V/0088/2023
Umsetzung von zwei Schulbauvorhaben durch die Bauwerke Münster GmbH - Melanchthonschule und Pascal-Gymnasium
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Anlage A
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Anlage A zur V/0088/2023 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung einem Auftrag an die Verwaltung nach, den der Rat auf der Grundlage der Vorlage V/0666/2022 „Realisierung von Schulbauvorhaben durch die Bauwer- ke Münster GmbH“ am 14.12.2022 erteilt hat. Im Ergebnis sollen die Voraussetzungen geschaf- fen werden, die Bauwerke GmbH mit der Umsetzung der Maßnahmen „Neubau der Melan- chthonschule“ sowie „Erweiterung des Pascal-Gymnasiums im Rahmen G8/G9“ zu beauftragen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 - Leistungen für Schulen - lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Per- sonal zur Verfügung“. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0088/2023
V/0088/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Umsetzung von zwei Schulbauvorhaben durch die Bauwerke Münster GmbH -
Melanchthonschule und Pascal-Gymnasium
Beratungsfolge
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung
07.03.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
08.03.2023 Sportausschuss Vorberatung
14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung
22.03.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Bauwerke Münster GmbH für die Phase bis zur Ver-
lagerung der Gesellschaft zur Stadt Münster einen Geschäftsbesorgungsvertrag abzuschließen,
der u. a. die Umsetzung der Projekte Melanchthonschule und Pascal-Gymnasium regelt und die
Erstattung aller nachweislich entstandenen und erforderlichen Kosten (incl. Kosten für die Be-
auftragung Dritter) sowie einen angemessenen Gewinnaufschlag i. H. von 2 % vorsieht.
2. Für die Umsetzung der beiden Maßnahmen durch die Bauwerke Münster GmbH sollen die Pro-
zesse künftig so gestaltet werden, dass
zunächst auf der Grundlage eines Raum- und Funktionsprogrammes und einer Machbar-
keitsstudie ein Grundsatzbeschluss über die Maßnahme gefasst wird,
daraufhin die Bauwerke Münster GmbH mit der Erstellung eines Vorentwurfes und einer
Kostenschätzung beauftragt wird,
auf der Grundlage der Ergebnisse die Beauftragung der Entwurfsplanung mit dann kon-
kretisierten Angaben zu Projekt und Kosten erfolgt,
Amt für Schule und
Weiterbildung
23.02.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehling
Telefon: 492-4000
Ehling@stadt-muenster.de
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diese Grundlage ist für den Baubeschluss, mit dem die Finanzierung sicherzustellen ist
anschließend der Auftrag zur Ausführung bis hin zur Übergabe des fertiggestellten Ge-
bäudes erfolgt.
(s. hierzu Anlage 1)
3. Bei den Maßnahmen Melanchthonschule und Pascal -Gymnasium erfolgt der Einstieg auf der
Grundlage des Status Quo. Dies ist bei der Melanchthonschule das Ergebnis des Wettbewer-
bes; beim Pascal-Gymnasium ist es die Machbarkeitsstudie.
4. Zur Begleitung aller städtischen Schulbauprojekte wird eine Schulbaukommission eingerichtet.
Dieser Ba ukommission wird 3 bis 4 Mal pro Jahr ein aktueller Statusbericht über alle städti-
schen Schulbauvorhaben vorgelegt, d.h. sowohl die Vorhaben, die durch die Bauwerke Münster
GmbH umgesetzt werden, als auch die, die durch die Verwaltung selbst umgesetzt werden. Im
Jahr 2023 konzentrieren sich die Statusberichte zunächst auf die in der Bauwerke Münster
GmbH durchzuführenden Vorhaben.
5. Für die Begleitung der Suche nach einer neuen Geschäftsführung der Bauwerke Münster
GmbH ab 01.01.2024 wird eine Findungskommission eingesetzt.
6. Die Fraktionen und die Ratsgruppe benennen gegenüber der Verwaltung die von ihr entsandten
Mitglieder der Baukommission und Findungskommission.
II. Finanzielle Auswirkungen
Die Neuerrichtung der Melanchthonschule samt Einfachsporthalle sowie die Erweiterung des Pascal-
Gymnasiums im Zuge der Umstellung von G8 auf G9 sind aus dem investiven Budget des Dezerna-
tes für Bildung, Jugend, Familie und Sport und somit aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.
