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220201

Sachstand Planfeststellungverfahren für den Anschluss der Maarstraße an die Bundesautobahn 59 im Stadtbezirk Beuel

Mitteilungsvorlage 14.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen, Sitzung am 06.04.2022, TOP 9.2

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

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Mitteilungsvorlage 
öffentlich 
220201 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
——
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Sachstand Planfeststellungverfahren für den 
Anschluss der Maarstraße an die Bundesautobahn 
59 im Stadtbezirk Beuel 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Beuel 16.03.2022 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 22.03.2022 Kenntnisnahme 
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 06.04.2022 Kenntnisnahme 
 
Mitteilung: 
Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Anschlussstelle Maarstraße 
(einschließlich Folgemaßnahmen) wurde mit dem Antrag des damals noch 
zuständigen Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 10.9.2015 und der 
öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in der Zeit vom 
03.11.2015 bis 05.01.2016 eröffnet. 
Die während der Offenlage vorgetragenen Einwendungen und Anregungen 
erforderten weitere Untersuchungen und Ergänzungen sowie eine 
Überarbeitung der Planfeststellungsunterlagen. 
Die daraufhin erstellten Planunterlagen zum Deckblattverfahren haben in der 
Zeit vom 26.05.2021 bis 25.06.2021 öffentlich ausgelegen. Während dieser Zeit 
sind bei der Stadt Bonn 29. Stellungnahmen von Bürgern abgegeben worden, 
die gemeinsam mit der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadt vom 
09.08.2021 an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet wurden. Eine 
Gegenäußerung zu den seitens der Stadt Bonn vorgetragenen 
Gesichtspunkten oder eine Erörterung der Einwendungen ist bislang noch nicht 
erfolgt. 
 
 
 
Anlage/n 
 
1 Gesamtstellungnahme Stadt Bonn (öffentlich) 
Seite 1 von 9

Dieses  Schreiben  wurde  auf    
110000  %%  Recyclingpapier  gedruckt  
  
  
Büürgertelefon::  00222288  --  777700  
Internet::  www..bonn..de  
Öffnungszeiten    
Mo,,  Do::  88..0000  --  1188..0000  Uhr    
Di,,  Mi,,  Fr::  88..0000  --  1133..0000  Uhr    
Zusätzliche    
telefonische  Servicezeit      
Di,,  Mi::  1133..0000  --  1166..0000  Uhr    
  
Öffentliche  Verkehrsmittel    
Bahnen::  6611,,  6622,,  6666,,  6677    
Busse::  660022,,  660044,,  660055    
Sparkasse  KölnBonn  
IBAN::  
DE7799  33770055  00119988  00000000  00111133  1122  
BIC::  
COLSDE3333  
Volksbank  Köln  Bonn  eG  
IBAN::  
DE9955  33880066  00118866  22000033  77553300  1100  
BIC::  
GENODED11BRS  
  
—  
—  
—  
Bundesstadt  Bonn  --  Amt  6611--44--  5533110033  Bonn      
  
Die  Oberbüürgermeisterin  
  
  
  
  
  
    
Bezirksregierung  Köln  
Dez..  2255  –  Planfeststellung  Straßßen  
Zeughausstraßße  22  –  1100  
5500  666677  Köln  
    
    
  
  
Stadtplanungsamt    
Stadthaus      
    Berliner  Platz  22      
  
Ansprechpartner//in    
  ((auch  füür  barrierefreie  Dokumente))
  
Telefon  0022  2288..  7777  
    
Telefax  0022  2288..  7777  996611  
  
E--Mail    
Aufzugsgruppe,,  Etage,,  Zimmer  22  //  77  C    
Mein  Zeichen  6611--44    
Datum  0099..0088..22002211  
  
Planfeststellung  füür  den  Neubau  der  Anschlussstelle
  Maarstraßße  
A  5599  Bonn  --  Beuel,,  von  Betr..--km  2288++  332255  bis  Betr..  –
  km  3300++  668800  
  --  Deckblattverfahren  
  
Sehr  geehrter  Herr                                    ,,  
  
die  Planunterlagen  füür  das  o..g..  Bauvorhaben  haben  i
n  der  Zeit  vom  
2266..0055..22002211  bis  2255..0066..22002211  bei  der  Stadtverwaltung  B
onn,,  Amt  füür  Boden--
management  und  Geoinformation,,  Stadthaus,,  Etage  77  C
,,  Berliner  Platz  22,,  
5533111111  Bonn  während  der  Dienststunden  zur  allgemeine
n  Einsichtnahme  
ausgelegen..  
  
Auf  die  Auslegung  wurde  durch  ortsüübliche  Bekanntma
chung  am  
1199..0055..22002211  hingewiesen..  Sie  erfolgte  durch  Bekanntm
achung  im  Amts--
blatt  Nr..  3344  ((5533..  Jahrgang))  der  Bundesstadt  Bonn..  D
aneben  erfolgte  am  
gleichen  Tag  eine  Hinweisbekanntmachung  in  der  Regi
onalzeitung  
„Schaufenster“,,  die  an  alle  Bonner  Haushalte  vertei
lt  wird..  
  
