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V/0088/2023

Umsetzung von zwei Schulbauvorhaben durch die Bauwerke Münster GmbH - Melanchthonschule und Pascal-Gymnasium

Vorlagen 06.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2023, TOP 30

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1_PowerpntFlussdiagramm-BauGmbH-iz3

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Anlage A

1936 Zeichen

Anlage A zur V/0088/2023 
Kurzüberblick 
 
Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung einem Auftrag an die Verwaltung nach, den der Rat auf 
der Grundlage der Vorlage V/0666/2022 „Realisierung von Schulbauvorhaben durch die Bauwer-
ke Münster GmbH“ am 14.12.2022 erteilt hat. Im Ergebnis sollen die Voraussetzungen geschaf-
fen werden, die Bauwerke GmbH mit der Umsetzung der Maßnahmen „Neubau der Melan-
chthonschule“ sowie „Erweiterung des Pascal-Gymnasiums im Rahmen G8/G9“ zu beauftragen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: 
 
 „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen 
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Per-
sonal zur Verfügung“. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

21168 Zeichen

V/0088/2023 
V/0088/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umsetzung von zwei Schulbauvorhaben durch die Bauwerke Münster GmbH - 
Melanchthonschule und Pascal-Gymnasium 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
   07.03.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   08.03.2023 Sportausschuss Vorberatung 
   14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Bauwerke Münster GmbH für die Phase bis zur Ver-
lagerung der Gesellschaft zur Stadt Münster einen Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen, 
der u. a. die Umsetzung der Projekte Melanchthonschule und Pascal-Gymnasium regelt und die 
Erstattung aller nachweislich entstandenen und erforderlichen Kosten (incl. Kosten für die Be-
auftragung Dritter) sowie einen angemessenen Gewinnaufschlag i. H. von 2 % vorsieht.  
 
2. Für die Umsetzung der beiden Maßnahmen durch die Bauwerke Münster GmbH sollen die Pro-
zesse künftig so gestaltet werden, dass  
 
 zunächst auf der Grundlage eines Raum- und Funktionsprogrammes und einer Machbar-
keitsstudie ein Grundsatzbeschluss über die Maßnahme gefasst wird, 
 
 daraufhin die Bauwerke Münster GmbH mit der Erstellung eines Vorentwurfes und einer 
Kostenschätzung beauftragt wird, 
 
 auf der Grundlage der Ergebnisse die Beauftragung der Entwurfsplanung mit dann kon-
kretisierten Angaben zu Projekt und Kosten erfolgt, 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
23.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0088/2023 
 diese Grundlage ist für den Baubeschluss, mit dem die Finanzierung sicherzustellen ist 
 
 anschließend der Auftrag zur Ausführung bis hin zur Übergabe des fertiggestellten Ge-
bäudes erfolgt. 
 
(s. hierzu Anlage 1) 
 
3. Bei den Maßnahmen Melanchthonschule und Pascal -Gymnasium erfolgt der Einstieg auf  der 
Grundlage des Status Quo. Dies ist bei der Melanchthonschule das Ergebnis des Wettbewer-
bes; beim Pascal-Gymnasium ist es die Machbarkeitsstudie. 
 
4. Zur Begleitung aller städtischen Schulbauprojekte wird eine Schulbaukommission eingerichtet. 
Dieser Ba ukommission wird 3 bis 4 Mal pro Jahr ein aktueller Statusbericht über alle städti-
schen Schulbauvorhaben vorgelegt, d.h. sowohl die Vorhaben, die durch die Bauwerke Münster 
GmbH umgesetzt werden, als auch die, die durch die Verwaltung selbst umgesetzt werden. Im 
Jahr 2023 konzentrieren sich die Statusberichte zunächst auf die in der Bauwerke Münster 
GmbH durchzuführenden Vorhaben. 
 
5. Für die Begleitung der Suche nach einer neuen Geschäftsführung der Bauwerke Münster 
GmbH ab 01.01.2024 wird eine Findungskommission eingesetzt. 
 
6. Die Fraktionen und die Ratsgruppe benennen gegenüber der Verwaltung die von ihr entsandten 
Mitglieder der Baukommission und Findungskommission. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Neuerrichtung der Melanchthonschule samt Einfachsporthalle sowie die Erweiterung des Pascal-
Gymnasiums im Zuge der Umstellung von G8 auf G9 sind aus dem investiven Budget des Dezerna-
tes für Bildung, Jugend, Familie und Sport und somit aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. 
Das konkrete Investitionsvolumen und der zeitliche Rahmen der Umsetzung sind nach Beauftragung 
der Bauwerke Münster GmbH zu ermitteln und unter Berücksichtigung der aktuellen Veranschlagung 
zum Haushaltsplanentwurf 2024 innerhalb des Dezernatsbudgets anzupassen.

