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V/0573/2024

Kommunales Klimaschutzcontrolling

Vorlagen 17.09.2024

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

2024_Sachstandbericht_Klima_plus_Haushaltsinformationen

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Ansehen

Bericht Energie- und THG-Bilanz_+Budget +Landwirtschaft_2022

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Ansehen

Beschlussvorlage

24306 Zeichen

V/0573/2024 
V/0573/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunales Klimaschutzcontrolling: 
Sachstandsbericht Aktionsplan/Strategieprojekte, Energie- und Treibhausgasbilanz & Einstieg in 
das Instrument Klimahaushalt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2024 Rat Einbringung 
   26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Ergebnisse des Klimaschutzcontrollings (Anlagen 1 und 2 sowie Ausführungen in der Begrün-
dung) werden zur Kenntnis genommen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf Basis dieses Con-
trollings die weiteren Priorisierungen und Entscheidungen zur Weiterentwicklung und Beschleuni-
gung des städtischen Klimaschutzprozesses vorzunehmen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Elemente des Klimaschutzcontrollings bedarfsgerecht, iterativ 
und im Sinne des agilen Arbeitens weiterzuentwickeln und auch zukünftig deren Ergebnisse jähr-
lich zeitgleich zu den Haushaltsberatungen in den Rat einzubringen. 
 
3. Die Anträge an den Rat „A-R/0010/2023: Den Weg zur Klimaneutralität 2030 mit einem 
Klimabudgetplan konsequent ausgestalten und verfolgen“ sowie „A-R/0013/2023: Finanzbudget 
und CO₂-Budget ganzheitlich denken – Münster macht sich auf den Weg zum Klimahaushalt“ sind 
mit Beschluss dieser Vorlage erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit Beschluss dieser Vorlage entstehen keine unmittelbaren Kosten. Die Finanzierung der einzelnen 
Maßnahmen erfolgt über den Beschluss zum Haushalt 2025 und/ oder separaten Beschlüssen. 
Dezernat OB/Stabsstelle 
Klima 
 
24.09.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Möller 
Frau Dr. Fraune 
Herr Schütte 
 
Telefon: 492-6050 
moellert@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0573/2024 
Begründung: 
 
Hintergrund 
 
Die Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit auf der konzeptionellen Seite wegweisende Klima-
schutz-Grundlagen gelegt, z.B. über den „Masterplan 100% Klimaschutz“, die Konzeptstudie „Münster 
Klimaneutralität 2030“ und fortlaufend Maßnahmen, Projekte und Prozesse in die Umsetzung ge-
bracht. Mit diesen Klimaschutzbemühungen gehört Münster im Vergleich deutschlandweit und auch in 
Europa zu den Vorreiterstädten. Dennoch gilt natürlich auch für Münster, dass der voranschreitende 
Klimawandel eine noch deutlich schnellere, intensivere und umfassendere Klimaschutzarbeit in allen 
Bereichen erforderlich macht. Das Controlling des Prozesses und des Fortschritts hatte dabei einen 
eher anlassbezogenen Charakter, der bei der Erarbeitung von einzelnen Themen, Inhalten und Pro-
jekten auch sinnvoll war. Mittlerweile ist der Erkenntnisbedarf im kommunalen Klimaschutz aber weit-
gehend gedeckt und es ist in vielen Bereichen – zumindest aus fachlicher Perspektive – klar, welche 
Entwicklungen sich vollziehen müssen und wie sich der Handlungsspielraum des Konzerns Stadt 
Münster, also der Stadtverwaltung, ihrer Eigenbetriebe und der städtischen Tochterunternehmen, zur 
Erreichung der Klimaneutralität gestaltet. Vielmehr geht es nun darum, aus diesen Erkenntnisgewin-
nen in die beschleunigte Umsetzung zu kommen und dafür begleitende Instrumente und Prozesse zu 
etablieren, um Verbindlichkeiten und Transparenz zu erhöhen sowie Entscheidungsfindungen und 
Planungen unter Abwägung von Zielkonflikten zu ermöglichen. Insbesondere ein gutes und wirkungs-
volles Klimaschutzmonitoring kann hierbei die Voraussetzungen schaffen, um einen kontinuierlichen 
Verbesserungsprozess zu etablieren. 
 
Mit den Anträgen „A-R/0010/2023: Den Weg zur Klimaneutralität 2030 mit einem Klimabudgetplan 
konsequent ausgestalten und verfolgen “ sowie „A-R/0013/2023: Finanzbudget und CO ₂-Budget 
ganzheitlich denken – Münster macht sich auf den Weg zum Klimahausha lt“ wurde der Verwaltung 
der Auftrag erteilt, das vorhandene Instrumentarium zum Monitoring und Management/Controlling des 
Transformationsprozesses zur Klimaneutralität weiterzuentwickeln. 
 
Mit der Vorlage V/0225/2024 wurde im AUKB zu dem Vorgehen zur Umsetzung der Anträge berichtet 
und wie diese in das städtische Klimaschutzcontrolling integriert werden. Die dortigen Ausführungen 
haben weiterhin Bestand und Gültigkeit, so dass in dieser Vorlage nicht in aller Tiefe auf die einzel-
nen Elemente und ihr Zusammenspiel eingegangen wird.  
 
Zu 1. und 2. 
 
Einleitung 
 
Im Rahmen der bisherigen Klimaarbeit konnten verschiedene Instrumente zum Klimaschutzcontrolling 
bereits entwickelt und etabliert werden. Dazu gehört insbesondere die städtische Energie- und Treib-
hausgasbilanz, die in den letzten Jahren jährlich veröffentlicht wurde und einen guten Indikator zur 
Erreichung der Klimaneutralität auf dem Stadtgebiet Münsters darstellt. Ergänzend dazu gab es in 
unregelmäßigen Abständen anlassbezogene und übergeordnete Sachstandsberichte zu verschiede-
nen Handlungsprogrammen und Konzepten oder im Rahmen von gesonderten Fortschrittsabfragen 
zum Klimaschutz innerhalb des Stadtkonzerns. 
 
Mit der Weiterentwicklung des kommunalen Klimaschutzprozesses in den vergangenen zwei Jahren 
soll nun auch das weiterentwickelte Klimaschutzcontrolling stärker aufeinander abgestimmt, umfang-
reicher, detaillierter, verbindlicher und kontinuierlicher werden - mit dem Ziel, dass es dem Rat der 
Stadt Münster und der Verwaltungsführung die Möglichkeit gibt, sich ein umfassendes Bild des Fort-
schritts zu machen und dabei zwecks Priorisierung und Beschleunigung steuern zu können. 
 
Im Kern beinhaltet das Klimaschutz-Controlling die drei Elemente – Energie- und Treibhausgasbilanz, 
den Sachstand Aktionsplan sowie einen Einstieg in den Klimahaushalt. Die drei Elemente bilden zu-
sammen den Klimabericht.

- 3 - 
V/0573/2024 
 
 
 
Element: Energie und Treibhausgasbilanz  
Die Stadt Münster veröffentlicht jährlich eine städtische Energie- und Treibhausgasbilanz. Sie erfasst 
die energiebedingten Treibhausgasemissionen in CO 2-Äquivalenten auf dem Stadtgebiet. Um Konti-
nuität und Konsistenz zu gewähren, werden primär die Zahlen der Verbräuche und Emissionen fort-
geschrieben und an zentralen Stellen um Erläuterungen, Vergleiche und Einordnungen erweitert. 
Die jährlichen CO2-Emissionen sind in Münster von 2.618 kt im Jahr 1990 auf 1.788 kt im Jahr 2022 
gesunken1. Gegenüber dem Basisjahr 1990 bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 32% bzw. 830 kt 
CO2. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von ca. 28 Kilotonnen und eine Reduk-
tion von ca. 1 Prozentpunkt. 
 
 
Abbildung: Entwicklung der jährlichen CO2-Emissionen in Münster in Tonnen nach Sektoren. 100% entsprechen 
den Emissionen im Basisjahr 1990. Auf der rechten Vertikalachse ist die Pro -Kopf-Emissionsreduktion da rge-
stellt (Anlage Treibhausgasbilanz 2022).  
                                                 
1 kt = Kilotonnen, 1kt entspricht 1.000 Tonnen

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V/0573/2024 
Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2022 
bedingt durch die Energiekrise der Erdgasverbrauch bundesweit und auch in Münster deutlich zu-
rückgegangen ist. Dadurch allein konnten in etwa 200 GWh Energie und gut 50 Kilotonnen an Emis-
sionen eingespart werden. Negativ beeinflusst wurde die Bilanz durch den erneuten Anstieg des bun-
desweiten Stromfaktors2. Nach fortlaufender, jahrelanger Reduktion ist dieser nun im zweiten Jahr in 
Folge angestiegen. Ein wesentlicher Grund war die Zunahme bei der Stromerzeugung aus Kohle in-
folge der Erdgasknappheit. 
 
Die lokal zu beeinflussenden Entwicklungen waren neben dem Rückgang des Erdgasverbrauchs vor 
allem der Ausbau der Photovoltaik und auch der Rückgang an Ölheizungen im Stadtgebiet. Der PV-
Zubau hatte mit ca. 1.000 neuen Anlagen auf dem Stadtgebiet einen neuen Rekord erreicht. 
 
Der Großteil der Daten wird von der Stadtwerke Münster GmbH und der Stadtnetze GmbH sowie aus 
den stä dtischen Ämtern bereitgestellt. Sie spiegeln den tatsächlichen Energieverbrauch auf dem 
Stadtgebiet Münster wider (Territorialprinzip, BISKO-Standard). Darüber hinaus fließen verschiedene 
Daten aus der stadtweiten Statistik sowie bundesweite Kennwerte (insbesondere der bundesweite 
Stromfaktor) in die Bilanz mit ein. Die Daten liegen in ihrer Gesamtheit erst 12-18 Monate nach Ende 
des jeweiligen Berichtsjahrs vor, so dass eine Veröffentlichung grundsätzlich mit einem entsprechen-
den zeitlichen Verzug verbunden ist. Die Stadtverwaltung macht dabei ihren Einfluss über verschie-
dene Netzwerke und Kontakte geltend und setzt sich dabei dafür ein, dass die bundesw eiten Daten 
(hier insbesondere der bundesweite Stromfaktor) zukünftig früher zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die Bilanz gibt einen Überblick über die Entwicklung des Energieverbrauchs und der damit verbunde-
nen energiebedingten Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet und kann aufgrund der guten Daten-
basis auch münsterspezifische Aussagen ermöglichen. Unabhängig davon wird die Entwicklung des 
Energieverbrauchs und der Emissionen von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ent-
wicklungen überlagert oder zumindest stark beeinflusst, die außerhalb des direkten kommunalen Ein-
flussbereichs liegen. Dies hat zur Folge, dass eine direkte Überprüfung der Wirksamkeit einzelner 
städtischer Klimaschutzmaßnahmen mit dem Instrument der Bilanz nur bedingt möglich ist. Hierfür ist 
der Sachstandsbericht zum Aktionsplan das deutlich besser geeignetere Instrument, welcher eben-
falls Bestandteil dieses Klimaberichts ist. 
 
Zur Einordnung der Bilanzergebnisse im bundesweiten Vergleich sind im Folgenden die aktuellsten 
Fortschritte vergleichbarer Städte dargelegt: 
 
Stadt/Kommune Reduktionsfortschritt 
Emissionen 
1990 (Mio. 
t/a) 
Emissionen 
aktuell (Mio. 
t/a) 
aktuellstes 
Bilanzjahr 
Zieljahr  
Klimaneutralität 
Aachen - 31 % 2,7 1,9 2021 2030 
Bonn - 31 % 2,9 2,0 2021 2035 
Freiburg - 35 % 2,3 1,5 2020 2035 
Göttingen - 35 % 1,2 0,8 2022 2045 
Mannheim - 28 % 4,3 2,6 2020 2030 
Münster - 32 % 2,6 1,8 2022 2030 
 
Die ausgewählten Vergleichskommunen sind in ihrer Struktur ähnlich zu Münster und/oder haben 
ähnliche Zielsetzungen bzw. beteiligen sich an Bundes - oder EU -weiten Vorreiter-Programmen 
(bspw. Masterplan 100% Klimaschutz, EU Mission 100 Climate Neutral and S mart Cities by 2030). 
Der Vergleich zeigt, dass alle Kommunen eine ähnliche Größenordnung bei den Reduktionsfortschrit-
ten vorzuweisen haben. Auch dies zeigt nochmal sehr deutlich: Es sind tiefgreifende und umfassende 
Maßnahmen nötig, um das gesetzte Ziel d er Klimaneutralität in erreichbare Nähe zu rücken. Diese 
                                                 
2 Der lokale Stromfaktor setzt sich in etwa zur Hälfte aus den Emissionsfaktoren der Anlagen auf dem Stadtge-
biet zusammen (GUD, BHKW, EE -Anlagen, etc.). Der zur Gesamtbedarfsdeckung noch benötigte Strom aus 
dem übergeordneten Netz fließt über den bundesweit en Stromfaktor als die andere Hälfte in den lokalen Strom-
faktor mit ein.

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V/0573/2024 
Maßnahmen müssen von allen Akteuren der Stadtgesellschaft initiiert, unterstützt und umgesetzt 
werden, der Handlungsspielraum der Stadtverwaltung oder anderer einzelner Akteure reicht nicht 
aus. Darüber hinaus müssen Land, Bund und EU wesentliche Weichen im Sinne des Ziels der Kli-
maneutralität stellen. 
 
Neu aufgenommen in den Bericht zur Bilanz wurde, wie im Antrag „A -R/0010/2023“ gefordert, eine 
Budgetbetrachtung zur Zielerreichung. Die Betrachtung i ntegriert neben dem Zeithorizont zur Errei-
chung der Klimaneutralität auch ein an das 1,5 Grad Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens gekop-
peltes, verbleibendes Restbudget an Emissionen. Die Ergebnisse im Kontext des Klimaneutralitäts -
Ziels 2030 (V/0770/2019) sowie eine Erörterung und eine fachliche Einschätzung dazu können dem 
Bericht zur Treibhausgasbilanz (Anlage Treibhausgasbilanz 2022) entnommen werden. 
 
Grundsätzlich und im Kern bleibt es jedoch dabei, dass die Zielerreichung der Klimaneutralität durch 
die Fortsetzung und Verstärkung der bereits laufenden Maßnahmen auf kommunaler Ebene allein 
nicht gelingen kann. Es bedarf in allen Sektoren und in allen Bereichen umfassender Systemumbrü-
che und einer konsequenten Fokussierung auf das Thema Klimaschutz, um Klimaneutralität erreichen 
zu können. Eine weitere Voraussetzung zur Zielerreichung ist, dass dies auch im Einklang mit der 
Bundes-, Landes- und der europäischen Ebene vonstattengeht. Dies gilt für die Klimaneutralität im 
Allgemeinen – auch unabhängig von der zeitlichen Ziel-Komponente. 
Ebenfalls neu mit aufgenommen wurde eine Bilanzierung der landwirtschaftlichen Emissionen. Diese 
wurden bisher nicht mit aufgenommen, da der BISKO -Standard den Fokus auf die energiebedingten 
Emissionen legt und eine gesonderte Erfassung des Sektors der Landwirtschaft nicht explizit mit vor-
sieht. Aufgrund der Bedeutung der Landwirtschaft in Münster soll der Bereich fortan dennoch nach-
richtlich3 mit aufgenommen werden. 
 
 
Element: Sachstand Aktionsplan 
 
Der Sachstandsbericht Aktionsplan berichtet in Form von Steckbriefen zu den Fortschritten der stra-
tegischen Klimaschutz-Projekte des Stadtkonzerns. Strategische Projekte liegen im Handlungsspiel-
raum des Stadtkonzerns, mit diesen wird direkter und indirekte r Einfluss auf die Umsetzung von Kli-
maschutzmaßnahmen ausgeübt. Direkter Einfluss bedeutet, dass der Konzern Stadt Münster die Kli-
maschutzmaßnahmen selbst realisieren kann. Indirekter Einfluss bedeutet, dass der Konzern Stadt 
Münster Rahmenbedingungen setzt, die Realisierung der Klimaschutzmaßnahmen aber in hohem 
Maße von den Entscheidungen und Umsetzungsschritten der Stadtgesellschaft abhängig ist.  
 
Strategische Projekte des Stadtkonzerns Stadt Münster bewirken die Umsetzung von klimaschutz -
relevanten Projekten und Maßnahmen im Stadtkonzern vor allem, aber in der Stadtgesellschaft, in-
dem diese 
 
• unterstützen und fördern, 
• Veränderung möglich machen, 
• klare Regeln vorgeben. 
 
Strategische Projekte bilden damit den Rahmen für Umsetzungsprojekte, mit denen der Stadtkonzern 
und die Stadtgesellschaft letztlich den Klimaschutzprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität verwirk-
lichen.  
 
Die ausgewählten Projekte und Maßnahmen stellen damit auch nur einen Teil der Klimaschutzaktivi-
täten des Stadtkonzerns dar. Der Bericht bündelt damit das Projektportfolio, welches auch Grundlage 
                                                 
3 Im Kontext von Treibhausgasbilanzierungen bezieht sich der Begriff "nachrichtlich" auf Informationen oder 
Daten, die zwar erfasst und berichtet werden, jedoch nicht in die eigentlic he Berechnung der Treibhausgasbi-
lanz eingehen, da sie (noch) nicht in den jeweiligen Berechnungs -Standard integriert sind . Zwecks Transparenz 
oder zur späteren Referenz kann es dennoch Sinn machen, die Daten zu erfassen .

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V/0573/2024 
für den Aktionsplan des Klimastadt -Vertrags ist und die wesentlichen strategischen Projekte und 
Maßnahmen im Stadtkonzern beinhaltet. Quartalsweise wird auf höchster Leitungsebene im Verwal-
tungsvorstand über den Fortschritt der strategischen Projekte berichtet und diskutiert, um Zielkonflik-
te, Defizite, Hürden, Herausforderungen und Überschneidungen frühzeitig zu identifizieren und diesen 
begegnen zu können. Dabei übernehmen die Dezernent*inne n und weitere Führungspersonen des 
Stadtkonzerns neben ihrer klassischen Linienverantwortung auch eine strategische Verantwortung 
(Themenpaten) für bestimmte Themenfelder. Für weitergehende Hintergründe zu diesem Steue-
rungsmodell wird an dieser Stelle auf die Vorlage V/0225/2024 verwiesen. 
 
Für den Sachstandsbericht sind zwei Arten von Steckbriefen entwickelt worden, wobei der Unter-
schied darin besteht, ob für die Vorhaben für das kommende Haushaltsjahr 2025 und/oder die Folge-
jahre der mittelfristigen Finanzplanung Mittel im städtischen Haushalt (oder in den Wirtschaftsplänen 
der städtischen Tochterunternehmen) vorgesehen sind. Ist dies gegeben, gehen die Informationen im 
Steckbrief über den Sachstandsbericht hinaus und sind um Haushaltsinformationen ergänzt . Damit 
erfüllen diese Steckbriefe den Zweck eines Sachstandsberichts und den einer Haushaltsbegleitvorla-
ge. Der Zweck der Haushaltsbegleitvorlage wird unter dem Punkt „Einstieg in den Klimahaushalt“ 
weiter erläutert. Im Folgenden werden die im Sachstandsbericht dargelegten Informationen skizziert. 
 
Der Sachstandsbericht wird pro Vorhaben klassisch dargestellt mit Angaben zu Verantwortlichkeiten, 
Projektfortschritten, Planungsaussichten, CO2-Reduktionspotenzial (bei direkt wirkenden Maßnahmen 
und wenn seriös/belastbar ermittelbar; andernfalls wird das Potenzial/die Wirkung qualitativ beschrie-
ben) sowie zu möglichen Indikatoren. Die Indikatoren sollen möglichst dazu dienen den Projektfort-
schritt bzw. die Wirkung einzelner Maßnahmen messen zu können. Für diesen ersten Sachstandsbe-
richt wurden dazu Ideen und Möglichkeiten im Stadtkonzern gesammelt und erarbeitet, deren Hand-
habbarkeit fortlaufend geprüft werden soll. 
 
Die Verwaltung setzt, unabhängig von den Fortschritten der einzelnen Strategie -Projekte, bei der 
Entwicklung des Klimaschutz-Monitorings auf agile Arbeitsmethoden und verfolgt einen iterativen An-
satz. Dabei geht es weniger darum, mit dem ersten Aufschlag das perfekte System zu etablieren, 
sondern vielmehr darum, in Form eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses Abläufe, Werkzeu-
ge und Inhalte auf ihre Tauglichkeit hin zu prüfen und stetig weiterzuentwickeln. 
 
Im Mittelpunkt des Aktionsplanes der Stadt Münster steht ein Mix aus technischen Handlungsfeldern 
mit hohem CO 2-Einsparpotenzial und nichttechnischen Handlungsfeldern, die vor allem auf eine sozi-
al-kulturelle Transformation der Stadtgesellschaft adressieren: 
 
 Energieerzeugung 
 Gebäude/Bauen und Sanieren  
 Mobilität 
 Wirtschaft und Wissenschaft 
 Bildung und Ernährung 
 Klimahaushalt 
 
Bei dem Aktionsplan der Stadt Münster handelt es sich nicht um einen starren Plan. Der Aktionsplan 
bildet den Rahmen, um die notwendigen Veränderungen auf Basis von Abwägungs - und Prioritä-
tenentscheidungen zu gestalten und somit auch zukünftig auf sich ändernde Ra hmenbedingungen 
und Anforderungen reagieren zu können. Auch der Detailgrad in den Beschreibungen zu den Maß-
nahmen-Plänen, den Potenzialen, ihren Wirkungsmechanismen und Indikatoren, sowie zum finanziel-
len Rahmen ist von Maßnahme zu Maßnahme unterschiedlich. Bei einigen Maßnahmen, insbesonde-
re in den technischen Themenfeldern, sind die Rahmenbedingungen, die Planung und die Wirkungs-
mechanismen häufig etwas greifbarer und klarer als dies in den Maßnahmen, die zur sozial -
kulturellen Transformation beitragen, der Fall ist. 
 
Der Aktionsplan ist kein verbindlicher, bis ins letzte Detail ausgearbeiteter Maßnahmenplan zur Si-
cherstellung der Klimaneutralität in Münster. Dieser nachvollziehbare Wunsch wurde vermehrt an die 
Stadtverwaltung herangetragen, kann in der Form aber letztlich nicht bedient werden. Es gibt theore-

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V/0573/2024 
tische und technische Potenziale mit deren Ausschöpfung ein umfassender und wesentlicher Beitrag 
zur Klimaneutralität geleistet werden kann. Dies hat die Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 
2030“ aufgezeigt (V/0628/2021). Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Rahmenbedingungen aus 
Planungshorizonten, wirtschaftlichen Betrachtungen, Marktentwicklungen, Zielkonflikten, unterschied-
lichen Interessen verschiedener Akteure, politischen Machbarkeiten, ku lturellen Wertvorstellungen, 
etc. stellt sich die Transformation zur Klimaneutralität als weitaus komplexer und umfangreicher dar 
als gemeinhin angenommen werden kann – und liegt final auch nicht vollständig im vorhandenen 
Handlungsspielraum des Stadtkonzerns Stadt Münster. Auch das hat die Konzeptstudie „Münster 
Klimaneutralität 2030“ herausgearbeitet. 
 
Nichtsdestotrotz nimmt der Konzern Stadt die Herausforderung an und hat sich mit dem Aktionsplan 
und dem nun aufgesetzten Klimaschutz -Controlling samt Einstieg in den Klimahaushalt Instrumente 
geschaffen, um den Klimaschutzprozess strukturiert und agil weiterentwickeln zu können und seine 
Beiträge zur Erreichung der Klimaneutralität beizusteuern. 
 
 
Element: Einstieg in den Klimahaushalt 
 
Der Sachstandsbericht wurde um Haushaltsinformationen für die strategischen Projekte ergänzt, für 
die für das kommende Haushaltsjahr 2025 und/oder die Folgejahre der mittelfristigen Ergebnis- und 
Finanzplanung Mittel im städtischen Haushalt (oder in den Wirtschaftsplänen der städtischen Toch-
terunternehmen) vorgesehen sind. Aus dem Projektsteckbrief ist ablesbar,  
 
 ob das Vorhaben im Teilfinanzplan (Investitionen) oder im Teilergebnisplan (Aufwendungen 
für die lfd. Verwaltungstätigkeit) vorgesehen ist, 
 zu welcher Produktgruppe des Haushalts das Vorhaben gehört und wo das Vorhaben inner-
halb der Produktgruppe verortet ist (Teilfinanzplan = Nummer der Investitionsmaßnahme, 
Teilergebnisplan = Nummer der Zeile), 
 in welcher Höhe (Ansatz und Planung) Finanzmittel bisher/ zum aktuellen Zeitpunkt im Haus-
halt vorgesehen sind. 
 
Darüber hinausgehende Finanzmittel, zum Beispiel verwaltungsinterne Personalaufwendungen, kön-
nen dabei nicht berücksichtigt werden. Damit ist ein Einstieg in das Instrument des Klimahaushaltes 
geschaffen worden, welches es ermöglicht, den städtischen Haushalt und die strategischen Projekte 
des städtischen Klimaschutzprozesses in Zusammenhang zu setzen – und damit weitere Informatio-
nen aus dem städtischen Haushaltsplan bzw. zu diesem Zeitpunkt aus dem Haushaltsplanentwurf zu 
entnehmen. Der Fokus liegt aktuell somit auf Projekten, die auf den Klimaschutz einzahlen, also ein 
CO2-Reduktionspotential besitzen. Die Verwaltung will damit insbesondere transparent aufzeigen, 
welche Finanzmittel bereits heute für welche Vorhaben eingestellt und geplant sind. Dies soll dem Rat 
der Stadt Münster dabei helfen in den Haushaltsberatungen über Priorisierungen und finanzielle 
Auswirkungen zu entscheiden. 
 
Das Instrument Klimahaushalt soll dabei eine Hilfe sein, um zu verstehen, welche Klimaauswirkungen 
welche Finanzentscheidungen haben. Da es in Deutschland bisher keine Kommune mit einem echten 
Klimahaushalt gibt, bedarf es einer Konzeption, die als Prozess zu verstehen ist. Perspektivisch soll 
das Steuerungselement Finanzen mit Aussagen zu positiven und negativen Klimawirkungen verbun-
den werden.  
 
Hierzu gab es für die Haushalte der Jahre 2023 und 2024 erste Ansätze. Für den Haushaltsplanent-
wurf 2023 wurde erstmalig in der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ bei verschiedenen im 
Haushaltsplan 2023 neu veranschlagten Investitionsmaßnahmen (Maßnahmenziffern 6050 bis 6120) 
ergänzend zu der üblichen Darstellung ein Hinweis zu den Klimaauswirkungen der Maßnahme aus-
gewiesen. Die Klassifizierung in die Kategorien A-D hinsichtlich der Klimaauswirkungen der Investiti-
onsmaßnahmen ist ein erster Schritt, führte jedoch nicht zu einer umfänglichen Transparenz und 
Übersichtlichkeit. Daraus entwickelte sich der Ansatz, den Sachstandsbericht zum Aktionsplan Klima-
schutz um Haushaltsinformationen zu  ergänzen. Die Idee besteht darin, die Verbindung aus den

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V/0573/2024 
Steuerungselementen Finanzen und Klimawirkung über eine Haushaltsbegleitvorlage zu schaffen, in 
der zentral die großen/strategischen Vorhaben des städtischen Konzerns im Bereich Klimaschutz und 
Klimaanpassung gelistet sind.  
 
Auch im Hinblick auf die Entwicklung des Klimahaushaltes wird somit ein iteratives Vorgehen gewählt. 
Aus den Erfahrungen und Diskussionen soll gelernt werden, um sukzessive das Instrument Klima-
haushalt im Hinblick auf die Informations- und Steuerungsbedarfe weiterzuentwickeln. In diesem Zu-
sammenhang gilt es auch, Vorhaben der Stadtverwaltung im Blick zu halten, die ebenfalls eine we-
sentliche Rolle spielen können, zum Beispiel das Instrument der Klimaverträglichkeitsprüfung von 
Vorlagen.  
 
 
 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster 1990 – 2022 
 
Anlage 2: Sachstandsbericht Klima und Einstieg in das Instrument Klimahaushalt 
 
Anlage A

Anlage A

1487 Zeichen

Anlage A zur V/0573/2024 
Kurzüberblick 
Mit der Weiterentwicklung des kommunalen Klimaschutzprozesses in den vergangenen zwei Jah-
ren soll nun auch das weiterentwickelte Klimaschutzcontrolling stärker aufeinander abgestimmt, 
umfangreicher, detaillierter, verbindlicher und kontinuierlicher werden - mit dem Ziel, dass es dem 
Rat der Stadt Münster und der Verwaltungsführung die Möglichkeit gibt, sich ein umfassendes 
Bild des Fortschritts zu machen und dabei zwecks Priorisierung und Beschleunigung steuern zu 
können. 
 
