V/0685/2011
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Sanierung Stadthaus 1
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Anlage_3_ Bauteilübersicht
32 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0685/2011
Beschlussvorlage
56541 Zeichen
V/0685/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen: Sanierung Stadthaus 1
Beratungsfolge
21.09.2011 Rat Einbringung
29.11.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
01.12.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung
14.12.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Optimierung bürgerorientierter Dienstleistungen
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingprozesses (ISM Prozess)
wurden im Jahre 2004 das Münsterprofil „Wissenschaft und Lebensart“ sowie sieben „Leitorien-
tierungen“ für die Stadt Münster durch den Rat beschlossen.
Kernaussagen sind unter anderem, dass die Stadt Münster Zentrum für Verwaltung und Institu-
tionen sowie für öffentliche und private Dienstlei stung in Westfalen bleiben und an ihrer Moder-
nisierung aktiv mitwirken soll . Das unverwechselbare Stadtbild soll bewahrt und die City als Ort
der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung gestärkt werden . Zudem soll
eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am städtischen Leben ermöglicht
werden.
Diese zentralen Aussagen erfordern eine stete Evaluation der organisatorischen Verwaltungs-
strukturen, die im direkten Austausch zwischen Rat und Verwaltung erfolgt, um das Dienstleis-
tungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger zu optimieren.
Grundlage für eine weitere zukunftsorientierte und nachhaltige Umsetzung der stadtstrategi-
schen Ziele und Leitorientierungen bildet nunmehr der mit dieser Vorlage begründete Entschei-
dungsvorschlag an den Rat, das Stadthaus 1 als zentralen Anlaufpunkt für Bürgerinnen und
Bürger weiterzuentwickeln und den städtebaulich markanten Teil des Ensembles rund um den
Platz des Westfälischen Friedens dauerhaft und in städtischer Gestaltungshoheit zu erhalten.
Vorlagen-Nr.:
V/0685/2011
Auskunft erteilt:
Herr Tschöpe
Ruf:
492-2306
E-Mail:
Tschoepe@stadt-muenster.de
Datum:
15.09.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
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Hinsichtlich der Optimierung der weiteren Verwaltungsstandorte wird derzeit ein Konzept zur
mittelfristigen Büroflächenplanung erarbeitet; bedingt durch die Nutzungsflexibilität des Stadt-
hauses 1 erfolgt durch eine Sanierungsentscheidung keine Einschränkung der mittelfristigen
Planungsoptionen.
2. Stadthaus 1 - langfristiger Standort der Stadtverwaltung
Der Rat beschließt, dass das Stadthaus 1 –mit den engen räumlichen Bezügen zum histori-
schen Rathaus und zum Stadtweinhaus- auch künftig den stadtzentralen Standort der Stadt-
verwaltung darstellt. Das Stadthaus 1 soll insbesondere von Ämtern mit direkter Nähe zu den
Ratsgremien, zum Veraltungsvorstand, mit publikumsintensiven / bürgernahen Dienstleistungen
etc. genutzt werden.
Der Rat nimmt zudem zur Kenntnis, dass sämtliche Drittnutzungs-/-vermarktungsmöglichkeiten
des Stadthauses 1 von der Verwaltung intensiv geprüft worden sind.
3. Handlungsnotwendigkeiten
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des Zustandes des Gebäudes eine grundständige
Innensanierung des Stadthauses 1 erforderlich ist, da insbesondere die datentechnische Infra-
struktur ihre Lebensdauer weit überschritten hat und dringend zu ersetzen ist. Gleiches gilt für
die technische Gebäudeausstattung (Elektroleitungen, Wasserver- und –entsorgung, Heizungs-
anlage etc.). Nach einer Nutzungsdauer von nunmehr über 50 Jahren erfordert auch die ge-
samte Bausubstanz eine umfassende Innensanierung. Zudem sind Maßnahmen zur Sicherstel-
lung des Brandschutzes und der Betriebssicherheit erforderlich.
Die heutigen Anforderungen an die Funktion und Betriebssicherheit des Gebäudes lassen sich
ohne eine grundständige Innensanierung nicht erfüllen.
4. Beschluss zur Innensanierung
Der Rat beschließt, dass zeitnah mit den Arbeiten zur Innensanierung begonnen wird. Die Pla-
nung und Umsetzung der Innensanierung haben sich an den Maßgaben der Wirtschaftlichkeit
und der Nachhaltigkeit zu orientieren.
5. Optimierungen: qualitative Vorteile und Verbesserung der Wirtschaftlichkeit
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Innensanierung
• verschiedene qualitative Optimierungsmöglichkeiten
• Kosteneinsparungen (Energiekosten, bessere Flächenausnutzung durch Grundrissoptimie-
rung etc.)
• Einnahmeverbesserungen (Vermietung von ebenerdigen Erdgeschossflächen)
realisiert werden können. Hierbei sind insbesondere Verbesserungen der bürgerorientierten
Dienstleistungen als auch der Mitarbeiterorientierung möglich; gleiches gilt für die
Zukunftsfähigkeit und Flexibilität der Gebäudenutzungen.
6. Ersatzunterbringung
Der Rat beschließt, dass für die Ersatzunterbringung der während der Sanierungsmaßnahme
außerhalb des Stadthauses 1 unterzubringenden Mitarbeiter möglichst keine zusätzlichen An-
mietungen erfolgen. Vielmehr werden alle Möglichkeiten der Verdichtung im Bestand und der
Nutzung derzeit freistehender oder durch Dritte genutzter städtischer Räumlichkeiten in An-
spruch genommen. Die –bei ausschließlicher Unterbringung in zusätzlich anzumietenden
Räumlichkeiten- mit 5 Mio. € kalkulierten Kosten für Umzüge, Herrichtungskosten (DV-
Anschluss) und Anmietungen sind auf das geringst mögliche Maß zu beschränken.
7. Ad-hoc Brandschutz
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Laufe des Jahres 2011 bereits ad hoc durchzuführende
Brandschutzmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von 450.000,-- € umgesetzt worden sind.
Weitere erforderliche Maßnahmen werden im Zuge der Innensanierung realisiert.
8. Planungsauftrag
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Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für die Sanierungsmaßnahme Stadthaus 1 weiter-
zuführen und den Baubeschluss einschließlich Kostenrechnung nach DIN 276 zu erarbeiten.
9. Antrag an den Rat
Der Punkt 3 des als Anlage 1 beigefügten Antrages an den Rat Nr. A-R/0027/2011 der CDU-
und SPD-Ratsfraktionen im Rat der Stadt Münster vom 29.03.2011 (siehe auch Vorlage
V/0316/2011 vom 05.05.2011) ist mit der Umsetzung der Maßnahmen dieser Vorlage erledigt.
10. Prüfauftrag Gegenfinanzierung
Der Rat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die durch eine Sanierung des Stadthau-
ses 1 entstehenden Kosten gegenfinanziert werden können. Hierbei sind insbesondere Kosten-
einsparungen
- durch die Bündelung und Optimierung der Unterbringung der städtischen
Organisationseinheiten und
- Aufgabe von Verwaltungsstandorten und ggf. deren anschließende Vermarktung
zu prüfen.
11. Kosten und Mittelabfluss
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gesamtmaßnahme folgende Herstellungskosten
nach DIN 276 entstehen:
• Innensanierungsmaßnahmen (investiv) rund 27.740.000.-- €
• Sanierung Sandsteinfassade (investiv) rund 850.000,-- €
Weiterhin können Aufwendungen für die Ersatzunterbringung
städtischer Bediensteter in Höhe von bis zu 5.010.000,-- €
entstehen.
Die Gesamtkosten können somit (unter Berücksichtigung heutiger Baukosten) bis zu
33.600.000,-- € betragen.
Für die Bereitstellung der modernisierten IT-Netzinfrastruktur sind
der citeq zusätzliche Mittel in Höhe von 45.000,--€ p.a.
nach Fertigstellung (ab 2018) der Anlagen zur Verfügung zu stellen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Rat nimmt die Folgelastenberechnung (Anlage 2) zur Kenntnis.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach– und
Dienstleistungen
2013 1.315.000
2014 835.000
2015 900.000
1.960.000 spätere Jahre
Summe aller Aufwendungen /
Saldo
5.010.000
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Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen
78.131
2013 229.590
2014 293.940
2015 256.560
857.700 spätere Jahre
Ab dem Zeitpunkt der Aktivierung (voraussichtlich 2018) kommen voraussichtlich 449.350 € als
Abschreibungsaufwand in der Zeile 14 sowie 45.000,- € für die Bereitstellung der modernisierten
IT-Netzinfrastruktur in Zeile 13 dazu. Weiterhin ist nach Abschluss der Sanierung mit Zinsbelas-
tungen in Höhe von 857.700,-- € in der Zeile 20 des Ergebnisplans zu rechnen. Dem stehen zu-
sätzliche Einnahmen in Höhe von voraussichtlich rund 100.000,-- € p.a. aus der Vermietung zu-
sätzlicher Einzelhandelsflächen im Erdgeschoß Stadthaus 1 gegenüber. Durch die Schaffung zu-
sätzlicher Büroflächen durch Grundrissoptimierungen sind Einsparungen in der Größenordnung
von voraussichtlich rund 110.000.-- € p.a. möglich.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Investitionsmaßnahme 4050 Innensanierung Stadthaus 1
Auszahlungen 2012 1.225.000
2013 4.576.000
2014 9.682.500
2015 4.955.500
8.151.000 spätere Jahre
Einzahlungen
Summe aller Auszahlungen/Saldo 28.590.000
Die erforderlichen Ermächtigungen sind in den genannten Teilergebnisplänen und im Teilfinanz-
plan des Haushaltsplanentwurfs 2012 enthalten.
Begründung:
Vorbemerkung:
Stadthaus 1 – Stadtzentraler und bürgernaher Verwaltungsstandort mit unmittelbarer
Anbindung an das historische Rathaus.