Das konkrete Investitionsvolumen und der zeitliche Rahmen der Umsetzung sind nach Beauftragung
der Bauwerke Münster GmbH zu ermitteln und unter Berücksichtigung der aktuellen Veranschlagung
zum Haushaltsplanentwurf 2024 innerhalb des Dezernatsbudgets anzupassen.
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Begründung:
Zu 1
Mit Beschluss über die Vorlage V/0666/2022 „Realisierung von Schulbauvorhaben durch die Bauwer-
ke Münster GmbH“ hat der Rat in seiner Sitzung am 14.12.2022 u.a. die Verwaltung beauftragt, vor
Einstieg in die Umsetzung
„…einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvortrag vorzubereiten. Die Eckpunkte dieses
Vertrages sind dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Mit der Beschlussvorlage sollen auch
die entsprechenden Prozesse beschrieben und insbesondere das Vergütungsmodell
klargestellt werden.“
In der gleichen Sitzung wurde ein gemeinsamer Antrag von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, Volt,
FDP und Internationale Fraktion Die Partei/ÖDP „Bauen und Mobilität im Stadtkonzern verankern“ (A-
R/0072/2022) beschlossen. Damit wurde u.a. bestimmt:
„2. Die Verwaltung prüft und wird beauftragt, folgende Maßnahmen zur Ordnung der Beteiligun-
gen umzusetzen und die entsprechenden Beschlüsse vorzubereiten:
a. …..
b. Die Bauwerke GmbH wird Dienstleister für Hochbau der Stadt und unterstützt die hoch-
baulichen Projekte der Kernverwaltung. Ausgewählte Projekte, insbesondere Schulbau-
ten, werden im Auftrag und in das Eigentum der Stadt realisiert. Die Zuständigkeiten der
Wohn- und Stadtbau bleiben bestehen.
I. Die Stadt Münster wird alleinige Gesellschafterin und die Bauwerke Münster GmbH
somit direkte Tochtergesellschaft der Stadt.
II. Es wird ein fakultativer Aufsichtsrat mit 13 Mitgliedern eingerichtet.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stelle einer hauptamtlichen Geschäftsführung
für die Bauwerke GmbH auszuschreiben. Die Geschäftsführung wird beauftragt, die
GmbH zu einem städtischen Baudienstleister zu entwickeln. Bis dahin werden die
bisherigen Geschäftsführer gebeten, ihre Arbeit in der Gesellschaft fortzusetzen.
IV. Die verwaltungsinternen und politischen Prozesse von der Beauftragung der
Bauwerke GmbH mit einzelnen Projekten bis zur Inbetriebnahme sollen klar
festgelegt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dies beinhal-
tet auch das Vergütungsmodell.
c. ….“
Die gesellschaftsrechtliche Verlagerung der Bauwerke Münster GmbH zur Stadt Münster soll zum
01.01.2024 erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird durch die genannte Gesellschaft auf Personal und
Dienstleitungen der Stadtwerke Münster GmbH zurückgegriffen. Nach di esem Zeitpunkt verändert
sich mit der Anbindung der Gesellschaft an die Stadt Münster die Bearbeitung der beiden Bauvorha-
ben in personeller Hinsicht. Daher ist beabsichtigt, die Umsetzung beider Bauvorhaben entsprechend
in Phasen zu unterteilen und die Vertragsgestaltung dem folgen zu lassen. Aus Sicht der Verwaltung
reicht es aus, für die Phase bis zum Wechsel der Gesellschaft zur Stadt, in der noch keine Baumaß-
nahmen durchgeführt werden, eine recht „schlanke“ Vereinbarung zu treffen, die u. a. folgende Eck-
punkte umfasst:
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Planung der Vorhaben auf der Grundlage der Gremienbeschlüsse der Stadt Münster.
Zur Vergütung die Erstattung aller nachweislich entstandenen und erforderlichen Kosten (incl.
Kosten für die Beauftragung Dritter) sowie ein Gewinnaufschlag i. H. von 2 % vorgesehen sind.