Die  öffentliche  Auslegung  wurde  auf  den  Planunterla
gen  durch  Unter--
schrift  und  Amtssiegel  bestätigt..  
  
In  der  Anlage  sind  eine  Bescheinigung  üüber  die  öffe
ntliche  Bekanntma--
chung,,  eine  Ausfertigung  des  Amtsblattes  der  Bundes
stadt  Bonn,,  eine  
Kopie  der  Veröffentlichung  im  „Schaufenster“,,  eine  
Liste  der  in  Kenntnis  
gesetzten  nicht  ortsansässigen  Betroffenen  sowie  di
e  Planunterlagen  bei--
gefüügt..  
  
Während  der  Einwendungsfrist  sind  bei  der  Bundessta
dt  Bonn  nachfol--
gende,,  als  Anlagen  zu  diesem  Schreiben  beigefüügte  E
inwendungen  ein--
gegangen::  
  
((anoymisiert))  
  
Zu  dem  Planfeststellungsverfahren  wird  seitens  der  
Bundesstadt  Bonn  nachfolgende  Stellungnahme  ab--
gegeben::    
    
Seite 2 von 9

Seite  22    
  
—  —  
—  
Kampfmittel  
Nach  Rüücksprache  mit  der  Bezirksregierung  Düüsseldor f  ist  eine  unmittelbare  Einbindung  des  Kampfmit--
telbeseitigungsdienstes  erst  notwendig,,  wenn  konkre te  Baumaßßnahmen  mit  entsprechenden  Erdaushub  
absehbar  sind..    
  
Wie  dem  Schreiben  des  Kampfmittelbeseitigungsdienst es  unter  Az..::  2222..55--33--55331144000000--117799//1188  zu  entneh--
men  ist,,  wurde  seinerzeit  folglich  gar  keine  Luftbi ldauswertung  durchgefüührt..    
  
Falls  nun  also  füür  bestimmte  Bereiche  eine  Luftbild auswertung  notwendig  ist,,  wird  gebeten,,  den  KBD  auf   
dem  üüblichen  Weg  üüber  KISKaB  zu  beteiligen..    
  
  
Straßßenreinigung  
Aus  Sicht  der  bonnorange  AöR  bestehen  gegen  die  Maßß nahme  keine  grundsätzlichen  Bedenken..    
  
Naturgemäßß  bedeutet  eine  erhöhte  Verkehrsbelastung  der  diesen  Verkehr  aufnehmenden  Straßßen  auch  
eine  erhöhte  Verschmutzung  des  Umfelds..  Dies  kann  e ine  Erhöhung  des  Reinigungsintervalls  und  somit  
der  --kosten  bedeuten;;  in  diesem  Fall  –  da  der  Absch nitt  noch  ungewidmet  ist  –  im  Auftrag  des  Straßßen--
baulastträgers..  Hierzu  können  jedoch  erst  nach  Bau  und  Qualitätsaufnahmen  vor  Ort  abschließßende  
Aussagen  getroffen  und  dann  mit  dem  Auftraggeber  ab gestimmt  werden..  
  
  
Straßßenausbau  
Die  finale  Querschnittvariante  füür  die  Maarstraßße  i st  noch  festzulegen..  Es  ist  vorgesehen,,  diese  im  
nächsten  Planungsschritt  mit  Straßßen..NRW  abzustimme n..    
  
Es  wird  darauf  hingewiesen,,  dass  sich  einige  der  Gr undstüücksflächen,,  die  während  der  Bauzeit  in  An--
spruch  genommen  werden  müüssen,,  in  Privateigentum  be finden  und  diese  nicht  frei  zugänglich  bzw..  
üüberbaut  sind..  
  
  
Landschaftsplanung  
Die  Flächen  des  Integrierten  Freiraumsystems  mit  de m  Planungshinweis  „Entwicklung“  weisen  
an  dieser  Stelle  bereits  eine  Aussparung  auf,,  so  da ss  hier  keine  Beeinträchtigung  bzw..  Inan--
spruchnahme  durch  die  geplante  straßßenbauliche  Maßßn ahme  an  dieser  Stelle  vorliegt..  
  
Lediglich  die  in  den  Maßßnahmenblättern  V//A11,,  G//A11  u nd  A22  ((Datei  VS0022_99_33D_LBP--
Massnahmenblaetter_220000111144..pdf))  enthaltenen  Pflanzen listen  füühren  als  zu  pflanzendes  Gehölz  
neben  anderen  Arten  auch  den  Berg--Ahorn  ((Acer  pseud oplatanus))  auf..  Diese  Wahl  bitten  wir  zu  
prüüfen,,  da  die  genannte  Art  als  Baum  des  feucht--küüh len  Bergklimas  füür  wärmebelastete  Tieflagen  
nur  wenig  geeignet  ist..   
  