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Kurz nach dem Wiederaufbau des historischen Rathauses, mit dem die Bürgerschaft ihren Wil-
len zur eigenständigen Regelung ihrer Belange unmittelbar nach Beendigung des 2. Weltkrie-
ges unter hohem Engagement zum Ausdruck gebracht hatte, wurde in den Jahren 1956-61 als
ebenso deutliches Bekenntnis für eine selbstbewusste Verwaltungsstadt („Münster als Schreib-
tisch Westfalens“) ein repräsentatives und identifikationsstiftendes Gebäude für die Bür-
gerschaft und deren Verwaltung, das Stadthaus 1, errichtet. Seine Architektur, mit ihren Fo-
yer- und Aufenthaltsbereichen, als auch seine Nutzungen (zentrale Anlaufstelle für die Bürge-
rinnen und Bürger) unterstreichen diesen Charakter. Die Einzelhandels- und Gastronomieflä-
chen des Stadthauses 1 stellen zudem eine direkte Verbindung zur innerstädtischen Kauf-
mannschaft her.
Nach nunmehr über 50-jähriger Nutzung ist das Stadthaus 1 dringend sanierungsbedürftig. In
der Innenstadt Münsters sind bereits viele Gebäude –zum Teil auch jüngeren Alters- mit ähnli-
chen Nutzungsfunktionen saniert worden (z.B. Stadthaus 2, Handwerkskammer, ehemalige
Landwirtschaftskammer, Universitätsbibliothek, diverse weitere Universitätsgebäude) oder ste-
hen kurz vor einer Sanierung (z.B. Hauptbahnhof).
Insbesondere die datentechnischen Anlagen des Stadthauses 1 bedürfen einer dringenden Er-
neuerung. Hier sind schon vermehrt Systemabbrüche zu beklagen, so dass die betroffenen
Fachbereiche dann vorübergehend nicht mehr arbeitsfähig sind. Zudem sind in verschiedenen
Bereichen Maßnahmen zur Herstellung der Betriebssicherheit des Gebäudes erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Mieteinnahmen aus den gewerblichen Vermietungen werden für
das Stadthaus 1 derzeit Haushaltsmittel in Höhe von rund 540.000,00 € jährlich eingesetzt. Un-
ter Berücksichtigung der haushaltsentlastenden Effekte einer Sanierung wird diese Summe
künftig rund 1.640.000,00 € betragen. Allerdings steht der Stadt Münster dann ein zeitgemäßes
und optimiertes Verwaltungsgebäude (neu für alt) zur Verfügung.
Im Zuge der weiteren Konzentration der Verwaltung werden Möglichkeiten zur Aufgabe anderer
städtischer Verwaltungsstandorte geprüft, um dadurch einen Refinanzierungsbeitrag für die
durch die notwendigen Sanierungsarbeiten entstehenden Haushaltsauswirkungen zu erbringen.
A) Ausgangslage:
Begründung zu Beschlusspunkt 3 (Handlungsnotwendigkeiten)
Das Stadthaus 1 wurde in den Jahren 1956 bis 1961 in mehreren Bauabschnitten errichtet und
ist in der bis heute erhaltenen Form ein markantes Verwaltungsgebäude seiner Zeit und bildet
mit dem unter Denkmalschutz stehenden Rathaus/Stadtweinhaus ein prägendes städtebauli-
ches Ensemble, das sich um den Platz des Westfälischen Friedens gruppiert. Die Platz-, Ein-
gangs- und Erschließungszonen bieten dabei eine hohe innerstädtische Aufenthaltsqualität.
Das Stadthaus 1 hat eine Nettogrundfläche (NGF) von insgesamt 23.169 m² und gliedert sich in
folgende Bauteile (siehe
hierzu auch den als Anlage 3 beigefügten Lageplan):
Um den Stadthausinnenhof gruppieren sich
• der Bauteil A zur Klemensstraße mit Haupteingang (4 oberirdische Geschosse, 1.526 m²
NGF)
• der Bauteil B zum Platz des Westfälischen Friedens (3 oberirdische Geschosse, 1.104 m²
NGF)
• der Bauteil C zum Syndikatplatz (4 oberirdische Geschosse, 1.120 m² NGF)
• der Bauteil D zur Heinrich-Brüning-Straße (7 oberirdische Geschosse, 5.223 m² NGF)
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• als dominantes Gebäude in Anbindung an die Bauteile C und D
der Bauteil E Hochhaus (13 oberirdische Geschosse, 4.052 m² NGF)
• in Anbindung an Bauteil A und Bauteil B bis hin zum 6-geschossigen Stadthausturm
der Bauteil F (4 oberirdische Geschosse, 4.649 m² NGF)
• ein unterirdisches Bauteil mit Tiefgarage, Fahrradkeller, Lager und Technikflächen etc.,
5.495 m² NGF).
Mit einer NGF von 23.169 m² stellt das Stadthaus 1 im Vergleich zum Stadthaus 2 mit 9.239 m²
NGF bzw. zum angemieteten Stadthaus 3 mit 20.289 m² zur Zeit den größten und zentralsten
Verwaltungsstandort der Stadtverwaltung Münster dar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
NGF des Stadthauses 1 in den Erdgeschosslagen rund 1.800 m² Geschäftsflächen und rund
5.500 m² Kellerflächen beinhaltet. Die verbleibenden, von der Verwaltung genutzten oberirdi-
schen Flächen betragen somit rund 15.800 m², wovon wiederum 9.000 m² reine Büroflächen
(ohne Neben- und Verkehrsflächen etc.) darstellen.
In den Erdgeschosszonen des Stadthauses 1 sind zum überwiegenden Teil gewerbliche bzw.
gastronomische Nutzungen sowie die Münster Information angesiedelt. Mit dem Stadthaussaal
steht ein zentraler innenstädtischer Raum zur multifunktionalen Nutzung zur Verfügung. Im 1.
Obergeschoss befinden sich das Bürgeramt sowie die Räume des Verwaltungsvorstandes, des
Oberbürgermeisters, der Bürgermeisterinnen und des Bürgermeisters. Neben diesen Nutzun-
gen sind im 1. Obergeschoss und den weiteren Obergeschossen des Stadthauses 1 Verwal-
tungsnutzungen städtischer Ämter angesiedelt. Im 11./12. Obergeschoss des Hochhauses be-
findet sich die Kantine (mit Nebenräumen im 10 . Obergeschoss), die heute sowohl von städti-
schen Bediensteten als auch von Externen genutzt wird.
Derzeit sind rund 550 städtische Bedienstete im Stadthaus 1 untergebracht.
Nennenswerte größere bauliche Eingriffe in das Gebäude hat es Anfang der 90-iger Jahre ge-
geben, als im Bauteil D die Ladenzeile im Erdgeschoss umgebaut wurde. Anfang des Jahres
2000 wurde im Bauteil D, 1. Obergeschoss, das Großraumbüro für das Bürgeramt im Zusam-
menhang mit der Verbesserung bürgerorientierter Dienstleistungen umgebaut. Als letzte Maß-
nahme wurden 2004 im Bauteil A die Räume des ausgelagerten städt. Rechenzentrums für ei-
ne gastronomische Nutzung hergerichtet.
Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfes erfolgte in den Jahren 2006/2007 in einer eigen-
ständigen Maßnahme die umfassende Sanierung der Fassaden mit einem finanziellen Umfang
von rund 6 Mio. €. Lediglich die Natursteinelemente an den Fassaden der Gebäudeteile A, B, C
und F müssen im Zuge der jetzt anstehenden Maßnahmen noch saniert werden.
Der Rat der Stadt Münster hat mit Ratsbeschluss vom 08.12.2004 (Vorlage V/0899/2004) die
Mittel für die 1. Phase
der Gesamtsanierung (= Fassadensanierung) bereitgestellt, die dann in
den Jahren 2005 bis 2007 umgesetzt wurde. Mit der Entscheidung, die Fassadensanierung
durchzuführen, ist auch perspektivisch die Entscheidung zur Umsetzung der Innensanierung als
2. Phase der Gesamtsanierung getroffen und für Ende des letzten Jahrzehnts avisiert worden.
Wie bereits in der Vorlage V/0899/2004 beschrieben, hinterlässt der jahrzehntelange Gebrauch
des Gebäudes, abgesehen von Umbauten und Teilerneuerungen in Einzelbereichen des Ge-
bäudes sowie der umfassenden Fassadensanierung in den Jahren 2005 bis 2007, im Inneren
deutliche Spuren:
Die datentechnische Infrastruktur hat ihre Lebensdauer weit überschritten; aufwändige und kos-
tenintensive Reparaturarbeiten häufen sich. Den begründeten Beschwerden der Fachämter
über unzureichende dv-technische Leistungen bis hin zu Systemabbrüchen mit der Folge, dass
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die betroffenen Fachbereiche nicht mehr arbeitsfähig sind, kann nur zeitverzögert abgeholfen
werden. Aufgrund des Alters der dv-technischen Anlagen sind Ersatzteile nicht mehr erhältlich.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die gesamte dv-technische Infrastruktur / das Leitungs-
netz dringend erneuerungsbedürftig ist und die Sicherstellung des Dienstbetriebes ohne ent-
sprechende Erneuerungsmaßnahmen mit weiterem Zeitablauf hochgradig gefährdet ist.
Die Systeme der Telekommunikation sind ebenfalls veraltet und müssen dringend ersetzt wer-
den. Ein zeitgemäßes „Voice over IP-“ Sprachsystem (Telefonie über Internet) benötigt ein
hochverfügbares und leistungsstarkes Datennetzwerk, um die Sprache störungsfrei übertragen
zu können. Eine Sprachkommunikation über die jetzige datentechnische Infrastruktur ist nicht
möglich.