Mit der Orientierung an „ nachweislich entstandenen und erforderlichen Kosten“ folgt die Verwaltung
einem erprobten Vorbild einer großen Schulbaugesellschaft in NRW und vermeidet Pauschalen. Für
die Phase nach der Übertragun g der Gesellschaft auf die Stadt Münster wird mit dieser ein neuer
Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen, der standardisiert alle künftigen Hochbaumaßnahmen
dieser städtischen Gesellschaft regelt. Dessen Eckpunkte werden mit der zukünftigen Geschäftsfüh-
rung der Bauwerke GmbH abgestimmt und rechtzeitig zur Beschlussfassung vorgelegt. Gleiches gilt
für die Standardisierung der Prozesse zwischen der Verwaltung und der Bauwerke GmbH.
Zu 2
Eine weitere Anforderung aus der o.a. Beschlusslage war eine vertiefte Analyse und Darstellung der
Prozesse sowohl verwaltungsintern, als auch zwischen der Bauwerke Münster GmbH und der Ver-
waltung und letztlich auch der Politik. Die Verwaltung hat sich bei dieser Frage im Rahmen der inter-
kommunalen Zusammenarbeit die Erfahrungen anderer Städte zunutze gemacht, die bereits Struktu-
ren geschaffen haben, die sich im lfd. Betrieb bereits zu bewähren hatten.
Dementsprechend ist ein Bauprojekt in der Regel in folgende 4 „Leistungsstufen“ zu gliedern:
Leistungsstufe 1: Machbarkeitsstudie optional inklusive
a. Durchführung Phase 0
b. Herbeiführung eines Grundsatzbeschlusses
Leistungsstufe 2: HOAI Leistungsphase 1-3 inklusive Herbeiführung eines
Baubeschlusses
Leistungsstufe 3: HOAI Leistungsphase 4-8 bis Schlüsselübergabe
Leistungsstufe 4: HOAI Leistungsphase 9 optional inklusive des Betriebs für eine
Dauer bis maximal zum Ende der Gewährleistungsfrist
Zur groben Darstellung der Schnittstellen und der Abläufe hat die Verwaltung ein Prozessdiagramm
entwickelt (Anlage 1), mit dem das Zusammenwirken dargestellt wird.
Wesentliche Bausteine darin sind der Vorschlag zur Einrichtung einer Baukommission (s. Beschluss-
punkt 4) sowie das Zusammenwirken zwischen Fachamt (Schulverwaltung) und Bauwerke Münster
GmbH nach Auftrag zur Ausführung.
Die beschriebene Vorgehensweise kann analog auf die Schulbaumaßnahmen, die durch das Amt für
Immobilienmanagement umgesetzt werden, angewendet werden.
Aktuell geht die Verwaltung davon aus, dass die Bauwerke Münster GmbH in der Regel ein Pla-
nungsbüro beauftragen wird für die gesamte Projektsteuerung. Dieses Büro wird eng mit dem Archi-
tekturbüro zusammenarbeiten. Von Beginn an braucht es dazu eine Projektverantwortung im Fach-
amt mit Entscheidungsbefugnis, um kurze Entscheidungswege zu haben.
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Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass verwaltungsseitig im Zuge der Bearbeitung des Antrages A-
R/0053/2022 „Controlling bezüglich Kosten für Bau und Anmietung verbessern“ noch zu prüfen ist, ob
nicht nur für Hochbaumaßnahmen, die über das Amt für Immobilienmanagement, sondern auch über
die Bauwerke GmbH abgewickelt werden, das Bauinvestitionscontrolling greift. In diesem Fall wäre
das Bauinvestitionscontrolling noch in das Prozessdiagramm zu integrieren.
Durch die veränderte Aufgabenverteilung zwischen der Verwaltung und dem Schulbau in einer exter-
nen Organisationseinheit (Bauwerke Münster GmbH) sind auch die internen Abläufe und Anforderun-
gen verändert. So werden künftig nicht nur Raumprogramme und Funktionszusammenhänge zu be-
schreiben, sondern dezidiert bis in Ausführung und Einzelheiten im Detail im Vorfeld festzulegen sein.
Dies ist eine neue Herausforderung für die Schulverwaltung, ebenso wie die komplette Wahrnehmung
der Bauherrenverantwortung im gesamten Bauprozess, die bei ve rgleichbaren Projekten durch das
Amt für Immobilienmanagement wahrgenommen wird.
