiner Sitzung am 22.03.2017 zustimmend zur Kenntnis g enommene Entwurf
(vgl. Vorlage V/0072/2017/1) soll ab dem 2.Quartal 2018 realisiert werden. Aktuell werden Vorarbe i-
ten, z.B. zur Leitungsverlegung, Baustraße durchgeführt, um das Baufeld frei zu räumen.
Gestaltung des öffentlichen Raumes
Die Gestaltung des Bahnhofsvorplat zes Bremer Platz steht in direktem Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben auf der Bahnhof-Ostseite. Die dort abzubildenden Funktionen wurden im Wettbewerb s-
- 5 -
V/0898/2017
verfahren formuliert und sind vom Bauherrn entsprechend in seine Planung übernommen worden. Die
grundsätzliche Entscheidung zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes hat der Rat der Stadt Mün s-
ter bereits am 22.03.2017 getroffen (s.o.).
Mit der Ergänzung zur Vorlage V/0072/2017/1 hat der Rat dabei zum Ausdruck gebracht, dass das
Planungskonzept zukünftig ein vertr ägliches Nebeneinander der „Szene(n)“ und anderer Nutzungen
beinhalten soll.
Die eigentliche Grundfunktion des Hauptbahnhofes - bestehend aus den zwei Gebäuden West und
Ost, Zugangsbereich, Tunnel und Bahnsteigen - wird mit dem Bauvorhaben der Landmarken AG
deutlich gestärkt und stadtstrukturell vervollständigt. In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ba u-
vorhaben ist die Ausgestaltung der Freiräume im Rahmen des Bauvorhabens, die Gesta ltung des
Bahnhofvorplatzes, die Gestaltung und Gliederung des Straßenrau mes und des A nschlusses an die
Grünanlage Bremer Platz zu sehen. Entsprechend der Auslobung (Infomemorandum) soll der öffen t-
lich nutzbare Raum – unabhängig von der Eigentümerfrage – als eine einheitlich gestaltete und nutz-
bare Fläche wahrgenommen werden.
Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, dass Planungsverfahren für die Hauptbahnhof -
Ostseite räumlich und inhaltlich zu erweitern.
Die Verwaltung schlägt nun vor, die Planungen zum Bahnhofsvorplatz auch auf die gesamte Grünfl ä-
che des Bremer Platzes einschließlich der angrenzenden Straßen auszudehnen, um somit ein G e-
samtkonzept für den öffentlichen Raum auf der Bahnhof-Ostseite entwickeln zu können. Diese Erwei-
terung der Planungsleistung kann nicht zu Lasten des Investors erfolgen. Ergänzend zu den P lanun-
gen zum „steinernen“ Platz, die durch den Investor erfolgen soll, soll in einem Werkstattve rfahren,
finanziert von der Stadt Münster und unter Einbindung einer externen Moderation, gemei nsam mit
den „Szene(n)“, den anderen Nutzerinnen und Nutzern sowi e der angrenzenden Bewohnerschaft ein
Gesamtkonzept zum Bremer Platz dialogorientiert entwickelt werden.
Damit diese Zusammenarbeit gelingen kann, bedarf es einer entsprechenden Vorbereitung aller Int e-
ressensgruppen im Bahnhofsumfeld. Dazu wird ein „Rund er Tisch“, zur „Quartiersentwicklung Bahn-
hof und Bremer Platz“ eingerichtet. Daran sollen die Träger sozialer Arbeit im Quartier (in sbesondere
INDRO e.V, Haus der Wohnungslosen (HdW), städtische Drogenhilfe, Bischof-Hermann-Stiftung etc.)
sowie Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerschaft und Geschäftsleute, Polizei (inkl. Bundespol i-
zei), des Ordnungsamts, der Seniorenvertretung, Bahnhofsmanag ement und „Bauträger und -
verantwortliche“ beteiligt werden. Die Arbeit der bestehenden Or dnungspartnerschaft „Dr ogen und
Bahnhof“ gilt es mit einzubeziehen.
Geänderte Verkehrsführungen wä hrend und nach der Baumaßnahme, aber auch der zum Teil
schlechte Bauzustand e iniger Bereiche sprechen für eine Neugestaltung. Hinzu kommen die geä n-
derten Nutzungsbedingungen seit der Errichtung des Bremer Platzes in den achtziger Jahren.