- 3 - 
V/0088/2023 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1  
 
Mit Beschluss über die Vorlage V/0666/2022 „Realisierung von Schulbauvorhaben durch die Bauwer-
ke Münster GmbH“ hat der Rat in seiner Sitzung am 14.12.2022 u.a. die Verwaltung beauftragt, vor 
Einstieg in die Umsetzung  
 
 „…einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvortrag vorzubereiten. Die Eckpunkte dieses 
Vertrages sind dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Mit der Beschlussvorlage sollen auch 
die entsprechenden Prozesse beschrieben und insbesondere das Vergütungsmodell 
klargestellt werden.“ 
 
In der gleichen Sitzung wurde ein gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, Volt, 
FDP und Internationale Fraktion Die Partei/ÖDP „Bauen und Mobilität im Stadtkonzern verankern“ (A-
R/0072/2022) beschlossen. Damit wurde u.a. bestimmt: 
 
 „2. Die Verwaltung prüft und wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Ordnung der Beteiligun-
gen umzusetzen und die entsprechenden Beschlüsse vorzubereiten: 
 
a. ….. 
 
b. Die Bauwerke GmbH wird Dienstleister für Hochbau der Stadt und unterstützt die hoch-
baulichen Projekte der Kernverwaltung. Ausgewählte Projekte, insbesondere Schulbau-
ten, werden im Auftrag und in das Eigentum der Stadt realisiert. Die Zuständigkeiten der 
Wohn- und Stadtbau bleiben bestehen. 
 
  I. Die Stadt Münster wird alleinige Gesellschafterin und die Bauwerke Münster GmbH 
somit direkte Tochtergesellschaft der Stadt. 
 
  II. Es wird ein fakultativer Aufsichtsrat mit 13 Mitgliedern eingerichtet. 
 
 III. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle einer hauptamtlichen Geschäftsführung 
für die Bauwerke GmbH auszuschreiben. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die 
GmbH zu einem städtischen Baudienstleister zu entwickeln. Bis dahin werden die 
bisherigen Geschäftsführer gebeten, ihre Arbeit in der Gesellschaft fortzusetzen. 
 
 IV. Die verwaltungsinternen und politischen Prozesse von der Beauftragung der 
Bauwerke GmbH mit einzelnen Projekten bis zur Inbetriebnahme  sollen klar 
festgelegt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dies beinhal-
tet auch das Vergütungsmodell. 
 
c. ….“ 
 
Die gesellschaftsrechtliche Verlagerung der Bauwerke Münster GmbH zur Stadt Münster soll zum 
01.01.2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird durch die genannte Gesellschaft auf Personal und 
Dienstleitungen der Stadtwerke Münster GmbH zurückgegriffen. Nach di esem Zeitpunkt verändert 
sich mit der Anbindung der Gesellschaft an die Stadt Münster die Bearbeitung der beiden Bauvorha-
ben in personeller Hinsicht. Daher ist beabsichtigt, die Umsetzung beider Bauvorhaben entsprechend 
in Phasen zu unterteilen und die Vertragsgestaltung dem folgen zu lassen. Aus Sicht der Verwaltung 
reicht es aus, für die Phase bis zum Wechsel der Gesellschaft zur Stadt, in der noch keine Baumaß-
nahmen durchgeführt werden, eine recht „schlanke“ Vereinbarung zu treffen, die u. a. folgende Eck-
punkte umfasst:

- 4 - 
V/0088/2023 
 
 Planung der Vorhaben auf der Grundlage der Gremienbeschlüsse der Stadt Münster. 
 
 Zur Vergütung die Erstattung aller nachweislich entstandenen und erforderlichen Kosten (incl. 
Kosten für die Beauftragung Dritter) sowie ein Gewinnaufschlag i. H. von 2 % vorgesehen sind. 
 
Mit der Orientierung an „ nachweislich entstandenen und erforderlichen Kosten“ folgt die Verwaltung 
einem erprobten Vorbild einer großen Schulbaugesellschaft in NRW und vermeidet Pauschalen. Für 
die Phase nach der Übertragun g der Gesellschaft auf die Stadt Münster wird mit dieser ein neuer 
Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, der standardisiert alle künftigen Hochbaumaßnahmen 
dieser städtischen Gesellschaft regelt. Dessen Eckpunkte werden mit der zukünftigen Geschäftsfüh-
rung der Bauwerke GmbH abgestimmt und rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleiches gilt 
für die Standardisierung der Prozesse zwischen der Verwaltung und der Bauwerke GmbH. 
 