Im Kern beinhaltet das Klimaschutz-Controlling die drei Elemente – Energie- und Treibhausgasbi-
lanz, den Sachstand Aktionsplan sowie einen Einstieg in den Klimahaushalt. Die drei 3 Elemente 
bilden zusammen den Klimabericht. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bezugsrahmen ist die städtische Zielsetzung zur Klimaneutralität 2030 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Siehe Anlage Sachstandsbericht Klima und Einstieg in das Instrument Kli-
mahaushalt 
Unmittelbar keine Aufwendungen und keine finanziellen Auswirkungen 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der kommunale Klimaschutz ist ein grundsätzliches Querschnittsthema und hat fast zu allen städ-
tischen Aufgabenbereichen Berührungspunkte und Überschneidungen

2024_Sachstandbericht_Klima_plus_Haushaltsinformationen

159144 Zeichen

Sachstandsbericht Klima und Einstieg in das Instrument Klima-
haushalt: Themenfelder und Vorhaben  
(Bitte beachten: 
€€€ vor dem Titel eines Vorhabens bedeutet, dass das Vorhaben im Teilfinanzplan (Investiti-
onen) oder im Teilergebnisplan (Aufwendungen für die lfd. Verwaltungstätigkeit) vorgesehen 
ist 
€ vor dem Titel eines Vorhabens bedeutet, dass das Vorhaben in der Wirtschaftsplanung ei-
ner städtischen Tochtergesellschaft vorgesehen ist und kein direkter Bezug zum städtischen 
Haushalt besteht) 
Energieerzeugung ............................................................................................................... 3  
€ Erneuerbare Energieerzeugung mittels Windenergieanlagen (WEA): 42 WEA und 280 GWh/a 
grüner Strom ........................................................................................................................................ 3 
€ Erneuerbare Energieerzeugung mittels Photovoltaikanlagen:  100 GWh/a grüner Strom............... 3 
€ Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) -Transformationsplan: 30 % erneuerbare 
Wärme in 2030 .................................................................................................................................... 4 
€ BEW-Transformationsplan: Heimatwärme aus der Tiefe – 40 GWh/a erneuerbare Wärme ........... 5 
€ BEW-Transformationsplan: Großwärmepumpen als Multitalent für Umweltwärme-Nutzung – 100 
GWh/a erneuerbare Wärme ................................................................................................................ 6 
€ BEW-Transformationsplan: Freiflächen-Solarthermie als Beschleuniger der Transformation – 50 
GWh/a erneuerbare Wärme ................................................................................................................ 7 
€ BEW-Transformationsplan: grüne Nahwärme für Neubaugebiete ................................................... 7 
€ 110kV-Zielnetzplanung: Münsters Süden soll in 2030 durch ein Hochspannungsnetz versorgt 
werden. ................................................................................................................................................ 8 
€ 80 % der Haushalte in Münster mit Glasfaserverbindungen ............................................................ 9 
Integriertes Flächenkonzept Münster (IFM): Siedlung, Freiraum und erneuerbare Energien in 
Balance .............................................................................................................................................. 10 
€€€ Kommunale Wärmeplanung / Energienutzungsplanung MS ..................................................... 11 
Bauen und Sanieren ...........................................................................................................14  
€€€ Sanierungsmanagement in der energetischen und klimagerechten Quartierssanierung .......... 14 
€€€ Nachhaltiger Energieeinkauf – 100% Ökostrom in städtischen Liegenschaften ........................ 15 
Überarbeitung der Gebäudeleitlinien ................................................................................................. 16 
€€€ Energetische Sanierung städtischer Gebäude ........................................................................... 17 
€€€ PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden ..................................................................................... 19 
€€€ Förderprogramm klimafreundliche Wohngebäude ..................................................................... 20 
Thermografiebefliegung Münster - Klimaschutz aus der Luft ............................................................ 21 
Digitaler Leitfaden klimagerechte Stadtentwicklung .......................................................................... 22 
€ Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster ................................................................. 23 
Mobilität ..............................................................................................................................25  
€€€ Fahrradnetz 2.0 .......................................................................................................................... 25 
€€€ Mobilstationen - Standortkonzept ............................................................................................... 26 
€€€ Neukonzeption des bestehenden ÖPNV-Angebotes ................................................................. 27

2 
 
€€€ Integriertes Parkraumkonzept .................................................................................................... 28 
€€€ Ausbau von Mitarbeitendenmobilitäts-Angeboten ...................................................................... 30 
€€€ S-Bahn-Münsterland ................................................................................................................... 31 
€ CO2-freier ÖPNV in Münster .......................................................................................................... 32 
€€€ Erweiterung (E-)Carsharing-Angebot ......................................................................................... 33 
€€€ Ausbau öffentlicher Ladesäuleninfrastruktur .............................................................................. 34 
Mitarbeitendenbefragung zu Arbeitswegen ....................................................................................... 35 
Reduzierung & Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks ............................................................... 35 
Klimahaushalt .....................................................................................................................37  
Ökosoziale Vergaben ........................................................................................................................ 37 
Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings ................................................................................... 37 
Green Bond/Grüner Schuldschein .................................................................................................... 38 
Nachhaltige Geldanlagen .................................................................................................................. 39 
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Stadtkonzern ............................................................................ 39 
Bildung und Ernährung .....................................................................................................41  
Aktionsplan Nachhaltiges Ernährungssystem ................................................................................... 41 
€€€ Bildung für nachhaltige Entwicklung in Münster etablieren ........................................................ 42 
€€€ Umstellung des städtischen Kantinenessens ............................................................................. 44 
€€€ KlimaTraining .............................................................................................................................. 45 
€€€ Biostadt Münster und Öko-Modellregion Münsterland ............................................................... 46 
€€€ Aktivierung, Qualifizierung und Multiplikation klimaschonenden Verhaltens in der 
Gesamtgesellschaft ........................................................................................................................... 49 
„TrinkWasser“-Kampagne ................................................................................................................. 50 
Wirtschaft und Wissenschaft ............................................................................................53  
H2inBatCellProd: Forschungsprojekt zum Einsatz von Wasserstoff in der Batteriezellfertigung ..... 53 
Masterplan Handwerk (Allianz mit dem Handwerk) .......................................................................... 54 
€ CO2-Bilanzierung Wirtschaftsförderung Münster ........................................................................... 54 
€ Kreislaufstadt .................................................................................................................................. 55 
€ Klimaneutrale Gewerbegebiete ...................................................................................................... 56 
€ Sustainable Innovation Münsterland .............................................................................................. 57 
€ Promotion des Themas Nachhaltigkeit ........................................................................................... 58 
Standortentwicklungsstrategie 2030 ................................................................................................. 58 
Klimastadt-Vertrag (Climate City Contract) ....................................................................................... 59 
€€€ Münsters Allianz für Klimaschutz ............................................................................................... 60 
€€€ Startberatung Energieeffizienz ................................................................................................... 61

Themenfeld Energieerzeugung 
3 
 
Energieerzeugung 
 
Titel € Erneuerbare Energieerzeugung mittels Windenergieanlagen 
(WEA): 42 WEA und 280 GWh/a grüner Strom 
Kurzbeschreibung Im Rahmen einer innovativen, klimaschutzorientierten Energiever-
sorgung werden die Stadtwerke Münster in erheblichem Umfang in 
regenerative Erzeugungskapazitäten in Onshore-Windenergieanla-
gen auf Freiflächen investieren.  
Bis 2030 soll die Anzahl der Windkraftanlagen auf 42 WEA verdop-
pelt werden, um jährlich 280 GWh Strom zu erzeugen. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“ 
Sachstand 07/2024 Bestand von 21 WEA (16 SWMS eigene) mit ca. 48 MW  insge-
samt 92 GWh/a 
- Genehmigung nach dem BImSchG für 1 WEA in Lemgo mit einer 
Nennleistung von 5,7 MW 
- Baubeginn und Inbetriebnahme drei geplanten WEAs in Südlohn 
Eschlohn/Wellschlat mit einer gesamten Nennleistung von 17,1 
MW 
- Erhalt der Genehmigungen für die Errichtung von insgesamt min. 
10 WEA im Münsterland 
Plan 2025 Zubau einer WEA mit 5,7 MW  zusätzliche 10 GWh/a 
Kosten Von 2024 bis 2028: ca. 215 Mio. € für 26 WEA, danach ungefähr 
weitere 31 Mio. € bis 2030. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
CO2-Reduktions-Potenziale:  
309.567 tCO2/a in 2028 (Basisjahr 2021) 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
eingesparte CO2Emissionen 
!  
Wirtschaftsplanung 
2023 der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt  
    
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
  7,6 
Mio. € 
102,1   
Mio. € 
51,8 
Mio. € 
30,5 
Mio. € 
31,2 
Mio. € 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Es sind keine Fördermittel geplant. 
 
Titel € Erneuerbare Energieerzeugung mittels Photovoltaikanlagen:  
100 GWh/a grüner Strom 
Kurzbeschreibung Im Rahmen einer innovativen, klimaschutzorientierten Energiever-
sorgung werden die Stadtwerke Münster in erheblichem Umfang in 
regenerative Erzeugungskapazitäten, konkret in die Errichtung von 
Photovoltaikanlagen auf Münsters Dächern, investieren.  
Die Stadtwerke Münster wollen PV-Anlagen (Dachanlagen, Freiflä-
cheanlagen) bis 2030 zubauen, um 100 GWh Strom durch Sonne 
zu erzeugen. 
Der Großteil dieser Anlagen wird auf dem Stadtgebiet in Münster 
realisiert. Dies wird durch das Schaffen von passgenauen Angebo-
ten für die Zielgruppen „Industrie/Gewerbe, Wohnungswirtschaft, 
Stadt Münster und die Landwirtschaft“ geschafft. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“  
Sachstand 07/2024 Bestand von 62 Anlagen mit 9 GWh/a

Themenfeld Energieerzeugung 
4 
 
Ziel 2024: Zubau von zusätzlichen 3 GWh/a 
- 1 MWp Freiflächenanlagen 
- 2 MWp Dachanlagen 
- Baubeginn von 7 MWp Freiflächenanlagen 
Plan 2025 Zubau von zusätzlichen 8,5 GWh/a 
- 6,6 MWp Freiflächenanlagen 
- 2 MWp Dachanlagen 
Kosten Von 2024 bis 2028: ca. 89 Mio. € nach Abzug von Fördermitteln für 
100 GWh Ausbau, danach ungefähr weitere 6 Mio. € bis 2030. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
CO2-Reduktions-Potenziale der SWMS-Anlagen:  
63.900 tCO2/a in 2030 (Basisjahr 2021) 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
eingesparte CO2Emissionen 
!  
Wirtschaftsplanung 
2023 der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt 
    
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
  25,7 
Mio. € 
15,3 
Mio. € 
20,2 
Mio. € 
16,3 
Mio. € 
5,8 
Mio. € 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Der geplante Einsatz von Mittel aus "GrünerStromLabel" in Höhe 
von 1,9 Mio. € über die Jahre 2025 bis 2028 ist bereits bei den 
Werten abgezogen 
 
Titel € Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) -Transfor-
mationsplan: 30 % erneuerbare Wärme in 2030 
Kurzbeschreibung Mit dem Transformationsplan für Wärmenetze schreiben die Stadt-
werke Münster die Transformation zur erneuerbaren Fernwärme-
versorgung in Münster weiter fort. Im Jahr 2030 soll der Anteil er-
neuerbarer Energien in der Fernwärme bei 30 % liegen.  
Eine vollständige Umstellung auf erneuerbare Wärmeerzeugung 
wird realistisch betrachtet nicht bis zum Jahr 2030 möglich sein. Es 
bedarf Übergangslösungen mit umwelteffizienter Kraft-Wärme-
Kopplungstechnologie.  
Dabei setzen die Stadtwerke Münster bei ihrer Wärmestrategie auf 
verschiedene erneuerbare dezentrale Erzeugungstechniken, das 
Rückgrat bildet dabei das Fernwärmenetz als bereits vorhandene 
großflächige und weiter zu verdichtende innerstädtische Verteil-
struktur. Ein großer Baustein der Wärmeerzeugung könnte die 
Tiefe Geothermie werden, die angesichts der geologischen Aus-
gangssituation eine vielversprechende Option darstellt. Weitere 
Leittechnologien sind Solarthermie, die elektrische Wärmeerzeu-
gung in Power-to-Heat-Anlagen, Nutzung von Umweltwärme mittels 
Großwärmepumpen (u. a. aus dem Dortmund-Ems-Kanal und aus 
Abwasser) als auch saisonale Großwärmespeicher. Teilweise sind 
bzw. werden diese Technologien auch im Heizkraftwerk angesie-
delt. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“  
Sachstand 08/2024 Der mit 2 Mio. € geförderte BEW-Trafoplan liegt Ende August vor 
Untersuchung der Wärmeversorgung des Neubaugebietes "Am 
Dornbusch" mit Wärme aus Biogas gestartet 
Wärmenutzung Klarwasser der Hauptkläranlage wird untersucht 
Plan 2025 Siehe nachfolgende Maßnahmen

Themenfeld Energieerzeugung 
5 
 
Kosten Die Maßnahmen umfassen alle Projekte, die dazu dienen, dass die 
Fernwärme 2030 zu 30% aus erneuerbaren Energien gewonnen 
wird. Darunter fallen unter anderem auch Maßnahmen wie Tiefen-
geothermie, Wärmepumpen und Solarthermie, die in den folgenden 
Maßnahmen genauer beschrieben werden. Geplant sind Investitio-
nen von ca. 67 Mio. € nach Abzug von Fördermitteln in den Jahren 
2024 bis 2028, danach ungefähr weitere 59 Mio. € bis 2030. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
CO2-Reduktions-Potenziale:  
ca. 73.754 t/CO2 in 2030 (konkretere Bezifferung nach Erstellung 
des Transformationsplans) 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
CO2-Reduktionspotenziale 
 
!  
Wirtschaftsplanung 
2023 der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt 
 
    
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
  31,5 
Mio. € 
-0,6 
Mio. € 
2,8   
Mio. € 
5,0   
Mio. € 
59,1 
Mio. € 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Die Maßnahmen werden teilweise durch Fördermittel finanziert, ins-
gesamt sind von den oben genannten Werten für die Jahre 2025 
bis 2028 geplante Fördermittel von insgesamt ca. 31 Mio.€ bereits 
abgezogen worden. Ca. 4,8 Mio. € dieser Fördergelder entfallen 
auf Investitionen aus dem Jahr 2024, da die Fördermittel zeitlich 
versetzt ausgezahlt werden. Zu Einzelheiten zu einzelnen Projek-
ten siehe nachfolgende Ausführungen zu den Projekten Tiefenge-
othermie, Wärmepumpen und Solarthermie.   
 
Titel € BEW-Transformationsplan: Heimatwärme aus der Tiefe – 40 
GWh/a erneuerbare Wärme 
Kurzbeschreibung Im Jahr 2030 wollen die Stadtwerke Münster das erste Geothermie-
Heizwerk mit einer Bohrdublette in Betrieb nehmen und speisen da-
mit jährlich bis zu 40 GWh klimaneutral in das Münsteraner Fern-
wärmenetz ein. Das erreichen die Stadtwerke, indem sie durch ste-
tige Explorationsmaßnahmen einer 3-D-Seismik und einer 
Probebohrung das tatsächliche Potenzial der Tiefen Geothermie für 
Münster auf 1500 m Tiefe beweisen wollen. Der Plan zur Skalie-
rung der Tiefen Geothermie mit weiteren Standorten für die Zukunft 
wird anschließend konkretisiert und die Planung der zweiten 
Bohrdublette beginnt. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“  
Sachstand 3D-Seismik im Winter 2024/2025 mit Förderung des Landes NRW 
über 5,7 Mio. € 
Plan 2025 Übergabe der prozessierten Daten der 3D-Seismik, Start der Inter-
pretation der Daten 
Kosten Von 2024 bis 2028: ca. 18 Mio. € nach Abzug von Fördermitteln. 
Die Investitionen sind Teil des Ziels, 30 % der Wärme in 2030 aus 
erneuerbaren Quellen zu erzeugen und somit ein Teil der Investitio-
nen unter der Maßnahme „Bundesförderung für effiziente Wärme-
netze (BEW) -Transformationsplan: 30 % erneuerbare Wärme in 
2030“. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Gesamtwert siehe BEW-Transformationsplan (konkretere Beziffe-
rung nach Erstellung des Transformationsplans)

Themenfeld Energieerzeugung 
6 
 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
eingesparte CO2Emissionen 
Anteil erneuerbarer Wärme 
!  
Wirtschaftsplanung 
2023 der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt 
    
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
   -3,1 
Mio. € 
-2,1 
Mio. € 
8,9   
Mio. € 
4,9   
Mio. € 
 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Die geplante Förderung von 10,9 Mio. € durch das Land NRW im 
Rahmen von progress.nrw-Innovation für die Jahre 2025-2028 ist 
schon abgezogen. Ca. 4,8 Mio.€ dieser Fördergelder entfallen auf 
Investitionen im Jahr 2024. Da die Auszahlungen für die Investitio-
nen und die Auszahlungen der Fördermittel teilweise zeitlich ver-
schoben sind, kann es zu negativen Angaben kommen, da die In-
vestitionen des Jahres niedriger waren als die Fördermittel, die für 
die Investitionen des Vorjahres gewährt wurden. 
 
Titel € BEW-Transformationsplan: Großwärmepumpen als Multita-
lent für Umweltwärme-Nutzung – 100 GWh/a erneuerbare 
Wärme 
Kurzbeschreibung Vier Großwärmepumpen sollen bis 2030 in Betrieb genommen wer-
den. Diese nutzen gewerblich-industrielle Abwärme, den Dortmund-
Ems-Kanal und Klärwerksabwärme. Zusammengerechnet erzeu-
gen diese Anlagen bis zu 100 GWh klimaneutrale Wärme. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“  
Sachstand Großwärmepumpe I (Nutzung Abwärme HKW) mit 2 MW errichtet 
Großwärmepumpe II (Nutzung Wärme Dortmund-Ems-Kanal) 2 
MW in der Errichtung (ca. 20 GWh grüne Wärme; ca. 4 % der Ge-
samtwärmeerzeugung) 
Plan 2025 Probebetrieb, Inbetriebnahme und Übergabe vom Lieferanten der 
zweiten Wärmepumpe an die SWMS 
Kosten Von 2024 bis 2028: 18 Mio. €, danach ungefähr weitere 11 Mio. € 
bis 2030. Die Investitionen sind Teil des Ziels, 30 % der Wärme in 
2030 aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und somit ein Teil der 
Investitionen unter der Maßnahme „Bundesförderung für effiziente 
Wärmenetze (BEW) -Transformationsplan: 30 % erneuerbare 
Wärme in 2030“. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Gesamtwert siehe BEW-Transformationsplan (konkretere Beziffe-
rung nach Erstellung des Transformationsplans) 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
eingesparte CO2Emissionen 
Anteil erneuerbarer Wärme 
!  
Wirtschaftsplanung 
2023 der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt 
  Ansatz Planung 
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
      10,7 
Mio. € 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Es sind keine Fördermittel geplant.

Themenfeld Energieerzeugung 
7 
 
Titel € BEW-Transformationsplan: Freiflächen-Solarthermie als Be-
schleuniger der Transformation – 50 GWh/a erneuerbare 
Wärme 
Kurzbeschreibung Im Jahr 2030 soll Freiflächen-Solarthermie in Münster etabliert 
sein, da die Technologie erprobt ist.  
Durch die Solarthermie könnten die Kunden der Stadtwerke im 
Sommer eine vollständig klimaneutrale Fernwärmeversorgung er-
halten und ab 2030 könnte im Jahr bis zu 50 GWh Wärme mit die-
sen Anlagen erzeugt werden. Sommerliche Überschüsse sollen mit 
einem Saisonalspeicher für den Herbst nutzbar gemacht werden. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“  
Sachstand Freiflächen-Solarthermie-Anlage Mecklenbeck-Galgenheide auf ei-
ner Fläche von bis zu 19 ha in der Vorplanung 
Plan 2025 Detailplanung zusammen mit einem technischen Fachplaner 
Kosten Kosten von 2024 bis 2028 für Solarthermie: ca. 30 Mio. € nach Ab-
zug von Fördermitteln, danach ungefähr weitere 29 Mio. € bis 2030. 
Die Investitionen sind Teil des Ziels, 30 % der Wärme in 2030 aus 
erneuerbaren Quellen zu erzeugen und somit ein Teil der Investitio-
nen unter der Maßnahme „Bundesförderung für effiziente Wärme-
netze (BEW) -Transformationsplan: 30 % erneuerbare Wärme in 
2030“. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
CO2-Reduktions-Potenziale: Gesamtwert siehe BEW-Transformati-
onsplan (konkretere Bezifferung nach Erstellung des Transformati-
onsplans) 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
eingesparte CO2Emissionen 
Anteil erneuerbarer Wärme 
!  
Wirtschaftsplanung 
2023 der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt 
    
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
  34,5 
Mio. € 
1,6 
Mio. € 
-6,2 
Mio. € 
 29,4 
Mio. € 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Die geplante Förderung der "Bundesförderung für effiziente Wär-
menetze" von der BAFA von 20,0 Mio. € für die Jahre 2025-2028 ist 
schon abgezogen. Da die Auszahlungen für die Investitionen und 
die Auszahlungen der Fördermittel teilweise zeitlich verschoben 
sind, kann es zu negativen Angaben kommen, da die Investitionen 
des Jahres niedriger waren als die Fördermittel, die für die Investiti-
onen des Vorjahres gewährt wurden. 
 
Titel € BEW-Transformationsplan: grüne Nahwärme für Neubauge-
biete 
Kurzbeschreibung Im Jahr 2030 sollen vier Neubaugebiete durch innovative Nah-
wärme mit Wärme und „Temperierung“ versorgt werden.  
Für die Bestands-Nahwärmenetze Albachten, Roxel, Amelsbüren 
und Hiltrup wird der zukünftige Weg durch Transformationspläne 
vorgezeichnet. Im Amelsbürener Wärmenetz soll bis 2030 eine 
erste erneuerbare Wärmeerzeugungs-Anlage umgesetzt werden 
und in Betrieb gehen. Für eine Abwärmenutzung des neuen Klär-
werks in Hiltrup soll die Projektplanung abgeschlossen sein. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“

Themenfeld Energieerzeugung 
8 
 
Sachstand Beschlussempfehlung zur Versorgung des Neubaugebietes "Al-
bachten Ost" mit oberflächennaher Geothermie und kalter Nah-
wärme geht im Herbst in den Rat; Detailplanung erfolgt 
Plan 2025 In Abhängigkeit vom Beschluss - Detailplanung zusammen mit ei-
nem technischen Fachplaner 
Kosten Von 2024 bis 2028: ca. 7 Mio. € nach Abzug der Fördermittel.  
CO2-Reduktionspo-
tential  
CO2-Reduktions-Potenziale: Gesamtwert siehe BEW-Transformati-
onsplan (konkretere Bezifferung nach Erstellung des Transformati-
onsplans) 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
eingesparte CO2Emissionen 
Anteil erneuerbarer Wärme 
!  
Wirtschaftsplanung 
2023 der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt 
    
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
  1,5   
Mio. € 
2,1   
Mio. € 
2,4   
Mio. € 
1,4   
Mio. € 
 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Die geplante Förderung der "Bundesförderung für effiziente Wär-
menetze" von der BAFA von 4,1 Mio. € für die Jahre 2025 -2028 ist 
schon abgezogen. Da die Auszahlungen für die Investitionen und 
die Auszahlungen der Fördermittel teilweise zeitlich verschoben 
sind, kann es zu negativen Angaben kommen, da die Investitionen 
des Jahres niedriger waren als die Fördermittel, die für die Investiti-
onen des Vorjahres gewährt wurden. 
 
Titel € 110kV-Zielnetzplanung: Münsters Süden soll in 2030 durch 
ein Hochspannungsnetz versorgt werden. 
Kurzbeschreibung Im Jahre 2030 wollen die Stadtnetze Münster über ein eigenes 
Hochspannungsnetz verfügen. Dieses Hochspannungsnetz besteht 
aus zwei redundant ausgelegten Hochspannungskabeln, die ein 
neues Umspannwerk (UW) am Hansa-Businesspark speisen. Mit-
hilfe des neuen Umspannwerks wird der südwestliche Teil Müns-
ters, rund um den Hansa-Businesspark, zuverlässig mit Strom ver-
sorgt. Es sorgt auch dafür, dass die vor Ort erneuerbar erzeugten 
Megawatt aus den umliegenden Erneuerbare-Energie-Anlagen, z. 
B. aus Photovoltaikanlagen und Windenergieanlagen der Stadt-
werke Münster, in das Münsteraner Stromnetz eingespeist und der 
Energiebedarf Münsters zunehmend aus eigener Stromerzeugung 
gedeckt werden kann. Damit leistet die Stadtwerke-Münster-
Gruppe einen wichtigen Beitrag zur Energie- und Mobilitätswende. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtnetze Münster GmbH“ 
Sachstand 07/2024 - UW-Klinikum ist 1:1 ersetzt 
- UW-Geist wird in diesem Jahr ersetzt und erweitert um einen 
weiteren 110kV/10kV  
- UW-Aegidi wurde repariert und instandgesetzt  
- UW-Mauritz Grundstückskauf für das UW Mauritz 
Plan 2025 Umsetzung der Baumaßnahmenlisten sämtlicher UWs  
Kosten Kosten des Vorhabens von 2024 bis 2028: ca. 29 Mio. € 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Keine direkte CO2-Einsparung durch die Maßnahme. Aber die Um-
setzung ist notwendig, um eine ausfallfreie und zuverlässige Strom-
versorgung in Münster mit Berücksichtigung der steigenden Volatili-
tät aufgrund des Ausbaus erneuerbarer Energien und der 
zunehmenden Stromerzeugung sicherzustellen.

Themenfeld Energieerzeugung 
9 
 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Anzahl umgesetzter UW 
!  
Wirtschaftsplanung 
2023 der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt 
    
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
  10,8 
Mio. € 
8,4 
Mio. € 
   
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Es sind keine Fördermittel geplant. 
 
Titel € 80 % der Haushalte in Münster mit Glasfaserverbindungen 
Kurzbeschreibung Eine leistungsfähige Glasfaserversorgung wird als Standortfaktor 
für Münster zukünftig noch viel entscheidender werden, daher stel-
len die Stadtwerke Münster auch den „digitalen Herzschlag“ ihrer 
Stadt sicher. Bis zum Jahr 2030 sollen 80 % der Haushalte in 
Münster mit Glasfaserverbindungen versorgt sein. Dazu haben die 
Stadtwerke Münster u. a. eine umfassende Kooperation mit der 
Deutschen Telekom vereinbart, bei der die Stadtwerke ihre Exper-
tise für die Verlegung der Glasfaserleitungen einbringen werden 
und die Telekom ihr Know-how bereitstellt.  
Aufgrund ihrer höheren Effizienz verbraucht die Glasfasertechnolo-
gie deutlich weniger Strom als kupferbasierte Netze (bis zu 17-mal 
weniger Strom). Dadurch leistet der Glasfaserausbau der Stadt-
werke Münster einen entscheidenden Beitrag zum Ziel der Kli-
maneutralität in Münster. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“ –  
„Glasfaser Münster GmbH“ 
Sachstand 07/2024 - 37.484 Homes passed* Wohneinheiten  
- 2.917 angeschlossene Wohneinheiten  
- Ausbaugebiete: Mauritz-West & -Mitte-Süd & -Mitte-Nord & -Ost, 
Gremmendorf-West & -Ost, Schlachthof, Kreuzviertel, Kinde-
raus-West & -Ost, Neutor, Geist, Amelsbüren 
 
*Homes passed – die Immobilien, bei denen mindestens in ihrem 
Straßenzug, möglicherweise aber auch schon direkt an der Grund-
stücksgrenze Glasfaser anliegt. 
Plan 2025 - 69.300 Homes passed Wohneinheiten 
- Weitere Ausbaugebiete: Roxel, Albachten, Handorf, Nienberge-
Häger, Hiltrup, Gievenbeck 
Kosten Kosten des Vorhabens von 2024 bis 2028: ca. 64 Mio. € nach Ab-
zug von Fördermitteln, danach ca. 12 Mio. € bis 2030. Es handelt 
sich dabei um direkte Investitionen in das Glasfasernetz als auch 
Einlagen in die Glasfaser Münster GmbH & Co. KG. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Geschätzte CO2 Einsparung in kg CO2 pro Jahr: 24.928 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Anzahl an homes passed Wohneinheiten 
Anzahl an angeschlossene Wohneinheiten 
Mit der Verlegung von Glasfaser verdrängen die Stadtwerke Müns-
ter Kupferanschlüsse. Glasfaser ist stromärmer und zahlt somit auf 
eine höhere Energieeffizienz ein.  
!

Themenfeld Energieerzeugung 
10 
 
Wirtschaftsplanung 
2023 der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt 
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
  5,8   
Mio. € 
13,9 
Mio. € 
11,9 
Mio. € 
11,3 
Mio. € 
12,0 
Mio. € 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Die Förderung für „Weiße Flecken“ von 11,1 Mio. € für die Jahre 
2025-2028 ist schon abgezogen. Da die Auszahlungen für die In-
vestitionen und die Auszahlungen der Fördermittel teilweise zeitlich 
verschoben sind, kann es zu negativen Angaben kommen, da die 
Investitionen des Jahres niedriger waren als die Fördermittel, die 
für die Investitionen des Vorjahres gewährt wurden. 
 
Titel Integriertes Flächenkonzept Münster (IFM): Siedlung, Freiraum 
und erneuerbare Energien in Balance  
Kurzbeschreibung Münsters Stadtentwicklung bis 2045: Flächen für Siedlung, Frei-
raum und erneuerbare Energien 
 
Die Stadt MS steht vor der Aufgabe, die derzeitigen und zukünfti-
gen Herausforderungen der räumlichen Stadtentwicklung auszuba-
lancieren und raum- und umweltverträglich zu gestalten:   
- Wachstumsdruck für dringend benötigte neue Wohnungen und 
Arbeitsstätten 
- Umsetzung der Ziele zur Klimaneutralität Münsters 
- Schutz und Weiterentwicklung der Natur- und Freiräume in der 
Stadt.  
Trotz des nach wie vor bestehenden Fokusses auf einer Weiterent-
wicklung der vorhandenen Siedlungsstruktur im Rahmen der Innen-
entwicklung kommt bei der Aufgabe, neuen Wohnraum zu schaffen 
auch dem Außenbereich der Stadt eine besondere Bedeutung zu. 
 
Um diese Herausforderungen zu bewältigen und ein integriertes 
räumliches Konzept für die zukünftige Stadtentwicklung in den Au-
ßenbereichen der Stadt zu erarbeiten, wurde ein umfassender Par-
tizipationsprozess in Form eines Werkstattverfahrens mit Verwal-
tung, Politik, Fachöffentlichkeit und interessierter Stadtgesellschaft 
initiiert und durchgeführt. 
 
