V/0004/2023
Erweiterter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Ratsgymnasiums zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der 4-Zügigkeit
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Anlage 1
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Hellmann / Otten Gabriel/ Wenzel Otten Nienaber / Michel 1:1000 A4 06.09.2022 a 11.01.2023 Plangröße PlaninhaltPlanart/Bauteil Planphase Projektnummer Index P- LageplanLAP RATS- GYMNASIUM BOHLWEG 7-11 48147 MÜNSTER Maßstab Erstellung Architektur und ProjektsteuerungZeichnung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Amtsleitung / Technische Leitung MACHBARKEITSSTUDIE Zeichnung Bauen im Bestand Standortnummer Projektleitung 0120 V/0004-2023 Erweiterter Grundsatzbeschluss Erweiterung Ratsgymnasium -1.70 -0.20 -1.91 -3.18 53 52 49 3 51 14 50 49 a 22 6 43 11 56 47 3 5 1 16 30 24 26 39 41 58 54 20 18 5 7 11 a 1214 18 11 a 56 47 5 30 24 58 12 52 50 6 43 16 9 18 39 41 54 7 14 51 22 11 55 2620 53 5 10 49 3 14 49 a 3 1 69 740 70 739 308 907 548 633 413 366 892 363 433 576 590 694 369 1276 546 51 68 581 307 360 79 30 321 978 634 549 1248 9 358 570 377 547 567 361 317 1267 1249 1250 69 65 66 37 74 577 483 320354 369 1249 547 1248 308 9 1267 1250 307 69 590 483 581 907 354 79 320 568 739 377 910 634 360 740 570 549 978 548 633 413 892 30 363 576 51 567 694 366 70 361 577 74 321 1276 546 Fh Fh Fh Fh Fh Fh Fh Fh Fh Fh Fh Fh F F S S S S S S S F F S S S S F F F Gropperstraße Bohlweg Rampe Rampe
Anlage A
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Anlage A zur V/0004/2023 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Ratsgymnasiums herbeigeführt werden. Ziel ist es, die räumlichen Voraussetzungen zur Beibehaltung der festgelegten Zügigkei- ten auch unter G9 zu schaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen- lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind keine zusätzlichen Mittel zu veranschlagen. Zur Finan- zierung der Planungskosten in Höhe von rd. 185.000 € sind die erforderlichen Mittel bereits im Haushaltsjahr 2023 veranschlagt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Nach dem Schulgesetz ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zur Erweiterung der Gymnasialstandorte werden u.a. die Anforderungen an Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0004/2023 V/0004/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Ratsgymnasiums zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der 4-Zügigkeit Beratungsfolge 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.03.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 08.03.2023 Sportausschuss Vorberatung 14.03.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 21.03.2023 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 22.03.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die mit dem Beschluss der Vorlage V/0816/2021/1 beauf- tragten Prüfungen weiterer Erweiterungsoptionen für das Ratsgymnasium abgeschlossen sind und zu dem Ergebnis geführt haben, dass durch ein geändertes Konzept zusätzliche Flächen geschaffen werden können. 2. Der Rat fasst gegenüber dem Beschluss der Vorlage V/0816/2021/1 den erweiterten Grund- satzbeschluss zur Erweiterung des Ratsgymnasiums um eine Nutzfläche von insgesamt 800 qm zuzüglich erforderlicher Ersatzflächen -insbesondere der unter Ziffer 3 genannten Flä- chen- und beauftragt die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Ratsgymnasium das Raum- programm innerhalb dieser Flächen zu konkretisieren und auf der Grundlage zur Vorberei- tung der Vergabe der Architektenleistung ein Vergabeverfahren gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren) durchzuführen sowie anschließend den Errichtungsbeschluss herbeizufüh- ren. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Erweiterung des Schulgebäudes den Abriss der Hausmeisterwohnung und der Toilettenanlage im Erdgeschoss (Anlage 1: Lageplan) um- fasst. Der Neubau einer Hausmeisterwohnung von ca. 100 qm mit Garten und eine neue Sanitäranlage entstehen an selber Stelle mit veränderter Positionierung. Amt für Schule und Weiterbildung 23.