 
Zu 2  
 
Eine weitere Anforderung aus der o.a. Beschlusslage war eine vertiefte Analyse und Darstellung der 
Prozesse sowohl verwaltungsintern, als auch zwischen der Bauwerke Münster GmbH und der Ver-
waltung und letztlich auch der Politik. Die Verwaltung hat sich bei dieser Frage im Rahmen der inter-
kommunalen Zusammenarbeit die Erfahrungen anderer Städte zunutze gemacht, die bereits Struktu-
ren geschaffen haben, die sich im lfd. Betrieb bereits zu bewähren hatten. 
 
Dementsprechend ist ein Bauprojekt in der Regel in folgende 4 „Leistungsstufen“ zu gliedern: 
 
Leistungsstufe 1:  Machbarkeitsstudie optional inklusive 
    a. Durchführung Phase 0 
    b. Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses 
 
Leistungsstufe 2: HOAI Leistungsphase 1-3 inklusive Herbeiführung eines  
    Baubeschlusses 
 
Leistungsstufe 3: HOAI Leistungsphase 4-8 bis Schlüsselübergabe 
 
Leistungsstufe 4: HOAI Leistungsphase 9 optional inklusive des Betriebs für eine  
    Dauer bis maximal zum Ende der Gewährleistungsfrist 
 
Zur groben Darstellung der Schnittstellen und der Abläufe hat die Verwaltung ein Prozessdiagramm 
entwickelt (Anlage 1), mit dem das Zusammenwirken dargestellt wird. 
 
Wesentliche Bausteine darin sind der Vorschlag zur Einrichtung einer Baukommission (s. Beschluss-
punkt 4) sowie das Zusammenwirken zwischen Fachamt (Schulverwaltung) und Bauwerke Münster 
GmbH nach Auftrag zur Ausführung. 
 
Die beschriebene Vorgehensweise kann analog auf die Schulbaumaßnahmen, die durch das Amt für 
Immobilienmanagement umgesetzt werden, angewendet werden.  
 
Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass die Bauwerke Münster GmbH  in der Regel ein Pla-
nungsbüro beauftragen wird für die gesamte Projektsteuerung. Dieses Büro wird eng mit dem Archi-
tekturbüro zusammenarbeiten. Von Beginn an braucht es dazu eine Projektverantwortung im Fach-
amt mit Entscheidungsbefugnis, um kurze Entscheidungswege zu haben.

- 5 - 
V/0088/2023 
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass verwaltungsseitig im Zuge der Bearbeitung des Antrages A-
R/0053/2022 „Controlling bezüglich Kosten für Bau und Anmietung verbessern“ noch zu prüfen ist, ob 
nicht nur für Hochbaumaßnahmen, die über das Amt für Immobilienmanagement, sondern auch über 
die Bauwerke GmbH abgewickelt werden, das Bauinvestitionscontrolling greift. In diesem Fall wäre 
das Bauinvestitionscontrolling noch in das Prozessdiagramm zu integrieren.  
 
Durch die veränderte Aufgabenverteilung zwischen der Verwaltung und dem Schulbau in einer exter-
nen Organisationseinheit (Bauwerke Münster GmbH) sind auch die internen Abläufe und Anforderun-
gen verändert. So werden künftig nicht nur Raumprogramme und Funktionszusammenhänge zu be-
schreiben, sondern dezidiert bis in Ausführung und Einzelheiten im Detail im Vorfeld festzulegen sein. 
Dies ist eine neue Herausforderung für die Schulverwaltung, ebenso wie die komplette Wahrnehmung 
der Bauherrenverantwortung im gesamten Bauprozess, die bei ve rgleichbaren Projekten durch das 
Amt für Immobilienmanagement wahrgenommen wird.  
Die bislang in dieser Aufgabe tätigen Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung werden dadurch mehr 
direkte Projektverantwortung bekommen und weit mehr im Projektverlauf als Ansprechpartner*innen 
gefragt sein. Im Rahmen der Pilotierung der beiden Schulbauprojekte ist zu prüfen, ob sich im Amt für 
Schule und Weiterbildung hierdurch zusätzliche Aufgabenstellungen ergeben, die in Abhängigkeit von 
der Menge an Bauprojekten, die zukünftig von der Bauwerke GmbH übernommen werden, zu Perso-
nalmehraufwand führen könnten.  
 