Dieses Verfahren wurde zudem von einer externen Bürogemein-
schaft fachlich und organisatorisch begleitet. In diesem inhaltlich 
komplexen Verfahren wurde unter für alle Beteiligten transparenten 
Rahmenbedingungen ein lösungsorientiertes Ergebnis erarbeitet. 
 
Es dokumentiert eine fachlich fundierte Abwägung der unterschied-
lichen Ansprüche, die aus der Entwicklung neuer Siedlungsflächen, 
dem Schutz wertvoller Freiräume sowie der Identifizierung neuer 
Standorte für erneuerbare Energien an einen begrenzt zur Verfü-
gung stehenden Raum resultieren.  
 
Der IFM-Prozess soll insofern eine fachlich ausgewogene Abwä-
gung der unterschiedlichen Ansprüche an den Raum vorbereiten, 
er ist informell und wird proaktiv von der Stadt durchgeführt. 
Federführung 61 Stadtplanungsamt

Themenfeld Energieerzeugung 
11 
 
Sachstand In einer Abschlussveranstaltung am 09.11.2023 wurde der auf Ba-
sis der vorhergien Werkstatt-Termine und der Auswertung einer 
Online-Beteiligung entstandene Entwurf eines integrierten räumli-
chen Gesamtkonzeptes vorgestellt und diskutiert. Die vorgebrach-
ten Anregungen wurden fallweise eingearbeitet und danach in ein 
Abschlussdokument überführt.  
Für den nun anstehenden formellen Abschluss des IFM-Prozesses 
wurde eine entsprechende Beschlussvorlage (V/0192/2024) inklu-
sive umfangreicher Dokumentation erstellt, die in einer Infoveran-
staltung mit der Politik (eingeladen waren die Mitglieder des HA, 
Rates, ASS, AUKB, AWLFW und der BVen) am 01.07.2024 vorge-
stellt und näher erläutert wurde. Der Ratsbeschluss der Vorlage 
über das Gesamtkonzept ist für die Ratssitzung am 11.09.2024 vor-
gesehen. 
Die Finanzierung wurde bereits im Rahmen der Grundsatzvorlage 
V/0908/2021 beschlossen. Für die externe Erarbeitung des IFM-
Konzepts wurden insgesamt ca. 230.000 € bereitgestellt, die be-
reits weitgehend abgerechnet sind. 
Plan 2025 Fortlaufende Konzeptumsetzung 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Da es sich um ein Konzept als informelle Planungsgrundlage han-
delt, gibt es kein unmittelbares CO2-Reduktionspotenzial. 
Mittelbar bei Umsetzung entsprechender Projekte kann von einem 
relativ hohen Potenzial ausgegangen werden, welches sich aber 
mit anderen Leitprojekten überschneiden kann und insofern die Ge-
fahr einer doppelten Anrechnung besteht (bspw. Energienutzungs-
planung, kommunale Wärmeplanung, Ausbau-Initiativen zu PV und 
Wind, etc.). Um die Wichtigkeit und Bedeutung der Maßnahme her-
auszustellen wurde dennoch ein technisch, theoretisches Potenzial 
ermittelt. 
 
CO2-Minderungspotenzial bei geschätzter Potenzialausschöpfung: 
 50 % Windenergie: Gesamtpotenzial 90 MW Leistung Zu-
bau -> 42 MW Leistung bauliche Umsetzung -> 105 GWh/a 
(bei 2.500 Vollbenutzungsstunden/a) -> 38.850 t CO2e-Re-
duktion/a (bei Emission von 10 t CO2e/GWh Windstrom zu 
380 t CO2e/GWh gemittelter Strommix) 
 25 % FF-Solar: Gesamtpotenzial 2.500 ha -> 625 ha bauli-
che Umsetzung -> 377 GWh/a (bei 0,67 MWp/ha und 900 
MWh/MWp und a) -> 128.150 t CO2e-Reduktion/a (bei 
Emission von 40 t CO2e/GWh Solarstrom minus 380 t 
CO2e/GWh gemittelter Strommix) 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
- Anteil Fläche für EE 
- Realisierte Leistung EE  
 
Titel €€€ Kommunale Wärmeplanung / Energienutzungsplanung MS 
Kurzbeschreibung Eine zentrale Aufgabe bei der Gestaltung der Wärmewende ist die 
Erstellung einer iterativen Energienutzungsplanung (ENP) zur Um-
setzung der (kommenden) rechtlichen Verpflichtung zur kommuna-
len Wärmeplanung.  Die ENP soll dabei perspektivisch inhaltlich

Themenfeld Energieerzeugung 
12 
 
über die kommunale Wärmeplanung hinausgehen und bedarfs-
weise Themen wie Strom, Grüne Gase und Kälte integriert betrach-
ten. Im Fokus steht die Ermittlung von räumlich und zeitlich abge-
grenzten Energieversorgungsvarianten zur langfristigen 
Planungssicherheit für alle Beteiligten unter Berücksichtigung von 
Dekarbonisierung (Erreichung der Klimaziele), Preisstabilisierung 
und Energiesicherheit. Die ENP ist ein informelles und unverbindli-
ches Planungsinstrument anhand gesetzlicher Vorgaben, welches 
Ideen und Möglichkeiten der Wärmeversorgung aufzeigen soll, um 
allen beteiligten Akteuren und Immobilieneigentümern eine Orien-
tierungshilfe an die Hand zu geben 
Federführung Stabsstelle Klima in enger Kooperation mit Stadtwerken und Stadt-
netzen MS 
Sachstand - Dezember 2023: Veröffentlichung und Beschluss des Bundesge-
setzes zur kommunalen Wärmeplanung 
- Dezember 2023 gemeinsamer Auftakt zwischen Stadtverwal-
tung, Stadtwerken und Stadtnetzen zur Abstimmung der Ziele, 
Abläufe und Planungen in Bezug auf die kommunale Wärmepla-
nung 
- Seit Anfang 2024 Sammlung von notwendigen Informationen als 
zentrale Grundlage für die weiteren Bearbeitungsschritte. Dabei 
geht es sowohl um umfassende Datengrundlagen, als auch um 
die Struktur der verschiedenen relevanten Prozesse (wie den 
Transformationsplan Fernwärme der Stadtwerke, etc.).  
- Mai / Juni 2024: Zusammenstellung der Datengrundlagensamm-
lung, verbunden mit der Identifizierung von möglichen Lücken 
und den daraus erforderlichen Anforderungen und Arbeitspakten 
für einen externen Dienstleister 
- Juli 2024: Veröffentlichung der Leistungsausschreibung mit vor-
geschaltetem Teilnahmewettbewerb 
Plan 2025 Nach erfolgreicher Vergabe (Herbst 2024) werden die Vorgaben 
des Wärmeplanungsgesetzes anhand der jeweiligen Paragrafen 
unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Beteiligung und 
Information der Öffentlichkeit bearbeitet. Für Städte in der Größen-
ordnung wie Münster ist die gesetzliche Frist zur Fertigstellung der 
kommunalen Wärmeplanung der 30.06.2026. Die Planungsper-
spektive der Stadt Münster sieht vor, dass die grundsätzliche Fer-
tigstellung eher erfolgen soll. 
-  
Kosten ca. 250.000 EUR Gesamtkosten 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Da es sich um ein Konzept als informelle Planungsgrundlage han-
delt, gibt es kein unmittelbares CO2-Reduktionspotenzial. Mittelbar 
bei Umsetzung entsprechender Projekte kann von einem relativ ho-
hen Potenzial ausgegangen werden, welches sich aber mit anderen 
Leitprojekten überschneiden kann und insofern die Gefahr einer dop-
pelten Anrechnung besteht (bspw. Energienutzungsplanung, Inte-
griertes Flächenkonzept, Ausbau-Initiativen zu PV und Wind, etc.). 
Um die Wichtigkeit und Bedeutung der Maßnahme herauszustellen 
wurde dennoch ein technisch, theoretisches Potenzial ermittelt. 
 
CO2-Minderungspotenzial 
 gesetzliche Vorgabe durch Wärmeplanungsgesetz (WPG) 
und Gebäudeenergiegesetz (GEG): Treibhausgasneutralität

Themenfeld Energieerzeugung 
13 
 
von Wärmenetzen bis 2045 bzw. Betrieb mit 100 % EE/un-
vermeidbarer Abwärme 
 lt. WPG ab 2030: Anteil EE/unvermeidbare Abwärme in 
Wärmenetzen min. 30 % 
 lt. WPG ab 2040: Anteil EE/unvermeidbare Abwärme in 
Wärmenetzen min. 80 % 
 Wärmebereich lt. Energie- CO2-Bilanz (2021): 714.000 t 
CO2e; davon Nah- + Fernwärme lt. Energie- und CO2-Bi-
lanz (2021): 97.000 t CO2e 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Vorliegen kommunaler Wärmeplanung 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (in-
vestiv) 
       
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
1401 16 175.000 50.000    
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Konnexitätsmittel, d.h. Belastungsausgleich für die neue Aufgabe 
Kommunale Wärmeplanung, in Aussicht gestellt

Themenfeld Bauen und Sanieren 
14 
 
Bauen und Sanieren 
 
Titel €€€ Sanierungsmanagement in der energetischen und klimage-
rechten Quartierssanierung 
Kurzbeschreibung Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter Beachtung städtebauli-
cher, denkmalpflegerischer, baukultureller, naturschutzfachlicher, 
wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die 
technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale, Optio-
nen zum Einsatz erneuerbarer Energien und Möglichkeiten für die 
Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf. Sie zeigen, mit wel-
chen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig die CO2-Emissionen 
reduziert werden können und das Quartier insgesamt lebenswerter 
gestaltet werden kann. Die Konzepte bilden damit eine zentrale Ent-
scheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine an der Gesamteffi-
zienz energetischer Maßnahmen ausgerichtete quartiersbezogene 
Investitionsplanung, insbesondere für die privaten Gebäudeeigentü-
mer in den Quartieren.  
Die Erstellung dieser Konzepte ist dabei der erste Schritt. Aufbauend 
auf den Konzepten und den damit verbundenen Erkenntnissen soll in 
den Quartieren ein Sanierungsmanagement eingerichtet werden, 
welches die Umsetzung der Konzepte begleitet und koordiniert. Das 
Sanierungsmanagement kümmert sich darüber hinaus um die Kom-
munikation sowie die Vernetzung der Akteure im Quartier. 
Federführung Dez OB, Stabsstelle Klima 
Sachstand In einem umfangreichen Beteiligungsprozess wurden zunächst drei 
Quartiere ausgewählt, für die in den nächsten ca. 1 - 6 Jahren Quar-
tierskonzepte sowie das Sanierungsmanagement unter Einbezug der 
Fördermittel durch die KfW Bank (KfW 432) erarbeitet und durchge-
führt werden sollten. Weitere Quartierskonzepte sollten dann sukzes-
siv folgen. Damit verfolgt die Stadt Münster eine Strategie, die sich in 
die Energiestrategie des Bundes einfügt und auf die Förderung von 
erneuerbaren Energien und Maßnahmen zur Erhöhung der Energie-
effizienz abzielt. Mit der Vorlage V/0314/2023 wurde dieses Vorge-
hen beschlossen sowie die drei 3 konkreten Quartierte identifiziert: 
Gremmendorf West, Gelmer, Kinderhaus West. 
 
Aufgrund des Förderstopps der KfW Bank Ende des Jahres 2023 für 
die o.g. Programme musste das Projekt kurzfristig gestoppt und so 
umgeplant werden, dass es mit den zur Verfügung stehenden Fi-
nanzmitteln der Stadt Münster umgesetzt werden kann. Diese An-
passung hat zusammen mit den Umfangreichen Recherchen und Da-
tenerhebungen im Vorfeld zu einer Fokussierung auf das 
Sanierungsmanagement für zwei Gebiete (Gremmendorf West und 
Kinderhaus West) geführt. Dabei sind die Aufgaben des Sanierungs-
managements stark an das Sanierungsmanagement der KfW Bank 
angelehnt. 
Hierüber hat die Stadtverwaltung im AUKB am 13.02.2024 entspre-
chend berichtet. 
 
Zusätzlich zum Förderstopp ist die Personalstelle zur Betreuung des 
Projekts seit Sommer 2024 unbesetzt und befindet sich aktuell im 
Nachbesetzungsverfahren, so dass die weitere Bearbeitung erst 
nach der Neubesetzung wiederaufgenommen werden kann.

Themenfeld Bauen und Sanieren 
15 
 
Plan 2025 Mit der Wiederbesetzung der Personalstelle kann das Projekt ent-
sprechend der zur Verfügung stehenden Eigenmittel sowie der sich 
stetig ändernden Förderlandschaft weiter vorangetrieben und in die 
Umsetzung gebracht werden. 
Das ursprüngliche Vorgehen sowie die verwendeten und erstellten 
Datengrundlagen können im Detail der Vorlage V/0314/2023 ent-
nommen werden. 
Kosten Die Planung sehen derzeit für das Sanierungsmanagement inkl. ei-
nes kurzen integrierten Konzeptes Kosten von maximal 120.000 Euro  
brutto pro Quartier für die ersten 12 Monate vor, danach reduzieren 
sich die Kosten je Sanierungsmanagement auf jährlich maximal 
80.000 Euro pro Quartier. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Eine belastbare Quantifizierung ist nicht möglich, da die Maßnahme 
indirekt wirkt und abhängig ist von der Bereitschaft und dem Enga-
gement der Bewohner*innen des jeweiligen Quartiers. 
 
Das Gesamt-Potenzial der Maßnahme ist die Summe der einzelnen 
potenziellen Sanierungsvorhaben innerhalb des Quartiers. Die 
Kurzkonzepte und vor allem das Sanierungsmanagement garantie-
ren keine vollumfänglichen Umsetzungen aller Akteure und Eigentü-
mer, erhöhen aber die Wahrscheinlichkeit durch ihre begleitende 
Wirkung in Form von Information, Aufmerksamkeit, Sensibilisierung 
sowie Planungsunterstützung, Beratung und Förderungen. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
- Anzahl durchgeführter Beratungen und Informations-Formate 
- Anzahl und individuelle Einsparung durchgeführter Sanierungen 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spä-
tere 
Jahre 
Teilfinanzplan (in-
vestiv) 
       
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
1401 16 120.000 200.000 160.000 160.000 - 
Tochtergesellschaf-
ten (bitte anpassen) 
       
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Das KfW-Förderprogramm 432 wurde Ende 2023 (22.11.2023) im 
Zuge der Bundeshaushalts-Einsparungen gestrichen. 
Vergleichbare Förderprogramme stehen derzeit nicht zur Verfügung. 
 
Titel €€€ Nachhaltiger Energieeinkauf – 100% Ökostrom in städtischen Lie-
genschaften 
Kurzbe-
schrei-
bung 
Bisher wird 100% herkömmlicher Ökostrom für die städtischen Liegenschaften 
bezogen.  
Im Jahr 2021 hat eine Prüfung stattgefunden, in Zukunft hochwertigeren zerti-
fizierten Ökostrom zu beziehen. Dazu fanden Gespräche mit der Stadtwerke 
Münster GmbH statt.

Themenfeld Bauen und Sanieren 
16 
 
Federfüh-
rung 
Dezernat VI, Amt 23 
Sachstand Im Jahr 2021 wurde unter anderem ein Wechsel zu dem zertifizierten Produkt 
„Grüner Label Strom – Münster natürlich“ untersucht. 
Ein Wechsel zum Produkt „Grüner Label Strom – Münster natürlich“ wäre 2021 
möglich gewesen, die daraus entstehenden Mehrkosten hätten sich auf ca. 
70.000 €/a (abhängig von gültigen Kostenansätzen) belaufen, wobei 27.500 
€/a hiervon in den direkten Ausbau der erneuerbaren Energien geflossen wä-
ren. 
Plan 2025 Derzeit gibt es keinen Auftrag einen mit Mehrkosten verbundenen Wechsel zu 
zertifiziertem Ökostrom erneut zu untersuchen oder zu beauftragen. 
Kosten Siehe Sachstand oben 
CO2-Re-
duktions-
potential  
Im Gegensatz zum reinen Herkunftsnachweis muss beim Grüner Strom Label 
der eingekaufte Strom und der Herkunftsnachweis aus derselben Erzeugungs-
anlage für regenerative Energien stammen. Ferner fließt ein fester Betrag je 
Kilowattstunde in neue entsprechende Erzeugungsanlagen, innovative Ener-
gieprojekte wie Stromspeicher oder intelligente Netze und in die Erhöhung der 
Energieeffizienz. Dieser Betrag fördert somit direkt zusätzliche Anlagen, bzw. 
energetische Modifikationen zur Effizienzsteigerung. 
Indikato-
ren (Ge-
samtmaß-
nahme) 
siehe CO2-Reduktionspotential 
Haus-
haltsan-
sätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfinanz-
plan (in-
vestiv) 
       
Teilergeb-
nisplan 
(kon-
sumtiv) 
01 11  6.740.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 
Informati-
onen zu 
Dritt-/ För-
dermitteln 
Fördermittel werden nicht genutzt. 
 
 
Titel Überarbeitung der Gebäudeleitlinien 
Kurzbeschreibung Der Rat der Stadt Münster hat am 26. August 2020 die überarbeite-
ten Gebäudeleitlinien mit einem Änderungsantrag für Münster be-
schlossen. Der Energieverbrauch der städtischen Gebäude soll bis 
zum Jahr 2030 um 50 % sowie die CO 2-Emissionen um 70 % redu-
ziert werden. Mit den Gebäudeleitlinien 2020 gelten sowohl für den 
Neubau als auch für die Sanierung städtischer Gebäude verbindliche 
Qualitätskriterien im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit, die 
deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen

Themenfeld Bauen und Sanieren 
17 
 
und dafür sorgen, dass die Neubauten als bilanzielle Null-Emissions-
Gebäude gebaut werden. Dadurch gibt es eine Richtschnur für alle 
am Bauprozess städtischer Gebäude Beteiligten. Die Gebäudeleitli-
nien gelten dabei für alle Gebäude der Stadt Münster.  
Die städtischen Tochterunternehmen wurden laut Beschluss auch 
aufgefordert, Gebäudeleitlinien zu beschließen und anzuwenden. 
Federführung Dezernat VI, Amt 23 und städtische Tochterunternehmen 
Sachstand Die novellierten Gebäudeleitlinien wurden seit dem in Krafttreten 
2020 (Erstfassung 2014) erfolgreich umgesetzt.  
Zurzeit befasst sich die Stadt Münster mit einer Aktualisierung der 
Gebäudeleitlinien. Dazu soll noch in diesem Jahr 2024 eine entspre-
chende Berichtsvorlage für die Politik erstellt werden. 
Plan 2025 2025 soll dann darauf aufbauend (siehe Sachstand oben) eine Be-
schlussvorlage zu den aktualisierten Gebäudeleitlinien in die politi-
sche Beratung gegeben werden. 
Damit verfolgt die Stadt Münster eine Strategie, die Klimaschutzziele 
für die städtischen Gebäude weiter voranzubringen. 
Haushaltsmittel für die Überarbeitung der Gebäudeleitlinien sind 
nicht vorgesehen.  
Kosten Die Aktualisierung der Gebäudeleitlinien erzeugt keine Kosten.  
Kosten entstehen erst im Rahmen der jeweiligen Projektentwicklung 
und sind abhängig von der Maßnahmengröße und dem –umfang. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Die Richtlinienaktualisierung selbst erzeugt keine direkte CO2-Re-
duktion. Das CO2-Reduktionspotential wird zu Beginn jedes Vorha-
bens mit dem entsprechenden Baubeschluss einzeln ermittelt und 
beziffert. 
Aufgrund der Anforderungen zur Errichtung eines „Null-Emission-
Gebäudes“, werden verbleibende CO2-Emissionen bilanziell ausge-
glichen. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Siehe CO2-Reduktionspotential 
 
Titel €€€ Energetische Sanierung städtischer Gebäude 
Kurzbe-
schrei-
bung 
Um das Ziel der Klimaneutralität für städtische Gebäude bis 2030 zu erreichen, 
wurde die Verwaltung (ergänzend zur Vorlage V/0275/2021 „Zwischenbericht 
zur Umsetzung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude“) beauftragt, 
dem Rat eine Sanierungsstrategie vorzulegen, die neben der Darstellung der 
Maßnahmen auch die erforderlichen Investitionskosten für 2022 ff. enthält.  
Aus den rund 500 Standorten der städtischen Immobilien konnten entspre-
chend einer Portfolioanalyse 46 Standorte identifiziert werden, durch deren 
energetische Sanierung das gesteckte Ziel der Klimaneutralität bis 2030 er-
reicht werden kann (V/0676/2021). 
Feder-
führung 
Dezernat VI, Amt 23 
Sach-
stand 
Im Hinblick auf die Bewertung der Optimierungspotenziale sowie begrenzte fi-
nanzielle und personelle Ressourcen wurde eine Priorisierung der Maßnahmen 
und Standorte sowie eine sog. Nutzwertanalyse durchgeführt. 
Derzeit wird eine Berichtsvorlage zum Stand der Umsetzung ergänzend zur Vor-
lage V/0676/2021 vorbereitet, die noch 2024 in die Politik eingebracht werden 
soll. 
Plan 
2025 
Für 2025 ist eine Reduzierung der bisher zur Sanierung städtischer Gebäude 
vorgesehenen Finanzmittel vorgesehen. Diese Reduzierung wird die Erreichung 
der Klimaschutzziele bis 2030 erschweren.

Themenfeld Bauen und Sanieren 
18 
 
Kosten Das Konzept zur Umsetzung der Klimaneutralität 2030 für städtische Gebäude 
(Nutzwertanalyse aus V/0676/2021) beinhaltet derzeit ein Gesamtinvestitions-
volumen von rund 320 Mio. € bis zum Jahr 2030 (unter Berücksichtigung einer 
6-prozentigen Preissteigerung pro Jahr – Stand 2021). 
Die detaillierte Bewertung der Maßnahmen und die konkrete Kostenermittlung 
kann erst im Zuge der Planung erfolgen. 
Erst mit der Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung tatsächlicher Projekte und dem 
damit verbundenen Baubeschluss sind konkrete Kostenansätze ermittelbar. 
 
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2022 wurde die Investitionsmaßnahme 
4230 „Energetische Sanierung städtischer Gebäude“ um weitere Mittel aufge-
stockt. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung standen bis zum Jahr 
2025 insgesamt 41,9 Mio. € für die Umsetzung energetischer Sanierungen zur 
Verfügung.  
Mit der aktuellen Haushaltsberatung 2024 wurden die Mittel von ca. 10 Mio. 
Euro auf ca. 6 Mio. Euro reduziert. 
CO2-Re-
duktions-
potential  
Das CO2-Reduktionspotential wird zu Beginn jedes Vorhabens mit dem ent-
sprechenden Baubeschluss einzeln ermittelt und beziffert. 
Aufgrund der Anforderungen zur Errichtung eines „Null-Emission-Gebäudes“, 
werden verbleibende CO2-Emissionen bilanziell ausgeglichen. 
Das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2030 bedeutet eine Reduzierung der 
Endenergie um 50% und Reduzierung der CO2-Emissionen um 70% (im Ver-
gleich zu 1990) zu erreichen. 
Indikato-
ren (Ge-
samt-
maßnah
me) 
Siehe „CO2-Reduktionspotenzial“ 
 
Haus-
haltsan-
sätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfi-
nanzplan 
(investiv) 
4230  6.662.000 6.674.950 6.000.000 2.150.000 50.000.000 
Teiler-
gebnis-
plan 
(kon-
sumtiv) 
       
Informa-
tionen zu 
Dritt-/ 
Förder-
mitteln 
Summen sind projektbezogen individuell zu ermitteln mit dem Baubeschluss.

Themenfeld Bauen und Sanieren 
19 
 
Titel €€€ PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden 
Kurzbe-
schrei-
bung 
Die Stadt Münster hat in der Vergangenheit ihre Dachflächen verschiedenen 
Investoren, Genossenschaften und Umweltverbänden für die Errichtung von 
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden 
von diesen mehr als 40 Photovoltaikanlagen mit rund 1.500 kWp Leistung in den 
Jahren von 2002 bis 2012 als reine Einspeiseanlagen installiert. Eine Änderung 
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat dann in den Folgejahren dazu 
geführt, dass Eigenverbrauchsanlagen, die von der Stadt Münster selber errich-
tet werden, wirtschaftlich zu betreiben sind. Im Jahr 2018 sind dann die ersten 
vier städtischen Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 50 kWp errichtet 
worden. 
Der Ausbau der Photovoltaik ist daher ein zentraler Bestandteil um die Energie-
versorgung auf erneuerbare Energien umzustellen.  
 
Bilanzkreismodell: 
Entsprechend der aktuellen Gebäudeleitlinien sind die städtischen Gebäude als 
bilanzielles Nullemissionshaus zu errichten. Nicht vermeidbare Emissionen im 
Betrieb müssen durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen bilanziell ausge-
glichen werden. Die Größe wird über ein Berechnungstool festgesetzt.  
Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage hängt im Wesentlichen vom Anteil des 
Eigenverbrauchs ab. Daher wird aktuell ein Modell erarbeitet, das eine stand-
ortübergreifende Nutzung des erzeugten Stroms ermöglicht. Dadurch wird sich 
die Wirtschaftlichkeit weiter verbessern lassen. Zusätzlich können dadurch 
auch die Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen nach 
bzw. unabhängig von der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Ener-
gien-Gesetz (EEG) und weiterer rechtlicher Veränderungen geschaffen wer-
den.  
Ziel: Standortübergreifende Nutzung des gesamten selbst produzierten PV-
Stroms zum Eigenverbrauch. 
Und die vermiedenen CO 2-Emissionen durch die Nutzung des (möglichst) ge-
samten PV-Stroms werden gesteigert. 
Federfüh-
rung 
Dezernat VI, Amt 23 
 
Sach-
stand 
Derzeit sind bei der Stadt Münster 42 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 
1.300 kWp in Betrieb. Davon werden 29 PV-Anlagen mit insgesamt 1.150 kW p 
durch das Amt für Immobilienmanagement betrieben, die Übrigen durch das 
Amt für Tiefbau und Mobilität. Die AWM betreibt ebenfalls PV-Anlagen, de-
ren Anzahl und Größe ist dem Amt 23 jedoch nicht bekannt.  Das Amt für 
Immobilienmanagement baut PV-Anlagen auf allen Neubauten und Erweiterun-
gen sowie im Rahmen von Sanierungen und im Bestand. 
 
Zur Abschätzung des Gesamtausbaupotentials für Photovoltaik auf städti-
schen Dächern dienten die Daten des Solarkatasters vom Landesamt für Na-
tur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) als Grund-
lage (https://www.energieatlas.nrw.de/site/karte_solarkataster). Unter 
Berücksichtigung bereits belegter und aus technischen Gründen ungeeigneter 
Dachflächen sowie stichprobenweiser Prüfung mit Hilfe vorhandener Daten 
ergibt sich daraus ein verbleibendes Potential von etwa 13.000 kWp PV-Leis-
tung auf städtischen Bestandsdächern. 
Plan 
2025 
Bereits im Jahr 2025 stehen dem aktuellen Budget für den PV-Ausbau in Höhe 
von 1.000.000 EUR vermiedene Stromkosten und Einnahmen durch Einspei-
sung in Höhe von ca. 760.000 EUR/a gegenüber. 
Kosten Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Neubau über den Kostenansatz der 
jeweiligen Investitionsmaßnahme. Für die Errichtung von PV-Anlagen im Be-
stand besteht ein jährliches Budget von etwa 1 Mio. €/a.

Themenfeld Bauen und Sanieren 
20 
 
CO2-Re-
duktions-
potential  
Ausgehend von einem durchschnittlichen Stromertrag von ca. 850 – 950 
kWh/kWp könnten bei Erreichung des Ausbaupotenzials hierdurch zwischen 
11.000.000 und 12.400.000 kWh Strom bilanziell selbst erzeugt werden, was 
etwa 46 % des städtischen Jahresstrombedarfs entspricht. 
Auf Basis des aktuellen, lokalen CO2-Faktors der Stabstelle Klima in Höhe von 
0,446 kg/kWh ergeben sich als jährliches CO2-Einsparpotential ca. 5.530 
t CO2/a. 
Im Jahr 2023 wurden durch die bereits bestehenden Anlagen ca. 120 t CO2 
durch selbstverbrauchten PV-Strom vermieden. 
Indikato-
ren (Ge-
samt-
maßnah
me) 
Ausgehend von einem aktuellen durchschnittlichen Anlagenpreis von 
1.400 EUR/kWp (abhängig von aktuellem Marktpreis) für eine anschlussfertige 
PV-Anlage und einem unveränderten Budget, wird das Gesamtpotential etwa 
im Jahr 2041 ausgeschöpft sein. 
Unter Berücksichtigung der städtischen Klimaschutzziele ist allerdings ein be-
schleunigter Ausbau der PV-Anlagen notwendig, um die in der Stromeigener-
zeugung liegenden CO2-Einsparpotentiale auszuschöpfen. 
(Aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel für die geplante Bauunterhaltung in 
Verbindung mit den stark reduzierten Mittel der energetischen Sanierung, blei-
ben sanierungsbedürftige Dächer ungenutzt und hemmen dadurch den Aus-
bau auf Bestandsimmobilien in erheblichen Maßen.) 
 
- 
Haus-
haltsan-
sätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfi-
nanzplan 
(investiv) 
4210  1.000.000 1.000.000 1.000.000 0 800.000 
Teiler-
gebnis-
plan 
(kon-
sumtiv) 
       
Informati-
onen zu 
Dritt-/ 
Förder-
mitteln 
Keine Fördermittelnutzung. 
 
 
Titel €€€ Förderprogramm klimafreundliche Wohngebäude 
Kurzbeschrei-
bung 
Seit 1997 investiert die Stadt Münster in die energetische Gebäudesanie-
rung und hat für die Bürger*innen einen Fördertopf bereitgestellt. Seitdem 
wurde das Förderprogramm regelmäßig neu aufgesetzt und kontinuierlich 
erweitert. 
Die Stadt Münster fördert mit dem Förderprogramm vielfältige Maßnah-
men zur energetischen Optimierung von Wohngebäuden im Stadtgebiet.