Bei der Neugestaltung des Bremer Platzes sind verschiedenste Nutzungs - und Gestaltungsanforde-
rungen zu berücksichtigen. Als öffentliche Grünfläche am Bahnhof sind Aufenthaltsqualit äten für die
Nutzerinnen und Nutzer des Bahnhofes zu entwickeln. Zugleich ist der Bremer Platz eine urbane
Grünfläche zwischen Hansaviertel und Bahnhof, wo zu einer dauerhaften Platzbelebung Spiel-/ Sport-
/ Aktivitätsbereiche einzuplanen sind. Rasen - und Wiesenflächen zum Liegen können die Funktion
als „Quartierspark“ stärken. Der Baumbestand muss als kühlende „Grüne Lunge“ in der Stadt weitg e-
hend erhalten bleiben. Als Bindeglied zwischen Stadt und Bahnhof müssen Wegeverbindungen en t-
sprechend der Verkehrsströme angeboten w erden. Auch 400 Abstellplätze für Fahrräder sind in
Randbereichen des Platzes unterzubringen, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Gesam tbereich
als Parkplatz genutzt wird.
Im Rahmen der Neuges taltung der Bahnhofs-Ostseite und des Bremer Platzes muss au ch der Pkw-
Verkehr Berücksichtigung finden. Das Anwohner-Parken muss in Teilbereichen erhalten bleiben. Eine
„Kiss & Drop-Zone“ im Bereich der Schule, ggf. mit Warte- / Aufenthaltszone für Kinder in der Grünan-
lage, soll die bisherige Situation verbessern.
- 6 -
V/0898/2017
Die Entwicklung einer urbanen Grünfläche bedeutet aber auch die Akzeptanz und die Einbezi ehung
der Nutzergruppen, die den Bremer Platz zu ihren Treffpunkt gemacht haben, sei es als O bdachloser
oder Drogenkonsument. Eine urbane Entwicklung bedeutet, sich au f die sozialen Probleme einer
Großstadt einzulassen, sie im Rahmen einer Umgestaltung auch zu berücksichtigen und nicht zu ver-
drängen.
- 7 -
V/0898/2017
Planungswerkstatt
Die genannten Nutzungs - und Gestaltungsanforderungen sowie die Vielzahl an Interessenvertr etern
zeigen die Komplexität der Aufgabe, den Bremer Platz zu einer urbanen Stadt - und Grünraum zu
entwickeln. Daher schlägt die Verwaltung vor, ein transparentes und bürgerorientiertes Planungs- und
Workshopverfahren in Form einer Planungswerkstatt durchzuführen. Ziel des Verfahrens ist es, unter
Beteiligung aller Betroffenen, Planungsideen für den Bremer Platz zu entwickeln.
Es ist geplant drei Landschaftsarchitekturbüros zu beauftragen, zeitgleich Konzepte für den Br emer
Platz zu entwerfen. Damit die Planer entsprechende Informationen aller Interessenvertreter erhalten,
finden zu Beginn der Planungswerkstatt zwei Veranstaltungen statt. Im Rahmen eines Kolloquiums
können die Landschaftsarchitekten Fragen an die institutionellen Vertreter stellen, bzw. stellen diese
ihre Belange vor. In einer zweiten Veranstaltung kommen die Bürger zu Wort. In offenen Diskussions-
runden haben die Landschaftsarchitekten die Möglichkeit direkt mit den Anli egern zu reden. Es folgt
eine erste Bearbeitungsphase durch die Landschaftsarchitekten.
Im Rahmen einer öffentlichen Zwischenpräsentation können die Konzepte diskutiert werden und Hi n-
weise durch alle Nutzergruppen erfolgen. Diese werden in einer zweiten Phase durch die Lan d-
schaftsarchitekten eingearbeitet, bevor die öffentliche E ndpräsentation erfolgt. Wie bei den Konvers i-
onsprojekten bereits mit Erfolg erprobt, sollen die Ergebnisse vorab mit allen Beteiligten gemeinsam
erörtert und den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, ein Votum abzugeben. Die beteiligten
Landschaftsarchitekturbüros werden ihre Arbeit dem Plenum selbst vorstellen und ihre jeweiligen
Konzepte und Ideen erläutern.
Eine Prämierung der Entwürfe soll nicht erfolgen. Stattdessen wertet ein Gremium aus Vertretern der
Politik, Fachleuten und Interessenvertret ern die Entwürfe hinsichtlich des weiteren Entwicklungsp o-
tenziales aus und gibt der Verwaltung eine Handlungsempfehlung zur weiteren Planung des Bremer
Platzes. Die favorisierten Planungsideen sollen dann die Grundlage für die anstehende Umgestaltung
der Grünfläche Bremer Platz werden.