  
Grunderwerb  
Die  Stadt  Bonn  ist  in  Teilbereichen  Grundstüückseige ntüümerin  der  von  dem  Neubau  der  Anschlussstelle  
Maarstraßße  betroffenen  Flächen..  
  
Einer  Bereitstellung  der  füür  die  Maßßnahme  benötigte n  Flächen  steht  grundsätzlich  nichts  entgegen..  
  
  
Naturschutz  
Der  Ausbaubereich  grenzt  unmittelbar  an  ein  Natura-- 22000000  und  Naturschutzgebiet  und  an  anderer  Stelle  
an  ein  Landschaftsschutzgebiet  an..  Gesetzlich  gesch üützte  oder  schutzwüürdige  Biotope  sowie  Flächen  mit  
besonderer  Bedeutung  füür  den  Biotopverbund  können  d ementsprechend  von  der  Planung  betroffen  sein..  
Seite 3 von 9

Seite  33    
  
—  —  
—  
  
  
FFH--VP     
Das  geplante  Vorhaben  grenzt  an  das  FFH--Gebiet  „Sie bengebirge“  ((DE--55330099--330011))  an..  Gemäßß  §§  3344  Abs..  
11  BNatSchG  sind  Projekte  vor  ihrer  Zulassung  oder  D urchfüührung  auf  ihre  Verträglichkeit  mit  den  Erhal--
tungszielen  eines  Natura  22000000--Gebietes  zu  üüberprüüfe n,,  wenn  sie  einzeln  oder  im  Zusammenwirken  mit  
anderen  Projekten  oder  Plänen  geeignet  sind,,  das  Ge biet  erheblich  zu  beeinträchtigen..  
Die  vorliegende  FFH--Verträglichkeitsprüüfung  ((FFH--VP ))  wurde  22001155  erstellt..  Die  Stadt  Bonn  hat  in  ihrer  
Gesamtstellungnahme  zum  Planfeststellungsverfahren  vom  1133..0011..22001166  dazu  Stellung  genommen..  
Seit  22001155  wurden  die  entscheidungserheblichen  Unter lagen  füür  eine  FFH--VP  durch  das  LANUV  aktuali--
siert..  Bestandteil  einer  FFH--VP  sind  die  Protokolle   Teil  A  und  B  des  Fachinformationssystems  zur  FFH--
Verträglichkeitsprüüfung  in  NRW  ((FIS  FFH--VP)),,  die  in   der  vorliegenden  FFH--VP  nicht  enthalten  sind  und  
daher  nachgereicht  werden  müüssen..  
In  der  Summationsprüüfung  der  vorgelegten  FFH--VP  wer den  mögliche  existierende  Beeinträchtigungen  
außßerhalb  des  Vorhabens  nicht  berüücksichtigt..  Die  S ummationsprüüfung  ist  um  diese  zu  ergänzen  und  
entsprechend  zu  üüberarbeiten..  
Die  FFH--VP  kommt  bei  der  Ermittlung  der  Beeinträcht igung  durch  Stickstoff  zu  dem  Ergebnis,,  dass  der  
LRT  99113300  „Waldmeister--Buchenwald“  erheblich  beeintr ächtigt  werden  kann..  Die  Vorbelastung  des  Ge--
biets  liegt  bereits  bei  einem  Stickstoffeintrag  von   1155  bis  2200  kg  N//((ha**a)),,  wobei  der  Critical  Load  des   Aus--
stoßßes  vom  LANUV  als  vorläufiger  Wert  füür  das  Gebie t  mit  1133  kg  bis  1166  kg  N//((ha**a))  angegeben  wird..  Da  
bereits  die  Vorbelastung  durch  Stickstoffeinträge  d en  maßßgeblichen  Critical  Load  üüberschreitet,,  sprich t  
jede  zusätzliche  Belastung  dem  Erhaltungsziel  entge gen..  Dies  gilt,,  da  sowohl  die  Bagatellschwelle  als  
auch  die  Flächenbagatelle  durch  die  prognostizierte   Zusatzbelastung  erheblich  üüberschritten  werden..  
Daher  sind  entsprechende  Schadensbegrenzungsmaßßnahm en  zu  treffen..  Die  FFH--VP  kommt  zu  dem  
Ergebnis,,  dass  als  einzig  wirksame  Maßßnahme  zu  Verm eidung  erheblicher  Beeinträchtigungen  des  FFH--
Gebiets  eine  dauerhafte  Geschwindigkeitsbegrenzung  darstellt,,  die  daher  auch  im  Anschluss  an  die  Bau--
arbeiten  verbindlich  umgesetzt  werden  muss..  
Die  FFH--VP  ist  unter  Berüücksichtigung  der  genannten   Punkte  zu  aktualisieren..  
  