Die bislang in dieser Aufgabe tätigen Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung werden dadurch mehr
direkte Projektverantwortung bekommen und weit mehr im Projektverlauf als Ansprechpartner*innen
gefragt sein. Im Rahmen der Pilotierung der beiden Schulbauprojekte ist zu prüfen, ob sich im Amt für
Schule und Weiterbildung hierdurch zusätzliche Aufgabenstellungen ergeben, die in Abhängigkeit von
der Menge an Bauprojekten, die zukünftig von der Bauwerke GmbH übernommen werden, zu Perso-
nalmehraufwand führen könnten.
Zu 3
Die Melanchthonschule ist eine 2-zügige Grundschule, die in der Regel 5 jahrgangsübergreifende
Lerngruppen 1/2 und 4 Klassen in der 3. und 4. Klasse. Im Vergleich zu anderen Schulen konnte bei
der Melanchthonschule eine deutlich herausfordernde Gesamtsituation festgestellt werden, weshalb
der Rat bereits 2017 einer Begrenzung der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler*innen
auf 22 je Klasse zugestimmt hat (Vo rlage V/0116/2017). Durch den ebenfalls in der Vorlage
V/0116/2017 dargestellten überdurchschnittlichen Verbleib von 3 Jahren der Schuleingangsphase
ergibt sich das Erfordernis, mehr als 4 Lerngruppen zur Hälfte zu bilden. Im aktuellen Schuljahr
2022/2023 existieren 7 Lerngruppen 1/2.
Mit der Vorlage V/0328/2017/1 Erg. wurde die Verwaltung beauftragt, für die Melanchthonschule eine
Machbarkeitsstudie zur baulichen Umsetzung der 2 -Zügigkeit auf Grundlage des Musterraumpro-
gramms zu prüfen. Aufgrund der beso nderen schulischen Situation der Melanchthonschule wurde
abweichend vom Musterraumprogramm ein zusätzlicher Unterrichtsraum, ein zusätzlicher Differenzie-
rungsraum sowie ein weiteres Büro für pädagogisches Personal berücksichtigt.
Der Vorschlag der Verwal tung, am bestehenden Standort sowohl das Schulgebäude als auch die
Sporthalle neu zu errichten, eröffnete die Möglichkeit, den Schulneubau innovativ, zukunftsfähig und
unter der Berücksichtigung neuer pädagogischer Konzepte wie z. B. Lerncluster und pädagogischer
Mitten zu konzipieren. Hierbei wurden auch in Weiterentwicklung des beschlossenen Musterraumpro-
gramms Räume für gemeinsames Arbeiten im Ganztag geschaffen. Ein Mitarbeiter*innenzimmer mit
ca. 100 qm, das für Lehrkräfte sowie für das Fachpersonal fü r Ganztagsangebote und für alle weite-
ren Förderangebotsbereiche zur Verfügung steht, stellt ein weiteres prägendes Merkmal des neuen
Schulgebäudes dar. Insgesamt wurden damit in einem Neubau die erforderlichen Rahmenbedingun-
gen für eine hohe pädagogische Q ualität und eine professionenübergreifende Zusammenarbeit mit
einem integrierten Raumkonzept geschaffen.
Mit der Vorlage V/0424/2020 hat der Rat den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines neuen 2 -
zügigen Grundschulgebäudes auf dem Schulgrundstück (Königsberger Straße 91) nach Abriss der
vorhandenen Einfachsporthalle gefasst. Nach Fertigstellung des Neubaus soll das jetzige Schulge-
bäude abgerissen und an dem Standort eine neue Einfachsporthalle errichtet werden.
Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, zur Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfah-
ren gemäß Vergabeordnung (VgV-Verfahren) mit vorgeschaltetem Architekturwettbewerb einschließ-
lich Kostenermittlung durchzuführen.
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Im Juni 2021 tagte ein unabhängiges Preisgericht zur Durchführung des Wettbewerbsverfahrens. Aus
diesem ging als Erstplatzierter das Architekturbüro Schaltraum Dahle-Dirumdam-Heise Partnerschaft
von Architekten mbB, Hamburg mit seinem Entwurf hervor. Der Entwurf sieht ein neues Ensemble
aus Schulgebäude, Sporthalle und Kleinspielfeld vor, dessen Herzstück der gemeinsame Schulhof
bildet. Die abschließende Vergabeentscheidung steht noch aus.
Aufgrund der Wiedereinführung von G9 ist unter Berücksichtigung des Musterraumprogrammes für
das Pascal-Gymnasium eine zusätzliche Fläche von insgesamt rund 1.870 m² zu schaffen. Notwen-
dige funktionale Flächen (z. B. Flure und WC-Anlagen) sind nicht eingerechnet.