Themenfeld Bauen und Sanieren 
21 
 
Von der Gebäudedämmung und vom Heizungsaustausch über Dachbe-
grünung bis zu ökologischen Dämmstoffen gibt es viele Möglichkeiten, ei-
nen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Münster zu 
leisten. 
Federführung Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
Sachstand Der enorme Anstieg der Förderanträge durch Münsteranerinnen und 
Münsteraner in den letzten Jahren bestätigt eindrücklich den Erfolg und 
den Beitrag des Förderprogramms „Klimafreundliche Wohngebäude für 
Münster“ zur Erreichung der städtischen Klimaschutzziele. 
Im Jahr 2023 wurden 602 Anträge gestellt, von denen 437 bewilligt werden 
konnten. 86 Anträge wurden abgelehnt oder zurückgezogen, 79 Anträge 
sind in das Jahr 2024 überführt worden.  
Plan 2025 Für das Jahr 2025 stehen Fördermittel in Höhe von 4.350.000 Euro zur 
energetischen Sanierung von Wohngebäuden zur Verfügung. 
Kosten 4.350.000 Euro pro Jahr 
CO2-Redukti-
onspotential  
ca. 5.000 t CO2/a  
 
Das Förderprogramm entfaltet eine indirekte Wirkung in dem es einen fi-
nanziellen Anreiz und Unterstützung bietet. Das Förderprogramm allein 
ist i.d.R. aber nicht ursächlich zur Durchführung der Maßnahmen. 
Indikatoren 
(Gesamtmaß-
nahme) 
Messbarer Indikator: 
- Eingesparte CO2-Emissionen 
- Anzahl bewilligter Anträge 
- Anzahl Anträge 
 
Haushaltsan-
sätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spä-
tere 
Jahre 
Teilfinanzplan 
(investiv) 
       
Teilergebnis-
plan (kon-
sumtiv) 
1003 15 4.350.000 4.350.000 4.350.000 4.350.000  
 
Titel Thermografiebefliegung Münster - Klimaschutz aus der Luft 
Kurzbeschreibung Als ein Projekt zur Umsetzung des „Masterplan 100% Klimaschutz“ 
hat der Rat der Stadt Münster im Herbst 2019 die Durchführung 
des Projekts „Thermografiebefliegung Münster – Klimaschutz aus 
der Luft“ beschlossen (V/0611/2019/1). Ziel des Projektes war es, 
mit Hilfe einer Thermografiebefliegung Wärmeverluste durch nicht 
oder schlecht gedämmte Gebäudedächer aufzudecken, die sonst 
nicht offensichtlich erkennbar sind. Auf diese Weise sollen Hausei-
gentümer*innen für energetische Fragestellungen sensibilisiert, 
über Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten und bei der Um-
setzung von Maßnahmen im Hinblick auf eine ganzheitliche Ge-
bäude-Bestandssanierung unterstützt werden.

Themenfeld Bauen und Sanieren 
22 
 
Ebenfalls wurde mit Hilfe der Thermografiebefliegung der Zustand 
der Fernwärmeleitungen der Stadtnetze Münster erfasst , um mögli-
che Schwachstellen und Schäden im Leitungssystem zu identifizie-
ren. 
Federführung Smart City in Kooperation mit dem Vermessungs- und Katasteramt 
und der Stabsstelle Klima 
Sachstand Die „Thermografiebefliegung Münster“ wurde von Herbst 2019 bis 
Dezember 2022 als Gemeinschaftsprojekt der Stabsstelle Smart 
City Münster (Projektkoordination), dem Vermessungs- und Katas-
teramt und der Stabsstelle Klima sowie unter Beteiligung der Stadt-
netze Münster GmbH durchgeführt. Die Projektbearbeitung erfolgte 
in mehreren Phasen von der Befliegung über die Datenauswertung, 
den flächendeckenden Versand der Auswertungen an die Bür-
ger*innen bis hin zur finalen Phase – der kostenfreien (für die Bür-
ger*innen) Energieberatung auf Basis der Wärmebilder. 
Einen Abschlussbericht zum Projekt kann der Vorlage V/0025/2023 
entnommen werden. 
 
Die projektspezifische kostenfreie Beratung für alle Gebäudeeigen-
tümer*innen wurde durch die Stabsstelle Klima koordiniert und lief 
von 2022 bis 2024. Seit Mitte 2024 können die Münsteraner Ge-
bäudeeigentümer*innen die ebenfalls kostenfreie Energieberatung 
der Stadt Münster in Kooperation mit der Verbraucherzentrale nut-
zen. Diese ist zur Abdeckung der fortlaufenden Nachfrage nach 
Energieberatungen entsprechend ausgerichtet. Die Koordination 
erfolgt ebenfalls durch die Stabsstelle Klima, in Kooperation mit 
dem Haus der Nachhaltigkeit.  
Plan 2025 Siehe oben – Die kostenfreie Energieberatung wird auch im kom-
menden Jahr fortgesetzt 
Kosten Ca. 214.000 EUR brutto für die Beratungsleistungen 2022 bis 2024 
 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Eine belastbare Quantifizierung ist nicht möglich, da die Maßnahme 
indirekt wirkt. (s. Vorlage V/0025/2023) 
 
Das Gesamt-Potenzial der Maßnahme ist die Summe der einzelnen 
potenziellen Sanierungsvorhaben innerhalb des Stadtgebiets. Das 
Informieren, Aufklären, „Anstupsen“, Aufmerksam machen über die 
Wärmebilder des Gebäudes und die anschließende Beratung füh-
ren nicht automatisch zur Durchführung von Maßnahmen der priva-
ten Gebäudeeigentümer*innen, können  aber die Wahrscheinlich-
keit durch ihre begleitende und unterstützende Wirkung deutlich 
erhöhen. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
- Anzahl versendeter Wärmebilder (s. Vorlage V/0025/2023) 
- Anzahl durchgeführter Beratungen (s. Vorlage V/0025/2023) 
 
Titel Digitaler Leitfaden klimagerechte Stadtentwicklung 
Kurzbeschreibung Der Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung wurde Anfang 2023 mit 
V/0123/2023 dem Rat vorgelegt. Er fasst bestehende Standards und 
weitergehende fachliche Empfehlungen zusammen und zielt als in-
terne Arbeitshilfe darauf ab, die Belange von Klimaschutz und Klima-
anpassung in den Prozessschritten der Baulandentwicklung fest zu 
verankern und verbindlich zu berücksichtigen (sowohl in Wohn- und 
Mischgebieten, in denen vornehmlich Wohnungsbau erfolgen soll,

Themenfeld Bauen und Sanieren 
23 
 
als auch bei anderen Gebietskategorien). Und dies gilt von der Flä-
chenauswahl über die städtebauliche und freiraumplanerische Kon-
figuration bis insbesondere zu planungsrechtlichen Festsetzungen 
bzw. vertraglichen Regelungen. Dieser erste Leitfaden dient als Pra-
xishilfe für die Bauleitplanung und soll darüber hinaus allen mit der 
Baulandentwicklung betrauten Mitarbeitenden der Stadt Münster, 
entsprechenden Vorhabenträgern und beauftragten Planungsbüros 
Hinweise für ihre Aufgaben geben.  
Federführung 61 Stadtplanungsamt 
Sachstand Aktuell wird der inhaltliche Ansatz u.a. auf die Grundstücksvergabe, 
die bauliche Realisierung, den Betrieb und einen potenziellen spä-
teren Rückbau ausgeweitet (Lebenszyklusansatz). Die gesamte 
Prozesskette der Baulandentwicklung wird mit Unterstützung eines 
externen Büros nachgezeichnet und auf Klimaoptimierungspotenzi-
ale in Planung, Nutzung und (Rück-)Bau untersucht. Der bisherige 
Leitfaden wird in ein digitales Tool überführt, das für die einzelnen 
Bearbeiter*innen aufgabengerecht und gezielt Informationen bereit-
stellt und angesichts der hohen Dynamik im Thema leicht aktuali-
siert werden kann. Der Prototyp wird mit den späteren Usern aus 
verschiedenen Arbeitsbereich begleitend getestet und soll im letz-
ten Quartal 2024 mit der Fachöffentlichkeit erörtert werden.  
Plan 2025 Der Prototyp des digitalen Tools soll in 2025 verwaltungsintern, im 
Konzern Stadt und schließlich mit externen Mitwirkenden der Bau-
landentwicklung im realen Betrieb getestet und begleitend evaluiert 
werden.  
CO2-Reduktionspo-
tential  
Da es sich um einen Leitfaden als Praxishilfe handelt, gibt es kein 
unmittelbares CO2-Reduktionspotenzial. Mittelbar bei der Umset-
zung entsprechender Baulandentwicklungsprozesse und -vorhaben 
kann von einem hohen Potenzial ausgegangen werden.  
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
- Vorliegen des Leitfadens in verschiedenen Entwicklungsstufen 
 
Titel € Sanierungsstrategie Wohn + Stadtbau GmbH Münster 
Kurzbeschreibung Umstellung auf CO2-freie Wärme- und Warmwasserversorgung des 
Gebäudebestands und Verbrauchsreduktion: Dämmung, Teil- und 
Vollsanierung, Betriebsoptimierung, Ziel: Dekarbonisierung im Ge-
bäudebestand bis 2045 
Federführung Wohn +  Stadtbau GmbH Münster 
Sachstand - Erstmalige Portfolioanalyse und Erstellung einer Dekarbonisie-
rungsstrategie im Jahr 2021 inkl. Abstimmung mit Aufsichtsgre-
mien 
- Dekarbonisierungsstrategie seitdem gelebte Praxis und in Um-
setzung 
- Jährliche Investitionen in den Gebäudebestand für energetische 
Modernisierungen 10 Mio.+ - in Summe bis 2045 210 Mio. Inves-
tition für energetische Modernisierungen (vor Förderung) 
- Wo möglich Anschluss an Fernwärme in Kooperation mit SWM, 
in Randgebieten Installationen von Wärmepumpen  
Plan 2025 - Fortführung Großmodernisierung Aaseestadt 
- Weitere Umsetzung Modernisierungsplanung (Heizungsumstel-
lung) 
- Großmodernisierung an der Josef-Beckmann-Str. Kinderhaus, 
derzeit in Klärung

Themenfeld Bauen und Sanieren 
24 
 
- Investitionen im Rahmen der Wirtschaftsplanung für W+S enthal-
ten 
Kosten Ca. 10 Mio.+ für energetische Sanierungen im Jahr 2025 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Ca. 800-1000 t/Co2 Reduktion  
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Ca. 800-1000 t/Co2 Reduktion  
   2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Wirtschaftsplanung 
der Wohn + Stadt-
bau GmbH Münster 
– kein direkter Be-
zug zum städtischen 
Haushalt 
  10 Mio.  10 Mio. 11 Mio. 11 Mio. ff. 11 
Mio. 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
- BEG-Förderung  
- Öffentliche Förderungen 
- Einzelmaßnahmen 
- Förderquote unterstellt 20-25%

Themenfeld Mobilität 
25 
 
Mobilität 
 
Titel €€€ Fahrradnetz 2.0 
Kurzbeschreibung Im Sommer 2022 wurde mit Beschluss des Fahrradnetzes 2.0 (vgl. 
V/0249/2022) die konzeptionelle Grundlage zur Weiterentwicklung 
des Radverkehrssystems in Münster gelegt. Erstmalig wurde für die 
Fahrradstadt Münster ein hierarchisches Radverkehrsnetz erarbei-
tet, das die strategische Basis für eine qualitätsvolle Umgestaltung 
und einen ambitionierten Ausbau der bestehenden Infrastruktur er-
möglicht. Um das Fahrradnetz 2.0 zu konkretisieren, wurden im An-
schluss 42 gutachterliche Handlungsempfehlungen erarbeitet, die 
im Februar 2024 politisch beschlossen wurden (vgl. V/0493/2023). 
Um künftige Maßnahmen zu priorisieren, hat das Amt für Mobilität 
und Tiefbau in enger Abstimmung mit dem für die verkehrsrechtli-
chen Anordnungen zuständigen Ordnungsamt, der Feuerwehr (auf-
grund des abschnittweise betroffenen Vorbehaltsstraßennetzes) 
und der Polizei (wegen möglicher Verkehrssicherheitsbedenken) 
ein Umsetzungskonzept aufgestellt (V0456/2024). 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau, Fahrradbüro  
Sachstand Die Verwaltung arbeitet bereits seit einigen Jahren sehr zielgerich-
tet an der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Zahlreiche 
Maßnahmen haben dazu geführt, dass das Radfahren in der Fahr-
radstadt Münster stetig komfortabler, sicherer und zügiger wird. Zu 
erwähnen sind Projekte wie die Kanalpromenade, die Qualitäts-
standards der Fahrradstraßen 2.0 (u.a. Bismarckallee, Bohlweg, 
Lütkenbecker Weg / Lindberghweg) oder das Leezenflow-System. 
Dennoch ist eine weitere Transformation des Straßen- und Stadt-
raums nötig, um den Radverkehr entsprechend der Ziele des Mas-
terplans Mobilität Münster 2035+ auf ein neues Level zu heben und 
Münsters positive Identität als Fahrradstadt zu stärken. Derzeit be-
finden sich einige Maßnahmen aufgrund früherer Entscheidungen 
bereits in fortgeschrittener Planung, Ausschreibung oder Realisie-
rung bzw. es bestehen bereits konkrete Ratsbeschlüsse. Diese 
Maßnahmen wirken sich allesamt positiv aufs Fahrradnetz 2.0. Dar-
über hinaus hat das Amt für Mobilität und Tiefbau in enger Abstim-
mung mit dem für die verkehrsrechtlichen Anordnungen zuständi-
gen Ordnungsamt, der Feuerwehr (aufgrund des abschnittweise 
betroffenen Vorbehaltsstraßennetzes) und der Polizei (wegen mög-
licher Verkehrssicherheitsbedenken) ein Umsetzungskonzept auf-
gestellt, die Grundlage hierfür bilden die 42 gutachterlichen Hand-
lungsempfehlungen, die im Februar 2024 politisch beschlossen 
wurden. 
Plan 2025 Umsetzungskonzept wurde mit Vorlage V/0456/2024 am 
04.09.2024 im Ausschuss für Verkehr und Mobilität mit Ergänzun-
gen beschlossen. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Einsparung fossiler Treibstoffe, Verlagerung MIV auf Umweltver-
bund  
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
- Hierarchisierung und Verbesserung des Radverkehrsnetzes 
- Weitere Steigerung des Radverkehrsanteils am Umweltverbund 
- Beitrag zur Reduzierung des verkehrsbedingten CO2-Ausstoßes

Themenfeld Mobilität 
26 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen u. –anlagen“ 
Konkrete Kalkulationen sind pro-
jektspezifisch und ergeben sich 
im Zuge der weiteren Planungen 
/ Vorlagenbeschlüsse  
 
 
Haus-
haltsan-
sätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz  Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfi-
nanzplan 
(investiv) 
Auszah-
lungen 
1201 4281 
Fahr-
radinf-
ra-
struktu
r 
1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 11.500.000 
Einzah-
lungen 
1201 4013 300.000 300.000 300.000 300.000 2.200.000 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Projektspezifische Förderungen werden erwartet  
 
 
Titel €€€ Mobilstationen - Standortkonzept 
Kurzbeschreibung Durch den Ausbau von Mobilstationen soll die Vernetzung der Ver-
kehrsträger – insbesondere die des Umweltverbundes – verbessert 
werden. Nach der Festlegung von Qualitätsstandards und der Erar-
beitung eines Gestaltungsleitfadens soll, nach entsprechendem po-
litischen Beschluss über das Standortkonzept, ab 2024 die sukzes-
sive Umsetzung erfolgen. 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau  
Sachstand - Das „Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil A: Qualitäts-
standards“ ist politisch beschlossen (V/1052/2020) 
- Das Mobilstationskonzept der Stadt Münster – Teil B: Standort-
konzept“ ist politisch beschlossen (V/0397/2023/2) 
- Im Ergebnis wurden 146 potenzielle Mobilstationsstandorte iden-
tifiziert, differenziert nach drei Größenklassen (S, M und L) 
- Aktuell erfolgt die Aufstellung eines Umsetzungsprogramms, mit 
dem die Umsetzung der einzelnen Standorte in eine zeitliche 
Reihung gebracht werden soll 
- Dieses soll bis Ende 2024 vorliegen 
- Parallel dazu werden aufgrund planerischer und/oder baulicher 
Notwendigkeiten bereits einzelne Pilotstandorte konkret geplant 
(vornehmlich Konversionsquartiere und WLE-Haltepunkte) 
Plan 2025 - Beginn der Umsetzungsphase 
- Bauliche Umsetzung erster Pilotstandorte, die aktuell bereits ge-
plant werden 
- Einstieg in die Planung der weiteren Standorte gemäß Umset-
zungsprogramm

Themenfeld Mobilität 
27 
 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Nicht quantifizierbar / messbar  
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
- Verbesserung der Vernetzung der Verkehrsträger insbesondere 
des Umweltverbundes. 
- Stärkung des Umweltverbundes 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen u. –anlagen“ 
 
 
 
 
 
 
 
Konkrete Kalkulationen sind pro-
jektspezifisch und ergeben sich 
im Zuge der weiteren Planungen 
/ Vorlagenbeschlüsse  
 
Die Mobilstationen an den WLE-
Haltepunkten werden im Zuge 
des Ausbaus der Haltepunkte 
gebaut und über die Maßnahme 
4013 Haltepunkte SPNV finan-
ziert.  
Haushaltsan-
sätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz  Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan 
(investiv) 
Auszahlungen 
1201 4276 
Mobil-
statio-
nen   
250.000 250.000 250.000 250.000 20.000.000 
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
1201 4276 30.000 30.000 30.000 30.000 4.000.000 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Projektspezifische Förderungen werden erwartet  
 
Titel €€€ Neukonzeption des bestehenden ÖPNV-Angebotes 
Kurzbeschreibung Das bestehende ÖPNV-Angebot wird fortan weiterentwickelt und -
konzeptioniert – mit dem Ziel den Umweltverbund zu stärken und 
dadurch die verkehrsbedingten Emissionen zu reduzieren. Ein zent-
raler Baustein dabei ist die Aufstellung des Nahverkehrsplans. 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau in Abstimmung mit den Stadtwerken 
Sachstand - Beschluss zur Aufstellung des 4. NVP im 1. Quartal 2024 
- Erste Beschlüsse zur Ertüchtigung/Beschleunigung der Hoch-
leistungsachsen (V/0204/2024). U.a. Weseler Straße 
(V/0124/2024), Grevener Straße (V/0315/2024), Warendorfer 
Straße (V/0231/2024), Hammer Straße (V/0307/2024) 
Plan 2025 - sukzessive Einführung von Hochleistungsachsen im Bestands-
netz ab 2024 
- Erarbeitung des 4. Nahverkehrsplanes 
 
CO2-Reduktionspo-
tential  
- Einsparung fossiler Treibstoffe, Verlagerung MIV auf Umweltver-
bund

Themenfeld Mobilität 
28 
 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
- Verbesserung und Stärkung des Umweltverbundes durch Attrak-
tivierung des innerstädtischen ÖPNV-Angebotes 
- Reduzierung des verkehrsbedingen CO2-Ausstoßes 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen u. –anlagen“ 
 
Konkrete Kalkulationen sind pro-
jektspezifisch und ergeben sich 
im Zuge der weiteren Planungen 
/ Vorlagenbeschlüsse  
Haus-
haltsan-
sätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz  Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfi-
nanzplan 
(investiv) 
Auszah-
lungen 
1201 4280 
ÖPNV-
Busbe-
schleu-
nigung  
500.000 500.000 500.000 200.000 16.000.000 
Einzah-
lungen 
1201 4280 50.000 50.000 50.000 50.000 1.600.000 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Projektspezifische Förderungen werden bei der Busbeschleunigung 
erwartet. 
 
Titel €€€ Integriertes Parkraumkonzept 
Kurzbeschreibung Mit dem integrierten Parkraumkonzept hat die Stadt gemeinsam 
mit einem Verkehrsplanungsbüro ein maßnahmenorientiertes 
Konzept zur Neuordnung und Anpassung des Parkraumangebots 
in der Innenstadt sowie den innenstadtnahen Wohnquartieren er-
arbeitet.  
 
Gemeinsam mit der dazugehörigen Beschlussvorlage, die insge-
samt elf prioritäre Maßnahmen umfasst, bietet das Konzept der 
Verwaltung nun einen Rahmen, um das Parken in Münster neu 
zu ordnen. Das Konzept berücksichtigt die Innenstadt sowie die 
innenstadtnahen Wohnquartiere. 
 
Die Ziele des integrierten Parkraumkonzepts haben einen unmit-
telbaren Bezug zum Masterplan Mobilität 2035+ und lauten wie 
folgt:  
- Sicherstellung einer verkehrsträgerübergreifenden Erreichbar-
keit sowie ausreichenden Parkmöglichkeiten für Bewohner/Be-
sucher  
- Sicherstellung der Verbindungsfunktionen für den Fahrrad- 
und Fußverkehr  
- Sicherung Einmündungsbereichen, Querungen und Wegebe-
ziehungen  
- Einhaltung von Mindeststandards für Gehwege

Themenfeld Mobilität 
29 
 
- Bereitstellung, Aufwertung und Ausstattung des öffentlichen 
Straßenraums als Begegnungs- und Aufenthaltsbereich 
- Grünelemente als Beitrag zur Klima-Resilienz 
- Sicherstellung der Mindestfahrbahnbreiten für Bus-, Rad-, Kfz-
Begegnungsverkehre sowie Rettungs- und Abfalldiensten 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau  
Sachstand Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. 
Juni 2024, ein Konzept zum Parken im öffentlichen Straßenraum 
beschlossen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung prioritärer 
Maßnahmen aus dem Integrierten Parkraumkonzept beauftragt. 
Aktuell erarbeitet die Verwaltung ein entsprechendes Umset-
zungsprogramm mit klaren zeitlichen Perspektiven.  
 
Hierzu zählen Maßnahmen zur Aktivierung vorhandener, öffent-
lich zugänglicher Kundenstellplätze zum Heben des vorhandenen 
Nutzerpotenzials, die Ausweisung zusätzlicher Carsharing-Stell-
plätze mit Fokus auf innenstadtnahe Wohnquartiere sowie die 
Einrichtung von zusätzlichen Zonen für Laden & Liefern an Ge-
schäftsstraßen mit hohem Parkdruck. Zudem soll für die Anfahrts- 
bzw. Stausituation in der Königsstraße eine Lösung erarbeitet 
werden. 
 
Darüber hinaus soll das Parkhaus Coesfelder Kreuz als Alterna-
tive zu den innerstädtischen Parkhäusern auch an Normal-
samstagen öffnen, eine zonal differenzierte Anpassung der Park-
gebühren geprüft und sogenannte „Schrotträder“ häufiger 
beseitigt werden. Auch sollen weitere Bewohnerparkzonen ge-
schaffen und die bestehenden Regelungen zur Bewohnerparkzo-
nen ggf. angeglichen werden. Zudem soll die Barrierefreiheit auf 
Gehwegen gesteigert werden, insbesondere, wenn wichtige We-
gebeziehungen zu Kindergärten, Schulen oder Altenheimen vor-
liegen. 
Plan 2025 Initiierung und Umsetzung möglichst aller prioritärer Maßnahmen 
aus der Beschlussvorlage zum integrierten Parkraumkonzept 
(V/0193/2024). 
CO2-Reduktionspo-
tential  
- Einsparung fossiler Treibstoffe durch Verkehrsvermeidung und 
Verlagerung MIV auf Umweltverbund sowie der Minderung von 
sog. Parksuchverkehren. 
- Schaffung von Anreizen zur Abschaffung von wenig genutzten 
Kfz bzw. Zweitwagen. 
- Schaffung von Grünelementen im öffentlichen Straßenraum 
Indikatoren (Gesamt-
maßnahme) 
- Reduzierung des sichtbaren Pkw-Bestands bzw. Parkens im 
öffentlichen Raum 
- Beitrag zur Steigerung der Aufenthaltsqualität 
- Wiederherstellung bzw. Sicherstellung der Barrierefreiheit 
- Schaffung neuer Zonen für Laden & Liefern 
- Schaffung neuer Carsharing-Stellplätze 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrs-
flächen u. –anlagen“ 
Konkrete Kalkulationen sind pro-
jektspezifisch und ergeben sich 
im Zuge der weiteren Planungen 
/ Vorlagenbeschlüsse

Themenfeld Mobilität 
30 
 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
nicht bekannt  
 
Titel €€€ Ausbau von Mitarbeitendenmobilitäts-Angeboten 
Kurzbeschreibung Umfassende Mobilitätsangebote sollen Mitarbeiter*innen zur Verfü-
gung stehen, um die Wege von und zur Stadtverwaltung klimafreund-
lich zu gestalten. Dazu gehören bspw. die Nutzung des ÖPNV z.B. 
durch ein Jobticket für Mitarbeiter*innen und eine gute ÖPNV-Anbin-
dung sowie der Ausbau der Fahrradinfrastruktur, um die Radnutzung 
von und zu Verwaltungsstandorten zu verbessern. 
Federführung Personal- und Organisationsamt (Amt 10) 
Sachstand Das betriebliche Mobilitätsmanagement im Personal- und Organisati-
onsamt verfolgt mehrere Maßnahmen für Mobilitätsangebote für die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, von denen 
mehrere bereits umgesetzt sind. 
- Fahrradleasing: Erfolgreich eingeführt im Mai 2023 
- Laden von Pedelec-Akkus am Arbeitsplatz: Seit 09/2023 offiziell 
möglich unter Beachtung von Sicherheitsanforderungen 
- JobTicket (umgesetzt für tariflich Beschäftigte): Über 1.000 Abos, 
fast ausschließlich Deutschlandticket Job 
- Fahrradboxen / weitere Fahrradabstellmöglichkeiten: Fahrradbox 
im Parkhaus am Stadthaus 3 ist kurz vor der Eröffnung, weitere 
Standorte für Fahrradabstellinfrastruktur sind in Prüfung 
- Zertifizierung als fahrradfreundliche Arbeitsgeberin: In Vorberei-
tung 
Auch bei der Mitarbeitendengewinnung können Angebote wie das 
Fahrradleasing die Attraktivität der Stadt Münster als Arbeitgeberin 
steigern. 
Plan 2025 Schaffung weiterer Fahrradabstellmöglichkeiten an Dienstgebäuden. 
Kosten Die einmaligen Zertifizierungsgebühren betragen 2.500,00 Euro zzgl. 
Reisekosten des ADFC. Hinzu kommen Lizenzgebühren für ein 3 
Jahre gültiges Siegel in Höhe von 200,00 Euro pro Lizenzjahr. 
Im Jahr 2027 steht die Rezertifizierung mit einer Gebühr von 
1.300,00 Euro und jährlichen Lizenzkosten von 300 Euro an. 
Für die Errichtung von Fahrradabstellmöglichkeiten existiert derzeit 
ein jährliches Budget von 30.000 €. 
Der Zuschuss für das JobTicket beträgt aktuell ca. 18.000 € pro Mo-
nat 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Durch Maßnahmen wie der Erweiterung der Fahrradabstellmöglichlei-
ten, dem JobTicket und dem Fahrradleasing wird die Nutzung des 
Umweltverbunds attraktiviert (Pull-Maßnahmen). 
In der Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ wurden 
die Emissionen der Mitarbeitenden-Mobilität im Rahmen einer Be-
standsanalyse erstmalig und näherungsweise ermittelt: 
Demnach hat der Bereich ein theoretisches Einsparpotenzial von bis 
zu ca. 6.000 t/a. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbare Indikatoren: 
- Anzahl JobTickets (inkl. Deutschlandticket Job) 
- Anzahl Fahrradleasing-Verträge 
- Neu geschaffene Fahrradabstellmöglichkeiten 
- Zertifizierung der Stadt Münster als fahrradfreundliche Arbeitge-
berin

Themenfeld Mobilität 
31 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (in-
vestiv) 
0113  30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
0113 16 
 
200 200 1.600 300 300 
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
0108 16 
 
216.000 216.000 216.000 216.000 216.000 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
- 
 
Titel €€€ S-Bahn-Münsterland   
Kurzbeschreibung Der Schienenpersonennahverkehr soll in den nächsten Jahren mas-
siv gestärkt und damit eine deutliche Verlagerung des Pendlerver-
kehrs vom motorisierten Individualverkehr auf den Umweltverbund 
insgesamt erreicht werden. Dazu sollen neben zusätzlichen Zugfahr-
ten auf den vorhandenen Strecken auch stillgelegte Bahntrassen re-
aktiviert und neue Haltepunkte gebaut werden. 
Federführung Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)  
Sachstand - Die Gesamtmaßnahme ist noch im Planfeststellungsverfahren. 
Planbeschluss voraussichtlich Ende 2024. 
- Parallel läuft die Ausführungsplanung, wird in Kürze vergeben 
- bislang unbekannt welche Infrastrukturmaßnahmen insgesamt 
erforderlich sind, zu welchen Konditionen Verkehrsleistungen 
eingekauft werden können und welche Finanzierungswege mög-
lich sind. 
- Die Finanzierung erfolgt über den Infrastrukturfinanzierungsplan 
des Landes NRW.  
 