Die weiteren technischen Gebäudeanlagen, wie z. B. die Heizungstechnik, die Wasserver- und
-entsorgung, lüftungstechnische Anlagen, die Elemente des vorbeugenden Brandschutzes, wie
auch Schließanlagen, Bodenbeläge, etc. haben ihre übliche Lebenserwartung bei weitem über-
schritten und führen zu überdurchschnittlich hohen Reparaturkosten, die ohne grundlegende
Sanierungsmaßnahmen zudem stetig und deutlich ansteigen.
Aber auch aus Sicherheitsgründen ist eine dringende Erneuerung erforderlich. Dieses zeigen
unter anderem die Prüfberichte bei Prüfungen durch Sachverständige, die gemäß den entspre-
chenden Vorschriften (z.B. Betriebssicherheitsverordnung) regelmäßig durchgeführt werden.
Hier wird dringend zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen wie Erneuerung des elektri-
schen Leitungsnetzes, der Etagenverteiler, aller älteren Wand- und Deckenleuchten (das ist der
größte Teil der Beleuchtungsanlage in Verkehrswegen und Nebenräumen) geraten.
Die nur in Teilen vorhandene Sicherheitsbeleuchtung ist ebenfalls dringend erneuerungsbedürf-
tig.
Im Bereich der Trinkwasserversorgung kommt es in Teilbereichen zu Stagnationen, weil einige
Leitungsteile nicht mehr genutzt bzw. nur zum Teil zurückgebaut wurden. Gemäß Trinkwasser-
verordnung muss die Trinkwasserqualität jedoch an jeder Entnahmestelle gewährleistet sein.
Auch aus Gründen des gemeinsamen Leitungsnetzes mit der Löschwasserversorgung kann die
hygienische Unbedenklichkeit auf Dauer nicht gewährleistet werden. Die technischen Regel-
werke haben sich in den letzten 2 Jahren diesbezüglich drastisch verändert, so dass hier eben-
falls direkter Handlungsbedarf besteht.
Das Elektro- und das Daten-Netz sind nicht nur technisch, sondern auch räumlich eng mitein-
ander verwoben. Diese müssen im Rahmen einer Sanierung gemeinsam konzipiert und aufein-
ander abgestimmten, neuen Trassen geführt werden. Gleiches gilt dem Grunde nach auch für
die übrigen haustechnischen Gewerke, wie Heizung, Wasserversorgung, Abwasser, etc..
Vor diesem Hintergrund ist eine ganzheitliche Sanierung des Gebäudes unumgänglich,
die Sanierung nur einzelner Teilbereiche oder haustechnischer Anlagenteile scheidet
damit aus.
Neben den o.g. Maßnahmen stehen im Bereich der Tiefgarage und dem nicht überbauten In-
nenhofteil umfangreiche Abdichtungs- und Betonsanierungsarbeiten an. In diesen Gebäudetei-
len hat die seit Jahren latent vorhandene Feuchtigkeit zu Substanzverlusten und zu Beeinträch-
tigungen der statisch relevanten Bauteile geführt, deren Ertüchtigung unumgänglich ist.
Das Stadthaus 1 wurde bereits auf eventuelle Belastungen mit Bauschadstoffen hin untersucht.
Bauschadstoffe wurden dabei nur in einem geringen Umfange festgestellt, so dass hier auch
nicht mit kostenintensiven Beseitigungsmaßnahmen zu rechnen ist.
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Fazit: Der Zustand des Stadthauses 1 erfordert dringend die zeitnahe Umsetzung von
grundlegenden Innensanierungsmaßnahmen, ansonsten kann die Funktionsfähigkeit
und Betriebssicherheit des Gebäudes nicht mehr gewährleistet werden.
B) Grundsätzliche Fragestellungen
Im Rahmen der Überlegungen zur Innensanierung Stadthaus 1 ist untersucht worden, ob städ-
tische Dienstleistungen in dieser stadtzentralen Lage angeboten werden müssen oder ob das
Stadthaus 1 in städtischem Eigentum verbleiben soll. Dazu sind von der Verwaltung folgende
Aspekte geprüft worden:
B 1. Rückbau oder Innensanierung
B 2. Umfang der zwingenden Eigennutzung
B 3. Drittnutzungsmöglichkeiten
B 4. Wirtschaftlichkeit von Drittnutzungsmöglichkeiten
B 5. Eigentum/Veräußerungsmöglichkeiten
B 6. Beschaffungsvarianten
zu B 1) Rückbau oder Innensanierung
Das Votum für eine Innensanierung wurde bereits mit der Entscheidung zur Durchführung der
Fassadensanierung mit der Vorlage V/0899/2004 dem Grunde nach getroffen. Mit dieser „Vor-
investition“ für die Fassadensanierung in Höhe von über 6 Mio. € ist ein Rückbau des Stadthau-
ses 1 nicht mehr wirtschaftlich darstellbar.
Das Stadthaus 1 steht mit der Architektur seiner Zeit in einem gelungenen Kontext zum histori-
schen Rathaus. Zusammen bilden das historische Rathaus und das Stadthaus 1 ein städtebau-
liches Ensemble mit hoher Qualität, das aus dem Stadtbild der Innenstadt nicht mehr wegzu-
denken ist. Die Qualität des Ensembles begründet sich auch aus den vorhandenen Platzstruk-
turen, deren Wertigkeit und hohe Akzeptanz insbesondere bei Veranstaltungen wie „Schau-
raum, Roter Platz“ mehr als deutlich wird.
Neben den vorgenannten Aspekten schließt die hohe identifikationsstiftende Wirkung des
Stadthauses 1 für die Bürgerschaft der Stadt Münster einen Rückbau des Stadthauses 1 aus.
zu B 2) Umfang der zwingenden Eigennutzung
Zunächst ist zu klären, welche städtischen Dienstleistungen an einem zentralen innerstädti-
schen Standort vorgehalten werden müssen.
Der Sitz des Oberbürgermeisters muss aufgrund der vielfältigen Beziehungen zu den im Rat-
haus/Stadtweinhaus tagenden kommunalpolitischen Gr emien in unmittelbarer räumlicher Nähe
dazu liegen. Gleiches gilt für alle Organisationsei nheiten, die direkt mit dem Oberbürgermeister,
Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und/oder den kommunalpolitischen Gremien zusam-
menarbeiten. Im Folgenden sind der Verwaltungsvorstand und die Ämter bzw. Einrichtungen
mit unmittelbarem Bezug zum Verwaltungsvorstand in der Nähe zum Oberbürgermeister, Bür-
germeister und Bürgermeisterinnen unterzubringen. Bei diesen Nutzungen handelt es sich um
„zwingende Eigennutzungen“, die eine rathausnahe Unterbringung erfordern. Derzeit werden
mit diesen Nutzungen rund 20 % der Büroflächen des Stadthauses 1 belegt.
Dies gilt auch für Ämter, die aufgrund ihrer verwaltungsübergreifenden Aufgabenstellung in der
Nähe des Oberbürgermeisters unterzubringen sind (Personal- und Organisationsamt, Frauen-
büro, Amt für Finanzen und Beteiligungen, Personalrat). Dieser Nutzungsumfang beträgt im
Stadthaus 1 ebenfalls rund 20 %.
Ämter bzw. Teile von Ämtern und Einrichtungen mit bürgernahen Dienstleistungen (z.B. Bürge-
ramt, Standesamt, Ordnungsamt) sind im zentralen Innenstadtbereich, der gut mit dem öffentli-
chen Personennahverkehr zu erreichen ist, vorzuhalten.
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zu B 3) Drittnutzungsmöglichkeiten
Zudem stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Interesse Dritter an der Nutzung von
Teilbereichen des Stadthauses besteht.
Dabei sind folgende Nutzungsmöglichkeiten zu analysieren:
o Einzelhandel und Gastronomie
o Büro
o (Wohnen)
Zu den ersten beiden Optionen Einzelhandel und Gastronomie und Büronutzung wurde eine
umfangreiche und detaillierte Einschätzung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM)
eingeholt, die zusätzlich durch eine gutachterliche Stellungnahme der BNP Paribas Real Estate
Consulting GmbH, Frankfurt, verifiziert wurde. Die Firma BNP verfügt über detaillierte Kenntnis-
se des Büroflächenmarktes Münster, da die jährliche Büromarktstudie der WFM durch die Firma
BNP erstellt wird.
Zur Nutzung Einzelhandel und Gastronomie:
Für diese Zwecke sind insbesondere die ebenerdigen Erdgeschosslagen des Stadthauses 1
geeignet. Bis auf den Stadthaussaal im Bauteil F, die Münster Information im Bauteil D und den
Maxiturm im Bauteil F / Stadthausturm sind sämtliche Erdgeschossflächen kommerzialisiert.
Die Umnutzung von Obergeschossen für Einzel handel und Gastronomie wurde von der Wirt-
schaftförderung Münster (WFM) / BNP als schwierig eingestuft.
Zur Büronutzung:
Nach Einschätzung der WFM / BNP besteht im innerstädtischen Kernbereich weit überwiegend
Nachfrage nach eigenständig nutzbaren Büroeinheiten bis zu einer Größe von maximal 300 bis
400 m². Die Vermarktung größerer Büroeinheiten ist u.a. vor dem Hintergrund, dass keine aus-
reichende Anzahl Pkw-Einstellplätze zur Verfügung steht, als schwierig einzustufen.
Aufgrund ihrer Baustruktur sind die Bauteile A bis D nicht geeignet, Büroeinheiten herzustellen,
für die eine Nachfrage bestehen könnte. Eine Drittvermietung dieser Bereiche ist daher schwie-
rig.