  
Artenschutz     
Bei  allen  baurechtlichen  Genehmigungsverfahren  müüss en  grundsätzlich  Artenschutzbelange  beachtet  
werden..  Hierfüür  ist  eine  Artenschutzprüüfung  ((ASP))  d urchzufüühren,,  bei  der  ein  naturschutzrechtlich  fest   
umrissenes  Artenspektrum  einem  besonderen  Prüüfverfa hren  unterzogen  wird..  Die  Notwendigkeit  zur  
Durchfüührung  einer  ASP  ergibt  sich  aus  den  Artensch utzbestimmungen  des  Bundesnaturschutzgesetzes  
((BNatSchG))..  
Im  Zusammenhang  mit  baurechtlichen  Genehmigungsverf ahren  sind  füür  die  europäisch  geschüützten  Arten  
((wie  die  einheimischen  Vogel--  und  Fledermausarten))  die  in  §§  4444  Abs..11  BNatSchG  formulierten  Zugriffs--
verbote  zu  beachten..  Demnach  ist  es  u..a..  verboten,,  Tiere  dieser  Arten  zu  verletzen  oder  zu  töten,,  sie  
erheblich  zu  stören  oder  ihre  Fortpflanzungs--  und  R uhestätten  zu  beschädigen  oder  zu  zerstören..    
In  einer  ersten  Stufe  der  ASP  wird  durch  eine  üübers chlägige  Prognose  geklärt,,  ob  und  ggf..  bei  welchen  
Arten  artenschutzrechtliche  Konflikte  auftreten  kön nen..  Nur  wenn  artenschutzrechtliche  Konflikte  mögli ch  
sind,,  ist  füür  die  betreffenden  Arten  eine  vertiefen de  Artenschutzprüüfung  mit  Art--füür--Art  Analyse  ((ASP  Stufe  
II))  erforderlich..  
Füür  den  Neubau  der  Anschlussstelle  Maarstraßße  einsc hließßlich  des  Ausbaus  der  A  5599  wurden  Arten--
schutzprüüfungen  der  Stufe  I  und  II  durchgefüührt  und   das  Ergebnis  der  ASP  Stufe  II  vorgelegt..  
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Seite  44    
  
—  —  
—  
Die  Artenschutzprüüfung  der  Stufe  II  wurde  nach  eine r  Überarbeitung  im  Januar  22002200  der  Unteren  Natur--
schutzbehörde  erneut  zur  Prüüfung  vorgelegt..  Im  Zuge   des  Verfahrens  22001166  hat  die  Untere  Naturschutz--
behörde  folgende  Anmerkungen  vorgebracht,,  die  nach  der  Überarbeitung  der  ASP  II  22002200  weiterhin  nicht  
ausreichend  sind::  
−   Die  dargestellte  Bestandsaufnahme  der  Fledermausfa una  wurde  bereits  22001166  aus  Sicht  der  Unteren  
Naturschutzbehörde  als  nicht  ausreichend  füür  die  Be urteilung  möglicher  Auswirkungen  der  Straßßen--
baumaßßnahme  auf  die  lokalen  Fledermauspopulationen  angesehen..  Auch  die  üüberarbeitete  Fassung  
der  ASP  lässt  weder  die  Termine,,  die  Dauer  der  Unte rsuchungen  noch  die  Beobachtungsumstände  
erkennen..  Es  ist  weiterhin  unklar,,  welche  Flächen  m ittels  welcher  Methoden  tatsächlich  untersucht  
wurden..    
−   Die  ursprüüngliche  Kartierung  zur  Erfassung  der  Zau neidechse  (( Lacerta  agilis))  wurde  im  Rahmen  der  
Stellungnahme  22001166  als  nicht  ausreichend  bewertet..  Die  Kartierung  wurde  im  Nachgang  durch  vier  
Begehungen  ((Früühjahr//  Sommer  22001188))  ergänzt..    Vom  LA NUV  werden  als  Methodenstandard  sechs  
Begehungen  im  Zeitraum  von  Mitte  April  bis  Mitte  Se ptember  vorgesehen..  Die  genauen  Termine  zur  
Begehung  liegen  der  Unteren  Naturschutzbehörde  nich t  vor..  Es  konnte  erneut  kein  Nachweis  von  
Zauneidechsen  erbracht  werden,,  wobei  diese  auch  sch wer  nachzuweisen  sind..  
−   Das  Vorkommen  des  Dunklen  Wiesenknopf--Ameisenbläul ings  (( Maculinea  nausithous ))  wurde  bereits  
22001155  aufgrund  nicht  geeigneter  Lebensräume  ausgesch lossen..  Aus  Sicht  der  Unteren  Naturschutzbe--
hörde  weist  der  Eingriffsbereich  mit  seinen  binsen--   und  seggenreichen  Feuchtwiesen  sowie  den  be--
gleitenden  Grabenrändern  potenziell  geeignete  Habit atstrukturen  füür  diese  Art  auf..  Das  nächste  be--
kannte  Vorkommen  von  Maculinea  nausithous   befindet  sich  weniger  als  550000  m  vom  Eingriffsort  e nt--
fernt..  Ob  der  Großße  Wiesenknopf  (( Sanguisorba  officinalis ))  im  Eingriffsbereich  vorkommt,,  ist  den  üüber--
arbeiteten  Unterlagen  nicht  zu  entnehmen..  
Zusammenfassend  kommt  die  ASP  der  Stufe  II  zu  dem  E rgebnis,,  dass  unter  Berüücksichtigung  aller  im  
Gutachten  detailliert  aufgefüührten  Maßßnahmen  die  Ve rbote  des  §§  4444  Abs..  11  BNatSchG  nicht  eintreten,,  
sodass  ein  Ausnahmeantrag  gem..  §§  4455  Abs..  77  BNatSchG   nicht  notwendig  ist..  
  