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wiesmann Telefon: 492-2888 WiesmannNadine@stadt- muenster.de - 2 - V/0004/2023 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Schulerweiterung zunächst nur Planungskosten an- fallen. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investitionen werden mit dem Errich- tungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden im Rahmen der ent- sprechenden Haushaltsplanung angemeldet. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 6110 „Erweiterung Ratsgymnasium“ Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 6110 Erweiterung Ratsgymnasium Auszahlungen Baumaßnahmen 2023 185.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der o. g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Mit dem Beschluss der Vorlage V/0816/2021/1 „Grundsatzbeschluss zur Erweiterung von 6 Gymnasi- en zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für die Umstellung auf G9 unter Beibehaltung der festgelegten Zügigkeiten“ wurde u. a. für das Ratsgymnasium eine Erweiterung um rd. 500 qm be- schlossen. Mit der diesem Beschluss zugrundeliegenden Machbarkeitsstudie wurde als einzig umsetzbares Er- gebnis eine Aufstockung des U-förmigen Gebäudeteils zur Gropperstraße vorgeschlagen. Diese Auf- stockung des Verwaltungs- und Fachraumtraktes um ein Geschoss hätte eine Erweiterung um eine Fläche von ca. 500 qm ermöglicht. Mit der genannten Aufstockung würde das G9-Raumprogramm minimal (Erweiterung ausschließlich um die wegen der G9-Umstellung erforderlichen Kurs- und Diffe- renzierungsräume) erreicht. Zusätzliche Flächen zur Umsetzung des additiven Raumprogramms (die- ses umfasst auch weitere, nach dem Musterraumprogramm fehlende Räume, wie z. B. Fachräume und Selbstlernzentrum) konnten im Rahmen der bisherigen Machbarkeitsstudien nicht ermittelt wer- den. Aufgrund der Wiedereinführung von G9 liegen unter Berücksichtigung des Raumprogramms für die festgelegte 4-Zügigkeit die Defizite derzeit hauptsächlich im Bereich von Kurs- und Differenzierungs- räumen, die nicht in ausreichender Zahl für ein 4-zügiges Gymnasium vorhanden sind und nicht den erforderlichen Raumgrößen entsprechen. Darüber hinaus entspricht die Anzahl der Fachräume nicht dem Stand eines 4-zügigen Gymnasiums und die Schule verfügt über kein Selbstlernzentrum. Mit dem Beschluss der Vorlage V/0816/2021/1 wurde die Verwaltung daher beauftragt, im weiteren Planungsverfahren als zusätzlichen Schritt weitere Erweiterungsoptionen zu prüfen, um Teile des - 3 - V/0004/2023 additiven Raumprogramms umzusetzen und dem Ratsgymnasium als Ganztagsschule eine Schul- entwicklung zu ermöglichen. Zu 1. u 2.: Im Rahmen einer neuen Machbarkeitsstudie konnten Flächen ermittelt werden, welche die Umset- zung des für die Schule ermittelten additiven Raumprogramms bei der Umstellung von G8 auf G9 zum großen Teil ermöglichen. Beim Neuaufrollen der Machbarkeitsstudie durch das Amt für Immobilienmanagement zeigte sich, dass zwei Anbauten zwischen den Sporthallen und dem Hauptgebäude über zum großen Teil Auf- ständerungen den Schulhof nicht verkleinern und dennoch neue Flächen für die Schule schaffen kön- nen, die nicht lediglich das Minimal-Raumprogramm erfüllen und sich zudem im Verhältnis kosten- günstiger gestalten als die bisher angedachte Aufstockung. Die neue Variante bietet einen Flächenzugewinn von insgesamt ca. 800 qm (die ursprüngliche Vari- ante hätte zu einem Flächenzuwachs von 500 qm geführt). Vorgeschlagen wird eine Erweiterung um einen 3-stöckigen Bau (EG – 2.OG) zwischen dem Hauptgebäude und der Sporthalle auf der Fläche des derzeitigen Sanitärbereichs. Die Erschließung kann über das Hauptgebäude erfolgen. Im glei- chen Zuge müsste ein kleiner Teil des Hauptgebäudes umgebaut werden. Eine Verbindung zwischen Hauptgebäude und Zwischenbau ist vorgesehen. Außerdem wird ein zweiter, 3-geschossiger Anbau (EG -2.OG) zwischen der alten Turnhalle und dem Hauptgebäude als Ergänzung vorgesehen, um das Raumprogramm in großen Teilen umsetzen zu können. Dieser Anbau müsste aufgeständert wer- den, um die östlich tiefergelegene Schulhoffläche nicht zu verkleinern. Zudem müsste die Hausmeis- terwohnung überplant werden, um mit nur einem Aufzug das gesamte Schulgebäude barrierefrei er- schließen zu können. Durch die veränderte