Plan 2025 - Baubeginn der Gesamtmaßnahme III. Quartal 2025 
CO2-Reduktionspo-
tential  
- Einsparung fossiler Treibstoffe, Verlagerung MIV auf Umweltver-
bund  
- Mit Umsetzung der Stufe 2 können etwa 200.000 t CO 2 pro Jahr² 
vermieden werden (Quelle: NWL) 
² über Personenkilometer, Fahrzeugbesetzungsgrad und Angaben des Umweltbundesamtes 
 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
- Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs im Münster-
land.  
- Deutliche Verlagerung des Pendlerverkehrs von der Straße auf 
die Schiene. 
- Wichtiges Langfristprojekt und Säule des Nahverkehrs (S-Bahn-
Münsterland) in Münster und dem Münsterland.  
- Deutliche Reduzierung des verkehrsbedingten CO2-Austoßes

Themenfeld Mobilität 
32 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen u. –anlagen“ 
Konkrete Kalkulationen sind pro-
jektspezifisch und ergeben sich 
im Zuge der weiteren Planungen 
/ Vorlagenbeschlüsse  
Haushaltsan-
sätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz  Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan 
(investiv) 
Auszahlungen 
1201 4013 
Halte-
punkte 
des 
SPNV  
1.050.000 2.700.000 1.650.000 0 2.500.000 
Einzahlungen 1201 4013 800.000 2.000.000 600.000 0 0 
Teilergebnis-
plan (kon-
sumtiv) 
1201  0 0 0 0 0 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Landesförderung 
 
 
Titel € CO2-freier ÖPNV in Münster 
Kurzbeschreibung Ein weiterer wichtiger Baustein für den Herzschlag Münsters ist die 
Umstellung der Busflotte auf elektrische und emissionsfreie An-
triebe sowie die Entwicklung des Verkehrs zu einem systematisch 
ineinandergreifenden multimodalen Mobilitätssystem. Bis 2029 sol-
len 100 % der eigenen 116 Busse und ebenso ein Teil der rd. 100 
angemieteten Busse aus den dezentralen Depots der privaten Part-
nerunternehmen am Stadtrand elektrifiziert sein.  
Parallel wird die dafür notwendige Infrastruktur am Bus-Depot so-
wie an ausgewählten, Haltestellen aufgebaut. Zur Finanzierung des 
Vorhabens werden verschiedene Förderprogramme genutzt. Auf 
die Elektrifizierung der Bus-Flotte der Auftragsunternehmen und 
der regionalen Verkehrsunternehmen wirken die Stadtwerke im 
Rahmen ihrer Möglichkeiten hin. 
Das multimodale Mobilitätssystem wird verschiedene Verkehrsmit-
tel integrieren, unter anderem das Stadtteilauto über die Beteiligung 
der Stadtwerke an dem gleichnamigen lokalen Carsharing-Anbie-
ter. 
Federführung Tochtergesellschaft „Stadtwerke Münster GmbH“  
Sachstand 07/2024 Umstellung auf 73 SMWS-eigene E-Busse (insg. 116 Busse) 
Zielsetzung 12/2024:  
- Umstellung auf 85 E-Busse von 116 Bussen  
Plan 2025 - Umstellung auf 97 E-Busse von 116 Bussen 
- Errichtung von 10 weiterer Ladepunkte am Betriebshof 
- Errichtung von 6 weiteren Ladestationen im Streckennetz 
- Erste Partnerunternehmen schaffen E-Busse an

Themenfeld Mobilität 
33 
 
Kosten Kosten des Vorhabens von 2024 bis 2028: ca. 13 Mio. € nach Ab-
zug von Fördermitteln. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
2021-2023: 4.000 t 
2024: 4.000 t 
2025: 5.000 t 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Umgestellte Busse; Eingesparte CO2-Reduktionen 
/ 
! Wirtschaftsplanung 
der Stadtwerke 
Münster – kein di-
rekter Bezug zum 
städtischen Haus-
halt 
    
 2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
  5,1 
Mio. € 
1,1 
Mio. € 
1,3 
Mio. € 
  
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Die Förderung von 4,6 Mio. € für den Umbau der Busflotte auf 
Elektroantrieb für die Jahre 2025-2028 ist schon abgezogen. 
 
Titel €€€ Erweiterung (E-)Carsharing-Angebot 
Kurzbeschreibung Um den Umweltverbund zu stärken, den stadtweiten KFZ-Bestand 
zu reduzieren und den Zugang für das stadtweite Carsharing-Ange-
bot (auch E-Carsharing) zu verbessern, werden hierfür Flächen im 
Verkehrsraum bereitgestellt und potenziellen Anbietern im Aus-
schreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau  
Sachstand - Zum jetzigen Zeitpunkt rund 150 Carsharing-Stationen und ca. 
370 Fahrzeuge in Münster, die sich auf die beiden Anbieter 
Stadtteilauto und ShareNow verteilen.  
- Rund 20 öffentliche Carsharing-Stellplätze sind elektrifiziert, wei-
tere auf privater Fläche ebenfalls.  
- Knapp 40 weitere elektrifizierte Carsharing-Stellplätze sind be-
schlossen und sollen in den nächsten Monaten eingerichtet wer-
den (Stadtwerke MS errichten Ladeinfrastruktur).   
- Sowohl die Anzahl von E-Carsharing-Fahrzeugen als auch die 
Anzahl von Carsharing-Fahrzeugen mit Verbrenner-Motor sind in 
den letzten Monaten bzw. im vergangenen Jahr konstant ange-
stiegen.  
- Nachfrage seitens der Nutzerinnen und Nutzer steigt ebenfalls 
an. 
- Vergabe- bzw. Verteilungsverfahren öffentlicher Carsharing-
Stellplätze ist in Planung und soll zeitnah realisiert werden. 
Plan 2025 - Vollständige Errichtung der geplanten E-Carsharing-Stationen  
- Abschluss des beschriebenen Vergabeverfahrens 
- In diesem Rahmen erhebliche Ausweitung des öffentlichen Car-
sharing-Angebots (insb. in den innenstadtnahen Wohnquartie-
ren, z.B. Kreuzviertel, Südviertel, Hansaviertel etc.), mit dem Ziel 
eine Alternative zum privaten Kfz zu schaffen 
- Erarbeitung eines Konzeptes zu weitergehenden Elektrifizierung 
der Carsharing-Stationen 
CO2-Reduktionspo-
tential  
- Verlagerung Energieträger von fossilen Treibstoffen auf Strom 
- nicht quantifizierbar/messbar

Themenfeld Mobilität 
34 
 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
- Verbesserung des Zugangs zu Carsharingfahrzeugen  
- Reduzierung des Kfz-Bestandes/der abgestellten Fahrzeuge 
- Stärkung des Umweltverbundes 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen u. –anlagen“ 
Konkrete Kalkulationen sind pro-
jektspezifisch und ergeben sich 
im Zuge der weiteren Planungen 
/ Vorlagenbeschlüsse  
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
keine Drittmittel verfügbar 
 
 
Titel €€€ Ausbau öffentlicher Ladesäuleninfrastruktur 
Kurzbeschreibung Die öffentliche Ladeinfrastruktur soll fortlaufend weiterentwickelt und 
ausgebaut werden, so dass zukünftig ein flächendeckendes Angebot 
an Lademöglichkeiten bereitgestellt werden kann und der Umstieg 
auf E-Fahrzeuge attraktiver wird. 
Federführung Amt für Mobilität und Tiefbau  
Sachstand - Aktuell gibt es auf dem Münsteraner Stadtgebiet ca. 170 öffent-
lich zugängliche Ladesäulen (<300 Ladepunkte), die sich zum 
Teil im öffentlichen Straßenraum und zum Teil im privaten Raum 
(z.B. Kundenparkplätze o.ä.) befinden. 
- Die Stadtwerke Münster errichten im öffentlichen Straßenraum 
gemäß eines ersten Ausbaukonzeptes aus dem Jahr 2021 60 
öffentliche Ladepunkte (knapp 30 sind zum jetzigen Zeitpunkt 
fertiggestellt). 
- Mitte des Jahres 2023 wurde beschlossen, dass durch private 
Anbieter weitere 112 Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet 
werden sollen. 
- Das dazugehörige Ausschreibungs- und Vergabeverfahren ist 
abgeschlossen und die Unternehmen befinden sich derzeit in der 
Planung bzw. bereits in der Umsetzung (bis zum Herbst 2024 soll 
ein Großteil der Ladesäulen errichtet worden sein). 
Plan 2025 - Vollständige Installation der bislang geplanten Ladesäulen im öf-
fentlichen Raum. 
- Bedarfsgerechte Fortführung der Ausbau-Konzepte (weitere 
Ausschreibungsrunde zur Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruk-
tur). 
- Planung und Errichtung von öffentlich zugänglicher Schnelllad-
einfrastruktur. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
- Verlagerung Energieträger von fossilen Treibstoffen auf Strom 
- nicht quantifizierbar/messbar 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
- Flächendeckendes Angebot an Lademöglichkeiten zur Attrakti-
vierung des Umstiegs auf batterieelektrische Fahrzeuge 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produktgruppe 1201  
„Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen u. –anlagen“ 
Konkrete Kalkulationen sind pro-
jektspezifisch und ergeben sich 
im Zuge der weiteren Planungen 
/ Vorlagenbeschlüsse  
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
keine Drittmittel verfügbar

Themenfeld Mobilität 
35 
 
Titel Mitarbeitendenbefragung zu Arbeitswegen 
Kurzbeschreibung Es soll durch Amt 10 eine Umfrage unter den Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern der Stadtverwaltung hinsichtlich ihrer Arbeitswege 
durchgeführt werden. Die Umfrage soll noch in 2024 via Onlinefor-
mular erfolgen. Bekannt gemacht wird die Umfrage über das Intranet 
und ggf. weitere geeignete Wege innerhalb der Stadtverwaltung. 
Hierdurch sollen Informationen gesammelt werden, um ggf. Maß-
nahmen abzuleiten. Auch können wichtige Daten für die Klimabilan-
zierung der Stadtverwaltung gewonnen werden. Es kann (teilweise) 
ein Vergleich mit einer Befragung von Anfang 2020 erfolgen. 
Federführung Personal- und Organisationsamt (Amt 10) 
Sachstand Aktuell wird das Umfrage-Design abgestimmt. 
Plan 2025 Die Ergebnisse werden genutzt u.a. für die Klimabilanzierung der 
Stadtverwaltung. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Die Maßnahme wirkt indirekt bzw. schafft notwendige Informations- 
und Planungsgrundlagen. Die Umfrage kann als Grundlage für Maß-
nahmen dienen, damit perspektivisch der CO 2-Ausstoß auf den Ar-
beitswegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung 
sinkt und der Umweltverbund (noch) mehr genutzt wird. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbare Indikatoren: 
- Veränderung zu Umfrage von Anfang 2020 
- Veränderung zu einer zukünftigen Umfrage 
- Perspektivisch: Aus der Umfrage abgeleitete Maßnahmen 
Qualitativer Indikator: 
Siehe messbare Indikatoren 
 
Titel Reduzierung & Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks 
Kurzbeschreibung Für eine klimaneutrale Mobilität der Stadtverwaltung wird der strate-
gische Ansatz verfolgt, in einem erstem Schritt Wege zu vermeiden. 
Unvermeidbare Wege sollen auf klimafreundliche Verkehrsträger 
verlagert werden. Im letzten Schritt erfolgt die Elektrifizierung des 
Fuhrparks. Der Fuhrpark der Stadtverwaltung Münster soll in seiner 
Gesamtheit klimafreundlich ausgerichtet werden. Dazu gehört die 
schrittweise Umstellung des Fuhrparks auf E-Fahrzeuge, vermehrte 
Nutzung von Car-Sharing, Schaffung eines attraktiven Angebots an 
Dienstfahrrädern (inkl. Pedelecs) und der Ausbau der entsprechen-
den Infrastruktur. Für Nutzfahrzeuge gelten jedoch gesonderte An-
forderungen (bspw. Marktverfügbarkeit), die eine Umstellung auf E-
Mobilität erschweren und im Prozess berücksichtigt werden müssen. 
Durch die Umsetzung von Pilotprojekten (z.B. Lastenradeinsatz, E-
Abfallsammelfahrzeug) werden innovative Ansätze getestet und bei 
erfolgreichem Verlauf sukzessive auf die gesamte Verwaltung ange-
wendet. 
Federführung Personal- und Organisationsamt (Amt 10) 
Sachstand - Abfrage des städtischen Fuhrparks wird vorbereitet. 
- Das Personal- und Organisationsamt wird (möglichst noch in 
2024) bei allen städtischen Ämtern und eigenbetrieblichen Ein-
richtungen eine Fuhrparkabfrage durchführen und relevante Da-
ten zur Nutzung aller städtischen motorisierten Fahrzeugen er-
heben.  
- Mit der GA Dienstreisen wurde im November 2023 ein Rahmen 
für die nachhaltige und effiziente Durchführung von Dienstreisen 
geschaffen.

Themenfeld Mobilität 
36 
 
- Grundsätzlich hat der Umweltverbund Vorrang bei der Durchfüh-
rung von Dienstreisen. Zudem wird Carsharing genutzt. Auch soll 
der Einsatz privater Pkw minimiert werden. Bei Terminen gilt au-
ßerdem online vor offline. 
- Der städtische Fuhrpark wird elektrifiziert. 
- Bei Reinvestitionen wird darauf geachtet, dass E-Pkw ange-
schafft werden. 
Plan 2025 - Analyse des städtischen Fuhrparks. 
- Bei der Analyse der Daten der Abfrage des städtischen Fuhr-
parks wird sich herausstellen, ob für die weitere Analyse eine 
Fuhrparkanalyse-Software benötigt wird. 
- Ziel ist es, die Auslastung der Dienstfahrzeuge zu verbessern 
und etwaige Überkapazitäten abzubauen. 
- Einführung von Fahrzeug-Pooling an Modellstandort. 
- Durch das Pooling der Fahrzeuge mehrerer Ämter sollen die 
Fahrzeuge besser ausgelastet und der Gesamtfuhrpark reduziert 
werden. 
- Ausschreibung Fuhrparkmanagement-Software. 
- Perspektivisch soll eine Fuhrparkmanagement-Software (inkl. 
Buchungstool) die Verwaltung des städtischen Fuhrparks effizi-
enter gestalten. 
- Bei anstehenden Reinvestitionen werden E-Pkw angeschafft, bei 
weiteren Nutzfahrzeugen geschieht dies, soweit möglich. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
In der Konzeptstudie „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2030“ wurden 
die Emissionen des städtischen Fuhrparks im Rahmen einer Be-
standsanalyse erstmalig und näherungsweise ermittelt: 
Demnach hat der PKW-Fuhrpark ein theoretisches Einsparpotenzial 
von bis zu ca. 100 t/a. Das deutlich größere Einsparpotenzial von bis 
zu ca. 2.500 t/a liegt im Bereich der LKW-und Nutzfahrzeuge (Abfall-
wirtschaft, Grünanlagenpflege, Feuerwehr, etc.). 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbare Indikatoren: 
- Umfang städtischer Fuhrpark 
- Wagenkilometer städtischer Fuhrpark 
- Anzahl Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln 
- Anteil E-Fahrzeuge

Themenfeld Bildung und Ernährung 
37 
 
Klimahaushalt 
 
Titel Ökosoziale Vergaben 
Kurzbeschreibung Der Rat hat den Oberbürgermeister am 07.09.2022 beauftragt, in 
einem gemeinsamen Arbeitskreis von Politik und Verwaltung so-
zial-ökologische Kriterien für die Beschaffung von Waren, Diensten 
und Werken zu entwickeln und ein Verfahren vorzuschlagen, wie 
man deren Einhaltung gesetzeskonform sichern und überwachen 
kann.  
Federführung Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement,  
Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Sachstand Die Verwaltung hat dem Arbeitskreis einen Richtlinientext vorge-
schlagen und zur Diskussion in den politischen Kreisen mit ihnen na-
hestehenden Interessenvertretern aus der Zivilgesellschaft überlas-
sen. Zu den Änderungsvorschlägen seitens der politischen 
Vertretungen hat die Verwaltung Stellungnahmen erstellt.  
Die Diskussionen aus dem darauffolgenden Arbeitskreis werden nun 
in einen neuen Entwurf eingearbeitet, sodass dieser dann im Arbeits-
kreis diskutiert werden kann und entschieden werden kann, welche 
Inhalte dem Rat vorgeschlagen werden. 
Plan 2025 Arbeitskreissitzung, Ratsentscheidung 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Das Reduktionspotenzial ist nicht belastbar ermittelbar. Auch ist die 
Wirkung indirekt und global zu sehen, so dass eine Quantifizierung 
nicht seriös möglich ist. Die Klimaschutzwirkung ergibt sich insbe-
sondere über die individuellen Vorgaben in den Ausschreibungen 
für die jeweiligen Beschaffungen.  
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
k.A. 
Oder 
Qualitativer Indikator: Siehe Kurzbeschreibung 
 
Titel Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings 
Kurzbeschreibung Der Antrag A-R/0053/2022 von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und 
Volt an den Rat der Stadt Münster hat zum Inhalt, das „Controlling 
bezüglich Kosten für Bau und Anmietung zu verbessern“. Hierzu for-
dert die Politik, ein unabhängiges Bauinvestitionscontrolling aufzu-
bauen und zu etablieren. Dies soll insbesondere dazu dienen, die 
Investitionskosten im Blick zu haben und zu beurteilen, welche Kos-
tensteigerungen tatsächlich notwendig sind. Außerdem soll das Con-
trolling einen kritischen Blick auf die Bedarfe der einzelnen Ämter 
werfen und prüfen, inwiefern diese tatsächlich notwendig sind. Poli-
tik, Immobilienmanagement und die Bedarfsämter können dies aktu-
ell nicht unabhängig prüfen. 
Federführung Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Sachstand Erste Austauschgespräche mit anderen Kommunen (best-practice) 
haben stattgefunden. 
Stellenbesetzung fachliche Leitung zum 01.10.2024. 
Konzeptionierung folgt. 
Plan 2025 Inkrafttreten Geschäftsanweisung 
CO2-Reduktionspo-
tential  
k.A. 
 
Da es sich um ein Controlling-Instrument handelt, wird durch die 
Maßnahme selbst keine unmittelbare Einsparung generiert. Die

Themenfeld Bildung und Ernährung 
38 
 
Maßnahme hat aber das Potenzial, dass der städtische Baubedarf 
noch effizienter gedeckt werden kann und Bauprojekte ggf. auch 
kleiner ausfallen oder durch kluge Nutzungs- / Umnutzungskon-
zepte o.ä. sogar entfallen können. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Geeignete messbare Indikatoren werden nach Erstellung der Ge-
schäftsanweisung benannt 
 
Titel Green Bond/Grüner Schuldschein 
Kurzbeschreibung Neben klassischen Kommunalkrediten werden zu bestimmten Zeit-
punkten Nachhaltigkeitsschuldscheine bzw. Green Bonds ausgege-
ben. Die Schuldscheine dienen dazu, nachweislich nachhaltige oder 
soziale städtische Investitionen zu finanzieren. So wird auch der Ka-
pitalbeschaffungsseite eine nachhaltige Ausrichtung gegeben.  
Federführung Amt für Finanzen und Beteiligungen, 
Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Sachstand Im September 2021 hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage 
V/0666/2021 die Verwaltung beauftragt, die nachhaltige Kapitalbe-
schaffung über einen Green Bond zu initiieren. Die erfolgreiche 
Platzierung des Schuldscheins am Markt erfolgte im September 
2022. 
Im November 2023 wurde die Neuauflage entschieden. 
Im Mai 2024 konnte die Finanzmittelbeschaffung durchgeführt wer-
den. Dabei konnte das geplante Volumen von 100 Mio. € mit 170 
Mio. € überzeichnet werden.  
Plan 2025 Das Jahr 2025 wird dazu genutzt, die mit der Auflegung von Green 
Bonds zwingend verbundene Nachhaltigkeitsberichterstattung, be-
stehend aus Allokations- und Wirkungsberichten, vorzunehmen. Au-
ßerdem wird die Neuauflage von Green Bonds und deren Ausgestal-
tung geprüft. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Die CO2-Einsparung ergibt sich nicht aus der Wahl der Finanzie-
rungsmethode (hier: Green Bond), sondern aus den mit dem Green 
Bond finanzierten Maßnahmen.  
Das sind u.a. 
- die Mathilde-Anneke-Gesamtschule,  
- Neubau der vierzügigen Grundschule in Gremmendorf, 
- die 4. Reinigungsstufe der Kläranlage,  
- der Glasfaserausbau (über die Stadtwerke Münster GmbH) 
- Solarthermieanlage (über die Stadtwerke Münster GmbH) 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Messbare Indikatoren sind im sog. Rahmenwerk für den Green 
Bond hinterlegt. Sie beziehen sich auf die unterschiedlichen Investi-
tionsmaßnahmen und werden in der dem Green Bond nachfolgen-
den Berichterstattung (Wirkungsbericht) dargelegt.

Themenfeld Bildung und Ernährung 
39 
 
Titel Nachhaltige Geldanlagen 
Kurzbeschreibung Ein nachhaltiges städtisches Finanzwesen ist ein Baustein für 
das Ziel der „klimaneutralen Stadtverwaltung 2030". Ein Teilas-
pekt ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei 
der städtischen Anlagestrategie. 
Seit dem Jahr 2016 erfolgt die Kapitalanlage nach nachhaltigen Kri-
terien. Die städtische Kapitalanlagerichtlinie ist seit dieser Zeit mehr-
fach angepasst und im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte verbes-
sert worden. So müssen die vom Fondsmanagement erworbenen 
Aktien und Unternehmensanleihen bestimmten nachhaltigen Kriterien 
genügen. Einige Branchen sind vollständig ausgeschlossen (Fra-
cking/Militärwaffen/Atomenergie/klimaschädliche Energien), alle an-
deren Branchen müssen ein bestimmtes Nachhaltigkeitsniveau errei-
chen. Bei Unternehmensanleihen muss es sich um sogenannte 
‚Green Bonds‘ handeln. 
Federführung Amt für Finanzen und Beteiligungen,  
Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Sachstand Die jüngste Anpassung der städtischen Kapitalanlagerichtlinie 
wurde im Februar 2024 mit der Vorlage V/0104/2024 beschlos-
sen. Erstmalig werden nun auch Investitions- bzw. Ausschlusskri-
terien für den Erwerb von Staatsanleihen definiert. 
Darüber hinaus müssen für Investitionen in Unternehmen/Staaten 
zukünftig bestimmte Einstufungen im ESG-Rating erfüllt werden. 
Plan 2025 k.A. 
CO2-Reduktionspo-
tential 
Das Reduktionspotenzial ist nicht belastbar ermittelbar. Auch ist die 
Wirkung indirekt und global, so dass eine Quantifizierung nicht se-
riös möglich ist. Die Klimaschutzwirkung ergibt sich bspw. aus dem 
sich ergebenden Verlagerungseffekt von Finanzmitteln weg von kli-
maschädlichen, hinzu klimafreundlichen Energieträgern. 
Indikatoren (Gesamt-
maßnahme) 
Messbarer Indikator: 
- Der CO2-Fußabdruck des Fonds wird über den CO2- Bericht der 
Fondsgesellschaft gemessen und neben weiteren Nachhaltig-
keitskriterien in den halbjährlichen Sitzungen des Anlageausschus-
ses diskutiert. 
Oder 
Qualitativer Indikator: s. Kurzbeschreibung 
 
Titel Nachhaltigkeitsberichterstattung im Stadtkonzern 
Kurzbeschreibung Die bestehenden Berichtsformate im Stadtkonzern sind heterogen, 
da teilweise Pflichten bestehen oder sich perspektivisch abzeich-
nen (EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Direc-
tive) und teilweise andere Berichtsformate, wie die gemeinwohlori-
entierte Bilanz, in Nutzung sind.  
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der städtischen Beteiligungsge-
sellschaften als Bestandteil des Controllings soll gestärkt werden. 
Hierzu wird es Empfehlungen im Rahmen des Public-Corporate-
Governance-Kodex (PCGK) geben. 
Federführung Amt für Finanzen und Beteiligungen,

Themenfeld Bildung und Ernährung 
40 
 
Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration 
Sachstand - Die Einbringung des PCGK in den Rat soll noch im Jahr 2024 
erfolgen. 
- Die konkreten Berichtspflichten für die kommunalen Beteiligun-
gen werden sich primär aus der im Laufe des Jahres erwarteten 
Umsetzung der EU-Richtlinie CSRD in nationales Recht erge-
ben. Die Beteiligungen werden durch den Kodex dazu ermutigt, 
darüberhinausgehende Indikatoren zu berichten. 
- Zeitraum: Jährlichkeitsprinzip wegen der Verknüpfung mit dem 
Jahresabschluss 
Plan 2025 CSRD-Berichte im Rahmen der Feststellung der Jahresabschlüsse; 
Kommunikation der übrigen Berichte abzustimmen 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Die Wirkung wird mittelbar über die aus dem Controlling abgeleite-
ten Erkenntnisse, Handlungen und Maßnahmen ermittelt. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Vorliegen und Umfang einer Nachhaltigkeitsberichterstattung 
Oder 
Qualitativer Indikator: 
Durch die Stärkung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die 
Wahrnehmung des Themas als solches gestärkt. Potentiale können 
sichtbar gemacht werden und Zielkonflikte transparent.

Themenfeld Bildung und Ernährung 
41 
 
Bildung und Ernährung 
 
Titel Aktionsplan Nachhaltiges Ernährungssystem 
Kurzbeschreibung Entwicklung und Umsetzung eines gesamtgesellschaftlichen Hand-
lungsansatzes für ein nachhaltiges Ernährungssystem mit den Zie-
len:  
- Aufbau und Steigerung von Absatzmärkten für heimische saiso-
nale (Bio-)Lebensmittel und Konsumgüter aus der Region  
- Stärkung des ökologischen und auch nachhaltigeren konventio-
nellen Lebensmittelanbaus der heimischen Landwirtschaft 
- Entwicklung und Umsetzung eines kommunal, unternehmerisch 
und zivilgesellschaftlich getragenen Handlungsansatzes 
- Umstellung des städtischen Kantinenessens, klimafreundliche 
Mittagsverpflegung in Schulen und nachhaltige Verpflegung auf 
Veranstaltungen 
- Angebote für Information, Bildung und Beratung unterschied-
lichster Zielgruppen insbesondere mit Blick auf die klimarelevan-
ten Themen (Lebensmittelabfallvermeidung, pflanzenbasierte 
und gesund Ernährung, Ressourcenschonung)  
Federführung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
Sachstand - Der Rat der Stadt Münster hatte 2019 dieses Projekt als eines 
der Schlüsselprojekte der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 
beschlossen (V0669/2021). Die Verwaltung hatte darauf hinge-
wiesen, dass solch ein umfänglicher Ansatz nur mit zusätzlichen 
personellen Ressourcen umsetzbar ist. 
- Auch in seiner aktuellen Stellungnahme (V/0262/2024, Anlage 2) 
stellt der GNK-Beirat weiterhin die Notwendigkeit solch eines 
übergreifenden Ansatzes heraus. Für die Entwicklung und Um-
setzung eines übergreifenden Aktionsplans durch den GNK-Bei-
rat stehen seitens der Verwaltung keine ausreichenden Perso-
nal- und Finanzmittel zur Verfügung. Gleichwohl können kleinere 
Einzelaspekte bei der anstehenden Überarbeitung der GNK-
Nachhaltigkeitsstrategie Berücksichtigung finden.  
Plan 2025 Ggfs. Antrag auf Projektförderung, falls geeignete Fördermittel ak-
quiriert werden können.  
Kosten k. A., s.o. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Klimarelevanz:  
Die Landwirtschaft und andere Landnutzungen sind weltweit für 23 
Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Betrachtet 
man das Ernährungssystem als Ganzes und nicht nur die Treibhaus-
gase, die aus Landwirtschaft entstehen, sondern auch die von 
Transport, Verarbeitung, Kühlung, Lagerung und Zubereitung von 
Lebensmitteln inklusive Fischprodukte, beträgt der jährliche Ausstoß 
sogar bis zu 37 Prozent aller Emissionen (Quelle: IPCC Sonderbe-
richt zu Klimawandel und Landsystemen 2019) 
 
Insbesondere Lebensmittelabfälle und tierische Lebensmittel haben 
einen großen negativen Beitrag für das Klima:  
- Forschende der Universität Oxford haben 2018 berechnet, dass 
Fleisch, Milch, Aquakultur und Eier über 80 Prozent der land-
wirtschaftlichen Nutzfläche beanspruchen und knapp 60 Pro-
zent der Emissionen im Ernährungssystem verursachen.

Themenfeld Bildung und Ernährung 
42 
 
- Laut dem IPCC trägt die Verschwendung von Lebensmitteln 
global derzeit mit acht bis zehn Prozent zu den Treibhaus-
gasemissionen bei. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Derzeit nicht darstellbar 
Qualitativer Indikator: 
Siehe oben: „Klimarelevanz“ 
 
Titel €€€ Bildung für nachhaltige Entwicklung in Münster etablieren  
Kurzbeschreibung Bildung für nachhaltige Entwicklung fest in schulischen und 
außerschulischen Bildungseinrichtungen etablieren 
 
Ziele 
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bis 2030 fest in Bil-
dungseinrichtungen zu etablieren, ist ein vom Rat der Stadt Münster 
beschlossenes Ziel der Stadt Münster.  
 
Das BNE-Regionalzentrum Münster ist Teil des NRW-weiten Netz-
werks der BNE-Regionalzentren, welches über die BNE-Agentur 
NRW koordiniert wird. Es arbeitet schwerpunktmäßig an der 
Schnittstelle Verwaltung und schulische sowie außerschulische Bil-
dungseinrichtungen. Dank Förderung durch das Land NRW als 
BNE-Regionalzentrum Münster kann die Stadt Münster gemeinsam 
mit ihrer Kooperationspartnerin Nabu-Münsterland gGmbH bis Ende 
März 2026 in insgesamt sechs Handlungsfeldern 45 Maßnahmen 
umsetzen. Die Zielerreichung wird jährlich evaluiert und an vorab 
formulierten Kriterien gemessen. 
 