Die einzelnen Etagen des Hochhausbauteiles E, die baulich jeweils als eigenständig nutzbare
Büroeinheit hergestellt werden könnten, verfügen über eine NGF von rund 270 m² und könnten
somit grundsätzlich der Marktnachfrage entsprechen. Nach Einschätzung der WFM / BNP wäre
zur Bildung einer eigenständigen Adresse von der Heinrich-Brüning-Straße her ein neuer Ein-
gang zu schaffen; hierdurch würden allerdings derzeit als Einzelhandelsfläche vermietete Teil-
bereiche entfallen.
Im Bauteil F wäre die Schaffung marktgängiger Bürostrukturen ebenfalls möglich. Damit wäre
allerdings ein wesentlich höherer Umbauaufwand in den einzelnen Obergeschossen verbunden
(Bildung von Brandabschnitten etc.). Zudem müssten heutige Einzelhandelsflächen in bedeu-
tendem Umfang zu Gunsten einer Erschließung (Aufzugs- und Treppenanlage) dieser Büro-
strukturen von der Klemensstraße her aufgegeben werden.
Zur Wohnnutzung:
Das Stadthaus 1 ist von seiner Konzeption und auch von der Struktur her nicht für eine Wohn-
nutzung geeignet.
zu B 4) Wirtschaftlichkeit von Drittnutzungsmöglichkeiten
Unabhängig vom Interesse Dritter an einer Nutzung von Teilbereichen des Stadthauses 1 ist zu
klären, ob eine solche Drittnutzung für die Stadt Münster wirtschaftlich ist bzw. ob Dritte bereit
sind, eine kostendeckende Miete zu zahlen.
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Nutzungen Einzelhandel und Gastronomie
Die Wirtschaftlichkeit möglicher Vermietungen für Einzelhandel bzw. Gastronomie hängt von
den konkreten Räumlichkeiten, deren Größe, Lage, Erreichbarkeit, Herrichtungskosten etc. und
der jeweiligen Nachfragesituation ab. Im Einzelfall wäre zu klären, ob die jeweiligen Interessen-
ten bereit sind, eine entsprechende Miete zu zahlen.
Büronutzungen
Die Herrichtung von Büroflächen im Bauteil E für eine Drittnutzung wurde untersucht. Dabei ist
zu berücksichtigen, dass die Herrichtung eigenständig vermarktbarer Mieteinheiten mit höheren
Kosten verbunden ist, als für eine städtische Eigennutzung. Zudem wäre ein neuer Eingang von
der Heinrich-Brüning-Straße her zu schaffen, damit eine eigenständige Adressbildung für diese
Büroetagen möglich wäre (siehe auch Ausführungen unter B 3). Dies würde zu einer Kosten-
miete führen, die deutlich über dem Höchstmietpreisniveau der aktuellen Büromarktstudie der
Wirtschaftsförderung Münster liegen würde.
zu B 5) Eigentum/Veräußerungsmöglichkeiten
Des Weiteren ist die Frage des Eigentums am Stadthaus 1 grundsätzlich zu betrachten. Dabei
ist die Bildung einer Eigentümergemeinschaft mit den damit verbundenen Risiken und Aufwand
zur Entscheidungsfindung in einer Eigentümergemeinschaft keine Alternative und scheidet da-
her aus.
Ein Verkauf des Stadthauses 1 könnte an Dritte oder an ein städtisches Beteiligungsunterneh-
men erfolgen.
Eine Veräußerung an Dritte scheidet aus, da somit der unmittelbare Einfluss auf die weitere
Entwicklung innerhalb des städtebaulich hoch sensiblen Kernbereiches der Innenstadt verloren
gehen würde. Da zudem weiterhin die Nutzung von Büroflächen des Stadthauses 1 durch die
Stadtverwaltung als rathausnaher Standort erforderlich wäre, müsste eine Rückanmietung er-
folgen. Die Wirtschaftlichkeit solcher Rückanmietungen ist allerdings äußerst kritisch zu beurtei-
len.
Eine Eigentumsübertragung an ein städtisches Beteiligungsunternehmen (Wohn- und Stadtbau,
Westfälische Bauindustrie) ist geprüft worden. U.a. wegen der hohen Transaktionskosten
scheidet ein Verkauf allerdings aus.
Letztendlich könnte eine Veräußerung von einzelnen Bauteilen in Betracht kommen. Aufgrund
der vorhandenen Gebäudestruktur sind die Bauteile A bis D als Kernbestand des Verwaltungs-
standortes keinesfalls eigenständig veräußerbar. Wegen der an das Bauteil D angeschlossenen
Erschließung (Aufzugs- und Treppenanlage) des Bauteiles E ist dieser auch nicht eigenständig
veräußerbar.
Hingegen könnte das Bauteil F mit geringem baulichen Aufwand abgetrennt werden und als ei-
genständiges Gebäude veräußert werden.
zu B 6) Beschaffungsvarianten
Mit der Wohn- und Stadtbau Münster GmbH sind Szenarien erörtert worden, inwieweit dieses
städtische Beteiligungsunternehmen in die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen einbezo-
gen werden könnte. Aufgrund der damit verbundenen hohen Risiken im steuerlichen Bereich
(Steuerverstrickung, Drittvergleichbarkeit) mu ssten diese Möglichkeiten allerdings verworfen
werden, zumal keine steuerlichen Vorteile (z.B. Vorsteuerabzug) realisiert werden können.
Im Ergebnis sind die notwendigen Innensanierungsmaßnahmen somit durch die Stadt Münster
durchzuführen.
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C) Begründungen zu den Beschlusspunkten
C 1) Begründung zu Beschlusspunkt 2 (Stadthaus 1 - langfristiger Standort der Stadtverwal-
tung)
Nach intensiver Beurteilung und Abwägung der (Zwischen-)Ergebnisse der oben dargestellten
Fragestellungen kommt die Verwaltung unter Berücksichtigung folgender Beurteilungskriterien
• Bürgerorientierung
• Wirtschaftlichkeit
• Haushaltsbelastung
• Nachhaltigkeit
• Zukunftsfähigkeit und Flexibilität
• Stadträumliche und städtebauliche Aspekte und Qualitäten
• Betriebssicherheit
• Mitarbeiterorientierung
zu dem Vorschlag, dass das Stadthaus 1 auch künftig den innerstädtischen rathausnahen
Standort der Stadtverwaltung Münster darstellt. Aufgrund der baulichen Strukturen stellen die
Bauteile A bis D den Kernbestand des innerstädtischen Verwaltungsstandortes dar. Die Bautei-
le A bis D sollen zukunftsfähig hergerichtet werden, so dass auf künftig sich ggf. ändernden An-
forderungen an Büroarbeitsbereiche (z.B. Telearbeit) flexibel reagiert werden kann. Zudem
könnten im Bauteil D für einzelne Etagen alternative Büroformen (z.B. Open Space) in erforder-
lichem Umfange realisiert werden.
Da der Bauteil E erschließungstechnisch an den Kernbestand (Bauteile A bis D) angebunden
(Treppen- und Aufzugsanlage) ist und derzeit nicht kostendeckend drittvermietet werden kann
(siehe auch unter B 4), soll hier zunächst eine städtische Eigennutzung erfolgen. Bei der Sanie-
rung des Bauteiles E soll allerdings durch entsprechende Vorrüstungen dafür Sorge getragen
werden, dass die einzelnen Etagen perspektivisch eigenständig drittvermietet werden können.
Aufgrund dieser flexiblen Gestaltung best eht die Möglichkeit, sich ggf. ändernden Rahmenbe-
dingungen (kein städtischer Bedarf mehr, kostendeckende Drittvermietung möglich etc.) Rech-
nung zu tragen.
Wie bereits oben in der Ausgangslage unter dem Punkt B 5 „Eigentum“ dargestellt, ist die Ver-
marktung des Bauteils F das einzig realistische Verkaufsszenario von Teilbereichen des Stadt-
hauses 1.
Unter Berücksichtigung der mit einer Veräußerung einhergehenden stadträumlichen Konse-
quenzen als auch der Bewertung weiterer qualitativer Kriterien sollte der Bauteil F in städti-
schem Eigentum verbleiben. Wie auf dem als Anlage 4 beigefügten Lageplan dargestellt, würde
im Falle eines Verkaufes nicht mehr nur städtisches Eigentum an das städtebaulich sensible
Ensemble Rathaus / Stadtweinhaus /Rathausinnenhof grenzen. Die derzeit aus der städtischen
Gesamteigentümerposition heraus resultierenden und somit eigentumsrechtlich uneinge-
schränkten Dispositionsmöglichkeiten mit diesem Ensemble würden entfallen. Zudem ist ein
Verkauf unter Berücksichtigung der dauerhaft entfallenden Einnahmemöglichkeiten aus den
gewerblich genutzten Erdgeschosslagen und der notwendigen Ersatzunterbringung städtischer
Bediensteter in anderen Büroobjekten auf Dauer gesehen nicht wirtschaftlich.
Wie bereits unter Punkt B 3 dargestellt, sind erhebliche Aufwendungen für Umbauten etc. not-
wendig, um eine Drittvermietung der Büroraumflächen im Bauteil F zu erreichen; zudem würden
Einzelhandelsflächen zugunsten der Erschließung der oberen Geschosse entfallen.
Fazit:
Da derzeit keine wirtschaftlich darstellbaren Drittnutzungen von Büroräumen des Stadt-
hauses 1 ersichtlich sind, sollen nach der erfolgten Innensanierung sämtliche Büroräu-
me des Stadthauses 1 zunächst weiter durch die Stadt Münster eigengenutzt bleiben.
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C 2) Begründung zu Beschlusspunkt 4 (Beschluss zur Innensanierung)
Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen lassen sich in folgende Schwerpunkte unterteilen:
a. technische Gebäudeausrüstung und DV-Netz:
Nahezu alle Installationen der technischen Gebäudeausrüstung stammen aus der Errichtungs-
zeit des Gebäudes. Sie sollen komplett zurückgebaut und auf neuen Trassenführungen, ent-
sprechend heutigen Standards für ein Verwaltungsgebäude, einschließlich der fest mit dem
Gebäude verbundenen Komponenten des Datennetzes, installiert werden.