  
Landschaftspflegerischer  Begleitplan   
Entsprechend  den  gesetzlichen  Vorgaben  und  den  eins chlägigen  Regelungen  enthält  der  vorliegende  
Landschaftspflegerische  Begleitplan  ((LBP))  alle  zur  Abhandlung  der  Eingriffsregelung  erforderlichen  An--
gaben  und  wurde  im  Rahmen  des  Deckblattverfahrens  22 002200  üüberarbeitet..  Das  geplante  Vorhaben  stellt  
naturschutzfachlich  einen  Eingriff  in  Natur  und  Lan dschaft  dar  ((§§  1144  ((11))  BNatSchG))..    
Füür  folgende  im  LBP  festgelegte  Maßßnahmen  wird  Ände rungsbedarf  gesehen::  
‹  Vermeidungsmaßßnahme  V33::   Fledermausgerechte  Schutzzäune  als  küünstliche  Leit struktur  und  
damit  temporäre  Kollisionsschutzmaßßnahme  werden  mit   einer  Höhe  von  22  m  gefordert..  Die  Untere  
Naturschutzbehörde  sieht  zur  vollen  Entfaltung  ihre r  Wirksamkeit  eine  Mindesthöhe  von  44  m  üüber  
Gradient  als  fachlich  geboten  an..  
‹  Vermeidungsmaßßnahmen  V  66  und  V  77::   Ergänzend  zu  den  im  LBP  aufgefüührten  Maßßnahmen  
werden  die  Maßßnahmen  folgendermaßßen  konkretisiert::  Lässt  sich  die  Fällung  der  Höhlenbäume  
nicht  vermeiden,,  ist  unmittelbar  vor  Fällung  der  Hö hlenbäume  eine  Kontrolle  auf  einen  aktuellen  
Besatz  mit  Fledermäusen  durchzufüühren  ((ökologische  Baubegleitung)),,  um  eine  Betroffenheit  von  
Fledermäusen  auszuschließßen..  Hierzu  ist  während  der   Wintermonate  eine  endoskopische  Kon--
trolle  notwendig..  Ab  April  ist  eine  Aus--  //  Einflugs kartierung  mit  Detektor  ausreichend..    
Sollten  Wochenstubenquartiere  vorhanden  sein,,  könnt en  Baumaßßnahmen  einen  Konflikt  mit  dem  
Zugriffsverbot  des  §§  4444  ((11))  22  BNatSchG  auslösen..  In   diesem  Fall  sind  Rodungsarbeiten  auszuset--
zen  und  Vermeidungsmaßßnahmen  mit  der  Unteren//Höhere n  Naturschutzbehörde  abzustimmen..  
Bei  Abbrucharbeiten  ist  mittels  Sichtprüüfung  möglic hst  kurzzeitig  vor  Beginn  der  Abbrucharbeiten  
sicherzustellen,,  dass  sich  keine  aktuell  genutzten  Nester,,  Brutvögel  oder  Fledermäuse  am  oder  im  
Seite 5 von 9

Seite  55    
  
—  —  
—  
Gebäude  befinden,,  um  eine  Tötung  oder  Verletzung  vo n  Individuen  ((Verbotstatbestände  nach  §§  
4444  Abs..  11  BNatSchG))  zu  vermeiden..  Werden  bei  der  ab schließßenden  Sichtprüüfung  Vogelbruten  
oder  Fledermäuse  vorgefunden,,  sind  die  Abbrucharbei ten  auszusetzen,,  bis  die  Jungvögel  flüügge  
sind..  Werden  Fledermäuse  vorgefunden,,  sind  die  Abbr ucharbeiten  auszusetzen  und  die  Un--
tere//Höhere  Naturschutzbehörde  zu  informieren..  
Nachweise  üüber  die  erfolgten  Untersuchungen  sind  vo r  Durchfüührung  der  Rodungs--  und  Abrissar--
beiten  der  Unteren//Höheren  Naturschutzbehörde  unauf gefordert  vorzulegen..  
‹  Ausgleichsmaßßnahme  A33  //  ACEF33::   Die  Unterhaltung  und  Pflege  der  Maßßnahme  ist  dauer haft  
sicherzustellen..  
‹  Ausgleichsmaßßnahme  A44::   Füür  die  Beleuchtung  sind  Lampen  mit  kaltweißßem  Lic ht  und  einer  
Farbtemperatur  von  maximal  22..440000K  zu  verwenden..    
‹  Die  Umsetzung  der  im  LBP  aufgefüührten  Ausgleichs--  bzw..  Wiederherstellungsmaßßnahmen  haben  
unmittelbar  nach  Beendigung  der  Bauarbeiten  zu  erfo lgen..  
‹  Füür  die  vorgesehenen  Anpflanzungen  und  Ansaaten  wi rd  auf  die  Vorgaben  in  §§  4400  BNatSchG  zur  
Verwendung  von  gebietseigenen  Gehölzen  und  gebietse igenem  Saatgut  hingewiesen..  
‹  Alle  weiteren  im  LBP  detailliert  beschriebenen  Maßß nahmen  sind  zwingend  zu  beachten  und  wer--
den  hier  nicht  noch  einmal  aufgefüührt..  
  
