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V/0004/2023

Erweiterter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Ratsgymnasiums zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der 4-Zügigkeit

Vorlagen 30.01.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2023, TOP 29

Anlage 1

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

1215 Zeichen

Hellmann / Otten
Gabriel/ Wenzel
Otten
Nienaber / Michel
1:1000
A4
06.09.2022 a   11.01.2023  
Plangröße PlaninhaltPlanart/Bauteil
Planphase Projektnummer
Index
P-
LageplanLAP
RATS- GYMNASIUM
BOHLWEG 7-11 
48147 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0120
V/0004-2023
Erweiterter Grundsatzbeschluss
Erweiterung Ratsgymnasium
-1.70
-0.20
-1.91
-3.18
53
52
49
3
51
14
50
49 a
22
6
43
11
56
47
3
5
1
16
30
24
26
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18
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7
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53
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49
3
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3
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907
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366
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633 413
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74
321
1276
546
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S 
F F S S 
S S 
F
F F
Gropperstraße
Bohlweg
Rampe
Rampe

Anlage A

1899 Zeichen

Anlage A zur V/0004/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Ratsgymnasiums herbeigeführt 
werden. Ziel ist es, die räumlichen Voraussetzungen zur Beibehaltung der festgelegten Zügigkei-
ten auch unter G9 zu schaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen- lautet: „Das 
Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum 
einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x  
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind keine zusätzlichen Mittel zu veranschlagen. Zur Finan-
zierung der Planungskosten in Höhe von rd. 185.000 €  sind die erforderlichen Mittel bereits im 
Haushaltsjahr 2023 veranschlagt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Nach dem Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung der Gymnasialstandorte werden u.a. die Anforderungen an 
Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Beschlussvorlage

10625 Zeichen

V/0004/2023 
V/0004/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Ratsgymnasiums zur Schaffung der 
räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der 4-Zügigkeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   07.03.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   08.03.2023 Sportausschuss Vorberatung 
   14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die mit dem Beschluss der Vorlage V/0816/2021/1 beauf-
tragten Prüfungen weiterer Erweiterungsoptionen für das Ratsgymnasium abgeschlossen 
sind und zu dem Ergebnis geführt haben, dass durch ein geändertes Konzept zusätzliche 
Flächen geschaffen werden können.  
 
2. Der Rat fasst gegenüber dem Beschluss der Vorlage V/0816/2021/1 den erweiterten Grund-
satzbeschluss zur Erweiterung des Ratsgymnasiums um eine Nutzfläche von insgesamt 800 
qm zuzüglich erforderlicher Ersatzflächen -insbesondere der unter Ziffer 3 genannten Flä-
chen- und beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Ratsgymnasium das Raum-
programm innerhalb dieser Flächen zu konkretisieren und auf der Grundlage zur Vorberei-
tung der Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung 
(VgV-Verfahren) durchzuführen sowie anschließend den Errichtungsbeschluss herbeizufüh-
ren. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erweiterung des Schulgebäudes den Abriss der 
Hausmeisterwohnung und der Toilettenanlage im Erdgeschoss (Anlage 1: Lageplan) um-
fasst. Der Neubau einer Hausmeisterwohnung von ca. 100 qm mit Garten und eine neue 
Sanitäranlage entstehen an selber Stelle mit veränderter Positionierung. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
23.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Wiesmann 
Telefon: 492-2888 
WiesmannNadine@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0004/2023 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Schulerweiterung zunächst nur Planungskosten an-
fallen. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investitionen werden mit dem Errich-
tungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden im Rahmen der ent-
sprechenden Haushaltsplanung angemeldet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 6110 „Erweiterung 
Ratsgymnasium“ 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnah-
me 
6110 Erweiterung Ratsgymnasium     
Auszahlungen  Baumaßnahmen 2023 185.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss der Vorlage V/0816/2021/1 „Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasi-
en zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der 
festgelegten Zügigkeiten“ wurde u. a. für das Ratsgymnasium eine Erweiterung um rd. 500 qm be-
schlossen. 
Mit der diesem Beschluss zugrundeliegenden Machbarkeitsstudie wurde als einzig umsetzbares Er-
gebnis eine Aufstockung des U-förmigen Gebäudeteils zur Gropperstraße vorgeschlagen. Diese Auf-
stockung des Verwaltungs- und Fachraumtraktes um ein Geschoss hätte eine Erweiterung um eine 
Fläche von ca. 500 qm ermöglicht. Mit der genannten Aufstockung würde das G9-Raumprogramm 
minimal (Erweiterung ausschließlich um die wegen der G9-Umstellung erforderlichen Kurs- und Diffe-
renzierungsräume) erreicht. Zusätzliche Flächen zur Umsetzung des additiven Raumprogramms (die-
ses umfasst auch weitere, nach dem Musterraumprogramm fehlende Räume, wie z. B. Fachräume 
und Selbstlernzentrum) konnten im Rahmen der bisherigen Machbarkeitsstudien nicht ermittelt wer-
den. 
Aufgrund der Wiedereinführung von G9 liegen unter Berücksichtigung des Raumprogramms für die 
festgelegte 4-Zügigkeit die Defizite derzeit hauptsächlich im Bereich von Kurs- und Differenzierungs-
räumen, die nicht in ausreichender Zahl für ein 4-zügiges Gymnasium vorhanden sind und nicht den 
erforderlichen Raumgrößen entsprechen. Darüber hinaus entspricht die Anzahl der Fachräume nicht 
dem Stand eines 4-zügigen Gymnasiums und die Schule verfügt über kein Selbstlernzentrum. 
Mit dem Beschluss der Vorlage V/0816/2021/1 wurde die Verwaltung daher beauftragt, im weiteren 
Planungsverfahren als zusätzlichen Schritt weitere Erweiterungsoptionen zu prüfen, um Teile des