Darüber hinaus werden weitere BNE-Anbieter*innen für ihre Arbeit 
institutionell gefördert (Münster nachhaltig e.V., Vamos! e.V.; Ernäh-
rungsrat e.V., B-Side Kultur e.V. sowie der Emshof). 
Federführung Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (als BNE-Regional-
zentrum zusammen mit der NABU Münsterland gGmbH) 
Sachstand und Plan 
2025 
Meilensteine 
- 04/2024 - 03/2026: Weiterentwicklung des BNE-Netzwerks mit 
außerschulischen Bildungspartner*innen (2 - 3 Netzwerktreffen 
pro Jahr) und Überarbeitung der Bildungsangebotsbroschüre für 
das Schuljahr 2024/2025 
- 04/2024 – 03/2026: Kontinuierliche Unterstützung der Landes-
kampagne „Schule der Zukunft“ 04/2024 – 03/2025, Mitgestal-
tung der regionalen und städtischen Auszeichnungsfeiern 
(10/2024) 
- Durchführung einer Münsteraner BNE-Tagung (01/2025) 
- bis 07/2024 und ab 09/2024: Umsetzung des Grundschulpro-
jekts „YooLe - raus aus Schule“ mit derzeit sieben beteiligten 
Grundschulen; Weiterentwicklung und Ausdehnung des Ange-
bots für das Schuljahr 2024/2025 auf dann insgesamt zehn 
Schulen 
- bis 09/2024 Umsetzung des „Zukunftsdiploms“ als Kooperati-
onsprojekt des BNE-Regionalzentrums mit der vhs Münster  
- 09/2024: Aktionsstand bei den Tagen der Nachhaltigkeit 
- 09/2024: gemeinsame Obsternte auf der Streuobstwiese Haus 
Kump; Apfelversaftungsaktion mit beteiligten Grundschulen; 
Austauschtreffen)

Themenfeld Bildung und Ernährung 
43 
 
- 11/2024-12/2024: digitale BNE-Module für Lehrkräfte (3 Stück) 
- 03/2025: BNE-Rezertifizierung der Fachstelle Nachhaltigkeit 
- Ab 03/25: 12 Aktionstage zum Aufstellen und Erstbepflanzen 
von neuen Hochbeeten an unterschiedlichen Schulen (Koope-
rationsprojekt mit dem Adolph-Kolping-Berufskolleg)  
- Kontinuierlich: BNE-Newsletter 
- Kontinuierlich: Aufbau des Münsteraner Schulnetzwerkes 
„Schule der Zukunft“ und Anstreben einer Netzwerk-Zertifizie-
rung in 2025 
- Kontinuierlich: Umsetzung des vielfältigen Bildungsprogramms 
in Kooperation mit Haus Heidhorn, u.a. mit dem Schwerpunkt 
Schulgarten (Baumschnittkurse, Bildungsprojekt „Samenfeste 
Sorten“, …)  
- Kontinuierlich: Weiterentwicklung des Schulgartennetzwerkes 
mit beteiligten Schulen 
- Kontinuierlich: Beratung zur BNE-Schulentwicklung und zum 
städtischen Förderprogramm „Urbane Bürgergärten“ 
- Geplant: Einführung einer regelmäßigen „BNE-Sprechstunde“ 
und/oder BNE-Angeboten im Haus der Nachhaltigkeit 
Kosten Kosten  
Die dreijährige Förderphase vom 01.06.2023 bis 31.03.2026 wird fi-
nanziell mit 80% vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Ver-
kehr des Landes NRW unterstützt. Die Förderhöhe für die beiden 
Kooperationspartnerinnen liegt bei 372.834 €. Der Eigenanteil um-
fasst 20% und beläuft sich auf 93.208 €. Es ist geplant, einen Folge-
antrag zu stellen. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
CO2-Reduktionspotential 
- Wird als hoch eingeschätzt (allerdings nicht messbar), da sich 
Konsum- und Verhaltensmuster bei Kindern und Jugendlichen 
noch herausbilden.  
- Zudem fungieren die Kinder und Jugendlichen als Multiplika-
tor*innen in Richtung ihrer Peergroup und ihres Umfeldes 
(Sportverein oder Familie), sodass der indirekte Kreis an er-
reichten Personen größer ist als die Teilnehmendenzahl an Ver-
anstaltungen. 
- Dennoch ist eine quantitative Aussage zur Reduktion schwer zu 
treffen, da eine Evaluation der individuellen Verhaltensverände-
rung nicht messbar ist und sich strukturelle Veränderungen in 
Schulen langsam entwickeln und kaum systematisch erfasst 
werden. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator:  
Zertifizierte Schulen der verschiedenen BNE-Schulprogramme 
(Schule der Zukunft, Verbraucherschule, UNESCO-Schule oder 
Fairtrade-School) 
Qualitativer Indikator:  
Siehe Abschnitt Reduktionspotentiale 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung

Themenfeld Bildung und Ernährung 
44 
 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spä-
tere 
Jahre 
Teilfinanzplan (in-
vestiv) 
       
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
1401 16 126.400 139.930 140.200 140.200  
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Siehe Kosten 
 
Zusätzlich übernimmt die Stadt Münster in 2025 den Eigenanteil der 
gGmbH der Nabu-Münsterland gGmbH in Höhe von 14.750 €. 
 
Darüber hinaus gibt es in der Produktgruppe 1401, Zeile 15 Zu-
schüsse für bürgerschaftliches Engagement und für die oben ge-
nannten Einrichtungen für ihre BNE-Arbeit. Dazu folgende Gesamt 
HH-Ansätze:  
2025: 115.950 €; 2026: 81.420 €, 2027: 41.660 €; 2028: 41.900 €  
 
Titel €€€ Umstellung des städtischen Kantinenessens 
Kurzbeschreibung Ziel ist die einfache Bio-Zertifizierung der Kantine im Stadthaus 2 
als Pilot-Kantine zur Vorbereitung auf den Gesamtbetrieb der Kanti-
nen mit Eröffnung der Zentralküche im Stadthaus 4. 
Weitere Schritte zur Zertifizierung sind Bronze-, Silber- und Gold-
status. Dafür sind jedoch zusätzliche IT unterstützende Maßnah-
men in Form eines für die Kantinen einzuführenden Warenwirt-
schaftssystems, zur automatischen Erfassung und Auswertung der 
benötigten Lebensmittel mit Bio Status, nötig.  
Federführung Amt 10 
Sachstand - Bis 2022: Die Verpflegung in den städtischen Kantinen ist zu 
20% auf faire, saisonale und regionale Bio-Lebensmittel umge-
stellt. 33% der Gerichte sind vegetarisch.   
- 2024: Vorbereitung der benötigten dokumentatorischen Pro-
zesse zur Bio-Zertifizierung 
Plan 2025 - Einfache Bio-Zertifizierung der Kantine im Stadthaus 2 
- Evtl. Statuszertifizierung Bronze 
Kosten - Erwartbar sind für die Bio-Zertifizierung und Folgeprüfungen für 
einen Standort ca. 1.500 € jährlich. 
- Die Kosten für Warenbeschaffung werden um bis zu 20% stei-
gen. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
k. A. 
 
Derzeit nicht belastbar ermittelbar; dennoch tragen Bio-Produkte zu 
einer nachhaltigeren Landwirtschaft und Ernährung bei und können 
so auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten – insbesondere bei 
Verwendung regionaler Produkte. Darüber hinaus sind vegetari-
sche Gerichte/Produkte grundsätzlich klimaschonender zu bewer-
ten. Das Treibhausgas-Minderungspotenzial vegetarischer Ernäh-
rung ggü. nicht vegetarischer liegt bei 20-50 %. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Anteil Bio-Lebensmittel am Gesamtlebensmitteleinsatz in % 
Anteil veg. Gerichte in den Kantinen in % 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Ansatz Planung

Themenfeld Bildung und Ernährung 
45 
 
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (in-
vestiv) 
keine 
Mittel 
erfor-
derlich 
- - - - - - 
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
Zertifizierung 
0113 13 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
Mehrkosten Be-
schaffung 
0113 13 15.000 20.000 25.000 28.000 28.000 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
keine Drittmittel verfügbar 
 
Titel €€€ KlimaTraining 
Kurzbeschreibung Das KlimaTraining der Stadt Münster ist ein langfristiges Projekt. Es 
soll einen „Schneeballeffekt“ zur Aktivierung und Qualifizierung der 
Münsteraner Bevölkerung hin zu klimafreundlichen Verhaltenswei-
sen unterstützen und damit die Transformation der Stadtgesellschaft 
bis 2030 vorantreiben. Das KlimaTraining findet aktuell zweimal jähr-
lich mit jeweils ca. 40 bis 50 Teilnehmenden (Trainees) statt. In Klein-
gruppen werden sie von ehrenamtlichen KlimaTrainer*innen beglei-
tet, individuelle Klimaschutzmaßnahmen zu erarbeiten, und erhalten 
Gelegenheit, klimafreundliche Angebote auszuprobieren. Hierzu 
wird von Münsteraner Unternehmen und Organisationen ein Portfo-
lio von circa 15 Angeboten in den Bereichen Wohnen und Energie, 
Mobilität sowie Konsum und Ernährung dauerhaft bereitgestellt.  
Federführung Stabsstelle Klima, Dez OB 
 
Sachstand Von März bis Juni 2024 wurde ein KlimaTraining als Projektkurs 
(11. Klasse) an der Mathilde Anneke Gesamtschule durchgeführt. 
Gleichzeitig fand das KlimaTraining der Bürger*innen statt. Beide 
Zielgruppen (insgesamt 40 Teilnehmende) nahmen gemeinsam an 
den Angeboten des KlimaTrainings teil. Die Schüler*innen doku-
mentierten ihre Erfahrungen zudem in einem Video und erhielten 
zuvor ein Video-Coaching.  
Im Rahmen des Städtenetzwerks „Klimaschonende Entscheidun-
gen“ wird aktuell von August bis Oktober 2024 das Konzept eines 
KlimaTrainings im Quartier als Maßnahme zur Beteiligung von An-
wohnenden und anderen Stakeholdern erarbeitet.  
Von Oktober 2024 bis Januar 2025 findet ein KlimaTraining für Bür-
ger*innen unter Beteiligung des bundesweiten Projektes Klix3 statt. 
Dieses erfasst die CO2-Bilanz privater Haushalte im Rahmen einer 
Langzeitstudie.

Themenfeld Bildung und Ernährung 
46 
 
Plan 2025 In einem zweiten Projektkurs (12. Klasse) werden im Schuljahr 24/25 
Schüler*innen der Mathilde Anneke Gesamtschule zu KlimaTrai-
ner*innen ausgebildet. Ziel ist es, dass sie dazu befähigt werden kli-
mawirksame Projekte an der Schule durchzuführen.  
Ein KlimaTraining im Quartier soll im Frühjahr 2025 im Quartier Frau-
enstraße/Überwasser umgesetzt werden.    
Ein weiteres KlimaTraining für Bürger*innen soll im Herbst 2025 
stattfinden. 
Kosten Für die Durchführung von zwei KlimaTrainings, einschließlich der 
Öffentlichkeitsarbeit, der Begleitung von Ehrenamtlichen und der 
Ausbildung von KlimaTrainer*innen, wird eine Summe von ca. 
60.000 Euro im Jahr aufgewendet.  
CO2-Reduktionspo-
tential  
Bei einer Teilnahme am KlimaTraining kann eine einzelne Person 
jährlich bis zu 2,4 Tonnen CO2 einsparen. Das entspricht einer Ein-
sparung von ca. 29 Prozent pro Kopf.    
Die größten CO2-Reduktionspotentiale ergeben sich in den Berei-
chen Wohnen und Mobilität. Hier können die Emissionen im Schnitt 
um bis zu 45 Prozent reduziert werden.    
Pro Jahr nehmen ca. 80 bis 100 Personen am KlimaTraining teil. 
Das ergibt ein CO2-Einsparpotenzial bis zu 240 Tonnen jährlich.  
Zudem wird mit dem Projekt durch die hohe öffentliche Wahrneh-
mung eine Sensibilisierung weit über den reinen Teilnehmenden-
kreis hinaus generiert.   
 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Anzahl Teilnehmende am KlimaTraining 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (in-
vestiv) 
       
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
1401 16 60.000 60.000 60.000 60.000 60.000 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Angaben zu Dritt-/ Fördermitteln 
 
Die Erstellung des Konzeptes für ein KlimaTraining im Quartier wird 
im Rahmen des Städtenetzwerkes „Klimaschonende Entscheidun-
gen“ mit 12.000 Euro gefördert.  
 
Titel €€€ Biostadt Münster und Öko-Modellregion Münsterland 
Kurzbeschreibung Vom Rat der Stadt Münster wurden mit Bezug auf das Jahr 2030 
folgende Ziele beschlossen: 
- Regionale Wertschöpfungsprozesse aktiv zu unterstützen, 
- Verpflegung in städtischen Kantinen, Schulen und Kitas zuneh-
mend bio, fair, regional, vegetarisch und vegan auszurichten,

Themenfeld Bildung und Ernährung 
47 
 
- den Lebensmittelbedarf (sofern verfügbar) zu 100 % aus um-
weltschonenden, saisonal produzierten (Bio-)Lebensmitteln der 
Region zu decken und 
- die Anteile der ökologischen Landwirtschaft auf mindestens 5 % 
bis 2030 und ebenfalls die Anteile einer nachhaltigeren konven-
tionellen Landwirtschaft zu steigern. 
 
2021 ist die Stadt Münster dem bundesweiten Netzwerk der Bio-
Städte (BMS) beigetreten und hat sich u.a. der Umsetzung der 
oben genannten Ziele verpflichtet. Im selben Zeitraum hat der 
Münsterland e.V. unter Beteiligung der Stadt Münster und der 
Nachbarkreise einen erfolgreichen Projektantrag beim Land NRW 
zur Förderung als Öko-Modellregion Münsterland (ÖMM) einge-
reicht und wird seitdem bis Juli 2025 gefördert, ggfs. auch mit Op-
tion auf eine weitere zweijährige Folgeförderung. Da beide Projekte 
überschneidende Ziele verfolgen und ebenso die Einbindung regio-
naler Akteure maßgeblich ist, werden sie synergetisch verknüpft 
und eng verzahnt weiterentwickelt.  
 
Das Projekt hat hohe Synergien und Überschneidungen zu anderen 
konkreten Projekten des Themenfeldes Bildung und Ernährung: Ak-
tionsplan Nachhaltiges Ernährungssystem; Bildung für nachhaltige 
Entwicklung in Münster etablieren; Umstellung des städtischen 
Kantinenessens; KlimaTraining 
Federführung Die Federführung für die Biostadtaktivitäten liegen im Amt 67/Fach-
stelle Nachhaltigkeit. Die Weiterentwicklung erfolgt im Rahmen des 
Global Nachhaltige Kommune (GNK)-Prozesses.  
Die Federführung der Öko-Modellregion Münsterland liegt beim 
Münsterland e.V. Die Stadt Münster (Amt 67) beteiligt sich verpflich-
tend mit 10h pro Woche, u.a. im übergreifenden Lenkungskreis und 
durch Mitwirkung bei Kooperationsveranstaltungen/-projekten.  
Sachstand Beschreibung des aktuellen Sachstands 
 
 Weiterbildung von Verpflegungsdienstleistern in Schule, Kita und 
Pflegeheimen (Gerechte und nachhaltige Außer-Haus-Angebote 
gestalten - GeNAH) (Fachhochschule Münster, BMS) 
 Aufbau „Treffpunkt bioregional!“ als Unternehmensnetzwerk der 
Ökomodellregion Münsterland, Start 11.03.2024 (ÖMM, BMS) 
 Verwaltungsinterne Fortbildung zur Vergabe für „nachhaltige“ 
Verpflegung bei Veranstaltungen (BMS) 
 Ausstellung eines Ansichtsregals mit bioregionalen Produkten im 
Haus der Nachhaltigkeit (ÖMM, BMS) 
 Temporäre Picknickkiste bei Münsterländer Picknicktag auf 
Biohof Schwienhorst (ÖMM) 
 Treffpunkt bioregional! Workshop „Küche sucht Hof bietet“ 
(ÖMM), ggfs. Vermittlung von Lieferkontakten zwischen Produ-
zierenden und Verpflegenden der Außer-Haus-Verpflegung 
Plan 2025 - Überarbeitung des Teilkapitels „Lebensmittel / Catering“ auf der 
Grundlage des vorliegenden Entwurfs der Richtlinie für sozial 
ökologische Beschaffung des AKs ökosoziale Vergabe (BMS) 
- Unterstützung beim Auf- und Ausbau regionaler (Bio-)Vermark-
tungsplattformen (ÖMM) 
- Durchführung von Exkursionen Treffpunkt bioregional! (ÖMM)

Themenfeld Bildung und Ernährung 
48 
 
- Umsetzung von Kooperationsprojekten/ gemeinsamer Öffent-
lichkeitsarbeit zur Steigerung des Anteils bioregionaler Lebens-
mittel in der Außer-Haus-Verpflegung (ÖMM/BMS) 
- Erarbeitung eines Folgeförderantrags zur Ökomodellregion 
(ÖMM in Kooperation mit den Kreisen und der Stadt) 
- Durchführung von Veranstaltungen (ÖMM, Stadt) 
- Kooperationen im Rahmen der Zusammenarbeit im Netzwerk 
der Biostädte 
Kosten Angaben zu angenommenen Gesamtkosten des Vorhabens 
- Eigenanteil Stadt Münster an der Öko-Modellregion: ca. 11.333 
€ jährlich 
- Biostadt: Öffentlichkeitsarbeit im Netzwerk der Biostädte (ca. 
500 € jährlich; zusätzlich ca. 8.000 € für Veranstaltungen, Kam-
pagnen, Projekte in der Region) 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Klimarelevanz:  
Die Landwirtschaft und andere Landnutzungen sind weltweit für 23 
Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Betrachtet man 
das Ernährungssystem als Ganzes und nicht nur die Treibhausgase, 
die aus Landwirtschaft entstehen, sondern auch die von Transport, 
Verarbeitung, Kühlung, Lagerung und Zubereitung von Lebensmit-
teln inklusive Fischprodukte, beträgt der jährliche Ausstoß sogar bis 
zu 37 Prozent aller Emissionen (Quelle: IPCC Sonderbericht zu Kli-
mawandel und Landsysteme 2019).  
 
Insbesondere Lebensmittelabfälle und tierische Lebensmittel haben 
einen großen negativen Beitrag für das Klima:  
- Forschende der Universität Oxford haben 2018 berechnet, dass 
Fleisch, Milch, Aquakultur und Eier über 80 Prozent der land-
wirtschaftlichen Nutzfläche beanspruchen und knapp 60 Pro-
zent der Emissionen im Ernährungssystem verursachen. 
- Laut dem IPCC trägt die Verschwendung von Lebensmitteln 
global derzeit mit acht bis zehn Prozent zu den Treibhaus-
gasemissionen bei. 
 
Ergebnisse in diese Richtung belegen auch das in Münster durchge-
führte Projekt GeNAH, bei dem die teilnehmenden Verpflegungsun-
ternehmen mit konkreten Maßnahmen im Modul Lebensmittelabfall-
vermeidung etliche Einsparungen erzielen konnten. Bis zu 30 % 
Einsparung an Ausgabe- und Tellerresten konnten im Einzelnen zwi-
schen den Abfallmessungen am Anfang und am Ende des Projekts 
umgesetzt werden. Damit verbunden ist für diesen Betrieb eine jähr-
liche Einsparung von ca. 9.000 € und 1.773 kg CO2-Äquivalente pro 
Jahr. Darüber hinaus reduzieren sich auch die Entsorgungskosten 
der Lebensmittelabfälle um weitere 960 € pro Jahr. 
 
Geleichwohl ist ein messbarer CO2-Indikator oder ein übergreifen-
des CO2-Reduktionsziel für das Projekt derzeit in Münster nicht dar-
stellbar. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Flächenanteil Ökologische Landwirtschaft (wird im Rahmen der Ag-
rarstrukturerhebungen derzeit alle 4 Jahre erhoben). 
Qualitativer Indikator:Verweis auf hohe Klimarelevanz des Ernäh-
rungsbereichs unter „CO2-Reduktionspotential“

Themenfeld Bildung und Ernährung 
49 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Pro-
dukt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Nummer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spä-
tere 
Jahre 
Teilfinanzplan (in-
vestiv) 
       
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
1401 Zei-
len13/16 
20.000 20.000 20.000 20.000 ff. 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Angaben zu Dritt-/ Fördermitteln 
Das vom Land geförderte Projekt „Öko-Modellregion Münsterland“ 
wird hauptverantwortlich vom Münsterland e.V. umgesetzt. Den Ei-
genanteil der Förderung sowie einen zusätzlichen Anteil für ½ Per-
sonalstelle werden vom Münsterland e.V., den Münsterlandkreisen 
und der Stadt Münster getragen. Die aktuelle Förderung geht bis 
einschließlich November 2025, eine Folgeförderung ist ggfs. mög-
lich. Der Eigenanteil der Stadt Münster beträgt aktuell jährlich 
11.333 €. Zusätzlich haben sich die Stadt und die Kreise verpflich-
tet, die Öko-Modellregionen-Managerinnen ebenfalls mit eigenem 
Personaleinsatz (je 10 h/Woche) zu unterstützen. In 2025 ist ge-
plant, einen Verlängerungsantrag zu stellen. 
 
Titel €€€ Aktivierung, Qualifizierung und Multiplikation klimascho-
nenden Verhaltens in der Gesamtgesellschaft 
Kurzbeschreibung Beispiele klimaschonenden Verhaltens sollen zielgruppengerecht 
aufbereitet, Verhaltensänderungen angestoßen werden, um verhal-
tensbezogene CO2-Reduktionspotenziale zu nutzen. Die Präventi-
onsarbeit der Stadtbücherei und der Volkshochschule (vhs) im Zu-
sammenhang mit Klima und Ernährung kann vielfältig gestaltet 
werden. Durch gezielte Bildungsangebote und Veranstaltungen 
schaffen die Bücherei und die vhs ein Bewusstsein für die Bedeu-
tung von Klima- und Ernährungsfragen und möchten dazu anregen, 
nachhaltigere Lebensweisen zu adoptieren. Dabei handelt es sich 
nicht um ein Projekt, sondern um Bildungsprogramme und Work-
shops, Medienangebote und Ausstellungen, Kollaboration mit loka-
len Initiativen und die Förderung von Projekten und Aktionen. 
Federführung Stadtbücherei Münster und vhs Münster 
Sachstand Die Stadtbücherei ist per se ein nachhaltiger Ort durch das Prinzip: 
Leihen statt kaufen. Seit mehr als einem Jahr hat sie erfolgreich die 
„Bibliothek der Dinge“ im Angebot, bietet ein umfassendes Medien-
angebot an einem Sonderstandort an und plant mit einem Nachhal-
tigkeitsteam Bildungsangebote etc.  
Thementaschen und Bilderbuchboxen zu Nachhaltigkeitsthemen für 
Kitas und Schulen ergänzen das Angebot. Die Stadtbücherei ist Mit-
glied im BNE-Netzwerk, außerdem Mitglied im erweiterten Kernteam 
„Global Nachhaltige Kommune Münster.“  
Aktuell erweitert das monatliche Repair-Café das Portfolio. 
In ihrer ersten Nachhaltigkeitserklärung nach dem Deutschen Nach-
haltigkeitskodex (DNK) hat die vhs Münster viele verschiedene As-

Themenfeld Bildung und Ernährung 
50 
 
pekte aus den Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales gesam-
melt und weiterentwickelt. Um den Nachhaltigkeitskodex zu erfüllen, 
wurde eine DNK-Erklärung zu den zwanzig DNK-Kriterien und einem 
ausgewählten Set an quantifizierbaren Leistungsindikatoren erstellt. 
Unter Mitwirkung des Instituts für Nachhaltigkeitsbildung hat das 
vhs-Team die Prozesse in der Einrichtung auf Nachhaltigkeit über-
prüft. In einer Datenbank werden wichtige Indikatoren erfasst, die re-
gelmäßig überprüft werden.  
Plan 2025 - 2025 wird die Stadtbücherei die oben genannten Themen er-
weitern, ihr Medienangebot ausbauen, auch im Bereich der Da-
tenbank-Lizenzen, z.B. die neue Brockhaus DB „Klima der 
Welt“. 
- Haushaltsmittel werden für Aufstockung/Ergänzung/Austausch 
der „Bibliothek der Dinge“ benötigt, ebenso für den Ausbau des 
(online) Medienangebots zur Unterstützung des schulischen 
Bedarfs, Thementaschen, Bilderbuchboxen. Für Veranstaltun-
gen werden Honorare/Fahrtkosten/Unterbringung der Referen-
ten benötigt, ebenso Mittel für Bewerbung. 
- Die vhs wird in 2025/ 2026 ihr Leitbild komplett überarbeiten 
und neu definieren. Dabei soll insbesondere dem seit 2022 ge-
setzlichen Auftrag der Bildung für Nachhaltige Entwicklung ver-
tieft Rechnung getragen werden.   
Kosten - ca. 7.000 - 10.000 Euro Bibliothek der Dinge 
- ca. 2.000 Euro Lizenz „Klima der Welt“ 
- Da der Medienetat nicht auskömmlich ist, müssen Fördermög-
lichkeiten geprüft werden. 
- Die extern moderierte Leitbildentwicklung wird zu weiten Teilen 
durch den Freundeskreis der vhs gefördert.  
CO2-Reduktionspo-
tential  
Indirekte Wirkung und nicht quantifizierbar. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Veranstaltungsstatistik 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
0404 13 12.000 12.000 12.000 12.000  
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Angaben zu Dritt-/ Fördermitteln 
- Siehe oben 
- Ggf. Rückgriff u.a. auf NRW-Konsortien und Einkaufsgemein-
schaften 
 
Titel „TrinkWasser“-Kampagne 
Kurzbeschreibung Die „TrinkWasser“-Kampagne beinhaltet die drei Projekte Trinkwas-
serbrunnen, Refill Deutschland und die Informationskampagne zu 
den Vorteilen von Leitungswasser. Für die kommenden Jahre ist der

Themenfeld Bildung und Ernährung 
51 
 
Bau weiterer Trinkwasserbrunnen an öffentlich zugänglichen Orten 
geplant. Ergänzend dazu sollen weitere Refill Stationen (https://re-
fill-deutschland.de/muenster/) im gesamten Stadtgebiet, insbeson-
dere in den äußeren Stadtteilen, angeworben werden, und eine 
Steigerung des Bekanntheitsgrades durch öffentlichkeitswirksame 
Maßnahmen auf der Nutzerseite erzielt werden. Mit der Informati-
onskampagne „TrinkWasser“ soll zu den Vorteilen von Leitungs-
wasser aufgeklärt werden (zuhause frisch aus dem Hahn und je-
derzeit verfügbar / ständige Qualitätskontrolle / gesund, weil keine 
Kalorien und viele Mineralstoffe / preiswert, ca. ein Cent für zwei Li-
ter / besonders nachhaltig, weil abfallfrei und kein CO2 für Trans-
port und Verpackung). 
Federführung Gesundheits- und Veterinäramt, Dezernat V 
Sachstand Bei der Vorbereitung des Hitzeaktionsplans für Münster ist die 
„TrinkWasser“-Kampagne als Maßnahme in die Hitzeaktionspla-
nung eingebettet worden.  
Der ämterübergreifende Abstimmungsprozess (Runder Tisch Trink-
wasserbrunnen) zur Findung geeigneter Trinkwasserbrunnenstan-
dorte mit Beteiligung der Stadtnetze/ Stadtwerke Münster GmbH 
wurde im Januar 2024 vom Gesundheits- und Veterinäramt ange-
stoßen. Gemeinsam wurden Standortkriterien definiert und gewich-
tet. 
Die Anzahl der Refill Stationen in Münster soll deutlich ausgeweitet 
werden. In Kooperation mit Münster Marketing werden neue Refill-
Standorte beworben. Über das Quartiersmanagement sollen  
Gewerbetreibende, Vereine, etc. in der Innenstadt und in den äuße-
ren Stadtteilen gezielt angesprochen werden. Der Konzern Stadt 
Münster soll ebenfalls mit einbezogen werden. Das Haus der Nach-
haltigkeit und das Gesundheits- und Veterinäramt am Standort 
Stühmerweg 8 sind bereits Refill Station. Für alle anderen Stand-
orte der Stadtverwaltung soll geklärt werden, ob sie die Kriterien 
von Refill Deutschland als Refill Station erfüllen. 
Die Informationskampagne „TrinkWasser“ startete im Januar 2024 
mit einer Plakatkampagne an Buswartehallen. Die Plakate hingen 
an 100 Standorten im gesamten Stadtgebiet im Durchschnitt 12 
Wochen. Hierbei ist von ca. 32 Millionen Sichtungen (einschließlich 
Mehrfachsichtungen) auszugehen. An zwei Aktionstagen (Tag des 
Wassers, Hitzeaktionstag) wurde mit einem Informations- und Mit-
mach-Angebot auf die gesundheits- und klimawirksamen Vorteile 
von Leitungswasser aufmerksam gemacht. 
Plan 2025 In 2025 soll der Abstimmungsprozess hinsichtlich der Trinkwasser-
brunnenstandorte fortgeführt werden. Weiter sollen Fragen der Fi-
nanzierung und die Zuständigkeit für den Bau und Betrieb der Trink-
wasserbrunnen geklärt werden. Denkbar wäre eine (teilweise) 
Finanzierung aus Sponsoring (soziale, gesellschaftspolitische und 
ökologische Verantwortung).  
Mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen soll der Bekanntheitsgrad 
von Refill Deutschland auf der Nutzerseite gesteigert werden. 
Die Plakatkampagne zu den Vorteilen von Leitungswasser soll an 
geeigneten Standorten (z. B. Schulen, Mensen, Vereinsheimen, etc.) 
verstetigt werden. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Trinkwasserbrunnen:

Themenfeld Bildung und Ernährung 
52 
 
CO2-Reduktion ist abhängig von der Anzahl der errichteten Trink-
wasserbrunnen und der Entnahmemenge (CO2-Reduktion gegen-
über Mineralwasser 202,39 g CO2/ Liter; Entnahmemenge = 
30.000 Liter jährlich pro Trinkwasserbrunnen).  
 
Refill Deutschland: 
Wassermengen können nicht erfasst werden, deshalb ist eine CO2-
Reduktion schwer zu beziffern. 
 