Zum detaillierten Ablauf und zur Durchführung der Planungswerkstatt, der Auswahl der teilnehme n-
den Landschaftsarchitekten, der Beauftragung eines Betreuers / Moderators für das Verfahren sowie
der Zusammenstellung des Bewertungsgremiums erstellt die Verwaltung eine eigene Vorlage.
Finanziert werden soll die Planungswerkstatt wenn möglich unter Inanspruchnahme von Städteba u-
fördermitteln, so dass die Stadt Münster nur den Eigenanteil aufzubringen hat.
Ein Terminplan für die Gesamtfertigstellung liegt derzeit nicht vor. Die Landmarken AG hat für die
Fertigstellung der Hochbauten das 1.Quartal 2021 angegeben. Die bauliche Umsetzung einer Neuge-
staltung der Grünanlage Bremer Platz könnte nach Freigabe des Verkehrs auf der neu hergestellten
Straßenfläche der Bremer Straße anschließend erfolgen.
Als möglicher Beginn der Baumaßnahme vor Ort wäre somit Sommer 2021 realistisch. Für das b e-
schriebene Beteiligungsverfahren sowie für die Planungs - und Ausschreibungsphase ist ein ang e-
messener Zeitraum einzuplanen, so dass die Planungswerkstatt im Jahr 2018/19 e rfolgen sollte. Für
das Werkstattverfahren ist für Honorare und weitere Veranstaltungsaufwendungen überschl ägig mit
Durchführungskosten von ca. 70.000,00 € zu rechnen.
Mit dem angestrebten Verfahren wird aus Sicht der Verwaltung sichergestellt, dass insgesamt ein
attraktiver öffentlicher Raum entsteht, der sowohl gestalterisch als auch funktional den besond eren
Anforderungen an einen Bahnhofsvorplatz entspricht. Die im Umfeld exis tierende(n) „Szene(n)“ wer-
den durch die Überlegungen zur Neugestaltung nicht verdrängt, sondern berücksichtigt.
Quartiersmanagement
Die bauliche Umgestaltung des Bremer Platzes kann allerdings nur ein Baustein bei der Lösung sozi-
aler Probleme im Stadtgefüge sein. Eine aktive Sozialarbeit ist genauso gefragt, wie Kriminalitätsb e-
- 8 -
V/0898/2017
kämpfung oder gesellschaftliches Engagement. Die positive Entwicklung des Bremer Pla tzes wird,
unabhängig von der baulichen Umgestaltung, vom gesellschaftlichen Miteinander und der Akzeptanz
untereinander abhängig sein.
Als innerstädtischer Ort am Bahnhof ist der Bremer Platzes von zahlreichen Nutzergruppen und Int e-
ressenvertretern geprägt. Hier sind natürlich die Anwohner des Bremer Platzes und der naheliege n-
den Quartiere zu nennen . Es gibt Gastronomiebetreiber und sonstige gewe rbetreibende A nlieger,
Schüler und Lehrer der Montessori -Schule. Auch wenn sie häufig nur kurz am Bremer Platz vorbe i-
laufen oder fahren , sind die Reisenden der Deutsche n Bahn die größte Nutzergruppe. Inst itutionelle
Vertreter wie die Polizei, die Stadt Münster , z.B. in Form des Ordnungsamtes oder des Soz ialamtes,
sind auch vor Ort tätig. Aber auch kleine und sehr wichtige Einrichtungen wie d as INDRO sind ge-
fragt. Die Akzeptanz und Bedürfnisse der Drogen - und Obdachlosenszene sind ebenfalls zu berüc k-
sichtigen.
Die Weiterentwicklung des Stadtraumes Bremer Platz mit dem Ziel, die heute vorhandene Funkt i-
onsmischung von Bahnhofsvorfahrt, Stellplätzen, Aufenthaltsbereich, Grünfläche, Rückzugsraum und
Freiraum zu erhalten und zu verbessern , wird nur gelingen, wenn alle Akteure des Stadtraumes Br e-
mer Platz in gelebter Partnerschaft die Zukunft dieses Stadtraumes organisieren. So bietet es sich an,
dass bei der planerischen und baulichen Weiterentwicklung des Bremer Platzes , wie auch bei der
Finanzierung zukünftiger Maßnahmen, Stadt und private Akteure sowie der Investor eng zusammen
arbeiten.