Für die Beheizung des Gebäudes stünde nach einer Sanierung ein hocheffizientes und ener-
giesparendes System zur Verfügung.
Das Wasserversorgungsnetz entspräche nach einer Sanierung den aktuell geltenden Anforde-
rungen an die Hygiene und Betriebssicherheit. Durch die Installation einer durchgängigen
Flucht- und Rettungswegbeleuchtung sowie einer entsprechenden Brandmelde- und Alarmie-
rungsanlage kann ein sicheres Verlassen des Gebäudes im Notfall ermöglicht werden.
Durch eine neue Elektroinstallation könnte konsequent Energie eingespart werden. Neben dem
Einsatz von energiesparenden Leuchtmitteln würde die Beleuchtung bewegungs- und tages-
lichtabhängig geregelt. Flure und öffentlich zugängliche Bereiche des Stadthauses könnten
darüber hinaus zentral, nach konkretem Bedarf gesteuert werden.
Parallel hierzu würden in enger Verknüpfung mit der Elektroinstallation die Datenkabel als Vor-
aussetzung für ein sicheres DV-Netz im Gebäude nachinstallationsfähig verlegt.
b. hochbauliche Maßnahmen/Arbeiten
Viele Innenausbaumaterialien, besonders in den öffentlich zugänglichen Bereichen, stammen
aus der Errichtungszeit des Gebäudes und vermitteln ein einheitliches Bild. Ein Blick hinter die
Kulissen verrät, dass das Stadthaus in seiner Nutzungszeit zahllosen kleineren und größeren
Umbaumaßnahmen unterzogen wurde, die deutliche Spuren hinterlassen haben. Bezogen auf
die Aufteilung der Räume, die vorhandenen Konstruktionsarten, die verwandten Materialien,
etc. existiert jedoch ein Flickenteppich, der weder adäquaten Büroraumstandards entspricht
noch eine effiziente Flächennutzung zulässt.
Im Rahmen einer Sanierung würde deshalb das Ziel verfolgt, wiederkehrende Nutzungseinhei-
ten, wie Wartebereiche für die Bürgerinnen und Bürger, Besprechungsräume, „Drucker- und
Kopierpunkte“, WC-Anlagen und Teeküchen, systematisch und platzsparend in die Grundriss-
organisation der Geschosse einzubringen. Die übrigen, meist Büroflächen, würden, vergleich-
bar mit den Stadthäusern 2 und 3, modular und damit effizient und flexibel für künftige ggf. sich
wandelnde Bedarfe hergerichtet.
Soweit sich bereits bei der Planung dauerhafte und speziellen Anforderungen unterliegende
Nutzungsbereiche ergeben würden (z.B. Unterbringung Bürgeramt und Bürgerberatung,
Räumlichkeiten des Oberbürgermeisters, Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und der Ver-
waltungsführung, etc.) werden diese entsprechend den sich daraus ergebenden Anforderun-
gen geplant, angepasst und umgesetzt.
Die grundlegende Gebäudestruktur des Stadthauses 1 würde bei der Sanierung erhalten blei-
ben. Auch das für die Errichtungszeit des Stadthauses typische Erscheinungsbild im Inneren
des Bauwerkes soll, wie auch bei der Fassadens anierung, erhalten bleiben. Deshalb wird das
Stadthaus 1 nach einer Sanierung den wirtschaftlichen, energetischen und dv-technischen An-
forderungen an ein modernes Verwaltungsgebäude gerecht werden.
Qualitativ wird sich der Ausbaustandard des Stadthauses 1 an dem des Stadthauses 2 und
des Stadthauses 3 ausrichten.
c. Betriebs- und Funktionssicherheit des Gebäudes:
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Zur Zeit befinden sich überwiegende Teile der Gebäudeinfrastruktur nicht in einem betriebssi-
cheren Zustand bzw. werden mit Provisorien und einem nicht unbeträchtlichen Ausfallrisiko be-
trieben.
Nach der Sanierung werden sich alle baulichen und haustechnischen Anlagen in einem be-
triebssicheren Zustand befinden. Stark- und Schwachstrominstallationen können sicher betrie-
ben und gewartet werden. Die Lüftungsanlagen, wie auch das Wasserver- und -
entsorgungsnetz, einschl. Fettabscheideranlagen werden nach den aktuellen Hygienestan-
dards geplant und für einen nachhaltigen und wartungsfreundlichen Betrieb eingebaut werden.
Mit der kompletten Neuplanung und Systemumstellung der IT-Versorgung und den dazugehö-
rigen Komponenten soll die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der, auf eine einwandfreie
Funktion der DV angewiesenen, Ämter und Dienststellen sichergestellt werden.
Im Zuge der Umplanung der technischen Gebäudeinfrastruktur und der ggf. geänderten Ge-
schossgrundrisse sind deren Auswirkungen auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz zu
bewerten. Entsprechende Maßnahmen des Brandschutzes sind in die Innensanierung einzu-
beziehen. Nach einer Innensanierung und der Realisierung entsprechender Arbeiten (Einbau
von: Sicherheitsbeleuchtung, akustischen Alarmierungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Brand-
abschottungen, Entrauchungsanlagen etc.) ist die uneingeschränkte Betriebssicherheit auch
unter dem Aspekt des baulichen Brandschutzes gewährleistet.
C 3) Begründung zu Beschlusspunkt 5 (Optimierungen: qualitative Vorteile und Verbesse-
rung der Wirtschaftlichkeit)
Als rathausnaher Standort der Stadtverwaltung soll das Stadthaus 1 auch hinsichtlich seiner
Bürgerorientierung qualitative Verbesserungen erfahren. Dies wird umso notwendiger, da in den
Räumlichkeiten insbesondere bürgernahe Dienstleistungen angeboten werden sollen. Die
Räumlichkeiten des Stadthauses 1 sind so zu k onzipieren, dass flexible Anpassungen an sich
zukünftig ändernde Nutzungsanforderungen ermöglicht werden. Diese Anforderung gilt insbe-
sondere für zeitgemäße Arbeits- (Desk-sharing, Telearbeit etc.) und Büroformen. Ebenso wer-
den Aspekte der barrierefreien Gestaltung und Ausstattung des Gebäudes im Zuge der Planung
berücksichtigt.
Durch Grundrissoptimierungen soll die Anzahl der unterzubringenden Mitarbeiter/-innen erhöht
werden. Erfahrungsgemäß erscheinen Verbesserungen in der Größenordnung von 3 bis 5 %
realistisch zu sein. Eine solche Kapazitätserhöhung führt zu Flächeneinsparungen in anderen
städtischen Bürogebäuden und trägt somit auch kostenmäßig zu einer Entlastung des städti-
schen Haushaltes in einer Größenordnung von jährlich rund 110.000,-- € bei.
Zudem sind durch Optimierungen (Einbau einer bedarfsabhängigen Licht-Steuerung, teilweiser
Einsatz von LED-Technik (Leuchtdioden), Aufschaltung der Fensterkontakte auf die Heizungs-
regelung zur bedarfsgerechten Beheizung der Räume, Einbau wassersparender Armaturen
etc.) Kosteneinsparungen in der Größenordnung von rund 10 % des heutigen Energie-
verbrauchs möglich; somit ein jährlicher Betrag in Höhe von rund 40.000 €. In diesem Kontext
sei darauf hingewiesen, dass ein weitaus größerer Einsparbeitrag bereits durch die in den Jah-
ren 2005 bis 2007 durchgeführte Außensanierung erzielt werden konnte.
Aufgrund des überalterten Zustandes der dv- und gebäudetechnischen Infrastruktur musste in
den letzten Jahren eine erhöhte Anzahl an punktuellen Instandsetzungsmaßnahmen durchge-
führt werden, die zu überdurchschnittlich hohen Bauunterhaltungskosten führten. Durch eine
grundlegende Innensanierung werden diese pu nktuellen Maßnahmen beendet, die gerade im
dv-technischen Bereich auch massive Auswirkungen auf die Leistungserbringung der städti-
schen Bediensteten für die Bürger haben.. In den ersten 10 Jahren nach Beendigung einer In-
nensanierung wird ein Minderbedarf an Bauunterhaltungsmitteln in Höhe von rund 260.000,-- €
p.a. erwartet. Zudem wird die Funktions- und Betriebssicherheit des Gebäudes gewährleistet.
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Ferner soll durch die weitere Vermietung ebenerdiger Erdgeschossflächen die Einnahmesituati-
on (rund 100.000,-- € p.a.) verbessert werden; im Rahmen dieser Innensanierung können die
hierfür notwendigen baulichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Zu den Auswirkungen einer Innensanierung auf den Haushalt siehe auch unter C 9) Begrün-
dung zu Beschlusspunkt 11.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass die Verwaltung bereits verschiedene bauliche
Ergänzungen des Stadthauses 1 geprüft hat. Unter besonderer Berücksichtigung des städte-
baulich äußerst sensiblen Umfeldes, der mit den baulichen Ergänzungen verbundenen Kosten
und der zum Teil nicht gegebenen Wirtschaftlichkeit, sind sämtliche baulichen Ergänzungsopti-
onen des Stadthauses 1 verworfen worden.
C 4) Begründung zu Beschlusspunkt 6 (Ersatzunterbringung)
Im Gegensatz zu der bereits durchgeführten Außensanierung des Stadthauses 1 ist die anste-
hende Innensanierung keinesfalls unter laufendem Betrieb durchzuführen. Aufgrund der baube-
dingten Beeinträchtigungen, der Größe und der heterogenen Gebäudestruktur des Stadthauses
ist die Innensanierung in mehreren Bauabschnitten durchzuführen. Für die Dauer der einzelnen
Bauabschnitte sind diese entsprechend freizuziehen.