- 3 - 
V/0004/2023 
additiven Raumprogramms umzusetzen und dem Ratsgymnasium als Ganztagsschule eine Schul-
entwicklung zu ermöglichen.  
 
Zu 1. u 2.:  
Im Rahmen einer neuen Machbarkeitsstudie konnten Flächen ermittelt werden, welche die Umset-
zung des für die Schule ermittelten additiven Raumprogramms bei der Umstellung von G8 auf G9 
zum großen Teil ermöglichen.  
Beim Neuaufrollen der Machbarkeitsstudie durch das Amt für Immobilienmanagement zeigte sich, 
dass zwei Anbauten zwischen den Sporthallen und dem Hauptgebäude über zum großen Teil Auf-
ständerungen den Schulhof nicht verkleinern und dennoch neue Flächen für die Schule schaffen kön-
nen, die nicht lediglich das Minimal-Raumprogramm erfüllen und sich zudem im Verhältnis kosten-
günstiger gestalten als die bisher angedachte Aufstockung.  
Die neue Variante bietet einen Flächenzugewinn von insgesamt ca. 800 qm (die ursprüngliche Vari-
ante hätte zu einem Flächenzuwachs von 500 qm geführt). Vorgeschlagen wird eine Erweiterung um 
einen 3-stöckigen Bau (EG – 2.OG) zwischen dem Hauptgebäude und der Sporthalle auf der Fläche 
des derzeitigen Sanitärbereichs. Die Erschließung kann über das Hauptgebäude erfolgen. Im glei-
chen Zuge müsste ein kleiner Teil des Hauptgebäudes umgebaut werden. Eine Verbindung zwischen 
Hauptgebäude und Zwischenbau ist vorgesehen. Außerdem wird ein zweiter, 3-geschossiger Anbau 
(EG -2.OG) zwischen der alten Turnhalle und dem Hauptgebäude als Ergänzung vorgesehen, um 
das Raumprogramm in großen Teilen umsetzen zu können. Dieser Anbau müsste aufgeständert wer-
den, um die östlich tiefergelegene Schulhoffläche nicht zu verkleinern. Zudem müsste die Hausmeis-
terwohnung überplant werden, um mit nur einem Aufzug das gesamte Schulgebäude barrierefrei er-
schließen zu können. Durch die veränderte Positionierung der Hausmeisterwohnung und der Sanitär-
anlage soll neben der Verbindung der beiden Flure im östlichen Erdgeschoss auch eine Verbindung 
der beiden Schulhöfe entstehen. Die kürzlich auf dem Schulhof durchgeführten Garten- und Land-
schaftsbauarbeiten müssen nicht rückgebaut werden. Der Schulhof kann weitestgehend in der jetzi-
gen Form bestehen bleiben. Die Aufständerung auf der Rückseite des Hauptgebäudes bietet neue 
Gestaltungspotenziale für den Schulhof. 
Neben dem Vorteil des Flächengewinns ist die Erweiterungsoption deutlich einfacher umsetzbar als 
die bisher angedachte Aufstockung, da sie ein zeitgleiches Bauen der beiden Baukörper zulässt und 
sich im laufenden Schulbetrieb umsetzen lässt.  
Die ursprünglich geplante Aufstockung des Atriumgebäudes wäre nur mit leichter Konstruktion (inkl. 
PV-Anlage) möglich, ein Grün- und Retentionsdach bedarf einer Ertüchtigung aller darunterliegenden 
Bauteile: Es wäre ein Fundament bis Stütze im 1. OG erforderlich, daher müsste entweder von den 
Gebäudeleitlinien abgewichen werden oder es müsste eine aufwendige und teure Umbaumaßnahme 
in Kauf genommen werden. Die Aufstockung wäre sehr lärmintensiv für die Bereiche darunter (Ver-
waltung incl. Lehrerzimmer), sodass diese während der Baumaßnahme voraussichtlich nicht nutzbar 
wären. Ausweichflächen am Standort sind in dem Umfang nicht zu realisieren. Der Eingriff in den 
Schulbetrieb ist bei der nunmehr neu vorgeschlagenen Variante erheblich geringer einzustufen. Bei 
der baustellenlogistischen Umsetzung schneidet die neue Erweiterungsoption ebenfalls deutlich bes-
ser ab. Auch wirtschaftlich ist diese der ursprünglichen Aufstockung des Atriums vorzuziehen.  
Aus bautechnischer Sicht lässt sich nach der aktuellen Untersuchung der Standort des Ratsgymnasi-
ums entweder durch die ursprünglich geplante Aufstockung mit dem minimal geforderten Raumpro-
gramm oder durch zwei Anbauten mit dem Additiv-Raumprogramm  erweitern. Mit Blick auf die ge-
nannten Vorteile, den Flächengewinn und den Kosten-Nutzen-Vergleich (Verhältnismäßigkeit) ist die 
Umsetzung der neuen Variante durch Anbau von 2 Gebäudetrakten (Additiv-Raumprogramm) der 
ursprünglichen Variante durch Aufstockung (minimales Raumprogramm) vorzuziehen.  
 