  
Umverlegung  Thelenbach  
Füür  die  Herstellung  des  Autobahnanschlusses  Maarstr aßße  ist  der  Thelenbach  zu  verlegen..  Der  Thelen--
bach  ist  gemäßß  §§  33  Wasserhaushaltsgesetz  ((WHG))  ein  Gewässer,,  auf  das  nach  §§  22  Abs..  11  WHG  die  
Bestimmungen  des  Wasserrechts  anzuwenden  sind..  Bei  der  Verlegung  des  Bachs  handelt  es  sich  um  
einen  Gewässerausbau  gemäßß  §§  6677  Abs..  22  WHG..  Gewässe rausbauten  bedüürfen  nach  §§  6688  Abs..  11  
WHG  der  Planfeststellung  oder,,  wenn  die  Maßßnahme  ni cht  UVP--Pflichtig  ist,,  der  Plangenehmigung  
((WHG  §§  6688  Abs..  22))..    
  
Da  es  sich  bei  der  Verlegung  des  Thelenbachs  um  ein e  notwendige  Folgemaßßnahme  der  Straßßenbau--
maßßnahme  handelt,,  ist  gemäßß  §§  7755  Abs..  11  Verwaltungs verfahrensgesetz  füür  den  Gewässerausbau  
keine  eigenständige  Planfeststellung  erforderlich..  Die  Planfeststellung  füür  den  Gewässerausbau  erfolgt   
innerhalb  des  Verfahrens  füür  den  Straßßenbau  und  hat   die  formalen  Anforderungen  an  das  Genehmi--
gungsverfahren  nach  dem  Wasser--  und  Verwaltungsverf ahrensrecht  zu  erfüüllen..    
  
Maßßnahmen  zum  Gewässerausbau  haben  die  allgemeinen  Grundsätze  der  Gewässerbewirtschaftung  
nach  §§  66  WHG  sowie  die  Vorgaben  des  §§  2277  WHG  und  di e  durch  das  füür  Umwelt  zuständige  Ministerium  
im  Ministerialblatt  füür  das  Land  Nordrhein--Westfale n  veröffentlichten  Grundsätze  füür  den  Gewässeraus--
bau  zu  beachten..  Im  Ministerialblatt  füür  das  Land  N ordrhein--Westfalen  wurde  die  Richtlinie  füür  die  Ent --
wicklung  naturnaher  Fließßgewässer  in  Nordrhein--West falen  ((Blaue  Richtlinie))  als  allgemein  anerkannte  
Regel  der  Technik  eingefüührt..  
  
Der  geplante  Gewässerausbau  entspricht  den  vorgenan nten  wasserwirtschaftlichen  Maßßgaben..  Vor  Er--
lass  eines  Planfeststellungsbeschlusses  sind  jedoch   die  nachfolgenden  Punkte  zu  beachten..  
  
Der  vorhandene  Boden  wird  als  sandiger  Lehm  mit  Ste inen  der  Kantenlänge  von  55  –  1100  cm  angegeben..  
Dieser  kann  als  Substrat  füür  die  Gewässersohle  verw endet  werden,,  sofern  es  sich  um  den  natüürlich  an--
stehenden  Boden  handelt..  Die  Fläche  füür  den  Gewässe rausbau  ist  z..T..  von  Altablagerungen  betroffen,,  
die  den  Damm  füür  die  Autobahn  und  die  Industriebahn   umfassen  ((88002222--000088,,  --001155,,  --001177  gemäßß  Kataster  
Untere  Umweltbehörde,,  Stadt  Bonn))..  Die  Altablagerun gen  finden  in  den  Darstellungen  zum  Gewässer--
ausbau  keine  Erwähnung..  Es  ist  zu  klären,,  wie  mit  d em  Aushub  der  Auffüüllungen  zu  verfahren  ist..  Im  Be--
reich  des  Gewässerausbaus  sind  die  Altablagerungen  gegen  das  Eindringen  von  Bachwasser  aus  dem  
Thelenbach  abzudichten..  Auch  außßerhalb  dieses  Berei chs  muss  als  Unterlage  bindiges  Material  vorhan--
den  sein,,  das  verdichtet  werden  muss,,  um  Wasserverl uste  an  den  Untergrund  zu  vermeiden..  Sofern  
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Seite  66    
  
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—  
beim  Aushub  des  Gewässerprofils  durchlässiger  Unter grund  freigelegt  wird,,  ist  dieser  mit  verdichtetem  
bindigen  Material  abzudecken..    
  