Für eine Sanierungsdauer von insgesamt bis zu 5 Jahren wurde hochgerechnet, welche Kosten
im Falle einer Unterbringung von Mitarbeitern in von der Stadt auf dem Büroflächenmarkt an-
zumietenden Räumlichkeiten entstehen würden. Unter Einbeziehung der Umzugskosten, Kos-
ten für die Herrichtung (insbesondere Anschluss an die städtische DV-Infrastruktur) und für den
organisatorischen Aufwand könnten hierdurch Kosten in Höhe von bis zu 5.000.000,-- € entste-
hen.
Um die Kosten für die Ersatzunterbringung der städtischen Bediensteten während der Dauer
der Innensanierungsmaßnahme zu minimieren, werden von der Verwaltung folgende Maßnah-
men verfolgt:
Stufe 1: Verdichtung im Bestand
Um die Anzahl der anderweitig unterzubringenden Bediensteten möglichst gering zu halten,
werden die Möglichkeiten einer verdichteten Unterbringung in den im Stadthaus 1 nutzbaren
Räumen geprüft.
Stufe 2: Nutzung freistehender oder durch Dritte genutzter städtischer Büroräume
Die anderweitig unterzubringenden städtischen Bediensteten werden in freistehende oder
durch Dritte genutzte städtische Büroräume untergebracht. Dadurch entfallen zumindest
Kosten für die Herstellung einer für Bürozwecke erforderlichen Büroraumstruktur; die sonsti-
gen Herrichtungskosten –insbesondere wiederum für die dv-technische Anbindung- sind im
Einzelfall konkret zu ermitteln und auf das geringst mögliche Maß zu beschränken.
Stufe 3: Nutzung freistehender oder durch Dritte genutzter sonstiger städtischer Räume
Sofern nicht ausreichend Büroräume zur Verfügung stehen, ist zu prüfen, ob andere städti-
schen Räumlichkeiten, die mit einem vertretbaren Aufwand für diese temporäre Nutzung
hergerichtet werden können, zur Verfügung stehen.
Stufe 4: Anmietung zusätzlicher Büroflächen auf dem Büroflächenmarkt
Sollten nicht ausreichend städtische Räume für eine wirtschaftliche Ersatzunterbringung zur
Verfügung stehen, könnte eine zusätzliche Anmietung erfolgen. In Anbetracht der aktuellen
Haushaltslage sollte diese Anmietung möglichst vermieden werden.
Bei der konkreten Planung der Ersatzunterbringung sind die Ergebnisse der derzeit parallel
durchgeführten mittelfristigen Büroflächenplanung mit einzubeziehen. Ziel der mittelfristigen Bü-
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roflächenplanung ist die Entscheidung, welche städtischen Bürogebäude mittel- bis langfristig
durch die Stadt Münster genutzt werden und wie diese Gebäude optimal belegt werden.
C 5) Begründung zu Beschlusspunkt 7 (Ad-hoc Brandschutz)
Im März 2011 erfolgte zur Beurteilung des vorbeugenden Brandschutzes eine Begehung des
Stadthauses 1 durch die zuständigen städtischen Dienststellen. Dabei wurde deutlich, dass zur
Gewährleistung der Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kundinnen und
Kunden, Bürgerinnen und Bürger als auch des Betriebes im Gebäude Maßnahmen des vorbeu-
genden Brandschutzes erforderlich waren, die keinen weiteren Aufschub mehr duldeten. Diese
ad-hoc-Brandschutzmaßnahmen mit einem Finanzvolumen von 450.000,-- € wurden umgehend
begonnen. Weitere Brandschutzmaßnahmen werden im Zuge der Innensanierung durchgeführt.
C 6) Begründung zu Beschlusspunkt 8 (Planungsauftrag)
Es wird vorgesehen, die Innensanierung in den folgend dargestellten Bauabschnitten mit einer
reinen Bauzeit von ca. 4 bis 5 Jahren durchzuführen:
1. Bauteil E, Tiefgarage und Innenhof sowie Technikzentralen im Keller mit notwendigen
Trassenführungen
2. Bauteile A, B, C, (Innen wie Außen)
3. Bauteil D
4. Bauteil F (Innen wie Außen)
Die genaue Bildung von Bauabschnitten, die Festlegung der konkreten Termine und die Detail-
lierung der Investitionskosten setzen die zeitgleiche Planung aller Bauabschnitte zu Beginn des
Planungsprozesses voraus. Es ist vorgesehen, diese umfangreiche Planung und die sich an-
schließende Bauüberwachung extern zu vergeben. Nach positivem Beschluss zur Maßnahme
wird hierzu vorgeschlagen, und ist auch aufgrund der Investitionssumme erforderlich, vorab ein
VOF-Verfahren mit einem voraussichtlichen Zeitfenster von einem halben Jahr durchzuführen.
Die sich an das VOF-Verfahren anschließende Planungsphase wird ca. ein ¾ Jahr in Anspruch
nehmen, so dass frühestens von einem B aubeginn im März 2013 ausgegangen werden kann.
Erste Auftragserteilungen von Bauleistungen können frühestens im 1. Quartal 2013 erfolgen.
Bei der Bildung von 4 Bauabschnitten ist dann voraussichtlich von einer Gesamtfertigstellung
Mitte bis Ende 2017 auszugehen.
C 7) Begründung zu Beschlusspunkt 9 (Antrag an den Rat)
Punkt 3 des Antrages an den Rat Nr. A-R/0027/2011 der CDU- und SPD-Ratsfraktionen im Rat
der Stadt Münster vom 29.03.2011 „Weitere Anstrengungen zur Optimierung von Strukturen
und Prozessen in der Stadtverwaltung sowie im Umgang mit städtischen Immobilien“ hat die
Erarbeitung eines Alternativszenarios zur Gebäudesanierung des Stadthauses 1 beinhaltet.
Mit der Verfahrensvorlage V/0316/2011 vom 05.05.2011 wurde bereits auf das inhaltliche Auf-
greifen der Thematik in dieser Vorlage hingewiesen.
Mit der Umsetzung der Maßnahmen dieser Vorlage ist der Punkt 3 des o.g. Antrages erledigt.
C 8) Begründung zu Beschlusspunkt 10 (Prüfauftrag Gegenfinanzierung)
Nach einer Innensanierung wird der städtische Haushalt -unter Berücksichtigung der haus-
haltswirksamen Sanierungsgewinne- jährlich zusätz lich mit einem Betrag in Höhe von rund 1,1
Mio € belastet (siehe auch Anlage 5: Haushaltsauswirkungen und Sanierungsgewinne). Zur
Gegenfinanzierung dieser Mehrbelastung wird die Verwaltung intensiv weitere Kosteneinspa-
rungen prüfen.
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Die Möglichkeiten der Kosteneinsparungen durch die Optimierung der Unterbringung der städti-
schen Organisationseinheiten werden derzeit im Rahmen der mittelfristigen Büroflächenplanung
geprüft.
Zudem sind Veräußerungserlöse von in städtischem Eigentum stehenden Verwaltungsstandor-
ten, die bereits aufgegeben worden sind (z.B. Herwarthstraße / Von-Steuben-Straße) bzw. im
Rahmen der Umsetzung des Konzeptes der mittelfristigen Büroflächenplanung künftig aufgege-
ben werden könnten (Stühmerweg 8, Am Steintor 50), zu berücksichtigen; die Bilanzwerte die-
ser Objekte belaufen sich auf insgesamt 4,1 Mio €. Gleiches gilt für die Einsparung von Miet-
kosten bei der künftigen Aufgabe von angemieteten Verwaltungsstandorten.
C 9) Begründung zu Beschlusspunkt 11 (Kosten und Mittelabfluss)
Die Verwaltung hat die Herstellungskosten und den mit dieser Investition verbundenen Aufwand
für eine Innensanierung des Stadthauses 1 ermittelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich
hierbei um aktuell ermittelte Kosten handelt. Aufgrund der über Jahre abzuwickelnden Sanie-
rungsmaßnahme ist wegen der allgemeinen Preisentwicklung noch mit Kostensteigerungen zu
rechnen. Diese Kostensteigerungen sind bei der jährlichen Haushaltsplanung entsprechend der
Veränderung des Baupreisindices zu berücksichtigen:
a) In dieser Vorlage vorgeschlagene Maßnahmen im vorhandenen Bestand
• Bauteil A – D einschließlich Tiefgarage
• Bauteil E einschließlich Kantine
• Bauteil F
Zwischensumme rund 27.740.000,- €
b) Fassadensanierung – Sandsteingewände rund 850.000,- €
c) Für die Dauer der Sanierungsmaßnahmen in den einzelnen
Bauabschnitten sind für die dort beschäftigten städtischen
Bediensteten Ersatzbüroraumflächen bereitzustellen.
In Abhängigkeit vom Standort und den Konditionen für die
Anmietung einer Ersatzimmobilie ist mit einem Aufwandsrahmen
von bis rund 5.010.000,- €
bei einer Gesamtdauer der Sanierungsmaßnahme von 5 Jahren
zu rechnen.
In diesen Kosten sind die Miete, Umzugskosten sowie Kosten
für die DV-technische Anbindung und Herrichtung berücksichtigt.
Dieser Betrag stellt reinen Aufwand dar und ist über den Ergebnisplan
zu finanzieren.
Zusammenfassung:
Zwischensumme Kosten zu a) 27.740.000,- €
Zwischensumme Kosten zu b) 850.000,- €
Zwischensumme Kosten zu c) 5.010.000,- €
Gesamtsumme 33.600.000,- €
d) Zudem ist zu berücksichtigen, dass der zentrale Ansatz für die IT-Finanzierung nach einer
Sanierung jährlich um 45.000,00 € anzuheben ist. Diese zusätzlichen Mittel werden benötigt,
um die durch die Sanierung des Kabelnetzes im Stadthaus 1 steigenden Nutzungsentgelte
für die gerätebezogene Bereitstellung der Netzinfrastruktur gegenüber der citeq begleichen
zu können.