Positionierung der Hausmeisterwohnung und der Sanitär- anlage soll neben der Verbindung der beiden Flure im östlichen Erdgeschoss auch eine Verbindung der beiden Schulhöfe entstehen. Die kürzlich auf dem Schulhof durchgeführten Garten- und Land- schaftsbauarbeiten müssen nicht rückgebaut werden. Der Schulhof kann weitestgehend in der jetzi- gen Form bestehen bleiben. Die Aufständerung auf der Rückseite des Hauptgebäudes bietet neue Gestaltungspotenziale für den Schulhof. Neben dem Vorteil des Flächengewinns ist die Erweiterungsoption deutlich einfacher umsetzbar als die bisher angedachte Aufstockung, da sie ein zeitgleiches Bauen der beiden Baukörper zulässt und sich im laufenden Schulbetrieb umsetzen lässt. Die ursprünglich geplante Aufstockung des Atriumgebäudes wäre nur mit leichter Konstruktion (inkl. PV-Anlage) möglich, ein Grün- und Retentionsdach bedarf einer Ertüchtigung aller darunterliegenden Bauteile: Es wäre ein Fundament bis Stütze im 1. OG erforderlich, daher müsste entweder von den Gebäudeleitlinien abgewichen werden oder es müsste eine aufwendige und teure Umbaumaßnahme in Kauf genommen werden. Die Aufstockung wäre sehr lärmintensiv für die Bereiche darunter (Ver- waltung incl. Lehrerzimmer), sodass diese während der Baumaßnahme voraussichtlich nicht nutzbar wären. Ausweichflächen am Standort sind in dem Umfang nicht zu realisieren. Der Eingriff in den Schulbetrieb ist bei der nunmehr neu vorgeschlagenen Variante erheblich geringer einzustufen. Bei der baustellenlogistischen Umsetzung schneidet die neue Erweiterungsoption ebenfalls deutlich bes- ser ab. Auch wirtschaftlich ist diese der ursprünglichen Aufstockung des Atriums vorzuziehen. Aus bautechnischer Sicht lässt sich nach der aktuellen Untersuchung der Standort des Ratsgymnasi- ums entweder durch die ursprünglich geplante Aufstockung mit dem minimal geforderten Raumpro- gramm oder durch zwei Anbauten mit dem Additiv-Raumprogramm erweitern. Mit Blick auf die ge- nannten Vorteile, den Flächengewinn und den Kosten-Nutzen-Vergleich (Verhältnismäßigkeit) ist die Umsetzung der neuen Variante durch Anbau von 2 Gebäudetrakten (Additiv-Raumprogramm) der ursprünglichen Variante durch Aufstockung (minimales Raumprogramm) vorzuziehen. Zu 3.: - 4 - V/0004/2023 Aktuell ist der östliche Anbau im Erdgeschoss nur über Umwege erreichbar, da keine Verbindung der beiden Flure besteht. Die unvorteilhafte Lage der Hausmeisterwohnung hat zur Folge, dass sich das Erdgeschoss als Labyrinth darstellt und nur durch eine Beschilderung erkennbar ist, wie bestimmte Bereiche erreicht werden können. Auch der Schulhof ist durch die unterschiedlichen Höhen und den Sanitärtrakt schwer zu erschließen. Die Schulhöfe werden durch das Schulgebäude voneinander ge- trennt. Ein Schulhofwechsel ist nur über das Schulgebäude möglich. Die Hausmeisterwohnung mit ihrer Lage macht eine barrierefreie Erschließung des Schulgebäudes mit nur einem Aufzug unmöglich. Deshalb müssten bei Nichtveränderung der Hausmeisterwohnung zwei Aufzüge eingeplant werden, einer am Hauptgebäude und einer am Anbau. Die Lage der Haus- meisterwohnung und der Sanitäranlagen ist für die Erweiterung der Schule ungünstig . Die aktuellen Vorgaben der Stadt Münster an eine Hausmeisterwohnung sehen eine Wohnfläche von max.100 qm (4 Zimmer, Küche, Bad) vor. Ein Garten ist nicht zwingend erforderlich, sollte jedoch Berücksichtigung finden. Durch eine Überplanung der Hausmeisterwohnung und der angrenzenden Sanitäranlage im Erdgeschoss könnte das Hauptgebäude im Erdgeschoss mit dem Anbau verbunden werden und ein zweiter Aufzug wäre hinfällig. Die neu geplante Hausmeisterwohnung und die Sanitäranlage können dann an gleicher Stelle so positioniert werden, dass sie durch die neue Ausrichtung nicht mehr den Schulbetrieb stören. Zu 4.: Für die Leistungsphasen 1 und 2 und die Durchführung von VgV-Verfahren stehen im Haushaltsplan 2023 bereits entsprechende Planungskosten zur Verfügung. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (2)
- Gropperstraße
- Bohlweg 7
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Details
- Aktenzeichen
- V/0004/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.01.2023
- Erstellt
- 03.01.2023 10:40