Die Machbarkeitsstudie hat eine Umsetzbarkeit an diesem Standort ergeben. Im Hinblick auf den um-
fangreichen Raumbedarf wird als Lösung ein Neubau auf der Fläche an der Wienburgstraße vor der
neuen Sporthalle vorgeschlagen. Mit diesem Neubau kann am Standort das additive Raumprogramm
in Gänze erfüllt werden. Die ebenfalls untersuchte Umsetzung des Raumbedarfs im Bestand st ellt
keine sinnvolle Option dar, da weitere Aufstockungen mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für die
statische Ertüchtigung verbunden wären. Zusätzliche Anbauten würden die Schulhof-/ Sportaußenflä-
chen reduzieren und sind daher ebenfalls nicht empfehlenswert.
Der Bedarf von 1.870 m² teilt sich in folgende Räume auf:
18 Unterrichtsräume à 65m²,
3 Fachräume Naturwissenschaften à 75m²,
2 Fachräume Naturwissenschaften à 63m²,
Sammlungsflächen für die neuen Fachräume für Naturwissenschaften (entwurfsabhäng ig, in
Summe max. 100 m², im o.g. Bedarf noch nicht enthalten)
1 Fachraum Informatik à 56m²,
1 Selbstlernzentrum à 100 m²,
1 Aufenthaltsraum für die Sek II à 84 m²
110 m² Verwaltungsfläche
Der Neubau soll barrierefrei erreichbar sein; ein Aufzug ist vorzusehen.
Das Bestandsgebäude weist sehr viele kleine Unterrichtsräume auf, die für den Schulalltag keinen
hinreichenden Nutzen darstellen. Daher sollen im Bestand einige kleinere Umbauten erfolgen, um
zum einen größere Unterrichtsräume zu schaffen, zum anderen die aktuell fehlenden Differenzie-
rungsräume zu schaffen. Grundsätzlich sollen Umbaumaßnahmen im Bestand jedoch so gering wie
möglich gehalten werden.
Zu diesen notwendigen Umnutzungen im Bestand existieren bereits erste Überlegungen der Schule,
durch die im Bestandsgebäude 30 Unterrichtsräume mit 62-65m² und 6 Differenzierungsräume nach-
gewiesen wären. Auch ein Teil der notwendigen Verwaltungsfläche könnte dort sinnvoll verortet wer-
den. Dadurch entfallende Flächen sind im Neubau bereits mitgedacht.
Mit der Beschlussvorlage V/0816/2021/1 hat der Rat am 09.02.2022 den Grundsatzbeschluss ge-
fasst, u.a. für das Pascal -Gymnasium um die genannten Nutzungsflächen zu erweitern. Die Verwal-
tung wurde beauftragt, in Abstimmung mit den Gymnasien die Raumprogramme innerhalb dieser Flä-
chen zu konkretisieren und auf dieser Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe der Architekturleis-
tung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) durchzuführen sowie an-
schließend die Errichtungsbeschlüsse herbeizuführe n. Auf dieser Grundlage wird die Bauwerke
Münster GmbH das Verfahren fortsetzen.
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Zu 4 bis 6
Neben den beiden Schulbaumaßnahmen, die durch die Bauwerke Münster GmbH umgesetzt werden,
werden weiterhin zahlreiche Bau -/Erweiterungsmaßnahmen durch das Amt f ür Immobilienmanage-
ment umgesetzt.
Bereits in der jetzigen Situation ist es herausfordernd, Verwaltungsführung und auch Politik jeweils
auf dem aktuellen Stand der Umsetzung zu halten. Störungen in Projektverläufen in den Bereichen
Kosten, Termine, Qualitäten und Organisation werden in den unterschiedlichsten Formaten nachge-
halten und auch kommuniziert.
Dies wird mit dem Hinzukommen der Tätigkeit der Bauwerke Münster GmbH noch einmal komplexer.
Die Verwaltung schlägt deshalb die Einrichtung einer Schulbau kommission vor, in der regelmäßig
sowohl über die Baumaßnahmen der Bauwerke Münster GmbH wie auch der Baumaßnahmen der
Verwaltung aggregiert und konzentriert, aber auch strukturiert berichtet wird. Die Schulbaukommissi-
on soll durch Vertreter*innen der Fraktionen und der Ratsgruppe zusammengesetzt sein, die von die-
sen gegenüber der Verwaltung benannt werden. Idealerweise ergänzen sich Vertretungen aus dem
Schul- und dem Baubereich.