Die  Unterlagen  enthalten  nur  technische  Profile..  Es   fehlen  beispielhafte  Darstellungen  der  Gestaltung  
ausgewählter  Querschnitte  füür  die  unterschiedlich  a usgebildeten  Abschnitte  mit  Darstellung  von  Ab--  und   
Auftrag,,  Angabe  der  Böschungsneigungen,,  Sohlbreiten ,,  Höhen  füür  Sohle  und  Gelände,,  Eintragung  des  
Bodenprofils  mit  Angabe  der  Bodenarten..    
  
Die  Ausfüührungen  zum  Gewässerausbau  enthalten  keine   Hinweise  füür  die  spätere  Unterhaltung  des  
Thelenbaches..  Es  sollte  noch  ein  Unterhaltungskonze pt  vorgelegt  werden..  
  
Anmerkung  zum  Erläuterungsbericht::  Auf  Seite  55  oben   heißßt  es::  „Die  Länge  des  Gewässers  bis  zur  Ein--
leitung  beträgt  11,,55  km,,  davon  sind  ca..  die  Hälfte  v errohrt  bzw..  offengelegt..“  Diese  Darstellung  ist  ni cht  
nachvollziehbar..  Mit  Einleitung  ist  vermutlich  der  Übergang  in  die  Verrohrung  an  der  Röhfeldstraßße  ge--
meint..  Der  Thelenbach  hat  bis  dort  eine  Länge  von  c a..  11,,33  Km..  Davon  verlaufen  ca..  6666  %%  offen  und  3344  
%%  verrohrt..    
  
  
Verkehrsplanung::  
11..  Anlage  11,,  Erläuterungsbericht,,  Seiten  1177  //  1188  //  1199::  Die  Auswahl  der  Variante   //  die  Variantenunter--
suchung  füür  die  Anschlussstelle  ist  nicht  nachvollz iehbar  dargestellt..  
Es  wird  die  Variante  22  als  die  Vorzugsvariante  füür  die  AS  Maarstraßße  genannt,,  ohne  jedoch  die  an--
deren  Varianten  zur  AS  Maarstraßße  explizit  zu  benen nen..  
  
22..  Anlage  11,,  Erläuterungsbericht,,  Seite  2211  und  Anla ge  55,,  Lageplan  L11D  Siegburger  Straßße   
  
a))  An  der  Einmüündung  Maria--Montessori--Allee  –  Siegburger  Straßße   ist  ein  Kreisverkehr   in  der  
Diskussion..  Erste  Pläne  wurden  mit  dem  Landesbetrie b  bereits  diskutiert..  Hier  ist  ggf..  der  An--
schluss  anzupassen..  
  
b))  Es  ist  nicht  klar  in  welcher  Weise  die  Einmüündung  „Am  Herz--Jesu--Kloster“  --  Siegburger  
Straßße   geregelt  werden  soll..  Aufgrund  der  verringerten  Ve rkehrsbelastung  ((s..  Gutachten  Ver--
kehrskonzept  Beuel  Ost  mit  AS  Maarstraßße  –  Verkehrs modellbetrachtungen,,  VSU,,  2277..0011..22001155))  
ist  üüber  die  Art  der  Signalanlage  noch  mit  dem  Tief bauamt  der  Stadt  Bonn  zu  sprechen..    
  
c))  Die  neu  anzulegende  Bushaltestelle  „Püützchen  Zur  Autobahn“  stadteinwärt s   ist  entspre--
chend  der  anerkannten  Regeln  der  Technik  barrierefr ei  auszubauen..    
Der  Bussteig  sollte  gemäßß  den  aktuellen  Richtlinien   eine  Mindestbreite  von  22,,5500  m  und  eine  
Kantenlänge  von  min..  1188  m  aufweisen..  Zusätzlich  ist   Platz  füür  ein  Wartehäuschen  ((22  m  x  55  m;;  
es  gibt  auch  neuere  größßere  Typen  mit  Begrüünung,,  di e  ggf..  mit  dem  Stadtplanungsamt  abtzu--
stimmen  sind))  vorzusehen,,  da  hier  auf  Grund  der  Näh e  der  Schulen  und  des  neu  zu  entwickeln--
den  Baugebietes  des  Wissenschaftsparks  ein  Bedarf  g esehen  wird..  
  
d))  Der  kombinierte  Geh--//Radweg   auf  der  Nordseite  der  Siegburger  Straßße  östlich  de r  A  5599  soll  in  
voller  Breite  ((44,,2255  m))  vom  Brüückenbauwerk  der  A  5599  bis  zum  Anschluss  an  den  Bestand  in  
möglichst  gerader  Wegefüührung  gefüührt  werden..  
  