Informationskampagne „TrinkWasser“: 
Schwer zu beziffern, da Evaluation zur Veränderung des Nutzerver-
haltens erforderlich wäre. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Trinkwasserbrunnen: 
Anzahl der errichteten Trinkwasserbrunnen 
Entnahmemenge (Erfahrungswerte oder ermittelt) 
Eingesparte CO2-Emissionen pro Liter Leitungswasser 
 
Refill Deutschland: 
Anzahl neuer Refill Stationen 
Anzahl der durchschnittlichen NutzerInnen (Erfahrungswerte oder 
ermittelt) 
 
Informationskampagne „TrinkWasser“: 
Regelmäßige Umfragen zum Konsum von Leitungswasser

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
53 
 
Wirtschaft und Wissenschaft 
 
Titel H2inBatCellProd: Forschungsprojekt zum Einsatz von Wasser-
stoff in der Batteriezellfertigung 
Kurzbeschreibung - Die Batteriezellproduktion erfordert viel Energie und wird bis 
2050 in Europa massiv zunehmen. Um Batteriezellen kontinu-
ierlich CO2-neutral zu produzieren, bedarf es entsprechender 
Konzepte. Ziel dieses Projektes ist es, den Einsatz von grünem 
Wasserstoff als Energieträger für Trocknungsstrecken und Tro-
ckenräume in der Batteriezellproduktion unter realen Bedingun-
gen und im industriellen Maßstab zu erforschen. Dabei soll die 
Forschungsfertigung Batteriezelle als Blaupause für kommende 
Batteriezellproduktionen dienen. Der grüne Wasserstoff wird 
über einen zu errichtenden Elektrolyseur (12,5 MW) lokal er-
zeugt. Der notwendige grüne Strom wird aus lokalen Erneuer-
baren Energien sowie per PPA bezogen. Im Sinne der Sekto-
renkopplung wird die Abwärme im Nahwärmenetz des 
umliegenden Hansa-BusinessParks genutzt und ein Teil des 
Wasserstoffs der benachbarten Wasserstoff-Tankstelle in 
Münster-Amelsbüren zugeführt. Die Nutzung von Wasserstoff 
in der Batteriezellproduktion ermöglicht eine zeitliche und örtli-
che Entkopplung der Produktion vom Stromnetz, welches 
dadurch entlastet wird. Dies erlaubt eine zuverlässige Energie-
versorgung der kommenden Gigafabriken. 
- Partner: Fraunhofer Forschungsfertigung Batteriezelle FFB, 
Westfalen AG, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster, Tech-
nologieförderung Münster 
Federführung Technologieförderung Münster: Wasserstoffkoordination 
Sachstand - 31.07.2023: Projektskizze eingereicht (Reallabore der Energie-
wende, 7. EFP, BMWK) 
- 08.05.2024: Offizielle Rückmeldung vom PtJ. Keine Aufforde-
rung zur Einreichung förmlicher Anträge auf Fördermittel 
- Juni 2024: Veröffentlichung der Förderbekanntmachung zum 8. 
EFP 
- Seit Juli 2024: Diskussion im Team, ob und wie die Projektidee 
ins 8. EFP passt 
Plan 2025 Fördermittelakquise: 
- Projektidee auf 8. EFP anpassen und neue Projektskizze ein-
reichen 
- Weitere potentielle Förderprogramme screenen 
- Ziel: In 2025 positiver Förderbescheid (8. EFP oder anderes 
Förderprogramm) 
CO2-Reduktionspo-
tential  
-  ca. 13.000 bis 19.000 t CO2/a (wenn Elektrolyseur 12,5 MW) 
- Anmerkung: Sollte das Projekt z.B. aufgrund von geringerer 
Förderung nur im kleineren Maßstab umgesetzt werden kön-
nen, wird auch die CO2-Reduktion entsprechend kleiner ausfal-
len. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
eingesparte CO2Emissionen (umgerechnet aus produzierter 
Menge grünem Wasserstoff, inkl. Nutzung Nahwärme)

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
54 
 
Titel Masterplan Handwerk (Allianz mit dem Handwerk) 
Kurzbeschreibung Das Handwerk hat eine große Bedeutung für die Bewältigung der 
anstehenden Zukunftsaufgaben. Das betrifft vor allem auch die 
Klima- und Energiewende. Das Handwerk kann seine Schlüsselfunk-
tion nur bei entsprechend gestalteten Rahmenbedingungen über-
nehmen. Daher arbeiten Stadt Münster, Handwerkskammer und 
Kreishandwerkerschaft an einem gemeinsamen Masterplan, um das 
Handwerk konkret zu unterstützen und damit optimale Bedingungen 
für ein starkes Klimahandwerk zu schaffen. 
Federführung Stadtplanungsamt in Kooperation mit Münster Marketing und der 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Sachstand In dem Auftaktworkshop im Mai 2023 wurden prioritäre Handlungs-
felder identifiziert und abgestimmt. Hierzu gehören: Unterstützung 
des Handwerks bei „alltäglichen Problemen“, Standortsicherung in 
Gemengelagen und Entwicklung klimaneutraler/handwerkstaugli-
cher Gewerbegebiete, Weiterentwicklung der laufenden Arbeitspro-
zesse bei der Klimaneutralität/Klimaanpassung, Wertschätzungs-
kampagne für das Handwerk unter besonderer Berücksichtigung des 
KlimaHandwerks. 
Plan 2025 Die bereits aufgebauten Arbeitsstrukturen werden intensiviert (z.B. 
Handlungsfeld Klima und Nachhaltigkeit). In den Handlungsfeldern 
werden die Projekte (z.B. Wertschätzungskampagne, Berücksichti-
gung Handwerk bei den aktuellen Flächenentwicklungen wie Modell-
quartier Steinfurter Straße fortgeführt.  
 
Ein gemeinsamer LoI bzw. Grundsatzpapier mit gemeinsamen Pro-
jekten und Aussagen zur Umsetzung soll final abgestimmt und ge-
meinsam unterzeichnet werden. Hierzu ist auch eine entsprechende 
Ratsbefassung geplant. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Die CO2-Reduktions-Potenziale sind zurzeit noch nicht seriös quan-
tifizierbar.  
 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Zurzeit noch keine messbaren Indikatoren.. 
Oder 
Qualitativer Indikator: 
Es wird auf die laufenden/geplanten Maßnahmen in der Kurzbe-
schreibung verwiesen. 
 
Titel € CO2-Bilanzierung Wirtschaftsförderung Münster 
Kurzbeschreibung Die Wirtschaftsförderung Münster (WFM) führt jährlich eine CO2-Bi-
lanzierung mit dem kostenlosen webbasierten Bilanzierungstool der 
Effizienz-Agentur NRW „ecocockpit“ durch. Die WFM kann so ihre 
CO2-Treiber identifiziert und Maßnahmen zur Reduzierung ableiten. 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Sachstand Die Bilanz für 2023 wurde aufgestellt. 
Plan 2025 Die Bilanz für 2024 wird aufgestellt. Insbesondere die neuen Mitar-
beitenden der WFM werden informiert und sensibilisiert. 
Kosten 1.500,- € für Kompensationsmaßnahmen und Weiterbildung sind für 
2025 geplant. 
CO2-Reduktionspo- 
tential 
Die CO2-Emissionen der WFM lagen 2023 bei rund 16,7 t CO2. Hier 
gilt es permanent weitere Reduktionsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
55 
 
Indikatoren (Gesamt-
maßnahme) 
Messbarer Indikator: 
eingesparte CO2-Emissionen 
      2025  2026  2027  2028  spätere 
Jahre 
Wirtschaftsplanung 
der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH 
Münster – kein direk-
ter Bezug zum städti-
schen Haushalt 
    1.500,- 1.500,- 1.500,- 1.500,- 1.500,-  
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Keine Dritt-/ Fördermittel verfügbar. 
 
Titel € Kreislaufstadt 
Kurzbeschreibung Die Wirtschaftsförderung Münster will die Entwicklung hin zur Kreislauf-
wirtschaft in Münster aktiv unterstützen. Zu diesem Zweck hat sie sich 
dem Verbundprojekt „Kreislaufstadt – Chancen für lokale und regionale 
Resilienz & Wertschöpfung“ des Deutschen Instituts für Urbanistik 
(Difu) angeschlossen – wie weitere 22 Kommunen deutschlandweit. Im 
Rahmen dieses Projektes werden in 2024 vier Modellstädte – zu denen 
auch Münster gehört - bei der Erstellung einer Kreislaufwirtschaftsa-
genda aus Perspektive der Wirtschaftsförderung begleitet und bei der 
Erarbeitung konkreter strategischer Ziele, Indikatoren und mögliche 
Umsetzungsschritte unterstützt. Eine konsequente Umsetzung wird 
dann folgen. 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) 
Sachstand 2023 wurde zunächst relevantes Wissen bezüglich Kreislaufwirtschaft 
in der WFM aufgebaut. 2024 erfolgte eine Status-quo-Erhebung – im 
Mittelpunkt stand die Stakeholder-Analyse. Es wurden zwei vom Difu 
moderierte Workshops durchgeführt mit jeweils ca. 30 Vertretern aus 
Wirtschaft, Kammern, Verbänden, Verwaltung und Hochschulen. Kon-
krete Starterprojekte wurden in den Handlungsfeldern „Bau und Ge-
bäude“ sowie „Lebensmittel und Ernährung“ identifiziert. Die Wirt-
schaftsförderung bringt diese Projekte mit ihrer Rolle als „Vernetzer“ 
und „Promotor“ voran. Zudem wird durch den Austausch mit städti-
schen Vertretern Transparenz in die Kreislaufwirtschaftsaktivitäten im 
Stadtkonzern sukzessive geschaffen. 
Plan 2025 2025 realisiert die WFM im Rahmen ihrer Kreislaufwirtschaftsagenda 
konkrete Maßnahmen. Dies umfasst die Durchführung von Veranstal-
tungen, die Unterstützung bei der Realisierung der Starterprojekte so-
wie Etablierung eines Netzwerkes zum zirkulären Bauen. Weiterhin 
wird die gesamtstädtische Vorgehensweise begleitet. 
Kosten Für das Jahr 2025 sind Kosten von ca. 10.000,- € geplant (insbeson-
dere für die Durchführung der Veranstaltungen, der Netzwerkbildung 
sowie für die Leistungen des Difu).

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
56 
 
CO2-Reduktions- 
potential 
40 % der CO2-Emmissionen und knapp 40 % des Primärressourcen-
verbrauchs entstehen durch die Bauwirtschaft. Für die wachsende 
Stadt Münster ergibt sich durch zirkuläres Bauen/Sanieren ein großes 
Einsparungspotential. Für alle Wirtschaftszweige beträgt die Zirkulari-
tätsrate in Deutschland 12 %. Ressourcenverschwendung und ver-
meidbare CO2-Emissionen können auch in Münster durch Verstärkung 
der Kreislaufwirtschaft eingedämmt werden. Eine belastbare Angabe 
zur Einsparung von CO2 und von Ressourcen kann aktuell aber (noch) 
nicht angegeben werden. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Anzahl durchgeführter Veranstaltungen, Anzahl unterstützter Projekte 
der zirkulären Wirtschaft, Aufbau von Netzwerken (weitere Indikatoren, 
wie die Erhöhung des Einsatzes von Sekundärbaustoffen, Reduzierung 
des Verpackungsmaterials etc. sind zu einem späteren Zeitpunkt denk-
bar) 
  
     2025  2026  2027  2028  spätere 
Jahre 
Wirtschaftspla-
nung der Wirt-
schaftsförderung 
Münster GmbH 
Münster – kein 
direkter Bezug 
zum städtischen 
Haushalt 
   10.000,- 12.000,- 15.000,- 15.000,- 15.000,-  
Informationen 
zu Dritt-/ Förder-
mitteln 
Aktuell keine Dritt-/Fördermittel verfügbar. 
 
Titel € Klimaneutrale Gewerbegebiete 
Kurzbeschreibung Die Wirtschaftsförderung Münster wird in den kommenden Jahren in-
tensiv daran arbeiten, dass die Bestandgewerbegebiete in Münster 
nachhaltiger und perspektivisch klimaneutral werden. Dazu werden die 
Gebiete zunächst insbesondere hinsichtlich Energie, Mobilität und Ge-
bäudebestand analysiert. Die Umsetzung der Dekarbonisierungsmaß-
nahmen erfolgt dann mit der Wirtschaft vor Ort und enger Abstimmung 
mit den relevanten städtischen Akteuren. 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Sachstand Die Bestandsaufnahme der Gewerbegebiete im Sinne einer Grobana-
  lyse mit Blick auf Gebietsgröße, Branchenstruktur, Gebäudebe-  
  stand, Energieverbrauch, PV-Potential, Fernwärmemöglichkeit, vor-  
  handene erneuerbare Energie, E-Ladesäulen, ÖPNV wurde für die 
  43 Gewerbegebiete durchgeführt. Zudem wurde der Projektplan 
  (Prozess und Aufbauorganisation) entwickelt. 
Plan 2025 2025 werden die ersten Maßnahmen in einem Pilotgebiet (ausge-  
  wählt auf der Basis der Grobanalyse) durchgeführt. Dies umfasst zu-  
  nächst eine Feinanalyse für das Gebiet sowie ein Umsetzungsfahr-  
  plan, der mit allen Projektpartnern erarbeitet wird. Zu den relevanten 
  Handlungsfeldern, wie Klimaanpassung, erneuerbare Energie etc. 
  werden für die Unternehmen vor Ort Informationsveranstaltungen 
  durchgeführt und Beratungen angeboten. Die notwendigen Aktivitä-

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
57 
 
  ten der städtischen Akteure werden koordiniert. 
Kosten Es sind für 2025 ca. 95.000,- € eingeplant (Personalkosten für den 
  eingestellten „Projektmanager ökologische Transformation“ sowie 
  Sachkosten) 
CO2-Reduktionspo- Die Klimabilanz der Stadt Münster ordnet der Industrie und dem Ge-  
tential werbe 750.000 t CO2 zu. Durch die Transformation der Gewerbege-  
  biete kann ein großer Teil eingespart werden. Nach der Durchfüh-
rung   der Maßnahmen im Pilotgebiet ist eine belastbare Zahl für den Um-  
  fang zu nennen. 
Indikatoren (Ge- Messbarer Indikator: 
samtmaßnahme) eingesparte CO2-Emissionen, Anzahl durchgeführte Beratungen und 
  Info-Veranstaltungen, Zuwachs Anzahl Ladestationen, Zuwachs PV-  
  Anlagen, Anzahl durchgeführte Bausanierungsmaßnahmen 
    
      2025  2026  2027  2028  spätere 
Jahre 
Wirtschaftspla-
nung der Wirt-
schaftsförderung 
Münster GmbH 
Münster – kein 
direkter Bezug 
zum städtischen 
Haushalt 
    95.000 110.000 115.000 120.000 120.000 
Informationen zu Keine Dritt-/Fördermittel bisher verfügbar. 
Dritt-/ Fördermitteln   
 
 
Titel € Sustainable Innovation Münsterland 
Kurzbeschreibung Das kooperative Efre-Förderprojekt Sustainable Innovation Münster-
land verfolgt die Weiterentwicklung und Schärfung des regionalen 
Ökosystems im Bereich nachhaltiger Innovation (soziale und ökologi-
sche). Ziel ist es, durch Open Innovation Formate sowie spezifische 
Qualifizierungsprogramme für Führungskräfte und Potenzialträger die 
Zukunftsfähigkeit ansässiger Unternehmen zu sichern. Auf diese 
Weise wird die Entwicklung der Region hin zu einer Vorreiter-Position 
im Bereich nachhaltiger Transformation unterstützt. 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH/Federführung des Gesamtpro-  
  jektes liegt bei Münsterland e.V. 
Sachstand Nachdem das Projektteam (Wirtschaftsförderungen der Münster-  
  landkreise, Münsterland e.V., FH Münster, Westfäli-
sche Hoch-    schule) die Prozessplanung aufgesetzt hat, wurde die wissenschaft-  
  liche Umfrage zum Stand von Nachhaltigkeit und Innovationstätigkeit 
  in der Wirtschaft des Münsterlandes vorbereitet. 
Plan 2025 Auf der Basis der Studie werden Open Innovation Formate sowie 
  spezifische Qualifizierungsprogramme für Führungskräfte und Po-  
  tenzialträger (Sustainable Leadership) angeboten. 
Kosten Für 2025 sind Kosten von ca. 25.000,- € geplant. 
CO2-Reduktionspo- Das Reduktionspotenzial lässt sich nicht direkt ermitteln. Durch die 
tential Angebote für die Wirtschaft soll die ökologische Transformation der 
  Wirtschaft beschleunigt werden, was mit einer CO2-Reduzierung 
  einhergeht. 
Indikatoren (Ge- Messbarer Indikator:

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
58 
 
samtmaßnahme) Anzahl der durchgeführten Informationsveranstaltungen, Schulun-  
  gen, Workshops 
    
     2025  2026  2027  2028  spätere 
Jahre 
Wirtschaftsplanung 
der Wirtschaftsför-
derung Münster 
GmbH Münster – 
kein direkter Bezug 
zum städtischen 
Haushalt 
   25.000,- 20.000 12.000     
Informationen zu Fördermittel: ca. 63.000,- €  für die gesamte Laufzeit (2024 – 2027) 
Dritt-/ Fördermitteln   
 
Titel € Promotion des Themas Nachhaltigkeit 
Kurzbeschreibung Die Wirtschaftsförderung Münster sensibilisiert und informiert regel-
mäßig zu Nachhaltigkeitsthemen durch ihren Podcast mindschift.ms 
sowie durch Informationsveranstaltungen (eigene und Kooperations-
veranstaltungen). 
Federführung Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
Sachstand Es wurden vier Podcast-Folgen sowie 7 (Kooperations-) Veranstal-
tungen durchgeführt (teilweise online) 
Plan 2025 Für 2025 sind 3 neue Podcast-Folgen und 7 (Kooperations-) Veran-
staltung geplant (teilweise online). 
Kosten 6.500,- € sind für 2025 eingeplant. 
CO2-Reduktionspo- 
tential 
Das Reduktionspotenzial lässt sich nicht direkt ermitteln. Durch 
die Sensibilisierung und Information der Unternehmen soll die 
ökologische Transformation der Wirtschaft beschleunigt werden, 
was mit einer CO2-Reduzierung einhergeht. 
Indikatoren (Ge- 
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Anzahl durch durchgeführte Podcast-Folgen und Veranstaltungen. 
  
      2025  2026  2027  2028  spätere 
Jahre 
Wirtschaftsplanung 
der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH 
Münster – kein direk-
ter Bezug zum städti-
schen Haushalt 
    6.500,- 6.800,- 7.000,- 7.000,- 7.000,-  
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
Keine Dritt-/Fördermittel verfügbar. 
 
Titel Standortentwicklungsstrategie 2030 
Kurzbeschreibung Mit der Standortentwicklungsstrategie 2030+ wurde ein handlungs-
leitender Orientierungsrahmen für die weitere Zukunftsentwicklung 
des Wirtschafstandortes Münster. Die sieben Handlungsfelder um-
fassen über 30 Projekte, die von der Stadt Münster und den Partnern

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
59 
 
der Standortentwicklungsstrategie2030+ kooperativ umgesetzt wer-
den (sollen). Partnerinnen und Partner sind die IHK Nordwestfalen, 
die HWK, die Kreishandwerkerschaft, der DGB Münsterland, die In-
dustriegemeinschaft Münster, die Initiative Starke Innenstadt und der 
Kreislandwirt/Landwirtschaftskammer NRW. Der Prozess ist durch 
die AG „Wirtschaft“ des Beirats Münster Marketing begleitet worden. 
 
Das Ziel der Klimaneutralität ist als strategische Leitlinie für alle sie-
ben Handlungsfelder verankert: z. B. klimaneutrale Gewerbege-
biete, Ausbau der Infrastrukturen für klimaneutrales Wirtschaften z. 
B. H2-Netze und Grüne Energie, Stärkung und Weiterentwicklung 
Münsters als Batterieforschungs-, Produktions-, Nutzungs- und Re-
cyclingstandort, Entwicklung der GreenTech-Region Münsterland, 
konsequente Umsetzung des Prinzips der Circular Economy in meh-
reren Projekten. 
 
Federführung Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung 
Münster und Münster Marketing 
Sachstand Die Standortentwicklungsstrategie liegt als Entwurfsfassung vor, die 
aktuell mit den Partnerinnen und Partner schlussabgestimmt wird. 
 
Am 01.10.2024 wird die Standortentwicklungsstrategie von den Part-
nerinnen und Partner in einer gemeinsamen Veranstaltung fachöf-
fentlich vorgestellt.  
 
Die Standortentwicklungsstrategie soll im Dezember mit einer be-
gleitenden Verwaltungsvorlage in den Rat eingebracht werden. Die 
Beschlussfassung ist für die erste Ratssitzung 2035 geplant. 
Plan 2025 Nach der Beschlussfassung erfolgt eine Projektschärfung und Prio-
risierung. Bereits laufende Projekte sollen in der Umsetzung be-
schleunigt werden. Dazu werden entsprechende Umsetzungsstruk-
turen aufgebaut. Hierzu gehören u.a.: Governance-Strukturen 
etablieren, Einbindung Partnerinnen/Partner festigen, Strategiere-
view sowie Kommunikation/Marketing. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Die CO2-Reduktions-Potenziale sind zurzeit noch nicht seriös quan-
tifizierbar.  
 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Zurzeit noch keine messbaren Indikatoren. 
Oder 
Qualitativer Indikator: 
Es wird auf die entsprechenden Maßnahmen in der Kurzbeschrei-
bung verwiesen. 
 
Titel Klimastadt-Vertrag (Climate City Contract) 
Kurzbeschreibung Als eine von 100 europäischen Städten wurde Münster von der EU 
als Vorreiter-Stadt für die Mission „100 Climate-Neutral and Smart 
Cities by 2030“ ausgewählt. Dabei unterstützt die EU die Vorreiter-
Städte bei ihrem Weg zur Klimaneutralität. In dem Bewusstsein, 
dass Klimaneutralität nur gemeinsam erreicht werden kann, erarbei-
ten alle 100 Vorreiter-Städte einen Klima-Stadtvertrag, in dem sich 
die vielfältige Stadtgesellschaft (Stadtkonzern, Unternehmen, Bür-
ger*innen, Wissenschaft, etc.) öffentlich zur Umsetzung von Maß-
nahmen bekennt und Ihren Beitrag einbringt.

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
60 
 
Federführung Stabsstelle Klima in Kooperation mit Münster Marketing 
Sachstand Im Klimastadt-Vertrag veröffentlichen der Stadtkonzern und Müns-
teraner*innen ihren Beitrag auf dem Weg zur Klimastadt. Beginnend 
mit dem Stadtforum im Juni 2023 konnten alle Münsteraner*innen - 
egal ob Unternehmen, Bürger*in, Verein oder andere Einrichtung - 
Maßnahmen benennen, die sie selbst umsetzen und so als Beitrag 
zur Klimastadt zum Klimastadt-Vertrag beisteuern wollen. Jeder Bei-
trag auf dem Weg zur Klimaneutralität zählt. In einem intensiven Di-
alog mit Wirtschaft und Hochschulen werden Beiträge zum Kli-
mastadt-Vertrag erarbeitet. Am 28. Februar 2024 fand die feierliche 
Unterzeichnung von gut 60 Beiträgen durch Vertreterinnen und Ver-
treter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft statt, am 11. 
März 2024 wurde er bei der EU eingereicht. Im Herbst wird die Eu-
ropäische Kommission bekannt geben, ob die Stadt Münster das 
Mission Label erhält. Weitere Informationen: www.klimastadt.ms 
Plan 2025 Das Vorhaben Klimastadt-Vertrag ist Teil des Prozesses „Münster 
wird Klimastadt“. In diesem Zusammenhang sind für das kommende 
Jahr unterschiedliche Vorhaben im Hinblick auf Kommunikation und 
Beteiligung geplant. 
CO2-Reduktionspo-
tential  
Der Klimastadt-Vertrag zeigt den Weg der Stadt Münster zur Kli-
maneutralität auf und entfaltet selbst kein unmittelbares CO2-Re-
duktionspotenzial.  
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Messbarer Indikator: 
Iterationen des Klimastadt-Vertrags (Anforderung EU: Wiedereinrei-
chung alle zwei Jahre) 
 
Titel €€€ Münsters Allianz für Klimaschutz 
Kurzbeschreibung Das Netzwerk ist ein seit 2011 bestehender Zusammenschluss von 
aktuell gut 40 Münsteraner Unternehmen und Institutionen, die sich 
den städtischen Klimaschutzzielen verschrieben haben und hierfür je-
des Jahr eine CO 2-Grobbilanz und eine Klimaschutzmaßnahme als 
Beiträge erarbeiten. Darüber hinaus ist die Mitgliedschaft kostenfrei. 
Im Gegenzug für die Beiträge erhalten Sie dafür von der Stadt eine 
Begleitung und Unterstützung: Die Unterstützung beinhaltet verschie-
dene Elemente von fortlaufenden Netzwerktreffen zum Austausch 
und zur Information zu betrieblichen Klimaschutz-Themen, über ver-
schiedene Beratungsangebote (Individual, Bilanzierung, Transforma-
tion), bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Plakatierungen, 
Pressearbeit, etc.) und einem regelmäßigen Newsletter. 
 
Federführung Stabsstelle Klima, Dez OB 
Sachstand Das Netzwerk hat in den vergangenen 12 Monaten eine Weiterent-
wicklung abgeschlossen: Die Unternehmen haben Ihr Bekenntnis zur 
Allianz durch Unterzeichnung der erneuerten Selbstverpflichtung auf-
gefrischt. Im gleichen Zuge wurde dabei die in die Jahre gekommene 
Mitgliedsdatenbank aktualisiert. 
Darüber hinaus haben die Unternehmen aus der Allianz mit 17 indivi-
duellen Beiträgen einen wesentlichen Teil zum Klimastadtvertrag bei-
getragen. Auch sind die gebündelten Selbstverpflichtungen als ein 
Teil des „Commitments“ in den Prozess zum EU-Programm der „100 
climate neutral und smart cities“ eingegangen. 
Über den Sommer hinweg ist das Einreichungsfenster für die Beiträge 
der Unternehmen (Bilanz & Maßnahme) geöffnet. Die Unternehmen

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
61 
 
erhalten dazu sowohl von der Stabsstelle Klima als auch vom Dienst-
leister Gertec alle notwendige Unterstützung und Begleitung. 
Für den Herbst und Winter sind ein weiteres Netzwerktreffen sowie 
eine Exkursion in den Energiepark nach Saerbeck geplant. 
 
Plan 2025 In 2025 läuft das Grundprogramm mit Netzwerktreffen, Beratungen 
und Newslettern weiter. Die Öffentlichkeitsarbeit soll auf Grundlage 
der Unternehmensbeiträge weiter ausgebaut werden. 
Darüber hinaus soll das Gewinnen von weiteren Mitgliedern  
intensiviert werden. 
 
Die Haushaltsmittel werden für die dienstleisterliche Begleitung auf-
gewendet. Diese besteht u.a. in der Organisation und Moderation 
der Netzwerktreffen, der Unterstützung bei konzeptionellen und pro-
zessualen Aufgaben sowie in der Kommunikation mit den Mitglieds-
unternehmen. Ferner sind darüber die weiterführenden Beratungs-
angebote (Individual, Bilanzierung, Transformation) finanziert. 
Kosten ca. 15.000 - 25.000 € pro Jahr; in Abhängigkeit von der Wahrnehmung 
der Beratungsangebote durch die Unternehmen 
CO2-Reduktionspo-
tential  
k.A. 
 
- das Gesamt-Potenzial der Maßnahme ist die Summe aus den ein-
zelnen Potenzialen der Unternehmen und ist abhängig von der Anzahl 
und der jeweiligen Größe der Mitglieds-Unternehmen. Perspektivisch 
könnte das Potenzial belastbar ermittelt werden, wenn die Bilanzen 
der Unternehmen vorliegen.  
 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Entwicklung Anzahl der Mitglieder; Aktuell: 40 
 
- zukünftig soll/kann ergänzend die jährlich gebündelte Gesamt-CO2-
Reduktion aller Mitglieder des Netzwerks als Indikator dienen 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz  Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (in-
vestiv) 
       
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
1401 16 25.000  30.000  30.000  35.000  40.000  
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
keine Drittmittel verfügbar 
 
 
Titel €€€ Startberatung Energieeffizienz 
Kurzbeschreibung Die Startberatung ist ein Klimaschutz-Beratungsangebot für kleine 
und mittlere Unternehmen und Institutionen mit dem Schwerpunkt be-
trieblicher Klimaschutz mit dem Ziel auf pragmatische Weise ganz 
konkrete Klimaschutzmaßnahmen in den Unternehmen auf den Weg

Themenfeld Wirtschaft und Wissenschaft 
62 
 
zu bringen. Es ist ein niedrigschwelliges Angebot: d.h. keine Anträge, 
Formulare und auch keine Kosten für das Unternehmen. 
Federführung Stabsstelle Klima, Dez OB 
Sachstand Das Angebot findet Anklang und wird von den Unternehmen genutzt. 
Insgesamt wurden mit dem Angebot in den vergangenen Jahren 
schon über 100 Unternehmen kostenfrei und niederschwellig beraten. 
In 2024 konnten in der ersten Jahreshälfte knapp 10 Beratungen 
durchgeführt werden. Das Jahreskontingent umfasst 20 Beratungen. 
Das Angebot wurde auf verschiedenen städtischen Kanälen bewor-
ben. Auch das beauftragte Energieberatungsbüro nutzt seine Netz-
werke und Kanäle, um das Angebot zu verbreiten. 
Plan 2025 Die Startberatung wird auch im kommenden Jahr weiter angeboten 
werden. Es wird geprüft, ob die Beratung auf den Bereich des be-
trieblichen Mobilitätsmanagements ausgeweitet werden kann. 
 