Zu 3 
 
Die Melanchthonschule ist eine 2-zügige Grundschule, die in der Regel 5 jahrgangsübergreifende 
Lerngruppen 1/2 und 4 Klassen in der 3. und 4. Klasse. Im Vergleich zu anderen Schulen konnte bei 
der Melanchthonschule eine deutlich herausfordernde Gesamtsituation festgestellt werden, weshalb 
der Rat bereits 2017 einer Begrenzung der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler*innen 
auf 22 je Klasse zugestimmt hat (Vo rlage V/0116/2017). Durch den ebenfalls in der Vorlage 
V/0116/2017 dargestellten überdurchschnittlichen Verbleib von 3 Jahren der Schuleingangsphase 
ergibt sich das Erfordernis, mehr als 4 Lerngruppen zur Hälfte zu bilden. Im aktuellen Schuljahr 
2022/2023 existieren 7 Lerngruppen 1/2.  
 
Mit der Vorlage V/0328/2017/1 Erg. wurde die Verwaltung beauftragt, für die Melanchthonschule eine 
Machbarkeitsstudie zur baulichen Umsetzung der 2 -Zügigkeit auf Grundlage des Musterraumpro-
gramms zu prüfen. Aufgrund der beso nderen schulischen Situation der Melanchthonschule wurde 
abweichend vom Musterraumprogramm ein zusätzlicher Unterrichtsraum, ein zusätzlicher Differenzie-
rungsraum sowie ein weiteres Büro für pädagogisches Personal berücksichtigt.  
 
Der Vorschlag der Verwal tung, am bestehenden Standort sowohl das Schulgebäude als auch die 
Sporthalle neu zu errichten, eröffnete die Möglichkeit, den Schulneubau innovativ, zukunftsfähig und 
unter der Berücksichtigung neuer pädagogischer Konzepte wie z. B. Lerncluster und pädagogischer 
Mitten zu konzipieren. Hierbei wurden auch in Weiterentwicklung des beschlossenen Musterraumpro-
gramms Räume für gemeinsames Arbeiten im Ganztag geschaffen. Ein Mitarbeiter*innenzimmer mit 
ca. 100 qm, das für Lehrkräfte sowie für das Fachpersonal fü r Ganztagsangebote und für alle weite-
ren Förderangebotsbereiche zur Verfügung steht, stellt ein weiteres prägendes Merkmal des neuen 
Schulgebäudes dar. Insgesamt wurden damit in einem Neubau die erforderlichen Rahmenbedingun-
gen für eine hohe pädagogische Q ualität und eine professionenübergreifende Zusammenarbeit mit 
einem integrierten Raumkonzept geschaffen. 
 
Mit der Vorlage V/0424/2020 hat der Rat den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines neuen 2 -
zügigen Grundschulgebäudes auf dem Schulgrundstück (Königsberger Straße 91) nach Abriss der 
vorhandenen Einfachsporthalle gefasst. Nach Fertigstellung des Neubaus soll das jetzige Schulge-
bäude abgerissen und an dem Standort eine neue Einfachsporthalle errichtet werden. 
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfah-
ren gemäß Vergabeordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architekturwettbewerb einschließ-
lich Kostenermittlung durchzuführen.

- 6 - 
V/0088/2023 
 
Im Juni 2021 tagte ein unabhängiges Preisgericht zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens. Aus 
diesem ging als Erstplatzierter das Architekturbüro Schaltraum Dahle-Dirumdam-Heise Partnerschaft 
von Architekten mbB, Hamburg mit seinem Entwurf hervor. Der Entwurf sieht ein neues Ensemble 
aus Schulgebäude, Sporthalle und Kleinspielfeld vor, dessen Herzstück der gemeinsame Schulhof 
bildet.  Die abschließende Vergabeentscheidung steht noch aus. 
 
Aufgrund der Wiedereinführung von G9 ist unter Berücksichtigung des Musterraumprogrammes für 
das Pascal-Gymnasium eine zusätzliche Fläche von insgesamt rund 1.870 m² zu schaffen. Notwen-
dige funktionale Flächen (z. B. Flure und WC-Anlagen) sind nicht eingerechnet. 
 