Verteilung der Gesamtsumme über die Haushaltsjahre
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Mit dem Beginn der ersten Sanierungsmaßnahmen ist frühestens ab März 2013 zu rechnen.
Die Planungskosten sind daher im Entwurf des Haushaltsplans 2012 ff. mit erforderlichen Ver-
pflichtungsermächtigungen für die Baukosten ab 2013 veranschlagt.
Bei einer Bauzeit von bis zu 5 Jahren könnte die Sanierungsmaßnahme in der 2. Jahreshälfte
2017 beendet werden, so dass für die Haushalte der Jahre 2013 bis 2017 bzw. 2018 (Schluss-
rechnungen im Jahre 2017 bzw. 2018) Finanzierungsmittel einzustellen sind.
Nach heutiger Einschätzung könnten sich folgende Veranschlagungen im Finanzplan in den je-
weiligen Haushaltsjahren ergeben:
Haushalts-
jahr
Planungskosten
siehe a)
Kosten
B
maßnahmen
siehe a)
Kosten Sand-
steingewände
siehe b)
Summe
2012 1.225.000 € 1.225.000 €
2013 1.960.000 € 2.616.000 € 4.576.000 €
2014 963.000 € 8.290.000 € 430.000 € 9.683.000 €
2015 325.000 € 4.630.000 € 4.955.000 €
2016 427.000 € 4.984.000 € 420.000 € 5.813.000 €
2017 2.320.000 € 2.320.000 €
Summe: 4.900.000 € 22.840.000 € 850.000 € 28.590.000 €
Darüber hinaus sind im Ergebnisplan die Aufwendungen für die Ersatzbüroraumbeschaffung,
die erhöhten Abschreibungen nach der Sanierung sowie Mittel für die Bereitstellung der moder-
nisierten IT-Netzinfrastruktur darzustellen:
Jahr
Zeile 12
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
Zeile 13
Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
für die Ersatzunterbringung
Zeile 14
Bilanzielle Ab-
schreibungen
Zeile 20 Zin-
sen
2012 1.315.000 € 78.131 €
2013 835.000 € 229.590 €
2014 900.000 € 293.940 €
2015 870.000 € 256.560 €
2016 890.000 € 246.615 €
2017 200.000 € 162.600 €
2018 ff 100.000 € - 99.000 € 449.350 € 857.700 €
Bei der Ermittlung der Zinsbelastung durch die Sanierung (siehe Anlage 2 Folgelastenberech-
nung) wird davon ausgegangen, dass während der Bauphase die Investitionsmittel im Jahres-
durchschnitt zu 50% abgerufen sind und die Stadt 20% Eigenmittel einbringt.
Die konkrete Bereitstellung von Finanzmitteln erfolgt im Rahmen der Entscheidung über die
jeweiligen Baubeschlüsse.
Bei der Höhe des über die Jahre entstandenen Sanierungsbedarfes ist zu berücksichtigen, dass
angesichts der schwierigen Haushaltslage in den letzten Jahren keine ausreichenden Finanz-
mittel für eine entsprechende Bauunterhaltung des Stadthauses 1 zur Verfügung standen. In-
soweit ist ein Sanierungsstau entstanden. Durch diese Maßnahme kann der Abschreibungszeit-
raum (von derzeit noch 26 Jahren) auf sodann 60 Jahre erhöht werden, so dass es sich hierbei
um eine „Investition in die Zukunft“ handelt.
Aus dieser Investition ergeben sich Folgekosten, die in Anlage 2 dargestellt sind. Hinzuweisen
ist darauf, dass es sich um zusätzliche Aufwendungen bzw. Erträge handelt. Durch die alterna-
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tive Unterbringung vom Münster Marketing ergibt sich die Möglichkeit, an der Heinrich-Brüning-
Straße zusätzliche Mieterlöse in Höhe von 100.000 € zu erzielen (Zeile 12).
Der Aufwand für Instandhaltung und Bewirtschaftung wird durch die Investition grundsätzlich
nicht geändert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren die Bauunterhal-
tung aufgrund des erneuerten Gebäudes geringer ausfallen wird, als derzeit (siehe auch C3).
Mittel- und langfristig ist jedoch von der üblichen Höhe der Instandhaltung auszugehen. Des-
halb werden hier haushalterisch keine Abschläge berücksichtigt; allerdings ist in den ersten 10
Jahren nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme mit einem Minderbedarf an Bauunterhal-
tungsmitteln in Höhe von jährlich 260.000 € gegenüber dem heutigen Bedarf zu rechnen. Die
Einsparungen bei den Energiekosten (rund 40.000,-- €; siehe auch unter C3) werden nach In-
betriebnahme berücksichtigt. Weiterhin werden die Optimierungsgewinne durch die Grundriss-
optimierung in Höhe von 110.000 € und die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 45.000 €
für die EDV-Infrastruktur berücksichtigt. In der Summe ergibt sich ab dem Haushaltsjahr 2018
somit eine jährliche Entlastung von rd. 100.000 €.
Änderungen ergeben sich bei den Positionen für die Abschreibungen und Fremdkapitalzinsen.
Derzeit betragen die Abschreibungen für das Stadthaus 1 rund 41.000 €. Nach der Sanierung
belaufen sie sich auf rund 490.000 €. Als zusätzlicher Aufwand ergibt sich somit eine Abschrei-
bung in Höhe von rund 449.000 €.
Resümée
: Um zukunftsorientiert und unter Berücksichtigung der stadtstrategischen Ziele und
Leitorientierungen ein bürgerorientiertes, barrierefreies Dienstleistungsangebot zentral in der
Innenstadt von Münster anbieten zu können, ist eine grundständige Sanierung des Stadthauses
1 unabdingbar. Die Gewährleistung der Betriebs- und Funktionssicherheit des Stadthauses 1
erfordert zwingend eine zeitnahe Umsetzung der in dieser Vorlage dargestellten Maßnahmen.
i.V.
gez.
Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage 1 Ratsantrag Nr. A-R/0027/2011 der CDU- und SPD-Ratsfraktionen
Anlage 2 Folgelastenberechnung
Anlage 3 Lageplan mit Bauteilen
Anlage 4 Lageplan städtisches Eigentum im Bereich Rathaus/Stadthaus 1
Anlage 5 Haushaltsauswirkungen und Sanierungsgewinne
Anlage_2_Folgelastenberechnung
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 14.09.11 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Bezeichnung: Sanierung Stadthaus 1 Finanzstelle(n): Jahr der Fertigstellung: 2018 Nutzungsdauer Bauwerk: 60 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 28.590.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 28.590.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 28.590.000,00 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 0,00 0,00 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 28.590.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2018 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 Zwischensumme 0,00 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2018 449.350,00 33,23 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 45.000,00 3,33 Zwischensumme 45.000,00 3,33 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2018 857.700,00 63,44 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,75 %) 857.700 € p.a. + Tilgung (3 %) 857.700 € p.a. = Schuldendienst 1.715.400 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 1.352.050,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Ab Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 100.000,00 100,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 100.000,00 100,00 Ab Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 2018 150.000,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 1.102.050,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 3,85 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die Abschreibungen sind als Differenz zu den derzeitigen Abschreibungen gebildet. Bei der Zinsbelastung ist unterstellt, dass 80% der notwendigen Mittel fremdfinanziert werden. Die Aufwednungen D2.-D5. bleiben unverändert. Die Energieeinsparung (40.000 €) und die Grundrißoptimierung (110.000 €) ist in F. berücksichtigt. Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
Anlage_5_Haushaltsauswirkungen_Sanierungsgewinn
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Sanierung Stadthaus 1 Haushaltsauswirkungen und nicht monetäre Sanierungsgewinne Anlage 5 zur Vorlage V/0685/2011 vor Sanierung nach Sanierung Kaltmiete p.a. (Abschreibung, durchschnittl. Instandhaltung, Verwaltungskosten) 569.769 € Abschreibung: + 449.350 € 1.019.119 € Zinsen / Fremdmittel p.a. + 0 € Fremdkapitalzinsen: + 857.700 € + 857.700 € Betriebskosten p.a. + 675.305 € ./. 40.000 € Einsparung Energiekosten / + 45.000 € IT Nutzung + 680.305 € Warmmiete p.a. = 1.245.075 € = 2.557.125 € abzgl. Einnahmen durch externe Vermietungen p.a. ./. 705.819 € Mehreinnahmen aus Erdgeschoss Vermietungen + 100.000 € ./. 805.819 € Optimierungsmaßnahmen p.a.: Büroflächenerweiterung durch Grundrißoptimierungen ./. 110.000 ./. 110.000 € SUMME p.a.: 539.256 € 1.641.306 € 1.102.050 € ./. 260.000 € rd. 840.000 €Gesamtauswirkung p.a.: 2. Monetär bewertbar und nicht haushaltsentlastende Auswirkungen Minderbedarf an Bauunterhaltungsmitteln in den ersten 10 Jahren nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme gegenüber dem heutigen Bedarf p.a.: 1. Monetär bewertbare und haushaltsentlastende Auswirkungen Differenz Summe vor Sanierung / Summe nach Sanierung p.a.: Haushaltsauswirkungen / Sanierungsgewinne Sanierung Stadthaus 1 Haushaltsauswirkungen und nicht monetäre Sanierungsgewinne Anlage 5 zur Vorlage V/0685/2011 nach der Sanierung Betriebssicherheit Flexibilität Vermarktbarkeit eingeschränkte Arbeitsfähigkeit durch Störungen/ Ausfälle DV-Netz, veraltetes Telekommunikationssystem erhöhter Störungsanfall, Systemausfall sowie ständig steigender Instandhaltungsaufwand an haustechnischen Anlagen bzw. teilweise nicht reparable Anlagenteile (Zu- u. Abwasser-, Elektro-, Lüftungs- u. Heizungsanlagen) Beanstandungen bei Prüfungen gem. Betriebssicherheitsverordnung zu Leitungsverlegungen, Stromverteiler, Wand- u. Deckenleuchten, Sicherheitsbeleuchtung, Brandschutz Raumstruktur / Raumanordnung aus 60er Jahren unterschiedliche Bürogrößen keine getrennten haustechnischen Anlagen und Erschließung nicht nachinstallationsfähige Nachrichten-, DV- und Elektroanlagen stabiles schnelles DV-Netz, aktuelle Telekommunikationstechnik (Telefonie über Datennetz) Grundlegend erneuerte energetisch optimierte haustechnische Anlagen nach heutigen Anforderungen und Stand der Technik Vorbereitung zur perspektischen Abtrennung einzelner Etagen im Bauteil E 3. Nicht monetär bewertbare Sanierungsgewinne Haus- und brandschutztechnische Anlagen nach gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen Einheitliche flexible Bürostruktur, systematisch angeordnete Infrastrukturbereiche (Wartebereiche, WC-Anlagen, Kopierer, etc.), offene Bürostruktur "open space" in Teilbereichen nachinstallationsfähige Verlegung möglichst einheitliche Bürogrößen zur flexiblen Anpassung an geänderte Raum- und Büroanforderungen, Vorbereitung für Telearbeit, Teilzeitarbeitsplatz "desksharing" vor der Sanierung Zukunkftsfähigkeit Funktionssicherheit