33..  Anlage  11,,  Erläuterungsbericht,,  Seite  2222  --  2244  und   Anlage  55,,  Lageplan  L22D,,  Anhang  66  HBS--
Nachweise  im  nachgeordneten  Straßßennetz;;   Maarstraßße   
  
a))   Leistungsfähigkeitsnachweis   füür  den  Kreisverkehr  ist  erforderlich..  Zu  berüücksichtigen  ist  
hierbei  auch  die  Bedarfs--LSA  füür  Radfahrer  //  Fußßgän ger  an  der  Zu--  //  Abfahrt  zu  //  von  der  Trom--
pete..  
  
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—  
—  
—  
b))
  Schleppkurvennachweis
  füür  das  größßte  Bemessungsfahrzeug  füür  den  
Kreisverkehr
  ist  erfor--
derlich..  
  
Es  wird  darauf  hingewiesen,,  dass  der  
Entwurf  zur  Maarstraßße
  noch  von  den  Ratsgremien  der  
Stadt  Bonn  beschlossen  werden  muss..  D..  h..  eventuell
e  Änderungen  im  Querschnitt  müüssen  nach  
erfolgtem  Ratsbeschluss  in  die  Planungen  zur  Autoba
hnanschlussstelle  Maarstraßße  mit  aufgenom--
men  werden..  
  
44..  Anlage  2200  
Verkehrsuntersuchung  
  
Es  wird  davon  ausgegangen,,  dass  die  Strukturdaten  z
um  
Wohnpark  Vilich--Müüldorf  II
  zwischen  
der  Stadtbahnstrecke  der  Linie  6666  und  der  B  5566  füür  
das  Prognosenetz  22003300  gemäßß  der  Abstim--
mung  mit  dem  städtischen  Gutachter  VSU  berüücksichti
gt  sind..  
  
Es  wird  ferner  darauf  hingewiesen,,  dass  zum  geplant
en  
Gewerbepark
  ((begrenzt  durch  B  5566,,  Ge--
samtschule,,  Siegburger  Straßße  und  A  5599))  noch  eine  M
ikrosimulation  ansteht,,  in  der  auch  eine  An--
bindung  des  Gewerbeparks  an  die  B5566  untersucht  wird
..  Die  Ergebnisse  sollten  hier  in  die  Ver--
kehrsuntersuchung  einfließßen..  
  
In  der  Verkehrsuntersuchung  sind  keine  Leistungsfäh
igkeitsberechnungen  füür  die  Siegburger  
Straßße  enthalten..  Angesichts  der  zu  erwartenden  Ver
kehrsbelastungen,,  die  sich  aus  der  Schlie--
ßßung  der  AS  Püützchen  ergeben,,  sollte  die  Leistungsf
ähigkeit  füür  die  Knotenpunkte  entlang  der  
Siegburger  Straßße  ((insbesondere  Siegburger  Straßße//A
m  Herrengarten))  in  einer  Prognosevariante,,  
ohne  den  seitens  der  Stadt  Bonn  geplanten  Büüro--  und
  Gewerbepark  ((Bebauungsplan  Nr..  88002244--
2200)),,  betrachtet  werden..  Hier  wäre  eine  Abstimmung  z
wischen  Planungsbüüro  ((IGS))  und  Stadt  Bonn  
sinnvoll..  
  
  
Baustellenmanagement
  
Zur  Minimierung  von  verkehrlichen  Beeinträchtigunge
n  ist  vor  Beginn  der  Baumaßßnahmen  ein  mit  der  
Bundesstadt  Bonn  einvernehmlich  abgestimmtes  Bauste
llen--  und  Maßßnahmenkonzept  zur  Lenkung  und  
Reduzierung  der  innerstädtischen  Verkehre,,  zur  Verh
inderung  von  Schleichwegverkehren,,  sowie  zur  
möglichst  konfliktfreien  Füührung  der  Baustellenverk
ehre  zu  erstellen..  
  
  
Mit  freundlichen  Grüüßßen  
In  Vertretung  
  
  
  
Helmut  Wiesner  
Stadtbaurat  
  
  
  
  
Mitzeichnung::  
  
I..V..  Gez..
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—  —  
—  
  
Frau  Katja  Dörner  
Oberbüürgermeisterin  
  
  
  
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Beratungsverlauf (3)

16.03.2022 Bezirksvertretung Beuel
TOP 12.4 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2022 Ausschuss für Mobilität und Verkehr
TOP 9.6 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.04.2022 Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen
TOP 9.2 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Maria-Montessori-Allee
  • Am Herz-Jesu-Kloster
  • Berliner Platz 22
  • Maarstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
220201
Typ
Mitteilungsvorlage
Datum
14.02.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40