Zu 3.:

- 4 - 
V/0004/2023 
Aktuell ist der östliche Anbau im Erdgeschoss nur über Umwege erreichbar, da keine Verbindung der 
beiden Flure besteht. Die unvorteilhafte Lage der Hausmeisterwohnung hat zur Folge, dass sich das 
Erdgeschoss als Labyrinth darstellt und nur durch eine Beschilderung erkennbar ist, wie bestimmte 
Bereiche erreicht werden können. Auch der Schulhof ist durch die unterschiedlichen Höhen und den 
Sanitärtrakt schwer zu erschließen. Die Schulhöfe werden durch das Schulgebäude voneinander ge-
trennt. Ein Schulhofwechsel ist nur über das Schulgebäude möglich.  
Die Hausmeisterwohnung mit ihrer Lage macht eine barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes 
mit nur einem Aufzug unmöglich. Deshalb müssten bei Nichtveränderung der Hausmeisterwohnung 
zwei Aufzüge eingeplant werden, einer am Hauptgebäude und einer am Anbau. Die Lage der Haus-
meisterwohnung und der Sanitäranlagen ist für die Erweiterung der Schule ungünstig . Die aktuellen 
Vorgaben der Stadt Münster an eine Hausmeisterwohnung sehen eine Wohnfläche von max.100 qm 
(4 Zimmer, Küche, Bad) vor. Ein Garten ist nicht zwingend erforderlich, sollte jedoch Berücksichtigung 
finden. Durch eine Überplanung der Hausmeisterwohnung und der angrenzenden Sanitäranlage im 
Erdgeschoss könnte das Hauptgebäude im Erdgeschoss mit dem Anbau verbunden werden und ein 
zweiter Aufzug wäre hinfällig. Die neu geplante Hausmeisterwohnung und die Sanitäranlage können 
dann an gleicher Stelle so positioniert werden, dass sie durch die neue Ausrichtung nicht mehr den 
Schulbetrieb stören.   
 
Zu 4.:  
Für die Leistungsphasen 1 und 2 und die Durchführung von VgV-Verfahren stehen im Haushaltsplan 
2023 bereits entsprechende Planungskosten zur Verfügung. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Beratungsverlauf (7)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2023 Sportausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gropperstraße
  • Bohlweg 7

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Details

Aktenzeichen
V/0004/2023
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2023
Erstellt
03.01.2023 10:40