Anlage_4_Lageplan
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Anlage 4 zur Vorlage V/0685/2011
Anlage_1_Antrag A-R-0027-2011
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2011 1 Antrag CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 29.03.2011 Weitere Anstrengungen zur Optimierung von Strukturen und Pro- zessen in der Stadtverwaltung sowie im Umgang mit städtischen Immobilien Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Mit der Verabschiedung des Haushaltsplans 2011 hat der Rat der Stadt Münster ein ehrgeiziges Konsolidierungsprogramm auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Be- standteil dieses Konzeptes ist die organisatorische Weiterentwicklung der Stadtver- waltung: Die Stadt Münster wird in den kommenden Jahren gemeinsam mit ihren städtischen Gesellschaften weitere Anstrengungen zur Optimierung von Strukturen und Prozessen in der Verwaltung sowie im Umgang mit städtischen Immobilien un- ternehmen, um die geplanten Ausgabenreduzierungen erzielen zu können (2012: 1,25 Mio. €, 2013: 2 Mio. €, 2014: 2,75 Mio. €). Wir wissen um die Leistungsbereitschaft aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Konzern Stadt Münster und ihre hohe Motivation bei der Erledigung der Aufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Diese zu erhalten, wird trotz anstehender Stellenreduzierungen ein wichtiges Ziel der Stadtpolitik bleiben. Wichtig ist, dass es bei allen Konsolidierungsmaßnahmen auch weiterhin nicht zu betriebs- bedingten Kündigungen kommt und eine enge Abstimmung mit dem Personalrat ge- sucht wird. Ferner darf nicht übersehen werden, dass bereits in der Vergangenheit Stellenabbau und Arbeitsverdichtung, Beförderungsstopp und andere Einschränkun- gen deutliche Spuren in der Verwaltung hinterlassen haben. Der beschlossene Kon- solidierungsbeitrag ist für die Verwaltung möglich durch intensive Aufgabenkritik, Op- timierung durch organisatorische Umstrukturierung und Zusammenfassung, effizien- tere Mittelbewirtschaftung, Senkung von Leistungsstandards, regionale Kooperation, engere Zusammenarbeit mit städtischen Tochterunternehmen und nicht zuletzt durch eine deutliche Verringerung des Aufwands im Bereich der Immobilienbewirtschaf- tung. Vor diesem Hintergrund erhält die Verwaltung folgende Aufträge: 1. Die Erarbeitung eines Konzeptes zur Neustrukturierung der Presse- und Öf- fentlichkeitsarbeit sowie des Marketings der Stadt Münster Dabei sollen Ziele und Ausrichtung der nach außen gerichteten städtischen Kommunikation definiert und die Aufgaben- bzw. Kompetenzverteilung zwischen Anlage 1 zur Vorlage V/0685/2011 Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2011 2 Presseamt und Münster-Marketing überprüft werden: Z iel ist die Optimierung or- ganisatorischer Strukturen sowie die Harmonisierung von Arbeitsabläufen. Hierzu gehört auch die Überprüfung der jeweiligen Personal - und Sachausstattung. Dar- über hinaus soll der Auftritt der Stadt vereinheitl icht und zentral gesteuert werden - zur Einsparung von Kosten und zur Profilierung de r städtischen „Corporate Communication". In diesem Zusammenhang sind auch di e Budgets, Strukturen und ggf. Produkte in den Dezernaten bzw. Ämtern zu überprüfen und in die Ge- samtbetrachtung einzubeziehen. 2. Überprüfung der Organisationsform städtischer Le istungserbringer und Er- arbeitung eines Beschlussvorschlages Die Verwaltung überprüft die Organisationsform für die Erbringer folgender Leis- tungen und erarbeitet für die zuständigen Ausschüss e und Gremien einen ent- sprechenden Vorschlag zur Diskussion und Beschlussfassung : a) Entwässerung: Optimierung von Organisation und L eistungserbringung in den Bereichen Tiefbauamt und Stadtwerke Münster. b) Wasserversorgung: Überprüfung und Optimierung vo n Organisation und Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung (einschließlich der steuer- lichen Auswirkungen). c) Bäderbetrieb: Neben einer wirtschaftlichen Optim ierung durch veränderte Or- ganisationsformen sollen ferner die diesbezügliche n Potentiale eines opti- mierten Personaleinsatzes, einer Ausdehnung der Öff nungszeiten und einer adäquaten Auslastung dargestellt werden. 3. Erarbeitung eines Alternativszenarios zur Gebäud esanierung des Stadthau- ses I Im Rahmen der bereits angelaufenen Anstrengungen fü r eine nachhaltige Bewirt- schaftung der städtischen Flächen sollen die Aufwen dungen für die Gebäudesa- nierung des Stadthauses 1 dargelegt und in einem Al ternativszenario dargestellt werden, lediglich die Verwaltungsführung sowie pub likumswirksame Leistungen (z.B. des Bürgeramtes) am Standort Prinzipalmarkt/K lemensstraße zu belassen und das weitere Gebäude zu vermarkten. Leergezogene Standorte im städtischen Besitz (wie Gebäude Herwarthstraße) sind auf die Mö glichkeit zur Revitalisierung zu untersuchen bzw. als weitere Alternative dazu - nach dem Vorbild des Stadt- hauses III (Albersloher Weg) - ist ein Neubau unter Einschluss einer Finanzierung durch eine städtische Tochtergesellschaft zu prüfen. 4. Einführung eines zentralen Beschaffungsmanagements Mit der Prüfung der Einführung eines zentralen Besc haffungsmanagements ist zu klären, in welchen Bereichen das Ausschreibungs- un d Beschaffungswesen über das bestehende Maß hinaus unter Einbeziehung der st ädtischen Gesellschaften Antrag an den Rat Nr. A-R/0027/2011 3 zusammengefasst werden kann, um weitere Einsparpote ntiale zu erschließen. Wesentliche Ziele sind dabei: Bündelung der Nachfrage zur Verbesserung der Kondi tionen Optimierung der Prozesse Bildung eines Kompetenzzentrums für Vergabe- und V ertragsrecht Vernetzung aller Einkaufsaktivitäten als Grundlage für ein effizientes Control- ling in diesem Bereich. Die Gründung der genossenschaftlichen Einkaufsgemei nschaft im Deutschen Städtetag ist dabei zu berücksichtigen. 5. Ausweitung der regionalen und interkommunalen Zu sammenarbeit Die regionale bzw. interkommunale Zusammenarbeit de r Stadt Münster mit ande- ren Kommunen und öffentlichen Leistungserbringern w ird deutlich ausgeweitet. Aufbauend auf den bisherigen regionalen Kooperation en der Stadt Münster erar- beitet die Verwaltung konkrete Vorschläge für eine Ausweitung der strategischen Zusammenarbeit und der gemeinsamen Profilierung in der Stadtregion, im Müns- terland und in der grenzüberschreitenden Region. Da bei ist insbesondere auf Po- tentiale einer gemeinsamen Aufgabenerledigung in Ve rwaltung und in kommuna- len Unternehmen einzugehen. 6. Überprüfung der Aufwände für die Teilnahme an We ttbewerben Die regelmäßigen bzw. geplanten Teilnahmen der Stad t Münster an Wettbewer- ben etc. werden überprüft und ggfs. reduziert. Zusä tzlich legt die Verwaltung den zuständigen städtischen Gremien rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatun- gen eine Übersicht über direkte oder indirekte städ tische Zuschüsse für Veran- staltungen vor. 7. Verbesserung der Zusammenarbeit der Fachbereiche Ein wichtiges Ziel bei der Umstrukturierung der Ver waltung muss die intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung einzelner Fachbereiche sein. Dies gilt vor allem für die Leistungserbringung verschiedener Fachberei che an eine Zielgruppe. Hierzu wird die Verwaltung um die Erarbeitung eines auf Dauer angelegten In- struments gebeten, das die Reduzierung von Ämterkon kurrenzen, fachlichen Doppelungen und Kommunikationslücken innerhalb der Verwaltung erleichtert. gez. H.-Dieter Sellenriek gez. Wolfgang Heuer und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (10)
- Klemensstraße
- Heinrich-Brüning-Straße
- Herwarthstraße
- Von-Steuben-Straße
- Syndikatplatz
- Stühmerweg 8
- Albersloher Weg
- Am Steintor 50
- Platz des Westfälischen Friedens
- Prinzipalmarkt
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0685/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37