Die Machbarkeitsstudie hat eine Umsetzbarkeit an diesem Standort ergeben. Im Hinblick auf den um-
fangreichen Raumbedarf wird als Lösung ein Neubau auf der Fläche an der Wienburgstraße vor der 
neuen Sporthalle vorgeschlagen. Mit diesem Neubau kann am Standort das additive Raumprogramm 
in Gänze erfüllt werden. Die ebenfalls untersuchte Umsetzung des Raumbedarfs im Bestand st ellt 
keine sinnvolle Option dar, da weitere Aufstockungen mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für die 
statische Ertüchtigung verbunden wären. Zusätzliche Anbauten würden die Schulhof-/ Sportaußenflä-
chen reduzieren und sind daher ebenfalls nicht empfehlenswert. 
 
Der Bedarf von 1.870 m² teilt sich in folgende Räume auf: 
 
 18 Unterrichtsräume à 65m²,  
 3 Fachräume Naturwissenschaften à 75m²,  
 2 Fachräume Naturwissenschaften à 63m²,  
 Sammlungsflächen für die neuen Fachräume für Naturwissenschaften (entwurfsabhäng ig, in 
Summe max. 100 m², im o.g. Bedarf noch nicht enthalten)  
 1 Fachraum Informatik à 56m²,  
 1 Selbstlernzentrum à 100 m²,  
 1 Aufenthaltsraum für die Sek II à 84 m²  
 110 m² Verwaltungsfläche  
 
Der Neubau soll barrierefrei erreichbar sein; ein Aufzug ist vorzusehen. 
 
Das Bestandsgebäude weist sehr viele kleine Unterrichtsräume auf, die für den Schulalltag keinen 
hinreichenden Nutzen darstellen. Daher sollen im Bestand einige kleinere Umbauten erfolgen, um 
zum einen größere Unterrichtsräume zu schaffen, zum  anderen die aktuell fehlenden Differenzie-
rungsräume zu schaffen. Grundsätzlich sollen Umbaumaßnahmen im Bestand jedoch so gering wie 
möglich gehalten werden. 
Zu diesen notwendigen Umnutzungen im Bestand existieren bereits erste Überlegungen der Schule, 
durch die im Bestandsgebäude 30 Unterrichtsräume mit 62-65m² und 6 Differenzierungsräume nach-
gewiesen wären. Auch ein Teil der notwendigen Verwaltungsfläche könnte dort sinnvoll verortet wer-
den. Dadurch entfallende Flächen sind im Neubau bereits mitgedacht. 
 
Mit der Beschlussvorlage V/0816/2021/1 hat der Rat am 09.02.2022 den Grundsatzbeschluss ge-
fasst, u.a. für das Pascal -Gymnasium um die genannten Nutzungsflächen zu erweitern. Die Verwal-
tung wurde beauftragt, in Abstimmung mit den Gymnasien die Raumprogramme innerhalb dieser Flä-
chen zu konkretisieren und auf dieser Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe der Architekturleis-
tung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) durchzuführen sowie an-
schließend die Errichtungsbeschlüsse herbeizuführe n. Auf dieser Grundlage wird die Bauwerke 
Münster GmbH das Verfahren fortsetzen.

- 7 - 
V/0088/2023 
Zu 4 bis 6 
 
Neben den beiden Schulbaumaßnahmen, die durch die Bauwerke Münster GmbH umgesetzt werden, 
werden weiterhin zahlreiche Bau -/Erweiterungsmaßnahmen durch das Amt f ür Immobilienmanage-
ment umgesetzt. 
 
Bereits in der jetzigen Situation ist es herausfordernd, Verwaltungsführung und auch Politik jeweils 
auf dem aktuellen Stand der Umsetzung zu halten. Störungen in Projektverläufen in den Bereichen 
Kosten, Termine, Qualitäten und Organisation werden in den unterschiedlichsten Formaten nachge-
halten und auch kommuniziert. 
 
Dies wird mit dem Hinzukommen der Tätigkeit der Bauwerke Münster GmbH noch einmal komplexer. 
Die Verwaltung schlägt deshalb die Einrichtung einer Schulbau kommission vor, in der regelmäßig 
sowohl über die Baumaßnahmen der Bauwerke Münster GmbH wie auch der Baumaßnahmen der 
Verwaltung aggregiert und konzentriert, aber auch strukturiert berichtet wird. Die Schulbaukommissi-
on soll durch Vertreter*innen der Fraktionen und der Ratsgruppe zusammengesetzt sein, die von die-
sen gegenüber der Verwaltung benannt werden. Idealerweise ergänzen sich Vertretungen aus dem 
Schul- und dem Baubereich. 
 