Die Haushaltsmittel werden für die Finanzierung des Energiebera-
tungs-Büro zur Durchführung der Beratungen aufgewendet.  
Kosten ca. 15.000 - 25.000 € pro Jahr; in Abhängigkeit von der Wahrnehmung 
des Beratungsangebots durch die Unternehmen 
CO2-Reduktionspo-
tential  
k.A. 
 
- Die Maßnahme erzielt eine indirekte Wirkung, da durch die Beratung 
selbst keine Emissionen eingespart werden. Die Reduktionswirkung 
ist abhängig von der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen 
durch die Unternehmen/Institutionen. 
Indikatoren (Ge-
samtmaßnahme) 
Durchgeführte Beratungen: 10 in 2024; 90 seit 2018 
 
Haushaltsansätze/ 
Planung 
Produkt-
gruppe 
Maß-
nah-
men-
Num-
mer 
(inves-
tiv) 
Ansatz  Planung 
Zeile 
(kon-
sumtiv) 
2025 2026 2027 2028 spätere 
Jahre 
Teilfinanzplan (in-
vestiv) 
- - - - - - - 
Teilergebnisplan 
(konsumtiv) 
1401 16 25.000  25.000 25.000 25.000 25.000 
Informationen zu 
Dritt-/ Fördermitteln 
keine Drittmittel verfügbar

Bericht Energie- und THG-Bilanz_+Budget +Landwirtschaft_2022

24442 Zeichen

Energie- und Treibhausgasbilanz  
der Stadt Münster
Bilanzierung des Energie verbrauchs und der 
Treibhausgas-Emissionen der Stadt Münster 
von 1990 bis 2022

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
Seite 2 
Einleitung 
 
Die Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münst er erfasst jährlich die die Endenergie- 
verbräuche und die daraus resultierenden energiebed ingten Treibhausgasemissionen auf 
dem Stadtgebiet. Sie ist das Instrument zur Messung der Fortschritte der Stadtgesellschaft auf 
dem Pfad zur Klimaneutralität. 
Die Daten, auf die dabei zurückgegriffen wird, stammen aus verschiedenen Quellen der Stadt 
Münster und ihrer Tochterunternehmen, insbesondere von den Stadtwerken, so dass die Bi- 
lanz möglichst münsterspezifische Aussagen zulässt. Unabhängig von einer guten Datenbasis 
ist die Entwicklung des Energieverbrauchs und der T reibhausgasemissionen aber auch von 
politischen, wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen außerhalb der 
Stadt beeinflusst und überlagert, sodass eine direkte Überprüfung der Wirksamkeit einzelner 
Klimaschutzmaßnahmen mit diesem Instrument nur an ausgewählten Stellen – wie bspw. der 
Dekarbonisierung der Fernwärme – möglich ist. 
Die Ergebnisse, der Bilanz zeigen deutlich, dass di e Erreichung der Klimaneutralität eine In- 
tensivierung und Beschleunigung der Aktivitäten all er Akteure (Stadtverwaltung, Unterneh- 
men, Bürgerinnen und Bürger) erfordert. Diese Anforderungen wurden ausführlich in der Kon- 
zeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030“ (V/0628/2021) anhand eines vom Ziel hergedach- 
ten Ansatzes im Rahmen einer Szenariobetrachtung da rgelegt und auf die einzelnen Hand- 
lungsfelder heruntergebrochen. Die Studie hat auch deutlich aufgezeigt, dass eine Klimaneut- 
ralität, gemessen anhand des anerkannten und bundes weit verbreiteten kommunalen Bilan- 
zierungsstandard (BISKO; wie er auch in dieser städ tischen Bilanzierung zur Anwendung 
kommt), nur erreicht werden könnte, wenn auch auf B undes- und europäischer Ebene, die 
Zielsetzung auf das Jahr 2030 vorgezogen würde. 
Um Klimaneutralität erreichen zu können, wird es für die Stadtgesellschaft in den kommenden 
Jahren vor allem darum gehen, den Wärme- und Stromb edarf in der Stadt deutlich zu redu- 
zieren und die Energieeffizienz in der Industrie und im Gewerbe- und Dienstleistungssektor zu 
steigern - und auch die Dekarbonisierung der stadtw eiten Energieversorgung muss sich zu- 
sammen mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien stark beschleunigen. Zudem gilt es den 
motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und d en Umweltverbund zu stärken und weiter 
auszubauen sowie die Altbausanierung voranzutreiben . Dabei ist eine stärkere Sensibilisie- 
rung der Stadtgesellschaft und ein klares Bekenntni s aller Akteure in Münster, dass es sich 
hierbei um zentrale Gemeinschaftsaufgabe dieses Jahrzehnts handelt unabdingbar.

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
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Hinweis zur Einordnung und zur Methodik:  
 
Energie- und Treibhausgas(THG)-Bilanzen bilden die Basis des quantitativen Monitorings und 
Controllings beim Klimaschutz von Kommunen. Die Bilanzen geben einen Überblick über die 
Verteilung der Energieverbräuche und THG-Emissionen  nach verschiedenen Sektoren (Pri- 
vate Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr) und Energieträgern (z. B. Öl, Gas, Strom, Kraft- 
stoffe) in einer Kommune und helfen dabei über Jahre hinweg die langfristigen Tendenzen des 
Energieeinsatzes und der THG-Emissionen aufzuzeigen . Zur Darstellung dieser Entwicklun- 
gen sollten Energie- und THG-Bilanzen auf Ebene des  gesamten kommunalen Gebietes (für 
alle Sektoren) mindestens alle fünf Jahre, besser a lle drei Jahre fortgeschrieben werden, so 
die Empfehlung des IFEU. Die Stadt Münster kann auf grund guter Datenverfügbarkeit und 
eingespielter Prozesse in diesem Bereich jährlich bilanzieren. 
Die Bilanzdaten bieten zudem die Grundlage für die Darstellung von Klimaschutzindikatoren. 
Anhand der Indikatoren werden die Ergebnisse der Bi lanz ins Verhältnis zu kommunalen 
Strukturdaten (bspw. Einwohner, Anzahl Gebäude) gesetzt und sind somit besser interpretier- 
bar und für den Vergleich mit anderen Kommunen nutzbar. Zudem können verschiedene Un- 
terziele festgelegt und der Grad der Zielerreichung  kontrolliert werden. Zur öffentlichen Dar- 
stellung der Indikatoren hat die Stadtverwaltung ei n digitales, browserbasiertes „Klimadash- 
board“ konzipiert und veröffentlicht, welches regelmäßig fortgeschrieben und weiterentwickelt 
wird. 
Neben der Erstellung einer Bilanz und der Entwicklu ng von Indikatoren empfiehlt das IFEU 
sowie das UBA (Umweltbundesamt), kommunale Klimaschutzaktivitäten auch auf einer quali- 
tativen Ebene zu dokumentieren und zu evaluieren – wie beispielsweise mit einem Sach- 
standsbericht zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen/-projekten. 
 
 
Die Methodik und Systematik der Bilanzierung basier t also auf dem vom IFEU (Institut für 
Energie- und Umweltforschung, Heidelberg) entwickel ten BISKO-Standard ( BI lanzierungs-
Standard KO mmunal). Dieser wurde schrittweise in den letzten J ahren weiterentwickelt und 
gilt als Leit-Standard für kommunale Klimaschutzbilanzierungen. Basierend auf dem Territori- 
alprinzip werden die Energieverbräuche auf dem gesamten Stadtgebiet erfasst und daraus die 
Emissionen abgeleitet. Im Jahr 2021 erfolgte zuletz t eine umfassende Überarbeitung in der 
insbesondere ein weiterentwickeltes, münsterspezifisches Verkehrsmodell integriert und das 
Bilanzierungstool zur Dokumentation der kommenden Dekade vorbereitet wurde. 
 
Abkürzungsverzeichnis: 
 
IFEU:   Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg 
UBA:  Umweltbundesamt 
BISKO:  Bilanzierungs-Standard Kommunal 
GHD:  Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 
PHH:  Privathaushalte 
kt:   Kilotonnen; entspricht 1.000 Tonnen  
MWh:  Megawattstunde; entspricht 1.000 Kilowattstun den 
GWh:   Gigawattstunde; entspricht 1.000.000 Kilowat tstunden

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
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Zentrale Ergebnisse 
Die jährlichen CO 2-Emissionen sind in Münster von 2.618 kt im Jahr 1990 auf 1.788 kt im Jahr 
2022 gesunken. Gegenüber dem Basisjahr 1990 bedeutet dies eine Reduzierung um ca. 32% 
bzw. 830 kt CO 2. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von ca. 28 Kiloton- 
nen und eine Reduktion von ca. 1 Prozentpunkt (Vgl. Abb. 1). 
 
Abbildung 1: Entwicklung der jährlichen CO 2-Emissionen in Münster in Tonnen nach Sektoren. 100% 
entsprechen den Emissionen im Basisjahr 1990. Auf der rechten Vertikalachse ist die Pro-Kopf-Emis- 
sionsreduktion dargestellt. 
 
Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass im Jahr 
2022 bedingt durch die Energiekrise der Erdgasverbr auch bundesweit und auch in Münster 
deutlich zurückgegangen ist. Dadurch allein konnten  in etwa 200 GWh Energie und gut 50 
Kilotonnen an Emissionen eingespart werden. Negativ beeinflusst wurde die Bilanz durch den 
erneuten Anstieg des bundesweiten Stromfaktors. Nach fortlaufender, jahrelanger Reduktion 
ist dieser nun im zweiten Jahr in Folge angestiegen. Ein wesentlicher Grund war die Zunahme 
bei der Stromerzeugung aus Kohle. 
1 
Die lokal beeinflussenden Entwicklungen waren neben dem Rückgang des Erdgasverbrauchs 
vor allem der Ausbau der Photovoltaik und auch der Rückgang an Ölheizungen im Stadtgebiet. 
Der PV-Zubau hatte mit ca. 1.000 neuen Anlagen auf dem Stadtgebiet einen neuen Rekord 
erreicht.  
Mit Blick auf den stadtweiten Endenergie-Verbrauch ist dieser von 6.729 GWh im Jahr 1990 
auf 5.968 GWh im Jahr 2022 gesunken (Vgl. Abb. 2). Dies entspricht einer Reduktion von 11% 
bzw. ca. 760 GWh gegenüber dem Basisjahr 1990 und e iner Reduktion von ca. 150 GWh 
                                                
1 Der bundesweite Stromfaktor fließt in etwa zu Hälfte in die städtische Bilanz mit ein. Die andere 
Hälfte bildet der lokale Stromfaktor, welcher sich aus den Emissionsfaktoren der konventionellen und 
erneuerbaren Erzeugungsanlagen auf dem Stadtgebiet zusammensetzt.

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
Seite 5 
gegenüber dem Vorjahr. Die bundesweiten Vorgaben zu  Einsparmaßnahmen während der 
Energiekrise zeigen hier ihre Wirkung. 
Der Vergleich des Absenkungspfads der CO 
2-Emissionen und des Absenkungspfads der En- 
denergie zeigt, dass sich der Endenergieverbrauch im Vergleich zu den CO 2-Emissionen deut- 
lich langsamer senkt. Dies legt nahe, wie wichtig eine stärkere Reduktion der Energieverbräu- 
che ist, um die Emissionsreduktionen zu beschleunig en. Jede eingesparte KWh spart direkt 
Emissionen ein und muss nicht, wie jede zusätzlich verbrauchte Energie, durch Erneuerbare 
Energien gedeckt werden. Als stark wachsende Stadt, die zwangsläufig mit dadurch steigen- 
den Energieverbräuchen konfrontiert ist, steht Müns ter damit nochmal vor besonderen Her- 
ausforderungen. 
 
 
Abbildung 2: Entwicklung des Endenergieverbrauchs in Münster in GWh nach Sektoren. 100% ent- 
sprechen dem Endenergieverbrauch im Basisjahr 1990. 
 
In Abbildung 3 wird die Entwicklung der CO 
2-Reduktion nach den Anwendungsbereichen 
(Wärme, Strom, Verkehr/Kraftstoffe) unterteilt dargestellt. Die stärkere CO 2-Reduktion im Be- 
reich Wärme in den Jahren 2000 bis 2010 war u.a. geprägt durch die Umstellung des Kraft- 
werks am Hafen. Seitdem stagniert diese Entwicklung etwas, wird aber durch die in den 
kommenden Jahren zunehmende Dekarbonisierung der Fernwärme einen Aufschwung er- 
halten. Im Bereich Strom beschleunigte sich die Emissionsreduktion durch den stetigen Aus- 
bau der Erneuerbaren Energien kontinuierlich bis zum Jahr 2020. In den 2 Jahren danach

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
Seite 6 
verschlechterte sich der bundesweite Emissionsfaktor, so dass auch in Münster die Emissio- 
nen aus der Strom-Anwendung steigen. Im Verkehrsbereich sinken die Emissionen insge- 
samt vergleichsweise langsamer. 2 
Alle drei Anwendungsbereiche werden auch vom städtischen Wachstum und den damit ein- 
hergehenden steigenden Energieverbräuchen in ihren Emissionsreduktionen gebremst. 
 
 
Abbildung 3: Entwicklung der prozentualen CO 2-Emissionsreduktion aufgeteilt nach Anwendungsbe- 
reichen in Münster von 1990 bis 2022 im Vergleich zum Basisjahr 1990. 
 
 
 
                                                
2 Grundlage bilden die Daten des städtischen Verkehrsmodells. Diese sind, anders als die bundesweit 
verfügbaren Verkehrszahlen, deutlich münsterspezifischer, können aufgrund der aufwendigen Erfas- 
sung aber nicht jährlich aktualisiert werden. Die jährlichen Reduktionen ergeben sich aus Annahmen 
zur Effizienzsteigerung in den Verkehrsträger-Flotten.

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
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Städtisches Wachstum, CO 2-Restbudget und Klimaneutralität 
In Tabelle 1 sind ausgewählte Kennwerte zur Stadten twicklung dargestellt, die einen starken 
Einfluss auf die städtische Treibhausgasbilanz habe n. Mit Blick auf das gesamtstädtische 
Wachstum wird die Dimension deutlich: Seit 1990 ist die Bevölkerung bis 2022 um rund 24% 
auf nunmehr knapp 321.000 angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat die Gesamt-Wohnfläche 
sogar um gut 50% zugenommen und die Anzahl der sozi alversicherungspflichtigen Beschäf- 
tigten ist um 59% gestiegen. In einer kontinuierlic h wachsenden Stadt wie Münster ist daher 
der Blick auf die Entwicklung der spezifischen CO 2-Emissionen je Einwohner hilfreich, um zu 
einer ganzheitlicheren Betrachtung zu gelangen. 
 
Tabelle 1: Allgemeine Zahlen zur Entwicklung der Stadt Münster nach Jahren und der prozentuale An- 
stieg seit 1990. Quelle: Informationsmanagement und Statistikdienststelle der Stadt Münster. 
 
 1990 2000 2010 2020 2022 % zu 1990 
Bevölkerung 259.438 265.609 279.803 316.403 320.946 + 24 % 
Wohnge- 
bäude 40.495 45.679 50.611 57.137 57.740 + 42 % 
Haushalte 122.405 139.060 150.188 170.840 175.813 + 44 % 
Wohnfläche 
(m2) 9.385.400 10.743.200  11.484.300  13.837.051  14.085.627  + 50 % 
Sozialverspfl. 
Beschäftigte 115.152 130.175 143.147 179.083 - + 59 % 
Anzahl PKWs 101.255 116.815 125.479 147.332 151.531 + 50 % 
 
Bei der Betrachtung der spezifischen CO 2-Gesamt-Emissionsreduktion je Einwohner lässt sich 
erkennen, dass diese - mit ca. 45% - über die Jahre  deutlich stärker gesunken ist als die ab- 
solute Emissionsreduktion (vgl. Abb. 3 und 4). Das städtische Wachstum führt zu steigenden 
Energieverbräuchen – und solange die Verbräuche wei tgehend aus fossilen Energieträgern 
gedeckt werden, steigen in der Folge zwangsläufig die Emissionen.

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
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Abbildung 4: Entwicklung der spezifischen CO 2-Emissionsreduktion je Einwohner aufgeteilt nach An- 
wendungsbereichen in Münster von 1990 bis 2021 im Vergleich zum Basisjahr 1990. 
 
Ergänzend zu den Darstellungen in Abbildung 1 und 2  sind in den beiden folgenden Darstel- 
lungen (Vgl. Abb. 5 und 6) die Emissionen und die Endenergieverbräuche nicht nur nach Sek- 
toren (Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr) oder  Anwendungen (Wärme, Strom, Ver- 
kehr/Kraftstoffe), sondern nach Energieträgern aufgeteilt. 
Deutlich wird, dass, abgesehen vom Kraftstoffmix im  Verkehr, Strom als Energieträger den 
größten Anteil an den städtischen Gesamtemissionen verantwortet – gefolgt vom Erdgas. Die 
Fernwärme hat trotz eines recht großen Anteils am Gesamt-Endenergiebedarf, insbesondere 
im Gewerbesektor, einen verhältnismäßig kleinen Ant eil an den Gesamt-Emissionen. Durch 
die zukünftige Dekarbonisierung der Fernwärme wird sich die klimaschonende Wirksamkeit 
zusätzlich erhöhen. 
Für eine Klimaneutralität der gesamten Stadt bedarf es jedoch noch weitaus größerer Anstren- 
gungen als der Dekarbonisierung der Fernwärme, welches allein für sich schon ein langfristi- 
ges Mammutprojekt ist. Bezogen auf Abbildung 5 und 6 besteht die Herausforderung darin alle 
fossilen Energieträger aus dem städtischen Energiet rägermix durch erneuerbare Energieträ- 
ger zu ersetzen. Das bedeutet u.a., dass mehr als 6 0.000 Öl- und Erdgasheizungen im Ge- 
bäudebestand des Stadtgebiets durch erneuerbare Ver sorgungsalternativen ersetzt werden 
müssen. Derzeit liegt der fossile Anteil am gesamten Endenergieverbrauch (Strom, Wärme & 
Kraftstoffe) weiterhin bei in etwa 90% – eine Größenordnung die aber auch mehr oder weniger 
für alle vergleichbaren Städte bundesweit zutrifft. 
Diese Umstände geben Hinweise darauf, wie umfassend  und tiefgreifend die erforderlichen 
Veränderungen und Investitionen zur Zielerreichung sein müssen.

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
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Abbildung 5: CO 2-Emissionen 2022 nach Verbrauchssektoren und Energieträgern in Münster in t/a 
 
 
 
Abbildung 6: Endenergieverbrauch 2022 nach Verbrauchssektoren und Energieträgern in Münster in 
GWh 
 
 
In der Konzeptstudie „Münster Klimaneutralität 2030 “ (V/0628/2021, Anlage Bericht S.9ff) 
wurde bei der Szenarioanalyse für die Erreichung der Klimaneutralität bis 2030, angelehnt an 
das 1,5 Grad Ziel, ein verbleibendes Emissions-Budget von in etwa 14,70 Mio. Tonnen ab dem

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
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Jahr 2020 ermittelt. Sobald dieses Budget aufgebraucht ist, kann das 1,5 Grad Ziel nur noch 
durch die Wiederentnahme, der über das Budget hinau sgehenden Emissionen, erreicht wer- 
den. Dies kann in kleinen Teilen durch natürliche Senken erfolgen (Aufforstung, Moorvernäs- 
sung, o.ä.), wird aber in den größten Teilen nur du rch technische/künstliche Senken erfolgen 
können (Carbon Capture Storage, o.ä.). Ob, wann und vor allem in welcher Gr ößenordnung 
diese Techniken zur Verfügung stehen ist derzeit nicht belastbar absehbar. 
 
Tabelle 2: Entwicklung Emissionsbudgets der Sektoren und in Summe (in Tonnen CO 2) 
Jahr Haushalte Verkehr  GHD Industrie Gesamt 
Basisbudget 3  4.116.000     4.557.000     4.263.000     1.764.00 0     14.700.000    
2020  3.596.754     3.986.236    3.754.030 1.560.37 4  12.897.393    
2021  3.086.499     3.420.374    3.204.925 1.369.37 0  11.081.169    
2022  2.600.300     2.858.675    2.620.978 1.213.12 4  9.293.077    
2023 … … … … … 
  
Dies bedeutet also, dass im Szenario der Konzeptstudie die jährlichen Gesamtemissionen seit 
dem Jahr 2020 um mindestens 180.000 Tonnen pro Jahr reduziert werden müssten. Die Re- 
duktion der vergangenen 7 Jahre (seit 2015) lagen im Schnitt bei ca. 40.000 Tonnen. Bei jeder 
Verfehlung wird die Belastung des Budgets über das jeweilige Jahresziel hinaus stets in das 
Folgejahr mitgetragen – anders als bei einer reinen  Klimaneutralitätsbetrachtung, die „ledig- 
lich“ das Ziel hat zu einem bestimmten Zeitpunkt ke ine Treibhausgase mehr zu emittieren, 
unabhängig davon wieviel Treibhausgase bis zu diese m Zeitpunkt bereits emittiert worden. 
Daraus folgt, dass bei fortlaufender Verfehlung die Herausforderung in den Folgejahren immer 
größer wird. Bis Ende des Bilanzjahres 2022 hat sic h das Defizit bereits auf ca. 1.000.000 
Tonnen belaufen. Um auf einem budgetgerechten Pfad zu bleiben, müssten im bereits kom- 
menden Bilanzjahr 2023 diese 1.000.000 Tonnen zusät zlich eingespart werden. Das ent- 
spricht mehr als der Hälfte der jährlichen Gesamtemissionen der Stadt. 
 
 
 
 
 
  
                                                
3 Die Budgets der einzelnen Sektoren wurden anhand der Anteile des jeweiligen Sektors an den Gesamtemissio- 
nen bemessen (28% Haushalte, 31% Verkehr, 29% GHD, 12% Industrie; Bilanzjahr 2019).

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
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Erneuerbare Energien 
Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch liegt 2022 bei ca. 17% und 
ist damit im Vergleich zum Vorjahr trotz eines Rekordjahrs im Zubau im Bereich der Photovol- 
taik leicht gesunken. Dies liegt u.a. daran, dass d er stadtweite Stromverbrauch im Vergleich 
zum Vorjahr um ca. 50 GWh gestiegen ist und somit d er Anteil des erneuerbar erzeugten 
Stroms kleiner ausfällt. Insgesamt wurden 2022 in Münster ca. 220 GWh an fossilen Energie- 
trägern verdrängt. 
 
Abbildung 7: Entwicklung der Erneuerbaren Strom-Erzeugung nach Technologie in Münster in GWh. 
In Prozent der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch (blaue Linie) 
 
Im Bereich der Wärmeversorgung liegt der Anteil Erneuerbaren Energien bei ca. 3,5%. Insge- 
samt wurden in 2022 ca. 116 GWh an fossilen Energieträgern verdrängt. 
 
Abbildung 8: Entwicklung der Erneuerbaren Wärme-Erzeugung nach Technologie in Münster in GWh. 
In Prozent der Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtwärmeverbrauch (gelbe Linie)

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
Seite 12 
Treibhausgasemissionen Landwirtschaft 
Erstmalig mit diesem Bilanzbericht wird die Erfassung der Treibhausgasemissionen aus der 
Landwirtschaft auf dem Stadtgebiet Münsters erfasst. Dies erfolgt an dieser Stelle nachricht- 
lich, da die Erfassung des Sektors der Landwirtschaft im BISKO-Standard nicht vorgesehen 
ist. Lediglich die energiebedingten Emissionen der landwirtschaftlichen Betriebe sind im 
BISKO miterfasst. 
 
Abbildung 9 zeigt darüber hinaus die Entwicklung der nicht-energiebedingten Emissionen 
aus der Landwirtschaft. Es ist zu erkennen, dass die Emissionen im Vergleich zu 1990 bis 
2021 von ca. 76.000 Tonnen um ca. 30% auf ca. 54.000 Tonnen gesunken sind. Damit be- 
findet sich der landwirtschaftliche Sektor in etwa auf vergleichbarer Höhe was den stadtwei- 
ten Gesamtfortschritt mit nunmehr 32% betrifft. 
 
 
Abbildung 9: Darstellung der nicht-energiebedingten Emissionen aus der Landwirtschaft in Münster, 
unterteilt nach Emissionen aus der Verdauungs-Fermentation, dem Wirtschaftsdünger-Management 
sowie aus Landwirtschaftlichen Böden. 
 
Zur Erfassung der Emissionen wurde auf ein Bilanzierungswerkzeug zurückgegriffen mit dem 
2012 im Rahmen eines gesonderten Bilanzierungs-Projekts der Ist-Zustand erfasst wurde. Die 
Systematik zur Erfassung ist etabliert, anerkannt und an die bundesweite Erfassung der land- 
wirtschaftlichen Emissionen des Umweltbundesamtes a ngelehnt (Nationales Treibhausgas-
Inventar, Vgl. Abbildung 10). Für die Fortschreibun g der Bilanz wurden Daten der Landwirt- 
schaftskammer NRW (insb. Flächen, Feldfrüchte, Vieh bestände) des statistischen Bundes- 
amts (insbes. Düngemitteleinsatz) und des Umweltbun desamts (insbes. Emissionsfaktoren) 
verwendet. 
Im Vergleich der bundesweiten und der münsterweiten  Erfassung (Vgl. Abbildung 9 und 10) 
wird erkennbar, dass die Fortschritte auf dem Stadtgebiet Münster mit ca. 30% über dem Bun- 
desfortschritt mit ca. 24 % liegt. Neben der Erfassung der Emissionen durch das Umweltbun-

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
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desamt kommt auch die Erfassung durch das Thünen-In stitut (Forschungsinstitut im Ge- 
schäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)) auf ein Er- 
gebnis einer Reduktion von ca. 25% auf Bundesebene.4 
 
 
Abbildung 10: Darstellung der Treibhausgas-Emissionen aus der bundesweiten Landwirtschaft; 
Quelle: Umweltbundesamt, Nationale Treibhausgas-Inventare 1990 bis 2021, März 2023 
 
Laut Umweltbundesamt stellt sich die Chronik der Emissionsentwicklung im Bereich der Land- 
wirtschaft auf Bundesebene wie folgt dar: 
„Neben den deutlichen Emissionsrückgängen in den ersten Jahren nach der deutschen Wie- 
dervereinigung vor allem durch die Verringerung der Tierbestände und den strukturellen Um- 
bau in den neuen Bundesländern, gingen die THG-Emis sionen erst wieder ab 2017 deutlich 
zurück. Die Folgen der extremen 
⁠Dürre ⁠ im Jahr 2018 waren neben hohen Ernteertragseinbu- 
ßen und geringerem Mineraldüngereinsatz auch die er schwerte Futterversorgung der Tiere, 
die zu einer Reduzierung der Tierbestände (insbesondere bei der Rinderhaltung aber seit 2021 
auch bei den Schweinebeständen) beigetragen haben dürfte. Wie erwartet setzt sich der ab- 
nehmende Trend fort bedingt durch die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage vieler land- 
wirtschaftlicher Betriebe vor dem Hintergrund stark  gestiegener Energie-, Düngemittel- und 
Futterkosten und damit höherer Produktionskosten. “ 
Aufgrund der ähnlichen Verläufe der Reduktionsentwicklungen auf Münster- wie auf Bundes- 
ebene, dürften auch die bundesweit beschriebenen Effekte ab 2017 in ähnlicher Form auf die 
Landwirtschaft in Münster Einfluss gehabt haben. 
 
                                                
4 https://www.eminv-agriculture.de/

Energie- und Treibhausgasbilanz der Stadt Münster - 1990 bis 2022  
Seite 14 
Zusammenfassung 
Zwischen den Jahren 1990 und 2022 konnten die CO 2-Emissionen in Münster um 32% redu- 
ziert werden. Die CO 2-Emissionen je Einwohner*in sind im gleichen Zeitraum mit ca. 45% stär- 
ker gesunken. Die neu in den Bilanzbericht mit aufg enommene Budgetbetrachtung verdeut- 
licht die Herausforderung zur Erreichung der Klimaneutralität. 
 
Die Erreichung der Klimaneutralität für die gesamte Stadt ist – auch unabhängig vom Zieljahr 
– eine sehr große Herausforderung und erfordert ein e deutliche Intensivierung und vor allem 
Beschleunigung der Aktivitäten, Maßnahmen und Prozesse aller Akteure der Stadtgesellschaft 
(Stadtverwaltung, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürg er) im Bereich Klimaschutz. Dafür ist 
es erforderlich, dass sowohl Bund, Land sowie EU eb enfalls konsequent auf dieses Ziel hin- 
arbeiten, da der kommunale Handlungsspielraum allein nicht ausreichend ist. Dies wurde u.a. 
mit der Veröffentlichung der „Konzeptstudie Münster  Klimaneutralität 2030“ im Jahr 2021 
(V/0628/2021) dargelegt und erläutert. Denn die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in 
der Stadt Münster ist neben dem kommunalen Einfluss stark von externen politischen, rechtli- 
chen, technischen und gesellschaftlichen Rahmenbedi ngungen abhängig. Zur Überprüfung 
der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen ist die Energie- und CO 
2-Bilanz daher nur bedingt ge- 
eignet – sie kann aber gut einen Gesamtüberblick he rstellen und eine Tendenz der Entwick- 
lung aufzeigen. Darüber hinaus ist sie der Gradmesser zur Erreichung der zumindest energie- 
bedingten Klimaneutralität der Münsteraner Stadtges ellschaft auf dem Stadtgebiet und ist 
zentraler Bestandteil des kommunalen Klimaschutzmonitoring.

Beratungsverlauf (5)

09.10.2024 Rat
TOP 16 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Josef-Beckmann-Straße
  • Bismarckallee
  • Weseler Straße
  • Grevener Straße
  • Hammer Straße
  • Königsstraße
  • Steinfurter Straße
  • Bohlweg
  • Lütkenbecker Weg
  • Lindberghweg
  • Stühmerweg 8
  • Warendorfer Straße
  • Kanalpromenade
  • Am Dornbusch
  • Galgenheide
  • Kinderhaus
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0573/2024
Typ
Vorlagen
Datum
17.09.2024
Erstellt
13.09.2024 15:19