Um diese Zusammenarbeit während und auch nach dem Planu ngs- und Workshopverfahren zu u n-
terstützen und zu stärken , schlägt die Verwaltung vor, zunächst zeitlich befristet auf fünf Jahre, ein
Quartiersmanagement für den Stadtraum B ahnhof einzurichten. Es soll, professionell aufg estellt, die
Belange der Bewohners chaft und der Nutzer gruppen transportieren und gleichzeitig auch die abg e-
stimmten Planungen kommunizieren. Aus dem Dialog soll sich eine positive Botschaft zum Stadtraum
Bremer Platz entwickeln und die Aufwärtsentwicklung soll wirkungsvoll unterstützt werden. Eine enge
Zusammenarbeit mit dem neu einzurichtenden „Runden Tisch“ zur „Quartiersentwicklung Bahnhof
und Bremer Platz“ wird angestrebt.
Das Quartiersmanagement kann dabei vor allem folgende Aufgaben wahrnehmen:
Beteiligung an der Entwicklung eines langfristigen Konzepts, um die Attraktivität des Stad t-
raumes auch nach der Planungsphase langfristig zu steigern.
Vorbereitung der baulichen Umsetzung gemeinsam mit Bewohnerschaft /Anliegern und „Sze-
ne(n)“ sowie den Akteuren und Institutionen vor Ort sowie die Begleitung der Umsetzung.
Entwicklung weiterer Ideen und Ansätze zur Stärkung dieses Stadtraumes parallel zu den o.g.
Verfahren.
Ansprechstelle für alle Menschen im Stadtraum während und im thematischen Zusamme n-
hang mit der Planung und der baulichen Umsetzung.
Vermittlung zwischen den Interessen/Belangen der verschiedenen Gruppen und Instituti onen
sowie die Moderation von Konflikten.
Nach einem Beschluss über diese Vorlage und der Bereitstellung der Personalressourcen wird die
Verwaltung kurzfristig ein Konzept für das Quartiersmanagement für den Stadtraum Hauptbahnhof
entwickeln. Es wird neben den dargestellten Aufgaben auch Vorschläge für die Einbindung bzw. Mo-
deration der unterschiedlichen Interessen und Belange von „Szene(n)“, Trägern sozialer Arb eit, Nut-
zerinnen und Nutzern, Gewerbetreibenden , Geschäftsleuten, Anwohnerschaft, Polizei, Bahnhofsm a-
nagement, Planern und Verwaltung entwickeln. Wesentliches Ziel ist es, eine Struktur für die Informa-
tion, Kommunikation und Vermittlung zwischen den verschiedenen Angeboten, Maßnahmen und Akt-
euren zu schaffen.
Ausbau der Präsenz des Service- und Ordnungsdienstes
- 9 -
V/0898/2017
Durch die Verwaltung wurde mit der Berichtsvorlage V/0205/2017 zur aktuellen Situation des SOS
ausführlich berichtet. Eine wichtige Aufgabe des S OS ist es, vor Ort als Ansprechstelle für die Bü r-
ger/innen zur Ve rfügung zu stehen. Mit den bestehenden Ressourcen kann dies nicht mehr in dem
erforderlichen Maße realisiert werden. Die Verwaltung empfiehlt daher die Einrichtung einer zusätzl i-
chen Doppelstreife im Zwei-Schicht-System.
Wie insbesondere die aktuellen Beispiele aus dem erweiterten Bahnhofsumfeld zeigen (Kleine Bah n-
hofstraße, Engelenschanze), sind die Schutzbedürfnisse der Anwohner/innen, Passa nten/innen und
Bahnhofnutzer/innen durch einen flan kierenden Einsatz uniformierter Kräfte zu g ewährleisten. Mit
dem Schwerpunkt des Bahnhofumfeldes („Bahnhofstreife“) sollen dort, aber auch in der Innenstadt
insgesamt die objektive Sicherheitslage und das subjektives Sicherheitsgefühl verbessert werden. Im
Bahnhofsumfeld soll zudem das Quartiersmanagement gezielt unterstützt werden.
Zur Aufgabenwahrnehmung werden im Stellenplan, Teilergebnisplan, Ordnungsrechtliche Angel e-
genheiten, 6 VZÄ, E 09a TVöD/A9mD (371 .000 €/Jahr) und im Haushaltplan Aufwendungen in kl.
Sach- und Dienstleistungen in Höhe von einmalig 18.000 € eingestellt.
I.V I.V.
Denstorff Paal
Stadtbaurat Stadtdirektor
Anlagen: Antrag A-R/0061/2017 der SPD-Fraktion vom 12.09.2017
Antrag A -R/0074/2017 der CDU -Fraktion und Frakti on Bündnis 90/Die Grünen/GAL
vom 10.10.2017
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bremer Straße
- Bahnhofstraße 9
- Bremer Platz
- Berliner Platz
- Engelenschanze
- Hofstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0898/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37