Die Schulbaukommission ersetzt nicht die Beteiligung/Beschlussfassung der politischen Gremien, ist 
aber dazu geeignet, eine Gesamtübersicht zu schaffen und Richtungsentscheidungen vorzubereiten, 
auch in der Bauphase, in der i.d.R. nach Beauftragung eine politische Beteiligung nicht mehr vorge-
sehen ist. Das betrifft auch die Beteil igung/Einbindung der Schule in den lfd. Prozess. In der Regie 
der oder des Projektverantwortlichen der Schulverwaltung ist eine geeignete Form der Beteiligung der 
Schule zu verabreden, dies aber immer unter der Maßgabe, dass eine Vielzahl schneller Entsche i-
dungen zu treffen sind und das vereinbarte Projektbudget eingehalten wird. 
 
Mit dem Wechsel der Gesellschaft als Beteiligung der Stadt Münster unmittelbar, ist die Besetzung 
der Geschäftsführung ab dem 01.01.2024 vorzubereiten. Hierzu ist eine Findungskommission zu be-
setzen, die das Besetzungsverfahren entsprechend politisch begleiten und beeinflussen kann. Nach 
Einrichtung der Findungskommission soll mit der Akquisition der Geschäftsführung begonnen werden. 
 
Weiteres Vorgehen 
 
Mit dieser Vorlage wird die Verwaltung mit dem Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit 
der Bauwerke GmbH beauftragt, gleichzeitig sollen eine Schulbaukommission und eine Findungs-
kommission eingerichtet werden. 
 
In einem zweiten Schritt ist neben der Geschäftsführung weiteres  Personal zu finden. Hierbei ist zu 
prüfen, vorhandene und durch die absehbaren Veränderungen im Stadtkonzern voraussichtlich ver-
fügbare Kapazitäten zu nutzen (Projektleitungs- und administrative Kompetenzen). 
 
Die Personalsuche, insbesondere mit Blick auf  die Geschäftsführung, soll vor der November -
Sitzungskette abgeschlossen sein. Dazu wäre ein Gremienbeschluss im November einzuholen. 
 
Ebenfalls im November wäre der Beschluss zur Übernahme der Bauwerke GmbH durch die Stadt 
sowie die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages (Anpassung an Gesellschafterin Stadt 
Münster und Mustersatzung) zu treffen. Grundlage hierfür ist der beschlossene Antrag „Bauen und 
Mobilität im Stadtkonzern verankern“ (A-R/0072/2022). 
 
Im Nachgang dieses Beschlusses wären verwaltungsseitig die entsprechenden Schritte zu veranlas-
sen (Anzeige bei der Bezirksregierung, Eintragungen im Handelsregister, Abschluss der Verträge, 
etc.), damit die Bauwerke Münster GmbH ihre Arbeit ab 01.01.2024 unter dem Dach der Stadt fortfüh-
ren kann.

- 8 - 
V/0088/2023 
 
Parallel dazu wird die Verwaltung das Jahr 2023 nutzen, um die zukünftigen Berührungspunkte und 
Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren aufeinander abzustimmen und Prozesse zu etablie-
ren, die längerfristig tragfähig sind. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1: Prozessdiagramm

Anlage 1_PowerpntFlussdiagramm-BauGmbH-iz3

647 Zeichen

Baukommission
Rat 
Fachausschüsse 
BV
II/23 Amt für 
Immobilien-
management
IV/40
Schulverwaltung/ 
Fachamt
BedarfsvorgabeGrundsatz-
beschluss
Auftrag zur Vorbereitung 
bis Baubeschluss
Prüfung
Beauftragung 
Entwurfsplanung
Start
Bericht
Beschlussvorlage für 
Grundsatzbeschluss
› Planungsmittel
Machbarkeitsstudie 
› Vorentwurf
› Kostenschätzung
Entwurfsplanung
Beschlussvorlage
› Baubeschluss
› Finanzierung
Bau-
beschluss
Auftrag Ausführung Ausführung mit 
Kostenobergrenze
Bau- und Finanzcontrolling
GmbH/GF Gremien/AR
KontrolleBericht
quartalsweiseKontrolle
ÜbergabeÜbernahme
23
Inhouse-Gesellschaft
Kontrolle
Verwaltung
Bericht/ 
Information

Beratungsverlauf (8)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2023 Sportausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Königsberger Straße 91
  • Wienburgstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0088/2023
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2023
Erstellt
06.02.2023 10:49