Die Schulbaukommission ersetzt nicht die Beteiligung/Beschlussfassung der politischen Gremien, ist
aber dazu geeignet, eine Gesamtübersicht zu schaffen und Richtungsentscheidungen vorzubereiten,
auch in der Bauphase, in der i.d.R. nach Beauftragung eine politische Beteiligung nicht mehr vorge-
sehen ist. Das betrifft auch die Beteil igung/Einbindung der Schule in den lfd. Prozess. In der Regie
der oder des Projektverantwortlichen der Schulverwaltung ist eine geeignete Form der Beteiligung der
Schule zu verabreden, dies aber immer unter der Maßgabe, dass eine Vielzahl schneller Entsche i-
dungen zu treffen sind und das vereinbarte Projektbudget eingehalten wird.
Mit dem Wechsel der Gesellschaft als Beteiligung der Stadt Münster unmittelbar, ist die Besetzung
der Geschäftsführung ab dem 01.01.2024 vorzubereiten. Hierzu ist eine Findungskommission zu be-
setzen, die das Besetzungsverfahren entsprechend politisch begleiten und beeinflussen kann. Nach
Einrichtung der Findungskommission soll mit der Akquisition der Geschäftsführung begonnen werden.
Weiteres Vorgehen
Mit dieser Vorlage wird die Verwaltung mit dem Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit
der Bauwerke GmbH beauftragt, gleichzeitig sollen eine Schulbaukommission und eine Findungs-
kommission eingerichtet werden.
In einem zweiten Schritt ist neben der Geschäftsführung weiteres Personal zu finden. Hierbei ist zu
prüfen, vorhandene und durch die absehbaren Veränderungen im Stadtkonzern voraussichtlich ver-
fügbare Kapazitäten zu nutzen (Projektleitungs- und administrative Kompetenzen).
Die Personalsuche, insbesondere mit Blick auf die Geschäftsführung, soll vor der November -
Sitzungskette abgeschlossen sein. Dazu wäre ein Gremienbeschluss im November einzuholen.
Ebenfalls im November wäre der Beschluss zur Übernahme der Bauwerke GmbH durch die Stadt
sowie die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages (Anpassung an Gesellschafterin Stadt
Münster und Mustersatzung) zu treffen. Grundlage hierfür ist der beschlossene Antrag „Bauen und
Mobilität im Stadtkonzern verankern“ (A-R/0072/2022).
Im Nachgang dieses Beschlusses wären verwaltungsseitig die entsprechenden Schritte zu veranlas-
sen (Anzeige bei der Bezirksregierung, Eintragungen im Handelsregister, Abschluss der Verträge,
etc.), damit die Bauwerke Münster GmbH ihre Arbeit ab 01.01.2024 unter dem Dach der Stadt fortfüh-
ren kann.
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Parallel dazu wird die Verwaltung das Jahr 2023 nutzen, um die zukünftigen Berührungspunkte und
Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren aufeinander abzustimmen und Prozesse zu etablie-
ren, die längerfristig tragfähig sind.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Prozessdiagramm
Anlage 1_PowerpntFlussdiagramm-BauGmbH-iz3
647 Zeichen
Baukommission Rat Fachausschüsse BV II/23 Amt für Immobilien- management IV/40 Schulverwaltung/ Fachamt BedarfsvorgabeGrundsatz- beschluss Auftrag zur Vorbereitung bis Baubeschluss Prüfung Beauftragung Entwurfsplanung Start Bericht Beschlussvorlage für Grundsatzbeschluss › Planungsmittel Machbarkeitsstudie › Vorentwurf › Kostenschätzung Entwurfsplanung Beschlussvorlage › Baubeschluss › Finanzierung Bau- beschluss Auftrag Ausführung Ausführung mit Kostenobergrenze Bau- und Finanzcontrolling GmbH/GF Gremien/AR KontrolleBericht quartalsweiseKontrolle ÜbergabeÜbernahme 23 Inhouse-Gesellschaft Kontrolle Verwaltung Bericht/ Information
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Königsberger Straße 91
- Wienburgstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0088/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.02.2023
- Erstellt
- 06.02.2023 10:49